BKA 0839
Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes, Feststellungsbeschluss
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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anlage_1_Abwaegungsvorschlag_Synopse_Hambach)
1341396 Zeichen
Bezirksregierung Köln
Bezirksregierung Köln | Zeughausstraße 2–10 | 50667 Köln
TOP 4
Anlage 1: Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund des
Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes
Synopse der eingegangenen Stellungnahmen, Abwägungsvorschläge, Begründung und Änderungen der Regionalplanungsbehörde Köln - Stand 14.05.2024
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Abbaugrenze,
Abbaubereich
und Sicher-
heitszone
1025548_
004
Entsprechend Ziel 2.2 - Abbaugrenze, Abbaube-
reich und Sicherheitszone ist vorgesehen, die Koh-
legewinnung bis Ende 2029 abzuschließen, die
Seebefüllung ab 2030 zu beginnen und die Ab-
raumgewinnung, -verkippung sowie sämtliche Ge-
staltungsarbeiten mit Großgeräten bis spätestens
Ende 2035 abzuschließen. Zudem soll, vorbehalt-
lich der Zustimmung der Bergverwaltung als Auf-
sichtsbehörde, der Abbau - und Verkippungsfort-
schritt so konzipiert werden, dass bereits während
der Seebefüllung frühzeitig ein Teil der Bö-
schungsflächen für Rad - und Fußwegeverbindun-
gen genutzt werden können sowie frühzeitig See-
zugänge geschaffen werden.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Der eingebrachte Inhalt wird zur Kenntnis ge-
nommen.
-
Abbaugrenze,
Abbaubereich
und Sicher-
heitszone
1025548_
007
Eine Zwischennutzung für die Erzeugung regene-
rativer Energien, wie ebenfalls in Ziel 2.2 beschrie-
ben, ist sinnvoll und vor dem Hintergrund der Ener-
giesicherheit geboten, hier muss jedoch eine aus-
schließende Konkurrenz mit anderen Zwischen-
nutzungen, bzw. der Freizeitgestaltung der An-
wohner oder der Schaffung neuer Biotope, verhin-
dert werden. Zudem ist hier eine enge Abstim-
mung mit den Planungsträgern des in Erarbeitung
befindlichen sachlichen Teilregionalplans Erneuer-
bare Energien für den Regierungsbezirk Köln ge-
boten.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Die Genehmigung von Anlagen zur Erzeugung
Erneuerbarer Energien erfolgt nach Maßgabe
bau- und ggf. immissionsschutzrechtlicher Vor-
schriften.
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Abbaugrenze,
Abbaubereich
und Sicher-
heitszone
1025550_
002
Kapitel 2.2 Abbaugrenze, Abbaubereich und Si-
cherheitszone S. 56 -60. Vorschlag zur Ergän-
zung – in rot (hier kursiv) - (S. 58 unten): Frühzei-
tige Zwischennutzungen, z. B. in Form von Aus-
sichtspunkten, mit Blick in den sich füllenden Ta-
gebausee, sind zu ermöglichen. Der Vorhabenträ-
ger ist aufgefordert, die betriebliche Planun g mit
den Trägern der öffentlichen Planung frühzeitig ab-
zustimmen und jeweils genau zu differenzieren,
welche Bereiche zu welchem Zeitpunkt endgestal-
tet und frei von betrieblichen Belangen (Bandanla-
gen, etc.) sind. Erläuterung: Für die Umsetzung
des Rahmenplanes ist es entscheidend, frühzeitig
zu wissen, wann die jeweiligen Realisierungszeit-
punkte für die angestrebte Folgenutzung sein kön-
nen.
Stellung-
nahme wird
teilweise ge-
folgt.
Die Ergänzung wird im Braunkohlenplan mit fol-
gendem Wortlaut übernommen: "Die Bergbau-
treibende ist aufgefordert, die Träger der öffent-
lichen Belange frühzeitig über die zeitliche Um-
setzung der betrieblichen Planungen zu infor-
mieren und jeweils zu differenzieren, welche
Bereiche zu welchem Zeitpunkt endgestaltet
und frei von betrieblichen Belangen (Bandanla-
gen, etc.) sind."
Kapitel 2.2, Erläute-
rung, vierter Absatz:
Ergänzung "Die Berg-
bautreibende ist auf-
gefordert, die Träger
der öffentlichen Be-
lange frühzeitig über
die zeitliche Umset-
zung der betrieblichen
Planungen zu infor-
mieren und jeweils zu
differenzieren, welche
Bereiche zu welchem
Zeitpunkt endgestal-
tet und frei von be-
trieblichen Belangen
(Bandanlagen, etc.)
sind."
Abbaugrenze,
Abbaubereich
und Sicher-
heitszone
1025550_
003
Vorschlag zur Ergänzung (S. 59 unten): Zwischen
der Sicherheitslinie und der Abbaugrenze (Sicher-
heitszone) ist, je nach Tagebaustand bzw. -fort-
schritt befristet, eine Bodennutzungsänderung in
eine andere als land-, garten- oder forstwirtschaft-
liche Nutzung nur mit Zustimmung der Bergverwal-
tung als Aufsichtsbe hörde zulässig; ein dauerhaf-
ter Aufenthalt von Menschen und Nutzungsände-
rungen, mit denen ein dauerhafter Aufenthalt von
Stellung-
nahme wird
teilweise ge-
folgt.
Innerhalb der Sicherheitszone ist ein dauerhaf-
ter Aufenthalt von Menschen aus Sicherheits-
gründen grundsätzlich ausgeschlossen. Mit der
Beendigung der Bergaufsicht können Bereiche
aus der Zweckbestimmung der Sicherheits-
zone entlassen und damit für einen dauerhaften
Aufenthalt freigegeben werden. Di e Entschei-
dungsbefugnis über einen solchen Schritt ob-
Im drittletzten Absatz
der Erläuterung zum
Ziel in Kap 2.2, erfolgt
folgende Ergän-
zung: "Zwischen de r
Sicherheitslinie und
der Abbaugrenze (Si-
cherheitszone) ist, je
nach Tagebaustand
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Menschen verbunden ist, sind grundsätzlich
(grundsätzlich streichen) ausgeschlossen, so-
lange Bergaufsicht für diese Teilflächen besteht
bzw. keine ausdrückliche behördliche Erlaubnis
besteht. Erläuterung: Zwischen der Sicherheitsli-
nie und der Abbaugrenze liegen im Falle der So-
phienhöhe z.T. mehrere Kilometer. Daher bitten
wir die Regionalplanungsbehörde – insb. mit Blick
auf die gewünsch ten Zwischennutzungen auf der
Sophienhöhe – eine flexiblere Formulierung zu fin-
den. Dabei kann im Sinne der Rechtsklarheit gerne
vom obenstehenden Vorschlag abgewichen wer-
den.
liegt der Bergbehörde (Bezirksregierung Arns-
berg). Der Wunsch nach einer Ergänzung er-
folgt im Braunkohlenplan wie folgt: "..., solange
Bergaufsicht für diese Teilflächen besteht bzw.
keine ausdrückliche Erlaubnis der Bergverwal-
tung als zuständige Aufsichtsbehörde vorliegt."
Zur weiteren Erläuterung siehe auch die Stel-
lungnahmen 1025567_008 und 1025651_001.
bzw. -fortschritt befris-
tet, eine Bodennut-
zungsänderung in
eine andere als land -,
garten- oder forstwirt-
schaftliche Nutzung
nur mit Zustimmung
der Bergverwaltung
als Aufsich tsbehörde
zulässig; ein dauer-
hafter Aufenthalt von
Menschen und Nut-
zungsänderungen,
mit denen ein dauer-
hafter Aufenthalt von
Menschen verbunden
ist, sind grundsätzlich
ausgeschlossen, so-
lange Bergaufsicht für
diese Teilflächen be-
steht bzw. keine aus-
drückliche Erlaubnis
der Bergverwaltung
als zuständige Auf-
sichtsbehörde vor-
liegt."
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Abbaugrenze,
Abbaubereich
und Sicher-
heitszone
1025550_
004
Vorschlag zur Ergänzung (S. 60): Wegen der
Teufe des Tagebaus beträgt die Breite der Sicher-
heitszone in der Regel 150 Meter (vgl. Kap. 2.1).
Dies gilt auch im Übergangsbereich zwischen dem
Tagebau und der nach Süden flacher auslaufen-
den Manheimer Bucht. Im Bereich der Manheimer
Kirche beträgt die Breite der Sicherheitszone we-
gen der dort geringeren Teufe des Tagebaus das
Mindestmaß von 100 Metern. Die ehemalige Kir-
che liegt somit vollumfänglich außerhalb der Si-
cherheitszone. Erläuterung: Klarstellung!
Stellung-
nahme wird
gefolgt.
Die Ergänzung "Die ehemalige Kirche liegt so-
mit vollumfänglich außerhalb der Sicherheits-
zone." dient der Klarstellung und wird im Braun-
kohlenplan übernommen.
Kapitel 2.2, vorletzter
Absatz der Erläute-
rung, Ergän-
zung: "Die ehemalige
Kirche liegt somit voll-
umfänglich außerhalb
der Sicherheitszone."
Abbaugrenze,
Abbaubereich
und Sicher-
heitszone
1025567_
007
Textentwurf BKP: "2.2 Abbaugrenze, Abbaube-
reich und Sicherheitszone
Ziel: Im Abbaubereich, dessen allgemeine Grö-
ßenordnung und annähernde räumliche Lage
durch die zeichnerisch dargestellte Abbaugrenze
bestimmt ist, hat die bergbauliche Tätigkeit grund-
sätzlich Vorrang vor anderen Nutzungs- und Funk-
tionsansprüchen. Innerhalb des Abbaubereichs
werden die für den Betrieb notwendigen Flächen
nur im jeweils unerlässlichen Umfang in Anspruch
genommen. Für die im Abbaubereich vorüberge-
hend und dauerhaft entfallenden Nutzungen und
Funktionen ist den Zielen dieses Planes entspre-
chend Ausgleich oder Ersatz zu schaffen."
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Ausgleich oder Ersatz hängen von den entfalle-
nen Nutzungen oder Funktionen ab und können
sehr vielfältig sein. Demnach ist eine Spezifizie-
rung hier nicht sinnvoll, da sie nicht alle Mög-
lichkeiten berücksichtigt werden könn en. Eine
einzelfallbezogene Konkretisierung erfolgt in
den nachfolgenden Verfahren.
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Der o.g. Ausgleich oder Ersatz ist näher zu definie-
ren.
Abbaugrenze,
Abbaubereich
und Sicher-
heitszone
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008
Textentwurf BKP: "Zwischen der Sicherheitslinie
und der Abbaugrenze (Sicherheitszone) ist, je
nach Tagebaustand bzw. -fortschritt befristet, eine
Bodennutzungsänderung in eine andere als land -,
garten- oder forstwirtschaftliche Nutzung nur mit
Zustimmung der Bergverwaltung als Aufsichts be-
hörde zulässig; ein dauerhafter Aufenthalt von
Menschen und Nutzu ngsänderungen, mit denen
ein dauerhafter Aufenthalt von Menschen verbun-
den ist, sind grundsätzlich ausgeschlossen."
S. 59: Ergänzung des Absatzes entsprechend der
Stellungnahme der Neuland Hambach GmbH:
Zwischen der Sicherheitslinie und der Abbau-
grenze (Si cherheitszone) ist, je nach Tagebau-
stand bzw. -fortschritt befristet, eine Bodennut-
zungsänderung in eine andere als land-, garten- o-
der forstwirtschaftliche Nutzung nur mit Zustim-
mung der Bergverwaltung als Aufsichtsbehörde
zulässig; ein dauerhafter Aufenthalt von Menschen
und Nutzungsänderungen, mit denen ein dauer-
hafter Aufenthalt von Menschen verbunden ist,
sind grundsätzlich ausgeschlossen, solange Berg-
aufsicht für diese Teilflächen besteht bzw. keine
ausdrückliche behördliche Erlaubnis besteht.
Stellung-
nahme wird
teilweise ge-
folgt.
Innerhalb der Sicherheitszone ist ein dauerhaf-
ter Aufenthalt von Menschen aus Sicherheits-
gründen grundsätzlich ausgeschlossen. Mit der
Beendigung der Bergaufsicht können Bereiche
aus der Zweckbestimmung der Sicherheits-
zone entlassen und damit für einen dauerhaften
Aufenthalt freigegeben werden. Die Entschei-
dungsbefugnis über einen solchen Schritt ob-
liegt der Bergbehörde (Bezirksregierung Arns-
berg). Der Wunsch nach einer Ergänzung kann
im Braunkohlenplan wie folgt erfolgen: "..., so-
lange Bergaufsicht für diese Teilflächen besteht
bzw. keine ausdrückliche Erlaubnis der Berg-
verwaltung als zuständige Aufsichtsbehörde
vorliegt."
Zur weiteren Erläuterung siehe auch die Stel-
lungnahmen 1025550_003 und 1025651_001.
Im drittletzten Absat z
der Erläuterung zum
Ziel in Kap 2.2, erfolgt
folgende Ergän-
zung: "Zwischen der
Sicherheitslinie und
der Abbaugrenze (Si-
cherheitszone) ist, je
nach Tagebaustand
bzw. -fortschritt befris-
tet, eine Bodennut-
zungsänderung in
eine andere als land -,
garten- oder forstwirt-
schaftliche Nutzung
nur mit Zustimmung
der Bergverwaltung
als Aufsichtsbehörde
zulässig; ein dauer-
hafter Aufenthalt von
Menschen und Nut-
zungsänderungen,
mit denen ein dauer-
hafter Aufenthalt von
Menschen verbunden
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
ist, sind grundsätzlich
ausgeschlossen, so-
lange Bergaufsicht für
diese Teilflächen be-
steht bzw. keine aus-
drückliche Erlaubnis
der Bergverwaltung
als zuständige Auf-
sichtsbehörde vor-
liegt."
Abbaugrenze,
Abbaubereich
und Sicher-
heitszone
1025567_
009
"Im Bereich der Manheimer Kirche beträgt die
Breite der Sicherheitszone wegen der dort gerin-
geren Teufe des Tagebaus das Mindestmaß von
100 Metern." (S. 60)
Im Bereich der ehemaligen Manheimer Kirche...
Die Ergänzung „ehemalig" sollte in Bezug auf die
Manheimer Kirche durchgängig im Braunkohlen-
plan vorgenommen werden, da diese in der Bür-
gerschaft ein sehr sensibles Bauwerk darstellt,
dessen Funktion als Kirche mit der Profanierung
aufgehoben wurde. Anschließende Ergänzung an
den oberen Satz aus dem BKP: Die ehemalige Kir-
che liegt somi t vollumfänglich außerhalb der Si-
cherheitszone.
Stellung-
nahme wird
gefolgt.
Der Anregung wird gefolgt. Ergänzung des Wor-
tes "ehemalige" im
Zusammenhang mit
der Manheimer Kirche
im gesamten Textent-
wurf des Braunkoh-
lenplans.
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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Abbaugrenze,
Abbaubereich
und Sicher-
heitszone
1025586_
005
Weiter geht aus dem Braunkohlenplan -Entwurf
das Schicksal der Sicherheitszone nach Abschluss
der Abbauarbeiten nicht eindeutig hervor. Die Si-
cherheitslinie und die Sicherheitszone sind in Ab-
schnitt 2 des Entwurfs behandelt. Die D auer der
Aufrechterhaltung der Sicherheitslinie über das
Ende der Abbautätigkeit hinaus bleibt jedoch offen.
Die Verwirklichung der Planungen für die Wie-
dernutzbarmachung setzt aber nach hiesiger Auf-
fassung – jedenfalls für Teile der städtebaulichen
Entwicklungsbereiche einschließlich des städte-
baulichen Entwicklungsbereichs bei Elsdorf – den
Wegfall der Sicherheitszone voraus. Mit den dort
vorgesehenen Restriktionen (keine Nutzungen, mit
denen ein dauerhafter Aufenthalt von Menschen
verbunden ist) wäre ein e maßgebliche städtebau-
liche Entwicklung nicht möglich.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Regelungen des Braunkohlenplans definie-
ren zu Funktion und Nutzbarkeit der Sicher-
heitszone eindeutige und vorrangige Vorgaben.
Die Sicherheitszone ist die jenige Fläche, auf
welcher unmittelbare Auswirkungen der Abbau-
bzw. Verkippungsmaßnahmen auf die Gelän-
deoberfläche nicht ausgeschlossen werden
können, so dass ggf. Maßnahmen zur Siche-
rung gegen Gefahren erforderlich werden
könnten. Zudem hat die Sicherhei tszone als
Pufferzone die Aufgabe, dass in ihr notwendige
Maßnahmen zum Schutze angrenzender Nut-
zungen - insbesondere vor Immissionen – vor-
genommen werden können, so dass auf diese
Weise eine Verträglichkeit der Bergbautätigkeit
mit angrenzenden Nutzungen unterstützt wer-
den kann, vgl. Anlage 2 zur DVO Braunkohlen-
planung NRW (Planzeichenverzeichnis).
Eine Änderung der Nutzung, die von der in der
Sicherheitszone vorgesehenen land -, garten -
oder forstwirtschaftlichen Nutzung abweicht, ist
zulässig, bedarf jedo ch der Zustimmung der
Bergbehörde. Grundsätzlich ausgeschlossen
sind in der Sicherheitszone Nutzungen/ Nut-
zungsänderungen, mit denen ein dauernder
Aufenthalt von Menschen verbunden ist. In der
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Sicherheitszone unterliegt eine mögliche Reali-
sierung von Maßnahmen, die keinem überwie-
gend bergbaulichen Zweck dienen, vor Ab-
schluss der Befüllphase der Tagebauseen oder
gar während des laufenden Tagebaubetriebes
damit weiterhin den Vorgaben des Bergrechts.
Die Umsetzung solcher Maßnahmen setzt re-
gelmäßig eine Beendi gung der Bergaufsicht,
d.h. die Feststellung, dass keinerlei Gefahren
z.B. für Leben und Gesundheit Dritter oder ge-
meinschädliche Einwirkungen in den betroffe-
nen Bereichen mehr eintreten werden sowie die
Vorgaben des bergrechtlichen Abschlussbe-
triebsplanes erfüllt wurden, voraus.
Liegen nach Beendigung der Bergaufsicht
rechtzeitig betriebene kommunale Bauleitpla-
nungen sowie entsprechende (Vorhaben -)Ge-
nehmigungen vor, sind unmittelbar der berg-
baulichen Tätigkeit folgende (sonstige) Folge-
nutzungen in den betr effenden Bereichen
grundsätzlich möglich.
Inwieweit Zwischennutzungen während der Be-
füllphase der Tagebauseen möglich sind, ist
noch in Prüfung und muss voraussichtlich im
Einzelfall betrachtet werden. Zuständig ist hier
die Bergverwaltung als Aufsichtsbehörde.
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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Abbaugrenze,
Abbaubereich
und Sicher-
heitszone
1025604_
002
Sicherstellung einer zukunfsgerichteten Stadtent-
wicklung: Die Landmassenwiederherstellung und
Rekultivierung auf Elsdorfer Stadtgebiet muss
höchste Priorität im Rahmen der Braunkohlepla-
nung für den Tagebau Hambach haben. Die im Ta-
gebauvorfeld und an der Sophienhöhe noch zu ge-
winnenden Erdmassen sind vorrangig für eine
Landmassenwiederherstellung auf Elsdorfer
Stadtgebiet zu verwenden. Dies gilt insbesondere
für angedachte Erdmassenverbringungen an die
dem Tagebauloch zugewandte Seite der noch an-
zuschüttenden Sophienhöhe (150 Mio. m³ und 200
ha landwirtschaftliche Fläche für die verbleibende
überhöhte Innenkippe). Der Tagebau Hambach
muss so zu Ende geführt werden, dass über das
Ziel der reinen Sicherung der Elsdorfer Bö-
schungskante hinausgehend ausreichend E rd-
massen zur Verfügung stehen, um eine Siedlungs-
entwicklung des Zentralortes in Richtung des Sees
und ein möglichst umfassendes Spektrum kommu-
naler Entwicklungen zu ermöglichen. Der zukünf-
tige Verlauf der Seeuferkante soll bereits in der
Braunkohleplanung differenziert für die Erforder-
nisse der vorgesehenen Nutzungsabschnitte wie
Siedlungsflächen, touristische Nutzungen sowie
Flächen für Freiraum und Naherholung entspre-
chend den Planungen der Stadt Elsdorf dargestellt
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Für die Herstellung dauerhaft standsicherer Bö-
schungen werden im Tagebau Hambach insge-
samt rund 770 Mio. Kubikmeter Material benö-
tigt (Stand 01.01.2021). Für das Abflachen der
Böschung vor Elsdorf werden rund 470 Mio.
Kubikmeter vor die sogenannte Nordrandbö-
schung vor Elsdorf geschüttet (Stand
01.01.2021). In diesem Kontext wird in Abstim-
mung mit der Stadt Elsdorf sowie der Neuland
Hambach GmbH di e erdbauliche Vorbereitung
für das Seequartier Elsdorf (Hafenbalkon / Ha-
feninsel) annähernd massenneutral durch die
Bergbautreibende umgesetzt. Die Inhalte des
Masterplans Elsdorf wurden im Rahmenplan
der Neuland Hambach GmbH dargestellt, der
gemäß dem Bes chluss des Braunkohlenaus-
schusses aus der 162. Sitzung, wiederum im
Braunkohlenplan berücksichtigt wurde.
Was weitere Landwiederherstellungen auf Els-
dorfer Stadtgebiet betrifft, ist darauf hinzuwei-
sen, dass jedwede Ausgestaltung im Sinne der
Stellungnahme vom Problem der Verfügbarkeit
von Massen betroffen gewesen wäre. Die Ein-
zelheiten ergeben sich aus folgendem Gutach-
ten: AHU, FUMINCO, ZAI, Überprüfung der Ab-
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
und gestaltet werden. Demnach ist eine struktu-
rierte Ausgestaltung der bislang weitgehend ge-
radlinig verlaufenden Tagebaukante maßgeblich
für eine attraktive Erscheinung des zukünftigen
Kontaktbereiches zwischen der geplanten Sied-
lungsentwicklung und dem Seeufer notwendig.
Diese Strukturierung soll im Zentralort Elsdorf
durch die Modellierung einer „Hafeninsel“ (im End-
zustand der Seebefüllung) erreicht werden. Die
Voraussetzungen sollen durch eine geeignete
Massenbereitstellung und die frühzeitige Planung
der Verkippung geschaffen werden. Neben der
Modellierung der zukünftigen Tagebaukante müs-
sen die im Zuge des „Masterplans Zukunftsterras-
sen Elsdorf“ erstellten Planungen in der Änderung
des Braunkohlenplans berücksichtigt werden, die
insbesondere durch drei Kontaktpunkte der beab-
sichtigten Siedlungsentwicklung mit der Tagebau-
kante dargestellt werden. Hierzu zählen der Aus-
bau und die Entwicklung rund um das Forum :terra
nova, die Umwandlung des Betriebsgeländes der
Firma Pfeifer und Langen zum Food Campus Els-
dorf, die Siedlungsentwicklung auf dem Hafenbal-
kon :vista nova sowie die Elsdorfer Anbindung an
die Sophienhöhe (:porta sophia) mit der Ausbil-
dung des Einlaufbauwerks als touristischen An-
laufpunkt. Es ist zudem zu berücksichtigen, dass
die technische Infrastruktur für den Wasserzufluss
raumbilanzierung und geplante Böschungssys-
teme der RWE AG im Tagebau Hambach und
Erfordernis der In anspruchnahme der Manhei-
mer Bucht, Gutachten im Auftrag der Bez.-Reg.
Köln, 2022.
Hinweise zu Siedlungsentwicklungen außer-
halb des Abbaubereichs des Tagebaus müs-
sen, wie in der Stellungnahme richtig darge-
stellt, im Regionalplanverfahren eingebracht
werden. Es handelt sich dabei nicht um das
Plangebiet des Braunkohlenplans.
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
und den Abfluss des Restsees sowie für die Sümp-
fung der Tagebauböschung nicht zu erheblichen
zusätzlichen Flächenverlusten und Entwicklungs-
einschränkungen führen. Entsprechende Bau-
werke und Flächeninanspruchnahmen sollten so
gestaltet werden, dass sie in Einklang mit den Zie-
len der Stadtentwicklung stehen. Im Detail sind die
Planungen dem als Anlage beigefügten Master-
plan zu entnehmen. Die Stadt Elsdorf hat die Flä-
chen für die Siedlungsentwicklungen im Tagebau-
randbereich ebenfalls in das Verfahren zur Regio-
nalplanfortschreibung eingebracht.
Abbaugrenze,
Abbaubereich
und Sicher-
heitszone
1025604_
003
Im Braunkohlenplan ist verbindlich zu regeln: - Die
Entwicklungsziele der Stadt Elsdorf innerhalb der
Böschungsbereiche und de s Sicherheitsstreifens
werden planungsrechtlich durch geeignete textli-
che und zeichnerische Darstellungen gesichert. -
Eine teilweise Übernahme in den vorliegenden
Entwurf ist erfolgt. In Kapitel 3 werden jedoch wei-
tere konkrete Anmerkungen und Formulierun gs-
vorschläge zur Präzisierung an einigen Stellen ge-
geben.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Weitere Ausführungen finden sich in den ent-
sprechenden Eingaben der Stellungnahme.
-
Abbaugrenze,
Abbaubereich
und Sicher-
heitszone
1025604_
004
Im Braunkohlenplan ist verbindlich zu regeln:
- Der Bergbautreibende ist verpflichtet, die berg-
baulichen und infrastrukturellen Voraussetzungen
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Der Braunkohlenplan trifft gemäß § 26 LPlG
NRW Festlegungen, soweit diese für eine ge-
ordnete Braunkohlenplanung erforderlich sind.
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
für das Hafenquartier vor Elsdorf umzusetzen.
Hierzu zählen die Modellierung der Bös chungs-
kante, die Befestigung des Plateaus durch bauli-
che Maßnahmen sowie die Herstellung der Er-
schließungsanlagen (Verkehrsanlagen, Kanalisa-
tion, sonstige Versorgung, etc.).
- Der Hafenbalkon :vista nova sollte deshalb als
„Entwicklungsfläche Strukturwandel“ sowohl in der
zeichnerischen als auch in der textlichen Festset-
zung (Begründung) des Braunkohlenplans ausge-
wiesen werden.
Im Rahmen der Beendigung des Braunkoh-
lenabbaus im Tagebau Hambach bezieht sich
dies im Wesentlichen auf die Wiedernutzbar-
machung der abgegrabenen Bereiche. Wie im
Braunkohlenplanentwurf in Kapitel 7.6 erläu-
tert, wird die Bergbautreibende die erdbauli-
chen Arbeiten zur Errichtung eines Plateaus vor
Elsdorf übernehmen, auf dem nach Abschluss
der Rekultivierung ein Seequartier durch die
Stadt Elsdorf und die Neuland Hambach GmbH
entwickelt werden kann. Die bergbaulichen
Vorbereitungen (Erdbauarbeiten inkl. Rekulti-
vierung) werden von der Bergbautreibenden re-
alisiert und die Wiedernutzbarmachungsver-
pflichtung damit erfüllt.
Die anschließende Entwicklung eines Seequar-
tiers mit der dafür erforderlichen Befestigung
des Plateaus und den infrastrukturellen Vo-
raussetzungen ist hingegen kein bergbauliches
sondern ein städtebauliches Vorhaben und
kann somit nicht durch den Braunkohlenplan
geregelt werden.
Die Besonderheit der Fläche Tagesanla-
gen/Kohlebunker ist, dass dieser Bereich in-
dustriell vorgeprägt ist und die vorliegende Inf-
rastruktur in Übereinstimmung mit den Zielen
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
zur Wiedernutzbarmachung der bergbaulich in
Anspruch genommenen Fläche für eine ge-
werbliche und/oder wohnbauliche Folgenut-
zung zumindest teilweise erhalten bzw. entwi-
ckelt werden kann. Aufgrund dieser besonde-
ren Situation erfolgt eine gesonderte Farbge-
bung und Bezeichnung in der zeichnerischen
Darstellung des Braunkohlenplans. Die Fläche
für den Hafenbalkon :vista nova kommt für eine
entsprechende Flächendarstellung nicht in Be-
tracht.
Abbaugrenze,
Abbaubereich
und Sicher-
heitszone
1025604_
005
Im Braunkohlenplan ist verbindlich zu regeln:
- Der Bergbautreibende ist verpflichtet, die Voraus-
setzungen zur Nutzung der Naherholungsab-
schnitte zu schaffen. Hierzu zählt insbesondere die
Anlage von Zuwegen sowie eine funktionsge-
rechte Materialaufbringung (Sand in zukünftigen
Strandbereich).
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Der Braunkohlenplan trifft gemäß § 26 LPlG
NRW Festlegungen, soweit diese für eine ge-
ordnete Braunkohlenplanung erforderlich sind.
Im Rahmen der Beendigung des Braunkoh-
lenabbaus im Tagebau Hambach bezieht sich
dies im Wesentlichen auf die Wiedernutzbar-
machung der abgegrabenen Bereiche.
Die Bergbautreibende ist verpflichtet, den Ta-
gebau Hambach ordnungs gemäß wiedernutz-
bar zu machen. In diesem Kontext ist es sinn-
voll die Wiedernutzbarmachung soweit möglich
auf die geplante Folgenutzung der Anrainer-
kommunen ausrichten und diese unterstützen.
Die Schaffung der Voraussetzungen zur Nut-
-
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
zung der Naherholungsabschnitte übersteigt al-
lerdings die Wiedernutzbarmachungsverpflich-
tung der Bergbautreibenden und ist für eine
ordnungsgemäße Wiedernutzbarmachung
nicht erforderlich. Ein Regelungserfordernis für
den Braunkohlenplan besteht somit nicht, eine
Konkretisierung hat in den nachfolgenden Plan-
verfahren zu erfolgen.
Abbaugrenze,
Abbaubereich
und Sicher-
heitszone
1025604_
011
Zwischennutzung während des Befüllzeitraums:
Bereits seit über 40 Jahren sind die Entwicklungs-
möglichkeiten der Stadt Elsdorf auf der südwestli-
chen Stadtseite durch den Tagebaurand begrenzt.
Dem ursprünglich geplanten sukzessiven Wieder-
gewinn an Landfläche durch Rekultivierung steht
nun ein langfristiger Übergangszeitraum bis zum
endgültigen Füllstand des Sees gegenüber. Erst
mit dem Endzustand de r Seebefüllung und dem
Wegfall der Sicherheitszone steht der heutige Ta-
gebaurandbereich in vollem Umfang für die beab-
sichtigte Stadtentwicklung zur Verfügung. Aus die-
sem Grund ist sicherzustellen, dass der Zeitraum
der Befüllung möglichst kurz zu halten is t. Zudem
gilt es, die Planungen mit den unterschiedlichen
Zeithorizonten auf dem Weg zu einem See abzu-
stimmen. Das Ziel muss es sein, frühzeitig erleb-
bare und nutzbare Landschaften zu generieren.
Die während des Zeitraums der Seebefüllung noch
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Wie im Braunkohlenplan beschrieben und auch
in der Leitentscheidung 2021 der Landesregie-
rung NRW gefordert, wird der Tagebausee sei-
nen Zielwasserspiegel erstmals nach rund 40
Jahre erreichen. Eine Ermittlung der Befüll-
dauer des Tagebausees Hambach erfolgte an-
hand des Grundwassermodells 2022 (siehe
dazu Anlage 12 zum Braunkohlenplanentwurf).
Für die Phase der Zwischennutzung während
der Seebefüllung sollen vielfältige Nutzungs-
möglichkeiten innerhalb der Tagebauseemulde
sowie der Sicherheitszone ermöglicht werden.
Dazu wurden im Braunkohlenplan entspre-
chende Ziele formuliert. Die Zulassung von Zwi-
schennutzungen selbst richtet sich nach den
dafür jeweils geltenden fachgesetzlichen Anfor-
derungen und Genehmigungsverfahren und
-
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
oberhalb des steigenden Seespiegels liegenden
Böschungsflächen müssen während der Über-
gangszeit auch wirtschaftlichen Nutzungen, insbe-
sondere der Energiegewinnung, im Rahmen eines
auch unter landschaftlichen Aspekten ausgewoge-
nen Konzeptes zur Verfügung stehen. Böschungs-
und Uferbereiche müssen so modelliert werden,
dass diese während der Seebefüllung frühzeitig
auch wirtschaftliche Zwischennutzungen und städ-
tebauliche Entwicklungsoptionen für die Anlieger-
kommunen ermöglichen.
obliegt seitens der Bergverwaltung als zustän-
diger Bergbehörde einem Zustimmungserfor-
dernis aus bergrechtlicher, insbesondere berg-
sicherheitlicher Sicht.
Erste Anlagen zur Energiegewinnung wurden
bereits auf den Böschungen des Tagebaus
Hambach errichtet.
Abbaugrenze,
Abbaubereich
und Sicher-
heitszone
1025604_
015
Im Braunkohlenplan ist verbindlich zu regeln: Die
Realisierung von landwirtschaftlichen Nutzungen,
Veranstaltungen, Energiegewinnung, Tourismus
im Sicherheitstreifen und in den Böschungsberei-
chen ist während des Befüllungszeitraums anzu-
streben.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Im Braunkohlenplanentwurf findet sich in den
Erläuterungen zum Ziel des Kapitels "2.2 Ab-
baugrenze, Abbaubereich und Sicherheits-
zone" folgende Regelung:
"Zwischen der Sicherheitslinie und der Abbau-
grenze (Sicherheitszone) ist, je nach Tagebau-
stand bzw. -fortschritt befristet, eine Bodennut-
zungsänderung in eine andere als land -, gar-
ten- oder forstwirtschaftliche Nutzung nur mit
Zustimmung der Bergverwaltung als Aufsichts-
behörde zulässig; ein dauerhafter Aufenthalt
von Menschen und Nutzungsänderungen, mit
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
denen ein dauerhafter Aufenthalt von Men-
schen verbunden ist, sind grundsätzlich ausge-
schlossen."
Eine darüberhinausgehende Festlegung kann
der Braunkohlenplan nicht treffen, eine Ergän-
zung des Braunkohlenplans ist nicht erforder-
lich.
Abbaugrenze,
Abbaubereich
und Sicher-
heitszone
1025604_
040
S. 56: „…die Immissionsschutzdämme vor der
Stadt Elsdorf, soweit immissionsschutzrechtlich
zulässig und im Sinne der Folgenutzung ge-
wünscht, (bereits möglichst - rot) im Zusammen-
hang mit der Ufergestaltung des Tagebausees um-
gestaltet oder rückgebaut werden können…“ - Die-
ser Festlegung ist ausdrücklich zuzustimmen. Ins-
besondere an den zentralen Entwicklungsberei-
chen der :porta sophia, vor dem Hafenbalkon so-
wie am Forum :terra nova muss für die Siedlungs-
entwicklung der Stadt Elsdorf „hin zum See“ eine
Wegnahme des Walls gewährleistet sein. - Auch
die Richtlinien zum Teilplan Hambach 12/1 (1976)
regeln den Umgang mit den Aufwallungen unter
Punkt 1.10: „Alle bergbaubedingten Aufwallungen
und sonstigen Anlagen, die keinem besonderen
zukünftigen Verwendungszweck zugeführt wer-
den, sind nach Abschluß der bergbaulichen Maß-
nahme zu beseitigen.“ (S.2)
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Einer Streichung der Formulierung "bereits
möglichst" wird nicht zugestimmt. Diese Formu-
lierung ermöglicht Ausnahmen, die im weiteren
Verlauf erforderlich werden könnten. Es ist
bspw. denkbar, dass die Stadt Elsdorf in aus-
gewählten Bereichen Immissionsschutzwälle
auch während der Seebefüllung noch erhalten
möchte, bevor sie mit dem Abschluss der See-
befüllung entfernt werden.
-
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Abbaugrenze,
Abbaubereich
und Sicher-
heitszone
1025604_
041
S. 60: „Wegen der Teufe des Tagebaus beträgt die
Breite der Sicherheitszone in der Regel 150 Meter
(vgl. Kap. 2.1).“ - Für Elsdorf ergeben sich durch
die 300 Meter breite Sicherheitszone an der Nor-
drandböschung erhebliche Einschränkungen in
der Entwicklung freizeittouristischer Angebote.
Ggf. ist mit der sukzessiven Seebefüllung über
eine Verkleinerung der Sicherheitszone auf 150 o-
der 200 Meter an ausgewählten Punkte n nachzu-
denken. Dies könnte z.B. für die Entwicklung eines
Besucherzentrums in Elsdorf von erheblicher Re-
levanz sein. Ein Heranrücken an den Tagebau ist
in diesem Fall sehr wünschenswert.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Eine mögliche Beendigung der Berg aufsicht in
bestimmten Bereichen kann nur durch die zu-
ständige Aufsichtsbehörde der Bezirksregie-
rung Arnsberg, erfolgen und ist im Einzelfall zu
prüfen. Entsprechende Zusagen sind zum jetzi-
gen Zeitpunkt nicht möglich.
-
Abbaugrenze,
Abbaubereich
und Sicher-
heitszone
1025604_
071
Zusammenfassung und Kernaussagen: Zu wenig
Berücksichtigung findet die klare Benennung der
Verantwortung für Ausgleichmaßnahmen in den
Textlichen Festlegungen. Es wird als notwendig
erachtet, dass der Bergbautreibende die bergba u-
lichen und infrastrukturellen Voraussetzungen für
das Hafenquartier vor Elsdorf umsetzt. Hierzu zäh-
len u.a. die Modellierung der Böschungskante, die
Befestigung des Plateaus durch bauliche Maßnah-
men sowie die Herstellung der Erschließungsanla-
gen (Verkehrsanlagen, Kanalisation, sonstige Ver-
sorgung).
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Der Braunkohlenplan trifft gemäß § 26 LPlG
NRW Festlegungen, soweit diese für eine ge-
ordnete Braunkohlenplanung erforderlich sind.
Im Rahmen der Beendigung des Braunkoh-
lenabbaus im Tagebau Hambach bezieht sich
dies im Wesentlichen auf die Wiedernutzbar-
machung der abgegrabenen Bereiche. Wie im
Braunkohlenplanentwurf in Kapitel 7.6 erläu-
tert, wird die Bergbautreibende die erdbauli-
chen Arbeiten zur Errichtung eines Plateaus vor
Elsdorf übernehmen, auf dem nach Abschluss
der Rekultivierung ein Seequartier durch die
Stadt Elsdorf und die Neuland Hambach GmbH
entwickelt werden kann. Die bergbaulichen
-
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Vorbereitungen (Erdbauarbeiten inkl. Rekulti-
vierung) werden von der Bergbautreibenden re-
alisiert und die Wiedernutzbarmachungsver-
pflichtung damit erfüllt.
Die anschließende Entwicklung eines Seequar-
tiers mit der dafür erforderlichen Befestigung
des Plateaus ist hingegen kein bergbauliches
sondern ein städtebauliches Vorhaben und
kann somit nicht durch den Braunkohlenplan
geregelt werden. Gleiches gilt für die Schaffung
infrastruktureller Voraussetzungen sowie Er-
schließungsanlagen. Sollte die Herstellung ei-
nes Seequartiers seitens der Stadt Elsdorf in
den kommenden Jahren nicht weiterverfolgt
werden, wird durch die Bergbautreibende in
diesem Bereich, vor Erreichen des Zi elwasser-
spiegels, aus den vorhandenen Erdmassen
ebenfalls eine Wellenschlagzone mit einer ent-
sprechenden Neigung hergestellt, auch dazu
finden sich entsprechende Regelungen im
Braunkohlenplanentwurf.
Abbaugrenze,
Abbaubereich
und Sicher-
heitszone
1025604_
073
Zusammenfassung und Kernaussagen: 5. Es sind
eindeutige Regelungen für den Umgang mit (bau-
lichen) Vorhaben in der Sicherheitszone zu treffen.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Hinsichtlich der baulichen Nutzung innerhalb
der Sicherheitszone gibt es b ereits eindeutige
Regelungen.
Der Braunkohlenplan enthält zu Funktion und
Nutzbarkeit der Sicherheitszone eindeutige und
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
vorrangige Vorgaben. Die Sicherheitszone ist
diejenige Fläche, auf welcher unmittelbare Aus-
wirkungen der Abbau - bzw. Verkippungsmaß-
nahmen auf die Geländeoberfläche nicht aus-
geschlossen werden können, so dass ggf.
Maßnahmen zur Sicherung gegen Gefahren er-
forderlich werden könnten. Zudem hat die Si-
cherheitszone als Pufferzone die Aufgabe,
dass in ihr notwendige Maßnahmen zum
Schutze angrenzender Nutzungen - insbeson-
dere vor Immissionen – vorgenommen werden
können, so dass auf diese Weise eine Verträg-
lichkeit der Bergbautätigkeit mit angrenzenden
Nutzungen unterstützt werden kann, vgl. An-
lage 2 zur DVO Braunkohlenplanung NRW
(Planzeichenverzeichnis).
Eine Änderung der Nutzung, die von der in der
Sicherheitszone vorgesehenen land -, garten -
oder forstwirtschaftlichen Nutzung abweicht, ist
zulässig, bedarf jedoch der Zustimmung der
Bergbehörde. Grundsätzlich ausgeschlossen
sind in der Sicherheit szone Nutzungen/ Nut-
zungsänderungen, mit denen ein dauernder
Aufenthalt von Menschen verbunden ist.
Somit werden denkbare Zwischennutzungen
innerhalb der Sicherheitszone zwangsläufig
eingeschränkt. Dies wirkt sich auch auf bauli-
che Nutzungen aus. Mit der B eendigung der
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Bergaufsicht können Bereiche aus der Zweck-
bindung der Sicherheitszone entlassen und für
einen dauerhaften Aufenthalt freigegeben wer-
den. Die Entscheidungsbefugnis über einen
solchen Schritt obliegt der Bergbehörde.
Ergänzender Hinweis: Zur P rüfung der Umset-
zung dieser Regelungen wurde eine planungs -
und bergrechtliche Machbarkeitsstudie durch
die Neuland Hambach GmbH in Abstimmung
mit den anderen beiden Zweckverbänden be-
auftragt. Deren Ergebnisse können zukünftig in
den weiteren Genehmigungsv erfahren betref-
fend den Tagebau Hambach soweit möglich
berücksichtigt werden.
Abbaugrenze,
Abbaubereich
und Sicher-
heitszone
1025644_
007
Sicherheitszone
Die Sicherheitszone im Bereich der Hochkippe
(Sophienhöhe und erhöhte Innenkippe) wird ana-
log zu den anderen Hochkippen im Rheinischen
Braunkohlenrevier auch nach der Beendigung der
Bergaufsicht Bestand haben müssen.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom-
men.
-
Abbaugrenze,
Abbaubereich
und Sicher-
heitszone
1025646_
003
3. Wie in Ziff. 2.2.2 der Planungsunterlagen aus-
geführt, werden durch die terrassenförmige Anord-
nung landwirtschaftlicher Flächen auf der lnnen-
kippe die Herstellung von ca. 275 ha LN ermög-
licht. Bei der Wiederherstellung ist sicherzustellen,
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die landwirtschaftliche Rekultivierung erfolgt
unter Beachtung der aktualisierten Richtlinien
der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Berg-
bau und Energie in NRW, für die landwirtschaft-
liche Rekultivierung von Braunkohletagebauen.
-
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
dass die Rekultivierungsrichtlinien beachtet wer-
den, um eine nachhaltige landwirtschaftliche Nut-
zung zu gewährleisten. Nach den Planungsunter-
lagen werden zudem 5 % der landwirtschaftlichen
Flächen als sog. ,,Sonderstrukturen" erfasst. So-
fern die sog. ,,Sonder strukturen" nicht landwirt-
schaftlich nutzbar sind, würden lediglich (275 ha -
5%=) 261,5 ha auf der lnnenkippe landwirtschaft-
lich rekultiviert. Gründe, die diesen zusätzlichen
Verlust landwirtschaftlich zu rekultivierender Flä-
che rechtfertigen würden, sind nicht erkennbar.
Dies gilt auch für die Neigung der terrassenför-
mig angeordneten Flächen sowie die etablierte
und anerkannte Vorgehensweise zur Zwi-
schenbewirtschaftung durch die Bergbautrei-
bende, die mit dem RLV und der Landwirt-
schaftskammer abgestimmt wurde.
Im Zuge der Wiedernutzbarmachung werden in
die forstlich rekultivierten Flächen Strukturen
wie halboffene und offene Landschaften inte-
griert, um die Strukturvielfalt zu erhöhen und
somit auch den an diese Lebensräume ange-
passten Tierarten ausreichend Habit ate zur
Verfügung zu stellen. Deren konkrete Lage und
Ausgestaltung wird im Rahmen der nachfolgen-
den Abschlussbetriebspläne festgelegt. Auch in
der landwirtschaftlichen Rekultivierung werden
Strukturen wie bspw. Feldraine oder Krautstrei-
fen angelegt. Dies entspricht der Landschaft im
Tagebauvorfeld. Solche Strukturen existieren
dort bereits auf 2 bis 3 % der Flächen und sind
Bestandteil der natürlichen Agrarlandschaft.
Sie werden nachweislich von Arten der offenen
Feldflur besiedelt, die im Bereich der Wie-
dernutzbarmachung erneut einen Lebensraum
erhalten sollen. Es stellt daher eine ordnungs-
gemäße landwirtschaftliche Rekultivierung dar,
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
wenn derartige Strukturen auch in den landwirt-
schaftlich rekultivierten Flächen bereits wäh-
rend der Zwischenbewirtschaftun g angelegt
werden. Die hier insgesamt vorgesehenen
Maßnahmen wie etwa die Anlage von Feldrai-
nen, Stilllegungsstreifen, Flächen mit doppel-
tem Saatreihenabstand oder besonderen Feld-
futterkulturen und artenreiche Krautstreifen auf
5 % der landwirtschaftlich r ekultivierten Flä-
chen dienen der Förderung der Vogelarten der
offenen Feldflur und können ohne Weiteres
auch in die spätere landwirtschaftliche Nutzung
sowie den landwirtschaftlichen Betrieb inte-
griert werden. Die Fortführung der beschriebe-
nen Maßnahmen ka nn im Zuge der Flächen-
rückgabe an die Landwirte auf vertraglicher Ba-
sis erfolgen bzw. wird, soweit erforderlich, auf
Flächen außerhalb der landwirtschaftlichen
Wiedernutzbarmachung verlagert. Eine Anpas-
sung der im Braunkohlenplan dargestellten Flä-
chenbilanz ist nicht erforderlich, da wie im
Braunkohlenplan beschrieben insgesamt 275
ha Fläche gemäß der Richtlinie zur landwirt-
schaftlichen Rekultivierung hergestellt werden
(2 m Lössauftrag im gesetzten Zustand).
Abbaugrenze,
Abbaubereich
1025651_
001
Kapitel 2.2 Abbaugrenze, Abbaubereich und Si-
cherheitszone. Aus unserer Sicht wäre es für die
Stellung-
nahme wird
Zur Kommunikation der betrieblichen Planung:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Im drittletzten Absatz
der Erläuterung z um
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
und Sicher-
heitszone
Umsetzung des Rahmenplans zielführend, wenn
der Vorhabenträger die betriebliche Planung früh-
zeitig zu kommunizieren, damit erkennbar ist,
wann die Realisierungszeitpunkte für die geplante
Folgenutzung erreicht werden. Wir bitten daher da-
rum, diese Forderung an den Vorhabenträger in
dem Kapitel auf S. 58 zu ergänzen. Zwischen der
Sicherheitslinie und der Abbaugrenze liegen im
Einzelfall große Distanzen. Dies führt bei der bis-
herigen Formulierung auf S. 59 zu einem sehr weit-
reichenden Ausschluss von Zwischennutzungen.
Diese sind aber gerade im Bereich der Sophien-
höhe explizit erwünscht. Wir regen daher an, den
Absatz so zu überarbeiten, dass eine flexibler e
Nutzung möglich wird.
teilweise ge-
folgt.
Dem Anliegen wird Rechnung getragen und die
gewünschte frühzeitige Kommunikation be-
trieblicher Planungen gege nüber den Trägern
öffentlicher Planungen sichergestellt. Eine Er-
gänzung des Erläuterungstextes des Braun-
kohlenplanes erscheint hierfür jedoch nicht er-
forderlich im Hinblick auf die Funktion der Er-
läuterungen, den raumordnerischen Inhalt der
Festlegungen zu begründen.
Innerhalb der Sicherheitszone ist ein dauerhaf-
ter Aufenthalt von Menschen aus Sicherheits-
gründen grundsätzlich ausgeschlossen. Mit der
Beendigung der Bergaufsicht können Bereiche
aus der Zweckbestimmung der Sicherheits-
zone entlassen und damit für einen dauerhaften
Aufenthalt freigegeben werden. Die Entschei-
dungsbefugnis über einen solchen Schritt ob-
liegt der Bergbehörde (Bezirksregierung Arns-
berg). Der Wunsch nach einer Ergänzung kann
im Braunkohlenplan wie folgt erfolgen: "..., so-
lange Bergaufsicht für diese Teilflächen besteht
bzw. keine ausdrückliche Erlaubnis der Berg-
verwaltung als zuständige Aufsichtsbehörde
vorliegt."
Zur weiteren Erläuterung siehe auch die Stel-
lungnahmen 1025550_003 und 1025567_008.
Ziel in Kap 2.2, erfolgt
folgende Ergän-
zung: "Zwischen der
Sicherheitslinie und
der Abbaugrenze (Si-
cherheitszone) ist, je
nach Tagebaustand
bzw. -fortschritt befris-
tet, eine Bodennut-
zungsänderung in
eine andere als land -,
garten- oder forstwirt-
schaftliche Nutzung
nur mit Zustimmung
der Bergverwaltung
als Aufsichtsbehörde
zulässig; ein dauer-
hafter Aufenthalt von
Menschen und Nut-
zungsänderungen,
mit denen ein dauer-
hafter Aufenthalt von
Menschen verbunden
ist, sind grundsätzlich
ausgeschlossen, so-
lange Bergaufsicht für
diese Teilflächen be-
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
steht bzw. keine aus-
drückliche Erlaubnis
der Bergverwaltung
als zuständige Auf-
sichtsbehörde vor-
liegt."
Abbaugrenze,
Abbaubereich
und Sicher-
heitszone
1025654_
003
2.2 Abbaugrenze, Abbaubereich und Sicherheits-
zone (S. 59) In den Erläuterungen zu Ziffer 2.2
(Seite 59 unten) wird ausgeführt, dass in der Si-
cherheitszone Nutzungen, mit denen ein dauerhaf-
ter Aufenthalt von Menschen verbunden ist, grund-
sätzlich ausgeschlossen ist. Vor diesem Hinter-
grund eignen sich diese Bereiche neben land- und
forstwirtschaftlichen Nutzungen insbesondere für
die Freizeit- und Erholungsnutzung sowie für den
Biotopverbund.
Es wird angeregt, in den Erläuterungen zu Ziffer
2.2 folgenden Satz zu ergänzen: ,,Die Flächen der
Sicherheitszone sind neben der land- und forstwirt-
schaftlichen Nutzung vorrangig für den Biotopver-
bund sowie für die naturverträgliche Freizeit - und
Erholungsnutzung vorzusehen."
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Auf S. 60 wird zu dem hier genannten Absatz
(S. 59 im Braunkohlenplan) die folgende Erläu-
terung zur Sicherheitszone fortgeführt: "Die Si-
cherheitszone hat neben ihrer Bedeutung zur
Gefahrenabwehr zugleich als Pufferzone die
Aufgabe, die Bergbautätigkeit mit den außer-
halb der Sicherheitslinie angrenzenden Nut-
zungen verträglich zu machen." Die Festlegung
einer anderen "vorrangigen" Nutzung als die im
Braunkohlenplan bereits definierten Nutzungen
ist nicht zulässig. Somit kann der Formulie-
rungsvorschlag im Braunkohlenplan nicht über-
nommen werden.
-
Abbaugrenze,
Abbaubereich
1025655_
004
Textliche Festlegung, Kapitel 2.2, Seite 56. Wir bit-
ten, die folgende Formulierung zur Errichtung von
Anlagen und zur Speicherung von Erneuerbaren
Stellung-
nahme wird
gefolgt.
Der Änderungsvorschlag wird mit folgender
Formulierung übernommen: "die Errichtung von
Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien
Kapitel 2.2, Änderung
im Ziel mit folgender
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Bezirksregierung Köln
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
und Sicher-
heitszone
Energien anzupassen: "die Errichtung von Anla-
gen zur Erzeugung Erneuerbarer Energi en und
ggf. Speicherung von Energie insbesondere als
Zwischennutzung frühzeitlich möglich wird." Es ist
richtig und sinnvoll, Art und Umfang potenzieller
Zwischennutzungen für den Zeitraum der Tage-
bauseebefüllung bereits im geänderten Braunkoh-
lenplan vorzu sehen. Insbesondere die Auswei-
sung von Flächen zur Errichtung von Anlagen zur
Erzeugung und Speicherung von Erneuerbaren
Energien ein schließlich Floating -Varianten kann
einen wichtigen Beitrag zum beschleunigten Aus-
bau der Erneuerbaren Energien leisten. V or die-
sem Hintergrund bietet es sich allerdings an, die
Anlagen zur Speicherung von Energien nicht nur
auf solche der Erneuerbaren Energien zu be-
schränken. In Zukunft wird der Bedarf an Speicher-
lösungenweiter steigen, deshalb sollte vielmehr
auch die Speic herung konventioneller Energien
möglich sein.
und ggf. Speicherung von Energien insbeson-
dere als Zwischennutzung frühzeitig möglich
wird." Es handelt sich um keine wesentliche Än-
derung.
Formulierung: "die Er-
richtung von Anlagen
zur Erzeugung Erneu-
erbarer Energien und
ggf. Speicherung von
Energien insbeson-
dere als Zwischennut-
zung frühzeitig mög-
lich wird."
Abbaugrenze,
Abbaubereich
und Sicher-
heitszone
1025655_
006
Textliche Festlegung, Kapitel 2.2. Seite 58. Wir bit-
ten, folgende Aussage zu ergänzen: "Bis zum
Ende der Abraumgewinnung wird sich die Ober-
kante ln der Manheimer Bucht sukzessive vom
Nord-Osten in Richtung Süd-Westen / Westen ent-
wickeln." Die Aussage „Süd-Westen" ist nicht ganz
richtig, da der Fortschritt der Inanspruchnahme in
Stellung-
nahme wird
gefolgt.
Dem Ergänzungvorschlag "/ Weste n" wird ge-
folgt.
Der Text wird im drit-
ten Absatz der Erläu-
terung zu Kapitel 2.2
um den Zusatz "/
Westen" ergänzt: "Bis
zum Ende der Ab-
raumgewinnung wird
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
den letzten Jahren überwiegend in Richtung Wes-
ten erfolgt. Deshalb sollte hier eine Ergänzung im
Text vorgenommen werden.
sich die Oberkante in
der Manheimer Bucht
sukzessive vom Nord-
Osten in Richtung
Süd-Westen / Westen
entwickeln."
Abbaugrenze,
Abbaubereich
und Sicher-
heitszone
1025659_
007
II. Verbindliche Berücksichtigung der städtebauli-
chen Ziele der Stadt Elsdorf Nach den vorgenann-
ten Maßstäben sind bei der Änderung der Braun-
kohleplanung die städtebaulichen Ziele der Sta dt
Elsdorf verbindlich zu berücksichtigen:
Die städtebauliche In-Wert-Setzung der bisherigen
Betriebsflächen am Tagebaurand ist als Ziel der
Raumordnung zu ergänzen. Insbesondere ist die
städtebauliche Nutzung der geplanten Wellen-
schlagzone des Restsees n icht ausreichend ver-
bindlich für die Phase der Zwischennutzung gesi-
chert. Zur Umsetzung städtebaulicher Konzepte
kann nicht die vollständige Befüllungsphase abge-
wartet werden. Daher sind über wasserwirtschaft-
liche Zwischennutzungen hinaus auch die von den
kommunalen Planungsträgern beabsichtigten
städtebaulichen Nutzungen der Uferbereiche (Si-
cherheitszone und Wellenschlagzone) bereits für
die Zwischenphase verbindlich als Ziele zu si-
chern. Zur Umsetzung städtebaulicher Planungen
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Der Braunkohlenplan enthält die erforderlichen
Festlegungen für eine ordnungsgemäße berg-
bauliche Wiedernutzbarmachung des Tage-
baus. Städtebauliche Entwickl ungsmaßnah-
men gehören nicht zur ordnungsgemäßen Wie-
dernutzbarmachung und können daher nicht in
den Braunkohlenplan aufgenommen werden,
sie sind vielmehr Gegenstand von Regional -
und Bauleitplanungen. (Wasserwirtschaftliche)
Zwischennutzungen während der Be füllphase
sollen ermöglicht werden. So legt es der Braun-
kohlenplan fest. Verbindliche und vorhaben-
konkrete Ziele sind dazu allerdings nicht mög-
lich, da es nicht um bergbauliche Vorhaben
handelt und diese auch nicht für eine ordnungs-
gemäße Wiedernutzbarmach ung erforderlich
sind. Im Übrigen unterliegen Vorhaben Dritter
in der Phase der Zwischennutzung dem Erfor-
dernis der Zustimmung durch die Bergverwal-
tung als zuständige Aufsichtsbehörde. Im
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
ist der Zeitpunkt für die fr ühzeitige Errichtung der
Wellenschlagzone verbindlich zu sichern.
Braunkohlenplan ist dies über folgende Formu-
lierung geregelt: "Die Z ulässigkeit von Zwi-
schennutzungen und deren Örtlichkeit bedarf
der Freigabe durch die Bergbehörde. Die Frei-
gabe kann aus Sicherheitsgründen jederzeit
eingeschränkt oder widerrufen werden."
Abbaugrenze,
Abbaubereich
und Sicher-
heitszone
1025661_
007
Kap. 2.2 Abbaugrenze, Abbaubereich und Sicher-
heitslinie
Das textliche Ziel sollte geändert werden:
Statt „… und vorbehaltlich der jeweiligen Zustim-
mung der Bergverwaltung als Aufsichtsbehörde
- während der Seebefüllung frühzeitig ein Teil der
Böschungsflächen über Rad- und Wegeverbindun-
gen genutzt werden können und frühzeitig Seezu-
gänge geschaffen werden,
- die Immissionsschutzdämme vor der Stadt Els-
dorf, soweit immissionsschutzrechtlich zulässig
und im Sinne der Folgenutzung gewünscht, bereits
möglichst im Zusammenhang mit der Ufergestal-
tung des Tagebausees umgestaltet oder rückge-
baut werden können,
- die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung und
ggf. Speicherung Erneuerbarer Energien insbe-
sondere als Zwischennutzung frühzeitig möglich
wird.“ sollte wie folg t formuliert werden:
„ … und vorbehaltlich der jeweiligen Zustimmung
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Während der Seebefüllung sollen, auf Wunsch
der Region, frühzeitig Rad - und Wegeverbin-
dungen auf den Böschungsflächen der See-
mulde hergestellt werden. Bei den Wegeverbin-
dungen wird es sich dabei voraussichtlich nicht
nur um Rad - und Gehwegeverbindungen zur
landschaftsorientierten Erholung handeln, da
gemäß der Rahmenplanung auch (Freizeit -)
Nutzungen vorgesehen sind, die zumindest tlw.
einen motorisierten Verkehr erfordern. Eben-
falls ist die Barrierefreiheit zu berücksichtigen.
Darüber hinaus wird auch für das Monitoring
der Seeböschungen sowie des Tagebausees
die Herstellung von Wirtschaftswegen erforder-
lich sein. Eine Einschränkung auf Rad - und
Gehwegeverbindungen zur landschaftsorien-
tierten Erholung ist somit nicht zielführend,
weshalb die Anregung zur Änderung des Tex-
tes nicht übernommen werden kann.
-
- 28 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
der Bergverwaltung als Aufsichtsbehörde
- während der Seebefüllung frühzeitig ein Teil der
Böschungsflächen über Rad- und Gehwegeverbin-
dungen für landschaftsorientierte Erholung ge -
nutzt werden können,
- die Immissionsschutzdämme vor der Stadt Els-
dorf im Zusammenhang mit der Ufergestaltung des
Tagebausees dauerhaft zum Schutz der Wohnbe -
völkerung erhalten werden können,
- die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung und
ggf. Speicherung Erneuerbarer Energien mit Pho-
tovoltaikanlagen insbesondere als Zwischennut-
zung an dafür geeigneten Flächen frühzeitig mög-
lich wird.“
Begründung:
Die Anlage von Seezugängen halten die Natur-
schutzverbände für tech -nisch nicht realisierbar.
Auch gegen PKW -taugliche Wegenutzungen
beste-hen Bedenken, siehe dazu auch die Ausfüh-
rungen in dieser Stellungnahme zum Kap. 6.3.
Die Immissionsschutzdämme vor Elsdorf sollten
dauerhaft zum Schutz der Bevölkerung erhalten
bleiben, siehe dazu auch die Ausführungen in die-
ser St ellungnahme zum Kap. 3.1.
Erneuerbare Energiegewinnung innerhalb des Ab-
baugebietes durch Photo-voltaik wird durchaus be-
grüßt, sollte aber an dafür im Braunkohleplan vor -
Die Immissionsschutzdämme werden mit der
Beendigung des Tagebaubetriebs nicht mehr
erforderlich sein. Somit ist ein Rückbau der
Dämme möglich. In Abstimmung mit den Anrai-
nerkommunen und auf Grundlage der in der
Rahmenplanung vorgesehenen Landschafts-
gestaltung sollen die Immissionsschutzdämme
deshalb - zumindest teilweise - umgestaltet o-
der zurückgebaut werden. Die Formulierung im
Ziel unter Kapitel 2.2 des Braunkohlenplans ist
somit richtig. Der vorgeschlagenen Anpassung
kann nicht zugestimmt werden. Unabhängig
davon erfolgt die konkrete Planung zur weiteren
Vorgehensweise hinsichtlich der Immissions-
schutzdämmen im Abschlussbetriebsplan.
Hinsichtlich der Errichtung von Anlagen zur Er-
zeugung von Erneuerbaren Energien ist eine
Einschränkung auf die Errichtung von Photo-
voltaikanlagen nicht richtig, d a für die Phase
der Zwischennutzung bspw. innerhalb der Man-
heimer Bucht auch die Errichtung von Wind-
energieanlagen denkbar ist. Bzgl. der Speiche-
rung kann der Zusatz "Erneuerbarer Energien"
entfernt werden, da mit Blick auf die Herausfor-
derungen der Energiewende auch die Speiche-
rung anderer Energien möglich sein sollte.
- 29 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
gesehenen Stellen erfolgen. Diese PV -Nutzungs-
bereiche sollten so geplant werden, dass sie mög-
lichst geringe schädigende Umweltauswirkungen
haben. Aus Sicht der Naturschutzverbände ist es
eindeutig Aufgabe der Braunkohleplanung hier
räumliche Regelungen zu treffen bzw. im Vorgriff
auf eine Rechtsverordnung vorzubereiten. Hierzu
verweisen wir auf § 249b BauGB. Der Bundesge-
setzgeber hat mit dieser Regelung deutlich zum
Ausdruck gebracht, dass eine andere baurechtli-
che Genehmigung für PV -Anlagen innerhalb der
Braunkohleabbaugebiete ausscheidet. Die Idee
Frei-flächen-PV-Anlagen innerhalb der Braun koh-
leabbaugebiete nach § 35 Abs. 2 BauGB geneh-
migen zu wollen, weil keine anderen Belange be-
einträchtigt würden, halten die Naturschutzver-
bände für abwegig. Jedenfalls sind nach hiesiger
Auffassung solche § 35 Abs. 2 BauGB -Genehmi-
gungen mit der Geltung des § 249b BauGB unzu-
lässig.
Freiflächen-PV-Anlagen innerhalb des Tagebaus
können nicht an jeder Stelle begrüßt werden. Eine
FF-PV-Zwischennutzung der Manheimer Bucht
lehnen die Naturschutzverbände ab. Dagegen
sprechen etliche Belange, etwa der Schutz des
Landschaftsbildes, der Schutz der angrenzen -den
Naturschutz-Vorrangflächen und die zu besor-
gende Aufheizung.
Grundsätzlich gilt, dass die Errichtung von PV -
Anlagen sowie auch die Errichtung anderer An-
lagen zur Erzeugung und Speicherung von
Energien keine bergbaulichen Vorhaben sind
und somit auch in der zeichnerischen Festle-
gung des Braunkohlenplans nicht aufgeführt
werden. Gemäß Entscheidungssatz 2 der Lei-
tentscheidung 2023 soll der Ausbau der Erneu-
erbaren Energien in der Rekultivierung und in
der Phase der Zwischennutzung der Tagebaue
vorangetrieben bzw. zugelassen werden. Der
Braunkohlenplan ermöglicht dies durch ent-
sprechende Passagen im Text. Die Hinweise
zu rechtlichen Aspekten hinsichtlich der Ge-
nehmigung der PV-Anlagen werden zur Kennt-
nis genommen. Der Braunkohlenplan ist aller-
dings nicht das richtige Instrument, um räumli-
che Festlegungen für die Errichtung von PV -
Anlagen zu treffen. In der Erläuterungskarte 2B
werden Potentialflächen lediglich nachrichtlich
dargestellt. Die Genehmigung von PV-Anlagen
erfolgt über die kommunalen Bauämter. Im
Kontext der Genehmigungen der Anlagen wer-
den Umweltbelange geprüft. Dabei ist auch die
Beauftragung eines Mikroklimagutachtens
möglich, insofern berechtigte Bedenken hin-
sichtlich einer zu hohen Wärmewirkung durch
PV-Anlagen bestehen.
- 30 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Für die geplanten PV -Großanlagen im Tagebau
Hambach und insbesondere in der Manheimer
Bucht sollten schon im Braunkohleplanverfahren
klimaökologische Gutachten erstellt werden (Stich-
wort: PVHI (Photovoltaic heat island effect) bzw.
photovoltaischer Wärmeinseleffekt), um die Wär-
mebelastung für die Schutzgüter Mensch, Tier und
Pflanze zu minimieren und PV -Anlagen so zu pla-
nen, dass sie verträglich insbeso ndere für die kli-
masensiblen Laubwaldökosysteme sind. Wie der
Erläuterungskarte 2B zu entnehmen ist, soll die
Manheimer Bucht komplett mit PV-Modulen belegt
werden. Geschätzt würden dann ca. 140 ha mit
PV-Modulen in der Bucht belegt, auch im nördli-
chen und östlichen Bereich des Tagebaus sind
sehr großflächige PV -Anlagen geplant. In der
Fachliteratur gibt es sehr unterschiedliche Aus-
sage zum PHVI, wobei viele Veröffentlichungen
auf Modellierungen und Simulationen beruhen. In
der Veröffentlichung von Barron -Gafford et al. in
nature (https://www.nature.com/artic-
les/srep35070) erge-ben sich aber aufgrund kon-
kreter Messdaten Belege für eine um 3-4 Grad hö-
here Nachttemperatur über Großflächen-PV-Anla-
gen.
Um die lateralen und vertikalen Effekte auf die Bür-
gewälder Hambacher Wald und Steinheide abklä-
- 31 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
ren zu können, bedarf es aus Sicht der Natur-
schutzverbände eines klimaökologischen Gutach-
tens bei der Planung von PV -Anlagen in größerer
Dimension, um Mindestabstände für die PV -An-
lage insbesondere zu den Waldflächen zu ermit-
teln. Entsprechende Gutachten sind auch für die
Bereiche im Tagebau Hambach notwendig, in de-
nen PV-Großanlagen Ortschaften vorgelagert sein
könnten, wie z.B. in Elsdorf. Ggf. sind Minderungs-
maßnahmen notwendig bzw. die Beibehaltung von
Immissionseinrichtungen wie der Wall im Bereich
Elsdorf, um die Wärmebelastung der Bevölkerung
zu minimieren.
Nicht nur in diesem Zusammenhang ist ein Klima-
wandelfolgengutachten dringend von Nöten; siehe
hierzu unter weitere Forderungen.
In der Summe halten die Naturschutzverbände es
für dringend geboten, dass die Braunkohleplanung
selbst ermittelt und konkret ausweist, welche Be-
reiche für eine PV -Nutzung vorgesehen werden
können. Dazu sind sowohl die klimaökologische
Eignung als auch andere Aspekte wie Land-
schaftsschutz zu bewerten. Für einfache § 35 Ab-
satz 2 BauGB-Baugenehmigungen für Freiflächen-
PV ist jedenfalls inzwischen kein Raum mehr.
- 32 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Abbaugrenze,
Abbaubereich
und Sicher-
heitszone
1025770_
013
Aus den Unterlagen geht hervor, dass die Sicher-
heitslinie um die Tagebaue herum nicht generell
mindestens 100 m beträgt, sondern, dass sich ihre
Breite nach der Tiefe der Grube an der jeweiligen
Stelle richtet. In einigen Plänen ist eine breitere Si-
cherheitslinie nicht deutlich erkennbar. Bitte Si-
cherheitslinien anpassen auf Tiefe der Grube.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die Breite der Sicherheitslinie richtet sich nach
der Tagebauteufe und beträgt mindestens
100 m. Die Angaben sind mit der zuständigen
Behörde (Bezirksregierung Arnsberg) abge-
stimmt. Eine Anpassung ist nicht erforderlich.
-
Abbaugrenze,
Abbaubereich
und Sicher-
heitszone, Ge-
winnung Bo-
denschätze
1025548_
003
Die Inanspruchnahme der Manheimer Bucht zur
Massegewinnung für die Modellierung und Absi-
cherung der Böschungen am Tagebaurand und
der späteren Seeufer wird ebenfalls als grundsätz-
lich notwendig anerkannt, um die bestehenden
Massendefizite auszugleichen. Die Standfestigkeit
und Sicherheit der später intensiv genutzten See-
randbereiche muss oberste Priorität bei der Rekul-
tivierung haben, um den folgenden Generationen
eine gefahrlose Nutzung zu ermöglichen. Die Flä-
cheninanspruchnahme sollte jedoch zwingend auf
das absolut erforderliche Maß begrenzt werd en,
um eine nicht notwendige Zerstörung der noch be-
stehenden Landschaft zu verhindern. Hierbei ver-
weise ich besonders auf die Einhaltung des Ziels
3.4 - Gewinnung anderer Bodenschätze und Be-
handlung vor handener Abfalldeponien. Die Ver-
wendung der Massen au s der Manheimer Bucht
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Der eingebrachte Hinweis wird zur Kenntnis ge-
nommen. Die daue rhafte Standsicherheit der
Böschungen hat für die Rekultivierung des Ta-
gebaus Hambach höchste Priorität. Um die Bö-
schungen abzuflachen, ist die Inanspruch-
nahme der Manheimer Bucht in der im Braun-
kohlenplan dargestellten Größenordnung zwin-
gend erforderlich. Dies wurde durch das Gut-
achten zur Massenbilanz im Auftrag der Be-
zirksregierung Köln in 2022 ausdrücklich bestä-
tigt. Der Braunkohlenplan greift diesen Punkt u.
a. im Kapitel 3.4 auf und erläutert zur Gewin-
nung von Kies, dass "ein Transfer nichtenerge-
tischer Rohstoffe aus dem Tagebau an die Bau-
stoffindustrie nicht mehr zu rechtfertigen" sei.
-
- 33 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
sollen ausschließlich für den Ausgleich der Mas-
sendefizite im Tagebau genutzt werden, nicht zum
Transfer an die Baustoffindustrie.
Abbaugrenze,
Abbaubereich
und Sicher-
heitszone, Ge-
winnung Bo-
denschätze
1025567_
006
Textentwurf BKP: "Die Seeböschungen sind nun-
mehr an anderer Stelle anzulegen und d ort aus
Gründen der Standsicherheit abzuflachen. Dafür
wird spezifischer Abraum (Sande und Kiese) be-
nötigt, der im heute offenen Tagebaubereich nicht
ausreichend vorhanden ist und deshalb aus dem
Bereich der Manheimer Bucht beschafft werden
muss, in der aber keine Kohlegewinnung mehr er-
folgt.
Auf Seite 120 steht ergänzend:
Die bergbauliche Inanspruchnahme erfolgt nach
der Planänderung ausschließlich für die Gewin-
nung von Abraummassen, die für die Herstellung
dauerhaft standsicherer Böschungen und eine ord-
nungsgemäße Wiedernutzbarmachung zwingend
erforderlich sind."
Auf der Seite 51 bzw. 120 wird darauf hingewie-
sen, dass der Abraum aus der Manheimer Bucht
alleinig zur Abflachung der heutigen Böschung be-
nötigt wird. Diese Argumentation ist nachvollzieh-
bar. Nicht nachvollziehbar ist hingegen, dass der
Abraum auch zum „Landgewinn" der Elsdorfer
Seestadt genutzt werden soll (vgl. Darstellungen
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Das Seequartier Elsdorf steht nicht in Konkur-
renz zur Manheimer Bucht. Die Realisierung
des Seequartiers ist durch eine Einsparung der
dort ansonsten erforderlichen Wellenschlag-
zone möglich und erfolgt annähernd massen-
neutral. Die aufgrund des Seequartiers in die-
sem Bereich wegfallende Wellenschlagzone
wird durch eine bauliche Ufersicherung kom-
pensiert.
Im Vorfeld des Tagebaus Hambach wurde der
Kiestagebau Waldhöfe durch ein von der RWE
Power AG unabhängiges Unternehmen be trie-
ben. Dafür hat dieses schon vor dem Beschluss
des KVBG eine eigenständige Abbaugenehmi-
gung innerhalb des im Regionalplan Köln aus-
gewiesenen BSAB -Gebiets (Bereiche für die
Sicherung und den Abbau oberflächennaher
Bodenschätze) erlangt. Angesichts der an ge-
spannten Massenbilanz für den Tagebau Ham-
bach und im Vorgriff auf die o. g. Festlegung im
Kapitel 3.4 des Braunkohlenplanentwurfs hat
die RWE Power AG das Pachtverhältnis für den
Kiestagebau Waldhöfe nicht verlängert bzw.
-
- 34 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
unter Pkt 25), denn auf Seite 133 steht:
Vor Elsdorf soll die Oberflächengestaltung unter
Beachtung bergsicherheitlicher A nforderungen
möglichst so erfolgen, dass die Grundlagen für
eine spätere städtebauliche Inwertsetzung gege-
ben sind (vgl. Erläuterungskarte 2A „Nutzungs-
schwerpunkte" (vgl. zeichnerische Darstellung).
Ebenfalls nicht nachvollziehbar ist, dass der kom-
merzielle Kiesabbau im ehemaligen Tagebauvor-
feld weiterhin betrieben wird, da auf Seite 72 steht.
Vor diesem Hintergrund ist die Inanspruchnahme
der Manheimer Bucht auf ein minimales Maß zu
beschränken, ein Transfer nichtenergetischer
Rohstoffe aus dem Tagebau an die Baustoffindust-
rie ist nicht mehr zu rechtfertigen. Hier sind ent-
sprechend der Leitentscheidung, bzw. der landes-
planerischen Zielsetzung bereits ergangene Ge-
nehmigungen aufzuheben und ggf. zu entschädi-
gen. (In der kommunalen Bauleitplanung wird hier
das Instrument der Veränderungssperre einge-
setzt!). Eine Grünvernetzung auf unverritztem Ge-
lände, wie auf Seite 70 beschrieben:
"Das Ziel der Herstellung eines zusammenhän-
genden Grünzuges dient der Förderung eines Bio-
topverbundes zwischen den Waldbereichen Stein-
heide, Hambacher Forst, Merzenicher Erbwald
und Sophienhöhe und richtet sich an die Bergbau-
treibende soweit erforderliche Maßnahmen im
zum Jahresende 2023 gekündigt. Z ukünftig
wird es im Abbaubereich des Tagebaus Ham-
bach keinen weiteren Kiesabbau für die Bau-
stoffindustrie mehr geben.
Zu den Anmerkungen hinsichtlich der Kies-
grube Forster Feld wird darauf hingewiesen,
dass diese außerhalb des Plangebietes des ge-
änderten Braunkohlenplans liegt. Die Hinweise
zur Leitentscheidung sind richtig, dabei ist aller-
dings zu berücksichtigen, dass es sich bei der
Kiesgrube Forster Feld um eine Erweiterung in
einem bislang noch gültigen BSAB und keinen
Neuaufschluss handelt. Ein Zusamm enhang
zur Entstehung der Manheimer Bucht besteht
hier nicht, da der Kiestagebau unabhängig vom
Tagebau Hambach betrieben wird und die Ab-
grabungsgenehmigungen für die Kiesgewin-
nung zur Vermarktung des Kieses an die Bau-
stoffindustrie erteilt wurden. Die Herstellung ei-
nes Biotopverbundes ist unabhängig von dem
Betrieb der Kiesgrube weiterhin möglich, wenn
die nördlichen Bereiche der Kiesgrube, in de-
nen kein Abbau mehr vorgesehen ist, frühzeitig
rekultiviert werden.
- 35 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Plangebiet liegen. Die Weiterführung und Herstel-
lung des Grünzuges auf unverritztem Gelände
richtet sich an die Träge r der Landschaftsplanung
und insbesondere an den Träger der Regionalpla-
nung."
... ist bei fortschreitendem Kiesabbau nicht mehr
möglich, hier ist ein sofortiges Handeln erforder-
lich. Eine entsprechende Erläuterung ist erforder-
lich.
Abbaugrenze,
Abbaubereich
und Sicher-
heitszone, Mas-
sendisposition
1025551_
001
ich kritisiere insbesondere die Inanspruchnahme
der Manheimer Bucht durch RWE. Aktuell wird
Kies, der laut RWE eigentlich für die Verfestigung
der Tagebauböschung vorgesehen ist, nach Geil-
rath oder auf die Sophienhöhe verbracht. Das Vor-
gehen ist umgehend zu überprüfen und eventuell
zu stoppen. Außerdem ist grundsätzlich zu prüfen
inwiefern die Entscheidung für die Nutzung der
Kiesarten, die in der "Manheimer Bucht" liegen (mit
Euphemismen kennt man sich offenbar aus),
durch Stillhalteabkommen zwischen RWE und der
Stadt Kerpen beeinflusst wurde. Siehe hierzu den
WDR Beitrag vom 21.07.2023: Deal zwischen
Stadt Kerpen und RWE offenbar rechtswidrig. Link
hierzu: https://www1.wdr.de/nachrichten/landes-
politik/kerpen-rwe-rahmenvereinbarung-
100.html Ich beantrage eine Neubewertung durch
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Für die Herstellung dauerhaft standsicherer Bö-
schungen im Tagebau Hambach müssen die
bestehenden Arbeitsböschungen im Rahmen
der Rekultivierung auf eine Generalneigung
von 1:5 abgeflacht werden. Dafür werden
standsichere und aufbaufähige Materialien be-
nötigt. Mit dem frühzeitigen Kohleausstieg und
dem Erhalt des Hambacher Forstes können
diese Materialien (Sande und Kiese) in der er-
forderlichen Menge und Qualität nur durch die
Inanspruchnahme der sogenannten Manhei-
mer Bucht gedeckt werden.
Im laufenden Braunkohlenplanänderungsver-
fahren für den Tagebau Hambach hat der
Braunkohlenausschuss sich intensiv mit der
Frage zur Erforderlichkeit der Inanspruch-
nahme der Manheimer Bucht auseinanderge-
-
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
unabhängige Gutachter. Unabhängig insbeson-
dere in dem Sinne, dass Sie keinerlei Beziehung
zu den beteiligten Unternehmen wie zum Beispiel
RWE haben und keine Aktienanteile an RWE be-
sitzen. Ihre Bes tellung sollte außerdem durch ein
paritätisch besetztes Gremium aus Politik und Um-
weltverbänden erfolgen, um zu vermeiden, dass
Kommunen, die Beteiligungen an RWE besitzen,
ihren Einfluss zum Schaden des Allgemeinwohls
ausüben. Die Bewertung der Kosten möglicher Al-
ternativen sollte Kosten wie spätere Umweltschä-
den einbeziehen.
setzt. Dazu wurde ein Gutachten zur Massen-
bilanz für den Tagebau Hambach durch die Be-
zirksregierung Köln in Auftrag gegeben. Die ex-
ternen Gutachter kamen dabei zu dem Ergeb-
nis, dass die Inanspruchnahme der Manheimer
Bucht in der im Braunkohlenplanentwurf ange-
zeigten Größe erforderlich ist, dass es dazu
keine machbaren Alternativen gibt und dass
kein Handlungsspielraum für eine Verkleine-
rung des Abbaubereichs besteht. Auf Grund-
lage dieser Untersuchungen hat der Braunkoh-
lenausschuss am 07.03.2022 beschlossen, die
nun auch im Entwurf des Braunkohlenplans an-
gezeigte Abbaugrenze, den weiteren Planun-
gen zu Grunde zu legen.
Im Vorfeld des Tagebaus Hambach wurde der
Kiestagebau Waldhöfe durch ein von der RWE
Power AG unabhängiges Unternehmen betrie-
ben. Dafür hatte dieses schon lange vor dem
Beschluss des KVBG eine eigenständige Ab-
baugenehmigung innerhalb des im Regional-
plan Köln ausgewiesenen BSAB -Gebiets (Be-
reiche für die Sicherung und den Abbau ober-
flächennaher Bodenschätze) erl angt. Ange-
sichts der angespannten Massenbilanz für den
Tagebau Hambach und im Vorgriff auf die o. g.
Festlegung im Kapitel 3.4 des Braunkohlenpla-
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
nentwurfs hat die RWE Power AG das Pacht-
verhältnis für den Kiestagebau Waldhöfe nicht
verlängert bzw. zum Jahre sende 2023 gekün-
digt.
Archäologie
und Denkmal-
schutz
1025552_
001
Erfahrungen: Die Ausgrabungen in und um Boch-
heim wurden durch den zu raschen Abbaufort-
schritt erschwert bzw. vereitelt. (So konnte nur ein
Teil der geplanten Sondagen im Norden Boch-
heims erfolgen, um ein mögliches früh -mittelalter-
liches Gräberfeld zu entdecken.) Statt noch not-
wendiger Ausgrabungen erfolgt bei Fortsetzung
des Tempos eine weitgehend undokumentierte
Zerstörung des Kulturerbes u.a. in der Ortslage
von Manheim. (Laut Fachbeitrag der Umweltver-
träglichkeitsprüfung ist eine Ausgrabung der Orts-
lage komplett notwendig; diese ist aber nicht finan-
ziert.)
Forderungen: Die bisherige Regelung,
(https://fragdenstaat.de/anfrage/vertragliche-ver-
einbarung-zwischen-dem-land-nrw-rwe-und-der-
stiftung-zur-forderung-der-archaologie-im-rheini-
schen-braunkohlerevier/490082/anhang/Ver-
trag_Land_Rheinbraun_1995_Kostentragung_ar-
chologische_Manahmen.pdf) dass die archäologi-
schen Ausgrabungen nur solange währen dürfen,
bis der Abbau erfolgt, ist daher an das sonst in
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Es wird dabei verwiesen auf
- Ziel 3.5 des Braunkohlenplans (Entwurf): "Die
fachwissenschaftliche Untersuchung und Ber-
gung von vorhandenen kulturgeschichtlichen
Bodendenkmälern und Baudenkmälern im Ab-
baubereich ist rechtzeitig zu ermöglichen. Be-
deutende Bodendenkmäler im Einflus sbereich
der Sümpfung außerhalb der Abbaufläche sind
zu erfassen und dauerhaft zu sichern" und
- die zu Ziel 3.5 gehörige Erläuterung, in der auf
den Umgang mit archäologischen Gesichts-
punkten näher eingegangen wird.
Es wird auf Tabelle 10 der Umweltprüfun g auf
S. 95 des Teil B des Braunkohlenplans verwie-
sen. Daraus geht hervor, dass für den Großteil
der Baudenkmäler innerhalb des Abbaubereich
bereits Denkmalschutzdokumentationen vorlie-
-
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
NRW geltende Denkmalschutzgesetz anzupas-
sen. Eine Anpassung ist auch vor dem Hintergrund
überfällig, dass es beim Abbau im Bereich der
Manheimer Bucht nicht mehr um eine Gewährleis-
tung der energetischen Versorgung Deutschlands
geht, sondern um reine Abraumgewinnung für die
langfristig zu gewährende Befestigung der Tage-
bauböschungen. Die Sicherung der Böschungen
ist auch dann gegeben, wenn vorher länger (d.h.
nicht nur bis 2030, sondern 2035) ausgegraben
werden kann.
gen. Für das eine noch ausstehende Baudenk-
mal wird die Dokumentation bis zur Inanspruch-
nahme ebenfalls erfolgen. Hinsichtlich der Do-
kumentation der Bodendenkmäler ist anzumer-
ken, dass die Inanspruchnahme der Ortslage
Manheim-Alt lange bekannt ist und zudem noch
ausreichend Zeit für eine Dokumentation be-
steht. Eine Verzögerung der Abraumgewin-
nung aufgrund von archäologischen Ausgra-
bungen bis 2035 ist zu vermeiden, da ansons-
ten eine Befüllung des Tagebausees Hambach
nicht gemäß der Forderung aus der Leitent-
scheidung NRW "unmittelbar nach 2030" gelin-
gen kann.
Archäologie
und Denkmal-
schutz
1025552_
002
Erfahrungen: Die Ausgrabungen der Heimat-
freunde in und um Bochheim wurden durch unan-
gekündigte Bodeneingriffe (Verwallung, großflä-
chiger Bodentransfer im Bereich des Bodendenk-
mals, Entnahme von Fundamenten ohne Beteili-
gungsmöglichkeit der angestellten archäologi-
schen Fachfirma.) und Erdablagerungen (Er-
schwerung direkt über dem trotzdem ausgegrabe-
nen, mittelalterlichen Keller. Vereitlung im Bereich
von geplanten Sondagen südwestlich von Boch-
heim.) der RWE erschwert bzw. vereitelt.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Es wird verwiesen auf
- Ziel 3.5 des Braunkohlenplans (Entwurf): "Die
fachwissenschaftliche Untersuchung und Ber-
gung von vorhandenen kulturgeschichtlichen
Bodendenkmälern und Baudenkmälern im Ab-
baubereich ist rechtzeitig zu ermöglichen. Be-
deutende Bodendenkmäler im Einflussbereich
der Sümpfung außerhalb der Abbaufläche sind
zu erfassen und dauerhaft zu sichern" und
-
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Forderungen: Die insgesamt 50 Millionen Kubik-
meter Rekultivierungsmaterial darf daher künftig
im Tagebauvorfeld nur dann zwischengelagert
werden, wenn vorher alle erforderlichen archäolo-
gischen Maßnahmen abgeschlossen wurden. Bei
nicht rechtzeitig mitgetei lten Planungen muss die
RWE daher künftig eine Fachfirma zwecks vorhe-
riger archäologischer Maßnahmen finanzieren an-
statt das Kulturerbe zu zerstören.
- die zu Ziel 3.5 gehörige Erläuterung, in der auf
den Umgang mit archäologischen Gesichts-
punkten näher eingegangen wird.
Zu den o.g. Erfahrungen ist zu erwidern, dass
die vorlaufenden Arbeiten für archäologi sche
Ausgrabungen stets im engen Austausch mit
dem LVR und den Heimatfreunden Kerpen er-
folgen. Es finden regelmäßig Abstimmungster-
mine und vor-Ort-Termine statt, in denen die er-
forderlichen Maßnahmen koordiniert werden.
Archäologie
und Denkmal-
schutz
1025552_
003
Erfahrungen: Die Ausgrabungen in und um Boch-
heim wurden durch eine nur stückweise und ver-
spätete Eisensuche verzögert.
Forderung: In archäologisch sensiblen Flächen
muss ein ausreichender Zeitpuffer zwischen Ei-
sensuche und Abbau gewährleistet sein , um die
erforderlichen archäologischen Dokumentatio-
nen sicherzustellen.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Es wird verwiesen auf
- Ziel 3.5 des Braunkohlenplans (Entwurf): "Die
fachwissenschaftliche Untersuchung und Ber-
gung von vorhandenen kulturgeschichtlichen
Bodendenkmälern und Baudenkmälern im Ab-
baubereich ist rechtzeitig zu ermöglichen. Be-
deutende Bodendenkmäler im Einflussbereich
der Sümpfung außerhalb der Abbaufläche sind
zu erfassen und dauerhaft zu sichern" und
-
- 40 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
- die zu Ziel 3.5 gehörige Erläuterung, in der auf
den Umgang mit archäologischen Gesichts-
punkten näher eingegangen wird.
Zu den o.g. Erfahrungen ist zu erwidern, dass
die vorlaufenden Arbeiten für archäologische
Ausgrabungen stets im e ngen Austausch mit
dem LVR und den Heimatfreunden Kerpen er-
folgen. Es finden regelmäßig Abstimmungster-
mine und vor-Ort-Termine statt, in denen die er-
forderlichen Maßnahmen koordiniert werden.
Archäologie
und Denkmal-
schutz
1025552_
004
Erfahrungen: Das eingetragene Baudenkmal der
Kirche von Manheim liegt in der Nicht-Inanspruch-
nahmefläche. Vergessen im Braunkohleplanent-
wurf wurde hingegen das Bodendenkmal BM 167
der Kirche samt ehemaligem Friedhof.
Forderung: Dies ist zu korrigieren.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Zum Baudenkmal Kirche von Manheim: Siehe
hierzu die Tabelle 11 auf S. 95 des BKP -Ent-
wurfs (Teil B), die die Baudenkmäler in der
Nicht-Inanspruchnahmefläche auflistet. Dort ist
die "Kath. Pfarrkirche St. Albanus und Friedhof"
(Nr. 3) mit folgendem Fußnotenzusatz ver-
merkt: "Denkmalschutzdokumentation liegt vor,
bleibt erhalten".
Zum Bodendenkmal BM 167: In den Ausführun-
gen auf S. 97 des BKP -Entwurfs (Teil B) wird
auf das archäologische Gutachten der Fa. Jü-
lich & Becker hingewiesen, das ebe nfalls Ge-
genstand der Offenlage war. Dort wird auf S.
118 ff. auf das genannte Bodendenkmal BM
167 eingegangen (7.2.23 Konfliktbereich (KB)
-
- 41 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
23 – Dorf Manheim HA 199, "Art des Boden-
denkmals: Eingetragenes Bodendenkmal Sied-
lung/Dorf (BM 153) und Kirche (BM 1 67) HA
199").
Archäologie
und Denkmal-
schutz
1025552_
005
Erfahrungen: Wegen einem Vertrag (Mit näheren
Informationen einsehbar unter https://fragden-
staat.de/anfrage/vertragliche-vereinbarung-zwi-
schen-dem-land-nrw-rwe-und-der-stiftung-zur-for-
derung-der-archaologie-im-rheinischen-braun-
kohle-revier/ So auch die Deutsche Gesellschaft
für Ur - und Frühgeschichte unter
https://dguf.de/ngo/stand-punkte/verdeckte-sub-
ventionen-zu-lasten-der-archaeologie-beenden)
wird das geltende Denkmalschutzgesetz bisher
ausgehebelt und es ist nicht möglich, Kulturerbe
auf Kosten des Veranlassers zu dokumentieren.
Dieses Problem wiegt umso schwerer, da die Pro-
jektmittel der Heimatfreunde weitgehend erschöpft
sind und weder die zuständige Außenstelle Titz
des LVR-Amts für Bodendenkmalpflege im Rhein-
land noch die Stiftung für Archäologie im Rheini-
schen Braunkohlenrevier dazu in der Lage sind,
die Aufgaben zur Dokum entation des vorhande-
nen archäologischen Erbes inklusive der zahlrei-
chen vermuteten Bodendenkmäler zu erfüllen.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Es wird verwiesen auf
- Ziel 3.5 des Braunkohlenplans (Entwurf): "Die
fachwissenschaftliche Untersuchung und Ber-
gung von vorhandenen kulturgeschichtlichen
Bodendenkmälern und Baudenkmälern im Ab-
baubereich ist rechtzeitig zu ermöglichen. Be-
deutende Bodendenkmäler im Einflussbereich
der Sümpfung außerhalb der Abbaufläche sind
zu erfassen und dauerhaft zu sichern" und
- die zu Ziel 3.5 gehörige Erläuterung, in der auf
den Umgang mit archäologischen Gesichts-
punkten näher eingegangen wird.
Angesichts der Zielformulierung samt Erläute-
rung werden die Ausführungen der Einwen-
dung zurückgewiesen.
-
- 42 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Forderung: Die verdeckte Subvention fossiler
Brennstoffe zu Lasten des kulturellen Erbes muss
der neuen gesamtgesellschaftlichen Realität ange-
passt werden zugunsten einer Einführung des
sonst landesweit gültigen Verursacherprinzips
auch für die RWE. (Auch im Braunkohlenentwurfs-
plan (S. 152 im pdf) wird explizit die 27. CoP in
Sharm-el-Sheik zitiert nach der die Mitgliedstaaten
aufgefordert werden, ineffiziente Subventionen
fossiler Brennstoffe abzuschaffen.)
Archäologie
und Denkmal-
schutz
1025565_
001
vielen Dank für die Beteiligung an der o.g. Pla-
nung. Aufgrund des Kohleverstromungsbeendi-
gungsgesetzes wurde das Tagebauvorhaben
Hambach geändert, in dessen Zuge sich auch die
Abbaugrenze verändert hat. Morschenich -alt wird
nicht mehr in Anspruch genommen ebenso wie der
Hambacher Forst und der Merzenicher Erbwald,
die Kirche St. Albanus in Manheim-alt soll erhalten
bleiben, was ausdrücklich begrüßt wird. Denkmal-
pflegerische Belange sind von der Planung jedoch
nach wie vor erheblich betroffen. Gemäß §§ 1 und
3 DSchG NRW sind De nkmäler zu schützen, zu
pflegen und sinnvoll zu nutzen. Die Belange des
Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sind bei
Planungen angemessen zu berücksichtigen und in
die Abwägung so miteinzubeziehen, dass die Er-
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Für die Herstellung dauerhaft standsicherer Bö-
schungen im Tagebau Hambach müssen die
bestehenden Arbeitsböschungen im Rahmen
der Rekultivierung auf eine Generalneigu ng
von 1 : 5 abgeflacht werden. Dafür werden
standsichere und aufbaufähige Materialien be-
nötigt. Mit dem frühzeitigen Kohleausstieg und
dem Erhalt des Hambacher Forstes können
diese Materialien (Sande und Kiese) in der er-
forderlichen Menge und Qualität nur durch die
Inanspruchnahme der sogenannten Manhei-
mer Bucht gedeckt werden.
Im laufenden Braunkohlenplanänderungsver-
fahren für den Tagebau Hambach hat der
Braunkohlenausschuss sich intensiv mit der
Frage zur Erforderlichkeit der Inanspruch-
-
- 43 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
haltung und Nutzung der Denkmäler und Denkmal-
bereiche sowie eine angemessene Gestaltung ih-
rer Umgebung möglich sind. Aus Sicht der Denk-
malpflege wäre es unbedingt wünschenswert, die
Abbaugrenze so zu legen, dass alle noch erhalte-
nen Baudenkmäler auch weiterhin erhalten und
genutzt werden können. Jeder Abbruch eines Bau-
denkmals stellt einen bedeutenden Verlust für die
regionale Baukultur dar. Der Abbruch von Bau-
denkmälern in der Inanspruchnahmefläche in
Manheim-alt in der Forsthausstraße ist höchst be-
dauerlich, insbesondere hinsichtlich der Nr. 30, ei-
nem Gebäude von besonders repräsentativer Fas-
sadengestaltung in neugotischen Gliederungsfor-
men. Speziell in der Nicht-Inanspruchnahmefläche
sollte alles dafür getan werden, die noch erhalte-
nen Baudenkmäler zu sichern, in ihrem Bestand zu
bewahren und wieder einer künftigen Nutzung zu-
zuführen. Gerade in Verbindung mit der neuen
Nutzung der Kirche St. Albanus sind verschieden-
artige Nutzungen denkbar. Wir plädieren für den
Erhalt der letzten verbliebenen Baudenkmäler in
der Nicht -Inanspruchnahmefläche, insbeson dere
die Bergheimer Str. 10, und in dem Zusammen-
hang um Prüfung, ob die neue Abbaugrenze zu-
gunsten der vorhandenen Baudenkmäler ggf. ge-
ringfügig verschoben werden kann. Ein etwas grö-
ßerer Abstand zur Abbaugrenze oder geeignete
nahme der Manheime r Bucht auseinanderge-
setzt. Dazu wurde ein Gutachten zur Massen-
bilanz für den Tagebau Hambach durch die Be-
zirksregierung Köln in Auftrag gegeben. Die ex-
ternen Gutachter kamen dabei zu dem Ergeb-
nis, dass die Inanspruchnahme der Manheimer
Bucht in der im Bra unkohlenplanentwurf ange-
zeigten Größe erforderlich ist, es keine mach-
baren Alternativen gibt und kein Handlungs-
spielraum für eine Verkleinerung des Abbaube-
reichs besteht. Auf Grundlage dieser Untersu-
chungen hat der Braunkohlenausschuss am
07.03.2022 beschlossen, die nun auch im Ent-
wurf des Braunkohlenplans angezeigte Abbau-
grenze, den weiteren Planungen zu Grunde zu
legen.
Mit dem Erhalt der ehemaligen Kirche St. Alba-
nus wurden alle Reserven in der Massenbilanz
des Tagebaus auf Wunsch der Region bean-
sprucht. Weitere Möglichkeiten für den Erhalt
der angesprochenen Baudenkmäler bestehen
somit nicht. Auch ein Verschieben der Abbau-
kante im Umfeld der Bergheimer Str. 10 ist nicht
möglich.
- 44 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Sicherungsmaßnahmen wären seh r wünschens-
wert, um den Erhalt gewährleisten zu können.
Archäologie
und Denkmal-
schutz
1025565_
002
In dem Zusammenhang fällt auch die Nähe der
dargestellten Abbaugrenze zur Kirche St. Albanus
auf. Es muss sichergestellt werden, dass die Ab-
baugrenze von dauerhafter Stabilität sein wird und
dass die Standsicherheit der Kirche angesichts
des geringen Abstandes zur künftigen Kante ga-
rantiert werden kann. Für die verbleibenden Bau-
denkmäler ist ein künftiges Riss - und Schadens-
monitoring erforderlich.
Zu den künftigen Absenkungsbereichen möchten
wir anmerken, dass Denkmäler in den Auswir-
kungskarten nicht gekennzeichnet wurden, nur im
Umweltbericht beschrieben. Allerdings wurden
keine Auswirkungen von prognostizierten Aufhö-
hungen oder Absenkungen auf Denkmäler geprüft.
In den dazu erstellten Karten scheinen sich keine
Baudenkmäler in der Nähe der Aufhöhungen zu
befinden, aber ein Baudenkmal in der Nähe einer
möglichen Absenkung, und zwar handelt es sich
um den Neuhof in Glessen, Rhein -Erft-Kreis. Die-
ses Denkmal sollte genannt, in der Karte markiert
und auf die Auswirkung der Planung geprüft und
ggf. in das Monitoring übernommen werden.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die Sicherheitszone im Bereich der Manheimer
Bucht wurde in Abstimmung mit der Bezirksre-
gierung Arnsberg, dem Geologischen Dienst
und der RWE Power AG auf 100 m festgelegt
(siehe zeichnerische Festlegung des Braun-
kohlenplanentwurfs). Die ehemalige Kirche St.
Albanus hat einen Abstand von mehr als 100 m
zur Abbaukante und liegt somit außerhalb der
Sicherheitszone des Tagebaus. Auch unter Be-
rücksichtigung der geringen Teufe innerhalb
der Manheimer Bucht (rd. 40 m) sind für die Kir-
che keine standsicherheitlichen Gefährdungen
zu erwarten. Die Erforderlichkeit eines über-
greifenden Riss- und Schadensmonitorings ist
bislang nicht vorgesehen und muss im Einzel-
fall geprüft werden.
Zu Aufhöhungen oder Absenkungen: Auf die
entsprechenden Ausw irkungen auf Bau - und
Bodendenkmäler wird in den Angaben zur Um-
weltprüfung der RWE Power AG (siehe dort das
Kapitel 2.5.7 - Kulturelles Erbe und sonstige
Sachgüter - und insbes. die Ausführungen auf
-
- 45 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
S. 247/248 und S. 250/251) im Einzelnen ein-
gegangen.
Zum genannten Objekt "Neuhof in Glessen": Im
Rahmen der Antragstellung zum Sümpfungs-
wasserrecht Hambach für den Zeitraum bis
2030 sind auch sümpfungsbedingte Auswirkun-
gen auf Bau- und Bodendenkmäler untersucht
worden. In diesem Zusammenhang konnten
entsprechende Auswirkungen auf das Objekt
"Neuhof in Glessen" ausgeschlossen werden.
Insoweit handelt es sich nicht um eines der Ob-
jekte, die auf S. 248 (zweiter Absatz von oben)
der Angaben zur Umweltprüfung genannt sind.
Vor diesem Hintergrund ist eine gesonderte
Nennung, Markierung und Prüfung nicht erfor-
derlich.
Archäologie
und Denkmal-
schutz
1025567_
033
"Auf der lnanspruchnahmefläche befinden sich im
Bereich Manheim-Alt zehn eingetragene Baudenk-
mäler, die durch den fortschreitenden Abbau in An-
spruch genommen werden. Weitere 6 Baudenk-
mäler liegen im Wirkraum des Vorhabens auf der
Nicht-lnanspruchnahmefläche, aber unweit des
künftigen Abbaurandes. Hiervon muss ein nicht
mehr bewohntes Wohnhaus beseitigt werden."
(Teil B S. 99)
Stellung-
nahme wird
gefolgt.
Das nicht bewohnte Wohnhaus unweit des
künftigen Abbaurandes befindet sich in der
Bergheimer Str. 10 (Denkmalnr. 173 / Bereich
12), siehe Tabelle 11 des BKP -Entwurfs (Teil
B). Eine Ergänzung der Adresse auf S. 100
(Teil B), wie vorgeschlagen, wird kla rstellend
übernommen.
Teil B Umwetprüfung,
Kapitel 6.10.2, zweiter
Absatz: Ergänzung
"Das nicht bewohnte
Wohnhaus befindet
sich in der Berghei-
mer Str. 10 (Denk-
malnr. 173 / Bereich
12) (siehe Tab. 11)."
- 46 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Hier sollte die Adresse des nicht b ewohnten
Wohnhauses aufgelistet werden, um eine genaue
Zuordnung zu haben. Die Kolpingstadt Kerpen bit-
tet um Erläuterung warum ein nicht mehr bewohn-
tes Denkmal (Wohnhaus) auf einer Nicht -lnan-
spruchnahmefläche beseitigt werden muss.
Die Notwendigkeit des Rückbaus ergibt sich
insbesondere daraus, dass das Gebäude un-
mittelbar an der zukünftigen Abbaukante liegt
(siehe dazu Abbildung 10 des BKP -Entwurfs
(Teil B)). Hinzu kommt, dass es teilweise be-
reits baufällig und zusammengefallen ist.
Archäologie
und Denkmal-
schutz
1025567_
034
Teil B S. 95 und 100
Bei der Auflistung der Bodendenkmäler fehlt das
Bodendenkmal BM 167 "Kirche St. Albanus". Die-
ses muss noch hinzugefügt werden. Es wurde am
04.07.2002 und Denkmalschutz gestellt, am
06.01.2003 erfolgte eine Ergänzung.
Zudem gibt es noch in der Gemarkung Manheim
das Bodendenkmal BM 272 "Pershing -Stellung
Steinheide von 194_75". Dieses wurde am
17.04.2023 unter Denkmalschutz gesetzt.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Zum Bodendenkmal BM 167: In den Ausführun-
gen auf S. 97 des BKP -Entwurfs (Teil B) wird
auf das archäologische Gutachten der Fa. Jü-
lich & Becker hingewiesen, das ebenfalls Ge-
genstand der Offenlage war. Dort wird auf S.
118 ff. auf das genannte Bodendenkmal BM
167 eingegangen (7.2.23 Konfliktbereich (KB)
23 – Dorf Manheim HA 199, "Art des Boden-
denkmals: Eingetragenes Bodendenkmal Sied-
lung/Dorf (BM 153) und Kirche (BM 167) HA
199").
Zum Bodendenkmal BM 272 "Pershing -Stel-
lung Steinheide von 194_75", das nach Angabe
der Stellungnahme am 17.04.2023 unter Denk-
malschutz gesetzt wurde: Auf die Pershing-Flä-
che geht der archäologische Fachbeitrag der
Fa. Jülich & Becker ein, der ebenfalls Gegen-
stand der Offenlage war. In Kapitel 7.2.16 (Kon-
fliktbereich (KB) 16 – Übungsgelände Stein-
-
- 47 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
heide), S. 102, heißt es: "Nach Grüne-
wald/Brown/Vollmer befa nden sich hier mög-
licherweise auch Pershing -Sofortbereitschafts-
stellungen (...). Die Anlage beschränkt sich auf
Zone 2 und ist daher durch das Planvorhaben
nicht gefährdet." In diesem Sinne heißt es auf
S. 101 des Fachbeitrags: "d) Maßnahmenemp-
fehlung: (...) Kein Handlungsbedarf." An diesen
Einschätzungen ändert sich auch durch die zwi-
schenzeitliche Unterschutzstellung nichts.
Die Bodendenkmäler wurden dementspre-
chend bei der Erstellung berücksichtigt.
Archäologie
und Denkmal-
schutz
1025567_
035
"Die Heim atfreunde Kerpen finanzieren und be-
gleiten zudem ein Projekt, in dem die Siedlungen
Bachheim und Manheim in ihrer siedlungsge-
schichtlichen Entwicklung verglichen werden sol-
len. Die bisherigen Untersuchungen konnten je-
doch keine ältere mittelalterliche Siedlungsaktivität
im Umfeld nachweisen. Dies gilt auch für ein bei
Bachheim vermutetes frühmittelalterliches Gräber-
feld, dass derzeit durch ein umfangreiches Bag-
gersondageprogramm untersucht werden soll. Aus
der beschriebenen Situation zu den archäologi-
schen Relikten als vermutete Bodendenkmäler
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Der eingebrachte Hinweis wird zur Kenntnis ge-
nommen.
-
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
lässt nach bisherigem Kenntnisstand keine Not-
wendigkeit einer Planungsänderung zum Schutz
von Bodendenkmälern ableiten." (Teil B S. 101)
Der Heimatfreunde Kerpen e.V. wird eine eigene
Stellungnahme zu dem Braunkohlenplanverfahren
abgeben.
Böden 1025658_
005
Kap. 6.4: Böden Seite 136: Die hier formulierte
Zielvorgabe Forstkies für die forstlich zu rekultivie-
renden Flächen zu nutzen, wird nochmals unter-
strichen. Dies ist die Voraussetzung gute Startvo-
raussetzungen für eine Wiederbewaldung zu etab-
lieren. Daher erinnere ich nochmals daran, dass
das kulturfähige Bodenmaterial für forstwirtschaft-
liche Rekultivierung nicht unter 4 m Mächtigkeit
aufgeschüttet werden sollte. Der Lößanteil in die-
sem „Forstkies" soll möglichst hoch sein. Verbind-
lich ist hier die zitierte „Richtlinie des Landesober-
bergamtes NW für das Aufbringen von kulturfähi-
gem Bodenmaterial bei der forstwirtschaftliche n
Rekultivierung für die im Tagebau betriebenen
Bergwerke vom 12.11.1973 in der Fassung vom
03.12.1996".
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die
konkrete Gestaltung der Rekultivierung erfolgt
über den Abschlussbetriebsplan. Die forstliche
Rekultivierung wird dabei unter Beachtung der
Richtlinie zur forstwirtschaftlichen Rekultivie-
rung realisiert. Ausnahmen sind Sonderstand-
orte, die im Abschlussbetriebsplan entspre-
chend kenntlich gemacht werden.
-
Böden, Oberflä-
chengestaltung
1025652_
005
5. Beweidungskonzept Stellung-
nahme wird
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Ge-
mäß der in Erläuterungskarte 2B dargestellten
Potentialfläche für Beweidungsprojekte soll die
-
- 49 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Das unter dem Punkt 6.3 aufgeführte, zu prüfende,
Beweidungskonzept ist grundsätzlich positiv zu
bewerten, wenn für das Vorhaben keine rekultivier-
ten landwirtschaftlich genutzten Flächen in An-
spruch genommen werden. Hochwertig rekulti-
vierte Böden sollten vorrangig für ackerbauliche
Maßnahmen genutzt werden. Zusätzlich ist zu be-
achten, dass Betriebe in der Rheinischen Bucht
sich in der Regel nicht auf eine Viehhaltung spezi-
alisiert haben.
zur Kenntnis
genommen.
Beweidung nicht auf rekultivierten landwirt-
schaftlich genutzten Flächen realisiert werden.
Die mittel- bis langfristige Größenordnung der
Beweidung ist darüber hinaus ohnehin noch zu
prüfen. Zunächst soll die Beweidung in 2024
durch ein Pilotprojekt im Bereich der Goldenen
Aue auf der Sophienhöhe begonnen werden.
Im Falle einer positiven Entwicklung kann das
Beweidungsprojekt ausgehend von dieser Flä-
che sukzessive auf weitere Halboffenlandflä-
chen in der Rekultivierung erweitert werden.
Gemäß der Potentialfläche aus der Erläute-
rungskarte 2B ist perspektivisch auch eine
Waldbeweidung denkbar. Die Umsetzung einer
Waldbeweidung ist allerdings, auch in Abstim-
mung mit den zuständigen Behörden, noch zu
prüfen. In der Rahmenplanung der Neuland
Hambach GmbH, die am 22.02.2024 offiziell
veröffentlicht wurde, ist eine Beweidung der
landwirtschaftlich rekultivierten F lächen nicht
vorgesehen.
Böschungen 1025644_
001
Standsicherheit
Grundsätzlich ist die geotechnische Machbarkeit
der geplanten Tagebauseeböschungen sowohl
während der Befüllphase, wie auch im Endzustand
zu gewährleisten. Die zum Zwecke dieses Nach-
weises erforderliche Planerische Mitteilung wurde
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die eingebrachten Hinweise werden zur Kennt-
nis genommen.
-
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
auf Basis der Richtlinie für Standsicherheitsunter-
suchungen – RfS – in ihrer Neufassung mit 1. Er-
gänzung vom 08.08.2013 entsprechend der Ne-
benbestimmung 14 der Zulassung vom
21.12.2020 zum Hauptbetriebsplan für den Tage-
bau Hambach für den Zeitraum vom 01.01.2021
bis 31.12.2024 am 16.12.2022 vorgelegt und be-
findet sich derzeit in Prüfung. Das Prüfergebnis
wird der Bezirksregierung Köln in Form eines
Prüfvermerks übermittelt.
Böschungen 1025644_
002
Unter 4.5 Böschungen wird als Ziel „Die Randbö-
schungen sind während der Betriebsdauer und die
Seeböschungen sind während der Seebefüllung,
bis zum Erreichen des Zielwasserspiegels des Ta-
gebausees, messtechnisch zu beobachten.“ be-
nannt. Die Umsetzung hierfür soll in bergrechtli-
chen Betriebsplanverfahren erfolgen. Ich empfehle
hier neben den Betriebsplanverfahren auch die
wasserrechtlichen Verfahren zu benennen, da ein
wasserwirtschaftliches als auch ein geotechni-
sches Monitoring der Befüllun g im Rahmen des
Planfeststellungsverfahrens zum Tagebausee
richtig platziert sind und gesamtheitlich erarbeitet
werden können. Die bergrechtlichen Betriebsplan-
verfahren eignen sich hierfür nur bedingt, da die
einzelnen Sonderbetriebspläne zu Standsicher-
heitsuntersuchungen die Herangehensweise an
Stellung-
nahme wird
gefolgt.
Die vorgeschlagene Ergänzung w ird wie folgt
vorgenommen: "im wasserrechtlichen Planfest-
stellungsverfahren für den Tagebausee"
Im Kap. 4.5 Böschun-
gen wird in der Auf-
zählung am Ende des
Kapitels folgender
Aufzählungspunkt er-
gänzt: " - im wasser-
rechtlichen Planfest-
stellungsverfahren für
den Tagebausee".
- 51 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
ein Monitoringkonzept wenig transparent erschei-
nen lassen würden und im Abschlussbetriebsplan
der Endzustand abgebildet wird, jedoch nicht die
Befüllphase.
Böschungen 1025644_
003
Die für die Herstellung standsicherer Tagebausee-
böschungen erforderlichen Abraummassen gilt es
in Abhängigkeit der erforderlichen Qualität raum-
ordnerisch in ausreichendem Maß zu sichern.
Hierfür sei auch mit Blick auf die Erforderlichkeit
der Inanspruchnahme der Manheimer Bucht zur
Gewinnung von Abraum auf das Gutachten zur
Abraumbilanzierung der ahu GmbH, FUMINCO
GmbH und ZAI Ziegler und Aulbach Ingenieurge-
sellschaft mbH aus 2022, welche seitens der BR
Köln in Auftrag gegeben wurde, hingewiesen.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Der eingebrachte Hinweis wird zur Kenntnis ge-
nommen.
-
Böschungen 1025644_
005
Für alle vorgesehenen Zwischen - und Folgenut-
zungen (Sicherheitszone) während der Befüll-
phase ist darauf hinzuweisen, dass entsprechende
Bereiche vor Freigabe zu einer Nutzung grund-
sätzlich einer detaillierten Einzelfallprüfung zu un-
terziehen sind. Unter Berücksichtigung möglicher
Böschungsveränderungen (z.B. Monitoringergeb-
nisse, Ausspülungen, Sanierungsbed arf) ist wie
dargestellt zu jederzeit unter Sicherheitsvorbehal-
ten mit einem Widerruf oder einer eingeschränkten
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom-
men.
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Freigabe zu rechnen. Zudem ist vor dem Hinter-
grund der Betroffenheit bergbaulichen Belange
zwingend eine Beteiligung des Unternehmers und
der Bergbehörde durchzuführen.
Böschungen 1025647_
002
Baugrund
Während der Betriebsdauer des Tagebaus bis
zum Abbauende ist weiterhin für eine ausrei-
chende Pflege der Böschungsflächen und Unter-
haltung der wasserwirtschaftlichen Anlagen zu
sorgen.
Bleibende Böschungen sind unter Berücksichti-
gung der endgültigen wasserwirtschaftlichen und
bodenmechanischen Verhältnisse dauerhaft
standsicher anzulegen. Dies ist so vorzuneh men,
dass keine regelmäßige Unterhaltung und/oder
Überwachung der Böschungsgeometrie nach Ein-
stellung des Betriebs notwendig sind.
Die detaillierte Planung des Tagebausees bleibt
den, an das Braunkohlenplanänderungsverfahren
anschließenden, berg- und wasserrechtlichen Ver-
fahren vorbehalten.
Die vorgesehenen Zwischennutzungen sind au-
ßerhalb des Braunkohlenplanänderungsverfah-
rens unter Berücksichtigung aller relevanten As-
pekte zu prüfen und zu bewerten. Hierbei sind ins-
besondere die Anforderungen an die ordnungsge-
mäße Rekultivierung und möglichen Einflüsse auf
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. -
- 53 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
die geotechnischen Randbedingungen zu betrach-
ten.
Böschungen 1025770_
015
Welche Vorschriften sind für die Anlage v on Bö-
schungen angewendet worden? Welche bei der
Ausbildung der Sohle des Sees? In den Unterla-
gen finden sich andere Zahlen als diese Empfeh-
lung: generelle Profilierung der Halden mit
Abflachung der vorhandenen steilen Böschungen
auf dauerhafte Böschungsneigungen um 1:2,5 (ca.
22°; geotechnische Langzeit - Standsicherheit für
unterschiedliche Lastfälle nachgewiesen)
https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosys-
teme/beast/verfahren?id=192
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Maßnahmen zur Gewährleistung d er
Standsicherheit der Böschungen werden u.a.
im Kapitel 7.6 des Teil B des Braunkohlenplans
ausführlich erläutert.
Grundsätzlich gilt, dass die Untersuchungen
zur Standsicherheit entsprechend der gültigen
Richtlinie für Standsicherheitsuntersuchungen
(RfS) der Bezirksregierung Arnsberg durchge-
führt werden (https://esb.bra.nrw.de/2 -techni-
sche-richtlinien-und-rundverfuegungen/219-ta-
gebaue-und-halden/richtlinie-fuer-die-untersu-
chung-der/rfs-richtlinie-fuer-standsicherheits-
untersuchungen). Des Weiteren erfolge n die
Prüfungen im Rheinischen Revier nach dem
etablierten 6 -Augen-Prinzip. Neben der Fach-
abteilung von RWE werden die Standsicherhei-
ten somit auch von den Experten der Bergbe-
hörde und dem Geologischen Dienst NRW ent-
sprechend der RfS geprüft. Im Ergebnis s ind
sich alle einig, dass die geplanten Böschungen
für den Tagebau Hambach dauerhaft standsi-
cher sind.
-
- 54 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Böschungen,
Gliederung der
Landschaft
1025644_
004
Zudem ergeht der Hinweis zu den Erläuterungs-
karte 2A Nutzungsschwerpunkte und 2B Zwi-
schennutzung, dass die hier gekennzeichneten
Bereiche für städtebauliche Entwicklung und Frei-
zeitnutzungen einer detaillierten Betrachtung mit
Blick auf die geotechnischen Randbedingungen
unter Berücksichtigung der Einwirkung der jeweili-
gen Nutzung bedürfen. Das gilt in sbesondere für
den Bereich des Einleitbauwerks in Verlängerung
des Terra Novas. Eine mögliche Freizeitnutzung
sollte dem öffentlichen Interesse einer schnellen
und sicheren Befüllung des Tagebausees nicht
entgegenstehen.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die eingebrachten Hinweise werden zur Kennt-
nis genommen.
-
Böschungen,
Massendisposi-
tion
1025512_
001
Die Sicherung der Böschungskante im Bereich Ta-
gebau Hambach / Stadtgebiet Elsdorf muss sicher-
gestellt werden durch entsprechenden Abraum.
Hierzu si nd entsprechende Erdmassen bereit zu
stellen. Im günstigsten Fall sind entsprechende
Erdmassen zusätzlich zu verwenden, um die Ent-
wicklung des Siedlungsgebietes der Stadt Elsdorf
zu erreichen. Sollte keine Sicherung des Bö-
schungsbereiches erreicht werden, so droht hier,
dass die Bevölkerung keinen Zugang zur Tage-
baukante hätte. Dies gilt es zu verhindern.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Herstellung einer Seemulde mit dauerhaft
standsicherem Böschungssystem ist oberste
Priorität bei der Rekult ivierungsplanung im Ta-
gebau Hambach. Bis zum Abschluss des Tage-
baubetriebs werden alle Böschungen des Ta-
gebaus Hambach - so auch die Böschung vor
Elsdorf - so hergestellt, dass sie dauerhaft
standsicher sind und das Tagebaurestloch für
eine Befüllung mit W asser vorbereitet ist. Die
Böschungen werden dazu auf eine Generalnei-
gung von 1:5 abgeflacht. Vor Elsdorf erfolgt
dies mit einer Vorschüttung unter Verwendung
von ca. 470 Mio. Kubikmeter Abraum (Stand
-
- 55 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
01.01.2021). Die Untersuchung der Standsi-
cherheit wird im Rheinischen Revier nach dem
6-Augen-Prinzip durchgeführt. Neben der
Fachabteilung von RWE werden die Standsi-
cherheiten somit auch von den Experten der
Bergbehörde und dem Geologischen Dienst
NRW entsprechend der Richtlinie für Standsi-
cherheit geprüft und bestätigt.
Um diesem Umstand weiter Rechnung zu tra-
gen und sicher zu gehen, dass eine Flächenin-
anspruchnahme in dem Maße erfolgt, in dem
die gewinnbaren Massen sowohl qualitativ, als
auch quantitativ für ein standsicheres Gesamt-
böschungssystem erforderlich sind, wurde ein
unabhängiges Massengutachten durch den
Braunkohlenausschuss in Auftrag gegeben. Im
Ergebnis zeigt dieses Gutachten eine ange-
spannte Massenbilanz auf, bestätigt allerdings
die Planungen der RWE Power AG und die Er-
forderlichkeit der Inanspruchnahme der Man-
heimer Bucht im festgelegten Umfang. Die Er-
gebnisse des Massengutachtens können auf
der Homepage der Bezirksregierung Köln ab-
gerufen werden.
- 56 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Böschungen,
Massendisposi-
tion
1025567_
027
"Vor Elsdorf soll die Oberflächengestaltung unter
Beachtung bergsicherheitlicher Anforderungen
möglichst so erfolgen, dass die Grundlagen für
eine spätere städtebauliche In-Wertsetzung gege-
ben sind
(vgl. Erläuterungskarte 2A „Nutzungsschwer-
punkte"). Soweit ein solches Vorhaben dem Anle-
gen einer Wellenschlagzone entgegensteht, ist
dies bei der Oberflächengestaltung durch die
Bergbautreibende zu berücksichtigen. Die erfor-
derlichen Maßnahmen zur Böschungssicherung
sind dann mit derstädtebaulichen In -Wertsetzung
durch den jeweiligen Vorhabenträger unter Einbin-
dung der Bergaufsicht umzusetzen. Soweit die
vorgesehenen städtebaulichen Vorhaben abseh-
bar vor Anstieg des Wasserspiegels in diesen Be-
reich nicht umgesetzt werden, hat die Bergbautrei-
bende rechtzeitig vorher die Wellenschlagszo ne
noch herzurichten. Erforderliches Material ist hier-
für vorzuhalten. Während des Befüllvorgangs sol-
len auf der für eine spätere städtebauliche Ent-
wicklung vorgesehenen Fläche vor Eisdorf diverse
Zwischennutzungen ermöglicht werden." (S.
133/34)
Hier ist zu erläutern ob für die Oberflächengestal-
tung vor Eisdorf (Seestadt) Abraummassen aus
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Das Seequartier El sdorf steht nicht in Konkur-
renz zur Manheimer Bucht. Die Realisierung
des Seequartiers ist durch eine Einsparung der
dort ansonsten erforderlichen Wellenschlag-
zone möglich und erfolgt annähernd massen-
neutral. Die aufgrund des Seequartiers in die-
sem Bereich wegfallende Wellenschlagzone
wird durch eine bauliche Ufersicherung kom-
pensiert.
Die Gewinnung der Massen im Bereich der
Manheimer Bucht ist für ein dauerhaft standsi-
cheres Böschungssystem erforderlich und un-
abhänig der Realisierung eines Seequartiers
vor Elsdorf, dies wurde auch im Rahmen des
unabhängig beauftragten Massengutachtens
bestätigt. Eine Änderung des Braunkohlen-
plans ist insoweit nicht erforderlich.
-
- 57 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
der Manheimer Bucht verwendet werden, denn
das wäre mit dem Ziel 5 auf Seite 120 nicht verein-
bar: Die bergbauliche Inanspruchnahme (der Man-
heimer Bucht) erfolgt nach der Planänderung aus-
schließlich für die Gewinnung von Abraummassen,
die für die Herstellung dauerhaft standsicherer Bö-
schungen und eine ordnungsgemäße Wiedernutz-
barmachung zwingend erforderlich sind.
Erläuterungs-
karten
1025567_
002
Textentwurf BKP: "Für den Tagebau Hambach lei-
tet sich aus dem Stilllegungspfad des KVBG ein
deutlich verminderter Braunkohlebedarf ab.
Gleichzeitig soll unter anderem auf eine bergbauli-
che Inanspruchnahme der verbleibenden Teile des
Hambacher Forstes, des Merzenicher Erbwaldes,
des westlich an das FFH Gebiet Steinhei de an-
grenzenden Waldstückes sowie der Ortschaft Mor-
schenich verzichtet werden. Dies führt zu einer Be-
endigung der Kohlegewinnung im Tagebau Ham-
bach bereits im Jahr 2029 und zu einer Verände-
rung der Abbaugrenze und Sicherheitslinie sowie
der Grundzüge der W iedernutzbarmachung ein-
schließlich der räumlichen Lage und Ausgestal-
tung des Tagebausees."
Auf der Seite 1 ist zu ergänzen, dass auch auf die
bergbauliche Inanspruchnahme von Teilen der
Ortschaft Manheim, insbesondere der ehemaligen
Stellung-
nahme wird
teilweise ge-
folgt.
Zur bergbaulichen Inanspruchnahme:
Der Hinweis ist richtig. Die ehemalige Kirche
Manheim-Alt wird in dem Satz auf Seite 1 er-
gänzt. Ein Hinweis auf das ehemalige Ta ge-
bauvorfeld ist nicht erforderlich, dass diese
Aussage sehr unspezifisch ist und sich ohnehin
aus den anderen Punkten ergibt.
Zur Erläuterungskarte:
Die Erläuterungskarten haben lediglich einen
nachrichtlichen Charakter und dienen der visu-
ellen Unterstütz ung des Braunkohlenplantex-
tes. Der Braunkohlenplan kann grundsätzlich
keine Festlegungen zur Umsetzung von Nut-
zungen außerhalb des Abbaubereichs treffen,
da die raumordnerischen Ziele dort über den
Regionalplan festgelegt werden. Darüber hin-
Teil A, Kapitel 1.1,
zweiter Absatz: Er-
gänzung: "Gleichzei-
tig soll unter anderem
auf eine bergbauliche
Inanspruchnahme der
verbleibenden Teile
des Hambacher Fors-
tes, des Merzenicher
Erbwaldes, des west-
lich an das FFH -Ge-
biet Steinheide an-
grenzenden Waldstü-
ckes sowie der Ort-
schaft Morschenich
und der ehemaligen
Kirche Manheim -
Alt verzichtet wer-
den."
- 58 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Manheimer Kirche sowie dem bisherigen Tage-
bauvorfeld verzichtet werden soll. Die Erläute-
rungskarte 2A "Nutzungsschwerpunkte" stellt hier
zudem einen städtebaulichen Entwicklungsbe-
reich und einen Seeuferbereich mit Freizeitnut-
zung dar.
Der Braunkohlenplan trifft zwar keine Aussage zur
Ausgestaltung/ Abgrenzung oder Größe der städ-
tebaulichen Entwicklungsbereiche, dennoch stellt
die Erläuterungskarte 2A einen, lediglich auf das
enge ehemalige Kirchenumfeld (Radius < 50m)
beschränkten Entwicklungsbereich dar. (vgl. Plan-
darstellung, i nsbesondere der Vergleich zu Mor-
schenich und Elsdorf).
aus handelt es sich bei den hier genannten Nut-
zungsschwerpunkten um keine bergbaulichen
Vorhaben.
Die Darstellungen in den Erläuterungskarten
beruhen auf der Eingabe der Neuland Ham-
bach GmbH zum Braunkohlenplan, als inter-
kommunal abgestimmter Konsens in der Re-
gion.
Erläuterungs-
karten
1025604_
013
Im Braunkohlenplan ist verbindlich zu regeln:
Zwischennutzungen innerhalb der Böschungsbe-
reiche und des Sicherheitsstreifens werden pla-
nungsrechtlich durch geeignete textliche und
zeichnerische Darstellungen gesichert. Die Erläu-
terungskarte 2B greift das Thema der Zwischen-
nutzungen gezielt auf. Allerdings endet der Be-
reich an der Abbaugrenze und bezieht nicht die Si-
cherheitszone mit ein.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Der Braunkohlenplan selbst trifft innerhalb der
Sicherheitszone keine Festlegungen und keine
eigenen Rekultivierungsziele. Die innerhalb der
Sicherheitszone abgebildeten Festlegungen
des Regionalplanentwurfes stellen n achrichtli-
che Übernahmen der in Aufstellung befindli-
chen Ziele des Regionalplans dar. Diese in Auf-
stellung befindlichen Ziele sind als Grundsatz
zu berücksichtigen und haben hier eine redak-
tionelle Funktion.
-
- 59 -
Bezirksregierung Köln
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des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Darüber hinaus trifft der Braunkohlenplanent-
wurf folgende Regelungen (S. 132):
"Bereits während der Seebefüllung sind was-
serwirtschaftlich verträgliche Nutzungen inner-
halb der Tagebauseemulde zu ermöglichen.
Dabei soll sich die Art der Zwischennutzung
und räumliche Verortung an der Erläuterungs-
karte 2B "Zwischennutzung" orientieren. Die
Zulässigkeit von Zwischennutzungen und de-
ren Örtlichkeit bedarf der Freigabe durch die
Bergbehörde. Die Freigabe kann aus Sicher-
heitsgründen jederzeit eingeschränkt oder wi-
derrufen werden."
Zur Sicherheitszone werden ents prechende
Regelungen in Kapitel 2.2 getroffen (z.B. S.
59): "Zwischen der Sicherheitslinie und der Ab-
baugrenze (Sicherheitszone) ist, je nach Tage-
baustand bzw. -fortschritt befristet, eine Boden-
nutzungsänderung in eine andere als land -,
garten- oder forst wirtschaftliche Nutzung nur
mit Zustimmung der Bergverwaltung als Auf-
sichtsbehörde zulässig; ein dauerhafter Aufent-
halt von Menschen und Nutzungsänderungen,
mit denen ein dauerhafter Aufenthalt von Men-
schen verbunden ist, sind grundsätzlich ausge-
schlossen."
- 60 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Eine Anpassung oder Ergänzung des Braun-
kohlenplans ist nicht erforderlich.
Erläuterungs-
karten
1025604_
021
Hinweise, Anmerkungen und Formulierungsvor-
schläge: Die im folgenden Kapitel aufgeführten
Kommentierungen bzw. Anregungen zur Textver-
änderung/-ergänzung beziehen sich insbesondere
auf den zeichnerischen Entwurf und die Erläute-
rungskarten sowie auf den „Teil A Braunkohlen-
plan“ und „Teil B Umweltprüfung“. Mit Verweis auf
die Themenkarten ist die Verbindlichkeit dieser
eindeutig zu benennen. Diese geht bislang aus
den vorliegenden Planunterlagen nicht hervor und
sollte deshalb in jedem Falle schriftlich festgehal-
ten werden.
Stellung-
nahme wird
teilweise ge-
folgt.
Die Erläuterungskarten dienen lediglich einer
Orientierung und Veranschaulichung weiterer,
über den Braunkohlenplan hinausgehender
Planungen. Sie haben keine bindende Wir-
kung. Eine Einordnung der Erläuterungskarten,
die im Text an diversen Stellen angesprochen
werden, muss nicht explizit erfolgen. Sie ergibt
sich aus der Begrifflichkeit und rechtlichen Sys-
tematik. Auch in Regionalplänen ist eine solche
Verwendung von Erläuterungskarten üblich.
Gleichwohl wird zur Klarstellung der rechtlichen
Bedeutung eine Ergänzung aufgenommen.
In Kapitel 1.4 Recht-
grundlagen, rechtli-
che Methodik wurde
unter (12) Zeichneri-
sche Festlegung fol-
gender Satz ergänzt:
„Die Erläuterungskar-
ten, die dem Braun-
kohlenplan beiliegen
dienen der Orientie-
rung über die planeri-
sche Situation und
Veranschaulichung
möglicher nicht-berg-
baulicher Nutzungen
im Bereich des Plan-
gebiets, sie haben
keine bindende Wir-
kung."
Erläuterungs-
karten
1025604_
027
Gebietsentwicklung: - Eine Darstellung von rele-
vanten „Entwicklungsflächen Strukturwandel“ an
den drei wichtigen Entwicklungspunkten der Els-
dorfer Tagebaukante, also Forum :terra nova (3),
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Unter "Entwicklungsfläche Strukturwandel"
wird in der zeichnerischen und textlichen Fest-
legung der Bereich der Tagesanlagen gefasst.
Diese Bezeichnung ist im Zusammenhang mit
-
- 61 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
der :porta sophia (1) sowie am Hafenbalkon (2),
fehlt. Es wird eine Übernahme der Darstellung aus
der Themenkarte 2A empfohlen.
den Anforderungen an die Rekultivierung zu se-
hen. Die dort vorliegende industrielle Vorprä-
gung soll für die Folgenutzung erhalten bleiben
und nicht in eine anderweitige - forstliche - Re-
kultivierung umgewandelt werden. Somit ist
eine entsprechende Vorgabe aus dem Braun-
kohlenplan für die spätere Konkretisierung der
Wiedernutzbarmachungsplanung im Ab-
schlussbetriebsplan erforderlich.
Dies schließt Entwicklungsflächen an anderer
Stelle nicht aus, entsprechende Hinweise dazu
finden sich beispielsweise auch in Erläute-
rungskarte 2A, die auch den Bereich vor Elsdorf
entsprechend informell ausweist. Allerdings ist
im Rahmen der Wiedernutzbarmachung im Be-
reich des Hafenbalkons eine forstlic he Rekulti-
vierung vorgesehen. Dabei wird beachtet, dass
in diesem Bereich keine Bepflanzungen vorge-
nommen werden, die einer späteren städtebau-
lichen Entwicklung entgegenstehen. Eine Kon-
kretisierung der Rekultivierungsplanung muss
ebenfalls im Abschlussbetriebsplan erfolgen.
In Erläuterungskarte 2A werden sowohl der Be-
reich der Tagesanlagen, als auch der Hafenbal-
kon Elsdorf als städtebauliche Entwicklungsflä-
- 62 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
chen abgebildet. Eine Übernahme in die zeich-
nerische Festlegung ist nicht geboten, da der
zeichnerische Teil des Braunkohlenplanes nur
die Grundzüge der Oberflächengestaltung in
Form der bergbaulichen Wiedernutzbarma-
chung verbindlich festlegt.
Erläuterungs-
karten
1025604_
031
Erläuterungskarte 2A: Die Legenden -Bezeichnun-
gen „Städtebauliche En twicklungsbereiche“,
„Siedlungsbereiche (Bestand)“ und „Städtebauli-
che Entwicklungsflächen“ werden nicht weiterge-
hend definiert. Eine Erläuterung der Unterschiede
der Kategorien erscheint zum Gesamtverständnis
aller Erläuterungskarten in jedem Falle erford er-
lich.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Die Flächenbezeichnungen beruhen auf der
Eingabe der Neuland Hambach GmbH zum
Braunkohlenplan und sind innerhalb des Rah-
menplans definiert. Ein entsprechender Hi n-
weis dazu findet sich in der Einleitung des
Braunkohlenplanentwurfes. Eine Anpassung o-
der Erläuterung der Bezeichnungen wird nicht
als erforderlich angesehen, da es sich um Fol-
genutzungen handelt, die der Braunkohlenplan
nicht verbindlich regeln kann.
-
Erläuterungs-
karten
1025604_
032
Erläuterungskarte 2A: Für die Überlauftrasse im di-
rekten räumlichen Umfeld des Forum :terra nova
sind Festlegungen zur Dimensionierung, dem Auf-
bau, dem Schutz der angrenzenden Nutzungen
und der allgemeinen Funktionsweise des Überlau-
fes zu treffen und mit der Stadt Elsdorf abzustim-
men. Fragen der Finanzierung, zur Wartung, zum
Betrieb sowie der erforderlichen Instandhaltung
(auch für die Weiterführung bis in den Wiebach)
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die Hinweise beziehen sich auf das Vorhaben
zur Errichtung des Seeablaufs für den Tage-
bausee Hambach und nicht auf die Rekultivie-
rung des Tagebaus. Für den Seeablauf Ham-
bach erfolgt derzeit ein Braunkohlenplanverfah-
ren zur raumordnerischen Trassensicherung.
-
- 63 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
sind im Vorfeld zu klären und durch die Eigentü-
merin (RWE Power AG) zu regeln.
Erläuterungs-
karten
1025604_
033
Erläuterungskarte 2A: Grundsätzlich ist anzumer-
ken, dass sich sowohl der Zulauf ebenso wie der
Ablauf zum See jeweils auf dem Elsdorfer Stadt-
gebiet befindet. Die Gesamtregulierung des Sees
läuft demnach über das Elsdorfer Stadtgebiet, was
eine hohe Verantwortung impliziert. Die Stadt Els-
dorf ist demnach in die vorbereitenden Planungen
und das jeweilige Planfeststellungsverfahren eng
mit einzubinden und konsistent über die laufenden
Verfahren zu informieren.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. -
Erläuterungs-
karten
1025604_
034
Erläuterungskarte 2A: Die „Städtebauliche Ent-
wicklungsfläche“ am Forum :terra nova sollte direkt
über das heutige Forum :terra nova gelegt werden
und nicht nur über die nordwestlich angrenzende
Freizeitfläche (heutige Fußballgolfanlage). Vor
dem Hintergrund einer möglichen Erweiterung des
Forum :terra nova im Kontext der regionalen Besu-
cherzentren für das Rheinische Revier ist die Ver-
lagerung oder Vergrößerung der Darstellung emp-
fehlenswert.
Stellung-
nahme wird
gefolgt.
Einer Verschiebung des städtebaulichen Ent-
wicklungsbereichs am Forum :terra nova in der
Erläuterungskarte 2A wird zugestimmt.
Verschiebung des
städtebaulichen Ent-
wicklungsbereiches
:terra nova in Erläute-
rungskarte 2A ent-
sprechend des aktuel-
len Bestands
Erläuterungs-
karten
1025604_
035
Erläuterungskarte 2B: Die Darstellung der grün
schraffierten Fläche „Ökologische Vorrangzonen“
in der Legende ist irreführend, da eine ähnliche
Stellung-
nahme wird
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen . Zur
besseren Unterscheidung der Schraffur werden
In den Planlegenden
werden die nachricht-
lichen Übernahmen
- 64 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Darstellung auch für die Regionalplanflächen in
der Sicherheitszone verwendet wird. Diese sind
hiermit allerdings nicht gemeint.
zur Kenntnis
genommen.
in den Planlegenden die nachrichtlichen Über-
nahmen aus dem Regionalplanentwurf inner-
halb der Sicherheitszone ergänzt: "Nachrichtli-
che Übernahmen in der Sicherheitszone. Ba-
siert auf dem Entwurf des Regional plans Köln
(Stand Dezember 2021, nachrichtlich nach öf-
fentlicher Auslegung (07.02. - 31.08.2022), vor
Feststellungsbeschluss)"
aus dem Regionalpla-
nentwurf innerhalb
der Sicherheitszone
ergänzt. Hinweis auf
Planlegenden: "Nach-
richtliche Übernah-
men in der Sicher-
heitszone. Basiert auf
dem Entwurf des Re-
gionalplans Köln
(Stand Dezember
2021, nachrichtlich
nach öffentlicher Aus-
legung (07.02. -
31.08.2022), vor Fest-
stellungsbeschluss)"
Erläuterungs-
karten
1025604_
036
Erläuterungskarte 2B: Die festgelegten „Städte-
baulichen Entwicklungsflächen“ auf den Impuls-
räumen sollten zusätzlich auch als „Entwicklungs-
bereich Strukturwandel“ ausgewiesen werden.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Unter "Entwicklungsfläche Strukturwandel"
wird in der zeichnerischen und textlichen Fest-
legung der Bereich der Tagesanlagen gefasst.
Diese Bezeichnung ist im Zusammenhang mit
den Anforderungen an die Rekultivierung zu se-
hen. Die dort vorliegende industriel le Vorprä-
gung soll für die Folgenutzung erhalten bleiben
und nicht in eine anderweitige - forstliche - Re-
kultivierung umgewandelt werden. Somit ist
eine entsprechende Vorgabe aus dem Braun-
kohlenplan für die spätere Konkretisierung der
-
- 65 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Wiedernutzbarmachungsplanung im Ab-
schlussbetriebsplan erforderlich.
Dies schließt Entwicklungsflächen an anderer
Stelle nicht aus, entsprechende Hinweise dazu
finden sich beispielsweise auch in Erläute-
rungskarte 2A, die auch den Bereich vor Elsdorf
entsprechend informell auswe ist. Allerdings ist
im Rahmen der Wiedernutzbarmachung im Be-
reich des Hafenbalkons eine forstliche Rekulti-
vierung vorgesehen. Dabei wird beachtet, dass
in diesem Bereich keine Bepflanzungen vorge-
nommen werden, die einer späteren städtebau-
lichen Entwicklung entgegenstehen. Eine Kon-
kretisierung der Rekultivierungsplanung muss
ebenfalls im Abschlussbetriebsplan erfolgen.
In Erläuterungskarte 2A werden sowohl der Be-
reich der Tagesanlagen, als auch der Hafenbal-
kon Elsdorf als städtebauliche Entwicklungsflä-
chen abgebildet. Eine Anpassung des Braun-
kohlenplans ist nicht erforderlich.
Erläuterungs-
karten
1025604_
037
Erläuterungskarte 2B: Die parallel zum heutigen
Wall dargestellten forstwirtschaftlichen Flächen
sind mit Blick auf ihre Funktionalität und Notwen-
digkeit zu überprüfen. Mit dem Wegfall des Walls
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Da-
bei ist zu berücksichtigen, dass die Ausweisung
der forstlichen Rekultivierung im Braunkohlen-
planentwurf auch Halboffenland sowie Offen-
landflächen beinhaltet. Es muss sich somit
-
- 66 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
sollte keine neue „zusätzliche“ Sichtbarriere in
Richtung des Sees geschaffen werden.
nicht in jedem Fall um eine dichte Bewaldung
handeln. Die konkreten Festlegungen zur
Oberflächengestaltung oberhalb de r Wellen-
schlagzone werden im Abschlussbetriebsplan
getroffen.
Erläuterungs-
karten
1025604_
038
Erläuterungskarte 2C: Für die Stadt Elsdorf hat
sich die Abbaugrenze zum ursprünglichen Teilplan
nicht verändert, sodass keine Anmerkungen zu
machen sind.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Der eingebrachte Hinweis wird zur Kenntnis ge-
nommen.
-
Erläuterungs-
karten, Zeich-
nerische Festle-
gung
1025567_
003
Textentwurf BKP: "Für den Tagebau Hambach lei-
tet sich aus dem Stilllegungspfad des KVBG ein
deutlich verminderter Braunkohlebedarf ab.
Gleichzeitig soll unter anderem auf eine bergbauli-
che Inanspruchnahme der verbleibenden Teile des
Hambacher Forstes, des Merzenicher Erbwaldes,
des westlich an das FFH Gebiet Steinheide an-
grenzenden Waldstückes sowie der Ortschaft Mor-
schenich verzichtet werden. Dies führt zu einer Be-
endigung der Kohlegewinnung im Tagebau Ham-
bach bereits im Jahr 2029 und zu einer Verände-
rung der Abbaugrenze und Sicherheitslinie sowie
der Grundzüge der Wiedernutzbarmachung ein-
schließlich der räumlichen Lage und Ausgestal-
tung des Tagebausees."
Stellung-
nahme wird
teilweise ge-
folgt.
Die Erläuterungskarten haben lediglich einen
nachrichtlichen Charakter und dienen zur visu-
ellen Unterstützung des Textes des Braunkoh-
lenplans. Der Braunkohlenplan kann grund-
sätzlich keine Festlegungen zur Umsetzung
von Nutzungen außerhalb des Abbaubereichs
treffen, da die raumordnerischen Ziele dort
über den Regionalplan festgelegt werden. Dar-
über hinaus handelt es sich bei den hier ge-
nannten Nutzungsschwerpunkten um keine
bergbaulichen Vorhaben. Folgender Hinweis
wird im Braunkohlenplan und auf den Erläute-
rungskarten ergänzt: „Die Erläuterungskarten,
die dem Braunkohlenplan beiliegen, dienen
der Orientierung über die planerische Situation
Ergänzung im Braun-
kohlenplan (Kapitel
1.4, Ziffer (12), letzter
Absatz) und als Hin-
weis auf den Erläute-
rungskarten: „Die Er-
läuterungskarten, die
dem Braunkohlenplan
beiliegen, dienen der
Orientierung über die
planerische Situation
und Veranschauli-
chung möglicher
nicht-bergbaulicher
Nutzungen im Bereich
des Plangebiets, sie
- 67 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Die Kolpingstadt Kerpen fordert im Erläuterungs-
plan 2A eine Aufweitung des Entwicklungsberei-
ches bis zur Kreisstraße 4 bzw. K53. Der Braun-
kohlenplan bzw. die Erläuterungskarte sollte hier
keine Einschränk ungen für die nachfolgenden
Planverfahren vorgeben. Um eine städtebauliche
Entwicklung zu ermöglichen sind die heutigen Ver-
sorgungsleitungen bis zum Entwicklungsbereich
(über der Autobahn 4 und der Hambachbahn) in
ihrer Funktion zu erhalten. Eine zukünftig e Ent-
wicklung muss gewährleistet sein.
und Veranschaulichung möglicher nicht-berg-
baulicher Nutzungen im Bereich des Plange-
biets, sie haben keine bindende Wirkung."
Die Darstellungen in den Erläuterungskarten
beruhen auf der Eingabe der Neuland Ham-
bach GmbH zum Braunkohlenplan und orien-
tieren sich am abgestimmten Rahmenplan als
gemeinsamer kommunaler Konsens in der Re-
gion und setzen den Beschluss des Braunkoh-
lenausschusses vom 13.12.2021 um.
Die Hinweise zu den Versorgungsleitungen
werden zur Kenntnis genommen. Ein Ände-
rungserfordernis wird nicht erkannt.
haben keine bindende
Wirkung."
Erläuterungs-
karten, Zeich-
nerische Festle-
gung
1025604_
026
Landwirtschaftliche Nutzfläche: Im Bereich der zu-
künftigen :porta sophia ist laut dem Wiedernutz-
barmachungsplan (Karte 2.1_Karte_A_Wie-
dernutzbarmachungsplan_Hambach) die Rekulti-
vierung als landwirtschaftliche Nutzfläche vorgese-
hen. In der zeichnerischen Darstellung (1.1_Zeich-
nerische Festlegung_Vorentwurf_BKP Hambach),
ebenso wie in allen Themenkarten 2A, 2B und 2C
wird die Fläche jedoch als forstwirtschaftliche Flä-
che dargestellt. Wir bitten ausdrücklich um Korrek-
tur der Darstellung in der zeichnerischen Darstel-
lung und allen Themenkarten und die Überführung
Stellung-
nahme wird
gefolgt.
Der Hinweis ist zutreffend. Die genannten land-
wirtschaftlichen Rekultivierungsflächen fehlen
fälschlicherweise in der Zeichnerischen Festle-
gung und in den Erläuterungskarten, werden im
Rahmen der Flächenbilanzierung allerdings be-
reits berücksichtigt. Die Zeichnerische Festle-
gung und die Erläuterungskarten werden da-
hingehend korrigiert.
Ergänzung der zeich-
nerischen Festlegung
und der Erläuterungs-
karten um die land-
wirtschaftliche Fläche
im Bereich :porta so-
phia
- 68 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
in eine lan dwirtschaftliche Flächenwiedernutzbar-
machung. Auch der Rahmenplan der Neuland
Hambach legt für diesen Bereich eine landwirt-
schaftliche Nutzung fest. Sollte die Größenord-
nung der hier darzustellenden landwirtschaftlichen
Nutzfläche nicht in die Gesamtübersi cht der Bo-
dennutzungsarten (S. 124-125 der textlichen Fest-
legungen, Teil A) eingeflossen sein, ist diese auch
hier in der Gesamtbilanzierung zu berücksichtigen.
(Abbildung: Siehe Originalstellungnahme oder An-
hang).
Erläuterungs-
karten, Zeich-
nerische Festle-
gung
1025604_
069
Zusammenfassung und Kernaussagen: 1. Der Ha-
fenbalkon ist nach dem „Masterplan Zukunftster-
rassen Elsdorf“ im Braunkohlenplan zeichnerisch
darzustellen. Derzeit wird dieser als forstwirt-
schaftliche Fläche ausgewiesen, was nicht der
Entwicklungsabsicht der Sta dt Elsdorf in dem Be-
reich des Hafenbalkons entspricht. Es wird emp-
fohlen, ebenso wie die Tagesanlagen in Nieder-
zier, den Hafenbalkon als „Entwicklungsfläche
Strukturwandel“ auszuweisen. Die Darstellung des
Hafenbalkons lediglich auf der Erläuterungskarte
2A wird an dieser Stelle als nicht ausreichend emp-
funden. Die Anschüttung vor Elsdorf und die Nutz-
barmachung dieser neuen Flächen für eine ge-
werbliche und / oder wohnbauliche Nutzung sowie
ihre notwendige Erschließung sollte demnach in
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Unter "Entwicklungsfläche Strukturwandel"
wird in der zeichnerischen und textlichen Fest-
legung der Bereich der Tagesanlagen gefasst.
Diese Bezeichnung ist im Zusammenhang mit
den Anforderungen an die Rekultivierung zu se-
hen. Die dort vorliegende industrielle Vorprä-
gung soll für die Folgenutzung erhalten bleiben
und nicht in eine anderweitige - forstliche - Re-
kultivierung umgewandelt werden. Somit ist
eine entsprechende Vorgabe aus dem Braun-
kohlenplan für die spätere Konkretisierung der
Wiedernutzbarmachungsplanung im Ab-
schlussbetriebsplan erforderlich.
Dies schließt Entwicklungsflächen an anderer
Stelle nicht aus, entsprechende Hinweise dazu
-
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
den zeichnerischen Festsetzungen des Braunkoh-
lenplans eindeutig dargestellt werden. Auf dem
Hafenbalkon soll ein „Seequartier“ mit urbanem
Charakter entstehen, welches eine dichte Bebau-
ung und Nutzungsdurchmischung kennzeichnet.
Eine Festlegung als „Entwicklungsfläche Struktur-
wandel“ ist demnach sinnvoll.
finden sich beispielsweise auch in Erläute-
rungskarte 2A, die auch den Bereich vor Elsdorf
entsprechend informell ausweist. Allerdings ist
im Rahmen der Wiedernutzbarmachung im Be-
reich des Hafenbalkons eine forstliche Rekulti-
vierung vorgesehen. Dabei wird beachtet, dass
in diesem Bereich keine Bepflanzungen v orge-
nommen werden, die einer späteren städtebau-
lichen Entwicklung entgegenstehen. Eine Kon-
kretisierung der Rekultivierungsplanung muss
ebenfalls im Abschlussbetriebsplan erfolgen.
Wie im Braunkohlenplanentwurf in Kapitel 7.6
erläutert, wird die Bergbautre ibende die erd-
baulichen Arbeiten zur Errichtung eines Pla-
teaus vor Elsdorf übernehmen, auf dem nach
Abschluss der Rekultivierung ein Seequartier
durch die Stadt Elsdorf und die Neuland Ham-
bach GmbH entwickelt werden kann. Die berg-
baulichen Vorbereitungen (Erdbauarbeiten inkl.
Rekultivierung) werden von der Bergbautrei-
benden realisiert und die Wiedernutzbarma-
chungsverpflichtung damit erfüllt. Die anschlie-
ßende Entwicklung eines Seequartiers mit der
dafür erforderlichen Befestigung des Plateaus
ist hingegen k ein bergbauliches sondern ein
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
städtebauliches Vorhaben und kann somit nicht
durch den Braunkohlenplan geregelt werden.
Der Braunkohlenplan schafft grundsätzlich die
Möglichkeiten einer städtebaulichen Entwick-
lung zum Hafenbalkon, eine Ergänzung inner-
halb d es Braunkohlenplans ist nicht erforder-
lich.
Gewinnung Bo-
denschätze
1025654_
013
Unter Ziffer 3.4 wird als Ziel 1 festgelegt, dass „Im
Abbaubereich [... ]die Gewinnung nichtenergeti-
scher Bodenschätze auf das für die Wiedernutz-
barmachung erforderliche Maß zu beschränken
[ist]". In den Erläuterungen zu diesem Ziel 1 wird
ausgeführt, dass die Inanspruchnahme der Man-
heimer Bucht auf ein minimales Maß zu beschrän-
ken ist und ein Transfer nichtenergetischer Roh-
stoffe aus dem Tagebau an die Baustoffindustrie
nicht mehr zu rechtfertigen ist. Diese Festlegung
wird seitens des Rhein -Erft-Kreises ausdrücklich
begrüßt, da zwingend ausgeschlossen werden
muss, dass unverritzt er Boden in der Manheimer
Bucht für andere Zwecke, als die auf Seite 51 be-
schriebene und aus Standsicherungsgründen er-
forderliche Abflachung der heutigen Böschungen,
in Anspruch genommen wird. Zudem sei wie zu
den Ausführungen bei Punkt 3.3 erneut darauf hin-
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Der eingebrachte Inhalt wird zur Kenntnis ge-
nommen.
-
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
gewiesen, dass die nicht zur Gewinnung von nicht-
energetischen Bodenschätzen beanspruchten Be-
reiche der Manheimer Bucht mit ihren ergänzen-
den Verbindungsflächen für einen funktionsfähi-
gen Biotopverbund von es senzieller Bedeutung
sind.
Gewinnung Bo-
denschätze
1025661_
012
Kap. 3.4 Gewinnung anderer Bodenschätze und
Behandlung vorhandener Abfalldeponien
Ziel 1 sollte wie folgt erweitert werden:
„Ein Verkauf nichte nergetischer Bodenschätze an
externe Nutzer ist zu untersagen. Die gewonnenen
Materialien sind ausschließlich für die Gestaltung
der Böschungen im Tagebau Hambach zu verwen-
den.“
Begründung: Das Ziel sollte so konkretisiert wer-
den, dass keine Verkaufsabsich t von Kies und
Sand oder anderer Bodenschätze (auch Mutterbo-
den oder Löß) realisiert werden kann.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Im Ziel 1 unter dem Kapitel 3.4 wird festgelegt,
dass "im Abbaubereich die Gewinnung nicht-
energetischer Bodenschätze auf da s für die
Wiedernutzbarmachung erforderliche Maß zu
beschränken ist." Dazu wird im Erläute-
rungstext ergänzt, dass "ein Transfer nichtener-
getischer Rohstoffe aus dem Tagebau an die
Baustoffindustrie nicht mehr zu rechtfertigen
ist."
Durch die o.g. Zielform ulierung und den an-
schließenden Erläuterungen wird deutlich, dass
ein weiterer Verkauf von Kies und Sand oder
anderer Bodenschätze aus dem Abbaufeld des
Tagebaus Hambach nicht zulässig ist. Eine An-
passung oder Ergänzung des Braunkohlenpla-
nentwurfs ist deshalb nicht notwendig.
-
Gliederung der
Landschaft
1025500_
001
Die Gemeinde Niederzier ist als Anrainerkommune
von zwei Tagebauen besonders stark vom Struk-
turwandel betroffen. Der größte Arbeitgeber in der
Gemeinde Niederzier ist seit Jahrzehnten die RWE
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Der Entwurf des Braunkohlenplans sieht für
den Bereich der Tagesanlagen eine "Entwick-
lungsfläche Strukturwandel" vor. Ziel ist eine
Gewerbe- und Siedlungsentwicklung, wobei die
-
- 72 -
Bezirksregierung Köln
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
AG. Demnach hat die Gemeinde Niederzier ein
großes Interesse daran, dass der bevorstehende
Strukturwandel zufriedenstellend und zügig umge-
setzt wird. Daher wurde seitens der Gemeinde
Niederzier bereits im Rahmen der öffentlichen
Auslegung gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsge-
setz i.V.m. § 13 Landesplanungsgesetz NRW
i.V.m. § 3 Planungssicherstellungsgesetz zum Re-
gionalplan eine entsprechende Stellungnahme ab-
gegeben, dass dringend Gewerbeflächen benötigt
werden, die die wegfallenden Arbeitsplätze kom-
pensieren soll en. In dem Zusammenhang ist es
zwingend erforderlich, dass die zukünftig stillge-
legten Tagesanlagen für eine potenzielle
Mischnutzung vorbereitet werden und zur Verfü-
gung stehen. Eine entgegenstehende Festsetzung
wird seitens der Gemeinde Niederzier abgele hnt.
Innerhalb der gegründeten Gesellschaft PSW
GmbH (Perspektive.Struktur.Wandel) sind bereits
zwischen dem Land NRW, RWE Power AG und
der Gemeinde Niederzier Abstimmungen erfolgt.
genaue Nutzung durch andere Planungsträger
noch zu konkretisieren ist. Mit dem im Braun-
kohlenplanentwurf darges tellten Bereich "Ent-
wicklungsfläche für den Strukturwandel" und
den dazu erfolgten Festlegungen werden die
Anregungen bereits berücksichtigt. Es werden
keine gegenstehenden Bedenken vorgebracht,
die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom-
men.
Gliederung der
Landschaft
1025548_
005
Der Kreis Düren setzt sich nachdrücklich dafür ein,
dass derartige Zwischennutzungen unbedingt so
früh wie möglich realisiert werden, um den Raum
begeh-, befahr und erlebbar zu machen und die
Akzeptanz in der Bevölkerung für die langwierige,
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Der eingebrachte Inhalt wird zur Kenntnis ge-
nommen. Um die hierzu offenen Fragen zu be-
antworten, wurde eine planungs - und berg-
rechtliche Machbarkeitsstudie dur ch die Neu-
land Hambach GmbH in Abstimmung mit den
anderen beiden Zweckverbänden beauftragt.
-
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Bezirksregierung Köln
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
weil generationenübergreifende Landschaftsge-
staltung zu steigern. Die vorbehaltliche Zustim-
mung der bergrechtlichen Aufsichtsbehörden zur
Zwischennutzung muss daher alsbald eingeholt
und unbedingt rechtlich formalisiert werden. Berg-
rechtlich ist in der Sicherheitszone, die den Tage-
bau vollständig umgibt, ein dauerhafter Aufenthalt
von Menschen grundsätzlich ausgeschlossen. Wie
eine Zwischennutzung in diesem Rahmen ermög-
licht werden kann, die unmittelbare Seezugänge
schafft und deren Nutzung auc h tatsächlich zu-
lässt, ist derzeit noch völlig unklar.
Die Ergebnisse liegen noch nicht vor, sollen in
den weiteren Genehmigungsverfahren für den
Tagebau Hambach jedoch berücksichtigt wer-
den, sobald diese vorliegen. Ohnehin sind Zwi-
schennutzungen durch eigenständige Geneh-
migungsverfahren unter Beteiligung der Berg-
behörde zuzulassen.
Gliederung der
Landschaft
1025548_
009
Das Ziel 6.2 - Gliederung der Landschaft definiert
die Flächenanteile der jeweiligen Bodennutzungs-
arten nach Beendigung der Oberflächengestaltung
und Wiedernutzbarmachung. Im Zuge der Rekulti-
vierung werden ca. 275 ha landwirtschaftliche Flä-
che neu angelegt, darüber hinaus werden ca. 900
ha landwirtschaftliche Fläche entgegen der ur-
sprünglichen Braunkohlenplanung nun nicht in An-
spruch genommen. Dies wird vor dem Hintergrund
der hohen Bedeutung der Landwirtschaft, der her-
ausragenden Bodenqualität im Kreis Düre n und
der Gewährleistung einer langfristigen Ernäh-
rungssicherheit ausdrücklich begrüßt. Es wird je-
doch dafür plädiert, Ziel 6.4 - Böden in vollem Um-
fang umzusetzen und die "ungeschmälerte land -
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Rekultivierung erfolgt im Rheinischen Re-
vier auf Grundlage der Richtlinien der Bergbe-
hörde für die forstliche und landwirtschaftliche
Rekultivierung. Die rekultivierten Böden wer-
den dabei - basierend auf langjähriger Erfah-
rung - nachweislich mit einer sehr hohen Quali-
tät hergestellt. Für die landwirtscha ftliche Wie-
dernutzbarmachung erfolgt ein Lössauftrag von
2 m im gesetzten Zustand, was im Vergleich zu
den bestehenden Ackerflächen im Vorfeld des
Tagebaus Hambach positiv zu sehen ist, da die
Lössmächtigkeiten dort überwiegend deutlich
geringer (< 1 m) sind.
-
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
und forstwirtschaftliche Kulturfähigkeit in möglichst
kurzer Z eit" (Seite 136) tatsächlich zu erreichen.
Die Bodenwerte der Rekultivierungsbereiche soll-
ten in ihrer Qualität dem Ursprungszustand vollum-
fänglich entsprechen.
Gliederung der
Landschaft
1025548_
010
Darüber hinaus sind ca.130 ha im Bereich der ehe-
maligen Tagesanlagen bzw. des Kohlebunkers als
Entwicklungsfläche für den Strukturwandel vorge-
sehen. Die finale Ausgestaltung dieser Fläche wird
zwar erst in zukü nftigen bergrechtlichen Betriebs-
planverfahren geregelt, jedoch sollte bereits jetzt
mitgedacht werden, die leistungsfähige Erschlie-
ßungsinfrastruktur („Hambachbahn") langfristig zu
erhalten und vor allem die schienengebundene
Anbindung für eine spätere gewerblich-industrielle
Folgenutzung zu bewahren. Diese stellt einen er-
heblichen Standortvorteil für potentielle zukünftige
Ansiedlungsentscheidungen dar. Für eine erfolg-
reiche Bewältigung des Strukturwandels ist diese
Fläche von herausragender Bedeutung und muss
entsprechend qualifiziert werden.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Es besteht Zustimmung, dass die Entwick-
lungsfläche für den Strukturwandel durch die
langfristige Sicherung einer Bahnanbindung
zusätzlich aufgewertet würde. Für eine Nach-
nutzung der Werksbahn sollten Planungen und
Genehmigungen frühzeitig vor Ende der
Werksbahnnutzung 2035 eingeleitet werden.
-
Gliederung der
Landschaft
1025548_
022
Ich rege darüber hinaus an, die entstehende Re-
kultivierungslandschaft einer sanften, naturbeton-
ten Erholungsnutzung zuzuführen. Darüber hinaus
sollte auf Ebene des Regionalplanes die Seen-
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die Anregungen können im hiesigen Planver-
fahren keine Berücksichtigung finden und be-
dürfen einer Konkretisierung auf anderen Pla-
nungsebenen wie der Regionalplanung. Die
grundsätzlichen Möglichkeiten werden durch
-
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
landschaft als Bereich für den Schutz der Land-
schaft und der landschaftsgerechten Erholung
(BSLE) oder wie auch für die Sophienhöhe als Be-
reich zum Schutz der Natur (BSN) dargestellt wer-
den.
den Braunkohlenplanentwurf allerdings ge-
schaffen. Die Rekultivierungslandschaft über-
wiegend einer sanften und naturnahen Erho-
lungsnutzung zuzuführen deckt sich - insbe-
sondere im Bereich der Sophienhöhe - mit den
derzeit vorgesehenen Planungen.
Gliederung der
Landschaft
1025550_
008
Kapitel 6.2 Gliederung der Landschaft S. 124 -
130. Kommentierung / Bitte um Prüfung (S. 125
Mitte): ca. 20 ha (< 1%) Fläche für Straßen, ein-
schließlich Erschli eßung innerhalb Entwicklungs-
fläche Strukturwandel Erläuterung: Noch liegt kein
hinreichend konkreter Vorschlag für eine Raum-
aufteilung und Erschließung der Entwicklungsflä-
che Strukturwandel (Strukturkonzept)
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Es ist richtig, dass die konkrete Erschließung
innerhalb der Entwicklungsfläche Strukturwan-
del noch nicht geplant ist. Gleichwohl sollen die
Zuwegungen zu der Entwicklungsfläche erhal-
ten bleiben. Darüber hinaus sind weitere Wege
innerhalb der Entwicklungsfläche erforderlich,
die in der Flächenbilanz allerdings in die 130 ha
fallen, die für die Entwicklungsfläche Struktur-
wandel ausgewiesen sind. Mit dem Zusatz "ein-
schließlich Erschließung innerhalb Entwick-
lungsfläche Strukturwandel" soll verdeutlicht
werden, dass zu den ca. 20 ha Straßen - auch
unter Berücksichtigung der Entwicklungsfläche
Strukturwandel - keine weiteren Flächen für
Straßen hinzukommen.
-
Gliederung der
Landschaft
1025550_
009
Vorschlag zur Ergänzung (S. 129 oben/Mitte): -
Noch anzulegende Straßen und sonstige bauliche
Anlagen sollten einen möglichst großen Abstand
zum Gewässer aufweisen, davon ausgenommen
Stellung-
nahme wird
teilweise ge-
folgt.
Die Ergänzung hinsichtlich möglicher Rad -,
Wander- und Reitwege ist sinnvoll und wird im
Braunkohlenplan wie folgt übernommen: "Noch
anzulegende Straßen und sonstige bauliche
Kapitel 6., Erläute-
rung, letzte Aufzäh-
lung, zweiter Spiegel-
strich: Ergänzung:
"Noch anzulegende
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
ist eine Rad-, Wander-, oder auch Reitwegenetzer-
schließung (vgl. Ziel 6.3 Tagebausee) sowie eine
begleitende ökologisch vertretbare zugehörige Inf-
rastruktur. - [..] - Zur Wahrung der biologischen
Vielfalt sollte möglichst standortgerechtes und
bestenfalls auch klimaresilientes Saat- und Pflanz-
gut aus regionaler Herkunft verwendet werden. Er-
läuterung: Ziel des Hambach Loo ps ist es ja ge-
rade, möglichst nah am künftigen Seeufer zu ver-
laufen. Allgemein ist heutzutage auch auf Klima-
resilienz bei Neupflanzungen achtzugeben.
Anlagen sollten einen möglichst großen Ab-
stand zum Gewässer aufweisen, davon ausge-
nommen i st eine Rad -, Wander -, oder auch
Reitwegenetzerschließung (vgl. Ziel 6.3 Tage-
bausee) einschließlich einer begleitenden öko-
logisch vertretbaren und ggf. zugehörigen Inf-
rastruktur."
Zum "klimaresilienten" Saatgut: Die forstliche
Rekultivierung erfolgt auf Grundlage des Wald-
baukonzeptes des Landes NRW. Somit werden
auch heute bereits gezielt Arten in die forstli-
chen Kulturen in der Rekultivierung integriert,
die an einen potenziellen Klimawandel ange-
passt sind. Der Begriff "klimaresilient" ist aller-
dings nicht fest definiert und damit auch nicht
rechtssicher. Die Er gänzung "bestenfalls auch
klimaresilientes" kann deshalb nicht übernom-
men werden.
Straßen und sonstige
bauliche Anlagen soll-
ten einen möglichst
großen Abstand z um
Gewässer aufwei-
sen, davon ausge-
nommen ist eine Rad-
, Wander-, oder auch
Reitwegenetzer-
schließung (vgl. Ziel
6.3 Tagebausee) ein-
schließlich einer be-
gleitenden ökologisch
vertretbaren und ggf.
zugehörigen Infra-
struktur."
Gliederung der
Landschaft
1025567_
021
"Dies führt zu folgenden Größenordnungen der
Bodennutzungsarten: ca. 275 ha (ca. 4 %) land-
wirtschaftliche Fläche einschließlich Grünland und
5 % Sonderstrukturen sowie Wege ca. 2.745 ha
(ca. 41 %) Forstflächen einschließ/ich Freiflächen
und Feuchtbiotope, davon entfallen ca. 600 ha auf
Aufforstungen und Freiflächen im Bereich der end-
gültigen 6 Grundzüge der Oberflächengestaltung
und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Unter "Entwicklungsfläche Strukturwandel"
wird in der zeichnerischen und textlichen Fest-
legung der Bereich der Tagesanlagen gefasst.
Diese Bezeichnung ist im Zusammenhang mit
den Anforderungen an die Rekultivierung zu se-
hen. Die dort vorliegende industriel le Vorprä-
gung soll für die Folgenutzung erhalten bleiben
und nicht in eine anderweitige - forstliche - Re-
kultivierung umgewandelt werden. Somit ist
-
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Bezirksregierung Köln
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des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
6.2 Gliederung der Landschaft 125 Seeböschung
oberhalb des finalen Seewasserspieg els(+ 65 m
NHN bis Oberkante des Restlochs) und ca. 2.145
ha auf Aufforstungen im Bereich der lnnenkippen-
überhöhung sowie der Sophienhöhe. Von den
2.145 ha sind ca. 370 ha Freiflächen (Wiese, Suk-
zessionsflächen, Halboffenlandschaft, wechsel-
feuchte Standorte).
ca. 3.530 ha (ca. 53 %) Wasserfläche, ca. 130 ha
(ca. 2 %) Entwicklungsfläche für den Strukturwan-
del, ca. 20 ha (< 1%) Fläche für Straßen, ein-
schließlich Erschließung innerhalb Entwicklungs-
fläche Strukturwandel: Summe: ca. 6.700 ha."
(S.125)
Die Definition Entwicklungsfläche für den Struktur-
wandel sollte erläutert werden. Der BKP be-
schreibt die Strukturwandelfläche wie folgt:
Die Tagesanlagen und der Kohlebunker des Tage-
baus Hambach bieten im Sinne des Strukturwan-
dels mit der vorliegenden Infrastruktur und Ver-
kehrsanbindung gute Voraussetzungen für die
Entwicklung einer gewerblichen und oder wohn-
bau/ichen Nachfolgenutzung inklu sive einer dafür
erforderlichen Erschließung (Straßen, Schienen)
und sind im Braunkohlenplan deshalb als „Ent-
wicklungsfläche für den Strukturwandel". Nach
eine entsprechende Vorgabe aus dem Braun-
kohlenplan für die spätere Konkretisierung der
Wiedernutzbarmachungsplanung im Ab-
schlussbetriebsplan erforderlich. Aufgrund die-
ser besonderen Situation erfolgt eine geson-
derte Farbgebung und Bezeichnung in der
zeichnerischen Festlegung des Braunkohlen-
plans.
Dies schließt Entwicklungsflächen an anderer
Stelle nicht aus, entsprechende Hinweise dazu
finden sich beispielsweise auch in Erläute-
rungskarte 2A. Die städtebaulichen Entwick-
lungsbereiche Elsdorf, Manheim und Morsche-
nich liegen allerdings nicht im Geltungsbereich
des Braunkohlenplans und kommen für eine
entsprechende Flächenausweisung schon des-
halb nicht in Frage.
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Auffassung der Stadt Kerpen sind alle in der Erläu-
terungskarte 2A dargestellten städtebaulichen Ent-
wicklungsbereiche als Entwicklungsflächen für den
Strukturwandel anzusehen. Warum werden nur die
Tagesanlagen und der Kohlebunker für den Struk-
turwandel qualifiziert? Die städtebaulichen Ent-
wicklungsbereiche Elsdorf, Manheim und Mor-
schenich weisen ebenfalls eine Infrastruktur und
Verkehrsanbindung auf, die eine gewerbliche und
/ oder wohnbauliche Nachfolgenutzung im Sinne
des Strukturwandels zulässt. Auf welcher Plan-
ebene soll diese Fläche mit der beschriebenen
Funktion konkretisiert werden?
Gliederung der
Landschaft
1025567_
022
"- Die forstliche Wiedernutzbarmachung sollte
sich im Wesentlichen am Waldbaukonzept des
Landes NRW in seiner aktuellen Fassung orientie-
ren. Gleichzeitig sind die spezi fischen standörtli-
chen Voraussetzungen bei der Baumartenauswahl
zu beachten. Sukzessionspotentiale sind darüber
hinaus in angemessenem Umfang zu nutzen. Es
sollten abgestufte Waldinnen - und Waldaußen-
säume mit Strauch - und Saummantel zur Förde-
rung unterschi edlicher Altersstrukturen angelegt
werden.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Auf der Ebene des Braunkohlenplanes besteht
kein Bedarf für die angesprochenen, detaillier-
teren Regelungen . Entsprechende Festlegun-
gen bleiben den nachfolgenden Verfahren vor-
behalten, maßgeblich dem Abschlußbetriebs-
planverfahren sowie dem Planfeststellungsver-
fahren für die Herstellung des Tagebausees.
-
- 79 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
- Die Gehölzarten sollten nach den entstehenden
Standortbedingungen in Anlehnung an die poten-
zielle natürliche Vegetation ausgewählt werden.
Soweit Arten gepflanzt werden, sollte zur Wahrung
der biologischen Viel falt ausschließlich herkunfts-
gerechtes Saat- und Pflanzgut verwendet werden.
Das Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) ist in sei-
ner jeweiligen Fassung bei der Beschaffung von
Baumarten für die Neuanlage von Waldbereichen
zu beachten. Es sollte eine klare räuml iche Tren-
nung.zwischen den für.die Erholungs - und Frei-
zeitnutzung intensiv genutzten Bereichen und den
Vorrangflächen für den Arten - und Biotopschutz
erfolgen.
Es wird empfohlen, am Tagebausee eine Vorrang-
fläche für den Arten - und Biotopschutz zu entwi-
ckeln. Besonders geeignet sind hierfür von Sied-
lungsbereichen und Straßen möglichst weit ent-
fernte Seeufer. Noch anzulegende Straßen und
sonstige bauliche Anlagen sollten einen möglichst
großen Abstand zum Gewässer aufweisen.
- Auf ausgewählten Flächenanteilen oberhalb des
Seewasserspiegels sollte keine Einsaat oder Auf-
forstung erfolgen, sondern Raum für die natarliche
Eigenentwicklung (Sukzession) geschaffen wer-
den.
- 80 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
- Zur Wahrung der biologischen Vielfalt sollte mög-
lichst standortgerechtes Saat - und Pflanzgut aus
regionaler Herkunft verwendet werden." (S.128)
Die Begrifflichkeiten „sollte", ,,im Wesentlichen",
,,wird empfohlen" und ,,in angemessenem Um-
fang", lassen viel Interpretationsspielraum zu. Ins-
besondere bei alternativlosen Punkten wie „stand-
ortgerechtes Saatgut", ,,Gehölzarten" und ähnli-
chem ist eine klare Vorgabe zur Vermeidung von
Florenverfälschung unerlässlich.
Gliederung der
Landschaft
1025567_
030
"Bezüglich der Größenordnung einer forstlichen
Wiedernutzbarmachung sind im Braunkohlenplan
Teilplan 1211 keine direkten Vorgaben enthalten.
Durch die forstliche Wiedernutzbarmachung auf ei-
ner Fläche von über 2. 745 ha (einschließlich So-
phienhöhe) und den Erhalt von Waldbereichen auf
einer Fläche von über 760 ha (insbesondere Ham-
bacher Forst, Merzenicher Erbwald und Bestand
westlich des FFH-Teilgebietes Steinheide) werden
rund 3.505 ha Forstflächen im heutigen Abbaufeld
entstehen beziehungsweise verbleiben. Zur Ver-
netzung von Steinheide und Hambacher Forst soll
nördlich entlang der Hambachbahn in etwa 50 m
Breite ein waldbaulich umzusetzender Korridor ge-
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Im Kapitel 3.3 des Braunkohlenplans heißt es
in den Erläuterungen dazu: "Das Ziel der Her-
stellung eines zusammenhängenden Grünzu-
ges dient der Förderung eines Biotopverbun-
des zwischen den Waldbereichen Steinheide,
Hambacher Forst, Merz enicher Erbwald und
Sophienhöhe und richtet sich an die Bergbau-
treibende soweit erforderliche Maßnahmen im
Plangebiet liegen. Die Weiterführung und Her-
stellung des Grünzuges auf unverritztem Ge-
lände richtet sich an die Träger der Land-
schaftsplanung und ins besondere an den Trä-
ger der Regionalplanung. Mit der Rekultivie-
rung und den Artenschutzflächen (RWE Power
AG) wurden im Abbaubereich und im Umfeld
des Tagebaus Hambach bereits weitreichende
-
- 81 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
schaffen werden, der über die bepflanzten Uferbö-
schungen vor der Manheimer Kirche hinaus als Bi-
otopverbindung funktioniert." (Teil B S. 9)
Nach Auffassung der Kolpingstadt Kerpen sollte
die Zuständigkeit zur Umsetzung der Maßnahme
und damit auch die Kostenträgerschaft für die An-
lage einer Vernetzung von Steinheide und Hamba-
cher Forst im BKP angesprochen werden.
Maßnahmen zur Stärkung des Biotopverbunds
realisiert, die möglichst erhalten bleiben sollen.
Weitere Maßnahmen sind mit Blick auf die Ver-
träglichkeit mit städtebaulichen Entwicklungen
und landwirtschaftlichen Nutzungen zu prüfen."
Eine weitere Konkretisierung in diesem Bereich
ist dementsprechend Aufgabe der Regionalpla-
nung.
Gliederung der
Landschaft
1025604_
022
Grundsätzlich ist die Bezeichnung „Entwicklungs-
fläche Strukturwandel“ auch in den textlichen Fest-
setzungen zu definieren und insbesondere von
den „Siedlungsentwicklungsflächen“ (u.a. darge-
stellt in den Themenk arten) eindeutig abzugren-
zen.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Im Kapitel 6.2 wird die Entwicklungsfläche defi-
niert und beschrieben, u.a. mit der folgende
Formulierung: "Die Tagesanlagen und der Koh-
lebunker des Tagebaus Hambach bieten im
Sinne des Strukt urwandels mit der vorliegen-
den Infrastruktur und Verkehrsanbindung gute
Voraussetzungen für die Entwicklung einer ge-
werblichen und / oder wohnbaulichen Nachfol-
genutzung inklusive einer dafür erforderlichen
Erschließung (Straßen, Schienen) und sind im
Braunkohlenplan deshalb als "Entwicklungsflä-
che für den Strukturwandel" dargestellt. Die An-
forderungen an die Wiedernutzbarmachung
(Oberboden) dieser Flächen sind in den berg-
rechtlichen Betriebsplänen zu regeln."
Auch in der Umweltprüfung wird die Fläche auf-
gegriffen:
-
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Im Kapitel 1.2.2 Rekultivierung wird die Fläche
bspw. darauf hingewiesen, dass eine Konkreti-
sierung der Planungen noch aussteht: "Als Fol-
genutzung der Flächen der Tagesanlagen und
des Kohlebunkers des Tagebaus Hambach ist
eine Gewerbe- und Siedlungsentwicklung (Ent-
wicklungsfläche für den Strukturwandel) ange-
dacht, wobei eine weitere Konkretisierung der
hierfür erforderlichen Planungen noch aus-
steht."
In der Erläuterungskarte 2A wird die Fläche
richtigerweise als "städtebauliche Entwick-
lungsfläche" dargestellt. Der Unterschied zwi-
schen den beiden Plänen (Zeichnerische Fest-
legung und Erläuterungskarte 2A) ist, dass in
der zeichnerischen Festlegung des Braunkoh-
lenplans nur die Ziele für die bergbauliche Wie-
dernutzbarmachung aufgegriffen werden.
Darüberhinausgehende städtebauliche Ent-
wicklungen sind der Erläuterungskarte zu ent-
nehmen, die keine bindende Wirkung hat. Die
konkrete Planung der "Entwicklungsfläche für
den Strukturwandel" erfolgt über den Ab-
schlussbetriebsplan.
Eine Anpassung oder Ergänzung d es Braun-
kohlenplans ist nicht erforderlich.
- 83 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Gliederung der
Landschaft
1025604_
053
S. 124 – 125: „Größenordnungen der Bodennut-
zungsarten“. Die Aufführung der Größenordnun-
gen der Bodennutzungsarten berücksichtigt nicht
den Bereich des Hafenbalkons. Aufgef ührt sind
zwar Entwicklungsflächen für den Strukturwandel
mit einer Größenordnung von ca. 130 ha, jedoch
beziehen sich diese nahezu ausschließlich auf die
Tagesanlagen in Niederzier. Auch der Hafenbal-
kon sollte größenmäßig (ca. 20 ha) in dieser Auf-
listung auftauchen und unter den strukturwandel-
bezogenen Entwicklungsflächen subsummiert
werden.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die hier aufgeführten Flächenangaben sind im
Zusammenhang mit der bergbaulichen Wie-
dernutzbarmachung zu verstehen. Die Be-
zeichnung " Entwicklungsfläche Strukturwan-
del" im Bereich der Tagesanlagen ist im Zu-
sammenhang mit den Anforderungen an die
Rekultivierung zu sehen. Die dort vorliegende
industrielle Vorprägung soll für die Folgenut-
zung erhalten bleiben und nicht in eine ander-
weitige - forstliche - Rekultivierung umgewan-
delt werden. Somit ist eine entsprechende Vor-
gabe aus dem Braunkohlenplan für die spätere
Konkretisierung der Wiedernutzbarmachungs-
planung im Abschlussbetriebsplan erforderlich.
Dies schließt Entwicklungsflächen an ande rer
Stelle nicht aus, entsprechende Hinweise dazu
finden sich beispielsweise auch in Erläute-
rungskarte 2A, die auch den Bereich vor Elsdorf
entsprechend informell ausweist. Allerdings ist
im Rahmen der Wiedernutzbarmachung im Be-
reich des Hafenbalkons eine forstliche Rekulti-
vierung vorgesehen. Dabei wird beachtet, dass
in diesem Bereich keine Bepflanzungen vorge-
nommen werden, die einer späteren städtebau-
-
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
lichen Entwicklung entgegenstehen. Eine Kon-
kretisierung der Rekultivierungsplanung muss
ebenfalls im Abschlussbetriebsplan erfolgen.
Eine Anpassung des Braunkohlenplans ist
nicht erforderlich.
Gliederung der
Landschaft
1025604_
054
S.129: „Noch anzulegende Straßen und sonstige
bauliche Anlagen sollten einen möglichst großen
Abstand zum Gewässer aufweisen.“ Formulie-
rungsvorschlag: („…es sei denn, sie dienen einer
freizeitlichen Nutzung.“ - blau)
Stellung-
nahme wird
gefolgt.
Der Ergänzungsvorschlag ist hinsichtlich mög-
licher Rad-, Wander- und Reitwege sinnvoll. Es
wird folgende Änderung vorgenommen: "Noch
anzulegende Straßen für den motorisierten
Verkehr und sonstige bauliche Anlagen sollten
einen möglichst großen Abstand zum Gewäs-
ser aufweisen, davon ausgenommen ist eine
Rad-, Wander - oder auch Reitwegenetzer-
schließung (vgl. Ziel 6.3 Tagebausee) ein-
schließlich einer begleitenden ökologisch ver-
tretbaren und ggf. zugehörigen Infrastruk-
tur." Diese entspricht inhaltlich auch dem in
dieser Stellungnahme vorgeschlagenen For-
mulierungsvorschlag, der damit berücksichtigt
ist.
Kapitel 6.2, Erläute-
rung, letzte Aufzäh-
lung, zweiter Spiegel-
strich: Ergänzung
"Noch anzulegende
Straßen für den moto-
risierten Verkehr und
sonstige bauliche An-
lagen sollten einen
möglichst großen Ab-
stand zum Gewässer
aufweisen, davon
ausgenommen ist
eine Rad-, Wander- o-
der auch Reitwege-
netzerschließung (vgl.
Ziel 6.3 Tagebausee)
einschließlich einer
begleitenden ökolo-
gisch vertretbaren
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Bezirksregierung Köln
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
und ggf. zugehörigen
Infrastruktur."
Gliederung der
Landschaft
1025604_
055
S. 129 (unten) – Verweis auf Kohlebunker und Ta-
gesanlagen mit Begründung für „Entwicklungs flä-
che Strukturwandel“: „Die Tagesanlagen und der
Kohlebunker des Tagebaus Hambach bieten im
Sinne des Strukturwandels mit der vorliegenden
Infrastruktur und Verkehrsanbindung gute Voraus-
setzungen für die Entwicklung einer gewerblichen
und / oder wohnbaulichen Nachfolgenutzung inklu-
sive einer dafür erforderlichen Erschließung (Stra-
ßen, Schienen) und sind im Braunkohlenplan des-
halb als „Entwicklungsfläche für den Strukturwan-
del“ dargestellt.“ - Auch der Hafenbalkon sollte in
diesem Zusammenhang an dieser St elle aufge-
nommen werden. Ähnliche Voraussetzungen /
Bedingungen betreffen ebenso die Anschüttung
vor Elsdorf und die Nutzbarmachung dieser neuen
Fläche für eine gewerbliche und /oder wohnbauli-
che Nutzung und ihre notwendige Erschließung.
Auf dem Hafenbalkon soll ein „Seequartier“ mit ur-
banem Charakter entstehen, welches eine dichte
Bebauung und Nutzungsdurchmischung kenn-
zeichnet. Eine Festlegung als „Entwicklungsfläche
Strukturwandel“ ist demnach sinnvoll.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die Bezeichnung "Entwicklungsfläche Struktur-
wandel" im Bereich der Tagesanlagen ist im Zu-
sammenhang mit den Anforderungen an die
Rekultivierung zu sehen. Die dort vorliegende
industrielle Vorprägung soll für die Folgenut-
zung erhalten bleiben und nicht in eine ander-
weitige - forstliche - Rekultivierung umgewan-
delt werden. Somit ist eine entsprechende Vor-
gabe aus dem Braunkohlenplan für die spätere
Konkretisierung der Wiedernutzbarmachungs-
planung im Abschlussbetriebsplan erforderlich.
Dies schließt Entwicklungsflächen an an derer
Stelle nicht aus, entsprechende Hinweise dazu
finden sich beispielsweise auch in Erläute-
rungskarte 2A, die auch den Bereich vor Elsdorf
entsprechend informell ausweist. Allerdings ist
im Rahmen der Wiedernutzbarmachung im Be-
reich des Hafenbalkons ein e forstliche Rekulti-
vierung vorgesehen. Dabei wird beachtet, dass
in diesem Bereich keine Bepflanzungen vorge-
nommen werden, die einer späteren städtebau-
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Bezirksregierung Köln
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
lichen Entwicklung entgegenstehen. Eine Kon-
kretisierung der Rekultivierungsplanung muss
ebenfalls im Abschlussbetriebsplan erfolgen.
Eine Anpassung des Braunkohlenplans ist
nicht erforderlich.
Gliederung der
Landschaft
1025604_
066
S. 4: „Der Braunkohlentagebau Hambach wird
überwiegend als Wald, Offenland, Halboffenland,
Seefläche und Landwirtschaft wiedernutzbar ge-
macht.“ - Formulierungsvorschlag in Ergänzung:
(„Ebenso sind Siedlungsflächen, Bereiche für den
Tourismus, Verkehrsflächen und besondere Infra-
strukturen, wie die Errichtung eines Hafenbalkons
vor Elsdorf wichtiger Bestandteil der Wiederher-
stellung und Wiedernutzbarmachung der durch
den Tagebau in Anspruch genommenen Fläche.“ -
blau) - Die Abbildung 2 zeigt weder das Seequar-
tier noch das Einleitbauwerk oder den Seeüber-
lauf. Wenn der Endzustand des Sees optisch dar-
gestellt wird, sollten alle relevanten Strukturen „re-
alistisch“ visualisiert werden.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Der Braunkohlenplan legt die Ziele für die Wie-
dernutzbarmachung des Tagebaus Hambach
fest. Die bergbauliche Rekultivierung ist dabei
auf die Landschaftsgestaltung zu r Ermögli-
chung sinnvoller Folgenutzungen beschränkt.
Die Folgenutzungen selbst, wie städtebauliche
Vorhaben (z.B. die Entwicklung eines Seequar-
tiers), können jedoch nicht über die bergbauli-
che Wiedernutzbarmachung realisiert werden
und sind deshalb in den zeichnerischen Festle-
gungen des Braunkohlenplans nicht enthalten.
Erst nach Abschluss der Rekultivierung und
Entlassung der entsprechenden Flächen aus
der Bergaufsicht ist die Umsetzung städtebau-
licher Vorhaben als Folgenutzung im Zuge ent-
sprechender kommunaler Bauleitplanungen in-
nerhalb des Braunkohlenplangebiets möglich.
Das Einleitbauwerk ist nicht Bestandteil der ab-
schließenden Wiedernutzbarmachung, son-
dern lediglich ein temporäres Bauwerk, das für
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Bezirksregierung Köln
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
die Wiedernutzbarmachung (hier Beschleuni-
gung der Befüllung des Tagebausees) erforder-
lich ist. Deswegen wird das Einleitbauwerk, das
mit Abschluss der Befüllung des Tagebausees
sowie einer nachlaufenden Einleitung zur Be-
füllung der Grundwasserkörper nicht mehr be-
nötigt wird, in der zeichnerischen Festlegung
des Braunkohlenplans nicht dargestellt. Konk-
ret wird das Einleitbauwerk im wasserrechtli-
chen Planfeststellungsverfahren für den Tage-
bausee behandelt und genehmigt.
Für den Seeablauf wird derzeit parallel ein
Braunkohlenplanverfahren zur raumordneri-
schen Sich erung einer Trasse geführt. Da für
dieses Verfahren bislang weder ein Braunkoh-
lenplan noch ein Aufstellungsbeschluss vor-
liegt, kann der Seeablauf im Braunkohlenplan
für den Tagebau Hambach auch nicht darge-
stellt werden. Zu den bisher bekannten Planun-
gen fü r den Seeablauf sind im Übrigen keine
Konflikte ersichtlich.
Gliederung der
Landschaft
1025605_
002
Im Bergrecht ist nirgendwo von einem Berg oder
einem See die Rede, es geht darum, die Land-
schaft nach Beendigung der Bergbautätigkeit in
den ursprünglichen Zustand zu versetzen
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die Inhalte werden zur Kenntnis genommen.
Braunkohlenpläne treffen nach § 27 LPlG im
Wesentlichen Festlegungen zu den Grundzü-
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
gen der Oberflächengestaltung und Wie-
dernutzbarmachung in Abbau - und Aufschüt-
tungsgebieten einschließlich der im Rahmen
der Rekultivierung angestrebten Landschafts-
entwicklung sowie über sachliche, räumliche
und zeitliche Abhängigkeiten.
Ziel der Wiedernutzbarmachung ist jedoch
nicht zwingend die Wiederherstellung des ur-
sprünglichen Zustandes, sondern die ord-
nungsgemäße Gestaltung der Oberfläche unter
Beachtung des öffentlichen Interesses (vgl. § 4
Abs. 4 BBergG). Dabei geht es um die Ermög-
lichung einer sinnvollen Folgenutzung unter
Berücksichtigung des durch die Kohleent-
nahme entstandenen Massendefizits.
Gliederung der
Landschaft
1025646_
002
2. Die Verkleinerung des Abbaubereichs des Ta-
gebaus Hambach von ursprünglich ca. 8.500 ha
auf nunmehr rund 6.700 ha und die damit verbun-
dene geringere Inanspruchnahme der gewachse-
nen landwirtschaftlichen Flächen wird begrüßt.
Trotzdem verbleibt eine erhebliche Inanspruch-
nahme landwirtschaftlicher Flächen. Im Zuge des
Braunkohlenplanänderungsverfahrens ist damit si-
cherzustellen, dass landwirtschaftliche Flächen im
größtmöglichen Umfang wieder so rekultiviert wer-
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Durch die Herstellung von ca. 275 ha landwirt-
schaftlicher Fläche in der Rekultivierung sowie
den Erhalt von ca. 900 ha im Vorfeld des Tage-
baus Hambach wird das Ziel aus dem Braun-
kohlenplan Teilplan 12/1, zur Realisierung von
ca. 1.000 ha landwirtschaftlicher Fläche im Ab-
baufeld Hambach, weiterhin gewährleistet. Hin-
sichtlich der Rückgabeansprüche ist festzuhal-
ten, dass es RWE Power obliegt, den vertragli-
chen Verpflichtungen aus den bergbaulichen
-
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Bezirksregierung Köln
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des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
den, dass die für eine nachhaltige landwirtschaftli-
che Nutzung geeignet und verfügbar sind. Nicht
zuletzt um die Rückgabeansprüche der Flächenei-
gentümer zu bedienen, die dem Bergbautreiben-
den ihre Flächen zur vorübergehenden Inan-
spruchnahme für den Bergbau zur Verfügung ge-
stellt haben, ist eine ausreichende Flächenverfüg-
barkeit durch den Antragsteller zu gewährleisten.
Selbst unter Berücksichtigung, dass die Berg-
baufolgelandschaft im Norden des Tagebaus auch
Gebiete für landwirtsch aftliche Nutzflächen bein-
haltet, bestehen erhebliche Zweifel, dass die be-
rechtigten Rückgabeansprüche der Flächeneigen-
tümer voll umfänglich bedient werden können.
Überlassungsverträgen vollumfänglich nachzu-
kommen. Hierzu könne n nach Maßgabe der
bergbaulichen Überlassungsverträge auch Alt-
landflächen im Tagebauumfeld herangezogen
werden. Weitere Möglichkeiten bieten rekulti-
vierte Neulandflächen bspw. in der Rekultivie-
rung der ehemaligen Tagebaue Bergheim und
Fortuna.
Gliederung der
Landschaft
1025651_
003
Kapitel 6.2 Gliederung der Landschaft. Nach unse-
rem Kenntnisstand gibt es aktuell noch kein Nut-
zungskonzept, auf dessen Basis die auf S. 125
dargestellten Flächengrößen exakt quantifiziert
werden können. Die Ungenauigkeit der dort aufge-
listeten Daten sollte kenntlich gemacht werden.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Diese Anmerkung bezieht sich vermutlich auf
die Flächengröße der "Entwicklungsfläche
Strukturwandel". Dabei ist es richtig, dass für
diese Fläche, die u. a. durch die Perspek-
tive.Struktur. Wandel GmbH (PSW) entwickelt
wird, bisher kein abschließendes Nutzungskon-
zept vorliegt. Mit Blick auf den Braunkohlenplan
ist allerdings zu berücksichtigen, dass im
Braunkohlenplan lediglich die Ziele für die Wie-
dernutzbarmachung des Tagebaus dargestellt
werden. Die "Entwicklungsfläche Strukturwan-
del" soll dabei u. a. für die Entwicklung durch
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Bezirksregierung Köln
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des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
die PSW freigehalten und nicht anderweitig be-
plant werden. Es sind auf dieser Fläche aber
auch anderweitige Projekte für den Struktur-
wandel möglich. Wie im Braunkohlenplan auf S.
129 erläutert, sind die konkreten Anforderun-
gen an die Wiedernutzbarmachung dieser Flä-
che in den bergrechtlichen Betriebsplänen (z.
B. Abschlussbetriebsplan) zu regeln. Die Er-
gänzung einer Anmerkung zur Ungenauigkeit
ist somit nicht erforderlich
Gliederung der
Landschaft
1025651_
004
Darüber hinaus ist es aus unserer Sicht notwendig,
auf S. 129 klarzustellen, dass mit den noch anzug-
elenden Straßen öffentlich für Pkw zugelassene
Verkehrswege gemeint sind. Einen mögli chst gro-
ßen Abstand von Fuß-, Rad-, und Reitwegen zum
Gewässer sehen wir nicht als zielführend an. Im
Sinne eines möglichst großen Beitrags für die Nah-
erholung sind entsprechende Wegestrukturen in
Gewässernähe unabdingbar. Um die Akzeptanz
der Bevölkerung zu erhöhen, bitten wir außerdem
darum, die Seezugänge nicht erst bis 2035 umzu-
setzen, sondern bereits möglichst mit Beginn der
Seebefüllung.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Grundsätzlich ist es richtig, dass Wege für die
Naherholung möglichst auch in Gewässernähe
anzulegen sind. Es muss dabei aber auch be-
ruhigte Bereiche für den Naturschutz geben, in
denen im Uferbereich keine Wege verlaufen.
Seezugänge sollen unter Berücksichtigung der
betrieblichen Belange mögli chst frühzeitig her-
gestellt und vorausgesetzt der Zustimmung der
Bergbehörde für die Öffentlichkeit freigegeben
werden. Es wird aber auch Bereiche geben, in
denen voraussichtlich auch bis 2035 noch Ta-
gebaubetrieb erforderlich ist, um die oberen Bö-
schungsbereiche final zu gestalten. Diese Be-
reiche können aus betrieblichen Gründen nicht
-
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Bezirksregierung Köln
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des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
frühzeitig für die Öffentlichkeit freigegeben wer-
den. Somit wird von einer Anpassung des Tex-
tes abgesehen.
Gliederung der
Landschaft
1025652_
006
6. Gliederung der Landschaft
Unter Punkt 6.2 wird die spätere Gliederung der
Landschaft genauer dargestellt. Ca. 130 ha wer-
den der Entwicklungsflächen für den Strukturwan-
del und ca. 20 ha der Flächen für Straßen, ein-
schließlich Erschließung innerhalb der dieser Flä-
che geschrieben. In diesem Zusammenhäng ist zu
prüfen, ob ein Teil dieser Flächen gegebenenfalls
zur landwirtschaftlichen Nutzung geeignet wäre.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Für
die Entwicklung des Bereichs der T agesanla-
gen und des Kohlebunkers (Entwicklungsfläche
Strukturwandel) werden derzeit Nutzungskon-
zepte durch die Perspektive.Struktur. Wandel
GmbH erarbeitet. Dabei stehen aufgrund der
vorhandenen Infrastruktur jedoch städtebauli-
che Entwicklungen im Fokus. E ine landwirt-
schaftliche Nutzung ist in diesem Bereich, auch
aufgrund der dort vorliegenden Bodenverhält-
nisse, aktuell nicht vorgesehen.
-
Gliederung der
Landschaft
1025654_
016
6.2 Gliederung der Landschaft (S. 124)
Hinsichtlich der Anlage der vorgesehenen Waldflä-
chen wird darauf hingewiesen, dass die Waldbe-
stände der Sophienhöhe eine Kompensationsfunk-
tion des Verlustes tausender Hektar ökologisch
wertvoller Waldbestände des ursprünglich ca.
4.000 ha großen Hambacher Forstes durch den
Tagebau leisten sollen. Aufgrund dessen wird an-
geregt die neuen Waldflächen möglichst naturnah
anzulegen:
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Eine Konkretisierung der Wiedernutzbarma-
chungsplanung erfolgt über den Abschlussbe-
triebsplan. Aktuell wird seitens der Bergbautrei-
benden eine Obergrenze von 10 % Nadelholz-
anteil eingehalten. Nadelholz wird dabei nicht
flächig, sondern nur trupp - bzw. gruppenweise
eingebracht und stellt in der aktuellen jungen
Rekultivierung ein wesentliches Strukturele-
ment dar, das erhebliche ökologische Bedeu-
tung (Nist - und Unterschlupfmögl ichkeit,
Grenzlinienschaffung) hat. Fichte wird aktiv
-
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Bezirksregierung Köln
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des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
- Zugunsten der Biodiversität sollten max. 5 % Na-
delgehölze eingestreut werden. Im Sinne der Bio-
diversität sind ökologisch wertvolle Waldbereiche
als Wildnisgebiete in ad äqua ten Größen anzule-
gen. Es sind an den Klimawandel angepasste
Baumarten wie z.B. die Esskastanie in die anzule-
genden Wälder zu integrieren.
- Als Grundlage für die Anlage von Wäldern sollte
das Waldbaukonzept von NRW in der aktuell gülti-
gen Fassung die nen.
- Die auf der Sophienhöhe in der Erläuterungs-
karte 2B dargestellten PV -Anlagen innerhalb von
Waldflächen im Bereich östlich von Niederzier sind
mit den Waldfunktionen nicht vereinbar. Durch die
erforderliche Wartung, Zufahrten, Unterhaltung so-
wie zu erwartenden Verschattungen durch angren-
zende Waldbestände entstünden Zielkonflikte. Es
ist zu prüfen, ob diese PV Bereiche z.B. als Agri -
PV-Anlage mit den Ackerflächen auf der Sophien-
höhe eher zu vereinbarer sind. Zudem sind alter-
nativ ggf. die Böschungsfl ächen des Tagebaus
verstärkt zu berücksichtigen.
nicht mehr gepflanzt. Der Schwerpunkt im Be-
reich des Nadelholzes liegt bei bekannterma-
ßen klimaresistenten Baumarten (Waldkiefer,
Weisstanne, Küstentanne, Douglasie). Die Eig-
nung weiterer Bäume wird dur ch den Forstbe-
trieb der Bergbautreibenden regelmäßig ge-
prüft. Eine weitere Reduzierung des Nadelholz-
anteils wird aktuell nicht als zielkonform ange-
sehen.
Ziel der Rekultivierung ist die Schaffung eines
multifunktionalen Naturraumes. Genehmi-
gungskonformes L eitbild ist der wirtschaftlich
genutzte Erholungswald. Insgesamt ist zu be-
rücksichtigen, dass die Rekultivierungsflächen
aktuell noch jungen Waldfläche aufweisen. Die
Entwicklung dieser Waldbestände ist noch
nicht abgeschlossen. Deshalb ist der forstliche
Eingriff oftmals noch erforderlich, um das Re-
kultivierungsziel zu sichern und sicher zu errei-
chen. Wildnisgebiete sollten zu einem deutlich
späteren Zeitpunkt ausgewiesen werden, wenn
sicher davon auszugehen ist, dass die Wald-
entwicklung dauerhaft stabil u nd abgeschlos-
sen ist.
- 93 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
An einen potenziellen Klimawandel angepasste
Arten, werden heute bereits gezielt in die forst-
lichen Kulturen integriert. Gleiches gilt für das
Waldbaukonzept des Landes NRW, dieses ist
Grundlage für die Rekultivierungsplanung der
Bergbautreibenden.
Die genannte PV-Anlage steht nicht im Konflikt
zur Entwicklung der Waldfunktionen. Dabei ist
zu berücksichtigen, dass die PV -Anlage auch
nur als Zwischennutzung angelegt werden soll
und das Entwicklungsziel in diesem Bereich,
gemäß der z eichnerischen Festlegung des
Braunkohlenplans, ebenfalls eine forstliche Re-
kultivierung ist.
Gliederung der
Landschaft
1025654_
017
Unter Ziffer 6.2 werden zu der Bodennutzungsart
der Forstflächen ebenfalls Freiflächen und Feucht-
biotope zugeordnet. In d en Erläuterungen (Seite
127 Mitte) wird ausgeführt, dass es sich bei den
anzulegenden Forstflächen u.a. um insgesamt
rund 600 ha 100 bis 600 m breite Uferstreifen bzw.
Randbereiche des Tagebausees handelt. Nach §
1 Bundeswaldgesetz ist Wald jede mit Forst pflan-
zen bestockte Grundfläche. Da Feuchtbiotope ei-
nen hohen naturschutzfachlichen Wert haben ist
eine klassische forstwirtschaftliche Nutzung nicht
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Eine gesonderte Ausweisung die angesproche-
nen Feuchtbiotope ist nicht Gegenstand der
Braunkohlenplanung. Eine Konkretisierung der
Wiedernutzbarmachungsplanung erfolgt über
den Abschlussbetriebsplan.
Eine Anpassung der Erläuterungskarte würde
deren Darstellungsziel und -maßstab ebenfalls
überschreiten.
-
- 94 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
möglich und ist im Einzelfall mit Einschränkun gen
der Bewirtschaftung verbunden.
Es wird angeregt, diese B ereiche ebenfalls in der
Erläuterungskarte 2A als ökologische Vorrangzo-
nen (s. Ausführungen zu Ziffer 3.2) auszuweisen.
Gliederung der
Landschaft
1025654_
018
Nach § 40 Bundesnaturschutzgesetz ist bei An-
saaten in der freien Landschaft die Verwendung
von gebietsheimischen Arten und Herkünften vor-
geschrieben.
Deshalb ist die Erläuterung auf Seite 129 (letzter
Spiegelstrich) wie folgt anzupassen: Zur Wahrung
der genetischen Vielfalt der heimischen Flora ist
nur regionales Saat - und Pflanzgut dem Vorkom-
mensgebiet (Westdeutsches Tiefland mit Unterem
Weserbergland) zu verwenden.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
In der Rekultivierung im Rheinischen Revier
wird dies bereits so umgesetzt.
Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass
das entsprechende Saatgut in Menge und Qua-
lität stets zur Verfügung stehen muss. Deswe-
gen wird einer Anpassung des Textes um den
hier genannten Formulierungsvorschlag, der
eine Ausschlusswirkung hat, nicht zugestimmt.
-
Gliederung der
Landschaft
1025654_
019
Zur Klarstellung sollte bei der Umsetzung und Kon-
kretisierung der Ziele auf Seite 130 statt dem Land-
schaftsgesetz das Landesnaturschutzgesetz NRW
genannt werden. Der veraltete Gesetzesbezug ist
ebenfalls auf der Seite 135 und ggf. weitere Text-
stellen zu korrigieren.
Stellung-
nahme wird
gefolgt.
Der Gesetzesbezug wird im Braunkohlenplan
entsprechend angepasst.
In Kapitel 6.2 Gliede-
rung der Landschaft
und Kap. 6.3 Tage-
bausee wird jeweils
unter "Umse tzung
und Konkretisierung
der Ziele insbeson-
dere:" das "Lan-
desnaturschutzgesetz
- 95 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
NRW" eingefügt und
das veraltete Land-
schaftsgesetz gestri-
chen.
Gliederung der
Landschaft
1025658_
004
Kap. 6.2: Gliederung der Landschaft: Seiten 124 -
127: Die hier niedergeschriebenen Flächendaten
zur forstlichen Wiedernutzbarmachung mit den da-
rin enthaltenen „Freiflächen und Feuchtbiotopen"
(an anderer Stelle als Sonderflächen = Flächen für
den besonderen Biotop- und Artenschutz [Wiesen
und Sukzessionsflächen, wechselfeuchte Stand-
orte und Regenwasserrückhaltung] bezeichnet),
sind nicht eindeutig. Einmal werden 370 ha "Frei-
flächen" angegeben, beim nächsten Mal wird von
970 ha gesprochen, die in einer Fors tfläche von
2.745 ha enthalten sein sollen. Ich weise in diesem
Zusammenhang darauf hin, dass der verbindliche
Abschlussbetriebsplan für den Zeitraum von 1993
- 2015 für die vorstehend genannten „Sonderflä-
chen" einen Anteil von 7,5 % der Forstfläche vor-
sah. Ich bitte um Einschub einer systematisch klar
gegliederten Flächenübersicht für die forstlich wie-
dernutzbar gemachten Flächen, damit eine Aus-
führungskontrolle möglich wird. Die ab Seite 126 /
127 gelisteten Waldbewirtschaftungsgrundsätze
wie u. a. Entwic klung von Mischwaldstrukturen,
Stellung-
nahme wird
teilweise ge-
folgt.
Die konkrete Ausgestaltung der forstlichen Re-
kultivierung erfolgt im Abschlussbetriebsplan.
Die entsprechenden Unterlagen sind derzeit in
Erarbeitung und sollen im Sommer 2024 bei
der Bergbehörde eingereicht werden. Dazu
wird es vorab auch einen Austausch mit dem
Landesbetrieb Wald und Holz NRW geben.
Des Weiteren ist im Verfahren auch eine Be-
teiligung der Träger öffentlicher Belange ge-
plant. Die Angabe von 970 ha zu Freiflächen
und Feuchtbiotopen wird gestrichen. Eine
Konkretisierung dieser Zahl erfolgt über den
Abschlussbetriebsplan.
Die vorgeschlagene Formulierungsanpassung
wird vorgenommen. Dass es sich bei dem Be-
griff "kliaresilient" um keinen fest definierten
und rechtssicheren Begriff handelt, kann die-
ser im Braunkohlenplan nicht übernommen
werden. Stattdessen wird auf die Berücksichti-
gung der Anforderungen aus dem Klimawan-
del hingewiesen. Die Formulierung "die Ge-
hölzarten sollten nach den entstehenden
Kapitel 6.2, Erläute-
rung zum Ziel, dritte
Seite oben: Strei-
chung der Wörter "ca.
970 ha"
Vierte Seite der Er-
läuterung, Aufzäh-
lung: Die Formulie-
rung "Die Gehölzar-
ten sollten nach den
entstehenden Stand-
ortbedingungen in
Anlehnung an die po-
tenzielle natürliche
Vegetation ausge-
wählt werden" wird
durch folgende For-
mulierung ersetzt:
"Die Auswahl von
Saat- und Pflanzgut
sollte im Interesse ei-
ner standortgerech-
ten, vielfältigen und
- 96 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Nutzung eines den Qualitätskriterien entsprechen-
den, auch qualitätsüberwachten Forstkieses sind
im neuen Abschlussbetriebsplan unter Beteiligung
der Unteren Forstbehörde nochmals konkret zu
fassen. Hierbei ist das schon aufge führte Wald-
baukonzept NRW in der aktuellen Fassung die
Grundlage. Ich bitte aber den drittletzten Spiegel-
strich dieser Auflistung auf Seite 128 mit dem Hin-
weis, bei der Gehölzwahl in Anlehnung an die po-
tentielle natürliche Vegetation zu verfahren, zu
streichen. Der aktuell spürbare Klimawandel setzt
hier mittlerweile andere Randbedingungen. Daher
neue Formulierung: ,, - es sollten klimaresiliente
Gehölzarten zur Pflanzung ausgewählt werden".
Standortbedingungen in Anlehnung an die po-
tenzielle natürliche Vegetation ausgewählt
werden" wird durch folge102nde Formulierung
ersetzt: "Die Auswahl von Saat- und Pflanzgut
sollte im Interesse einer standortgerechten,
vielfältigen und naturnahen Waldwirtschaft er-
folgen und nach Möglichkeit auch die Anforde-
rungen, die sich aus einem Klimawandel erge-
ben, angemessen berücksichtigen.“
naturnahen Waldwirt-
schaft erfolgen und
nach Möglichkeit
auch die Anforderun-
gen, die sich aus ei-
nem Klimawandel er-
geben, angemessen
berücksichtigen.“
Gliederung der
Landschaft
1025659_
006
II. Verbindliche Berücksichtigung der städtebauli-
chen Ziele der Stadt Elsdorf Nach den vorgenann-
ten Maßstäben sind bei der Änderung der Braun-
kohleplanung die städtebaulichen Ziele der Stadt
Elsdorf verbindlich zu berücksichtigen:
- Die in Ziel 6.2 genannten Entwicklungsflächen für
den Strukturwandel sind um die Flächen des nörd-
lichen Uferbereichs zu ergänzen, auf denen die
Stadt Elsdorf die Errichtung eines städtebaulich at-
traktiven Übergangs zum See beabsichtigt (soge-
nannter „Hafenbalkon“). Es ist nicht ausreichend,
Entwicklungsflächen lediglich in einem Umfang
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Unter "Entwicklungsfläche Strukturwandel"
wird in der zeichnerischen und textlichen Fest-
legung der Bereich der Tagesanlagen gefasst.
Diese Bezeichnung ist im Zusammenhang mit
den Anforderungen an die Rekultivierung zu se-
hen. Die dort vorliegende industrielle Vorprä-
gung soll für die Folgenutzung erhalten bleiben
und nicht in eine anderweitige - forstliche - Re-
kultivierung umgewandelt werden. Somit ist
eine entsprechende Vorgabe aus dem Braun-
kohlenplan für die sp ätere Konkretisierung der
Wiedernutzbarmachungsplanung im Ab-
-
- 97 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
von insgesamt 130 ha auf den Flächen der heuti-
gen Tagesanlagen und Kohlebunker vorzusehen.
schlussbetriebsplan erforderlich. Aufgrund die-
ser besonderen Situation erfolgt eine geson-
derte Farbgebung und Bezeichnung in der
zeichnerischen Darstellung des Braunkohlen-
plans.
Dies schließt Entw icklungsflächen an anderer
Stelle nicht aus, entsprechende Hinweise dazu
finden sich beispielsweise auch in Erläute-
rungskarte 2A, die auch den Bereich vor Elsdorf
entsprechend informell ausweist. Allerdings ist
im Rahmen der Wiedernutzbarmachung im Be-
reich des Hafenbalkons eine forstliche Rekulti-
vierung vorgesehen. Dabei wird beachtet, dass
in diesem Bereich keine Bepflanzungen vorge-
nommen werden, die einer späteren städtebau-
lichen Entwicklung entgegenstehen. Zur Er-
möglichung eines Seequartiers Elsdorf (Haf en-
balkon) als Folgenutzung wird die betreffende
Fläche bergbaulich entsprechend hergestellt
und rekultiviert. Dabei soll die geplante städte-
bauliche Folgenutzung, die kein bergbauliches
Vorhaben ist und somit nicht durch die Berg-
bautreibende realisiert wer den kann, insofern
berücksichtigt werden, als das für die Rekulti-
vierung dieses Bereichs keine Bestockung mit
- 98 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Gehölzen o.ä. erfolgt. Die konkrete Wie-
dernutzbarmachungsplanung ist Gegenstand
des bergrechtlichen Abschlussbetriebsplanes.
Gliederung der
Landschaft
1025661_
022
Kap. 6.2 Gliederung der Landschaft
Der 1. Absatz des Ziels sollte durch folgenden Satz
ergänzt werden:
„Die meist zu bewaldenden oder als Halboffenland
zu entwickelnden bzw. bereits entwickelten Berei-
che sollen als Bereich zu Schutz der Natur gesi-
chert werden.“ Gegen die Festlegung von 20 ha für
Straßen bestehen Bedenken.
Begründung:
Entsprechend der Änderungsvorschläge zur zeich-
nerischen Darstellung sollte der Mantel von Bio-
topverbundflächen, die als BSN gesichert werden
sollten, auch t extlich dargestellt werden.
Hinsichtlich der Bedenken zu den Straßenflächen
wird auf die Stellungnahme zum Kap. 7.1 verwie-
sen.
Im Umsetzungs- und Konkretisierungs-Hinweis am
Ende des Kapitels (auch in den folgenden Kapi-
teln) sollte „Landschaftsgesetz“ erse tzt werden
durch „Landesnaturschutzgesetz“.
Stellung-
nahme wird
teilweise ge-
folgt.
Dem Änderungsvorschlag zu Nr. 6.2, Ziel 1
Abs. 1 Gliederung der Landschaft kann nicht
entsprochen werden. Die Ausweisung von Be-
reichen zum Schutz der Natur ist nicht Gegen-
stand der Braunkohlenplanung, sondern Auf-
gabe der Regionalplanung. Die innerhalb des
Ziels formulierten Zielsetzungen stehen einer
solchen Festlegung auf regionalplanerischer
Ebene allerdings grundsätzlich nicht entgegen.
Der Konkretisierungshinweis “Landesnatur-
schutzgesetz" wird angepasst.
In Kapitel 6.2 Gliede-
rung der Landschaft
und Kap. 6.3 Tage-
bausee wird jeweils
unter "Umsetzung
und Konkretisierung
der Ziele insbeson-
dere:" das "Lan-
desnaturschutzgesetz
NRW" eingefügt und
das veraltete Land-
schaftsgesetz gestri-
chen.
- 99 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Gliederung der
Landschaft, Im-
missio-
nen/Emissionen
1025660_
003
Besonders wichtig bleibt, auch als Ziel der Braun-
kohlenplanung, die Reaktivierung der Ortslage
Morschenich-Alt zum Ort der Zukunft. Hierzu wer-
den bereits erforderliche Schritte für den Rücker-
werb abgewickelt und erste Projekte zur Reaktivie-
rung gemeinsamem mit allen förderrelevanten
Stellen umgesetzt. Diese Projekte dürfen zu kei-
nem Zeitpunkt durch zukünftig entstehende Immis-
sionen des Tagebaurestbetriebs gestört werden.
Hierzu sind Festsetzungen zu gegenseitigen
Rücksichtnahme bis zum Ende der Braunkohlen-
förderungen 2029, dem Ende der Tagebaumodel-
lierung 2035 und darüber hinaus zu treffen.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Der Rückerwerb der Ortslage Morschenich -Alt
an die Gemeinde Merzenich wurde bereits ein-
geleitet. Darüber hinaus ist zu beachten, dass
die Ortslage Morschenich-Alt mit der Verkleine-
rung des Abbaufeldes nicht mehr Bestandteil
des geänderten Braunkohlenplans „Teilplan
12/1 – Hambach – Abbau- und Außenhalden-
fläche des Tagebaues Hambach“ ist. Unabhän-
gig davon wird die Entwicklung der Ortslage
Morschenich-Alt im Braunkohlenplan berück-
sichtigt und auch als Schwerpunkt für eine städ-
tebauliche Entwicklung in der Erläuterungs-
karte 2A dargestellt. Eine weitere Konkretisie-
rung muss in den nachgeordneten Pla nungs-
und Zulassungsverfahren erfolgen.
-
Gliederung der
Landschaft,
Straßen und
Leitungen
1025500_
003
Grundsätzlich sollte der Braunkohleplan die nach-
folgenden kommunalen Planungen der Gemeinde
Niederzier, die ebenfalls bereits in der Stellung-
nahme zum Regionalplan erwähnt wurden, ermög-
lichen und unterstützen: - Errichtung eines Besu-
cher- und Informationszentrum auf der Sophien-
höhe, - Zufahrts-/Versorgungsstraße zum Be-
suchs- und Informationszentrum auf der Sophien-
höhe (Untergrundaufbereitung ist bereits durch
RWE angelegt und durch Werksfahrzeuge befahr-
bar – Schwarzdecke fehlt), - Zugang zum See, -
Stellung-
nahme wird
teilweise ge-
folgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Die Rahmenplanung der Neuland Hambach
GmbH wurde im Rahmen der Entwurfserarbei-
tung entsprechend des Beschlusses des
Braunkohlenausschusses vom 13.12.2021, als
interkommunal abgestimmtes Konzept berück-
sichtigt (Errichtung und Erschließung eines Be-
sucher- und Informationszentrums auf der So-
phienhöhe, Realisierung von Seezugängen, die
auch der Gemeinde Niederzier zuzuordnen
Erläuterungskarte
2A: Ergänzung eines
städtebaulichen Ent-
wicklungsbereiches
am Fuße der So-
phienhöhe
- 100 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Strandabschnitt, hinsichtlich einer freizeitlichen
Nutzung (Schwimmen, etc.), - Bootsanleger/-steg,
- Ferienwaldsiedlung, auf ökologischer Basis am
Fuße der S ophienhöhe mit Anleger und Strand,
Freizeitspot am Westufer des künftigen Sees, - Er-
weiterung/Verlängerung der Hambachbahn für die
Bereiche Personennahverkehr und Güterverkehr,
- Hambach Loop (Projekt Neuland Hambach
GmbH). Darüber hinaus sollte am Fuße de r So-
phienhöhe ein weiterer Städtebaulicher Entwick-
lungsbereich (Ausbau/Erweiterung der vorhande-
nen Parkfläche und Anbindung ÖPNV) ausgewie-
sen werden, welcher im Rahmen der verkehrlichen
Erschließung des Besucher - und Informations-
zentrums erforderlich ist. Des Weiteren bleibt zu
erwähnen, dass die Gemeinde Niederzier die Stel-
lungnahme der Neuland Hambach GmbH vollum-
fänglich unterstützt und befürwortet.
sind, Erstellung von Strandzonen, Wassernut-
zung durch Wasserzugänge und Erschließung
durch den Hambach Loop). Weitere Konkreti-
sierungen hierzu erfolgen über den Abschluss-
betriebsplan.
Mögliche Konzeptionierungen zur Folgenut-
zung der Werksbahn sind nicht Gegenstand
dieses Braunkohlenplanänderungsverfahrens.
Im Übrigen ist zu beachten, dass Vorhaben, wie
die Realisierung von Bootsanlegern, keine
bergbaulichen Vorhaben sind und somit nicht
über bergbauliche Genehmigungsverfahren re-
alisiert werden können.
Die Ergänzung eines städtebaulichen Entwick-
lungsbereiches am Fuße der Sophienhöhe wird
in der Erläuterungskarte 2A vorgenommen.
Gliederung der
Landschaft,
Straßen und
Leitungen
1025534_
006
Die Fläche der Tagesanlagen und des Kohlebun-
kerns in Größe von ca . 130 ha wird als Entwick-
lungsfläche für den Strukturwandel vorgesehen.
Die Umsetzung ist aus Sicht der EwiG eine unab-
dingbare Voraussetzung für einen gelungenen
Strukturwandel. Voraussetzung ist jedoch eine
gute infrastrukturelle Anbindung durch den An-
schluss der Hambach - Bahn an die Rurtalbahn,
wie sie in der Studie „Raum zwischen den Seen“
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die Entwicklung der Tagesanlagen und des Be-
reichs des Kohlebunkers erfolgt über die Per-
spektive.Struktur. Wandel GmbH, die auf
Grundlage einer Bestandsaufnahme derzeit
Struktur- und Nutzungskonzepte erarbeitet.
Eine Folgenutzung der Hambachbahn und eine
mögliche Anbindung an die Rurtalbahn wird da-
bei auch berücksichtigt. Entsprechende Kon-
zepte liegen derzeit allerdings noch nicht vor
-
- 101 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
bereits gefordert wurde. Die Erschließung der So-
phienhöhe für den motorisierten Verkehr ist für die
touristische Entwicklung dort unerlässlich. Das von
der EwiG und Ne uland Hambach geplante Besu-
cherinformationszentrum auf der Sophienhöhe
kann seinen Sinn und Zweck nur erfüllen, wenn es
durch entsprechende Verkehrsinfrastruktur auch
barrierefrei erreichbar sein wird. Es ist aus Sicht
der EwiG sehr zu begrüßen, dass dem T ext des
Entwurfs neben der Hauptkarte des Rahmenplans
auch Erläuterungskarten beigefügt sind. Alle diese
Karten zeigen durchgehend um den gesamten
See direkt an der Seekante forstliche Flächen. Im
Braunkohlenplan sind die Flächen für Seezugang
und intensiv e Freizeitnutzung nicht enthalten, je-
doch in den Karten 2A und 2B in unterschiedlichen
Größen. Dies erscheint der EwiG als verwirrend
und widersprüchlich, da in der Karte 2B „Zwischen-
nutzung“ die Flächen für Seezugänge und inten-
sive Freizeitnutzung wesentl ich größer dargestellt
als in Karte 2A „Nutzungsschwerpunkte“. Auf den
Seiten124 und 125 wird eine Tabelle mit den Bo-
dennutzungsarten mit Größenangaben gezeigt.
Bei der Fläche (ca. 20 ha) für Straßen, einschließ-
lich Erschließung innerhalb der Entwicklungsf lä-
che für den Strukturwandel ist zu bemerken, dass
es bisher kein abgeschlossenes Konzept für die
Raumaufteilung sowie die Erschließung dieser
und können somit im Braunkohlenplan auch
nicht mit aufgenommen werden.
Die Erschließung des Besucherinformations-
zentrums wird im Braunkohl enplan in Kap. 7.1
bereits thematisiert. Dort wird über das Ziel 2
festgelegt, dass "die Sophienhöhe und das Be-
sucherinformationszentrum ... für den motori-
sierten Individualverkehr und Fahrräder zu-
gänglich gemacht werden soll."
Die zeichnerische Festlegun g des Braunkoh-
lenplans kann die Flächen für Freizeitnutzun-
gen nicht übernehmen, da es sich bei der Ent-
wicklung von Freizeitnutzungen nicht um berg-
bauliche Vorhaben handelt. Die Herstellung
und Inwertsetzung der Seezugänge kann somit
kein Ziel der Wiedernutzbarmachung im Braun-
kohlenplan sein, sondern soll im Rahmen der
Wiedernutzbarmachung vielmehr für eine Rea-
lisierung durch Dritte ermöglicht werden. Die
Erläuterungskarten haben deshalb keine bin-
dende Wirkung, sondern dienen lediglich der
Information. Dass die Seezugänge in den Kar-
ten 2A und 2B in unterschiedlicher Größe dar-
gestellt sind, ist darauf zurückzuführen, dass
die Karten sich auf unterschiedliche Zeiträume
beziehen. Die Karte 2B bezieht sich auf die
- 102 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Fläche gibt. Insofern ist diese Größenangabe be-
liebig unkonkret.
Phase der Zwischennutzung, in der temporär
auch intensive Freizeitnutzungen auf den See-
böschungen vorgesehen sind. In Karte 2A, die
den Zeitpunkt nach der vollständigen Seebefül-
lung darstellt, liegen diese Bereiche im Tage-
bausee und stehen damit nicht mehr zur Verfü-
gung.
Es ist richtig, dass die konkrete Erschließung
innerhalb der Entwicklungsfläche Strukturwan-
del noch nicht geplant ist. Gleichwohl sollen die
Zuwegungen zu der Entwicklungsfläche erhal-
ten bleiben. Darüber hinaus sind weitere Wege
innerhalb der Entwicklungsfläche erforderlich,
die in der Flächenbilanz allerdings in die 130 ha
fallen, die für die Entwicklungsfläche Struktur-
wandel ausgewiesen sind. Mit dem Zusatz "ein-
schließlich Erschließung innerhalb Entwick-
lungsfläche Strukturwandel" soll verdeutlicht
werden, dass zu den ca. 20 ha Straßen - auch
unter Berücksichtigung der Entwicklungsfläche
Strukturwandel - keine weiteren Flächen für
Straßen hinzukommen.
Gliederung der
Landschaft,
Straßen und
Leitungen
1025660_
002
Die überregionalen Entwicklungen rund um den
Tagebau Hambach sind für die Gemeinde Merze-
nich von Herausragender Bedeutung. Daher ver-
weist die Gemeinde an dieser Stelle nochmals auf
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Herrichtung von Seezugängen wird im
Braunkohlenplan berücksichtigt. So ist auch die
Realisierung eines Seezu gangs vor der Orts-
lage Morschenich-Alt (Bürgewald) (siehe Kap.
-
- 103 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
die Herrichtung eines frühzeitigen Seezugangs für
die Ortslage „Bürgewald" beachtet wird. Auch die
Berücksichtigung zur Realisierung des Hambach
Loop sollte im Braunkohlenplan aufgegriffen wer-
den. Zusätzlich sollte die Weiternutzung der „Ham-
bachbahn" und der Anschluss an das öffentliche
Schienennetz dieser durch den Braunkohlenpl an
befürwortet werden. Hier werden unter anderem
die Weichen für die zukünftige Entwicklung ge-
stellt.
6.3, S. 132) vorgesehen. Dabei ist zu berück-
sichtigen, dass der Zeitpunkt einer Nutzung von
Seezugängen von den betrieblichen Rahmen-
bedingungen abhängt. Eine Konkretisierung er-
folgt in den ents prechenden Betriebsplänen.
Die Entwicklung des Hambach Loops wird im
Braunkohlenplan ebenfalls berücksichtigt.
Dazu heißt es auf S. 142: "Ein Rad - und Wan-
derweg, der sogenannte Hambach Loop, soll
die zentrale interkommunale Infrastruktur in der
Tagebaufolgelandschaft, der die Anrainerkom-
munen miteinander vernetzt, werden."
Gliederung der
Landschaft,
Zeichnerische
Festlegung
1025604_
070
Zusammenfassung und Kernaussagen: 2. In der
Zeichnerischen Festlegung sind im Bereich der
:porta sophia landwirtschaftliche Flächen so einzu-
zeichnen, wie sie im Plan der Wiedernutzbarma-
chung festgelegt wurden. Auch müssen diese Flä-
chen in der Gesamtflächenbilanzierung zur Ober-
flächengestaltung (S. 124-125 der textlichen Fest-
legungen, Teil A) Berücksichtigung finden.
Stellung-
nahme wird
gefolgt.
Der Hinweis ist zutreffend. Die genannten land-
wirtschaftlichen Rekultivierungsflächen fehlen
fälschlicherweise in der Zeichnerischen Festle-
gung und in den Erläuterungskarten, werden im
Rahmen der Flächenbilanzierung allerdings be-
reits berücksichtigt. Die Zeichnerische Festle-
gung und die Erläuterungskarten werden da-
hingehend korrigiert.
Ergänzung der zeich-
nerischen Festlegung
und der Erläuterungs-
karten um die land-
wirtschaftliche Fläche
im Bereich :porta so-
phia
Immissio-
nen/Emissionen
1025465_
001
Lärm: Für den Tagebau selber besteht seitens des
Dezernates 53 keine immissionsschutzrechtliche
Zuständigkeit. Unabhängig davon wird angeregt,
den vorletzten Satz (Seite 18) der Lärmprognose
zu überprüfen. Das Dezernat 53 ist als Obere Im-
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Auf Seite 18 der Lärmprognose ist ein redakti-
oneller Fehler durch eine doppelte Verneinung
aufgetreten. Das Wort "nicht" ist daher im ers-
ten Satz des ersten vollständigen Absatzes
falsch.
Im Umfeld der Tagebaue werden zur Erfüllung
-
- 104 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
missionsschutzbehörde zuständig für Niederfre-
quenzanlagen zur Fortleitung von Elektrizität ein-
schließlich Bahnstromfernleitungen nach § 1 Ab-
satz 2 Nummer 2 der Verordnung über elektro-
magnetische Felder (26. BImSchV) mit einer
Spannung von 110.000 Volt (110 kV) o der mehr.
Nach den hier vorliegenden Informationen verläuft
eine 380 kV -Leitung östlich des Tagebaus zwi-
schen Kerpen und Elsdorf im Bereich Widdendorf.
Durch diese Leitung sind Lärmimmissionen (Vor-
belastung) nicht auszuschließen (siehe dazu auch
die Aufpun kte Nr. 13 und 15 in der vorgelegten
Lärmprognose). Einzelheiten zu der in Tabelle 8
aufgeführten Vorbelastung werden in der Lärm-
prognose nicht genannt.
von Nebenbestimmungen der Hauptbetriebs-
pläne gutachterliche Messungen, u. a. zu Ge-
räuschen, durchgeführt. Hierbei handelt es sich
um Langzeitmessungen von i.d.R. 10 bis 14 Ta-
gen mit einer Frequenz von 1 bis 2/a. Bei den
Vorbelastungswerten handelt es sich um die
zur Nachtzeit gemessenen Leq. Es ist daher
davon auszugehen, dass auch die in der Stel-
lungnahme genannte mögliche Vorbelastung
von Hochspannungsleitungen durch die Mes-
sungen erfasst worden ist und sich in den ge-
nannten Pegeln wiederfindet. Insbesondere der
Messort Widdendorf ist durch eine hohe Ver-
kehrsbelastung geprägt.
Immissio-
nen/Emissionen
1025465_
002
Staubemissionen/-immissionen: - Aus den Unter-
lagen geht nicht klar hervor, ob bzw. welche Maß-
nahmen nach Ende der Abbauphase zur Minde-
rung evtl. Staubemissionen durchgeführt werden
bzw. wie die Umsetzung dieser Maßnahmen abge-
sichert wird. - In den Angaben zur Umweltprüfung
wird der Luftreinhalteplan Hambach erwähnt. Er-
gänzend wird von hier auf die „Gebietsbezogene
Gesamtstrategie zur Verbesserung der Luftqualität
im Rheinischen Braunkohlenrevier“ (Bezirksregie-
rung Köln, Sachstand 2017) hingewiesen. - Für die
Stellung-
nahme wird
teilweise ge-
folgt.
Die Ausführungen auf S. 63 ff. beziehen sich
auf die "Auswirkungen des Abbaus und der
Verkippung".
Speziell zu den immissionsbezogenen Auswir-
kungen in der Abschlussphase siehe die Aus-
führungen auf S. 141/142 und S. 144 der Anga-
ben zur Umweltprüfung, auf die hiermit aus-
drücklich Bezug genommen wird. Nach Been-
digung der Kohlegewinnung wird es weiterg e-
hende Modellierungsarbeiten der Böschungen
Kapitel 3.1, Erläute-
rung: die Angabe "2.6
TA Luft" wird durch
"den einschlägigen
Fachvorschriften" er-
setzt.
- 105 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Angabe „2.6 TA Luft“ auf Seite 65 des Braunkoh-
leplanes wird eine Überprüfung angeregt.
durch Hilfsgeräte, Rückbauarbeiten, etc. ge-
ben. Bei allen erforderlichen Arbeiten werden
geeignete Immissionsschutzmaßnahmen ent-
sprechend dem Stand der Technik und nach
den Vorgaben der Immissionsschutzrichtlinie
der Bezirksregierung Arnsberg durchgeführt
und über bergrechtliche Betriebspläne abgesi-
chert. Zu jedem Zeitpunkt der Förder - und Ab-
schlussphase werden die einschlägigen fach-
rechtlichen immissionsbezogenen Anforderun-
gen eingehalten werden.
Die Angabe "2.6 TA Luft" wird durch "den ein-
schlägigen Fachvorschriften" ersetzt.
Immissio-
nen/Emissionen
1025567_
010
3.1 Immissionsschutz
"Ziel: Die gebotenen lmm issionsschutzmaßnah-
men sind vorrangig an der Quelle durchzuführen
und bis Betriebsende zu erhalten, so dass die Si-
cherheitszone hierfür so wenig wie möglich bean-
sprucht wird. Die angrenzenden Wohnsiedlungs-
bereiche, Ortslagen und Gewerbebetriebe sind
rechtzeitig vor dem Abbau durch funktionsfähige
begrünte Schutzwälle in der Sicherheitszone oder
durch andere Maßnahmen vor Emissionen des Ta-
gebaues nach dem neuesten Stand der Technik
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Nach Beendigung des Großgeräteeinsatzes
wird es weitergehen de Modellierungsarbeiten
der Böschungen durch Hilfsgeräte, Rückbauar-
beiten, etc. geben. Bei allen erforderlichen Ar-
beiten werden geeignete Immissionsschutz-
maßnahmen entsprechend dem Stand der
Technik und nach den Vorgaben der Immissi-
onsschutzrichtlinie der BR Arnsberg durchge-
führt und über bergrechtliche Betriebspläne ab-
gesichert.
-
- 106 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
wirksam zu schützen. Nach dem Fortfall der Ursa-
che sind die erstellten Anlage n wieder zu entfer-
nen, sofern und soweit sie nicht einem in anderen
Planungen festgelegten Verwendungszweck zu-
geführt werden."
Wir stimmen dem Vorgehen zu. Es sind größtmög-
liche Maßnahmen zu ergreifen und der Fokus
muss auf die Ortslagen gerichtet werden, die einer
zunehmenden Belastung durch Emissionen von
Lärm und Staub, durch das Heranrücken des Ta-
gebaus ausgesetzt sind. Die lmmissionsschutz-
maßnahmen sind nicht nur bis zum „Betriebs-
ende", sondern bis zum Abschluss aller Arbeiten,
bei denen mit Staub- oder Lärmimmission zu rech-
nen ist, durchzuführen, beispielsweise der Bö-
schungsgestaltung oder der Zwischennutzung.
Immissio-
nen/Emissionen
1025567_
031
Teil B Seite 76 - 83 (UP)
Die Beschreibung der Auswirkungen auf das lo-
kale Klima orientieren sich an dem Klimagutachten
des Büros GEO NET. Das Klimagutachten stellt
die Auswirkungen nachvollziehbar dar. Der Dar-
stellung kann daher aus hiesiger Sicht gefolgt wer-
den.
Die Betrachtung der Emissionen im Rahmen der
globalen klimatischen Auswirkungen bezieht sich
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Zur Darstellung der Treibhausgasemissionen:
Auf die für § 13 KSG relev anten Gesichts-
punkte wird auf den S. 101 und S. 230/231 der
Angaben der Vorhabenträgerin zur Umweltprü-
fung eingegangen und auf S. 76 der Umwelt-
prüfung. Die dortigen Ausführungen genügen
den Anforderungen von § 13 KSG und der dazu
ergangenen Rechtsprechung des Bundesver-
waltungsgerichts, so dass insoweit kein Ergän-
zungsbedarf besteht.
-
- 107 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
ausschließlich auf die akuten Treibhausgasemissi-
onen des jährlichen Kraftstoffverbrauches der ge-
nutzten Maschinen und Geräte. Je nach Beseiti-
gung oder Wiedernutzung der Maschinen und Ge-
räte können Folgeemissionen entstehen. Im Sinne
des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sollte
eine Betrachtung der globalen Auswirkungen auch
die Emissionen des jeweiligen Umgangs mit den
Maschinen und Geräten nach Beendigung der
Kohlenverstromung umfassen.
Immissio-
nen/Emissionen
1025604_
042
S. 63 – Immissionsschutzmaßnahmen: „Nach dem
(Fortfall der Ursache - rot) sind die erstellten Anla-
gen wieder zu entfernen, sofern und sowe it sie
nicht einem in anderen Planungen festgelegten
Verwendungszweck zugeführt werden. (Zusätzlich
ist nach der Entfernung der Immissionsschutz-
maßnahme der Ursprungszustand der bean-
spruchten Fläche wiederherzustellen.“ - blau) -
Hier sollte der Begriff „U rsache“ genauer definiert
werden. - Über die Verschneidung zu anderen Pla-
nungen ist die Stadt Elsdorf im Einzelfall zu infor-
mieren.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Ein Ergänzungserfordernis wird nicht erkannt,
mögliche Rückbauverpflichtungen ergeben
sich auch aus dem Fachrecht. Unter der Ursa-
che ist die betriebsbedingte Entstehung von
Emissionen zu verstehen, die gemäß Stand der
Technik eine Vermeidung oder Verminderung
von Immissionen nach sich zieht.
Die Beteiligung an den jeweiligen Verfahren
richtet sich nach den fachrechtlichen Vorgaben.
-
Immissio-
nen/Emissionen
1025604_
043
S. 64: „Darüber hinaus können Immissionsschutz-
maßnahmen, wie z. B. Aufschüttung und Bepflan-
zung von Schutzdämmen, Errichtung von Schutz-
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Die Durchführung etwaig er Immissionsschutz-
maßnahmen und die Beteiligung an den dafür
-
- 108 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
wänden, Verlegung von Transportanlagen in Ein-
schnitte sowie Filteranlagen für Gewerbebetriebe
(passiver Immissionsschutz) erforderlich werden.“
- Über weitere, in Zukunft zu errichtende Maßnah-
men ist die Belegenheitskommune zu unterrichten.
Es wird darauf verwiesen, dass nur zwingend not-
wendige Ma ßnahmen in der Sicherheitszone zu
errichten sind. In den nächsten Jahren sollen erste
freizeittouristische Nutzungen an der Tagebau-
kante entstehen.
erforderlichen Verfahren richtet sich nach den
fachrechtlichen Vorgaben.
Immissio-
nen/Emissionen
1025604_
068
S. 67ff.: - Die Betrachtung der Emissionen im Rah-
men der globalen klimatischen Ausw irkungen be-
zieht sich nur auf die akuten Treibhausgasemissi-
onen des jährlichen Kraftstoffverbrauches der bis-
herigen genutzten Maschinen und Geräte des Ta-
gebaubetreibers. Je nach Beseitigung oder Wie-
dernutzung der Maschinen und Geräte können
Folgeemissionen entstehen. Diese Folgeemissio-
nen nach Beendigung der Kohlenverstromung soll-
ten in einer weiteren Betrachtung auch untersucht
werden.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Auf die für § 13 KSG relevanten Gesichts-
punkte wird auf den S. 101 und S. 230/231 der
Angaben der Vorhabenträgerin zur Umweltprü-
fung eingegangen und auf S. 76 der Umwelt-
prüfung. Die dortigen Ausführungen genügen
den Anforderungen von § 13 KSG und der dazu
ergangenen Rechtsprechung des Bundesver-
waltungsgerichts, so dass insoweit kein Ergän-
zungsbedarf besteht.
-
Immissio-
nen/Emissionen
1025661_
009
Kap. 3.1 Immissionsschutz
Das Ziel sollte wie folgt umformuliert werden:
„ Die gebotenen Immissionsschutzmaßnahmen
sind vorrangig an der Quelle durchzuführen und
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Auf der Planungsebene des Braunkohlenplans
werden die Grundzüge der Wiedernutzbarma-
chung und Verteilung der Nutzungsarten fest-
gelegt. Eine weitergehende Ausgestaltung der
-
- 109 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
bis zur vollständigen Befüllung des Restsees zu
erhalten, so dass die Sicherheitszone hierfür so
wenig wie möglich beansprucht wird.
Die angrenzenden Wohnsiedlungsbereiche, Orts-
lagen und Gewerbebe -triebe sind rechtzeitig vor
dem Abbau durch funktionsfähige begrünte
Schutzwälle in der Sicherheitszone oder durch an-
dere Maßnahmen vor Emissionen des Tagebaues
nach dem neuesten Stand der Technik wirk -sam
zu schützen. Nach dem Fortfall der Ursache sind
die erstellten Anlagen wieder zu entfernen, sofern
und soweit sie nicht einem in anderen Planunge n
festgelegten Verwendungszweck zugeführt wer-
den. Immissionsschutzwälle sind zu begrünen und
als Teil des Biotopverbunds und zum Schutz der
Bevölkerung zu erhalten.“
Begründung:
Die begrünten Immissionsschutzdämme vor der
Stadt Elsdorf sind aus Sicht der N aturschutzver-
bände, entgegen den Ausführungen auf Seite 56
und 63, dauerhaft zu erhalten und langfristig in die
Rekultivierungsmaßnah-men und den Biotopver-
bund mit einzubeziehen. Den Erhalt sehen wir al-
lein aufgrund der weiterhin zu erwartenden Immis-
sionen auf längere Zeit als dringend geboten,
siehe dazu auch Seite 64/65: „Die freigelegten Flä-
chen können daher bei entsprechenden Witte-
Festlegungen der Wiedernutzbarmachung er-
folgt im Rahmen der nachgelagerten Ab-
schlussbetriebsplanverfahren. Dies betrifft
auch Festlegungen zum Erhalt von Immissions-
schutzwällen. Grundsätzlich wird jedoch kein
Konflikt zu einem Biotopverbundsystem gese-
hen, selbst wenn Immissionsschutzwälle nicht
dauerhaft erhalten blieben, da ausreichend
Raum für weitere Pflanzungen gegeben ist.
Die förderabhängigen Maßnahmen zum Immis-
sionsschutz, z.B. Bedüsungen an Großgeräten
und Bandanlagen, entfallen mit der Einstellung
der Betriebstätigkeit der jeweiligen Geräte und
Anlagen sowie deren Rückbau. Sie können da-
her nicht bis zur vollständigen Befüllung des
Sees aufrechterhalten werden.
- 110 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
rungsverhältnissen zu einer großflächigen Staub-
quelle werden und in der Nachbarschaft der Tage-
baue zu entsprechenden Belastu ngen führen. Im-
missionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer ge-
eignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder
Belästigun-gen für die Allgemeinheit oder die
Nachbarschaft herbeizuführen, sind als schädliche
Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmis-
sionsschutzge-setzes anzusehen (§ 3 Abs. 1 BIm-
SchG).“
Keine Beden-
ken
1024209_
001
Gegen das im Betreff genannte Verfahren beste-
hen aus unser Sicht keine Bedenken.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Es wird kein Einwand vorgetragen, daher gibt
es hierzu keine Anmerkung.
-
Keine Beden-
ken
1024914_
001
Bevor wir auf die Unterlagen eingehen, möchten
wir uns zunächst bei Ihnen für die bislang sehr
stringente und zügige Durchführung des Braun-
kohlenplanänderungsverfahrens für den Tagebau
Hambach bedanken. Als Bundesverband Braun-
kohle arbeiten wir mit unseren Mitgliedern aktiv da-
ran, die Transformation der Braunkohleindustrie
und die Energiezukunft Deutschlands mitzugestal-
ten. Die Vielzahl der nun anstehenden Genehmi-
gungsverfahren im Rheinischen Revier, die nach
dem vorgezogenen Kohleausstieg unter einem
enormen Zeitdruck stehen, begleiten wir demnach
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Es wird kein Einwand vorgetragen, daher gibt
es hierzu keine Anmerkung.
-
- 111 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
gespannt und begrüßen sehr, dass mit dem Auf-
stellungsbeschluss im Braunkohlenplanände-
rungsverfahren Teilplan 12/1 am 27.10.2023 ein
wichtiger Meilenstein für die Fortführung und Wie-
dernutzbarmachung des Tagebaus H ambach ge-
lungen ist. Insgesamt sehen wir im Entwurf des ge-
änderten Braunkohlenplans für den Tagebau
Hambach eine abgewogene und zeitgemäße Pla-
nunterlage, in der alle Belange rund um den Tage-
bau berücksichtigt wurden und bereits sehr kon-
krete Vorgaben für den weiteren Betrieb sowie die
Wiedernutzbarmachung des Tagebaus enthalten
sind. Sowohl die technischen Anforderungen als
auch die Vorstellungen hinsichtlich einer vielfälti-
gen Landschaftsgestaltung (Landwirtschaft, Forst,
Ökologie und Strukturwandel) für Z wischen und
Folgenutzungen des Tagebaus wurden im Entwurf
des Braunkohlenplans Hambach aus unserer Sicht
vernünftig und im richtigen Maß umgesetzt. Insbe-
sondere die in der zeichnerischen Festlegung dar-
gestellte Abbaugrenze mit der vollständigen Inan-
spruchnahme der sogenannten „Manheimer
Bucht" begrüßen wir sehr, da nur unter Nutzung
der innerhalb der Manheimer Bucht liegenden
Sande und Kiese eine Herstellung dauerhaft
standsicherer Böschungen und eine ordnungsge-
mäße Rekultivierung des Tagebaus Hambach ge-
lingen kann. Wie im Gutachten zur Massenbilanz
- 112 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
des Tagebaus Hambach durch die Experten der
ahu GmbH, FUMINCO GmbH und ZAI mbH An-
fang 2022 bestätigt, besteht neben dem Erhalt der
ehemaligen Kirche Manheim -Alt kein Handlungs-
spielraum für eine weitere Verkleinerung der Man-
heimer Bucht. Wir bitten deshalb darum, mögliche
Forderungen zur Nicht-Inanspruchnahme von Be-
reichen innerhalb der Manheimer Bucht nicht zu
bedienen und die vollständige Hereingewinnung
der Manheimer Bucht und somit eine ordnungsge-
mäße Rekultivi erung des Tagebaus Hambach
durch den Braunkohlenplan zu ermöglichen. Ge-
mäß dem Entwurf des Braunkohlenplans soll die
Kohlegewinnung im Tagebau Hambach 2029 en-
den. Anschließend ist ein Nachlaufbetrieb erfor-
derlich, der die abschließende Rekultivierung des
Tagebaus beinhaltet. Dabei ist zu berücksichtigen,
dass auch nach dem Beginn der Seebefüllung in
2030 weiterhin Rekultivierungsmaterial aus dem
Tagebau Garzweiler nach Hambach transportiert
und dort verbracht werden muss. Gegen Ende des
Tagebaubetriebs wird diese Aufgabe sowie auch
die grundsätzliche Böschungsgestaltung immer
kleinteiliger und entsprechend komplex in der Um-
setzung. Die Vorgaben hinsichtlich des zeitlichen
Rahmens für diese Maßnahmen sollten deshalb
nicht zu eng gefasst werden und sind mit de n Zie-
len zu den restlichen Gestaltungsarbeiten im
- 113 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Großgerätebetrieb „bis Ende 2035" (Kapitel 2.2
und Kapitel 2.3) aus unserer Sicht richtig formu-
liert. Eine mögliche Forderung zur Verknappung
des zeitlichen Budgets würde den Ansprüchen an
eine hochwertige Rekultivierung nicht gerecht und
sollte deshalb vermieden werden.
Keine Beden-
ken
1025285_
001
Im reduzierten Geltungsbereich des Braunkohlen-
plans „Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau- und Au-
ßenhaldenfläche des Tagebaus Hambach“ verlau-
fen keine Höchstspannungsleitungen von
Amprion. Gegen die geplanten Änderungen inner-
halb der Abgrenzung des Braunkohlenplans beste-
hen daher aus Sicht von Amprion keine Bedenken.
Gemäß den Antragsunterlagen wurden die arten-
schutzrechtlichen Ersatzmaßnahmen für den ur-
sprünglichen Braunkohlenplan, über die teilweise
die im Betreff genannten Höchstspannungsfreilei-
tungen von Amprion verlaufen, nahezu vollständig
umgesetzt. So wird bei der Reduzierung der Flä-
chen nun von einer Überkompensation ausgegan-
gen und somit sind neue, zusätzliche Maßnahmen
nicht erforderlich.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Es wird kein Einwand vorgetragen, daher gibt
es hierzu keine Anmerkung.
-
Keine Beden-
ken
1025334_
001
Mit Schreiben vom 31. Oktober 2023 bitten Sie die
Industrie- und Handelskammer zu Köln zur o. g.
Änderung des Braunkohlenplans „Teilbereich 12/1
– Hambach – Aufbau- und Außenhaldenflächen
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Es wird kein Einwand vorgetragen, daher gibt
es hierzu keine Anmerkung.
-
- 114 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
des Tagesbaues Hambach“ Stellung zu nehmen.
Nach Prüfung der zur Verfügung gestellten Unter-
lagen stellen wir fest, dass die IHK Köln keine Ein-
wände gegen die vorliegende Planung hat.
Keine Beden-
ken
1025419_
001
seitens des Dezernates 25 bestehen keine Beden-
ken gegen die o.g. Maßnahme. Zur Umweltprü-
fung bestehen mangels Zuständigkeit keine An-
merkungen. Daher wird Fehlanzeige angemeldet.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Es wird kein Einwand vorgetragen, daher gibt
es hierzu keine Anmerkung.
-
Keine Beden-
ken
1025495_
001
vielen Dank für die Beteiligung im Aufstellungsver-
fahren für die Änderung des Braunkohlenplans
„Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau- und Außen-
haldenfläche des Tagebaus Hambach“. Hierzu
nimmt das Fernstraßen-Bundesamt wie folgt Stel-
lung: Aufgrund der Entfernung des Vorhabens, der
äußeren Sicherheitslinie, von ca. 380 m zum äu-
ßeren Rand der befestigten Fahrbahn der Bunde-
sautobahn (BAB) 4, besteht aus anbaurechtlicher
Sicht keine Betroffenheit. Zudem ergaben sich aus
der Prüfung der Unterlagen zum o. g. Verfahren
keine Hinweise, dass Belange des geltenden Be-
darfsplans für die Bundesfernstraßen 2016 (An-
lage zu § 1 Absatz 1 Satz 2 Fernstraßenausbau-
gesetz (FStrAbG)) oder Verkehrsvorhaben des In-
vestitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) (Anlage
4 Abschnitt 1 Bau - und Ausbauvorhaben zu § 20
InvKG) betroffen oder diesbezüglich Konflikte zu
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Es wird kein Einwand vorgetragen, daher gibt
es hierzu keine Anmerkung.
-
- 115 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
erwarten sind. Wir weisen Sie im Allgemeinen da-
rauf hin, dass der aktuell gültige Bedarfsplan für
die Bundesfernstraßen 2016 (Anlage zu § 1 Ab-
satz 1 Satz 2 FStrAbG) sowie die Verkehrsvorh a-
ben des Investitionsgesetzes Kohleregionen (In-
vKG) (Anlage 4 Abschnitt 1 Bau - und Ausbauvor-
haben zu § 20 InvKG) konkret und projektbezogen
bei Ihren weiteren Planungen zu berücksichtigen
sind. Die Bedarfsplanprojekte (Anlage zu § 1 Ab-
satz 1 Satz 2 FStrAbG ) und Verkehrsvorhaben
(Anlage 4 zu den §§ 20 und 21 InvKG) finden Sie
unter folgendem Link: https://www.gesetze-im-in-
ternet.de/fstrausbaug/an-
lage.html ; https://www.gesetze-im-internet.de/in-
vkg/BJNR179510020.html Projektinformations-
system (PRINS*) zum Bundesverkehrswege-
plan: https://www.bvwp-pro-
jekte.de/map_street.html *Hinweis: Das PRINS
dient als Hintergrundinformation. Es stellt lediglich
ergänzende Informationen dar. Maßgebend sind
die Projekte des Bedarfsplans für die Bundesfern-
straßen 2016 (Anlage zu § 1 Absatz 1 Satz 2
FStrAbG).
Keine Beden-
ken
1025513_
006
entsprechend der FFH -Verträglichkeitsuntersu-
chung werden durch das Vorhaben keine erhebli-
chen Beeinträchtigungen d er Schutz - und Erhal-
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Es werden keine Bedenken vorgetragen, die
Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
-
- 116 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
tungsziele von FFH-Gebieten verursacht. Die Aus-
sagen der FFH -Verträglichkeitsuntersuchung, die
eine Verträglichkeit des Gesamtvorhabens (Ab-
bau, Wiedernutzbarmachung, Kippenabstrom und
Auswirkungen des Grundwasseranstiegs nach
Einstellung der Sümpfungsmaßnahmen) im Hin-
blick auf die Belange des koharenten europäi-
schen Netzes der Natura 2000 Gebiete im Wirk-
raum des Vorhabens attestieren, werden fachlich
nachvollzogen. Auch für die im Standarddatenbo-
gen aufgeführten Arten nach Anhang II der FFH-
Richtlinie sind demnach keine erheblichen Beein-
trächtigungen zu erwarten. Für die aufgrund der
Fortführung des Tagebaus und seiner Wiedernutz-
barmachung verursachten Wirkungen werden jeg-
liche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele der
Natura 2000-Gebiete ausgeschlossen, sodass es
keiner Prüfung potenzieller Kumulationswirkungen
mit anderen Plänen und Projekten bedarf.
Keine Beden-
ken
1025548_
021
Auch aus Sicht der der Unteren Naturschutzbe-
hörde des Kreises Düren bestehen keine Beden-
ken gegen die Änderung des Braunkohlenplans
Hambach Teilplan 12/1. Durch die Verringerung
der Abbaufläche verringert sich der ursprünglich
avisierte Eingriff. Dieser wird, wie seinerzeit vorge-
sehen, im Rahmen der Rekultivierung und durch
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Der eingebrachte Inhalt wird zur Kenntnis ge-
nommen.
-
- 117 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
bereits durchgeführte externe Ausgleichsmaßnah-
men kompensiert. Es sind keine weiteren Maßnah-
men notwendig. Laut artenschutzrechtlicher Mach-
barkeitsprüfung können auf grund der größtenteils
bereits umgesetzten Maßnahmen auch arten-
schutzrechtliche Konflikte weitestgehend ausge-
schlossen werden. Für die verbleibenden mögli-
chen artenschutzrechtlichen Betroffenheiten flug-
unfähiger Arten wie Kreuzkröte, Wechselkröte und
Haselmaus, der Bechsteinfledermaus sowie der
Zwergfledermaus wird vorsorglich eine arten-
schutzrechtliche Ausnahmeprüfung durchgeführt.
Keine Beden-
ken
1025647_
003
Schutzgut Boden
Aus bodenschutztechnischer Sicht sind die Aus-
führungen ausreichend und vollständig, so dass
sich keine weiteren Hinweise oder Anmerkungen
ergeben.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Es wird kein Einwand vorgetragen, daher gibt
es hierzu keine Anmerkung.
-
Massendisposi-
tion
1024783_
003
Die Inanspruchnahme von Manheim ist nicht sinn-
voll, der Nutzen ist verglichen mit den enormen
ökologischen Nachteilen viel zu gering.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Für eine ordnungsgemäße Beendigung des Ta-
gebaus ist im Rahmen der Seeherstellung die
Herstellung eines dauerhaft standsicheren Bö-
schungssystems erforderlich. Dafür werden
Massen benötigt, die im aktuellen Tagebaufeld
nicht in der erforderlichen Menge und Q ualität
zur Verfügung stehen. Zur Analyse der erfor-
derlichen Massen zur Beendigung des Braun-
kohlenabbaus im Tagebau Hambach wurde
-
- 118 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
2021 ein unabhängiges Fachgutachten beauf-
tragt, welches untersuchte welche Flächenin-
anspruchnahme dafür mindestens erforderlic h
ist. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis,
dass auf eine Inanspruchnahme der Ortslage
Manheim in dem im Planentwurf dargestellten
Umfang nicht verzichtet werden kann. Auf
Grundlage dieser Untersuchungen hat der
Braunkohlenausschuss am 07.03.2022 be-
schlossen, die nun auch im Entwurf des Braun-
kohlenplans angezeigte Abbaugrenze, den
weiteren Planungen zu Grunde zu legen.
Massendisposi-
tion
1025464_
001
Massen – Inanspruchnahme der Manheimer
Bucht: Mittels Gutachten wurde festgestellt, dass
die Manheimer Bucht erforderlich ist, um Sand und
Kies für die Sicherung der Tagebaukanten zu ge-
winnen. Tatsächlich werden seit mehreren Mona-
ten erhebliche Mengen Gest ein mittels einer ge-
waltigen Anzahl LKW aus dem bisher genehmig-
ten Abbaugebiet in die benachbarte Kiesgrube in
Geilrath verbracht. Die BezReg hat unserer Kennt-
nis nach den Zeitraum für die Gewinnung durch
den Pächter Schüssler begrenzt, nicht aber die
Menge. Ein erheblicher Fehler mit möglichen Aus-
wirkungen auf die Massenbilanz. Darüber hinaus
werden auch nach der Begutachtung und Bestim-
mung der erforderlichen Massen täglich enorme
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Im Vorfeld des Tagebaus Hambach wurde der
Kiestagebau Waldhöfe durch ein von der RWE
Power AG unabhängiges Unternehmen betrie-
ben. Dafür hat dieses schon vor dem Beschluss
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes
eine eigenständige Abbaugenehmigung inner-
halb des im Regionalplan Köln ausgewiesenen
BSAB-Gebiets (Bereiche für die Sicherung und
den Abbau oberflächennaher Bodenschätze)
erlangt. Angesichts der angespannten Massen-
bilanz für den Tagebau Hambach und im Vor-
griff auf die o. g. Festlegung im Kapitel 3.4 des
Braunkohlenplanentwurfs hat die RWE Power
AG das Pachtverhältnis für den Kiestagebau
-
- 119 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Mengen Gestein auf der Sophienhöhe verbracht
statt sie für die Sicherung der Kanten zu verwen-
den. Wir fordern eine Überprüfung der in der Kies-
grube Geilrath deponierten sowie auf der Sophien-
höhe seit Begutachtung verbrachten Menge sowie
die mögliche Verwendung für die Sicherung der
Kanten. Darüber hinaus ist zu klären, wie sich
durch die Verwendung dieser Massen das Manhei-
mer Loch verkleinern lässt.
Waldhöfe nicht verlängert bzw. zum Jahres-
ende 2023 gekündigt . Gemäß der unter Ziel 1
im Kapitel 3.4 des Braunkohlenplans getroffe-
nen Festlegung ist "ein Transfer nichtenergeti-
scher Rohstoffe aus dem Tagebau an die Bau-
stoffindustrie nicht mehr zu rechtfertigen" und
wird somit auch nicht mehr erfolgen.
Durch das beau ftragte unabhängige Massen-
gutachten wird darüber hinaus bestätigt, dass
auf eine Inanspruchnahme der Ortslage Man-
heim in dem im Planentwurf dargestellten Um-
fang nicht verzichtet werden kann. Auf Grund-
lage dieser Untersuchungen hat der Braunkoh-
lenausschuss am 07.03.2022 beschlossen, die
nun auch im Entwurf des Braunkohlenplans an-
gezeigte Abbaugrenze, den weiteren Planun-
gen zu Grunde zu legen.
Massendisposi-
tion
1025605_
006
Große Teile der Sophienhöhe sind noch nicht auf-
geforstet, diese Flächen und Massen können/müs-
sen genutzt werden, um das zu füllende Volumen
deutlich zu verkleinern.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die Leitentscheidung 2021 gibt im Entschei-
dungssatz 7 die Vorgabe auf eine Rückinan-
spruchnahme der bereits hochwertig endge-
stalteten Flächen der Sophienhöhe zu verzich-
ten. Dies ist gemäß §30 LPlG eine Grundan-
nahme für den Braunkohlenplan. Darüber hin-
aus untersuchte auch das 2021 beauftragte
Fachgutachten die Möglichkeit der Rückinan-
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
spruchnahme der noch nicht endgültig gestal-
teten Flächen der Sophienhöhe, der sog. In-
nenkippe. Die Gutachter kommen zum Ergeb-
nis, dass der Rückbau der Innenkippe aus tech-
nischen und standsicherheitstechnischen As-
pekten nicht durchführbar ist und empfehlen auf
den Rückbau der Innenkippe zu verzichten.
Eine Rückgewinnung der dort aufgeschütteten
Materialien scheidet unter anderem aus geo-
technischen Gründen aus. Die Kippen im Tage-
bau Hambach sind keine homogenen Körper
sondern komplexe Aufbauten aus verschiede-
nen, kleinräumig sehr inhomogenen Materia-
lien, die in Form v on sogenannten Regelprofi-
len konstruiert wurden. Dabei wird aufbaufähi-
ges Material (M1: Sand, Kies) zur Errichtung
von Stützdämmen genutzt, hinter denen das
nicht-aufbaufähige, schlammige Material (M2:
Ton, Schluff etc.) untergebracht werden kann.
Ein Anschneiden der Kippen mit dem Großge-
rät würde zur Destabilisierung der betroffenen
Kippenabschnitte führen, da ein separates/se-
lektives Fördern der Materialien auf der Kippe
nicht möglich ist. Außerdem würde es zu einer
Durchmischung der Materialien kommen. D ie
Materialien wären dann nicht mehr aufbaufähig
und könnten somit auch nicht für das Abflachen
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
der Nordrandböschung genutzt werden.
Massendisposi-
tion
1025644_
009
Folgende Alternativen sollten aus Sicht der Berg-
behörde geprüft werden:
• Der Transpo rt von aufbaufähigen Massen aus
dem Tagebau Garzweiler über die RWE -eigene
Grubenanschlussbahn Nord - Süd-Bahn/Ham-
bachbahn.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Diese Stellungnahme ist mit Bezug zu den In-
halten der Stellungnahme 1025644_008 zu
verstehen.
Daher wird zur Erwiderung auch auf diese ver-
wiesen.
Zum Alternativvorschlag der Bergbehörde ist
ergänzend folgendes festzuhalten:
Im Tagebau Garzweiler würde eine Bereitstel-
lung von zusätzlichen Massen für den Tagebau
Hambach (zum bereits eingeplanten Rekultivie-
rungsmaterial) zu einer Verschiebung der Mas-
senbilanz führen und gravierende Einschrän-
kungen hinsichtlich der Wiedernutzbarma-
chung im Tagebau Garzweiler nach sich zie-
hen. Auf Grundlage der Verständigung zwi-
schen der Bunderegierung, der Landesregie-
rung NRW und der RWE AG vom 04.10.2022
sowie der Leitentscheidung 2023 ist für den Ta-
gebau Garzweiler vorgegeben, dass der 3. Um-
siedlungsabschnitt mit den Erkelenzer Ortsla-
gen Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unter-
westrich und Berverath sowie drei Hofstellen im
Vorfeld erhalten bleiben soll. Des Weiteren sol-
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
len die Abstände zu den Ortslagen des 3. Um-
siedlungsabschnittes, den Hofstellen und der
Ortslage Jackerath ca. 400 m und zu den Orts-
lagen Holzweiler und Wanlo jeweils ca. 500 m
sowie ca. 600 m betragen. Dab ei gilt auch für
den Tagebau Garzweiler die Anforderung, die
Inanspruchnahme von Flächen möglichst ge-
ring zu halten. Im Entscheidungssatz 2 Abs. 1
der Leitentscheidung 2023 heißt es dazu: "Der
im Abbaubereich von Garzweiler II anfallende
Abraum ist im eige nen Abbaubereich und im
Abbaubereich Garzweiler I, dort vor allem zur
Verfüllung des östlichen Restlochs, zu verwen-
den. Darüber hinaus ist Abraum, Löss und
Forstkies zur Rekultivierung externer Bereiche
bereitzustellen. Die dortigen Bedarfe sind durch
angepasste Wiederherstellungskonzepte zu re-
duzieren."
Hierzu wurde die Bergbautreibende ausdrück-
lich aufgefordert ein entsprechend massenspa-
rendes Konzept zu erarbeiten (vgl. Leitent-
scheidung 2023, Entscheidungssatz 1 und zu-
gehörige Erläuterung), in dem auch d ie außer-
halb der Tagebaue Garzweiler und Hambach
noch wiedernutzbar zu machenden Bereiche
berücksichtigt werden. Die entsprechenden
Untersuchungen und Ergebnisse wurden dem
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Arbeitskreis Garzweiler und dem Braunkohlen-
ausschuss im Februar/März 2024 mit dem E r-
gebnis vorgelegt, dass der zur Verfügung ste-
hende Abraum im Vorfeld des Tagebaus Garz-
weiler für die Wiedernutzbarmachung vor Ort
einschließlich externer Bereiche gerade aus-
kömmlich ist. Dies wurde durch ein unabhängi-
ges Gutachten bestätigt, das durch den Braun-
kohlenausschuss in Auftrag gegeben wurde.
Demnach stehen auch im Tagebau Garzweiler
keine Massen für die Wiedernutzbarmachung
im Tagebau Hambach zur Verfügung. Eine zu-
sätzliche Flächeninanspruchnahme für diesen
Zweck kommt nicht in Frage.
Massendisposi-
tion
1025644_
010
Folgende Alternativen sollten aus Sicht der Berg-
behörde geprüft werden:
• Die Nutzung des Kieses aus dem angrenzenden
Kieswerk Buir der RWE -eigenen Tochter RBS.
Dadurch würden Massen genutzt, die sich bereits
im Eigentum der RWE AG befinden.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Diese Stellungnahme ist mit Bezug zu den In-
halten der Stellungnahme 1025644_008 zu
verstehen. Daher wird zur Erwiderung auch auf
diese verwiesen.
Zu der vorgeschlagenen Nutzung des Kieses
aus dem Kieswerk Buir ist folgendes festzuhal-
ten: Die im Kieswerk Buir noch genehmigten
Abbaubereiche beinhalten bei weitem nicht die
Kiesmengen, die für den Erhalt der Hofstelle im
südlichen Abbaubereich der Manheimer Bucht
erforderlich wären. Das Gewinnungsrecht am
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Kies steht d arüber hinaus der RBS als eigen-
ständige juristische Person zu. Dies gilt auch im
internen Konzernverbund und auch in Bezug
auf die Verwendung des Kieses. Die Entschei-
dung, an wen RBS den innerhalb des geneh-
migten Abbaubereichs der Kiesgrube Buir ge-
wonnenen Kies vermarktet, liegt bei RBS.
Des Weiteren gilt, dass Kies am Markt erforder-
lich ist und die Abbaubereiche der Kiesgruben
im gültigen Regionalplan aus diesem Grund
entsprechend ausgewiesen wurden. Dies gilt
auch für die Kiesmengen aus dem Kieswerk
Buir, die dem Baustoffmarkt zugeführt werden
sollen. Bei einer Verwendung für den Bö-
schungsaufbau im Tagebau Hambach würden
diese Kiesmengen am Markt fehlen und weitere
Abgrabungen erfordern. Die Vorhaben zur
Kiesgewinnung der RBS basieren auf Geneh-
migungen, d ie durch die RBS beantragt wur-
den. Rechtlich ist die RWE Power hieran in kei-
ner Weise beteiligt.
Zudem werden rechtlich keine Ansatzpunkte
dafür gesehen, dass bestehende Genehmigun-
gen unter geltendem Recht behördlich dahin-
gehend geändert werden können und dürfen,
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
dass die Vermarktung/Verwendung des ge-
wonnenen Kieses aus der Kiesgrube Buir ein-
geschränkt wird. Gegenstand der bergrechtli-
chen Gewinnungsgenehmigung ist nur die Ge-
winnung, nicht die Vermarktung des Kieses.
Nebenbestimmungen, die die Vermark-
tung/Verwendung einschränken, sind rechtlich
nicht zulässig. Zuletzt wird darauf hingewiesen,
dass die Kiesgrube Buir nicht unter den Rege-
lungsinhalt des Braunkohlenplans fällt.
Massendisposi-
tion
1025644_
011
Folgende Alternativen sollten aus Sicht der Berg-
behörde geprüft werden:
• Die Inanspruchnahme von unbewohnten land-
wirtschaftlichen Flächen im Bereich des derzeit
noch geltenden Braunkohlenplans Teilplan 12/1.
Dadurch würde sich eine Verlagerung des Abbaus
auf unbewohnte Gebiete ergeben. In diesem Rah-
men sollte geprüft werden, ob geeignetes Material
beim topographischen Anschluss der Manheimer
Bucht an die Kiesgrube Buir (vgl. S. 68) anfällt.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Diese Stellungnahme ist mit Bezug zu den In-
halten der Stellungnahme 1025644_008 zu
verstehen.
Daher wird zur Erwiderung auch auf diese ver-
wiesen.
Zum Alternativvorschlag der Bergbehörde ist
zudem folgendes zu ergänzen:
Eine Verlagerung des Abbaubereichs bei-
spielsweise in einen unbewohnten südlichen
Bereich hätte zur Folge , dass die geforderte
und naturschutzfachlich bedeutsame Waldver-
netzung südlich der Manheimer Bucht zwi-
schen den Waldgebieten Hambacher Forst und
Steinheide nicht mehr möglich wäre. Das Erfor-
dernis der dortigen Vernetzung Richtung Osten
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
wird in der Leitentscheidung 2021 im Entschei-
dungssatz 6 ausdrücklich aufgegriffen: "Die
neue Tagebauplanung soll eine angemessene
Vernetzung der Wälder ermöglichen." Dieser
Vorgabe wurde bei der Erarbeitung des Braun-
kohlenplans gefolgt, da es sich dabei um eine
raumordnerische Zielsetzung handelt. Mit einer
Vergrößerung der Manheimer Bucht in Rich-
tung Süden könnte diese Zielsetzung – auch
unter Berücksichtigung anderer geplanter Ent-
wicklungen - nicht umgesetzt werden, darum
scheidet diese Alternative aus.
Zudem müssten auch bei einer solchen Vari-
ante Grundstücke des Inhabers der in der Stel-
lungnahme der Bez.-Reg. Arnsberg genannten
Hofstelle in Anspruch genommen werden und
die Grenze des 3. Rahmenbetriebsplans würde
überschritten. Auch andere "Ausweichmöglich-
keiten in unbewoh nte Bereiche" sind nicht er-
kennbar.
Zum Hinweis auf topographischen Anschluss
der Manheimer Bucht an die Kiesgrube Buir
wird auf die Stellungnahme zu 102564_010
verwiesen. Dies liegt nicht in der Kompetenz
der Braunkohlenplanung. Es ist festzuhalten,
dass eine nennenswerte Verkleinerung der
Manheimer Bucht mit einer solchen Maßnahme
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
nicht erreicht werden könnte, da der topogra-
phische Übergang nur wenig Material freiset-
zen würde. In diesem Kontext ist auch der Hin-
weis aus dem Massengutachten für den Tage-
bau Hambach der externen Experten ahu
GmbH, FUMINCO GmbH und ZAI mbH zu be-
rücksichtigen, wonach die Massenbilanz für
den Tagebau Hambach ohnehin angespannt
ist, insbesondere mit Blick auf die Verfügbarkeit
von M1-Material (S.98 im Massengutachten).
Massendisposi-
tion
1025644_
012
Folgende Alternativen sollten aus Sicht der Berg-
behörde geprüft werden:
• Grundsätzlich bieten sich auch Kombinationen
aus den Alternativen an.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Es wird
auf die Eläuterungen in den Einzelargumenten
verwiesen.
-
Massendisposi-
tion
1025644_
013
Anschluss Manheimer Bucht an Kieswerk Buir
Der topographische Anschluss der Manheimer
Bucht an die Kiesgrube Buir (vgl. S. 68) lässt sich
nur durch Abbautätigkeiten in der Sicherheitszone
realisieren. Dadurch wird die Sicherheitszone in
diesem Bereich faktisch außer Kraft gesetzt. Über
die Zulässigkeit dieser Maßnahme sollte in einem
bergrechtlichen Betriebsplan entschieden werden.
Sollte diese Maßnahme durchgeführt werden, s o
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom-
men.
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
sind die Massen möglichst dazu zu nutzen, die Flä-
cheninanspruchnahme der Manheimer Bucht an
anderer Stelle zu reduzieren. Die Maßnahme ist in
den zeichnerischen Festlegungen und dem Wie-
dernutzbarmachungsplan nicht eingetragen, so-
dass weitere Auswirkungen nicht im Detail geprüft
werden konnten.
Massendisposi-
tion
1025661_
008
Kap. 2.3 Massendisposition
Das Ziel sagt kaum etwas zur Höhe der Ankippun-
gen aus. Insbesondere im Bereich der überhöhten
Innenkippe sollen aber nach den vorliegenden Ab-
schlußbetriebsplan-Entwürfen noch große Materi-
almengen angekippt werden. Dabei ist eine Über-
höhung der Innenkippe unverständlich, wenn
gleichzeitig Material im Tagebau Hambach fehlt.
Daher bestehen Bedenken gegen die Zielformulie-
rung. Das Ziel sollte regeln, wieviel Material wo an-
zukippen ist – will sagen: wie hoch die Ankippun-
gen erfolgen sollen. Das ist auch bedeutsam für
die Frage, warum die Manheimer Bucht in An-
spruch genommen wer den soll. Es ist nämlich
nicht erklärbar, dass bisher unverritze Flächen be-
ansprucht werden sollen, wenn gleichzeitig über-
schüssiges Material auf Halden verkippt wird.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Für die Herstellung dauerhaft standsicherer Bö-
schungen im Tagebau Hambach müssen die
bestehenden Arbeitsböschungen im Rahmen
der Rekultivierung auf eine Generalneigung
von 1:5 abgeflacht werden. Dafür werden
standsichere und aufbaufähige Materialien be-
nötigt. Mit dem frühzeitigen Kohleausstieg und
dem Erhalt des Hambacher Forstes können
diese Materialien (Sande und Kiese) in der er-
forderlichen Menge und Qualität nur durch die
Inanspruchnahme der sogenannten Manhei-
mer Bucht gedeckt werden.
Im laufenden Braunkohlenplanänderungsver-
fahren für den Tagebau Hambach hat der
Braunkohlenausschuss sich intensiv mit der
Frage zur Erforderlichkeit der Inanspruch-
nahme der Manheimer Bucht auseinanderge-
setzt. Dazu wurde ein Gutachten zur Massen-
bilanz für den Tagebau Hambach durch die
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Bez.-Reg. Köln in Auftrag gegeben. Die ext er-
nen und unabhängigen Gutachter kamen dabei
zu dem Ergebnis, dass die Inanspruchnahme
der Manheimer Bucht in der im Braunkohlen-
planentwurf angezeigten Größe erforderlich ist,
dass es dazu keine machbaren Alternativen
gibt und dass kein Handlungsspielraum für eine
Verkleinerung des Abbaubereichs besteht. Auf
Grundlage dieser Untersuchungen hat der
Braunkohlenausschuss am 07.03.2022 be-
schlossen, die nun auch im Entwurf des Braun-
kohlenplans angezeigte Abbaugrenze, den
weiteren Planungen zu Grunde zu legen.
Im Kontext der Begutachtung der Massenbi-
lanz wurde im Einzelnen auch untersucht, ob im
Bereich der Innenkippe Potential zur Einspa-
rung von Massen besteht. Die Gutachter ka-
men dabei zu dem Ergebnis, dass lediglich im
Bereich der landwirtschaftlichen Hochfläc he
eine geringfügige Verringerung des Materialbe-
darfs durch eine weitere Absenkung der Fläche
möglich ist. Diese Anpassung wurde unter Aus-
reizung aller Reserven in der Massenbilanz be-
reits umgesetzt, um den Erhalt der ehemaligen
Manheimer Kirche zu ermögli chen. Eine wei-
tere Verkleinerung der Manheimer Bucht ist mit
Blick auf die Anforderungen zur Herstellung
dauerhaft standsicherer Böschungen sowie
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
eine ordnungsgemäße Wiedernutzbarmachung
des Tagebaus Hambach auch aus Sicht der un-
abhängiger Gutachter nicht möglich.
Am 07.03.2022 wurde, nach Abschluss der
Massenbegutachtung für den Tagebau Ham-
bach, im Braunkohlenausschuss entschieden,
dass ein seitens RWE vorgelegtes Alternativ-
konzept zur Wiedernutzbarmachung des Tage-
baus im Braunkohlenplanverfahren weiterver-
folgt werden soll. Dieses Alternativkonzept,
dass die o.g. Absenkung der Landwirtschaftli-
chen Hochfläche beinhaltet, ist die Grundlage
für die weitere Tagebauplanung und wurde
auch in den vorliegenden Abschlussbetriebs-
plänen entsprechend umgesetzt. Die gen ann-
ten Bedenken gegen die Zielformulierung sind
somit unberechtigt und es bedarf an dieser
Stelle keiner Anpassung des Braunkohlen-
plans.
Massendisposi-
tion
1025662_
016
Für das vorzeitige Ende des Tagebaus Garzweiler
und für das vorzeitige Ende des Tageb aus Ham-
bach infolge der Kompensation des möglichen
Wegfalls der Kohle aus dem Tagebau Garzweiler
durch Mehrabbau der Kohle aus dem Tagebau
Hambach spricht auch folgende Erwägung: Des
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Für die Wiedernutzbarmachung des Tagebaus
Hambach wird kein Abraum aus dem Tagebau
Garzweiler verwendet. Aufgrund der geringen
Lössmächtigkeiten im Abbaufeld des Tagebaus
Hambach wird lediglich Rekultivierungsmaterial
aus dem Tagebau Garzweiler nach Hambach
transportiert. Dies ist seit jeher so geplant und
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Weiteren: Nach dem Garzweiler-Urteil vom 17. De-
zember 2013, Randziffer 299, Sätze 2-3, dient der
Tagebau Garzweiler nur dann dem Wohle der All-
gemeinheit, wenn - aus dem Tagebau Kohle ge-
wonnen, - und daraus Strom erzeugt wird. Nach
dem im Auftrag der RWE Power AG erstellten Gut-
achten der Mining Technology Consulting GmbH
vom 19.09.2022 soll indessen aus dem Tagebau
unter Lützerath - keine Braunkohle mehr gewon-
nen werden, - sondern nur Abraum. Nach dem
Garzweiler-Urteil dient aber nur die Gewinnung
von Kohle dem Gemeinwohl, nicht die Gewinnung
von Abraum. Der Abraum unter Lützerat h soll zur
Verfüllung des Tagebaurestloches um Elsdorf ver-
wendet werden, ein Tagebauloch soll gegen ein
anderes Tagebauloch getauscht werden: Ein Son-
dernutzen für die Allgemeinheit ist daraus nicht zu
erkennen.
auch in Einklang mit der Leitentscheidung
2021. Darin heißt es: "Aufgrund des in den Ab-
raummassen des Tagebaus Hambach geolo-
gisch bedingt geringen Anteils des für eine
hochwertige Rekultivierung erforderlichen Lös-
ses werden Rekultivierungsmassen in gewis-
sem Umfang auch aus dem Tagebau Garzwei-
ler zur Sicherstellung der Rekultivierung beitra-
gen müssen."
Zu den Abraummengen in Garzweiler heißt es
in der Leitentscheidung 2023, dass der im Ab-
baubereich von Garzweiler II anfallende Ab-
raum im eigenen Abbaubereich und im Abbau-
bereich Garzweiler I, dort vor allem zur Verfül-
lung des östlichen Restlochs, zu verwenden ist.
Der Entwurf des Braunkohlenplans Hambach
setzt diese Forderung um.
