AN/2559/2021
Gehwegreinigung
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Anfrage (GUT BV5)
1467 Zeichen
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 25.11.2021 AN/2559/2021 Anfrage gem. §§ 4 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gehwegreinigung - Anfrage von GUT - Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, als Einzelmandatsträger von GUT Köln bitte die Verwaltung um die Beantwortung folgender Frage: 1. Ist die Stadt Köln als Anlieger für die Reinigung des Verbindungsweges zwischen Am Tetzerkamp und An den Kreutzmorgen zuständig? 2. Wenn ja, warum wird dieser Weg nicht regelmäßig von der AWB gereinigt? 3. Wenn nein, in wessen Zuständigkeit liegt die Reinigung des Weges? Laut Website der AWB liegt die Reinigung für den Verbindungsweg zwischen Am Tetzer- kamp und An den Kreutzmorgen im Zuständigkeitsbereich der Anlieger. Anlieger ist hier die Stadt Köln, da der Weg vollständig vom Spielplatz und der Grünanlage umschlossen wird. Der Weg wird allerdings seit Jahren nicht gereinigt, was besonders bei Laubfall oder bei Glatteis zum Problem wird, denn dies ist für Anwohner*innen der einzige direkte Fußweg f zur Stadtbahn-Haltestelle Scheibenstraße. gez. Bela Schlieper Bela Schlieper BV5 – Nippes Bela.Schlieper@Stadt -Koeln.de www.dieguten.koeln Frau Bezirksbürgermeisterin Frau Oberbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Henriette Reker Neusser Str.450 Hist. Rathaus 50733 Köln 50667 Köln
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Neusser Straße
- An den Kreutzmorgen
- Scheibenstraße
- Am Tetzerkamp
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Details
- Aktenzeichen
- AN/2559/2021
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV5 (GUT)
- Datum
- 07.01.2022
- Erstellt
- 26.11.2021 08:17