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0958/2022

Sachstand Gesamtentwicklung und Ständige Jury Mülheimer Süden

Mitteilung Ausschuss 04.04.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 02.05.2022, TOP 10.2.11

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 2 Übersicht Plangebiete

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Anlage 1 Geltunsbereich

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Mitteilung Ausschuss

26717 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
613 Stei Sa 
Vorlagen-Nummer 04.04.2022 
 0958/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 07.04.2022 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.05.2022 
 
Sachstand Gesamtentwicklung und Ständige Jury Mülheimer Süden 
Der Entwicklung des Mülheimer Südens kommt aufgrund seiner Größe und zentralen Lage stadtent-
wicklungspolitisch eine hohe Bedeutung zu. Seit Ende des 19. Jahrhunderts war der Mülheimer Sü-
den Standort für weltweit agierende Industrie- und Gewerbeunternehmen. Für die heute überwiegend 
brach liegenden ehemaligen Gewerbe- und Industrieflächen soll eine qualitätsvolle Umgestaltung und 
Nachnutzung dieses historischen Ortes zu einem neuen urbanen Quartier mit einer überwiegend ge-
mischten Nutzung aus Wohnen, Arbeiten, Kultur- und Kreativwirtschaft, sozialer Infrastruktur und 
Freizeitangeboten durch öffentliche Spiel-, Grün- und Freiflächen erfolgen. 
 
Im Mülheimer Süden ist seit Jahren ein städtebaulicher Transformationsprozess zu beobachten. Das 
Werkstattverfahren "Mülheimer Süden inklusive Hafen", das im Herbst 2013 unter umfangreicher Be-
teiligung der Öffentlichkeit, der Grundstückseigentümer und der Politik durchgeführt wurde, hat ein 
städtebauliches Planungskonzept für die Entwicklung eines gemischt genutzten und lebendigen 
Stadtteils hervorgebracht. Der Masterplan, welcher im September 2014 öffentlich vorgestellt wurde, 
bildet seither die städtebauliche Grundlage für die weitere planerische Konkretisierung im Rahmen 
der bislang 7 Bebauungsplanverfahren für den Gesamtraum Mülheimer Süden und 2 Änderungsver-
fahren des FNP. 
 
Die Konkretisierung der einzelnen städtebaulichen Planungen hat jedoch eine deutliche Veränderung 
der Nutzungsdichte und der Nutzungsverteilung hervorgebracht. Auf der Grundlage des erstellten 
Gesamtverkehrsgutachtens im Jahr 2013 und dessen Fortschreibung im Jahr 2017 ergibt sich ein 
Zuwachs der Gesamt-Brutto-Grundfläche (BGF) von 68 % von rund 425.000 qm auf rund 713.000 qm 
BGF bei einem deutlichen Zuwachs der Wohnflächen um 220 % und einem leichten Rückgang der 
Gewerbeflächen. Die 2017 angenommenen Werte stellen seither die maximale Nutzungsdichte dar, 
um eine gesicherte Erschließung des Mülheimer Südens gewährleisten zu können. 
Die beiden Flächennutzungsplanänderungen (208. Änderung "Lindgens-Areal" und 216. Änderung 
"Mülheim-Süd und Hafen") befinden sich die Feststellungsbeschlüsse in der Vorbereitung. Mit diesen 
beiden Änderungen wird die Strategie eines gemischt genutzten Quartiers bei gleichzeitigem Schutz 
des Mülheimer Hafens und der dort befindlichen gewerblichen Nutzungen im Rahmen der vorberei-
tenden Bauleitplanung abgebildet.  
 
Die wechselnden Eigentümer und in Teilen divergierenden Projektziele führten dazu, dass das Er-
gebnis des Werkstattverfahrens zum Teil erheblich verändert wurde. Trotz einer deutlichen Steige-
rung der Baumasse konnten die qualitativen Ziele nicht im gleichen Maß aufrechterhalten werden. 
Dies betrifft unter anderem die Freiraumqualitäten und die übergeordneten Grünverbindungen, die 
Setzung von Hochpunkten und die gestalterische Integration des prägenden Denkmalbestandes. Um 
den städtebaulichen Qualitäten ein stärkeres Gewicht zu geben und zusammenhängend zu Steuern, 
wurde mit dem Beschluss der Vorlage 1823/2021 eine Ständige Jury eingerichtet, die beratend an der 
weiteren Entwicklung mitwirkt.