Massendisposi-
tion
1025770_
010
Das Bergrecht sieht nicht zwingend die Anlage ei-
nes Sees in den Tagebaulöchern vor. – Wann wird
endlich eine transparente Massenbilanz vorgelegt,
welche Massen der Bergbautreibende an Kiesen,
Sanden und Lößen aus den Tagebauen entnom-
men hat, neben den Massen an Braunkohle? Wel-
che Gewinne hat der Konzern mit der Vermarktung
dieser Erden über die Jahrzehnte gemacht? Jetzt
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die Massenbilanz für den Tagebau H ambach
wurde im Rahmen des Braunkohlenplanände-
rungsverfahrens für den Tagebau Hambach
durch einen unabhängigen Gutachterverbund
(ahu GmbH, FUMINCO GmbH und ZAI mbH)
im Auftrag der Regionalplanungsbehörde Köln
geprüft. Die Ergebnisse wurden transparent
dargestellt, veröffentlicht und dem Braunkoh-
lenausschuss erläutert (siehe: https://bezreg -
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
fehlen diese Massen. Wie erfolgt ein Ausgleich für
die Allgemeinheit?
koeln.ratsinfomanagement.net/tops/?__=UG-
hVM0hpd2NXNFdF-
cExjZZMDa2fWxm77bMXI_DURwQs). Im Er-
gebnis wurde in dem Gutachten mit dem Titel
"Überprüfung der Abraumbilanzierung u nd ge-
plante Böschungssysteme der RWE AG im Ta-
gebau Hambach und Erfordernis der Inan-
spruchnahme der Manheimer Bucht" festge-
stellt, dass die Massenbilanz für den Tagebau
Hambach plausibel und nachvollziehbar ist. Es
wurde bestätigt, dass es keine machbare Alter-
native zur Herstellung eines Tagebausees so-
wie die Inanspruchnahme der Manheimer
Bucht gibt.
Natur und
Landschaft au-
ßerhalb des Ab-
baubereiches
1024783_
002
Warum wird RWE nicht dazu verpflichtet, statt
neue wertvolle Ackerflächen abzutragen, die Auf-
schüttungen der Sophienhöhe zu verwenden.
Wenn ich mich richtig erinnere, war doch genau
das der ursprüngliche Plan.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die Leitentscheidung 2021 gibt im Entschei-
dungssatz 7 die Vorgabe auf eine Rückinan-
spruchnahme der be reits hochwertig endge-
stalteten Flächen der Sophienhöhe zu verzich-
ten. Dies ist gemäß §30 LPlG eine Grundan-
nahme für den Braunkohlenplan. Darüber hin-
aus untersuchte auch das 2021 beauftragte
Fachgutachten die Möglichkeit der Rückinan-
spruchnahme der noch ni cht endgültig gestal-
teten Flächen der Sophienhöhe, der sog. In-
nenkippe. Die Gutachter kommen zum Ergeb-
nis, dass der Rückbau der Innenkippe aus tech-
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
nischen und standsicherheitstechnischen As-
pekten nicht durchführbar ist und empfehlen auf
den Rückbau der Innenkippe zu verzichten.
Natur und
Landschaft au-
ßerhalb des Ab-
baubereiches
1025464_
006
Wald- und Biotopvernetzung – Festlegung von Flä-
chen und Mindestausgestaltung: Wir fordern eine
durchgängige Waldvernetzung von Merzenicher
Erbwald über Hambacher Wald bis zur Steinheide.
Eine Nutzung der vorhandenen Kiesgruben als Bi-
otopflächen zB mit natürlicher Sukzession ersetzt
keine Waldvernetzung. Die Waldvernetzung muss
als Wald erkennbar und nutzbar sein – also auch
von Tieren für die Wanderschaft zwischen den j e-
weiligen Waldteilen ausreichend Schutz bieten.
Längere schmale Korridore zum Beispiel entlang
der Manheimer Bucht sind nicht akzeptabel. Wir
fordern für mögliche unbedingt erforderliche
schmalere Korridore eine Mindestbreite von 300
Meter auf einer maxima len Korridorlänge von 100
Metern.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom-
men.
Die Vernetzung der Wälder sowie die Bio-
topvernetzung werden im Braunkohlenplan auf-
gegriffen. Entsprechende Festlegungen sind
bspw. in Kapitel 3.3 enthalten. Eine Ergänzung
oder Änderung des Braunkohlenplans ist nicht
erforderlich.
Die Weiterführung und Herstellung eines Bio-
topverbunds auf unverritztem Gelände muss
durch Träger der Landschaftsplanung und ins-
besondere durch die Träger der Regionalpla-
nung erfolgen. Erste Ideen hierzu sind bereits
von der Neuland Hambach GmbH bzw. den
Landesnaturschutzverbänden entwickelt wor-
den. Da diese Maßnahmen jedoch außerhalb
des Braunkohlenplangebiets liegen, ist der
Braunkohlenplan nicht geeignet, diese Planun-
gen festzusetzen. Dies obliegt der Landschafts-
und Regionalplanung.
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Natur und
Landschaft au-
ßerhalb des Ab-
baubereiches
1025512_
003
Die bestehende Sophienhöhe hat Bestand und
wird in ihrer bisherigen Ausdehnung forgeführt und
nicht wieder zurückgebaut.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Ein Erhalt der endgestalteten Flächen der So-
phienhöhe wurde als Ziel des Landes Nord-
rhein-Westfalen in Entscheidungssatz 7 der
Leitentscheidung 2021 festgeschrieben und
ging damit als wichtiger Grundsatz in die Rekul-
tivierungsplanung des Tagebau Hambach ein.
Zudem prüfte das in Auftrag gegebene Mas-
sengutachten eine Rückinanspruchnahme der
überhöhten Innenkippe. Auch ein Rückbau die-
ser Innenkippe wurde durch das Gutachten
ausgeschlossen. Die Ergebnisse des Gutach-
tens können auf der Homepage der Bezirksre-
gierung Köln abgerufen werden.
-
Natur und
Landschaft au-
ßerhalb des Ab-
baubereiches
1025512_
004
Neu anzulegende Wälder im Böschungsbereich
Hambach sind an die Bestandswälder rund um
den Tagebau Hambach anzug liedern. Dies im
Sinne einer Biotopvernetzung. Die Biotopvernet-
zung dient der ökologischen Aufwertung. Eine tou-
ristische Einbeziehung steht dem grundsätzlich
nicht entgegen.
Stellung-
nahme wird
teilweise ge-
folgt.
Die Vernetzung der Wälder sowie die Bio-
topvernetzung werden im Braunkohlenplan auf-
gegriffen. Entsprechende Festlegungen sind
bspw. in Kapitel 3.3 enthalten. Eine Ergänzung
oder Änderung des Braunkohlenplans ist nicht
erforderlich. Biotopverbundflächen außerhalb
des verritzten Bereichs sind nicht Gegenstand
der Braunkohlenplanung, entsprechende Pla-
nungen sind durch die Regionalplanung umzu-
setzen.
-
- 135 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Natur und
Landschaft au-
ßerhalb des Ab-
baubereiches
1025513_
003
In Bezug auf den Biotopverbund wird angeregt,
den für die Vernetzung der Wälder Steinheid e /
Hambacher Forst in besonderem Maße bedeutsa-
men Korridor nördlich der Hambachbahn im
Braunkohlenplan in stärkerem Maße zu berück-
sichtigen. Der Freiraumkorridor ist unter Berück-
sichtigung der neuen Abbaugrenzen (Manheimer
Bucht) sowie der in diesem Raum vorhandenen
Kiesabgrabungen aus naturschutzfachlicher Sicht
von besonderer Bedeutung für die Funktion des
gemäß Leitentscheidung zu realisierenden Wald -
Verbunds. Es ist daher fachlich angezeigt, den in
der Erläuterung zu Ziel 3.3. enthaltenen Auftrag
zur Errichtung eines Waldkorridors als verbindliche
Vorgabe in die Festsetzung des Plans zu überfüh-
ren.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Ziel 3.3 gibt den Auftrag zur Herstellung den re-
gionalen Biotopverbund und den ökologischen
Wert des Raumes zwischen dem Waldgebiet
Steinheide, dem Hambacher Forst, dem Mer-
zenicher Erbwald sowie der Sophienhöhe zu
erhöhen. Die Planintention wird durch die Er-
läuterung verdeutlicht, nämlich die Förderung
eines Biotopverbundes zwischen den genann-
ten Bereichen. Dazu wird im Rahm en der Er-
läuterung auch die Herstellung der genannten
Biotopverbindung nördlich der Hambachbahn
angeregt. Auch die Herstellung des Tagebau-
sees mit seiner Uferrandgestaltung tragen zur
Biotopvernetzung bei.
Da die genannten Flächen außerhalb des Ab-
baubereichs liegen, ist der Braunkohlenplan
nicht geeignet weitere Ziele festzulegen und
sämtliche regionalplanerischen Aspekte zu be-
rücksichtigen. Die weitere Umsetzung und Kon-
kretisierung der Planungen ist Aufgabe der Re-
gional- und Landschaftsplanung.
-
Natur und
Landschaft au-
ßerhalb des Ab-
baubereiches
1025550_
006
Kapitel 3.3 Natur und Landschaft außerhalb
des Abbaubereiches S. 70-71. Vorschlag zur Er-
gänzung (S. 70 Mitte): … Zur Vernetzung von
Steinheide und Hambacher Forst soll nördlich ent-
lang der Hambachbahn in etwa 250 m Breite ein
Stellung-
nahme wird
gefolgt.
Der Hinweis ist richtig und wird wie folgt er-
gänzt: "Zur Vernetzung von Steinheide und
Hambacher Forst soll nördlich entlang der
Hambachbahn in etwa 250 m Breite ein wald-
baulich umzusetzender Korridor geschaffen
Kapitel 3.3, zweiter
Absatz der Erläute-
rung, Ergänzung: "Zur
Vernetzung von Stein-
heide und Hambacher
- 136 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
waldbaulich umzusetzender Korridor geschaffen
werden, der über die bepflanzten Uferböschungen
vor der Manheimer Kirche hinaus als Biotopverbin-
dung funktioniert und eine mögliche Folgenutzung
der ehemaligen Kirche und ihres Umfeldes inte-
griert. Erläuterung: Hier sind Bereiche mit Seezu-
gang sowie für intensive Freizeitnutzung zu integ-
rieren (vgl. Erläuterungskarten 2A, 2B).
werden, der über die bepflanzten Uferböschun-
gen vor der ehemaligen Manheimer Kirche hin-
aus als Biotopverbindung funktioniert und eine
mögliche Folgenutzung der ehemaligen Kirche
und ihres Umfeldes berücksichtigt."
Forst soll nördlich ent-
lang der Hambach-
bahn in etwa 250 m
Breite ein waldbaulich
umzusetzender Korri-
dor geschaffen wer-
den, der über die be-
pflanzten Uferbö-
schungen vor der
ehemaligen Manhei-
mer Kirche hinaus als
Biotopverbindung
funktioniert und eine
mögliche Folgenut-
zung der ehemaligen
Kirche und ihres Um-
feldes berücksichtigt."
Natur und
Landschaft au-
ßerhalb des Ab-
baubereiches
1025567_
014
"Voraussetzung für den Abbruch von Baudenkmä-
lern ist die Einholung denkmalrechtlicher Geneh-
migungen durch die Bergbautreibende. Hierbei
wird mit den zuständigen Behörden und im Beneh-
men mit dem Amt für Denkmalpflege abgestimmt,
welche Maßnahmen von der Bergbautreibenden
und auf deren Kosten zur Berücksichtigung der
Denkmalpflege ergriffen werden müsse n." (s.
74/75)
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Der Umgang mit denkmalschutzrelevanten Ge-
sichtspunkten erfolgt nach Maßgabe der ein-
schlägigen Fachvorschriften (insbes. DSchG
NRW), die entsprechende Darlegungsverpflich-
tungen enthalten; ein ausdrückliches Auf grei-
fen der einschlägigen und für die Vorhabenträ-
gerin verbindlichen fachgesetzlichen Rechts-
vorgaben ist nicht erforderlich. Aus den Ausfüh-
rungen der Umweltprüfung (Tabelle 11, dort Nr.
-
- 137 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Dem Passus sollte beigefügt werden, dass die not-
wendigen aussagekräftigen Begründungen und
detaillierte Nachweise für einen evtl. Abbruch vor-
gebracht werden müssen. Zudem sollte ergänzt
werden, dass die ehemalige Manheimer Kirche er-
halten werden muss
3 mit Fußnote), dem innerhalb des Plans dar-
gestellten Ergebnissen des Massengutachtens
und der Lage außerhalb der Sicherheitslinie
ergibt sich, dass die ehemalige Kirche erhalten
bleibt. Eine gesonderte Aufnahme einzelner
Fachgesichtspunkte in den Text des Braunkoh-
lenplans erscheint insoweit nicht erforderlich.
Natur und
Landschaft au-
ßerhalb des Ab-
baubereiches
1025567_
032
"Östlich von Manheim-Alt befindet sich die ehema-
lige „Kiesgrube Steinheide" auf der mittlerweile
eine Kartbahn betrieben wird." (Teil B S. 85)
Es ist zu prüfen, ob auf dem Gelände Altlasten vor-
liegen.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die Kartbahn befindet sich außerhalb des
neuen Braunkohlenplangebiets und wird durch
die vorgesehene Abbauführung nicht ange-
schnitten.
-
Natur und
Landschaft au-
ßerhalb des Ab-
baubereiches
1025604_
045
S. 71: „Eine vitale und abwechslungsreiche Land-
schaft, funktionsfähige Ökosysteme und eine at-
traktive Erholungslandschaft mit touristischem
Wirtschaftspotential sollen geschaffen werden.“ -
Dieser Festlegung stimmt die Stadt Elsdorf aus-
drücklich zu. Grundsätzlich darf eine au sgewo-
gene Natur - und Landschaftsentwicklung einer
touristischen Nutzbarmachung nicht im Wege ste-
hen.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Der eingebrachte Hinweis wird zur Kenntnis ge-
nommen.
-
- 138 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Natur und
Landschaft au-
ßerhalb des Ab-
baubereiches
1025646_
001
1. Ausweislich der Planunterlagen wurden für den
Tagebau Hambach rund 2.920 ha landwirtschaftli-
cher Nutzfläche beansprucht. Hiervon sollen ledig-
lich ca. 275 ha rekultiviert werden. Dauerhaft wer-
den der landwirtschaftlichen Nutzung damit rund
2.650 ha entzogen. Dies verdeutlicht, dass der
landwirtschaftliche Berufsstand einer der Hauptbe-
troffenen des Tagebaus ist. Bei den dem Tagebau-
betrieb geopferten landwirtschaftlichen Nutzflä-
chen handelte es sich ganz überwiegend um land-
wirtschaftliche Böden überdur chschnittlicher Bo-
denqualität. Es ist zu erwarten, dass auch nach
Einstellung des Tagebaus für eine Vielzahl von
Vorhaben weitere landwirtschaftlich nutzbare Flä-
chen zweckentfremdet werden. Um die Inan-
spruchnahme dringend benötigter landwirtschaftli-
cher Nu tzflächen über das Tagebauende hinaus
zumindest zu minimieren, sollten sämtliche Mög-
lichkeiten genutzt werden, um einen Rückgriff auf
landwirtschaftlich nutzbare Flächen zu vermeiden.
Eine derartige Chance eröffnet das aktuelle Ände-
rungsverfahren. Wie in d er „allgemeinverständli-
chen Zusammenfassung" dargelegt, wird der öko-
logische Bedarf zur Kompensation des tagebaube-
dingten Eingriffs unter Berücksichtigung der Ver-
kleinerung der Tagebaufläche nicht nur vollständig
kompensiert, sondern ein aus den bereits um ge-
setzten Artenschutzmaßnahmen überschüssiger
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. -
- 139 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
ökologischer Wert von 27.749.000 Mio. Wertpunk-
ten erzielt. Diese Wertpunkte sollten in ein Öko-
konto eingebracht werden. Ein derartiges Öko-
konto kann dann dafür genutzt werden, die zukünf-
tige Inanspruchnahme landwirtschaftlich nutzbarer
Flächen im Rheinischen Revier für ökologische
Ausgleichsmaßnahmen zu reduzieren und dem
Trend entgegenwirken, landwirtschaftlich nutzbare
Flächen dauerhaft der Nahrungsmittelproduktion
zu entziehen.
Natur und
Landschaft au-
ßerhalb des Ab-
baubereiches
1025646_
006
6. Bei der Umsetzung des in Ziff. 3.3 erwähnten
Biotopverbundes nebst den damit einhergehenden
Maßnahmen ist sicherzustellen, dass hierfür keine
landwirtschaftlichen Nutzflächen in Anspruch ge-
nommen werden. Nach jahrzehntelanger Bean-
spruchung landwirtschaftlicher Flächen für die Be-
lange des Tagebaus und damit für das Gemein-
wohl besteht der rechtliche und moralische An-
spruch, dass land wirtschaftliche Nutzflächen im
größtmöglichen Umfang rekultiviert und zurückge-
geben werden.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Der Einwand wird zur Kenntnis genommen.
Im Kapitel 3.3 des Braunkohlenplans heißt es
in den Erläuterungen dazu: "Das Ziel der Her-
stellung eines zusammenhängenden Grünzu-
ges dient der Förderung eines Biotopverbun-
des zwischen den Waldbereichen Steinheide,
Hambacher Forst, Merzenicher Erbwald und
Sophienhöhe und richtet sich an die Bergbau-
treibende soweit erforderliche Maßnahmen im
Plangebiet liegen. Die Weiterführung und Her-
stellung des Grünzuges auf unverritztem Ge-
lände richtet sich an die Träger der Land-
schaftsplanung und insbesondere an den Trä-
ger der Regionalplanung. Mit der Rekultivie-
rung und den Artenschutzflächen (RWE Power
AG) wurden im Abbaubereich und im Umfeld
-
- 140 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
des Tagebaus Hambach bereits weitreichende
Maßnahmen zur Stärkung des Biotopverbunds
realisiert, die möglichst erhalten bleiben sollen.
Weitere Maßnahmen sind mit Blick auf die Ver-
träglichkeit mit städtebaulichen Entwicklungen
und landwirtschaftlichen Nutzungen zu prüfen."
Eine weitere Konkretisierung in diesem Bereich
ist dementsprechend Aufgabe der Regionalpla-
nung.
Natur und
Landschaft au-
ßerhalb des Ab-
baubereiches
1025651_
002
Kapitel 3.3 Natur und Landschaft außerhalb des
Abbaubereiches. In der angedeuteten Biotopver-
bindung nördlich der Hambachbahn über die be-
pflanzte Uferböschung vor der Manheimer Kirche
hinaus sind nach unserem Kenntnisstand auch Be-
reiche mit Seezugang sowie für eine intensive
Freizeitnutzung vorgesehen. Die bisherige Formu-
lierung in dieser Passage würde solche Nutzungen
stark begrenzen.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Im Umfeld der ehemaligen Kirche sind, wie in
Erläuterungskarte 2A anged eutet, seitens der
Neuland Hambach GmbH weitere Nutzungen
geplant. Diese müssen in den Biotopverbund
integriert werden. Zur Klarstellung wird der
Braunkohlenplantext wie folgt ergänzt: "Zur
Vernetzung von Steinheide und Hambacher
Forst soll nördlich entlang der Hambachbahn in
etwa 250 m Breite ein waldbaulich umzusetzen-
der Korridor geschaffen werden, der über die
bepflanzten Uferböschungen vor der ehemali-
gen Manheimer Kirche hinaus als Biotopverbin-
dung funktioniert und eine mögliche Folgenut-
zung der ehemali gen Kirche und ihres Umfel-
des berücksichtigt."
Kapitel 3.3 zweiter
Absatz der Eräute-
rung, Ergänzung: "Zur
Vernetzung von Stein-
heide und Hambacher
Forst soll nördlich ent-
lang der Hambach-
bahn in etwa 250 m
Breite ein waldbaulich
umzusetzender Korri-
dor gescha ffen wer-
den, der über die be-
pflanzten Uferbö-
schungen vor der
ehemaligen Manhei-
mer Kirche hinaus als
Biotopverbindung
- 141 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
funktioniert und eine
mögliche Folgenut-
zung der ehemaligen
Kirche und ihres Um-
feldes berücksichtigt."
Natur und
Landschaft au-
ßerhalb des Ab-
baubereiches
1025652_
001
1. Biologische Vielfalt und Kompensationsmaß-
nahmen
Seit Beginn des Tagebaus im Rheinischen Revier
sind in den vergangenen Jahrzehnten ca. 10.000
ha an landwirtschaftlicher Nutzfläche verloren ge-
gangen. Der Verlust an ertragreichen Böden durch
den Tagebau Hambach beläuft sich aktuell auf ca.
2.650 ha nach Beendigung des Braunkohleab-
baus.
Aufgrund dieser Flächenverluste sollten weitere
Flächenverluste möglichst vermieden werden. Da-
her sollten notwendige Kompensationsflächen ge-
bündelt und möglichst außerhalb landwirtschaftli-
cher Nutzflächen umgesetzt werden. Dies könnte
beispielsweise im Bereich der Erftauen erfolgen.
Durch eine solche Bündelung könnten mehrere
Ziele, wie z.B. Ziele in der WRRL miteinander kom-
biniert werden.
Zusätzlich sollten Artenschutzmaßnahmen für die
Nicht-Inanspruchnahme des Hambacher Forstes
als Kompensationsmaßnahmen für neue Eingriffe
zur Verfügung stehen.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Der eingebrachte Hinweis wird zur Kenntnis ge-
nommen.
-
- 142 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Natur und
Landschaft au-
ßerhalb des Ab-
baubereiches
1025652_
002
2. Biotopverbund
Der unter Punkt 3.3 aufgeführte Biotopverbund
und die damit verbundenen weiteren Maßnahmen
dürfen nicht zu Lasten der landwirtschaftlichen
Nutzfläche umgesetzt werden. Biotopvernetzun-
gen sind grundsätzlich als positiv zu bewerten, je-
doch darf im Zuge dessen nicht noch weitere land-
wirtschaftliche Nutzfläche in Anspruch genommen
werden. Es sollte berücksichtigt werden, dass ins-
gesamt im Rheinischen Revier die Vielfalt in den
letzten Jahrzehnten zugenommen hat. Dies ist auf
die Tatsache zurückzuführen, dass durch die Re-
kultivierung die Strukturmaßnahmen in der Rekul-
tivierung zugenommen haben.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Die Vernetzung der Wälder sowie die Bio-
topvernetzung werden im Braunkohlenplan auf-
gegriffen. Entsprechende Festlegungen sind
bspw. in Kapitel 3.3 enthalten.
Die Weiterführung und Herstellung eines Bio-
topverbunds auf unverritztem Gelände muss
durch Träger der Landschaftsplanung und ins-
besondere durch die Träger der Regionalpla-
nung erfolgen. Erste Ideen hierzu sind bereits
von der Neuland Hambach GmbH bzw. den
Landesnaturschutzverbänden entwickelt wor-
den. Da diese Maßnahmen jedoch außerhalb
des Braunkohlenplange biets liegen, ist der
Braunkohlenplan nicht geeignet, diese Planun-
gen festzusetzen. Dies obliegt der Landschafts-
und Regionalplanung.
-
Natur und
Landschaft au-
ßerhalb des Ab-
baubereiches
1025652_
003
3. Landwirtschaftliche Nutzfläche in der Regional-
planung
Aufgrund der Planänderung werden ca. 900 ha
landwirtschaftliche Nutzfläche nicht mehr in An-
spruch genommenen. Diese werden dann zeitnah
in die Regionalplanung übernommen. Um die Flä-
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Die vorgebrachten Aspekte sind nicht Gegen-
stand der Braunkohlenplanung und richten sich
an den Träger der Regionalplanung.
-
- 143 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
chenbilanz einzuhalten, sollte sichergestellt wer-
den, dass die Regionalplanung hier keine anderen
Nutzungen als landwirtschaftliche Fläche vorsieht.
Die landwirtschaftliche Nutzung muss dauerhaft
erhalten bleiben.
Natur und
Landschaft au-
ßerhalb des Ab-
baubereiches
1025652_
004
4. Rekultivierung
In der Rekultivierung des Tagebaus werden land-
wirtschaftliche Nutzflächen mit insgesamt ca. 275
ha angelegt. Diese sollten auf der Innenkippe ent-
stehen. Dies hat unter Berücksichtigung der gel-
tenden Rekultivierungsrichtlinie zu erfolgen. Die
275 ha müssen so rekultiviert werden, dass sie
trotz terrassenförmiger Ausrichtung für eine nach-
haltige landwirtschaftliche Nutzung geeignet sein.
Ebenso sind alle noch ausstehenden Rückgabe-
ansprüche zu erfüllen.
Weiter ist zu bemerken, dass 275 ha landwirt-
schaftliche Nutzfläche hergestellt werden sollen. In
dem vorgelegten Entwurf des Braunkohle nplanes
werden 5% dieser Fläche als Sonderstrukturen
ausgewiesen. Durch die Anlage von Sonderstruk-
turen würden weitere 13,75 ha der landwirtschaft-
lichen Nutzfläche verloren gehen. Daher müssen
diese Sonderstrukturen außerhalb der zu rekulti-
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die landwirtschaftliche Rekultivierung erfolgt
unter Beachtun g der aktualisierten Richtlinien
der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Berg-
bau und Energie in NRW, für die landwirtschaft-
liche Rekultivierung von Braunkohletagebauen.
Dies gilt auch für die Neigung der terrassenför-
mig angeordneten Flächen sowie die etablierte
und anerkannte Vorgehensweise zur Zwi-
schenbewirtschaftung durch die Bergbautrei-
bende, die mit dem RLV und der Landwirt-
schaftskammer abgestimmt wurde.
Im Zuge der Wiedernutzbarmachung werden in
die forstlich rekultivierten Flächen Strukturen
wie halb offene und offene Landschaften inte-
griert, um die Strukturvielfalt zu erhöhen und
somit auch den an diese Lebensräume ange-
passten Tierarten ausreichend Habitate zur
Verfügung zu stellen. Deren konkrete Lage und
Ausgestaltung wird im Rahmen der nachfolgen-
den Abschlussbetriebspläne festgelegt. Auch in
der landwirtschaftlichen Rekultivierung werden
-
- 144 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
vierten Fläche angelegt werden. Auf freiwilliger Ba-
sis ist es jedoch durchaus möglich, dass aufge-
führte Maßnahmen wie Blühstreifen im Rahmen
der GAP Förderung angelegt werden.
Strukturen wie bspw. Feldraine oder Krautstrei-
fen angelegt. Dies entspricht der Landschaft im
Tagebauvorfeld. Solche Strukturen existieren
dort bereits auf 2 bis 3 % der Flächen und sind
Bestandteil der natürlichen Agrarlandschaft.
Sie werden nachweislich von Arten der offenen
Feldflur besiedelt, die im Bereich der Wie-
dernutzbarmachung erneut einen Lebensraum
erhalten sollen. Es stellt daher eine ordnungs-
gemäße landwirtschaftliche Rekultivierung dar,
wenn derartige Strukturen auch in den landwirt-
schaftlich rekultivierten Flächen bereits wäh-
rend der Zwischenbewirtschaftung angelegt
werden. Die hier insgesamt vorgesehenen
Maßnahmen wie etwa die Anlage von Feldrai-
nen, St illlegungsstreifen, Flächen mit doppel-
tem Saatreihenabstand oder besonderen Feld-
futterkulturen und artenreiche Krautstreifen auf
5 % der landwirtschaftlich rekultivierten Flä-
chen dienen der Förderung der Vogelarten der
offenen Feldflur und können ohne Weit eres
auch in die spätere landwirtschaftliche Nutzung
sowie den landwirtschaftlichen Betrieb inte-
griert werden. Die Fortführung der beschriebe-
nen Maßnahmen kann im Zuge der Flächen-
rückgabe an die Landwirte auf vertraglicher Ba-
sis erfolgen bzw. wird, soweit erforderlich, auf
Flächen außerhalb der landwirtschaftlichen
- 145 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Wiedernutzbarmachung verlagert. Eine Anpas-
sung der im Braunkohlenplan dargestellten Flä-
chenbilanz ist nicht erforderlich, da wie im
Braunkohlenplan beschrieben insgesamt 275
ha Fläche gemäß der R ichtlinie zur landwirt-
schaftlichen Rekultivierung hergestellt werden
(2 m Lössauftrag im gesetzten Zustand).
Natur und
Landschaft au-
ßerhalb des Ab-
baubereiches
1025654_
005
3.3 Natur und Landschaft außerhalb des Abbaube-
reiches (S. 70)
Unter Ziffer 3.3 wird als Ziel die Schaffung von zu-
sammenhängenden, landschaftsgliedernden, regi-
onalen Grünzügen zwischen dem Waldgebiet
Steinheide, dem Hambacher Forst, dem Merzeni-
cher Erbwald und der Sophienhöhe festgelegt.
Dies wird seitens des Rhein -Erft-Kreises begrüßt,
allerdings ist die Ausgestaltung der regionalen
Grünzüge genauer und verbindlicher zu fassen.
Es wird angeregt, den folgenden Satz aus der Er-
läuterung in das Ziel zu Ziffer 3.3 aufzunehmen
und zu ergänzen:
„Zur Vernetzung von Steinheide und Hambacher
Forst soll nördlich entlang der Hambachbahn in
etwa 250 m Breite ein waldbaulich umzusetzender
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Ziel 3.3 des Braunkohlenplanes erläutert die
Aufgabenbereiche zwischen Braunkohlenplan
und Regionalplanung und bezieht sich auf Be-
reiche innerhalb und außerhalb des Braunkoh-
lenplangebioetes. Das Ziel richtet sich an die
Bergbautreibende, sofern die Flächen inner-
halb des Plangebietes liegen. Die darüberhin-
ausgehende Vernetzung der Wälder sowie die
Biotopvernetzung werden im Braunkohlenplan
außerhalb des Abgrabungsberei ches empfeh-
lend aufgegriffen, eine verbindlichere Regelung
ist nicht Gegenstand der Braunkohlenplanung.
Um sämtliche regionalplanerisch relevanten
Aspekte berücksichtigen zu können, ist die wei-
tere Konkretisierung Aufgabe der Regionalpla-
nung.
Demnach ist eine Ergänzung der Zielfestlegung
nicht sachdienlich.
-
- 146 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Korridor geschaffen werden, der über die bepflanz-
ten Uferböschungen vor der Manheimer Kirche
hinaus als Biotopverbindung funktioniert. Die Um-
setzung eines funktionsfähigen Biotopverbunds ist
sicherzustellen."
Natur und
Landschaft au-
ßerhalb des Ab-
baubereiches
1025654_
006
Darüber hinaus wird angeregt, ein Konzept für den
Biotopverbund des verbleibenden Hambacher
Forstes mit den angrenzenden Bürgewäldern
(Steinheide, Loersfelder Busch, Dickbusch, Kerpe-
ner Parrig) sowie den großen Waldflächen der So-
phienhöhe zu erarbeiten. Die Grundlage für diese
Biotopverbundplanung sollte unter der Berücksich-
tigung der nachfolgenden Aspekte erstellt werden:
- Aufgrund der Leitentscheidung ist das durch die
Naturschutzverbände erstellte Biotopverbundkon-
zept für das Rheinische Revier als Planungsgrund-
lage zu berücksichtigen. In diesem sind auch die
Anknüpfungsbereiche an den überregionalen Bio-
topverbund dargestellt, welche in dem Konzept an-
gebunden werden sollten.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Ziel 3.3 gibt den Auftrag zur Herstellung eines
regionalen Biotopverbundes um den ökologi-
schen Wert des Raumes zwischen dem Wald-
gebiet Steinheide, dem Hambacher Forst, dem
Merzenicher Erbwald sowie der Sophienhöhe
zu erhöhen. Die Planintention wird durch die Er-
läuterung verdeutlicht, nämlich die Förderung
eines Biotopverbundes zwischen den genann-
ten Bereichen. Dazu wird im Rahmen der Er-
läuterung auch die Herstellung der genannten
Biotopverbindung nördlich der Hambachbahn
angeregt. Auch die Herstellung des Tagebau-
sees mit seiner Uferrandgestaltung tragen zur
Biotopvernetzung bei.
Da die genannten Flächen außerhalb des Ab-
baubereichs liegen, ist der Braunkohlenplan
nicht geeignet weitere Ziele festzulegen. Die
weitere Umsetzung und Konkretisierung der
Planungen ist Aufgabe der Regional- und Land-
schaftsplanung.
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Bezirksregierung Köln
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vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Natur und
Landschaft au-
ßerhalb des Ab-
baubereiches
1025654_
009
Darüber hinaus wird angeregt, ein Konzept für den
Biotopverbund des verbleibenden Hambacher
Forstes mit den angrenzenden Bürgewäldern
(Steinheide, Loersfelder Busch, Dickbusch, Kerpe-
ner Parrig) sowie den großen Waldflächen der So-
phienhöhe zu erarbeiten. Die Grundlage für diese
Biotopverbundplanung sollte unter der Berücksich-
tigung der nachfolgenden Aspekte erstellt werden:
- Temporär sind in höher gelegenen Böschungs-
bereichen des Tagebaus Gehölzstrukturen bis zur
endgültigen Befüllung des Tagebausees anzule-
gen.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Im Kapitel 3.3 des Brau nkohlenplans heißt es
in den Erläuterungen dazu: "Das Ziel der Her-
stellung eines zusammenhängenden Grünzu-
ges dient der Förderung eines Biotopverbun-
des zwischen den Waldbereichen Steinheide,
Hambacher Forst, Merzenicher Erbwald und
Sophienhöhe und richtet s ich an die Bergbau-
treibende soweit erforderliche Maßnahmen im
Plangebiet liegen. Die Weiterführung und Her-
stellung des Grünzuges auf unverritztem Ge-
lände richtet sich an die Träger der Land-
schaftsplanung und insbesondere an den Trä-
ger der Regionalplanung. Mit der Rekultivie-
rung und den Artenschutzflächen (RWE Power
AG) wurden im Abbaubereich und im Umfeld
des Tagebaus Hambach bereits weitreichende
Maßnahmen zur Stärkung des Biotopverbunds
realisiert, die möglichst erhalten bleiben sollen.
Weitere Maßnahmen sind mit Blick auf die Ver-
träglichkeit mit städtebaulichen Entwicklungen
und landwirtschaftlichen Nutzungen zu prüfen."
Eine weitere Konkretisierung in diesem Bereich
ist dementsprechend Aufgabe der Regionalpla-
nung.
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Natur und
Landschaft au-
ßerhalb des Ab-
baubereiches
1025654_
010
Darüber hinaus wird angeregt, ein Konzept für den
Biotopverbund des verbleibenden Hambacher
Forstes mit den angrenzenden Bürgewäldern
(Steinheide, Loersfelder Busch, Dickbusch, Kerpe-
ner Parrig) sowie den großen Waldflächen der So-
phienhöhe zu erarbeiten. Die Grundlage für diese
Biotopverbundplanung sollte unter der Berücksich-
tigung der nachfolgenden Aspekte erstellt werden:
- Durch die Inanspruchnahme von Flächen für die
Manheimer Bucht wird insbesondere die Vernet-
zung des Hambache r Forstes mit der Steinheide
und der Sophienhöhe stark eingeschränkt. Es wird
daher für zwingend erforderlich angesehen, auch
innerhalb der Manheimer Bucht eine temporäre Bi-
otopvernetzungsstruktur anzulegen, um einen
funktionsfähigen Biotopverbund sicherzu stellen.
Hierfür würde sich der Korridor der alten A 4 eig-
nen.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom-
men. Die Weiterführung und Herstellung eines
Biotopverbunds auf unverritztem Gelände
muss durch Träger der Landschaft splanung
und insbesondere durch die Träger der Regio-
nalplanung erfolgen. Erste Ideen hierzu sind
bereits von der Neuland Hambach GmbH bzw.
den Landesnaturschutzverbänden entwickelt
worden. Da diese Maßnahmen jedoch außer-
halb des Braunkohlenplangebiets liegen, ist der
Braunkohlenplan nicht geeignet, diese Planun-
gen festzusetzen. Dies obliegt der Landschafts-
und Regionalplanung.
Der Korridor der alten A4 kann nicht als Bio-
topvernetzungsstruktur genutzt werden, da
diese Flächen innerhalb der nächsten Jahre
bergbaulich in Anspruch genommen werden.
Aufgrund der Betriebstätigkeiten ist es nicht
möglich, entsprechende Anpflanzungen hier
vorzusehen.
-
Natur und
Landschaft au-
ßerhalb des Ab-
baubereiches
1025654_
012
Es wird angeregt, die Darstellung von Potentialflä-
chen für erneuerbare Energien für FFPV Anlagen
im Bereich von ausgewiesenen forstlichen Flächen
in andere Bereiche z. B. Böschungen zu verschie-
ben. Die Flächeninanspruchnahme für FFPV -An-
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Die genannte PV-Anlage steht nicht im Konflikt
zur Entwicklung der Waldfunktionen. Dabei ist
zu berücksichtigen, dass die PV -Anlage auch
nur als Zwischennutzung angelegt werden soll
-
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
lagen ist nicht mit einer forstwirtschaftlichen Nut-
zung der Flächen kombinierbar. Alternativ könnten
in enger Abstimmung mit der Landwirtschaft
FFPV-Flächen in oder/und auf landwirtschaftlichen
Flächen als „Agri-PV Anlagen" ausgewiesen bzw.
geplant werden.
und das Entwicklungsziel in diesem Bereich,
gemäß der zeichnerischen Festlegung des
Braunkohlenplans, ebenfalls eine forstliche Re-
kultivierung ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch in den
Böschungen PV-Anlagen geplant sind, die dort
bis zum Anstieg des Seewasserspiegels betrie-
ben werden können. Eine we itere Konkretisie-
rung ist den nachfolgenden Zulassungsverfah-
ren vorbehalten.
Natur und
Landschaft au-
ßerhalb des Ab-
baubereiches
1025654_
027
In den Angaben zur Umweltprüfung vom Büro Fro-
ehlich & Sporbeck werden auf Seite 177 Ausfüh-
rungen zu „Kiesabgrabung en und Kleine Laache
bei Pulheim" gemacht. Die zeichnerische Darstel-
lung im Plan C2 stellt allerdings weder die Kleine
noch die Große Laache in Pulheim, sondern aus-
schließlich den Bereich der Abgrabungsgewässer
auf Kölner Stadtgebiet dar. Hier sollte sowoh l
textlich als auch zeichnerisch das gesamte Natur-
schutzgebiet „Orrer Wald und Große Laache" mit
der Kleinen Laache sowie der Großen Laache als
Feuchtgebiet dargestellt und betrachtet werden.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
In den Angaben zur Umweltprüfung wurden
hinsichtlich der Auswirkungen auf die Vegeta-
tion alle Flächen betrachtet, für die eine Grund-
wassererhöhung um >= 0,1 m bei gleichzeiti-
gem Flurabstand <= 2 m prognostiziert wurde.
Entsprechend wurden auch die Bereiche inner-
halb des Naturschutzgebietes "Orrer Wald und
Große Laache" mit der Kleinen Laache sowie
die Abgrabungsgewässer auf dem Kölner
Stadtgebiet, die zusammengefasst als Aufhö-
hungsbereich "Kiesabgrabungen und Kleine
Laache" bezeichnet wurden, betrachtet, fü r die
ein Grundwasserwiederanstieg nach den o.g.
Kriterien prognostiziert wurde. Anhand der in
den Angaben zur Umweltprüfung auf S. 167 ff.
-
- 150 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
dargestellten Methode zur standardisierten Be-
wertung auf Grundlage der natürlichen Grund-
wasserschwankungsbreiten der einzelnen Bio-
tope wurde ermittelt, dass in Bezug auf den als
"Kiesabgrabungen und Kleine Laache" be-
zeichneten Aufhöhungsbereich lediglich ein-
zelne Flächen im Bereich der Abgrabungsge-
wässer einer Einzelfallprüfung (Betroffenheit
der Klassen "3" und "4") un terzogen werden
mussten. Eine weitergehende Betrachtung des
gesamten Naturschutzgebietes "Orrer Wald
und Große Laache" war insofern nicht erforder-
lich. Aus diesem Grund wurden in der Karte C2
nur diese Bereiche mit den Blattschnitten "d"
und "e" rot umrandet und als "Kiesabgrabungen
und Kleine Laache" beschriftet. Zeichnerisch
wird das gesamte Naturschutzgebiet "Orrer
Wald und Große Laache" in der Karte C2-1 dar-
gestellt.
Natur und
Landschaft au-
ßerhalb des Ab-
baubereiches
1025661_
011
Kap. 3.3 Natur und Landschaft außerhalb des Ab-
baubereichs
Das Ziel sollte wie folgt gefasst werden:
„Der ökologische Wert und die Leistungsfähigkeit
des Raumes zwischen dem Waldgebiet Stein-
heide, dem Hambacher Forst, dem Merzenicher
Erbwald, der Sophienhöhe, den östlich des Tag e-
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Mit der Rekultivierung und den Artenschutzflä-
chen wurden im Abbaubereich und im Umfeld
des Tagebaus Hambach Maßnahmen zur Stär-
kung des Biotopverbunds realisiert. Darüber
hinaus wurden freiwillige Maßnahmen zur lang-
fristigen Anbindung des Hambacher Forstes an
die umliegenden Wälder und das bestehende
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
baus gelegenen Verbundflächen bis zur Stein-
heide sowie die Biotopverbundstrukturen insbe-
sondere zur Erft sind durch zusammenhängende,
landschaftsgliedernde, regionale Grünzüge und
Bereiche zum Schutz der Natur zu erhöhen und
dauerhaft zu erhalten.“
Begründung:
Die Naturschutzverbände, aber auch das LANUV
im ökologischen Fachbeitrag, haben zum Entwurf
des Regionalplans Köln konkrete Vorschläge für
ein Biotopverbundkonzept um den Tagebau Ham-
bach vorgelegt, das auch Biotopverbund-Korridore
ausweist, die vom Tagebau Hambach-Umfeld über
den Wiebach zur Erftaue, über die A 4-Grünbrücke
- die weiteren Bürgewälder und die A 61-Grünbrü-
cke zur Erftaue, von der Sophienhöhe entlang der
aufgegebenen Bahnstrecke bis zum Tagebau
Garzweiler etc. verlaufen. Diese Biotopverb und-
korridore, aber auch die um den Tagebaurand ver-
laufenden Biotopverbundkorridore sollten aus-
drücklich in diesem textlichen Ziel angesprochen
werden.
Im Norden und Osten des Tagebau Hambach wur-
den als Ausgleich für die durch den Tagebau zer-
störten Lebensr äume und Strukturen als Aus-
gleichsflächen eine Biotopvernetzung entlang des
Tagebaurandes angelegt („Ostkonzept“). Dies war
Artenschutzkonzept im Sinne einer funktiona-
len Biotopvernetzung umgesetzt. Die Herstel-
lung des Tagebausees mit seiner Uferrandge-
staltung tragen zur Biotopvernetzung bei. Mit
den Maßnahmen der Bergbautreibenden und
der vorliegenden Braunkohlenplanung ist daher
ein Beitrag zur Herstellung einer Biotopvernet-
zung geleistet. Die Weiterführung und Herstel-
lung eines Biotopverbunds auf unverritztem
Gelände muss durch Träger der Landschafts-
planung und durch die Träger der Regionalpla-
nung erfolgen.
Die östlich des T agebaus gelegenen Flächen
sind mit der Verbindung zur Sophienhöhe im
Ziel enthalten. Somit ist eine Umformulierung
des Ziels insgesamt nicht erforderlich und nicht
sinnvoll.
Hinsichtlich der vorgesehenen Bepflanzung an
der Elsdorfer Seeböschung ist festzuh alten,
dass diese oberhalb der Wellenschlagzone an-
gelegt werden sollen und dauerhaft erhalten
bleiben. Auf der Planungsebene des Braunkoh-
lenplans werden dabei lediglich die Grundzüge
der Wiedernutzbarmachung und Verteilung der
Nutzungsarten festgelegt. Ein e weitergehende
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
u.a. Voraussetzung für die Zulassung des 3. Rah-
menbetriebsplanes für den Tagebau Hambach.
Vernetzt werden dadurch die Sophienhöhe mi t
dem „Grünen Band“ der Bandtrasse („Speedway“),
dem Bürgewald Elsdorf, dem Restwald östlich
„Terra Nova“, den ehem. Klärteichen, dem Bürge-
wald Steinheide und über die alte Bandtrasse und
das Wiebachtal/Manheimer Fließ die Erftaue.
Die angelegten halboffenen Parklandschaften bie-
ten laut Projektbeschreibung im „Maßnahmenkon-
zept im Zuge der Fortführung des Tagebau Ham -
bach 2020 bis 2030“ für Säuger (Bechsteinfleder-
maus, Braunes Langohr, Fransenfledermaus,
Große Bartfledermaus, Großer Abendsegler, Gro-
ßes Mauso hr, Kleiner Abendsegler, Kleiner
Abendsegler, Zwergfledermaus, aber auch Kleine
Bartfledermaus, Rauhautfledermaus, Wasserfle-
dermaus und als potentiell vorkommende Art Mü-
ckenfledermaus) Ausgleich zum tagebaubeding-
ten Verlust von Fortpflanzungs - und Ruhestät ten
für waldbe -wohnende Arten, dem großflächigen
Verlust von Nahrungsräumen in Wäldern und der
Störung lokaler Populationen. Durch die Maßnah-
men wurde durch Fledermäuse nicht nutzbare of-
fene Landschaft in strukturreiche Nahrungs - und
Quartierbereiche umgew andelt. Die entwickelten
halboffenen Parklandschaften stellen sowohl Leit-
und konkretere Ausgestaltung der Festlegun-
gen der Wiedernutzbarmachung erfolgt im
Rahmen des nachgelagerten Abschlussbe-
triebsplanverfahrens. Dies betrifft auch Festle-
gungen zum Erhalt von Immissionsschutzwäl-
len.
In Bezug auf die Anmerkungen zum künftigen
Seeablauf ist festzuhalten, dass der Seeablauf
nicht Gegenstand dieses Braunkohlenplans ist,
sondern hierfür ein eigenständiger Braunkoh-
lenplan aufgestellt wird.
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
strukturen als auch Nahrungsräume dar und berei-
chern dadurch die derzeit intensiv genutzte Agrar-
landschaft zwischen den Waldkomplexen außer-
halb des Abbaugebietes und werten sie als Le-
bensraum deutlich auf. Hiervon profitieren auch
zahlreiche Vogelarten. Neben den geschaffenen
Gehölzstrukturen wird stellenweise durch eine zu-
sätzliche extensive Beweidung mit Rindern oder
Pferden das Insektenangebot der Flächen noch
weiter erhöht. Zur Erg änzung der verbleibenden
Waldflächen und somit des Nahrungsan -gebots
sowie – langfristig – des Quartierangebots wurden
Aufforstungen angelegt. Die Aufforstungen erhö-
hen die Konnektivität in der weitgehend ausge-
räumten und als Lebensraum für Fledermäuse und
zahlreiche Vogelarten funktionslosen, intensiv ge-
nutzten Agrarlandschaft. Im Rahmen des Ostkon-
zeptes wurde ein nahezu durchgängiger Verbund
geschaffen, den es unbedingt zu erhalten und aus-
zuweiten gilt. Dies gilt insbesondere für die „Lücke“
im Süden der Stadt Elsdorf zwischen Zuckerfabrik
und Tagebau, wo durch die angedachte Bebauung
die Vernetzung unterbrochen würde und durch die
Wanderungen bedrohter Arten bzw. der Austausch
zwischen den Kolonien nicht mehr möglich wären.
In den Schutz sollen auch die u mgebenden Frei-
flächen aufgenommen werden, ergänzend hierzu
der Bereich der Bandtrasse („Speedway“), der
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
eine wichtige Vernetzung nach Nordost zur Erftaue
und zum Peringsmaar bietet und die einzige durch-
gängige Gehölzstruktur in diese Richtung bietet,
zudem östlich die Landschaftsschutzgebiete des
Wiebachtals und des Manheimer Fließ, die mit Ge-
hölzstrukturen und teils Auen in der ansonsten in-
tensiv genutzten Agrarlandschaft in diesem Be-
reich den einzigen östlichen Bio -topverbund Rich-
tung Erftaue bilden und d urch den geplanten Ta-
gebausee-Überlauf und geplante Kiesgruben mas-
siv bedroht sind. Aufgrund der hohen Qualität der
im Rahmen des Ostkonzeptes am Tagebaurand
entstandenen Strukturen und der Altflächen und
wegen der guten Bedingungen für die nachgewie-
senen Tierarten, insbesondere der verschiedenen
Fledermäuse und Vogelarten, sehen wir diese Flä-
chen durchgehend als Flächen mit herausragen-
der Bedeutung für das Biotopverbundsystem.
Auch im Elsdorfer Bereich, insbesondere südlich
des Stadtgebiets und im Bereich „Terra Nova“,
sind im Sinne des Biotopverbunds die aufgeführ-
ten Vorgaben einzuhalten. Die an der Elsdorfer
Seeböschung vorgesehenen Pflanzungen sind
umzusetzen. Nicht klar ist, ob diese an der tempo-
rären Böschung, die durch den steigenden Was-
serspiegel verschwinden wird, oder der finalen Bö-
schung vorgesehen ist. Jedenfalls dürfen tempo-
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
räre Lösungen den Biotopverbund in der Schutz-
zone nicht ersetzen. Ziel muss sein, durch die neu
angelegten Halboffenlandschaften mit Waldberei-
chen den Biotopverbund vor Elsdor f zu stärken
und dauerhaft zu erhalten, dies ist textlich aufzu-
nehmen.
Für den Seeablauf ist, da der Wasserspiegel des
Sees deutlich unter Oberflächenniveau gehalten
werden soll, ein über 15 Meter tiefer und rund 75
breiter Einschnitt erforderlich. Sowohl das Wie-
bachtal als auch das als Ausgleichmaßnahmen für
die zerstörten ehem. Klärteiche entstandenen 2,3
ha große und als Schutzzone für Watvögel und
Amphibien vorgesehene Gewässer „am Wiebach“,
der „Wiebach -Teich“ ist ein schützenswertes
Feuchtgebiet und a ls Landschaftsschutzgebiet
eingestuft. Für die für den Überlauf zu erwartenden
Inanspruchnahmen erwarten wir vorausgehende
Ausgleichsmaßnahmen im Bereich des Wiebachs,
die die ununterbrochene Biotopvernetzung im
Streckenverlauf gewährleisten. Da das Gewäss er
„am Wiebach“ keinen Zufluss hat und durch Sümp-
fungwässer versorgt wird, unterliegt dieses sümp-
fungsbedingten Auswirkungen und ist damit in das
Monitoring für schützenswerte Feuchtgebiete auf-
zunehmen (u.a. S. 113) und dauerhaft zu erhalten.
Ab Seite S. 7 0 wird intensiv auf die Grünvernet-
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
zung im Süden des Tagebaus hingewiesen, ähnli-
ches vermissen wir für den Norden und Osten des
Tagebaus. Auf die Bedeutung der Fledermaus-
leitstrukturen und des Ostkonzeptes (siehe Karte
anbei) haben wir deutlich hingewiesen. Textlich ist
in den Erläuterungen mit aufzunehmen: „Die Flä-
chen des Ost-Konzepts sind inklusive des begrün-
ten Immissionsschutzdamms dauerhaft zu erhal -
ten. Sollte in Ausnahmefällen stellenweise der Er-
halt des Immissionsschutzdamms oder anderer
Flächen des Ost-Konzepts nicht möglich sein, sind
dementsprechende Biotop -Vernetzungsstrukturen
vor Ort so zu schaffen, dass ein durchgängiger Bi-
otopverbund dauerhaft gewährleistet ist.“
Natur und
Landschaft au-
ßerhalb des Ab-
baubereiches
1025770_
018
Schutz der Natürlichen Lebensgrundlagen: Ob-
wohl wir einen amtlichen Naturschutz haben, einen
verbandlichen Naturschutz und einen beruflichen
Naturschutz, bleibt der Schutz unserer Lebens-
grundlagen/Ökosysteme weitgehend auf der Stre-
cke. Beispielhaft sehe ich in diesem Zusammen-
hang die „Allgemein verständlichen Zusammen-
fassung zum Fachbeitrag Natur und Landschaft“.
– Eine totale Zerstörung von Landschaft und Natur
wird per Definition ins Gegenteil verwandelt?:
Seite 7 ff von 199 Seiten herausgegriffen, Zitat.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genom-
men. Im Rahmen des Erarbeitungsprozesses
wurden die voraussichtlichen erheblichen Aus-
wirkungen u.a. auf Natur und Landschaft ent-
sprechend den Maßgaben der Umweltprüfung
nach § 9 ROG ermi ttelt, und innerhalb eines
Umweltberichts beschrieben und bewertet.
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Natur und
Landschaft au-
ßerhalb des Ab-
baubereiches,
Natur und
Landschaft im
Abbaubereich
1025567_
037
Fachbeitrag Natur und Landschaft (Datei Anlage 1
NW-211007 FB Naturlandschaft). Seit e 175 - 177
Abschnitt 6.1 Maßnahmen zur Vermeidung und
Verminderung von Beeinträchtigungen
Die Maßnahmen unter Punkt 6.1 (S. 175 ff.) zur
Vermeidung und Verminderung von Beeinträchti-
gungen sind vollständig umzusetzen.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine
Verpflichtung zur Umsetzung von Maßnahmen
zur Vermeidung und Verminderung von Beein-
trächtigungen ist bereits in der Zulassung des
3. Rahmenbetriebsplans für die Fortführung
des Tagebaus Hambach von 2020 bis 2030
vom 12.12.2014 sowie in der Zulassung des
Sonderbetriebsplans betreffend die arten-
schutzrechtlichen Belange bei der Fortführung
des Tagebaus Hambach bis 2020 (Restfläche
des 2. Rahmenbetriebsplans) vom 22.10.2013
geregelt. Ergänzende Maßnahmen können, so-
fern erforderlich, im Rahmen der nachfolgen-
den Hauptbetriebspläne festgelegt werden.
-
Natur und
Landschaft au-
ßerhalb des Ab-
baubereiches,
Natur und
Landschaft im
Abbaubereich
1025582_
001
Fachbeitrag Natur und Landschaft (Anlage 3), Ar-
tenschutzrechtliche Machbarkeitsprüfung (Anla-
gen 4 u. 5) sowie FFH -Verträglichkeits-untersu-
chung (Anlage 6)
Bei der Bestandserfassung und -bewertung wer-
den Pflanzen, reale Vegetation und Biotoptypen,
Tiere, biologische Vielfalt und Schutzgebiete be-
rücksichtigt. Dabei werden folgende Teilräume un-
terschieden: - Eigentliche Inanspruchnahmeflä-
che, - 500 m - Wirkraum um die Inanspruchnah-
mefläche, - Nicht- Inanspruchnahmefläche, -500
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Stellungnahme wi rd zur Kenntnis genom-
men. Hinsichtlich des Hinweises auf die in der
Inanspruchnahmefläche gelegenen Gewässer
sowie die zukünftige Entwässerung des Raums
Morschenich kann folgendes zur weiteren Er-
läuterung ergänzt werden:
Der zu einem kleinen Abschnitt vom Tagebau
Hambach in Anspruch genommene Mordloch-
graben wird vor Inanspruchnahme entspre-
chend verlegt, sodass dieser weiterhin in das
Manheimer Fließ entwässern wird. Der neue
Grabenabschnitt ersetzt zudem einen Teil des
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
m-Wirkraum um die Nicht -Inanspruchnahmeflä-
che, -Untersuchungsgebiet Wirkraum Wasser.
Der Untersuchungsraum für den Wirkpfad Wasser
umfasst die Erft -Scholle und die linksrheinische
Kölner-Scholle. Die eigentliche Abgrenzung der zu
untersuchenden Feuchtgebiete wurde am
18.11.2016 mit den beteiligten Fachbehörden und
-verbänden (LANUV, BR Arnsberg, BR Köln, Kreis
Düren, Rhein-Erft-Kreis, Erftverband) abgestimmt.
In den Jahren 2015 und 2016 hat das Büro „IVÖR“
eine kombinierte Biotoptypen -/Vegetationskartie-
rung durchgeführt. Darüber hinaus erfolgte in 2017
eine Kartierung der schollenübe rgreifenden
Feuchtgebiete „Scherresbruch“, „Waldfläche Am
Bruch“, „Rurdriesch“ und „Mersheimer Bruch“.
Die Ergebnisse der flächendeckenden Biotopty-
penkartierung werden in der UVS zum „Antrag auf
Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Fort-
setzung der Entnahme und Ableitung von Grund-
wasser für die Entwässerung des Tagebaus Ham-
bach im Zeitraum 2020 – 2030“ (RWE POWER AG
2019) dargestellt. Die dortige Darstellung der Bio-
toptypen-/Vegetationskartierungen entspricht den
Kenntnissen des Erftverbandes.
Manheimer Fließes, welches ebenfalls i n An-
spruch genommen wird. Damit ist eine geord-
nete Entwässerung weiterhin sichergestellt. Für
die Verlegung liegt eine Plangenehmigung mit
Datum vom 02.02.2024 vor. Der Erftverband
wurde im Rahmen der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange im Verfahre n eingebun-
den.
Der Ort Morschenich wird vom Tagebaubetrieb
nicht berührt, sodass das bestehende Entwäs-
serungssystem erhalten bleiben kann. Eine
Einleitung von Siedlungswässern in den späte-
ren Tagebausee ist nicht vorgesehen. Weiter-
gehende Prüfungen sind außerhalb des Braun-
kohlenplanänderungsverfahrens vorzuneh-
men.
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Für sieben Gebiete wird eine potentielle Betroffen-
heit auf Grundlage des Grundwassermodells 2022
festgestellt (1. Scherresbruch, 2. Glessener Bach,
3. Teich -Vegetationskomplex nordwestlich
Grefrath, 4. Waldkomplex am Werkstattweiher, 5.
Wälder westlich Schnorre nberg, 6. Ententeich, 7.
Wald-Grünlandkomplex Pfingstmühle). Die Ge-
biete 3, 4, 5 und 6 liegen auf der Ville. In der 2.
Sitzung der UAG Feuchtgebiete vom 02.11.2023
im Monitoring Hambach wurde hierzu folgender
Sachverhalt dargestellt:
„Bei der Ville handelt es sich um eine geologische
Erhebung (Horst). Die angrenzenden, durch tekto-
nische Verwerfungen getrennten Erft - und Kölner
Scholle sind abgesenkt. In dem relevanten Altab-
grabungsbereich sind flächendeckend verbreitete
Tone und „Kohlepfeiler“ vorhanden. Eine hydroge-
ologische Eigenständigkeit des oberen Stock-
werks ist somit gewährleistet. Langjährig und fort-
laufend durchgeführte Überwachungen der Grund-
wasserstände und darauf aufbauende Gleichen-
konstruktionen bestätigen voneinander unabhän-
gige Grundwasserstän de im OSTW der Erft -
Scholle, Kölner Scholle und der Ville. Es sind keine
Auswirkungen von Sümpfungsmaßnahmen des
Tagebaus Hambach im OSTW der Ville gegeben.
Die dort vorhandenen Feuchtgebiete werden also
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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
nicht durch die Sümpfungsmaßnahmen des Tage-
baus beeinflusst“.
Die Feuchtgebiete „Glessener Bach“ und „Wald -
Grünlandkomplex Pfingstmühle“ werden im Rah-
men des Monitorings Hambach überwacht. Im
Jahr 2023 hat der Erftverband in beiden Gebieten
vegetationskundliche Dauerbeobachtungsflächen
eingerichtet. Zukünftig werden alle zwei Jahre Ve-
getationsaufnahmen erhoben und die Vegetations-
entwicklungen mit der Grundaufnahme verglichen
und in der AG Monitoring Hambach bewertet. So
können evtl. auftretende negative Veränderungen
der Vegetation frühzeitig erkannt werden. In das
Monitoring Hambach wurden außerdem die Ge-
biete Knechtsteden (bislang im Monitoring Garz-
weiler), Quellbereich Borrer Fließ, Feuchtwald bei
Lüxheim, Rengershausener Mühle und Altabgra-
bung Sechtem aufgenommen. Bis auf die Altab-
grabung Sechtem erfolgen auch hier vegetations-
kundliche Erhebungen mit Hilfe von Dauerquadra-
ten. Das schollenübergreifende Gebiet „Scherres-
bruch“ wird im Rahmen des Monitorings Garzwei-
ler seit dem Jahr 2001 untersucht. Hier ist es im
Zeitraum 2001/2023 zu negativen Entwicklungen
in der Vegetation gekommen. Die ebenfalls schol-
lenübergreifenden Feuchtgebiete „Waldfläche Am
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des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Bruch“, „Rurdriesch“ und „Mersheimer Bruch“ wer-
den im Rahmen des Monitorings Inden näher un-
tersucht. Im Gebiet „Mersheimer Bruch“ ist es in
der Vergangenheit zu n egativen Vegetationsent-
wicklungen an einzelnen Dauerflächen gekom-
men. Im Wasserwirtschaftsjahr 2022 wurden da-
her im Feuchtgebiet zwei Sohlschwellen im südli-
chen Vorfluter errichtet. Die Umsetzung der Maß-
nahmen erfolgte seitens RWE Power auf freiwilli-
ger Basis. Artenschutzrechtlich relevante Pflanzen
nach Anhang IV der FFH-Richtlinie kommen im ge-
samten Untersuchungsgebiet für den betrachteten
Wirkpfad Wasser nicht vor. Der Erftverband, der im
Untersuchungsgebiet zahlreiche vegetationskund-
liche Dauerflächen u ntersucht, hat diesbezüglich
keine anderslautenden Informationen. Erhebliche
negative Auswirkungen auf Naturschutzgebiete,
gesetzlich geschützte Biotope und FFH -Lebens-
raumtypen auch außerhalb der abgegrenzten
Feuchtgebietskulisse sind nicht zu erwarten.
Bei den Tieren werden artenschutzrechtlich rele-
vante Arten der Säugetiere, Vögel, Reptilien, Am-
phibien und Insekten untersucht. Hier wird eben-
falls zwischen den vorgenannten Teilräumen un-
terschieden. Eine Beeinträchtigung der Fauna im
Untersuchungsgebiet „Wirkpfad Wasser“ ist inner-
halb der in der UVS dargestellten Gebietskulisse
(terrestrische Feuchtlebensräume) denkbar.
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Grundsätzlich sind Veränderungen der Vegetation
und damit der Habitatausstattung Voraussetzung
dafür, dass Betroffenheiten für artenschutzre cht-
lich relevante Tierarten entstehen können. Daher
werden auch hier die oben genannten sieben
Feuchtgebiete genannt, die teilweise innerhalb von
bergbaulichen Absenkungsbereichen liegen. Die
Feuchtgebiete 3, 4, 5 und 6 werden nicht durch die
Sümpfungsmaßnahmen des Tagebaus beeinflusst
(Begründung s.o.). Die Feuchtgebiete „Glessener
Bach“ und „Wald -Grünlandkomplex Pfingstmühle“
werden im Rahmen des Monitorings Hambach
überwacht. Der Gutachter schließt in diesen Ge-
bieten artenschutzrechtliche Konflikte aus.
Im Jahr 2023 hat der Erftverband in beiden Gebie-
ten vegetationskundliche Dauerbeobachtungsflä-
chen neu eingerichtet. Zukünftig werden alle 2
Jahre Vegetationsaufnahmen erhoben und die Ve-
getationsentwicklungen mit der Grundaufnahme
verglichen und in der AG Monitoring Hambach be-
wertet. So können evtl. auftretende negative Ver-
änderungen der Vegetation frühzeitig erkannt wer-
den. Negative Auswirkungen auf bewertungsrele-
vante Tierarten in den Gebieten sind nicht zu er-
warten.
Das schollenübergreifende Gebiet „Scher res-
- 163 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
bruch“ wird im Rahmen des Monitorings Garzwei-
ler seit dem Jahr 2001 untersucht. Hier ist es im
Zeitraum 2001/2023 zu negativen Entwicklungen
in der Vegetation gekommen. Eine Auswirkung auf
bewertungsrelevante Tierarten im Gebiet „Scher-
resbruch“ (hier: Springfrosch und Kleinspecht) wird
nicht erwartet.
Die Möglichkeit für Betroffenheiten von Gebieten,
für die eine Grundwasseraufhöhung prognostiziert
wird, wird für 26 verschiedene Gebiete in standar-
disierter Form geprüft. Die Gutachter kommen zu
dem Schluss, dass Grundwasseranstiege keine o-
der allenfalls so kleinflächige Auswirkungen auf die
Habitateignung der Gebiete haben, dass es nicht
zu artenschutzrechtlichen Betroffenheiten kommt.
Der Erftverband hat hierzu keine anderslautenden
Informationen.
Im Fach beitrag Natur und Landschaft sowie im
Umweltbericht wird lediglich das Manheimer Fließ
als betroffenes Gewässer innerhalb der Inan-
spruchnahmefläche genannt. Weitere Gewässer
sind in den Landesdaten innerhalb der betroffenen
Fläche nicht enthalten. Der Erftverband ist gewäs-
serunterhaltungspflichtig auch an weiteren Neben-
gewässern innerhalb dieser Fläche, die nicht in
den Landesdaten enthalten, aber dennoch Fließ-
gewässer sind. Diese überwiegend trockenen Ge-
wässer gleichen dem beschriebenen Manheimer
- 164 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Fließ. Ei ne Kartendarstellung dieser Fließgewäs-
ser erhalten Sie in der Anlage dieser Stellung-
nahme.
Die Gewässer aus dem Raum Morschenich ent-
wässern (inkl. der Einleitungen aus der Siedlungs-
entwässerung) in Richtung Tagebaufläche bzw.
dem geplanten Tagebausee. Wir bitten um Prü-
fung, wie zukünftig mit dem betroffenen Gewässer-
system und der Siedlungsentwässerung in diesem
Raum verfahren werden soll. Aus unserer Sicht ist
diese Frage derzeit noch ungeklärt.
Natur und
Landschaft im
Abbaubereich
1025464_
004
Seeablauf – Festlegung Rahmenbedingungen:
Laut Entwurf ist ein Seeablauf ab 2070 erforder-
lich. Grob beschrieben sind die Position und Füh-
rung des erforderlichen Gewässers. Unklar bleiben
Verantwortung und Kostenübernahme. Wir fordern
eine klare Beschreibung der Verantwortung für die
Durchführung der erforderlichen Maßnahmen,
eine Zuordnung der Kostenträgerschaft sowie eine
Kostenschätzung mit Zu kunfts-Risikoaufschlag
und deren Rückstellung zu Lasten RWE.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die raumordnerische Sicherung einer Trasse
für den Seeablauf erfolgt, wie in Kapitel 1.1. des
Braunkohlenplanentwurfes dargestellt über ein
gesondertes Braunkohlenplanverfahren. In die-
sem Zusammenhang wird es im Rahmen einer
Öffentlichkeitsbeteiligung voraussichtlich in der
zweiten Jahreshälfte die Möglichkeit geben
Stellung zu nehmen. Die konkrete Ausbaupla-
nung erfolgt in einem späteren Planfeststel-
lungsverfahren.
Grundsätzlich ist die RWE Power AG als Vor-
habenträgerin für den Ausbau des Seeablaufs
verantwortlich. Für die Rekultivierung der Ta-
gebaue und die Seeabläufe wurden bereits
-
- 165 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Rückstellungen gebildet, deren Höhe regelmä-
ßig von unabhängigen Gutachtern sowie von
Wirtschaftsprüfern überprüft wird.
Natur und
Landschaft im
Abbaubereich
1025513_
002
In Bezug auf den Artenschutz werden die Ergeb-
nisse der artenschutzrechtlichen Machbarkeitsprü-
fung grundsätzlich nachvollzogen. Hierbei wird auf
das Erfordernis der Durchführung der dort benann-
ten Vermeidungs- und vorgezogenen Ausgleichs-
maßnahmen verwiesen. Bei der Umsetzung der
Planung ist durch kontinuierliches Monitoring und
begleitendes Risikomanagement sicherzustellen,
dass die artenschutzrechtliche Betroffenhei t mini-
miert und die Wirksamkeit vorgesehener Maßnah-
men bewertet werden. Im Rahmen der weiteren
Umsetzung ist auf dieser Grundlage zu prüfen ob
ggf. Maßnahmen zu ergänzen oder zu modifizie-
ren sind.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die grundsätzliche Zustimmung wird zur Kennt-
nis genommen. Das betriebsplanmäßig bereits
angeordnete Monitoring und Risikomanage-
ment wird fortgeführt. Hierbei kann etwaiger
Änderungs- oder Ergänzungsbedarf festgestellt
und im Rahmen der nachfolgenden Betriebs-
planzulassungen entsprechend angeordnet
werden.
-
Natur und
Landschaft im
Abbaubereich
1025534_
005
Die Einrichtung von Flachwasserzonen wird sei-
tens der EwiG begrüßt, da sie Möglichkeiten bietet,
funktionsfähige Lebensräume mit einem intakten
Naturhaushalt zu schaffen. Dem gleichen Ziel
dient die Schaffung von zusammenhängenden,
landschaftsgliedernden, regionalen Grünzügen.
Eine extensive und naturschonende Freizeitnut-
zung in Form von Naturlehrpfaden und Beobach-
tungsmöglichkeiten sollte jedoch zulässig sein, um
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die
Einrichtung von Naturlehrpfaden und Beobach-
tungsmöglichkeiten auch in den Vorrangflä-
chen für Arten - und Biotopschutz wird als
grundsätzlich möglich angesehen. Die kon-
krete, biotopschonende Ausgestaltung ist je-
doch nicht Gegenstand des Braunkohlenplans.
-
- 166 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
ein nachhaltiges Naturerleben zu ermöglichen.
Dies widerspricht nicht der auf S. 129 beschrieb e-
nen räumlichen Trennung zwischen den intensiv
genutzten Bereichen für Erholungs - und Freizeit-
nutzung und den Vorrangflächen für Arten- und Bi-
otopenschutz.
Natur und
Landschaft im
Abbaubereich
1025567_
011
"In der Manheimer Bucht ist der Wald westlich des
FFH-Gebietes Steinheide durch eine Bewaldung
der angrenzenden Uferböschung zu erweitern.
Auch sollen die Kiesgrubenrekultivierungen der
Kiesabgrabungen Buir topographisch und gestal-
terisch an die Manheimer Bucht angeschlossen
werden. Somit öffnet sich ein naturnah gestaltetes
Tal aus Halboffenlandschaften mit Sukzessionsflä-
chen, punktuellen Gehölzbereichen und Kleinge-
wässern." (S. 68)
Hier ist die Verbindlichkeit der gewählten Formu-
lierung zu erläutern.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die genannte Passage bezieht sich auf die Re-
kultivierung der Uferböschungen des Tagebau-
sees, die im Plangebiet des Braunkohlenplans
liegen und für die der Braukohlenplan raumord-
nerische Vorgaben macht. Außerdem werden
Bereiche genannt, die zwar außerhalb des
Braunkohlenplans liegen, allerdings direkt an
den Abbaubereich angrenzen, so dass eine
Harmonisierung des Braunkohlenplans mit den
umliegenden Vorhaben sinnvoll ist. D ie zitierte
Formulierung aus der Erläuterung des Ziels 3.2
macht die Planintention deutlich und konreti-
siert die Ausgestaltung der bergbaubedingten
Wiedernutzbarmachungsverpflichtung.
Eine weitere Konkretisierung der Gestaltung
der Uferböschungen erfolgt ü ber den Ab-
schlussbetriebsplan. Ein topographischer
Übergang der Kiesgrube Buir zum Tagebausee
ist im Rahmenplan der Neuland Hambach vor-
gesehen. Entsprechende Maßnahmen können
-
- 167 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
aber nicht im Braunkohlenplan festgelegt wer-
den, sondern betreffen die Rekultivie rungspla-
nung der Kiesgrube. Dies wird im Text klarge-
stellt und bedarf einer weiteren Konkretisierung
durch die Regionalplanung und nachgelagerte
Verfahren.
Das Erfordernis einer Ergänzung der textlichen
Erläuterungen des Ziels 3.2 wird nicht erkannt.
Natur und
Landschaft im
Abbaubereich
1025567_
012
"Zusätzliche Maßnahmen zur Anreicherung des
Bodens mit kulturfähigem Material und zur Be-
pflanzung sind in diesen Bereichen nicht vorgese-
hen." (S. 68)
Es muss darauf geachtet werden, dass die Böden
über eine gute Wasserspeicherkapazität verfügen,
damit sich in diesem Bereich nicht nur trockenre-
sistente lnitialsukzessionen ansiedeln. In der Um-
gebung finden sich durch den Kiesabbau schon
vermehrt Trockenstandorte, die mehrere Jahre bis
Jahrzehnte benötigen um dur ch Pionierpflanzen
eine Bodenaufbereitung herzustellen, die eine Se-
kundärsukzession mit Pflanzen zulässt, die auch
durch ihre Verdunstungsleistung einen Kühlungs-
effekt generiert. Da bis zum Maximalwasserstand
des Sees noch Jahrzehnte vergehen, ist es wich-
tig, die umgebende Natur durch eine natürliche
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die
zitierte For mulierung aus der Erläuterung des
Ziels 3.2 macht die Planintention deutlich und
konretisiert die Ausgestaltung der bergbaube-
dingten Wiedernutzbarmachungsverpflich-
tung.
Eine weitere Konkretisierung der Gestaltung
der Uferböschungen erfolgt über den Ab-
schlussbetriebsplan und ist nicht Gegenstand
des Braunkohlenplanes.
-
- 168 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Wasserspeicherkapazität der Pflanzen, die hierfür
einen wasserspeicherfähigen Boden benötigen, zu
unterstützen.
Natur und
Landschaft im
Abbaubereich
1025567_
013
Seite 70: Ziel: "Der ökologische Wert und die Leis-
tungsfähigkeit des Raumes zwischen dem Wald-
gebiet Steinheide, dem Hambacher Forst, dem
Merzenicher Erbwald und der Sophienhöhe sind
durch zusammenhängende, landschaftsglie-
demde, regionale Grünzüge zu erhöhen.
Erläuterung:
Das Ziel der Herstellung eines zusammenhängen-
den Grünzuges dient der Förderung eines Bio-
topverbundes zwischen den Waldbereichen Stein-
heide, Hambacher Forst, Merzenicher Erbwald
und Sophienhöhe und richtet sich an die Bergbau-
treibende soweit erforderliche Maßnahmen im
Plange bietliegen. Die Weiterführung und Herstel-
lung des Grünzuges auf unverritztem Gelände
richtet sich an d ie Träger der Landschaftsplanung
und insbesondere an den Träger der Regionalpla-
nung. Mit der Rekultivierung und den Artenschutz-
flächen (RWE Power AG) wurden im Abbaube-
reich und im Umfeld des Tagebaus Hambach be-
reits weitreichende Maßnahmen zur Stärkung des
Biotopverbunds realisiert, die möglichst erhalten
bleiben sollen. Weitere Maßnahmen sind mit Blick
Stellung-
nahme wird
teilweise ge-
folgt.
Eine entsprechende Ergänzung des Schutzsta-
tus des Natura 2000-Gebietes ist nicht erforder-
lich, da es um die Vernetzung verschiedener
Waldbereiche geht, die einen unterschiedlichen
Schutzstatus aufweisen. Ziel ist ganz allgemein
die Herstellung eines landschaftsgliedernden
regionalen Biotopverbundes und nicht speziell
die Anbindung eines Natura 2000-Gebiets.
Die weitere Konkretisierung dieser Zielsetzung
ist Aufgabe der Regional - und Landschaftspla-
nung.
Der vorgeschlagenen Ergänzung wird in fol-
gender Form zugestimmt: "Zur Vernetzung von
Steinheide und Hambacher Forst soll nördlich
entlang der Hambachbahn in etwa 250 m Breite
ein waldbaulich um zusetzender Korridor ge-
schaffen werden, der über die bepflanzten Ufer-
böschungen vor der ehemaligen Manheimer
Kirche hinaus als Biotopverbindung funktioniert
und eine mögliche Folgenutzung der ehemali-
gen Kirche und ihres Umfeldes berücksichtigt."
Kapitel 3.3, Erläute-
rung zweiter Absatz:
Ergänzung "Zur Ver-
netzung von Stein-
heide und Hambacher
Forst soll nördlich ent-
lang der Hambach-
bahn in etwa 250 m
Breite ein waldbaulich
umzusetzender Korri-
dor geschaffen wer-
den, der über die be-
pflanzten Uferbö-
schungen vor der
ehemaligen Manhei-
mer Kirche hinaus als
Biotopverbindung
funktioniert und eine
mögliche Folgenut-
zung der ehemaligen
Kirche und ihres Um-
feldes berücksichtigt."
- 169 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
auf die Verträgichkeit mit städtebaulichen Entwick-
lungen und landwirtschaftlichen Nutzungen zu prü-
fen. Zur Vernetzung von Steinheide und Hamba-
cher Forst soll nördlich entlang der Hambachbahn
in etwa 250 m Breite ein waldbaulich umzusetzen-
der Korridor geschaffen werden, der über die be-
pflanzten Uferböschungen vor der Manheimer Kir-
che hinaus als Biotopverbindung funktioniert."
Das Ziel 3.3 wird vollumfänglich mitgetragen, aller-
dings leitet sich aus dem formulierte Ziel nicht die
ökologische Bedeutung dieser Maßnahme ab. Hier
sollte gezielt auf den bestehenden Schutzstatus
von europäischer Bedeutung eines Natura 2000
Gebietes (hier Nr. DE-5105-301 mit dem Gebiets-
namen: Dickbusch, Loersfelder Busch, Steinheide)
eingegangen werden. Mit den beschriebenen
Maßnahmen der Grünvernetzung wird ein erhebli-
cher Beitrag zur Erhaltunggefährdeter oder typi-
scher Lebensräume und Arten geleistet. Die Be-
deutung dieser Maßnahme sollte stärker hervorge-
hoben werden.
Ergänzung des letzten Satzes entsprechend des
Rahmenplanes: Zur Vernetzung von Steinheide
und Hambacher Forst soll nördlich entlang der
Hambachbahn in etwa 250 m Breite ein waldbau-
lich um zusetzender Korridor geschaffen wer den,
- 170 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
der über die bepflanzten Uferböschungen vor der
Manheimer Kirche hinaus als Biotopverbindung
funktionierfund eine mögliche Folgenutzung der
Kirche und ihres Umfeldes integriert.
Natur und
Landschaft im
Abbaubereich
1025567_
038
Artenschutzrechtliche Machbarkeitsprüfung (Datei
Anlage 2 Machbar keitsanalyse Artenschutz BKP
Hambach.pdf). Seite 50 - 67
Kapitel 6: Zusammenfassung der Maßnahmen zur
Vermeidung, Verminderung sowie zum Ausgleich
artenschutzrelevanter Beeinträchtigungen
Alle unter Kapitel 6 angegebenen Maßnahmen zur
Vermeidung, Verminderung sowie zum Ausgleich
artenschutzrelevanter Beeinträchtigungen sind
einzuhalten.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine
Verpflichtung zur Umsetzung von Maßnahmen
zur Vermeidung, Verminderung sowie zum
Ausgleich artenschutzrelevanter Beeinträchti-
gungen ist bereits in der Zulassung des 3. Rah-
menbetriebsplans für die Fortführung des Ta-
gebaus Hambach von 2020 bis 2030 vom
12.12.2014 geregelt.
-
Natur und
Landschaft im
Abbaubereich
1025604_
044
S. 68: „An der Elsdorfer Seeböschung sind im
Wechsel Halboffenlandschaften mit Waldberei-
chen anzulegen. Die Waldbereiche sollen jeweils
an angrenzende Bestandswälder und Artenschutz-
flächen der RWE Power AG anschließen. Südlich
des (Forums Terra Nova - rot) soll der zukünftige
Seeablauf in die Erft entstehen. Dafür muss inner-
halb der Sicherheitszone des Tagebaus Hambach
ein Übergangsbereich in Richtung Winterbach und
Wiebach geschaffen werden. Im Anschluss an den
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die genannten Aspekte müssen im Abschluss-
betriebsplanverfahren berücksichtigt werden, in
dem die detaillierte Gestaltung der Wiedernutz-
barmachung erfolgt.
Die raumordnerische Trassensicherung des
Seeablaufs für den Tagebausee erfolgt über ein
separates Braunkohlenplanverfahren, in dem
voraussichtlich noch in 2024 eine Offenlage /
Beteiligung stattfindet.
-
- 171 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Tagebausee ist ein Böschungseinschnitt mit ge-
eigneten Maßnahmen zur Böschungssicherung
herzustellen.“ - Neu anzulegende Wälder im Bö-
schungsbereich sind an die Bestandswälder so an-
zugliedern, dass sie eine sinnvolle Ergänzung und
keine zusätzliche Barriere darstellen. Zusätzlich
sollten diese für Erholungssuchende erschlossen
werden. So ist es bereits in den Richtlinien zum
Teilplan Hambach 12/1 (1976) unter Punkt 6.4 ge-
regelt: „Die forstwirtschaf tlichen Nutzflächen sind
landwirtschaftspflegerisch so zu gestalten, daß sie
sowohl den wirtschaftlichen Erfordernissen des
Landbaues als auch den Belangen der erholungs-
suchenden Bevölkerung gerecht werden.“ (S. 7) -
Über die den Seeablauf betreffenden Pla nungen
im Bereich des Forum :terra nova ist die Stadt Els-
dorf rechtzeitig zu informieren und mit einzubezie-
hen. Des Weiteren muss der uneingeschränkte
Betrieb des Forums sichergestellt werden. Auch
Kreuzungssituationen mit Straßen oder sonstigen
Infrastrukturen sind so zu gestalten, dass ein mög-
lichst geringer Eingriff, bzw. während des Baus
eine möglichst geringe Einschränkung entsteht.
Natur und
Landschaft im
Abbaubereich
1025605_
005
Die Manheimer Bucht verhindert das geforderte
Vernetzen der übrig gebliebenen Waldflächen, der
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Für eine ordnungsgemäße Beendigung des Ta-
gebaus ist im Rahmen der Seeherstellung die
-
- 172 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Rest des Hambacher Waldes wird auf einer Halb-
insel stehen, das kann er nicht überleben.
Herstellung eines dauerhaft standsicheren Bö-
schungssystems erforderlich. Dafür werden
Massen benötigt, die im aktuellen Tageb aufeld
nicht in der erforderlichen Menge und Qualität
zur Verfügung stehen. Zur Analyse der erfor-
derlichen Massen zur Beendigung des Braun-
kohlenabbaus im Tagebau Hambach wurde
2021 ein unabhämgiges Fachgutachten beauf-
tragt, welches untersuchte welche Fläch enin-
anspruchnahme dafür mindestens erforderlich
ist. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis,
dass auf eine Inanspruchnahme der Ortslage
Manheim in dem im Planentwurf dargestellten
Umfang nicht verzichtet werden kann. Auf
Grundlage dieser Untersuchungen hat de r
Braunkohlenausschuss am 07.03.2022 be-
schlossen, die nun auch im Entwurf des Braun-
kohlenplans angezeigte Abbaugrenze, den
weiteren Planungen zu Grunde zu legen.
Gemäß Planentwurf wird der Hambacher Forst
zukünftig nicht auf einer Halbinsel stehen, da er
nicht von drei Seiten von Wasser umgeben ist.
Auch künftig ist der Hambacher Forst nicht
grundwasserabhängig und durch das Nieder-
schlagswasser ausreichend versorgt.
- 173 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Gemäß der Vorgabe aus Entscheidungssatz 6
der Leitentscheidung 2021 ist eine Vernetzung
der verbleibenden Wälder außerhalb der Ab-
baufläche auch unter Berücksichtigung der
Manheimer Bucht möglich. Die vorliegende
Planung eines Biotopverbunds (Ziel 3.3) zielt
auf die Herstellung einer solchen Vernetzung
ab.
Natur und
Landschaft im
Abbaubereich
1025654_
004
3.2 Natur und Landschaft im Abbaubereich (S. 68)
In den Erläuterungen zu Ziffer 3.2 (Seite 68 unten)
wird ausgeführt, dass die „Kiesgrubenrekultivie
rungen der Kiesabgrabungen Buir topographisch
und gestalterisch an die Manheimer Bucht ange
schlossen werden." Im Bereich nördlich der Orts-
lage Buir (westlich der Manheimer Bucht) wird aktu
ell eine Kiesgewinnung betrieben. Hierbei handelt
es sich um eine Abgrabung mit mehreren Erweite
rungsabschnitten. Darüber hinaus existiert eine
Abgrabung nahe der Ortslage Manheim östlich der
Manheimer Bucht, allerdings in weiterer Entfer-
nung zur Ortslage Buir. Unklar ist, ob mit dieser
Festlegung beide Kiesgruben gemeint sind.
Es wird in den Erläuterungen (Seite 69 Mitte) aus-
geführt, dass die Böschungen oberhal b des Ziel-
wasserspiegels im Bereich der Steinheide, des
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die Kiesgrube südlich/östlich der ehemaligen
Ortslage Manheim -Alt läuft unter der Bezeich-
nung "Forster Feld". Mit dem gestalterischen
Anschluss ist demnach nur die Kiesgrube Buir
gemeint, die mit ihrer 5. Erweiterung direkt an
die Manheimer Bucht angrenzt. Zwischen der
Kiesgrube und der Manheimer Bucht verbleibt
in der aktuellen Planung lediglich eine schmale
Dammlage. Gemäß dem Rahmenplan der Neu-
land Hambach GmbH soll deshalb geprüft wer-
den, ob ein gestalterischer Anschluss der Kies-
grube Buir an die Manheimer Bucht möglich ist.
Eine Anpassung des Braunkohlenplans ist in-
soweit nicht erforderlich.
Der Hinweis zu den ökologischen Vorrangflä-
chen wird zur Kenntnis genommen. Die Dar-
stellungen in den Erläuterungskarten beruhen
auf der Eingabe der Neuland Hambach GmbH
-
- 174 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Hambacher Forstes und der Westflanke der So-
phienhöhe auch nach vollständiger Seebefüllung
als ökologische Vorrangzone fungieren sollen. In
der Erläuterungskarte 2A „Nutzungsschwer-
punkte" sind nur Ufer - und Gewässerbereiche als
ökologische Vorrangzonen dargestellt.
Es wird angeregt, die Erläuterung zu Ziffer 3.2 zu
den oben genannten Ausführungen zu spezifizie-
ren sowie in der Erläuterungskarte 2A die Bö-
schungen auch als ökologische Vorrangzonen dar-
zustellen und in der Legende den Zusatz „Ufer -
und Gewässerbereiche" zu streichen.
und sind äquivalent zu den Darstellungen im
Rahmenplan (dort ebenfalls Beschränkung auf
Ufer- und Gewässerbereich). Die Erläuterungs-
karten dienen nur einer Orientierung und haben
keine bindende Wirkung. Eine Änderung ist so-
mit nicht erforderlich.
Natur und
Landschaft im
Abbaubereich
1025658_
001
Kap. 3.2: Natur und Landschaft im Abbaubereich:
Seite 68: Die durchgängige Waldkorridorerweite-
rung an der Westflanke der Sophienhöhe bis zu
den Seeufern wird begrüßt. Hinsichtlich der Ent-
wicklung der schon bestehenden „Goldenen Aue
als Heidelandschaft" und ihrer weiteren Fortfüh-
rung in Richtung Seeufer bedarf es insbesondere
hinsichtlich des Flächenanteils von „Sonderstand-
orten" im Rahmen der forstlichen Wiedernutzbar-
machung eines Blicks in die bestehenden Vorga-
ben der Wiedernutzbarmachungsverpflichtungen.
In diesem Zusammenhang ist dann auch die er-
wähnte „optionale Beweidung" von Halboffenland-
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Zu den Flächenanteilen der Sonderstandorte
sei auf die Antwort der Stellungnahme
1025658_003 verwiesen.
Zu der optionalen Beweidung ist dara uf hinzu-
weisen, dass die in der Erläuterungskarte 2A
dargestellte Fläche nicht bindend ist, sondern
nur einen nachrichtlichen Charakter hat. Die
konkrete Ausgestaltung der Beweidung wird
noch zu prüfen sein. Die geltenden rechtlichen
Rahmenbedingungen werd en dabei berück-
sichtigt. Auch wird die Untere Forstbehörde in
-
- 175 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
schaften mit der Angrenzung an bestehende Wäl-
der zu hinterfragen. Hier muss über ein mit dem
geltenden Forstrecht konformes Management ge-
sprochen werden, bevor ein derartiges Ziel formu-
liert wird. In diesem Zusammenhang verweise ich
auch auf die „Karte (2.1): Wi edernutzbarma-
chungsplan Hambach (März 2022)": hier sind fol-
gende Nutzungsinhalte der forstlichen Wiedernutz-
barmachung zugeordnet: Sukzessionsfläche,
Wiese/Weide, Wechselfeuchter Standort, Uferbe-
grünung. Hiermit fallen diese Flächenanteile in die
Flächenbilanz „forstliche Wiedernutzbarmachung"
und sind damit als dem Wald dienende Flächen
gemäß § 2 Bundeswaldgesetz der Waldflächenbi-
lanz einzuordnen. Die Vergrößerung des Waldes
westlich der Steinheide im Bereich der Manheimer
Bucht durch eine Uferböschungsbewa ldung wird
ebenfalls begrüßt.
diesen Prozess eng eingebunden. Aktuell ist
zunächst ein Pilotprojekt zur Beweidung auf der
Goldenen Aue geplant. Ziel ist dabei die Pflege
der bereits bestehenden Offenlandfläche. Von
dort aus soll die Beweidungsfläche zukünftig
sukzessive mit der Erweiterung der Goldenen
Aue in Richtung Tagebausee vergrößert wer-
den, wenn das Pilotprojekt erfolgreich ist.
Natur und
Landschaft im
Abbaubereich
1025658_
002
Kap. 3.2: Natur und Landschaft im Abbaubereich:
Seite 69: Gleiches gilt für die geplante Flächenver-
bindung des belassenen Hambacher Forstes mit
Aufforstung bzw. Sukzession der Uferabschnitte
Richtung künftiger Seefläche. Die vorweg ange-
sprochenen konkreten Ausgestaltungsmaßnah-
men müssen, wie auch auf Seite 69 festgehalten,
Gegenstand einer frühzeitigen Abstimmung zwi-
schen Bergbautreibendem und der Bergbehörde
Stellung-
nahme wird
gefolgt.
Die konkrete Ausgestaltung der Rekultivierung
erfolgt im Rahmen des Abschlussbetriebsplan-
verfahrens.
Die vorgeschlagene Ergänzung im Braunkoh-
lenplanentwurf wird vorgenommen.
Kapitel 3.2, Konkreti-
sierungs- und Umset-
zungshinweise: Er-
gänzung " - im Rah-
men des Bundeswald-
gesetzes und des
Landesforstgesetzes
NRW"
- 176 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
für das Abschlussbetriebsplanverfahren sein. Die
Untere Forstbehörde wird in diesem Prozess ihren
forstrechtlichen sowie forstfachlichen Beitrag leis-
ten. Um dies auch formell sicherzustellen, bitte ich
die Listung der „Umsetzung und Konkretisierung
der Ziele (S. 69) im vorletzten Spiegelstrich um ,,...
und der Bundes - und Landesforstgesetzgebung"
zu ergänzen.
Natur und
Landschaft im
Abbaubereich
1025658_
003
Kap. 3.2: Natur und Landschaft im Abbaubereich:
Seite 70: Die Vernetzung der Waldgebiete Stein-
heide und Hambacher Forst wird ausdrücklich un-
terstützt. Hiermit würde es auf der südlichen
Seeseite einen zusammenhängenden Waldkorri-
dor geben, der auch das Ziel der Artenvielfalt und
Biotopvernetzung konkretisiert. Kap. 3.2: Natur
und Landschaft im Abbaubereich: Seite 71: Dah er
auch hier die Bitte um Ergänzung des zweiten
Spiegelstrichs um ,,... und der Bundes - und Lan-
desforstgesetzgebung" in der Auflistung der Ge-
setzesspektren.
Stellung-
nahme wird
gefolgt.
Die vorgeschlagene Ergänzung wird vorge-
nommen.
Kapitel 3.3, Konkreti-
sierungs- und Umset-
zungshinweise: Er-
gänzung " - Bun-
deswaldgesetz und
Landesforstgesetz
NRW"
Natur und
Landschaft im
Abbaubereich
1025661_
010
Kap. 3.2 Natur und Landschaft im Abbaubereich
Der 2. Absatz des Ziels sollte wie folgt gefasst wer-
den:
„Die im Vorfeld des Tagebaues bestehenden öko-
logischen Funktionen sind auf Dauer zu erhalten
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Ein dauerhafter Erhalt der bestehenden ökolo-
gischen Funktionen im verbleibenden Tage-
bauvorfeld ist nicht möglich. Für die Herstellung
dauerhaft standsicherer Böschungen im Tage-
bau Hambach müssen die bestehenden Ar-
-
- 177 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
und auszubauen.“ Das Vorfeld des Tagebaus be-
zieht sich auf die bisher noch nicht bergbaulich in
Anspruch genommenen Flächen. Da die Natur-
schutzverbände die Inanspr uchnahme der Man-
heimer Bucht ablehnen, sollte das Ziel entspre-
chend umformuliert werden, damit die ökologi-
schen Funktionen des Bereiches – insbesondere
die Biotopverbundfunktion zwischen Hambacher
Wald und Steinheide auf Dauer erhalten und aus-
gebaut werden.
Laut der Erläuterungskarte 2 B zur Zwischennut-
zung sind verschiedene Bereiche der Seebö-
schung als ökologische Vorrangzonen ausgewie-
sen. Diese sollen sich naturnah entwickeln.
Im Kap. 3.2 Natur und Landschaft im Abbaube-
reich wird auf Seite 67 ausgeführt, dass die See-
ufer mit ökologischen Flachwasserzonen im Sinne
der Strukturvielfalt und Habitatqualität zu gestalten
sind. Dies wird seitens der Naturschutzverbände
sehr begrüßt.
Am Hambacher See werden sich hier aber keine
Schilfgebiete ansiedeln, wie das an kleineren Ge-
wässern zu beobachten ist. Der auf Seite 67 eben-
falls angesprochene Wellenschlagbereich, der mit
Böschungsneigungen von 1:25 bzw. 1:30 (in
beitsböschungen im Rahmen der Rekultivie-
rung auf eine Generalneigung von 1:5 abge-
flacht werden. Dafür werden standsichere und
aufbaufähige Materialien benötigt. Mit dem
frühzeitigen Kohleausstieg und dem Erhalt des
Hambacher Forstes können diese Materialien
(Sande und Kiese) in der erforderlichen Menge
und Qualität nur durch die Inanspruchnahme
der sogenannten Manheimer Bucht gedeckt
werden. Dies wurde innerhalb eines unabhän-
gigen Fachgutachtens bestätigt.
Zu den ökologischen Flachwasserzonen wird
im Braunkohlenplan folgendes erläuter t: "Ins-
besondere das Litoral (die Übergangszone zwi-
schen Wasser und Land) hat besondere ökolo-
gische Potenziale. Hier kann sich eine vielfäl-
tige Vegetation mit Röhrichten, Feuchthoch-
stauden und Ufergehölzen ausbilden. Von be-
sonderer Seltenheit und hoher öko logischer
Bedeutung sind Gesellschaften auf nährstoffär-
meren Ausgangssubstraten. Der Tagebausee
bietet hierfür, mit seiner flach geneigten Wellen-
schlagzone (Neigung von 1:25 bzw. 1:30) im
Uferbereich und den anzulegenden ökologi-
schen Flachwasserzonen eine gute Chance."
Die Wellenschlagzonen für den Tagebausee
Hambach werden auf 4 m Höhe angelegt und
- 178 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Hauptwindrichtung) zwischen den Höhen von + 63
m NHN bis + 67 m NHN flach angelegt wird, wird
dazu führen, dass sich weitere Ausbuchtungen der
Wellenschlagzone in der topographischen Boden-
modellierung bilden, auch ohne menschliches Zu-
tun. Der Wellenschlagbereich wird durch starke
morphologische Veränderungen gekennzeichnet
sein. Die zu erwartenden klimatisch en Verände-
rungen der nächsten Jahrzehnte werden dies ver-
stärken. Der Bereich oberhalb des Seeufers muss
deshalb frei gehalten werden von jeglicher
menschlichen Nutzung, Wegen und Straßen. Es
ist genügend Fläche einzuplanen für die erwarte-
ten Ausbuchtungen und Böschungsabbrüche
oberhalb der Wellenschlagzone.
Die verbliebenen Reste des Hambacher Forstes
oberhalb des späteren Seespiegels sollen durch
Entwicklungsmaßnahmen des nördlichen
Waldsaumes hin zum späteren Seeufer gestärkt
werden.
haben bei einer Neigung von 1:25 und 1:30 so-
mit eine Breite von 100-120 m. Diese Dimensi-
onierung beruht auf gutachterlichen Untersu-
chungen, in denen auch Wind wellen während
extremer Sturmereignisse berücksichtigt wur-
den.
Grundsätzlich werden die Untersuchung der
Standsicherheit im Rheinischen Revier nach
dem 6-Augen-Prinzip durchgeführt. Neben der
Fachabteilung von RWE werden die Standsi-
cherheiten auch von den Experten der Bergbe-
hörde und dem Geologischen Dienst NRW ent-
sprechend der Richtlinie für Standsicherheit ge-
prüft. Im Ergebnis sind sich alle einig, dass die
geplanten Böschungen für den Tagebau Ham-
bach dauerhaft standsicher sind. Im Braunkoh-
lenplan heißt es dazu: "Die grundsätzliche geo-
technische Machbarkeit der untersuchten End-
böschungssysteme ist im Hinblick auf die
standsicherheitlichen Aspekte demnach auch
unter Erdbebeneinfluss für den derzeitigen
Kenntnisstand der geologischen, hydrologi-
schen und geom echanischen Einflussfaktoren
für den Befüllungszeitraum und für den dauer-
haften Endzustand nachgewiesen." Die Be-
fürchtung, dass es hinter der Wellenschlagzone
zu Ausbrüchen und Erosionen kommen kann
- 179 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
ist somit nicht berechtigt, da die Wellenschlag-
zonen für den Tagebausee Hambach nach-
weislich ausreichend dimensioniert sind.
Der Hinweis, den Hambacher Forst durch Ent-
wicklungsmaßnahmen des nördlichen
Waldsaumes hin zum späteren Seeufer zu stär-
ken, wird zur Kenntnis genommen. Entlang des
bestehenden, tagebauzuge wandten Waldran-
des des Hambacher Forstes entwickelt sich
vielerorts bereits eine natürliche Verjüngung
des Baumbestandes. Die neu aufwachsenden
Bäume werden in den nächsten Jahren zuneh-
mend zu einem funktionalen, naturnahen Wald-
rand heranwachsen. In diese Naturverjüngung
einzugreifen wäre insgesamt kontraproduktiv.
Teilweise ist eine Ergänzung der aufwachsen-
den natürlichen Verjüngung durch gezielte
waldbauliche Maßnahmen jedoch fachlich sinn-
voll, um die Entwicklung eines naturnahen
Waldrandes weiter zu unte rstützen. Die steile
Böschung des Tagebaus vor dem Hambacher
Forst wird in den nächsten Jahren durch eine
Vorschüttung abgeflacht und anschließend
nach und nach zu einem naturnahen Waldrand
bepflanzt. Die konkrete Durchführung dieser
- 180 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Maßnahmen ist Gegensta nd der nachfolgen-
den Abschlussbetriebsplanverfahren.
Natur und
Landschaft im
Abbaubereich,
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025463_
001
als betroffener Anwohner erlaube ich mir folgende
Stellungnahme zum Braunkohleplan abzugeben.
Auf Seite 68 (Nr.3.2 Entwurfstext) wird die Position
des zukünftigen Seeablaufs südlich Terra Nova
beschrieben. Auf Seite 102 (Nr.4.1 Entwurfstext)
wird die Überlaufschwelle mit natürlichem Ablauf
zur Ableitung in die Erft beschrieben. Hierzu bitte
ich im finalen Text des Brau nkohleplanes zu be-
achten das ein natürlicher Ablauf meines Erach-
tens nicht möglich ist. - Der Zielwasserspiegel des
Sees ist mit 65,00 müNN definiert. - Die Gelände-
höhe Terra Nova liegt nach den Geodaten NRW
bei 76 müNN. - Die Höhe des Weißbachs westlich
der B477 liegt bei über 67 müNN. Ein Pumpbau-
werk soll auf jeden Fall, insbesondere im Bereich
Terra Nova, ausgeschlossen werden.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Der Hinweis, dass im Bereich : terra nova ein
Höhenunterschied von ca. 15 m zwischen der
Geländeoberkante und dem Zielwasserspiegel
des zukünftigen Tagebausees besteht, ist rich-
tig. Um für den Tagebausee einen natürlichen
Ablauf entlang der Vorzugstrasse (Winterbach
und Wiebach) in Richtung Erft gewährleisten zu
können, wird für das Ablaufgewässer deshalb
ein Geländeeinschnitt geplant. Im Anschluss an
den Tagebausee wird dieser etwa 15 m tief und
ca. 75 m breit sein. Innerhalb dieses Gelände-
einschnitts wird ein naturnahes Gewässer mit
einer zusätzlichen Sekundäraue angelegt, in
der sich das Gewässe r eigendynamisch und
natürlich entwickeln kann. Eine Pumpe wird so-
mit nicht benötigt. Stattdessen wird das Wasser
über eine Überlaufschwelle in den Seeablauf
abfließen. In Richtung Erft wird der Geländeein-
schnitt immer kleiner, vor der Mündung wird
das Ablaufgewässer auf Geländehöhe verlau-
fen. Die raumordnerische Sicherung der
Trasse für den Seeablauf erfolgt über ein eigen-
ständiges Braunkohlenplanverfahren, in dem
es voraussichtlich auch in 2024 noch eine Of-
fenlage geben wird.
-
- 181 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Natur und
Landschaft im
Abbaubereich,
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025534_
003
Gleiches gilt für die Zugangsmöglichkeit zum See.
Die freizeitwirtschaftliche Nutzung des zukünftigen
Sees spielt eine besondere Rolle bei der Entwick-
lung der Region. Im vorliegenden Entwurf wird un-
terschieden zwischen „Seezugängen“ und „Was-
serzugängen“. Dies ist aus fachlicher Sicht zwar
nachvollziehbar, führt bei den Bürgern und Bürge-
rinnen jedoch leicht zu einer Fehlinterpretation. Es
stellt sich an dieser Stelle die Frage, warum ein
Wasserzugang zu m Hambacher See erst nach
zehn Jahren möglich ist, da dies laut Braunkohlen-
plan Inden II im Indener See bereits nach ca. fünf
Jahren umgesetzt sein soll. Die nur grobe Darstel-
lung der Bereiche mit Seezugang sowie intensiver
Freizeitnutzung in der Erläuteru ngskarte 2B ist
wahrscheinlich dem generalisierenden Maßstab
des Braunkohlenplans geschuldet und wird im Ab-
schlussbetriebsplan von RWE voraussichtlich prä-
zisiert werden. Der Begriff „frühzeitig“ ist zum jetzi-
gen Zeitpunkt sicherlich nicht exakt zu bestimmen.
Die EwiG unterstützt in diesem Punkt die Stellung-
nahme von Neuland Hambach, dass es für die Um-
setzung von baulichen Maßnahmen des Rahmen-
plans wichtig ist, wann die Realisierungszeitpunkte
sein können.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Zwischen Seezugängen und Wasserzugängen
ist zwingend zu unterscheiden: Die oberen Bö-
schungsbereiche der Seemulde sollen nach
Abschluss der Rekultivierung im jeweiligen Bö-
schungsabschnitt möglichst frühzeitig zugäng-
lich gemacht werden, um dort bspw. Wander-
wege oder andere Freizeitnutzungen zu ermög-
lichen. Bei Wasserzugängen ist zu berücksich-
tigen, dass jeweils die Böschung und die un-
terste Berme oberhalb des Wasserspiegels aus
Sicherheitsgründen nicht betreten werden dür-
fen. Somit muss für einen Wasserzugang eine
entsprechende Infrastruktur geschaffen wer-
den, die diesem Problem begegnet. Der An-
stieg des Seewassers wird im Tagebausee
Hambach in den ersten 10 Jahren allerdings
sehr schnell gehen (ca. 200 m), so dass die Er-
richtung einer entsprechenden Infrastruktur nur
sehr schwer möglich ist und auch wegen stän-
diger Anpassungsarbeiten nicht sinnvoll nutz-
bar sein wird. Insgesamt unterscheidet sich der
Tagebausee Hambach vom Tagebausee Inden
in der Dimensionierung, so dass für den Tage-
bausee Hambach auch andere Nutzungsmög-
lichkeiten berücksichtigt werden.
-
- 182 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Natur und
Landschaft im
Abbaubereich,
Zeichnerische
Festlegung
1025661_
001
Darstellungen für den Schutz von Natur sowie
Landschaft und landschaftsorientierter Erholung
Nach § 26 Abs. 2 LPlG NRW müssen Braunkohle-
pläne „insbesondere Angaben enthalten über die
Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wie-
dernutzbarmachung in Abbau- und Aufschüttungs-
gebieten einschließlich der im Rahmen der Rekul-
tivierung angestrebten Landschaftsentwicklung
sowie über sachliche, räumliche un d zeitliche Ab-
hängigkeiten.“
Der Entwurf des Braunkohleplans Hambach stellt
innerhalb der Abbaugrenzen lediglich forstlichen
Flächen, Seefläche, landwirtschaftliche Flächen
und Entwicklungsfläche Strukturwandel dar. Wei-
tere Signaturen sind – außer Straßen - nicht auf-
geführt.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die zeichnerischen Festlegungen des Braun-
kohlenplanentwurfes unterscheiden die Berei-
che der forstlichen sowie landwirtschaftlichen
Rekultivierung, der Seefläche und der "Ent-
wicklungsfläche Strukturwand el". Diese Unter-
scheidung ist im Zusammenhang mit den jewei-
ligen Rekultivierungsanforderungen zu verste-
hen. Darüber hinaus sind die Abbaugrenzen
und Sichheritslinie Bestandteil der zeichneri-
schen Festlegungen.
Nachrichtlich werden Straßen und die Regio-
nalplanfestlegungen im Bereich der Sicher-
heitslinie dargestellt.
Die weiteren Festlegungen z.B. zur angestreb-
ten Landschaftsentwicklung werden textlich ge-
troffen. Die Grundzüge der Oberflächengestal-
tung und Wiedernutzbarmachung werden in
Kapitel 6 "Grundzüge der Oberflächengestal-
tung und Wiedernutzbarmachung des Abbau-
bereichs" entsprechend den rechtlichen Rege-
lungen festgelegt, sofern sie füe eine geordnete
Braunkohlenplanung (hier Rekultivierungspla-
nung) erforderlich sind.
-
- 183 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Eine Konkretisierung der Wiedernutz barma-
chungsplanung erfolgt im bergrechtlichen Ab-
schlussbetriebsplanverfahren sowie im wasser-
rechtlichen Planfeststellungsverfahren für den
Tagebausee.
Eine Anpassung oder Ergänzung des Braun-
kohlenplans ist nicht erforderlich.
Oberflächenge-
staltung
1025604_
052
S. 121: „Die Planung der neu herzustellenden
Oberfläche soll so erfolgen, dass…“ - Ergänzung
der Auflistung und Formulierungsvorschlag: („…
die neu zu errichtende Landfläche vor Elsdorf (Ha-
fenbalkon) auch für eine spätere bauliche Nutzung
geeignet ist.“ - blau) - Hinweis auf die Oberflächen-
gestaltung der neu anzulegenden Flächen: Bezug
zum Hafenbalkon fehlt (evtl. zusätzlicher Absatz,
der das Vorhaben des Hafenbalkons ganzheitlich
beschreibt).
Stellung-
nahme wird
teilweise ge-
folgt.
Im Ziel zum Kapitel 6.3 ist folgende Formulie-
rung enthalten: "Die Festlegung der Kontur des
zukünftigen Seeufers hat unter Berücksichti-
gung der Anlage des Tagebausees und der zur
Verfügung stehenden Abraummengen so zu
erfolgen, dass eine größtmögliche Gelände-
oberfläche entsteht." Dies richtet sich an die ge-
samte Oberflächengestaltung längs des Tage-
bausees. Die Herstellung der Landfläche vor
Elsdorf muss in diesem Kapitel deshalb eigent-
lich nicht explizit genannt werden. Wie im Kapi-
tel 7.6 der Umweltprüfung erläutert wird, ist das
Seequartier durch bauliche Maßnahmen gegen
Wellenschlag zu sichern, dabei handelt es sich
nicht um ein bergbauliches Vorhaben.
Folgende Ergänzung wird aufgenommen:
"- vor Elsdorf durch die Wiedernutzbarmachung
eine neue Landfläche entstehen s oll, die eine
Kapitel 6.1, Aufzäh-
lung, folgende Ergän-
zung wird aufgenom-
men:
"- vor Elsdorf durch
die Wiedernutzbarma-
chung eine neue
Landfläche entsteh en
soll, die eine spätere
bauliche Nutzung
durch die Stadt Els-
dorf (Hafenbalkon) er-
möglicht (vgl. Erläute-
rung Ziel 6.3)."
- 184 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
spätere bauliche Nutzung durch die Stadt Els-
dorf (Hafenbalkon) ermöglicht (vgl. Erläuterung
Ziel 6.3)."
Oberflächenge-
staltung
1025654_
028
Auf Seite 206 in den Angaben zur Umweltprüfung
werden in Tabelle 30 „Teiche südl. Blatzheim" auf-
geführt und hinsichtlich ihrer Betroffenheit durch
Grundwasserabsenkung geprüft. Hier ist unklar,
welche Gewässer gemeint sind. Südlich der Orts-
lage befindet sich lediglich ein Absetzteich. Bei
diesem handelt es sich um eine Abwasserbehand-
lungsanlage und nicht um ein Oberflächengewäs-
ser.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Als "Teiche südl. Blatzheim" sind die drei Tei-
che südlich der Kiesgrube Blatzheim gemeint.
Der südlichste ist zugleich dem Feuchtgebiet
"Kiesgrube Blatzheim BK -5105-0007" zugehö-
rig.
-
Oberflächenge-
staltung
1025659_
009
II. Verbindliche Berücksichtigung der städtebauli-
chen Ziele der Stadt Elsdorf Nach den vorgenann-
ten Maßstäben sind bei der Änderung der Braun-
kohleplanung die städtebaulichen Ziele der Stadt
Elsdorf verbindlich zu berücksichtigen:
- Am Fuß der Sophienhöhe sind bisher als land-
wirtschaftliche Flächen ausgewiesene Flächen
auch in dieser Form herzustellen. Eine forstwirt-
schaftliche Wiedernutzbarmachung wird abge-
lehnt.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Hier
wird vermutlich die landwirtschaftliche Rekulti-
vierung vor Elsdorf, im Bereich des geplanten
Einleitbauwerks, angesprochen. Die genann-
ten landwirtschaftlichen Rekultivierungsflächen
fehlen fälschlicherweise in der Zeich nerischen
Festlegung und in den Erläuterungskarten,
werden im Rahmen der Flächenbilanzierung al-
lerdings bereits berücksichtigt. Die Zeichneri-
sche Festlegung und die Erläuterungskarten
werden dahingehend korrigiert.
Die Zeichnerische
Festlegung und die
Erläuterungskarten
werden um die vorge-
schlagenen Flächen
ergänzt.
- 185 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Oberflächenge-
staltung
1025662_
013
Abwägungsfehler und -mängel allerschwersten
Ausmaßes: Die mögliche Verfüllung bzw. Teilver-
füllung der Restlöcher des Tagebaus Hambach
aus den Kippen des Abrau ms um den Tagebau
Hambach einschließlich Sophienhöhe und ggf.
auch aus den reichhaltig vorhandenen Kippen um
den Tagebau Garzweiler ist wohl gänzlich außer
Betracht geblieben bzw. nicht bzw. nicht ernsthaft
in die Abwägung der für und gegen die Verfüllung
der Restlöcher des Tagebaus Hambach mit Rhein-
wasser oder mit Feststoffen, Verhältnismäßigkeits-
und Rechtsstaatsprinzip sind außer Betracht ge-
blieben.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die Grundzüge der Oberflächengestaltung und
Wiedernutzbarmachung des A bbaubereichs
sind als Ziele der Raumordnung bereits in den
abschließend abgewogenen Braunkohlenplan
Hambach - Teilplan 12/1 vom 16./17.12.1976
(dort Ziffer 3, S. 4 u. 5), jeweils in Verbindung
mit den zeichnerischen Festlegungen, ange-
legt. Diese sehen die Wiedernutzbarmachung -
jeweils in Teilen des heutigen Abbaubereichs -
durch die Herstellung von Tagebauseen vor.
Auch die Leitentscheidungen 2021 und 2023
sehen eine Rekultivierung des Tagebaus Ham-
bach als Tagebausee vor. Diese Ausführungen
wurden im Rahme n des Erarbeitungsprozes-
ses als Grundannahmen zugrunde gelegt.
Darüber hinaus wurde im Kontext des vorlie-
genden Braunkohlenplanänderungsverfahrens
auch geprüft, welche Möglichkeiten zur Be-
schaffung von Massen zur Herstellung dauer-
haft standsicherer Böschu ngen bestehen. Fol-
gende Varianten wurden beleuchtet: Inan-
spruchnahme der Manheimer Bucht, Rückinan-
spruchnahme von verkipptem Material und re-
kultivierten Bereichen, alternative Abraumge-
winnung im Abbaufeld Hambach, zusätzliche
Abraumgewinnung in den Tagebau en Inden
-
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Bezirksregierung Köln
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
und Garzweiler, Abraumgewinnung außerhalb
der Abbaufelder der Tagebaue. Das Ergebnis,
das auch von einem unabhängigen Gutachten
im Auftrag der Bezirksregierung Köln bestätigt
worden ist, lautet wie folgt (siehe Braunkohlen-
planentwurf, Teil B - Umweltprüfung -, Kap. 9,
S. 135-136): "Die qualitäts- und mengenmäßig
erforderliche Abraumgewinnung ist als Grund-
lage für eine standsichere und zeitgerechte
Wiedernutzbarmachung des Tagebaus Ham-
bach nur durch die Inanspruchnahme der Flä-
chen östlich des Hambacher Forstes, der soge-
nannten Manheimer Bucht, möglich und sach-
gerecht."
Sonstiges 1024783_
005
Um die Klimaziele des Pariser Klimaschutzabkom-
men einzuhalten, müssen die Braunkohlemengen
noch viel kleiner werden als jetzt geplant. Und
würde RWE statt Braunkohle zu fördern in mehr
Windkraftanlagen investieren, wären die Ziele
auch eher zu erreichen. Da passen ganz viele
Windräder auf die Flächen die noch nicht abge-
baggert sind.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Das Pariser Klimaabkommen hält die Senkun g
der CO2- Emissionen weltweit als wesentliches
Ziel fest. Dabei kann allerdings kein direkter
Einfluss der Braunkohlenverstromung auf die
Einhaltung des Ziels abgeleitet werden. Neben
den klimapolitischen Zielsetzungen, die eine
Energiewende einleiten, gilt es auch die Versor-
gungssicherheit mit Strom sicherzustellen. Der
Tagebau Hambach wurde in seiner dargestell-
ten Ausdehnung in verschiedenen Studien als
energiewirtschaftlich erforderlich festgestellt
(vgl. Kapitel 1.5 des Braunkohlenplanentwurfs)
-
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Bezirksregierung Köln
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des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
und leistet damit einen wichtigen Beitrag zu ei-
ner gesicherten Energieversorgung des Lan-
des. Die Kohlegewinnung findet ausschließlich
in bereits durch den Tagebau beanspruchten
Flächen statt, eine Flächenneuinsnapruch-
nahme, allein zu Zwecken der Kohlegewin-
nung, findet nicht statt. So wird der Anspruch-
nahmebereich des Tagebaus gegenüber dem
genehmigten Teilplan 12/1 von 1976 deutlich
reduziert.
Die Neuinanspruchnahme von Flächen (rund
um die Manheimer Kirche) dient im Wesentli-
chen einer standsicheren Rekultivierun gspla-
nung. Die Erforderlichkeit dieser Flächeninan-
spruchnahme wurde gutachterlich geprüft und
bestätigt.
Darüber hinaus legt der Braunkohlenplan, wie
rechtlich definiert, Ziele und Grundsätze fest,
die für eine geordnete Braunkohlenplanung er-
fordelrich sind. Dazu gehören insbesondere die
Grundzüge einer Rekultivierungsplanung. In-
wieweit die rekultivierten Flächen für erneuer-
bare Energien genutzt werden, legt der Braun-
kohlenplan zwar nicht fest, schließt diese Nut-
zungen allerdings auch nicht aus. Die weiter e
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Bezirksregierung Köln
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des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Ausgestaltung ist Aufgabe der nachgelagerten
Planungsebenen und Zulassungsverfahren.
Sonstiges 1025340_
001
Ich bitte, den nachfolgenden Text in den Planfest-
stellungsbeschluss aufzunehmen.
"Spätestens sechs Monate vor Baubeginn, ist ein
Antrag auf Luftbildauswertung bei der örtlichen
Ordnungsbehörde zu stellen. Die rechtzeitige Be-
antragung dient dazu, Bauverzögerungen und -
stilllegungen zu vermeiden. Vor Baubeginn ist die
Bescheinigung über die Kampfmittelüberprüfung
bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vorzule-
gen. Ist die Bauaufsichtsbehörde nicht gesetzlich
geregelt, so ist diese Bescheinigung der Planfest-
stellungsbehörde (Bezirksregierung Köln, Dezer-
nat 32) vorzulegen. Falls die Kampfmittelüberprü-
fung nicht vor Baubeginn realisiert werden kann,
z.B. bei Bohrlochdetektionen oder baubegleitender
Kampfmittelräumung, so ist die Kampfmittelüber-
prüfung mit der örtlichen Ordnungsbehörde abzu-
stimmen."
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Einzelheiten zur Kampfmitteluntersuchung sind
nicht Gegenstand des Braunkohlenplanverfah-
rens, sondern des nachfolgenden Fachzulas-
sungsrechts. Die näheren Anforderungen zur
Kampfmitteluntersuchung werden dementspre-
chend in den nachfolgenden bergrechtlichen
Zulassungsverfahren nach Maßgabe des fach-
lich und rechtlich Erforderlichen geregelt.
-
Sonstiges 1025464_
007
Flächen – Rückgabe an Kommunen: Wir fordern
eine schrittweise Rückgabe der Tagebauflächen
(genutzte und durch neue Rahmenbedingungen
nicht mehr benötigte Flächen) von RWE an die
Kommunen. Der Rückkauf erfolgt üb er Mittel aus
den Strukturwandelgeldern und ermöglich den
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die vorgebrachten Aspekte werden zur Kennt-
nis genommen, sind allerdings nicht Gegen-
stand der Braunkohlenplanung.
Sofern es die bergbautechnischen Rahmenbe-
dingungen zulassen ist eine Übertragung von
-
- 189 -
Bezirksregierung Köln
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Kommunen eine langfristige Finanzierung ihrer
Haushalte sowie zielgerichtete Investitionen in
Maßnahmen für einen nachhaltigen Strukturwan-
del. Der Hambacher Wald ist sehr zeitnah – spä-
testens 2029 – als Eigentum in eine Verantwortung
von Kommune, Land oder Bund zu übergeben.
Flächen an Kommunen durch die Bergbautrei-
bende durchaus beabsichtigt. Für den Erwerb
der Ortslage Morschenich -Alt durch die Ge-
meinde Merzenich am 07.12.2023 wurde zum
Beispiel eine gemeinsame Vereinbarung durch
RWE, das Land NRW und die Gemeinde Mer-
zenich unterzeichnet.
Sonstiges 1025464_
008
Risikobewertung und Ewigkeitslastenfonds: Auf-
grund des langen Planungshorizontes und damit
verbundenen zahlreichen – heute nur schwer zu
bewertenden und finanziell zu quantifizierenden –
Risiken fordern wir eine umfassende Risikoerhe-
bung, Risikobewertung und daraus abgeleitet den
Aufbau eines Ewigkeitslastenfonds, der in regel-
mäßigen Zeiträumen hinsichtlich der Risikoverän-
derung und möglicher Nachschusserf ordernisse
überprüft und angepasst wird. Die Rückstellungen
erfolgen zu Lasten RWE.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Für das Rheinische Revier sind die bergbauli-
chen Verpflichtungen auch nach Beendigung
der Kohleförderung klar geregelt. RWE steht für
die Folgen der Tagebaue bei der Rekultivierung
und Wasserwirtschaft in vollem Maße mit dem
gesamten Konzernvermögen ein. Die dazu ge-
bildeten bergbaubedingten Rückstellungen de-
cken alle für eine geordnete Wiedernutzbarma-
chung erforderlichen Maßnahmen ab und we r-
den jährlich durch unabhängige Wirtschaftsprü-
fer testiert.
Auch der öffentlich -rechtliche Vertrag, den
RWE mit der Bundesregierung anlässlich des
vorgezogenen Kohleausstiegs im Februar 2021
geschlossen hat, unterstreicht diese Verpflich-
tung. Er stellt fest, dass das Unternehmen auch
die Tagebaufolgekosten, die in Folge des ver-
einbarten Stilllegungspfades zukünftig entste-
hen oder bereits entstanden sind, zu tragen hat.
-
- 190 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Sonstiges 1025500_
002
Mit Beschluss des Braunkohlenausschusses vom
28.05.2021 wurde di e wesentliche Änderung der
Grundannahmen und damit das Erfordernis einer
Planänderung für den Braunkohlenplan Hambach
festgestellt. Am 27.10.2023 hat der Braunkohlen-
ausschuss den Aufstellungsbeschluss gefasst.
Stellungnahmen zum Plan/Vorhaben können vom
06.11.2023 bis zum 21.12.2023 über das Beteili-
gungsportal „Beteiligung NRW“ eingereicht wer-
den. Fristgerecht eingegangene Stellungnahmen
werden im weiteren Verfahren in die Abwägung
durch den Braunkohlenausschuss einbezogen.
Der Braunkohlenausschuss wird nac h Abschluss
des Aufstellungsverfahrens über die Feststellung
des Braunkohlenplans entscheiden. Mit dieser
Entscheidung wird aktuell für das 3. Quartal 2024
gerechnet. Der aufgestellte Braunkohleplan bedarf
dann noch der Genehmigung der Landespla-
nungsbehörde im Einvernehmen mit den fachlich
zuständigen Landesministerien und im Benehmen
mit dem für die Landesplanung zuständigen Aus-
schuss des Landtages. Die Neuland Hambach
GmbH hat ihren Rahmenplan bereits im Rahmen
der Erstellung des Vorentwurfes der Bezirksr egie-
rung Köln (Eingabe am 12.05.2023) zur Verfügung
gestellt. Der Aufsichtsrat der Neuland Hambach
konnte im Rahmen seiner Klausurtagung am
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Es werden keine Bedenken vorgebracht. Die
Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
-
- 191 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
20./21.10.2023 bereits feststellen, dass der Ent-
wurf des Braunkohlenplanes die Eingabe der Neu-
land Hambach GmbH sehr weitgehend berück-
sichtigt. Die nunmehr vorgelegte Stellungnahme
enthält damit nur noch geringfügige Änderungs -
/Ergänzungsvorschläge bzw. Kommentierungen.
Bereits vorab gab es einen Abstimmungstermin
mit Vertretern aller Anrainerkommunen und Vertre-
tern der Neuland Hambach GmbH, bei dem die
Thematik besprochen wurde und eine gemein-
same Stellungnahme angefertigt wurde. Diese
wurde im Anschluss an alle Mitgliedskommunen
versendet. Der Braunkohlenausschuss hat am
13.12.2021 folgenden Beschluss gefasst: „Der
Braunkohlenausschuss beauftragt die Regional-
planungsbehörde, im Rahmen der rechtlichen
Möglichkeiten, die Belange der Anrainerkommu-
nen bei der Erstellung des Vorentwurfes zu be-
rücksichtigen und soweit erforderlich auf techni-
sche Machbarkeit zu prüfen. Hierzu hat die NEU-
LAND HAMBACH GmbH zeitnah eine detailliertere
Rahmenplanung – analog zum Rahmenplan In-
desee – vorzulegen. Wegen der erheblichen Zeit-
verkürzung für Planungsüberlegungen durch das
Kohleausstiegsgesetz (KVBG) sind bereits im zu
erstellenden Vorentw urf Festlegungen zu treffen
und Ziele zu formulieren, die für nachfolgende Ver-
- 192 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
fahrensschritte und Betriebspläne Vorgaben ma-
chen. Soweit diese den rechtlichen Rahmen eines
Braunkohlenplanes überschreiten, sind ergän-
zend, verbindlich und rechtssicher vertragliche Re-
gelungen zu formulieren, die spätestens bei der
Aufstellung des Braunkohlenplanes dem Braun-
kohlenausschuss vorzulegen sind.“
Sonstiges 1025548_
001
Der Kreis Düren und die kreisangehörigen Kom-
munen Jülich, Merzenich und Niederzier als Tage-
bauanrainer sind durch die Braunkohlenplanung
unmittelbar betroffen, daher beziehe ich wie folgt
Stellung. Das im Koalitionsvertrag der Landesre-
gierung verankerte Ziel des vorgezogenen Braun-
kohleausstiegs bis zum Jahr 2030 wird durch die
vorliegende Änderung des Braunkohlenplans ver-
wirklicht. Dies wird als wichtiger Beitrag angese-
hen, um die im Klimaschutzgesetz des Landes
Nordrhein-Westfalen vorgesehene Senkung der
Treibhausgas Emissionen bis 2030 um mindes-
tens 65% in Vergleich zum Bezugsjahr 1990 zu er-
reichen.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Der eingebrachte Inhalt wird zur Kenntnis ge-
nommen.
-
Sonstiges 1025548_
002
Ausdrücklich begrüßt wird nach wie vor der Ver-
zicht auf die Inanspruchnahme der Ortschaft Mor-
schenich-Alt, wodurch das Dorf eine Zukunft und
die Bewohnerschaft eine neue Perspektive für ihre
Heimat erhält. Auch der Erhalt des Hambacher
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Der eingebrachte Inhalt wird zur Kenntnis ge-
nommen.
-
- 193 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Forsts sowie des Merzenicher Erbwaldes wird aus
Gründen des Biotoperhalts und der Biotopvernet-
zung ausdrücklich begrüßt. Die energiepolitische
Notwendigkeit der Inanspruchnahme der Ortslage
Lützerath im Abgrabungsbereich des Tagebaus
Garzweiler wird zur Gewährleistung der Energiesi-
cherheit in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich an-
erkannt, dies ist nicht zuletzt auch für die Gewerbe-
und Industriebetriebe im Kreis Düren von großer
Bedeutung. Es wird darüber hinaus begrüßt, dass
die Gewinnung der Kohle im Tagebau Hambach
bis zur Stilllegung ausschließlich in Bereichen
stattfindet, die bereits in den oberen Sohlen bean-
sprucht werden, so dass eine zusätzliche Flächen-
inanspruchnahme nicht notwendig sein wird.
Sonstiges 1025548_
014
Grundsätzlich wird dafür plädiert, auch die beste-
henden informellen Plandokumente, die den Raum
in und um den Tagebau Hambach betreffen, voll-
umfänglich zu berücksichtigen. Hierzu gehören vor
allem der Rahmenplan Hambach, aber auch die
jüngst veröffentliche Studie „Raum zwischen den
Seen" der Indeland GmbH, welche qualifizierte
Aussagen zu den Raumelementen im Umfeld des
Tagebaus Hambach trifft.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Der Rahmenplan Hambach wurde gemäß dem
Beschluss des BKA vom 13.12.2021 in der Er-
arbeitung des Braunkohlenplanentwurfs be-
rücksichtigt. Die Studie "Raum zwischen den
Seen" lag zum Zeitpunkt der Erarbeitung des
Braunkohlenplanentwurfs noch nicht vor. Der
Entwurf des Braunkohlenplans steht den Inhal-
ten und Konzepten der Studie allerdings auch
nicht entgegen.
-
- 194 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Sonstiges 1025548_
015
Zu beachten ist auch die geplante Seeverbindung
zwischen den zukünftigen Tagebauseen Hambach
und Inden. Eine Machbarkeitsstudie zur Schaffung
einer Wasserstraße zwischen beiden Seen, finan-
ziert durch den Kreis Düren und den Rhein -Erft-
Kreis, befindet sich bereits im Vergabeverfahren.
Die Vergabe wird noch im Jahr 2023 erfolgen. Die
Seeverbindung könnte als zentraler Bestandteil ei-
ner multimodalen Verbindungsachse zwischen
den Wasserkörpern fungieren. Das Vorhaben wird
unterstützt durch die Stadt Eisdorf, die Stadt Jü-
lich, die Kolpingstadt Kerpen, die Gemeinden In-
den, Niederzier und Merzenich, die Landgemeinde
Titz sowie dem Wasserverband Eifel-Rur und dem
Erftverband. Diese aufgezeigten Entwicklungsper-
spektiven dürfen durch die vorliegende Braunkoh-
lenplanung nicht behindert werden.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Ein
Konflikt mit den bestehenden Inhalten des
Braunkohlenplanentwurfs wird nicht erkannt.
-
Sonstiges 1025550_
013
Im Zuge der vollumfänglichen Umsetzung des Be-
schlusses des Braunkohlenausschusses vom
13.12.2021 ist darauf hinzuweisen, dass dieser
formuliert, dass „die Belange der Anrainer-kommu-
nen [..] soweit erforderlich auf technische Mach-
barkeit zu prüfen [sind]“. In diesem Sinne regt die
Neuland Hambach GmbH folgende weitergehende
Gutachtenbedarfe an: - Zugänge an den See - Pla-
nung Flachwasserzonen und ökologische Vor-
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Eine weitergehende Prüfung der technischen
Machbarkeit ist im Rahmen des Braunkohlen-
planänderungsverfahrens nur dann erforder-
lich, sollten diese Prüfungen für eine geordnete
Rekultivierungsplanung im Rahmen der Braun-
kohlenplanung erforderlich sein. Die hier ge-
nannten Themen überschreiten den Gegen-
-
- 195 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
ranggebiete, inklusive Berücksich tigung der Zwi-
schennutzungsphase. Des Weiteren formuliert der
Beschluss, dass „soweit diese ( Anm.: von Anrai-
nerkommunen gewünschte Festlegungen und
Ziele) den rechtlichen Rahmen eines Braunkohlen-
planes überschreiten, sind ergänzend, verbindlich
und rechtss icher vertragliche Regelungen zu for-
mulieren, die spätestens bei der Aufstellung des
Braunkohlenplanes dem Braunkohlenausschuss
vorzulegen sind.“ In einem ersten Schritt haben die
Neuland Hambach GmbH und die RWE Power AG
eine Rahmenvereinbarung zur Weiter entwicklung
der Tagebaufolgelandschaft geschlossen. Die Ver-
einbarung sortiert Aufgaben, Ziele und Rahmenbe-
dingungen für eine zukunftsfähige, soziale und
ökologische Transformation. Die Vereinbarung
spannt den Rahmen für ein konstruktives Zusam-
menwirken der beiden Partner und schafft ein ge-
meinsames Verständnis für die Weiterentwicklung
der Region. Die Ergebnisse dieser Abstimmung
sollen in den neuen Braunkohlenplan bzw. die Be-
triebspläne einfließen oder werden ergänzend ver-
traglich geregelt. Details zu den in der Rahmenver-
einbarung genannten Themenfeldern werden in
separaten Vereinbarungen zu konkreten Projekten
ausformuliert. Den aktuellen Stand der Vereinba-
stand der Braunkohlenplanug und bedürfen ei-
ner weitergehenden Prüfung und Konkretiesie-
rung auf nachgeordneten Planungsebenen und
-verfahren.
Auch die Formulierung vertraglicher Regelun-
gen für Inhalte, die die Festlegungen eines
Braunkohlenplanes übersteigen gehören origi-
när nicht in den Aufgaben - und Kompetenzbe-
reich des Braunkohlenausschusses.
- 196 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
rung kann die Neuland Hambach dem Braunkoh-
lenausschuss bei der Aufstellung des Braunkoh-
lenplanes vorlegen.
Sonstiges 1025567_
001
Präambel
Mit Beschluss des Braunkohlenausschusses vom
28.05.2021 wurde die wesentliche Änderung der
Grundannahmen und damit das Erfordernis einer
Planänderung für den Braunkohlenplan Hambach
festgestellt. Der Braunkohlenausschuss hat am
13.12.2021 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Braunkohlenausschuss beauftragt die Regio-
nalplanungsbehörde, im Rahmen der rechtlichen
Möglichkeiten, die Belange der Anrainerkommu-
nen bei der Erstellung des Vorentwurfes zu be-
rücksichtigen und soweit erforderlich auf techni-
sche Machbarkeit zu prüfen. Hierzu hat die NEU-
LAND HAMBACH GmbH zeitnah eine detailliertere
Rahmenplanung - analog zum Rahmenplan
lndesee - vorzulegen. Wegen der erheblichen Zeit-
verkürzung für Planungsüberlegungen durch das
Kohleausstiegsgesetz (KVBG) sind bereits i m zu
erstellenden Vorentwurf Festlegungen zu treffen
und Ziele zu formulieren, die für nachfolgende Ver-
fahrensschritte und Betriebspläne Vorgaben ma-
chen. Soweit diese den rechtlichen Rahmen eines
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Der eingebrachte Inhalt wird zur Kenntnis ge-
nommen.
-
- 197 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Braunkohlenplanes überschreiten, sind ergän-
zend, verbindlich und rechtssicher vertragliche Re-
gelungen zu formulieren, die spätestens bei der
Aufstellung des Braunkohlenplanes dem Braun-
kohlenausschuss vorzulegen sind."
Die Kolpingstadt Kerpen als Anrainerkommune be-
grüßt es, dass Ziele und Inhalte der Rahmenpla-
nung der NEULAND HAMBACH GmbH in den in
Aufstellung befindlichen Braunkohlenplan einge-
flossen sind, insbesondere auch Ziele zur Zwi-
schennutzung bis zur endgültigen Befüllung des
Tagebausees. Ebenfalls wird begrüßt, dass durch
die angepasste Tagebauplanung ein Er halt der
ehemaligen Manheimer Kirche sichergestellt und
damit die Basis für eine angemessene Folgenut-
zung gelegt wird.
In der Leitentscheidung 2021 formuliert der Ent-
scheidungssatz 7 „die Tagebauböschungen dau-
erhaft standsicher zu dimensionieren und zu ge-
stalten. Die dazu erforderliche Massengewinnung
hat vorrangig aus dem bisherigen Abbaufeld des
Tagebaus zu erfolgen."
Da die erforderlichen Mengen nicht vollständig in-
nerhalb der bestehenden Tagebaugrenzen bereit-
- 198 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
gestellt werden können, sollen die benötigten Mas-
sen aus der sogenannten „Manheimer Bucht" ent-
nommen werden.
Die BZR Köln hat in ihrer Presseinformation
012/2022 verlautbaren lassen, dass die Erforder-
lichkeit der „Manheimer Bucht" gutachterlich be-
stätigt wurde. Für die Kolpingstadt Kerpen bedeu-
tet das, dass mit Rechtskraft des Braunkohlenpla-
nes für die Herstellung standsicherer Böschungen
etwa 235 Mio. m³ (Angaben RWE) Material benö-
tigt werden. Das entspricht einer zusätzlichen In-
anspruch nahme von rd. 400 ha landwirtschaftli-
cher Flächen.
Aufgrund dieses erheblichen Beitrages der Kol-
pingstadt Kerpen am Braunkohlenausstieg bis
2030 (Das Gesetz trat am 24. Dezember 2022 in
Kraft) nimmt die Kolpingstadt Kerpen mit Verwun-
derung wahr, dass im ehemaligen Tagebauvorfeld
südlich der Ortslage Manheim eine vo rhandene
Kiesabgrabung mit Billigung der Bezirksregierung
Arnsberg und der Bezirksplanungsbehörde in dem
für die Waldvernetzung vorgesehenen Korridor
von 250m - nördlich der Hambachbahn - erweitert
werden soll. Dies widerspricht dem Ziel der Leiten-
tscheidung 2021 zu „Neue Abbaugrenzen, Erhalt
von Wald und Morschenich" als auch Zielen des in
- 199 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Aufstellung befindlichen Braunkohlenplans (Ziele
3.3, Erläuterung Seite 70 - 3. Absatz des Textteils
zum BKP). Am 18.08.2023 hat der Regionalrat
Köln zu dem in Aufstellu ng befindlichen Regional-
plan, Teilplan ,,Nichtenergetische Rohstoffe", ei-
nen sog. „Grundsatzbeschluss" gefasst. Damit
wurden die konzeptionellen Weichen für den Zwei-
ten Planentwurf gelegt.
Nach Aussagen der BR Köln, Dezernat 32 (Mail
vom 13.10.23) "können nunmehr anhand des
Grundsatzbeschlusses solche Flächen (im Einzel-
fall) verlässlich identifiziert werden, welche mit an
Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im Zwei-
ten Planentwurf nicht als Abgrabungsbereiche
(BSAB) festgelegt werden.
Die folgenden Auss agen bzgl. des Zweiten Plan-
entwuifes können - auf Basis des Grundsatzbe-
schlusses - bereits heute getroffen werden (Zwi-
schenergebnis):
1. In den Kommunen Bergheim, Eisdorf und Ker-
pen: Keine Neuaufschlüsse und keine unange-
messenen Erweiterungen durch BSAB so wie
keine Reservegebiete. Dadurch wird insbesondere
der im Ersten Planentwurf noch vorgesehene
- 200 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
BSAB mit der Bezeichnung BM -BMIELS:..034
nicht mehr als BSAB festgelegt. •
2. Im heutigen Braunkohlentagebauvorfeld: Keine
BSAB (weder Erweiterungen noch Neuau f-
schlüsse) und keine Reservegebiete."
Die geplante Erweiterung des Kiesabbaus „Forster
Feld" steht nach Auffassung der Kolpingstadt Ker-
pen den Zielen des Grundsatzbeschlusses entge-
gen.
Die Kolpingstadt Kerpen erwartet eine Intervention
des Braunkohlenaussc husses, um diese für die
Kolpingstadt Kerpen nicht nachvollziehbare Erwei-
terungsplanung zu verhindern und um eine Umset-
zung der Ziele der Leitentscheidung als auch des
in Aufstellung befindlichen Braunkohlenplans zu
ermöglichen.
Die Kolpingstadt Kerpen fordert daher, dass
• die Kiesgewinnung aus dem Tagebau entspre-
chend der textlichen Festsetzungen im BKP pri
mär für die Herstellung dauerhaft standsicherer
Böschungen und nicht für einen „Landgewinn" in
Form einer Seeterrasse vor Eisdorf verwendet
wird,
- 201 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
• die Inanspruchnahme der „Manheimer Bucht"
auf ein minimales Maß beschränkt wird,
• einen Transfer nichtenergetischer Rohstoffe aus
dem Tagebau an die Baustoffindustrie um gehend
zu unterbinden,
• keine weiteren Genehmigungen (Neuauf-
schlüsse, Erweiterung en) zur kommerziellen
Kiesge winnung aus dem Tagebauvorfeld zu ertei-
len,
• die Grünvernetzung auf unverritztem Boden zu
ermöglichen
Auf die v.g. Forderungen wird in der vom Rat der
Kolpingstadt Kerpen in seiner Sitzung am
05.12.2023 beschlossenen, nachfol genden Stel-
lungnahme dezidiert eingegangen.
Hinweis:
Der Kolpingstadt Kerpen ist bewusst, dass die bei-
gefügten Erläuterungspläne keine rechtliche Bin-
dungswirkung haben und nicht im Braunkohlen-
plan enthalten sind, dennoch stellen sie das Er-
gebnis eines umfä nglichen Abstimmungsprozes-
ses dar, der zwischen den Anrainerkommunen und
der Neuland HAMBACH GmbH erarbeitet wurde.
Insofern wurde auch die Stellungnahme der NEU-
LAND HAMBACH GmbH (Entwurfsstand vorbehalt
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
lich des Beschlusses des Aufsichtsrats der NEU-
LAND HAMBACH GmbH) durch den Rat der Kol-
pingstadt Kerpen zustimmend zur Kenntnis ge-
nommen.
Sonstiges 1025567_
005
Textentwurf BKP: "Im neuen Regionalplan Köln
wird voraussichtlich der Kernbereich des Tage-
baus Hambach als Fläche ohne Festlegungen ver-
bleiben. Für das südliche Tagebauvorfeld mit dem
Hambacher Forst, seiner Grünvemetzung in östli-
che und westliche Richtung und die Ortschaft Mor-
schenich werden hinggen regi onalplanerische
Festlegungen getroffen werden, da dieser Bereich
nach Anpassung der Abbaugrenze außerhalb des
Braunkohlenplans liegt."
Auf der Seite 18 sollten bereits Hinweise zur regi-
onalplanerischen Festsetzung (Regionalplan),
„Grünvernetzung" formuliert werden. Die gewählte
Formulierung beinhaltet lediglich den Verweis auf
ein anderes Planverfahren, das ist zu unverbind-
lich.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die Raumordnungspläne "Braunkohlenplan
Hambach Teilplan 12/1" einerseits und der "Re-
gionalplan Köln" andererseits (siehe § 2 Abs. 1
LPlG NRW) werden gem. § 7 Abs. 2 S. 3 ROG,
§ 26 Abs. 1 S. 2 LPlG NRW aufeinander abge-
stimmt. In diesem Sinne wird auf den Seiten 17
und 18 des Braunkohlenplanentwurfs auf den
Regionalplan Köln und dessen Änderung ein-
gegangen. Auf Seite 18 des Braunkohlenplan-
entwurfs wird auch die Grünvernetzung aufge-
griffen: "Für das südliche Tagebauvorfeld mit
dem Hambacher Forst, seiner Grünvernetzung
in östliche und westliche Richtung und die Ort-
schaft Morschenich werden hingegen regional-
planerische Festlegungen getroffen werden, da
dieser Bereich nach Anpassung der Abbau-
grenze außerhalb des Braunkohlenplans liegt."
Nähere Ausführungen zur geplanten Aufstel-
lung des Regionalplans Köln finden sich auch
in den "Angaben zur Umweltprüfung" (Kapitel
1.2.3, S. 36-37), die ebenfalls Gegenstand der
Offenlage waren, wo auf S. 37 ebenfalls die
-
- 203 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Grünvernetzung angesprochen ist. Verbindli-
che Festlegungen können dazu im Braunkoh-
lenplan nicht getroffen werden, da der ange-
sprochene Bereich außerhalb des geänderten
Braunkohlenplans liegt.
Sonstiges 1025583_
002
Wir bitten im Planungsprozess für möglicherweise
im Einzugsgebiet der Rur betroffene Gewässer um
Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde des
Kreises Düren und dem WVER.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom-
men.
-
Sonstiges 1025586_
001
Betroffenheit der Fa. Pfeifer & Langen
Die Fa. Pfeifer & Langen ist Eigentümerin ausge-
dehnter Industrie- und Gewerbeflächen an der Dü-
rener Straße in Elsdorf, die bis in unmittelbare
Nähe an den Tagebau Hambach heranreichen
und demzufolge aktuell zu einem erheblichen Teil
innerhalb der im Teilplan 12/1 -Hambach aus dem
Jahre 1977 festgesetzten Sicherheitszone liegen
(s. untenstehenden Kartenausschnitt; Flächen im
Eigentum der Fa. Pfeifer & Langen sind hellgrün
umrandet).
Das Werk Elsdorf der Fa. Pfeifer & Langen produ-
ziert weißen Kandiszucker für die gesamte
Gruppe. Ferner sind der zentrale Einkauf und die
Forschungsabteilung auf dem Gelände beheima-
tet. Schließlich ist auf dem Gelände das Start Up -
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Hintergrund der Braunkohlenplanänderung ist,
dass die Braunkohlenverstromung im Rheini-
schen Revier nach Maßgabe des Kohleverstro-
mungsbeendigungsgesetzes (KVBG) frühzeiti-
ger als geplant enden wird. Für den Tagebau
Hambach ergibt sich daraus eine Beendigung
der Kohlegewinnung bereits im Jahr 2029. Da-
mit verbunden ist eine neue Abbaugrenze, die
nur noch einen Teil der bisher genehmigten Ab-
baufläche umfasst. Hierfür ist eine Änderung
des Braunkohlenplans erforderlich. Die Rechts-
folgen des KVBG (Art. 1 Kohleausstiegsgesetz)
mit ihren Auswirkungen auf das Planungsrecht
sind unabhängig von fachrechtlichen Themen
im Zusammenhang mit der Anwendung des
-
- 204 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Unternehmen Savanna Ingredients ansässig, ein
Tochterunternehmen der Fa. Pfeifer & Langen,
das am Standort Elsdorf Allulose, einen Zucker
ohne Kalorien, sowie Cellobiose, einen kalorienre-
duzierten, laktosefreien Milchzucker, herstellt. Mit-
telfristig ist die Erweiterung der Produktionsanla-
gen auf industriellen Maßstab geplant. In Summe
beschäftigt die P&L Gruppe in Elsdorf rund 100
Mitarbeiter. Für das Gelände gilt der rechtskräftige
Bebauungsplan Nr. 116 „Elsdorf, Betriebsgelände
der Firma Pfeifer & Langen“ der Stadt Elsdorf vom
27.10.2010. Der Bebauungsplan setzt für einen
Großteil der Flächen eingeschränkte Industriege-
biete sowie Gewerbegebiete fest, auch für den Be-
reich innerhalb der Sicherheitszone. Der Teilplan
12/1-Hambach sieht aktuell vor, dass der Tagebau
im Bereich vor den Grundstücken des Unterneh-
mens zum Zwecke der landwirtschaftlichen Rekul-
tivierung zu verfüllen sei.
Die Grundstücke würden damit nicht – wie nun im
Entwurf des Braunkohlenplans vorgesehen – na-
hezu unmittelbar an die Uferböschung des Tage-
bausees angrenzen, sondern an landwirtschaftli-
che Flächen. Beschränkungen der Nutzbarkeit o-
der zusätzliche Kosten zur Nutzbarmachung der
Flächen des Unternehmens durch Maßnahmen
zur Wahrung bzw. Herstellung der Standsicherheit
Emissionshandelsrechts (mit dessen Änderung
durch Art. 2 Kohleausstiegsgesetz).
Rechtsgrundlage für die Änderung des Braun-
kohlenplans ist § 30 (Änderung von Braunkoh-
lenplänen und Zielabweichungsverfahren) Abs.
1 S. 1 LPlG NRW, der folgenden Wortlaut hat:
"Der Braunkohlenplan m uss überprüft und er-
forderlichenfalls geändert werden, wenn die
Grundannahmen für den Braunkohlenplan sich
wesentlich ändern." Der Braunkohlenaus-
schuss hat am 28.05.2021 die wesentliche Än-
derung der Grundannahmen und damit das Er-
fordernis einer Planänderun g für den Braun-
kohlenplan "Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau-
und Außenhaldenfläche des Tagebaues Ham-
bach" in diesem Sinne festgestellt. Das Vorlie-
gen der Voraussetzungen von § 30 Abs. 1 S. 1
LPlG NRW ist in der Drucksache Nr. BKA 0726
(zu TOP 08 a) der BKA-Sitzung am 28.05.2021)
im Einzelnen dargelegt worden, wo u. a. auch
auf die Erforderlichkeit der Planänderung im
Einzelnen eingegangen wird (S. 8 -10 der ge-
nannten Unterlage).
Im laufenden Braunkohlenplanänderungsver-
fahren für den Tagebau Hambach hat der
Braunkohlenausschuss sich intensiv mit der
- 205 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
von Uferböschungen wären damit nicht zu be-
fürchten.
Massenbilanz für den Tagebau Hambach aus-
einandergesetzt. Dazu wurde ein Gutachten
zur Massenbilanz für den Tagebau Hambach
durch die Bezirksregierung Köln in Auftrag ge-
geben. Die externen Gutachter kamen dabei zu
dem Ergebnis, dass es keine machbaren Alter-
nativen zu der im Braunkohlenplan angezeig-
ten Wiedernutzbarmachung mit der Herstellung
eines Tagebausees vor Elsdorf gibt. Die Reali-
sierung weiterer Landbereiche vor Elsdorf ist
aufgrund der Massenknappheit nicht möglich.
Sonstiges 1025586_
002
Drohende weitergehende Eigentumsbeeinträchti-
gung durch Änderung des Braunkohlenplans
Für das Unternehmen ist von zentraler Bedeutung,
dass sich durch die Anpassung des Braunkohlen-
plans Hambach an die geänderte Lage der Dinge
für die Braunkohlegewinnung im Rheinischen Re-
vier die Nutzbarkeit der eigenen Flächen im Be-
reich des Tagebaurandes in Elsdorf im Vergleich
zur oben beschriebenen Ausgangslage nicht ver-
schlechtert.
So wie auch aktuell der Fall, soll der geänderte
Braunkohlenplan bereits verbindlich die Weichen
dafür stellen, dass die Flächen des Unternehmens
nach Beendigung des Tagebaus wieder in vollem
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom-
men. Eine weitere Befassung mit den aufge-
worfenen Punkten erfolgt innerhalb der jeweili-
gen Teilstellungnahmen 1025586_003, _004,
_005 und _006.
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Umfang gemäß den allgemeinen Vorgaben des
Bauplanungsrechtes etc. für industrielle und ge-
werbliche Zwecke genutzt werden können. Mit
dem Ende des Tagebaus soll, wie ursprünglich
vorgesehen, jede Beeinträchtigung des Eigentums
der Fa. Pfeifer & Langen an den Grundstücken in
der Nähe der Abbaugrenze entfallen.
Dieses Anliegen sieht das Unternehmen bislang
noch nicht vollständig umgesetzt.
Sonstiges 1025586_
004
Nachdem die Bergbautreibende über Jahrzehnte
die wirtschaftlichen Früchte des Tagebaus ziehen
konnte und die Eigentümer von Grundstücken in
der Sicherheitszone des Tagebaus – wie die Fa.
Pfeifer & Langen – in dieser Zeit erhebliche Ein-
schränkungen in der Nutzung ihres Eigentums hin-
genommen haben, kann das Unternehmen nun-
mehr erwarten, dass nach Ende des Tagebaus die
nun nicht mehr durch diesen gerechtfertigten und
nicht mehr erforderlichen Einschränkungen bzgl.
der Nutzbarkeit des Eigentums so weit wie möglich
und so schnell wie möglich entfallen. Dazu gehört
insbesondere, dass die volle bauliche Nutzbarkeit
der Grundstücke am Tagebaurand durch entspre-
chende Maßnahmen zur Böschungssicherung
durch die Bergbautreibende wiederhergestellt
wird; vergleic hbar der heute noch bestehenden
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Hintergrund der Braunkohlenplanänderung für
den Tagebau Hambach ist, dass die Braunkoh-
lenverstromung im Rheinischen Revier nach
Maßgabe des Kohleverstromungsbeendi-
gungsgesetzes (KVBG) frühzeitiger als geplant
enden wird. Für den Tagebau Hambach ergibt
sich daraus eine Beendigung der Kohlegewin-
nung bereits im Jahr 2029. Damit verbunden ist
eine neue Abbaugrenze, die nur noch einen
Teil der bisher genehmigten Abbaufläche um-
fasst. Hierfür ist eine Änderung des Braunkoh-
lenplans erforderlich.
Ein wesentliches Ziel der Wiedernutzbarma-
chung des Tagebaus Hambach ist nun die Her-
stellung dauerhaft standsicherer Böschungen.
Vor Elsdorf werden dazu insgesamt rund 470
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
planerischen Ausgangslage, bei der die Standsi-
cherheit der Grundstücke der Fa. Pfeifer & Langen
am Tagebaurand durch die im Teilplan 12/1 aus
dem Jahre 1977 vorgesehen Aufschüttung von
Flächen für die Landwirtschaft vor den Grundstü-
cken des Unternehmens gesichert würde. Eine
Verschlechterung der Ist-Situation gem. aktuellem
Braunkohlenplan durch den vorliegenden Entwurf
ist abzulehnen.
Mio. Kubikmeter Abraum vorgeschüttet (Stand
01.01.2021). Weiteres Material zur Schaff ung
zusätzlicher Landbereiche vor Elsdorf stehen
nicht zur Verfügung.
Im laufenden Braunkohlenplanänderungsver-
fahren hat sich der Braunkohlenausschuss in-
tensiv mit der Massenbilanz für den Tagebau
Hambach auseinandergesetzt. Dazu wurde ein
Gutachten zur Ma ssenbilanz für den Tagebau
Hambach durch die Bezirksregierung Köln in
Auftrag gegeben. Die externen Gutachter ka-
men dabei zu dem Ergebnis, dass es keine
machbaren Alternativen zu der im Braunkoh-
lenplan angezeigten Wiedernutzbarmachung
mit der Herstellung eines Tagebausees vor Els-
dorf gibt.
Sonstiges 1025586_
006
Fazit: Um sicherzustellen, dass die Absichten des
Braunkohlenplans gem. Erläuterungskarte 2 A
auch durch nachfolgende Planungen verbindlich
umzusetzen sind, sollte das Ziel unter Ziff. 6.3 da-
hingehend ergänzt werden, dass das Restloch be-
reits vor vollständiger Befüllung des Tagebausees
so standsicher herzustellen ist, dass innerhalb der
städtebaulichen Entwicklungsflächen die Grundla-
gen für eine spätere städtebauliche In -Wertset-
zung und bauliche Nutzbarkeit der städtebaulichen
Stellung-
nahme wird
teilweise ge-
folgt.
Eine Änderung der Nutzung, die von der in der
Sicherheitszone vorgesehenen land -, garten -
oder forstwirtschaftlichen Nutzung abweicht, ist
unter bestimmten Voraussetzungen zulässig,
bedarf jedoch der Zustimmung der Bergbe-
hörde. Grundsätzlich ausgeschlossen sind in
der Sicherheitszone Nutzungen/ Nutzungsän-
derungen, mit denen ein dauernder Aufenthalt
von Menschen verbunden ist. Die Sicherheits-
Änderung Grautöne in
Erläuterungskarte 2A,
sodass diese besser
zu unterscheiden
sind.
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Entwicklungsflächen ohne Einschränkungen durch
Gesichtspunkte der Standsicherheit des Restlo-
ches gegeben sind. Mit der standsicheren Herstel-
lung der Böschungen im o.g. Sinn hat die Sicher-
heitszone dann zu entfallen. Die städt ebaulichen
Entwicklungsbereiche und -flächen sollten dabei
nicht nur in der Erläuterungskarte dargestellt wer-
den, sondern verbindlich im zeichnerischen Teil
des Braunkohlenplanes festgesetzt werden.
In diesem Zusammenhang bitten wir auch die Dar-
stellung in Erläuterungskarte 2 A zu prüfen. Aus-
weislich der Erläuterungen im Textteil soll vor Els-
dorf eine spätere städtebauliche In -Wertsetzung
erfolgen (s.o.), und weder auf den Flächen unse-
res Mitgliedsunternehmens innerhalb der Sicher-
heitszone noch im Bereich d er von der Stadt Els-
dorf direkt am Seeufer geplanten „Marina“ existiert
heute Bebauung. Dennoch sind diese Flächen in
demselben hellgrau dargestellt wie die bestehen-
den Siedlungsbereiche; nicht in dem etwas dunk-
leren Grau, das laut Kartenlegende für städte bau-
liche Entwicklungsflächen vorgesehen ist (s. un-
tenstehenden Kartenausschnitt). Wir regen ent-
sprechende Korrektur an.
zone dient maßgeblich der Abwehr von Gefah-
ren aus dem Bergbaubetrieb und ist entspre-
chenden Schutzmaßnahmen sowie sonstigen
bergbaubegleitenden Maßnahmen vorbehal-
ten. Dies gilt grundsätzlich für den gesamten
Zeitraum der Seebefüllung. Für die angrenzen-
den Böschungsflächen innerhalb des Abbauge-
bietes kommt eine andere als bergbauliche
Nutzung in der Regel erst nach Beendigung der
Bergaufsicht in Betracht, d.h. wenn die Fest-
stellung getroffen wurde, dass keinerlei Gefah-
ren z.B. für Leben und Gesundheit Dritter oder
gemeinschädliche Einwirkungen in den be-
troffenen Bereichen mehr besteht und die Vor-
gaben des bergrechtlichen Abschlussbetriebs-
planes erfüllt wurden.
Nach Beendigung der Bergaufsicht können
kommunale Bauleitpla nungen sowie entspre-
chende (Vorhaben -)Genehmigungen in den
bergbaulich genutzten Bereichen als Folgenut-
zung umgesetzt werden.
Inwieweit Zwischennutzungen während der Be-
füllphase der Tagebauseen möglich sind, ist
noch in Prüfung und muss im Einzelfall unter
Beachtung der jeweiligen bergbaulichen und
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
bergsicherheitlichen Aspekte betrachtet wer-
den. Zuständig für diese Prüfung ist die Berg-
verwaltung als Aufsichtsbehörde.
Die Hinweise zu der Erläuterungskarte 2A (Än-
derung Grautöne) werden in der Darstellung
angepasst.
Sonstiges 1025604_
001
Einleitend ist festzuhalten, dass seit der Absichts-
bekundung den Verlauf des Braunkohlentagebaus
Hambach anzupassen, sich die Stadt Elsdorf auf
den Weg gemacht hat, konzeptionelle Ideen für ihr
Stadtgebiet zu entwickeln. Demnach ist die Stadt
Elsdorf bereits im Herbst 2019 in einen umfassen-
den, integrierten Planungsprozess eingestiegen,
mit dem Ziel städtebauliche und landschaftsarchi-
tektonische Perspektiven aufzuzeigen. Während
der Erarbeitung wurde sichergestellt, dass die Ent-
wicklung dieser Ideen eine en ge Abstimmung mit
den interkommunalen Planungen des Rheinischen
Reviers erfuhr. Als ein Baustein wurde innerhalb
des Planungsprozesses ein Masterplan für den
Bereich der Tagebaukante erarbeitet, der am
22.02.2022 im Hauptausschuss der Stadt Elsdorf
beschlossen wurde. Dieser schafft die konzeptio-
nellen Grundlagen für die Stadtentwicklung in die
Richtung des zukünftigen Tagebausees. Zudem
wurde der Masterplan mit dem Ziel erarbeitet, die
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Ein Erfordernis zur Änderung oder Ergänzung
des Braunkohlenplanes besteht nicht.
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
kommunalen Planungen mit der Braunkohlenpla-
nung zu synchronisieren. Die Notwendigkeit der
Ideenentwicklung und der Durchführung dieser
umfangreichen Planungsprozesse ergibt sich aus
einer starken Betroffenheit der Stadt Elsdorf durch
den Braunkohlentagebau, die im Folgenden skiz-
ziert wird. Das Abbaufeld des Tagebaus Hambach
nimmt etwas mehr als 21 km² des Stadtgebietes
Elsdorfs ein, bei einer Gesamtgröße von ca. 66
km² handelt es sich dabei um fast ein Drittel. Diese
Fläche steht der Stadt Elsdorf seit rund 40 Jahren
und mit einer angepassten Braunkohlenplanung
nun auch zukünft ig nicht mehr für die Stadtent-
wicklung zur Verfügung. (Karte: Siehe Originalstel-
lungnahme oder Anhang). Das, der Änderung des
Braunkohlenplans, zugrundeliegende Konzept zur
Rekultivierung führt zu gravierenden Änderungen
und Verlusten an Landfläche auf dem Elsdorfer
Stadtgebiet. Der Restsee wird sich abweichend
vom rechtskräftigen Braunkohlenplan „Teilplan
12/1 – Hambach“ nahezu über den gesamten Ta-
gebauanteil der Stadt Elsdorf erstrecken. Die Sied-
lungsentwicklung nach Südwesten ist damit dauer-
haft ausgeschlossen. Auf der für das Stadtgebiet
verlorenen Fläche können somit keine Wohnbau -
und Gewerbegebiete ausgewiesen werden, so-
dass wirtschaftliche Potenziale der Stadt vorent-
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
halten bleiben. Flächenbedarfe, die für die Stadt-
entwicklung benötigt werden (z.B. ök ologische
Ausgleichsflächen), müssen in anderen Bereichen
der Stadt Elsdorf realisiert werden. Insgesamt geht
damit in erheblichem Umfang landwirtschaftliche
Fläche verloren. Neben den wirtschaftlichen Ein-
bußen über den Verlust von Gewerbesteuerein-
nahmen aus der potenziellen Flächennutzung führt
dies auch zu einer erheblichen Konkurrenz zwi-
schen unterschiedlichen Flächenansprüchen im
Stadtgebiet. Die Stadt Elsdorf hat in der Vergan-
genheit sämtliche im Rahmen der Tagebaupla-
nung Hambach verabschiedeten Plan ungsverfah-
ren stets konstruktiv darauf vertrauend begleitet,
dass durch die zugesicherte land - und forstwirt-
schaftliche Rekultivierung mit dem Fortschreiten
des Tagebaus die weitgehende Erhaltung des
Stadtgebietes gewährleistet wird. Die fehlende Be-
rücksichtigung dieses Versprechens in der derzei-
tigen Interessenabwägung der geänderten Braun-
kohlenplanung wird in der Bevölkerung und in der
Politik der Stadt Elsdorf als zutiefst ungerecht
empfunden. Bemängelt wird hierbei auch, dass im
aktuellen Verfahren bisl ang weitgehend vernach-
lässigt wird, dass die durch den Tagebau entstan-
denen Nachteile und Entwicklungseinschränkun-
gen von den Anliegerkommunen vor dem Hinter-
grund vergangener energiepolitischer Ziele der
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Gesamtgesellschaft in Kauf genommen wurden,
bzw. ein wesentlicher Beitrag zu deren Erfüllung
geleistet wurde. Dieser Umstand spitzt sich zu, in-
dem mit der vorzeitigen Aufgabe des Tagebaus ein
erheblicher Beschäftigungsausfall verbunden sein
wird. Dies gepaart mit der jahrzehntelangen Beein-
trächtigung der lokalen Bevölkerung durch Staub -
und Lärmemissionen begründet den im Folgenden
vorgebrachte Anspruch, einen Ausgleich des ent-
standenen Schadens zu erreichen.
Sonstiges 1025604_
009
Innerhalb der Genehmigungsverfahren bergrecht-
licher Betriebspläne ist das kommunale Einverneh-
men herzustellen.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Das Genehmigungsver fahren und die Geneh-
migungsvoraussetzungen bergrechtlicher Be-
triebspläne sind im Bundesberggesetz gere-
gelt. Weitergehende Regelungen können im
Braunkohlenplanverfahren nicht getroffen wer-
den.
-
Sonstiges 1025604_
010
Eine Gegenüberstellung der in den Richtlinien zum
Teilplan Hambach 12/1 und dem vorliegenden Ent-
wurf zum Braunkohlenplan angesetzten Flächen-
größen zur Rekultivierung zeigt, dass auf die Re-
kultivierung eines Großteils der landwirtschaftli-
chen Nutzfläche verzichtet werden soll. Zudem ist
anzuführen, dass keine Daten existieren, die die
Anteile der jeweiligen Nutzfläche der Stadt Elsdorf
an der beanspruchten Fläche vor der bergbauli-
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Eine an den §§ 39 ff. BauGB orientierte Ent-
schädigung, auf die die Stellungnahme abzielt,
ist im Raumordnungsrecht (ROG, LPlG NRW)
nicht vorgesehen. Die Entschädigungsvor-
schriften des LPlG NRW (insbes. §§ 35, 36
LPlG NRW) erfassen die von der Stellung-
nahme dargestellte Sachlage nicht. Insoweit
entfällt auch die Erforderlichkeit der Festlegung
von entsprechenden Gesichtspunkten im
Braunkohlenplan. Die kommunalen Belange,
-
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
chen Inanspruchnahme darlegen. Eine direkte Ge-
genüberstellung der wiederherzustellenden Flä-
chennutzungen bezogen auf die jeweilige Bele-
genheitskommune ist demnach nicht möglich, so-
dass die angegebenen Daten nur allgemeingültig
für den gesamten Tagebau sein können. Dennoch
kann aufgrund des hohen Flächenanteils der Stadt
Elsdorf am Tagebau Hambach und der nicht wie-
derherzustellenden landwirtschaftlichen Fläche
abgeleitet werden, dass auch in Elsdorf ein sehr
hoher Flächenanteil nicht rekultiviert werden wird.
Vor dem Hintergrund dieser Tatsache fordert die
Stadt Elsdorf eine angemessene Entschädigung
für die nicht erfüllte Flächenwiederherstellung (vgl.
Tabelle 1). Verwiesen werden soll an dieser Stelle
auch auf die Regelung zum Flächenübertrag, die
in Morschenich-alt zwischen der Gemeinde Merze-
nich, dem Land NRW und der RWE Power AG ge-
troffen wurde. Damit erhält die Ge meinde Merze-
nich nicht nur große Flächenanteile ihrer Ge-
meinde zurück, sondern wird auch finanziell durch
Bund und Land entlastet. Für Elsdorf ist festzuhal-
ten, dass bislang weder eine finanzielle Entschädi-
gung stattgefunden hat, noch eine angemessene
Flächengröße für eine zwingend notwendige Sied-
lungs- und Wirtschaftsentwicklung wiederherge-
stellt wurde. Vor diesem Hintergrund verweist die
Stadt Elsdorf ausdrücklich auf die Hafeninsel :vista
auch die der Stadt Elsdorf, sind bei der Erarbei-
tung des Braunkohlenplans berücksichtigt wor-
den.
Rechtsgrundlage für die Änderung des Braun-
kohlenplans ist § 30 (Änderung von Braunkoh-
lenplänen und Zielabweichungsverfahren) Abs.
1 S. 1 LPlG NRW, der folgenden Wortlaut hat:
"Der Braunkohlenplan muss überprüft und er-
forderlichenfalls geändert werden, wenn die
Grundannahmen für den Braunkohlenplan sich
wesentlich ändern." Der Braunkohlenaus-
schuss hat am 28.05.2021 die wesentliche Än-
derung der Grundannahmen und damit das Er-
fordernis einer Planänderung für den Braun-
kohlenplan "Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau-
und Außenhaldenfläche des Tagebaues Ham-
bach" in diesem Sinne festgestellt. Das Vorlie-
gen der Voraussetzungen von § 30 Abs. 1 S. 1
LPlG NRW ist in der Drucksache Nr. BKA 0726
(zu TOP 08 a) der BKA-Sitzung am 28.05.2021)
im Einzelnen dargelegt worden, wo u.a. auch
auf die Erforderlichkeit der Planänderu ng im
Einzelnen eingegangen wird (S. 8 -10 der ge-
nannten Unterlage).
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
nova, die die einzige zurückgewonnene Landflä-
che für Elsdorf bedeu tet und dementsprechend fi-
nanziell, ebenso wie in Merzenich, durch das Land
und den Bund getragen werden sollte. (Tabelle:
Siehe Originalstellungnahme oder Anhang).
Sonstiges 1025604_
014
Im Braunkohlenplan ist verbindlich zu regeln:
Bergbehörde und Bergbautreibender sind über die
reine Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs
des Tagebaubetriebs hinaus dazu verpflichtet, ak-
tiv Lösungen zur Realisierung von Zwischennut-
zungen zu erarbeiten. Für die Realisierung von
Bauvorhaben, vor der förmlichen Entlassung der
Flächen aus dem Bergrecht, müssen Hilfsinstru-
mente zur Baurechtschaffung mit der Möglichk eit
zur Einflussnahme der Stadt Elsdorf geschaffen
werden.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die Bergaufsicht über bestimmte Flächen
ergibt sich aus dem Aspekt der Gefahrenab-
wehr und richtet sich nach dem Bergrecht.
Dementsprechend kann der Braunkohlenplan
keine Festlegungen zu deren Aufrechterhal-
tung oder Beendigung treffen.
Zwischennutzungen werden innerhalb des
Braunkohlenplanentwurfes an verschiedenen
Stellen thematisiert und damit einer vielfältigen
Rekultivierung im Zuge der Beendigung des
Tagebaus Rechnung getragen. Siehe dazu
bspw. Kapitel 6.3
"Das Restloch ist im Zuge des Tagebauprozes-
ses standsicher und so herzustellen, dass nach
der Beendigung des Gewinnungsbetriebes
möglichst keine umfangreichen Massenumla-
gerungen mehr erforderlich sind. Wasserbezo-
gene Zwischennutzungen während des Füllvor-
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
ganges sind - unter Beachtung von Sicherheits-
aspekten - bereits ab ca. 10 Jahren nach Be-
ginn der Seebefüllung zu ermöglichen.(...)"
Für die Zulassung von Zwischennutzungen im
Abbaubereich und im Bereich der Sicherheits-
zone ist die Bergverwaltung als zuständige Auf-
sichtsbehörde verantwortlich. Eine pauschale
Aussage zur Zulässigkeit von Zwischennutzun-
gen wird nicht möglich sein. Stattdessen wird
die Zulässigkeit von Vorhaben jeweils im Ein-
zelfall geprüft werden müssen. Inwieweit dazu
Maßnahmen zur Erleichterung der Genehmi-
gungsprozesse erarbeitet werden können, ist
derzeit in Prüfung und bleibt abzuwarten.
Sonstiges 1025604_
017
Veräußerung aus dem Bergrecht entlassener Flä-
chen: Hinzukommt, dass bei der Veräußerung von
Flächen, die aus der bergbaulichen Nutzung fallen,
die Bedarfe der Stadt Elsdorf für Ziele der kommu-
nalen Entwicklung vorrangig berücksichtigt wer-
den. Zu diesem Zweck sollte eine Regelung über
ein kommunales Vorkaufsrecht für entspr echende
Flächen angestrebt werden. Im Braunkohlenplan
ist verbindlich zu regeln: Für alle Flächen auf dem
Elsdorfer Stadtgebiet, die aus dem Bergrecht ent-
lassen und veräußert werden, ist der Stadt Elsdorf
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Vorkaufsrechte überschreiten die Regelungs-
möglichkeiten eines Braunkohlenplans als
Raumordnungsplan.
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Bezirksregierung Köln
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des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
ein Vorkaufsrecht einzuräumen. Wir bitten dies
auch im Braunkohlenplan zu berücksichtigen.
Sonstiges 1025604_
018
Entschädigung städtischer Entwicklungsnachteile:
Aus der dargestellten Betroffenheit und insbeson-
dere dadurch, dass die Stadt Elsdorf auf die
rechtsverbindlich zugesagte Rekultivierung und
die zeitliche Befristung des Eingriffs in die kommu-
nale Planungshoheit vertraut hat, muss ein Aus-
gleich des durch die Än derung entstehenden Pla-
nungsschadens stattfinden. Demnach sind die
durch den dauerhaften Entzug der Landfläche als
Folge der geänderten Braunkohlenplanung entste-
henden Entwicklungsnachteile zu entschädi-
gen. Im Braunkohlenplan ist verbindlich zu regeln:
Die aus dem Flächenverlust entstandenen Ent-
wicklungsnachteile der Stadt Elsdorf sind durch
das Land NRW zu entschädigen. Hierzu wurde
bisher keine gemeinsame Einigung gefunden.
Auch an dieser Stelle sei, ebenso wie auf S.4, auf
die getroffene Regelung in Mors chenich-alt und
die Notwendigkeit zur finanziellen Entlastung zur
Realisierung der Hafeninsel :vista nova verwiesen.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die
angesprochenen Entschädigungsfragen sind
jedoch nicht Gegenstand des Braunkohlenpla-
nes.
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Sonstiges 1025604_
019
Sicherstellung der finanziellen Mittel zur Rekulti-
vierung: Zudem muss über den geänderten Braun-
kohlenplan eine langfristige Absicherung der Fol-
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die dargestellten Inhalte sind nicht Gegenstand
der Braunkohlenplanung. Für die Rekultivie-
rung der Tagebaue wurden seitens der Berg-
bautreibenden Rü ckstellungen gebildet. Die
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
gekosten des Tagebaubetriebes erfolgen. Es ist si-
cherzustellen, dass zu jedem künftigen Zeitpunkt
ausreichend finanzielle Mittel zur Deckung der mit
dem Braunkohlenabbau verbundenen Folgekos-
ten zur Verfügung stehen. Art und Umfang der
dazu anzusammelnden Mittel sind auf der Grund-
lage konkreter Ziele im Vorfe ld eines Monitoring-
prozesses transparent und in Zusammenarbeit mit
den Belegenheitskommunen festzulegen. Grund-
lage für das Finanzmonitoring ist eine Bestands-
aufnahme (Risikoinventur) sämtlicher Sachver-
halte, die im Rahmen des Braunkohlenabbaus po-
tenzielle Folgekosten verursachen. Auf dieser
Grundlage sind im Rahmen des Monitorings Sze-
narien hinsichtlich Art, Umfang und Zeitpunkt der
Leistungserbringung zu definieren. Eine Entlas-
tung des Bergbautreibenden von den Risiken
sollte erst zu einem Zeitpunkt erfolg en, ab dem
grundsätzlich nur noch ein Risikoabbau erfolgt. Im
Braunkohlenplan ist verbindlich zu regeln:
- Zur Abschätzung der Folgekosten ist eine Risi-
koinventur durchzuführen.
- Auf Grundlage der Risikoinventur sind ausrei-
chend finanzielle Mittel für den Ausgleich der durch
den Tagebau verbundenen Folgekosten sicherzu-
stellen.
ausreichende Höhe der Rückstellungen wird
regelmäßig von unabhängigen Gutachtern so-
wie von Wirtschaftsprüfern überprüft. Darüber
hinaus haftet die RWE Power AG auf Grund
des Konzernverbundes für diese Rückstellun-
gen. Eine Ergänzu ng im Braunkohlenplan ist
nicht erforderlich.
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Sonstiges 1025604_
020
Rahmenplan Neuland Hambach GmbH: Der
Braunkohlenausschuss hat am 13.12.2021 folgen-
den Beschluss gefasst: "Der Braunkohlenaus-
schuss beauftragt die Regionalplanungsbehörde,
im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten, die Be-
lange der Anrainerkommunen bei der Erstellung
des Vorentwurfes zu berücksichtigen und soweit
erforderlich auf technische Machbarkeit zu prüfen.
Hierzu hat die NEULAND HAMBACH GmbH zeit-
nah eine detailliertere Rahmenplanung – analog
zum Rahmenplan Indesee – vorzulegen. Wegen
der erheblichen Zeitverkürzung für Planungsüber-
legungen durch das Kohleausstiegsgesetz
(KVBG) sind bereits im zu erstellenden Vorentwurf
Festlegungen zu treffen und Ziele zu formulieren,
die für nachfolgen de Verfahrensschritte und Be-
triebspläne Vorgaben machen. Soweit diese den
rechtlichen Rahmen eines Braunkohlenplanes
überschreiten, sind ergänzend, verbindlich und
rechtssicher vertragliche Regelungen zu formulie-
ren, die spätestens bei der Aufstellung des Braun-
kohlenplanes dem Braunkohlenausschuss vorzu-
legen sind.“ Die Neuland Hambach GmbH hat in
der Folge den geforderten Rahmenplan in Zusam-
menarbeit mit dem Büro MUST Städtebau GmbH
und der bgmr Landschaftsarchitekten GmbH erar-
beitet und mit den sechs Anrai nerkommunen ab-
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Der eingebrachte Hinweis wird zur Kenntnis ge-
nommen.
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
gestimmt. Die Unterlage „RAHMENPLAN HAM-
BACH: EINGABE ZUM BRAUNKOHLENPLAN“
wurde der Bezirksregierung Köln am 12.05.2023
durch die Neuland Hambach GmbH zur Verfügung
gestellt. Die Stadt Elsdorf war und ist eng in den
Erarbeitungsprozess des Rahmenplans Hambach
eingebunden und verweist ausdrücklich auf die
dort festgelegten Planungen für den Elsdorfer Ta-
gebaurandbereich. Auch den in der Stellung-
nahme der Neuland Hambach aufgeführten Hin-
weisen und Anmerkungen wird vollumfänglich zu-
gestimmt und es wird um Berücksichtigung dieser
gebeten.
Sonstiges 1025604_
039
Grundsätzliche Anmerkung zur Begründung: In
zahlreichen Abschnitten wird nicht eindeutig for-
muliert, durch wen dort beschriebene, erforderli-
che Maßnahmen durchzuführen sind (so z.B. im
Kapitel Monitoring, Seismik, Bergschäden, Bö-
schungen). Auf den Bergbautreibenden sollte hier
als Verantwortlicher stärker, bzw. eindeutig ver-
wiesen werden.
- Die Sc hreibweise der Begriffe „Forum :terra
nova“ und „Speedway :terra nova“ ist in allen Do-
kumenten zu vereinheitlichen.
Stellung-
nahme wird
teilweise ge-
folgt.
Der Hinweis wird zu Kenntnis genommen.
Grundsätzlich richten sich die konkreten Aufga-
ben, die mit der bergbaulichen Wiedernutzbar-
machung zu tun haben, an die Bergbautrei-
bende. Städtebauliche Entwicklungen sowie
Zwischen- und Folgenutzungen sind nicht Auf-
gabe der Bergbautreibenden, da es sich dabei
nicht um bergbauliche Vorhaben handelt. Die
hier genannten Beispiele "Monitoring, Seismik,
Bergschäden, Böschungen" sind bergbauliche
Aufgaben und der Bergbautreibenden zuzuord-
nen. Allerdings ist es nicht die Aufgabe eines
raumordnerischen Braunkohlenplanes Verant-
Anpassung der
Schreibweise zu Fo-
rum :terra nova und
Speedway :terra nova
im gesamten Braun-
kohlenplan.
- 220 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
- Rote Markierungen: bitte umformulieren / ändern
- Blaue Markierung: Formulierungsvorschlag
wortlichkeiten zuzuweisen. Eine Anpassung o-
der Ergänzung ist im Braunkohlenplan nicht er-
forderlich.
Eine Anpassung der Schreibweise zu Forum
:terra nova und Speedway :terra nova wird für
den gesamten Braunkohl enplan vorgenom-
men.
Sonstiges 1025604_
074
Abschließend ist festzuhalten, dass es sich bei der
Änderung des Braunkohlenplans um einen umfas-
senden Eingrif f in die Planungshoheit der Stadt
Elsdorf in Verbindung mit einem dauerhaften Flä-
chenentzug handelt. Um den Ansprüchen an die
zukünftige Stadtentwicklung gerecht zu werden,
sind die Ziele des als Anlage beigefügten „Master-
plans Zukunftsterrassen Elsdorf“ u nd des Rah-
menplans der Neuland Hambach GmbH zwingend
im weiteren Braunkohlenplanverfahren zu beach-
ten und in die beabsichtigte Änderung auf geeig-
nete Weise zu überführen. Auch eine Übernahme
der in Kapitel 3 aufgeführten Anmerkungen in die
Textlichen wie Z eichnerischen Festlegungen
würde die Stadt Elsdorf sehr begrüßen.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Der Braunkohlenausschuss beschloss in seiner
162. Sitzung, dass die Inhalte der Rahmenpla-
nung der Neuland Hambach GmbH im Rahmen
der Entwurfserarbeitung des Braunkohlenplans
berücksichtigt werden sollen. Dies insbeson-
dere um den Belangen der Anrainerkommunen
Rechnung zu tragen. Dazu bot sich der inter-
kommunal abgestimmte Rahmenplan der Neu-
land Hambach GmbH an. Der Masterplan Els-
dorf wiederum wurde be i der Erstellung des
Rahmenplans berücksichtigt, weshalb sich ei-
nige Inhalte auch im Braunkohlenplanentwurf
Hambach wiederfinden.
Eine Ergänzung von textlichen / zeichnerischen
Festlegungen wird für nicht erforderlich gehal-
ten.
-
- 221 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Sonstiges 1025605_
001
Die heutige Planung beruht auf Plänen aus den
70er Jahren, seitdem haben sich viele Erkennt-
nisse und Grundlagen komplett verändert, so dass
eine Neuplanung erforderlich ist. Das sollte mit ei-
nem Bruchteil der Strukturwandelgelder möglich
sein.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Planung zur Änderung des Braunkohlen-
plans Hambach erfolgte auf Grundlage der heu-
tigen wissenschaftlichen Erkenntnisse unter
Berücksichtigung aktueller fachgutachterlicher
Untersuchungen.
-
Sonstiges 1025605_
007
Es ist so schnell wie möglich ein unabhängiges Ex-
pertengremium zu bilden, damit ein "Plan B" ge-
sucht werden kann, der die überholte Planung mit
Pipeline, Befüllung mit Rheinwasser, u. ä. ersetzen
kann.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Gem. § 30 Abs. 1 S. 1 LPlG NR W muss der
Braunkohlenplan überprüft und erforderlichen-
falls geändert werden, wenn die Grundannah-
men für den Braunkohlenplan sich wesentlich
ändern. Als wesentliche Änderungen der
Grundannahmen gelten insbesondere Ent-
scheidungen der Landesregierung, die Nu t-
zung der Braunkohle geordnet zu beenden und
eine geordnete Gewinnung bis zum Zeitpunkt
der Beendigung sicherzustellen (§ 30 Abs. 1 S.
3 LPlG NRW). Eine solche Entscheidung der
Landesregierung liegt in Form der "Leitent-
scheidung 2021: Neue Perspektiven für das
Rheinische Revier" vom 23.03.2021 vor. Der
Braunkohlenausschuss hat in seiner 160. Sit-
zung am 28.05.2021 festgestellt, dass sich die
Grundannahmen der Planänderung für den
Braunkohlenplan „Teilplan 12/1 – Hambach –
Abbau- und Außenhaldenfläche des Tag e-
baues Hambach“ vor dem Hintergrund der vor-
-
- 222 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
gezogenen Beendigung des Tagebaus Ham-
bach wesentlich geändert haben. Vor diesem
Hintergrund hat der Braunkohlenausschuss die
Regionalplanungsbehörde beauftragt, einen
entsprechenden Vorentwurf für die Änderung
des Braunkohlenplans zu erstellen.
Die Grundzüge der Oberflächengestaltung und
Wiedernutzbarmachung des Abbaubereichs
sind als Ziele der Raumordnung bereits in den
Braunkohlenplänen Garzweiler II vom
31.03.1995 (dort Ziffer 8.2, S. 246ff.) und Ham-
bach - Teilplan 12/1 vom 16./17.12.1976 (dort
Ziffer 3, S. 4 u. 5), jeweils in Verbindung mit den
zeichnerischen Festlegungen, angelegt. Diese
sehen die Wiedernutzbarmachung - jeweils in
Teilen des heutigen Abbaubereichs - durch die
Herstellung von Tagebauseen vor. Ne ben der
Seeherstellung finden sich in den genannten
Braunkohlenplänen auch raumordnerische
Ziele für die teilweise Wiedernutzbachmachung
durch die Schaffung von Wäldern, landwirt-
schaftlichen Flächen usw. Innerhalb dieser Ver-
fahren fand bereits eine Abwägung der öffentli-
chen und privaten Interessen statt. Ergebnis
dieser Abwägung war die teilweise Wiedernutz-
barmachung der Tagebaue durch die Seeher-
stellung.
- 223 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Die Notwendigkeit und raumordnerische Siche-
rung der Rheinwassertransportleitung zur Be-
füllung des Tageb ausees wurde mit Feststel-
lungsbeschluss des Braunkohlenausschusses
mit Sitzung vom 27.10.2023 beschlossen.
Es bestehen nachweislich und auch aus Sicht
der beteiligten Fachgutachter keine Bedenken
an der geplanten Seebefüllung. Diese wird -
auch mit Blick a uf den Grundwasserwiederan-
stieg und die dauerhafte Standsicherheit der
Tagebauböschungen - als die richtige Vorge-
hensweise anerkannt. Ein entsprechendes
Gremium zur Entwicklung einer Alternative ist
somit nicht erforderlich.
Sonstiges 1025644_
014
Braunkohlenplanverfahren Ablauf Tagebausee:
Das Braunkohlenplanverfahren zur Sicherung der
Trasse für den Seeablauf des Tagebausees Ham-
bach muss aus Sicht der Bezirksregierung Arns-
berg weitergeführt werden.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Der eingebrachte Hinweis wird zur Kenntnis ge-
nommen. Der Entwurf des Braunkohlenplans
zur Sicherung einer Trasse für den Ablauf des
Tagebausees wird derzeit erarbeitet. In 2024
soll der Aufstellungsbeschluss im Verfahren
gefasst werden.
-
Sonstiges 1025646_
004
4. Unter Berücksichtigung der im Vorfeld des Ta-
gebaus befindlichen ca. 900 ha LN, die nun nicht
mehr für die Auskohlung benötigt werden, werde
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Zum Zeitpunkt der Braunkohlenplanänderung
für den Tagebau Inden war ein frühzeitiger Aus-
stieg aus der Verstromung und Veredlung von
Braunkohle, wie er im Jahr 2020 nun beschlos-
sen wurde, nicht absehbar. Mit dem Erhalt des
-
- 224 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
laut Antragsteller die Vorgabe aus dem Braunkoh-
lenplanteilplan 12/1 zur Ausweisung von mehr als
1000 ha LN erzielt.
Die Ausführungen lassen unberücksichtigt, dass
im Zuge der Umplanungen und der Entscheidun-
gen zum Verbleib des Restsees Inden der Antrag-
steller zugesagt hat, dass im Gegenzug für eine
geringere Rekultivierung landwirtschaftlicher Flä-
chen im Tagebau Inde n bei Abschluss des Tage-
baus Hambach rund 400 ha mehr LN rekultiviert
würden, als ursprünglich vorgesehen. Im Einzel-
nene: Der 1984 genehmigte Braunkohlenplan In-
den sah ursprünglich für den Tagebau Inden vor,
dass dieser vollständig mit Material des Tages-
baus Hambach verfüllt und anschließend rekulti-
viert wird. Hiervon abweichend erfolgte allerdings
in der Folgezeit eine Umplanung des Tagebaus In-
den mit dem Ergebnis, dass mit Genehmigung
des geänderten Braunkohlenplans Inden und mit
dem Verbleib des Restsee s Inden auf den ur-
sprünglich vorgesehenen Massetransport von
Hambach nach Inden verzichtet wurde. Einherge-
hend mit der Umplanung des Tagebaus Inden
wurde seitens des Antragstellers kommentiert,
dass damit für den Tagebau Hambach ca. 400 ha
mehr landwirtsch aftliche Nutzflächen rekultiviert
Hambacher Forstes und der Ortslage Morsche-
nich-Alt ist die Herstellung weiterer Landwirt-
schaftsflächen in der Rekultivierung des Tage-
baus Hambach nicht möglich. Die Erge bnisse
des Massengutachtens, das im Auftrag der
Bez.-Reg. Köln durch unabhängige Gutachter
2021/22 erstellt wurde, zeigen, dass die Mas-
senbilanz für den Tagebau Hambach ausgegli-
chen ist. Weitere Massen, die für die Realisie-
rung zusätzlicher landwirtschaftl icher Flächen
in der Rekultivierung erforderlich wären, sind
nicht vorhanden. Darüber hinaus ist, nach der
Verständigung vom 04.10.2022 und dem damit
vorgezogenen Ende der Kohlegewinnung im
Tagebau Garzweiler in 2030 sowie der daran
anschließenden Leitents cheidung 2023, kein
weiterer Löss aus dem Tagebau Garzweiler
verfügbar, der für die Herstellung landwirt-
schaftlicher Flächen im Tagebau Hambach un-
abdingbar wäre.
- 225 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
werden könnten als der Braunkohlenplan Ham-
bach ursprünglich vorsehe. Insgesamt betrachtet
wird somit entgegen der Darstellung deutlich weni-
ger landwirtschaftliche Fläche rekultiviert, als dies
im Rahmen der Änderung des Br aunkohlenplans
Inden avisiert wurde. Wir regen daher an, die Un-
terlagen des Braunkohlenplanänderungsverfah-
rens Inden hinzuzuziehen und zu prüfen, ob die
Flächenbilanzierung den dort getroffenen Zusagen
der Antragstellerin entspricht sowie ggf. die Pla-
nung im Aufstellungsverfahren zur Änderung des
Braunkohlenplans Hambach anzupassen.
Sonstiges 1025646_
005
5. Es ist zu erwarten, dass die durch den Abbau
begründeten Geländeabsenkungen nach erfolgten
Wiederanstieg des Grundwassers erhebliche
Schäden und Erschwernisse durch Vernässungen
verursachen.
Bis zum Wiederanstieg des Grundwasserstandes
ist zudem zu befürchten, dass aufgrund des jahr-
zehntelangen Tagebaubetriebs im Bereich des Ta-
gebaus Hambach eine ausreichende Versorgung
mit Trink- und Brauchwasser nicht gesichert ist. Es
sind daher geeignete Vorgaben zu treffen, wie den
hieraus resultierenden Einschränkungen für sied-
lungstechnische und landwirtschaftliche Nutzun-
gen begegnet und eine ausreichende Wasserver-
sorgung gewährleistet werden kann. Eine Option
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Im Rahmen der SUP zum Braunkohlenplanän-
derungsverfahren Hambach wurden die Aus-
wirkungen des Grundwasserwiede ranstiegs
auf die zu betrachtenden Schutzgüter unter-
sucht. Hierbei wurde auch betrachtet, ob der
Grundwasserwiederanstieg innerhalb des
Wirkpfads Wasser zu großräumigen Vernäs-
sungen führen wird. Dies ist nicht der Fall. Es
ist festzuhalten, dass sich weitg ehend wieder
die vorbergbaulichen Grundwasserverhältnisse
einstellen werden. Dabei führt der Grundwas-
serwiederanstieg u.a. zwar dazu, dass die Ge-
birgsschichten wieder unter zusätzlichen Auf-
trieb bzw. Spannungsänderungen geraten und
die Geländeoberfläche He bungen erfährt.
-
- 226 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
hierfür eröffnet die im Parallelverfahren geplante
Rheinwassertransportleitung. So könnten sowohl
Stichleitungen in die Fläche, als auch Wasserre-
servoirs angelegt wer den, die bei vorübergehen-
den Trockenphasen eine Wasserversorgung für
die Nahrungsmittelproduktion gewährleisten.
Diese flächenhaften Bodenhebungen verlaufen
entsprechend den Senkungen aber ebenfalls
gleichförmig und sind in der Regel nicht scha-
densrelevant. Im Einzelfall kann geprüft wer-
den, ob ein Bergschaden vorliegt, der eine
Bergschadenshaftung na ch Maßgabe des
BBergG begründet.
Erhebliche Schäden und Erschwernisse, wie in
der Stellungnahme geschrieben, sind somit
nicht zu erwarten. Dies gilt auch für landwirt-
schaftlich genutzte Flächen. Im Einzelfall mög-
lichen Vernässungen kann mit den in der Land-
wirtschaft üblichen Drainagemaßnahmen oder
mit der Anlage von Gräben entgegengewirkt
werden, sofern höher anstehendes Wasser
nicht ohnehin reliefbedingt abfließt.
Hinsichtlich der Anmerkungen zur Brauch - und
Trinkwasserversorgung sei auf folgendes hin-
gewiesen. Es besteht seit 2013 ein durch den
Erftverband kommuniziertes und mit RWE ab-
gestimmtes "Konzept zur langfristigen Wasser-
versorgung in der Erftscholle" (vgl. Jahresbe-
richt der Erftverbands 2016). Dieses Konzept
wird derzeit unter Berücksichtigung der a ktu-
ellsten Erkenntnisse und aktualisierter Daten
(z.B. neue Grundwassermodelle) überarbeitet
- 227 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
und dem heutigen Wissensstand angepasst.
Dieses Konzept umfasst die Bedarfsseite (auch
der ökologischen Wasserversorgung) sowie die
potentiellen Einflussfaktoren. Es stellt sicher,
dass auch zukünftig die Wasserversorgung in
der Region sicher geregelt ist.
Ergänzend werden bereits heute ver-
schiedenste Ausgleichs-, Ersatz- und Ökowas-
sermaßnahmen von RWE Power durchgeführt,
die die Auswirkungen der Sümpfung verrin-
gern. Eine Mitnutzung der Rheinwassertrans-
portleitung durch die Landwirtschaft ist nicht
vorgesehen. Die im Verfahren zur RWTL dar-
gestellten Entnahmemengen sind zweckge-
bunden und werden für die vorgesehenen Ziele
benötigt
Sonstiges 1025647_
001
Erdbebengefährdung und -überwachung
Bei Planung und Bemessung der verschiedenen
Bauwerke ist das Thema Erdbebengefährdung
entsprechend aktueller Regelwerke zu berücksich-
tigen. Bzgl. der Bemessung von Böschungen wird
die Erdbebengefährdung entsprechend der Richt-
linie für die Untersuchung der Standsicherheit von
Böschungen der im Tagebau betriebenen Braun-
kohlenbergwerke und entsprechend weiterer aktu-
eller Regelwerke bereits beachtet. Der Geologi-
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. -
- 228 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
sche Dienst wird bei den weiteren Schritten mit ein-
gebunden. Mit der Fortführung der Überwachung
der seismischen Aktivität durch die Erdbebensta-
tion Bensberg wird wie bisher mögliche bergbauin-
duzierte Seismizität erfasst.
Sonstiges 1025648_
001
Nach Durchsicht der vorgelegten Unterlagen zur
Änderung des Braunkohlenplans „Teilplan 12/1 –
Hambach – Abbau- und Außenhaldenflächen des
Tagebaus Hambach“ möchte die Stadt Jülich fol-
gendes vortragen: Für die weitgehende Berück-
sichtigung der bi sherigen Stellungnahmen der
Stadt Jülich als Anrainerkommune und Mitglied der
Neuland Hambach GmbH im nun vorliegenden
Planentwurf, der am 27.10.2023 Grundlage für den
vom Braunkohlenausschuss getroffenen Aufstel-
lungs-beschluss war, möchten wir uns zunächs t
einmal beim Braunkohlenausschuss und bei der
Regionalplanungsbehörde bedanken.
Die Stadt Jülich hat in Zusammenarbeit mit den
fünf weiteren Anrainerkommunen den in der Folge
geforderten Rahmenplan, welcher mit dem Büro
MUST Städtebau GmbH und der bgmr L and-
schaftsarchitekten GmbH erarbeitet wurde, abge-
stimmt. Die Unterlage „RAHMENPLAN HAM-
BACH: EINGABE ZUM BRAUNKOHLENPLAN“
wurde der Bezirksregierung Köln am 12.05.2023
durch die Neuland Hambach GmbH zur Verfügung
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Der eingebrachte Hinweis wird zur Kenntnis ge-
nommen.
-
- 229 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
gestellt. Auch im Aufstellungsverfahren nimm t die
Stadt Jülich gerne die Gelegenheit wahr, sich zu
beteiligen und unterstützt hiermit die gemeinsame
Stellungnahme der Neuland Hambach GmbH zum
ausliegenden Plan. Die nunmehr vorgelegte und
ebenfalls mit den Anrainerkommunen abge-
stimmte Stellungnahme d er Neuland Hambach
enthält nur noch geringfügige Änderungs -/Ergän-
zungsvorschläge bzw. Kommentierungen, welche
sie bitte aus der Stellungnahme der Neuland Ham-
bach selbst entnehmen.
Sonstiges 1025650_
001
Nachfolgend nehme ich Stellung zum oben ge-
nannten Verfahren für das Dezernat 54 – Wasser-
wirtschaft der Bezirksregierung Köln.
Da meiner Bitte um eine Verlängerung der Frist zur
Stellungnahme bis zum 01.02.2024 ni cht entspro-
chen wurde, weise ich ausdrücklich darauf hin,
dass die überaus umfangreichen Unterlagen
(Braunkohlenplan, Umweltprüfung, Angaben zur
Umweltprüfung mit zahlreichen Karten inkl. 17
Gutachten) nur rudimentär und stichpunktartig und
nicht auf alle meine Belange – also nur unvollstän-
dig – geprüft werden konnten.
Allgemeiner Rahmen:
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
In der Stellungnahme des Dezernates 54 zum
Braunkohlenplanänderungsverfahren für den
Tagebau Hambach konnte aufgrund eng ge-
setzter Fristen durch die Regionalplanungsbe-
hörde vor allem für die Bereiche Gütestelle
Oberflächengewässer/WRRL, WRRL Grund-
wasser, Wasserversorgung / Wasserschutzge-
biete, Gewässerentwicklung / Hochwasser-
schutz und Hydrogeologie nur in Teilen, stich-
punktartig und nicht detailliert auf alle Belange
geprüft werden. In Abstimmung zwischen dem
Dez. 32 und dem Dez. 54 wurde jedoch verein-
bart, dass eine ergänzende Stellungnahme
nicht nachgefordert wird bzw. für nicht zwin-
gend erforderlich gehalten wird. Zum einen be-
-
- 230 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Der Braunkohlenplan hat das Ziel die übergeord-
neten Rahmenbedingungen festzulegen, unter de-
nen die Braunkohlengewinnung sinnvoll ermög-
licht wird. Konkret hat die Braunkohlenplanung da-
bei die Aufgabe, die aus dem Braunkohlenabbau
resultierenden Herausforderungen und Raumnut-
zungskonflikte in Grundzügen zu lösen und eine
geordnete räumliche Entwicklung sicherzustellen.
Bedingt durch das Inkrafttreten des Kohleverstro-
mungsbeendigungsgesetzes (KVBG) vom
08.08.2020, der Unterzeichnung des öffentlich -
rechtlichen Vertrages auf der Grundlage des
KVBG, der Leitentscheidung der Landesregierung
NRW vom 23.03.2021, der Politischen Verständi-
gung zwischen dem Bund, dem Land Nordrh ein-
Westfalen und der RWE Power AG endet die Koh-
legewinnung im Tagebau Hambach bereits 2029
und nicht wie ursprünglich geplant 2045.
Dies führt folglich zu einer Veränderung der Ab-
baugrenze und Sicherheitslinie sowie der Grund-
züge der Wiedernutzbarmachung einschließlich
der räumlichen Lage und Ausgestaltung des Tage-
bausees Hambach. Das vorliegende BKPÄ -Ver-
fahren dient dazu die regionalplanerischen Vo-
raussetzungen für die angepasste Planung zu
schaffen, die wiederum die Grundlagen für die
stehen seitens Dez. 54 keine generellen Be-
denken gegenüber den übergeordneten und im
Braunkohlenplan formulierten Zielen und zum
anderen ist es vielmehr entscheidend, dass die
wesentlichen wasserwirtschaftlichen und was-
serrechtlichen Belange im Rahmen de r nach-
folgenden Verfahren, insbesondere der Plan-
feststellung für den Tagebausee Hambach -so-
wie weitere wasserrechtliche Verfahren - be-
rücksichtigt werden. Die v.g. Verfahren werden
federführend von der BR Arnsberg durchge-
führt. Im Zusammenhang mit diesen Ve rfahren
erfolgt eine aus wasserwirtschaftlicher Sicht
detaillierte Prüfung, Bewertung und Stellung-
nahme mit ggf. Nachforderungen, Überarbei-
tungsbedarf, Ergänzungsbedarf, etc. zu den
entsprechenden Fachgutachten bzw. Antrags-
unterlagen.
- 231 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
nachfolgende Fachpl anung darstellt. Demzufolge
werden die wasserwirtschaftlichen Maßnahmen
wie die Herstellung des Sees, die Entnahme von
Rheinwasser zur Befüllung des Sees, die nachlau-
fende Sümpfung, der Anschluss des Sees an die
Erft etc. in gesonderten wasserrechtlichen P lan-
feststellungsverfahren oder ggfls. bergrechtlichen
Betriebsplanverfahren durchgeführt.
Sonstiges 1025650_
003
Rohrfernleitungen:
Auf Grundlage der vorliegenden Dokumente und
Informationen sind keine unmittelbare Betroffen-
heit von Rohrfernleitungsanlagen nach RohrFLtgV
bekannt, die in unsere Zuständigkeit fallen würden.
Ich bitte Sie aber Folgendes zu beachten:
In unmittelbarer Nähe zum Plangebiet verläuft eine
Rohrleitung der GASCADE Gastransport GmbH.
Dabei handelt es sich um eine Erdgasleitung, die
dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der
Gashochdruckleitungsverordnung (GasHDrLtgV)
unterliegt. Die Zulassun gsbehörde für diese Lei-
tung ist die Bezirksregierung Köln (Dezernat 25).
Für die Überwachung der Leitung ist die Bezirks-
regierung Arnsberg (Abteilung 6) zuständig.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Der eingebrachte Hinweis wird zur Kenntnis ge-
nommen.
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Sonstiges 1025653_
001
Mit Schreiben vom 31.10.2023 haben Sie das LA-
NUV über die Auslegung der Planunterlagen im
Aufstellungsverfahren für die Änderung des Braun-
kohlenplans „Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau
und Außenhaldenfläche des Tagebaus Ham bach“
und die Möglichkeit der Stellungnahme dazu infor-
miert.
Die Antragsunterlage wurde an die Fachbereiche
im LANUV, deren Aufgabenbereich durch das Vor-
haben berührt sein kann, mit der Bitte um Stellung-
nahme weitergeleitet. Eine Überprüfung aller be-
troffenen Fließwasserkörper hinsichtlich der Vor-
gaben der EG -Wasserrahmenrichtlinie als grund-
sätzliches Ziel für alle Gewässer den guten chemi-
schen und ökologischen Zustand bzw. das gute
ökologische Potential zu erreichen bzw. zu erhal-
ten, konnte aus personellen Gründen nicht erfol-
gen.
Im Rahmen des Scopingtermins im Mai 2019
wurde vom LANUV bereits eine Stellungnahme zu
den damals vorliegenden Antragsunterlagen abge-
geben. Die Anregungen wurden zu einem Teil in
den jetzt vorgelegten Antragsunterlagen umge-
setzt. Die nicht berücksichtigten Punkte und neue
Anregungen und Bedenken zu den überarbeiteten
Antragsunterlagen sind im Folgenden aufgeführt.
Grundsätzliche Bedenken und offene Fragen zur
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Der eingebrachte Inhalt wird zur Kenntnis ge-
nommen. Änderungen für den Braunkohlen-
plan ergeben sich keine.
-
- 233 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Rheinwassertransportleitung und zur Rheinwas-
serqualität wurden in einer B esprechung zum
Thema „Rheinwassertransportleitung“ am
18.9.2023 mit BR Düsseldorf, MUNV, RWE vom
LANUV und von der BR Düsseldorf formuliert. Das
Protokoll dieser Besprechung mit den dazugehöri-
gen Anlagen 1 -4 wird als Anlage A angehängt.
Zu den Gutachten z ur Limnologie und zum Kip-
penabstrom liegen gesonderte Stellungnahmen
des LANUV vor, die als Anlage B und Anlage C im
Anhang enthalten und zu berücksichtigen sind.
Sonstiges 1025653_
039
Das LANUV bittet, die Anregungen und Fragen bei
künftigen Modellberichten von RWE zu berück-
sichtigen.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom-
men.
-
Sonstiges 1025654_
002
Durch die angestrebten Änderungen des Braun-
kohleplans dürfen keine Vorgaben geschaffen
werden, die durch den Aufsichtsrat der Zu-
kunftsagentur Rheinisches Revier beschlossene,
strukturwandelrelevante Maßnahmen im Rhein-
Erft-Kreis gefährden oder gar entgegenstehen.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Gemäß dem Beschluss des Braunkohlenaus-
schusses vom 13.12.2021 wurde die Eingabe
der Neuland Hambach GmbH bei der Erarbei-
tung des Braunkohlenplans berücksichtigt. Dar-
über hinausgehende Planungen der Zu-
kunftsagentur Rheinisches Revier sind nicht
bekannt, eine entsprechende Stellungnahme
liegt ebenfalls nicht vor.
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- 234 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Sonstiges 1025654_
008
Darüber hinaus wird angeregt, ein Konzept für den
Biotopverbund des verbleibende n Hambacher
Forstes mit den angrenzenden Bürgewäldern
(Steinheide, Loersfelder Busch, Dickbusch, Kerpe-
ner Parrig) sowie den großen Waldflächen der So-
phienhöhe zu erarbeiten. Die Grundlage für diese
Biotopverbundplanung sollte unter der Berücksich-
tigung der nachfolgenden Aspekte erstellt werden:
- Die aufzugebenden Flächen von RWE für vor-
handene Betriebsanlagen wie Brunnenanlagen,
Lagerflächen, Immissionsschutzwälle sowie nicht
mehr benötigte Eigentumsflächen aus dem Tage-
bauvorfeld sollten als Planungsgrund lage geprüft
und ggf. eingebunden werden.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Im Kapitel 3.3 des Braunkohlenplans heißt es
in den Erläuterungen dazu: "Das Ziel der Her-
stellung eines zusammenhängenden Grünzu-
ges dient der Förderung eines Biotopverbun-
des zwischen den Waldbereichen Steinheide,
Hambacher Forst, Merzenicher Erbwald und
Sophienhöhe und richtet sich an die Bergbau-
treibende soweit erforderliche Maßnahmen im
Plangebiet liegen. Die Weiterführung und Her-
stellung des Grünzuges auf unverritztem Ge-
lände richtet sich an die Träger der Land-
schaftsplanung und insbesondere an den Trä-
ger der Regionalplanung. Mit der Rekultivie-
rung und den Artenschutzflächen (RWE Power
AG) wurden im Abbaubereich und im Umfeld
des Tagebaus Hambach bereits weitreichende
Maßnahmen zur Stärkung des Biotopverbunds
realisiert, die möglichst erhalten bleiben sollen.
Weitere Maßnahmen sind mit Blick auf die Ver-
träglichkeit mit städtebaulichen Entwicklungen
und landwirtschaftlichen Nutzungen zu prüfen."
Eine weitere Konkretisierung in diesem Bereich
ist dementsprechend Aufgabe der Regionalpla-
nung. RWE ist bereit, soweit dies mit den berg-
rechtlichen Anforderungen bzw. liegenschaftli-
-
- 235 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
chen Vereinbarungen vereinbar ist, die Bereit-
stellung weiterer Flächen für die Aufnahme in
ein Biotopverbundsystem zu prüfen.
Sonstiges 1025654_
011
Im Rahmen der Folgenbewältigung des Tagebaus
kommt der Bergbautreibenden eine zentrale Rolle
bei der Ausgestaltung und verbindlichen Umset-
zung des Biotopverbundkonzeptes zu. Zur Umset-
zung der diesbezüglichen Zie le der Leitentschei-
dung ist es erforderlich, vergleichbar zu dem Ar-
tenschutzkonzept zum Tagebau Hambach, im
Rahmen eines Sonder- oder/und Rahmenbetriebs-
plans die rechtlich verbindliche Umsetzung zu ge-
währleisten.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Aufgabe der Braunkohlenplanung ist es Festle-
gungen zu treffen, um die Rekultivierung und
Wiedernutzbarmachung in den Abbauberei-
chen in den Grundzügen zu regeln. Um die
Landschaftsentwicklung im Rahmen der Rekul-
tivierung zu steuern werden im Braunkohlen-
planentwurf die Ziele 3.2 und 3.3 formuliert.
Darüberhinausgehende Konkretisierungen ist
Aufgabe der nachfolgenden Zulassungsverfah-
ren, in denen die hier getroffenen Ziele Berück-
sichtigung finden müssen.
-
Sonstiges 1025655_
001
Textliche Festlegung, Kapitel 1.1, Seite 5. Wir bit-
ten, nach dem Feststellungsbeschluss im Braun-
kohlenplanänderungsverfahren für die Rheinwas-
sertransportleitung folgende Aussagen zu aktuali-
sieren: Die Zufuhr des Wassers aus dem Rhein
wurde in einem separaten Braunkohlenplanverfah-
ren (Rheinwassertransportleitung) und wird derzeit
in Betriebsplanverfahren geregelt. Die entspre-
chenden Vorarbeiten und Untersuchungen für die
Rheinwassertransportleltung (u. a. Altemativen-
prüfung, Angaben zur Umweltprüfung, Braunkoh-
Stellung-
nahme wird
gefolgt.
Eine Aktualisierung der Aussage erfolgt mit fol-
gender Formulierung: "so dass am 27.10.2023,
nach Durchführung des Beteiligungsverfah-
rens, der Feststellungsbeschluss durch den
Braunkohlenausschuss erfolgt ist."
Kapitel 1.1, Ziffer (2)
vierter Absatz zur
Machbarkeit des Ta-
gebausees: Anpas-
sung mit folgender
Formulierung: "so
dass am 27.10.2023,
nach Durchführung
des Beteiligungsver-
fahrens, der Feststel-
lungsbeschluss durch
- 236 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
lenplanvorentwurf) wurden im Braunkohlenplan-
verfahren bereits erbracht so dass am 27.10.2023
nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens
der Feststellungbeschluss durch den Braunkoh-
lenauschuss erfolgt ist. Die grundsätzliche Mach-
barkeit der Zufuhr von Rheinwasser zur Befüllung
des Tagebausees Hambach ist damit nachgewie-
sen." Dies entspricht dem aktuellen Stand im
Braunkohlenplanänderungsverfahren sowie den
weiteren Planungen und Genehmigungen zur
Rheinwassertransportleitung und sollte deshalb
entsprechend angepasst werden.
den Braunkohlenaus-
schuss erfolgt ist."
Sonstiges 1025657_
001
Südlich des Plangebiets verläuft in circa 450 m
Entfernung die Bahnstrecke 2600 Köln – Aachen,
Bahn-km ca. 24,5 – 35,2. Wir bitten daher die fol-
genden Auflagen / Bedingungen und Hinweise zu
beachten:
• Es dürfen die Sicherheit und der Betrieb des Ei-
senbahnverkehres auf der planfestgestellten und
gewidmeten Bahnstrecke 2600 nicht gefährdet o-
der gestört werden. Die Standsicherheit und Funk-
tionstüchtigkeit der Bahnbetriebsanlagen, insb. der
Gleise und Oberleitungen und –anlagen, ist stets
zu gewährleisten.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genom-
men. Beeinträchtigungen der genannten Bahn-
strecke durch den Tagebaubetrieb sind nicht zu
erwarten. Eine Haftung für etwaige Schäden
richtet sich nach dem einschlägigen Fachrecht
und bleibt unberührt.
-
- 237 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Sonstiges 1025657_
002
Südlich des Plangebiets verläuft in circa 450 m
Entfernung die Bahnstrecke 2600 Köln – Aachen,
Bahn-km ca. 24,5 – 35,2. Wir bitten daher die fol-
genden Auflagen / Bedingungen und Hinweise zu
beachten:
• Ansprüche gegen die Deutsche Bahn AG aus
dem gewöhnlichen Betrieb der Eisenbahn in seiner
jeweiligen Form sind seitens des Antragstellers,
Bauherrn, Grundstückseigentümers oder sonsti-
ger Nutzungsberechtigter ausgeschlossen. Insbe-
sondere sind Emissionen wie Erschütte rung,
Lärm, elektromagnetische Beeinflussungen, Fun-
kenflug und dergleichen, die von Bahnanlagen und
dem gewöhnlichen Bahnbetrieb ausgehen, ent-
schädigungslos hinzunehmen.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genom-
men. Die Beurteilung der geschilderten Sach-
lage richtet sich nach dem einschlägigen Fach-
recht und ist nicht Gegenstand der vorliegen-
den Braunkohlenplanänderung.
-
Sonstiges 1025657_
003
Südlich des Plangebiets verläuft in circa 450 m
Entfernung die Bahnstrec ke 2600 Köln – Aachen,
Bahn-km ca. 24,5 – 35,2. Wir bitten daher die fol-
genden Auflagen / Bedingungen und Hinweise zu
beachten:
• Sofern eisenbahnbetriebliche Einschränkungen
(Sperrpausen) während der Bauausführung erfor-
derlich werden, bitten wir um frühze itige Einbin-
dung/Beauftragung eines technischen Anmelders.
(nähere Informationen sind hier zu finden:
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. -
- 238 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
https://fahrweg.dbnetze.com/fahrweg-de/kun-
den/fahren_und_bauen/Informationen-der-DB-
Netz-AG-fuer-externe-Bautraeger-9849242#)
Sonstiges 1025657_
004
Südlich des Plangebiets verläuft in circa 450 m
Entfernung die Bahnstrecke 2600 Köln – Aachen,
Bahn-km ca. 24,5 – 35,2. Wir bitten daher die fol-
genden Auflagen / Bedingungen und Hinweise zu
beachten:
• Die DB Netz AG, I.NA -W-N-KÖL-P
(netz.koeln@deutschebahn.com) ist rechtzeitig für
die Beauftragung von Bauüberwachungsleistun-
gen (betreffend der DB-Netz AG Infrastruktur) und
Erstellung der Baudurchführungsvereinbarung
einzubinden.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. -
Sonstiges 1025657_
005
Südlich des Plangebiets verläuft in circa 450 m
Entfernung die Bahnstrecke 2600 Köln – Aachen,
Bahn-km ca. 24,5 – 35,2. Wir bitten daher die fol-
genden Auflagen / Bedingungen und Hinweise zu
beachten:
• Darüber hinaus teilen wir mit, dass das o.g. Vor-
haben und die darin angegebenen Maßnahmen /
die Festsetzung im Bereich von Bahnbetriebsanla-
gen nicht dazu führen dürfen, dass
- die Erneuerung, Unterhaltung und Instandhaltung
von Bahnbetriebsanlagen erschwert oder gar in
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beeinträchtigungen der genannten Bahnlinie
durch Grundwasserabsenkungen oder -aufhö-
hungen sind nicht zu erwarten.
-
- 239 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Frage gestellt wird;
- der Betrieb der Eisenbahninfrastrukturanlagen
beschränkt oder erschwert wird;
- der auf den Eisenbahninfrastrukturanlagen erfol-
gende bzw. möglicherweise in der Zuk unft erfol-
gende Eisenbahnverkehr beschränkt oder er-
schwert wird;
- die Aktivierung / Reaktivierung von Überschwem-
mungsflächen auf Bahngelände erfolgt;
- Maßnahmen, die eine Veränderung des Grund-
wasserspiegels zur Folge haben (wie Anheben o-
der Absenken des Grundwasserspiegels), zu einer
Beeinträchtigung von Bahnanlagen führen.
Sonstiges 1025657_
006
Südlich des Plangebiets verläuft in circa 450 m
Entfernung die Bahnstrecke 2600 Köln – Aachen,
Bahn-km ca. 24,5 – 35,2. Wir bitten daher die fol-
genden Auflagen / Bedingungen und Hinweise zu
beachten:
• Die Fläche der heutigen Gleisschleife östlich von
Oberzier und nördlich von Ellen ist auch zukünftig
für Eisenbahnzwecke erforderlich. Gemäß der
vom Verkehrsministerium NRW beauftragten
Machbarkeits- und Potentialstudie zur Nachnut-
zung des Schienennetzes der RWE Powe r AG
vom 21.07.2022 ist die Fläche unter Nutzung der
vorhandenen Infrastruktur als Terminal für kombi-
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Im Braunkoh lenplanentwurf wird dazu folgen-
des formuliert: "Die Tagesanlagen und der Koh-
lebunker des Tagebaus Hambach bieten im
Sinne des Strukturwandels mit der vorliegen-
den Infrastruktur und Verkehrsanbindung gute
Voraussetzungen für die Entwicklung einer ge-
werblichen und / oder wohnbaulichen Nachfol-
genutzung inklusive einer dafür erforderlichen
Erschließung (Straßen, Schienen) und sind im
Braunkohlenplan deshalb als "Entwicklungsflä-
che für den Strukturwandel" dargestellt.
Die Stellungnahme wird in den folgenden Pla-
nungsschritten beachtet.
-
- 240 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
nierten Verkehr (KV Terminal) oder für die Abstel-
lung von Eisenbahnfahrzeugen notwendig und ge-
eignet.
Sonstiges 1025657_
007
Südlich des Plangebiets verläuft in circa 450 m
Entfernung die Bahnstrecke 2600 Köln – Aachen,
Bahn-km ca. 24,5 – 35,2. Wir bitten daher die fol-
genden Auflagen / Bedingungen und Hinweise zu
beachten:
• Für Schäden, die der DB aus der Baumaßnahme
entstehen, haftet der Planungsträger / Bauherr.
Das gilt auch, wenn sich erst in Zukunft negative
Einwirkungen auf die Bahnstrecke ergeben. Ent-
sprechende Änderungsmaßnahmen sind dann auf
Kosten des Vorhabenträgers bzw. dessen Rechts-
nachfolger zu veranlassen. Wir bitten Sie uns an
dem weiteren Verfahren zu beteiligen und uns zu
gegebener Zeit die Abwägungsergebnisse und
den Satzungsbeschluss zuzusenden.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom-
men
-
Sonstiges 1025659_
001
Mit dem Ende der Braunkohlegewinnung und -ver-
stromung im Rheinischen Revier sind die dafür bis-
her genutzten Flächen wieder nutzbar zu machen
und zu rekultivieren – dieser Grundsatz lag der
Braunkohleplanung in der Vergangenheit stets zu
Grunde und wurde von der Landesregierung in der
Koalitionsvereinbarung nochmals bekräftigt. Die-
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Eine an den §§ 39 ff. BauGB orientierte Ent-
schädigung ist im Raumordnungsrecht (ROG,
LPlG NRW) nicht vorgesehen.
Die Interessen der Stadt Elsdorf einschließlich
alternativer See - und Böschungsgestaltungen
sind bei der vorliegenden Bra unkohlenplanän-
-
- 241 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
ses Ziel muss daher auch bei der folgenden Braun-
kohleplanung auf der Grundlage des Kohleverstro-
mungsbeendigungsgesetzes (KVBG) weiter be-
rücksichtigt werden. Die geplante Änderung des
Braunkohleplans sieht eine Abkehr von der Rekul-
tivierung für einen Großteil des Gemeindegebietes
der Stadt Elsdorf vor, weil der bisherige Braunkoh-
letagebau als Tagebausee geflutet werden soll.
Damit stehen wesentliche Flächen des Gemeinde-
gebietes entgegen der bisherigen Planung zukünf-
tig nicht für die Siedlungsentwicklung zur Verfü-
gung. Dies stellt eine erhebliche Beeinträchtigung
der verfassungsrechtlichen Garantie der kommu-
nalen Planungshoheit gemäß Art. 28 Abs. 2 GG
dar, für die unsere Mandantin finanziell zu ent-
schädigen ist. Wenn an der geplanten Änderung
des Braunkohleplans festgehalten wird, sind zu-
dem die städtebaulichen Planungen für die Sied-
lungsentwicklung am Tagebausee bereits auf
Ebene der Braunkohleplanung zu berücksichtigen.
Namens und im Auftrag unserer Mandantin fordern
wir daher eine Anpassung der Ziele des Braunkoh-
leplans dahingehend, dass weitere bergrechtliche
Entscheidungen für den Bereich des Seeufers
ausschließlich im Einvernehmen mit der Stadt Els-
dorf getroffen werden. Ferner ist der gesamte Be-
reich des Seeufers innerhalb des Siedlungsbe-
reich der Stadt Elsdorf als Entwicklungsfläche für
derung im Rahmen des Möglichen berücksich-
tigt worden. Dabei gilt, dass Gegenstand der
Braunkohlenplanung nur die Wiedernutzbar-
machung der bergbaulich in Anspruch genom-
menen Oberfläche sein kann und hierdurch
eine sinnvolle Folgenutzung ermöglicht werden
muss. Die Festlegung der Folgenutzung und
deren nähere Ausgestaltung ist jedoch nicht
Sache des Braunkohlenplans. Die künftige
Siedlungsentwicklung der Stadt Elsdorf muss
insoweit im Rahmen von regional - und bauleit-
planerischen Festlegungen wei ter ausgestaltet
werden.
- 242 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
den Strukturwandel darzustellen und als verbindli-
ches Ziel der Raumordnung zu sichern.
Sonstiges 1025659_
002
Entschädigung aufgrund Abkehr von früheren Pla-
nungszielen
Bei der Änderung des Braunkohleplans für den Ta-
gebau Hambach sind dadurch entstehende Ein-
schränkungen der verfassungsrechtlich geschütz-
ten Planungs hoheit der Stadt Elsdorf zu berück-
sichtigen. Insbesondere ist das Vertrauen der be-
troffenen Kommune auf die Wiedernutzbarma-
chung eines mehrere hundert Hektar großen Are-
als als landwirtschaftliche Fläche geschützt. So-
weit durch die Änderung der Braunkohlepl anung
diese Flächen nunmehr als Teilflächen des Rest-
sees wiedernutzbargemacht werden sollen, sind
die Planungen an die städtebaulichen Vorstellun-
gen für die künftige Ufer - und Böschungsgestal-
tung der Stadt Elsdorf anzupassen und im Ver-
trauen auf die früher e Planung entstandene Auf-
wendungen gegebenenfalls zu ersetzen.
Eine Änderung des Braunkohleplans für den Tage-
bau Hambach (Teilplan 12/1) ist gemäß § 30 Abs.
1 LPlG nur in den Grenzen tatsächlich veränderter
Grundannahmen zulässig. Ergeben sich die verän-
derten Grundannahmen aus einer Änderung der
politischen Rahmenbedingungen oder durch eine
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Eine an den §§ 39 ff. BauGB orientierte Ent-
schädigung, auf die die Stellungnahme abzielt,
ist im Raumordnungsrecht (ROG, LPlG NRW)
nicht vorgesehen.
Unabhängig von der angesprochenen Frage
der Entschädigung ist mit Blick auf die Pla-
nungshoheit der Stadt Elsdorf festzuhalten:
Das Vertrauen der Stadt Elsdorf in den ur-
sprünglichen Teilplan ist nicht geschützt, da die
Stadt Elsdorf ihr Vertrauen in den Bes tand des
ursprünglichen Plans bisher nicht betätigt hat.
Eine nachhaltige Störung einer bereits hinrei-
chend konkretisierten örtlichen Planung ist
nicht dargetan und auch sonst nicht ersichtlich.
Ein etwaig geschütztes Vertrauen der Stadt
Elsdorf in den bisherigen Teilplan 12/1 wäre zu-
dem bei der Planung berücksichtigt worden. Zu
berücksichtigen ist auch, dass bereits nach
dem rechtskräftigen Teilplan 12/1 die Herstel-
lung eines Tagebausees vorgesehen und das
Stadtgebiet Elsdorf hiervon bereits betroffen
war. Die auf dem Stadtgebiet der Stadt Elsdorf
liegende Seefläche ist gegenüber dem Teilplan
-
- 243 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
freie, gesetzgeberische Entscheidung ist das bis-
her bestehende Vertrauen in die frühe Planung zu
berücksichtigen. Nach der Rechtsprechung des
Verfassungsgerichtshofs NRW ermöglicht die Re-
gelung des § 30 Abs.1 LPlG nicht nur die Prüfung
und Änderung eines bestehenden Braunkohlepla-
nes, sondern begrenzt auch den Umfang einer Än-
derung. Dies ergibt sich aus der Gesetzesbegrün-
dung zu den wortgleichen Vorgängerregelungen
des LPl G NRW in den Fassungen der Gesetze
vom 18. April 1989 (GV NRW S. 233, dort § 28d S.
1), vom 5 Oktober 1989 (GV NRW S. 476, dort §
35 S. 1), vom 3. Mai 2005 (GV NRW S. 430) sowie
des Änderungsgesetzes vom 15.07.2008 (GV
NRW S. 230). Demnach war es das Ziel des Ge-
setzgebers, mit dem Braunkohleplan die Nutzung,
„bei der die Standortwahl und die konkrete Ausfüh-
rung durch geologische Gegebenheiten bestimmt
werden, planerisch die Verträglichkeit mit den an-
deren einschlägigen Bestimmungen festzustellen“
(siehe LT-Drs. 10/2734, S. 30). Denn der planeri-
sche Prozess der Braunkohlenplanung ist auf
langfristige Planungs - und Investitionssicherheit
sowohl des Bergbautreibenden, als auch der be-
troffenen Kommunen, Gebietskörperschaften, Un-
ternehmen und der betroffenen Mens chen ausge-
richtet (vgl. LT-Drs. 14/10733, S. 11 ff). Dem Ver-
12/1 nur unwesentlich (um ca. 370 ha) vergrö-
ßert worden.
- 244 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
ständnis des Gesetzgebers folgend geht der Ver-
fassungsgerichtshof davon aus, dass der Braun-
kohlenausschuss durch die Regelung des § 30
Abs. 1 S. 1 LPlG (§ 48 S. 1 LPlG a.F.) daran ge-
hindert ist, j ederzeit aufgrund veränderter Wert-
maßstäbe auf einen aufgestellten und genehmig-
ten Braunkohlenplan zuzugreifen. Verfassungsge-
richtshof für das Land Nordrhein -Westfalen, Urteil
vom 25. Oktober 2011 – 10/10 –, Rn. 80, juris Der
Braunkohleplan begründet desha lb nicht nur für
das bergbautreibende Unternehmen, sondern für
alle Betroffenen eine vertrauensgeschützte Posi-
tion. Dies ergibt sich bereits aus der Gesetzesbe-
gründung: Nach dem Willen des Gesetzgebers
müsse in der Regel davon ausgegangen werden,
dass der Braunkohlenplan bis zur Beendigung des
Abbaus bestehen bleibe. LT -Drs. 10/2734, S. 30
Nach der Rechtsprechung des Verfassungsge-
richtshofs NRW gilt der durch § 30 Abs. 1 S. 1 LPlG
vermittelte Vertrauensschutz auch zugunsten der
betroffenen Kommunen. Denn di e durch Art. 28
Abs. 2 GG und Art. 78 LVerf NRW geschützte kom-
munale Planungshoheit wird durch die Landespla-
nung grundsätzlich betroffen. Dazu gehört auch
die Braunkohleplanung, weil die Braunkohlepläne
verbindliche Ziele der Raumordnung im Sinne von
§ 3 A bs. 1 Nr. 2 ROG festlegen. Diese sind von
- 245 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
den Kommunen als Träger der Bauleitplanung ge-
mäß § 1 Abs. 4 BauGB zu beachten. Folglich sind
bei der Änderung des Braunkohleplans Hambach
die Belange der Stadt Elsdorf und das in die bishe-
rige Planung gesetzte Vert rauen zu berücksichti-
gen.
Sonstiges 1025659_
003
Aufgrund der Betroffenheit der Stadt Elsdorf ist im
Rahmen der Braunkohleplanung die flächenmä-
ßige Ausnutzung des Stadtgebietes zu ermitteln
und in die planerische Abwägung gemäß § 7 Abs.
2 ROG einzustellen. Bisher lässt sich den Pla-
nungsunterlagen jedoch nicht entnehmen, dass
eine Flächenbilanzierung in Bezug auf die kommu-
nalen Gebietskö rperschaften erfolgt ist. Dies ist
zwingend zu ergänzen, um dem planungsrechtli-
chen Abwägungsgebot entsprechen zu können.
Mangels konkreter Angaben zur Flächenbetroffen-
heit der Stadt Elsdorf stellt sich der Entwurf des
Braunkohleplans derzeit als abwägungs fehlerhaft
dar, weil abwägungsrelevante Belange nicht aus-
reichend ermittelt worden sind.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die Inanspruchnahme von Flächen richtet sich
nach dem für die Realisierung des Vorhabens
erforderlichen Flächenbedarf. Aussagen zur
flächenmäßigen Quantifizierung finden sich in
den Angaben zur Umweltprüfung in Kap. 2.5.3
(Fläche und Boden), S. 192 ff., und in Teil B des
Braunkohlenplan-Entwurfs (Umweltprüfung,
Kap. 6.4.2). Die diesen Angaben zugrundelie-
genden Ermittlungen sind für die Abwägung
i.S.d. § 7 Abs. 2 ROG ausreichend.
Eine darüber hinausgehende Quantifizierung /
Flächenbilanzierung, die die betroffenen Flä-
chen den kommunalen Gebietskörperschaften
zuordnet, ergibt für die vorliegende Raumord-
nungsplanung und die Abwägung keinen Er-
kenntnisgewinn.
-
Sonstiges 1025659_
004
Eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung des
Eingriffs in die Planungshoheit kann sich nicht da-
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Rechtsgrundlage für die Änderung des Braun-
kohlenplans ist § 30 (Änderung von Braunkoh-
lenplänen und Zielabweichungsverfahren) Abs.
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
rauf beschränken, dass die Änderung der Braun-
kohleplanung aufgrund der energiewirtschaftlichen
Neubewertungen durch das Gesetz zur Reduzie-
rung und zur Beendigung der Kohleverstromung
vom 3. Juli 2020 und der Verständigung zum Aus-
stieg aus der Braunkohlever stromung im Rheini-
schen Revier im Jahr 20230, die durch das Ände-
rungsgesetz vom 19.12.2022 bundesgesetzlich
geregelt umgesetzt worden ist, erforderlich ist.
Denn entgegen der Darstellung in den allgemeinen
Erläuterungen zum BKP -Entwurf (S. 53), können
die bisherigen Wiedernutzbarmachungspläne
durch die nun geplante Änderung nicht erfüllt wer-
den. Gegenüber den bisherigen Plänen des
Braunkohleplans 12/1 – Hambach wird insbeson-
dere auf die Wiederherstellung von landwirtschaft-
licher Fläche im Abbaubereich verzi chtet, weil die
dafür erforderlichen Massen nicht verfügbar sind.
Für die Stadt Elsdorf ist die Wiederherstellung gro-
ßer Flächen des Gemeindegebiete essenziell.
Selbst eine Berücksichtigung städtebaulicher Kon-
zepte für eine ansprechende und zukunftsorien-
tierte Stadtentwicklung am Restsee auf Ebene der
Braunkohleplanung und deren Finanzierung durch
den Träger der Landesplanung könnten dies nicht
ausreichend kompensieren. Nach der Rechtspre-
chung zur Landesplanung kann ein Eingriff in die
1 S. 1 LPlG NRW, der folgenden Wortlaut hat:
"Der Braunkohlenplan muss überprüft und er-
forderlichenfalls geänder t werden, wenn die
Grundannahmen für den Braunkohlenplan sich
wesentlich ändern." Der Braunkohlenaus-
schuss hat am 28.05.2021 die wesentliche Än-
derung der Grundannahmen und damit das Er-
fordernis einer Planänderung für den Braun-
kohlenplan "Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau-
und Außenhaldenfläche des Tagebaues Ham-
bach" in diesem Sinne festgestellt. Das Vorlie-
gen der Voraussetzungen von § 30 Abs. 1 S. 1
LPlG NRW ist in der Drucksache Nr. BKA 0726
(zu TOP 08 a) der BKA-Sitzung am 28.05.2021)
im Einzelnen dargelegt worden, wo u. a. auch
auf die Erforderlichkeit der Planänderung im
Einzelnen eingegangen wird (S. 8 -10 der ge-
nannten Unterlage). Was "alternative Uferbe-
reichsgestaltungen" betrifft, ist darauf hinzuwei-
sen, dass jedwede Ausgestaltung im Sinne der
Stellungnahme vom Problem der Verfügbarkeit
von Massen betroffen wäre. Die Einzelheiten
ergeben sich aus folgendem Gutachten: AHU,
FUMINCO, ZAI, Überprüfung der Abraumbilan-
zierung und geplante Böschungssysteme der
RWE AG im Tagebau Hambach und Erforder-
nis der Inans pruchnahme der Manheimer
Bucht, Gutachten im Auftrag der Bez. -Reg.
- 247 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
kommunale Planungshoheit nur aufgrund überört-
licher Interessen von höherem Gewicht gerechtfer-
tigt werden. Dabei muss der Grundsatz der Ver-
hältnismäßigkeit beachtet werden; zwischen den
rechtfertigenden Interessen von überörtlicher Be-
deutung und der kommunalen Selbstverwaltung
hat daher eine Güterabwägung zu erfolgen.
BVerwG, Urteil vom 10. November 2011 – 4 CN
9/10 –, BVerwGE 141, 144 -151, Rn. 12; BVerwG,
Urteil vom 15. 5. 2003 – 4 CN 9/01 – BVerwGE
118, 181 (185); BVerwG, Beschluss vom 8. März
2006 – BVerwG 4 B 75.05 – Nach diesem Maßstab
kann nicht ohne Weiteres angenommen werden,
dass die Änderung des Braunkohleplans Hambach
allein aufgrund der energiewirtschaftlichen Neube-
wertung zur Einhaltung von Klimaschutzvorgaben
mit der kommunalen Planungshoheit in Einklang
steht. Die genannten Interessen sind zweifelsfrei
von überörtlicher Bedeutung und höherem Ge-
wicht. Eine entsprechende landesplanerische Ent-
scheidung im Sinne der Leitentscheidung der Lan-
desregierung muss darüber hinaus aber auch ver-
hältnismäßig, insbesondere erforderlich und ange-
messen sein.
a) Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfor-
dert, dass ein Eingriff in eine grundrechtlich ge-
schützte Position erforderlich sein muss, das heißt
Köln, 2022. Die Interessen der Stadt Elsdorf
einschließlich alternativer See - und Bö-
schungsgestaltungen sind bei der vorliegenden
Braunkohlenplanänderung berücksichtigt und
abgewogen worden.
Dabei wurde - über die rechtlich gebotene Be-
trachtung der Änderung hinaus - auch der Um-
stand in die Abwägung einbezogen, dass die
auf dem Stadtgebiet der Stadt Elsdorf liegende
Seefläche eine Größe von 1730 ha hat und da-
mit ca. ein Viertel der Gesamtfläc he des Stadt-
gebietes einnimmt. Den Interessen der Stadt
Elsdorf wurden jedoch gegenüber dem überört-
lichen Interesse an der Ausweisung eines Rest-
sees geringeres Gewicht beigemessen , da die
Planung vor dem Hintergrund der angespann-
ten Massenbilanz alternativ los ist. Dies wurde
entsprechend gutachterlich bestätigt.
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
keine milderen Mittel zur Verfügung stehen. Die
vorgesehene Änderung der Landesplanung ist da-
her nur verhältnismäßig, wenn anhand unabhängi-
ger wissenschaftlicher Bewertungen hinreichend
sicher feststeht, in welchem Umfang eine Rekulti-
vierung aufgrund der dafür nicht (mehr) verfügba-
ren Massen nun nicht umgesetzt werden kann. Die
für die B raunkohleplanung durchgeführte Prüfung
der Massenbilanzen und Alternativenprüfung ent-
hält jedoch lediglich pauschale Aussagen zur feh-
lenden Verfügbarkeit von wiederaufbaugeeigneten
Materialien. Offensichtlich sind ausschließlich sol-
che Alternativen in Betr acht gezogen worden, bei
denen der Abbaubereich vollständig oder überwie-
gend wiederaufgefüllt werden müsste. Dass dies
weder durch die im Tagebau noch verfügbaren
Massen oder durch Einsatz externer Abraumge-
winne realistischerweise erreicht werden kann, be-
darf jedoch keiner tieferen Prüfung. Dies erschließt
sich ohne Weiteres aufgrund der Größe des Ab-
raumbereichs, der – weithin sichtbar – nicht von
ebenso großen Halden umgeben ist. Mit der Lei-
tentscheidung 2021 war deshalb bereits prognos-
tiziert, dass die er forderlichen Massen „kaum ver-
fügbar“ seien werden. Siehe Leitentscheidung
2021, S. 23 Folglich hätten nunmehr alternative
Uferbereichsgestaltungen geprüft werden müs-
sen, für die in deutlich geringerem Umfang weitere
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Massen eingesetzt werden müssen als bei einer
vollständigen Verfüllung des Abbaubereichs. Dies
ist für den vorliegenden Braunkohleplan jedoch
nicht erfolgt. Die Erforderlichkeit der vorgelegten
Planung ist somit zum jetzigen Zeitpunkt nicht
nachgewiesen und die Prüfung von Alternativen
unvollständig.
b) Darüber hinaus muss Eingriff auch insgesamt
angemessen sein. Ebenso wie bei einer bergrecht-
lichen Rahmenbetriebsplanung, von der enteig-
nungsrechtliche Wirkungen im Sinne von Art. 14
Abs. 1, 3 GG ausgehen, bedarf es auf der Ebene
der Braunkohleplan ung als Teil der Landespla-
nung neben der durch die Leitentscheidung vorge-
geben Zielfestlegung einer Gesamtabwägung mit
der kommunalen Planungshoheit. Vgl. BVerfG, Ur-
teil vom 17.12.2013 – 1 BvR 3139/08 – Rn 283 ff.,
325 Im Rahmen einer Gesamtabwägung sind d ie
Folgen für die Bauleitplanung von Elsdorf bereits
auf Ebene der Braunkohleplanung zu berücksich-
tigen. Die Änderung des Braunkohleplans Ham-
bach hat den städtebaulichen Vorstellungen der
Kommune für eine ansprechende und zukunftsori-
entierte Stadtentwicklu ng am Restsee ausrei-
chend Rechnung zu tragen, sodass primär alle
Möglichkeiten zur Rekultivierung der Tagebauflä-
chen auszuschöpfen sind. Die Stadt Elsdorf hat
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Bezirksregierung Köln
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
bereits auf der Grundlage der Leitentscheidung
2021 neue städtebauliche Vorstellungen für die
Nutzung der freiwerdenden Flächen bis zum See
und der unmittelbar angrenzenden Uferbereiche
entwickelt, die nach und nach anhand konkreter
städtebaulicher Konzepte und einer entsprechen-
den Bauleitplanung umgesetzt werden sollen. Die
städtebaulichen Ziele der Stadt Elsdorf liegen auch
der Rahmenplanung der Neuland Hambach GbmH
zugrunde, die für die Braunkohleplanung entwi-
ckelt werden. Die weitere Entwicklung der Stadt in
Richtung des entstehenden Restsees wird den
Charakter der Stadt Elsdorf maßgeblich prägen
und teilweise verändern. Damit ist die kommunale
Planungshoheit von der Gestaltung des Ufers und
der bisher tagebaulich genutzten Randbereiche
massiv betroffen. Um eine insgesamt angemes-
sene Raumordnung zu gewährleisten, ist die Ufer-
und Böschungsgestaltun g bereits im Rahmen ei-
ner Änderung des Braunkohleplans Hambach an
die städtebaulichen Vorstellungen der Stadt Els-
dorf anzupassen. Dem entspricht die bisher vorge-
legte Planung jedoch noch nicht vollständig (dazu
ausführlich unter II.).
Sonstiges 1025659_
005
Kann die kommunale Planungshoheit nicht durch
anderweitige Festlegungen im Rahmen der Braun-
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Eine an den §§ 39 ff. BauGB orientierte Ent-
schädigung, auf die die Stellungnahme abzielt,
ist im Raumordnungsrecht (ROG, LPlG NRW)
-
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Bezirksregierung Köln
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des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
kohleplanung berücksichtigt werden, besteht sei-
tens der Stadt Elsdorf gegebenenfalls Anspruch
auf eine finanzielle Entschädigung aufgrund des
Vertrauens in die bisherige Landesplanung. Im
Rahmen der Bauleitplanung sind durch Art. 14
Abs. 1 GG geschützte Eigentümerinteresse gege-
benenfalls nach den Grundsätzen der §§ 39
BauGB zu entschädigen. Dies gilt auch für die Lan-
desplanung, bei der die durch Art. 28 Abs. 2 GG,
Art. 78 Verf NRW geschützte kommunale Pla-
nungshoheit in derselben Weise abwägungsrele-
vant sind. Die Grundsätze der Planentschädigung
können insbesondere auf die Änd erung von
Braunkohleplänen übertragen werden, die nach
dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich bis
zum Ende der Förderung Bestand haben sollen
und deshalb insbesondere auch den betroffenen
Kommunen eine vertrauensgeschützte Position
vermitteln. Siehe Ver fassungsgerichtshof für das
Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. Oktober
2011 – 10/10 –, Rn. 80, juris mit Verweis auf LT -
Drs. 10/2734, S. 30 Das Vertrauen der Stadt Els-
dorf auf die bisherige Braunkohleplanung ist daher
ebenfalls in der Abwägung zu ber ücksichtigen.
Sollte sich bei der weiterhin erforderlichen Alterna-
tivenprüfung herausstellen, dass für gleichwertige
Ersatzlösungen gegenüber dem bisher angedach-
nicht vorgesehen. Die Entschädigungsvor-
schriften des LPlG NRW (insbes. §§ 35, 36
LPlG NRW) erfassen die von der Stellung-
nahme dargestellte Sachlage nicht. Insoweit
entfällt auch die Erforderlichkeit der Festlegung
von entsprechenden Gesichtspunkten im
Braunkohlenplan. Die kommunalen Belange,
auch die der Stadt Elsdorf, sind bei der Entwick-
lung des Braunkohlenplans berücksichtigt wor-
den.
Hintergrund der Braunkohlenänderung ist, dass
die Braunkohlenverstromung im Rheinischen
Revier nach Maßgabe des KVBG frühzeitiger
als geplant enden wird. Für den Tagebau Ham-
bach ergibt sich daraus eine Beendigung der
Kohlegewinnung bereits im Jahr 2029. Damit
verbunden ist eine neue Abbaugrenze, die nur
noch einen Teil der bisher genehmigten Abbau-
fläche umfasst. Hierfür ist eine Änderung des
Braunkohlenplans erforderlich. Die Rechtsfol-
gen des KVBG (Art. 1 Kohleausstiegsgesetz)
mit ihren Auswirkungen auf das Planungsrecht
bestehen unabhängig von fachrechtlichen The-
men im Zusammenhang mit der Anwendung
des Emissionshandelsrechts (mit dessen Än-
derung durch Art. 2 Kohleausstiegsgesetz).
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Bezirksregierung Köln
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vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
ten Umfang der Wiederauffüllung des Abbaube-
reichs keine ausreichenden Massen zur Verfügung
stehen, müsste schon im Rahmen der Landespla-
nung über finanzielle Entschädigungen oder an-
derweitige Kompensationen der finanziellen Mehr-
belastungen durch die erheblich veränderte Stadt-
entwicklung entschieden werden. Bei der planeri-
schen Abwägung über die verän derte Planung
muss ferner berücksichtigt werden, dass das kli-
mapolitische Ziel des Kohleverstromungsbeendi-
gungsgesetzes bisher noch nicht umgesetzt wer-
den konnte und auf der Grundlage geltenden
Rechts auch nicht umgesetzt werden kann. Der
Gesetzgeber hat a nlässlich des Kohleausstiegs
zwar in § 8 Abs. 1 S. 2 Treibhausgasemissions-
handelsgesetz (TEHG) geregelt, dass Emissions-
zertifikate in dem Umfang gelöscht werden, wie sie
durch die Stilllegung von Kohleverstromungsanla-
gen gemindert werden können. Damit woll te der
Gesetzgeber die unionsrechtlichen Möglichkeiten
aus Art. 12 Abs. 4 der Emissionshandelsrichtlinie
2003/87/EG umsetzen und dem andernfalls eintre-
tenden Effekt entgegenwirken, dass in Deutsch-
land zwar Kraftwerke stillgelegt werden, die dafür
bereits e rworbenen Zertifikate aber gewinnbrin-
gend an andere Kraftwerksbetreiber veräußert
werden. Tatsächlich tritt aber genau dieser soge-
nannte „Wasserbett-Effekt“ ein, weil das in § 8 Abs.
- 253 -
Bezirksregierung Köln
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vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
1 S. 2, 3 THEG geregelte Verfahren mit den uni-
onsrechtlichen Regelungen a us Art. 25 Auktions-
verordnung 2023/2830/EU nicht kompatibel ist.
Das führt dazu, dass bisher keine Zertifikate ge-
löscht worden sind. Siehe FAZ vom 21.10.2023:
„Der deutsche Kohleausstieg verpufft“, online ab-
rufbar unter https://www.faz.net/aktuell/wirt-
schaft/klima-nachhaltigkeit/klimapolitik-der-deut-
sche-kohleausstieg-verpufft19257560.html Folg-
lich wird durch die Braunkohleplanung umgesetzt,
was zwar aus Gründen des Klimaschutzes gesetz-
lich geregelt worden ist, ohne dass der ge-
wünschte Klimaschutz-Erfolg tatsächlich eintreten
kann. Obwohl gemäß § 40 i.V.m. Anlage 2 KBVG
bereits die Kraftwerksblöcke Niederaußem C und
D zum 31.12.2020 bzw. 31.12.2021 stillgelegt wor-
den sind, ist nach den öffentlich bekannten Infor-
mationen noch keine Reduktion der überzähligen
Emissionszertifikate erfolgt. Mit einer Löschung
der Zertifikate ist auch gar nicht mehr zu rechnen.
Denn gemäß Art. 25 Abs. 1 EU -Auktionsverord-
nung hat ein Mitgliedsstaat die zur Löschung vor-
gesehenen Zertifikate im Jahr nach der Stilllegung
gegenüber der Kommission mitzuteilen. Da dies
bis zum 31.12.2022 nicht geschehen ist, „verpufft“
(FAZ) die klimaschützende Wirkung der Kraft-
werksstilllegung. Vor diesem Hintergrund erweisen
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
sich wesentliche Ziele und Instrumente der bun-
desgesetzlichen Regelungen, die d en Anlass für
die vorliegende Änderung des Braunkohleplans
liefern, als wirkungslos. Dies darf im Rahmen der
Braunkohleplanung nicht unberücksichtigt bleiben.
Die finanziellen Lasten der Stadt Elsdorf, die sich
aus einer veränderten Braunkohleplanung erge-
ben werden, sind daher im Rahmen der Abwägung
einerseits den verbleibenden finanziellen Vorteilen
der Anlagenbetreiber gegenüberzustellen, die wei-
terhin die erworbenen und handelbaren Zertifikate
halten. Anderseits ist zu berücksichtigen, dass bei
einer aus bleibenden Reduktion der Zertifikate
auch der gewünschte Preisanstieg für die ver-
knappte Menge handelbarer Zertifikate ausbleibt
und dem Staat dadurch Einnahme entgehen. Der
Plangeber hat deshalb zu gewährleisten, dass die
Folgen des klimaschutzbedingten K ohleausstiegs
ausschließlich zu Lasten der verfassungsrechtlich
geschützten Planungshoheit der örtlich betroffe-
nen Kommunen sowie der im Gemeindegebiet
ebenfalls erheblich betroffenen Arbeitskräfte ge-
hen, während an anderer Stelle die Konsequenzen
aus der geltenden Rechtslage nicht gezogen wer-
den und deshalb das politisch gewünschte Ziel im
Ergebnis verfehlt wird. Wird die vorliegende Braun-
kohleplanung umgesetzt, sind deshalb finanzielle
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Bezirksregierung Köln
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Kompensationen für die Stadt Elsdorf als erheblich
und unmittelbar betroffene Kommune vorzusehen.
Sonstiges 1025659_
011
II. Verbindliche Berücksichtigung der städtebauli-
chen Ziele der Stadt Elsdorf Nach den vorgenann-
ten Maßstäben sind bei der Änderung der Braun-
kohleplanung die städtebaulichen Ziele der Stadt
Elsdorf verbindlich zu berücksichtigen:
- Das Vertrauen der Stadt Elsdorf auf das bisherige
planungsrechtliche Ziel, Teile des Abbaubereichs
als nutzbare Landflächen wiederherzustellen ist
bei der Abwägung zu berücksichtigen. Aufgrund
der erheblichen städtebaulichen Folgen der beab-
sichtigten Planän derung für die unmittelbar be-
troffene Kommune sind finanzielle Entschädigun-
gen oder anderweitige Kompensationen für plan-
bedingte, finanzielle Mehrbelastungen vorzuse-
hen.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Mit dem vorgezogenen Kohleausstieg und dem
politischen Beschluss zum Erhalt des Hamba-
cher Forstes kann der Tagebau sich nicht wie
ursprünglich geplant weiterentwickeln. Für die
Herstellung dauerhaft standsicherer Böschun-
gen müssen die temporären Arbeitsböschun-
gen des Tagebaus abgeflacht werden. Vor Els-
dorf werden dazu insgesamt rd. 470 Mio. Ku-
bikmeter Material vorgeschüttet (Stand
01.01.2021). Des Weiteren werden die erdbau-
lichen Vorbereitungen für die Herstellung eines
Seequartiers annähernd massenneutral reali-
siert. Die städtebaulichen Ziele der St adt Els-
dorf werden damit berücksichtigt und sind im
Braunkohlenplan durch die entsprechenden
Ziele und Festlegungen angelegt (siehe bspw.
S.124 sowie Erläuterungskarte 2A). Gemäß
den Ergebnissen der unabhängigen Begutach-
tung der Massenbilanz im Auftrag der Bez.-
Reg. Köln gibt es darüber hinaus keine mach-
baren Alternativen zu dieser Vorgehensweise
und keine Möglichkeiten, weitere nutzbare
Landflächen vor Elsdorf anzulegen.
-
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Bezirksregierung Köln
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vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Sonstiges 1025660_
001
Die Gemeinde beruft sich auf die Stellungnahme
der Neuland Hambach GmbH. Diese wurde im ge-
meinsamen Verfahren mit allen Tagebauumfeld-
kommunen erarbeitet und abgestimmt. Diese ge-
meinsame lnteressensbekundung bitten wir ent-
sprechend zu berücksichtigen.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Der eingebrachte Hinweis wird zur Kenntnis ge-
nommen.
-
Sonstiges 1025661_
025
Klimawandel-Folge-Gutachten
Das als Anlage 16 vorgestellte Klimagutachten
„Klimaökologische Situation im Bereich Tagebau
Hambach: Modell -basierte Expertise“ vergleicht
die aktuelle Situation mit der Situation einer voll-
ständigen Befüllung. „Dabei geht es konkret um ei-
nen Vergleich der bioklimatischen Situation wäh-
rend der Abbauphase mit jener entsprechenden
Situation nach abgeschlossener Wiedernutzbar-
machung inklusive Tagebausee.“ (Seite 4). Unge-
klärt bleibt allerdings die etliche Jahrzehnte andau-
ernde Situation bis zur vollständigen Seebefüllung.
Das sollte nachgebessert werden durch Betrach-
tungen zu verschiedenen Füll -Ständen des Rest-
sees bzw. in 10 Jahres-Schritten.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Im Klimagutachten "Klimaökologische Situation
im Bereich Tagebau Hambach: Modell-basierte
Klimaexpertise" werden im Wesentlichen der
Ausgangszustand (01.01.2021) sowie der End-
zustand der Wiedernutzbarmachung des Tage-
baus einschließlich dem vollständi g befüllten
Tagebausee betrachtet und analysiert. Des
Weiteren wird der Abbaustand zum 31.12.2024
mit dargestellt, um den weiteren Tagebauver-
lauf abzubilden. Die Anforderung eines Ver-
gleichs des Endzustandes mit dem Ist-Zustand
wird damit abgedeckt und die Machbarkeit des
Wiedernutzbarmachungskonzeptes einschließ-
lich der Herstellung des Tagebausees wird be-
stätigt. Eine weitere Aufschlüsselung der Zwi-
schenstände der Seebefüllung ist somit nicht
erforderlich. Mit der Herstellung des Tagebau-
sees ist laut Gutac hten "eine wesentliche Ver-
besserung der klimaökologischen Situation so-
wie der klimatischen Erholungsfunktion im di-
rekten Seeumfeld zu erwarten". Dieser Zustand
-
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vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
wird mit dem Anstieg des Seewasserspiegels
sukzessive eintreten.
Sonstiges 1025662_
001
Seit d em 10. Januar 2023 ist die [ANONYMI-
SIERT] des Grundstücks in der Gemarkung
lmmerath, [ANONYMISIERT] groß. Ein Grund-
buchauszug ist beigelegt (Anlage 1 - II). Zwischen-
zeitlich ist das Flurstück [ANONYMISIERT] in die
Flurstücke [ANONYMISIERT] aufgeteilt worde n,
ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster ist bei-
gefügt (Anlage III). Die [ANONYMISIERT] war zu-
nächst Eigentümerin einer Wiese in Lützerath.
Durch Abbaggerung ist das Eigentum an der
Wiese untergegangen und durch Miteigentum am
Tagebau Garzweiler ersetzt worden. Seitdem ge-
hört der Tagebau Garzweiler nicht mehr RWE al-
leine, sondern einer Grundstücksgemeinschaft,
bestehend aus der RWE Power AG und der [ANO-
NYMISIERT]. Dies gilt auch für den Besitz am Ta-
gebau Garzweiler. Zwischen der RWE Power AG
und der [ANONYMISIERT] besteht ein gesell-
schaftsähnliches Verhältnis. Die Führung der Ge-
schäfte der Grundstücksgemeinschaft steht den
beiden Gesellschaftern nur gemeinschaftlich zu,
für jedes Geschäft ist die Zustimmung aller Gesell-
schafter erforderlich. Die gemeinsch aftliche Füh-
rung der Geschäfte der Grundstücksgemeinschaft
Tagebau Garzweiler, Beteiligte: RWE Power AG
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Der eingebrachte Hinweis bezieht sich nicht auf
das hiesige Braunkohlenplanänderungsverfah-
ren Hambach.
-
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Bezirksregierung Köln
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des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
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vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
und [ANONYMISIERT], erstreckt sich auf alle
rechtlichen oder tatsächlichen Maßnahmen der
Grundstücksgemeinschaft in Zusammenhang mit
dem Tagebau Garzwei ler. In diesem Sinne sind
alle Maßnahmen rechtswidrig, die die RWE Power
AG ab dem 10. Januar 2023 nach dem Ende ihrer
Alleinherrschaft über den Tagebau Garzweiler ver-
wirklicht hat, ohne zuvor die Zustimmung
der [ANONYMISIERT] eingeholt zu haben. Es ist
nicht davon auszugehen, dass die [ANONYMI-
SIERT] nachträglich alle rechtlichen oder tatsäch-
lichen Maßnahmen genehmigen wird, die die RWE
Power AG zwischenzeitlich ohne Zustimmung
der [ANONYMISIERT] verwirklicht hat. Ebenso
wenig ist davon auszugehen, dass die [ANONYMI-
SIERT] allen rechtlichen oder tatsächlichen Maß-
nahmen zustimmen wird, die die RWE Power AG
künftig verwirklichen möchte. Zentrales Anliegen
der RWE Power AG im Tagebau Garzweiler ist
dessen Fortführung bis zum Jahr 2030. Dies ist im
höchsten Maße nicht nur wegen der erforderlichen
Zustimmung der [ANONYMISIERT] zur Fortfüh-
rung des Tagebaus Garzweiler als fragwürdig an-
zusehen, sondern auch angesichts des Umstan-
des, dass die Wegnahme und Abbaggerung der
Wiese in Lützerath sowie damit verbundene wei-
tere unerlaubte Handlungen der RWE Power AG
und deren Unterstützer mannigfache Tatbestände
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Bezirksregierung Köln
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vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
von Strafgesetzen erfüllen, die einer Fortführung
des Tagebaus Garzweiler durch die RWE Power
AG alleine entgegenstehen und gegen die der
Rechtsweg eröffnet ist. Es sch eint daher eher
wahrscheinlich, dass der Tagebau Garzweiler vor-
zeitig beendet wird als dass er weiter fortgeführt
wird. Dies dürfte auch Folgen für die Fortführung
des Tagebaus Hambach und auf den neuen
Braunkohlenplan haben.
Sonstiges 1025662_
002
Mit dem Inkrafttreten des Kohleverstromungsbe-
endigungsgesetzes (KVBG) soll nach der Be-
kanntmachung der Bezir ksregierung Köln vom
30.10.2023, Blatt 1, Absatz 3, Satz 1, letzter Teil-
satz, soll nun vorgegeben sein, dass die marktori-
entierte Braunkohlenverstromung im Rheinischen
Revier - das heißt aus der Kohle der Tagebaue
Hambach und Garzweiler - frühzeitiger als geplant,
und zwar im Jahr 2030 enden soll. Soweit die
Stromversorgung bis 2030 nur durch den gleich-
zeitigen Betrieb der Tagebaue Garzweiler und
Hambach bis 2030 gesichert ist, müsste der etwa-
ige Wegfall der Kohle aus dem Tagebau Garzwei-
ler - wegen illegaler Wegnahme und Abbaggerung
des Flurstücks [ANONYMISIERT] (entsprechend
neu: Flurstücke [ANONYMISIERT]) durch Mehrab-
bau von Kohle aus dem Tagebau Hambach kom-
pensiert werden. Unterstellt man jeweils hälftige
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die hier angestellten Vermutungen sind nicht
nachvollziehbar. Zum einen werden für den
Braunkohlenbergbau im Rheinischen Revier
keine Grundstücke il legal abgebaggert. Zum
anderen ist die Fortführung der Tagebaue
Garzweiler und Hambach zum Zwecke der
Kohlegewinnung nachweislich zur Erfüllung der
Kohlebedarfe nach Maßgabe des Kohleverstro-
mungsbeendigungsgesetzes erforderlich.
Siehe dazu https://www.wirt schaft.nrw/eck-
punktevereinbarung-kohleausstieg-2030
-
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Bezirksregierung Köln
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des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Beiträge zur Versorgung der Kraftwerke mit Braun-
kohle aus den Tagebauen Garzweiler und Ham-
bach, hätte die Kompensation des Wegfalls der
Kohle aus dem Tagebau Garzweiler durch Kohle
aus dem Tagebau Hambach zur Folge, dass der
Kohlvorrat im Tagebau Garzweiler bereits nach
der Hälfte der geplanten Restlaufzeit von 2024 bis
2030 verbraucht wäre, das heißt bis Mitte 2027 =
nach ca. 3,5 Jahren= 7 Jahre von 2024 bis 2030:
2 = 3,5 Jahre. Der neue Braunkohleplane wäre da-
nach bereits heute als hinfällig anzusehen, be-
dürfte wegen wiederum „wesentlicher Änderung
der Grundannahmen" (vgl. Bekanntmachung, Blatt
2, Absatz 2, erster Teilsatz).
Sonstiges 1025662_
003
Unklar ist im Übrigen, welche Grundannahmen
aus welchen Erwägungen dem neuen Braunkoh-
lenplan zugrunde liegen. Der Bekanntma-
chungstext (vgl. Blatt 1, Absatz 3) weist auf eine
einzige Grundannahme des neuen Braunkohlen-
planes: Notwendigkeit für eine gesicherte Energie-
versorgung, aufgrund welcher Erwägungen die
Überzeugung zur Notwendigkeit beider Tagebaue
für eine gesicherte Energieversorgung gewonnen
wurde bleibt unklar.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Ermächtigungsgrundlage und rechtliche
Grundlage für die Befugnis zur Änderung eines
Braunkohlenplans ist § 30 Abs. 1 LPlG NRW.
Danach muss der Braunkohlenplan überprüft
und erforderlichenfalls geändert werden, wenn
sich die Grundannahmen für den Braunkohlen-
plan wesentlich ändern, dies wurde in der ge-
nannten Sitzung festgestellt und damit ein Än-
derungsverfahren eingeleitet.
Es wird auf folgende Passage im genannten
Bekanntmachungstext hingewiesen:
-
- 261 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
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vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
"Vor diesem Hintergrund wurde mit dem Be-
schluss des Braunkohlenausschusses vom 28.
Mai 2021 die wesentliche Änderung der Grund-
annahmen und damit das Erfordernis einer
Planänderung für den Braunkohlenplan "Teil-
plan 12/1 – Hambach – Abbau- und Außen-
haldenfläche des Tagebaues Hambac h" fest-
gestellt (§ 30 LPlG NRW). Am 27. Oktober 2023
hat der Braunkohlenausschuss den Aufstel-
lungsbeschluss gefasst (§ 28 Abs. 1 LPlG
NRW)."
Zur Änderung der Grundannahmen siehe die
Sitzungsvorlage für die 160. Sitzung des Braun-
kohlenausschusses am 28. Mai 2021 - Neukon-
stituierung, TOP 8 a) Braunkohlenplan Ham-
bach (Drucksache Nr. BKA 0726).
Sonstiges 1025662_
004
Unvollständig, irreführend und dadurch fehlerhaft
dürfte der Hinweis im Bekanntmachungstext (vgl.
Blatt 1, Absatz 2) darauf sein, der Braunkoh leplan
bilde die Grundlage für die bergrechtlichen Geneh-
migungsverfahren, als wenn der Braunkohlenplan
die einzige Grundlage für bergrechtliche Genehmi-
gungsverfahren wäre.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die Bekanntmachung wird den rechtlichen An-
forderungen bezüglich der Anstoßwirkung ge-
recht.
Im Rahmen der Zulassung von Betriebsplänen
ist u.a. zu prüfen, ob die Betriebspläne im Ein-
klang mit den raumordnungsrechtlichen Vorga-
ben stehen. Im vorliegenden Fall sind insoweit
die Vorgaben des Braunkohlenplans relevant,
-
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
der gem. § 2 Abs. 1 LPlG ein Raumordnungs-
plan ist. Dessen Vorgaben sind bei der Zulas-
sung relevant, so dass die von der Einwendung
genannte Formulierung vor diesem Hintergrund
rechtlich richtig ist.
Sonstiges 1025662_
005
Blatt 5 Absatz 4, Satz 2 bedarf der Ergänzung und
sollte etwa wie folgt lauten: "...Mit Ablauf der Stel-
lungnahmefrist sind alle Stellungnahmen, die nicht
auf besonderen privatrechtlichen Titeln (zu ergän-
zen: oder auf privaten Rechten insbesondere aus
Eigentum oder Besitz) b eruhen, ausgeschlos-
sen. Nach diesen Grundsätzen wären bezüglich
der [ANONYMISIERT] und bezüglich [ANONYMI-
SIERT] auch Stellungnahmen nach Ablauf der
Stellungnahmefrist der, die in Zusammenhang ste-
hen mit dem Grundbesitz der [ANONYMISIERT] in
der Gemarkung l mmerath bzw. mit dem Grund-
stück von [ANONYMISIERT] in der Gemarkung
Morschenich, [ANONYMISIERT].
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die von der Stellungnahme zitierte Passage
entspricht den raumordnungsrechtlichen Be-
kanntmachungsanforderungen, ein Ergän-
zungsbedarf kann nicht erkannt werden.
-
Sonstiges 1025662_
006
Bezüglich des Grundstücks von [ANONYMISIERT]
in der Gemarkung Morschenich, [ANONYMI-
SIERT] ist vor dem Verwaltungsgericht Köln eine
Klage gegen den Hauptbetriebsplan zur Fortfüh-
rung des Betriebes des Tagebaus Hambach für die
Zeit vom 01.04.2018 bis zum 31.12.2020 Ham-
bach anhängig, über die noch nicht entschieden
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Das in Bezug genommene Grundstück Mor-
schenich (Wiesengrundstück) liegt außerhalb
des nun verkleinerten Abbaugebietes Tagebau
Hambach. Das ursprünglich eingeleitete
-
- 263 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
ist, zum aktuellen Verfahrensstand wird auf die
beigefügten Anlagen IV bis VII Bezug genommen.
Ordnungshalber ist darauf hinzuweisen, dass die
[ANONYMISIERT] das Flurstück Nummer [ANO-
NYMISIERT] (vgl. Anlage III) mit Notarvertrag vom
13. März 2023 an [ANONYMISIERT] verkauft hat.
Der Besitzübergang hat am gleichen Tage stattge-
funden, eine Eigentumsübertragungsvormerkung
wurde am 07.11.2023 im Grundbuch von lmmerath
eingetragen (vgl. IX von Anlagen VIII - IX). Sobald
der Übergang des Eigentums im Grundbuch ein-
getragen ist, wird [ANONYMISIERT] als Rechts-
nachfolger nach der [ANONYMISIERT] für das
Flurstück [ANONYMISIERT] seine Rechte im hier
anhängigen Braunkohlenplanverfahren entspre-
chend geltend machen wie die [ANONYMISIERT],
in diesem Verfahren indessen zusammen mit sei-
nen Rechten aus dem Grundstück in der Gemar-
kung Morschenich [ANONYMISIERT] sowie aus
der noch beim Verwaltungsgericht Köln anhän gi-
gen Klage. Solange bezüglich des Flurstücks
Nummer [ANONYMISIERT] in der Gemarkung
lmmerath der Übergang des Eigentums auf [ANO-
NYMISIERT] noch nicht eingetragen ist, nimmt
dieser seine Rechte - entsprechend der [ANONY-
MISIERT] insoweit war als seine Recht sposition
reicht, auf die Stellungnahme der [ANONYMI-
SIERT] wird insoweit Bezug genommen.
Grundabtretungsverfahren wurde im Septem-
ber 2021 durch Antragsrücknahme seitens
RWE Power beendet.
Die Ausführungen betreffend das Grundstück
Lützerath im Tagebau Garzweiler sind für das
hiesige Verfahren Braunkohlen plan Hambach
irrelevant.
- 264 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Sonstiges 1025662_
008
Nochmals klarstellend: Die [ANONYMISIERT] ist
als rechtmäßige Eigentümerin der Wiese in Lüt-
zerath im Grundbuch von Erkelenz eingetragen.
Ansprüche auf Enteignung oder Besitz hat die
RWE Power AG gegen die [ANONYMISIERT] bis-
lang nicht geltend gemacht.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Der eingebrachte Hinweis bezieht sich nicht auf
das hiesige Braunkohlenplanänderungsverfah-
ren Hambach.
-
Sonstiges 1025662_
009
Zur Verfüllung des Tagebaus Garzweil er mit
Rheinwasser entsprechend zur Verfüllung des Ta-
gebaus Hambach mit Rheinwasser [Hinweis: Die
dazugehörigen Anlagen müssen aus zeitlichen
Gründen leider nachgereicht werden!] Wegen der
Verfüllung des Tagebaus Garzweiler mit Rhein-
wasser vertritt der Bürgermeister von Jüchen, Ha-
rald Zilliken, in Zusammenhang mit der Rheinwas-
sertransportleitung in der Neuß -Grevenbroicher
Zeitung vom 26.05.2023 die Auffassung, "..., es
gebe keine Alternative zu dieser Leitung. Dabei
gehe es im Revier nicht nur darum, Löcher zu
schließen. Es sei noch wichtiger, Brauch - und
Trinkwasser zu sichern, die Grundwasserströme
wiederherzustellen und die Grünzüge entlang der
Niers, dem Bereich Schwalm -Nette bis in die Nie-
derlande zu ermöglichen ... " Mit dieser Auffassung
distanziert sich der Bürgermeister von Jüchen of-
fensichtlich von der Meinung des Tagebaubetrei-
bers, das Rheinwasser sei "alternativlos" zur Ver-
füllung der Restlöcher der Tagebaue Garzweiler
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Bereits im Braunkohlenplan Garzweiler II
wurde eine Befüllung des Tagebausees aus
dem Rhein einer Dauer von 40 Jahren festge-
legt und die generelle Machbarkeit bestätigt.
Auch die Leitentscheidungen 2021 und 2023
der Landesregierung NRW enthalten Vorgaben
zur Befüllung der Tagebauseen. So ist in der
Leitentscheidung 2021 die wasserwirtschaftli-
che Anforderung formuliert, dass "der Restsee
[...] mit Rheinwasser bef üllt werden [soll]"
(LE2021), um die Füllzeit für See und Grund-
wasserkörper zu verkürzen. Dass die Tagebau-
seen mit Rheinwasser befüllt werden, ist dem-
nach bereits übergeordnet festgelegt sowie
entsprechend hinsichtlich der grundsätzlichen
Machbarkeit geprü ft und bestätigt. Eine Befül-
lung des Tagebausees aus dem Grundwasser
würde im Vergleich deutlich länger dauern.
Eine Beschleunigung der Befülldauer – wie dies
seitens der Politik und den Behörden gefordert
wird und ebenfalls dem Wunsch der Region
-
- 265 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
und Hambach, darum ginge es im Revier vorrangig
auch gar nicht mehr. Noch wicht iger sei vielmehr,
Trink- und Brauchwasser zu sichern.
entspricht – kann nur durch die Zuführung von
externem Wasser ermöglicht werden.
Mit Bezug zur Sicherung des Trink - und
Brauchwassers wird insbesondere in Bezug auf
das Untersuchungsgebiet Wirkpfad Wasser
und die Betrachtungen innerhalb der Angaben
der Umweltprüf ung hingewiesen, dass für die
künftige Sicherstellung der Wasserversorgung
entsprechende übergeordnete Konzepte beste-
hen. So besteht seit 2013 ein durch den Erft-
verband kommuniziertes und mit RWE abge-
stimmtes "Konzept zur langfristigen Wasserver-
sorgung in der Erftscholle". Dieses Konzept
wird derzeit unter Berücksichtigung der aktu-
ellsten Erkenntnisse und aktualisierter Daten
überarbeitet und dem heutigen Wissensstand
angepasst. Das Konzept umfasst die Bedarfs-
seite einschließlich der ökologischen Wasser-
versorgung sowie die potentiellen Einflussfak-
toren.
Sonstiges 1025662_
012
Zu eigen gemachte und in Bezug genommene
Stellungnahme der Initiative Buirer für Buir vom 13.
Dezember 2023: (Stellungnahme der Initiative Bui-
rer für Buir eingefügt)
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Der eingebrachte Hinweis wird zur Kenntnis ge-
nommen. Auf die Argumente der genannten
Stellungnahme wird gesondert eingegangen.
-
- 266 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Sonstiges 1025662_
014
Befangenheit: Gerade die soeben in Kurzfassung
dargelegten Abwägungsfehler u nd -mängel und
die zuvor gerügten Mängel des Verfahrens lassen
Zweifel daran aufkommen, ob der Braunkohlen-
plan mit der gebotenen Unvoreingenommenheit
erstellt wurde.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die von der Einwendung formulierte Unterstel-
lung ist unrichtig und wird zurückgewiesen.
-
Sonstiges 1025662_
015
Grundsätzliche Erwägungen und Bedenken:
Durch die Vorlage eines isolierten Braunkohlenpla-
nes nur für den Tagebau Hambach ist eine Abwä-
gung der für und gegen den einen oder anderen
Tagebau sprechenden Belange, eine Abwägung
des Maßes der Inanspruchnahme beider Tage-
baue gegeneinander, etwa abweichende Abbau-
geschwindigkeiten und Zeiten jedwede diesbezüg-
lich denkbare Abwägung und Optimierung unter-
blieben. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob dies e
konstruierte Trennung der Planungs - und Geneh-
migungsverfahren der in Bezug auf die ähnliche
Nähe zu den Kraftwerken und zueinander mit den
Grundsätzen ordnungsmäßigen Verwaltungshan-
delns noch vereinbar ist.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Vorliegend geht es um eine Änderung des be-
stehenden und bereits abgewogenen Braun-
kohlenplans "Teilplan 12/1 – Hambach – Ab-
bau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues
Hambach". Daneben gibt es Braunkohlenpläne
u.a. für die Tagebaue Garzweiler und Inden, die
ebenfalls bere its in der Vergangenheit entwi-
ckelt und in diesem Zusammenhang abgewo-
gen worden sind. Hintergrund der hier relevan-
ten Änderung des Braunkohlenplans Hambach
ist der vorgezogene Ausstieg aus der Braun-
kohlenverstromung nach Maßgabe des Kohle-
verstromungsbeendigungsgesetzes. Diese Än-
derung erfolgt nach Maßgabe von § 7 Abs. 2 S.
1 ROG. Zu den Alternativenbetrachtungen wird
insbes. auf die Ausführungen unter Kap. 9 im
Umweltbericht (Braunkohlenplanentwurf, Teil
B, S. 130 ff.) verwiesen. Auf das Verhältnis zu
anderen Raumordnungsplänen wird insbes. in
Kap. 2 des Braunkohlenplanentwurfs (Teil A, S.
-
- 267 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
10) und in Kap. 1.2 der Angaben zur Umwelt-
prüfung hingewiesen. Ergänzende Erkennt-
nisse aus den anderen laufenden Braunkohlen-
planänderungsverfahren werden, soweit rele-
vant, fortlaufend berücksichtigt.
Sonstiges 1025770_
001
Es sind unglaublich umfangreiche Unterlagen be-
reitgestellt, die es schwer machen entscheidenden
Punkte herauszufiltern. Eine allgemein verständli-
che Zusammenfassung welche konkreten Zielset-
zungen mit de m neuen Braunkohleplan verfolgt
werden, wäre hilfreich und bürger: innenfreundlich.
Auch um die Zielsetzung der Aarhus -Konvention
umzusetzen.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Der Umfang der Unterlagen richtet sich nach
den rechtlichen Anforderungen an einen Braun-
kohlen- bzw. Raumordnungsplan.
Eine Übersicht, welche konkreten Zielsetzun-
gen mit dem neuen Braunkohleplan verfolgt
werden, findet sich im Entwurf des Braunkoh-
lenplans (A. Braunkohlenplan, Gliederungs-
punkt 1.1 - Anlass und Zielsetzung für die Än-
derung des Braunkohlenplans "Teilplan 12/1 –
Hambach – Abbau- und Außenhaldenfläche
des Tagebaues Hambach", S. 1-11).
-
Sonstiges 1025770_
002
Ich vermisse in den Unterlagen eine Anerkennung
der veränderten Ausgangssituationen, insbeson-
dere der Klimakatastrophe und des Artensterbens.
Und das mit Priorität Maßnahmen ergriffen wer-
den, um dem entgegen zu wirken. – Sowohl das
Pariser Klima-Abkommen, wie auch der Beschluss
des Verfassungsgerichtes aus 2021 haben allge-
meine Verbindlichkeit, an die auch Behö rden und
Unternehmen gebunden sind.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die Ausführungen in Teil B (Umweltprüfung)
des Braunkohlenplan -Entwurfs (dort Kap. 6.8
"Klima" und Kap. 6.3.1 unter "Fauna") befassen
sich u.a. auch mit den von der Stellungnahme
angesprochenen Schutzgütern "Klima" (siehe
Kap. 2.2.5) und "Artenschutz" (siehe Kap. 2.2.2
e)). Außerdem ist auch auf die Unterlage "An-
gaben zur Umweltprüfung" (diese war auch Ge-
genstand der Offenlage) hinzuweisen. Die
-
- 268 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
rechtlichen Vorgaben zur Darstellung der Be-
standsaufnahme / der Ausgangssituation wur-
den damit erfüllt.
Das Pariser Klima -Abkommen und die ge-
nannte Entscheidung des BVerfG haben keine
- unmittelbare - rechtliche Verbindlichkeit ge-
genüber Behörden / Unternehmen. Vielmehr
entfalten beide über ihre fachrechtliche Umset-
zung Rechtswirkungen, z.B. über das KSG, das
vorliegend beachtet worden ist.
Sonstiges 1025770_
003
Am 15.11.2023 hat sich der Ausschuss für Wirt-
schaft, Industrie, Klimaschutz und Energie durch
Anhörung von Sachverständigen mit der Lei tent-
scheidung 2023 befasst. Dort wurde deutlich, dass
„Die Parallelität von Regionalplanverfahren und
Braunkohlenplanverfahren müsste noch ausdrück-
lich geregelt werden, damit sie nicht nacheinander
abgewickelt werden, wie es das Gesetz ursprüng-
lich vorsieht, sondern damit wir aufgrund der be-
sonderen Situation die nicht mehr für den Braun-
kohletagebau benötigten Flächen direkt aus dem
Braunkohlenplan herausnehmen können und dort
sowohl die Regionalplanung als auch die kommu-
nale Bauleitplanung beginnen kann.“ Nachlesbar
im Protokoll:
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die zitierte Textpassage bezieht sich auf eine
Anmerkung des Vorsitzenden des Braunkoh-
lenausschusses zu fehlenden Regelungen in
der Leitentscheidung 2023.
Der Braunkohlenplanentwurf wurde auf Grund-
lage des Kohleverstromungsbeendigungsge-
setzes sowie der Leitentscheidung 2021 und
vor Abschluss der Leitentscheidung 2023 erar-
beitet und dem Braunkohlenausschuss vorge-
legt. In der Leitentscheidung 2023 wird jedoch
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ent-
scheidungssätze der Leitentscheidung 2021 für
den Tagebau Hambach weiterhin Bestand ha-
ben. Eine Änderung des Braunkohlenplans
-
- 269 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
https://www.landtag.nrw.de/home/mediathek/vi-
deo.html?kid=483a9857-0c64-4be3-8d8f-
fc4d75e5765e - ich habe nicht gefunden, dass der
Entwurf zur Änderung des Braunkohleplan das
umsetzt.
Es wäre hilfreich, wenn klar dargestellt würde, wie
der Kohleaussstieg bis 2030 umzusetzen ist, in
welchen Schritten, in welcher Reihenfolge und von
wem die Kosten zu tragen sind. Der Entwurf zur
Änderung des Braunkohleplan Tagebau Hambach
versucht den Eindruck zu erwecken, dass alles
klar geregelt sei . – Jedoch bleibt offen, ob der
Braunkohlenplan noch einmal geändert werden
muss, um die Leitentscheidung 2023 umzusetzen?
Hambach nach der Leitentscheidung 2023 ist
nicht erforderlich.
Der Kohleausstieg 2030 wird im entsprechen-
den Eckpunktepapier (https://www.wirt-
schaft.nrw/eckpunktevereinbarung-kohleaus-
stieg-2030) ausführlich beschrieben und wurde
durch eine Anpassung des Kohleverst ro-
mungsbeendigungsgesetztes Ende 2022 abge-
sichert. Die Kosten für die Wiedernutzbarma-
chung der Tagebaue werden durch die Berg-
bautreibende übernommen, die dafür Rückla-
gen gebildet hat.
Sonstiges 1025770_
004
Zur Thema Verursacherprinzip, welches in
Deutschland gilt. - Seine konsequente Durchset-
zung/Umsetzung sehe ich an sehr vielen Stellen
der Unterlagen als nicht gegeben an. Wie kann das
sein, wo es doch klare Vorgaben gibt?:
- einerseits durch die Verfassung des Landes
NRW, die im Abschnitt 4 – Arbeit, Wirtschaft und
Umwelt, im Artikel 27 vorsieht:
(1) Großbetriebe der Grundstoffindustrie und Un-
ternehmen, die wegen ihrer monopolartigen Stel-
lung besondere Bedeutung haben, sollen in Ge-
meineigentum überführt werden.
(2) Zusammenschlüsse, die ihre wirt schaftliche
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die vorgetragenen Inhal te sind nicht Gegen-
stand der Braunkohlenplanung. Es existieren
einschlägige verursachungsbezogene Fach-
vorschriften (insbes. Bergschadensrecht, §§
114 ff. BBergG, §§ 15 ff. BNatSchG), die von
der Bergbautreibenden zu beachten sind. So-
weit die Stellungnahme auf Sicherheitsleistun-
gen abzielt, ist darauf hinzuweisen, dass sich
eine etwaige Festlegung nach § 56 BBergG
richtet, der allerdings nicht im Braunkohlen-
planverfahren anwendbar ist, sondern im Rah-
men von Betriebsplanzulassungen.
-
- 270 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Macht missbrauchen, sind zu verbieten.
- andererseits durch die Koalitionsvereinbarung
von CDU und GRÜNEN für 2022 -2027. Sie sieht
vor, dass die Tagebaufolgekosten, insbesondere
inklusive des dauerhaften Grundwassermanage-
ments vollständig vom b ergbautreibenden Unter-
nehmen zu tragen seien.
Präzisierung, wie das Verursacherprinzip konkret
umgesetzt werden soll, habe ich im Entwurf des
Braunkohleplans vergeblich gesucht. – Da sind im
Entwurf also dringend Präzisierungen und Nach-
besserungen erforder lich, um Milliardenverluste
für die Steuerzahlenden vermieden werden:
https://www.clientearth.de/aktuelles/aktuelle-
news/trotz-bergbau-vereinbarung-drohen-milliar-
denkosten-fuer-brandenburger-innen/
Die von der Stellungnahme genannten Passa-
gen aus der Landesverfassung (Art. 27 Abs. 1
und 2) haben keinen Bezug zum Verursacher-
prinzip.
Eine Ergänzung im Braunkohlenplan ist nicht
erforderlich.
