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V/0088/2026

Bestellung der Schriftführung sowie der stellvertretenden Schriftführung für den Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitalisierung

Vorlagen 23.01.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitalisierung, Sitzung am 10.02.2026, TOP 2

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1014 Zeichen

Anlage A zur V/0088/2026 
Kurzüberblick 
Bestellung einer Schriftführung sowie einer stellvertretenden Schriftführung für den Ausschuss für 
Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitalisierung 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Gemäß § 58 Absatz 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist 
über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Nach § 58 Absatz 2 Satz 1 
in Verbindung mit § 52 Absatz 1 GO NRW ist dazu ein/e Schriftführer/-in zu bestellen.  
Des Weiteren sollte eine grundsätzliche Vertretungsregelung getroffen werden.  
 
 
Finanzierung 
Durch diese Entscheidung entstehen keine Kosten/Folgekosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
§ 58 Abs. 7 sowie § 58 Abs. 2 Satz 1 i. V. m § 52 Abs. 1 GO NRW 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine.

Beschlussvorlage

1481 Zeichen

V/0088/2026 
V/0088/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bestellung der Schriftführung sowie der stellvertretenden Schriftführung für den Ausschuss für 
Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitalisierung 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   10.02.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitali-
sierung 
Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Zum Schriftführer für die Sitzungen des Ausschusses für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und 
Digitalisierung wird Herr Jan Hirsch, Amt für Immobilienmanagement, bestellt.  
 
2. Zur stellvertretenden Schriftführerin für die Sitzungen des Ausschusses für Wirtschaft, Finanzen, 
Liegenschaften und Digitalisierung wird Frau Anja Mense, Amt für Finanzen und Beteiligungen, be-
stellt.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch diese Entscheidung entstehen keine Kosten/Folgekosten.  
 
Begründung: 
Gemäß § 58 Absatz 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist über 
die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Nach § 58 Absatz 2 Satz 1 in Ver-
bindung mit § 52 Absatz 1 GO NRW ist dazu ein/e Schriftführer/-in zu bestellen.  
 
Des Weiteren sollte eine grundsätzliche Vertretungsregelung getroffen werden.  
 
i. V.      i. V. 
 
gez.     gez. 
Minas     Zeller 
Stadtrat    Stadtkämmerin 
 
  
Amt für 
Immobilienmanagement  
 
28.01.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Hirsch  
Telefon: 492-2413 
Hirsch@stadt -muenster.de

Beratungsverlauf (1)

10.02.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitalisierung
TOP 2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0088/2026
Typ
Vorlagen
Datum
23.01.2026
Erstellt
23.01.2026 08:21