2 
 
 
Für die einzelnen Bebauungsplangebiete ist der Bearbeitungsstand wie folgt: 
 
 
Euroforum Nord 
Bezüglich der Entwicklungsfläche Euroforum Nord / Cologneo I besteht mit dem Bebauungsplan Eu-
roforum Nord 1. Änderung seit 26.09.2018 ein rechtskräftiger Bebauungsplan und für den Großteil der 
Baufelder wurden auf dieser Grundlage bereits Baugenehmigungen erteilt. Der Bebauungsplan sieht 
eine gemischte urbane Nutzungsstruktur aus Wohnen mit ca. 460 Wohneinheiten, Gewerbeflächen, 
Einzelhandelsnutzungen, Gastronomie und Hotel sowie eine Kindertagesstätte und kulturelle Nutzun-
gen vor. 
 
Nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens hat bis heute mehrfach ein Wechsel der Eigentums-
verhältnisse und der zuständigen Projektentwicklung für unterschiedliche Teilflächen des Plangebie-
tes stattgefunden. Für die einzelnen Vorhaben wurde teilweise mit der Umsetzung auf der Grundlage 
der erteilten Baugenehmigungen begonnen, die Bauarbeiten auf den Baufeldern an der Deutz-
Mülheimer ruhen augenscheinlich seit mehreren Wochen. Die Stadt Köln hat nach Erteilen der Bau-
genehmigungen jedoch keinen weiteren Einfluss auf den Baubeginn oder Baufortschritt der einzelnen 
Vorhaben.  
 
Die Herstellung sozialer Infrastruktureinrichtungen wie der Kindertageseinrichtung sowie des Frei-
raums (Grünflächen, Platzflächen, Spielflächen) wurde über Herstellungsfristen und Bürgschaften 
genauso wie die öffentliche Erschließung abgesichert. Einige gewerbliche Einheiten an der Deutz-
Mülheimer Straße sowie die Kindertagesstätte im Bereich des Grünzugs Charlier sind fertig gestellt 
und bezogen. 
 
 
Euroforum West 
Für die Entwicklungsfläche Euroforum West / Cologneo II wurde im Jahr 2015 ein Bebauungsplanver-
fahren eingeleitet, bislang besteht aber noch kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Der aktuelle Ände-
rungsentwurf zum Flächennutzungsplan sieht hier entgegen des ursprünglichen Planungskonzepts 
keine Wohn- bzw. Mischnutzung, sondern die Entwicklung von Gewerbeflächen vor. Die Planung 
reagiert damit auf die zu erwartenden Konflikte einer Wohnnutzung mit den unmittelbar angrenzenden 
Hafennutzungen und insbesondere dem hier ansässigen Werftbetrieb. Ziel ist dabei eine langfristige 
und uneingeschränkte Sicherung des Werftbetriebes und der Hafennutzungen. 
Neben der gewerblichen Nutzung der Flächen sind eine 3-zügige Grundschule sowie öffentliche 
Grün- und Spielflächen zur Versorgung des Gesamtraums Mülheimer Süden vorgesehen. 
 
In der Vergangenheit hat bezüglich eines Großteils der Flächen nach den anfänglichen Planungspro-
zessen mehrfach ein Eigentümerwechsel stattgefunden. Die Planungstätigkeiten zur Fortführung des 
Bauleitplanverfahrens nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB 
sind seitens der Projektentwickler seit Jahren nicht weiterverfolgt worden. Vor diesem Hintergrund ist 
aktuell seitens der Verwaltung nicht absehbar, wann die Fortführung des Verfahrens wieder aufge-
nommen wird und ein rechtskräftiger Bebauungsplan für diese Flächen das Planungsrecht schafft. 
Seit Anfang 2022 besteht jedoch seitens der Verwaltung Kontakt zu einem neuem Projektentwickler. 
Zunächst ist hier die weitere Abstimmung des städtebaulichen Konzepts in Verbindung mit markanten 
Hochpunkten und der Einbindung des Schulstandortes erforderlich. 
 
