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0541/2025

Feststellung des Wirtschaftsplans der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2025

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 27.06.2025

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Anlage 2 Erfolgsplan 2025

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 4 Stellenplan 2025

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Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung

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Anlage 1 Erläuterungen Erfolgsplan 2025

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Anlage 3 Vermögensplan 2025

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Anlage 2 Erfolgsplan 2025

1039 Zeichen

Anlage 2 
Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 
Erträge und Aufwendungen Ansatz 2025 Ansatz 2024 
Ergebnis 
Vorläufig 2023 Ansatz 2023 
Euro Euro Euro Euro 
1. Verdiente Beiträge 208.679.800 186.445.500 181.104.627 175.194.500 
2. Erträge aus Kapitalanlagen 49.367.700 41.332.500 61.836.917 39.284.300 
3. Aufwendungen für Versicherungsfälle -124.353.500 -119.358.200 -117.740.545 -117.105.300 
4. Veränderung der übrigen versicherungs- 
technischen Rückstellungen -126.828.000 -103.739.800 -119.161.019 -92.415.900 
5. Aufwendungen für den 
Versicherungsbetrieb -3.606.100 -3.281.600 -2.923.935 -3.057.600 
6. Aufwendungen für Kapitalanlagen -1.372.200 -1.379.800 -18.604.632 -1.262.900 
7. Versicherungstechnisches Ergebnis 1.887.700 18.600 -15.488.587 637.100 
8. Nichtversicherungstechnisches Ergebnis 482.200 277.200 181.011 -431.100 
9. Jahresüberschuss/Einstellung in 
Verlustrücklage -208.434 -295.800 15.307.577 -206.000 
10. Jahresüberschuss/Reduzierung 
Fehlbetrag -2.161.466 0 0 0
11. Jahresüberschuss 0 0 0 0
Erfolgsplan 2025

Beschlussvorlage Rat

3658 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/1100/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0541/2025 
Freigabedatum 
 27.06.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Feststellung des Wirtschaftsplans der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln für das 
Wirtschaftsjahr 2025  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat stellt den Wirtschaftsplan der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln für das Wirt-
schaftsjahr 2025 gemäß § 6 Absatz 1 und § 60 a der Satzung der Zusatzversorgungskasse 
der Stadt Köln in der zu diesem Beschluss beigefügten Fassung fest. 
 
 
Kassenausschuss (ZVK) 09.05.2025 
Finanzausschuss 30.06.2025 
Rat 03.07.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Nach § 60 a der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln (ZVK) in der Fassung 
vom 12. Mai 2023 ist von der Kassenleitung und der Geschäftsführung jährlich, spätestens ei-
nen Monat vor Beginn eines Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan zu erstellen.  
Die Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind bei der 
Wirtschaftsführung sinngemäß anzuwenden.  
Nach § 4 der Eigenbetriebsverordnung NRW in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Buchstabe a der 
Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln beschließt der Kassenausschuss ZVK 
über den Wirtschaftsplan, vorbehaltlich der förmlichen Feststellung des Wirtschaftsplanes 
durch den Rat der Stadt Köln.  
Gemäß Beschluss des Kassenausschusses vom 17. Mai 2023 wird gemäß § 6 Absatz 1 
Buchstabe d der Satzung der ZVK der Stadt Köln entsprechend der gutachterlichen Empfeh-
lung des verantwortlichen Aktuars ab dem 01.01.2024 für weitere fünf Jahre ein Umlagesatz 
in Höhe von 5,8 Prozent sowie zum Aufbau einer weiteren Kapitaldeckung ein Zusatzbeitrag 
in Höhe von 3,1 Prozent der jeweiligen zusatzversorgungspflichtigen Entgelte erhoben. Ge-
mäß § 16 Absatz 1 Satz 4 ATV-K verbleibt es für die Pflichtversicherten bei einer Arbeitneh-
merbeteiligung an der Umlage in Höhe von 0,3 Prozent der zusatzversorgungspflichtigen Ent-
gelte. Zur Stabilisierung der freiwilligen Versicherung (Tarif 2002) im Abrechnungsverband III 
wird gemäß Kassenausschussbeschluss vom 17. Mai 2023 von den Mitgliedern des Abrech-
nungsverbands I ab dem 01.01.2024 für fünf Jahre ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von 
0,1 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts erhoben. 
Nach dem vorliegenden Wirtschaftsplan 2025 wird bei einem somit unveränderten Umlage-
satz von 5,8 Prozent und ebenfalls in Summe unveränderten Zusatzbeiträgen von 3,2 Prozent 
des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes voraussichtlich ein Bruttoergebnis in Höhe von 
126.828.000 Euro erzielt. Dieses Bruttoergebnis wird zur Dotierung der versicherungstechni-
schen Rückstellungen sowie zur Reduzierung des Jahresfehlbetrags des Abrechnungsver-
bands III verwendet, so dass kein Bilanzgewinn ausgewiesen wird. 
Die Erträge aus Umlagen und Zusatzbeiträgen in der Pflichtversicherung sind in Abstimmung 
mit dem Verantwortlichen Aktuar auf Basis der Hochrechnung der zu erwartenden Beträge für 
2024 kalkuliert worden. Nach der Planung für das Jahr 2025 ist weiterhin von einer Realisa-
tion der im Rahmen des Aufbaus der Kapitaldeckung angestrebten Kapitaldeckungsgrade 
auszugehen. 
Im Bereich des Versicherungsbetriebes werden die Aufwendungen mit 3.606.100 Euro, im Be-
reich der Kapitalanlagen mit 1.372.200 Euro kalkuliert. 
Weitere Einzelheiten können den Erläuterungen zum Erfolgsplan entnommen werden. 
Im Übrigen wird auf die Anlagen verwiesen. 
 
