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V/0858/2012

Dyckburgstraße/Havichhorster Mühle - Verlängerung des Gehweges, Antrag nach §24 GO NW (lfd. Nr. 22/2012)

Vorlagen 20.12.2012

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 24.01.2013, TOP 2.1

Antrag §24, 22-2012

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Lageplan

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Übersichtsplan

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Beschlussvorlage

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Antrag §24, 22-2012

741 Zeichen

-

Anlage zur Vorlage V/0858/2012
Anregung Nr. 22/2012

Anregung 'Sehr gefährlicher Kurvenverlauf Unterführung Straße Havichhorster Mühle’

Auf dem WWW-Server wurde am 27. 2. 2012 um 9.24 Uhr
folgende Anregung nach $ 24 Gemeindeordnung aufgegeben:

Adressat:
Rat. der Stadt Münster,
Bezirksvertretung Münster-Ost

j Anregung/ Antrag:

Entschärfung der gegebenen Verhältnisse, indem der vorhandene Fußweg auch
nach der Unterführung weitergeführt wird. .
Begründung: .

Schon bei einem Ortstermin im Mai 2010 wurde das Anliegen besprochen und
aus Kostengründen abgelehnt. Lkws, Busse und besonders Pkws fahren diese

Strecke aber nach wie vor nicht der Straßensituation angemessen. Fußgänger
(besonders die Kinder) sind deshalb sehr gefährdet.

Lageplan

302 Zeichen

Flächen
angleichen

Böschung mit
L-Steinen abfangen

Anlage 1

STADT R am

Reg. Nr.

Amt für _W/ Stadtentwicklung je
u Stadtplanung
Verkehrsplanung Datum [Name

Bearbeitet |Dez. 2012 |Hecht

Dyckburgstraße jezeichnet|Dez. 2012 |Revermann]
Maßstav_|1: 250

Verlängerung des Gehweges Plotdatum 05.12.2012

Übersichtsplan

533 Zeichen

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vorh. Pflasterstreifen
. Anlage
Sar.\21 || MÜNSTER Emma
Reg. Nr.
Amt für _W/ Stadtentwicklung
| Stadtplanung
Verkehrsplanung Datum Name
earbeitet |Dez. 2012 |Hecht
Dyckburgstraße ezeichnet|Dez. 2012 |Revermann)
laßstab 1: 1000
Übersichtsplan Plotdatum 05.12.2012

Anlage zur Vorlage

Beschlussvorlage

3405 Zeichen

V/0858/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Dyckburgstraße/Havichhorster Mühle - Verlängerung des Gehweges, Antrag nach §24 GO NW 
(lfd. Nr. 22/2012) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.01.2013 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Anregung nach § 24 GO NW (lfd. Nr. 22/2012) zur Fortführung des Gehweges zwischen der 
Unterführung auf der Dyckburgstraße bis zur Straße Havichhorster Mühle wird nicht gefolgt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten entstehen. 
 
 
 
Begründung: 
Mit der Anregung nach §24 GO NW (22/2012) wurde durch die Eingeberin die Verlängerung des 
Gehweges auf der Ostseite der Dyckburgstraße zwischen der Bahnunterführung und der Havic h-
horster Mühle beantragt. 
 
Zwischen der Bahnunterführung und der Zufa hrt zum Freibad/Sudmühlenhof befindet sich ein 
Hochbordgehweg in einer Breite von 0,95m bis 1,50m. Im weiteren Verlauf in Richtung Süden bis 
zur Einmündung Kamillusbrücke wurde 2006, insbesondere für die Besucher des Freibades, ein 
1,60m breiter Pflasterst reifen als Gehweg angelegt. Zur Fahrbahnabtrennung wurden Leitpfosten 
gesetzt. Von der Bahnunterführung in Richtung Norden bis zur Einmündung Havichhorster Mühle, 
sowie im weiteren Verlauf der Straße Havichhorster Mühle, ist kein separater Gehweg vorhanden. 
 
Der Abschnitt der Dyckburgstraße befindet sich in einer Tempo -30-Zone, die jedoch in diesem 
Abschnitt nicht von angrenzender Bebauung gekennzeichnet ist. Die Erschließung der Mills United 
Hovestadt & Münstermann GmbH erfolgt über die Straße Havichhorster Mühle und den nördlichen 
Abschnitt der Dyckburgstraße. Eine Verkehrszählung in 2008 ergab für die Spitzenstunde eine 
Verkehrsbelastung von etwa 140 Kfz auf der Dyckburgstraße. Der Bereich ist nicht unfallauffällig. 
 
Zur Verlängerung des Gehweges auf der Dyckburgstraße bis zur Einmündung Havichhorster Müh-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0858/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
Boehme@stadt-muenster.de  
Datum: 
05.12.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0858/2012 
le wurden zwei Varianten geprüft. 
 
 Variante 1 - Hochbordgehweg 
Der Hochbord wird ab der Bahnunterführung bis in den Einmündungsbereich Havichhorster Mühle 
verlängert. Die bautechnischen Anforderungen erfor dern hierfür eine Verschiebung des Grabens 
und eine Abstützung der dahinterliegenden Böschung mit Winkelkanten. 
Die Kosten für diese Variante werden auf ca. 36.000 € geschätzt. 
 
 Variante 2 - Pflasterstreifen mit Leitpfosten 
Analog dem Abschnitt zwischen Zufahrt Kamillusbrücke und Sudmühlenhof wird ein Pflasterstre i-
fen in einer Breite von 1,60m ausgebaut und mit Leit pfosten zur Fahrbahn abgetrennt. Die ba u-
technischen Anforderungen erfordern auch hierfür eine Verschiebung des Grabens und eine A b-
stützung der dahinterliegenden Böschung mit Winkelkanten. 
Die Kosten für diese Variante betragen ca. 32.000 €. 
 
Beide Varianten sind grundsätzlich machbar, jedoch in Anbetracht der unauffälligen Ausgangssit u-
ation nicht erforderlich. Aus diesen Gründen empfiehlt die Verwaltung, keine Veränderungen vo r-
zunehmen. 
Finanzielle Mittel stehen im Übrigen nicht zur Verfügung.  
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen: 
Anregung 22/2012 
Übersichtsplan 
Lageplan

Beratungsverlauf (1)

24.01.2013 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Dyckburgstraße
  • Havichhorster Mühle
  • Kamillusbrücke

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0858/2012
Typ
Vorlagen
Datum
20.12.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37