 
Deutz-Areal 
Nach deutlich stockenden Abstimmungen zwischen Verwaltung und dem Projektentwickler zu zahl-
reichen Fachbelangen und zuletzt einem Stillstand des Verfahrens, erfolgte ein Eigentümerwechsel 
zum Jahreswechsel 2020/2021. Seit dem wird das Bauleitplanverfahren in intensiven Abstimmungen 
zwischen der Verwaltung und dem neuen Projektentwickler vorangetrieben. Als nächster Verfahrens-
schritt wird die Offenlage des Planentwurfs gemäß § 3 Absatz 2 BauGB vorbereitet und die erforderli-
chen Planungsgrundlagen erarbeitet. Im Anschluss soll zeitnah der Satzungsbeschluss im Sinne ei-
ner schnellen Realisierbarkeit des dringend benötigten Wohnraums sowie der geplanten sozialen 
Infrastruktur und Verkehrsinfrastruktur herbeigeführt werden.

3 
 
 
Bei den bisher erfolgten Arbeiten im Projektgebiet handelt es sich ausschließlich um Abriss- und Sa-
nierungsarbeiten seitens des Eigentümers zur Freimachung der Grundstücke und Vorbereitung zur 
späteren Bebauung vor dem Hintergrund der vormals intensiven industriellen Nutzung des Areals. 
Diese Arbeiten sind weitgehend abgeschlossen. 
 
Nach der Übernahme durch den neuen Investor bestand zunächst ein konkreter Überarbeitungsbe-
darf des städtebaulichen Konzepts resultierend aus den Anforderungen an eine serielle Holzbauweise 
mit einem hohen Maß an Vorfertigung sowie zur Umsetzung unterschiedlicher städtischer Belange 
und Anforderungen an die Planung, welche bis dahin noch keine oder noch keine ausreichende Be-
rücksichtigung gefunden hatten. Das städtebauliche Konzept wurde unter Beteiligung der Ständigen 
Jury Mülheimer Süden als Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren umfänglich abge-
stimmt und überarbeitet. Auf dieser Grundlage konnte insbesondere eine Zustimmung des Förderge-
bers bezüglich einer grundsätzlichen Förderfähigkeit des erforderlichen Anteils an öffentlich geförder-
tem Wohnraum von mindestens 30% erreicht werden. Geplante Nutzungen sind insbesondere Woh-
nen mit ca. 2.450 Wohneinheiten, Gewerbe, Einzelhandel und Gastronomie, Kindertagesstätten mit 
insgesamt 17 Gruppen sowie eine 4-zügige Gesamt- und eine 5-zügige Grundschule. Das Quartier 
übernimmt darüber hinaus mit der Verlängerung des Auenweges wichtige Funktionen der Verkehrsin-
frastruktur und enthält mit dem Grünzug Mülheim Süd im Nordosten des Plangebietes ein wesentli-
ches Element der Grün- und Freiraumstruktur für den Mülheimer Süden. Der aus der Wohnbebauung 
resultierende Bedarf an öffentlichen Grün- und Spielflächen kann im Plangebiet nicht gedeckt werden. 
Zum einen wird es eine anteilige Kompensation in den übrigen Plangebieten im Mülheimer Süden 
geben, zum anderen werden vorhandene öffentliche Grün- und Spielflächen im angrenzenden Stadt-
raum aufgewertet. 
 
 
Windmühlenquartier 
Das Windmühlenquartier ist als ehemalige Teilfläche des Bebauungsplans "Deutz-Areal" als Teil die-
ses Bauleitplanverfahrens mitentwickelt worden. Da es sich bei den Flächen um unterschiedliche Ei-
gentümer handelt, soll für das Windmühlenquartier ein eigenes Verfahren durchgeführt werden. Zwi-
schenzeitlich wurden die Flächen nach Kenntnisstand der Verwaltung mehrfach veräußert oder über-
nommen. Die konkreten Entwicklungsabsichten des jetzigen Eigentümers sind der Verwaltung nicht 
bekannt.  
 
