2007/0280
Überplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO in Verbindung mit Ziff. 3.4.7 DAH in Höhe von 135.000,00 Euro bei der HHSt. 02.6300001.960021 (Grundhafte Erneuerung der Stahlbrücke im Dornheimer Weg) für das Haushaltsjahr 2007
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2007/0280
3302 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 06.06.2007 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI Dezernat II Dezernat VI Kämmerei Amt: Straßenverkehrs- und Tiefbauamt an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Tagesordnung: I II Verteiler: II 66 VI 20 30 Stvv 14 Vorlage-Nr. 2007/0280 Magistratsbeschluss-Nr. 385 Betreff: Überplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO in Verbindung mit Ziff. 3.4.7 DAH in Höhe von 135.000,00 Euro bei der HHSt. 02.6300001.960021 (Grundhafte Erneuerung der Stahlbrücke im Dornheimer Weg) für das Haushaltsjahr 2007 Vorlage vom: 08.05.2007 Beschlussvorschlag: 1. Bei der HHSt. 02.6300001.960021 (Sanierung Stahlbrücke im Dornheimer Weg) werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 135.000,00 Euro über die bisher etatisierten 6,245 Mio. Euro erforderlich. Diese Mittel sind kassenwirksam im Jahre 2007. Da die Angelegenheit keinen Aufschub duldet, genehmigt der Magistrat diese überplanmäßige Ausgabe, für die ein unabweisbares Bedürfnis besteht und die unvorhergesehen ist gem. § 100 HGO. 2. Die Mehrausgaben in Höhe von 135.000,00 Euro werden durch Einsparungen bei der HHSt. 02.6500001.960616 (Instandsetzung der Unterführung Hindemithstraße) gedeckt. Anlagen: Beschluss des Magistrats vom 13.06.2007 Der Vorlage wird zugestimmt. 2 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 29.05.2007: Begründung: Wie in der Magistratsvorlage vom 06.09.2006 (Vorlage-Nr. 2006/0577, Magistratsbeschluss-Nr. 624) bereits ausgeführt, hat der Auftragnehmer der Gesamtmaßnahme (Arge Faber Umwelt-Technik GmbH / Donges Stahlbau GmbH) seinen Vorbehalt auf die Schlusszahlung erklärt und Nachforderungen von rd. 710.000,00 Euro geltend gemacht. Diese ergeben sich aus diversen Streitpunkten, von denen der nachfolgend geschilderte nun rechtlich geklärt wurde. Im Verlauf o. g. Baumaßnahme kam es zu notwendigen Veränderungen und Umplanungen innerhalb des Bauablaufes. Aufgrund unvorhersehbarer Sanierungsarbeiten mussten Arbeits- und Traggerüste über mehrere Monate länger eingesetzt werden. Entsprechende Nachtragsforderungen wurden mit der Schlussrechnung eingereicht, jedoch zunächst abgelehnt. Eine Überprüfung von Seiten des Rechtsamtes und Revisionsamtes in Absprache mit dem Straßenverkehrs- und Tiefbauamt ergab einen Rechtsanspruch für die gestellten Forderungen. Somit wird eine Nachzahlung von rd. 135.000,00 Euro an die Arge Faber / Donges erforder-lich. Diese Mehrausgaben können durch Einsparungen bei der Haushaltsstelle 02.6500001.960616 (Instandsetzung der Unterführung Hindemithstraße) gedeckt werden. Die darüber hinaus geforderten rd. 575.000,00 Euro sind nach Meinung des Straßenverkehrs- und Tiefbauamtes unbegründet und wurden deshalb abgelehnt. Darmstadt, 29.05.2007 VI-66/3/I/ku-ha /telephonesolid 2138 DER DEZERNENT II DER DEZERNENT VI Wolfgang Glenz Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Bürgermeister Stadtrat
Beratungsverlauf (4)
Orte (2)
- Dornheimer Weg
- Hindemithstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2007/0280
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 08.05.2007
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00