Anlagen

Anlage 4 Stellenplan 2025

921 Zeichen

Beamte Soll 2024 Soll 2024 Soll 2025 
Besoldungsgruppe 
A 12 2,70 2,70 0,70 0,70 
A 11* 6,00 6,70 0,70 
A 10 4,75 4,75 (1 Tzst.) 0,75 0,75 
A 9_21 1,00 1,00 
A 9_12 1,00 1,00 
A 8 7,00 7,00 
22,45 23,15 1,45 2,15 
Beschäftigte Soll 2024 Soll 2024 Soll 2025 
Entgeltgruppe 
AT-B 2 0,80 0,80 0,80 0,80 
E 15 1,00 1,00 
E 14 1,00 1,00 
E 13 2,00 2,00 
E 12 1,00 1,00 
E 10 0,50 0,50 0,50 0,50 
E 9c 1,00 1,00 
E 9b 1,50 1,50 (1 Tzst.) 
E 8* 0,70 0,00 0,70 
E 7 0,60 0,60 0,60 0,60 
E 4 0,40 0,40 0,40 0,40 
10,50 9,80 3,00 2,30 
*) siehe Erläuterungen zum Stellenplan 2025 der Zusatzversorgungskasse 
Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 
Stellenplan 
zum 
Wirtschaftsjahr 2025 
Soll 2025 
Soll 2025 
Laufbahngruppe 2, 1 Einstiegsamt 
Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt 
Nachrichtlich: 
Hiervon Stellen(-anteile) die 
im Querschnitt von 1100 für 
die Zusatzversorgungs-kasse 
tätig sind* 
Stellen der Zusatzversorgungskasse*

Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung

948 Zeichen

Anlage 0 zu Vorlage 0541/2025 
 
Dringlichkeitsbegründung 
 
Gemäß § 60a der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln in der Fassung vom 
12.05.2023 ist der Wirtschaftsplan spätestens einen Monat vor Beginn des Wirtschaftsjahres 
aufzustellen und durch den Rat der Stadt Köln festzustellen. 
Das dieser Feststellung zugrundeliegende Wirtschaftsjahr hat am 01.01.2025 begonnen, so dass 
eine Feststellung des Wirtschaftsplanes satzungsgemäß noch nicht erfolgt ist. 
Die Erstellung des Wirtschaftsplanes hängt unmittelbar mit der Fertigstellung des 
Jahresabschlusses zusammen. Bedingt durch die verzögerte Fertigstellung des 
Jahresabschlusses kann der Wirtschaftsplan derzeit analog der vorläufigen Haushaltsführung nur 
eingeschränkt umgesetzt werden. Zur Gewährleistung der nötigen Planungssicherheit für die 
Zusatzversorgungskasse ist eine weitere Verschiebung der Beratung angesichts der 
bevorstehenden Kommunalwahl nicht vertretbar.