Bei einer Wiederaufnahme der Planungen ist zunächst eine Fortführung der Abstimmungen des städ-
tebaulichen Konzepts unter anderem unter Berücksichtigung der Anforderungen aus dem Kooperati-
ven Baulandmodell der Stadt Köln, welche bislang seitens des Investors nicht berücksichtigt und 
nachgewiesen wurden. Gegebenenfalls ist die Einleitung bzw. Aufstellung eines neuen Bebauungs-
planverfahrens von Beginn an erforderlich. Planungsziel ist zunächst auch hier eine gemischte Nut-
zung mit Wohn- und Gewerbeanteilen sowie ergänzenden Nutzungen. 
 
 
Lindgens-Areal 
Für das Lindgens-Areal wird aktuell die Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 BauGB vor-
bereitet. Der Plan soll mit Satzungsbeschluss als Vorhabenbezogener Bebauungsplan beschlossen 
werden. Vor diesem Hintergrund findet eine intensive planerische Auseinandersetzung mit den ein-
zelnen Vorhaben im Plangebiet statt, unter anderem im Rahmen der Ständigen Jury zur städtebauli-
chen, architektonischen und freiräumlichen Qualifizierung. Die Ständige Jury stellte zuletzt die hohe 
Qualität der seitens des Vorhabenträgers vorgebrachten Entwürfe heraus und empfiehlt deren weitere 
Berücksichtigung im Verfahren und anschließende Umsetzung. Das städtebauliche Konzept sieht 
neben dem umfangreichen Erhalt historischer Bausubstanz und deren Nachnutzung eine Ergänzung 
mit Neubauten für ca. 360 Wohneinheiten und gewerbliche Nutzungen vor. Ergänzende Nutzungen 
sind eine Kindertagesstätte, Gastronomie und Einzelhandel sowie kulturelle und soziale Einrichtun-
gen. Die Freiraumstrukturen übernehmen wichtige Funktionen der Vernetzung mit den angrenzenden 
Quartieren und die Anbindung des Grünzugs Mülheim Süd im Deutz-Areal mit dem Rheinboulevard. 
Da das Plangebiet über den Rheinboulevard hinweg unmittelbar an das dahinter liegende Hafenbe-
cken grenzt, unterliegen die geplanten Nutzungen damit auch den Vorgaben zur Berücksichtigung der 
Schutzradien um die Liegestellen für Gefahrgutschiffe, welche sensible Nutzungen wie Wohnen, Kin-

4 
 
dertagesstätten oder öffentliche Spielplätze innerhalb der Radien ausschließen. 
 
Darüber hinaus stellen sich besondere Anforderungen an den Hochwasserschutz im Plangebiet und 
für den gesamten Bereich des Mülheimer Südens entlang des Rheinufers. Hierzu finden derzeit in-
tensive Abstimmungen mit den zuständigen Fachdienststellen der Bezirksregierung Köln und den 
Stadtentwässerungsbetrieben statt. Hintergrund ist die gemäß Aufstellungsbeschluss und nachfol-
genden Verfahrensschritten verfolgte Planung zur Bebauung teilweise im gesetzlich festgesetzten 
Überschwemmungsbereich. Der Hochwasserschutz und die Genehmigungsfähigkeit der Bauvorha-
ben sind bis zur Offenlage abschließend zu klären. 
 
Das Verfahren unterliegt den Regelungen des Kooperativen Baulandmodells aus 2014. Diese Fas-
sung beinhaltet als Anwendungsvoraussetzung, dass 1/3 der planungsbedingten Bodenwertsteige-
rung nach Abzug der Kosten und Lasten beim Planbegünstigten verbleibt. Aufgrund der hohen Auf-
wendungen für die Bodensanierung und weiterer Kosten findet das KoopBLM in diesem Verfahren 
keine Anwendung. Gleichwohl führt die Verwaltung mit der Investorin Verhandlungen zur Platzierung 
von öffentlich gefördertem Wohnungsbau im Plangebiet 
 
 
Otto-Langen Quartier 
Das Otto-Langen-Quartier ist zentraler Bestandteil der städtebaulichen Gesamtentwicklung im Mül-
heimer Süden. Das Bebauungsplanverfahren für das Otto-Langen-Quartier wurde zunächst unter 
dem Namen "Möhring-Quartier" im Jahr 2016 eingeleitet, mit dem Ziel, für das vormals industriell ge-
nutzte Gebiet zwischen der Deutz-Mülheimer Straße und dem Auenweg sowie dem Grünzug Charlier 
im Süden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein neues Stadtquartier mit gemischter Nut-
zung aus Wohnen, Büro, Dienstleistungen und Gewerbe zu schaffen. Im Mittelpunkt der planerischen 
Überlegungen standen damals wie heute die denkmalgeschützten und erhaltenswerten Industriebau-
ten, die in ihrer besonderen Ausprägung und Vielzahl einzigartig im Stadtgebiet sind.  
 
