0276/2019
Fortführung Aktivierungsfonds 2019 im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes "Starke Veedel - Starkes Köln"
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Mitteilung BV
3533 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/152 152/12 Vorlagen-Nummer 0276/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.02.2019 Fortführung Aktivierungsfonds 2019 im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes "Starke Veedel - Starkes Köln" hier: Stellungnahme zum Beschluss BV Kalk Die Stadt Köln hat sich mit Ratsbeschluss vom 20.12.2016 (Vorlage Nr.: 2899/2016) für die Durchfüh- rung des Leitkonzepts „Starke Veedel – Starkes Köln“ entschieden. Mit dem Programm „Starke Vee- del - Starkes Köln“ steht die Stärkung der Stadtquartiere mit besonderem Förderbedarf sowie die nachhaltige Verbesserung der Lebenssituation der in diesen Quartieren lebenden Menschen im Fo- kus. Die Aktivierung der in dem Sozialraum lebenden Bürgerinnen und Bürger ist daher ein entschei- dender Baustein für die erfolgreiche Umsetzung von „Starke Veedel – Starkes Köln“. In der Sitzung am 08.11.2018 wurde der gemeinsame Antrag aller Fraktionen auf Einrichtung eines Aktivierungsfonds für den Sozialraum „Höhenberg und Vingst“ einstimmig beschlossen. Die Höhe des Aktivierungsfonds soll sich an der Höhe der Teilmaßnahme „Verfügungsfonds“ (100.000 €) der Maß- nahme 0.0.1 „Büro für Quartiersmanagement und Aktivierung“ orientieren. Die Einrichtung dieses Aktivierungsfonds in der geforderten Form ist aufgrund folgender Faktoren aus Sicht der Verwaltung nicht geboten. Die im Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ über die Städtebauförderung vorgesehene Maß- nahme 0.0.1 „Büro für Quartiersmanagement und Aktivierung“ besteht aus den Teilmaßnahmen „Ver- fügungsfonds“ und „Quartiersmanager“. Der Verfügungsfonds ist auf die Begleitung und Bewirtschaf- tung durch den Quartiersmanager oder die Quartiersmanagerin angewiesen. Da in der aktuellen Förderperiode kein sozialraumspezifisches Stadtentwicklungskonzept für den So- zialraum „Höhenberg und Vingst“ erstellt wird, werden keine Maßnahmen über die Städtebauförde- rung umgesetzt (s. Statusbericht Vorlagen Nr. 2024/2018). Dies betrifft auch die Maßnahme 0.0.1 , so dass zum einen der Verfügungsfonds und zum anderen die Unterstützung durch den Quartiersmana- ger entfällt. Beide Teilmaßnahmen sind inhaltlich soweit aufeinander abgestimmt, dass eine einseitige Einführung eines größeren Fonds dem Sinn und Zweck der Aktivierung und nachhaltigen Arbeit im Quartier nicht gerecht wird. Auf Grundlage der vorliegenden Beschlüsse wurde die Verwaltung beauftragt, alle Maßnahmen vor- behaltlich einer Förderung umzusetzen. Da die Förderung entfällt, müsste bei der Einrichtung eines Aktivierungsfonds in Höhe eines Verfügungsfonds, 100% der Kosten in Höhe von 100.000 € von der Stadt Köln getragen werden. Dies entspricht nicht der Beschlusslage. Zusätzlich würde eine abwei- chende Handhabe des Aktivierungsfonds im Sozialraum „Höhenberg und Vingst“ eine Ungleichbe- handlung der Sozialräume bedeuten. Mit Unterstützung aus dem Aktivierungsfonds wurden 2017 stadtweit insgesamt 34 Maßnahmen um- gesetzt. Um diesen Förderzugang aufrechtzuerhalten wurde im Dezember 2018 die inhaltsgleiche Fortführung des Fonds für vier Sozialräume beschlossen (Vorlagen-Nr: 3650/2018). 2 Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen regt die Verwaltung an, im Sozialraum „Höhen- berg und Vingst“ einen Aktivierungsfonds analog der Aktivierungsfonds in den vier Sozialräumen mit einem Fördervolumen von 5.000,- € einzurichten. Die Verwaltung schlägt vor, eine entsprechende Beschlussvorlage in die Gremien einzubringen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0276/2019
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 21.01.2019
- Erstellt
- 21.01.2019 09:51