Sonstiges 1025770_
005
Besagte Koalitionsvereinbarung hat auch vorgese-
hen, dass eine „aktuelle Bewertung sämtlicher Ta-
gebaufolgekosten“ durch ein „unabhängiges“ Gut-
achten im Auftrag der Landesregierung für Klarheit
sorgen sollte. – Liegt dieses Gutachten inzwischen
vor? Ist es Grundlage zur Braunkohleplanände-
rung geworden? – Habe kein e Hinweise dazu in
den Unterlagen gefunden.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Das genannte Gutachten liegt noch nicht vor,
soll aber weiterhin erstellt werden.
Zur Beauftragung dieses Gutachtens seitens
der Landesregierung ist grundsätzlich festzu-
halten, dass für die dafür erforderliche Erstel-
lung einer Leistungsbeschreibung zunächst die
Leitentscheidung 2023, die von der Bergbau-
treibenden anschließend zu erarbeitende Vor-
habenbeschreibung im Braunkohlenplanände-
-
- 271 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
rungsverfahren Garzweiler sowie die Be fas-
sung des Braunkohlenausschusses mit dieser
Unterlage abzuwarten war bzw. ist.
Zudem ist auch die Überarbeitung des revier-
weiten Grundwassermodells abzuschließen,
das aufgrund der geänderten Tagebauplanung
Garzweiler wesentliche Grundlage für die Be-
trachtung wasserwirtschaftlicher Fragestellun-
gen liefert.
Die Leistungsbeschreibung für die Ausschrei-
bung des Gutachtens kann somit frühestens im
Laufe des Jahres 2024 fertiggestellt werden.
Erst danach ist eine Ausschreibung möglich.
Sonstiges 1025770_
006
In den Unterlagen wird an zahlreichen Stellen im-
mer wieder auf alte Richtlinien verwiesen, oder
dienen sie als Grundlage für Genehmigungen. Bei-
spielhaft sei hier genannt: 1.3 Anlage 1 – Teilplan
12/2 – Hambach: Mit der Überschrift: Richtlinien
zum Teilplan 12/1 – Hambach, aus dem Jahr 1975
und Neufassung 1976. Sollen diese Richtlinien
jetzt manifestiert werden? Welchem Zweck dient
ihre Erwähnung?
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die Erwähnung zeigt an, dass die Richtlinien
aus dem bislang geltenden Braunkohlen-
plan „Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau- und
Außenhaldenfläche des Tagebaues Hambach“
bei der Änderung des Braunkohlenplans im
Rahmen des hiesigen Änderungsverfahrens
berücksichtigt wurden.
-
Sonstiges 1025770_
007
Wie kann so der Planungsgrundsat z „neueste
Stand der Technik“ umgesetzt werden?
Stellung-
nahme wird
Der Braunkohlenplanentwurf greift die Ziele
des ursprünglichen Braunkohlenplans Teilplan
-
- 272 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
zur Kenntnis
genommen.
12/1 zwar teilweise auf, allerdings ist die vorlie-
gende Planung - bspw. auch unter Berücksich-
tigung der Eingabe der Neuland Hambach
GmbH - auf Grundlage der neuesten Kennt-
nisse sowie dem neuesten Stand der Technik
erfolgt.
Sonstiges 1025770_
008
Zum Punkt „Unabhängigkeit“: Wie kann von „Un-
abhängigkeit“ gesprochen werden, wenn:
- Messdaten vom Bergbautreibenden geliefert
werden? Und keine „unabhängigen“ Messungen
durchgeführt werden?
- sämtliche Gutachten vom Bergbautreibenden
beauftragt werden? Und stets zu einem, für den
Bergbautreibenden positiven Ergebnis kommen?
- der Berg bautreibende sich auch selbst über-
wacht? So beispielhaft nachlesbar im Limnologi-
sches Prognosegutachten für den zukünftigen Ta-
gebausee Hambach auf Seite 51, Zitat: „4.1.5 Be-
schaffenheit des Grund - und Kippenwassers
4.1.5.1 Datengrundlagen Die Beschaffenheit des
Grund- und Kippenwassers im Einflussbereich des
Tagebaus Hambach wird von der RWE Power AG
fortlaufend überwacht. Die Ergebnisse werden im
Rahmen eines behördlichen Berichtswesens und
im Zuge des automatisierten Datenaustauschs re-
gelmäßig bereitgestellt . Für die vorliegenden Un-
tersuchungen wurde von RWE ein umfangreicher
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Es gehört zur Verfahrenspraxis, dass die Anga-
ben zur Umweltprüfung durch die Vorhabenträ-
gerin zu erbringen sind und diese durch fach-
gutachterliche Aussagen Externer ergänzt wer-
den. Anschließend erfolgt durch die Zulas-
sungsbehörde und beteiligten Fachbehörden
eine unabhängige Detailprüfung der vorgeleg-
ten Unterlagen.
Die seitens der RWE Power durchgeführten
Sümpfungsmaßnahmen und deren Umwelt-
auswirkungen unterliegen einem behördlichen
Monitoring und umfangreichen Berichtswesen.
Das Monitoring dient dabei insbesondere der
kontinuierlichen Beobachtung, Kontrolle, Steu-
erung und Bewertung von Maßnahmen. Be-
standteil dessen ist auch eine Überwachung
von Messstellen. Es wird zudem auf das Mess-
stellennetz der Landesbehörde sowie des Erft-
verbandes zurückgegriffen.
-
- 273 -
Bezirksregierung Köln
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des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Datenbestand übergeben: [U10] und [U11]. Er be-
inhaltet hydrochemische Daten zu 363 Grundwas-
sermessstellen, Drainagen und Entwässerungs-
brunnen mit insgesamt 1.965 Einzelanalysen aus
dem Zeitraum von 1997 bis 2022. Zur Kennzeich-
nung der gegenwärtigen Beschaffenheit des
Grund- und Kippenwassers wurden aus dem Da-
tenbestand der letzten fünf Jahre von 2018 bis
2022 jeweils die jüngsten validen Analysen von
insgesamt 220 Messpunkten ausgewählt.“
- Gibt es Stellen im Entwurf des Braunkohleplans,
an denen dem Bergbautreibenden behördliche
Genehmigungen versagt werden? Ich habe keine
gefunden. – Hat sich hier ein Automatismus entwi-
ckelt? Der oftmals zu Lasten der Allgemeinheit
geht?
Sonstiges 1025770_
009
Unabhängigkeit und Gewaltenteilung: Immer wie-
der kommt es zu Deal zwischen Politik und/oder
Verwaltung und dem Bergbautreibenden auf der
anderen Se ite. Beispielhaft dies: Zitat: „2008
wurde eine Rahmenvereinbarung zwischen dem
Land, dem Erftverband und RWE Power abge-
schlossen, die die Finanzierung der Maßnahmen
regelt. Das Land fördert die förderfähigen Kosten
der Gesamtmaßnahmen zur Realisierung des Per-
spektivkonzepts 2045 im Rahmen vorhandener
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Ein
Zusammenhang zum hier gegenständlichen
Braunkohlenplanänderungsverfahren wird
nicht gesehen.
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Bezirksregierung Köln
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des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Haushaltsmittel mit einem Fördersatz von mindes-
tens 75%. RWE Power übernimmt die Kosten für
die Sauerstoffanreicherung des Sümpfungswas-
sers und für die Begrenzung der Wärmefracht in
die Erft zu 100 %. Darüber h inaus beteiligt sich
RWE Power an den Gesamtkosten für Gewässe-
rumgestaltungsmaßnahmen und stellt Flächen zur
Umsetzung der Maßnahmen zur Verfügung. Die
verbleibenden Kosten werden vom Erftverband
getragen, wobei diese Finanzierungszusage an
die Zusage des Landes und RWE Power geknüpft
ist.“ Aus: „Hintergrundpapier Braunkohle - Begrün-
dung für die Inanspruchnahme von Ausnahmen
von den Bewirtschaftungszielen“ herausgegeben
am 02.12.2020:
https://www.flussgebiete.nrw.de/sys-
tem/files/atoms/files/2020-12-
02_final_hgp_braunkohle.pdf
Sonstiges 1025770_
019
Allgemein verständliche Zusammenfassung
Der Braunkohlenplan Teilplan 12/1 – Ham-
bach aus dem Jahr 1977 legt mit der dort fest-
gelegten Sicherheitslinie und der sich daraus erge-
benden Abbaugrenze landesplanerisch das Ab-
baufeld Hambach fest und bildet somit die Grund-
lage für die Zulassungen und Genehmigungen für
alle nachfolgenden Verfahren, die für Aufschluss,
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom-
men.
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- 275 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Betrieb und Wiedernutzbarmachung eines Tage-
baus erforderlich sind. Auf Grundlage des Kohle-
verstromungsbeendigungsgesetzes (insbes. nach
Maßgabe der Änderungen durch das Gesetz zur
Beschleunigung des Braunkohleausstiegs im
Rheinischen Revier vom 19.12.2022, BGBl. I, S.
2479) und unter Berücksichtigung der Leitent-
scheidung der Landesregierung NRW
vom 23.03.2021 ist vorgegeben, dass die Braun-
kohlenverstromung im rheinischen Revier frühzei-
tiger als geplant enden wird. Für den Tagebau
Hambach ergibt sich daraus eine Beendigung der
Kohlegewinnung bereits im Jahr 2029. Damit ver-
bunden ist eine neue Abbaugrenze, die nur noch
einen Teil der bisher genehmigten Abbaufläche
umfasst. Hierfür ist eine Änderung des o. g. Braun-
kohlenplans erforderlich.
Im Fachbeitrag Natur und Landschaft wird geprüft,
ob es im Zusammenhang mit der Fortführung des
Tagebaus in der geänderten Form zu erheblichen,
nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen von Natur
und Landschaft kommen kann, die zur Abarbei-
tung der Eingriffsregelung gemäß §§ 14 und 15
BNatSchG bzw. §§ 30 und 31 LNatSchG NRW er-
mittelt und kompensiert werden müssen.
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Der Abbaubereich des Tagebaus Hambach ge-
mäß Braunkohlenplan Teilplan 12/1, einschließlich
der Aufstandsfläche für die Außenkippe (Sophien-
höhe), wird von ursprünglich rund 8.500 ha auf
rund 6.700 ha verkleinert. Der Abbau in der geän-
derten Form umfasst im Wesentlichen nur noch
das überwiegend landwirtschaftlich genutzte Um-
feld der Ortschaft Manheim- Alt, welche bereits na-
hezu vollständig (Stand 01.01.2023) umgesiedelt
ist. Nicht mehr in Anspruch genommen werden
größere Bereiche um die Siedlung Morschenich -
Alt, die ebenfalls schon teilweise umgesiedelt
wurde. Neben der Ortschaft Mors chenich-Alt und
ihrem landwirtschaftlich geprägten Umfeld bleiben
auch größere im genehmigten Abbaubereich be-
findliche wertvolle Elemente von Natur und Land-
schaft erhalten, dies sind insbesondere die Wald-
bestände des Hambacher Forstes, des Merzeni-
cher Erbw aldes und des Waldgebietes westlich
des FFH -Teilgebiets Steinheide. Diese werden
nicht mehr bergbaulich in Anspruch genommen.
Geschützte und schutzwürdige Elemente von Na-
tur und Landschaft bleiben nach der Planung in der
geänderten Form weitestgehend erhalten und wer-
den nur noch in geringem Umfang in Anspruch ge-
nommen.
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Die Schutzgüter Tiere / Pflanzen / Biologische Viel-
falt, Boden und das Landschaftsbild werden durch
das Vorhaben in der geänderten Form erheblich,
nämlich durch direkte Flächeninanspruchnahme ,
beeinträchtigt. Diese Beeinträchtigungen sind
nicht vermeidbar, ihnen wird aber mit Vermei-
dungs-, Ausgleichs - und Ersatzmaßnahmen be-
gegnet.
Es erfolgt eine nahezu vollständige Eingriffskom-
pensation durch die RWE Power AG mit Maßnah-
men der Wiedernutzbarma chung nach Ende des
Tagebaus (Bestandswert 278.878.600 abzgl. Pla-
nungswert 266.620.000 = Unterdeckung von
12.258.600 Punkten, entspricht weniger als 4,4 %)
durch bereits genehmigte Rahmenbetriebspläne.
Darüber hinaus wurden bereits multifunktionale
Maßnahmen außerhalb des Abbaugebietes Tage-
bau Hambach für den Artenschutz umgesetzt, die
einen zusätzlichen und eigenständigen ökologi-
schen Wert haben. Der ökologische Wert dieser
Artenschutzmaßnahmen außerhalb des Abbauge-
bietes beträgt 40.007.800 Wertpunkte. Hie rmit
kann die ermittelte Unterdeckung von 12.258.600
Punkten ohne weiteres kompensiert werden. Auf-
gerechnet mit dem Planungswert des Tagebauge-
bietes (12.258.600 Punkte) ergibt sich somit, dass
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
der ökologische Bedarf zur Kompensation des ta-
gebaubedingten Ei ngriffs unter Berücksichtigung
der Verkleinerung der Tagebaufläche vollständig
kompensiert werden kann und Artenschutzmaß-
nahmen mit einem ökologischen Wert von
27.749.000 Wertpunkten überschüssig verbleiben.
Nicht vermeidbare Beeinträchtigungen können
größtenteils durch Ausgleichsmaßnahmen kom-
pensiert werden. Hier spielt die Rekultivierung der
Bergbaufolgelandschaft eine zentrale Rolle. Im Zu-
sammenhang mit der Änderung des Braunkohlen-
plans Teilplan 12/1 sind folgende Rahmenbedin-
gungen für die Rekultivierung formuliert worden:
• Im Bereich der verkleinerten Abbaufläche gemäß
Änderung des Braunkohlenplans Teilplan 12/1 er-
folgt noch eine Inanspruchnahme von landwirt-
schaftlich genutzten Flächen in einer Größenord-
nung von etwa 325 ha. Der Gesamt -Inanspruch-
nahme von Ackerflächen im Tagebau Hambach im
Umfang von ca. 2.920 ha steht eine Wiedernutz-
barmachung von etwa 275 ha in der Rekultivierung
gegenüber. Zur ökologischen Optimierung der
Wiedernutzbarmachung ist vorgesehen, die rekul-
tivierten Landschaften mit einem h ohen Angebot
von Zusatzstrukturen und Sonderkulturen für die
Arten der offenen Feldflur zu versehen (mindes-
tens 5 % der rekultivierten landwirtschaftlichen Flä-
che). Rekultivierte Agrarlandschaften mit einem so
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
hohen Anteil an Zusatzstrukturen sind als ökol o-
gisch wertvoller einzustufen als die Flächen im Ta-
gebauvorfeld.
• Im Bereich der verkleinerten Abbaufläche werden
noch rd. 17 ha Gehölze in Anspruch genommen.
Dem Verlust von insgesamt etwa 3.170 ha Wald
im Tagebau stehen Aufforstungen in der Rekulti-
vierung von etwa 2.745 ha Fläche gegenüber. Die
Waldflächen werden mit den gebietstypischen
waldbildenden Baumarten – Buche und Eiche als
Bestandsbildner – mit ihren jeweiligen Mischbaum-
arten direkt bepflanzt. Nadelholzanteile werden in
den rekultivierten Wälde rn geringgehalten (maxi-
mal 10 %). Übergänge zwischen Wald und Offen-
land werden durch großräumige Kraut - und Weg-
säume (Breite: mindestens 10 m) gestaltet. So ent-
stehen Waldflächen, die sich nachhaltig und natur-
nah entwickeln.
• In die forstliche Wiedernutzb armachung werden
zudem Gewässer integriert, die die Biotopfunktio-
nen der vorhabenbedingt beanspruchten Gewäs-
ser und ihrer Uferbereiche übernehmen und den
Ansprüchen der vom Vorhaben betroffenen ge-
wässergebundenen Arten gegenüber. Hier entste-
hen zudem auch die Biotopkomplexe, die den
kleinflächig wechselnden Lebensräumen der Ab-
grabungen im Tagebauvorfeld entsprechen. Die
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
beschriebenen Maßnahmen sind geeignet, vorha-
benbedingte Beeinträchtigungen auf ein Mindest-
maß zu reduzieren, sodass die Auswirkungen des
Vorhabens zusammenfassend wie folgt einzu-
schätzen sind:
1. Keine Beeinträchtigungen verbleiben für die kli-
matischen Verhältnisse und das Landschaftsbild.
2. Beeinträchtigungen entstehen durch Inan-
spruchnahme von Biotopen und faunistischen Le-
bensgemeinschaften. Diesen wird jedoch durch
die umfangreiche Maßnahmenplanung begegnet.
Die Altwälder des Hambacher Forstes bleiben nun
erhalten. Durch Grundwasserabsenkungen und /
oder Grundwasseraufhöhungen im Zeitraum 2021
- 2200 sind keine negativen Biotopveränderun gen
zu erwarten. Generell ist der Grundwasserwieder-
anstieg im Umfeld nach Ende des Tagebaus Ham-
bach positiv zu bewerten.
3. Die Auswirkungen des Tagebaus auf den Boden
sind differenziert zu betrachten. Die natürliche Bo-
denstruktur geht nachhaltig verloren und lässt sich
auch im Rahmen der Rekultivierung nicht vollstän-
dig wiederherstellen. Die Ertragsfähigkeit und die
ökologische Funktionsfähigkeit der Böden können
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Bezirksregierung Köln
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
jedoch im Rahmen der Rekultivierung wiederher-
gestellt werden, sodass keine erheblichen Beein-
trächtigungen mehr verbleiben.
4. Auswirkungen des Tagebaus auf das Grund-
wasser entstehen durch die Sümpfungsmaßnah-
men. Nach dem Abschluss der bergbaulichen Tä-
tigkeit und der Einstellung der Maßnahmen zur
Grundwasserabsenkung werden die Grundwas-
serverhältnisse noch über einen langen Zeitraum
gegenüber dem ursprünglichen Zustand stark ver-
ändert sein. Die Grundwasserstände werden je-
doch sukzessive wieder ansteigen (Grundwasser-
wiederanstieg) und in einigen Jahrzehnten wieder
ein weitgehend unbeeinflusstes natürliches Niveau
erreicht haben. Das Vorhaben in seiner geänder-
ten Form, das insgesamt in einer Verkleinerung
des zu entwässernden Bereichs und folglich in ei-
ner Reduktion der ursprünglich vorgesehenen zu-
künftigen Entwässerungsleistung resultiert, lässt
für das Schutzgut Wasser keine über die im Antrag
zur Fortsetzung der Entnahme und Ableitung von
Grundwasser zur Entwässerung des Tagebaus
Hambach für den Zeitraum 2020 bis 2030 hinaus-
gehenden, erheblichen nachteiligen Auswirkungen
erwarten. Es sind sowohl keine erheblichen Beein-
trächtigungen von Biotopen durch Grundwasser-
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Bezirksregierung Köln
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
absenkungen und / oder Grundwasseraufhöhun-
gen im Zeitraum 2020 – 2200 als auch keine ne-
gativen Biotopveränderungen durch Grundwas-
serabsenkungen und -aufhöhungen zu erwarten.
Generell ist der Grundwasserwiederanstieg nach
Ende des Tagebaus Hambach positiv zu bewer-
ten.
Zusammenfassend sind somit keine weiteren
Maßnahmen bzgl. der Eingriffsregelung hinsicht-
lich der „Änderung des Braunkohlenplans Teilplan
12/1 Tagebau Hambach“ notwendig. Der Eingriff in
Natur und Landschaft durch das geänderte Vorha-
ben wurde bereits von RWE Power AG kompen-
siert. Mit den bereits umgesetzten Maßnahmen ist
das Vorhaben in sich ausgeglichen. Somit ist eine
Vereinbarung des Vorhabens in der geänderten
Form mit der ge setzlichen Eingriffsregelung ge-
mäß §§ 14 und 15 BNatSchG bzw. §§ 30 und 31
LNatSchG NRW gegeben.
Straßen und
Leitungen
1025466_
001
bereits im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung
gem. § 9 (1) ROG hat der Landesbetrieb Straßen-
bau NRW (Straßen.NRW), Regionalniederlassung
Ville-Eifel, zur Änderung des Braunkohlenplans
„Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau- und Außen-
haldenfläche des Tagebaus Hambach“ Stellung
genommen. Ich bitte darum, das hiesige Schreiben
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Die Prüfung von Anbindungspunkten, Bedarf
und Trassierungsvarianten sind Aufgabe der
nachfolgenden straßenrechtlich en Planungs-
verfahren. Wie bereits im Braunkohlenplan er-
läutert, stellt sich die Frage des Übergangs der
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Bezirksregierung Köln
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
vom 20.01.2022 zu beachten (siehe Anlage). Im
nunmehr ausgelegten Braunkohlenplan (Entwurf
Stand 10-2023) wird in Kapitel 7 „Straßen und Lei-
tungen“, unter 7.1 „Ersatzstraßen“ das Projekt L
276 n als im Landesstraßenbedarfsplan 12/2006
enthaltenen Maßnahme korrekt dargestellt. Des
Weiteren wird der mögliche Übergang von vorhan-
denen Betriebsstraßen an den jeweiligen Straßen-
baulastträger thematisiert. Ich weise darauf hin,
dass für eine Umwidmung dieser Strecken zu einer
Bundes- oder Landesstraße derzeit keine Bedarfs-
grundlage gesehen wird. Die zudem im Braunkoh-
leplan beschriebene Möglichkeit der Umnutzung
der Tagebauzufahrt, abgehend von der freien Stre-
cke der L 264, ist in der nachfolgenden Bauleitpla-
nung näher zu prüfen. Für Nutzungen, die sich auf
das Bestandsnetz der Bundes - und Landesstra-
ßen auswirken, sind in Bauleitplanverfahren die
Stellungnahmen von Straßen.NRW einzuholen.
Weitergehende Forderungen behalte ich mir vor
(Darstellung der verkehrlichen Auswirkungen,
Ausgleichsmaßnahmen, usw.).
Betriebsstraßen an den jeweiligen Straßenbau-
lastträger zeitlich derzeit nicht, ist allerdings
spätestens im Zuge der Beendigung der Berg-
aufsicht zu klären.
Straßen und
Leitungen
1025513_
004
In Bezug auf die ökologischen Funktionen der So-
phienhähe bestehen Bedenken gegen Ziel 2 in Ka-
pitel 7.1: Die Sophienhöhe stellt in Bezug auf die
bergbaulichen Eingriffe einen zentralen Aus-
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Ziel 2 des Kapitels 7.1 eröffnet die Möglichkeit
die Sophienhöhe für den motorisierten Individu-
alverkehr und den Radverkehr zu öffnen und
schafft damit attraktive Erholungs- und Freizeit-
nutzungen auf der Sophienhöhe. Das Ziel geht
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
gleichsraum dar. Dies wird auch durch die Einstu-
fung als „herausragend bedeutsame“ und regional
bedeutsame Biotopverbundfläche im Fachbeitrag
des Naturschutzes und der Landschaftspflege des
LANUV NRW (2020) deutlich. Naturschutzfachlich
bestehen für den im neuaufzustellenden Regional-
plan Köln als BSN (Vorranggebiet) vorgesehenen
Bereich Zielsetzungen zum Erhalt ökologisch wert-
voller Sekundärbiotope mit Laubwald, Gebüschen
sowie Still- und Kleingewässern. Die Sophienhöhe
ist ausweislich der Verfahrensunterlagen ein wich-
tiges Element d es Maßnahmenkonzepts zur Ver-
meidung und zum Ausgleich der bergbaubeding-
ten Eingriffe und zentraler Bestandteil des ange-
strebten Biotopverbunds (vgl. Ziel 3.3). Die ge-
plante Erschließung der Sophienhöhe für den mo-
torisierten Individualverkehr steht diesen Z ielset-
zungen entgegen.
dabei insbesondere auf die Interessen der An-
rainerkommunen ein und berücksichtigt die
Rahmenplanung der Neuland Hambach GmbH
sowie den Beschluss des Braunkohlenaus-
schusses vom 13.12.2021 in besonderem
Maße.
Im Rahmen der U mweltprüfung wurde die Zu-
gänglichmachung der Sophienhöhe und des
Besucherinformationszentrums über einen be-
reits vorhandenen Betriebsweg mit lediglich ge-
ringen Umweltauswirkungen eingestuft, da
nennenswerte Errichtungstätigkeiten entfallen
und da das Verke hrsaufkommen als wenig
hoch eingeschätzt wird.
Ein Entgegenstehen des Ziels 3.3 wird auf
Ebene der Braunkohleplanung nicht erkannt,
eine vertiefte Detailprüfung der Umweltauswir-
kungen muss nach abgeschlossener Ausfüh-
rungsplanungen in den noch durchzuführenden
straßenplanungsrechtlichen Verfahren durch-
geführt werden.
Straßen und
Leitungen
1025534_
002
Die EwiG legt Wert auf eine ganzheitliche Betrach-
tungsweise der regionalen Entwicklung im Rheini-
schen Revier. Aus diesem Grund wurde im Jahr
2023 einer Studie „Raum zwischen den Seen“ er-
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Es werden keine Bedenken vorgetragen. Die
Inhalte werden zur Kenntnis genommen.
-
- 285 -
Bezirksregierung Köln
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
stellt, die den heutigen „Durchgangsraum“ zwi-
schen den Tagebauen Inden und Hambach zu ei-
nem qualitätsvollen Aufenthaltsraum „mittendrin“
mit neuen Mehrwerten für die Menschen vor Ort
und das Rheinische Revier insgesamt for tentwi-
ckeln soll. Diese Studie steht am Anfang eines par-
tizipativen Prozesses. Einige wesentliche Ergeb-
nisse dieser Studie sind Wegeverbindungen (Rad-
Fuß- und Reitwege) zwischen den beiden Tage-
bauen, Anbindung der Hambach-Bahn an die Rur-
tal-Bahn sowie die Schaffung eines Portals zur So-
phienhöhe. Wege zwischen den Tagebauen bzw.
entstehenden Seen machen nur dann Sinn, wenn
sie an ein Wegenetz rund um den jeweiligen Tage-
bau bzw. in den jeweiligen Böschungen angebun-
den sind. Insofern begrüßt die EwiG die Best re-
bungen, bereits frühzeitig eine Nutzung von Teilen
der Böschungen durch Wege zuzulassen. Eine
rechtzeitige Abstimmung mit den bergrechtlichen
Behörden ist unerlässlich, um diese frühzeitige
Nutzung zu ermöglichen.
Straßen und
Leitungen
1025534_
008
Ein Arbeitsschwerpunkt der EwiG liegt in Thema
„Ressourceneffienz“. Von daher begrüßt sie die
Bestrebungen, ehemalige Betriebsstraßen in eine
öffentliche Straßenträgerschaft zu überführen, wo
es verkehrlich Sinn macht und die straßenbautech-
nischen Voraussetzungen vorhanden sind. Als
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Es wird keine Einwand vorgebracht, der Hin-
weis wird zur Kenntnis genommen
-
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Bezirksregierung Köln
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Vertretung unserer Gesellschafterkommunen un-
terstützt die EwiG vollumfänglich die auf Seite 2
der Niederzier er Stellungnahme genannten kom-
munalen Planungen.
Straßen und
Leitungen
1025548_
011
Auch die touristische lnwertsetzung der Sophien-
höhe muss nachdrücklich verfolgt werden. Die von
der Gemeinde Niederzier geforderte Zuwegung für
den motorisierten Individualverkehr für das Besu-
cherinformationszentrum, wie sie auch im Ziel 7.1.
- Ersatzstraßen vorgesehen ist, muss unbedingt
realisiert werden. Die kommunalen Entwicklungs-
wünsche müssen auch in folgenden Planverfahren
entsprechende Berücksichtigung finden. Auch bei
der Schaffung der See - und Wasserzugänge ist
ein enger Abgleich mit den kommunalen Interes-
sen unabdingbar. Zudem sollten an Orten, de nen
eine öffentliche Zuwegung nötig ist, bestehende
Betriebsstraßen weitestgehend um- und weiterge-
nutzt werden, um zusätzliche Flächeninanspruch-
nahmen für Verkehrswege zu minimieren. Auch
hier ist eine enge Abstimmung mit den kommuna-
len Bedarfen geboten.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Die Umsetzung der Planungsziele ist Aufgabe
der nachgeordneten Planungsebenen.
-
Straßen und
Leitungen
1025550_
012
Kapitel 7.2 Übriges Straßennetz S.142. Vor-
schlag zur Erg änzung (S. 142): … Bei Ergänzun-
gen, Um- oder Ausbau des übrigen Straßennetzes
sind die Bedarfs - und Ausbaupläne des Bundes
Stellung-
nahme wird
teilweise ge-
folgt.
Straßenplanungen sind nicht Aufgabe der
Braunkohlenplanung, sondern erfolgen auf
Grundlage von straßenrechtlichen Straßenbe-
-
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Bezirksregierung Köln
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
und des Landes zu beachten. Für den Braunkoh-
leplan ist eine Erläuterungskarte zur Einbettung in
das umgebende Verkehrsnetz zu erarbei ten und
beizufügen. Erläuterung: Bestehende Betriebs-
straßen sollen möglichst erhalten bleiben und in
den Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Straßen-
baulastträgers übergehen. Es braucht daher ein
ganzheitliches Verkehrskonzept, das als zusätzli-
che Anlage (Erläuterungskarte) dem Braunkohlen-
plan beigefügt wird und das auch den Hambach
Loop zeichnerisch erfasst.
darfsplanungen und Linienbestimmungsverfah-
ren. Der Braunkohlenplan legt die Ziele der
Wiedernutzbarmachung innerhalb des Abbau-
bereiches fest. Darüber hinaus sind Räume für
Straßenverlegungen darzustellen, allerdings
nur solcher Straßen, die bergbaubedingt ver-
legt werden müssen. Ein darüberhinausgehen-
des Verkehrskonzept liegt nicht in der Pla-
nungskompetenz des Braunkohlenplanes. Die
textlichen Ziele und Inhalte des Braunkohlen-
planentwurfes beschreiben die dargestellten
Ideen berei ts, eine Erläuterungskarte würde
hier keine zusätzlichen Verbindlichkeiten schaf-
fen und keine weiteren Inhalte darstellen kön-
nen. Aus diesem Grund wird auf eine solche Er-
läuterungskarte verzichtet.
Straßen und
Leitungen
1025567_
028
"Im Rahmen der Beendigung des Bergbaubetrie-
bes ist deshalb zu prüfen, ob Betriebsstraßen für
den öffentlichen Verkehr erhaltenswert sind und in
den Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Straßen-
baulastträgers übergehen können." (S.139/40)
Da ein Erhalt der Betriebsstraße in der Manheimer
Bucht z. B. bei einer Nachnutzung der ehemaligen
Manheimer Kirche sehr sinnvoll sein kann, bitten
wir um Ergänzung des Satzes wie nachfolgend be-
schrieben:
Stellung-
nahme wird
teilweise ge-
folgt.
Der Zusatz "in Abstimmung mit den betroffenen
Belegenheitskommunen und auch in Abhängig-
keit überregionaler Verkehrskonzepte" wird er-
gänzt.
Die Klammer "und bei Bedarf auszubauen" be-
zieht si ch nicht auf eine Wiedernutzbarma-
chung des Tagebaus und übersteigt die Inhalte
der Braunkoholenplanung. Ein möglicher Aus-
bau ist Aufgabe des jeweiligen Straßenbaulast-
trägers und durch diesen nach Übernahme der
Kapitel 7, Ziel 1, Er-
läuterung, vorletzter
Absatz: Ergänzung "in
Abstimmung mit den
betroffenen Belegen-
heitskommunen und
auch in Abhängigkeit
überregionaler Ver-
kehrskonzepte"
- 288 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Im Rahmen der Beendigung des Bergbaubetrie-
bes ist deshalb in Abstimmung mit den betroffenen
Belegenheitskommunen und auch in Abhängigkeit
von überregionalen Verkehrskonzepten zu prüfen,
ob Betriebsstraßen für den öffentlichen Verkehr er-
haltenswert (und bei Bedarf auszubauen) sind und
in den Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Stra-
ßenbaulastträgers übergehen können.
Straße im Rahmen der straßenrechtlichen
Planverfahren zu überprüfen.
Straßen und
Leitungen
1025604_
006
Angelehnt an die konzeptionelle Planung des Rah-
menplans für die Elsdorfer Tagebaukante muss
auch die infrastrukturelle Erschließung im Braun-
kohlenplan geregelt werden.
- Die Anbindung der Stadt an den Bereich des zu-
künftigen Besucherinformationszentrums auf der
Sophienhöhe ist mit für den Fuß-, Rad- und Auto-
verkehr geeigneten Verkehrsanlagen herzustellen.
Zur Anbindung der Sophienhöhe ist zusätzlich eine
Seilbahn zu errichten. Eine Straßenverbindung ist
im Braunkohlenplan vorgesehen. Die Errichtung
einer Seilbahn auf die Sophien höhe findet im der-
zeitigen Entwurf keine Berücksichtigung und sollte
demnach in jedem Falle aufgenommen werden.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Der Braunkohlenplan trifft gemäß § 26 LPlG
NRW Festlegungen, soweit diese für eine ge-
ordnete Braunkohlenplanu ng erforderlich sind.
Im Rahmen der Beendigung des Braunkoh-
lenabbaus im Tagebau Hambach bezieht sich
dies im Wesentlichen auf die Wiedernutzbar-
machung der abgegrabenen Bereiche.
Die Anbindung des zukünftigen Besucherinfor-
mationszentrums kann - wie im Braunkohlen-
plan dargestellt - über die Erschließung der
landwirtschaftlichen Hochfläche erfolgen.
Die Errichtung einer Seilbahn ist im Braunkoh-
lenplan nicht berücksichtigt, da diese kein berg-
bauliches Vorhaben ist und eine Seilbahn nicht
im direkten Zusammenhang zur bergbaulichen
Wiedernutzbarmachung steht bzw. hierfür nicht
erforderlich ist.
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Straßen und
Leitungen
1025604_
028
Straßen und Wege: - Die Bezeichnung „Betriebs-
straße“ ist zu ändern in „Straßen“, da die Betriebs-
straße nach Beendigung des Tagebaus nicht mehr
in ihrer Funktion für die Sicherstellung des Betriebs
genutzt werden wird. Eine allgemeine Nutzbarma-
chung für regionale Verkehre ist vor dem Hinter-
grund der notwendigen Erschließung des Tage-
baurandbereiches anzustreben.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die Bezeichnung "Betriebsstraße" in der zeich-
nerischen Festlegung sollte bestehen bleiben,
damit deutlich ist, um welche Straße es sich da-
bei handelt. In Kapitel 7.1 des Braunkohlen-
plans wird im Ziel 1 festgelegt, dass die "Be-
triebsstraßen, die aktuell vom öffentlichen Ver-
kehr genutzt werden können, für den öffentli-
chen Verkehr erhaltenswert sind und in de Zu-
ständigkeitsbereich des jeweiligen Straßenbau-
lastträger übergehen können". Der Bezug zu
diesen Betriebsstraßen sollte auch durch die
entsprechende Bezeichnung in der Legende
der zeichnerischen Festlegung korrekt herge-
stellt werden.
-
Straßen und
Leitungen
1025604_
029
Wir empfehlen die Darstellung des „Hambach
Loop“ als Hauptverkehrsweg für Fußgänger - und
Radfahrende als verbindendes Element zwischen
den Anrainerkommunen. Dafür ist eine neue Kate-
gorie „Freizeitwege für Fahrradfahrer und Fußgän-
ger“ anzulegen.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Entsprechend des Rahmenplans der NEU-
LAND HAMBACH GmbH wurde der Hambach
Loop als zentrale interkommunale Infrastruktur
in der Tagebaufolgelandschaft, die die Anrai-
nerkommunen miteinander vernetzt auch im
Braunkohlenplanentwurf in Kapitel "7.2 Stra-
ßennetz" berücksichtigt und damit der Be-
schluss des Braunkohlenausschusses vom
13.12.2021 umgesetzt. Auch der Rahmenplan
nimmt allerdings keine zeichnerische Darstel-
lung des Rad - und Wanderweges vor, sodass
dies auch durch den Braunkohlenplan nicht ge-
boten scheint und eine textliche Umsetzung
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- 290 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
dem interkommunal abgestimmten Wunsch in
der Region ausreichend nachkommt.
Straßen und
Leitungen
1025604_
030
Für die Anlage der L276n wird der Ausschluss von
Schwerlastverkehren (Immissionen durch Lärm
und Schadstoffe) vorgeschlagen. Auf der Sophien-
höhe sollte der Erholungswert und die Freizeitnut-
zung uneingeschränkt von Immissionen gewähr-
leistet werden.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die vorgeschlagenen Inhalte überschreiten die
Regelungsmöglichkeiten des Braunkohlen-
plans. Die Bedarfsplanung und Linienbestim-
mung von Verkehrswegen hat im straßenrecht-
lichen Planverfahren zu erfolgen.
-
Straßen und
Leitungen
1025604_
064
S. 138: „…sogenannte Nordweg zwischen Elsdorf-
Heppendorf und Titz -Rödingen (ebenfalls Be-
triebsstraße), die aktuell auch vom öffentlichen
Verkehr genutzt werden können, für den öffentli-
chen Verkehr erhaltenswert sind und in den Zu-
ständigkeitsbereich des jeweiligen Straßenbau-
lastträgers übergehen können.“ - Der Nordrand-
weg ist aus unserer Sicht nicht nur zu e rhalten,
sondern mit Blick auf die Entwicklung an der :porta
sophia und der Erschließung der Sophienhöhe für
hohe aufkommende touristische Verkehre auszu-
bauen.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Wie im Braunkohlenplan erläutert, sollen die
genannten Betriebsstraßen erhalten bleiben
und in den Zuständigkeitsbereich des jeweili-
gen Straßenbaulastträgers übergehen.
Die vorgeschlagenen Inhalte überschreiten die
Regelungsmöglichkeiten des Braunkohlen-
plans. Die Bedarfsplanung und Linienbestim-
mung von Verkehrswegen hat im straßenrecht-
lichen Planverfahren zu erfolgen.
Eine entsprechende Ergänzung kann deshalb
nicht übernommen werden.
-
Straßen und
Leitungen
1025604_
065
S. 139 (unten): „Ebenso wird die Betriebsstraße
entlang des Nordrands zwischen Elsdorf -Heppen-
dorf und Titz - Rödingen bereits heute vom klein-
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Wie im Braunkohlenplan erläutert, sollen die
genannten Betriebsstraßen er halten bleiben
-
- 291 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
räumigen Verkehr genutzt. Landesplanerisch er-
scheint es sinnvoll, diese Verbindungen auch nach
dem Abschluss des Bergbaubetriebes für die regi-
onale Bevölkerung, den Erholungsverkehr und die
Erschließung des Tagebausees weiter zu nutzen.“
Formulierungsvorschlag: („… weiter zu nutzen und
entsprechend der hohen aufkommenden Nach-
frage auszubauen.“ - blau)
und in den Zuständigkeitsbereich des jeweili-
gen Straßenbaulastträgers übergehen.
Die vorgeschlagenen Inhalte überschreiten je-
doch die Regelungsmöglichkeiten des Braun-
kohlenplans. Die Bedarfsplanung und Linienbe-
stimmung von Verkehrswegen hat im straßen-
rechtlichen Planverfahren zu erfolgen.
Eine entsprechende Ergänzung kann deshalb
nicht übernommen werden.
Straßen und
Leitungen
1025649_
001
Zum o.g. Verfahren nimmt die Autobahn GmbH
wie folgt Stellung. Die Niederlassung Rheinland
der Autobahn GmbH des Bundes ist für den Be-
trieb und die Unterhaltung der südlich des Plange-
bietes verlaufenden A4, Abschnitt 7.1, 7.2 sowie
8.1 und die in nordöstlicher Richtung verlaufenden
A61, Abschnitte 18-20, zuständig.
Durch die künftig geplanten Entwicklungen darf die
Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf den
o.g. Autobahnen nicht beeinträchtigt werden.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom-
men.
-
Straßen und
Leitungen
1025649_
002
Zum o.g. Verfahren nimmt die Autobahn GmbH
wie folgt Stellung. Die Niederlassung Rheinland
der Autobahn GmbH des Bundes ist für den Be-
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. -
- 292 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
trieb und die Unterhaltung der südlich des Plange-
bietes verlaufenden A4, Abschnitt 7.1, 7.2 sowie
8.1 und die in nord -östlicher Richtung verl aufen-
den A61, Abschnitte 18 -20, zuständig.
Hinsichtlich der Entwässerung des Plangebietes
wird darauf hingewiesen, dass dem Straßenge-
lände der Autobahnen weder mittelbar noch unmit-
telbar Schmutz- und Abwässer – auch in geklärtem
Zustand – sowie sonstige gesammelte Wässer al-
ler Art zugeleitet werden dürfen.
Straßen und
Leitungen
1025649_
003
Zum o.g. Verfahren nimmt die Autobahn GmbH
wie folgt Stellung. Die Niederlassung Rheinland
der Autobahn GmbH des Bundes ist für den Be-
trieb und die Unterhaltung der südlich des Plange-
bietes verlaufenden A4, Abschnitt 7.1, 7.2 sowie
8.1 und die in nord -östlicher Richtung verlaufen-
den A61, Abschnitte 18 -20, zuständig.
Weiterhin wird da rauf hingewiesen, dass sich im
Umfeld des Plangebietes mehrere Ausgleichflä-
chen für Maßnahmen der Autobahn GmbH als
Fernstraßenbaulastträger befinden. Hierzu ver-
weise ich auf die angehängten Übersichten der be-
troffenen Flächen. Die Flächen sind alle verbin d-
lich als Kompensationsflächen dauerhaft zu be-
rücksichtigen.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom-
men.
-
- 293 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Straßen und
Leitungen
1025649_
004
Zum o.g. Verfahren nimmt die Autobahn GmbH
wie folgt Stellung. Die Ni ederlassung Rheinland
der Autobahn GmbH des Bundes ist für den Be-
trieb und die Unterhaltung der südlich des Plange-
bietes verlaufenden A4, Abschnitt 7.1, 7.2 sowie
8.1 und die in nordöstlicher Richtung verlaufenden
A61, Abschnitte 18-20, zuständig.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die
Maßnahmen des Bedarfsplans für die Bundesfern-
straßen sowie des Landesstraßenbedarfsplans zu
berücksichtigen sind.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom-
men.
-
Straßen und
Leitungen
1025654_
020
7.1 Ersatzstraßen (S. 138)
Unter Ziffer 7.1 werden einerseits in Ziel 1 die Er-
satzstraße L 276n als direkte Verbindung zwi-
schen Niederzier und Elsdorf sowie in Ziel 2 ein
Betriebsweg für den motorisierten Individualver-
kehr zur Schaffung eines Zugangs zum geplanten
Besucherinformationszentrum festgelegt. Diese
beiden ge planten Erschließungen, die ungefähr
denselben Anfangs- und Endpunkt haben, führen
zu einer Zerschneidung eines Naturbereiches, der
bislang unzerschnitten ist. Auch vor dem Hinter-
grund der vor handenen gut ausgebauten B 55n ist
zu prüfen, inwiefern der Bedarf für zwei weitere
Verbindungen besteht. Dabei ist der zusätzliche
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Wie sich aus der zeichnerischen Darstellung
des Entwurfs des Braunkohlenplans ergibt, ist
die Straße (bzw. deren Trasse) zwischen Els-
dorf und Hambach / Niederzier lediglich "nach-
richtlich" dargestellt. D.h. die Straße soll weder
raumordnungsrechtlich gesichert werden noch
handelt es sich um eine verbindliche Festle-
gung im Zusammenhang mit der Linienbestim-
mung (§ 37 StrWG NRW) bzw. mit dem Fach-
zulassungsverfahren i.S.v. § 38 StrWG
NRW. Die Straße ist in der zeichnerischen Dar-
stellung des Entwurf s des Braunkohlenplans
als rote Linie eingezeichnet und entspricht da-
mit § 26 Abs. 2 LPlG und den Anforderungen
von Nr. 5. a) Anlage 2 zur DVO LPlG NRW -
-
- 294 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Nutzen der Verbindungen genauso wie die Beein-
trächtigung des Naturhaushalts und der schüt-
zenswerten und sensiblen Bereiche wie z. B. der
sogenannten „Goldenen Aue" zu berücksichtigen.
Da in der Erläuterung zu den beiden Ersatzstraßen
keine Zeitangaben gemacht werden und die Stra-
ßen nicht in der Erläuterungskarte 2B „Zwischen-
nutzung" dargestellt sind, st ellt sich die Frage, ob
die geplanten Erschließungen erst zu einem sehr
späten Zeitpunkt der Seebefüllung erfolgen wird o-
der die bereits geplante Zwischennutzung dieser
Bereiche, z.B. durch das Beweidungsgroßprojekt,
tangiert.
Braunkohlenplanung (Planzeichenverzeich-
nis), die folgenden Wortlaut hat: "Ersatztrassen
für (…) Straßen - Durch Braunkohlenabbau be-
dingte Verlegung von Straßen ohne Angabe
der landesplanerischen Funktion (…)".
Die L276n ist Bestandteil des gültigen Landes-
straßenbedarfplans (Anlage zum Landesstra-
ßenausbaugesetz – LStrAusbauG). Es handelt
sich dabei um eine gesetzgeberische Bedarfs-
entscheidung, die für die Planrechtfertigung im
späteren Fachzulassungsverfahren bindend ist
und Abwägungsrelevanz hat. Auf diese Ge-
sichtspunkte weist der Erläuterungstext zu Ziel
7.1 (erster Absatz) hin.
Straßen und
Leitungen
1025654_
021
Radwegeverbindungen rund um den Tagebau
Hambach sind auch bereits kurz - bis mittelfristig
grundsätzlich wünschenswert.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Der eingebrachte Inhalt wird zur Kenntnis ge-
nommen. Die Aspekte sind Gegenstand nach-
folgender Plan- und Zulassungsverfahren.
-
Straßen und
Leitungen
1025658_
006
Kap. 7.1: Ersatzstraßen: Seite 140: Ziel 2, die So-
phienhöhe und das Besucherzentrum über einen
„Betriebsweg" für den motorisierten Individualver-
kehr zu erschließen, wird sehr kritisch gesehen.
Die aus ökologischen Überlegungen angelegten
größeren Freiflächen der Goldenen Aue und die
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Ziel 2 des Kapitel 7.1 ermöglicht die Möglichkeit
die Sophienhöhe für den motorisierten Individu-
alverkehr und den Radverkehr zu öffnen und
schafft damit attraktive Erholungs- und Freizeit-
nutzungen auf der Sophienhöhe. Das Ziel geht
dabei insbesondere auf die Interessen der An-
rainerkommunen ein und berücksichtigt die
-
- 295 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
daran angrenzenden Waldflächen der Sophien-
höhe sollen der stillen Erholung dienen. Zu hohe
Besucherzahlen stehen diesem Ziel entgegen. Ich
bitte dies bei der Umsetzung des Zieles im Auge
zu behalten. Ein Konzept der gezielten Besucher-
lenkung ist mit aufzunehmen.
Rahmenplanung der Neuland Hambach GmbH
sowie den Beschluss des Braunkohlenaus-
schusses vom 13.12.2021 in besonderem
Maße.
Im Rahmen der Umweltprüfung wurde die Zu-
gänglichmachung der Sophienhöhe und des
Besucherinformationszentrums über einen vor-
handenen Betriebsweg mit geringen Umwelt-
auswirkungen eingestuft, da nennenswerte Er-
richtungstätigkeiten entfallen und da das Ver-
kehrsaufkommen als wenig hoch eingeschätzt
wird. Dementsprechend steht die anerkannt
hohe naturschutzfachliche Bedeutung der So-
phienhöhe nicht entgegen.
Aus Umweltsicht ist f estzustellen, dass der mit
einer solchen Anbindung zu erwartende Ver-
kehr nur untergeordnet im Rahmen der Naher-
holung anzusiedeln ist und keine großräumige
verkehrliche Erschließung erfolgt. Die Sophien-
höhe wird weiterhin sehr große und ungestörte
Flächen aufweisen, so dass keine erheblichen
nachteiligen Auswirkungen auf die naturschutz-
fachlichen Funktionen der Sophienhöhe zu er-
warten sind. Auch unter Berücksichtigung einer
verkehrlichen Anbindung bleibt die Sophien-
höhe ein wichtiger Bestandteil eines Biotopver-
- 296 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
bunds und ist weiterhin an die umliegenden Bi-
otope angeschlossen. Die Festlegung der ge-
nauen Lage und Ausgestaltung der Hauptwirt-
schaftswege sind Gegenstand nachfolgender
bergrechtlicher Betriebsplanverfahren. Die
Ausgestaltung als öffentlicher Verkehrs weg er-
folgt zu einem späteren Zeitpunkt durch den zu-
ständigen Baulastträger und bleibt den dafür
vorgesehenen Verfahren vorbehalten.
Straßen und
Leitungen
1025659_
010
II. Verbindliche Berücksichtigung der städtebauli-
chen Ziele der Stadt Elsdorf Nach den vorgenann-
ten Maßstäben sind bei der Änderung der Braun-
kohleplanung die städtebaulichen Ziele der Stadt
Elsdorf verbindlich zu berücksichtigen:
- In Ufernähe sind Straßen zur Freizeitnutzung ver-
bindlich zuzulassen. In den Zielen zu künftigen
Verkehrsanlagen ist daher zwischen freizeitlichen
und erschließenden Verkehrsverbindungen zu dif-
ferenzieren.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Eine konkrete Planung und Zulassung inner-
halb des Abbaubereichs des Tagebaus erfolgt
über den Abschlussbetriebsplan. Dabei i st zu
beachten, dass darüber hinaus lediglich berg-
bauliche Betriebswege zugelassen werden
können, die unter der Voraussetzung der Zu-
stimmung der Bergverwaltung als zuständige
Aufsichtsbehörde auch für Freizeitnutzungen
zugänglich sein sollen. Im Übrigen ob liegt eine
Genehmigung von Straßen zur Freizeitnutzung
in der Ufernähe, d.h. innerhalb der Tagebau-
seemulde oder in der Sicherheitszone des Ta-
gebaus, den zuständigen Straßenverkehrsbe-
hörden und hinsichtlich bergrechtlicher, insbe-
sondere bergsicherheitlicher Aspekte einem
Zustimmungserfordernis seitens der Bergver-
waltung. Eine verbindliche Planung der ange-
sprochenen öffentlichen Straßen und Wege
-
- 297 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
kann durch den Braunkohlenplan nicht erfol-
gen.
Straßen und
Leitungen
1025661_
024
Kap. 7.1 Ersatzstraßen
Ziel 1: Gegen die zeichnerische und textliche Dar-
stellung einer L 276 zwischen Niederzier und Els-
dorf bestehen Bedenken.Zunächst ist dieses Pro-
jekt nicht Bestandteil des gültigen Landesstraßen-
ausbauplans. Es müssen auch Bedenken ange-
meldet werden, ob es heute noch einen rechtsgül-
tigen Bedarf für ein solches Projekt gibt. Jedenfalls
ist der Bedarf für eine solche Straßenverbindung
durch keinerlei Untersuchung so konkretisiert,
dass sich die Straßenbau-Notwenigkeit gegenüber
den diversen Schutzgütern, die durch eine solche
Straßenplanung beeinträchtigt würden, durchset-
zen könnte. Insbesondere liegt keinerlei Verkehrs-
Untersuchung vor. Der alte Braunkohle -Teilplan
Hambach erwähnt eine solche Ersatzstraße in sei-
nen textlichen Zielen gar nicht und nennt die L 276
nur als mögliche spätere Option im Erläute-
rungstext. Aus all dem ergibt sich kein besonders
drängender Bedarf. Jedenfalls steht es dem
Braunkohleplan-Entwurf nach hiesiger Auffassung
nicht zu, dieses Projekt bereits als konkret festge-
legte Linie darzustellen. Vielmehr kommt allenfalls
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die L276n ist Bestandteil des gültigen Landes-
straßenbedarfplans (Anlage zum Landesstra-
ßenausbaugesetz – LStrAusbauG). Es handelt
sich dabei um eine gesetzgeberische Bedarfs-
entscheidung, die für die Planrechtfertigung im
späteren Fachzulassungsverfahren bindend ist
und Abwägungsrelevanz hat. Auf diese Ge-
sichtspunkte weist der Erläuterungstext zu Ziel
7.1 (erster Absatz) hin.
Der Braunkohlenplan selber nimmt keine Lini-
enbestimmung vor, sondern stellt Verbindun-
gen und ihra annähernd räumliche Lage
dar. Wie sich aus der zeichnerischen Festle-
gung des Braunkohlenplanentwurfs ergibt, ist
die Straße (bzw. deren Trasse) zwischen Els-
dorf und Hambach / Niederzier lediglich "nach-
richtlich" dargestellt. D.h. die Straße soll weder
raumordnungsrechtlich gesichert werden noch
handelt es sich um eine verbindliche Festle-
gung im Zusammenhang mit der Linienbestim-
mung (§ 37 StrWG NRW) bzw. mit dem Fach-
zulassungsverfahren i.S.v. § 38 StrWG NRW.
-
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
die Darstellung als durchgehende gestrichelte Li-
nie zwischen Elsdorf und Niederzier in Betracht.
Denn eine Linienfindung hat bisher in keiner Form
stattgefunden, ebenso wenig eine dazu vorberei-
tende Umweltverträglichkeitsstudie. Die Behaup-
tung, dass dieses Straßenprojekt wegen des Ver-
laufs über neu wiedernutzbar gemachtes Gelände
sozusagen konfliktfrei sei, halten die Naturschutz-
verbände nicht für korrekt. Denn der Bereich wird
vielfältige Schutz-Funktionen für Natur, Wald und
Erholungsnutzung wahrnehmen, zu dem eine sol-
che querende und beeinträchtigende Straße nicht
passt. Aktuellstes Beispiel ist der soeben publi-
zierte Nachweis der Wildkatze1, die die Sophien-
höhe wegen der Autofreiheit ungefährdet nutzen
kann. Eine Straßenverbindung würde – ebenso
wie die Erschließung der Sophienhöhe für den mo-
torisierten Verkehr, siehe Ziel 2 – dem diametral
entgegenstehen.
Der erste Absatz des Ziels sollte daher gestrichen
werden.
Ziel 2: Das Ziel 2 sollte wie folgt gefasst werden:
„Die Sophienhöhe soll über Wander - und Rad-
wege für die stille Erholung zugänglich gemacht
werden.“
Die Linienbestimmungsverfahren und Planfe-
stellungsverfahren sind Aufgabe der Fachbe-
hörden.
Die Straße ist in der zeichnerischen Festlegung
des Braunkohlenplanentwurfs als rote Linie ein-
gezeichnet und entspric ht damit § 26 Abs. 2
LPlG und den Anforderungen von Nr. 5. a) An-
lage 2 zur DVO LPlG NRW - Braunkohlenpla-
nung (Planzeichenverzeichnis), die folgenden
Wortlaut hat: "Ersatztrassen für (…) Straßen -
Durch Braunkohlenabbau bedingte Verlegung
von Straßen ohne A ngabe der landesplaneri-
schen Funktion (…)".
- 299 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Begründung:
Die Naturschutzverbände halten sowohl die An-
lage eines Besucherzentrums, als auch dessen
Anbindung an den motorisierten Verkehr für unver-
einbar mit der dort vorzu sehenden stillen Erho-
lung. Die Sophienhöhe weist bereits heute ein ho-
hes ökologisches Potential aus, das durch zahlrei-
che bemerkenswerte Funde von Tier - und Pflan-
zenarten belegt ist. Der Gesamtbereich ist auch
ein wichtiges Naherholungsgebiet, das als solches
erhalten werden sollte. Eine Straßenanbindung wi-
derspricht dem völlig. Ebenso ist ein Besucher-
zentrum abzulehnen. Die Sophienhöhe sollte,
ebenso wie die „Goldene Aue“ nur für Radfahrer
und Wanderer erschlossen werden.
Tagebausee 1025548_
006
Die Differenzierung zwischen "Seezugang" und
"Wasserzugang", wie Sie im Planentwurf vorge-
nommen wird, ist zu dem irreführend und dürfte
auch in der breiten Bevölkerung zu Missverständ-
nissen und falschen Erwartungen führen. Während
die "Seezugänge" in Erläuterungskarte 28 grob
verortet werden, gibt es keinerlei Darstellung mög-
licher "Wasserzugänge", die eine tatsächliche Nut-
zung der Wasserfläche ermöglichen würden. In
der Erläuterung zu Zi el 6.3. - Tagebausee wird
diesbezüglich ausgeführt, dass Wasserzugänge
an ausgewählten Standorten etwa 10 Jahre nach
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Zwischen Seezugängen und Wasserzugängen
ist zwingend zu unterscheiden: Die oberen Bö-
schungsbereiche der Seemulde sollen nach
Abschluss der Rekultivierung im jeweiligen Bö-
schungsabschnitt möglichst frühzeitig zugäng-
lich gemacht werden, um dort bspw. Wander-
wege oder andere Freizeitnutzungen zu ermög-
lichen. Bei Wasserzugängen ist zu berücksich-
tigen, dass jeweils die Böschung und die un-
terste Berme oberhalb des Wasserspiegels aus
Sicherheitsgründen nicht betreten werden dür-
fen. Somit muss für einen Wasserzugang eine
-
- 300 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Beginn der Seebefüllung "vorgesehen werden
(sollen)" (Seite 133, Entwurf BKP Hambach). Die
hier gewählte Formulierung ist unklar und er-
scheint wenig verbindlich angesichts der Relevanz
des Themas. Hier muss nachgeschärft werden,
um die tatsächliche und zeitnahe Umsetzung der
Wasserzugänge zu gewährleisten.
entsprechende Infrastruktur geschaffen wer-
den, die diesem Problem begegnet. Der An-
stieg des Seewassers wird im Tagebausee
Hambach in den ersten 10 Jahren allerdings
sehr schnell gehen (rd. 200 m), so dass die Er-
richtung einer entsprechenden Infrastruktur nur
sehr schwer möglich ist und auch wegen stän-
diger Anpassungsarbeiten nicht sinnvoll nutz-
bar sein wird.
Mögliche Wasserzugänge sind aktuell noch
nicht geplant und späteren Detailplanungen un-
ter Berücksichtigung der technischen Machbar-
keit vorbehalten. Von daher ist eine konkrete
Verortung von Wasserzugängen bspw. in Plan-
darstellungen derzeit noch nicht möglich. Auch
der genaue Zeitpunkt, ab wann eine Was-
sernutzung möglich sein wird, ist noch nicht ab-
schließend geklärt und von unterschiedlichen
Faktoren abhängig. Aus diesem Grund kann
der Braunkohlenp lan keine konkrete Aussage
als die Angabe "etwa 10 Jahre nach Beginn der
Seebefüllung" treffen. Dies ist in den konkreten
Zulassungsverfahren solcher Vorhaben zu klä-
ren, auf die an dieser Stelle und auch im Braun-
kohlenplanentwurf verwiesen wird.
- 301 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Tagebausee 1025567_
024
"Für die Zwischennutzung in der Phase der See-
befüllung ist das Restloch zu Erholungs- und Frei-
zeitzwecken so zu gestalten, dass durch geeignete
Maßnahmen an folgenden Standorten möglichst
bis 2035 je ein Seezugang eingerichtet werden
kann: Am Einleitbauwerk, vor Eisdorf, am Forum
Terra Nova, bei Morschenich -Alt, in kombinierter
Form im Bereich der Ufer, die der Gemeinde Nie-
derzier vorgelagert sind (inklusive einem Bereich
nördlich der Tagesanlagen), sowie unterhalb der
Sophienhöhe bzw. der lnnenkippenüberhöhung im
Bereich der Go/denen Aue. Seezugänge sind da-
bei als Anschlüsse der umliegenden Erschließung
an die Wege innerhalb der Tagebauseemulde zu
verstehen. Ein Seezugang muss nicht gleichzeitig
auch einen Zugang zur Seewasserfläche (Wasser-
zugang) miteinschließen." (S. 132)
Frage: In der Aufzählung der Seezugänge fehlt
entsprechend der folgenden Erläuterungskarte 2B
zur Zwischennutzung die Manheimer Bucht!
Stellung-
nahme wird
gefolgt.
Der Hinweis ist nachvollziehbar und richtig. Die
Manheimer Bucht wird in der Aufzählung der
Seezugänge ergänzt .
Kapitel 6.3, Erläute-
rung, 5. Absatz: Er-
gänzung " im Bereich
der Manheimer
Bucht" in der Auflis-
tung der Seezugänge
Tagebausee 1025567_
026
"Mit Ausnahme aus Sicherheitsgründen nicht zu-
gänglicher Seeböschungsbereiche ist während der
Befül/ung eine Nutzung ausgewählter Böschungs-
flächen innerhalb der Tagebauseemulde über
Wander- und Radwege zu ermöglichen." (S. 133)
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Bestimmte Böschungsbereiche werden wäh-
rend der Seebefüllung nicht betretbar sein. So
müssen z. B. die vom Wasser angespülten Bö-
schungen und die darüber liegende Berme aus
Standsicherheitsgründen gesperrt werden. Je
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Bezirksregierung Köln
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des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Hier ist eine verbindlichere Formulierung zu ver-
wenden. (ggf. vorzusehen)
nach Betriebsgeschehen werden ggf. auch an-
dere Böschungsabschnitte nicht immer zu-
gänglich sein. Aus diesen Gründen ist die hier
genannte Formulierung zutreffend und kann
nicht verbindlicher gestaltet werden.
Tagebausee 1025586_
003
Der Entwurf des Braunkohlenplans enthält unter
Ziff. 6.3 „Tagebausee“ folgendes Ziel: „Das Rest-
loch ist im Zuge des Tagebauprozesses standsi-
cher und so herzustellen, dass nach der Beendi-
gung des Gewinnungsbetriebes möglichst keine
umfangreichen Massenumlagerungen mehr erfor-
derlich sind. Wasserbezogene Zwischennutzun-
gen während des Füllvorganges sind - unter Be-
achtung von Sicherheitsaspekten - bereits ab ca.
10 Jahren nach Beginn der Seebefüllung zu er-
möglichen. An ausgewählten Bereichen (Elsdorf,
Forum Terr a Nova, Morschenich -Alt, Niederzier)
sollen durch Stege oder Pontonlösungen frühzeitig
Wasserzugänge eingerichtet werden, die mög-
lichst 10 Jahre nach Beginn der Seebefüllung nutz-
bar sind. Im Übrigen sind die Böschungen mög-
lichst frühzeitig in ausgewählten Bereichen des Ta-
gebausees bereits während der Seebefüllung
durch z. B. Wander- und Radwege zu erschließen.
Die Realisierung von ökologischen Flachwasser-
zonen und weiteren ökologischen Bereichen im
Uferbereich ist vorzusehen.“ In den Erläuterungen
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Erläuterungskarten haben lediglich einen
nachrichtlichen Charakter und dienen zur visu-
ellen Unterstützung des Textes d es Braunkoh-
lenplans sowie der Darstellung von Folgepla-
nungen Dritter. Hinsichtlich der in Erläuterungs-
karte 2A gekennzeichneten Nutzungsschwer-
punkte ist zu ergänzen, dass diese gemäß der
Eingabe der Neuland Hambach GmbH als Ori-
entierung und zur nachrichtli chen Darstellung
der Absichten hinsichtlich städtebaulicher
Schwerpunkte aus Sicht der Anrainerkommu-
nen dargestellt werden. Da diese Bereiche teil-
weise auch innerhalb des Plangebiets des
Braunkohlenplans liegen und die bergbauliche
Wiedernutzbarmachung die Grundlagen für
diese Entwicklungen legt, sind diese nachricht-
lichen Darstellungen als Erläuterung zum
Braunkohlenplan hilfreich. Im Braunkohlenplan
wird dies auf S. 132 auch entsprechend erläu-
tert ("Vor Elsdorf soll die Oberflächengestaltung
unter Beachtu ng bergsicherheitlicher Anforde-
-
- 303 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
zu diesem Ziel heißt es (S. 133 f.): „Vor Elsdorf soll
die Oberflächengestaltung unter Beachtung berg-
sicherheitlicher Anforderungen möglichst so erfol-
gen, dass die Grundlagen für eine spätere städte-
bauliche In-Wertsetzung gegeben sind (vgl. Erläu-
terungskarte 2A „Nutzungsschwerpunkte“). Soweit
ein solches Vorhaben dem Anlegen einer Wellen-
schlagzone entgegensteht, ist dies bei der Ober-
flächengestaltung durch die Bergbautreibende zu
berücksichtigen. Die erforderlichen Maßnahmen
zur Böschungssicherung sind dann mit der städte-
baulichen In -Wertsetzung durch den jeweiligen
Vorhabenträger unter Einbindung der Bergaufsicht
umzusetzen.“
Weiter heißt es in der Umweltprüfung im Rahmen
der Ausführungen zu den Maßnahmen zur Stand-
sicherheit der Böschungen: „Für das Plateau vor
Elsdorf, auf dem gemäß der Planung der Stadt Els-
dorf und der Neuland Hambach GmbH nach Ab-
schluss der Rekultivierung ein Seequartier errich-
tet werden soll, sind – unabhängig vom Nachweis
der Standsicherheit der Böschungen – im Bereich
des Endwasserspiegels tech nische Maßnahmen
zur Böschungs - und Erosionssicherung vorgese-
hen, um die Funktion der dort fehlenden Wellen-
schlagzone zu kompensieren.“ In Erläuterungs-
rungen möglichst so erfolgen, dass die Grund-
lagen für eine spätere städtebauliche In -Wert-
setzung gegeben sind (vgl. Erläuterungskarte
2A "Nutzungsschwerpunkte"").
Grundsätzlich ist aber festzuhalten, dass der
Braunkohlenplan keine Ziele und Festlegungen
zur Umsetzung von städtebaulichen Entwick-
lungen als Folgenutzungen machen kann, da
diese nicht Bestandteil der bergbaulichen Wie-
dernutzbarmachung sind. Dies ist Aufgabe der
Regionalplanung sowie der kommunalen Pla-
nungen.
Zu den Maßnahmen zur Böschungs - und Ero-
sionssicherung:
Die Vorgehensweise zur Prüfung der Standsi-
cherheit wurde im Kapitel 7.6 im Teil B des
Braunkohlenplans ausführlich beschrieben. Die
Untersuchungen erfolgen gemäß den Vorga-
ben der Richtlinie für Standsiche rheitsuntersu-
chungen (RfS) und werden hier zusätzlich ent-
sprechend dem im Rheinischen Revier etablier-
ten 6-Augen-Prinzip freigegeben. Die Berech-
nungen der Bergbautreibenden werden somit
durch den Geologischen Dienst und die Berg-
behörde geprüft und bestätig t. Diese Untersu-
- 304 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
karte 2 A sind – blassrot hinterlegt – „städtebauli-
che Entwicklungsbereiche“ dargestellt sowie – in
dunkelgrau – „städtebauliche Entwicklungsflä-
chen“; so auch für die Flächen der Fa. Pfeifer &
Langen und ausgedehnte weitere Flächen in Ta-
gebaunähe in der Stadt Elsdorf.
Allerdings tauchen diese in der Erläuterungskarte
2 A verwendeten Begrifflichkeiten im Braunkohlen-
plan-Entwurf selbst nicht auf. Insbesondere enthält
der Entwurf bezüglich der städtebaulichen Ent-
wicklungsbereiche und -flächen keine Ziele oder
Grundsätze der Raumordnung. Auch besondere
Maßnahmen zur Böschungs - und Erosionssiche-
rung im Bereich der Stadt Elsdorf werden zwar in
der Umweltprüfung erwähnt, sind bislang im
Braunkohlenplan aber nicht verbindlich vorgese-
hen. Die Untersuchungen zu Ausführung und
Machbarkeit, auf die die Umweltprüfung sich be-
zieht, waren zudem nicht Gegenstand der aktuel-
len Offenlage, sodass die entsprechenden Wer-
tungen nicht nachvollzogen werden können.
Soweit in den Erläuterungen zum Ziel Ziff. 6.3 aus-
geführt wird, dass im Falle einer städtebaulichen
In-Wertsetzung der Flächen am Tagebaurand in
chungen sind Teil der bergrechtlichen Betriebs-
planverfahren, so dass im Braunkohlenplan da-
rauf verwiesen werden kann.
Die in der Stellungnahme genannte Bö-
schungssicherung aus dem Ziel 6.3 des Braun-
kohlenplans bezieht sich auf die Herstellun g
des Plateaus für das seitens der Stadt Elsdorf
geplante Seequartier vor Elsdorf. Auf Wunsch
der Stadt Elsdorf werden hier erdbauliche Vor-
bereitungen für eine spätere Entwicklung des
sogenannten "Hafenbalkons" durch die Berg-
bautreibende hergestellt. Da si ch dieses Pla-
teau im Bereich der Wellenschlagzone des Ta-
gebausees befindet, ist das Plateau durch bau-
liche Maßnahmen gegen den Wellenschlag des
Sees durch zusätzliche Maßnahmen zu si-
chern. Dabei handelt es sich um ein städtebau-
liches Vorhaben, das nicht Te il der bergbauli-
chen Wiedernutzbarmachung ist. Die damit er-
forderlichen Sicherungsmaßnahmen sind somit
durch die Stadt Elsdorf bzw. die Neuland Ham-
bach GmbH zu tragen. Sollte das Vorhaben
nicht mehr gewünscht sein, bzw. bis zum An-
stieg des Seewasserspiegels nicht vorangetrie-
ben werden, wird seitens der Bergbautreiben-
- 305 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Elsdorf die Böschungssicherung durch den Vorha-
benträger zu erfolgen habe, erscheint diese Las-
tenverteilung unangemessen.
den gemäß deren Verpflichtung ordnungsge-
mäß der Wellenschlagbereich für den Tage-
bausee hergestellt.
Tagebausee 1025604_
056
S. 131: „An ausgewählten Bereichen (Elsdorf, Fo-
rum Terra Nova, Morschenich-Alt, Niederzier) sol-
len durch Stege oder Pontonlösungen frühzeitig
Wasserzugänge eingerichtet werden, die mög-
lichst 10 Jahre nach Beginn der Seebefüllung nutz-
bar sind.“ - Dieser Festlegung stimmen wir aus-
drücklich zu und bedanken uns für die Auf nahme
dieser Forderung in den Braunkohlenplan.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Der eingebrachte Hinweis wird zur Kenntnis ge-
nommen.
-
Umsiedlung 1025567_
004
Textentwurf BKP: "Regelungen zum „Sachlichen
Teilabschnitt Umsiedlung Manheim"
Die Regelungen des am 08.06.2011 genehmigten
Braunkohlenplans „Umsiedlung Manheim" haben
den Braunkohlenplan „Teilplan 12/11 Hambach -
Abbau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues
Hambach" zur Grundlage. Die verbindlichen Ziele
zur Umsiedlung Manheim bleiben im Gr undsatz
unberührt; die Erläuterungen zu den Zielen gelten
entsprechend der jetzt vorgesehenen Planände-
rung (vgl. Kap. 5)."
Auf der Seite 11 ist zu erläutern, inwieweit die For-
mulierung „die verbindlichen Ziele zur Umsiedlung
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die Änderungen, die durch die Leitentschei-
dung und vor allem die Anpassung der zeich-
nerischen Festlegung des Braunkohlenplans
vorgenommen wurden, haben keine grundsätz-
lichen Auswirkungen auf die Umsiedlung Man-
heim. Erhalten bleibt lediglich das ehemalige
Kirchengebäude, das unbewohnt ist. Die
grundsätzlichen Ziele der Umsiedlung beste-
hen somit weiterhin. Eine Ergänzung zu der
Formulierung "die verbindlichen Ziele zur Um-
siedlung Manheim bleiben im Grundsatz unbe-
rührt" ist nicht erforderlich.
-
- 306 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Manheim bleiben im Grundsatz unberührt" zu ver-
wenden ist, da die bergbauliche Inanspruchnahme
von Teilen der Ortschaft Manheim und des Tage-
bauvorfeldes durch die Leitentscheidung verändert
wurden (vgl. auch zeichnerische Darstellung).
Im neuen Regionalplan Köln wird voraussichtlich
der Kernbereich des Tagebaus Hambach als Flä-
che ohne Festlegungen verbleiben. Für das südli-
che Tagebauvorfeld mit dem Hambacher Forst,
seiner Grünvernetzung in östliche und westliche
Richtung und die Ortschaft Morschenich werden
hingegen regionalplanerische Fe stlegungen ge-
troffen werden, da dieser Bereich nach Anpassung
der Abbaugrenze außerhalb des Braunkohlen-
plans liegt.
Umsiedlung 1025567_
019
"Die sukzessive Umsiedlung von Manheim -Alt be-
gann im Jahr 2012 und ist bereits zu 99 % abge-
schlossen. Die Ortschaft ist weitestgehend ge-
räumt und der Großteil der Häuser zurückgebaut.
Das Kirchengebäude der ehemaligen Gemeinde
St. Albanus und Leonhardus in Manheim -Alt liegt
außerhalb der Sicherheitszone, die hier eine Breite
von 100 m einnimmt und kann nach Abschluss der
Massenbegutachtung durch die ahu GmbH,
FUMINCO GmbH und ZAI Ziegler und Aulbach In-
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom-
men.
-
- 307 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
genieurgesellschaft mbH aufgrund einer Optimie-
rung der landwirtschaftlichen Hochfläche sowie die
daraufhin erfolgte Planänderung vom 07.03.2022
wunschgemäß erhalten bleiben." (S.120)
Dem Ziel 5, hier: der Erhalt der ehemaligen Man-
heimer Kirche, wird sich umfänglich angeschlos-
sen.
Umsiedlung 1025567_
020
"Der Zeitpunkt für den Abschluss der Umsiedlung
ist der Beginn der bergbaulichen Inanspruch-
nahme des betroffenen Ortes; dies bedeutet für
Manheim nach der angepassten Tagebauplanung
und unter Berücksichtigung der vorbereitenden
Tätigkeiten Ende 1. Quartal 2025. Dadurch erfolgt
zugunsten der restlichen Umsiedler und Umsiedle-
rinnen eine Anpassung des im Braunkohlenplan
„Umsiedlung Manheim" im Ziel 2 des Kapitel 2.2
genannten Zeitpunktes 2022." (S.121)
Dem Ziel 5, hier: Abschluss der Umsiedlung 1.
Quartal 2025, wi rd sich umfänglich angeschlos-
sen.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom-
men.
-
Umsiedlung 1025567_
029
Konkret sind folgende Änderungen am rechtskräf-
tigen Teilplan 12/11 vorgesehen:
Stellung-
nahme wird
gefolgt.
Der Ergänzung wird in veränderter Form zuge-
stimmt: "- die ehemalige Kirche Manheim-Alt"
Teil B Umweltprüfung,
Kapitel 1.1, letzter Ab-
satz, Aufzählung: Er-
- 308 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Nicht mehr in Anspruch genommen werden:
- der Hambacher Forst, der Merzenicher Erbwald
und das Waldgebiet westlich des FFH -Gebietes
„Steinheide" sowie
- die Ortschaft Morschenich-Alt (Gemeinde Merze-
nich). (Teil B S. 3)
Hier sollte auch „Teile von Manheim -alt inklusive
des ehemaligen Kirchengebäudes" und deren Um-
feld aufgeführt werden.
gänzung Spiege l-
strich „die ehemalige
Kirche Manheim-Alt"
Umsiedlung 1025567_
036
"Nicht mehr in Anspruch genommen werden grö-
ßere Bereiche um die Siedlung Morschenich -Alt,
die ebenfalls schon teilweise umgesiedelt wurde."
(Teil B S. 140)
Ergänzung des Satzes: Nicht mehr in Anspruch
genommen werden größere Bereiche um die Sied-
lung Morschenich -Alt, die ebenfalls schon teil-
weise umgesiedelt wurde sowie die ehemalige Kir-
che Manheim-alt und ihr Umfeld.
Stellung-
nahme wird
gefolgt.
Der Hinweis ist nachvollziehbar und dem Vor-
schlag wird zugestimmt. Der Satz wird klarstel-
lend um "sowie die ehemalige Kirche Manheim-
Alt und ihr Umfeld" ergänzt.
Teil B, Kapitel 12,
zweiter Absatz: Er-
gänzung "sowie die
ehemalige Kirche
Manheim-Alt und ihr
Umfeld"
Umsiedlung 1025644_
008
Umsiedlungen
Im Bereich der Manheimer Bucht ist die Gewin-
nung von Abraum vorgesehen. Der Abraum dient
zur Stabilisierung der Seeböschungen und der
Durchführung der Wiedernutzbarmachung im öf-
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die eingebrachten Hinweise werden zur Kennt-
nis genommen.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Rahmen
des genannten Massengutachtens alle denkba-
ren Alternativen zur Inanspruchnahme der
-
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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
fentlichen Interesse. Die grundsätzliche Erforder-
lichkeit dieser Maßnahme ist gutachterlich bestä-
tigt und wird von der Bezirksregierung Arnsberg
als zwingend erforderlich gesehen (s.o.).
Auf den für die geplante Manheimer Bucht vorge-
sehenen Flächen befinden sich jedoch teilweise
noch bewohnte Gebäude, die im Eigentum von
Dritten stehen. Damit ist nicht auszuschließen,
dass in einem Grundabtretungsverfahren die Not-
wendigkeit der Grundstückinanspruchnahme für
die Abraumgewinnung unter den Gesichtspunkten
der Verhältnismäßigkeit zu prüfen ist.
Das Massendefizit bei der Nicht-Inanspruchnahme
zweier Hofstellen in Kerpen -Manheim wird in An-
lage 2 zum TOP 8.1 in der Braunkohlenausschuss-
sitzung vom 27.10.2023 (168. Sitzung) mit ca. 6
Mio. m³ angegeben. Dazu sollten im Braunkohlen-
planverfahren Alternativen zur Beschaffung von
aufbaufähigem Abraum geprüft werden.
Manheimer Bucht geprüft worden sind. Die Gut-
achter sind dabei zu dem Ergebnis gekommen,
dass die Inanspruchnahme der Manheimer
Bucht vor dem Hintergrund der gegebenen
Rahmenbedingungen alternativlos und auch in
der Größenordnung erforderlich ist. Auf
Wunsch der Region und unter Ausreizung aller
Reserven in der Massenbilanz sowie einer An-
passung der landwirtschaftlichen Hochfläche
auf der Innenkippe konnte lediglich der Bereich
um die ehemalige Kirche Manheim-Alt erhalten
bleiben. Weiterer Handlungsspielraum für eine
Verkleinerung des Abbaubereichs ist nach-
weislich und auch mit dem Hinweis der Gutach-
ter auf die bereits angespannte Massenbilanz
für den Tagebau Hambach nicht gegeben.
Neben den erforderlichen Mengen sind dabei
auch zeitliche Zusammenhänge zu beachte n:
Im Tagebaubetrieb muss grundsätzlich immer
ausreichend aufbaufähiges Material (Sande
und Kiese) verfügbar sein, um nicht -aufbaufä-
higes Material für das erforderliche Abflachen
der Böschungen verwerten zu können. Die zeit-
gerechte Verfügbarkeit von aufbaufähigen San-
den und Kiesen ist nur durch die Inanspruch-
nahme der Manheimer Bucht in der im Braun-
kohlenplan angezeigten Größe möglich. Die
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Beschaffung von aufbaufähigem Abraum aus
anderen Abgrabungen wäre logistisch und zeit-
lich nicht zu gewährleisten und mi t hohen Risi-
ken für die weitere Wiedernutzbarmachung des
Tagebaus Hambach verbunden.
Umsiedlung 1025655_
002
Textliche Festlegung. Kapitel 1.1. Seite 11. Wir bit-
ten, folgende Aussagen zu aktualisieren: Die Ort-
schaft Morschenich-Alt liegt nach Anpassung der
Abbaugrenzen des Tagebaus Hambach infolge
des KVBG und der Leitentscheidung 2021 außer-
halb des Abbaubereichs und wird demzufolge
nicht mehr bergbaulich in Anspruch genommen.
Die Bergbautreibende ermöglicht noch umsied-
lungswilligen Einwohnern und Einwohnerinnen der
Ortschaft Morschenich-Alt in Erweiterung da Ent-
scheidungssatz 1.3 der Leitentscheidung 2021 zu-
gunsten der Umsiedler die Teilnahme an der ge-
meinsamen Umsiedlung, sofern sie den entspre-
chenden Umsiedlungsvertrag bis spätestens 31.
Dezember 2024 formwirksam schließen und sich
in diesem Vertrag zur Übergabe des Anwesens bis
spätestens zum 31. Dezember 2025 verpflichten
(vgl. Kap. 5)." Die angepasste Formulierung orien-
tiert sich an der Vereinbarung, die am 07.12.2023
zwischen der Gemeinde Merzenich, dem Land
NRW und der RWE Power AG zur Wiederbele-
bung der Ortslage Morschenich -Alt getroffen
Stellung-
nahme wird
gefolgt.
Eine Anpassung des Braunkohlenplans erfolgt
mit folgender Formulierung: "Die Bergbautrei-
bende ermöglicht noch umsiedlungswilligen
Einwohnern und Einwohnerinnen der Ortschaft
Morschenich-Alt in Erweiterung des Entschei-
dungssatz 13 der Leitentscheidung 2021 zu-
gunsten der Umsiedler und Umsiedlerinnen die
Teilnahme an der gemeinsamen Umsiedlung,
sofern sie den entsprechenden Umsiedlungs-
vertrag bis spätestens 31.12.2024 formwirksam
schließen und sich in diesem Vertrag zur Über-
gabe des Anwesens bis spätestens zum
31.12.2025 verpflichten (vgl. Kap. 5)."
Kapitel 1.1., Ziffer (5)
Regelungen zum
"Sachlichen Teilab-
schnitt Umsiedlung
Morschenich wird mit
folgender Formulie-
rung angepasst: "Die
Bergbautreibende er-
möglicht noch um-
siedlungswilligen Ein-
wohnern und Einwoh-
nerinnen der Ort-
schaft Morschenich -
Alt in Erweiterung des
Entscheidungssatz 13
der Leitentscheidung
2021 zugunsten der
Umsiedler und Um-
siedlerinnen die Teil-
nahme an der ge-
meinsamen Umsied-
lung, sofern sie den
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
wurde. Da diese Ver einbarung den aktuellsten
Stand zur Umsiedlung der Ortslage Morschenich -
Alt darstellt, sollten die darin enthaltenen Aussa-
gen im Braunkohlenplan entsprechend berück-
sichtigt werden.
entsprechenden Um-
siedlungsvertrag bis
spätestens
31.12.2024 formwirk-
sam schließen und
sich in diesem Vertrag
zur Übergabe des An-
wesens bis spätes-
tens zum 31.12.2025
verpflichten (vgl. Kap.
5)."
Umsiedlung 1025655_
003
Textliche Festlegung, Kapitel 5. Seite 121. Aus
vorgenannten Gründen bitten wir auch die Formu-
lierung „Die Ortschaft Morschenich -Alt lie gt nach
der Plananderung infolge des KVBG sowie der Lei-
tentscheidung 2021 außerhalb der lnanspruchnah-
mefläche des Tagebaus Hambach und wird dem-
zufolge erhalten bleiben. Die Bergbautreibende er-
möglicht noch umsiedlungswilllgen Einwohnern
und Einwohnerinnen der Ortschaft Morschenlch -
Alt in Erweiterung des Entscheidungssatz 3 der
Leitentscheidung 2021 zugunsten der Umsiedler
die Teilnahme an der gemeinsamen Umsiedlung,
sofern sie, den entsprechenden Umsiedlungsver-
trag bis spätestens 31. Dezember 2024 formwirk-
sam schließen und sich in diesem Vertrag zur
Übergabe des Anwesens bis spätestens zum 31.
Stellung-
nahme wird
gefolgt.
Eine Anpassung des Braunkohlenplans erfolgt
mit folgender Formulierung: "Die Bergbau trei-
bende ermöglicht noch umsiedlungswilligen
Einwohnern und Einwohnerinnen der Ortschaft
Morschenich-Alt in Erweiterung des Entschei-
dungssatz 13 der Leitentscheidung 2021 zu-
gunsten der Umsiedler und Umsiedlerinnen die
Teilnahme an der gemeinsamen Umsiedlu ng,
sofern sie den entsprechenden Umsiedlungs-
vertrag bis spätestens 31.12.2024 formwirksam
schließen und sich in diesem Vertrag zur Über-
gabe des Anwesens bis spätestens zum
31.12.2025 verpflichten."
Kapitel 5, vorletzter
Absatz der Erläute-
rung: Anpassung m it
folgender Formulie-
rung: "Die Bergbau-
treibende ermöglicht
noch umsiedlungswil-
ligen Einwohnern und
Einwohnerinnen der
Ortschaft Morsche-
nich-Alt in Erweite-
rung des Entschei-
dungssatz 13 der Lei-
tentscheidung 2021
zugunsten der Um-
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Dezember 2025 verpflichten." entsprechend anzu-
passen.
siedler und Umsiedle-
rinnen die Teilnahme
an der gemeinsamen
Umsiedlung, sofern
sie den entsprechen-
den Umsiedlungsver-
trag bis spätestens
31.12.2024 formwirk-
sam schließen und
sich in diesem Vertrag
zur Übergabe des An-
wesens bis spätes-
tens zum 31.12.2025
verpflichten."
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1024783_
001
Bereits im Jahr 2015 wurde in einem Gutachten
zum Braunkohlentagebau folgendes festgestellt:
Die unterirdischen Mineralien verwandeln sich un-
ter Lufteinwirkung zu Sulfaten und Eisenverbin-
dungen. Kommen sie mit Wasser in Berührung ,
führt dies zu einer Verockerung und Versauerung.
Infolge des Braunkohlenabbaus werden die Ge-
wässer empfindlich mit Eisen und Sulfat belastet.
Damit ist der Wasserhaushalt gravierend gestört.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Auswirkungen des Kippenabstroms des
Tagebaus Hambach auf Oberflächengewässer
und das Grundwasser sowie die damit potenti-
ell einhergehende stoffliche Befrachtung dieser
ist detailliert in den Fachbeiträgen Wasserrah-
menrichtlinie von Björnsen Beratende Ingeni-
eure (s. Anlage 7b) und TÜV Nord Umwelt-
schutz (s. Anlage 7a) dargelegt. Die Auswir-
kungsprognose für grundwasserabhängige
Oberflächengewässer kommt zu dem Ergeb-
nis, dass nachteilige Auswirkungen lediglich für
den Finkelbach durch den Grundwasserzu-
-
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
strom langfristig zu erwarten sind. Hierbei ist je-
doch zu beachten, dass grundsätzlich Maßnah-
men denkbar sind, die auf die Reduzierung bis
Unterbindung des Grundwasserkontakts für
den im Abstrombereich liegenden Gewässer-
abschnitt abzielen, infolge derer nachteilige
Auswirkungen min imiert oder ausgeschlossen
werden könnten. Von einer flächenmäßigen
Beeinträchtigung von Oberflächengewässern
ist demnach nicht auszugehen. Zudem kommt
es potentiell zu einer Beeinträchtigung des
Grundwassers durch den Kippenabstrom. Für
die hiervon betrof fenen Grundwasserkör-
per sind im Rahmen der Bewirtschaftungspla-
nung entsprechend abweichende Bewirtschaf-
tungsziele bzw. Ausnahmen festgelegt. Weier-
hin ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass
bereits in der Vergangenheit und auch zukünf-
tig Maßnahmen umgesetzt werden, die sicher-
stellen, dass das Maß der Pyritoxidation be-
grenzt und ein Abstrom von Pyritoxidationspro-
dukten vornehmlich auf tiefere Leiter, die was-
serwirtschaftlich wenig genutzt werden, be-
schränkt wird.
Die Beobachtung des Kippenabstroms wird zu-
dem Teil des Monitorings Hambach. Die Aus-
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
breitung bzw. der Abstrom von Pyritoxidations-
produkte im Grundwasser und in Oberflächen-
gewässern wird entsprechend beobachtet, um
bei möglichen Veränderungen reagieren zu
können.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1024783_
004
Der Klimawandel zeigt schon heute, das mit stei-
genden Temperaturen auch die Wasserverduns-
tung erheblich zunimmt. Die Probleme mit fehlen-
dem Wasser werden also zunehmen und es ist zu
befürchten, dass der Tagebausee niemals voll
wird. Und durch d as Problem mit den Mineralien
wird es weder eine Strandnutzung noch eine
schwimmende Nutzung geben. Schauen Sie sich
mal den Zieselsmaar See an, da gibt es das Prob-
lem mit dem eisenhaltigen Wasser schon heute.
Wer trägt denn die Folgekosten, wenn die perma-
nente Sulfat -Belastung beseitigt werden muss?
Und es kann mir niemand erzählen, dass dadurch
nicht auch das Grundwasser beeinträchtigt wird.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Das entnommene Rheinwasser wird verschie-
denen Nutzungszwecken zugeführt (Befüllu ng
Tagebausee Hambach, Befüllung Tagebausee
Garzweiler, Versorgung verschiedener Feucht-
gebiete und Oberflächengewässer). Die ab-
schließende Bewertung der Rheinwassergüte
erfolgt daher in Abhängigkeit der späteren Ver-
wendung des Rheinwassers in eigenständige n
wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren (in
Bezug auf die Befüllung der Tagebauseen sind
dies die Verfahren zur Herstellung der Tage-
bauseen) und nicht im hiesigen Braunkohlen-
planänderungsverfahren. Ungeachtet dessen
sind die Realisierung des Tagebausees nach
Beendigung des Gewinnungsbetriebs und des-
sen Befüllung mit Rheinwasser sowie die Be-
reitstellung von Ersatz -, Ausgleichs- und Öko-
wasser mit Rheinwasser nach 2030 Gegen-
stand des Braunkohlenplanes Garzweiler II
vom 31.3.1995 und wurden dort als Ziele der
Raumordnung festgelegt. Dabei wurde insbe-
-
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
sondere in der damals durchgeführten Umwelt-
verträglichkeitsprüfung auch die Machbarkeit
mit Blick auf die Verwendungen des Rheinwas-
sers und dessen Eignung für die Befüllung des
Tagebausees bewertet und insgesamt fe stge-
stellt, dass die für die Anreicherung und Seebe-
füllung notwendigen Wassermengen sowohl in
erforderlicher Menge als auch in der erforderli-
chen Beschaffenheit bereitgestellt werden kön-
nen. Dazu sieht der Braunkohlenplan Garzwei-
ler II auch ein umfangreiches Monitoring mit ei-
nem ganzheitlichen Ansatz vor, in dem die Eig-
nung des Rheinwassers fortlaufend behandelt
wird und auf der Grundlage der maßgeblichen
Rechtsvorschriften (Oberflächengewässer -,
Grundwasser- und Trinkwasserverordnung)
untersucht wird. Auch der Braunkohlenplan
Hambach – Teilplan 12/1 – sieht vor, dass die
Auffüllung des Tagebausees grundsätzlich mit
Oberflächenwasser – z. B. des Rheins – erfolgt
(siehe Ziele 3.1. und 3.6 zu Kap. 2.2 des Braun-
kohleplans).
Aufbauend auf dem bisherigen Verfahr en
wurde in 2022 erneut die Eignung der Rhein-
wasserqualität für die Lieferung von Ersatz -,
Ausgleichs- und Ökowasser sowie zur Seebe-
füllung behördlicherseits geprüft ("Rheinwas-
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
sergütebericht" - Stand 08.11.2022). Der Be-
richt führt hierzu in der Zusammenfassung u. a.
wie folgt aus: "Die bisherigen positiven Annah-
men der braunkohlen- und landesplanerischen
Festlegungen für die Überleitung und Verwen-
dung von Rheinwasser können auch nach dem
Ergebnis des vorliegenden Monitoringberichtes
für alle Schutzgüter bes tätigt werden." Nach
derzeitigem Erkenntnisstand ist davon auszu-
gehen, dass das Rheinwasser im Hinblick auf
die Güte als Ersatz-, Ausgleichs- und Ökowas-
ser sowie zur Seebefüllung verwendbar ist. Der
Bericht wurde aus heutiger Sicht etwa 10 Jahre
vor Beginn der Rheinwasserüberleitung ver-
fasst. Sowohl die Wasserqualität des Rheins
als auch die Bewertungsgrundlagen können
sich in den nächsten Jahren ändern. Mögliche
positive wie negative Entwicklungen hinsicht-
lich der Rheinwasserqualität können z. B. über
das Monitoring gemäß Braunkohlenplan Garz-
weiler II und in den weiteren Verfahren berück-
sichtigt werden.
Die Auswirkungen des Klimawandels auf die
geplante Rheinwasserentnahme wurde im Mo-
nitoring Garzweiler II durch das LANUV bereits
mehrfach untersucht (2007, 2016 und 2023). In
der letzten Betrachtung des LANUV aus 2023
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
wurden die zukünftigen Rheinwasserabfl üsse
unter Berücksichtigung verschiedener Klimas-
zenarien (RCP2.6, RCP4.5, RCP8.5) ausge-
wertet und damit einhergehende potentielle
Rheinwasserentnahmemengen ermittelt. Im Er-
gebnis reicht die Wasserentnahmemenge –
auch unter Berücksichtigung der verschiede-
nen Klimaszenarien – aus, um die Tagebau-
seen zu befüllen. Auch zukünftig wird somit im
Rhein ausreichend Wasser enthalten sein, um
Wasser für die Befüllung des Tagebausees
Hambach zu entnehmen. Die Annahme einer
mittleren jährlichen Entnahmemenge aus dem
Rhein von rd. 234 Mio. m³/a für den Tagebau-
see Hambach kann somit bestätigt werden.
Ergänzend werden im Limnologischen Progno-
segutachten für den zukünftigen Tagebausee
Hambach (IWB, BTU, IfB 2023) die klimati-
schen Entwicklungen bei der Ermittlung der
langfristig einstellenden Wasserbilanz des Ta-
gebausees berücksichtigt. Demnach wird der
zu erwartende Verdunstungsverlust über die
Seefläche durch den Grundwasserzustrom in
den Tagebausee deutlich ausgeglichen wer-
den, sodass sich ein Ablauf aus dem Tagebau-
see in Richtung Erft einstellen wird.
- 318 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Darüber hinaus kommen die Gutachter im o. g.
Prognosegutachten unter Einbeziehung der
sich langfristig im Tagebausee einstellenden
Wasserqualität zu dem Schluss, dass alle Vo-
raussetzungen gegeben sind, dass sich der Ta-
gebausee Hambach zu einem ökologisch wert-
vollen, in Mitteleuropa seltenen Klarwassersee
entwickelt. Dies beinhaltet auch entsprechende
Strand- und Badezonen. Von einer permanen-
ten, erheblich nachteiligen Sulfat -Belastung ist
demnach nicht auszugehen.
Die Entwick lung des Kippenabstroms des Ta-
gebaus Hambachs und dessen Auswirkungen
aufs Grundwasser sind umfassenden in den
Fachgutachten "Gutachterliche Prognose über
die zukünftig zu erwartende Grundwassergüte
im Abstrombereich der Kippe Hambach" (LiH
2023) und "Fach beitrag Wasserrahmenrichtli-
nie Grundwasserkörper, Oberflächenwasser-
körper (Sümpfung, Einleitungen, Gewässer-
ausbau)" (TÜV Nord Umweltschutz 2023) dar-
gelegt.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025463_
002
Auf Seite 103 (Nr.4.1 Entwurfstext) ist folgende
Formulierung enthalten: "Ein Stoffeintrag, insbe-
sondere ein Nährstoffeintrag von umgebenden
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Im Rahmen der Rekultivierung des Tagebaus
Hambach wird die Entwässerungsplanung für
die im Zuständigkeitsbereich der RWE Power
AG liegenden Flächen darauf ausgelegt, dass
-
- 319 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
landwirtschaftlichen Flächen, würde einen negati-
ven Einfluss auf die sich langfristig einstellende
Wasserbeschaffenheit im See haben. Die Entwäs-
serung der umliegenden l andwirtschaftlichen Flä-
chen ist so zu gestalten, dass eine negative Beein-
flussung der sich langfristig einstellenden Seewas-
serbeschaffenheit nicht zu besorgen ist. Hinsicht-
lich der Entwässerung von forstwirtschaftlichen
Flächen in den Tagebausee Hambach ist nicht da-
von auszugehen, dass diese negativen Auswirkun-
gen auf die sich einstellende Wasserbeschaffen-
heit des Tagebausees hat.“ Hier ist klar zu formu-
lieren das die erforderliche Flächengestaltung vom
Tagebautreibenden, im Zuge der Rekultivierung,
vorzunehmen ist. Die kann nicht zu Lasten der
Kommunen oder Landwirte geschehen.
landwirtschaftliche Flächen nicht in den Tage-
bausee entwässern. Aufgrund der topografi-
schen Verhältnisse um den Tagebausee betrifft
dies vorrangig den Bereich der überhöhten In-
nenkippe. Entsprechende Planungen zur Ent-
wässerung werden mit Beantragung der Zulas-
sung des Abschlussbetriebsplans (Teil I und
Teil II) seitens der RWE Power AG bei der Zu-
lassungsbehörde vorgelegt. Eine Konkretisie-
rung hierzu innerhalb des Braunkohlenplans
wird als nicht erforderlich angesehen.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025464_
002
Tagebausee – Machbarkeit und Alternative: Wir
kritisieren die Vorfestlegung auf einen Tagebau-
see ohne weitere Prüfung von Alternativen sowie
Machbarkeitsprüfungen zum Beispiel zu mögli-
chen qualitativen und quantitativen Risiken hin-
sichtlich der geplanten Rheinwasserverwendung
im Vorfeld der Planungen sowie als erforderliche
Revisionspunkte im Laufe der Befüllung. Es be-
steht der Eindruck, hier wird nach „Et hätt noch im-
mer jot jejange“ und nicht nach ingenieurmäßiger
Risikoabschätzung verfahren.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Grundzüge der Oberflächengestaltung und
Wiedernutzbarmachung des Abbaubereichs für
den Tagebau Hambach sind als Ziele der
Raumordnung bereits im Braunkohlenplan
Hambach - Teilplan 12/1 v om 16./17.12.1976
(dort Ziffer 3, S. 4 u. 5), jeweils in Verbindung
mit den zeichnerischen Festlegungen, ange-
legt. Schon damals war, insbesondere ange-
sichts des durch die Kohleentnahme entste-
henden Massendefizits, die Wiedernutzbarma-
-
- 320 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
chung durch die Herstel lung eines Tagebau-
sees vorgesehen. Das nun hier geführte Braun-
kohlenplanänderungsverfahren basiert auf die-
sen Festlegungen und berücksichtigt gleichzei-
tig die aktuellen Planungen der Region.
Die Machbarkeit des Tagebausees Hambach
wurde durch das Gutacht erbüro "Institut für
Wasser und Boden" bereits 2009 bestätigt. Die
damaligen Annahmen wurden im Rahmen des
Braunkohlenplanänderungsverfahrens aktuali-
siert. Die Machbarkeit wurde erneut bestätigt.
Gleiches gilt für die Rheinwassertransportlei-
tung, für die d er Braunkohlenausschuss am
27.10.2023 - auch auf Grundlage diverser Gut-
achten - den Feststellungsbeschluss zu einem
Braunkohlenplan für die raumordnerische Si-
cherung der Leitungstrassen sowie erforderli-
chen baulichen Anlagen gefasst hat.
Im Kontext des Braunkohlenplanänderungsver-
fahrens Hambach wurde eine Begutachtung
der Massenbilanz für den Tagebau Hambach
durch die Bezirksregierung Köln in Auftrag ge-
geben. Daraus geht hervor, dass es - auch mit
Blick auf die Massenbilanz für den Tagebau
Hambach - keine machbare Alternative zum
Wiedernutzbarmachungskonzept gemäß dem
- 321 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Braunkohlenentwurf gibt. Soweit eingewendet
wird, der Tagebau sollte nach Ende des Abbau-
betriebs der Natur überlassen und nicht mit
Wasser befüllt werden, kommt dieses Vorge-
hen unabhängig von den vorstehenden Ausfüh-
rungen auch deshalb nicht in Betracht, da in
diesem Fall die Standsicherheit der Böschun-
gen nicht gewährleistet wäre.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025464_
003
Der Zielwasserspiegel des Tagebausees Ham-
bach soll bei + 65 m NHN liegen Diese Festlegung
bedingt ein ewig anhaltendes Sümpfen und damit
Vorhalten der entsprechenden Infrastruktur sowie
einem kaum abschätzbaren Energieaufwand so-
wie Kosten für Instandhaltung und Durchführung.
Diese Maßnahmen sind unter anderem auch des-
halb erforderlich, damit die Autobahnen A4 (Tiefer-
legung vor Buir) und A61 (Tieferlegung vor Sin-
dorf) nicht geflutet werden. Wir fordern eine klare
Zuordnung der Verantwortung und damit der Kos-
ten zu Lasten RWE und eine entsprechende Rück-
stellung im Sinne einer Ewigkeitslast.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Wie in den Angaben zur Umweltprüfung darge-
legt, geht mit der Festlegung des Zielwasser-
spiegels von +65 m NHN insgesamt eine ent-
lastende Wirkung für die aufgrund der zwi-
schenzeitlich erfolgten Bebauung im Bereich
der Erftaue langfristig erforderlichen Niedrighal-
tungsmaßnahmen des Grundwassers einher.
Vorbergbaulich lagen im Bereich des Tagebau-
sees sowie der Erftaue deutlich höhere Grund-
wasserstände vor. Aufgrund des gesellschaftli-
chen Konsens zur Urbarmachu ng der Erftaue
deutlich vor Beginn des Bergbaus und der in
diesem Rahmen erfolgten Bebauung und Er-
schließung, sind mit dem Einsetzen des Grund-
wasserwiederanstiegs dauerhafte Niedrighal-
tungsmaßnahmen des Grundwassers im Be-
reich der Erftaue erforderlich. Tei lweise erfolg-
ten im Bereich der Erftaue Bebauungen, die un-
terhalb des natürlichen Grundwasserniveaus
-
- 322 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
liegen. Ein Beispiel hierfür ist die A61, die zwi-
schen Kerpen und Sindorf in einer Tieflage ge-
baut wurde. Die Niedrighaltungsmaßnahmen
des Grundwassers werden aufgrund der regio-
nalen Bedeutung und übergeordneten Festle-
gung zur Erforderlichkeit durch den Erftverband
durchgeführt.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025464_
005
Wasserqualität und Wassermenge: Beschrieben
wird die gutachterlich festgestellt zu erwartend
gute Wasserqualität für die Bewirtschaftungsziele
für Oberflächenwasser. Gleichzeitig wird beschrie-
ben, dass ein Vielfaches der Füllmenge aufgrund
Versickerungs- und Verdunstungseffekte erforder-
lich ist und die Befüllung im Wesentlichen mittels
Rheinwasser erfolgen soll. Die Naturraum AG der
Allianz für nachhaltigen Strukturwandel hat mit
Schreiben vom 25.10.2023 zum Thema „Restseen
der Rheinischen Region dürfen kei ne Schad-
stoffsenke werden“ anhand von mehreren Beispie-
len auf vorhandene chemische Stoffe im Rhein
(protokolliert über öffentlich zugängige Messer-
gebnisse) und auf die chemische Entwicklung hin-
gewiesen. Bei der zu erwartenden hohen Versi-
ckerungs- und Verdu nstungsquote ist damit eine
Konzentration der chemischen Stoffe im neu ent-
stehenden Gewässer zu erwarten. Mit möglichen
Risiken auch auf die Wasserkörper, aus denen
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Das entnommene Rheinwasser wird verschie-
denen Nutzungszwecken zugeführt, die Wirk-
pfad- und Schutzgutbezogen unterschiedliche
Qualitätsanforderungen mit sich bringen. Eine
abschließende Bewertung der Rheinwasser-
güte erfolgt daher in Abhängigkeit des Verwen-
dungszwecks in den eigenständigen wasser-
rechtlichen Genehmigungsverfahren. Für den
Tagebausee Hambach ist dies das Planfest-
stellungsverfahren für den Tagebausee Ham-
bach und nicht dieses Änderungsverfahren für
den Braunkohlenplan für den Tagebau Ham-
bach. Sollten sich im Zuge der erwähnten was-
serrechtlichen Genehmigungsverfahren an ein-
zelnen Einleitungen Aufbereitungserforder-
nisse ergeben, so finden diese nicht zentral im
Bereich der Entnahme statt, sondern verwen-
dungsbezogen im Bereic h des jeweiligen Teil-
stroms. Eine pauschalierte Festlegung inner-
halb des Braunkohlenplans Hambach zu einer
-
- 323 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
sich das Trinkwasser in der Region speist. Im Ent-
wurf wird darauf hingewiesen, dass die Was ser-
qualität überprüft und falls erforderlich durch ent-
sprechende Maßnahmen verbessert wird. Bei ei-
ner Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte
ist nach unserer Einschätzung nur die Befüllung
mit hochgradig gereinigtem Wasser und damit Ver-
dünnung des kontaminierten Seewassers zu korri-
gieren. Dazu wären Klärstufen entweder an der
Entnahmestelle des Rheinwassers oder vor Einlei-
ten in den See erforderlich – alternativ die Verwen-
dung von Trinkwasser. Wir fordern die Entwicklung
entsprechender Risikoszenarien u nd präventiver
sowie ad hoc Maßnahmen, die geeignet sind, die
Wasserqualität dauerhaft – also bereits ab Beginn
der Befüllung und bis weit über die Befüllungs-
dauer hinaus – entsprechend der gesetzlichen
Vorgaben zu garantieren. Weiterhin fordern wir,
dass über die mechanische Klärung des Rhein-
wassers auch eine chemische und biologische
Klärung erfolgt, die geeignet ist, alle bekannten
Einträge im Rheinwasser herauszufiltern. Darüber
hinaus fordern wir eine stetige labortechnische
Überprüfung der Wasserqualität an der Entnahme-
stelle sowie zeitnahe/regelmäßige Veröffentli-
chung der Messwerte. Zur Beschreibung der
Machbarkeit hinsichtlich Wassermenge fordern wir
eine Entwicklung von Szenarien, die sich mit den
möglichen Aufbereitung des Rheinwassers
sollte demnach nicht erfolgen. Geeignete Maß-
nahmen oder eine mögliche Aufbereitung des
Wassers für den Tagebausee sind stattdessen
im Planfeststellungsverfahren zur Herstellung
des Tagebausees zu prüfen.
Zur weiteren Erläuterung wird darauf hingewie-
sen, dass im Rahmen des limnologischen Prog-
nosegutachten für den Tagebausee Hambach
(s. Anlage 9) verschiedenste Prozesse wie Ak-
kumulation und Adsorptionsprozesse im See
berücksichtigt werden. Das Gutachten kommt
zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen ge-
geben sind, dass sich der Tagebausee Ham-
bach zu einem ökologisch wertvollen, in Mittel-
europa seltenen Klarwassersee entwickelt, der
eine hohe Attraktivität für Freizeitnutzungen
entfaltet.
Die Prüfung der Erforderlichkeit und ggf. Fest-
legung von Maßnahmen im Zusammenhang
mit der Befüllung des Tagebausees, wie in der
Stellungnahme dargelegt, sind Bestandteil des
für den Tagebausee Hambach einzurichtenden
behördlichen Monitorings für den Tagebau
Hambach. Im Rahmen dessen erfolgt eine Be-
obachtung der mengenmäßigen und qualitati-
ven Entwicklung des Tagebausees.
Die Auswirkungen des Klimawandels auf die
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
für die Region wesentlichen Risikofaktoren für die
Nutzung von Rheinwasser auseinandersetzen.
Dies sind beispielhaft aufgeführt die Folgen der Er-
derwärmung (runtergebrochen auf Mitteleu-
ropa/Deutschland – aufbauend auf den Szenarien
zB des Umweltbundesamtes) oder die steigende
Konkurrenz um Wassernutzung (Ko mmunen, In-
dustrie, Landwirtschaft, Logistik, etc.). Wir fordern
darüber hinaus die Ableitung aus den Szenarien
von entsprechender Anzahl Tage und Wasser-
mengen, die für Hambach und Garzweiler zur Ent-
nahme möglich sind sowie eine den Szenarien fol-
gende Hochr echnung der zu erwartenden Füll-
dauer des Seekörpers. Weiterhin fordern wir einen
Aufbau von Rückstellungen für die zu erwartenden
Kosten inklusive Risikoaufschläge, die für die Be-
füllung und Nachfüllung (laut Entwurf 200 Jahre)
zu erwarten sind.
geplante Rheinwasserentnahme wurde im Mo-
nitoring Garzweiler II durch das LANUV bereits
mehrfach untersucht (2007, 2016 und 2023). In
der letzten Betrachtung des LANUVs aus 2023
wurden die zukünftigen Rheinwasserabflüsse
unter Berücksichtigung verschiedener Klimas-
zenarien (RCP2.6 , RCP4.5, RCP8.5) ausge-
wertet und damit einhergehende potentielle
Rheinwasserentnahmemengen ermittelt. Im Er-
gebnis reicht die Wasserentnahmemenge –
auch unter Berücksichtigung der verschiede-
nen Klimaszenarien – aus, um die Tagebau-
seen zu befüllen. Auch zuk ünftig wird somit im
Rhein ausreichend Wasser enthalten sein, um
Wasser für die Befüllung des Tagebausees
Hambach zu entnehmen. Die Annahme einer
mittleren jährlichen Entnahmemenge aus dem
Rhein von rd. 234 Mio. m³/a für den Tagebau-
see Hambach kann somit b estätigt werden.
Eine Ermittlung der Befülldauer des Tagebau-
sees Hambach erfolgte anhand des Grundwas-
sermodells 2022. Im Ergebnis erreicht der Ta-
gebausee Hambach nach rund 40 Jahren erst-
malig seinen Zielwasserspiegel. Die bei der Be-
rechnung zugrundeliegend en Annahmen sind
der Anlage 12 zu entnehmen.
Für die Rekultivierung der Tagebaue wurden
seitens der Bergbautreibenden Rückstellungen
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
gebildet. Die ausreichende Höhe der Rückstel-
lungen wird regelmäßig von unabhängigen
Gutachtern sowie von Wirtschaftsprüfern über-
prüft. Darüber hinaus haftet die RWE AG auf
Grund des Konzernverbundes für diese Rück-
stellungen.
Ergänzungen zum Braunkohlenplan ergeben
sich aus den Anmerkungen nicht.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025512_
002
Der Restsee Hambach soll mit Rheinwasser befüllt
werden. Dies sehe ich kritisch aufgrund der Klima-
änderung. Der Rhein ist ein internationals Gewäs-
ser. Eine Sümpfung des Rheins für die Tagebaue
Hambach und Garzweiler hätte in der Regel für
Jahrzehnte eine Senkung des Rheinwasser-
speigels von bis zu 3cm zur Folge. Viel mehr ist die
Befüllung des Tagebaus Hambach mit Grundwas-
ser zu favorisieren.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die Auswirkungen des Klimawandels auf die
geplante Rheinwasserentnahme wurde im Mo-
nitoring Garzweiler II durch das LANUV bereits
mehrfach untersucht (2007, 2016 und 2023). In
der letzten Betrachtung des LANUV aus 2023
wurden die zukünftigen Rheinwasserabflüsse
unter Berücksichtigung verschiedener Klimas-
zenarien (RCP2.6, RCP4.5, RCP8.5) ausge-
wertet und damit einhergehe nde potentielle
Rheinwasserentnahmemengen ermittelt. Im Er-
gebnis reicht die Wasserentnahmemenge –
auch unter Berücksichtigung der verschiede-
nen Klimaszenarien – aus, um die Tagebau-
seen zu befüllen. Auch zukünftig wird somit im
Rhein ausreichend Wasser enth alten sein, um
Wasser für die Befüllung des Tagebausees
Hambach zu entnehmen. Die Annahme einer
mittleren jährlichen Entnahmemenge aus dem
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Rhein von ca. 234 Mio. m³/a für den Tagebau-
see Hambach kann somit bestätigt werden.
Die Folgen der Wasserentnahme aus dem
Rhein und die Auswirkungen des Klimawandels
wurden bereits in dem Braunkohlenplanände-
rungsverfahren "Garzweiler II, Sachlicher Teil-
plan: sicherung einer Trasse für die Rheinwas-
sertransportleitung" und der damit verbunde-
nen UVP im Altverfahren geprüft:
Die durch die Wasserentnahme für die Tage-
bauseen Hambach und Garzweiler zu erwar-
tenden Wasserspiegellagenänderungen von
max. 2,4 cm haben keine nachteiligen Auswir-
kungen auf das Ziel der Erreichung eines guten
ökologischen Zustandes des Fließgewässers
Rhein. Auch eine Verschärfung der Niedrig-
wassersituationen am Niederrhein ist durch die
vorgesehenen gestaffelten Entnahmemengen
nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwar-
ten.
Eine Befüllung des Tagebausees aus dem
Grundwasser würde sehr lange dauern (deu t-
lich weit über den Zeitraum von 40 Jahren mit
externer Befüllung hinaus). Eine Beschleuni-
gung der Befülldauer – wie dies seitens der Po-
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
litik und den Behörden gefordert wird und eben-
falls dem Wunsch der Region entspricht – kann
nur durch die Zuführung von externem Wasser
ermöglicht werden. Außerdem ist eine externe
Befüllung der Seen auch vor dem Hintergrund
eines standsicheren Böschungssystems zu
empfehlen.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025534_
004
Auf den Seiten 106/107 des Entwurfs wird von ei-
nem maximalen Wasserspiegel von 65 m NHN
ausgegangen. Für den Fall, dass dieser Wasser-
spiegel dauerhaft deutlich absinkt, sollen die mög-
lichen Ursachen dafür ermittelt werden. Die EwiG
schlägt vor, bereits jetzt die Institution festzulegen
und zu benennen, die den Prozess der Ursa-
chenermittlung anstoßen soll.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Es ist nicht Gegenstand der Braunkohlenpla-
nung, diese Festlegung bzw. Aufgabenzuwei-
sung zu treffen. Nach heutigem Stand ist noch
nicht abschließend geklärt oder festlegba r,
wem die Unterhaltung des Sees obliegen wird,
nachdem die Rekultivierung vollständig abge-
schlossen ist. Nach derzeit geltendem Recht
obliegt die Gewässerunterhaltung grundsätz-
lich den sondergesetzlichen Wasserverbän-
den, die nach Gesetz oder Satzung die Gewäs-
serunterhaltung bezogen auf das jeweilige Ge-
wässer zur Aufgabe haben. Zudem spielen die
konkreten Umstände eines dauerhaften Absin-
kens eine Rolle dabei, wem die Ursachenklä-
rung und eventuelle Maßnahmen sinnvoller-
weise aufzuerlegen sein wird. Dies lässt sich
heute nicht abstrakt für alle Szenarien regeln.
Grundsätzlich ist nach gutachterlicher Untersu-
-
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Bezirksregierung Köln
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des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
chung (IWB, BTU, IfB 2023) nicht davon auszu-
gehen, dass es zu einem dauerhaften Absinken
des Zielwasserspiegels des Tagebausees
Hambach kommt. Dies gilt a uch unter Berück-
sichtigung von Klimaszenarien (hier: RCP 8.5).
Langfristig wird der Tagebausee Hambach ei-
nen Vorfluter darstellen, dem das Grundwasser
großräumig zuströmt. Dabei wird der Grund-
wasserzufluss den Verdunstungsverlust des
Tagebausees übersteige n. Jahreszeitliche
Schwankungen des Zielwasserspiegels liegen
im Bereich von mehreren 10er- Zentimetern.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025534_
007
Auf Seite 131 des Entwurfs wird die Formulierung
der „wasserbezogenen Zwischennutzungen wäh-
rend des Füll vorgangs“ verwendet. Diese Formu-
lierung ist ungenau und sollte frühzeitig im Zuge
des Planfeststellungsverfahrens Wasser konkreti-
siert werden. Für die notwendigen Rettungsinstitu-
tionen aus DLRG, Feuerwehr und THW ist es ein
großer Unterschied, ob lediglich Schwimmen oder
auch das Sportbootfahren bereits in der Zwischen-
nutzung zulässig sein wird, da evtl. zusätzliche
Rampen zur Erreichung des Seewasserspiegels
durch Rettungsfahrzeuge angelegt werden müs-
sen. Dies muss im Benehmen mit den Rettungs-
diensten geklärt werden.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die
konkrete Planung der Zwischennutzungen wird
im Kontext bergrechtlicher Betriebsplanverfah-
ren zu prüfen sein und kann nicht abschließend
über den Braunkohlenplan gesichert werden. In
diesem Zusammenhang werden idealerweise
auch Rettungskonzepte und Rampen in Zu-
sammenarbeit mit Rettungsdiensten erarbeitet,
die eine sichere wasserbezogene Nutzung ge-
währleisten. Vorab sind jedoch grundsätzliche
Sicherheitsaspekte abschließend zu klären, um
eine entsprechende Zwischennutzung zulas-
sen zu können.
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025548_
008
Ziel 4.1.6.3 - Seeentwicklung führt aus, dass nach
Erreichen des Zielwasserspiegels geringfügige
jahreszeitliche Schwankungen des Wasserspie-
gels zu erwarten sind und das bei einer unerwartet
starken plötzlichen Absenkung des Wasserspie-
gels die Ursachen zu ermitteln, Maßnahmen ein-
zuleiten und entsprechende Maßnahmenträger
festzulegen sind. Der Kreis Düren plädiert stark
dafür, die und Verantwortlichkeiten sowie die Maß-
nahmenträger bereits jetzt festzulegen und nicht
erst im Falle eines eintretenden wasserwirtschaft-
lichen Notfalls. Auch sollten bereits jetzt entspre-
chende Maßnahmenkonzepte ausgearbeitet wer-
den, um im Bedarfsfall sch nell handlungsfähig zu
sein. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund rele-
vant, dass erst ab dem Jahr 2200 mit einem stabi-
len, stationären Endzustand der Grundwasser-
stände zu rechnen ist.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Grundsätzlich ist nach gutachterlicher Untersu-
chung (IWB, BTU, IfB 2023) nicht davon auszu-
gehen, dass es zu einem dauerhaften Absinken
des Zielwasserspiegels des Tagebausees
Hambach kommt. Dies gilt auch unter Berück-
sichtigung von Klimaszenarien (hier: RCP 8.5).
Langfristig wird der Tagebau see Hambach ei-
nen Vorfluter darstellen, dem das Grundwasser
großräumig zuströmt. Dabei wird der Grund-
wasserzufluss den Verdunstungsverlust des
Tagebausees übersteigen. Jahreszeitliche
Schwankungen des Zielwasserspiegels liegen
langfristig im Bereich von mehreren 10er- Zen-
timetern.
Hierbei ist zu beachten, dass nach erstmaligem
Erreichen des Zielwasserspiegels des Tage-
bausees Hambach nachlaufend eine Befüllung
des Tagebausees zum Ausgleich des Versicke-
rungsverlust in den Untergrund erforderlich ist.
Nach den aktuellen Modellberechnungen han-
delt es sich hierbei jedoch um einen zeitlich be-
schränkten Zeitraum von rund 25 Jahren. An-
schließend kann aufgrund der Vorflutfunktion
des Tagebausees die externe Befüllung einge-
stellt werden.
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Bezirksregierung Köln
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des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Es ist zudem nicht Gegenstan d der Braunkoh-
lenplanung, eine Festlegung bzw. Aufgabenzu-
weisung in Bezug auf Maßnahmenträger zu
treffen. Nach heutigem Stand ist noch nicht ab-
schließend geklärt oder festlegbar, wem die
Unterhaltung des Sees obliegen wird, nachdem
die Rekultivierung volls tändig abgeschlossen
ist. Nach derzeit geltendem Recht obliegt die
Gewässerunterhaltung grundsätzlich den son-
dergesetzlichen Wasserverbänden, die nach
Gesetz oder Satzung die Gewässerunterhal-
tung bezogen auf das jeweilige Gewässer zur
Aufgabe haben. Zudem spielen die konkreten
Umstände eines dauerhaften Absinkens eine
Rolle dabei, wem die Ursachenklärung und
eventuelle Maßnahmen sinnvollerweise aufzu-
erlegen sein wird. Dies lässt sich heute nicht
abstrakt für alle Szenarien regeln.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025548_
016
Darüber hinaus sind aus wasserwirtschaftlicher
Sicht folgende Belange zu berücksichtigen: Bei
den durchzuführenden Sümpfungsmaßnahmen ist
darauf zu achten, dass das Gebot der größtmögli-
chen Schonung der Grundwasser vorräte einge-
halten wird. Die tagebaubedingten Sümpfungsaus-
wirkungen des rheinischen Braunkohletagebaus
sind in einem revierweiten Grundwassermodell ge-
samtheitlich zu betrachten. Es wird insbesondere
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Sümpfung wird nach dem Prin zip der mini-
malen Sümpfung betrieben und so auch inner-
halb des Zulassungsbescheids zur Sümpfung
verankert. Auch erfolgt anhand des Grundwas-
sermodells der RWE Power AG eine revier-
weite Betrachtung der Sümpfungsauswirkun-
gen unter Berücksichtigung von Randübe rströ-
men. Aussagen zu den zu berücksichtigen
Randüberströmen sind im Bericht 2023 zum
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Bezirksregierung Köln
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des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
darauf verwiesen, dass eine schollenübergrei-
fende Betrachtung der Sümpfungsa uswirkungen
erfolgen muss (Beachtung der Rand überströmun-
gen an den Schollengrenzen). Die Überarbeitung
des revierweiten Grundwassermodells liegt der un-
teren Wasserbehörde nicht vor.
Grundwassermodell für das Rheinische Revier
(s. Anlage 12 der Angaben zur Umweltprüfung)
zu entnehmen. Darüber hinaus sind im Bericht
2023 zum Grundwassermodell für das R heini-
sche Revier die vorgenommenen Aktualisierun-
gen, Grundlagen und durchgeführten Berech-
nungen sowie Ergebnisse enthalten. Der Be-
richt ist als Anlage der Angaben zur Umweltprü-
fung Bestandteil des Verfahrens und für die Öf-
fentlichkeit zugänglich.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025548_
017
Es wird darauf hingewiesen, dass auch bei der
nachlaufenden Sümpfung zur Herstellung des Ta-
gebausees eine schollenübergreifende Betrach-
tung der Auswirkungen erfolgen sollte. Hierbei ist
auch eine revierweite Betrachtung des Grundwas-
serwiederanstiegs nach Tagebauende einzubezie-
hen.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die
Umsetzung wird Aufgabe der nachfolgenden
Genehmigungsverfahren sein.
-
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025548_
018
Um nach Grundwasserwiederanstieg eine pyrithal-
tige stoffliche Belastung des Grundwassers im
Abstrom des Tagebaus zu vermeiden, sind ent-
sprechende Maßnahmen vorgesehen. Es wird da-
rauf hingewiesen, dass aufgrund der Veränderung
der Tagebauführung die Umsetzung und die Ziel-
führung der bisherigen Maßnahmen zu überprüfen
sind und ggf. diese Maßnahmen anzupassen sind.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Der eingebrachte Hinweis wird zur Kenntnis ge-
nommen. Zur Kohlegewinnung im Tagebau
wird Abraum umgelagert, wodurch er mit Luft in
Kontakt kommt. Dabei oxidiert das natürlich im
Boden vorhandene Pyrit und es werden insbe-
sondere Eisen und Sulfat freigesetzt. Vereinzelt
verringert sich dabei auch der pH-Wert des Kip-
pengrundwassers. Dieser Vo rgang ist seit lan-
-
- 332 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
gem bekannt und wird im Rahmen bergrechtli-
cher und wasserrechtlicher Auflagen behörd-
lich überwacht. Im Rahmen dessen erfolgt be-
darfsgerecht auch eine Überprüfung und Nach-
steuerung der Maßnahmen. Mit Blick auf den
Kippenabstrom des Tagebau s Hambach ist zu
berücksichtigen, dass bereits in der Vergan-
genheit und auch zukünftig weiterhin Maßnah-
men umgesetzt werden, die sicherstellen, dass
das Maß der Pyritoxidation begrenzt und ein
Abstrom von Pyritoxidationsprodukten vor-
nehmlich auf tiefere Le iter, die wasserwirt-
schaftlich wenig genutzt werden, beschränkt
wird.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025548_
019
Es wird begrüßt, dass eine Entwässerung der
landwirtschaftlichen Flächen in den Tagebausee
zu vermeiden ist. In diesem Zusammenhang wird
darauf hingewiesen, dass auch im Hochwasserfall
der Eintritt von Oberflächenwässern in den Tage-
bau während der Betriebsphase, der Befüllung und
auch beim späteren Tagebausee zu vermeiden
sind. Der unkontrollierte Einbruch von Oberflä-
chenwässer in den Tageb au hat standsicherheitli-
che Folgen und zudem sind negative Auswirkun-
gen auf die Wasserqualitäten, insbesondere auf
das Grundwasser, nicht auszuschließen.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die eingebrachten Hinweise werden zur Kennt-
nis genommen. Im Zusammenhang mit der Re-
kultivierung des Tagebaus Hambach erfolgt die
Entwässerungsplanung für die im Zuständig-
keitsbereich der RWE Power AG liegenden Flä-
chen innerhalb des Abschlussbetriebsplanver-
fahrens. Die Entwässerungsplanung, hier ins-
besondere der überhöhten Innenkippe, wird da-
bei so ausgelegt, dass Bemessungshochwäs-
ser schadlos abgeleitet werden können. Die
konkrete hydraulische Bemessungsgrundlage
ist dabei im Rahmen der Abschlussbetriebspla-
-
- 333 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
nung abzustimmen. Ein unkontrollierter Ein-
bruch von Oberfläc henwässern in den Tage-
bausee ist aufgrund des Geländes und der Ge-
wässersituation nicht zu erwarten. Während
der Befüllung des Tagebausees Hambach er-
folgt die Oberflächenentwässerung im Bereich
der Betriebsflächen entsprechend der heutigen
Praxis, sodass ei ne geregelte Entwässerung
der Tagebauseeböschungen gegeben sein
wird.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025548_
020
Die Einrichtung eines wasserwirtschaftlichen Mo-
nitorings für den Tagebau Hambach wird aus-
drücklich begrüßt. Es wird darüber hinaus zur
Kenntnis genommen, dass die wasserwirtschaftli-
chen Belange in nachfolgenden bergrechtlichen
und wasserwirtschaftlichen Verfahren bearbeitet
werden.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Es wird Zustimmung in Bezug auf das Monito-
ring Hambach geäußert. Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis genommen.
-
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025550_
005
Kapitel 3.2 Natur und Landschaft im Abbaube-
reich S.67-69. Kommentierung / Bitte um Prüfung
(S. 67 unten): Die Seeufer sind mit ökologischen
Flachwasserzonen … [..] Lokal sind weitere Aus-
buchtungen der Wellenschlagzone in der topogra-
phischen Bodenmodellierung zu prüfen. Ist es
möglich, die Formulierung „… zu prüfen.“ im
Braunkohlenplan zu verstärken, ohne dass eine
erneute Umweltprüfung oder Anpassung des
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Der Wellenschlagbereich des Tagebausees
wird unterhalb des Zielwasserspiegels eine
Höhe von 2 m (+ 63 m NHN bis +65 m NHN)
haben. Damit werden je nach Böschungsnei-
gung von 1:25 oder 1:30 etwa 50 - 60 m der
Wellenschlagzone eine Wasserhöhe von weni-
ger als 2 m haben. Daran schließt eine 1:5 Bö-
schung an, die ebenfalls noch in den Litoralbe-
reich fällt. Grundsätzlich bietet der Tagebausee
-
- 334 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
zeichnerischen Entwurfes notwendig werden?
Zum Beispiel im Sinne von „… je nach Möglichkeit
zu favorisieren.“? Erläuterung: Aus ökologischer
und ästhetischer Sicht sind weitere Ausbuchtun-
gen und Flachwasserbereiche wünschenswert.
mit dieser breiten Wellenschlagzone somit oh-
nehin im gesamten Uferbereich ein großes Po-
tential für die Entwicklung von ökologischen
Flachwasserzonen.
Bei den hier genannten Ausbuchtungen geht es
um eine lokale Vergrößerung des Wellen-
schlagbereichs durch einen Rückgriff in die da-
hinterliegende Uferböschung. Diese muss da-
bei geeignet gesichert werden. Welche Maß-
nahmen dafür erforderlich sind, wird derzeit
gutachterlich untersucht. Von daher ist die im
Braunkohlenplan gewählte Formulierung "zu
prüfen" richtig und wird beibehalten.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025550_
007
Kapitel 4.1.6.3 Seeentwicklung. Kommentierung
/ Bitte um Prüfung (S. 107 oben): … Sollte wider
Erwarten der Seewasserspiegel dauerhaft deutlich
absinken, sind etwaige Ursachen zu ermitteln, im
Bedarfsfall Maßnahmen einzuleiten und die ent-
sprechenden Maßna hmenträger festzulegen. Er-
läuterung: Bitte ergänzen: Durch wen?
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Es ist nicht Gegenstand der Braunkohlenpla-
nung, eine Festlegung bzw. Aufgabenzuwei-
sung in Bezug auf Maßnahmenträger zu tref-
fen. Nach heutigem Stand ist noch nicht ab-
schließend geklärt oder festlegbar, wem die
Unterhaltung des Sees obliegen wird, nachdem
die Rekultivierung vollständig abgeschlossen
ist. Nach derzeit geltendem Recht obliegt die
Gewässerunterhaltung grundsätzlich den son-
dergesetzlichen Wasserverbänden, die nach
Gesetz oder Satzung die Gewässerunterhal-
tung bezogen auf das jeweilige Gewässer zur
Aufgabe haben. Zudem spielen die konkreten
-
- 335 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Umstände eines dauerhaften Absinkens eine
Rolle dabei, wem die Ursachenklärung und
eventuelle Maßnahmen sinnvollerweise aufzu-
erlegen sein wird. Dies lässt sich heute nicht
abstrakt für alle Szenarien regeln.
Grundsätzlich ist nach gutachterlicher Untersu-
chung (IWB, BTU, IfB 2023) nicht davon auszu-
gehen, dass es zu einem dauerhaften Absinken
des Zielwasserspiegels des Tagebausees
Hambach kommt. Dies gilt auch unter Berück-
sichtigung von Klimaszenarien (hier: RCP 8.5).
Langfristig wird der Tagebausee Hambach ei-
nen Vorfluter darstellen, dem das Grundwasser
großräumig zuströmt. Dabei wird der Grund-
wasserzufluss den Verdunstungsverlust des
Tagebausees übersteigen. Jahreszeitliche
Schwankungen des Zielwasserspiegels liege n
langfristig im Bereich von mehreren 10er - Zen-
timetern.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025550_
010
Kapitel 6.3 Tagebausee S.131 -135. Vorschlag
zur Ergänzung (S. 132 oben): … Unterschiedliche
Hangneigung, Sonnenexposition und Wasserver-
sorgung ermöglich en oberhalb des Seewasser-
spiegels schon während der Befüllung unter-
schiedliche standörtliche Gegebenheiten, wie z.B.
Strandbereiche (vgl. Umweltprüfung S. 6: … der
Stellung-
nahme wird
gefolgt.
Der Hinweis ist richtig. Die Ergänzung wird im
Braunkohlenplan übernommen.
Der Absatz 3 der Er-
läuterung zum Ziel im
Kapitel 6.3 Tagebau-
see wird wie folgt er-
gänzt: "Unterschiedli-
che Hangneigung,
Sonnenexposition
- 336 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
gesamte Böschungsbereich [wird] vielgliedrig ge-
staltet. Es werden [..] Strandzonen entwickelt.). Er-
läuterung: Ergänzender Hinweis darauf, dass die
Einrichtung von Strandzonen intendiert ist. Fehlt
bislang im Teil A.
und Wasserversor-
gung ermöglichen
oberhalb des See-
wasserspiegels schon
während der Befül-
lung unterschiedliche
standörtliche Gege-
benheiten, wie z. B.
Strandbereiche."
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025550_
011
Vorschlag zur Ergänzung (S. 132 unten): … Für
die Zwischennutzung in der Phase der Seebefül-
lung ist das Restloch zu Erholungs - und Freizeit-
zwecken so zu gestalten, dass durch geeignete
Maßnahmen an folgenden Standorten, je nach Re-
kultivierungsfortschritt, möglichst frühzeitig mit Be-
ginn der Seebefüllung und spätestens bis 2035, je
ein Seezugang eingerichtet werden kann. Erläute-
rung: Einige Seezugänge, mindestens im Bereich
des Einleitbauwerks sollen und können bereits mit
Beginn der Seebefüllung hergestellt sein. Am Ein-
leitbauwerk, vor Elsdorf, am Forum Terra Nova
(alle möglichst mit Beginn der Seebefüllung) sowie
bei Morschenich-Alt, in kombinierter Form im Be-
reich der Ufer, die der Gemeinde Niederzier vorge-
lagert sind (..), sowie unterhalb der Sophienhöhe
bzw. der Innenkippenüberhöhung im Bereich der
Goldenen Aue (alle möglichst bis 2035). Davon zu
Stellung-
nahme wird
gefolgt.
Der Vorschlag zur Ergänzung wirkt klarstellend
und wird entsprechend in den Entwurf zum
Braunkohlenplan Hambach übernommen. Da-
bei ist jedoch zu berücksichtigen, dass im
Braunkohlenplan zwischen Seezugängen und
Wasserzugängen unterschieden wird. Ein See-
zugang i st nicht mit einem Wasserzugang
gleichzusetzen und dient auch nicht dazu, eine
Wassernutzung zu ermöglichen. Es handelt
sich dabei vielmehr um Wander- und Radwege
innerhalb der Tagebauseemulde.
Der Absatz 6 der Er-
läuterung zum Ziel im
Kapitel 6.3 Tagebau-
see wird wie folgt er-
gänzt: "...: Für die
Zwischennutzung in
der Phase der Seebe-
füllung ist das Rest-
loch zu Erholungs -
und Freizeitzwecken
so zu gestalten, dass
durch geeignete Maß-
nahmen an folgenden
Standorten, je nach
Rekultivierungsfort-
schritt, möglichst früh-
zeitig ab Beginn der
Seebefüllung und
- 337 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
unterscheiden sind wasserbezogene Zwischen-
nutzungen (ab 2040).
spätestens bis 2035 je
ein Seezugang einge-
richtet werden kann:
..."
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025567_
015
"Ziel 1: Die tagebaubedingten Sümpfungsauswir-
kungen des Tagebaus Hambach in der Erft -
Scholle und der linksrheinischen Kölner Scholle
sind unter Berücksichtigung der Tagebaue Inden
und Garzweiler in der Rur - und der Venloer -
Scholle anhand eines revierweiten Grundwasser-
modells gesamtheitlich zu betrachten." (S. 76)
Eine gesamtheitliche Betrachtung macht aus Sicht
der Kolpingstadt Kerpen Sinn, um alle Wechselwir-
kungen und Beeinflussungen durch Sümpfungs-
maßnahmen und Grundwasserentnahmen zu be-
rücksichtigen.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Es wird Zustimmung geäußert. Die Stellung-
nahme wird zur Kenntnis genommen. Eine ge-
samtheitliche Betrachtung ist durch die Anwen-
dung des revierweiten Grundwassermodells
gewährleistet.
-
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025567_
016
"Ziel: Die Sicherstellung der öffentlichen und priva-
ten Wasserversorgung in Menge und Güte ist
rechtzeitig z. B. durch die Lieferung von geeigne-
tem Ersatz- und Ausgleichswasser aus der Sümp-
fung, Anschlüsse an andere Wassergewinnungs-
anlagen, Ersatz -/Tiefbohren von beeinträchtigten
Brunnen, die Zahlung von Mehrförderkosten bei
Förderung und Aufbereitung, oder den Bau, die Er-
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die Erforderlichkeit zur Konkretisierung der
Dauer der bergbaulichen Auswirkungen auf
das Grundwasser wird nicht gesehen. Durch
die in der Zielvorgabe enthaltene allgemeine
Formulierung "für die Dauer der bergbaulichen
Auswirkungen auf das Grundwasser" sind so-
wohl mengenmäßige als auch qualitative As-
pekte einbezogen. Da sich die Dauer der men-
genmäßigen Auswirkungen der Sümpfung von
-
- 338 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
weiterung und den Betrieb von Wasseraufberei-
tungsanlagen für die Dauer der bergbaulichen
Auswirkung auf das Grundwasser zu gewährleis-
ten. Hierüber ist vor Beginn des Abbaus der Nach-
weis zu führen." (S. 85)
Der Nachweis ist in regelmäßigen Abständen, z. B.
im Rahmen des_Sammelberichtswesens erneut
zu führen. Die Dauer der bergbaulichen Auswir-
kung auf das Grundwasser sind konkreter zu for-
mulieren. Vorschlag: Bis sich vorbergbauliche
Grundwasserflurabstände wiedereinstellen, la ng-
fristigen Auswirkungen, die sich über das vollstän-
dige Wiederauffüllen der Grundwasserkörper hin-
aus erstrecken (4.1.5. Ziel 3) sind zu berücksichti-
gen-und entsprechend in der Dauerhaftigkeit die
ses Ziels mit aufzunehmen.
der Dauer der qualitativen Auswirkungen des
Kippenabstroms unterscheiden, wird eine Kon-
kretisierung, wie hier insbesondere m it Bezug
auf die mengenmäßigen Auswirkungen vorge-
schlagen, als nicht zweckmäßig angesehen.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025567_
017
"Ziel 1: Bei sümpfungsbedingten Abflussminderun-
gen in für die Wasserwirtschaft oder dem Natur-
haushalt bedeutsamen Fließgewässern ist der Er-
halt der Abflussverhältnisse z. B. durch Einspei-
sung von Sümpfungswasser sicherzustellen. Da-
bei muss. eine sich an den natürlichen Verhältnis-
sen nach Wiederanstieg des Grundwassers orien-
tierende Mindestwasserführung gewährleistet und
Stellung-
nahme wird
teilweise ge-
folgt.
Der Änderung der Zielformulierung 2 sowie der
Erläuterung zum Ziel durch Streichung des Be-
griffs " natürlich" wird zugestimmt. Eine Erfor-
derlichkeit zur Konkretisierung von Ausnahmen
wird jedoch nicht gesehen.
Im Ziel 2 des Kapitel
4.1.4 Oberirdische
Gewässer sowie im
dritten Absatz der Er-
läuterung zu dem Ziel
2 wird die Wörter "na-
türliche", "natürlichen"
und "natürlichem" ge-
strichen.
- 339 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
eine Verschlechterung der Wasserbeschaffenheit
vermieden werden.
Ziel 2: Die Einleitung des Sümpfungswassers in
die oberirdischen Gewässer ist mengenmäßig so
zu begrenzen und muss qualitätsmäßig so be-
schaffen sein, dass sie mit den jeweiligen gewäs-
serspezifischen Bewirtschaftungszielen in Ein-
klang steht und natürliche Hochwässer schadlos in
den Gewässern abfließen können." (S. 88)
Gerade hinsichtlich der zu erwartenden weiteren
Auswirkungen des Klimawandels zu begrüßen.
Grundsätzlich sind aus unserer Sicht H ochwässer
grundsätzlich natürlich. Der Begriff „natürlich"
muss gestrichen werden und Ausnahmen konkret
benannt werden.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025567_
018
"Ziel 3: Die Grundwasserstände in der Erftaue sind
auch nach vollständigem Wiederauffüllen der ent-
leerten Grundwasserkörper dauerhaft niedriger zu
halten." (S.96)
Hieraus ergibt sich, dass sich die Auswirkungen
des Tagebaus dauerhaft ergeben. Für alle Berei-
che der wasserwirtschaftlichen Maßnahmen sind
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Wie in der Umweltprüfung beschrieben, trägt
die Festlegung des Zielwasserspiegels von +65
m NHN nach Abschluss des Grundwasserwie-
deranstiegs neben den Niedrighal tungsmaß-
nahmen des Erftverbands dazu bei, dass die
Grundwasserstände im Bereich der Erftaue im
Vergleich zum ursprünglichen Zustand dauer-
haft verändert sein werden.
Mit der Festlegung des Zielwasserspiegels von
-
- 340 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Wechselwirkungen mit dieser dauerhaften Maß-
nahme auszuschließen bevor ein Zielzustand er-
reicht wird, der als abschli eßend für die, entspre-
chende Zielerreichung definiert wird.
+65 m NHN geht insgesamt eine entlastende
Wirkung für die aufgrund der zwischenzeitlich
erfolgten Bebauung im Bereich der Erftaue
langfristig erforderlichen Niedrighaltungsmaß-
nahmen einher. Vorbergbaulich lagen im Be-
reich des Tagebausees sowie der Erftaue deut-
lich höhere Grundwasserstände vor. Aufg rund
des gesellschaftlichen Konsenses zur Urbar-
machung der Erftaue deutlich vor Beginn des
Bergbaus und der in diesem Rahmen erfolgten
Bebauung und Erschließung, sind mit dem Ein-
setzen des Grundwasserwiederanstiegs dauer-
hafte Niedrighaltungsmaßnahmen des G rund-
wassers im Bereich der Erftaue erforderlich.
Teilweise erfolgten im Bereich der Erftaue Be-
bauungen, die unterhalb des natürlichen
Grundwasserniveaus liegen. Somit hat der Ziel-
wasserspiegel von +65 m NHN mit Blick auf die
Niedrighaltungsmaßnahmen einen positiven
Effekt.
Die Auswirkungen eines Zielwasserspiegels
von +65 m NHN sowie des Grundwasserwie-
deranstiegs sind umfassend in den Fachbeiträ-
gen Wasserrahmenrichtlinie dargelegt. Erheb-
lich nachteilige Umweltauswirkungen sind dem-
nach nicht zu erwarten. W eitergehende Be-
- 341 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
trachtungen im Rahmen des Braunkohlen-
planänderungsverfahrens Hambach sind aus
diesen Gründen nicht erforderlich.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025567_
023
"Ziel: Das Restloch ist im Zuge des Tagebaupro-
zesses standsicher und so herzustellen, dass nach
der Beendigung des Gewinnungsbetriebes mög-
lichst keine umfangreichen Massenumlagerungen
mehr erforderlich sind. Wasserbezogene Zwi-
schennutzungen während des Füllvorganges sind
unter Beachtung von Sicherheitsaspekten - bereits
ab ca. 10 Jahren nach Beginn der Seebefüllung zu
ermöglichen. An ausgewählten Bereichen (Eisdorf,
Forum Terra Nova, Morschenich -Alt, Niederzier)
sollen durch Stege oder Pontonlösungen frühzeitig
Wasserzugänge eingerichtet werden, die mög-
lichst 10 Jahre nach Beginn der Seebefüllung nutz-
bar sind. Im Übrigen sind, die Böschungen mög-
lichst frühzeitig in ausgewählten Bereichen des Ta-
gebausees bereits während der Seebefüllung
durch z. B. Wander - und Radwege zu erschlie-
ßen." (S.131)
Die o.g. Aufzählung der ausgewählten Bereiche
soll um den Bereich der Manheimer Bucht ergänzt
werden, so wie es der BKP auf Seite 133 be-
schreibt (Für den Bereich der Manheimer Bucht
soll ebenfalls eine Zuwegung geschaffen werden.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die hier aufgeführte Aufzählung zur Schaffung
von Wasserzugängen bezieht sich auf die Nut-
zung des Tagebausees in der Phase der Zwi-
schennutzung und beruht auf der Planung und
Eingabe der Neuland Hambach GmbH. Da die
Manheimer Bucht erst sehr spät mit Wasser ge-
flutet wird und im Vergleich zum sonstigen See
mit max. 30 -40 m Wassertiefe eher flach ist,
sind Stege und Pontons zur Realisierung von
Wasserzugängen in der Manheimer Bucht für
die Phase der Zwischennutzung nicht erforder-
lich. Wege und ein ökologisches Gewässer sol-
len, wie beschrieben, in der Manheimer Bucht
angelegt werden. Unter Wasserzugängen ist
allerdings gemeint, dass darüber der Tagebau-
see für Wassernutzungen zugänglich gemacht
wird. Eine Ergänzung der Aufzählung der aus-
gewählten Bereiche ist insoweit nicht erforder-
lich.
-
- 342 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Des Weiteren soll für die Phase der Zwischennut-
zung ein ökologisches Gewässer im südlichen Be-
reich der Manheimer Bucht angelegt werden).
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025567_
025
"Des Weiteren soll für die Phase der Zwischennut-
zung ein ökologisches Gewässer im südlichen Be-
reich der Manheimer Bucht angelegt werden.
Stellungnahme der Kolpingstadt Kerpen" (S. 133)
Hier ist eine konkrete, verbindliche Formulierung in
Anlehnung an den Rahmenplan zu verwenden.
Der Rat der Stadt Kolpingstadt Kerpen bittet da-
rum, das v .g. „ökologische Gewässer" offiziell als
,,Manheimer See" zu bezeichnen. Ein konkreter
Hinweis auf die Anlegung dieses „Manheimer-
sees" mit Größe und Lage fehlt. Auch in der Karte
2B zur Zwischennutzung fehlt dieser Manheimer
See.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die konkrete Ausgestaltung des ökologischen
Gewässers ist noch im Detail im Rahmen der
Abschlussbetriebsplanung und des Planfest-
stellungsverfahrens für die Herstellung des Ta-
gebausees Hambach zu prüfen. Die Bezeich-
nung Ma nheimer See erzeugt zum jetzigen
Kenntnisstand ein falsches Bild und wird im
Braunkohlenplan Hambach entsprechend nicht
verwendet. Im Kontext der Entwicklung des
Rahmenplans wurde zuletzt der Begriff "Man-
heimer Weiher" verwendet. Voraussichtlich
wird es sich um einen wechselfeuchten Stand-
ort handeln. Weitere Details sind im Kontext der
Planung für die Zwischennutzung der Manhei-
mer Bucht zu erarbeiten. Eine Anpassung des
Braunkohlenplans Hambach selbst ist an die-
ser Stelle nicht erforderlich.
-
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025582_
002
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, gesamtheitli-
che Beurteilung der Vereinbarkeit des Vorhabens
mit den Bewirtschaftungszielen für Oberflächen -
und Grundwasserkörper (Anlage 8)
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Hinweise in der Stellungnahme werden zur
Kenntnis genomm en. Zum Vorlageverfahren
des EuGH C -723/21 lässt sich folgendes zur
Erläuterung ergänzen:
-
- 343 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Im Fachbeitrag WRRL – Gesamtheitliche Betrach-
tung wird auf S. 98f der zu erwartende Grundwas-
serzustrom in Neffelbach, Erft, Lommersumer
Mühlengraben, Kasterer Mühlenerft, Erftmühlen-
bach (274192_0), Swist, Rot- und Bleibach bewer-
tet und als vernachlässigbar bzw. hydraulisch ver-
träglich eingestuft. Unklar sind in diesem Zusam-
menhang die zukünftig zu erwartenden Zustrom-
mengen in die Gewässer, so dass die hydraulische
Bewertung von uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht
prüfbar ist.
Der Vorhabenträger nimmt im wasserwirtschaftli-
chen Fachbeitrag WRRL auf Seite 6 Bezug auf ein
vor dem Europäischen Gerichtshof anhängiges
Verfahren der Stadt Frankfurt/Oder ./. Landesamt
für Bergbau, Geologie und Rohstoffe in Frankfurt /
Oder (C-723/21). In dem Verfahren geht es um die
Zulässigkeit der Verfüllung eines alten T agebau-
lochs (Cottbusser See). Der Vorhabenträger führt
aus, dass eine Entscheidung in dem Verfahren
noch ausstehe. Auf Seit 15 widerholt der Vorha-
benträger diese Aussage,
Der Erftverband weist darauf hin, dass das Ver-
fahren vor dem Europäischen Gerichtshof beendet
ist, weil sich die Parteien dieses Verfahrens außer-
Es trifft zu, dass das Vorlageverfahren vor dem
EuGH zwischenzeitlich beendet worden ist.
Durch die einvernehmliche Verfahrensbeendi-
gung hat sich der EuGH indes nich t mehr mit
den rechtlichen Ausführungen der Generalan-
wältin befasst, sodass die dort aufgeworfenen
Rechtsfragen letztlich als nicht abschließend
geklärt gelten müssen. Es ist dabei zu beach-
ten, dass die Schlussanträge der Generalan-
waltschaft beim EuGH rech tlich nicht verbind-
lich sind. Zudem haben die rechtlichen Erwä-
gungen der Generalanwältin in der bisher ver-
öffentlichen rechtsliterarischen Auseinander-
setzung durchaus bedeutende Kritik erfahren
(vgl. u.a. Reinhardt, UPR 2023, 288). Ein hin-
reichend klarer, verfestigter oder rechtsverbind-
licher Prüfmaßstab kann daher mit Blick auf das
EuGH-Verfahren und die Prüfung des Art. 7
Abs. 3 WRRL bislang nicht konstatiert werden.
Der Trinkwasserschutz nimmt ungeachtet des-
sen auch im aktuellen Braunkohlenplanände-
rungsverfahren eine wichtige Rolle ein. So wird
die Vereinbarkeit des Braunkohlenplans mit
den trinkwasserspezifischen Anforderungen
der WRRL u.a. in den "Angaben zur Umwelt-
prüfung" dargelegt.
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
gerichtlich geeinigt haben. Das dortige Braunkoh-
leunternehmen beteiligt sich an den Kosten der
Aufbereitung des Rohwassers.
Hintergrund ist offenbar, dass die in diesem Ver-
fahren zuständige Gener alanwältin beim Europäi-
schen Gerichtshof Laila Medina in ihrem Votum
(also einem Vorschlag, wie der Europäische Ge-
richtshof entscheiden möge) ausgeführt hat, dass
zumindest in den Fällen, in denen die Verfüllung
eines Tagebaulochs Auswirkungen auf das Roh-
wasser haben kann, die Zulässigkeit des Anlegens
eines solchen Gewässers nicht nur unter dem Ge-
sichtspunkt des Verschlechterungsverbots (Art. 4
Abs. 1 WRRL bzw. §§ 27 ff WHG bzw. § 8 OGev)
zu prüfen ist, sondern darüber hinaus auf seine
Vereinbarung mit dem besonderen Verschlechte-
rungsverbot für Gewässer, die zur Trinkwasserge-
winnung als Rohwasser genutzt werden (in dem
vorgenannten Verfahren ging es um die Spree).
Dieser gegenüber dem allgemeinen Verschlechte-
rungsverbot strengere Prüfungsmaßstab ist auch
bei der Befüllung des Tagebaus Hambach anzu-
setzen. Eine Prüfung dieser trinkwasserspezifi-
schen Belange erfolgt ausweislich Seite 6 des
Fachbeitrages nicht.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass seit
Jahrzehnten eine Vielzahl von Maßnahmen er-
griffen wird, um gerade auch die Trinkwasser-
ressourcen zu schützen. Dies bezieht sich so-
wohl auf Maßnahmen unmittelbar im Tagebau-
betrieb (u.a. selektive Verkippung, optimierte
Lage der Sohlen etc., vgl. auch MUNV, Hinter-
grundpapier Braunko hle zum Bewirtschaf-
tungsplan 2022 – 2027), als auch auf gezielte
Einzelmaßnahmen an den jeweiligen Gewin-
nungsstandorten und Ersatzmaßnahmen.
Überdies werden mit den öffentlichen Wasser-
versorgern übergeordnete Konzepte für die
künftige Sicherstellung der Wa sserversorgung
erarbeitet und abgestimmt. So besteht seit
2013 ein durch den Erftverband kommunizier-
tes und mit RWE abgestimmtes "Konzept zur
langfristigen Wasserversorgung in der Er-
ftscholle" (vgl. Jahresbericht des Erftverbands
2016). Dieses Konzept wird derzeit unter Be-
rücksichtigung der aktuellsten Erkenntnisse
und aktualisierter Daten (z.B. neue Grundwas-
sermodelle) überarbeitet und dem heutigen
Wissensstand angepasst.
Durch Sicherstellung ausreichenden Trinkwas-
sers in Menge und Qualität ist die Trinkwasser-
versorgung auch in Zukunft gewährleistet (und
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Bezirksregierung Köln
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
somit sind auch alle erforderlichen Maßnahmen
getroffen, um die nachteiligen Auswirkungen
auf die Pflichten nach Art. 7 Abs. 3 im Laufe der
Zeit abzumildern, vgl. Schlussanträge der Ge-
neralanwältin vom 02.0 3.2023, C -723/21,
Celex-Nr. 62021CC0723, Rn. 137).
Eine nähere Prüfung etwaiger Auswirkungen
im Zusammenhang mit der Herstellung des Ta-
gebausees Hambach auf die Trinkwasserge-
winnung erfolgt überdies in den nachfolgenden
Fachzulassungsverfahren, insbesonder e im
Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur
Herstellung des Tagebausees.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025582_
003
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, grundwas-
serabhängige Oberflächenwasserkörper und Ta-
gebausee Hambach (Anlage 10) sowie Bestands-
erhebung Oberflächengewässer im Untersu-
chungsgebiet Wirkpfad Wasser (Anlage 11)
Im Fachbeitrag „Wasserrahmenrichtlinie, grund-
wasserabhängige Oberflächenwasserkörper und
Tagebausee Hambach“ wurden im Untersu-
chungsgebiet „Wirkpfad Wasser“ die planb eding-
ten Auswirkungen auf grundwasserabhängige
Oberflächenwasserkörper untersucht.
Die Methoden und Ergebnisse entsprechen dabei
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Es werden keine Bedenken oder Anmerkungen
geäußert. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
genommen.
-
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Bezirksregierung Köln
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
weitgehend denen des Erläuterungsberichtes zur
Wasserrechtlichen Erlaubnis (2019). Insgesamt
wurden im Fachbeitrag 34 potenziel l betroffene
Oberflächenwasserkörper (ohne Tagebausee)
identifiziert.
Im Monitoring Hambach wurden diese Ergebnisse
als Grundlage für die Auswahl der monitoringrele-
vanten Oberflächenwasserkörper genutzt. Dabei
wurden 14 Oberflächengewässerabschnitte und
zwei Stillgewässer in das Monitoring Hambach
aufgenommen. Für diese Gewässer wurden je-
weils Ziele und die Überwachungsmethode festge-
legt. Somit ist sichergestellt, dass etwaige negative
sümpfungsbedingte Auswirkungen auf diese Ober-
flächenwasserkörper rechtze itig erkannt werden
können und ggf. gegengesteuert werden kann.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025582_
004
Limnologisches Prognosegutachten für den zu-
künftigen Tagebausee Hambach (Anlage 12)
Das limnologische Gutachten entspricht dem
Kenntnisstand des Erftverbandes und bestätigt die
zu erwartende Entwicklung des Tagebausees zu
einem ökologisch wertvollen Klarwassersee mit ei-
nem guten ökologischen Potential. Der warm -mo-
nomiktische See wird keine Winterstagnation auf-
weisen, sondern sich aufgrund der großen Wind-
angriffsfläche durchmischen. Der Abfluss in die
Stellung-
nahme wird
teilweise ge-
folgt.
Im Hinblick auf die Ausführungen zu potentiel-
len Flachwasserzonen kann das Folgende als
Erläuterung ergänzt werden: Die konkrete Pla-
nung der Uferbereiche, insbesondere auch der
Gestaltung ökologischer Flachwasserzonen,
erfolgt im Rahmen der Abschlussbetriebspla-
nung und des Planfeststellungsverfahrens für
die Herstellung des Tagebausees Hambach.
Die Grundlagen zu der Herstellung von Flach-
wasserzonen sind im Braunkohlenplan in den
Kapiteln 3.2, 6.2 und 6.3 festgelegt. In den
Ergänzung des vier-
ten Absatzes der Er-
läuterung zum Ziel in
Kap. 3.2 Natur und
Landschaft im Abbau-
bereich um das Wort
Biodiversität in: "Die
Seeufer sind mit öko-
logischen Flachwas-
serzonen im Sinne
der Biodiversität,
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Erft wird nach einer durchschnittlichen Verweilzeit
des Wassers im See von ca. 170 Jahren im Mittel
0,7 m3/s betragen, kann aber im Jahresverlauf
auch temporär trocken fallen.
Der See wird nach der Füllphase durch das Flu-
tungswasser geprägt sein und eine Sulfatkonzent-
ration um 70 mg/l aufweisen, die dann mit einem
zunehmenden Grundwasserzustrom bis 2200 auf
etwa 200 mg/l steigt und um das Jahr 2300 mit
etwa 270 mg/l Sulfat einen Maximalwert erreicht.
Eine Versauerungstendenz besteht ebenso wenig
wie ein Risiko zur Ausbildung reduzierender Be-
dingungen im Übergangsbereich des Seewassers
zum Ufer- oder Seebodensediment, die mit einem
erhöhten Rücklösungspotenzial von Metallen ver-
bunden wären. Bei den organischen Spurenstoffen
kann aufgrund rechtlicher Beschränkungen und
fortschreitender Aufbereitungstechniken von rück-
läufigen Konzentrationen ausgegangen werden.
Von besonderer Bedeutung sind einige polyzykli-
sche aromatische Kohlenwasserstoffe, die Über-
schreitungen der Umweltqualitätsnormen für prio-
ritäre Stoffe nach Anlage 8 OGewV aufweisen,
aufgrund der langen Verweilzei t allerdings auch
bedingt durch Abbau - und Sedimentationspro-
zesse eine Konzentrationsabnahme erwarten las-
sen.
nachfolgenden Verfahren wird geprüft, welche
Bereiche sich konkret besonders als ökologi-
sche Flachwasserzonen eignen, wo diese ei-
nen potentiellen Mehrwert bieten und wo sie
entsprechend angelegt werden können. Eine
Detailfestlegung innerhalb des Braunkohlen-
plans kann nic ht erfolgen, da hiermit keine
übergeordneten raumordnerisch bedeutsamen
Festlegungen einhergehen.
Als Ergänzung wird aufgrund des Satzes: "Dies
kann die Biodiversität in diesem Lebensraum
im Sinne der Habitatqualität und Strukturvielfalt
gegenüber der bisherigen Planung deutlich er-
höhen." das Wort Biodiversität in der Erläute-
rung zum Ziel des Kap. 3.2 übernommen.
Strukturvielfalt und
Habitatqualität zu g e-
stalten."
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Bezirksregierung Köln
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
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Begründung Änderungsvor-
schlag
Bei den Wasserbilanzbetrachtungen und limno-
physikalischen Prognoserechnungen fällt auf,
dass als meteorologischer Rahmen das Klimasze-
nario RCP 8.5 – konkret die 50. und die 85.
Perzentile dieses Szenarios - verwendet wurden
und somit ein „very-worst-case“. Dieser Ansatz er-
scheint aus wasserwirtschaftlicher Sicht wenig
praxisrelevant. Dies ist bei der Einordnung und Be-
wertung der Ergebnisse zu berück sichtigen.
Hinzuweisen ist auf die Einrichtung einer neuen
Rheinwassergütemessstelle, die unmittelbar ober-
stromig der Entnahmestelle liegen und perspekti-
visch zu einer verbesserten Datenlage bzgl. eines
hydrochemischen Monitorings beitragen wird.
Das limno logische Prognosegutachten bestätigt
die aus Sicht des Erftverbandes zu erwartende
Entwicklung des Tagebausees zu einem ökolo-
gisch wertvollen oligotrophen See, verbunden mit
einem hohen ökologischen Potential.
Die zu erwartende Trophieentwicklung liegt bei ei-
ner Gesamtphosphorkonzentration von ca. 9 μg/l
im oligotrophen Bereich. Der Tagebausee Ham-
bach wird dem Seentyp 13 zugeordnet: ein calci-
umreicher, geschichteter Tieflandsee mit einem re-
lativ kleinen Einzugsgebiet. Aufgrund des großen
Volumens, der hohen Wärmespeicherkapazität
und der großen Windangriffsfläche ist für den See
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
keine Winterstagnation zu erwarten. Das Hypolim-
nion wird als großer Sauerstoffspeicher dienen.
Der See hat das Potential, sich zu einem in
Deutschland seltenen und ökologisch wertvol len
Klarwassersee zu entwickeln. Durch den zunächst
hohen Nährstoffeintrag aus dem Rheinwasser ist
zu Anfang der Flutungsphase noch mit einer eutro-
phen Entwicklung zu rechnen, die jedoch relativ
schnell in eine mesotrophe Phase übergeht, um
sich dann als o ligotropher See zu stabilisieren.
Das Litoral wird maximal 20 % der Bodenfläche
des Sees ausmachen. Röhricht -, Schwimmblatt -
und Tauchblattzonen werden sich voraussichtlich
bis in 10 m Tiefe ausbilden. Wegen der steil abfal-
lenden oberen Seebeckenbereiche i st die Breite
der Röhricht- / Schwimmblattzonen gering. Daher
ist im Zuge der baulichen Ufergestaltung aus Sicht
des Erftverbandes eine Ausdehnung der flacheren
Litoralbereiche mit Tiefen bis maximal 2 m zwin-
gend erforderlich. Die Flachwasserzonen sollten
schwerpunktmäßig am westlichen Ufer im Bereich
der dort geplanten forstlichen Flächen mit mög-
lichst nährstoffarmen Ausgangssubstraten herge-
stellt werden. Dies kann die Biodiversität in diesem
Lebensraum im Sinne der Habitatqualität und
Strukturvielfalt gegenüber der bisherigen Planung
deutlich erhöhen. Die Flachwasserzonen sollten
im Braunkohlenplan möglichst konkret dargestellt
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Bezirksregierung Köln
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Begründung Änderungsvor-
schlag
werden, um die raumordnerischen Ziele für das
nachgeordnete Planfeststellungsverfahren zur
Herstellung des Sees zu schaffen bzw. zu konkre-
tisieren. Die diesbezüglichen Vorgaben im Entwurf
des Braunkohlenplans sind bislang wenig konkret.
Neozoen machen im Rhein mittlerweile 20 % der
Gesamtartenanzahl der aquatischen Wirbellosen
aus und 60 bis 80 % der Individuen. Viele Eier und
/ oder Larven von Tieren im Rhein sind kleiner als
1 mm und können damit die vorgesehene Band-
siebanlage überwinden. Es ist damit zu rechnen,
dass sich Neobiota auch im Tagebausee Ham-
bach etablieren können. Dies wird sich der Kon-
trolle entziehen und mit technisch en Maßnahmen
mit vertretbarem Aufwand nicht zu verhindern sein.
Abzuwarten ist die Entwicklung der Artenzusam-
mensetzung.
Der zukünftige Tagebausee Hambach erfüllt
grundsätzlich die Anforderungen für die Entwick-
lung einer Fischzönose. Er entspricht in seine r
Morphometrie, den hydrologischen Aspekten, der
Trophie sowie der Vegetation dem Seentyp Marä-
nesee I oder II. Typische Fischarten sind die kleine
Maräne, Barsch und Hecht. Im Rhein wurden 2021
u.a. die Fischarten Aal, Barsch und Döbel nachge-
wiesen. Es ist zu erwarten, dass sich relativ schnell
eine Fischzönose im See entwickeln wird. Dabei
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vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
sind vor allem Fische, die auch im Rhein vorkom-
men zu erwarten. Namensgebend für die Seen
vom Typ „Maränesee“ ist das Vorkommen der klei-
nen und großen Maräne. Diese müss en aktiv
durch Besatzmaßnahmen angesiedelt werden. Bei
Besatzmaßnahmen ist die Einhaltung der guten
fachlichen Praxis von besonderer Bedeutung, da
Fischbesatz auch immer mit negativen Folgen für
das Ökosystem behaftet sein kann. Der Initialbe-
satz des Sees mit der kleinen Maräne wird unter
Einhaltung der guten fachlichen Praxis vom Erft-
verband befürwortet.
Zukünftig wird der Tagebausee Hambach in die
Erft entwässern. Hier ist ein Auslaufbauwerk ge-
plant, die Sohlschwelle des Ablaufgewässers soll
bei +64,8 m N HN liegen. Wir befürworten aus-
drücklich die naturnahe Gestaltung des Auslauf-
bauwerks und die Herstellung einer natürlichen
Durchgängigkeit, die sich positiv auf die Besied-
lung des Tagebausees, nicht nur mit Fischen, aus-
wirken kann.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025582_
005
Gutachterliche Stellungnahme zur Höhe des Ziel-
wasserspiegels für den zukünftigen Tagebausee
Hambach (Anlage 13)
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom-
men. Den dargelegten Erläuterungen zur was-
serwirtschaftlichen Begründung des Zielwas-
serspiegels von +65 m NHN wird gefolgt. Eine
-
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Bezirksregierung Köln
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Der Zielwasserspiegel für den Tagebausee Ham-
bach beträgt 65 m NHN. Auf diesen Wert ist die
Tagebauplanung mit der bereits begonnenen Her-
stellung der Wellenschlagzone ausgerichtet,
ebenso wie sämtliche Modellrechnungen zur Prog-
nose des zukünftigen Grundwasserwieder -an-
stiegs. Der Zielwasserspiegel von 65 m NHN
wurde in der Vergangenheit mehrfach mit dem Er-
ftverband abgestimmt. Letztmalig erfolgte hierzu
eine umfassende Abstimmung mit Vertretern der
Bezirksregierungen Köln und Arnsberg, des LA-
NUV, des Erftverbandes und der RWE Power AG
im Dezember 2020.
Die Planungen sehen vor, dass der zukünftige Ta-
gebausee einen Abfluss als offenes Gerinne mit
freiem Gefälle zur Erft über eine an Wiebach und
Winterbach ausgerichtete Ablauftrasse erhalten
soll. Zielwasserstände unterhalb von 65 m NHN
führen zu einer Verringerung des Gewässerlängs-
gefälles im Abl auf zur Erft. Damit verbunden er-
höht sich der Flächeneingriff zur Herstellung eines
dann breiteren und/oder tieferen Gewässers, um
den erforderlichen Abfluss sicherzustellen. In Ge-
bieten mit ungleichmäßigen Bodenbewegungen
steigt das Risiko eines unzureichenden oder nega-
tiven Längsgefälles (die Ablauftrasse liegt anteilig
im Bereich der größten Bodenbewegungen). Der
entsprechende Festlegung für den Zielwasser-
spiegel des Tagebausees Hambach mit Be-
gründung sind im Entwurf des Braunkohlen-
plans bereits enthalten, sodass keine weiterge-
henden Anpassungen erforderlich sind.
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Bezirksregierung Köln
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Tagebausee ist zudem mit den angrenzenden
Grundwasserkörpern gekoppelt und beeinflusst
die Grundwasserstände in der Umgebung bis in
mehrere Kilometer Entfernung. Eine Erniedrigung
des Seewasserspiegels führt daher zu einer dau-
erhaften Absenkung des Grundwassers in der Um-
gebung und zu einer Erhöhung der Grundwasser-
flurabstände um den entsprechenden Betrag. Dies
steht dem allgemeinen Ziel einer mög lichst flä-
chenhaften Wiederherstellung der vorbergbauli-
chen Ausgangsgrundwasserstände im Sinne eines
natürlichen, sich selbst regulierenden Wasser-
haushaltes entgegen. Zielwasserstände unter 65
m NHN sind für den Tagebausee Hambach aus
den genannten Gründen wasserwirtschaftlich nicht
zielführend.
Im Bereich der Erftaue zwischen Kerpen und Be-
dburg wurde bereits vor Beginn des Braunkohlen-
bergbaus ab Mitte des 19. Jahrhunderts mit einer
Grundwasserabsenkung zur Melioration des Ge-
bietes begonnen. Die sich ab 1955 anschließende
bergbauliche Grundwasserabsenkung wurde von
den Anrainerkommunen als Chance gesehen, eine
intensive Besiedlung der Erftaue vorzunehmen.
Aufgrund der städtebaulichen Nutzung dieses Ge-
bietes besteht zurzeit planungspolitischer Kon-
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
sens, die ur sprünglichen Grundwasserverhält-
nisse zum Schutz vorhandener baulicher Anlagen
nicht mehr zuzulassen. Es ist vorgesehen, dass
der Erftverband zukünftig durch Grundwasserhal-
tungsmaßnahmen den Grundwasserwiederan-
stieg auf ein für die normale Bebauung verträgl i-
ches Niveau begrenzt. Die zukünftigen Wasserhal-
tungsmaßnahmen sind keine Folge des Braunkoh-
lenbergbaus, deren Finanzierung liegt in kommu-
naler Verantwortung.
Der Tagebausee Hambach ist mit dem Grundwas-
ser hydraulisch gekoppelt und beeinflusst die
Grundwasserstände in der Erftaue. Im Rahmen
der Flurabstandsprognose des LANUV wurde
nachgewiesen, dass die in der Erftaue zur Tro-
ckenhaltung zu hebende Grundwassermenge auf-
grund der regulierenden Wirkung des Tagebau-
sees im „Bergbauszenario“ um ca. 16 % geringer
ist als im „Referenzszenario“ ohne Bergbauein-
fluss. Die Festlegung des Zielwasserspiegels auf
65 m NHN führt damit nachweislich zu einer deut-
lichen Entlastung der zukünftigen Wasserhal-
tungsmaßnahmen. Umgekehrt würde eine Erhö-
hung des Zielwasserspiegels und damit der
Grundwasserstände in der Erftaue den techni-
schen und finanziellen Aufwand für die dauerhaf-
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vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
ten Niedrighaltungsmaßnahmen bedeutend erhö-
hen und die städtebaulichen Einwicklungsmöglich-
keiten in den betroffenen Gebieten weiter ein-
schränken (ab einem H öhenniveau von ca. 65 m
NHN würden zunehmend erhöhte Grundwasser-
mengen im oberen Grundwasserleiter Richtung
Osten abströmen; diese Wassermengen müssten
dann zusätzlich in der Erftaue gehoben werden).
Für den Wasserhaushalt der Restbestände des
Hambacher Forsts hat eine Erhöhung des Zielwas-
serspiegels gegenüber dem geplanten Niveau
keine Auswirkungen. Dort bestanden vorbergbau-
liche Grundwasserflurabstände von ca. 12 – 15 m.
Die Vegetation im Hambacher Wald hatte dem-
nach auch vor Beginn der bergbaulichen Sümp-
fungsmaßnahmen keinen Kontakt zum Grundwas-
ser. Der Hambacher Wald wurde und wird aus-
schließlich vom versickernden Anteil des Nieder-
schlags mit Wasser versorgt und ist nicht vom
Grundwasser abhängig. Damit hat auch der See-
wasserspiegel keinen Einfluss auf d en Waldle-
bensraum und dessen typische Artengemein-
schaft.
Zusammenfassend ist von einer Anpassung des
Zielwasserspiegels nach oben oder unten aus den
vorgenannten wasserwirtschaftlichen Gründen ab-
zuraten. Der geplante Zielwasserspiegel von 65 m
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vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
NHN sollte i m Braunkohlenplanänderungsverfah-
ren festgelegt und entsprechend begründet wer-
den. Wir weisen darauf hin, dass die wasserwirt-
schaftlichen Auswirkungen eines abweichenden
Seewasserspiegels bezogen auf den Grundwas-
serwiederanstieg, die resultierenden Grundwas-
serflurabstände sowie die Wasserhaltungsmaß-
nahmen in der Erftaue aufgrund des begrenzten
Zeitfensters nicht mehr hinreichend untersucht und
bewertet werden könnten.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025582_
006
Gutachterliche Prognose über die zukünftig zu er-
wartende Grundwassergüte im Abstrombereich
der Kippe Hambach (Anlage 14)
Die Angaben zur Grundwassergüte innerhalb der
Abraumkippe sowie in deren Abstrom geben eben-
falls weitestgehend den Kenntnisstand des Erftver-
bandes wieder. Von besonderer Bedeutung ist der
Abstrom in die oberen quartären Grundwasserlei-
ter, der ausgehend von der Sophienhöhe überwie-
gend in nördliche bis nordöstliche Richtung erfolgt
sowie der Abstrom in den zu Wassergewinnungs-
zwecken intensiv genutzten Horizont 8 (Hauptkies-
Serie), der sich hauptsächlich in nordöstliche Rich-
tung erstreckt.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
In Bezug auf die Berücksichtigung von Altkip-
pen kann folgendes zur weiteren Erfläuterung
berichtet werden. Im Rahmen des Braunkoh-
lenplanänderungsverfahrens Hambach erfolgt
eine Betrachtung des Kippenabstroms aus der
Kippe Hambac h. Dabei berücksichtigt werden
kumulative Überlagerungseffekte mit dem Kip-
penabstrom aus den Altkippen. Im Zuge des-
sen werden die aus dem Sulfatmodell ermittel-
ten Sulfatfrachten der Alttagebaue berücksich-
tigt. Eine Prognose des Austrags aus den Alt-
kippen und dessen Auswirkungen ist nicht Be-
standteil des Braunkohlenplanänderungsver-
fahrens Hambach, da diese nicht durch das ge-
genständliche (Änderungs -)Vorhaben verur-
sacht sind. Im Rahmen der übergeordneten Ab-
stimmungen zum "Konzept zur langfristigen
-
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vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Hinsichtlich des Abstroms in das obere Stockwerk
ist anzumerken, dass am nordöstlichen Rand der
Abraumkippe Hambach ein Kippenkeil aus über-
wiegend pyritfreiem Abraum geschüttet wurde und
weiterhin geschüttet wird, so dass der Teil des Kip-
pengrundwassers, der aus der Innenkippe in das
obere Grundwasserstockwerk abströmt, sulfatarm
bis weitgehend sulfatfrei sein wird. Die erhöhten
(prognostizierten) Sulfatkonzentrationen im Be-
reich Elsdorf bzw. entlang der Pfadlinie OSTW -4a
sind daher nicht nachvollziehbar.
Ein nennenswerter kippenbeeinflusster Abstrom
wird aus dem Bereich der Sophienhöhe erfolgen.
Wesentlicher Parameter ist auch hier das Sulfat,
das die größte Abstromreichweite und mit gebiets-
weise über 1.000 mg/l auch die höchsten Konzent-
rationen der kippenbürtigen Wasserinhaltsstoffe
aufweist. Die hohen Konzentrationen sind aller-
dings auf das Umfeld der Sophienhöhe begrenzt,
weil insbesondere bei einem östlich gerichteten
Abstrom die wassererfüllte Mächtigkeit im quartä-
ren Leiter stark zunimmt und eine große Verdün-
nungswirkung einsetzt.
Im obe ren Grundwasserstockwerk besteht eine
Differenz zwischen den modellseitig prognostizier-
ten Sulfatkonzentrationen im Vergleich zu den in
Wasserversorgung in der Erftscholle" erfolgt
eine entsprechende und in der Stellungnahme
angesprochene Gesamtbetrachtung.
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vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
zahlreichen Grundwassermessstellen messtech-
nisch ermittelten Werten, die im Gutachten durch
einen Korrekturfaktor behobe n werden.
Bei der Beurteilung der wasserwirtschaftlichen
Auswirkungen werden für die Wassergewinnungs-
anlagen Sindorf und Türnich keine Beeinträchti-
gungen festgestellt. Sofern, wie im vorliegenden
Gutachten, der Abstrom aus der Innenkippe Ham-
bach isoliert b etrachtet wird, sind diese auf dem
Reviermodell basierenden Aussagen korrekt. Bei
einer wasserwirtschaftlichen Gesamtbewertung
der bergbaubedingten Betroffenheit der Wasser-
gewinnungsanlagen ist allerdings auch der Kip-
pengrundwasserabstrom aus den Alttagebauen im
Ville-Bereich, wie der ehemaligen Tagebaue Fre-
chen und Fortuna zu berücksichtigen und würde
nach heutigem Kenntnisstand wahrscheinlich zu
einer Betroffenheit durch erhöhte Sulfatwerte an
den o.g. Standorten Sindorf und Türnich führen.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025582_
007
Bericht 2023: Grundwassermodell für das Rheini-
sche Braunkohlenrevier (Anlage 15)
In dem Modellbericht zum Grundwassermodell für
das Rheinische Braunkohlenrevier (kurz: Revier-
modell) werden neben den hydrogeologisch -was-
serwirtschaftlichen Randbedingungen und der
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom-
men. Änderungen im Entwurf des Braunkohlen-
plans Hambach ergeben sich nicht.
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vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Funktionsweise und Kalibrierungsgüte des Revier-
modells auch die Modellprognosen zu zukünftigen
Auswirkungen der bergbaulichen Maßnahmen
(beispielsweise Tagebauseefüllung, Grundwas-
serwiederanstieg und Grundwasserstände mit Bo-
denbewegung nach Sümpfungsende, etc.) erläu-
tert. Das Modellgebiet des Reviermodells erstreckt
sich dabei nicht nur über den Untersuchungsraum
für den Tagebau Hambach, sondern betrachtet für
alle heute aktiven Tagebaubereiche (Garzweiler,
Inden und Hambach mit deren jeweiligen Wir-
kungsräumen) die großräumigen Grundwasser-
verhältnisse und schollenübergreifenden Ein-
flüsse.
Die in dem Modellbericht vorgestellte Modellvari-
ante zum Stand 2022 beinhaltet für den Tagebau
Hambach die Planung des aktuellen Braunkohlen-
planänderungsverfahrens und das Planfeststel-
lungsverfahren Tagebausee Hambach. Aktuelle
Verfahren in Bezug auf den Tagebau Garzweiler
einschließlich des Tagebausees Garzweiler konn-
ten nicht berücksichtigt werden. Die Auswirkungen
auf den hier relevanten Untersuchungsraum sind
jedoch vernachlässigbar.
Darüber hinaus wurde in den Modellparametern
des Reviermodells 2022 der neueste Kenntnistand
der Geologischen Modellgrundlagen seitens des
GD NRW für die Erftscholle zugrunde gelegt. Die
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
schollenbasierten Überarbeitungen der Modellge-
ologie für die Rur - und Venloerscholle wurden in
dieser Modellvariante noch nicht eingearbeitet.
Dies soll mit der nächsten Modellversion erfolgen.
Die Kalibrierung des Reviermodells 2022 wurde
über den Zeitraum 1970-2021 durchgeführt. Dabei
wurden zeitvariable Grundwasserentnahmen und -
versickerungsmengen, Grundwasserneubildung,
Wasserführung von Maas und Rhein sowie die
zeitvariable Tagebauführung vorgegeben.
Im Modellbericht werden zur Betrachtung der Ka-
librierungsgüte Grundwasserganglinien im Ver-
gleich mit Modellganglinien abgebildet. Diese zei-
gen für den Untersuchungsraum des Tagebaus
Hambach teilwe ise große Abweichungen zwi-
schen den gemessenen und modellierten Grund-
wasserhöhen. Insgesamt scheint die Kalibrie-
rungsgüte der Erftscholle für das oberste Grund-
wasserstockwerk schlechter als in anderen be-
trachteten Bereichen zu sein (Abweichungen im
Untersuchungsraum Hambach häufig <= 10m vs.
Abweichungen im Untersuchungsraum Garzweiler
häufig <= 50cm). Darüber hinaus nimmt die Kalib-
rierungsgüte in den tieferen Modellleitern tenden-
ziell weiter ab. Die Grundwassermessstelle
27/872563 im Horizont 7 bei Elsdorf etwa zeigt so-
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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
gar eine Abweichung von 17 m, wenngleich die Dy-
namik über die Zeit hier durch das Modell gut ab-
gebildet werden kann. Nichtsdestotrotz werden
insgesamt das Gleichenbild der verschiedenen
Grundwasserhorizonte, die Strömungsrichtungen
im Untersu chungsraum sowie auch weitgehend
die Dynamik der einzelnen Ganglinien gut abgebil-
det.
Zusätzlich wurde für über 700 Grundwassermess-
stellen eine Residuen -Betrachtung für die Zeit-
punkte 2021 und 2018 durchgeführt, die die Eig-
nung des Grundwassermodells zur A bbildung der
Grundwasserstände verdeutlicht. Es konnte sogar
eine Verbesserung bezüglich der revierweiten Re-
siduen im Vergleich zu der vorhergehenden Mo-
dellversion erreicht werden. Dies ist ein Beleg da-
für, dass das Reviermodell 2022 gut geeignet ist,
um bergbaubedingte Einflüsse und die Auswirkun-
gen der Tagebauplanung auf die Grundwasserver-
hältnisse abzuleiten und auch um prognostische
Veränderungen zu betrachten.
Die Modellprognose wird im zweiten Schritt nach
der Kalibrierung bis zum Jahr 2200 berechnet und
ein stationärer Endzustand ermittelt. Dabei werden
sowohl für die Zukunft als auch für den Zeitraum
seit 1970 eine Neubildungsrate von 100 % sowie
mittlere Wasserstände für Rhein und Maas ange-
setzt. Die zukünftigen Grundwasserentnahmen
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
werden weitestge hend auf die realen Entnahme-
mengen aus 2019 eingefroren. Mit einer weiteren
Rechnung bis zum Jahr 2400 wird ein quasistatio-
närer Endzustand berechnet, der auch die prog-
nostizierten Geländesenkungen und -hebungen in-
folge der Grundwasserstands -Veränderungen mit
betrachtet.
Für die Erftschiene wurde dabei angenommen,
dass eine Verlagerung der öffentlichen Trinkwas-
serversorgung zuerst vom Wasserwerk Paffendorf
2035 nach Sindorf und 2065 eine gänzliche Verla-
gerung zum Wasserwerk Dirmerzheim notwendig
sein wird. Diese im vorliegenden Modellbericht
nicht erläuterten Annahmen in Bezug auf Zeitpunkt
und Verlagerungsmengen, sowie die daraus resul-
tierenden Veränderungen für die Grundwasserver-
hältnisse, besonders im Hinblick auf den Kippen-
abstrom, müssen im Nachgang des Braunkohlen-
planänderungsverfahrens noch detaillierter unter-
sucht werden.
Für die Prognoserechnung werden Differenzen zu-
künftiger (Jahr 2200) zu aktuellen (Jahr 2021)
Grundwasserspiegelhöhen betrachtet und in den
verschiedenen Modellleitern/ Grundwasserhor i-
zonten graphisch abgebildet. Nach der Prognose
wird ca. 2070 der Zielwasserspiegel für den Tage-
bau Hambach erreicht werden können. Hierbei ist
ein starkes hydraulisches Gefälle im obersten
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Grundwasserstockwerk am Westrand des Tage-
bausees Hambach auffällig (Zeitpunkt 2200), das
ggfls. auch für Standsicherheitsbetrachtungen be-
deutend ist (Hinweis: Im Westen und Südwesten
des Tagebausees bestanden vorbergbaulich die
mit bis zu ca. 110 m NHN höchsten Grundwasser-
stände, woraus das ausgeprägte hydraulische Ge-
fälle im Grundwasseranstrom zum Tagebausee im
stationären Endzustand resultiert).
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025582_
008
Im Hinblick auf zukünftige Verfahren und kom-
mende Modellbetrachtungen weisen wir bezogen
auf das Reviermodell nachrichtlich auf folgenden
Optimierungsbedarf hin:
• Das Reviermodell ist neben der Berechnung von
Grundwasserströmen auch in der Lage, Stofftrans-
portvorgänge mit zwei verschiedenen Verfahren
zu berechnen. Die Ergebnisse einer derartigen Be-
rechnung zum Sulfattransport aus dem Kippenab-
strom werden in den vorgelegten Unterlagen für
weitergehende Betrachtungen in der „Gutachterli-
chen Prognose über die zukünftig zu erwartende
Grundwassergüte im Abstrombereich der Kippe
Hambach“ als Grundlage genutzt, werden bedau-
erlicherweise im vorliegenden Modellbericht je-
doch nicht beschrieben. Eine prüfbare Dokumen-
tation steht noch aus.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen
und weitergetragen. In künftigen Modellbe-
schreibungen des Reviermodells wird die Berg-
bautreibende Grundlagen und Ergebnisse der
konservativen Transportmodell ierung des ab-
raumbürtigen Sulfats dokumentieren.
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Bezirksregierung Köln
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025582_
009
Im Hinblick auf zukünftige Verfahren und kom-
mende Modellbetrachtungen weisen wir bezogen
auf das Reviermodell nachrichtlich auf folgenden
Optimierungsbedarf hin :
• Uns sind Abweichungen in dem mathematischen
Verfahren zur Strömungsberechnung bekannt, das
für die oben genannte Berechnung der Sulfatkon-
zentrationen im Kippenabstrom genutzt wurde. Zu-
künftig sollten sowohl Grundwasserströmung als
auch Stofftransportprognosen auf der Basis einer
einheitlichen Modellberechnung erfolgen.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom-
men.
-
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025582_
010
Im Hinblick auf zukünftige Verfahren und kom-
mende Modellbetrachtungen weisen wir bezogen
auf das Reviermodell nachrichtlich auf folgenden
Optimierungsbedarf hin:
• Weiter ist uns im Zuge der kontinuierlichen Mo-
dellprüfung eine Inkonsistenz im Datensatz der
Grundwasserneubildung aufgefallen, dessen Aus-
wirkungen auf die Modellierungsergebnisse z.Z.
noch unsicher sind. Dieser Fehler ist zum Zeit-
punkt der Antragsstellung noch nicht bekannt ge-
wesen. Daher konnte der Antragssteller einer Kor-
rektur nicht nachkommen und es ist in diesem Ver-
fahren dem Antragsstelle r nicht als nachteilig zu
werten.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die genannte Inkonsistenz im Kalibrierungsda-
tensatz konnte von der Bergbautreibenden
nachvollzogen werden. Eine Prüfung nach Kor-
rektur ergab keine relevanten Auswirkungen
auf das S trömungsbild. Das Prognosemodell
ist davon nicht betroffen. Damit ist die Aussa-
gekraft der Prognoseergebnisse nicht einge-
schränkt.
-
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025582_
011
Die Modellergebnisse entsprechen ungeachtet nu-
merischer Fehler, Kalibrierungsunsicherheiten und
weiterem Optimierungsbedarf weitgehend unse-
rem Kenntnisstand. Wir begrüßen außerdem die
Aufnahme der zukünftigen Grundwasserhaltungs-
maßnahmen in der Erftaue als Modellrandbedin-
gung nach Vorgabe des Erftverbandes.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Es wird Zustimmung ausgedrückt und die Stel-
lungnahme wird zur Kenntnis genommen.
-
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025583_
001
Die Füllung des Tagebausees erfolgt mit Wasser
aus dem Rhein, wobei zusätzlich Sümpfungswas-
ser aus den Tagebauseebegleitbrunnen zugeführt
wird. Bei Erreichen des Zielwasserspiegels wer-
den die Brunnen sukzessive außer Betrieb genom-
men. Damit einhergehend ist ein sukzessiver An-
stieg des Grundwassers zu erwarten. Wie in den
Antragsunterlagen beschrieben, ist i m Zuge der
Änderung des Braunkohlenplans des Tagebaus
Hambach gegenüber dem ursprünglichen Plan
nicht von einer negativen Beeinflussung der sümp-
fungsbedingten Auswirkungen auf die Oberflä-
chengewässer und das Grundwasser im WVER -
Einzugsgebiet auszugehen. Die Entwässerung der
überhöhten Innenkippe erfolgt über Gewässer und
Wegeseitengräben sowie Rückhaltebecken und
wird an die bestehenden und außerhalb der Ab-
baugrenzen des Tagebaus liegenden Vorfluter an-
geschlossen. Diese Entwässerungsplanung für die
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genom-
men. Die sümpfungsbedingten Auswirkungen
im Zuständigkeitsgebiet des WVER innerhalb
der Erft-Scholle sind innerhalb der vorgelegten
Unterlagen (siehe Fachbeitrag WRRL) umfas-
send dargelegt. Erheblich nachteilige Auswir-
kungen sind hiernach durch die Änderung des
Vorhabens nicht zu erwarten. Die Entwässe-
rungsplanung der überhöhten Innenkippe ist
Bestandteil des Teils II des Abschlussbetriebs-
plans. Wie richtig dargelegt, liegt dieser noch
nicht final vor, sondern befindet sich in der Er-
stellung.
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
überhöhte Innenkippe ist noch anzufertigen (siehe
Anlage 8.0; S.35).
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025604_
007
Der Bergbautreibende ist verpflichtet, das Einleit-
bauwerk zur Befüllung des Tagebaus als touristi-
schen Anlaufpunkt herzustellen. Dies wird nicht
eindeutig im vorliegenden Entwurf festgelegt. Es
wird lediglich darauf verwiesen, dass „einer touris-
tischen Inszenierung des Einleitprozesses […]
raumplanerisch keine Bedenken entgegen [s te-
hen]“ (S. 132). Die Zuständigkeit für die Umset-
zung der Maßnahme wird nicht beantwortet. Der-
zeit läuft ein gemeinsamer Abstimmungsprozess
mit der Neuland Hambach GmbH und der RWE
Power AG bezüglich einer touristischen Inszenie-
rung. Eine Übernahme der ent stehenden Kosten
sollte jedoch durch den Bergbautreibenden erfol-
gen.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Für die Befüllung des Tagebausees und die
Einleitung des Rheinwassers, das über die
Rheinwassertransportleitung an der Tagebau-
oberkante ankommen wird, m uss ein Einleit-
bauwerk errichtet werden. Die konkrete Pla-
nung sowie auch die Genehmigung des Einleit-
bauwerks werden im Rahmen des Planfeststel-
lungsverfahrens für den Tagebausee behandelt
und erfolgen. Dazu wird es ebenfalls eine Be-
teiligung geben, in dem die genannten Belange
eingebracht werden können. Der Braunkohlen-
plan behandelt raumordnerische Aspekte, von
daher ist die im Braunkohlenplan gewählte For-
mulierung, dass "einer touristischen Inszenie-
rung des Einleitprozesses [...] raumplanerisch
keine Bedenk en entgegen stehen" richtig. Zu-
dem trifft der Braunkohlenplan gemäß §26
LPlG Festlegungen, soweit sie für eine geord-
nete Braunkohlenplanung erforderlich sind.
Über die gewählte Formulierung hinausge-
hende Regelungen sind nicht Gegenstand der
Braunkohlenplanung.
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025604_
012
Im Braunkohlenplan ist verbindlich zu regeln:
- Die Verkürzung des Befüllungszeitraums auf ein
Minimum ist sicherzustellen. 40 Jahre für Garzwei-
ler und Hambach sind angesetzt und sollten einge-
halten werden.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Im Braunkohlenplan wird in Kapitel 4.1.6.2
"Seebefüllung" dazu folgendes Ziel festgelegt:
"Das Restloch ist in möglichst 40 Jahren mit
Wasser, vorwiegend aus dem Rhein, bis zum
Zielwasserstand von +65 m NHN zu fül len. Mit
der Seebefüllung ist möglichst früh, ab dem
Jahr 2030, zu beginnen. Sie ist, soweit dies
ohne nachteilige Auswirkungen auf Natur,
Landschaft, Nutzungen Dritter möglich ist,
möglichst bis zum Jahr 2070 abzuschließen."
Eine Ergänzung des Braunkohlenplans ist nicht
erforderlich.
-
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
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046
S. 102: „Über das Ablaufgewässer am zukünftigen
Ostufer des Tagebausees bei Berrendorf werden
im Mittel 0,7 m³/s Seewasser über die noch auszu-
bauenden Gewässer Wiebach und Winterb ach in
Richtung Erft abgeleitet. […] Für die Sicherung der
Trasse für das Ablaufgewässer des Tagebausees
Hambach wird ein eigenständiges Braunkohlen-
planverfahren durchgeführt.“ - Die Stadt Elsdorf ist
in jedem Falle in diesem gesonderten BKP-Verfah-
ren zu b eteiligen, ebenso wie bei dem Verfahren
zur Rheinwassertransportleitung. Darüber hinaus
fordert die Stadt Elsdorf bereits in den vorbereiten-
den Planungen und Gesprächen konsistent über
die beiden Vorhaben informiert zu werden.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Stadt Elsdorf ist beim Verfahren zum
Braunkohleplan zur Sicherung einer Trasse für
das Ablaufgewässer des Tagebausees Ham-
bach beteiligt.
-
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
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S.104: „Das Restloch ist in möglichst 40 Jahren mit
Wasser, vorwiegend aus dem Rhein, bis zum Ziel-
wasserstand von +65 m NHN zu füllen. Mit der
Seebefüllung ist möglichst früh, ab dem Jahr 2030,
zu beginnen. Sie ist, soweit dies ohne nachteilige
Auswirkungen auf Natur, Landschaft, Nutzungen
Dritter möglich ist, möglichst bis zum Jahr 2070 ab-
zuschließen.“ - Hier ist eine eindeutige Aussage zu
treffen. Das Wort „möglichst“ ist zu streichen.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die Formulierung "möglichst" begründet sich im
Wesentlichen durch den Zeitdruck und Auf ga-
benkomplexität im Zusammenhang mit der
Planfeststellung des Tagebausees und des
Einleitbauwerkes. Nur wenn die Genehmigung
für das Bauwerk und die Herstellung des Tage-
bausees rechtzeitig vorliegt, kann das Einleit-
bauwerk frühzeitig gebaut und für die Einleitung
ab 2030 genutzt werden. Die Antragsunterla-
gen für das wasserrechtliche Planfeststellungs-
verfahren sind derzeit in Erarbeitung. Gleiches
gilt im Ergebnis für die Beendigung der Befül-
lung. Eine Änderung des Braunkohlenplanes
durch die Streichung des Wortes "möglichst" ist
insofern nicht gerechtfertigt.
-
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025604_
048
S. 104. „In einem weiteren Braunkohlenplanver-
fahren wird die raumordnerische Sicherung (einer
- rot) Rheinwassertransportleitung erfolgen.“ - Statt
„einer“ besser „der“
Stellung-
nahme wird
gefolgt.
Dem Änderungsvorschlag wird gefolgt. Insge-
samt wird der Satz jedoch in wie folgt geändert:
"Die raumordnerische Sicherung der Trasse
der Rheinwassertransportleitung ist Gegen-
stand eines weiteren Braunkohlenplanverfah-
rens."
Im Absatz 2 der Erläu-
terung zum Ziel in
Kap. 4.1.6.2 Seebe-
füllung wird der erste
Satz in wie folgt geän-
dert: "Die raumordne-
rische Sicherung der
Trasse der Rheinwas-
sertransportleitung ist
Gegenstand eines
weiteren Braunkoh-
lenplanverfahrens."
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Bezirksregierung Köln
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
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Begründung Änderungsvor-
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Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025604_
049
S. 104: Der Zulauf und Abfluss zur Herstellung des
Tagebausees sind flächensparend umzusetzen.
Hier ist die Stadt Elsdorf stärker in den Planungs -
und Gestaltungsprozess mit einzubeziehen. Die
gesamte Infrastruktur zur Befüllung und Regulie-
rung des Sees befindet sich schließlich auf Elsdor-
fer Stadtgebiet.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Für die Zuleitung des Rheinwassers (Rhein-
wassertransportleitung - RWTL) sowie das spä-
tere Ablaufgewässer des Tagebausees Ham-
bach wurden bzw. werden eigenständige
Braunkohlenplanverfahren durchgeführt. Auf
der Zulassungsebene schließen sich unter an-
derem das Rahmenbetriebsplanverfahren für
die RWTL, das Planfeststellungsverfahren für
den Tagebausee Hambach sow ie entspre-
chende Genehmigungsverfahren für das Ab-
laufgewässer an. Regelungen hierzu sind nicht
Bestandteil des vorliegenden Entwurfs zum
Braunkohlenplan Hambach.
Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass
die Planungen zur RWTL und zum Ablaufge-
wässer auf eine möglichst geringe Flächenin-
anspruchnahme ausgelegt sind. Es werden die
Flächen in Anspruch genommen bzw. raumord-
nerisch gesichert, die für den Bau / die Umset-
zung sowie den anschließenden Betrieb zwin-
gend erforderlich sind. Innerhalb der oben ge-
nannten Verfahren ist die Stadt Elsdorf unter
anderem im Rahmen der Beteiligung der Trä-
ger öffentlicher Belange eingebunden. Der
Wunsch nach einer stärkeren Einbindung wird
ergänzend zur Kenntnis genommen.
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Bezirksregierung Köln
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des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
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Begründung Änderungsvor-
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Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
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050
S. 104: „Das verfügbare Wasser aus dem Rhein
soll so verteilt werden, dass die Tagebauseen
Hambach und Garzweiler (in einem annähernd
gleichen Zeitraum befüllt werden - rot).“ Formulie-
rungsvorschlag: („…beide in einem Zeitraum von
40 Jahren befüllt werden“ -blau)
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
In der Zielformulierung auf Seite 104 ist bereits
enthalten, dass das Restloch (hier Tagebau
Hambach) möglichst in einem Zeitraum von 40
Jahren mit Wasser zu befüllen ist. Dies greift
die nachfolgende Erläuterung ebenfalls auf.
Eine weitergehende Anpassung wird als nicht
erforderlich angesehen.
-
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025604_
051
S. 107: „Sollte wider Erwarten der Seewasserspie-
gel dauerhaft deutlich absinken, sind etwaige Ur-
sachen zu ermitteln, im Bedarf sfall Maßnahmen
einzuleiten und die entsprechenden Maßnahmen-
träger festzulegen.“ - Die Maßnahmenträger soll-
ten für diesen Fall schon heute festgelegt werden.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Grundsätzlich ist nach gutachterlicher Untersu-
chung (IWB, BTU, IfB 2023) nicht davon auszu-
gehen, dass es zu einem dauerhaften Absinken
des Zielwasserspiegels des Tagebausees
Hambach kommt. Dies gilt auch unter Berück-
sichtigung von Klimaszenarien (hier: RCP 8.5).
Langfristig wird der Tagebausee Hambach ei-
nen Vorfluter darstellen, dem das Grundwasser
großräumig zuströmt. Dabei wird der Grund-
wasserzufluss den Verdunstungsverlust des
Tagebausees übersteigen. Jahreszeitliche
Schwankungen des Zielwasserspiegels liegen
im Bereich von mehreren 10er- Zentimetern.
Der Braunkohle nplan kann zum jetzigen Zeit-
punkt keine Aussage dazu treffen, wer im Falle
eines dauerhaften Absinkens des Wasserspie-
gels - nach der Befüllung des Tagebausees -
die Ursachenklärung übernimmt und erforderli-
chenfalls Maßnahmen einzuleiten hätte. So ist
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
heute noch nicht abschließend geklärt oder
festlegbar, wem die Unterhaltung des Sees ob-
liegen wird, nachdem die Rekultivierung voll-
ständig abgeschlossen ist. Nach derzeit gelten-
dem Recht obliegt die Gewässerunterhaltung
grundsätzlich den sondergesetzlichen Wasser-
verbänden, die nach Gesetz oder Satzung die
Gewässerunterhaltung bezogen auf das jewei-
lige Gewässer zur Aufgabe haben. Die Aufga-
benzuweisung kann indes nicht durch den
Braunkohlenplan erfolgen. Zudem spielen die
konkreten Umstände eines dauerhaften Absin-
kens eine Rolle dabei, wem die Ursachenklä-
rung und eventuelle Maßnahmen sinnvoller-
weise aufzuerlegen sein wird. Dies lässt sich
heute nicht abstrakt für jedwede Szenarien re-
geln.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
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057
S. 132: Allgemeiner Abschnitt zur Rheinwasser-
transportleitung: - Die von der Stadt Elsdorf bereits
aufgeführten Belange zur Umsetzung des Vorha-
bens der Rheinwassertransportleitung (Stellung-
nahme aus dem Jahr 2023) sollten in jedem Falle
Berücksichtigung fi nden und mit dem Braunkoh-
lenplan verschnitten werden. Die Stellungnahme
der Stadt Elsdorf zur RWTL ist in den Anlagen ein-
sehbar. - Im Kern muss gewährleistet werden,
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die hier angesprochenen Belange richten sich
an das Verfahren Rheinwassertransportleitung,
in dem diese bereits berücksichtigt worden, und
nicht an den Braunkohlenplan für den Tagebau
Hambach. Im Braunkohlenplanverfahren
Rheinwassertransportleitung ist das Öffentlich-
keitsbeteiligungsverfahren abgeschlossen und
am 27.10.2023 vom Braunkohlenausschuss
ein Feststellungsbeschluss gefasst worden.
Darüber hinaus wird noch ein bergrechtliches
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Bezirksregierung Köln
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
dass mit dem der RWTL vorhandene gut funktio-
nierende touristische Strukturen nach der baul i-
chen Inanspruchnahme wiederhergestellt, bzw. er-
neuert werden.
Rahmenbetriebsplanverfahren durchgeführt
werden, in dem eine weitere Öffentlichkeitsbe-
teiligung (mit der weiteren Möglichkeit zur Dar-
stellung der Belange) stattfinden wird.
Zur weiteren Erläuterung wird darauf hingewie-
sen, dass das Braunkohlenplanverfahren
Rheinwassertransportleitung im Sinne von § 7
Abs. 4 ROG im Rahmen der Entwicklung des
vorliegenden Braunkohlenplanentwurfs zum
Tagebau Hambach berücksichtigt worden ist
(vgl. insbes. S. 10 der Umweltprüfung - als Teil
B dem Braunkohlenplanentwurf beigefügt - und
S. 39 der Angaben zur Umweltprüfung, dort un-
ter 1.2.5).
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
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058
S. 132: „Einer Nutzung gleichzeitig als Energieer-
zeugungsanlage sowie einer touristischen Insze-
nierung des Einleitprozes ses stehen raumplane-
risch keine Bedenken entgegen.“ - Formulierungs-
vorschlag: („Einer Nutzung gleichzeitig als Ener-
gieerzeugungsanlage sowie einer touristischen In-
szenierung des Einleitprozesses unmittelbar an
dem sich auf dem Böschungsbereich befindlichen
Einleitbauwerk stehen auch bereits während der
Seebefüllung im Zuge einer Zwischennutzung -
blau) raumplanerisch keine Bedenken entgegen.“
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Eine konkretisierende Planung zur Inszenie-
rung des Einleitbauwerks ist nicht Gege nstand
der Braunkohlenplanung. Die Zustimmung zu
einer touristischen Inszenierung im Böschungs-
bereich und im Bereich des dort anzulegenden
Einleitbauwerks obliegt der Bergverwaltung als
zuständige Aufsichtsbehörde.
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
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S. 132: Zwischennutzungen: „Die Freigabe kann
aus Sicherheitsgründen (jederzeit - rot) einge-
schränkt oder widerrufen werden.“ - Einmal geneh-
migte Strukturen sollten uneingeschränkt erhalten
bleiben und nicht jederzeit wiederrufen werden
können. Eine begründete Darlegung der Notwen-
digkeit ist auf jeden Fall erforderlich.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die hier dargestellten Einschränkungen sowie
der Widerruf der Nutzbarkeit von Böschungs-
bereichen in der Phase der Seebefüllung sind
im Braunkoh lenplan mit dem Zusatz "aus Si-
cherheitsgründen" eindeutig hinsichtlich einer
unbestrittenen Notwendigkeit beschrieben und
begründet. Eine Ergänzung im Braunkohlen-
plan ist dazu nicht erforderlich. Zuständig und
Entscheidungsträger ist hier die Bergverwal-
tung (Bezirksregierung Arnsberg) als Aufsichts-
behörde für den Bergbau und die Wiedernutz-
barmachung des Tagebaus.
-
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
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S. 133: „Vor Elsdorf soll die Oberflächengestaltung
unter Beachtung bergsicherheitlicher Anforderun-
gen möglichst so erfolgen, dass die Grundlagen für
eine spätere (städtebauliche In -Wertsetzung - rot)
gegeben sind.“ - Der Begriff der „städtebauliche In-
wertsetzung“ ist nicht optimal und demnach zu
streichen. Es wird die Verwendung des Begriffs
„Bebauung“ oder „Errichtung städtebaulicher
Strukturen“ auf dem Hafenbalkon empfohlen. Der
Hafenbalkon sollte hier namentlich erwähnt wer-
den. - Zudem ist zu überlegen, ob der gesamte Ab-
satz eher in ein anderes Kapital verschoben wer-
den sollte, da es sich hierbei vorrangig nicht um ein
Vorhaben in der Zwischennutzung handelt.
Stellung-
nahme wird
teilweise ge-
folgt.
Zum besseren Verständnis wird folgende Än-
derungen im Braunkohlenplan vorgenommen:
"Vor Elsdorf soll die Oberflächengestaltung un-
ter Beachtung bergsicherheitlicher Anforderun-
gen möglichst so erfolgen, dass die Grundlagen
für eine spätere städtebauliche "Entwicklung
(Seequartier/Hafenbalkon vor Elsdorf)" gege-
ben sind (vgl. Erläuterungskarte 2A „Nutzungs-
schwerpunkte“).
Der genannte Absatz befindet sich in den Er-
läuterungen zum Ziel des Kapitels "6.3 Tage-
bausee". Da die Entwicklung des Hafenbalkons
im Bereich der Wellenschlagzone erfolgt und
diese Bestandteil des Tagebausees ist, wird die
Der Absatz 10 der Er-
läuterung zum Ziel in
Kap. 6.3 Tagebausee
wird wie folgt geän-
dert: "Vor Elsdorf soll
die Oberflächenge-
staltung unter Beach-
tung bergsicherheitli-
cher Anforderungen
möglichst so erfolgen,
dass di e Grundlagen
für eine spätere städ-
tebauliche Entwick-
lung (Seequartier/Ha-
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Textstelle als richtig empfunden, eine Verschie-
bung ist nicht erforderlich.
fenbalkon vor Els-
dorf) gegeben sind
(vgl. Erläuterungs-
karte 2A „Nutzungs-
schwerpunkte“). "
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025604_
061
S. 133 - 134: „Vor Elsdorf soll die Oberflächenge-
staltung unter Beachtung bergsicherheitlicher An-
forderungen möglichst so erfolgen, dass die
Grundlagen für eine spätere städtebauliche In -
Wertsetzung gegeben sind (vgl. Erläuterungskarte
2A „Nutzungsschwerpu nkte“). Soweit ein solches
Vorhaben dem Anlegen einer Wellenschlagzone
entgegensteht, ist dies bei der Oberflächengestal-
tung durch die Bergbautreibende zu berücksichti-
gen. Die erforderlichen Maßnahmen zur Bö-
schungssicherung sind dann mit der städtebauli-
chen In-Wertsetzung durch den jeweiligen Vorha-
benträger unter Einbindung der Bergaufsicht um-
zusetzen. Soweit die vorgesehenen städtebauli-
chen Vorhaben absehbar vor Anstieg des Wasser-
spiegels in diesen Bereich nicht umgesetzt wer-
den, hat die Bergbautreibende r echtzeitig vorher
die Wellenschlagszone noch herzurichten. Erfor-
derliches Material ist hierfür vorzuhalten. Während
des Befüllvorgangs sollen auf der für eine spätere
städtebauliche Entwicklung vorgesehenen Fläche
vor Elsdorf diverse Zwischennutzungen ermöglicht
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine
Konkretisierung muss im Rahmen des Ab-
schlussbetriebsplans erfolgen.
-
- 375 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
werden.“ - Hierbei handelt es sich um technische
Detailfragen, die nur der Bergbautreibende vollum-
fänglich beantworten kann. - Auch hier ist erneut
auf das Vorhaben des Hafenbalkons zu verweisen
und seine Sicherstellung in der technischen Um-
setzung. Die Stadt Elsdorf erwartet, dass in Zu-
sammenarbeit mit der RWE Power AG alle erfor-
derlichen Maßnahmen zur Herstellung des Bal-
kons getroffen und eingeleitet werden.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025604_
062
S. 134: „Beispielweise vor Niederzier ist die Errich-
tung einer solchen Photovoltaikanlage außerhalb
der Seefläche als Zwischennutzung vorgesehen
(siehe Erläuterungskarte 2B „Zwischennutzung“).“
- An dieser Stelle sollte beispielhaft auch auf Els-
dorf verwiesen werden.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die Ergänzung eines weiteren Beispiels ist an
dieser Stelle nicht erforderlich und nicht zweck-
dienlich. Es würde nicht zum besseren Ver-
ständnis beitragen oder höhere Verbindlichkei-
ten mit sich bringen. Das Beispiel Niederzier
bietet sich an, da hier eine PV -Anlage außer-
halb der Seefläche (Tagebauseemulde) errich-
tet werden soll. Eine solche Planung exi stiert
für Elsdorf bislang nicht. Zudem werden in der
Erläuterungskarte 2B auch Potentialflächen für
Erneuerbare Energien vor Elsdorf berücksich-
tigt.
-
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025604_
063
S. 135 „Die kommunalen Planungsträger sehen
Bedarf für bauliche Entwicklungen im Randbereich
des Tagebausees. Es ist im (Bedarfsfall - rot) Auf-
gabe und Entscheidung der Regionalplanung, eine
Stellung-
nahme wird
gefolgt.
Der Anmerkung wird gefolgt und der Einschub
"im Bedarfsfall" wird gestrichen.
Im letzten Absatz der
Erläuterung zum Ziel
in Kap. 6.3 Tagebau-
see wird im zweiten
Satz der Einschub "im
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
solche Entwicklung zu ermöglichen.“ - Insbeson-
dere vor Elsdorf wird ein Heranrücken an den See
durch die optimalen Bedingungen und die einzig-
artige Lage angestrebt. Demnach ist nicht von ei-
nem „Bedarfsfall“ zu sprechen. Der Begriff sollte
an dieser Stelle entfernt werden, da es sich um
eine festgelegte, anzustrebende Entwicklung han-
delt.
Bedarfsfall" gestri-
chen u nd lautet nun:
"Es ist Aufgabe und
Entscheidung der Re-
gionalplanung, eine
solche Entwicklung zu
ermöglichen."
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025604_
067
S. 7: „Maximalhöhen von + 65,3 m NHN sind bei
extremen Niederschlagsereignissen möglich.“ -
Elsdorf b efindet sich auf einer Höhe von 76 m
NHN. Mit Blick auf die hier festgelegten Maximal-
höhen ist die Vermeidung von Überschwem-
mungsgebieten sicherzustellen.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Mit Blick auf die Höhenlage von Elsdorf bei rd.
+76 m NHN l assen sich keine durch die
Schwankungen des Zielwasserspiegels des
Tagebausees Hambach in Höhe von maximal
+65,3 m NHN induzierten Veränderungen von
Überschwemmungsgebieten der Stadt Elsdorf
erkennen. Weitergehender Untersuchungs - o-
der Handlungsbedarf ergi bt sich hieraus dem-
nach nicht.
-
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025604_
072
Zusammenfassung und Kernaussagen: 4. Sowohl
der Seezulauf als auch der Seeabfluss zur Herstel-
lung des Tagebausees sind flächensparend umzu-
setzen. Hier ist die Stadt Elsdorf unmittelbar in den
Planungs- und Gestaltungsprozess mit einzube-
ziehen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund,
dass sich die gesamte Infrastruktur zur Befüllung
und Regulierung des Sees ausschließlich auf Els-
dorfer Stadtgebiet befindet.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Für den Seezulauf wird mit der Rheinwasser-
transportleitung und dem entsprechenden
Braunkohlenplan bereits eine raumordnerische
Festlegung getroffen. Die Einleitung wird im
Rahmen des Planfest stellungsverfahrens für
den Tagebausee Hambach behandelt und ba-
siert auf den technischen Anforderungen zur
Einleitung des Wassers. Die raumordnerische
-
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Sicherung für den Ablauf des Tagebausees
Hambach wird in einem separaten Braunkoh-
lenplanverfahren behande lt. Dieser Braunkoh-
lenplanentwurf wird voraussichtlich im Sommer
2024 dem Braunkohlenausschuss vorgelegt.
Anschließend wird es eine Beteiligung geben.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025605_
003
Es ist fahrlässig, das Hambacher Loch mit Rhein-
wasser zu verfüllen, es wird ohne weitere Aufarbei-
tung des Wassers einen biologisch toten See ge-
ben, dieser Zustand wird durch Verdunstung und
damit verbundene Konzentrierung von Schadstof-
fen noch verstärkt.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Das entnommene Rheinwass er wird verschie-
denen Nutzungszwecken zugeführt (Befüllung
Tagebausee Hambach, Befüllung Tagebausee
Garzweiler, Versorgung verschiedener Feucht-
gebiete und Oberflächengewässer). Die ab-
schließende Bewertung der Rheinwassergüte
erfolgt daher in Abhängigkeit der späteren Ver-
wendung des Rheinwassers in eigenständigen
wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren (in
Bezug auf die Befüllung der Tagebauseen sind
dies die Verfahren zur Herstellung der Tage-
bauseen) und nicht im hiesigen Braunkohlen-
planänderungsverfahrens Hambach. Die
grundsätzliche Verwendbarkeit des Rheinwas-
sers wurde zuletzt durch den "Rheinwassergü-
tebericht" (Stand 08.11.2022) in den wesentli-
chen Aussagen erneut bestätigt. Sie ist über-
dies Teil eines umfangreichen Monitorings mit
-
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Bezirksregierung Köln
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
einem ganzheitlichen An satz, in dem die Eig-
nung des Rheinwassers fortlaufend behandelt
wird.
Zur weiteren Erläuterung wird darauf hingewie-
sen, dass im Rahmen des limnologischen Prog-
nosegutachten für den Tagebausee Hambach
(s. Anlage 9) verschiedenste Prozesse wie Ak-
kumulation und Adsorptionsprozesse im See
berücksichtigt werden. Das Gutachten kommt
zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen ge-
geben sind, dass sich der Tagebausee Ham-
bach zu einem ökologisch wertvollen, in Mittel-
europa seltenen Klarwassersee entwickelt, der
eine ho he Attraktivität für Freizeitnutzungen
entfaltet.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
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004
Durch den zunehmenden Klimawandel wird nicht
genug Rheinwasser zur Verfügung stehen, um das
Loch in 40 Jahren zu füllen.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die Folgen der Wasserentnahme aus dem
Rhein und die Auswirkungen des Klimawandels
wurden bereits in dem Braunkohlenplanände-
rungsverfahren "Garzweiler II, Sachlicher Teil-
plan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwas-
sertransportleitung" und der damit verbund e-
nen UVP im Altverfahren geprüft: "Die durch die
Wasserentnahme zu erwartenden Wasserspie-
gellagenänderungen haben keine nachteiligen
-
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Bezirksregierung Köln
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Auswirkungen auf das Ziel der Erreichung ei-
nes guten ökologischen Zustandes des Fließ-
gewässers Rhein. Auch eine Verschärfun g der
Niedrigwassersituationen am Niederrhein
durch die vorgesehenen Entnahmemengen ist
nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwar-
ten. Diese Aussage basiert auf Auswertungen
insbesondere des Klimamodells REMO (MAX -
PLANCK-INSTITUT ET AL. 2009 und 2014),
welches für den Abfluss des Rheins unter Be-
rücksichtigung zukünftiger Klimaveränderun-
gen im Winter zunehmende Abflussmengen
aufgrund deutlich zunehmender Winternieder-
schläge prognostiziert, während in den Som-
mermonaten nahezu unveränderte Abflussver-
hältnisse abzusehen sind. Besonders im Som-
mer speist sich der Niederrhein in regenarmen
Zeiten aus dem Grundwasserzufluss. Dieser
Speicher füllt sich in den zunehmend nieder-
schlagsreicheren Winterhalbjahren stärker auf,
so dass es durch die puffernde Wirkung ten-
denziell zu einer Abminderung von Niedrigwas-
serextremen kommt." Auch nach aktuellen Er-
kenntnissen gibt es hiervon keine abweichende
Bewertungsgrundlage, sodass sich die vorge-
sehene Entnahmemenge für die Befüllung der
Tagebauseen sowie der Bereitstellung von Er-
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Bezirksregierung Köln
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
satz-, Ausgleichs - und Ökowasser auch zu-
künftig – unter Berücksichtigung von klimabe-
dingten Abflussveränderungen im Rhein – rea-
lisieren lässt.
Unter Berücksichtigung der Aspekte der Schiff-
fahrt in Abstimmung mit der Generaldirektion
Wasserstraßen und Schifffahrt als zentrale
Bundesbehörde der Wasserstraßen - und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes wurde das
gestaffelte Entnahmekonzept aus dem Altver-
fahren auf die neue Anlagenkonfiguration an-
gepasst. Das neue Entnahmekonzept sieht -
abhängig vom Rheinwasserstand - eine gestaf-
felte Entnahme vor. Das heißt bei niedrigen
Wasserständen im Rhein wird weniger und bei
höheren Wasserständen mehr Wasser ent-
nommen. Durch das Entnahmekonzept liegt die
Absenkung bei der höchsten vorgesehenen
Entnahmemenge bei höchstens 2,4 Zentime-
tern. Bei Niedrigwasser ist die Entnahme so ge-
ring, dass der Pegel lediglich 4 Millimeter gerin-
ger ist. Dies geben auch die Beschlüsse der
Zentralen Kommission für die Rheinschifffahrt
wieder. Aus diesen ergibt sich, dass bei einer
Pegelabsenkung von weniger als einem Zenti-
meter bei Niedrigwasser keine Beeinträchtigun-
gen der Rheinschifffahrt zu erwarten sind. Auch
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Bezirksregierung Köln
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
durch dieses gestaffelten Entnahmekonzept
wird einer Verschärfung von Niedrigwassersitu-
ationen im Rhein verhindert.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025644_
006
Hinsichtlich der hydraulischen Dimensionierung
der Gräben, Gewässer sowie der Bemessung und
Anordnung der Regenrückhaltebecken, sollte mit
Blick auf das Ereignis im Juli 2021 ein schadloser
Ablauf eines Hochwasserereignisses ( HQextrem)
gewährleistet werden können. Das gilt insbeson-
dere für die Gewässer im Bereich der überhöhten
Innenkippe.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die Entwässerungsplanung der überhöhten In-
nenkippe ist Bestandteil des Teil II des Ab-
schlussbetriebsplans. Im Rahmen dessen wer-
den die Grundlagen für die hydraulische Be-
messung und Anordnung der Gräben und
Rückhaltebecken geprüft und abgestimmt. Eine
Festlegung zur zu heranzuziehenden Bemes-
sungsgrundlage, wie hier angeregt in Höhe von
HQextrem, ist nicht Gegenstand des Braunkoh-
lenplanänderungsverfahrens, sondern ist im
Detail Bestandteil der Entwässerungsplanung
des Teils II des Abschlussbetriebsplans. Zulas-
sungsbehörde ist hierfür ihr Haus und somit bei
der technischen Planung federführend einge-
bunden.
-
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025645_
001
Currenta ist Managerin und Betreiberin der drei
CHEMPARK-Standorte in Dormagen, Leverkusen
und Krefeld-Uerdingen. Currenta ist in ihrer Funk-
tion als Betreiberin des CHEMPARK u. a. Betrei-
berin von (Trink -)Wassergewinnungsanlagen,
Klär- und Verbrennungsanlagen, Kraftwerken,
Ver- und Entsorgungsnetzen, Häfen, Eisen-
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Es werden keine Einwände vorgebracht. Die
Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
-
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Bezirksregierung Köln
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
bahninfrastrukturen, Deponien sowie von Trans-
portfernleitungssystemen. Sie stellt somit die Ver-
sorgung der dort ansässigen produzierenden Be-
triebe und Dien stleister sowie die Entsorgung si-
cher. Eine Sicherung dieses Bestandes und der
Entwicklungsfähigkeit der Standorte sowie die Si-
cherstellung der Versorgung des CHEMPARK ha-
ben für die Currenta sowie die dort ansässigen,
vielzähligen Unternehmen höchste Prior ität. Cur-
renta produziert konkret im Wasserwerk Tannen-
busch Trinkwasser zur Versorgung des CHEMP-
ARK Dormagen. Das Einzugsgebiet der Trinkwas-
sergewinnung Tannenbusch erstreckt sich von
den im (zum Dormagener Stadtgebiet gehören-
den) Waldgebiet “Tannenbusch” gelegenen Ge-
winnungsbrunnen in Richtung Westen bzw. Süd-
westen. Diese Trinkwassergewinnung der Cur-
renta muss langfristig sichergestellt werden. Nach
dem ausgelegten Entwurf der Änderung des
Braunkohlenplans „Teilplan 12/1 – Hambach – Ab-
bau- und Außenhaldenf läche des Tagebaues
Hambach“ (Entwurf Stand: Oktober 2023) werden
wasserwirtschaftliche Ziele für die Zeit nach Been-
digung des Braunkohlentagebaus festgelegt. Dazu
gehört die Befüllung des Tagebaus mit Rheinwas-
ser (Nr. 4.1.6.2, Ziel), das über die Rheinwas ser-
transportleitung eingespeist wird.
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Bezirksregierung Köln
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025645_
002
Durch den Ablauf des Tagebausees dürfen kein e
erheblichen Beeinträchtigungen an weiterführen-
den Gewässern oder damit zusammenhängenden
Auenbereichen oder Feuchtgebieten eintreten (Nr.
4.1.6.1 Ziel 2).
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Wie im Braunkohlenplan dargelegt ist eine er-
hebliche Beei nträchtigung des Ablaufgewäs-
sers und dessen Auenbereich sowie der Erft
durch die Beschaffenheit des aus dem See ab-
fließenden Wassers gemäß vorliegender Prü-
fungen nicht zu erwarten. Detaillierte Betrach-
tungen zu den Auswirkungen des Ablaufge-
wässers sind Bestandteil des Braunkohlenplan-
verfahrens zur Sicherung der Trasse für das
Ablaufgewässer. Dieses Braunkohlenplanver-
fahren läuft aktuell.
-
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025645_
003
Die Herstellung des Tagebausees und seine Ent-
wicklung in güte- und mengenmäßiger Hinsicht soll
einem Monitoring unterworfen werden. Sich aus
dem Monitoring ergebende Maßnahmen sind um-
zusetzen (Nr. 4.1.6.4 Ziel).
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Wie aus den Erläuterungen zur o.g. Zielformu-
lierung hervor geht, werd en geforderte Maß-
nahmen zur Herstellung des Tagebausees
Hambach und das Überwachungsprogramm
für den See innerhalb des Monitorings für den
Tagebau Hambach integriert. Beim Monitoring
für den Tagebau Hambach handelt es sich um
ein behördlich auferlegtes Monitoring.
Eine Änderung oder Ergänzung des Braunkoh-
lenplans ist nicht erforderlich.
-
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025645_
004
Es fehlt eine Regelung, wer etwaig erforderliche
Maßnahmen durchzuführen und zu finanzieren
hat. Derzeit liegen uns keine Kenn tnisse darüber
vor, ob und inwiefern die Wassergewinnung im
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Entgegen der Forderung der Einwendung kann
der BKP Hambach keine individuellen oder
übergeordneten Kostentragungsregelungen
treffen, da sich diese nicht auf raumordnerische
-
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Bezirksregierung Köln
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des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Trinkwasserwerk Tannenbusch zukünftig durch
eine Versickerung von Rheinwasser anstelle von
Sümpfungswasser beeinflusst wird. Da wir eventu-
elle Auswirkungen auf die Zusammensetzung des
geförderten Rohwassers aktuell nicht ausschlie-
ßen können, möchten wir darauf hinweisen, dass
seitens der Bezirksregierung sicherzustellen ist,
dass evtl. durch einen erhöhten Aufbereitungsauf-
wand verursachte Kosten vom Vorhabenträger
RWE zu tragen sind. So betonte die Generalan-
wältin Laila Medina in ihren Schlussanträgen vom
2. März 2023 in der Rechtssache C ‑723/21 (Stadt
Frankfurt (Oder), FWA Frankfurter Wasser - und
Abwassergesellschaft mbH gegen Landesamt für
Bergbau, Geologie und Rohstoffe), in der es um
einen Planf eststellungsbeschluss zur Herstellung
des größten künstlichen Sees in Deutschland ging,
dass Beeinträchtigungen von für die Trinkwasser-
gewinnung genutzten Wasserkörpern zwingend
vor der Genehmigung eines Vorhabens zu prüfen
sind. Im Rahmen einer Interessen abwägung kann
ein Vorhaben zwar dennoch zugelassen werden,
dies erfordert jedoch unter anderem, dass es ein
Bündel notwendiger Maßnahmen enthält, mit dem
sichergestellt wird, dass die Einhaltung der Trink-
wasserrichtlinie nicht beeinträchtigt wird (vgl.
Schlussanträge der Generalanwältin vom
Belange beziehen. Die gewünschten Regelun-
gen liegen damit auch außerhalb der Rege-
lungsbefugnis des Braunkohlenausschusses.
Auswirkungen auf die Wassergewinnung im
Trinkwasserwerk Tannenbusch, welches sich
im Nahbereich des Rheins bei Dormagen befin-
det, sind insbesondere auch aufgrund der Ent-
fernung nach aktuellem Kenntnisstand durch
die Herstellung des Tagebausees Hambach
nicht wahrscheinlich. Im Fachbeitrag Wasser-
rahmenrichtlinie (Anlage 7a) wird fachgut-
achterlich dargelegt, dass das Rheinwasser
grundsätzlich für die Befüllung des Tagebaus-
ses und die daraus resultierende Infiltration i n
die anliegenden GWK geeignet ist. Detailbe-
trachtungen zu den Auswirkungen (auch auf
Entnahmen Dritter) erfolgen im Rahmen des
Planfeststellungsverfahrens zur Herstellung
des Tagebausees.
Soweit sich die Einwendung auf das Vorlage-
verfahren beim EuGH C -723/21 bezieht ist da-
rauf hinzuweisen, dass es sich bei einem Plan-
feststellungsverfahren um ein gesondertes Ver-
fahren handelt, dass vom Braunkohleplan un-
abhängig ist. Maßstäbe die ggf. durch die
Schlussanträge der Generalanwältin gesetzt
- 385 -
Bezirksregierung Köln
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
02.03.2023, C -723/21, Celex -Nr. 62021CC0723,
Rn. 123, 137 und 148).
Zu einer Entscheidung des Europäischen Ge-
richtshofs kam es nicht, da sich die Parteien au-
ßergerichtlich einigten, dass sich die dortige Berg-
baubetreibende an den Kosten für den Ausbau
und die Ertüchtigung des betroffenen Wasser-
werks beteiligte (vgl.
https://www.leag.de/de/news/details/wasser-streit-
um-cottbuser-ostseeist-aussergerichtlich-beige-
legt/). In diesem Zusammenhang verweisen wir
auch auf den Beschluss der Landesregierung vom
19. September 2023 „Leitentscheidung 2023: Mei-
lenstein für den Klimaschutz, Stärkung der Versor-
gungssicherheit und Klarheit für die Menschen in
der Region“, S.18 f, der bei der beabsichtigten Än-
derung des Braun kohlenplans zu beachten ist.
Dort wird – unter Verweis auf den Rheinwassergü-
tebericht zum Monitoring von Garzweiler II aus No-
vember 2022 – ausgeführt, dass das Rheinwasser
nach heutigen Erkenntnissen für die Wasserver-
sorgung geeignet sei, aber mit Blick auf Schutzgü-
ter, zu denen insbesondere das Trinkwasser ge-
höre, weitere Untersuchungen, Maßnahmen und
Sicherheitsvorkehrungen erforderlich seien.
wurden - wobei die Sc hlussanträge der Gene-
ralanwaltschaft beim EuGH rechtlich nicht ver-
bindlich sind - sind nicht auf das Braunkohle-
planverfahren übertragbar. Vielmehr kann die
Auferlegung der Kosten eines erhöhten Aufbe-
reitungsaufwandes als Inhalts -und Nebenbe-
stimmung im wass erbehördlichen Erlaubnis -,
Bewilligungs- oder Planfeststellungsverfahren
nach den §§ 8 ff., 67 ff. WHG (vgl. Reinhardt,
UPR 2023, 288-294) jedoch nicht im Braunkoh-
leplan erfolgen.
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Bezirksregierung Köln
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
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005
Die Leitentscheidung 2023 häl t außerdem fest,
dass die Qualität des Rheinwassers den europäi-
schen und deutschen wasserrechtlichen Vorschrif-
ten entsprechen muss, u. a. auch der Trinkwasser-
richtlinie (EU) 2020/2184 vom 16. Dezember 2020.
Derzeit werden der Leitentscheidung 2023 zufolge
im Rahmen gutachterlicher Untersuchungen Fra-
gen zur Mobilität und zum Rückhalt ausgewählter
Spurenstoffe im Grundwasserleiter bzw. bei einer
technischen Aufbereitung geklärt. Die Rheinwas-
sergüte und die nachlaufende Sümpfung sollen
demnach im wasserrechtli chen Verfahren weiter
untersucht und geregelt werden. Ausdrücklich hält
die Leitentscheidung 2023 fest: „Die Bergbautrei-
bende hat Maßnahmen für verwendungsgerechtes
Rheinwasser zu treffen.“ Daraus schließen wir,
dass die z. B. für die Trinkwassergewinnung not-
wendigen Kosten, wie etwa zusätzliche Reini-
gungsstufen oder Vorbehandlungsanlagen, für die
eigene Verwendung oder Wassergewinnung an-
derer Betreiber durch den Bergbautreibenden ge-
tragen werden sollen, dies unterstreicht unsere ge-
schilderte Sichtweise. Di e Einhaltung dieser Vor-
gabe hat die Bezirksregierung sicherzustellen. Bis-
lang wird in dem ausgelegten Entwurf für die Än-
derung des Braunkohlenplans im Ziel zu Nr.
4.1.6.4 nur geregelt, dass bei Beeinträchtigungen
Abhilfemaßnahmen zu ergreifen sind, aber ni cht
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Das entnommene Rheinwasser wird verschie-
denen Nutzungszwecken zugeführt, die Wirk-
pfad- und schutzgutbezogen unterschiedliche
Qualitätsanforderungen mit sich bringen. Eine
abschließende Bewertung der Rheinwasser-
güte erfolgt daher in Abhängigkeit des Verwen-
dungszwecks in den eigenständigen wasser-
rechtlichen Genehmigungsverfahren. Für den
Tagebausee Hambach ist dies das Planfest-
stellungsverfahren. Eine pauschalierte Festle-
gung innerhalb des Braunkohlenplans Ham-
bach zu einer möglichen Aufbe reitung des
Rheinwassers kann demnach nicht erfolgen.
Sofern erforderlich sind geeignete Maßnahmen
unter Berücksichtigung der jeweiligen Verwen-
dung und des Schutzgutes in den nachfolgen-
den Fachzulassungsverfahren zu adressieren.
Zudem ist es nicht Aufgab e des Braunkohlen-
planänderungsverfahren, einzelne oder auch
übergeordnete Kostentragungsregelungen zu
treffen. Die gewünschten Regelungen betreffen
keine raumordnerischen Belange, weshalb im
Braunkohlenplanänderungsverfahren auch
keine Festlegungen außerha lb der Raumord-
nung getroffen werden. Die geforderte Zielbe-
stimmung wird daher nicht übernommen.
-
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
von wem diese Abhilfemaßnahmen durchzuführen
bzw. von wem die ggf. erforderlichen Kosten dafür
zu tragen sind. Wir fordern daher die Aufnahme ei-
ner Regelung der Kostentragung jedweder Investi-
tionen oder höheren sonstigen Aufwänden in den
o.g. Braunkohlenplan zu Lasten RWE. Dies ist zur
Klarstellung bereits auf der Ebene der beabsichtig-
ten Änderung des Braunkohlenplans eindeutig als
Ziel festzulegen, damit dies in den folgenden Ver-
waltungsverfahren entsprechend beachtet und
umgesetzt wird.
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der in
der Stellungnahme angeführten Aussage der
Leitentscheidung 2023, dass die "Bergbautrei-
bende (...) Maßnahmen fü r verwendungsge-
rechtes Rheinwasser zu treffen [hat]" (s. Seite
19, LE2023). So sieht diese Aussage weder
eine allgemeine Qualitätsanforderung vor, son-
dern stellt gerade auf die jeweilige Verwendung
ab, noch weist sie eine Regelung dem Braun-
kohlenplanänderungsverfahren zu. Im Gegen-
teil erkennt der in der Leitentscheidung davor-
stehende Satz gerade an, dass "[d]ie Rhein-
wassergüte und die nachlaufende Sümpfung
(...) im wasserrechtlichen Verfahren weiter un-
tersucht und geregelt [werden] und (...) Gegen-
stand von fortlaufenden Betrachtungen des
Monitorings Garzweiler [sind]". Hieraus und
aus dem Gesamtzusammenhang des Ab-
schnittes wird auch deutlich, dass die Aussa-
gen vorwiegend im Zusammenhang mit der In-
filtration von Rheinwasser im Nordraum zur
Versorgung von Feuchtgebieten formuliert wor-
den sind. In dem von der Einwendung intendier-
ten Sinne ist ihr daher nichts zu entnehmen.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025646_
007
7. Der wiederholt im Umweltbericht (Ziff. 6.6.1.1)
aufgestellten Behauptung, dass ursächlich f ür die
Stellung-
nahme wird
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom-
men. Änderungen für den Braunkohlenplan
Hambach ergeben sich nicht.
-
- 388 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
hohe Nitratbelastung zahlreicher Grundwasserkör-
per die intensive landwirtschaftliche Nutzung sei,
wird widersprochen. Die Aussage blendet vollstän-
dig aus, dass hohe Nitratgehalte auch andere Ur-
sachen haben kann, wie z.B. menschliche Aus-
scheidungen u nd/oder marode Abwasserkanäle.
Die ordnungsgemäß ausgeübte Landwirtschaft
stellt zudem sicher, dass eine übermäßige Nitrat-
belastung des Grundwassers nicht erfolgt.
zur Kenntnis
genommen.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025650_
002
Industrielles Abwasser
Im Rahmen des zurzeit laufenden wasserrechtli-
chen Erlaubnisverfahrens zur Einleitung von Be-
triebs-, Kühl- und Niederschlagswasser des RWE-
Kraftwerks Niederaußem in den Gillbach wird the-
matisiert, dass das Gewässer vor der Bergbautä-
tigkeit und Tagebau -Sümpfung in Bereichen des
Mittel- und Unterlaufs Grundwasseranschluss
hatte.
Infolge der nun für das Jahr 2030 festgelegten Be-
endigung der Kohleverstromung wird die Kühlwas-
sereinleitung des Kraftwerks in den Gillbach suk-
zessive heruntergefahren werden, sodass das Ge-
wässer im Oberlauf über keine kontinuierliche
Wasserführung mehr verfügen wird.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Verwendung des Rheinwassers dient der
Befüllung der Restseen Hambach und Garz-
weiler und wird als Ersatz-, Ausgleichs - und
Ökowassers, zum Beispiel auch für den Erhalt
eines Gewässers verw endet. Die Festlegung
einer möglicherweise notwendigen Verwen-
dung eines Teils des Wassers zur Stützung des
Gillbaches erfolgt jedoch in Verfahren auf der
nachgeordneten Planungs - und Zulassungs-
ebene. Diese Verfahren werden federführend
von der BR Arnsberg durchgeführt. Im Zusam-
menhang mit diesen Verfahren ist das Dezernat
54 mit beteiligt und kann eine aus wasserwirt-
schaftlicher Sicht detaillierte Prüfung und Be-
wertung durchführen sowie eine Stellung-
nahme mit ggf. Nachforderungen, Überarbei-
-
- 389 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Mit Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen und
Wiederauffüllung der Grundwasserbestände wird
sich jedoch langfristig der natürliche Grundwasser-
anschluss des Gillbach im Mittel - und Unterlauf
des Gewässers wiedereinstellen können. Hier soll
für die Zeit bis zum Erreichen des Zielzustands des
Grundwasserspiegels eine in diesen Gewässerbe-
reichen –etwa ab Ortslage Hückelhoven -Rheidt-
erforderliche Stützung des Gillbach mit Rhein-
wassser aus der Rheinwassertransportleitung vor-
genommen werden.
Die Wassermenge, die für die Hambach-Seebefül-
lung durch die Rhe inwassertransportleitung zur
Verfügung steht, wird sich entsprechend der nöti-
gen Volumina für die Gillbach-Versorgung reduzie-
ren müssen.
Ich bitte diesen Sachverhalt im Aufstellungsverfah-
ren zur Änderung des Braunkohlenplans zu be-
rücksichtigen und in die Unterlagen aufzunehmen.
tungsbedarf und Ergänzungsbedarf zu den ent-
sprechenden Fachgutachten bzw. Antragsun-
terlagen einreichen.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025650_
004
Gütestelle Oberflächengewässer/WRRL
Die Unterlagen wurden gesichtet, aber nicht fach-
lich geprüft. Die genaue fachliche Bewertung er-
folgt in den gesonderten wasserrechtlichen bzw.
bergrechtlichen Verfahren.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
In der Stellungnahme des Dezernates 54 zum
Braunkohlenplanänderungsverfahren für den
Tagebau Hambach konnte aufgrund eng ge-
setzter Fristen durch die Regionalplanungsbe-
hörde vor allem für die Bereiche Gütestelle
-
- 390 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Oberflächengewässer/WRRL, WRRL Grund-
wasser, Wasserversorgung / Wasserschutzge-
biete, Gewässerentwicklung / Hochwasser-
schutz und Hydrogeologie nur in Teilen, stich-
punktartig und nicht detailliert auf alle Belange
geprüft werden. In Abstimmung zwischen dem
Dez. 32 und dem Dez. 54 wurde jedoch verein-
bart, dass eine ergänzende Stellungnahme
nicht nachgefordert wird bzw. für nicht zwin-
gend erforderlich gehalten wird. Zum einen be-
stehen seitens Dez. 54 keine generellen Be-
denken gegenüber den übergeordneten und im
Braunkohlenplan formulierten Zielen und zum
anderen ist es vielmehr entscheidend, dass die
wesentlichen wasserwirtschaftlichen und was-
serrechtlichen Belange im Rahmen der n ach-
folgenden Verfahren, insbesondere der Plan-
feststellung für den Tagebausee Hambach -so-
wie weitere wasserrechtliche Verfahren - be-
rücksichtigt werden. Die v.g. Verfahren werden
federführend von der BR Arnsberg durchge-
führt. Im Zusammenhang mit diesen Verfa hren
erfolgt durch das Dezernat 54 eine aus wasser-
wirtschaftlicher Sicht detaillierte Prüfung, Be-
wertung und Stellungnahme mit ggf. Nachfor-
derungen, Überarbeitungsbedarf, Ergänzungs-
bedarf, etc. zu den entsprechenden Fachgut-
achten bzw. Antragsunterlagen.
- 391 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025650_
005
WRRL Grundwasser:
Die Unterlagen wurden gesichtet, aber nicht fach-
lich geprüft. Die genaue fachliche Bewertung er-
folgt in den gesonderten wasserrechtlichen bzw.
bergrechtlichen Verfahren.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
In der Stellungnahme des Dezernates 54 zum
Braunkohlenplanänderungsverfahren für den
Tagebau Hambach konnte aufgrund eng ge-
setzter Fristen durch die Regionalplanungsbe-
hörde vor allem für die Bereiche Gütestelle
Oberflächengewässer/WRRL, WRRL Grund-
wasser, Wasserversorgung / Wasserschutzge-
biete, Gewässerentwicklung / Hochwasser-
schutz und Hydrogeologie nur in Teilen, stich-
punktartig und nicht detailliert auf alle Belange
geprüft werden. In Abstimmung zwischen dem
Dez. 32 und dem Dez. 54 wurde jedoch verein-
bart, dass eine ergänzende Stellungnahme
nicht nachgefordert wird bzw. für nicht zwin-
gend erforderlich gehalten wird. Zum einen be-
stehen seitens Dez. 54 keine generellen Be-
denken gegenüber den übergeordneten und im
Braunkohlenplan formuliert en Zielen und zum
anderen ist es vielmehr entscheidend, dass die
wesentlichen wasserwirtschaftlichen und was-
serrechtlichen Belange im Rahmen der nach-
folgenden Verfahren, insbesondere der Plan-
feststellung für den Tagebausee Hambach -so-
wie weitere wasserrech tliche Verfahren - be-
rücksichtigt werden. Die v.g. Verfahren werden
federführend von der BR Arnsberg durchge-
führt. Im Zusammenhang mit diesen Verfahren
-
- 392 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
erfolgt durch das Dezernat 54 eine aus wasser-
wirtschaftlicher Sicht detaillierte Prüfung, Be-
wertung und S tellungnahme mit ggf. Nachfor-
derungen, Überarbeitungsbedarf, Ergänzungs-
bedarf, etc. zu den entsprechenden Fachgut-
achten bzw. Antragsunterlagen.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025650_
006
Wasserversorgung / Wasserschutzgebiete:
Die Unterlagen wurden mei nerseits lediglich ge-
sichtet und nicht vertieft fachlich geprüft. Die fach-
liche Bewertung erfolgt in den gesonderten was-
serrechtlichen Verfahren.
In der Erläuterung zum Kapitel 4.1.3 Wasserver-
sorgung wird auf die strategische und in Zukunft
zunehmende Bede utung des Wasserwerks Dir-
merzheim für die Versorgung der Städte Bedburg,
Bergheim, Elsdorf, Erftstadt, Kerpen sowie Teile
der Gemeinde Titz hingewiesen. Damit das Ziel,
die öffentliche Wasserversorgung in der Er-
ftscholle in Menge und Güte sicherzustellen, tat-
sächlich erreicht werden kann, ist es m.E. erforder-
lich, das Vorgehen in den verschiedenen regional-
planerischen Verfahren zu harmonisieren. Es
sollte im Braunkohleplan der Grundstein dafür ge-
legt werden, dass auch die bei der Überarbeitung
Stellung-
nahme wird
gefolgt.
Der Stellungnahme wird gefolgt. Die genannten
Punkte werden ergänzt.
Der Absatz 5 der Er-
läuterung zum Ziel in
Kapitel 4.1.3 Wasser-
versorgung wird am
Ende um folgenden
Satz ergänzt: "...
. Dem Schutz des zu-
künftigen Einzugsge-
biets des Wasser-
werks Dirmerzheim
kommt dabei beson-
dere Bedeutung zu.“
Die Auflistung am
Ende der Erläuterung
zum Ziel in Kapitel
4.1.3 Wasserversor-
gung "Umsetzung und
Konkretisierung der
Ziele insbesondere:"
- 393 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
des Regionalp lans Köln festgelegten Ziele zwei-
felsfrei sicherstellen, dass zusätzliche, langfristig
wirkende Gefährdungspotenziale für das Wasser-
werk Dirmerzheim ausgeschlossen werden.
Auf Seite 87 oben sollte z.B. ergänzt werden: „….
bedarf einer gemeinsamen Überprüfu ng anhand
der geänderten Rahmenbedingungen und neues-
ten Erkenntnisse. Dem Schutz des zukünftigen
Einzugsgebiets des Wasserwerks Dirmerzheim
kommt dabei besondere Bedeutung zu.“
Auf Seite 87 unten sollte entsprechend ein Spie-
gelstrich ergänzt werden: „- im Verfahren zur Neu-
aufstellung oder Änderung des Regionalplans
Köln“
Abgesehen von der nicht klar erkennbaren Ver-
knüpfung mit den (geplanten) Zielen des Regional-
plans, bestehen gegen die Änderung des Braun-
kohlenplans Hambach keine grundsätzlichen Be-
denken.
wird um " - in Verfah-
ren zur Neuaufste l-
lung oder Änderung
des Regionalplans
Köln" ergänzt.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025650_
007
Gewässerentwicklung / Hochwasserschutz:
Keine Stellungnahme innerhalb der gesetzten Frist
möglich.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
In der Stellungn ahme des Dezernates 54 zum
Braunkohlenplanänderungsverfahren für den
Tagebau Hambach konnte aufgrund eng ge-
setzter Fristen durch die Regionalplanungsbe-
hörde vor allem für die Bereiche Gütestelle
-
- 394 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Oberflächengewässer/WRRL, WRRL Grund-
wasser, Wasserversorgung / Wasserschutzge-
biete, Gewässerentwicklung / Hochwasser-
schutz und Hydrogeologie nur in Teilen, stich-
punktartig und nicht detailliert auf alle Belange
geprüft werden. In Abstimmung zwischen dem
Dez. 32 und dem Dez. 54 wurde jedoch verein-
bart, dass eine ergä nzende Stellungnahme
nicht nachgefordert wird bzw. für nicht zwin-
gend erforderlich gehalten wird. Zum einen be-
stehen seitens Dez. 54 keine generellen Be-
denken gegenüber den übergeordneten und im
Braunkohlenplan formulierten Zielen und zum
anderen ist es vielmehr entscheidend, dass die
wesentlichen wasserwirtschaftlichen und was-
serrechtlichen Belange im Rahmen der nach-
folgenden Verfahren, insbesondere der Plan-
feststellung für den Tagebausee Hambach -so-
wie weitere wasserrechtliche Verfahren - be-
rücksichtigt werden. Die v.g. Verfahren werden
federführend von der BR Arnsberg durchge-
führt. Im Zusammenhang mit diesen Verfahren
erfolgt durch das Dezernat 54 eine aus wasser-
wirtschaftlicher Sicht detaillierte Prüfung, Be-
wertung und Stellungnahme mit ggf. Nachfor-
derungen, Überarbeitungsbedarf, Ergänzungs-
bedarf, etc. zu den entsprechenden Fachgut-
achten bzw. Antragsunterlagen.
- 395 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025650_
008
Hydrogeologie:
Keine Stellungnahme innerhalb der gesetzten Frist
möglich.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
In der Stellungnahme des Dezernates 54 zum
Braunkohlenplanänderungsverfahren für den
Tagebau Hambach konnte aufgrund eng ge-
setzter Fristen durch die Regionalplanungsbe-
hörde vor allem für die Bereiche Gütestelle
Oberflächengewässer/WRRL, WRRL Grund-
wasser, Wasserversorgung / Wasserschutzge-
biete, Gewässerentwicklung / Hochwasser-
schutz und Hydrogeologie nur in Teilen, stich-
punktartig und nicht detailliert auf alle Belange
geprüft werden. In Abstimmung zwischen dem
Dez. 32 und dem Dez. 54 wurde jedoch verein-
bart, dass eine ergänzende Stellungnahme
nicht nachgefordert wird bzw. für nicht zwin-
gend erforderlich gehalten wird. Zum einen be-
stehen seitens Dez. 54 keine generellen Be-
denken gegenüber den übergeordneten und im
Braunkohlenplan formuliert en Zielen und zum
anderen ist es vielmehr entscheidend, dass die
wesentlichen wasserwirtschaftlichen und was-
serrechtlichen Belange im Rahmen der nach-
folgenden Verfahren, insbesondere der Plan-
feststellung für den Tagebausee Hambach -so-
wie weitere wasserrech tliche Verfahren - be-
rücksichtigt werden. Die v.g. Verfahren werden
federführend von der BR Arnsberg durchge-
führt. Im Zusammenhang mit diesen Verfahren
-
- 396 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
erfolgt durch das Dezernat 54 eine aus wasser-
wirtschaftlicher Sicht detaillierte Prüfung, Be-
wertung und S tellungnahme mit ggf. Nachfor-
derungen, Überarbeitungsbedarf, Ergänzungs-
bedarf, etc. zu den entsprechenden Fachgut-
achten bzw. Antragsunterlagen.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025652_
007
7. Nitratbelastung
Die unter Punkt 6.6.1.1 im Umweltbericht beschrie-
bene Nitratbelastung wird auf eine intensive land-
wirtschaftliche Nutzung zurückgeführt. Aufgrund
der aktuell fachrechtlichen Vorgaben sollte grund-
sätzlich eine erhöhte Nitratbelastung des Grund-
wassers durch die Landwirtschaft ausgeschlossen
werden. Falls es zu einer erhöhten Nitratkonzent-
ration kommen sollte, ist zu prüfen, ob wirklich die
Landwirtschaft Verursacher ist oder andere Verur-
sacher hierfür verantwortlich sind.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom-
men. Änderungen im Entwurf des Braunkohlen-
plans Hambach ergeben sich hieraus nicht. Ins-
besondere im oberen Grundwasserstockwerk
ist der Nitratgehalt häufig durch Sickerwas-
sereinträge aus anthropogenen Quellen wie
der Landwirtschaft erhöht.
-
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
002
Machbarkeit des Tagebausees
S. 4 ff:
Anmerkung:
Die auf S. 5 genannte Umweltprüfung beinhaltet
nicht die Qualität des Rheinwassers an der vorge-
sehenen Entnahmestelle, sodass die Zielerrei-
chung gemäß WRRL (WHG §27) nicht überprüft
wurde. Die bisherige Prüfung umfasst daher im
Wesentlichen die technische Machbarkeit.
Stellung-
nahme wird
teilweise ge-
folgt.
Der Ergänzung wird in der Form nicht zuge-
stimmt. Der angesprochene Satz wird jedoch
folgt angepasst: "Die grundsätzliche Machbar-
keit der Zufuhr von Rheinwasser zur Befüllung
des Tagebausees Hambach ist mit dem Fest-
stellungsbeschluss im Braunkohlenplanverfah-
ren zur Rheinwassertransportleitung nachge-
wiesen." Die Formulierung "grundsätzliche
Machbarkeit" ist bereits so gewählt, dass es
In Kapitel 1.1 unter (2)
Vorarbeiten und Un-
tersuchungen und im
Abschnitt Machbarkeit
des Tagebau-
sees wird im dritten
Absatz der letzte Satz
wie folgt angepasst:
"Die grundsätzliche
- 397 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Änderung (S. 5):
„Die grundsätzliche technische Machbarkeit der
Zufuhr von Rheinwasser zur Befüllung des Tage-
bausees Hambach ist damit nachgewiesen.“
keiner weitergehenden Einschränkung durch
die Ergänzung "technische" bedarf.
Zusätzlich sei a uf folgendes hingewiesen. Für
die innerhalb der strategischen Umweltprüfung
vorgenommenen Auswertungen zur sich ein-
stellenden Wasserbeschaffenheit des Tage-
bausees wurden die beiden Messstellen Düs-
seldorf-Flehe und Dormagen -Stürzelberg her-
angezogen. Diese b ildeten zum Zeitpunkt der
Begutachtung mit ihren langjährigen Zeitreihen
die beste verfügbare Datengrundlage für die
Bewertung. Zwischenzeitlich wurden im Jahr
2023 vom LANUV 4 Messungen an der zukünf-
tigen Entnahmestelle durchgeführt.
Ein Vergleich der M essungen aus dem Jahr
2023 an der zukünftigen Entnahmestelle mit
den Messungen 2023 an der Messstelle Düs-
seldorf-Flehe lässt nicht darauf schließen, dass
eine grundlegend andere Wasserqualität als an
der Messstelle Düsseldorf -Flehe vorliegt.
Bspw. lagen an der Entnahmestelle selber
2023 insgesamt 9 Parameter oberhalb des Be-
urteilungswertes, in Düsseldorf-Flehe hingegen
insgesamt 14 Parameter. Die Abweichungen
zwischen den Messungen stellen die grund-
sätzlichen Betrachtungen zur Machbarkeit des
Machbarkeit der Zu-
fuhr von Rheinwasser
zur Befüllung des Ta-
gebausees Hambach
ist mit dem Feststel-
lungsbeschluss im
Braunkohlenplanver-
fahren zur Rheinwas-
sertransportleitung
nachgewiesen.
- 398 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Tagebausees un d der Vereinbarkeit mit der
WRRL nicht in Frage.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
003
S. 6, 1. Absatz:
Anmerkung:
Auch wenn aus Sicht d es LANUV an dem RWE -
Gutachten zum Seewasserspiegel erhebliche Kri-
tikpunkte bestehen (getroffene Annahmen, be-
trachtete Varianten, enthaltene Bewertungen), und
die aus dem RWE -Gutachten resultierenden Vor -
bzw. Nachteile hinsichtlich der Grundwasserwas-
serstände aus unserer Sicht zum Teil fraglich sind,
sind keine Gründe ersichtlich, die hinsichtlich der
Umweltauswirkungen und des Trinkwasserschut-
zes einen anders gewählten Seewasserspiegel
gegenüber der von RWE Power geplanten Vari-
ante von 65 m besser erschein en lassen. Nach
vorliegenden Kenntnissen und durchgeführter Mo-
dellabschätzung kann daher der genannte See-
wasserspiegel mitgetragen werden.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Es wird geäußert, dass der geplante Seewas-
serspiegel von 65 m NHN mitgetrag en werden
kann. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis ge-
nommen.
-
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
004
S. 6, 2. Absatz:
Anmerkung:
Der Ablauf des Tagebausees entlang des Wie-
bachs und des Winterbachs wird stark durch das
Seewasser geprägt sein bezüglich Temperatur,
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Der Begriff "naturnah" bezieht sich an der Stelle
insbesondere auf den vorgesehenen Ausbau
des Ablaufgewässers (naturnaher Ausbau der
bestehenden Gewässer bspw. im Hinblick auf
die hydromorphologische Gestaltung). Es ist
-
- 399 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Qualität und Menge. Er kann deshalb nicht als na-
turnahes Gewässer bezeichnet werden.
richtig, dass der Wasserhaushalt und die Was-
serbeschaffenheit des Ablaufgewässers zu-
künftig maßgeblich durch den Tagebausee
Hambach geprägt sein werden. Dies ist bei der
Festlegung des Fließgewässertyps und den
Bewirtschaftungszielen entsprechend zu be-
rücksichtigen. Eine Änderung im Entwurf des
Braunkohlenplans ergibt sich jedoch nicht.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
005
S.7, 1. Absatz:
„Es wurde dargelegt, dass für den Tagebausee
Hambach eine Wasserbeschaffenheit zu erwarten
ist, die vielfältige Nutzungsmöglichkeiten von der
Flutungsphase bis zum stationären Endzustand
zulässt.“
Anmerkung:
Während der Flutungsphase wird der See über
mehrere Jahrzehnte hinweg eutroph sein, so dass
in den Sommermonaten regelmäßig ein großes Al-
genwachstum auftreten wird. Auch Massenent-
wicklungen von Cyanobakterien sind zu erwarten,
was zu einer Einschränkung der Freizeitnutzung
führen wird
Änderung „Es wurde dargelegt, dass der Tagebau-
see Hambach während der Flutungsphase und vo-
raussichtlich einige Zeit danach eutroph sein wird.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Grundsätzlich sind Zwischennutzungen wäh-
rend der Befüllung nach den ersten 10 Jahren
des Befüllbeginns denkbar. Hierbei handelt es
sich bspw. um Schiffsverkehr oder Seezu-
gänge in Form von Pontons. Aus fachlicher
Sicht ist nicht davon auszugehen, dass der
nährstoffreiche Zustand des Tagebause es
Hambach während der Befüllung dazu führen
wird, dass Freizeitnutzungen grundlegend ver-
hindert werden.
Im limnologischen Gutachten wird im Kapitel
7.3.2 dargelegt, dass das Flutungswasser aus
dem Rhein mit einem derzeitigen Mittelwert der
Gesamt-Phosphorkonzentration von 72 µg/L in
der Anfangsphase der Seeentwicklung eine
hohe Nährstoffverfügbarkeit für die Primärpro-
duzenten erwarten lässt. Dies kann für einen
-
- 400 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Erst später wird eine Reoligotrophierung einset-
zen. Um frühzeitig eine Freizeitnutzung zu ermög-
lichen, sind ein Monitoringkonzept und geeignete
Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffbelas-
tung vorzusehen.“
begrenzten Zeitraum zu eutrophen Bedingun-
gen führen, die mit einem verstärkten Algen-
wachstum verbunden sein können. Diese
Phase wird allerdings nur relativ kurze Zeit an-
dauern, da zum einen durch die B indung des
Phosphors an eisenhaltige Sedimente Phos-
phor dem Freiwasser entzogen wird. Zum an-
deren kommt es mit zunehmendem Seevolu-
men zu einer kontinuierlichen Verlängerung der
Wasseraufenthaltszeit. Die Verlängerung der
Wasseraufenthaltszeit bedingt eine Zunahme
der Phosphorretention und damit einen bestän-
digen Rückgang der Phosphorkonzentration im
Freiwasser bei Abnahme der jährlichen neuen
Flutungswasseranteile am Seevolumen.
Eine Abschätzung der im See zehn Jahre nach
Flutungsbeginn zu erwartenden Pho sphorkon-
zentrationen mit Hilfe etablierter Modelle
(Vollenweider 1976, OECD 1982) lässt Kon-
zentrationen erwarten, die für Seen im mittleren
mesotrophen Bereich charakteristisch sind.
Nach 20 Jahren ergeben sich bereits Werte, die
dem schwach mesotrophen Be reich zuzuord-
nen sind. Vor diesem Hintergrund ist keine ge-
nerelle Einschränkung der Seenutzung ab ca.
10 Jahre nach Flutungsbeginn zu sehen.
- 401 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Die im See zu erwartenden Nährstoffkonzent-
rationen machen in Verbindung mit den mor-
phologischen Charakteristika d es Seebeckens
(große Wasseroberfläche und große Tiefe mit
relativ intensiver Durchmischung des Epilim-
nions im Sommer) Massenentwicklungen von
Cyanobakterien, die zu Nutzungseinschrän-
kungen führen können, unwahrscheinlich. Al-
lenfalls in windgeschützten Teil bereichen
könnte es zu Algenansammlungen kommen,
die aufgrund geringer Sichttiefen und ggf. Frei-
setzungen von Toxinen eine Nutzung als Bade-
gewässer in der ersten Phase der Seeentwick-
lung zeitweilig einschränken könnten.
Im Braunkohlenplan sollten aus die sem Grund
keine (Vor -)Festlegungen zu Maßnahmen er-
folgen. Die Entwicklung des Tagebausees
Hambach wird von einem Monitoring begleitet,
durch das den geplanten Nutzungen entgegen-
stehende Entwicklungen der Wasserbeschaf-
fenheit frühzeitig erkannt werden können (siehe
Kapitel 4.1.6.4). Situations- und bedarfsabhän-
gig können so ggf. Maßnahmen ergriffen wer-
den, die den Entwicklungen entgegensteu-
ern. Eine Ergänzung des Braunkohlenplans
Hambach ist entsprechend nicht erforderlich.
- 402 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
006
S.7, 2. Absatz:
„Unter Berücksichtigung der Seebefüllung, der
hydrochemischen Entwicklung, dem zeitlichen
Schichtungsverhalten, der Trophieentwicklung so-
wie des Besiedlungspotenzials wird durch die
Fachgutachter bestätigt, dass insgesamt alle Vo-
raussetzungen gegeben sind, dass sich der Tage-
bausee Hambach zu einem ökologisch wertvollen,
in Mitteleuropa seltenen Klarwassersee entwickeln
und darüber hinaus eine hohe Attraktivität für viel-
fältige Freizeitnutzungen entfalten wird.“
Anmerkung:
Zu den hier zitierten Ausführungen aus dem limno-
logischen Gutachten wird in einem gesonderten
Papier Stellung genommen (Anlage B).
Änderung:
„Unter Berücksichtigung der Seebefüllung, der
hydrochemischen Entwicklung, dem zeitlichen
Schichtungsverhalten, der Trophieentwicklung so-
wie des Besiedlungspotenzials wird durch die
Fachgutachter bestätigt, dass sich der Tagebau-
see Hambach zu einem ökologisch wertvollen, in
Mitteleuropa seltenen Klarwassersee entwickeln
kann und darüber hinaus eine hohe Attraktivität für
vielfältige Freizeitnutzungen entfalten wird.“
Stellung-
nahme wird
gefolgt.
Der Stellungnahme wird gefolgt und die Ände-
rung in den Braunkohlenplan Hambach über-
nommen.
Im Kap. 1.1 unter (2)
Vorarbeiten und Un-
tersuchungen und
Machbarkeit des Ta-
gebausees lautet im
siebten Absatz der
letzte Satz nun wie
folgt: "Unter Berück-
sichtigung der Seebe-
füllung, der hydroche-
mischen Entwicklung,
dem zeitlichen
Schichtungsverhal-
ten, der Trophieent-
wicklung sowie des
Besiedlungspotenzi-
als wird durch die
Fachgutachter bestä-
tigt, dass sich der Ta-
gebausee Hambach
zu einem ökologisch
wertvollen, in Mittel-
europa seltenen Klar-
wassersee entwickeln
kann und darüber hin-
aus eine hohe Attrak-
tivität für vielfältige
- 403 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Freizeitnutzungen
entfalten wird."
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
007
S. 8
„Im Ergebnis entspricht hiernach das limnologi-
sche Entwicklungspotenzial des Tagebausees
dem guten ökologischen Potenzial bzw. guten che-
mischen Zustand und steht den Bewirtschaftungs-
zielen für Oberflächenwasserkörper nicht entge-
gen.“
Anmerkung:
Das limnologische Gutachten weist bereits darauf
hin, dass sich bei den Wasserpflanzen sehr wahr-
scheinlich Neophyten wie z. B. Elodea canadensis
oder Elodea nuttalli ansiedeln werden. Sofern
diese den Makrophytenbestand dominieren, wird
kein gutes ökologis ches Potential erreicht. In die-
sem Punkt ist das Gutachten nicht vollständig
(siehe separate Stellungnahme).
Im Hinblick auf die Beurteilung der chemischen
Parameter werden die Schlussfolgerungen im Hin-
blick auf die Vereinbarkeit mit dem Zielen der
WRRL aus unterschiedlichsten Gründen nicht ge-
teilt (z. B. fehlerhafte Berücksichtigung von Hinter-
grundkonzentrationen, fehlerhafte Beurteilung
bzgl. Stoffen, die zur Bewertung des chemischen
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Zum Thema Neophyten: Die Ansiedelung von
Neophyten wird sich im Tagebausee Hambach
nicht unterbinden lassen. Welche Arten dies
sein werden und wie stark ihre Ausbreitung sein
wird, wird von einer Vielzahl von Umweltbedin-
gungen bestimmt. Als günstig im Hinblick auf
eine Begrenzung der Ausbreitung emerser und
oberflächennah wachsender Makrophyten ist
die Morphologie des Seebeckens mit seiner
sehr große n freien Wasseroberfläche zu se-
hen. Hierdurch ist mit einer verstärkten Wellen-
bildung und dementsprechend mit hohem me-
chanischen Stress für die Makrophyten zu rech-
nen, was deren Ausbreitung entgegenwirkt.
Hinzu kommt eine begrenzte Nährstoffverfüg-
barkeit, die vor allem langfristig unter oligotro-
phen Bedingungen das Makrophytenwachstum
ebenfalls in der Lage ist zu begrenzen.
Durch ein Makrophyten -Monitoring kann si-
chergestellt werden, dass Massenausbreitun-
gen von Neophyten frühzeitig erkannt werden
und ggf . Maßnahmen zu deren Management
ergriffen werden können. Dadurch ließe sich
-
- 404 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Zustands herangezogen werden, fehlende Infor-
mationen über die Qualität des Rheinwassers an
der Entnahmestelle – siehe separate Stellung-
nahme).
auch sicherstellen, dass das Erreichen des gu-
ten ökologischen Potentials beim Tagebausee
Hambach nicht gefährdet wird.
Zur Vereinbarkeit mit den WRRL: Hier wird zur
weiteren Erlä uterung auf die Stellungnahme
1026742_004 verwiesen. Insgesamt wird die
Ansicht nicht geteilt, dass es sich bei den im
Rahmen der Angaben zur Umweltprüfung er-
folgten Betrachtungen um fehlerhafte Darle-
gungen handelt.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
008
Ziel 1, Erläuterung
S. 77, 3. Absatz:
„In der Kölner Scholle kann ein potentieller Einfluss
durch die Sümpfung in der Erft -Scholle auf den
linksrheinischen Teil begrenzt werden, da der
Rhein eine hydraulische Grenze darstellt.“
Anmerkung:
Diese Aus sage gilt nicht für alle Grundwasser-
stockwerke. In den tieferen Grundwasserstockwer-
ken wirkt sich die Sümpfung als Druckentspan-
nung auch über den Rhein hinaus nach Osten in
den rechtsrheinischen Teil der Kölner Scholle aus.
Stellung-
nahme wird
gefolgt.
Der Stellungnahme wird gefolgt und die Ände-
rung in den Braunkohlenplan Hambach über-
nommen. Es ist richtig, dass im rechtsrheini-
schen Teil der Kölner Scholle die Sümpfung po-
tentiell zu Auswirkungen i n den tiefen Leitern
führen kann. Hierbei ist jedoch zu berücksichti-
gen, dass die größten Absenkungen bereits in
den 1960er bis 1980er Jahren aufgetreten sind
und seither ein leicht abnehmender Trend des
Sümpfungseinflusses für die Liegendleiter vor-
liegt. Die Entwicklungen werden im Revierbe-
richt dokumentiert und regelmäßig aktualisiert.
Zudem sind die von den Druckspiegelabsen-
kungen betroffenen Bereiche des rechtsrhei-
nisch gelegenen GWK 27_25 Bestandteil der
Der fünfte Absatz der
Erläuterung zu Ziel 1
des Kapitel 4.1.1 wird
wir folgt angepas st:
"In der Kölner Scholle
kann ein potentieller
Einfluss durch die
Sümpfung in der Erft -
Scholle im obersten
Grundwasserleiter auf
den linksrheinischen
Teil begrenzt werden,
da der Rhein hier eine
hydraulische Grenze
darstellt. Im rechts-
rheinischen Teil de r
- 405 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Im Monitoring Hambach wird dem mit gezielter Be-
obachtung von Grundwassermessstellen bereits
Rechnung getragen.
Änderung:
„ ….. In der Kölner Scholle kann ein potentieller
Einfluss durch die Sümpfung in der Erft-Scholle im
obersten Grundwasserleiter auf den linksrheini-
schen Teil begrenzt werden, da der Rhein hier eine
hydraulische Grenze darstellt. Im rechtsrheini-
schen Teil der Kölner Scholle kann ein potentieller
Einfluss der Sümpfung zu Druckspiegelentspan-
nungen in den tieferen Grundwasserleitern führen,
die mit Hilfe von Grundwassermess stellen zu be-
obachten sind.“
Monitoringkulisse für den Tagebau Hambach.
Im Rahmen dessen erfolgt eine Beobachtung
der sümpfungsbedingten Auswirkungen an-
hand bestehender Messstellen. Die Vorge-
hensweise wurde innerhalb der AG Monitoring
abgestimmt.
Kölner Scholle kann
ein potentieller Ein-
fluss der Sümpfung zu
Druckspiegelentspan-
nungen in den tieferen
Grundwasserleitern
führen, die mit Hilfe
von Grundwasser-
messstellen zu be-
obachten sind."
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
009
S. 78, 1. Absatz:
Ergänzung:
“Bei der Darstellung und Beurteilung der zu erwar-
tenden Verhältnisse im durch den Tagebau Ham-
bach beeinflussten Gebiet ist jedoch die erwähnte
vorherige Beeinflussung der Grundwasserverhält-
nisse mit zu berücksichtigen.
Hierbei ist vor allem die chemische Beeinflussung
durch Pyritoxidationsprodukte und Kippenwässer
zu benennen.“
Stellung-
nahme wird
gefolgt.
Der Stellungnahme wird gefolgt und die Ände-
rung in den Braunkohlenplan Hambach über-
nommen.
Im sechsten Absatz
der Erläuterung zu
Ziel 1 des Kapitel
4.1.1 Auswirkungsbe-
reich wurde der letzte
folgende Satz er-
gänzt: "Hierbei ist vor
allem die chemische
Beeinflussung durch
Pyritoxidationspro-
dukte und Kippenwäs-
ser zu benennen.“
- 406 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
010
S. 78, 3. Absatz:
Änderung:
„…. können auf der Grundlage des revierweiten
Grundwassermodells abgeschätzt werden.“
Stellung-
nahme wird
gefolgt.
Der Stellungnahme wird gefolgt und die Ände-
rung in den Braunkohlenplan Hambach über-
nommen.
Im letzten Absatz der
Erläuterung zu Ziel 1
des Kapitel 4.1.1 Aus-
wirkungsbereich
wurde der letzte fol-
gende Satz wie folgt
geändert: "Die zu-
künftigen Auswirkun-
gen der Sümpfungs-
maßnahmen auf den
Wasserhaushalt und
die Wasserwirtschaft
in der Erft-Scholle und
der linksrheinischen
Kölner Scholle kön-
nen auf der Grund-
lage des revierweiten
Grundwassermodells
abgeschätzt werden.“
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
011
Ziel 2, Erläuterung, S. 81, 3. Absatz:
„Im Bereich der Erft -Scholle und der linksrheini-
schen Kölner Scholle können großräumige Grund-
wasseranreicherungen (bspw. in Form von Versi-
ckerungs- oder Infiltrationsanlagen) aufgrund feh-
lender Beeinträchtigungen von grundwasserab-
Stellung-
nahme wird
teilweise ge-
folgt.
Fachlich sind zum aktuellen Zeitpunkt nach den
prognostizierten Auswirkungen der Sümpfung
keine großräumigen Grundwasseranreicherun-
gen, wie sie bspw. im Raum Garzweiler umge-
setzt werden, erforderlich. Dies sollte entspre-
chend Berücksichtigung innerhalb des BKP -
Entwurfs finden.
Im letzten Absatz der
Erläuterung zu Ziel 2
des Kapitel 4.1.1 Aus-
wirkungsbereich
wurde der letzte fol-
gende Satz wie folgt
angepasst: "Im Be-
reich der Erft -Scholle
- 407 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
hängigen Schutzgütern, hier insbesondere Feucht-
gebiete und Oberflächengewässer, unterbleiben“
Anmerkung:
Es ist die Aufgabe des Monitorings den potenziel-
len Bedarf für Anlagen zur Grundwasseranreiche-
rung zu ermitteln (s. 4.2 Grundwasserabhängiger
Naturhaushalt).
Änderung:
Satz streichen.
Da es sich hierbei um einen aktuellen Kenntnis-
stand handelt und die Erforderlichkeit und Fest-
legung vergleichender Maßnahmen innerhalb
wasserrechtlicher Verfahren bzw. des Monito-
rings für die Sümpfungsmaßnahmen zu erfol-
gen hat, sollte von einer gänzlichen Streichung
abgesehen werden. Stattdessen wird folgende
Anpassung vorgenommen: "Im Bereich der
Erft-Scholle und der linksrheinischen Kölner
Scholle können großräumige Grundwasseran-
reicherungen (bspw. in Form von Versicke-
rungs- oder Infiltrationsanlagen) aufgrund feh-
lender Beeinträchtigungen von grundwasser-
abhängigen Schutzgütern, hier insbesondere
Feuchtgebiete und Oberflächengewässer,
nach aktuellem Kenntnisstand, unterbleiben."
und der linksrheini-
schen Kölner Scholle
können großräumige
Grundwasseranrei-
cherungen (bspw. in
Form von Versicke-
rungs- oder Infiltrati-
onsanlagen) aufgrund
fehlender Beeinträch-
tigungen von grund-
wasserabhängigen
Schutzgütern, hier
insbesondere Feucht-
gebiete und Oberflä-
chengewässer, nach
aktuellem Kenntnis-
stand, unterbleiben."
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
012
Ziel, S. 82, 1. Absatz:
Ergänzung: “…Der Überschuss kann……eingelei-
tet werden. Dabei sind nachteilige Auswirkungen
auf Gewässer und Landökosysteme zu vermei-
den.“
Erläuterung, S. 83 u. 84: Anmerkung: Es fehlt der
Aspekt wie nach Sümpfungsende der Bedarf an
Ersatz-, Ausgleichs- und Ökowasser gedeckt wer-
den kann. Der Bedarf an Ersatzwasser ist unter
Stellung-
nahme wird
teilweise ge-
folgt.
Der Ergänzung wird in Teilen zugestimmt. Das
Ziel in Kap. 4.1.2 wird wie folgt um diesen Satz
ergänzt: "Dabei sind Beeinträchtigungen von
Gewässern und Landökosystemen nach Maß-
gabe der jeweiligen Fachgesetze zu vermei-
den."
Zur Erläuterung S. 83 u. 84: Es besteht seit
2013 ein durch den Erftverband kommunizier-
tes und mit R WE abgestimmtes "Konzept zur
Das Ziel in Kapitel
4.1.2 Sümpfungswas-
ser/-menge wird um
folgenden Satz im
ersten Absatz er-
gänzt: "Dabei sind Be-
einträchtigungen von
Gewässern und
Landökosystemen
- 408 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
hydraulischen (Grundwasserabsenkung) und qua-
litativen Aspekten (Kippendurchströmung) zu be-
trachten.
langfristigen Wasserversorgung in der Er-
ftscholle" (vgl. Jahresbericht der Erftverbands
2016). Dieses Konzept wird derzeit unter Be-
rücksichtigung der aktuellsten Erkenntnisse
und aktualisierter Daten (z.B. neue Grundwas-
sermodelle) überarbeitet und dem heutigen
Wissensstand angepasst. Dieses Konzept um-
fasst die Bedarfsseite (auch der ökologischen
Wasserversorgung) sowie die potentiellen Ein-
flussfaktoren. Eine Anpassung oder Ergänzung
des Braunkohlenplans ergibt sich hier nicht.
nach Maßgabe der je-
weiligen Fachgesetze
zu vermeiden."
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
013
4.1.3 Wasserversorgung
Anmerkung:
In dem Kapitel wird nicht klar, welcher Zeitraum
dieser Betrachtung zugrunde liegt. Es müssen ver-
schiedene Phasen der Entwicklung für sich ge-
nommen besprochen und beplant werden. Das
Thema Ausgleichswasser/Sümpfung bezeichnet
nur einen Übergangszeitraum. Die Darstellung der
künftigen Wasserversorgung muss mindestens bis
2200-2400 durchgeführt werden, weil bis dahin
weitergehende bergbaubedingte Verschlechterun-
gen (Grundwasserchemie) zu besorgen sind. Da-
her kann die P lanung nicht 2100 enden. Zu den
Ausführungen der gutachterlichen Prognose über
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Aus heutiger Sicht kann langfristig der Wasser-
bedarf an der Erftschiene, sobald die nördli-
chen Gewinnungsanlagen bei Paffendorf, Sin-
dorf und oder Türnich aus qualitativen Gründen
nicht mehr zur Trinkwasserversorgung zur Ver-
fügung stehen, aus dem Wasserwerk Dirmerz-
heim heraus gedeckt werden. Die Anströmung
an die Gewinnung Dirmerzheim im Förderhori-
zont 8 erfolgt aus Süden und ist damit auch aus
heutiger Sicht langfristig nicht vom Kippenab-
strom des Tagebaus Hambach oder der Altta-
gebaue betroffen.
Eine "weitergehende bergbaubedingte Ver-
schlechterung (Grundwasserchemie)" über den
stationären Entzustand (2200 bis 2400) hinaus
-
- 409 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
die zukünftig zu erwartende Grundwassergüte im
Abstrombereich der Kippe Hambach wird in einem
gesonderten Papier Stellung genommen (Anlage
C).
ist nicht zu besorgen. Bereits ab Mitte des
22.Jahrhunderts ist mit stabilen hydraulischen
Bedingungen zu rechnen. Zudem finden sich
weder in den bis 2400 reichenden Prognose-
rechnungen von RWE, noch im entsprechen-
den Fachgutachten der RWTH Aachen An-
haltspunkte, welche auf Grund einer erst nach
2100 allmählich eintretenden Schadstoffaus-
breitung Anlass geben, das bereits vielfach vor-
gestellte Wasserversorgungskonzept zu hinter-
fragen.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
014
Ziel, S.85:
Ergänzung in Auflistung:
- ausreichende Vorerkundung zur Ermittlung und
Prüfung der bisherigen Annahmen zur mengenmä-
ßigen Verfügbarkeit un d zur Schadstoffausbrei-
tung nach Grundwasserwiederanstieg
Erläuterung, S. 86, 3. Absatz: “Das Wasserwerk
Dirmerzheim wird dagegen frei von Einflüssen des
Kippengrundwassers bleiben und…“
Anmerkung:
Die Grundannahmen im Gutachten zum Kippenab-
strom Hambach (Anlage 14.0) konnten noch nicht
abschließend mit dem Gutachter diskutiert und ge-
klärt werden.
Stellung-
nahme wird
gefolgt.
Das Ziel unter Kap. 4.1.3 wird um folgenden
Aufzählungspunkt ergänzt: " - eine ausrei-
chende Vorerkundung zur Ermittlung und Prü-
fung der bisherigen Annahmen zur mengenmä-
ßigen Verfügbarkeit und Qualität nach Grund-
wasserwiederanstieg in vom Kip penabstrom
beeinflussten Bereichen."
Die vorgeschlagene Änderung in der Erläute-
rung zum Ziel unter Kap. 4.1.3 wird in den Ent-
wurf zum Braunkohlenplan übernommen.
Das Ziel unter Kap.
4.1.3 Wasserversor-
gung wird um den fol-
genden Aufzählungs-
punkt ergänzt: " - eine
ausreichende Vorer-
kundung zur Ermitt-
lung und Prüfung der
bisherigen Annahmen
zur mengenmäßigen
Verfügbarkeit und
Qualität nach Grund-
wasserwiederanstieg
- 410 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Änderung:
“Aus heutiger Sicht ist am Wasserwerk Dirmerz-
heim nicht mit Einflüssen des Kippengrundwas-
sers zu rechnen. Es wird langfristig aufgrund...“
in vom Kippenab-
strom beeinflussten
Bereichen."
Im fünften Absatz der
Erläuterung zum Ziel
in Kap. 4.1.3 Wasser-
versorgung wird fol-
gender Satz ange-
passt: " Aus heutiger
Sicht ist am Wasser-
werk Dirmerzheim
nicht mit Einflüssen
des Kippengrundwas-
sers zu rechnen. Es
wird langfristig auf-
grund des vorhande-
nen Grundwasserdar-
gebots ausgebaut, ...
."
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
015
Ziel 1, Erläuterung S. 88 ff:
Anmerkung:
Im Einflussbereich des Tagebausees sind gegen-
über dem natürlichen, vorbergbaulichen Zustand
geringere Grundwasserstände und damit auch ein
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Innerhalb des Fachbeitrags WRRL, Teil OWK,
von Björnsen Beratende Ingenieure werden die
Auswirkungen des Zielwasserspiegels des Ta-
gebausees Hambach auf die Oberflächenge-
wässer im Zusammenhang mit dem Grundwas-
serwiederanstieg betrachtet. Insgesamt zeigt
die Begutachtung, dass eine geringe Anzahl an
-
- 411 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
geringerer Basisabfluss in den Oberflächengewäs-
sern zu erwarten. Dies kann eine dauerhafte Ver-
änderung von Wassermenge und -qualität der
Oberflächengewässer verursachen.
Gewässer langfristig keinen Grund wasserkon-
takt (mehr) erhalten wird. Dabei ist jedoch zu
berücksichtigen, dass bereits heute Gewässer
im Nahbereich des Tagebaus Hambach keinen
Grundwasserkontakt haben und sich deren Zu-
stand langfristig unter Berücksichtigung des
Grundwasserwiederanstiegs sowie Einfluss
des Zielwasserspiegels des Tagebausees
demnach im Vergleich zu heute nicht verändern
wird. Einschränkungen der Entwicklungsfähig-
keit dieser Gewässer infolge des fehlenden
Grundwasserkontakts im stationären Endzu-
stand sind nach fachgutachterlicher Bewertung
insgesamt auszuschließen. Eine Änderung der
Qualität dieser Gewässer wird im Vergleich
zum heutigen Zustand ebenfalls nicht gesehen.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
016
Ziel 2, Erläuterung
S. 94, 1. Absatz:
„…. nach Maßgabe des Hintergrundpapiers Braun-
kohle…“
Anmerkung:
Das Hintergrundpapier Braunkohle stellt keine
Maßgabe dar. Es dient zur Rechtfertigung der ent-
standenen und entstehenden Zielabweichungen.
Änderung:
Stellung-
nahme wird
teilweise ge-
folgt.