Der Großteil der Flächen mit den aufstehenden historischen Hallen und Gebäuden befinden sich im 
Eigentum des Landes Nordrhein Westfalen. NRW.URBAN handelt hier im Rahmen des Verfahrens im 
Auftrag des Landes. Die Stadt Köln hat auf der Grundlage der mit Ratsbeschluss vom 26.03.2020 
aufgestellten Satzung über das besondere Vorkaufsrecht gemäß §25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB 
Flächen mit den aufstehenden denkmalgeschützten ehemaligen Verwaltungsgebäuden der KHD-
Werke im Plangebiet erworben. Ein weiterer Direkterwerb des landeseigenen Flächen durch die Stadt 
Köln wurde seitens des Landes, in diesem Fall dem Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und 
Gleichstellung sowie dem Finanzministerium, mehrfach abgelehnt (siehe hierzu auch Mitteilung 
0075/2022 vom 27.01.2022). 
 
Zur weiteren Planungshistorie sowie der politischen und öffentlichen Auseinandersetzung mit dem 
Plangebiet siehe auch Mitteilung 2038/2021 zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 
17.06.2021. Hierin ist ebenfalls ausführlich das weitere Verfahren sowohl in Bezug auf das Bauleit-
planverfahren als auch das vorgesehene Vergabeverfahren zur Veräußerung der Flächen im Eigen-
tum des Landes NRW einschließlich der Einbindung der Politik erläutert.  
 
Ausgangspunkt für den Veräußerungsprozess von NRW.URBAN ist eine umfassende Zusammenstel-
lung aller städtebaulichen Faktoren und stadtentwicklungspolitischen Zielen seitens der Verwaltung, 
die die Planung und das Preisgebot beeinflussen und bestimmen. Diese beinhalten nicht nur städte-
bauliche, freiraumgestalterische und umweltrelevante Themen sondern insbesondere nutzungsstruk-
turelle und gemeinwohlorientierte Fragestellungen sowie den Umgang mit dem denkmalgeschützten 
und erhaltenswerten Gebäudebestand auf dem Areal. Dazu wurde zwischenzeitlich auch eine erneu-
te frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch durchgeführt, um dem gro-
ßen Interesse der Öffentlichkeit an der weiteren Entwicklung des Areals Rechnung zu tragen. Zu be-
rücksichtigen sind grundsätzlich die Anforderungen des Kooperativen Baulandmodells der Stadt Köln 
und die für das Vergabeverfahren zu definierenden Anforderungen an eine gemeinwohlorientierte 
Quartiersentwicklung. Dazu wird die Verwaltung den politischen Gremien einen geeigneten Vorschlag 
unterbreiten.

5 
 
Der Beschluss zur Besetzung des Gremiums soll zusammen mit dem Vorgabenbeschluss zu den 
Ergebnissen der erneuten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und den Planungsvorgaben für das 
Vergabeverfahren gefasst werden.  
 
 
Nördlich Grünzug Charlier 
Der Bereich "Nördlich Grünzug Charlier" ist als ehemalige Teilfläche des Bebauungsplans "Otto-
Langen-Quartier" zunächst als Teil dieses Bauleitplanverfahrens mitentwickelt worden. Da es sich bei 
den Flächen um einen weiteren Eigentümer handelt, sollte vor dem Hintergrund der lange Zeit unkla-
ren Entwicklungsperspektive, insbesondere für die Flächen im Eigentum des Landes NRW, ein eige-
nes und damit unabhängiges Verfahren durchgeführt werden. Zwischenzeitlich wurden die Flächen 
veräußert bzw. vom Projektentwickler des Deutz-Areals übernommen. Vor dem Hintergrund der Be-
deutung des Deutz-Areals für den Mülheimer Süden, wurde mit dem Investor zunächst eine Zurück-
stellung des Projekts zugunsten einer vorrangigen Bearbeitung des "Deutz-Areals" vereinbart. 
 
