0541/2025
Feststellung des Wirtschaftsplans der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2025
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Anlage 2 Erfolgsplan 2025
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Anlage 2 Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln Erträge und Aufwendungen Ansatz 2025 Ansatz 2024 Ergebnis Vorläufig 2023 Ansatz 2023 Euro Euro Euro Euro 1. Verdiente Beiträge 208.679.800 186.445.500 181.104.627 175.194.500 2. Erträge aus Kapitalanlagen 49.367.700 41.332.500 61.836.917 39.284.300 3. Aufwendungen für Versicherungsfälle -124.353.500 -119.358.200 -117.740.545 -117.105.300 4. Veränderung der übrigen versicherungs- technischen Rückstellungen -126.828.000 -103.739.800 -119.161.019 -92.415.900 5. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb -3.606.100 -3.281.600 -2.923.935 -3.057.600 6. Aufwendungen für Kapitalanlagen -1.372.200 -1.379.800 -18.604.632 -1.262.900 7. Versicherungstechnisches Ergebnis 1.887.700 18.600 -15.488.587 637.100 8. Nichtversicherungstechnisches Ergebnis 482.200 277.200 181.011 -431.100 9. Jahresüberschuss/Einstellung in Verlustrücklage -208.434 -295.800 15.307.577 -206.000 10. Jahresüberschuss/Reduzierung Fehlbetrag -2.161.466 0 0 0 11. Jahresüberschuss 0 0 0 0 Erfolgsplan 2025
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle I/1100/1 Vorlagen-Nummer 0541/2025 Freigabedatum 27.06.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Feststellung des Wirtschaftsplans der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2025 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat stellt den Wirtschaftsplan der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln für das Wirt- schaftsjahr 2025 gemäß § 6 Absatz 1 und § 60 a der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln in der zu diesem Beschluss beigefügten Fassung fest. Kassenausschuss (ZVK) 09.05.2025 Finanzausschuss 30.06.2025 Rat 03.07.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Nach § 60 a der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln (ZVK) in der Fassung vom 12. Mai 2023 ist von der Kassenleitung und der Geschäftsführung jährlich, spätestens ei- nen Monat vor Beginn eines Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan zu erstellen. Die Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind bei der Wirtschaftsführung sinngemäß anzuwenden. Nach § 4 der Eigenbetriebsverordnung NRW in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Buchstabe a der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln beschließt der Kassenausschuss ZVK über den Wirtschaftsplan, vorbehaltlich der förmlichen Feststellung des Wirtschaftsplanes durch den Rat der Stadt Köln. Gemäß Beschluss des Kassenausschusses vom 17. Mai 2023 wird gemäß § 6 Absatz 1 Buchstabe d der Satzung der ZVK der Stadt Köln entsprechend der gutachterlichen Empfeh- lung des verantwortlichen Aktuars ab dem 01.01.2024 für weitere fünf Jahre ein Umlagesatz in Höhe von 5,8 Prozent sowie zum Aufbau einer weiteren Kapitaldeckung ein Zusatzbeitrag in Höhe von 3,1 Prozent der jeweiligen zusatzversorgungspflichtigen Entgelte erhoben. Ge- mäß § 16 Absatz 1 Satz 4 ATV-K verbleibt es für die Pflichtversicherten bei einer Arbeitneh- merbeteiligung an der Umlage in Höhe von 0,3 Prozent der zusatzversorgungspflichtigen Ent- gelte. Zur Stabilisierung der freiwilligen Versicherung (Tarif 2002) im Abrechnungsverband III wird gemäß Kassenausschussbeschluss vom 17. Mai 2023 von den Mitgliedern des Abrech- nungsverbands I ab dem 01.01.2024 für fünf Jahre ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von 0,1 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts erhoben. Nach dem vorliegenden Wirtschaftsplan 2025 wird bei einem somit unveränderten Umlage- satz von 5,8 Prozent und ebenfalls in Summe unveränderten Zusatzbeiträgen von 3,2 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes voraussichtlich ein Bruttoergebnis in Höhe von 126.828.000 Euro erzielt. Dieses Bruttoergebnis wird zur Dotierung der versicherungstechni- schen Rückstellungen sowie zur Reduzierung des Jahresfehlbetrags des Abrechnungsver- bands III verwendet, so dass kein Bilanzgewinn ausgewiesen wird. Die Erträge aus Umlagen und