Dem Änderungsvorschlag wird teilweise zuge-
stimmt. Anstelle einer Streichung erfolgt nach-
folgende Umformulierung, da die Bezugnahme
auf das Hintergrundpapier Braunkohle als rich-
tig erachtet wird. Im Hintergrundpapier Braun-
kohle ist beschrieben, dass die Bef üllung des
Tagebausees Hambach mit Rheinwasser auch
der beschleunigten Wiederauffüllung der
Grundwasserkörper und damit der Erreichung
Änderung im ersten
Absatz der Erläute-
rung von Ziel 2 in Kap.
4.1.5. in "Die be-
schleunigte Wieder-
auffüllung der Grund-
wasserkörper durch
das Rheinwasser
stellt eine Maßnahme
zum Erreichen des
- 412 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
„Maßgabe des Hintergrundpapiers Braunkohle“ im
Text streichen.
des mengenmäßig guten Zustands des Grund-
wasserkörpers dient.
Umformulierung: "Die beschleunigte Wieder-
auffüllung der Grundwasserkörper durch das
Rheinwasser stellt eine Maßnahme zum Errei-
chen des mengenmäßig bestmöglichen Zu-
stands der Grundwasserkörper, wie im Hinter-
grundpapier Braunkohle dargelegt, dar."
mengenmäßig best-
möglichen Zustands
der Grundwasserkör-
per, wie im Hinter-
grundpapier Braun-
kohle dargelegt, dar."
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
017
S. 94, 3. Absatz:
„Nur lokal werden die Grundwasserverhältnisse…“
Anmerkung:
Formulierung, dass die Grundwasserverhältnisse
nur lokal vom Tagebausee beeinflusst werden,
steht im Widerspruch zur Aussage, dass die Nied-
righaltung der Grundwasserstände an der Erft mit
dem Tagebausee unterstützt werden kann (s. u. S.
96).
Änderung:
Durch den zukünftigen Tagebausee und den Kip-
penkörper werden die Grundwasserverhältnisse
im Umfeld dauerhaft verändert sein.
Stellung-
nahme wird
gefolgt.
Der Änderung wird zugestimmt und die Ände-
rung wird im Entwurf zum Braunkohlenplan
Hambach übernommen.
Änderung des dritten
Absatzes der Erläute-
rung zum Ziel 2 in
Kap. 4.1.5 in: " Durch
den zukünftigen Ta-
gebausee und den
Kippenkörper werden
die Grundwasserver-
hältnisse im Umfeld
dauerhaft verändert
sein."
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
018
S. 95, 1. Absatz: Stellung-
nahme wird
Die Anmerkung des LANUV wird als Hinweis
auf mögliche Wirkungszusammenhänge bez.
-
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
„Erhebliche Beeinträchtigungen des europäischen
Schutzgebietsnetzes
Natura 2000 durch den Grundwasserwiederan-
stieg können ebenfalls ausgeschlossen werden.“
Anmerkung:
Schädigungen sind sowohl durch die niedrigeren
Grundwasserstände als auch durch ökotoxikolo-
gisch relevante Sulfat - und Schwermetallkonzent-
rationen (Kippenabstrom und Pyritoxidation, sowie
Freisetzung aus Altlasten und Altbergbau durch
Grundwasserwiederanstieg) möglich.
zur Kenntnis
genommen.
des Grundwasserwiederanstiegs, der Grund-
wasserabsenkung und des Kippenabstroms
Hambach verstanden. Diese wurden im Rah-
men der SUP und der FFH -Verträglichkeitsun-
tersuchung zur Änderung des Braunkohlenpla-
nes auf der Grundlage des revierweiten Grund-
wassermodells betrachtet. Dabei wurden auch
kumulative Aspekte im Zusammenhang mit den
Alttagebauen im Modell berücksichtigt. In Be-
zug auf Altlasten und schädliche Bodenverän-
derungen durch den Anstieg des Grundwas-
sers sind zu gegebener Zeit weitere Untersu-
chungen in Verantwortung der Bodenschutzbe-
hörden durchzuführen, um das Gefährdungs-
potenzial und evtl. Sanieru ngserfordernisse zu
ermitteln. Der Umfang und die Methodik der
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung wurden mit
den zuständigen Fachbehörden abgestimmt.
Die Anmerkung wird in den der übergeordneten
Braunkohlenplanung nachfolgenden Fachzu-
lassungsverfahren, sowe it erforderlich, erneut
auf Grundlage der dann fortgeschriebenen Pla-
nung untersucht, um eine erhebliche Beein-
trächtigung von Natura 2000 -Gebieten weiter-
hin sicher ausschließen zu können.
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
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gebausee
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S. 95, 2. Absatz:
„Auch für Kultur - und Sachgüter sind durch den
Grundwasserwiederanstieg keine erheblichen Be-
einträchtigungen zu erwarten.“
Anmerkung:
Es können Setzungsschäden im Bereich von Stö-
rungen und organikhaltiger Böden eintreten - hier
besteht noch weiterer Untersuchungsbedarf.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Auswirkungen des Grundwasserwiederan-
stiegs auf das Schutzgut Boden sind Bestand-
teil der Unterlagen zu den Angaben zur Um-
weltprüfung. Innerhalb der Unterlagen wird dar-
gelegt, dass keine wesentlichen wasserseitigen
Auswirkungen auf Böden im Wirkraum beste-
hen. Dies begründet sich insbesondere darin,
dass weitgehend nach Abschluss des Grund-
wasserwiederanstiegs der vorbergbauliche Zu-
stand wiederhergestellt wird und zudem groß-
räumige Bodensenkungen und -hebungen in
der Regel gleichmäßig sowie über einen sehr
langen Zeitraum verlaufen und somit in der Re-
gel nicht schadensrelevant sind.
Es existiert bereits ein eingespieltes Verfahren
zur Verhütung, Minimierung bzw. Regelung von
Bergschäden (siehe dazu Kapitel 4.3 des
Braunkohlenplans). Ergänzend gibt es grundle-
gende Untersuchungen zu den zu erwartenden
Bodenbewegungen (z.B. ZAI, 2019). Weiterge-
hender Untersuchungsbedarf wird zumindest
im Rahmen dieses Braunkohlenplanände-
rungsverfahrens nicht gesehen.
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Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
020
Ziel 3, S. 96: Stellung-
nahme wird
gefolgt.
Der Änderung wird zugestimmt und das Z iel 3
wird umformuliert.
Änderung des Zieles
3 in Kap. 4.1.5 in: "Die
Grundwasserstände
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vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Die Grundwasserstände in der Erftaue sind auch
nach vollständigem Wiederauffüllen der entleerten
Grundwasserkörper dauerhaft niedriger zu halten.
Anmerkung:
Der Grundwasserkörper wird nicht vollständig auf-
gefüllt werden.
Änderung:
Die Grundwasserstände in der Erftaue sind auch
nach abgeschlossenem Wiederauffüllen der ent-
leerten Grundwasserkörper dauerhaft niedriger zu
halten.
in der Erftaue sind
auch nach abge-
schlossenem Wieder-
auffüllen der entleer-
ten Grundwasserkör-
per dauerhaft niedri-
ger zu halten."
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
021
Erläuterung S. 96:
Anmerkung:
Die Aussage, dass der Tagebausee bei der Nied-
righaltung der Erft unterstützt, steht in Widerspruch
zu der Aussage, dass nur lokal niedrigere Grund-
wasserstände zu erwarten sind. (s. o. S. 94)
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Ein Widerspruch zwischen den Aussagen wird
nicht gesehen. Die Ergebnisse der AG -Flurab-
standsprognose zeigen auf, dass die Festle-
gung des Zielwasserspiegels von + 65 m NHN
insgesamt entlastend auf die Niedrighaltungs-
maßnahmen in der Erftaue wirken. Zudem ist
zutreffend, dass im Umfeld des Tagebausees
und somit lokal die Grundwasserstände dauer-
haft verändert sein werden. Dies wird in den
Angaben zur Umweltprüfung entsprechend
dargelegt. Änderungen im Braunkohlenplan er-
geben sich hieraus nicht.
-
- 416 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
022
S. 98, 1. Absatz:
„Maßgebliche und großräumige qualitative Beein-
flussungen des Grundwassers aus dem Kippen-
körper des Tagebaus Hambach sind im Zeitraum
bis 2030 aufgrund des weithin noch abg esenkten
Grundwasserspiegels nicht zu erwarten. Langfris-
tig kann es jedoch in den Niederungsbereichen
von Erft und Finkelbach zu erhöhten Konzentratio-
nen von Sulfat und Schwermetallen kommen.“
Änderung:
Maßgebliche und großräumige qualitative Beein-
flussungen des Grundwassers aus dem Kippen-
körper des Tagebaus Hambach sind im Zeitraum
bis 2030 aufgrund des weithin noch abgesenkten
Grundwasserspiegels nicht zu erwarten. Langfris-
tig kann es jedoch in den Niederungsbereichen
von Erft und Finkelbach zu erhöhten Konzentratio-
nen von Sulfat und Schwermetallen kommen. In
diesen Fällen werden die Ziele gemäß EU -WRRL
verfehlt.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Innerhalb der Angaben zur Umweltprüfung wird
dargelegt, dass Erft (274_30266) und Finkel-
bach (27474_0) im stationären Endzustand zu-
mindest abschnitts - und zeitweise über einen
Grundwasserkontakt im potenziellen Kippenab-
strombereich des Tagebaus Hambach verfü-
gen werden. Innerhalb des Fachbeitrags
WRRL, Teil OWK, (Anlage 7b) erfolgt eine pa-
rameterspezifische Bewertu ng der Auswirkun-
gen des Kippenabstroms unter Beachtung der
Anforderungen aus der WRRL bzw.
OGewV. Im Ergebnis kommt der Fachgutach-
ter zu dem Schluss, dass nachteilige Auswir-
kungen auf den chemischen Zustand der Erft
(274_30266) durch den Kippenabstrom ausz u-
schließen sind und eine Einschränkung der
Entwicklungsfähigkeit der Erft bezogen auf den
ökologischen Zustand/das ökologische Poten-
zial auszuschließen sind. Für den Finkelbach
gilt, dass nachteilige Auswirkungen auf den
chemischen Zustand des Finkelbachs
(27474_0) durch den Kippenabstrom (Cad-
mium, bioverfügbares Nickel) wahrscheinlich
sind. Außerdem ist nicht auszuschließen, dass
die Auswirkungen des Kippenabstroms die Ent-
wicklungsfähigkeit des Finkelbachs einschrän-
ken (Cadmium, bioverfügbares Nickel) kann .
-
- 417 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Innerhalb des Fachbeitrags wird dargelegt,
dass die Voraussetzungen für die Festlegung
abweichender Bewirtschaftungsziele und die
Inanspruchnahme von Ausnahmen von den
Bewirtschaftungszielen vorliegen. Eine Ände-
rung des Braunkohlenplans Hambach an die-
ser Stelle ergibt sich nicht.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
023
S. 98, 3. Absatz, Aufzählung Maßnahmen:
Ergänzung:
- Beobachtung der Qualität des Oberflächenwas-
sers an den betroffenen Gewässern.
Stellung-
nahme wird
gefolgt.
Der Ergänzung wird zugestimmt und sie wird in
den Entwurf des Braunkohlenplans übernom-
men.
Die Auflistung am
Ende der Erläuterung
zu Ziel 4 des Kap.
4.1.5 wird um folgen-
den Punkt ergänzt: " -
Beobachtung der
Qualität des Oberflä-
chenwassers an den
betroffenen Gewäs-
sern."
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
024
S. 101, Ziel 2:
„Der Zielwasserstand des Tagebausees ist bei +65
m NHN anzulegen, um die Grundwasserniedrig-
haltungsmaßnahmen in der Erftniederung zu un-
terstützen und gleichzeitig einen freien Abfluss des
Seewassers zur Erft zu gewährleisten. Durch den
Ablauf aus dem Tagebausee dürfen keine erhebli-
chen Beeinträchtigungen an den weiterführenden
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Aufgrund des mit der Herstellung des Ablaufge-
wässers einhergehendem Gewässerneu und –
umbaus der bestehenden Gewässer sowie des
frühestens mit Erreichen des Z ielwasserspie-
gels einsetzenden Ablaufs aus dem Tagebau-
see in die Erft, werden weiterführende Gewäs-
ser zukünftig beeinflusst werden. Der zweite
Absatz von Ziel 2 wird entsprechend geändert
Der Absatz 2 von Ziel
2 des Kap. 4.1.6.1
Seeherstellung wird
wie folgt angepasst:
"Durch den Ablauf aus
dem Tagebausee dür-
fen keine Beeinträch-
tigungen nach Maß-
gabe der jeweiligen
- 418 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Gewässern oder den damit zusammenhängenden
Auenbereichen und Feuchtgebieten eintreten.“
Änderung:
„Der Zielwasserstand des Tagebausees ist bei +65
m NHN anzulegen, um die Grundwassern iedrig-
haltungsmaßnahmen in der Erftniederung zu un-
terstützen und gleichzeitig einen freien Abfluss des
Seewassers zur Erft zu gewährleisten. Durch den
Ablauf aus dem Tagebausee dürfen keine Beein-
trächtigungen an den weiterführenden Gewässern
oder den damit zusammenhängenden Auenberei-
chen und Feuchtgebieten eintreten.“
in "Durch den Ablauf aus dem Tagebausee dür-
fen keine Beeinträchtigun gen nach Maßgabe
der jeweiligen Fachgesetze an den weiterfüh-
renden Gewässern oder den damit zusammen-
hängenden Auenbereichen und Feuchtgebie-
ten eintreten."
Fachgesetze an den
weiterführenden Ge-
wässern oder den da-
mit zusammenhän-
genden Auenberei-
chen und Feuchtge-
bieten eintreten."
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
025
S. 102, letzter Absatz:
„Eine Beeinträchtigung des Ablaufgewässers und
dessen Auenbereich sowie der Erft sind durch die
Beschaffenheit des aus dem See abfließenden
Wassers gemäß limnologischer Prüfungen nicht
zu erwarten, da für den See eine gute Wasserbe-
schaffenheit mit vielfältigen Nutzungsmöglichkei-
ten prognostiziert wird.“
Anmerkung:
Diese Behauptung übersieht die Tatsache, dass
die maximale Wassertemperatur des Hambach-
sees im Sommer regelmäßig im Bereich von 23 –
29°C liegen wird und somit weit oberhalb der en t-
sprechenden Grenzwerte für ein Fließgewässer.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die zu erwartende Wasserbeschaffenheit des
Ablaufgewässers wird durch das aus dem Ta-
gebausee zum Abfluss kommende Wasser ge-
prägt sein. Im Hinblick auf die sich im Ablaufge-
wässer einstellende Wassertemperatur sind
zumindest im Oberlauf im Sommer Temperatu-
ren zu erwarten, die die Anforderungen an die
Temperatur in der Erft (≤ 23 °C, Anl. 7 Nr. 2.1.1
OGewV) überschreiten werden. Im Jahres-
duschschnitt wird die Temperatur bei 14 bis 15
°C liegen. Insbesondere durch den b egleiten-
den Ufergehölzsaum ist eine Abkühlung des
Wassers zu erwarten, die bewirkt, dass sich die
einstellenden Wassertemperaturen im Ablauf-
gewässer nicht mehr wesentlich von der Vorflut
-
- 419 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Außerdem weist das limnologische Gutachten da-
rauf hin, dass es aufgrund von Wasserstand-
schwankungen dazu kommen kann, dass in den
Monaten August bis Dezember kein Ablauf erfolgt.
Dies würde ein Trockenfallen d es Gewässers be-
deuten. Im Hinblick auf die Wasserbeschaffenheit
steht die Prüfung der voraussichtlichen Wasser-
qualität noch aus, siehe separate Stellungnahme.
Daher sollte die Aussage über „eine gute Wasser-
beschaffenheit“ ggf. gestrichen oder relativiert wer-
den.
unterscheiden. Zudem ist zu berücksichtigen,
dass grundsätzlich anzun ehmen ist, dass der
Unterlauf der Großen Erft typologisch durch
das Ablaufgewässer überprägt werden wird. So
ist davon auszugehen, dass im Zuge der Be-
richtspflicht eine Überprüfung der Wasserkör-
pergrenzen und typologischen Einstufung der-
art erfolgt, dass d er Unterlauf der Großen Erft
in den OWK des Ablaufgewässers einbezogen
wird. Nachteilige Auswirkungen auf den ökolo-
gischen Zustand bzw. das ökologische Poten-
zial der Vorflut durch das über das Ablaufge-
wässer zufließende Wasser sind daher bei na-
turnaher Gestaltung des Ablaufgewässers nicht
zu erwarten.
In Bezug auf die Abflussführung lässt sich fol-
gendes ergänzen: Die im Rahmen des limnolo-
gischen Fachgutachtens für den Tagebausee
(s. Anlage 9) vorgenommene Ermittlung der
Abflussverhältnisse erfolgte unter Berücksichti-
gung des Klimaszenarios RCP 8.5 (50. und 85.
Perzentil) und stellt demnach einen Maximalan-
satz dar. Im Ergebnis wird deutlich, dass das
Ablaufgewässer lediglich zu weniger als < 1 %
innerhalb des Prognosezeitraums von 40 Jah-
- 420 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
ren keinen Abfluss haben wird. Dies ist entspre-
chend bei der fachlichen Bewertung der Aus-
wirkungen auf das Ablaufgewässer zu berück-
sichtigen.
Der Anregung, den Satz in Bezug auf die gute
Wasserbeschaffenheit zu relativieren, wird
nicht zugestimmt. Durch die im Satz verwende-
ten Wörter "prognostiziert wird" wird deutlich,
dass es Prognose ist, wodurch entsprechend
bereits eine Relativierung erfolgt.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
026
S. 104, Ziel:
„Das Restloch ist in möglichst 40 Jahren mit Was-
ser, vorwiegend aus dem Rhein, bis zum Zielwas-
serstand von +65 m NHN zu füllen. Mit der Seebe-
füllung ist möglichst früh, ab dem Jahr 2030, zu be-
ginnen. Sie ist, soweit dies ohne nachteilige Aus-
wirkungen auf Natur, Landschaft, Nutzungen Drit-
ter möglich ist, möglichst bis zum Jahr 2070 abzu-
schließen.“
Änderung/Ergänzung:
„Das Restloch ist in möglichst 40 Jahren mit Was-
ser, vorwiegend aus dem Rhein, bis zum Zielwas-
serstand von +65 m NHN zu füllen. Das entnom-
mene Wasser muss die Ziele nach EU -WRRL er-
füllen und ist ggf. durch Maßnahmen entsprechend
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
In Bezug auf die vorgschlagene Ergänzung
"Das entnommene Wasser muss die Ziele nach
EU-WRRL erfüllen und ist ggf. durch Maßnah-
men entsprechend aufzubereiten.": Bei Auf-
nahme einer solchen Formulierung wäre es
notwendig, dass auch die weiteren Nutzer des
Rheins in die Pflicht genommen werden.
Grundsätzlich wird nicht in Frage gestellt, dass
das Rheinwasser den Zielen der EU -WRRL
entsprechen muss, da es ein übergeordnetes
Ziel darstellt, welches jedoch viele verschie-
dene Belange mit einbezieht. Der Ergänzung
im Braunkohlenplan kann daher für den ersten
Teilsatz nicht zugestimmt werden. In Bezug auf
die Aufbereitung lässt sich zudem ergänzen,
-
- 421 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
aufzubereiten. Mit der Seebefüllung ist möglichst
früh, ab dem Jahr 2030, zu beginnen. Sie ist, so-
weit dies ohne nachteilige Auswirkungen auf Na-
tur, Landschaft, Nutzungen Dritter möglich ist,
möglichst bis zum Jahr 2070 abzuschließen. Bei
der Entnahme des Rheinwassers sind auch die
Bewirtschaftungsziele im Hinblick auf die Wasser-
menge, auch unter Berücksichtigung anderer Nut-
zungsansprüche, sowie im Hinblick auf klimabe-
dingte Änderungen bei der Wasserverfügbarkeit
zu berücksichtigen. Die Entnahmemenge ist dabei
variabel an die zukünftigen Gegebenheiten anzu-
passen. “
dass das entnommene Rheinwasser verschie-
denen Nutzungszwecken zugeführt wird, die
Wirkpfad- und Schutzgutbezogen untersch ied-
liche Qualitätsanforderungen mit sich brin-
gen. Eine abschließende Bewertung der Rhein-
wassergüte erfolgt daher in Abhängigkeit des
Verwendungszwecks in den eigenständigen
wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren.
Für den Tagebausee Hambach ist dies das
Planfeststellungsverfahren. Sollten sich im
Zuge der Verfahren an einzelnen Einleitungen
Aufbereitungserfordernisse ergeben, so finden
diese nicht zentral im Bereich der Entnahme
statt, sondern verwendungsbezogen im Be-
reich des jeweiligen Teilstroms. Eine pauscha-
lierte Festlegung innerhalb des Braunkohlen-
plans Hambach zu einer möglichen Aufberei-
tung des Rheinwassers erfolgt demnach nicht.
Geeignete Maßnahmen sind stattdessen im
Planfeststellungsverfahren zur Herstellung des
Tagebausees zu prüfen. Entsprechend wird
auch der zweite Teilsatz nicht im Braunkohlen-
plan Hambach ergänzt.
In Bezug auf die vorgeschlagene Ergänzung
mit dem Beginn "Bei der Entnahme des Rhein-
wassers sind [...]" wird darauf verwiesen, dass
für die Heranführung des Rheinwassers an den
- 422 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Tagebausee sowie die Entnahme das Braun-
kohlenplanänderungsverfahren zur RWTL
durchgeführt wurde. Die hier vorgeschlagenen
Ergänzungen beziehen sich nicht ausschließ-
lich auf den Tagebau Hambach und werden
entsprechend nicht explizit im Braunkohlenplan
Hambach aufgenommen.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
027
Erläuterung, S. 104, 1. Absatz:
Anmerkung:
Hinweis auf Leitentscheidung 2023 fehlt.
Hinweis auf Rheinwasserqualität und Monitoring
fehlt.
Änderung:
„Gemäß Leitentscheidung 2021 und Leitentschei-
dung 2023 …“
Ergänzung:
„…der nachlaufenden Sümpfung befüllt. Das zur
Befüllung herangeführte Rheinwasser muss eine
verwendungsgerechte Qualität aufweisen und ist
dazu ggf. aufzubereiten. Die Rheinwasserqualität
ist mit einem Monitoring zu überwachen.“
Stellung-
nahme wird
teilweise ge-
folgt.
Der vorgeschlagenen Änderung zur Leitent-
scheidung 2023 wird zugestimmt und entspre-
chend ergänzt. Zudem wird aus dem weiteren
Vorschlag "Das zur Befüllung herangeführte
Rheinwasser muss eine verwendungsgerechte
Qualität aufweisen, welche im Rahmen des Mo-
nitorings überwacht wird." ergänzt. Einer Er-
gänzung darüber hinaus wird nicht zugestimmt.
Begründet wird dies damit, dass das entnom-
mene Rheinwasser verschiedenen Nutzungs-
zwecken zugeführt wird, die Wirkpfad - und
Schutzgutbezogen unterschiedliche Qualitäts-
anforderungen mit sich bringen. Eine abschlie-
ßende Bewertung der Rheinwassergüte erfolgt
daher in Abhängigkeit des Verwendungs-
zwecks in den eigenständigen wasserrechtli-
chen Genehmigungsverfahren. Für den Tage-
bausee Hambach ist di es das Planfeststel-
lungsverfahren.
Der erste Absatz der
Erläuterung zum Ziel
zu Kap 4.1.6.2 wird
wie folgt geändert:
"Gemäß Leitentschei-
dung 2021 und Lei-
tentscheidung 2023
soll der Tagebausee
Hambach möglichst in
40 Jahren befüllt
sein." Zudem wird der
folgende Satz am
Ende des ersten Ab-
satzes der Erläute-
rung ergänzt: "Das zur
Befüllung herange-
führte Rheinwasser
muss eine verwen-
dungsgerechte Quali-
tät aufweisen, welche
- 423 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
im Rahmen des Moni-
torings überwacht
wird."
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
028
S. 104, 2. und 4. Absatz:
„Es ist beabsichtigt eine Wassermenge von bis zu
18 m³/s aus dem Rhein zu entnehmen, die für den
Bereich Hambach und Garzweiler zur Verfügung
stehen wird. …. Es wird so sukzessive über einen
Zeitraum von rund 40 Jahren der Tagebau see
Hambach entstehen.“
Anmerkung:
Sollte in Zukunft die Befüllung der Seen deutlich
verzögert fortschreiten, kann sich der Zeitraum von
40 Jahren entsprechend verlängern. Dies ist inso-
fern wichtig, als dass der See während der Befül-
lung keine gute Wasserq ualität aufweisen wird,
sondern sehr nährstoffreich sein wird, so dass eine
Freizeitnutzung aufgrund der wahrscheinlichen
großen Algenmengen sehr eingeschränkt sein
wird.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Grundsätzlich sind Zwischennutzungen wäh-
rend der Befüllung nach den ersten 10 Jahren
des Befüllbeginns denkbar. Hierbei handelt es
sich bspw. um Schiffsverkehr oder Wasserzu-
gänge in Form von Pontons. Aus fachlicher
Sicht ist nicht davon auszugehen, dass der
nährstoffreiche Zustand des Tagebausees
Hambach während der Befüllung dazu führen
wird, dass Freizeitnutzungen eingeschränkt
sein werden.
Im limnologischen Gutachten wird im Kapitel
7.3.2 dargelegt, dass das Flutungswasser aus
dem Rhein mit einem derzeitigen Mittelwert der
Gesamt-Phosphorkonzentration von 72 µg/L in
der Anfangsphase der Seeentwicklung eine
hohe Nährstoffverfügbarkeit für die Primärpro-
duzenten erwarten lässt. Dies kann für einen
begrenzten Zeitraum zu eutrophen Bedingun-
gen führen, die mit einem verstärkten Algen-
wachstum verbunden s ein können. Diese
Phase wird allerdings nur relativ kurze Zeit an-
dauern, da zum einen durch die Bindung des
-
- 424 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Phosphors an eisenhaltige Sedimente Phos-
phor dem Freiwasser entzogen wird. Zum an-
deren kommt es mit zunehmendem Seevolu-
men zu einer kontinuierlichen Verlängerung der
Wasseraufenthaltszeit. Die Verlängerung der
Wasseraufenthaltszeit bedingt eine Zunahme
der Phosphorretention und damit einen bestän-
digen Rückgang der Phosphorkonzentration im
Freiwasser bei Abnahme der jährlichen neuen
Flutungswasseranteile am Seevolumen.
Eine Abschätzung der im See zehn Jahre nach
Flutungsbeginn zu erwartenden Phosphorkon-
zentrationen mit Hilfe etablierter Modelle
(Vollenweider 1976, OECD 1982) lässt Kon-
zentrationen erwarten, die für Seen im mittleren
mesotrophen Bereich charakteristisch sind.
Nach 20 Jahren ergeben sich bereits Werte, die
dem schwach mesotrophen Bereich zuzuord-
nen sind. Vor diesem Hintergrund ist keine ge-
nerelle Einschränkung der Seenutzung ab ca.
10 Jahre nach Flutungsbeginn zu sehen.
Die im See zu er wartenden Nährstoffkonzent-
rationen machen in Verbindung mit den mor-
phologischen Charakteristika des Seebeckens
(große Wasseroberfläche und große Tiefe mit
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Bezirksregierung Köln
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
relativ intensiver Durchmischung des Epilim-
nions im Sommer) Massenentwicklungen von
Cyanobakterien, d ie zu Nutzungseinschrän-
kungen führen können, unwahrscheinlich. Al-
lenfalls in windgeschützten Teilbereichen
könnte es zu Algenansammlungen kommen,
die aufgrund geringer Sichttiefen und ggf. Frei-
setzungen von Toxinen eine Nutzung als Bade-
gewässer in der ersten Phase der Seeentwick-
lung zeitweilig einschränken könnten.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
029
Ziel 1, Erläuterung, S. 106:
“…. Für einen begrenzten Zeitraum weiterhin
Rheinwasser in den Tagebausee Hambach einge-
leitet werden, ….“
Anmerkung:
Der Zeitraum ist zwar begrenzt aber mehrere Jahr-
zehnte lang.
Änderung:
„…… für einen begrenzten Zeitraum von mehreren
Jahrzehnten weiterhin ….“
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Im Braunkohlenplan ist zu dem geplanten nach-
laufenden Betrieb der Rheinwassertransportlei-
tung folgende Formulierung enthalten: "Ent-
sprechend muss auch nach dem erstmaligen
Erreichen des Zielwasserspiegels für einen be-
grenzten Zeitraum weiterhin Rheinwasser in
den Tagebausee Hambach eingeleitet werden,
um die Versickerungsverluste a us dem Tage-
bausee in das umgebende Gebirge auszuglei-
chen." Der "begrenzte Zeitraum" wird im Braun-
kohlenplan somit über die wasserwirtschaftli-
che Erforderlichkeit zum Ausgleich der Versi-
ckerungsverluste aus dem Tagebausee in das
umgebende Gebirge klar defin iert und an das
Eintreten eines Zustands geknüpft. Eine zu-
sätzliche zeitliche Einordnung wird dazu nicht
benötigt, insbesondere, da der tatsächliche
-
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Bezirksregierung Köln
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des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Zeitpunkt auf Grundlage der heutigen Kennt-
nisse ohnehin nur grob abgeschätzt werden
kann.
Eine Ergänzung des Braunkohlenplans Ham-
bach ist nicht erforderlich.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
030
Ziel 3, Erläuterung, S.107 - 108:
„Das Seewasser hat dauerhaft so beschaffen zu
sein, dass vielfältige Nutzungenmöglich sind.“
Anmerkung:
Wie bereits in der Anmerkung zu S. 7, 1. Absatz
dargestellt wird dieser Aussage im Hinblick auf die
Nutzungen nicht zugestimmt. Zu dem hier zitierten
limnologischen Gutachten (Uhlmann 2023) wird in
einem gesonderten Papier Stellung genommen.
Änderung/Ergänzung:
„Das Seewass er hat dauerhaft so beschaffen zu
sein, dass vielfältige Nutzungenmöglich sind. Dies
ist ggf. durch geeignete Maßnahmen zur Aufberei-
tung des Rheinwassers sicherzustellen.“
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die Änderung wird nicht übernommen. Das
entnommene Rheinwasser wird verschiedenen
Nutzungszwecken zugeführt, die Wirkpfad- und
Schutzgutbezogen unterschiedliche Qualitäts-
anforderungen mit sich bringen. Eine abschlie-
ßende Bewertung der Rheinwassergüte erfolgt
daher in Abhängigkeit des Verwendungs-
zwecks in den eigenständigen wasserrechtli-
chen Genehmigungsverfahren. Für den Tage-
bausee Hambach ist dies das Planfeststel-
lungsverfahren. Sollten sich im Zuge der ge-
nannten Verfahren an einzelnen Einleitungen
Aufbereitungserfordernisse ergeben, so finden
diese nich t zentral im Bereich der Entnahme
statt, sondern verwendungsbezogen im Be-
reich des jeweiligen Teilstroms. Eine pauscha-
lierte Festlegung innerhalb des BKP Hambach
zu einer möglichen Aufbereitung des Rhein-
wassers erfolgt demnach nicht. Geeignete
-
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Maßnahmen si nd stattdessen im Planfeststel-
lungsverfahren zur Herstellung des Tagebau-
sees zu prüfen.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
031
S. 109, Ziel:
„Die Herstellung des Tagebausees und seine Ent-
wicklung in güte- und mengenmäßiger Hinsicht ist
zu beobachten, zu überwachen und ggf. zu steu-
ern (Monitoring). Sich aus dem Monitoring erge-
bende Maßnahmen sind umzusetzen.“
Änderung/Ergänzung:
„Die Herstellung des Tagebausees und seine Ent-
wicklung in güte- und mengenmäßiger Hinsicht ist
zu beobachten, zu überwache n und ggf. zu steu-
ern (Monitoring). Sich aus dem Monitoring erge-
bende Maßnahmen sind umzusetzen. Das Monito-
ring bezieht sich auch auf das Entnahmegewässer
sowie auf weitere Fließgewässer, falls in diese
Rheinwasser eingeleitet wird. Das Monitoring des
Rheinwassers dient der Prognose der Erfüllung
der Ziele der EU -WRRL. Je nach Ergebnis sind
ggf. Maßnahmen zur Aufbereitung vorzusehen.“
Stellung-
nahme wird
teilweise ge-
folgt.
Zum vorgeschlagenen Ergänzungssatz "Das
Monitoring bezieht sich auch auf das Entnah-
megewässer sowie auf weitere Fließgewässer,
falls in diese Rheinwasser eingeleitet
wird." Aufgrund der übergeordnet im Rahmen
des Verfahrens zur RWTL vorzunehmenden
Festlegungen zum Entnahmegewässer (hier:
Rhein) wird die Ergänzung in der Form nicht
übernommen. Folgende Formulierung wird da-
gegen im Braunkohlenplan Hambach aufge-
nommen: "Das Monitoring bezieht sich auch
auf weitere Fließgewässer, falls in diese Rhein-
wasser eingeleitet wird."
Die vorgeschlagenen Ergänzungen "Das Moni-
toring des Rheinwassers dien t der Prognose
der Erfüllung der Ziele der EU -WRRL. Je nach
Ergebnis sind ggf. Maßnahmen zur Aufberei-
tung vorzusehen." werden nicht in den Braun-
kohlenplan übernommen. Im Rahmen des ge-
genständlichen Verfahrens können nur Ziele für
den Tagebausee selbst und nicht zur grund-
sätzlichen Erfüllung der Ziele der EU-WRRL mit
Das Ziel im Kapitel
4.1.6.4 Monitoring
wird um den Satz
"Das Monitoring be-
zieht sich auch auf
weitere Fließgewäs-
ser, falls in diese
Rheinwasser eingelei-
tet wird." ergänzt.
- 428 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Blick auf den Rhein festgelegt werden. Maß-
geblich ist mit Blick auf den Tagebausee Ham-
bach und die Vereinbarkeit mit der WRRL die
sich im See einstellende Wasserbeschaffen-
heit. Diese ist maßgebl ich für eine Beurteilung
der Zielerfüllung im Rahmen der WRRL.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
032
Erläuterung zum Ziel, S. 109:
Anmerkung:
In den Erläuterungen fehlt der Qualitätsaspekt für
das Seewasser.
Es fehlt das Monitoring für das Rheinwasser in Be-
zug auf Menge, Qualität und Verteilung sowie Aus-
wirkung des Klimawandels (s. LE21 und LE23).
Das Monitoring ist in die Maßnahmen zur Herstel-
lung des Tagebausees zu integrieren – im bisheri-
gen Textentwurf ist dies noch umgekehrt darge-
stellt.
Änderung:
„Eine Konkretisierung entsprechender Vorgaben
ist in fachbehördlichen Verfahre n vorzunehmen.
Erst nachdem das Monitoring abgestimmt ist, kann
mit der Befüllung des Tagebausees begonnen
werden.
Das Monitoring für den Tagebausee muss dabei
alle Aspekte des Sees in Bezug auf die Befüllung,
Stellung-
nahme wird
teilweise ge-
folgt.
Zur angeregten Ergänzung "Erst nachdem das
Monitoring abgestimmt ist, kann mit der Befül-
lung des Tagebausees begonnen werden.":
Der Braunkohlenplan kann auf raumordneri-
scher Ebene keine aufschiebende Bedingung
für Sachverhalte vorgeben, die ausschließlich
Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens
für den Tagebausee sein können. Diese Ergän-
zung wird entsprechend nicht in den Braunkoh-
lenplan übernommen.
Die in den Erläuterungen angeregte Ergänzung
zur Qualität des Seewassers wird übernommen
und der Satz wird wie folgt ergänzt: "Das Moni-
toring für den Tagebausee muss dabei alle As-
pekte des Sees in Bezug auf die Befüllung, die
Qualität und die Entwicklung bis zum Endzu-
stand beinhalten." dagegen zugestimmt und im
Braunkohlenplan ergänzt.
Der zweite Absatz der
Erläuterung zu dem
Ziel in dem Kap.
4.1.6.4 Monitoring
wird um die Wörter
"die Qualität" ergänzt
und lautet nun wie
folgt: "Das Monit oring
für den Tagebausee
muss dabei alle As-
pekte des Sees in Be-
zug auf die Befüllung,
die Qualität und die
Entwicklung bis zum
Endzustand beinhal-
ten."
- 429 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
die Qualität und die Entwicklung bis zum Endz u-
stand beinhalten. Das Monitoring ist um eine Über-
wachung der Qualität und der Verteilung des
Rheinwassers und die Auswirkungen des Klima-
wandels zu ergänzen. Das Monitoring ist zu gege-
bener Zeit entsprechend der geänderten Zielrich-
tung und der festzulegend en Anforderungen zu
überarbeiten und anzupassen. Bei erkennbaren
Beeinträchtigungen von Ökosystemen sind recht-
zeitig Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.“
Der Übernahme des Satzes "Das Monitoring ist
um eine Überwachung der Qualität und der
Verteilung des Rheinwassers und die Auswir-
kungen des Klimawandels zu ergänzen." wird
nicht zugestimmt.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
033
6.6.1.1. Grundwasser, S.59
„Auch für den rechtsrheinisch gel egenen GWK
27_25 ist keine Betroffenheit durch die Sümpfung
oder nachlaufende Sümpfung des Tagebaus Ham-
bach zu erwarten.“
Anmerkung:
Die Aussage gilt nur für das oberste Grundwasser-
stockwerk. Im Monitoring Hambach wird die Dru-
ckentspannung in den tieferen Grundwasserleitern
in diesem rechtsrheinischen Bereich in den tiefe-
ren Grundwasserleitern beobachtet und bewertet.
Änderung:
„Auch für den rechtsrheinisch gelegenen GWK
27_25 ist im obersten Grundwasserstockwerk
keine Betroffenheit durch die Sümpfung oder
nachlaufende Sümpfung des Tagebaus Hambach
Stellung-
nahme wird
gefolgt.
Der Ergänzung wird zugestimmt und sie wird im
Braunkohlenplan Hambach übernommen.
Teil B: In Kapitel
'6.6.1.1 Grundwasser'
in der Umweltprüfung
wird der ersten Absatz
in wie folgt angepasst:
„Auch für den rechts-
rheinisch gelegenen
GWK 27_25 ist im
obersten Grundwas-
serstockwerk keine
Betroffenheit dur ch
die Sümpfung oder
nachlaufende Sümp-
fung des Tagebaus
Hambach zu erwar-
ten. In den tieferen
- 430 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
zu erwarten. In den tieferen Grundwasserstock-
werken wird die Druckspiegelabsenkung im Moni-
toring Hambach gezielt beobachtet und bewertet.“
Grundwasserstock-
werken wird die
Druckspiegelabsen-
kung im Monitoring
Hambach gezielt beo-
bachtet und bewer-
tet.“
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
034
S.72:
„Gemäß den Ausführungen des Rheinwassergüte-
berichts sind dabei allerdings keine relevanten Ein-
träge in das Grundwasser, die über das Rheinwas-
ser in den See gelangen könnten, zu erwarten.“
Anmerkung:
Die zitierte Aussage wird so im Rheinwassergüte-
bericht nich t getroffen. Laut Rheinwassergütebe-
richt werden „die Parameter der Grundwasserver-
ordnung […] im Rheinwasser nach heutigem Er-
kenntnisstand eingehalten, so dass eine Infiltration
vertretbar ist. Die konkrete Beurteilung einer zu-
künftigen Infiltration muss anhand der dann vorlie-
genden rechtlichen Vorgaben und Eigenschaften
des Wassers beurteilt werden.“
Aus diesem Grund muss der hier aufgeführte Ein-
trag von Rheinwasser über den See in das Grund-
wasser als beurteilungsrelevanter Wirkpfad unter-
sucht werden.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die Infiltration von Rheinwasser in das Grund-
wasser über die Versickerung aus dem Tage-
bausee wird innerhalb des Fachbeitrags Was-
serrahmenrichtlinie, Teil Grundwasser (s. An-
lage 7a) hinsichtlich der Machbarkeit geprüft.
Insgesamt kommt die gutachterliche Bewer-
tung zu dem Fazit, dass das Rheinwasser
grundsätzlich für die Infiltration ins Grundwas-
ser über den Tagebausee Hambach geeignet
ist. Demnach ist dieser Wirkpfad entsprechend
geprüft und bewertet worden. Detailprüfungen
werden zudem im anstehenden Planfeststel-
lungsverfahren für die Herstellung des Tage-
bausees vorgenommen.
-
- 431 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
035
S. 73, Aufzählung beurteilungsrelevanter Wirk-
pfade:
Falls Rheinwasser in weitere Oberflächengewäs-
ser eingeleitet werden soll, müsste dies in der Um-
weltprüfung berücksichtigt werden.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Eine Einleitung von Rheinwasser im Bereich
des Untersuchungsgebiets Hambach ist be-
darfsweise im Bereich des Norfsystems vorge-
sehen. Die Stützungsmaßnahmen im Bereich
des Norfsystems gehen auf das MURL -Kon-
zept zurück und werden daher im Braunkohlen-
plan Garzweiler behandelt und berücksichtigt.
-
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
036
2. Teil, S. 75:
„Im Ergebnis der umfänglichen fachg utachterli-
chen Betrachtungen entspricht das limnologische
Entwicklungspotenzial des Tagebausees dem gu-
ten ökologischen Potenzial bzw. guten chemi-
schen Zustand und steht den Bewirtschaftungszie-
len für Oberflächenwasserkörper daher nicht ent-
gegen.“
Anmerkung:
Zu dem limnologischen Prognosegutachten wird
gesondert Stellung genommen. Hinsichtlich der
Ansiedlung von Neophyten ist v. a. Myriophyllum
heterophyllum genauer zu betrachten, dass in den
Villeseen (z. B. Heider Bergsee) in wenigen Jahren
Dominanzbestände ausgebildet hat. In einem sol-
chen Fall wäre kein gutes ökologisches Potential
gegeben.
„Insgesamt lässt sich daher festhalten, dass für die
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Myriophyllum heterophyllum ist eine Art, die ih-
ren Verbreitungsschwerpunkt in meso - bis eu-
trophen flachen Gewässern hat. Sie kann in
Wassertiefen bis zu 10 m angetroffen werden
und stellt vor allem dann ein Problem für Ge-
wässernutzungen dar, wenn sie dichte mono-
dominante Bestände mit an der Wasseroberflä-
che schwimmenden Matten ausbildet (Gross et
al. 2020). Nur 3 % der Fläche des Tagebausees
Hambach weisen eine Wassertiefe auf, die 10
m und kl einer ist. Zusammen mit der hohen
Wellenexposition der Litoralbereiche lässt dies
keine großflächige Ausbreitung von Myrio-
phyllum heterophyllum oder von anderen Neo-
phyten erwarten.
Ergänzend wird angemerkt: Durch ein Makro-
phyten-Monitoring kann sicherges tellt werden,
dass Massenausbreitungen von Neophyten
frühzeitig erkannt werden und ggf. Maßnahmen
-
- 432 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
vom Vorhaben betroffenen Grund - und Oberflä-
chenwasserkörper im Hinblick auf die Auswirkun-
gen der Flächeninanspruch nahme, der Verände-
rungen des Wasserhaushalts, der Auswirkungen
durch stoffliche Belastungen des Kippenabstroms,
durch Herstellung eines Tagebausees und durch
Grundwasserwiederanstieg eine Vereinbarkeit mit
den Bewirtschaftungszielen der EU -WRRL und
den zu ihrer Umsetzung ergangenen nationalen
Rechtsvorschriften gegeben ist. Auch für die nicht
berichtspflichtigen Gewässer sowie Wasserver-
sorgung sind keine erheblichen nachteiligen Aus-
wirkungen zu erwarten. Durch das Änderungsvor-
haben sind für den Tagebau Hamb ach entspre-
chend keine erheblichen nachteiligen Auswirkun-
gen auf das Schutzgut Wasser insgesamt zu er-
warten.“
Anmerkung:
Den im limnologischen Prognosegutachten be-
schriebenen Aussagen wird nicht zugestimmt, zu
dem limnologischen Prognosegutachten wird ge-
sondert Stellung genommen. Bzgl. der Vereinbar-
keit mit den Bewirtschaftungszielen der EU-WRRL
wird wasserrechtliche Fachbeitrag von Björnsen
Beratende Ingenieure Köln (2023) auf S. 104f bei-
spielsweise dargelegt, dass der Wasserkörper
27474_0 (Finkelbach) bezogen auf die Parameter
zu deren Management ergriffen werden kön-
nen. Dadurch ließe sich auch sicherstellen,
dass das Erreichen des guten ökologischen Po-
tentials beim Tagebausee Hamba ch nicht ge-
fährdet wird.
Die weiteren Anmerkungen werden zur Kennt-
nis genommen. Zur weiteren erläuterung wird
auf die Stellungnahmen ID 1026742_001 bis
1026742_037 verwiesen.
Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass eine
Abprüfung der Auswirkungen des Änderungs-
vorhabens auf nicht berichtspflichtige Gewäs-
ser insbesondere im Fachbeitrag Natur und
Landschaft (Anlage 1) sowie den Angaben zur
Umweltprüfung erfolgt ist, da diese Betrachtun-
gen nicht Bestandteil der Abprüfung der Verein-
barkeit mit der Wasserrah menrichtlinie ist und
demnach nicht innerhalb des Fachbeitrags
WRRL erfolgt.
In Bezug auf die Vereinbarkeit mit der Wasser-
rahmenrichtlinie wird im Rahmen der Fachbei-
träge (s. Anlage 7a, 7b und 6) dargelegt, dass
die Vereinbarkeit aufgrund des Vorliegens ab-
weichender Bewirtschaftungsziele oder Aus-
nahmen gegeben ist bzw. zukünftig aufgrund
- 433 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
pH-Wert, Cadmium, Sulfat und Nickel Überschrei-
tungen aufweisen wird, die bislang nicht durch we-
niger strenge Umweltziele abgedeckt sind. Dar-
über hinaus ist die Quelle für die positive Beurtei-
lung bzgl. der nicht berichtspflichtigen Gewässer
zu ergänzen.
des Vorliegens der Voraussetzungen für abwei-
chende Bewirtschaftungsziele oder Ausnah-
men gegeben sein wird. Einbezogen werden
hierbei auch mögliche Maßnahmen zur Verrin-
gerung der Umweltauswirkungen und Errei-
chung des bestmöglichen Zustands eines Ge-
wässers.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
037
10.0_Fachbeitrag WRRL
Die Darstellung der Auswirkungen auf den chemi-
schen Grundwasserzustand greift zu kurz. Es wer-
den die hydraulischen Auswirkungen auf das
Grundwasser dargelegt, die chemischen Auswir-
kungen werden nicht in angemessenem Umfang
und erforderlicher Detaillierung dargestellt. Insbe-
sondere fehlt es auch an einer Darstellung der zeit-
lichen Entwicklung. Es wird nicht klar, auf welchen
Zeitpunkt sich die Darstellungen beziehen und ob
der Zeitpunkt der größtmöglichen chemischen Be-
einflussung dargestellt wurde oder nur ein Stadium
vor oder bis zum Erreichen des hydraulisch statio-
nären Endzustands, der in chemischer Hin sicht
längst noch nicht das Ende der Auswirkungen er-
fasst.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Im Fachbeitrag WRRL (Anlage 7a) erfolgt in
Bezug auf die Grundwasserkörper innerhalb
des Untersuchungsgebiets Wirkpfad Wasser
innerhalb von Kapitel 6.2.2 die Auswirkungs-
prognose durch die Materialumlagerung und
Pyritoxidation auf den chemischen Zustand.
Hier erfolgen auch Aussagen zur zeitlichen Ent-
wicklung der GWK bis 2030 als auch unter Be-
rücksichtigung des Grundwasserwiederan-
stiegs. Grundlage für die Bewertu ng ist das
Prognosegutachten der RWTH Aachen, LiH (s.
Anlage 11), welches Aussagen zu den maxima-
len Auswirkungen des Kippenabstroms Ham-
bach enthält.
-
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
038
15.0_Bericht_Grundwassermo-
dell_2023_RWE_Power_AG
Stellung-
nahme wird
Generell erfolgt die Parametrisierung der vor-
flutwirksamen Oberflächengewässer anhand
ihrer mittleren geometrischen Länge und Breite
-
- 434 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Der hier vorgelegte Modellbericht entspricht in wei-
ten Teilen dem Modellbericht, der von der RWE
Power AG im Zusammenhang mit anderen Verfah-
ren bereits vorgelegt wurde.
Modellgrundlagen, Kalibrierung und Prognose-
rechnungen des RWE-Modells, das als Grundlage
für den vorliegenden Wasserrechtsantrag verwen-
det wurde, sind im Großen und Ganzen nachvoll-
ziehbar und im ausreichenden Umfang dargestellt.
Um alle Aussagen, die aus dem Modell abgeleitet
wurden, prüfen zu können, fehlen aber noch Infor-
mationen, die im Modellberic ht ergänzt werden
sollten:
- Die Berücksichtigung der Oberflächengewässer
im Modell ist nicht vollständig nachvollziehbar.
Welche Gewässer sind mit welchen Parametern
berücksichtigt?
- Die Fehlerbetrachtung enthält nicht den tatsäch-
lichen Modellfehler, son dern ausschließlich eine
Betrachtung der numerischen Genauigkeit. Für
eine Darstellung des Modellfehlers müsste auf
Grundlage der Ungenauigkeiten aller Eingangsda-
ten eine Fehlerfortpflanzung berechnet werden.
Da dies nicht umsetzbar ist, sollte darauf verzichtet
werden, von einem Modellfehler zu sprechen.
zur Kenntnis
genommen.
im Modellpolygon, der Höhenlag e von Gewäs-
sersohle und mittlerem Wasserspiegel sowie je
einem Durchlässigkeitsbeiwert für die In - und
Exfiltration. Bei tiefergehendem Interesse kann
die Implementierung der Oberflächengewässer
in einem entsprechenden Austauschtermin
durch die RWE detaill iert erläutert und/oder in
Form einer Übersichtskarte dem Modellbericht
als ergänzende Anlage hinzugefügt wer-
den. Dies kann bedarfsweise außerhalb des
hier gegenständlichen Braunkohlenplanände-
rungsverfahrens Hambach erfolgen.
Bezüglich der Formulierung "Modellfehler" wird
dem Kommentar zugestimmt und alternativ der
Begriff "numerischer Bilanzfehler" vorgeschla-
gen. Eine Erforderlichkeit zur Anpassung des
Braunkohlenplans Hambach ergibt sich heraus
nicht.
- 435 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
040
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (S. 3): "Mit
Verweis auf die vollumfängliche Herleitung im
Rahmen des Fachbeitrags WRRL Gesamtheitliche
Betrachtung (Anlage 6 der Angaben zur Umwelt-
prüfung) bezieht sich die nachfolgend dokumen-
tierte und in die gesamtheitliche Betrachtung ein-
gebrachte Auswirkungsprognose auf folgende po-
tenziell entscheidungserhebliche Wirkpfade des zu
ändernden Braunkohlenplans zu Oberflächenwas-
serkörpern: Auswirkungen der nachlaufenden
Sümpfung auf grundwasserabhängige Oberflä-
chenwasserkörper durch maximale Absenkungen
des Grundwasserspiegels zum Zeitpunkt
2070". Kommentar LANUV: der Terminus techni-
cus lautet "mit dem Grundwasser (verbundene
aquatische Ökosysteme" gvaÖs - siehe dazu ge-
sonderter CIS-Leitfaden. Die Analyse und Bewer-
tung von Auswirkungen mengenmäßiger oder che-
mischer Belastungen des Grundwassers auf
gvaÖs sind Gegenstand der Zustandsbewertung
Grundwasser! Eine Zielabweichung hinsichtlich
des guten Grundwasserzustands wird ausgelöst,
wenn signifikante nachteilige Beeinflussunge n auf
gvaÖs vorliegen! Daher muss in diesem Fachgut-
achten neben der Nennung der OFWK auch eine
Darstellung der GWK erfolgen. Sofern weitere
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Rechtlich maßgeblich ist vorliegend § 7 GrwV.
Die vorliegend angesprochenen Ausführungen/
Prüfungen wurden in Anlage 7a: Grundwasser-
körper und Oberflächenwasserkörper gemacht.
-
- 436 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
GWK von dem Sachverhalt betroffen sind, als bis-
her im Hintergrundpapier BK dargestellt, muss
dies zusätzlich angeführt werden!
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
041
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (S. 3): "Die
Prüfung erfolgt nach den fachrechtlichen Vorga-
ben sowie bewertungsmethodischen und -rechtli-
chen Rahmenbedingungen gemäß Kapitel
2." Kommentar LANUV: diesbezüglich sind auch
die fachrechtlichen Vorgaben hinsichtlich der Be-
wertung, Bewirtschaftungsziele und Zielanforde-
rungen für das Grundwasser (§ WRRL, WHG,
GWRL, GrwV) anzuführen!
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Der vorliegend angesprochene Fachbeitrag
Wasserrahmenrichtlinie bezieh t sich auf die
"Grundwasserabhängigen Oberflächenwasser-
körper (Abschlussphase)" sowie den Tagebau-
see Hambach. Die fachrechtlichen Vorgaben
hinsichtlich der Bewertung, Bewirtschaftungs-
ziele und Zielanforderungen für das Grundwas-
ser werden im Fachbeitrag Was serrahmen-
richtlinie: Grundwasserkörper und Oberflä-
chenwasserkörper (Sümpfungen, Einleitungen,
Gewässerausbau) berücksichtigt.
-
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
042
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (S. 3):
"Grundsätze und Ziele der Bewirtschaftung von
Oberflächengewässern" Kommentar LANUV: feh-
lend: Grundsätze und Ziele der Bewirtschaftung
von Grundwasserkörpern (hier: im Hinblick auf die
mit dem Grundwasser verbundenen aquatischen
Ökosysteme)
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Ziele und Grundsätze der Bewirtschaftung
von Grundwasserkörpern werden im Fachbei-
trag Wasserrahmenrichtlinie: Grundwasserkör-
per und Oberflächenwasserkörper (Sümpfun-
gen, Einleitungen, Gewässerausbau), Anlage
7a überprüft und dargelegt.
-
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
043
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (S. 4): "Eine
Abweichung von den Bewirtschaftungszielen ge-
mäß §§ 27 WHG (vgl. Kap. 2.1.1 f.) ist auf Ebene
der Bewirtschaftungsplanung nach § 30 WHG
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen, be-
ruht aber voraussichtlich auf einem Missver-
ständnis im Hinblick auf die Gliederung der Gut-
-
- 437 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
möglich." Kommentar LANUV: fehlend, hier zu er-
gänzen: "und gemäß § 47 WHG"
achten, da die Auswirkungen auf das Grund-
wasser (Bezug zu "§ 47 WHG") in einem eige-
nen Gutachten geprüft werden.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
044
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (S. 8): "Ver-
schlechterungsangebot" Kommentar LANUV: im
vorliegenden Kontext ist das Verschlechterungs-
verbot auch für die betroffenen GWK zu ergänzen,
Werden nämlich Oberflächenwasserkörper künftig
geschädigt, die bisher nicht geschädigt oder nicht
hinsichtlich einer bestimmten Qualitätskompo-
nente geschädigt waren, und ist dies auf eine Be-
einflussung des GWK zurü ckzuführen
(qual./quant), so ist dies als Verstoß gegen das
Verschlechterungsverbot für den betreffenden
GWK zu werten
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Das Verschlechterungsverbot für das Grund-
wasser bzw. die Vereinbarkeit mit dem Bewirt-
schaftungszielen im Hinblick auf das Grund-
wasser sind in Anlage 7a: Fachbeitrag Wasser-
rahmenrichtlinie: Grundwasserkörper und
Oberflächenwasserkörper (Sümpfung, Einlei-
tungen, Gewässerausbau) enthalten.
-
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
045
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (S. 11): "Ent-
sprechend § 27 Abs. 1 Nr. 2, § 27 Abs. 2 Nr. 2, §
30 Satz 1 Nr. 4 WHG ist für sämtliche OWK der
gute Zustand bzw. das gute Potenzial bzw. im
Falle abweichender Bewirtschaftungsziele der
bestmögliche Zustand / das bestmögliche Poten-
zial fristgerecht zu erreichen." Kommentar LA-
NUV: zu ergänzen: "sowie der gute mengenmä-
ßige und chemische Zustand der GWK zu errei-
chen. Dazu gehört auch, dass keine nachteiligen
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die Ausführungen zum Grundwasser und somit
auch zu § 47 WHG wurden in Anlage 7a: Fach-
beitrag Wasserrahmenrichtlinie: Grundwasser-
körper und Oberflächenwasserkörper ge-
macht. Eine Ergänzung des Fachbeitrags oder
eine Änderung des Braunkohlenplans Ham-
bach ergeben sich nicht.
-
- 438 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Veränderungen der Beschaffenheit der mit dem
GWK verbundenen OFWK vorhanden sind."
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
046
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (S. 17): "Das
Rheinwasser ist schwach alkalisch und gut gepuf-
fert. Die Sulfatkonzentration entspricht etwa dem
geogenen Hintergrund. In der Wasserphase ent-
hält das Rheinwasser weitestgehend niedrige Me-
tallkonzentrationen deutlich unter der maßgebli-
chen Beurteilungswerten. Es weist indes für
ubiquitär in der Umwelt vorkommende prioritäre
Schadstoffe (u. a. polycycl ischen aromatischen
Kohlenwasserstoffe PAK) sowie Nährstoffe Kon-
zentrationen auf, die oberhalb der jeweils relevan-
ten Beurteilungswerte liegen." Kommentar LA-
NUV: Es genügt hier nicht, die chem. Auswirkun-
gen auf das Grundwasser und die mit dem Grund-
wasser und Restsee verbundenen OFWK für den
Zeitraum der Restseebefüllung mit Rheinwasser
zu beschreiben und zu bewerten. Es muss auch
die nachfolgende Entwicklung (2200-2400) darge-
stellt werden, da es dann noch zu erheblicheren
Veränderungen kommen wird (siehe St ellungnah-
men zum limnolog und Kippenwassergutachten)
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die im Rahmen des Fachbeitrags WRRL vor-
genommenen Bewertungen beziehen sich
nicht wie in der Stellungnahme aufgeführt ledig-
lich auf den Zeitraum der Befüllung de s Tage-
bausees. Grundlage für die Bewertung im
Fachbeitrag WRRL sind insbesondere die Gut-
achten zur limnologischen Entwicklung des Ta-
gebausees und zum Kippenabstrom. Dort wer-
den sowohl für den Tagebausee (Prognosezeit-
raum 2121 bis 2142) als auch für den Kip pen-
abstrom (Aussagen bis 2400) weitreichendere
Zeiträume betrachtet, sodass diese entspre-
chend mit in die Bewertungen der Vereinbarkeit
mit der WRRL einfließen und die maßgeblichen
Entwicklungen abbilden.
-
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
047
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (S. 17): "Die
im Ergebnis der Modellierungen resultierende
Seewasserqualität (ACP) sowie die Auswahl der
Stellung-
nahme wird
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom-
men.
-
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
für die weitere Betrachtung relevanten, nicht mo-
dellierten Schadstoffe werden in Kapitel 4.4.2 dar-
gestellt." Kommentar LANUV: siehe jedoch dazu
die Hinweise aus der LANUV-Stellungnahme
zur Kenntnis
genommen.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
048
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (S. 25): "Der
Grundwasserflurabstand im stationären Endzu-
stand kann dazu führen, dass vorbergbaulich
grundwasserabhängige Oberflächenwasserkörper
langfristig auch nach Einstellung der Sümpfung in
ihrem Grundwasserkontakt beeinflusst bleiben."
Kommentar LANUV: Zu ergänzen: Darüber hinaus
wird es mit dem Gw verbundene / künftig wieder
verbundene OFWK geben, deren chemischer oder
ökologischer Zustand durch den Kippenwasser -
und Seewassereinfluss und Pyritoxidationspro-
dukte nachteilig beeinflusst wird. Die nach 2100
zunehmenden chemischen Belastungen sind hier
ebenfalls darzustellen
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die hier in der Stellungnahme angesprochenen
Wirkpfade sind im Fachbeitrag WRRL berück-
sichtigt. Im referenzierten Kapitel 4.4. werden
potenzielle Wirkpfade der H erstellung des Ta-
gebausees beschrieben. Die mit der Pyritoxida-
tion ausgehenden Umweltauswirkungen sind
keine Wirkpfade, die im direkten Zusammen-
hang mit der Herstellung des Tagebausees ste-
hen und werden deshalb in Kapitel 4.5 behan-
delt. Darüber hinaus werden im Hinblick auf die
Auswirkungen des Kippenabstroms auf die
OWK auch der Zeitraum nach 2100 betrachtet,
soweit dies erforderlich ist. Eine Ergänzung
ergibt sich hieraus nicht.
-
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
049
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtl inie (S. 25):
"Limnologische Entwicklung des Tagebausees"
Kommentar LANUV: dazu siehe Stellungnahme
des LANUV zum limnolog Gutachten
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom-
men.
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- 440 -
Bezirksregierung Köln
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des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
050
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (S. 29): "Im
Rahmen des limnologischen Prognosegutachtens
ist die Wasserbeschaffenheit des Tagebausees
mittels hydrochemischer Seemodellierung für all-
gemeine physikalisch-chemische Qualitätskompo-
nenten des ökologischen Zustands / Potenzials
gemäß Anl. 3 Nr. 3.2 OGewV modelliert worden
(vgl. ausführliche Darstellungen in Anlage 9 der
Angaben zur Umweltprüfung). Die modellierten
Parameter umfassen Temperatur, Sauerstoffsätti-
gung, Sulfat sowie Eisen-II und Gesamt-Eisen, pH-
Wert und Säurekapazität, Gesamtphosphor sowie
Stickstoff (Ammonium - und Nitrat -Stickstoff). Zu-
dem ist die Referenzsichttiefe ermittelt worden. Die
Ergebnisse der Modellierung sind wie folgt zusam-
menzufassen: Kommentar LANUV: fraglich. Siehe
dazu die Stellungnahme des LANUV zu den Aus-
sagen im Limnol Gutachten..
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom-
men. Zur weiteren Erläuterung wird auf die Po-
sitionierung zu den Anmerkungen zum limnolo-
gischen Gutachten verwiesen.
-
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
051
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (S. 33): "Über
den sogenannten Kippenabstrom im oberen
Grundwasserstockwerk (OSTW) können Produkte
der Pyritverwitterung in OWK mit GW-Kontakt ein-
getragen und die Wasserbeschaffenheit potenziell
beeinträchtigt werden." Kommentar LANUV: er-
setze: "können ..potenziell beeinträchtigt werden"
durch "werden künftig beeinträchtigt, sofern keine
Gegenmaßnahmen umgesetzt werden."
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Än-
derungen für den Braunkohlenplan Hambach
ergeben sich nicht.
-
- 441 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
052
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (S. 34): "Über
den Kippenabstrom im OSTW können Produkte
der Pyritverwitterung in OWK mit GW-Kontakt ein-
getragen und die Wasserbeschaffenheit beein-
trächtigt werden." Kommentar LANUV: ersetze:
"können ..potenziell beeinträchtigt werden" durch
"werden künftig beeinträchtigt, sofern keine Ge-
genmaßnahmen umgesetzt werden."
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Än-
derungen für den Braunkohlenplan Hambach
ergeben sich nicht.
-
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
053
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (S. 34): "Das
Stofftransport-Modell der RWTH Aachen (vgl. Kap.
5.3, s. auch Anlage 11 der Angaben zur Umwelt-
prüfung) liefert Aussagen zur räumlichen und zeit-
lichen Ausbreitung von pH-Wert sowie den Stoffen
Sulfat, Calcium, Eisen -II, Hydrogenkarbonat, Ar-
sen, Nickel, Cadmium und Bl ei." Kommentar LA-
NUV: Dazu ist ein längerer Prognosezeitraum über
2100 hinaus erforderlich und der Parameterum-
fang ist zu ergänzen, das Modell ist ebenfalls nach-
zubessern, siehe Stellungnahme des LANUV zu
dem Kippenwassergutachte
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Zu den einzelnen Punkten zu den Anmerkun-
gen zum Kippenabstrom Gutachten wird insbe-
sondere auf die Stellungnahmen ID
1026781_002 bis 1026781_004 sowie ergän-
zend aich die ID 1026781_009 und ID
1026781_012 verwiesen. Ein Nachbesse-
rungsbedarf hinsichtlich des Modells oder des
Fachgutachtens im Rahmen des Braunkohlen-
planänderungsverfahren Hambach wird nicht
gesehen.
-
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
054
Gutachten RWTH - Höhe des Zielwasserspiegels
(S. 4): "In der vorliegenden fachgutachterlichen
Stellungnahme werden im Vergleich zu den wohl
austarierten Planungen ein jeweils um einen Meter
niedrigeres oder erhöhtes Seewasserniveau be-
trachtet." Kommentar L ANUV: es wäre sinnvoll,
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Der Wasserspiegel des Tagebausees wird zu-
künftig den Grundwasserstand im Nahbereich
des Sees definieren. Grund hierfür ist die spä-
tere Funktion des Tagebausees als Vorflut für
das Grundwasser, wodurch dem See das
Grundwasser zuströmt und d er Wasserstand
-
- 442 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
darzustellen in welcher Höhe sich der mittlere
Grundwasserstand im vorbergbaulichen Zustand
in dem künftigen See -Bereich bewegt hat. Daran
wäre der Seewasserspiegel zu bemessen und die
zu betrachtende Höhe.
im Tagebausee das höchste Niveau des im
Nahbereich anstehenden Grundwassers be-
stimmt. Somit hat die Wahl des Zielwasserspie-
gels von + 65 m NHN des Tagebausees einen
wesentlichen Einfluss auf die zu erwartenden
Flurabstände in der Erftniederu ng und kann
maßgeblich zu den dort bekannten Grundwas-
serniedrighaltungsmaßnahmen des Erftver-
bands beitragen. In einem gesellschaftlichen
Konsens wurde deshalb frühzeitig entschieden,
den Zielwasserspiegel auf +65 m NHN festzu-
legen. In der gutachterlichen S tellungnahme
der RWTH Aachen wird aufgezeigt, dass weder
ein niedrigerer (+ 64 m NHN) noch ein höherer
(+ 66 m NHN) Zielwasserspiegel angemesse-
ner wäre. Mit dem Zielwasserspiegel von + 65
m NHN wird ein geeignetes Niveau eingestellt,
das ein optimales Gefä lle für den Abfluss des
Seewassers zur Erft ermöglicht und in Verbin-
dung mit den Grundwasserniedrighaltungs-
maßnahmen in der Erftaue möglichst verträgli-
che Flurabstände erwarten lässt.
Ziel der fachgutachterlichen Stellungnahme
war aufgrund der vorausgega ngenen fachli-
chen Vorüberlegungen und begründeten Fest-
legungen zum Zielwasserspiegel daher keine
- 443 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
vollumfängliche Variantenprüfung aller denkba-
ren Zielwasserspiegelhöhen.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
055
Gutachten RWTH - Höhe des Zielwassersp iegels
(S. 4): "Die Schlussfolgerungen sind übertragbar
auch auf größere Abweichungen von zwei bis drei
Metern." Kommentar LANUV: Das vorliegende
Gutachten ist leider mit diesem Betrachtungshori-
zont nicht geeignet. Eine tatsächliche Analyse der
gewählten S eespiegelhöhe liegt damit nicht vor.
Vielmehr wurde ein technisch machbar erschei-
nende Höhe zugrundegelegt und eine Reichweite
betrachtet, die die Unterschiede (tatsächlicher Va-
riantenvergleich) für die Umweltauswirkungen gar
nicht aufzuzeigen vermag.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Der Wasserspiegel des Tagebausees wird zu-
künftig den Grundwasserstand im Nahbereich
des Sees definieren. Grund hierfür ist die spä-
tere Funktion des Tagebausees als Vorflut für
das Grundwasser, wodurch dem See das
Grundwasser zuströmt und der Wasserstand
im Tagebausee das höchste Niveau des im
Nahbereich anstehenden Grundwassers be-
stimmt. Somit hat die Wahl des Zielwasserspie-
gels von + 65 m NHN des Tagebausees einen
wesentlichen Einfluss auf die zu erwartenden
Flurabstände in d er Erftniederung und kann
maßgeblich zu den dort bekannten Grundwas-
serniedrighaltungsmaßnahmen des Erftver-
bands beitragen. In einem gesellschaftlichen
Konsens wurde deshalb frühzeitig entschieden,
den Zielwasserspiegel auf +65 m NHN festzu-
legen. In der gut achterlichen Stellungnahme
der RWTH Aachen wird aufgezeigt, dass weder
ein niedrigerer (+ 64 m NHN) noch ein höherer
(+ 66 m NHN) Zielwasserspiegel angemesse-
ner wäre. Mit dem Zielwasserspiegel von + 65
m NHN wird ein geeignetes Niveau eingestellt,
das ein optimales Gefälle für den Abfluss des
-
- 444 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Seewassers zur Erft ermöglicht und in Verbin-
dung mit den Grundwasserniedrighaltungs-
maßnahmen in der Erftaue möglichst verträgli-
che Flurabstände erwarten lässt. Ziel der fach-
gutachterlichen Stellungnahme war aufgrund
der vorausgegangenen fachlichen Vorüberle-
gungen und begründeten Festlegungen zum
Zielwasserspiegel daher keine vollumfängliche
Variantenprüfung aller denkbaren Zielwasser-
spiegelhöhen.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
056
Gutachten RWTH - Höhe des Zielwasserspiegels
(S. 4): "Ein höherer Zielwasserspiegel von +66 m
NHN erfordert ein zusätzliches Wasservolumen
von rund einem Prozent zur Seebefüllung." Kom-
mentar LANUV: Die angeführten Argumente ge-
gen den höheren Wasserstand sind rein techni-
scher Natur, der technische und wirtschaftliche
Aufwand, der durch RWE Power zu tragen wäre,
wäre also bei einem höheren Seewasserspiegel
größer. Es wäre aber hier zu prüfen, ob im Falle
eines höheren Wasserspiegels die Auswirkungen
auf Schutzgüter und Nutzungen gerin ger / größer
wären.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Aufgrund des gesellschaftlichen Konsenses zur
Urbarmachung der Erftaue deutlich vor Beginn
des Bergbaus und der in diesem Rahmen er-
folgten Bebauung und Erschließung, sind mit
dem Einsetzen des G rundwasserwiederan-
stiegs dauerhafte Niedrighaltungsmaßnahmen
des Grundwassers im Bereich der Erftaue er-
forderlich. Teilweise erfolgten im Bereich der
Erftaue Bebauungen, die unterhalb des natürli-
chen Grundwasserniveaus liegen. Aus diesem
Grund wurde bereit s frühzeitig erkannt, dass
ein Zielwasserspiegel von + 65 m NHN zielfüh-
rend ist. Entsprechend werden die erforderli-
chen Niedrighaltungsmaßnahmen durch den
Erftverband durchgeführt. Somit ist also nicht
richtig, dass mit einem höheren Zielwasser-
spiegel von + 66 m NHN alleine ein höherer
-
- 445 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
technischer als auch wirtschaftlicher Aufwand
für die RWE Power AG einhergeht. Bei einem
höheren Zielwasserspiegel werden insbeson-
dere auch die Aufwände für die Niedrighal-
tungsmaßnahmen der Erft steigen.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
057
Gutachten RWTH - Höhe des Zielwasserspiegels
(S. 5): "Für die Landökosysteme nahe am zukünf-
tigen Tagebausee und insbesondere den zu erhal-
tenden, verbliebenen Hambacher Forst sowie die
Vernetzung mit umliegenden Ökosystemen hat
eine Erhöhung des Zielwasserspiegels gegenüber
dem geplanten Niveau keine Auswirkung." Kom-
mentar LANUV: aus dieser Formuierung geht nicht
hervor, ob es nicht Landökosysteme gibt, die von
einem höheren Seewasserspiegel profitieren wür-
den! Die unmittelbar in d er Nähe vorhandenen
Landökosysteme und der Hambacher Forst haben
derzeit keinen Grundwasseranschluss, weshalb
sie von dieser Betrachtung nicht erfasst werden.
Für die durchzuführende Analyse müssen sämtli-
che gwaLös (Kulisse WRRL) betrachtet werden,
die sich auf der Rur-/Erftscholle in dem bisherigen
Auswirkungsbereich der Sümpfung Tgb Hambach
befinden. Das Resultat dieser Auswertung wäre
hier vollständig aufzuführen und nicht nur begrenzt
auf eine Teilmenge, die gar nicht betroffen sein
kann.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Innerhalb der Angaben zur Umweltprüfung und
den zugehörigen umweltfachlichen Gutachten
werden die Auswirkungen des Grundwasser-
wiederanstiegs im Zusammenhang mit einem
Zielwasserspiegel von +65 m NHN geprüft. Im
Ergebnis zeigen sich in Bezug auf die genann-
ten Wirkpfade keine erheblichen nachteiligen
Umweltauswirkungen. Ergänzend kann er-
wähnt werden, dass heute, zum Zeitpunkt teil-
weise deutlich geringerer Grundwasserstände,
großräumige Stützungsmaßnahmen in vorhan-
denen Landökosystemen ode r dem Hamba-
cher Forst nicht erforderlich sind. Auch hatte
der Hambacher Forst keinen Grundwasseran-
schluss und wird durch das Niederschlagsge-
schehen sowie aus stauenden Bodenschichten
gespeist. Sogenannte Pseudogleyböden im
Bereich des Hambacher Forstes ste llen eine
Stauschicht für Niederschlagswasser dar. Auf-
grund der Höhenlage des im Nahbereich des
Tagebaus Hambach gelegene FFH-Gebiet DE-
-
- 446 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
5105-301 Dickbusch, Lörsfelder Busch, Stein-
heide (mind. ca. 81 m NHN) und des Bereichs
des Hambacher Forstes (mind. ca. 90 m NHN)
würden auch bei einem Zielwasserspiegel von
bspw. + 70 m NHN diese Bereiche keinen
Grundwasserkontakt erhalten.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
058
Gutachten RWTH - Höhe des Zielwasserspiegels
(S. 5): "Der geplante Zielwasserspiegel von +65 m
NHN ist neben den Erfordernissen für grundwas-
sergestützte Biotope, FFH-Gebiete, grundwasser-
abhängigen Landökosysteme, Vogelschutzge-
biete und Fließgewässern auch für die landwirt-
schaftliche Flächennutzung sowie die wirtschaftli-
che und städtebaulic he Entwicklung im Rheini-
schen Braunkohlenrevier geeignet und angemes-
sen." Kommentar LANUV: ergänze: Aus Sicht der
Gutachter "geeignet und angemessen". Es ist da-
von auszugehen, dass die im Vergleich zum vor-
bergbaulichen Zustand niedrigeren GwStände für
alle genannten Aspekte Nachteile bringen, dies
wäre konkret und objektiv darzustellen und den an-
deren Vergleichsvarianten gegenüberzustellen.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die fachgutachterliche Bewertung zu einem
Zielwasserspiegel des Tagebausees Hambach
in einem Bereich von +64 m NHN bis + 66 m
NHN ist objektiv und unter Berücksichtigung
verschiedenster Einfluss - und Bewertungsfak-
toren erfolgt. Eine einseitige Betrachtung liegt
entsprechend nicht vor. Eine Änderung im
Braunkohlenplan ergibt sich entsprec hend
nicht.
-
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
059
Gutachten RWTH - Höhe des Zielwasserspiegels
(S. 6): "Der Grundwasserstand betrug vorbergbau-
lich im Zentrum des heutigen Tagebaus Hambach
ca. +77 m NHN." Kommentar LANUV: Bitte in der
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom-
men. Die durch die Festlegung des Zielwasser-
spiegels für den Tagebausee Hambach dauer-
haft verbleibenden Auswirkungen auf den
-
- 447 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
STellungnahme diese Aussage hervorheben. Es
ist festzuhalten, dass eine dauerhafte Grundwas-
serspiegelabsenkung von im Mittel 77 m NHN auf
65 m NHN im Zentrum des heutigen Tagebaus /
künftigen Sees erfolgt. Demgegenüber ist der hier
betrachtete Vergleich von64, 65, 66 Metern ü NHN
nicht erheblich. Festzuhalten ist, dass dauerhafte
Auswirkungen auf den Wasserhaushalt verbleiben
angesichts der genannten Differenz.
Grundwasserhaushalt werden zum Beispiel im
Rahmen des Fachbeitrags WRRL (Anlage 7b)
als auch im Rahmen des Modellberichts (An-
lage 12) dargestellt und geprüft. Eine Änderung
oder Ergänzung des Braunkohlenplans ist nicht
erforderlich.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
060
Gutachten RWTH - Höhe des Zielwasserspiegels
(S. 7): "Die hier vorgelegte gutachterliche Stellung-
nahme behandelt Vor- und Nachteile eines um ei-
nen Meter veränderten Zielwasserspiegels gegen-
über der Planung nach Abschluss des Grundwas-
serwiederanstiegs und E rreichen der stationären
Grundwasserströmung. Die Schlussfolgerungen
sind übertragbar auch auf größere Abweichungen
von zwei bis drei Metern." Kommentar LA-
NUV: Das sehe ich nicht so. Der bergbauliche Ein-
griff besteht in einer Veränderung des Grundwas-
serspiegels um bis zu ca. 12 m. Daher müssen die
bergbaulichen, dauerhaft verbleibenden Verände-
rungen für diese Größenordnung gezeigt werden.
Wenn nur der Bereich 64-66 m machbar erscheint,
ist das eine Machbarkeitsstudie innerhalb des von
RWE gesetzten Rahmens, aber keine Analyse, die
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die durch die Festlegung des Zielwasserspie-
gels im Tagebausee Hambach dauerhaft ver-
bleibenden Auswirkungen auf den Grundwas-
serhaushalt werden bspw. im Rahmen des
Fachbeitrags WRRL (Anlage 7b) als auch im
Rahmen des Modellberichts (Anlage 12) darge-
stellt und geprüft. Der Wasserspiegel des Ta-
gebausees wird zukünftig den Grundwasser-
stand im Nahbereich des Sees definieren.
Grund hierfür ist die spätere Funktion des Ta-
gebausees als Vorflut für das Grundwasser,
wodurch dem See das Grundw asser zuströmt
und der Wasserstand im Tagebausee das
höchste Niveau des im Nahbereich anstehen-
den Grundwassers bestimmt. Somit hat die
Wahl des Zielwasserspiegels von + 65 m NHN
des Tagebausees einen wesentlichen Einfluss
-
- 448 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
eine Beurteilung des Bergbaueinflusses zu-
lässt. Aufgrund dieser mangelhaften Analyse kann
nicht beurteilt werden, welcher Seewasserspiegel
aus wasserwirtschaftlicher und naturräumlicher
Sicht die bestmögliche Lösung wäre
auf die zu erwartenden Flurabstände in der Er-
ftniederung und kann maßgeblich zu den dort
bekannten Grundwasserniedrighaltungsmaß-
nahmen des Erftverbands beitragen. In einem
gesellschaftlichen Konsens wurde deshalb
frühzeitig entschieden, den Zielwasserspiegel
auf +65 m NHN festzulegen. In d er gutachterli-
chen Stellungnahme der RWTH Aachen wird
aufgezeigt, dass weder ein etwas niedrigerer (+
64 m NHN) noch ein etwas höherer (+ 66 m
NHN) Zielwasserspiegel angemessener wäre.
Mit dem Zielwasserspiegel von + 65 m NHN
wird ein geeignetes Niveau ein gestellt, das ein
optimales Gefälle für den Abfluss des Seewas-
sers zur Erft ermöglicht und in Verbindung mit
den Grundwasserniedrighaltungsmaßnahmen
in der Erftaue möglichst verträgliche Flurab-
stände erwarten lässt. Ziel der fachgutachterli-
chen Stellungnahme war aufgrund der voraus-
gegangenen fachlichen Vorüberlegungen und
begründeten Festlegungen zum Zielwasser-
spiegel daher keine vollumfängliche Varianten-
prüfung aller denkbaren Zielwasserspiegelhö-
hen, sondern eine Prüfung der Auswirkung
leichter Variationen des Zielwasserspiegels.
- 449 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
061
Gutachten RWTH - Höhe des Zielwasserspiegels
(S. 7): "Da der zukünftig einzustellende Zielwas-
serspiegel Auswirkungen auf zahlreiche Maßnah-
men hat, werden in diesem Gutachten nicht ext-
reme, etliche Meter oder Zehner Meter umfas-
sende Änderungen gegenüber dem bisher festge-
stellten Niveau thematisiert. Diese würden eine un-
angemessene Abkehr von bestehenden, gut aus-
tarierten Konzepten für die Landschaftsplanung
und Raumnutzung in der Zeit n ach Beendigung
der Braunkohlenförderung bedeuten." Kommentar
LANUV: Das ist eine aus Sicht von RWE nachvoll-
ziehbare Sichtweise, verhindert aber eine Offenle-
gung der tatsächlichen Beeinflussung, die durch
diese Planvorgabe bedingt wird.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Der Wasserspiegel des Tagebausees wird zu-
künftig den Grundwasserstand im Nahbereich
des Sees definieren. Grund hierfür ist die spä-
tere Funktion des Tagebausees als Vorflut für
das Grundwasser, wodurch dem See das
Grundwasser zuströmt und der Wasserstand
im Tagebausee das höchste Niveau des im
Nahbereich anstehenden Grundwassers be-
stimmt. Somit hat die Wahl des Zielwasserspie-
gels von + 65 m NHN des Tagebausees einen
wesentlichen Einfluss auf die zu erwartenden
Flurabstände in der Erftni ederung und kann
maßgeblich zu den dort bekannten Grundwas-
serniedrighaltungsmaßnahmen des Erftver-
bands beitragen. In einem gesellschaftlichen
Konsens wurde deshalb frühzeitig entschieden,
den Zielwasserspiegel auf +65 m NHN festzu-
legen. In der gutachterlic hen Stellungnahme
der RWTH Aachen wird aufgezeigt, dass weder
ein niedrigerer (+ 64 m NHN) noch ein höherer
(+ 66 m NHN) Zielwasserspiegel angemesse-
ner wäre. Mit dem Zielwasserspiegel von + 65
m NHN wird ein geeignetes Niveau eingestellt,
das ein optimales Gefälle für den Abfluss des
Seewassers zur Erft ermöglicht und in Verbin-
dung mit den Grundwasserniedrighaltungs-
maßnahmen in der Erftaue möglichst verträgli-
-
- 450 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
che Flurabstände erwarten lässt. Ziel der fach-
gutachterlichen Stellungnahme war aufgrund
der vorausg egangenen fachlichen Vorüberle-
gungen und begründeten Festlegungen zum
Zielwasserspiegel daher keine vollumfängliche
Variantenprüfung aller denkbaren Zielwasser-
spiegelhöhen, sondern eine Prüfung der Aus-
wirkung leichter Variationen des Zielwasser-
spiegels.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
062
Gutachten RWTH - Höhe des Zielwasserspiegels
(S. 7): "Der Zielwasserspiegel des zukünftigen Ta-
gebausees Hambach wird Auswirkungen auf öko-
logische, ökonomische und gesellschaftliche The-
menfelder haben." Kommentar LANUV: Daher
wäre eine von der bisherigen Planung der RWE -
Power unabhängige Betrachtung und Analyse ei-
ner vervollständigten Bandbreite zweckmäßig (ge-
wesen).
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die Fragestellung nach einem sinnvollen Ziel-
wasserspiegel für d en Tagebausee Hambach
wurde erstmals bereits im Sümpfungsantrag für
den Tagebau Hambach im Jahr 1998 behan-
delt. Bereits damals zeichnete sich ab, dass ein
niedriger Zielwasserspiegel abweichend vom
ursprünglichen Grundwassernieveau in diesem
Bereich unter Berücksichtigung der übergeord-
neten Belange zur Besiedlung der Erftaue und
ökologischen sowie wasserwirtschaftlichen As-
pekten vorteilhaft ist. In den darauffolgenden
Verfahren (bspw. im 3. Rahmenbetriebsplan für
den Tagebau Hambach) wurde bereits ein Ziel-
wasserspiegel von +65 m NHN beschrieben.
Dieser wurde zuletzt im Rahmen eines gemein-
samen Termins unter Beteiligung der Bezirks-
regierung Arnsberg, Bezirksregierung Köln, LA-
NUV und Erftverband im Jahr 2020 bestätigt.
-
- 451 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Auch im Projekt Flurabstandsprognose wurd e
innerhalb der durchgeführten Modellrechnun-
gen ein Zielwasserspiegel von + 65 m NHN an-
gesetzt. Gegenstand der fachgutachterlichen
Stellungnahme war aufgrund der fachlichen
Vorüberlegungen und begründeten Festlegun-
gen zum Zielwasserspiegel daher keine vollum-
fängliche Variantenprüfung aller denkbaren
Zielwasserspiegelhöhen. Es sollten lediglich
die Auswirkungen kleinerer Variationen geprüft
werden (+/- 1 m).
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
063
Gutachten RWTH - Höhe des Zielwasserspiegels
(S. 8): " Durch den zukünftigen Tagebausee wer-
den die Grundwasserstände in der Erftaue etwas
niedriger gehalten als in einem Szenario ohne
Bergbaueinfluss (LANUV 2022). Dies entlastet
auch langfristig erforderliche
Maßnahmen zur Niedrighaltung der Grundwasser-
stände in der Erftaue." Kommentar LANUV: Das ist
ein wichtiges Argument, welches neben dem ge-
ringen technischen Aufwand für den vergleichs-
weise niedrigen Seewasserspiegel spricht, und
ebenfalls zu einer Entlastung von RWE führt (Re-
duzierung dauerhafter Entwässeru ngsmaßnah-
men im Bereich der Bodensenkungen). Jedoch
fehlt hier eine Analyse und Darstellung nachteiliger
Effekte der Grundwasserspiegelabsenkung für die
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Anmerkung wird zur Kenntnis genommen
und zusätzlich auch auf die umfängliche Prü-
fung der Umweltauswirkungen des Grundwas-
serwiederanstiegs in Verbindung mit der dauer-
haften Niedrighaltung der Grundwasserstände
im Nahbereich des Tagebausees durch Festle-
gung des Zielwasserspiegels verwiesen.
Zur weiteren Erläuterung wird ergänzt, dass die
Fragestellung nach einem sinnvollen Zielwas-
serspiegel für den Tagebausee Hambach erst-
mals bereits im Sümpfungsantrag für den Ta-
gebau Hambach im J ahr 1998 behandelt
wurde. Bereits damals zeichnete sich ab, dass
ein niedriger Zielwasserspiegel abweichend
vom ursprünglichen Grundwassernieveau in
-
- 452 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Wasserversorgung, Gewässer und gw -abhängige
Landökosysteme in der gesamten Region.
diesem Bereich unter Berücksichtigung der
übergeordneten Belange zur Besiedlung der
Erftaue und ökologische n sowie wasserwirt-
schaftlichen Aspekten vorteilhaft ist. In den da-
rauffolgenden Verfahren (bspw. im 3. Rahmen-
betriebsplan für den Tagebau Hambach) wurde
bereits ein Zielwasserspiegel von +65 m NHN
beschrieben. Dieser wurde zuletzt im Rahmen
eines gemeinsamen Termins unter Beteiligung
der Bezirksregierung Arnsberg, Bezirksregie-
rung Köln, LANUV und Erftverband im Jahr
2020 bestätigt. Auch im Projekt Flurabstands-
prognose wurde innerhalb der durchgeführten
Modellrechnungen ein Zielwasserspiegel von +
65 m NHN angesetzt. Gegenstand der fachgut-
achterlichen Stellungnahme war aufgrund der
fachlichen Vorüberlegungen und begründeten
Festlegungen zum Zielwasserspiegel daher
keine vollumfängliche Variantenprüfung aller
denkbaren Zielwasserspiegelhöhen. Es sollten
lediglich die Auswirkungen kleinerer Variatio-
nen geprüft werden (+/- 1 m).
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
064
Gutachten RWTH - Höhe des Zielwasserspiegels
(S. 9): "Das offene Ablaufgewässer wird den Be-
reich größter Bodensenkung durch die bergbaube-
dingte Grundwassersümpfung und nachfolgend
prognostizierter größter Bodenhebung östlich des
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Aufgrund des gesellschaftlichen Konsenses zur
Urbarmachung der Erftaue deutlich vor Beginn
des Bergbaus und der in diesem Rahmen er-
folgten Bebauung und Erschließung, sind mit
-
- 453 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
zukünftigen
Tagebausees Hambach queren. Ein gering einge-
stellter Gradient birgt die Gefahr, dass bei be-
reichsweise ungleicher Bodenbewegung der Gra-
dient zu stark verflacht wird, um einen Abfluss zu
ermöglichen." Kommentar LANUV: Dieses Ergeb-
nis zeigt, dass man mit dem Seewasserspie gel
von 65 m die absolute Untergrenze des wasser-
wirtschaftlich vertretbaren Niveaus gewählt hat,
zugunsten von RWE, weil ein möglichst niedriger
Wasserspiegel für RWE ausschließlich vorteilhaft
ist (technischer und finanzieller Aufwand)
dem Einsetzen des Grundwasserwiederan-
stiegs dauerhafte Nie drighaltungsmaßnahmen
des Grundwassers im Bereich der Erftaue
durch den Erftverband erforderlich. Teilweise
erfolgten im Bereich der Erftaue Bebauungen,
die unterhalb des natürlichen Grundwasserni-
veaus liegen. Aus diesem Grund wurde bereits
frühzeitig erka nnt, dass ein Zielwasserspiegel
von + 65 m NHN zielführend ist. Die erforderli-
chen Niedrighaltungsmaßnahmen werden
durch den Erftverband durchgeführt. Somit ist
also nicht richtig, dass mit einem höheren Ziel-
wasserspiegel von + 66 m NHN alleine ein hö-
herer technischer als auch wirtschaftlicher Auf-
wand für die RWE Power AG einhergeht. Bei
einem höheren Zielwasserspiegel werden ins-
besondere auch die Aufwände für die Niedrig-
haltungsmaßnahmen der Erft steigen.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
065
Gutachten RWTH - Höhe des Zielwasserspiegels
(S. 11 + 12): "Mit der Generalneigung der Bö-
schungen wird nur ein kleiner, ca. 5,1 m breiter
Streifen der Uferböschung zusätzlich eingestaut.
Es würden ein zusätzliches Wasservolumen von
ca. 35 Mio. m3 benötigt, die Grundwasserstände
erhöht und die Dauer zum Abschluss des Grund-
wasserwiederanstiegs geringfügig verlängert wer-
den. Eine Erhöhung des Zielwasserspiegels hätte
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die Anmerkung wird nicht gefolgt. Zur weiteren
Erläuterung wird auch auf die Stellungnahmen
1025653_060 bis 1025653_064 verwiesen.
-
- 454 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
aber erheblichen Einfluss auf die Sicherstellung
der Standsicherheit der Böschungen des zukünfti-
gen Tagebausees Hambach und die Herstellung
entsprechender Wellenschlagbereiche. Für den
späteren Wellenschlagbereich, der auf +/- 2 m des
zukünftigen Zielwasserspiegels des Tagebausees
im Böschungsbereich angelegt wird, wird überwie-
gend eine Böschungsneigung von 1:25 angesetzt.
Aufgrund größerer zu erwartender Wellenbewe-
gung durch Windeinflüsse von West nach Ost wird
der Wellenschlagbereich entlang der östlichen
Ufer sowie im Bereich vor dem Hambacher Forst
mit einer Böschungsneigung von 1:30 hergestellt.
Die Tagebauplanung ist auf die Herstellung der
Wellenschlagzonen bei einem Zielwasserspiegel
von +65 m NHN ausgerichtet und es sind bereits
einige Abschnitte entsprechend umgesetzt. Bei ei-
nem erhöhten Zielwasserspiegel müsste die Wel-
lenschlagzone ebenfalls h öher angeordnet wer-
den. Dies hätte Auswirkungen auf die Böschungs-
gestaltung und den dafür erforderlichen Massen-
bedarf zur Herstellung der dauerhaft standsiche-
ren Seeböschungen, der um rund 5 Mio. m3 auf-
baufähigem Material signifikant zunehmen würde.
Das Gu tachten zur Massenbilanz des Tagebaus
Hambach im Auftrag der Bezirksregierung Köln
(ahu, FUMINCO & ZAI 2022) stellt fest, dass be-
reits bei dem geplanten Zielwasserspiegel von +65
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
m NHN eine angespannte Massenbilanz für den
Tagebau Hambach vorliegt. Die bis her ausgewie-
senen Massen sind zur Herstellung der langfristig
standsicheren Seeböschungen bei einem Zielwas-
serspiegel von +65 m NHN erforderlich, zusätzli-
che Massen stehen ohne weitere Flächeninan-
spruchnahme nicht zur Verfügung. Eine Erhöhung
des Zielwasse rspiegels auf +66 m NHN steht im
Zielkonflikt mit einer geplanten, minimalen Land-
schaftsinanspruchnahme im Umfeld der Manhei-
mer Bucht. Das Gefälle des zukünftigen Ablaufge-
wässers würde sich gegenüber der derzeitigen
Planung von 0,5 ‰ um ca. 30 % erhöhen. D ies
würde zusätzliche wasserbauliche Maßnahmen
zur Stabilisierung der Gewässersohle und Vermei-
dung steilgeschnittener Gerinneböschungen erfor-
derlich machen. Für die Landökosysteme nahe am
zukünftigen Tagebausee und insbesondere den zu
erhaltenden, verbliebenen Hambacher Forst sowie
die Vernetzung mit umliegenden Ökosystemen hat
eine Erhöhung des Zielwasserspiegels gegenüber
dem geplanten Niveau keine Auswirkung. Der vor-
bergbauliche Flurabstand betrug in diesem Gebiet
mehr als 7 m und die Landökosysteme sind in die-
sem Bereich nicht grundwassergestützt." Kom-
mentar LANUV: Das ist eine völlig einseitige unge-
- 456 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
nügende Darstellung möglicher Auswirkungen ei-
nes potenziell höheren Seewasserspiegels. (siehe
bereits oben)
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
066
Gutachten RWTH - Höhe des Zielwasserspiegels
(S. 12 + 13): "Die Änderung betrifft neben begrenz-
ten Einzelflächen und Flächen im Westen des zu-
künftigen Tagebausees v.a. die Erftaue (s.u.) und
Abschnitte entlang des Finkelbachs und des Male-
finkbachs nördlich der Sophienhöhe." Kommentar
LANUV: ökologisch würden diese Gewässerab-
schnitte profitier en, bei einem höheren Seewas-
serspiegel würden sich die positiven EFfekte auf
die Gewässer und Auenbereiche flächenmäßig
vergrößern
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Anmerkung wird zur Kenntnis genommen.
Zur weiteren Erläuterung wird auch auf die Stel-
lungnahmen 1025653_060 bis 1025653_064
verwiesen.
-
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
067
Gutachten RWTH - Höhe des Zielwasserspiegels
(S. 13): "Dies könnte zusätzliche Maßnahmen zur
Niedrighaltung der Grundwasserstände erforder-
lich machen." K ommentar LANUV: Soweit die
Wasserhaltungsmaßnahmen aufgrund der Berg-
senkungen entstehen würden, wären sie von RWE
zu tragen. Im Rahmen dieser Abwägung ist dieses
Argument daher fraglich.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Anmerkung wird zur Kenn tnis genommen.
Zur weiteren Erläuterung wird auch auf die Stel-
lungnahmen 1025653_060 bis 1025653_064
verwiesen.
-
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
068
Gutachten RWTH - Höhe des Zielwasserspiegels
(S. 13): "Der Finkelbach liegt im Bereich erhöhter
Sulfatkonzentrationen im oberflächennahen
Stellung-
nahme wird
Die Anmerkung wird zur Kenntnis genommen.
Zur weiteren Erläuterung wird auch auf die Stel-
lungnahmen 1025653_060 bis 1025653_064 in
-
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Grundwasser durch den Kippenwasserabstrom
aus dem Bereich Sophienhöhe. Ein erhöhter
Grundwasserzutritt kann aufgrund des bergbaube-
dingten Sulfates zu einer weiteren Verschlechte-
rung der Gewässergüte im Finkelbach und den
grundwasserabhängigen Landökosystemen im
Vergleich zu den Gegebenheiten mit dem geplan-
ten Zielwasserspiegel von +65 m NHN führen."
Kommentar LANUV: Das s pricht zwar für einen
nicht höheren Seewasserspiegel, jedoch auch nur
deshalb, weil dadurch die bergbaubedingten
schädlichen Auswirkungen verringert werden, es
handelt sich also ebenfalls um eine Abwägung aus
RWE-Sicht, um die verbleibenden Lasten, die
RWE treffen würden, abzumildern, ohne dabei die
übrigen für die Region entstehenden positiven Ef-
fekte höherer GwStände gegenüberzustellen
zur Kenntnis
genommen.
Bezug auf die Festlegung des Seewasserspie-
gels verwiesen.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
069
Gutachten RWTH - Höhe des Zielwasserspiegels
(S. 14): "Die Festlegung des Zielwasserspiegels
des zukünftigen Tagebausees Hambach auf +65
m NHN hat damit nachweislich einen positiven Ein-
fluss auf die Aufwände der Niedrighaltungsmaß-
nahmen." Kommentar LANUV: siehe oben, einsei-
tige Betrachtung. Die Vorteile betreffen die Verrin-
gerung der RWE-Pflichten und auf RWE fallenden
Ewigkeitslasten.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Aufgrund des gesellschaftlichen Konsenses zur
Urbarmachung der Erftaue deutlich vor Beginn
des Bergbaus und der in diesem Rahmen er-
folgten Bebauung und Erschließung, sind mit
dem E insetzen des Grundwasserwiederan-
stiegs dauerhafte Niedrighaltungsmaßnahmen
des Grundwassers im Bereich der Erftaue
durch den Erftverband erforderlich. Teilweise
erfolgten im Bereich der Erftaue Bebauungen,
-
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
die unterhalb des natürlichen Grundwasserni-
veaus liegen. Aus diesem Grund wurde bereits
frühzeitig erkannt, dass ein Zielwasserspiegel
von + 65 m NHN zielführend ist. Die erforderli-
chen Niedrighaltungsmaßnahmen werden
durch den Erftverband durchgeführt. Somit ist
also nicht richtig, dass mit einem höheren Ziel-
wasserspiegel von + 66 m NHN alleine ein hö-
herer technischer als auch wirtschaftlicher Auf-
wand für die RWE Power AG einhergeht. Bei
einem höheren Zielwasserspiegel werden ins-
besondere auch die Aufwände für die Niedrig-
haltungsmaßnahmen der Erft steigen.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
070
Gutachten RWTH - Höhe des Zielwasserspiegels
(S. 14): "Grundsätzlich wären die mit einem höhe-
ren Zielwasserspiegel einhergehenden erhöhten
Grundwasserstände eine zusätzliche Beeinträchti-
gung für die wirtschaftliche und städtebauliche
Entwicklung in diesen Gebieten." Kommentar LA-
NUV: im Klartext wäre zu schreiben, dass es sich
dabei um RWE -Lasten handeln würde und nicht
um eine "zusätzliche BEeinträchtigung" - denn die
Beeinträchtigung ist ja durch den Bergbaueinfluss
(Bodensenkung) ausgelöst...
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Anmerkung wird zur Kenntnis genommen.
Zur weiteren Erläuterung wird auch auf die Stel-
lungnahmen 1025653_060 bis 1025653_064
verwiesen.
-
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
071
Gutachten RWTH - Höhe des Zielwasserspiegels
(S. 15): "Mit dem derzeit geplanten Zielwasser-
spiegel von +65 m NHN wird ein geeignetes und
angemessenes Niveau eingestellt, das ein optima-
les Gefälle für den Abfluss zur Erft ermöglicht und
in Verbindung mit Grundwasserniedrighaltungs-
maßnamen in der Erftaue möglichst verträgliche
Flurabstände erwarten lässt." Kommentar LA-
NUV: ergänze: Aus Sicht von RWE bzw. der von
RWE beauftragten Gutachter "geeignetes" (die
RWE-LAsten abmilderndes) Niveau eing estellt.
Bei diesem Niveau handelt es sich tatsächlich um
den niedrigsten wasserwirtschaftlich vertretbaren
Seewasserspiegel und nicht unbedingt um ein aus
wasserwirtschaftlicher und naturräumlicher Sicht
zu erreichendes Optimum!
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Der Anregung wird nicht gefolgt. Zur weiteren
Erläuterung wird auch auf die Stellungnahmen
1025653_060 bis 1025653_064 zum Thema
Zielwasserspiegel im Tagebausee Hambach
verwiesen.
-
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025653_
072
Gutachten RWTH - Höhe des Zielwasserspiegels
(S. 15): "Der geplante Zielwasserspiegel von +65
m NHN ist neben den Erfordernissen für grund-
wassergestützte Biotope, FFH -Gebiete, grund-
wasserabhängigen Landökosysteme, Vogel-
schutzgebiete und Fließgewässern auch für die
landwirtschaftliche Flächennutzung sowie die wirt-
schaftliche und städtebauliche Entwicklung im
Rheinischen Braunkohlenrevier geeignet und an-
gemessen." Kommentar LANUV: Diese Aussage
wird von hier aus nicht mitgetragen, es ist die Sicht
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Im Rahmen der gutachterlichen Stellungnahme
zum Zielwasserspiegel des Tagebausees
Hambach wird übergeordnet dargelegt, dass
die Festlegung des Zielwasserspiegels Auswir-
kungen auf ökologische, ökonomische und ge-
sellschaftliche Bereiche hat. Diese verschiede-
nen Aspekte werden im Rahmen der Darlegun-
gen von Prof. Rüde übergeordnet berücksich-
tigt. Dabei ist zu beachten, dass die fachgut-
achterliche Stellungnahme nicht den Anspruch
einer detaillierten Alternativenprüfung hat.
-
- 460 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
von RWE od er der beauftragten Gutachter, kann
aber anhand des vorliegenden Gutachtens objek-
tiv nicht nachvollzogen werden, da die Auswirkun-
gen unterschiedlicher Seespiegelhöhen auf die in
diesem Absatz aufgezählten Schutzgüter und Nut-
zungen hätten betrachtet werden müssen, was in
diesem Gutachten aber nicht durchgeführt wurde
Diese ist aufgrund der vorliegenden fachlichen
Erkenntnisse und wasserwirtschaftlichen Zu-
sammenhänge auch nicht geboten. Dem Vor-
wurf, dass anhand der fachgutachterlichen
Stellungnahme von Pr of. Rüde keine objektive
Beurteilung möglich ist, kann nicht gefolgt wer-
den. Darüber wird darauf hingewiesen, dass
das LANUV in seinem Schreiben zur Stellung-
nahme zum BKP -Entwurf Hambach angibt,
dass keine Gründe ersichtlich sind, die hinsicht-
lich der Umwe ltauswirkungen und des Trink-
wasserschutzes einen anders gewählten See-
wasserspiegel gegenüber der von RWE Power
geplanten Variante von + 65 m NHN besser er-
scheinen lassen. Die Anmerkungen sind dem-
nach nicht nachvollziehbar.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025654_
014
4.1.1 Auswirkungsbereich (S. 76)
Unter Ziffer 4.1.1 wird als Ziel 1 die schollenüber-
greifende Betrachtung der tagebaubedingten
Sümpfungsauswirkungen im Rahmen eines revier-
weiten Grundwassermodells festgeschrieben.
Dies wird seitens des Rhein -Erft-Kreises begrüßt
und als zwingend notwendiges Mittel zur Beurtei-
lung der wasserwirtschaftlichen Auswirkungen er-
achtet. Das revierweite Grundwassermodell um-
fasst bisher allerdings nicht eine zeitlich differen-
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Aus den für verschiedene Betrachtungszeit-
punkte mitgelieferten flächigen Darstellung en
des Grundwasserstands kann eine Abschät-
zung des Grundwasserwiederanstiegs erfol-
gen. Eine detaillierte flächige Darstellung der
Wiederanstiegsverläufe bereits im Braunkoh-
lenplan würde den Rahmen sprengen. Der vor-
geschlagenen Ergänzung von Ziel 1 unter Ziffer
4.1.1 kann entsprechend nicht zugestimmt wer-
den. Für räumlich begrenzte Fragestellungen in
-
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
zierte Betrachtung des Grundwasserwiederanstie-
ges. Es wird bisher ausschließlich der stationäre
Endzustand dargestellt. Aus wasserwirtschaftli-
chen aber auch aus bodenschutzrechtlichen Grün-
den ist es zwingend erforderlich, dass zeitnah
Prognosen erarbeitet werden, in welchem zeitli-
chen Ablauf der Grundwasserwiederanstieg in den
verschiedenen Grundwasserleitern erfolgen wird.
Aus diesem Grunde wird angeregt, die Formulie-
rung des Ziels 1 unter Ziffer 4.1.1 um folgenden
Satz zu ergänzen:
„Das Grundwassermodell muss neben der Darstel-
lung des stationären Endzustandes auch eine Dar-
stellung des zeitlichen Verlaufs des Grundwasser-
anstiegs in den verschiedenen Grundwasserstock-
werken umfassen."
Bezug auf Wiederanstiegsverläufe des Grund-
wassers wird auf die Möglichkeit verwiesen,
über Anfragen beim Erftverband und beim
Bergbautreibenden entsprechende Auswertun-
gen zu erhalten.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025654_
015
Unter Ziffer 4.1.5 wird als Ziel 3 ausgeführt, dass
die Grundwasserstände in der Erftaue auch nach
vollständigem Widerauffüllen der entleerten
Grundwasserkörper dauerhaft niedriger zu halten
sind.
Diesem wasserwirtschaftlichen Ziel kann sich der
Rhein-Erft-Kreis vollumfänglich anschließen. In
den weiteren Erläuterungen wird richtigerweise
ausgeführt, dass sich die dauerhaften Wasserhal-
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Dem Ziel, dass mit dem Einsetzen des Grund-
wasserwiederanstiegs dauerhafte Niedrighal-
tungsmaßnahmen des Grundwassers im Be-
reich der Erftaue erforderlich sind, wird sich mit
der Stellungnahme angeschlossen. Es handelt
sich um eine regionale Aufgabe, welche der Er-
ftverband als regionaler Wasserverband für
sich im Auftrag der Kommunen anerkannt hat
und dere n Umsetzung er gewährleistet. Ent-
-
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
tungsmaßnahmen daraus ergeben, dass ur-
sprüngliche Sumpfgebiete im Bereich der Erftaue
urbar gemacht wurden. In diesen Gebieten mit ur-
sprünglich flurnahen Grundwasserständen müs-
sen nach Grundwasseranstieg dauerhafte Hal-
tungsmaßnahmen betrieben werden, damit Ge-
bäude und lnfrastrukturein richtungen nicht ge-
schädigt werden. Im Rahmen der Erstellung der
Planunterlagen zum Braunkohleplanänderungs-
verfahren wurden u.a. Untersuchungen und Prog-
nosen zur stofflichen Belastung des obersten
Grundwasserstockwerks im Kippenabstrom erar-
beitet (Gutachterliche Prognose über die zukünftig
zu erwartende Grundwassergüte im Abstrombe-
reich der Kippe Hambach, Stand Juni 2023). Hie-
raus ergibt sich, dass nicht auszuschließen ist,
dass die in der Erftaue nach Grundwasseranstieg
durch den Erftverband zu hebenden Grundwässer
Verunreinigungen aufweisen werden. Es ist nicht
sichergestellt, dass diese Wässer in Gänze eine
Qualität aufweisen werden, die eine Ableitung oder
Verwendung ohne vorherige Aufbereitung ermög-
licht. Sollte für eine schadlose Ableitung in ein Ge-
wässer oder eine vorrangi ge Verwendung der zu
hebenden Wässer eine Aufbereitung erforderlich
sein, so hat dies durch die Bergbautreibende als
Verursacherin auf eigene Kosten zu erfolgen.
sprechend liegt das Konzept zu den Niedrighal-
tungsmaßnahmen inklusive der Betrachtung
von Nutzungsmöglichkeiten der gehobenen
Wässer unter Berücksichtigung der zu erwar-
tenden Wasserqualität im Zuständigkeitsbe-
reich des Erftverbands. Die vorgeschlagene Er-
gänzung des Ziels im Braunkohlenplan kann
entsprechend so nicht übernommen werden.
- 463 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Es wird daher angeregt, das Ziel 3 unter Ziffer
4.1.5 um folgenden Satz zu ergänzen: „Sollten die
zu hebenden Grundwässer in der Erftaue qualitativ
nicht für eine schadlose Direkteinleitung in ein an-
grenzendes Gewässer oder zu einer weiteren Ver-
wendung geeignet sein, so hat die Bergbautrei-
bende auf eigene Kosten eine entsprechende Auf-
bereitung der gehobenen Wässer durchzuführen.
Grundsätzlich hat eine Nutzung der Wässer Vor-
rang vor einer Ableitung über ein Gewässer."
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025655_
005
Textliche Festlegung 1 Kapitel 6.3. Seite 133. Aus
den vorgenannten Gründen regen wir an, auch die
Formulierung "Als Zwischennutzung während der
Seebefüllung drängt sich auch die Errichtung von
Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien
und ggf. Speicherung von Energien einschließlich
Floating-Varianten auf und soll deshalb möglich
sein." entsprechend anzupassen.
Stellung-
nahme wird
gefolgt.
Die Ergänzung des Vorschlages bzw. Anpas-
sung des Textes wird zugestimmt und in den
Entwurf des Braunkohlenplans Hambach über-
nommen.
Der elfte Absatz der
Erläuterung zum Ziel
im Kap. 6.3 Tagebau-
see wird wie folg t an-
gepasst: "Als Zwi-
schennutzung wäh-
rend der Seebefüllung
drängt sich auch die
Errichtung von Anla-
gen zur Erzeugung
Erneuerbarer Ener-
gien und ggf. Spei-
cherung von Energien
einschließlich Floa-
ting-Varianten auf und
soll deshalb möglich
sein."
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025659_
008
II. Verbindliche Berücksichtigung der städtebauli-
chen Ziele der Stadt Elsdorf Nach den vorgenann-
ten Maßstäben sind bei der Änderung der Braun-
kohleplanung die städtebaulichen Ziele der Stadt
Elsdorf verbindlich zu berücksichtigen:
- Wasserwirtschaftliche Nutzungen auf dem Ge-
meindegebiet der Stadt Elsdorf sind mit der Kom-
mune abzustimmen, sodass eine wirtschaftliche
Beteiligung ermöglicht werden kann.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Gemäß dem Beschluss d es Braunkohlenaus-
schusses aus der 162. Sitzung wurde der Rah-
menplan der Neuland Hambach GmbH bei der
Erarbeitung des Braunkohlenplanentwurfs be-
rücksichtigt. Der Rahmenplan beinhaltet wiede-
rum die Inhalte des Masterplans Elsdorf zur
städtebaulichen Entwicklung der Stadt Elsdorf.
Insofern wurden die städtebaulichen Ziele bei
der Änderung der Braunkohlenplanung berück-
sichtigt. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass der
Braunkohlenplan nur Ziele und Festlegungen
formulieren kann, die die bergbauliche Wie-
dernutzbarmachung betreffen. Mit Blick auf die
städtebauliche Entwicklung wurden im Braun-
kohlenplan jedoch Maßnahmen definiert, die im
Rahmen der Wiedernutzbarmachung umzuset-
zen sind, um eine spätere städtebauliche Ent-
wicklung durch Dritte zu ermöglichen. Als Bei-
spiel sind hier die erdbaulichen Vorbereitungen
zur Errichtung des Seequartiers vor Elsdorf zu
nennen (siehe zeichnerische Festlegung sowie
S. 124). Wasserwirtschaftliche Nutzungen sol-
len frühzeitig ermöglicht werden (S. 131). Dabei
ist zu berücksichtigen, das s Freizeitnutzungen
nicht durch die Bergbautreibende realisiert wer-
den, da es sich dabei nicht um bergbauliche
-
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Vorhaben handelt. Eine wirtschaftliche Beteili-
gung kann somit nicht durch die Bergbautrei-
bende erfolgen.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025661_
013
Kap. 4.1.2 Sümpfungswasser / -menge
Das textliche Ziel sollte ergänzt werden um folgen-
den Satz:
„Für die Versorgung der Feuchtgebiete und Fließ-
gewässer sollte gereinigtes Sümpfungswasser in
der erforderlichen Qualität und Quantität dauer -
haft zur Verfügung gestellt werden.“
Begründung:
Für die Versorgung der Fließgewässer und
Feuchtgebiete kommt es besonders auf die Quali-
tät der Wassermengen an. Die Unbelastetheit der
nötigen Wassermengen sollte daher hier hervorge-
hoben werden, siehe auch die Ausf ührungen in
dieser Stellungnahme zum Kap. 4.1.4. Insbeson-
dere kommt nach den bisher vorliegenden Er-
kenntnissen das Rheinwasser nicht zur Versor-
gung der Fließgewässer und Feuchtgebiete in Be-
tracht.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Innerhalb der bestehenden Zielformulierung ist
bereits enthalten, dass bei der Verwendung der
Sümpfungswässer die jeweils erforderliche
Qualität zu berücksichtigen ist und ggf. durch
Aufbereitung gewährleistet werden muss. Dar-
über hinaus enthält das Ziel eine Vorgabe dazu,
dass der Überschuss des Sümpfungswassers
nach Menge und Qualität im Einklang mit den
gewässerspezifischen Bewirtschaftungszielen
in die Vorfluter eingeleitet werden kann. Eine
pauschalierte Aussage, wie in der Stellung-
nahme angeregt, dass das Sümpfungswasser
für die Versorgung der Feuchtgebiete und
Fließgewässer gereinigt werden sollte, ist dem-
nach nicht zielführend und zutreffend. Auch
wird eine dauerhafte Bereitstellung unter Be-
rücksichtigung der sukzessiven Einstellung der
Sümpfung im Rahmen der Befüllung des Tage-
bausees und des Grundwasserwiederanstiegs
nicht möglich und nicht erforderlich sein. Ent-
sprechend kann dem Änderungsvorschlag
nicht zugestimmt werden und wird nicht über-
nommen.
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025661_
014
Kap. 4.1.3 Wasserversorgung
Das Ziel sollte konkretisiert werden durch folgen-
den Einschub:
"…Anschlüsse an andere Wassergewinnungsan-
lagen insbesondere des Euskirchener Raums…"
Die Naturschutzverbände halten darüber hinaus
eine Erweiterung des Ziels für nötig, um Lan gzeit-
vorsorge für die Trinkwasserversorgung bis 2200
zu treffen:
„Die durch die Sulfatisierung verschiedener Grund-
wasserleiter entstehende Belastung des Grund-
wassers stellt ein großes Problem bei der gesi-
cherten Trinkwasserversorgung der Bevölkerung
und de r Gewerbetreibenden dar. Zur Sicherstel-
lung der Finanzierung etwaiger zur Zeit nicht ab-
sehbarer Folgewirkungen der Befüllung des Tage-
bausees und des entstehenden Abstroms in die
Grundwasserleiter ist ein Langzeitlastenfond durch
vertragliche Regelungen zwi schen Bergbautrei-
bender und dem Land NRW aufzulegen für einen
Zeitraum bis mindestens 2200.“
Begründung:
Realistisch kommt insbesondere der Euskirchener
Raum für die Trinkwasser -Bereitstellung in Be-
tracht. Das sollte sich im textlichen Ziel wiederfin-
den.
Angesichts der kaum zu überschauenden Zeit-
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Der Ergänzung zu den Wassergewinnungsan-
lagen im Braunkohlenplan Hambach in Bezug
auf den Euskirchener Raums kann nicht gefolgt
werden. In den Unterlagen wird dargelegt, dass
für die künftige Sich erstellung der Wasserver-
sorgung entsprechende übergeordnete Kon-
zepte bestehen. So besteht seit 2013 ein durch
den Erftverband kommuniziertes und mit RWE
abgestimmtes "Konzept zur langfristigen Was-
serversorgung in der Erftscholle". Dieses Kon-
zept wird derzeit unter Berücksichtigung der ak-
tuellsten Erkenntnisse und aktualisierter Daten
überarbeitet und dem heutigen Wissensstand
angepasst.
Auch in Bezug auf den Kippenabstrom ist im
Entwurf des Braunkohlenplanes bereits darge-
legt, dass das Wasserwerk Dirmerzhei m frei
von Einflüssen des Kippengrundwassers blei-
ben und langfristig aufgrund des vorhandenen
Grundwasserdargebots ausgebaut wird, um die
Wasserversorgung auf der Erft -Scholle für die
Städte Bedburg, Bergheim, Elsdorf, Erftstadt,
Kerpen und Teile der Gemeinde Titz zu sichern,
welche aktuell über die langfristig wegfallenden
Wassergewinnungsanlagen und Wasserwerke
versorgt werden. Ein Bezug zu dem Euskirche-
ner-Raum, wie in der Stellungnahme dargelegt,
-
- 467 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
räume mit offenkundiger Be -lastung der Grund-
wässer und erkennbaren Risiken für die Trinkwas-
serversorgung sollte nicht allein auf heutige Nach-
weise vertraut werden. Vielmehr sollte die Aufstel-
lung eines Langzeitlaste nfonds vorgegeben wer-
den.
ist demnach nicht gegeben und eine Ergänzung
im Braunkohl enplan entsprechend nicht ziel-
führend.
Zur Sicherstellung der Finanzierung: Für die
Rekultivierung der Tagebaue wurden seitens
der Bergbautreibenden Rückstellungen gebil-
det. Die ausreichende Höhe der Rückstellun-
gen wird regelmäßig von unabhängigen Gut-
achtern sowie von Wirtschaftsprüfern überprüft.
Darüber hinaus haftet die RWE AG auf Grund
des Konzernverbundes für diese Rückstellun-
gen. Eine Ergänzung im Braunkohlenplan ist
nicht erforderlich.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025661_
015
Kap. 4.1.4 Oberirdische Gewässer
Ziel 1 sollte wie folgt gefasst werden:
„Bei sümpfungsbedingten Abflussminderungen in
für die Wasserwirtschaft oder den Naturhaushalt
bedeutsamen Fließgewässern ist der Erhalt der
Abflussverhältnisse durch Einspeisung von unbe-
lastetem Sümpfungswasser sicherzustellen. Dabei
muss eine sich an den natürlichen Verhältnissen
vor Tagebau -Beginn orientierende Mindestwas-
serführung gewährleistet und eine Verschlechte-
rung der Wasserbeschaffenheit vermieden wer-
den.“
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Der in der Stellungnahme geforderten Umfor-
mulierung des Ziels 1 kann nicht gefolgt wer-
den. Der Erhalt der Abflussverhältnisse kann
beispielsweise durch Einspeisung von Sümp-
fungswasser erfolgen, es gibt jedoch noch wei-
tere Maßnahmen oder anderweitige Einleitun-
gen, die ebenfalls in Frage kämen. Entspre-
chend kann das "z.B." nicht gestrichen wer-
den. Im Falle von sümpfungsbedingten Ab-
flussminderungen ist individuell über die ziel-
führende Maßnahme im Rahmen des Monito-
rings zu ent scheiden. Auch der Zusatz "unbe-
-
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Begründung:
Für die Versorgu ng der Fließgewässer kommt es
besonders auf die Qualität der Wassermengen an.
Die Unbelastetheit der nötigen Wassermengen
sollte daher hier hervorgehoben werden.
Die Grundwasser - und Abflussverhältnisse nach
Beendigung des Berg-baus bzw. der vollständigen
Füllung des Restsees sollten natürlich die Quanti-
tät der Einspeisung in die Fließgewässer beein-
flussen, können aber nicht als alleiniger Maßstab
genommen werden. Vielmehr sollten die Abfluss-
verhältnisse vor den bergbaubedingten Verände-
rungen als Ziel für die Wasserführung der Fließge-
wässer angestrebt werden.
Die in der Datei 8.0, Fachbeitrag WRRL Bünde-
lung, angesprochene Ver-einbarkeit der Planände-
rung mit den Bewirtschaftungszielen der EG-Was-
serrahmenrichtlinie bezieht sich u a. auf den § 47
des WHG, wona ch eine Verschlechterung der
Grundwasser- und Oberflächenwasserkörper zu
vermeiden ist. Hierzu werden in Tabelle 30 auf
Seite 92 des Fachbeitrags 8.0 die Auswahlkriterien
für OWK genannt. Die Naturschutzverbände for-
dern, alles verwendbare Wasser aus der na chlau-
fenden Sümpfung zur Böschungsstabilisierung
des Tagebaus nicht in den ansteigenden See ein-
zuleiten, sondern über die bisherigen Ableitungs-
systeme Richtung Erft und Rur in die ansonsten
lastetes" Sümpfungswasser ist nicht zielfüh-
rend, da wesentlich ist, dass eine Verschlech-
terung der Wasserbeschaffenheit zu vermeiden
ist, wie es bereits in dem Ziel formuliert ist. Da-
bei ist im Rahmen der für etwaige Stützung s-
maßnahmen erforderlichen Zulassungsverfah-
ren die Eignung der Einleitung von Sümpfungs-
wasser in der jeweiligen Beschaffenheit zu prü-
fen. Es ist nicht zutreffend, dass das Sümp-
fungswasser vollständig "unbelastet" sein
muss, um für eine Einleitung geeignet z u sein.
Zur geforderten Änderung "[...] vor Tagebau -
Beginn orientierende Mindestwasserführung"
und Finkelbach: Auch diese Änderung kann
nicht umgesetzt werden. Wichtig ist, dass das
Gewässer an seinen zukünftigen natürlichen
Zustand herangeführt wird. Grun dsätzlich wer-
den sich nach Grundwasserwiederanstieg wie-
der die vorbergbaulichen Grundwasserstände
einstellen. Hierbei ist jedoch zu berücksichti-
gen, dass insbesondere im nahen Umfeld des
Tagebausees veränderte Grundwasserstände
vorherrschen werden. Dies be trifft beispiels-
weise auch den Finkelbach, der jedoch bereits
heute keinen Grundwasserkontakt aufweist (s.
Anlage 8) und demnach keine weitergehende
Beeinflussung durch die Fortsetzung der
Sümpfung erfährt. Natürlicherweise ist dieser
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
trockenfallenden Oberflächengewässer einzulei-
ten, also Gillbach, Finkelbach, Licher Bach und an-
dere. Auch die anhaltende Speisung der verschie-
denen Feuchtgebiete und Biotope entlang des Er-
ftsystems ist unabdingbar.
Im Gutachten Datei 8.0, Fachbeitrag WRRL Bün-
delung, wird im Kapitel 6.2.5 (Stoffeintrag infolge
des Kippena bstroms Hambach) u. a. der Finkel -
bach nördlich von Elsdorf angesprochen. Zutref-
fend wird beschrieben, dass der Grundwasserzu-
strom zukünftig die wesentliche Quelle der Was-
serführung darstellt (neben dem sehr begrenzten
Oberflächenabfluss). Durch späteres N iedrighal-
ten des Zielwasserspiegels Restsee Hambach
wird dem Finkelbach aber auf Dauer der frühere
Grundwasserzustrom abgeschnitten. Da auch die
früheren Einleitungen aus Kläranlagen aufgege-
ben wurden, wird das Niederungsgebiet des Fin-
kelbachs faktisch aus getrocknet, sofern keine an-
deren Wassereinleitungen aufgebaut werden. Wie
auch für andere Oberflächenwasserkörper, z. B.
den Gillbach, die Gefahr laufen trocken zu fallen,
fordern die Naturschutzverbände, den Finkelbach
künftig mit Gruben - oder Sümpfungswa sser zu
speisen, in der Größenordnung des früheren Ba-
sisabflusses. Eine weitere Begründung hierfür ist
ein abschnittsweise e phemeres Gewässer.
Nach Grundwasserwiederanstieg wird der Fin-
kelbach jedoch voraussichtlich auf einer Länge
von rund 30 % des OWK über einen für die
Wasserführung potenziell relevanten Grund-
wasserzustrom verfügen. Die Annäherung an
die naturnahen, vorbergbaulichen Verhältnisse
ist gemäß obenstehender Erläuterung auch für
diesen OWK nicht als nachteilige Veränderung
der Wasserführung zu verstehen. Die Erforder-
lichkeit einer Stützung des Finkelbachs ergibt
sich hieraus nicht.
Zu den ehemaligen Teichen der Z uckerfabrik
Elsdorf: Diese Teiche sind nicht durch die Fort-
setzung der Sümpfungsmaßnahmen des Tage-
baus Hambach beeinflusst und fallen deswe-
gen nicht unter das hier gegenständliche Ziel.
Alternative Maßnahmen zur Versorgung der
Teiche nach Einstellung des B etriebs der Wie-
bachleitung sind zudem nicht Gegenstand des
Braunkohlenplan-Änderungsverfahrens.
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
der Stoffeintrag in den Finkelbach infolge des Kip-
penabstroms.
Die von RWE vor einigen Jahren angelegten
Flachwasserteiche im Wiebachtal, die die Vogel-
schutzbiotope am Sittarderhof (ehemalige Teiche
der Zuckerfabrik Elsdorf) ergänzen, haben in den
wenigen Jahren ihrer Existenz schon eine wichtige
Aufgabe als Trittsteinbiotop übernommen. Da sie
nur ein sehr kleines Niederschlags -Einzugsgebiet
haben, werden sie bisher aus der Wiebachleitung
von RWE gespeist. Diese Einspeisung muss dau-
erhaft fortgesetzt werden. Später sind die Wie-
bachteiche dann in die Se -kundäraue des zu
schaffenden Ablaufgerinnes/Überlauf aus dem
aufgefüllten Hambachsee zu integrieren.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
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Kap. 4.1.5 Wasserwirtschaftliche Verhältnisse
nach Beendigung des Braunkohletagebaues
Ziel 2 – erster Satz
Die Naturschutzverbände halten es für dringend
erforderlich ein Kontroll -system einzuführen und
dieses auch im Braunkohleplanentwurf Hambach
festzulegen, dass sicherstellt, dass das eingelei-
tete Rheinwasser ausreichende Qualitäten besitzt,
um es dem See und de m Grundwasser zufüh-ren
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Für die innerhalb der strategischen Umweltprü-
fung vorgenommenen Auswertungen zur sich
einstellenden Wasserbeschaffenheit des Tage-
bausees wurden die beiden Messstellen Düs-
seldorf-Flehe und Dormagen -Stürzelberg her-
angezogen. Diese bildeten zum Zeitpunkt der
Begutachtung mit ihren langjährigen Zeitreihen
die beste verfügbare Datengrundlage für die
Bewertung. Zwischenzeitlich wurden im Jahr
2023 vom LANUV 4 Messungen an der zukünf-
tigen Entnahmestelle durchgeführt. Ein Ver-
gleich der Messungen aus dem Jahr 2023 an
-
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
zu können. Dabei sollte ein fortschrittlicher Unter-
suchungsansatz unter Zugrundelegung der ERM -
Zielwerte sicherstellen, dass keine problemati-
schen Schadstoffe in den Tagebausee und damit
die Grundwasserkörper gelangen.
Begründung:
- Kontrollsystem der Wasserqualität des entnom-
menen Rheinwassers
Im Limnologisches Prognosegutachten (Anh. 12),
wird im Kapitel 4.1.4.1 die voraussichtliche Be-
schaffenheit des aus dem Rhein entnommenen
Flutungswassers anhand der behördlichen Mess-
stellen 00 0309 (Düsseldorf -Flehe) und 000220
(Dormagen-Stürzelberg) abgeschätzt, also zweier
Stellen, die unterhalb der geplanten Entnahme-
stelle liegen.
Oberhalb der Entnahmestelle liegen als wesentli-
che Einleiter die Kölner Hauptkläranlage in
Stammheim, der Currenta- und Bayer-Chemiepark
Leverkusen sowie der Chemiepark in Dormagen.
Zur Überwachung der Rheinwassergüte ist die
Einrichtung einer neuen Probenahmestelle direkt
oberhalb der Entnahme bei Dormagen oder unmit-
telbar an der Entnahmestelle im Rhein zwingend
erforderlich. Ein automatisiertes Wasserlabor mit
Alarmmeldung bei Überschreitung noch zu bestim-
der zukünftigen Entnahmestelle mit den Mes-
sungen 2023 an der Messstelle Düsseldorf -
Flehe lässt darauf schließen, dass an der Ent-
nahmestelle keine grundlegend andere Was-
serqualität als an der Messtelle Düsse ldorf-
Flehe vorliegt. Bspw. lagen an der Entnahme-
stelle selber 2023 insgesamt 9 Parameter ober-
halb des Beurteilungswertes, in Düsseldorf -
Flehe hingegen insgesamt 14 Parameter. Die
Abweichungen zwischen den Messungen stel-
len die grundsätzlichen Betrachtunge n zur
Machbarkeit des Tagebausees und der Verein-
barkeit mit der WRRL nicht in Frage.
In Bezug auf den Vorschlag zur Zugrundele-
gung der ERM -Zielwerte sei darauf hingewie-
sen, dass das Monitoring wirkpfad- und schutz-
gutbezogen aufzubauen ist sowie die geset zli-
chen Vorgaben berücksichtigen sollte. Die
ERM-Zielwerte beziehen sich konkret auf Emp-
fehlungen für Gewässer, die zur Trinkwasser-
versorgung genutzt werden sollen. Hierbei ist
mit Blick auf die Befüllung des Tagebausees
Hambach zu berücksichtigen, dass dieser nicht
zur Trinkwasserversorgung genutzt wird und
demnach das Heranziehen der Empfehlungen
der ERM -Koalition, die zudem nicht rechtlich
verbindlich sind, nicht begründet ist.
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
mender Grenzwerte der Wassergüte muss frühzei-
tig eingerichtet werden. Im Rahmen des noch fest-
zulegenden Monitorings für die Wassergüte des
Befüllungswassers der beiden Tagebauseen Ham-
bach und Garzweiler ist auch das Alarmsystem zu
beschreiben sowie Abschaltautomatiken für den
Fall einer Gewässerverunreinigung im
Rheinstrom. Hierfür müssen frühzeitig Notfallpläne
für den Fall von Genzwertüberschreitungen im zu-
geführten Rheinwasser aufgestellt werden. Ferner
sollen die großen Einleiter (Industriebetriebe und
kommunale Einleiter) oberhalb der Entnahmestelle
verpflichtet werden, eventuelle Störfälle sofort an
das Landesumweltamt und den Betreiber der
Rheinwasserentnahme zu melden. Da das Wasser
mit leistungsstarken Pumpen zum Verteilerbau-
werk südlich von Garzweiler/ Frimmersdorf ge-
pumpt wird, vergeht eine gewisse Zeit, bis der
Wasserstrom dort ankommt. Am Hochpunkt der
Leitungen werden si-cherlich Be- und Entlüftungs-
ventile eingerichtet, so dass das möglicherweise
schon belastete Wasser wieder zurück in den
Rhein abgelassen werden kann.
- Betrachtungsspektrum chemischer Reststoffe im
Rheinwasser
Die Darlegungen im Limnologischen Prognosegut-
achten, Kapitel 4.1.4.1 zeigen auf, dass heute
Grundsätzlich wird der Vorschlag begrüßt, dass
auch die Bergbautreibende al s Betreibende
des Rheinwasser-Entnahmebauwerks in einen
Alarmplan des Rheins aufgenommen wird, um
schnellstmöglich bei einem Schadensfall rea-
gieren zu können.
Änderungen für den Braunkohlenplan Ham-
bach ergeben sich aus der Stellungnahme
nicht.
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Bezirksregierung Köln
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
schon eine Reihe von Monitoringdaten der Über-
blicksmessstelle 000309 am Rhein, namentlich die
in Tabelle 8 genannten prioritären Stoffe der Stoff-
gruppe PAK, die Jahresdurchschnitt -UQN-Grenz-
werte der Anlage 8 der OGewV überschreiten.
Wir re gen an, das Betrachtungsspektrum chemi-
scher Reststoffe im Rhein-entnahmewasser zu er-
weitern und die ERM -Zielwerte (Europäisches
Fließgewässermemorandum) der Europäischen
Koalition von Trinkwasserversorgern einzuhalten.
Auch im Jahresbericht Rhein 2021 und 2022 der
niederländischen RIWA -Rijn sind wir auf zahlrei-
che Angaben zu problematischen Schadstoffen im
Rhein gestoßen, die unseres Erachtens relevant
sind für den Hambachsee, der als Schadstofffalle
dienen wird und diese später ins umliegende
Grundwasser abgeben wird.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
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017
Kap. 4.1.6.1 Seeherstellung
Gegen das Ziel 1 selbst bestehen keine Bedenken.
Es muss allerdings angesprochen werden, dass
die zu Recht angedachte östliche Seeufergestal-
tung von 1 : 30 die Frage aufwirft, wie die deutlich
steileren Böschungen unterhalb des endgültigen
Uferbereiches vor Wellenschlag geschützt werden
sollen. Die östli chen Böschungsbereiche werden
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
In Teil B Umweltprüfung des Braunkohlenplans
wird im Kapitel 7 dazu auf S. 127 folgendes
ausgeführt:
"Ergänzend zu Ihrer standsicherheitlichen Di-
mensionierung werden Randböschungen wäh-
rend ihrer gesamten Lebensdauer kontinuier-
lich überwacht. Eine Überwachung der Seebö-
schungen vor und während des Befüllungszeit-
raumes ist ebenfalls vorgesehen. Sollten sich
bspw. infolge Windwellen nicht grundsätzlich
-
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Bezirksregierung Köln
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des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
im Befüllungszeitraum über Jahrzehnte dem Wel-
lenschlag ausgesetzt sein, wobei klimawandelbe-
dingt eher mit stärkeren Winden und Stürmen zu
rechnen ist. Aus Sicht der Naturschutzverbände ist
damit zu rechnen, dass es regelmäßig zu Erosion
und Rutschungen kommen dürfte, die ab einem
gewissen Ausmaß vom Bergbautreibenden wie-
derhergerichtet werden müssten. Wie dies gere-
gelt werden soll, bleibt völlig unklar. Die Natur-
schutzverbände halten hierzu eine textliche Ziel-
festlegung für erf orderlich. Dabei sollte geregelt
werden, ab welchem Erosions - bzw. Rutschungs-
Grad Gegenmaßnahmen des Bergbautreibenden
nötig sind, um einerseits keine ernsthaften Gefähr-
dungen greifen zu lassen, andererseits aber auch
nicht jede ökologisch gewollte tempor äre Bö-
schung (Niststätten für Vögel und Insekten) umge-
hend zurückbauen zu müssen.
auszuschließende oberflächennahe Ausspü-
lungen/Erosionen an den Böschungen erge-
ben, so werden bei einer möglichen Gefähr-
dung in für die Öffentlichkeit freigegebenen Be-
reichen entsprechende Sanierungsmaßnah-
men und u. U. örtlich und zeitlich begrenzte
Sperrungen durchgeführt."
In den Angaben zur Umweltprüfung heißt es auf
S. 144 zudem: "Grundsätzlich ist eine Freizeit-
nutzung des Sees bereits während der Befüll-
phase vorbehaltlich bergsicherheitlicher As-
pekte möglich. Erkennbare Einschränkungen
bestehen lediglich für Bermenbereiche unmit-
telbar oberhalb der mit Wasser in Kontakt ste-
henden Einzelböschungen. Mit Ausnahme die-
ser aus Sicherheitsgründen während der Be-
füllphase nicht zugänglichen Bereiche können
andere Bermen und Böschungsflächen inner-
halb des Restloches grundsätzlich über ein
Rad-/Wanderwegenetz zur Freizeitgestaltung
erschlossen werden."
In Abstimmung mit der Bergbehörde (Bezirks-
regierung Arnsberg) wird aktuell ein Überwa-
chungskonzept für die Seeböschungen erarbei-
tet, dass auch ein entsprechendes Handlungs-
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Bezirksregierung Köln
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
konzept vorsieht. Dies wird konkret im Planfest-
stellungsverfahren für den Tagebausee behan-
delt. Eine Ergänzung des Braunkohlenplans
Hambach ist dagegen nicht erforderlich.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
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018
Kap. 4.1.6.2 Seebefüllung
Die Naturschutzverbände haben bereits mehrfach
bekundet, dass an der Vorstellung, die beiden
Restseen in 40 Jahren vollständig befüllen zu kön-
nen, Bedenken bestehen. Diese Bedenken, die im
Wesentlichen auf den Auswirk ungen des Klima-
wandels gründen, müssen hier nicht erneut wie-
derholt werden.
Es sollte aber darauf hingewiesen werden, dass
ein „Plan B“ vorliegen sollte, falls die Befüllung we-
sentlich länger dauert, weil wegen niedriger Rhein-
wasserstände nicht genügend Rheinwasser einge-
speist werden kann. Der Braunkohleplan -Entwurf
leugnet das Problem völlig, was angesichts der
langen Zeiträume durchaus verlockend ist. Aller-
dings sollte eine zukunftsfähige Planung auch auf-
zeigen, welche Folgen die Nichterreichbarkeit die-
ses Ziels hat – in zeitlicher, finanzieller, planeri-
scher und ökologischer Hinsicht. Dies fordern die
Naturschutzverbände hier erneut ein.
Laut Kap. 4.1.6.2 Seebefüllung ist die Befüllung
Stellung-
nahme wird
teilweise ge-
folgt.
Die Auswirkungen des Klimawandels auf die
geplante Rheinwasserentnahme wurde im Mo-
nitoring Garzweiler II durch das LANUV bereits
mehrfach untersucht (2007, 2016 und 2023). In
der letzten Betrachtung des LANUV im Jahr
2023 wurden die zukünftigen Rheinwasser ab-
flüsse unter Berücksichtigung verschiedener
Klimaszenarien (RCP2.6, RCP4.5, RCP8.5)
ausgewertet und damit einhergehende potenti-
elle Rheinwasserentnahmemengen ermittelt.
Im Ergebnis reicht die Wasserentnahmemenge
– auch unter Berücksichtigung der verschie de-
nen Klimaszenarien – aus, um die Tagebau-
seen befüllen zu können. Auch zukünftig wird
im Rhein ausreichend Wasser enthalten sein,
um Wasser für die Befüllung des Tagebausees
Hambach zu entnehmen. Die Annahme einer
mittleren jährlichen Entnahmemenge aus de m
Rhein von rd. 234 Mio. m³/a für den Tagebau-
see Hambach kann somit bestätigt werden. Da-
mit ist auch eine Befüllung des Tagebausees
Hambach bis zum erstmaligen Erreichen des
Das Ziel unter Kap.
4.1.6.2 wurde wie
folgt angepasst: "... .
Die Befüllung bis zum
erstmaligen Erreichen
des Zielwasserspie-
gels ist, soweit dies
ohne nachteilige Aus-
wirkungen auf Natur,
Landschaft, Nutzun-
gen Dritter möglich ist,
möglichst bis zum
Jahr 2070 abzuschlie-
ßen. Anschließend ist
der Tagebausee
Hambach nachlau-
fend zum Ausgleich
der Versickerungsver-
luste für einen be-
grenzten Zeitraum
weiter zu befüllen."
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Bezirksregierung Köln
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
„möglichst bis zum Jahr 2070 abzuschließen“. Die-
ses ist unzutreffend formuliert, da auch nach Errei-
chen des Zielwasserstands noch längere Zeit
Rheinwasser eingeleitet werden muss, um die um-
liegenden Grundwasserkörper zu befüllen, siehe
Seite 105 oben.
Zielwasserspiegels nach modelltechnischer Er-
mittlung innerhalb von rd. 40 Jahren m öglich.
Um die Anmerkungen in der Stellungnahme
zum Befüllzeitraum und der nachlaufenden Be-
füllung innerhalb des Braunkohlenplans zu be-
rücksichtigen, wird nachfolgende Zielkonkreti-
sierung (Kapitel 4.1.6.2, Ziel) ergänzt: [...] Die
Befüllung bis zum erstm aligen Erreichen des
Zielwasserspiegels ist, soweit dies ohne nach-
teilige Auswirkungen auf Natur, Landschaft,
Nutzungen Dritter möglich ist, möglichst bis
zum Jahr 2070 abzuschließen. Anschließend
ist der Tagebausee Hambach nachlaufend zum
Ausgleich der Ve rsickerungsverluste für einen
begrenzten Zeitraum weiter zu befüllen.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
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Kap. 4.1.6.3 Seeentwicklung
Die Naturschutzverbände halten es für erforder-
lich, bereits heute im Braunkohleplan festzulegen,
wer für die im Ziel 1 angesprochenen Maßnahmen
verantwortlich ist. Dies sollte nämlich dem Maß-
nahmenträger bereits heute bekannt sein, damit fi-
nanzielle Vorsorge für die Durchführung solcher
Maßnahmen getroffen werden kann.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Der Braunkohlenplan kann und sollte zum jetzi-
gen Zeitpunkt keine Aussage dazu treffen, wer
im Falle eines dauerhaften Absinkens des Was-
serspiegels - nach der Befüllung des Tagebau-
sees - die Ursachenklärung übernimmt und er-
forderlichenfalls Maßnahmen einzuleiten hätte.
So ist heute noch nicht abschließend geklärt o-
der festlegbar, wem die Unterhaltung des Sees
obliegen wird, nachdem die Rekultivierung voll-
ständig abgeschlossen ist. Nach derzeit gelten-
dem Recht obliegt die Gewässerunterhaltung
-
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Bezirksregierung Köln
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
grundsätzlich den sondergesetzlichen Wasser-
verbänden, die nach Gesetz oder Satzung die
Gewässerunterhaltung bezogen auf das j ewei-
lige Gewässer zur Aufgabe haben. Die Aufga-
benzuweisung kann indes nicht durch den
Braunkohlenplan erfolgen. Zudem spielen die
konkreten Umstände eines dauerhaften Absin-
kens eine Rolle dabei, wem die Ursachenklä-
rung und eventuelle Maßnahmen sinnvoller-
weise aufzuerlegen sein wird. Dies lässt sich
heute nicht abstrakt für jedwede Szenarien re-
geln und somit ist auch eine finanzielle Vor-
sorge nicht möglich.
Grundsätzlich ist nach gutachterlicher Untersu-
chung (IWB, BTU, IfB 2023) nicht davon auszu-
gehen, dass es zu einem dauerhaften Absinken
des Zielwasserspiegels des Tagebausees
Hambach kommt. Dies gilt auch unter Berück-
sichtigung von Klimaszenarien (hier: RCP 8.5).
Langfristig wird der Tagebausee Hambach ei-
nen Vorfluter darstellen, dem das Grundwasser
großräumig zuströmt. Dabei wird der Grund-
wasserzufluss den Verdunstungsverlust des
Tagebausees übersteigen. Jahreszeitliche
Schwankungen des Zielwasserspiegels liegen
im Bereich von mehreren 10er- Zentimetern.
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vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
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Kap. 4.1.6.4 Monitoring
Das Ziel sollte wie folgt ergänzt werden:
„… Schon vor Befüllung des Tagebauloches ist
ein umfassendes Monitoringkonzept für den Rest-
see Hambach zu erstellen. Dieses muss ab dem
Start der Befüllung vorliegen und die Monito-
ringstruktur eingerichtet sein. Die Entwicklung des
Sees ist aufgrund im Monitoringkonzept festgeleg-
ter Kriterien und Messparameter zu überwachen
und zu steuern.
Begründung:
Das behördenübergreifende Monitoring sollte drin-
gend schon vor Beginn der Seebefüllung konzi-
piert sein. Dabei sollte das Monitoring direkt dem
MUNV zugeordnet werden, um die rasche Umset-
zung von Maßnahmen zu gewährleisten.
Die Naturschutzverbände fordern unter Bezug auf
das limnolog. Gutachten (Anlage 12, Seite 151 ff.)
ein limnologisches Monitoring. Außerdem ist ein
ökologisches Monitoring unter Einbeziehung phy-
sikalischer Messungen sowie chemischer und bio-
logischer Untersuchungen durchzuführen. Dabei
ist auch immer die Auswirkung auf die betroffenen
Grundwasserleiter und die Vermeidung der Ver-
schlechterung des Grundwassers nach der WRRL
zu beachten.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die vorgeschlagene Ergänzung des Ziels
würde letztlich auf eine aufschiebende Bedin-
gung in und für das nachfolgende Fachzulas-
sungsverfahren führen. Da es sich um keinen
raumordnerischen Belang handelt, kann der
Braunkohlenplan eine solche Regelung nicht
aufnehmen. Die Ergänzung ist daher nicht zu
übernehmen. Weitergehende Regelungen zum
Monitoring Hambach sind dem Planfeststel-
lungsverfahren zur Herstellung des Tagebau-
sees vorbehalten. Zudem erfolgt die konkrete
Festlegung zu Inhalten des für den Tagebau-
see Hambach einzurichtenden Monitorings
nicht im Rahmen des Braunkohlenplans für den
Tagebau Hambach, sondern erfolgt gemein-
sam mit den Beteiligten innerhalb des etablier-
ten und bestehenden Monitorings für die Tage-
baue. Im Rahmen dessen sind die fachlichen
Details zum Umfang und der Methodik gemein-
sam zu erarbeiten, festzulegen und umzuset-
zen.
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Bezirksregierung Köln
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vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
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schaft und Ta-
gebausee
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021
Kap. 4.2 Grundwasserabhängiger Natu rhaushalt
Der 2. Absatz des Ziels sollte wie folgt gefasst wer-
den:
„...Bereits durchgeführte Maßnahmen zum Erhalt
von Feuchtgebieten sind fortzuführen und so aus-
zudehnen, dass der Naturraum um den Tagebau
Hambach so ausreichend mit Feuchtgebieten be-
legt ist, dass den ökologischen Erfordernissen ent-
sprochen wird. Dabei ist einerseits der Zustand vor
den bergbaubedingten Grundwasserabsenkun-
gen, andererseits aber auch die nicht mehr um-
kehrbare Besiedlung der Erftaue zugrunde zu le-
gen. Wenn sümpfungsbedingte Eingriffe in Natur
und Landschaft nicht vermieden werden können,
sind Ausgleichs - und Ersatzmaßnahmen von der
Bergbautreibenden nach Maßgabe der gesetzli-
chen Bestimmungen durchzuführen...“
Begründung:
Der Erläuterungstext erweckt den Eindruck, dass
nur einzelne Feuchtgebiete von den Sümpfungs-
auswirkungen betroffen sind. Dieser Eindruck ist
unrichtig, denn vor dem Bergbau war das Gebiet
sehr reich an Feuchtgebieten. Es wird mit der hier
vorgeschlagenen Ziel-Änderung nicht etwa beab-
sichtigt, den Zustand vor J ahrzehnten wieder her-
beizuführen. Es kann aber auch nicht richtig sein,
den Zustand nach Jahrzehnten der Austrockung
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Bereits vor Beginn der tagebaubedingten
Sümpfungsmaßnahmen waren die Grundwas-
serflurabstände in weiten Teilen der Erftscholle
sehr groß, so dass ein Grundwasserkontakt
nicht gegeben war und sich in diesen Bereichen
demzufolge keine grundwasserabhängigen
Feuchtgebiete entwickeln konnten. Nach den
vorliegenden Prognosen werden im Zuge des
Grundwasserwiederanstiegs weitgehend die
vorbergbaulichen Verhältnisse wiederherge-
stellt. Das bedeutet, dass sich in vormals feuch-
ten Bereichen auch künftig wieder Feuchtge-
biete auf natürliche Weise entwickeln können.
Für den Bereich der Erftaue gilt jedoch der ge-
sellschaftliche Konsens einer dauerhaften
Niedrighaltung der Grundwasserstände, so
dass hi er die vorbergbaulichen Grundwasser-
stände nicht erreicht werden. Insofern ist eine
Ergänzung des Ziels 4.2 nicht erforderlich.
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Begründung Änderungsvor-
schlag
zugrunde zu legen. Für eine zukunftsfähige Land-
schaftsgestaltung erscheint es den Naturschutz-
verbänden geboten, sowohl die ursprünglich rei-
che Ausstattung mit Feuchtgebieten verschiedens-
ter Art, als auch die in -zwischen eingetretenen
Zwänge (Bebauung der Erftaue etc.) zur Kenntnis
zu nehmen und darauf aufbauend eine Ausstat-
tung der Landschaft um den Tagebau herum mit
Feuchtgebieten anzustrebe n, wie sie ökologisch
erforderlich ist.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
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023
Kap. 6.3 Tagebausee
Gegen die unten aufgeführten Passagen des Ziels
bestehen erhebliche Bedenken. Diese Passagen
sollten gestrichen werden.
Keine Bedenken bestehen gegen eine Erschlie-
ßung ausgewählter Bereiche für die stille Erholung
mit Rad - und Wanderwegen.
„Wasserbezogene Zwischennutzungen während
des Füllvorganges sind - unter Beachtung von Si-
cherheitsaspekten - bereits ab ca. 10 Jahren nach
Beginn der Seebefüllung zu ermöglichen. An aus-
gewählten Bereichen (Elsdorf, Forum Terra Nova,
Morschenich-Alt, Niederzier) sollen durch Stege o-
der Pontonlösungen frühzeitig Wasserzugänge
eingerichtet werden, die möglichst 10 Jahre nach
Beginn der Seebefüllung nutzbar sind.“ (Gilt es zu
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
In der Stellungnahme wird zutreffend erkannt,
dass es sich bei dem Inhalt der Erläuterungs-
karten um unverbindliche zukünftige Pla-
nungsoptionen handelt. Aus der Unverbindlich-
keit folgt, dass mi t dem Ziel 6.3 in Verbindung
mit der Erläuterungskarte 2B gerade keine Zwi-
schennutzung im Sinne des § 7 Abs. 1 S. 2 Hs.
2 ROG festgelegt wird.
Das raumordnerische Abwägungsgebot – sei-
nerseits eine Ausformung des allgemeinen Ver-
hältnismäßigkeitsgrundsatzes – gebietet die
Feststellung, dass temporäre Zwischennutzun-
gen durch die Zielfestlegungen nicht ausge-
schlossen werden sollen. Eine raumordneri-
sche Zielfestlegung, die zwischenzeitlichen
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Begründung Änderungsvor-
schlag
streichen)
Begründung: Es ist klar, dass die Seemulde bis zur
Entlassung aus der Bergaufsicht den Regelungen
des Bergrechts unterliegt, das besondere Schutz -
und Sicherungsmaßnahmen beinhaltet. Es ist
ebenso klar, dass die hier vorgesehenen Steg - o-
der Pontonlösungen damit schlicht nicht vereinbar
sein werden. Die Naturschutzverbände halten es
weder für vernünftig, solche Optionen hier anzu-
bieten, noch halten si e es für vernünftig, solche
Optionen überhaupt anzudenken. Denn es wird
der Bevölkerung nicht zuzumuten sein 2 -3 km
lange und steile Wege bis zu den Pontons zu ab-
solvieren, um dann eine realistisch nicht betretbare
Ufer- oder Wasserfläche zu besuchen. Die Natur-
schutzverbände halten Ideen von Bade-Plätzen für
hochriskant und geradezu für verantwortungslos.
Der Braunkohleplan -Entwurf sollte daher solchen
Ideen nicht das Wort reden.
Im Kap. 6.3 wird die Gestaltung des Restlochs für
den Tagebausee Hambach sehr grob beschrie-
ben. Auf Seite 132 wird auf die „als Orientierung
geltende“ Erläuterungskarte 2B zur Zwischennut-
zung Bezug genommen. Zu Erholungs - und Frei-
zeitzwecken sollen zahlreiche Seezugänge errich-
tet werde, die in Erläuterungskarte 2B ausladend
breit dargestellt sind. Zusätzlich zu Wander - und
Nutzungen, welche bis zu einer Inanspruch-
nahme der Fläche hinreichend s icher wieder
abgeschlossen und beseitigt sein werden, aus-
schlösse, kann eine unverhältnismäßige Bin-
dung darstellen.
Der Braunkohlenplanentwurf stellt daher die
bekannten Nutzungsinteressen als Option
nachrichtlich dar. Ob und inwieweit Wasserzu-
gänge von de r Bevölkerung tatsächlich ange-
nommen werden, steht einer grundsätzlichen
Ermöglichung nicht entgegen. Es erscheint im
Umfeld von Rad- und Wanderwegen, die ihrer-
seits in der Stellungnahme befürwortet werden,
jedenfalls nicht von Vornherein ausgeschlos-
sen, dass Besucher ggfs. längere und steilere
Wege zur Ufer- und Wasserfläche nutzen wür-
den. Da es sich bei den betreffenden Nutzun-
gen nicht um raumordnerische Festlegungen,
sondern nur um nachrichtlich dargestellte Nut-
zungsoptionen Dritter handelt, sind etwaige In-
teressenkonflikte der verschiedenen Nutzungs-
arten nicht im Braunkohlenplanverfahren, son-
dern in den dafür jeweils vorgesehenen Geneh-
migungsverfahren auf nachfolgenden Pla-
nungsebenen zu lösen.
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Begründung Änderungsvor-
schlag
Radwegen ist auch die Rede von verschiedenen
Wasserzugängen. Neben „städtebaulicher In -
Wertsetzung“ in der Böschung vor Elsdorf werden
auch große Potentialflächen für Erneuerbare Ener-
gien aufgezeigt, einzelne Berei che auch für “Ex-
tensive Nutzung“, Ökologische Vorrangzonen und
ein mögliches „großflächiges Beweidungskonzept“
am seeseitigen Fuß der Sophienhöhe. Hier sehen
die Naturschutzverbände große Interessenkon-
flikte zwischen ökologischen Vorrangzonen, exten-
siver N utzung einschließlich Beweidung und den
Konkurrenten Freizeitnutzung und Erneuerbaren
Energien. Auch die städtebauliche In-Wertsetzung
kollidiert hier bereichsweise. Es sind klare Vorga-
ben seitens des geänderten Braunkohlenplans
dringend erforderlich. Auf Seite 133 bitten wir den
Absatz „Vor Elsdorf soll die Oberflächengestal -
tung unter Beachtung bergsicherheitlicher Anfor-
derungen möglichst so erfolgen, dass die Grundla-
gen für eine spätere städtebauliche In -Wertset-
zung gegeben sind (vgl. Erläuterungskarte 2 A
„Nutzungsschwerpunkte“). …“ zu streichen, da der
hier ausgewiesene Zweck der vorgesehenen Re-
kultivierung als Halboffenland und Wald wider-
spricht (S. 68: „An der Elsdorfer Seeböschung sind
im Wechsel Halboffenlandschaften mit Waldberei-
chen anzulegen.“) und die Erläuterungskarte aus-
drücklich nicht Teil des Braunkohlenplans ist.
Hinsichtlich der Fläche vor Elsdorf ergibt sich
kein Anpassungsbedarf, da sich eine Oberflä-
chengestaltung, die als Grundlage für eine spä-
tere städtebauliche In -Wertsetzung dienen
kann, und die im Wechsel anzulegenden Halb-
offenlandschaften mit Waldbereichen gegen-
seitig nicht ausschließen. Beides lässt sich auf
dieser Fläche realisieren. Eine Grünvernetzung
zwischen den in der Erläuterungskarte 2A dar-
gestellten städtebaulichen Entwicklungsflächen
wird gewährleistet.
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Überhaupt bestehen schwere Bedenken hinsicht-
lich der Erläuterungskarten. Die Erläuterungskar-
ten 2A und 2B entfalten keine rechtliche Wirksam-
keit für das Braunkohlenplanverfahren, da sie pla-
nerische Elemente enthalten, die im Braunkohlen-
verfahren nicht geregelt werden können. Der Rah-
menplan Hambach, der von der Neuland Hambach
vorgestellt wurde, stellt die Planungsabsichten der
Anliegerkommunen für die Bereiche Städtebau,
Freizeitnutzung und gewerbliche Nutzung dar.
Diese Planungsfelder sind u.E. nicht im Braunkoh-
lenplanverfahren, sondern im Rahmen des Regio-
nalplans Köln zu bearbeiten und durch die Bezirks-
regierung Köln nach einer Abwägung aller raum-
fordernden Ansprüche zu wichten und a bschlie-
ßend darzustellen. Die Art der auf Seite 4 des Ent-
wurfstextes formulierten „Berücksichtigung“ bleibt
ungenau. Gleiches gilt für die Karte 2B, die Berei-
che für Seezugänge und intensive freizeitliche Nut-
zungen ausweist. Auch diese Nutzungen kann der
Braunkohlenplan aus rechtlicher Sicht nicht regeln.
Die Wiederherstellung der Landschaft nach dem
Bergbau sollte über den Braunkohlenplan und die
Abschlußbetriebspläne geregelt werden. Zudem
ist die Erläuterungskarte 2B so grob, dass auch
diesbezüglich am Sinn hinterfragt werden muss.
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026
Limnologisches Prognosegutachten
Das als Anhang 12 vorgelegte limnologische Prog-
nosegutachten bezieht sich weitestgehend nur auf
den stationären Endzustand des Sees, der erst in
Jahrzehnten erreichbar sein wird.
Zur Frage des Gewässerzustands während des
jahrzehntelangen Befüllzeitraums des Restsees
wird nur oberflächlich eingegangen. Für den Zeit-
raum der Seebefüllung werden bezüglich der Tro-
phie nur Schätzungen vorgenommen (siehe Seite
120 des Anhangs 12). Es wird allerdings ein höhe-
rer Eutrophierungsgrad angesprochen kurze Zeit
nach Beginn der Befüllung, der aus dem „sehr
nährstoffreichen“ Rheinwasser resultiert.
Diese Unklarheit sollte beseitigt werden durch die
Ermittlung und Darstellung verschiedener Szena-
rien des Eutrophierungsgrades und des ökologi -
schen Zustands des Gewässers nach 10, 20, …
Jahren. Dies sollte möglich sein, denn ebenso wird
die Wasserbilanz während der instationären Flu-
tungsphase modelliert; genau das sollte für den
Chemismus und die Trophie auch erfolgen.
Angesichts der vielen Jahrzehnte der instationären
Phase müssen hier Szenarien vorgestellt werden,
die die Nutzungsmöglichkeiten des Sees be -urtei-
len lassen, siehe Seite 120 des Anhangs 12. Das
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Wie im limnologischen Prognosegutachten dar-
gelegt, lassen sich für den Zeitraum der Seebe-
füllung anhand der Nährstoffkonzentratio-
nen im Flutungswasser nur Abschätzungen der
Trophie vornehmen. Eine modellgestützte Tro-
phieprognose wurde für den stationären End-
zustand ermittelt . Bezüglich der Entwicklung
des Tagebausees sind insbesondere drei rele-
vante Phasen zu bewerten: 1. Der Zustand der
Vollfüllung bzw. Abschluss der Flutung, 2. die
ersten Jahrzehnte der Seeentwicklung nach
der Flutung und 3. die Langfristentwicklung.
Fragen der Mixis und der Trophie sind insbe-
sondere in der zweiten Phase im Vorder-
grund. Mit Blick auf die Zwischennutzungen
kann dazu folgendes ergänzt werden: Grund-
sätzlich sind Zwischennutzungen während der
Befüllung nach den ersten 10 Jahren des Be-
füllbeginns denkbar. Hierbei handelt es sich
bspw. um Schiffsverkehr oder Seezugänge in
Form von Pontons. Aus fachlicher Sicht ist nicht
davon auszugehen, dass der nährstoffreiche
Zustand des Tagebausees Hambach während
der Befüllung dazu führen wird, dass Freizeit-
nutzungen grundlegend verhindert werden.
Im limnologischen Gutachten wird im Kapitel
7.3.2 dargelegt, dass das Flutungswasser aus
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Begründung Änderungsvor-
schlag
gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund der
angedachten Zwischennutzungen des Sees.
dem Rhein mit einem derzeitigen Mittelwert der
Gesamt-Phosphorkonzentration von 72 µg/L in
der Anfangsphase der Seeentwicklung eine
hohe Nährstoffverfügbarkeit für die Primärpro-
duzenten erwarten lässt. Dies kann für einen
begrenzten Zeitraum zu eutrophen Bedingun-
gen führen, die mit einem verstärkten Algen-
wachstum verbunden sein können. Diese
Phase wird allerdings nur relativ kurz e Zeit an-
dauern, da zum einen durch die Bindung des
Phosphors an eisenhaltige Sedimente Phos-
phor dem Freiwasser entzogen wird, zum an-
deren kommt es mit zunehmendem Seevolu-
men zu einer kontinuierlichen Verlängerung der
Wasseraufenthaltszeit. Die Verlängerun g der
Wasseraufenthaltszeit bedingt eine Zunahme
der Phosphorretention und damit einen bestän-
digen Rückgang der Phosphorkonzentration im
Freiwasser bei Abnahme der jährlichen neuen
Flutungswasseranteile am Seevolumen.
Vor diesem Hintergrund ist keine generelle Ein-
schränkung der Seenutzung ab ca. 10 Jahre
nach Flutungsbeginn zu sehen. Die im See zu
erwartenden Nährstoffkonzentrationen machen
in Verbindung mit den morphologischen Cha-
rakteristika des Seebeckens (große Wasser-
oberfläche und große Tiefe mit relativ intensiver
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Begründung Änderungsvor-
schlag
Durchmischung des Epilimnions im Sommer)
Massenentwicklungen von Cyanobakterien, die
zu Nutzungseinschränkungen führen können,
unwahrscheinlich. Allenfalls in windgeschütz-
ten Teilbereichen könnte es zu Algenansamm-
lungen kommen, die aufgrund geringer Sichttie-
fen und ggf. Freisetzungen von Toxinen eine
Nutzung als Badegewässer in der ersten Phase
der Seeentwicklung zeitweilig einschränken
könnten.
Eine Änderung oder Ergänzung des Braunkoh-
lenplans ist entsprechend nicht erforderlich.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1025661_
027
Aufbereitung des Rheinwassers
Die Naturschutzverbände haben in ihrer Stellung-
nahme zum Braunkohleplan „Rheinwassertrans-
portleitung“ vom 31.3.2023 das folgende textliche
Ziel gefordert:
„Die nachfolgenden Planungen stellen sicher, dass
ausreichend dimensionierte Kläranlagen errichtet
werden, um das Rheinwasser vor der Einleitung in
die Tagebau-Restseen und die Feuchtgebiete so
von Schadstoffen zu befreien, dass Trinkwasser -
Qualität erreicht wird. Hierzu sind z.B. im Ber eich
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Das entnommene Rheinwasser wird verschie-
denen Nutzungszwecken zugeführt (Befüllung
Tagebausee Hambach, Befüllung Tagebausee
Garzweiler, Versorgung verschiedener Feucht-
gebiete und Oberflächengewässer), die Wirk-
pfad- und Schutzgutbezogen unterschiedliche
Qualitätsanforderungen mit sich bringen. Die
abschließende Bewertung der Rheinwasser-
güte erfolgt daher in Abhängigkeit der späteren
Verwendung des Rheinwassers in eigenständi-
gen wasserrechtlichen Genehmigungsverfah-
ren. Für den Tagebausee Hambach ist dies das
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Begründung Änderungsvor-
schlag
der Tagebauflächen ausreichende Fläche zur An-
lage der Kläranlagen vorzusehen.“
Diese Zielforderung betrifft auch in die Planung
des Braunkohleplans Hambach und wird hiermit
eingebracht. Aus Sicht der Naturschutzverbände
ist die Frage der Rheinwasserqu alität bei weitem
nicht hinreichend geklärt, zumal es nicht nur um
Störfälle oder Unfall-Ereignisse geht (hierzu siehe
zum Kap. 4.1.5), sondern auch die ständige Belas-
tung mit kritischen Schadstoffen sehr bedenklich
ist.
Daher sollte auch der Braunkohleplan Hambach
entsprechende Regelungen treffen, insbesondere
zur Frage etwaiger Kläranlagen-Standorte.
Planfeststellungsverfahren für die Herstellung
des Tagebausees.
Sofern sich im Zuge dessen eine Aufberei-
tungserfordernis ergeben sollte, so findet diese
nicht zentral in der Transportleitung oder einer
Verteilstation statt, sondern erfolgt verwen-
dungsbezogen im Bereich des jeweiligen Teil-
stroms. Eine Aufbereitung des Wassers für den
Tagebausee ist nach derzeitigem Kenntnis-
stand nicht erforderlich und daher auch derzeit
nicht vorgesehen. Insbesondere die im limnolo-
gischen Prognosegutachten vorgenommenen
fachgutachterlichen Bewertungen unter Einbe-
ziehung der aktuellen Rheinwasserqualität und
Entwicklung der Seewasserbeschaffenheit als
auch die im Rahmen des wasserrechtlichen
Fachbeitrags (s. Anlage 7b) enthaltenen Aus-
sagen zeigen auf, dass insgesamt alle Voraus-
setzungen gegeben sind, dass sich der Tage-
bausee Hambach zu einem ökologisch wertvol-
len, in Mitteleuropa seltenen Klarwassersee
entwickeln wird. Darüber hinaus ist zu be-
obachten, dass sich die Qualität des Wassers
im Rhein in den letzten Jahren/Jahrzehnte n
verbessert hat. Aktuelle Untersuchungen, wie
z.B. der Rheinwassergütebericht des Monito-
ringgruppe Garzweiler II zeigen, dass das
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Begründung Änderungsvor-
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Rheinwasser grundsätzlich für die Befüllung
der Tagebauseen sowie zur Stützung der
Feuchtgebiete geeignet ist.
Der Aufnahme einer wie in der Stellungnahme
vorgeschlagenen Zielformulierung im Braun-
kohlenplan Hambach kann demnach nicht zu-
gestimmt werden.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
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010
Trinkwasser. Um durch Verwendung von Rhein-
wasser einen Beitrag zur Versorgung des Reviers
mit Trinkwasser zu leisten muss zunächst: - Rhein-
wasser dem Rhein entnommen, - über die Rhein-
wassertransportleitung in die Restkrater der Tage-
baue Garzweiler und Hambach transportiert wer-
den, - dort abgelassen und zum natürlichen Ab-
fluss in die tiefste Stelle der Tagebaue Garzweiler
(griffweise geschätzt ca. 300 m) und Hambach (ca.
400m) verbracht werden, - ebendort in den ausge-
trockneten Sohlen der Tagebaue in seinem konta-
minierten Zustand zum Versickern gebracht und -
dem noch tiefer liegenden und sich selbst nivellie-
renden Grundwasser zugeführt werden. Nachdem
das kontaminierte Rheinwasser die unter den Soh-
len der Tagebaue liegenden Bodenschichten
durchflossen hat, dadurch filtriert und trinkwasser-
fähig geworden sein soll und sich dann auch noch
großräumig (im "Rheinischen Revier") nivelliert
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Es ist nicht vorgesehen, dass das entnommene
Rheinwasser zur Versorgung des Reviers mit
Trinkwasser genutzt wird. Das entnommene
Rheinwasser wird für die Befüllung der Tage-
bauseen, als Ökowasser und für die beschleu-
nigte Befüllung der Grundwasserkörper ge-
nutzt. Das hier gegenständliche Vorhaben zur
Änderung des Braunkohlenplans für den Tage-
bau Hambach hat keine Auswirkungen auf die
Trinkwasserversorgung der Stadt Dormagen.
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Begründung Änderungsvor-
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hat, kann es dann nach zig-Jahren und nach erfor-
derlicher Filtrierung aus ca. 300 + x Metern (Tage-
bau Garzweiler) bzw. aus ca. 400 + x Metern (Ta-
gebau Hambach) hochgepumpt werden und den
Bürgern von Dormagen als Trinkwasser verkauft
werden. Warum diese Umstände mit dem Trink-
wasser? Wieviel einfacher wäre es doch - wenn
überhaupt aus dem Rhein - das Trinkwasser für
Dormagen orts- und zeitnäher sowie weit weniger
umständlich und kostenintensiv und vorzugsweise
aus Uferfiltrat des Rheinwassers flussaufwärts der
Chemiewerke von Dormagen zu entnehmen, dort
wäre es im Übrigen weniger belastet als beim
Haus Piwipp und der dort geplanten Entnahme-
stelle.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
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Brauchwasser. „Rund 190 Millionen Kubikmeter
Grundwasser werden als so genanntes Brauch-
wasser in den Braunkohlekraftwerken verwendet".
Vgl. RWE, Anlage LVII/2 von Anlagen L VII/1 -
LVII/3. Nach „Informationen zur Rheinwasser -
Transportleitung" von Bündnis 9 0/DIE GRÜNEN
vom 3. Oktober 2021 gibt RWE die Rheinwasser-
entnahme mit ca. 425 Millionen Kubikmetern/Jahr
an. Vgl. Anlage L VIII/2 oben von Anlagen LVIII/ 1
- L VIIl/3. Von diesen 425 Millionen Kubikme-
tern/Jahr sollen - 25% von 425 Millionen Kubikme-
ter, ent sprechend 106,25 Millionen Kubikmeter,
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Für die Befüllung der Tagebauseen Hambach
und Garzweiler als auch zur Ökowasserversor-
gung können nach abgestimmten Entna hme-
konzept rund 341 Mio. m³/a aus dem Rhein ent-
nommen werden. Dabei stehen für den Bereich
Hambach rund 234 Mio. m³/a zur Verfügung
und den Bereich Garzweiler rund 107 Mio.
m³/a. Eine Verfüllung der Restlöcher mit Fest-
stoffen ist aufgrund des verbleibenden Mas-
sendefizits keine Alternative. Die Machbarkeit
zur Befüllung der Tagebauseen Hambach und
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auf die Verfüllung des Restsees Garzweiler II, und
- 75% von 425 Millionen Kubikmetern, entspre-
chend 318,75 Millionen Kubikmeter auf die Verfül-
lung des Restsees Hambach entfallen. Vgl. Anlage
L VIII/2 oben von Anlagen L VIII/1 - L VIII/3.
Verprobung: 106,25 + 318,75 = 425 Mio. m3/Jahr.
Das verstehe ich nicht: (1) Wenn das entnommene
Rheinwasser von 425 Millionen Kubikmetern im
Umfang von 425 Millionen Kubikmeter voll um-
fänglich (100%) zur Verfüllung der beiden Rest-
seeen Garzweiler II und Hambach verwendet wird,
steht es zur Verwendung als Brauchwasser nicht
mehr zur Verfügung. (2) Wird das entnommene
Rheinwasser von 425 Millionen Kubikmetern im
Umfang von 190 Millionen Kubikmetern, entspre-
chend 44,7% von 425 Millionen K ubikmetern an
Stelle von Grundwasser (???) als Brauchwasser
verwendet, fehlen zur Verfüllung der Restseeen
Garzweiler und Hambach ebendiese 190 Millionen
Kubikmeter. Letzteres [,,(2)"] Das bedeutete ent-
weder: - das Resttagebauloch Garzweiler II wird in
vollem Umfang (= 106,25 Millionen Kubikmeter)
mit Feststoffen gefüllt, das Resttagebauloch Ham-
bach ist mit 83,75 Millionen Kubikmetern (= 190 -
106,25) mit Feststoffen zu füllen oder - das Rest-
tagebauloch Hambach wird im Umfang des als
Brauchwasser verwendete n Rheinwassers (190
Garzweiler ist indes nachgewiesen (s. bspw. 3.
RBP Tagebau Hambach).
Das in der Stellungnahme angesprochene
Brauchwasser stammt aus den Sümpfungs-
maßnahmen zur Trockenhaltung der Tagebaue
und wird in den Kraftwerken insbesondere als
Kühlwasser genutzt. Mit Beendigung des
Braunkohleabbaus werden in Folge dessen die
Braunkohlekraftwerke stillgelegt oder umge-
nutzt, sodass eine Versorgung mit Brauchwas-
ser nicht mehr erfo rderlich ist bzw. bei einer
Umnutzung aus anderen Quellen als der mit
ansteigendem Seewasserspiegel sukzessive
einzustellenden Sümpfung zu erfolgen hat.
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Millionen Kubikmeter) mit Feststoffen gefüllt, an-
sonsten im Umfang von 128,75 Millionen Kubikme-
tern (= 318,75 - 190) mit Rheinwasser, das Rest-
tagebauloch Garzweiler II wird in vollem Umfang
von 106,25 Millionen Kubikmetern mit Rheinwas-
ser oder - das durch die Verwendung als Brauch-
wasser fehlende Rheinwasser zur Verfüllung der
Resttagebaulöcher Garzweiler II und Hambach im
Umfang von 190 Millionen Kubikmetern wird in ei-
nem anderen, noch zu bestimmenden Verhältnis
auf die Tagebaurestlöcher Garzweiler II und Ham-
bach durch Feststoffe ersetzt.
Sofern nicht ohnehin entsprechend Wortlaut, Ent-
stehungsgeschichte, Systematik und Sinn und
Zweck der einschlägigen Vorschriften des Bundes-
berggesetzes eine Komplettfüllung der Tagebaulö-
cher mit Feststoff en vorgesehen und möglich ist,
müsste nach einhellig in höchstrichterlicher Recht-
sprechung vertretener Auffassung zwischen den
aufgezeigten Alternativen zum Ersatz von Rhein-
wasser durch Feststoffen eine Abwägung der je-
weils für und gegen die eine oder andere Variante
sprechenden Belange stattzufinden, um zu einer
rechtskonformen Entscheidung zu gelangen.
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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
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schaft und Ta-
gebausee
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011
Der Hambach-See wird in den Unterlagen als „Oli-
gotropher See“ eingeordnet. – Das erstaunt, da
das Bundesamt für Naturschutz für Oligotrophe
Stillgewässer die Empfehlung gibt: „Veränderun-
gen im Wasserhaushalt, Freizeitnutzung und
fischereiliche Nutzung sollten an diesen sehr sel-
tenen Seen möglichst ganz unterblei ben.“ – Wie
kann das mit den vorgesehenen Nutzungen des
Sees in Einklang gebracht werden?
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Zwischennutzungen während der Befüllung
des Tagebausees sind nach den ersten 10 Jah-
ren des Befüllbeginns denkbar. Hierbei handelt
es sich bspw. um Schiffsverkehr oder Wasser-
zugänge in Form von Pontons. Auch sind im
stationären Endzustand verschiedenste Nut-
zungen am, im und um den Tagebausee mög-
lich. Insbesondere unter Berücksichtigung der
Größe des Tagebausees Hambach ist dabei
grundsätzlich nicht davon auszugehen, dass
mit einer geregelten, lokalen Nutzung des künf-
tigen Sees erhebliche nachteilige Auswirkun-
gen einhergehen. Dies zeigen bspw. auch die
Betrachtungen zum Phosphoreintrag von Ba-
denden innerhalb des limnologischen Pro gno-
segutachtens des Tagebausees Hambach (s.
Anlage 9).
Zudem sei darauf hingewiesen, dass die Ver-
träglichkeit verschiedener potentieller Nutzun-
gen des Tagebausees im Rahmen der dafür er-
forderlichen Zulassungsverfahren zu prüfen
ist.
-
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gebausee
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012
Limnologisches Prognosegutachten für den zu-
künftigen Tagebausee Hambach:
Seite 62, Zitat: „Der Tagebausee Hambach wird
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die raumordnerische Sicherung einer Trasse
für den Seeablauf Hambach wird in einem se-
paraten Braunkohlenplanverfahren behandelt,
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vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
mit einem Ableiter ausgestattet, der den Wasser-
bilanzüberschuss künftig zur Erft abführen soll.“ –
Wie wird s ichergestellt, dass der Bergbautrei-
bende für sämtliche Kosten aufkommen wird?
für, dass es voraussichtlich noch in 2024 eben-
falls eine Öffentlichkeitsbeteiligung geben wird.
RWE ist als Vorhabenträger für den Ausbau
des Seeablaufs verantwortlich. Die konkrete
Ausbauplanung erfolgt in einem späteren Plan-
feststellungsverfahren.
Für die Rekul tivierung der Tagebaue wurden
Rückstellungen gebildet. Dies gilt auch für die
Seeabläufe. Die ausreichende Höhe der Rück-
stellungen wird regelmäßig von unabhängigen
Gutachtern sowie von Wirtschaftsprüfern über-
prüft. Darüber hinaus haftet die RWE AG auf
Grund des Konzernverbundes für diese Rück-
stellungen.
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014
Wie genau werden Begrünung -Maßnahmen um-
gesetzt werden, um eine Minderung des Sicker-
wassereintrags zu erzielen? Wie zeitnah? Wer
trägt die Kosten? Wer veranlasst , dass standort-
heimischen Bäume und Gehölze Verwendung fin-
den werden?
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Wie in der Zielformulierung 6.4 dargelegt ist für
die Oberflächenwiederherstellung grundsätz-
lich Löss zu verwenden. Forstkies ist auf den
forstlich zu rekultivierenden Flächen und Sub-
strat auf den oberen Randbereich der Tagebau-
seemulde als Erosionsschutz aufzubringen.
Die Maßnahmen werden durch die RWE Power
im Rahmen der Wiedernutzbarmachung und
der Herstellung des Tagebausees durchgeführt
und fin anziert. Im Planfeststellungsverfahren
für die Herstellung des Tagebausees Hambach
wird für den Uferbereich ein Pflanzplan erstellt,
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vorschlag
Begründung Änderungsvor-
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der u.a. Angaben zu vorgesehenen Bäumen
und Gehölzen enthalten wird. Hierbei werden
auch Vorgaben zu standortheimischen Art en
berücksichtigt.
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Zur Chemie des Sees, bzw. des Rheinwasser:
Das MINISTERIUM FÜR UMWELT, LANDWIRT-
SCHAFT, NATUR - UND VERBRAUCHER-
SCHUTZ NRW hat am 02.12.2020 das „Hinter-
grundpapier Braunkohle - Begründung für die In-
anspruchnahme von Ausnahmen von den Bewirt-
schaftungszielen“ herausgegeben:
https://www.flussgebiete.nrw.de/sys-
tem/files/atoms/files/2020-12-
02_final_hgp_braunkohle.pdf
Unter Punkt 4.5 Fazit werden die geschädigten
Grundwasserkörper und Fließgewässer auf ge-
führt. Auf Seite 152 ist dies zu lesen, Zitat:
„Aufgrund der Maßnahmen 1–3 und vor dem Hin-
tergrund der Erkenntnisse aus wissen - schaftli-
chen Untersuchungen ist davon auszugehen, dass
auch langfristig die Ausbreitung von Pyritoxidati-
onsprodukten im obers ten Grundwasserleiter so-
weit minimiert werden kann, dass sowohl die
grundwasserabhängigen Landökosysteme und
Oberflächengewässer keinen Schaden nehmen
als auch die Wasserversorgung aus dem regiona-
len Dargebot mit einer der Trinkwasserverordnung
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die in der Stellungnahme thematisierten As-
pekte zu den langfristigen Auswirkungen des
Kippenabstroms im Zusammenhang mit dem
Grundwasserwiederanstieg wurden innerhalb
der Angaben zur Umweltprüfung und den zuge-
hörigen Fachgutachten (s. insbesondere Anla-
gen 1, 7a, 7b sowie 11) berücksichtigt. Dabei
werden sowohl auf die grundsätzlich zu erwar-
tenden Grundwasserqualitäten im Abstrombe-
reich des Tagebaus Hambach eingegangen,
als auch auf die damit einhergehenden wirk-
pfad- und schutzgut bezogenen Auswirkungen
und möglicher Vermeidungs-, Minderungs- und
Ausgleichsmaßnahmen (bspw. langfristige Ver-
lagerung von Wassergewinnungsstandorten
auf der Erft-Scholle).
Insbesondere in den Fachbeiträgen WRRL
(Anlagen 6, 7a und 7b) werden die Vereinbar-
keit mit den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie
und die Erforderlichkeit zur Inanspruchnahme
von abweichenden Bewirtschaftungszielen und
Ausnahmen - auch unter Berücksichtigung der
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Begründung Änderungsvor-
schlag
entsprechenden Qualität möglich bleibt. Hierbei
nimmt der Tagebau Garzweiler sowohl aufgrund
seiner besonderen geologischen Situation (deut-
lich höherer Pyritgehalt als in den Tagebauen
Hambach und Inden) als auch aufgrund der inten-
siven wasserwirtschaftlichen Nutzung im Kippen-
abstrombereich eine Sonderrolle ein. Sollte sich
herausstellen, dass die Sulfatkonzentrationen oder
die weiteren Pyritoxidationsprodukte (oder freige-
setztes NH4 aus den Braunkohlenresten) hier für
die anschließenden Nutzungen oder für die
Oberflächengewässerqualität oder für Ökosys-
teme unverträglich sind, so besteht grundsätz- lich
die Möglichkeit, auch nachträglich im Abstrombe-
reich der Kippe Garzweiler Abfangbrunnen anzu-
ordnen, über die das sulfatbelastete Wasser ent-
nommen, anschließend aufbereite t und letztlich
wieder in den Grundwasserleiter infiltriert werden
kann. Da diese Maßnahme im Zusammenhang mit
den aktuell betriebenen Tagebauen jedoch erst in
einigen Jahrzehnten – nach Beginn des Grund-
wasserwiederanstiegs und -abstroms, also deut-
lich nach 2027 –zur Disposition steht, kann und
muss über ihren Einsatz zum heutigen Zeitpunkt
noch nicht entschieden werden. Es ist darauf hin-
zuweisen, dass in den tieferen Grundwasserleitern
u. a. auch durch die Umsetzung der Maßnahme 1
Ausführungen des Hintergrundpapiers Braun-
kohle - dargelegt. Dies findet an verschiedenen
Stellen Eingang in den Braunkohlenplan für den
Tagebau Hambach.
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Begründung Änderungsvor-
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ein erhöhter Sulfatabstrom (sowie weiterer Pyrito-
xidationsprodukte) aus den Kippen gegeben ist,
der vorhandene Wassergewinnungsstandorte be-
einträchtigt und auch längerfristig ggf. zunehmend
beeinträchtigen kann. In Abhängigkeit vom Grad
der potenziellen qualitativen Beeinträchtigun g
durch aus den Kippen abströmendes Sulfat sowie
abhängig von den Ausweichmöglichkeiten kann es
erforderlich sein, die Trinkwasseraufbereitung ent-
sprechend anzupassen. Daneben kann es aus
wirtschaftlichen Gründen auch erforderlich sein,
die Wasserver - sorgung am bisherigen Standort
zumindest teilweise aufzugeben und an einen an-
deren, vom Kippenwasserabstrom un - bzw. weni-
ger beeinflussten Standort bzw. in einen anderen
Grundwasserhorizont zu verlagern oder Rohwäs-
ser unterschiedlicher Qualität zu mischen.“
Seite 153:
„Es ist darüber hinaus festzustellen, dass durch
anthropogene Tätigkeiten ausgelöste Beeinträchti-
gungen der Trinkwassergewinnung, die zu einem
erhöhten Aufwand bei der Trinkwasseraufberei-
tung oder zu einer Verschlechterung der Rohwas-
serqualität fü hren (ggf. erforderliche Verlagerun-
gen, erhöhter Aufwand bei der Trinkwasseraufbe-
reitung, Ersatzwasserlieferungen), möglichst
durch andere Maßnahmen zu vermeiden und nur
unter der Voraussetzung einer Ausnahme von den
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Bewirtschaftungszielen möglich sind. Zu sätzliche
Aufbereitungs- und Ausweichmaßnahmen sowie
Ersatzwas- serbelieferungen sind nicht als Maß-
nahme im Sinne der Maßnahme 4 (bzw. anderwei-
ter Maßnahmen im Sinne des Maßnahmenpro-
gramms nach WHG) einzustufen. Es handelt sich
dabei lediglich um die Erfül lung wasserrechtlich
bzw. bergrechtlich bestehender Verpflichtungen
und Anpassungsmaßnahmen (vgl. Kapitel 3 / „ we-
niger strenge Ziele “ ).
Die betroffenen GWK verfehlen damit den guten
Zustand sowie das Verschlechterungsverbot. Dies
gilt unabhängig von der Tief e, aus der die Trink-
wassergewinnung erfolgt.“ – Diese vielen, langfris-
tigen und sich teils erst in der Zukunft ergebenden
Risiken, sehe ich im Entwurf nicht berücksichtigt,
vor allem auch, was die Übernahme der entste-
henden Kosten anbelangt.
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Aus dem Limnologisches Prognosegutachten, Zi-
tat: „Nach dem Erreichen des Zielwasserspiegels
bei +65,0 m NHN wird die Einleitung des R hein-
wassers als stützende Nachsorge noch etwa 20
bis 30 Jahre mit einem sich sukzessive verringern-
den Volumenstrom fortgesetzt. In der Umgebung
des Sees steigt gleichzeitig der Grundwasserspie-
gel über das Niveau des Sees an und führt etwa
ab dem Jahr 2070 zu einem langsam steigenden
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die genannten 40 Jahre beziehen sich auf das
erstmalige Erreichen des Zielwasserspiegels
(+65 m NHN) des Tagebausees Hambach. In
den Unterlagen zur Umweltprüfung (siehe
bspw. Anlage 7b und Modellbericht) wird dar-
gelegt, dass zum Ausgleich des Versickerungs-
verlustes auch nach erstmaligem Erreichen des
Zielwasserspiegels eine weitere Rheinwasser-
befüllung erforderlich ist.
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Grundwasserzufluss.
Ab etwa dem Jahr 2095 wird das Eigenwasserauf-
kommen des Tagebausees Hambach aus klimati-
scher und Grundwasserbilanz überschüssig. Da-
mit entfällt das Erfordernis, den Zielwasserspiegel
durch Einleitung von Rheinwasser zu stützen. Der
Wasserbilanzüberschuss wird über das Ablaufge-
wässer zur Erft abgeleitet.“ – Hier werden andere
zeitliche Rahmen genannt als 40 Jahre. – Wird die
Öffentlichkeit gezielt getäuscht, wenn immer wie-
der die Rede davon ist, die Seebefüllung werde 40
Jahre dauern?
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001
Das von RWE Power beauft ragte Gutachten
„Limnologisches Prognosegutachten für den zu-
künftigen Tagebausee Hambach“ (im Folgenden
kurz: „btu, 11.07.2023“) ist umfangreich. Die ver-
schiedenen Aspekte der Restseeentwicklung wer-
den beleuchtet. Dazu werden folgende Aspekte
dargestellt und aus Sicht der Gutachter bewertet:
1. Flutungswasser 2. Wasserbilanz des Tagebau-
sees incl. Zu-/Abläufe 3. Hydrochemische Entwick-
lung des Tagebausees 4. Prognose des thermi-
schen Schichtungsverhaltens, des Sauerstoff-
haushaltes und derEisenkonzentration im Tage-
bausee 5. Prognose der Gewässersedimente 6.
Prognose des Stoffinventars (Nährstoffe, Spuren-
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Mit Blick auf das gegenständliche Braunkohlen-
planänderungsverfahren für den Tagebau
Hambach handelt es sich bei den angeführten
Fragestellungen und Anmerkungen nicht um
solche, die das Gesamtvorhaben zur Änderung
des Braunkohlenplans Hambach mit der Wie-
dernutzbarmachungsplanung des Tagebaus
Hambach in Form eines Tagebausees in Frage
stellen. Insgesamt ist mit den vorgelegten
Fachgutachten und Angaben zur Umweltprü-
fung dargelegt, dass die grundsätzliche Mach-
barkeit zur Herstellung des Tagebausees durch
externe Befüllung mit Rheinwasser und Sümp-
fungswasser besteht . Die Hinweise werden
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Begründung Änderungsvor-
schlag
metalle, organische Schadstoffe) 7. Trophieent-
wicklung, biologische Entwicklung, Prognose des
künftigen Gewässertyps und sich einstellender Ar-
tenzusammensetzungen. Auftragnehmer waren
das Institut für Wasser und Boden Dr. Uhlmann
(vertreten durch Dr. Uhlmann, Hr. Seiler, Hr. Mix,
Fr. Seher), aus dem Fachgebiet Gewässerökolo-
gie der Brandenburgischen Technische Universität
Herr Dr. Leßmann und aus dem Institut für Binnen-
fischerei e.V. Potsdam-Sacrow Hr. Hühn. Entspre-
chende Gutachten für die künftigen Restseen
Garzweiler und Inden stehen zum Zeitpunkt der
Würdigung dieses Gutachtens (Oktober 2023)
nach Kenntnisstand des LANUV noch aus und
werden dringend benötigt. Mit dem vorliegenden
Gutachten zum künftigen Restsee Hambach lie-
gen nunmehr viele wichtige Grundformationen vor,
auf deren Basis weiteren Fragestellungen nachge-
gangen werden muss. Am Gutachten selber be-
steht u.E. ebenfalls noch Nachbesserungsbedarf.
Jedenfalls sind einige Aussagen und Bewertungen
aus Sicht des LANUV noch nicht ausreichend,
nicht überzeugend begründet und bedürfen einer
näheren Prüfung und weitergehenden Analyse.
Dies wird im Folgenden dargelegt. Dem Gutachten
vorangestellt ist eine Zusammenfas sung beste-
hend aus 41 Thesen zu den wichtigsten Aspekten
der Gewässerentwicklung aus gutachterlicher
entsprechend zur Kenntnis genommen. Die an-
gesprochenen Besprechungsinhalte und Fra-
gestellungen im Zusammenhang mit der Rhein-
wassertransportleitung sind bekannt. Die dort
enthaltenen Fragestellungen bspw. zur Rhein-
wasserentnahme sind jedoch nicht Bestandteil
des Änderungsverfahrens des Braunkohlen-
plans für den Tagebau Hambach und werden
demnach in diesem Verfahren nicht behandelt.
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Sicht. Diese sind aus den einzelnen Fachkapiteln
des Gutachtens abgeleitet. Soweit die nachfol-
gende Stellungnahme Nachbesserungen inner-
halb der Fachkapitel erfordert, gilt dies insbeson-
dere auch für die zusammenfassenden Thesen 1 -
41. Auch diese können aus Sicht des LANUV in
dieser Form zu verschiedenen Punkten so noch
nicht weiterverwendet werden. Darüber hinaus
weisen wir auf die Ergebnisse einer Besprechun g
zum Thema „Rheinwassertransportleitung“ vom
18.9.2023 hin. Die Besprechung hat auf Einladung
des MUNV unter Beteiligung der RWE Power AG
und der zuständigen Behörden und Fachbehörden
stattgefunden, die Ergebnisse der Besprechung
sind mit Mail vom 3.11.20 23 durch Fr. Stork
(MUNV) versendet worden und auf diesem Wege
der RWE Power AG zugegangen. Auf diese Be-
sprechungsergebnisse und Fragestellungen wird
an dieser Stelle ausdrücklich verwiesen. Auch
diese Fragen müssen einer Klärung zugeführt wer-
den. Das Protokoll vom 18.9.2023 nebst Anlagen-
dokumenten ist dieser Stellungnahme daher als
Anlage 1 beigefügt, um nicht alle dort enthaltenen
Punkte hier zu wiederholen.
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002
Zu Kap. 4.1.2 Meteorologische Daten: Als Grund-
lage für die Abschätzung der künftigen meteorolo-
Stellung-
nahme wird
Die Unterschiede wurden in dem Gutachten be-
rücksichtigt (siehe hierzu auch die DWD -Ras-
-
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
gischen Verhältnisse am Tagebausee wurden Da-
ten der DWD-Wetterstation Aachen bzw. Aachen -
Orsbach verwendet. Die beiden Wetterstationen
befinden sich auf einer Höhe von +202 m NHN
bzw. +231 m NHN und haben ein städtisches bzw.
ländliches Umfeld. Der Tagebausee wird sich in
wesentlich geringerer Höhenlage (Seespiegel +65
m NHN) bilden. Die Umgebung ist durch Wald -,
Acker- und Siedlungsflächen bzw. Abraumkippen
geprägt. Der See selber wird sich aufgrund seiner
Fläche ebenfalls auf die meteorologischen Verhält-
nisse (Mikro -/Mesoklima) auswirken. Durch den
DWD werden meteorologische Daten auch als
Rasterdaten (Interpolation zwischen den einzelnen
Stationen) unter Berücksichtigung der Landober-
fläche zur Verfügung gestellt (REGNIE -Daten; O-
pen Data Angebot des DWD). Jedenfalls sind hin-
sichtlich Temperatur und Niederschlag sowie Wind
gegenüber den verwendeten Wetterstationen
Aachen bzw, Aachen-Orsbach aufgrund der signi-
fikant anderen Standortverhältnisse Unterschiede
zu erwarten, die i n dem Gutachten berücksichtigt
werden sollten.
zur Kenntnis
genommen.
terdaten zum Vergleich). Laut DWD-Raster be-
trägt die langjährige mittlere Windgeschwindig-
keiten (1981 -2000) im Uferbereich/Tagebau-
kante Hambach 3,5-4,0 m/s, an der Wettersta-
tion Aachen-Orsbach (ab 2011) 4,0 m/s und an
der Wetterstation Aachen (bis 2011) 3,0 m/s. Im
Zuge der Auswertung für die Modelleingangs-
daten wurde mithilfe empirscher Näherungsfor-
meln und unter Berücksichtigung der Gelän-
derauhigkeit die Windgeschwindigkeit der Wet-
terstation Aachen auf die Lage Aachen -Ors-
bach bzw. Hambach angepasst. Der Unter-
schied der langjährigen mittleren Lufttempera-
turen (1991-2020) zwische n der Wetterstation
Aachen und dem Tagebau Hambach liegt unter
0,5 °C. Die langjährige mittlere jährliche Nie-
derschlagsmenge (DWD -Raster) an der Wet-
terstation Aachen-Orsbach bzw. Aachen -Stadt
beträgt ca. 850 bzw. 750 mm/a (1991 -2020)
und am Tagebau Hambach ca. 700 mm/a. Da-
mit liegt die Abweichung im Schnitt unter 15 %
und entspricht annähernd der Niederschlags-
zunahme unter Berücksichtigung der Klimapro-
gnosen.
Für das Schichtungsverhalten eines Sees sind
von den hydrometeorologischen Größen nur
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
der Wind un d die Temperatur/Strahlung rele-
vant. Für die limnophysikalische Modellierung
sind zeitlich hochaufgelöste Werte (Stunden o-
der Minuten) erforderlich. Die Rasterdaten lie-
gen in dieser zeitlichen Auflösung für die letzten
20 Jahre für den Tagebau Hambach nich t vor.
Für alle Gutachten zum Tagebausee Hambach
(z. B. die Klimastudie) wurde einheitlich eine
Klimastation gewählt. Die Auswahl fiel auf
Aachen und wurde mit dem LANUV abge-
stimmt.
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003
Zu Tabelle 4 /Kennzahlen für die Flutungsphase:
Die Daten zum Grundwasserzufluss wurden aus
dem RWE-Grundwassermodell abgeleitet. Für die-
ses Modell werden nach Kenntnis des LANUV
noch die Neubildungsdaten eines langjährigen
dreißigjährigen Durchschnittswertes einer aktuel-
len historischen Zeitreihe verwendet. Die Flutungs-
phase befindet sich jedoch in einem Zeitraum, in
dem diese Werte aufgrund des Klimawandels nach
heutigen Kenntnissen nicht mehr repräsentativ
sein werden. Die aktuelle Grundwasserneubildung
der letzten 20 Jahre weis t einen signifikant fallen-
den Trend auf, der sich aufgrund steigender Tem-
peraturen und steigender Evapotranspiration in-
folge des rasanten Treibhauseffektes und in der
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Für die Prognoserechnungen werden durchge-
hend mittlere Neubildungsraten von 100 % an-
gesetzt, damit die Differenzenpläne von witte-
rungsbedingten Schwankungen bereinigt sind.
Dadurch fällt der Einfluss der Witterung auf die
Veränderung der Wasserspiegel weg und die
Differenzen zeigen allein die durch di e Bewirt-
schaftung des Wasserhaushalts hervorgerufe-
nen Auswirkungen.
Für den Kalibrierungszeitraum 1970 - 2015
wurde die bisherige im Reviermodell vorhan-
dene langjährige Neubildungsverteilung durch
die mit dem Erftverband, dem LANUV, dem GD
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vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Rheinischen Bucht bisher nicht kompensativ wir-
kender (Winter-)Niederschlagsmengen wohl no ch
fortsetzen wird. Die Prognosen zur Grundwasser-
bilanz bzw. zum Grundwasserzufluss müssten da-
her ebenfalls unter Berücksichtigung des Klima-
wandels (bzw. aktueller niedrigerer Grundwasser-
neubildungsraten) erstellt werden. Für die Tempe-
ratur wurden Klimapro jektionen bereits in dem
Gutachten herangezogen. Dies muss auch für die
übrigen Bilanzglieder (Niederschlag, Evapotrans-
piration, Grundwasserneubildung) erfolgen.
NRW und dem FZ J ülich abgestimmte Neubil-
dungsverteilung ersetzt. Die aktualisierte Neu-
bildungsverteilung beruht auf den Arbeiten der
AG Grundwasserneubildung (Erftverband et
al., 2012). Aus den untersuchten Ansätzen wur-
den die Ergebnisse als flächendifferenzierte
Rasterdaten nach Berechnungsansätzen von
SCHRÖDER & WYRWICH (Schroeder, M.,
Wyrwich, D., 1990) verwendet (siehe Anlage
Modellbericht).
Hinsichtlich der Klimaprognosen sei auf den
LANUV Fachbericht 110 verwiesen. Die darin
behandelten Ensembles gehen von den auf-
grund der Empfehlung des DWD reduzierten
Ensemble gegenüber dem Projekt ReKliEs -De
aus. Die mit der Modellkette RCP -GCM-RCM-
mGROWA projezierten Änderungen der lang-
jährigen mittleren Grundwasserneubildung wei-
sen für die Niederrheinische Bucht bis auf we-
nige Ausnahme in den Ensembles eine Zu-
nahme der Grundwasserneubildung gegenüber
dem Referenzzeitraum 1971 -2020 aus. Die
projizierten Zunahmen sind mit Medianwerten
von 10 - 20 mm keine robusten Änderungen.
Die Darstellung langjähriger Zeitreihen zeigt,
dass der gewählte Zeitraum 1981 - 2010 eine
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vorschlag
Begründung Änderungsvor-
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um ca. 20 mm höhere mittlere Grundwasser-
neubildung gegenüber dem Zeitraum 1971 -
2020 aufweist. Die Verwendung des Zeitrau-
mes 1981 -2010 für die Modellrechnung bildet
die leicht erhöhte Grundwasserneubildung
nach der weit überwiegenden Zahl der gerech-
neten Ensembles dar. Eine Vergleichsrech-
nung mit einer um 20 % reduzierten Grundwas-
serneubildung, erhöht natürlich die Stoffkon-
zentration. Dies führt aber nicht zu grundsätz-
lich abweichenden Stoffverteilungen und Beur-
teilungen.
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Zu Kap. 4.1.4 Beschaffenheit des Flutungswas-
sers 4.1.4.1 Oberflächenwasser aus dem
Rhein: Auf Seite 42 unten / S. 43 oben wird zutref-
fend darauf verwiesen, dass im Wasser des
Rheins weitere Schadstoffe in ökologisch relevan-
ter Konzentration vorkommen, die zwar bisher
keine Umweltqualitätsnorm nach UQN -RL bzw.
OGewV haben, jedoch Überschreitungen von Ori-
entierungswerten (oder Präventivwerten) im Rhein
aufweisen. Diese Orientierungswerte sind wie Um-
weltqualitätsnormen ökotoxikologisch abgeleitet.
Daher können auch Überschreitungen von Orien-
tierungswerten sich schädlich auf die Biozönose
auswirken. Darüber hinaus liegen im Rhein auch
Überschreitungen von Stoffkonzentrationen vor,
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Zunächst ist bei der Beurteilung der sich ein-
stellenden Wasserbeschaffenheit des Tage-
bausees zwischen gesetzlich verbindlichen
Vorgaben und gesetzlich nicht geregelten
Stoffe, für die Orientierungswerte oder Präven-
tivwerte abgeleitet werden, zu berücksichtigen.
Aus den unterschiedlichen Vorgaben ergeben
sich bewertungsrelevante Unterschiede. Inner-
halb des limnologischen Prognosegutachtens
(Anlage 9 der Angaben zur Umweltprüfung)
liegt der Fokus auf einer limnophysikalischen
und hydrogeochemischen Modellieru ng des
Tagebausees Hambach. Gegenstand des
Fachgutachtens ist nicht die weitergehende Be-
wertung der Auswirkungen bspw. der Infiltration
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schlag
die eine Besorgnis für die Trinkw assergewinnung
auslösen, sofern eine entsprechende Nutzung ge-
geben ist. Soweit eine Überschreitung dieser Ori-
entierungswerte für die Schutzgüter aquatische Bi-
ozönose oder Trinkwassergewinnung vorliegt, sind
grundsätzlich Minderungsmaßnahmen geboten,
um schädliche Auswirkungen auf die Biozönose o-
der auf die Rohwasserressourcen zu vermeiden.
Die Stoffe, die bei der Überwachung des Rheins
erhöhte Konzentrationen oberhalb der genannten
Beurteilungswerte aufweisen, müssen aus fachli-
cher Sicht daher genauso zur weiteren Bewertung
der Wasserqualitätsentwicklung der aufnehmen-
den Gewässer, des Grundwassers und der Ge-
wässer-/Grundwassernutzungen betrachtet wer-
den, wie jene Stoffe, die eine Umweltqualitätsnorm
gemäß UQN-RL bzw. OGewV haben. Dies wurde
im weiteren Gutac hten bisher unterlassen. Des
Weiteren liegen in diesem Kapitel folgende Mängel
vor: - Die aus den Berichterstattungen des LANUV
und den LANUV -Untersuchungen des Rheins
übernommenen Bewertungen zur Gewässerquali-
tät im Rhein sind nur zum Teil auf die aufnehm en-
den Gewässer übertragbar. Die Ist -Situation der
Gewässer muss jeweils pro Stoff und pro Einzel-
komponente betrachtet werden (Verschlechte-
rungsverbot): In den aufnehmenden Gewässern
(See, Fließgewässer, Grundwasser / Rohwasser)
des Seewassers in den Untergrund. Derartige
Bewertungen sind Bestandteil der weitergehen-
den Betrachtungen insbesondere i m Rahmen
der Fachbeiträge Wasserrahmenrichtlinie (An-
lagen 7a, 7b und 6).
Zum ersten Spiegelstrich: Es wird die Ansicht
geteilt, dass im Rahmen der Prognose der Aus-
wirkungen, die sich aus der Herstellung des Ta-
gebausees Hambach durch die Befüllung mit-
tels Rhein- und Sümpfungswasser ergeben, je
nach Wirkpfad und zu betrachtendem Schutz-
gut unterschiedliche Qualitätsanforderungen zu
berücksichtigen sind. Die konkrete Auswir-
kungsprognose ist jedoch nicht Bestandteil des
limnologischen Prognosegutachten, sondern
der Umweltbegutachtung (hier: Angaben zur
Umweltprüfung und Fachbeiträge Wasserrah-
menrichtlinie). Innerhalb dieser werden die ent-
sprechenden unterschiedlichen gesetzlichen
Vorgaben berücksichtigt.
Das limnologische Gutachten ist hingegen nicht
gleichzusetzen mit dem Fachbeitrag zur Was-
serrahmenrichtlinie. In dem hier benannten Ka-
pitel wird die Flutungswasserbeschaffenheit le-
diglich beschrieben und nicht hinsichtlich seiner
Auswirkungen auf verschiedenste Schutzgüter
- 506 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
gelten teils andere Qualität sanforderungen als für
den Rhein. Für die Bewertung müssen die jeweils
geltenden Qualitätsanforderungen der aufneh-
menden Gewässer und des Grundwassers ver-
wendet werden. - Die stoffliche Betrachtung ist un-
vollständig. Es muss das relevante Stoffinventar
des Rheinwassers (ausgehend vom Ort der Ent-
nahmestelle) der Bewertung zugeführt werden (je-
denfalls die Stoffe, zu denen Überschreitungen der
jeweils halben Schwellen -, Grenz - oder Orientie-
rungswerte für die zu betrachtenden Schutzgüter
bzw. aufnehmenden Gewäs ser vorliegen oder zu
besorgen sind), nicht nur die genannten prioritären
Stoffe bzw. Stoffe gemäß UQN-RL / OGewV. - Die
verwendeten Stoffkonzentrationen wurden von
Gewässerstationen des Rheins übernommen, die
jedoch für die geplante Entnahmestelle nicht r e-
präsentativ sind. Es sind Untersuchungen der
Wasserqualität an der künftigen Entnahmestelle
durchzuführen. Erst dann ist eine weitestgehend
sichere Bewertung der Wasserqualität möglich.
Insbesondere müssen bei dieser Untersuchung
solche Parameter und Stof fe untersucht werden,
die einer Beeinflussung durch die knapp oberhalb
der geplanten Entnahmestelle liegenden Abwas-
sereinleitungen unterliegen oder von den einleiten-
den Betrieben und Kläranlagen emittiert werden /
emittiert werden können. - Für die Bewertu ng der
und bezüglich der Zielerreichung nach WRR L
geprüft. Die Bewertung des Flutungswassers
mit Relevanz für die limnologische Entwicklung
erfolgt im Kapitel 5 des Prognosegutach-
tens. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das
Flutungswasser in einen See gelangt, der noch
nicht existiert. Es gibt also in diesem Fall keinen
Ist-Zustand zu Vergleichszwecken.
Die Ausleitung von Seewasser in ein Fließge-
wässer erfolgt frühestens erst nach erstmali-
gem Erreichen des Zielwasserspiegels und
demnach nach ca. 40 Jahren des Befüllbegins.
Ausgeleitet wird zudem ein Seewasser nach ei-
ner 40 -jährigen hydrochemischen und limno-
chemischen Genese, das sich deutlich vom
Rheinwasser unterscheiden sollte.
Zum zweiten Spiegelstrich: Im Rahmen des
limnologischen Fachgutachtens zum Tagebau-
see Hambach (s. Anlage 9) erfolgte eine um-
fassende Analyse der Wasserbeschaffenheit
des Rheinwassers anhand vorliegender be-
hördlicher Monitoringdaten. Dabei werden zum
einen makrochemische Eigenschaften des
Rheinwassers (bspw. pH -Wert) berücksichtigt,
aber auch die Umweltqualitätsnormen und Be-
- 507 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Stoffe müssen, wie oben bereits erwähnt, neben
den Anforderungen gemäß OGewV, die für den
Rhein aus ökologischer Sicht gelten, aufgrund des
Kontaktes des Restsees zum Grundwasser
(Grundwasserabstrom) und der Grundwassernut-
zungen (Rohwasserressource) auch die Anforde-
rungen der Grundwasserverordnung und Grund-
wasserrichtlinie, in Deutschland weiter umgesetzt
durch die Berichte der LAWA „Ableitung von Ge-
ringfügigkeitsschwellenwerten“ und „Anwendung
der Geringfügigkeitsschwellenwerte“ sowie die An-
forderungen der Trinkwasserverordnung und künf-
tigen Trinkwassereinzugsgebieteverordnung be-
rücksichtigt werden. Infolgedessen greift beispiels-
weise die Bewertung der gemessenen Spurenme-
tallkonzentrationen zu kurz. Für Vanadium (gelöst)
und für Arsen beispielsweise gelten niedrigere
Schwellenwerte (Schwellenwerte gemäß GrwV,
Geringfügigkeitsschwellenwerte gemäß LAWA
2017, Gesundheitliche Orientierungswerte, Trink-
wassergrenzwerte oder Trinkwasserleitwerte ge-
mäß UBA nach Anhörung der Trinkwasserkom-
mission). - Die Tabelle 6 muss hinsichtlich der an-
zuwendenden Vergleichswerte und daran an-
schließenden Bewertungen entsprechend ergänzt
und überarbeitet werden. Der Parameterumfang
muss ggf. ergänzt werden. - Die Darstellung zu
PAK ist nur teilweise zutreffend. Die UQN für
urteilungswerte der Oberflächengewässerver-
ordnung (Anlage 6 und Anlage 8 der OGewV)
sowie Beurteilungswerte (Anhang D4 Monito-
ring-Leitfaden) mit einbezogen. Schwerpunkt
der Betrachtungen sind die Auswirkungen der
Befüllung des Tagebausees mit Rheinwasser
auf di e sich einstellende Wasserbeschaffen-
heit. Eine lückenhafte Betrachtung, wie vom
LANUV angemerkt, liegt somit nicht vor.
Zum dritten Spiegelstrich: Hinsichtlich der Re-
präsentativität der herangezogenen Messstel-
len wird die Ansicht des LANUV nicht geteilt.
Zur weiteren Erläuterung wird auf die Stellung-
nahme ID 1025653_002 verwiesen.
Zum vierten und fünften Spiegelstrich: Zur wei-
teren Erläuterungen wird auf die Anmerkungen
zum ersten Spiegelstrich verwiesen.
Zum sechsten Spiegelstrich: Die Bewertung er-
folgt tatsächlich anhand der niedrigeren UQN.
Ergänzend wird auf den Fachbeitrag Wasser-
rahmenrichtlinie (Anlage 7b) verwiesen.
- 508 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Benzo(a)pyren beruht auf der Ableitung einer
PNEC bezogen auf das empfindlichsten Schutzgut
(Menschl. Gesundheit – Schutz vor dem Verzehr
belasteter Fische, Krebse oder Muscheln). Zum
Schutz der Aquatischen Biozönose läge diese
PNEC höher. Das Ziel für den zu schaffenden See
ist aber der gute chemische Zustand, der sich auf
die niedrigere UQN bezieht. Insofern ist bezüglich
der Zielerreichung nach EU -WRRL auch diese
UQN für die Beurteilung heranzuziehen. Die Aus-
führungen zu den Schadstoffen in Biota nach An-
lage 8 der OGewV (u.a. S. 47) sind in dieser Form
nicht verwendbar. Die genannten Stoffe werden
aufgrund ihrer hohen Akkumulation in Biota und in
der Nahrungskette und nachgewiesener toxischer
Effekte in den Biota untersucht, da sie zwar in dem
zu untersuchen den Gewässer enthalten sind, je-
doch in der Wasserphase in so niedriger Konzent-
ration gelöst sind, dass ein Nachweis der vorlie-
genden Qualitätsnormüberschreitung in der Was-
serphase nicht möglich oder mit einem erheblichen
Aufwand verbunden wäre. Es ist dahe r fehlerhaft
anzunehmen, die Stoffe wären nur dann bewer-
tungsrelevant, wenn die beprobten Biota in den
Restsee überführt würden. Alle oder jedenfalls ei-
nige der genannten Stoffe (Bromierte Diphe-
nylether, Quecksilber und – Verbindungen, PFOS
und Derivate, H eptachlor und Heptachlorepoxid)
Zu den Anmerkungen zum Thema Biota: Hin-
sichtlich der Anmerkungen zu den Schadstof-
fen in Biota wird auf das Kapitel 5 des limnolo-
gischen Gutachtens verwiesen.
Zu den Anmerkungen zum Thema nicht gesetz-
lich geregelten Stoffen: Hierzu wird auf die vo-
rangegangenen Ausführungen und Kapitel 5 im
limnologischen Gutachten verwiesen. Eine An-
passung des Fachgutachtens für das Braun-
kohlenplanänderungsverfahren Hambach ist
nicht notwendig. Die hier angeführten Anmer-
kungen haben keine Auswirkungen auf die
grundsätzliche Machbarkeit des Tagebausees
Hambach.
Ergänzend wird auch folgendes hingewiesen.
Nach OGewV Anlage 9 Nr. 3.3.1: "Ist für einen
Stoff nach Anlage 6 oder 8 die natürliche Hin-
tergrundkonzentration im zu beurteilenden
Oberflächenwasserkörper größer als die Um-
weltqualitätsnorm, so legt die zuständige Be-
hörde eine abweichende Umweltqualitätsnorm
unter Berücksichtigung der Hintergrundkon-
zentration für diesen Oberflächenwasserkörper
fest."
Zu den Anmerkungen zu u.a. Kupfer, Uran: Die
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
sind auch aktuell in der Wasserphase des Rheins
bzw. im Schwebstoff in gewässerrelevanter Kon-
zentration (umgerechneter Biota -Schwellenwert,
vergleiche zu PFOS!) enthalten. Die Stoffe werden
daher mit der Rheinwassertransport leitung in ein
neues / in andere Gewässer und das Grundwasser
überführt und können sich in den Biota der aufneh-
menden Gewässer und in der Nahrungskette wei-
terhin anreichern. Die Stoffe unterliegen praktisch
keinem Abbauverhalten in der Umwelt. Diesbezüg-
liche Ausführungen des Gutachters zu PFOS und–
Derivaten sind nicht hilfreich und unzureichend.
Lediglich kann eine Verdünnung durch andere
Wasserzuflüsse erfolgen oder eine Abreicherung,
wenn beispielsweise Fische oder Wasservögel
aus dem See entnommen werden oder in andere
Gebiete abwandern. Eine erneute Überschreitung
der Biota-UQN für diese Stoffe ist im künftigen Ta-
gebausee jedenfalls nicht auszuschließen, so
lange der See dem Rheinwassereinfluss unter-
liegt. Des Weiteren gilt auch dazu der Hinweis,
dass bisher keine für die Entnahmestelle repräsen-
tative Messstelle untersucht wurde. Die Stoffbe-
wertungen zu den nicht nach OGewV geregelten
Stoffen (S. 47-48) sind weiterhin ungenügend hin-
sichtlich der Aussagen bspw. zu den vorhandenen
Kupfer- und Urankonzentrat ionen sowie zu den
Humanarzneistoffen. Die Berücksichtigung und die
hier angesprochenen Aspekte sind im Rahmen
des Fachbeitrags Wasserrahmenrichtlinie zu
betrachten. Hierin ist eine Betrachtung des
Wirkpfads "Versickerung aus dem Tagebausee
ins Grundwasser" erfolgt.
Zu den Anmerkungen zum Stoffparameterum-
fang: Es wird auf das Gutachten S. 44, Absatz
3, Zeile 3 verwiesen: "[Es wurden] ... nur Mess-
werte einbezogen, denen am Pegel Düsseldorf
ein Wasserstand bzw. Durchfluss oberhalb des
Entnahmeschwellenwerts (GlW = 97 cm) zuge-
ordnet werden kann." Die Methodik zur Be-
schaffenheit des Flutungswassers ist demnach
transparent dargelegt. Eine Ergänzung inner-
halb des Fachgutachtens für das Braunkohlen-
planänderungsverfahren Hambach wird dem-
nach nicht gesehen.
Zur Berücksichtigung weiterer Industriechemi-
kalien: Grundlage für die fachgutachterliche
Bewertung zur Entwicklung der Seewasserbe-
schaffenheit sind die vorliegenden Messreihen
(2019 bis 2021) des LANUV an den Messstel-
len Dormagen -Stürzelberg und Düsseldorf -
Flehe. Somit wird ein Parameterumfang von
über 400 Stoffen betrachtet. Es wird davon aus-
gegangen, dass alle relevanten (Einleit -)Stoffe
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Interpretation des geogenen Hintergrundwertes ist
unzutreffend. Der aus dem Abschlussbericht des
geologischen Dienstes NRW entnommene Hinter-
grundwert wurde oberflächenwasserkörperscharf
abgeleitet und ist daher auch nur für den Entnah-
mewasserkörper anzuwenden. Extrapolationen o-
der Übertragungen von Hintergrundwerten werden
in NRW nicht vorgenommen. Insofern ist die die
Verwendung der geologischen Hintergrundwerte
des Rheins am Entnahmewasse rkörper zur Beur-
teilung der Auswirkungen auf den Restsee und die
daran anschließenden Schutzgüter und Nutzun-
gen fachlich nicht vertretbar. Die Hintergrundwerte
stellen auch keine „Ersatz -UQN“ dar, die statt der
Regelungen der Anlage 8 OGewV einzuhalten
sind, sondern beschreiben (in diesem Fall für den
Rhein), inwieweit die festgestellte Belastung eher
anthropogenen oder geogenen Ursprungs ist. Es
zielt also auf die Beurteilung eventuell durchzufüh-
render Maßnahmen hin ab. Eine Überschreitung
des Orientierung swertes für Kupfer oder Uran
zeigt grundsätzlich eine Gefährdung der aquati-
schen Biozönose auf, die auch für den Restsee gilt
und gutachterlich beurteilt werden müsste, wel-
ches mit Verweis auf geogene Hintergrundwerte
fälschlicherweise nicht erfolgte. Für die Bewertung
von Stoffen, die in den Restsee eingeleitet (Kon-
in diesem Parameterumfang enthalten sind.
Die Zusammensetzung der Einleitwässer Drit-
ter in den Rhein i st unbekannt. Soweit es hier
seitens LANUV weitergehende Informationen
zu fehlenden Parametern innerhalb der vorlie-
genden offiziellen Messdaten gibt, bitten wir um
die Bereitstellung zur Weitergabe an die Berg-
bautreibende.
Allgemeine Anmerkung zu dem in der Stellung-
nahme angesprochenen Parameterkata-
log: Wie eingangs bereits aufgezeigt ist mit
Blick auf den seitens des LANUV angesproche-
nen Parameterkatalog - ohne an dieser Stelle
auf einzelne Parameter einzugehen - stets auf
die jeweilige Rechtsqualität de r herangezoge-
nen Werte zu achten. So sind insbesondere
rechtlich verbindlich geregelte Parameter für
die Bewirtschaftungsplanung von nicht gesetz-
lich geregelten Parametern zu unterscheiden.
Der jeweilige Rechtscharakter wirkt sich u.a.
darauf aus, in welch em Zusammenhang ein
Parameter heranzuziehen ist. Zudem unter-
scheidet sich ihr jeweiliger Aussagegehalt be-
zogen auf Fragestellungen der Zulassungsent-
scheidung. So sind etwa die in der Stellung-
nahme in Bezug genommenen Geringfügig-
keitsschwellenwerte rechtlic h nicht verbindlich
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Bezirksregierung Köln
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
takt zum Grundwasser, Grundwasserabstrom) o-
der direkt in das Grundwasser eingeleitet werden,
müssen die Grundwasserschwellenwerte bzw. Ab-
leitungsgrundsätze und Geringfügigkeitsschwel-
lenwerte der LAWA (2017) verwendet werden. In-
sofern müssen die Aussagen zur Bewertung der
Stoffkonzentrationen zu Kupfer und Uran sowie zu
Vanadium und Arsen (usf.) angepasst werden. Für
das Grundwasser liegen, ergänzend zu den Ge-
ringfügigkeitsschwellenwerten nach LAW A,
Grundwasserschwellenwerten und Trinkwasser-
grenzwerten zum Abgleich dieser Werte mit geo-
chemischen Hintergrundwerten (des oberflächen-
nahen Grundwassers) Ableitungen von hydrogeo-
chemischen Hintergrundwerten des Grundwas-
sers für die hydrogeochemischen Einh eiten
Deutschlands (BGR, website) vor. Zu den aufge-
führten Arzneistoffen und Röntgenkontrastmitteln,
zu denen ausweislich der ausgewerteten Datenrei-
hen deutliche Orientierungs - oder Präventivwert-
überschreitungen im Rhein vorliegen (S. 48-49) sei
nochmals a ngemerkt, dass dieser Stoffumfang
erstens nur exemplarisch zu verstehen ist (neben
einer Vielzahl weiterer und künftig neuer organi-
scher Spurenstoffe und Metaboliten) und zweitens,
dass als zusätzlicher Vergleichswert die GOW und
LW für das Schutzgut Trink wasser gemäß UBA
(D3-Liste des LANUV) heranzuziehen sind. Auch
vorgegeben und ihr Anwendungsbereich ist be-
grenzt.
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
wären weitere Industriechemikalien zu ergänzen,
die aufgrund vollständiger Untersuchungen des
Rheinwasser-Inventars (im Rheinabschnitt, bzw.
speziell im Bereich der geplanten Entnahmestelle)
zu berücksichtigen wären. Die dargestellte Beur-
teilung ist zu überarbeiten, da - der Parameterum-
fang nicht vollständig ist, - die berücksichtigten
Messstellen für die Entnahme nicht repräsentativ
sind, - nicht alle Schutzgüter berücksichtigt wur-
den. Insgesam t ist nicht nachvollziehbar, wie die
Mittelwertbildungen zustande gekommen sind. Es
fehlen z.B. Angaben welche Probenahmetage be-
rücksichtigt wurden. Eine entsprechende Tabelle
sollte ergänzt werden.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1026742_
005
4.1.4.2 Grundwasser aus den Tagebauseebegleit-
brunnen: In dem Gutachten wird ausgeführt, dass
der Förderanteil der im Liegenden verfilterten
Brunnen anfangs rund ein Drittel der seebegleiten-
den Sümpfung betragen wird. Infolgedessen sind
umfassende Analysen zur Beschaffenheit des Lie-
gendleiters in den (künftigen) Restseebegleitbrun-
nen essentiell. Die Angaben zur Seewasserquali-
tät im Füllzeitraum stützen sich diesbezüglich bis-
her auf eine nicht ausreichende Datengrundlage.
Diesbezüglich ist der Parameterumfang deutlich
zu ergänzen. Die zunächst zu erhebenden Monito-
ringdaten aus dem Liegendleiter (wie auch aus
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die Erforderlichkeit von Analysen zur Beschaf-
fenheit der Liegendleitern sind anlass - und
zweckbezogen im Rahmen des Monitorings für
den Tagebau Hambach gemeinsam abzustim-
men und im Bedarfsfall festzulegen. Aus fach-
gutachterlicher Sicht sind die vorliegenden
Analysen geeignet, um als Eingangsdaten für
die hydrochemische Modellierung verwendet
zu werden und die Seewasserbeschaffenheit
zu bestimmen.
Die Liegendwässer werden im Rahmen der
Überwachung des laufenden Tagebaubetriebs
-
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Bezirksregierung Köln
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vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
den weiteren Brunnen der Hangendleiter) müssen
als Grundlage für die Abschätzung der Wasser-
qualität eingehen. Der Liegendleiter wird sich aller
Voraussicht nach chemisch und physikochemisch
deutlich von den Hangendleitern und von der
Rheinwasserqualität unterscheiden (Salzgehalt,
Metalle, Spurenmetalle, Ammonium, Sauerstoff-
gehalt, Redoxpotenzial). Bei höheren Salzkon-
zentrationen und höherer Mineralisation i st auch
eine höhere Dichte zu erwarten. Dazu sind genau-
ere Messungen und Untersuchungen erforderlich.
Eine Charakterisierung der Spurenmetallkonzent-
rationen ist durchzuführen. Für Ammonium gilt ge-
mäß GrwV ein Grundwasserschwellenwert von 0,5
mg/L entsprech end dem Trinkwassergrenzwert
der TrinkwV. Dieser Wert wird deutlich überschrit-
ten. Ammonium hat bei Stoffkonzentrationen > 1
mg/L auch toxische Wirkungen auf Biota. Die Sul-
fat-, Chrom-, Kupfer-, Nickel- und Zinkkonzentrati-
onen der liegenden GWL sind ausweislich der dar-
gestellten, bisher dazu vorliegenden Daten, deut-
lich über den GFSWerten nach LAWA (Schutzgü-
ter Biozönose und Trinkwassergewinnung). Zu vie-
len weiteren, nach GrwV (Anlage 2) oder GFS-Be-
richt der LAWA untersuchungsbedürftigen keine
Daten vorhanden (u.a. As, Pb, Cd, Qu; Ko, Va, U;
ggf. Radionuklide). Auch die Charakterisierung der
Beschaffenheit des zuströmenden und aus den
fortlaufend überwacht und zusätzlich in den be-
kannten Behördenberichten ausgewertet und
dargestellt. Für die vorliegende Begutachtung
wurden seitens RWE eine Vielzahl von Ana ly-
sen aus Liegendbrunnen ausgewertet und an
den Gutachter übergeben. Dabei handelt es
sich um Analysen aus solchen Liegendbrun-
nen, die entweder in den ersten Jahren der
Seebefüllung tatsächlich noch betrieben wer-
den, oder die in ihrer örtlichen Lage und Ve rfil-
terung als repräsentativ angesehen werden
und deren Analysenergebnisse folglich als Ein-
gangsdaten herangezogen werden können.
Zudem ist anzumerken, dass die Liegendförde-
rung aufgrund des zu Beginn rasch ansteigen-
den Seewasserspiegels und des daraus res ul-
tierenden zusätzlichen Druckpotenzials in den
ersten Jahren sehr schnell reduziert werden
kann. In 2035 beträgt der modellseitig abge-
schätzte Anteil der Liegendförderung ca. <
15%, in 2036 bereits nur noch rd. 1% an der
gesamten seebegleitenden Sümpfung. Ent-
sprechend reduziert sich auch der Anteil der
Liegendwässer an der Gesamteinleitwasser-
menge in den Tagebausee.
Darüber hinaus ist anzumerken, dass die Lie-
gendwässer nur einen Teilstrom der Einleitung
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vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Begleitbrunnen der Hangendleiter (belüftete / un-
belüftete Grundwasserleiter, verritztes/unverritztes
Gestein, ungekalkte / gekalkte Kippen) resultieren-
den Grundwassers ist noch unvollständig. Die Be-
schaffenheit der gehobenen und eingeleiteten und
der zuströmenden Grundwässer ist einer vollstän-
digen Analyse hinsichtlich eines systematischen,
weiter vervollständigten, mit dem LANU V abzu-
stimmenden Parameterumfangs zu untersuchen.
Die Bewertung der sich einstellenden Wasserqua-
litäten muss unter Berücksichtigung der mit dem
LANUV abzustimmenden Bewertungskriterien er-
folgen. Vorher ist keine adäquate Bewertung mög-
lich. In Tabelle 14 si nd als Vergleichswerte min-
destens die GFS-Werte nach LAWA (2017) zu er-
gänzen.
in den Tagebausee darstellen. Der deutlich
größte Tei lstrom des Einleitwassers wird
Rheinwasser sein. Zusätzlich besteht die see-
begleitende Sümpfung nicht nur aus Liegend-
wässern, sondern werden auch Hangendwäs-
ser seebegleitend gehoben und mit den Wäs-
sern aus dem Liegenden gemischt.
Eine unvollständige Datenb asis liegt demnach
nicht vor. Zu den fachlichen Gründen wird ergä-
nend auch auf die Stellungnahme zum Parame-
terumfang des Kippenabstromgutachtens. Dar-
über hinaus wird darauf hingewiesen, dass die
zu betrachtenden Kennwerte im Rahmen eines
gemeinsamen Termins am 11.11.2022 mit den
Fachgutachtern besprochen wurden (s. Folien-
satz IWB vom 11.11.2022).
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1026742_
006
Zu Kap. 4.1.5 Beschaffenheit des Grund- und Kip-
penwassers: Dazu gelten die entsprechenden Kri-
tikpunkte wie zu 4.1.4.2. Der Einfluss der bisheri-
gen Belüftung (Pyritoxidation) auf die Qualität des
zufließenden Grundwassers ist genauer zu unter-
suchen (Sulfat und Spurenmetalle). In bilanzieller
Hinsicht gilt, wie oben bereits angeführt, dass die
bisher verwendeten Daten zur Grundwasserströ-
mung (RWE -Modell) aufgrund einer sich aktuell
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Für die Prognoserechnungen werden durchge-
hend mittlere Neubildungsraten von 100 % an-
gesetzt, damit die Differenzenpläne von witte-
rungsbedingten Schwankungen bereinigt sind.
Dadurch fällt der Einfluss der W itterung auf die
Veränderung der Wasserspiegel weg und die
Differenzen zeigen allein die durch die Bewirt-
schaftung des Wasserhaushalts hervorgerufe-
nen Auswirkungen.
-
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vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
und infolge des weiteren Klimawandels verändern-
den Grundwasserneubildungsrate in den Einzugs-
gebieten der Grundwasserleiter anzupassen sein
werden. Zur Charakterisierung der Grundwasser-
beschaffenheit im Hinblick auf die künftige See-
wasserqualität ist eine Untersuchung und Darstel-
lung / Berücksichtigung des Sauerstoffgehalts und
der Temperatur sowie des Redoxpotenzials ange-
bracht. Auf die Vervollständigung der Daten zu den
Spurenmetallen wurde bereits verwiesen. Nitrit
und weitere anorganische Parameter nach Anlage
2 GrwV sind in den Analysenumfängen und bei der
Bewertung generell mitzuführen.
Für den Kalibrierungszeitraum 1970 - 2015
wurde die bisherige im Reviermodell vorhan-
dene langjährige Neubildungsverteilung durch
die mit dem Erftverband, dem LANUV, dem GD
NRW und dem FZ Jülich abgestimmte Neubil-
dungsverteilung ersetzt. Die aktualisierte Neu-
bildungsverteilung beruht auf den Arbeiten der
AG Grundwasserneubildung (Erftverband et
al., 2012). Aus den untersuchten Ansätzen wur-
den die Ergebnisse als flächendifferenzierte
Rasterdaten nach Berechnungsansätzen von
SCHRÖDER & WYRWICH (Schroeder, M.,
Wyrwich, D., 1990) verwendet (siehe Anlage
Modellbericht). Wie mit aktuellen mGROWA
Daten im Rahmen der Modellierung umzuge-
hen ist, soll in einer neuen Arbeitsgruppe ge-
meinsam besprochen und erarbeitet werden.
Zur weiteren Erläuterung wird auch auf die Stel-
lungnahme ID 1026742_005 verwiesen.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1026742_
007
Zu Kap. 4.2 Prognose der Mixis und des Sauer-
stoffhaushalts: In das numerische Modell müssen
vervollständigte Daten zu den Wasserqualitäten
der zuströmenden Grundwässer und des eingelei-
teten Wassers einbezogen werden (s.o.). Die Zu-
flüsse sollten unter Berücksichtigung aktualisierter
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Zum Modell:
Wasserqualität: Das numerische Strömungs-
modell der RWE Power AG ist kein Modell, wo
Daten zu den Wasserqualitäten der zuströmen-
den Grundwässer vorhanden sind oder einge-
-
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Bezirksregierung Köln
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vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Daten hinsichtlich der Grundwasserneubildungs-
raten (und ggf. Prognosen) berechnet werden.
Hinsichtlich des Zielwasserspiegels (65 m NHN)
stellt sich die Frage, inwieweit dazu eine aktuelle
Alternativenprüfung erfolgt ist und ob es si ch bei
diesem Zielwasserspiegel auch aus heutiger Sicht
noch um den bestmöglichen Zielzustand in ökolo-
gischer und technischer Hinsicht handelt. Für die
Wasserbilanz gilt weiterhin, dass die Auswahl der
meteorologischen Daten zu prüfen und ggf. anzu-
passen i st (Anmerkung zur verwendeten Wetter-
station, siehe oben). Die Ergebnisse der Berech-
nungen hinsichtlich des Restseeabflusses (Erft)
sind voraussichtlich auch gewässerökologisch von
Interesse. Es ergibt sich, dass am Überlaufbau-
werk kein ganzjähriger Abfluss gegeben sein wird.
Dies betrifft insbesondere die Monate September
und Oktober, aber auch August und November
können betroffen sein. Weiterhin ist mit hohen bis
sehr hohen Temperaturen im Sommerhalbjahr zu
rechnen, die zeitweilig oberhalb des Orientierungs-
wertes von 25 °C liegen können und für den Ober-
lauf eines Fließgewässers nachteilige biologische
Auswirkungen haben können. Fraglich ist die An-
nahme, die für den Böschungszufluss und für den
Zufluss der überhöhten Innenkippe (S. 66 Mitte)
getroffen wurde. Dazu sind Untersuchungen der
hen. Es wird unterschieden zwischen dem Strö-
mungsmodell und de m Stofftransportmodell,
welches mittels des Wanderpunktverfahrens
arbeitet.
Neubildung: Für die Prognoserechnungen wer-
den durchgehend mittlere Neubildungsraten
von 100 % angesetzt, damit die Differenzen-
pläne von witterungsbedingten Schwankungen
bereinigt sind. Dadurch fällt der Einfluss der
Witterung auf die Veränderung der Wasser-
spiegel weg und die Differenzen zeigen allein
die durch die Bewirtschaftung des Wasser-
haushalts hervorgerufenen Auswirkungen.
Für den Kalibrierungszeitraum 1970 - 2015
wurde die bisherige im Reviermodell vorhan-
dene langjährige Neubildungsverteilung durch
die mit dem Erftverband, dem LANUV, dem GD
NRW und dem FZ Jülich abgestimmte Neubil-
dungsverteilung ersetzt. Die aktualisierte Neu-
bildungsverteilung beruht auf den Arbeiten der
AG Grundwasserneubildung (Erftverband et
al., 2012). Aus den untersuchten Ansätzen wur-
den die Ergebnisse als flächendifferenzierte
Rasterdaten nach Berechnungsansätzen von
SCHRÖDER & WYRWICH (Schroeder, M.,
Wyrwich, D., 1990) verwendet (siehe Anlage
- 517 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
tatsächlichen physikochemischen und chemi-
schen Parameter, soweit möglich, bzw. realitäts-
nahe Prognosen der (potenziellen) Zuflüsse unter
Berücksichtigung des vorhandenen Inventars und
der vorhandenen Belüftung der Substrate erforder-
lich (Sickerwasserprognose). Bei der Parametri-
sierung der Berechnungen fällt auf, dass die Daten
des Liegendleiters und des sich bildenden Was-
sers im Tagebau nicht vorkommen. Der anfängli-
che Einfluss des Liegendleiters und des Wassers
im Tagebau sollte einbezogen werden (Mineralisa-
tion, Salzgehalt, Redoxmilieu, mögliche Dichte-
schichtung). Im Kapitel 4.2.5 wird die Eisenoxida-
tion und Sedimentation dargelegt. Es erstaunt,
dass der Sauerstoffbedarf (Verbrauch von Oxidati-
onsmitteln, Redoxbedarf) dieser Re aktion bei der
weiteren Betrachtung der Sauerstoffgehalte und –
Entwicklung im Seekörper offenbar nicht berück-
sichtigt worden ist. Der hohe Fe -II-Eintrag bedingt
einen näher zu quantifizierenden Einfluss auf das
Redoxpotenzial und die Sauerstoffkonzentratio n
im Seekörper und am Gewässergrund (Sauerstoff-
zehrung), mit möglichen Folgewirkungen auf wei-
tere Parameter und Gewässereigenschaften (u.a.
NH4-Konzentration, Sauerstoffgehalt in der Tiefe,
Rücklösung von Spurenmetallen etc.).
Modellbericht). Wie mit aktuellen mGROWA
Daten im Rahmen der Modellierung umzuge-
hen ist, soll in einer neuen Arbeitsgruppe ge-
meinsam besprochen und erarbeitet werden.
Bestandteil der Angaben zur Umweltprüfung für
das Änderungsvorhaben ist eine Begutachtung
von Prof. Rüde, RWTH Aachen, zum Zielwas-
serspiegel des Tagebausees Hambach. Hierin
erfolgt eine vergleichende Betrachtung von
Zielwasserspiegeln zwischen + 64 m NHN und
+ 66 m NHN. Im Ergebnis zeigt sich, dass ein
Zielwasserspiegelspiegel von + 65 m NHN
auch unt er Berücksichtigung der Niedrighal-
tungsmaßnahmen in der Erftaue vorteilhaft ist.
In der übergeordneten Stellungnahme des LA-
NUV wird der Festlegung des Zielwasserspie-
gels auf + 65 m NHN gefolgt. Siehe hierzu auch
die einzelnen Anmerkungen zur fachgutachter-
lichen Stellungnahme der RWTH Aachen.
Zu den Anmerkungen der verwendeten meteo-
rologischen Daten wird auf die Stellungnahme
ID 1026742_002 verwiesen.
Zum Ablaufgewässer: Die zu erwartende Was-
serbeschaffenheit des Ablaufgewässers wird
durch das aus dem Tageba usee zum Abfluss
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Bezirksregierung Köln
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
kommende Wasser geprägt sein. Detailliertere
Betrachtungen zu den Auswirkungen des Ab-
laufgewässers auf die Umwelt sind Bestandteil
der Angaben zur Umweltprüfung des Braun-
kohlenplanverfahrens zur Sicherung einer
Trasse für das Ablaufgewäss er des Tagebau-
sees Hambach. Hiernach ist folgendes zu be-
rücksichtigen. Zumindest im Oberlauf sind im
Sommer Temperaturen zu erwarten, die die An-
forderungen an die Temperatur in der Erft (≤ 23
°C, Anl. 7 Nr. 2.1.1 OGewV) überschreiten wer-
den; im Jahresdurch schnitt wird die Tempera-
tur bei 14 bis 15 °C liegen. Insbesondere durch
den begleitenden Ufergehölzsaum ist eine Ab-
kühlung des Wassers zu erwarten, die bewirkt,
dass sich die einstellenden Wassertemperatu-
ren im Ablaufgewässer nicht mehr wesentlich
von der Vorflut unterscheiden. Nachteilige Aus-
wirkungen auf den ökologischen Zustand bzw.
das ökologische Potenzial der Vorflut durch das
über das Ablaufgewässer zufließende Wasser
sind daher bei naturnaher Gestaltung des Ab-
laufgewässers nicht zu erwarten.
Im H inblick auf die Ermittlung der Abfluss-
schwankungen ist zu beachten, dass es sich
bei den Betrachtungen um einen Maximalan-
satz handelt, der das Klimaszenario 8.5 (85.
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Perzentil) als grundlegenden Einfluss berück-
sichtigt. Selbst unter diesem stark konservati-
ven Ansatz ist zu erwarten, dass lediglich an
unter 1 % des Prognosezeitraums von 40 Jah-
ren kein Abfluss aus dem Tagebausee Ham-
bach zu erwarten ist. Dies wird entsprechend
bei der Auswirkungsprognose des Ablaufge-
wässers berücksichtigt.
Zum Zufluss der überhöhten Innenkippe: Mit ei-
nem Anteil von weniger als 10 % an den ge-
samten Zuflüssen zum künftigen Tagebausee
Hambach ist kein nennenswerter Einfluss des
Böschungszuflusses und der Entwässerungs-
gräben auf den See zu rechnen. Die anfängli-
chen Stoffkonzent rationen für das limnophysi-
kalische Modell wurden aus der hydrochemi-
schen Modellierung für das Jahr 2100 über-
nommen. Damit wurde die gesamte hydroche-
mische Vorgeschichte, mithin die Beschaffen-
heit des Tagebaus berücksichtigt.
Während der Flutungphase erfolgt ein Abstrom
in den Liegendgrundwasserleiter. Mit Erreichen
des Endwasserstands kommt es zu einem ge-
ringen Liegendwasserzufluss, der sowohl in der
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Bezirksregierung Köln
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Wassermengen- als auch Stoffmengenbilanz
des Tagebausees Hambach berücksichtigt ist.
Zum Kapitel 4.2.5: Der Sauerstoffbedarf (Ver-
brauch von Oxidationsmitteln) sowohl für die Ei-
senoxidation als auch für eine Sedimentzeh-
rung wurden bei der limnophyiskalischen Mo-
dellierung der Sauerstoffkonzentration im See-
körper gebührend berücksichtigt. Zur weiteren
Erläuterung wird auf die Kapitel 4.2.4, 4.2.5 und
4.2.6.2. verwiesen.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1026742_
008
Zu Kap. 4.2.6 Berechnungsergebnisse / Mixis und
Temperatur: Die Prognoseergebnisse werden nur
bis zum Jahr 2142 dargestellt, obgleich sich stati-
onäre V erhältnisse erst später einstellen. Der
Prognosezeitraum und die Darstellung der Ergeb-
nisse zu Restseeentwicklung sind daher zu verlän-
gern. Für den Restsee Hambach prognostiziert
das vorliegende Gutachten eine Monomixis, mit ei-
ner Durchmischungszeit von Dezember (oder spä-
ter) bis März (oder früher). In dem vorliegenden
Gutachten wird für die Durchmischung („Mi-
schungsreaktor“) offenbar eine vollständige Durch-
mischung des gesamten Seewasserkörpers unter-
stellt. Dies ist bereits aufgrund der Morphometrie
des entstehenden Sees erstaunlich. Zudem ist auf-
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Zum Prognosezeitraum: Die limnophysikali-
sche Modellierung bildet einen 42 Jahre langen
Zeitraum (2 X 21 Jahre) ab. Diese Datenreihe
enthält eine ausreichende überjährliche Diffe-
renziertheit der für die Mixis relevanten klimati-
schen Eingangsgrößen. Der Prognosezeitraum
wurde von 2101 bis 2142 gewä hlt, da sich zu
diesem Zeitraum bereits eine quasistationäre
Wasserbilanz im See eingestellt hat und sich
mögliche Auswirkungen der hydrometeorolgi-
schen Verhältnisse auf die Ausleitung abschät-
zen lassen. Während des 42 -jährigen Progno-
sezeitraums zeigten si ch keine signifikanten
Veränderungen der Wassertemperatur, der
Schichtungsstabilität, der Schichtungsdauer,
-
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
grund der chemischen Eigenschaften des zuströ-
menden Grundwassers davon auszugehen, dass
sich zusätzlich zur Thermokline auch eine Chemo-
kline ausbildet. In einem früheren Gutachten
(https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/fi-
les/medien/publikation/long/1996.pdf) wurde da-
her für den Hambachsee Meromixie vorhergesagt,
mit einem schätzungsweise 230m mächtigen Mo-
nimolimnion in der Tiefe, worüber sich ein etwa
80m mächtiger Wasserkörper befindet, welcher
sich im Sommer weiterhin in ein etwa 10m mächti-
ges Epilimnion und ein etwa 70m mächtiges Hypo-
limnion aufteilt. Nur in diesen oberen 80m findet
dann im Winter die Zirkulation statt. Zu Beginn, so
lange der Rheinwassereinfluss noch nicht domi-
niert, wird sich eine Chemokl ine einstellen, die
dann aufgehoben werden kann, so lange der
Rheinwassereinfluss prägend ist. Später aber
kann sich erneut eine Chemokline einstellen, die
dann zusätzlich zur Temperaturschichtung wirk-
sam sein kann. Zur Entwicklung von Tagebau-
seeen siehe b spw auch: https://www.umweltbun-
desamt.de/sites/default/files/medien/publika-
tion/long/1996.pdf. Welche fachlichen Aspekte
führen zu der neuen Einschätzung, dass es in den
Wintermonaten zu einer Vollzirkulation kommt, die
bis in die Tiefe des Hambachsees reicht? Unserer
der Mächtigkeit und der Stabilität des temporä-
ren Monimolimnions. Es gibt zudem keine An-
zeichen für die Herausbildung einer Chemo-
kline.
Zur Durchm ischung des Tagebausees: In der
Stellungnahme werden das hydrochemische
und das limnophysikalische Modell vermengt.
Das limnophysikalische Modell ist ein diskretes
räumliches 2D -Modell. Es prognostiziert über-
wiegend eine Monomixis für den gefüllten Ta-
gebausee Hambach. Das war der Grund für die
Anwendung eines "Mischreaktormodells" für
die hydrochemische Modellierung.
Der in der Stellungnahme angebrachte Verweis
bzgl. eines Monimolinions im künftigen Tage-
bausee Hambach bezieht sich auf eine 30
Jahre alte Stu die, deren Berechnungen (eher
Abschätzungen) auf empirischen Formeln und
auf einer abweichenden Morphometrie beru-
hen. Im vorliegenden Fall kam ein diskretes (2-
D) numerisches Modell zur Anwendung mit
hydrometeorologischen Eingangsdaten auf der
Basis von St undenwerten. Die mittlere Tiefe
des entstehenden Tagebausees Hambach ist
nach aktuellen Erkenntnissen mit 120 Meter
etwa 30 Meter flacher als nach den früheren
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Einschätzung nach weist das Modell lediglich da-
rauf hin, dass im Zeitraum Dezember (oder später)
bis März (oder früher) die stabile Temperatur-
schichtung des (signifikant verlängerten) Sommer-
halbjahres aufgehoben wird, was die Möglichkeit
zu einer teilweisen Durchmischung eröffnet. Diese
teilweise Durchmischung ist dabei im Wesentli-
chen an den Einfluss des Windes gebunden. Eine
Untersuchung, ob und inwieweit der Wind und ggf.
weitere Einflüsse eine tatsächliche vollständige
Durchmischung des kün ftigen Restsees in dem
genannten Zeitraum, bis in den Tiefenbereich hin,
auszulösen vermögen, ist mit deutlich komplexe-
ren Modellen erst noch durchzuführen. Es sind ge-
nauere Untersuchungen unter Berücksichtigung
der Windverhältnisse und der Seekubatur und der
chemischen Schichtung (Salinität in der Tiefe) er-
forderlich zu der Frage, ob sich der monomiktische
See tatsächlich vollständig durchmischt, ob dies
auch nach dem Jahr 2142 noch jährlich erfolgen
wird und mit wie vielen aufeinanderfolgenden Jah-
ren ohne Durchmischung ggf. zu rechnen ist. Da-
bei ist auch der Einfluss des Klimawandels zu be-
rücksichtigen. Zur Entwicklung von Stillgewässern
unter aktuellen klimatischen Verhältnissen der
letzten Jahre bzw. der beiden letzten Dekaden so-
wie unter Berücksichtigung der Projektionen unter
dem Einfluss des Klimawandels liegen aktuelle
Daten (150 Meter), die der Einschätzung von
1996 zugrunde lagen. Das numerische limno-
physikalische Modell CE -QUAL W2 berück-
sichtigt eine tiefenkonkrete Einschichtung der
Grund- und Kippenwasserzuströme je nach
Lage der Grundwasserleiter an den Böschun-
gen. Der künftige Kippenzustrom ist gemäß
den aktuellen geohydraulischen Modellierun-
gen mit 3 m³/min gering. Er benötigt theoretisch
mehr als 1.000 Jahre für den Austausch des
halben Sees und noch deutlich länger für ein
angenommenes 230 Meter mächtiges Monimo-
limnion. In den ersten Jahren dominiert das
Rheinwasser die Wasserbilanz des Tagebau-
sees und spät er ein geringer mineralisiertes
Grundwasser.
Der Verlauf der Sauerstoffsättigung in den Kon-
turdiagrammen zeigt, dass der Tagebausee
Hambach nicht jedes Jahr bis zum Grund
durchmischt wird. Es gibt einzelne Jahre und
auch zwei Jahre in Folge, in denen der Tiefen-
bereich nicht von der Zirkulation erfasst wird.
Hier kann daher nicht von einem einem Mo-
nimolimnion gesprochen werden.
Das verwendete limnophysikalische Modell
CE-QUAL ist in seiner räumlichen Auflösung
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Studien des IGB (Institut für Gewässerökologie
Berlin) vor. Seen entwickeln sich von dimiktischen
Seen zu monomiktischen Seen. Aktuell hat der Bo-
densee (der mit einer mittleren Tiefe von 90 m und
maximalen Tiefe von etwa 250 m flacher als der
Hambachsee ist und eine sehr viel größere Ober-
fläche hat) bereits mehrere Winter in Folge ohne
Durchmischung erlebt. Daher ist umso weniger
nachvollziehbar, wieso in diesem Gutachten für
den sehr ti efen Hambachsee eine regelmäßige
Vollzirkulation im Winter prognostiziert wird. Aus
aktuellen Studien (IGB) geht hervor, dass die Seen
sich unter dem Einfluss des Klimawandels signifi-
kant verändern. Die Sauerstoffgehalte sinken in-
folge der Temperaturanstie ge deutlich. Die Stag-
nationsphasen verlängern sich erheblich. Das
Durchmischungsverhalten der Seen und viele wei-
tere Eigenschaften der Seen ändern sich, da in-
folge v.g. Entwicklungen in vielen Seen nicht mehr
im Herbst und Frühjahr eine Vollzirkulation mit Um-
kehr der Schichtung, sondern nur noch eine (teil-
weise) Durchmischung im (Spät-)Winter oder zeiti-
gem Frühjahr – abhängig von Wind und Seekuba-
tur – möglich ist. Für den Restsee zu beachten sind
auch die klimawandelbedingt niedrigeren Grund-
wasserstände und –zuströme aus den Hangend-
leitern und die steigende Evapotranspiration unter
von 0,5 Meter im oberen Bereich und in seiner
zeitlichen Diskretheit von 10 Minuten ausrei-
chend komplex zur Beantwortung wesentlicher
limnophysikalischer Fragestellungen eines
noch nicht existenten Sees. Ein noch komple-
xeres Modell, würde unter den gleichen Vo-
raussetzungen (Morphometrie, Eingangsdaten)
keine zusätzlichen und keine abweichenden
Erkenntnisse liefern.
Zum Einfluss des Klimawandels: Der Klima-
wandel wurde in der limnophysikalischen Mo-
dellierung durch einen adäquaten Anstieg der
Lufttemperatur berücksichtigt. Für andere hyd-
rometeorologische Größen gibt es keine adä-
quaten Prognosen in der erforderlichen zeitli-
chen Auflösung.
Aufgrund der höheren mittleren Wassertempe-
raturen in den Seen infolge des Klimawandels
kommt es künftig überwiegend zu keiner Eisbil-
dung mehr. Die inverse Winterschichtung fällt
dadurch aus. Es findet nur noch die Sommer-
schichtung statt. Der See wird damit warm mo-
nomiktisch. Insofern decken sich die Modeller-
gebnisse mit den Aussagen in der Studie des
IGB. Der Bodensee und der Tagebausee Ham-
bach unterscheiden sich mit mittle ren Tiefen
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
dem Einfluss des Klimawandels und dass sich ein-
stellende Mikro-/Mesoklima in der See-Umgebung.
Die hohen Temperaturen an der Seeoberfläche
und im Ablaufbauwerk sowie die zeitweili g fehlen-
den Abflüsse sind auch für die biologische Ent-
wicklung (Fischbestand) relevant, da eine Anbin-
dung an die Erft nicht ganzjährig gegeben sein
wird, und die Temperaturen im Ablauf (teilweise
bis über 29°C) z.T. deutlich erhöht sein werden im
Vergleich zu einem grund-/quellwasserbeeinfluss-
ten natürlichen Gewässeroberlauf. Bei den Annah-
men zum Sauerstoffgehalt ist der tatsächliche
Sauerstoffgehalt im See (und nicht die Sauer-
stoffsättigung der Zuströme) zu verwenden. Die
Sauerstoffsättigung ist nämlich st ark temperatur-
abhängig. Bei den im Sommer hohen Temperatu-
ren an der Gewässeroberfläche und einiger Zu-
ströme sind die Sauerstoffgehalte deutlich gerin-
ger, wenngleich eine Sauerstoffsättigung vorliegen
kann. Für die Mischungsberechnung muss jedoch
der Sauers toffgehalt der Eingangskomponenten
verwendet werden und nicht deren Sättigung. Die
Sauerstoffzehrung und das Redoxpotenzial müs-
sen unter Berücksichtung der chemischen Sauer-
stoffzehrung (Eisenoxidation, NH4-Eintrag / Nitrifi-
kation) und der biologischen Abba uprozesse er-
mittelt werden. Ein „Mischungsreaktor“ greift dabei
zu kurz. Es muss berücksichtigt werden, dass der
von 90 bzw. 120 Meter sowie maximalen Tiefen
von 250 bzw. 360 Meter aus limnologischer
Sicht nur graduell. Der Bodensee und der Ta-
gebausee Hambach gehören damit zu den
warm monomiktischen Seen. In den letzten
Wintern erfuhr der Bodensee aufgrund unzu-
reichender Abkühlung keine Volldurchmi-
schung. Sie kann in den folgenden Jahren aber
wieder erfolgen. Die limnophysikalische Model-
lierung prognostiziert für den Tagebausee
Hambach ein vergleichbares Verhalten. Der
Tagebausee Hambach wird im Modell nich t je-
des Jahr bis zum Grund voll durchmischt.
Das limnophysikalische Modell berücksichtigt
die physikalisch determinierte, temperaturab-
hängige Sauerstoffkonzentration. Zitat (IGB
2022): "In Seen mit geringer Nährstoffbelas-
tung wirken sich verlängerte Schichtungsperio-
den weniger kritisch auf die Sauerstoffverhält-
nisse aus."
Das Grundwassermodell verwendet aufgrund
der Langfristigkeit der Prognosen und der star-
ken Trägheit der Grundwasserverhältnisse
mittlere Bilanzansätze. Darüber hinaus gibt es
nach ne ueren und mehreren unabhängigen
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
See, infolge der (anhaltend) hohen Temperatur an
der Oberfläche im (länger werdenden) Sommer
und der Salinität und Mineralisation in der Tiefe,
eine erhebliche Schichtung aufweisen wird, die nur
während weniger Monate teilweise, in manchen
Jahren auch gar nicht, aufgehoben werden kann.
Es muss auch geprüft werden, ob sich der See län-
gerfristig zu einem meromiktischen See entwickeln
kann, ob sich am Gewässergrund anaerobe Ver-
hältnisse aufgrund der geringen thermischen Zir-
kulationsmöglichkeiten, der Salinität (Liegendleiter
und tiefe Grundwasserleiter), chemischen Reakti-
onen (Fe -II, NH4 -Eintrag) und biologischen Ab-
bauprozesse ausbilden können. Diese könnten zu
unerwünschten Gasbildungen (CH4, H2S) und to-
xischen Spurenmetallgehalten führen. Weiterhin
ist eine Einschätzung abzugeben, wie groß die Ge-
fahr ist, dass sich im Monimolimnion unter dem
großen Druck der Wassersäule größere Mengen
von CO2 und CH 4 ansammeln und bei entspre-
chender Störung auf einen Schlag große Mengen
ausgasen („blow-out“). Ist eine Freizeitnutzung des
Sees gefahrlos möglich? Welche Vorsichtsmaß-
nahmen müssen getroffen werden? Die Annahme
des „Mischungsreaktors“ kann nicht beibehalt en
werden, um die tatsächliche Entwicklung der See-
wasserqualität angemessen abzubilden (zeitliche
Untersuchungen (UFZ, PIK u.a.) keinen sachli-
chen Grund für die Annahme, dass der Klima-
wandel für die anerkannten Klimaprospektio-
nen zu sinkenden Grundwasserspiegeln führt.
Zum Ablauf des Tagebausees Hambach wird
zur weiteren Erläuterung auf die Stellung-
nahme ID 1026742_007 verwiesen.
Zu den Annahmen zum Sauerstoffgehalt und
der Annahme eines Mischungsreaktors: Zu-
nächst ist anzumerken, dass die Grundwasser-
zuströme überwiegend sauerstofffrei sind. Die
relevanten Aussagen zum Sa uerstoffhaushalt
des künftigen Tagebausees Hambach wurden
mit dem diskreten limnophysikalischen Modell
(CE-QUAL) und nicht mit dem hydrogeochemi-
schen Mischreaktormodell (PHREEQC) getrof-
fen. Die limnophysikalischen und hydrochemi-
schen Modelle rechnen mit einer temperaturab-
hängigen Sauerstoffkonzentration. Die Ergeb-
nisdarstellung erfolgte durch Visualisierung der
Sauerstoffsättigung, die für das Verständnis
der Wirkung sauerstoffzehrender Prozesse ent-
scheidende Vorteile hat. Ansonsten müsste der
Quervergleich mit der Wassertemperatur ge-
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Bezirksregierung Köln
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
und räumliche Auflösung, Tiefengradient, Progno-
sezeitraum nach 2142 etc.).
führt werden, was in Anbetracht der Komplexi-
tät der auf Raum- und Zeitachsen dargestellten
Modellergebnisse überfordern könnte.
Durch die limnophysikalische Modellierung
konnte kein dauerhaftes meromikitisches
Schichtungsverhalten nachgewiesen werden.
Dafür sind die salzreichen Zuflüsse (Kippen-
wasser) zu gering und die windgetriebene und
temperaturbedingte Durchmischung zu stark.
Die temporären Monimolimnia bilden im künfti-
gen Tagebausee Hambach keine anoxischen
Tiefenwasserbereiche. Dafür ist der Eintrag
sauerstoffzehrender Stoffe (sauerstofffreiees
Grundwasser, Eisen, Ammonium, sedimentie-
rende Organik aus der Primärpoduktion) in den
künftigen Tagebausee Hambach zu gering.
Im Tiefenwasser können sich aufgrund der in-
stabilen Schichtung und der geringen respirato-
rischen Stoffumsätze keine Gase in einem Um-
fang bilden, die ein "blow -out" bewirken könn-
ten. Solche Ereignisse werden überhaupt nur in
ganz wenigen Vulkankraterseen der Welt (mit
enormen Gaszugängen aus dem Erdinneren)
beobachtet. Es ist kein hypertropher See be-
kannt, bei dem solche Ereignisse stattfinden.
Aufgrund eines mit an Sicherheit grenzender
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Wahrscheinlichkeit auszuschließendem "blow
out" gibt es keine Veranlassung, über Maßnah-
men nachzudenken.
Die Annahme des Mischr eaktors gilt für die
hydrochemische Modellierung und nicht für die
räumlich diskrete limnophysikalische Modellie-
rung. Hier wird zur weiteren Erläuterung noch
einmal auf dien ersten Abschnitt dieser Stel-
lungnahme verwiesen.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1026742_
009
Zu Kap. 4.2.6.2 Sauerstoffhaushalt: Dieses Kapitel
ist fraglich. Der Prognosezeitraum ist über 2142
hinaus zu verlängern. Der See wird sich von einem
mesotrophen See hin zu einem eher oligotrophen
See hin verändern. Daher sind die An nahmen
nicht konstant für mesotrophe Verhältnisse anzu-
setzen. Die Sauerstoffverfügbarkeit im See ist
nicht anhand der Sauerstoffsättigung der Zuflüsse
zu bewerten. Es müssen die Sauerstoffgehalte un-
ter den o.g. Einflüssen (insbesondere der Tempe-
ratureinflüsse, chemischen Reaktionen im See
und am Seegrund, und der biologischen Abbau-
prozesse) bestimmt und berechnet werden. Das
Ergebnis der Sauerstoffgehalte und Sauerstoffsät-
tigung ist im Tiefengradienten und saisonal zu be-
stimmen. Es sind Prognosen für Jahre mit / ohne
Durchmischung und für aufeinanderfolgende
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Aus fachgutachterlich Sicht sind die in Kapitel
4.2.6.2 vorgenommen Aussagen belastbar. Er-
gänzend sei auf folgendes hingewiesen: Für
den Tagebausee Hambach wurde eine konser-
vative Zehrrate für mesotrophe Seen ange-
setzt, obwohl seine mittelfristige Entwicklung
Oligotrophie erwarten lässt. Das Ergebnis ver-
deutlicht die Resilienz des Sees gegenüber der
Sedimentsauerstoffzehrung bzw. der genann-
ten Prozesse einschließlich der Eisenoxidation.
Die Verwendung einer geringeren Zehrrate für
oligotrophe Seen würde nach fachgutachterli-
cher Einschätzung zu keinem zusätzlichen Er-
kenntnisgewinn führen. Eine Verlängerung der
Zeitreihe für die limnophysikalische Modellie-
-
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Bezirksregierung Köln
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Jahre ohne Durchmischung erforderlich. Die Er-
gebnisse bezüglich Redoxmilieu und Sauerstoff-
gehalten sind für den Gewässergrund und für den
Seekörper (Bilanzräume, Tiefengradient) differen-
ziert zu bestimmen.
rung ist nur dann hilfreich, wenn die zusätzli-
chen hydrometeorologi schen Eingangsdaten
eine stärkere Varianz aufweisen. Die Ergeb-
nisse zeigen eine maximale Abnahme der
Sauerstoffkonzentration im Hypolimnion in zwei
aufeinanderfolgenden Jahren ohne vollstän-
dige Durchmischung bis auf minimal 60 %.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1026742_
010
Zu Kap. 4.2.6.3 Salinität und Sulfat: Auch dieses
Kapitel ist unbefriedigend. Der Prognosezeitraum
ist zu verlängern und die Ergebnisse der prognos-
tizierten längerfristigen Sulfatkonzentration und
Salinität (insgesamt und mögliche Schi chtung)
sind weit über den Zeitraum 2142 hinaus darzu-
stellen. Längerfristig entfällt der Einfluss des
Rheinwassers und der Anteil oxidierten Grundwas-
sers und des Niederschlags -/Oberflächenwassers
tritt zurück. Die Berechnungen können nicht mit ei-
nem einfac hen „Mischungsreaktor“ abgebildet
werden (siehe vorige Anmerkungen). Angaben ak-
tueller Literatur zur Entwicklung von Seen im Kli-
mawandel (IGB) sind einzubeziehen (Sauerstoff-
abnahme, NH4-Gehalte, Nährstoffhaushalt, etc).
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Mit dem limnophysikalischen Modell konnte
kein dauerhaftes meromikitisches Schichtungs-
verhalten nachgewiesen werden. Dafür sind die
salzreichen Zuflüsse (Kippenwasser) zu gering
(siehe vorangehende Antwort) und die windge-
triebene und temperaturbedingte Durc hmi-
schung zu stark. Die temporären Monimolimnia
bilden im künftigen Tagebausee Hambach
keine anoxischen Tiefenwasserbereiche. Dafür
ist der Eintrag sauerstoffzehrender Stoffe (sau-
erstofffreiees Grundwasser, Eisen, Ammonium,
sedimentierende Organik aus der Primärpo-
duktion) in den künftigen Tagebausee Ham-
bach zu gering.
Die langfristige Entwicklung konservativer
Wasserinhaltsstoffe, wie Sulfat und die Salini-
tät, erfolgte mit dem Ansatz eines Mischungs-
reaktors mit dem hydrochemischen Modell bis
2200 bzw. 2400. Damit wurde nachgewiesen,
-
- 529 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
dass der Anstieg der Sulfatkonzentration und
der Salinität weit über das Jahr 2200 hinaus-
reicht, was bei einer mittleren Verweilzeit von
170 Jahren zu erwarten war. Diesem Ergebnis
liegt allerdings die konservative Annahme zu-
grunde, dass sich die Grundwasserbeschaffen-
heit in den Herkunftsräumen des Grundwas-
sers in diesen Zeiträumen nicht verändert.
Bereits Klimaprojektionen bis zum Jahr 2100
sind mit verschiedensten Unsicherheiten be-
haftet. Darüber hinausreichende Klimaprojekti-
onen entbehren jeglicher wissenschaftlichen
Grundlage. Darauf können keine limnophysika-
lischen Modelle aufgebaut werden, die hydro-
meteorologische Eingangsdaten mindestens
auf Stundenbasis basieren.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1026742_
011
Zu Kap. 4.2.6.4 Eisen: Auch in diesem Kapitel /
diesen Darstellungen ist der Prognosezeitraum zu
verlängern. Die Eisengehalte wurden nur am Ab-
lauf des Tagebausees (Gewässeroberfläche) dar-
gestellt. Dies ist nicht aussagekräftig. Die Eisen-
gehalte müssen im T iefengradienten dargestellt
und bewertet werden. Die Eisengehalte haben er-
heblichen Einfluss auf die Sichttiefe und damit auf
die biologische Entwicklung im See. Der Zustand
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die Darstellung der Eisenkonzentrationen er-
folgte als sogenannte Konturdiagramme für
verschiedene Bereiche d es Sees jeweils über
die gesamte Tiefe, siehe z. B. Bild 31 des Gut-
achtens. Bei einer prognostizierten Gesamt -
Konzentration von Eisen von deutlich unter 0,3
mg/L ist mit keiner Beeinträchtigung der Sicht-
tiefe zu rechnen. Die Kinetik der Eisenoxidation
hat unter neutralen Bedingungen eine (tempe-
raturabhängige) Halbwertszeit von Stunden bis
-
- 530 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
für den Zeitraum, nachdem der Einfluss der Rhein-
wasserqualität zurückgetreten ist, wenn der Ein-
fluss des eisenreichen Grundwassers und Kippen-
wassers zunimmt, muss (ebenfalls) dargestellt
werden.
wenigen Tagen. MIt der Sedimentation der da-
bei gebildeten Eisenhydroxidflocken verhält es
sich gleichermaßen. Die eingetragene Eisen-
fracht ist im Vergleich zum Seevolumen und zu
der sehr langen Verweilzeit des Seewassers
sehr gering.
Zur Eisenbelastung von Bergbaufolgeseen im
Braunkohlenbergbau gibt es zahlreiche prakti-
sche Erfahrungen, insbesondere in den Lausit-
zer und Mitteldeutschen Revieren. Unter we-
sentlich ungünstiger en Konstellationen (klei-
nere Seevolumina, kürzere Verweilzeiten, deut-
lich stärkere Eiseneinträge) als im Tagebausee
Hambach gibt es hier nicht einen eisentrüben
Bergbaufolgesee. Selbst Bergbaufolgeseen,
die zur Verspülung von Eisenhydroxid benutzt
werden, "klaren" auf. Ergänzend wird darauf
hingewiesen, dass die begrenzten Eisenein-
träge bezogen auf zum Beispiel Phosphor ein
Vorteil für den Tagebausee sein können. Als
natürliches Fällmittel für Phophor begrenzen
Sie die Trophie durch Phosphor.
Zur weiteren Erläuterung wird auch auf die Stel-
lungnahme ID 1026742_013 verwiesen.
- 531 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1026742_
012
Zu Kap. 4.3 Prognose der Wasserbeschaffenheit.
Zu den einzelnen Kapiteln in 4.3 „Wasserbeschaf-
fenheit“ gelten die bereits genannten Kritikp unkte
zu den v.g. Kapiteln (siehe oben). Das Kapitel 4.3
ist diesbezüglich anzupassen. Ergänzend dazu
gilt: Zu Kap. 4.3.2.3 Nitrifikation / Denitrifikation:
Diese Ausführungen und die daraus übernomme-
nen Ergebnisse in die Zusammenfassung zur künf-
tigen NH4-Konzentration im See und am Seegrund
sind nicht überzeugend und bedürfen einer nähe-
ren Prüfung / Überarbeitung. Es findet ein erhebli-
cher NH4-Eintrag anfangs aus dem Liegendleiter,
dem Kippengrundwasser und sonstigen Grund-
wasser statt. Eine Nitrifikation i st nur möglich, so
lange Oxidationsmittel zur Verfügung stehen und
nitrifizierende Mikroorganismen hinsichtlich der
sonstigen Milieubedingungen dazu in der Lage
sind. Am Gewässergrund und im Hypolimnion ist
eine Nitrifikation nicht oder nur begrenzt möglic h.
Vielmehr erfolgt ein zusätzlicher NH4 -Eintrag
durch die Mineralisation abgestorbener Organik
(Norg). Die Abbauprozesse der organischen Sub-
stanz und die Eisen -II-Fällung sind sauerstoffzeh-
rende Prozesse, wie auch die Nitrifikation des in
hohen Mengen vor handenen und aus dem Kipp-
engrundwasser und Grundwasser eingetragenen
Ammoniums um die Anwesenheit von Oxidations-
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die Anmerkung zu Kapitel 4.3 wird zur Kenntnis
genommen. F ür das Braunkohlenplanände-
rungsverfahren Hambach ergeben sich unter
Einbeziehung der fachgutachterlichen Darle-
gungen keine Anpassungen der Kapitel. Insge-
samt haben die Anmerkungen keine Auswir-
kungen auf die Darlegungen zur grundsätzli-
chen Machbarkeit des T agebausees innerhalb
der vorgelegten Unterlagen. Ein Änderungsbe-
darf des Braunkohlenplans ergibt sich daraus
nicht.
Zu den Anmerkungen zum Thema Nitrifika-
tion: Die verwendeten modelltheoretischen An-
sätze für die Nitrifikation entsprechen dem
Stand des Wi ssens. Die Ergebnisse entspre-
chen zudem den empirischen Erfahrungen, d.
h. den Beobachtungen in einer Vielzahl von
Bergbaufolgeseen im Lausitzer und Mitteldeut-
schen Braunkohlenrevier. Richtig ist, dass an-
fänglich hohe Ammoniumkonzentrationen auf-
grund des Eintrags aus dem Kippenwasser be-
obachtet werden. Zudem wird zugestimmt,
dass sich die (mikrobielle) Nitrifikation und die
Stickstoffaufnahme durch Pflanzen in den juve-
nilen Tagebauseen erst etablieren müssen.
Dieser Prozess verläuft nach den fachgut-
-
- 532 -
Bezirksregierung Köln
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
mitteln und von Sauerstoff konkurrieren. Die Prog-
nosen zu den sich einstellenden Ammoniumkon-
zentrationen im See (incl. Tiefengradient) bedürfen
einer genaueren Analyse. Die Photosynthese, die
eine O2-Zufuhr darstellt, wird längerfristig aus ver-
schiedenen Gründen limitiert, die in dem Gutach-
ten noch nicht genügend gewürdigt sind: - Limitie-
rung der Photosynthese durch Trübung infolge der
Eisengehalte und - Limitierung durch geringer wer-
denden Nährstoffeinträge, insbesondere Phos-
phor (nach Abschluss der Füllphase und jenseits
des Jahres 2142). Die im Gutachten mehrfach wie-
derholte Annahme, dass das Ammonium im See
nitrifiziert wird, muss daher kritisch geprüft werden.
Hinzu kommt, dass das angenommene Mixis -Mo-
dell (vollständige jährliche Durchmischung bis zum
Gewässergrund) eine Sauerstoffzufuhr bis zum
Gewässergrund und einen Stoffaustausch aus der
Tiefe bis in die oberen Schichten unterstellt. Toxi-
sche Stoffe (Ammonium, Spurenmetalle), anae-
robe Verhältnisse und Bildung unerwünschter
Gase könnten lokal und zeitweise am Gewässer-
grund entstehen. Sollte längerfristig keine vollstän-
dige Durchmischung erfolgen, ist eine Neubewer-
tung der Seequalität nötig. H insichtlich des Stick-
stoffkreislaufs ist auch auf Nitrit einzugehen. Auch
Nitrit hat toxische Wirkungen. Es entsteht bei un-
achterlichen Erfahrungen nach innerhalb weni-
ger Jahre. Anschließend sind die Nitrifikations-
raten hoch. Selbst die Tagebauseen im Neben-
schluss zu Fließgewässern, die als Speicher
bewirtschaftet werden und Verweilzeiten von
wenigen Jahren aufweisen, sind jeweils eff ek-
tive Ammoniumsenken. In einem fortgeschritte-
nen Zustand der Flutung dominiert schließlich
die Verdünnung der Ammoniumkonzentration.
Die Prozesse der Nitrifikation und Denitrifika-
tion sowie die Aufnahme von Stickstoff in reife-
ren oligotrophen Tagebausee n nehmen einen
Umfang an, die fast schon zu einer Stickstoffli-
mitierung der Primärproduktion führen.
Die Photosynthese als Quelle des Sauerstoffs
im Seewasser wurde aufgrund der sehr großen
Seefläche, der enormen Mixis sowie der in Aus-
sicht stehenden oli gotrophen bis mesotrophen
Verhältnisse vernachlässigt. Der windgetrie-
bene turbulente Sauerstoffeintrag über die
Wasseroberfläche dominiert den Sauerstoff-
haushalt absolut.
Eine Trübung durch Eisen steht nicht zu erwar-
ten. Zur weiteren Erläuterung wird auf d ie Aus-
führungen der Stellungnahmen ID
- 533 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
vollständig ablaufenden Nitrifikations - /Denitrifika-
tionsprozessen. Im See unterliegt das aus oberflä-
chennahem Grundwasser und aus dem Rhein ein-
getragene Nitrat einer Denitrifikation. Dabei wird
Stickstoff als N2 und N2O freigesetzt, bei unvoll-
ständiger Reaktion kann auch Nitrit als Zwischen-
produkt entstehen. Dass aber das eingetragene
NH4 im dargestellten Maße nitrifiziert wird, ist frag-
lich. Die sich einstellenden NH4 -Konzentrationen
im See (langfristig und im Gradienten) sowie im
abstromigen Grundwasser des Sees und im See -
Ablauf sind zu hinterfragen und hinsichtlich der bi-
ologischen und ökologischen Gewässerqualität zu
bewerten. Zur Beurteilung der Ammoniumkon-
zentrationen des Kontaktgrundwassers und
abstromig beeinflussten Grundwassers ist der
Grundwasserschwellenwert von 0,5 mg/L anzu-
wenden.
1026742_011 und ID 1026742_013 verwiesen.
Zur Limitierung der Primärproduktion infolge
geringer Nährstoffeinträge, spezifischer Elimi-
nationsmechanismen (Eisen) wird ergänzend
auf die Stellungnahme IS 1026742_011 verwie-
sen. Die Nitritation ist der erste Schritt einer
zweistufigen Folgekinetik, deren zeitlimitieren-
der Schritt der erste Prozess (die besagte Nitri-
tation) ist. Der zweite Schritt (die Nitratation)
verläuft wesentlich schneller, so dass das Zwi-
schenprodukt ( eben Nitrit) meist nicht analy-
tisch nachweisbar ist. Fachgutachterlich ist kein
natürlicher Binnensee oder künstlicher Berg-
baufolgesee bekannt, in dem Nitrit in relevanten
Konzentrationen vorkommt.
Zur Nitrifikation des Ammoniums sowie zur Mi-
xis und Anaerobie in einem Monimolimnion wird
auf die Stellungnahmen ID 1026742_008 und
1026742_010 sowie die oberen Anmerkungen
in dieser Stellungnahme verwiesen.
In den Tagebauseen erfolgt eine Nitratreduk-
tion (siehe die oberen Anmerkungen in dieser
- 534 -
Bezirksregierung Köln
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Stellungnahme). Fachgutachterlich ist kein ver-
gleichbarer Tagebausee mit relevanten Nitrat-
konzentrationen bekannt.
Im Tagebausee Hambach wird sich mit hoher
Gewissheit mittelfristig eine Ammoniumkon-
zentration deutlich niedriger als 0,5 mg/L ein-
stellen. Das deckt sich mit allen empirischen Er-
fahrungen zu den Tagebauseen des Braunkoh-
lenbergbaus in Deutschland. Es wird demnach
nicht die Ansicht geteilt, dass es hierfür einer
numerischen Modellrechnung bedarf.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1026742_
013
Kap. 4.3.2.4 Phosphorretention durch Eisenhydro-
xide: Im Kap. 4.3.2.4 wird kurz auf die Anreichung
des Eisens und auf die Oxidation (Sedimentation
und Phosphatfällung) eingegangen. Der Umstand,
dass Eisen (Eisen -IIIhydroxid- Partikel) auch im
Freiwasser ver bleibt, wird aber hinsichtlich der
Auswirkungen auf die Färbung und Trübung des
Wassers in den anderen Kapiteln nicht weiterver-
folgt. Die Fällungsreaktion von Phosphor ist zu Be-
ginn vorteilhaft, um einer Eutrophierung entgegen-
zuwirken. Mittelfristig ist der See jedoch P-limitiert.
Aufgrund des anhaltend hohen und mit Ausbleiben
der Rheinwasserzufuhr ansteigenden Eisenein-
träge in den See kommt es umso mehr zu einer P-
Limitierung und zu einer Verschlechterung der
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Eine Eisentrübung im Tagebusee Hambach
kann nach allen empirischen Erfahrungen mit
hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen wer-
den. Zur weiteren Erläuterung wird auch auf die
Stellungnahme ID 1026742_011 ve rwie-
sen. Die Lichtverhältnisse im Tagebausee
Hambach werden dadurch nicht beeinträch-
tigt. Die Eiseneinträge in den Tagebausee
Hambach sind in Anbetracht der hydrogeologi-
schen Konstellation (theoretische Verweilzeit
des eisenbelasteten Kippenwassers ca. 2.5 00
Jahre) nicht hoch und hydrochemisch/trophisch
für den Tagebausee eher als ein Vorteil zu se-
hen, wie bereits dargelegt. Der Sauerstoffein-
-
- 535 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Lichtverhältnisse (Trübung, Färbung). Dies hat
Auswirkungen auf den Nährstoffhaushalt im See,
auf die Wachstumsverhältnisse und damit auch
auf die Photosynthese. Letzteres wiederum führt
dazu, dass die Sauerstoffzufuhr nachlässt, da die
Photosynthese durch die Lichtverhältnisse und P -
Limitierung gehemmt wird.
trag wird nicht durch die Photosynthese domi-
niert, sondern durch die turbulente Einmi-
schung. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen,
dass Phosphor (Phosphat) durch Eisen gefällt
wird. Mit der Oligotrophierung ist somit eher
eine niedrigere Trübung zu erwarten.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1026742_
014
Zu Kap. 4.3.3 Randbedingungen: Es gelten die kri-
tischen Anmerkungen wie zu den vorherigen Kapi-
teln entsprechend und sind bei der Überarbeitung
zu berücksichtigen.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom-
men. Eine Anpassung des Fachgutachtens im
Rahmen des Änderungsverfahrens des Braun-
kohlenplans Hambach ist aus den dargelegten,
fachlichen Gründen nicht erforderlich, insbe-
sondere auch im Hinblick auf die Aussagen zur
grundsätzlichen Machbarkeit des Tagebau-
sees.
-
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1026742_
015
Zu Kap. 4.3.3.1 Wassertemperatur: Für das hydro-
chemische Seemodell wurde eine Jahresdurch-
schnittstemperatur von +7,5 °C verwendet. Die im
See möglichen Prozesse sind aber nicht von der
Jahresdurchschnittstemperatur, sondern von den
lokalen und temporären Temperaturverhältnisse n
abhängig. Dies gilt, abgesehen von der Tempera-
tur, auch für die anderen Randbedingungen. Wie
oben bereits ausgeführt, ist das verwendete Mixis-
Modell (Mischungsreaktor) zu einfach und ent-
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Zur Erläuterung wird auf die grundlegenden An-
merkungen zum Unterschied zwischen dem
räumlich diskreten limnophysikalischen und
dem hydrochemischen Mischreaktormodell
verwiesen. Das diskrete numerische Seemo-
dell besteht aus 12 horizontalen Segmenten
und bis zu 234 vertikalen Schichten an der tiefs-
ten Stelle des Tagebausees. Die Wassertem-
peratur wird mit diesem Modell räumlich diskret
(als Konturdiagramm, siehe Kapitel 4.2.6.1 des
-
- 536 -
Bezirksregierung Köln
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
spricht den Realbedingungen nicht. Im See herr-
schen erhebliche Temperaturunterschiede im Tie-
fengradienten sowie abhängig von der Jahreszeit.
Es treten Temperaturbereiche zwischen ca. +4°C
bis über 29°C auf. Dies muss im hydrochemischen
Seemodell berücksichtigt werden, ebenso wie die
abweichenden Annahmen zur See Entwicklu ng
hinsichtlich der Mixis (keine jährliche Vollzirkula-
tion) in Betracht gezogen werden müssen.
Fachgutachtens) und zeitlich variabel (in Stun-
denschritten) dargestellt. Das hydrochemische
Modell betrachtet im Wesentlichen die langfris-
tige Entwicklung konservativer Wasserinhalts-
stoffe, zuvorderst Sulf at, und bildet diese in
Jahresschritten ab. In diesem Zusammenhang
spielen temporäre Kompartimentierungen des
Sees und ein Jahresverlauf der Wassertempe-
ratur modellkonzeptionell keine Rolle.
Es ist demnach zu berücksichtigen, dass für un-
terschiedliche inha ltliche Fragestellungen un-
terschiedliche konzeptionelle Modellansätze
(und somit ein diskretes und zeitlich hoch auf-
gelöstes limnophysikalisches Modell für Mittel-
fristprognosen sowie ein räumlich stark abstra-
hiertes Mischreaktormodell für Langfristprogno-
sen) gewählt wurden, die dem wissenschaftli-
chen Anspruch an die Modellierungen und Ein-
gangsdaten entsprechen und mit Blick auf die
hier erforderlichen Aussagen zur Machbarkeit
und Entwicklung des Tagebausees angemes-
sen und umfassend sind.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1026742_
016
Zu Kap. 4.3.3.2 Festphasengleichgewicht im See:
Eine Zurücklösung ist möglich, wenn sich temporär
oder dauerhaft anaerobe Verhältnisse im Tiefen-
wasser oder am Gewässergrund einstellen bzw.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Es wird zur weiteren Erläuterung auf die Aus-
führungen in der Stellungnahme ID
1026742_008 verwiesen.
