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AN/2559/2021

Gehwegreinigung

Anfrage nach § 4 BV5 (GUT) 07.01.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 27.01.2022, TOP 7.1.7

Anfrage (GUT BV5)

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Anfrage (GUT BV5)

1467 Zeichen

Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 25.11.2021 
AN/2559/2021 
Anfrage gem. §§ 4 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der 
Bezirksvertretungen 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Gehwegreinigung 
- Anfrage von GUT - 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
als Einzelmandatsträger von GUT Köln bitte die Verwaltung um die Beantwortung folgender 
Frage: 
 
1. Ist die Stadt Köln als Anlieger für die Reinigung des Verbindungsweges zwischen Am 
Tetzerkamp und An den Kreutzmorgen zuständig? 
2. Wenn ja, warum wird dieser Weg nicht regelmäßig von der AWB gereinigt? 
3. Wenn nein, in wessen Zuständigkeit liegt die Reinigung des Weges? 
 
Laut Website der AWB liegt die Reinigung für den Verbindungsweg zwischen Am Tetzer-
kamp und An den Kreutzmorgen im Zuständigkeitsbereich der Anlieger. Anlieger ist hier die 
Stadt Köln, da der Weg vollständig vom Spielplatz und der Grünanlage umschlossen wird. 
Der Weg wird allerdings seit Jahren nicht gereinigt, was besonders bei Laubfall oder bei 
Glatteis zum Problem wird, denn dies ist für Anwohner*innen der einzige direkte Fußweg f 
zur Stadtbahn-Haltestelle Scheibenstraße. 
 
 
 
gez. Bela Schlieper 
 
 
 
 
Bela Schlieper  
BV5 – Nippes  
 
Bela.Schlieper@Stadt -Koeln.de  
www.dieguten.koeln  
 
Frau Bezirksbürgermeisterin Frau Oberbürgermeisterin 
Dr. Diana Siebert Henriette Reker 
Neusser Str.450 Hist. Rathaus 
50733 Köln 50667 Köln

Beratungsverlauf (1)

27.01.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.1.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Neusser Straße
  • An den Kreutzmorgen
  • Scheibenstraße
  • Am Tetzerkamp

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Details

Aktenzeichen
AN/2559/2021
Typ
Anfrage nach § 4 BV5 (GUT)
Datum
07.01.2022
Erstellt
26.11.2021 08:17