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0885/2022

Stellungnahme zum Antrag AN/0137/2022 "Mehr Plätze für Fahrräder - Schrotträder konsequent und schnell beseitigen" der SPD-Fraktion

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 24.03.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 04.04.2022, TOP 12.8

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

5032 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/323/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0885/2022 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.04.2022 
 
Stellungnahme zum Antrag AN/0137/2022 "Mehr Plätze für Fahrräder - Schrotträder 
konsequent und schnell beseitigen" der SPD-Fraktion 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Schrottfahrräder und Fahrradleichen sind besonders in Bezirken mit einer hohen Bevölkerungsdichte 
ein immer wiederkehrendes Thema für den Ordnungsdienst der Stadt Köln. Bei Schrottfahrrädern 
handelt es sich um Fahrräder, die aufgrund ihres schrottähnlichen Zustandes nicht mehr genutzt und 
zurückgelassen wurden, sodass diese unnötig Fahrradabstellplätze belegen und das Stadtbild ver-
schlechtern. 
 
Die Dienstgruppe Ehrenfeld des Ordnungsdienstes erreichen regelmäßig eingehende Bürgerbe-
schwerden oder Meldungen über die Sag’s Uns – App zu vorgefundenen Schrottfahrrädern. Diese 
Meldungen werden anschließend von den Ordnungsdienstkräften zeitnah im Rahmen der personellen 
Kapazitäten bearbeitet. 
 
Dabei wird der Gesamtzustand der vermeintlichen Schrottfahrräder anhand einiger Kriterien ermittelt 
und festgehalten, z.B. ob Teile des Fahrrads fehlen (ein Rad, der Sattel, der Lenker usw.) oder defekt 
sind (die Kette, verbogene Räder usw.). Anhand dieser Kriterien wird festgestellt, ob ein Fahrrad fahr-
tauglich ist oder ob es sich um Schrott handelt. Wenn verschiedene Mängel an einem Fahrrad festge-
stellt werden, wird es mit einem gelben Zettel beklebt, auf dem der Eigentümer darauf hingewiesen 
wird, innerhalb einer Frist von 30 Tagen das Fahrrad entweder herzurichten oder zu entfernen. Nach 
30 Tagen erfolgt eine Nachkontrolle durch den Ordnungsdienst und eine Meldung an die AWB, ob der 
Eigentümer seiner Pflicht zur Entfernung oder Herrichtung nachgekommen ist oder das Fahrrad durch 
die AWB entfernt werden soll.Falls sich ein Fahrrad bereits von Anfang an in einem schrottähnlichen 
Zustand befindet und nicht die Möglichkeit besteht, es schnell wieder instand zu setzen, wird es mit 
einem blauen Zettel beklebt und innerhalb von zwei Wochen durch die AWB entfernt.  
 
Neben der Bearbeitung von Aufträgen aus Meldungen und Beschwerden werden auch im Rahmen 
der Präsenzstreifen der Dienstgruppe Ehrenfeld immer wieder eigene Feststellungen zu Schrottfahr-
rädern getroffen und entsprechend bearbeitet. Darüber hinaus führt die Dienstgruppe Ehrenfeld dazu 
auch regelmäßig diverse Schwerpunktaktionen in Zusammenarbeit mit der AWB durch. 
Die nächste Schwerpunktaktion zur Räumung von Schrottfahrrädern ist bereits für den 30.03.2022 
geplant. An den beiden Tagen zuvor werden die entsprechenden Fahrräder durch Mitarbeitende des 
Ordnungsdienstes erfasst und, falls möglich, mit blauen Aufklebern versehen, sodass diese umge-
hend von der AWB entfernt werden können.  
 
Befinden sich Schrottfahrräder an den sogenannten „Fahrradnadeln“ auf dem Gelände der Stadt Köln 
im Nahbereich von Abgängen zur KVB oder den Gleis- und Bahnsteiganlagen, werden diese durch 
den Ordnungsdienst bearbeitet. 
 
Im Falle von abgestellten Schrotträdern an Fahrradabstellanlagen zu den Umsteigepunkten zum Öf-

2 
 
fentlichen Nahverkehr der Deutschen Bahn und der Kölner Verkehrs-Betrieben müssen die Eigen-
tumsverhältnisse der entsprechenden Anlagen beachtet werden. Gemeldete Schrottfahrräder auf 
dem Gelände der KVB oder der DB können in der Regel nicht durch den Ordnungsdienst bearbeitet 
werden da es sich um Privatgelände handelt, sofern zum Kontrollzeitpunkt keine akute Gefahr für die 
öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht. Für die Entfernung von Schrottfahrrädern auf privatem 
Gelände gilt eine andere Rechtsgrundlage und entsprechend ein anderer Verfahrensablauf.  
 
Die entfernten Schrottfahrräder werden von der AWB zum Umweltzentrum Köln gebracht, wo die 
Fahrräder aufbereitet werden. Das Umweltzentrum ist hier die zentrale Stelle. Allerdings haben auch 
andere Gemeinnützige Organisationen mit denen das Umweltzentrum bereits heute zusammenarbei-
tet Zugriff auf die Schrottfahrräder. So können möglichst viele Fahrräder wieder aufbereitet werden. 
 
Folgende Übersicht liefert Zahlen über die entfernten Schrottfahrräder im Stadtbezirk Ehrenfeld der 
vergangenen Jahre: 
Jahr 2020 2021 bisher 2022 
Anzahl entfernter 
Schrottfahrräder 355 888 160 
 
Der Statistik kann entnommen werden, dass mit dem Anstieg von Menschen, die mit dem Fahrrad in 
Köln unterwegs sind, auch die Arbeit für den Ordnungsdienst im Hinblick auf Schrottfahrräder zuge-
nommen hat. Die Dienstgruppe Ehrenfeld reagiert entsprechend und intensiviert die Bearbeitung und 
Entfernung von Schrottfahrrädern neben der Vielzahl an anderen ordnungsrechtlichen Aufgabenge-
bieten deutlich.  
 
Hinweis: Der Ordnungsdienst der Stadt Köln ist zusätzlich seit Beginn der Corona-Pandemie im März 
2020 intensiv in die Bekämpfung des Virus und die Durchsetzung der Maßnahmen der Corona-
schutzverordnung und der Allgemeinverfügung der Stadt Köln eingebunden.

Beratungsverlauf (1)

04.04.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0885/2022
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
24.03.2022
Erstellt
11.03.2022 09:17