-
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Bezirksregierung Köln
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
wenn sich eine dauerhaft stabile Schich tung ein-
stellt.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1026742_
017
Zu Kap. 4.3.3.3 Gasaustausch zwischen See und
Atmosphäre: Die Aussagen sind zu hinterfragen
(siehe obige Anmerkungen). Es ist schwer vorstell-
bar, dass eine regelmäßige bzw. ausreichend re-
gelmäßige (jährliche) Sauerstoffzufuhr bis ins Tie-
fenwasser und sogar bis hin zum Gewässergrund
erfolgt. Wie soll das geschehen? Eine Umkehr der
Temperaturschichtung (Vollzirkulation) ist mittel -
/längerfristig nicht zu erwarten. Lediglich kann
durch den Wind und Wellenschlag eine teilweise
Durchmischung oberflächennah erfol gen. Länger-
fristig, nach Abschluss der Rheinwassereinleitung,
strömt sauerstoffarmes Grundwasser in den See
und wird sich eine relativ stabile Schichtung aus-
bilden. Die Photosynthese wird durch mangelndes
Licht und P -Limitierung sowie durch unzu-
reichende A nsiedlungsmöglichkeiten infolge der
Gewässermorphologie limitiert, weshalb die Sau-
erstoffzufuhr durch Pflanzen begrenzt ist bzw. län-
gerfristig nachlassen wird. Im See wird CO2 gebil-
det, auch N2 und N2O und führen zu einem Gas-
austritt und zur Bildung klimar elevanter Gase. Am
Gewässergrund können sich des Weiteren CH4
und H2S als unerwünschte toxisch wirkende Gase
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Der Gasaustausch erfolgt vorzugsweise mit der
turbulenten Durchmischung des Seewassers
und weniger durch die interne Produktion (Pri-
märproduktion) bzw. molekulare Diffusion.
Sauerstoff wird aus der Atmosphäre in das Tie-
fenwasser eingemischt. ""Tiefengase"" entste-
hen aus der Respiration in den Sedimenten.
Während der sommerlichen Stratifizierung ist
der Gasaustausch gehemmt. Deshalb bilden
sich hier typische Gasprofile mit Sauerstoffzeh-
rung und CO2 -Anreicherung im Hypolimnion.
Diese "Gasschichtung" wird mit der Zirku lation
aufgelöst. Zur weiteren Erläuterung wird auch
auf das Bild 28 auf Seite 74 des Fachgutach-
tens verwiesen.
Schwefelwasserstoff und Methan bilden sich
nur unter stark anoxischen Bedingungen. Diese
lassen sich nach Kenntnis der Sachlage für den
Tagebausee Hambach ausschließen. Solche
sind für oligotrophe und mesotrophe Seen nicht
bekannt.
-
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Bezirksregierung Köln
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
bilden, wobei H2S auch zu unerwünschten Gerü-
chen beiträgt. Ob die Gase kontinuierlich gleich-
mäßig oder stoßweise freigesetzt werden können,
ist zu untersuchen, sofern dies zu unerwünschten
Effekten im Nahbereich der Gewässerumgebung
führen könnte. Auch in diesem Kapitel wurde mit
gemittelten Randbedingungen für den gesamten
See gerechnet. Der Diffusionsweg und die Diffusi-
onslänge wurden mit der mittleren Seetiefe und mit
einem gemittelten Austauschkoeeffizienten be-
rechnet. Um die möglichen Effekte unter Realbe-
dingungen abzubilden, sollten die von – bis-Berei-
che der relevanten Eingangsdaten verwendet wer-
den.
Eine stoßweise Freisetzung der Tiefengase
durch "blow out" findet nicht statt. Die Freiset-
zung der Gase erfolgt im Rahmen der windin-
duzierten Mischung, sicherlich in ei nem gewis-
sen Maße diskontinuierlich, aber auf keinen Fall
"explosionsartig".
Hinsichtlich der Klimarelevanz der in einem See
gebildeten Gase ist anzuführen, dass ein See
im Betrachtungsrahmen seines Einzugsgebie-
tes grundsätzlich eine Kohlenstoffsenke ist. Ein
See akkumuliert natürlicherweise organogenes
Sediment. Der See allein ohne Einzugsgebiet
betrachtet, wäre eine CO2 -Quelle. Diese sys-
temanalytische Betrachtung des Sees als offe-
nes System ist jedoch hinsichtlich der Stoffbi-
lanzierung im Allgemeinen und hinsichtlich der
CO2-Bilanzierung im Speziellen inkorrekt.
Die gemittelten Randbedingungen für den
Gasaustausch (mittlere Diffusionslängen) wur-
den für das stark abstrahierte hydrochemische
Modell (PHREEQC) in Ansatz gebracht, nicht
für das diskrete limnophysikalische Modell (CE-
QUAL W2).
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Bezirksregierung Köln
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vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Eine Änderung der Eingangsdaten ist nach die-
sem fachlichen Hintergrund nicht vorzuneh-
men.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1026742_
018
Zu 4.3.3.4/.5 Wasserbeschaffenheit der Einleitun-
gen und Zuflüsse / Stoffeintrag durch Erosion: Die
Sauerstoffkonzentrationen und das Redoxpoten-
zial wurden offenbar nicht einbezogen. Die Para-
meterumfänge sind für die verschiedenen Zuflüsse
und Einleitungen unvollständig, die Min -Max-Wer-
tebereiche sind bisher nicht bekannt oder nicht be-
rücksichtigt worden. Zu Ammonium ist hinsichtlich
der Bewertungsfragen anzufügen, dass ein Ver-
gleichswert von 0,5 mg/l für Ammonium gilt
(Grundwasserschwellenwert). Dieser gilt für Am-
monium, für Ammonium -N wäre der Wert umzu-
rechnen (entsprechend niedriger). Für ortho-Phos-
phat gilt ebenfalls ein Grundwasserschwellenwert
von 0,5 mg/L, der ebenfalls umzurechnen ist, wenn
die Angabe in ortho-Phosphat-P erfolgt. Ob für den
Eintrag von Pyritoxidationsprodukten aus den
durch Sümpfungseinflüsse beeinflussten Grund-
wasserleitern und Tagebaukippen realistische
Werte vorlagen und einbezogen wurden, lässt sich
anhand der Darstellungen in dem vorliegenden
Gutachten nicht bewerten. Soweit noch nicht vor-
handen, ist es notwendig, die zufließenden Wäs-
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Zur Sauerstoffkonzentration und zum Re-
doxpotential kann folgendes eräutert wer-
den: Das hydrochemische Modell PHREEQC
rechnet nicht mit gelöstem Sauerstoff. Der Re-
doxzustand der Zuflüsse wird über den pe-Wert
gesteuert. Im See wird unter der Annahme ei-
ner vollständigen Zirkulation (Ergebnis der
limnophysikalischen Modellierung) v on einer
ganzjährigen Sauerstoffverfügbarkeit ausge-
gangen. Dazu wird im See ein funktionaler Par-
tialdruck für den Sauerstoff so eingestellt, dass
sich im Seewasser ein realistisches Redoxpo-
tenzial einstellt, das seinerseits für andere Re-
doxreaktionen (z. B. Eisen) maßgeblich ist. Das
ist eine Spezifik der hydrochemischen Model-
lierung, die im Wesentlichen auf der Gleichge-
wichtsthermodynamik der Ionenassoziations-
theorie von DEBYE-HÜCKEL basiert. Die meis-
ten Redoxprozesse in der Natur (der Stickstoff-
metabolismus, die Eisenoxidation und -reduk-
tion, die Sulfatreduktion usw.) verhalten sich
nicht nach der Gleichgewichtsthermodynamik.
Je nach Problemstellung müssen die Redoxre-
-
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
ser und Einleitungen einer sys tematischen Ana-
lyse der Pyritoxidationsprodukte (soweit bereits
geflutet) und des Freisetzungspotenzials (soweit
noch nicht geflutet) zu unterziehen. Zwingend
muss auch der Eintrag von Pyrithaltigen Materia-
lien durch Erosion und Abschwemmung aus den
Böschungen genau quantifiziert werden. Anhand
der Darstellungen im Gutachten (Kap. 4.3.3.5) ist
nicht erkennbar, inwieweit der Eintrag durch Ero-
sion und Abschwemmung den zu erwartenden
Entwicklungen entspricht und ob das künftig in den
See eingetragene Material hinsichtlich Pyritgehalt
und anderer Stoffe (Nährstoffe, Spurenmetalle)
bereits ausreichend bekannt und in die Prognosen
zur Sediment- und Seewasserqualität einbezogen
worden ist. Die Prognosen hinsichtlich des Ein-
trags von Böschungsmaterial und von Erosio n
durch Wind, Starkregenereignisse, Rutschungen
und Wellenschlag sind jedenfalls auch über den
Zeitraum der Füllphase hinaus zu verlängern.
aktionen durch empirische Gleichungen (Kineti-
ken) oder Hilfsannahmen abgebildet werden.
In Bezug auf Ammonium und ortho -Phosphat
gilt, dass sich die im Tagebausee einstellenden
Ammonium- und Phosphorkonzentrationen
deutlich unter den Schwellenwerten der GrwV
liegen werden und sind stofflich für das aus
dem See abströmende Grundwasser somit
nicht relevant.
Zum Thema Pyritoxidationsprodukte und Ein-
trag in den See: Zur Genese und Beschaffen-
heit des Kippenwassers im Tagebau Hambach
liegen umfassende Untersuchungen vor. Über
die jahrzehntelange Liegezeit der Kippen und
aufgeschlossenen Böschungen, die das Ufer
und das Einzugsgebiet des künftigen Tagebau-
sees bilden, verwittert der Pyrit oberflächen-
nahe nahezu vollständig. Aus früheren Unter-
suchungen zu den Kippen im Rheinischen
Braunkohlenrevier wurde eine Eindringtiefe der
Verwitterungsfront von im Mittel 5 Metern ermit-
telt. Ein relevanter Pyriteintrag infolge von Bo-
denabtrag durch Erosion ist nicht anzunehmen,
zumal aufgrund einer weiteren Exposition der
Sedimente über mehrere Jahrzehnte von ei-
nem tieferen Eindringen der Verwitterungsfront
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Begründung Änderungsvor-
schlag
ausgegangen werden kann. Die Verwitterungs-
produkte finden sich dann in gelöster Form im
Kippenwasser wieder. Zur Beschaffenheit der
oberflächennah lagernden Substrate wurden
entsprechend Annahmen getroffen.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1026742_
019
Zu Kap. 4.3.5 Berechnungsergebnisse: Zu den Pa-
rametern, die nach Abschluss der Befüllphase
noch einen Trend oder eine Änderungstendenz
zeigen, ist eine Langzeitprognose über 2200 hin-
aus zu vermerken. In der Zusammenfassung (The-
sen) kann dann nicht der Zustand nach Abschluss
der Restseebefüllung als Resultat festgehalten
werden, ohne dass auf die Langzeitentwicklung
eingegangen wird. Für den pH -Wert ergibt sich
eine leicht abnehmende Tendenz. Die Säurekapa-
zität unterliegt anfangs während der Füllphase ei-
ner starken Ab nahme, nach einer vorübergehend
leichten Zunahme zeigt sich ca. ab 2130 wieder
eine leichte Abnahme. Bei Sulfat ist die Entwick-
lung auch bis 2200 noch nicht abgeschlossen. Ab
Beendigung der Füllphase (~2080) unterliegt die
Sulfatkonzentration im See einem anhaltend stei-
genden Trend, der auch 2200 noch anhält. Daher
wurde der Prognosezeitraum bis 2400 verlängert,
wobei ein Wert von 270 mg/L erreicht wurde. Ob
dieser Wert tatsächlich der Maximalkonzentration
entspricht, kann mangels genauer Kenntnisse der
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Bezüglich der Entwicklung des Tagebausees
sind drei relevante Phasen zu bewerten: 1. Der
Zustand der Vollfüllung bzw. Abschluss der Flu-
tung, 2. die ersten Jahrzehnte der Seeentwick-
lung nach der Flutung und 3. die Langfristent-
wicklung. In dieser Reihenfolge nimmt die Prog-
nosegenauigkeit ab.
In Phase 1 dominieren hydrochemische Pro-
zesse und die Frage der Versauerung ist von
vordergründigem Interesse.
In Phase 2 sind Fragen der Mixis und der Tro-
phie im Vordergrund.
In Phase 3 ist die Langfristentwicklung von Sul-
fat und ggf. einer Versauerung von Belang.
Entsprechend unterscheiden sich die verwen-
deten Modellinstrumentarien.
-
- 542 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Modellannahmen und –Eingangsdaten nicht ge-
nau beurteilt werden. Der Grundwasserschwellen-
wert und Trinkwassergrenzwert für Sulfat (Kontakt-
grundwasser, abstromige Grundwasserleiter) liegt
bei 250 mg/L. Insofern wären Gegenmaßnahmen
aufgrund der Anforderungen der GrwV geboten.
Der Trend der steigenden Sulfatkonzentratio-
nen über das Jahr 2400 ergibt sich daraus, das
für die Herkunftsräume des Grundwassers über
den gesamten Prognosezeitraum konstante
Bedingungen angenommen wurden. Betrach-
tungen zur Aussüßung der Grundwasserleiter
oder der Wirkung geochemischer/mikrobiologi-
scher Prozesse, wie z. B. die Sulfatreduktion,
liegen nicht vor und sind auf dem heutigen
Kenntnisstand seriös kaum darstellbar.
Die "schleichenden" Trends beim pH -Wert, bei
der Säurekapazität und bei der Sulfatkonzent-
ration sind der langen Verweilzeit geschuldet.
Mit Abschluss der Flutung beginnt d ie langfris-
tige Entwicklung des Tagebausees durch Ein-
bettung in den natürlichen Wasserhaushalt und
einer veränderten Wasserbilanz, bei der fortan
das Grundwasser dominiert. Damit stellt sich
auch ein neue Fließgleichgewicht der Wasser-
beschaffenheit ein. Au s der Reaktortheorie
lässt sich ableiten, das die Einstellung eines
neuen Fließgleichgewichtes (< 5% Abwei-
chung) etwa das Dreifache der Verweilzeit be-
trägt. Im konkreten Fall mithin mindestens 500
Jahre. Fachgutachterlich wird der Wert solcher
langfristigen Betrachtungen und insbesondere
- 543 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
die Vorschau auf Gegenmaßnahmen in sol-
chen Zeithorizonten in Frage gestellt.
Die Festlegung von Maßnahmen bereits im
Braunkohlenplan Hambach wird demnach als
nicht erforderlich angesehen. Dies hat keine
Auswirkungen auf d ie Darlegungen zur grund-
sätzlichen Machbarkeit des Tagebausees.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1026742_
020
Zu Kap. 4.3.5.5 Stickstoff: Wie oben bereits aus-
geführt, vermögen die Angaben des Gutachtens
zum Stickstoffhaushalt im See nicht zu überzeu-
gen. Während der Füllphase werden die zu Beginn
problematisch hohen Ammoniumkonzentrationen
>> 1 mg/L durch das Rheinwasser verdünnt und
durch die Einleitung von sauerstoffhaltigem Was-
ser kann eine Nitrifikation in dieser Phase stattfin-
den. Nach Abschluss der Füllphase wird aber wei-
terhin viel NH4 -haltiges Grundwasser und Kipp-
engrundwasser eingetragen. Ammonium wird
auch im See durch Mineralisation (aus organi-
schem Material Norg) gebildet. Im Gutachten wird
an vielen Stellen, auch in der Zusammenfassung,
ausgesagt, dass eine Nitrifikation im See stattfin-
den werde und sich niedrige Ammoniumkonzent-
rationen einstellen würden. Wie diese zustande
kommen, ist nicht nachzuvollziehen und es ist
auch nicht klar, ob der angegebene Wert (<0,1
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Es wird auf die Ausführungen zur Stellung-
nahme ID 1026742_012 verwiesen. Die Festle-
gung von Gegenmaßnahmen und weitere Be-
trachtungen sind demnach nicht erforderlich.
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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
mg/L) ein Mittelwert, ein Wert f ür den Ablauf oder
für die Gewässeroberfläche o.ä. ist. Jedenfalls ist
schwer vorstellbar, woher auf Dauer der Sauerstoff
bzw. Oxidationsmittel zur Nitrifikation des Ammo-
niums im Hypolimnion und am Gewässergrund
stammen sollen. Dabei ist ein überarbeitetes Mi-
xis-Modell zu verwenden (siehe oben). Es muss
damit gerechnet werden, dass keine Vollzirkulation
bis zum Gewässergrund stattfindet, schon gleich
nicht jährlich. Weitere sauerstoffzehrende bzw.
Oxidationsmittel-verbrauchende Prozesse, die im
Hypolimnion und am Gewässergrund ablaufen,
sind ebenfalls zu berücksichtigen. Die resultieren-
den Ammoniumkonzentrationen in der Langzeit-
prognose, tiefendifferenziert und saisonal auflö-
send, sind für die verschiedenen Bilanzräume des
Sees darzustellen. Für die Beurteil ung ist der
Grundwasserschwellenwert von 0,5 mg/l für Am-
monium im Kontaktgrundwasser und abstromigen
Grundwasser relevant. Ggf. sind Maßnahmen er-
forderlich. Auch die Bildung von Nitrit ist bei der
Analyse des Stickstoffhaushaltes zu betrachten
und darzustellen.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1026742_
021
Zu Kap. 4.4 autochthone Seesedimente: Hinsicht-
lich der zu erwartenden Sedimentation in der nach-
bergbaulichen Zeit nach Abschluss der Restsee-
füllung durch Rheinwasser sind hinsichtlich der
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Zu den Seesedimenten: Der Eintrag von Bö-
schungsmaterial ist aus geotechnischen Grün-
den in der Flutungsphase um ein Vielfaches
größer als nach dem Erreichen des stationären
-
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
längerfristigen Entwicklung die obigen Hinweise zu
berücksichtigen. Es ist zu hinterfragen, ob in der
nachbergbaulichen Zeit der Eintrag von Feststof-
fen durch Erosion, Rutschung und Abschwem-
mung aus den steilen Böschungen und angesichts
der Fließumkehr des Grundwassers in den See
hinein, tatsächlich, wie auf Seite 102 formuliert, ge-
ring sein wird. Dies ist näher zu untersuchen, wo-
bei auch Ereignisfälle (Starkregenereignisse,
Grundwasserandrang) einbezogen werden soll-
ten. Die nach Lage in den anstromigen Grundwas-
serleitern, Kippen und Böschungen anstehenden
Materialien sollt en hinsichtlich ihre Stoffinventars
und Freisetzungspotenzials näher untersucht wer-
den (Hinweise siehe oben). Weiterhin hängen die
Sedimentationsprozesse maßgeblich von den sich
einstellenden Milieuparametern (Sauerstoffgehalt,
Redoxpotenzial, Temperatur, pH-Wert, elektrische
Leitfähigkeit, Säurekapazität etc.) im See ab.
Diese wiederum werden durch die Art und Intensi-
tät der Mixis und Trophie maßgeblich beeinflusst.
Sofern sich über längere Zeiträume, wie anzuneh-
men, am Gewässergrund anaerobe Verhältnisse
einstellen (keine oder unvollständige Durchmi-
schung, s.o.), ändern sich auch die Sedimentati-
onsprozesse und die Qualität und Menge der Se-
dimente. Auch erscheint der Ausschluss relevanter
Trübungen (S. 102 unten) angesichts der künftig
Zielwasserstands. Der ansteigende Wasser-
spiegel überzieht die gesamte Seeböschung
der Wellenerosion. Später wirkt die Wellenero-
sion nur noch begrenzt im Bereich der Wellen-
schlagzone. Die Niederschlagserosion ist auf
den anfänglich unbewachsenen Böschungen
besonders intensiv. In der Seekontur kommt sie
mit dem Überstau zum Erliegen. Auf den dau-
erhaft trocken liegenden Böschungen oberhalb
des Endwasserspiegels wird sich innerhalb der
ersten Jahrzehnte eine geschlossene Pflan-
zendecke ausbilden, die die Niederschlagsero-
sion weitgehend zum Erliegen bringt. Davon
abweichende Annahmen widersprechen dem
Erkenntnisstand und den Beobachtungen an
den zahlreichen bereits bestehenden Tagebau-
seen des Braunkohlenbergbaus. Unabhängig
davon werden an den nicht natürlich entstande-
nen Böschungen unter Wasser in einem gerin-
geren Umfang weitere Verformungen stattfin-
den.
Die Sedimentationsprozesse hängen von zahl-
reichen Einflussfaktoren ab. Wesentliche sedi-
mentbildende Prozesse im See bleiben auf
Dauer der Eintrag klastischen Materials (durch
Böschungsumformungen) und organischer Be-
standteile (aus der Primärproduktion) sowie die
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
hohen Eiseneinträge ( bei Sauerstoffmangel und
PLimitierung) unwahrscheinlich. Eine Prognose
der Beschaffenheit der autochthonen Seesedi-
mente ist erst dann möglich, die oben genannten
Einflussfaktoren näher untersucht und korrekt be-
stimmt worden sind. Letztlich wird selbst im G ut-
achten der Bereich mit guten Lichtverhältnissen
als begrenzt auf die Uferbereiche und oberflächen-
nahen Bereiche dargestellt (S. 105 oben). Die ent-
haltenen Annahmen und Hinweise aus dem Gut-
achten sind nicht kohärent in den Kapiteln zuei-
nander in Beziehung gesetzt worden; die in die
Schlussfolgerungen / Zusammenfassung über-
nommenen Statements greifen zu kurz oder ver-
wenden einseitig die positiven Ergebnisse. Bei den
Metallen ist ein vervollständigter mit dem LANUV
abzustimmender Parameterumfang der Betrach-
tung zu unterziehen. Sehr stark erhöht werden die
Zink- Konzentrationen im Wasser und im Sediment
sein. Ebenfalls in gewässer - und/oder grundwas-
serrelevanten Konzentrationen werden Arsen, Ni-
ckel, Kobalt, Vanadium sein. In den Untersu-
chungsumfang (Metalle) g ehören weiterhin min-
destens auch Hg, Pb, Ku, U, Cd, Cr. Das Rücklö-
sungspotenzial ist nicht anhand gemittelter
Seequalitätsparameter für dauerhaft sauerstoffge-
sättigte Verhältnisse im Tiefenwasser und am Ge-
wässergrund zu ermitteln, sondern (auch) für
Fällung von Eisenhydroxid (aus dem Grund-
wasser). Dazu wurden im Sinne von Grenzfall-
betrachtungen nachvollziehbare quantitative
Abschätzungen getroffen.
Zur Trübung durch Eisen: Eine hohe Trübung
des Seewassers durch Eisen ist ausgeschlos-
sen. Dafür sind die Eiseneinträge zu gering, der
See zu tief und die Verweilzeit des Seewassers
zu lang. Zudem wurde eine ausreichend gute
Sauerstoffversorgung des Tagebausees prog-
nostiziert.
Insgesamt kann der Aussage nicht gefolgt wer-
den, dass bisher keine Prognose der Beschaf-
fenheit der autochthonen Seesedimen te erfol-
gen kann und die Aussagen innerhalb des Gut-
achtens nicht kohärent seien. Eine umfassende
Bewertung der Machbarkeit des Tagebausees
ist möglich und gegeben.
Zum Thema Metalle: Die Betrachtungen zum
Portfolio der Metalle können im begründeten
Fall grundsätzlich ergänzt werden.
Zur Anaerobie wurden bereits Aussagen getrof-
fen. Nach den vorliegenden Erkenntnissen
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
anoxische Verhältnisse. Dementsprechend sind
auch die Aussagen im Kapitel 5.1, 5.3 und 8.3.1
anders darzustellen. Die Metallbindung ist nicht
zwingend und gewiss nicht vollständig „irreversi-
bel“, wie auf Seite 104 dargelegt. Mit dem Grund-
wasseranstieg werden die Konzentrationen ver-
schiedener Schwermetalle ansteigen und im Tie-
fenwasser zu UQN Überschreitungen führen. Des
Weiteren können sich toxische Gase bilden.
kann eine Anaerobie im Tiefenwasser des künf-
tigen Tagebausees Hambach mit hoher Wahr-
scheinlichkeit ausgeschlossen werden.
Zur Gasbildung wird a uf die Ausführungen in
den Stellungnahmen ID 1026742_017 und
1026742_008 verwiesen.
Eine "Rekontamination" von Gewässern dieser
Größenordnung durch anaerobe Metallrücklö-
sung ist aus der Literatur nicht bekannt. Sie ist
auch aufgrund der spezifischen Sedime ntge-
nese (hohe Rate der Umlagerung klastischer
Sedimente) nicht plausibel.
Mit Blick auf den angesprochenen Parameter-
katalog ist - ohne an dieser Stelle auf einzelne
Parameter einzugehen - stets auf die jeweilige
Rechtsqualität der herangezogenen Werte zu
achten ist. So sind insbesondere rechtlich ver-
bindlich geregelte Parameter für die Bewirt-
schaftungsplanung von nicht gesetzlich gere-
gelten Parametern zu unterscheiden. Der je-
weilige Rechtscharakter wirkt sich u.a. darauf
aus, in welchem Zusammenhang ein Pa rame-
ter heranzuziehen ist. Zudem unterscheidet
sich ihr jeweiliger Aussagegehalt bezogen auf
Fragestellungen der Zulassungsentscheidung.
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
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022
Zu Kap. 5.1 Sauerstoff: Es ist nochmals anzumer-
ken, dass die Primärproduktion langfristig durch
geringer werdende Phosphoreinträge und auf-
grund der Seemorphometrie (hohes Volumen im
Verhältnis zur Oberfläche), außerdem auch auf-
grund nachlassender Lichtverh ältnisse, stark limi-
tiert wird. Daher wird die Sauerstoffzufuhr durch
die Photosynthese sich anders darstellen, als es
im Gutachten dargestellt und bewertet wird. Das
zufließende Grundwasser wird, nachdem die Ge-
birgsbelüftung durch den Grundwasseranstieg be-
seitigt ist, geringe Sauerstoffgehalte aufweisen,
wie auch das Grundwasser aus dem Gewachse-
nen und das Kippengrundwasser nach erfolgter
Durchströmung der Kippen sauerstofffrei sein wird.
Stattdessen werden die NH4-Konzentrationen die-
ser Wässer stark erhöh t sein. Unter den Verhält-
nissen, die sich in dem Gewässer in der Tiefe ein-
stellen, wird Ammonium nicht abgebaut, sondern
vielmehr kann zusätzlich Ammonium gebildet wer-
den (Mineralisation von organischer Substanz,
Ammonifikation). Die Aussage auf Seite 107 oben,
wonach der Eintrag von anoxischem Grundwasser
und sein Einfluss auf den Sauerstoffhaushalt des
Sees vernachlässigt werden können, ist nicht plau-
sibel. Dies gilt bestenfalls für den Flutungszeit-
raum, so lange mit Sauerstoff gesättigtes Wasser
zugeführt wird. Doch auch hier gilt, dass infolge der
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
In Bezug auf die Lichtverhältnisse im künftigen
Tagebausee Hambach wird auf die Ausführun-
gen der Stellungnahmen ID 1026742_011 und
ID 1026742_013 verwiesen.
Das Kippengrundwasser hat einen Anteil am
Zustrom zum Tagebausee Hambach von 6 %
des gesamten bilanzierten Zustroms und eine
volumenstromspezifische Verweilzeit von
2.700 Jahren. Ein relevanter Einfluss dieses
Grundwassers auf den Sauerstoffhaushalt des
Tagebausees kann ausgeschlossen werden.
Zur weiteren Erläuterung wird auf die Stellung-
nahmen ID 1026742_011 und ID 1026742_013
verwiesen.
Grundwasser ist fast ausnahmslos sauerstoff-
frei. Der Sauerstoffeintrag mit dem Grundwas-
ser spielt aufgrund der sehr langen Verweilzeit
des Seewassers faktisch keine Rol le für die
Sauerstoffbilanz des Sees.
Weiterhin gilt, dass das limnophysikalische Mo-
dell die Zusammenhänge zwischen der Sauer-
stoffkonzentration und der Sauerstoffsättigung
physikalisch exakt berücksichtigt. In der Dar-
stellung wurde die Sauerstoffsättigung bevor-
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
hohen Temperaturen des eingeleiteten Wassers
und an der Gewässeroberfläche während der
Sommermonate sich geringe Sauerstoffkonzentra-
tionen einstellen, die bei Abkühlung bzw. Absinken
des Wassers nicht unbedingt zu einer Sauer-
stoffsättigung im Tiefenwasser führen. Der Ver-
gleich mit dem Bodensee (s. 107) passt nicht. Die
Bedingungen unterscheiden sich erheblich. Die
Aussagen zur Dauer der Schichtung bzw. zu Zeit-
raum, Häufigkeit und Intensität der Durchmischung
(S. 107) können so nicht für die nachbergbauliche
Zeit zutreffen. Durchaus kann die sich einstellende
anhaltende bis dauerhafte Schichtung (Ther-
mokline, auch Chemokline möglich) zu Beeinträch-
tigungen des Lebensraums führen. Die ermittelte
minimale Sauerstoffsättigung von 60% (Seite 107
unten und Zusammenfassung) wurde auf Grund-
lage nicht plausibler Annahmen zur Seeentwick-
lung (siehe oben) kalkuliert und bedarf einer kriti-
schen Prüfung. Eine Methanogenese im Profun-
dial ist ebenfalls nicht auszuschließen (S. 108
oben).
zugt, weil sich die Werte der Sauerstoffkonzent-
ration ohne Kenntnisse der Temperatur nur
schwer interpretieren lassen. Eine Darstellung
von Sauerstoffkonzentrationen kann im Rah-
men weiterer Detailbetrachtungen innerhalb
des Planfeststellungsverfahrens für den Tage-
bausee ergänzt werden. Dies hat keine Auswir-
kungen auf die Beurteilung zur Machbarkeit des
Tagebausees.
Das limnophysikalische Modell bildet unter Ein-
beziehung aller verfügbaren Erkenntnisse zum
künftigen Tagebausee Hambach kein dauer-
haftes Monimolimnion ab. Zu weiteren Erläute-
rung wird auf die Stellungnahme ID
1026742_008 verwiesen.
Eine Methanogenese im künftigen Tagebausee
Hambach ist hochgradig unwahrscheinlich. Zur
Methanogenese im Konkreten wird ergänzend
auf die Ausführungen der Stellu ngnahmen ID
1026742_008 und 1026742_017 verwiesen.
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schaft und Ta-
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023
Zu Kap. 5.2 Sulfat: Hier ist, wie oben bereits ange-
merkt, zu beachten, dass die Sulfatkonzentration
im Restsee zum Zeitpunkt des „stationären Endzu-
stands“ im Jahr 2200 noch einen anhaltend stei-
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Im Rahmen der Erstellung des limnologischen
Prognosegutachtens erfolgte anhand einer ver-
längerten Prognose eine Überprüfung des Zeit-
punkts der maximalen Sulfatbelastung im See.
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
genden Trend zeigt. Der Anstieg hält also weiter-
hin an (ob bereits 2400 ein Maximum und eine
Trendumkehr erreicht wird, ist ebenfalls genauer
zu prüfen, und insbesondere auch, wie hoch die
sich einstellenden Maximalkonzen trationen sein
werden. Diese werden jedenfalls den Grundwas-
serschwellenwert (zugleich Trinkwassergrenz-
wert) von 250 mg/l im See und im abstromigen
Grundwasser des Sees überschreiten, so dass
hinsichtlich der Bewirtschaftungsziele des Grund-
wassers in den ei ne Verfehlung der Bewirtschaf-
tungsziele vorliegt (vgl. Hintergrundpapier Braun-
kohle). Eine Verfehlung liegt nach heutigen Bewer-
tungskriterien der GWRL bzw. GrwV schon dann
vor, wenn bei einer Konzentration von >75% des
Grundwasserschwellenwertes (also ab 1 87,5
mg/L) ein weiterhin steigender Trend besteht bzw.
zu besorgen ist. Darüber hinaus ist nicht nachvoll-
ziehbar, warum die prognostizierten Sulfatkon-
zentrationen von rund 250 mg/L als unkritisch für
die Gewässerbiozönose angesehen werden, wenn
ein Vergleich mit Untersuchungen in Fließgewäs-
ser-Taxa erfolgt.
Der Maximalwert liegt, wie im Gutachten darge-
legt, bei rund 270 mg/l. Entsprechend wird dies
auch im Rahmen des Kippenabstromgutach-
tens berücksichtigt und geht in die Begutach-
tung mit ein.
Der Fachbeitrag WRRL (s. Anlage 7a) berück-
sichtigt die fachlichen Ausführungen des Kip-
penabstromgutachtens im Rahmen der Prü-
fung der Vereinbarkeit des Änderungsvorha-
bens mit den Zielen der Wasserrahmenrichtli-
nie. Die Gutachter kommen zu dem Schluss,
dass anhand der Untersuchungen der RWTH
Aachen, LiH, zu erwarten ist, dass die GWK
274_05 und 274_06 aufgrund des Kippenab-
stroms Hambach in einen chemisch schlechten
Zustand einzustufen sind. Für die beiden ge-
nannten GWK bestehen Ausnahmen von den
Bewirtschaftungszielen.
Weitergehende Detailbetrachtungen zum Kip-
penabstrom und Abstrom aus dem Tagebau-
see sind ergänzend auch Bestandteil des Plan-
feststellungsverfahrens für die Herstellung des
Tagebausees Hambach.
Wasserwirt-
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024
Zu Kap. 5.3 Spurenmetalle: Ergänzend zu obigen
Hinweisen gilt, dass der Parameterumfang und
Eingangsdatensatz zu vervollständigen ist, dass
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
In Bezug auf die Spurenmetalle wird auf die
Stellungnahme ID 1026742_021 verwiesen.
Eine Anpassung des Fachgutachtens innerhalb
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Bezirksregierung Köln
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
die Redoxver hältnisse anders kalkuliert werden
müssen, und dass zur Beurteilung von Stoffkon-
zentrationen in dem See aufgrund seines Kontak-
tes zum Grundwasser (Abstrom- und Interaktions-
bereich) ergänzend zu den verwendeten Kriterien
nach OGewV die Grundwasserschwellenw erte
und GFS -Werte gemäß LAWA heranzuziehen
sind. Die Situation zu Beginn der Füllphase (S.
111) sollte näher bewertet werden. Zu Beginn er-
geben sich hohe Salz -, Metall -, Zink, NH4 -Kon-
zentrationen, so dass sich eine Chemokline ein-
stellen kann, die erst aufgehoben werden muss.
des Braunkohlenplanändeungsverfahrens
Hambach wird nicht gesehen.
Der Zustand zu Beginn der Füllphase ist hoch-
gradig unbestimmt. In den Tieflagen wird sich
vor Flutungsbeginn Kippenwasser in lokalen
Senken sammeln. Eine Chemokline wird sich
mit großer Wahrscheinlichkeit nicht herausbil-
den, weil sich das Flutungswasser turbulen t
einmischt und in dem anfänglichen flachen Ge-
wässer die morphometrischen Bedingungen für
die Herausbildung eines Monimolimnions
grundsätzlich ungünstig sind. Darüber hinaus
ist nicht klar, welche Relevanz die Entwicklung
des Tagebausees in den ersten Jahr en für die
Gewässerherstellung hat.
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schaft und Ta-
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Zu Kap. 5.4 Organische Schadstoffe im Rheinwas-
ser: Siehe dazu die oben bereits vorhandenen, kri-
tischen Anmerkungen hinsichtlich der im Gutach-
ten betrachteten Parameterumfänge und der un-
vollständigen Bewertungskriterien (auch Parame-
ter mit einer Orientierungswertüberschreitung sind
gewässerrelevant). Zunächst sind repräsentative
Untersuchungen der Rheinwasserqualität im Be-
reich der Entnahmestelle mit einem mit den Behör-
den abgestimmten Parameterumfang durchzufüh-
ren. Die zu verwendenden Bewertungskriterien
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
In Kapitel 4.1.4.1 wird die Beschaffenheit des
Rheinwassers als Flutungswasser betrachtet.
Dabei werden neben den Umweltqualitätsnor-
men der Oberflächengewässerverordnung
auch die Beurteilungswerte des Monitoring-
Leitfadens NRW einbezogen. Die Bewertung
unter Einbeziehung aller vorliegenden Mess-
werte von 2019 bis 2021 an den Messtellen
Dormagen-Stürzelberg und Düsseldorf -Flehe
ergibt, dass für insgesamt 6 Stoff(gruppen) eine
Überschreitung der Orientierungswerte vorliegt
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
sind ebenfalls mit den Behörden abzustimmen. Die
Aussagen zum Verbleib der Stoffe, die im Rhein
eine Überschreitung des Biota -Wertes aufweisen,
sind fachlich nicht vertretbar (dazu siehe oben). Ei-
nige dieser Stoffe werden mit der Rheinwasser-
transportleitung sowohl gelöst als auch oder zu-
mindest im Schwebstoff in den See transportiert,
können sich dort in den Biota akkumulieren und er-
neut in die Nahrungskette (des Sees) übergehen
bzw. den Lebensraum beeinträchtigen. Da der Ab-
bau dieser Stoffe in der Umwelt ver nachlässigbar
ist, findet eine Verringerung der Konzentration erst
durch Verdünnung oder durch Entnahme von Biota
statt. In der Wassersäule selbst werden adsorbier-
bare Stoffe zwar durch Sedimentation auch „abge-
reichert“, sind dort aber nicht der Nahrungske tte
entzogen.
(s. Tabelle 9, Anlage 9). Ergänzend findet sich
in Tabelle 10 eine Bewertung der Präventiv-
werte. Dass eine Bewertung ohne Berücksich-
tigung von Orientierungswerten bzw. Präventiv-
werten stattgefunden hat, ist demnach nicht zu-
treffend.
Auch werden diese Überschreitungen im Rah-
men des Fachbeitrags Wasserrahmenrichtlinie
(s. Anlage 7b) betrachtet. Diese sind jedoch
nicht unmittelbar bewertungsrelevant (s. hierzu
Ausführungen auf Seite 7 und 62, Anlage 7b).
Zur Repräsentativität der Messste llen und den
Aussagen zu Biota wird auf die vorangehenden
Ausführungen in den Stellungnahmen ID
1025653_002 und ID 1026742_004 verwiesen.
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Zu Kap. 6.1. Morphometrische Kennwerte: Zum
Einfluss der morphometrischen Kennwerte auf die
langfristige Seeentwicklung sollte auf einschlägige
Fachliteratur und auf die Veränderung einiger
Randbedingungen durch den Klimawandel zurück-
gegriffen werden.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Bedeutung der morphometrische n Kenn-
werte für die Entwicklung von Seen ist im limno-
logischen Gutachten auskömmlich abgebildet.
In der Regel wird die Bewertung von Seen an-
hand von morphometrischen Kennwerten und
darauf basierender empirischer Gleichungen
nur bemüht, wenn keine weiteren Kenntnisse
vorliegen. Im konkreten Fall wurde die Seeent-
wicklung mit einem räumlich diskreten (2D) und
zeitlich hoch aufgelösten numerischen Modell
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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
auf der Grundlage einer gut bekannten Morpho-
metrie und einer plausiblen Wasserbilanz ab-
gebildet. Das entspri cht dem fortgeschrittenen
Stand der Wissenschaft. Zur weiteren Erläute-
rung wird auch auf die Ausführungen in den
Stellungnahmen ID 1026742_008 und ID
1026742_015 verwiesen. Wie bereits darge-
legt, wurde bei den hydrometeorologischen
Eingangsdaten der limnophysikalischen Model-
lierung der Klimawandel berücksichtigt.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1026742_
027
Zu Kap. 6.2 Seetypologie: Die zum Vergleich her-
angezogenen Beispielgewässer unterscheiden
sich erheblich und können nicht als Vergleich ver-
wendet werden. Der prognostizierte Seetyp 13 ist
nicht nachzuvollziehen, da dessen Voraussetzun-
gen und Verhältnisse nicht dem Typus des künfti-
gen Restsees in der nachbergbaulichen Phase
entsprechen (anderes Durchmischungsund
Schichtungsverhalten, andere Trophie b zw. Pro-
duktivität).
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die großen Tagebauseen des rheinischen
Braunkohlereviers werden einen neuen Ge-
wässertyp begründen (warm monomiktischer
Tieflandsee mit kleinem Einzugsgebiet). Da es
für die geographische Region bisher keine ent-
sprechenden Referenzgewässer gibt, bleibt die
Möglichkeit, auf den nächstähnlichen Typ zu-
rückzugreifen. Dies ist der Typ 13, in den ge-
schichteten Tieflandseen mit relativ kleinem
Einzugsgebiet zusammengefasst werden. Er-
gänzend kann angesichts insbesondere der ab-
weichenden morphometrischen Kennwerte auf
den Typ 4 (geschichteter Alpensee) zurückge-
griffen werden, um die Referenzbedingungen
für die Trophie festzulegen. Daraus ergibt sich
eindeutig Oligotrophie mit hohen Sichttiefen
-
- 554 -
Bezirksregierung Köln
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
und nur gerin gen Rückgängen der Sauerstoff-
konzentrationen im Hypolimnion während der
Sommerstagnation. Die Unterschiede zwi-
schen den Typen 13 und 4 stellen sich dabei
nur als relativ gering dar. Für die Ableitung der
biologischen Besiedlung muss derzeit jedoch
der Typ 13 die Grundlage bilden. Grundlegend
unterschiedliche Bedingungen in der oberflä-
chennahen Wasserschicht, die den wichtigsten
Lebensraum für die meisten Organismen dar-
stellt, sind nicht ersichtlich. Demnach ist der
Vergleich mit dem Seetyp 13 nachvollziehbar.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1026742_
028
Zu Kap. 7 Trophieprognose: Die Aussagen sind
nicht plausibel nachvollziehbar für den Zustand in
der nachbergbaulichen Phase (Hinweise siehe
oben). Eine Vollzirkulation ist nicht anzunehmen.
Die Primärproduk tion wird limitiert (P -Eintrag ab-
nehmend, Lichtverhältnisse infolge des Eisenein-
trags).
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Zur Erläuterung wird auf die Ausführungen der
Stellungnahme ID 1025653_005 verwiesen.
Demnach sind die Aussagen zur Trophiepro g-
nose aus fachgutachterlicher Sicht nachvoll-
ziehbar.
-
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1026742_
029
In Kap. 7.3.2, Flutungszeitraum, wird kurz erwähnt,
dass das sehr nährstoffreiche Rheinwasser zu ei-
ner hohen Primärproduktion, mit einem stärkeren
Algenwachstum während der Sommermonate und
geringen Sichttiefen, führen wird. Dies ist richtig.
Da es sich bei dem Flutungszeitraum um mindes-
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Zur weiteren Erläuterung wird auf die Stellung-
nahmen ID 1026742_008, ID 1026742_011
und ID 1026742_013 verwiesen. Gegensteu-
ernde Maßnahmen sind demnach nicht erfor-
derlich. Durch die ausgeführten Anmerkungen
des LANUV ergeben sich keine Auswirkungen
-
- 555 -
Bezirksregierung Köln
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
tens 40 Jahre, evtl. auch einen noch längeren Zeit-
raum handelt, muss dieser Aussage mehr Raum
gegeben werden. Auch auf die wahrscheinliche
Entwicklung von Massenentwicklungen von
Cyanobakterien („Algenblüten“) ist hinzuweisen. In
der bisherigen Form ist das Gutachten unausge-
wogen, da es in mehreren Kapiteln ausschließlich
und umfangreich auf einen oligotrophen Endzu-
stand verweist, aber den langen Zeitraum, in dem
der See eutroph sein wird, nur an dieser Stelle kurz
erwähnt. Die Entwicklung am Gewässerboden (S.
121 oben) zu Beginn der Füllphase ist ebenfalls
kritisch zu prüfen, da sich zunächst toxische Me-
tall- und Salzgehalte einstellen. Hier wäre zu über-
legen, ob gegensteuernde Maßnahmen denkbar
sind.
auf die Prüfbarkeit zur grundsätzlichen Mach-
barkeit des Tagebausees Hambach, die nach
den vorgelegten Unterlagen gegeben ist.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1026742_
030
Zu Kap. 8 Lebensräume im See: Das gesamte Ka-
pitel befasst sich ausschließlich mit dem stationä-
ren Endzustand und berücksichtigt nicht den lan-
gen Zeitraum der Befüllungsphase, in dem der See
eutroph oder meso-eutroph ist. Dies wäre für eine
ausgewogene Darstellung jedoch wichtig. Das ge-
samte Kapitel ist daher so aufzustellen, dass Prog-
nosen einerseits für die Befüllungsphase und an-
dererseits für die spätere Phase aufgestellt wer-
den.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
In Bezug auf die Trophie -Entwicklung wird auf
die vorherigen Anmerkungen in der Stellung-
nahme ID 1025653_005 verwiesen.
Der See durchläuft mit der Füllung eine Pri-
märsukzession. Eine sich ausbildende Zonie-
rung im Benthal ist abhängig vom Wasser-
stand, der mit der Befüllung einer ständigen
Veränderung unterworfen ist. Wichtig für die
Erstbesiedlung sind die zufallsgesteuerten Ein-
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Bezirksregierung Köln
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
träge von Organismen mit dem Flutungswas-
ser. Finden sie einen für sie geeigneten Le-
bensraum vor, können sie sich dort längerfristig
etablieren. Vor diesem Hintergrund lassen sich
nur allgemeine Aussagen zum Besiedlungspo-
tential unter Berücksichtigung der im Tagebau-
see Hambach zu erwartenden Bedingungen
treffen. Besser gesicherte Aussagen sind erst
für die längerfristige Entwicklu ng nach Errei-
chen des Zielwasserstands möglich.
Insgesamt lässt sich die Entwicklung durch ein
entsprechendes Monitoring, wie es auch nach
dem Braunkohlenplan Hambach vorgesehen
ist, gut beobachten.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1026742_
031
Zu Kap. 8.3.1.1 Licht: Dieses sehr kurze Kapitel
beschreibt i.W. Allgemeinplätze und nimmt nicht in
geeigneter Weise Bezug auf die sich langfristig im
See einstellenden Lichtverhältnisse unter Berück-
sichtigung der tatsächlichen Randbedingungen
(Limitierung der Eisenfällung aufgrund O2 und
Phosphat als Mangelfaktor, niedriges Redoxpoten-
zial). Die Schlussfolgerungen dieser Entwicklung
(starke und zunehmende Trübung) auf die länger-
fristige Besiedlung im See werden nicht gezogen,
da die Aussagen des Gutachtens zu den künftigen
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Zur Erläuterung wird auch auf die Stellungnah-
men ID 1026742_011 und ID 1026742_013
verwiesen. Zudem wird auf die zu erwartenden
Lichtverhältnisse wiederholt im Fachgutachten
eingegangen (z.B. Kap. 8.1.2, 8.2.1.3 und
8.2.4).
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Bezirksregierung Köln
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Lichtverhältnissen nicht in geeigneter Weise dar-
gestellt sind.
Wasserwirt-
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gebausee
1026742_
032
u Kap. 8.3.1.2 Nährstoffe: Wie oben ausgeführt,
werden sich die nach Flutungsende und im Tiefen-
wasser steigenden N H4-Konzentrationen auf die
Besiedlung nachteilig auswirken. Ammonium kann
unter den sich einstellenden Bedingungen nicht in
genannter Weise im See nitrifiziert werden, allen-
falls im Uferbereich und an der Gewässeroberflä-
che.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Zum Stickstoffhaushalt im Allgemeinen und zu
Ammonium im Speziellen wird auf die Ausfüh-
rungen in der Stellungnahme ID 1026742_012
verwiesen.
-
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1026742_
033
Zu Kap. 8.3.1.3 Substratbeschaffenheit: Die Aus-
sagen zur Substratbeschaffenheit legen die Über-
legung nahe, man könnte die Makrophytenbesied-
lung und damit auch die Primärproduktion und
Sauerstoffbildung im See durch Anpassungen der
Unterwasserhangneigung ggf. noch stellenweise
optimieren. Zur Modellierung der Unt erwasser-
hangneigung sind keine Variantenvergleiche be-
kannt und wären ggf. noch zu erstellen.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Grundsätzlich gilt, dass die bleibenden Bö-
schungen des Tagebaus unter Berücksichti-
gung der endgültigen wasserwirtschaftlichen
und insbesondere bodenmechanischen Ver-
hältnisse dauerhaft standsicher anzulegen
sind. Somit ist der Aspekt der Standsicherheit
bestimmend bei der Festlegung der Unterwas-
serhangneigungen.
Darüber hinaus ist die Massenbilanz des Tage-
baus zu berücksichtigen. Entsprechend einem
unabhängigen Gutachten (ahu GmbH,
FUMINCO GmbH und ZAI mbH)), dass durch
die Bezirksregierung Köln im Rahmen des
Braunkohlenplanänderungsverfahrens Ham-
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- 558 -
Bezirksregierung Köln
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
bach erstellt wurde, besteht kein Handlungs-
spielraum in der Massenbilanz. Insbesondere
aufbaufähiges Material ist knapp und kann nicht
kompensiert werden. Des Weiteren steht im
Abbaufeld des Tagebaus Hambach nicht aus-
reichend kulturfähiges Material an (Löss), da
die Lössmächtigkeiten in der dort vorliegenden
Lagerstätte sehr gering sind. Um dies auszu-
gleichen, werden die fehlenden Lössmengen
für den Tagebau Hambach aus dem Tagebau
Garzweiler bereitgestellt. Mit der Leitentschei-
dung 2023 wurde die Bergbautreibende aufge-
fordert, die Lössabgaben aus dem Tagebau
Garzweiler zu optimieren. Auf die ser Optimie-
rung basierend wurde das Abbaufeld des Tage-
baus Garzweiler verkleinert. Weitere Lössmen-
gen stehen dort somit nicht zur Verfügung.
Insgesamt ist festzuhalten, dass keine Anpas-
sungsmöglichkeiten in Bezug auf eine Verän-
derung der Unterwasserhangn eigungen sowie
Substratbeschaffenheit existieren. Eine Erstel-
lung von Variantenvergleichen ist aus diesem
Grund nicht sinnvoll und wird nicht erstellt.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1026742_
034
Zu Kap. 8.3.1.4 Wasserbewegung: Die Aussagen
in Kap. 8.3. 1.4 legen weiterhin die Überlegung
Stellung-
nahme wird
Die konkrete Planung der Uferbereiche, insbe-
sondere auch von bspw. Flachwasser zonen
sowie deren Bepflanzung, erfolgt im Rahmen
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
nahe, man könnte die Ansiedlung von Wasser-
pflanzen entlang der Ufer durch Unterstützung der
Sedimentstabilität optimieren, sowie durch wellen-
geschützte Buchten. Über die erwähnten Bereiche
der südöstlichen Bucht sind dies bezüglich keine
begünstigten Bereiche genannt und wären ggf.
noch zu prüfen, um die strukturellen Ansiedlungs-
bedingungen zu verbessern.
zur Kenntnis
genommen.
der Abschlussbetriebsplanung und des Plan-
feststellungsverfahrens für die Herstellung des
Tagebausees. Dort wird geprüft, welche Berei-
che sich als Flachwasserzonen oder auch als
wellengeschütze Buchten eignen und einen po-
tentiellen Mehrwert bieten. Eine Detailfestle-
gung innerhalb des Braunkohlenplans Ham-
bach erfolgt nicht, da hiermit keine übergeord-
neten raumordnerisch bedeutsamen Festle-
gungen mit einher gehen.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1026742_
035
Zu Kap. 8.3.2 Potentielles Artenspektrum: Hier
sollte bereits ein Hinweis auf die Neophyten einge-
fügt werden, die im nachfolgenden Kapitel darge-
stellt werden.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Eine Ergänzung wird nicht als erforderlich an-
gesehen.
-
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1026742_
036
Zu Kap. 9 Besiedlungspotential für Neobiota: Es ist
nicht klar, woher die Einschätzung kommt, dass
„längerfristig … eher mit einer untergeordneten
Rolle der Neobiota“ zu rechnen sei. Massenent-
wicklungen von Elodea spp. haben bereits in an-
deren Stehgewässern zu großen Problemen und
Einschränkungen in der Freizeitnutzung geführt.
Da Höhere Pflanzen die Nährstoffe nicht nur aus
dem Freiwasser, sondern über die Wurzeln auch
aus dem Sediment aufnehmen, wird die erhoffte
Reoligotrophierung des Freiwassers nicht unbe-
dingt dazu führen, dass sich die gewünschten
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Zum Thema Neophyten: Die Ansiedelung von
Neophyten wird sich im Tagebausee Hambach
nicht unterbinden lassen. Welche Arten dies
sein werden und wie stark ihre Ausbreitung sein
wird, wird von einer Vielzahl von Umweltbedin-
gungen bestimmt. Als günstig im Hinblick auf
eine Begrenzung der Ausbreitung emerser und
oberflächennah wachsender Makrophyten ist
die Morphologie des Seebeckens mit seiner
sehr großen freien Wasseroberfläche zu se-
hen. Hierdurch ist mit einer verstärkten Wellen-
-
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Bezirksregierung Köln
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Characeen – Wiesen entwickeln. Bei den Makro-
phyten ist die Phase der Ansiedlung sehr wichtig.
Insbesondere muss die mögliche Ausbreitung von
Myriophyllum heterophyllum geprüft und dargelegt
werden. Es ist wahrscheinlich, dass diese Art den
Hambachsee früher oder später erreicht. Als im-
mergrüne (wintergrüne) Pflanze gibt Myriophyllum
heterophyllum den einmal besiedelten Bereich
nicht auf, sondern vergrößert den Bestand von
Jahr zu Jahr. Aufgrund dieses Konkurrenzvorteils
gegenüber anderen Makrophyten kann diese Art in
wenigen Jahren Dominanzbestände ausbilden
(siehe Christmann & Eckartz-Vreden (2000) für die
Villeseen). Eine „gute“ Bewertung des Ökologi-
schen Zustands bzw. Potentials durch das PHYLIB
– Verfahren ist dann unwahrscheinlich.
bildung und dementsprechend mit hohem me-
chanischen Stress für die Makrophyten zu rech-
nen, was deren Ausbreitung entgegenwirkt.
Hinzu kommt eine begrenzte Nährstoffverfüg-
barkeit, die vor allem langfristig unter oligotro-
phen Bedingungen das Makrophytenwachstum
ebenfalls in der Lage ist zu begrenzen.
Durch ein Makrophyten -Monitoring kann si-
chergestellt werden, dass Massenausbreitun-
gen von Neophyten frühzeitig erkannt werden
und ggf. Maßnahmen zu deren Management
ergriffen werden können. Dadurch ließe sich
auch sicherstellen, dass das Erreichen des gu-
ten ökologischen Potentials beim Tagebausee
Hambach nicht gefährdet wird.
Zur Vereinbarkeit mit der WRRL wird auch auf
die Stellungnahme ID 1026742_004 verwiesen.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1026742_
037
Zu Kap. 10.5. Prognose der Entwicklung der Fisch-
bestände: Die Prognosen erscheinen unplausibel,
da von nicht plausiblen Annahmen zur langfristi-
gen Seeentwicklung hinsichtlich der abiotischen
Bedingungen ausgegangen wird. Während der
Phase der Seebildung wi rd der zukünftige Tage-
bausee einem stetigen Wandel unterliegen. Die
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Prognose der Entwicklung der Fischbe-
stände stützt sich auf die im Gutachten erarbei-
teten und dargestellten Prognosen, welche
auch in vorherigen Anmerkungen dargelegt
wurden.
Im Gutachten wird keine "statische" Fisch-
zönose prognostiziert. Zitat aus Kap. 10.5.1:
-
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Bezirksregierung Köln
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Habitat Ausgestaltung wird sich durch den steigen-
den Wasserspiegel fortlaufend ändern. Die abioti-
schen Faktoren werden sich erst langfristig stabili-
sieren und verschiedene Phasen der Troph ie
durchlaufen. Die Fischbestände sind in ihrer Ent-
wicklung maßgeblich von den in einem Gewässer
vorherrschenden Bedingungen abhängig. Die
Fischartengemeinschaft und die entsprechenden
Bestandsentwicklungen sind daher, wie in Kapitel
10.5.1 beschrieben, nicht statisch. Aufgrund der in
dieser Stellungnahme vorangegangenen Ausfüh-
rungen bzgl. der Entwicklung der abiotischen Fak-
toren des Restsees wird der Tagebausee Ham-
bach letztendlich als Lebensraum für Fische je-
doch deutlich von den Darstellungen im Gutachten
abweichen. Es wird bezweifelt, dass es langfristig
zu einer wiederkehrenden Vollzirkulation kommt
und die Sauerstoffkonzentration durchgängig über
alle Gewässertiefen ein ausreichendes Maß auf-
weist. Im Epilimnion werden sich hohe Temperatu-
ren einstellen. Insgesamt wird der See ein hohes
Temperaturspektrum aufweisen. Die Zonen mit
geeigneter Faktorenausstattung für Arten wie die
Kleine Maräne werden durch sauerstoffarmes Tie-
fenwasser und die hohen Temperaturen des Epi-
limnions gegenüber dem Maränensee stark einge-
schränkt. Die für Großmaränenbestände wichtige
"Für den Tagebausee Hambach wird prog nos-
tiziert, dass er zunächst eine eutrophe Phase
durchläuft, die im Zuge der weiteren Flutung all-
mählich zu einem mesotrophen Zustand führt
und schließlich zu den oligotrophen Bedingun-
gen der stationären Phase überleitet. Weil die
Fischbestandsgröße und -zusammensetzung
trophieabhängig sind, wird sich mit der Ände-
rung der Trophie auch der Fischbestand lang-
fristig verändern. Unter eutrophen Bedingun-
gen ist eine hohe Fischbestandsbiomasse - do-
miniert von Cypriniden - zu erwarten, während
sich unter oligotrophen Bedingungen im statio-
nären Zustand eine geringe Bestandsbiomasse
mit einer Dominanz von Barschen entwickelt."
Die Erstbesiedlung von neu entstandenen Ge-
wässern ist von zufälligen Ereignissen des Ver-
bringens von Fischen (verschiedener Entwick-
lungsstadien; unbefugter Besatz und/oder Ein-
trag durch Vögel) abhängig. Dies gewinnt für
den Tagebausee umso mehr an Gewicht, da
eine natürliche Besiedlung des Sees durch das
Filtern des Flutungswassers an der Entnahme-
stelle und den freien Wehrüberfall am Auslauf-
bauwerk verhindert wird. Aufgrund dieser Ge-
gebenheiten ist eine detaillierte Prognose der
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Profundalbesiedlung ist ebenfalls durch die vor-
handene Sauerstoffsättigung limitiert. Die Be-
standsentwicklungen werden durch die einge-
schränkte Primärproduktion im Verlaufe der See-
bildung zunehmend einge schränkt. Eine Ver-
gleichbarkeit mit den Typen der Maränenseen ist
daher in vielen Bereichen nicht gegeben. Tenden-
ziell profitieren eher Arten, die an höhere Tempe-
raturen angepasst sind und einen geringeren Sau-
erstoffbedarf haben. Die Bestandsentwicklung die-
ser Arten wird jedoch durch die geringe Primärpro-
duktion und durch das ungünstige Verhältnis zwi-
schen Litoral und Pelagial entschieden gehemmt.
Vorkommen entsprechender Arten werden sich
daher im Litoral konzentrieren, während das
Pelagial ein geringeres Potential für die Entwick-
lung entsprechender Fischbestände aufweist. Es
werden somit hinsichtlich des Lebensraumtypus
und der Fischbestände keine für die Langfristprog-
nose plausiblen Aussagen getroffen. Dies gilt auch
für die Zusammenfassung. Dazu wird von zu güns-
tigen Lebensbedingungen ausgegangen, die sich
nicht einstellen und jedenfalls nicht auf Dauer be-
stehen werden. Auch der Aal (Kap. 10.5.2.3) wird
an Probleme stoßen, die im Gutachten nicht dar-
gestellt sind. Die Anbindung an Fließgewässer
wird über längere Zeiträume im Jahr trocken sein,
da kein ganzjähriger Ablauf erfolgt. Zudem wird
Besiedlungsphasen über einen Flutungszeit-
raum von rund 40 Jahren nicht möglich. Im
oben genannten Zitat wird dargestellt, dass sich
die Zusammensetzung der Fischzönose mit der
Entwicklung des Sees und seiner limnologi-
schen Rahmenbedingungen verändern wird.
Zur Limnophysik wird auf die Erläuterungen der
Stellungnahme ID 1026742_008 verwiesen.
Die Einschätzungen der Eignung des Gewäs-
sers für die genannten Arten beruht auf den im
Gutachten dargestellten Bedingungen. Sollten
diese im Rahmen eines weiteren Erkenntnisge-
winns von den aktuellen Einschätzungen ab-
weichen, wird eine Neubewertung des Gewäs-
sertyps und der enstehenden Lebensräume für
die genannten Arten notwendig.
Im Allgemeinen weisen litorale gegenüber
pelagialen Habitaten eine gesteigerte A-
bundanz, Diversität und Produktivität auf. Auch
dient das Litoral vielen Arten als Laich - und
Jungfischhabitat. Da in vielen Tagebauseen die
Verfügbarkeit von litoralen Habit aten begrenzt
ist, wirkt sich dies neben der Trophie ebenfalls
auf die Produktivität der Fischzönose aus.
Diese Bedingungen sind bei der Typisierung als
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
der Abfluss / das Abflussgerinne von hohen Tem-
peraturen im Sommer und niedrigen Sauerstoff-
konzentrationen geprägt sein. Die für die Produkti-
vität der Aalpopulation erforderlichen Gewässervo-
raussetzungen (ausgedehnte Uferlinie, Flachwas-
serbereich mit meso - bis eutrophen Bedingungen
mit diverser Vegetation und vielen Nischen, wie im
Gutachten angegeben) wird kaum vorhanden sein,
es sei denn, diesbezügliche Maßnahmen könnten
durchgeführt und fachlich näher ausgeführt wer-
den. Die im Kapitel 10. 5.2.1 - 10.5.2.4 getätigten
Aussagen (incl. Fazit) zur Entwicklung der Fisch-
zönose lassen einen konkreten Bezug zu den Vo-
raussetzungen und langfristigen Entwicklungen im
Hambachsee vermi ssen. Der Einfluss des Klima-
wandels wurde, wie viele andere spezifische Ein-
flussfaktoren des Hambachsees in der Nachberg-
bauzeit, hier ebenfalls nicht berücksichtigt.
Maränensee berücksichtigt.
In Kap. 4.2.3. wird folgendes Ergebnis darge-
stellt: "... Der Seewasserstan d wird etwa ±30
Zentimeter um den mittleren Endwasserstand
schwanken. Während knapp 1 % (s. Fachgut-
achten, Bild 20) des 21 -jährigen Prognosezeit-
raums liegt der Wasserstand unter der Sohl-
schwelle von +64,8 m NHN. In diesen Fällen
würde kein Abfluss aus dem Tagebausee Ham-
bach stattfinden. Dieser Zustand tritt vorzugs-
weise in den Monaten September und Oktober
nach mehreren Monaten mit einer hohen Ver-
dunstung auf (s. Fachgutachten, Bild 21). Von
November bis August ist dagegen mit einem
durchgehenden Abfluss zu rechnen." Basie-
rend auf dieser Prognose ist anzunehmen,
dass auch für den Aal günstige Wassertempe-
raturen sowie Sauerstoffkonzentrationen zwi-
schen November und August vorzufinden sind.
Darüber hinaus findet die Abwanderung der
Aale hauptsächlich in den He rbst- und Früh-
lingsmonaten statt.
Der Aal ist Bestandteil der natürlichen Fisch-
zönosen vieler unserer Gewässer und Gewäs-
sertypen. Die generellen Probleme der Aalpo-
pulation werden im Gutachten kurz und nach
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Auffassung des Autors für die vorliegende The-
matik ausreichend detailliert dargestellt. Aale
weisen gegenüber vielen Umweltfaktoren eine
große Toleranz auf. Sie kommen auch in Tage-
bauseen vor. Dies belegen Erfahrungen aus
den Lausitzer Seen. Im Gutachten wird expliz-
tiet darauf hingewiesen, dass der Aal im zu-
künftigen Tagebausee Hambach aufgrund der
geringen Verfügbarkeit von Litoralflächen und
der deutlichen Nährstofflimitierung lediglich in
geringer Stückzahl anzutreffen sein wird. Das
Wachstum der Fische wird den Bedingungen
entsprechend sehr gering sein . Die Empfeh-
lung zum Aal erfolgte vor dem Hintergrund der
Entwicklung naturnaher Fischartengemein-
schaften. Dazu zählen auch Arten, die nur in
geringer Abundanz in der Gemeinschaft vertre-
ten sind.
Wie bereits dargelegt wurden Szenarien des
Klimawandels in der Prognose der Seeentwick-
lung berücksichtigt. Da sich die Prognose der
Fischbestandsentwicklung auf die im Gutach-
ten dargestellte Prognose der Seeentwicklung
bezieht, wurde der Einfluss des Klimawandels
ebenfalls bei der Eignung der entstehenden
Habitate für Fische berücksichtigt.
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
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001
Die von RWE Power beauftragte „Gutachterliche
Prognose über die zukünftig zu erwartende Grund-
wassergüte im Abstrombereich der Kippe Ham-
bach“ (RWTH Aachen, Juni 2023) befasst sich mit
dem Schadstoffaustrag aus den Abraumkippen,
die sich im Umfeld des Tagebaus Hambach befin-
den (Innen - und Außenkippen / Kippe Sophien-
höhe). Diese Kippen haben bisher keinen Grund-
wasserkontakt, werden jedoch in der Nachberg-
bauzeit im Zuge des Grundwasserwi ederanstiegs
durchströmt. Auftragnehmer war das Forschungs -
und Lehrgebiet Hydrogeologie der RWTH Aachen
(vertreten durch Prof. Dr. Rüde, Dr. Temmel, M.
Sc. Fahrenbach und M. Sc. Kämpfer). Folgende
Aufgabenstellungen waren in dem Gutachten be-
arbeitet: 1. Herleitung von Annahmen zur Beschaf-
fenheit des zukünftigen Kippenwassers als Quell-
term für die Prognosen 2. Modellbasierte Progno-
sen zur zukünftigen Grundwasserbeschaffenheit
im Abstrombereich der Kippe (Kombination aus
vorhandenen Modellen der RWE und RWTH
Aachen) 3. Beurteilung der wasserwirtschaftlichen
Auswirkungen auf angebundene Oberflächenge-
wässer, grundwasserabhängige Landökosysteme,
FFH-Gebiete und Feuchtgebiete sowie die Was-
serversorgung aus Grundwasser im Abstrom der
Kippen des Tagebaus Hambach 4. Ermittlung von
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Anmerkungen werden zur Kenntnis genom-
men. Für einzelne Erläuterungen zu den einzel-
nen Anmerkungen wird auf die folgenden Ant-
worten verwiesen. Allgemein wird darauf hinge-
wiesen, dass es sich bei den in dieser Stellung-
nahme des LANUV zur gutachterlichen Prog-
nose der Entwicklung d es Kippenabstroms
Hambach um detaillierte Fachfragen handelt,
die für die Beurteilung der Machbarkeit des Än-
derungsvorhabens insgesamt nicht entschei-
dend sind und in der Regel eher das Planfest-
stellungsverfahren für den Tagebausee Ham-
bach betreffen.
-
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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Bereichen, in denen zukünftig kippenwasserbeein-
flusste Grundwassergüten oberflächennah vorlie-
gen werden Entsprechende Gutachten zur zukünf-
tigen Grundwasserbeschaffenheit im Umfeld der
Tagebaue Garzweiler und Inden sollten ebenfalls
erstellt werden. Die in dieser Stellungnahme vor-
getragenen Hinweise des LANUV sind dabei ent-
sprechend zu berücksichtigen. Zu den oben ge-
nannten Aufgabenstellungen 1. -4. zunächst fol-
gende Hinweise
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1026781_
002
Zu 1.) Die Quelltermbestimmung ist ungenau. Es
handelt sich um Annahmen auf Basis bisheriger
Stoffkonzentrationsmessungen der RWE -Power,
die für die vorliegende Aufgabenstellung noch un-
befriedigend sind. Eine Unt ersuchung und Frach-
tabschätzung des Schadstoffinventars, welches
den künftigen Freisetzungsprozessen unterliegen
kann (Sickerwasserprognose) wurde nicht vorge-
nommen, die vorhandenen qualitativen Untersu-
chungen von Kippenwässern sind hinsichtlich des
Parameterumfangs noch unvollständig bzw. nicht
unbedingt repräsentativ.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Bestimmung des Quellterms im Zusam-
menhang mit Bergbautätigkeiten ist nicht Ge-
genstand des Gutachtens. Die Eingangsdaten
für das Inventar und Lösungspotenzial von Kip-
pensulfat basieren auf Beprobungen der Lager-
stättenabteilung von RWE (Sediment - und
Wasseranalysen). Es wird von den Gutachtern
eine umfängliche Auswertung der über 30 Jah-
ren erhobenen Daten verschiedenster Studien
- Laborversuche, Con tainerversuche, Daten
aus Altkippen und aktuellen Kippen - zur Kon-
zentrationsbeziehung von Sulfat zu anderen
Stoffen durchgeführt. Diese Methodik wurde
Behörden und Verbänden im Revier mehrfach
vorgestellt. Der von RWE mit dem Wander-
punktverfahren ermittel te, konservative Sul-
fattransport wird mit eigenen Berechnungen an
-
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Bezirksregierung Köln
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Strompfaden plausibilisiert. Dann werden -
nach einer Abstraktion des zeitlichen Verlaufs
des Sulfataustrages am Kippenrand - diesen
Sulfatganglinien andere Stoffe zugeordnet und
eine reakti ve hydrochemische Modellierung
durchgeführt. Die Berechnung eines Stoffein-
trages mit einem Sickerwasser durch die va-
dose (ungesättigte) Zone an die Grundwasser-
oberfläche (Sickerwasserprognose) ist nicht
Aufgabenstellung und nicht zielführend, da im
Gutachten der Kippenabstrom in Grundwasser-
leitern Gegenstand ist. Stoffverlagerungen in
der Kippe werden in den Berechnungen von
RWE Power erfasst und mit der Bezugsfläche
"Kippenrand" in die RWTH Modelle übernom-
men.
Das Gutachten behandelt quantitativ alle Haup-
tionen, Stoffe nach Anlage 2 GrwV (ohne Pflan-
zenschutzmittel, Trichlorethen und Tetrachlo-
rethen) und zusätzlich Nickel und Uran. Die Mo-
dellierungen berücksichtigen den pH-Wert. Die-
ser Stoffumfang ist unseres Erachtens reprä-
sentativ für die Aufgabenstellung. Der Stoffum-
fang wurde vom Auftraggeber RWE Power mit
dem LANUV abgestimmt (Mailaustausch vom
20.12.2022).
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1026781_
003
Zu 2.) - Mit dem Gutachten wird keine gesamtheit-
liche Prognose zur bergbaubedingten Verände-
rung der G rundwasserbeschaffenheit im Abstrom
des Tagebaus Hambach geleistet. Es handelt sich
ausschließlich um eine Fließweganalyse zu den
aus den Abraumkippen prognostizierten Schad-
stoffausträgen. Andere durch den Braunkohletage-
bau ausgelöste Veränderungen der Grundwasser-
beschaffenheit sind nicht Gegenstand der Betrach-
tung. Für eine Beurteilung der entstehen-
den Grundwasserbelastung nach wasserrechtli-
chen und wasserwirtschaftlichen Kriterien wären
auch Angaben zur resultierenden Flächenausdeh-
nung der entstehenden Sc hadstofffahnen (Maxi-
malbereiche, Verschwenkungsbereiche) in den
Grundwasserkörpern (differenziert für die ver-
schiedenen Gw-Horizonte) notwendig.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Das Gutachten behandelt den Kippenwasser-
abstrom, plausibilisiert den Sulfattransport ent-
lang hydraulisch definierter Fließpfade und
setzt hierauf eine reaktive Stofftransportmodel-
lierung auf. Die aus den von RWE Power be-
rechneten Grundwassergleichenplänen nach
grundwasserhydraulischen Prinzipien festge-
legten Fließpfade deck en, nach Grundwasser-
leitern differenziert, alle relevanten Ausbrei-
tungspfade ab. Den gewählten Fließpfaden
sind jeweils die über die Zeit aggregierten Sul-
fatausbreitungen, die von RWE Power mit dem
Wanderpunktverfahren ermittelt wurden, hinter-
legt. Das Gut achten behandelt die Beauftra-
gung vollumfänglich. Maximal- und Verschwen-
kungsbereiche werden durch die beschriebene
Vorgehensweise dargestellt (siehe dazu zum
Bseipiel auch Abb. 15 des Gutachtens für das
OSTW). Diese Vorgehensweise wurde mit den
beteiligten Stakeholdern im Kontext des Sco-
pings abgestimmt.
Eine Beurteilung der Auswirkungen des Kip-
penabstroms auf die im Abstrom gelegenen
Grundwasserkörper nach wasserrechtlichen
Kriterien erfolgt innerhalb des Fachbeitrags
Wasserrahmenrichtlinie (Anlage 7a) und ist
-
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
nicht Gegenstand des hier thematisierten Fach-
gutachtens. Aus Anlage 7a geht hervor, welche
Grundwasserkörper heute und auch zukünftig
in den chemisch schlechten Zustand aufgrund
der zu erwartenden Sulfatbelastung einzustu-
fen sind.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1026781_
004
Zu 3.) - Die Beurteilu ng kippenbedingter Auswir-
kungen auf die Wasserversorgung wurde haupt-
sächlich auf den Zeitraum bis 2100 gerichtet. Spä-
ter stattfindende Entwicklungen sind nicht näher
dargelegt und erläutert. Da jedoch für einige Stoffe
erst gegen 2400 ein Maximum der Schadstoffaus-
träge und –ausbreitungen erreicht wird und sich
bis dahin die Fließwege ändern, und diese auch
durch Veränderung der
Gewinnungsstandorte beeinflusst werden, muss
das Wasserversorgungskonzept der RWE Power
auf diesen Gesamtzeitraum ausgerichtet werden. -
Die auf Basis der vorliegenden Untersuchungen
ableitbaren Auswirkungen des Kippenwasserein-
flusses auf die Wasserqualität von Erft, Finkel-
bach, Elsdorfer Fließ, Licher Bach, Alter Neffel-
bach sowie auf Abgrabungsgewässer und weitere
Oberflächengewässer sind in dem Gutachten nicht
dargestellt.,
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Aus heutiger Sicht kann langfristig der Wasser-
bedarf an der Erftschiene, sofern die nördlichen
Gewinnungsanlagen bei Paffendorf, Sindorf
und oder Türnich tatsächlich aus qualitativen
Gründen nicht mehr zur Trinkwasserversor-
gung zur Verfügung stehen, aus dem Wasser-
werk Dirmerzheim heraus gedeckt werden. Die
Anströmung an die Gewinnung Dirmerzheim im
Förderhorizont 8 erfolgt aus Süden und ist da-
mit auch aus heutiger Sicht langfristig nicht vom
Kippenabstrom des Tagebaus Hambach oder
der Alttagebaue betroffen.
Gegenstand des hier thematisierten Gutach-
tens ist die gutachterliche Prognose der Ent-
wicklung des Kippenabstroms Hambach, dies
beinhaltet zudem auch die Identifizierung po-
tentiell betroffener Schutzgüter - wie hier in der
Stellungnahme angesprochen die Oberflächen-
gewässer Erft, Finkelbach, Elsdorfer Fließ und
weitere. Die konkrete Auswirkungsprognose
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
des Kippenabstroms auf Oberflächengewässer
ist hingegen Bestandteil der umweltfachlichen
Begutachtungen. Konkret erfolgte die Wirk-
pfadbezogene Betrachtung für die berichts-
pflichtigen Gewässer innerhalb des FB WRRL
OWK (Anlage 7b) und für die nicht berichts-
pflichtigen Gewässer im Fachbeitrag Natur und
Landschaft (Anlage 1) . In nerhalb der Begut-
achtungen hat sich gezeigt, dass lediglich für
den Finkelbach aufgrund des langfristig zumin-
dest auf einer Teilstrecke des Gewässers ein-
setzendem Grundwasserzustroms und den da-
mit einhergehenden zufließenden Qualitäten
Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Kip-
penabstrom auszugehen sind. Weiterhin wird
jedoch dargelegt, dass die Voraussetzungen
für die Festlegung abweichender Bewirtschaf-
tungsziele und die Inanspruchnahme von Aus-
nahmen von den Bewirtschaftungszielen vorlie-
gen.
Eine Ergänzung der Unterlagen ist entspre-
chend nicht erforderlich.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1026781_
005
Zu 4.) - Mittels vorliegender Untersuchungen zu er-
mittelnde Bereiche, in denen zukünftig kippenwas-
serbeeinflusste Grundwassergüten oberflächen-
nah vorliegen werden, sind in dem Gutachten nicht
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Innerhalb des Fachgutachtens wird dargestellt,
welche Bereiche zukünftig durch den Kippen-
abstrom Hambach beeinflusst sein werden.
-
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Bezirksregierung Köln
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vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
dargestellt. Zur Aufgabenstellung 4 fehlen die Aus-
führungen, ode r wären unter Pkt. 3 anzuführen
(siehe jedoch Anmerkungen zu 3.). Das vorlie-
gende Gutachten ist insgesamt nicht zufriedenstel-
lend, was verschiedene Aspekte betrifft. Dies wird
im Folgenden dargelegt.
Hierbei wird auch das oberste Grundwasser-
stockwerk eingebunden und somit oberflächen-
nahe Beeinflussungen berücksichtigt. Darüb er
hinaus enthält das Kapitel 7 eine Aussage
dazu, welche Schutzgüter potentiell in Abhän-
gigkeit des zu erwartenden Flurabstands im
stationären Endzustand vom Kippenabstrom
beeinflusst sein können. Eine fachgutachterli-
che Beurteilung zu den potentiellen Auswirkun-
gen erfolgt innerhalb der Umweltfachgutachten
(siehe u.a. Anlage 1, 7a und 7b). Zur weiteren
Erläuterung wird zudem auf die Stellungnahme
ID 1026781_004 verwiesen. Eine Ergänzung
der Unterlagen ist nicht erforderlich.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1026781_
006
Vorbemerkungen: Der Grundwasserwiederanstieg
kommt nach Tagebauende im Zeitraum 2100-2200
zum Abschluss. Für die mengenmäßige und che-
mische Langzeitentwicklung des Grundwassers
ergibt sich in den beeinflussten Bereichen eine un-
terschiedliche Dynamik (vgl. Bewirtschaftungsplan
des Landes Nordrhein -Westfalen zur Umsetzung
der EG-Wasserrahmenrichtlinie, MULNV 2019 und
Hintergrundpapier Braunkohle, MULNV 2020).
Während sich hinsichtlich der hydraulischen As-
pekte in der Folgezeit in den tagebaufe rnen Ein-
flussbereichen, die nicht durch den Tagebausee o-
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Zur Kohlegewinnung im Tagebau wird Abraum
umgelagert, wodurch er mit Luft in Kontakt
kommt. Dabei oxidiert das natürlich im Boden
vorhandene Pyrit und es werden insbesondere
Eisen und Sulfat freigesetzt. Vereinzelt verrin-
gert sich dabei auch der pH -Wert des Kippen-
grundwassers. Dieser Vorgang ist seit langem
bekannt und wird im Rahmen bergrechtlicher
und wasserrechtlicher Auflagen behördlich
überwacht.
Mit Blick auf den Kippenabstrom des Tagebaus
Hambach ist zu berücksichtigen, dass bereits in
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
der andere bergbaubedingte Boden - und Gewäs-
serveränderungen dauerhaft beeinflusst werden,
überwiegend Strömungsfelder und Grundwasser-
stände entstehen, die nicht mehr durch den Braun-
kohlenbergbau beeinflusst sein werden, ist dies für
die Grundwasserqualität nicht der Fall. Die von
den Kippen, dem Tagebausee und den gesümpf-
ten Grundwasserleitern ausgehenden Schadstoff-
belastungen breiten sich über große Zeiträume,
mehrere Grundwasserhorizonte und über vie le
Jahrhunderte hinweg im Grundwasser großräumig
aus und führen bereichsweise zu sehr erheblichen
Überschreitungen toxikologisch abgeleiteter
Schwellen- und Grenzwerte nach GrwV und
TrinkwV betreffend die Stoffe Sulfat, Ammonium
und Spurenmetalle. Darüber hinaus kommt es
durch Belüftung und Wiederanstieg zu erheblichen
Veränderungen der Milieuparameter, woraus sich
weitere nachteilige Veränderungen der Grundwas-
sereigenschaften und des gelösten Stoffinventars
der Grundwasserleiter ergeben, die als mittelbare
Bergbaufolgen angesprochen werden müssen.
Das Grundwasser wird langfristig nach 2200 über
große Distanzen nicht mehr nutzbar sein, wenn
keine gegensteuernden Maßnahmen umgesetzt
werden können. RWE Power muss für die Lang-
zeitfolgen aufkommen. Daher ist ein e Ermittlung
der insgesamt entstehenden Auswirkungen auf die
der Vergangenheit und auch zukünftig Maß-
nahmen umgesetzt werden, die sicher s tellen,
dass das Maß der Pyritoxidation begrenzt und
ein Abstrom von Pyritoxidationsprodukten vor-
nehmlich auf tiefere Leiter, die wasserwirt-
schaftlich wenig genutzt werden, beschränkt
wird. Die RWE Power AG steht bezüglich sul-
fatbedingter Beeinträchtigunge n von Wasser-
gewinnungsanlagen im Austausch mit den Be-
treibern, Behörden und Wasserverbänden. So
ist besteht seit 2013 ein durch den Erftverband
kommuniziertes und mit der RWE Power AG
abgestimmtes "Konzept zur langfristigen Was-
serversorgung der Erft -Scholle". Dieses Kon-
zept wird derzeit übergeordnet und außerhalb
des Änderungsverfahren des Braunkohlen-
plans Hambach unter Berücksichtigung der ak-
tuellsten Erkenntnisse und aktualisierter Daten
(z.B. neues Grundwassermodell) im Fachkreis
überarbeitet und dem heu tigen Wissensstand
angepasst. Die Wasserversorgung der Region
ist langfristig sichergestellt und die Konzepte
sind seit langem geplant. Für die Finanzierung
ihrer Umsetzung hat RWE bereits entspre-
chende Rückstellungen gebildet.
Grundsätzlich sind die bergbaulichen Verpflich-
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Grundwasserbeschaffenheit einschließlich einer
Kostenabschätzung dringend erforderlich.
tungen auch nach Beendigung der Kohleförde-
rung klar geregelt. Dazu gehört auch die geord-
nete Wiedernutzbarmachung inklusive Herstel-
lung eines Tagebausees. Es bleibt festzuhal-
ten, dass es bei der Braunkohle keine "Ewig-
keitslasten" wie in der Folge des Steinkohlen-
bergbaus gibt. Es gibt einige durchaus langfris-
tige, aber nicht "ewige" vorwiegend wasserwirt-
schaftliche Aufgaben, für die entsprechende
Rückstellungen existieren.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1026781_
007
Anmerkungen zu den einzelnen Kapiteln des Gut-
achtens. Zu Kap. 1 Zusammenfassung: Es wird
ausgeführt, dass hohe Nickelkonzentrationen im
Unverritzten nicht durch den Bergbau bedingt
seien (S.7). Dazu muss angemerkt werden, dass
die Grundwasserbeschaffenheit nicht nur im
Abstrombereich der Kippe, sondern im gesamten
von der Grundwasserspiegelabsenkung betroffe-
nen Gebiet (vgl. Karten zum mengenmäßigen Zu-
stand im Hintergrundpapier Braunkohle) beein-
flusst wird. Als Folge der Sümpfungsmaßnahmen
wird der Grundwasserleiter belüftet. Eine Pyritoxi-
dation ist überall dort, wo Eisensulfide vorhanden
sind, unter diesen Bedingungen möglich und kann,
unabhängig von einer durch den Nitrateintrag land-
wirtschaftlich bedingten Pyritoxidation, zu erhöh-
ten Nickelund Schwermetallkonzentrationen au s
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Zum Thema Belüftung: Es ist zu unterscheiden
zwischen der Beeinflussung des Grundwasser-
potenzialfeldes (mengenmäßiger Zustand, Hin-
tergrundpapier Braunkohle) und der Poren-
raumentwässerung. Eine Druckabsenkung in
tieferen Grundwasserleitern bedeutet in der
Fläche keine Belüftung im Sinne einer Zufuhr
von Sauerstoff aus der Atmosphäre, die Ent-
wässerung des Porenraums ist auf den Ab-
senkbereich der Randbrunnen begrenzt. Eine
hydrochemische Veränderung durch Belüftung
tritt also nicht ein. Lokal sind insbesondere in
bindigen Sedimentprob en des Oberen Grund-
wasserstockwerks (OSTW) Pyritgehalte bis zu
0,1 Gew. % (Einstufung nichtversauerungsfä-
hig), weitüberwiegend aber deutlich kleinere
Werte, bestimmt worden (Daten z.B. Uhlmann
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
dem Pyritnebengestein, sowie zur Brunnenvero-
ckerung und erhöhter Sulfatkonzentration im
Grundwasser beitragen, die somit bergbaubedingt
und nicht landwirtschaftlichen Ursprungs ist. Ob
und zu welchem Anteil es sich bei den erhöhten
Nickelkonzentrationen um einen Effekt der berg-
baubedingten Belüftung des Grundwasserleiters
oder um einen Effekt der Nitrateinträge handelt, o-
der um eine Kombination daraus, kann mithilfe
systematischer Analysen ermittelt werden. Syste-
matische Untersuchungen liegen dazu m.W. fü r
das Braunkohlerevier nicht vor. Als indirekte Ef-
fekte, die sich anhaltend nachteilig auf die Grund-
wasserbeschaffenheit im Rheinischen Braunkoh-
lerevier auswirken, sind im Zeitraum des bisher
bergbaubedingten Trockenfallens der Böden und
der Grundwasserspi egelabsenkung die nachlas-
sende bzw. fehlende Denitrifikation (dadurch er-
höhte Nitrateinträge) und verlängerte Verweilzeit
(verzögerter Wirkungseintritt gegensteuernder
landw. Maßnahmen) zu nennen. Des Weiteren
sind erhöhte Sauerstoffgehalte im OSTW infolge
der Grundwasserspiegelabsenkung möglich, die
meist nur an der Grundwasseroberfläche eines
oberflächennahen Grundwasserleiters oder in ge-
ring mächtigen Grundwasserleitern bestehen
(vgl.:Tiefenprofile im OSTW bergbaulich unbeein-
(2007), Meyer et al. (2018)). Aufgrund der Ge-
nese der Terrassensedimente des OSTW kann
eine flächige Pyritverbreitung nicht bestehen. In
der Fläche ist im OSTW sedimentbürtiger Pyrit
weder maßgebend für geochemisch-hydroche-
mische Reaktionen noch eine bedeutende
Stoffquelle. Eine großflächige Änderung der
Redoxverhältnisse in den Grundwasserstock-
werken unter dem OSTW besteht nicht. Die für
das Gutachten verwendete Modellmethodik
enthält für das Metalloid Arsen und die Schwer-
metalle Blei, Cadmium und Nickel der GrwV
Reaktionen mit Mineraloberflächen. Es zeigt
basierend auf quantitativen Modellrechnungen
die räumliche und zeitliche Stoffverbreitung.
Zur Anmerkung zum Austrag von Schwermetal-
len aus dem See: Zu den Anmerkungen zum
Gutachten von IWB, BTU, IfB (2023) wird auf
die Positionierung im Zusammenhang mit dem
Fachgutachten verwiesen. Darüber hinaus gilt
folgendes: In der Modellierung der RWTH
Aachen wird das Seewasser mit einem pe = 5
parametrisiert, was einem suboxischen Wasser
entspricht. Dies führt in tieferen Grundwasser-
leitern zu einer Reaktion mit Pyrit und dam it zu
einer zusätzlichen Mobilisierung von Sulfat, Ei-
sen und Protonen. Aufgrund der von BTU 2023
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
flusster Grundwasserleiter hi nsichtlich: O2 -Kon-
zentration, Redoxpotenzial, Nitrat-, Sulfat- und Me-
tallkonzentrationen, z.B. von Mulitilevelmessstel-
len. Im Zeitraum des Wiederanstiegs und stationä-
ren Endzustands kommen Oxidations - und an-
schließende Lösungsprozesse im Grundwasser
zum Tragen, die somit eine Freisetzung von Sulfat
und Metallen und in der Folgezeit deren Ausbrei-
tung zur Folge haben. Hinzu kommen erhöhte
NH4-, Fe - und Mn -Konzentrationen aus ange-
schnittenen tiefen Grundwasserleitern und Ab-
raumkippen. Diese breiten sich in den zunächst
noch abgesenkten Grundwasserleitern erst we-
sentlich später aus. Da die bergbaubedingten hyd-
raulischen Beeinflussungen mehrere Grundwas-
serstockwerke betreffen, und sich über einen lan-
gen Zeitraum erstrecken und dabei räumlich ver-
schiedene Einwirkungsbereiche (Sümpfungsbrun-
nen, Restsee) existieren, sind die Auswirkungen
auf den Schadstoffaustrag und Schadstofftrans-
port komplex und weitreichend. Bis 2200 kommt es
zu bergbaubedingten Veränderungen der Grund-
wasserstände und Fließwege. Für die bergbaube-
dingte Schadstofffreisetzung und –ausbreitung be-
deutet es zeitweilige Stagnation mit anschließen-
der Verschwenkung der Strömungslinien. Hinzu
kommt, dass verschiedene Stoffe (z.B. Schwerme-
talle) retardiert freigesetzt und zeitlich verzögert in
prognostizierten regelmäßigen Durchmischung
des Sees wird dies einheitlich über die Teufe
angesetzt. Die Absenkung des Grundwasser-
potenzialfeldes (Standrohrspi egelhöhen) im
OSTW führt nur im Braunkohlengewinnungs-
feld zu einer Entwässerung des OSTW über die
gesamte Mächtigkeit. Außerhalb dieses Berei-
ches besteht eine Absenkung der Grundwas-
seroberfläche, es erfolgt aber keine Entwässe-
rung und Belüftung des Porenra ums über die
gesamte Mächtigkeit. Tiefere Abschnitte des
OSTW und vor allem Bereiche mit trennendem
Geringleiter können auch bei Absenkung des
Grundwasserpotenzialfeldes reduzierende Ver-
hältnisse aufweisen.
Die Auswertung von rund 4200 Analysen im un-
verritzten OSTW des Untersuchungsgebietes
zeigt rund 3500 Analysen mit Sauerstoffkon-
zentrationen von 5 - 12 mg/L und rund 700 Ana-
lysen mit 0,1 - 1 mg/L. Die statistischen Kenn-
größen zu den verfilterten Teufen beider Kohor-
ten sind vergleichbar. Das Auftreten oxis cher
und suboxisch -anoxischer Grundwässer ist
keine Funktion der Teufe, sondern wird neben
der Teufe im Sinne von Fließzeit vom geologi-
schen Schichtaufbau und den mineralogisch -
geochemischen Eigenschaften der Gesteine
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vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Lösung gehen. Das bedeutet, dass die in den ver-
schiedenen Grundwasserstockwerken entstehen-
den Schadstofffahnen (insbesondere Sulfat, aber
auch Ammonium und diverse Metalle wie Ni, Zn,
As, Cd etc.) große Flächen über lange Zeiträume
beeinträchtigen werden. Als zusätzlic her (hydro-
chem.) Bergbaueinfluss sind hydraulische Verbin-
dungen der Grundwasserstockwerke, erhöhte
Leakageeffekte und Intrusionen durch Tagebau
und Tiefenwasserentnahmen zu nennen, die ohne
diesen Einfluss nicht oder nicht an dieser Stelle
existieren würde n. Dadurch können oberflächen-
nah eingetragene Stoffe in tiefere Stockwerke ge-
langen (z.B. Nitrat) und aus tieferen Stockwerken
kann Grundwasser mit niedrigem Redoxpotenzial,
erhöhten NH4-, Salz- und Metallgehalten aufstei-
gen.
Auf Seite 8 der Zusammenfassung (oben) wird
ausgeführt, dass „aufgrund der langen Verweilzeit
im See (…) unter den oxischen Bedingungen kein
Austrag von Schwermetallen zu erwarten“ sei.
Dazu siehe auch meine gesonderte Stellung-
nahme (zu btu 2023). Hier wird nicht ausgesag t,
für welchen Prognosezeitraum diese Aussage gel-
ten soll. Und es ist zweifelhaft, ob die gutachterli-
chen Annahmen (btu 2023) hinsichtlich der lang-
beeinflusst. Detailprofile zeigen dabe i auch ei-
nen Wechsel von oxischen und anoxischen Be-
dingungen.
Zum Zeitraum der Modellierung: Der Zeitraum
der Modellierung stellt mit zwei Ausnahmen für
die Strompfade die Zeitreihen des Sulfataustra-
ges aus der Tagebaukippe und des zukünftigen
Tagebausees dar. Die zwei Ausnahmen sind
zwei Strompfade für den Horizont 7A, in denen
der Sulfataustrag im Jahr 2400 noch nicht ab-
geschlossen ist. Für alle anderen Pfadlinien
zeigen die bis zum Jahr 2400 dargestellten
Zeitreihen der Sulfatkonzentrationen Anstieg,
Maximum und Rückgang der Sulfatkonzentrati-
onen. Für andere Stoffe sind die dargestellten
Zeitschnitte so gewählt, dass reaktive Trans-
portfronten in den Grundwasserleitern darge-
stellt sind. Die Zeiträume sind lang, aber ange-
sichts der langen industriellen Br aunkohlenför-
derung, im fachlich erwartbaren Ausmaß. Au-
ßerdem ist festzuhalten, dass es sich beim Sul-
fataustrag (und damit auch -ausbreitung) ange-
sichts des limitierten Schadstoffinventars in der
Kippe Hambach um einen immanent endlichen
Prozess handelt.
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
fristig nach Abschluss der aktiven Restseebefül-
lung sich einstellenden Sauerstoffgehalte im Tie-
fenwasser des Sees, welches mit dem Grundwas-
ser interagiert, zutreffend sind, ebenso
wie die vorgetragenen Aussagen zum Sauerstoff-
gehalt bzw. Redoxpotenzial des OSTW nach voll-
ständig erfolgtem Grundwasserwiederanstieg,
bzw. des Grundwassers im abstromigen Kontakt-
bereich zum See (welches keine Stockwerkstren-
nung aufweist) zutreffend sein können. Wie oben
ausgeführt, ist das OSTW im Rheinischen Braun-
kohlerevier derzeit durch die Sümpfung beeinflusst
und dadurch belüftet. Aufgrund der natürlichen
Deckschichtverhältnisse und natürlicherweise vor-
handenen Mächtigkeit des OSTW erscheint es für
das betroffene Gebiet unwahrscheinlich, dass der
oxidierte Bereich im OSTW über den oberflächen-
nahen Bereich des obersten Grundwasserstock-
werkes hinabreichen und den gesamten oberen
Grundwasserleiter betreffen würde. Nach erfolg-
tem Grundwasserwiederanstieg ist nicht mehr mit
derart hohen Sauerstoffgehalten im OSTW zu
rechnen. Auf Seite 8 der Zusammenfassung wird
auf einen für die Gesamtbewertung sehr wichtigen
Umstand hingewiesen: „Der Austrag von stark mi-
neralisiertem Kippenwasser, vor allem im nördli-
chen Bereich des Tagebausees aus der Innen-
kippe, der Nordrandböschung und der Seesohle ist
Zur Beeinflussung der Erft: Hinsichtlich der an-
gesprochenen Beeinflussung der Erft und des
Auenbereichs sei auf Kapitel 6.2.3 OSTW des
Gutachtens verwiesen. Hier wird die hydrauli-
sche Situation und Sulfatbefrachtung über die
Zeit anhand verschiedener Pfadl inien darge-
stellt. Für die Erft sind die Abbildungen 15, 17,
19 und 21 sowie die vorbereitenden und zuge-
hörigen Textpassagen von Interesse. Zusam-
menfassend wird hier gezeigt, dass lediglich in
zwei der vier relevanten Pfadlinien die 250 mg/l
Isokonze überhaupt die Erft erreicht. In den bei-
den Pfadlinien OSTW-1b und OSTW 2-2 flacht
das Signal deutlich früher ab. In den beiden
Pfadlinien OSTW 2 -1 und OSTW 4a wird die
Erft bis 2200 bzw. 2100 von einem Sulfatsignal
geringfügig oberhalb von 250 mg/l erreicht. Auf
beiden Fließwegen kommt es jedoch zeitnah zu
einer Verdünnung mit Wässern aus der Grund-
wasserneubildung. Hinsichtlich der formulier-
ten Besorgnis einer relevanten Belastung der
Erft im Jahr 2400 oder darüber hinaus kann klar
gezeigt werden, dass hydrogeol ogisch und
wasserrechtlich relevante Sulfatsignale auf kei-
nem der Fließwege vorliegen werden. Die be-
fürchteten Ewigkeitslasten wird es in diesem
Sinne gemäß der Modellierungsergebnisse
folglich nicht geben. Ergänzend sei auch auf
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
bis zum Ende des betrachteten Zeitraums bis 2400
noch nicht abgeschlossen, so dass der Nordost
gerichtete Abstrom auf lange Zeit durch diese
Wässer charakterisiert sein wird. (…)“. Die Aus-
breitung der durch den Bergbaueinfluss bedingten
Schadstofffront in das Grundwasser ist also ein
Prozess, der Jahrhundertelang über das Jahr 2400
hinaus anhalten wird. Die vorliegenden Gutachten
beschreiben hinsichtlich der chemischen und hyd-
rochemischen Belastungen nur Ausschnitte, nicht
die Gesamtentwicklung bis zum hydrochemisch
stabilen Endzustand. Dazu sind weitere Darstel-
lungen erforderlich und müssen gegensteuernde
Maßnahmen geprüft werden. Ohne gegensteu-
ernde Maßnahmen wird es zu einem nach derzei-
tiger Rechtslage nicht vertretbaren Gewässer- und
Grundwasserzustand in einem aus heutiger Sicht
kaum vorstellbaren Ausmaß kommen. Der ange-
sprochene Bereich betrifft insbe sondere den Ge-
wässerbereich der Erft (Auenbereich und Wasser-
körper der Erft). Der chemische und ökologische
Zustand der Erft (u.a.) wird erheblich durch berg-
baubedingte Schadstoffbelastungen geschädigt
werden. Diese schädlichen Veränderungen, die zu
toxischen Belastungen der Wasserqualität führen,
werden aber erst nach 2100 -2200 beginnen und
über das Jahr 2400 hinaus teilweise noch
ansteigen. Die Ewigkeitslasten sind zu ermitteln
die wasserrechtlichen Bewe rtungen innerhalb
der Fachbeiträge Wasserrahmenrichtlinie (An-
lage 6, 7a und 7b) verwiesen.
Zu den Aussagen zu den Ammoniumkonzent-
rationen: Die Stickstoffspeziation und Ammoni-
umkonzentration im unverrritzten OSTW wer-
den, neben der Höhe des nicht bergbaubeding-
ten Stickstoffeintrages, vom Redoxmilieu, dem
Angebot natürlicher organischer Substanzen
im Sediment und Ionenaustauschprozessen
beeinflusst. Letzteres ist in den Grundwasser-
leitern unter dem OSTW ein prägender Pro-
zess. Ammoniumkonzentrationen im Kippe n-
wasser und heute belegten Kippenwasserab-
strombereichen zeigen vergleichbare Werte
zum Unverritzten. Die Aussage auf S. 8 bezieht
sich nicht auf die Frage, ob ein Ammoniumaus-
trag mit dem Kippenabstrom erfolgt, sondern
hält fest, dass in den ammoniumhaltige n
Grundwässern des Unverritzten der Kippen-
wasserabstrom nicht zu einer Veränderung der
festzustellenden Konzentrationen des Ammoni-
ums führt. Die Aussage auf Seite 8 bezieht sich
auf den Kippenabstrom - auch, aber nicht nur
im Abstrombereich des Tagebausees - und da-
mit nicht auf einen Zeitraum bis 2100.
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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
und darzustellen. Für diese vorhersehbaren Ewig-
keitslasten sind entsprechende Vorkehrungen zu
treffen (weitere wissenschaftliche, ökonomische
und technische Untersuchungen erforderlich). Die
auf Seite 8 der Zusammenfassung weiterhin ge-
troffenen Aussagen zu den künftigen Ammonium-
konzentrationen im Grundwasser sind fraglich.
Dazu siehe obige Ausführungen. Vergleiche zu an-
deren oberflächennahen Grundwasserleitern, die
durch anhaltende NH4 - haltige Kippen - oder De-
ponieabwässer beeinflusst werden oder im Kon-
taktbereich (abstromig) eines Sees / Tagebausees
stehen, weisen regelmäßig erhöhte NH4- Konzent-
rationen auf. Es ist zu vermuten, dass diese Aus-
sage sich lediglich auf den Zeitraum bis maximal
2100 bezieht, solange also der Grundwasseran-
stieg noch nicht erfolgt ist und der Einfluss der ak-
tiven Restseebefüllung (Rheinwasser) noch an-
hält. Die Aussagen auf Seite 8 zu Uran und Queck-
silber können anhand der im Gutachten verwende-
ten Informationsgrundlage nicht als belastbar ein-
gestuft werden. Zu Quecksilber liegen dem Gut-
achten keine ausreichenden Messdaten aus der
Kippe / den Kippenwässern zugrunde. Quecksilber
liegt (u.a.) gebunden an organische Substanz vor
und kann nach erfolgter Belüftung und anschlie-
ßender Durchströmung abhängig von pH-Wert und
Redoxpotenzial lokal oder temporär freigesetzt
Zum Thema Uran: Forschungsarbeiten zum
Thema Uran -Verbreitung in der Niederrheini-
schen Bucht werden in Kap. 6.4.4 dargelegt.
Von 355 Analysen der Urankonzentrationen im
Grundwasser der Niederrheinsichen Buc ht la-
gen 352 Analysen unter 10 µg/L Uran. Ein Zu-
sammenhang Uran und Kippenwasserabstrom
ist daher nicht herleitbar. Das Gutachten ver-
weist darauf, dass Uran in der Niederrheini-
schen Bucht, würde es denn analysiert, hin-
sichtlich eines Eintrages mit spätplei stozänen
Stäuben und nachfolgender Umlagerung beur-
teilt werden müsste. Analysen von Uran in Kip-
penwässern liegen nicht vor.
Zum Thema Quecksilber: Quecksilber ist in
Oberflächengewässern und Biota von großer
Bedeutung. Das Gutachten verweist auf das
Auftreten und die verschiedenen Bindungsfor-
men von Quecksilber in Braunkohlen. Für das
im Gutachten thematisierte Grundwasser wur-
den 303 Analysen im Unverritzten statistisch
ausgewertet. Von diesen lagen 12 Analysen
über einem Wert von 0,2 µg/L. Von 26 Analysen
von Messstellen im Kippenwasserabstrombe-
reich lagen 25 unter 0,2 µg/L, ein Einzelwert bei
0,4 µg/L. Das Gutachten bezieht sich auf die-
sen Kenntnisstand, der einen Eintrag von
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
werden und in Lösung gehen. Auch wenn kein
bergbaubedingter Quecksilbereintrag (etwa durch
verkippte Materialien) erfolgt sein sollte oder keine
Freisetzung aus den Aschen zu besorgen ist, sind
regelmäßige weitere
Untersuchungen angesichts künftig sich einstel-
lender Bedingungen (lokal und zeitlich wechselnde
pH-Werte und Redoxverhältnisse) erforderlich. Die
Aussage (S. 8), dass „nach heutigem Kenntnis-
stand“ „kein Zusammenhang von Urankonzentrati-
onen in Grundwässern der Niederrheinischen
Bucht zur Braunkohlegewinnung“ besteht, ist
ebenfalls erst noch zu prüfen. Uran kann als re-
doxsensitives Metall auf den Einfluss der Belüftung
und nachfolgenden Wiedervernässung in den von
Sümpfungsmaßnahmen beeinflussten Grundwas-
serleitern reagieren. Uran liegt in organikhaltigen
Sedimenten angereichert vor und kann bei deren
Belüftung und nachfolgender Durchströmung in
Lösung gehen. Insofern ist angesichts des hori-
zontalen und vertikalen Umfangs der Grundwas-
serspiegelabsenkung die Möglichkeit nicht auszu-
schließen, dass vorübergehend durch Sümpfungs-
einfluss belüftete orga nikhaltige Böden (fossile
und rezente Ablagerungen) lokal zu erhöhten
Urankonzentrationen im Grundwasser führen kön-
nen. Für die Kippenwässer liegen bisher kaum
Uranmessungen vor, so dass obige Aussagen (wie
Quecksilber aus der Kippe Tagebau Hambach
in den Kippenwasserabstrom nicht bele gt.
Zu fehlende Angaben zu Zink und weiteren po-
tenziell grundwasserrelevanten Metallen: Die
bei der Modellierung zu berücksichtigenden
Stoffe wurden im Rahmen des Scopings (sowie
bedarfsorientert bilateral) zwischen dem LA-
NUV, RWE und Prof. Rüde (RWTH Aa chen)
abgestimmt. Dabei wurde sich darauf verstän-
digt, eine Modellierung hinsichtlich der Haupt-
bestandteile von Eisensulfiden - Eisen und
Schwefel - und der Hauptionen zur Ermittlung
der Ionenstärke durchzuführen. Hinsichtlich ei-
ner Berücksichtigung von St offen nach Anlage
2 der GrwV sowie weiteren potentiellen rele-
vanten Stoffen (Uran, Metalle mit GFS nach
LAWA) wurde abgestimmt, dass die bergbaure-
levanten Anionen modelliert und Metalle (ins-
besondere Arsen und Nickel (Nickel ist nicht in
Anlage 2 GrwV aufgeführt)) untersucht werden.
Eine Untersuchung meint in diesem Zusam-
menhang, dass vorhandene Kenntnisse zu
Konzentrationen sowie die hydrochemischen
Milieus hinsichtlich Mobilisierung und Immobili-
sierung textlich im Gutachten dargelegt und
ggf. mit Detailbe rechnungen ergänzt wer-
den. Die genannten Metalle wie Zink, Kupfer,
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
zu Quecksilber) auch für Uran gelten. Angaben zu
Zink und weiteren potenziell grundwasserrelevan-
ten Metallen (wie z.B. Ko, Va, Cr/CrVI, Ku, Al) feh-
len. Die auf Seite 9 zusammengefassten Aussa-
gen zur Betroffenheit der für die zukünftige Was-
serversorgung im Rheinischen Braunkohlerevier
grundlegend wichtige n Wasserwerke Sindorf und
Dirmerzheim machen deutlich, welche wichtige
Rolle die als Modellannahme berücksichtigte
Stockwerkstrennung der Horizonte 8 und 9B hat.
Hier muss Sorge getragen werden, dass diese Mo-
dellannahme zutrifft und, sofern dies gegeben is t,
dass keine Übernutzung oder sonstigen Eingriffe
erfolgen, die zu einer Schädigung der Trenn-
schicht und einer hydraulischen Verbindung führen
könnten. Hinsichtlich der vorliegenden Modellbe-
rechnungen bleibt unklar, ob die Berechnung der
Strömungslinien u nter Berücksichtigung der zu-
künftig veränderten Gewinnungsstandorte und
Entnahmemengen erfolgte. Es sind separate
Fließwegbestimmungen für die Wasserwerke Sin-
dorf und Dirmerzheim für die jeweils für die Gewin-
nung relevanten Zeiträume und unter Berücksich-
tigung der zeitlich sich verändernden Entnahme-
mengen erforderlich. Unklar bleibt auch, auf wel-
chen Prognosezeitraum sich die Aussagen zu den
genannten Wassergewinnungsanlagen beziehen
Aluminium etc. werden nicht mit einem Schwel-
lenwert in Anlage 2 der Grundwasserverord-
nung geführt und sind folglich nicht für die Be-
wertung von Bewirtschaftungszielen rele-
vant. Die Betracht ung aller bergbaurelevanten
Stoffe sowie zusätzlich Nickel und Uran erfolgt
in Kapitel 6.4 des Gutachtens.
Zur Betroffenheit zukünftiger Wasserversor-
ger: Das Verlagerungskonzept der Wasser-
werke in der Erft -Scholle ist im Grundwasser-
modell der RWE Power i mplementiert und
wurde somit berücksichtigt.
Zum Thema Fließwegebestimmung: Die Glie-
derung der Grundwasserleiter und die Ausbil-
dung der Grundwassergeringleiter wird in den
Profilschnitten des Pfadlinienmodells gezeigt.
Die Verbreitung der Geringleiter basiert auf den
von RWE Power mit dem Geologischen Dienst
NRW abgestimmten geologischen Erkenntnis-
sen. Die sich zeitlich verändernden Fließ-
wege/Fließgeschwindigkeiten sind in der Fließ-
weganalyse und der Modellumsetzung in der
hier durchgeführten 1D -Modellierung berück-
sichtigt. Die geforderten separaten Fließweg-
bestimmungen sind im Kippenabstromgutach-
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
(über 2100 hinaus?) und wie gesichert die bisheri-
gen Annahmen dazu sind. Aufgrund der hohen Be-
deutung dieser verbleibenden Wasserwerke für
die Trinkwasserversorgung der linksrheinischen
Bevölkerung über das Jahr 2100 hinaus sind
hierzu genaue Untersuchungen nötig und voraus-
schauende Planungen zu treffen. Wie oben bereits
angesprochen, muss das RWE -Wasserversor-
gungskonzept für das Rheinische Braunkohlere-
vier vor dem Hintergrund der erst nach 2100 all-
mählich eintretenden, bis 2400 noch nicht abge-
schlossenen Schadstoffausbreitung weit über das
Jahr 2100 hinaus entwickelt werden. Sig nifikante
chemische Belastungen des Grundwassers und
der Gewässer aufgrund des Braunkohlenbergbaus
im Rheinischen Revier entwickeln sich ab 2100
und verbleiben nach 2400 als Ewigkeitslast.
ten auf den Seiten 58ff für den Horizont 9B dar-
gestellt und textlich beschrieben. Auf entspre-
chende Darstellungen für den Horizont 8 wurde
verzichtet, da in diesem für das Prognosesze-
nario zu keinem Zeitpunkt ein Sulfattransport in
relevanter Größenordnung entlang der gefor-
derten Strömungspfade auftritt.
Zu der Betrachtung der Wassergewinnungs-
standorte: Hinsichtlich des Kippenabstroms
aus Hambach finden sich weder in den bis 2400
reichenden Prognoserechnungen von RWE,
noch im entsprechenden Fachgutachten der
RWTH Aachen Anhaltspunkte, welche auf
Grund einer "erst nach 2100 allmählich eintre-
tenden (...) Schadstoffausbreitung" Anlass ge-
ben, das bereits vielfach vorges tellte Wasser-
versorgungskonzepte zu hinterfragen, zumal
das Strömungsfeld ab Mitte des 22. Jahrhun-
derts als weitgehend stationär gelten kann.
Es wird von der Bergbautreibenden RWE ange-
boten, mit dem RWE -Modell eine Simulation
über das Jahr 2400 hinaus durchzuführen, um
die im Fachgutachten bereits aufgezeigte
Rückläufigkeit der bergbaubedingten Sulfatbe-
lastung um die flächenhafte Darstellung der
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Maximalkonzentrationen zu entsprechend spä-
teren Zeitpunkten zu ergänzen. Wenngleich die
chemische Belastung des Grundwassers als
Bergbaufolge unbestritten noch lange über das
Tagebauende hinaus persistieren wird, so han-
delt es sich hier auf Grund des limi tierten
Schadstoffinventars in der Kippe Hambach um
einen endlichen Prozess.
Eine Erforderlichkeit zur Ergänzung oder An-
passung des Braunkohlenplans Hambach
ergibt sich insgesamt nicht.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1026781_
008
Zu Kap. 2 Anlass und Aufgabenschreibung: Die im
Gutachten verwendeten Daten - und Modellgrund-
lagen sind nicht präzis beschrieben. So heißt es
auf Seite 10: „Zur Quantifizierung des Mengenge-
rüsts und zur Prognose der wasserwirtschaftlichen
Verhältnisse hat RWE Power das numerisc he
Grundwassermodell einschließlich des Sul-
fattransportmodells aktualisiert.“ Genaue Erläute-
rungen zu dieser Aussage folgen auch in den da-
rauffolgenden Kapiteln nicht. So bleibt offen, wo-
rauf die Quantifizierung / das Mengengerüst be-
ruht, und was damit gem eint ist, und welche Mo-
dellparameter in dem numerischen RWE Grund-
wassermodell für diese Studie aktualisiert worden
sind. Es wäre von Interesse, ob Schadstofffrachten
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Zum Thema Daten- und Modellgrundlagen: Die
wesentlichen Antworten hinsichtlich der Daten-
und Modellgrundlage sowie deren Aktualisie-
rung sind im Modellbericht 2023 (Kapitel 2) ent-
halten. Die Eingangsdaten für das Inventar und
Lösungspotenzial von Kippensulfat basieren
auf Beprobungen der Lagerstättenabteilung
von RWE (Sediment - und Wasseranalysen).
Zu nicht ausreichenden Ergebnissen: Wissen-
schaftlich stellen die vorgelegten Analysewerte,
Berechnungen und Modellprognosen Ergeb-
nisse dar. Davon zu unterscheiden ist die Be-
wertung der Ergebnisse. Die folgenden Kapitel
-
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
(Freisetzungspotenzial) der exponierten Substrate
auf Basis gemessener Feststoff - und Eluatwerte,
oder gelöste Stoffkonzentrationen in der Kippe
(Messdaten), oder modellbasiert ermittelte Schad-
stoffmengen, oder eine Kombination daraus zu-
grunde lag, oder ob mit dieser Aussage (Quantifi-
zierung / das Mengengerüst) die Wassermengen
aus dem RWE -Modell gemeint sind. Welche Mo-
dellparameter in dem numerischen RWE -Grund-
wassermodell für diese Studie aktualisiert worden
sind, wäre weiterhin von Interesse. Ansonsten
dient das Kapitel dazu, noch einmal die Aufgaben-
stellungen näher zu verdeutlichen. Als Anlass wer-
den die möglichen Gefährdungen der öffentlichen
Wasserversorgung, der Wasserqualität des
Grundwassers und des künftigen Tagebausees
sowie die Tatsache beschrieben, dass nennens-
werte Teilströme aus der Kippe in die Erft bzw. in
das Erfteinzugsgebiet fließen werden. Im Gutach-
ten werden zu diesen wichtigen Aufgabenstellun-
gen zwar relevante Hinweise geliefert, aber noch
keine für eine Beurteilung der künftig zu erwarten-
den Verhältnisse ausreichenden Ergebnisse prä-
sentiert. Eine Darstellung (bzw. Klarstellu ng) des
zur Beurteilung der hydrochemischen Bergbaufol-
gen erforderlichen Prognosezeitraums fehlt eben-
falls. Bei der Formulierung der Aufgabenstellungen
(S. 11/12) wird darüber hinweggesehen, dass
innerhalb des Kippenabstromgutachtens füh-
ren zu den jeweiligen Zeiträumen der Berech-
nungen und Darstellungen aus. Bestandteil des
Fachgutachtens Kippenabstrom ist nicht die
detaillierte Auswirkungsprognose auf das
Grundwasser und die weiteren Schutzgüter.
Diese Aspekte werden in den einzelnen um-
weltfachlichen Gutachten, wie dem Fachbeitrag
Wasserrahmenrichtlinie und den Angaben zur
Umweltprüfung behandelt. Dabei wird das
Fachgutachten Kippenabstrom als Grundlage
für die Bewertung herangezogen. Es liegen so-
mit insbesondere auch die relevanten Informa-
tionen vor, die zur Beurteilung der grundsätzli-
chen Machbarkeit des Änderungsvorhabens für
den Tagebau Hambach erforderlich sind.
Zu den Auswirkungen auf die GWK: Bestand-
teil des Fachgutachtens Kippenabstrom ist
nicht die konkrete Auswirkungsprognose auf
das Grundwasser unter Berücksichtigung der
Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie.
Für die Belange im Zusammenhang mit der
Wasserrahmenrichtlinie wurden eigenständi ge
Fachbeiträge (siehe Anlagen 6, 7a und 7b) vor-
gelegt. Innerhalb des Fachbeitrags Wasserrah-
menrichtlinie zu den GWK (Anlage 7a) wurden
die Auswirkungen des Kippenabstroms nicht
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
schädliche Veränderungen der Grundwasserquali-
tät nicht nur i m Hinblick auf das oberflächennahe
Grundwasser zu prüfen sind, welches in unmittel-
barer Wechselwirkung zu angebundenen Oberflä-
chengewässern und grundwasserabhängigen
Landökosystemen steht oder stehen kann, son-
dern im Hinblick auf alle im potenziellen Einfl uss-
bereich stehenden Grundwasserleiter. Nach euro-
päischem Recht (EG -WRRL und EU -GWRL) und
nationaler Umsetzung (WHG, GrwV) ist das
Grundwasser (auch) als eigenständiges Schutzgut
anzuerkennen. Menschliche Tätigkeiten, die (un-
mittelbar oder mittelbar) zu einer schädlichen Ver-
änderung der chemischen, physikochemischen o-
der mengenmäßigen Beschaffenheit eines Grund-
wasservorkommens (Grundwasserkörper oder
Teilbereiche davon) führen können, sind hinsicht-
lich dieser möglichen Auswirkungen auf das
Grundwasser näher zu prüfen. Die Prüfung von
Auswirkungen auf angebundene Oberflächenge-
wässer, Feuchtgebiete und Grundwassernutzun-
gen ist zusätzlich erforderlich, da diese bereits bei
lokal auftretenden Belastungen als Zielabwei-
chung zu qualifizieren sind. Die Abschätzung mög-
licher Auswirkungen auf das Grundwasser ist da-
her pro Grundwasserkörper und Grundwasserlei-
ter (Horizonte bzw. Stockwerke, auch tiefe Grund-
nur auf das Obere Grundwasserstockwerke be-
zogen, sondern vollumfänglich auch d ie tiefe-
ren Grundwasserleiter in die Bewertung einbe-
zogen. Grundlage hierfür bildet das Kippenab-
stromgutachten, welches differenziert nach den
verschiedenen Horizonten Aussagen zur Ent-
wicklung der Sulfatkonzentrationen liefert. Aus
den Darstellungen der RW TH Aachen, LiH,
geht zudem die flächenmäßige Entwicklung der
Sulfatkonzentrationen hervor (siehe dazu bei-
spielsweise auch die Abb. 35). Darüber hinaus
sind im Fachbeitrag WRRL (Anlage 11) flächige
Darstellungen zur Entwicklung der Grundwas-
serabsenkungen un d des -wiederanstiegs in-
nerhalb der Grundwasserkörper für das obere
Grundwasserstockwerk und die tieferen Leiter
dargestellt. Anhand dieser Darstellungen ist
eine differenzierte Auswirkungsprognose der
chemischen und mengenmäßigen Beeinflus-
sung durch die Änderung des Vorhabens mög-
lich.
Eine Anpassung oder Ergänzung der Unterla-
gen ist nicht erforderlich.
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
wasserstockwerke) mit jeweiligen Flächenab-
schätzungen anzugeben. Die GrwV sieht zur Be-
urteilung von punktförmig ein getragenen Schad-
stoffen und diffusen Stoffeinträgen aus Landnut-
zungen Flächenanteile bzw. Flächenumfänge je
Grundwasserkörper vor. Für eine Beurteilung der
Auswirkungen der braunkohlenbergbaubedingten
Auswirkungen auf das Grundwasser sind daher
entsprechende Kartendarstellungen mit Flächen-
umfängen (Prognosezeiträume, differenziert für
die verschiedenen Grundwasserkörper und
Grundwasserleiter) zu den chemischen und men-
genmäßigen Beeinflussungen erforderlich.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
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009
Zu Kap. 4.1.3 Zeitliche Entwicklung der Grundwas-
serstände (und Fließrichtungen): Am Ende des Ka-
pitels wird das sich nach 2200 einstellende statio-
näre Strömungsregime im Umfeld des Tagebaus
Hambach für die Zeitschnitte 2045, 2070, 2100
und 2200 charakterisi ert. Dies stellt sich ausge-
sprochen komplex und kleinteilig differenziert dar.
Es kommt zu mehreren Veränderungen der Fließ-
richtungen im zeitlichen Verlauf, so dass potenziell
belastete Bereiche einem komplizierten Strö-
mungsregime und einer komplexen Austragssitua-
tion unterzogen werden. Die Aussage am Ende
des Kapitels wirft die Frage auf, ob ein Abstrom
kippenbürtig belasteter Grundwässer künftig auch
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Gemäß der Prognoseberechnungen des RWE-
Strömungsmodells wird sich bereits Mitte des
22. Jahrhunderts ein Strömungsregime einge-
stellt haben, welches insbesondere im Umfeld
des Tagebaus Hambach keinerlei Änderungen
der Strömungsrichtungen mehr erfährt. Danach
sind bis zum Jahr 2200 noch geringfügige Ent-
wicklungen des absoluten Druckpotentials, ins-
besondere in der südlichen Erft -Scholle sowie
dem von Niedrighaltungsmaßnahmen in der Er-
ftaue betroffenen OSTW, zu beobachten. Dem-
entsprechend kann das Strömungsregime in
2200 durchaus als stationär bezeichnet wer-
den.
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
den Rhein belasten wird, und zwar im künftigen
Einflussbereich der Alttagebaue der Ville, nach er-
folgtem G rundwasseranstieg in der Umgebung
des Tagebaus Hambach. In diesem Fall wären
dazu ebenfalls noch Untersuchungen (z. B., ob die
Einzugsgebiete der linksrheinischen Kölner Was-
serwerke (Hochkirchen, Weiler) nach 2100 im Ein-
flussbereich liegen) und ggf. Maßnahmen erforder-
lich (nicht in Zuständigkeit von RWE).
Die räumliche und zeitliche Differenzierung des
Grundwasserpotenzialfeldes (Grundwasser-
gleichen) erfolgt eingehend, um die im weiteren
Verlauf des Gutachtens und auch hier themati-
sierte Stoffausbreitung auf allen relevanten
Pfaden zu untersuchen. Das Kapitel schließt
mit der grundsätzlichen Feststellung, dass der
Rhein die regionale Grundwasserströmung be-
einflusst. Damit ist keine Aussage zum lokalen
Grundwasserpotenzialfeld im Bereich der Ville
oder östlich davongemacht.
Es ist hervorzuheben, dass der Kippenabstrom
aus der Ville (Alttagebaue) nicht primärer Ge-
genstand dieses Verfahrens ist und mit der
Kippe Hambach nicht in Zusammenhang steht.
Im Transportmodell der RWE Power erfolgt
dennoch eine Sulfatbefrachtung der Altkippen,
so dass potentiell kumulative Effekte auf der
Erft-Scholle Berücksichtigung finden.
Eine Ergänzung der Unterlagen ist nicht erfor-
derlich.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
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010
Zu Kap. 4.2 Hydrochemische Situation der Kippen-
wässer: Hier wird deutlich, dass hinsichtlich einer
repräsentativen Charakterisierung des Kippen-
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Der Gutachter hält fest, dass er für die Abschät-
zung der Kippenwasserzusammensetzung das
in bisherigen Gutachten etablierte Vorgehen
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
wassers noch Untersuchungsbedarf besteht (Ver-
vollständigung des Paramet erumfangs, regelmä-
ßige Untersuchungen sobald und soweit möglich).
Feststoffund Eluatuntersuchungen (Freisetzungs-
potenzial) lagen demnach nicht vor bzw. wurden in
diese Studie demnach nicht einbezogen.
beibehält. Hierunter sind diverse Untersuchu-
gen, Versuche und Gutachten zu verstehen, die
in den vergangenen Jahrzehnten von vielen
verschiedenen Institutionen im Zusammen-
hang mit der Braunkohlengewinnung im Rhei-
nischen Revier durchgeführt wurden. Die Ab-
schätzung in diesem Gutachten stützt sich folg-
lich auf all diese Erfahrungswerte. Weitere Un-
tersuchungen sind für die Abwägung innerhalb
dieses Braunkohlenplanänderungsverfahrens
Hambach nicht erforderlich.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1026781_
011
Zu Kap. 4.3 Mittlere Stoffgehalte im Unverritzten
für die Modellierung: Hier wird deutlich, dass auch
hinsichtlich einer repräsentativen Charakterisie-
rung der horizontweisen Stoffgehalte des Grund-
wassers im Unverritzten noch Untersuchungsbe-
darf besteht (Vervollständigung des Parameterum-
fangs, regelmäßige Untersuchungen und Mess-
stellenauswahl, um die Variation in Abhängigkeit
von sich künfti g verändernden Grundwasserstän-
den, Fließrichtungen, pH- und Redoxmilieu zu be-
stimmen).
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Diese Einschätzung wird auf Basis des vorlie-
genden Fachgutachtens nicht geteilt. Der Gut-
achter greift auf umfängliche Daten aus dem
Gesamtbestand zurück. Hier inbegriffen sind
auch solche Messdaten, die RWE seit vielen
Jahren zur Erstellung von wasserwirtschaftli-
chen Berichten heranzieht. Daraus ergibt sich
eine breite Datenbasis für die Modellie-
rung. Abgesehen davon ist es entsch eidend,
die aktuell vorherrschende Situation im Tage-
baubereich und den zeitlichen Horizont des
Verfahrens zu berücksichtigen. Die genannten
Horizonte sind im unmittelbaren Tagebauum-
feld weitestgehend entwässert. Aus diesem
Grund können hier nicht überall r epräsentative
Grundwasserproben im zeitlichen Kontext des
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Braunkohlenplanänderungsverfahrens genom-
men werden. Das Einbeziehen von Daten aus
dem vorliegenden Gesamtbestand ist daher
hier, wie im Fachgutachten erfolgt, zielführend.
Ein weitergehender Untersu chungsbedarf im
Rahmen des Braunkohlenplanänderungsver-
fahrens ergibt sich nicht.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1026781_
012
Zu Kap. 5 Ableitung zu erwartender Konzentratio-
nen relevanter Parameter des Kippengrundwas-
sers: Die Kapitelüberschrift legt den Schluss nahe,
dass eine Studie zum Freisetzungspotenzial po-
tenziell relevanter Schadstoffe aus den Innen- und
Außenkippen (Parameter und Frachten, Quell-
termbestimmung) erfolgt sei. Dies ist offenbar nicht
der Fall, jedenfalls wurde in der vorliegenden Stu-
die weder eine Quelltermbestimmung im Sinne ei-
ner Emissionsabschätzung durchgeführt noch
wurde zur Modellparametrisierung auf eine solche
zurückgegriffen. Das Stoffinventar und Freiset-
zungsverhalten der Stoffe aus den Kippen wurde
also nicht weiter betrachtet. Die Studie befasst sich
mit einer Fließweganalyse ausgehend von der
Kippe. Für den Schadstofftransport wurde das
nichtreaktive Wanderpunktverfahren (particle tra-
cking) des numerischen Grundwassermodells von
RWE nicht bzw. nicht ausschließlich verwendet ,
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Das Kapitel 5 legt Methodik und Ergebnisse ei-
nes Vorgehens dar, das Behörden und Vertre-
tern des Braunkohleausschusses vorgestellt
und seit 2014 in mehreren Gutachten einge-
setzt wurde. Die Stofffreisetzung aus der Kippe
ist im Gutachten dargelegt.
Das Wanderpunktverfahren ist Teil der Model-
lierung von RWE Power, aufsetzend auf dem
Grundwasserströmungsmodell (Reviermodell)
zur konservativen Simulation des Sulfattrans-
portes. Das Pfadlinienmodell (RWTH Aachen)
basiert auf der DARCY -Gleichung und wurde
2014 entwickelt, um die Basis einer reaktiven
Stofftransportmodellierung mit dem PC -Code
PhreeqC zu sch affen. Beiden gemein ist die
Modellierung entlang von Strompfaden, die aus
dem Potentialfeld des Reviermodells abgeleitet
werden. Im Pfadlinienmodell werden Zellen
äquivalenten Volumens an geologische Profile
-
- 590 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
sondern um ein reaktives Stofftransportmodell er-
gänzt (PhreeqC), zur Analyse der Grundwas-
serströmung im Zeitraum des Grundwasseran-
stiegs wurde das RWE -Grundwassermodell ge-
nutzt. Das verwendete reaktive Stofftransportmo-
dell (PhreeqC) konnte zur Beschreibung der Para-
meter pH-Wert, Leitfähigkeit, Natrium, Kalium, Cal-
cium, Magnesium, Eisen (gesamt), Chlorid, Hydro-
gencarbonat und Sulfat verwendet werden. Wei-
tere kippenwasserbürtige und redoxsensitive
Schadstoffe, die aus der Kippe freigesetzt werden
können ode r infolge der starken Veränderungen
des Redoxpotenziales im Grundwasser infolge der
Sümpfung und Analyse nicht erfasst. Für qualifi-
zierte Aussagen zum Freisetzungs- und Transport-
verhalten weiterer potenziell grundwasserrelevan-
ter Parameter im Kippenabstrom (z.B. Ammonium,
Arsen; die verschiedenen Schwermetalle) wären
Untersuchungen eines vervollständigten Parame-
terumfangs unter Einbezug der sich einstellenden
O2-Konzentrationen bzw. Redoxpotenziale, er-
gänzend zu den betrachteten Milieuparametern,
erforderlich (realistic worst case Szenarien). Infol-
gedessen sind die getroffenen Aussagen zu diver-
sen Schadstoffen (Ammonium, Arsen und diverse
Schwermetalle) in dem vorliegenden Gutachten e-
her ungenau bzw. unplausibel. Hinzu kommt, dass
angepasst, das PhreeqC -Modell abstrahiert
weiter in äquidistante Zellen. Als Eingangsda-
ten werden Sulfatkonzentrationsganglinien am
Übergang von Kippe zu unverritztem Gebirge
sowie die initiale Sulfatbefrachtung des Kippen-
abstroms zum Simulationsbeginn der RWE -
Modellierung übernommen. Mit dem Pfadlinien-
modell werden dann Sulfatkonzentrationen
zwar chemisch konservativ aber beeinflusst
von der Wasserbilanz entlang der Pfadlinien
berechnet.
Das PhreeqC-Modell (RWTH Aachen) ermög-
licht anhand der aus den Sulfatkonzentrations-
ganglinien an den Modellschnitten abgeleiteten
Kippenwasserzusammensetzung eine zeitlich
variable reaktive Stofftransportsimulation des
Kippenabstroms. Die im weiteren ausgeführten
Modellierungen umfassen auch den reaktiven
Transport des Metalloids Arsen und der
Schwermetalle Blei, Cadm ium und Nickel. Ob,
wie in der Kommentierung beschrieben, eine
"starke" Veränderung des Redoxpotentials
durch den Grundwasserwiederanstieg in den
Grundwasserleitern unterhalb des OSTW ein-
tritt, ist zu bezweifeln. Grundsätzlich beeinflusst
die Grundwasseren tnahme für die Braunkoh-
lenförderung die Druckfelder (hydraulische
- 591 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
die Annahmen zu den zukünft igen Sauerstoffver-
hältnissen im OSTW und im Seewasserabstrom
unrealistisch sind und der künftige Effekt der vo-
rausgegangenen Belüftung, bzw. der aktuell noch
bestehenden bergbaubedingten Belüftung miss-
achtet wird. Letztere bewirkt nicht nur im Verritzten
und in der Kippe, sondern auch im Unverritzten
eine mögliche Pyritoxidation, die als bergbaube-
dingter Einfluss anzusprechen ist und nicht etwa
den unbeeinflussten Verhältnissen entspricht. Im
Zuge des Grundwasserwiederanstiegs kommt es
daher auch außerhalb des Kippenwassereinflus-
ses zu bergbaubedingt erhöhten Konzentrationen
an Pyritoxidationsprodukten im Grundwasser.
Druckhöhen) und damit die Strömung in den
Grundwasserleitern unterhalb des OSTW, führt
aber nicht zu einer Entwässerung über die Ab-
senktrichter der Randbrunnen hinaus.
Die reaktive hydroch emische Modellierung
(RWTH Aachen) basiert auf "Übergabedaten"
aus dem RWE Sulfatmodell. Eine Emissionsab-
schätzung wurde im Zuge der Parametrisierung
dieses Modelles durchgeführt. Die Eingangsda-
ten für das Inventar und Lösungspotenzial von
Kippensulfat basieren auf Beprobungen der La-
gerstättenabteilung von RWE (Sediment - und
Wasseranalysen). Im Hinblick auf die Stellung-
nahme bedeutet dies, dass die geforderte
Emissionsabschätzung in einem aus Sicht des
RWTH Gutachtens vorgelagerten Schritt durch-
geführt wurd e.
Die Absenkung des Grundwasserpotenzialfel-
des (Standrohrspiegelhöhen) im OSTW führt
nur im Braunkohlengewinnungsfeld zu einer
Entwässerung des OSTW über die gesamte
Mächtigkeit. Außerhalb dieses Bereiches be-
steht eine Absenkung der Grundwasseroberflä-
che, es erfolgt aber keine Entwässerung und
Belüftung des Porenraums über die gesamte
Mächtigkeit. Tiefere Abschnitte des OSTW und
- 592 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
vor allem Bereiche mit trennendem Geringleiter
können auch bei Absenkung des Grundwasser-
potenzialfeldes reduzierende Verhältnis se auf-
weisen. Die Auswertung von rund 4200 Analy-
sen im unverritzten OSTW des Untersuchungs-
gebietes zeigt rund 3500 Analysen mit Sauer-
stoffkonzentrationen von 5 - 12 mg/L und rund
700 Analysen mit 0,1 - 1 mg/L. Die statistischen
Kenngrößen zu den verfiltert en Teufen beider
Kohorten sind vergleichbar. Das Auftreten oxi-
scher und suboxisch -anoxischer Grundwässer
ist keine Funktion der Teufe, sondern wird ne-
ben der Teufe im Sinne von Fließzeit vom geo-
logischen Schichtaufbau und den mineralo-
gisch-geochemischen Ei genschaften der Ge-
steine beeinflusst. Detailprofile zeigen dabei
auch einen Wechsel von oxischen und anoxi-
schen Bedingungen.
In Bezug auf die Pyritoxidation wird auch auf
die Stellungnahmen 1026781_006 und
1026781_007 verwiesen.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1026781_
013
Zu Kap. 5.6 Spurenelemente: Wie oben bereits
ausgeführt, ist der Parameterumfang der zu be-
trachtenden Schadstoffe und Spurenelemente zu
vervollständigen. Zwar wurde Arsen als Vertreter
der redoxsensitiven Metalle in die Modellierunge n
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Das Gutachten behandelt quantitativ alle Haup-
tionen und Stoffe nach Anlage 2 GrwV (ohne
Pflanzenschutzmittel, Trichlorethen und Tetra-
chlorethen) und zusätzlich Nickel und Uran. Der
Stoffumfang wurde vom Auftraggeber RWE
-
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
mit einbezogen. Aufgrund der Schwächen hin-
sichtlich der verwendeten Eingangsdaten und Mo-
dellannahmen hinsichtlich der Redoxverhältnisse
bleiben diese Prognosen jedoch ungenau. Mit dem
reaktiven Stofftransportmodell betrachtet wurden
Nickel, Cadmium, Blei und Arsen. Sulfat wurde mit
dem nichtreaktiven Stofftransportmodell unter-
sucht. Es fehlen jedoch belastbare Ergebnisse zu
Ammonium und diversen Schwermetallen, die in-
folge der v.g. Prozesse in toxikologisch relevanten
Konzentrationen in den bergbaubeeinfl ussten
Grundwasserleitern nach erfolgtem Grundwasser-
wiederanstieg auftreten und weiter transportiert
werden können. Der zu betrachtende Parameter-
umfang sollte mit dem LANUV abgestimmt wer-
den. In dem Gutachten zur Seewasserqualität wird
beispielsweise auch Zink als relevanter Schad-
stoff, der in hohen gewässer- und grundwasserre-
levanten Konzentrationen im Tagebausee und
Kontaktgewässern erwartet wird, angegeben. Zink
wurde in dem hier vorliegenden Gutachten nicht
thematisiert. Ähnliches dürfte auch noch auf w ei-
tere Schwermetalle zutreffen.
Power mit dem LANUV abgestimmt. Dieser ist
insgesamt ausreichend, um eine Gesamtbe-
wertung zum Änderungsvorhaben des Tage-
baus Hambach innerhalb des Braunkohlen-
planänderungsverfahrens Hambach vorzuneh-
men. In oberflächennahen Grundwassermess-
stellen sind in vielen Bereichen suboxische bis
oxische Milieubedingungen festzustellen. Tie-
fere und vor allem Bereiche mit trennenden Ge-
ringleitern zeigen reduzierende Bedingungen.
Der Fokus der Modellierung des OSTW liegt in
Hinblick auf die Interaktion mit Schutzgütern
(Fließgewässer, Feuchtgebiete, o.ä.) im ober-
flächennahen, überwiegend oxischen Grund-
wasser. Die Ammoniumkonzentrationen liegen
im unverritzten Gebirge im sub- bis anoxischen
Milieu sehr hoch. Die Stickstoffspeziation un d
Ammoniumkonzentration wird neben der Höhe
des nicht bergbaubedingten Stickstoffeintrages
vom Redoxmilieu, dem Angebot natürlicher or-
ganischer Substanzen im Sediment und Ionen-
austauschprozessen beeinflusst. Letzteres ist
in den Grundwasserleitern unter de m OSTW
ein prägender Prozess. Ammoniumkonzentrati-
onen im Kippenwasser und heute belegte Kip-
penwasserabstrombereiche zeigen vergleich-
bare Werte zum Unverritzten.
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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Eine Anpassung oder Ergänzung der Unterla-
gen ist nicht erforderlich.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
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014
Zu Kap. 6.2.2 Modellaufbau: Ein Abgleich der Mo-
dellannahmen (geologische Situation, hydrauli-
sche Durchlässigkeit) mit dem LANUV und GD
NRW ist sicherzustellen. Zur Parametrisierung des
Grundwasseranstiegs und des Stofftransportes im
Grundwasser wurde die langjährige mittlere
Grundwasserneubildung aus mGROWA basie-
rend auf dem Zeitschnitt 1981 -2010 für alle Prog-
nosezeiträume zugrunde gelegt. Diese Vorge-
hensweise ist ungünstig. Der verwendete Zeit-
schnitt 1981-2010 hat sich als nicht repr äsentativ
erwiesen. Verglichen sowohl mit vorausgegange-
nen als auch mit nachfolgenden Dekaden bzw.
dreißigjährigen Mittelwerten ergibt dieser Zeitraum
signifikant höhere Grundwasserneubildungsraten
für das Untersuchungsgebiet. Zur Beschreibung
der Ist - Situation sollte stattdessen der Zeitraum
1991-2020 verwendet werden; um realistische Ab-
schätzungen für auch künftig mögliche Trockende-
kaden durchzuführen, wäre der Zeitraum 2011 -
2020 aus heutiger Sicht geeignet. Für Projektionen
unter Berücksichtigung der Kl imamodelle
(ReKliEs-DE) stehen weitere Daten aus dem
mGROWA-Modell zur Verfügung. Die hier verwen-
deten Eingangsdaten (Grundwasserneubildung
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Der Hinweis zum Abgleich mit dem LANUV und
GD NRW wird zur Kenntnis genommen. Die
Geologie basiert auf dem Modell des GD NRW.
Das LANUV war im Rahmen des Arbeitskreises
geologische Modellgrundlagen zu jeder Zeit be-
teiligt und es besteht ohnehin ein enger modell-
fachlicher Austausch zwischen den Modell-
gruppen von RWE und jenen des LANUV.
Für die Prognoserechnungen in Bezug auf die
Grundwasserneubildung werden durchgehend
mittlere N eubildungsraten von 100 % ange-
setzt, damit die Differenzenpläne von jährlichen
Schwankungen bereinigt sind. Dadurch fällt der
Einfluss der Witterung auf die Veränderung der
Wasserspiegel weg und die Differenzen zeigen
allein die durch die Bewirtschaftung d es Was-
serhaushalts hervorgerufenen Auswirkungen.
Für den Kalibrierungszeitraum 1970 - 2015
wurde die bisherige im Reviermodell vorhan-
dene langjährige Neubildungsverteilung durch
die mit dem Erftverband, dem LANUV, dem GD
NRW und dem FZ Jülich abgestimmte Neubil-
-
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
1981-2010) haben jedenfalls eine Überschätzung
der Grundwasserneubildung zur Folge, was einen
zügigeren Grundwassera nstieg und tendenziell
höhere prognostizierte Grundwasserstände be-
dingt, als dies bei Verwendung realistischer er-
scheinender Modelldaten der Fall wäre. Zur Ermitt-
lung der initialen Sulfatverteilung zu verschiede-
nen Zeitschnitten wurden Ergebnisdaten aus de m
numerischen Grundwassermodell der RWE
Power, aggregiert aus RWE -Modellleitern (ent-
sprechend der Zuordnung zu den RWTH -Modell-
leitern) verwendet. Die Annahmen zur „initialen
Sulfatverteilung“ zur Durchführung der Stofftrans-
portmodellierung
dürften von rel evanter Bedeutung für die Ergeb-
nisqualität sein. Das LANUV (die Unterzeichnerin)
verfügt über keine Kenntnisse zu diesen Modellda-
ten der RWE. Im Gutachten sind keine Informatio-
nen dazu enthalten, eine Beurteilung ist daher
nicht möglich. Dazu wären nähere Informationen
wünschenswert. Die mit dem RWE -Modell ermit-
telten initialen Sulfatkonzentrationen wurden als
Eingangsdaten für die instationäre Modellierung
des Sulfattransportes genutzt. In den Grundwas-
serleitern wurde ausgehend von den ermittelten
Startkonzentrationen der Stofftransport mit dem
RWE-Grundwassermodell berechnet. Weitere
dungsverteilung ersetzt. Die aktualisierte Neu-
bildungsverteilung beruht auf den Arbeiten der
AG Grundwasserneubildung (Erftverband et
al., 2012). Aus den untersuchten Ansätzen wur-
den die Ergebnisse als flächendifferenzierte
Rasterdaten nach Berechnu ngsansätzen von
SCHRÖDER & WYRWICH (Schroeder, M.,
Wyrwich, D., 1990) verwendet (siehe Anlage
Modellbericht).
Hinsichtlich der Klimaprognosen sei auf den
LANUV Fachbericht 110 verwiesen. Die darin
behandelten Ensembles gehen von den auf-
grund der Empfehlu ng des DWD reduzierten
Ensemble gegenüber dem Projekt ReKliEs -De
aus. Die mit der Modellkette RCP -GCM-RCM-
mGROWA projezierten Änderungen der lang-
jährigen mittleren Grundwasserneubildung wei-
sen für die Niederrheinische Bucht bis auf we-
nige Ausnahme in den E nsembles eine Zu-
nahme der Grundwasserneubildung gegenüber
dem Referenzzeitraum 1971 -2020 aus. Die
projizierten Zunahmen sind mit Medianwerten
von 10 - 20 mm keine robusten Änderungen.
Die Darstellung langjähriger Zeitreihen zeigt,
dass der gewählte Zeitrau m 1981 - 2010 eine
um ca. 20 mm höhere mittlere Grundwasser-
neubildung gegenüber dem Zeitraum 1971 -
- 596 -
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
bergbaubedingt mögliche Sulfatfreisetzungspro-
zesse in dem durch die Sümpfung oxidierten
OSTW (Pyritoxidation), die zu höheren Sulfatkon-
zentrationen führen können, wurden nicht betrach-
tet. Für den Sulfattransport wurde ein nicht reakti-
ves Stofftransportmodell zugrunde gelegt. Im Er-
gebnis ist davon auszugehen, dass die sich im
Prognosezeitraum bergbaubedingt einstellenden
Sulfatkonzentrationen eher unterschätzt wurden,
da die Gru ndwasser- Neubildungsraten zu hoch
und die bergbaubedingten Sulfateinträge aus den
Pyritoxidationsprozessen eher zu niedrig ange-
setzt wurden. Die Prognose zeigt im Umfeld des
Tagebausees ein zeitlich stark variierendes Strö-
mungsfeld. Dies ist eine Folge der zunächst abge-
senkten Grundwasserstände und vorerst künstli-
chen Restseebefüllung, die zunächst einen Gradi-
enten aus dem See in das umliegende Grundwas-
ser bedingt. Im Verlauf des Seespiegel- und nach-
folgenden Grundwasseranstiegs kommt es im Be-
reich der Kippen sowie im künftigen Zu- /Abstrom-
bereich des Sees zu unterschiedlichen Fließrich-
tungen, Stagnationsphasen und Umkehrung der
Fließbewegungen. Das hat zur Folge, dass sich
Stoffkonzentrationen lokal anreichern können
(Stagnationsphasen), die dann zu Beginn einer
neuen Strömungslinie zu deutlich höheren Stoff-
2020 aufweist. Die Verwendung des Zeitrau-
mes 1981 -2010 für die Modellrechnung bildet
die leicht erhöhte Grundwasserneubildung
nach der weit überwiegenden Zahl der gerech-
neten Ensembles dar. Eine Vergleichsrech-
nung mit einer um 20 % reduzierten Grundwas-
serneubildung, erhöht natürlich die Stoffkon-
zentration. Dies führt aber nicht zu grundsätz-
lich abweichenden Stoffverteilungen und Beur-
teilungen. Demnach wird ei ne Anpassung des
Referenzzeitraums als nicht erforderlich ange-
sehen.
Zu den Kenntnissen der Modelldaten: Der Hin-
weis wird zur Kenntnis genommen und ein ent-
sprechender fachlicher Austausch sollte auf
fachlich zuständiger Ebene angestrebt werden.
Zu den Eingangsdaten der instationären Mo-
dellierung: Die Modellrechnungen behandeln
wie hier richtig vermerkt den Kippenwasserab-
strom des Tagebaus Hambach und damit den
wesentlichen Sulfateintrag in das Grundwas-
ser. Lokal sind insbesondere in bindigen Sedi-
mentproben des OSTW Pyritgehalte bis zu 0,1
Gew. % (Einstufung nicht versauerungsfähig),
weitüberwiegend aber deutlich kleinere Werte,
bestimmt worden (Daten z.B. Uhlmann (2007),
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
konzentrationen führen können, als es sich aus ei-
ner Mittelwertbetrachtung (aggregierte Betrach-
tung) ermitteln lässt. Weiterhin ist zu beachten,
dass bereits ausgebildete Schadstofffahnen im
weiteren Kippenabstrom durch diese Effekte auch
noch über lange Zeiträume nach erfolgtem Wie-
deranstieg ihren erfassten Flächenbereich ver-
schwenken und somit insgesamt erhebliche Flä-
chenausdehnungen annehmen. Die flächenmä-
ßige Darstellung der potenziell betroffenen Grund-
wasserleiterbereiche fehlt bislang (siehe oben).
Die größte Reichweite der kippenbürtigen Schad-
stoffe ist für Sulfat zu erwarten. Für das OSTW,
welches mit den angebundenen Gewässern und
Landökosystemen kommuniziert, ergibt sich für die
prognostizierten Zeitschnitte ab 2100 bis 2400 ein
anhaltend steigender Sulfattrend mit Austragsrich-
tung zur Erft. Vorher strömt das belastete Grund-
wasser noch in andere Richtung und führt daher
zu einem verbreiteten
Belastungsbereich. Die Erft (incl. Erftaue, u.a.)
wird durch den zufließenden Kippenwasserab-
strom ab 2100 bis 2400 zunehmend und anhaltend
sehr erheblich beeinträchtigt werden, sofern keine
gegensteuernden Maßnahmen umgesetzt wer-
den. Die prognostizierten Stoffkonzentrationen lie-
gen für verschiedene im Gutachte n betrachtete
Stoffe (nachfolgende Kapitel) deutlich über den für
Meyer et al. (2018)). Aufgrund der Genese der
Terrassensedimente des OSTW kann eine flä-
chige Pyritverbreitung nicht bestehen. In der
Fläche ist im OSTW sedimentbürtiger Pyrit we-
der maßgebend für geochemisch -hydrochemi-
sche Reaktionen noch ein wesentlicher Beitrag
zur Sulfatkonzentrationen im Bereich des Kip-
penwasserabstroms.
Zur Berücksi chtigung von Aufkonzentrierun-
gen: In den Kippen des Tagebaus Hambach
wird im Sulfatmodell von RWE bereits eine
beim Einstau instantane Lösung des gesamten
(löslichen) Sulfatinventars simuliert, so dass die
hier angesprochene hydraulisch bedingte Auf-
konzentrierung im Modell durchaus berücksich-
tigt wird. Die flächenmäßige Darstellung der
vom Sulfatabstrom betroffenen Grundwasser-
bereiche ist im Fachgutachten der RWTH
Aachen bereits enthalten. Weitere Darstellun-
gen können bei Bedarf und nach Rücksprache
erstellt werden. Diese sind jedoch für die Ge-
samtbewertung innerhalb des Braunkohlen-
planänderungsverfahrens Hambach nicht von
Relevanz, sondern können bilateral außerhalb
des Verfahrens abgestimmt werden.
Zum Thema Aussagekraft von Mittelwerten: Im
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Lebewesen toxischen Schwellenwerten. Die auf
Seite 45 beschriebene Pfadlinie OSTW -2-1 be-
schreibt ein Beispiel für eine Fallkonstellation, bei
der es während des Wiederanstiegs zu einer Ver-
änderung des
Strömungsregimes mit zeitweise geringen Fließ-
geschwindigkeiten kommen kann. In solchen Fäl-
len kann eine Anreicherung der Stoffkonzentratio-
nen entstehen, die zu Beginn des nachfolgenden
Ausbreitungsszenarios einen erhöhten Peak her-
vorrufen kann. Daher kann es im Vergleich zu den
dargestellten mittleren Stoffkonzentrationen zu
zeitweise deutlich höheren Spitzenbelastungen
kommen. Auf Seite 59 ist für den Horizont 9B und
auf Seite 62 für den Horizont 8 ebenfalls eine sol-
che Situation, hier mit praktisch kreisförmigen Ver-
änderungen der Strömungslinien, dargestellt.
Diese Bewegungen sind von hoher Relevanz für
die Trinkwassergewinnungsstandorte Sindorf und
Dirmerzheim. Denn nur, wenn die präsentierten
Prognosen so erfolgen wie dargestellt, wird die
Aufrechterhaltung der Trinkwasserversorgung
nach dem vorliegenden Wasserversorgungskon-
zept der RWE jedenfalls bis 2100 möglich sein.
Genaue Modelleingangsdaten sind essentiell. Er-
gänzend zu den dargestellten gemittelten
Stoffkonzentrationen ist auch deren V ariations-
Kontext des Gutachtens bedeutet der Begriff
"Aggregieren" nicht die Bildung eines Mitte-
lungsmaßes. In aggregierten Karten werden
die Sulfatfahnen, geordnet nach Grundwasser-
leitern bzw. zusammengefassten Grundwas-
serleitern (OSTW), dargestellt. Die Karten sind
in der Zeitachse aggregiert und zeigen die flä-
chenmäßige Sulfatausbreitung über den be-
trachteten Zeitraum. Ausgehend von den
Grundwassergleichenplänen werden die Pfad-
linien entwickelt und enthalten die angezeigten
Richtungsänderungen und Wendepunkte der
Grundwasserströmung. Die Sulfatausbreitung
entlang der Pfadlinien geht von den Zeitfunkti-
onen der RWE-Daten am Kippenrand mit eige-
nen Berechnungen voran und wird an Mess-
stellen mit erfassten Sulfatganglinien aus dem
Kippenabstrom kalibriert. Es dient erstens der
Nachvollziehung der Ergebnisse des numeri-
schen Wanderpunktverfahrens und bereitet
zweitens den Aufbau der Stromröhren des
PhreeqC-Transportmodells vor.
Zur Einordnung und Thema Beeinflussung von
Oberflächengewässern sowie der Erft wird auf
die Stellungnahmen
1026781_004, 1026781_005,
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
breite (Maximalwert) von Interesse, da die Grenz-
werte der TrinkwV zu jedem Zeitpunkt einzuhalten
sind. Weitere Hinweise siehe oben. Auch diese
Horizonte schwenken sich lt. Gutachten auf einen
„Kulminationspunkt in Richtung Erft“ ein (hier dar-
gestellt anhand des Parameters Sulfat).
1026781_006, 1026781_007, 1026781_009
und 1026781_013 verwiesen.
Zum Beispiel der Pfadlinie OSTW -2-1: In den
Kippen des Tagebaus Hambach wird im Sulfat-
modell von RWE bereits eine beim Einstau in-
stantane Lösung des gesamten (löslichen) Sul-
fatinventars simuliert, so dass die hier ange-
sprochene hydraulisch bedingte Aufkonzentrie-
rung im Modell tatsächlich berücksichtigt
wird. Darüberhinaus können sich Stoffkonzent-
rationen bei konservativer Betrachtung (Sulfat)
nicht anreichern. Ggf. kann für reaktive trans-
portierte Stoffe durch eine längere Kontaktzeit
eine stärkere Interaktion mit dem Mineralienbe-
stand des Aquifers erfolgen. Dies kann jedoch
im hier durchgeführten Modellierungsmaßstab
nicht berücksichtigt werden. Der Einfluss ei ner
höheren (bei langsameren Transport) oder ge-
ringeren (bei schnellerem Transport) Verdün-
nung durch Grundwasserneubildung ist für die
Hauptfracht berücksichtigt.
Zur Relevanz der Trinkwassergewinnungsstan-
dorte: Die Berechnungen der RWTH beruhen
auf dem von RWE Power modellierten Grund-
wasserpotenzialfeld (Grundwassergleichen).
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Abbildungen im Gutachten zeigen die Sulfat-
verbreitung und die mit dem Wanderpunktver-
fahren von RWE Power prognostizierten Sulfat-
konzentrationen. Die Abbildungen zeigen keine
gemittelten Konzentrationen, sondern die auf
den Strompfaden nach grundlegenden hydro-
geologischen Gleichungen plausibilisierte Sul-
fatkonzentrationen, für die nur die Sulfat zeit-
reihe am Kippenrand von RWE Power über-
nommen wird. Das Wasserwerk Dirmerzheim
liegt weit südlich eines potenziellen Einflussbe-
reiches. Die Validität der numerischen Model-
lierung von RWE Power ist nicht Gegenstand
dieses Gutachtens. Die von RWE Power mo-
dellierten Sulfatausbreitungen geben einen
Hinweis auf mögliche Spitzenwerte. Eine Vari-
ationsbreite von Sulfatkonzentrationen liegen
aus der Modellierung von RWE Power nicht
vor.
Die allgemeine Ansicht, dass die Entwicklung
des Strömungsfeldes für die Su lfatausbreitung
sowie die anhängigen Fragen zur Trinkwasser-
versorgung ebenso von hoher Relevanz ist wie
die Modelleingangsdaten, wird geteilt.
Hinsichtlich der Beurteilungen von Auswirkun-
gen auf die Trinkwasserversorgung besteht seit
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
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2013 ein durch den E rftverband kommunizier-
tes und mit der RWE Power AG abgestimmtes
"Konzept zur langfristigen Wasserversorgung
der Erft-Scholle". Dieses Konzept wird derzeit
übergeordnet und außerhalb des Änderungs-
verfahrens zum Braunkohlenplan Hacmbach
unter Berücksichtigung der aktuellsten Erkennt-
nisse und aktualisierter Daten (z.B. neues
Grundwassermodell) im Fachkreis überarbeitet
und dem heutigen Wissensstand angepasst.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1026781_
015
Zu Kap. 6.3. Reaktiver Stofftransport mit PhreeqC:
Zu diesem Kapitel gelten die oben gemachten Hin-
weise. Hinsichtlich der braunkohlenbergbaube-
dingt resultierenden Stoffkonzentrationen der
Grundwasserleiter im Umfeld des Tagebaus Ham-
bach (sümpfungsbeeinflusster Bereich) sind wei-
tere Parameter und Prozesse zu be trachten, um
zu einer realistischen Beurteilung der Grundwas-
serqualität zu gelangen, die sich in der Nachberg-
bauzeit entwickeln wird, sofern keine weiteren ge-
gensteuernden Maßnahmen umgesetzt werden.
Nicht nur der Stofftransport ausgehend von der ge-
messenen oder modellierten Initialkonzentration
aus der Kippe ist zu betrachten. Auch im Unverritz-
ten werden Pyritoxidationsprodukte infolge des
Bergbaueinflusses ins Grundwasser ausgetragen.
Mit dem Grundwasseranstieg und infolge des
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Es ist zu unterscheiden zwischen der Beeinflus-
sung des Grundwasserpotenzialfeldes und der
Porenraumentwässerung. Eine Druckabsen-
kung in tieferen Grundwasserleitern bedeutet in
der Fläche k eine Belüftung im Sinne einer Zu-
fuhr von Sauerstoff aus der Atmosphäre; die
Entwässerung des Porenraums ist auf den Ab-
senkbereich der Randbrunnen begrenzt. Eine
großflächige Änderung der Redoxverhältnisse
und des Stoffinventars besteht daher nicht; zu
den Redoxbedingungen im OSTW siehe die
vorherigen Anmerkungen.
Weitergehender Untersuchungsbedarf wird in-
nerhalb des Braunkohlenplanänderungsverfah-
rens Hambach fachgutachterlich nicht gese-
hen. Mit dem vorgelegten Fachgutachten und
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- 602 -
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vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Stoffinventars aus dem Kippe nwasser, dem Rest-
see und angeschnittenen tieferen Grundwasserlei-
tern stellen sich niedrigere Sauerstoffkonzentratio-
nen im Grundwasser ein als gutachterlich ange-
nommen, ebenso wie sich deutlich höhere Ammo-
niumkonzentrationen einstellen werden. Dazu sind
vergleichende Studien zu empfehlen. Was die
Freisetzung aus der Kippe angeht, lässt sich die
Qualität der Studie schlecht beurteilen. Da jedoch
keine Quelltermbestimmung (Emissionsabschät-
zung, basierend auf Untersuchungen des Schad-
stoffinventars und Freisetzu ngspotenzials) zu den
verschiedenen zu betrachtenden Schadstoffen
stattgefunden hat oder jedenfalls in dem Gutach-
ten nicht ersichtlich ist, besteht auch hinsichtlich
des Schadstoffaustrags, und somit auch hinsicht-
lich des weiteren Schadstofftransportes, noch wei-
terer Untersuchungsbedarf.
den damit einhergehenden Informationen kann
die grundsätzliche Machbarkeit des Ände-
rungsvorhabens beurteilt werden. Bei dem hier
angesprochenen weiteren Untersuchungsbe-
darf handelt es sich um fachliche Detailfragen,
die außerhalb des hier gegenständlichen Ver-
fahrens zu besprechen sind.
Zur weiteren Erläuterung wird zusätzlich auf die
Stellungnahmen 1026781_012 und
1026781_014 verwiesen.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
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016
Zu Kap. 6.3.2 Modellaufbau und Parametrisierung:
In diesem Kapitel (S. 86) wird eine für das verwen-
dete Modell wichtige Grundannahme ausdrücklich
dargelegt. Dieser Annahme zufolge wird das
OSTW als komplett sauerstoffgesättigter (oxidier-
ter) Grundwasserlei ter verstanden, mit der Be-
gründung, dass „über die Grundwasserneubildung
kontinuierlich Sauerstoff eingetragen“ wird. Diese
Begründung und Annahme geht fehl. Dazu sind
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
In oberflächennahen Grundwassermessstellen
sind in vielen Bereichen suboxische bis oxische
Milieubedingungen zu beobachten. Südöstlich
des Tagebaus Hambach zeigt sich dies an eini-
gen Grundwassermessstellen auch bei grund-
wassererfüllten Mächtigkeiten bis ca. 25 m in
Bereichen mit nur geringer Absenkung (wenige
Meter). Tiefere Bereiche und vor allem bei vor-
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vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
vergleichende Betrachtungen sümpfungsunbeein-
flusster Grundwasserleiter empfehlenswert. D iese
sollten hinsichtlich Grundwasserneubildungsmen-
gen, Bodenverhältnissen, Grundwasserüberde-
ckung, Art und Mächtigkeit des Grundwasserlei-
ters vergleichbar sein. Selbst in sandigen Substra-
ten und bei geringem Grundwasserflurabstand
sind stark ausgeprägte T iefengradienten hinsicht-
lich der Sauerstoffkonzentration, des Redoxpoten-
zials, und der aus dem Redoxprofil resultierenden
Stoffkonzentrationen (Nitrat, redoxsensitive Me-
talle, Pyritoxidationsprodukte) im OSTW zu be-
obachten (vergleiche dazu vorhandene Messu n-
gen an Multilevelmessstellen). Hohe Sauerstoff-
konzentrationen (oxidierende Verhältnisse) sind
selbst in oberflächennahen Grundwasserleitern
unter gut durchlässigen porenreichen Böden allen-
falls an der Grundwasseroberfläche (~max. im
oberen Drittel) anzutreffen und nicht im gesamten
Aquifer. An Standorten mit bindigen oder geringer
durchlässigen, weniger porösen Grundwasser-
überdeckungen (+deren Mächtigkeit zu berück-
sichtigen) – z.B. Lösslehm - stellen sich Grund-
wässer mit niedrigerem Redoxpotenzial bzw. nied-
rigeren Sauerstoffkonzentrationen ein. Wenn ein
Kontakt zu Tiefengrundwässern besteht oder eine
Mischung mit älteren Grundwässern vorliegt, wie
hier ohne den Sümpfungseinfluss anzunehmen,
handenem trennenden Geringleiter (z.B. nörd-
lich der Sophienhöhe) zeigen trotz Absenkung
deutlich reduzierende Verhältnisse.
Der Fokus der Modellierung des OSTW lie gt
auf einer Interaktion mit Schutzgütern (Fließge-
wässer, Feuchtgebiete, o.ä.) im oberflächenna-
hen, tendenziell suboxisch bis oxischen Grund-
wasser. In der Modellierung wurde das Grund-
wasser initial mit einem pe = 5 versehen, die
Grundwasserneubildung mit p e = 10 im oxi-
schen Milieu.
Ein Aufströmen aus den tieferen, anoxischen
Teufenbereichen ist in Bereichen mit grund-
wasserbürtigem Abfluss grundsätzlich möglich.
Die Tiefenwirkung von Vorflutern ist jedoch be-
grenzt, so dass überwiegend von einer Effluenz
von oberflächennahem, suboxisch bis oxisch
geprägtem Grundwasser auszugehen ist. Eine
Nitrifikation des Ammoniums ist im oxischen
Bereich des OSTW zu erwarten.
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vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
sowie bei anhaltendem Kippen- oder Deponiewas-
sereinfluss, ergeben sich i.d.R. auch erhöhte Am-
moniumkonzentrationen, jedenfalls findet eine Nit-
rifikation des eingetragenen Ammoniums nicht in
dem unterstellten Umfang statt. Die verwendeten
Eingangsdaten bzw. Annahmen zum Sauerstoff-
gehalt des OSTW sind für die Studie nicht b elast-
bar. Es sind Untersuchungen von ansonsten ver-
gleichbaren Grundwasserleitern, die nicht durch
Sümpfungen oder Entnahmen beeinflusst werden,
im Tiefenprofil bis zur Aquiferbasis zu betrachten.
Bei einer Modifikation der Annahmen zum langfris-
tig sich ein stellenden Sauerstoffgehalt bzw. Re-
doxpotenzial im OSTW (wie auch im Restsee,
siehe Stellungnahme zu btu 2023) sind deutlich
andere Ergebnisse für einige Schadstoffparame-
ter, bspw. Ammonium, zu erwarten.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
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017
Zu Kap. 6.3.4 Ergebnisse: Ergänzend zu den be-
reits dargestellten zu erwartend hohen bzw. sehr
hohen Sulfatkonzentrationen werden im Kapitel zu
den Pfadlinien zu Horizont 9B (S. 95-96) und Hori-
zont 8 (S. 101 -102) die ebenfalls zu erwartenden
hohen bzw. sehr hohen Stoffkonzentrationen wei-
terer Schadstoffe dargestellt, die vielfach über den
geltenden Schwellen - und Grenzwerte gemäß
GrwV, TrinkwV (bzw. toxikologisch abgeleiteter
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Zu Berechnung nach 2400 hinaus: Im Pfadlini-
enmodell wurde die Sulfatkonzentration an vor-
liegenden Sulfatganglinien, dort wo ein Kippen-
abstrom schon dokumentiert ist, kalibriert. Das
Pfadlinienmodell und das PhreeqC -Transport-
modell können grundsätzlich mit neuen Daten
und Erkenntnissen nachkalibriert werden.
Die Bergbautreibende ist zudem bereit, mit dem
RWE-Modell eine Simulation über das Jahr
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vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Beurteilungswerte: GFS, Orientierungswerte) lie-
gen. Da diese Pfadlinien der genannten Grund-
wasserhorizonte gewässerrelevant (u.a. für di e
Erft) und trinkwasserrelevant (bestehende und po-
tenzielle Nutzungen für die öffentliche Trinkwas-
serversorgung) sind, sei auch zu diesen Modell-
darstellungen nochmals darauf hingewiesen, dass
der Parameterumfang hinsichtlich weiterer
Schwermetalle (u.a. Zn; weitere s.o.) zu ergänzen
ist und dass die Modelleingangsdaten und Heran-
gehensweisen zur Ermittlung der perspektivisch
sich 2100-2400 hier entwickelnden (incl. Spitzen-
lastfälle) und langfristig nach 2400 sich dort ein-
stellenden hydrochemischen Verhältnis se genau
zu bestimmen und auf einer breit fachwissen-
schaftlich abgesicherten Grundlage abgeleitet
werden müssen. Die Annahmen und Eingangsda-
ten müssen von Anfang an und auch in der Folge-
zeit anhand von Monitoringdaten bestmöglich ad-
justiert und stetig nachkontrolliert werden. Der Ein-
fluss der Gewinnungsstandorte auf die Strömungs-
linien, auch die Verlagerung der Standorte und
mengenmäßigen Veränderungen, müssen in die
Projektionen einbezogen werden. Nochmals sei
darauf hingewiesen, dass die Modellannahmen
und Annahmen zur Sicherheit des derzeitigen
RWE-Wasserversorgungskonzeptes (Sicherstel-
2400 hinaus durchzuführen, um die im Fach-
gutachten bereits aufgezeigte Rückläufigkeit
der bergbaubedingten Sulfatbelastung um die
flächenhafte Darstellung der Maximalkonzent-
rationen zu entsprechend späteren Zeitpunkten
zu ergänzen (s.o.). Dies kann außerhalb des
gegenständlichen Braunkohlenplanänderungs-
verfahrens erfolgen, da es an den innerhalb des
Fachgutachtens getroffenen Grundaussagen
nichts ändert.
Zum Stoffumfang: Unabhängig davo n können
die angeführten Bedenken aus fachlicher Sicht
nicht nachvollzogen werden. Die tieferen Hori-
zonte 9B und 8 sind hinsichtlich einer Bewer-
tung für Oberflächengewässer im Untersu-
chungsraum nicht relevant. Folglich erscheint
eine weiterführende Betrach tung gewässerre-
levanter Stoffe über den bereits vorliegenden
Parameterumfang für diese Grundwasserleiter
nicht sinnig. Hinsichtlich der Beurteilungen von
Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung
besteht seit 2013 ein durch den Erftverband
kommuniziertes und mit der RWE Power AG
abgestimmtes "Konzept zur langfristigen Was-
serversorgung der Erft -Scholle". Dieses Kon-
zept wird derzeit übergeordnet und außerhalb
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vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
lung durch das WW Dirmerzheim) nur dann tragfä-
hig sind, wenn in den durch den Kippenaustrag be-
lasteten Bereichen keine hydraulischen Verbin-
dungen zwischen den Horizonten 8 und 9B beste-
hen, keine hydraulischen Verbindungen durch die
(in Dirmerzheim stark steigenden) Entnahmen o-
der sonstigen Beanspruchungen entstehen, und
bei den prognostizierten Stoffkonzentrationen
keine relevanten zusätzlichen Schadstoffkonzent-
rationen über sehen oder „weggemittelt“ werden.
Eine Berechnung mit aktualisierten, repräsentati-
ven Grundwasserneubildungsraten und Verwen-
dung von Klimaprojektionen ist hier zusätzlich
sinnvoll. Darzustellen ist auch, welcher Prognose-
zeitraum für die Annahme der Versorgungssicher-
heit im RWE -Wasserversorgungskonzept bisher
verwendet wurde, und ob eine mengenmäßig und
qualitativ ausreichend abgesicherte Versorgung im
linksrheinischen Braunkohlerevier auch noch nach
2100 und über 2400 hinaus gewährleistet werden
kann. Für die Horizonte 7E und 7A (S. 106) bildet
die Prognose der Stromlinien einen Schadstoff-
austrag (Sulfat und Metalle) aus dem Tagebausee,
und ab 2350 dabei zusätzlich aus der Innenkippe
und aus dem Sohlbereich des Tagebaus ab, der
nach Nordosten hin, also in Ri chtung Erft, ausge-
richtet ist und diesen Bereich zusätzlich belasten
wird. Im Fazit (S. 111) wird das Ausmaß der sich
dieses Änderungsverfahren des Braunkohlen-
plans Hambach unter Berücksichtigung der ak-
tuellsten Erkenntnisse und aktualisierter Daten
(z.B. neues Grundwassermodell) im Fachkreis
überarbeitet und dem heutigen Wissensstand
angepasst.
Zur Maximalwert -Betrachtung: Die Gliederung
der Grundwasserleiter und die Ausbildung der
Grundwassergeringleiter wird in den Profil-
schnitten des Pfadlinienmodells gezeigt. Die
Verbreitung der Geringleiter basiert auf den von
RWE mit dem Geologischen Dienst NRW ab-
gestimmten geologischen Erkenntnissen. Bei
den fachwissenschaftlich basierten Berechnun-
gen, die Grundlage für das Gutachten sind und
deren Ergebnisse im Gutachten dargelegt wer-
den, werden keine relevanten Stoffkonzentrati-
onen "weggemittelt".
Zur Grundwasserneubildung und Klimaprojekti-
onen: Für die Prognoserechnungen werden
durchgehend mittlere Neubildungsraten von
100 % angesetzt, damit die Differenzenpläne
von witterungsbedingten Schwankungen berei-
nigt sind. Dadurch fällt der Einfluss der Witte-
rung auf die Veränderung der Wasserspiegel
weg und die Differenzen zeigen allein die durch
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vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
von der Kippe allmählich ausbreitenden Schad-
stofffronten kurz subsumiert, wobei auf die zeitli-
che und räumliche Dynamik eingegangen wird. Die
ermittelten Überschreitungen von Grundwasser-
schwellenwerten bzw. GFS -Werten nach LAWA
werden für die in der Studie betrachteten Schad-
stoffe Sulfat, Nickel, Cadmium, Blei und Arsen zu-
sammengestellt. Auf den Verdünnungseffekt durch
die Grundwasserneubild ung wird eingegangen.
Wie oben bereits dargelegt, wurde dieser Verdün-
nungseffekt überschätzt, da keine für den Progno-
sezeitraum repräsentative Zeitreihe zur Parametri-
sierung der Grundwasserneubildung einbezogen
wurde. Die genannten Stoffe sind sowohl für
Grundwassernutzungen (Trinkwassergewinnung)
aufgrund der Höhe der Konzentrationen ein Prob-
lem, als auch für Gewässerlebewesen in den prog-
nostizierten Stoffkonzentrationen toxisch. Zusätz-
lich relevante Stoffe bzw. Freisetzungsprozesse,
die ebenfalls braunkoh lenbergbaubedingt auftre-
ten bzw. hinzutreten können, wurden nicht be-
trachtet. Überwiegende Strömungslinien, die sich
langfristig einstellen werden, betreffen den Nord-
östlichen Bereich, also die Erft und Erftaue und
dort vorhandenen Grundwasservorkommen, di e
toxikologisch auf „ewige Zeit“ stark belastet sein
werden. Auch die für die bisherige und künftige
die Bewirtschaftung des Wasserhaushalt s her-
vorgerufenen Auswirkungen.
Für den Kalibrierungszeitraum 1970 - 2015
wurde die bisherige im Reviermodell vorhan-
dene langjährige Neubildungsverteilung durch
die mit dem Erftverband, dem LANUV, dem GD
NRW und dem FZ Jülich abgestimmte Neubil-
dungsverteilung ersetzt. Die aktualisierte Neu-
bildungsverteilung beruht auf den Arbeiten der
AG Grundwasserneubildung (Erftverband et
al., 2012). Aus den untersuchten Ansätzen wur-
den die Ergebnisse als flächendifferenzierte
Rasterdaten nach Berechnun gsansätzen von
SCHRÖDER & WYRWICH (Schroeder, M.,
Wyrwich, D., 1990) verwendet (siehe Anlage
Modellbericht). Wie mit aktuellen mGROWA
Daten im Rahmen der Modellierung umzuge-
hen ist, soll in einer neuen Arbeitsgruppe ge-
meinsam außerhalb dieses Änderungsverf ah-
ren des Braunkohlenplans Hambach bespro-
chen und erarbeitet werden.
Hinsichtlich der Klimaprognosen sei auf den
LANUV Fachbericht 110 verwiesen. Die darin
behandelten Ensembles gehen von den auf-
grund der Empfehlung des DWD reduzierten
Ensemble gegenüber dem Projekt ReKliEs -De
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vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Trinkwasserversorgung wichtigen Grundwasser-
leiter 8 und 9B sind an den derzeitigen Gewin-
nungsstandorten von den Kippenwasserausträgen
potenziell betroffen. Hier hängt es von der ge-
nauen zeitlichen Dynamik, Prognosezeitraum und
Prognosegenauigkeit ab, inwieweit die vorliegen-
den Ergebnisse Bestand haben.
aus. Die mit der Modellkette RCP -GCM-RCM-
mGROWA projezierten Änderungen der lang-
jährigen mittleren Grundwasserneubildung wei-
sen für die Niederrheinische Bucht bis auf we-
nige Ausnahme in den Ensembles eine Zu-
nahme der Grundwasserneubildung gegenüber
dem Referenzzeitraum 1971 -2020 aus. Die
projezierten Zunahmen sind mit Medianwerten
von 10 - 20 mm keine robusten Änderungen.
Die Darstellung langjähriger Zeitreihen zeigt,
dass der gewählte Zeitraum 1981 - 2010 eine
um ca. 20 mm höhere mi ttlere Grundwasser-
neubildung gegenüber dem Zeitraum 1971 -
2020 aufweist. Die Verwendung des Zeitrau-
mes 1981 -2010 für die Modellrechnung bildet
die leicht erhöhte Grundwasserneubildung
nach der weit überwiegenden Zahl der gerech-
neten Ensembles dar. Eine Ve rgleichsrech-
nung mit einer um 20 % reduzierten Grundwas-
serneubildung, erhöht natürlich die Stoffkon-
zentration. Dies führt aber nicht zu grundsätz-
lich abweichenden Stoffverteilungen und Beur-
teilungen.
Zum Monitoring: Konkrete Festlegungen zum
zukünftig er forderlichem Monitoring erfolgen
nicht innerhalb des Braunkohlenplanände-
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vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
rungsverfahren Hambach. Fachliche Abstim-
mungen hierzu erfolgen innerhalb der etablier-
ten Monitoringfachgruppen, an denen ver-
schiedenste Stakeholder beteiligt sind.
Zum Zeitraum der A uswirkungen und Erft: An-
gesichts des limitierten Schadstoffinventars in
der Kippe Hambach handelt es sich bei Sul-
fataustrag und -ausbreitung um einen imma-
nent endlichen Prozess.
Zum Thema künftige Trinkwasserversor-
gung: Die Betroffenheiten der Trinkwasser ver-
sorgungsanlagen der Erftschiene durch Sul-
fatausträge aus den Kippen des Tagebau Ham-
bachs in die Horizonte 9B und 8 sind durch die
erfolgten Auswertungen bekannt, in ihrem Aus-
maß im Fachgutachten dargestellt und sind
Grundlage des von RWE ausgearbeiteten
Trinkwasserversorgungskonzepts, welches
entsprechende langfristige Mengenverlagerung
vorsieht.
Eine Änderung des Braunkohlenplans Ham-
bach ergibt sich nicht.
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Zu Kap 6.4 Stoffe nach Grundwasserverordnung:
Zu den redoxabhängigen Prozessen, die im
OSTW zu Schwellenwertüberschreitungen nach
GrwV führen können, siehe die oben genannten
kritischen Hinweise. Die hydrochemische Situation
im OSTW ist auch im Unverritzten schon jetzt berg-
baubeeinflusst, soweit eine Gr undwasserspiegel-
absenkung vorliegt (erhöhte Sauerstoffkonzentra-
tion). Man spricht daher auch von „belüfteten
Grundwasserleitern“ – hier sind gegenüber dem
bergbauunbeeinflussten Zustand zusätzliche Pyri-
toxidationsprozesse möglich. Durch die Grund-
wasserspiegelabsenkung gelangen zudem höhere
Nitrateinträge in das Grundwasser, da die Denitri-
fikation im Boden wegfällt, wenn dieser künstlich
entwässert ist. Den Ausführungen zu Uran (in:
5.4.1. Methodik) wird ebenfalls nicht gefolgt, da
diese nicht die genannten Prozesse berücksichti-
gen und generell noch nicht auf einer geeigneten-
Datengrundlage abgeleitet wurden.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Es ist zu unterscheiden zwischen der Beeinflus-
sung des Grundwasserpotenzialfeldes (men-
genmäßiger Zustand, Hinte rgrundpapier
Braunkohle) und der Porenraumentwässerung.
Eine Druckabsenkung in tieferen Grundwasser-
leitern bedeutet in der Fläche keine Belüftung
im Sinne einer Zufuhr von Sauerstoff aus der
Atmosphäre; die Entwässerung des Poren-
raums ist auf den Absenkber eich der Rand-
brunnen begrenzt. Eine hydrochemische Ver-
änderung durch Belüftung tritt also nicht ein.
Lokal sind insbesondere in bindigen Sediment-
proben des OSTW Pyritgehalte bis zu 0,1 Gew.
% (Einstufung nicht versauerungsfähig), weit-
überwiegend aber deutl ich kleinere Werte, be-
stimmt worden (Daten z.B. Uhlmann (2007),
Meyer et al. (2018)). Aufgrund der Genese der
Terrassensedimente des OSTW kann eine flä-
chige Pyritverbreitung nicht bestehen. In der
Fläche ist im OSTW sedimentbürtiger Pyrit we-
der maßgebend f ür geochemisch-hydrochemi-
sche Reaktionen noch bedeutende Stoff-
quelle. Eine großflächige Änderung der Re-
doxverhältnisse in den Grundwasserstockwer-
ken unter dem OSTW besteht nicht (s.o.).. Zu-
sätzlich wird auch auf die Stellungnahme
1026781_019 verwiesen.
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Die für das Gutachten verwendete Modellme-
thodik enthält für das Metalloide Arsen und die
Schwermetalle Blei, Cadmium und Nickel der
GrwV Reaktionen mit Mineraloberflächen. Es
zeigt basierend auf quantitativen Modellrech-
nungen die räumliche und zeitliche Stof fver-
breitung.
Von 355 Analysen der Urankonzentrationen im
Grundwasser der Niederrheinsichen Bucht la-
gen 352 Analysen unter 10 µg/L Uran. Ein Zu-
sammenhang zwischen Uran und Kippenwas-
serabstrom ist nicht herleitbar.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1026781_
019
Zu Kap. 6.4.2 Stickstoffverbindungen gelten die
bereits getroffenen Hinweise zu Nitrat und Ammo-
nium. Die Aussagen sind zu überarbeiten. Ergän-
zend sei darauf hingewiesen, dass in den durch
Sümpfungsmaßnahmen (RWE) beeinflussten
Grundwasserkörpern derzeit vermehrte Nitrat-
durchbrüche in das 2. -4. Grundwasserstockwerk
entstehen. Diese Situation wäre ohne den Sümp-
fungseinfluss unwahrscheinlich. Zwar sind im Ge-
biet hydrogeologische Fenster (lokale Verbindun-
gen zwischen den Grundwasserstockwerken) der
Hangendleiter natürlicherweise vorhanden. Deren
hydraulische Wirksamkeit wird aber durch die Ta-
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Zu den Stickstoffspezies und den Ammonium-
konzentrationen sind betreits in den Stellung-
nahme 1026781_013 und 1026781_016 Aus-
führungen enthalten. In welchen von dem im
vorliegenden Gutachte n behandelten Berei-
chen ein Nitrateintrag in Grundwasserstock-
werke unter dem OSTW erfolgt, der den berg-
baubedingten Absenkungen des Grundwasser-
potenzialfeldes (Standrohrspiegelhöhren) zu-
zuordnen ist, kann nicht erkannt werden. Das
Gutachten behandelt den K ippenwasserab-
strom des Tagebaus Hambach. Eine Begutach-
tung von Zeitreihen zum reaktiven Nitrattrans-
port in Grundwasserstockwerke unter dem
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vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
gebausümpfung und durch notwendige Entnah-
men aus den tieferen Stockwerken (aufgrund der
Defizite im OSTW) erhöht. Die aktuellen Leakage-
raten aus dem OSTW in die tieferen Horizonte sind
ebenfalls ein Effekt der bergbaulichen Maßnah-
men und begünstigen die Nitratausbreitung in die
tieferen Stockwerke. Auch wird der Umstand einer
„nachlassenden Denitrifikationsleistung“ in den tie-
feren Grundwasserhorizonten durch die Sü mp-
fungsmaßnahmen begünstigt, da die Verweilzeit in
dem Grundwasserleiter reduziert wird. Die anzu-
treffenden Nitratbelastungen des Grundwassers
sind zwar hinsichtlich ihrer Genese landwirtschaft-
lichen Ursprungs, hinsichtlich des Konzentrations-
niveaus und des Vordringens in die Tiefe sind sie
aber durch den Braunkohlenbergbau forciert. Die
Aussagen auf Seite 115 zu Ammonium, wonach
dieser Stoff trotz der modellseitig ermittelten hohen
Stoffkonzentrationen bis 69 mg/l kein Risiko für die
Erreichung der Bewirts chaftungsziele nach Was-
serrahmenrichtlinie darstellen soll, müssen aber
eliminiert und nachbearbeitet werden. Die Gründe
sind oben ausführlich dargelegt worden. Es ist hin-
länglich bekannt, dass ammoniumhaltige Wässer
sehr wohl auch in den oberflächennahen Grund-
wasserleitern problematische Stoffkonzentratio-
nen bis deutlich über dem Grundwasserschwellen-
OSTW und Treiber für diesen Stofftransport er-
folgt in diesem Gutachten nicht.
Bergbaubedingte Defizite in der Menge werden
seitens RWE Power ausgeglichen. Sie wären
nicht der Treiber für eine Verlagerung der Was-
sergewinnung in tiefere Stockwerke. Stoffliche
Einflüsse durch andere Akteure gaben und ge-
ben Anlass zur Verlagerung der Grundwasser-
gewinnung in tiefere Grundwasserleiter.
Die Absenkung des Grundwasserpotenzialfel-
des (Standrohrspiegelhöhen) im OSTW führt
nur im Braunkohlengewinnungsfeld zu einer
Entwässerung des OSTW über die gesamte
Mächtigkeit. Außerhalb dieses Bereiches be-
steht eine Absenkung der Grundwasseroberflä-
che, es erfolgt aber keine Entwässerung und
Belüftung des Porenraums über die gesamte
Mächtigkeit. Tiefere Abschnitte des OSTW und
vor allem Bereiche mit trennendem Geringleiter
können auch bei Absenkung des Grundwasser-
potenzialfeldes reduzierende Verhä ltnisse auf-
weisen. Das Auftreten oxischer und suboxisch-
anoxischer Grundwässer ist keine Funktion der
Teufe, sondern wird neben der Teufe im Sinne
von Fließzeit vom geologischen Schichtaufbau
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
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Begründung Änderungsvor-
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wert bzw. Trinkwassergrenzwert erreichen kön-
nen, da die langfristig zu erwartenden Entwicklun-
gen auch Veränderungen des Redoxpotenzials
der betroffenen Grundwa sserleiter gegenüber der
aktuellen Ist-Situation hervorrufen werden. Zu den
anderen potenziell relevanten Stoffen bzw. Spu-
renmetallen nach GrwV und TrinkwV bzw. nach
LAWA (Uran, Hg, Cr/CrVI, Hg, Va, Ko) und Zink
sind erst noch verbesserte Eingangsdaten und
Modellannahmen notwendig.
und den mineralogisch -geochemischen Eigen-
schaften der Gesteine beeinflusst. Detailprofile
zeigen dabei auch einen Wechsel von oxischen
und anoxischen Bedingungen.
Die genannte Ammoniumkonzentration von 69
mg/L (Messstelle östlich Luchberg, Rurscholle)
ist der Maximalwert der vorliegenden Analysen,
es ist kein modellsei tig ermittelter Wert. Die
Stickstoffspeziation und Ammoniumkonzentra-
tion im unverrritzten OSTW werden, neben der
Höhe des nicht bergbaubedingten Stickstoffein-
trages, vom Redoxmilieu, dem Angebot natürli-
cher organischer Substanzen im Sediment und
Ionenaustauschprozessen beeinflusst. Letzte-
res ist in den Grundwasserleitern unter dem
OSTW ein prägender Prozess. Ammoniumkon-
zentrationen im Kippenwasser und heute be-
legten Kippenwasserabstrom zeigen vergleich-
bare Werte zum Unverritzten. Die Aussage be-
zieht sich nicht auf die Frage, ob ein Ammoni-
umaustrag mit dem Kippenabstrom erfolgt,
sondern hält fest, dass in den ammoniumhalti-
gen Grundwässern des Unverritzten der Kip-
penwasserabstrom nicht zu einer Veränderung
der festzustellenden Konzentrationen des Am-
moniums führen wird.
- 614 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Das Gutachten behandelt quantitativ alle Haup-
tionen und Stoffe nach Anlage 2 GrwV (ohne
Pflanzenschutzmittel, Trichlorethen und Tetra-
chlorethen) und zusätzlich Nickel und Uran. Die
Erforderlichkeit zur Erweiterung dieses Be-
trachtungsspektrums für das Braunkohlen-
planänderungsverfahren Hambach wird fach-
lich nicht gesehen.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1026781_
020
Zu Kap. 7 Beurteilung der Wasserwirtschaftlichen
Auswirkungen: Bei diesen (sehr kurzen, teilweise
nur listenförmigen) Darstellungen w ird nicht klar,
welcher Prognosezeitraum dargestellt wird. Die
potenziell geschädigten Bereiche müssten nachei-
nander oder kumulativ über den Gesamtzeitraum
der Verschwenkung bis zum hydrochemisch stabi-
len Endzustand („Kulminationspunkt“) hervorge-
hen. Dies wird hier nicht klar.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die in Kapitel 7.2.1 enthaltenen Tabellen bezie-
hen sich auf Flurabstände zum Zeitpunkt 2200
und entspricht demnach dem stationären End-
zustand. Die in Kapitel 7.3 enthaltenen Darstel-
lungen stellen die maximalen Sulfatkonzentra-
tionen über die zeitliche Entwicklung bis 2400
dar.
-
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1026781_
021
Kap. 7.1 (Flurabstandsprognose und potenzielle
Belastungsbereiche) spricht auf Seite 119 kurz die
Wechselwirkung des belasteten Grundwassers mit
Fließgewässern an („mögliche Gewässerbefrach-
tung“). Dieses Kapitel endet abrupt nach einem
winzigen Absatz auf Seite 119 unten, in dem als
Beispiel die Erft / Erftaue und Große Erft angeris-
sen wird. Es muss betont werden, dass eine Prog-
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom-
men. Zur weiteren Erläuterung wird auf die Aus-
führungen der Stellunnahme ID 1026781_004
verwiesen.
-
- 615 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
nose zu den Gewässerqualitäten der Oberflächen-
gewässer (Fließgewässer und Stehgewässer) ent-
sprechend ergänzend zu bearbeiten ist. Dies be-
trifft alle oberirdischen Gewässer, die nach erfolg-
tem Grundwasserwiederanstieg (~ nach 2100) im
Kontaktbereich zu den prognostizierten schad-
stoffbelasteten Grundwasserleitern stehen werden
- insbesondere betrifft dies die Erft und weitere aus
den vorliegenden Unterlagen ersichtliche Gewäs-
ser im stark belasteten Abstrombereich im Nordos-
ten (z.B. Finkelbach, Licher Bach, Elsdorfer Fließ)
sowie diverse Abgrabungsgewässer, die auch mit
tieferen Grundwässern interagieren könnten.
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1026781_
022
Zu Kap. 7.2 Potenziell betroffene Biotope (…) Hier
werden die im potenziellen Einflussbereich der kip-
penbürtigen Grundwasserbelastungen liegenden
grundwasserabhängigen Landökosysteme nach
EG-WRRL sowie weitere geschützte Biotope und
Lebensräume aufgelistet. Für sie gilt, dass Schad-
stoffe in für aquatische Lebewesen oder auch für
den Menschen toxischen Schadstoffkonzentratio-
nen vorhanden sein werden, wenn keine gegen-
steuernden Maßnahmen umgesetzt werden.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Eine konkrete Betrachtung der Auswirkungen
auf die in der Stellungnahme benannten
Schutzgüter ist nicht Bestandteil des Kippenab-
stromgutachtens. Die Auswirkungen des Kip-
penabstroms Hambach auf Natur und Land-
schaft wurden innerhalb der Angaben zur stra-
tegischen Umweltprüfung umfassend dargelegt
und bewertet.
-
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee
1026781_
023
Zu Kap. 7.4 Wassergewinnungsanlagen im
Abstrom des Tagebaus Hambach. Es gelten dazu
die vorgenannten Hinweise. Darüber hinaus ist zu
Stellung-
nahme wird
Der n ordwärts gerichtete Kippenabstrom aus
dem Bereich Sophienhöhe betrifft nur das
-
- 616 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
der Aussage auf Seite 128, die WGA Titz betref-
fend, anzuführen, dass der Satz „Da die WGA Titz
in den Horizonten 8 und 9B f ördert, ist keine Ge-
fährdung durch Kippenabstrom des Tagebaus
Hambach zu besorgen“ vor dem Hintergrund der
gemachten Aussagen näher zu erläutern und ggf.
näher zu prüfen ist. Im Satz davor heißt es, dass
sich die WGA randlich zum nordwärts gerichteten
Kippenabstrom aus dem Bereich der Sophienhöhe
im OSTW befindet. Dies lässt die formulierte Prog-
nosesicherheit nicht erkennen. Es wäre auch ge-
nauer darzulegen, für welchen Prognosezeitraum
die Aussagen gelten. Für das Wasserwerk Paffen-
dorf wird auf S. 128 unten / 129 oben angegeben,
dass die Beendigung der Förderung ab 2034 bzw.
dann erfolgt, wenn bzw. soweit dies aus qualitati-
ven Gründen erforderlich wird. Die Förderung
würde nach 2035 zunächst nach Sindorf verlagert
und von dort 2065 nach Dirmerzheim, welches
dann als einziges Wasserwerk für dieses Gebiet
verbleiben wird. Vorbergbaulich existierten in den
durch die Kippen und den Tagebau Hambach che-
misch bzw. hydraulisch bzw. später hydroche-
misch beeinflussten Grundwasserleitern noch di-
verse Gewinnungsstandorte , die als Wasserver-
sorgungsstandorte und zur Absicherung der Ver-
sorgungssicherheit ohne den Bergbaueinfluss vor-
handen sein und künftig hätten betrieben werden
zur Kenntnis
genommen.
OSTW, das von Horizont 9B durch einen tren-
nenden Geringleiter getrennt ist. Aus der Um-
setzung des geologischen Modells im numeri-
schen Grundwassermodell der RWE Power
ergibt sich kein Hinweis auf ein Leakage in Ho-
rizont 9B. In den Horizonten 9B und 8 ist auf-
grund der Strömungssituation eine kippenbür-
tige Sulfatbefrachtung bis zum WW Titz nicht zu
besorgen. Die Prognosen umfassen den mo-
dellierten Zeitraum bis 2400. Im danach vor-
herrschenden stationären Strömungsregime
zeigt kein Strompfad einen Transportweg aus
den kippenwasserbefrachteten Bereichen in
Richtung dem WW Titz.
Mit Blick auf die potenziellen Auswirkungen auf
die Wasserversorgung besteht seit 2013 ein
durch den Erftverband kommuniziertes und mit
der RWE Power AG abgestimmtes "Konzept
zur langfristigen Wasserversorgung der Erft -
Scholle". Dieses Konzept wird derzeit überge-
ordnet und außerhalb des Braunkohlenplanän-
derungsverfahrens Hambach unter Berücksich-
tigung der aktuellsten Erkenntnisse und aktua-
lisierter Daten (z.B. neues Grundwassermodell)
im Fachkreis überarbeitet und dem heutigen
Wissensstand angepasst. Hinsichtlich des Kip-
penabstroms aus Hambach finden sich weder
- 617 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
können. Sie können aufgrund der chemischen Ver-
änderungen des Grundwassers jedoch auch nach
dem Grundwasserwiederanstieg nicht mehr in Be-
trieb genommen werden. Dies ist als anhaltende
nachteilige Auswirkung des Bergbaueinflusses zu
bewerten, auch wenn die Stilllegungen schon voll-
zogen wurden oder von RWE im Rahmen des
Wasserversorgungskonzeptes bereits eingeplant
sind. Zum WW Dirmerzheim und den dazu ge-
troffenen Annahmen siehe oben. Die Prognosen
müssen jedenfalls so durchgeführt werden, dass
sie auch über das Jahr 2100 hinaus ausreichend
abgesichert sind.
in den bis 2400 reichenden Prognoserechnun-
gen von RWE, noch im entsprechenden Fach-
gutachten der RWTH Aachen Anhaltspunkte,
welche auf Grund einer erst nach 2100 allmäh-
lich eintretenden Schadstoffausbreitung Anlass
geben, das bereits vielfach vorgestellte Was-
serversorgungskonzept zu hinterfragen, zumal
das Strömungsfeld ab Mitte des 22. Jahrhun-
derts als weitgehend stationär gelten kann.
Eine dauerhaft anhaltende nachteilige Auswir-
kung von temporär hydro chemisch beeinfluss-
ten Gewinnungsstandorten ist nicht zu besor-
gen, da es sich aufgrund des limitierten Schad-
stoffinventars in der Kippe Hambach um einen
endlichen Prozess handelt.
Zeichnerische
Festlegung
1025513_
005
Hinsichtlich des Naturschutzes sollt en in den
zeichnerischen Festlegungen verbindlichere Vor-
gaben für die Wiedernutzbarmachung erfolgen.
Während für landwirtschaftliche und forstliche Nut-
zungen sowie potenzielle gewerbliche Nutzungen
konkrete Räume definiert werden und teils sehr
konkrete Zielsetzungen für die Umsetzung der ver-
kehrlichen Erschließung festgelegt werden (vgl.
v.g. Bedenken), fehlt es in den zeichnerischen
Festlegungen an Ausweisungen zur Umsetzung
naturschutzfachlicher Ziele und an konkreteren
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Ein Braunkohlenplan trifft Festlegungen über
die Grundzüge der Oberflächengestaltung und
Wiedernutzbarmachung. Dies erfolgt über die
zeichnerische Festlegung der Nutzungsvertei-
lung und textliche Ziele. Detailliertere zeichne-
rische Festlegungen hinsichtlich des Natur-
schutzes sind nicht Gegenstand der Braunkoh-
lenplanung und Aufgabe anderer Planungsebe-
nen. Eine weitergehende Ausgestaltung der
Festlegungen der Wiedernu tzbarmachung er-
folgt darüber hinaus im Rahmen der nachgela-
gerten Abschlussbetriebsplanverfahren.
-
- 618 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Festiegungen zu Biotopverbund und —entwick-
lung. Hierin wird ein Ungleichgewicht gesehen.
Zeichnerische
Festlegung
1025548_
012
Besonderes Augenmerk verdient die im Anhang
der Plandokumente platzierte Erläuterungskarte
28 - Zwischennutzung, die g erade für derzeitigen
Anlieger eine große Relevanz hat. Diese versucht
die Entwicklungsschritte für die nächsten Jahr-
zehnte zu visualisieren. Hierbei ist jedoch in keiner
Weise erkennbar, zu welchen Zeitpunkten mit wel-
chen möglichen Zwischennutzungen zu re chnen
ist. Auch Farbgebung der einzelnen Elemente ist
problematisch, da sich die landwirtschaftlichen
Flächen sowie die Bereiche für eine intensive Frei-
zeitnutzung auf den ersten Blick nur schwer unter-
scheiden lassen. Darüber hinaus ist bspw. die Ab-
baukante kartographisch dargestellt, in der Le-
gende fehlt diese aber. Die Entwicklungen bis zum
Erreichen der vollen Seebefüllung sind mit dieser
Erläuterungskarte schwer vermittelbar.
Stellung-
nahme wird
teilweise ge-
folgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genomme n
und zur besseren Lesbarkeit nachrichtlich an-
gepasst (Anpassung der Farbgebung der land-
wirtschaftlichen Flächen und der Bereiche für
intensive Freizeitnutzung sowie Darstellung der
Abbaugrenze in der Legende der Erläuterungs-
karte 2B). Dabei ist zu berücks ichtigen, dass
die Erläuterungskarten lediglich einen nach-
richtlichen Charakter haben und zur visuellen
Unterstützung des Textes des Braunkohlen-
plans dienen.
Für konkretere Pläne der Anrainerkommunen
sei auf die Rahmenplanung der Neuland Ham-
bach GmbH verwi esen. Wie auf S. 132 des
Braunkohlenplans erläutert, "bedarf die Zuläs-
sigkeit von Zwischennutzungen und deren Ört-
lichkeit der Freigabe durch die Bergbehörde.
Die Freigabe kann aus Sicherheitsgründen je-
derzeit eingeschränkt oder widerrufen werden."
Erläuterungskarten:
Anpassung der Farb-
gebung der landwirt-
schaftlichen Flächen
und der Bereiche für
intensive Freizeitnut-
zung sowie Darstel-
lung der Abbaugrenze
in der Legende der Er-
läuterungskarte 2B.
Zeichnerische
Festlegung
1025548_
013
Auch im Fachbeitrag Natur und Landschaft in an-
gehängter Karte 2 - Wiedernutzbarmachungsplan
und Artenschutzkonzept wirft die kartographische
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Der Braunkohlenplanentwurf trifft in Bezug auf
die Oberflächengestaltung und Landschafts-
gliederung im Abbaugebiet unterschiedliche
-
- 619 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Darstellung Fragen auf. So ist der See hier voll-
ständig und lückenlos umgeben von Flächen zur
„forstlichen Wiedernutzbarmachung". Flächen für
eine intensive Freizeitnutzung werden in dieser
Karte nicht dargestellt. Hier ist klarzustellen, wie
die forstlichen Wiedernutzbarmachungsflächen in
Einklang zu bringen sind mit den geplanten touris-
tischen Freizeitnutzungen an den See - und Was-
serzugängen. Auch in den Erläuterungen zum Ziel
6.2- Gliederung der Landschaft, werden diesbe-
züglich keine belastbaren Aussagen getroffen.
grundlegende Festlegungen. Zeichnerisch wer-
den die Flächen um den See im Wesentlichen
in Flächen zur landwirtschaftlichen und forstli-
chen Wiedernutzbarmachung gegliedert. Diese
Zielfestlegungen werden textlich u. a. durch Ziel
6.2 konkretisiert. Demnach sollen etwa 41 %
der Flächen (2.745 ha) forstlich rekultiviert wer-
den. Davon stellen 970 ha Freiflächen und
Feuchtbiotope dar, von denen ca. 600 ha Auf-
forstungen und Freiflächen im Bereich der See-
böschungen oberhalb des zukünftigen See-
wasserspiegels sein sollen. Weiter kann den
textlichen Erläuterungen entnommen werden,
dass etwa 70 ha der insgesamt ca. 600 ha Ufer-
bereich Freiflächen und Feuchtbiotope darstel-
len, die grundsätzlich eine Freizeitnutzung am
zukünftigen See und Seezugänge ermöglichen
sollen.
In den zeichnerischen Festlegungen werden
keine Raumordnungsziele für eine intensive
Freizeitnutzung festgeschrieben und abgebil-
det, da diese nicht Teil der bergbaulichen Wie-
dernutzbarmachung sind. Es handelt sich viel-
mehr um Vorhaben Dritter, die nach Abschluss
der ordnungsgemäßen Rekultivierung umge-
setzt werden können. Allerdings eröffnen die
- 620 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
textlichen Festlegungen durchaus Mögli chkei-
ten und benennen auch Flächengrößen in die-
sem Zusammenhang.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine forstli-
che Rekultivierung nicht überall mit einer dich-
ten Bewaldung gleichzusetzen ist. Der Braun-
kohlenplan geht an mehreren Stellen darauf
ein, dass unter die forstliche Rekultivierung
auch Halboffenland, Offenland, Wiese/Weide
und andere Grünstrukturen fallen.
Eine Konkretisierung der Wiedernutzbarma-
chungsplanung wird in den bergrechtlichen Be-
triebsplänen (Abschlussbetriebsplan) erfolgen.
Intensive Freizeitnutzungen sind grundsätzlich
außerhalb bergrechtlicher Verfahren - da keine
bergbaulichen Vorhaben mit städtebaulichen
Instrumenten umzusetzen sind, sollen in der
Landschaftsgestaltung im Abschlussbetriebs-
plan aber bereits berücksichtigt werden.
Eine weitere Konkretisierung dieser Flächen
muss in nachgeordneten Planungs- und Zulas-
sungsverfahren erfolgen.
- 621 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Zeichnerische
Festlegung
1025550_
001
Zeichnerische Festlegung Vorentwurf BKP
Hambach und Erläuterungskarten. Kommentie-
rung / Bitte um Prüfung: Warum liegt innerhalb der
Abgrenzung der Manheimer Bucht der „alte“ Regi-
onalplan, mit der Ortsabgrenzung von Manheim -
Alt, zugrunde? Im weiteren Abbaufeld/Wasserflä-
che ist dies nicht der Fall. Warum wird innerhalb
der Sicherheitszone der „neue“ Regionalplane nt-
wurf abgebildet? Dieser hat doch noch keine
Rechtskraft.
Stellung-
nahme wird
teilweise ge-
folgt.
Die sogenannte "Manheimer Bucht" umfasst
den wesentlichen Bereich des Vorfeldes, der
durch den Tagebau Hambach in den kommen-
den Jahren noch in Anspruch genomme n wird.
Damit entfallen in diesem Bereich auch beste-
hende Wegeverbindungen, die derzeit teilweise
noch genutzt werden. Um für zukünftige Pla-
nungen die Anschlüsse und den Verlauf dieser
Wegeverbindungen berücksichtigen und bes-
ser nachvollziehen zu können, wird dort die ak-
tuelle Topographische Karte 1:25000 (= K 25)
nachrichtlich dargestellt. Dies entspricht auch
der Vorgehensweise anderer Braunkohlen-
pläne, in denen die TK 25 sogar im gesamten
Abbaubereich hinterlegt ist. Im Braunkohlen-
planentwurf für den Tagebau Hambach wird für
den weiteren Tagebaubereich auf die Darstel-
lung der TK 25 verzichtet, da die Inanspruch-
nahme der dort vorbergbaulich befindlichen Inf-
rastruktur viele Jahre zurückliegt und das Tage-
bauumfeld mit seiner Infrastruktur bereits an
den Abbaubereich des Tagebaus Hambach an-
gepasst wurde.
Der Braunkohlenplan selbst trifft innerhalb der
Sicherheitszone keine Festlegungen und keine
eigenen Rekultivierungsziele. Die innerhalb der
Sicherheitszone abgebildeten Festlegungen
In den Planlegenden
werden die nachricht-
lichen Übernahmen
aus dem Regionalpla-
nentwurf innerhalb
der Sicherheitszone
ergänzt. Hinweis auf
Planlegenden: "Nach-
richtliche Übernah-
men in der Sicher-
heitszone. Basiert auf
dem Entwurf des Re-
gionalplans Köln
(Stand Dezember
2021, nachrichtlich
nach öffentlicher Aus-
legung (07.02. -
31.08.2022), vor Fest-
stellungsbeschluss)"
- 622 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
des Regionalplanentwurfes stellen nachrichtli-
che Übernahmen der in Aufstellung befindli-
chen Ziele des Regionalplans dar. Diese in Auf-
stellung befindlichen Ziele sind als Grundsatz
zu berücksichtigen und haben hier eine redak-
tionelle Funktion. Zur besseren Lesbarkeit des
Plans wird dies in der Legende angepasst und
der Hinweis "Nachrichtliche Übernahmen in der
Sicherheitszone. Basiert auf dem Entwurf des
Regionalplans Köln (Stand Dezember 2021,
nachrichtlich nach öffentlicher Auslegung
(07.02. - 31.08.2022), vor Feststellungsbe-
schluss)" ergänzt.
Zeichnerische
Festlegung
1025604_
008
Die Braunkohlenplanung ist mit der Regionalplan-
fortschreibung in Einklang zu bringen. Dies ist ins-
besondere auch bei der Kartengrundlage zu be-
rücksichtigen, die die Sicherheitszone betrifft. An-
merkungen hierzu werden unter Kapitel 3 aufge-
führt.
Stellung-
nahme wird
teilweise ge-
folgt.
Der Braunkohlenplan selbst trifft innerhalb der
Sicherheitszone keine Festlegungen und keine
eigenen Rekultivierungsziele. Die innerhalb der
Sicherheitszone abgebildeten Festlegungen
des Regionalplanentwurfes stellen nachrichtli-
che Übernahmen der in Aufstellung befindli-
chen Ziele des Regionalplans dar. Diese in Auf-
stellung befindlichen Ziele sind als Grundsatz
zu berücksichtigen und haben hier eine redak-
tionelle Funktion.
Mit der nachrichtlichen Übernahme der Darstel-
lung von Grundfunktionen aus dem Regional-
Hinweis auf Planle-
genden: "Nachrichtli-
che Übernahmen in
der Sicherheitszone.
Basiert auf dem Ent-
wurf des Regional-
plans Köln (Stand De-
zember 2021, nach-
richtlich nach öffentli-
cher Auslegung
(07.02. - 31.08.2022),
vor Feststellungsbe-
schluss)"
- 623 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
planentwurf in den Braunkohlenplan soll veran-
schaulicht werden, wie die wiederhergestellten
Funktionen des Abbaubereiches sich in die wei-
tere (unverritzte) Umgebung einfügen. Dabei
erfolgt eine nachrichtliche Darstellung im
Braunkohlenplan nach Maßgabe des Verfah-
rensstandes zur Änderung des Regionalpla-
nes. Die Darstellung des Regionalplan(ent-
wurfs) im Bereich der Sicherheitszone ist für
Braunkohlenpläne gängige Praxis und dient der
planerischen Harmonisierung von Braunkoh-
len- und Regionalplan. Zum besseren Ver-
ständnis wird folgende Anpassung der Le-
gende in der zeichnerischen Festlegung vorge-
nommen: "Nachrichtliche Übernahmen in der
Sicherheitszone. Basiert auf dem Entwurf des
Regionalplans Köln (Stand Dezember 2021,
nachrichtlich nach öffentlicher Auslegung
(07.02. - 31.08.2022), vor Feststellungsbe-
schluss)"
Zeichnerische
Festlegung
1025604_
016
Im Braunkohlenplan ist verbindlich zu regeln: Die
zeichnerische Festlegung des Braunkohlenplans
reicht bis zur Abbaugrenze, berücksichtigt den Be-
reich der Sicherheitszone jedoch nicht. Für die gra-
fische Darstellung der Sicherheit szone wird hier
die zeichnerische Darstellung aus dem Regional-
planentwurf aus Dezember 2021 übernommen,
Stellung-
nahme wird
teilweise ge-
folgt.
Aus § 26 Abs. 2 LPlG ergibt sich, dass im
Braunkohlenplan die Sicherheitslinie parzellen-
scharf festzulegen ist. Innerhalb des so be-
stimmten Bergbauraumes wird dann die Ab-
baugrenze bestimmt. Die Abbaugrenze wird
vorbehaltlich der sicherheitlichen Aspekte da r-
gestellt. Reicht die Breite der Sicherheitszone
In den Planlegenden
werden die nachricht-
lichen Übernahmen
aus dem Regionalpla-
nentwurf innerhalb
der Sicherheitszone
ergänzt. Hinweis auf
- 624 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
was an dieser Stelle nicht den aktuellen Planungen
der Stadt Elsdorf für den Bereich der Sicherheits-
zone entspricht. Es sei ausdrücklich auf die Stel-
lungnahme der Stadt Elsdorf zur Fortschreibung
des Regionalplans aus 08/2022 verwiesen, die für
diesen Bereich maßgebliche Änderungen vor-
schlägt. Grundsätzlich ist die Regelung über die
Zulassung von Nutzungen in der Sicherheitszone
nicht eindeutig dargelegt. Eine verbindliche Aus-
sage über die Genehmigung von Vorhaben in der
Sicherheitszone fehlt. Demnach ist vor allem im
Braunkohlenplan eine klare Aussage zu tätigen,
wer zu welchem Zeitpunkt in die Genehmigung
von Bauvorhaben in der Sicherheitszone mit ein-
zubeziehen ist, wie die allgemeine Zuständigkeit
geregelt ist und auf welcher gesetzlichen Grund-
lage derartige Vorhaben genehmigt werden kön-
nen. Die Notwendigkeit zur Synchronisierung und
Verschneidung des Regional - und Braunkohlen-
plans wird hier besonders deutlich.
nicht aus, muss die Abbaugrenze nach innen
eingezogen werden, die Sicherheitslinie bleibt
in ihrer Lage. Innerhalb der Sicherheitszone
wird der Entwurf der Regionalplanneuaufstel-
lung nachrichtlich dargestellt. Mit der nachricht-
lichen Übernahme der Darstellung von Grund-
funktionen aus dem Regionalplanentwurf in
den Braunkohlenplan soll veranschaulicht wer-
den, wie die wiederhergestellten Funktionen
des Abbaubereiches sich in die weitere (unver-
ritzte) Umgebung ei nfügen. Dabei erfolgt eine
nachrichtliche Darstellung im Braunkohlenplan
nach Maßgabe des Verfahrensstandes zur Än-
derung des Regionalplanes. Die Darstellung
des Regionalplan(entwurfs) im Bereich der Si-
cherheitszone ist für Braunkohlenpläne gän-
gige Praxis und dient der planerischen Harmo-
nisierung von Braunkohlen - und Regionalplan.
Der Braunkohlenplan selbst trifft innerhalb der
Sicherheitszone keine Zielfestlegungen. Zum
besseren Verständnis wird folgende Anpas-
sung der Legende in der zeichnerischen Fest-
legung vorgenommen: "Nachrichtliche Über-
nahmen in der Sicherheitszone. Basiert auf
dem Entwurf des Regionalplans Köln (Stand
Dezember 2021, nachrichtlich nach öffentlicher
Planlegenden: "Nach-
richtliche Übernah-
men in der Sicher-
heitszone. Basiert auf
dem Entwurf des Re-
gionalplans Köln
(Stand Dezember
2021, nachrichtlich
nach öffentlicher Aus-
legung ( 07.02. -
31.08.2022), vor Fest-
stellungsbeschluss)"
- 625 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Auslegung (07.02. - 31.08.2022), vor Feststel-
lungsbeschluss)"
Braunkohlenplan und Landesr echt definieren
zu Funktion und Nutzbarkeit der Sicherheits-
zone eindeutige Vorgaben. Die Sicherheits-
zone ist diejenige Fläche, auf welcher unmittel-
bare Auswirkungen der Abbau - bzw. Verkip-
pungsmaßnahmen auf die Geländeoberfläche
nicht ausgeschlossen werden können, so dass
ggf. Maßnahmen zur Sicherung gegen Gefah-
ren erforderlich werden könnten. Zudem hat die
Sicherheitszone als Pufferzone die Aufgabe,
dass in ihr notwendige Maßnahmen zum
Schutze angrenzender Nutzungen - insbeson-
dere vor Immissionen – vorgenommen werden
können, so dass auf diese Weise eine Verträg-
lichkeit der Bergbautätigkeit mit angrenzenden
Nutzungen unterstützt werden kann, vgl. An-
lage 2 zur DVO Braunkohlenplanung NRW
(Planzeichenverzeichnis).
Grundsätzlich ausgeschlossen sind in der Si-
cherheitszone Nutzungen / Nutzungsänderun-
gen, mit denen ein dauernder Aufenthalt von
Menschen verbunden ist. Eine Nutzung, die
von der in der Sicherheitszone vorgesehenen
- 626 -
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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
land-, garten - oder forstwirtschaftlichen Nut-
zung abweicht, bedarf der Zustimmung der
Bergbehörde.
In der Sicherheitszone unterliegt somit eine
mögliche Realisierung von Maßnahmen, die
keinem bergbaulichen Zweck dienen, einer
rechtlichen Einschränkung und dem Zustim-
mungsvorbehalt der Bergbehörde. Dies gilt
grundsätzlich während des laufenden T age-
baubetriebes und für die gesamte Befüllphase
der Tagebauseen.
Die Umsetzung anderweitiger Nutzungen auf
bergbaulich in Anspruch genommenen Flächen
setzt regelmäßig eine Beendigung der Bergauf-
sicht voraus, d. h. die Feststellung, dass keiner-
lei Gefahren z. B. für Leben und Gesundheit
Dritter oder gemeinschädliche Einwirkungen
von den betroffenen Bereichen mehr ausgehen
und die Vorgaben des bergrechtlichen Ab-
schlussbetriebsplanes erfüllt wurden.
Eine Umsetzung kommunaler Bauleitplanun-
gen sowie entsprechender (Vorhaben-)Geneh-
migungen für Folgenutzungen ist unmittelbar
nach Beendigung der Bergaufsicht möglich.
Inwieweit Zwischennutzungen während der Be-
füllphase der Tagebauseen möglich sind, ist
- 627 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
noch in Prüfung, ihre Vereinbarkeit mit berg-
rechtlichen Anforderu ngen muss im Einzelfall
betrachtet werden. Zuständig ist hier die Berg-
verwaltung als Aufsichtsbehörde.
Eine Anpassung oder Ergänzung des Braun-
kohlenplans zur Sicherheitszone ist nicht erfor-
derlich.
Zeichnerische
Festlegung
1025604_
023
Bei der Kartengrundlage für die notwendige Dar-
stellung der Nutzungen in der Sicherheitszone
handelt es sich um den Regionalplanentwurf aus
Dezember 2021. Vor dem Hintergrund der von der
Stadt Elsdorf eingereichten Stellungnahme zur Re-
gionalplanfortschreibung im August 2022 und den
hier geforderten Anpassungsvorschlägen ist die
Verwendung einer aktualisierten / überarbeiteten
Kartengrundlage, in die die Anpassungsvor-
schläge bereits eingeflossen sind, wünschenswert.
Die Regionalplanstellungnahme der Stadt Elsdorf
vom 31.08.2022 ist in den Anlagen einsehbar.
Auch hatte die Stadt Elsdorf in ihrer Stellung-
nahme zur Regionalplanfortschreibung explizit auf
die Verschneidung mit dem Braunkohlenplan hin-
gewiesen, sodass diese insbesondre in der grafi-
schen Darstellung nun auch stattfinden sollte.
Stellung-
nahme wird
teilweise ge-
folgt.
Innerhalb der Sicherheitszone wird der Entwurf
der Regionalplanneuaufstellung nachrichtlich
dargestellt. Mit der nachrichtlichen Übernahme
der Darstellung von Grundfunktionen aus dem
Regionalplanentwurf in den Braunkohlenplan
soll veranschaulicht werden, wie die wiederher-
gestellten Funktionen des Abbaubereiches sich
in die weitere (unverritzte) Umgebung einfügen.
Dabei erfolgt eine nachrichtliche Darstellung im
Braunkohlenplan nach Maßgabe des Verfah-
rensstandes zur Änderung des Regionalpla-
nes. Die Darstellung des Regionalplan(ent-
wurfs) im Bereich der Sicherheitszone ist für
Braunkohlenpläne gängige Praxis und dient der
planerischen Harmonisierung von Braunkoh-
len- und Regionalplan.
In den Planlegenden
werden die nachricht-
lichen Übernahmen
aus dem Regionalpla-
nentwurf innerhalb
der Sicherheitszone
ergänzt. Hinweis auf
Planlegenden: "Nach-
richtliche Übernah-
men in der Sicher-
heitszone. Basiert auf
dem Entwurf des Re-
gionalplans Köln
(Stand Dezember
2021, nachrichtlich
nach öffentlicher Aus-
legung (07.02. -
31.08.2022), vor Fest-
stellungsbeschluss)"
- 628 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
In den Planlegenden werden die nachrichtli-
chen Übernahmen aus dem Regionalplanent-
wurf innerhalb der Sicherheitszone er-
gänzt. Hinweis auf Planlegenden: "Nachrichtli-
che Übernahmen in der Sicherheitszone. Ba-
siert auf dem Entwurf des Regionalplans Köln
(Stand Dezember 2021, nachrichtlich nach öf-
fentlicher Auslegung (07.02. - 31.08.2022), vor
Feststellungsbeschluss)"
Zeichnerische
Festlegung
1025604_
024
Bei der Kartengrundlage im direkten Braunkoh-
lenabbaugebiet fällt auf, dass in der Manheimer
Bucht heute nicht mehr vorhandene Siedlungen
und Flurstücke dargestellt sind, währe nd dies im
restlichen Abbaufeld nicht der Fall ist. Es stellt sich
die Frage, ob diese Darstellung beabsichtigt ist o-
der nicht. Eine einheitliche Darstellung sollte ange-
strebt werden.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Zum besseren Verständnis bestehender Wege-
netzverbindungen außerhalb des Abbaube-
reichs wird in Braunkohlenplänen üblicher-
weise der Bestand an Infrastruktur gemäß der
Topographischen Karte 1:25.000 (TK 25) mit
dargestellt. Da es sich hier um eine Planände-
rung eines Abbaubereichs handelt, der sc hon
lange aufgeschlossen wurde und bergbaulich
betrieben wird, ist die Darstellung ehemaliger
Siedlungsbereiche nicht erforderlich und sie
waren auch im bisherigen Braunkohlen-
plan „Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau- und
Außenhaldenfläche des Tagebaues Hambac h“
nicht enthalten.
Für die Flächen, die mit dem weiteren Tage-
baufortschritt noch in Anspruch genommen
-
- 629 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
werden, wurde gleichwohl die TK 25 zur besse-
ren Orientierung hinterlegt. Dass Abbauflächen
damit unterschiedlich dargestellt werden, teils
mit, teils ohn e Unterlegung der TK 25, erklärt
sich aus dem unterschiedlichen Abbaustand
und empfiehlt sich zur besseren Orientierung.
Zeichnerische
Festlegung
1025604_
025
Hafenbalkon/Hafeninsel: - Der Hafenbalkon ist
nach dem „Masterplan Zukunftsterrassen Elsdorf“
im Braunkohlenplan zeichnerisch darzustellen.
Derzeit wird dieser als forstwirtschaftliche Fläche
ausgewiesen, was nicht der Entwicklungsabsicht
der Stadt Elsdorf in dem Bereich des Hafenbal-
kons entspricht. Es wird empfohlen, ebenso wie
die Tagesanlagen in Niederzier, den Hafenbalkon
als „Entwicklungsfläche Strukturwandel“ auszu-
weisen. Die Darstellung des Hafenbalkons in Form
einer Siedlungsentwicklung lediglich auf der Erläu-
terungskarte 2A wird an dieser Stelle als nicht aus-
reichend empfunden. Der Hafenbal kon sollte mit
seiner angestrebten Nutzungsfestlegung in den
zeichnerischen Festsetzungen des Braunkohlen-
plans eindeutig dargestellt werden. - Der „Insel -
Charakter“, bzw. die finale Kontur des Balkons
wird in der zeichnerischen Darstellung nicht deut-
lich. Da es sich in der zeichnerischen Festlegung
um den Endzustand der Seebefüllung handelt,
sollte auch der Hafenbalkon in seinem Endzustand
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Unter "Entwicklungsfläche Strukturwandel"
wird in der zeichnerischen und textlichen Fest-
legung der Bereich der Tagesanlagen gefasst.
Diese Bezeichnung ist im Zusammenhang mit
den Anforderungen an die Rekultivierung zu se-
hen. Die dort vorliegende industrielle Vorprä-
gung soll für die Folgenutzung erhalten bleiben
und nicht in eine anderweitige - forstliche - Re-
kultivierung umgewandelt werden. Somit ist
eine entsprechende Vorgabe aus dem Braun-
kohlenplan für die spätere Konkretisierung der
Wiedernutzbarmachungsplanung im Ab-
schlussbetriebsplan erforderlich.
Dies schließt Entwickl ungsflächen an anderer
Stelle nicht aus, entsprechende Hinweise dazu
finden sich beispielsweise auch in Erläute-
rungskarte 2A, die auch den Bereich vor Elsdorf
entsprechend informell ausweist. Allerdings ist
im Rahmen der Wiedernutzbarmachung im Be-
-
- 630 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
dargestellt werden. Die genaue Kontur und Form-
gebung des Hafenbalkons sowie die Festlegung
notwendiger Sicherungsmaßnah men für die Ma-
rina wird derzeit über ein von der Stadt Elsdorf be-
auftragtes Gutachten erarbeitet. Die RWE Power
AG ist in den Prozess eng involviert.
reich des Hafenbalkons eine forstliche Rekulti-
vierung vorgesehen. Dabei wird beachtet, dass
in diesem Bereich keine Bepflanzungen vorge-
nommen werden, die einer späteren städtebau-
lichen Entwicklung entgegenstehen. Eine Kon-
kretisierung der Rekultivierungsplanung muss
ebenfalls im Abschlussbetriebsplan erfolgen.
In Erläuterungskarte 2A werden sowohl der Be-
reich der Tagesanlagen, als auch der Hafenbal-
kon Elsdorf als städtebauliche Entwicklungsflä-
chen abgebildet, eine weitere Konkretisierung
der abschließenden Formkontu r ist auch im
Zuge der noch laufenden Planungen nicht ge-
boten und entspricht nicht der Darstellungs-
grenzen des Braunkohlenplans.
Zeichnerische
Festlegung
1025654_
001
Die Erläuterungskarten entfalten keine rechtliche
Wirkung. Es handelt sich nur um Auslegungshilfen
der formulierten regionalplanerischen Festlegun-
gen. Im Braunkohlenplanentwurf steht hierzu auf
Seite 132, dass die Erläuterungskarte 2B „Zwi-
schennutzung" als Orientierung gilt. Da in den Er-
läuterungskarten 2A und 2B weitreichende Nut-
zungen - auch außerhalb des Geltungsbereiches
des Braunkohlenplans - dargestellt sind, ist klarzu-
stellen, welche Verbindlichkeit die Erläuterungs-
Stellung-
nahme wird
gefolgt.
Die Erläuterungskarten dienen lediglich einer
Orientierung und Veranschaulichung weiterer,
über den Braunkohlenplan hinausgehender
Planungen. Sie haben keine bindende Wir-
kung. Eine Einordnung der Erläuterungskarten,
die im Text an diversen Stellen angespro chen
werden, muss nicht explizit erfolgen. Sie ergibt
sich aus der Begrifflichkeit und rechtlichen Sys-
tematik. Auch in Regionalplänen ist eine solche
Verwendung von Erläuterungskarten üblich.
Unabhängig davon wird im Braunkohlenplan
In Kapitel 1.4 Recht-
grundlagen, rechtli-
che Methodik wurde
unter (12) Zeichneri-
sche Festlegung fol-
gender Satz ergänzt:
„Die Erläuterungskar-
ten, die dem Braun-
kohlenplan beiliegen
dienen der Orientie-
rung über die planeri-
sche Situation und
Veranschaulichung
- 631 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
karten insbesondere vor dem Hintergrund der Wi-
dersprüche zu den Festlegungen des Braunkoh-
len- sowie Regionalplanentwurfs haben. Es wird
angeregt, zur Verdeutlichung der fehlenden Ver-
bindlichkeit der Erläuterungskarten einen Hinweis
in den „Allgemeinen Erläuterungen" sowie jeweils
auf den Erläuterungskarten selbst aufzunehmen.
eine Ergänzung zur Klarstellung der rechtlichen
Bedeutung vorgenommen.
möglicher nicht-berg-
baulicher Nutzungen
im Bereich des Plan-
gebiets, sie haben
keine bindende Wir-
kung."
Zeichnerische
Festlegung
1025654_
007
Darüber hinaus wird angeregt, ein Konzept für den
Biotopverbund des verbleibenden Hambacher
Forstes mit den angrenzenden Bürgewäldern
(Steinheide, Loersfelder Busch, Dickbusch, Kerpe-
ner Parrig) sowie den großen Waldflächen der So-
phienhöhe zu erarbeiten. Die Grundlage für diese
Biotopverbundplanung sollte unter der Berücksich-
tigung der nachfolgenden Aspekte erstellt werden:
- Die in der Erläuterungskarte 2A „Nutzungs-
schwerpunkte" entsprechend der Formulierungen
auf Seite 70 des Textteils, der lautet: ,,Zur Vernet-
zung von Steinheide und Hambacher Forst soll
nördlich entlang der Hambachbahn in etwa 250 m
Breite ein waldbaulich umzusetzender Korridor ge-
schaffen werden, der über die bepflanzten Uferbö-
schungen vor der Manheimer Kirche hinaus als Bi-
otopverbindung funktioniert." sind in das Konzept
einzubeziehen. In dem Konzept sollten die zahlrei-
chen Artenschutz - und Kompensationsmaßnah-
men sowie die aktuell durch RWE beantragten
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Im Kapitel 3.3 des Braunkohlenplans heißt es
in den Erläuterungen dazu: "Das Ziel der Her-
stellung eines zusammenhängenden Grünzu-
ges dient der Förderung ein es Biotopverbun-
des zwischen den Waldbereichen Steinheide,
Hambacher Forst, Merzenicher Erbwald und
Sophienhöhe und richtet sich an die Bergbau-
treibende soweit erforderliche Maßnahmen im
Plangebiet liegen. Die Weiterführung und Her-
stellung des Grünzuges auf unverritztem Ge-
lände richtet sich an die Träger der Land-
schaftsplanung und insbesondere an den Trä-
ger der Regionalplanung. Mit der Rekultivie-
rung und den Artenschutzflächen (RWE Power
AG) wurden im Abbaubereich und im Umfeld
des Tagebaus Hambach bereits w eitreichende
Maßnahmen zur Stärkung des Biotopverbunds
realisiert, die möglichst erhalten bleiben sollen.
Weitere Maßnahmen sind mit Blick auf die Ver-
träglichkeit mit städtebaulichen Entwicklungen
-
- 632 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Ökokonten im Tagebauvorfeld berücksichtigt wer-
den. Die vor handenen Ansätze in den Ausführun-
gen der Umweltgutachten des Braunkohlenplans
(siehe z.B. die M achbarkeitsprüfung Artenschutz
S. 54 Abb. 9) sind zu integrieren.
und landwirtschaftlichen Nutzungen zu prü-
fen." Eine weitere Konkretisierung in diesem
Bereich ist dementsprechend Aufgabe der Re-
gionalplanung.
Zeichnerische
Festlegung
1025654_
022
In der Erläuterungskarte 2A „Nutzungsschwer-
punkte" werden innerhalb und außerhalb des Gel-
tungsbereiches des Braunkohlenplans „Städt e-
bauliche Entwicklungsbereiche" dargestellt. Diese
Darstellungen haben keine Verbindlichkeit. Es
stellt sich trotzdem die Frage, wie mit Widersprü-
chen zwischen diesen Darstellungen und den
Festlegungen des Braunkohlenplanentwurfs sowie
den Festlegungen des Regionalplanentwurfs um-
gegangen werden soll (Beispiel: Die städtebauli-
chen Entwicklungsbereiche in und vor Etsdorf wi-
dersprechen den zeichnerischen Darstellungen
des Braunkohlenplanentwurfs und des Regional-
planentwurfs).
In der Erläuterungskarte 2A werden 12 soge-
nannte „Städtebauliche Entwicklungsbereiche"
dargestellt. Im Textteil wird diese Nutzungskatego-
rie nicht näher definiert. Vermutlich wurden diese
Bereiche aus der Rahmenplanung Hambach über-
nommen. In der Rahmenplanung Hambach wurde
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die Erläuterungskarten des Braunkohlenplans
haben einen groben Maßstab und sind entspre-
chend generalisiert. Mit der Unterteilung der
städtebaulichen Entwicklungsbereiche in "Be-
sondere Orte mit baulichen Landmarken"
würde eine weitere Kategorie eingeführt, die
den Maßstab der Braunkohlenplanung über-
steigt. Eine weitere Konkretisierung obliegt den
nachfolgenden Planungebenen. Eine Anpas-
sung oder Ergänzun g der Erläuterungskarte
wird deshalb nicht als sinnvoll erachtet.
-
- 633 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
allerdings zwisc hen „Städtebaulichen Entwick-
lungsbereichen" und „Besondere Orte mit bauli-
chen Landmarken" unterschieden.
Es wird angeregt, die Differenzierung zwischen
„Städtebaulichen Entwicklungsbereichen" und
„Besondere Orte mit baulichen Landmarken" aus
der Rahmenplan ung Hambach zu übernehmen
und die Nutzungskategorien zu definieren.
Zeichnerische
Festlegung
1025654_
023
Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb in der Erläu-
terungskarte 2A zahlreiche und teilweise sehr
große und außerhalb des Geltungsbereiches des
Braunkohlenplans liegende „Städtebauliche Ent-
wicklungsbereiche" dargestellt sind, aber keine
Darstellungen zu anderen Entwicklungsbereichen,
wie beispielsweise der Grünvernetzung. Zur Erläu-
terung der Ausführungen unter Ziffer 3.3 des Text-
teils zum regionalen Grünz ug sind auch Darstel-
lungen hierzu in der Erläuterungskarte 2A aufzu-
nehmen.
Es wird angeregt, in der Erläuterungskarte 2A
„Nutzungsschwerpunkte" entsprechend der For-
mulierungen auf Seite 70 des Textteils, der lautet:
,,Zur Vernetzung von Steinheide und Hamb acher
Forst soll nördlich entlang der Hambachbahn in
etwa 250 m Breite ein waldbaulich umzu setzender
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Darstellungen in der Erläuterungskarte 2A
resultieren im Wesentlichen aus der Eingabe
der Neuland Hambach GmbH zum Braunkoh-
lenplan und haben den Fokus "Nutzungs-
schwerpunkte". Flächen f ür die Grünvernet-
zung werden darin nicht dargestellt. Hierzu lie-
gen zwar Vorschläge vor (Empfehlung der Na-
turschutzverbände, Rahmenplan Neuland
Hambach GmbH), es fehlt aber nach wie vor
ein abgestimmtes Konzept. Deswegen wird auf
die Darstellung einer Grün vernetzung / Bio-
topverbund verzichtet. Im Text des Braunkoh-
lenplans werden hingegen einige Maßnahmen
genannt.
Unabhängig von der Darstellung ist das Thema
Grünvernetzung auch in der Erläuterungskarte
berücksichtigt. Dies wird bspw. daran sichtbar,
-
- 634 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Korridor geschaffen werden, der über die bepflanz-
ten Uferböschungen vor der Man heimer Kirche
hinaus als Biotopverbindung funktioniert." einen
Grünzug auch grafisch darzu stellen.
dass vo r Elsdorf zwei separate Ellipsen und
keine durchgehende Fläche für die städtebauli-
che Entwicklung eingezeichnet sind, so dass
dazwischen Platz für eine Grünvernetzung
bleibt. Grundsätzlich haben die Inhalte der Er-
läuterungskarten keine bindende Wirkung und
dienen lediglich der Orientierung.
Eine Anpassung oder Ergänzung der Erläute-
rungskarte ist nicht erforderlich.
Zeichnerische
Festlegung
1025654_
024
Erläuterungskarte 2B 11Zwischennutzung"
In der Erläuterung zu Ziffer 6.3 (S. 133, 2. Absatz)
wird geschrieben, dass für die Phase der Zwi-
schennutzung ein ökologisches Gewässer im süd-
lichen Bereich der Manheimer Bucht angelegt wer-
den soll. Die Erläuterungskarte stellt im südlichen
Bereich der Ma nheimer Bucht extensive Nutzung
und Potentialflächen für erneuerbare Energien dar.
Es wird angeregt, die Erläuterungskarte 2B „Zwi-
schennutzung" um die Darstellung eines ökologi-
schen Gewässers im südlichen Bereich der Man-
heimer Bucht, wie im Text beschriebe n, zu ergän-
zen.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die dargestellten Anmerkungen liegen außer-
halb der Darstellungsgrenze des Braunkohlen-
plans.
Es ist zu berücksichtigen, dass vergleichbare
Vorhaben aufgrund des Maßstabs und der Ge-
neralisierung der Erläuter ungskarten ebenfalls
nicht dargestellt werden. Das geplante ökologi-
sche Gewässer im Bereich der Manheimer
Bucht, das eher als ein wechselfeuchter Stand-
ort zu verstehen ist, soll in dem Bereich entste-
hen, der in der Erläuterungskarte 2B als "Be-
reich mit See zugang sowie für eine intensive
Freizeitnutzung" bereits gekennzeichnet ist.
Eine Unterteilung dieser Fläche ist nicht erfor-
derlich. Die Konkretisierung der Planung wird in
-
- 635 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Abstimmung mit der Bergbehörde und der Neu-
land Hambach GmbH erfolgen. Eine Nutzung
dieses Bereichs zu Freizeitzwecken bedarf der
Zustimmung der Bergverwaltung als zustän-
dige Aufsichtsbehörde.
Eine Anpassung der Erläuterungskarte ist nicht
erforderlich.
Zeichnerische
Festlegung
1025654_
025
Die Erläuterungskarte 2B „Zwischennutzung" stellt
eine Potentialfläche für Beweidungsgroßprojekte
dar. In der Erläuterung zu Ziffer 6.3 (S. 134, 2. Ab-
satz) wird nur von einem Kernbereich einer Bewei-
dung und zwar im Bereich der Goldenen Aue ge-
sprochen.
Es wird angeregt, in der Erläuterung zu Ziffer 6.3
die Potentialfläche für das Beweidungsgroßprojekt
näher zu beschreiben und zu definieren.
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die Potentialfläche stellt den Bereich dar, der
gemäß der Eingabe der Neuland Hambach
GmbH - unter Berücksichtigung weiterer Pla-
nungen - für eine Beweidung in Frage kommt.
Unklar ist bislang allerdings noch, ob die Bewei-
dung auf diesen Flächen auch umsetzbar ist.
Dazu wird nun zunächst ein Pilotprojekt auf der
bereits rekultivierten Goldenen Aue umgesetzt.
Von dort aus soll das Beweidungsprojekt, bei
einer erfolgreichen Umsetzung, in den nächs-
ten Jahren mit dem Rekultivierungsfortschritt
sukzessive erweitert werden. Dabei wird zu-
nächst die Goldene Aue, die in Richtung Tage-
bausee erweitert werden soll, im Fokus stehen.
Inwieweit a ndere Rekultivierungsflächen, ins-
besondere Waldflächen, in das Beweidungs-
-
- 636 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
projekt einbezogen werden können ist zu prü-
fen und bleibt abzuwarten. Von daher ist die
Formulierung im Braunkohlenplan richtig.
Eine Ergänzung des Braunkohlenplans ist nicht
erforderlich.
Zeichnerische
Festlegung
1025654_
026
In der Erläuterungskarte 2B „Zwischennutzung"
sind im Bereich der „goldenen Aue" zahlreiche Po-
tentialflächen für erneuerbare Energien (hier ist
von Standorten für FFPV -Anlagen auszugehen)
dargestellt. Um die Fu nktion für die Biodiversität
der „goldenen Aue" und deren Weiterentwicklung
nicht durch Zerschneidungseffekte und konkurrie-
rende Flächenansprüche bzw. Nutzungen zu be-
einträchtigen, sollten die Potentialflächen für er-
neuerbare Energien in anderweitige Berei che ge-
legt werden. Dies trägt auch der Funktion dieser
Flächen für die ruhige Erholung und dem Land-
schaftsempfinden /der Landschaftsästhetik sowie
der Optimierung der Biodiversität Rechnung. Da
weitere textliche Erläuterungen hierzu fehlen,
bleibt unklar, wie sich eine Nutzung sowohl als Po-
tentialfläche für erneuerbare Energien als auch für
Beweidungsgroßprojekte kombinieren lassen. Es
ist davon auszugehen, dass hierbei starke Nut-
zungskonflikte auftreten werden. Ebenfalls un-
günstig wird die Darstellung von Potentialflächen
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die Potentialflächen für Erneuerbare Energien
liegen unterhalb der Goldenen Aue in den Bö-
schungsbereichen der Tagebauseemulde, un-
terhalb des geplanten Zielwasserspiegels. Es
handelt sich dabei um Zwischennutzungen auf
den Seeböschungen, die mit de m Anstieg des
Seewasserspiegels Teil des Tagebausees wer-
den. Ein Konflikt zu der Entwicklung der Golde-
nen Aue sowie dem geplanten Beweidungspro-
jekt wird nicht gesehen. Ob eine Beweidung in
der Phase der Zwischennutzung auch inner-
halb der Seemulde stattfinden kann ist noch un-
klar, da nach aktuellem Kenntnisstand nicht da-
von auszugehen ist, dass innerhalb der See-
mulde, auf den dort vorliegenden tertiären Bö-
den, eine Vegetation entstehen wird, die bis
zum entsprechenden Anstieg des Seewasser-
spiegels eine Beweidung zulässt.
Die PV -Fläche vor Niederzier liegt außerhalb
der Tagebauseemulde. Auch hierbei handelt es
-
- 637 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
für erneuerbare Energien / FFPV innerhalb forstli-
cher Flächen angesehen, da eine kombinierte Nut-
zung der forstlichen Flächen nicht möglich ist.
Ohne multifunktionale Nutzung der Fläche, wäre
der Flächenverbrauch deutlich erhöht.
Als ander weitige Bereiche bieten sich die nicht
forstlich genutzen Böschungsflächen des Tage-
baus an. Alternativ ist zu prüfen ob diese PV -Be-
reiche z.B. als Agri -PV-Anlage mit den Ackerflä-
chen auf der Sophienhöhe eher zu vereinbaren
sind.
sich um eine Zwischennutzung. Wie im Braun-
kohlenplan vorgesehen, ist für diese Fläche das
Entwicklungsziel eine forstliche Rekultivierung.
Zeichnerische
Festlegung
1025655_
007
Zeichnerische Festlegung. Landwirtschaftliche
Rekultivierung vor Elsdorf: Neben der landwirt-
schaftlichen Hochfläche auf der lnnenkippe unter-
halb der Sophienhöhe und der landwirtschaftlichen
Rekultivierung vor Niederzier sieht die Wiedernutz-
barmachungsplanung für den Tagebau Hambach
eine landwirtschaftliche Rekultivierung südwest-
lich vor der Ortslage Elsdorf vor. Diese Fläche ist
im zugelassenen Abschlussbetriebsplan enthalten
und auf dieser Grundlage überwiegend bereits
hergestellt Da die Fläche mit einer G röße von rd.
40 ha einen nennenswerten Beitrag zur landwirt-
schaftlichen Wiedernutzbarmachung im Abbaube-
reich des Tagebaus Hambach leistet, sollte sie in
der zeichnerischen Festlegung des Braunkohlen-
plans enthalten sein. In der Flächenbilanz des
Stellung-
nahme wird
gefolgt.
Die genannten landwirtschaftlichen Rekultivie-
rungsflächen fehlen fälschlicherweise in der
Zeichnerischen Festlegung und in den Erläute-
rungskarten, werden im Rahmen der Flächen-
bilanzierung allerdings bereits berücksichtigt.
Die Zeichnerische Festlegung und die Erläute-
rungskarten werden dahingehend korrigiert.
Die Zeichnerische
Festlegung und die
Erläuterungskarten
werden um die vorge-
schlagenen Flächen
ergänzt.
- 638 -
Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Textteils i st sie bereits richtig berücksichtigt. Wir
bitten deshalb darum, die landwirtschaftliche Re-
kultivierung vor Elsdorf (siehe graue Fläche in der
nachfolgenden Abbildung, Anhang) in der zeichne-
rischen Festlegung des Braunkohlenplans zu er-
gänzen.
Zeichnerische
Festlegung
1025661_
002
Es mag zutreffen, dass für den Bereich zwisc hen
der Sicherheitslinie und der Abbaugrenze die Dar-
stellungen des Regionalplans Vorrang haben. Das
kann aber nicht bedeuten, dass für den Bereich
des eigentlichen Braunkohleabbaugebietes sowie
der Haldenflächen keine sonstigen Darstellungen
vorgenommen werden dürfen. Im Gegenteil: § 26
Abs. 2 LPlG fordert ausdrücklich Angaben über die
im Rahmen der Rekultivierung angestrebte Land-
schaftsentwicklung. Das kann aus Sicht der Natur-
schutzverbände nicht nur darin bestehen, dass le-
diglich zwischen forstlichen Fläc hen, Seefläche,
landwirtschaftliche Flächen und Entwicklungsflä-
che Strukturwandel unterschieden wird. Vielmehr
sind zur Steuerung der Landschaftsentwicklung
auch Angaben nötig, die sich auf die heute schon
vorhandene oder zukünftig angestrebte Schutz-
würdigkeit beziehen – sprich Darstellungen als
BSLE oder BSN.
Die Naturschutzverbände können dem Fehlen
solcher Darstellungen innerhalb des Abbau - und
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die Ausweisung von Bereichen zum Schutz der
Natur ist nicht gegenstand der Braunkohlenpla-
nung. Die Landesplanung beauftragt in Ziel 7.2-
2 des LEP NRW die Regionalplanung, den im
LEP NRW definierten landesweiten Biotopver-
bund (Gebiete für den Schutz der Natur (GSN))
in den Regionalplänen durch Festlegung vo n
Bereichen zum Schutz der Natur (BSN) zu kon-
kretisieren. In den zeichnerischen Festlegun-
gen zum LEP NRW sind im räumlichen Gel-
tungsbereich des gegenständlichen Braunkoh-
lenplans keine Gebiete zum Schutz der Natur
ausgewiesen.
Eine detailliertere zeichnerische Festlegung zu
den Nutzungsarten in der Wiedernutzbarma-
chung ist auf der Planungsebene des Braun-
kohlenplans nicht erforderlich, da hier nur die
Grundzüge der Wiedernutzbarmachung und
Verteilung der Nutzungsarten bestimmt wer-
den. Eine weitergehende Ausg estaltung der
-
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Haldenbereichs nicht zustimmen und erwarten,
dass diejenigen Bereiche innerhalb des Braunkoh-
leplangebietes, di e bereits heute für den Natur-
schutz wertvoll sind, sowie die Bereiche, die zu-
künftig für Zwecke des Naturschutzes wertvoll ge-
staltet und entwickelt werden sollen, entsprechend
als Bereich zum Schutz der Natur (BSN) darge-
stellt werden sollten. Entsprechende s gilt für die
Bereiche für die landschaftsorientierte Erholung
und den Schutz der Landschaft (BSLE).
Denn auch der Braunkohleplan muss den Schutz
der bereits vorhandenen wertvollen Natur -Schutz-
güter ernst nehmen und als Vorgabe für die nach-
geordneten Pla nungen des Bergbautreibenden
und der Bergaufsicht vorgeben. Er muss auch als
Vorgabe für die nachgeordneten Planungen festle-
gen, wo Aspekte des Naturschutzes, des Land-
schaftsschutzes und der landschaftsgebundenen
Erholung in welcher Weise verfolgt werden k ön-
nen. Ohne solche Darstellungen innerhalb der Ab-
baugrenzen wäre keinerlei Steuerung der Land-
schaftsentwicklung hin zu Naturschutz- und Land-
schaftsschutzflächen möglich.
Festlegungen der Wiedernutzbarmachung er-
folgt im Rahmen der nachgelagerten Ab-
schlussbetriebsplanverfahren.
Zeichnerische
Festlegung
1025661_
003
Wie u.a. auf Seite 18 des Braunkohleplan -Ent-
wurfs verdeutlicht wird, ist eine inhaltliche Abstim-
mung des in Aufstellung befindlichen Regional-
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Wie aus der zitierten Passage (S. 18 des
Braunkohlenplan-Entwurfs) hervorgeht, sind
die Festlegungen in den Regionalplänen und in
den Braunkohlenplänen gemäß § 26 Abs. 1 S.
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Bezirksregierung Köln
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
plans Köln und der Braunkohlenplanung notwen-
dig, wird aber im vorgelegten Entwurf nicht deut-
lich. Da der Braunkohlenplan Hambach bereits im
Sommer 2024 festgestellt werden soll, der Regio-
nalplan Köln aber deutlich später, ist eine transpa-
rente und verlässliche Klärung insbesondere von
Rekultivierungszielen unabdingbar notwendig.
Eine solche transparente Darstellung fehlt in den
Planunterlagen. Dabei sind die auf den Seiten 67 -
69 des BKP -Entwurfs formulierte n Elemente der
Landschaftsgestaltung zu sichern. Dies gilt umso
mehr, als nach dem Erarbeitungsbeschluss, der
bereits erfolgt ist, die Ziele bereits Wirkung entfal-
ten. Nachfolgend schlagen die Naturschutzver-
bände hierzu Abgrenzungen für den Bereich inner-
halb der Abbaugrenzen vor. Für die Flächen au-
ßerhalb der Abbaugrenze verweisen die Natur-
schutzverbände auf ihre Vorschläge für ein Bio-
topverbund-Konzept für das Rheinische Revier im
Rahmen der Änderung des Regionalplans Köln.
2 LPlG NRW miteinander abzustimmen (so
auch sinngemäß § 7 Abs. 4 ROG). Ein zeitlicher
Gleichlauf der Entwicklung von Braunkohlen-
plänen einerseits und Regionalplänen anderer-
seits ist dieser Vorschrift demgegenüber nicht
zu entnehmen; vielmehr können beide unter
Beachtung der für sie jeweils einschlägigen
rechtlichen Anforderungen - wozu auch das Ab-
stimmungsgebot, s.o., gehört - entwickelt wer-
den.
Innerhalb der Umweltprüfung (Teil B der Unter-
lage des Entwurfs des Braunkohlenplans) wird
auf die im Braunkohlenplanverfahren zu be-
rücksichtigenden Pläne eingegangen, und zwar
mit dem Ergebnis, "dass sich keine Konflikte im
Verhältnis den vorgenannten Plan zur beab-
sichtigten Braunkohlenplanänderung ergeben."
Das Verhältnis zu anderen Raumordnungspla-
nungen wird auch in den Angaben der Vorha-
benträgerin zur Umweltprüfung näher aufge-
griffen (dort S. 32 ff.). Ausführungen zur geplan-
ten Neuaufstellung des Regionalplans Köln fin-
den sich dort auf den S. 36/37; aus diesen wird
im Einzelnen deutlich, dass es keinerlei Kon-
flikte zwischen dem hiesigen Braunkohlenplan-
verfahren und dem Regionalplan -Änderungs-
verfahren gibt.
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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes"
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
Zeichnerische
Festlegung
1025661_
004
BSN
Die vorgeschlagenen Bereiche zum Schutz der
Natur (BSN) sind in der folgenden Karte grün
schraffiert dargestellt. Die Sophienhöhe wurde be-
reits im Entwurf des Regionalplans als BSN darge-
stellt. Dem ist aus Sicht der Naturschutzverbände
zuzustimmen – insbesondere auch wegen der dort
vielfältig nachgewiesenen seltenen und an-
spruchsvollen Tierarten.
Von der Sophienhöhe ausgehend sollte der als
BSN darzustellende Biotopverbund sich um den
Restsee herum erstrecken. Damit greifen die Na-
turschutzverbände ihr Biotopverbund-Konzept aus
der Stellungnahme zum Regionalplan Köln auf und
erweitern dieses Konzept auf den Bereich inner-
halb der Abbaugrenzen des Braunkohleplan -Ent-
wurfs.
Der Biotopverbund zwischen dem Hambacher
Wald und der Steinheide ist für die Naturschutzver-
bände von ausschlaggebender Bedeutung; dies
insbesondere wegen der nachgewiesenen Flüge
der im Hambacher Wald be-heimateten Bechstein-
fledermäuse in die Steinheide entlang der vor-
hande-nen Biotopverbundlinien und bedeutsamen
Nahrungsgebiete.
Dabei ist beachtlich, dass das OVG Münster be-
reits vor 6 Jahren die Existenz eines potentiellen
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die Ausweisung von Bereiche zum Schutz der
Natur ist nicht Gegenstand d er Braunkohlen-
planung. Die Landesplanung beauftragt in Ziel
7.2-2 des LEP NRW die Regionalplanung, den
im LEP NRW definierten landesweiten Bio-
topverbund (Gebiete für den Schutz der Natur
(GSN)) in den Regionalplänen durch Festle-
gung von Bereichen zum Schut z der Natur
(BSN) zu konkretisieren.
Das Vorkommen der Bechsteinfledermaus im
Hambacher Forst und deren Betroffenheit
durch die vorliegende Planung wurde im Rah-
men der umwelt - und artenschutzrechtlichen
Untersuchung ermittelt und betrachtet. Hier-
nach haben sich keine unvertretbaren Beein-
trächtigungen des Bechsteinfledermausvor-
kommens durch Verlust von Grünstrukturen in
der Manheimer Bucht ergeben.
Darüber hinaus ist für eine ordnungsgemäße
Beendigung des Tagebaus im Rahmen der
Seeherstellung die Herstellung eines dauerhaft
standsicheren Böschungssystems erforderlich.
Dafür werden Massen benötigt, die im aktuellen
Tagebaufeld nicht in der erforderlichen Menge
und Qualität zur Verfügung stehen. Zur Analyse
der erforderlichen Massen zur Beendigung des
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
FFH-Gebietes in Erwägung gezogen hat - „vor al-
lem im Hinblick auf die dortigen Vorkommen der
Bechstein
fledermaus“. „Der 11. Senat hat angenommen, es
sei nicht ausgeschlossen, dass insoweit eine Än-
derung der tatsächlichen und rechtlichen Verhält-
nisse eingetreten sei, (…). Es dürften gewichtige
fachliche Anhaltspunkte vorliegen, die die Existenz
eines FFH-Gebiets im Hambacher Wald nicht von
vornherein ausschlössen.“ (so die damalige Pres-
semitteilung des OVG Münster vom 1.12.2017
zum Aktenzeichen: 11 B 1362/17). Wenn die Rest-
flächen des Hambacher Waldes ein potentielles
FFH-Gebiet sein sollten, dann besteht zwischen
dem Hambacher Wald und dem definitiven FFH -
Gebiet Steinheide eine Funktionsbeziehung als
Teil des kohärenten Netzwerkes NATURA 2000,
die sich anhand der Flugbewegungen der Bechst-
einfledermäuse besonders deutlich belegen lässt.
Die Naturschutzverbände gehen in der Tat davon
aus, dass der Hambacher Wald ein FFH -Gebiet
ist, das allerdings nicht als solches an die EU-Kom-
mission gemeldet worden ist – wohl wegen der im-
mer noch anhaltenden bergbaulichen Interessen.
Dennoch muss der räumlich -funktionalen Bezie-
hung zwischen Hambacher Wald und Steinheide
aus ökologischer Sicht großer Wert zugemessen
Braunkohlenabbaus im Tagebau Hambach
wurde 2021 ein unabhämgiges Fachgutachten
beauftragt, welches untersuchte welche Flä-
cheninanspruchnahme dafür mindestens erfor-
derlich ist. Das Gutachten kommt zu dem Er-
gebnis, dass auf eine Inanspruchnahme der
Ortslage Manheim in dem im Planentwurf dar-
gestellten Umfang nicht verzichtet werden
kann. Auf Grundlage dieser Untersuchungen
hat der Braunkohlenausschuss am 07.03.2022
beschlossen, die nun auch im Entwurf des
Braunkohlenplans angezeigte Abbaugrenze,
den weiteren Planungen zu Grunde zu legen.
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
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Begründung Änderungsvor-
schlag
werden. Damit ist die bergbauliche Inanspruch-
nahme der heute bestehenden Verbundflächen,
aber auch des offenbar bedeutenden Jagdgebie-
tes am Manheimer Sportplatz aus Naturschut z-
sicht abzulehnen, denn dadurch würden die Bech-
steinfledermäuse jeden Biotopverbund zwischen
dem Hambacher Wald und Steinheide verlieren.
Bechsteinfledermäuse sind auf solche Biotopver-
bundstrukturen aber sehr stark angewiesen und
können nur schwer und langfristig neue Biotopver-
bund-Wege finden und nutzen. Die Beseitigung
der heute bestehenden und angenommenen Bio-
top verbundstrukturen würde also eine schwerwie-
gende Beeinträchtigung des NATUA 2000 -Netz-
werkes darstellen.
Da weder eine Aufrechterhaltung der heute vor-
handenen Biotopverbundstrukturen im vorliegen-
den Planentwurf erkennbar ist und sich auch kei-
nerlei Ansätze für andere erst noch zu entwi-
ckelnde Biotopverbundstrukturen im Entwurf des
Braunkohleplans finden, muss der derzeitige Plan-
entwurf für den Bereich nördlich von Manheim ab-
gelehnt werden. Demzufolge sollte der noch un-
verritzte Bereich zwischen der alten Bundesautob-
ahn A 4 und Manheim nicht durch eine „Manheimer
Bucht“ abgegraben werden. Zwischen dem Ham-
bacher Wald und der Steinheide sollte stattdessen
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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
eine Biotopverbundfläche auf Basis der bereits be-
stehenden Biotopverbundstrukturen entstehen,
die als BSN und überwiegend Waldfläche darzu-
stellen wäre. Der südlich daran anschließende Teil
des Braunkohleplan-Gebietes sollte entfallen. Die
Abbaugrenze und die Sicherheitslinie sollten ent-
sprechend zurückgenommen werden. Die Manhei-
mer Bucht bzw. ihre Größe stellen die Natur-
schutzverbände weiterhin in Frage. Alternative Lö-
sungen zur Verringerung der Nutzung des Materi-
als aus der Manheimer Bucht, wie z.B. die Nutzung
von Material, das auf der überhöhten Innenkippe
aufgebracht wurde und weiterhin wird, wurden aus
Kostengründen nicht rechtzeitig und nicht ernsthaft
in Erwägung gezogen.
Die folgende Karte stellt die von de n Naturschutz-
verbänden geforderten Bereiche für den Schutz
der Natur (BSN) innerhalb der Abbaugrenzen dar:
(siehe Originalstellungnahme oder Anhang).
Zeichnerische
Festlegung
1025661_
005
BSLE
Die Bereiche für den Schutz der Landschaft und
der landschaftsorientierten Erholung (BSLE) soll-
ten sich auf die gesamte Seefläche erstrecken, die
vor allem der stillen und somit landschaftsorientier-
ten Erholung vorbehalten bleiben sollte.
Zudem sollten die landwirtschaftlichen Flächen auf
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom-
men. Die Darstellung von BSLE ist nicht Ge-
genstand der Braunkohlenplanung. Dies ist Ge-
genstand der Regionalplanung.
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
der überhöhten Innenkippe als BSLE dargestellt
werden. Denn diese Bereiche können sowohl der
naturverträglichen Produktion von Lebensmitteln,
als auch dem S chutz der Agrar -Arten und Agrar -
Ökosysteme, als auch der landschaftsorientierten
Erholung dienen.
Zeichnerische
Festlegung
1025661_
006
Straßen-Darstellungen
Der Braunkohleplan -Entwurf beinhaltet in der
zeichnerischen Darstellung eine Straße von Nie-
derzier nach Elsdorf. Dagegen bestehen erhebli-
che Bedenken. Di ese Straßen -Darstellung sollte
ersatzlos gestrichen werden. Erstens zerschneidet
diese Straße ein ökologisch hochwertiges Gebiet,
beeinträchtigt die Biotopentwicklung und die land-
schaftsorientierte Erholung. Diese Straßendarstel-
lung ist also keineswegs ver träglich. Zweitens ist
kein Zweck für dieses Straßenbauprojekt erkenn-
bar, denn der Raum ist überdurchschnittlich gut mit
sehr leistungsfähigen Straßen erschlossen. Die
Notwendigkeit für eine direkte Verbindung zwi-
schen Nie-derzier und Elsdorf ist nicht erk ennbar.
Es fehlen selbst grundlegende Bedarfsbetrachtun-
gen und ebenso auch irgendwelche Aussagen zur
Verträglichkeit dieses Projektes.
Die nachrichtlich dargestellte Straße sollte aus
dem Braunkohleplan -Entwurf gestrichen werden;
Stellung-
nahme wird
nicht gefolgt.
Die Straße ist in der zeichnerischen Festlegung
des Entwurfs des Braunkohlenplans als rote Li-
nie eingezeichnet und entspricht damit § 26
Abs. 2 LPlG und den Anforderungen von Nr. 5.
a) Anlage 2 zur DVO LPlG NRW - Braunkoh-
lenplanung (Planzeichenverzeichnis), die fol-
genden Wortlaut hat: "Ersatztrassen für (…)
Straßen - Durch Braunkohlenabbau bedingte
Verlegung von Straßen ohne Angabe der lan-
desplanerischen Funktion (…)".
Wie sich aus der zeichnerischen Festlegung
des Entwurfs des Braunkohlenplans ergibt, ist
die L276n (bzw. deren Trasse) zwischen Els-
dorf und Hambach / Niederzier lediglich "nach-
richtlich" dargestellt. D.h. die Straße soll weder
raumordnungsrechtlich gesichert werden no ch
handelt es sich um eine verbindliche Festle-
gung im Zusammenhang mit der Linienbestim-
mung (§ 37 StrWG NRW) bzw. mit dem Fach-
zulassungsverfahren i.S.v. § 38 StrWG NRW.
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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag
Begründung Änderungsvor-
schlag
siehe auch weitere Aussag en in dieser Stellung-
nahme zum Kap. 7.1.
Die Verfahrensschritte gem. §§ 37, 38 StrWG
NRW werden vielmehr zu gegebener Zeit unter
Anwendung der dann geltenden Maßgaben
durchgeführt werden.
Die L276n ist Bestandteil des gültigen Landes-
straßenbedarfplans (Anlage zum Landesstra-
ßenausbaugesetz – LStrAusbauG). Es handelt
sich dabei um eine gesetzgeberische Bedarfs-
entscheidung, die für die Planrechtfertigung im
späteren Fachzulassungsverfahren bindend ist
und Abwägungsrelevanz hat. Auf diese Ge-
sichtspunkte weist der Erläuterungstext zu Ziel
7.1 (erster Absatz) hin.
1025567_
039
Seite 68 -75. Kapitel 7: Maßnahmen zum Monito-
ring und Risikomanagement
Es ist wünschenswert, dass die Ergebnisse des
Monitorings und das ggfl. angepasste Risikoma-
nagement der Kolpingstadt Kerpen zur Einsicht zu
übermitteln sind.
Stellung-
nahme wird
zur Kenntnis
genommen.
Der Hinweis wird zur kenntnis genommen.
Nach Maßgabe der Regelungen in der Zulas-
sung des 3. Rahmenbetriebsplans für die Fort-
führung des Tagebaus Hambach von 2020 bis
2030 vom 12.12.2014 werden die Ergebnisse
des Monitorings an die zuständigen Unteren
Naturschutzbehörden sowie die Bezirksregie-
rung Arnsberg, Abt.6 "Bergbau und Energie in
NRW" übermittelt.