Anlage 1 Erläuterungen Erfolgsplan 2025

8960 Zeichen

Anlage 1 
 
Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 
 
Wirtschaftsplan 2025 
 
Erläuterungen zum Erfolgsplan 
Die Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln (ZVK) wird entsprechend der Satzung, derzeit in der Fas- 
sung vom 12. Mai 2023, als Sonderkasse der Stadt Köln geführt.  
Die Gliederung des Erfolgsplanes richtet sich nach der Verordnung über die Rechnungslegung von Ver- 
sicherungsunternehmen (RechVersV) in der Fassung vom 10. August 2021 und den entsprechenden 
Gliederungsvorschriften. 
Der Wirtschaftsplan 2025 wurde auf Basis der Ergebnisse des Wirtschaftsjahres 2023 und der für das 
Wirtschaftsjahr 2024 zu prognostizierenden Entwicklung kalkuliert. 
Zur besseren Vergleichbarkeit mit dem Jahresabschluss werden die einzeln aufgestellten Wirtschafts- 
pläne im Abrechnungsverband der Pflichtversicherung und der Freiwilligen Versicherung zu einem ge- 
meinsamen Wirtschaftsplan zusammengefasst. 
In der Pflichtversicherung  ist der Umlagesatz aufgrund der Ergebnisse der Tarifverhandlungen zum 
Altersvorsorgeplan 2001 auf den am 01.11.2001 vorhandenen Wert von 5,8 % der zusatzversorgungs- 
pflichtigen Entgelte festgeschrieben. Zusätzlich wird entsprechend dem vom Kassenausschuss be- 
schlossenen Stufenplan zur künftigen Finanzierung der ZVK ein Zusatzbeitrag gemäß § 64 der Satzung 
der ZVK der Stadt Köln zum Aufbau eines Kapitalstocks in Höhe von 3,1 % der zusatzversorgungspflich- 
tigen Entgelte erhoben. Gemäß § 16 Absatz 1 Satz 4 ATV-K verbleibt es für die Pflichtversicherten bei 
einer Arbeitnehmerbeteiligung an der Umlage in Höhe von 0,3 % der zusatzversorgungspflichtigen Ent- 
gelte. Zur Stabilisierung der freiwilligen Versicherung (Tarif 2002) im Abrechnungsverband III wird ge- 
mäß Kassenausschussbeschluss vom 17. Mai 2023 von den Mitgliedern des Abrechnungsverbands I ab 
dem 01.01.2024 für fünf Jahre ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von 0,1 % des zusatzversorgungspflichti- 
gen Entgelts erhoben. 
 
In der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes wird seit 2002 eine Freiwillige Versicherung  an- 
geboten. Durch die Entrichtung eigener Beiträge unter Inanspruchnahme einer steuerlichen Förde- 
rung können die Pflichtversicherten mit der Freiwilligen Versicherung eine zusätzliche kapitalgedeckte 
betriebliche Altersversorgung aufbauen. Als Form der betrieblichen Altersversorgung stehen hier die 
Förderwege im Rahmen von Zulagen/Steuervorteilen („Riester“-Förderung) und im Rahmen der Frei- 
stellung der Beiträge von Sozialversicherungs- und Steuerabzügen (Entgeltumwandlung) zur Verfü- 
gung. Dem Versicherungszweig der vollständig kapitalgedeckten Freiwilligen Versicherung  liegt 
beim Tarif 2002 ein Geschäftsplan zugrunde, der am 19.11.2002 vom damaligen Ministerium für Inne- 
res und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigt wurde. Der Tarif 2002 wurde für 
Neuverträge zum 31.12.2009 geschlossen und wird seitdem im geschlossenen Bestand für Altver- 
träge fortgeführt. Mit Wirkung vom 01.01.2010 ist mit dem Tarif 2009 ein neuer Tarif im Versiche- 
rungszweig der Freiwilligen Versicherung aufgelegt worden. Seit dem 01.07.2012 wird dieser Tarif als 
geschlechtsneutraler Tarif (Tarif 2012) fortgeführt. Als Reaktion auf die anhaltende Niedrigzinsphase 
hat der Kassenausschuss der ZVK der Stadt Köln in seiner Sitzung am 13. November 2018 die Ein- 
führung eines neuen Tarifes (Tarif 2019) mit einem Garantiezins von 0,9 % im Abrechnungsverband 
der Freiwilligen Versicherung beschlossen. Der neue Tarif gilt für Neuabschlüsse seit dem 1. Juli 
2019. 
 
