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2007/0280

Überplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO in Verbindung mit Ziff. 3.4.7 DAH in Höhe von 135.000,00 Euro bei der HHSt. 02.6300001.960021 (Grundhafte Erneuerung der Stahlbrücke im Dornheimer Weg) für das Haushaltsjahr 2007

Magistratsvorlage 08.05.2007

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2007/0280

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2007/0280

3302 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
06.06.2007 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI Dezernat II 
Dezernat VI 
Kämmerei 
 
Amt: Straßenverkehrs- und 
Tiefbauamt  
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
   
Tagesordnung:  I  II 
Verteiler: 
II                         66 
VI                        20 
30                       Stvv 
14 
 
 
Vorlage-Nr. 2007/0280 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
385  
 
 
Betreff: Überplanmäßige Ausgaben  gem. § 100 HGO in Verbindung mit Ziff. 3.4.7 DAH in Höhe 
von 135.000,00 Euro bei der HHSt. 02.6300001.960021 (Grundhafte Erneuerung der 
Stahlbrücke im Dornheimer Weg) für das Haushaltsjahr 2007 
 
Vorlage vom: 08.05.2007 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Bei der HHSt. 02.6300001.960021 (Sanierung Stahlbrücke im Dornheimer Weg) werden 
überplanmäßige Mittel in Höhe von 135.000,00 Euro über die bisher etatisierten 6,245 Mio. Euro 
erforderlich. Diese Mittel sind kassenwirksam im Jahre 2007. Da die Angelegenheit keinen Aufschub 
duldet, genehmigt der Magistrat diese überplanmäßige Ausgabe, für die ein unabweisbares Bedürfnis 
besteht und die unvorhergesehen ist gem. § 100 HGO. 
2. Die Mehrausgaben in Höhe von 135.000,00 Euro werden durch Einsparungen bei der HHSt. 
02.6500001.960616 (Instandsetzung der Unterführung Hindemithstraße) gedeckt. 
 
 
Anlagen:   
 
Beschluss des Magistrats vom 13.06.2007 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

2 
... 
 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 29.05.2007:
 
 
Begründung:
 
 
Wie in der Magistratsvorlage vom 06.09.2006 (Vorlage-Nr. 2006/0577, Magistratsbeschluss-Nr. 624) 
bereits ausgeführt, hat der Auftragnehmer der Gesamtmaßnahme (Arge Faber Umwelt-Technik 
GmbH / Donges Stahlbau GmbH) seinen Vorbehalt auf die Schlusszahlung erklärt und 
Nachforderungen von rd. 710.000,00 Euro geltend gemacht. Diese ergeben sich aus diversen 
Streitpunkten, von denen der nachfolgend geschilderte nun rechtlich geklärt wurde. 
 
Im Verlauf o. g. Baumaßnahme kam es zu notwendigen Veränderungen und Umplanungen innerhalb 
des Bauablaufes. 
 
Aufgrund unvorhersehbarer Sanierungsarbeiten mussten Arbeits- und Traggerüste über mehrere 
Monate länger eingesetzt werden. 
Entsprechende Nachtragsforderungen wurden mit der Schlussrechnung eingereicht, jedoch zunächst 
abgelehnt. 
 
Eine Überprüfung von Seiten des Rechtsamtes und Revisionsamtes in Absprache mit dem 
Straßenverkehrs- und Tiefbauamt ergab einen Rechtsanspruch für die gestellten Forderungen. 
 
Somit wird eine Nachzahlung von rd. 135.000,00 Euro an die Arge Faber / Donges erforder-lich. 
 
Diese Mehrausgaben können durch Einsparungen bei der Haushaltsstelle 02.6500001.960616 
(Instandsetzung der Unterführung Hindemithstraße) gedeckt werden. 
 
Die darüber hinaus geforderten rd. 575.000,00 Euro sind nach Meinung des Straßenverkehrs- und 
Tiefbauamtes unbegründet und wurden deshalb abgelehnt. 
 
 
Darmstadt, 29.05.2007 
VI-66/3/I/ku-ha 
/telephonesolid 2138 
 
 
 
 
DER DEZERNENT II    DER DEZERNENT VI 
 
 
 
 
Wolfgang Glenz    Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Bürgermeister     Stadtrat

Beratungsverlauf (4)

TOP 2
TOP 1
TOP 20
TOP 385

Orte (2)

  • Dornheimer Weg
  • Hindemithstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2007/0280
Typ
Magistratsvorlage
Datum
08.05.2007
Erstellt
29.09.2026 00:00