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AN/1820/2018

Düxer Büdchen für den Rheinboulevard

Gem. Dringlichkeitsantrag (SPD) 10.12.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 04.02.2019, TOP 8.1

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (SPD)

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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (SPD)

4137 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Ratsgruppe BUNT im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den Vorsitzenden des Ausschusses  
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales 
 
Frau  
Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 10.12.2018 
 
AN/1820/2018 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 10.12.2018 
 
Düxer Büdchen für den Rheinboulevard 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tages-
ordnung der Sitzung des Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra-
gen/ Vergabe/ Internationales am 10.12.2018 zu setzen: 
 
 
 
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/ Vergabe/ Inter-
nationales beschließt: 
 
1. Die Verwaltung wird unter Bezugnahme auf den Beschluss 
0321/2015 der Bezirksvertretung Innenstadt mit der Einrichtung ei-
ner festen und dauerhaften Verkaufsstelle (Kiosk), die von einem 
Integrationsbetrieb betrieben werden soll (das heißt: Es sollen ver-
schiedene Anbieter angefragt werden; denn wir haben ja auch meh-
rere Integrationsbetriebe, darunter auch die KGAB) beauftragt. Dazu 
führt sie unter Einbeziehung der Politik die hierfür mit den Anliegern 
(z.B. LVR) nötigen Gespräche und eruiert vor Ort mögliche Aufstel-

- 2 - 
 
lungsorte. Ziel ist es, dass die Verkaufsstelle spätestens zur Som-
mersaison 2020 den Betrieb aufnimmt.  
2. Die Zuwegung zur Verkaufsstelle soll barrierefrei ausgestaltet sein 
und möglichst kurze Wege zum Rheinboulevard erlauben. Bei der 
Planung soll das Angebot einer barrierefreien öffentlichen Toiletten-
anlage berücksichtigt werden. 
3. Der Betrieb des Kiosks soll im Rahmen eines Gesamtkonzeptes unter 
Berücksichtigung von Reinigungs- und Beaufsichtigungsleistungen 
möglichst aus einer Hand erfolgen. Nur so kann ein sauberes Er-
scheinungsbild des Rheinboulevards durch die kontrollierende und 
ordnende Wirkung einer festen Verkaufsstelle dauerhaft gewährleis-
tet werden. 
Das Angebot des Kiosk soll qualitätsvoll und auf die Bedürfnisse aller 
Besucherinnen und Besucher abgestimmt sein sowie auf müllver-
meidende und nachhaltige Produkte setzen. 
4. Rechtzeitig vor Beginn der Sommersaison 2020 spätestens aber bis 
zum Herbst 2019 berichtet die Verwaltung den zuständigen Gremi-
en über den Sachstand. 
  
 
Begründung: 
Bereits im 26.06.2016 hat der Rat einstimmig auf Basis eines Antrags in 
der Bezirksvertretung Innenstadt beschlossen am Rheinboulevard eine 
feste Verkaufseinrichtung, sprich ein Kiosk, einzurichten und zu betreiben. 
Der Auftrag zu Einrichtung eines Kiosk ist sodann am 06.07.2017 im 
Stadtentwicklungsausschuss einstimmig bekräftigt und erneuert worden. 
Unter anderem wurde dort beschlossen „das Verfahren zur Errichtung ei-
ner festen Verkaufsstelle an einem geeigneten Ort in der Nähe des Rhein-
boulevards zügig aufzunehmen und zu diesem Zweck auf die Aufstellung 
eines Gastronomiekonzeptes und den angekündigten „Architekturwettbe-
werb“ zu verzichten“.  
Passiert ist derweilen nichts.  
Stattdessen teilt die Verwaltung am 21.06.2018 mit, dass sie die Pläne für 
eine feste Verkaufsstelle am Rheinboulevard nicht weiterverfolge, da zwi-
schenzeitlich eine Außengastronomie des Hyatt in der Nähe geplant sei. 
Wegen der Konkurrenzsituation wolle man nunmehr abwarten und die La-
ge am Ende der Saison bewerten.

- 3 - 
 
Dabei blendet die Verwaltung aus, dass sie sowohl unmittelbar durch das 
Verschleppen des Verfahrens für diese Situation verantwortlich ist, als 
auch, dass dies weder dem weiterhin gültigen Beschluss des Rates noch 
der Intention, die mit der Einrichtung eines entsprechenden Kiosk verbun-
den ist, entspricht.  
Aus diesem Grund wird die Verwaltung aufgefordert den geltenden Rats-
beschluss endlich umzusetzen. 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Erfolgt mündlich in der Sitzung. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke     gez. Thomas Hegenbarth 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin   Ratsgruppe BUNT

Beratungsverlauf (1)

04.02.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 8.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1820/2018
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag (SPD)
Datum
10.12.2018
Erstellt
10.12.2018 11:11