-
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anlage_3_Erlaeuterungskarten_BKP_Hambach)
5390 Zeichen
######## ### ############# ############################## ##################################### ######################################### ##################### ######## ################# ######### ######### ###### W Z Z 0 20 50 -50 -150 -20 -180 -200 -80 -100 -220 -260 -140 -250 -120 -160-90 -50 210 -50 50 80 60 70 110 90 50 250 100 80 220 160 150 20 90 100 90 80 260 270 -20 80 260 150 230 8050 240 100 50 90 70 120 100 240 120 260 80 50 0 100 100 110 150 -100 90 -150 50 50 20 150 30 100 90 50 -20 110 160 160 50 40 60 -150 50 120 0 80 20 150 -100 0 100 50 60 -50 100 110 90 40 100 -20 80 100 0 70 200 110 240 210 120 100 60 110 60 150 180 90 90 -40 250 110 0 100 0 90 0 0 -100 200 80 80 180 80 -150 250 0 -50 120 100 100 50 100 100 -50 200 80-100 120 200 210 50 90 80 30 80 60 80 50 70 120 -200 40 50 -150 250 10 80 -100 100 60 -200 100 -50 -1600 0 100 90 -50 0 150 70 -100 80 260 0 250 60 80 90 120 200240 80 90 150 80 -150 110 200 180 100 -10 80 200 90 100 10 110 110 40 -50 80 200 100 Land NRW (2021) Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 (https:/govdata.de/dl-de/zero-2-0) 2A Nutzungsschwerpunkte N Maßstab 1:40.000 Erläuterungskarten Städtebauliche Entwicklungsbereiche Ökologische Vorrangzonen (Ufer- und Gewässerbereich) Seeuferbereiche mit Freizeitnutzung Forstliche Flächen Landwirtschaftliche Flächen Seebereich (Potenzialfläche schwimmende Nutzung) Strand, Sport- und Freizeitflächen Siedlungsbereiche (Bestand) Städtebauliche Entwicklungsflächen Sicherheitslinie AbbaugrenzeStraßen (neu) Betriebstraßen Schienenwege HauptwirtschaftswegeSeeablauf Braunkohlenplan Hambach für das geänderte T agebauvorhaben aufgrund des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes Erläuterungskarten dienen der Orientierung über die planerische Situation und Veranschaulichung möglicher nicht-bergbaulicher Nutzungen im Bereich des Plangebiets, sie haben keine bindende Wirkung. Stand: Mai 2024 Allgemeine Siedlungsbereiche Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzung Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche Waldbereiche Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung Bereiche für den Schutz der Natur Regionale Grünzüge Nachrichtliche Übernahmen in Sicherheitszone Basiert auf dem Entwurf des Regionalplans Köln (Stand Dezember 2021, nachrichtlich nach öffentlicher Auslegung (07 .02. - 31.08.2022), vor Fest- stellungsbeschluss). ######## ### ############# ############################## ##################################### ######################################### ##################### ######## ################# ######### ######### ###### W Z Z 0 20 50 -50 -150 -20 -180 -200 -80 -100 -220 -260 -140 -250 -120 -160-90 -50 210 -50 50 80 60 70 110 90 50 250 100 80 220 160 150 20 90 100 90 80 260 270 -20 80 260 150 230 8050 240 100 50 90 70 120 100 240 120 260 80 50 0 100 100 110 150 -100 90 -150 50 50 20 150 30 100 90 50 -20 110 160 160 50 40 60 -150 50 120 0 80 20 150 -100 0 100 50 60 -50 100 110 90 40 100 -20 80 100 0 70 200 110 240 210 120 100 60 110 60 150 180 90 90 -40 250 110 0 100 0 90 0 0 -100 200 80 80 180 80 -150 250 0 -50 120 100 100 50 100 100 -50 200 80-100 120 200 210 50 90 80 30 80 60 80 50 70 120 -200 40 50 -150 250 10 80 -100 100 60 -200 100 -50 -1600 0 100 90 -50 0 150 70 -100 80 260 0 250 60 80 90 120 200240 80 90 150 80 -150 110 200 180 100 -10 80 200 90 100 10 110 110 40 -50 80 200 100 Land NRW (2021) Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 (https:/govdata.de/dl-de/zero-2-0) Potentialfläche für Beweidungsgroßprojekte Ökologische Vorrangzonen Entwicklungsbereich Strukturwandel Extensive Nutzung Seebereich nach 25 % Seebefüllung Potentialflächen für erneuerbare Energien Bereiche mit Seezugang sowie für intensive Freizeitnutzung Siedlungsbereiche Forstliche Flächen Landwirtschaftliche Flächen Braunkohlenplan Hambach Erläuterungskarten dienen der Orientierung über die planerische Situation und Veranschaulichung möglicher nicht-bergbaulicher Nutzungen im Bereich des Plangebiets, sie haben keine bindende Wirkung. Sicherheitslinie Zielwasserspiegel Einleitbauwerk Abbaugrenze N Maßstab 1:40.000 Zwischennutzung 2B Erläuterungskarten für das geänderte T agebauvorhaben aufgrund des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes Allgemeine Siedlungsbereiche Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzung Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche Waldbereiche Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung Bereiche für den Schutz der Natur Regionale Grünzüge Nachrichtliche Übernahmen in Sicherheitszone Basiert auf dem Entwurf des Regionalplans Köln (Stand Dezember 2021, nachrichtlich nach öffentlicher Auslegung (07 .02. - 31.08.2022), vor Fest- stellungsbeschluss). Stand: Mai 2024 Land NRW (2021) Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 (https:/govdata.de/dl-de/zero-2-0) Gegenüberstellung: Geänderte Abbaugrenze und Sicherheitslinie und Abbaugrenze und Sicherheitslinie aus T eilplan 12/1 geänderte Sicherheitslinie Sicherheitslinie (T eilplan 12/1) Abbaugrenze (T eilplan 12/1) geänderte Abbaugrenze Braunkohlenplan Hambach Erläuterungskarten dienen der Orientierung über die planerische Situation und Veranschaulichung möglicher nicht-bergbaulicher Nutzungen im Bereich des Plangebiets, sie haben keine bindende Wirkung. N Maßstab 1:40.000 2C Stand: Mai 2024 Erläuterungskarten für das geänderte T agebauvorhaben aufgrund des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anlage_3_Zeichnerische Festlegung_inkl_Aenderungen_BKP Hambach)
1636 Zeichen
#### ####### ##### # # # # ### ##### # # # # # ## # #### # # # # ### #### # # # # # # # # # # ###### ### ## ## ## ###### # # # # # # ### ########## # # ######## # # # # #### ### #### ### #### #### # # # # # # # # # ### # # # # # # ### # # ### # # # # ### # # # # # # # ### # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # ### # # ### ##### # # # # ### # # #### # # # # # # ### # # # # # # # ### # # ### # # # # # ### ###### ####### # ### # ### ### # ##### #### ### # # # # # # ### # # # ### # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # ### ## # # # # # ####### # ### #### ### # #### ##################### ######## ################### ####### Z Land NRW (2021) Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 Bezirksregierung Köln - Dezernat 32 Zeichnerische Festlegung Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes Maßstab: 1:10.000 0 0,5 10,25 km Stand Mai 2024 Abbaugrenze Sicherheitslinie Gemeindegrenzen Entwicklungsfläche Strukturwandel Forstliche Flächen Landwirtschaftliche Flächen Seefläche Straßen (nachrichtlich) Schienenwege Hauptwirtschaftswege Betriebsstraßen Nachrichtliche Übernahmen in der Sicherheitszone Allgemeine Freiraum und Agrarbereiche Forstliche Flächen/Waldbereiche Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung Basiert auf dem Entwurf des Regionalplans Köln (Stand Dezember 2021, nachrichtlich nach öffentlicher Auslegung (07.02. - 31.08.2022), vor Feststellungsbeschluss) Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzung Allgemeine Siedlungsbereiche Bereiche für den Schutz der Natur Regionale Grünzuge
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anlage_5_Rahmenvereinbarung Neuland Hambach GmbH und RWE Power AG)
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NEULAND HAMBACH RWE Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen der NEULAND HAMBACH GmbH - im folgenden Neuland Hambach - und der RWE Power AG' - im folgenden RWE - im Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung der Folgelandschaft des Tagebaus Hambach und zur Unterstützung des Strukturwandels im Rheinischen Revier Präambel Durch die Verabschiedung des „Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung“ (Kohleverstromungsbeendigungsgesetz) stehen die Neuland Hambach mit ihren Gebietskörperschaften Elsdorf, Kerpen, Jülich, Merzenich, Nieder- zier und Titz wie auch die RWE im Rheinischen Revier vor der großen Herausforde- rung, die bergbaulichen Maßnahmen und die öffentlichen Planungen zur Gestaltung der Tagebaufolgelandschaft frühzeitig und möglichst einvernehmlich miteinander ab- zustimmen und den Strukturwandel in der Region weiter voranzutreiben. Es ist das gemeinsame Verständnis der Neuland Hambach und der RWE, den Struk- turwandel im Rheinischen Revier auf Basis der politischen Leitentscheidung 2021, die Voraussetzung der Zusammenarbeit ist, frühzeitig und qualitätsvoll umzusetzen. In diesem Sinne sollen die Tagebaufolgelandschaften zu „Räumen der Zukunft“ entwi- ckelt werden, deren Gestaltung über die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Wiedernutzbarmachung hinausgeht, um damit innovative, vielfältige wie nachhaltige Entwicklungsperspektiven zu eröffnen. Dieses Verständnis gilt für RWE und die Neu- land Hambach auch mit Blick auf die derzeit in Erarbeitung befindliche Leitentschei- dung 2023. Beide Partner tragen die Grundsätze dieser Rahmenvereinbarung in den Erarbeitungsprozess der Leitentscheidung und erwarten eine entsprechende Berück- sichtigung. ' Für die Zusammenarbeit in Sachen erneuerbare Energien oder weiterer Themen, die im RWE-Konzern über andere Gesellschaften abgedeckt sind, versteht sich die RWE (Power) als Türöffner und erster Ansprechpartner ‚für die Neuland. 1 NEULAND HAMBACH RWE Es besteht das gemeinsame Ziel, die Flächen des bestehenden Braunkohlenplanes (8.500 ha) mit dem künftigen Tagebausee, der Sophienhöhe, dem ehemaligen Vorfeld, aber auch dem direkten Seeumfeld (Sicherheitszone und Arrondierung zu den Ortsla- gen) als einen gemeinsamen Raum zu verstehen, in dem künftige Nutzungsziele und -profile abgestimmt werden. Der fortzuschreibende Rahmenplan der Neuland Ham- bach, der sich auf diese Flächen bezieht, bildet die gemeinsame Entwicklungsgrund- lage für diese Vereinbarung. Neuland Hambach strebt ein zusammenhängendes Kon- zept für den Transformationsprozess an, interkommunal getragen und in Partnerschaft mit RWE und weiteren Akteuren als Grundlage für die Akquise von Fördermitteln und privatem Kapital. Mit der Folgelandschaft soll ein Raum entstehen, der für sich selbst verantwortlich ist, die Lasten tragen kann und dafür die Werte erwirtschaftet. Es wird angestrebt, die Neuland Hambach GmbH strategisch dahingehend weiterzuentwickeln, diese Raum- aufgabe zu übernehmen. Die Gestaltung einer nachhaltigen Energiewende und die Herstellung einer qualitäts- vollen Bergbaufolgelandschaft sind erklärte Unternehmensziele der RWE im Sinne ei- nes gesellschaftlich verantwortlichen Handelns. Dieser Anspruch spiegelt sich ent- sprechend in der Wiedernutzbarmachung des Tagebaus und der Entwicklung von nicht mehr betriebsnotwendigen Flächen wider. Um diesem Anspruch der Nachhaltig- keit gerecht zu werden und im Sinne der Unterstützung des Allgemeinwohls, ist es neben den rein rechtlichen Vorgaben zur Wiedernutzbarmachung erforderlich, die Pla- nungen der Region zur Schaffung nachhaltiger Entwicklungsperspektiven frühzeitig zu berücksichtigen. Denn diese regionalen Planungen, wie z.B. die Zugänglichkeit der Zwischenlandschaft, touristische In-Wertsetzung oder Siedlungsentwicklungen im künftigen Seeumfeld, müssen z.T. im Zuge der Wiedernutzbarmachung vorbereitet und ermöglicht werden. Darüber hinaus bieten sie die Chance, nicht mehr betriebsnot- wendige Flächen ökologisch und wirtschaftlich in Wert zusetzen. Eine enge Zusam- menarbeit ist somit für beide Seiten sinnvoll. Die Ergebnisse des gemeinsamen Qua- lifizierungsprozesses werden entweder Eingang in den neuen Braunkohlenplan oder die Betriebspläne finden oder ergänzend, verbindlich und rechtssicher, vertraglich ge- regelt. Hierzu werden RWE und Neuland Hambach gemeinsame und jeweils eigene Beiträge leisten. Zentraler Ansatz der Neuland Hambach ist die Bündelung der kommunalen Interessen sowie der formellen und informellen Planung in Bezug auf die Gestaltung der Trans- formations- und Entwicklungsprozesse im Tagebauumfeld. Es gilt die unterschiedli- chen Nutzungsziele räumlich zu gliedern, interkommunal abzustimmen, planerisch vorzubereiten, zu genehmigen und umzusetzen, wobei unterschiedliche Planungsebe- nen miteinander zu verschränken sind (ganzheitliche öffentliche Planung zwischen Gebietskörperschaften, Landesplanung, Bezirksregierungen Köln und Arnsberg sowie RWE). NEULAND HAMBACH RWE Aufgrund der durch die Leitentscheidung 2021 deutlich verkürzten Laufzeit des Tage- baus Hambach stehen für den Tagebau erhebliche Planänderungen sowie eine Um- strukturierung der Folgelandschaft und deren weiterer Umgebung an. Neuland Ham- bach und RWE sind sich darüber einig, dass der anstehende Strukturwandel nur ge- lingen kann, wenn sowohl die entsprechenden bergbaulichen als auch die öffentlichen Planungen in einer offenen und transparenten Kommunikation der Arbeitsprozesse rechtzeitig und regelmäßig abgestimmt werden. Details zu einzelnen Themenfeldern sowie Festlegungen zu konkreten Projekten werden in separaten Vereinbarungen ge- regelt. Ziele und Themenfelder der Zusammenarbeit Gemeinsames Ziel ist die Schaffung einer nachhaltigen, attraktiven und vielfältig nutz- baren Folgelandschaft mit hohen Qualitäten und Innovationen in den Bereichen Öko- logie und Landwirtschaft, Freizeit und Erholung, Wohnen und Gewerbe, erneuerbare Energien und Mobilität. Ziel ist eine hohe gestalterische, funktionale und nachhaltig wirtschaftliche Qualität. Die Region strebt hier eine internationale Vorreiterrolle für das Thema Strukturwandel an. In diesem Sinne wollen sowohl die Neuland Hambach als auch RWE die weiteren Vorbereitungen einer Internationalen Bau- und Technologie- ausstellung (kurz IBTA) unterstützen und das Tagebauumfeld als Demonstrationsraum und Reallabor in die IBTA einbringen. Dafür setzt die Neuland Hambach eine operative gemeinsame Arbeitsstruktur ein (Lenkungskreis Hambach), die den gesamten Prozess der Umgestaltung engmaschig begleitet und alle bereits laufenden und künftigen Prozesse zwischen Unternehmen und Kommunen bündelt. Dieser Lenkungskreis wird sowohl seitens RWE als auch sei- tens der sechs Gesellschafterkommunen der Neuland Hambach als erster Ansprech- partner in allen Belangen der Weiterentwicklung des Raumes adressiert. Themenbe- reiche, die im Laufe des Prozesses erst erkennbar werden, können in die Arbeitsstruk- tur integriert werden. Bei Bedarf werden einzelne Themenbereiche durch weiterge- hende Vertragswerke vertieft oder auch zurück auf die bilaterale Ebene delegiert, wenn dies sinnvoll erscheint. Alle Beteiligten sind bestrebt, nicht zu vermeidende Beeinträchtigungen und Belastun- gen weitestgehend zu minimieren. Dabei sollen sowohl die Ökologie, Freizeit- und Er- holungsnutzungen, eine diversifizierte und nachhaltige Wirtschaftsstruktur und die Fi- nanzkraft der Tagebaufolgelandschaft als auch die Gesamtattraktivität als Lebens- und Arbeitsumfeld weiter gestärkt werden. Insbesondere der deutliche Ausbau von erneu- erbaren Energien - auch unter Nutzung der Tagebauzwischenlandschaft - wird in einer gemeinsamen Unternehmung vorangetrieben. NEULAND HAMBACH RWE Mit den nachfolgend angeführten Projektansätzen soll die strategische Weiterentwick- lung sowohl des Tagebauumfeldes als auch der Neuland Hambach GmbH unterstützt werden. Die unterschiedlichen Themenfelder überlagern sich, auch mit Blick auf die jeweiligen Raumansprüche, so dass nach integrierten Lösungen zu suchen ist. Es gilt, in allen Facetten der — schnellstmöglichen — Wiedernutzbarmachung ein hohes Ambi- tionsniveau anzustreben und die Hebung der damit verbundenen Potenziale vorzube- reiten. Hierbei sind die Belange der bergrechtlichen Planungen und Genehmigungen, des Tagebaubetriebs, Bergschadens- und Standsicherheitsaspekte sowie der liegen- schaftlichen Rückgabeverpflichtungen zu berücksichtigen. Es besteht Einvernehmen darüber, dass die Realisierung der Flächenentwicklungen unter dem Vorbehalt der notwendigen politischen Beschlüsse der Regionalplanung und kommunalen Bauleit- planung stehen. Im Sinne der Leitentscheidung ist die Wiedernutzbarmachung und Rekultivierung so auszurichten, dass eine möglichst frühzeitige und vielfältig-qualitäts- volle Entwicklung erfolgen kann. 1. Themenfeld Planung Die Raumentwicklungsperspektive 2021 wird von der Neuland Hambach zu einer detaillierten Rahmenplanung fortgeschrieben. Hintergrund ist ein Beschluss des Braunkohlenausschusses vom 13.12.2021, wonach im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten die Belange der Neuland Hambach Kommunen bereits bei der Er- stellung des Vorentwurfes (im Braunkohlenplanänderungsverfahren) zu berück- sichtigen und - soweit erforderlich - auf technische Machbarkeit zu prüfen sind. Wegen der erheblichen Zeitverkürzung für Planungsüberlegungen durch das Koh- leverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) sind — dem Beschluss entsprechend — bereits im zu erstellenden Vorentwurf Festlegungen zu treffen und Ziele zu formu- lieren, die für nachfolgende Verfahrensschritte und Betriebspläne Vorgaben ma- chen. Soweit diese den rechtlichen Rahmen eines Braunkohlenplanes überschrei- ten, sind ergänzend, verbindlich und rechtssicher vertragliche Regelungen zu for- mulieren, die spätestens bei der Aufstellung des Braunkohlenplanes dem Braun- kohlenausschuss vorzulegen sind. Neuland Hambach und RWE werden weiterhin bei der Erstellung der Fortschrei- bung des Rahmenplanes zusammenarbeiten und darüber hinaus, auch nach der Bearbeitungszeit des Rahmenplans, räumliche Konzeptionen aktualisieren und konkretisieren. Zusätzlich unterstützt RWE die Planungen der Neuland Hambach mit 3-D Visuali- sierungen des bis Ende 2023 erarbeiteten Rahmenplans in der Darstellungstiefe eines Abschlussbetriebsplanes inkl. Zwischennutzungen, sofern diese den betrieb- lichen Planungen von RWE nicht entgegenstehen. Neuland Hambach und RWE werden diese und weitere notwendige Planprozesse, Gutachten etc. und die jeweils anstehende Umsetzung der Projekte aktiv begleiten, fachlich unterstützen und dabei transparent zusammenarbeiten. Der Umsetzung sind komplexe Fragestellungen zu den anstehenden Planverfah- ren und ggf. zu der Erreichung des notwendigen Baurechts vorzuschalten. In einem ersten Schritt wurde von RWE eine rechtliche Stellungnahme zur Raumordnungs- planung und Bauleitplanung für Bergbaufolgelandschaften — dargestellt am Bei- spiel des Tagebaus Inden - eingeholt. Anknüpfend wird Neuland Hambach mit den anderen Umfeldverbünden ein weiteres Gutachten beauftragen, um die Vorausset- zungen für zeitnahe Folgenutzungen in der Böschung und Sicherheitszone heraus- zuarbeiten. RWE und Neuland Hambach werden in diesem gemeinsamen Ziel die notwendige Expertise zusammentragen. RWE bietet der Neuland Hambach unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben Transparenz zu den Verfahren der Betriebspläne. Gemeinsames Ziel ist die Schaf- fung der Grundlagen für ein kommunales Benehmen auf der Betriebsplanebene, inkl. einer frühzeitigen Abstimmung mit der Neuland Hambach. In diesem Sinne wird Neuland Hambach nach Möglichkeit bereits vor dem Genehmigungsverfahren bei der Bergbehörde zu den für die Wiedernutzbarmachung und den Strukturwan- del relevanten Betriebsplänen konsultiert. Basis für die weiteren Planungen im zuständigen Braunkohlenausschuss ist die am 07.03.2022 vorgestellte und vom Braunkohlenausschuss zur Kenntnis genom- mene Massenbilanzierung des Tagebaus Hambach. Über diese Abgrenzung des Tagebaus, insbesondere die Abbaugrenze, besteht nach einer intensiven und transparenten Prüfphase unter besonderer Berücksichtigung der zukünftigen Mas- senbedarfe verbunden mit einer minimalen Flächeninanspruchnahme Einverneh- men zwischen der Neuland Hambach, allen beteiligten Kommunen und RWE. Bei anstehenden Planungsthemen ist auch die Einbindung der Bevölkerung eine wich- tige Voraussetzung für Akzeptanz und Identitätspflege. . Themenfeld Erneuerbare Energien RWE und Neuland Hambach unterstützen den zügigen Ausbau von erneuerbaren Energien im Rheinischen Revier. Beide haben sich in diesem Sinne im Rahmen des Gigawattpaktes mit dem Land NRW erklärt. Demnach möchte RWE bis 2030 mindestens 500 MW durch den Ausbau von Onshore-Windkraftanlagen und PV- Freiflächenanlagen ggf. in Kombination mit Stromspeichern und anderen innovati- ven Elementen im Rheinischen Revier errichten. Eine Ausdehnung des Umfangs unter Berücksichtigung der aktuellen politischen Vorgaben wird geprüft. Hambach ist der größte Lockergesteinstagebau der Welt und ein wesentlicher Bau- stein des Rheinischen Braunkohlenreviers. Die Neuland Hambach hat im Rahmen einer Kurzstudie das Potenzial des Tagebauumfeldes für den Ausbau erneuerbarer Energien genauer untersucht und dabei erstmals auch die temporäre Zwischen- landschaft des Tagebaus in den Blick genommen. Im Fokus stehen hier Flächen der Tagebauseemulde, die bereits heute oder in naher Zukunft final erstellt werden und bis zur vollständigen Befüllung des Tagebausees in Form einer Zwischennut- zung und im Einklang mit anderen raumrelevanten Nutzungsformen der Landschaft sinnvoll für die Energieerzeugung beansprucht werden können, so zum Beispiel 5 der Bereich der Manheimer Bucht. Entsprechende Pilotprojekte befinden sich be- reits in der Projektierung bzw. Genehmigung. Zur Unterstützung eines zukunftsori- entierten Strukturwandels und zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes werden RWE und Neuland Hambach im Bereich des Tagebaus in erneuerbare Energien investieren. Für diese zukünftigen Projekte streben RWE und Neuland Hambach eine partnerschaftliche Zusammenarbeit an und loten die mögliche Gründung einer gemeinsamen Projektgesellschaft aus. Aus den bisherigen Gesprächen zwischen Neuland und RWE hat sich herauskristallisiert, dass eine gemeinsame Projektge- sellschaft zwischen Neuland und RWE Renewables (die Schwestergesellschaft der RWE Power) die sinnvollste Variante zur Hebung der erneuerbaren Energiepoten- tiale ist. Dieser Ansatz wird weiterverfolgt. Hierdurch wären die Bürger der Region mittelbar am Ausbau der Erneuerbaren beteiligt. Auch Modelle einer unmittelbaren Beteiligungsmöglichkeit für Bürger sind im Detail zu prüfen. Wichtig ist neben dem Wirtschaftlichkeitsaspekt eine transparente Entwicklung von Projekten, eine ge- meinsame öffentlichkeitswirksame Darstellung / Marketing sowie ein möglichst gro- ßer Beitrag zur Energiewende im Einklang mit der Rahmenplanung für die Folge- landschaft. Damit liefern sowohl Neuland Hambach als auch RWE einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung des Rheinischen Reviers hin zu einer klimaneutralen Region. . Themenfeld Freizeit, Erholung und Tourismus Im Zuge der Rahmenplanung sind RWE und Neuland Hambach bemüht, den ge- samten Betrachtungsraum der Transformationslandschaft durch „besondere Orte, Seezugänge, Strände und dazugehörige Flachwasserzonen aufzuwerten, anzubin- den und zu beleben. Diese sollen entweder in der übergeordneten bzw. der be- trieblichen Planung berücksichtigt oder ergänzend, verbindlich und rechtssicher, vertraglich geregelt werden, sofern dies RWE-Belange betrifft. Darüber hinaus gilt es den Erhalt der Industriekultur bei der touristischen Aufberei- tung/Aufwertung des bergbaulichen Erbes zu sichern. Hierzu vereinbaren beide Partner den Erhalt und die Ausstellung von mindestens je einem Bagger und einem Absetzer sowie sonstiger Sammlungen und Artefakte zu prüfen. Gegenstand der Prüfung sind insbesondere genehmigungsrechtliche, finanzielle und regionalplane- rische Aspekte. Zukunftsterrassen Elsdorf Als wesentlicher Beitrag der Regionale 2010 hat RWE in Abstimmung mit der Re- gion das Forum :terra nova errichtet und in den Folgejahren immer weiter aufge- wertet. Gemeinsam mit der Stadt Elsdorf konnte hier ein sehr markanter Anzie- hungspunkt in der Region entwickelt werden. RWE ist offen für eine Fortsetzung dieser Zusammenarbeit mit der Stadt Elsdorf und der Neuland Hambach. Ziel der Neuland Hambach ist es, den Standort Forum :terra nova als zentralen Anlaufpunkt für Tagebautourismus aufzuwerten und im Rahmen der Möglichkeiten baulich zu erweitern bzw. zu arrondieren. Das Angebotsportfolio für Besucher ist im Umfeld NEULAND HAMBACH RWE des Forums auszuweiten, nach Abschluss der Tagebautätigkeiten auch unter Ein- bezug der Böschung. Die Immissionsschutzwälle sind nach Beendigung der Ab- bautätigkeit, soweit von kommunaler Seite gewünscht und nach Abstimmung mit der Bergbehörde möglich, zurückzubauen. Die Übergänge von den Siedlungsrän- dern zum Tagebau sind in Szene zu setzen. Die Plateaufläche für das geplante Seequartier (siehe 5. Themenfeld Wohnen) wird durch RWE im Zuge der Wie- dernutzbarmachung möglichst so verkippt, dass sie nach Beendigung des Tage- baus vielfältige Nutzungsoptionen zur frühzeitigen Zwischennutzung ermöglicht. Vor dem Hintergrund der von der Stadt Elsdorf angestrebten Planungen für den Bereich der ehemaligen Zuckerfabrik, wird sich der dort entstehende Food Campus perspektivisch in Richtung der Tagebaukante und des zukünftigen Sees hin entwi- ckeln. Eine Nutzung der sich im Eigentum und Besitz von RWE befindlichen und im Sicherheitsstreifen sowie Böschungsbereich verorteten Flächen wird bei Ver- fügbarkeit zur Realisierung des Projektes langfristig in jedem Falle erforderlich sein. Eine konkrete Aussage über die benötigten Grundstücksparzellen kann zum jetzi- gen Zeitpunkt und in dem derzeit frühen Planungsstadium nicht getroffen werden. Eine Abgrenzung des Projektbereiches steht noch nicht fest und wird zu einem späteren Zeitpunkt zwischen den Vertragsparteien erörtert. Einleitbauwerk Es ist das erklärte Ziel der Neuland Hambach, die mit Porta Sophia bezeichneten Flächen rund um das künftige Einleitbauwerk zu gestalten. Die technische Ausgestaltung des Einleitbauwerks zur Befüllung des Tagebausees Hambach wird gegenwärtig in einer Machbarkeitsstudie untersucht. Im Vorfeld des darauffolgenden Planfeststellungsverfahrens zum Gewässerausbau des Tagebau- sees wird RWE die Vorzugsvariante des Einleitbauwerks der Neuland Hambach vorstellen. Das grundsätzliche Bestreben der Neuland Hambach, den Einleitpro- zess zu inszenieren, wird von RWE geteilt und fachlich unterstützt. Beide Partner vereinbaren sich auf einen gemeinsamen, eng abgestimmten Prozess, um es mit dem angestrebten „Inszenierungsbauwerk“ zu ermöglichen, ein erstes, bereits früh sichtbares und zugängliches Highlight in der Folgelandschaft zu schaffen. Das technische Einleitbauwerk der RWE wird dabei als Grundvoraussetzung angenom- men. Für Bauvorhaben innerhalb der Sicherheitszone besteht Zustimmungspflicht durch die Bezirksregierung Arnsberg. Der Zeitraum der Befüllung des Tagebausees sollte möglichst kurz sein. Das an- gestrebte Ziel der Leitentscheidung, innerhalb von möglichst 40 Jahren nach Ende der Braunkohlenförderung den Endpegelstand erreicht zu haben, muss deshalb unter Prüfung aller Möglichkeiten, die ökonomisch, ökologisch und technisch sinn- voll und vertretbar sind, verfolgt werden. Kirche Manheim-Alt Im Rahmen der Umsiedlung von Manheim wurde die Kirche St. Albanus und Leon- hardus 2016 von RWE von der Kirchengemeinde erworben. Mit Vorlage eines überarbeiteten Wiedernutzbarmachungsplanes aus März 2022 und unter Berück- sichtigung des Ansatzes einer minimalen Flächeninanspruchnahme gemäß den 7 NEULAND HAMBACH RWE 0.9. Massenberechnungen konnte dem Wunsch der Stadt Kerpen folgend die so- genannte Manheimer Bucht derart umgestaltet werden, dass die entwidmete Kir- che und ihr unmittelbares Umfeld nicht mehr bergbaulich in Anspruch genommen werden. Im Braunkohlenplanverfahren wird die Sicherheitszone nach Maßgabe si- cherheitlicher Belange festgelegt. Ihre Breite beträgt derzeit 150, aber mindestens 100 Meter. Auf dieser Grundlage erfolgt die Bewertung, welche Nutzungen im Be- reich der Kirche möglich sind. Eine Nutzung der Sicherheitszone zum dauerhaften Aufenthalt von Personen ist für die Zeit der Bergaufsicht ausgeschlossen. Entspre- chende Planungen für die Zukunft dieses Areals sind nun Teil des Braunkohlen- plans und des Rahmenplans. Mit der Kirche Manheim-Alt ist hinsichtlich möglicher Folgenutzungen sehr sensibel und sorgsam umzugehen. Bei möglichen Folgenutzungen soll unter anderem die alte Dorfgemeinschaft im Sinne einer bürgerschaftlichen Mitwirkung eingebunden werden, da die Kirche vor 120 Jahren von Manheimer Bürgern errichtet wurde. RWE unterstützt Neuland Hambach und die Kolpingstadt Kerpen bei der Bestands- aufnahme und Grundlagenermittlung zur Konzeption einer Folgenutzung und ist grundsätzlich bereit, die Kirche Manheim-Alt nach Genehmigung der anstehenden Änderung des Braunkohlenplanes im vorher genannten Sinne (Lage außerhalb der Sicherheitszone) auf Basis des Marktwertes zu übertragen und somit Folgenutzun- gen zu ermöglichen. Vor Niederlegung oder Veräußerung an Dritte erfolgt eine vor- herige Beteiligung von Neuland Hambach und Kolpingstadt Kerpen. Eingangstor zur Sophienhöhe (Besucher- und Informationszentrum) RWE unterstützt das Projekt “Eingangstor zur Sophienhöhe”. Ziel ist die Planung und Errichtung eines Besucher- und Informationszentrums (BIZ) — im Sinne eines Landschaftszentrums — auf der Sophienhöhe zu den Themen Landschaftsaufwer- tung, Rekultivierung und Biodiversität inklusive Außenanlagen, Parkplatz und Zu- fahrt. Durch den Bau eines im Zuge der Wiedernutzbarmachung ohnehin vorgese- henen Hauptwirtschaftsweges von Niederzier her sowie den Bau des Hauptwirt- schaftsweges zu den landwirtschaftlichen Hochflächen kann die Erschließung des BIZ von Westen und Osten gesichert werden. RWE ist Projektpartner und unter- stützt insbesondere bei den Schnittstellen zu bergrechtlichen und tagebauplaneri- schen Fragestellungen sowie bei der Schaffung der fördertechnischen Vorausset- zungen zur investiven Umsetzung des Projektes. Die bauliche Anlage des Informa- tionszentrums soll multifunktional geplant werden und eine ergänzende Gastrono- mie, Stationen, Wege sowie weitere Aktivitätsbereiche im Außenbereich integrie- ren. RWE unterstützt insbesondere mit der Forschungsstelle Rekultivierung auch inhaltlich bei der Kuratierung und Ausgestaltung des Zentrums, das über vielge- staltige Prozesse landschaftlicher Inwertsetzung informieren soll, u.a. durch eine intensive Kooperation mit der Forschungsstelle Rekultivierung aber nach Möglich- keit auch durch geologische Exponate aus dem RWE-Bestand. Im Rahmen des Struktur- und Nutzungskonzeptes Sophienhöhe, das den Rahmen- plan flankiert, wird ein ganzheitliches Konzept zur sanften touristischen In-Wertset- NEULAND HAMBACH RWE zung der Sophienhöhe erarbeitet. In diesem Zuge wird die Umsetzung eines Weg- ekonzeptes zu neuen Destinationen vorbereitet, u.a. Aussichtsturm, Baumwipfel- pfad, Treppe, etc. 4. Themenfeld Gewerbe und Arbeiten Im Rahmen der Gründung der Gesellschaft „Perspektive.Struktur. Wandel GmbH" (PSW) wurde der Bereich der Tagesanlagen und des jetzigen Kohlebunkers als eine für den Strukturwandel maßgebliche und bedeutsame Fläche identifiziert, die gemeinsam zwischen RWE, dem Land NRW, Neuland Hambach und der Ge- meinde Niederzier für eine attraktive Folgenutzung qualifiziert werden soll. Hier- durch wird auch dem Prinzip der Flächensparsamkeit u.a. durch Nutzbarhaltung vorhandener Industrie- und Gewerbeflächen gefolgt. Durch die sehr gute Anbin- dung an das vorhandene Verkehrsnetz (Straße- und Schiene) drängt sich eine bau- liche Folgenutzung auf. Die Region verliert durch die Beendigung des Tagebaus ein größeres Volumen an Wertschöpfung, Arbeitsplätzen und Gewerbesteuerein- nahmen, sodass Interesse an einer interkommunalen gewerblichen Nachnutzung eines größeren Bereichs der Tagesanlagen besteht. Gleichzeitig besteht Interesse, einen Zugang zum künftigen Hambachsee zu schaffen und dort in Teilen attraktive Nutzungen für Bürger und Touristen zu schaffen. Dies kann bspw. durch Handel, Freizeit-, Sport- und Erholungsangebote und Gemeinbedarfsnutzungen sowie auch durch Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen erfolgen. In den Qualifizierungsprozess dieser besonderen interkommunalen Entwicklungs- fläche ist die Neuland Hambach eng eingebunden und wird den interkommunalen Konsens herstellen. RWE und Neuland Hambach werden sich in den anstehenden raumplanerischen Verfahren dafür aussprechen, eine entsprechende Nutzung als Folgenutzung zu etablieren. RWE und Neuland Hambach wollen in diesem Sinne sowohl bei der Planung als auch bei der späteren Umsetzung eng und transparent zusammenarbeiten, nachdem die PSW ihren Auftrag abgeschlossen hat. Dabei besteht auch der Grundansatz der PSW, bereits im Qualifizierungsverfahren die Flächen zu identifizieren, die für eine spätere öffentliche Nutzung vorgesehen sind und eine entsprechende Flächenübertragung vorzubereiten. Die Planungen zur Nachnutzung der Tagesanlagen und des Kohlebunkers werden bedeutsame Elemente des Rahmenplans (s. Themenfeld 1) wie z.B. die Beziehung zum „Hambach Loop“, einem interkommunalen Radweg, berücksichtigen. Neben der Entwicklung des Bereiches der Tagesanlagen Hambach erfolgen im Einzelfall und im Zusammenhang mit dem Rahmenplan weitere bilaterale Gewer- begebietsentwicklungen im Tagebauumfeld zwischen RWE und der jeweiligen Neuland-Kommune zur Ansiedlung und Sicherung von Arbeitsplätzen. Konzepte, die auf eine nachhaltige Entwicklung einzahlen, sind dabei vorrangig zu berück- sichtigen. NEULAND HAMBACH RWE 5. Themenfeld Wohnen Seequartier Elsdorf Die Stadt Elsdorf verfolgt in verschiedenen Projektansätzen im Kontext des Struk- turwandels die Entwicklung von Zukunftskonzepten für den Tagebaurand Elsdorf („Masterplan Elsdorf‘). Dabei stehen Nutzungen außerhalb des Tagebaus sowie auch die Zwischennutzung der Tagebauseeböschungen im Fokus. RWE unter- stützt die Stadt dabei. Als Leuchtturmprojekt kann die geplante Siedlungsentwick- lung auf einem im Rahmen der Erstellung der Seeböschung vorzuschüttenden Be- reich innerhalb des Tagebausees, das sogenannte zukünftige „Seequartier“, ge- nannt werden. In einem iterativen Prozess konnte bereits ein weitgehend abge- stimmter Entwurf für eine tagebauplanerisch machbare Oberflächengestaltung als Basis des geplanten „Seequartiers” erarbeitet werden. Die Umsetzung soll in zwei Phasen erfolgen: In Phase 1 wird eine Plateaufläche im Zuge der regulären Verkippungstätigkeit durch den Bergbautreibenden zur früh- zeitigen Zwischennutzung erstellt. In Phase 2 ist langfristig nach Abschluss der Wiedernutzbarmachung des Tagebaus einschließlich Seebefüllung vorgesehen, die Plateaufläche in drei Halbinseln zu unterteilen. Die dem späteren “Seequartier” als Basis dienende Plateaufläche (Phase 1) wurde in der überarbeiteten Wie- dernutzbarmachungsplanung im Zuge des Braunkohlenplanänderungsverfahrens aufgenommen und zustimmend vom Braunkohlenausschuss zur Kenntnis genom- men (07.03.2022). Somit ist die Herstellung der geplante Oberflächen (Phase 1) des späteren “Seequartiers” Bestandteil der RWE-seitigen Wiedernutzbarma- chungsplanung und soll auch im Planfeststellungsverfahren für den See so berück- sichtigt werden. Phase 2 ist nicht Gegenstand der vorgenannten Verfahren. Zur Absicherung des Vorhabens werden seitens RWE und Neuland Hambach ver- schiedene geotechnische und hydrogeologische Gutachten erstellt und gegensei- tig zur Verfügung gestellt, die die grundsätzliche Machbarkeit des Vorhabens unter Berücksichtigung einer frühzeitigen und vielfältigen Zwischennutzung sowie einer zukünftig (nach Beendigung der Bergaufsicht) beabsichtigten Bebauung in den Blick nehmen. Morschenich-Alt In der Leitentscheidung 2021 des Landes NRW legt der Entscheidungssatz 14 „Morschenich mit neuer Perspektive“ fest, dass „unter Berücksichtigung der beson- deren Situation und Lage von Morschenich-Alt [..] die räumlichen Voraussetzungen für eine vielfältige, nachhaltige und innovative Nutzung als ein „Ort der Zukunft“ zu schaffen [sind].“ Die Transformation und Wiederbelebung von Morschenich-Alt zu einem Ort der Zukunft ist ein Kernprojekt im Rahmenplan der Neuland Hambach und soll im Rahmen eines strukturierten Prozesses angestoßen und innerhalb der nächsten zehn Jahre sichtbar werden. Neuland Hambach und Gemeinde Merze- nich agieren hierbei stets abgestimmt. Der Ort soll im Rahmen der geplanten IBTA ausgewählte Zukunftsthemen mit innovativen Lösungen präsentieren. Es gilt „Dorf neu zu denken“ und zu zeigen, was ein Dorf der Zukunft ausmacht, das authentisch mit dem umgebenden Raum und regionalen Kontext interagiert. Hierzu gehört eine sanfte touristische In-Wertsetzung, insbesondere durch die Ausgestaltung des künftigen Seezugangs, sowie die strategisch-innovative Verkehrsanbindung des Ortes - inkl. einer Folgenutzung für den Flugplatz. RWE unterstützt die Zukunftspläne der Kommune im Sinne der politischen Ver- ständigung zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) und der RWE AG zum vorgezogenen Koh- leausstieg 2030 im Rheinischen Revier vom 4.10.2022. Da von Seiten der Ge- meinde der Wunsch besteht, das frühere Ortsbild mit historisch wertvollen Gebäu- den und Strukturen möglichst zu erhalten, wird vor Fertigstellung des Masterplanes seitens RWE, bis auf notwendige Maßnahmen aus Gründen der Verkehrssiche- rung, die in Abstimmung mit der Kommune erfolgen, zunächst kein weiterer Rück- bau im Alt-Ort (Gebäude und Vegetation) durchgeführt oder eine Veräußerung von Immobilien vorgenommen. Gemäß der o.g. politischen Verständigung ist RWE be- strebt, die Flächen und darauf befindliche Immobilien des Ortes Morschenich-Alt dem Land NRW, der Kommune oder von diesen beauftragten Dritten — z.B. der Neuland Hambach - zur Entwicklung und Revitalisierung zu angemessenen Kon- ditionen zur Verfügung zu stellen. Hierdurch ergibt sich ggf. für die Gemeinde die Möglichkeit, Fördermittel zu generieren. Die Neuland Hambach und die Gemeinde Merzenich streben an, die städtebauli- chen und kulturellen Signaturen und Strukturen des Ortes zu erhalten, zugleich können Nachverdichtungen und Erweiterungen sinnvoll sein. Über ausgesuchte Testprojekte wird ein lebendiger Diskurs über Nachhaltigkeit beim Bauen und dar- über, was zeitgenössische ländliche Architektur ist, geführt, genauso wie über Stra- tegien einer immobilienwirtschaftlichen Verwertungslogik und Finanzierungmög- lichkeiten bei der Ertüchtigung alter Strukturen. Neben der Erstellung des Master- planes erfolgt daher parallel ein konkretes Modell-Projekt „Bauen im Bestand/Res- sourcenwende Bau“. Neben der Entwicklung der o.a. Bereiche erfolgen im Einzelfall weitere bilaterale Wohngebietsentwicklungen zwischen RWE und der jeweiligen Neuland-Kommune. 11 NEULAND HAMBACH RWE 6. Themenfeld Ökologie, Biodiversität, Klima und Freizeitnutzung Für die weitere Arbeit im Zuge der Rahmenplanung ist darauf zu achten, dass die Planungen, insbesondere in Bezug auf bauliche Entwicklungen, das Artenschutz- konzept der RWE und dessen Flächenausweisungen berücksichtigen und den Charakter der Wiedernutzbarmachung erhalten. Im Rahmen der Gestaltung der Tagebaufolgelandschaft ist es das gemeinsame Ziel, den Klima-, Umwelt- und Naturschutz sowie die Klimawandelanpassung zu stärken und diesbezüglichen Zielen der Leitentscheidung Raum zu geben. Sowohl durch die vorhandenen und zu ergänzenden Artenschutzmaßnahmen für den Ta- gebau Hambach als auch durch die Rekultivierung in Anspruch genommener Flä- chen wird das bestehende Ökoverbundsystem weiter ausgebaut. Zukünftige Arten- schutzmaßnahmen im südlichen Bereich des Tagebaus sollen in Abstimmung mit der Neuland Hambach (Rahmenplan) den Ökoverbund stärken und die Wälder im südlichen Bereich des Hambacher Forstes vernetzen. RWE und Neuland Hambach wollen während der Befüllung des Tagebausees auch Aspekte wie Naherholung, Mobilität, Energieerzeugung und Zugänglichkeit der Landschaft berücksichtigen. Ein zentraler Ausgangspunkt ist das Erlebbarmachen und die Nachvollziehbarkeit des Befüllungsprozesses. Ausgehend von ausgewähl- ten Aussichtspunkten sollen Zugangsbereiche definiert werden, über die eine Zwi- schennutzung des Tagebausees möglich wird. Neben touristischen Nutzungen sol- len auch landwirtschaftliiche Nutzungen mit Gewächshäusern auf ausgewählten Bermen der Tagebauseemulde geprüft werden. Sämtliche Zwischennutzungen be- dürfen der Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg. Die bisherigen Arbeiten zur Rahmenplanung Hambach haben gezeigt, dass ein Seezugang im Bereich der Manheimer Bucht über die Buirer Kiesgrube erfolgen kann. RWE und Neuland wollen diese Möglichkeit und etwaige Ausgestaltungen weiter prüfen. Neuland Hambach und RWE (insb. Forschungsstelle Rekultivierung) werden ko- operieren (evtl. auch mit weiteren Partnern: Landwirte, Wissenschaft, Umweltver- bände, Biostationen, 0.ä.), um die hochwertige Rekultivierungslandschaft (inkl. ar- rondierender Ausgleichsmaßnahmen) im Sinne eines komplexen Systems aufzu- werten und gleichzeitig in Szene zu setzen. Dazu kann u.a. ein Beweidungskonzept mit Großtieren (das auch touristische Relevanz entfalten soll) sowie ein Demonst- rationspark für Rekultivierung (mit Bezug zum Besucher- und Informationszentrum Sophienhöhe) gehören. Die Neuland Hambach will innovative und forschungsorientierte Ansätze in der Landwirtschaft, wie z.B. Agri-PV, zukünftig weiter mit der Landwirtschaft vorantrei- ben. RWE wird dies nach Möglichkeit und im Einklang mit ihren landwirtschaftlichen Verpflichtungen fachlich unterstützen. 12 NEULAND HAMBACH RWE RWE wird als Eigentümerin des Hambacher Forstes allen Pflichten im Rahmen der guten forstwirtschaftlichen Praxis nachkommen und sich für einen entsprechenden Erhalt und Entwicklung einsetzen, soweit dies aus Sicherheitsgründen möglich ist. Gemäß der politischen Verständigung zwischen dem BMWK, dem MWIKE und der RWE AG zum vorgezogenen Kohleausstieg 2030 im Rheinischen Revier vom 04.10.2022 ist RWE bereit, den Hambacher Forst an das Land NRW oder eine Stiftung mit Landesbeteiligung zu übertragen. Dementsprechend sollen Gespräche zwischen der Landesregierung und RWE aufgenommen werden. Dies, sowie die Ankündigung im Koalitionsvertrag der Landesregierung, eine „in öffentlichem Ei- gentum stehende großflächige Waldvernetzung im südlichen Teil des Tagebaus Hambach" zu bilden, nehmen Neuland Hambach und RWE zum Anlass, gemein- same Gespräche über eine mittel-/ langfristige Übertragung des Hambacher Fors- tes und weiterer naturräumlicher Bereiche der Rekultivierung (inkl. Sophienhöhe und Tagebausee) im Einklang mit der o.g. politischen Verständigung und im Sinne der Neuland Hambach aufzunehmen. Die Entwicklung und Unterhaltung der Bergbaufolgelandschaft ist eine chancenrei- che und gleichzeitig anspruchsvolle Aufgabe für die Region. RWE wird der Region als fachlicher Ansprechpartner zur Verfügung stehen und den Transformationspro- zess konstruktiv begleiten. RWE und Neuland Hambach steigen in einen gemein- samen Prozess ein, der einvernehmlich die zukünftige Trägerschaft sowie die Rah- menbedingungen für eine wirtschaftlich-tragfähige Lösung regelt. . Themenfeld Infrastruktur/ Mobilität Die Projektideen der Neuland Hambach aus dem Rahmenplan zu verkehrlichen Infrastrukturen rund um den Tagebau Hambach, insbesondere der Hambach-Loop, werden in den betrieblichen Planungen von RWE berücksichtigt. Durch den kürz- lich erstellten Radweg am Nordrandweg zwischen dem Speedway und dem Forum terra nova hat RWE Power gemeinsam mit dem Rhein-Erft-Kreis bereits einen Radweg erstellt, der zukünftig in den Hambach-Loop integriert werden kann. Gemäß dem Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und RWE über die bergbauliche Inanspruchnahme der L 276 zwischen Elsdorf und Kerpen-Buir betei- ligt sich RWE im Rahmen der bergbaulichen Ersatzverpflichtung an der Errichtung einer Ersatzstraßenverbindung zwischen den Ortschaften Elsdorf und Niederzier. Die Wiederherstellung alter Straßenverbindungen ist zwischen Niederzier und Els- dorf, mit einer Zuwegung aus Titz, in der Wiedernutzbarmachungsplanung bereits vorgesehen. 13 NEULAND HAMBACH RWE RWE unterstützt Neuland Hambach im Rahmen und innerhalb der rechtlichen Mög- lichkeiten der betrieblichen Bergbauplanung bei der Projektierung einer Erschlie- ßung der Tagebaufolgelandschaft über ein innovatives Bus-/Seilbahnsystem. Mit einem solchen System können insbesondere die Freizeitverkehre auf innovative Weise entlang der gesamten Uferkante, vom Vorfeld bis hinauf auf die Sophien- höhe gelenkt werden. Die Neuland Hambach unterstützt RWE dabei, die heutige Werksbahn (Hambach Bahn) über ihre betriebliche Nutzung hinaus ggf. für schie- nengebundene Folgenutzungen bereitzustellen. . Themenfeld Zwischennutzungen Die Beendigung des Tagebaus Hambach mit der dann anstehenden Seeentwick- lung soll im konstruktiven Miteinander vorbereitet werden. In diesem Sinne sind Zwischennutzungen in der Seemulde oder am Seerand ein gemeinsames Ziel. Seezugänge, Zugangswege in die Mulde und Stege in den sich befüllenden See werden dem Rahmenplan entsprechend nach Möglichkeit bereits in der betriebli- chen Planung berücksichtigt. Sinnvolle städtebauliche Anbindungen der Ortschaf- ten an das Zwischennutzungskonzept wird RWE für mögliche erste Zwischennut- zungen planerisch vorbereiten. Hierzu wird der Prozess des Rahmenplans (s. The- menfeld 1) erste Zielrichtungen und Planungsvorschläge erarbeiten. Diese Zwischennutzungen sind idealerweise in sinnvolle Endnutzungen überführ- bar. Sie dienen der städtebaulichen Verbindung mit dem umgebenen Raum sowie gleichzeitig Freiraumfunktionen. Flächenentwicklungen, die unter Bergrecht ste- hende Areale betreffen, sind mit dem Instrument der kommunalen Bauleitplanung oder anderen geeigneten Planungsverfahren sowie unter den sich aus dem Berg- recht und der Tagebau- bzw. Wiedernutzbarmachungsentwicklung ergebenden Randbedingungen vorzubereiten. Hier sind planungsrechtliche Lösungen unter Einbezug der Landes- und Regionalplanung zu erarbeiten. Neben der Schaffung der bergbautechnischen Voraussetzungen wird RWE mit Neuland Hambach gemeinsam die Umsetzung der Zwischennutzungs- Projekte insbesondere zu Fragen der Standsicherheit von Projektflächen fachlich unterstüt- zen. RWE ist bestrebt, den fachlichen Austausch in der Region zu Fragen der Zwi- schennutzung zu begleiten und als konstruktiver Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen. Eine Zwischennutzung auf Flächen der Bergaufsicht bedarf der Zustim- mung der Bezirksregierung Arnsberg. Träger der Zwischennutzung ist nicht RWE. NEULAND HAMBACH RWE 9. Weitere Abstimmungen a. Projektmanagement und Verstetigung der Zusammenarbeit Soweit erforderlich, sind zu einzelnen Punkten gesonderte Vereinbarungen zu tref- fen. Neuland Hambach und die hierin verbundenen Gebietskörperschaften werden die zuständigen Gremien informieren und ggf. erforderliche Beschlussvorschläge den zuständigen Fachausschüssen vorlegen. Sollten sich die hier aufgeführten Handlungsfelder und Maßnahmen im Laufe der Zusammenarbeit ändern, können diese entsprechend dem Bedarf ergänzt oder ausgetauscht werden. Die Rahmenvereinbarung ist dann in einvernehmlicher Ab- stimmung anzupassen. Im Sinne eines Monitorings der Vertragsziele wird eine halbjährige Abstimmung zur Projektverfolgung und -begleitung festgelegt und im Aufsichtsrat der Neuland Ham- bach GmbH erfolgen. Die operative Umsetzung der Vereinbarung erfolgt im neu einzurichtenden Lenkungskreis Hambach (siehe oben). b. Liegenschaftliche Zusammenarbeit Es ist das gemeinsame Ziel von Neuland und RWE, eine Inwertsetzung der mit dem Tagebausee verbundenen Chancen zu erreichen. Für den Ort Morschenich- Alt stellt RWE die Liegenschaften gemäß Verständigung vom 04.10.2022 zur Ver- fügung. Für die übrigen „besonderen Orte“ gemäß heutigem Stand der Rahmen- planung wird eine gemeinsame Entwicklung durch Einbringen der Flächen im kon- kreten Plangebiet und Schaffung von Baurecht angestrebt. In diesem Zusammen- hang kann auch geprüft werden, inwieweit die Kommunen ihre bisher bergbaulich überlassenen Flächen zur Bildung eigener Vermögenswerte der Neuland einbrin- gen oder Miteigentumsanteile erwerben können. RWE erklärt, dass die o. g. übrigen „besonderen Orte“ (also mit Ausnahme von Morschenich-Alt) und sonstige im RWE Eigentum stehende Flächen außerhalb der Abbaugrenze im Bereich zwischen den jeweiligen Ortschaften und der Seekante bzw. am unmittelbaren Seeufer inkl. des Flugplatzes Morschenich grundsätzlich für eine gemeinsame städtebauliche und freiraumplanerische Entwicklung zur Verfü- gung stehen und keine Vermarktung dieser Flächen ohne vorherige Beteiligung der jeweiligen Neuland-Kommune und der Neuland Hambach erfolgt, solange für diese Bereiche Entwicklungsabsichten und keine Rückgabeverpflichtungen bestehen. RWE ist darüber hinaus grundsätzlich dazu bereit, weitere Flächen außerhalb der Abbaugrenze in den Entwicklungsbereichen nach Möglichkeit im Rahmen des noch erforderlichen Grunderwerbs für den Tagebau zur Erfüllung von Rückgabever- pflichtungen dazu zu erwerben und in gemeinsame Entwicklungen einzubringen. Eine gemeinsame und transparente Betrachtung der Liegenschaften und künftiger Entwicklungen im Rahmen der Flurbereinigung erfolgt informatorisch im Lenkungs- kreis Hambach. 15 NEULAND HAMBACH RWE Im Rahmen der städtebaulichen und freiraumplanerischen Entwicklung kooperie- ren RWE und Neuland Hambach punktuell auf Fachmessen wie u.a. der EXPO- REAL in München oder der Polis in Düsseldorf. c. Bergschäden In den Bereichen, in denen das Grundwasser durch die Sümpfungsmaßnahmen der RWE abgesenkt wird, kommt es zu Senkungen des Bodens. Diese Senkungen verlaufen im Regelfall sehr langsam und gleichförmig und sind somit unschädlich für bauliche Anlagen. Bergschäden treten nur dort auf, wo der Boden sich aus- nahmsweise nicht gleichmäßig bewegt. Das kann im Verlauf von sogenannten be- wegungsaktiven tektonischen Verwerfungen und in Flussauen der Fall sein. Sollte ein Bergschaden vermutet werden, können sich Betroffene an die RWE wenden. Dort findet eine für den Betroffenen kostenlose Prüfung statt. Sollte ein Bergscha- den vorliegen, wird dieser in Absprache mit den Betroffenen im Rahmen der ge- setzlichen Verpflichtungen reguliert. Um einen Bergschaden möglichst zu verhindern, wird die RWE im Zuge der kom- munalen Bauleitplanung von den Kommunen zur Bergschadensvorsorge weiterhin eingebunden und nimmt aus Bergschadensvorsorgesicht Stellung zu Aufstellun- gen/Änderungen von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen. Somit sind den Kommunen die entsprechenden Bereiche frühzeitig bekannt und können im weiteren Planungsprozess berücksichtigt werden. Zudem informieren die Bauge- nehmigungsbehörden RWE in den von der RWE angegeben Meldebereichen im Sinne des BBergG ($ 110) üblicherweise und weiterhin über alle Bauvorhaben, so dass die RWE auch bei einem konkreten Bauvorhaben noch die Möglichkeit zu einem schadensvermeidenden oder -verringernden Einwirken hat. Sollten Scha- densersatzansprüche an die RWE aufgrund von Bergschadensvorsorge gestellt werden, kommt die RWE diesen im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung eben- falls nach. d. Kommunikation & Bürgereinbindung Die Neuland Hambach und RWE beabsichtigen, im Rahmen der laufenden und künftigen Projekte oder sonstiger innovativer Projekte eine abgestimmte und nach Absprache auch gemeinsame öffentliche Kommunikation der Maßnahmen durch- zuführen. Insbesondere im Zuge der Rahmenplanung ist es beiden Partnern wich- tig, die Bürgerschaft des Tagebauumfelds intensiv einzubinden und zu informieren. Es wird geprüft, inwieweit die Ankündigung im Koalitionsvertrag der neuen Landes- regierung, für bürgerschaftliche Projekte ein „Reallabor Bürgerbeteiligung“ aufzu- legen, neben den Möglichkeiten von digitalen Beteiligungs- und Informationsplatt- formen für die Akteure in Hambach genutzt werden kann. 16 NEULAND HAMBACH RWE Corporate Design „Outdoor-Branding“: Für anstehende Projektvorhaben ist ein ein- heitlicher, prägnanter und identitätsstiftender Außenauftritt des NEULAND HAMBACH wichtig. In vielen Strukturwandelprojekten finden bereits erste Ideen- entwicklungen zu z.B. Beschilderungen, Außenmöblierungen, etc. statt. Vor die- sem Hintergrund bedarf es eines designbezogenen Gesamtblicks auf das NEULAND HAMBACH. Die Neuland Hambach erstellt auf der Grundlage des be- reits bestehenden Markendesigns in Absprache mit den Kommunen und RWE ei- nen umfassenden Katalog mit (Design-)Vorgaben für unterschiedliche Instrumente der Außendarstellung wie Infotafeln, Weg- und Ortsbeschilderungen, etc. an zent- ralen Punkten. 10.Compliance Die Vertragsparteien kommen überein, alle Gesetze, Vorschriften und Konventio- nen, die auf den Vertrag und ihre eigenen Tätigkeiten anwendbar sind, einzuhalten, insbesondere die Wettbewerbs- und Kartellvorschriften, die Bestimmungen zur Be- kämpfung der Geldwäsche und der Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Die Vertragsparteien handeln ehrlich, loyal, integer und in gutem Glauben unter Vermeidung von Interessenkonflikten im Rahmen dieses Vertrages. Vorbehaltlich des anwendbaren Rechts dürfen die Vertragsparteien keine Zahlun- gen oder Vergünstigungen, die einen rechtswidrigen Vorteil darstellen, unmittelbar oder mittelbar an jemanden geben oder von jemandem empfangen, jemandem an- bieten oder von jemandem verlangen. Die Vertragsparteien unternehmen alle zu- mutbaren Anstrengungen, um sicherzustellen, dass ihre Geschäftsleiter, leitenden Angestellten und Mitarbeitenden keine Bestechungsdelikte begehen, sondern in voller Übereinstimmung mit allen anwendbaren Rechtsvorschriften handeln. Kosten und Ausgaben, die kommunalen Bezug haben, erfolgen im Einklang mit den entsprechenden haushaltsrechtlichen Grundsätzen und Vorgaben. RWE weist ausdrückich auf den im RWE-Konzern geltenden „RWE- Verhaltenskodex“ hin, der unter https://www.group.rwe/der-konzern/compli- ance/verhaltenskodex eingesehen werden kann. RWE erwartet von der Neuland Hambach GmbH, dass diese die darin enthaltenen, vorangestellten Verhaltens- grundsätze als Basis für die Zusammenarbeit akzeptiert und sich insbesondere zur Unterstützung und Umsetzung der im Rahmen der Global Compact Initiative der Vereinten Nationen aufgestellten Prinzipien zu den Menschenrechten, zu den Ar- beitsbeziehungen, zum Umweltschutz sowie zur Korruptionsbekämpfung bekennt (www.unglobalcompact.org). Die Zusammenarbeit zwischen RWE und Neuland Hambach dient nicht den im Verhaltenskodex genannten Renditezielen von RWE. 17 NEULAND HAMBACH RWE Es ist gemeinsames Grundverständnis, dass die Umsetzung von baulichen Maß- nahmen, die jenseits der rechtlichen Verpflichtungen von RWE im Zuge der Wie- dernutzbarmachung liegen und die nicht nachhaltig wirtschaftlich tragfähig sind, nicht von RWE finanziert oder mitfinanziert werden. Vielmehr soll jeweils ein För- dermittelscreening erfolgen, für das von den Gebietskörperschaften, der Neuland Hambach oder einem sonstigen Dritten Anträge gestellt werden können. Sowohl die Neuland Hambach als auch RWE werden alle Projekte lösungsorientiert dahin- gehend prüfen, inwieweit Regelungen zu den einzelnen Projekten getroffen werden können, die eine Förderung ermöglichen und entsprechende Schnittstellen abstim- men. Aus dieser Rahmenvereinbarung kann keine der Parteien Ansprüche auf Erfüllung oder auf Schadensersatz ableiten. Die Planungshoheit liegt bei den jeweiligen Mit- gliedskommunen der Neuland Hambach, soweit nicht bergbauliche Maßnahmen betroffen sind. Rechte Dritter werden durch diese Vereinbarung weder berührt noch begründet. 18 NEULAND HAMBACH RWE Elsdorf, den 26. Mai 2023 (Boris Linden, Geschäftsführer NEULAND HAMBACH GmbH) (Axel Fuchs, Stadt Jülich) (Dieter Spürck, Kolpingstadt Kerpen) (Jürgen Frantzen, Landgemeinde Titz) ppa. (Dr. Lars Kulik, Vorstand RWE Power AG) RWE Power AG) 19
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anlage_Niederschrift AK Hambach_17.05.2024)
13069 Zeichen
Sachgebiet Drucksache Nr. Seite
Niederschrift der 5. Sitzung des Arbeitskreises Hambach AK Ha 010 1
Bezirksregierung Köln - Geschäftsstelle des
Braunkohlenausschusses -
32/64.2-13.4 (5) Köln, 21.05.2024
N i e d e r s c h r i f t
über die in der 5. Sitzung des Arbeitskreises Hambach am 17.05.2024 gefassten Be-
schlüsse.
Beginn der Sitzung: 09:05 Uhr
Ende der Sitzung: 10:25 Uhr
Vorsitz: Herr Josef Johann Schmitz
Anlage: Vortrag RWE Power AG Genehmigungsverfahren
Tagebau Hambach, Beteiligung der Kommunen
Vor Eintritt in die Tagesordnung
Vorsitzender Josef Johann Schmitz eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesen-
den zur 5. Sitzung des Arbeitskreises Hambach am 17.05.2024 im Plenarsaal der Be-
zirksregierung Köln.
Ferner stellt er die form- und fristgerecht ergangene Einladung und die Beschlussfä-
higkeit des Arbeitskreises fest.
Er weist darauf hin , dass die Sitzungen des Arbeitskreise s nicht öffen tlich sind und
daher alle in der Sitzung behandelten Unterlagen und Diskussionen vertraulich zu be-
handeln sind.
Sachgebiet Drucksache Nr. Seite
Niederschrift der 5. Sitzung des Arbeitskreises Hambach AK Ha 010 2
TOP 1: Feststellung der Tagesordnung
(keine Wortmeldung)
Der Arbeitskreis Hambach stellt einvernehmlich die Tagesordnung fest.
TOP 2: Genehmigung der Niederschrift der 4. Sitzung des Arbeitskreises
Hambach
(Drucksache Nr.: AK Ham 005)
(keine Wortmeldung)
Der Arbeitskreis Hambach genehmigt einstimmig die Niederschrift der 3. Sitzung des
Arbeitskreises Hambach vom 12.09.2023.
TOP 03: Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben
aufgrund des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes,
Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für den Ablauf des
Tagebausees Hambach
(Drucksache Nr.: AK Ha 008)
Der Arbeitskreis Hambach fasst bei einer Gegenstimme der Naturschutzverbände fol-
genden Beschlussvorschlag:
Der Arbeitskreis Hambach empfiehlt dem Braunkohlenausschuss, die Aufstellung des
Braunkohlenplans „Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben
aufgrund des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes, Sachlicher Teilplan: Siche-
rung einer Trasse für den Ablauf des Tagebausees Hambach“ auf der Grundlage des
Vorentwurfes einschließlich der zeichnerischen Festlegung (Stand April 2024) zu be-
schließen und die Regionalplanungsbehörde der Bezirksregierung Köln zu beauftra-
gen, die Beteiligung gem. § 9 Abs. 2 ROG durchzuführen.
Sachgebiet Drucksache Nr. Seite
Niederschrift der 5. Sitzung des Arbeitskreises Hambach AK Ha 010 3
Der Arbeitskreis empfiehlt dem Braunkohlenausschuss, die Regionalplanungsbehörde
zu ermächtigen, erforderliche redaktionelle Änderungen am Planentwurf vorzuneh-
men.
Hinweis: In Vorbereitung auf die Sitzung des Braunkohlenausschusses am 14.06.2024
wird der Beschlussvorschlag inhaltlich ergänzt.
TOP 4: Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben
aufgrund des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes,
Feststellungsbeschluss
(Drucksache Nr.: AK Ha 009)
Herr Heller stellt einen mit Herrn Schmitz erarbeiteten weiteren Beschlussvorschlag
Ziffer 4 vor, den der Vorsitzende zu TOP 4 als Ziffer 4 ebenfalls zur Abstimmung stellt.
Der Arbeitskreis Hambach fasst bei einer Gegenstimme der Naturschutzverbände fol-
genden Beschlussvorschlag:
1. Der Arbeitskreis Hambach empfiehlt dem Braunkohlenausschuss, über die im
Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund des Kohle-
verstromungsbeendigungsgesetzes vorgebrachten Anregun gen entsprechend der
Gesamtabwägungsvorschläge der Regionalplanungsbehörde Köln zu beschließen.
2. Der Arbeitskreis Hambach nimmt die Rahmenvereinbarung zwischen der NEU-
LAND HAMBACH GmbH und der RWE Power AG vom 26.05.2023, das Schreiben der
RWE Power AG vom 30.04.204 sowie den fertiggestellten Rahmenplan der NEULAND
HAMBACH GmbH zur Kenntnis und empfiehlt dem Braunkohlenausschuss die Regio-
nalplanungsbehörde mit der Bildung einer Koordinierungsgruppe zu beauftragen, um
die Umsetzung der angelegten und im w eiteren Prozess durch weitere Plan- und Zu-
lassungsverfahren noch zu konkretisierenden Projekte zu gewährleisten. Die Koordi-
nierungsgruppe soll dem Arbeitskreis Hambach einen regelmäßigen – mindestens ein-
mal jährlich - Fortschrittsbericht erstatten.
Sachgebiet Drucksache Nr. Seite
Niederschrift der 5. Sitzung des Arbeitskreises Hambach AK Ha 010 4
3. Der Arbeitskreis Hambach empfiehlt dem Braunkohlenausschuss, die Feststellung
des Braunkohlenplans Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund des
Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes in der Fassung des Entwurfs - Stand Mai
2024 - Textliche Festlegung mit Erläuterungsbericht einschließlich der Umweltprüfung
und Zeichnerische Festlegung im Maßstab 1:10.000 zu beschließen.
4. Der AK Hambach empfiehlt dem Braunkohlenausschuss festzustellen, dass zur Um-
setzung des Rahmenplan Hambach das Land NRW als Fördergeber gefordert ist und
verweist hierbei auf den Reviervertrag 2.0: „Ziel ist es, aus den Tagebauumfeldern
Zukunftsräume zu machen und dort frühzeitig vielfältige Perspektiven zu ermöglichen.
Das Land wird die Entwicklung der Folgelandschaften bis 2040 gez ielt entlang der
Masterpläne der Umfeldverbünde fördern.“ In Umsetzung des Beschlusses des Braun-
kohlenausschusses vom 13.12.2021 (Ziffer 4 zu TOP 3b) sind die Bezirksregierung
Köln und das Land NRW nach wie vor aufgefordert, über den Braunkohlenplan hin-
ausgehende Regelungserfordernisse zur Umsetzung des Rahmenplan Hambach der
Koordinierungsgruppe/dem Arbeitskreis Hambach/ dem Braunkohlenausschuss zeit-
nah vorzulegen.
Nach der Beschlussfassung informiert Herr Eyll -Vetter zur als Anlage beigefügten
Übersicht der erforderlichen Genehmigungsverfahren Hambach.
Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 10:25 Uhr.
Der Vorsitzende Der stellvertretende Vorsitzende
gez. Josef Johann Schmitz gez. Andreas Heller
Bezirksregierung Köln
Im Auftrag
gez. Wigger
Genehmigungsverfahren
T agebau Hambach,
Beteiligung der Kommunen
AK-Hambach, 17.05.2024
Michael Eyll-Vetter, Leiter Sparte Entwicklung Braunkohle
Seite 2Übersicht wesentliche Genehmigungsverfahren zur Wiedernutzbarmachung des Tagebaus Hambach06.05.2024
Braunkohlenplan Hambach
• Festlegung der Abbaugrenze sowie der
Grundzüge der Wiedernutzbarmachung
• Konkretisierung in bergrechtlichen und
wasserrechtlichen Verfahren
• Dazu gehören auch Planfeststellungen
für Rheinwassertransportleitung und
Seeablauf
Abb.: Zeichnerische Festlegung Entwurf Braunkohlenplan, Stand Mai 2024
Wiedernutzbarmachung T agebau Hambach
Überblick wesentliche Genehmigungsverfahren
Übersicht wesentliche Genehmigungsverfahren zur Wiedernutzbarmachung des Tagebaus Hambach06.05.2024 Seite 3
Braunkohlenplan
Rheinwasser-
transportleitung
Planfeststellung T agebausee
inkl. Einleitbauwerk
Änderung des
Braunkohlenplans
T eilplan 12/1
Braunkohlenplan
Seeablauf
Abschlussbetriebsplan
(Gesamtkonzept)
Rahmenbetriebsplan/Plan-
feststellung Bau und Betrieb
Rheinwassertransportleitung
Sonderbetriebspläne für
Zwischennutzungen
Planfeststellung Seeablauf
Antrag in 2024
förmliche Beteiligung der TÖB, Neuland und Kommunen
Antrag rechtzeitig vor Erforderlichkeit, bis 2055
Beteiligung TÖB, Neuland, Kommunen und Öffentlichkeit
Anträge ab 2025
förmliche Beteiligung der TÖB, Neuland und Kommunen
Antrag ab Ende 2025, Scoping bereits erfolgt
förmliche Beteiligung der TÖB, Neuland, Kommunen und
Öffentlichkeit
Antrag im 1. HJ 2024
förmliche Beteiligung der TÖB, Neuland und Kommunen
Übersicht wesentliche Genehmigungsverfahren zur Wiedernutzbarmachung des Tagebaus Hambach06.05.2024
• Aufbauend auf den bereits genehmigten
Abschlussbetriebsplänen (hier: 2. Änderung „ABP nach
2020“ und 5. Änderung „ABP 1993-2020“) wird der
Abschlussbetriebsplan als Gesamtkonzept für den
T agebau Hambach beschrieben.
• Die Erarbeitung von T eil 1 (Oberflächengestaltung) und
T eil 2 (Oberflächenentwässerung) erfolgt gemeinsam
mit dem Planungsbüro SST.
• Die Antragsunterlagen sollen in 2024 bei der
Bergbehörde eingereicht werden.
• Anforderungen und zeitliche Restriktionen aus dem
Rahmenplan sowie dem Braunkohlenplan-
änderungsverfahren werden berücksichtigt.
• Die Neuland Hambach sowie die Anrainerkommunen
werden bereits vor dem Einreichen der
Antragsunterlagen eingebunden. Eine förmliche
Beteiligung der TÖB sowie der Kommunen/Neuland
erfolgt im Zulassungsverfahren.
Abschlussbetriebsplan
Erarbeitung schon parallel zum laufenden
Braunkohlenplanänderungsverfahren
Seite 4
T agebausee Hambach
Zwischennutzung mit optionalen Wasserzugängen
Übersicht wesentliche Genehmigungsverfahren zur Wiedernutzbarmachung des Tagebaus Hambach06.05.2024 Seite 5
Seezugänge sind zu unterscheiden von Wasserzugängen
• Wasserzugänge zum Tagebausee sollen auch in der Phase der Zwischennutzung möglich sein.
• Aus Sicherheitsgründen ist während der Befüllung ein Betreten der jeweils letzten Berme oberhalb des Wasserspiegels nicht
möglich. Deshalb müssen Wasserzugänge auf dafür vorgesehene, gesicherte Bereiche begrenzt werden und sind
voraussichtlich nur über eine entsprechende Infrastruktur (bspw. Pontons) möglich.
• Seezugänge sind hingegen Wegeverbindungen (bspw. Wanderwege, Radwege) in die Tagebauseemulde, die dabei nicht
gleichzeitig auch einen direkten Zugang zum Wasser ermöglichen müssen.
Seewasserspiegel nach ca. 10 Jahren
Sonderbetriebspläne für die Phase der Zwischennutzung
• Während der Seebefüllung sollen in der Tagebauseemulde
Zwischennutzungen möglich sein (siehe Rahmenplan und
Erläuterungskarten zum Braunkohlenplan).
• Wegeverbindungen und Böschungsgestaltungen in den
Zugangsbereichen der Tagebauseemulde werden durch die
Bergbautreibende über Sonderbetriebspläne genehmigt.
• Erstellung der Sonderbetriebsplananträge erfolgt in Abstimmung
mit der Neuland Hambach, förmliche Beteiligung der
Kommunen/Neuland im Zulassungsverfahren.
• Erarbeitung der Antragsunterlagen ab 2025
T agebausee Hambach
Planfeststellungsverfahren
Übersicht wesentliche Genehmigungsverfahren zur Wiedernutzbarmachung des Tagebaus Hambach06.05.2024 Seite 6
Geplante Herstellung eines Tagebausees bedarf der wasserrechtlichen Planfeststellung gemäß
§ 68 Abs. 1 WHG mit UVP; Neuland Hambach sowie die Anrainerkommunen werden bereits vor
dem Einreichen der Antragsunterlagen eingebunden; förmliche Beteiligung von Öffentlichkeit,
Kommunen und TÖB im Zulassungsverfahren
Geplanter Antrag ab Ende 2025:
Voraussetzung
Entnahme aus dem Rhein, einschl. Entnahmebauwerk und Zuleitung vom Rhein bis
zum Tagebausee mittels Rheinwassertransportleitung (RWTL)
Wesentliche Sachverhalte des Planfeststellungsverfahrens Tagebausee
Herstellung des Tagebausees inkl. Uferlinie, Berücksichtigung von
Zwischennutzungen
Wassereinleitung in den Tagebausee inkl. Einleitbauwerk
Wasserkraftnutzung während der Befüllung
Nachlaufende Sümpfung mit Tagebauseebegleitbrunnen
Ponton(s) für Monitoring des Tagebausees (falls erforderlich)
Scoping
Einreichung
Antragsunterlagen
Planfeststellungs-
beschluss
Start Seebefüllung
2023ab Ende 202520272030
Rheinwassertransportleitung (RWTL)
Das Projekt auf einen Blick
Übersicht wesentliche Genehmigungsverfahren zur Wiedernutzbarmachung des Tagebaus Hambach06.05.2024 Seite 7
T agebausee Hambach
Ablauf in die Große Erft
Übersicht wesentliche Genehmigungsverfahren zur Wiedernutzbarmachung des Tagebaus Hambach06.05.2024 Seite 8
Aktueller Stand im Genehmigungsverfahren und Ausblick
Braunkohlenplanverfahren zur raumordnerischen Sicherung einer
Trasse des Seeablaufs
• Vorentwurfsbeschluss am 13.12.2021 gefasst
• Aufstellungsbeschluss voraussichtlich am 14.06.2024
• Feststellungsbeschluss für 2025 geplant
Planfeststellung und Bau des Seeablaufs
• Der Seeablauf wird spätestens mit dem Erreichen des
Zielwasserspiegels benötigt. Das Planfeststellungsverfahren
muss somit bis etwa 2055 beginnen.
• Der Ausbau der Trasse kann aus Gründen der Raumentwicklung
oder des Strukturwandels ggf. auch vorgezogen werden.
• Zwischennutzungen innerhalb des Trassenkorridors sind möglich.
• Gesetzlich vorgesehene Beteiligung Öffentlichkeit, TÖBs und
Kommunen im Zulassungsverfahren
Trasse des künftigen Ablaufgewässers:
Quelle: RWE Power AG
Ziel des Braunkohlenplans: Raumordnerische Sicherung eines Trassenkorridors für den Seeablauf
Seite 9Übersicht wesentliche Genehmigungsverfahren zur Wiedernutzbarmachung des Tagebaus Hambach06.05.2024
Fazit:
Zukunftsgestaltung in enger Abstimmung mit der Region
24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35
ab 2030
Braunkohlenplan
Trasse Ablauf Tagebausee
Herstellung Ablauf Tagebausee
Bau
Sonderbetriebspläne Zwischennutzung
RWTL Hambach
Einleitung Rheinwasser
Planfeststellung
Tagebausee
Abschlussbetriebsplan Gesamtkonzept
RBP
SBP
Änderung Braunkohlenplan
Abschluss Wiedernutzbarmachung
Gewinnungsbetrieb Tgb. Hambach
Herstellung Tagebausee,
Einleiterlaubnis inkl. Einleitbauwerk
und nachlaufende Sümpfung
Bau
Einleitbauwerk
Planfeststellung, Beginn bislang offen:
Glückauf!
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anlage_6_Rahmenplan Neuland Hambach GmbH)
131550 Zeichen
RAHMEN
PLAN
HAMBACH
RAHMENPLAN
HAMBACH
PAGINIERUNG
In Kooperation mit
NEULAND HAMBACH
1 Editorial 004
2 Zusammenfassung 008
3 Hintergrund 014
3.1 Aufgabenstellung 016
3.2 Regionale Einbettung 019
4 Neuland 2030 – 2040 und 2070 022
4.1 Landschaft im Wandel: 2040 026
4.2 Neuland mit See: 2070 031
5 Landschaft 032
5.1 Landschaftsgestaltung und Biodiversität 038
5.2 Landschaftstypen 042
5.2.1 Wälder 042
5.2.2 Halboffenlandschaften 042
5.2.3 Ackerflächen mit Grünstrukturen 045
5.2.4 Offenlandschaften 046
5.2.5 Seeuferbereiche und flache Stillgewässer 047
5.3 Gestaltungsprinzipien 048
5.4 Freizeit und Erholung 050
5.4.1 Hambach Loop 051
5.4.2 Erholungs- und Freizeitufer 052
5.4.3 Natur- und Gipfelerlebnis Sophienhöhe 053
5.5 Temporäre Nutzungen in der Zwischenlandschaft 055
5.5.1 Seezugänge mit temporären Bereichen 056
5.5.2 Sukzession und ökologische Vorrangbereiche 062
5.5.3 Erneuerbare Energie 062
5.5.4 Innovative Landwirtschaft 062
5.5.5 Schwimmende Nutzungen 062
5.6 IBTA Ausstellungsgelände 062
6 Mobilität 064
6.1 Hambach Loop und Wegenetze 070
6.2 Bahnverbindungen 072
6.2.1 Verlängerte Hambachbahn 072
6.2.2 Revierbahn 073
6.2.3 Abzweig der Erftbahn in Elsdorf 073
6.3 Seilbahn 074
6.4 Ersatzstraßen und Zufahrten 074
6.4.1 Verbindungsstraße Elsdorf-Niederzier 074
6.4.2 Wiederherstellung der Verbindung Titz-Niederzier 074
6.4.3 Auffahrten zum Gipfelplateau Goldene Aue 075
6.5 Verbindungen über Wasser 075
6.6 Mobilstationen 075
7 Städtebau 076
7.1 Nachhaltige Siedlungsentwicklung 080
7.2 Entwicklung in zwei Phasen 080
8 Fokusräume 084
8.1 Sophienhöhe 086
8.1.1 Besucher- und Informationszentrum 089
8.1.2 Tore zur Sophienhöhe 094
8.2 Elsdorfer Ufer 109
8.2.1 :porta sophia 109
8.2.2 :vista nova 114
8.2.3 :terra nova 124
8.3 Manheimer Bucht und Manheim-Alt 130
8.4 Bürgewald 138
8.5 Nachnutzung Tagesanlagen und Kohlebunker 146
9 Zeit- und Projektplan 148
9.1 Übergeordnet 150
9.2 Sophienhöhe 150
9.3 Besucher- und Informationszentren 150
9.4 Nachnutzungen 150
9.5 Belebte Seekanten und Freiraumentwicklung 151
9.6 Wasserzugänge in der Tagebaumulde (ab 2040) 151
9.7 Verkehrsinfrastruktur 151
10 Making-of: Der Prozess des Rahmenplans 154
10.1 Kooperation Team Rahmenplan 156
10.2 Fachgespräche 156
10.3 Öffentliche Beteiligung 157
10.4 Entwürfe von Studierenden 158
10.5 Schnittstellen zur formellen Planung und Genehmigung 158
10.5.1 Regionalplan 158
10.5.2 Braunkohlenplan 159
10.5.3 Bergrecht 159
11 Bildverzeichnis 163
12 Impressum 165
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2 INHALTSVERZEICHNIS
INHALTSVERZEICHNIS
1
DAS
NEULAND
RUFT
Liebe Leserinnen und Leser,
Neuland ist, wo Unbekanntes er
forscht und gemeinsam gestaltet
wird. Wo sich Räume für neue Mög
lichkeiten öffnen und Ideen Form
annehmen. Wer es betritt, braucht
Mut und eine Gemeinschaft, auf
die Verlass ist. Denn zusammen
wird aus Neuland Heimat.
Nur selten hat man die Chance,
einem Jahrhundertprojekt beim
Entstehen und Wachsen zuzu
sehen. Beim NEULAND HAMBACH
sind wir alle hautnah dabei, wie
sich eine ganze Region wandelt
und neu erfindet. Die Veränderung
passiert nicht spontan, sondern
folgt einer ausgeklügelten Raum
strategie. Und diese halten Sie in
den Händen.
Die Zukunft der
Region beginnt hier.
Willkommen!
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Blick auf den Tagebau (2023)
Die Strategie für das NEULAND HAMBACH, der
Rahmen plan, öffnet die Tür zur Zukunft. Der
Rahmenplan Hambach führt die städtebau
lichen und freiraum planerischen Potenziale
zusammen und zeigt, mit welchen Schritten
Deutschlands größter Lockergesteinstagebau
den Weg ins Morgen findet. Der Startschuss
für diese Transformation fällt jetzt – die Früch
te unserer Arbeit zeigen sich in den nächsten
Jahren und Jahrzehnten. Einige davon werden
auch erst von den folgenden Generationen ge
erntet. Mit diesem Wissen plant es sich anders.
Eins steht aber heute schon fest: Der alte
Braunkohletagebau wird zu einem neuen Ort
des Lebens, Wohnens, Arbeitens, Erholens und
des Seins. Ja, das ist ein weites Feld. Eins mit
See. Eine Gegend aller Erwartungen.
Wo Neuland ist, ist die Zukunft nicht weit.
NEULAND HAMBACH: Brechen wir gemeinsam
auf!
Herzliche Grüße
Boris Linden
Geschäftsführer, NEULAND HAMBACH GmbH
Matti Wirth
Projektleiter Rahmenplan, NEULAND HAMBACH GmbH
EDITORIAL
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6
Rund um den Hambacher Tagebau
entsteht tatsächlich Neuland.
Für die sechs Kommunen rings
um den Tagebau ist der Rahmen
plan Hambach die gemeinsame
Raumstrategie. Sie wertet die
Folgelandschaft über die Verpflich
tungen des Bergbaus hinaus auf
und nutzt die Entstehung eines der
größten Seen Deutschlands als
besondere Chance für die ganze
Region. Der Rahmenplan zeigt,
wie wir gemeinsam das NEULAND
gestalten können.
Neuland ist, wo Blicke
schweifen. Willkommen!
Mehr zum Zeitplan
finden Sie in Kapitel 9.
2
ZUSAMMEN-
FASSUNG
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8 ZUSAMMENFASSUNG
ZUSAMMENFASSUNG
D
er Rahmenplan ist durch die Zusammenarbeit
vieler Beteiligter entstanden und hat wichtige
Hinweise von Fachleuten und aus der Bevölke
rung aufgegriffen. Dieser Rahmenplan ist eine
informelle Planung ohne gesetzlichen Status und wurde
speziell an der Schnittstelle zwischen Regional und
Braunkohlenplanung erarbeitet. Die hier dargestell
ten Zukunftsbilder werden in nachfolgenden berg und
planungsrechtlichen Verfahren hinsichtlich ihrer grund
sätzlichen Machbarkeit geprüft und, sofern möglich,
berücksichtigt.
Und was leistet der Rahmenplan?
Er zeigt, wie sich das Tagebauumfeld zu einer neuen,
belebten Landschaft transformieren soll. Im ursprüng
lich genehmigten 8.500 Hektar großen Abbau gebiet
sollen zukunftsweisende Projekte realisiert werden,
die verschiedene Bedarfe und Nutzungen teils unkon
ventionell kombinieren. Im NEULAND HAMBACH werden
unterschiedliche Themen ein produktives Ganzes bilden,
die heute noch oft als konträr wahrgenommen werden:
Erholung und Tourismus, Biotopverbund, Land und Forst
wirtschaft, Gewerbe und Wissensproduktion, diverse
Wohnformen, multimodale Mobilität und nicht zuletzt er
neuerbare Energieproduktion kommen hier zusammen.
Kapitel 4 NEULAND 2030 – 2040 und 2070 beschreibt
das große Ganze.
Landschaftlich wird sich der Raum verändern: Gut
vernetzt und attraktiv, mit vitalen und artenreichen
Lebensräumen für Flora, Fauna und Mensch wird aus dem
alten Tagebau ein neuer Teil der Region. Dafür braucht
es eine abwechslungsreiche Landschaft, die Biotopkom
plexe und eine außergewöhnliche Erholungslandschaft
mit touristischem Potenzial in integrierter Form verbin
det. Ausgewählte Bereiche für intensive Freizeitnutzung
im direkten Seeumfeld laden Menschen von nah und fern
ein. Auch Infrastruktur wird mitgedacht – der Hambach
Loop wird als Rad und Wanderweg zusammen mit Reit
WAS
BISHER UND
GESCHAH WAS
NOCH KOMMT
wegen rings um den See und die Sophienhöhe führen. Be
reits frühzeitig, während der Befüllung des Sees, sollen
im Tagebau temporäre Nutzungen ihren Platz finden.
Dazu gehören öffentliche Zugangsbereiche zum anstei
genden Wasserspiegel, schwimmende Nutzungen mit
Pontons und Stegen, Optionen für Gewächshäuser sowie
Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energie. Tatsäch
lich wird hier zusammengenommen die aus heutiger Sicht
größte Freiflächensolaranlage Deutschlands entstehen.
Kapitel 5 erklärt mehr zur Landschaft.
Auch die Mobilität in der Region beschreibt der
Rahmenplan. Um vormals gekappte Verbindungen wieder
herzustellen, sollen neue Mobilitätssysteme rund um die
Sophienhöhe und den zukünftigen Tagebausee einen Um
stieg vom motorisierten Individualverkehr auf umwelt
freundliche Mobilitätsformen schaffen. Hierzu sollen
der Hambach Loop, weitere Rad , Wander und Reitwe
ge, neu genutzte und erweiterte Bahnverbindungen und
eine Seilbahn den Raum neu erschließen und konsequent
durch Mobilstationen verknüpft werden. Mehr zum Thema
Mobilität verrät Kapitel 6.
Mit Blick auf städtebauliche Entwicklungen sollen
zunächst die Ortskerne der sechs NEULAND HAMBACH
Kommunen als attraktive Wohn und Arbeitsstandorte
aufgewertet und besser an den umgebenden Raum ange
bunden werden. Städtebaulich wird sich das Umfeld mehr
und mehr in Richtung See entwickeln. In einer späteren
Phase, wenn sich das Wasser den endgültigen Uferbe
reichen nähern wird, passiert das auch durch See und
Hafenquartiere. Zunächst werten strategische Projekte
besondere Bereiche in der Folgelandschaft durch bau
liche Impulse auf und setzen sie gekonnt in Szene. Kapitel
7 liefert mehr Informationen zum Aspekt Städtebau.
Der Rahmenplan enthält nicht nur städtebauliche
Ideen. Der See als Landschaftselement ist selbst
Neuland für die Region. Ab 2030 soll die Einleitung des
Rheinwassers zur Befüllung des Tagebausees deshalb
öffent lich erlebbar inszeniert werden. Ein Besucher
und Informationszentrum auf der Sophien höhe mit Aus
sichts punkten, Wegenetz und Aktions angeboten wirkt
ZAHLEN
UND FAKTEN
2030
Einleitung des Rhein
wassers zur Befüllung
des Tagebausees
2040
Seezugänge können ab
diesem Zeitpunkt auch
bis zum Wasser führen
2070
Der See erreicht seinen
geplanten Wasserstand
ZUSAMMENFASSUNG
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Visualisierung der Inszenierungsanlagen zur Rheinwassereinleitung im Bereich :porta sophia
als Rückgrat für naturnahen Tourismus und nachhaltige
Landnutzungsformen im NEULAND. Neue Zugangsbe
reiche bei Niederzier, Jülich, Titz und Elsdorf ermöglichen
einzigartige Aufstiege aus allen vier Himmelsrichtungen
auf die Sophienhöhe.
Im Tagebau selbst sollen im Zusammenspiel mit den
bereits erwähnten öffentlichen Aufenthaltsbereichen
zusätzlich vielfältige temporäre Nutzungen in der sich
füllenden Seemulde umgesetzt werden. Ein besonderes
Augenmerk liegt auf den Ortschaften rings um den Tage
bau, die schon früh Seezugänge erhalten könnten, die ab
etwa 2040 auch zum Wasser führen würden.
Der Hambach Loop wird diese neuen Räume und
Destinationen, etwa die Kirche in Manheim Alt, mit einem
eigenen Kulturpark verbinden. Für die Revitalisierung von
Bürgewald (früher Morschenich Alt) und die Nachnutzung
der 120 Hektar großen Tagesanlagen mit Kohlen bunker
gibt es gesonderte Pläne. Mehr zu den Fokus räumen
erfahren Sie in Kapitel 8.
Der Rahmenplan zeigt in Kapitel 9 den Zeit und
Projektplan für das NEULAND HAMBACH. Die Projekte um
fassen das Tagebauumfeld, die Sophienhöhe, Besucher
und Informationszentren, Nachnutzungen, Seekanten
und Freiraumentwicklung, Wasserzugänge und Infra
struk turen.
Eines ist klar: Die Region wird auf allen Ebenen
aufgewertet. Viele der beschriebenen Entwicklungen be
nötigen aber vor allem in der Zeit des Aufbaus öffentliche
Unterstützung. Nach diesen Startinvestitionen wird das
NEULAND HAMBACH ein für Nordrhein Westfalen einzig
artiger Raum, der sich zunehmend selbst tragen kann.
Da den Weg von der ersten Idee bis zum Rahmenplan
niemand allein geht, würdigt ein Making of in Kapitel 10
all jene, ohne deren Beiträge der Rahmenplan nicht mög
lich gewesen wäre.
Er wurde von einer Vielzahl Beteiligter entwickelt,
feingeschliffen und kritisch geprüft – nur gemeinsam
konnte dieser Auftakt für ein Jahrhundertprojekt über
haupt ins Leben gerufen werden: Ein interdisziplinäres
Team innerhalb einer Arbeitsgruppe der NEULAND
HAMBACH GmbH, das Team Rahmenplan, hat den Plan
maßgeblich erarbeitet. Beauftragt waren die Planungs
büros MUST Städtebau und bgmr Landschaftsarchitek
ten. Neben den sechs Kommunen haben im Team Rah
menplan auch die beiden unteren Naturschutzbehörden,
die Regional und Braunkohlenplanung (Bezirksregierung
Köln), die Landesplanung, die Bezirksregierung Arnsberg,
der Region Köln/Bonn e.V., die Zukunftsagentur Rheini
sches Revier und insbesondere auch die RWE Power AG
mitgewirkt.
Ergänzend zu dieser Arbeitsgruppe haben sich zahl
reiche Fachleute, Akteur:innen und mehrere Hundert
engagierte Menschen aus den umgebenden Kommunen
mit wichtigen Informationen, Belangen und Ideen einge
bracht und den Plan bedeutend mitgestaltet.
Wir wünschen
Ihnen eine
spannende
Lektüre und
freuen uns da
rauf, gemein
sam mit Ihnen
das NEULAND
zu betreten.
ZUSAMMENFASSUNG
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Dieses Kapitel erläutert die vor
dem NEULAND HAMBACH liegen
den Herausforderungen sowie
die anzustrebende regionale
Ein bettung, bevor die darauf
folgenden Kapitel die eigentlichen
Planungen und einzelnen Themen
weiter aufschlüsseln. Erst in
diesem Kontext entfaltet sich
der Rahmenplan vollständig.
Neuland ist, wo Erfah-
rung auf neu gedachte
Zukunft trifft. 3
HINTER-
GRUND
HINTERGRUND
HINTERGRUND
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Braunkohlebagger im Tagebau Hambach
„Die Ausmaße dieses
Projekts versteht
man erst so richtig,
wenn man selbst im
NEULAND steht.“
– Boris Linden,
Geschäftsführer
NEULAND HAMBACH GmbH
3.1 Aufgabenstellung
Der Rahmenplan beginnt bei der Geschichte Ham
bachs. Der Braunkohlentagebau hat auf Grundlage der
energiewirtschaftlichen Erforderlichkeit eine funktions
fähige Kulturlandschaft in Anspruch genommen und be
stehende Verbindungen unterbrochen. Der ursprüngliche
Braunkohlenplan Hambach, auch Teilplan 12/1 genannt,
hat den Braunkohlenabbau bis circa 2045 auf einer Flä
che von 8.500 Hektar genehmigt. Der politische Beschluss
zum vorzeitigen Kohleausstieg durch das Kohleverstro
mungsbeendigungsgesetz im Jahr 2020 veränderte die
bisherigen Grundannahmen für den Raum; der Braun
kohlenplan musste geändert werden und wird nun voraus
sichtlich 2024 im Braunkohlenausschuss beschlossen.
Das Land Nordrhein Westfalen hat mit seiner Leit
entscheidung 2021 den vorzeitigen Kohleausstieg in die
räumliche Planung des Landes übersetzt und den Rahmen
für die Veränderungen in den rheinischen Tagebauen vor
gegeben. Die Tagebaufolgelandschaften sollen zu Räumen
der Zukunft entwickelt und wieder mit dem umgebenden
Raum verbunden werden, um innovative und nachhaltige
Entwicklungsperspektiven zu eröffnen. Die Wiedernutz
barmachung soll auf eine möglichst frühzeitige und viel
fältige Entwicklung abzielen. Land und Region haben im
Wirtschafts und Strukturprogramm das Ziel formuliert,
durch die Neuordnung des Raumes zugleich neue Lebens
qualität und nachhaltige wirtschaftliche Perspektiven zu
schaffen.
Damit ist die Aufgabe für die Rahmenplanung der
NEULAND HAMBACH GmbH bereits klar beschrieben. In
diesem Sinne stellte die Gesellschaft im Jahr 2021 be
reits eine Raumentwicklungsperspektive vor, die erste
Eckpunkte für eine hochwertige Wiedernutzbarmachung
und die Schaffung von Entwicklungspotenzialen für das
Tagebauumfeld enthielt. Jetzt hat das NEULAND Team
die Raumentwicklungsperspektive zu einer detaillierten
Rahmenplanung weiterentwickelt.
Wegen der erheblichen Zeitverkürzung für Planungs
überlegungen durch das Kohleausstiegsgesetz müssen
▷ Insgesamt werden über 8.500
Hektar Land und See schrittweise
in die regionale Landschaft inte
griert.
▷ Im Tagebau Hambach wird
nunmehr bereits im Jahr 2029
die Kohlegewinnung beendet.
Ab 2030 soll in der verbleibenden
Mulde durch die Zuleitung von
Rheinwasser über 40 Jahre hin
weg der Hambach See entstehen.
AN UND
HERAUSFORDERUNGEN
WACHSEN ZUKUNFT
GESTALTEN
HINTERGRUND
HINTERGRUND
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Luftbild Tagebau Hambach (2022)
die bergbaulichen Maßnahmen und die öffentlichen
Planungen zur Gestaltung der Tagebaufolgelandschaft
frühzeitig aufeinander abgestimmt und der Struktur
wandel in der Region weiter vorangetrieben werden. Die
Tagebauanrainerkommunen verstehen die 8.500 Hektar
große Fläche des ursprünglichen Braunkohlenplans mit
dem künftigen Tagebausee, der Sophienhöhe, dem Vorfeld
und direkten Seeumfeld vor den Ortslagen als einen ge
meinsamen Raum, dessen Gestaltung über die Erfüllung
der gesetzlichen Verpflichtung zur Wiedernutzbarmachung
hinausgeht. Denn NEULAND ist, wenn ein Plan ein großes
Ganzes wird.
Einzelne Anrainerkommunen liegen mit bis zu einem
Drittel ihrer Fläche in der Folgelandschaft und haben in
den vergangenen Jahrzehnten Stadtentwicklung weg vom
Tagebau betrieben. Mit der Perspektive auf das Ende der
Abbautätigkeit und die Zukunft mit See verändert sich
der Blick: Die NEULAND HAMBACH strebt ein zusammen
hängendes Konzept für den Transformationsprozess an.
Ziel ist eine neue Landschaft, die ökologische, soziale und
wirtschaftliche Ansprüche in ein Zusammenspiel bringt.
Mit der Folgelandschaft soll ein Raum entstehen, der
zunehmend für sich selbst verantwortlich ist, die Lasten
tragen kann und die entsprechenden Werte erwirtschaftet.
Die Tagebaufolgelandschaft bietet besondere Mög
lichkeiten für Innovation und Wachstum in Qualität. Das
gilt sowohl für die Vernetzung von Biotopen als auch für die
Entwicklung einer neuen Urbanität im Grünen und in bes
ter (See)Lage. Die Region muss dafür lebendig gestaltet
werden und attraktive Standorte für Investitionen in die
Zukunft bieten. Dort, wo Verkehrswege vor Jahrzehnten
gekappt wurden, entstehen nun neue Verbindungen und
zukunftssichere Mobilitätsformen: Die Neuerschließung
der Tagebaufolgelandschaft ermöglicht gleichzeitig neue
Nutzungen – sowohl temporär als auch dauerhaft.
Das alles führt die Rahmenplanung zusammen. Die
Aufgabenstellung im NEULAND geht aber über die Vision
hinaus. Aufgrund des Zeitdrucks muss realistisch ab
gewogen und vor allem umsetzungsnah geplant werden.
Nicht zuletzt deshalb konnte der Rahmenplan nur mithilfe
zahlreicher Menschen entstehen – und nur gemeinsam
können seine Vorschläge umgesetzt werden.
3.2 Regionale Einbettung
Die regionale landschaftliche Einbettung des Tage
baus Hambach wird geprägt durch die Lage in der Börde,
einer lössbedeckten Landschaft mit sehr guten Böden
zur Nahrungsproduktion, besonders für Getreide und
Zuckerrüben. Richtung Köln befindet sich der Höhenzug
Ville mit zahlreichen Seen und Wäldern, von dem aus einst
die Braunkohlenförderung begann. Die beiden Flussebenen
von Erft und Rur rahmen das Gebiet östlich und westlich des
Tagebaus. Dazu gehören feiner verzweigte Wassernetze
mit dem Ellebach entlang des westlichen Tagebaurandes
durch Niederzier und Jülich, dem Neffelbach im Süden
durch Kerpen und dem Pützer Bach und Finkelbach
zwischen Erft, Titz und Elsdorf. Die Wasserlandschaften
von Rur und Erft enthalten viele geschützte Landschafts
räume und bieten bereits einen hohen Naherholungswert,
der im NEULAND eine neue Dimension erreichen wird.
Die Aktivitäten des Braunkohleabbaus haben einen
erheblichen Einfluss auf die räumliche Gestalt der Region:
Die Tagebaue Hambach, Inden und Garzweiler haben
Trennungen in der Landschaft verursacht und sie ein
zigartig geprägt. Für den Tagebau Hambach sind seine
enorme Größe und Tiefe sowie die Sophienhöhe, eine über
200 Meter hohe Außenhalde, charakteristisch. Hervorzu
heben sind auch die noch erhaltenen Reste der Bürge
wälder, eines einst über 4.000 Hektar großen Waldgebiets
inklusive dem Hambacher Forst. Sie enthalten einen bis
zu 300 Jahre alten Eichen und Hainbuchenbestand und
bieten Rückzugsräume für seltene Tierarten wie die Bech
steinfledermaus oder besondere Froscharten.
Die Region mit ihren Höhen und Tälern, Bürgewäldern
und dem zukünftigen See muss die unterschiedlichsten
Elemente harmonisch vereinen, um gut ins Morgen zu
kommen.
HINTERGRUND
HINTERGRUND
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▷ Regionales Leitbild
Der Rahmenplan für das NEULAND HAMBACH
berücksichtigt deshalb mehrere Freiraumplanungen:
• Korridor West des Kölner Grünsystems
• Informelle Planungen auf regionaler Ebene
(ZRR Regionales Freiraumsystem Rheinisches
Revier 1.0) und auf Kreisebene (Raumbild des
Kreises Düren 1.2), mit Grün /Biotopvernet
z ungsachsen von der Sophienhöhe über Titz
zum Tagebau Garzweiler
• Planungen für einen Biotopverbund im
Rheinischen Revier
• Ein neu aufzustellender Regionalplan
Regierungsbezirk Köln
Aufseiten der Verkehrsinfrastruktur wird der Raum
durch die Korridore der Autobahnen A4 und A61 sowie im
Süden durch die Bahnstrecke Aachen Köln geprägt. Dort
verläuft auch die RWE Werksbahntrasse, über die die
Braunkohle vom Tagebau Hambach zu den Kraftwerken
und Veredlungsbetrieben sowie Rekultivierungsmaterial
aus dem Tagebau Garzweiler zum Tagebau Hambach be
fördert werden. In der weiteren Umgebung erschließen
die Erftbahn und die Rurtalbahn die Ortskerne parallel zu
den Flüssen Erft und Rur. Innerhalb des Gebietes hinge
gen sind viele Verkehrsverbindungen durch die Tagebaue
unterbrochen oder komplett verschwunden.
Aus diesem Grund schlägt der Rahmenplan neue
Mobilitätsinfrastrukturen vor, die insbesondere
große Chancen zur verbesserten Schienenanbindung
aufgreifen:
• Verlängerung der Hambachbahn bis Jülich
• Abzweig der Erftbahn bis Elsdorf
• Revierbahn über Jülich und Titz
Das NEULAND HAMBACH liegt in direkter Nach
barschaft zum Ballungsraum der Rheinschiene mit
Großstädten wie Köln (Stadtgrenze circa 15 Kilometer
entfernt), Bonn und Düsseldorf. Zudem befindet sich
im Westen die Städteregion Aachen (Grenze circa 16
Kilometer entfernt) und im Norden die Stadt Mönchen
gladbach. Außerdem liegen direkt im Umfeld des Tage
baus verschiedene Ortschaften der NEULAND Kommunen
Kerpen, Merzenich, Niederzier, Jülich, Titz und, unmittel
bar am Tagebau, Elsdorf. Um das NEULAND regional ein
zubetten, kommt es daher nicht nur auf die umliegende
Natur, sondern auch die gut durchdachte Anbindung der
Orte und Städte an.
HINTERGRUND
HINTERGRUND
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Über Jahrzehnte hinweg entsteht
ein riesiger See: Der Hambach
See wird, nach dem Bodensee,
der zweitgrößte See in Deutsch
land und wird mit einer Fläche von
3.500 Hektar weithin sichtbar die
Landschaft prägen. Mit seinem
neu gestalteten Umfeld wird der
See wichtige ökologische, touristi
sche und wirtschaftliche Funktio
nen erfüllen und der Bevölkerung
zur Naherholung dienen. Nach ein
gehender Prüfung bergsicherheits
technischer Belange sollen dazu
temporär einige Bereiche im Tage
bau bereits während der Befüllung
mit Rheinwasser zur Nutzung frei
gegeben werden.
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NEULAND
2030 – 2040
UND 2070
▷ Für den Rahmenplan
wurden Karten für zwei
Zeitzustände ausge
arbeitet:
~ 2040
Zehn Jahre nach Start
der Befüllung
~ 2070
Der Hambach See mit
seiner finalen Füllhöhe
nach aktuellen Berech
nungen
▷ Im Folgenden gehen
wir genauer auf die
Entwick lungen ein.
Neuland ist, wenn wir
uns der Zukunft öffnen.
NEULAND
NEULAND
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VON DER
2030 BIS SEE
2040 KOMMT
100m 500m 1000m
▷ Rahmenplan
Hambach
2040
NEULAND
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→
NEULAND HAMBACH:
2030 bis 2040
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5 NEULAND
4.1 Landschaft im Wandel: 2040
Wenn das Rheinwasser seit zehn Jahren in den See
fließt, wird sich das NEULAND HAMBACH bereits verändert
haben. Der See ist schon zu rund einem Viertel gefüllt, hat
bereits eine Fläche von über 1.300 Hektar und eine Tiefe
von circa 200 Metern (Größenvergleich: Tegernsee 893
Hektar). An den Rändern und auf den oberen Böschungen
in der Rekultivierung des Tagebaus befinden sich jun
ge Aufforstungen oder auch Halboffenlandschaften als
Habitate für Tiere und Pflanzen. Auf den horizontalen
Flächen innerhalb der Tagebauseemulde, den sogenann
ten Bermen, und in der Manheimer Bucht erzeugen Frei
flächensolaranlagen klimaneutralen Strom im großen Stil.
Im südwestlichen Bereich des früheren Tagebaus wach
sen Nutzpflanzen in modularen Gewächshäusern.
Im NEULAND HAMBACH des Jahres 2040 werden die
Menschen mit Rädern und EBikes auf dem Hambach Loop
unterwegs sein oder sich an Mobilhubs mit Park and
RideAngebot Fahrräder ausleihen, um damit zur Arbeit
zu fahren. Auch mit der Bahn ab Köln oder Aachen wird
das NEULAND HAMBACH klimaschonend gut zu erreichen
sein. Besondere Orte entlang des Rad und Wander
rundwegs Hambach Loop sowie Reitwege laden zum
Entdecken ein. Von hier aus können Erkundungs touren
rund um den sich füllenden See und die Sophienhöhe
unternommen werden.
Vor sechs Ortschaften befinden sich Uferparks, die
von Anfang an Freizeit und sportliche Aktivitäten wie
Mountainbiken und Skaten oder auch kulturelle Events
ermöglichen. Diese Parks werden gut über den Hambach
Loop zu erreichen sein und einzigartige Ausblicke auf
die Zwischenlandschaften im sich mit Wasser füllenden
Tagebautal ermöglichen.
Besonders eindrucksvoll wirkt das Einleitbauwerk
bei Elsdorf an der :porta sophia. Dort führt ein in die
Topographie integrierter Weg mit Stationen ins Neuland
der Seeumgebung. Hier kann man die mit einer Geschwin
digkeit von bis zu 18 Kubikmeter pro Sekunde hereinstür
zenden Wassermassen aus nächster Nähe erleben. Auch
„Das NEULAND ist
immer in Bewegung –
so könnte es aussehen.“
– Matti Wirth,
Projektleiter Rahmenplan
NEULAND HAMBACH GmbH
von den anderen Uferparks führen öffentliche, gestaltete
Bereiche mit Wegen in den Tagebau und hin zu schwim
menden Plattformen mit Aufenthaltsmöglichkeiten. Für
Besuchende bieten diese Bereiche jeweils Angebote zu
Themen wie Sport, Natur oder Kultur; denkbar sind auch
schwimmende Elemente mit Photovoltaik oder natür licher
Vegetation. Im Neuland haben Innovationen Platz.
Auch die Sophienhöhe und das Vorfeld im südlichen
Bereich des Hambach Sees sollen bis dahin neu belebt
und vielseitig genutzt sein. Die Wälder wie der Hambacher
Forst, die Steinheide und der Merzenicher Erbwald sind
2040 nachhaltig durch Aufforstungen, Halboffenland
schaften und mit Blühstreifen gesäumte Äcker sowie
durch Hecken, Haine und Alleen miteinander verbunden.
Diese neuen Grünverbindungen reichen bis zu den Ort
schaften, den Ebenen von Rur und Erft sowie zu den
benachbarten Tagebauen Inden und Garzweiler. Das geht
einher mit einem neuen Radwegenetz durch das gesamte
Rheinische Revier.
Der Hambach Loop verbindet die einzigartige Natur,
in der neben Flora und Fauna der Wälder auch beispiels
weise Wildpferde, Wildrinder und Wasservögel leben, mit
den regionalen Attraktionen und Besucherzentren. Unter
anderem gibt es vor Elsdorf und auf dem Hochplateau der
Sophienhöhe zwei Besucher und Informationszentren
mit jeweils einem erhalten gebliebenen Braunkohlengroß
gerät: Besuchende können einen Bagger und einen
Absetzer aus nächster Nähe bestaunen.
Zum Zentrum auf der Sophienhöhe führt eine meh
rere Kilometer lange Seilbahn über die Wälder bis zur
Offenlandschaft der Goldenen Aue. Hier befinden sich am
Besucher und Informationszentrum auch eine Gastro
nomie, eine Erlebnisgärtnerei und ein Wegenetz, das zu
verschiedenen Freizeitattraktionen leitet. Dazu gehören
unter anderem eine Braunkohleurlandschaft mit tertiären
Böden, ein Landschaftspflegehof, erlebbare Experimen
tierflächen der Landwirtschaft sowie mehrere Aussichts
punkte. Auch der Bau eines Baumwipfelpfads ist denkbar.
Weitere Sehenswürdigkeiten sind die Kirche in
ManheimAlt mit einem Kulturpark und einer temporären
Flachwasserlandschaft, das als Ort der Zukunft wieder
belebte Dorf Bürgewald sowie vier Eingangstore zur
Sophienhöhe mit Infopavillons, Rastplätzen und Park
andRideAngebot. Die Tore bei Jülich und Titz gehen über
einen bloßen Zugang hinaus: In die Waldlandschaft inte
grierte Spielmöglichkeiten wie beispielsweise Kugelbah
nen begleiten den Aufstieg bei Stetternich, während die
über 600 Meter lange Höllentreppe die Größe und Lage der
Sophienhöhe bei Höllen Rödingen inszeniert.
Auch mehrtägige Besuche bis hin zu ganzen Urlauben
können im NEULAND HAMBACH in naturnahen Ferien
parks und auf Campingplätzen verbracht werden, die sich
an landschaftlich besonderen Orten am See und auf der
Sophienhöhe befinden.
→ So bietet die Region nicht nur Anwohnenden, sondern
auch Interessierten von überall her echtes Neuland.
Die umgebenden Ortschaften am Elsdorfer Ufer
sowie unter anderem Buir, Bürgewald, Niederzier, Stetter
nich, Welldorf Güsten und Rödingen Höllen bilden das
Rückgrat im NEULAND HAMBACH. Dazu sind die Ortskerne
durch weitere Nahversorgung, Freizeit und Kulturange
bote, Gastronomie und Unterkünfte gestärkt und mit
Wegen direkt an den Hambach Loop angebunden. Einzel
ne Ortschaften planen moderate bauliche Erweiterungen
zum See hin, wenn die Befüllung weiter fortgeschritten
ist – für einzigartige Lagen am See.
Im NEULAND HAMBACH entstehen auch neue Orte
zum Arbeiten und somit Arbeitsplätze, die über die Mög
lichkeiten durch Tourismus, Gastronomie, Bildung, Land
schaftspflege und die Primärproduktion von Energie,
Nahrung und Holz hinausreichen: Am Innovationsstand
ort des Food Campus etwa arbeiten Start ups und Unter
nehmen aus dem Novel FoodBereich. Auf dem circa
120 Hektar weiten Areal der ehemaligen RWE Tages
an lagen in Niederzier entsteht ein belebtes Quartier in
attrak tiver Lage mit mehreren Tausend Gewerbe und
Dienstleistungsarbeitsplätzen.
NEULAND
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VON LEBEN
2040 BIS MIT
2070 SEE
100m 500m 1000m
▷ Rahmenplan
Hambach
2070
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→ uch
NEULAND HAMBACH:
2070
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4.2 Neuland mit See: 2070
Bis zum Jahr 2070 soll sich der See mit einer Tiefe
von bis zu 365 Metern und einem Volumen von rund 4,3
Milliarden Kubikmetern vollständig füllen. Elsdorf wird
sich zur Stadt am See entwickelt haben, mit einer 8 Kilo
meter langen Uferkante. Nun kann das urbane Seequar
tier :vista nova direkt am Wasser entstehen. Auch das
ehemalige Morschenich Alt wird sich als Ort der Zukunft
unter dem neuen Namen Bürgewald zum See hin ent
wickelt haben.
Die Nutzungen in der Umgebung des Sees und
die Natur haben sich bis zu diesem Zeitpunkt stetig
weiterentwickelt. Das Wasser reicht nun an die bereits
in den 20erJahren aufgeschütteten Flachwasserzonen,
die je nach Abschnitt durch naturnahe Ufervegetation
und Strände in Nähe der Ortschaften geprägt sind. Auf
dem Wasser ermöglichen mehrere ökologische Vorrang
zonen eine ungestörte Naturentwicklung. Die übrigen
Bereiche des Hambach Sees bieten Nutzungsmöglich
keiten auf dem Wasser wie Fährverbindungen, Boots
fahrten, Sport, Events, Kunst oder auch Energie und
Nahrungs mittelproduktion.
Wir sind
angekommen
in der Zukunft
mit See.
FÜR DAS
NEULAND
SCHAUT DER
BIS 2070
RAHMENPLAN
UND AUCH IN
DIE FERNE
WEITER.
NEULAND
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Vitale und abwechslungsreiche
Landschaft, funktionsfähige
Ökosysteme und eine attraktive
Erholungslandschaft mit touris
tischem Wirtschaftspotenzial –
das geht im NEULAND zusammen.
Die Entstehung des Sees bietet
die besondere Chance, Ziele zur
ökologischen, sozialkulturellen
und ökonomischen Inwertsetzung
der Tagebaufolgelandschaft zu
kombinieren.
Neuland ist, wo Mensch
und Natur finden, was
sie suchen.
Mehr zu Fokusräumen
in der Landschaft lesen
Sie in Kapitel 8.
5
LAND-
SCHAFT
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2
Hierzu folgt der Rahmenplan Hambach dem
Leitbild einer vitalen und multifunktio nalen
Landschaft, die
• sensibel auf wertvolle Bestandsstruktu
ren reagiert und neu nutzbare Freiräume
behutsam integriert,
• Land und Forstwirtschaft einbindet,
• prägnante Orte und Landschaftsmerk
male wie Aussichtspunkte und See
zugänge inszeniert,
• ruhige und aktive Freizeitnutzungen
intelligent mit städtebaulichen Ankern
wie zum Beispiel :terra nova Elsdorf
verortet
• und Möglichkeiten für Nutzungen in
der Zwischen landschaft während der
Befüllung bietet.
Bei der Landschaftsgestaltung sind somit Be
lange des Naturschutzes, der Land und Forst
wirtschaft, des Erholungs und Tourismus
bereichs, der städtebaulichen Planungen und
auch zum Beispiel Chancen zur erneuerbaren
Energie produktion aufeinander abzustimmen.
Darüber hinaus orientiert sich die Landschafts
gestaltung an Exzellenzansprüchen bezüglich
Biodiversität, Attraktivität, Vitalität, Baukultur
oder auch technologischer Innovation, wie es
auch in den Zielen zur Internationalen Bau und
Technologieausstellung (IBTA) 1 verankert ist.
EIN FÜR
LAND MENSCH
UND NATUR
1 Mehr zur IBTA finden Sie hier:
www.rheinischesrevier.de/wie/internationale
bauundtechnologieausstellungibta
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▷ Raumstrukturen in vereinfachter Darstellung
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5.1 Landschaftsgestaltung
und Biodiversität
Die Landschaften rund um den Tagebau Hambach
bieten aufgrund ihrer Vielfalt und regionalen Eigenart
viele Anknüpfungspunkte für die zukünftige Entwicklung
der Tagebaufolgelandschaft. Die Rahmenplanung bezieht
sich auf den gesamten Raum des ursprünglich genehmig
ten Abbaubereichs, den Teilplan 12/1, und berücksichtigt
auch die Bereiche, die im ehemaligen Tagebauvorfeld
erhalten bleiben.
Sophienhöhe, See, Uferbereiche und Tagebauvorfeld
sollen in ihren landschaftlichen Qualitäten derart aufge
wertet werden, dass sie als gut verbundenes und gleich
zeitig vielgestaltiges Landschaftsmosaik unterschied
liche Standort und Lebensraumansprüche für Flora und
Fauna abdecken und der Zerschneidung und Verinselung
von Biotopkomplexen entgegenwirken. Mit behutsam
gesetzten Schwerpunkten werden diese natürlich
geprägten Räume für Anwohnende und Besuchende
gleichermaßen erlebbar.
Die Verkleinerung des Abbaubereichs des Tagebaus
eröffnet einzigartige Möglichkeiten, um die wertvollen
Restwaldbestände von Steinheide, Hambacher Forst und
Merzenicher Erbwald mit der Sophienhöhe, den regionalen
Grünzügen von Rur und Erft sowie den Tagebaufolge
landschaften von Inden und Garzweiler neu zu verbinden.
Daher liefert der Rahmenplan Hambach mit seinem Land
schaftsmosaik auch erste Grundzüge für einen Biotop
verbund.
Ein Biotopverbund ermöglicht die „dauer hafte Siche
rung der Popu lationen wildlebender Tiere und Pflanzen
einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebens
gemeinschaften sowie [die] Bewahrung, Wiederherstel
lung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer
Wechselbeziehungen“ (§ 21 BNatSchG (1).
Wichtig dabei: Die Konzeptionen zum Biotopverbund
wurden im Planungszeitraum regelmäßig mithilfe der
fachlichen Expertise der unteren Naturschutzbehörden
sowie der Biostationen und Umweltverbände abgewo
gen und angepasst, um eine naturschutzfachlich mög
lichst belastbare Rahmenplanung zu erarbeiten. Nichts
destotrotz wird das vorliegende Grobkonzept weiter zu
konkretisieren sein.
In die räumliche Figur, die einem
Biotopverbund voraus greift, sind
neben den Bestandswäldern vor
allem folgende Elemente einge -
flossen:
1. Artenschutzflächen der Aus
gleichsmaßnahmen von RWE
Power
2. Kiesgrubenrekultivierungen im
Bereich des Vorfeldes (Bestand
und Planung)
3. Zukünftige Seeufer und
Böschungen oberhalb des Sees
4. Agrarflächen (Bestand und
Planung)
▷ Schnitt Hambacher Forst nahe Manheimer Bucht
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▷ Landschaftsmosaik mit wichtigen Biotopverbindungen
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5.2 Landschaftstypen
Das Landschaftsmosaik im NEULAND mit seinen
vielfältigen Qualitäten setzt sich insgesamt aus fünf
Landschaftstypen zusammen: Wälder, Halboffenland
schaften, Ackerflächen, Offenlandschaften und Seeufer
bereiche. Diese sind je nach Standort auszudifferenzie
ren, um ein möglichst breites Spektrum unterschiedlicher
Lebensraumansprüche heimischer Tiere und Pflanzen zu
ermöglichen, die Land und Forstwirtschaft einzubinden,
eine erlebbare (Nah )Erholungslandschaft aufzubauen
und Chancen für eine sanfte und naturnahe Tourismus
entwicklung und erhöhte Lebensqualität zu heben.
5.2.1 Wälder
Alt und Jungwälder sollten als naturnahe Waldge
biete mit klimaangepassten und weitmöglichst einheimi
schen Mischwaldstrukturen und mit einem Anteil freier
Naturwaldentwicklung qualifiziert oder angelegt werden.
Lichtungen, gestufte, ausreichend dimensionierte Wald
säume und stehende Kleingewässer dienen dabei als
essenzielle kleinteilige Lebensräume.
Ein zentrales Ziel ist die Vernetzung der Restwald
bestände. Sie sind die Keimzellen, in denen die Wieder
besiedlung der Waldstandorte in der Tagebaufolge
land schaft startet. Durch RWE Power wurden bereits
funktionale Strukturen zur Waldvernetzung und langfris
tigen Anbindung der Wälder an das bereits vollständig
umgesetzte Artenschutzkonzept für den Tagebau
Hambach geschaffen. Die weiterreichende Vernetzung
erfolgt zukünftig über die endgültigen Seeböschungen,
vorgelagerte Aufforstungen und einen neu zu schaffen
den Waldkorridor zwischen Steinheide und Hambacher
Forst südlich der Manheimer Bucht.
Noch zu bestimmende Zonen der Altwälder sollten
hinsichtlich einer Ausweisung weiterer Naturwaldzellen
zusätzlich zu den Strukturen des Artenschutzkonzeptes
geprüft werden, um die Entwicklung der Waldökosysteme
und verbindungen sowie die Einflüsse des Klimawandels
und sich verändernder Boden und Wasserhaushalte im
Bereich der Tagebaue noch weiter zu monitoren. 2 Für die
Naturwaldzellen sollten angemessen großflächige unge
störte Kernzonen eingerichtet werden, notfalls auch durch
Rückbau vorhandener Wege beziehungsweise Pfade.
5.2.2 Halboffenlandschaften
Viele Bereiche im Hambacher Landschaftsmosaik
sollen als Halboffenlandschaften gestaltet werden,
die Offenland und Wald kombinieren und parkartigen
Charakter haben können. Beispiele sind locker baum
bestandene Wiesen wie (Obst )Baumwiesen und lichte
Baumhaine. Ein umfangreicher Teil der von der RWE
Power AG angelegten Artenschutzflächen besteht aus
Halboffenlandschaften. Der Vorteil dieses Landschafts
typs liegt darin, dass Funktionen zweier Lebensräume
vorhanden sind und durch ein breites Artenspektrum
genutzt werden können. Die Anreicherung mit Habitat
strukturen wie Totholz oder Steinhaufen verbessert die
Biodiversität zusätzlich.
Junge Halboffenlandschaft
2 Im Rahmen des fortgeschriebenen Forschungskonzeptes Naturwaldzellen (Wald und Holz NRW 2022) rücken beim Thema Wald auch Aspekte der Öffentlichkeitsarbeit und
Umweltbildung in den Vordergrund, für die sich etwa der Hambacher Forst mit seiner kulturlandschaftlichen und ökologischen Bedeutung anbietet; genauso aber auch Teile
der Sophienhöhe als neuerem Typus eines weitläufigen, stark anthropogen geprägten Jungwaldes mit überformten Böden, künstlicher Morphologie und Hydrologie.
Wälder auf der Sophienhöhe
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Halboffenlandschaften müssen jedoch gezielt ge
pflegt werden, da sie sich andernfalls durch natürliche
Sukzession auf Dauer zu Wald entwickeln. Eine Möglich
keit der naturnahen und biodiversitätsfördernden Pflege
von Offen und Halboffenlandschaften kann eine exten
sive Beweidung mit Großvieh wie Rindern oder Pferden
sein. Dabei beeinflussen größere Tiere die Biotopent
wicklung positiv, denn sie lassen auch Lebensräume für
andere Arten entstehen, insbesondere durch Nahrungs
aufnahme und Bewegung. Zusätzlich transportieren sie
Samen, Sporen und Pollen, was ebenfalls der Biodiver
sität zugutekommt. Für die Pflege der Halboffenland
schafte bietet sich daher ein Beweidungsmanagement
an, etwa in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft und
naturschutzfachlichen Trägern.
5.2.3 Ackerflächen mit
Grünstrukturen
Gemäß den Vorgaben des Braunkohlenplans werden
im Abbaufeld des Tagebaus Hambach auch landwirt
schaftliche Flächen rekultiviert. Insgesamt sollen im
Bereich des Rahmenplans etwa 1.000 Hektar Land
wirtschaft entweder erhalten oder rekultiviert werden.
Aufgrund der guten Bodenqualität und der zukünftig ein
zigartigen Lage am Hambach See ergeben sich für die
lokale Landwirtschaft besondere Möglichkeiten zur
Herstellung und Vermarktung regionaler Produkte auf
Basis von Sonderkulturen. Denkbar sind beispielsweise
Produkte aus Hülsenfrüchten, anderen Gemüsesorten
oder auch dem traditionell vorkommenden Getreide und
Zuckerrübenanbau. In öffentlich zugänglichen Lagen wie
am Hambach Loop sind auch Schau oder Selbsternte
Areale mit gemischten Anbaukulturen denkbar.
Neben ihrer Ertragsfunktion sollten die Landwirt
schaftsflächen auch dauerhaft als Lebensraum der
Offenlandarten ausgestaltet werden. Um die nötige
Strukturvielfalt sicherzustellen, sollen Feldränder mit
blütenreichen Wiesenstreifen angelegt werden und die
Wegestruktur durch Hecken sowie (Obst )Baumreihen
oder sonstige Baumalleen begleitet werden.
Die terrassenförmig angeordneten Landwirtschafts
flächen in der Rekultivierung auf der Sophienhöhe werden
durch circa 10 Meter hohe Böschungen abgestuft, die mit
baumbestandenen Wiesen als Halboffenlandschaften
gestaltet werden sollen.
Im Sinne der Integration in das Biotopnetz sollen
auch die Ackerflächen, die im Tagebauvorfeld erhalten
bleiben, ökologisch aufgewertet werden. Im Kontext
sogenannter Vertragsnaturschutzmaßnahmen 3 werden
hier bereits heute temporäre ökologische Maßnahmen
wie Blühstreifen, Brachen, Pufferstreifen und Misch
kulturen angelegt. Nach Möglichkeit werden diese in
Abstimmung mit der Landwirtschaft auch durch dauer
haftere Maßnahmen mit Blick auf Biotopverbundfunk
tionen punktuell und linear ergänzt. Dazu gehört die
Anreicherung mit Feldhecken und Baumreihen sowie
renaturierten Uferrandstreifen von Gräben und Bächen.
In besonderen Lagen, beispielsweise solchen mit
geringerwertigeren Böden und stärkeren Klimawandel
effekten, bieten zum Beispiel Agroforstsysteme Vorteile
für Landwirtschaft und Naturschutz zugleich.
Ackerfläche mit Blühstreifen
3 Vertragsnaturschutzmaßnahmen bezeichnen die Agrarförderung bei Umsetzung
ökologischer Vorrangflächen auf mindestens 5 Prozent der Ackerflächen.
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5.2.4 Offenlandschaften
Es muss nicht immer ein Wald sein: Ausgedehnte
Wiesen mit eingestreuten feuchten Senken oder kleinen
Stillgewässern, ob mit geringem Gehölzbestand oder frei
von Gehölz, bieten als Offenland in ausgewählten Berei
chen wichtige Lebensräume für ein breites Spektrum an
Arten und insbesondere für selten gewordene Tiere und
Pflanzen. Die bereits in der bestehenden Rekultivierung
befindliche Goldene Aue ist ein Beispiel für diese Offen
landschaften. In Zukunft soll sich die Aue als struktur
reiches, großzügiges Band bis an den Hambach See
erstrecken.
5.2.5 Seeuferbereiche und
flache Stillgewässer
An den Seeufern soll eine ausgewogene Balance
zwischen intensiv nutzbaren Freizeitbereichen, Arealen
naturnaher ruhiger Erholung und Bereichen, die vorrangig
dem Naturschutz dienen, entstehen. Die naturschutz
fachlich zu qualifizierenden Uferbereiche werden wasser
seitig durch ökologische Schutzzonen auf dem See (circa
600 Hektar, ein Sechstel der Seefläche) ergänzt. Diese
Seeufer mit vorrangigem Ziel des Naturschutzes sollen
so angelegt werden, dass sie die Lebensraumansprüche
der potenziell besonders artenreichen Flora und Fau
na der Uferzonen erfüllen. Dazu gehören möglichst be
wegte Uferlinien mit Ausbuchtungen und ausgedehnten
ökologischen Flachwasserzonen, Nistmöglichkeiten und
schwimmenden Grüninseln. Hierbei sollten Kombinationen
aus Initialpflanzungen und Sukzessionsbereichen aus
gewogen gemischt werden, um frühzeitig Lebensräume
anzubieten und gleichzeitig spontane Naturentwicklung
zu fördern.
Auf den Bermen oder anderen geeigneten flachen
Bereichen sollten nach Möglichkeit im Bereich der ökolo
gischen Vorrangzonen in unregelmäßigen Abständen un
gleichmäßig große und flache Klein und Kleinst gewässer
für Amphibien und Wasserinsekten angelegt werden.
Diese können mit den Jahren der Füllung des Sees schon
die Grundlage für eine stabile Populationsentwick
lung gefährdeter und geschützter Amphibienarten und
Wasser insekten bilden. Ein Teil dieser Kleingewässer darf
durchaus in den Sommermonaten austrocknen. Für viele
Amphibien, wie beispielsweise Laubfrösche, entstehen so
höchst effektive Lebensräume ohne größere natürliche
Feinde wie Libellenlarven.
▷ Eine Berme ist ein Absatz in einer Böschung,
der diese in mehrere Abschnitte teilt. Bermen
sollen den Druck auf den Fuß der Böschung
mindern und sie so standsicherer machen.
Offenlandschaft auf der Sophienhöhe
Beispiel temporäre Flachwasserzone
vor Entstehung des Indesees
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5.3 Gestaltungsprinzipien
Im Landschaftsmosaik des Rahmenplans sollen die
fünf beschriebenen Landschaftstypen als alternierende
Teilabschnitte an die Ufer des entstehenden Tagebausees
herangeführt werden und dabei jeweils Bezug auf angren
zende Landschaftsräume und Ortschaften nehmen. Um
das Mosaik auszubauen und zu vervollständigen, werden
folgende Prinzipien zugrunde gelegt:
Angrenzend an Bestandswälder (Steinheide, Ham
bacher Forst, Merzenicher Erbwald, Lindenberger Wald,
Sophienhöhe, Stadtwald Elsdorf) werden in Richtung See
inklusive der Böschungen Walderweiterungsflächen vor
gesehen. Eine zusätzliche Maßnahme wird durch den Rah
menplan in Abwägung zwischen landwirtschaftlichen und
naturschutzfachlichen Erfordernissen für die Vernetzung
von Steinheide und Hambacher Forst parallel zur Auto
bahn A4 und der heutigen RWE Betriebsbahn vorgeschla
gen. Dieser Bereich sollte 200 bis 250 Meter breit sein und
damit dem Vorschlag der Biostationen entsprechen.
Ein Großteil der Seeuferbereiche, die unmittel
bar vor den Waldbeständen liegen, soll langfristig unter
Naturschutzaspekten geplant werden. Dies beinhaltet
Abschnitte vor der Sophienhöhe und Bereiche vor der
Steinheide, dem Hambacher Forst sowie dem Merzeni
cher Erbwald. Diese Ufer und Böschungsbereiche sollen
daher weitestgehend von Freizeitnutzungen und wegen
freigehalten werden. Davon ausgenommen sind unterge
ordnete, unbefestigte Pfade zur Naturbeobachtung.
In den Kontaktzonen zwischen dem See und be
stehenden Ortschaften mit ihren teils vorgelagerten
Agrar und Artenschutzflächen wie in Elsdorf, der Kirche
in Manheim Alt, dem Zukunftsort Bürgewald und Nie
derzier werden die Böschungen und Ufer oberhalb des
langfristigen Wasserspiegels als Halboffenlandschaf
ten gestaltet. Diese Bereiche tragen zu einer hohen Bio
diversität bei und ermöglichen gleichzeitig Raum und
Sichtbezüge zwischen den Orten und dem See. In diesen
Kontaktzonen werden auch die zentralen Seezugänge
in Verlängerung der Ortschaften vorgesehen, zu denen
konzentrierte Freizeitnutzungen sowie Marinas und
Strände gehören.
Die speziellen Halboffenlandschaften in Teilen der
Böschungen werden durch weitere baumbestandene
Wiesen und lichte Wälder mit Kleingewässern in den
noch zu rekultivierenden Kiesgruben bei Manheim Alt
angereichert. Insgesamt ergänzen die neu hinzukom
menden Halboffenlandschaften das umgesetzte Arten
schutzkonzept von RWE Power und tragen zur großräu
migen Verbindung wichtiger Biotopkorridore über die
Böschungsbereiche des Sees bei. Seitens RWE Power
sind Ausdifferenzierungen weiterer Halboffenlandschaf
ten im Bereich der weiteren Rekultivierung unterhalb der
Sophienhöhe im Bereich der Innenkippe geplant.
Sowohl die bestehenden Agrarflächen im Vorfeld als
auch die neuen Felder auf der Sophienhöhe sollen durch
lineare Baum und Strauchhecken sowie Blühstreifen
entlang der Wege ökologisch aufgewertet werden. In
Kooperation mit landwirtschaftlichen Akteur:innen vor
Ort könnten vereinzelt auch gesamte Felder ausgewählt
und im Rahmen eines Kooperationsprojekts für innovative
Landnutzungsformen zum Beispiel zu speziellen Misch
kulturen oder Agroforstsystemen transformiert werden.
Großflächige Offenlandschaften werden an den süd
exponierten Hängen der Rekultivierungsflächen unter
halb der Sophienhöhe geplant. Das betrifft zum einen
die Goldene Aue, die sich vom Plateau bis an das See
ufer erstrecken wird, und zum anderen ein Sonderbiotop
nahe der :porta sophia, das die Urlandschaft aus der Zeit
der Entstehung der Braunkohle in der niederrheinischen
Bucht nachempfindet.
Lineare Grünkorridore, die von Bestandsstrukturen
ausgehen, sollen die Flussebenen von Rur und Erft sowie
die Tagebaufolgelandschaften von Inden und Garzweiler
mit dem NEULAND HAMBACH verbinden.
Mehr zur :porta sophia lesen Sie in Kapitel 8.2.1.
„Nur eine vielgestaltige
Landschaft führt die
Erwartungen an das
NEULAND zusammen.“
– Lena Flamm,
Bearbeitungsteam /
bgmr Landschaftsarchitekten GmbH
Lineare Grünkorridore:
• Ein Grünkorridor führt von
Elsdorf über den Speedway
zur Erft und ein weiterer beim
Forum :terra nova über den neu
entstehenden Landschaftsgra
ben, der in Zukunft als Überlauf
des Tagebausees entlang der
bestehenden Gewässerstruk
turen Winterbach und Wiebach
in Richtung Erft naturnah
ausgebaut werden soll.
• Ein anderer soll von Nieder
zier zur Rur und nach Inden
über einen neu zu schaffen
den Grünkorridor inklusive
Radwegeanbindung vor
allem entlang des Feldweges
der alten L12 verlaufen.
• Ein weiterer Grünkorridor soll
die Sophienhöhe mit der Rur
über den Langenbroich Stetter
nicher Wald und mit Garzweiler
über die alte Bahntrasse sowie
über den Alten Winterbach, den
Finkelbach und von Rödingen
dann über Ameln nach Titz
entlang der Straße verbinden.
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5.4 Freizeit und Erholung
Mit der Flutung des Tagebaus Hambach und dem
sukzessiv entstehenden See wird die vormalige Tagebau
mulde zum Erwartungsraum. Für die Bewohnenden und
zukünftigen Besuchenden, vor allem aus dem Einzugsge
biet KölnAachen, heißt das: Neuland ist, einen der größ
ten Seen in Mitteleuropa direkt vor der Haustür zu haben.
Die bestehenden landschaftsräumlichen Qualitä
ten leisten wichtige Orientierungen. Die Sophienhöhe mit
ihrer Erhebung von über 200 Metern, circa 300 Meter
über Normalnull gelegen, ist in der flachen Bördeland
schaft das bereits existierende Pendant zum Hambach
See. Die Attraktivität der Sophienhöhe erzeugt schon
jetzt eine besondere Anziehungskraft, die es in der Zeit
der Flutung noch weiter zu qualifizieren und zum See hin
zu öffnen gilt.
Die Seeuferlandschaft rund um den Tagebau bietet
die einzigartige Chance für eine abwechslungsreiche
Landschaftsentwicklung, die das NEULAND HAMBACH
prägen wird. Reizvolle Wege, inszenierte Aussichtspunk
te und Orte auch für Freizeitnutzungen wie etwa Strän
de, Schwimmstege, Seequartiere, parkartig gestaltete
Sportbereiche und naturnahe Feriensiedlungen können
eine gut vernetzte und ortsangebundene Erlebnisland
schaft schaffen.
5.4.1 Hambach Loop
Der Hambach Loop ist der rote Faden der Erholungs
und Freizeitnutzungen am zukünftigen See; über ihn
werden die Orte und Seeuferzugänge erschlossen. In be
stimmten Abständen und an markanten landschaft lichen
Ausblicken auf den See wird der Loop mit wegebegleiten
den Freizeit und Mobilitätsinfrastrukturen ausgestattet.
Dazu gehören Rastplätze, Aussichtsplattformen, Rad
abstellplätze und an wichtigen Knotenpunkten zusätz
lich Mobilhubs. Die Lärm und Emissionsschutzwälle an
den Böschungskanten sind nach Beendigung der Braun
kohleabbautätigkeit abschnittsweise rück zubauen, um
Blickbeziehungen und Aussichten in die Landschaft zu
ermöglichen und den Tagebau sowie die hinter den Wällen
befindliche Landschaft für die Bevölkerung nach Jahr
zehnten wieder zu öffnen.
In Teilen können, wo eine entsprechende Detail
planung dies für sinnvoll erachtet, ausgewählte Wall
strukturen erhalten und zum Beispiel für ein zweites
Fußwegesystem als Panoramawege genutzt werden,
so etwa in einigen Teilbereichen nahe der Elsdorfer
Seekante.
▷ Die Landschaft des direk
ten Seeumfeldes wird mit
ausgewählten Bereichen
für Erholung und Freizeit
angereichert. Begleitend
soll ein Wegesystem rings
um den See und die
Sophienhöhe führen und
die Ortschaften neu an
binden.
▷ Der Verlauf des Hambach
Loops und die Positionie
rung der Rast und Aus
sichtspunkte ist Kapitel
6.1 zu entnehmen.
Visualisierung Modulbau am Einleitbauwerk in Elsdorf
Visualisierung Hambach Loop
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5.4.2 Erholungs- und Freizeitufer
Entlang des Hambach Loops und an den Seeufern
sind abwechslungsreiche Erholungs und Freizeitflächen
vorgesehen, die sich jeweils im Kontaktkorridor zu den
rückgelagerten Siedlungen befinden. Diese können je
nach Standort intensiver oder naturnäher gestaltet wer
den; insgesamt soll jeder Seezugang individuell profiliert
werden, um ein facettenreiches Angebot zu schaffen:
• Elsdorf gewinnt aufgrund der direkten räumlichen
Nähe zum See und neuen städtebaulichen An
bindungen durch die Bereiche :porta sophia, :vista
nova und :terra nova einen Fokus auf Aktivitäten,
etwa durch eine Marina, Seequartier, Sport und
Wassersportangebote sowie Strände.
• Die Manheimer Kirche als dörflich baukulturelles
Zeitzeugnis ermöglicht den Fokus auf Kultur. In der
Nähe entstehen langfristig naturnahe Strände und
besondere Ufersituationen im Übergang zu den
Wäldern.
• Bürgewald wird als nachhaltiger Ort der Zukunft
dank seiner räumlichen sowie geschichtlichen
Verwebung mit den angrenzenden Bürgewäldern,
neben seiner allgemeinen Revitalisierung auch mit
einem Schwerpunkt auf naturnahen Tourismusan
geboten wie einem Grünstrand und einer Ferien
siedlung, mit beispielsweise Tiny Houses am Wald,
profiliert.
• Das Niederzierer Seeufer markiert durch die Lage
am Fuße des Waldes ein Tor zur Sophienhöhe und
soll im Strandbereich einen großzügigen Schwimm
steg als attraktives Alleinstellungsmerkmal er
halten.
5.4.3 Natur- und Gipfelerlebnis
Sophienhöhe
Die Sophienhöhe ist schon heute ein beliebter
Ausflugsort und verfügt über außergewöhnliche, teils
jüngere Biotope, die individuelles Naturerleben und
ruhige Aktivitäten wie Wandern erlauben. Daher soll die
Sophienhöhe für den grünen Tourismus weiter in Wert
gesetzt und profiliert werden. Dazu gehört insbeson
dere der Ausbau des Rad und Wanderwegenetzes mit
punktuell gesetzten Angeboten für ein Gipfelerlebnis
mit beispielsweise Aussichtsmöglichkeiten im Bereich
der drei Hochpunkte Jülicher Kopf, Höller Horn und
Römerturm. Dazu soll auch ein Aussichtsturm gehören,
der eine 360 GradAussicht erlaubt, eventuell in Kom
bination mit einem Baumwipfelpfad. Zur Inwertsetzung
der Wegesysteme sowie zur Förderung der Biodiver
sität sollen an geeigneten Stellen durch Auslichtungen
der Bestandsgehölze Sichtachsen angelegt und Aus
blicke über die Bördelandschaft ermöglicht werden. Zur
Nutzung der Reliefenergie für Aktivsportmöglichkeiten
können am westlichen Hang der Sophienhöhe Bike Trails
bis an den See angelegt werden.
Das Besucher und Informationszentrum Sophien
höhe im Bereich der Goldenen Aue bietet einen spekta
kulären Blick über die Transformationslandschaft und
den sich füllenden See. Das Zentrum funktioniert als
touristischer Anker zur Vermittlung von Wissen zur
Landschaftstransformation und wird durch weitere
touristische Infrastruktur ergänzt, etwa Gastronomie,
Spielmöglichkeiten, eine Erlebnisgärtnerei/Baumschule
oder auch temporäre Übernachtungsangebote.
Im zukünftigen Uferbereich, in dem Wälder und
Halboffenland an die Goldene Aue anschließen werden,
sollen kleinere naturnahe Buchten integriert werden.
Ebenfalls soll im Abschnitt ein kompakter Seezugang
hergestellt werden, der Wandernden und Radfahrenden
zugänglich gestaltet ist.
So wie die Zugänge zum See werden auch die Zugänge
zur Sophienhöhe als Orte des Ankommens freiräumlich
und landschaftsarchitektonisch gestaltet:
Am Stetternicher Tor dreht sich alles um Mobili
tät und Spiel mit Bezug zum künstlichen Berg. Von hier
starten verschiedene Rad , Reit und Wanderwege und
auch die Seilbahn auf die Sophienhöhe. Der Ort ist zu
dem durch Spuren der historischen Römerstraße Via
Belgica geprägt. Das Stetternicher Tor fungiert daher als
Basislager vor dem Aufstieg mit Gastronomie, Sitz und
Rastmöglichkeiten sowie einer Fahrradstation.
Das Höller Tor wird durch die Berghänge geprägt.
Das landschaftliche Profil der Sophienhöhe wird durch
die Höllentreppe, eine direkte Treppenverbindung bis auf
die Höhe, inszeniert und öffentlich erlebbar gemacht (für
detailliertere Beschreibungen siehe auch Kap. 8).
Als Eingangstore zur Sophienhöhe werden auch ein
Uferbereich vor Niederzier (Niederzierer Tor) sowie der
Bereich nahe der Einleitung des Rheinwassers bei Elsdorf
(:porta sophia) gestaltet.
Visualisierung Stetternicher Tor zur Sophienhöhe
Visualisierung Bereich :terra nova (nach 2070)
▷ Collagen zu Modulbauten, die frühzeitig besondere Orte
entlang des Hambach Loops aktivieren sollen.
Mehr zu den Fokusräumen an den Ufern lesen
Sie in den Kapiteln 8.1.2 und 8.2 bis 8.4.
Mehr zu den Fokusräumen der Sophienhöhe
lesen Sie im Kapitel 8.1.
LANDSCHAFT
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Visualisierung temporäre Zwischen-
landschaften während der Seebefüllung
5.5 Temporäre Nutzungen in der
Zwischenlandschaft
Bereits während der Jahrzehnte dauernden See
befüllung soll der dann inaktive Tagebau vielseitig
genutzt werden. Da die Entstehung des Tagebausees
etwa 40 Jahre in Anspruch nehmen wird, ist es essen
ziell, den Tagebau behutsam zugänglich zu machen und
temporäre Nutzungen für die lange Zeit der Flutung zu
ermöglichen. Ein Teil der Tagebauseemulde soll bereits
mittelfristig für die Öffentlichkeit unter Berücksichtigung
bergsicherheitlicher Aspekte erlebbar gemacht werden.
Geplant ist, spezifische Bereiche für Aktivitäten, Erkun
dungen, Anpflanzungen sowie erneuerbare Energie und
Gewächshausproduktion zu etablieren. Das NEULAND
kann immer wieder neu entdeckt werden.
▷ Zwischennutzungen während der Seebefüllung
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4 Bei der Bepflanzung muss § 40 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz beachtet werden, wonach das Einbringen von Pflanzen
und Samen, die nicht aus der Region stammen und nicht heimisch sind, von der unteren Naturschutzbehörde genehmigt werden muss.
NEULAND Energie- und Kulturlandschaft –
Manheimer Bucht
In der Manheimer Bucht wird die flache Mulde ener
getisch mit großflächigen Photovoltaikanlagen und
Windrädern genutzt. Im südwestlichen Bereich entsteht
ein temporäres Gewässer mit Inseln, der Manheimer
Weiher. So bildet sich eine ökologisch und ästhetisch
bedeutende, temporäre Biotoplandschaft, die über den
Seezugang bis nach :terra nova begangen werden kann.
Die Manheimer Kirche und ihr Umfeld stehen schon früh
zeitig beispielsweise als Kulturpark und Veranstaltungs
ort mit Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung, auch
im Kontext der IBTA.
Mehr zur IBTA lesen Sie in Kapitel 5.6, zur
Manheimer Bucht und zu Manheim Alt in Kapitel 8.3.
NEULAND Landschaft – Bürgewald
Nördlich des Dorfes dreht sich alles um Sukzession
und Naturentwicklung in der Transformationslandschaft.
Der Seezugang kann als Forschungslabor zur Erkundung
der Flora und Fauna genutzt werden. Durch die punk
tuelle Aufschüttung oder Verdichtung verschiedener
Substrate und das Einbringen von Pflanzen und Samen 4
entlang der Erkundungsroute formen sich Tiny Natur
Spots: An diesen kleinen Grüninseln lässt sich spielerisch
und experimentell erkunden, wie sich Natur unter unter
schiedlichen Bedingungen auf den Kippenböden im zu
künftigen Wasserbereich entwickelt. Am See entstehen
Forschungsplattformen, die die Anlage schwimmender
Grüninseln erforschen und gleichzeitig Ausgangspunkt
für Umweltbildungstouren und formate in der Tagebau
landschaft sind.
Mehr zur Landschaft Bürgewald lesen Sie in
Kapitel 8.4.
5.5.1 Seezugänge mit temporären
Bereichen
Während der Befüllphase können Zugangsbereiche
in den Böschungen teilweise zum Wandern und Radfahren
genutzt werden. Die Wegesysteme schließen ober
halb an wichtige Knotenpunkte und die Ortschaften an.
Einige siedlungsnahe Entwicklungsbereiche werden als
Zugänge zum See gestaltet. Auch der Hambach Loop wird
möglichst frühzeitig angelegt – die Menschen können die
Transformation der rauen Erdlandschaft mit ihrer wach
senden Flora und Fauna über den Rundweg und seine
Seezugänge direkt miterleben. Vom Wasser aus wird das
NEULAND an mehreren Orten durch schwimmende Platt
formen erfahrbar, die mit dem Wasserspiegel ansteigen.
Für ästhetische Akzente sorgen Panoramapflanzun
gen, besonders an den Einzelböschungen am Rand der
Seemulde. Stofflich und energetisch verwertbare Blüh
pflanzen mit geringen Bodenansprüchen, beispielsweise
die Färberdistel, können hier großräumig wachsen. Die
Zugänge haben jeweils spezifische Oberthemen:
NEULAND Energie – :porta sophia
Das Einleitbauwerk der Rheinwassertransport
leitung wird nicht nur durch herabfließendes Wasser
Energie erzeugen, sondern auch als ingenieurkünstleri
sche Anlage gestaltet. Die Wirtschaftswege werden so
gleichzeitig für die touristische Erschließung der Mulde
genutzt und als eindrucksvolle Landschaftsskulptur
inszeniert. Von gesicherten Wegen und Stationen aus
können Besuchende über sogenannte Inszenierungsan
lagen den Füllungsvorgang am Einleitbauwerk hautnah
miterleben.
NEULAND Wasser – :vista nova
Auch der Seezugang in der Nähe des Elsdorfer Zent
rums steht ganz im Zeichen des Wassers. Im Bereich der
zukünftigen Wellenschlagzone wird hier schon frühzeitig
ein Hafenbalkon beziehungsweise Hafenquartier direkt
am Wasser modelliert. In der Zwischenlandschaft kann
dieses inselartige Plateau auch für größere Veranstal
tungen genutzt werden. Von hier aus kann man unter
Zustimmung der Bergbehörde voraussichtlich schon ab
2040 zu einem temporären Anleger am steigenden See
spiegel gelangen.
NEULAND Fun – :terra nova
Das bestehende Forum :terra nova wird für den
Tagebautourismus durch einen weiteren Kultur und
Veranstaltungsbau aufgewertet. Dieser Ort soll ein wei
teres Besucher und Informationszentrum im Rheinischen
Revier werden, das als Pendant zum Besucher und Infor
mationszentrum auf der Sophienhöhe funktioniert. Die
Tagebaukante am Seezugang soll beispielsweise hier mit
einem Kohlebagger aus dem Tagebau inszeniert werden.
In der zukünftigen Seeuferlandschaft finden sich Aktiv
angebote wie Outdoor Gym, Strand, Wassersport und
vieles mehr. Dies wird durch eine entsprechende Nutzung
auf dem Wasser ergänzt.
Mehr zu :porta sophia, :vista nova und :terra nova
lesen Sie in Kapitel 8.2 zum Elsdorfer Ufer.
LANDSCHAFT
LANDSCHAFT
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Visualisierung der Inszenierungsanlagen zur Rheinwassereinleitung im Bereich :porta sophia
LANDSCHAFT
LANDSCHAFT
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Visualisierung Terrasse Besucher- und Informations-
zentrum auf der Sophienhöhe und Blick über die
Goldene Aue Richtung See
NEULAND Leben – Seecampus Niederzier
Am westlichen Seeufer führt ein Solarsteg auf das
Wasser. Hier kann ein schwimmender Seecampus als
eine Plattform für gemeinschaftliche Nutzung das Leben
der Gemeinde, Forschungsinitiativen aus der Umgebung
oder auch Kreativprozesse zur weiteren Gestaltung der
Transformationslandschaft zusammenbringen.
Mehr zum Niederzierer Seezugang lesen
Sie in Kapitel 5.5.1
Zukünftige Planungen werden auch Zugangsmög
lichkeiten zum Wasser für mobilitätseingeschränkte
Menschen berücksichtigen müssen. Dieser Aspekt konnte
in der Rahmenplanung noch nicht hinreichend berück
sichtigt werden.
NEULAND Weidelandschaft – Goldene Aue
In den unteren Hängen der Sophienhöhe kann in
Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft und dem
Naturschutz ein Beweidungsgroßprojekt mit Pferden
und / oder Rindern entstehen. Der Kernbereich der Bewei
dung wird von der Goldenen Aue aus schwerpunktmäßig
entlang des Westhanges der Sophienhöhe umgesetzt.
Nach Möglichkeit kann gegebenenfalls der obere Bereich
der Seemulde unterhalb der Sophienhöhe in der Phase
der Zwischennutzung einbezogen werden. Die genaue
Flächengröße und Lage werden noch bestimmt. An den
Seeufern der Goldenen Aue sollte bereits früh zeitig ein
Rast und Aussichtspunkt geschaffen werden, der be
sonders zur Naturbeobachtung dient.
Mehr zur Goldenen Aue lesen Sie in Kapitel 6.4.3.
LANDSCHAFT
LANDSCHAFT
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Erster bereits realisierter Solarpark im NEULAND HAMBACH
5.5.2 Sukzession und ökologische
Vorrangbereiche
In weiten Teilen wird die Tagebaumulde der natür
lichen Sukzession überlassen. Insbesondere den Be
standswäldern und der Sophienhöhe vorgelagert sind
ökologische Vorrangzonen vorgesehen, in welchen sich
die Wälder langsam in die Böschungen ausweiten und
somit Erstbesiedelungsräume für Flora und Fauna dar
stellen. Diese Bereiche sollen von anderen Nutzungen
freigehalten werden.
5.5.3 Erneuerbare Energie
Neuland ist, zukunftsfähige Energiekonzepte von
Anfang an mitzubauen. Der Nutzung der Tagebausee
mulde für die nachhaltige Energieerzeugung kommt im
Zuge der Energiewende große Bedeutung zu. Hier bieten
sich in der Zeit der Flutung besondere Raumpotenziale
für erneuerbare Energieproduktion durch Photovoltaik
anlagen und Windräder. Im Teilbereich der Manheimer
Bucht kann flächenmäßig die derzeit größte Solaran
lage Deutschlands entstehen. Nach ersten planerischen
Betrachtungen ist es wahrscheinlich, dass sich im
gesamten Tagebau weit über 200 Megawatt an ins
tallierter Leistung von erneuerbaren Energieanlagen,
hauptsächlich Freiflächen Solaranlagen, heben lassen.
Damit ließen sich bilanziell rund 60.000 Haushalte mit
Strom versorgen – das wären nahezu alle 153.000
Menschen in den sechs NEULAND Kommunen.
5.5.4 Innovative Landwirtschaft
Innerhalb der Tagebauseemulde verbleiben überwie
gend tertiäre Böden, die nicht kulturfähig sind, in beson
deren Lagen aber anders nutzbar gemacht werden sollen.
Denkbar sind beispielsweise Gewächshäuser mit Photo
voltaikdächern zur Energieerzeugung. So kommt diesen
Bereichen trotz tertiärer Böden eine landwirtschaftlich
produktive Bedeutung zu.
5.5.5 Schwimmende Nutzungen
Der See im Fokus: Elemente auf dem Wasser wie die
genannten Schwimmplattformen, aber auch Floating
Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie und be
pflanzte Inselstrukturen sollten bereits in der Zwischen
landschaft berücksichtigt werden. Dies eröffnet Chancen
zur weiteren kulturellen, energetischen und ökologischen
Inwertsetzung im NEULAND HAMBACH.
5.6 IBTA Ausstellungsgelände
Im Rheinischen Revier soll eine Internationale Bau
und Technologieausstellung (IBTA) entstehen, deren
Bauprojekte Vorbildcharakter haben sollen. Eine der
operativen Säulen der IBTA bilden laut Memorandum
die prozessbegleitenden Ausstellungen (exPOSITIONen).
In der aktuellen Planung sind drei Ausstellungsjahre
als zentrale Meilensteine der IBTA vorgesehen – eins
davon im NEULAND HAMBACH. Zu den Ausstellungsjahren
entstehen jeweils zentrale exPOSITIONs Gelände im
Rheinischen Revier.
Diese Areale bilden die zentrale Anlaufstelle und den
räumlichen Schwerpunkt der Präsentation und bieten in
haltliche sowie logistische Zugänge zu den vielen IBTA
Projektstandorten. Ausstellen, Zusammenkommen und
Umsetzen sind die Kernfunktionen, für die auf den zent
ralen Geländen nachhaltige Infrastrukturen geschaffen
werden. Die einzelnen Bereiche unterscheiden sich in
ihrem inhaltlichen Schwerpunkt und dem räumlich infra
strukturellen Charakter, sind aber alle an Orten, die zur
Inwertsetzung, Entwicklung oder Transformation im
NEULAND HAMBACH beitragen. Damit werden sie mit ihren
Infrastrukturen und ihrer Gestaltung zum Impulsgeber,
Beschleuniger und Verstetiger der Entwicklung vor Ort.
Für das Tagebauumfeld Hambach kommen zwei Stand -
orte als zentrale exPOSITIONs-Gelände in Betracht:
1. Eine Eventfläche wird auf dem Plateau :vista nova
vor dem Food Campus Elsdorf vorgesehen. Dieses
Gelände grenzt direkt an den größten Ortskern
rund um den Tagebau Hambach an und bietet einen
hervorragenden Blick auf die Tagebaugrube.
2. Eine weitere Fläche bildet das Gelände rund um
die Kirche St. Albanus und Leonhardus in Manheim
Alt. Die ehemalige Kirche ist eine wichtige
Landmarke am Tagebaurand.
Die beiden Standorte verfügen über unterschiedliche
Qualitäten und Größen. Ein weiteres Qualifizierungsver
fahren kann zukünftig zur Auswahl einer der potenziellen
Standorte führen.
LANDSCHAFT
LANDSCHAFT
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3
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2
Neuland ist, wo
Verbindungen aufleben. 6
MOBI-
LITÄT
Der Tagebau hat wichtige
Verbindungsachsen im Raum
unterbrochen, unter anderem
eine wichtige Bahnverbindung
von Neuss, über Elsdorf bis Düren
sowie die Straßen L12 und B55.
Das absehbare Ende der Braun
kohleförderung bietet nun die
Chance, alte Binnen beziehungen
wieder zu stärken und neue Ver
bindungen zu verankern.
Daher sollen der Hambach Loop,
weitere Rad, Wander und Reit
wege, neu genutzte und erweiter
te Bahnverbindungen sowie eine
Seilbahnverbindung konsequent
durch Mobilstationen verknüpft
werden. Langfristig sind auch
Fähr ver bindungen auf dem Wasser
denkbar.
▷ Neue Mobilitätssysteme
rund um die Sophien
höhe und den Tagebau
see – so stellen wir im
NEULAND Verbindungen
wieder her und errei
chen gleichzeitig den
Umstieg vom motori
sierten Individualver
kehr auf umweltfreund
liche Mobilitätsformen.
MOBILITÄT
MOBILITÄT
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▷ Themenkarte Mobilität bis 2070
MOBILITÄT
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Visualisierung Aussichtspunkt am Hambach Loop
Visualisierung Aussichtspunkt und teils rückgebauter Emissionsschutzwall
VIELE FÜHREN
WEGE INS
NEULAND
Einhergehend mit der zunehmenden landschaft
lichen Attraktivität eignen sich die Distanzen zur Nut
zung umweltfreundlicher, platzsparender und gesund
heits fördernder Mobilitätsformen. Als Beitrag zur
Mobi litätswende soll der Fuß und Fahrradverkehr geför
dert werden. Neue Lösungen wie eine Seilbahn können
das umweltfreundliche Verkehrsangebot ergänzen, die
sanfte Inwertsetzung der Sophienhöhe unterstützen
und dabei selbst zu einer Attraktion werden. Hier soll ein
multimodales Verkehrsnetzwerk für Bewohnende und
Besuchende der Region entstehen. Ein wesentlicher Be
standteil eines solchen Netzwerks sind Mobilstationen
als Umsteige und Verknüpfungspunkte.
Zur Erreichung dieser Ziele schlägt der Rahmenplan
Hambach unterschiedliche Maßnahmen vor. Diese befin
den sich abschnittsweise außerhalb des Plangebiets für
den Rahmenplan, sind aber wesentlich für die Anbindung
dieses Gebiets mit der direkten Umgebung. Die Maßnah
men werden in den folgenden Abschnitten beschrieben.
MOBILITÄT
MOBILITÄT
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0
6
8
6.1 Hambach Loop und Wegenetze
Der Hambach Loop ist ein durchgängiger Rad und
Wanderweg mit parallel verlaufenden Reitwegen, der als
Rückgrat der interkommunalen Mobilitätsvernetzung und
zugleich als grüne Infrastruktur mit Bepflanzungen die
nen soll. Der Weg besteht aus zwei zusammenhängenden
Abschnitten: Die Route um den See und die Sophienhöhe
formen auf über 40 Kilometern zusammen eine Acht.
Neuland grenzt manchmal eben an Unendlichkeit.
Der Rad und Wanderrundweg soll auf zwei Ebenen
um die Sophienhöhe führen, am Fuß und im oberen Drittel.
Bislang wird von einem Profil für den Loop ausge
gangen, das sich aus einem Zweirichtungsradweg, einem
Fußweg und einem Abstandsbereich zusammensetzt. Der
Loop verläuft in Teilabschnitten durch Bereiche innerhalb
der Sicherheitslinie. In noch abzuwägenden Abschnitten
sollen Rad , Fuß und Reitwege separat zueinander auf
jeweils eigenen Routen verlaufen.
Der Hambach Loop ist das Herzstück eines Rad ,
Wander und Reitwegesystems, das im Bereich des
Rahmenplans behutsam erweitert wird, um die umgeben
den Ortschaften an das entstehende NEULAND HAMBACH
anzubinden. Das so entstehende Wegenetz soll den
Menschen vor Ort und zugleich den Besuchenden dienen.
Radfahrende beim Überqueren der Werksbahn
▷ Abwicklung Hambach Loop (verkürzte Darstellung) | NEULAND HAMBACH GmbH
MOBILITÄT
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Zukünftig neu nutzbare Werksbahn (Hambachbahn)
6.2 Bahnverbindungen
Auch das Schienennetz wurde durch den Tagebau
unterbrochen und spielte bislang für die Mobilität in der
Region nur eine untergeordnete Rolle. Der Rahmenplan
Hambach sieht daher eine bessere Verknüpfung der Orte
rund um den Tagebau sowie der umgebenden Siedlungs
bereiche durch den Schienenverkehr vor.
6.2.1 Verlängerte Hambachbahn
Die Hambachbahn bietet nach ihrer bergbaulichen
und energiewirtschaftlichen Nutzung sowohl in Bezug auf
interkommunale Nachnutzung als auch bei der Anbindung
der Tagesanlagen Hambach an umgebende Ortschaften
große Chancen zur Steigerung einer nachhaltigen Mobili
tät. Angesichts des extrem hohen Aufwands zur Errich
tung neuer Schieneninfrastrukturen ist die Verfügbarkeit
der Hambachbahn eine einzigartige Gelegenheit.
Sukzessive kann die ab 2030 nicht mehr vom Berg
bau benötigte Infrastruktur für einen Mischverkehr ge
nutzt werden. Die derzeitige Trasse kann etwa auf Höhe
der Autobahnbrücke über die A4, südlich von ManheimAlt,
an die bestehende Schiene Aachen Köln angeschlossen
werden. Ab der RWEBetriebsstätte im Bereich der Tages
anlagen könnte die Hambachbahn verlängert, über Nieder
zier und Hambach geführt und danach an die bestehende
Trasse der Rurtalbahn nach Jülich angeschlossen werden.
Hierdurch würden neben dem geplanten Entwicklungsge
biet an den Tagesanlagen und dem Kohlebunker auch die
Stadt Jülich, das Forschungszentrum Jülich, Hambach
und Niederzier eine direkte Verbindung per Schiene mit
Köln bekommen, gegebenenfalls auch in Mischnutzung mit
Güterverkehr. Etwaige Weiterentwicklungen sind gemein
sam mit der Entwicklung der Tagesanlagen und des Kohle
bunkers zu denken.
Mehr zu den Tagesanlagen und dem Kohlebunker
lesen Sie in Kapitel 8.5.
6.2.2 Revierbahn
Die Revierbahn gilt als ein zentrales Infrastrukturpro
jekt im Strukturwandel. Der Nahverkehr Rheinland führt
deshalb eine Machbarkeitsstudie durch. Für den Strecken
abschnitt zwischen Jülich und Bedburg sollte überprüft
werden, ob eine Anbindung von Titz als Wohn und Arbeits
standort möglich ist, um die zu erwartende Vergrößerung
der Siedlungsflächen direkt in das Schienennetz mit einzu
binden. Der Brainergy Park sollte als Innovationszentrum
ein weiterer Haltepunkt sein und durch diese Bahnverbin
dung besser in die Region eingebunden werden.
6.2.3 Abzweig der Erftbahn in Elsdorf
Elsdorf liegt mit seinem Ortskern in unmittelbarer
Nähe des Tagebaus und hat die Chance, mit Siedlungs
entwicklungen bis hin zum See zu wachsen. Die Stadt ist
jedoch nicht mehr an das regionale Schienennetz ange
bunden, was einen erheblichen Standortnachteil mit sich
bringt. Mittel und langfristig wird mit dem Entstehen des
Tagebausees ein massiver räumlicher Wandel in Elsdorf
stattfinden. Zahlreiche bereits angestoßene Projekte, wie
der Food Campus oder die Zukunftsterrassen, zahlen auf
diesen Wandel ein.
Eine enorme überregionale Anziehungskraft werden
zahlreiche Freizeitangebote in Elsdorf haben, die im Ein
klang mit dem neuen Element Wasser entstehen sollen.
Grundvoraussetzung für die Erreichbarkeit und Erlebbar
keit dieser Freizeitangebote ist jedoch ein zuverlässiges
und vielseitiges Mobilitätsangebot, das Besuchende ohne
Umwege aus den Ballungsräumen zum Ort des Gesche
hens befördert.
Einen wichtigen Beitrag zur Erreichbarkeit der Stadt
Elsdorf mit öffentlichen Verkehrsträgern kann ein Abzweig
der Erftbahn auf der Höhe BergheimZieverich leisten. Die
se neue Verbindung schließt Elsdorf wieder direkt an das
Schienennetz nach Köln an und trägt erheblich zu einer
nachhaltigen Siedlungs und Tourismusentwicklung bei.
▷ Ziel des Schienenverkehrs ist es,
den motorisierten Individualver
kehr und somit Umweltbelastun
gen zu verringern.
MOBILITÄT
MOBILITÄT
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6.3 Seilbahn
Für die barrierefreie Erschließung der Sophienhöhe
mit dem Besucher und Informationszentrum wird ein
Seilbahnsystem vorgeschlagen, das von Fußpunkten der
Sophienhöhe aus Jülich, Elsdorf und / oder Niederzier
mit dem Gipfel verbindet. Von den unteren Stationen aus
können elektrisch (und irgendwann autonom) fahrende
Busse die Verbindung zu anderen Mobilitätsknotenpunk
ten in der Umgebung herstellen.
Um die technische und wirtschaftliche Machbar
keit zu prüfen, besteht der Kontakt zu Seilbahnherstel
lenden und perspektivisch wird eine Konzeptvergabe
ausgeschrieben. Falls nicht alle drei Strecken machbar
sind, können Bussysteme über Zufahrten zum Besucher
und Informationszentrum die barrierefreie Erreichbarkeit
gewähr leisten.
6.4 Ersatzstraßen und Zufahrten
Der Rahmenplan berücksichtigt neue Straßenver
bindungen zwischen Niederzier, Elsdorf und Titz. Eben
falls ist die Auffahrt zum Besucher und Informations
zentrum mit eingeplant.
6.4.3 Auffahrten zum Gipfelplateau
Goldene Aue
Um einen barrierefreien Zugang zur Sophienhöhe zu
ermöglichen, soll das Besucher und Informationszent
rum an der Goldenen Aue künftig auch über einen befes
tigten Weg erreichbar sein. Hierfür bietet sich der ohne
hin zur Erschließung der landwirtschaftlichen Hochfläche
geplante und in die zeichnerische Darstellung des neuen
Braunkohlenplanentwurfes aufgenommene Hauptwirt
schaftsweg an, der von Niederzier aus auf das Plateau
bis zum Besucherzentrum führt, die landwirtschaftlichen
Hochflächen anbindet und von dort wieder hinab nach
Elsdorf reicht.
Bei der Gestaltung dieser Straße ist angesichts
der landschaftlichen und ökologischen Qualitäten der
Sophienhöhe auf eine gute landschaftliche Einbindung
sowie die Mitbenutzung durch Radverkehr zu achten.
Weitere Wirtschaftswege dienen primär der Flächenbe
wirtschaftung und Instandhaltung und sind nicht für den
Individualverkehr freizugeben. Sie können hingegen durch
Fußgänger:innen und Radfahrende genutzt werden.
6.4.1 Verbindungsstraße
Elsdorf-Niederzier
Die direkten Verkehrsverbindungen zwischen
Niederzier und Elsdorf über die B55 und die L12 sind mit
dem Fortschreiten des Tagebaus Hambach weggefallen.
In Zukunft soll dafür eine neue Verbindung, die sogenann
te L276n, am Fuß der Sophienhöhe errichtet werden.
Die Straße führt von Westen nach Osten durchweg über
wiedernutzbar gemachtes Gelände, wodurch Eingriffe in
Natur, Landschaft und Artenvorkommen weitestgehend
vermieden werden können. Bei der Gestaltung dieser
Straße ist angesichts der landschaftlichen und ökolo
gischen Qualitäten der Sophienhöhe auf eine gute land
schaftliche Einbindung sowie eine effizient gestaltete
Breite zu achten.
6.4.2 Wiederherstellung der
Verbindung Titz-Niederzier
Auch die Straßenverbindung der ehemaligen L12 soll
durch einen Anschluss an der Ostseite der Sophienhöhe
von Rödingen / Titz nach Niederzier wiederhergestellt
werden.
6.5 Verbindungen über Wasser
Anbindungen über die Wasseroberfläche, beispiels
weise durch Fähren, sollen nach Befüllung des Sees das
Mobilitätsnetz ergänzen. Inwiefern bereits frühzeitiger
erste Verbindungen möglich sind, kann erst nach weiteren
Prüfungen entschieden werden.
6.6 Mobilstationen
Die Mobilstationen, unter anderem in der Gemeinde
Merzenich, werden derzeit geplant und gebaut. Die
Nahverkehr Rheinland GmbH hat bereits 2018 ein ver
bandsweites Konzept für Mobilstationen entwickelt und
darin zukünftige Standorte in der Region identifiziert.
Zusätzlich zu diesen Knotenpunkten sind im Rahmenplan
weitere Mobilstationen vorgesehen, die den Hambach
Loop mit den Ortskernen, wichtigen Straßen und Bahn
haltepunkten verknüpfen. Dazu gehören zum Beispiel
Parkmöglichkeiten für den motorisierten Individualver
kehr mit Leihfahrradangeboten – so können Besuchen
de und Anwohnende die Orte im NEULAND gut erreichen,
ohne das eigene Auto nutzen zu müssen.
MOBILITÄT
MOBILITÄT
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Neuland ist, wo
Wohnen und Arbeiten
neu gedacht werden.7
STÄDTE-
BAU
Die städtebaulichen Entwicklun
gen beginnen in den Ortskernen,
die als immer attraktivere Wohn
und Arbeitsstandorte optimal an
das NEULAND HAMBACH angebun
den werden. Da der See das Herz
des NEULANDS ist, wird er auch
städtebaulich ins Zentrum gerückt.
Wenn sich das Seewasser den end
gültigen Uferzonen nähert, werden
ausgewählte Bereiche noch erwei
tert und Seeblicke erschlossen.
Für ein Leben mit Seeblick.
▷ Mehr zum Zeitplan des
Städtebaus lesen Sie in
Kapitel 9.
STÄDTEBAU
STÄDTEBAU
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6
ZUKUNFT ORT
FÜR FÜR
ALLE ORT
Demographischer Wandel sowie veränderte Raum
und Versorgungsstrukturen haben über Jahre die wirt
schaftliche und städtebauliche Struktur der Ortskerne
rund um den Tagebau Hambach geschwächt. Das Ergeb
nis ist der sogenannte Donut Effekt: Die Ränder werden
mit Einfamilienhausgebieten ausgedehnt, der historische
Ortskern aber leert sich. Viele Ortskerne sind jedoch
historische Zentren mit Potenzial, das so verlorengeht.
Im Sinne des Leitbildes „Innen vor Außenentwick
lung“ soll deshalb der Bestand in den Ortskernen moder
nisiert und neu genutzt werden. Angepasste Arrondierun
gen können diese Strategie unterstützen. Großflächige
städtebauliche Entwicklungen müssen stets auch mit
neuen Verkehrsinfrastrukturen einhergehen. Eine robuste
Siedlungsentwicklung erfordert Weitblick.
Die Ortskerne der NEULAND Kommunen unterschei
den sich dabei klar. Diese einzigartigen Charakteristika
sollen als Grundlage für die zukünftige städtebauliche
Entwicklung genutzt werden und definieren sich durch
die spezifischen Qualitäten des Ortskernes im regionalen
Kontext, das Zusammenspiel von Landschaft, Infrastruk
tur und Siedlungsentwicklung sowie den Zeitpunkt im
Verlauf der Transformation.
Für die Siedlungsentwicklung ergeben sich somit
drei Teilräume:
1. Im Entwicklungskorridor Jülich, Niederzier,
Merzenich sowie Kerpen mit Buir, Sindorf und
Horrem befinden sich größere Wohnlagen mit
weiteren Wohnbaureserven, Gewerbegebietsent
wicklungen und das Forschungszentrum Jülich.
Hinzu kommen Potenziale für neue Gewerbe und
Industriegebiete, etwa die weitere Entwicklung des
Brainergy Parks oder neue Arbeitsplätze direkt vor
Ort durch die Nachnutzung der 120 Hektar großen
Tagesanlagen in Niederzier ab 2030.
2. Elsdorf liegt zukünftig direkt am See und entwi
ckelt sich zum entscheidenden Bindeglied zwischen
der östlichen Seeseite und dem Rhein ErftKreis.
3. Titz und Umgebung liegen inmitten der Transfor
mationslandschaft zwischen den beiden Tagebau
seen Hambach und Garzweiler. Zur Landgemeinde
gehören auch Teilorte wie Rödingen Höllen, die zu
Stadtdörfern gewachsen sind. Zu den lokalen Land
wirt:innen und Handwerker:innen gesellen sich zu
nehmend Pendelnde, die in den Titzer Ortschaften
wohnen und in den umliegenden Städten arbeiten.
Vergleichbare Orte gibt es auch in anderen Kommu
nen. Am See wohnen und in der Großstadt arbei
ten – NEULAND macht auch dieses Lebensmodell
möglich.
Neuland ist immer auch
Veränderung – und kann
im bereits Bestehenden
starten.
Bürgewald (früher Morschenich-Alt)
STÄDTEBAU
STÄDTEBAU
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7.1 Nachhaltige
Siedlungsentwicklung
Ein lebendiges NEULAND braucht auch Menschen,
die es bewohnen. Nachhaltiger Städtebau braucht eine
optimale Flächennutzung. Dies betrifft nicht nur eine
angemessen dichte und hohe Bebauung, sondern auch ge
nügend Grünanlagen und vielfältige, effektive Mobilitäts
angebote. Letztere brauchen ihrerseits eine entsprechen
de Nachfrage. Auch für die CO 2freie Energieversorgung
ist eine gewisse bauliche Dichte erforderlich, damit die
Infrastrukturen möglichst wirtschaftlich funktionieren.
Luftbild der zukünftig neu nutzbaren Tagesanlagen Hambach
7.2 Entwicklung in zwei Phasen
Der Rahmenplan unterscheidet zwei Entwicklungs
phasen: kurz bis mittelfristig und langfristig.
In der ersten kurz bis mittelfristigen Phase werden
die bestehenden Ortskerne gestärkt, die sich vollstän
dig außerhalb der Sicherheitszone des Braunkohleplans
befinden. Die Ortskerne im direkten Tagebauumfeld mit
ihren historischen Strukturen werden zunächst gestärkt
und durch maßgeschneiderte Arrondierungen ergänzt.
Schließlich werden neue Elemente der Mobilitätsinfra
struktur entstehen oder nutzbar, wie der Hambach Loop
und die Hambachbahn. Wo gebaut wird, können Sied
lungsbestandteile an die bestehenden Infrastrukturen
angeschlossen werden, was die weitgehend dekarboni
sierte Mobilität maßgeblich unterstützt.
In der zweiten Phase orientiert sich die Siedlungs
entwicklung zum Hambach See. Ist der See genügend
befüllt und lässt die Zustimmung der zuständigen Berg
behörde dies zu, können ausgewählte städtebau liche
Entwicklungen in der Nähe des Seeufers beginnen.
Diese Quartiere sollen mit nachhaltigen Verkehrsinfra
strukturen erschlossen und sorgfältig in die einzigartige
landschaftliche Lage eingebettet werden. Neben Sicht
achsen müssen dabei auch wichtige Biotopverbindungen
beispielsweise durch baumbestandene Wiesen gewähr
leistet werden. Die Quartiere sollen zudem Raum für
öffentliche Nutzungen bieten. Dazu gehören Prome
naden, Fähr und Freizeithäfen; Wohnen, Arbeiten und
Freizeit werden zeitgemäß gemischt. Ausgewählte
Quartiere ergänzen die Siedlungen und beleben die
entstehende Seenlandschaft weiter. Der Fokus ist
Urbanität mitten in einer abwechslungsreich gestalteten
grünblauen Infrastruktur.
In den nächsten Kapiteln erfahren Sie städte
bauliche Details zu den besonderen Entwick
lungsbereichen, Siedlungserweiterungen, See
zugängen und Standorten mit Nachnutzungen.
Bestehender Siedlungsbereich mit Eisdiele in Elsdorf
STÄDTEBAU
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▷ Themenkarte Siedlungsentwicklung
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Neuland ist, wo Chancen
genutzt werden.8
FOKUS-
RÄUME
Die Kontaktbereiche zu den Sied
lungen im NEULAND HAMBACH
locken mit besonderem Potenzial.
Ausgewählte Orte können dabei
auch intensivere Freizeit, Kultur
und Sportnutzungen sowie touris
tische Angebote bieten. Dies steht
teils im Zusammenhang mit bau
lichen Entwicklungen und neuen
städtebaulichen Impulsen. Um das
Zielbild eines naturnah geprägten
Sees zu erhalten, werden diese
Orte konzentriert und in angemes
senen Abständen in die entstehen
de Seeuferlandschaft integriert.
Auf diese Weise bleiben großzü
gige Seeuferabschnitte der Suk
zession, Biotopentwicklung und
Erholung vorbehalten. Zwischen
urbanem Raum und Natur eröffnen
sich immer wieder reizvolle Er
lebnislandschaften, die entdeckt
werden wollen.
Mehr zu den übergeord
neten Strategien lesen
Sie in den Kapiteln 5, 6
und 7.
FOKUSRÄUME
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4
SEE UND
MIT HÖHE
TIEFE
8.1 Sophienhöhe
Die Tagebaufolgelandschaft Hambach verfügt mit
der Sophienhöhe schon heute über ein Wander und Reit
wegenetz sowie ein Gipfelerlebnis auf bis zu 200 Höhen
metern – und das auf rund 16 Quadratkilometern. In der
flachen Bördelandschaft des Rheinischen Reviers ist die
Sophienhöhe, als größte künstliche Erhebung Europas,
bereits heute eine Landmarke, die noch weiter ausge
staltet wird.
Goldene Aue mit Blick in den TagebauAusblick von der Sophienhöhe
FOKUSRÄUME
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8.1.1 Besucher- und
Informationszentrum
Das vorhandene Wegenetz der größtenteils
bewaldeten Sophienhöhe soll für den sanften Tourismus
zum Wandern, Reiten und Radfahren verbessert werden.
Ebenfalls sollen weitere Aktivitätsmöglichkeiten in die
wertvolle, neu entstandene Naturlandschaft inte griert
werden. Als zentraler Zielort soll zukünftig das Besucher
und Informationszentrum am Rand der Goldenen
Aue entstehen. Das Zentrum eröffnet einen weiten
Panoramablick über den Hambach See, der bis zu den
Ausläufern der Eifel und Köln reicht, und kann mit seinen
Ausstellungen und der Gastronomie als Startpunkt für
Aus flüge in die Rekultivierung dienen. Im Außenbereich
sollen Attraktionen wie eine Erlebnisgärtnerei mit Baum
schule geschaffen werden. Im Zusammenspiel mit dem
Besucher und Informationszentrum sieht der Rahmen
plan ein facettenreiches Gipfelerlebnis mit landschafts
integrierten Aussichtsorten an den Hochpunkten Jülicher
Kopf, Höller Horn und Römerturm vor. Dazu soll auch ein
Turm mit einzigartigem 360 GradBlick gehören, zum
Beispiel in Kombination mit einem Baumwipfelpfad.
Das Besucher und Informationszentrum soll auf
der Sophienhöhe punktuell durch umweltfreundliche Ver
kehrsangebote erschlossen werden. Neben Elektrobus
Shuttles kann auch eine Seilbahn über die Bäume hin
weg dorthin führen. Das ermöglicht einen barrierefreien
Zugang auf die Sophienhöhe, ohne durch umfangreichen
motorisierten Individualverkehr die ökologisch wertvollen
Wald und Offenlandschaften zu beeinträchtigen.
FOKUSRÄUME
FOKUSRÄUME
▷ Beispielhafte Entwürfe von Studierenden der Jade Hochschule für das Besucher- und Informationszentrum
auf der Sophienhöhe | Marten Bruns, Charlotte Dröge, Hanaa Mohammad
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Visualisierung Terrasse Besucher- und Informations zentrum auf der Sophienhöhe
und Blick über die Goldene Aue Richtung See
PAGINIERUNG
PAGINIERUNG
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Sophienhöhe
nahe :porta sophia
Sophienhöhe
nahe Niederzier
▷ Schnitte Sophienhöhe nahe :porta sophia (unten) und nahe Niederzier (oben)
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▷ Schnitt Niederzierer Tor
8.1.2 Tore zur Sophienhöhe
Für den Aufstieg auf die Sophienhöhe sieht der
Rahmen plan Hambach an vier Hauptzugängen bei
Niederzier / Hambach, Jülich / Stetternich, Titz / Rödingen
und bei Elsdorf landschaftlich inszenierte Ankunftsor
te und Mobilitätshubs vor. Diese Tore zur Sophienhöhe
sollen neben einer Basisinfrastruktur mit Informationen,
Mobilstation und / oder Parkplatz sowie WC und Pflan
zungen auch Angebote im Freien bieten, wie beispiels
weise Rastplätze vor oder nach dem Aufstieg.
Niederzierer Tor
Die Gemeinde Niederzier ist durch die Nähe zur
Sophienhöhe stark geprägt. Das Niederzierer Tor zur
Sophienhöhe soll deshalb am Fuß der Höhe nahe der Ort
schaft Hambach entstehen. Weiter südlich, direkt vor
Niederzier, soll ein multimodaler Verkehrsknotenpunkt
mit Mobilstation und Park andRideAngebot geschaffen
werden. Zukünftig führen Shuttle Busse, möglicherweise
auch eine Seilbahnverbindung, zum Besucher und Infor
mationszentrum auf der Sophienhöhe.
Vom Niederzierer Tor aus können Besuchende nicht
nur die Sophienhöhe erreichen, sondern auch einer
Wander oder Radroute um den See folgen oder auf den
angrenzenden baumbestandenen Wiesen einen ent
spannten Tag mit Sicht aufs Wasser verbringen. Lang
fristig fährt vom Niederzierer Ufer eine Fähre zu den
anderen Seeorten. Ebenfalls ist es denkbar, das touristi
sche Angebot nach der Entlassung aus der Bergaufsicht
durch eine naturnahe Ferienwaldsiedlung am Fuße der
Sophienhöhe zu erweitern.
Zwischen nutzungen:
Als besonderes Element ermöglicht ein
schwimmender Solarsteg, der weit in den
sich füllenden See ragt, ein eindrucksvolles
Erlebnis am Wasser. Am Stegende kann durch
schwimmende Bauten schrittweise ein See
campus entstehen, der beispielsweise mit den
nachnutzbaren Tagesanlagen und / oder den
bereits existierenden Forschungs und Hoch
schulstandorten der Region interagiert.
Mehr zu Zwischennutzungen lesen Sie
im Kapitel 5.5 und zur Nachnutzung der
Tagesanlagen unter 8.5.
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▷ Planausschnitt Niederzierer Tor 2040
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▷ Planausschnitt Niederzierer Tor 2070
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Stetternicher Tor und Spielpfad
Die direkte Anbindung der Sophienhöhe
an Jülich verläuft über die historische Römer
straße Via Belgica und den Ortsteil Stetter
nich. Ein Teilabschnitt der Via Belgica verlief
einst von der Zitadelle in der Jülicher Innen
stadt über den Bereich der heutigen Sophien
höhe bis nach Elsdorf. Diese bedeutende his
torische Route wird im NEULAND HAMBACH
inszeniert und an besonderen Orten wieder
sichtbar.
Um diese ortsprägende Achse zu betonen,
wird das Stetternicher Tor zur Sophienhöhe
entlang einer Gerade gestaltet. Dazu gehört
ein Pavillon, beispielsweise mit Gastronomie
oder einer Fahrradwerkstatt. Zudem verfügt
das Tor über Parkmöglichkeiten, schatten
spendende Bäume, Rastplätze sowie eventuell
eine Seilbahnstation. Die vorhandenen Kopien
römischer Meilensteine am Ort werden gestal
terisch eingebunden und runden das ganze
Ensemble ab.
Vom Stetternicher Tor sollen Aktivwege
bis hinauf auf den Gipfel führen. Neben Wander
wegen gibt es auch Reitwege, spezielle Natur
erlebnisrouten und einen Spielpfad, der Kindern
und Familien unter anderem mit Kugelbahnen,
Waldspielplatz und Klettermöglichkeiten einen
abwechslungsreichen Gipfelaufstieg bietet.
Visualisierung Stetternicher Tor zur Sophienhöhe
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▷ Planausschnitt Stetternicher Tor 2040
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Höller Tor und Höllentreppe
Die Landgemeinde Titz ist über Höllen und Rödingen
unmittelbar an die Sophienhöhe angebunden. Die hier
vorhandenen Siedlungsstrukturen können durch Arron
dierungen gestärkt werden. Außerdem bieten die Orts
teile durch ihre Lage am Fuß der Sophienhöhe sehr gutes
Potenzial für eine touristische und kulturelle Entwicklung.
Die Basis bildet das Amt für Bodendenkmalpflege
im Rheinland des Landschaftsverbands Rheinland (LVR)
in Höllen. Den Ortskern Rödingen können touristische An
gebote wie Pensionen, Gastronomie sowie eine Fahrrad
Servicestation mit Verleih weiter stärken. Dazu sollen
vor allem auch vorhandene Bauten im Ortskern genutzt
werden.
Von Höllen aus eröffnet sich, aus etwa 500 Metern
Entfernung, eine besonders eindrucksvolle Sicht auf
die Sophienhöhe. Die Unmittelbarkeit des steilen Hangs
wird durch eine entsprechende dramaturgische Geste
akzen tuiert: Eine geradlinig verlaufende Himmelstreppe,
die Höllentreppe, führt auf direktem Wege vom Fuß bis
auf die Höhe. Die exakte Lage der Treppe ist nach dem
Rahmenplan in behutsamer Abwägung zu definieren.
Der vorhandene Wanderparkplatz Rödingen wird
am Auftakt der Treppe aufgewertet: Ein Mobilhub für
Radfahrende und Pkw, touristische Informationsan
gebote und baumbestandene Picknickbereiche werden
gegebenenfalls um eine kleine Gastronomie ergänzt. Der
Aufstieg wird durch kleinere Rastplätze und Aussichts
punkte entlang der steilen Treppe aufgelockert. Dadurch
ergeben sich für Wandernde immer wieder neue reizvolle
Aussichten in die rheinische Bördelandschaft und den
benachbarten Tagebau Garzweiler in etwa 13 Kilometer
Entfernung.
In Richtung Garzweiler soll zukünftig eine Premium
route führen, die schon im Radwegekonzept 2023 für
das Rheinische Revier vorgesehen ist. Auch für andere
regionale Wege wie z. B. die Wasserburgenroute bildet
das Höller Tor einen wichtigen Knotenpunkt – es ist nicht
nur das Tor zur Sophienhöhe, sondern auch zum Hambach
Loop und dem Rad und Wanderwegenetz im NEULAND
HAMBACH.
Visualisierung Höllentreppe am Höller Tor
„In den Fokusräumen
werden die Ortschaften
durch konkrete Projekte
mit der neuen Land
schaft verbunden.“
– Robert Broesi,
Bearbeitungsteam / MUST Städtebau GmbH
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▷ Planausschnitt Höller Tor und Höllentreppe
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Visualisierung Bereich :porta sophia mit dem Inszenierungsbauwerk zur Rheinwassereinleitung
8.2 Elsdorfer Ufer
Zukünftig wird Elsdorf zur Stadt am See mit allen
dazugehörigen Entwicklungschancen. Im Elsdorfer Ufer
bereich entstehen drei See Hotspots, die faszinierende
Ausblicke in die Transformationslandschaft und zum See
eröffnen. Die Orte :porta sophia, :vista nova und :terra
nova befinden sich jeweils an wichtigen Knotenpunkten
zum Radverkehrsnetz.
8.2.1 :porta sophia
Die :porta sophia liegt zugleich an der Sophien
höhe, der Tagebaukante und dem Ortsrand der Stadt
Elsdorf und verbindet damit die Region auf besondere
Weise. Genau hier, wo zahlreiche Verbindungsachsen
zusam men laufen, soll ein touristischer Ankunftsort mit
Mobilstation, Parkmöglichkeiten, Seilbahnstation und
attraktiver Wegeführung das Elsdorfer Tor zur
Sophien höhe werden.
Am ehemaligen Tagebau wird eine Panorama
terrasse spektakuläre Ausblicke auf den See und
Rastmöglichkeiten am Hambach Loop ermöglichen. Von
der Terrasse führen Rad und Fußwege bis an das wald
geprägte Seeufer. Der Speedway auf der ehemaligen
Bandtrasse soll bis zur Terrasse als Wiesenschneise
zwischen umgebenden Neuwäldern und Halboffenland
schaften fortgeführt werden. Diese Bereiche und das
Waldsystem im oberen Böschungsbereich fungieren
gemeinsam als Biotopvernetzung.
In Zukunft soll am nahegelegenen Uferbereich eine
Marina entstehen und der Umstieg auf den Schiffsver
kehr ermöglicht werden, was den Mobilitätsknotenpunkt
um einen wichtigen perspektivischen Verkehrsträger
ergänzt. Zusammen mit einem weitläufigen Strand
in klu sive gastronomischem Angebot und einer rückge
lagerten naturnahen Waldferiensiedlung kann sich der
Bereich zu einer eigenen Sehenswürdigkeit entwickeln.
Zwischen nutzungen
Inszenierungsanlagen:
Bis zum Ende der Seebefüllung wird die Ein
leitung des Rhein und Sümpfungswassers
den Ort eindrucksvoll prägen: Von der :porta
sophia aus wird sich das NEULAND HAMBACH
in den nächsten 40 Jahren spektakulär mit
einem Wasserdurchlauf von bis zu 18 m³ in
der Sekunde verändern. Dieses eindrucksvolle
Schauspiel wird sowohl für die lokale Bevölke
rung als auch internationale Besuchende von
erheblichem Interesse sein. Daher soll die Be
füllung über die Jahrzehnte hinweg freiräum
lich inszeniert und durch bauliche Elemente
sowie ein begleitendes Wegesystem bis in die
Mulde hinein erlebbar werden. Diese Inszenie
rungsanlagen werden eine hohe symbolische
Kraft und das Potenzial besitzen, ein Erlebnis
ort mit überregionaler Strahlkraft in der Trans
formationsphase zu sein. Die finale Gestaltung
ist dabei noch nicht abgeschlossen.
Mehr zu den temporären Bereichen lesen
Sie in Kapitel 5.5.1.
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▷ Planausschnitt :porta sophia 2040
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▷ Planausschnitt :porta sophia 2070
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▷ Schnitt Elsdorf :vista nova
8.2.2 :vista nova
Zwischen See und Elsdorfer Stadtzentrum werden
Teile der Siedlungsstruktur neu genutzt und erweitert.
Im Übergangsbereich zur Seeböschung entsteht mit dem
Food Campus ein innovativer Wirtschaftsstandort. Ein
vorgelagertes Plateau im heutigen Böschungsbereich,
das zunächst als Freiraum genutzt und später städte
baulich entwickelt wird, schafft den Sprung an die Was
serkante und wandelt sich zur angesagten Adresse als
Seequartier.
In der Kontaktzone zwischen Stadtzentrum und
Tagebaukante wird das rund 20 Hektar große Gelände
der ehemaligen Zuckerfabrik mit angrenzenden Flächen
durch Partner aus der Landwirtschaft und Lebens
mittel und Biotechnologiebranche zum Food Campus
entwickelt. Der Wirtschaftsstandort Elsdorf erhält im
NEULAND HAMBACH so neue Impulse. Die attraktive
In der Nähe wird eine neue Siedlungsfläche bei
Giesendorf einen weiteren städtebaulichen Übergang
zum zukünftigen See bilden. In diesem zentralen Bereich
wird der Hambach Loop als Promenade umgestaltet und
der Emissionswall für einen freien Blick auf den entste
henden See abgetragen.
Auf der ersten Sohle des Tagebauabschnitts, dem
Food Campus vorgelagert, soll ein Plateau entstehen,
das vor allem in der Zwischenlandschaft eine Vielzahl von
OpenAirVeranstaltungen ermöglicht. Dieser Balkon vor
Elsdorf kann auch als Eventfläche für die IBTA genutzt
werden. Sobald die bergrechtlichen Rahmenbedingungen
erfüllt sind, wird das Plateau städtebaulich als Seequar
tier entwickelt. Das neue Quartier wird mit einem großen
Freizeithafen, Restaurants, Cafés sowie perspektivisch,
nach dem Ende der Bergaufsicht, auch mit Hotels und
Wohnnutzungen (über)regionale Bedeutung erlangen.
Die Uferböschungen entlang der Elsdorfer Tage
baukante mit Wald und Halboffenlandschaften fungie
ren teils im Sinne von Erweiterungen der angrenzenden
Biotopvernetzungsstrukturen, die sich im Übergang zur
Börde landschaft befinden (Artenschutzflächen RWE
Power). An den Engstellen der Siedlungserweiterungen
des Food Campus und Giesendorf wird den bebauten Flä
chen ein Band parkartiger Halboffenlandschaften vorge
lagert, um über die Böschung hinaus Biotopverbindungen
zu gewährleisten. Durch diese Maßnahme werden die
neuen Bauten landschaftlich attraktiv und mit Erhalt von
Sichtbezügen eingebettet. Im Sinne zukunftsweisender
Stadtplanung ist es auch anzustreben, die neuen Quar
tiere freiräumlich so zu planen, dass sie auch Beiträge
zur Biotopvernetzung leisten.
Zwischen nutzungen:
Die bereits beschriebene Nutzung des
Plate aus als Freiraum findet in der Zwischen
nutzungsphase statt. Auf dem steigenden
Seewasser sind treibende Testfelder zur
Produktion neuartiger Nahrungsmittel im
Zusammenhang mit dem Food Campus sowie
ein schwimmender Freizeitanleger vorgesehen.
Mehr zur Zwischennutzung
lesen Sie in Kapitel 5.5.
Lage zwischen Zentrum und See und die hier verlaufen
de ehemalige Bahntrasse, die künftig als grüne Rad und
Fußwegeverbindung bis nach Bedburg ausgebaut werden
soll, haben für die Gestaltung des Areals eine zentrale
Bedeutung.
Der Food Campus wird als integrativer Stadtbau
stein für die Stadtgesellschaft und Besuchende zugleich
erlebbar. Ausgestattet mit architektonischen und frei
räumlichen Finessen profiliert er sich als Schnittstelle
zwischen Forschung, Lebensmittelproduktion, öffentli
chem Raum, Tourismus und Wohnen. Der Food Campus
soll durch einen Abzweig der S Bahnlinie 12 (heutige
Erftbahn) an das regionale Schienennetz angebunden
werden.
Mehr zur Schienenanbindung
lesen Sie in Kapitel 6.2.
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Visualisierung :vista nova mit temporären Nutzungen vor Entstehung des SeequartiersVisualisierung Food Campus Elsdorf
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Visualisierung Seequartier Elsdorf (nach 2070)
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▷ Planausschnitt :vista nova 2040
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▷ Planausschnitt :vista nova 2070
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8.2.3 :terra nova
Das Forum :terra nova soll als zentrale Anlaufstelle
für den Tourismus und Aktivort am See mit Sportange
boten und möglicherweise einem weiteren Kultur und
Veranstaltungsbau profiliert werden. Nach Möglichkeit
kann die Ausstellung eines Braunkohlebaggers den Ort
als herausragende Landmarke mit Bezug zur lokalen
Geschichte inszenieren. In der Nähe kann sich der Ortsteil
Berrendorf mit dem neuen Regionalplan perspektivisch in
Richtung See entwickeln.
Anknüpfend an bestehende Sportangebote in Nähe
des Forums :terra nova, etwa Fußballgolf und Sport
felder, soll die zum See führende Uferlandschaft mit
neuen Angeboten an Land und in der Tagebaumulde
gestaltet werden. Denkbar sind beispielsweise ein
Outdoor Gym, ein Kletterspielplatz, ein Volleyballplatz
am zukünftigen Strand und vieles mehr. Ab etwa 2040
sind hier diverse Wassersportarten willkommen. Um die
Biotopvernetzung trotz dieser Freizeitnutzungen sicher
zustellen, wird vorgeschlagen, bestehende Landschafts
strukturen und Artenschutzflächen vor Berrendorf über
eine Halboffenlandschaft miteinander zu verbinden.
Zwischen nutzungen:
Neben dem Bereich bei :vista nova
ist auch bei :terra nova ein Wasser
zugang mit erholungswirksamer
beziehungsweise touristischer
Nutzung vorgesehen. Thematisch
soll vor allem Wassersport ange
boten werden.
Mehr zur Zwischennutzung
lesen Sie in Kapitel 5.5.
Visualisierung Bereich :terra nova (nach 2070)
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▷ Planausschnitt :terra nova 2040
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▷ Planausschnitt :terra nova 2070
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▷ Schnitt Manheimer Bucht
5 Unterstützend haben auch die Uferbereiche der Manheimer Bucht eine ökologische Biotopverbundfunktion, die jedoch
durch die Breite von circa 130 Meter und die Nachnutzungen im Umfeld der Kirche in Manheim Alt begrenzt sind.
8.3 Manheimer Bucht und
Manheim-Alt
Die zukünftige Bucht und ihr Umfeld können im Zu
sammenspiel mit der zu erhaltenden Kirche in Manheim
Alt ein kulturlandschaftlich einzigartiger Ort werden. Das
profanierte Kirchengebäude St. Albanus und Leonhardus
soll als identitätsprägendes Kultur und Architekturrelikt
nachgenutzt werden und sich zusammen mit den umge
benden ehemaligen Dorfflächen und dem früheren Fried
hof als Ensemble zu einem Kulturpark entwickeln.
Zwischen nutzungen:
Die Manheimer Bucht selbst wird trotz ihrer
geringen Tiefe erst nach Jahrzehnten mit
Wasser gefüllt sein, weshalb sie über längere
Zeit temporär genutzt werden kann. Für die
Phase der Zwischennutzung ist vor allem die
großflächige Installation von Photovoltaikan
lagen und wahrscheinlich auch Windanlagen
geplant. Ebenfalls können naturnahe Strand
bereiche im Umfeld der Kirche und eine west
lich davon gelegene ökologisch hochwertige
Zwischenlandschaft an einem temporären
Gewässer mit Inseln, dem Manheimer Weiher,
besucht werden. Für diesen Bereich sollen
öffentliche Zugangsmöglichkeiten und Aufent
haltsbereiche geschaffen werden.
Mehr zur Zwischennutzung
lesen Sie in Kapitel 5.5.
Bepflanzungsmuster des Parks könnten die histo
rischen Gebäudegrundrisse nachzeichnen und die Orts
geschichte landschaftlich erlebbar machen. Der Bereich
um die Kirche wird als Rastplatz mit Aufenthaltsqualität
und gleichzeitig als identitätsstarker Veranstaltungsort
gestaltet. Auch hier bietet sich wie in Elsdorf die Nutzung
als Eventfläche, nicht nur für die IBTA, an.
Im südlichen Bereich sind Übernachtungsmöglich
keiten denkbar. In der angrenzenden Böschung könnten
zudem ein Freilichttheater oder eine Seebühne das
Ensemble um einen spektakulären zeitgenössischen Bau
bereichern und Manheim Alt zum Anziehungsort machen.
Wenn das Seewasser die Uferbereiche erreicht hat, sind
Freizeit und Strandnutzungen sowie ein Anlegerhafen
vorgesehen. Der Ort der Kartbahn kann als besondere
Landmarke auch nach Beendigung der Sümpfungsmaß
nahmen zum Beispiel als Sport und Freizeitfläche neu
konzipiert werden.
Aufgrund der herausragenden Bedeutung soll
ein bis zu 250 Meter breiter Waldkorridor nördlich der
Hambachbahn und Autobahn A4 angelegt werden, wel
cher die Altwälder von Steinheide und Hambacher Forst
für die lokale Artenvielfalt vernetzen soll. 5 Hier kann ein
Schwerpunkt für die Biotopvernetzung gesetzt werden,
der insbesondere im Zusammenspiel mit den Rekultivie
rungen der angrenzenden Kiestagebaue funktioniert.
Die Grube im Westen der Manheimer Bucht bietet
die Möglichkeit, mithilfe eines Durchbruchs des Damms,
der zwischen dem Kiestagebau und der Manheimer Bucht
verbleibt, einen seichten und landschaftsöffnenden
topographischen Übergang zur Manheimer Bucht zu
schaffen. Der an der Böschungskante verlaufende Ham
bach Loop würde in diesem Fall mithilfe einer Brücke über
die Geländesenke im Bereich der ehemaligen Kiesgrube
geführt.
Manheimer Kirche
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Visualisierung Manheimer Kirche und Umfeld
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▷ Planausschnitt Manheimer Bucht 2040
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▷ Planausschnitt Manheimer Bucht 2070
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▷ Schnitt Bürgewald („Ort der Zukunft“)
8.4 Bürgewald
Neuland ist, wenn ein beinahe aufgegebener Ort neu
entsteht. Morschenich Alt wird als Bürgewald wieder
belebt. Dafür werden ab 2024 ein neues Leitbild und ein
städtebaulicher Masterplan erarbeitet, deren Ziel es sein
wird, neue Funktionen und Bauweisen mit denkmalpflege
risch bedeutsamen Gebäuden zu verbinden.
Mehr zum Thema Städtebau in Kapitel 7.
Die Entwicklung von alten und neuen Gebäuden,
Infrastrukturen und Produktionsprozessen kann unter
anderem auf Kreislaufprinzipien, Biodiversität und Energie
autarkie abzielen. Das wiederbelebte Dorf soll die Option
eines baulichen Heranwachsens an den See erhalten. Per
spektivisch sollen dazu, sobald dies bergrechtlich zulässig
ist, auch Siedlungsareale realisiert werden. Während der
Befüllphase sind außerhalb der Sicherheitszone auch
Campingareale sowie eine Freizeitsiedlung denkbar, z. B.
in einer Arrondierung mit Bezug zum Altort.
Mit ansteigendem Wasserspiegel sollen am Seeufer
möglichst früh Erholungsbereiche und freizeitwirtschaft
liche Angebote entstehen. Der Bereich wird mit einem na
turnahen Wiesenstrand, baum und strauchbestandenen
Bereichen als Halboffenlandschaft mit langlebigen hei
mischen Laubbaumarten sowie einem kleinen Bootsanle
ger der ruhigen Erholung dienen. Dies ist im Einklang mit
der bedeutsamen umgebenden Naturlandschaft durch
die Nähe zu den Wäldern und ihren ökologischen Funk
tionen auszugestalten, nicht zuletzt da der circa 380
Meter breite Uferbereich auch die Funktion als Biotop
verbindung zwischen Hambacher Forst und Merzenicher
Erbwald übernimmt.
Diese Verbindung wird durch strukturreiche Grün
korridore in der Bördelandschaft ergänzt, die derart plat
ziert und gestaltet werden, dass sie die Verbindung vom
Zukunftsdorf hin zum See stärken statt einschränken.
Anzudenken sind beispielsweise biodivers bepflanzte
Entwässerungsgräben, die Anlage von wegebegleitenden
Baum und Blühstreifen sowie die Möglichkeit, ortsange
passte Nutzungen von Agroforsten, also der Kombination
von Forst und Landwirtschaft, auszutesten.
Insgesamt soll die Programmatik des sich neu zu
erfindenden Dorfes starke Raum und Gestaltungsbe
züge zur umgebenden Landschaft aus Börde und Bürge
wäldern und auch regenerativen Landbewirtungsfor
men haben. Der schon vorhandene Forschungsstandort
AgriPV (Mehrfachnutzung Landwirtschaft / Gartenbau
und aufgeständerte Solarmodule) könnte in Richtung
des Ortes mit einem weiteren landwirtschaftlichen
Forschungsstandort des Bioökonomiereviers erweitert
werden; etwa zur Entwicklung neuer Produkte wie bei
spielsweise Medizinpflanzen und somit zur Diversifizie
rung und Spezialisierung des Anbaus vor Ort.
Bürgewald verfügt zudem mit seinen historischen
Gärten, Wiesen und umgebenden Äckern über günstige
Bedingungen, um ein Modell der siedlungsgebundenen
Landwirtschaft mit hochwertigen und identitätsstarken
lokalen Produkten umzusetzen. Freiraumstrukturen rings
um den Ort könnten als grüner Ring weiterqualifiziert
werden, was nochmals Chancen zur Unterstützung der
Biotopvernetzungen eröffnet.
Zwischen nutzungen:
Ab 2040 kann Bürgewald zusätzlich einen Zugangsbereich
auf die Wasserfläche des entstehenden Sees bekommen.
Thematisch sollte dieser Zugang starke Bezüge zu den
umgebenden (Natur)Landschaften aufnehmen. Denkbar
sind in diesem Zusammenhang beispielsweise Haine, durch
Regenwasser gespeiste temporäre Kleingewässer oder
andere punktuelle Pflanzungen im oberen Bereich des
früheren Tagebaus.
Mehr zur Zwischennutzung lesen Sie in Kapitel 5.5 und
zur generellen Landschaftsentwicklung in Kapitel 5.
Mehr zum Thema Städtebau in Kapitel 7.
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Visualisierung temporärer Uferbereich vor Bürgewald
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Bürgewald (früher Morschenich-Alt)
Visualisierung revitalisierter Ort der Zukunft Bürgewald
▷ Planausschnitt Bürgewald 2040
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▷ Planausschnitt Bürgewald 2070
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Tagesanlagen und Kohlebunker Hambach
8.5 Nachnutzung Tagesanlagen
und Kohlebunker
Für die Tagesanlagen und den Kohlebunker, die
schon 2030 nicht mehr für den Betrieb des Tagebaus
Hambach benötigt werden, wird ein Nachnutzungskon
zept durch die Perspektive.Struktur.Wandel GmbH, ge
meinsam mit der Gemeinde Niederzier und der NEULAND
HAMBACH GmbH, entwickelt. Die rund 120 Hektar große
Konversionsfläche soll so gestaltet werden, dass sie als
Standort für innovative Unternehmen und Aufenthaltsort
für die Menschen aus der Region gleichermaßen attraktiv
ist und darüber hinaus überregional Strahlkraft erzeugt.
Der Bereich ist hervorragend erschlossen und sehr
gut an das Straßen , Schienen und Energienetz ange
bunden. Durch die Weiternutzung und eventuelle Erweite
rung der Hambachbahn kann die Erschließung nochmals
stark aufgewertet werden. 6
Mehr zur Mobilität lesen Sie in Kapitel 6.
Mehr zum Thema Städtebau in Kapitel 7.
Entwicklungsziele für das Areal sind:
• Sicherung von Wertschöpfung und
Arbeitsplätzen für die Gemeinde
Niederzier und die gesamte Region
• Impulsprojekt für den Strukturwandel
• Entwicklung einer resilienten, anpas
sungsfähigen Grundstruktur, die flexibel
auf dynamische Prozesse reagieren kann
• Multifunktionale Ausrichtung des
Standorts über eine reine Gewerbe
flächenentwicklung hinaus
• Fortführung der energiewirtschaftlichen
Funktion des Standorts für regenerative
Energieerzeugung
• Impulsprojekt für nachhaltige Mobilität
• Starke räumlich funktionale Bezüge
in die umliegenden Gemeinden
• So entwickelt sich das NEULAND zu einer
Region, die auch neuen Orten eine
große Zukunft schenkt
6 Im Wiedernutzbarmachungsplan der RWE Power AG, der auch dem Braunkohlenplanänderungsverfahren zugrunde liegt, wird der Bereich nicht als
land oder forstwirtschaftlicher Rekultivierungsbereich, sondern als sonstige Fläche dargestellt. Von einer baulichen Folgenutzung kann ausgegangen werden.
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Die Leitgedanken des Rahmen
plans Hambach sollen als konkrete
Maßnahmen Gestalt annehmen.
Ein Teil dieser Zukunftsprojekte ist
bereits gestartet, andere müssen
strategisch angepasst und ausge
arbeitet werden. Der Rahmenplan
ist insofern als ein dynamischer
Planungsprozess zu verstehen.
Der Zeit und Projektplan stellt
im Verlauf der kommenden Jahr
zehnte dar, welche Maßnahmen
wann geplant und umgesetzt wer
den sollen. Wenn es notwendig ist,
wird der Plan an neue Erfordernis
se angepasst und entsprechend
fortgeschrieben. Die unterschied
lichen Maßnahmen beziehen sich
auf sieben Bereiche: das gesamte
Tagebauumfeld, die Sophienhöhe,
die Besucher und Informations
zentren, Nachnutzungen, die See
kanten mit Freiraumentwicklung,
Wasserzugänge und Verkehrs
infrastrukturen.
Neuland ist, wo
Veränderung einem
guten Plan folgt.
▷ Mehr zu den Hinter
gründen hinter den
Plänen lesen Sie in
Kapitel 3.
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ZEIT- UND
PROJEKT-
PLAN
ZEIT- UND PROJEKTPLAN
ZEIT- UND PROJEKTPLAN
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9.1 Übergeordnet
Die Maßnahmen dieser Kategorie betreffen das
gesamte Plangebiet des Rahmenplans oder haben eine
Strahlkraft für das gesamte Tagebauumfeld. Sie umfassen
sowohl bauliche als auch verkehrsinfrastrukturelle Pro
jekte zur Erreichbarkeit des Gebiets. Hinzu kommen auch
solche zur Darstellung und Gesamtplanung der Trans
formationslandschaft.
Dazu zählen:
• Hambach Loop
• Modulbauten für besondere Orte
• Outdoor Branding
• Mobilstationen
• Fortschreibung Rahmenplanung Hambach
9.2 Sophienhöhe
Als höchste Erhebung im Kern des Rheinischen
Reviers soll die Sophienhöhe zu einem in jeder Hinsicht
herausragenden Ort entwickelt werden, der Naturschutz
aufgaben und touristische Chancen integriert. Umgesetzt
werden die Gestaltung der Zugänge, die Erreichbarkeit
und das Erleben des Gipfels für alle Besuchergruppen
sowie weitere Aktivitätsangebote mit Respekt für die
sanfte Inwertsetzung dieses besonderen Gebiets.
Zu den Projekten zählen:
• Tore zur Sophienhöhe
• Gipfelerlebnis und Aussichtspunkte
• Touristische Infrastruktur
• Übernachtungsangebote
• RangerTouren
• Erlebbare Landwirtschaft
• Barrierefreier Zugang / Seilbahn
NEUE WIR
ZEITEN HALTEN
BRECHEN
AN SCHRITT
9.3 Besucher- und
Informationszentren
Im NEULAND HAMBACH sollen zwei Besucher und
Informationszentren eng miteinander funktionieren. Das
Zentrum auf der Sophienhöhe befasst sich mit Land
schaftsaufwertung, Rekultivierung und Biodiversität.
Vor Elsdorf, beispielsweise in einem Erweiterungsbau zum
Forum :terra nova, können Zukunft, Planen und Visionen
thematisiert werden. Zusätzlich werden im Umfeld der
beiden Orte nach Möglichkeit große Relikte der Braun
kohlenindustrie einbezogen.
Zu den Maßnahmen zählen:
• Besucher und Informationszentrum
auf der Sophienhöhe
• Besucher und Informationszentrum vor Elsdorf
• Ausstellung Bagger und Absetzer
9.4 Nachnutzungen
Rund um den Tagebau befinden sich bebaute Flächen,
die von einem einzelnen Gebäude bis zu einer Konversions
fläche von circa 120 Hektar reichen. Die Inwertsetzung
dieser Standorte ermöglicht den Brückenschlag zwischen
Vergangenheit und Zukunft, der das NEULAND HAMBACH
ausmachen wird.
Zu den Standorten zählen:
• Manheimer Kirche und Kulturpark
• Bürgewald als Ort der Zukunft
• Tagesanlagen mit Kohlebunker
• Food Campus Elsdorf
9.5 Belebte Seekanten und
Freiraumentwicklung
Entlang der Tagebaugrube und den zukünftigen
Seekanten sind durch den Rahmenplan Kontaktzonen
definiert, die attraktive Verbindungen zwischen den Orts
kernen und dem Hambach See ermöglichen. Diese zahlen
auf ortsspezfische Merkmale ein und geben der Region
neue Qualitäten. Folglich unterscheiden sich die Zonen
deutlich in ihrer Erscheinungsform und Nutzung. Sie sind
öffentliche Räume mit regionaler Bedeutung, die den See
neu zugänglich machen.
Zu den Kontaktzonen zählen:
• Inszenierungsanlagen Einleitbauwerk
• :vista nova
• IBTA Gelände
• Bürgewald Uferpark
• Hambachwiesen Niederzier
• Manheimer Weiher
Die aufgeführten Projekte sollen auch innerhalb
der übergreifenden Freiraumentwicklung im NEULAND
funktionieren. Wichtig sind dabei vor allem Maßnahmen
zur Vervollständigung des Hambacher Landschafts
mosaiks, insbesondere der erforderlichen Wald und Bio
topvernetzung.
9.6 Wasserzugänge in der
Tagebaumulde (ab 2040)
Vier der Seezugänge sollen zu Bereichen mit tempo
rären Nutzungen innerhalb der Mulde führen, die vor allem
Wasserzugänge in schwimmender Form enthalten sollen.
Jeder Bereich wird spezifisch bespielt und genutzt.
Die vier Themeninseln sind:
• NEULAND Wasser
• NEULAND Landschaft
• NEULAND Fun
• NEULAND Leben
Die Zuweisungen können zukünftig angepasst
werden. Auch sind weitere thematische Nutzungen von
Seezugängen naheliegend, zum Beispiel in der Manheimer
Bucht, dann jedoch voraussichtlich ohne Wasserzugang.
9.7 Verkehrsinfrastruktur
Die Erschließung regional bedeutsamer Standorte
im Plangebiet durch nachhaltige Verkehrsmittel erfordert
sowohl den Ausbau als auch die Nachnutzung des vorhan
denen Schienennetzes. Für die Revierbahn läuft bereits
eine Machbarkeitsstudie. Bei der Hambachbahn und dem
Abzweig der S12 nach Elsdorf handelt es sich um relativ
kurze Ergänzungen des Schienennetzes. Für diese bei
den Strecken sollten zeitnah Studien und Folgeplanungen
durch die zuständigen Behörden erstellt werden.
Die Pläne umfassen:
• Revierbahn
• Verlängerung und Nachnutzung Hambachbahn
• Abzweig S12
ZEIT- UND PROJEKTPLAN
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ZEITSTRAHL DER
HAMBACH PROJEKTE
ZEIT- UND PROJEKTPLAN
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2
Der Rahmenplan Hambach ist die
notwendige Weiterentwicklung der
Raumentwicklungsperspektive,
um die räumlichen Belange der
An rainerkommunen bei der Er
stellung des Braunkohlenplans zu
berücksichtigen. Dabei war auch
die Schnittstelle zum neu entste
henden Regionalplan wesentlich.
Im Laufe der Bearbeitung wurde
eine zusätzliche Detailtiefe er
reicht, um auf die Erstellung der
bergbaulichen Betriebspläne und
die kommunale Bauleitplanung
ein zugehen.
Der Rahmenplan wurde durch die
beiden beauftragten Planungs
büros MUST Städtebau GmbH und
bgmr Landschaftsarchitekten
GmbH unter Leitung der NEULAND
Neuland ist, wenn
Menschen zusammen-
kommen und gemeinsam
Großes erwirken.10
MAKING-
OF
HAMBACH GmbH erstellt. Die RWE
Power AG war eng in den Prozess
einbezogen. Die Erarbeitung er
folgte zugleich in der größeren
Arbeitsgruppe des Teams Rahmen
plan mit den sechs Kommunen,
weiteren Behörden und Akteur:in
nen des Strukturwandels. Im Zu
sammenspiel wurden zahlreiche
Gesprächsrunden mit Fachpersonen
sowie vier Beteiligungsworkshops
mit Bürger:innen durchgeführt, die
nochmals viele wertvolle Hinweise
und Ideen einspielten. Alle Betei
ligten haben zum vorliegenden
Rahmenplan beigetragen.
Dafür möchten wir uns herzlich
bedanken!
MAKING-OF
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GEMEINSAM
DAS HAND
MORGEN IN
GESTALTEN
HAND
10.1 Kooperation Team Rahmenplan
Mit dem Rahmenplan Hambach wurde von April 2022
bis Ende 2023 die Raumentwicklungsperspektive zu einer
detaillierteren Rahmenplanung fortgeschrieben. Das
Team Rahmenplan kam in etwa sechswöchigen Abständen
zur Abstimmung des Planungsprozesses zusammen.
Zur Gruppe gehörten neben den sechs Kommunen auch
die unteren Naturschutzbehörden, die Regional und
Braunkohlenplanung (Bezirksregierung Köln), die Landes
planung, die Zukunftsagentur Rheinisches Revier, die
Bezirksregierung Arnsberg, Region Köln/Bonn e.V. und
insbesondere auch RWE Power.
10.2 Fachgespräche
Ohne Fachwissen kein NEULAND: Regionale und
lokale Akteur:innen mit besonderer Expertise haben ihre
Gedanken in zahlreichen Gesprächen in den Jahren 2022
und 2023 in den Rahmenplanprozess eingebracht und
damit wichtige Impulse gesetzt. Diesen Fachgesprächen
gingen zahlreich Einzelgespräche 8 voraus, die von der
NEULAND HAMBACH GmbH durchgeführt wurden. Auch
der mehrmalige Austausch mit den Umweltverbänden
und Biostationen fand während der Ausarbeitung des
Rahmenplans statt. Hierbei ging es um die Grundlagen
einer funktionierenden Biotopvernetzung sowie dazuge
hörige Möglichkeiten zur biodiversitätsfördernden Land
schaftspflege durch Ganzjahresbeweidungen.
Im Jahr 2022 wurden folgende Themen besprochen:
• Wasser und Klima
• Ökologie
• Land und Forstwirtschaft
• Zusammenarbeit Tagebauumfeldinitiativen
Entwicklungsgesellschaft indeland GmbH und
Zweckverband Landfolge Garzweiler zu Tourismus
und Wirtschaft
Im Jahr 2023 wurden Gespräche zu
besonderen Themen vertieft:
• Bahnverbindungen
• Biotopvernetzung
• Forstwirtschaft
• Landwirtschaft im Tagebauvorfeld
• Bioökonomie und Rekultivierung
• Kontext Landschaftsplanung im
Rheinischen Revier
10.3 Öffentliche Beteiligung
Für die Erarbeitung des Rahmenplans wurden
die Menschen der Region nicht nur als Betroffene des
Tagebaugeschehens, sondern zugleich auch als Alltags
expert:innen für ihr Wohn und Lebensumfeld angespro
chen. Dieses lokale Wissen der Bevölkerung zum Raum
war für die Erarbeitung des Rahmenplans besonders
wertvoll.
Im Jahr 2022 wurden in zwei öffentlichen Werkstät
ten am 13. Juni in Jülich und 23. Juni in Elsdorf beliebte
und bedeutsame Orte als „Schätze im NEULAND“ auf
Karten festgehalten und Wünsche zur zukünftigen
Aufwertung des Seeumfelds gesammelt.
In Titz gab es am 17. Januar 2023 eine Beteiligungs
veranstaltung zur Zukunft der Sophienhöhe.
Anknüpfend an die vorausgegangenen Formate
fanden am 15. März 2023 im Bürgerhaus Niederzier in
einem nochmals größeren Beteiligungsworkshop mit
den Bürger:innen der NEULAND Kommunen fruchtbare
Diskussionen zum nun bereits fortgeschrittenen Arbeits
stand des Rahmenplans Hambach statt.
An sechs Thementischen informierten sich mehr als
120 Teilnehmende über den aktuellen Planungsstand und
steuerten eigene Fragen und Anliegen bei. Thematisiert
wurden Schwerpunkte wie die sanfte Entwicklung der
Sophienhöhe, die frühzeitige Nutzung der Uferbereiche,
die Neugestaltung bestehender Orte wie die Tages
an lagen Hambach und Bürgewald, Nutzungsoptionen
während der Seeentstehung sowie der Hambach Loop. 9
Die rege Beteiligung und die lebhaften Diskus
sionen zeigten, wie groß das Interesse der Menschen
war und ist, sich mit den anstehenden Veränderun
gen auseinander zusetzen und sich aktiv einzubringen.
Zahlreiche Anre gungen konnten unmittelbar in die
Planungen aufgenommen werden, einige Punkte er
forderten zusätzlichen Klärungsbedarf für die weitere
Bearbeitung des Rahmenplans.
Die Beteiligungsworkshops konnten in der Rück
schau eine Fülle wertvoller Hinweise für die Anpassung
des Rahmenplans Hambach liefern. Diese Ergänzungen,
Weiterentwicklungen und Korrekturen haben die Qualität
der Planung nochmals erhöht.
Der Rahmenplan bietet zu vielen Aspekten nur grobe
Zielbilder und Zeichnungen – wie sein Name bereits nahe
legt, liefert er eine rahmende Planung. Dementsprechend
werden in den kommenden Jahren detailliertere Planun
gen für einzelne räumliche Abschnitte weiter verfeinert
und vertieft, bis sie schließlich Wege in die Umsetzung
finden.
8 Diese Akteur:innen haben sich bereits vor Start des
Rahmenplans eingebracht:
• Bezirksregierung Köln (Fokus Regionalplan)
• MULNV NRW (Fokus Waldvernetzung)
• Rheinischer Landwirtschaftsverband
• NABU Düren
• Forschungsstelle Rekultivierung
• RWE Power, Wasserwirtschaft / Regionalinitiativen
• RWTH Aachen University, Lehrstuhl Landschafts
architektur
• Kreis Düren, Landschaftsplanung
• RheinErftKreis, Landschaftsplanung
• Regionalforstamt RureifelJülicher Börde
9 Die Zusammenfassung der Werkstätten
sind unter diesem Link zu finden:
www.neulandhambach.de/downloads
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10.4 Entwürfe von Studierenden
Auch Entwürfe von Studierenden der internationa
len REL Summer School „Reinventing Energy Landscapes“
lieferten Impulse für die Ausarbeitung des Rahmenplans.
So wurden beispielsweise Ideen für eine frühzeitige Was
serfläche in der Manheimer Bucht sowie Gewächshäuser
in der Zwischennutzung mit aufgenommen. 10 Auch Ent
würfe der Jade Hochschule zum Besucher und Informa
tionszentrum auf der Sophienhöhe wurden ausgearbeitet,
eine Auswahl ist exemplarisch im Kapitel 8.1.1 abgebildet.
10.5 Schnittstellen zur formellen
Planung und Genehmigung
Eine Besonderheit des Rahmenplans ist, dass es sich
um eine informelle Planung ohne gesetzlichen Status han
delt, die jedoch gezielt an der Schnittstelle zu formellen
Planungen erarbeitet wurde. In diesem Sinne wurden aus
dem Rahmenplanprozess heraus Stellungnahmen und
Eingaben an die zuständigen Behörden zur Regional und
Braunkohlenplanung gerichtet. Diese Behörden waren
mit ihrem fachlichen Rat auch Teil der Arbeitsgruppe zum
Rahmenplan.
10.5.1 Regionalplan
Ein Erstentwurf des Rahmenplans und eine Stellung
nahme zum Regionalplanentwurf wurden bis Ende August
2022 ausgearbeitet. Die Anregungen waren vielfältig und
betrafen insbesondere die Notwendigkeit einer stärkeren
Ausdifferenzierung von Bereichen für den Schutz der Natur
(BSN) sowie Bereiche für den Schutz der Landschaft und
landschaftsorientierte Erholung (BSLE). Ziel ist, durch
Präzision die kulturelle Nutzung des Tagebauumfelds nicht
zu stark in ihrer Realisierbarkeit einzuschränken. 11
10.5.2 Braunkohlenplan
Die an den Regionalplan anschließende Arbeitsphase
des Rahmenplans lieferte bis Ende 2022 erste informelle
Grundlagen für die Erarbeitung und den anschließenden
Vorentwurf des Braunkohlenplans. Dem folgte eine weiter
überarbeitete Eingabe zum Braunkohlenplan im Frühjahr
2023. Daraufhin wurde der Rahmenplan bis Ende 2023
sowohl räumlich als auch projekt und umsetzungsbezogen
weiter ausdifferenziert, um als Grundlage für Zwischen
nutzungen, städtebauliche Entwicklungsschwerpunkte
der Kommunen und bedeutsame Freiraumplanungen für
die Zeit nach Beendigung der Braunkohlegewinnung im
Tagebau Hambach im Jahr 2029 zu dienen.
Die Texte und Grafiken aus der Eingabe zum Braun
kohlenplan sind in aktualisierter und erweiterter Form in
diesen Bericht eingeflossen.
10.5.3 Bergrecht
Die Schnittstelle zum Bergrecht ist zur Umsetzung
sämtlicher Bereiche, die innerhalb der bergbaulichen
Sicherheitslinie liegen, von existenzieller Bedeutung.
Letztlich kann die Umsetzung geplanter Maßnahmen bis
zur Beendigung der Bergaufsicht nur dann erfolgen, wenn
sie den bergbaulich erforderlichen Maßnahmen nicht ent
gegenstehen, mit dem Braunkohlenplan im Einklang sind
und sie den bergsicherheitlichen Anforderungen genügen.
Dies ist für die hier aufgezeigten Maßnahmen jeweils im
Einzelfall zu prüfen. Mit Blick auf diesen für den Erfolg der
Rahmenplanung am Ende entscheidenden Aspekt wird
ein separates Gutachten durch die NEULAND HAMBACH
und die anderen Tagebauumfeldinitiativen ausgearbeitet.
Die Abschlussbetriebsplanung stellt die bergbauliche
Wiedernutzbarmachung des Tagebaus nach Beendigung
des Betriebs dar. Sie wird Inhalte der Rahmenplanung auf
nehmen, sofern dies nach Maßgabe des Bergrechts mög
lich ist.
10 Die Zusammenfassung der Veranstaltung im Jahr 2022 ist unter diesem Link abrufbar:
www.neulandhambach.de/fileadmin/03_Downloads/NEULANDHAMBACHDownloadsContent REL22OnlineBooklet.pdf
11 Die Stellungnahme ist unter diesem Link abrufbar: www.neulandhambach.de/aktuelles/artikel/stellungnahmezumregionalplan
„Nur durch die wert
volle Zusammenarbeit
von vielen Menschen
ist ein Projekt wie das
NEULAND überhaupt
denkbar.“
– Boris Linden,
Geschäftsführer
NEULAND HAMBACH GmbH
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Impressionen der
Beteiligungswerkstätten
zum Rahmenplan Hambach |
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Bildverzeichnis
Visualisierungen:
NEULAND HAMBACH GmbH | bgmr Landschaftsarchitekten
GmbH (Seite 51, 55, 69)
NEULAND HAMBACH GmbH | MUST Städtebau GmbH
(Seite 52, 142)
NEULAND HAMBACH GmbH | VIZE renderings
(Seite 12, 52-53, 58-61, 90-91, 100-101, 104-105,
108, 124-125, 132-133, 140-141)
Stadt Elsdorf | MUST Städtebau GmbH (Seite 116-119)
NEULAND HAMBACH GmbH | Stadt und Regional planung
Dr. Jansen (Seite 50)
Karten, Pläne und Schnitte:
NEULAND HAMBACH GmbH | MUST Städtebau GmbH,
bgmr Landschaftsarchitekten GmbH (Seite 20-21, 24, 28,
36-41, 54-55, 66-67, 70-71, 82-83, 92-99, 102-103,
106-107, 110-115, 120-123, 126-131, 134-139, 142-145)
Fotos:
Chiara Caravello (Seite 18)
Forschungsstelle Rekultivierung (Seite 43-44, 46-47, 87)
Getty Images (Seite 30-31, 35)
Jade Hochschule | Marten Bruns, Charlotte Dröge,
Hanaa Mohammad (Seite 88)
NEULAND HAMBACH GmbH | Eva Strobel
(Seite 17, 71-72, 81, 86, 131)
NEULAND HAMBACH GmbH (Seite 160-161)
NRW.URBAN | Konstantinos Kanelis (Seite 81)
RWE Power AG (Seite 6-7, 63, 147)
RWTH Aachen University (Seite 79, 142)
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BILDVERZEICHNIS
BILDVERZEICHNIS
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Ministerium für Wirtschaft,
Industrie, Klimaschutz und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
Impressum
Herausgeber
NEULAND HAMBACH GmbH
Forum Heppendorf
Am Schlehdorn 5 – 7
50189 Elsdorf
Telefon: +49 2274 9359301
EMail: info@neulandhambach.de
Web: www.neulandhambach.de
Kooperation TEAM RAHMENPLAN
Stadt Elsdorf; Stadt Jülich; Kolpingstadt Kerpen; Gemein
de Merzenich; Gemeinde Niederzier; Landgemeinde Titz;
RWE Power AG; Landesplanungsbehörde (Ministerium für
Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Nordrhein
Westfalen); Regionalplanungsbehörde (Bezirksregierung
Köln); Braunkohlenplanungsbehörde (Bezirksregierung
Köln); Bergbehörde (Bezirksregierung Arnsberg); Untere
Naturschutzbehörde (Kreis Düren); Untere Naturschutzbe
hörde (RheinErftKreis); Region Köln/Bonn e.V.; Zukunfts
agentur Rheinisches Revier
Planungsbüros:
MUST Städtebau GmbH | www.must.eu
bgmr Landschaftsarchitekten GmbH | www.bgmr.de
Layout:
Aclewe Werbeagentur GmbH | www.aclewe.de
Lektorat:
Martina Wallner
Alle Rechte vorbehalten. Die Veröffentlichung von Teilen
dieser Publikation bedarf der Zustimmung der Heraus
geberin.
NEULAND HAMBACH GmbH, Elsdorf, im Februar 2024
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes, Feststellungsbeschluss)
18429 Zeichen
Seite 1 von 8 Sitzungsvorlage Braunkohle- nausschuss - öffentlich - BKA 0839 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Stephanie Lang Telefon 0221 / 147 - 5061 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 10.06.2024 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Braunkohlenausschuss 14.06.2024 4. beschließend TOP: Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund des Kohlever- stromungsbeendigungsgesetzes, Feststellungsbeschluss Beschlussvorschlag: 1. Der Braunkohlenausschuss beschließt über die im Braunkohlenplan Hambach für das ge- änderte Tagebauvorhaben aufgrund des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes vorge - brachten Anregungen entsprechend der Gesamtabwägungsvorschläge der Regionalpla - nungsbehörde Köln. 2. Der Braunkohlenausschuss nimmt die Rahmenvereinbarung zwischen der NEULAND HAMBACH GmbH und der RWE Power AG vom 26.05.2023, das Schreiben der RWE Power AG vom 30.04.2024 sowie den fertiggestellten Rahmenplan der NEULAND HAMBACH GmbH zur Kenntnis beauftragt die Regionalplanungsbehörde mit der Bildung einer Koordinierungs- gruppe mit dem Ziel die Umsetzung der angelegten und im weiteren Prozess durch weitere Plan- und Zulassungsverfahren noch zu konkretisierenden Projekte zu gewährleisten. Die Koordinierungsgruppe soll dem Arbeitskreis Hambach einen regelmäßigen – mindestens ein- mal jährlich - Fortschrittsbericht erstatten. 3. Der Braunkohlenausschuss beschließt die Feststellung des Braunkohlenplans Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes in der Fassung des Entwurfs - Stand Mai 2024 - Textliche Festlegung mit Erläuterungsbericht einschließlich der Umweltprüfung und Zeichnerische Festlegung im Maßstab 1:10.000. 4. Der Braunkohlenausschuss stellt fest, dass zur Umsetzung des Rahmenplan Hambach das Land NRW als Fördergeber gefordert ist und verweist hierbei auf den Reviervertrag 2.0: „Ziel ist es, aus den Tagebauumfeldern Zukunftsräume zu machen und dort frühzeitig vielfältige Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0839 Seite 2 von 8 Perspektiven zu ermöglichen. Das Land wird die Entwicklung der Folgelandschaften bis 2040 gezielt entlang der Masterpläne der Umfeldverbünde fördern.“ In Umsetzung des Beschlus - ses des Braunkohlenausschusses vom 13.12.2021 (Ziffer 4 zu TOP 3b) sind die Bezirksregie- rung Köln und das Land NRW nach wie vor aufgefordert, über den Braunkohlenplan hinaus- gehende Regelungserfordernisse zur Umsetzung des Rahmenplan Hambach der Koordinie - rungsgruppe/dem Arbeitskreis Hambach/ dem Braunkohlenausschuss zeitnah vorzulegen. Erläuterungen: Der Braunkohlenplan „Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues Hambach“ wurde durch den damaligen Braunkohlenausschuss am 16.12.1975 beschlossen und per Erlass der Landesregierung vom 11.05.1977 für verbindlich erklärt. Er ist diesem geänderten Braun- kohlenplan nachrichtlich als Anlage 1 (Richtlinien, Erläuterungsbericht, zeichnerische Darstellung) beigefügt. Er bildet die Grundlage für die bergrechtlichen Genehmigungsverfahren. Eine Grundannahme des Braunkohlenplans „Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau- und Außenhalden- fläche des Tagebaues Hambach“ war, dass die Inanspruchnahme der gesamten zeichnerisch dar- gestellten Abbaufläche bis etwa 2045 für eine gesicherte Energieversorgung notwendig sei. Mit Inkrafttreten des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) vom 08.08.2020, der Unter- zeichnung des öffentlich-rechtlichen Vertrages auf der Grundlage des KVBG vom 10.02.2021, den Leitentscheidungen der Landesregierung NRW vom 23.03.2021 und 19.09.2023, der Politischen Verständigung zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und der RWE Power AG zum vorgezogenen Kohleausstieg 2030 im Rheinischen Revier vom 04.10.2022 sowie der Anpassung des KVBG vom 19.12.2022 ist nun vorgegeben, dass die marktorientierte Braunkoh- lenverstromung im Rheinischen Revier frühzeitiger als geplant, und zwar im Jahr 2030, enden soll. Für den Tagebau Hambach leitet sich aus dem Stilllegungspfad des KVBG ein deutlich verminderter Braunkohlebedarf ab. Gleichzeitig soll unter anderem auf eine bergbauliche Inanspruchnahme der verbleibenden Teile des Hambacher Forstes, des Merzenicher Erbwaldes, des westlich an das FFH- Gebiet Steinheide angrenzenden Waldstückes sowie der Ortschaft Morschenich verzichtet werden. Dies führt zu einer Beendigung der Kohlegewinnung im Tagebau Hambach bereits im Jahr 2029 und zu einer Veränderung der Abbaugrenze und Sicherheitslinie sowie der Grundzüge der Wieder- nutzbarmachung einschließlich der räumlichen Lage und Ausgestaltung des Tagebausees. Vor diesem Hintergrund wurde mit dem Beschluss des Braunkohlenausschusses vom 28.05.2021 die wesentliche Änderung der Grundannahmen und damit das Erfordernis einer Planänderung für den Braunkohlenplan „Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues Hambach“ festgestellt (§ 30 LPlG NRW). Die Regionalplanungsbehörde Köln hat im Amtsblatt vom 27.12.2021 die Öffentlichkeit gemäß § 9 Absatz 1 Raumordnungsgesetz (ROG) über die beabsichtigte Änderung des Braunkohlenplans Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0839 Seite 3 von 8 Hambach unterrichtet. Die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wurden nach § 9 Absatz 1 Raumordnungsgesetz (ROG) mit Schreiben vom 22.12.2021 frühzeitig über die zuvor dargestell - ten Planungsabsichten informiert und dazu aufgefordert, bereits vorliegende Hinweise aus ihrem Geschäftsbereich, die für die oben geschilderte Änderung des Braunkohlenplans von Belang sind, bis zum 14.02.2022 zu übermitteln. Die Beteiligten des Scopings wurden mit Schreiben vom 22.12.2021 über den beabsichtigten Um - fang der Umweltprüfung informiert und zu einem Scoping-Termin zur Besprechung von Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltprüfung am 25.01.2022 eingeladen. Nach Auswertung der vorgebrachten Anregungen hat die Regionalplanungsbehörde die Bergbau - treibende mit Schreiben vom 27. April 2022 über den voraussichtlichen Untersuchungsrahmen so - wie über Art und Umfang der voraussichtlich beizubringenden Unterlagen unterrichtet. Die Regionalplanungsbehörde der Bezirksregierung Köln hat im Rahmen des Braunkohlenplanän - derungsverfahrens eine Umweltprüfung durchgeführt und einen Umweltbericht erarbeitet (§ 8 Abs. 1 ROG). Der Umweltprüfung und dem Umweltbericht lagen insbesondere die Angaben zur Umwelt- prüfung (mit Anlagen) zugrunde, die die Bergbautreibende der Bezirksregierung Köln zur Verfügung gestellt hat. Für die Änderung des Braunkohlenplans ist gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Anlage 5, Nr. 1.5 UVPG („Raumordnungsplanungen nach § 13 des Raumordnungsgesetzes“), § 2 Abs. 1 LPlG NRW eine Umweltprüfung durchzuführen. Die Umweltprüfung erfolgt gemäß § 48 S. 1 UVPG nach dem Raumordnungsgesetz (ROG). Die Regionalplanungsbehörde Köln hat im Amtsblatt vom 30.10.2023 die Öffentlichkeit über die Aus- legung der Planunterlagen im Aufstellungsverfahren informiert und zur Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen aufgerufen. Mit Schreiben vom 31.10.2023 wurden die Beteiligten über das Vorhaben unterrichtet und zur Ab - gabe von Stellungnahmen bei der Bezirksregierung Köln aufgefordert. Mit Schreiben vom 24.10.2023 wurden die beteiligten Gemeinden zur öffentlichen Auslegung der oben genannten Unterlagen aufgefordert. Die Unterlagen haben vom 06.11.2023 bis 21.12.2023 ausgelegen. Die Auslegung bei den beteiligten Kreisen erfolgte digital. Die Unterlagen Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (Entwurf) - Textliche Darstellung mit Erläuterung und Zeichnerische Feststellung im Maßstab 1:10 000 – sowie die Angaben der Bergbautreibenden zur Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0839 Seite 4 von 8 Umweltprüfung, die vorläufige Umweltprüfung der Regionalplanungsbehörde und weitere Unterla- gen zum Verfahren standen ab dem 06.11.2023 bis einschließlich 21.12.2023 zum Download auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln zur Verfügung. Darüber hinaus lagen die benannten Unterlagen ebenfalls im Dienstgebäude Scheidtweilerstraße 4 der Bezirksregierung Köln aus. Die Frist, innerhalb derer Stellungnahmen vorgebracht werden konnten, lief bis einschließlich 21.12.2023. Im Rahmen der Beteiligung wurden zahlreiche Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie Hinweise und Anregungen von Behörden und öffentlichen Stellen eingebracht. Im Zusammenhang mit der eingegangenen Stellungnahme des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) wurden einige Themen und Fragestellungen eingebracht. Viele dieser Anregungen übersteigen den Regelungsmaßstab des Braunkohlenplans. Um dieser Stellungnahme dennoch gerecht zu werden, fanden mehrere fachliche Austauschgespräche statt. Im Ergebnis verständigte man sich auf die geltende gesetzliche Vorgabe, dass die Regionalpla - nungsbehörde die Anregungen des LANUV auswertet und die relevanten Aspekte und entsprechend der Regelungsmöglichkeiten des Braunkohlenplanes berücksichtigt. Dadurch ergaben sich an eini - gen Stellen Anpassungen im Braunkohlenplanentwurf. Innerhalb der Dialoggespräche wurde allerdings ein weiterer Austauschbedarf festgestellt, der klar- stellen soll welche Regelungsinhalte in welchen nachfolgenden Fachverfahren abgehandelt werden, sodass sämtliche Aspekte berücksichtigt werden können. Dazu wird das MUNV einen entsprechen- den Austausch anstoßen, an dem auch die Bergbehörde teilnehmen soll. Ein Bericht über die Er - gebnisse dieses Austauschs kann im Braunkohlenausschuss zu gegebener Zeit erfolgen. Durch die vorgebrachten Anregungen ergaben sich lediglich klarstellende und redaktionelle Anpas- sungsbedarfe, die der beigefügten Abwägungstabelle sowie, in blau hervorgehoben, auch den textlichen Festlegungen entnommen werden können. Auch an den zeichnerischen Festlegungen ergaben sich vor allem redaktionelle Nachbesserungen (insbesondere in der Legende), die den Plan im Gesamten verständlicher gestalten. Parallel zum vorgenannten Braunkohlenplan wurde der Vorentwurf für den „Braunkohlenplan zur Sicherung einer Trasse für den Ablauf des Tagebausees Hambach“ erarbeitet. Aus Sicht der Regi- onalplanungsbehörde ist die Machbarkeit des Seeablaufs unter technischen und Umweltgesichts- punkten belegt. Beschluss des Braunkohlenausschusses in seiner 162. Sitzung am 13.12.2021: Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0839 Seite 5 von 8 Am 13.12.2021 beschloss der Braunkohlenausschuss in seiner 162. Sitzung mit dem Beschluss Ziffer 4 zu TOP 3b: „Der Braunkohlenausschuss beauftragt die Regionalplanungsbehörde, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten, die Belange der Anrainerkommunen bei der Erstellung des Vor- entwurfes zu berücksichtigen und soweit erforderlich auf technische Machbarkeit zu prüfen. Hierzu hat die NEU-LAND HAMBACH GmbH zeitnah eine detailliertere Rahmenplanung – analog zum Rahmenplan Indesee – vorzulegen. Wegen der erheblichen Zeitverkürzung für Planungsüberlegungen durch das Kohleausstiegsgesetz (KVBG) sind bereits im zu erstel- lenden Vorentwurf Festlegungen zu treffen und Ziele zu formulieren, die für nachfolgende Verfahrensschritte und Betriebspläne Vorgaben machen. Soweit diese den rechtlichen Rahmen eines Braunkohlenplanes überschreiten, sind ergänzend, verbindlich und rechtssi- cher vertragliche Regelungen zu formulieren, die spätestens bei der Aufstellung des Braun- kohlenplanes dem Braunkohlenausschuss vorzulegen sind“ Diesem Beschluss folgend wurden die Belange der Anrainerkommunen über eine Eingabe zum Rahmenplan der NEULAND Hambach GmbH, als interkommunaler Konsens der Region, bereits bei der Entwurfserarbeitung berücksichtigt. Zwischenzeitlich wurde der Rahmenplan der Neuland Hambach GmbH fertiggestellt und wird nachrichtlich als Anlage 2 dem geänderten Braunkohlen- plan beigefügt. Die Regionalplanungsbehörde bittet um Kenntnisnahme. Im Rahmen der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wurde zudem das Erfordernis weiterer vertraglicher Regelungen und weiterer Gutachten geprüft. Auf Ebene des Braunkohlen- plans konnten diesbezüglich keine Bedarfe festgestellt werden. Über den Braunkohlenplan hinausgehende Regelungserfordernisse werden in Grundzügen über die am 26.05.2023 geschlossene Rahmenvereinbarung zwischen der RWE Power AG und der NEU - LAND HAMBACH GmbH geregelt, die einen ersten Rahmen für ein weiteres konstruktives Zusam - menwirken darstellt. Die genannte Vereinbarung ist nachrichtlich als Anlage beigefügt, die Regio - nalplanungsbehörde bittet um Kenntnisnahme. In einem Schreiben der RWE Power AG vom 30.04.2024 an die NEULAND HAMBACH GmbH wird der aktuelle Stand zur Rahmenvereinbarung dargestellt und es wird ein Ausblick auf eine Konkreti - sierung sowie die weitere Umsetzung der Rahmenvereinbarung gegeben. Der vorgenannte Brief ist ebenfalls als Anlage beigefügt. Die Regionalplanungsbehörde bittet um Kenntnisnahme. Um die Umsetzung der im Braunkohlenplan und in der Rahmenvereinbarung angelegten und im weiteren Prozess durch weitere Plan- und Zulassungsverfahren noch zu konkretisierenden Pro- jekte zu gewährleisten und voranzutreiben, einigte man sich im Rahmen von Abstimmungsgesprä- Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0839 Seite 6 von 8 chen u.a. zwischen der Regionalplanungsbehörde Köln, der Bergbautreibenden, den Vorsitzenden des Arbeitskreises Hambach und der NEULAND HAMBACH GmbH eine Koordinierungsgruppe zu bilden. Diese Koordinierungsgruppe soll sich aus folgenden Vertretern zusammensetzen: - Bezirksregierung Köln (Dez 32, Dez 37) - Bezirksregierung Arnsberg - Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-West- falen (MWIKE) - NEULAND HAMBACH GmbH - RWE Power AG - den Vorsitzenden des Arbeitskreises Hambach Die Koordinierungsgruppe soll bedarfsweise, z.B. halbjährlich tagen und im Arbeitskreis Hambach regelmäßig - mindestens einmal jährlich - über den Fortschritt der Umsetzung dieser Projekte be - richten. Die Teilnehmer und genauen Aufgaben der Koordinierungsgruppe sind im weiteren Prozess festzulegen und zu konkretisieren. Weiterer Verfahrensablauf: Nachdem der Feststellungsbeschluss durch den Braunkohlenausschuss gefasst wurde, wird die Regionalplanungsbehörde die gekennzeichneten Textänderungen in den Braunkohlenplantext übernehmen. Der geänderte Braunkohlenplan wird, nachdem das Benehmen mit dem Erftverband herbeigeführt wurde (vgl. §12 ErffVG), dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen als Landesplanungsbehörde zur Genehmigung vorge- legt. Die Regionalplanungsbehörde wird sich mit den erforderlichen Vertretern einer Koordinierungs- gruppe auseinandersetzen und über den Fortschritt deren Bildung in der nächsten Sitzung berich- ten. Ergebnis der Arbeitsreissitzung am 17.05.2024: Der Arbeitskreis Hambach beschloss in seiner Sitzung am 17.05.2024 mit einer Gegenstimme fol - genden Beschluss: 1. Der Arbeitskreis Hambach empfiehlt dem Braunkohlenausschuss, über die im Braunkoh - lenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund des Kohle-verstromungs - beendigungsgesetzes vorgebrachten Anregungen entsprechend der Gesamtabwägungsvor- schläge der Regionalplanungsbehörde Köln zu beschließen. Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0839 Seite 7 von 8 2. Der Arbeitskreis Hambach nimmt die Rahmenvereinbarung zwischen der NEULAND HAM- BACH GmbH und der RWE Power AG vom 26.05.2023, das Schreiben der RWE Power AG vom 30.04.2024 sowie den fertiggestellten Rahmenplan der NEULAND HAM-BACH GmbH zur Kenntnis und empfiehlt dem Braunkohlenausschuss die Regional-planungsbehörde mit der Bildung einer Koordinierungsgruppe zu beauftragen, um die Umsetzung der angelegten und im weiteren Prozess durch weitere Plan- und Zulas-sungsverfahren noch zu konkretisie- renden Projekte zu gewährleisten. Die Koordinie-rungsgruppe soll dem Arbeitskreis Ham - bach einen regelmäßigen – mindestens einmal jährlich - Fortschrittsbericht erstatten. 3. Der Arbeitskreis Hambach empfiehlt dem Braunkohlenausschuss, die Feststellung des Braunkohlenplans Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund des Kohlever - stromungsbeendigungsgesetzes in der Fassung des Entwurfs - Stand Mai 2024 - Textliche Festlegung mit Erläuterungsbericht einschließlich der Umweltprüfung und Zeichnerische Festlegung im Maßstab 1:10.000 zu beschließen. 4. Der AK Hambach empfiehlt dem Braunkohlenausschuss festzustellen, dass zur Umset - zung des Rahmenplan Hambach das Land NRW als Fördergeber gefordert ist und verweist hierbei auf den Reviervertrag 2.0: „Ziel ist es, aus den Tagebauumfeldern Zukunftsräume zu machen und dort frühzeitig vielfältige Perspektiven zu ermöglichen. Das Land wird die Ent - wicklung der Folgelandschaften bis 2040 gezielt entlang der Masterpläne der Umfeldver - bünde fördern.“ In Umsetzung des Beschlusses des Braunkohlenausschusses vom 13.12.2021 (Ziffer 4 zu TOP 3b) sind die Bezirksregierung Köln und das Land NRW nach wie vor aufgefordert, über den Braunkohlenplan hinausgehende Regelungserfordernisse zur Umsetzung des Rahmenplan Hambach der Koordinierungsgruppe/dem Arbeitskreis Ham - bach/ dem Braunkohlenausschuss zeitnah vorzulegen. Anlagen: 1. Abwägungsvorschlag 2. Textliche Festlegungen inkl. Änderungen 3. Zeichnerische Festlegung inkl. Änderungen sowie Erläuterungskarten inkl. Änderungen 4. Braunkohlenplan Teilplan 12/1 vom 11.05.1977 5. Rahmenvereinbarung der Neuland Hambach GmbH und der RWE Power AG vom 26.05.2023 6. Rahmenplan der NEULAND HAMBACH GmbH 7. Schreiben der RWE Power AG vom 30.04.2024 8. Niederschrift der Sitzung des Arbeitskreises Hambach vom 17.05.2024 nebst Anlage Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0839 Seite 8 von 8 Hinweis: Die Anlagen finden Sie aufgrund der Größenbeschränkung des Ratsinfosystems unter fol- gendem Link: https://membox.nrw.de/index.php/s/JXVjY7ndXmoeDgF Passwort: BKA172 Nachtrag vom 16.08.2024: Der vorgenannte Link ist nicht mehr aktiv. Die Unterlagen wur- den daher als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt (in kleiner Dateigröße) nun in das Ratsinfo- system eingestellt.
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anlage_2_ Textliche_Festlegung_inkl_ Aenderungen_BKP_Hambach)
599322 Zeichen
Bezirksregierung Köln | Zeughausstraße 2–10 | 50667 Kölnbrk.nrw.de
Braunkohlenplan Hambach
für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund des
Stand: Mai 2024
Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes
Impressum
Erarbeitet durch
Bezirksregierung Köln
Geschäftsstelle des Braunkohlenausschusses
Dezernat 32
Telefon 0221/147-5061
Fax 0221/147-2905
braunkohlenplanung@brk.nrw.de
Herausgeber
Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Telefon 0221/147-0
Fax 0221/147-2032
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www.bezreg-koeln.nrw.de
Stand: Mai 2024
Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit Quellenangabe
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Inhaltsverzeichnis
I
A Braunkohlenplan ................................................................................................ II
B Umweltprüfung .................................................................................................. VI
II
A Braunkohlenplan
Inhaltsverzeichnis
III
1 Allgemeine Erläuterungen ................................................................................. 1
1.1 Anlass und Zielsetzung für die Änderung des Braunkohlenplans „Teilplan
12/1 – Hambach – Abbau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues
Hambach“ ...................................................................................................... 1
1.2 Einführung und Darstellung des bisherigen Braunkohlenplans „Teilplan
12/1 – Hambach – Abbau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues
Hambach“ .................................................................................................... 12
1.3 Definition, Aufgabe und Inhalt der Braunkohlenplanänderung ..................... 13
1.4 Rechtsgrundlagen, rechtliche Methodik ....................................................... 17
1.5 Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von
Braunkohle im Rheinischen Revier .............................................................. 25
1.5.1 Internationaler Rahmen für den Klimaschutz ........................................ 25
1.5.2 Perspektiven der Weltenergieversorgung ............................................. 28
1.5.2.1 Ergebnisse verschiedener Prognosen .......................................... 29
1.5.2.2 Zentrale Botschaften exploratorischer und normativer
Szenarien .......................................................................................... 30
1.5.2.3 Fazit .............................................................................................. 32
1.5.3 Die europäische Antwort auf die Anforderungen des Klimaschutzes .... 33
1.5.4 Konsequenzen des Angriffskriegs Russlands in der Ukraine ................ 38
1.5.5 Status und Perspektiven der Energieversorgung in Deutschland ......... 39
1.5.6 Rolle der rheinischen Braunkohle ......................................................... 46
1.5.7 Fazit ...................................................................................................... 52
2 Räumliche und zeitliche Ausdehnung der Abbaumaßnahmen .................... 54
2.1 Sicherheitslinie ............................................................................................. 54
2.2 Abbaugrenze, Abbaubereich und Sicherheitszone ...................................... 56
2.3 Massendisposition ....................................................................................... 62
3 Auswirkungen des Abbaus und der Verkippung .......................................... 63
3.1 Immissionsschutz ......................................................................................... 63
3.2 Natur und Landschaft im Abbaubereich ....................................................... 67
3.3 Natur und Landschaft außerhalb des Abbaubereiches ................................ 71
3.4 Gewinnung anderer Bodenschätze und Behandlung vorhandener
Abfalldeponien ............................................................................................. 73
3.5 Archäologie und Denkmalpflege .................................................................. 75
Inhaltsverzeichnis
IV
4 Wasser- und Naturhaushalt ............................................................................ 77
4.1 Wasserwirtschaft und Tagebausee .............................................................. 77
4.1.1 Auswirkungsbereich .............................................................................. 77
4.1.2 Sümpfungswasser/-menge .................................................................... 84
4.1.3 Wasserversorgung ................................................................................ 87
4.1.4 Oberirdische Gewässer ......................................................................... 91
4.1.5 Wasserwirtschaftliche Verhältnisse nach Beendigung des
Braukohlentagebaues ........................................................................... 96
4.1.6 Tagebausee aus wasserwirtschaftlicher Sicht ..................................... 103
4.1.6.1 Seeherstellung ............................................................................ 103
4.1.6.2 Seebefüllung ............................................................................... 107
4.1.6.3 Seeentwicklung ........................................................................... 109
4.1.6.4 Monitoring ................................................................................... 112
4.2 Grundwasserabhängiger Naturhaushalt .................................................... 113
4.3 Bergschäden .............................................................................................. 117
4.4 Seismik ...................................................................................................... 119
4.5 Böschungen ............................................................................................... 121
5 Umsiedlung .................................................................................................... 123
6 Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des
Abbaubereiches ............................................................................................. 125
6.1 Oberflächengestaltung ............................................................................... 125
6.2 Gliederung der Landschaft ......................................................................... 127
6.3 Tagebausee ............................................................................................... 134
6.4 Böden ........................................................................................................ 139
7 Straßen und Leitungen .................................................................................. 141
7.1 Ersatzstraßen ............................................................................................. 141
7.2 Übriges Straßennetz .................................................................................. 145
7.3 Leitungen ................................................................................................... 146
8 Anhang ............................................................................................................ 148
Anlagen
V
Anlage 1 Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau- und Außenhaldenfläche des Ta-
gebaues Hambach
Anlage 2 Rahmenplan der NEULAND HAMBACH GmbH
1 Allgemeine Erläuterungen
1.1 Anlass und Zielsetzung für die Änderung des Braunkohlenplans „Teilplan 12/1 – Hambach –
Abbau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues Hambach“
1
1 Allgemeine Erläuterungen
1.1 Anlass und Zielsetzung für die Änderung des Braunkohlenplans „Teilplan
12/1 – Hambach – Abbau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues Ham-
bach“
(1) Entwicklung des Planungsauftrages
Der Braunkohlenplan „Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau- und Außenhaldenfläche des
Tagebaues Hambach“ wurde durch den damaligen Braunkohlenausschuss am
16.12.1975 beschlossen und per Erlass der Landesregierung vom 11.05.1977 für ver-
bindlich erklärt. Er ist diesem Braunkohlenplan nachrichtlich als Anlage 1 beigefügt. Er
bildet die Grundlage für die bergrechtlichen Genehmigungsverfahren.
Eine Grundannahme des Braunkohlenplans ist, dass die gesamte zeichnerisch darge-
stellte Abbaufläche bis 2045 für eine gesicherte Energieversorgung notwendig sei.
Mit Inkrafttreten des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) vom
08.08.2020, der Unterzeichnung des öffentlich -rechtlichen Vertrages auf der Grund-
lage des KVBG, der Leitentscheidung der Landesregierung NRW vom 23.03.2021, der
Politischen Verständigung zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klima-
schutz, dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes
Nordrhein-Westfalen und der RWE Power AG zum vorgezogenen Kohleausstieg 2030
im Rheinischen Revier vom 04.10.2022 sowie Anpassung des KVBG vom 19.12.2022
ist nun vorgegeben, dass die marktorientierte Braunkohlenverstromung im Rheini-
schen Revier frühzeitiger als geplant, und zwar im Jahr 2030, enden soll. Für den Ta-
gebau Hambach leitet sich aus dem Stilllegungspfad des KVBG ein deutlich vermin-
derter Braunkohlebedarf ab. Gleichzeitig soll unter anderem auf eine bergbauliche In-
anspruchnahme der verbleibenden Teile des Hambacher Forstes, des Merzenicher
Erbwaldes, des westlich an das FFH-Gebiet Steinheide angrenzenden Waldstückes
sowie der Ortschaft Morschenich und der ehemaligen Kirche Manheim -Alt verzichtet
werden. Dies führt zu einer Beendigung der Kohlegewinnung im Tagebau Hambach
bereits im Jahr 2029 und zu einer Veränderung der Abbaugrenze und Sicherheitslinie
sowie der Grundzüge der Wiedernutzbarmachung einschließlich der räumlichen Lage
und Ausgestaltung des Tagebausees.
1 Allgemeine Erläuterungen
1.1 Anlass und Zielsetzung für die Änderung des Braunkohlenplans „Teilplan 12/1 – Hambach –
Abbau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues Hambach“
2
Vor diesem Hintergrund wurde mit dem Beschluss des Braunkohlenausschusses vom
28.05.2021 die wesentliche Änderung der Grundannahmen und damit das Erfordernis
einer Planänderung für den Braunkohlenplan „Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau- und
Außenhaldenfläche des Tagebaues Hambach “ festgestellt (§ 30 LPlG NRW).
1 Allgemeine Erläuterungen
1.1 Anlass und Zielsetzung für die Änderung des Braunkohlenplans „Teilplan 12/1 – Hambach –
Abbau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues Hambach“
3
(2) Vorarbeiten und Untersuchungen
Massenbegutachtung
Die Bergbautreibende RWE Power AG hat am 30.06.2021 einen Vorschlag zur zu-
künftigen Abgrenzung der Tagebaugrenze und der noch erforderlichen Flächeninan-
spruchnahme in Form einer Vorhabenbeschreibung vorgelegt. Diese sieht u. a. eine
Abraumförderung im Bereich Manheim-Alt vor. Die Gewinnung dieser Abraummassen
ist zur Herstellung dauerhaft standsicherer Seeböschungen erforderlich. Durch diese
Abraumförderung entsteht hier die sogenannte Manheimer Bucht.
Um die Erforderlichkeit und die Plausibilität der zugrundeliegenden Bergbauplanung
der Bergbautreibenden zu überprüfen, wurde im Sommer 2021 durch die Bezirksre-
gierung Köln ein unabhängiges Fachgutachten öffentlich ausgeschrieben und an die
ahu GmbH vergeben, die dieses in Zusammenarbeit mit der FUMINCO GmbH und der
ZAI Ziegler und Aulbach Ingenieurgesellschaft mbH bearbeitete. Ziel dieses Gutach-
tens war es, die Abraumbilanzen der Bergbautreibenden nachzuvollziehen, kritisch zu
überprüfen und mögliche Planungsalternativen zu finden. Schwerpunkte lagen dabe i
auf der Prüfung der Anforderungen an die Herstellung dauerhaft standsicherer Ge-
samtböschungssysteme für den Tagebau Hambach (insbesondere der Nordrandbö-
schung vor Elsdorf) und der dafür erforderlichen Massen. Damit einher ging auch eine
Alternativenprüfung, die die Erforderlichkeit der Inanspruchnahme der Manheimer
Bucht insgesamt und auch potenzielle Masseneinsparungen, die zu einer Verkleine-
rung dieser Flächeninanspruchnahme führen könnten, untersuchen sollte.
Die Gutachter prüften dazu die durch die R WE Power AG zur Verfügung gestellten
Daten, Modelle und Bilanzen sowohl gewinnungs -, als auch bedarfsseitig quantitativ
und qualitativ und bewerteten diese aus fachlicher Sicht. Durch die Entwicklung eige-
ner 3D-Modellierungen und Simulationen wurde die vorgelegte Bilanzierung der Berg-
bautreibenden als plausibel und nachvollziehbar bestätigt. Das Erfordernis der Inan-
spruchnahme der Manheimer Bucht in der durch die Bergbautreibende vorgesehenen
Größenordnung wurde durch die Gutachter eindeutig festgestellt (vgl. Kap. 6.4).
1 Allgemeine Erläuterungen
1.1 Anlass und Zielsetzung für die Änderung des Braunkohlenplans „Teilplan 12/1 – Hambach –
Abbau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues Hambach“
4
Rahmenplan Hambach
Die Neuland Hambach GmbH, die als Interessenvertretung der Anrainerkommunen
den Strukturwandel rund um den Tagebau Hambach begleitet, stellte 2021 die Raum-
entwicklungsperspektive Hambach vor, die wichtige Eckpunkte für eine hochwertige
Wiedernutzbarmachung und die Schaffung von Entwicklungspotenzialen für das Ta-
gebauumfeld beinhaltet. Der Braunkohlenausschuss forderte die Neuland Hambach
GmbH am 13.12.2021 auf, die Raumentwicklungsperspektive zu einer detaillierten
Rahmenplanung fortzuschreiben, um diese im Braunkohlenplanänderungsverfahren
für den Tagebau Hambach als Belang berücksichtigen zu können. Die Neuland Ham-
bach GmbH hat das Büro MUST Städtebau GmbH BDA in Zusammenarbeit mit bgmr
Landschaftsarchitekten GmbH mit der Bearbeitung des Rahmenplans beauftragt.
Der Rahmenplan ist eine informelle, nicht bindende Planung, in der die Vorstellungen
der Anrainerkommunen zur Zwischen- und Folgenutzung rund um den Tagebau Ham-
bach gemeinsam abgebildet werden. Aufgestellt wird der Rahmenplan in mehreren
Zeitphasen. Ein erster Entwurf wurde bis Ende August 2022 erarbeitet. Bis Ende 2023
wird die Rahmenplanung insbesondere im Hinblick auf die von den Kommunen defi-
nierten Fokusb ereiche detaillierter ausgearbeitet. Die Unterlage „RAHMENPLAN
HAMBACH: EINGABE ZUM BRAUNKOHLENPLAN“ wurde der Bezirksregierung Köln
am 12.05.2023 durch die Neuland Hambach GmbH zur Verfügung gestellt und bei der
Erarbeitung des Braunkohlenplans als Belang berücksichtigt.
Machbarkeit des Tagebausees
Die grundsätzliche gebirgsmechanische Machbarkeit des Tagebausees Hambach so-
wie die Standsicherheit der Seeböschungen für den Zeitraum der Seebefüllung und
den Endzustand wurden bereits 2010 im Zusammenhang mit dem 3. Rahmenbetriebs-
plan für den Tagebau Hambach für zwei verschiedene Seevarianten nachgewiesen.
Der Nachweis zur Machbarkeit der Standsicherheit für die Endböschungen der nach
KVBG und gemäß Leitentscheidung 2021 geänderten Tagebauplanung wurde der
Bergbehörde entsprechend der Nebenbestimmung 14 der Zulassung für den Haupt-
betriebsplan des Tagebaus Hambach für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2024
1 Allgemeine Erläuterungen
1.1 Anlass und Zielsetzung für die Änderung des Braunkohlenplans „Teilplan 12/1 – Hambach –
Abbau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues Hambach“
5
Ende 2022 mit einer weiteren Planerischen Mitteilung vorgelegt. Das untersuchte Bö-
schungsdesign und die ge plante Ausgestaltung der Seeböschungssysteme orientiert
sich im Wesentlichen an den bereits durchgeführten Untersuchungen zur Machbarkeit
von Tagebauseen im Rheinischen Revier und unterscheidet sich damit prinzipiell nicht
von den Untersuchungen aus 2010. Dies bedeutet grundsätzliche Generalneigungen
für die Seeböschungssysteme von 1:5 sowie Neigungen der Einzelböschungen von
1:2,5 für die späteren Unterwasserböschungen. Die Wellenschlagzone wurde auf
Grundlage von Prognosen hinsichtlich der zu erwartenden Windwellen mit einer Nei-
gung von 1:25 bzw. 1:30 und einer Breite von in der Regel 100 bis 120 m (im Bereich
+ 63 m NHN bis + 67 m NHN) geplant. Im Rahmen der o. g. gutachterlichen Untersu-
chungen der Massenbilanz für den Tagebau Hambach (Massengutachten dur ch die
ahu GmbH, FUMINCO GmbH und ZAI Ziegler und Aulbach Ingenieurgesellschaft
mbH) wurden diese Neigungen der Seeböschungen durch die ZAI Ziegler und Aulbach
Ingenieurgesellschaft mbH bestätigt.
Für den Tagebausee Hambach ist eine Fremdbefüllung mit Was ser aus dem Rhein
vorgesehen, die durch Zuführung von Sümpfungswasser aus den Tagebauseebegleit-
brunnen ergänzt wird. Damit wird sichergestellt, dass der Seewasserspiegel zu jedem
Zeitpunkt der Befüllung stets oberhalb des umgebenden Grundwasserspiegels lie gt
und die Wasserströmung - im Sinne der Standsicherheit - stets ins Gebirge gerichtet
ist. Mit Erreichen des Zielwasserspiegels werden diese Brunnen sukzessive abge-
schaltet.
Die Zufuhr des Wassers aus dem Rhein wird in einem separaten Braunkohlenplanver-
fahren (Rheinwassertransportleitung) sowie anschließenden Betriebsplanverfahren
geregelt. Die entsprechenden Vorarbeiten und Untersuchungen für die Rheinwasser-
transportleitung (u. a. Alternativenprüfung, Angaben zur Umweltprüfung, Braunkohlen-
planvorentwurf) wurden im Braunkohlenplanverfahren bereits erbracht, so dass am
27.25.10.11.20232, nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens, der Feststel-
lungsbeschluss Aufstellungsbeschluss durch den Braunkohlenausschuss erfolgt ist.
Die grundsätzliche Machbarkeit der Zufuhr von Rheinwasser zur Befüllung des Tage-
bausees Hambach ist mit dem Feststellungsbeschluss im Braunkohlenplanverfahren
zur Rheinwassertransportleitung damit nachgewiesen.
1 Allgemeine Erläuterungen
1.1 Anlass und Zielsetzung für die Änderung des Braunkohlenplans „Tei lplan 12/1 – Hambach –
Abbau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues Hambach“
6
Der Zielwasserspiegel des Tagebausees Hambach soll bei + 65 m NHN liegen. Damit
wird dem Wunsch der Region entsprochen, wonach die unabhängig vom Bergbau er-
folgten Niedrighaltungsmaßnahmen des Grundwassers in der Erftaue durch die Fest-
legung des Zielwasserspiegels des Tagebausees Hambach im Rahmen eines gesell-
schaftlichen Konsenses dauerhaft unterstützt werden. Die Fragestellung nach einem
sinnvollen Zielwasserspiegel für den Tagebausee Hambach wurde bereits im Jahr
1998 im Rahmen des Sümpfungsantrags für den Tagebau Hambach untersucht. Da-
mals wurde bereits festgestellt, dass Zielw asserspiegel > 65 m NHN den Niedrighal-
tungsabsichten in der Erftaue entgegenstehen und deshalb nicht sinnvoll sind. Seit-
dem werden alle Planungen für den Tagebau Hambach (wie bspw. dem Verfahren zur
Zulassung des 3. Rahmenbetriebsplans) auf den höchst möglichen Zielwasserspiegel
von + 65 m NHN ausgerichtet; dieser ermöglicht auch einen freien Ablauf von Wasser
aus dem Tagebausee in die Erft. In einer Untersuchung der RWTH Aachen aus 2023
im Auftrag der RWE Power AG wurde die Wahl der Höhe des vereinbarten Z ielwas-
serspiegels von + 65 m NHN für den Tagebausee Hambach noch einmal überprüft. Im
Ergebnis wurde dabei festgestellt, dass „der geplante Zielwasserspiegel von + 65 m
NHN neben den Erfordernissen für grundwassergestützte Biotope, FFH -Gebiete,
grundwasserabhängigen Landökosysteme, Vogelschutzgebiete und Fließgewässern
auch für die landwirtschaftliche Flächennutzung sowie die wirtschaftliche und städte-
bauliche Entwicklung im Rheinischen Braunkohlenrevier geeignet und angemessen
ist“. Weitere Ausführungen zu r Festlegung des Zielwasserspiegels folgen im Kapitel
4.1.5 und 4.1.6.
Mit dem Erreichen des Zielwasserspiegels wird der Tagebausee Hambach einen See-
ablauf benötigen, über den das aus dem Umfeld zuströmende Grundwasser, das den
Tagebausee nach Abschluss der Befüllung mit Wasser speist, in die Erft abgeleitet
wird. Dieser Ablauf soll entlang der bestehenden Gewässer Winterbach und Wiebach
östlich des Tagebausees als naturnahes Gewässer angelegt werden. Auch wenn die
Funktion des Seeablaufs voraussichtlich erst etwa 2070 erforderlich ist, wird der dafür
vorgesehene Raum frühzeitig über ein separates Braunkohlenplanverfahren gesichert.
Am 13.12.2021 hat der Braunkohlenausschuss die Bezirksregierung Köln auf Grund-
lage der Vorarbeiten und Untersuchungen (Vorhab enbeschreibung, Alternativenprü-
fung und Angaben zur überschlägigen Umweltprüfung) mit der Erstellung eines Braun-
kohlenplanvorentwurfs für den Seeablauf beauftragt.
1 Allgemeine Erläuterungen
1.1 Anlass und Zielsetzung für die Änderung des Braunkohlenplans „Teilplan 12/1 – Hambach –
Abbau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues Hambach“
7
Hinsichtlich der Wasserbeschaffenheit des zukünftigen Tagebausees wurden im Rah-
men einer „Exemplarischen Studie zur Prognose der Wasserbeschaffenheit des Rest-
sees Tagebau Hambach“ bereits 2009 erste Untersuchungen vom IWB Dresden (Insti-
tut für Wasser und Boden Dr. Uhlmann) vorgenommen und es wurde die grundsätzli-
che Machbarkeit des Tagebausees Ha mbach festgestellt. Es wurde dargelegt, dass
für den Tagebausee Hambach eine Wasserbeschaffenheit zu erwarten ist, die vielfäl-
tige Nutzungsmöglichkeiten von der Flutungsphase bis zum stationären Endzustand
zulässt.
In einer weiteren fachgutachterlichen Untersuchung zum Tagebausee Hambach wur-
den diese Ergebnisse im Juli 2023 bestätigt („Limnologischen Prognosegutachten für
den zukünftigen Tagebausee Hambach“ des Instituts Wasser und Boden Dr. Uhlmann
Dresden, der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus – Senftenberg so-
wie dem Institut für Binnenfischerei e.V. Potsdam -Sacrow). Unter Berücksichtigung
verschiedenster Randparameter wie Morphometrie des Tagebausees, Beschaffenheit
des Flutungswassers sowie Seevolumen und Wasserstandsentwicklung wurden dabei
numerische Simulationsmodelle und hydrochemische sowie limnophysikalische Prog-
nosen für den Tagebausee Hambach berechnet. Darauf aufbauend wurden gewässer-
ökologische Bewertungen des künftigen Tagebausees vorgenommen. Unter Berück-
sichtigung der Seebefü llung, der hydrochemischen Entwicklung, dem zeitlichen
Schichtungsverhalten, der Trophieentwicklung sowie des Besiedlungspotenzials wird
durch die Fachgutachter bestätigt, dass insgesamt alle Voraussetzungen gegeben
sind, dass sich der Tagebausee Hambach z u einem ökologisch wertvollen, in Mittel-
europa seltenen Klarwassersee entwickeln kann und darüber hinaus eine hohe Attrak-
tivität für vielfältige Freizeitnutzungen entfalten wird.
Innerhalb des von Björnsen Beratende Ingenieure Köln im Juli 2023 erstellte n Fach-
beitrags Wasserrahmenrichtlinie, Grundwasserabhängige Oberflächenwasserkörper
(Abschlussphase) und Tagebausee Hambach wird zudem aufbauend auf dem Limno-
logischen Prognosegutachten aus 2023 die Vereinbarkeit der Herstellung des Tage-
bausees Hambach mit den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie dargelegt. Im Fachbei-
trag erfolgt eine Bewertung des Entwicklungspotenzials des Tagebausees. Das Ent-
wicklungspotenzial beschreibt dabei in erster Linie die möglichen ökologischen (biolo-
1 Allgemeine Erläuterungen
1.1 Anlass und Zielsetzung für die Änderung des Braunkohlenplans „Teilplan 12/1 – Hambach –
Abbau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues Hambach“
8
gischen) und chemischen Verhältnisse im Tagebausee unter den zu erwartenden hyd-
romorphologischen und stofflichen Rahmenbedingungen. Zur Bewertung werden un-
terschiedliche Faktoren wie die hydromorphologischen Verhältnisse, die allgemeinen
physikalisch-chemischen Verhältnisse sowie die Art engemeinschaft herangezogen.
Im Ergebnis entspricht hiernach das limnologische Entwicklungspotenzial des Tage-
bausees dem guten ökologischen Potenzial bzw. guten chemischen Zustand und steht
den Bewirtschaftungszielen für Oberflächenwasserkörper nicht entgegen.
1 Allgemeine Erläuterungen
1.1 Anlass und Zielsetzung für die Änderung des Braunkohlenplans „Teilplan 12 /1 – Hambach –
Abbau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues Hambach“
9
(3) Rechtliche Regelung der Änderbarkeit von Braunkohlenplänen
Ermächtigungsgrundlage und rechtliche Grundlage für die Befugnis zur Änderung ei-
nes Braunkohlenplans ist § 30 Abs. 1 LPlG NRW. Danach muss der Braunkohlenplan
überprüft und erforderlichenfalls geändert werden, wenn sich die Grundannahmen für
den Braunkohlenplan wesentlich ändern.
§ 30 LPlG NRW ist eine Planerhaltungsvorschrift. Aus dem leitenden Gedanken der
möglichsten Planerhaltung beschränkt § 30 LPlG NRW die Änderungsbefugnis auf den
Fall, dass die rechtsfolgebedingenden Tatbestände des § 30 Abs. 1 S. 1 2. Hs. LPlG
NRW (wesentliche Änderung von Grundannahmen) vorliegen und zusätzlich die Erfor-
derlichkeit der Planänderung (§ 30 Abs. 1 S. 1 1. Hs. LPlG NRW) festgestellt wird.
Die in § 30 Abs. 1 S. 1 1. Hs. LPlG NRW geregelte "Überprüfung und Änderung" d es
Braunkohlenplanes ist ihrer sachlichen Kompetenz nach Planung. Damit obliegt sie
dem Braunkohlenausschuss als Planungsträger.
1 Allgemeine Erläuterungen
1.1 Anlass und Zielsetzung für die Änderung des Braunkohlenplans „Teilplan 12/1 – Hambach –
Abbau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues Hambach“
10
Der Braunkohlenausschuss hat am 28.05.2021 in seiner 160. Sitzung folgenden Be-
schluss gefasst:
1. Der Braunkohlenausschuss stellt fest, dass sich die energiepolitischen und energie-
wirtschaftlichen Grundannahmen des Braunkohlenplans „Teilplan 12/1 – Hambach
– Abbau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues Hambach“ wesentlich geändert
haben.
2. Der Braunkohlenausschuss hält nach Abwägung der durch die Planung berührten
Belange, insbesondere der Vertrauensschutzbelange des Bergbautreibenden, eine
Planänderung für erforderlich.
3. Der Braunkohlenausschuss beauftragt die Regionalplanungsbehörde, alle vorberei-
tenden Maßnahmen in die Wege zu leiten, damit der Braunkohlenausschuss alsbald
den Auftrag zur Erarbeitung eines Vorentwurfes fassen kann.
4. Der Braunkohlenausschuss wird im weiteren Verfahren die Überprüfung des Braun-
kohlenplans Teilplan 12/1 Hambach vornehmen und darüber entscheiden, in wel-
chem Umfang eine Planänderung erforderlich ist.
1 Allgemeine Erläuterungen
1.1 Anlass und Zielsetzung für die Änderung des Braunkohlenplans „Teilplan 12/1 – Hambach –
Abbau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues Hambach“
11
(4) Regelungen zum „Sachlichen Teilabschnitt Umsiedlung Manheim“
Die Regelungen des am 08.0 6.2011 genehmigten Braunkohlenplans „Umsiedlung
Manheim“ haben den Braunkohlenplan „Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau- und Au-
ßenhaldenfläche des Tagebaues Hambach“ zur Grundlage. Die verbindlichen Ziele
zur Umsiedlung Manheim bleiben im Grundsatz unberührt; die Erläuterungen zu den
Zielen gelten entsprechend der jetzt vorgesehenen Planänderung (vgl. Kap. 5).
(5) Regelungen zum „Sachlichen Teilabschnitt Umsiedlung Morschenich“
Die Ortschaft Morschenich-Alt liegt nach Anpassung der Abbaugrenzen des Tagebaus
Hambach infolge des KVBG und der Leitentscheidung 2021 außerhalb des Abbaube-
reichs und wird demzufolge nicht mehr bergbaulich in Anspruch genommen. Die Berg-
bautreibende ermöglicht noch umsiedlungswilligen Einwohnern und Einwohnerinnen
der Ortschaft Morsche nich-Alt gemäß in Erweiterung des Entscheidungssatz 13 der
Leitentscheidung 2021 bis zum Ende des Jahres 2024 jedoch weiterhin die Teilnahme
an der gemeinsamen Umsiedlung , sofern sie den entsprechenden Umsiedlungsver-
trag bis spätestens 31.12.2024 formwirksam schließen und sich in diesem Vertrag zur
Übergabe des Anwesens bis spätestens zum 31.12.2025 verpflichten (vgl. Kap. 5). ;
bis Ende 2024 sollen diese Umsiedler und Umsiedlerinnen ihr Anwesen im Ort Mor-
schenich-Alt verlassen haben (vgl. Kap. 5).
1 Allgemeine Erläuterungen
1.2 Einführung und Darstellung des bisherigen Braunkohlenplans „Teilplan 12/1 – Hambach –
Abbau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues Hambach“
12
1.2 Einführung und Darstellung des bisherigen Braunkohlenplans „Teilplan
12/1 – Hambach – Abbau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues Ham-
bach“
Die planungsrechtliche Grundlage für den Tagebau Hambach wurde am 16.12.1975
mit dem Aufstellungsbeschluss des Braunkohlenplans „Teilplan 12/1 – Hambach – Ab-
bau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues Hambach“ durch den Braunkohlenaus-
schuss geschaffen. Mit der Erklärung des damaligen Ministerpräsidenten des Landes
Nordrhein-Westfalen wurde der Braunkohlenplan am 11.05.1977 auf Grundlage des
Gesetzes über die Gesamtplanung im Rheinischen Braunkohlenrevier für verbindlich
erklärt.
Der Teilplan 12/1 enthält neben einer zeichnerischen Darstellung Richtlinien, die Vor-
gaben u. a. zur Gewinnung und Verkippung, zur Wasserwirtschaft und Grundwasser-
absenkung, zur Gestaltung des Tagebausees sowie auch zur landwirtschaftlichen und
forstlichen Wiedernutzbarmachung des Tagebaus Hambach beinhalten. Der Teilplan
12/1 ist als Anlage 1 beigefügt.
Der Teilplan 12/1 legt insbesondere die äußeren Begrenzungslinien für den Braunkoh-
lenabbau und die Außenhalde Sophienhöhe fest und definiert die Mindestgröße für die
Wiedernutzbarmachung von 1.000 ha für Flächen der landwirtschaftlichen Rekultivie-
rung sowie die maximale Größe von 4.000 ha für Wasserfläch en. Bezüglich der Grö-
ßenordnung einer forstlichen Wiedernutzbarmachung sind keine direkten Vorgaben
enthalten.
Die bisherigen Planungen sahen eine Auskohlung im genehmigten Tagebauvorfeld bis
zum Jahr 2045 vor. Der genehmigte Abbaubereich des Tagebaus ein schließlich der
Außenhalde Sophienhöhe beträgt rund 8.500 ha.
Die eigentliche Abbautätigkeit im Tagebau und die entsprechenden Rahmenbedingun-
gen sind dabei nicht im Braunkohlenplan festgelegt, sondern werden in bergrechtli-
chen Betriebsplänen geregelt. Hin sichtlich wasserrechtlicher Aspekte unterliegt der
Tagebau dem Wasserhaushaltsgesetz.
1 Allgemeine Erläuterungen
1.3 Definition, Aufgabe und Inhalt der Braunkohlenplanänderung
13
1.3 Definition, Aufgabe und Inhalt der Braunkohlenplanänderung
(1) Definition des Braunkohlenplans
Die Braunkohlenplanung hat die Aufgabe, die Herausforderungen und Raumnutzungs-
konflikte, die durch den Braunkohlenabbau hervorgerufen werden, in den Grundzügen
zu lösen und eine geordnete räumliche Entwicklung sicherzustellen.
Braunkohlenpläne legen nach § 26 Abs. 1 S. 2 LPlG NRW auf der Grundlage des Lan-
desentwicklungsplans sowie in Abstimmung mit den Regionalplänen im Braunkohlen-
plangebiet Ziele, Grundsätze und sonstige Erfordernisse der Raumordnung fest, so-
weit dies für eine geordnete Braunkohlenplanung erforderlich ist.
Er trifft Festlegungen zu
- den Grundzügen der Oberflächengestaltung und zur Wiedernutzbarmachung in
den Abbau- und Aufschüttungsgebieten,
- der im Rahmen der Rekultivierung angestrebten Landschaftsentwicklung,
- sachlichen, räumlichen und zeitlichen Abhängigkeiten,
- den Abbaugrenzen und Sicherheitslinien des Abbaus,
- den Haldenflächen und deren Sicherheitslinien,
- den Umsiedlungsflächen und
- den Räumen, in denen Verkehrswege, Bahnen aller Art, Energie - und Wasserlei-
tungen angelegt oder verlegt werden können.
Von Regionalplänen unterscheidet der Braunkohlenplan sich durch die Standortge-
bundenheit der ihm zugrundeliegenden, energiepolitisch bedeutsamen Rohstofflager-
stätte und die Dimension der räumlichen und zeitlichen Beanspruchungsabsicht, die
eine entsprechend dimensionierte Abwägung bei den zu treffenden Entscheidungen
verlangt.
1 Allgemeine Erläuterungen
1.3 Definition, Aufgabe und Inhalt der Braunkohlenplanänderung
14
(2) Räumliche und zeitliche Dimension der Braunkohlengewinnung
Räumlich erstreckt sich die Beanspruchung – über Gemeinde-, Kreis- und z. T. Regie-
rungsbezirksgrenzen hinweg – auf besiedelte, kultivierte und geschützte Landschaft,
sei es durch den Tagebau selbst, oder durch die teilweise weitreichenden Wirkungen
seiner vorbereitenden, begleitenden und nachfolgenden Maßnahmen wie z. B. die Wir-
kungen der Grundwasserabsenkung. Der Beanspruchungszeitraum in Bezug auf die
Abbautätigkeit der Kohle geht regelmäßig über mehrere Jahrzehnte, im vorliegenden
Fall jedoch nur noch bis in das Jahr 2029. Danach erfolgen noch Maßnahmen der
Landschaftsgestaltung im Rahmen der Wiedernutzbarmachung und die Seebefüllung.
Die Grundwasserabsenkung wird sich noch über weitere Jahrzehnte erstrecken.
(3) Grundsatzziele
Das dabei auftretende Spannungsfeld ist durch die nachfolgenden Grundsatzziele ge-
kennzeichnet:
- das Ziel einer langfristig sicheren Energie- bzw. Rohstoffversorgung unter Berück-
sichtigung der Standortgebundenheit als Grundlage einer transformativen Gesell-
schaft,
- das Ziel eines dauerhaft leistungsfähigen Naturhaushaltes als biologische Lebens-
grundlage, sowie gleichzeitig als Grundlage für die multifunktionale Wiedernutzbar-
machung als erlebbarer Landschaftsraum,
- das Ziel, einen Entwicklungsrahmen von sozialen und kulturellen Bindungen und
zukunftssicheren Erwerbsmöglichkeiten als Grundlagen des gesellschaftlichen Zu-
sammenlebens zu bieten,
- das Ziel, als Zukunftsraum für Region und Kommunen frühzeitig, vielfältige, inno-
vative wie nachhaltige Entwicklungsperspektiven zu eröffnen,
- das Ziel, mit der Folgelandschaft einen Raum zu schaffen, der für sich selbst ver-
antwortlich ist, die La sten tragen kann und dafür die Werte erwirtschaftet. Ziel ist
die Schaffung einer attraktiven, vielfältig nutzbaren und lebenswerten Folgeland-
schaft mit hohen Qualitäten und Innovationen in den Bereichen Klimaschutz, An-
passung an die Auswirkungen des Klima wandels, Ökologie, Land - und Forstwirt-
schaft, Freizeit und Erholung, Wohnen und Gewerbe, erneuerbaren Energien und
1 Allgemeine Erläuterungen
1.3 Definition, Aufgabe und Inhalt der Braunkohlenplanänderung
15
Mobilität. Ziel ist eine hohe gestalterische, funktionale ressourcenschonende und
nachhaltig wirtschaftliche Qualität.
Durch diese Grundsatzziele sind die Bevölkerung, die Wirtschaft und die Umwelt vor
Ort, in der Region und im Bundesgebiet nicht nur unterschiedlich, sondern teilweise
auch gegensätzlich betroffen. Den Erfordernissen des Umweltschutzes ist dann Vor-
zug einzuräumen, wenn eine we sentliche Beeinträchtigung der Lebensverhältnisse
der Bevölkerung droht oder die langfristige und nachhaltige Sicherung der räumlichen
Lebensgrundlagen gefährdet sind.
(4) Einbindung der Braunkohlenplanung in Vorgaben und Durchführungsmög-
lichkeiten
Ein Braunkohlenplan kann diese weitgespannte Problematik nicht alleine lösen. Der
Braunkohlenplan ist eingebettet einerseits in bundes - und landespolitische Entschei-
dungen, andererseits in praxisorientierte Durchführungsbestimmungen und -möglich-
keiten. So sind z. B. die Probleme, die sich aus der Nutzung der Braunkohle ergeben,
originärer Bestandteil der Wirtschafts- und Umweltpolitik des Bundes und des Landes;
die Lösung von nachgeordneten Problemen, z. B. die Ausgestaltung einer Böschung
oder die Linienführung ein es Wirtschaftsweges sind Aufgabe der nachfolgenden
Durchführungsplanung. Der Braunkohlenplan kann in solche Vorgaben von „oben“ und
Detaillösungen „unten“ nicht beliebig eingreifen. Gleichwohl sind sie bei der Abwägung
seiner Entscheidungen und Festlegunge n zu berücksichtigen, wobei wiederum die
Vorgaben und Maßnahmen durchaus beeinflusst werden können.
(5) Inhalte des Braunkohlenplans
Aus dem gesamten Spektrum der aufgezeigten Problematik hat der Braunkohlenplan
die Aufgabe, die Erfordernisse der Energievers orgung mit denen des Bevölkerungs -
und Umweltschutzes in Einklang zu bringen. D. h., es sind Festlegungen zu treffen,
die die o. g. Grundsatzziele möglichst weitgehend und gleichrangig erfüllen und die
gleichzeitig technisch und wirtschaftlich durchführbar sind.
Der Braunkohlenplan legt somit Rahmenbedingungen fest, unter denen die Braunkoh-
lengewinnung sinnvoll ermöglicht wird und zugleich umwelt - und sozialverträglich
1 Allgemeine Erläuterungen
1.3 Definition, Aufgabe und Inhalt der Braunkohlenplanänderung
16
bleibt. Einem Braunkohlenplan müssen also umfangreiche Abwägungs- und Entschei-
dungsprozesse vorausgehen. Nur wenn der Braunkohlentagebau und die zielgerechte
Vermeidung bzw. Minderung seiner nachteiligen Wirkung als durchführbar festgestellt
werden, kann der entsprechende Braunkohlenplan genehmigt werden. Andernfalls
käme es nicht zur Feststellung bzw. Genehmigung und der Konsequenz, dass der von
der Bergbautreibenden beabsichtigte Tagebau nicht weitergeführt werden kann.
1 Allgemeine Erläuterungen
1.4 Rechtsgrundlagen, rechtliche Methodik
17
1.4 Rechtsgrundlagen, rechtliche Methodik
(1) Raumordnungsgesetz
Die Aufgabe der Raumordnung ist es, den Gesamtraum der Bundesrepublik Deutsch-
land und seiner Teilräume mit Hilfe von Raumordnungsplänen zu entwickeln, zu ord-
nen und zu sichern (§ 1 Abs. 1 S. 1 ROG).
Die raumordnerische Befassung mit dem Braunkohlenbergbau erfolgt in der Bundes-
republik Deutschland je nach spezifischem Landesrecht auf der Ebene der Landespla-
nung oder der Regionalplanung. Die Braunkohlenpläne müssen – unbeachtet weiter-
gehender bundes- und landesrechtlicher Vorschriften – diejenigen Ziele der Raumord-
nung und Landesplanung enthalten, die räumlich und sachlich zur Verwirklichung der
Grundsätze der Raumordnung nach § 2 ROG erforderlich sind.
(2) Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen
Der Auftrag des § 1 ROG ist in Nordrhein -Westfalen ausgestaltet durch den Landes-
entwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW).
Der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2017, in seiner aktu-
ellen Änderung am 06.08.2019 in Kraft getreten, legt im Zusammenhang mit der Roh-
stoffversorgung durch energetische Rohstoffe in seinem Ziel 9.3-1 fest, dass raumbe-
deutsame Flächenansprüche, die mit dem Braunkohlenabbau im Zusammenhang ste-
hen, in Braunkohlenplänen bedarfsgerecht zu sichern sind.
(3) Regionalplan Köln
Die Regionalplanung ist gemäß § 1 Abs. 2 LPlG NRW eine gemeinschaftliche Pflicht-
aufgabe von Staat und Selbstverwaltung, die nach dem Gegenstromprinzip erfolgt. In
Nordrhein-Westfalen werden Regionalpläne für die Teilgebiete der Regierungsbezirke
Köln, Düsseldorf, Arnsberg, Detmold, Münster und den Regionalverband Ruhr aufge-
stellt. Sie treffen Festlegungen, die den Gesamtraum in den jeweiligen Teilgebieten
durch Ziele und Grundsätze der Raumordnung fachübergreifend und zusammenfas-
send entwickelt, ordnet und sichert.
1 Allgemeine Erläuterungen
1.4 Rechtsgrundlagen, rechtliche Methodik
18
Für den Geltungsbereich des Braunkohlen plans Hambach ist der Regionalplan Köln
in den Teilabschnitten Köln (2001) und Region Aachen (2003) sowie der Planentwurf
zur Neuaufstellung des Regionalplans Köln maßgeblich. Der Regionalrat Köln hat am
10. Dezember 2021 auf Grundlage der von der Regionalplanungsbehörde vorgelegten
Planunterlagen beschlossen, das Aufstellungsverfahren für einen neuen Regionalplan
durchzuführen. Bisher bestand der Regionalplan Köln aus drei räumlichen und zwei
sachlichen Teilabschnitten. Der neue Regionalplan soll den Regie rungsbezirk Köln in
einem räumlichen Gesamtplan abbilden. Des Weiteren befindet sich ein Sachlicher
Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe im Aufstellungsverfahren sowie ein Sachlicher
Teilplan Erneuerbare Energien in Vorbereitung.
Die Braunkohlenpläne legen auf der Grundlage des LEP NRW und in Abstimmung mit
dem Regionalplan Köln im Braunkohlenplangebiet Ziele und Grundsätze der Raum-
ordnung fest, soweit dies für eine geordnete Braunkohlenplanung erforderlich ist. Die
Festlegungen in den Regionalplänen und in den Braunkohlenplänen sind gemäß
§ 26 Abs. 1 LPlG NRW miteinander abzustimmen. Dies wird planungsmethodisch
dadurch sichergestellt, dass der Regionalplan den für die Braunkohlenplan-Zielsetzun-
gen notwendigen Gestaltungsraum berücksichtigt (z. B. die Abgrenzung der Tagebau-
gebiete und der Umsiedlungsstandorte).
Im neuen Regionalplan Köln wird voraussichtlich der Kernbereich des Tagebaus Ham-
bach als Fläche ohne Festlegungen verbleiben. Für das südliche Tagebauvorfeld mit
dem Hambacher Forst, seiner Grünvernetzung in östliche und westliche Richtung und
die Ortschaft Morschenich werden hingegen regionalplanerische Festlegungen getrof-
fen werden, da dieser Bereich nach Anpassung der Abbaugrenze außerhalb des
Braunkohlenplans liegt. Der Bereich der Manheimer Bucht, dessen mögliche bergbau-
liche Inanspruchnahme bei der Erarbeitung des Regionalplanentwurfs noch nicht ge-
klärt war, ist in der Plandarstellung mit einem besonderen Hinweis als „Klärungsbe-
reich“ gekennzeichnet. Hier wird es voraussichtlich zu einer regionalplanerischen Dar-
stellung kommen, die sich am zukünftigen Braunkohlenplan Hambach und den dort zu
treffenden Abbau- und Rekultivierungsfestlegungen orientieren wird.
Für den nördlichen, bereits weitgehend rekultivierten Bereich de r Sophienhöhe kann
bereits eine regionalplanerische Festlegung als Bereiche für den Schutz der Natur
(BSN) erfolgen. Der südliche, noch langfristig in Rekultivierung befindliche Teil ver-
bleibt hingegen ohne Festlegungen.
1 Allgemeine Erläuterungen
1.4 Rechtsgrundlagen, rechtliche Methodik
19
(4) Braunkohlenplanung
§ 26 Abs. 1 LPlG NRW lautet:
Inhalt der Braunkohlenpläne
(1) Für das Braunkohlenplangebiet werden ein oder mehrere Braunkohlenpläne aufgestellt. Ein Braunkohlenplan
legt auf der Grundlage des Landesentwicklungsplans und in Abstimmung mit den Regionalplänen im Braun-
kohlenplangebiet Ziele und Grundsätze der Raumordnung fest, soweit dies für eine geordnete Braunkohlen-
planung erforderlich ist.
Aus § 26 Abs. 1 LPlG NRW folgt, dass die Braunkohlenpläne an die Vorgaben der
übergeordneten Programme und Pläne gebunden sind. Es werde n Festlegungen ge-
troffen, soweit sie für eine geordnete Braunkohlenplanung erforderlich sind.
(5) Braunkohlenausschuss
Zuständiges Organ für die sachlichen und verfahrensmäßigen Entscheidungen zur Er-
arbeitung der Braunkohlenpläne sowie deren Aufstellung ist der Braunkohlenaus-
schuss. Hat der Braunkohlenausschuss beschlossen, dass ein Braunkohlenplan auf-
gestellt werden soll, führt die Regionalplanungsbehörde Köln das Aufstellungsverfah-
ren durch; sie ist dabei an die Weisung des Braunkohlenausschusses gebunden (§ 24
Abs. 1 LPlG NRW).
(6) Bindungswirkung des Braunkohlenplans
Um als Ziele der Raumordnung und Landesplanung wirksam zu werden, bedürfen die
Braunkohlenpläne gemäß § 29 Abs. 1 S. 1 LPlG NRW der Genehmigung der Landes-
planungsbehörde im Einvernehmen mit den fachlich zuständigen Landesministerien
und im Benehmen mit dem für die Landesplanung zuständigen Ausschuss des Land-
tages. Dabei ist zu prüfen, ob die Braunkohlenpläne den in dem Landesentwicklungs-
plan festgelegten Erfordernissen der Raumordnung zur Sicherung einer langfristigen
Energieversorgung entsprechen und die Erfordernisse der sozialen Belange der vom
Braunkohlentagebau Betroffenen und de s Umweltschutzes angemessen berücksich-
tigen (§ 29 Abs. 2 LPlG NRW).
1 Allgemeine Erläuterungen
1.4 Rechtsgrundlagen, rechtliche Methodik
20
Als bekanntgemachte Ziele der Raumordnung und Landesplanung sind die Festlegun-
gen der Braunkohlenpläne im Sinne des § 4 ROG unter der Einschränkung von
§ 5 ROG zu beachten.
(7) Bergrechtliche Betriebspläne
Gemäß § 29 Abs. 3 LPlG NRW erstreckt sich das Beachtungsgebot der Braunkohlen-
pläne mittelbar über den Verwaltungsakt der bergbehördlichen Zulassung hinaus auf
die bergrechtliche Betriebsplanung der Bergbautreibenden.
