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1970/2022

Beantwortung einer mündlichen Anfrage der VOLT Fraktion TO Ö 19, StEA 07.04.2022

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 21.06.2022

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 01.09.2022, TOP 1.2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4823 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IX/15 
152/2 
Vorlagen-Nummer 21.06.2022 
 1970/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 01.09.2022 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der VOLT Fraktion TO Ö 19, StEA 07.04.2022 "BUND 
Positionspapier zur Wohnungswende" 
Fragestellung: 
 
RM Gotzen der VOLT-Fraktion nimmt Bezug auf ein Positionspapier des BUND zum Thema 
Wohnungswende, in dem es auch um das Thema Nachverdichtung gehe. In diesem Bericht wür-
den verschiedene Potentialzahlen genannt. Er bittet die Verwaltung um Information zu eigenen 
Übersichten zu solchen Potentialen sowie um Einschätzung zum BUND-Positionspapier hinsicht-
lich darin dargestellten Potentialzahlen.  
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Übersicht von Wohnbaupotenzialen in der Verwaltung 
Das Amt für Stadtentwicklung und Statistik führt Übersichten über verschiedene Arten von 
Wohnbaupotenzialflächen. Hierzu zählen größere, planbedürftige Wohnbaupotenzialflächen 
(Wohnungsbauprogramm) und kleinteilige Innenentwicklungspotenzialflächen, wie Baulücken 
oder mindergenutzte Verkehrs- und Gewerbeflächen (Parkplätze). Die Erfassung von Dachge-
schossaus- und aufbauten ist darin nicht enthalten. Die Ermittlung des Wohnbaupotenzials erfolgt 
in der Einschätzung von Wohneinheiten. 
Eine ausführliche Darstellung zu den Wohnbaupotenzialen von Baulücken und Mindernutzungen 
ist in der Mitteilung 2958/2019 erfolgt.  
Hinweis:  
Die vom BUND genannte Zahl zur Steigerung der Wohnfläche pro Kopf kann nicht bestätigt wer-
den (47m²). Entgegen dem durchschnittlichen, deutschlandweiten Trend hat sich die Wohnfläche 
je Einwohner*in/m² in den letzten zehn Jahren kaum geändert. Aktuell liegt sie bei 39,59 m² 
(2010: 39,54 m², vgl.. Statistisches Jahrbuch Stadt Köln 2020). Eine Veränderung gegenüber 
1960 ist auch auf die demographische Entwicklung und Singularisierung der Haushalte zurückzu-
führen. 
 
Einschätzung BUND Positionspapier 
Das BUND Positionspapier für eine ökologische und soziale Wohnungsbauwende in Köln vom 
24.03.2022 formuliert aus Sicht des BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Lan-
desverband NRW e.V.) wohnungspolitische Ziele und Forderungen an die Stadt Köln 
(https://www.bund-
koeln.de/fileadmin/koeln/Stadtoekologie/BUND_Positionspapier_fuer_eine_oekolgische_und_soz
iale_Wohnungsbauwende_in_Koeln.pdf).

2 
 
Aus Nachverdichtungspotenzial durch Aufstockung von Gebäuden und Schließen von Baulü-
cken, Konversionsflächen sowie der Wohnflächenreduzierung pro Kopf erfolgt die Schlussfolge-
rung des BUND, dass zum Wohnungsbau keine neuen Flächen beansprucht werden müssten. 
Als positives Beispiel für große Konversionsgebiete werden die Entwicklungsgebiete Parkstadt 
Süd, Deutzer Hafen und Mülheimer Süden genannt.  
Im Gutachten der empirica ag zur Ermittlung des künftigen Wohnungsbedarfs und der Woh-
nungsnachfrage in Köln aus dem Jahr 2020 (Mitteilung 3435/2020) wurden in Abstimmung mit 
dem Amt für Stadtentwicklung und Statistik (Stand Oktober 2019) in der Summe von 2019 bis 
2040 rund 45.000 mögliche Neubaufertigstellungen abgeschätzt. Das waren in diesem Zeitraum 
rund 2050 Wohneinheiten pro Jahr. 37 Prozent der rund 45.000 möglichen Neubaufertigstellun-
gen insgesamt wurden im Rahmen der kleinteiligen Innenentwicklung angenommen, pro Jahr 
sind es 800 Wohneinheiten (zwei Drittel der in den Jahren zuvor durch Innenentwicklung reali-
sierten Wohneinheiten). Ebenfalls berücksichtigt sind in dieser Berechnung die vom BUND ge-
nannten Konversionsflächen, aber auch Flächenpotenziale wie Kreuzfeld. 
Hemmnisse bei der kleinteiligen Innenentwicklung wie Dachgeschossaufstockungen und Baulü-
ckenschließungen liegen in der Aktivierung der Eigentümer*innen (z. B. Eigentümerstruktur, Ka-
pitalverfügbarkeit, Alter oder auch Bevorratungsdenken), an teilweise zu hohen Renditeerwartun-
gen als auch am fehlendem Verständnis/Kenntnis zu den komplexen baurechtlichen Anforderun-
gen. Dies zeigen die Aktivierungsbemühungen im Rahmen des Baulückenprogramms deutlich.  
 
Neben der Innenentwicklung ist es aus Sicht der Verwaltung erforderlich, neue Flächen für den 
Wohnungsbau/Gemeinbedarf zu erschließen, wie dies in der vom Rat der Stadt Köln beschlos-
senen Stadtstrategie dargestellt ist (Vorlage 1987/2021). Für eine effiziente Flächennutzung sind 
in der Stadtstrategie Kölner Perspektiven 2030+ Zieldichten formuliert, die derzeit im sogenann-
ten „Köln-Katalog“ (Vorlagen-Nr. 3596/2020) weiter konkretisiert werden.  
 
Entsprechend der Stadtstrategie ist für die Entwicklung der Stadt Köln die konsequente Umsetzung  
von Innenentwicklungspotenzialen zu verfolgen. Ebenso erforderlich bleibt die Aktivierung von Wohn-
bau- und Gemeinbedarfsflächen im Außenbereich. 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

01.09.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1970/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
21.06.2022
Erstellt
09.06.2022 14:21