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AN/0020/2022

Reform des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG)

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne) 06.01.2022

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 08.02.2022, TOP 3.10

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)

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Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)

2987 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den Vorsitzenden 
des Integrationsrates 
Tayfun Keltek 
 
An die Geschäftsstelle des Integrationsrates  
Herrn Andreas Vetter 
 
 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 06.01.2022 
 
AN/0020/2022 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 11.01.2022 
 
Reform des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
 
die Antragsteller*innen bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Integrations-
rates am 11.01.2022 zu setzen. 
 
Die Landesregierung hat vor Ende der Legislaturperiode die Reform des Flüchtlingsaufnah-
megesetzes (FlüAG) verabschiedet, in dem unter anderem die Kostenpauschalen des Lan-
des an die Kommunen geregelt sind. Die Reform der Landesregierung orientiert sich am vor-
liegenden, beauftragten Lenk-Gutachten, jedoch bestätigten die kommunalen Sachverstän-
digen im Ausschuss im Landtag NRW, dass die angesetzten Pauschalen für viele Städte und 
Gemeinden weiterhin nicht kostendeckend sind.  
 
 
1. Hat es Gespräche zwischen dem Land NRW und der Stadt Köln bezüglich der Finanzie-
rung für die Versorgung und Unterbringung von Geduldeten und Geflüchteten gegeben?  
 
2. Ergeben sich für Köln mit der Reform des FlüAG Entlastungen? Falls ja, an welchen Stel-
len? 
3. Geht die Verwaltung davon aus, dass mit der Novellierung des FlüAG eine auskömmli-
che Finanzierung für die Versorgung und Unterbringung von Geduldeten und Geflüchte-
ten gegeben ist? 
 
3.1. Wird erwartet, dass bei sogenannten „Neugeduldeten“ die einmalige Zahlung in Hö-
he von 12.000 € pro geduldeter Person ausreichend ist, um die Kosten der Versor-
gung und Unterbringung aller geduldeter Personen im Mittelwert zu decken? Über 
welchen Zeitraum lässt sich damit die Versorgung kostendeckend finanzieren?

- 2 - 
 
3.2. Für Geduldete, die vor dem 01.01.2021 einen Duldungsstatus erlangt haben, soll in-
nerhalb von vier Jahren eine Ausgleichszahlung erfolgen, die auf die einzelnen 
Kommunen aufgeteilt wird (2021 und 2022 jeweils 175 Mio. Euro, 2023 und 2024 
jeweils 100 Mio. Euro). Auf welche Höhe belaufen sich die Ausgleichszahlungen des 
Landes im jeweiligen Jahr an die Kölner Kommune und wieviel Prozent der eigentli-
chen Kosten können dadurch refinanziert werden? Welche Auswirkung hat es für 
Köln, dass bei den Ausgleichszahlungen nur diejenigen Personen in den Blick ge-
nommen werden, die von 2018 bis 2020 einen Duldungsstatus erhalten haben? 
 
3.3. Wie viel Prozent der eigentlichen Kosten für Unterbringung und Versorgung von Ge-
flüchteten und Geduldeten werden aktuell durch das Land NRW getragen?   
 
Wir bitten darum, die Antworten auch dem Finanzausschuss und dem Ausschuss für Sozia-
les, Seniorinnen und Senioren zur Kenntnis zu geben. 
 
 
  
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Lino Hammer      gez. Niklas Kienitz 
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer    CDU-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

08.02.2022 Integrationsrat
TOP 3.10 Antrag / Anfrage
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0020/2022
Typ
Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)
Datum
06.01.2022
Erstellt
06.01.2022 12:53