V/0858/2012
Dyckburgstraße/Havichhorster Mühle - Verlängerung des Gehweges, Antrag nach §24 GO NW (lfd. Nr. 22/2012)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Antrag §24, 22-2012
741 Zeichen
- Anlage zur Vorlage V/0858/2012 Anregung Nr. 22/2012 Anregung 'Sehr gefährlicher Kurvenverlauf Unterführung Straße Havichhorster Mühle’ Auf dem WWW-Server wurde am 27. 2. 2012 um 9.24 Uhr folgende Anregung nach $ 24 Gemeindeordnung aufgegeben: Adressat: Rat. der Stadt Münster, Bezirksvertretung Münster-Ost j Anregung/ Antrag: Entschärfung der gegebenen Verhältnisse, indem der vorhandene Fußweg auch nach der Unterführung weitergeführt wird. . Begründung: . Schon bei einem Ortstermin im Mai 2010 wurde das Anliegen besprochen und aus Kostengründen abgelehnt. Lkws, Busse und besonders Pkws fahren diese Strecke aber nach wie vor nicht der Straßensituation angemessen. Fußgänger (besonders die Kinder) sind deshalb sehr gefährdet.
Lageplan
302 Zeichen
Flächen angleichen Böschung mit L-Steinen abfangen Anlage 1 STADT R am Reg. Nr. Amt für _W/ Stadtentwicklung je u Stadtplanung Verkehrsplanung Datum [Name Bearbeitet |Dez. 2012 |Hecht Dyckburgstraße jezeichnet|Dez. 2012 |Revermann] Maßstav_|1: 250 Verlängerung des Gehweges Plotdatum 05.12.2012
Übersichtsplan
533 Zeichen
Ey \\ N \ ‚ V/0858/2012 \ N \ 306 x x e \ N ® ° \ \ \ Ds $ 279 \ N beantragter \ f \ GE Gr . Gehwegabschnitt 317 \ Ne EX 272. e + an 280 N MN q Ib , vorh. Hochbord Gehweg (| fi (1.50 m) 204 v /» ‘ Ze] „ “ Aa 4 | olayo aa “ a, ”” ss By & ( o + 374 272 vorh. Pflasterstreifen . Anlage Sar.\21 || MÜNSTER Emma Reg. Nr. Amt für _W/ Stadtentwicklung | Stadtplanung Verkehrsplanung Datum Name earbeitet |Dez. 2012 |Hecht Dyckburgstraße ezeichnet|Dez. 2012 |Revermann) laßstab 1: 1000 Übersichtsplan Plotdatum 05.12.2012 Anlage zur Vorlage
Beschlussvorlage
3405 Zeichen
V/0858/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Dyckburgstraße/Havichhorster Mühle - Verlängerung des Gehweges, Antrag nach §24 GO NW (lfd. Nr. 22/2012) Beratungsfolge 24.01.2013 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Anregung nach § 24 GO NW (lfd. Nr. 22/2012) zur Fortführung des Gehweges zwischen der Unterführung auf der Dyckburgstraße bis zur Straße Havichhorster Mühle wird nicht gefolgt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten entstehen. Begründung: Mit der Anregung nach §24 GO NW (22/2012) wurde durch die Eingeberin die Verlängerung des Gehweges auf der Ostseite der Dyckburgstraße zwischen der Bahnunterführung und der Havic h- horster Mühle beantragt. Zwischen der Bahnunterführung und der Zufa hrt zum Freibad/Sudmühlenhof befindet sich ein Hochbordgehweg in einer Breite von 0,95m bis 1,50m. Im weiteren Verlauf in Richtung Süden bis zur Einmündung Kamillusbrücke wurde 2006, insbesondere für die Besucher des Freibades, ein 1,60m breiter Pflasterst reifen als Gehweg angelegt. Zur Fahrbahnabtrennung wurden Leitpfosten gesetzt. Von der Bahnunterführung in Richtung Norden bis zur Einmündung Havichhorster Mühle, sowie im weiteren Verlauf der Straße Havichhorster Mühle, ist kein separater Gehweg vorhanden. Der Abschnitt der Dyckburgstraße befindet sich in einer Tempo -30-Zone, die jedoch in diesem Abschnitt nicht von angrenzender Bebauung gekennzeichnet ist. Die Erschließung der Mills United Hovestadt & Münstermann GmbH erfolgt über die Straße Havichhorster Mühle und den nördlichen Abschnitt der Dyckburgstraße. Eine Verkehrszählung in 2008 ergab für die Spitzenstunde eine Verkehrsbelastung von etwa 140 Kfz auf der Dyckburgstraße. Der Bereich ist nicht unfallauffällig. Zur Verlängerung des Gehweges auf der Dyckburgstraße bis zur Einmündung Havichhorster Müh- Vorlagen-Nr.: V/0858/2012 Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: Boehme@stadt-muenster.de Datum: 05.12.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0858/2012 le wurden zwei Varianten geprüft. Variante 1 - Hochbordgehweg Der Hochbord wird ab der Bahnunterführung bis in den Einmündungsbereich Havichhorster Mühle verlängert. Die bautechnischen Anforderungen erfor dern hierfür eine Verschiebung des Grabens und eine Abstützung der dahinterliegenden Böschung mit Winkelkanten. Die Kosten für diese Variante werden auf ca. 36.000 € geschätzt. Variante 2 - Pflasterstreifen mit Leitpfosten Analog dem Abschnitt zwischen Zufahrt Kamillusbrücke und Sudmühlenhof wird ein Pflasterstre i- fen in einer Breite von 1,60m ausgebaut und mit Leit pfosten zur Fahrbahn abgetrennt. Die ba u- technischen Anforderungen erfordern auch hierfür eine Verschiebung des Grabens und eine A b- stützung der dahinterliegenden Böschung mit Winkelkanten. Die Kosten für diese Variante betragen ca. 32.000 €. Beide Varianten sind grundsätzlich machbar, jedoch in Anbetracht der unauffälligen Ausgangssit u- ation nicht erforderlich. Aus diesen Gründen empfiehlt die Verwaltung, keine Veränderungen vo r- zunehmen. Finanzielle Mittel stehen im Übrigen nicht zur Verfügung. i.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anregung 22/2012 Übersichtsplan Lageplan
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Dyckburgstraße
- Havichhorster Mühle
- Kamillusbrücke
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0858/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.12.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37