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V/0767/2009

Städtische Betriebs- und Mietkostenzuschüsse 2009 für 2008

Vorlagen 13.11.2009

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 26.11.2009, TOP 5.3

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

5218 Zeichen

V/0767/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Städtische Betriebs- und Mietkostenzuschüsse 2009 für 2008 
hier: Genehmigung von Zuschussauszahlungen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
26.11.2009 Sportausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der durch Sportausschussbeschluss vom 17.06.2009 bereits bewilligte Betriebskostenzu-
schuss für den Sportverein „Die Residenz Münster e. V.“ von 8.108,59 € ist dem Verein 
auszuzahlen. 
 
2. Die Auszahlung des ebenfalls durch Sportausschussbeschluss vom 17.06.2009 bereits 
bewilligten Betriebskostenzuschusses für den Sportverein „Akademischer Ruderverein 
Westfalen e. V.“ von 6.113,03 € wird unter dem Vorbehalt genehmigt, dass der Verein dem 
Sportamt bis zum 11.12.2009 durch Vorlage des Mitgliederanschriftenverzeichnisses 75 % 
Münsteranerinnen und Münsteraner als Vereinsmitglieder nachweist. 
 
3. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der vorliegende Antrag der Sportabteilung 
der Gemeinnützigen Werkstätten Westfalenfleiß auf Gewährung des städt. Betriebskosten-
zuschusses 2009 für 2008 von 580,21 € - ohne Erfüllung der richtliniengemäß geforderten 
Mindestmitgliedsbeiträge - nur durch eine Einzelfallentscheidung des Sportausschusses 
positiv beschieden werden kann. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen 
und -stätten 
Teilergebnisplan (Zei-
le) 
15 Transferaufwendungen 
2009  
 
14.221,62  
 
Insgesamt: 14.221,62   
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0767/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Schunke 
Ruf: 
492 52 13 
E-Mail: 
SchunkeErnst@stadt-muenster.de  
Datum: 
17.11.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0767/2009 
 
 
Begründung: 
 
Den Sportvereinen ARV „Westfalen“ e. V. und Die Residenz Münster e. V. wurde mit Sportaus-
schussbeschluss vom 17.06.2009 der städtische Betriebs- und Mietkostenzuschuss 2009 für 2008 
unter dem Vorbehalt bewilligt, dass die beiden Vereine bis zum 30.09.2009 (Fristverlängerung 
durch Sportausschussbeschluss vom 24.09.2009 = 30.11.2009) dem Sportamt nachweisen, dass 
75 % Münsteraner Mitglieder im Verein gebunden sind. 
 
Zwischenzeitlich haben beide Vereine u. a. durch gezielte Mitgliederwerbemaßnahmen versucht, 
die richtliniengemäß geforderte Förderungsvoraussetzung zu erfüllen. 
 
Zu Ziffer 1.:
 
 
Die Residenz Münster e. V. weist durch Vorlage des Mitgliederanschriftenverzeichnisses (Stand: 
15.10.2009) folgenden Mitgliederbestand nach: 
 
Mitglieder gesamt 495  
Münsteraner/innen 376 = 75,96 % 
Nichtmünsteraner/innen 119 = 24,04 % 
 
Die noch ausstehende Bewilligungsvoraussetzung wurde somit erbracht. 
 
Zu Ziffer 2.:
 
 
Der Vorstand des Akademischen Ruderverein „Westfalen“ e. V. teilt mit Schreiben vom 14.10.2009 
mit, dass die außerordentliche Mitgliederversammlung des Vereins am 05.12.2009 stattfinden wird. 
Dabei wird der Vorstand eine veränderte Vereinsstruktur mit Satzungsänderung und Gründung 
eines Fördervereins beschließen lassen. 
 
Über das Ergebnis der Abstimmung wird das Sportamt umgehend am 07.12.2009 informiert. Durch 
Vorlage des bereinigten Mitgliederanschriftenverzeichnisses bis zum 11.12.2009 und Prüfung des 
Bestandes ist dem Verein der städtische Zuschuss noch in 2009 auszuzahlen. 
 
Zu Ziffer 3.:
 
 
Der Sportabteilung der Gemeinnützigen Werkstätten Westfalenfleiß wurde in 2009 ein städt. Be-
triebskostenzuschuss für 2008 von 580,21 € bewilligt. Der Zuschuss wurde aber aufgrund der feh-
lenden Mindestmitgliedsbeiträge bislang nicht ausgezahlt. Mit Schreiben vom 28.07.2009 teilt die 
Sportabteilung der Westfalenfleiß GmbH mit, dass der Mitgliedsbeitrag 0,50 Euro/Monat und somit 
6,00 Euro pro Jahr beträgt. Der gem. Sportförderrichtlinie geforderte Mindestmitgliedsbeiträge be-
trägt in 2009 für Jugendliche 4,04 Euro und 6,95 Euro für Erwachsene im Monat
.  
 
Die Westfalenfleiß GmbH weist darauf hin, dass eine der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster 
entsprechende Beitragsanhebung nicht umsetzbar sei. Da der überwiegende Teil der Vereinsmit-
glieder Sozialhilfeempfänger seien, hätte eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge aufgrund mangeln-
der Refinanzierungsmöglichkeiten der Mitglieder die Auflösung des Vereins zur Folge.  
 
Die Westfalenfleiß GmbH bittet um eine Einzelfallentscheidung und Berücksichtigung bei der Zu-
schussvergabe. 
 
In der Sitzung am 24.09.2009 kam der Sportaussc huss einvernehmlich überein, einerseits die Zif-
fer 6. des Beschlussvorschlages der Vorlage V/0613/2009 nicht zu beschließen und andererseits 
das Grundsatzproblem der Förderung von Behinderten- und Rehasportvereine ohne Erfüllung von 
Mindestmitgliedsbeiträgen in einer separaten Debatte zur Sportförderrichtlinie zu diskutieren.

- 3 - 
V/0767/2009 
 
Die Verwaltung hat den Vereinsantrag noch einmal eingehend überprüft und weist darauf hin, dass 
der Sportabteilung der Westfalenfleiß GmbH richtliniengemäß kein Betriebskostenzuschuss aus-
gezahlt werden kann, solange die Mindestmitgliedsbeiträge nicht angepasst worden sind.  
 
Mit dem Beschlusspunkt 3. wird dem Sportausschus s die Möglichkeit zu einer Einzelfallentschei-
dung geebnet. 
 
 
I. V. 
gez.  
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (1)

26.11.2009 Sportausschuss
TOP 5.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0767/2009
Typ
Vorlagen
Datum
13.11.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37