Bei einer Wiederaufnahme der Planungen zum Gebiet "Nördlich Grünzug Charlier" ist zunächst eine 
Fortführung der Abstimmungen des städtebaulichen Konzepts unter Beteiligung der Ständigen Jury 
und im Kontext der Planungen und Entwicklungen im übrigen Otto-Langen-Quartier. Zu berücksichti-
gen sind unter anderem auch hier die Anforderungen aus dem Kooperativen Baulandmodell der Stadt 
Köln. Vorgesehen ist dann die Einleitung bzw. Aufstellung eines neuen Bebauungsplanverfahrens auf 
dieser Grundlage. Planungsziel ist zunächst auch hier eine gemischte Nutzung mit Wohn- und Ge-
werbeanteilen sowie ergänzenden Nutzungen wie einer Kindertagesstätte. 
 
Für ein Gelingen des Projektes "Mülheimer Süden" ist eine ganzheitliche Betrachtung des Quartiers 
unabdingbar. Die bedeutsamsten übergreifenden Themen sind die folgenden: 
 
 
Ständige Jury Mülheimer Süden 
Die Beteiligung der Ständigen Jury dient der fachlichen Begleitung bei der Umsetzung der verbindli-
chen Bauleitplanung in qualitätvolle Architektur und Freiraumplanung sowie der Begleitung städtebau-
licher Planungen durch ihre vielseitige und teilweise externe Expertise. Vorrangig werden die öffent-
lich wahrnehmbaren Bereiche des Städtebaus, der Architektur und der Freiräume betrachtet. Die 
Ständige Jury ist darüber hinaus fester Bestandteil der jeweiligen Jury für die einzelnen Qualifizie-
rungsverfahren in den Plangebieten im Mülheimer Süden. 
 
Für eine kontinuierliche Arbeit und Begleitung der Planungsprozesse sind regelmäßige Sitzungen ca. 
6 mal jährlich und nach Bedarf vorgesehen, in denen übergeordnete und vorbereitende Planungen, 
aktuelle Bauprojekte oder Qualifizierungsverfahren diskutiert werden. Dazu zählen insbesondere Ein-
zelbauvorhaben, die wegen Standort, Umfeld, Nutzung, Größe oder sonstiger Belange von stadtge-
stalterischer Bedeutung sind, städtebauliche und freiräumliche Planungen als Konkretisierung der 
städtebaulichen Leitidee aus dem Werkstattverfahren sowie sonstige stadtgestalterisch relevante 
Maßnahmen und gestalterisch-städtebauliche Schnittstellen und Anbindungen zwischen den Quartie-
ren im Mülheimer Süden und den benachbarten Quartieren. 
 
Die Politik wird regelmäßig über die Beratungsergebnisse der Ständigen Jury in Form einer Mitteilung 
an die Bezirksvertretung Mülheim und den Stadtentwicklungsausschuss informiert. 
 
 
Gestaltungsleitfaden 
Die Verwaltung hat zur Sicherung der städtebaulichen, architektonischen und freiräumlichen Qualität, 
insbesondere der öffentlich wahrnehmbaren Bereiche im Planungsgebiet Mülheim Süd, für den Ge-
samtraum und seine Teilbereiche die Erarbeitung eines Gestaltungsleitfadens beauftragt. Neben der 
Erläuterung der städtebaulichen und freiräumlichen Ideen und planerischen Zielsetzungen, soll er vor 
allem konkrete Gestaltungsvorgaben und -vorschläge liefern sowie weitere unterstützende Anregun-
gen für Bauherren und Architekten zur Gestaltung und Qualifizierung der privaten Bauvorhaben und 
deren Übergänge zum öffentlichen Raum geben. Er dient zukünftig auch als Beurteilungsgrundlage 
für die Arbeit der Ständigen Jury Mülheimer Süden, welche die städtebauliche, architektonische und 
freiraumplanerische Entwicklung und Qualifizierung des Mülheimer Südens begleitet.