§ 29 Abs. 3 LPlG NRW lautet:
§ 29 Genehmigung
(3) Die Braunkohlenpläne sollen vor Beginn eines Abbauvorhabens im Braunkohlenplangebiet aufgestellt und ge-
nehmigt sein. Die Betriebspläne der im Braunkohlenplangebiet gelegenen bergbaulichen Betriebe sind mit den
Braunkohlenplänen in Einklang zu bringen.
(8) Wirkung des Planentwurfes
Braunkohlenpläne können auch schon vor der Bekanntmachung ihrer Genehmigung
rechtliche Wirkungen entfalten: Gemäß § 36 Abs. 1 LPlG NRW kann die Landespla-
nungsbehörde im Einvernehmen mit den fachlich zuständigen Landesministerien den
in § 4 ROG genannten öffentlichen Stellen beabsichtigte raumbedeutsame Planungen
und Maßnahmen sowie die Entscheidung über deren Zulässigkeit unbefristet untersa-
gen, wenn Ziele der Raumordnung entgegenstehen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 LPlG NRW) und
wenn sich ein Raumordnungsplan in Aufstellung befindet und zu befürchten ist, dass
die Planung oder Maßnahme die Verwirklichung der vorgesehenen Ziele der Raum-
ordnung unmöglich machen oder wesentlich erschweren würde (§ 36 Abs. 1 Nr. 2 LPlG
NRW).
Sobald das Raumordnungsplanverfahren mit dem Erarbeitungsbeschluss begonnen
hat, ist von einem in Aufstellung befindlichen Ziel auszugehen (§ 36 Abs. 1 Nr. 2 LPlG
NRW). Unter den Voraussetzungen des § 36 Abs. 2 bis Abs. 6 LPlG NRW können
Entschädigungspflichten ausgelöst werden.
1 Allgemeine Erläuterungen
1.4 Rechtsgrundlagen, rechtliche Methodik
21
Der laufende Tagebaubetrieb orientiert sich bereits an dem diesem Braunkohlenplan
zugrundeliegenden verkleinerten Tagebauvorhaben Hambach.
(9) Abstimmung mit dem Regionalplan
Die mit dem Braunkohlenplan festzulegenden Ziele der Raumordnung und Landespla-
nung werden textlich und zeichnerisch dargestellt; ein Erläuterungsbericht ist den je-
weiligen Zielen angefügt. Im Braunkohlenplan nicht dargestellt sind die Ziele der
Raumordnung und Landesplanung, die - nicht spezifisch braunkohlenplanrelevant -
von allgemeiner regionaler oder überregionaler Bedeutung sind und über den Anlass
der geordneten Braunkohlenplanung hinausgehen. Soweit es für die Lesbarkeit des
Braunkohlenplanes erforderlich ist, werden diese Ziele nachrichtli ch übernommen
(z. B. aus dem Regionalplan die zeichnerisch dargestellten Grundfunktionen zwischen
der Sicherheitslinie und der Abbaugrenze). Die generelle Abstimmung des Braunkoh-
lenplanes Hambach mit dem Regionalplan, Teilabschnitt Region Aachen (2003), i st
bereits durchgeführt. Soweit Änderungen des Regionalplanes erforderlich werden, sol-
len diese nach dem Feststellungsbeschluss durchgeführt werden.
(11) Textliche Festlegung
Die textlichen Festlegungen enthalten insbesondere Angaben über die Grundzüge der
Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung in Abbau - und Aufschüttungsge-
bieten einschließlich der im Rahmen der Rekultivierung angestrebten Landschaftsent-
wicklung sowie über sachliche, räumliche und zeitliche Abhängigkeiten (§ 26 Abs. 2 S.
2 LPlG NRW).
(12) Zeichnerische Festlegung
Die zeichnerischen Festlegungen im Maßstab 1:5.000 oder 1:10.000 betreffen insbe-
sondere die Abbaugrenzen und Sicherheitslinien des Abbaus, die Haldenflächen und
deren Sicherheitslinien, die Umsiedlungsflächen und die Räume, in de nen Verkehrs-
wege, Bahnen aller Art, Energie - und Wasserleitungen angelegt oder verlegt werden
können (§ 26 Abs. 2 S. 5 LPlG NRW); insbesondere, werden die durch die Braunkoh-
lengewinnung verursachten raumbedeutsamen Veränderungen und Ersatzplanungen
1 Allgemeine Erläuterungen
1.4 Rechtsgrundlagen, rechtliche Methodik
22
dargestellt (§ 30 Abs. 1 S. 2 LPlG DVO). Die Sicherheitslinie stellt den äußeren Rand
des Raumes „parzellenscharf“ dar, innerhalb dessen in nachfolgenden Verfahren Kon-
kretisierungen vorgenommen werden können.
Die Erläuterungskarten, die dem Braunkohlenplan beili egen, dienen der Orientierung
über die planerische Situation und Veranschaulichung möglicher nicht -bergbaulicher
Nutzungen im Bereich des Plangebiets, sie haben keine bindende Wirkung.
(13) Abgrenzung zu nachfolgenden Plänen und Fachplänen
Alle übrigen zeichnerischen Festlegungen sind wie beim Regionalplan „gebietsscharf",
d. h., sie bestimmen lediglich die allgemeine Größenordnung bzw. annähernde räum-
liche Lage. Die grob generalisierten Begrenzungslinien sagen somit noch nichts über
die spätere Randgestaltung aus; die Linienführung von Straßen kann später im Fach-
planungsverfahren durchaus geändert werden. Außerdem enthalten die dargestellten
Straßen keine Angaben zur landesplanerischen Funktion; ihre Einteilung nach groß-
räumiger, überregionaler oder regionaler Bedeutsamkeit wird in Abstimmung mit den
gesetzlichen Bedarfsplänen im Regionalplan dargestellt. Soweit die im Braunkohlen-
plan dargestellten Straßen nicht zugleich im Regionalplan enthalten sind, handelt es
sich um nach ihrer Verkehrsbedeutung nachgeordnete Straßen wie Kreis-, Gemeinde-
und sonstige öffentliche Straßen (vgl. Anlage 2 zur DVO Braunkohlenplanung).
(14) Gestaltungsspielraum für nachfolgende Pläne
Für die Durchführung der im Braunkohlenplan festgelegten Ziele bedarf es nachfol-
gender Pläne. Die Braunkohlenpläne richten sich demnach an die Träger der Bauleit-
planung, der Fachplanungen und der sonstigen einschlägigen Planungen. Dort werden
die Ziele in Maßnahmenpläne umgesetzt und konkretisiert. Dies vollzieht sich im Ein-
zelnen nach den gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien der jeweiligen einschlägigen
Verfahren, denen der erforderliche Planungsspielraum, z. B. die Möglichkeit der Zie-
lerfüllung durch Alternativen und Varianten, belassen wird. Die gebietsscharfen zeich-
nerischen Festlegungen, wie auch die räumlichen Bezeichnungen der textlichen Fest-
legungen, sind in ihrer Auslegung, weiteren Ausgestaltung und Umsetzung an den Be-
griffen „Grundzüge (der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung ...)“ und
1 Allgemeine Erläuterungen
1.4 Rechtsgrundlagen, rechtliche Methodik
23
„Räume (in denen Verkehrswege ... angelegt oder verlegt werden können)“ zu orien-
tieren.
(15) Durchführungskontrolle
Von den im Text dargestellten sachlichen, räumlichen und zeitlichen Abhängigkeiten
gehen zeitliche Bindungen auf die nachfolgenden Planungsträger aus, soweit es im
Sinne der geordneten Braunkohlenplanung erforderlich ist, bestimmte Maßnahmen
zum richtigen Zeitpunkt zu planen und durchzuführen. Der Zweck der geordneten
Braunkohlenplanung wirkt demnach ggf. auf die nachfolgenden Planungsträger dahin-
gehend ein, dass sie ihre Pläne rechtzeitig einleiten, abschließen und durchführen. Der
Braunkohlenausschuss überzeugt sich laufend gemäß § 24 Abs. 2 LPlG NRW von der
ordnungsgemäßen Einhaltung der Braunkohlenpläne; festgestellte Mängel teilt er den
zuständigen Stellen unverzüglich mit.
1 Allgemeine Erläuterungen
1.4 Rechtsgrundlagen, rechtliche Methodik
24
1 Allgemeine Erläuterungen
1.5 Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von Braunkohle im
Rheinischen Revier
25
1.5 Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von
Braunkohle im Rheinischen Revier
Der Rahmen für die Nutzung der Braunkohle im Rheinischen Revier wird durch inter-
nationale Vereinbarungen zum Klimaschutz, durch Bestimmungen der Europäischen
Gemeinschaft, durch die nationale Energie- und Klimapolitik sowie die Entscheidungen
auf Ebene des Landes Nordrhein-Westfalen gesetzt. In den vergangenen Jahrzehnten
sind die Anforderungen des Klimaschutzes erheblich verschärft worden. Zudem haben
sich die Bedingungen der Energieversorgung sowohl auf internationaler als auch auf
nationaler Ebene verändert. Dabei gelten die von der Politik grundsätzlich verfolgten
Ziele fort. Das sind Umwelt - und Klimaschutz sowie Sicherheit und Wirtschaftlichkeit
der Versorgung. Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands in der Ukraine hat
die Politik bezüglich der Aspekte Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit vor be-
sondere Herausforderungen gestellt. Dies hat zu einer Anpassung bei den Maßnah-
men zur Verfolgung der genannten Ziele geführt. Vor diesem Hintergrund ist die Frage
zu beantworten, welche Rolle der rheinischen Braunkohle in diesem Kontext für die
Jahre bis zum vereinbarten vorgezogenen Kohleausstieg beizumessen ist.
1.5.1 Internationaler Rahmen für den Klimaschutz
Seit Mitte der neunziger Jahre sind auf internationaler Ebene wichtige Weichenstellun-
gen zum Klimaschutz erfolgt. Bei der ersten Konferenz der Vertragsparteien (Con-
ference of Parties – CoP) der 1994 in Kraft getretenen Rahmenkonvention über Klima-
veränderungen (United Nations Framework Convention on Climate Change – UN-
FCCC), die vom 28. März bis zum 7. April 1995 in Berlin stattgefunden hatte, war das
„Berliner Mandat“ beschlossen worden. Damit war die Vorbereitung eines R echtsdo-
kuments zur Übernahme von Verpflichtungen aller Staaten für die Zeit nach dem Jahr
2000 eingeleitet worden.
Ein weiterer Meilenstein war die 3. CoP im Jahr 1997 in Kyoto. Mit der Verabschiedung
des Kyoto-Protokolls war die internationale Klimapolitik auf eine völlig neue Grundlage
gestellt worden. Erstmals waren Ziele zur Begrenzung der Treibhausgas -Emissionen
als völkerrechtlich verbindlich eingestuft worden. 38 Staaten, vor allem aus dem Kreis
1 Allgemeine Erläuterungen
1.5 Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von Braunkohle im
Rheinischen Revier
26
der Industrieländer – einschließlich u.a. auch Russland – hatten sich verpflichtet, die
Emissionen eins „Korbs“ aus sechs Treibhausgasen bzw. Treibhausgasgruppen im
Rahmen eines definierten Zeitraums (2008 bis 2012) mit im Einzelnen festgelegten
Prozentsätzen zu begrenzen.1
In der Folge wurde auf jährlich veranstalteten Klimakonferenzen über Ausgestaltung,
Umsetzung und die Weiterentwicklung des Protokolls verhandelt. Die CoP 21 in Paris
im Jahr 2015 bedeutete einen weiteren Meilenstein in der Geschichte der Aktivitäten
zum Schutz des Klimas. Gemäß dem dort rechtsverbindlich getroffenen Abkommen ist
die Erderwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Niveau auf deutlich unter 2 Grad
Celsius, möglichst sogar auf 1,5 Grad Celsius, zu begrenzen. Alle Staaten, sowie auch
die Europäische Union, haben sich gemäß diesem Protokoll verpflichtet, einen natio-
nalen Klimaschutzbeitrag (Nationally Determined Contribution – NDC) zu leisten und
Maßnahmen zu dessen Umsetzung zu ergreifen. Das Klimaabkommen war am 4. No-
vember 2016 in Kraft getreten, nachdem 55 Staaten, die zudem mindestens 55 % der
weltweiten Treibhausgas -Emissionen verursachen, die Ratifizierung abgeschlossen
hatten.
Es folgten Klimakonferenzen in Marrakesch (2016), Bonn (2017), Katowice (2018),
Madrid (2019) und Glasgow (2021). Bei der CoP 25 in Glasgow hat es insbesondere
eine Verständigung über die Nachschärfung der in Paris getroffenen Zielvorgabe zur
Begrenzung der Treibha usgas-Emissionen gegeben. Im Kapitel „Mitigation“ des Ab-
schlussdokuments2 sind u. a. folgende Punkte verankert:
- Reaffirms the Paris Agreement temperature goal of holding the increase in the global average
temperature to well below 2 °C above pre-industrial levels and pursuing efforts to limit the tem-
perature increase to 1.5 °C above pre-industrial levels;
- Recognizes that the impacts of climate change will be much lower at the temperature increase
of 1.5 °C compared with 2 °C and resolves to pursue efforts to limit the temperature increase to
1.5 °C;
- Recognizes that limiting global warming to 1.5 °C requires rapid, deep and sustained reductions
in global greenhouse gas emissions, including reducing global carbon dioxide emissions by 45
per cent by 2030 relative to the 2010 level and to net zero around mid- century as well as deep
reductions in other greenhouse gases; (Übersetzung siehe Anhang, S. 148)
1 Umweltbundesamt (2013). Kyoto-Protokoll; https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/internatio-
nale-eu-klimapolitik/kyoto-protokoll#entstehungsgeschichte-und-erste-verpflichtungsperiode
2 UNFCCC (2022a). The Glasgow Climate Protocol – Key Outcomes from COP 26 – Report to the Conference of
the Parties serving as the meeting of the Parties to the Paris Agreement on its third session, held in Glasgow from
31 October to 13 November 2021; https://unfccc.int/sites/default/files/resource/cma2021_10_add1_adv.pdf
1 Allgemeine Erläuterungen
1.5 Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von Braunkohle im
Rheinischen Revier
27
Bei der 27. CoP in Sharm el-Sheikh hatten sich die rund 200 Staaten in der Abschluss-
erklärung vom 20. November 2022 im Kapitel „Mitigation“ auf folgende Punkte verstän-
digt:3
- Recognizes that limiting global warming to 1.5 °C requires rapid, deep and sustained reductions
in global greenhouse gas emissions of 43 per cent by 2030 relative to the 2019 level;
- Also recognizes that this requires accelerated action in this critical decade, on the basis of equity
and the best available scientific knowledge, reflecting common but differentiated responsibilities
and respective capabilities, in the light of different national circumstances and in the context of
sustainable development and efforts to eradicate poverty;
- Calls upon Parties to accelerate the development, deployment and dissemination of technolo-
gies, and the adoption of policies, to transition towards low-emission energy systems, including
by rapidly scaling up the deployment of clean power generation and energy efficiency measures,
including accelerating efforts towards the phasedown of unabated coal power and phase-out of
inefficient fossil fuel subsidies, while providing targeted support to the poorest and most vulner-
able in line with national circumstances and recognizing the need for support towards a just
transition; (Übersetzung siehe Anhang, S. 148 f.)
195 Vertragsparteien haben das Pariser Klima-Abkommen inzwischen ratifiziert.
Die Internationale Energie -Agentur hat im World Energy Outlook 2022 aufgezeigt,
dass bei einer Erfüllung aller von den Vertragsparteien abgegebenen Verpflichtungen
(announced pledges) und deren rechtzeitiger und rechtsverbindlicher U msetzung mit
einem Anstieg der globalen Temperaturen von 1,7 Grad Celsius bis 2100 im Vergleich
zum vorindustriellen Niveau zu rechnen wäre. Dabei wird davon ausgegangen, dass
in diesem Szenario die globalen energiebedingten CO2-Emissionen bis 2050 um etwa
zwei Drittel im Vergleich zum Stand des Jahres 2021 auf 12 Milliarden Tonnen sinken.
Des Weiteren ist in dieser Studie im Rahmen eines mit Net Zero Emissions by 2050
benannten Szenarios ermittelt worden, was geschehen müsste, um den Temperatur-
anstieg auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.4
3 UNFCCC (2022b). Sharm el-Sheikh Implementation Plan. Revised draft decision; https://unfccc.int/docu-
ments/621914
4 International Energy Agency (2022). World Energy Outlook 2022 (darin ist das in Bezug genommene An-
nounced Pledges Scenario wie folgt charakterisiert: The Announced Pledges Scenario (APS) takes account of all
the climate commitments made by governments around the world including Nationally Determined Contributions
as well as longer term net zero emissions targets, and assumes that they will be met in full and on time.);
https://iea.blob.core.windows.net/assets/830fe099-5530-48f2-a7c1-11f35d510983/WorldEnergyOutlook2022.pdf
1 Allgemeine Erläuterungen
1.5 Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von Braunkohle im
Rheinischen Revier
28
1.5.2 Perspektiven der Weltenergieversorgung
Zur künftigen weltweiten Entwicklung der Energieversorgung werden regelmäßig Stu-
dien einer Reihe von Institutionen veröffentlicht. Diese Studien basieren auf unter-
schiedlichen methodischen Ansätzen und gehen von differierenden Annahmen aus.
Zu den in diesem Zusammenhang relevanten Institutionen gehören – neben der Inter-
national Energy Agency (IEA) – die International Renewable Energy Agency (IRENA),
die U.S. Energy Information Administration und der World Energy Council (WEC), Be-
ratungsunternehmen, wie DNV, BloombergNEF und McKinsey & Company sowie
Energiekonzerne, wie BP, Shell, ExxonMobil und Equinor.5
Um die Ergebnisse der Studien miteinander vergleichen zu können und Gemeinsam-
keiten sowie Unterschiede herauszustellen, sind die jeweils zugrunde gelegten metho-
dischen Ansätze und die getroffenen Annahmen von besonderer Relevanz. Grund-
sätzlich kann zwischen Prognosen und Szenarien unterschieden werden.
- Prognosen zielen darauf, die voraussi chtliche künftige Entwicklung auf Basis von
als wahrscheinlich angenommenen Parametern abzubilden – unter anderem zur
Entwicklung der Demographie, zur Wirtschaftsleistung, zu technologischen Inno-
vationen, zu Weltmarktpreisen für Energie und zur CO2-Bepreisung, zur politischen
Rahmensetzung auf nationaler und überstaatlicher Ebene (EU) sowie zur interna-
tionalen Zusammenarbeit.
- Exploratorische Szenarien sind als plausible und nachvollziehbare alternative Bli-
cke in die Zukunft zu verstehen, die deutlich machen, wie verschiedenen Faktoren
zusammenspielen und so die Zukunft formen können. Es werden Entwicklungs-
pfade aufgezeigt, die – ausgehend von der Gegenwart und abhängig von den ge-
troffenen Eingabeparametern – die Zukunft charakterisieren.
- In normativen Szenarien ist der Startpunkt ein Zielzustand in der Zukunft. Es wird
– ausgehend von dem definierten Zielzustand – ermittelt, welcher Entwicklungs-
pfad zum Erreichen dieses definierten Zustands führen kann.
5 Schiffer H W (2023). Prognosen und Szenarien zur weltweiten Energieversorgung; in: ew – Magazin für die Ener-
giewirtschaft, Heft 3/2023
1 Allgemeine Erläuterungen
1.5 Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von Braunkohle im
Rheinischen Revier
29
Bei normativen Szenarien handelt sich – ebenso wie bei exploratorischen Szenarien –
nicht um Vorhersagen. Eintrittswahrscheinlichkeiten sind weder exploratorischen noch
normativen Szenarien zugeordnet.
1.5.2.1 Ergebnisse verschiedener Prognosen
Prognosen zur weltweiten Energieversorgung wurden in den vergange nen Monaten
vor allem vom norwegischen Beratungs - und Zertifizierungskonzern DNV6 sowie von
McKinsey7 veröffentlicht. Die zentralen Ergebnisse für den Zeithorizont bis 2050 stel-
len sich wie folgt dar:
Anders als in der Vergangenheit wird der weltweite Prim ärenergieverbrauch künftig
praktisch nicht mehr zunehmen, sondern – trotz eines weiteren Anstiegs der Bevölke-
rung und eines fortgesetzten Wachstums der Wirtschaftsleistung – in etwa auf dem
gegenwärtig erreichten Niveau verharren. Der Energieverbrauch pro Kopf der Bevöl-
kerung sinkt somit deutlich. Eine zweite Aussage – ebenfalls abweichend von den
Trends der Vergangenheit ist laut DNV und McKinsey: Fossile Energieträger werden
zunehmend ersetzt durch erneuerbare Energien. Der Anteil von Erdöl, Erdgas und
Kohle am Primärenergieverbrauch verringert sich von gegenwärtig noch mehr als
80 % bis 2050 auf einen Beitrag um die 45 %.
Anders als für den Primärenergieverbrauch wird für die Nachfrage nach Strom von
einem fortgesetzten starken Wachstum ausgegangen. Nach den vorliegenden Projek-
tionen beschleunigt sich der aufwärts gerichtete Trend in den kommenden Jahrzehn-
ten sogar noch. Dies führt bis 2050 nahezu zu einer Verdoppelung bis Verdreifachung
der weltweiten Stromnachfrage im Vergleich zum Stand des Jahres 2021.
Die Abkehr von fossilen Energieträgern vollzieht sich in der Stromversorgung noch
stärker als dies in den Zahlen zum Primärenergieverbrauch zum Ausdruck kommt. Im
Jahr 2022 hatte Kohle mit 35,4 % den größten Anteil an der Stromerzeugung.8
Um die Mitte des laufenden Jahrzehnts verdrängen die erneuerbaren Energien die
Kohle von dieser Position. Erdgas kann seine Rolle als zweitwichtigster Energieträger
6 DNV (2022). Energy Transition Outlook 2022; https://www.dnv.com/energy-transition-outlook/download.html
7 McKinsey & Company (2022). Global Energy Perspective 2022; https://www.mckinsey.com/industries/oil-and-
gas/our-insights/global-energy-perspective-2022
8 Energy Institute (2023). Statistical Review of World Energy 2023; https://www.energyinst.org/statistical-review/re-
sources-and-data-downloads
1 Allgemeine Erläuterungen
1.5 Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von Braunkohle im
Rheinischen Revier
30
zur Stromerzeugung im Wechsel mit Kohle, die in den 2030er Jahren auf den dritten
Rang zurückfällt, auf absehbare Zeit noch halten. Der Beitrag der Kernenergie hält sich
im weltweiten Durchschnitt in etwa auf dem gegenwärtigen Niveau (2022: 9,2 %).
Unter den erneuerbaren Energien erzielen Wind- und Solarenergie die mit weitem Ab-
stand größten Zuwächse. Laut DNV wird sich die Stromerzeugung aus Solarenergie
bis 2050 verzwanzigfachen und aus Windenergie verzehnfachen. Damit kommen So-
lar- und Windenergie im Jahr 2050 auf einen Anteil von 38 % (Wind) beziehungsweise
31 % (Solar) am Stromerzeugungsmix. Auch McKinsey sieht eine vergleichbare Ent-
wicklung. In deren Ausblick Further Acceleration wird davon ausgegangen, dass alle
erneuerbare Energien (einschließlich Wasserkraft, Biomasse und Geothermie) im Jahr
2030 mit rund 40 % und im Jahr 2050 zwischen 80 und 90 % zur globalen Stromer-
zeugung beitragen.
Eine Schlüsselrolle im Rahmen der anstehenden Transformation der Energieversor-
gung kommt Wasserstoff zu – neben einer verstärkten Elektrifizierung. So wird von
DNV prognostiziert, dass sich die weltweite Nac hfrage nach Wasserstoff von gegen-
wärtig knapp 100 Millionen Tonnen bis 2050 vervierfacht. McKinsey geht in dem Aus-
blick Further Acceleration sogar von einer Versechsfachung auf 536 Millionen Tonnen
bis zur Mitte des Jahrhunderts aus. Nach Einschätzung von McKinsey entfallen von
den erwarteten 536 Millionen Tonnen über 70 % auf „grünen“ Wasserstoff, bei dem
Strom aus erneuerbaren Energien die Basis darstellt.
Der Technologie der Abscheidung und Nutzung beziehungsweise Speicherung von
CO2 (Carbon Capture and Usage/Storage – CCUS) wird ebenfalls eine wichtige Rolle
für die Realisierung der angestrebten Dekarbonisierung beigemessen. So geht
McKinsey davon aus, dass 2050 weltweit 3,6 Milliarden Tonnen CO 2 abgeschieden
und genutzt oder gespeichert werden.
1.5.2.2 Zentrale Botschaften exploratorischer und normativer Szenarien
Unter den veröffentlichten Szenarien erfährt der jährlich von der International Energy
Agency in aktualisierter Form erstellte World Energy Outlook besondere Beachtung.
1 Allgemeine Erläuterungen
1.5 Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von Braunkohle im
Rheinischen Revier
31
Exemplarisch werden die Ergebnisse der zuletzt im Oktober 2022 publizierten Studie
skizziert.9
Die IEA hat die Perspektiven der weltweiten Energieversorgung in zwei exploratori-
schen und einem normativen Szenario aufgezeigt. Das Stated Policy Scenario
(STEPS) berücksichtigt alle Maßnahmen , die bereits in Kraft gesetzt wurden bezie-
hungsweise sich zumindest in der Umsetzung befinden, um angekündigte energie -
und klimapolitische Ziele zu erreichen. Das Announced Pledges Scenario nimmt alle
von Regierungen weltweit eingegangenen Verpflichtungen (NDC) sowie die längerfris-
tigen Net-Zero-Ziele auf und unterstellt, dass diese vollständig und fristgerecht erfüllt
werden. In dem normativen Net Zero Emissions by 2050 Scenario (NZE) wird ein Weg
aufgezeigt, der bis 2050 zu Netto-Null-Emissionen und damit zur Einhaltung des Ziels
führt, den Temperaturanstieg in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts auf 1,5 Grad
Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu begrenzen.
Die Entwicklung von Primärenergieverbrauch und Energiemix stellen sich in den ein-
zelnen Szenarien sehr unterschiedlich dar. In STEPS wird der bis 2030 noch erwartete
leichte Anstieg des weltweiten Primärenergieverbrauchs fast vollständig durch Zu-
wächse bei erneuerbaren Energien gedeckt. Um das Jahr 2030 ist mit dem Höchst-
stand der weltweiten Nachfrage nach fossilen Energien zu rechnen. Ein Rückgang im
Verbrauch an Kohle wird in den nächsten Jahren einsetzen. Der Verbrauch an Erdgas
steigt zwischen 2021 und 2030 nur noch um weniger als 5 % an und geht danach in
eine Plateauphase über. Die Ölnachfrage erreicht Mitte der 2030-er Jahre den Höchst-
stand. Mit verstärkter Nutzung von Elektrizität in der Mobilität wird sich der Bedarf an
Mineralölprodukten danach verringern. Der Anteil der fossilen Energien sinkt auf we-
niger als 75 % im Jahr 2030 und auf 62 % im Jahr 2050.
In APS erfolgt ein noch stärkerer Wandel. Der gesamte Energieverbrauch ist gemäß
diesem Szenario in den kommenden Jahrzehnten nicht mehr höher als 2021, und dies
trotz eines Anstiegs der Weltbevölkerung von 7,8 Milliarden im Jah r 2021 auf 9,7 Mil-
liarden im Jahr 2050 und einer jahresdurchschnittlichen Zunahme der globalen Wirt-
9 International Energy Agency (2022). World Energy Outlook 2022; https://iea.blob.core.windows.net/as-
sets/830fe099-5530-48f2-a7c1-11f35d510983/WorldEnergyOutlook2022.pdf
1 Allgemeine Erläuterungen
1.5 Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von Braunkohle im
Rheinischen Revier
32
schaftsleistung von 2,8 % in diesem Zeitraum. Der Anteil der fossilen Energien verrin-
gert sich bis 2030 auf 70 % und bis 2050 auf weniger als 40 %. Erneuerbare Energien
tragen dann zu mehr als 50 % zur Deckung des globalen Energieverbrauchs bei.
Die bevorstehende Transformation der weltweiten Energieversorgung wird besonders
deutlich mit den Szenario-Ergebnissen zur globalen Stromversorgung. Bis 2050 nimmt
der weltweite Stromverbrauch – je nach Szenario – zwischen 75 % in STEPS, mehr
als 100 % in APS und über 150 % in NZE zu. Der Anteil erneuerbarer Energien an der
Deckung des globalen Stromverbrauchs erhöht sich von 28 % im Jahr 2021 bis 2050
auf 65 % in STEPS, 80 % in APS und 88 % in NZE. Fossile Energien fallen von 62 %
im Jahr 2021 bis 2050 auf 26 % in STEPS, auf 11 % in APS und auf 2 % in NZE zurück.
Der Anteil der Kernenergie vermindert sich – trotz einer Zunahme in absoluten Größen
– in allen drei Szenarien leicht, und zwar auf Beiträge zwischen 8 und 9 %.
Allerdings bleiben Kohle und Erdgas vor allem bis 2030 noch wichtige Bausteine zur
Deckung des weltweiten Strombedarfs. Deren Anteil vermindert sich zwar von zusam-
men gerechnet 59 % im Jahr 2021 – je nach Szenario – auf Beiträge zwischen 46 %
(STEPS), 40 % (APS) und 26 % (NZE). Sie sind aber auch dann und in den Folgejah-
ren noch unverzichtbar für die Deckung der steigenden Stromnachfrage.
1.5.2.3 Fazit
Die Zukunft der Energieversorgung sieht deutlich anders aus a ls die Vergangenheit.
Dies zeigen Prognosen und Szenarien, die in den vergangenen Monaten von interna-
tionalen Organisationen und global agierenden Konzernen vorgelegt worden sind. Es
vollzieht sich ein Wandel von einem durch fossile Energien gekennzeichneten Zeitalter
zu einer Welt, in der die erneuerbaren Energien dominieren. Entscheidende Schlüssel
für das Erreichen der Klimaziele sind die beschleunigte Verbesserung der Energieeffi-
zienz, die breite Umsetzung der Technologie der Abscheidung und Nutzung bez ie-
hungsweise Speicherung von CO 2, der massive Ausbau der erneuerbaren Energien
zur Deckung des stark wachsenden Strombedarfs sowie das Setzen auf Wasserstoff,
und zwar vor allem in den Sektoren, die für eine Elektrifizierung nur schwer zu erschlie-
ßen sind. Die Transformation der Energieversorgung geht zwar einher mit einem Rück-
gang der Bedeutung fossiler Energien. Vollständig verzichtbar ist die Nutzung von Öl,
Erdgas und Kohle zurzeit aber noch nicht.
1 Allgemeine Erläuterungen
1.5 Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von Braunkohle im
Rheinischen Revier
33
1.5.3 Die europäische Antwort auf die Anforderungen des Klimaschutzes
Am 11. Dezember 2019 hatte die Präsidentin der Europäischen Kommission die
Grundzüge eines ökologischen und ökonomischen Strukturwandels verbunden mit
dem Ziel vorgestellt, Europa bis zum Jahr 2050 zum ersten „klimaneutralen“ Kontinent
zu machen, der keine Netto-Treibhausgas-Emissionen mehr ausstößt. In diesem „Eu-
ropean Green Deal“ wurde eine Vielzahl von Reformvorschlägen zu bestehenden EU-
Klimaregelungen aufgelistet, die sich auf praktisch sämtliche für den Klimaschutz re-
levante Bereiche erstrecken.
Mit dem europäischen Klimagesetz, das am 29. Juli 2021 in Kraft getreten war, wurden
die Selbstverpflichtung der EU zur Klimaneutralität bis 2050 und das Etappenziel, die
Netto-Treibhausgas-Emissionen bis 2030 um mindestens 55 % im Vergleich zum
Stand des Jahres 1990 zu senken, in bindendes Recht umgesetzt.10 Das von zuvor 40
% auf 55 % verschärfte Ziel war dem Sekretariat des Rahmenübereinkommens der
Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) bereits im Dezember 2020 als
Beitrag der EU zur Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens von Paris mitgeteilt
worden.
Zur Verwirklichung des „European Green Deal“ hatte die Europäische Kommission am
14. Juli 2021 ein Paket von Vorschlägen angenommen, um die Politik der EU in den
Bereichen Klima, Energie, Landnutzung, Verkehr und Steuern auf dieses Ziel hin aus-
zurichten. Dazu gehören vor allem die Verschärfung der Vorgaben im Rahmen des
bestehenden Emissionshandelssystems (EU-ETS), die Einführung eines neuen Emis-
sionshandels für die Treibstoff - und Brennstoffversorgung im Straßenverkehr und im
Gebäudesektor (EU-ETS II), die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien, verbes-
serte Energieeffizienz, Beschleunigung der Einführung emissionsarmer Verkehrsträ-
ger einschließlich der entsprechenden Infrastruktur und K raftstoffe, Anpassung der
Steuerpolitik an die Ziele des „Green Deals“ sowie Maßnahmen zur Vorsorge gegen
eine Verlagerung von CO 2-Emissionen (Carbon Border Adjustment Mechanism –
CBAM).
10 Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung
des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009
und (EU) 2018/1999 („Europäisches Klimagesetz“), ABl. L 243 vom 09. Juli 2021, S. 1–17
1 Allgemeine Erläuterungen
1.5 Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von Braunkohle im
Rheinischen Revier
34
Darüber hinaus hatte die EU-Kommission im Rahmen des REPowerEU-Plans am 18.
Mai 2022 eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen zur raschen Verringerung der Abhän-
gigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland und zur Beschleunigung des ökologi-
schen Wandels vorgeschlagen.11
Zur Realisierung des Treibhausgas-Minderungsziels von 55 % b is 2030 im Vergleich
zu 1990 sollen gemäß den getroffenen Entscheidungen differenzierte Vorgaben für die
Sektoren, die dem seit 2005 bestehenden EU-ETS unterliegen und den Sektoren, die
nicht in dieses System einbezogen sind, gelten. So wird den vom EU -ETS erfassten
Sektoren, das sind Energiewirtschaft und energieintensive Industrie, bis 2030 eine Re-
duktionsverpflichtung von 62 % und den nicht in das EU-ETS einbezogenen Sektoren
eine Reduktionsverpflichtung von 40 % – jeweils gegenüber 2005 – auferlegt. Wäh-
rend die Verpflichtung für die vom EU-ETS erfassten Sektoren für die EU als Ganzes
gilt, werden den Mitgliedstaaten für die nicht vom EU-ETS erfassten Sektoren auf Ba-
sis einer Lastenteilungsverordnung unterschiedliche Emissionssenkungsziele zuge-
ordnet. Dabei wurde den unterschiedlichen Ausgangssituationen in den einzelnen Mit-
gliedstaaten – unter anderem in Bezug auf das jeweilige Pro -Kopf-Bruttoinlandspro-
dukt – Rechnung getragen. Für Deutschland ergibt sich daraus eine Verpflichtung zur
Senkung der Treibhaus-gas-Emissionen in diesen Sektoren von 50 % bis 2030 gegen-
über 2005.
Im April 2023 waren die folgenden Schlüsseldossiers vom Europäischen Parlament
und vom Ministerrat gebilligt worden:12
- Überarbeitung des Emissionshandelssystems (ETS): Das Treibhausgas -Min-
derungsziel für die vom bestehenden europäischen Emissionshandelssystem
erfassten Sektoren wird verbindlich auf minus 62 % bis 2030 gegenüber 2005
verschärft. Damit ist eine deutlich stärkere Reduzierung der Anzahl der Zertifi-
kate verbunden, um zwar um jä hrlich minus 4,3 % im Zeitraum 2024 bis 2027
und um jährlich minus 4,4 % zwischen 2028 und 2030. Zuvor hatte für die vierte
Handelsperiode des ETS eine jährliche Reduktionsrate von minus 2,2 % gegol-
ten. Ferner erfolgt eine Ausweitung des ETS auf den Seeverkehr unter Auferle-
11 https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_22_3132
12 https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/04/230418-europaisches-parlament-bestatigt-
einigung-zur-reform-des-eu-emissionshandel.html
1 Allgemeine Erläuterungen
1.5 Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von Braunkohle im
Rheinischen Revier
35
gung voller Verpflichtungen ab 2026. Zudem soll ab 2027 ein neues Emissions-
handelssystem für Gebäude, Straßenverkehr und für Brennstoffe, die von klei-
neren Unternehmen genutzt werden, eingeführt werden; der Start dieses ETS
II kann auf 2028 verschoben werden, sollten die Preise für Öl und Gas extrem
hoch sein.
- Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM): Ein Grenzausgleichssystem
für CO2-intensive Erzeugnisse, wie Zement, Aluminium, Düngemittel, Wasser-
stoff, Stromerzeugung sowie Eisen und Stahl, soll bis Ende 2025 zunächst mit
Berichtspflichten zur Anwendung kommen und danach schrittweise scharf ge-
schaltet werden. Parallel sollen die kostenlosen Zertifikate für die vom CBAM
erfassten Zielsektoren über eine Periode von neun Jahren zwischen 202 6 und
2034 auslaufen.
- Sozialer Klima-Fonds: Die Mittel aus einem Social Climate Fund in Höhe von
65 Milliarden Euro, im Wesentlichen gespeist aus dem neuen ETS II und er-
gänzt um nationale Beiträge, sollen als vorübergehende Maßnahme im Zeit-
raum 2026 bis 2032 genutzt werden, um schutzbedürftige Haushalte und Ver-
kehrsteilnehmer zu unterstützen sowie zur Finanzierung von Investitionen klei-
ner Unternehmen beizutragen.
Zur Revision der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Renewable Energy Directive – RED
III) haben sich EU-Parlament, Ministerrat und Europäische Kommission am 30. März
2023 auf folgende Regelung verständigt:13
- Der Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Energieverbrauch der EU
(Bruttoenergieverbrauch) soll bis 2030 auf 45 % ansteigen. 42,5 % sind als ver-
bindlich durch die Mitgliedsländer zu erbringen. Hinzu kommt ein „indikatives“
zusätzliches Ziel von 2,5 %. Dieses „Top -up“ soll durch weitgehend freiwillige
Beiträge der Mitgliedsstaaten oder durch gesamteuropäische Maßnahmen er-
reicht werden.
- Verbindliche Sektorziele sorgen dafür, dass erneuerbare Energien auch außer-
halb des Stromsektors verstärkt zum Einsatz kommen. Das bisher „indikative“
13 https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/03/20230330-durchbruch-fur-ambitionierten-aus-
bau-erneuerbarer-energien-bis-2030.html
1 Allgemeine Erläuterungen
1.5 Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von Braunkohle im
Rheinischen Revier
36
Ziel für den Wärmebereich wird verbindlich und auf 1,1 Prozentpunkte Steige-
rung pro Jahr festgelegt. Hinzu ko mmt ein neues, „indikatives“ Ziel von 49 %
erneuerbare Energien am Wärmebedarf in Gebäuden. Im Verkehrssektor er-
höht sich das bereits verbindliche Ziel von 14 auf 29 %. Als neues „indikatives“
Ziel ist vorgesehen, dass der Anteil von erneuerbaren Energien am Gesamte-
nergieverbrauch in der Industrie jedes Jahr um 1,6 % steigen soll.
- Beim Einsatz von Wasserstoff und anderen strombasierten Brennstoffen wird
dem Industriesektor ein neues verbindliches Ziel vorgegeben. 42 % des 2030
verbrauchten Wasserstoffs in der Industrie müssen aus erneuerbaren Energie-
quellen stammen, 2035 sollen es 60 % sein.
- Die Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien sollen vereinfacht und
beschleunigt werden.
- Für die Stromerzeugung durch Bioenergie mit Abscheidung und Speicherung
von CO2 (BECCS) und die Umstellung auf Kraft -Wärme-Kopplung soll eine fi-
nanzielle Förderung zugelassen werden.
Ferner hatten sich Europäisches Parlament und Ministerrat im März 2023 über eine
Reform der Energieeffizienz -Richtlinie (EED) verständigt. 14 Danach müssen die Mit-
gliedstaaten gemeinsam eine Verringerung des Endenergieverbrauchs bis 2030 um
11,7 % (gemessen am im Jahr 2020 für das Jahr 2030 geschätzten Energieverbrauch)
sicherstellen. Daraus ergibt sich für 2030 eine Obergrenze von 763 Mio. Tonnen Roh-
öläquivalent für den Endenergieverbrauch der EU und von 993 Mio. Tonnen Rohöl-
äquivalent für den Primärenergieverbrauch.
Das für 2030 auf 55 % verschärfte Treibhausgas-Minderungsziel basiert auf den Emis-
sionen des Jahres 1990, die sich in der EU-27 auf 4.712,3 Mio. Tonnen CO2e belaufen
hatten. Bis zum Jahr 2021 hatten sich die Treibhausgas -Emissionen der EU -27 um
29,7 % gegenüber 1990 auf 3.311,5 Mio. t CO 2e verringert. In Deutschland wurde in
dem genannten Zeitraum eine Senkung um 39,8 % erreicht. Die Reduktion der Treib-
hausgas-Emissionen betrug in den anderen 26 EU -Mitgliedsstaaten in Summe
25,9 %.15
14 https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2023/03/10/council-and-parliament-strike-deal-on-
energy-efficiency-directive/
15 European Environment Agency Annual European Union greenhouse gas inventory 1990 -2021, Kopenhagen,
April 2023; https://www.eea.europa.eu//publications/annual-european-union-greenhouse-gas-2
1 Allgemeine Erläuterungen
1.5 Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von Braunkohle im
Rheinischen Revier
37
Mit 2.633 Mio. t entfielen im Jahr 2021 rund 80 % der Treibhausgas -Emissionen der
EU-27auf CO2. Die verbleibenden 20 % machten vor allem Methan und Lachgas aus.
Die in der EU-27 installierten Anlagen der allgemeinen Versorgung zur Erzeugung von
Strom und Wärme emittierten 2021 insgesamt 709 Mio. t CO 2. Das entsprach 21,4 %
aller Treibhausgas-Emissionen der EU-27. Seit 1990 haben sich die CO2-Emissionen
dieser Anlagen bis 2021 um 42,2 % vermindert. Mit den genannten 2.633 Mio. t war
die EU-27 im Jahr 2021 mit 8 % an den gesamten weltweiten CO 2-Emissionen betei-
ligt. Im Jahr 1990 war der Anteil der EU an den weltweiten CO2-Emissionen noch mehr
als doppelt so hoch.
Die Stromerzeugung in der EU -27 ist vollständig in das bestehende Treibhausgas -
Emissionshandelssystem eingebunden. Das System sieht insoweit keine spezifischen
Vorgaben für die einzelnen Mitgliedsstaaten vor. Die Konstruktion des Systems ge-
währleistet, dass EU-weit die rechtlich verbindlich geregelten Emissionsobergrenzen
eingehalten werden. Die in jüngster Zeit erfolgte Erhöhung der Kohleverstromung, aus-
gelöst durch die Verknappung am Gasmarkt, hat nichts an der EU -Obergrenze geän-
dert. Soweit zeitweise mehr CO2 aus Kohlekraftwerken emittiert wird, hat dies Auswir-
kungen auf die Preise der Zertifikate und führt zu einer Absenkung der CO 2-Emissio-
nen in anderen Bereichen.
1 Allgemeine Erläuterungen
1.5 Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von Braunkohle im
Rheinischen Revier
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1.5.4 Konsequenzen des Angriffskriegs Russlands in der Ukraine
Der am 24.02.2022 begonnene Ang riffskrieg Russlands in der Ukraine hat die ener-
giepolitischen Ziele Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Versorgung wieder verstärkt
in den Fokus der Politik gerückt. Die Verringerung und die schließlich erfolgte fast voll-
ständige Einstellung der Gaslief erungen aus Russland nach Europa hatten zu einer
Gasmangellage in der EU-27 geführt, von der insbesondere auch Deutschland ange-
sichts der zuvor bestehenden hohen Abhängigkeit von Energielieferungen aus Russ-
land betroffen ist. Russland war bis 2021 der für Deutschland mit Abstand wichtigste
Lieferant von Erdgas, Rohöl und Steinkohle.
Im Gefolge des Lieferstopps Russlands und der Embargo-Maßnahmen der EU-27 ge-
gen Lieferungen von Öl und Kohle aus Russland hatten die Preise auf den Großhan-
delsmärkten für Erdga s und in Konsequenz auch für Strom im Jahr 2022 zuvor nie
dagewesene Größenordnungen erreicht. Um künftig eine bessere Diversifizierung der
Lieferquellen zu gewährleisten, wurde der Bau von LNG-Importterminals an der deut-
schen Nord- und Ostsee auf den Weg gebracht. Die ersten zwei der in Rekordzeit
genehmigten und gebauten Anlagen konnten bereits Ende 2022 in Betrieb genommen
werden. Bereits in Reserve befindliche Kohlekraftwerke wurden reaktiviert. Dadurch
konnte der Einsatz von Erdgas zur Stromerzeugung reduziert werden. Es wurden ge-
setzliche Regelungen zur Befüllung der Gasspeicher getroffen, um zu gewährleisten,
dass die Versorgung auch im Falle weiterer Liefereinschränkungen aufrechterhalten
werden kann. Die Belastungen der Verbraucher durch die gestiegenen Energiepreise
wurden unter anderem durch die Energiepreisbremsen abgefedert.
Die Versorgung mit Energie konnte unter Inkaufnahme hoher Belastungen der öffent-
lichen Haushalte vor allem für die Ersatzbeschaffung von Erdgas und die Entlastung
der Verbraucher von den exorbitant gestiegenen Energiepreisen gewährleistet wer-
den. Trotzdem hat sich die Preisschere bei Energie zwischen Europa und Staaten wie
die USA und China weiter geöffnet. Dies bedroht die Wettbewerbsfähigkeit vor allem
der energieintensiven Industrie und damit Arbeitsplätze in Europa. Vor diesem Hinter-
grund bleibt es geboten, den energiepolitischen Zielen Sicherheit der Versorgung,
Wirtschaftlichkeit sowie Umwelt- und Klimaschutz den gleichen Rang einzuräumen. Im
Rahmen dieses Zieldreiecks ist eine Optimierung und nicht eine Maximierung bei der
Ausrichtung auf eines der Ziele anzustreben.
1 Allgemeine Erläuterungen
1.5 Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von Braunkohle im
Rheinischen Revier
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1.5.5 Status und Perspektiven der Energieversorgung in Deutschland
Der Primärenergieverbrauch in Deutschland belief sich im Jahr 2022 auf 11.769
Petajoule. Das entspricht 401,6 Mio. t SKE. Seit dem Jahr 1990 konnte der Primär-
energieverbrauch um 21 % reduziert werden, obwohl das reale Bruttoinlandsprodukt
um zwei Drittel zugelegt hat und die Bevölkerung um 4 Millionen auf 84 Millionen ge-
wachsen ist. Damit hat sich der Primärenergieverbrauch bezogen auf die Wirtschafts-
leistung halbiert. Der Primärenergieverbrauch pro Kopf der Bevölkerung ist um ein
Viertel gesunken.
Der Anteil heimischer Energien an der Deckung des Bedarfs hat sich von 42 % im Jahr
1990 trotz der Verzehnfachung des Beitrags erneuerbarer Energien auf 31 % im Jahr
2022 vermindert. Dies erklärt sich durch den Rückgang der Gewinnung fossiler Ener-
gien in Deutschland um 41 % während der vergangenen gut drei Jahrzehnte.
- Die Gewinnung von Braunkohle ist um fast zwei Drittel zurückgegangen.
- Der Abbau von Steinkohle war Ende 2018 eingestellt worden.
- Die Förderung von Öl hat sich halbiert.
- Die Gasförderung hat sich auf ein Viertel vermindert.
Einzige heimische Energien mit hinreichender Verfügbarkeit sind erneuerbare Ener-
gien und Braunkohle. Die Nutzung der Kernenergie, die zwar als Importenergie ge-
rechnet wird, aber in vergleichbarer Weise zur Versorgungssicherheit beizutragen in
der Lage ist wie heimische Energien, ist am 15.04.2023 beendet worden.
Neben der Höhe der Importabhängigkeit, die bis 2022 bei Erdgas auf 95 %, bei Öl auf
98 % und bei Steinkohle auf 100 % angewachsen ist, spielen auch der Grad an Diver-
sifizierung der Bezugsquellen, das Maß an Sicherheit, das die Lieferländer bei der Be-
reitstellung von Öl, Erdgas und Kohle bieten sowie der Konzentrationsgrad der Vor-
kommen, aus denen die internationalen Märkte bedient werden, eine wichtige Rolle für
die Beurteilung der Sicherheit der Versorgung mit Energierohstoffen. Ein weiterer As-
pekt ist der Grad an Flexibilität in der bestehenden Transport -Infrastruktur. Bilaterale
Anbindungen, wie sie etwa in Form der Pipeline-Versorgung durch russisches Erdgas
aufgebaut worden sind, erhöhen die Abhängigkeit, soweit nicht alternative Bezüge von
1 Allgemeine Erläuterungen
1.5 Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von Braunkohle im
Rheinischen Revier
40
verflüssigtem Erdgas (LNG) über eine bestehende Infrastruktur Ausweichmöglichkei-
ten eröffnen.16
Da Deutschland auch künftig stark auf Importe zurückgreifen muss, ist eine breite
Diversifizierung der eingesetzten Energien, der Lieferländer und der Transportrouten
ein entscheidender Schlüssel zur Begrenzung des Risikos von Engpässen bei der Ver-
sorgung. Russland hat zwar im Zuge der Einschränkungen der Gaslieferungen und
der Sanktionsmaßnahmen in Bezug auf die Einfuhren von Öl und Steinkohle seine
zuvor bestehende dominierende Rolle als mit Abstand wichtigster Energie-Rohstofflie-
ferant für Deutschland eingebüßt. Aber auch 2022 lag Russland in der Rangliste der
größten Energie-Rohstofflieferanten noch knapp vor Norwegen auf Platz 1. An dritter
Stelle lagen die USA. Aus den USA wurden sowohl Rohöl als auch Erdgas und Stein-
kohle bezogen. Wichtigste Steinkohle-Lieferanten waren 2022 – hinter Russland und
USA – Kolumbien, Australien und Südafrika.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien hat sich in den vergangenen Jahren beson-
ders stark auf den Einsatz zur Stromerzeugung konzentriert. Die Stromerzeugung auf
Basis von Wind, Solarenergie, Bioenergie, Wasserkraft und Geothermie war 2022 mit
44,0 % an der Brutto -Stromerzeugung und mit 46,2 % an der Deckung des Brutto -
Stromverbrauchs in Deutschland beteiligt.17 Demgegenüber war der Anteil erneuerba-
rer Energien im Wärmesektor 2022 noch auf 17 % und im Verkehr auf 7 % begrenzt.18
Die Kapazität der Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien hat sich
von 11 GW im Jahr 2000 auf 149 GW zum Jahresende 2022 erhöht. 19 Damit hatten
die erneuerbaren Energien Ende 2022 einen Anteil von 64 % an der gesamten in
Deutschland installierten Stromerzeugungs-Leistung. Von der Ende 2022 installierten
Erneuerbare-Energien-Leistung entfällt der größte Teil auf Windkraft (66 GW) und So-
larenergie (67 GW).
Der Ausbau der erneuerbaren Energien hat einen erheblichen Beitrag zur Senkung
der Treibhausgas -Emissionen geleistet, der in den vergangenen Jahrzehnten in
16 Schiffer HW (2023) Anforderungen an eine sichere und klimagerechte Stromversorgung in Deutschland, in: vgbe
energy journal 1/2 2023
17 Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (2023). Energieverbrauch in Deutschland im Jahr 2022; https://ag-ener-
giebilanzen.de/wp-content/uploads/2023/06/AGEB_Jahresbericht2022_20230615_dt.pdf
18 AGEE-Stat (2023). Zeitreihen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland; https://www.erneuer-
bare-energien.de/EE/Redaktion/DE/Downloads/zeitreihen-zur-entwicklung-der-erneuerbaren-energien-in-
deutschland-1990-2022.pdf?__blob=publicationFile&v=3
19 Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (2023). Die Energieversorgung 2022 – aktualisierter Jah-
resbericht; https://bdew.de/media/documents/Pub_20230601_Jahresbericht-2022-UPDATE-mai-2023.pdf
1 Allgemeine Erläuterungen
1.5 Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von Braunkohle im
Rheinischen Revier
41
Deutschland erreicht worden ist. Seit 1990 haben sich die Treibhausgas-Emissionen
in Deutschland um 40,4 % bis 2022 auf 746 Mio. Tonnen verringert. Davon entfielen
666 Mio. Tonnen auf CO 2 und 80 Mio. Tonnen auf andere Treibhausgase, wie u.a.
Methan. Zum Vergleich: Im Jahr 1990 hatte die Treibhausgas-Emissionen noch 1.251
Mio. t betragen, von denen die CO2-Emissionen 1.055 Mio. t ausgemacht hatten.20
Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss von April 2021 verfügt, dass das
Klimaschutzgesetz von 2019 insofern mit Grundrechten unvereinbar sei, als hinrei-
chende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen. Da-
raufhin wurde im novellierten Klimaschutzgesetz von Juli 2021 verankert, dass Treib-
hausgasneutralität für Deutschland bereits 2045 zur erreichen sei. Das Klimaschutzziel
für 2030 war auf minus 65 % im Vergleich zu 1990 verschärft worden, und es waren
den einzelnen Sektoren, also Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr und Gebäude, kon-
kret bezifferte Minderungsziele vorgegeben worden, die deutlich ambitionierter sind als
die zuvor gültigen Vorgaben. Bei Nichteinhaltung der Sektorenziele wurden Sofortpro-
gramme seitens des jeweils verantwortlichen Ressorts der Bundesregierung als Ver-
pflichtung eingeführt. Gemäß Beschluss des Koalitionsausschusses vom 28.03.2023
soll künftig die Einhaltun g der Klimaschutz -Ziele mittels einer Sektor übergreifenden
und mehrjährigen Gesamtrechnung überprüft werden. 21 Am 21.06.2023 hat das Bun-
deskabinett auf Basis dieser Verständigung eine Neufassung des Klimaschutzgeset-
zes auf den Weg gebracht. Danach bleiben die ehrgeizigen Klimaziele Deutschlands
unverändert. Das Gesetz sieht zudem ein umfassendes Klimaschutzprogramm mit
Maßnahmen vor, durch die Deutschland bis 2045 treibhausgasneutral sein soll.22
Als zentraler Schlüssel zum Erreichen der Klimaziele im Stromsektor wird von der Bun-
desregierung bis 2030 ein Ausbau der Leistung von Wind an Land, Wind auf See und
PV-Anlagen auf 360 GW angestrebt. Dieses politische Ziel kann dann erreicht werden,
wenn die Zubauleistung von 2023 bis 2030 im Vergleich zum Zeitraum 2010 bis 2022
bei Wind an Land verdreifacht und bei Solaranlagen verfünffacht wird. Die für Wind an
Land in der zweiten Hälfte dieses Jahrzehnts angestrebten Zubauraten von 10 GW
20 Umweltbundesamt (2023). Pressemitteilung vom 15.03.2023; https://www.umweltbundesamt.de/presse/presse-
mitteilungen/uba-prognose-treibhausgasemissionen-sanken-2022-um
21 Koalitionsausschuss von SPD, Die Grünen und FDP (2023) Modernisierungspaket für Klimaschutz und Pla-
nungsbeschleunigung (2023); https://cms.gruene.de/uploads/images/Ergebnis-Koalitionsausschuss-28.-März-
2023.pdf
22 Bundesregierung (2023). Klimaschutzgesetz und Klimaschutzprogramm – Ein Plan fürs Klima;
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/klimaschutzgesetz-2997410
1 Allgemeine Erläuterungen
1.5 Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von Braunkohle im
Rheinischen Revier
42
pro Jahr bedeuten, dass dann pro Jahr 2.000 Anlagen in der heute für eine Onsho re-
Windanlage üblichen Leistung von 5 MW installiert werden müssen. Das entspricht
fünf Anlagen pro Tag. Voraussetzungen für die Realisierung dieser Ziele sind eine Be-
schleunigung der Genehmigungsverfahren, die Verfügbarkeit der Kapazitäten für Pla-
nung und Bau sowie der notwendigen Materialien.
Neben der Bewerkstelligung des angestrebten Ausbaus der Anlagen auf Basis von
Wind- und Solarenergie steht das Stromsystem in Deutschland vor zwei zusätzlichen
Herausforderungen: Das sind die weiter steigende Nachfrage nach Strom, der zuneh-
mend für Wärme und in der Mobilität eingesetzt wird und der wachsende Anteil wet-
terabhängiger Stromerzeugung, was zu einem komplexen Abgleich zwischen Erzeu-
gung und Verbrauch von Strom führt. Die Volatilität der Stromerzeugung aus erneuer-
baren Energien kann beispielhaft anhand der Situation einzelner Tage bzw. Wochen
während der vergangenen zwölf Monate veranschaulicht werden.
- Am 15. 06.2022 konnte aufgrund starker Solareinspeisung zwischen 10 und 15
Uhr mehr als die Hälfte des gesam ten Stromverbrauchs allein durch Anlagen
auf Basis Photovoltaik gedeckt werden.
- Eine andere Situation bestand am 04.01.2023. Der Tag war durch starke Wind-
einspeisung gekennzeichnet. Der bei weitem größte Teil des Stromverbrauchs
konnte an diesem Tag – trotz geringer Sonneneinstrahlung – durchgängig aus
Erneuerbare-Energien-Anlagen gedeckt werden.
- Vom 29.11.2022 bis 16.12.2022 hatte dagegen eine Windflaute geherrscht.
Auch die Einspeisung von Strom aus Solaranlagen war witterungsbedingt ge-
ring. Entsprechend mussten konventionelle Anlagen an allen diesen Tagen zum
überwiegenden Teil zur Bereitstellung des nachgefragten Stroms beitragen.
Für die Sicherheit der Versorgung ist maßgeblich, in welchem Umfang Stromerzeu-
gungsleistung zum Zeitpunkt der Höchstlast als sicher verfügbar unterstellt werden
kann. Der Anteil der gesicherten Leistung an der installierten Kapazität ist bei den ver-
schiedenen Technologien unterschiedlich hoch. Bei Anlagen auf Basis von Kernener-
gie, Steinkohle, Braunkohle und Erdgas können mehr a ls 90 % der installierten Leis-
tung als gesichert eingestuft werden. Am anderen Ende der Bandbreite rangiert die
Photovoltaik. Die zum Zeitpunkt der zu erwartenden Höchstlast verfügbare PV -Leis-
tung ist mit Null anzusetzen, da in Deutschland die Höchstlast zu einem Zeitpunkt auf-
1 Allgemeine Erläuterungen
1.5 Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von Braunkohle im
Rheinischen Revier
43
treten kann, an dem es dunkel ist. Bei Windenergie – dies gilt insbesondere für Offs-
hore-Anlagen – stellt sich die Situation günstiger dar. Allerdings ist nicht ausgeschlos-
sen, dass zum Zeitpunkt der höchsten Last eine Windflaute herrs cht, wie dies bei-
spielsweise in der ersten Dezember-Hälfte 2022 der Fall war.
Von der in Deutschland installierten Windleistung von 66.210 MW wurde 2022 ein ma-
ximaler Einspeisewert von 48.569 MW erreicht. Der Mittelwert lag bei 14.308 MW und
der Minimalwert bei 227 MW.23 Die 227 MW entsprechen nur knapp 1 % der installier-
ten Leistung. Auch nach Feststellung der Übertragungsnetzbetreiber „zeigt sich, dass
die eingespeiste Leistung (bei Windanlagen) für 1 Prozent der Zeit unter 1 Prozent der
installierten Leistung liegt.“24
Deutlich günstigere Relationen bestehen bei Wasserkraft, Bio -Energie und Geother-
mie. Allerdings ist das Potenzial zum Ausbau entsprechender Anlagen in Deutschland
vergleichsweise gering.
Unter Berücksichtigung der dargelegten Relationen kann für 2022 eine in Deutschland
als jederzeit gesicherte Leistung der Stromerzeugungsanlagen am Strommarkt in
Höhe von etwa 87 GW unterstellt werden. Davon entfallen 8,4 GW auf Erneuerbare -
Energien-Anlagen. Hinzu kommen Kraftwerke außerhalb des Strommarktes, die im
Falle von Engpässen eingesetzt werden könnten. Außerdem ist Deutschland in den
europäischen Strommarkt eingebunden. Bei Engpässen kann somit auf Leistung im
Ausland zurückgegriffen werden, soweit die dort verfügbaren Kapazitäten dies zulas-
sen und die grenzüberschreitenden Übertragungsnetze keinen Engpass bilden. Aller-
dings ist im Winter – und das ist die relevante Periode für die Auslegung der Versor-
gungssicherheit – Knappheit an Erzeugungskapazitäten in allen europäischen Län-
dern zu erwarten. Im Ergebnis kann aber davon ausgegangen werden, dass Deutsch-
land gegenwärtig und für die kurzfristige Zukunft über eine ausreichend dimensionierte
gesicherte Leistung verfügt, um die erwartbare Spitzenlast von etwa 85 GW zu decken.
Für 2030 geht das Energiewirts chaftliche Institut an der Universität zu Köln bei den
unterstellten Nachfragepfaden und dem verwendeten Nachfragestrukturprofil von 111
GW Spitzenlast in Deutschland aus. Dieser Annahme liegt ein ambitionierter Ausbau
23 vgbe energy (2023). Kennzahlen zur Windenergienutzung in Deutschland von 2010 bis 2022
24 50hertz, amprion, TenneT, Transnet BW (2019). Bericht der Übertragungsneztbetreiber zur Leistungsbilanz
2017 – 2021; https://www.netztransparenz.de/portals/1/Content/Veröffentlichungen/Bericht_zur_Leistungsbi-
lanz_2018.pdf
1 Allgemeine Erläuterungen
1.5 Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von Braunkohle im
Rheinischen Revier
44
von Wärmepumpen und von Elektromobilität zugrunde.25 Damit öffnet sich bereits für
die nahe Zukunft eine Schere zwischen der Entwicklung von Nachfrage und gesicher-
ter Leistung. Mit Stilllegung der drei Kernkraftwerksblöcke Neckarwestheim 2, Ems-
land und Isar 2 zum 15.04.2023 hat sich die steuer bare Leistung um 4,1 GW im Ver-
gleich zum Stand Ende 2022 vermindert. Bis 2025 sind nach Angaben der Bundes-
netzagentur darüber hinaus Stilllegungen an konventionellen Kapazitäten in Höhe von
11,3 GW zu erwarten. Dem stehen Neubauten von 3,3 GW gegenüber. Damit verbleibt
2025 eine konventionelle Stromerzeugungsleistung in Deutschland von 83,5 GW.Die
marktlich aktive steuerbare Stromerzeugungsleistung verringert sich bis 2030 auf 67
GW. Diese Zahl ergibt sich bei Berücksichtigung der Vorgaben des Kohleverstro-
mungsbeendigungsgesetzes (KVBG), des Gesetzes zur Beschleunigung des Braun-
kohleausstiegs im Rheinischen Revier sowie der vom Energiewirtschaftliche Institut an
der Universität zu Köln in Modellrechnungen getroffenen Unterstellung einer konstan-
ten Gaskapazität von 32 GW. Dabei ist die Vereinbarung zwischen der RWE Power
AG mit der Landesregierung Nordrhein -Westfalen und dem BMWK vom 4. Oktober
2022 zum vorgezogenen Ausstieg aus der Braunkohle im Rheinischen Revier bis 2030
berücksichtigt. Die Leistung der Bra unkohlenkraftwerke Schwarze Pumpe und Box-
berg in der Lausitz sowie Lippendorf und Schkopau in Mitteldeutschland von zusam-
men 5,6 GW, die gemäß KVBG zwischen Ende 2034 und Ende 2038 zur Stilllegung
anstehen, ist in dieser Zahl enthalten. Bei vollständigem A usstieg aus der Steinkohle
und der Braunkohle bis zum Ende dieses Jahrzehnts würde sich die steuerbare Leis-
tung bis 2030 auf 53 GW verringern, soweit bis dahin der angestrebte starke Zubau
an Gaskraftwerken nicht erreicht wird.
Nach Angaben der Bundesnetza gentur könnten bis 2031 gasbefeuerte Kraftwerke in
der Größenordnung von brutto rund 17 bis 21 GW zugebaut werden.26 Der gegenwär-
tige „Energy-Only-Market“ gibt eine Finanzierung neuer Anlagen allerdings nicht her.
Deshalb beabsichtigt die Bundesregierung, n och im Jahr 2023 ein Marktdesign bzw.
ein Ausschreibungs-Design zu entwickeln, das hinreichende Anreize bietet, Neubau-
ten von Gaskraftwerken bis spätesten 2030 fertigzustellen. 27 Ob Neubauten in dieser
25 Wagner J et al. (2022). Analyse der Versorgungssicherheit bis 2030 – Trends und Szenarien im deutschen
Stromsektor. Energiewirtschaftliches Institut an der Universität zu Köln (EWI) gGmbh; https://www.ewi.uni-
koeln.de/cms/wp-content/uploads/2022/09/20220929_Versorgungssicherheit-bis-2030_EWI-1.pdf
26 Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (2023). Bericht zu Stand und Entwicklung der Versorgungs-
sicherheit im Bereich der Versorgung mit Elektrizität; https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/V/versor-
gungssicherheitsbericht-strom.pdf?__blob=publicationFile&v=4
27 Handelsblatt Energiegipfel 2023. Habeck: Ausschreibungs-Design für Gaskraftwerke noch 2023, in: Energie
Informationsdienst vom 16. Januar 2023
1 Allgemeine Erläuterungen
1.5 Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von Braunkohle im
Rheinischen Revier
45
Größenordnung innerhalb des genannten Zeitraums realisi ert werden können, wird
erst in der zweiten Hälfte des gegenwärtigen Jahrzehnts absehbar sein.
Neben steuerbarer Leistung, zu der auch Wasserkraftwerke und Biomasse -Anlagen
zählen, stellt die Speicherung von Strom eine weitere Flexibilitätsoption dar. Zur wirt-
schaftlichen Stromspeicherung stehen verschiedene Technologien zur Verfügung.
Dazu gehören in Deutschland vor allem Pumpspeicher -Kraftwerke, deren Kapazität
sich aber praktisch nicht weiter ausbauen lässt. Ferner kommen Batteriespeicher in
Betracht. Demand Side Management bietet in Verbindung mit fortschreitender Digita-
lisierung ebenfalls Potenziale für einen Ausgleich von Angebot und Nachfrage. Die
Integration Deutschlands in das bestehende europäische Verbund-Leitungssystem er-
öffnet zusätzliche Möglichkeiten zum Ausgleich von Unterschieden in Erzeugung und
Verbrauch. Lastspitzen treten nämlich in Europa vielfach nicht zeitgleich auf.
Die verschiedenen Optionen zur Speicherung von Strom und zur Steuerung der Nach-
frage sind in unterschiedlichem Maße in der Lage, Schwankungen im Stromsektor
auszugleichen. Das gilt sowohl hinsichtlich der Kapazitäten, die hierfür zur Verfügung
stehen als auch in Bezug auf die Dauer, für die sie den Ausgleich gewährleisten kön-
nen. So erweisen sich Batterien, Pumpspeicher und auch die Nachfragesteuerung als
vorteilhaft für den Ausgleich bis zu mehreren Stunden, während mit Wasserstoff eine
Option zur Verfügung steht, die ab dem nächsten Jahrzehnt auch in größerem Maß-
stab für einen saisonalen Ausgleich in Betracht kommt. Denno ch muss für etwa die
nächsten zehn Jahre die fossile thermische Erzeugung den weitaus größten Beitrag
zum Ausgleich in Fällen von Knappheit an Einspeisung aus fluktuierenden erneuerba-
ren Energien leisten.
1 Allgemeine Erläuterungen
1.5 Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von Braunkohle im
Rheinischen Revier
46
1.5.6 Rolle der rheinischen Braunkohle
Im Jahr 2022 sind in Deutschland 130,8 Mio. Tonnen Braunkohle abgebaut worden.
Rund 90 % der in Deutschland geförderten Braunkohle werden zur Stromerzeugung
genutzt. Im Jahr 2022 wurden in Deutschland 116,2 Terawattstunden (TWh) auf Basis
von Braunkohle produziert. Das entsprach 20,1 % der gesamten Brutto -Stromerzeu-
gung in Deutschland von 577,3 TWh. Damit war die Braunkohle zweitwichtigster Ener-
gieträger zur Stromerzeugung – hinter erneuerbaren Energien, die mit 44,0 % zur ge-
samten Stromerzeugung in Deutschland beitrugen.28
Die Braunkohlengewinnung im Rheinischen Revier belief sich 2022 auf 65,3 Mio. Ton-
nen. Das entspricht einem Anteil von 50 % an der Gesamtförderung in Deutschland.
Die Lieferung von Braunkohle an Kraftwerke der allgemeinen Versorgung erhöhten
sich 2022 um 6,5 % im Vergleich zum Vorjahr auf 56,7 Mio. Tonnen. Zur Herstellung
fester Veredlungsprodukte, wie Brikett, Staub, Wirbelschichtkohle und Koks wurden
7,2 Mio. Tonnen eingesetzt. Der Einsatz in Grubenkraftwerken belief sich auf 1,2 Mio.
Tonnen. Der sonst ige Absatz machte 0,2 Mio. Tonnen aus. Die Brutto -Stromerzeu-
gung aus Braunkohle bei Energieversorgungsunternehmen betrug 2022 in Nordrhein-
Westfalen 53,7 TWh. Das entsprach im Jahr 2022 knapp 58 % der gesamten Brutto -
Stromerzeugung bei Energieversorgungsun ternehmen im Land Nordrhein -Westfalen
von 92,8 TWh.29
Der von Russland gegen die Ukraine geführte Krieg und die zunächst schrittweise re-
duzierten und Ende August 2022 vollständig eingestellten Lieferungen von Pipeline -
Gas aus Russland nach Deutschland erfor dern zur Aufrechterhaltung der Versor-
gungssicherheit starke Einsparungen an Gas. Dies gilt vor allem für die Stromerzeu-
gung. Dort kann Erdgas auch kurzfristig leichter durch andere Energieträger ersetzt
werden als dies in anderen Bereichen, wie dem Gebäude sektor oder in industriellen
Prozessen, möglich ist. Ein vermehrter Einsatz von Braunkohle dämpft zudem die
Preise auf dem Großhandelsmarkt, da die – gemessen an den variablen Kosten –
teuersten Gaskraftwerke bei der Bildung des Gleichgewichtspreises unber ücksichtigt
bleiben. Für die Veredlung von Rohbraunkohle zu marktgängigen Produkten ist nicht
28 Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (2023). Energieverbrauch in Deutschland im Jahr 2022; https://ag-ener-
giebilanzen.de/wp-content/uploads/2023/01/AGEB_Jahresbericht2022_20230413-02_dt-1.pdf
29 Statistisches Landesamt NRW – Landesbetrieb IT.NRW; https://www.it.nrw/statistik/eckdaten/bruttostromerzeu-
gung-bei-energieversorgungsunternehmen-nach-energietraegern-825
1 Allgemeine Erläuterungen
1.5 Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von Braunkohle im
Rheinischen Revier
47
mit einem sinkenden Bedarf zu rechnen, da die unverändert angespannte Gas -Ver-
sorgungssituation einer Umstellung von Braunkohlenprodukten auf Erdgas in der In-
dustrie entgegen wirkt.
Da die Braunkohlenkraftwerke – ebenso wie die Anlagen der energieintensiven Indust-
rie – der Regulierung des Europäischen Emissionshandelssystems (ETS) unterliegen,
sinken die CO 2-Emissionen der vom ETS erfassten Sektoren EU -weit entsprechend
dem vorgegebenen Minderungspfad auch dann, wenn die Nutzung von Braunkohle
und Braunkohleprodukten zeitweise zunimmt. Auf nationaler Ebene gibt das Bundes -
Klimaschutzgesetz für das Jahr 2030 eine maximale Emissionsmenge an Treibhaus-
gasen für den Sektor Energiewirtschaft in Höhe von 108 Millionen Tonnen vor. Gemäß
Klimaschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sollen die Treibhausgas-Emissi-
onen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um mindestens 65 % sinken.30
Für die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen ist der Braunkohleausstieg bis 2030
ein zentrales und im Koalitionsvertrag fest verankertes Ziel: „Wir wollen den Kohleaus-
stieg in Nordrhein -Westfalen bis 2030 umsetzen“. Gleichermaßen bekennt sich die
Landesregierung im Koalitionsvertrag zu ihrer Verantwortung, gemeinsam mit der Bun-
desregierung die Versorgungssicherheit zu jedem Zeitpunkt zu gewährleisten und
dazu notwendige Maßnahmen zu ergreifen. Vor diesem Hintergrund hat das Ministe-
rium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfa-
len (MWIKE) im Herbst 2022 Verhandlungen mit der Bundesregierung und der RWE
Power AG im Hinblick auf einen Braunkohleausstieg im Rheinischen im Jahr 2030 ge-
führt.
Ziel dieser Verhandlungen war es, ein Einvernehmen über den mittelfristigen Beitra g
der nordrhein-westfälischen Braunkohlekraftwerke zur bundesdeutschen Energiever-
sorgungssicherheit sowie im Hinblick auf die weitere Tagebauführung im Tagebau
Garzweiler II herzustellen. In diesem Kontext hat das MWIKE die RWE Power AG als
Betreiberin des Tagebaus Garzweiler II zur Vorlage eines Tagebauszenarios aufgefor-
dert, in dem – abweichend von der aktuellen Rechtslage – ein Braunkohleausstieg in
Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2030 und damit die Beendigung der Kohlegewin-
30 Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (2022). Braun-
kohleausstieg 2030 in Nordrhein-Westfalen; https://www.wirtschaft.nrw/system/files/media/document/file/ergeb-
nisbericht-braunkohleausstieg-2030_0.pdf
1 Allgemeine Erläuterungen
1.5 Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von Braunkohle im
Rheinischen Revier
48
nung in den Tagebauen Planungsgrundlage ist. Ferner war vorgegeben, dass die Ta-
gebauvariante den Erhalt der Ortschaften des dritten Umsiedlungsabschnitts vorsehen
und die in der Leitentscheidung 2021 festgelegten Abstände zu den Tagebaurandkom-
munen einhalten soll. Die Holzweiler Höfe Eggerather Hof, Roitzerhof und Weyerhof
sollten ebenfalls erhalten bleiben. Weitere Vorgaben des MWIKE waren, dass im vor-
zulegenden Tagebauszenario für den Tagebau Garzweiler II die ehemalige Ortslage
Lützerath von einer weiteren Inanspruchnahme ausgenommen und dennoch eine De-
ckung der Kohlebedarfe für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit und der
Abraumbedarfe für die Erfüllung der bestehenden Rekultivierungsverpflichtungen bei
gleichzeitiger Minimierung der hierfür erforderlichen Flächeninanspruchn ahme ange-
strebt wird.31
Um die Kohlebedarfe zu ermitteln, wurde das Büro für Energiewirtschaft und techni-
sche Planung GmbH (BET) seitens der NRW.Energy4Climate auf Bitten des MWIKE
beauftragt, ein Kurzgutachten zur Ermittlung des Braunkohlebedarfs bei einem Kohle-
ausstieg bis 2030 im rheinischen Revier zu erstellen. 32 In zwei Szenarien (Szenario
„Moleküle“ sowie Szenario „Elektronen“) sowie ergänzenden einzelnen Sensitivitäten
waren als Grundannahmen ein Ausstieg aus der rheinischen Braunkohle sowie ein
Anstieg des Anteils erneuerbarer Energien an der Deckung des Brutto -Stromver-
brauchs auf mindestens 80 % im Jahr 2030 eingeflossen. Den beiden Szenarien liegen
unterschiedliche Einschätzungen zur Entwicklung der Brennstoff- und CO2-Zertifikate-
preise, zur Entwickl ung der Stromnachfrage und zur Geschwindigkeit des Ausbaus
erneuerbarer Energien zugrunde.
Im Szenario „Elektronen“, das von einer über alle Verbrauchssektoren weitreichenden
Elektrifizierung ausgeht, wird ein starker Anstieg des Stromverbrauchs auf 750 TW h
im Jahr 2030 unterstellt. Auch im Szenario „Moleküle“, das gasbasierten Energieträ-
gern – insbesondere Wasserstoff – eine deutlich verstärkte Bedeutung im Energiesys-
tem beimisst, wird ein erheblicher Anstieg der Stromnachfrage, und zwar auf 680 TWh
im Jahr 2030, angenommen. Zum Vergleich: Der Brutto-Stromverbrauch hatte sich im
31 Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (2022). Braun-
kohleausstieg 2030 in Nordrhein-Westfalen; https://www.wirtschaft.nrw/system/files/media/document/file/ergeb-
nisbericht-braunkohleausstieg-2030_0.pdf
32 NRW.Energy4Climate / BET (2022). Kurzgutachten zur Ermittlung des Braunkohlebedarfs bei einem Kohleaus-
stieg bis 2030 im rheinischen Revier; https://www.wirtschaft.nrw/system/files/media/document/file/anlagen_ergeb-
nisbericht_02_0.pdf
1 Allgemeine Erläuterungen
1.5 Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von Braunkohle im
Rheinischen Revier
49
Jahr 2022 auf 549,2 TWh belaufen. Die vom Bundes -Klimaschutz gesetzte bundes-
weite Zielvorgabe für die Energiewirtschaft von 108 Mio. Tonnen CO 2-Äquivalent für
das Jahr 2030 wird in beiden Szenarien eingehalten. Neben den auf dieser Basis be-
rechneten Bedarfe für die Verstromung wird die Entwicklung der Braunkohlemengen
für die Veredelung von BET auf eine Größenordnung von 55 Mio. Tonnen für den Zeit-
raum 2022 bis 2030 geschätzt.
Die Ergebnisse stellen sich wie folgt dar: Im Elektronen -Szenario beträgt der aggre-
gierte Braunkohlenbedarf für den Zeitraum 2022 bis 2030 insgesamt 297 Mio. Tonnen.
Im Moleküle-Szenario sind für den gleichen Zeitraum 348 Mio. Tonnen berechnet wor-
den. Im Elektronen-Szenario hat BET im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse (leicht hö-
herer Gaspreis ab 2027 im Vergleich zum Basis -Elektronen-Szenario) einen Braun-
kohlenbedarf von 313 Mio. Tonnen ermittelt. In beiden Szenarien – einschließlich der
„Gaspreissensitivität“ – wird somit von einem Braunkohlenbedarf ausgegangen, der
die nutzbaren Vorräte aus dem Tagebau Hambach (110 Mio. Tonnen zum Stand
01.01.2022) und aus dem Tagebau Garzweiler innerhalb des geplanten Abbaufeldes
im „Szenario Aussparung von Lützerath“ (170 Mio. Tonnen zum Stand 01.01.2022)
übersteigt. Die gewinnbare Kohlemenge aus beiden Tagebauen mit Inanspruchnahme
der ehemaligen Ortslage Lützerath, aber ohne Inanspruchnahme des 3. Umsiedlungs-
abschnitts des Tagebaus Garweiler II, beträgt 390 Mio. Tonnen (110 Mio. Tonnen aus
dem Tagebau Hambach und 280 Mio. Tonnen aus dem Tagebau Garzweiler, Stand
01.01.2022).33 Das Fazit von BET lautet: Ein Braunkohleausstieg bis 2030 in Nord-
rhein-Westfalen erscheint ohne Inanspruchnahme des 3. Umsiedlungsabschnitts
machbar, erfordert jedoch die Inanspruchnahme der ehemaligen Ortslage Lützerath.
Ebenfalls im September 2022 hatte das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klima-
schutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen die FUMINCO GmbH damit be-
auftragt, die durch RWE Power AG vorgelegte neue Abbauplanung für den Tagebau
Garzweiler II zu prüfen und zu bewerten.34
Als Grundlage war gemäß dem Auftrag des MWIKE die gutachterliche Stellungnahme
der MTC (Mining Technology Consulting GmbH) vom 31.08. bzw. vom 12.09.2022
33 RWE (2022). Tagebauentwicklung und Szenarien im Rheinischen Revier. 29. August 2022
34 FUMINCO (2022). Plausibilisierung von Szenarien für die Fortführung des Tagebaus Garzweiler II im Hinblick
auf gewinnbare Kohlenmengen und die Abraumbilanzierung; https://www.fuminco.com/images/projekte/Gutach-
ten_FUMINCO_Garzweiler2_Plausibilisierung_von_Szenarien.pdf
1 Allgemeine Erläuterungen
1.5 Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von Braunkohle im
Rheinischen Revier
50
heranzuziehen.35 FUMINCO kommt in dem Gutachten für das MWIKE zu dem Ergeb-
nis: „Die MTC -Ermittlung der verwertbaren Braunkohlentonnage (im Abbauszenario
ohne Inanspruchnahme des dritten Umsiedlungsabschnitts und ohne Inanspruch-
nahme der ehemaligen Ortslage Lützerath) i n Höhe von 170 Mio. Tonnen innerhalb
des neuen Endstands für den Tagebau Garzweiler II ist nachvollziehbar, plausibel und
fachlich korrekt durchgeführt worden.“ Das MWIKE kommt in seinem Ergebnisbericht
daher zu dem Schluss, dass der Tagebau Garzweiler II als einzig verbliebener Leis-
tungsbetrieb entlang der Nord-Süd-Bahn mit dem insgesamt gewinnbaren Kohlevorrat
von 170 Mio. t (Abbauszenario ohne Inanspruchnahme der ehemaligen Ortslage Lüt-
zerath) den angenommenen Kohlebedarf von durchschnittlich 27 Mio. t/a für die Ver-
sorgungssicherheit der Abnehmer mit Kohle weder kurzfristig, noch mittel - und lang-
fristig decken kann.
Der von BET im Auftrag des MWIKE ermittelte Kohlebedarf aus den Tagebauen Ham-
bach und Garzweiler im Zeitraum 2022 bis 2030 beträgt wie oben b ereits genannt je
nach Szenario zwischen 297 und 348 Mio. Tonnen (vgl. Ergebnisbericht des MWIKE).
Für den Tagebau Hambach umfasst die angegebene maximale Kohle -Fördermenge
für den Zeitraum 2022 bis 2030 rund 110 Mio. t, der restliche Bedarf muss also aus
dem Tagebau Garzweiler gedeckt werden.
Mit dem vorgelegten Abbauvorhaben Garzweiler gemäß Verständigung vom
04.10.2022 kann nach bereits erfolgter bergbaulicher Inanspruchnahme der ehemali-
gen Ortslage Lützerath der benötigte Kohlebedarf, inklusive einer möglichen Reserve
bis 2033, gedeckt werden. Daraus ergibt sich die energiewirtschaftliche Notwendigkeit
für die Bemessung des beantragten Abbaubereichs.
Für den Tagebau Hambach zeigen insbesondere die Ergebnisse der BET-Studie, dass
die Gewinnung der nach KVBG und unter Berücksichtigung des Erhalts des Hamba-
cher Forstes noch verfügbaren Kohlemengen von rund 110 Mio. t (Stand 01.01.2022)
energiewirtschaftlich erforderlich ist, da ohne die Kohlegewinnung im Tagebau Ham-
bach weder der Gesamtbedarf an Kohle in NRW bis 2030 gedeckt werden kann, noch
die Bereitstellung der jährlich erforderlichen Kohlemengen möglich ist. Die jeweils be-
grenzten Abbaukapazitäten in den Tagebauen Garzweiler und Hambach führen dazu,
35 MTC – Mining Technology Consulting GmbH (2022). Bewertung der Auswirkungen und Konsequenzen für den
Tagebau Garzweiler bei Nicht-Inanspruchnahme der ehemaligen Ortslage Lützerath; https://www.wirt-
schaft.nrw/system/files/media/document/file/anlagen_rwe_untersuchungsbericht_0_0.pdf
1 Allgemeine Erläuterungen
1.5 Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von Braunkohle im
Rheinischen Revier
51
dass der jährliche Kohlebedarf an der Nord -Süd-Bahn nur durch die parallele Kohle-
gewinnung in beiden Tagebauen gedeckt werden kann, auch wenn die jährliche För-
derquote im Tagebau Hambach bis zur Einstellung der Kohlegewinnung in 2029 ab-
nimmt. Im Krisenjahr 2022 ist sie allerdings vorübergehend wieder hochgefahren wor-
den, um die Kohlenachfrage überhaupt decken zu können. Die Abgrenzung des Ab-
baubereichs Garzweiler gemäß der Verständigung vom 04.10.2022 - ohne Inan-
spruchnahme des 3. Umsiedlungsabschnitts - basiert zudem auf der Annahme, dass
die in Hambach noch verfügbaren Kohlemengen vollständig gewonnen werden. Dar-
über hinaus leistet der Tagebau Hambach mit der Bereitstellung von Kohle für Vered-
lungsprodukte, die in der Industrie benötigt werden, einen weiteren wichtigen Beitrag
für die Energieversorgung.
Die im Tagebau Hambach noch bis 2029 zu gewinnende Kohle stellt damit einen Bau-
stein zur Energieversorgung des Landes als höchstes Interesse des Allgemeinwohls
dar. Die Gewinnung findet dabei ausschließlich in einem Bereich statt, der räumlich
vom Tagebau bereits auf den oberen Sohlen beansprucht ist. Für die Kohlegewinnung
wird insoweit keine neue Fläche mehr in Anspruch genommen.
Dem höchsten Interesse des Allgemeinwohls entspricht auch die ordnungsgemäße
Wiedernutzbarmachung des Tagebaus. Wegen des vorzeiti gen Kohleausstiegs ein-
schl. Erhalt des Hambacher Forstes und großer Teile des ursprünglichen restlichen
Abbaugebietes ändert sich die Wiedernutzbarmachung und insbesondere die Lage
des Tagebausees. Die Seeböschungen sind nunmehr an anderer Stelle anzulegen
und dort aus Gründen der Standsicherheit abzuflachen. Dafür wird spezifischer Ab-
raum (Sande und Kiese) benötigt, der im heute offenen Tagebaubereich nicht ausrei-
chend vorhanden ist und deshalb aus dem Bereich der Manheimer Bucht beschafft
werden muss, in der aber keine Kohlegewinnung mehr erfolgt.
Die Notwendigkeit der Gewinnung für die Absicherung der Böschungen geeigneter
Kiese und Sande und die sich daraus ableitende und notwendige Größe der Manhei-
mer Bucht wurden durch ein von der Bezirksregierung Köl n beauftragtes Gutachten
bestätigt und bestimmt. Umsetzbare Alternativen hierzu gibt es nicht. Die Notwendig-
keit und Größe des restlichen Abbaubereichs wird deshalb maßgeblich durch die Not-
wendigkeit einer geordneten Wiedernutzbarmachung bestimmt (vgl. hierzu Kap. 2).
1 Allgemeine Erläuterungen
1.5 Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von Braunkohle im
Rheinischen Revier
52
1.5.7 Fazit
Die Bundesrepublik Deutschland und das Land NRW stehen vor einer großen Trans-
formation der Energieversorgung. Die Energiewende ist eingeleitet. Die größten Her-
ausforderungen sind aber noch zu bewältigen. Die angestrebte Beschleunigung setzt
voraus, dass die Akzeptanzprobleme, die vor Ort bestehen – bei Windanlagen und
Leitungsausbau – aufgelöst werden können und die Weichen für eine Straffung der
Planungs-, Genehmigungs- und Bauzeiten gestellt werden. Erfolgreich ist die Energie-
wende aber nur dann, wenn die Sicherheit der Versorgung gewährleistet bleibt und die
Standortbedingungen sich aufgrund im internationalen Vergleich hoher Energiepreise
nicht verschlechtern. Die Bundesregierung sieht den kürzlich von der Bundesnetza-
gentur zur Versorgungssicherheit bei Strom vorgelegten Bericht als Bestätigung, dass
die sichere Versorgung mit Elektrizität auch künftig gewährleistet bleibt. Zu den zent-
ralen Annahmen dieses Berichts gehört aber, dass alle politisch angestrebten Ziele
- zum Ausbau der erneuerbaren Energien,
- zum Bau von Speicheranlagen,
- zur Verlegung der Netze sowie
- zum Zubau von etwa 20 GW wasserstofffähigen Erdgasanlagen
tatsächlich realisiert werden. Ferner wird in dem Bericht davon ausgegangen, dass
Deutschland Überkapazitäten in Nachbarländern nutzen kann.
Das Ergebnis des Berichts wäre nur unter der Voraussetzung belastbar, dass sämtli-
che getroffenen Annahmen und Prämissen zeitgerecht und in vollem Umfang erfüllt
werden. Unter den bestehenden Rahmenbedingungen ist dies jedoch mit großen Un-
sicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund ist die politische Verständigung zwi-
schen RWE, Landesregierung NRW und dem BMWK vom 04.10.2022 hilfreich, der
zufolge 2026 überprüft wird, „ob und in welchem Umfang“ Braunkohlenblöcke im Rhei-
nischen Revier „mit einer Leistung von insgesamt rund 3.600 MW bis Ende 2033 in
eine kostenbasierte Reserve überführt werden, um eine Versicherung für eine zuver-
lässige Stromversorgung auch nach Vollendung des beabsichtigten Kohleausstiegs zu
haben. Die gegebenenfalls erforderliche Kohle kann im Bedarfsfall während des nach
2030 noch laufenden Verkippungs- und Rekultivierungsbetriebs des Tagebaus Garz-
weiler für einen begrenzten, mehrjährigen Zeitraum noch zur Verfügung gestellt wer-
den, ohne dass weitere Flächen bergbaulich erstmalig in Anspruch genommen werden
1 Allgemeine Erläuterungen
1.5 Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von Braunkohle im
Rheinischen Revier
53
müssen und ohne dass sich die Wiedernutzbarmachung verändert oder verzögert.“ 36
Die dem Braunkohlenausschuss vorgelegten Abbaukonzepte für den Tagebau Ham-
bach (BKA-Sitzung vom 07.03.2022) und für den Tagebau Garzwei ler (BKA-Sitzung
am 16.06.2023 (Vorentwurfsbeschluss)) stellen die Deckung des jährlichen und des
gesamten Kohlebedarfs sowohl für den Regel -/Leistungsbetrieb der Kraftwerke bis
Ende März 2030 als auch für einen eventuell notwendigen Reservebetrieb (Blöcke mit
einer Leistung von 3.600 MW) bis Ende 2033 sicher.
Darüber hinaus sind die verkleinerten Abbaufelder des Tagebaus Hambach und des
Tagebaus Garzweiler so bemessen, dass sie die bestehenden Wiedernutzbarma-
chungsverpflichtungen durch die Bereitstellung ausreichender Mengen von Abraum
und Rekultivierungsmaterial knapp erfüllen können.
36 Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (2022). Eck-
punktevereinbarung zum vorgezogenen Kohleausstieg 2030 im Rheinischen Revier vom 4. Oktober 2022: Stär-
kung von Versorgungssicherheit und Klimaschutz - Klarheit für die Menschen im Rheinischen Revier;
https://www.wirtschaft.nrw/system/files/media/document/file/eckpunktepapier-rwe-kohleausstieg_0.pdf
2 Räumliche und zeitliche Ausdehnung der Abbaumaßnahmen
2.1 Sicherheitslinie
54
2 Räumliche und zeitliche Ausdehnung der Abbaumaßnahmen
2.1 Sicherheitslinie
Ziel: Die bergbauliche Tätigkeit innerhalb der dargestellten Sicherheitslinie ist
so zu planen und durchzuführen, dass durch den Abbau und die Verkip-
pung bedingte unmittelbare Veränderungen auf die Geländeoberfläche
außerhalb der Sicherheitslinie - soweit vorhersehbar - ausgeschlossen
sind.
Die Sicherheitslinie ist in allen räumlich und sachlich betroffenen nach-
folgenden Plänen zu übernehmen.
Erläuterung:
Mit der Sicherheitslinie wird diejenige Fläche umschlossen, auf welcher unmittelbare
Auswirkungen der Abbau - bzw. Verkippungsmaßnahmen auf die Geländeoberfläche
nicht ausgeschlossen werden können, so dass ggf. Maßnahmen zur Sicherung gegen
Gefahren erforderlich sind. Deshalb ist ihre Übernahme in nachfolgende, räumlich und
sachlich betroffene Planungen geboten (vgl. Kap. 1.4 (14)).
Der Abstand der Abbau -/Verkippungskante von der Sicherheitslinie, der endgültig im
bergrechtlichen Betriebsplanverfahren fest zulegen ist, bemisst sich zunächst nach
bergsicherheitstechnischen Gesichtspunkten. Danach ist dieser Abstand, abgesehen
von den örtlichen tektonisch-geologischen Besonderheiten, etwa halb bis ganz so groß
wie der Tagebau an der betroffenen Stelle tief ist, mindestens jedoch 100 m.
Die Sicherheitszone hat neben ihrer Bedeutung zur Gefahrenabwehr zugleich als Puf-
ferzone die Aufgabe, die Bergbautätigkeit mit den außerhalb der Sicherheitslinie an-
grenzenden Nutzungen verträglich zu machen. Deshalb ist die S icherheitszone so zu
bemessen, dass in ihr erforderlichenfalls Maßnahmen zum Schutz angrenzender Nut-
zungen, insbesondere vor Immissionen, vorgenommen werden können.
2 Räumliche und zeitliche Ausdehnung der Abbaumaßnahmen
2.1 Sicherheitslinie
55
Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere:
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren.
2 Räumliche und zeitliche Ausdehnung der Abbaumaßnahmen
2.2 Abbaugrenze, Abbaubereich und Sicherheitszone
56
2.2 Abbaugrenze, Abbaubereich und Sicherheitszone
Ziel: Im Abbaubereich, dessen allgemeine Größenordnung und annähernde
räumliche Lage durch die zeichnerisch dargestellte Abbaugrenze be-
stimmt ist, hat die bergbauliche Tätigkeit grundsätzlich Vorrang vor an-
deren Nutzungs - und Funktionsansprüchen. Innerhalb des A bbaube-
reichs werden die für den Betrieb notwendigen Flächen nur im jeweils
unerlässlichen Umfang in Anspruch genommen.
Für die im Abbaubereich vorübergehend und dauerhaft entfallenden Nut-
zungen und Funktionen ist den Zielen dieses Planes entsprechend Aus-
gleich oder Ersatz zu schaffen.
Der Abbau- und Verkippungsfortschritt ist so zu konzipieren, dass
- die Kohlegewinnung im Tagebau Hambach bis Ende 2029 abge-
schlossen wird,
- die Seebefüllung ab 2030 beginnen kann,
- die Abraumgewinnung und -verkippung sowie restliche Gestaltungs-
arbeiten im Großgerätebetrieb möglichst frühzeitig, spätestens aber
bis Ende 2035 finalisiert werden
und vorbehaltlich der jeweiligen Zustimmung der Bergverwaltung als
Aufsichtsbehörde
- während der Seebefüllung frühzeitig ein Teil der Bö schungsflächen
über Rad- und Wegeverbindungen genutzt werden können und früh-
zeitig Seezugänge geschaffen werden,
- die Immissionsschutzdämme vor der Stadt Elsdorf, soweit immissi-
onsschutzrechtlich zulässig und im Sinne der Folgenutzung ge-
wünscht, bereits möglichst im Zusammenhang mit der Ufergestaltung
des Tagebausees umgestaltet oder rückgebaut werden können,
- die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung und ggf. Speicherung Er-
neuerbarer Energien und ggf. Speicherung von Energien insbeson-
dere als Zwischennutzung frühzeitig möglich wird.
2 Räumliche und zeitliche Ausdehnung der Abbaumaßnahmen
2.2 Abbaugrenze, Abbaubereich und Sicherheitszone
57
Die Bergbautätigkeit einschließlich der damit verbundenen vorbereiten-
den, begleitenden und nachfolgenden Maßnahmen sowie die genaue
Festlegung der Abbaugrenze sind so zu gestalten, dass Beeinträchtigun-
gen von bestehenden Nutzungen und Funktionen außerhalb der Sicher-
heitslinie möglichst vermieden werden; soweit erkennbare Beeinträchti-
gungen unvermeidlich sind, ist rechtzeitig vor ihrem Eintreten für ent-
sprechenden Ausgleich oder Ersatz zu sorgen. Der Nachweis hierüber
ist rechtzeitig in den einschlägigen Verfahren zu führen.
Sofern in der Zone zwischen der Sicherheitslinie und der Abbaugrenze
(Sicherheitszone) Maßnahmen notwendig sind, mit denen mögliche Be-
einträchtigungen benachbarter Nutzungen und Funktionen gemindert
werden sollen, stehen die in der Sicherheitszone zeichnerisch dargestell-
ten Grundfunktionen diesen Maßnahmen nicht entgegen.
Erläuterung:
Der zeichnerischen Darstellung des Abbaubereiches liegen zugrunde:
1. der bisherige Braunkohlenplan „Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau- und Außen-
haldenfläche des Tagebaues Hambach“,
2. die Leitentscheidungen der Landesregierung NRW vom 21.03.2021, dort ins-
besondere der Entscheidungssatz 7, sowie die Leitentscheidung der Landesre-
gierung NRW vom 19.09.2023, dort insbesondere der Entscheidungssatz 2,
3. die Vorhabenbeschreibung der RWE Power AG vom 30.06.2021 zur Änderung
des Abbauvorhabens nach dem KVBG und der Leitentscheidung 2021,
4. die als Ergebnis des Massengutachtens der ahu GmbH, FUMINCO GmbH und
ZAI Ziegler und Aulbach Ingenieurgesellschaft mbH sowie die nach Abschluss
der Massenbegutachtung nochmals im Bereich der Altortschaft Manheim ange-
passte Änderung des Abbauvorhabens vom 07.03.2022.
Die Zielvorgaben zum Abbau - und Verkippungskonzept wirken auf die möglichst ge-
ringfügige Flächeninanspruchnahme, die zügige Beendigung der bergbaulichen Tätig-
2 Räumliche und zeitliche Ausdehnung der Abbaumaßnahmen
2.2 Abbaugrenze, Abbaubereich und Sicherheitszone
58
keiten und eine möglichst früh einsetzende Zwischennutzbarkeit (siehe Erläuterungs-
karte 2B „Zwischennutzung“) des Abbaubereiches unter Zugrundelegung der im Kapi-
tel 6 näher dargestellten Ziele hin.
Nach Beendigung der Kohlegewinnung im Tagebau Hambach soll die Seebefüllung
im Jahr 2030 beginnen. Für die Herstellung des Tagebausees sind die Böschungen
entsprechend vorzubereiten. Die grundsätzliche Generalneigung der Seeböschungs-
systeme soll dabei 1:5 sein, wobei die späteren Unterwasserböschungen Neigungen
von 1:2,5 einnehmen. Zur Realisierung der entsprechenden Böschungssysteme, ins-
besondere zum Abflachen der Nordrandböschung vor Elsdorf, werden aufbaufähige
Abraummassen (Sande und Kiese) benötigt, die im Abbaubereich des Tagebaus Ham-
bach in ausreichender Menge und Qualität nur in der Manheimer Bucht zur Verfügung
stehen.
Das im Auftrag der Bezirksregierung Köln beauftragte Büro ahu GmbH hat die Not-
wendigkeit der Massenbeschaffung innerhalb der Manheimer Bucht und die hierfür er-
forderliche, möglichst geringe Flächengröße unter größtmöglicher Optimierung der
sonst zur Verfügung stehenden Massen eindeutig bestätigt.
Innerhalb der Manheimer Bucht wird keine Kohle mehr gewonnen. Die Abraumgewin-
nung in der Manheimer Bucht dient nach der Vorhabenänderung ausschließlich der
ordnungsgemäßen Rekultivierung des Tagebaus. Die Tätigkeiten zur Böschungsmo-
dellierung und Rekultivierung sowie Landschaftsgestaltung werden den Zeitraum der
Kohlegewinnung (2029) im Tagebau Hambach insbesondere in den oberen Bö-
schungsbereichen überdauern. Es ist vorgesehen, dass die Abraumgewinnung in der
Manheimer Bucht etwa 2032, längstens bis 2035, abgeschlossen wird. Bis zum Ende
der Abraumgewinnung wird sich die O berkante in der Manheimer Bucht sukzessive
vom Nord-Osten in Richtung Süd-Westen / Westen entwickeln.
Zusätzlich wird ein kleiner Bereich vor Morschenich -Alt auf der ersten Sohle zur Ge-
winnung von Abraum für den Seeböschungsaufbau und zur Ufergestaltung (inkl. Wel-
lenschlagbereich) vor Morschenich -Alt noch in Anspruch genommen (siehe Abb. 1).
Auch in diesem Bereich soll der Großgerätebetrieb bis spätestens Ende 2035 abge-
schlossen sein.
2 Räumliche und zeitliche Ausdehnung der Abbaumaßnahmen
2.2 Abbaugrenze, Abbaubereich und Sicherheitszone
59
Nachlaufende Gestaltungsarbeiten im Großgerätebetrieb sind so zu planen, dass sie
möglichst frühzeitig, spätestens aber 2035 beendet werden können. Frühzeitige Zwi-
schennutzungen, z. B. in Form von Aussichtspunkten, mit Blick in den sich füllenden
Tagebausee, sind zu ermöglichen. Die Bergbautreibende ist aufgefordert, die Träge r
der öffentlichen Belange frühzeitig über die zeitliche Umsetzung der betrieblichen Pla-
nungen zu informieren und jeweils zu differenzieren, welche Bereiche zu welchem
Zeitpunkt endgestaltet und frei von betrieblichen Belangen (Bandanlagen, etc.) sind.
Abbildung 1: Noch verbleibendes Abbaugebiet des Tagebaus Hambach nach der Vorhabenbeschreibung der
Bergbautreibenden vom 30.06.2021 / 07.03.2022 (Quelle: Artenschutzrechtliche Machbarkeits-
prüfung). Grau dargestellt (zum Stand 01 .01.2021) sind die durch den Tagebau bereits bean-
spruchten und wieder nutzbar gemachten Flächen. Die roten Flächen im Südosten und westlich
des Hambacher Forstes werden noch beansprucht. Grün (Wald) und blau (Landwirtschaft, Sons-
tiges) dargestellt sind die Flächen, die nach der geänderten Planung nun nicht mehr in Anspruch
genommen werden.
2 Räumliche und zeitliche Ausdehnung der Abbaumaßnahmen
2.2 Abbaugrenze, Abbaubereich und Sicherheitszone
60
Soweit der Braunkohlenplan „Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau- und Außenhaldenflä-
che des Tagebaues Hambach“ von 1977 im südwestlichen Bereich eine andere Si-
cherheitslinie und einen anderen Abbaubereich als der geänderte Braunkohlenplan
ausweist, wird diese Festsetzung mit der Wirksamkeit der Genehmigung des geänder-
ten Braunkohlenplanes aufgehoben.
Zwischen der Sicherheitslinie und der Abbaugrenze (Sicherheitszone) ist, je nach Ta-
gebaustand bzw. -fortschritt befristet, eine Bodennutzungsänderung in eine andere als
land-, garten- oder forstwirtschaftliche Nutzung nur mit Zustimmung der Bergverwal-
tung als Aufsichtsbehörde zulässig; ein dauerhafter Aufenthalt von Menschen und Nut-
zungsänderungen, mit denen ein dauerhafter Aufenthalt von Menschen verbunden ist,
sind grundsätzlich ausgeschlossen, solange Bergaufsicht für diese Teilflächen besteht
bzw. keine ausdrückliche Erlaubnis der Bergverwaltung als zuständige Aufsichtsbe-
hörde vorliegt. Die Sicherheitszone hat neben ihrer Bedeutung zur Gefahrenabwehr
zugleich als Pufferzone die Aufgabe, die Bergbautätigkeit mit den außerhalb der Si-
cherheitslinie angrenzenden Nutzungen verträglich zu machen.
Als Maßnahmen hierfür kommen z. B. Anpflanzungen (Aufforstungen) oder Errichtung
von Erdwällen und deren Bepflanzung in Betracht. Wo, in welchem Maße und in wel-
cher Form die Sicherheitszone für solche Maßnahmen heranzuziehen ist und welche
Breite die Sicherheitszone hat, wird in nachfolgenden Verfahren festgelegt. Die der-
zeitige zeichnerische Darstellung im Braunkohlenplan ist im Wesentlichen durch gru-
bensicherheitliche bzw. böschungsstatische Erfordernisse begründet.
Wegen der Teufe des Tagebaus beträgt die Breite der Sicherheits zone in der Regel
150 Meter (vgl. Kap. 2.1). Dies gilt auch im Übergangsbereich zwischen dem Tagebau
und der nach Süden flacher auslaufenden Manheimer Bucht. Im Bereich der ehemali-
gen Manheimer Kirche beträgt die Breite der Sicherheitszone wegen der dort geringe-
ren Teufe des Tagebaus das Mindestmaß von 100 Metern. Die ehemalige Kirche liegt
somit vollumfänglich außerhalb der Sicherheitszone.
Mit der zeichnerischen bzw. textlichen Festlegung der Abbaugrenze und der sachli-
chen, räumlichen und zeitlichen Abhängigkeiten im Sinne des § 26 LPlG sind einer-
seits die Vorrangigkeit der standortabhängigen Rohstoffgewinnung und andererseits
deren generelle Schranken, die sich aus unverzichtbaren entgegenstehenden Schutz-
2 Räumliche und zeitliche Ausdehnung der Abbaumaßnahmen
2.2 Abbaugrenze, Abbaubereich und Sicherheitszone
61
und Funktionsansprüchen ergeben, aufgezeigt. Soweit als Ziele der Raumordnung
und Landesplanung konkretisierbar, stellt der Braunkohlenplan die aus den Schranken
der Abbauvorrangigkeit abzuleitenden Ziele nach Sachgebieten dar. An diesen Zielen
orientieren sich die konkreten Maßnahmen in den einschlägigen Planverfahren. Die
Konkretisierung der Ziele in den weiteren Planverfahren kann auch zu Vorbedingun-
gen oder besonderen Verpflichtungen für den Braunkohlenbergbau und seinen vorbe-
reitenden, begleitenden und nachfolgenden Tätigkeiten sowie für die Bauleitplanung
und die betroffenen Fachplanungen führen. Die in Ziffer 2.1 und 2.2 textlich dargestell-
ten Ziele wirken somit zum einen räumlich auf die Festlegung der genauen Abbau-
grenze im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren ein, zum anderen zeit - und sachab-
hängig auf alle nachfolgenden Planungsträger. Eine rechtzeitige und ständige Koordi-
nierung der verschiedenen Planungen ist hierfür unerlässlich.
Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere:
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren,
- im Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz,
- im Verfahren nach dem Landesnaturschutzgesetz.
2 Räumliche und zeitliche Ausdehnung der Abbaumaßnahmen
2.3 Massendisposition
62
2.3 Massendisposition
Ziel: Die Böschungen des Tagebau s Hambach sind für eine anschließende
Seebefüllung ab 2030 dauerhaft standsicher herzustellen. Die übrigen
Bereiche sind möglichst bis Ende 2035 nach Maßgabe der Ziele in
Kapitel 6 wiedernutzbar zu machen. Da die im Abbaugebiet des Tage-
baus Hambach einschließlich Manheimer Bucht vorliegenden Mengen an
Rekultivierungsmaterial hierfür nicht ausreichen, ist die fehlende Menge
aus dem Tagebau Garzweiler beizubringen.
Erläuterung:
Der in dem Abbaubereich Hambach anfallende Abraum soll ausschließlich zur Verfül-
lung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches Hambach verwendet werden.
Belegt durch das von der Bezirksregierung Köln beauftragte Massengutachten durch
die ahu GmbH, FUMINCO GmbH und ZAI Ziegler und Aulbach Ingenieurgesellschaft
mbH weist das Abraummassenangebot des Tagebaus Hambach geologisch bedingt
nur eine geringe und nicht für eine hochwertige Rekultivierung ausreichende und er-
forderliche Lössmenge auf. Deshalb ist für die sich nach aktuellem Planungsstand er-
gebende Fehlmenge von rund 50 Mio. m³ Rekultivierungsmaterial (Löss, Substrat und
Forstkies) ein Massentransfer aus dem Tagebau Garzweiler erforderlich. Die hierfür
erforderliche Transportinfrastruktur ist bereits aufgebaut und in Betrieb.
Infolge des durch die entnommene Kohle entsta ndenen Massendefizits verbleibt bei
Beendigung des Tagebaus Hambach ein Restloch. Dieses Restloch ist als See mit
einem Volumen von rund 4.300 Mio. m³ und einer Wasserfläche von rund 3.530 ha mit
einer umgebenden Uferzone zu gestalten (vgl. Kap. 6).
Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere:
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren.
3 Auswirkungen des Abbaus und der Verkippung
3.1 Immissionsschutz
63
3 Auswirkungen des Abbaus und der Verkippung
3.1 Immissionsschutz
Ziel: Die gebotenen Immissionsschutzmaßnahmen sind vorrangig an der
Quelle durchzuführen und bis Betriebsende zu erhalten, so dass die Si-
cherheitszone hierfür so wenig wie möglich beansprucht wird.
Die angrenzenden Wohnsiedlungsbereiche, Ortslagen und Gewerbebe-
triebe sind rechtzeitig vor dem Abbau durch funktionsfähige begrünte
Schutzwälle in der Sicherheitszone oder durch andere Maßnahmen vor
Emissionen des Tagebaues nach dem neuesten Stand der Technik wirk-
sam zu schützen. Nach dem Fortfall der Ursache sind die erstellten An-
lagen wieder zu entfernen, sofern und soweit sie nicht einem in anderen
Planungen festgelegten Verwendungszweck zugeführt werden.
Erläuterung:
Tagebaue und die zum Betrieb eines Tagebaus erforderlichen Anlagen bedürfen kei-
ner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung (§ 4 Abs. 2 S. 2 BImSchG). Der Berg-
bautreibenden obliegen jedoch die Pflichten, die in § 22 BImSchG geregelt sind. Da-
nach sind Tagebaue so zu errichten und zu betreiben, dass
1. schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Tech-
nik vermeidbar sind und
2. nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf
ein Mindestmaß beschränkt werden.
Als aktiver Immissionsschutz sind organisatorische Maßnahmen beim Geräteeinsatz
zur Vermeidung außergewöhnlicher Lärmbelästigungen und im Hinblick auf die Richt-
werte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) - je nach gebiets-
typischer Festlegung i. S. der Baunutzungsverordnung - vor den jeweils vom Lärm am
stärksten betroffenen Wohnhäusern am Rande der Ortschaften (Immissionspunkte)
unerlässlich. Die Leitlinie über den Stand der Technik beim Lärmschutz in Braunkoh-
lentagebauen in NRW sowie die Richtlinie der Bezirksregierung Arnsberg zum Schutz
3 Auswirkungen des Abbaus und der Verkippung
3.1 Immissionsschutz
64
der Nachbarschaft oder der Allgemeinheit vor Gefahren, erheblichen Nachteilen oder
erheblichen Belastungen durch Immissionen aus Tagebauen sind zu berücksichtigen.
Darüber hinaus können Immissionsschutzmaßnahmen, wie z. B. Aufschüttung und
Bepflanzung von Schutzdämmen, Errichtung von Schutzwänden, Verlegung von
Transportanlagen in Einschnitte sowie Filteranlagen für Gewerbebetriebe (passiver
Immissionsschutz) erforderlich werden.
Falls in den Wohnbereichen der Tagebaurandlagen die gebietstypischen Immissions-
richtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) und der
Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) mit den oben aufgeführten
Maßnahmen unter voller Ausschöpfung des fortschreitenden Standes der Technik
nicht eingehalten werden können, ist das Einhalten dieser Richtwerte im Rahmen des
Abwägungsgebotes durch abstandsregelnde Maßnahmen sicherzustellen. Insoweit
unterliegt die durch den Braunkohlenplan festgelegte Abbaugrenze noch der Konkre-
tisierung im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Beurteilung durch die Bergbe-
hörde.
Braunkohlentagebaue als staubemittierende Betriebsstätten
Eine wirtschaftliche Gewinnung der Braunkohle im Rheinischen Braunkohlenrevier ist,
bei Tiefen zwischen 150 und 500 m, nur durch großräumige Tagebaue und den Ein-
satz leistungsfähiger Gewinnungs-, Förder- und Verkippungseinrichtungen möglich.
Die Tagebaue haben in Abhängigkeit von der Lagerstätte und dem technischen Zu-
schnitt üblicherweise offene Betriebsflächen in der Größenordnung von bis zu 50 km².
In diesem Bereich wird die Kohle und das Lockergestein großflächig freigelegt, gewon-
nen und gefördert.
Die freigelegten Flächen können daher bei entsprechenden Witterungsverhätnissen
zu einer großflächigen Staubquelle werden und in der Nachbarschaft der Tagebaue
zu entsprechenden Belastungen führen.
3 Auswirkungen des Abbaus und der Verkippung
3.1 Immissionsschutz
65
Immissionen, die nach Art , Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche
Nachteile oder Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizu-
führen, sind als schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissions-
schutzgesetzes anzusehen (§ 3 Abs. 1 BImSchG).
Nach § 22 Abs. 1 BImSchG sind nicht genehmigungsbedürftige Anlagen (z. B. Tage-
baue) so zu errichten und zu betreiben, dass
1. schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Tech-
nik vermeidbar sind und
2. nach dem Stand der Techni k unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf
ein Mindestmaß beschränkt werden.
Dieser Maßstab ist auch an den Tagebau Hambach anzulegen. Es wird ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass dieser Maßstab Vorsorgegesichtspunkte gemäß § 50
BImSchG enthält.
Um die Staubbelastung im Einwirkungsbereich des Tagebaus Hambach angeben und
beurteilen zu können, sind Messungen der Staubniederschlagsmenge und der
Schwebstaubkonzentration rechtzeitig vor Beginn des Abbaus erforderlich. Die Ermitt-
lung der Vor -, Zusatz - und Gesamtbelastung durch Schwebstaubniederschlag und
Schwebstoffe ist nach den einschlägigen Fachvorschriften 2.6 TA Luft durchzuführen.
Dies ist regelmäßig Inhalt der Hauptbetriebspläne.
Die aufgrund der Staubbelastung erforderlichen Schutzvorkehrungen sind rechtzeitig
zu errichten, um Gesundheitsgefahren abzuwehren bzw. auszuschließen und erhebli-
che Nachteile und Belästigungen zu verhüten. Welche Schutzvorkehrungen im Einzel-
nen erforderlich sind, lässt sich wegen der Besonderheit der Staubemissionen aus
Braunkohlentagebauen nur eingeschränkt nach der TA Luft beurteilen und bleibt eben-
falls dem fachgesetzlichen Verfahren vorbehalten.
Braunkohlentagebau als lärmemittierende Betriebsstätten
Der Betrieb der großflächigen Braunkohlentagebaue mit einer hoche ntwickelten Ab-
bautechnik verursacht zum Teil erhebliche Lärmimmissionen, die von einer Vielzahl
3 Auswirkungen des Abbaus und der Verkippung
3.1 Immissionsschutz
66
unterschiedlicher Lärmquellen eines Tagebaubetriebes ausgehen können. Der Schutz
der Umwelt verlangt deshalb von der Bergbautreibenden eine Vielzahl von Maßnah-
men zur Einschränkung der Lärmimmissionen.
Lärm lässt sich definieren als jede Art von Schall durch die Menschen gestört, belästigt
oder gar gesundheitlich geschädigt werden (vgl. § 3 BImSchG). Die zulässigen ge-
bietstypischen Immissionsrichtwerte sind in der TA Lärm festgelegt; diese dient für Ta-
gebaue als Erkenntnisquelle. Sofern die gebietstypische Nutzung nicht durch Flächen-
nutzungs- und Bebauungspläne bestimmt werden kann, ist vom Charakter der tatsäch-
lichen Nutzung ohne Berücksichtigung des Tagebaues auszugehen.
Zur Beurteilung der Lärmimmissionen sind bereits frühzeitig vor Beginn des Abbaus
Schallmessungen erforderlich. Bei Überschreitung der zulässigen Grenzwerte sind
rechtzeitig Schutzvorkehrungen zu treffen.
Die Festlegung und Durchsetzung der erforderlichen Maßnahmen sowie die laufende
Kontrolle der Immissionsbelastungen erfolgen durch die Bezirksregierung Arnsberg.
Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere:
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren.
3 Auswirkungen des Abbaus und der Verkippung
3.2 Natur und Landschaft im Abbaubereich
67
3.2 Natur und Landschaft im Abbaubereich
Ziel: Die bergbaubedingten Eingriffe und deren Auswirkungen auf Natur und
Landschaft im Abbaubereich sind – soweit möglich – bereits während
des Eingriffs im Zuge der Wiedernutzbarmachung auszugleichen, an-
dernfalls sind sie durch entsprechende Maßnahmen zu ersetzen. Soweit
der Eingriff nicht ausgeglichen werden kann, sind durch geeignete Maß-
nahmen an anderer Stelle die gestörten Funktionen des Naturhaushaltes
oder der Landschaft wiederherzustellen.
Die im Vorfeld des Tagebaues bestehenden ökologischen Funktionen
sind möglichst lange zu erhalten.
Erläuterung:
Der erhebliche Eingriff des Braunkohlenabbaus in den Naturhaushalt, die Vernichtung
ökologischer Funktionen und die Wiederherstellung des Naturhaushaltes nach dem
Abbau und der Verkippung erfordern eine züg ige Durchführung des Braunkohlenab-
baus und die Minderung der negativen Auswirkungen dieses Eingriffs durch Aus-
gleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind dabei möglichst bereits zum Zeitpunkt der
Inanspruchnahme herzustellen.
Es sind funktionsfähige Lebensräume mit einem intakten Naturhaushalt in der Rekul-
tivierung herzustellen.
Die Seeufer sind mit ökologischen Flachwasserzonen im Sinne der Biodiversität,
Strukturvielfalt und Habitatqualität zu gestalten. Dafür ist der Wellenschlagbereich, der
mit Böschungsneigungen von 1:25 bzw. 1:30 (in Hauptwindrichtung) zwischen den
Höhen von + 63 m NHN bis + 67 m NHN flach angelegt wird, geeignet. Lokal sind
weitere Ausbuchtungen der Wellenschlagzone in der topographischen Bodenmodel-
lierung zu prüfen.
3 Auswirkungen des Abbaus und der Verkippung
3.2 Natur und Landschaft im Abbaubereich
68
Schon während des Füllzeitraums sind auf den Böschungen ökologische Vorrangflä-
chen für die Förderung von Arten und Biotopen einzurichten, die sich im Wesentlichen
dadurch auszeichnen, dass sie von anderen Nutzungen möglichst freigehalten wer-
den. Grundlage für diese Flächen sind die Bodenverhältnisse und Wiedernutzbarma-
chungsplanung, wie sie durch die Ziele dieses Braunkohlenplans vorgegeben sind.
Zusätzliche Maßnahmen zur Anreicherung des Bodens mit kulturfähigem Material und
zur Bepflanzung sind in diesen Bereichen nicht vorgesehen.
An der Westflanke der Sophienhöhe sind die schon bewaldeten Bereiche der Rekulti-
vierung bis an den See zu erweitern, um durchgängige Waldkorridore bis zu den See-
ufern zu schaffen. Die schon bestehende Goldene Aue soll als Heidelandschaft eben-
falls in Richtung Seeufer entwickelt werden. Zusätzlich sind lokal weitere Offenland -
bzw. Halboffenlandflächen und Sonderbiotope in der Rekultivierung anzulegen, um im
Sinne der Biodiversität vielfältige Standorte zu schaffen.
Der südöstliche Hang der Sophienhöhe wird insgesamt rund 275 ha Ackerflächen (da-
von landwirtschaftliche Hochfläche ca. 225 ha) enthalten, die zum See hin durch Wäl-
der und Halboffenlandschaften mit einer optionalen Beweidung abgelöst werden sol-
len. Die landwirtschaftliche Hochfläche auf der Sophienhöhe ist möglichst massenspa-
rend terrassenförmig anzulegen. Die einzelnen Terrassen sind durch Wiesen, Blüh-
streifen und halboffenen Landschaften abzugrenzen und zu begrünen.
An der Elsdorfer Seeböschung sind im Wechsel Halboffenlandschaften mit Waldberei-
chen anzulegen. Die Waldbereiche sollen jeweils an angrenzende Bestandswälder
und Artenschutzflächen der RWE Power AG anschließen. Südlich des Forums :tTerra
nNova soll der zukünftige Seeablauf in die Erft entstehen. Dafür muss innerhalb der
Sicherheitszone des Tagebaus Hambach ein Übergangsbereich in Richtung Winter-
bach und Wiebach geschaffen werden. Im Anschluss an den Tagebausee ist ein Bö-
schungseinschnitt mit geeigneten Maßnahmen zur Böschungssicherung herzustellen.
In der Manheimer Bucht ist der Wald westlich des FFH-Gebietes Steinheide durch eine
Bewaldung der angrenzenden Uferböschung zu erweitern. Auch sollen sollte, wenn
möglich, die Kiesgrubenrekultivierungen der Kiesabgrabungen Buir topographisch und
gestalterisch an die Manheimer Bucht angeschlossen werden. Somit öffnet sich ein
3 Auswirkungen des Abbaus und der Verkippung
3.2 Natur und Landschaft im Abbaubereich
69
naturnah gestaltetes Tal aus Halboffenlandschaften mit Sukzessionsflächen, punktu-
ellen Gehölzbereichen und Kleingewässern.
Die dem Hambacher Forst vorgelagerte Böschung ist auf eine Neigung von 1:3 abzu-
flachen und anschließend mit Aufforstungs - und Sukzessionsmaßnahmen zu rekulti-
vieren. Diesem Uferabschnitt kommt eine besondere ökologische Bedeutung zu mit
dem Ziel, den Hambacher Forst in Richtung Tagebausee zu entwickeln.
Das waldb estandene Ufer im Bereich von Morschenich -Alt soll von Halboffenland-
schaften und Wiesenbereichen unterbrochen werden, angrenzend an den Merzeni-
cher Erbwald vor den Tagesanlagen fortgeführt werden, bis zu einem wiederum offe-
nen Bereich nördlich der Tagesanl agen. Hier sind Bereiche mit Seezugang sowie für
intensive Freizeitnutzung zu integrieren (siehe Erläuterungskarte 2A „Nutzungs-
schwerpunkte“ und Erläuterungskarte 2B „Zwischennutzung“).
Die Böschungen oberhalb des Zielwasserspiegels im Bereich der Steinhe ide, des
Hambacher Forstes und der Westflanke der Sophienhöhe sollen auch nach vollstän-
diger Seebefüllung als ökologische Vorrangzonen fungieren.
Das an Niederzier vorgelagerte Ufer soll im Anschluss an die schon vorhandenen
Halboffenlandschaften (Artenschutzflächen RWE Power AG) weiterführend ausgebil-
det werden.
Zur Festlegung des Umfangs, der konkreten Ausgestaltung und des Zeitpunktes der
durchzuführenden Maßnahmen bedarf es einer frühzeitigen und intensiven Abstim-
mung zwischen der Bergbautreibenden einerseits sowie der Bergbehörde, den zustän-
digen Behörden der Landwirtschaft, den Behörden für Natur und Landschaft sowie der
Forst- und Wasserwirtschaft und den Gemeinden andererseits. Die durchzuführenden
Maßnahmen sind im Abschlussbetriebsplanverfahren darzustellen.
Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere:
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren,
- im Flurbereinigungsverfahren,
- im Verfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz,
3 Auswirkungen des Abbaus und der Verkippung
3.2 Natur und Landschaft im Abbaubereich
70
- im Rahmen des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landesnaturschutzgesetzes
NRW,
- im Rahmen des Bundeswaldgesetzes und des Landesforstgesetzes NRW,
- im Regionalplan Köln.
3 Auswirkungen des Abbaus und der Verkippung
3.3 Natur und Landschaft außerhalb des Abbaubereiches
71
3.3 Natur und Landschaft außerhalb des Abbaubereiches
Ziel: Der ökologische Wert und die Leistungsfähigkeit des Raumes zwischen
dem Waldgebiet Steinheide, dem Hambacher Forst, dem Merzenicher
Erbwald und der Sophienhöhe sind durch einen zusammenhängenden,
landschaftsgliedernden, regionale n Grünzüge Biotopverbund zu erhö-
hen.
Erläuterung:
Das Ziel der Herstellung eines zusammenhängenden Grünzuges regionalen Bio-
topverbundes dient der Förderung eines Biotopverbundes zwischen dern Waldberei-
chen Steinheide, Hambacher Forst, Merzenicher Erbwald und Sophienhöhe und rich-
tet sich an die Bergbautrei bende soweit erforderliche Maßnahmen im Plangebiet lie-
gen. Die Weiterführung und Herstellung des Grünzuges Biotopverbundes auf unver-
ritztem Gelände richtet sich an die Träger der Landschaftsplanung und insbesondere
an den Träger der Regionalplanung. Mit de r Rekultivierung und den Artenschutzflä-
chen (RWE Power AG) wurden im Abbaubereich und im Umfeld des Tagebaus Ham-
bach bereits weitreichende Maßnahmen zur Stärkung des Biotopverbunds realisiert,
die möglichst erhalten bleiben sollen. Weitere Maßnahmen sind m it Blick auf die Ver-
träglichkeit mit städtebaulichen Entwicklungen und landwirtschaftlichen Nutzungen zu
prüfen.
Zur Vernetzung von Steinheide und Hambacher Forst soll nördlich entlang der Ham-
bachbahn in etwa 250 m Breite ein waldbaulich umzusetzender Kor ridor geschaffen
werden, der über die bepflanzten Uferböschungen vor der ehemaligen Manheimer Kir-
che hinaus als Biotopverbindung funktioniert und eine mögliche Folgenutzung der ehe-
maligen Kirche und ihres Umfeldes berücksichtigt.
Durch ökologisch ausgerichtete regionale Grünzüge den regionalen Biotopverbund
und dessren Verzahnung mit den Übergangsbereichen kann ein Beitrag geleistet wer-
den für
- die Erhaltung bzw. Neuschaffung der Artenvielfalt und deren Dichte,
- die Stabilisierung der Ökosysteme und
3 Auswirkungen des Abbaus und der Verkippung
3.3 Natur und Landschaft außerhalb des Abbaubereiches
72
- die Sicherung der Kulturlandschaft und des Landschaftsbildes.
Je vielfältiger und abwechslungsreicher eine Landschaft gegliedert und je bessere Le-
bensbedingungen den einzelnen Pflanzen- und Tierarten geboten werden, desto aus-
geglichener und stabiler wird der Naturhaushalt in diesem durch die Zivilisation bereits
stark beeinflussten Landschaftsraum sein. Ziel ist es daher, Lebensräume für mög-
lichst viele unterschiedliche Arten der Pflanzen- und Tierwelt zu erhalten bzw. neu zu
schaffen.
Eine vitale und abwechslungsreiche Landschaft, funktionsfähige Ökosysteme und eine
attraktive Erholungslandschaft mit touristischem Wirtschaftspotential sollen geschaf-
fen werden.
Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere:
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren,
- im Rahmen des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landesnaturschutzgesetzes
NRW,
- im Rahmen des Bundeswaldgesetzes und des Landesforstgesetzes NRW,
- im Flurbereinigungsverfahren,
- im Regionalplan Köln.
3 Auswirkungen des Abbaus und der Verkippung
3.4 Gewinnung anderer Bodenschätze und Behandlung vorhandener Abfalldeponien
73
3.4 Gewinnung anderer Bodenschätze und Behandlung vorhandener Abfall-
deponien
Ziel 1: Im Abbaubereich ist die Gewinnung nichtenergetischer Bodenschätze
auf das für die Wiedernutzbarmachung erforderliche Maß zu beschrän-
ken.
Erläuterung:
Durch den vorgezogenen Ausstieg aus der Braunkohlenverstromung befindet sich der
Tagebau Hambach im Stadium der Wiedernutzbarmachung. Für die Aufschüttung der
Böschung vor Elsdorf werden insbesondere Kiese und Sande als standfestes Material
benötigt. Die Leitentscheidung der Landesregierung NRW vom 23.03.2021 sieht in
Entscheidungssatz 7 Folgendes vor: „Die Gewinnungs - sowie Verkippungsplanung
und -ausführung sind derart zu optimieren, dass die zur Abraumgewinnung erforderli-
che Flächeninanspruchnahme auf ein zwingend erforderliches Mindestmaß be-
schränkt bleibt.“
Vor diesem Hintergrund ist die Inanspruchnahme der Manheimer Bucht auf ein mini-
males Maß zu beschränken, ein Transfer nichtenergetischer Rohstoffe aus dem Ta-
gebau an die Baustoffindustrie ist nicht mehr zu rechtfertigen.
Ziel 2: Altablagerungen und Altlasten sind im Abbaubereich nur gesondert auf-
zunehmen soweit sie grundwasserschädlich sind und entsprechend den
abgelagerten Stoffe zu entsorgen. Von der Bergbautreibenden ist nach-
zuweisen, dass von den Altablagerungen keine Gefährdung des Grund-
wassers ausgeht.
Erläuterung:
Im Abbaubereich können z. B. ältere Deponien vorhanden sein. Um die Einflüsse auf
das Grundwasser zu minimieren, dürfen diese Altablagerungen und Altlasten nicht zu-
sammen mit dem Abraum verkippt werden. Sie sind vor der bergbaulichen Inanspruch-
nahme geordnet zu entsorgen.
3 Auswirkungen des Abbaus und der Verkippung
3.4 Gewinnung anderer Bodenschätze und Behandlung vorhandener Abfalldeponien
74
Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere:
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren,
- im fachplanerischen Verfahren nach dem Abgrabungsgesetz und dem Kreislauf-
wirtschaftsgesetz.
3 Auswirkungen des Abbaus und der Verkippung
3.5 Archäologie und Denkmalpflege
75
3.5 Archäologie und Denkmalpflege
Ziel: Die fachwissenschaftliche Untersuchung und Bergung von vorhandenen
kulturgeschichtlichen Bodendenkmälern und Baudenkmälern im Abbau-
bereich ist rechtzeitig zu ermöglichen. Bedeutende Bodendenkmäler im
Einflussbereich der Sümpfung außerhalb der Abbaufläche sind zu erfas-
sen und dauerhaft zu sichern.
Erläuterung:
Die durch die Untersuchungen zur Umweltprüfung belegten nachweisbaren und ver-
muteten Bodendenkmäler im Abbaubereich bilden einen intensiven Siedlungsraum ab,
der teilweise bis ins Neolithikum zurückreicht. Dem wurde und wird durch Grabungen
verschiedener Institutionen (z. B. Universität Köln oder im Auftrag des Vereins „Hei-
matfreunde Kerpen e.V.“) im Vorfeld des Tagebaus Hambach Rechnung getragen.
Auch wurde die Siedlung Kerpen-Manheim bereits umfänglich untersucht (bspw. durch
den Landschaftsverband Rheinland und die Universität Bamberg). Die Ergebnisse der
Archäologischen Untersuchungen und Befunde sind in einem archäologischen Fach-
beitrag, der im Auftrag der Bergbautreibenden erstellt wurde, zusammengefasst.
Mit Blick auf die weitere Flächeninanspruchnahme durch den Tagebau ist den Denk-
malbehörden (insbesondere Landschaftsverband Rheinland) rechtzeitig Gelegenheit
zur fachwissenschaftlichen Untersuchung von Bodendenkmälern oder zu deren Ber-
gung zu geben. Um die Untersuchungen rationell und zeitsparend durchführen zu kön-
nen, sind den zuständigen Behörden rechtzeitig alle einschlägigen Planungen sowie
deren Änderungen und sonstige Erkenntnisse bzw. Funde bekanntzugeben, damit Ab-
baupläne und Erforschung, Aus grabung sowie Sicherung von, auch noch unbekann-
ter, archäologischen Fundstellen koordiniert werden können (§ 39 DSchG NRW).
Die Bergbautreibende stellt für notwendig werdende Ausgrabungen das dafür erfor-
derliche Gerät (Maschineneinsatz) zur Verfügung und übernimmt die hierfür anfallen-
den Kosten.
Voraussetzung für den Abbruch von Baudenkmälern ist die Einholung denkmalrechtli-
cher Genehmigungen durch die Bergbautreibende. Hierbei wird mit den zuständigen
3 Auswirkungen des Abbaus und der Verkippung
3.5 Archäologie und Denkmalpflege
76
Behörden und im Benehmen mit dem Amt für Denkmalpfle ge abgestimmt, welche
Maßnahmen von der Bergbautreibenden und auf deren Kosten zur Berücksichtigung
der Denkmalpflege ergriffen werden müssen.
Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere:
- im Rahmen der Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes – DSchG NRW,
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren.
4 Wasser- und Naturhaushalt
4.1 Wasserwirtschaft und Tagebausee
77
4 Wasser- und Naturhaushalt
4.1 Wasserwirtschaft und Tagebausee
4.1.1 Auswirkungsbereich
Ziel 1: Die tagebaubedingten Sümpfungsauswirkungen des Tagebaus Ham-
bach in der Erft-Scholle und der linksrheinischen Kölner Scholle sind un-
ter Berücksichtigung der Tagebaue Inden und Garzweiler in der Rur- und
der Venloer-Scholle anhand eines revierweiten Grundwassermodells ge-
samtheitlich zu betrachten.
Erläuterung:
Der Betrieb des Tagebaus Hambach setzt voraus, dass das Grun dwasser bis unter
die Tagebausohle abgesenkt wird. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen auch im Um-
feld des Tagebaus die oberhalb der Kohle gelegenen Grundwasserleiter teilweise ent-
leert und die unterhalb der Kohle gelegenen Grundwasserleiter vom Wasserüberdruck
entspannt werden. Diese Grundwasserentnahme, die Sümpfung, geschieht mit Hilfe
einer großen Anzahl von Brunnen, die um und im jeweiligen Tagebaufeld angeordnet
sind.
Die Grundwasserabsenkung und besonders die Grundwasserentspannung durch die
Sümpfungsmaßnahmen gehen weit über den eigentlichen Tagebaubereich hinaus.
Sie sind in ihrer räumlichen Ausdehnung unter anderem abhängig von dem Maß und
der Dauer der Grundwasserentnahmen und von den tektonischen (Verwerfungen,
Schollenbildung) und stratigraphischen (Schichtung, Durchlässigkeit, Stockwerksglie-
derung) Strukturen des Untergrundes. Durch Verwerfungen werden geologische Teil-
räume, die Schollen, hydrologisch weitestgehend voneinander getrennt. Der Tagebau
Hambach liegt in der Erft -Scholle und grenzt an die Rur-Scholle, die Venloer-Scholle
und die Kölner Scholle.
Dabei gilt der hydrogeologische Grundsatz, dass die Grundwasserstände in den ein-
zelnen Schollen aufgrund der weitgehenden hydraulischen Wirksamkeit der tektonisch
4 Wasser- und Naturhaushalt
4.1 Wasserwirtschaft und Tagebausee
78
bedeutsamen Verwerfungen maßgeb lich durch die dort erfolgenden und wirkenden
Grundwasserentnahmen bestimmt werden. So ist durch die teils erheblichen Versatz-
höhen der schollentrennenden Verwerfungen ein weitgehendes Eigenleben der
Grundwasserstände in den einzelnen Schollen gewährleistet, auch wenn es lokal hyd-
raulische Verbindungen zwischen den Schollen gibt. Im Grundwassermodell für das
Rheinische Revier werden die Wechselwirkungen zwischen den Schollen in den Ver-
werfungsbereichen, die entweder naturbedingt durchlässiger oder durch frü here Ta-
gebaue hereingewonnen worden sind, für die Prognose sümpfungsbedingter Auswir-
kungen in Gänze berücksichtigt.
Die Grundwasserverhältnisse in der Erft -Scholle sind bereits seit Jahrzehnten durch
die Sümpfungsmaßnahmen für die Tagebaue entlang der sog enannten Erftschiene
beeinflusst. In den 1960er und 1970er -Jahren wirkten vor allem die Sümpfungsmaß-
nahmen für die Tagebaue Fortuna -Garsdorf und Frechen. Hinzu kamen Entnahmen
für die öffentliche und industrielle Wasserversorgung. Die bis heute größte Beanspru-
chung des Grundwassers in der Erft-Scholle wurde in den letzten Jahrzehnten jedoch
durch die Sümpfung für den Tagebau Hambach verursacht. Entsprechend großräumig
gekennzeichnet und beeinflusst ist dort das Grundwasser, mit entsprechenden Aus-
wirkungen auf die Grundwasserflurabstände, die Grundwasserfließrichtung und poten-
tiellen Auswirkungen auf grundwasserabhängige Schutzgüter wie bspw. Oberflächen-
gewässer.
In der Kölner Scholle kann ein potentieller Einfluss durch die Sümpfung in der Erft -
Scholle im obersten Grundwasserleiter auf den linksrheinischen Teil begrenzt werden,
da der Rhein hier eine hydraulische Grenze darstellt. Im rechtsrheinischen Teil der
Kölner Scholle kann ein potentieller Einfluss der Sümpfung zu Druckspiegelentspan-
nungen in den tie feren Grundwasserleitern führen, die mit Hilfe von Grundwasser-
messstellen zu beobachten sind. In der Venloer Scholle, die von der Erft-Scholle weit-
gehend hydraulisch getrennt ist, werden die Grundwasserverhältnisse durch öffentli-
che und private Entnahmen sowie vor allem durch die Sümpfungsmaßnahmen für den
Tagebau Garzweiler bestimmt. Etwaige Randüberströme aus der Sümpfung in der be-
nachbarten Erft-Scholle werden in der Venloer Scholle daher infolge des Haupteinflus-
ses der hier betriebenen Sümpfung für den Tagebau Garzweiler überprägt. Auch in
der angrenzenden Rur-Scholle werden die Grundwasserverhältnisse durch öffentliche
4 Wasser- und Naturhaushalt
4.1 Wasserwirtschaft und Tagebausee
79
und private Entnahmen sowie vor allem durch die Sümpfungsmaßnahmen für den Ta-
gebau Inden bestimmt. Demnach gilt für die Rur-Scholle ebenfalls, dass etwaige Rand-
überströme aus der Sümpfung der benachbarten Erft -Scholle infolge des Hauptein-
flusses der in der Rur-Scholle betriebenen Sümpfung für den Tagebau Inden überprägt
werden.
Im Hinblick auf die Auswirkungen, die sich aus der Überlagerun g von verschiedenen
Sümpfungsmaßnahmen untereinander und mit anderen Grundwasserentnahmen in
diesem Raum sowie unter Berücksichtigung des Grundwasserwiederanstiegs erge-
ben, ist es erforderlich, die Erft-Scholle und die linksrheinische Kölner Scholle als was-
serwirtschaftliche Einheit zu behandeln und die wasserwirtschaftlichen Verhältnisse
für die betroffenen Grundwasserstockwerke vor, während, und nach Beendigung des
Tagebaus Hambach einschließlich des sich einstellenden stationären Endzustands
nach der Wie deranstiegsphase des Grundwassers darzustellen. Bei der Darstellung
und Beurteilung der zu erwartenden Verhältnisse im durch den Tagebau Hambach
beeinflussten Gebiet ist jedoch die erwähnte vorherige Beeinflussung der Grundwas-
serverhältnisse mit zu berücksichtigen. Hierbei ist vor allem die chemische Beeinflus-
sung durch Pyritoxidationsprodukte und Kippenwässer zu benennen.
Der sich aus der Abbauplanung ergebende, notwendige Verlauf der Grundwasserab-
senkung wird mit Hilfe des sogenannten revierweiten Grundwassermodells prognosti-
ziert, welches die Gebiete der Erft -Scholle und der linksrheinischen Kölner Scholle
miteinschließt. Unter Berücksichtigung der jeweils neuesten geologischen und hydro-
logischen Erkenntnisse ist das Grundwassermodell für die Bereiche der Erft-Scholle
und der linksrheinischen Kölner Scholle konsequent weiterzuentwickeln, fortzuschrei-
ben und zu aktualisieren. Alle hydrogeologisch relevanten Bereiche und dabei vor al-
lem auch alle wesentlichen hydraulischen Wechselwirkungen inklusive etwaiger Über-
strommengen zwischen den Schollen sind im Grundwassermodell mit abzubilden. Aus
den Ergebnissen ergibt sich die bergbaulich notwendige Grundwasserentnahme, die
zur Trockenhaltung des Tagebaus Hambach erforderlich ist.
Um die Auswirkungen der Sümpfung smaßnahmen unter Berücksichtigung möglicher
Maßnahmen zur Schonung des Grundwassers abschätzen zu können, muss die Be-
obachtung des Wasserhaushaltes räumlich und zeitlich fortgeführt und unter Umstän-
den verdichtet und ausgeweitet werden. Die zukünftigen Aus wirkungen der Sümp-
fungsmaßnahmen auf den Wasserhaushalt und die Wasserwirtschaft in der Erft -
4 Wasser- und Naturhaushalt
4.1 Wasserwirtschaft und Tagebausee
80
Scholle und der linksrheinischen Kölner Scholle können über das auf der Grundlage
des revierweiten Grundwassermodells zuverlässig beurteilt abgeschätzt werden.
4 Wasser- und Naturhaushalt
4.1 Wasserwirtschaft und Tagebausee
81
Ziel 2: Bei allen bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ist das Gebot der größt-
möglichen Schonung der Grundwasservorräte zu beachten.
Die Grundwasserabsenkung und -entspannung der einzelnen Grund-
wasserleiter sind räumlich und zeitlich so zu betreiben, dass ihre Aus-
wirkungen unter Berücksichtigung der bergsicherheitlichen Notwendig-
keiten so gering wie eben möglich gehalten werden.
Die sümpfungsbedingten Auswirkungen sind nach dem jeweiligen Stand
der Technik z. B. durch
- örtlich gezielte und zeitlich gestaffelte Sümpfung,
- neuere Entwässerungstechniken und
- Grundwasseranreicherungen zum Schutz von Feuchtgebieten, so-
weit erforderlich
zu minimieren. Der hierfür gebotene Aufwand soll in einem angemesse-
nen Verhältnis zu dem erwarteten Nutzen stehen.
Erläuterung:
In Nordrhein-Westfalen sind ca. 18 Mio. Menschen und eine hochentwickelte Industrie
auf besonders große Wassermengen angewiesen. Grundwasser ist nicht überall im
Land gleichmäßig verteilt. Reichlich vorhanden ist es in den Flachlandgebieten, wo es
in Kiesen und Sanden gespeichert ist. Grundwasser in ausreichender Menge und Güte
ist nur begrenzt verfügbar und nicht zu vermehren. Neben der Versorgung der Bevöl-
kerung mit Trinkwasser und der Industrie mit Betriebswasser ist auch seine Bedeutung
für den Naturhaushalt hervorzuheben.
Aus den vorgenannten Gründen sind die Grundwasservorkommen und auch die Ober-
flächengewässer gemäß den Zielen und Grundsätzen unter 7.4 LEP NRW nachhaltig
zu sichern und zu entwickeln sowie gemäß §§ 1, 2 und 6 WHG in Verbindung mit
§§ 2 und 32 LWG so zu schützen und zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der All-
gemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen und dass jede
vermeidbare Beeinträchtigung unterbleibt.
4 Wasser- und Naturhaushalt
4.1 Wasserwirtschaft und Tagebausee
82
Um das für den Betrieb des Tagebaus erforderliche Absenkung sziel zu erreichen,
muss lokal ein Großteil der Wassermengen aus dem Grundwasservorrat entnommen
werden. Eine Minimierung der Vorratsentnahme auf das zur Sicherstellung der Stand-
sicherheit erforderliche Maß ist geboten, weil so unter anderem der durch die Vorrats-
entnahme abgesenkte Grundwasserstand nach Beendigung der bergbaulichen Tätig-
keit schneller wieder angehoben und das Grundwasser wieder im üblichen Umfang
genutzt werden kann, so dass es dem Naturraum wieder zur Verfügung steht.
Zur Verminderung der mit der Grundwasserabsenkung durch die Sümpfung verbun-
denen Nachteile und Schäden für den Wasserhaushalt und potentiell für den Natur-
haushalt müssen durch die Bergbautreibende geeignete Maßnahmen ergriffen wer-
den, welche die flächenhafte Ausdehnung der Gru ndwasserentnahme reduzieren.
Dazu hat die Bergbautreibende im Bedarfsfall Möglichkeiten zu untersuchen und Lö-
sungen umzusetzen.
Um die Auswirkungen der bergbaubedingten Grundwasserabsenkung zu begrenzen
und nachteilige Veränderungen zu vermeiden, wurden bereits im Teilplan 12/1 Schutz-
maßnahmen vorgesehen. Grundlegend muss die Sümpfung örtlich und zeitlich so be-
trieben werden, dass für das jeweilige Ziel der Grundwasserabsenkung zur Einhaltung
der Standsicherheit der Tagebauböschungen nach Maßgabe der Schonu ng der Res-
source Grundwasser bzw. des Gebotes der minimalen Sümpfung nur das geringst-
mögliche und erforderliche Vorratsvolumen gesümpft wird. Diese Schutzmaßnahmen
gelten weiterhin.
Aufgrund der angepassten Tagebauplanung wird sich der Sümpfungsschwerpunkt im
Vergleich zum gegenwärtigen Zustand nicht mehr wesentlich verändern. Die Sümp-
fungsmengen werden sich aufgrund der tagebaugeometrischen Veränderungen ten-
denziell in der Größenordnung der letzten Jahre bewegen bzw. leicht rückläufig sein.
Für das Vorhaben in der geänderten Form ist eine zusätzliche Sümpfung der verschie-
denen Grundwasserhorizonte im Tagebauvorfeld, mit Ausnahme des Bereichs der In-
anspruchnahme östlich des Hambacher Forstes, nicht mehr erforderlich. Die Trocken-
haltung des offenen Tagebaus i nklusive der Böschungen ist aber aus Standsicher-
heitsgründen weiterhin sicherzustellen. Da beim notwendigen Abflachen der Randbö-
schung bestehende Brunnen überkippt werden und somit für die Sümpfung nicht mehr
4 Wasser- und Naturhaushalt
4.1 Wasserwirtschaft und Tagebausee
83
zur Verfügung stehen, sind zahlreiche neue Sümpfungsanlagen insbesondere im Be-
reich des nordöstlichen Tagebaurands und auch im Bereich der Gewinnungsstrossen
zu errichten. Zur Gewährleistung der Standsicherheit müssen die infolge der Überkip-
pung wegfallenden Sümpfungskapazitäten vorlaufend kompensiert werden.
Über das Grundwassermodell erfolgt zur sachgerechten Beurteilung der Sümpfungs-
einflüsse im betroffenen Raum die Aufstellung der Gesamtgrundwasserbilanz für das
betrachtete Gebiet unter Berücksichtigung der Sümpfungswassermengen sowie die
Prognose auftretender Maximal- und Minimalwerte für Absenkungen bzw. Aufhöhun-
gen des Grundwasserstands. Die Beurteilung wird dabei anhand verschiedener Zeit-
punkte vorgenommen.
Im Bereich der Erft-Scholle und der linksrheinischen Kölner Scholle können großräu-
mige Grundwasseranreicherungen (bspw. in Form von Versickerungs - oder Infiltrati-
onsanlagen) aufgrund fehlender Beeinträchtigungen von grundwasserabhängigen
Schutzgütern, hier insbesondere Feuchtgebiete und Oberflächengewässer, nach ak-
tuellem Kenntnisstand, unterbleiben (vgl. Kap. 4.2).
4 Wasser- und Naturhaushalt
4.1 Wasserwirtschaft und Tagebausee
84
4.1.2 Sümpfungswasser/-menge
Ziel: Das Sümpfungswasser ist vorrangig als Ersatz -, Ausgleichs- und Öko-
wasser zu verwenden. Die jeweils erforderliche Qualität ist dabei zu be-
rücksichtigen und muss gegebenenfalls durch Aufbereitung gewährleis-
tet werden. Der verbleibende Teil ist für Betriebs- und Kraftwerkszwecke
zu nutzen. Der Überschuss kann nach Menge und Qualität im Einklang
mit den gewässerspezifischen Bewirtschaftungszielen in die Vorfluter
(Erft, Rur, Kölner Randkanal und Tagebausee) eingeleitet werden. Dabei
sind Beeinträchtigungen von Gewässern und Landökosystemen nach
Maßgabe der jeweiligen Fachgesetze zu vermeiden.
Fehlende Wassermengen für die Kühlung der Kraftwerke Niederaußem
und Neurath sowie der Fabrik Fortuna-Nord sind durch Bezug von Sümp-
fungswässern anderer Tagebaue, durch andere Kühlverfahren oder auf
andere Weise auszugleichen.
Erläuterung:
Durch den weiträumig wirkenden Sümpfungseinfluss ist eine große Zahl von öffentli-
chen Wasserversorgungsunternehmen, privaten Wasserentnehmern und der Natur-
haushalt selbst potentiell betroffen. Aufgrund der aktuellen gesetzlichen Regelungen
ist die Bergbautreibende verpflichtet, im Bedarfsfall aufgrund der gezielten Entnahme
des Grundwasservorrates nicht nur den Wassernutzern, sondern auch für nicht ver-
meidbare erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushalts Ausgleich bzw. Ersatz zu
leisten.
Durch das Gebot der minimale n Sümpfung bzw. der größtmöglichen Schonung der
Grundwasservorräte wird garantiert, dass nur so viel Wasser gehoben wird, wie zur
Standsicherheit der Böschungen und Sohlen des Tagebaus Hambach zwingend erfor-
derlich ist. Ergänzend werden Maßnahmen zur Direk teinleitung von aufbereitetem
Sümpfungswasser in Oberflächenwasserkörper umgesetzt.
Nach dem Wasserhaushaltsgesetz, dem Landeswassergesetz NRW und dem Bun-
desberggesetz ist die Bergbautreibende verpflichtet, den Wassernutzern durch die
4 Wasser- und Naturhaushalt
4.1 Wasserwirtschaft und Tagebausee
85
Sümpfung entstehende Schäden und Nachteile (z. B. Trockenfallen der Brunnen, Än-
derungen der Wasserqualität) zu entschädigen bzw. auszugleichen.
Dies kann z. B. erfolgen durch
- die Lieferung von Ersatz -, Ausgleichs- oder Ökowasser aus der Sümpfung, dazu
gehört auch Beregnungswasser,
- Anschluss an eine leistungsfähige Wassergewinnungsanlage,
- Vertiefen der Brunnen an Ort und Stelle,
- Bau und Betrieb einer Aufbereitungsanlage,
- Geldentschädigung.
Die Nutzung des anfallenden Sümpfungswassers hat im Bedarfsfall vorrangig als Er-
satz-, Ausgleichs- und Ökowasser zu erfolgen, da weitere die Tagebausümpfung über-
lagernde Grundwasserentnahmen eine Vergrößerung des Absenkungstrichters bewir-
ken können. Dabei ist zu beachten, dass die Sümpfungswassermengen nur befristet
zur Verfügung stehen.
Als "Ersatzwassermaßnahme" bezeichnet man das Bereitstellen und Liefern von Was-
ser für bergbaulich beeinträchtigte Wasserversorgungs - und Betriebswasseranlagen.
Zu den Ersatzwassermaßnahmen gehört auch das Wasser für eventuelle Beregnungs-
maßnahmen. Unter eine r "Ausgleichswassermaßnahme" versteht man die Reduzie-
rung oder Einstellung der Wasserentnahmen Dritter zur ökologisch wirksamen Scho-
nung des Grundwassers, obwohl der Weiterbetrieb technisch möglich wäre. Als Aus-
gleich erfolgt die Lieferung von Sümpfungswas ser. Als "Ökowassermaßnahme" be-
zeichnet man das Bereitstellen und direkte Liefern von geeignetem Wasser zur
Feuchthaltung eines bestimmten Feuchtbiotops oder den Erhalt einer bestimmten
Wasserführung eines Gewässers. Eine Versorgung mit Ökowasser für den Erhalt von
Feuchtgebieten ist infolge der Sümpfung für den Tagebau Hambach nicht erforderlich.
Soweit Sümpfungswässer aus dem Betrieb des Tagebaus Hambach als Ökowasser
eingesetzt werden, erfolgt dies für Feuchtgebiete, deren Wasserhaushalt maßgeblich
durch die Sümpfung der Tagebaue Inden und Garzweiler betroffen ist (vgl. Kap. 4.2).
Bei der Nutzung des Sümpfungswassers bestehen bis zum Ende der Auskohlung des
Tagebaus auch andere, konkurrierende Nutzungsansprüche wie z. B. der Eigenbedarf
und ein möglicher Kühlwasserbedarf der Kraftwerke. Hier hat jedoch die Deckung des
Ersatz-, Ausgleichs- und Ökowasserbedarfs Vorrang, unbeschadet des Eigenbedarfes
4 Wasser- und Naturhaushalt
4.1 Wasserwirtschaft und Tagebausee
86
des Tagebaus im Brandfall und bei kritischen Immissionslagen. Der Eigenbedarf der
Tagebaue kann zum Teil aus geringerwertigem Wasser gedeckt werden.
Entsprechend der wasserhaushaltsbezogenen Nebenbestimmungen des aktuell gülti-
gen 3. Rahmenbetriebsplanes des Tagebaus Hambach ist Ausgleichs -, Ersatz- und
Ökowasser auch nach Ende des Braunkohlenabbaus bereitzustellen . Beispielsweise
handelt es sich hierbei um Maßnahmen zur Ersatzwasserlieferung für beeinträchtigte
Dritte oder Wässer zur Einleitung in die Erft zum Ausgleich des sümpfungsbedingten
Abflussdefizits. Dabei hat die erforderliche Bereitstellung grundsätzlich während der
Dauer der sümpfungsbedingten Auswirkungen bzw. bis zur Erreichung von bergbau-
lich unbeeinflussten Grundwasserverhältnissen zu erfolgen. Aufgrund der lokal unter-
schiedlichen Entwicklung des Grundwasserwiederanstiegs können sich bei der Dauer
der erforderlichen Maßnahmen lokale Unterschiede ergeben.
Der Überschuss der Sümpfungswässer kann in die Vorfluter Erft, Rur, Kölner Randka-
nal sowie nach Einstellung der Braunkohlegewinnung im Tagebau Hambach auch in
den Tagebausee Hambach eingeleitet werden . Die fortlaufende Sümpfung während
der Tagebauseebefüllung dient der Standsicherheit der Seeböschungen.
Bei der Verwendung der Sümpfungswässer sind die gewässerspezifischen Bewirt-
schaftungsziele (Menge und Chemie) und die daraus resultierenden Anforderung en
zu berücksichtigen.
Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere:
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren,
- im Verfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz.
4 Wasser- und Naturhaushalt
4.1 Wasserwirtschaft und Tagebausee
87
4.1.3 Wasserversorgung
Ziel: Die Sicherstellung der öffentlichen und privaten Wasserversorgung in
Menge und Güte ist rechtzeitig z. B. durch
- die Lieferung von geeignetem Ersatz- und Ausgleichswasser aus der
Sümpfung,
- Anschlüsse an andere Wassergewinnungsanlagen,
- Ersatz-/Tiefbohren von beeinträchtigten Brunnen,
- die Zahlung von Mehrförderkosten bei Förderung und Aufbereitung,
- oder den Bau, die Erweiterung und den Betrieb von Wasseraufberei-
tungsanlagen oder
- eine ausreichende Vorerkundung zur Ermittlung und Prüfung der bis-
herigen Annahmen zur mengenmäßigen Verfügbarkeit und Qualität
nach Grundwasserwiederanstieg in vom Kippenabstrom beeinfluss-
ten Bereichen
für die Dauer der bergbaulichen Auswirkung auf das Grundwasser zu ge-
währleisten. Hierüber ist vor Beginn des Abbaus der Nachweis zu führen.
Erläuterung:
Durch die bergbauliche Grundwasserabsenkung werden Wassergewinnungsanlagen
in unterschiedlichem Ausmaß beeinflusst und hinsichtlich Menge, Güte und Förder-
höhe beeinträchtigt. Die Bergbautreibende ist verpflichtet, durch geeignete Maßnah-
men so lange Ersatz zu leisten, wie d ie Beeinträchtigung andauert (siehe Erläuterun-
gen zu den Zielen in Kap. 4.1.1 und 4.1.2).
Durch den absinkenden Grundwasserstand wird im günstigsten Fall nur die Förder-
höhe einer Wassergewinnungsanlage geändert. Gegebenenfalls kann bereits durch
die Erhöhung der Pumpenleistung und Abgeltung der zusätzlich aufzuwendenden För-
derkosten Ersatz geschaffen werden. Wird die Leistungsfähigkeit vorhandener Brun-
nen durch den sinkenden Grundwasserstand jedoch vermindert, so ist zum Beispiel
4 Wasser- und Naturhaushalt
4.1 Wasserwirtschaft und Tagebausee
88
durch zusätzliche Brunnen die Gesamtleistung der Wassergewinnungsanlage zu er-
halten. Möglicherweise kann auch eine ti efere Brunnenanlage als Ausgleich und Er-
satz gebaut werden.
Im begründeten Einzelfall ist nachzuweisen, dass dadurch das Ausmaß der Grund-
wasserabsenkung nicht so vergrößert wird, dass bisher unbetroffene Grundwassernut-
zer durch die Ersatzwassermaßnahme bet roffen werden (Sekundäreffekt). Bei den
aufgezählten Möglichkeiten kommt der Lieferung von Ersatzwasser erste Priorität zu.
Soweit im Nahbereich der Tagebaue die Grundwasserleiter gänzlich von Wasser ent-
leert werden und eine Wassergewinnung unmöglich gemac ht wird, soll in der Regel
die Wasserversorgung durch Lieferung von Sümpfungswasser als Ersatzwasser si-
chergestellt werden.
Bei einer Verlagerung der Wassergewinnung in tiefere Grundwasserleiter kann, sofern
dies hydrologisch überhaupt möglich ist, eine A ufbereitung des Wassers erforderlich
werden.
In Bezug auf die Gewässergüte ist bereits aufgrund entsprechender Modellberechnun-
gen bekannt, dass es in der Erft-Scholle zu einer Oxidation des in den Halden abgela-
gerten Pyrits des Braunkohlennebengesteins kommt. Mit dem nach Bergbauende wie-
deransteigenden Grundwasser kommt es unter anderem zu einer Lösung von Sulfat,
welches mit dem Grundwasser in die angrenzenden Grundwasserleiter abströmt.
Durch den Abstrom dieses sulfatreichen Kippengrundwassers aus dem Tagebau Ham-
bach und insbesondere den Altkippen kann es in den kommenden Jahrzehnten zu
einer Beeinträchtigung der Grundwasserqualität in Teilbereichen der Erft-Scholle kom-
men und aufgrund dessen zu einer Verlagerung mehrerer Wassergewinnungsanlagen
und Wasserwerksstandorten. Dies betrifft jeweils frühestens die Wassergewinnungs-
anlage Pfaffendorf/Glesch fünf Jahre nach Bergbauende, das Wasserwerk Sindorf 35
Jahre nach Bergbauende und das Wasserwerk Türnich 25 Jahre nach Bergbauende.
Aus heutiger Sicht ist am Das Wasserwerk Dirmerzheim wird dagegen frei nicht mit
von Einflüssen des Kippengrundwassers bleiben und zu rechnen. Es wird langfristig
aufgrund des vorhandenen Grundwasserdargebots ausgebaut, um die Wasserversor-
gung auf der Erft-Scholle für die Städte Bedburg, Bergheim, Elsdorf, Erftstadt, Kerpen
und Teile der Gemeinde Titz zu sichern, welche aktuell über die langfristig wegfallen-
den Wassergewinnungsanlagen und Wasserwerke versorgt werden. Diese Kompen-
sation zur Sicherstellung der zukünftigen Wasserversorgung in der Erft-Scholle ist über
4 Wasser- und Naturhaushalt
4.1 Wasserwirtschaft und Tagebausee
89
ein langfristiges Wasserversorgungskonzept zwischen dem Erftverband und der Berg-
bautreibenden festgelegt. Das Konzept ist aufgrund des vorzeitigen Ausstiegs aus der
Braunkohlenförderung nun deutlich früher umzusetzen und bedarf einer gemeinsamen
Überprüfung anhand der geänderten Randbedingungen und neuesten Erkenntnisse.
Dem Schutz des zukünftigen Einzugsgebiets des Wasserwerks Dirmerzheim kommt
dabei besondere Bedeutung zu.
Entsprechend gilt grundsätzlich, dass die Bergbaut reibende den beeinträchtigten
Wasserentnehmer im Rahmen der Gesetze durch notwendige Ersatz- und Ausgleichs-
maßnahmen schadlos zu stellen hat. Dazu gehört auch der ausreichende Ersatz des
Wasserverbundnetzes, falls das Wasserversorgungsnetz durch bergbaulic he Einwir-
kungen gestört wird.
Zu den vorgesehenen Ersatzmaßnahmen zählen z. B. die Lieferung von Ersatzwasser,
die Übernahme der Betriebskosten - und Mehrförderkosten, der Bau von Ersatzbrun-
nen oder der Anschluss an das öffentliche Trinkwassernetz. Diese Maßnahmen zeigen
auf, dass eine Lösung der Ersatzwasserfrage möglich ist.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass die Sümpfungsmengen nach Einstellung der
Braunkohlegewinnung mit Befüllung des Tagebausees sukzessive reduziert werden
und demnach deutlich gerin gere Sümpfungsmengen zur Verfügung stehen als noch
während des aktiven Tagebaubetriebs. Gleichzeitig bewirkt der mit Reduzierung der
Sümpfungsmaßnahmen großräumig einsetzende Grundwasserwiederanstieg, dass
die mengenmäßige Beeinflussung des Grundwassers und somit auch der öffentlichen
sowie privaten Wasserversorgung rückläufig sein wird.
Im Rahmen des Sammelberichtswesens berichtet die Bergbautreibende jährlich über
alle erfolgten Ersatz - und Ausgleichsmaßnahmen unter anderem an die zuständige
Bezirksregierung Arnsberg.
Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere:
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren,
- im Verfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz,
4 Wasser- und Naturhaushalt
4.1 Wasserwirtschaft und Tagebausee
90
- im Verfahren nach dem Landesnaturschutzgesetz bzw. Durchführung der o. g. Ver-
fahren unter Beachtung des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landesnatur-
schutzgesetzes NRW,
- in Verfahren zur Neuaufstellung oder Änderung des Regionalplans Köln.
4 Wasser- und Naturhaushalt
4.1 Wasserwirtschaft und Tagebausee
91
4.1.4 Oberirdische Gewässer
Ziel 1: Bei sümpfungsbedingten Abflussminderungen in für die Wasse rwirt-
schaft oder den Naturhaushalt bedeutsamen Fließgewässern ist der Er-
halt der Abflussverhältnisse z. B. durch Einspeisung von Sümpfungs-
wasser sicherzustellen. Dabei muss eine sich an den natürlichen Verhält-
nissen nach Wiederanstieg des Grundwassers orie ntierende Mindest-
wasserführung gewährleistet und eine Verschlechterung der Wasserbe-
schaffenheit vermieden werden.
Erläuterung:
Wird das Grundwasser abgesenkt, können Oberflächengewässer, die vollständig oder
teilweise in Kontakt mit dem Grundwasser stehen, Änderungen in der Wasserführung
oder im Fließverhalten (bei Fließgewässern) bzw. im Wasserstand (bei Stillgewässern)
erfahren. Zum Schutz von Feuchtgebieten und zur Erhaltung von schützenswerten
grundwasserabhängigen Oberflächengewässern sind die Grundwasserstände im obe-
ren Grundwasserleiter von maßgebender Bedeutung.
Eine Grundwasserabsenkung wirkt sich unterschiedlich schnell und stark auf Oberflä-
chengewässer aus. Maßgeblich dafür sind neben der Größe der Grundwasserabsen-
kung insbesondere die Entfernung von den Entnahmebrunnen und die hydraulischen
Kennwerte des Grundwasserleiters sowie des Oberflächengewässers.
Die Verminderung der Wasserführung in Flüssen und Bächen hat vielfältige Sekun-
därwirkungen, die je nach Maß der Abflussminderung mehr oder weniger deutlich wer-
den. Ein reduzierter Wasserstand kann für die Einleitungs- und Entnahmerechte Dritter
von Bedeutung sein. Mit der reduzierten Wasserführung wird auch die Fließgeschwin-
digkeit vermindert. Bei sehr kleinen Gewässern vermindert sich dadurch auch die
Schleppkraft und erhöhte Sedimentation ist die Folge. Dadurch und durch einen nied-
rigen Wasserstand mit geringer Fließgeschwindigkeit wird der Pflanzenwuchs geför-
dert. Erhöhter Unterhaltungsaufwand ist die Folge. Besondere Bedeutung kann die
Verminderung der Wasserführung auf die Wasserqualität haben, wenn in das be-
4 Wasser- und Naturhaushalt
4.1 Wasserwirtschaft und Tagebausee
92
troffene Gewässer Abwasser eingeleitet wird. Selbst bei ordnungsgemäßer Abwasser-
reinigung reicht u.U. die Verdünnung der Restverschmutzung nicht mehr aus und das
Selbstreinigungsvermögen des Gewässers wird überfordert.
Bei Seen und Teichen wird durch den sinkenden Wasserstand der Pflanzenwuchs und
damit die Verlandung gefördert. Böschungen und Ufer können infolge des niedrigen
Wasserspiegels erodieren.
Aus den genannten Gründen muss eine an den natürlichen Verhältnissen nach Wie-
deranstieg des Grundwasse rs orientierende Mindestwasserführung in wasserwirt-
schaftlich und ökologisch bedeutsamen Gewässern im sümpfungsbeeinflussten Be-
reich sichergestellt werden. Darüber hinaus soll möglichst eine Verschlechterung der
Wasserbeschaffenheit der Gewässer vermieden werden. Bei der Beurteilung dessen
sind neben den Auswirkungen durch die Einleitung der Bergbautreibenden auch Be-
einflussungen Dritter bzw. Maßnahmen der Unterhaltungspflichtigen zu berücksichti-
gen, die nicht der Bergbautreibenden zuzuordnen sind.
Über das revierweite und schollenübergreifende Grundwassermodell für das Rheini-
sche Braunkohlenrevier sind für die Erft-Scholle und die linksrheinische Kölner Scholle
alle sümpfungsbedingten, wasserwirtschaftlich relevanten Einwirkungen durch den
Betrieb des Tagebaus Hambach auf die Oberflächengewässer erfasst. Zu berücksich-
tigen ist, dass die Erft-Scholle und linksrheinische Kölner Scholle in Teilen schon durch
großräumige Grundwasserabsenkungen beeinträchtigt ist, welche ebenfalls bergbau-
bedingt, aber teilweise bereits aus der Zeit vor dem Tagebau Hambach resultieren.
Darüber hinaus werden Oberflächengewässer durch die Einleitung von Sümpfungs-
wasser des Tagebaus Hambach beeinflusst und weisen heute, wie im Beispiel der Erft,
einen höheren Abfluss auf, als dies na türlicherweise der Fall wäre und wie es nach
Einstellung der Sümpfungsmaßnahmen und abgeschlossenem Grundwasserwieder-
anstieg sein wird. Die Einleitung von anfallendem Sümpfungswasser in Oberflächen-
gewässer ist an verschiedenen Stellen zur Sicherstellung des Betriebs des Tagebaus
Hambach jedoch notwendig.
Für die Erft ist nach Einstellung des Betriebs des Tagebaus Hambach durch die Berg-
bautreibende, wie in der Leitentscheidung 2021 beschrieben, das ausgleichspflichtige,
sümpfungsbedingte Abflussdefizit durch Wasserzuführung zu beheben. Dabei handelt
4 Wasser- und Naturhaushalt
4.1 Wasserwirtschaft und Tagebausee
93
es sich im Vergleich zu heute um eine deutlich geringere Einleitmenge. Dadurch ist es
möglich, dass die Erft sich den natürlichen Verhältnissen nach Wiederanstieg des
Grundwassers annähert. Die Dauer der Maßnahme richtet sich dabei nach der Ent-
wicklung der sümpfungsbedigten Beeinflussung und des Grundwasserwiederanstiegs.
Entsprechend dieser Umstände und aufgrund des frühzeitigen Ausstiegs aus der
Braunkohleförderung, mit den entsprechenden Konsequenzen auf den A bfluss der
Erft, welche nach Reduzierung bzw. Einstellung der Sümpfungswassereinleitung na-
türlicherweise einen deutlich geringeren Abfluss aufweisen wird, wurde durch den Er-
ftverband ein Perspektivkonzept für die Erft entwickelt, um die wasserwirtschaftlic hen
und ökologischen Folgen sowie Konsequenzen gezielt durch strukturelle Maßnahmen
zu begleiten. Aufgrund des vorgezogenen Braunkohleausstiegs befindet sich das Per-
spektivkonzept aktuell in der beschleunigten Umsetzung.
Neben den Einleitungen in die Erft wird Sümpfungswasser aus dem Tagebau Hambach
in den Kölner Randkanal eingeleitet, sowie im Bereich von Selhausen in die Rur. Auch
diese Einleitungen fallen mit Ende der Sümpfungsmaßmahmen weg, sodass dann von
einer deutlich zurückgehenden Beeinflussung de r Oberflächengewässer auszugehen
ist.
Weiterhin wird Sümpfungswasser in den Ellebach zum Schutz des Feuchtgebietes
Rurdriesch, des Ellebachs selbst sowie des daraus gespeisten Mühlengrabens einge-
leitet. Zudem findet eine Einleitung von Sümpfungswasser des Tagebaus Hambach in
das Fließ an den fünf Weihern statt. Der Ellebach und daraus gespeister Mühlengraben
werden aufgrund der vorherrschenden Grundwasserabsenkung im Rahmen der Fest-
legungen zum Betrieb des Tagebaus Inden gestützt. In Teilen wird Sümpfungsw asser
aus dem Tagebau Hambach in das Gewässersystem der Norf eingeleitet. Entsprechend
den in den BKP Inden und Garzweiler II getroffenen Regelungen ist zu gewährleisten,
dass diese Systeme auch aufgrund des vorzeitigen Endes der Braunkohlenförderung
mit Ökowasser versorgt werden, sobald das Sümpfungswasser ausbleibt und der An-
schluss an das Grundwasser noch nicht wiederhergestellt ist.
Aus dem Betrieb des Tagebaus Hambach ergibt sich aufgrund der geringfügigen Be-
einflussung von Oberflächengewässern im Untersuchungsgebiet Wirkpfad Wasser dar-
über hinaus keine Erforderlichkeit zur Festlegung von Maßnahmen zur Sicherstellung
des Erhalts von Abflussverhältnissen dieser Gewässer. Sollte es künftig entgegen der
4 Wasser- und Naturhaushalt
4.1 Wasserwirtschaft und Tagebausee
94
durchgeführten Prognose durch die Sümpfung für den Ta gebau Hambach zu unver-
meidbaren Beeinträchtigungen von grundwasserabhängigen Oberflächengewässern
kommen, hat die Bergbautreibende entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Ziel 2: Die Einleitung des Sümpfungswassers in die oberirdischen Gewässer ist
mengenmäßig so zu begrenzen und muss qualitätsmäßig so beschaffen
sein, dass sie mit den jeweiligen gewässerspezifischen Bewirtschaf-
tungszielen in Einklang steht und natürliche Hochwässer schadlos in
den Gewässern abfließen können.
Erläuterung:
Die anfallenden Sü mpfungswässer müssen, soweit sie nicht anderweitig verwendet
werden sollen, in die Oberflächengewässer eingeleitet werden.
Hieraus resultiert unter Umständen eine erhöhte Wasserführung, durch welche die
Ufer angegriffen werden können, insbesondere auch dan n, wenn durch größere Nie-
derschläge ohnehin ein stärkerer Abfluss vorhanden ist.
Einleitungen dürfen daher nur zugelassen werden, wenn unter Berücksichtigung auch
des natürlichen Hochwasserabflusses die Leistungsfähigkeit der Gewässer nicht über-
schritten wird. Das heißt, dass bei natürlichem Hochwasser ggf. die Sümpfungswas-
sereinleitung unter Beachtung der bergbaulichen Erfordernisse gedrosselt oder einge-
stellt werden muss.
Die einzuleitenden Wässer sind hinsichtlich ihrer Qualität nicht immer unbedenklic h.
Die in einigen Grundwasserleitern vorhandenen Bestandteile, z. B. Eisen, Salze und
die Temperaturverhältnisse, können das geförderte Grundwasser so stark belasten,
dass bei der Einleitung in ein Oberflächengewässer die Gewässerbiologie und unter
Umständen die Einleitungs - und Entnahmerechte Dritter beeinträchtigt werden. Die
einzuleitenden Wässer müssen demnach so beschaffen sein, dass sie mit den gewäs-
serspezifischen Bewirtschaftungszielen in Einklang stehen.
Besonders belastete Sümpfungswässer müssen aufgrund stofflicher Beeinträchtigun-
gen vor einer Einleitung in die Vorfluter ggf. behandelt werden. Dies kann dadurch
4 Wasser- und Naturhaushalt
4.1 Wasserwirtschaft und Tagebausee
95
erleichtert werden, dass das stärker belastete Grundwasser gesondert gefasst und
gehoben wird und vor Vermischung mit unbelastetem Wasser behandelt wird.
Die bestehenden Einleitungen in Oberflächengewässer so wie die heranzuziehenden
Bewirtschaftungsziele sind im Ergebnis der Umweltprüfung näher erläutert. Demnach
sind keine nachteiligen Umweltauswirkungen für Oberflächengewässer zu erwarten.
Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere:
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren,
- im Verfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz,
- im Verfahren nach dem Landesnaturschutzgesetz bzw. Durchführung der o. g. Ver-
fahren unter Beachtung des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landesnatur-
schutzgesetzes NRW.
4 Wasser- und Naturhaushalt
4.1 Wasserwirtschaft und Tagebausee
96
4.1.5 Wasserwirtschaftliche Verhältnisse nach Beendigung des Braukohlenta-
gebaues
Ziel 1: Die Bereitstellung von Ersatz-, Ausgleichs- und Ökowasser soll nicht nur
bis zur Be endigung des Tagebaus erfolgen, sondern ist – soweit erfor-
derlich - darüber hinaus bis zur Wiederauffüllung des Grundwasserkör-
pers bzw. bis zur Erreichung von bergbaulich unbeeinflussten Grund-
wasserverhältnissen, die als endgültiger Zustand angesehen und a nge-
strebt werden, sicherzustellen.
Erläuterung:
Nach den derzeitigen Planungen zum Ausstieg aus der Braunkohlenförderung im Ta-
gebau Hambach wird die Kohlegewinnung bis Ende 2029 eingestellt. Da sich das na-
türliche Ansteigen des Grundwassers nach Beendigung des Bergbaus über einen län-
geren Zeitraum erstrecken wird, und im Wesentlichen mit der sukzessiven Reduzie-
rung und Einstellung der Sümpfungsmaßnahmen einhergeht, muss die Lieferung von
Ersatz-, Ausgleichs- und Ökowasser auch nach Beendigung des Tagebau s so lange
fortgesetzt werden, bis Grundwasserverhältnisse erreicht sind, welche als endgültiger
Dauerzustand anzusehen sind. Eine beschleunigte Befüllung des Tagebausees wird
vorrangig über Rheinwasser erfolgen, welches über die Rheinwassertransportleitun g
in den zukünftigen Tagebausee eingeleitet wird.
Nach Abschluss der Rekultivierung ist eine Überprüfung des dann bestehenden Zu-
standes des Wasser- und Naturhaushaltes des Gesamtraumes (hier: Erft-Scholle und
linksrheinische Kölner Scholle) vorzunehmen. H ierbei sind beispielweise einzubezie-
hen:
- die durch technische Maßnahmen am Leben erhaltenen Oberflächengewässer,
Feuchtgebiete und Biotope und
- die als Ausgleich - und Ersatzmaßnahmen neu geschaffenen Biotope außerhalb
und innerhalb des Abbaubereichs.
Mit der Überprüfung soll die Erforderlichkeit über die Fortdauer der technischen Maß-
nahmen festgelegt werden.
4 Wasser- und Naturhaushalt
4.1 Wasserwirtschaft und Tagebausee
97
Ziel 2: Die Wiederauffüllung der weitgehend entleerten Grundwasserkörper in
der Erft-Scholle und der linksrheinischen Kölner Scholle ist durch die
Anlage des Tagebausees Hambach und dessen Befüllung mit Rheinwas-
ser gezielt zu beschleunigen. Mögliche Schäden bzw. erhebliche Beein-
trächtigungen durch einen Grundwasserwiederanstieg über das berg-
baulich unbeeinflusste Niveau hinaus sind nach Maßgabe des Bergscha-
densrechts sowie im Übrigen nach den umweltgesetzlichen Anforderun-
gen zu vermeiden und im Bedarfsfall zu kompensieren.
Erläuterung:
Nach Beendigung der Braunkohlengewinnung im Tagebau Hambach ist die Grund-
wasserlandschaft der Erft -Scholle und der l inksrheinischen Kölner Scholle durch die
bergbauliche Sümpfung weitgehend entwässert. Mit der sukzessiven Reduzierung bis
hin zum Ende der Sümpfungsmaßnahmen entfällt diese Quelle für Ersatz-, Ausgleichs-
und Ökowasser. Die gezielte Wiederauffüllung der Grundwasserkörper erfolgt über die
Versickerung von Wasser aus dem Tagebausee, welcher vorrangig über Rheinwasser
befüllt wird. Das Rheinwasser wird über die Rheinwassertransportleitung zur beschleu-
nigten Befüllung in den Tagebausee eingespeist. Die beschleunigte Wiederauffüllung
der Grundwasserkörper durch das Rheinwasser stellt eine Maßnahme zum Erreichen
des mengenmäßig bestmöglichen Zustands der Grundwasserkörper , wie im Hinter-
grundpapier Braunkohlen dargelegt, nach Maßgabe des Hintergrundpapiers Braun-
kohle dar.
Für die Grundwasserverhältnisse ist nach der Befüllung des Tagebausees die Ziel-
wasserhöhe des Seewasserspiegels von + 65 m NHN entscheidend, welche für den
Tagebausee angestrebt wird (vgl. Kapitel 4.1.6.1, Ziel 2).
Auf der Grundlage des vorliegenden Grundwassermodells ist davon auszugehen, dass
das Grundwasserfließbild nach erfolgtem Grundwasserwiederanstieg (im Jahr 2200)
in weiten Bereichen mit den Verhältnissen vor Beginn der großräumigen bergbaulichen
Aktivitäten übereinstimmt und sich vorbergbauliche Grundwasserflurabstände wieder-
einstellen. Nur lokal werden die Grundwasserverhältnisse durch Durch den zukünfti-
gen Tagebausee sowie vorhandene und den Kippenkörper werden die Grunwasser-
verhältnisse im Umfeld dauerhaf t verändert sein. In diesen Bereichen werden die
4 Wasser- und Naturhaushalt
4.1 Wasserwirtschaft und Tagebausee
98
Grundwasserspiegel zumeist unterhalb der vorbergbaulichen Grundwasserstände lie-
gen.
Nach dem Ergebnis der Umweltprüfung führen weder die tagebaubedingte Sümpfung
(vgl. Kap. 4.1.2) noch der mit der Einstellung der Sümpfung erfolgende Grundwasser-
wiederanstieg zu einer Beeinträchtigung des Naturhaushalts. In den Angaben zur Um-
weltprüfung wurden mögliche Veränderungen des Naturhaushalts durch den Grund-
wasserwiederanstieg zur Erläuterung und Dokumentation der kün ftigen Verhältnisse
mithilfe des Grundwassermodells untersucht. Auch diese Untersuchung erfolgte mit
Blick auf die gesetzlichen Anforderungen der Eingriffsregelung, des gesetzlichen Bio-
topschutzes sowie sonstiger geschützter Teile von Natur und Landschaft und des Ar-
tenschutzes. Erhebliche Beeinträchtigungen des europäischen Schutzgebietsnetzes
Natura 2000 durch den Grundwasserwiederanstieg können ebenfalls ausgeschlossen
werden. Überwiegend wird eine Rückführung zu vorbergbaulichen Grundwasserver-
hältnissen erfolgen und damit einhergehend werden sich natürlichere Standortverhält-
nisse und somit auch naturnähere Vegetationsstrukturen entwickeln, welche sich po-
sitiv auf die Natürlichkeit, Vielfalt und Eigenart der Landschaft auswirken.
Auch für Kultur - und Sachgüter sind durch den Grundwasserwiederanstieg keine er-
heblichen Beeinträchtigungen zu erwarten. Der Grundwasserwiederanstieg ist ein na-
türlicher Vorgang, durch den großräumig der frühere, vorbergbauliche Zustand wie-
derhergestellt wird. Dabei werden die Gebirgsschichten wieder unter zusätzlichen Auf-
trieb bzw. Spannungsänderungen geraten und die Geländeoberfläche erfährt Hebun-
gen. Diese flächenhaften Bodenhebungen verlaufen entsprechend den Senkungen
ebenfalls sehr gleichförmig und sind daher in der Regel nicht schadensrelevant.
Im Einzelfall wider Erwarten auftretende Schäden durch einen Grundwasserwiederan-
stieg über das bergbaulich unbeeinflusste Niveau hinaus sind nach Maßgabe des
Bergschadensrechts zu behandeln (vgl. Kap. 4.3). Geeignete Maßnahmen zur Ver-
meidung oder ggf. zur Kompensation von erheblichen Beeinträchtigungen sonstiger
Umweltschutzgüter im Zusammenhang mit dem Grundwasserwiederanstieg sind nach
Maßgabe umweltgesetzlicher Anforderungen zu prüfen.
4 Wasser- und Naturhaushalt
4.1 Wasserwirtschaft und Tagebausee
99
Ziel 3: Die Grundwasserstände in der Erftaue sind auch nach abgeschlossenem
vollständigem Wiederauffüllen der entleerten Grundwasserkörper dauer-
haft niedriger zu halten.
Erläuterung:
Im heute bebauten Bereichen der Erftaue werden die Grundwasserstände durch den
Zielwasserspiegel des zukünftigen Tagebausees etwas niedriger gehalten, als dass
diese in einem Szenario ohne Bergbaueinfluss ansteigen würden. Ergänzend sind ent-
sprechende Maßnahmen durch den Erftverband umzusetzen, um die Niedrighaltung
der Grundwasserstände in der Erftaue zu gewährleisten. Ziel ist das dauerhafte Tro-
ckenhalten der vorhandenen und betroffenen Siedlungsbereiche.
Die Erforderlichkeit der Maßnahmen zur dauerhaften Niedrighaltung der Grundwas-
serstände in der Erftaue ergibt sich aus der bereit s vor der Grundwasserabsenkung
erfolgten Urbarmachung des ursprünglichen Sumpfgebiets im Bereich der Erftaue. In
diesem Gebiet konnten weder Landwirtschaft betrieben noch Siedlungen errichtet wer-
den. Zwischenzeitlich hat jedoch eine intensive Besiedlung un d Nutzung des ehema-
ligen Sumpfgebiets stattgefunden, sodass dieses auch langfristig durch geeignete
Maßnahmen trocken zu halten ist. Dabei handelt es sich um eine regionale Aufgabe,
die der Erftverband als regionaler Wasserverband für sich im Auftrag der K ommunen
anerkannt hat.
Durch die Festlegung des Zielwasserspiegels des Tagebausees Hambach auf + 65 m
NHN und den damit einhergehenden Strömungsverhältnissen wird ein positiver Bei-
trag zu den zusätzlich erforderlichen Niedrighaltungsmaßnahmen in der Erftau e ge-
leistet. Aufgrund des gegenüber dem ursprünglichen Niveau abgesenkten Wasser-
spiegels strömt dem Tagebausee großräumig das Grundwasser zu, welches wiederum
über das Ablaufgewässer oberirdisch der Erft zugeführt wird. Dieses Wasser muss
somit letztlich nicht in der Erftaue gehoben werden.
Unbenommen der benannten Maßnahmen zur Niedrighaltung der Grundwasserstände
in der Erftaue durch den Erftverband sowie mittels Festlegung des Zielwasserspiegels
für den Tagebausee Hambach sind ergänzend Maßnahmen Dritter erforderlich, um
Schäden durch den Wiederanstieg des Grundwassers zu minimieren. Beispielhaft
seien hier Festlegungen in Bebauungsplänen und Berücksichtigung der zukünftigen
Grundwasserflurabstände bei Bauvorhaben benannt.
4 Wasser- und Naturhaushalt
4.1 Wasserwirtschaft und Tagebausee
100
Ziel 4: Der Austrag von minerali siertem Wasser in das umgebende unverritzte
Lockergestein ist zu minimieren.
Erläuterung:
Durch die Belüftung des Gesteins während der Grundwasserabsenkung und der Ab-
bauphase im Tagebau kommt es im Bereich der freigelegten Böschungen und Sohl-
flächen eines Tagebaus, sowohl auf der Abbau- als auch auf der Kippenseite, vermehrt
zur Oxidation der im Gestein vorhandenen Pyrite, was unter anderem zur Entstehung
von Sulfat, Eisen und Wasserstoffionen führt. Durch die mit der Pyritoxidation einher-
gehende Verringerung des pH-Wertes nimmt zudem die Konzentration an Schwerme-
tallen im Grundwasser in unmittelbarer Nähe der Kippen zu. Die Grundwasserabsen-
kung ist damit die Voraussetzung für die Pyritoxidation und hat indirekt Auswirkungen
auf die chemische Zusammensetzun g des Grundwassers, nach dessen Wiederan-
stieg.
Die Abbauprodukte der Pyritoxidation verbleiben jedoch zunächst in der entwässerten
Tagebaukippe. In dieser Phase erfolgt eine erste Teil-Pufferung bzw. Fixierung der Oxi-
dationsprodukte durch die geogene Eigenpufferkapazität des Abraums.
Nach dem Ende der Auskohlung und der Einstellung der Sümpfungsmaßnahmen er-
folgt der Wiederanstieg des Grundwassers. Zu diesem Zeitpunkt werden die noch vor-
handenen und nicht geogen abgepufferten Pyritoxidationsprodukte im wied eranstei-
genden Grundwasser oder durch die Infiltration von Niederschlagswasser in den Ab-
raumkippen gelöst. Durch Infiltrationen aus dem unverritzten Gebirge in die Kippe und
dem Prozess der Grundwasserneubildung infolge von Niederschlägen bildet sich suk-
zessive ein zusammenhängender Kippenwasserspiegel aus. Die noch vorhandenen
Pyritoxidationsprodukte werden im ansteigenden Grundwasser der Abraumkippen ge-
löst. Mit der Grundwasserströmung erfolgt eine weitere Durchmischung in der Kippe.
Die im Kippengrundwas ser verbleibenden gelösten Inhaltsstoffe können im Über-
gangsbereich von der Kippe zum gewachsenen Gebirge in das unterstromige, vom
Tagebau unbeeinflusste Gebirge der tieferen Grundwasserleiter gelangen ( Kippenab-
strom) und vermischen sich mit dem dort vorh andenen Grundwasser. Im weiteren
Abstrom kommt es infolge der Verdünnung zu einem Rückgang der Initialkonzentrati-
onen.
4 Wasser- und Naturhaushalt
4.1 Wasserwirtschaft und Tagebausee
101
Maßgebliche und großräumige qualitative Beeinflussungen des Grundwassers aus
dem Kippenkörper des Tagebaus Hambach sind im Zeitraum bis 2030 aufgrund des
weithin noch abgesenkten Grundwasserspiegels nicht zu erwarten. Langfristig kann
es jedoch in den Niederungsbereichen von Erft und Finkelbach zu erhöhten Konzent-
rationen von Sulfat und Schwermetallen kommen.
Der Austrag von sulfathaltigem und versauertem Grundwasser in das umgebende un-
verritzte Lockergestein kann durch die Umsetzung der folgenden Maßnahmen weiter-
hin reduziert werden:
- Durchführung der so genannten Kippenmaßnahmen A1 (Selektive Verkippung/Kip-
penkeil) und A2 (Optimierte Lage der Sohlen),
- intensive Beobachtung der Grundwasserqualitäten im Abstrombereich des Tage-
baus Hambach,
- Beobachtung der Qualität des Oberflächengewässers an den betroffenen Gewäs-
sern.
Ziel 5: Im Zustrombereich des Sees sind zur Begrenzung des Stoffaustrages
geringe Abraummengen zu verkippen. Die dort verkippten Massen sind
möglichst pyritarm aufzubauen.
Erläuterung:
Bei den Ermittlungen zur Wasserbeschaffenheit des Tagebausees ist im künftigen Zu-
strombereich des Grundwasserzutritts, der die Wa sserbeschaffenheit des Tagebau-
sees langfristig bestimmen wird, die Kippe pyritarm aufzubauen. Nur durch eine Kippe
mit einem geringen Pyritoxidationspotential ist eine Wasserbeschaffenheit im See zu
erwarten, die jederzeit eine vielfältige Nutzung gewährle istet (vgl. Kap. 4.1.5, Ziel 3).
Dabei ist zu beachten, dass der ganz überwiegende Teil des Grundwasserzustroms in
den Tagebausee im Endzustand über geschnittene Böschungen erfolgt. Dies wirkt sich
insgesamt positiv auf die Wasserbeschaffenheit des Tagebausees aus.
Um zu gewährleisten, dass im Zustrombereich des Sees geringe Stoffausträge entste-
hen, ist folgende Maßnahme weiter umzusetzen:
4 Wasser- und Naturhaushalt
4.1 Wasserwirtschaft und Tagebausee
102
- Durchführung der so genannten Kippenmaßnahmen A1 (Selektive Verkippung/
Kippenkeil) und A2 (Optimierte Lage der Sohlen).
Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere:
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren,
- im Verfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz,
- im Verfahren nach dem Landesnaturschutzgesetz bzw. Durchführung der o. g. Ver-
fahren unter Beachtung des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landesnatur-
schutzgesetzes NRW.
4 Wasser- und Naturhaushalt
4.1 Wasserwirtschaft und Tagebausee
103
4.1.6 Tagebausee aus wasserwirtschaftlicher Sicht
4.1.6.1 Seeherstellung
Ziel 1: Die Standsicherheit der Seeböschungen unterhalb und oberhalb des
Zielwasserspiegels ist vor, während und nach der Seebefüllung zu ge-
währleisten und entsprechend zu gestalten.
Erläuterung:
Das umgebende und durch Niederschlagsversickerung neu gebildete Grundwasser
strömt natürlicherweise dem Restloch durch die Böschungen zu. Je höher der Grund-
wasserspiegel gegenüber dem entstehenden Seewasserspiegel liegt, umso höher ist
die Fließgeschwindigkeit des Grundwassers in Richtung Tagebausee und umso stär-
ker ist sein Angriff auf die Böschungen, die so je nach Neigung in Folge der Durchströ-
mung destabilisiert werden könnten. Um standsichere Böschungen zu gewährleisten,
wird daher während der Befüllung weiterhin der umgebende Grundwasserspiegel ge-
senkt (nachlaufende Sümpfung), sodass der wiederansteigende Grundwasserspiegel
bis zum Erreichen des Zielwasserst andes unterhalb des ansteigenden Seewasser-
stands gehalten wird. Neben dem Rheinwasser wird so auch ein wesentlich geringerer
Anteil an Sümpfungswasser aus den Tagebauseebegleitbrunnen in den Tagebausee
eingeleitet, der in Abhängigkeit zur Entwicklung des S eewasserspiegels sukzessive
reduziert werden kann. Insbesondere in den ersten Jahren nimmt der Sümpfungswas-
seranteil am Flutungswasser aufgrund des anfangs schnell ansteigenden Seewasser-
spiegels und somit der Möglichkeit zur Reduzierung der aus Standsicherheitsgründen
erforderlichen Gesamthebungsmenge stark ab. Entsprechend ist im Nahbereich des
Tagebausees während der Phase der Seebefüllung die Grundwasserentnahme - im
Sinne der Standsicherheit der Böschungen - zeitlich begrenzt fortzusetzen, um den
umgebenden Grundwasserspiegel niedriger als den jeweiligen Seewasserspiegel zu
halten.
Die Seekubatur des geplanten Tagebausees Hambach ist generell als trichterförmig
zu beschreiben. Eine Ausnahme ist die vergleichsweise flache Manheimer Bucht im
Südosten. Diese morphometrischen Eigenschaften des Tagebausees leiten sich direkt
4 Wasser- und Naturhaushalt
4.1 Wasserwirtschaft und Tagebausee
104
aus der Massendisposition im aktiven Tagebau und der sich an die Stilllegung der
Tagebaugrube anschließenden geotechnischen Maßnahmen zur Gewährleistung der
Standsicherheit der Böschungssysteme ab. Die Böschungen des Tagebausees wer-
den mit einer Generalneigung von 1: 5 dauerhaft standsicher und so angelegt, dass
auch bereits während der Befüllung Zwischennutzungen beschränkt auf einige Bö-
schungsbereiche möglich sein sollen. Für den späteren Wellenschlagbereich, der auf
+/- 2 m des zukünftigen Zielwasserspiegels des Tagebausees im Böschungsbereich
angelegt wird, wird überwiegend eine Böschungsneigung von 1: 25 angesetzt. Auf-
grund größerer zu erwartender Wellenbewegung durch Windeinflüsse von West nach
Ost wird der Wellenschlagbereich entlang der östlichen Ufer sowie im Bereich vor dem
Hambacher Forst mit einer Böschungsneigung von 1: 30 hergestellt.
Ziel 2: Der Zielwasserstand des Tagebausees ist bei + 65 m NHN anzulegen, um
die Grundwasserniedrighaltungsmaßnahmen in der Erftniederung zu un-
terstützen und gleichzeitig einen freien Abfluss des Seewassers zur Erft
zu gewährleisten.
Durch den Ablauf aus dem Tagebausee dürfen keine erheblichen Beein-
trächtigungen nach Maßgabe der jeweiligen Fachgesetze an den weiter-
führenden Gewässern oder den damit zusammenhängenden Auenberei-
chen und Feuchtgebieten eintreten.
Erläuterung:
Der Wasserspiegel des Tagebausees wird zukünftig den Grundwasserstand im Nah-
bereich des Sees definieren. Grund hierfür ist die spätere Funktion des Tagebausees
als Vorflut für das Grundwasser, wodurch dem See das Grundwasser zuströmt und
der Wasserstand im Tagebausee das höchste Niveau des im Nahbereich anstehenden
Grundwassers bestimmt. Somit hat die Wahl des Zielwasserspiegels von + 65 m NHN
des Tagebausees einen wesentlichen Einfluss auf die zu erwartenden Flurabstände in
der Erftniederung und kann maßgeblich zu den dort bekannten Grundwasserniedrig-
haltungsmaßnahmen des Erftverbands beitragen. Untersuchungen haben gezeigt,
4 Wasser- und Naturhaushalt
4.1 Wasserwirtschaft und Tagebausee
105
dass weder ein niedrigerer (+ 64 m NHN) noch ein höherer (+ 66 m NHN) Zielwasser-
spiegel angemessener wäre. Mit dem Zielwasserspiegel von + 65 m NHN wird ein
geeignetes Niveau eingestellt, das ein optimales Gefälle für den Abfluss des Seewas-
sers zur Erft ermöglicht und in Verbindung mit den Grundwasserniedrighaltungsmaß-
nahmen in der Erftaue möglichst verträgliche Flurabstände erwarten lässt.
Aufgrund des hydraulischen Gefälles zwischen Tagebausee und Erft ist im nördlichen
Bereich die Grundwasserfließrichtung vom Tagebausee in Richtung Erft gerichtet.
Nach Erreichen des Zielwasserspiegels wird die Seespiegelhöhe meteorologisch be-
dingt zwischen + 64,8 m NHN und + 65,1 m NHN schwanken, Maximalhöhen von
+ 65,3 m NHN sind bei extremen Niederschlagsereignissen möglich.
Nach Erreichen des Zielwasserspiegels wird der Tagebausee Hambach einen Ablauf
in Richtung Erft erhalten. Die Wasserspiegellage im Tagebausee wird somit nach oben
hin durch eine sog. Überlaufschwelle mit natürlichem Ablauf in die anschließende Vor-
flut begrenzt. Über das Ablaufgewässer am zukünftigen Ostufer des Tagebausees bei
Berrendorf werden im Mittel 0,7 m³/s Seewasser über die noch auszubauenden Ge-
wässer Wiebach und Winterbach in Richtung Erft abgeleitet. Die maximalen Abflüsse
am Ablaufgewässer betragen bei extremen Niederschlagsereignissen 3 m³/s. Das aus
dem See abfließende Wasser kann auf Grund seiner Schleppkraft, die u.a. vom Ge-
fälle der weiter führenden Gewässer abhängt, zu Erosionen führen. In den Fachpla-
nungsverfahren muss geregelt werden, dass keine Schäden am Gewässer und im Au-
enbereich auftreten können. Dies kann z. B. durch ein entsprechendes Gefälle und/o-
der Sohlgestaltung erfolgen. Für die Sicherung der Trasse für das Ablaufgewässer des
Tagebausees Hambach wird ein eigenstä ndiges Braunkohlenplanverfahren durchge-
führt.
Eine Beeinträchtigung des Ablaufgewässers und dessen Auenbereich sowie der Erft
sind durch die Beschaffenheit des aus dem See abfließenden Wassers gemäß limno-
logischer Prüfungen nicht zu erwarten, da für den See eine gute Wasserbeschaffenheit
mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten prognostiziert wird.
4 Wasser- und Naturhaushalt
4.1 Wasserwirtschaft und Tagebausee
106
Ziel 3: Die Entwässerung der den Tagebausee umgebenden landwirtschaftli-
chen Flächen ist möglichst so zu gestalten, dass ein Stoffaustrag aus
diesen Flächen in den See minimiert wird, sofern dieser eine negative
Beeinflussung der sich langfristig einstellenden Seewasserbeschaffen-
heit besorgen lässt.
Erläuterung:
Ein Stoffeintrag, insbesondere ein Nährstoffeintrag von umgebenden landwirtschaftli-
chen Flächen, würde einen negativen Einfluss auf die sich langfristig einstellende Was-
serbeschaffenheit im See haben. Die Entwässerung der umliegenden landwirtschaftli-
chen Flächen ist so zu gestalten, dass eine negative Beeinflussung der sich langfristig
einstellenden Seewasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist. Hinsichtlich der Entwäs-
serung von forstwirtschaftlichen Flächen in den Tagebausee Hambach ist nicht davon
auszugehen, dass diese negativen Auswirkungen auf die sich einstellende Wasserbe-
schaffenheit des Tagebausees hat.
Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere:
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren,
- im Verfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz,
- im Verfahren nach dem Landesnaturschutzgesetz bzw. Durchführung der o. g. Ver-
fahren unter Beachtung des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landesnatur-
schutzgesetzes NRW.
4 Wasser- und Naturhaushalt
4.1 Wasserwirtschaft und Tagebausee
107
4.1.6.2 Seebefüllung
Ziel: Das Restloch ist in möglichst 40 Jahren mit Wasser, vorwiegend aus dem
Rhein, bis zum Zielwasserstand von + 65 m NHN zu füllen. Mit der Se e-
befüllung ist möglichst früh, ab dem Jahr 2030, zu beginnen. Sie Die Be-
füllung bis zum erstmaligen Erreichen des Zielwasserspiegels ist, soweit
dies ohne nachteilige Auswirkungen auf Natur, Landschaft, Nutzungen
Dritter möglich ist, möglichst bis zum Jahr 2070 abzuschließen. An-
schließend ist der Tagebausee Hambach nachlaufend zum Ausgleich der
Versickerungsverluste für einen begrenzten Zeitraum weiter zu befüllen.
Erläuterung:
Gemäß Leitentscheidung 2021 und Leitentscheidung 2023 soll der Tagebausee Ham-
bach möglichst in 40 Jahren befüllt sein. Nach Ende des Braunkohlenabbaus wird die
verbleibende Tagebaugrube daher vorrangig mit Rheinwasser und ergänzend durch
Wässer der nachlaufenden Sümpfung befüllt. Das zur Befüllung herangeführte Rhein-
wasser muss eine verwendungsgerechte Qualität aufweisen, welche im Rahmen des
Monitorings überwacht wird.
Die In einem weiteren Braunkohlenplanverfahren wird die raumordnerische Sicherung
einer der Trasse der Rheinwassertransportleitung ist Gegenstand eines weiteren
Braunkohlenplanverfahrens erfolgen. Das Rheinwasser leistet einen erheblichen Bei-
trag zur Befüllung der Tagebauseen, zur Versorgung des Nordraums des Rheinischen
Reviers mit Ökowasser und zum Wiederauffüllen der umgebenden Gru ndwasserkör-
per. Es ist beabsichtigt eine Wassermenge von bis zu 18 m³/s aus dem Rhein zu ent-
nehmen, die für den Bereich Hambach und Garzweiler zur Verfügung stehen wird.
Das verfügbare Wasser aus dem Rhein soll so verteilt werden, dass die Tagebauseen
Hambach und Garzweiler in einem annähernd gleichen Zeitraum befüllt werden. Die
Versorgung mit Ökowasser hat hierbei jedoch Priorität. Dies ist in den Betriebsplänen
und wasserrechtlichen Verfahren entsprechend sicherzustellen.
4 Wasser- und Naturhaushalt
4.1 Wasserwirtschaft und Tagebausee
108
Es wird so sukzessive über einen Zeitraum von rund 40 Jahren der Tagebausee Ham-
bach entstehen. Durch die Befüllung des Tagebausees mit Rheinwasser wird der na-
türliche Vorgang des Grundwasserwiederanstiegs und damit die Wiederauffüllung der
entleerten Grundwasserkörper beschleunigt. Die b eschleunigte Seebefüllung bewirkt
auch, dass die Laufzeit der nachlaufenden Sümpfung zur Gewährleistung standsiche-
rer Böschungen während der Befüllung reduziert wird.
Nach Erreichen des Zielwasserspiegels von + 65 m NHN wird zum Ausgleich des Ge-
birgsverlusts aus dem Tagebausee in die angeschlossenen Grundwasserleiter für ei-
nen begrenzten Zeitraum weiterhin Rheinwasser in den Tagebausee Hambach und
damit auch in das umgebende Gebirge eingeleitet.
Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere:
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren,
- im Verfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz,
- im Verfahren nach dem Landesnaturschutzgesetz bzw. Durchführung der o. g. Ver-
fahren unter Beachtung des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landesnatur-
schutzgesetzes NRW.
4 Wasser- und Naturhaushalt
4.1 Wasserwirtschaft und Tagebausee
109
4.1.6.3 Seeentwicklung
Ziel 1: Nach endgültigem Erreichen des Zielwasserspiegels unterliegt der See-
wasserspiegel nur noch den natürlichen jahreszeitlichen Schwankun-
gen. Sollte der Seewasserspiegel wider Erwarten dauerhaft deutlich un-
ter den Zielwasserspiegel absinken , sind die Ursachen zu ermitteln, im
Bedarfsfall Maßnahmen einzuleiten und die entsprechenden Maßnah-
menträger festzulegen.
Erläuterung:
Mit der zunehmenden Befüllung des Restloches mit Rheinwasser sowie der Reduzie-
rung bzw. Einstellung der nachlaufenden Sümpfung werden auch die entleerten
Grundwasserkörper wieder aufgefüllt. Bis zur geplanten vollständigen Befüllung des
Tagebausees Hambach etwa im Jahr 2070 strömt das Wasser entsprechend aus dem
Tagebausee in die umge bende Kippe und das unverritzte Gebirge. Erst nach 2100
kommt es mit dem ansteigenden Grundwasserniveau der umgebenden Kippen - und
Grundwasserkörper zu einer Umkehr der Strömung und einem sich bis 2200 einstel-
lenden stationären Endzustand der Grundwasserst ände. Entsprechend muss auch
nach dem erstmaligen Erreichen des Zielwasserspiegels für einen begrenzten Zeit-
raum weiterhin Rheinwasser in den Tagebausee Hambach eingeleitet werden, um die
Versickerungsverluste aus dem Tagebausee in das umgebende Gebirge au szuglei-
chen. Erst danach ist das Befüllungsziel endgültig erreicht und der See wird aus-
schließlich durch den Grundwasserzufluss gespeist. Bis zu diesem Zeitpunkt werden
auch Verdunstungseffekte der Seewasseroberfläche durch die Einleitung von Rhein-
wasser kompensiert. Langfristig bedarf es aufgrund des sich einstellenden prognosti-
zierten Grundwasserzuflusses zum Tagebausee keinem dauerhaften Ausgleich von
Verdunstungseffekten durch die Einleitung von Rheinwasser.
Die prognostizierte verstärkte Verdunstung v on Seewasser im Sommer und die stär-
kere Grundwasserneubildung im Winterhalbjahr wird zu natürlichen Schwankungen
des Seewasserspiegels führen. Unter Berücksichtigung der derzeit anerkannten Kli-
mawandelszenarien wird für den Tagebausee Hambach nach Erreichen des Zielwas-
serspiegels lediglich eine meteorologisch bedingte Schwankung des Wasserspiegels
4 Wasser- und Naturhaushalt
4.1 Wasserwirtschaft und Tagebausee
110
zwischen 64,8 m NHN und 65,1 m NHN prognostiziert. Maximalhöhen von + 65,3 m
NHN sind bei extremen Niederschlagsereignissen möglich. Sollte wider Erwarten der
Seewasserspiegel dauerhaft deutlich absinken, sind etwaige Ursachen zu ermitteln,
im Bedarfsfall Maßnahmen einzuleiten und die entsprechenden Maßnahmenträger
festzulegen.
Ziel 2: Die Herstellung des Sees nach Auskohlung des Tagebaus Hambach und
sein Erhalt sind ohne erhebliche Beeinträchtigung des Naturhaushaltes
durchzuführen. Hierbei sind insbesondere die im Zusammenhang mit
dem Wasserrecht für die Sümpfung des Tagebaus Hambach angeordne-
ten Vermeidungs -, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen zu beach-
ten.
Erläuterung:
In der Erft-Scholle und der linksrheinischen Kölner Scholle sind im Rahmen des Was-
serrechtes der für den Tagebaubetrieb Hambach erforderlichen Sümpfung in Höhe von
jährlich bis zu 370 Mio. m³/a im Zeitraum bis 2030 an verschiedenen Stellen Maßnah-
men zum Schutz der Natur angeordnet worden. Derartige Maßnahmen sollen bei der
Anlage des Sees und seinem Erhalt beachtet werden.
Ziel 3: Das Seewasser hat dauerhaft so beschaffen zu sein, dass vielfältige Nut-
zungen möglich sind.
Erläuterung:
Das „Limnologische Prognosegutachten für den zukünftigen Tagebausee Hambach“
des IWB Dr. Uhlmann, der BTU Cottbus -Senftenberg und des Instituts für Binnenfi-
scherei e.V. Potsdam -Sacrow bestätigt, dass alle Voraussetzungen gegeben sind,
dass sich der Tagebausee Hambach über die Befüllung mit Rheinwasser langfristig zu
einem ökologisch wertvollen, in Mitteleuropa seltenen Klarwassersee entwickelt und
darüber hinaus eine hohe Attraktivität für vielfältige Freizeitnutzungen entfaltet. Bei der
4 Wasser- und Naturhaushalt
4.1 Wasserwirtschaft und Tagebausee
111
Ermittlung dieser Aussage w urden die qualitative W asserbeschaffenheit des Rheins,
die Bedingungen der Kippen und Böschungen sowie des unverritzten Gebirges im Ta-
gebau und auch die zukünftige Beschaffenheit des zuströmenden Grundwassers be-
rücksichtigt.
Unter vielfältigen Freizeitnutzungen wird das Spektrum von Bade- und Sportbetrieb bis
Fischerei und Naturschutz verstanden.
Nach erstmaligem Erreichen des Zielwasserspiegels können zunächst noch Erhal-
tungsmaßnahmen am See und seinen Ufern notwendig sein. Hierfür hat die Unterhal-
tungspflichtige aufzukommen.
Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere:
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren,
- im Verfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz.
4 Wasser- und Naturhaushalt
4.1 Wasserwirtschaft und Tagebausee
112
4.1.6.4 Monitoring
Ziel: Die Herstellung des Tagebausees und seine Entwicklung in güte - und
mengenmäßiger Hinsicht ist zu beobachten, zu überwachen und ggf. zu
steuern (Monitoring). Sich aus dem Monitoring ergebende Maßnahmen
sind umzusetzen. Das Monitoring bezieht sich auch auf weitere Fließge-
wässer, falls in diese Rheinwasser eingeleitet wird.
Erläuterung:
Die geforderten Maßnahmen zur Herstellung des Tagebausees Hambach und das
Überwachungsprogramm für den See sind innerhalb des Monitorings für den Tagebau
Hambach zu integrieren und abzuwickeln. Eine Konkretisierung entsprechender Vor-
gaben ist in fachbehördlichen Verfahren vorzunehmen.
Das Monitoring für den Tagebausee muss dabei alle Aspekte des Sees in Bezug auf
die Befüllung, die Qualität und die Entwicklung bis zum Endzustan d beinhalten. Das
Monitoring ist zu gegebener Zeit entsprechend der geänderten Zielrichtung und der
festzulegenden Anforderungen zu überarbeiten und anzupassen. Bei erkennbaren Be-
einträchtigungen von Ökosystemen sind rechtzeitig Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.
Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere:
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren,
- im Verfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz.
4 Wasser- und Naturhaushalt
4.2 Grundwasserabhängiger Naturhaushalt
113
4.2 Grundwasserabhängiger Naturhaushalt
Ziel: Sümpfungsbedingte Eingriffe in Natur und Landschaft sind nach dem
Stand der Technik auf ein notwendiges Maß zu reduzieren.
Bereits durchgeführte Maßnahmen zum Erhalt von Feuchtgebieten sind,
soweit erforderlich, fortzuführen. Wenn sümpfungsbedingte Eingri ffe in
Natur und Landschaft nicht vermieden werden können, sind Ausgleichs-
und Ersatzmaßnahmen von der Bergbautreibenden nach Maßgabe der
gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen.
Die im Monitoring für den Tagebau Hambach beobachteten schützens-
werten Feuchtgebiete sind im Falle einer erheblichen Beeinträchtigung
durch Grundwasserabsenkung durch geeignete technische Maßnahmen
der Wasserhaushaltsstabilisierung nach Möglichkeit zu erhalten. Sofern
eine Erhaltung bzw. ein Ausgleich nicht möglich ist, muss geeigneter Er-
satz geschaffen werden.
Erläuterung:
Dieses Kapitel befasst sich mit dem Naturhaushalt im Kontext mit den Sümpfungs-
maßnahmen.
Die Braunkohlengewinnung im Tagebau Hambach führt zu Änderungen der Grund-
wasserflurabstände in der Umgebung. Um einen sicheren Tagebaubetrieb zu ermög-
lichen, ist eine Absenkung des anstehenden Grundwassers in den oberen Grundwas-
serleitern bzw. des Grundwas serdruckes in tieferen Grundwasserleitern erforderlich.
Diese großräumige Grundwasserhaltung (Sümpfung) beeinflusst die Boden- und Was-
serverhältnisse in einem weiten Umfeld.
Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des § 14 BNatSchG sind Veränderungen
der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten
Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs - und
Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträch-
tigen können. Die mit der bergbaubedingten Sümpfung einhergehende Veränderung
des Grundwasserstandes kann grundsätzlich eine Eingriffshandlung im Sinne des
4 Wasser- und Naturhaushalt
4.2 Grundwasserabhängiger Naturhaushalt
114
§ 14 BNatSchG darstellen. Nachteilige Auswirkungen von Sümpfungsmaßnahmen auf
Natur und Landschaft sind daher nach § 15 Abs. 1 BNatSchG nach Möglichkeit zu
vermeiden.
Eine solche Betroffenheit ist grundsätzlich dort denkbar, wo Lebensräume von ober-
flächennah anstehendem Grundwasser geprägt sind und Absenkungen des Grund-
wasserspiegels prognostiziert werden. Diese Feuchtlebensräume wurden innerhalb
des Untersuchungsgebiets für den Wirkpfad Wasser des Tagebaus Hambach durch
eine gezielte Biotoptypenkartierung ermittelt und etwaige Auswirkungen hierauf durch
die vorbeschriebene Sümpfung auf der Grundlage des revierweiten Grundwassermo-
dells untersucht. Im Einzelnen wurden 33 Feuchtlebensräume sowie zusätzlich zwei
nach Maßgabe der Wasserrahmenrichtlinie "bedeutende grundwasserabhängige
Landökosysteme" (GwaLös) betrachtet. Aus den Untersuchungen ergibt sich insge-
samt das Bild, dass die naturräumlichen Verhältnisse im Untersuchungsgebiet für den
Wirkpfad Wasser des Tagebaus Hambach überwiegend durch nicht grundwasserab-
hängige Strukturen geprägt sind.
Bezogen auf die untersuchten 33 Feuchtlebensräume sind nur für drei Gebiete (Scher-
resbruch, Glessener Bach und Wald -Grünlandkomplex Pfingstmühle) sowie für die
zwei oben genannten grundwasserabhängigen Landökosysteme tatsächlich Grund-
wasserabsenkungen zu erwarten.
Nach dem Ergebnis der Umweltprüfung führt die mit der Sümpfung verbundene Grund-
wasserabsenkung in diesen Bereichen nicht zu einer Beeinträchtigung der Tier - und
Pflanzenwelt. Die Untersuchung erfolgte dabei mit Blick auf die gesetzlichen Anforde-
rungen der Eingriffsregelung, des gesetzlichen Biotopschutzes sowie son stiger ge-
schützter Teile von Natur und Landschaft und des Artenschutzes. Erhebliche Beein-
trächtigungen des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 durch die mit der
vorbeschriebenen Sümpfung zu erwartende Grundwasserabsenkung sind nach dem
Ergebnis der Umweltprüfung ebenfalls auszuschließen.
Die vorgenannten Ergebnisse berücksichtigen auch bereits im Zusammenhang mit der
Sümpfung für die Tagebaue Inden und Garzweiler durchzuführende Maßnahmen zur
Stabilisierung der Grundwasserstände, die gemäß den An forderungen aus dem
4 Wasser- und Naturhaushalt
4.2 Grundwasserabhängiger Naturhaushalt
115
Braunkohlenplan Inden, Räumlicher Teilabschnitt II, Kap. 3.2, Ziel 2, dem Braunkoh-
lenplan Garzweiler II, Kap. 3.2, Ziel 2, sowie dem 1. Nachtrag vom 07.11.2011 zur
wasserrechtlichen Erlaubnis für den Tagebau Inden vom 30.07.2004 (Az.: 8 6.i5-7-
2000-1) umzusetzen sind. Soweit die Erforderlichkeit besteht, sind diese nach der
Festlegung im Ziel fortzuführen. Es handelt sich dabei um Maßnahmen in den Feucht-
gebieten Scherresbruch, Rurdriesch und Mersheimer Bruch sowie Knechtstedener
Busch. Diese Gebiete liegen zwar schollenübergreifend oder vollständig (Knechtste-
dener Busch) innerhalb des Untersuchungsgebietes Wirkpfad Wasser für den Tage-
bau Hambach, sind aktuell jedoch Gegenstand des bereits durchgeführten Monitorings
für die Tagebaue Inden und Garzweiler, da die Grundwasserabsenkung innerhalb die-
ser Gebiete maßgeblich auf die Sümpfung der Tagebaue Inden und Garzweiler zu-
rückzuführen ist.
Insgesamt ergibt sich aus dem Betrieb des Tagebaus Hambach nach dem Ergebnis
der Umweltprüfung kein Erfordernis für ergänzende Maßnahmen.
Sollte es zukünftig entgegen der durchgeführten Prognose durch die Sümpfung für den
Tagebau Hambach zu nicht vermeidbaren, erheblichen Beeinträchtigungen von grund-
wasserabhängigen Feuchtgebieten kommen, muss die Bergbautreibende Ausgleichs-
und Ersatzmaßnahmen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen durchführen
(§ 15 BNatSchG).
Unter Berücksichtigung dieser gesetzlichen Vorgaben sind die Auswirkungen der
Sümpfung des Tagebaus Hambach innerhalb der Erft -Scholle und lin ksrheinischen
Kölner Scholle nach Maßgabe fachrechtlicher Erlaubnisse zu beobachten. Gemäß Ne-
benbestimmung 6.6.1 der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Fortführung der Sümpfung
des Tagebaus Hambach vom 18.03.2021 für den Zeitraum 2020 -2030 (Az.: 61h 2-7-
2015-1) ist ein behördliches, wasserwirtschaftlich -ökologisches Monitoring durchzu-
führen. Insgesamt wurden im Jahr 2022 sieben Feuchtgebiete in das Monitoring Ham-
bach aufgenommen. Darunter fällt auch der Knechtstedener Busch, der aus dem Mo-
nitoring für den Tage bau Garzweiler II in das Monitoring für den Tagebau Hambach
überführt werden soll.
4 Wasser- und Naturhaushalt
4.2 Grundwasserabhängiger Naturhaushalt
116
Im Einzelnen werden danach künftig die folgenden schützenswerten Feuchtgebiete
einem behördlichen Monitoring für den Tagebau Hambach unterzogen:
- Glessener Bach
- Quellbereich Borrer Fließ
- Feuchtwald bei Lüxheim
- Rengershausener Mühle
- Altabgrabung Sechtem
- Wald-Grünkomplex Pfingstmühle
- Knechtstedener Busch
Die vorgenannten, im Monitoring für den Tagebau Hambach beobachteten schützens-
werten Feuchtgebiete sind im Falle sümpfungsbedingter Auswirkungen nach Möglich-
keit zu erhalten. Sofern eine Erhaltung bzw. ein Ausgleich nicht möglich ist, muss ge-
eigneter Ersatz geschaffen werden.
Als technische Maßnahmen zur Erhaltung der schützenswerten Feuchtgebiete kom-
men z. B. in Betracht:
- Einleitung von biotopgeeignetem Wasser
- Reduzierung von öffentlichen und/oder industriellen Wasserentnahmen
- Anlage von Rückhalteeinrichtungen
- Infiltration von Wasser, wenn es die geologischen und hydrologischen Verhältnisse
zulassen.
Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere:
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren,
- im Verfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz bzw. Landeswassergesetz,
- im Rahmen des Bundes- und Landesnaturschutzgesetzes,
- in sonstigen einschlägigen Verfahren.
4 Wasser- und Naturhaushalt
4.3 Bergschäden
117
4.3 Bergschäden
Ziel: Durch bergbauliche Grundwasserabsenkungen bzw. den Grundwasser-
wiederanstieg entstehende Bergschäden sind durch den Verursacher zu
regulieren. Im Einzelfall ist das Messstellennetz durch objekt - ggf. anla-
genbezogene Messungen zu erweitern.
Erläuterung:
Durch die sümpfungsbedingte Grundwassersenkung kommt es großräumig zur
Bodenabsenkung. Diese findet langsam und weitgehend gleichmäßig statt, sodass
Schäden kaum zu besorgen sind. Bergschäden können nach allgemein anerkannter
Fachkunde nur d ort auftreten, wo geologische Besonderheiten vorliegen, die eine
gleichmäßige Bodensenkung verhindern. Dies kann auf sogenannten bewegungsakti-
ven tektonischen Verwerfungen und in Flussauen der Fall sein. Hebungen infolge des
Grundwasserwiederanstiegs werden ebenfalls langsam und weitgehend gleichmäßig
stattfinden.
Bedingt durch das vorhandene umfangreiche messtechnische Beobachtungsnetz sind
diese Bereiche bereits größtenteils bekannt und räumlich eng einzugrenzen, so dass
hier neben der Schadensfallbearbe itung auch entsprechende Vorsorgemaßnahmen
getroffen werden können. Eine weiträumige Gefahr von Schäden an Immobilien be-
steht somit nicht.
Durch die Anlegung des Tagebausees werden keine zusätzlichen oder neuen Ursa-
chen für Bodenbewegungen und daraus folgende eventuelle Bergschäden gesetzt.
Gemäß der Darstellung der möglichen Auswirkungen auf Sachgüter sind Bergschäden
im Bereich mit Grundwasserabsenkungen unter den vorgenannten geologischen Ge-
gebenheiten nicht auszuschließen und in der Vergangenheit dort auch regelmäßig auf-
getreten.
4 Wasser- und Naturhaushalt
4.3 Bergschäden
118
Daher existiert ein eingespieltes Verfahren zur Verhütung, Minimierung bzw. Regelung
von Bergschäden. Die bisherigen Instrumente, wie
- eine praktizierte Bergschadensvorsorge zur Verhütung von Bergschäden,
- ein vollumfänglic her Ausgleich von Schadensersatzansprüche für Bergschäden
durch die Bergbautreibende nach den gesetzlichen Regelungen,
- eine für die Betroffenen umfassende, fachkundige, transparente und zertifizierte
Bergschadensbearbeitung der Bergbautreibenden unter Einhaltung der gegenüber
dem Land NRW vereinbarten Rahmenbedingungen,
- die Unterstützung der Betroffenen durch z. B. die unabhängige Fachkompetenz
des „Verbandes bergbaugeschädigter Haus- und Grundeigentümer",
- die Unterstützung der Betroffenen durch weitere Maßnahmen, wie z. B. umfangrei-
che Informationsangebote sowie die Schlichtungsstelle Braunkohle NRW,
werden weitergeführt.
Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere:
- Die Bewältigung der Problematik erfolgt in der Praxis auf der Grundlage der Erklä-
rung des Bergbauunternehmens gegenüber dem Land NRW vom 24. Februar
2014.
- Schlichtungsstelle Braunkohle NRW
4 Wasser- und Naturhaushalt
4.4 Seismik
119
4.4 Seismik
Ziel: Ursachen und Auswirkungen oberflächennaher Erdstöße sind ständig zu
untersuchen und auszuwerten. Einfluss von Braunkohlenberg bau und
Grundwasserabsenkung sind zu beobachten. Die Größe und Tiefe der
wandernden Betriebsfläche sind zu berücksichtigen.
Erläuterung:
Im Rheinischen Braunkohlenrevier sind in der Vergangenheit seismische Ereignisse
aufgetreten, die in zwei Kategorien zu unterteilen sind:
a) Natürliche Erdbeben: Diese entstehen durch den natürlichen Ausgleich von tekto-
nischen Spannungen in tieferen Erdschichten (Erdbebenzone 3 und 4 gem. DIN
4149).
b) Bergbauinduzierte Erdbeben: Diese entstehen durch Entspannung von Lockenge-
steinen im oberflächennahen Bereich.
Es ist zu berücksichtigen, dass sich die Niederrheinische Bucht in einem tektonisch
aktiven Bereich befindet, in dem natürlicherweise Erdbeben auftreten können. Bisher
wurden in der Niederrheinischen Bucht Erdbeben mit einer maximalen Intensität von
VIII auf der EMS-Skala (I - XII) beobachtet. Die Normenreihe der DIN 1998, Teile 1 bis
6 (Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben) gibt Hinweise zur Berücksichtigung
des Lastfalles „Erdbeben“, die bei der Errichtung von Bauwe rken u. a. auch für die
Niederrheinische Bucht zu berücksichtigen sind.
Ein relevanter Einfluss der Tagebaue auf die natürliche, tektonisch bedingte Seismik
(Erdbeben) der Niederrheinischen Bucht ist auf Basis von wissenschaftlichen Unter-
suchungen (bspw. G utachten von Prof. Dr. Klaus -G. Hinzen aus Juni 2010 zum 3.
Rahmenbetriebsplan (2020-2030) des Tagebaus Hambach) allerdings nicht gegeben.
Dies wird durch die Aussagen der Erdbeben-Jahresberichte Braunkohlenrevier bestä-
tigt.
Neben der natürlichen Erdbebe naktivität sind seit einigen Jahrzehnten in Teilen der
Niederrheinischen Bucht bergbauinduzierte Erdbeben aufgezeichnet worden, die in
4 Wasser- und Naturhaushalt
4.4 Seismik
120
ursächlichem Zusammenhang mit der weiträumigen Grundwasserabsenkung und den
bergmännischen Aktivitäten in den Tagebauen d es Rheinischen Braunkohlenreviers
stehen. Die bergbauinduzierten seismischen Aktivitäten haben seit Beginn der seismi-
schen Überwachung Mitte der 1950er -Jahre bisher maximal die Stärke ML = 2,4 auf
der Richter-Skala erreicht (Magnituden von 2,0 bis 3,0 werden als „extrem leicht“ ein-
gestuft).
Mit dem Grundwasserwiederanstieg, insbesondere nach Einstellung des Tagebaube-
triebs, werden gemäß einer Untersuchung im Verfahren des 3. Rahmenbetriebsplans
für den Tagebau Hambach die seismischen Verhältnisse wiederhergestellt, die sich
auch ohne Tagebauaktivitäten eingestellt hätten.
Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere:
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren,
- Fortführung der Überwachung der seismischen Aktivität durch die Erdbebenstation
Bensberg.
4 Wasser- und Naturhaushalt
4.5 Böschungen
121
4.5 Böschungen
Ziel: Die Randböschungen sind während der Betriebsdauer und die Seebö-
schungen sind während der Seebefüllung, bis zum Erreichen des Ziel-
wasserspiegels des Tagebausees, messtechnisch zu beobachten.
Erläuterung:
Bei der Durchführung von Tagebauvorhaben ist die Gestaltung der Tagebauböschun-
gen das Ergebnis eines langfristigen, umfangreichen und sorgfältigen Planungs - und
Genehmigungsprozesses. In diesen Prozess fließen sowohl langjährige betriebliche
Erfahrungen als auch aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse ein. Darü ber hinaus
werden in den umfangreichen Berechnungen die spezifischen Eigenschaften der an-
stehenden Materialen, deren bestmöglicher Einsatz in der Kippe sowie alle vorhande-
nen und zukünftigen geo- und hydrogeologischen Aspekte berücksichtigt.
Um Gefahren d urch potenzielle Böschungsrutschungen insbesondere auch im Zuge
der Seebefüllung zu vermeiden, sind die Böschungen vor Beginn der Seebefüllung
standsicher zu dimensionieren. Ergänzend zu ihrer standsicherheitlichen Dimensionie-
rung werden Randböschungen wäh rend ihrer gesamten Lebensdauer kontinuierlich
überwacht. Eine Überwachung relevanter Bereiche der Seeböschungen ist vor und
während des Befüllungszeitraumes ebenfalls vorgesehen. Sollten sich bspw. infolge
Windwellen nicht grundsätzlich auszuschließende o berflächennahe Ausspülun-
gen/Erosionen an den Böschungen ergeben, so werden bei einer möglichen Gefähr-
dung in für die Öffentlichkeit freigegebenen Bereichen entsprechende Sanierungs-
maßnahmen und u. U. örtlich und zeitlich begrenzte Sperrungen durchgeführt.
Die Seeböschung wird mit einer Generalneigung von rund 1:5 geplant und hergestellt
werden. Die Böschungsgeometrie entspricht damit dem Stand der Technik und ist so
bemessen, dass die Standsicherheit dauerhaft gewährleistet ist, wobei definierte Kri-
terien hinsichtlich der Berücksichtigung geologischer Ereignisse (z. B. Erdbeben) vor-
gegeben sind.
Für den späteren Wellenschlagbereich wird grundsätzlich eine Böschungsneigung von
1: 25 angesetzt. Aufgrund größerer zu erwartender Wellenbewegung durch Windein-
flüsse von West nach Ost wird der Wellenschlagbereich entlang der östlichen Ufer
sowie im Bereich vor dem Hambacher Forst jedoch mit einer Böschungsneigung von
4 Wasser- und Naturhaushalt
4.5 Böschungen
122
1: 30 hergestellt. Die exakte Ausgestaltung der Wellenschlagbereiche wird im weiteren
Verfahren konkretisiert.
Zudem wird mit der Sicherheitszone ein zusätzlicher Sicherheitsabstand zu bebauten
Bereichen eingehalten.
Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere:
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren,
- im wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren für den Tagebausee,
- Beobachtungen durch den Geologischen Dienst.
5 Umsiedlung
123
5 Umsiedlung
Ziel: Die Umsiedlung von Manheim-Alt ist gemäß Braunkohlenplan „Umsied-
lung Manheim“ sozialverträglich bis zum Beginn der bergba ulichen In-
anspruchnahme abzuschließen.
Erläuterung:
Die bisherige Planung für den Tagebau Hambach sah u. a. Umsiedlungen der Ort-
schaften Manheim und Morschenich vor.
Der Umsiedlungsort Manheim -Alt liegt gemäß der Planänderung nach wie vor zum
größten Teil innerhalb des verkleinerten Abbaufeldes, aber auch partiell in der Sicher-
heitszone sowie außerhalb der Sicherheitszone. Die bergbauliche Inanspruchnahme
erfolgt nach der Planänderung ausschließlich für die Gewinnung von Abraummassen,
die für die Herstell ung dauerhaft standsicherer Böschungen und eine ordnungsge-
mäße Wiedernutzbarmachung zwingend erforderlich sind.
Die sukzessive Umsiedlung von Manheim-Alt begann im Jahr 2012 und ist bereits zu
99 % abgeschlossen. Die Ortschaft ist weitestgehend geräumt und der Großteil der
Häuser zurückgebaut. Das Kirchengebäude Gebäude der ehemaligen Kirche der ehe-
maligen Gemeinde St. Albanus und Leonhardus in Manheim -Alt liegt außerhalb der
Sicherheitszone, die hier eine Breite von 100 m einnimmt und kann nach Abschluss
der Massenbegutachtung durch die ahu GmbH, FUMINCO GmbH und ZAI Ziegler und
Aulbach Ingenieurgesellschaft mbH aufgrund einer Optimierung der landwirtschaftli-
chen Hochfläche sowie die daraufhin erfolgte Planänderung vom 07.03.2022 wunsch-
gemäß erhalten bleiben.
Für die innerhalb der angepassten Abbaugrenze und Sicherheitslinie gelegenen Flä-
chen gilt, dass hier ein dauerhafter Aufenthalt von Personen ausgeschlossen ist (vgl.
Kap. 2, Erläuterungen zu Ziel 2.2). Demnach sind hier noch ausstehende Umsiedlun-
gen zu den geltenden Umsiedlungsbedingungen gemäß des Braunkohlenplans „Um-
siedlung Manheim“ und der Revierwe iten Regelung zu Umsiedlungen 2010/2015 i.V.
mit der Manheim-Erklärung zur Umsiedlung des Ortes Manheim 2011 weiterhin durch-
5 Umsiedlung
124
zuführen. Der Zeitpunkt für den Abschluss der Umsiedlung ist der Beginn der bergbau-
lichen Inanspruchnahme des betroffenen Ortes; die s bedeutet für Manheim nach der
angepassten Tagebauplanung und unter Berücksichtigung der vorbereitenden Tätig-
keiten Ende 1. Quartal 2025. Dadurch erfolgt zugunsten der restlichen Umsiedler und
Umsiedlerinnen eine Anpassung des im Braunkohlenplan „Umsiedlu ng Manheim“ im
Ziel 2 des Kapitel 2.2 genannten Zeitpunktes 2022.
Die Ortschaft Morschenich -Alt liegt nach der Planänderung infolge des KVBG sowie
der Leitentscheidung 2021 außerhalb der Inanspruchnahmefläche des Tagebaus
Hambach und wird demzufolge erhal ten bleiben. Die Bergbautreibende ermöglicht
noch umsiedlungswilligen Einwohnern und Einwohnerinnen der Ortschaft Morsche-
nich-Alt gemäß in Erweiterung des Entscheidungssatz 13 der Leitentscheidung 2021
bis zum Ende des Jahres 2024 zugunsten der Umsiedler und Umsiedlerinnen weiter-
hin die Teilnahme an der gemeinsamen Umsiedlung, sofern sie den entsprechenden
Umsiedlungsvertrag bis spätestens 31.12.2024 formwirksam schließen und sich in die-
sem Vertrag zur Übergabe des Anwesens bis spätestens zum 31.12.2025 ver pflich-
ten.; bis Ende 2024 sollen diese Umsiedler und Umsiedlerinnen ihr Anwesen im Ort
Morschenich-Alt verlassen haben.
Mit dem Änderungsvorhaben des Braunkohlenplans „ Teilplan 12/1 – Hambach – Ab-
bau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues Hambach“ sind keine weiteren Umsied-
lungen von Ortschaften verbunden.
Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere:
- im Bauleitplanverfahren,
- im Flurbereinigungsverfahren,
- durch die Bergbautreibende unter Berücksichtigung des Entschädigungsrechts.
6 Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches
6.1 Oberflächengestaltung
125
6 Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Ab-
baubereiches
6.1 Oberflächengestaltung
Ziel: Bei der Böschungsgestaltung ist grundsätzlich ein standsicherer und
gefahrenfreier Anschluss der Tagebauseemulde an das umliegende Ge-
lände vorzusehen und eine dauerhaft gesicherte Oberflächenentwässe-
rung zu schaffen.
Die Festlegung der Kontur des zukünftigen Seeufers hat unter Berück-
sichtigung der Anlage des Tagebausees und der zur Verfügung stehen-
den Abraummengen so zu erfolgen, dass eine größtmögliche Gelände-
oberfläche entsteht.
Erläuterung:
Für die zu rekultivierende Fläche und die Wiedernutzbarmachung des Tagebaus ist
unterstellt, dass mit dem Tagebau Hambach der Braunkohlenbergbau in diesem Raum
endet. Durch den Ausstieg aus der Braunkohleverstromung im Jahr 2030 auf Grund-
lage des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) wird im Rheinischen Re-
vier kein weiterer Tagebau mehr aufgeschlossen.
Verkippung und Rekultivierung werden sowohl aus betriebstechnischen als auch aus
landschaftlichen Gründen dem Abbau unmittelbar nachgeführt. Durch die Großmodel-
lierung sollen, unter Berücksichtigung der außerhalb anschließenden bzw. verlaufen-
den Gewässer, eine Entwässerung der wiederhergestellten Fläche durch natürliches
Gefälle sowie die vorgesehene Gliederung der Landschaft (vgl. Kap. 6.2) und die Ge-
staltung des Tagebausees (vgl. Kap. 6.3) ermöglicht werden.
Infolge der Auskohlung sowie der Verwendung von Massen auf Außenkippen (So-
phienhöhe, Tagebaue Fortuna -Garsdorf und Bergheim) verbleibt im Abbaugebiet
Hambach ein Massendeifizit. In dem sich daraus ergebenden Restloch, soll ein Tage-
bausee entstehen. Die Kontur der Seeufer ist dabei unter B erücksichtigung der ver-
fügbaren Abraummengen so zu gestalten, dass eine größtmögliche Geländeoberflä-
che entsteht. Die Wasserfläche des Tagebausees soll eine Größe von 3.600 ha mög-
lichst nicht überschreiten.
6 Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmac hung des Abbaubereiches
6.1 Oberflächengestaltung
126
Die Planung der neu herzustellenden Oberfläche soll so erfolgen, dass
- dauerhaft eine geordnete Oberflächenentwässerung gewährleistet ist,
- in allen Rekultivierungsbereichen, in denen später eine landwirtschaftliche Nutzung
vorgesehen ist, die Oberfläche so angelegt wird, dass die Neigungen den Vorga-
ben der Richtlinien der Bezirksregierung Arnsberg für die landwirtschaftliche Wie-
dernutzbarmachung von Braunkohlentagebauen in ihrer jeweils gültigen Fassung
entsprechen, und
- die Entwässerung der umliegenden landwirtschaftlichen Flächen nicht in den See
erfolgt, wenn eine negative Beeinflussung der sich langfristig einstellenden See-
wasserbeschaffenheit zu besorgen ist und
- vor Elsdorf durch die Wiedernutzbarmachung eine neue Landfläche entstehen soll,
die eine spätere bauliche Nutzung durch die Stadt Elsdorf (Hafenbalkon) ermöglicht
(vgl. Erläuterung Ziel 6.3).
Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere:
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren.
6 Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches
6.2 Gliederung der Landschaft
127
6.2 Gliederung der Landschaft
Ziel: Bei der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung sind sowohl
die landwirtschaftliche und forstliche Nutzung als auch die Belange des
Naturschutzes, der Landschaftspflege sowie der Freizeit und Erholung,
der sanften touristischen Entw icklung und des Strukturwandels zu be-
rücksichtigen. Dabei ist darauf zu achten, dass der ökologische Wert der
Landschaft möglichst wiederhergestellt wird.
Die Wiedernutzbarmachung des Tagebaus zu einer ökologisch funkti-
onsfähigen Landschaft soll insbesond ere durch eine vielseitige Wie-
dernutzbarmachung erreicht werden. Dem wird durch die Anlage von
Waldflächen, linearen und punktuellen Grünstrukturen, Halboffenland-
schaften, landwirtschaftlichen Flächen und durch die Anlage eines Ta-
gebausees mit ökologischen Flachwasserzonen Rechnung getragen.
Durch die Wiedernutzbarmachung sind ertragreiche landwirtschaftliche
Flächen als Kompensation für die von der Inanspruchnahme durch den
Tagebau betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe wiederherzustellen.
Die landwirtschaftlichen Nutzflächen sind durch geeigneten Flächenzu-
schnitt, situationsgemäße Wegeführung sowie qualitativ hochwertige
Sonderstrukturen (5 %), die der Optimierung der Ackerflächen als Le-
bensraum, insbesondere für Vogelarten des Offenlandes, dienen sollen,
landschaftsgerecht zu gestalten.
Dies führt zu folgenden Größenordnungen der Bodennutzungsarten:
ca. 275 ha (ca. 4 %) landwirtschaftliche Fläche
einschließlich Grünland und 5 % Sonderstruk-
turen sowie Wege
ca. 2.745 ha (ca. 41 %) Forstflächen einschließlich Freiflächen
und Feuchtbiotope,
davon entfallen ca. 600 ha auf Aufforstungen
und Freiflächen im Bereich der endgültigen
6 Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches
6.2 Gliederung der Landschaft
128
Seeböschung oberhalb des finalen Seewasser-
spiegels (+ 65 m NHN bis Oberkante des Rest-
lochs) und ca. 2.145 ha auf Aufforst ungen im
Bereich der Innenkippenüberhöhung sowie
der Sophienhöhe. Von den 2.145 ha sind ca.
370 ha Freiflächen (Wiese, Sukzessionsflä-
chen, Halboffenlandschaft, wechselfeuchte
Standorte).
ca. 3.530 ha (ca. 53 %) Wasserfläche
ca. 130 ha (ca. 2 %) Entwicklungsfläche für den Strukturwandel
ca. 20 ha (< 1%) Fläche für Straßen, einschließlich Erschlie-
ßung innerhalb Entwicklungsfläche Struktur-
wandel
Summe: ca. 6.700 ha
Erläuterung:
Die Wiedernutzbarmachung gemäß der geänderten Planung orientier t sich an den
Vorgaben der Größenordnungen der Bodennutzungsarten des Braunkohlenplans
„Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues Ham-
bach“ von 1977:
mind. 1.000 ha (12 %) landwirtschaftliche Fläche einschließlich Grünland
übrige Fläche (41 %) Forstflächen einschließlich Freiflächen
und Feuchtbiotope
max. 4.000 ha (47 %) Wasserfläche
Summe: rd. 8.500 ha
Die Wiedernutzbarmachung (Ausgleichs - und Ersatzkonzeption) ergibt sich aus den
durch bergbauliche Zwänge neu hinzukommenden Nutzungen (z. B. Außenkippe So-
phienhöhe, Tagebausee), der Gestaltung und Funktionalität von Biotopstrukturen
(z. B. Lebensraumfunktionen von Waldflächen und Uferbereichen) sowie den nach
6 Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches
6.2 Gliederung der Landschaft
129
derzeitigem Erkenntnisstand notwendigen Freiraumfunktionen (Landwirtschaft, Land-
schaftsgestaltung, landschaftsbezogene Erholung, Ökologie). Die Rekultivierung hat
nicht nur die Wiederherstellung der ursprünglichen Nutzungsarten, sondern auch ei-
nen gesteigerten Freizeit - und Erholungswert sowie eine ökologische Regeneration
des Abbaubereiches zum Ziel.
Mit der vorgenannten Aufteilung der zu rekultivierenden Bodennutzungsarten soll den
Erfordernissen
- eines nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushaltes,
- einer ertragreichen land- und forstwirtschaftlichen Nutzbarkeit,
- eines erlebnisreichen und natürlich wirkenden Landschaftsbildes,
- einer dauerhaft erfolgreichen Wiederansiedlung artenreicher heimischer Pflanzen-
und Tiergesellschaften sowie
- einer landschaftsbezogenen Erholungsnutzung
Rechnung getragen werden.
In der Rekultivierung des Tagebaus werden landwirtschaftliche Flächen mit insgesamt
ca. 275 ha angelegt. Darin enthalten sind ca. 5 % Sonderstrukturen einschließlich
Wege.
Im Tagebauvorfeld werden aufgrund der Planänderung ca. 900 ha landwirtschaftliche
Fläche nicht mehr in Anspruch genommen. Zusammen mit den rund 275 ha Landwirt-
schaftsfläche, die in der Rekultivierung hergestellt werden, wird die Vorgabe aus dem
Braunkohlenplan „Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau- und Außenhaldenfläche des Ta-
gebaues Hambach“, wonach mind. 1.000 ha landwirtschaftliche Fläche im ursprüngli-
chen Abbaufeld des Tagebaus Hambach entstehen bzw. verbleiben soll, somit bilanz-
mäßig weiterhin erfüllt.
Die Böschungsbereiche zwischen den terrassenförmig angeordneten Abschnitten der
landwirtschaftlichen Hochfläche sollen mit Wiesen, Blühstreifen oder standortgerech-
ten und abschattungsarmen Gehölzen begrünt werden.
6 Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches
6.2 Gliederung der Landschaft
130
Ca. 2.745 ha sollen als Forstflächen einschließlich ca. 970 ha Freiflächen und Feucht-
biotope wieder nutzbar gemacht werden.
Bezüglich der Größenordnung einer forstlichen Wiedernutzbarmachung sind im Braun-
kohlenplan „Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau- und Außenhaldenfläche des Tage-
baues Hambach“ keine direkten Vorgaben enthalten. Durch die forstliche Wiedernutz-
barmachung auf einer Fläche von rund 2.745 ha (einschließlich Innenkippenüberhö-
hung und Sophienhöhe) und den Erhalt von Waldbereichen im Vorfeld auf einer Fläche
von über 760 ha werden rund 3.505 ha Forstflächen im Abbaufeld gemäß Braunkoh-
lenplan von 1977 entstehen bzw. verbleiben.
Bei der Anlage von Forstflächen handelt es sich:
- um die rund 2.145 ha Waldbereiche auf der Sophienhöhe und der Innenkippen-
überhöhung, in die ca. 370 ha an Freiflächen (Wiesen, Sukzessionsflächen, Halb-
offenlandschaften, wechselfeuchte Standorte und Sonderbiotope) integriert sind.
Hierzu zählt insbesondere die Goldene Aue, die in Richtung Tagebau verlängert
werden soll.
- um die insgesamt rund 600 ha der 100 bis 600 m breiten Uferstreifen bzw. Rand-
bereiche des Tagebausees, die oberhalb des Zielwasserspiegels bis zur Oberkante
des Restloches (Seeböschung) liegen und in denen rund 70 ha Freiflächen und
Feuchtbiotope enthalten sind.
Die Bepflanzung soll je nach Standort mit einheimischen und gleichzeitig Mischwald-
strukturen erfolgen.
Das Ausgangssubstrat im Bereich der forstlichen Rekultivierungen, der sogenannte
Forstkies, besteht aus Sanden und Kiesen mit unterschiedlich hohen Lössanteilen.
Die Bedeutung der neuen Gehölzstrukturen als Lebensraum für Pflanzen- und Tierar-
ten wird mit zunehmendem Alter und wachsender Naturnähe schnell und kontinuierlich
zunehmen. Zur Wertsteigerung der Lebensräume für den Arten- und Biotopschutz kön-
nen folgende, im Abschlussbetriebsplan zu konkretisierende Maßnahmen ergriffen
werden:
6 Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches
6.2 Gliederung der Landschaft
131
- Die forstliche Wiedernutzbarmachung sollte sich im Wesentlichen am Waldbaukon-
zept des Landes NRW in seiner aktuellen Fassung orientieren. Gleichzeitig sind
die spezifischen standörtlichen Voraussetzungen bei der Baumartenauswahl zu
beachten. Sukzessionspotentiale sind darüber hinaus in angemessenem Umfang
zu nutzen.
- Es sollten abgestufte Waldinnen - und Waldaußensäume mit Strauch - und Saum-
mantel zur Förderung unterschiedlicher Altersstrukturen angelegt werden.
- Die Gehölzarten sollten nach den entstehenden Standortbedingungen in Anleh-
nung an die potenzielle natürliche Vegetation ausgewählt werden.
- Die Auswahl von Saat- und Pflanzgut sollte im Interesse einer standortgerechten,
vielfältigen und naturnahen Waldwirtschaft erfolgen und nach Möglichkeit auch die
Anforderungen, die sich aus einem Klimawandel ergeben, angemessen berück-
sichtigen.
- Soweit Arten gepflanzt werden, sollte zur Wahrung der biologischen Vielfalt aus-
schließlich herkunftsgerechtes Saat- und Pflanzgut verwendet werden.
- Das Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) ist in seiner jeweiligen Fassung bei der
Beschaffung von Baumarten für die Neuanlage von Waldbereichen zu beachten.
Darüber hinaus soll eine ca. 3.530 ha große Wasserfläche angelegt werden.
Die ca. 3.530 ha große Wasserfläche stellt ein wertvolles Trittsteinbiotop insbesondere
für Zugvögel und einen wertvollen Lebensraum für die an Feuchtigkeit gebundenen
Tier- und Pflanzenarten dar. Auch dienen die Wasserfläche wie auch die Waldbereiche
der Erholungs- und Freizeitnutzung.
Tagebauseen lassen sich zu wertvollen Lebensräumen entwickeln. Insbesondere das
Litoral (die Übergangszone zwischen Wasser und Land) hat besondere ökologische
Potenziale. Hier kann sich eine vielfältige Vegetation mit Röhrichten, Feuchthochstau-
den und Ufergehölzen ausbilden. Von besonderer Seltenheit und hoher ökologischer
Bedeutung sind Gesellschaften auf nährstoffärmeren Ausgangssubstraten. Der Tage-
bausee bietet hierfür, mit seiner flach geneigten Wellenschlagzone (Neigung von 1:25
bzw. 1:30) im Uferbereich und den anzulege nden ökologischen Flachwasserzonen
eine gute Chance. Die Wasserbespannung der Flachwasserzonen erfolgt über den
ansteigenden Wasserspiegel des Tagebausees.
6 Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches
6.2 Gliederung der Landschaft
132
Zur weiteren Wertsteigerung der Lebensräume für den Arten - und Biotopschutz kön-
nen folgende, in ans chließenden Genehmigungsverfahren zu konkretisierende Maß-
nahmen ergriffen werden:
- Es sollte eine klare räumliche Trennung zwischen den für die Erholungs- und Frei-
zeitnutzung intensiv genutzten Bereichen und den Vorrangflächen für den Arten -
und Biotopschutz erfolgen.
Es wird empfohlen, am Tagebausee eine Vorrangfläche für den Arten - und Bio-
topschutz zu entwickeln. Besonders geeignet sind hierfür von Siedlungsbereichen
und Straßen möglichst weit entfernte Seeufer.
- Noch anzulegende Straßen für den motorisier ten Verkehr und sonstige bauliche
Anlagen sollten einen möglichst großen Abstand zum Gewässer aufweisen, davon
ausgenommen ist eine Rad -, Wander- oder auch Reitwegenetzerschließung (vgl.
Ziel 6.3 Tagebausee) einschließlich einer begleitenden ökologisch ver tretbaren
und ggf. zugehörigen Infrastruktur.
- Anlage der o. g. möglichst nährstoffarmen, ungestörten Flachwasserbereiche.
- Anlage von hinsichtlich Relief und Substrat abwechslungsreichen Uferbereichen.
- Auf ausgewählten Flächenanteilen oberhalb des Seewasser spiegels sollte keine
Einsaat oder Aufforstung erfolgen, sondern Raum für die natürliche Eigenentwick-
lung (Sukzession) geschaffen werden.
- Zur Wahrung der biologischen Vielfalt sollte möglichst standortgerechtes Saat- und
Pflanzgut aus regionaler Herkunft verwendet werden.
Im Fachbeitrag Natur und Landschaft wird geprüft, ob es im Zusammenhang mit der
Fortführung des Tagebaus in der geänderten Form zu erheblichen, nicht vermeidbaren
Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft kommen kann, die zur Abarbeitung der
Eingriffsregelung gemäß §§ 14 und 15 BNatSchG bzw. §§ 30 und 31 LNatSchG NRW
ermittelt und kompensiert werden müssen.
Als Ergebnis wurde ermittelt, dass durch die Bergbautreibende mit Maßnahmen der
Wiedernutzbarmachung (Wiedernutzbarmachungsplanung g emäß Vorhabenbe-
schreibung vom 30.06.2021 / 07.03.2022 und vorstehender Zielvorgaben) und die be-
reits erfolgte Umsetzung des Artenschutzkonzeptes für den Tagebau eine mehr als
vollständige Eingriffskompensation erreicht wird.
6 Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches
6.2 Gliederung der Landschaft
133
Die Tagesanlagen und der Kohlebunker des Tagebaus Hambach bieten im Sinne des
Strukturwandels mit der vorliegenden Infrastruktur und Verkehrsanbindung gute Vo-
raussetzungen für die Entwicklung einer gewerblichen und / oder wohnbaulichen
Nachfolgenutzung inklusive einer dafür erforderlic hen Erschließung (Straßen, Schie-
nen) und sind im Braunkohlenplan deshalb als „Entwicklungsfläche für den Struktur-
wandel“ dargestellt. Die Anforderungen an die Wiedernutzbarmachung (Oberboden)
dieser Flächen sind in den bergrechtlichen Betriebsplänen zu regeln.
Entsprechend der Leitentscheidung 2021 und dem Entscheidungssatz 1 „Zukunfts-
räume für Region und Kommunen“, soll die Tagebaufolgelandschaft wieder mit dem
umgebenden Raum verbunden und zu einem Zukunftsraum entwickelt werden, um
innovative wie nachhaltige Entwicklungsperspektiven zu eröffnen.
Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere:
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren,
- im Flurbereinigungsverfahren,
- im Verfahren nach Landschaftsgesetz Landesnaturschutzgesetz NRW,
- im Verfahren nach Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz.
6 Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches
6.3 Tagebausee
134
6.3 Tagebausee
Ziel: Das Restloch ist im Zuge des Tagebauprozesses standsicher und so her-
zustellen, dass nach der Beendigung des Gewinnungsbetriebes mög-
lichst keine umfangreichen Massenumlagerungen mehr erfor derlich
sind. Wasserbezogene Zwischennutzungen während des Füllvorganges
sind - unter Beachtung von Sicherheitsaspekten - bereits ab ca. 10 Jah-
ren nach Beginn der Seebefüllung zu ermöglichen. An ausgewählten Be-
reichen (Elsdorf, Forum :tTerra nNova, Morschenich-Alt, Niederzier) sol-
len durch Stege oder Pontonlösungen frühzeitig Wasserzugänge einge-
richtet werden, die möglichst 10 Jahre nach Beginn der Seebefüllung
nutzbar sind. Im Übrigen sind die Böschungen möglichst frühzeitig in
ausgewählten Bereichen des T agebausees bereits während der Seebe-
füllung durch z. B. Wander- und Radwege zu erschließen.
Die Realisierung von ökologischen Flachwasserzonen und weiteren öko-
logischen Bereichen im Uferbereich ist vorzusehen.
Erläuterung:
Der als Folge des Massendefizits verbleibende Restraum ist durch Anlage eines Sees
einschließlich umgebender Böschungsflächen zu rekultivieren. Innerhalb des rund
4.100 ha großen Restloches einschließlich der Manheimer Bucht erfolgt die Anlage
eines ca. 3.530 ha großen Tagebausees. Der Zielwasserspiegel ist bei rund + 65 m
NHN vorzusehen, so dass sich für den Tagebausee eine maximale Tiefe von bis zu
rund 360 m ergibt (Mittel rund 120 m).
Die Befüllung des Sees bis zum erstmaligen Erreichen des Zielwasserspiegels erfolgt
insbesondere mit Wasser aus dem Rhein ab 2030 in rund 40 Jahren (vgl. Kap. 4.1.6.2).
Eine uneingeschränkte Nutzung des Tagebausees soll mit dem Erreichen des Ziel-
wasserspiegels etwa ab 2070 möglich sein. Aufgrund der morphologischen Strukt ur
und der Qualitäten der zur Befüllung zur Verfügung stehenden Wassermengen wird
der Tagebausee während und nach der Befüllung eine gute Wasserqualität aufweisen,
die eine vielfältige Nutzung ermöglicht.
6 Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches
6.3 Tagebausee
135
Die Generalneigung der geschütteten Seeböschungen l iegt bei 1:5. Im Bereich der
Wellenschlagzone wird grundsätzlich eine Böschungsneigung von 1:25 angesetzt.
Aufgrund der zu erwartenden Wellenbewegung durch Windeinflüsse aus der
Hauptwindrichtung West/Nordwest wird der Wellenschlagbereich entlang der östlichen
Ufer sowie im Bereich nördlich des Hambacher Forstes mit einer flacheren Böschungs-
neigung von 1:30 hergestellt. Unterschiedliche Hangneigung, Sonnenexposition und
Wasserversorgung ermöglichen oberhalb des Seewasserspiegels schon während der
Befüllung unterschiedliche standörtliche Gegebenheiten, wie z. B. Strandbereiche.
Für die Befüllung des Tagebausees ist ein Einleitbauwerk zu errichten, welches von
der Schnittstelle zur Rheinwassertransportleitung bei Elsdorf am Speedway :tTerra
nNova bis zum zukünftigen Nordufer des Tagebausees und weiter über die Innenkippe
in das Tagebautiefste führen wird. Das Einleitbauwerk kann in Form von Rohrleitungen
oder als offenes Gerinne bzw. als Kombination ausgestaltet werden. Die Herstellung
des Einleitbauwerks ist nach Vorliegen der genehmigungsrechtlichen Voraussetzun-
gen ab ca. 2027 vorgesehen. Einer Nutzung gleichzeitig als Energieerzeugungsanlage
sowie einer touristischen Inszenierung des Einleitprozesses stehen raumplanerisch
keine Bedenken entgegen.
Bereits während der Seebefüllung sind wasserwirtschaftlich verträgliche Nutzungen
innerhalb der Tagebauseemulde zu ermöglichen. Dabei soll sich die Art der Zwischen-
nutzung und räumliche Verortung an der Erläuterungskarte 2B „Zwischennutzung“ ori-
entieren. Die Zuläss igkeit von Zwischennutzungen und deren Örtlichkeit bedarf der
Freigabe durch die Bergbehörde. Die Freigabe kann aus Sicherheitsgründen jederzeit
eingeschränkt oder widerrufen werden.
Unter Bezug auf die als Orientierung geltende Erläuterungskarte 2B „Zwis chennut-
zung“ gilt für die Zwischennutzung folgendes: Für die Zwischennutzung in der Phase
der Seebefüllung ist das Restloch zu Erholungs- und Freizeitzwecken so zu gestalten,
dass durch geeignete Maßnahmen an folgenden Standorten, je nach Rekultivierungs-
fortschritt, möglichst frühzeitig ab Beginn der Seebefüllung und spätestens bis 2035 je
ein Seezugang eingerichtet werden kann: Am Einleitbauwerk, vor Elsdorf, am Forum
:tTerra nNova, bei Morschenich-Alt, in kombinierter Form im Bereich der Ufer, die der
6 Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches
6.3 Tagebausee
136
Gemeinde Niederzier vorgelagert sind (inklusive einem Bereich nördlich der Tagesan-
lagen), im Bereich der Manheimer Bucht sowie unterhalb der Sophienhöhe bzw. der
Innenkippenüberhöhung im Bereich der Goldenen Aue. Seezugänge sind dabei als
Anschlüsse der um liegenden Erschließung an die Wege innerhalb der Tagebau-
seemulde zu verstehen. Ein Seezugang muss nicht gleichzeitig auch einen Zugang
zur Seewasserfläche (Wasserzugang) miteinschließen.
Um auch Wasserzugänge zu ermöglichen, sollen an ausgewählten Stando rten (z. B.
vor Elsdorf, Niederzier oder Morschenich-Alt) schwimmende Elemente etwa 10 Jahre
nach Beginn der Seebefüllung an der ansteigenden Wasserlinie vorgesehen werden
(z. B. Steganlagen und Pontons).
Für den Bereich der Manheimer Bucht soll ebenfalls eine Zuwegung geschaffen wer-
den. Des Weiteren soll für die Phase der Zwischennutzung ein ökologisches Gewässer
im südlichen Bereich der Manheimer Bucht angelegt werden.
Mit Ausnahme aus Sicherheitsgründen nicht zugänglicher Seeböschungsbereiche ist
während der Befüllung eine Nutzung ausgewählter Böschungsflächen innerhalb der
Tagebauseemulde über Wander- und Radwege zu ermöglichen. Die Ausgestaltung
der Rad- und Wanderwege dürfen die spätere Wasserqualität nicht beeinträchtigen
und sollen an mehreren Stellen, insbesondere im Bereich der Ortschaften, Anschluss
an das Wegenetz außerhalb des Abbaugebietes haben (Seezugänge, d. h. Wege bis
zum Nahbereich der Wasserfläche, aber ohne Möglichkeit des Wasserkontaktes und
Wasserzugangs).
Vor Elsdorf soll die Ober flächengestaltung unter Beachtung bergsicherheitlicher An-
forderungen möglichst so erfolgen, dass die Grundlagen für eine spätere städtebauli-
che In-Wertsetzung Entwicklung (Seequartier / Hafenbalkon vor Elsdorf) gegeben sind
(vgl. Erläuterungskarte 2A „Nutz ungsschwerpunkte“). Soweit ein solches Vorhaben
dem Anlegen einer Wellenschlagzone entgegensteht, ist dies bei der Oberflächenge-
staltung durch die Bergbautreibende zu berücksichtigen. Die erforderlichen Maßnah-
men zur Böschungssicherung sind dann mit der städtebaulichen In-Wertsetzung durch
den jeweiligen Vorhabenträger unter Einbindung der Bergaufsicht umzusetzen. Soweit
die vorgesehenen städtebaulichen Vorhaben absehbar vor Anstieg des Wasserspie-
gels in diesen Bereich nicht umgesetzt werden, hat die Bergba utreibende rechtzeitig
6 Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches
6.3 Tagebausee
137
vorher die Wellenschlagszone noch herzurichten. Erforderliches Material ist hierfür
vorzuhalten wird dafür - mangels anderer Alternativen - aus dem Bereich des dadurch
entfallenden Seequartiers / Hafenbalkons entnommen . Während des B efüllvorgangs
sollen auf der für eine spätere städtebauliche Entwicklung vorgesehenen Fläche vor
Elsdorf diverse Zwischennutzungen ermöglicht werden.
Als Zwischennutzung während der Seebefüllung drängt sich auch die Errichtung von
Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien und ggf. Speicherung von Erneuerba-
ren Energien einschließlich Floating-Varianten auf und soll deshalb möglich sein. Ins-
besondere auf den oberen Bermen unterhalb der überhöhten Innenkippe, vor Elsdorf
sowie in der Manheimer Bucht bietet sich die Errichtung entsprechender Anlagen an,
soll darüber hinaus aber auch in anderen Bereichen der Tagebauseemulde möglich
sein. Da die Manheimer Bucht erst gegen Ende der Seebefüllung geflutet wird, ist
diese für die Phase der Zwischennutzung besonders für die Errichtung von Photovol-
taikanlagen und Windenergieanlagen geeignet. Auch oberhalb des Zielwasserspiegels
ist eine Zwischennutzung durch Photovoltaikanlagen in ufernahen Bereichen möglich,
die voraussichtlich bis zum Erreichen des Zielwasserspiegel s ohnehin unter Bergauf-
sicht verbleiben. Beispielweise vor Niederzier ist die Errichtung einer solchen Photo-
voltaikanlage außerhalb der Seefläche als Zwischennutzung vorgesehen (siehe Erläu-
terungskarte 2B „Zwischennutzung“).
Ein Teilbereich der Rekultivie rung soll möglicherweise für eine Beweidung genutzt
werden. Ein darüberhinausgehendes, großflächiges Beweidungskonzept für den Ta-
gebau Hambach soll gemeinsam mit der Neuland Hambach GmbH, den umliegenden
Biostationen und Naturschutzverbänden sowie der Land wirtschaftskammer geprüft
werden. Grundlage hierfür sind die Bodenverhältnisse und Wiedernutzbarmachungs-
planung, wie sie durch die Ziele dieses Braunkohlenplanes vorgegeben sind. Die Be-
weidung hat sich hier zu integrieren. Der Kernbereich einer Beweidung wäre dabei im
Bereich der Goldenen Aue anzusiedeln, um die dort geplante Halboffenlandschaft ent-
sprechend zu pflegen (siehe Erläuterungskarte 2B „Zwischennutzung“).
Um die obersten Böschungsabschnitte der Tagebauseemulde, die erst gegen Ende
der Seebefüllung geflutet werden, vor möglichen Erosionen zu schützen, sind diese zu
begrünen. Im Planfeststellungsverfahren für die Herstellung des Tagebausees wird zu
6 Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches
6.3 Tagebausee
138
prüfen sein, ob aus Gründen der Wasserqualität die Begrünung der Böschungen bei
fortschreitender Befüllung des Tagebausees ganz oder teilweise wieder beseitigt wer-
den muss.
In den Uferbereichen des Tagebausees sind ökologische Flachwasserzonen mit einer
Neigung von < 5 % vorzusehen. Die ökologischen Flachwasserzonen bewirken eine
Erhöhung der strukturellen Vielfalt und damit eine Aufwertung des Ökosystems und
sollten nur Naturschutzzwecken vorbehalten bleiben. Ihre Bespannung mit Wasser er-
folgt im Zuge des ansteigenden Seewasserspiegels.
Die Erschließung des Sees soll durch vorhandene und neu herzustellende Straßen
erfolgen (vgl. Kap. 7.1 und 7.2).
Die kommunalen Planungsträger sehen Bedarf für bauliche Entwicklungen im Rand-
bereich des Tagebausees. Es ist im Bedarfsfall Aufgabe und Entscheidung der Regi-
onalplanung, eine solche Entwicklung zu ermöglichen.
Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere:
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren,
- im Flurbereinigungsverfahren,
- im Verfahren nach Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz,
- im Verfahren nach dem Landschaftsgesetz Landesnaturschutzgesetz NRW bzw.
Durchführung der o. g. Verfahren unter Beachtung des Bundesnaturschutzgeset-
zes und des Landschaftsgesetzes Landesnaturschutzgesetzes NRW,
- im straßenrechtlichen Verfahren nach Landesstraßen- und Wegegesetz.
6 Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches
6.4 Böden
139
6.4 Böden
Ziel: Der beim Abbau gesondert zu gewinnende Löss ist bei der Wiedernutz-
barmachung der Geländeoberfläche so aufzubringen, dass eine unge-
schmälerte land - und forstwirtschaftliche Kulturfähigkeit in möglichst
kurzer Zeit wieder erreicht wird.
Das zur Wiedernutz barmachung notwendige Rekultivierungsmaterial
(Löss, Forstkies und Substrat) aus dem Vorfeld ist rechtzeitig zu sichern.
Das im Tagebau Hambach nicht ausreichend zur Verfügung stehende
Rekultivierungsmaterial ist durch einen Transport per Eisenbahn über
die Nord-Süd-Bahn und die Hambachbahn aus dem Tagebau Garzweiler
auszugleichen. Die aus dem Tagebau Garzweiler heranzuführenden Mas-
sen sind auf das zur Rekultivierung zwingend erforderliche Maß zu be-
schränken.
Löss ist grundsätzlich für die Oberflächenwiede rherstellung zu verwen-
den. Forstkies ist auf den forstlich zu rekultivierenden Flächen und Sub-
strat auf den oberen Randbereich der Tagebauseemulde als Erosions-
schutz aufzubringen.
Erläuterung:
In den Angaben zur Umweltprüfung der Bergbautreibenden werden Ausführungen zu
den Bodenverhältnissen im neu bestimmten Abbaugebiet gemacht.
In allen Bereichen liegen zu gleichen Anteilen Pseudogley, Pseudogley -Parabraun-
erde und Parabraunerde vor. Sehr kleinflächig kommt nahe Manheim-Alt auf der Inan-
spruchnahmefläche Kolluvisol vor.
Bei den schluffigen, humosen Parabraunerden handelt sich um mittel bis ertragreiche
Böden, die meist ackerbaulich genutzt werden. Die Pseudogley-Parabraunerden sind
auf Grund der geringen Lössauflagerung nur durch flächige Drainagesysteme land-
wirtschaftlich bewirtschaftbar und ertragsseitig als weniger hoch einzustufen. Ebenfalls
aus Löss entstanden sind die staunässebeeinflussten Pseudogleye als schluffige, z. T.
humose Lehme, die über den Kiesen der Terrassenablagerungen liegen. Nördlich von
Manheim-Alt stehen aus umgelagertem Lösslehm entstandene Kolluvien an. Sie sind
6 Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches
6.4 Böden
140
weniger für ackerbauliche Nutzungen geeignet und sind daher vielfach von Wald be-
stockt. Die ackerbaulich genutzten Teile sind ebenfalls flächig drainiert und auf Grund
der sehr geringen Lössauflagerung lassen sich dort nur schwache bis mittlere Erträge
erwirtschaften.
Im Zuge des Abbaus wird der anstehende Boden innerhalb des gesamten Abbauge-
bietes in Anspruch genommen. Die Rekultivierung der landwirtschaftlichen Fläche soll
gemäß den „Richtlinien der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Ener-
gie NRW, für die landwirtschaftliche Wiedernutzbarmachung von Braunkohletage-
bauen“ vom 31.07.2012 erfolgen. Hierbei ist Löss als kulturfähiges Material zu verwen-
den. Das Aufbringen soll in der Regel trocken erfolgen und im gesetzten Zustand min-
destens 2 m mächtig sein. Bodenverdichtungen sind zu vermeiden.
Aufgrund des in den Abraummassen des Tagebaus Hambach gutachterlich belegt ge-
ologisch bedingt geringen Anteils von geeign etem Material zur Wiedernutzbarma-
chung, ist ein Transport von Rekultivierungsmaterial (Löss, Forstkies und Substrat)
aus dem Tagebau Garzweiler in einer Größebgnordnung von rund 50 Mio. m 3 erfor-
derlich. Die aus dem Tagebau Garzweiler heranzuführenden Massen sind auf das zur
Rekultivierung zwingend erforderliche Maß zu beschränken.
Auf den forstlich zu rekultivierenden Flächen ist Forstkies aufzubringen. Dabei ist die
„Richtlinie für das Aufbringen von kulturfähigem Bodenmaterial bei der forstlichen Wie-
dernutzbarmachung für die im Tagebau betriebenen Braunkohlenbergwerke“ von
1973 (derzeit Fassung vom 03.12.1996) in der jeweils geltenden Fassung zur Anwen-
dung zu bringen.
Weiterhin ist Substrat für das Abdecken von Flächen in den oberen Randbereichen
der Tagebauseemulde zu Zwecken des Erosionsschutzes während der Zeit der See-
befüllung vorzusehen. Es hat im Vergleich zum Forstkies einen geringeren Lössanteil
(≤ 20 %) und wird mit einer Mächtigkeit von bis zu rund 2 m aufgebracht.
Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere:
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren.
7 Straßen und Leitungen
7.1 Ersatzstraßen
141
7 Straßen und Leitungen
7.1 Ersatzstraßen
Ziel 1: Für den tagebaubedingten Wegfall der L 12 und der B 55 ist als Er-
satz die L 276n als direkte Verbindung zwischen Niederzier und Els-
dorf zu errichten.
Im Zuge der Beendigung der Bergaufsicht ist mit dem Ziel zu prüfen,
ob die für die Verbindung zwischen der B 477 Heppendorf und Ker-
pen-Buir und für den östlich des Tagebaus verlaufenden Verkehr
derzeit dienende Betriebsstraße in der Verlängerung der K 53 (Ost-
randweg) sowie der sogenannte Nordweg zwischen Elsdorf -Hep-
pendorf und Titz -Rödingen (ebenfalls Betriebsstraße), die aktuell
auch vom öffentlichen Verkehr genutzt werden können, für den öf-
fentlichen Verkehr erhaltenswert sind und in den Zuständigkeitsbe-
reich des jeweiligen Straßenbaulastträgers übergehen können.
Entsprechendes gilt für die heutige Tagebauzufahrt von der L 264
aus mit dem Ziel der Erschließung der Entwicklungsfläche für den
Strukturwandel im Bereich der heutigen Tagesanlagen un d des
Kohlebunkers.
Erläuterung:
Der Braunkohlenplan legt die Räume fest, in denen Verkehrswege verlegt werden kön-
nen (§ 26 Abs. 2 LPlG). Die neuen Trassen sind lediglich in ihrer annähernden räum-
lichen Lage dargestellt (Funktionsplan).
Die das Abbaugebiet kreuzende BAB 4 ist seitens der Bergbautreibenden bereits an
den Südrand außerhalb des gemäß Braunkohlenplan „Teilplan 12/1 – Hambach – Ab-
bau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues Hambach“ bestimmten Abbaubereichs
verlegt und in diesem Zuge seitens des Bundes auf sechs Spuren ausgebaut worden.
In Bezug auf die im Vorfeld des Abbauvorhabens Tagebau Hambach gemäß Braun-
kohlenplan Teilplan 12/1 Hambach liegende L 257 und die Kreisstraße K 2 wird davon
7 Straßen und Leitungen
7.1 Ersatzstraßen
142
ausgegangen, dass diese nach der Verkleinerung des Abbaugebietes erhalten bleiben
und weiterhin zur Erschließung von Ost-West-Verkehren zur Verfügung stehen.
Die direkten Verkehrsverbindungen zwischen Niederzier und Elsdorf über die B 55 und
die L 12 sind mit dem Fortschreiten des Tagebaus Hamb ach weggefallen. Dies gilt
auch für die L 276 Kerpen, die vorbergbaulich Kerpen-Buir über Etzweiler mit Elsdorf
verbunden hatte. In Zukunft soll hierfür als Ersatz eine neue Verbindung, die soge-
nannte L 276n am Fuß der Sophienhöhe errichtet werden. Die L 2 76n ist im Sinne
einer landesplanerischen Vorsorge von mindestens regionalem Belang. Sie ist bereits
im Landesstraßenbedarfsplan in der Stufe 1, Priorität rot („nach Abschluss der Pla-
nungsstufe, nachrangig planen“) enthalten. Die Darstellung der Ersatzplanung besagt,
dass dieser Straßenzug Vorrang vor anderen konkurrierenden regionalplanerischen
Nutzungen hat und dass durch den tagebaubedingten Wegfall ein unabweisbarer Be-
darf vorliegt.
Die neue Straße führt durchweg über neu wiedernutzbar gemachtes Geländ e,
wodurch Eingriffe in Natur und Landschaft sowie Artenvorkommen weitestgehend ver-
mieden werden können. Es sind keine ökologisch oder wasserwirtschaftlich besonders
sensiblen Bereiche betroffen. Auch immissionsschutzrechtliche Aspekte stehen der
Straße nicht grundsätzlich entgegen. Wohn- und Siedlungsbereiche sind nicht berührt
(liegen in einem Abstand von mehr als 600 m). Auf dieser Planungsstufe des Braun-
kohlenplanes sind deshalb keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen erkenn-
bar, die die Errichtu ng der Straße ausschließen würden. Eine vertiefte Detailprüfung
erfolgt in den durchzuführenden straßenplanungsrechtlichen Verfahren.
Für den regionalen und überregionalen Verkehr ist östlich des Tagebaus die B 477 n
mit direktem Anschluss an die BAB 4 er richtet worden. Kleinräumiger Verkehr sowie
Erholungsverkehr nutzt zusätzlich den sog. Ostrandweg, der als Betriebsstraße östlich
der Manheimer Bucht die K 4 bei Manheim-alt mit der B477 n verbindet. Ebenso wird
die Betriebsstraße entlang des Nordrands zwi schen Elsdorf -Heppendorf und Titz -
Rödingen bereits heute vom kleinräumigen Verkehr genutzt. Landesplanerisch er-
scheint es sinnvoll, diese Verbindungen auch nach dem Abschluss des Bergbaube-
triebes für die regionale Bevölkerung, den Erholungsverkehr und die Erschließung des
Tagebausees weiter zu nutzen. Im Rahmen der Beendigung des Bergbaubetriebes ist
7 Straßen und Leitungen
7.1 Ersatzstraßen
143
deshalb in Abstimmung mit den betroffenen Belegenheitskommunen und auch in Ab-
hängigkeit überregionaler Verkehrskonzepte zu prüfen, ob Betriebsstraßen für den öf-
fentlichen Verkehr erhaltenswert sind und in den Zuständigkeitsbereich des jeweiligen
Straßenbaulastträgers übergehen können. Dadurch können zusätzliche Eingriffe in
Natur und Landschaft vermieden werden.
Mit Blick auf die Erschließung der Entwicklungsfl äche für den Strukturwandel ist im
Zuge der Beendigung der Bergaufsicht zu prüfen, ob die heutige Tagebauzufahrt von
der L 264 nicht hierfür genutzt werden kann und deshalb für den öffentlichen Verkehr
erhaltenswert ist und in den Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Straßenbaulastträ-
gers übergehen sollte. Innerhalb der Entwicklungsfläche für den Strukturwandel selbst
erfolgt mit Blick auf die noch nicht vorliegende Konkretisierung der Planung keine
zeichnerische Darstellung von Erschließungsstraßen.
Ziel 2: Die Sophienhöhe und das Besucherinformationszentrum sollen
über einen Betriebsweg auch für den motorisierten Individualver-
kehr und Fahrräder zugänglich gemacht werden.
Erläuterung:
Um einen barrierefreien Zugang zur Sophienhöhe zu ermöglichen (vgl. Kap. 6) soll das
Besucherinformationszentrum an der sogenannten „Goldenen Aue“ zukünftig auch
über einen befestigten Weg erreichbar sein. Hierfür bietet sich der ohnehin zur land-
wirtschaftlichen Erschließung geplante und in die zeichnerische Darstellung aufge-
nommene Hauptwirtschaftsweg an. Die Doppelnutzung dieser Verbindung vermeidet
Eingriffe in Natur und Landschaft.
Das betroffene Wege- und Wirtschaftswegenetz wird nach der Rekultivieru ng i. d. R.
durch ein Flurbereinigungsverfahren neu geordnet. Dabei ist die Flurbereinigungsbe-
hörde verpflichtet, im Benehmen mit den landwirtschaftlichen Stellen sowie den betei-
ligten Behörden und Organisationen die allgemeinen Grundsätze für die Neugesta l-
tung des Flurbereinigungsgebietes (§ 38 FlurbG) aufzustellen. Hierzu gehört insbe-
sondere das Wege- und Gewässernetz.
7 Straßen und Leitungen
7.1 Ersatzstraßen
144
Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere:
- im straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren,
- im Flurbereinigungsverfahren,
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren.
7 Straßen und Leitungen
7.2 Übriges Straßennetz
145
7.2 Übriges Straßennetz
Ziel: Das verbleibende Straßennetz um den Bergbau ist bei Bedarf so zu er-
gänzen, dass seine Leistungsfähigkeit erhalten bleibt und seine Konzep-
tion in Verbindung mit den Ersatzstraßen eine sinnvolle Funktion ergibt.
Erläuterung:
Für den Wegfall der Straßen innerhalb der Abbauflächen sind die dargestellten Ersatz-
verbindungen maßgebend. Durch die Verlagerung des Verkehrs auf die Ersatzverbin-
dungen können neue oder anders gelagerte Verkehrsbezi ehungen entstehen, die
u. U. den Neubau von Teilstrecken (z. B. Ortsumgehungen) oder Straßenkreuzungen
erforderlich machen.
Ein Rad- und Wanderweg, der sogenannte Hambach Loop, soll die zentrale interkom-
munale Infrastruktur in der Tagebaufolgelandschaft, der die Anrainerkommunen mitei-
nander vernetzt, werden. Es handelt sich um ein Wegesystem um den Tagebausee,
die Sophienhöhe sowie um eine Umrundung auf einer Höhenlage der Sophienhöhe.
Bei Ergänzungen, Um- oder Ausbau des übrigen Straßennetzes sind die Bedarfs- und
Ausbaupläne des Bundes und des Landes zu beachten
Umsetzung und Konkretisierung des Ziels insbesondere:
- im Regionalplanverfahren,
- im straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren,
- im Linienbestimmungsverfahren.
7 Straßen und Leitungen
7.3 Leitungen
146
7.3 Leitungen
Ziel 1: Bevor Versorgungsleitungen tagebaubedingt unterbrochen werden, ist
die jeweilige leitungsabhängige Versorgung durch geeignete Maßnah-
men rechtzeitig sicherzustellen. Eine längerfristige Minderung der Ver-
sorgungssicherheit darf nicht auftreten.
In die zeichnerisch dargestellten Räume für Straßen sind nach Möglich-
keit auch die unterirdischen Rohrleitungen und Kabel zu verlegen.
Erläuterung:
Durch den fortschreitenden Tagebau wird eine Vielzahl von Versorgungsleitungen un-
terbrochen. Die Unterbrechung kann erst erfolgen, wenn die Versorgung der ange-
schlossenen Benutzer durch Verlegung oder sonstige Ersatzmaßnahmen gesichert ist.
Die bei der Verlegung von Leitungen auftretenden Nutzungskonflikte z. B. mit dem
Natur- und Landschaftsschutz oder der Landwirtschaft s ind im fachplanerischen Ver-
fahren zu klären. Zur Minderung evtl. Nutzungskonflikte bietet sich eine Trassenbün-
delung der unterirdischen Leitungen mit Straßen oder auch Wirtschaftswegen an.
Ziel 2: Die für den Transport von Abraum (einschließlich evtl. gew onnener an-
derer Bodenschätze), Kohle, Kraftwerksasche und sonstiger Stoffe not-
wendigen Transportbänder innerhalb und außerhalb des Abbauberei-
ches sind so zu trassieren und zu gestalten, dass die Funktionen der
durchquerten Flächen so wenig wie möglich beeinträchtigt werden. Nach
Wegfall ihrer Zweckbestimmung sind sie umgehend zu entfernen. Ihre
Trassen sind entsprechend der Funktion der durchquerten Flächen zu
rekultivieren, soweit anderweitige Planungen keine andere Nutzung vor-
sehen.
7 Straßen und Leitungen
7.3 Leitungen
147
Erläuterung:
Innerhalb des Tagebaubereichs werden betriebsbedingt zahlreiche Transportbänder
für Braunkohle, Abraum und Rekultivierungsmaterial wie Löss genutzt. Diese sind mit
Abschluss der Wiedernutzbarmachung zurückzubauen.
Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere:
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren.
