1599/2017
Bürgereingabe gem. § 24 GO Verbreiterung der Straßenverbindung zwischen Dohlen- und Kucksweg in Köln-Vogelsang AZ.: 02-1600-54/17)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1- Eingabe
2470 Zeichen
— rt MOolyE Leiterin des Bürgeramtes Ehrenfeld Frau Bettina Scheunemann Venloer Straße 419—421 50825 Köln Köln, den 20.4.2017 Bürgerbegehren Betr. Geringgradige Verbreiterung der Straßenverbindung zwischen Dohlen- und Kuckucksweg in 50829 Köln (Vogelsang) Sehr geehrte Frau Bettina Scheunemann, die Fahrbahnbreite/Gesamtbreite der Straßen im ältesten Teil Vogelsangs, gebaut in den 30er Jahren des vergangenen Jahrhunderts, beträgt 2,40 m. Diese engen Straßen verursachen heute immer wieder Behinderungen. Bei Anlieferungen z.B. sind es Staus, die nicht selten 20 bis 30 Minuten andauern. Pkw-Fahrer die nicht warten wollen oder können sind genötigt, wenn dies möglich ist, auf privaten Grundstücken zu wenden, um dann entgegen der Einbahnregelung durch eine Nachbarstraße ihren Weg zu suchen. Eine Situation die nicht anders zu lösen ist. Dohlen- und Kuckucksweg werden wesentlich durch Verkehr frequentiert. Eine Erleichterung für den Pkw-Verkehr könnte hier durch eine geringe Verbreiterung der Verbindung zwischen diesen beiden Straßen geschaffen werden. Platz ist vorhanden. Eine den Kurven entsprechende Verbreiterung und eine geringgradige für die Strecke von ca. 80 m. An dieser Straßenverbindung wurde vor Jahren ein Wohnhaus direkt neben der Fahrbahn errichtet, so dicht, dass eine Haustüre unmittelbar an der Fahrbahn liegt; die zum Haus gehörenden Mülltonnen werden aus Platzmangel, auf einen unbefestigten Streifen gegenüber dem Haus, an der Fahrbahn abgestellt. An anderer Stelle werden Pkw auf einem z.T. unbefestigten Streifen neben der Fahrbahn abgestellt. Diese Gesamtsituation führt immer wieder zu Staus. Entweder behindern parkende Pkw einen Lkw beim Einbiegen in diese Straße, der sich dann festfährt, weder vor noch zurück kann, und eine Weile braucht bis er wieder flott ist. Oder er hat seine Schwierigkeiten durch den vom Wohnhaus verursachten Engpass. Dieser Tatbestand wurde politischen Persönlichkeiten geschildert, mit der Bitte bei der zuständigen Verwaltung eine Verbreiterung dieser Fahrbahn anzumahnen. Platz ist, wie oben dargelegt, vorhanden. Das Ergebnis dieser Anfrage lautete, auch nach wiederholter Anfrage: „Die Verwaltung äußere sich nicht.“ Inzwischen sind zwei Jahre vergangen. Die missliche Verkehrssituation bringt sich selber immer wieder in Erinnerung. Sie ändert sich auch nicht durch Abwarten. So hoffe ich hiermit einen Anstoß zu geben der auch zum Erfolg führt und verbleibe mit vorzüglicher Hochachtung
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
1588 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/663/34 Vorlagen-Nummer 1599/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO Verbreiterung der Straßenverbindung zwischen Dohlen- und Kucksweg in Köln-Vogelsang (AZ.: 02-1600-54/17) Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld bedankt sich für die Eingabe des Petenten. Sie weist die Eingabe zurück, da es in der Örtlichkeit keine Möglichkeit gibt, dem Antrag statt zu geben. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 12.06.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Petent beantragt die Verbreiterung der Straßenverbindung zwischen Dohlen- und Kuckucksweg (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Die zur Verfügung stehende Gesamtbreite des öffentlichen Straßenlandes reicht nicht aus, um durch eine Verbreiterung der Fahrbahn, sicherstellen zu können, dass zwei Fahrzeuge aneinander vorbei- fahren können. Mit baulichen Maßnahmen im Sinne des Petenten kann die Situation vor Ort nicht verbessert werden. Die vorhandene Beschilderung nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde in der Örtlichkeit überprüft. Sowohl der Dohlenweg, als auch der Kuckucksweg sind als Einbahnstraßen ausgewiesen. Die vor Ort vorhandene StVO-Beschilderung ist in einem einwandfreien Zustand und von allen Ver- kehrsteilnehmern eindeutig und klar zu erkennen. Verkehrstechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Situation sind daher nicht erforderlich und nicht notwendig. Anlagen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1599/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 29.05.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27