Erläuterung der Positionen im Erfolgsplan 2025 
1. Verdiente Beiträge   
In der Pflichtversicherung  beinhalten die Planwerte die Erträge aus Umlagen und Zusatzbeiträ- 
gen, die auf Hochrechnungen der erwarteten Beträge im laufenden Jahr basieren. Ferner sind 
hier die Einnahmen aus Barwertübertragungen aufgrund von Überleitungen von anderen Zusatz- 
versorgungseinrichtungen enthalten.

Anlage 1 
 
In der Freiwilligen Versicherung  ist nach den Erfahrungen der Vorjahre und nach derzeitigem 
Kenntnisstand mit einer Zunahme der Anzahl der abgeschlossenen Verträge nicht zu rechnen. 
Das Beitragsaufkommen ist leicht rückläufig.

Anlage 1 
 
2. Erträge aus Kapitalanlagen  
Der Betrag setzt sich aus den Erträgen der folgenden Anlageklassen zusammen: 
− Direktanlagen (Wertpapiere) 
− KÖZU FundMaster 
− Immobilienfonds 
− Infrastrukturbeteiligungen 
− Private Debt Fonds 
− Private Equity Fonds 
Liquide Mittel werden gemäß den Vorgaben der Strategischen Anlagepolitik für Kapitalanlagen in 
den oben aufgeführten Anlageklassen mit guter Renditeerwartung verwendet. 
Das insgesamt erwartete Kapitalanlageergebnis ohne Sondererträge liegt in beiden Versiche- 
rungszweigen über dem Niveau der Kalkulationen für 2024, da das investierte Kapital gestiegen 
ist. Das Ergebnis für 2023 liegt aufgrund der in dem Jahr erforderlichen Abschreibungen auf Ka- 
pitalanlagen deutlich darunter. Die Anforderungen durch den vom Aktuar verwendeten Rech- 
nungszins (3,25 %) werden voraussichtlich erfüllt. 
3. Aufwendungen für Versicherungsfälle  
Die Berechnung der voraussichtlichen Höhe der Aufwendungen für Versicherungsfälle wurde 
nach Hochrechnungen der zu erwartenden Aufwendungen für das laufende Jahr vorgenommen. 
Sie berücksichtigt eine Steigerung der Anzahl der Leistungsempfänger*innen sowie die tarifver- 
traglich festgelegte Rentendynamisierung in Höhe von 1 % zum 01.07.2025. 
Im Versicherungszweig der Freiwilligen Versicherung  werden derzeit an 1.276 Personen Ren- 
tenleistungen gewährt (Stand: 31.12.2024). Da für Betriebsrenten aus Freiwilligen Versicherun- 
gen keine Wartezeit erforderlich ist, muss mit einer weiter ansteigenden Zahl von Versicherungs- 
fällen und daher mit steigenden Aufwendungen gerechnet werden. 
4. Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Rückstellungen  
Die Erträge aus den Zusatzbeiträgen werden in der Pflichtversicherung  zum Aufbau des Kapi- 
talstocks verwendet und nach Abzug von Verwaltungskosten einer Teildeckungsrückstellung zu- 
geführt. Die tatsächliche Zuführung in die Teildeckungsrückstellung wird nach Abschluss des 
Wirtschaftsjahres durch den Verantwortlichen Aktuar nach versicherungsmathematischen 
Grundsätzen berechnet. Die ebenfalls in den versicherungstechnischen Rückstellungen enthal- 
tene umlagefinanzierte Teilvermögensrückstellung wird dabei als Ausgleichsposten verwendet. 
In der Freiwilligen Versicherung  sind nach dem Geschäftsplan rund 98 % der Beiträge und der 
Zulagen der Deckungsrückstellung zuzuführen. Weiterhin ist hier die geschäftsplanmäßige Ver- 
zinsung der Anwartschaften zu berücksichtigen. 
5./6. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb und für Kapitalanlagen  
Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb und für Kapitalanlagen beinhalten die folgenden 
Positionen: 
− Personalkosten einschließlich der Kosten für Alter sversorgung und Rückstellungen für Pensi- 
onen, Beihilfen und Altersteilzeit 
− Aufwand für EDV, für bezogene Leistungen, Telefon-  und Portokosten, Bürobedarf 
− Abschreibungen auf Inventar 
− Sonstiger Verwaltungsaufwand (Raumkosten, Fortbild ungen, Dienstreisen). 
Diese Kosten werden entsprechend dem geschätzten Aufwand auf die einzelnen Kostenbereiche 
aufgeteilt.  
Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb sind im Geschäftsplan der Freiwilligen Versi- 
cherung  mit maximal 4 % der Beiträge beziehungsweise gleichgestellter Einnahmen ( 
zum Bei- 
spiel  Zulagen) zuzüglich 1,5 % der gezahlten Versicherungsleistungen vorgesehen. Diese Vor- 
gabe wird eingehalten.  
Ausschließlich in den Bereich „Aufwendungen für Kapitalanlagen“ fallen folgende Positionen: 
− Beraterkosten zu neuen Kapitalanlagestrategien

