AFW/0008/2020
Anträge A-W/0029/2020 und A-W/0048/2020 - Geschwindigkeitsreduzierung für den Rüschhausweg
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Antwort der Verwaltung vom 06.04.2021
3698 Zeichen
32.12.0013 Frau Solf 06.04.2021 3292 An die Bezirksvertretung Münster-West über / ( Herrn Stadtrat Heuer /s oG . BE über 33.24 el Nünster, West er Sitzung v vom An. y2 2021. Die Anfrage bezieht sich auf zwei vorhergehende Anträge aus der Bezirksvertretung Münster- West (Antrag Ifd. Nr. A-W/0029/2020 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL und Antrag Ifd. Nr. A-W/0048/2020 der SPD-Fraktion) sowie auf die daraufhin erfolgte Stellungnahme der Verwaltung vom 10.11.2020. Seitens der Verwaltung war mit Stellungnahme vom 10.11.2020 mitgeteilt und erläutert worden, dass die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung in dem gewünschten Abschnitt zwischen Hensenstraße und Laukamp unter den aktuell vorliegenden örtlichen Voraussetzungen rechtlich nicht zulässig ist. Unter anderem wurde erläutert, dass die Einrichtung einer Tempo-30-Zone nicht in Straßen mit einer Lichtsignalanlage (Ampel) angeordnet werden darf und der Anteil des Durchgangsverkehrs für eine solche Anordnung mit unter 30% von untergeordneter Rolle sein muss. Durchgangsverkehr im Rüschhausweg In der vorliegenden Anfrage wird gefragt, ob der Verwaltung Zahlen in Bezug auf den Durchgangsverkehr in diesem Abschnitt des Rüschhausweges vorliegen. Falls dies nicht der Fall ist, wird darum gebeten, zur Durchführbarkeit einer Ermittlung des Durchgangsverkehrs Stellung zu nehmen. Der Verwaltung liegen keine Daten zum Anteil des Durchgangsverkehrs in diesem Abschnitt des Rüschhausweges vor. Eine Erhebung des Durchgangsverkehrsanteiles ist in der Praxis aufwändig und erfolgt daher in der Regel nur, wenn im Anschluss eine hohe Wahrscheinlichkeit zu einer Umsetzung der zu überprüfenden Maßnahme besteht. Der hohe Aufwand liegt darin begründet, dass der Durchgangsverkehrsanteil durch einen Abgleich der Kfz-Kennzeichen von Fahrzeugen am Beginn und am Ende der zu prüfenden Strecke ermittelt wird. Die Verwaltung geht davon aus, dass der Anteil des Durchgangsverkehrs aufgrund der Lage der Straße im Straßennetz über dem maßgeblichen Anteil von 30% liegt. Die Durchführung der verhältnismäßig aufwändigen Erhebung erscheint nicht sinnvoll, solange nicht feststeht, ob die in dem Abschnitt vorhandene Lichtsignalanlage bestehen bleiben soll, also ob die Bereitschaft bestünde, die Lichtsignalanlage zurückzubauen, um eine Tempo-30- 1von2 / Zone einzurichten. Wie bereits erläutert wurde, ist die Anordnung einer Tempo-30-Zone in einem Straßenabschnitt mit einer Lichtsignalanlage rechtlich nicht zulässig. Reduzierung des Durchgangsverkehrs In der Anfrage wird außerdem angeregt, die Reduzierung des Durchgangsverkehrsanteils durch entsprechende verkehrsregelnde Maßnahmen an den Einfahrtsbereichen zu diesem Abschnitt des Rüschhausweges anzustreben. Daneben wird die Frage gestellt, ob durch die Anordnung einer Tempo-30-Zone die Verbindung an Attraktivität für den Durchgangsverkehr verlieren könnte. Da die Straße ohne Einschränkungen dem allgemeinen Straßenverkehr gewidmet ist, ist aus Sicht der Verwaltung nicht ersichtlich, wie eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs durch Maßnahmen in den Eingangsbereichen erreicht werden könnte. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Straße die Hauptanbindung für die anliegenden Wohngebiete darstellt und auch die dortigen Anwohnenden von etwaigen Einschränkungen betroffen wären. Eine starke Reduzierung des Durchgangsverkehrs durch die Einrichtung einer Tempo-30- Zone wäre nicht zu erwarten, da vor Ort bereits jetzt verhältnismäßig geringe Geschwindigkeiten gefahren werden (siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 10.11.2020) und im Falle der Einrichtung einer Tempo-30-Zone auch die Lichtsignalanlage zurückgebaut werden müsste. Na Ina 71 2 von2
