1232/2023/1
Finanzierung der Umsetzung eines Kunst- und Kulturprogramms auf dem Neumarkt als Teilprojekt der gesamtstädtischen Initiative zur Aufwertung des Neumarkt-Areals
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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle VII/41/41/21 Vorlagen-Nummer 1232/2023/1 Freigabedatum 02.05.2023 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit- glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung Betreff Finanzierung der Umsetzung eines Kunst- und Kulturprogramms auf dem Neumarkt als Teilprojekt der gesamtstädtischen Initiative zur Aufwertung des Neumarkt-Areals Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 24.08.2023 Begründung der Dringlichkeit: Durch die Terminierung der für den Prozess entscheidenden Kreativwerkstatt Ende März 2023, deren Auswertung und den erforderlichen verwaltungsinternen Abstimmungsprozess konnte die Vorlage erst nach Ablauf der Fristen eingebracht werden. Ein Beschluss über die Verwendung der Finanzmittel ist zwingend erforderlich, um das Kulturprogramm auf dem Neumarkt ab Juni 2023 realisieren zu können. Geänderter Beschluss: Die Umsetzung eines Kunst- und Kulturprogramms auf dem Neumarkt als Teilprojekt der gesamtstädtischen Initiative zur Aufwertung des Neumarkt-Areals soll starten mit der überplanmäßigen Mittelbereitstellung von 40.000 Euro im Haushaltsjahr 2023 im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 - Kulturförderung. Die Deckung erfolgt aus entsprechenden Minderaufwendungen in 2023 aus dem Teilergeb- nisplan des Museumsreferates aus der Produktgruppe 0401 - Museumsreferat, Teil- planzeile 13 („Umzugsmittel Richartzstr. 2-4“). Die Bezirksvertretung Innenstadt lehnt die anderweitige Verwendung von Zuschussmit- teln aus dem Teilergebnisplan des Kulturamtes aus der Produktgruppe 0416 - Kultur- förderung, Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen aus der Position „Zwischennut- zung Ebertplatz“ in Höhe von bis zu 40.000 Euro im Jahr 2023 ab und bittet die Verwal- tung, hier eine alternative Gegenfinanzierung vorzuschlagen. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 02.05.2023 zugestimmt mit Ände- rung (s.o.) gez. Hupke Bezirksbürgermeister gez. Leitner 2. stellv. Bezirksbürger- meister 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 80.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Hinweis: Die parallel eingebrachte Mitteilung des Dezernates III – Mobilität (Vorlagen Nr. 1111/2023, Projektfortschritt „NEUmarkt – temporäre Maßnahmen zur Aufwertung des Neu- markts“) fasst den aktuellen Stand der Verbesserungsmaßnahmen für den Neumarkt zusam- men. Kultur auf dem Neumarkt als Teilprojekt der Aufwertung Ziel der Kulturarbeit auf dem Neumarkt – ebenso wie der weiteren städtischen Maßnahmen – ist, dass der Platz im Laufe der kommenden Jahre eine neue Aufenthaltsqualität erhält, weg von der reinen Verkehrs-/Transferfläche oder einem Ort für punktuelle, schwerpunktmäßig kommerzielle Einzelveranstaltungen. Die Platzfläche soll auch als Ort der Kultur, der Begeg- nung und des Diskurses wahrgenommen, besucht und in die Mitte bürgerlicher Nutzung zu- rückgeführt werden. Längere Verweilzeiten und ein stärker durchmischtes Publikum werden deshalb angestrebt. Möglichst viele Interessierte und andernorts aktive Kulturakteur*innen sollten in die Kulturplanung miteinbezogen und Möglichkeiten eigenen Handelns angeboten werden. Den derzeitigen Verhältnissen vor Ort könne so entgegengetreten werden: Denn Kunst und Kultur sind selbstverständlicher Bestandteil eines urbanen und zeitgemäßen Selbstverständnisses der Bürger*innen und bieten Gelegenheit zu mehr realem Austausch und Begegnung der Stadtgesellschaft. Genehmigungsrechtlicher Kontext 3 Das vom Rat der Stadt Köln beschlossene Platznutzungskonzept ermöglicht nur eine be- grenzte Anzahl an größeren (Kultur-)Veranstaltungen pro Jahr. Für 2023 sind noch fünf Zeit- fenster zur Bespielung mit größeren Events, Maßnahmen oder Kunstaktionen offen. Hinzu kommt die Möglichkeit, einen am Platzrand installierten