6 
 
 
Ergänzend dazu ist derzeit eine ganzheitliche Betrachtung des Freiraums im Mülheimer Süden beauf-
tragt. Aufgabe ist dabei die Formulierung von Zielvorgaben für die freiraumplanerischen Entwicklun-
gen mit entsprechenden Entwicklungspotentialen als Grundlage für eine integrierte Planung aller öf-
fentlichen Flächen der Verkehrs- sowie Frei- und Aufenthaltsräume. Es geht dabei auch um eine nut-
zungsspezifische Qualifizierung der Teilräume ebenso wie um eine klimagerechte Planung etwa be-
züglich Hitze- und Starkregenereignissen. Die Aufgabe ist also die Formulierung von Planungsvorga-
ben und -zielen als Grundlage für die Bearbeitung der einzelnen Vorhaben- und Fachplanungen. 
 
 
Verkehr und Mobilität 
Für den Gesamtraum Mülheimer Süden wurde im Jahr 2013 im Rahmen des Werkstattverfahrens 
Mülheimer Süden inkl. Hafen eine übergeordnete Verkehrsuntersuchung erstellt, die im Jahr 2018 
fortgeschrieben wurde. Darüber hinaus wurde 2017 ein Mobilitätskonzept für die zu entwickelnden 
Bereiche Euroforum Nord und West, Otto-Langen-Quartier, Lindgens-Areal und Deutz-Areal erarbei-
tet, das als Grundlage für die weiteren Planungen dient. Die Gutachten stellen eine wesentliche 
Grundlage für die Gewährleistung einer gesicherten Erschließung des Mülheimer Südens und der 
einzelnen Plangebiete dar. 
 
Im Hinblick auf derzeitige Trendentwicklungen im Mobilitätsverhalten und die Kapazität des Straßen-
netzes im rechtrheinischen Köln, wird ein innovativer Umgang mit dem Thema Mobilität im Mülheimer 
Süden angestrebt. Im Grundsatz sollen dabei zukunftsorientierte Mobilitätsformen etabliert, der Rad- 
und Fußverkehr, der ÖPNV sowie das Carsharing bewusst gefördert werden. Ziel ist die Reduzierung 
des Kfz-Verkehrs und damit einhergehend die Minderung des Stellplatzbedarfs für private Pkw. In 
diesem Zusammenhang wird die Senkung des Stellplatzschlüssels für den Mülheimer Süden auf ei-
nen Faktor von 0,5 verfolgt. Es sollen Anreize geschaffen werden, den verbesserten ÖPNV und die 
ausgebauten Rad- und Fußwegeverbindungen zu nutzen. Dies wird zunächst durch die Einrichtung 
einer neuen Buslinie, in einem weiteren Schritt durch den Bau einer Stadtbahntrasse von der Messe 
über die Deutz-Mülheimer und die Danzierstraße zum Wiener Platz erreicht werden. Die neue Stadt-
bahntrasse ist im vorhandenen Verkehrsgutachten und dem Mobilitätskonzept für den Mülheimer Sü-
den enthalten und befindet sich bereits in der Planung. 
 
In einem "Letter of Intent" (LOI) verpflichten sich die Investoren im Mülheimer Süden, sich jeweils 
anteilig an den Kosten für die Planung und den Bau der Stadtbahnanbindung zu beteiligen. Der vor-
liegende LOI enthält neben den Regelungen zum Ausbau des ÖPNVs mit entsprechender Kostenbe-
teiligung der Beteiligten und Investoren auch Vorgaben zum Radverkehr und zur Errichtung von Mo-
bilstationen. Er ist eine Vorstufe zur verbindlichen Vereinbarung weiterer Verträge zwischen der Stadt 
und den Investoren sowie der Beteiligten. Die Parteien werden auf der Grundlage und zur Umsetzung 
dieses LOI verbindliche Städtebauliche Verträge im Rahmen der Bebauungsplanverfahren schließen. 
 
