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Reform des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG)

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne) AN/0020/2022 vom 06.01.2022

Stand: Am 08.02.2022 im Integrationsrat beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

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    Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln An den Vorsitzenden des Integrationsrates Tayfun Keltek An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Herrn Andreas Vetter Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 06.01.2022 AN/0020/2022 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 11.01.2022 Reform des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) Sehr geehrter Herr Vorsitzender, die Antragsteller*innen bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Integrations- rates am 11.01.2022 zu setzen. Die Landesregierung hat vor Ende der Legislaturperiode die Reform des Flüchtlingsaufnah- megesetzes (FlüAG) verabschiedet, in dem unter anderem die Kostenpauschalen des Lan- des an die Kommunen geregelt sind. Die Reform der Landesregierung orientiert sich am vor- liegenden, beauftragten Lenk-Gutachten, jedoch bestätigten die kommunalen Sachverstän- digen im Ausschuss im Landtag NRW, dass die angesetzten Pauschalen für viele Städte und Gemeinden weiterhin nicht kostendeckend sind. 1. Hat es Gespräche zwischen dem Land NRW und der Stadt Köln bezüglich der Finanzie- rung für die Versorgung und Unterbringung von Geduldeten und Geflüchteten gegeben? 2. Ergeben sich für Köln mit der Reform des FlüAG Entlastungen? Falls ja, an welchen Stel- len? 3. Geht die Verwaltung davon aus, dass mit der Novellierung des FlüAG eine auskömmli- che Finanzierung für die Versorgung und Unterbringung von Geduldeten und Geflüchte- ten gegeben ist? 3.1. Wird erwartet, dass bei sogenannten „Neugeduldeten“ die einmalige Zahlung in Hö- he von 12.000 € pro geduldeter Person ausreichend ist, um die Kosten der Versor- gung und Unterbringung aller geduldeter Personen im Mittelwert zu decken? Über welchen Zeitraum lässt sich damit die Versorgung kostendeckend finanzieren? - 2 - 3.2. Für Geduldete, die vor dem 01.01.2021 einen Duldungsstatus erlangt haben, soll in- nerhalb von vier Jahren eine Ausgleichszahlung erfolgen, die auf die einzelnen Kommunen aufgeteilt wird (2021 und 2022 jeweils 175 Mio. Euro, 2023 und 2024 jeweils 100 Mio. Euro). Auf welche Höhe belaufen sich die Ausgleichszahlungen des Landes im jeweiligen Jahr an die Kölner Kommune und wieviel Prozent der eigentli- chen Kosten können dadurch refinanziert werden? Welche Auswirkung hat es für Köln, dass bei den Ausgleichszahlungen nur diejenigen Personen in den Blick ge- nommen werden, die von 2018 bis 2020 einen Duldungsstatus erhalten haben? 3.3. Wie viel Prozent der eigentlichen Kosten für Unterbringung und Versorgung von Ge- flüchteten und Geduldeten werden aktuell durch das Land NRW getragen? Wir bitten darum, die Antworten auch dem Finanzausschuss und dem Ausschuss für Sozia- les, Seniorinnen und Senioren zur Kenntnis zu geben. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 08.02.2022

    Integrationsrat

    TOP 3.10, Antrag / Anfrage.

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