temporären Pavillon täglich zu nutzen. Dabei sind bestimmte Rahmenbedingungen einzuhalten. Der Neumarkt bietet überdies, einvernehmlich mit dem Platznutzungskonzept, die Möglichkeit, untertägig Kunst und Kultur auch außerhalb des Pavillons zu zeigen. Hierzu muss der/die Veranstalter*in oder der/die Kunstschaffende eine Veranstaltung von maximal 4 Stunden an- melden. Personal und Finanzen Da eine Aktivierung des Platzes in der Kürze der Zeit durch die Kulturverwaltung nur dann möglich ist, wenn vorhandene Finanzmittel und Personal repriorisiert werden, erfolgt der vor- liegende Vorschlag einer finanzneutralen Umschichtung von Mitteln aus dem Dezernat VII - Kunst und Kultur sowie dem Kulturamt zugunsten des Neumarkts. Konzept zur Aufwertung des Neumarkts Von der Kulturverwaltung wurde die Umsetzungsplanung für eine kulturelle Aktivierung des Neumarkts in vier Schritte/Phasen unterteilt. 1./2. Phase (bis Mitte Mai 2023): Vorbereitung und Umsetzung der Kreativwerkstätten (24.03.2023 und 28.04.2023) mit Kreativen, zuständigen städtischen Ämtern sowie Stakeholdern; Auswertung der Kreativwerkstätten und konkrete Umsetzungsvorschläge für vorgebrachte Ideen und Anregungen; Abstimmung der kulturellen Schwerpunkte und ggf. Erarbeitung von Open Calls; Entscheidungen über erste Kulturformate; Sicherstellung Budget und Personal; Vergaben und Vorlagen 3. Phase (perspektivisch ab Mai/Juni 2023): Öffentliche Kommunikation zu den Ergebnissen der Phase 2, zu ersten Veranstaltun- gen und dem Pavillon der Künstlerin Erika Hock 4. Phase (bis 3. Quartal 2025): Fortlaufendes Roll-Out bis zur Errichtung des fest installierten Hauptpavillons (Gast- ronomie, Kultur + Soziales); operative Umsetzung der kommunizierten und geneh- migten künstlerischen Interventionen auf dem Neumarkt; Erarbeitung eines Konzep- tes zur Bespielung im dann eingespielten Kreativteam In Verfahren, Umsetzung und Organisationsform orientiert sich das Projekt „Kultur am NEU- markt“ am Vorbild der Zwischennutzung des Ebertplatzes. Am 24. März 2023 fand eine halbtägige Kreativwerkstatt Neumarkt mit 50 Teilnehmer*innen u.a. aus Stadtverwaltung, Kunst und Kultur, Stakeholdern, Anliegern, Neumarkt- Kümme- rern*innen und Polizei in den Räumen der VHS am Neumarkt statt. Die Ergebnisse werden derzeit ausgewertet und bilden die Grundlage für ein zweites Treffen am 28. April 2023. Im Fall eines positiven Beschlusses können einige der gesammelten Ideen ab Ende Mai/Anfang Juni 2023 bereits in die Umsetzung gehen. Die dazu benötigten Mittel in Höhe von 80.000 Euro sollen nach derzeitigem Planungsstand in folgende Projekte und Vorhaben/Ideen fließen: Eine möglichst intensive, d.h. tägliche Bespielung des temporären Pavillons der Kölner Künstlerin Erika Hock, in dem u.a. Lesungen, Gespräche, Vorträge und Film-/ Fotovorfüh- rungen stattfinden können. Die Aufstellung des Pavillons ist zum Beginn der Sommerferi- en geplant - für eine Dauer von zwei Monaten (Programmstart: 27. Juni 2023). Der Pavil- 4 lon ist ein verhältnismäßig witterungsunabhängiger und somit Planungssicherheit geben- der Ankerpunkt auf dem Platz. Drei bis fünf größere Open Air-Kulturveranstaltungen und/oder künstlerische Interventio- nen auf der Platzmitte sowie ergänzend kurzfristige, kleinere Interventionen unter vier Stunden (laut Anforderungen des Platznutzungskonzeptes des Ordnungsamtes) Bis Anfang November bietet außerdem der viele Meter lange Bauzaun, der die Brunnen- baustelle umgibt, eine Potentialfläche. Es gibt Vorschläge, wie mit diesem Baustellenzaun kreativ umgegangen werden kann. Je nach vorhandenem Budget können Projektvorha- ben bzw. Visualisierungen realisiert werden. Außerdem sollen mit den Finanzmitteln Ideen von mobilen Ausstellungs- und Sitzflächen weiterentwickelt und der Bau erster Module ermöglicht werden. Das nötige externe Personal zur operativen Koordination wird ebenfalls aus dem Budget honoriert werden. Parallel ist geplant, aus dem Team des Teilprojektes „Kultur am NEU- markt“ ein handlungsfähiges Kompetenzteam aus der Mitte der Kreativwerkstatt