Anlage 1 
 
− Kosten der Verwaltung für Kapitalanlagen 
− Abschreibungen auf Agien der Wertpapiere 
7./8./9. Versicherungstechnisches und nichtversicherungstechnisches Ergebnis, Jahresüber- 
schuss   
Im nichtversicherungstechnischen Ergebnis wird der Saldo aus Erträgen und Aufwendungen aus- 
gewiesen, die außerhalb der Satzung der ZVK erzielt werden. Als wesentliche Positionen der Er- 
träge sind hierbei Verwaltungskostenerstattungen Dritter und Erträge aus der Auflösung von 
Rückstellungen zu nennen. Bei den Aufwendungen handelt es sich im Wesentlichen um Gutach- 
terkosten für Interne Revision, Kosten des Jahresabschlusses, Zinsaufwendungen für Pensions- 
rückstellungen und Steuern. 
Das versicherungstechnische Ergebnis stellt den Ausgleichsposten zum nichtversicherungstech- 
nischen Ergebnis nach Veränderung der versicherungstechnischen Rückstellungen dar. In der 
Pflichtversicherung  wird kein Jahresüberschuss ausgewiesen. 
In der Freiwilligen Versicherung  dient der verbleibende Jahresüberschuss der Erhöhung des 
Eigenkapitals in Form einer Zuführung zur Verlustrücklage sowie dem Ausgleich des nicht durch 
Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages durch die erhöhten Deckungsrückstellungen aus dem Wirt- 
schaftsjahr 2023. Dadurch wird auch hier kein Bilanzgewinn ausgewiesen.

Anlage 3 Vermögensplan 2025

677 Zeichen

Anlage 3 
Mittelherkunft Euro 
1. Tilgung Darlehen Mitglieder 0
2. Tilgung von Wertpapieren 847.700 
3. Verkauf Immobilien 0
4. Abschreibungen 30.000 
5. Jahresüberschuss / Einstellung in 
Verlustrücklage 
208.434 
6. Jahresüberschuss / Reduzierung Fehlbetrag 2.161.46 6 
7. Jahresüberschuss / Erhöhung der 
versicherungstechnischen Rückstellungen 
126.828.000 
130.075.600 
Mittelverwendung Euro 
1. Beschaffung von Betriebs- und 
Geschäftsausstattung 
20.000 
2. Erwerb von Wertpapieren und sonstigen 
Anlagen 
127.685.700 
3. Reduzierung Fehlbetrag 2.161.466 
4. Einstellung in Verlustrücklagen 208.434 
130.075.600 
Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 
Vermögensplan 2025

Beratungsverlauf (3)

30.06.2025 Finanzausschuss
TOP 10.20 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.07.2025 Rat
TOP 10.61 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
Vorberatung (Fachausschuss)

Details

Aktenzeichen
0541/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
27.06.2025
Erstellt
18.02.2025 13:58