Originalanfrage
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o009 [20277 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER BÜNDNIS 90 Fraktion in der Bezirksvertretung West DIE GRÜNEN GAL' MÜNSTER 30. November 2020 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster-West Herrn Jörg Nathaus ae ‚ | S b A n T- Milticte Pantaleonplatz 7 ST UNS? 48161 Münster -1, iR: 2020 | K 2020 A-W/0029/2020 [ A-W/0048/2020 Geschwindigkeitsreduzierung für den Rüschhausweg Die Bezirksvertretung möge beschließen: Mit dem Schreiben vom 10.11.2020 reagiert die Verwaltung auf die Prüfanträge der Bezirksvertretung West, die Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Rüschhausweg von 50 auf 30 km/h festzusetzen, ablehnend. Die Verwaltung wird daher gebeten, die in der Folge des Antwortschreibens aufgekommenen Fragen beantworten. Die Verwaltung schreibt: „Nach den Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) darf die Tempo-30-Zone nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen und Einmündungen umfassen. Am Rüschhausweg befindet sich in Höhe Twenteweg eine Ampelanlage für Fußgänger/-innen. Daher ist die Einrichtung einer Tempo-30-Zone aktuell rechtlich nicht zulässig.’ Die Einrichtung bzw. Erweiterung einer Tempo-30-Zone hängt somit zum einen am Rückbau dieser Ampelanlage und am Maß des Durchgangsverkehrs. Aus den von der Verwaltung genannten Zahlen der Verkehrsstärke geht nicht hervor, wie groß dieser Anteil ist. Sofern dieser bekannt ist, wird die Verwaltung gebeten, diese der Bezirksvertretung mitzuteilen. Alternativ wird die Verwaltung gebeten, zu einer zeitnahen Durchführbarkeit einer solchen Zählung Stellung zu nehmen. Ebenfalls von Bedeutung ist eine Einschätzung, inwieweit die Beschilderung in den beiden betrachteten Einfahrtsbereichen des Rüschhauswegs einen solchen Durchgangsverkehr fördert, und wie solcher Durchgangsverkehr minimiert werden kann. Die Schilderung der Verwaltung scheint hier auf eine Henne-Ei-Situation hinzudeuten, nach der eine Tempo-30-Zone erst eingerichtet werden kann, wenn die Relation für den KFZ-Verkehr „uninteressant” geworden ist — wobei sich diese Situation möglicherweise erst durch eine solche Tempo-30-Zone herbeiführen ließe. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER in der BV West - 12- Grünes Zentrum e Windthorststr. 7 e 48143 Münster = 02518995810 e & 02518995815 ratsfraktion@gruene-muenster.de http:/www.gruene-muenster.de BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER Fraktion in der Bezirksvertretung West BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN GAL' MÜNSTER Gezeichnet: Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Anke Pallas, Fraktionssprecherin Kai Bleker Karina Kuschewski Jörg Nathaus Hedwig Wening Josef Freitag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER in der BV West Grünes Zentrum e Windthorststr. 7 e 48143 Münster = 02518995810 e &5 02518995815 ratsfraktion@gruene-muenster.de http:/www.gruene-muenster.de - 2/22 -
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Windthorststraße 7e
- Hensenstraße
- Rüschhausweg
- Twenteweg
- Laukamp
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Details
- Aktenzeichen
- AFW/0008/2020
- Typ
- Anfrage in der BV West
- Datum
- 07.12.2020
- Erstellt
- 07.12.2020 15:11