Zusatzbeiträgen in der Pflichtversicherung sind in Abstimmung mit dem Verantwortlichen Aktuar auf Basis der Hochrechnung der zu erwartenden Beträge für 2024 kalkuliert worden. Nach der Planung für das Jahr 2025 ist weiterhin von einer Realisa- tion der im Rahmen des Aufbaus der Kapitaldeckung angestrebten Kapitaldeckungsgrade auszugehen. Im Bereich des Versicherungsbetriebes werden die Aufwendungen mit 3.606.100 Euro, im Be- reich der Kapitalanlagen mit 1.372.200 Euro kalkuliert. Weitere Einzelheiten können den Erläuterungen zum Erfolgsplan entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Anlagen verwiesen. Anlagen
Anlage 4 Stellenplan 2025
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Beamte Soll 2024 Soll 2024 Soll 2025 Besoldungsgruppe A 12 2,70 2,70 0,70 0,70 A 11* 6,00 6,70 0,70 A 10 4,75 4,75 (1 Tzst.) 0,75 0,75 A 9_21 1,00 1,00 A 9_12 1,00 1,00 A 8 7,00 7,00 22,45 23,15 1,45 2,15 Beschäftigte Soll 2024 Soll 2024 Soll 2025 Entgeltgruppe AT-B 2 0,80 0,80 0,80 0,80 E 15 1,00 1,00 E 14 1,00 1,00 E 13 2,00 2,00 E 12 1,00 1,00 E 10 0,50 0,50 0,50 0,50 E 9c 1,00 1,00 E 9b 1,50 1,50 (1 Tzst.) E 8* 0,70 0,00 0,70 E 7 0,60 0,60 0,60 0,60 E 4 0,40 0,40 0,40 0,40 10,50 9,80 3,00 2,30 *) siehe Erläuterungen zum Stellenplan 2025 der Zusatzversorgungskasse Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln Stellenplan zum Wirtschaftsjahr 2025 Soll 2025 Soll 2025 Laufbahngruppe 2, 1 Einstiegsamt Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt Nachrichtlich: Hiervon Stellen(-anteile) die im Querschnitt von 1100 für die Zusatzversorgungs-kasse tätig sind* Stellen der Zusatzversorgungskasse*
Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung
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Anlage 0 zu Vorlage 0541/2025 Dringlichkeitsbegründung Gemäß § 60a der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln in der Fassung vom 12.05.2023 ist der Wirtschaftsplan spätestens einen Monat vor Beginn des Wirtschaftsjahres aufzustellen und durch den Rat der Stadt Köln festzustellen. Das dieser Feststellung zugrundeliegende Wirtschaftsjahr hat am 01.01.2025 begonnen, so dass eine Feststellung des Wirtschaftsplanes satzungsgemäß noch nicht erfolgt ist. Die Erstellung des Wirtschaftsplanes hängt unmittelbar mit der Fertigstellung des Jahresabschlusses zusammen. Bedingt durch die verzögerte Fertigstellung des Jahresabschlusses kann der Wirtschaftsplan derzeit analog der vorläufigen Haushaltsführung nur eingeschränkt umgesetzt werden. Zur Gewährleistung der nötigen Planungssicherheit für die Zusatzversorgungskasse ist eine weitere Verschiebung der Beratung angesichts der bevorstehenden Kommunalwahl nicht vertretbar.
Anlage 1 Erläuterungen Erfolgsplan 2025
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Anlage 1 Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln Wirtschaftsplan 2025 Erläuterungen zum Erfolgsplan Die Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln (ZVK) wird entsprechend der Satzung, derzeit in der Fas- sung vom 12. Mai 2023, als Sonderkasse der Stadt Köln geführt. Die Gliederung des Erfolgsplanes richtet sich nach der Verordnung über die Rechnungslegung von Ver- sicherungsunternehmen (RechVersV) in der Fassung vom 10. August 2021 und den entsprechenden Gliederungsvorschriften. Der Wirtschaftsplan 2025 wurde auf Basis der Ergebnisse des Wirtschaftsjahres 2023 und der für das Wirtschaftsjahr 2024 zu prognostizierenden Entwicklung kalkuliert. Zur besseren Vergleichbarkeit mit dem Jahresabschluss werden die einzeln aufgestellten Wirtschafts- pläne im Abrechnungsverband der Pflichtversicherung und der Freiwilligen Versicherung zu einem ge- meinsamen Wirtschaftsplan zusammengefasst. In der Pflichtversicherung ist der Umlagesatz aufgrund der Ergebnisse der Tarifverhandlungen zum Altersvorsorgeplan 2001 auf den am 01.11.2001 vorhandenen Wert von 5,8 % der zusatzversorgungs- pflichtigen Entgelte festgeschrieben. Zusätzlich wird entsprechend dem vom Kassenausschuss be- schlossenen Stufenplan zur künftigen Finanzierung der ZVK ein Zusatzbeitrag gemäß § 64 der Satzung der ZVK der Stadt Köln zum Aufbau eines Kapitalstocks in Höhe von 3,1 % der zusatzversorgungspflich- tigen Entgelte erhoben. Gemäß § 16 Absatz 1 Satz 4 ATV-K verbleibt es für die Pflichtversicherten bei einer Arbeitnehmerbeteiligung an der Umlage in Höhe von 0,3 % der zusatzversorgungspflichtigen Ent- gelte. Zur Stabilisierung der freiwilligen Versicherung (Tarif 2002) im Abrechnungsverband III wird ge- mäß Kassenausschussbeschluss vom 17. Mai 2023 von den Mitgliedern des Abrechnungsverbands I ab dem 01.01.2024 für fünf Jahre ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von 0,1 % des zusatzversorgungspflichti- gen Entgelts erhoben. In der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes wird seit 2002 eine Freiwillige Versicherung an- geboten. Durch die Entrichtung eigener Beiträge unter Inanspruchnahme einer steuerlichen Förde- rung können die Pflichtversicherten mit der Freiwilligen Versicherung eine zusätzliche kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung aufbauen. Als Form der betrieblichen Altersversorgung stehen hier die Förderwege im Rahmen von Zulagen/Steuervorteilen („Riester“-Förderung) und im Rahmen der Frei- stellung der Beiträge von Sozialversicherungs- und Steuerabzügen (Entgeltumwandlung) zur Verfü- gung. Dem Versicherungszweig der vollständig kapitalgedeckten Freiwilligen Versicherung liegt beim Tarif 2002 ein Geschäftsplan zugrunde, der am 19.11.2002 vom damaligen Ministerium für Inne- res und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigt wurde. Der Tarif 2002 wurde für Neuverträge zum 31.12.2009 geschlossen und wird seitdem im geschlossenen Bestand für Altver- träge fortgeführt. Mit Wirkung vom 01.01.2010 ist mit dem Tarif 2009 ein neuer Tarif im Versiche- rungszweig der Freiwilligen Versicherung aufgelegt worden. Seit dem 01.07.2012 wird dieser Tarif als geschlechtsneutraler Tarif (Tarif 2012) fortgeführt. Als Reaktion auf die anhaltende Niedrigzinsphase hat der Kassenausschuss der ZVK der Stadt Köln in seiner Sitzung am 13. November 2018 die Ein- führung eines neuen Tarifes (Tarif 2019) mit einem Garantiezins von 0,9 % im Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung beschlossen. Der neue Tarif gilt für Neuabschlüsse seit dem 1. Juli 2019. Erläuterung der Positionen im Erfolgsplan 2025 1. Verdiente Beiträge In der Pflichtversicherung beinhalten die Planwerte die Erträge aus Umlagen und Zusatzbeiträ- gen, die auf Hochrechnungen der erwarteten Beträge im laufenden Jahr basieren. Ferner sind hier die Einnahmen aus Barwertübertragungen aufgrund von Überleitungen von anderen Zusatz- versorgungseinrichtungen enthalten. Anlage 1 In der Freiwilligen Versicherung ist nach den Erfahrungen der Vorjahre und nach derzeitigem Kenntnisstand mit einer Zunahme der Anzahl der abgeschlossenen Verträge nicht zu rechnen. Das Beitragsaufkommen ist leicht rückläufig. Anlage 1 2. Erträge aus Kapitalanlagen Der Betrag setzt sich aus den Erträgen der folgenden Anlageklassen zusammen: − Direktanlagen (Wertpapiere) − KÖZU FundMaster − Immobilienfonds − Infrastrukturbeteiligungen − Private Debt Fonds − Private Equity Fonds Liquide Mittel werden gemäß den Vorgaben der Strategischen Anlagepolitik für Kapitalanlagen in den oben aufgeführten Anlageklassen mit guter Renditeerwartung verwendet. Das insgesamt erwartete Kapitalanlageergebnis ohne Sondererträge liegt in beiden Versiche- rungszweigen über dem Niveau der Kalkulationen für 2024, da das investierte Kapital gestiegen ist. Das Ergebnis für 2023 liegt aufgrund der in dem Jahr erforderlichen Abschreibungen auf Ka- pitalanlagen deutlich darunter. Die Anforderungen durch den vom Aktuar verwendeten Rech- nungszins (3,25 %) werden voraussichtlich erfüllt. 3. Aufwendungen für Versicherungsfälle Die Berechnung der voraussichtlichen Höhe der Aufwendungen für Versicherungsfälle wurde nach Hochrechnungen der zu erwartenden Aufwendungen für das laufende Jahr vorgenommen. Sie berücksichtigt eine Steigerung der Anzahl der Leistungsempfänger*innen sowie die tarifver- traglich festgelegte Rentendynamisierung in Höhe von 1 % zum 01.07.2025. Im Versicherungszweig der Freiwilligen Versicherung werden derzeit an 1.276 Personen Ren- tenleistungen gewährt (Stand: 31.12.2024). Da für Betriebsrenten aus Freiwilligen Versicherun- gen keine Wartezeit erforderlich ist, muss mit einer weiter ansteigenden Zahl von Versicherungs- fällen und daher mit steigenden Aufwendungen gerechnet werden. 4. Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Rückstellungen Die Erträge aus den Zusatzbeiträgen werden in der Pflichtversicherung zum Aufbau des Kapi- talstocks verwendet und nach Abzug von Verwaltungskosten einer Teildeckungsrückstellung zu- geführt. Die tatsächliche Zuführung in die Teildeckungsrückstellung wird nach Abschluss des Wirtschaftsjahres durch den Verantwortlichen Aktuar nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. Die ebenfalls in den versicherungstechnischen Rückstellungen enthal- tene umlagefinanzierte Teilvermögensrückstellung wird dabei als Ausgleichsposten verwendet. In der Freiwilligen Versicherung sind nach dem Geschäftsplan rund 98 % der Beiträge und der Zulagen der Deckungsrückstellung zuzuführen. Weiterhin ist hier die geschäftsplanmäßige Ver- zinsung der Anwartschaften zu berücksichtigen. 5./6. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb und für Kapitalanlagen Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb und für Kapitalanlagen beinhalten die folgenden Positionen: − Personalkosten einschließlich der Kosten für Alter sversorgung und Rückstellungen für Pensi- onen, Beihilfen und Altersteilzeit − Aufwand für EDV, für bezogene Leistungen, Telefon- und Portokosten, Bürobedarf − Abschreibungen auf Inventar − Sonstiger Verwaltungsaufwand (Raumkosten, Fortbild ungen, Dienstreisen). Diese Kosten werden entsprechend dem geschätzten Aufwand auf die einzelnen Kostenbereiche aufgeteilt. Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb sind im Geschäftsplan der Freiwilligen Versi- cherung mit maximal 4 % der Beiträge beziehungsweise gleichgestellter Einnahmen ( zum Bei- spiel Zulagen) zuzüglich 1,5 % der gezahlten Versicherungsleistungen vorgesehen. Diese Vor- gabe wird eingehalten. Ausschließlich in den Bereich „Aufwendungen für Kapitalanlagen“ fallen folgende Positionen: − Beraterkosten zu neuen Kapitalanlagestrategien Anlage 1 − Kosten der Verwaltung für Kapitalanlagen − Abschreibungen auf Agien der Wertpapiere 7./8./9. Versicherungstechnisches und nichtversicherungstechnisches Ergebnis, Jahresüber- schuss Im nichtversicherungstechnischen Ergebnis wird der Saldo aus Erträgen und Aufwendungen aus- gewiesen, die außerhalb der Satzung der ZVK erzielt werden. Als wesentliche Positionen der Er- träge sind hierbei Verwaltungskostenerstattungen Dritter und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen zu nennen. Bei den Aufwendungen handelt es sich im Wesentlichen um Gutach- terkosten für Interne Revision, Kosten des Jahresabschlusses, Zinsaufwendungen für Pensions- rückstellungen und Steuern. Das versicherungstechnische Ergebnis stellt den Ausgleichsposten zum nichtversicherungstech- nischen Ergebnis nach Veränderung der versicherungstechnischen Rückstellungen dar. In der Pflichtversicherung wird kein Jahresüberschuss ausgewiesen. In der Freiwilligen Versicherung dient der verbleibende Jahresüberschuss der Erhöhung des Eigenkapitals in Form einer Zuführung zur Verlustrücklage sowie dem Ausgleich des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages durch die erhöhten Deckungsrückstellungen aus dem Wirt- schaftsjahr 2023. Dadurch wird auch hier kein Bilanzgewinn ausgewiesen.
Anlage 3 Vermögensplan 2025
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Anlage 3 Mittelherkunft Euro 1. Tilgung Darlehen Mitglieder 0 2. Tilgung von Wertpapieren 847.700 3. Verkauf Immobilien 0 4. Abschreibungen 30.000 5. Jahresüberschuss / Einstellung in Verlustrücklage 208.434 6. Jahresüberschuss / Reduzierung Fehlbetrag 2.161.46 6 7. Jahresüberschuss / Erhöhung der versicherungstechnischen Rückstellungen 126.828.000 130.075.600 Mittelverwendung Euro 1. Beschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattung 20.000 2. Erwerb von Wertpapieren und sonstigen Anlagen 127.685.700 3. Reduzierung Fehlbetrag 2.161.466 4. Einstellung in Verlustrücklagen 208.434 130.075.600 Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln Vermögensplan 2025
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0541/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 27.06.2025
- Erstellt
- 18.02.2025 13:58