V/0767/2009
Städtische Betriebs- und Mietkostenzuschüsse 2009 für 2008
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
5218 Zeichen
V/0767/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Städtische Betriebs- und Mietkostenzuschüsse 2009 für 2008 hier: Genehmigung von Zuschussauszahlungen Beratungsfolge 26.11.2009 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der durch Sportausschussbeschluss vom 17.06.2009 bereits bewilligte Betriebskostenzu- schuss für den Sportverein „Die Residenz Münster e. V.“ von 8.108,59 € ist dem Verein auszuzahlen. 2. Die Auszahlung des ebenfalls durch Sportausschussbeschluss vom 17.06.2009 bereits bewilligten Betriebskostenzuschusses für den Sportverein „Akademischer Ruderverein Westfalen e. V.“ von 6.113,03 € wird unter dem Vorbehalt genehmigt, dass der Verein dem Sportamt bis zum 11.12.2009 durch Vorlage des Mitgliederanschriftenverzeichnisses 75 % Münsteranerinnen und Münsteraner als Vereinsmitglieder nachweist. 3. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der vorliegende Antrag der Sportabteilung der Gemeinnützigen Werkstätten Westfalenfleiß auf Gewährung des städt. Betriebskosten- zuschusses 2009 für 2008 von 580,21 € - ohne Erfüllung der richtliniengemäß geforderten Mindestmitgliedsbeiträge - nur durch eine Einzelfallentscheidung des Sportausschusses positiv beschieden werden kann. II. Finanzielle Auswirkungen Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Teilergebnisplan (Zei- le) 15 Transferaufwendungen 2009 14.221,62 Insgesamt: 14.221,62 Vorlagen-Nr.: V/0767/2009 Auskunft erteilt: Herr Schunke Ruf: 492 52 13 E-Mail: SchunkeErnst@stadt-muenster.de Datum: 17.11.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0767/2009 Begründung: Den Sportvereinen ARV „Westfalen“ e. V. und Die Residenz Münster e. V. wurde mit Sportaus- schussbeschluss vom 17.06.2009 der städtische Betriebs- und Mietkostenzuschuss 2009 für 2008 unter dem Vorbehalt bewilligt, dass die beiden Vereine bis zum 30.09.2009 (Fristverlängerung durch Sportausschussbeschluss vom 24.09.2009 = 30.11.2009) dem Sportamt nachweisen, dass 75 % Münsteraner Mitglieder im Verein gebunden sind. Zwischenzeitlich haben beide Vereine u. a. durch gezielte Mitgliederwerbemaßnahmen versucht, die richtliniengemäß geforderte Förderungsvoraussetzung zu erfüllen. Zu Ziffer 1.: Die Residenz Münster e. V. weist durch Vorlage des Mitgliederanschriftenverzeichnisses (Stand: 15.10.2009) folgenden Mitgliederbestand nach: Mitglieder gesamt 495 Münsteraner/innen 376 = 75,96 % Nichtmünsteraner/innen 119 = 24,04 % Die noch ausstehende Bewilligungsvoraussetzung wurde somit erbracht. Zu Ziffer 2.: Der Vorstand des Akademischen Ruderverein „Westfalen“ e. V. teilt mit Schreiben vom 14.10.2009 mit, dass die außerordentliche Mitgliederversammlung des Vereins am 05.12.2009 stattfinden wird. Dabei wird der Vorstand eine veränderte Vereinsstruktur mit Satzungsänderung und Gründung eines Fördervereins beschließen lassen. Über das Ergebnis der Abstimmung wird das Sportamt umgehend am 07.12.2009 informiert. Durch Vorlage des bereinigten Mitgliederanschriftenverzeichnisses bis zum 11.12.2009 und Prüfung des Bestandes ist dem Verein der städtische Zuschuss noch in 2009 auszuzahlen. Zu Ziffer 3.: Der Sportabteilung der Gemeinnützigen Werkstätten Westfalenfleiß wurde in 2009 ein städt. Be- triebskostenzuschuss für 2008 von 580,21 € bewilligt. Der Zuschuss wurde aber aufgrund der feh- lenden Mindestmitgliedsbeiträge bislang nicht ausgezahlt. Mit Schreiben vom 28.07.2009 teilt die Sportabteilung der Westfalenfleiß GmbH mit, dass der Mitgliedsbeitrag 0,50 Euro/Monat und somit 6,00 Euro pro Jahr beträgt. Der gem. Sportförderrichtlinie geforderte Mindestmitgliedsbeiträge be- trägt in 2009 für Jugendliche 4,04 Euro und 6,95 Euro für Erwachsene im Monat . Die Westfalenfleiß GmbH weist darauf hin, dass eine der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster entsprechende Beitragsanhebung nicht umsetzbar sei. Da der überwiegende Teil der Vereinsmit- glieder Sozialhilfeempfänger seien, hätte eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge aufgrund mangeln- der Refinanzierungsmöglichkeiten der Mitglieder die Auflösung des Vereins zur Folge. Die Westfalenfleiß GmbH bittet um eine Einzelfallentscheidung und Berücksichtigung bei der Zu- schussvergabe. In der Sitzung am 24.09.2009 kam der Sportaussc huss einvernehmlich überein, einerseits die Zif- fer 6. des Beschlussvorschlages der Vorlage V/0613/2009 nicht zu beschließen und andererseits das Grundsatzproblem der Förderung von Behinderten- und Rehasportvereine ohne Erfüllung von Mindestmitgliedsbeiträgen in einer separaten Debatte zur Sportförderrichtlinie zu diskutieren. - 3 - V/0767/2009 Die Verwaltung hat den Vereinsantrag noch einmal eingehend überprüft und weist darauf hin, dass der Sportabteilung der Westfalenfleiß GmbH richtliniengemäß kein Betriebskostenzuschuss aus- gezahlt werden kann, solange die Mindestmitgliedsbeiträge nicht angepasst worden sind. Mit dem Beschlusspunkt 3. wird dem Sportausschus s die Möglichkeit zu einer Einzelfallentschei- dung geebnet. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0767/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.11.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37