 
Hochwasserschutz 
Die Maßgabe für den Hochwasserschutz im Bereich Mülheimer Süden ist das Schutzziel HQ 200 
mKP als seltenes Hochwasserereignis gemäß Ratsbeschluss der Stadt Köln und geht damit über das 
gesetzliche Schutzziel von HQ 100 mKP hinaus. Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) definiert die 
Voraussetzungen für Baugebiete in Überschwemmungsgebieten (§ 78 Absatz 1 bis 3 WHG) sowie 
Ausnahmevoraussetzungen (§ 78 Absatz 5 WHG). Dazu werden zunächst im Rahmen des Flächen-
nutzungsplans die raumordnerischen Ziele überprüft und die grundsätzliche Inanspruchnahme der 
Flächen begründet. Der Nachweis über die Erfüllung der rechtlichen Vorgaben nach dem Wasser-
haushaltsgesetz erfolgt im Rahmen der Aufstellung der Bebauungspläne. 
 
Für den gesamten Bereich des Mülheimer Südens besteht derzeit kein öffentlicher und planfestge-
stellter Hochwasserschutz. Vor dem Hintergrund der seinerzeit noch weitgehend unklaren Entwick-
lungsziele und mangels konkreter Planungen für die einzelnen Plangebiete wurde im Planfeststel-
lungsverfahren zum rechtsrheinischen Hochwasserschutz für den Abschnitt Mülheimer Süden zu-
nächst kein planfestgestellter Hochwasserschutz definiert. Derzeit ist für den Mülheimer Süden vor-
gesehen, dass der Hochwasserschutz in Verbindung mit einer hochwasserangepassten Bauweise 
durch die Bauherren sicherzustellen ist. Aktuell betrifft dies das Bebauungsplanverfahren "Lindgens-

7 
 
Areal" und kurzfristig auch das weitere Planungsverfahren zum "Otto-Langen-Quartier" einschließlich 
des bevorstehenden Vergabeverfahrens des Landes, sowie zukünftig auch das Plangebiet "Eurofo-
rum West". Derzeit findet zum erforderlichen Hochwasserschutz sowie dessen Umsetzung und lang-
fristige Sicherung in den einzelnen Plangebieten und dem Mülheimer Süden insgesamt ein intensiver 
Austausch mit den Stadtentwässerungsbetrieben und den zuständigen Stellen bei der Bezirksregie-
rung Köln statt. 
 
 
Öffentlichkeitsarbeit 
Zur umfassenden Information der Öffentlichkeit über die Entwicklungen im Mülheimer Süden werden 
aktuell unterschiedliche Formate vorbereitet. Neben einer grundlegenden Aktualisierung und Auswei-
tung der städtischen Internetseite zum Mülheimer Süden, wird derzeit eine Informationsbroschüre 
über den aktuellen Stand der Planungen für die einzelnen Plangebiete sowie wichtige Themen der 
Gesamtentwicklung erarbeitet. Die Broschüre soll noch in der ersten Jahreshälfte 2022 erscheinen 
und sowohl digital als auch in gedruckter Form zur Verfügung gestellt werden. 
 
Darüber hinaus wird es voraussichtlich am 21.05.2022 eine Informationsveranstaltung für die Öffent-
lichkeit über den Stand, die Rahmenbedingungen und die Ziele der Entwicklungen und Planungen im 
Gesamtraum Mülheimer Süden vor Ort geben, zu dem das Dezernat für Planen und Bauen einlädt. 
 
Anlagen 
Anlage 1 Geltungsbereich 
Anlage 2 Übersicht Plangebiete 
 
 
Gez. Greitemann

Anlage 2 Übersicht Plangebiete

279 Zeichen

Stadentwicklungsausschuss - Mülheimer Süden
VI-61, 07.04.2022
Euroforum Nord
Cologneo I
Euroforum West
Cologneo II
Otto-Langen-Quartier
Nördlich Grünzug Charlier  
Niko&Eugen
Deutz Areal
Anlage 2
Die Plangebiete
im Mülheimer Süden
Windmühlen Quartier 
Cologneo III
Lindgens Areal

Anlage 1 Geltunsbereich

330 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
N
StadtplanungsamtGeltungsbereich Mülheimer Südenin Köln - Mülhein
Maßstab  1 : 10 0000 200100 400600 Meter

Beratungsverlauf (2)

07.04.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.05.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0958/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
04.04.2022
Erstellt
18.03.2022 09:45