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1599/2017

Bürgereingabe gem. § 24 GO Verbreiterung der Straßenverbindung zwischen Dohlen- und Kucksweg in Köln-Vogelsang AZ.: 02-1600-54/17)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 29.05.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 12.06.2017, TOP 3.1

Anlage 1- Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1- Eingabe

2470 Zeichen

— rt  MOolyE

Leiterin des Bürgeramtes Ehrenfeld
Frau Bettina Scheunemann
Venloer Straße 419—421

50825 Köln

Köln, den 20.4.2017

Bürgerbegehren

Betr. Geringgradige Verbreiterung der Straßenverbindung
zwischen Dohlen- und Kuckucksweg
in 50829 Köln (Vogelsang)

Sehr geehrte Frau Bettina Scheunemann,

die Fahrbahnbreite/Gesamtbreite der Straßen im ältesten Teil Vogelsangs, gebaut
in den 30er Jahren des vergangenen Jahrhunderts, beträgt 2,40 m. Diese engen
Straßen verursachen heute immer wieder Behinderungen. Bei Anlieferungen z.B.
sind es Staus, die nicht selten 20 bis 30 Minuten andauern. Pkw-Fahrer die nicht
warten wollen oder können sind genötigt, wenn dies möglich ist, auf privaten
Grundstücken zu wenden, um dann entgegen der Einbahnregelung durch eine
Nachbarstraße ihren Weg zu suchen. Eine Situation die nicht anders zu lösen ist.

Dohlen- und Kuckucksweg werden wesentlich durch Verkehr frequentiert. Eine
Erleichterung für den Pkw-Verkehr könnte hier durch eine geringe Verbreiterung
der Verbindung zwischen diesen beiden Straßen geschaffen werden. Platz ist
vorhanden. Eine den Kurven entsprechende Verbreiterung und eine geringgradige
für die Strecke von ca. 80 m.

An dieser Straßenverbindung wurde vor Jahren ein Wohnhaus direkt neben der
Fahrbahn errichtet, so dicht, dass eine Haustüre unmittelbar an der Fahrbahn liegt;
die zum Haus gehörenden Mülltonnen werden aus Platzmangel, auf einen
unbefestigten Streifen gegenüber dem Haus, an der Fahrbahn abgestellt. An
anderer Stelle werden Pkw auf einem z.T. unbefestigten Streifen neben der
Fahrbahn abgestellt.

Diese Gesamtsituation führt immer wieder zu Staus. Entweder behindern parkende
Pkw einen Lkw beim Einbiegen in diese Straße, der sich dann festfährt, weder vor
noch zurück kann, und eine Weile braucht bis er wieder flott ist. Oder er hat seine
Schwierigkeiten durch den vom Wohnhaus verursachten Engpass.

Dieser Tatbestand wurde politischen Persönlichkeiten geschildert, mit der Bitte bei
der zuständigen Verwaltung eine Verbreiterung dieser Fahrbahn anzumahnen.
Platz ist, wie oben dargelegt, vorhanden. Das Ergebnis dieser Anfrage lautete,
auch nach wiederholter Anfrage: „Die Verwaltung äußere sich nicht.“

Inzwischen sind zwei Jahre vergangen. Die missliche Verkehrssituation bringt sich

selber immer wieder in Erinnerung. Sie ändert sich auch nicht durch Abwarten. So
hoffe ich hiermit einen Anstoß zu geben der auch zum Erfolg führt und verbleibe

mit vorzüglicher Hochachtung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1588 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/663/34 
 
Vorlagen-Nummer 
 1599/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO Verbreiterung der Straßenverbindung zwischen Dohlen- und 
Kucksweg in Köln-Vogelsang (AZ.: 02-1600-54/17) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld bedankt sich für die Eingabe des Petenten. Sie weist die Eingabe 
zurück, da es in der Örtlichkeit keine Möglichkeit gibt, dem Antrag statt zu geben. 
 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 12.06.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Petent beantragt die Verbreiterung der Straßenverbindung zwischen Dohlen- und Kuckucksweg 
(s. Anlage). 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die zur Verfügung stehende Gesamtbreite des öffentlichen Straßenlandes reicht nicht aus, um durch 
eine Verbreiterung der Fahrbahn, sicherstellen zu können, dass zwei Fahrzeuge aneinander vorbei-
fahren können. Mit baulichen Maßnahmen im Sinne des Petenten kann die Situation vor Ort nicht 
verbessert werden. 
 
Die vorhandene Beschilderung nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde in der Örtlichkeit 
überprüft. Sowohl der Dohlenweg, als auch der Kuckucksweg sind als Einbahnstraßen ausgewiesen. 
Die vor Ort vorhandene StVO-Beschilderung ist in einem einwandfreien Zustand und von allen Ver-
kehrsteilnehmern eindeutig und klar zu erkennen. Verkehrstechnische Maßnahmen zur Verbesserung 
der Situation sind daher nicht erforderlich und nicht notwendig. 
 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (1)

12.06.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1599/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
29.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27