V/0088/2026
Bestellung der Schriftführung sowie der stellvertretenden Schriftführung für den Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitalisierung
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Anlage A
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Anlage A zur V/0088/2026 Kurzüberblick Bestellung einer Schriftführung sowie einer stellvertretenden Schriftführung für den Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitalisierung Ziele/Teilziele/Zielerreichung Gemäß § 58 Absatz 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Nach § 58 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 52 Absatz 1 GO NRW ist dazu ein/e Schriftführer/-in zu bestellen. Des Weiteren sollte eine grundsätzliche Vertretungsregelung getroffen werden. Finanzierung Durch diese Entscheidung entstehen keine Kosten/Folgekosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig § 58 Abs. 7 sowie § 58 Abs. 2 Satz 1 i. V. m § 52 Abs. 1 GO NRW Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine.
Beschlussvorlage
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V/0088/2026 V/0088/2026 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bestellung der Schriftführung sowie der stellvertretenden Schriftführung für den Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitalisierung Beratungsfolge 10.02.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitali- sierung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Zum Schriftführer für die Sitzungen des Ausschusses für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitalisierung wird Herr Jan Hirsch, Amt für Immobilienmanagement, bestellt. 2. Zur stellvertretenden Schriftführerin für die Sitzungen des Ausschusses für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitalisierung wird Frau Anja Mense, Amt für Finanzen und Beteiligungen, be- stellt. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch diese Entscheidung entstehen keine Kosten/Folgekosten. Begründung: Gemäß § 58 Absatz 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Nach § 58 Absatz 2 Satz 1 in Ver- bindung mit § 52 Absatz 1 GO NRW ist dazu ein/e Schriftführer/-in zu bestellen. Des Weiteren sollte eine grundsätzliche Vertretungsregelung getroffen werden. i. V. i. V. gez. gez. Minas Zeller Stadtrat Stadtkämmerin Amt für Immobilienmanagement 28.01.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Hirsch Telefon: 492-2413 Hirsch@stadt -muenster.de
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0088/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.01.2026
- Erstellt
- 23.01.2026 08:21