zu etab- lieren, das sich, analog zum Ebertplatz, ganz funktional um die operative Unterstützung aller kulturellen Interventionen auf dem Neumarkt kümmert. In den kommenden Monaten sollen außerdem jene Projekte, Aktionen und Schwerpunkte weiterentwickelt werden, die dann Eingang in das Kulturprogramm 2024 finden. Wichtig ist, die Maßnahmen aus dem Bereich Kultur nicht als Solitär zu sehen. Sie funktionieren nur im Zusammenspiel mit den weiteren, parallel initiierten Maßnahmen der Bereiche Mobilität, Stadtraum und Soziales (neue Wegeverbindungen, die Wiederbelebung des Brunnens, eine Gastronomie), die kurz- und mittelfristig umgesetzt werden und dadurch Verbesserungen her- beiführen. Auswirkungen für die Maßnahmen am Ebertplatz Alle geplanten Maßnahmen können bis dato finanziert werden. Dies wurde möglich durch Sy- nergien, die zwischen der Planung Neumarkt und Ebertplatz entstehen. Zudem sind 2023 auf dem Ebertplatz Projekte präsent, die bereits über eine Programmförderung durch die Stadt Köln aus einem anderen Mittelbudget verfügen, wie z.B. Sommerblut oder Internationale Pho- toszene. Hinzu kommen in diesem Jahr Projekte, die auch umfangreichere Drittmittel mitbrin- gen, wie das Projekt der TH Köln, die in Kooperation mit den Kunsträumen und Zwischennut- zer*innen (stadt-)räumliche Installationen entwickeln. Die Umschichtung des Programmbud- gets vom Ebertplatz in Richtung Neumarkt wurde mit den Zwischennutzer*innen vom Ebert- platz, die sich auch in die Kreativwerkstatt Neumarkt Ende März mit ihren Erfahrungen einge- bracht haben, besprochen. Finanzierung: Insgesamt werden 80.000 Euro für die Umsetzung des Projektes im Haushaltsjahr 2023 benö- tigt. Die benötigten Mittel stehen im Teilergebnisplan des Kulturamtes 0416 - Kulturförderung in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen nicht zur Verfügung. Daher schlägt die Verwaltung in Höhe von 40.000 Euro eine temporäre, haushaltsneutrale Inanspruchnahme von Transfermitteln des Kulturamtes vor. Gemäß § 13 Absatz 1 der Haus- haltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024 ist die Mittelverwendung ver- bindlich, sofern in den Erläuterungen zu den Teilergebnisplänen eine Aufteilung des in Teil- planzeile 15 - Transferaufwendungen veranschlagten Gesamtbetrages auf einzelne Zuwen- dungsempfänger/Projekte vorgenommen wurde. Über eine abweichende Verwendung ent- scheidet der zuständige Fachausschuss, sofern die Entscheidung nicht im Rahmen des § 41 Abs. 1 GO NRW dem Rat obliegt. Für die Mittelverwendung sollen aus dem Teilergebnisplan des Kulturamtes aus der Produkt- gruppe 0416 - Kulturförderung, Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen, hier aus der Einzel- position „Zwischennutzung Ebertplatz“, Mittel in Höhe von bis zu 40.000 Euro im Jahr 2023 anderweitig verwendet bzw. haushaltsneutral in die Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen des gleichen Teilergebnisplans umgeschichtet werden. Ergänzender Hinweis: Für das Projekt „Zwischennutzung Ebertplatz“ verbleiben 60.000 Euro in 2023, in 2023/2024 ergänzt um 50.000 Euro, die im Rahmen des Finanzausschussbe- schlusses (AN/1728/2022) vom 30.09.2022 „Interimsnutzung Ebertplatz“ zugesetzt wurden 5 und deren Freigabe zeitnah per Beschluss herbeigeführt werden soll. Die restlichen 40.000 Euro werden im Haushaltsjahr 2023 überplanmäßig im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 - Kulturförderung bereitgestellt. Die Deckung er- folgt aus entsprechenden Minderaufwendungen in 2023 aus dem Teilergebnisplan des Muse- umsreferates aus der Produktgruppe 0401 - Museumsreferat, Teilplanzeile 13 („Umzugsmittel Richartzstr. 2-4“). Die Durchführung des Projekts „Zwischennutzung Ebertplatz“ ist trotz der vorliegenden Mit- telumschichtung sichergestellt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Richartzstraße 2
- Ebertplatz
- Neumarkt
- Markt
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Details
- Aktenzeichen
- 1232/2023/1
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 02.05.2023
- Erstellt
- 28.04.2023 12:33