8 Anhang
148
8 Anhang
Textübersetzung aus Kapitel 1.5.1 Internationaler Rahmen für den Klimaschutz,
S. 26:
Bei der CoP 25 in Glasgow hat es insbesondere eine Verständigung über die Nach-
schärfung der in Paris getroffenen Zielvor gabe zur Begrenzung der Treibhausgas -
Emissionen gegeben. Im Kapitel „Mitigation“ des Abschlussdokuments sind u. a. fol-
gende Punkte verankert:
- Bekräftigt das Temperaturziel des Pariser Abkommens, den Anstieg der globalen Durch-
schnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C über dem vorindustriellen Niveau zu halten und die
weiteren Bemühungen den Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu
begrenzen;
- Erkennt an, dass die Auswirkungen des Klimawandels bei einem Temperaturanstieg von
1,5 °C im Vergleich zu 2 °C wesentlich geringer sein werden, und beschließt weiterhin an den
Bemühungen um eine Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 1.5 °C festzuhalten;
- Erkennt an, dass die Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 °C eine rasche, tiefgreifende
und nachhaltige Verringerung der weltweiten Treibhausgasemissionen erfordert, einschließlich
einer Reduzierung der globalen Kohlendioxids -Emissionen bis 2030 um 45 % gegenüber dem
Stand von 2010 und auf null zur Jahrhundertmitte sowie tiefgreifende Senkunge n bei anderen
Treibhausgasen;
Textübersetzung aus Kapitel 1.5.1 Internationaler Rahmen für den Klimaschutz,
S. 27:
Bei der 27. CoP in Sharm el-Sheikh hatten sich die rund 200 Staaten in der Abschluss-
erklärung vom 20. November 2022 im Kapitel „Mitigation“ auf folgende Punkte verstän-
digt:
- Erkennt an, dass die Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 °C eine rasche, tiefgreifende
und nachhaltige Verringerung der globalen Treibhausgasemissionen um 43 % bis 2030 im Ver-
gleich zum Stand von 2019 erfordert;
- Erkennt auch an, dass dies in diesem kritischen Jahrzehnt ein beschleunigtes Handeln auf der
Grundlage von Gerechtigkeit und den besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen
erfordert, wobei die gemeinsame aber auch unterschiedliche Verantwortlichkeit und die jeweili-
8 Anhang
149
gen Möglichkeiten unter Beachtung der Umstände in den jeweiligen Nationen im Kontext nach-
haltiger Entwicklungen und den Bemühungen zur Beseitigung von Armut zu berücksichtigen
sind;
- Fordert die Vertragsparteien auf, die Entwicklung, den Einsa tz und die Verbreitung von Tech-
nologien sowie die Verabschiedung politischer Maßnahmen zu beschleunigen, um den Über-
gang zu emissionsarmen Energiesystemen zu vollziehen, einschließlich der Beschleunigung
der Bemühungen um den schrittweisen Ausstieg aus der unverminderten Kohleverstromung
und der schrittweisen Abschaffung ineffizienter Subventionen für fossile Brennstoffe sowie
gleichzeitig gezielte Unterstützung für die Ärmsten und Schwächsten im Einklang mit den nati-
onalen Gegebenheiten und die Anerkennung der Notwendigkeit für Unterstützungen hinsicht-
lich eines gerechten Übergangs;
VI
B Umweltprüfung
Inhaltsverzeichnis
VII
1 Einleitung ............................................................................................................ 1
1.1 Inhalt und Ziele des geänderten Braunkohlenplans ................................. 2
1.2 Geplante Wiedernutzbarmachung .............................................................. 4
1.2.1 Tagebausee ............................................................................................ 4
1.2.2 Rekultivierung ......................................................................................... 9
2 Im Braunkohlenplanverfahren zu berücksichtigende Pläne ........................ 10
3 Darstellung der in den einschlägigen Gesetzen und Plänen festgelegten
Ziele des Umweltschutzes, die für den Braunkohlenplan von
Bedeutung sind ................................................................................................ 11
4 Rechtsgrundlagen ............................................................................................ 13
5 Bisheriger Verfahrensablauf ........................................................................... 14
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter .......... 15
6.1 Untersuchungsgebiet ................................................................................ 17
6.2 Menschen, insbesondere menschliche Gesundheit ............................... 21
6.2.1 Darstellung des Schutzguts ................................................................... 21
6.2.2 Auswirkungen auf das Schutzgut .......................................................... 22
6.3 Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt ............................................ 27
6.3.1 Darstellung des Schutzguts ................................................................... 27
6.3.2 Auswirkungen auf das Schutzgut .......................................................... 35
6.4 Fläche ......................................................................................................... 48
6.4.1 Darstellung des Schutzguts ................................................................... 48
6.4.2 Auswirkungen auf das Schutzgut .......................................................... 49
6.5 Boden .......................................................................................................... 51
6.5.1 Darstellung des Schutzguts ................................................................... 51
6.5.2 Auswirkungen auf das Schutzgut .......................................................... 53
6.6 Wasser ........................................................................................................ 56
6.6.1 Darstellung des Schutzguts ................................................................... 56
6.6.1.1 Grundwasser ................................................................................. 59
6.6.1.2 Wasserversorgung ........................................................................ 63
6.6.1.3 Oberflächengewässer ................................................................... 64
Inhaltsverzeichnis
VIII
6.6.1.4 Tagebausee .................................................................................. 71
6.6.2 Auswirkungen auf das Schutzgut .......................................................... 72
6.7 Emmissionen, Luft und Reststoffe ........................................................... 76
6.8 Klima ........................................................................................................... 76
6.8.1 Darstellung des Schutzguts ................................................................... 76
6.8.2 Auswirkungen auf das Schutzgut .......................................................... 80
6.9 Landschaft, Landschaftsbild, Erholung ................................................... 84
6.9.1 Darstellung des Schutzguts ................................................................... 84
6.9.2 Auswirkungen auf das Schutzgut .......................................................... 87
6.10 Kultur und sonstige Sachgüter ................................................................. 94
6.10.1 Darstellung des Schutzguts ................................................................... 94
6.10.1.1 Sachgüter .................................................................................... 94
6.10.1.2 Bau- und Bodendenkmäler .......................................................... 94
6.10.1.3 Bergschäden ................................................................................ 98
6.10.1.4 Seismizität ................................................................................... 98
6.10.2 Auswirkungen auf das Schutzgut .......................................................... 99
6.11 Straßen ..................................................................................................... 103
6.12 Wechselwirkungen .................................................................................. 105
6.13 Grenzüberschreitende Auswirkungen ................................................... 107
7 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum
Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen .................................................. 111
7.1 Artenschutzrechtliche Maßnahmen ....................................................... 111
7.2 Kompensationsmaßnahmen gemäß Eingriffsregelung ........................ 112
7.3 Immissionsschutzmaßnahmen Staub .................................................... 115
7.4 Immissionsschutzmaßnahmen Lärm ..................................................... 117
7.5 Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers ........................................ 117
7.6 Maßnahmen zur Standsicherheit der Böschungen ............................... 121
7.7 Überwachung der Seeböschungen ........................................................ 126
7.8 Bergschadensmanagement .................................................................... 128
8 Prognose über die Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung ...... 129
9 Planungsalternativen ..................................................................................... 130
Inhaltsverzeichnis
IX
10 Überwachungsmaßnahmen .......................................................................... 137
11 Gesamtbwertung der Auswirkungen auf die Umwelt ................................. 138
12 Allgemein verständliche Zusammenfassung .............................................. 140
1 Einleitung
1
1 Einleitung
Die Regionalplanungsbehörde Köln hat im Rahmen des Braunkohlenplanänderungs-
verfahrens eine Umweltprüfung durchgeführt und den vorliegenden Umweltbericht er-
arbeitet (§ 8 Abs. 1 ROG). Der Umweltprüfung und dem Umweltbericht lagen insbe-
sondere die Angaben zur Umweltprüfung (mit Fachbeiträgen) zugrunde, die die Berg-
bautreibende, die RWE Power AG, der Bezirksregierung Köln zur Verfügung gestellt
hat. Die Angaben zur Umweltprüfung wurden u. a. durch das Büro Froelich & Sporbeck
GmbH & Co. KG Umweltplanung und Beratung erarbeitet.
Die Materialien wurden von der Regionalplanungsbehörde Köln auf inhaltliche Richtig-
keit und Vollständigkeit geprüft, ausgewertet, teils zusammengefasst, teils im Bedarfs-
fall ergänzt und als Grundlage für die vorliegende Umweltprüfung ver wandt. Auf der
Grundlage der vorgenannten Prüfung hat sich die Regionalplanungsbehörde Köln In-
halte aus den Angaben zur Umweltprüfung zu Eigen gemacht. Auf ergänzende und
vertiefende Aussagen in den Angaben zur Umweltprüfung wird hiermit ausdrücklich
verwiesen.
Anlass der Braunkohlenplanänderung
Der Braunkohlenplan „Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau- und Außenhaldenfläche des
Tagebaues Hambach“ (im Folgenden Teilplan 12/1) wurde mit Erlass vom 11.05.1977
durch die Landesregierung NRW für verbindlich erklärt und bildet mit der darin zeich-
nerisch dargestellten Abbaugrenze und Sicherheitslinie seitdem die Grundlage für die
Zulassung der bergrechtlichen Betriebspläne für den Tagebau Hambach. Der Tage-
bau sollte nach den ursprünglichen Plänen bis 2045 betrieben werden.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und
Beschäftigung hat der Bund das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) vom
08.08.2020 erlassen. Durch dieses Gesetz und die Unterzeichnung des öffentlich -
rechtlichen Vertrages auf seiner Grundlage, der neuen Leitentscheidung der Landes-
regierung NRW vom 23.03.2021 (im Folgenden Leitentscheidung 2021) sowie der öf-
fentlich-rechtlichen Vereinbarung des Bundes mit dem Land NRW und der Bergbau-
1 Einleitung
2
treibenden RWE Power AG im Oktober 2022 ist nun vorgegeben, dass die Braunkoh-
lenverstromung im Rheinischen Revier bereits zum Jahr 2030 endet (Reserveoption
bis 2033 für den Tagebau Garzweiler).
Die Leitentscheidung 2021 (S. 20) äußert sich zum Tagebau Hambach wie folgt:
„Im Zuge des durch den Stilllegungspfad des KVBG verminderten Braunkohlebedarfs und der damit
einhergehenden Möglichkeit zum Erhalt des Hambacher Forstes sind für den Tagebau eine erhebliche
Reduzierung des Tagebaufortschritts und daraus folgend eine erhebliche Verkleinerung des Abbaufel-
des im Süden zu konstatieren. Für den Tagebau Hambach wird es daher einen neuen bzw. weitgehend
geänderten Braunkohlenplan geben müssen.“
Daraus leitet die Leitentscheidung 2021 folgenden Entscheidungssatz ab:
„Entscheidungssatz 6: Neue Abbaugrenzen, Erhalt von Wald und Morschenich:
Die neuen Abbaugrenzen des Braunkohlenplans Hambach sind ohne eine Inanspruchnahme der Ort-
schaft Morschenich, des Hambacher Forstes, des Merzenicher Erbwalds und des Waldgebiets westlich
des FFH-Gebietes „Steinheide“ zu planen. […].“
1.1 Inhalt und Ziele des geänderten Braunkohlenplans
Schwerpunkt und hauptsächliches Ziel der geänderten Planung ist die bedarfsge-
rechte Verkleinerung der Abbaufläche mit einer ordnungsgemäßen und dauerhaften
Wiedernutzbarmachung des Tagebaus Hambach.
Die weitere Landinanspruchnahme des Tagebaus beschränkt sich nach der geänder-
ten Planung überwiegend auf einen Bereich östlich des Hambacher Forstes, die soge-
nannte Manheimer Bucht. In diesem Bereich werden nunmehr nur noch Kiese und
Sande gewonnen, die für die Herstellung von standsicheren Böschungen erforderlich
sind. Insgesamt wird der Abbaubereich des Tagebaus Hambach gemäß Braunkohlen-
plan Teilplan 12/1, einschließlich der Aufstandsfläche für die Außenkippe (Sophien-
höhe), von ursprünglich rund 8.500 ha auf 6.700 ha verkleinert (siehe Abb. 1).
1 Einleitung
3
Abbildung 1: Übersichtskarte – Neu geplante und alte Abbaugrenze (gemäß Teilplan 12/1) zum Stand
01.01.2021 (Quelle: Froelich & Sporbeck, 2023)
Konkret sind folgende Änderungen am rechtskräftigen Teilplan 12/1 vorgesehen:
- Nicht mehr in Anspruch genommen werden:
- der Hambacher Forst, der Merzenicher Erbwald und das Waldgebiet west-
lich des FFH-Gebietes „Steinheide“, sowie
- die Ortschaft Morschenich-Alt (Gemeinde Merzenich) sowie
- die ehemalige Kirche Manheim-Alt.
- Ende der Kohlegewinnung nördlich des Hambacher Forstes (Gewinnung bis zur
Auskohlung Stand 01.01.2021 rund 130 Mio. t Braunkohle)
- Größerer Abstand zu Kerpen-Buir und Niederzier-Ellen
- Veränderte Lage des Tagebausees, kleineres Wasservolumen
Abbaustand 01.01.2021
1 Einleitung
4
1.2 Geplante Wiedernutzbarmachung
Der Braunkohlentagebau Hambach wird überwiegend als Wald, Offenland, Halboffen-
land, Seefläche und Landwirtschaft wiedernutzbar gemacht.
1.2.1 Tagebausee
Nach Beendigung der Braunkohlegewinnung im Tagebau Hambach wird das Grund-
wasser im verbleibenden Restraum ansteigen und es entsteht ein Tagebausee. Der
Tagebausee Hambach stellt den zentralen Bestandteil der vorgesehenen Oberflä-
chengestaltung und Wiedernutzbarmachung dar und soll nach Einstellung des Braun-
kohlenabbaus ab 2030 im Rahmen des Grundwasserwiederanstiegs sowie der durch-
schnittlichen Zufuhr von jährlich rund 234 Mio. m³ Rheinwasser sukzessive innerhalb
der infolge des Massendefizits verbleibenden Tagebaugrube entstehen (siehe Abb. 2).
Abbildung 2: Visualisierung des Tagebausees, Blickrichtung Westen ab Bergheim (Quelle: RWE Power AG,
2022)
1 Einleitung
5
Der Tagebausee Hambach wird eine Seefläche von rund 3.530 ha sowie ein Seevolu-
men von rund 4.300 Mio. m³ aufweisen. Die maximale Seetiefe wird bei rund 360 m
liegen, die Uferlinie wird ca. 29 km umfassen. Die zentralen Kennwerte des Tagebau-
sees Hambach sind in Tabelle 1 zusammengefasst.
Tabelle 1: Kennwerte des Tagebaus (Quelle: Froelich & Sporbeck, 2023)
Die morphometrischen Eigenschaften des Tagebausees leiten sich direkt aus der Mas-
sendisposition im aktiven Tagebau und der sich an die Stilllegung der Ta gebaugrube
anschließenden geotechnischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Standsicherheit
der Böschungssysteme ab. Die Seekubatur ist generell als trichterförmig zu beschrei-
ben und weitet sich erst im oberen Bereich stark; in diesem Zusammenhang hervor-
zuheben ist die vergleichsweise flache Manheimer Bucht im Südosten. Die Tiefen-
struktur des Tagebausees zeigt Abbildung 3.
Seefläche rd. 3.530 ha
Seevolumen rd. 4.300 Mio. m³
Seetiefe max. rd. 360 m; Mittel: rd. 120 m
Zielwasserspiegel + 65 m NHN
Uferlinie rd. 29 km
Befüllbeginn in 2030
Befülldauer rd. 40 Jahre (gemäß abgestimmten Entnahmekonzept; modelltech-
nisch ermittelt)
Befüllung mit Rheinwasser & Sümpfungswasser aus Tagebauseebegleitbrunnen
Befüllung über Rheinwassertransportleitung (RWTL) und Einleitbauwerk
Entnahmemenge Rheinwasser Ø rd. 234 Mio. m³/a (gemäß abgestimmten Entnahmekonzept);
max. rd. 14 m³/s ; Ø rd. 7 m³/s
Ablauf in die Erft (nach Abschluss der Befüllung), Ø rd. 0,7 m³/s
1 Einleitung
6
Abbildung 3: Tiefenstruktur des Tagebausees Hambach bei Erreichen des Zielwasserspiegels i. H. v.
+ 65 m NHN (Quelle: Froelich & Sporbeck, 2023)
Die Böschungen des Tagebausees werden mit einer Generalneigung von 1:5 dauer-
haft standsicher und so angelegt, dass auch bereits während der Befüllung Zwischen-
nutzungen beschränkt auf einige Uferbereiche mögl ich sein sollen. Für den Wellen-
schlagbereich wird überwiegend eine Böschungsneigung von 1:25 angesetzt. Auf-
grund größerer zu erwartender Wellenbewegung durch Windeinflüsse von West nach
Ost wird der Wellenschlagbereich entlang der östlichen Ufer sowie im Bereich vor dem
Hambacher Forst mit einer Böschungsneigung von 1:30 hergestellt. Im Restraum wird
der gesamte Böschungsbereich, vielgliedrig gestaltet. Es werden standortgerechte
Gehölzarten gepflanzt, Strauchzonen angelegt, Sonderbiotope eingerichtet und
Strandzonen entwickelt. Im Bereich des Wellenschlags ist zudem die Entwicklung öko-
logischer Flachwasserzonen vorgesehen.
Der Zielwasserspiegel des Tagebausees Hambach liegt bei + 65 m NHN. Dieser defi-
niert im Endzustand den Grundwasserstand im Nahbereich de s Sees. Grund hierfür
ist die spätere Funktion des Tagebausees als Vorflut für das Grundwasser, wodurch
dem See das Grundwasser zufließen wird und somit der Wasserstand im Tagebausee
1 Einleitung
7
das höchste Niveau des im Nahbereich anstehenden Grundwassers bestimmt. A uf-
grund des hydraulischen Gefälles zwischen Tagebausee und Erft ist im nördlichen Be-
reich die Grundwasserfließrichtung vom Tagebausee in Richtung Erft gerichtet. Nach
Erreichen des Zielwasserspiegels wird die Seespiegelhöhe meteorologisch bedingt
zwischen + 64,8 m NHN und + 65,1 m NHN schwanken, Maximalhöhen von + 65,3 m
NHN sind bei extremen Niederschlagsereignissen möglich.
Der Tagebausee Hambach wird einen Ablauf in Richtung Erft erhalten. Die Wasser-
spiegellage im Tagebausee wird somit nach oben hin dur ch eine sogenannte Über-
laufschwelle mit natürlichem Ablauf in die anschließende Vorflut begrenzt. Für die Si-
cherung der Trasse für das Ablaufgewässer des Tagebausees Hambach wird ein ei-
genständiges Braunkohlenplanverfahren durchgeführt.
Für die Beschleunig ung des natürlichen Grundwasserwiederanstiegs und der Befül-
lung des Tagebausees Hambach, die in 2030 beginnt, wird vorrangig Rheinwasser
verwendet, das bei Dormagen entnommen und über eine ca. 40 km lange Rheinwas-
sertransportleitung (RWTL) herangeführt wir d. Für die Genehmigung der Heranfüh-
rung des Rheinwassers an den Tagebausee Hambach wird ein eigenständiges Braun-
kohlenplanverfahren durchgeführt.
Um standsichere Böschungen zu gewährleisten, wird auch während der Befüllung wei-
terhin der umgebende Grundwas serspiegel gesenkt. Neben dem Rheinwasser wird
deshalb auch ein wesentlich geringerer Anteil an Sümpfungswasser aus den Tage-
bauseebegleitbrunnen in den Tagebausee eingeleitet, der in Abhängigkeit zur Entwick-
lung des Seewasserspiegels sukzessive reduziert werden kann.
Der Zielwasserspiegel von + 65 m NHN wird unter Zugrundelegung des abgestimmten
Konzepts für die Rheinwasserentnahme und entsprechend einer modelltechnischen
Ermittlung nach ca. 40 Jahren Befülldauer erreicht.
Für die Befüllung des Tagebausees Hambach ist ein Einleitbauwerk zu errichten. Das
Einleitbauwerk kann in Form von Rohrleitungen oder als offenes Gerinne bzw. als
Kombination ausgestaltet werden. Die Herstellung des Einleitbauwerks ist nach Vor-
liegen der genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen ab ca. 2027 vorgesehen.
Rund 54 % des eingeleiteten Rheinwassers wird während der Befüllung versickern
(sogenannter Gebirgsverlust) und in die angrenzenden Grundwasserleiter abströmen.
1 Einleitung
8
Da es auch nach Erreichen des Zielwasserspiegels weiterhin zu Versickerungsverlus-
ten aus dem Tagebausee in das umliegende Gebirge kommt, sind die Versickerungs-
verluste durch eine nachlaufende Befüllung mittels Rheinwasser über einen begrenz-
ten Zeitraum auszugleichen.
Der Tagebausee wird ab Erreichen des Zielwasserspieg els einen berichtspflichtigen
Oberflächenwasserkörper darstellen. Er ist typologisch dem Seetyp 13 „Geschichteter
Tieflandsee mit relativ kleinem Einzugsgebiet“ zuzuordnen und wird sich in Abhängig-
keit der zugeführten Wässer langfristig zu einem oligotroph en Stillgewässer entwi-
ckeln. Der Tagebausee Hambach wird ganzjährig eine hohe Sauerstoffverfügbarkeit
aufweisen mit einer Sauerstoffsättigung von ca. 95 %. Er wird durch die Pufferkapazität
des Rheinwassers neutrale pH -Werte aufweisen und auch stationär ni cht durch Ver-
sauerung aufgrund von zuströmendem Kippenwasser gefährdet sein.
Der Zufluss von Oberflächenwasser aus landwirtschaftlich rekultivierten Flächen in
den Tagebausee wird durch die Herstellung von Entwässerungsgräben und Gewäs-
sern mit Anbindung an die Vorflut unterbunden.
Die Herstellung des Tagebausees erfolgt im Zuge eines wasserrechtlichen Planfest-
stellungsverfahrens (PFV) nach § 68 Abs. 1 WHG, die Grundlage bildet vorliegender
Braunkohlenplan.
In der über mehrere Jahrzehnte andauernden Befüllu ngsphase sind im Bereich des
Tagebausees grundsätzlich verschiedene Zwischennutzungen unter Berücksichtigung
der Belange von beispielsweise Freiraum- und Naturschutz, Erholung und Tourismus
sowie der Stadtentwicklung möglich, diese sind jedoch nicht Teil der Braunkohlenpla-
nung und unterliegen auch nicht dieser Umweltprüfung.
Für die Planung der Folgelandschaft sowie der Zwischennutzung der Tagebau-
seemulde erarbeitet die Neuland Hambach GmbH einen sogenannten Rahmenplan,
der als informelle Planung dient und zunächst keine bindende Wirkung entfaltet. Er ist
im Rahmen der Ziele und Erläuterungskarten des Braunkohlenplans berücksichtigt.
1 Einleitung
9
1.2.2 Rekultivierung
Neben der Herstellung des Tagebausees bestehen die Maßnahmen zur Wiedernutz-
barmachung im Wesentlichen in der Böschungsgestaltung, partiell in der Anlage von
Wegen für Monitoringaufgaben, Freizeitnutzungen und insbesondere zur Naherholung
sowie der Bepflanzung im Rahmen der Wiedernutzbarmachungsplanung.
Als Folgenutzung der Flächen der Tagesanlagen und des Kohlebunkers des Tagebaus
Hambach ist eine Gewerbe - und Siedlungsentwicklung (Entwicklungsfläche für den
Strukturwandel) angedacht, wobei eine weitere Konkretisierung der hierfür erforderli-
chen Planungen noch aussteht.
Nördlich angrenzend an den Restraum des T agebaus und späteren Tagebausee lie-
gen bereits großflächig forst- und landwirtschaftlich rekultivierte Flächen. Im bestehen-
den Braunkohlenplan Teilplan 12/1 ist für das gesamte Abbaugebiet eine Wiedernutz-
barmachung von mindestens 1.000 ha landwirtschaftlic her Fläche vorgesehen. Die
Seefläche ist im Braunkohlenplan Teilplan 12/1 auf maximal 4.000 ha begrenzt.
In der geänderten Planung werden insgesamt rund 275 ha landwirtschaftlicher Fläche
hergestellt. Im Vorfeld werden rund 900 ha landwirtschaftliche Fläc he nicht mehr in
Anspruch genommen. Damit wird die Vorgabe aus dem Braunkohlenplan Teilplan 12/1
zur Ausweisung von in Summe über 1.000 ha landwirtschaftlicher Fläche im Plange-
biet auch bei Umsetzung des angepassten Vorhabens sowie unter Berücksichtigung
weiterer Maßnahmen zur funktionalen Biotopvernetzung erfüllt.
Bezüglich der Größenordnung einer forstlichen Wiedernutzbarmachung sind im
Braunkohlenplan Teilplan 12/1 keine direkten Vorgaben enthalten. Durch die forstliche
Wiedernutzbarmachung auf einer Fl äche von über 2.745 ha (einschließlich Sophien-
höhe) und den Erhalt von Waldbereichen auf einer Fläche von über 760 ha (insbeson-
dere Hambacher Forst, Merzenicher Erbwald und Bestand westlich des FFH -Teilge-
bietes Steinheide) werden rund 3.505 ha Forstflächen im heutigen Abbaufeld entste-
hen beziehungsweise verbleiben.
2 Im Braunkohlenplanverfahren zu berücksichtigende Pläne
10
2 Im Braunkohlenplanverfahren zu berücksichtigende Pläne
Für den hier zu betrachtenden Bereich sind folgende raumordnerische Pläne relevant:
- Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)
- Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln
- Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Aachen
- Geplante Neuaufstellung des Regionalplans Köln (neuer Regionalplan für den
gesamten Regierungsbezirk Köln mit Integration aller bisherigen Teilabschnitte
in einem Planwerk)
- Braunkohlenplan Hambach Teilplan 12/1
- Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rhein-
wassertransportleitungen zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach
- Braunkohlenplanverfahren zur Sicherung einer Trasse für den Ablauf des Ta-
gebausees Hambach
Aus den Angaben der Bergbautreibenden zur Umweltprüfung wird deutlich, dass sich
keine Konflikte im Verhältnis der vorg enannten Plänen zur beabsichtigten Braunkoh-
lenplanänderung ergeben.
3 Darstellung der in den einschlägigen Gesetzen und Plänen festgelegten Ziele des
Umweltschutzes, die für den Braunkohlenplan von Bedeutung sind
11
3 Darstellung der in den einschlägigen Gesetzen und Plänen festgelegten
Ziele des Umweltschutzes, die für den Braunkohlenplan von Bedeutung
sind
Gemäß Anlage 1 Nr. 1b zu § 8 Abs. 1 ROG sind in der Umweltprüfung die festgelegten
Ziele des Umweltschutzes darzustellen, die für den Braunkohlenplan von Bedeutung
sind. In Tabelle 2 werden die wesentlichen Umweltziele einschlägiger bundes- und lan-
desrechtlicher Umweltvorschriften aufgeführt.
Tabelle 2: Die für die Änderung des Braunkohlenplans Hambach relevanten Ziele des Umweltschutzes
nach Maßgabe des Fachrechts
Vorbemerkung zu den Quellen: keine Benennung von europäischen Richtlinien, die ins natio-
nale Recht umgesetzt sind
Schutzgut Ziele des Umweltschutzes Quelle
Menschen und
menschliche Ge-
sundheit
- Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
auf den Menschen durch Lärm, Erschütte-
rungen und Licht
§§ 1, 22 BImSchG, Immissionsschutz-
Richtlinie der Bezirksregierung Arnsberg
vom 01.03.2016, TA Lärm, § 2 Abs. 2 Nr.
6 ROG
- Schutz vor schädlichen Auswirkungen auf
die menschliche Gesundheit durch Luftver-
unreinigungen
§§ 1, 22 BImSchG, 39. BImSchV, TA Luft,
Geruchsimmissionsrichtlinie GIRL, § 2
Abs. 2 Nr. 6 ROG
- Sicherung und Entwicklung des Erholungs-
wertes von Natur und Landschaft
§ 1 BNatSchG, § 10 LNatSchG
Tiere, Pflanzen und
biologische Vielfalt
- Schutz wild lebender Tiere, Pflanzen, ihrer
Lebensstätten und Lebensräume, der biolo-
gischen Vielfalt
§§ 1, 15, 21, 23, 30, 32-34, 44 BNatSchG,
§ 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG
- Sicherung sämtlicher Gewässer als Be-
standteil des Naturhaushaltes und als Le-
bensraum für Tiere und Pflanzen
§ 6 WHG, § 1 BNatSchG, § 2 Abs. 2 Nr. 6
ROG
Fläche und Boden - Sparsamer Umgang mit Grund und Boden § 1 LBodSchG
- Sicherung der natürlichen Bodenfunktionen
sowie der Funktion als Archiv der Natur- und
Kulturgeschichte
§ 1 BBodSchG, § 1 BNatSchG,
§ 1 LBodSchG, § 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG
- Abwehr schädlicher Bodenveränderungen,
Sanierung von Boden und Altlasten
§ 1 BBodSchG, § 1 LBodSchG
Wasser - Erreichen eines guten mengenmäßigen und
chemischen Zustands des Grundwassers
bzw. eines guten ökologischen Zustands /
Potenzials und eines guten chemischen Zu-
stands der Oberflächengewässer
§ 6 WHG
Grundwasser: § 47 WHG, GrwV
Oberflächengewässer: § 27 WHG,
OGewV
- Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung § 50 WHG
Luft und Klima - Vermeidung von Beeinträchtigungen der Luft
und des Klimas
§ 1 BNatSchG, § 1 BImSchG (siehe zu
„Luft“ auch die Ausführungen oben zum
Schutzgut „Menschen und menschliche
Gesundheit“)
3 Darstellung der in den einschlägigen Gesetzen und Plänen festgelegten Ziele des
Umweltschutzes, die für den Braunkohlenplan von Bedeutung sind
12
Schutzgut Ziele des Umweltschutzes Quelle
Landschaft - Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schön-
heit der Landschaft sowie des Erholungs-
wertes
§ 1 BNatSchG, § 2 Abs. 2 Nr. 5 ROG
- Bewahrung von Naturlandschaften und his-
torisch gewachsenen Kulturlandschaften vor
Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen
Beeinträchtigungen
§ 1 BNatSchG, § 2 Abs. 2 Nr. 5 ROG
Kulturelles Erbe
und sonstige Sach-
güter
- Schutz der Baudenkmäler, Denkmalberei-
che, Bodendenkmäler / archäologischen
Fundstellen, Kulturdenkmäler
§ 2 Abs. 2 Nr. 5 ROG, § 1 DSchG NRW
- Bewahrung von historisch gewachsenen
Kulturlandschaften vor Verunstaltung, Zer-
siedelung und sonstigen Beeinträchtigungen
§ 1 BNatSchG, § 2 Abs. 2 Nr. 5 ROG
Im Hinblick auf die in Plänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes wird ergänzend
auf die Ausführungen in den Angaben zur Umweltprüfung der Bergbautreibenden ver-
wiesen.
4 Rechtsgrundlagen
13
4 Rechtsgrundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für ein Braunkohlenplanänderungsverfahren werden maß-
geblich durch das Raumordnungsgesetz (ROG), das Gesetz über die Umweltverträg-
lichkeitsprüfung (UVPG, insbes. §§ 38 ff.), das Landesplanungsgesetz Nordrhein -
Westfalen (LPlG) sowie dessen Durchführungsverordnung (LPlG DVO) bestimmt.
Hervorzuheben ist, dass über die Umweltprüfung hinaus keine (vorhabenbezogene)
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist, da das Abbauvorhaben vor In-
krafttreten einschlägiger UVP-Vorschriften begonnen wurde.
5 Bisheriger Verfahrensablauf
14
5 Bisheriger Verfahrensablauf
Der Braunkohlenausschuss hat auf Grundlage der Leitentscheidung 2021 am
28.05.2021 festgestellt, dass eine Änderung der Grundannahmen vorliegt und eine
Braunkohlenplanänderung erforderlich ist.
Auf Grundlage der am 30.06. 2021 eingereichten Vorhabenbeschreibung sowie der
überschlägigen Umweltprüfung der Bergbautreibenden vom 25.10.2021 hat der
Braunkohlenausschuss die Regionalplanungsbehörde der Bezirksregierung Köln am
13.12.2021 mit der Erarbeitung eines Vorentwurfes für einen geänderten Braunkoh-
lenplan beauftragt.
Folgende Schritte wurden bislang in der Vorbereitung des Plans und Umweltprüfung
durchgeführt:
- 25.01.2022: Scoping-Termin
- 27.04.2022: Unterrichtung der Bergbautreibenden über den Inhalt, Um
fang und Detailtiefe der beizubringenden Unterlagen unter
Berücksichtigung der Überschlägigen Umweltangaben der
Bergbautreibenden und der im Rahmen des Scoping abge-
gebenen Beiträge
- 07.03.2022: Vorstellung Endgutachten, Erarbeitung Alternativkonzept
und Ausrichtung des Verfahrens auf dieses
(Erhalt ehemalige Manheimer Kirche)
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
15
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
Vorab: Mit Blick auf die Darstellungen zu den derzeitigen Umweltproblemen und den
vom Vorhaben ausgehenden Wirkfaktoren wird auf die Ausführungen in den Angaben
zur Umweltprüfung der Bergbautreibenden verwiesen (dort: Kap. 2.3 und 2.4). Auf die
jeweiligen Wirkfaktoren wird zu Beginn der schutzgutbezogenen Auswirkungsbetrach-
tungen in einer überblicksartigen Matrix eingegangen.
Im Folgenden werden die Umweltauswirkungen des Vorhabens nach Maßgabe des
§ 8 ROG auf die dort genannten Schutzgüter beschrieben und bewertet.
Dies sind im Einzelnen:
- Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit,
- Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
- Fläche,
- Boden,
- Wasser,
- Luft
- Klima,
- Landschaft,
- kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie
- die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern.
Ausgehend von der Beschreibung des Vorhabens und vom derzeitigen Umweltzu-
stand erfolgt jeweils schutzgutbezogen eine auf der beantragten Planänderung beru-
hende Ermittlung der mit dem Vorhaben verbundenen Wirkungen auf die Umwelt. Da-
bei wird das Untersuchungsgebiet über die Intensität und Reichweite der Wirkfaktoren
sowie die grundsätzliche Empfindlichkeit eines Schutzgutes gegenüber dem Wirkfak-
tor abgeleitet. Soweit hieraus unterschiedliche Einwirkungsbereiche resultieren, wer-
den auch verschiedene Untersuchungsgebiete betrachtet
In der Darstellung wird schutzgutbezogen der derzeitige Umweltzustand ermitte lt mit
einer Darstellung der für die Änderungsplanung relevanten derzeit bestehenden Um-
weltprobleme (Vorbelastungen). Anschließend erfolgt die Darstellung der Wirkfaktoren
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
16
des Vorhabens in seiner geänderten Form. In der daran anschließenden Auswirkungs-
prognose werden die Wirkungen auf die Umwelt mit den Ergebnissen der Bestands-
aufnahme des derzeitigen Umweltzustands zusammengeführt.
Dabei werden die potenziellen Umweltauswirkungen unter Beachtung der Wechsel-
wirkungen zwischen den Umweltschutzgütern auf der Basis des derzeitigen Planungs-
standes und unter Berücksichtigung des allgemeinen Kenntnisstandes und der allge-
mein anerkannten Prüfungsmethoden ermittelt und bewertet. Hierbei werden entspre-
chend obiger Ausführungen sowohl die Wirkungen des Vorhabens in d er geänderten
Form als auch der Änderungen betrachtet. Berücksichtigt werden die direkten, aber
auch die etwaigen indirekten, sekundären, kumulativen, grenzüberschreitenden, kurz-
fristigen, mittelfristigen und langfristigen, ständigen und vorübergehenden, p ositiven
und negativen Auswirkungen des Vorhabens sowie ein Zusammenwirken mit den Aus-
wirkungen anderer bestehender oder zugelassener Vorhaben.
Soweit erhebliche Umweltauswirkungen durch Schutzmaßnahmen vermieden, ver-
mindert oder durch Kompensationsmaßnahmen, z. B. bei Eingriffen in Natur und Land-
schaft, ausgeglichen werden können, wird dies entsprechend berücksichtigt.
Bei der Auswirkungsprognose wird zwischen folgenden zeitlichen Phasen mit unter-
schiedlichen Auswirkungen unterschieden:
- Bis 2030: Förderphase (Kohlegewinnung bis 2029 und Haupt-Abraumförderung)
- Ab 2031: Abschlussphase (abschließende Wiedernutzbarmachnung inkl. der fina-
len Herstellung der Seemulde sowie die Seebefüllung)
Die Bewertung im Hinblick auf die Erheblichkeit der Auswirkungen erfolg t unter An-
wendung der einschlägigen Fachgesetze und Fachvorgaben.
Anschließend folgen noch eine Beschreibung der Umweltauswirkungen bei Nicht -
Durchführung des Änderungsvorhabens (Kapitel 8) und Angaben zu anderweitigen
Planungsmöglichkeiten (Kapitel 9). Eine Gesamtbewertung der Umweltauswirkungen
findet sich unter Kapitel 11.
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
17
6.1 Untersuchungsgebiet
Die für die Durchführung der Bestandsaufnahme (und Auswirkungsprognose) erfor-
derliche Bestimmung der Untersuchungsgebiete erfolgt wirkungsbezogen unter Be-
rücksichtigung der jeweiligen fachrechtlichen Anforderungen für jedes Schutzgut. Für
eine grobe Systematisierung wird die nachfolgende Unterteilung vorgenommen:
Viele Auswirkungen des Tagebaus auf die Umwelt treten unmittelbar auf der Fläche
auf, die auch nach der Planänderung noch bergbaulich in Anspruch genommen wird
(im Folgenden als Inanspruchnahmefläche bezeichnet).
Um die Auswirkungen des Vorhabens in der geänderten Form zu beurteilen, wird in
der Bestandsaufnahme zudem auch die Nicht-Inanspruchnahmefläche betrachtet,
d. h. die Fläche, deren Abbau ursprünglich genehmigt worden ist, die aber auf der
Grundlage der geplanten Änderungen nicht mehr in Anspruch genommen wird.
Darüber hinaus kann sich die Umsetzung der Abbauplanung auch auf die Umwelt in
den umliegenden Gebieten auswirken. Für die meisten Wirkfaktoren beschränkt sich
dieser Wirkraum auf den nah angrenzenden Bereich um die Vorhabenflächen. Zur Er-
mittlung der Ausw irkungen wird in der Bestandsaufnahme daher ein Wirkraum von
500 m um die Vorhabenflächen angesetzt und dieser sowohl um die Inanspruchnah-
mefläche als auch die Nicht-Inanspruchnahmefläche abgegrenzt (siehe Abb. 4).
Insbesondere für das Schutzgut Wasser und die damit verbundenen Wechselwirkun-
gen mit anderen Schutzgütern (z. B. für grundwasserbeeinflusste Böden und Biotope)
sind aufgrund der weitreichenden Grundwasserbeeinflussungen durch die Reichweite
der Grundwasserabsenkung und den Wiederanstieg nach Befüllung des Tagebausees
sowie auch durch die Einleitungen von Sümpfungs - und Grubenwässer in die Vorflut
Auswirkungen zu erwarten, die deutlich über die obenstehenden Untersuchungsge-
biete hinausreichen. Dieser Wirkraum wird in der Bestandsaufnahme berücksich tigt,
soweit dies nach den oben genannten Kriterien von Relevanz ist. Der diesbezüglich
betrachtete Raum wird als „ Untersuchungsgebiet Wirkpfad Wasser “ bezeichnet und
schutzgutspezifisch berücksichtigt.
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
18
Die Abgrenzung des Untersuchungsgebiets Wirkpfad Wasser erfolgt in erster Linie auf
Basis der hydrogeologischen Gegebenheiten und schutzgutbezogenen Anforderun-
gen (siehe Abb. 5). Es lehnt sich an jenen Bereich an, der für die Auswirkungsprogno-
sen im Rahmen des Erlaubnisverfahrens für die Beantragung der For tsetzung der
Sümpfung (Heben und Ableiten von Grundwasser zur Trockenhaltung des Tagebaus)
im Zeitraum 2020 bis 2030 betrachtet wurde.
Die Sümpfung des Tagebaus Hambach stellt momentan die flächenmäßig weitrei-
chendste Auswirkung des Braunkohlentagebaus Ha mbach dar und wirkt sich grund-
sätzlich im Bereich der Erft-Scholle sowie der linksrheinischen Kölner Scholle aus. Im
Einzelfall sind zudem Fließgewässer (z. B. Erftunterlauf) zu berücksichtigen, in die
Sümpfungs- und Grubenwasser des Tagebaus Hambach eingeleitet wird und in ihrem
Fließweg über die Schollengrenzen hinausragen.
Zusammenfassend lassen sich also die Untersuchungsgebiete der Umweltprüfung wie
folgt grob differenzieren:
Tabelle 3: Übersicht über die angesetzten Untersuchungsgebiete
(grobe Systematisierung; entscheidend kommt es auf die jeweilige Schutzgutbetroffenheit an)
(Quelle: Froelich & Sporbeck, 2023)
Untersuchungsgebiet Definition
Inanspruchnahmefläche Fläche der bergbaulichen Inanspruchnahme innerhalb der Ab-
baugrenze nach geänderter Planung
Nicht-Inanspruchnahmefläche Fläche, deren Abbau ursprünglich genehmigt worden ist, die
aber auf der Grundlage der geänderten Planung nicht mehr in
Anspruch genommen wird
Wirkraum von 500 m (Inanspruchnah-
mefläche)
Wirkraum von 500 m um die Inanspruchnahmefläche
Wirkraum von 500 m (Nicht-Inanspruch-
nahmefläche)
Wirkraum von 500 m um die Nicht-Inanspruchnahmefläche
Untersuchungsgebiet Wirkpfad Wasser Untersuchungsgebiet, das für die Auswirkungsprognosen im
Rahmen des Erlaubnisverfahrens für die Fortsetzung der
Sümpfung des Tagebaus Hambach im Zeitraum 2021 bis
2030 betrachtet wurde (entspricht Erft-Scholle und linksrheini-
scher Kölner Scholle)
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
19
Abbildung 4: Übersichtskarte – Lage des Tagebaus mit der Inanspruchnahmefläche, Nicht-Inanspruchnah-
mefläche und den 500 m-Wirkräumen, Tagebaustand 01.01.2021 (Quelle: Froelich & Sporbeck,
2023)
Das Untersuchungsgebiet Wirkpfad Wasser (siehe Abb. 5) wird im Folgenden nur bei
den Schutzgütern betrachtet, für die im Sinne von Wechselwirkungen zwischen den
Schutzgütern ein relevanter Wirkzusammenhang, ggf. auch mittelbar mit Grundwas-
ser, erkennbar ist.
Abbaustand 01.01.2021
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
20
Abbildung 5: Übersichtskarte – Lage des Tagebaus und Untersuchungsgebiet Wirkpfad Wasser (Quelle: Froelich
& Sporbeck, 2023)
Tagebau Hambach
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
21
6.2 Menschen, insbesondere menschliche Gesundheit
6.2.1 Darstellung des Schutzguts
Das Schutzgut Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, wird abgebildet
durch die Daseinsgrundfunktionen Wohnen, Arbeiten, Versorgung, Kommunikation, in
Gemeinschaft leben, Bildung/Kultur und Erholung/Freizeit.
Innerhalb der Inanspruchnahmefläche befindet sich die Ortschaft Manheim -Alt, ein
Stadtteil von Kerpen im Rhein-Erft-Kreis. Die Ortschaft liegt nach dem Vorhaben in der
geänderten Form weiterhin im Abbaugebiet, die Umsiedlung läuft seit 2012 und ist zu
99 % abgeschlossen.
Innerhalb der Nicht -Inanspruchnahmefläche liegt die Ortslage Morschenich -Alt, ein
Ortsteil der Gemeinde Merzenich im Kreis Düren. Der Ort liegt im ursprünglich geplan-
ten Abbaugebiet des Tagebaus Hambach und sollte diesem weichen, ein Umsied-
lungsstandort wurde westlich des Hauptortes Merzenich geschaffen.
Wesentliche Erholungsinfrastruktur liegt nicht vor.
Unmittelbar südlich der verlegten Autobahn A 4, im 500 m -Wirkraum der Nicht -Inan-
spruchnahmefläche, liegt ein Teil der zu Kerpen gehörenden Ortschaft Buir. Ebenfalls
liegt im 500 m-Wirkraum der ursprünglichen Abbauplanung (westlich) ein Teil von Nie-
derzier-Ellen.
Vorbelastungen durch Lärm sind durch den bestehenden Tagebau und durch überge-
ordnete Verkehrswege gegeben. Daneben sind Vorbelastungen durch Staubnieder-
schlag (Grob- und Feinstaub), Licht, Erschütterungen und seismische Auswirkun gen
zu verzeichnen.
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
22
6.2.2 Auswirkungen auf das Schutzgut
Relevante Wirkfaktoren:
Wirkfaktor
Schutzgut
Flächen- und Land-
inanspruchnahme
Zerschneidung und Barriere-
wirkung
Emissionen
Bodenbewegungen, Seismi-
zität
Veränderungen des Wasser-
haushaltes und der Grund-
wasserbeschffenheit
Entstehung eines
Tagebausees
Menschen, einschließlich der
menschlichen Gesundheit X 0 X (X) (X) X
X (mögliche) unmittelbare Auswirkung auf das Schutzgut
(X) (mögliche) mittelbare Auswirkung auf das Schutzgut (z. B. Wechselwirkung mit anderen Schutzgütern)
0 keine Wirkung oder Wirkung für das Schutzgut nicht relevant
Auswirkungen des Vorhabens in seiner geänderten Form
Flächeninanspruchnahme während der Förderphase
In der Förderphase kommt es bis zum geplanten Ende des Abbaus zu einer kontinu-
ierlich voranschreitenden Flächeninanspruchnahme und damit zu einer Inanspruch-
nahme der Ortschaft Manheim-Alt sowie aller bestehenden anthropogenen Nutzungen
auf der reduzierten Abbaufläche in einem Umfang von etwa 450 ha (Stand
01.01.2021). Die Funktionen dieser Bereiche für das Schutzgut Mensch entfallen da-
mit. Hierunter fallen insbesondere die Wohnfunktion von Manheim-Alt mit der zugehö-
rigen Wohnumfeldfunktion sowie die Erholungsfunktion der beanspruchten Freiräume.
Die Flächeninanspruchnahme und die damit verbundene Inanspruchnahme von Sied-
lungsfläche ist durch den Braunkohlenplan Hambach Teilplan 12/1 und den Braunkoh-
lenplan Umsiedlung Manheim sowie die zugelassenen Betriebsp läne legitimiert. Die
Planung in der geänderten Form verursacht darüber hinaus keine weitere Inanspruch-
nahme von Siedlungsflächen. Die Auswirkungen der Inanspruchnahme von Sied-
lungsflächen sind daher im hiesigen Braunkohlenplanänderungsverfahren insofern
nicht erheblich, da sie in zurückliegenden, abgeschlossenen Verfahren bereits endab-
gewogen wurden und realisiert sind.
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
23
Im Bereich Morschenich-Alt ist die Umsiedlung nicht mehr erforderlich, daher entfallen
auch die Auswirkungen auf die dort noch wohnenden Menschen.
Luftverunreinigungen, insbes. Staub
Mit dem Betrieb von Braunkohlentagebauen ist zwangsläufig verbunden, dass Ab-
raum- und Kohleflächen freigelegt werden, bei denen wegen des fehlenden Bewuch-
ses in Abhängigkeit von Temperatur, Niederschlag, Luftf euchtigkeit und Windverhält-
nissen Immissionen von Grob - und Schwebstäuben auftreten können. Insbesondere
bei anhaltender Trockenheit, bei stärkerer Windbewegung und bei tiefen Temperatu-
ren, die den wassergebundenen Immissionsschutz einschränken, können Staubparti-
kel aus dem Tagebau herausgetragen werden.
Zum Schutz des Menschen vor erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigun-
gen durch Staubniederschlag ist in der TA Luft der Immissionswert von 0,35 g/(m² x d)
als Jahresmittelwert für Staubdisposition festgelegt.
Rund um den Tagebau Hambach werden die Staubemissionen gemessen. Vor dem
Hintergrund eines kontinuierlichen Staubimmissionsschutzes nach dem Stand der
Technik ist in Summe durch die Änderung des Vorhabens von einem zurückgehenden
Tagebauanteil an den Staubimmissionen im Umfeld der Tagebaue auszugehen. Dies
führt dazu, dass die Tagebauemissionen auch zukünftig zu keiner erheblichen Beein-
flussung der bestehenden, weit unterhalb des geltenden Immissionswertes liegenden
Staubniederschlagsbelastung beitragen. Erhebliche, durch die Tagebauaktivitäten be-
dingte Auswirkungen auf die Menschen können damit ausgeschlossen werden. Im Ein-
zelfall kann es jedoch durch meteorologisch bedingte Abwehungen geben, die verein-
zelt temporär zu höheren Immissionswerten führen können.
Hinsichtlich Feinstaub zeigt der Vergleich mit den Immissionswerten der 39. BImSchV
und der Überschreitungstage, dass im Zusammenhang mit dem Tagebau Hambach
insgesamt von einer mäßigen Immissionszusatzbelastung durch Feinstaub ausgegan-
gen werden kann.
Staubinhaltsstoffe
Alle Messorte zeigen im Mittel Konzentrationen für Schadstoffdepositionen gefährli-
cher Staubinhaltsstoffe, die deutlich unterhalb der Immissionswerte der Tabelle 6 der
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
24
TA Luft liegen. Die Depositionen sind damit nach Maßgabe der Ziffer 4.5.1 der TA Luft
als unschädlich einzustufen.
Insgesamt kann festgestellt werden, dass durch das Vorhaben in der geänderten Form
im Hinblick auf die Staubemissionen keine schädlichen Umwelteinwirkungen zu erwar-
ten sind. Die Immissionssituation wird zukünftig durch die bergbaulichen Maßnahmen
immer weniger beeinflusst. Sofern im Einzelfall jedoch weitere Reduzierungen der Im-
missionsbelastungen durch den Tagebau erforderlich werden (wovon nicht ausgegan-
gen wird), erfolgt die Ausarbeitung geeignete r Maßnahmen in dem dafür vorgesehe-
nen Verfahren der Luftreinhalteplanung und ihre Umsetzung im Rahmen nachgeschal-
teter Betriebspläne.
Andere Luftverunreinigungen (neben Staubniederschlag und Feinstaub) wie Rauch,
Ruß, Gase, Aerosole oder Dämpfe treten beim Betrieb des Tagebaus nicht in relevan-
tem Umfang auf.
Lärm
Im Bereich der Lärmimissionen sind bei der Bestimmung von Immissionsrichtwerten
vorliegend die Maßgaben von Nr. 6.7 (Gemengelage) TA Lärm heranzuziehen, da der
Tagebau Hambach teilweise an Wohngebi ete angrenzt. Unter Heranziehung des
Rechtsgedankens aus Nr. 6.7 Abs. 1 S. 2 TA werden vorliegend die Immissionsricht-
werte für Kern-, Dorf- und Mischgebiete (tags 60 dB(A) und nachts 45 dB(A)) zugrunde
gelegt.
Das heißt für die vorliegende Sachlage:
Der Wert von 60 dB(A) am Tag und 45 dB(A) zur Nacht wird an allen berechneten
Aufpunkten unterschritten. Eine schädliche Umwelteinwirkung durch die Geräusche
des Tagebaus ist demnach – auch unter Berücksichtigung der Planänderung – nicht
zu befürchten.
Licht, Erschütterungen, Gerüche
Mit der Fortführung des Gewinnungsbetriebes bis 2030 sind unter Berücksichtigung
der geplanten Schutzmaßnahmen zur Reduzierung der erwarteten Immissionen keine
schädlichen Umwelteinwirkungen oder in anderer Weise die Allgemein heit oder die
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
25
Nachbarschaft gefährdenden, erheblich benachteiligenden oder erheblich belästigen-
den Wirkungen im Sinne von §§ 1 Abs. 1, 22 Abs. 1 BImSchG verbunden.
Flächeninanspruchnahme zur Wiedernutzbarmachung
Die Wiedernutzbarmachung und Wiederherstellung der vom Tagebau in Anspruch ge-
nommenen Flächen, die in Teilbereichen des Tagebaus sukzessive während des Ab-
bauprozesses vorgenommen wurde und wird, wird nach Beendigung des Abbaus fort-
gesetzt. Zur Beurteilung der langfristigen Auswirkungen des Vorhabens auf den Men-
schen wird insbesondere die Erholungsfunktion der durch Rekultivierungsmaßnahmen
sukzessive entstehenden Bergbaufolgelandschaft berücksichtigt.
Auf der Innenkippe ist die Erstellung von insgesamt rund 275 ha landwirtschaftlicher
Fläche möglich. Die Böschungsbereiche zwischen den terrassenförmig angeordneten
Abschnitten sollen mit Wiesen, Blühstreifen oder standortgerechten und abschattungs-
armen Gehölzen begrünt werden. Durch die forstliche Wiedernutzbarmachung auf ei-
ner Fläche von über 2.745 ha (einschl. Sophienhöhe) und den Erhalt von Waldberei-
chen auf einer Fläche von über 760 ha (insbesondere Hambacher Forst, Merzenicher
Erbwald und Bestand westlich der Steinheide) werden rund 3.505 ha Forstflächen im
heutigen Abbaufeld entstehen bzw. verbleiben. Diese Flächen stehen künftig auch für
landschaftsgebundene Erholungsnutzungen zur Verfügung.
Der Tagebausee kann zu Freizeit - und Erholungszwecken genutzt werden. Der ge-
samte Böschungsbereich, der den See oberhalb seines bei + 65 m NHN liegenden
Zielwasserspiegels umfasst, wird vielgliedrig gestaltet. Auch eine Zwischennutzung
während der Seebefüllung durch Anlagen und Infrastruktur zur Naherholung sind
denkbar und werden durch Planungen der Neuland Hambach GmbH aufgegriffen.
Es ist davon auszugehen, dass der See eine mindestens regional bedeutsame, wahr-
scheinlich aber auch überregionale Erholungsfunktion entwickeln wird. Dementspre-
chend wurde bereits im Ökologischen Gutachten zum geplanten Braunkohlentagebau
Hambach – Teil Erholungsnutzung – von 1975 davon ausgegangen, dass ein überre-
gionaler Erholungsschwerpunkt Ziel der geplanten Rekultivierung als Tagebausee
sein wird.
In der über mehrere Jahrzehnte andauernden Befüllungsphase sind verschiedene Zwi-
schennutzungen unter Berücksichtigung der Belange v on beispielsweise Freiraum -
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
26
und Naturschutz, Erholung und Tourismus sowie der Stadtentwicklung im Bereich des
Tagebausees möglich, die jedoch nicht Gegenstand des bergbaulichen Vorhabens
und der Festlegungen des Braunkohlenplans sind.
Auswirkungen der Änderung des Vorhabens
Durch die Änderung des Vorhabens anlässlich des KVBG sowie unter Maßgabe der
Leitentscheidung 2021 sind keine nachteiligen Veränderungen der Umweltauswirkun-
gen zu erwarten. Nachteilige Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Menschen durch
die gemäß nach Teilplan 12/1 vorgesehene Umsiedlung von Morschenich-Alt werden
verringert. Somit hat die Änderung des Vorhabens insgesamt positive Auswirkungen
gegenüber der nach Teilplan 12/1 genehmigten Planung.
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
27
6.3 Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt
6.3.1 Darstellung des Schutzguts
Geschützte Teile von Natur und Landschaft
Der östliche Teil des Tagebaus Hambach befindet sich im Geltungsbereich des Land-
schaftsplans (LP) Nr. 3 „Bürgewälder“ des Rhein -Erft-Kreises. Im Folgenden werden
die in diesem Plan festgesetzten Erhaltungs- und Entwicklungsziele dargestellt, die im
Braunkohlenplanänderungsverfahren gemäß § 22 Abs. 1 LNatSchG nach Maßgabe
der gesetzlichen Vorschriften zu berücksichtigen sind.
Tabelle 4: Relevante Ziele und Maßnahmen des LP Nr. 3 Bürgewälder (Quelle: Froelich & Sporbeck, 2023)
Entwicklungsziel 1.1: Temporäre Erhaltung und Schutz der naturnahen Lebensräume und der Land -
schaftselemente bis zum Zeitpunkt des Braunkohleabbaus
Betroffener Bereich - Freiraum südöstlich des Tagebaus, einschließlich bereits abgebauter Flächen
Maßnahmen zur Zielerreichung:
• Die vorhandenen Wald- und Gehölzbestände sollen erhalten und gepflegt werden, wobei das Prinzip der
naturnahen Waldwirtschaft zu verwirklichen ist.
• Der derzeitige Laubholzanteil der Waldbestände soll beibehalten werden.
• Vernetzungselemente, wie Hecken, Bäume, Feldraine und Feldgehölze zu anderen naturnahen Gebieten
sollen erhalten bzw. in Bereichen, die nach dem Jahr 2010 abgebaut werden, um Rückzugsmöglichkeiten
zum Tagebauumfeld zu ermöglichen.
• Geomorphologische Besonderheiten sollen erhalten und geschützt werden.
• Der derzeitige Grünlandanteil sowie die Grünlandnutzung sollen beibehalten werden.
• Bei Gehölzpflanzungen bzw. Nachpflanzungen sollen standortgerechte, heimische Arten Verwendung fin-
den.
• Bachläufe, Kleingewässer und sonstige Feuchtgebiete sollen erhalten bleiben, entlang der Bachläufe, die
nach dem Jahr 2010 abgebaut werden, sollen beidseitige Uferrandstreifen von je 10 m und mehr aus der
landwirtschaftlichen Nutzung entlassen werden, die Ufer sollen bepflanzt werden.
• Die BAB 4 ist zu entsiegeln, sobald sie verkehrsmäßig abgebunden ist und soweit sie nicht als Betriebs-
straße benötigt wird.
• Straßen- und Wegeränder, Uferböschungen, Entwässerungsgräb en, Feldraine, Leitungstrassen und
Brachflächen sollen sich zu einer artenreichen Kräuter- und Hochstaudenflur entwickeln. Es ist erforderlich,
auf den Einsatz von Kreiselmähern, Saugmähern oder Absaugvorrichtungen zu verzichten, das Mahdgut
abzuräumen, den Bankettabtrag auf ein Mindestmaß zu reduzieren sowie die Mahdhäufigkeit und Mahdter-
mine den ökologischen Erfordernissen anzupassen.
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
28
Die Informationen zu Schutzgebieten und schutzwürdigen Bereichen können der
Landschaftsinformationssammlung NRW (LINFOS) des Landesamtes für Natur, Um-
welt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) entnommen werden. Fol-
gende Schutzkategorien sind gemäß BNatSchG / LNatSchG grundsätzlich relevant:
Tabelle 5: Zu betrachtende Schutzgebiete und –objekte (Quelle: Froelich & Sporbeck, 2023)
Schutzkategorie Anbindung
BNatSchG
Anbindung
LNatSchG
NRW
Nationalparks § 24 § 36
Nationale Naturmonumente § 24 § 36
Biosphärenregionen / -reservate § 25 § 37
Naturparke § 27 § 38
Landschaftsschutzgebiete (LSG) § 26 § 23
Naturschutzgebiete (NSG) § 23 §§ 23, 40
Naturdenkmäler § 28 § 23
Geschützte Landschaftsbestandteile § 29 §§ 23, 39
Gesetzlich geschützte Biotope § 30 § 42
Natura 2000 / FFH- und Vogelschutzgebiete (VSG) §§ 31-36 §§ 51 ff.
Alleen § 29 § 41
Die folgende Karte gibt einen Überblick über die im Untersuchungsgebiet vorkommen-
den Schutzgebiete. Ergänzend sind darin auch schützenswerte Biotope und Teilflä-
chen des Biotopverbunds mit aufgeführt:
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
29
Abbildung 6: Übersicht der wesentlichen geschützten Teile von Natur und Landschaft im Wirkraum
(Quelle: Froelich & Sporbeck, 2023)
Innerhalb der Inanspruchnahmefläche der Manheimer Bucht sind im LINFOS folgende
schutzwürdige Biotope (Flächen des Biotopkatasters) verzeichnet:
- BK-5105-027 „Stieleichen-Hainbuchenwald und Gartenland mit Teichen am Haus
Bochheim“ (nicht mehr existent)
- BK-5105-509 „Eichen -Hainbuchenwald und Obstwiese am Sportplatz bei Man-
heim“
- BK-5105-998 „Straßenböschung nördlich Manheim“
- BK-5105-999 „Manheimer Fließ“
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
30
Innerhalb der Nicht-Inanspruchnahmefläche sind folgende Naturschutzgebiete (NSG)
durch den Landschaftsplan Nr. 3 festgesetzt:
- NSG „Bürgewald Blatzheimer Bürge“ (BM-026)
- NSG „Kiesgrube Steinheide“ (BM-027)
- NSG „Bürgewald Steinheide“ (BM-028)
Innerhalb der Nicht-Inanspruchnahmefläche sind im Biotopkataster weiterhin folgende
schutzwürdige Biotope (Flächen des Biotopkatasters) verzeichnet:
- BK-5105-0004 „Westteil des NSG „Bürgewald Steinheide“ außerhalb des FFH-
Gebietes „Dickbusch, Lörsfelder Busch, Steinheide“
- BK-5105-004 „Hambacher Forst nördlich A4“ (Restfläche)
- BK-5105-007 „Hambacher Forst südlich A4“
- BK-5105-009 „Eichen-Buchenwald südlich Morschenich“
- BK-5105-011 „Erlenbruchrelikt im Hambacher Forst“
- BK-5105-022 „Eichen-Hainbuchenwälder in der Buirer Bürge“
- BK-5105-024 „Eichen-Hainbuchenwald „Vogelsang“ bei Buir“
- BK-5105-999 „Manheimer Fließ“.
Natura 2000 Gebiete
Im 500 m-Wirkraum der Inanspruchnahmefläche befinden sich kleine Teilflächen des
FFH-Gebiets „Dickbusch, Lörsfelder Busch, Steinheide“ (DE -5105-301). Das Gebiet
ist aufgrund seiner Größe, Ausstattung und inselhaften Lage in der intensiv ackerbau-
lich genutzten Jülich-Zülpicher Börde ein zentraler Knotenpunkt des landesweiten Bi-
otopverbundes.
Über den Wirkpfad Wasser können zusätzlich auch weiter entfernt liegende Natura
2000-Gebiete betroffen sein. Alle innerhalb des Untersuchungsgebiets Wirkpfad Was-
ser auf der Erft-Scholle und linksrheinischen Kölner Scholle („wasserseitiger Betrach-
tungsraum“) gelegenen Natura 2000 -Gebiete wurden im Rahmen der Änderung des
Braunkohlenplans Hambach Teilplan 12/1 auf ihre FFH-Verträglichkeit untersucht.
FFH-Gebiete:
- DE-4806-303 Knechtstedener Wald mit Chorbusch
- DE-4907-301 Worringer Bruch
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
31
- DE-5003-301 Kellenberg u. Rur zwischen Flossdorf u. Broich
- DE 5004-301 Lindenberger Wald
- DE 5006-301 Königsdorfer Forst
- DE-5105-301 Dickbusch, Lörsfelder Busch, Steinheide
- DE 5105-302 Nörvenicher Wald
- DE 5106-301 Kerpener Bruch und Parrig
- DE-5107-302 Waldseenbereich Theresia
- DE-5107-304 Heider Bergsee und Schluchtsee in der Ville-Seenkette
- DE-5107-305 Ober-, Mittel- und Untersee in der Ville-Seenkette
- DE-5207-301 Waldville
- DE-5207-303 Altwald Ville
- DE-5207-304 Villewälder bei Bornheim
- DE-5308-303 Waldreservat Kottenforst
EU-Vogelschutzgebiete:
- DE-5308-401 VSG Kottenforst-Waldville.
Weitere Biotopausstattung
Im Bereich der Inanspruchnahmefläche dominieren ackerbaulich genutzte Flächen.
Diese sind strukturarm und bieten nur wenig Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Da-
neben finden sich sowohl Siedlungsflächen und Siedlungbrachen. Einzelne vorkom-
mende Feldgehölze haben eine Transferfunktion für Fledermäuse.
Auf der Nicht-Inanspruchnahmefläche befinden sich ebenfalls vorwiegend ackerba u-
lich genutzte Flächen, mit einem Anteil von etwa 50 %, an zweiter Stelle finden sich
Wälder wie der Hambacher Forst oder der Merzenicher Erbwald, die ein Drittel aus-
machen. Struktur- und artenreiche Begleitbiotope sind in der offenen Agrarlandschaft
der Nicht-Inanspruchnahmefläche nur in sehr geringem Maße vorhanden. Grünland-
flächen beschränken sich vor allem auf die Randlagen der Siedlung Morschenich-Alt.
Die Wälder hingegen sind in größeren Anteilen strukturreich und gut ausgeprägt und
sind als überdurchschnittlich wertvoll für den Raum zu bewerten. Hier befindet sich der
Lebensraum mehrerer Tierarten, insbesondere Bechsteinfledermaus, Mittelspecht und
Haselmaus. Sie sind daher auch wichtiger Teil des Biotopverbundes NRW.
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
32
Nicht ganz so wertvoll wie die Eichen- und Buchenmischwälder sind die weiteren Laub-
wälder. Aber auch hier überwiegen einheimische oder sogar bodenständige Gehölze
mit unterschiedlich hohen Anteilen der für diesen Biotoptyp charakteristischen Baum-
arten. Birkenwälder sowie Birken-Zitterpappel-Pioniergehölze spielen vor allem im Be-
reich der Abgrabungen eine Rolle. Nadelholzbestände sind in vergleichsweise gerin-
gen Flächenanteilen vertreten. Sie sind von höchstens mittlerer Bedeutung, ebenso
wie die weiteren mit standortfremden Gehölzen (etwa Roteiche) bestandenen Flächen.
Hecken und Gehölzstreifen mit einer arten - und strukturreichen Ausprägung bei zu-
gleich hohem Alter kommen nur in geringem Umfang vor. Sie sind als höchstens mäßig
wertvoll einzustufen. Einige wenige Abschnitte von Baumreihe n an Straßen sind im
Alleenkataster verzeichnet.
Untersuchungsgebiet Wirkpfad Wasser
Über den Wirkpfad Wasser können sümpfungsbedingte Auswirkungen auch weit über
die 500 m -Wirkräume um die Inanspruchnahmefläche und die Nicht -Inanspruchnah-
mefläche hinausreichen. Um diese Wirkdistanz abzubilden, wird das Untersuchungs-
gebiet Wirkpfad Wasser betrachtet.
Relevante Auswirkungen durch den Tagebau auf Biotope und Lebensräume im Unter-
suchungsgebiet Wirkpfad Wasser durch Sümpfungen (Grundwasserabsenkungen)
sind nur durch Veränderungen der Pflanzenwelt und der Vegetationszusammenset-
zung in Feuchtgebieten (grundwasserbeeinflusste und -abhängige Biotope) denkbar.
Die Beschreibung beschränkt sich daher auf diese.
Folgende 33 Feuchtgebiete mit einem Grundwassserflurabstand von kleiner 5 m (dar-
über hinaus ist eine Beeinträchtigung auszuschließen) liegen im Untersuchungsgebiet
Wirkpfad Wasser:
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
33
Fauna
Hinsichtlich der Fauna wird im Folgenden zunächst auf der Grundlage der Ausführun-
gen im Landschaftspflegerischen Begleitplan zum 3. RBP (KBFF 2011) und der dort
zugrunde gelegten umfangreichen Kartierungen ein Überblick über das allgemeine Ha-
bitatpotenzial und das damit einhergehende potenzielle Artenspektrum gegeben. Be-
trachtet werden dabei alle Tiere, unabhängig vom Schutzniveau des § 44 BNatSchG.
Der Bereich der Inanspruchnahmeflächen wird von den Arten der offenen Feldflur do-
miniert.
Zu den typischen Vogelarten der offenen bis halboffenen Feldflur zählen verbreitete
und ungefährdete Arten wie der Jagdfasan oder die Wiesenschafstelze sowie einige
Arten der Gefährdungskategorien der R oten Listen wie z. B. Feldlerche, Feldschwirl,
Kiebitz, Schwarzkehlchen, Rebhuhn, Wiesenpieper und Wachtel sowie Grauammer.
Abbildung 7: Übersicht über die Lage des Tagebaus Hambach (rot) und der Feuchtgebiete im Un-
tersuchungsgebiet Wirkpfad Wasser (Froelich & Sporbeck, 2023)
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
34
Neben den Ackerflächen prägen vor allem Siedlungsflächen und Siedlungsbrachen
der Ortschaft Manheim -Alt die Inanspruchnahmefläche. Die Wohnhäuser sind größ-
tenteils bereits zurückgebaut. Durch den Rückbau der Gebäude sind die verbreiteten
und ungefährdeten siedlungstypischen Vogelarten wie Hausrotschwanz, Dohle, Mau-
ersegler u. a. sowie die gefährdeten Arten Feldsperling, Mehl - und Rauchschwalbe
und Steinkauz weitestgehend bereits verschwunden. Diese Arten nutzen Gebäudeni-
schen, Dachüberhänge, Mauerritzen und vergleichbare Strukturen als Brutplätze.
In den wenigen Gehölz - und Gebüschbereichen, die innerhalb der Inanspruchnah-
mefläche vork ommen, konnten Arten wie Bluthänfling, Fitis, Gelbspötter, Gimpel,
Goldammer, Klappergrasmücke, Nachtigall, Mäusebussard und Star beobachtet wer-
den. Unter den Reptilien ist ein Vorkommen der Waldeidechse und der Blindschleiche
zu verzeichnen. Im Bereich de r Amphibien kommen die weit verbreiteten und unge-
fährdeten Amphibienarten wie z. B. Erdkröte, Grasfrosch, Wasserfrosch oder Teich-
molch vor. Vereinzelt sind Vorkommen der Kreuzkröte zu beobachten.
Für die Nichtanspruchnahmefläche ist für die vergleichbaren Biotoptypen ein ver-
gleichbares Spektrum an Arten zu verzeichnen, wie auf der Inanspruchnahmefläche.
Weitere Arten befinden sich vorwiegend in den Wäldern. Hervorzuheben sind gefähr-
dete Fledermausarten wie die Bechsteinfledermaus im Hambacher Forst und im Mer-
zenicher Erbwald. Hier findet sich ebenfalls die Haselmaus. An Waldvögeln sind Hohl-
taube, Kernbeißer, Kleiber, Sumpfmeise, Waldbaumläufer sowie die Spechtarten
Schwarz-, Grau-, Klein- und insbesondere Mittelspecht zu verzeichnen. Hinzu kom-
men Habicht, Ba umpieper, Waldkauz, Waldbaumläufer, Waldschnepfe u. a. In den
Wäldern befinden sich zudem auch verschiedene Amphibienarten wie z.B. der Spring-
frosch als FFH Anhang IV-Art. Weitere Arten finden sich in den Kiesabgrabungen, ne-
ben Teich- und Bergmolch, Erdkröte, Gras- und Teichfrosch sind hier auch Anhang IV-
Arten der FFH-Richtlinie wie Kreuz- und Wechselkröte vorkommend.
Wirbellose Tiere wie Schmetterlinge, Heuschrecken, Libellen und andere Insekten-
gruppen finden sich ebenfalls in den Abgrabungsbereichen. Vereinzelt sind in den Ab-
grabungen auch Nachweise gefährdeter Insektenarten wie etwa der Blauflügeligen
Ödlandschrecke oder einzelner gefährdeter Schmetterlingsarten gelungen. Es finden
sich zudem Schmetterlingsarten oder auch ein reiches Artenspektrum an xyl obionten
Käfern (Totholzkäfer). Das Vorkommen von Reptilien beschränkt sich auf die Arten
Waldeidechse und Blindschleiche.
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
35
Im 500 m-Wirkraum um die Vorhabenflächen ist im Wesentlich das gleiche Artenspek-
trum, wie für die Inanspruchnahmefläche und die Nich t-Inanspruchnahmefläche be-
schrieben, gegeben.
Im Untersuchungsgebiet Wirkpfad Wasser spiegelt sich standortbezogen das gesamte
Artenspektrum der Jülicher Börde und der Niederrheinischen Bucht wider.
Biologische Vielfalt
Die biologische Vielfalt umfasst nicht nur die Artenvielfalt, sondern auch die Vielfalt der
Lebensgemeinschaften (Ökosysteme) und die genetische Vielfalt innerhalb der Arten.
Eine Verknüpfung der Lebensräume in einem Biotopverbund ist im Hinblick auf den
langfristigen Bestand der Tier- und Pflanzenpopulationen von großer Bedeutung. Das
Untersuchungsgebiet weist vor allem mit den außerhalb der Abbaufläche gelegenen
Feuchtbiotopen sowie Still - und Fließgewässer(abschnitten) eine besondere Bedeu-
tung für die biologische Vielfalt auf. Die gleiche Funktion weisen insbesondere die in
den vorherigen Abschnitten behandelten geschützten Teile von Natur- und Landschaft
auf, die als Lebens- und Rückzugsräume eine besondere Bedeutung im Naturhaushalt
und für die biologische Vielfalt besitzen. Diese Elemente wurden voranstehend bereits
beschrieben
6.3.2 Auswirkungen auf das Schutzgut
Relevante Wirkfaktoren:
Wirkfaktor
Schutzgut
Flächen- und Land-
inanspruchnahme
Zerschneidung und
Barrierewirkung
Emissionen
Bodenbewegungen,
Seismizität
Veränderungen des
Wasserhaushaltes
und der Grundwasser-
beschaffenheit
Entstehung eines
Tagebausees
Tiere, Pflanzen, biologische
Vielfalt X X X 0 (X) X
X (mögliche) unmittelbare Auswirkung auf das Schutzgut
(X) (mögliche) mittelbare Auswirkung auf das Schutzgut (z. B. Wechselwirkung mit anderen Schutzgütern)
0 keine Wirkung oder Wirkung für das Schutzgut nicht relevant
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
36
Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme und Zerschneidungswirkung
Durch die eigentliche Flächeninanspruchnahme kommt es – ohne Berücksichtigung
von Schutzmaßnahmen – zu folgenden Auswirkungen:
- Verlust von Biotopen/Vegetationskomplexen und ihrer typischen Vegetations-
zusammensetzung.
- Verlust der Lebensstätten von Tieren, Schädigung von Individuen (z. B. wäh-
rend der Überwinterung od er in ihren Lebensräumen bei versteckter Lebens-
weise). Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die im Vorhabengebiet in
ihren Lebensräumen verweilenden Individuen bzw. deren Entwicklungsformen
im Zuge der Braunkohlengewinnung zu Schaden kommen. Störempfi ndliche
Arten werden durch die aus der sukzessiven Abfolge der Vorfeldberäumungs-
maßnahmen entstehende Beunruhigung in das Umfeld des Tagebaus ver-
drängt. In Einzelfällen ist ein Verbleiben einzelner Individuen im Tagebauvorfeld
denkbar.
- Sukzessive Inanspruchnahme / Verkleinerung der Lebensräume, so z. B. in Be-
zug auf Landlebensräume von Amphibien. Durch die fortschreitende Inan-
spruchnahme können auch Mindestflächengrößen unterschritten und dadurch
z. B. Reviere wildlebender Vogelarten oder sonstiger Arten mit größeren Raum-
ansprüchen aufgegeben werden, auch wenn die eigentliche Fortpflanzungs-
stätte noch nicht verloren geht.
- Störungen durch akustische und optische Reize bei den vorbereitenden Maß-
nahmen durch den Einsatz von Maschinen, Fahrzeugen und Personen.
- Beeinträchtigung der Lebensraumvernetzung und des Lebensraumverbundes
für einige wenige verbleibende Arten der Offenlandlebensräume. Dies könnte
z. B. Amphibienarten, etwa in ihren Winterverstecken im Boden, und den Ver-
bund zwischen diesen Landlebensräumen und Laichgewässern betreffen. Auch
Flugkorridore für Fledermäuse können durch die Flächeninanspruchnahme ver-
lorengehen (Barrierewirkung).
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
37
Immissionsbedingte Umweltauswirkungen des Tagebaus
Im 500 m-Wirkraum um den voranschreitenden Abbau sind als betriebsbedingte Aus-
wirkungen durch Schall-, Licht- und Staubimmissionen zu verzeichnen.
Bei den Lärmimmissionen handelt es sich um eine diskontinuierliche Lärmkulisse und
nicht um einen sog. Dauerlärm. Da aber nur Dauerlärm zu einer Unterbrechung der
innerartlichen Kommunikation geräuschempfindlicher Tierarten führt, sind bei einer
diskontinuierlichen Geräuschkulisse erhebliche Auswirkungen auszuschließen.
Teile des Tagebaus, insbesondere die Bagger sind beleuchtet. Erhebliche Störungen,
die sich nachhaltig auf die Verbreitung lichtempfindlicher Tierarten (z. B. Fledermäuse)
auswirken, können ausgeschlossen werden.
Da die vorhabenbedingten Staubbelastungen keine signifikanten Belastungen von Le-
bensräumen und Arten erwarten lassen, die über die ohnehin vorhandenen Belastun-
gen hinausgehen, sind relevante Wirkungen durch den Faktor Staub auf die Natur ins-
gesamt auszuschließen.
Auswirkungen durch stoffliche Belastungen der Kippenabstroms
Der mit dem Grundwasserwiederanstieg erfolgende Kippenabstrom kann aufgrund der
damit einhergehenden erhöhten Sulfat - und Schwermetallkonzentrationen potentiell
Auswirkungen auf grundwasserabhängige Schutzgüter haben. Im Ergebnis sind auf-
grund der prognostizierten Stoffkonzentrationen keine erheblich negativen Auswirkun-
gen durch Stoffeintrag aus dem Kippenabstrom auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und
biologische Vielfalt sowie die geschützten Bestandteile zu erwarten.
Auswirkungen durch sümpfungsbedingte Veränderungen des Wasserhaushalts
Darüber hinaus kommt es im weiteren Untersuchungsgebiet Wirkpfad Wasser wäh-
rend der Förderphase aufgrund der für den voranschreitenden Abbau erforderlichen
Sümpfungsmaßnahmen zu mittelbaren Auswirkungen durch sümpfungsbedingte Ver-
änderungen des Wasserhaush alts im Umfeld des Tagebaus. Die für das Untersu-
chungsgebiet prognostizierten Auswirkungen auf Lebensräume von Tierarten zeigen
sich in potenziell veränderten Grundwasserflurabständen bzw. bei grundwasserab-
hängigen Oberflächengewässern in potenziell veränderten Wasserspiegellagen sowie
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
38
möglicherweise veränderten Abflussmengen und Temperaturen und damit auch in
Veränderungen des Sauerstoffgehalts.
Die Auswirkungsermittlung erfolgt auf Grundlage des von der Bergbautreibenden er-
stellten Grundwassermodells. Die maximalen Absenkungen treten zum Teil erst nach
2030 auf, weshalb für die Prognose jeweils das Maximum der Grundwasserabsenkung
zwischen dem Ausgangszustand 2021 und den Prognosejahren 2030 bzw. 2070 her-
angezogen wird. Unter Berücksichtigung der Empfindl ichkeit der Biotoptypen gegen-
über Grundwasserstandsänderungen werden verschiedene Betroffenheitskriterien an-
gelegt.
In Anwendung dieser Kriterien können für alle betroffenen Fließ - und Stillgewässer
wesentliche Veränderungen der Lebensräume ausgeschlossen werden.
Eine Betroffenheit der terrestrischen Tier- und Pflanzenwelt durch Grundwasserabsen-
kung ist grundsätzlich überall dort denkbar, wo Lebensräume von oberflächennah an-
stehendem Grundwasser geprägt sind und Absenkungen des Grundwasserspiegels
prognostiziert werden. Diese Feuchtlebensräume wurden durch eine gezielte Biotopty-
penkartierung ermittelt und nur im unmittelbaren Verbund mit angrenzenden Gewäs-
sern nachgewiesen. Neben diesen Feuchtgebieten wurden auch die sog. grundwas-
serabhängigen Landökosysteme betrachtet und schließlich aufgrund ihres besonde-
ren gesetzlichen Schutzstatus hier im Rahmen des Schutzgutes Tiere und Pflanzen
und biologische Vielfalt auch Naturschutzgebiete, gesetzlich geschützte Biotope und
FFH-Lebensraumtypen (LRT). Im Ergebnis ist festzuhalten, dass erhebliche nachtei-
lige Auswirkungen auf diese Gebiete durch Grundwasserabsenkung in allen Fällen
ausgeschlossen werden können.
Auswirkungen durch Veränderungen des Wasserhaushalts und der Grundwas -
serbeschaffenheit durch Grundwasserwiederanstieg
Nach Beendigung des Braunkohleabbaus und mit der anschließend erfolgenden See-
befüllung wird die Sümpfung sukzessive reduziert. Der Grundwasserspiegel steigt in
dem von der Sümpfung beeinflussten Umfeld langsam wieder an. Dieser Grundwas-
serwiederanstieg kann Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische
Vielfalt haben. Auch wenn es sich hierbei um einen natürlichen Vorgang handelt, durch
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
39
den ein vom Bergbau nicht mehr beeinflusstes Niveau des Grundwasserspiegels be-
wirkt wird, erfolgt eine Erläuterung und Dokumentation der künftigen Verhältnisse.
Bis zum stationären Endzustand werden sich in der Umgebung des Tagebaus nach
mehreren Jahrzehnten weitgehend wieder vorbergbauliche, d. h. annähernd natürliche
Grundwasserflurabstände einstellen. Eine Ausnahme bildet die Erftaue, bei der auf-
grund des sog. „historisch – gesellschaftlichen Konsenses“ beschlossen wurde, dass
dort die Grundwasserstände anthropogen (durch den Erftverband) dauerhaft niedrig
gehalten werden sollen, um die zwischenzeit lich im ursprünglichen Grundwasserbe-
reich erfolgte Urbarmachung, errichtete Bebauung und Infrastruktur langfristig vor ei-
ner Vernässung zu schützen. Aufgrund der Langfristigkeit der Veränderung sind die
betroffenen Tier- und Pflanzenarten in der Lage, sich nach und nach an die geänderten
Verhältnisse anzupassen. Insgesamt stellen sich in dem beeinflussten Raum allmäh-
lich überwiegend wieder natürlichere Lebensraumverhältnisse und Artengemeinschaf-
ten ein, wie sie vor dem Bergbaubetrieb vorgefunden wurden. Ein zelne Gebiete, die
vorbergbaulich Grundwasserkontakt hatten, erhalten nach dem Wiederanstieg ihren
Grundwasseranschluss wieder. Insgesamt wird es im Untersuchungsgebiet wieder zu
einer Zunahme grundwassergeprägter Standorte kommen. Solche feuchtigkeitsge-
prägten Lebensräume tragen zur Standortvielfalt des Raumes bei und bieten Lebens-
gemeinschaften, die in dem anthropogen überprägten Raum solche Standorte nur
noch selten vorfinden, langfristig wieder neue Entwicklungsmöglichkeiten.
Um die Auswirkungen auf die Biotoptypen im Untersuchungsgebiet für den Wirkpfad
Wasser und insbesondere auch Auswirkungen auf Schutzgebiete und geschützte Bi-
otope abschätzen und nach dem heutigen Erkenntnisstand dokumentieren zu können,
wurde deren mögliche Betroffenheit durch Grund wasseraufhöhungen analog zur Be-
urteilung der Auswirkungen durch sümpfungsbedingte Grundwasserabsenkungen an-
hand ihrer biotoptypenspezifischen Empfindlichkeit beurteilt.
Zum größten Teil ist zu erwarten, dass sich durch den Grundwasserwiederanstieg öko-
logisch positive Biotopveränderungen einstellen werden. Bereiche mit negativen Aus-
wirkungen beschränken sich auf wenige, meist kleinere Einzelflächen (Biotope des
trockenen Offenlandes). Nach standortbezogener Einzelfallbetrachtung sind jedoch
auch dort keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu erwarten.
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
40
Ebenso sind keine erheblichen negativen Auswirkungen auf gesetzlich geschützte Bi-
otope und FFH-LRT durch die Grundwasseraufhöhungen zu erwarten.
Da für geschützte Biotope als auch alle sonstigen Biotoptype n nach Einzelfallprüfung
erhebliche negative Veränderungen durch den sehr langsam voranschreitenden
Grundwasserwiederanstieg nicht zu erwarten sind, können auch erhebliche Beein-
trächtigungen der Schutzziele von im Gebiet vorkommenden Naturschutzgebieten
durch Grundwasseraufhöhungen ausgeschlossen werden.
Auswirkungen durch Herstellung eines Tagebausees
In der Tagebaumulde stellt sich durch den Wiederanstieg des Grundwassers und Zu-
fuhr von Rheinwasser sowie zeitweiser Einleitung von Sümpfungswasser allmählic h
ein Tagebausee ein. Die komplette Seebefüllung wird, abhängig von der aus dem
Rhein möglichen Entnahmemenge, insgesamt voraussichtlich rund 40 Jahre dauern.
Neu entstehende Tagebauseen bieten Chancen als Lebensräume für Pflanzen und
Tiere. Die Gewässer der Bergbaufolgelandschaft bilden einen eigenständigen Gewäs-
sertypus. In Abhängigkeit vom pH -Wert, der Karbonathärte und der Trophie können
sich unterschiedliche Besiedlungen einstellen.
Mit Blick auf einen potenziellen Eintrag von Sulfat während der Befül lung des Tage-
bausees durch das Flutungswasser (Rheinwasser & Sümpfungswasser) sowie nach-
gelagert durch den einsetzenden Grundwasserzustrom in den Tagebausee sind keine
nachteiligen Auswirkungen zu erwarten. Während der Befüllung führen die hohen Ein-
leitmengen sulfatarmen Rheinwassers bereits in kurzer Zeit zu einer Verdünnung der
anfänglich erhöhten Sulfatkonzentration im Tagebausee. Nach dem Abschluss der
Flutung kehrt sich die Grundwasserfließrichtung in der Umgebung des Tagebausees
sukzessive um. Mit den steigenden Grundwasserzuflüssen findet nunmehr ein Sulfa-
teintrag aus demn Grundwasser statt, in dessen Folge die Sulfatkonzentration des
Seewassers langsam ansteigt. Insgesamt sind jedoch keine Sulfatkonzentrationen zu
erwarten, die sich negativ auf das Entwicklungspotenzial des Tagebausees auswirken
werden.
Der Tagebausee Hambach wird das Potenzial aufweisen, sich insbesondere in den
Flachwasser- und Uferzonen zu einem ökologisch wertvollen Gewässer mit unter-
schiedlichen Lebensraumstrukturen zu entwickeln.
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
41
Ergebnisse der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung
In der FFH -Verträglichkeitsuntersuchung zur Änderung des Braunkohlenplans Ham-
bach Teilplan 12/1 durch das Kieler Institut für Landschaftsökologie wurden zum einen
die land- und wasserseitigen Wirkungen des aktiven Tagebaubetriebs bis zu seiner
voraussichtlichen Beendigung Ende 2029 betrachtet. Zum anderen erfolgte die Be-
trachtung der FFH-Verträglichkeit der Auswirkungen nach 2029, insbesondere im Hin-
blick auf die abschließende Wiedernutzbarmachung, die Herstellung eines Tagebau-
sees, den sogenannten Kippenabstrom sowie mögliche klimatische Veränderungen im
Zuge der Herstellung des Tagebausees.
Folgende Gebiete finden sich im land - oder wasserseitigen Wirkraum des Tagebaus
Hambach in der Erft-Scholle/ linksrheinischen Kölner Scholle und wurden auf ihre Ver-
träglichkeit mit den Auswirkungen des Tagebaus einschließlich seiner Folgewirkungen
untersucht:
FFH-Gebiete:
- DE-4806-303 Knechtstedener Wald mit Chorbusch
- DE-4907-301 Worringer Bruch
- DE-5003-301 Kellenberg u. Rur zwischen Flossdorf u. Broich
- DE 5004-301 Lindenberger Wald
- DE 5006-301 Königsdorfer Forst
- DE-5105-301 Dickbusch, Lörsfelder Busch, Steinheide
- DE 5105-302 Nörvenicher Wald
- DE 5106-301 Kerpener Bruch und Parrig
- DE-5107-302 Waldseenbereich Theresia
- DE-5107-304 Heider Bergsee und Schluchtsee in der Ville-Seenkette
- DE-5107-305 Ober-, Mittel- und Untersee in der Ville-Seenkette
- DE-5207-301 Waldville
- DE-5207-303 Altwald Ville
- DE-5207-304 Villewälder bei Bornheim
- DE-5308-303 Waldreservat Kottenforst
EU-Vogelschutzgebiete:
- DE-5308-401 VSG Kottenforst-Waldville.
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
42
Landseitige Auswirkungen durch den aktiven Tagebaubetrieb sind ausschließlich hin-
sichtlich des FFH -Gebiets „Dickbusch, Lörsfelder Busch, Steinheide“ relevant, dass
sich teilweise im terrestrischen Wirkraum des Abbauvorhabens gemäß Änderung des
Braunkohlenplans befindet. Für alle anderen Natura 2000-Gebiete im Umfeld des Ta-
gebaus können aufgrund ihres Abstands zum aktiven Tagebaubetrieb nachteilige Aus-
wirkungen über landseitige Auswirkungen von vo rnherein ausgeschlossen werden.
Für diese Gebiete können somit ausschließlich Auswirkungen über den Wasserpfad
relevant sein.
Eine direkte Beeinträchtigung der erhaltungszielbestimmenden Lebensraumtypen o-
der Arten einschließlich ihrer Habitate durch Fläch enverlust können ausgeschlossen
werden, da der weitere Abbaubetrieb nicht in bestehende Schutzgebiete eingreift und
auch keine für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile außerhalb der Schutz-
gebietskulisse in Anspruch nimmt.
Auch mittelbare landseitige Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele der Schutzgebiete
einschließlich der charakteristischen Arten durch akustische oder optische Störungen,
stoffliche Einträge in die Lebensraumtypen oder Habitate sowie Trennwirkungen kön-
nen ebenfalls ausgeschlossen werden.
Auch hinsichtlich der wasserseitigen Auswirkungen kommt die FFH -Verträglichkeits-
untersuchung zu dem Ergebnis, dass nachhaltige und damit erhebliche Beeinträchti-
gungen durch den im Bereich Manheim -Alt noch erfolgenden Abbau von Abraumma-
terial sowie der sich daran anschließenden Wiedernutzbarmachung einschließlich der
Herstellung des Tagebausees und den damit verbundenen Wirkprozessen (Änderun-
gen der Grundwasserverhältnisse und der Grundwasserbeschaffenheit, mikroklimati-
schen Veränderungen im Umfeld des Tagebausees) sowie dem Grundwasserwieder-
anstieg nach Einstellung aller Sümpfungsmaßnahmen ausgeschlossen werden kön-
nen. Zwar kommt es in einigen Natura 2000 -Gebieten zu Veränderungen der Grund-
wasserverhältnisse, insbesondere zu Grundwasseraufhöhungen im Zuge des Grund-
wasserwiederanstiegs, doch zeigen die Untersuchungen, dass vorhabenbedingte Be-
einträchtigungen von Natura 2000-Gebieten auszuschließen sind.
Eine Beeinträchtigung von Erhaltungszielen der Natura 2000-Gebiete durch den prog-
nostizierten Kipp enabstrom kann ebenfalls ausgeschlossen werden, da sich die
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
43
abstrombedingten Stofftransporte nicht auf die Oberflächengewässer in den Schutz-
gebieten bzw. auf die Wurzelhorizonte der Lebensraumtypen oder der Habitate von
Erhaltungszielarten in den Schutzgebieten auswirken werden.
Insgesamt wird in der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Änderung des Braunkoh-
lenplans Hambach Teilplan 12/1 festgestellt, dass das Vorhaben auch unter Berück-
sichtigung der Kumulationswirkungen mit anderen Vorhaben nicht zu erheblichen Be-
einträchtigungen der für die Natura 2000-Gebiete festgesetzten Erhaltungsziele in der
Erft-Scholle sowie der linksrheinischen Kölner-Scholle führt.
Zu möglichen Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete in der Venloer Scholle und der
Rur-Scholle ist festzuhalten:
Das Rheinische Braunkohlerevier ist geologisch der Niederrheinischen Bucht zuzuord-
nen, die in verschiedene geologische Schollen eingeteilt ist, und zwar der Venloer
Scholle mit dem Tagebau Garzweiler, der Rur-Scholle mit dem Tagebau Inden sowie
der Erft-Scholle/ linksrheinischen Kölner Scholle mit dem Tagebau Hambach.
In der Regel werden die Grundwasserstände in den einzelnen Schollen aufgrund der
weitgehenden hydrologischen Wirksamkeit der tektonisch bedeutsamen Verwerfun-
gen maßgeblich durch di e dort erfolgende und wirkende Grundwasserentnahme be-
stimmt, wobei vor allem die Tagebaue auf den jeweiligen Schollen sowie öffentliche
und private Entnahmen zu nennen sind. Grundsätzlich können jedoch die Auswirkun-
gen einer Sümpfung, wenn auch nur in sehr geringerem Umfang, über Schollengren-
zen hinweg wirken. Das schollenübergreifende Grundwassermodell für das Rheini-
sche Braunkohlenrevier betrachtet neben der Erft -Scholle, der Rur -Scholle und der
Venloer Scholle auch die linksrheinische Kölner Scholle und deckt damit alle hydrolo-
gisch relevanten Bereiche des Reviers mit ihren hydraulischen Wechselwirkungen voll-
ständig ab. Alle bergbaulichen Aktivitäten im Rheinischen Revier sind somit inklusive
etwaiger Überstrommengen zwischen den Schollen im Grundwassermo dell abgebil-
det.
Dieses Modell ist auch Grundlage entsprechender Prüfungen für die Tagebaue Inden
und Garzweiler. Diese Prüfungen erfolgten zuletzt in Bezug auf den Tagebau Inden
anlässlich der Zulassung des Hauptbetriebsplanes für den Zeitraum 2022-2025 sowie
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
44
im Rahmen des wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens für die Fortsetzung der Sümp-
fung für den Tagebau Garzweiler vom 1.1.2024 bis Ende 2030.
Dabei bestätigte sich, dass die Grundwasserverhältnisse in den jeweiligen Schollen
stabil gehalten werden könn en und nachteilige Auswirkungen durch die tagebaube-
dingte Sümpfung in der Rur- und der Venloer Scholle insbesondere aufgrund der be-
reits installierten Maßnahmen zur Stützung der Grundwasserstände nicht wirksam
werden.
Dies gilt nach den vorliegenden Erkenntnissen auch für einen möglichen Einfluss des
Tagebaus Hambach und die im Zuge der Beendigung der Braunkohlegewinnung und
im Rahmen der Herstellung der Tagebauseen sukzessive zurückgehenden Sümpfung.
Darüber hinaus werden grundwassersensible Vegetationsbe reiche im Rahmen des
langjährig bestehenden Monitorings Garzweiler bzw. des Monitorings Inden kontinu-
ierlich über ein umfassendes Monitoringprogramm beobachtet bzw. überwacht. Eine
ausreichende Stützung der Grundwasserstände ist über vielschichtige Maßnahmen im
Rahmen der in den jeweiligen Projekthandbüchern des Monitorings vereinbarten Ziele
für die Feuchtgebiete sichergestellt.
Gleichwohl wurden in der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung vorsorglich auch Auswir-
kungen durch Veränderung der Wasserstände für alle im Bereich der Rur-Scholle ge-
legenen Natura 2000 -Gebiete betrachtet. Erhebliche Beeinträchtigungen dieser Na-
tura 2000-Gebiete können weiterhin ausgeschlossen werden. Gleiches gilt im Ergeb-
nis auch nach den vorliegenden Erkenntnissen aus den wasserrecht lichen Erlaubnis-
verfahren für die Fortsetzung von Entwässerungs-, Versickerung- und Einleitmaßnah-
men für den Tagebau Garzweiler in Bezug auf die in der Venloer und südlichen Kre-
felder Scholle gelegenen Natura 2000-Gebiete.
Im Ergebnis ist somit festzuhalte n, dass durch die Fortführung des Tagebaus Ham-
bach weiterhin auch in der Rur- und der Venloer Scholle keine erheblichen Beeinträch-
tigungen der Natura 2000-Gebiete zu erwarten sind.
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
45
Ergebnisse des Artenschutzbeitrags
Terrestrischer Wirkpfad
Im Zusammenhang mit der Fortführung des Tagebaus Hambach ist eine artenschutz-
rechtliche Machbarkeitsprüfung durch das Kölner Büro für Faunistik erstellt worden,
um ggf. bestehenden Ergänzungs - oder Änderungsbedarf hinsichtlich der erforderli-
chen und bereits u mgesetzten artenschutzrechtlichen Maßnahmen zu ermitteln. Ziel
dieser Prüfung war es weiterhin, die Machbarkeit des geänderten Vorhabens aus ar-
tenschutzrechtlicher Sicht zu belegen.
Aus der artenschutzrechtlichen Machbarkeitsprüfung geht hervor, dass unter Berück-
sichtigung der Maßnahmenplanung und -umsetzung artenschutzrechtliche Konflikte
im weiteren Vorfeld des Tagebaus weitestgehend ausgeschlossen werden können.
Für die Artengemeinschaften der Gehölze und Wälder, darunter vor allem die nachge-
wiesenen Fledermausarten und wildlebenden Vogelarten, sind die artenschutzrechtli-
chen Betroffenheiten durch die Verkleinerung der Abbaufläche deutlich zurückgegan-
gen, da ein Großteil der noch in den Wäldern vorhandenen Quartiere und Brutplätze
nun nicht mehr beanspruc ht wird, gleichzeitig aber zahlreiche Maßnahmen zur Her-
stellung von Ausweichlebensräumen bereits umgesetzt worden sind.
Auch für die Arten des Offenlandes, insbesondere wieder die hier anzutreffenden Brut-
vögel, fällt die artenschutzrechtliche Konfliktlage durch die Verkleinerung der Abbau-
fläche geringer aus, als dies ursprünglich geplant war, da hier etwa 900 ha landwirt-
schaftliche Nutzfläche nicht mehr beansprucht werden.
Es verbleiben lediglich in geringem Maße artenschutzrechtliche Betroffenheiten, die
vor allem dadurch entstehen, dass einzelne nicht flugfähige artenschutzrechtlich rele-
vante Arten wie Kreuz- und Wechselkröte, Kleiner Wasserfrosch und Springfrosch o-
der die Haselmaus aktiv umgesiedelt werden und nicht in allen Fällen sichergestellt
werden kann, dass der räumliche Zusammenhang der Fortpflanzungs- und Ruhestät-
ten gewahrt werden kann. Hinzu kommen möglicherweise artenschutzrechtliche Be-
troffenheiten für die Fledermausarten Bechsteinfledermaus und Zwergfledermaus.
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
46
In der artenschutzrechtlichen Machbarkeitsprüfung wurde hierfür vorsorglich das Vor-
liegen der Ausnahmevoraussetzungen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG geprüft und be-
stätigt.
Die bis Ende 2020 befristeten Ausnahmen des Rhein -Erft-Kreises und des Kreises
Düren, die an die aktuell noch nicht vo llständig in Anspruch genommene Restfläche
des 2. Rahmenbetriebsplanes gebunden sind, wurden bis zum 31.12.2026 verlängert.
Die zum Geltungsbereich des 3. Rahmenbetriebsplanes erteilten Ausnahmen sind
weiterhin bis 2030 gültig. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Inanspruchnahmeflä-
che des geänderten Vorhabens vollständig im Geltungsbereich des 3. Rahmenbe-
triebsplans liegt. Aus der in der artenschutzrechtlichen Machbarkeitsprüfung durchge-
führten Ausnahmeprüfung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG geht hervor, dass die bislang
positiv beschiedenen Ausnahmevoraussetzungen für sämtliche potenziell betroffenen
Arten weiterhin gegeben sind.
Ergänzend und vorsorglich wurde untersucht, ob sich aufgrund der Befüllung des Ta-
gebausees mit Blick auf eine mögliche Ansiedlung geschützter Arten auf den Böschun-
gen der Tagebauseemulde artenschutzrechtliche Konflikte ergeben können. Solche
Konflikte sind jedoch aufgrund des ohnehin sehr eingeschränkten Besiedlungspoten-
tials durch das überwiegend verwendete tertiäre Material und der v orgesehenen Zwi-
schennutzungen nicht zu erwarten. Tiere, die sich auf den entstehenden ökologischen
Vorrangflächen ansiedeln, können in geeignete Habitate in den rekultivierten Flächen
des Tagebaus ausweichen.
Aquatischer Wirkpfad
Zusätzlich zur artenschut zrechtlichen Machbarkeitsprüfung, die Auswirkungen des
Vorhabens auf der verkleinerten Abbaufläche des Tagebaus Hambach betrachtet hat,
sind auch die Auswirkungen der Fortführung des Tagebaus Hambach durch Verände-
rung des Grundwasserstandes und Veränderungen der Wasserqualität durch das Köl-
ner Büro für Faunistik einer artenschutzrechtlichen Prüfung unterzogen worden.
Danach sind artenschutzrechtlich relevante Auswirkungen durch sümpfungsbedingte
Veränderungen des Wasserhaushalts nur dann denkbar, wenn sich auch eine verän-
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
47
derte Vegetationszusammensetzung ergeben könnte, die dann wiederum mit verän-
derten Habitateignungen für potenziell vorkommende artenschutzrechtlich relevante
Arten auf den betroffenen Flächen einhergehen würde.
Artenschutzrechtliche Betroffenheiten durch sümpfungsbedingte Veränderungen des
Wasserhaushalts lassen sich jedoch gemäß dem Fachbeitrag des Kölner Büros für
Faunistik ausschließen.
Gleiches gilt im Ergebnis für die mitbetrachteten Auswirkungen durch einen Wieder-
anstieg des Grundwassers und mögliche Veränderungen der Wasserqualität in Ober-
flächengewässern in Bezug auf artenschutzrechtlich relevante Arten.
Auswirkungen der Änderung des Vorhabens
Mit der geänderten Abbauplanung ist eine deutliche Verringerung der Inanspruch-
nahme von B iotopen und Lebensräumen gegenüber der genehmigten Planung ver-
bunden. Gegenüber der Abbauplanung von 1977 nach Teilplan 12/1, die bis etwa zum
Jahr 2045 insgesamt eine Flächeninspruchnahme von rund 8.500 ha zugelassen hat,
wird der Abbaubereich nach dem Än derungsvorhaben auf rund 6.700 ha verkleinert.
Somit werden ca. 1.800 ha Fläche nicht mehr beansprucht und bleiben mit den dort
vorhandenen Biotop- und Nutzungsstrukturen erhalten.
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
48
6.4 Fläche
6.4.1 Darstellung des Schutzguts
Für das Schutzgut Fläche unterscheiden sich die Teilbereiche in den Untersuchungs-
räumen nur wenig, sodass sie hier gemeinsam betrachtet werden.
Die Flächengröße der Inanspruchnahmefläche beträgt ca. 450 ha (Stand 01.01.2021),
die der Nicht-Inanspruchnahmefläche rund 1.800 ha. Für die gesamte Fläche ist raum-
ordnerisch ein Abbaugebiet für Braunkohle vorgesehen.
Die Vorhabenflächen sind hinsichtlich der Flächennutzung zum Stand 09/2022 weit-
gehend als Freifläche zu klassifizieren. Den größten Teil nehmen landwirtschaftliche
Flächen ein, rund ein Viertel der Vorhabenfläche entfällt auf Wald -/Forstflächen und
sonstige Gehölze (im Bereich der Inanspruchnahmefläche jedoch weniger als 10 %).
Flächen für den Kiesabbau kommen im Bereich der Nicht -Inanspruchnahmefläche
westlich von Manheim-Alt sowie im 500 m-Wirkraum südöstlich von Manheim-Alt vor,
nehmen insgesamt aber nur einen geringen Flächenanteil ein. Siedlungs - und Ver-
kehrsflächen spielen flächenmäßig gegenüber den genannten Flächennutzungen ins-
gesamt eine untergeordnete Rolle, ebenso wie sonstige F lächennutzungen; wie z. B.
Halden und Aufschüttungen.
Die Inanspruchnahmefläche und die Nicht -Inanspruchnahmefläche stellen überwie-
gend ackerbaulich geprägte Freiraumflächen zwischen dem Tagebau und der BAB A4
dar, die im Fachinformationssystem des LANUV a ls unzerschnittene verkehrsarme
Räume (UZVR) der Größenklasse 1 – 5 km² dargestellt sind.
Vorbelastungen
Die Flächen im Untersuchungsraum sind zu großen Teilen anthropogen geprägt wor-
den.
Die nährstoffreichen Böden der Lössplatten werden intensiv ackerbaulich genutzt. Be-
reits vor Jahrhunderten wurden mit Eichen -Hainbuchenwäldern und Eichen -Buchen-
wäldern überzogene Flächen zu diesem Zwecke gerodet. Daraus resultieren der bis
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
49
heute geringe Waldanteil und die Strukturarmut der Landschaft außerhalb der Talnie-
derungen. Aufgrund des hohen Ertragspotenzials der Böden sind naturnahe Waldflä-
chen bis auf wenige Reliktbestände verschwunden. Größere naturnahe Waldbereiche
erstrecken sich vor allem noch innerhalb der Talniederungen. Durch langjährige inten-
sive forstliche Bewirtschaftung und Aufforstungen mit z. T. standortfremden Gehölzen
wurden naturnahe Gehölzbestände vielfach durch wenig strukturierte Wirtschaftswäl-
der abgelöst.
Durch den stetig voranschreitenden Braunkohletagebau Hambach wurden in dem
Raum zwischen Kerpen und Jülich in den letzten Jahrzehnten bereits umfangreiche
Flächen in Anspruch genommen und haben die vormals bestehenden Nutzungen ab-
gelöst und das Landschaftsbild nachhaltig verändert.
Durch den Tagebau Hambach kam es in den vergangenen Jahrzehnt en bereits zur
Inanspruchnahme von Schutzgebieten und -objekten (NSG, geschützte Biotope, ge-
schützte Landschaftsbestandteile, Alleen, Naturdenkmale). Zuletzt wurde das NSG
„Bürgewald Blatzheimer Bürge“ zu großen Teilen in Anspruch genommen, wovon nur
noch ein Restbestand des Hambacher Forstes mit seinem verbliebenen Arteninventar,
insbesondere an Fledermäusen, vorhanden ist.
6.4.2 Auswirkungen auf das Schutzgut
Relevante Wirkfaktoren:
Wirkfaktor
Schutzgut
Flächen- und Land-
inanspruchnahme
Zerschneidung und
Barrierewirkung
Emissionen
Bodenbewegungen,
Seismizität
Veränderungen des
Wasserhaushaltes
und der Grundwas-
serbeschaffenheit
Herstellung eines
Tagebausees
Fläche und Boden X 0 0 0 (X) X
X (mögliche) unmittelbare Auswirkung auf das Schutzgut
(X) (mögliche) mittelbare Auswirkung auf das Schutzgut (z. B. Wechselwirkung mit anderen Schutzgütern)
0 keine Wirkung oder Wirkung für das Schutzgut nicht relevant
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
50
Mit dem Änderungsvorhaben ist auf den Inanspruchnahmeflächen eine kontinuierlich
weiter voranschreitende Flächeninanspruchnahme im Umfang von ca. 450 ha (Stand
01.01.2021) vorgesehen. Die Inanspruchnahme von Flächen durch voranschreitenden
Abbau erfolgt überwiegend im Bereich östlich des Hambacher Forstes und löst dort
alle bestehenden Nutzungen ab. Freiraum geht in entsprechendem Umfang dauerhaft
verloren. Mit dem weiter voranschreitenden Flächenverlust im Bereich östlich des
Hambacher Forstes gehen auch funktionale Beziehungen zwischen den westlich und
östlich angrenzenden Flächen für Menschen und Tiere verloren (Flächenzerschnei-
dung, Barrierewirkung).
Im Zusammenhang mit der Stilllegung des Tagebaus Hambach und im Geltungsbe-
reich des Braunkohlenplans wird ein Einleitbauwerk zur Befüllung des Tagebausees
errichtet werden, für welches in geringem Umfang eine dauerhafte Flächenversiege-
lung erfolgt. Hierfür wird ein eigenständiges Genehmigungsverfahren durchgeführt.
Die überwiegend ackerbaulich geprägten Freiraumflächen zwischen dem Tagebau
und der BAB A4 als unzerschnittene verkehrsarme Räume (UZVR) der Größenklasse
1 – 5 km² bleiben durch die Verkleinerung der Abbaufläche gemäß der Planänderung
zum großen Teil erhalten, sodass auch Freiraumfunktionen in größerem Umfang er-
halten bleiben.
Die weiter voranschreitende Inanspruchnahme durch den Tagebau und die damit ver-
bundene Flächenzerschneidung bleibt auf den südöstlichen Bereich des derzeit ge-
nehmigten Tagebaubereichs zwischen Hambacher Forst und Steinheide beschränkt.
Mit der geänderten Abbauplanung werden rund 1.800 ha Fläche im Bereich der Nicht-
Inanspruchnahmeflächen nicht mehr beansprucht und bleiben für die jetzigen Nutzun-
gen unverändert erhalten. Die Freiraumfunktionen bleiben erhalten
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
51
6.5 Boden
6.5.1 Darstellung des Schutzguts
Die Böden im Untersuchungsgebiet wurden an hand der Bodenkarte 1:50.000 NRW
erfasst und beschrieben. Wie für das Schutzgut Fläche werden auch die Teilbereiche
beim Schutzgut Boden gemeinsam betrachtet, da nur wenige Unterschiede vorliegen.
Demnach liegen in allen Teilen der Vorhabenflächen außerhalb des bestehenden Ta-
gebaus zu gleichen Anteilen Pseudogley, Pseudogley-Parabraunerde und Parabraun-
erde vor. Sehr kleinflächig kommt nahe Manheim -Alt auf der Inanspruchnahmefläche
Kolluvisol vor.
Innerhalb der bestehenden Tagebauflächen sind die in der o. g . Bodenkarte zum Teil
noch dargestellten Böden nicht mehr vorhanden und durch abbaubedingte Rohböden
ersetzt. In älteren Abbaubereichen setzen initiale Bodenbildungsprozesse ein.
Tabelle 6: Vorkommen schutzwürdiger Böden im Untersuchungsgebiet für das Schutzgut Boden
(Quelle: Froelich & Sporbeck, 2023)
Schutzwürdige Böden Inanspruch-
nahme-
fläche [ha]
Nicht-Inanspruch-
nahme-
fläche [ha]
fruchtbare Böden mit hoher Funktionserfül-
lung als Regelungs- und Pufferfunktion /
natürliche Bodenfruchtbarkeit (schutzwür-
dig)
95 227
fruchtbare Böden mit sehr hoher Funktions-
erfüllung als Regelungs- und Pufferfunktion
/ natürliche Bodenfruchtbarkeit (sehr
schutzwürdig)
107 240
Staunässeböden mit sehr hoher Funktions-
erfüllung als Biotopentwicklungspotenzial
für Extremstandorte (sehr schutzwürdig)
0 34
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
52
Abbildung 8: Schutzwürdige Böden (Inanspruchnahme- und Nicht-Inanspruchnahmefläche)
(Quelle: Froelich & Sporbeck, 2023)
Innerhalb des 500 m -Wirkraums um den Abbaubereich findet sich etwa das gleiche
Bodenspektrum.
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
53
6.5.2 Auswirkungen auf das Schutzgut
Relevante Wirkfaktoren:
Wirkfaktor
Schutzgut
Flächen- und Land-
inanspruchnahme
Zerschneidung und
Barrierewirkung
Emissionen
Bodenbewegungen,
Seismizität
Veränderungen des
Wasserhaushaltes
und der Grundwas-
serbeschaffenheit
Herstellung eines
Tagebausees
Fläche und Boden X 0 0 0 (X) X
X (mögliche) unmittelbare Auswirkung auf das Schutzgut
(X) (mögliche) mittelbare Auswirkung auf das Schutzgut (z. B. Wechselwirkung mit anderen Schutzgütern)
0 keine Wirkung oder Wirkung für das Schutzgut nicht relevant
Mit dem Änderungsvorhaben ist auf den Inanspruchnahmeflächen eine kontinuierlich
weiter voranschreitende Flächeninanspruchnahme im Umfang von ca. 450 ha (Stand
01.01.2021) vorgesehen, hierbei gehen auch die entsprechenden Böden in ihrer ur-
sprünglichen Funktion verloren.
Durch die bergbauliche Tätigkeit wird natürlich gewachsener Boden durch S chaufel-
radbagger aufgenommen und in der Verkippung zur Wiedernutzbarmachung verwen-
det. Die weitere Abbaufläche nach geänderter Planung beträgt 450 ha, davon entfallen
rund 200 ha auf schutzwürdige Böden. Sie sind durch eine hohe natürliche Boden-
fruchtbarkeit und hohe Regelungs- und Pufferfunktion gekennzeichnet. Etwa 70 ha der
Inanspruchnahmefläche sind bereits versiegelte oder teilversiegelte Siedlungs - und
Verkehrsflächen der Ortschaft Manheim -Alt und der ehemaligen Autobahn A4. Der
Rest entfällt auf natü rlich gewachsene, überwiegend intensiv landwirtschaftlich ge-
nutzte Böden ohne besondere bodenökologische Funktionen.
Auf der Nicht-Inanspruchnahmefläche (rund 1.800 ha) bleiben somit auch die bislang
unversiegelten Böden, darunter 500 ha schutzwürdige Böden, erhalten.
Beeinträchtigungen durch Anschnitt wasserstauender Schichten durch Großgeräte
sind nicht zu befürchten. Da die Böden in dem an die Inanspruchnahme angrenzenden
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
54
Bereich im 500 m-Wirkraum größtenteils Parabraunerden sind, die nicht oder nur ge-
ring wasserstauend sind, jedoch ein hohes Speichervermögen für Wasser und Nähr-
stoffe haben, muss nicht befürchtet werden, dass es hier zum „Auslaufen“ wassers-
tauender Schichten in Richtung der Tagebaukante kommt.
Außer dem schonenden Umgang mit Boden entsprechend der einschlägigen Richtlinie
der Bezirksregierung Arnsberg (Richtlinie für die landwirtschaftliche Wiedernutzbarma-
chung von Braunkohletagebauen vom 31.07.2012 und Richtlinie für das Aufbringen
von kulturfähigem Bodenmaterial bei der forstlichen Wiedernutzbarmachung für die im
Tagebau betriebenen Braunkohlenbergwerke in der Fassung vom 03.12.1996) sind
keine weiteren Vermeidungsmaßnahmen für den Schutzgutkomplex Fläche und Bo-
den zu nennen.
Auswirkungen auf das Schutzgut Boden, insbesondere durch Fläc heninanspruch-
nahme, werden im Rahmen der Eingriffsbilanzierung gemäß § 13 BNatSchG multi-
funktional kompensiert. Unter der Maßgabe, dass die ermittelten Beeinträchtigungen
kompensiert werden, verbleiben keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das
Schutzgut.
Wesentliche Auswirkungen auf Böden durch Veränderungen des Wasserhaushalts
sind während der Förderphase bis zum Abbauende nicht mehr zu erwarten, da die
Sümpfungsmaßnahmen nur noch kleinräumig angepasst werden und grundwasserbe-
einflusste Böden hiervon nicht mehr in relevantem Maß betroffen sind.
Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme und Herstellung eines Tagebau-
sees
Durch die Herstellung des Tagebausees kommt es langfristig zur Entstehung einer
Wasserfläche im Tagebaubereich, eine Bodenneubildung ist dort nicht mehr möglich.
Auswirkungen der Änderung des Vorhabens
Mit der geänderten Abbauplanung ist eine deutliche Verringerung der Flächeninan-
spruchnahme gegenüber der genehmigten Planung verbunden. Gegenüber der Ab-
bauplanung von 1977 nach Teilplan 12/1, die gegenüber dem Abbaustand 2021 noch
eine Inanspruchnahme von weiteren ca. 2.240 ha zulässt, werden nach dem Ände-
rungsvorhaben nur noch rund 450 ha (Stand 01.01.2021) beansprucht. Somit werden
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
55
ca. 1.800 ha Fläche nicht mehr beansprucht und bleiben mit den dort vorhandenen,
teilweise schutzwürdigen Böden für die jetzigen Nutzungen unverändert erhalten. Die
noch weiter voranschreitende Flächenzerschneidung durch den Abbau von Boden-
schichten bleibt auf den südöstlichen Bereich des genehmigten Tagebaubereichs be-
schränkt. Die Wiederherstellung natürlicher Standortverhältnisse im Umfeld des Tage-
baus kann etwa zwei Jahrzehnte früher als es nach der ursprünglichen Planung vor-
gesehen war, erfolgen.
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
56
6.6 Wasser
6.6.1 Darstellung des Schutzguts
Für die Bestandserfassung des Schutzgutes Wasser im Untersuchungsgebiet für den
Wirkpfad Wasser wird im Wesentlichen auf die Grundlagen aus dem Verfahren zur
Fortsetzung der Entnahme und Ableitung von Grundwasser für die Entwässerung des
Tagebaus Hambach im Zeitraum 2020 bis 2030 (Sümpfungsantrag Tagebau Hambach
2019) zurückgegriffen. Für die hier vorgelegte Umweltprüfung erfolgte ergänzend eine
Aktualisierung der Daten an den Bewirtschaftungsplan 2022-2027 sowie den Erkennt-
nissen aus dem aktualisierten, schollenübergreifenden Grundwassermodell 2022. Die
Abgrenzung des Untersuchungsgebiets Wirkpfad Wasser erfolgt auf Basis der hydro-
geologischen Gegebenheiten und schutzgutbezogenen Anforderungen, wodurch sich
abweichend von anderen Schutzgütern ein erweiterte s Untersuchungsgebiet ergibt,
welches die Erft-Scholle und die linksrheinische Kölner Scholle umfasst.
Der Tagebau Hambach liegt innerhalb der Erft-Scholle. Grundsätzlich können die Aus-
wirkungen der Sümpfung in geringerem Umfang jedoch auch über Scholleng renzen
hinweg wirken. In der Kölner Scholle kann der Bergbaueinfluss durch den Tagebau
Hambach im oberen Grundwasserstockwerk auf den linksrheinischen Teil der Kölner
Scholle begrenzt werden, da der Rhein eine hydraulische Grenze darstellt, östlich de-
rer sich bergbaubedingte Grundwasserabsenkungen in diesem Stockwerk nicht aus-
wirken.
In der Venloer Scholle und der Rur -Scholle, welche von der Erft -Scholle weitgehend
hydraulisch getrennt sind, werden die Grundwasserverhältnisse dagegen durch öffent-
liche und private Entnahmen sowie vor allem durch die Entwässerungsmaßnahmen
für den Tagebau Garzweiler (Venloer Scholle) sowie den Tagebau Inden (Rur-Scholle)
bestimmt. Das Untersuchungsgebiet Wirkpfad Wasser erfasst die beiden Scholle des-
halb nicht.
Für das Schutzgut Wasser sind insbesondere die Wirkfaktoren im Zusammenhang mit
der Herstellung eines Tagebausees sowie Veränderungen des Wasserhaushalts be-
trachtungsrelevant. Unter den Veränderungen des Wasserhaushalts werden die Än-
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
57
derungen des Grundwasserstands, die Veränderungen der Grundwasserbeschaffen-
heit sowie die Einleitungen von Sümpfungswasser in Oberflächengewässer zusam-
mengefasst.
Die weitreichende Grundwasserstandsänderung tritt während der Betriebszeit des Ta-
gebaus als Grundwasserabsenkung durch Grundwass erentnahme und nach Beendi-
gung der Abbautätigkeit (im rückwärtigen Bereich des Tagebaus partiell auch schon
während der Betriebszeit) als Grundwasser(wieder)anstieg durch sukzessiven Rück-
gang bzw. Aufgabe der bergbaulichen Sümpfung in Erscheinung. Im Zuge des Grund-
wasserwiederanstiegs stellen sich bis zum stationären Endzustand wieder Flurab-
stände ein, die weitgehend den vorbergbaulichen Verhältnissen entsprechen. Davon
ausgenommen ist die Erftniederung, in der Niedrighaltungsmaßnahmen zum Schutz
der Bebauung und Infrastruktur vor Vernässungen vorgesehen sind und aufgrund der
Einstellung des Zielwasserspiegels der Nahbereich des Tagebausees. Der Grundwas-
serwiederanstieg führt dazu, dass vorbergbaulich in Grundwasserkontakt stehende
Schutzgüter wieder einen Anschluss an das Grundwasser erhalten.
Der sich aus der Abbauplanung ergebende, notwendige Verlauf der Grundwasserab-
senkung wird mit Hilfe eines schollenübergreifende Grundwassermodells der RWE
Power AG prognostiziert. Das Modell deckt neben der Erft -Scholle, der Rur -Scholle
und der Venloer Scholle auch die linksrheinische Kölner Scholle mit ab. Somit sind
über das Modell alle hydrogeologisch relevanten Bereiche des Reviers sowie die we-
sentlichen hydraulischen Wechselwirkungen abgedeckt. Dabei werden auch di e Aus-
wirkungen aller anderen Einflüsse wie zum Beispiel andere Grundwasserentnahmen
oder Oberflächenwassernutzungen vollständig erfasst, in die Modellberechnungen
eingestellt und entsprechend bei der Betrachtung des Wasserhaushaltes mitberück-
sichtigt.
Auch das relevante Untersuchungsgebiet Wirkpfad Wasser ist entsprechend Teil des
schollenübergreifenden Grundwassermodells, wodurch alle diesen Bereich betreffen-
den bergbaubedingten sowie nicht bergbaubedingten wesentlichen Einwirkungen auf
das Grundwasser un d die Gewässer erfasst sind. Das Zusammenwirken des Ände-
rungsvorhabens mit den Auswirkungen anderer bestehender Vorhaben oder Tätigkei-
ten mit Relevanz für die wasserwirtschaftlichen Verhältnisse wird also vollständig be-
rücksichtigt.
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
58
Neben den sümpfungsbed ingten Auswirkungen und den Auswirkungen des Grund-
wasseranstiegs sind auch Auswirkungen durch Gewässereinleitungen, die im Zusam-
menhang mit dem Betrieb des Tagebaus Hambach stehen, zu betrachten, die teilweise
auch außerhalb des hier definierten Untersuchu ngsgebiets Wirkpfad Wasser liegen.
Für die Betrachtung von Einleitungen werden in den entsprechenden Fachgutachten
eigene Untersuchungsgebiete abgegrenzt. Darüber hinaus werden die Auswirkungen
der Herstellung des Tagebausees auf das Schutzgut Wasser dargelegt.
Um die Auswirkungen der bergbaubedingten Grundwasserabsenkung zu begrenzen
und nachteilige Veränderungen zu vermeiden, wurden bereits im Teilplan 12/1 Schutz-
maßnahmen vorgesehen.
Die Maßnahmen, auf deren Grundlage die wasserwirtschaftlich relevanten Wirkfakto-
ren grundsätzlich vermieden oder minimiert werden, werden durch die RWE Power
AG vorsorglich vorgesehen und resultieren aus den berg - und wasserrechtlichen Ne-
benbestimmungen zum laufenden Tagebaubetrieb einschließlich der damit verbunde-
nen Gewässerbenutzungen. Sie stehen in der Regel im Zusammenhang mit den Maß-
nahmen zur Vermeidung der weiteren Zustandsverschlechterung und zur Erreichung
des bestmöglichen Zustands/Potenzials als Grundvoraussetzung zur Inanspruch-
nahme von Abweichungen und Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen. Um eine
relevante Versauerung und einen Stoffaustrag aus dem Kippenkörper in das obere
Grundwasserstockwerk der Erft -Scholle zu vermeiden, sind verschiedene Maßnah-
men festgelegt worden. Im Bereich des Tagebaus Hambach werden die so genannten
Maßnahmen A1 (Selektive Verkippung) und A2 (Optimierte Lage der Sohlen) umge-
setzt. Das Gebot der minimalen Sümpfung zählt ebenfalls zu den Maßnahmen der
Verringerung nachteiliger Auswirkungen. Dabei ist die Entwässerung grundlegend ört-
lich und zeitlich so zu betreiben, dass für das jeweilige Ziel der Grundwasserabsen-
kung zur Einhaltung der Standsicherheit der Tagebauböschungen nur das geringst-
mögliche bzw. erforderliche Vorratsvolumen gesümpft wird.
Die Auswirkungen der Sümpfung des Tagebaus Hambach werden innerhalb der Erft-
Scholle und linksrheinischen Kölner-Scholle in einem behördlichen, wasserwirtschaft-
lich-ökologischem Monitoring beobachtet, kontrolliert, gesteuert und bewertet. Für den
Fall erheblicher nachteiliger Auswirkungen durch die prognostizierte Grundwasserab-
senkung auf Schutzgüter werden Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zum Ausgleich
dieser Auswirkungen ergriffen.
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
59
6.6.1.1 Grundwasser
In Bezug auf die Betrachtung des Teilschutzguts Grundwasser erfolgt keine Unterglie-
derung in eine Inanspruchnahmefläche oder in eine Nicht-Inanspruchnahmefläche, da
die wesentlichen Projektwirkungen großräumig sind und auf deutlich größeren Skalen
auftreten. Die nachfolgenden Beschreibungen beziehen sich auf das Untersuchungs-
gebiet Wirkpfad Wasser und umfass en die GWK 27_19, 27_20, 27_22 bis 27_24,
274_01 bis 274_09, 282_05 und 282_07. Im Südosten des Untersuchungsgebietes
ergibt sich formal eine kleinräumige Überschneidung mit den Grenzen des GWK
274_10. Eine potenzielle Betroffenheit dieses GWK ist jedoch a uszuschließen. Auch
für den rechtsrheinisch gelegenen GWK 27_25 ist im oberen Grundwasserstockwerk
keine Betroffenheit durch die Sümpfung oder nachlaufende Sümpfung des Tagebaus
Hambach zu erwarten. In den tieferen Grundwasserstockwerken wird die Druckspie-
gelabsenkung im Monitoring Hambach gezielt beobachtet und bewertet.
Die umfangreichen Sümpfungsmaßnahmen zur Trockenhaltung des Tagebaus Ham-
bach wirken weitreichend in die Grundwasserlandschaft der Umgebung ein. Der na-
türliche Wasserhaushalt ist durch die Sümpfungen der Tagebaulandschaft bereits
weitreichend beeinträchtigt, mit entsprechenden Auswirkungen auf die Grundwasser-
flurabstände, die Grundwasserfließrichtung und auf die Oberflächengewässer. Dar-
über hinaus sind Grundwasserverhältnisse im Untersuchungsgebiet Wirkpfad Wasser
durch bspw. in der Vergangenheit erfolgte Melioration, Gewässerbegradigungen sowie
industrielle Entnahmen und der öffentlichen Wasserversorgung sowie die Alttagebaue
geprägt.
Die Absenkung von Grundwasser kann indirekt auch Auswirkungen auf die Grundwas-
serzusammensetzung und somit den chemischen Zustand der Grundwasserkörper
(GWK) haben. Dies geschieht vorrangig über die so genannte Oxidation von Pyriten,
also durch den Kontakt der Sedimente mit Luftsauerstoff, was zur Entstehung von Sul-
fat, Eisen und Wasserstoffionen führen kann. Diese können beim anschließenden
Grundwasserwiederanstieg bzw. durch Infiltration von Niederschlagswasser in das
Grundwasser eingetragen werden. Durch die damit einhergehende Verringerung des
pH-Wertes, welc he abhängig ist von der geogenen Pufferkapazität des Abraumes,
kann zudem die Konzentration an Schwermetallen im Grundwasser in unmittelbarer
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
60
Nähe zur Kippe steigen. Ammonium kann durch die Verwitterung von Braunkohleres-
ten ins Grundwasser eingetragen werden.
Die Abbauprodukte der Pyritoxidation verbleiben zunächst zum großen Teil in der ent-
wässerten Tagebaukippe. In dieser Phase findet bereits eine erste Pufferung bzw. Fi-
xierung der Oxidationsprodukte statt. Dies erfolgt durch die Eigenpufferkapazität des
Abraums, die in erster Linie vom geogenen Karbonatgehalt des Abraums abhängt.
Hierdurch wird ein großer Teil der Pyritoxidationsprodukte wieder immobilisiert. Ein
kleinerer Anteil wird durch Sickerwässer verfrachtet, zunächst nur innerhalb des Kip-
penkörpers.
Nach dem Ende der Auskohlung werden die Entwässerungsmaßnahmen sukzessive
eingestellt und es erfolgt ein Wiederanstieg des Grundwasserspiegels. Erst zu diesem
Zeitpunkt werden die noch vorhandenen Pyritoxidationsprodukte im wiederansteigen-
den Grundwasser der Abraumkippen gelöst und mit der Grundwasserströmung in das
unterstromige, vom Tagebau unbeeinflusste Gebirge verlagert. Dort vermischen sie
sich mit der natürlichen Grundwasserneubildung, so dass es im weiteren Abstrom zu
einem Rückgang der Initial konzentrationen kommt. Damit einhergehend verringert
sich sukzessive das in der Abraumkippe vorhandene Inventar an gelösten Stoffen.
Die nachfolgenden Ausführungen zur Bestandsaufnahme Teilschutzgut Grundwasser
beschreiben also einen Zustand der Vorbelastung durch den Tagebau, der sich nach
Beendigung des Abbaus entsprechend der hier zu beurteilenden Planänderung ab
dem Jahr 2030 langsam wieder einem natürlichen Zustand annähert. Der Untergrund
und damit die hydrogeologischen Verhältnisse der Erft -Scholle und der linksrheini-
schen Kölner Scholle ist durch zahlreiche Grundwasserleiter (Sand - und Kiesschich-
ten) gekennzeichnet, die – wenn sie durch Grundwasserstauer (Ton - oder Kohle-
schichten) voneinander getrennt sind – Grundwasserstockwerke bilden.
Die Vereinigungsmenge aller geologischen Teilräume im Untersuchungsgebiet Wirk-
pfad Wasser umfasst dabei die Darstellung folgender Hauptgrundwasserleiter:
- Oberes Grundwasserstockwerk
- Grundwasserleiter 9B
- Grundwasserleiter 8
- Grundwasserleiter 7
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
61
- Grundwasserleiter 6D
- Grundwasserleiter 6B
- Grundwasserleiter 2-5
- Grundwasserleiter 01-09
Bereichsweise bestehen Verbindungen zwischen den Grundwasserleitern über so ge-
nannte hydrologische Fenster oder das gänzliche Fehlen hydraulisch wirksamer
Trennschichten. Hier kann sich der Sümpfungseinfluss aus tieferen Grundwasserlei-
tern bis in das obere Grundwasserstockwerk ausprägen. Für die Erhaltung schützens-
werter Feuchtgebiete und Oberflächengewässer sind insbesondere die Grundwasser-
stände im oberen Grundwasserleiter von maßgebender Bedeutung.
Neben der vertikalen Gliederung in verschiedene Grundwasserhorizonte wird das
Grundwasser entsprechend der Vorgaben der WRRL und ihrer nationalen Umsetzung
im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Grundwasserverordnung (Grw V) auch
räumlich in verschiedene Grundwasserkörper (GWK) aufgeteilt.
Im Untersuchungsgebiet Wirkpfad Wasser liegen die folgenden 16 Grundwasserkör-
per (GWK):
Tabelle 7: Grundwasserkörper im Untersuchungsgebiet Wirkpfad Wasser (Quelle: Froelich & Sporbeck, 2023)
Grundwas-
serkörper-
ID
Teilein-
zugsge-
biet
Name des Grund-
wasserkörpers
Flussgebiet mengenmäßiger
Zustand
(3. BWP)
chemischer
Zustand
(3. BWP)
27_19 Rheingra-
ben Nord
Terrassen des
Rheins
Rhein schlecht schlecht
27_20 Rheingra-
ben Nord
Terrassen des
Rheins
Rhein schlecht gut
27_22 Rheingra-
ben Nord
Niederung des
Rheins
Rhein schlecht schlecht
27_23 Rheingra-
ben Nord
Hauptterrassen
des Rheins
Rhein schlecht schlecht
27_24 Rheingra-
ben Nord
Hauptterrassen
des Rheins
Rhein gut gut
274_01 Erft Grundwasserein-
zugsgebiet Rhein
Rhein schlecht gut
274_02 Erft Grundwasserein-
zugsgebiet Erft
Rhein schlecht schlecht
274_03 Erft Tagebau und Kippen
nördl. Rheintalscholle
u. Venloer Scholle
Rhein schlecht schlecht
274_04 Erft Tagebau und Kip-
pen auf der Ville
und Frechen
Rhein schlecht schlecht
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
62
274_05 Erft Hauptterrassen des
Rheinlandes
Rhein schlecht schlecht
274_06 Erft Tagebau Hambach Rhein schlecht schlecht
274_07 Erft Hauptterrassen des
Rheinlandes
Rhein schlecht schlecht
274_08 Erft Hauptterrassen des
Rheinlandes
Rhein schlecht schlecht
274_09 Erft Hauptterrassen des
Rheinlandes
Rhein schlecht schlecht
282_05 Maas Süd Hauptterrassen des
Rheinlandes
Maas schlecht gut
282_07 Maas Süd Hauptterrassen des
Rheinlandes
Maas schlecht schlecht
Die im Untersuchungsgebiet Wirkpfad Wasser des Teileinzugsgebiets Rheingraben
Nord gelegenen GWK befinden sich mit Ausnahme des GWK 27_24 in einem schlech-
ten mengenmäßigen Zustand. Auch die GWK im Untersuchungsgebiet Wirkpfad Was-
ser des Teileinzugsgebiets Erft werden mengenmäßig in einen schlechten Zustand
eingeordnet (274_01 – 274_09). Gleiches gilt für die beiden im Untersuchungsgebiet
Wirkpfad Wasser des Teileinzugsgebietes Maas Süd gelegenen GWK (282_05,
282_07).
Begründet wird der schlechte mengenmäßi ge Zustand dieser GWK mit den Grund-
wasserabsenkungen im Umfeld der Braunkohletagebaue.
Den guten chemischen Zustand erreichen vier der 16 im Untersuchungsgebiet Wirk-
pfad Wasser gelegenen GWK (27_20, 27_24, 274_01, 282_05). Die anderen GWK
befinden sich im schlechten chemischen Zustand. Hauptursache hierfür ist die Nitrat-
belastung infolge der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung, die in den GWK 27_22,
27_23, 274_02, 274_05, 274_07 bis 274_09 und 282_07 anzutreffen ist. Vereinzelt
tragen auch Sulfat (GWK 2 7_19, 274_03 bis 274_06) und Ammonium (GWK 27_19,
274_03, 274_04) sowie Schwermetalle zum schlechten chemischen Zustand bei.
Typische Belastungen durch den Braunkohlebergbau liegen in Form von Sulfat, Eisen,
Ammonium-Stickstoff und Schwermetallen vor, wobei die Belastungen mit Ausnahme
von Sulfat auf die Kippe bzw. den unmittelbaren Abstrombereich beschränkt bleiben.
Bergbaubedingt bzw. teilweise bergbaubedingt befinden sich im Untersuchungsgebiet
Wirkpfad Wasser die GWK 27_19, 274_03, 274_04, 274_05 und 2 74_06 in einem
schlechten chemischen Zustand.
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
63
6.6.1.2 Wasserversorgung
Innerhalb der Inanspruchnahmefläche und der Nicht-Inanspruchnahmefläche befinden
sich keine Trinkwasserschutzgebiete.
Im Untersuchungsgebiet Wirkpfad Wasser liegen 21 festgesetzte und geplante Trink-
wasserschutzgebiete. Die zur geplanten Abbaugrenze nächstgelegene Wassergewin-
nung befindet sich südwestlich des Tagebaus bei Niederzier-Ellen. Das WSG ragt ins-
gesamt nur mit einem sehr geringen Flächenanteil der Schutzzone III in das Untersu-
chungsgebiet Wirkpfad Wasser hinein. Aufgrund der konkreten Lage der Brunnen in-
nerhalb der Rur-Scholle werden die sümpfungsbedingten Auswirkungen auf den Ge-
winnungsbetrieb des Wasserwerks Ellen im Monitoring zum Tagebau Inden betrach-
tet.
Gut 10 km südöstlich der geplanten Abbaugrenze liegt das geplante Wasserschutzge-
biet Dirmerzheim bei Erftstadt, welches von wesentlicher Bedeutung für die Sicherstel-
lung der langfristigen Wasserversorgung in der Erft-Scholle ist. Ein weiteres Trinkwas-
serschutzgebiet befindet sich östlich, ca. 9 km von der geplanten Abbaugrenze entfernt
mit dem WSG Weiler, dessen Gewinnungsanlagen über 20 km entfernt bei Pulheim
liegen.
Insgesamt befinden sich im Untersuchungsgebiet Wirkpfad Wasser folgende 21 Was-
serschutzgebiete:
Tabelle 8: Trinkwasserschutzgebiete im Untersuchungsgebiet Wirkpfad Wasser
(Quelle: Froelich & Sporbeck, 2023)
Gebiet Nr. Bezeichnung Größe (ha)
490407 Titz 327,1
490608 Mühlenbusch 126,3
490613 Butzheim 168,7
490614 Hackenbroich / Tannenbusch 1405,2
490615 Chorbusch 1.826,7
490616 Weiler 1.2529,3
490622 Auf dem Grind 1.658,2
510402 Niederzier Hambach – Jülich KFA, Tiefbr. 52,1
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
64
510403 Niederzier-Ellen 14,5
510603 Dirmerzheim 1.980,4
510604 Hürth-Efferen 6.665,6
510605 Hochkirchen 2.242,5
510805 Weißer Bogen 752,2
510815 Urfeld 401,2
530405 Vettweiß-Lüxheim 62,7
530601 Oberelvenich 24,7
530602 Lommersum 471,7
530605 Heimerzheim 6.486,7
530606 Kuchenheim-Ludendorf 638,9
530804 Heidgen 256,8
570406 Dirmerzheim ab 2050 20.385,6
Bedeutsamste Entnehmer im Untersuchungsgebiet Wirkpfad Wasser sind die Wasser-
werke der öffentlichen Trinkwasserversorgung. Neben den hier genannten Grundwas-
serentnahmen innerhalb von Trinkwasserschutzgebieten gibt es darüber hinaus eine
Vielzahl weiterer öffentlicher bzw. industrieller und gewerblicher sowie privater Grund-
wasserentnehmer innerhalb des Untersuchungsgebiet Wirkpfad Wasser.
6.6.1.3 Oberflächengewässer
Der natürliche Wasserhaushalt und damit auch der Grundwasserkontakt von Oberflä-
chengewässern sind durch die Sümpfung weitreichend und in Teilen seit Jahrzehnten
beeinträchtigt. Bei einigen Oberflächengewässern ist heute kein direkter Kontakt zum
Grundwasser mehr gegeben, so dass diese nur noch abschnittsweise temporär oder
anthropogen wasserführend sind.
Darüber hinaus werden Oberflächengewässer durch die Einleitung von Sümpfungs -
und Grubenwasser (im offenen Tagebau gesammelte Wässer) des Tagebaus Ham-
bach beeinflusst.
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
65
Inanspruchnahmefläche
Von West nach Ost wird der Bereich der Inanspruchnahmefläche vom Manheimer
Fließ gequert. Das Manheimer Fließ, das westlich von Manheim-Alt entspringt und bei
Heppendorf dem Wiebach zufließt, ist ein 6 km langes, mit trapezartigem Grabenprofil
ausgebautes, temporär wasserführendes Fließgewässer, dessen Gewässerstruktur
als vollständig verändert eingestuft ist. Ein Grundwasserkontakt besteht aufgrund der
natürlicherweise hohen Grundwasserflurabstände nicht.
Das Manheimer Fließ wird in seinem Oberlauf auf ca. 3 km Länge bergbaulich in An-
spruch genommen. Für die Beseitigung des Gewässers im Abbaugebiet des Tagebaus
Hambach liegt eine Plangenehmigung mit Datum vom 10.04.2018 vor.
Weitere Oberflächengewässer sind den Geodaten des Landes (ATKIS, Gewässersta-
tionierungskarte) im Bereich der Inanspruchnahmefläche nicht zu entnehmen.
Nicht-Inanspruchnahmefläche
Im Bereich der Nicht -Inanspruchnahmefläche befindet sich derzeit noch ein kleiner,
ca. 300 m Abschnitt des Oberlaufs de s Manheimer Fließes. Weitere Oberflächen ge-
wässer kommen gemäß Gewässerkarte des LANUV im Bereich der Nicht-Inanspruch-
nahmefläche nicht vor.
Einige Stillgewässer im Bereich südlich des Hambacher Forstes sind anthropogenen
Ursprungs und durch oberflächennahen Rohstoffabbau entstanden (Kiesgrube Buir).
Untersuchungsgebiet Wirkpfad Wasser
Hauptvorfluter für die Fließgewässer im Untersuchungsgebiet Wirkpfad Wasser ist der
Rhein. Insgesamt lassen sich im Untersuchungsgebiet folgende sechs Gewässerein-
zugsgebiete untergliedern.
- Rhein (24 Nebengewässer)
- Erft (75 Nebengewässer)
- Swistbach (34 Nebengewässer)
- Rotbach (15 Nebengewässer)
- Neffelbach (17 Nebengewässer)
- Rur (14 Nebengewässer)
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
66
Insgesamt befinden sich im Untersuchungsgebiet Wirkpfad Wasser fast 200 Fließge-
wässer und rund 500 Stillgewässer.
Das Einzugsgebiet des Rheins erstreckt sich auf der linksrheinischen Kölner Scholle,
während das Einzugsgebiet der Erft im Bereich der Erft -Scholle sowie Bereichen der
linksrheinischen Kölner Scholle liegt. Ebenfalls in der Erft -Scholle befinden sich die
Einzugsgebiete des Swistbach, Rotbach, Neffelbach sowie der Rur.
Detailliert beschrieben werden die genannten Hauptgewässer in den zur Bestandsauf-
nahme nach der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gehörenden Steckbriefen der Pla-
nungseinheiten (PE-Steckbriefe) in den nordrhein -westfälischen Anteilen von Rhein,
Weser, Ems und Maas, Bewirtschaftungsplan 2022 – 2027, Oberflächengewässer und
Grundwasser. Die für den Tagebau Hambach relevanten Gewässer finden sich in den
PE-Steckbriefen Teileinzugsgebiet Rhein / Rheingraben Nord NRW, Teileinzugsge-
biet Rhein / Erft NRW und Teileinzugsgebiet Maas / Maas Süd NRW wieder. Es han-
delt sich dabei um das Teileinzugsgebiet Erftunterlauf, Gillbach und Norfbach
(PE_ERF_1000), Teileinzugsgebiet Bördengewässer (PE_ERF_1100), das Teilein-
zugsgebiet Erftmittellauf (PE_ERF_1200), das Teileinzugsgebiet Rotbach
(PE_ERF_1300), das Teileinzugsgebiet Swistbach (PE_ERF_1400), Teilei nzugsge-
biet Rheinzuflüsse von Honnef bis Köln (PE_RHE_1400), das Teileinzugsgebiet Mitt-
lere Rur (PE_RUR_1200) sowie das Teileinzugsgebiet Untere Rur (PE_RUR_1400).
Für die genannten Teileinzugsgebiete lässt sich im Wesentlichen festhalten, dass
diese in der Regel mehrheitlich landwirtschaftlich geprägt sind und zudem als durch
den Menschen erheblich verändert oder künstlich eingestuft wurden. Für die Planungs-
einheit Erftunterlauf, Gillbach und Norfbach, das Teileinzugsgebiet Erftmittellauf
(PE_ERF_1200) sowie das Teileinzugsgebiet Untere Rur (PE_RUR_1400) gilt zudem,
dass diese durch die prägende und veränderende Sümpfung der Braunkohletagebaue
beeinflusst sind.
Stehende Gewässer
Im Bereich der linksrheinischen Kölner Scholle befinden sich stehende Gewässer, die
überwiegend aus Abgrabungen entstanden sind. Außerhalb der Stadtgrenze von Köln
entstanden die meisten Seen durch den oberflächennahen Kiesabbau im Bereich alter
Rheinarmschlingen (Rheinkies). Teilweise befinden sich einige Kiesgruben noch in
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
67
Betrieb. Im Bereich der Stadt Köln wurde die Mehrzahl der stehenden Gewässer aus
gestalterischen Aspekten angelegt.
An der Grenze zwischen der Erft - und der Kölner Scholle verläuft im Untersuchungs-
gebiet zwischen Brühl im Süden und Bedburg im Norden der Viller ücken. Hier wurde
im 19. und 20. Jahrhundert Braunkohle in verschiedenen kleinräumig abgegrenzten
Abbaufeldern gewonnen. Nach der Rekultivierung ist auf einer Gesamtfläche von fast
75 km² eine Seenplatte mit über 40 Seen und Weihern entstanden.
Im Gegensatz zur linksrheinischen Kölner Scholle und zur Ville ist die Anzahl der ste-
henden Gewässer in der Erft -Scholle gering. Auch in der Erft -Scholle entstanden die
meisten Wasserflächen durch den Kiesabbau. An zweiter Stelle stehen Wasserflächen
an historischen Gebäuden. Hinzu kommen künstlich angelegte Gewässer für den ehe-
mals industriellen Gebrauch.
Für die Bewertung der Oberflächengewässer im Rahmen des 3. Bewirtschaftungs-
plans 2022 -2027 innerhalb des Untersuchungsgebiets Wirkpfad Wasser gelten die
nachfolgenden zusammenfassenden Ausführungen.
Der weitaus überwiegende Teil der berichtspflichtigen Fließgewässer im Untersu-
chungsgebiet Wirkpfad Wasser ist in einem mäßigen bis schlechten ökologischen Zu-
stand bzw. weist ein mäßiges bis schlechtes ökologisches Pot enzial auf. Die Gewäs-
ser verfehlen zudem nahezu alle den guten chemischen Zustand. Die Feststellung ei-
nes schlechten chemischen Zustands lässt sich in den meisten Fällen auf die Über-
schreitung der Umweltqualitätsnorm für den ubiquitären Schadstoff Quecksil ber zu-
rückführen. Nahezu alle Gewässer werden als erheblich verändert im Sinne der EU -
WRRL beschrieben. Häufig sind sie wasserbaulich reguliert (ausgebaut und/oder ge-
staut), in Siedlungsbereichen z. T. verrohrt. Zudem sind viele Gewässer u. a. aufgrund
des Braunkohleabbaus durch Grundwasserregulierung beeinflusst.
Im Untersuchungsgebiet Wirkpfad Wasser befinden sich über 500 stehende Gewäs-
ser. In vielen Fällen handelt es sich um Abgrabungsgewässer (Kiesweiher). Aufgrund
der geringen Größe der überwiegenden Stillgewässer sind nur der Bleibtreusee, der
Liblarer See und der Otto -Maigler-See gem. WRRL bewertet. Im 3. BWP 2022-2027
ist das ökologische Potenzial von Otto -Maigler-See und Bleibtreusee als mäßig, ein
gutes ökologisches Potenzial erreicht nur der Libl arer See. Aufgrund der flächende-
ckenden Belastung mit Quecksilber ist der chemische Zustand als schlecht klassifi-
ziert.
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
68
Bergbaulich betroffene Oberflächenwasserkörper (OWK)
Das Hintergrundpapier Braunkohle für den Bewirtschaftungszyklus 2022 – 2027 des
MUNV (Stand Februar 2022) enthält in seiner Anlage 1 eine Auflistung der durch berg-
bauliche Maßnahmen potenziell beeinflussten OWK. Innerhalb des Untersuchungsge-
biets Wirkpfad Wasser liegen die im Folgenden aufgelisteten OWK:
- Baaler Bach (28256_3887)
- Ellebach (28252_0)
- Elsdorfer Fließ (274744_0)
- Erft (274_23300, 274_30266, 274_38627)
- Finkelbach (27474_0)
- Fischbachgraben (274712_0)
- Gillbach (2748_8372)
- Große Erft (27472_0)
- Kasterer Mühlenerft (274754_0)
- Kleine Erft (274732_0)
- Kölner Randkanal (273732_0, 273732_10949)
- Malefinkbach (28254_10292)
- Manheimer Fließ (2747224_0)
- Norf (27494_0)
- Pützbach (274752_0)
- Rur (28254_10292)
- Stommelner Bach (274942_0)
- Wiebach (274722_0)
- Winterbach (2747222_0)
Von den 22 grundsätzlich von den Auswirkungen der bergbaulichen Maßnahmen in-
nerhalb des Untersuchungsgebiets Wirkpfad Wasser als beeinflusst aufgeführten
OWK weist lediglich der Baaler Bach ein gutes ökologisches Potenzial auf. Für die
Kleine Erft wird das ökologische Potenzial als mäßig eingestuft. Die übrigen OWK wer-
den mit einem unbefriedigenden bis schlechten ökologischen Zustand bzw. Potenzial
bewertet.
Für alle oben aufgelisteten, durch bergbauliche Maßnahmen potenziell beeinflussten
OWK, wird der chemische Zustand als nicht gut bewertet. Hauptgründe hierfür sind in
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
69
den meisten Fällen das Vorkommen von sogenannten ubiquitären Stoffen wie bei-
spielsweise Quecksilber in Biota, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe
(PAK), bromierte Diphenylether (BDE), Tributylzinn etc. Weitere Parameter für die Ver-
fehlung eines guten chemischen Zustands stellen Schwermetalle wie Blei, Nickel oder
Cadmium dar. Bergbaubedingt befinden sich keine OWK im schlechten chemischen
Zustand.
Bis auf den Ellebach, den Kölner R andkanal, das Manheimer Fließ und den Winter-
bach werden alle genannten OWK durch teilweisen oder vollständigen Entzug des
Grundwasserzustroms bergbaulich beeinflusst. Die Erft sowie die Kasterer Mühlenerft
werden zudem durch die bestehende Sümpfungswassere inleitung und damit verbun-
dene Wärmefracht beeinflusst. Die OWK des Ellebachs und Kölner Randkanals sind
aufgrund von Direkteinleitungen bzw. Einleitungen oberhalb bergbaulich beeinflusst.
Der Winterbach wurde bergbaulich in Anspruch genommen und das Manheimer Fließ
wird teilweise bergbaulich in Anspruch genommen.
Neben den berichtspflichtigen Gewässern der WRRL werden im Rahmen der Unter-
suchungen zu den Umweltauswirkungen des Tagebaus Hambach und insbesondere
der damit verbundenen Sümpfung auch die nicht b erichtspflichtigen Gewässer be-
trachtet. Davon erfasst sind alle Gewässer, die vollständig oder teilweise innerhalb der
Grenzen des Untersuchungsgebiets Wirkpfad Wasser liegen.
Einleitungen in Oberflächengewässer
Das anfallende Sümpfungs- und Grubenwasser des Tagebaus Hambach wird soweit
wie möglich als Kühlwasser, Immissionsschutzwasser und sonstiger Eigenbedarf, öf-
fentliche und industrielle Wasserversorgung sowie sonstige Ersatzwasserversorgung
und Ökowasser zur Stützung von Feuchtgebieten und Oberflächengewässern genutzt.
Ungenutztes Sümpfungswasser wird über die Vorflut Erft, Rur und Kölner Randkanal
abgeleitet.
Allen Einleitungen liegt eine wasserrechtliche Erlaubnis zugrunde, in der die maximal
zulässigen Einleitmengen sowie Nebenbestimmungen und Bedi ngungen festgelegt
sind. Alle vorliegenden wasserrechtlichen Erlaubnisse sind mit den Zielen der WRRL
konform.
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
70
Im Hintergrundpapier Braunkohle sind für die Gewässer, die aufgrund der Einleitungen
von Sümpfungs- und Grubenwasser den guten ökologischen Zustand / das gute öko-
logische Potenzial nicht erreichen können, abweichende Bewirtschaftungsziele fest-
gelegt sowie die Voraussetzungen zur Erteilung von Ausnahmen von den Bewirtschaf-
tungszielen geprüft worden.
Zur Sicherstellung des Betriebs des Tagebaus Hambach ist die Einleitung von anfallen-
dem Sümpfungs- und Grubenwasser in Oberflächengewässer an verschiedenen Stel-
len notwendig. Dazu zählen die Einleitung bei Thorr, Bohlendorf und Paffendorf in die
Erft mit einer maximalen Einleitmenge von 268,06 Mio. m³/a, die Einleitung über den
Kanal Brömme in die Erft mit einer maximalen Einleitmenge von 15,77 Mio. m³/a sowie
die Einleitung über die Einleitstelle „Auslass Villestollen“ in den Kölner Randkanal mit
einer maximalen Einleitmenge von 100 Mio. m³/a. Bei Selhau sen findet ebenfalls eine
Einleitung von Sümpfungs- und Grubenwasser aus dem Tagebau Hambach in die Rur
statt. Diese ist mit Bescheid vom 15.12.2020 in einer Höhe von rund 9,46 Mio. m³/a
bzw. im Falle einer Störung der Wiebachleitungen I – III in einer Höhe von bis zu 47,3
Mio. m³/a zugelassen.
Zum Schutz des im Einflussbereich der bergbaulichen Grundwasserabsenkung gelege-
nen Feuchtgebietes Rurdriesch bei Jülich sowie zur Stützung des Abflusses des dort
gelegenen Ellebachs und des aus dem Ellebach gespeisten Mühlengrabens findet eine
Einleitung von maximal 946.080 m³/a in den Ellebach statt. Zudem wird Sümpfungs-
wasser aus dem Bereich Hambach in das Fließ an den fünf Weihern mit einer zugelas-
senen maximalen Menge von 157.680 m³/a eingeleitet.
Des Weiteren sind im Rahmen des damaligen MURL (Ministerium für Umwelt, Raum-
ordnung und Landwirtschaft) Konzeptes für den Tagebau Garzweiler I (LOBA 1986) an
verschiedenen Stellen des Gewässersystems der Norf Teilmengen aus dem Sümp-
fungswasserdargebot der Erft-Scholle bereitzustellen. Diese Mengen werden aus den
Brunnen der AC-Galerie (Außengalerie bei Paffendorf/Glesch) entnommen, im Wasser-
werk Paffendorf aufbereitet und im Bereich der Kölner Scholle an den Einleitstellen am
Knechtstedener Wald, Nievenheimer Bruch, Stomme lner Bach und am Schwar-
zen/Gohrer Graben eingeleitet.
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
71
6.6.1.4 Tagebausee
Nach Ende des Braunkohlenabbaus wird die verbleibende Tagebaugrube vorrangig
mit Rheinwasser und ergänzend durch Wässer der nachlaufenden Sümpfung befüllt
und es wird so sukzessive über eine n Zeitraum von rund 40 Jahren der Tagebausee
Hambach entstehen. Durch die Befüllung des Tagebausees mit Rheinwasser wird der
natürliche Vorgang des Grundwasserwiederanstiegs und damit die Wiederauffüllung
der entleerten Grundwasserkörper beschleunigt. Auf diese Weise wird sowohl zum
Grundwasserwiederanstieg beigetragen, als auch die Laufzeit der nachlaufenden
Sümpfung zur Gewährleistung standsicherer Böschungen während der Befüllung
möglichst reduziert. Der Zielwasserspiegel des Tagebausees beträgt + 65 m NHN. Er
liegt damit unterhalb des vorbergbaulichen Grundwasserspiegels und wirkt somit spä-
testens im stationären Endzustand regulierend auf den Grundwasserflurabstand in sei-
nem unmittelbaren Umfeld, so dass die Niedrighaltungsmaßnahmen des Grundwas-
sers in der Erftaue langfristig unterstützt werden. Mit Erreichen des Zielwasserspiegels
wird der Tagebausee eine Wasserfläche von rund 3.530 ha aufweisen. Das Über-
schreiten des Zielwasserspiegels wird durch ein naturnahes Ablaufgewässer unter-
bunden, das den Tageba usee mit der Erft verbinden soll. Die Rheinwassertransport-
leitung und das Ablaufgewässer sind Gegenstand gesonderter Braunkohlenplanver-
fahren und nicht Bestandteil dieses Braunkohlenplanänderungsverfahrens.
Im Zuge der Braunkohlenplanänderung wird die Befüllung des Tagebausees um rund
zwei Jahrzehnte vorgezogen. Die bislang vorgesehene südliche Uferlinie wird entspre-
chend den Anpassungen der Abbaugrenze nach Norden verschoben. Im Südosten
des Abbaufeldes wird langfristig die sogenannten Manheimer Bucht entstehen.
Die grundsätzliche Machbarkeit des Tagebausees Hambach ist fachgutachterlich
durch das Büro für Wasser und Boden bereits 2009 bestätigt worden. Die damaligen
Annahmen wurden im Rahmen des Braunkohlenplanänderungsverfahren aktualisiert.
Im Wesentlichen wird sich demnach der Tagebausee zu einem geschichteten, oligo-
trophen See entwickeln.
Bei dem Tagebausee wird es sich bereits kurze Zeit nach Beginn der Befüllung um ein
Gewässer handeln, dass sukzessiv e an Größe gewinnt und den maßgeblichen Teil
der verbleibenden Tagebaugrube ausfüllt.
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
72
Der Tagebausee selbst wird einen Oberflächenwasserkörper darstellen und als sol-
cher zu bewerten sein. Als künstliches Gewässer (zugeordnet Seetyp 13 „Geschich-
teter Tieflandsee mit relativ kleinem Einzugsgebiet“) wird er nach Maßstab des guten
ökologischen Potenzials zu entwickeln sein.
Der Tagebausee wird in Interaktion mit dem Grundwasser stehen. Bis das Grundwas-
ser auf Höhe des Zielwasserspiegels angestiegen sein wird, wird Seewasser in erster
Linie in das umliegende Gebirge bzw. die Kippe abströmen und die lokale Strömungs-
richtung vorgeben. Mit der Infiltration von Seewasser kommt es dabei zum Stoffeintrag
aus dem Tagebausee in das Grundwasser. Gemäß den Ausführungen des Rheinwas-
sergüteberichts sind dabei allerdings keine relevanten Einträge in das Grundwasser,
die über das Rheinwasser in den See gelangen könnten, zu erwarten.
Als großes Stillgewässer bietet der Tagebausee nicht nur wertvolle aquatische Le-
bensräume, sondern wirkt auch klimatisch auf sein unmittelbares Umfeld, insbeson-
dere hinsichtlich der Minimierung thermischer Belastungen mit seiner Ausgleichsfunk-
tion einschließlich der Bildung von Frisch- bzw. Kaltluft.
6.6.2 Auswirkungen auf das Schutzgut
Relevante Wirkfaktoren:
Wirkfaktor
Schutzgut
Flächen- und Land-
inanspruchnahme
Zerschneidung und Barriere-
wirkung
Emissionen
Bodenbewegungen, Seismi-
zität
Veränderungen des Wasser-
haushaltes und der Grund-
wasserbeschaffenheit
Herstellung eines
Tagebausees
Wasser 0 0 0 0 X X
X (mögliche) unmittelbare Auswirkung auf das Schutzgut
(X) (mögliche) mittelbare Auswirkung auf das Schutzgut (z. B. Wechselwirkung mit anderen Schutzgütern)
0 keine Wirkung oder Wirkung für das Schutzgut nicht relevant
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
73
Unter dem Schutzgut Wasser werden die Auswirkungen auf die Teilschutzgüter
Grundwasser, Oberflächengewässer (einschl. Tagebausee) sowie Wasserversorgung
(inkl. Trinkwasserversorgung) betrachtet. Bei den beurteilungsrelevanten Wirkpfaden
handelt es sich insbesondere um
- Auswirkungen durch die Flächeninanspruchnahme auf Oberflächengewässer,
- Auswirkungen der Sümpfungsmaßnahmen auf den mengenmäßigen Zustand
von Grundwasserkörpern, auf Oberflächengewässer und auf die Wasserversor-
gung,
- Auswirkungen der Einleitung von Sümpfungs - und Grubenwasser in Oberflä-
chengewässer,
- Auswirkungen der Entwässerung der überhöhten Innenkippe,
- Auswirkungen der Materialumlagerung und Pyritoxidation sowie des Kippenab-
stroms auf den chemischen Zustand von Grundwasserkörpern,
- Auswirkungen des Kippenabstroms auf Oberflächengewässer und auf die öf-
fentliche Wasserversorgung,
- Auswirkungen durch die Herstellung eines Tagebausees unter der Berückisch-
tigung des Nutzungspotenzials und der limnologischen Entwicklung des Tage-
bausees, der Regulierung der Grundwasserstän de im stationären Endzustand
sowie der Grundwasserauffüllung über den Tagebausee,
- Auswirkungen durch Grundwasserwiederanstieg nach Tagebauseebefüllung;
hier insbesondere Auswirkungen des Grundwasserflurabstands im stationären
Endzustand auf Grundwasserkörp er und auf grundwasserabhängige Oberflä-
chenwasserkörper.
Die Bewertung der potentiellen Auswirkungen in Bezug auf das Schutzgut Wasser er-
folgten maßgeblich ausgehenden von der Bestandsaufnahme der Ist -Situation (Refe-
renzjahr 2021) sowie zusätzlich durch Prognose der Auswirkungen des Vorhabens
anhand des schollenübergreifenden Grundwassermodells.
Bei der Beurteilung der Umweltauswirkungen werden Absenkungs - und Aufhöhungs-
beträge unterhalb eines „Abschneidekriteriums“ von 10 cm nicht berücksichtigt, da sich
Veränderungen beispielsweise in der Vegetation bei Grundw asserstandsänderungen
von weniger als 10 cm nicht mehr hinreichend valide und damit nicht eindeutig einer
Ursache (hier den Sümpfungsmaßnahmen des Tagebaus) zuordnen lassen. Zudem
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
74
bewegen sich diese Grundwasserstandsänderungen in einem messtechnisch nicht er-
fassbaren Bereich und lassen sich somit auch nicht hinreichend von natürlichen
Grundwasserstandsschwankungen abgrenzen.
Die Bewertung der Auswirkungen des Kippenabstroms erfolgt auf Basis einer gut-
achterlichen Prognose der RWTH Aachen aus 2023 zur zu erw artenden Kippenwas-
sergüte im Kippenabstrom des Tagebaus Hambach. Hierbei werden ein reaktives
Stofftransportmodell aufbauend auf Prognosen der zu erwartenden Kippenwassergüte
(mittlere erwartete Stoffkonzentrationen) im Übergang der Kippe zum Unverritzen an-
gewendet. Anhand der Modellergebnisse zur künftig zu erwartenden Wasserqualität
lassen sich die Auswirkungen des Kippenabstroms u.a. auf die öffentliche Wasserver-
sorgung, Oberflächengewässer und weitere grundwasserabhängige Schutzgüter be-
stimmen.
Grundsätzlich ist im Rahmen der Auswirkungsbetrachtung zu berücksichtigen, dass
aufgrund des geänderten Vorhabens kein nennenswerter Tagebaufortschritt zum
Zweck der Kohlegewinnung mehr möglich ist. Dadurch sind im Vergleich zur ursprüng-
lichen Planung wesentliche Randbedingungen wie die Langfristbrunnenplanung, die
Entwässerungsziele und die Gesamthebungsmenge anzupassen. Insgesamt führt die
geänderte Planung zu einer Verkleinerung des zu entwässernden Bereichs und folg-
lich zu einer Reduktion der ursprünglich vorge sehenen zukünftigen Entwässerungs-
leistung im oberen Grundwasserstockwerk. Auch in den tieferen Horizonten werden
sich infolge des geringeren Entwässerungsbedarfes grundsätzlich geringere Absen-
kungen ergeben. Die Sümpfungsmaßnahmen werden sowohl hinsichtlich der flächen-
mäßigen Ausdehnung als auch der Absenkungsbeträge insgesamt geringer ausfallen.
Es sind keine Strömungsverlagerungen oder neuen Wasserscheiden zu erwarten. Der
Sümpfungsschwerpunkt wird sich im Vergleich zum gegenwärtigen Zustand nicht
mehr wesentlich verändern. Somit geht mit der Änderung des Vorhabens insgesamt
eine geringere Beeinträchtigung des Schutzguts Grundwasser in mengenmäßiger und
chemischer Hinsicht einher, als mit der ursprünglichen Planung. Auch bezüglich der
Beeinträchtigung von Oberflächengewässern durch die Sümpfung und nachlaufende
Sümpfung kommt es zu keiner Zunahme der Auswirkungen.
Für die Bewertungen im Zusammenhang mit dem Tagebausee Hambach werden das
Gutachten des Instituts für Wasser und Boden Dr. Uhlmann, der BTU Cot tbus-Senf-
tenberg und des Instituts für Binnenfischerei Potsdam -Sacrow aus 2023 sowie der
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
75
wasserrechtliche Fachbeitrag von Björnsen Beratende Ingenieure Köln (2023) als
Grundlage herangezogen. Demnach sind alle Voraussetzungen gegeben, dass sich
der Tagebausee Hambach zu einem ökologisch wertvollen, in Mitteleuropa seltenen
Klarwassersee entwickelt und darüber hinaus eine hohe Attraktivität für vielfältige Frei-
zeitnutzungen entfalten wird. Im Ergebnis der umfänglichen fachgutachterlichen Be-
trachtungen entspr icht das limnologische Entwicklungspotenzial des Tagebausees
dem guten ökologischen Potenzial bzw. guten chemischen Zustand und steht den Be-
wirtschaftungszielen für Oberflächenwasserkörper daher nicht entgegen.
Nach der umfassenden Bewertung der Umweltau swirkungen für das Schutzgut Was-
ser gilt, dass die Braunkohlenplanänderung insbesondere mit den gewässerspezifi-
schen Bewirtschaftungszielen, dem Verschlechterungsverbot, dem Zielerreichungsge-
bot und, bezogen auf das Grundwasser, zusätzlich mit dem Trendumk ehrgebot auf-
grund der Festlegung abweichender Bewirtschaftungsziele und der Inanspruchnahme
von Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen für die betroffenen Wasserkörper in
Einklang steht. Insgesamt lässt sich daher festhalten, dass für die vom Vorhaben be-
troffenen Grund- und Oberflächenwasserkörper im Hinblick auf die Auswirkungen der
Flächeninanspruchnahme, der Veränderungen des Wasserhaushalts, der Auswirkun-
gen durch stoffliche Belastungen des Kippenabstroms, durch Herstellung eines Tage-
bausees und durch Grundwasserwiederanstieg eine Vereinbarkeit mit den Bewirt-
schaftungszielen der EU-WRRL und den zu ihrer Umsetzung ergangenen nationalen
Rechtsvorschriften gegeben ist. Auch für die nicht berichtspflichtigen Gewässer sowie
Wasserversorgung sind keine erheb lichen nachteiligen Auswirkungen zu erwarten.
Durch das Änderungsvorhaben sind für den Tagebau Hambach entsprechend keine
erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser insgesamt zu er-
warten.
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
76
6.7 Emmissionen, Luft und Reststoffe
Die Angaben zu Luftqualität, Luftschadstoffen, Lärm, Staub, Licht, Erschütterungen
und die Auswirkungen sind in den Kapiteln zu den Schutzgütern Mensch und Tiere
und Pflanzen dargestellt. Der Umgang mit Reststoffen / Abfällen richtet sich nach den
einschlägigen Vorschriften.
6.8 Klima
6.8.1 Darstellung des Schutzguts
Für das Schutzgut Klima sind das Globalklima – insbesondere im Hinblick auf CO 2-
Emissionen und CO2-Senken – und das Lokalklima (Geländeklima) zu betrachten.
Globalklima
§ 13 Abs. 1 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) fordert, dass Träger öffentlicher Aufga-
ben bei ihren Planungen (als eine solche ist die Braunkohlenplanänderung anzusehen)
den Zweck des KSG und die zu seiner Erfüllung festgelegten Ziele zu berücksichtigen
haben. Der diesbezüglich relevante Zweck besteht gemäß § 1 KSG im Wesentlichen
im Schutz vor den Auswirkungen des weltweiten Klimawandels. Eine sinngleiche Vor-
gabe ergibt sich auch aus dem planerischen Abwägungsgebot. Konkrete methodische
Vorgaben zur Ermittlung der klimarelevanten Auswirku ngen liegen derzeit noch nicht
vor. Eine Verpflichtung zu näheren Untersuchungen besteht auf der Plan- oder Vorha-
benebene daher aktuell nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.05.2022 – 9 A 7.21, bverwg.de
Rn. 80, 81).
Beim Braunkohletagebau werden durch den Einsat z von Tagebaugeräten und An-
triebsstationen Treibhausgasemissionen freigesetzt. Diese CO 2-Emissionen können
unmittelbare Auswirkungen auf das Schutzgut Klima haben und sind als Vorbelastun-
gen anzusehen
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
77
Lokalklima (Geländeklima)
Das großräumige Klima, das durch Großwetterlagen geprägt ist, wird durch den Braun-
kohleabbau nicht beeinflusst. Denkbare kleinklimatische Einflüsse bleiben – auch un-
ter Berücksichtigung des globalen Klimawandels – lokal auf den Abbaubereich und
den Nahbereich beschränkt.
Großräumig wird das Klima im Bereich des Tagebaus Hambach von der geografischen
Lage geprägt. Für den Zeitraum 1991 – 2020 werden im Klimaatlas NRW folgende
(modellierte) Werte angegeben. Die Abfrage erfolgte jeweils bezogen auf die Koordi-
naten der Kirche Morschenich-Alt.
Tabelle 9: Klimatische Kenndaten (Quelle: Froelich & Sporbeck, 2023)
Messgröße Wert
Jahresmitteltemperatur 10,8 °C
Mittlere Januar-Temperatur 3,2 °C
Mittlere Juli-Temperatur 19,0 °C
Jahresniederschlagssumme 690 mm
Globalstrahlung (Jahr) 1.077 kwh/m²
Sonnenscheindauer 1.628 h/Jahr
Hauptwindrichtung Südwest bis West
Für die Bestandsbeschreibung im weiteren Umfeld des Tagebaus wird das Klimagut-
achten „Klimaökologische Situation im Bereich Tagebau Hambach: Modellbasierte
Klimaexpertise“ des Büros GeoNet vom September 2022 herangezogen. Die nachfol-
genden Ausführungen zur gegenwärtigen Bestandssituation orientieren sich am „Sze-
nario 2021“ dieser Expertise, die Methodik kann im Gutachten nachvollzogen werden.
Im Tagebauvorfeld ist mit weitgehend unbeeinflussten Temperatur -Tagesgängen zu
rechnen. So ist mit nächtlichen Lufttemperaturen während einer autochthonen Wetter-
lage an einem Sommertag von 14 bis 15 °C über Freiflächen, 16 bis 17 °C in Waldbe-
reichen und 17 bis 19 °C in Siedlungsflächen (Morschenich-Alt) zu rechnen.
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
78
Die nächtlichen Kaltluftströme im Tagebauvorfeld sind aufgrund der Topographie nur
schwach ausgeprägt.
Die Wärmebelastung (PET) um 14:00 Uhr) ist in Offenlandbereichen und bebauten
Gebieten hoch (37 bis 39 °C) bis extrem (> 41 °C), wohingegen die Wärmebelastung
im Bereich von Wäldern mit 23 bis 35 °C schwach bis mäßig ausfällt. Eine Abweichung
von dieser Verteilung der Nachttemperaturen sowie der PET ist selbst im unmittelba-
ren Nahbereich des Abbaus nicht feststellbar.
Das Wertespektrum der relativen Luftfeuchtigkeit reicht von am Tag teils deutlich unter
65 % im Bereich der Siedlungsflächen bis über 95 % im direkten Einflussbereich von
Fließ- und Stehgewässern, welche als bedeutsamste Feuchtequellen fungieren. Wäh-
rend der kühlen Nacht- und Morgenstunden zeigen neben den gewässerbeeinflussten
Bereichen die o ffenen Freiflächen die höchsten Werte der relativen Luftfeuchte. Mit
zunehmender Erwärmung nimmt die relative Feuchte nachfolgend deutlich ab und er-
reicht bis zum Nachmittag abseits von Gewässern und Waldflächen nur noch rund 60
bis 70 %. Die Wald- und Gehölzflächen weisen gegenüber den Freiflächen einen deut-
lich gedämpfteren Tagesgang auf. So schwankt die relative Luftfeuchtigkeit lediglich
zwischen rund 85 % in den Nacht- bzw. Morgenstunden und ca. 75 bis 80 % am Nach-
mittag.
Im Tagebau kommt es durch die fehlende Vegetation tagsüber zu einer verstärkten
Aufheizung. Die Wärmebelastung im zentralen Bereich des Tagebaus ist mit einer PET
von über 41°C im Bereich der offenliegenden Kohle teils ebenso extrem wie üblicher-
weise in dicht bebauten Bereichen. In den Randbereichen des Tagebaus liegt die PET
hingegen mit überwiegend 35 °C bis 37 °C, teilweise bis 39 °C, in einer ähnlichen
Größenordnung wie im landwirtschaftlich geprägten Offenland bzw. leicht darunter.
Das Temperaturgefälle zwischen Tagebau und den Waldflächen des Hambacher Fors-
tes entspricht somit ungefähr dem üblichen Gefälle zwischen Waldflächen und umge-
benden Offenlandflächen.
Die Nachttemperatur im Sommer variiert im Abbaubereich abhängig vom Relief klein-
räumig zwischen ≤ 14 und 17 °C. Durch die s tarke Eintiefung des Tagebaus ins Ge-
lände kommt es nachts zu starken Kaltluftabströmen in den Tagebau hinein, die sich
gemäß der Klimaexpertise insbesondere auf die Eckbereiche des offenen Tagebaus
konzentrieren.
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
79
Die bestehenden Gehölze und verbliebenen Wä lder um den bestehenden Tagebau
weisen eine Filterfunktion für die Luft auf, da sie den Austrag von Staubpartikeln aus
der Abbaufläche verringern können.
Durch die künstliche Erhebung der Sophienhöhe sind laut gemäß den Untersuchungen
von GeoNet talwärts gerichtete Kaltluftströmungen (insbesondere nachts) vorhanden,
die sich an den modellierten Geländesenken geringfügig konzentrieren. Zudem hat der
inzwischen weitgehend bewaldete Höhenzug eine gewisse Wirkung als Frischluftent-
stehungsgebiet. Aufgrund der Si edlungsverteilung um die Sophienhöhe sind sied-
lungsbezogene Kalt- und Frischluftströmungen nur im südöstlichen Teil von Jülich so-
wie im nördlichen Elsdorf vorhanden. Die Wärmebelastung ist auf den bereits forstlich
rekultivierten Flächen der Sophienhöhe gering. Waldflächen wie die Sophienhöhe fun-
gieren während der Nacht- bis Morgenstunden als Feuchtequelle, was die relativ ho-
hen Werte von bis zu 93 % im Bereich der direkt südlich angrenzenden Freiflächen
verdeutlichen. Die relativ feuchtwarme Luft der Waldflächen fließt hier hangabwärts in
den Bereich der kühlen Freiflächen, wodurch sich die Luft abkühlt und die relative Luft-
feuchtigkeit zunimmt.
Da auf der Sophienhöhe bisher humusarme Böden und vergleichsweise junge Wald-
bestände vorliegen, wird mit zunehmen dem Alter der Kippe geringfügig Kohlenstoff
aus der Atmosphäre in Holz und Boden gespeichert.
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
80
6.8.2 Auswirkungen auf das Schutzgut
Relevante Wirkfaktoren:
Wirkfaktor
Schutzgut
Flächen- und Land-
inanspruchnahme
Zerschneidung und Barrier-
ewirkung
Emissionen
Bodenbewegungen, Seis-
mizität
Veränderungen des Wasser-
haushaltes und der Grund-
wasserbeschaffenheit
Herstellung eines
Tagebausees
Klima und Luft X 0 0 0 0 X
X (mögliche) unmittelbare Auswirkung auf das Schutzgut
(X) (mögliche) mittelbare Auswirkung auf das Schutzgut (z. B. Wechselwirkung mit anderen Schutzgütern)
0 keine Wirkung oder Wirkung für das Schutzgut nicht relevant
Für das Globalklima sind insbesondere die CO 2-Emissionen zu betrachten, die beim
Abbaubetrieb während der Förderphase durch den Maschinen- und Geräteeinsatz im
Tagebau sowie dieselbetriebene Fahrzeuge bis 2030 in etwa gleichem Umfang wie
bisher entstehen. Für den Betrieb des Tagebaus Garzweiler wurde ermittelt, dass sich
ausgehend von dem jährlichen Kraftstoffverbrauch in einer Grö ßenordnung von ca.
4,5 Mio. I Diesel CO2-Emissionen pro Jahr von etwa 11.280 t für den gesamten Tage-
bau ergibt. Diese Größenordnung kann als Orientierung auch beim Tagebau Hambach
herangezogen werden, wird aber im Verhältnis zum Tagebau Garzweiler eher unt er-
schritten. Soweit nach der Einstellung des Tagebaubetriebs (Abschlussphase) noch
Maschinen- und Geräte eingesetzt werden (z. B. wegen der Gewinnung von Abraum-
mengen zur Böschungsherstellung) kann eine konkrete Prognose nicht abgegeben
werden. Im Verhältnis zum Einsatz im Tagebaubetrieb handelt es sich voraussichtlich
um deutlich geringere CO 2-Emissionen. Sowohl im Hinblick auf die Förder - als auch
auf die Abschlussphase ist festzuhalten, dass eine Vielzahl der Vorgänge elektrifiziert
sind bzw. sein werden (kein Einsatz von Verbrennungsmotoren) und eine Elektrifizie-
rung zukünftig tendenziell zunehmen wird.
Größere Waldflächen kommen als CO2-Senken auf der Inanspruchnahmefläche nicht
vor. Wald- und Gehölzflächen nehmen dort weniger als 10 % der Gesamtfläche ein.
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
81
Im Rahmen der Wiedernutzbarmachung werden in großem Umfang Flächen aufge-
forstet.
Betrachtet man das lokale Klima, ist eine zusätzliche Verstärkung der Auswirkungen
des prognostizierten Klimawandels, welche auf die Nutzung als Tagebau oder den
künftigen Tagebausee zurückzuführen wären, nicht zu erwarten. Ebenso sind gene-
relle nennenswerte Einflüsse im Umfeld des Plangebietes auf übergeordnete meteo-
rologische Parameter wie z. B. den Jahresniederschlag und/oder die mittlere Lufttem-
peratur aufgrund der Nutzung als Tagebau bzw. Tagebausee unwahrscheinlich.
Auch im Zusammenwirken mit dem globalen Klimawandel sind somit keine abbaube-
dingten erheblich negativen Auswirkungen zu erwarten, d. h. die lokalen Auswirkun-
gen des Klimawandels werden vom Vorhaben nicht verstärkt und der Klimawandel
führt seinerseits nicht zu einer Verschärfung der geringfügigen geländeklimatischen
Auswirkungen durch den Tagebau.
Auch durch den Abbaubetrieb sind während dieser Phase durch die abbaubedingten
kleinräumigen Veränderungen keine nachteiligen Auswirkungen auf das lokale Klima
zu erwarten. Es kommt lediglich zu geringen Temperaturabweichungen.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die CO 2-Emissionen durch die Braukohleverstro-
mung in den Kraftwerken nicht Gegenstand der Betrachtung s ind, da diese nicht Teil
des Vorhabens und die CO 2-Emissionen umfassend vom CO2 -Emissionshandel um-
fasst sind.
Auswirkungen durch Herstellung eines Tagebausees
Die Umwandlung des Tagebaus Hambach in einen Tagebausee im Zuge der Umset-
zung des Wiedernutzbarmachungskonzeptes führt innerhalb des überplanten Gebie-
tes zu Veränderungen der bioklimatischen Situation. Nennenswerte nachteilige Aus-
wirkungen auf das Bioklima im Umfeld des Plangebiets sind allerdings nicht erkennbar.
Die bioklimatischen Auswirkungen einer Umsetzung des Wiedernutzbarmachungs-
konzeptes zum Tagebau Hambach sind für den Bereich außerhalb des Plangebiets
als gering einzuschätzen. Weiträumige nennenswerte Auswirkungen auf das Umland
sind lediglich hinsichtlich der räumlichen Verteilung der relativen Luftfeuchtigkeit sowie
im geringen Ausmaß bei der nächtlichen Lufttemperatur anzunehmen. Die Auswirkun-
gen auf das Umland beschränken sich auf eine Reichweite von maximal 4 Kilometern.
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
82
Die vergleichsweise weiträumigen Abweichungen beim Kaltluftvolumenstrom können
dabei als weitestgehend unkritische räumliche Verschiebungen ohne nachteiligen
Siedlungsbezug angesehen werden. So halten sich Zu- und Abnahmen außerhalb des
Plangebiets in etwa die Waage.
Durch den Tagebausee ausgelöste relative Luftfeuchten von rund 95 %, welche zu
einer erhöhten Nebelgefährdung führen können, sind kleinräumig und nur während der
frühen Morgenstunden zwischen 4 und 8 Uhr östlich des Plangebiets zu erwarten. Da-
bei ist zu berücksichtigen, dass die relative Luftfeuchte rund um die Zeit der stärksten
Abkühlung (6 bis 8 Uhr) flächendeckend auf einem hohen Niveau von über 90 % liegt.
Die nahe des geplanten Tagebausees gelegenen Waldfläc hen des Hambacher Fors-
tes sowie des FFH -Gebietes Steinheide sind mit Werten von jeweils ca. 75 bis 85 %
relativer Luftfeuchtigkeit auf einem vergleichbaren Niveau mit den anderen Waldflä-
chen im Untersuchungsgebiet.
Die Waldflächen des Hambacher Forstes sowie des FFH-Gebietes Steinheide werden
durch eine Umsetzung des Wiedernutzbarmachungskonzeptes hinsichtlich der relati-
ven Luftfeuchte nur in einem geringen Maße beeinflusst und zeigen grundsätzlich ein
vergleichbares Werteniveau wie die anderen Waldgebiete im Untersuchungsgebiet.
Zudem sind im Bereich im Hambacher Forst und im FFH-Gebiet Steinheide keine be-
deutenden Auswirkungen auf die Temperatur zu erkennen (+0,2 bis + 0,5 K).
Hinsichtlich der Wärmebelastung außerhalb des Plangebiets konnte anhand der Mo-
dellierungsergebnisse zur PET nur ein geringer Effekt festgestellt werden. Die maxi-
male Reichweite beträgt weniger als 500 m. Durch das geplante Wiedernutzbarma-
chungskonzept kann durch Kombination von Verschattung (Gehölzsaum) und Ver-
dunstungskühlung (Seekörper) eine deutlich verbesserte humanbioklimatische Situa-
tion im Nahfeld des Tagebausees erreicht werden.
Es kann somit festgehalten werden, dass durch die aktuelle Planung mit der Entste-
hung eines Tagebausees eine wesentliche Verbesserung der klimaökologischen Situ-
ation sowie der klimatische Erholungsfunktion – insbesondere am Tage – im direkten
Seeumfeld zu erwarten ist. Durch eine Optimierung der Gewässerrandstruktur kann
eine humanbioklimatisch günstige Aufenthaltsqualität geschaffen werden, von welcher
der Tagebausee als Naherholungsziel profitieren wird.
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
83
Der in der Nachtsituation stattfindenden Verlagerung feuchter Seeluft vorwiegend in
den Bereich östlich des Plangebietes kann durch einen dichten Waldsaum im Bereich
der Manheimer Bucht geringfügig entgegengewirkt werden. Dies ist insbesondere
auch deshalb sinnvoll, da im Zuge des Klimawandels durch steigende Temperaturen
von einer zunehmenden Verdunstung und infolgedessen von einem erhöhten Feuch-
teangebot auszugehen ist. Gleichwohl ist im Ergebnis d avon auszugehen, dass mit
der Realisierung des Tagebausees keine erheblichen klimatischen Auswirkungen auf
die Umwelt zu erwarten sind.
Auswirkungen der Änderung des Vorhabens
Durch die Planänderung ergeben sich keine grundlegenden Veränderungen der lokal-
klimatischen Auswirkungen. Die vom Tagebau ausgehenden Auswirkungen während
der bergbaulichen Phase bleiben auf den kleineren Bereich der Inanspruchnahmeflä-
che begrenzt, während die Nicht-Inanspruchnahmefläche in ihrem derzeitigen Zustand
mit überwiegendem Offenlandklima unverändert bestehen bleibt.
Die Auswirkungen des Tagebausees sind im Vergleich zur ursprünglichen Planung
etwas nach Nordwesten verlagert. Die veränderte Größe der Oberfläche des Sees be-
dingt hinsichtlich der lokalklimatischen Veränderungen hingegen nur geringe Unter-
schiede zur ursprünglichen Planung, da innerhalb einer Größenordnung des Gewäs-
sers von (ursprünglich geplant) max. 4.000 ha die Verkleinerung der Ge wässerober-
fläche um rd. 450 ha (gut 10 %) eine unwesentliche Rolle hinsichtlich der Wärmeregu-
lation und Verdunstung spielt.
Lokalklimatisch positiv zu werten ist weiterhin der Erhalt der verbliebenen Reste des
Hambacher Forstes als Frischluftentstehungsflä che und lokalklimatisch wirksamer
Ausgleichsraum.
Erhebliche oder großräumige Auswirkungen sind nicht zu erwarten.
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
84
6.9 Landschaft, Landschaftsbild, Erholung
6.9.1 Darstellung des Schutzguts
Der Untersuchungsbereich liegt im Bereich der Gro ßlandschaft „Niederrheinische
Bucht“. Hier treffen die naturr äumlichen Haupteinheiten „Jülicher Börde“ und „Zülpi-
cher Börde“ aufeinander.
Auf den fruchtbaren Braun - und Parabraunerden dominiert eine landwirtschaftliche
Nutzung. Der Waldanteil ist gering, er liegt ganz überwiegend bei einem Flächenanteil
von weniger als 10 %. Das Gebiet ist gepr ägt durch gro ßflächige ackerbaulich ge-
nutzte Agrarlandschaften mit nur wenigen gliedernden Kleinstrukturen wie Geh ölzen,
Hecken usw. In diese Landschaft sind Laubwälder mit hohen Anteilen alter Eichenwäl-
der eingebettet. Gew ässer kommen im Bereich von Abgrabungen als k ünstlich ent-
standene Stillgewässer vor.
Das Landschaftsbild der Vorhabenflächen wird maßgeblich durch die Morphologie und
Nutzungsstruktur der Landschaft geprägt. Als Elemente der naturraumtypischen Land-
schaft prägen die Waldflächen, die landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie die Ortsla-
gen von Morschenich-Alt und Manheim-Alt das Landschaftsbild.
Unter dem Gesichtspunkt des Landschaftsbildes kann das Untersuchungsgebiet in
verschiedene Erlebnisräume gegliedert werden:
- Waldflächen
- Offenland
- Siedlungsflächen/-brachen
- Abgrabungen
Der Raum wird in hohem Maß landschaftlich durch den mehrere Quadratkilometer gro-
ßen Tagebau Hambach geprägt.
Vorbelastungen des Landschaftsbildes sind neben dem bestehenden Tagebau durch
die verlegte Autobahn A 4, die ebenfalls verlegte Bundesstraße B 477, die Hambach-
bahn sowie die Bahnlinie südöstlich der Autobahn gegeben.
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
85
Innerhalb der Inanspruchnahmefl äche erstrecken sich überwiegend landwirtschaftli-
che Nutzflächen. Diese Fl ächen repräsentieren das Offenland als Erlebnisraum und
sind gekennzeichnet durch eine ebene Topografie und die Strukturarmut der Land-
schaft. Die Ortschaft Manheim-Alt stellt sich als Siedlungsbrache dar, in deren Umfeld
entlang von Wirtschaftswegen Baumreihen und Feldhecken stehen.
Die Nicht -Inanspruchnahmefläche wird gepr ägt von den verbliebenen Waldfl ächen
des Hambacher Forstes und des Merzenicher Erbwaldes. Diese Waldgebiete beste-
hen überwiegend aus Laubholzbeständen, die von den Baumarten Eiche und Buche
dominiert werden. Nadelwaldfl ächen aus Fichte kommen nur vereinzelt und kleinfl ä-
chig vor. Die Waldflächen vermitteln einen naturnahen Charakter und wirken als in sich
geschlossener Erlebnisraum. An die Waldfl ächen schlie ßen sich landwirtschaftliche
Nutzflächen an, sodass auch hier reizvolle Übergangsbereiche bestehen.
Innerhalb der Nicht-Inanspruchnahmefläche finden sich vier Kies-Abgrabungsbereiche
westlich, südöstlich und östlich von Manheim -Alt. Östlich von Manheim -Alt befindet
sich die ehemalige „Kiesgrube Steinheide“ auf der mittlerweile eine Kartbahn betrieben
wird. Die beiden anderen Kies-Abgrabungsbereiche sind noch in Betrieb. Diese stellen
durch anthropogene Nutzung entstandene Hohlformen in der ansonsten ebenen B ör-
delandschaft dar. Bedingt durch die geringe Reliefenergie der Landschaft entfalten die
Abbauflächen keine Fernwirkung.
Eine im Alleenkataster verzeichnete Allee befindet sich s üdöstlich des Hambacher
Forsts, eine weitere entlang der K 53 südöstlich von Manheim-Alt.
In den weiteren Wirkräumen (500m) befinden sich ähnliche Landschaftstypen wie zu-
vor beschrieben.
Schutzgebiete
Unter dem Schutzgut Landschaft werden im Folgenden Landschaftsschutzgebiete
(LSG) geschützten Landschaftsbestandteile, Naturparke, Naturdenkmale und nach
§ 42 LNatSchG NW geschützte Alleen eingegangen.
Große Teile des Untersuchungsgebiet gehören zum Naturpark Rheinland.
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
86
Im Inanspruchnahmebereich befinden sich:
- LSG „Wald am Sportplatz Manheim“,
- „Haus Bochheim“ (inzwischen zurückgebaut),
- „An den sieben Gifte n“ (bereits fast vollst ändig durch den Abbau in Anspruch
genommen,
- Teile des LSG „Hambacher Forst“ (in bereits vom Tagebau in Anspruch genom-
menen Bereichen, keine weitere Inanspruchnahme nach geänderter Planung),
- Naturdenkmale (bereits in Anspruch genommen),
- 12 geschützte Landschaftsbestandteile (Einzelbäume/Kleingehölze)
Auf der Nicht-Inanspruchnahmefläche finden sich:
- LSG „Hambacher Forst“,
- 60 geschützte Landschaftsbestandteile
In den Wirkräumen befinden sich:
- Teilflächen des LSG „Umgebung Naturschutzgebiete Steinheide, L örsfelder
Busch, Dickbusch und Kiesgrube Steinheide“,
- LSG „Hambacher Forst“,
- LSG „Hambach-Niederzier-Oberzier
Über den Wirkpfad Wasser k önnen zus ätzlich auch weiter entfernt liegende Land-
schaftsschutzgebiete, gesch ützte Land schaftsbestandteile, Naturparke, Alleen und
Naturdenkmale betroffen sein. Es wird untersucht, ob Grundwasserabsenkungen oder
-aufhöhungen zu nachteiligen Ver änderungen von Biotopen innerhalb solcher ge-
schützter Teile von Natur und Landschaft und damit m öglicherweise auch zu Beein-
trächtigungen der Schutzfestsetzungen führen können.
Erholungsnutzungen
Die siedlungsgebundene Erholungsfunktion ist beim Schutzgut Menschen beschrie-
ben. Die Freir äume um die ehemaligen Siedlungen der Inanspruchnahmefläche als
auch der Nicht-Inanspruchnahmefläche werden als wohnungsnahe Erholungsr äume
zur landschaftsgebundenen Erholung genutzt.
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
87
Nennenswerte weitere landschaftsgebundene Erholungsinfrastruktur ist im Untersu-
chungsgebiet nicht vorhanden. Eine übergeordnete Erholungsfun ktion kommt dem
Landschaftsraum im Untersuchungsgebiet nicht zu.
6.9.2 Auswirkungen auf das Schutzgut
Relevante Wirkfaktoren:
Wirkfaktor
Schutzgut
Flächen- und Landinan-
spruchnahme-
Zerschneidung und Barrier-
ewirkung
Emissionen
Bodenbewegungen, Seis-
mizität
Veränderungen des Wasser-
haushaltes und der Grund-
wasserbeschaffenheit
Herstellung eines
Tagebausees
Landschaft X X 0 0 0 X
X (mögliche) unmittelbare Auswirkung auf das Schutzgut
(X) (mögliche) mittelbare Auswirkung auf das Schutzgut (z. B. Wechselwirkung mit anderen Schutzgütern)
0 keine Wirkung oder Wirkung für das Schutzgut nicht relevant
Auswirkungen des Vorhabens in seiner geänderten Form
Auswirkungen durch Flächen- und Landinanspruchnahme sowie Zerschneidungswir-
kung
Durch die Weiterführung des Tagebaus Hambach auf der Inanspruchnahmefläche im
Bereich der Manheimer Buch wird durch Flächenbeanspruchung in einem Umfang von
450 ha (Stand 01.01.2021) in die Landschaftsbild-Einheit der Jülicher Börde eingegrif-
fen. Die dort vorhandenen Elemente der naturraumtypischen Kulturlandschaft gehen
verloren und es kommt zum Verlust aller Freiraum- und Erholungsfunktionen im Raum
Manheim-Alt.
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
88
Die Landschaft wird durch den Tagebau innerhalb der Inanspruchnahmefläche und
dem landschaftlichen Wirkraum vollständig verändert. Insbesondere gehen die dorti-
gen Landschaftsschutzgebiete
- „Wald am Sportplatz Manheim“ und
- „Haus Bochheim“ (bereits zurückgebaut)
sowie die 12 nach Landschaftsplan geschützten Landschaftsbestandteile verloren.
Auch weitere, nicht als geschützt oder schutzwürdig verzeichnete Gehölzstrukturen
werden als landschafsprägende Elemente beseitigt. Nach § 42 LNatSchG NW ge-
schützte Alleen sind nicht betroffen.
Abbauzeitlich entfallen die Funktionen des Schutzgutes und der geschützten Bestand-
teile im Abbaubereich vollständig. Der Landschaftsplan Nr. 3 des Rhein -Erft-Kreises
enthält eine sog. Unberührtheitsklausel, wonach dessen Schutzfestsetzungen auto-
matisch mit Inanspruchnahme der Fläche durch den Tagebau außer Kraft treten.
Visuelle Wirkungen in der nahen Umgebung des Tagebaus ergeben sich dadurch,
dass prägende Landschaftsstrukturen verloren gehen und Sichtreichweiten verändert
werden. Dies betrifft aber nur relativ kleine Flächen, da das nahe Umfeld des geänder-
ten Abbaus größtenteils von Gehölzstrukturen und Kiesabgrabungen geprägt wird, so
dass dort keine weitreichenden Sichtbeziehungen gegeben sind.
Innerhalb des 500 m-Wirkraumes sowie auf der übrigen Nicht-Inanspruchnahmefläche
ergibt sich hingegen keine wesentliche Veränder ung der Landschaftsfunktionen, da
die Landschaft im Bestand bereits großräumig durch den Tagebau Hambach geprägt
ist.
Vermeidungsmaßnahmen sind für das Schutzgut Landschaft nicht zu nennen. Auswir-
kungen auf das Schutzgut Landschaft werden im Rahmen der Ei ngriffsbilanzierung
gemäß § 13 BNatSchG multifunktional kompensiert. Hierzu sind entsprechende Aus-
gleichsmaßnahmen noch in einem nachgelagerten Verfahren festzulegen.
Auswirkungen durch sümpfungsbedingte Veränderungen des Wasserhaushalts
In der Förderphase bis zur Beendigung des Tagebaus ergeben sich durch sümpfungs-
bedingte Veränderungen des Wasserhaushalts keine erheblichen Auswirkungen auf
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
89
Biotoptypen. Somit können auch relevante Veränderungen, die für das Schutzgut
Landschaft relevant sein könnten, ausgeschlossen werden.
Auswirkungen durch Herstellung eines Tagebausees
Durch die sukzessive Herstellung der Bergbaufolgelandschaft werden die vom Tage-
bau beanspruchten Landschaftsteile durch die rekultivierte Bergbaufolgelandschaft er-
setzt. Im Bereich der Inan spruchnahmefläche wird sich langfristig innerhalb von rund
40 Jahren ein Tagebausee entwickeln.
Nach Abschluss der Abbautätigkeit verbleibt zunächst über einen längeren Zeitraum
die nicht mehr in Nutzung befindliche Tagebaufläche als landschaftsprägende Struk-
tur, bis der Tagebausee vollständig befüllt ist. In der über mehrere Jahrzehnte andau-
ernden Befüllungsphase sind verschiedene Zwischennutzungen des Tagebaugelän-
des möglich, diese sind aber noch nicht konkretisiert. Nach und nach wird die Tage-
baulandschaft durch eine zunehmend größer werdende Gewässerfläche abgelöst.
Nach Abschluss der Befüllung stellt der Tagebausee ein dauerhaft verbleibendes anth-
ropogenes Landschaftsmerkmal dar und wird dabei das größte Stillgewässer in Nord-
rhein-Westfalen sein. Weiterhin wird der See nach Ende der Braunkohlengewinnung
zu einem historischen Landschaftselement, das über sehr lange Zeiträume an die
Phase der bergbaulichen Tätigkeit in der Niederrheinischen Bucht erinnern wird. Er-
fahrungen aus anderen Bereichen mit aufgegebener Industrie oder bergbaulicher Tä-
tigkeit (z. B. Emscher-Park, Neue Landschaft Ronneburg) zeigen, dass eine solche
denkmalartige Wirkung mit der Zeit auch als landschaftlicher Reiz wahrgenom men
wird und somit eine positive Wirkung auf das Landschafts bild, insbesondere auf die
landschaftliche Eigenart hat und auch für landschaftsgebundene Erholungsnutzungen
aufwertend wirkt.
Die Böschungen des Tagebausees sollen gemäß Braunkohlenplan Teilplan 12/1 land-
schaftsgerecht geplant und gestaltet werden. Sie sollen so geschüttet und im Bereich
der Uferlinie so ausgebaut werden, dass eine Freizeitnutzung des Sees möglich bleibt.
Als Ziel für die Rekultivierung des Tagebaus wurde der Anspruch formuliert, dass die
landschaftliche Vielfalt im rekultivierten Gebiet der heutigen entsprechen und mög-
lichst noch höhere Werte aufweisen soll. Die Höhe der Außenkippe Sophienhöhe soll
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
90
außerdem die grundsätzlich 275 m ü. NN nicht überschreiten, ihre Oberflächengestal-
tung landschaftsgerecht geplant und ausgeführt werden.
Die beschriebene Zielsetzung wurde im Zuge der bisherigen Rekultivierungsmaßnah-
men bereits umgesetzt. Begleitet durch Arbeitskreise, Verbände und die Öffentlichkeit
werden die festgeschriebenen Zielkonzepte laufend überprüft und an den aktuellen
Erkenntnisstand angepasst. Im Zuge der Herrichtungsmaßnahmen des Tagebaus wird
das Landschaftsbild neugestaltet, so dass langfristig keine erheblichen nachteiligen
Auswirkungen auf das Landschaftsbild verbleiben.
Im Zuge des fortschreitenden Tagebaus wird die an die So phienhöhe angrenzende
Fläche der überhöhten Innenkippe forstlich und landwirtschaftlich wieder nutzbar ge-
macht. Sie steht der landschaftsgebundenen Erholungsnutzung dann wieder zur Ver-
fügung.
Es ist davon auszugehen, dass der in dem verbleibenden Restloch entstehende Ta-
gebausee eine mindestens regional bedeutsame, wahrscheinlich aber auch überregi-
onale Erholungsfunktion entwickeln wird. Dementsprechend wurde bereits im Ökolo-
gischen Gutachten zum geplanten Braunkohlentagebau Hambach – Teil Erholungs-
nutzung – von 1975 davon ausgegangen, dass ein überregionaler Erholungsschwer-
punkt Ziel der geplanten Rekultivierung als Tagebausee sein wird.
Durch die hier gegenständliche veränderte Abbauplanung ändert sich an diesem Po-
tenzial nur wenig. Insgesamt sind der deutlich größere Abstand der südöstlichen Ufer-
linie zur Autobahn A4 sowie die weniger geradlinige Uferführung hinsichtlich der po-
tenziellen Erholungsnutzung positiv zu bewerten.
Die Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft, die in der Abschlussphase durch die
Herstellung eines Tagebausees entstehen, sind positiv zu bewerten.
Auswirkungen durch Grundwasserwiederanstieg auf die Landschaft und auf ge-
schützte Teile der Landschaft
Im Zuge der sukzessiven Einstellung der Sümpfungsmaßnahmen steigen die Grund-
wasserstände in den verschiedenen Grundwasserleitern der Erft-Scholle und der links-
rheinischen Kölner Scholle über einen langen Zeitraum großflächig wieder an.
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
91
Wie zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt dargestellt und begründet,
ist eine Grundwasseraufhöhung auch hinsichtlich des Landschaftsbildes in Gebieten
mit Feuchtvegetation positiv zu sehen, da sich die Vegetationsentwicklung dort allmäh-
lich weiter in Richtung einer natürlicheren Pflanzenzusammensetzung entwickelt. In
Gebieten ohne Feuchtvegetation kann eine Grundwasseraufhöhung dazu führen, dass
der biotopspezifische natürliche Grundwasserschwankungsbereich überschritten wird
und eine Vegetationsveränderung am jeweils betroffenen Standort einsetzt. Dieser
sehr langfristig ablaufende Vorgang führt aber letztlich auch aus landschaftlicher Sicht
zu einer Erhöhung der Vegetations- und Strukturvielfalt und der Entwicklung naturna-
her Biotop- und Landschaftsstrukturen.
Nach Auswertung des Grundwassermodells sind negative Biotopveränderungen the-
oretisch nur in zwei Aufhöhungsbereichen zu erwarten: Im Bereich Peringsmaar und
der Kiesgrube Buir. Der Bereich südlich des Peringsmaars, in welchem eine negative
Biotopveränderung (Ausgangsbiotop: Silikattrockenrasen) prognostiziert wird, liegt im
Landschaftsschutzgebiet Peringssee (LSG-4905-0016) sowie im Naturpark Rheinland
(NTP-010). Im Bereich nördlich der Kiesgrube Buir befindet sich ebenfalls ein Aufhö-
hungsbereich, für welchen eine negative Biotopveränderung (Ausgangsbiotop: Sili-
kattrockenrasen) prognostiziert wurde. Dieser Bereich befindet sich im Landschafts-
schutzgebiet Hambacher Forst (LSG-5005-0006) sowie im Naturpark Rheinland (NTP-
010).
Für beide Gebiete wurde daher eine Detailprüfung durchgeführt:
Die Trockenrasenfläche südlich des Peringsmaares wurde im Zuge des Rückbaus der
Fernbandtrasse zwischen dem Tagebau Hambach und dem Tagebau Fortuna -Gars-
dorf angelegt. Die Fläche befindet sich in starker Hanglage, sodass das gemäß Grund-
wassermodell austretende Hangwasser problemlos abfließen kann. Eine Überstauung
der Fläche kann ausgeschlossen werden. Trotz einer sich aus dem Modell ergebenden
Grundwasseraufhöhung ist an diesem besonnten Südhang nicht mit einer erheblichen
Beeinträchtigung der Trockenrasenvegetation zu rechnen.
Der ca. 600 m² große Trockenrasen in der Kiesgrube Buir hat sich als Sekundärbiotop
innerhalb der Abgrabungsfläche entwickelt. Für diese ist nach dem derzeitigen Rekul-
tivierungsplan eine natürliche Sukzession vorgesehen. Die Fläche befindet sich in ei-
nem Umfeld, das bereits von zunehm ender Gehölzentwicklung eingenommen wird.
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
92
Ohne regulierende Pflegemaßnahmen wird der Trockenrasen nach einigen Jahren
verbuschen und somit nicht weiter fortbestehen. Der Grundwasseranstieg nach Tage-
bauseebefüllung wird die Sukzession langfristig in Richtun g Entwicklung von Feucht-
gebüschen oder Feuchtwäldern verändern. Eine negative vorhabenbedingte Bio-
topveränderung ist dort somit nach detaillierter, standörtlicher Einzelfallbetrachtung
nicht mehr gegeben.
Ansonsten liegen in diesen genannten Bereichen keinerlei geschützte Landschaftsbe-
standteile, Naturdenkmale oder nach Landesrecht (§ 41 LNatSchG NW) geschützte
Alleen.
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft
und mithin auch auf geschützte Teile der Landschaft, die in der Abschlussphase durch
eine Wiederherstellung weitgehend natürlicher Grundwasserverhältnisse entstehen,
überwiegend positiv zu bewerten sind. Nicht vollständig ausschließbare vereinzelte
negative Auswirkungen durch den natürlichen Vorgang des Grundwass erwiederan-
stiegs können vor dem Hintergrund der Langfristigkeit der Veränderung und der Über-
lagerung durch andere Prozesse nicht sicher prognostiziert werden. Es ist aber davon
auszugehen, dass nachteiligen Entwicklungen in diesen Fällen durch Entwässerungs-
maßnahmen (Dränagen) oder dem Nachpflanzen standortangepasster Gehölze be-
gegnet werden kann, sofern keine natürliche Anpassung an die sich allmählich än-
dernden Standortbedingungen erfolgt.
Auswirkungen der Änderung des Vorhabens
Durch die hier gegenständliche veränderte Abbauplanung ändert sich das landschaft-
liche Entwicklungspotenzial der Tagebaufolgelandschaft qualitativ kaum. Die Rekulti-
vierung mit der Entwicklung eines Tagebausees beginnt jedoch schon früher. Der
Landschaftseingriff und der damit verbu ndene Verlust von Freiraum - und Erholungs-
funktionen sowie auch die Zerschneidungswirkung sind geringer.
Insgesamt sind der deutlich größere Abstand der südöstlichen Uferlinie zur Autobahn
A4 sowie die weniger geradlinige und damit landschaftsharmonischere Uferführung
hinsichtlich der potenziellen Erholungsnutzung in der Bergbaufolgelandschaft positiv
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
93
zu bewerten. Weiterhin ergeben sich vielfältige Potenziale durch den Erhalt der Ort-
schaft Morschenich-Alt, des Hambacher Forstes und der Kulturlandschaft im B ereich
der Nicht-Inanspruchnahmefläche.
Die Beendigung des Abbaus und der darauffolgenden Rekultivierung und landschaft-
lichen Neugestaltung des Tagebaus mit der Entwicklung eines für Freizeit - und Erho-
lungsnutzungen geeigneten Tagebausees kann bereits rund zwei Jahrzehnte früher
beginnen als es nach der ursprünglichen Abbauplanung vorgesehen war.
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
94
6.10 Kultur und sonstige Sachgüter
6.10.1 Darstellung des Schutzguts
6.10.1.1 Sachgüter
Sachgüter werden betrachtet, wenn diese durch das Vorhaben erheblich beeinträchtigt
werden können oder dem Vorhaben hinsichtlich seiner Realisierung entgegenstehen.
Hierbei sind insbesondere auch Bauwerke und Infrastruktur im Umfeld des Tagebaus
zu betrachten, die von Bergschäden betroffen sein können. Mittelbar können daraus
auch Auswirkungen auf das Schutzgut Menschen resultieren. In diesem Zusammen-
hang sind die Aspekte der Standsicherheit der Randböschungen, die bergbauindu-
zierte Seismizität und der Einfluss von Grundwasserabsenkungen sowie auch die An-
fälligkeit des Tagebaus gegenüber Erdbeben und Überflutungen zu berücksichtigen.
6.10.1.2 Bau- und Bodendenkmäler
Innerhalb der Inanspruchnahmefläche befinden sich die in der folgenden Tabelle ge-
nannten Baudenkmäler im Bereich Manheim-Alt:
Tabelle 10: Baudenkmäler Inanspruchnahmefläche (Quelle: Froelich & Sporbeck, 2023)
Nr. Gemarkung Bezeichnung Denkmal-Nr. Unterschutz-
stellung
1* Manheim Haus Bochheim 248 03.08.1989
4* Manheim Kapelle Forsthausstraße & Wegekreuz 74 26.01.2004
6* Manheim Wegekreuz Berrendorfer Str. / Friedensstr. 93 18.09.2003
7*** Manheim Forsthausstr. 30 103 15.02.1989
9* Manheim Wegekreuz Forsthausstr. / Jägerring 139 03.02.2003
10* Manheim Wegekreuz Buirer Str. 140 15.01.1998
11* Manheim Wegekreuz Bennenwinkelstr. / Esperantostr. 151 19.08.2008
13** Manheim Forsthausstraße 15 176 01.12.1988
14** Manheim Forsthausstr.17 177 02.12.1988
17* Manheim Wegekreuz Verlängerung Weyenstr. 273 25.08.2008
* Denkmalschutzdokumentation liegt vor, Rückbau bereits erfolgt
** Denkmalschutzdokumentation liegt vor, Rückbau noch nicht erfolgt
*** Denkmalschutzdokumentation liegt noch nicht vor, Rückbau noch nicht erfolgt
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
95
Im Bereich der Nicht -Inanspruchnahmefläche sin d die nachfolgend gelisteten Bau-
denkmäler bekannt. Die Objekte Nr. 5, 8, 12, 15 und 16 befinden sich zwar im Bereich
der Nicht-Inanspruchnahmefläche; werden bzw. wurden aber dennoch beseitigt.
Tabelle 11: Baudenkmäler Nicht-Inanspruchnahmefläche (Quelle: Froelich & Sporbeck, 2023)
Nr. Gemar-
kung
Bezeichnung Denkmal-
Nr.
Unterschutz-
stellung
Bereich Manheim-Alt
3 ** Manheim Kath. Pfarrkirche St. Albanus und Friedhof 57 13.03.1990
5* Manheim Wegekreuz Berrendorfer Str. / Friedensstr. 92 26.01.2004
8* Manheim Wegekreuz neben Kriegerdenkmal 119 19.08.2008
12*** Manheim Bergheimer Str. 10 173 01.12.1988
15* Manheim St.-Albanus Str. 14 227 17.10.1988
16* Manheim Blatzheimer Str. 9 247 17.01.1989
Bereich Morschenich-Alt
18 Morschenich Kath. Pfarrkirche St. Lambertus 25 11.06.1985
19 Morschenich Wegekreuz Oberstraße 45 26 11.06.1985
20 Morschenich Pumpe 27 11.06.1985
* Denkmalschutzdokumentation liegt vor, Rückbau bereits erfolgt
** Denkmalschutzdokumentation liegt vor, bleibt erhalten
*** Denkmalschutzdokumentation liegt noch nicht vor, Rückbau noch nicht erfolgt
Gelistete Bodendenkmäler
Innerhalb der Inanspruchnahmefläche befinden sich die in der folgenden Tabelle ge-
nannten Bodendenkmäler (siehe Abb. 10):
Tabelle 12: Bodendenkmäler Inanspruchnahmefläche (Quelle: Froelich & Sporbeck, 2023)
Nr. Gemarkung Bezeichnung Denkmal-Nr. Unterschutzstellung
1 Manheim Bochheimer Höfe BM 152 30.10.2002
2 Manheim Siedlung Manheim BM 153 12.07.2002
Ein Bodendenkmal im Bereich der Nicht -Inanspruchnahme-Fläche findet sich in der
Ortslage Buir, südöstlich von Morschenich (siehe Abb. 9).
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
96
Tabelle 13: Bodendenkmäler Nicht-Inanspruchnahmefläche (Quelle: Froelich & Sporbeck, 2023)
Nr. Gemarkung Bezeichnung Denkmal-Nr. Unterschutzstellung
21 Buir Burg Huppelrath BM 159 28.05.2004
Abbildung 9: Darstellung der vorliegenden Bau- und Bodendenkmäler Bereich Morschenich-Alt
(Quelle: Froelich & Sporbeck, 2023)
Die Bodendenkmäler werden vor dem Abbau durch das LVR Amt untersucht.
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
97
Abbildung 10: Darstellung der vorliegenden Bau- und Bodendenkmäler im Bereich Manheim-Alt
(Quelle: Froelich & Sporbeck, 2023)
Vermutete Bodendenkmäler
Im Rahmen des Planverfahrens wurde duch die Gutachter Jülich & Becker GbR ein
archäologisch-historisch-bodenkundlicher Fachbeitrag verfasst, in welchem unter Ein-
beziehung der Geländesituation die historische, archäologische und geoarchäologi-
sche Situation beschrieben und kartiert wurde, um mögliche Auswirkungen des Plan-
vorhabens auf das kulturelle Erbe – hier besonders das archäologische Kulturgut –
darzustellen.
In diesem Fachbeitrag wurden unter anderem folgende Fundstellen identifiziert:
- Vorgeschichtliche Fundstellen nordöstlich und südwestlich von Manheim Alt,
- Nachweise für eine neolithische Siedlungsstelle nordwestlich von Manheim-Alt
sowie vermutlich nordöstlich von Manheim-Alt,
- Eisenzeitliche Siedlungsmarker liegen aus Konfliktbereichen nördlich und nord-
westlich von Manheim-Alt im Bereich der Waldhöfe und Haus Bochheim,
- Römische Fundstellen,
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
98
- Funde aus dem Frühmittelalter (Gräberfeld)
6.10.1.3 Bergschäden
Standsicherheit der Böschungen
Für den Tagebau Hambach ist die Dimensionierung der an die Randböschungen an-
schließenden Sicherheitszone im Braunkohlenplan Teilplan 12/1 durch eine Sicher-
heitslinie festgeschrieben und in den nachfolgenden Betriebsplänen übernommen. Die
Breite der Sicherheitszone entspricht etwa der halben Tagebauteufe und muss m in-
destens 100 m betragen.
Für die Untersuchung und Beurteilung der Standsicherheit von Randböschungen und
bleibenden Böschungen der Braunkohlentagebaue und der zugehörigen Hochkippen
sowie Tagebauseen ist in NRW seit 1976 die Richtlinie für die Untersuchun g der
Standsicherheit von Böschungen der im Tagebau betriebenen Braunkohlenbergwerke
(Richtlinie für Standsicherheitsuntersuchungen – RfS, BR Arnsberg 2013) maßge-
bend.
Neben dem Schutzgut Menschen sind somit auch die in der nahen Umgebung des
Tagebaus befindlichen Sachgüter relevant. Die Standsicherheit der Seeböschungen
in der Abschlussphase nach Beendigung des Tagebaubetriebs wird bei den Maßnah-
men zur Standsicherheit behandelt.
6.10.1.4 Seismizität
Nach derzeitigem Kenntnisstand der Seismologie und Geologie beeinflusst der Braun-
kohlentagebau die natürliche Seismizität und Tektonik im tieferen Untergrund nicht ne-
gativ. Dass aus der natürlichen Erdbebentätigkeit der Niederrheinischen Bucht resul-
tierende seismische Gefährdungspotential bleibt durch den Tagebau unverändert.
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
99
6.10.2 Auswirkungen auf das Schutzgut
Relevante Wirkfaktoren:
Wirkfaktor
Schutzgut
Flächen- und Land-
inanspruchnahme
Zerschneidung und Barrier-
ewirkung
Emissionen
Bodenbewegungen, Seis-
mizität
Veränderungen des Wasser-
haushaltes und der Grund-
wasserbeschaffenheit
Herstellung eines
Tagebausees
Kulturelles Erbe und sonstige Sach-
güter X 0 0 X (X) 0
X (mögliche) unmittelbare Auswirkung auf das Schutzgut
(X) (mögliche) mittelbare Auswirkung auf das Schutzgut (z. B. Wechselwirkung mit anderen Schutzgütern)
0 keine Wirkung oder Wirkung für das Schutzgut nicht relevant
Verlust von Kultur- und Sachgütern durch Flächeninanspruchnahme
Von dem weiteren Abbau betroffen (Inanspruchnahmefläche) sind das Dorf Manheim-
Alt, das Herrenhaus Bochheim und die Waldhöfe. Die Umsiedlung des Ortes Manheim
(Dorf) ist bereits weitgehend abgeschlossen. Die Waldhöfe werden bereits seit Anfang
der 2020er-Jahre durch Kiestagebau in Anspruch genommen. Haus Bochheim wurde
bis auf die Geländeoberkante ebenfalls bereits zurückgebaut, ebenso Teile der Auto-
bahn A 4 und der Straße K 53. Darüber hinaus ist das Manheimer Fließ (ephemeres
Gewässer) als mögliches archäobotanisches Archiv in Teilen von den geplanten und
bereits durchgeführten Arbeiten betroffen.
Auf der Inanspruchnahmefläche befinden sich im Bereich Manheim-Alt zehn eingetra-
gene Baudenkmäler, die durch den fortschreitenden Abbau in Anspruch genommen
werden. Weitere 6 Baudenkmäler liegen im Wirkraum des Vorhabens auf der Nicht -
Inanspruchnahmefläche, aber unweit des künftigen Abbaurandes. Hiervon muss ein
nicht mehr bewohntes Wohnhaus beseitigt werden. Das nicht bewohnte Wohnhaus
befindet sich in der Bergheimer Str. 10 (Denkmalnr. 173 / Bereich 12) (siehe Tab. 11).
Die ehemalige Kirche mit Friedhof bleibt erhalten. Zwei zugehörige Gebäude und ein
Wegekreuz werden beseitigt, ein weiteres Wegkreuz wurde bereits umgesetzt.
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
100
Für 13 der zu beseitigenden Baudenkmäler in der Ortslage Manheim -Alt liegt der zu-
ständigen Behörde eine Denkmalschutzdokumentation gemä ß DSchG vor. Für zwei
weitere Baudenkmäler wurde ebenfalls eine Denkmalschutzdokumentation gemäß
DSchG durchgeführt. Nach Vorliegen der Benehmensfeststellung ist hierfür der unver-
zügliche Rückbau geplant. Für die anderen beiden Objekte finden derzeit Erwerbsge-
spräche statt. Die Denkmalschutzdokumentation wird anschließend erfolgen. Die ent-
sprechenden Flurstücke werden frühestens im Jahr 2026 bergbaulich in Anspruch ge-
nommen, so dass für die Denkmaldokumentation noch ausreichend Zeit besteht.
Die ehemalige Kath. Pfarrkirche St. Albanus mit Friedhof bleibt erhalten. Für die ehe-
malige Kirche wurde eine bauhistorische Bauaufnahme durchgeführt. Die ehemalige
Kirche ist von einem Kirchhof umgeben, der bis in die 1930er-Jahre belegt wurde.
In der Ortslage Manheim -Alt befinden sich 2 Bodendenkmäler, die in Anspruch ge-
nommen werden, die Siedlung Manheim (BM [Bodendenkmal] 153) und der Bereich
Bochheimer Höfe (BM 152). Darüber hinaus liegen vermutete Bodendenkmäler vor.
Die Denkmalschutzdokumentation des Bodendenkmals „Bochheimer Höfe“ (BM 152)
ist durch das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland derzeit in Vorbereitung.
Die „Siedlung Manheim“ (BM 153) wird durch das Archäologische Institut der Univer-
sität Köln bereits seit einigen Jahren untersucht. Diese Untersuc hungen werden frist-
gerecht bis zur bergbaulichen Inanspruchnahme abgeschlossen sein. Die Heimat-
freunde Kerpen finanzieren und begleiten zudem ein Projekt, in dem die Siedlungen
Bochheim und Manheim in ihrer siedlungsgeschichtlichen Entwicklung verglichen wer-
den sollen. Die bisherigen Untersuchungen konnten jedoch keine ältere mittelalterliche
Siedlungsaktivität im Umfeld nachweisen. Dies gilt auch für ein bei Bochheim vermu-
tetes frühmittelalterliches Gräberfeld, dass derzeit durch ein umfangreiches Bagger-
sondageprogramm untersucht werden soll.
Aus der beschriebenen Situation zu den archäologischen Relikten als vermutete Bo-
dendenkmäler lässt nach bisherigem Kenntnisstand keine Notwendigkeit einer Pla-
nungsänderung zum Schutz von Bodendenkmälern ableiten. Die n achweisbaren und
vermuteten Bodendenkmäler bilden jedoch einen intensiven Siedlungsraum von be-
sonderer Güte ab, der bis in das Neolithikum zurückreicht und vor seiner Zerstörung
möglichst flächendeckend archäologisch erschlossen und dokumentiert werden sollte.
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
101
In mehreren Bereichen sind daher abbauvorgreifend weitere Untersuchungen empfeh-
lenswert, um das Konfliktpotential besser einschätzen bzw. die Lage der Konfliktberei-
che genauer erfassen und eine Ausgrabung einleiten zu können. Dies gilt insbeson-
dere für die südliche Hälfte der Inanspruchnahmefläche.
Für bereits durch Prospektion ermittelte Fundstellen innerhalb der geplanten Inan-
spruchnahmefläche wird eine Sachverhaltsermittlung durch gezielte Suchschnitte
empfohlen.
Die im Rahmen der Luftbildauswertung kartierten möglichen Weltkriegsrelikte sind von
bodendenkmalpflegerischer Bedeutung und können ihrerseits in ältere vermutete Bo-
dendenkmäler eingreifen. Bei Überprüfung der Planfläche auf Kampfmittel könnte da-
her eine archäologische Begleitung der Maßnahmen angeordnet werden.
Im 500 m -Wirkraum liegen 15 bekannte und vermutete Fundstellen. Dort sind keine
Erdeingriffe vorgesehen. Es besteht daher kein Handlungsbedarf.
Auch für die westliche Inanspruchnahmefläche nördlich von Morschenich-Alt lässt sich
nach bisherigem Kenntnisstand keine Notwendigkeit einer Planungsänderung zum
Schutz von Bodendenkmälern ableiten. Im 500 m-Wirkraum der Inanspruchnahmeflä-
che nördlich von Morschenich -Alt liegen acht bekannte und vermutete Fundstellen.
Eine römische Gewerbes iedlung liegt knapp außerhalb der Inanspruchnahmefläche
und wurde daher nicht als Konflliktbereich behandelt. Im 500 m -Wirkraum sind keine
Erdeingriffe vorgesehen. Es besteht daher kein Handlungsbedarf.
Auf der Nicht-Inanspruchnahmefläche in Morschenich-Alt befinden sich drei Baudenk-
mäler, die gemäß dem Braunkohlenplan Teilplan 12/1 in Anspruch genommen worden
wären und die nach Maßgabe der geänderten Planung nun erhalten bleiben können.
Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Baudenkmäler können
demnach ausgeschlossen werden.
In der Ortslage Buir liegt ein Bodendenkmal (BM 159), das gemäß dem Braunkohlen-
plan Teilplan 12/1 in Anspruch genommen würde. Nach der geänderten Planung wird
dieses Bodendenkmal nicht mehr bergbaulich in Anspruch g enommen. Insgesamt
werden durch das Änderungsvorhaben somit keine Bodendenkmäler in Anspruch ge-
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
102
nommen, die nicht auch gemäß dem Braunkohlenplan Teilplan 12/1 in Anspruch ge-
nommen worden wären. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf das Schutz-
gut Bodendenkmäler können demnach ausgeschlossen werden.
Beeinträchtigungen von Kultur - und Sachgütern durch Bodenbewegungen,
Seismizität
Einfluss von Grundwasserabsenkungen
Infolge der Grundwasserabsenkungen besteht eine potenzielle Gefahr von Setzungen.
Diese können Bodenbewegungen, seismische Wirkungen und – infolgedessen – Berg-
schäden verursachen.
Die Bergschadenssituation im Rheinischen Braunkohlenrevier ist in den letzten Jahren
weiterhin in etwa gleichbleibend. Dies ist insofern auch zu erwarten, als dass die groß-
räumigen Entwässerungsmaßnahmen bereits seit Jahrzehnten wirken und schadens-
verursachende geologische Besonderheiten (Tektonik, Aue) vorwiegend bereits vor
vielen Jahren aktiviert bzw. beeinflusst wurden. Da alle relevanten tiefen Grundwas-
serleiter bereits von der Grundwasserabsenkung erfasst sind, ist auch durch die Wei-
terführung der tagebaubedingten Sümpfungsmaßnahmen keine deutlich veränderte
Bergschadenssituation zu erwarten.
Grundsätzlich können auch Bau - und Bodendenkmäler von Grundwasserabsenkun-
gen betroffen sein. Im vorliegenden Fall sind keine weiteren relevanten Absenkungen
bekannt. Von daher ist keine weitere Beeinträchtigung zu erwarten.
Standsicherheit des Tagebaus / der Randböschungen
Während der Betriebsdauer des Tageba us bis zum Abbauende ist weiterhin für eine
ausreichende Bewirtschaftung der Böschungsflächen und Unterhaltung notwendiger
wasserwirtschaftlicher Anlagen Sorge zu tragen. Bleibende Böschungen sind unter
Berücksichtigung der endgültigen wasserwirtschaftlich en und bodenmechanischen
Verhältnisse dauerhaft standsicher so anzulegen, dass eine regelmäßige Unterhaltung
und eine Überwachung der Verformungen nach Einstellung des Betriebs nicht erfor-
derlich sind.
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
103
Seismizität
Wie schon in der Bestandsaufnahme und auch bei der Beschreibung der Wirkfaktoren
ausgeführt, ist ein relevanter Einfluss der Tagebaue auf die natürliche, tektonisch be-
dingte Seismizität der Niederrheinischen Bucht auf Basis von wissenschaftlichen Un-
tersuchungen (bspw. Gutachten von Prof. Dr. Kla us-G. Hinzen aus Juni 2010 zum 3.
Rahmenbetriebsplan (2020-2030) des Tagebaus Hambach) nicht gegeben. Unabhän-
gig vom Tagebaugeschehen stellt die Niederrheinische Bucht ein Gebiet mit erhöhter
tektonischer Aktivität dar, d. h. mit natürlichen – auch starken – Erdbeben muss ge-
rechnet werden. Das natürliche Erdbebenrisiko wird bei der Dimensionierung und dem
Standsicherheitsnachweis der Tagebauböschungen berücksichtigt.
6.11 Straßen
Nach Beendigung des Tagebaubetriebs soll als Ersatz für den tagebaubedingten Weg-
fall der L 12 und der B 55 die L 276 n als direkte Verbindung zwischen Niederzier und
Elsdorf errichtet werden. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob bestimmte Betriebs-
straßen / -zufahrten nach Tagebauende für den öffentlichen Verkehr erhaltenswert
sind. Weiterhin ist vorgesehen, die Sophienhöhe und das Besucherinformationszent-
rum über einen bereits vorhandenen Betriebsweg auch für den motorisierten Individu-
alverkehr und Fahrräder zugänglich zu machen. Durch die vorgenannten straßenbe-
zogenen Maßnahmen können sich neue oder anders gelagerte Verkehrsbeziehungen
ergeben, die u. U. den Neubau von Teilstrecken (z. B. Ortsumgehungen) oder Stra-
ßenkreuzungen erforderlich machen.
Konkrete Aussagen zu den Umweltauswirkungen der vorgenannten straßenbezoge-
nen Maßnahmen lassen sich momentan angesichts der noch in der Zukunft liegenden
Fachplanungen und -zulassungen nicht machen. Mit Blick auf die Machbarkeit dieser
Maßnahmen ist aber nicht erkennbar, dass deren Umsetzung tatsächliche oder recht-
liche Hindernisse entgegenstehen. Im Einzelnen:
Bezüglich der Errichtung der L 276 n ist zu berücksichtigen, dass diese neue Straße
durchweg über neu wiedernutzbar gemachtes Gelände führen wird, wodurch Eingriffe
in Natur und Landschaft sowie Artenvorkommen weitestgehend vermieden w erden
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
104
können. Es sind keine ökologisch oder wasserwirtschaftlich besonders sensiblen Be-
reiche betroffen. Die Niederschlagsabflüsse der Straße können durch geeignete Maß-
nahmen so bewirtschaftet werden, dass die Emissions- und Immissionsanforderungen
des Gewässerschutzes erfüllt werden. Auch immissionsschutzrechtliche Aspekte (ins-
bes. Bezogen auf Lärm, Luftschadstoffe) stehen der Straße nicht grundsätzlich entge-
gen. Wohn- und Siedlungsbereiche sind nicht berührt (diese liegen in einem Abstand
von mehr als 600 m). Es sind keine Hinweise vorhanden, dass sich die L 276 n auf
Gegenstände des kulturellen Erbes oder sonstige Sachgüter auswirken wird.
Was den Erhalt von Betriebsstraßen / -zufahrten nach Tagebauende für den öffentli-
chen Verkehr betrifft, so stehen en tsprechende Prüfungen noch an. Mit Blick auf die
Machbarkeit der weiteren Nutzung der Betriebsstraßen für den öffentlichen Verkehr ist
aber nicht erkennbar, dass dem tatsächliche oder rechtliche Hindernisse entgegenste-
hen.
Die Zugänglichmachung der Sophien höhe und des Besucherinformationszentrums
auch für den motorisierten Individualverkehr und Fahrräder über einen bereits vorhan-
denen Betriebsweg ist mit lediglich geringen Umweltauswirkungen verbunden, da nen-
nenswerte Errichtungstätigkeiten entfallen und da das Verkehrsaufkommen als wenig
hoch eingeschätzt wird.
Ob sich durch die vorgenannten straßenbezogenen Maßnahmen neue oder anders
gelagerte Verkehrsbeziehungen ergeben, die weitere straßenbezogene Maßnahmen
nach sich ziehen, ist derzeit noch nicht absch ließend geklärt, so dass insoweit eine
Auswirkungsaussage derzeit nicht möglich ist.
Eine vertiefte Detailprüfung der Umweltauswirkungen erfolgt nach abgeschlossener
Planung in den durchzuführenden straßenplanungsrechtlichen Verfahren.
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
105
6.12 Wechselwirkungen
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 4 ROG /
§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UVPG sind die in der Umwelt ablaufenden Prozesse. Die Gesamtheit
der Prozesse ist Ursache des Zustandes der Umwelt wie auch ihrer weiteren Entwick-
lung. Die Proz esse unterliegen einer Regulation durch innere Steuerungsmechanis-
men (Rückkopplungen) und äußere Einflussfaktoren. Zu diesen relevanten Prozessen
gehören:
- Energetische, stoffliche und hydrologische Prozesse,
- biologische Prozesse,
- gesellschaftliche Prozesse und
- langfristige oder sporadisch auftretende äußere Prozesse.
Die einzubeziehenden Wechselwirkungen werden in der Regel über die Analyse der
einzelnen Schutzgüter miterfasst, z. B.:
- Die Abhängigkeit zwischen den abiotischen Gegebenheiten/Standortfaktoren
und der realen Vegetation über die Erfassung von Biotoptypen,
- die Abhängigkeit zwischen den einzelnen Bodentypen und dem Grundwasser,
zum Beispiel über die Einschätzung der Grundwasserneubildung / Grundwas-
serergiebigkeit oder der Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Schad-
stoffeintrag,
- die Abhängigkeit der Erholungseignung/Erholungsfunktion landschaftlicher
Teilräume für den Menschen von der Landschaftsbildqualität.
- Eine Bodenverunreinigung kann insoweit in Wechselwirkung mit dem Schutzgut
Wasser stehen, als durch die Bodenverunreinigung das Grundwasser beein-
trächtigt werden kann.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die möglichen Wechselwirkungen:
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
106
Tabelle 14: Matrix möglicher ökosystemarer Wechselwirkungen (Quelle: Froelich & Sporbeck, 2023)
Wirkung
auf →
Menschen
Tiere,
Pflanzen,
biol. Viel-
falt
Boden /
Fläche Wasser Luft / Klima Landschaft
Kulturelles
Erbe /
sonst.
Sachgüter
Wirkung
von ↓
Men-
schen
Nutzung, Be-
einträchti-
gung, Ver-
drängung,
ggf. Schutz
Nutzung / Bean-
spruchung /
Überformung,
Verbrauch /
Überbauung,
Verdichtung,
Flächenzer-
schneidung, Ver-
unreinigung, ggf.
Schutz
Nutzung /
Verbrauch,
Verunreini-
gung, ggf.
Schutz
Luftverunreinigung,
Windfeldverände-
rung und Klimabe-
einflussung durch
Oberflächengestal-
tung, klimawirk-
same Emissionen,
ggf. Schutz
Gestaltung,
Überformung,
Verbrauch /
Überbauung,
Zerschneidung,
Erholungsnu-
tzung, ggf.
Schutz
Prägung / Er-
schaffung,
ggf. Siche-
rung, Bean-
spruchung,
Infrastruk-
turnutzung
Tiere,
Pflanzen,
biol.
Vielfalt
Lebens- / Nah-
rungs- und Wirt-
schaftsgrund-
lage (Land- /
Forstwirtschaft,
Jagd, Fische-
rei), Abschir-
mung (v. a.
Wald), Naturer-
lebnis
Regulierung des
Nährstoffhaus-
halts durch Hu-
musbildung und
Zersetzung (Des-
truenten), Erosi-
onsschutz (Vege-
tation), Viehtritt
Regulierung
des Wasser-
haushalts
durch Was-
seraufnahme,
Interzeption
und Transpi-
ration
Frischluftproduk-
tion, Filterwirkung
(v. a. Wald), Beein-
flussung der Luftzir-
kulation und der
Ausbildung von Kli-
matopen (Vegeta-
tion)
Charakteristi-
sche naturland-
schaftliche Prä-
gung (insbes.
Vegetations-
struktur)
-/-
Boden /
Fläche
Wirtschafts- /
Ertragsgrund-
lage, Baugrund,
Hochwasser-
rückhaltung /
-schutz
Lebensraum,
Standortfak-
tor
Filterwirkung,
Regulierung
des Wasser-
haus-halts
(Rückhaltung,
Versickerung
/ Grundwas-
serneubil-
dung, Evapo-
ration)
Ausgasung, Wär-
mespeicherung,
Wärmerückstrah-
lung
Charakteristi-
sche Prägung
(Wuchsbedin-
gungen / Vegeta-
tionsstruktur)
Konservie-
rung (archäo-
logisches
„Archiv“),
Trägerme-
dium, Stand-
ortpotenzial
Wasser
Lebens- und
Wirtschafts-
grundlage
(Wasserdarge-
bot),
Erholungspo-
tenzial, Hoch-
wassergefahr
Lebens-
grundlage,
Lebensraum,
Standortfak-
tor, Träger-
medium für
Stoffeinträge
Einfluss auf Bo-
denbildungspro-
zesse und Bo-
denfeuchtere-
gime, Trägerme-
dium für Stoffein-
träge, Erosion
Beeinflussung der
Luftzirkulation und
der Ausbildung von
Klimatopen (Ober-
flächengewässer)
Charakteristi-
sche Prägung
(Wuchsbedin-
gungen / Vegeta-
tionsstruktur, Ge-
wässer, Oberflä-
chenformung)
Schädigung
der Substanz
(z. B. Korro-
sion)
Luft /
Klima
Lebensgrund-
lage,
Witterungsein-
flüsse, bioklima-
tische Einflüsse
Lebens-
grundlage,
Lebensraum,
Standort-
faktor, Trä-
germedium
für Stoffein-
träge
Beeinflussung
der Bodenbil-
dungsprozesse,
Durchlüftung,
Trägermedium
für Stoffeinträge,
Erosion (Wind)
Verdunstung,
Kondensa-
tion, Träger-
medium für
Stoffeinträge
Charakteristi-
sche Prägung
(Wuchsbedin-
gungen / Vegeta-
tionsstruktur,
Oberflächenfor-
mung)
Schädigung
der Substanz
(Witterungs-
einflüsse)
Land-
schaft
Lebens- und
Entwicklungsr-
aum, Erho-
lungspotenzial,
ästhetisches
Empfinden,
Identifikation
Lebensraum
Einfluss der To-
pographie auf
Bodenbildungs-
prozesse und
Bodenfeuchte-
regime
Topogra-
phisch be-
dingtes Ab-
flussregime
und Entste-
hen von
Oberflächen-
gewässern
Beeinflussung der
Luftzirkulation und
der Ausbildung von
Klimatopen (Topo-
graphie, Vegeta-
tion)
Entwick-
lungsraum,
(potenzieller)
Standort-
raum
Kulturel-
les Erbe /
sonst.
Sach-
güter
Identifikation,
Information
(Zeugnis histori-
scher Entwick-
lung), Infrastruk-
turangebot
-/-
Eingebettetes /
aufgebrachtes
Fremdmaterial
-/-
Technogen be-
dingte Beeinflus-
sung der Luftzirku-
lation (Baukörper)
Charakteristi-
sche kulturland-
schaftliche Prä-
gung, techno-
gene Beeinflus-
sung
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
107
6.13 Grenzüberschreitende Auswirkungen
Im Rahmen der Betrachtungen potenziell grenzüberschreitender erheblicher nachtei-
liger Umweltauswirkungen (hier: Niederlande und Belgien) wird zunächst geprüft, wel-
che Reichweite die mit dem Vorhaben verbundenen Wirkfaktoren entfalten. Existieren
keine grenzüberschreitenden Wirkfaktoren, können erhebliche nachteilige grenzüber-
schreitende Umweltauswirkungen ausgeschlossen werden.
Werden grenzüberschreitende Wirkfaktoren ermittelt, wird im Rahmen der Prüfung die
potenzielle Betroffenheit von Schutzgütern auf dem Territorium des potenziell betroffe-
nen Staates unter Berücksichtigung möglicher Kumulativwirkungen thematisiert. Po-
tenziell mögliche grenzüberschreitende erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen
werden identifiziert und bewertet.
Potenziell erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen wurden im Zusammenhang mit
den Wirkfaktoren Sümpfung, nachlaufende Sümpfung, Materialumlagerung und Pyri-
toxidation sowie Herstellung eines Tagebausees geprüft.
Sümpfung
Die Sümpfung zur Trockenhaltung des Tagebaus sowie die nac hlaufende Sümpfung
während der Seebefüllung wirken sich durch Grundwasserabsenkungen auf den
Grundwasserstand und somit auf den mengenmäßigen Zustand und indirekt auch auf
den chemischen Zustand der GWK aus. Aufgrund der Fließeigenschaften des Grund-
wassers bleibt die Absenkung nicht auf den unmittelbaren Tagebaubereich be-
schränkt, sondern reicht je nach Eigenschaften des Untergrundes teilweise deutlich
darüber hinaus. Es bildet sich ein sogenannter Absenkungstrichter aus, welcher auf-
grund der heterogenen Struktur des Untergrundes oft unregelmäßig ausgebildet ist.
Im Rahmen der Prognose für die Ermittlung der Auswirkungen durch die Entnahme
und Ableitung von Grundwasser zur Entwässerung des Tagebaus Hambach sowie
während der Tagebauseebefüllung wurden vom TÜV Nord vorsorglich Grundwasser-
standsabsenkungen (2030 zu 2021 sowie 2070 zu 2021) ab 0,1 m berücksichtigt. Zu
Auswirkungen in den Nachbarstaaten kommt der TÜV Nord zu folgendem Ergebnis:
Weder in den Niederlanden noch in Belgien gibt es Auswirkungen im obe ren Grund-
wasserstockwerk sowie den tieferen Grundwasserleitern, die auf die Sümpfung für den
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
108
Tagebau Hambach zurückzuführen sind. Demnach sind neben dem Grundwasser
selbst keine Schutzgüter betroffen und keine mittelbaren, erheblich nachteiligen Aus-
wirkungen und Einflüsse im Bereich Niederlande und Belgien aus der Sümpfung Ham-
bach zu erwarten. Die Ergebnisse der Auswirkungsprognose zeigen somit, dass sich
sümpfungsbedingt keine grenzüberschreitenden Wirkfaktoren ergeben.
Pyritoxidation
Aufgrund der Grundwasserabsenkung und der dadurch bedingten Belüftung des Ge-
birges sowie vor allem durch die Umlagerung von z. T. versauerungsempfindlichen
Bodenmaterialien im Zuge der Braunkohlengewinnung kommt es im Kippen-körper zu
komplexen Prozessen, bei denen die im Gestein geogen enthaltenen Pyrite (FeS2) zu
Eisen-Ionen und Sulfat oxidieren. Dabei werden Wasserstoff -Ionen freigesetzt. Lokal
kann aus Braunkohlenresten auch Ammonium-Stickstoff gebildet werden (1. Phase).
Mit Wiederanstieg des Grundwassers in einer späteren Phase lösen sich diese Stoffe
(2. Phase). Je nach vorliegenden hydrogeologischen Gegebenheiten kann der pH -
Wert des Grundwassers bereichsweise sinken, was zu einer Freisetzung von Schwer-
metallen führen kann. Durch die Bewegung des Grundwassers ist in angr enzenden
GWK eine Veränderung der chemischen Zusammensetzung möglich. Vor diesem Hin-
tergrund kann die Pyridoxidation theoretisch zu Auswirkungen auf die Schutzgüter
Wasser mit den Teilschutzgütern Grundwasser und oberirdische Gewässer (einstu-
fungsrelevante Veränderung von Stoffkonzentrationen insb. Sulfat im Grundwasser
und oberirdischen Gewässern) und Trinkwassergewinnung (einstufungsrelevante Ver-
änderung von Stoffkonzentrationen insb. Sulfat im Bereich wasserwirtschaftlicher Nut-
zungen) führen.
Der wesentliche Teil der zweiten Phase, der Grundwasserwiederanstieg in der Kippe
sowie ein Ausstrom aus diesen Kippen, findet erst gegen Ende der Tagebaue in eini-
gen Jahrzehnten bzw. noch danach statt.
Aktuell sind die Auswirkungen der Materialumlagerung und Pyritox idation des Tage-
baus Hambach auf den GWK 274_05 & 274_06 begrenzt. Mit einsetzendem Grund-
wasserwiederanstieg sind die Auswirkungen des Kippenabstroms nach gutachterli-
chen Auswertungen zur Entwicklung des Kippenabstroms auf Grundwasserkörper auf
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
109
den Nahbereich des künftigen Tagebausees Hambach begrenzt. Ein vorhabenbeding-
ter grenzüberschreitender Anstieg der Sulfatkonzentrationen ist für den Betrachtungs-
zeitraum daher nicht zu erwarten. Auch Auswirkungen auf die Trinkwassergewinnung
sind weder im Nahbereich auf deutschem Staatsgebiet und erst recht nicht auf nieder-
ländischem Staatsgebiet zu erwarten.
Herstellung eines Tagebausees
Der Tagebausee Hambach wird mittels Rheinwasser und Wässern der nachlaufenden
Sümpfung befüllt. Die Flutung des Sees erfolgt bis zum Erreichen des Zielwasserspie-
gels zu 96 % mit Wasser aus dem Rhein. Der Sümpfungswasseranteil wird bei nur
etwa 3 % liegen. Hinzu kommt ein geringer Grundwasserzufluss.
Durch die externe Tagebauseebefüllung gelangt Sümpfungs- und Rheinwasser in die
angrenzenden GWK. Rund 54 % des eingeleiteten Rheinwassers wird während der
Befüllung versickern (sog. Gebirgsverlust) und in die angrenzenden Grundwasserleiter
abströmen. Aufgrund des Fließverhaltens von Wasser im porösen Medium finden
Grundwasseranreicherungen nicht nur lokal, sondern auch in weiterem Umkreis statt.
Aus Sicht des vorbeugenden Grundwasserschutzes ist aus quantitativer Sicht zu be-
achten, dass die Infiltration in GWK im Tagebaunahbereich erfolgt, die sich aufgrund
der bergbaubedingten Absenkungen in einem schlechten mengenmäßigen Zustand
befinden oder teilweise von bergbaubedingten Absenkungen betroffen sind. Diese Si-
tuation wird durch die zukünftig mit Rheinwasser erfolgenden Infiltrationsmaßnahmen
verbessert. Insgesamt ist der infiltrierte Wasse ranteil im Verhältnis zum natürlicher-
weise in diesen Grundwasserleitern vorhandenen Mengen und den sich künftig wie-
dereinstellenden Grundwasservorkommen als gering anzusehen. Es finden somit im
Untergrund Vermischungs- als auch Verdünnungseffekte statt.
Die bei der Füllung des Tagebausees Hambach und auch danach vorherrschende
Strömungsrichtung ist nach Osten bzw. Nordosten also zur Ville gerichtet. Daher ist
nicht von einem Abstrom wasserwirtschaftlich relevanter Mengen in Richtung der Nie-
derlande auszugehen.
Aktuell sind viele der perspektivisch von Infiltrationsmaßnahmen betroffenen GWK in
den oberflächennahen Horizonten hinsichtlich der Nitratkonzentrationen sowie berg-
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
110
bauspezifischer Belastungsparameter (insbesondere der Sulfatkonzentrationen) ge-
fährdet oder in chemischer Hinsicht mit einem schlechten Zustand zu bewerten. Dies-
bezüglich wird die Infiltration von Rheinwasser eher zu einer Verbesserung der Grund-
wasserbeschaffenheit durch Verdünnung führen. Dies erfolgt unabhängig davon, ob
es sich um Auswirkungen direkter Infiltration in den Grundwasserleiter oder einen Ein-
strom von Wasser aus dem Tagebausee in oberirdischen Fließgewässern handelt.
Für die im Untersuchungsgebiet Wirkpfad Wasser vorhandenen GWK werden unter
Berücksichtigung der Qualität des Rheinwassers die Anforderungen an den guten che-
mischen Zustand gemäß Anlage 2 GrwV erfüllt. Da dies bereits für die GWK im Nah-
bereich des künftigen Tagebausees gilt, sind durch die Infiltration von Rheinwasser,
auch bei unwahrscheinlichem Abstrom wasserwirt schaftlich relevanter Mengen in
Richtung Niederlande, keine Auswirkungen auf niederländischem Staatsgebiet zu er-
warten.
Aufgrund der o. g. Verdünnungseffekte, den sich einstellenden Strömungsverhältnis-
sen und unter Berücksichtigung eines möglichen Rückhalts in der Untergrund-passage
als auch Lage der Wassergewinnungsstandorte im Umfeld des Tagebau -sees Ham-
bach lassen sich nach aktuellem Kenntnisstand keine erheblich nachteiligen Auswir-
kungen mit der Herstellung des Tagebausees Hambach für das Schutzgut Trinkwasser
erkennen. Dies gilt insbesondere auch für potentiell grenzüberschreitende Umweltaus-
wirkungen auf die Trinkwassergewinnung in den Grenzbereichen.
Ergänzend wurde im Rheinwassergütebericht des MUNV eine exemplarische Bewer-
tung der Rheinwasserqualität auf der Grundlage aktueller Daten des Jahres 2019 vor-
genommen. Im Ergebnis wird im Rahmen der Betrachtungen für die Infiltrationsmaß-
nahmen des Tagebaus Garzweiler festgestellt, „dass bei einer Verwendung von Rhein-
wasser zum heutigen Zeitpunkt eine Gefährdung für das Trinkwasser bei einer ange-
passten und ggf. erweiterten Aufbereitung des Rohwassers am Wasserwerksstandort
nicht zu erwarten ist.“ (MULNV NRW 2022). Dies lässt sich auf das hier gegenständli-
che Vorhaben grundsätzlich übertragen.
Insgesamt sind somit mit der Herstellung des Tagebausees erhebliche nachteilige
grenzüberschreitende Umweltauswirkungen auszuschließen.
7 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen
Auswirkungen
111
7 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
der nachteiligen Auswirkungen
Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltauswirkungen wurden voranstehend bei der
Darstellung der Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter teilweise bereits darge-
stellt. Im Folgenden werden die wesentlichsten Maßnahmen noch einmal dargestellt
und teilweise weiter vertieft.
7.1 Artenschutzrechtliche Maßnahmen
Artenschutzrechtliche Betroffenheiten durch bergbauliche Tätigkeiten im Tagebau
Hambach sind bereits im Rahmen des Sonderbetriebsplanes betreffend die arten-
schutzrechtlichen Belange für die Fortführung des Tagebau Hambach bis 2020 (Rest-
fläche des 2. Rahmenbetriebsplans vom 28.11.2011) sowie des 3. Rahmenbetriebs-
planes für die Fortführung des Tagebau Hambach von 2020 bis 2030 vom 01.12.2011
eingehend geprüft worden. In diesem Zusammenhang wurde ein umfangreich es Pro-
gramm für die Durchführung von Schutz- und Kompensationsmaßnahmen aufgestellt.
Neben zahlreichen Maßnahmen, die im laufenden Tagebaubetrieb, insbesondere im
Rahmen der ökologischen Vorfeldkontrolle, durchzuführen sind, um artenschutzrecht-
liche Betroffenheiten möglichst zu vermeiden oder zu minimieren, wurde ein umfang-
reiches Artenschutzkonzept in der Rekultivierung und außerhalb des Tagebaus umge-
setzt, um betroffenen Arten einen Ausweichlebensraum zur Verfügung zu stellen.
In diesem Zusammenhang wurden Maßnahmen im Umfang von ca. 700 ha im Offen-
land und ca. 780 ha im Wald außerhalb des Tagebaus umgesetzt. Hinzu kommen viele
hundert Hektar rekultivierter Flächen.
Das in den v. g. bergbehördlich zugelassenen Betriebsplänen festgelegte Konzept zur
Vermeidung artenschutzrechtlicher Betroffenheiten ist mittlerweile vollständig umge-
setzt bzw. wird im Fall einzelner Maßnahmen weiterhin fortgeführt.
Darüber hinaus hat die Bergbautreibende für die Bechsteinfledermaus im Rahmen ih-
res Konzeptes zur langfristigen Biotopvernetzung der verbleibenden Wälder ergän-
zende Maßnahmen vorgesehen und bereits weitgehend umgesetzt, um die Anbindung
7 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen
Auswirkungen
112
an das bestehende Artenschutzkonzept langfristig zu sichern, die Verfügbarkeit geeig-
neter Nahrungsräume zu erhöhen und die Konnektivität mit den umliegenden Waldle-
bensräumen zu verbessern.
Die Wirksamkeit der artenschutzrechtlichen Maßnahmen wird nach Maßgabe bergbe-
hördlicher Auflagen im Rahmen eines umfassenden Berichtsprogrammes fortlaufend
kontrolliert. Anlass zur Korrektur oder Ergänzung dieser Maßnahmen hat sich bislang
nicht ergeben.
7.2 Kompensationsmaßnahmen gemäß Eingriffsregelung
Im Fachbeitrag Natur und Landschaft, der durch das Büro Froelich & Sporbeck erstellt
wurde, wurde geprüft, ob es im Zusammenhang mit der Fortführung des Tagebaus in
der geänderten Form zu erheblichen, nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen von Na-
tur und Landschaft kommen kann, die zur Abarbeitung der Eingriffsregelung gemäß
§§ 14 und 15 BNatSchG bzw. §§ 30 und 31 LNatSchG NRW ermittelt und kompensiert
werden müssen.
Die Schutzgüter Tiere / Pflanzen / Biologische Vielfalt, Boden und das Landschaftsbild
werden durch das Vorhaben in der geänderten Form erheblich, nämlich durch direkte
Flächeninanspruchnahme, beeinträchtigt. Diese Beeinträchtigungen sind n icht ver-
meidbar, ihnen wird aber mit Vermeidungs -, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen be-
gegnet.
Es erfolgt eine nahezu vollständige Eingriffskompensation durch die RWE Power AG
mit Maßnahmen der Wiedernutzbarmachung nach Ende des Tagebaus (Bestandswert
278.878.600 abzgl. Planungswert 266.620.000 = Unterdeckung von 12.258.600 Punk-
ten, entspricht weniger als 4,4 %) durch bereits genehmigte Braunkohlenrahmenbe-
triebspläne.
Darüber hinaus wurden bereits multifunktionale Maßnahmen außerhalb des Abbauge-
bietes Tagebau Hambach für den Artenschutz umgesetzt, die einen zusätzlichen und
eigenständigen ökologischen Wert haben. Der ökologische Wert dieser Artenschutz-
maßnahmen außerhalb des Abbaugebietes beträgt 40.007.800 Wertpunkte. Hiermit
kann die ermittelte Unterdeckung von 12.258.600 Punkten ohne weiteres kompensiert
7 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen
Auswirkungen
113
werden. Aufgerechnet mit dem Planungswert des Tagebaugebietes (12.258.600
Punkte) ergibt sich somit, dass der ökologische Bedarf zur Kompensation des tage-
baubedingten Eingriffs unter Berücksichtigung der Ver kleinerung der Tagebaufläche
vollständig kompensiert werden kann und Artenschutzmaßnahmen mit einem ökologi-
schen Wert von 27.749.000 Wertpunkten überschüssig verbleiben.
Nicht vermeidbare Beeinträchtigungen können größtenteils durch Ausgleichsmaßnah-
men kompensiert werden. Hier spielt die Rekultivierung der Bergbaufolgelandschaft
eine zentrale Rolle. Im Zusammenhang mit der Änderung des Braunkohlenplans Teil-
plan 12/1 sind folgende Rahmenbedingungen für die Rekultivierung formuliert worden:
- Im Bereich der verkleinerten Abbaufläche gemäß Änderung des Braunkohlen-
plans Teilplan 12/1 erfolgt noch eine Inanspruchnahme von landwirtschaftlich
genutzten Flächen in einer Größenordnung von etwa 325 ha. Der Gesamt-In-
anspruchnahme von Ackerflächen im Tagebau Hambach im U mfang von ca.
2.920 ha steht eine Wiedernutzbarmachung von etwa 275 ha in der Rekultivie-
rung gegenüber. Zur ökologischen Optimierung der Wiedernutzbarmachung ist
vorgesehen, die rekultivierten Landschaften mit einem hohen Angebot von Zu-
satzstrukturen und Sonderkulturen für die Arten der offenen Feldflur zu verse-
hen (mindestens 5 % der rekultivierten landwirtschaftlichen Fläche). Rekulti-
vierte Agrarlandschaften mit einem so hohen Anteil an Zusatzstrukturen sind
als ökologisch wertvoller einzustufen als die Flächen im Tagebauvorfeld.
- Im Bereich der verkleinerten Abbaufläche werden noch rund 17 ha Wald in An-
spruch genommen. Dem Verlust von insgesamt etwa 3.170 ha Wald im Tage-
bau stehen Aufforstungen in der Rekultivierung von etwa 2.745 ha Fläche ge-
genüber. Die Waldflächen werden überwiegend mit den gebietstypischen wald-
bildenden Baumarten – Buche und Eiche als Bestandsbildner – mit ihren jewei-
ligen Mischbaumarten direkt bepflanzt. Nadelholzanteile werden in den rekulti-
vierten Wäldern geringgehalten (maximal 10 %). Übergänge zwischen Wald
und Offenland werden durch großräumige Kraut - und Wegsäume (Breite: min-
destens 10 m) gestaltet. So entstehen Waldflächen, die sich nachhaltig und na-
turnah entwickeln.
- In die forstliche Wiedernutzbarmachung werden zudem Gewässer integriert, die
die Biotopfunktionen der vorhabenbedingt beanspruchten Gewässer und ihrer
Uferbereiche übernehmen und den Ansprüchen der vom Vorhaben betroffenen
7 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen
Auswirkungen
114
gewässergebundenen Arten gegenüber. Hier entstehen zudem auch die Bio-
topkomplexe, die den kleinflächig wechselnden Lebensräumen der Abgrabun-
gen im Tagebauvorfeld entsprechen sowie weitere kleinflächige Offenland- und
Halboffenlandbereiche, die in Wechselwirkung mit den Waldbereichen zu einer
Steigerung der Biodiversität beitragen.
Die beschriebenen Maßnahmen sind geeignet, vorhabenbedingte Beeinträchtigungen
auf ein Mindestmaß zu reduzieren, sodass die Auswirkungen des Vorhabens zusam-
menfassend wie folgt einzuschätzen sind:
1. Keine Beeinträchtigungen verbleiben für die klimatischen Verhältnisse und
das Landschaftsbild.
2. Vereinzelte Beeinträchtigungen können durch Inanspruchnahme von Bioto-
pen und faunistischen Lebensgemeinschaften entstehen. Diesen wird jedoch
durch die umfangreiche Maßnahmenplanung begegnet. Die Altwälder des
Hambacher Forstes bleiben nun erhalten. Sowohl durch Grundwasserabsen-
kungen und / oder Grundwasseraufhöhungen im Zeitraum 2021 - 2200 sind
keine negativen Biotopveränderungen zu erwarten. Generell ist der Grund-
wasserwiederanstieg im Umfeld nach Ende des Tagebaus Hambach positiv
zu bewerten.
3. Die Auswirkungen des Tagebaus auf den Boden sind differenziert zu betrach-
ten. Die natürliche Bodenstruktur geht nachhaltig verloren und lässt sich auch
im Rahmen der Rekultivierung nicht vollständig wiederherstellen. Die Ertrags-
fähigkeit und die ökologische Funktionsfähigkeit der Böden können jedoch im
Rahmen der Rekultivierung wiederhergestellt werden, sodass keine erhebli-
chen Beeinträchtigungen mehr verbleiben.
4. Auswirkungen des Tagebaus auf das Grundwasser entstehen durch die
Sümpfungsmaßnahmen. Nach dem Abschluss der bergbaulichen Tätigkeit
und der Einstellung der Maßnahmen zur Grundwasserabsenkung werden die
Grundwasserverhältnisse noch über einen langen Zeitraum gegenüber dem
ursprünglichen Zustand stark verändert sein. Die Grundwasserstände werden
jedoch sukzessive wieder ansteigen und in einigen Jahrzehnten wieder ein
weitgehend unbeeinflusstes natürliches Niveau erreicht haben.
Zusammenfassend sind somit keine weiteren Maßnahmen bzgl. der Eingriffsregelung
hinsichtlich der Änderung des Braunkohlenplans Teilplan 12/1 notwendig. Der Eingriff
7 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen
Auswirkungen
115
in Natur und Landschaft durch das geänderte Vorhaben wurde bereits von der RWE
Power AG kompensiert. Mit den bereits umgesetzten Maßnahmen ist das Vorhaben in
sich ausgeglichen.
Somit ist das Vorhaben in der geänderten Form mit der gesetzlichen Eingriffsregelung
gemäß §§ 14 und 15 BNatSchG bzw. §§ 30 und 31 LNatSchG NRW vereinbar.
7.3 Immissionsschutzmaßnahmen Staub
Zur Minderung der Staubimmissionen des Tagebaus stehen, geregelten Maßnahmen,
eine Vielzahl von Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik zur Verfügung, die
auch umgesetzt werden. Zur Minderung des Staubaustrages aus dem Tagebau bzw.
der tagebaubedingten Staubimmissionen werden die im Folgenden aufgeführten,
technisch erprobten Maßnahmen geplant b zw. bereits eingesetzt. Sie entsprechen
dem Stand der Technik und werden nach den jeweiligen Erfordernissen und witte-
rungsbedingten Möglichkeiten durchgeführt.
Planerische Maßnahmen
Die Begrünung durch Graseinsaat von Böschungs - und Bermenflächen zum Schut z
gegen Staubaufwirbelungen wird ebenso fortgesetzt wie die temporäre Aufforstung
von Böschungsflächen mit längerer Standzeit. Darüber hinaus sind Kehrmaschinen
und flächig reinigende Saugfahrzeuge zur Minderung der Staubemissionen auf den
befestigten Wegen in den Tagebaubereichen im Einsatz.
Das befestigte Wegenetz wird fortlaufend ergänzt. Ortsfeste Wege im Tagebau und im
Bunkerbereich erhielten eine Bitumendecke. Zur Wegebefeuchtung stehen verschie-
dene Berieselungsfahrzeuge zur Verfügung, die insbesonder e auf den stark befahre-
nen Betriebswegen und den Hilfsgerätetransportwegen, die mit geeigneten Materialien
befestigt und vermörtelt sind, während der sommerlichen Trockenperioden eingesetzt
werden. Diese Fahrzeuge benetzen die Wege mit Brauchwasser oder ei ner verdünn-
ten Calciumchlorid-, bzw. Magnesiumchlorid-Lösung.
7 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen
Auswirkungen
116
Technische Maßnahmen
Unabhängig von den im Sonderbetriebsplan Feinstaub (s. o.) geregelten Maßnahmen,
werden länger liegende und zur Staubemission neigende Flächen, die aus sterilem
Material o der Kohle bestehen, ebenso wie exponierte Böschungen mit einer ange-
spritzten Grasmischung begrünt, mit Wintergetreide oder beispielsweise Raps einge-
sät, mit Hilfe von Muldenkippern mit nicht flugfähigem Material, wie beispielsweise
Kompost, abgedeckt oder durch Beregnungsmaßnahmen geschützt. Böschungen
werden bepflanzt.
Auf den kurzlebigen Kohleflächen der Gewinnungssohlen werden mobile Beregnungs-
maschinen eingesetzt. Diese Beregnungsmaschinen können durch weitere Flächen-
regner (ortsveränderliche Eigenbauten) auf den Sohlen und der Kippe ergänzt werden.
Zudem sind an den Bandgerüsten montierte Großflächenregner je Gewinnungsförder-
weg im Einsatz. Außerdem findet im Bandsammelpunkt eine automatische Beregnung
durch Regner statt.
Im Tagebau Hambach sind bzw. we rden Sprühmaste am Tagebaurand in Höhe von
Ortschaften aufgestellt und entsprechend dem Abbaufortschritt umgesetzt. Die Sprüh-
mastgalerien werden automatisch in Abhängigkeit von Windrichtung, Temperatur und
Niederschlag zugeschaltet.
Im Bereich des Kohlebun kers und des Bandsammelpunktes sind Oberflächenbereg-
nungen installiert, die die befestigten Flächen feucht halten und damit wirkungsvoll die
Staubentwicklung verhindern. Die Anlagen werden zentral in Abhängigkeit von Nieder-
schlag und Temperatur gesteuert.
Ferner erfolgt der Einsatz von Bedüsungs- und Befeuchtungsanlagen im Schaufelrad-
bereich und an Beladungen einzelner Bagger und an Bunkergeräten sowie an einigen
Kohleförderwegen. Alle Bänder und die Bandschleifenwagen des Bunkers sind mit
nassen Gurtreinigungsanlagen versehen.
Durch den Einsatz von Netzen an ausgewählten Einbaustellen ist ein wirkungsvoller
Staubschutz in diesem Bereich gegeben. Zudem sind Staubschutzhauben an allen
Übergaben des Bandsammelpunktes installiert und die Bandanlagen im Bereich des
Kohlebunkers mit Staubschutzhauben abgedeckt. Alle diese Maßnahmen, zu denen
7 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen
Auswirkungen
117
auch die am Tagebaurand aufgeschütteten und aufgeforsteten 6 m hohen Immissions-
schutzdämme zählen, haben zum Ziel, die Staubaufwirbelungen aus Bereichen mit
flugfähigen Bodenarten zu minimieren und die Staubimmissionen zu reduzieren.
7.4 Immissionsschutzmaßnahmen Lärm
Zur Minderung der Geräuschimmissionen des Tagebaus stehen eine Vielzahl von
Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik zur Verfügung. Die Anforderungen
des Standes der Technik sind in den Richtlinien der Bezirksregierung Arnsberg – Ab-
teilung Bergbau und Energie in NRW – zum Schutz der Nachbarschaft und der Allge-
meinheit vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Immissionen aus Tagebauen
vom 01.03.2016 sowie in deren Anhang befindlichen Leitlinie über den Stand der Tech-
nik beim Lärmschutz in Braunkohlentagebauen vorgegeben. Bezogen auf die Ortsla-
gen, auf die Immissionen des Tagebaubetriebes einwirken, kann aufgrund der bishe-
rigen Erfahrungen im Rheinischen Revier davon ausgegangen werden, dass es in
Folge des Änderungsvorhabens nicht zu schädlichen Umwelteinwirkungen kommen
wird.
7.5 Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers
Maßnahmen, auf deren Grundlage die wasserwirtschaftlich relevanten Wirkfaktoren
grundsätzlich vermieden oder minimiert werden, werden durch die RWE Power AG
vorsorglich vorgesehen, resultieren aus den berg - und wasserrechtlichen Nebenbe-
stimmungen zum laufe nden Tagebaubetrieb einschließlich der damit verbundenen
Gewässerbenutzungen.
Sie stehen i. d. R. im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Vermeidung der wei-
teren Zustandsverschlechterung und zur Erreichung des bestmöglichen Zustands/Po-
tenzials als Grundvoraussetzung zur Inanspruchnahme von Abweichungen und Aus-
nahmen von den Bewirtschaftungszielen nach § 30 Satz 1 Nr. 4 WHG entsprechend
den Darlegungen im HGP BK.
7 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen
Auswirkungen
118
Um eine relevante Versauerung und einen Stoffaustrag aus dem Kippenkörper in das
obere Grundwasserstockwerk der Erft-Scholle zu vermeiden, sind unter Nebenbestim-
mung Nr. 3.5 der Zulassung des 2. Rahmenbetriebsplanes verschiedene Maßnahmen
festgelegt worden.
Im Bereich des Tagebaus Hambach werden die Maßnahmen A1 (Selektive Verkip-
pung) und A2 (Optimierte Lage der Sohlen) umgesetzt.
Maßnahme A 1: Das versauerungsempfindliche Abraummaterial wird im unteren Be-
reich der Kippe und der nicht versauerungsfähige Abraum im oberen Kippenbereich
eingebracht (selektive Verkippung). Dadurch wird sichergestellt, dass das nach Tage-
bauende aus dem oberen Kippenbereich in den angrenzenden Grundwasserleiter des
Tagebauvorfelds abströmende Grundwasser unbelastet ist.
Maßnahme A 2: Die Sohleneinteilung auf der Gewinnungsseite wird hinsichtlich der
Höhenlage derart optimiert, dass die Abbaustrossen möglichst in nicht versauerungs-
fähigem Material angeordnet sind. Dadurch wird die Zersetzung des Pyrits infolge Luft-
zutritts und damit die Säurebildung vermindert.
Durch die „Selektive Verkippung“ wird das Ausmaß der Pyritoxidation verringert, indem
bei der Umlagerung des Materials im Gewinnungs - und Verkippungsbereich die Ab-
raummassen mit höheren Pyritgehalten in den tieferen Kippenbereichen verkippt wer-
den. Hierdurch wird der Abstrom von Pyritoxidationsprodukten insbesondere i m obe-
ren Grundwasserleiter reduziert.
Gemäß der optimierten Maßnahme A1 ist entsprechend der Maßgabe im Sonderbe-
triebsplan H 2009/03 das Abraummaterial im Tagebau Hambach so in der nordöstli-
chen Kippe anzuordnen, dass sich im Zustrombereich des oberen Grundwasserleiters
(sogenannter Kippenkeil) möglichst wenig versauerungsempfindliches Material befin-
det. Hierzu wird ein sogenannter Kippenkeil ausschließlich aus Material der Klasse 1
unter Berücksichtigung eines Anteils von 50 % quartärem, pyritfreiem Mater ial aufge-
baut und in der Tiefe an den obersten flächig verbreiteten Grundwasserstauer Horizont
13 angebunden. Hierdurch strömt – nach erfolgtem Grundwasserwiederanstieg – dem
oberen Grundwasserleiter ein weitgehend von Pyritoxidationsprodukten unbeeinfluss-
tes Grundwasser zu. Die bevorzugte Behandlung des oberen Grundwasserleiters dient
sowohl zum Schutz der daraus gespeisten grundwasserabhängigen Landökosysteme
7 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich d er nachteiligen
Auswirkungen
119
und Oberflächengewässer als auch den im oberen Grundwasserstockwerk angesie-
delten sonstigen Grundwassernutzungen (Wasserversorgung). In den tieferen Grund-
wasserleitern werden die Sulfatausbreitung und die Ausbreitung sonstiger Pyritoxida-
tionsprodukte nicht unterbunden, sondern dem langfristigen natürlichen Abbau über-
lassen (z. B. durch mikrobakteriell en Abbau und Wiederfestlegung als FeS2). Erfor-
derlichenfalls werden zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung entsprechend
Maßnahmen ergriffen.
Im Rahmen der Maßnahme „Optimierte Lage der Sohlen“ (sogenannte A2 -Maß-
nahme) wird die Luftexposition der stärker pyrithaltigen Schichten dadurch minimiert,
dass Tagebausohlen – die das dort oberflächennah anstehende Material länger dem
Luftzutritt aussetzen – in Bereiche gelegt werden, die möglichst pyritarm sind.
Insoweit werden durch die selektive Verkippung von Abraummaterial mit höheren Py-
ritgehalten und die Optimierung der Lage der Tagebausohlen alle praktisch geeigneten
Maßnahmen umgesetzt.
Mit den wasserhaushaltsbezogenen Nebenbestimmungen der Zulassung des 3. RBP
(Ziff. 1.3.3.) ergehen Anforderungen im Zusammenhang mit der Grundwasserabsen-
kung, der Beseitigung des Sümpfungs - und Grubenwassers, dem Tagebausee und
dem Grundwasserwiederanstieg sowie der Gewässerbeseitigung. Enthalten sind u. a.
Bestimmungen zur Beschränkung der Sümpfung auf ein minimale s Maß, zur Bereit-
stellung von Ausgleichs-, Ersatz- und Ökowasser auch nach Ende des Braunkohlenab-
baus, zur Einhaltung qualitativer Anforderungen einzuleitender Wässer sowie eben-
falls zur Vermeidung und Minimierung von Versauerungsprozessen in und Stoffaus-
trag aus der Kippe.
Die Nebenbestimmungen zum 3. RBP werden durch die Nebenbestimmungen zur
wasserrechtlichen Zulassungen von Gewässerbenutzungen aufgegriffen und weiter-
geführt.
Das Gebot der minimalen Sümpfung zählt ebenfalls zu den Maßnahmen der Verringe-
rung nachteiliger Auswirkungen. Dabei ist die Entwässerung grundlegend örtlich und
zeitlich so zu betreiben, dass für das jeweilige Ziel der Grundwasserabsenkung zur
Einhaltung der Standsicherheit der Tagebauböschungen nur das geringstmögliche
bzw. erforderliche Vorratsvolumen gesümpft wird.
7 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen
Auswirkungen
120
Des Weiteren werden geringe Mengen Sümpfungswasser in kleinere Oberflächenge-
wässer der Erft Scholle eingeleitet. Die Auswirkungen der Sümpfung des Tagebaus
Hambach innerhalb der Erft-Scholle und linksrheinischen Kölner Scholle werden in ei-
nem behördlichen, wasserwirtschaftlich-ökologischen Monitoring beobachtet, kontrol-
liert, gesteuert und bewertet. Die Einrichtung des Monitorings erfolgte gemäß Neben-
bestimmung 6.6.1 der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Fortführung der Sümpfung des
Tagebaus Hambach vom 18.03.2021 (Az.: 61h 2 -7-2015-1) und wird durch die Ge-
wässeraufsichtsbehörde geleitet und gesteuert sowie der konkrete Beobachtungsge-
genstand und -umfang im Rahmen dessen mit den beteiligten Fachbehörden und
-stellen abgestimmt.
Für die Einleitungen in die Erft (bei Thorr, Bohlendorf, Pfaffendorf) hat die Bergbautrei-
bende mit den Antragsunterlagen umfangreiche Maßnahmen zur Minimierung der
Auswirkungen aufgeführt. Sie umfassen:
- Maßnahmen zur Vermeidung von Stoffeinträgen in die Erft durch den optimierten
Betrieb des Brunnen- und Leitungssystems und der Tagebauwasserhaltung sowie
durch verstärkte Nutzung eisenreicher Wässer zur Kraftwerkswasserversorgung,
- Maßnahmen zur Aufbereitung des einzuleitenden Wassers durch den Betrieb der
Grubenwasserreinigungsanlage Oberzier und der Sauerstoffanreicherungsanlage
Thorr,
- Maßnahmen zur Reduzierung der thermischen Belastung der Erft durch Überlei-
tung von Sümpfungs- und Grubenwasser mittels Wiebachleitung III / Pumpstation
Götzenkirchen zum Rhein und die Intensivierung der Direktzuleitung zu den Kraft-
werken.
Sämtliche derzeit vorliegenden Zulassungen für Einleitungen in Oberflächengewässer
setzen zudem – neben maximalen Einleitmengen – Anforderungen an das einzulei-
tende Wasser fest, bezogen auf die Parameter Temperatur, pH-Wert, Sauerstoff, ab-
filtrierbare Stoffe, Sulfat und Gesamt-Eisen.
7 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen
Auswirkungen
121
7.6 Maßnahmen zur Standsicherheit der Böschungen
Im Zusammenhang mit der Standsicherheit der Böschungen ergeben sich nur im Fall
eines Eintretens von Risiken Wirkfaktoren, wie z. B. die Instabilität oder das Abrut-
schen von Böschungen, die bspw. zu einer Beschädigung von Kultur- und Sachgütern
im Nahbereich des Tagebaus führen können.
Die Standsicherheit der Böschungen ist daher vor allem in Bezug auf mögliche Aus-
wirkungen auf die im nahen Umfeld gelegenen Siedlungen und vorhandenen Sachgü-
ter zu sehen. Zur Standsicherheit der Böschungen beim bestehenden und bis zum
Ende der Kohlegewinnung im Jahr 2029 fortzuführenden Tagebaubetrieb siehe die
Ausführungen in der Bestandsaufnahme zum Kulturellen Erbe und sonstigen Sachgü-
tern.
Es werden umfassende Maßnahmen zur Gewährleistung der Standsicherheit der See-
böschungen ergriffen. Im Einzelnen:
Untersuchungen 2010
Anhand von Standsicherheitsberechnungen an repräsentative n geologischen Schnit-
ten wurde die grundsätzliche gebirgsmechanische Machbarkeit eines Tagebausees
und die Standsicherheit der Seeböschungen für den Zeitraum der Seebefüllung und
den Endzustand für zwei mögliche Seevarianten des seinerzeit geplanten Tageba us
Hambach im Zusammenhang mit dem 3. Rahmenbetriebsplan für die Zeit ab 2020
nachgewiesen.
Obwohl vorgesehen war, die Planung eines Sees erst im Zuge des 4. Rahmenbe-
triebsplans für den Zeitraum nach 2030 zu konkretisieren, wurde dabei in 2010 bereits
die grundsätzliche Vereinbarkeit des 3. Rahmenbetriebsplanes mit einem zukünftigen
Tagebausee exemplarisch standsicherheitlich untersucht. Die Untersuchung erfolgte
zugleich in der Umsetzung der Ziffer 3.6 der Richtlinien zum Teilplan 12/1 in Bezug auf
die Standsicherheit der Böschung bei der Seebefüllung.
Die Untersuchungen wurden entsprechend der in 2010 für NRW gültigen Richtlinie für
Standsicherheitsuntersuchungen (RfS, Fassung vom 16.05.2003) durchgeführt. Da-
nach wurden für die bleibenden Böschungen auch Einwirkungen infolge Erdbeben an-
gemessen berücksichtigt.
7 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen
Auswirkungen
122
Die Standsicherheitsuntersuchungen wurden anhand von fünf mit der Bergbehörde
vorlaufend abgestimmten geologischen Schnittlagen durchgeführt und in Form einer
planerischen Mitteilung vom 01.07.2010 v orgelegt. Insgesamt wurden die Endbö-
schungssysteme von zwei möglichen Tagebauseevarianten hinsichtlich ihrer Standsi-
cherheit als Seeböschungen für verschiedene Lastfälle (unterschiedliche Befüllungs-
stände, Erdbebenansatz) untersucht. Zusätzlich wurde die Standsicherheit der damals
geplanten temporären Randböschungssysteme im Auskohlungszustand geprüft.
Die Untersuchungsbereiche berücksichtigten dabei insbesondere die Ortschaften Ber-
rendorf / Wüllenrath, Buir und Ellen sowie die verlegte Autobahn A4 und das FFH-
Gebiet Steinheide als zu schützende Objekte im Sinne der RfS. Sowohl für den dau-
erhaften Endzustand mit vollständig gefülltem See als auch für die Befüllungsphase
des Sees wurden für die Böschungssysteme seismische Lasten infolge möglicher Erd-
beben mit einbezogen. Schädliche Auswirkungen auf die im Böschungsrandbereich
liegenden Wohnsiedlungen können damit ausgeschlossen werden.
Das seinerzeit untersuchte Seekonzept sah grundsätzlich Kippenanschüttungen im
Bereich der geschnittenen Randböschungen vor, die mit einer Generalneigung von
rund 1:3 vorgesehen waren. In einer Schnittlage wurde eine gesch nittene Seebö-
schung untersucht. Seeböschungen werden im Rheinischen Revier als dauerhaft ge-
nutzte Endböschungen auf Grundlage standsicherheitlicher Untersuchungen und Er-
fahrungen grundsätzlich mit Generalneigungen von 1:5 geplant.
Abbildung 11: Böschungsgestaltung der Tagebauseen im Rheinischen Revier (schematisch)
(Quelle: Froelich & Sporbeck, 2023)
7 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen
Auswirkungen
123
Für den Tagebausee Hamba ch ist eine Fremdbefüllung mit Wasser aus dem Rhein
(vgl. Braunkohlenplanverfahren Rheinwassertransportleitung) vorgesehen, die durch
Zuführung von Sümpfungswasser aus den Tagebauseebegleitbrunnen ergänzt wird.
Damit ist sichergestellt, dass der Seewasserspiegel zu jedem Zeitpunkt der Befüllung
stets oberhalb des umgebenden Grundwassers liegt. Die Wasserströmung ist damit
günstig für die Standsicherheit vom See aus ins Gebirge gerichtet, so dass Erosions-
effekte durch aus der Böschung austretendes Grundwasser ausgeschlossen sind.
Abbildung 12: Befüllungskonzept für die Tagebauseen im Rheinischen Revier
(Quelle: Froelich & Sporbeck, 2023)
In der o. g. planerischen Mitteilung vom 01.07.2010 wurde die grundsätzliche standsi-
cherheitliche Machbarkeit der Randböschungen für das weitere seinerzeit geplante
Abbaufeld und der Endböschungssysteme für die beiden betrachteten Tagebausee-
varianten Hambach nachgewiesen.
Dieser Nachweis wurde durch eine fachliche Stellungnahme des Geologischen Diens-
tes NRW und den diesbezüglichen Prüfvermerk der Bergbehörde vom 23.02.2011 be-
stätigt.
Untersuchungen 2022
Der Nachweis zur Machbarkeit der Standsicherheit f ür die Endböschungen der aktu-
ellen und gemäß LE 2021 geänderten Tagebauplanung wurde de r Bergbehörde ent-
sprechend der Nebenbestimmung 14 der Zulassung f ür den Hauptbetriebsplan des
Tagebaus Hambach für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2024 Ende 2022 mit einer
7 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen
Auswirkungen
124
weiteren Planerischen Mitteilung vorgelegt, wobei dabei insbesondere die geologi-
schen und hydrogeologischen Verhältnisse sowie die zu schützenden Objekte folgen-
der Böschungsbereiche berücksichtigt wurden:
- Standsicherheit des Restseeböschungssystems im Bereich der lnnenkippe
- Standsicherheit des Restseeböschungssystems vor der Ortslage Elsdorf
- Standsicherheit des Restseeböschungssystems vor dem Hambacher Forst
- Standsicherheit des Restseeb öschungssystems im Übergangsbereich zur
Manheimer Bucht
Das untersuchte B öschungsdesign und die geplante Ausgestaltung der Seeb ö-
schungssysteme orientiert sich i. W. an den bereits durchgef ührten Untersuchungen
zur Machbarkeit von Tagebauseen im Rheinischen Revier und unterscheidet sich da-
mit prinzipiell nicht von den Untersuchungen aus 2010. Dies bedeutet grunds ätzliche
Generalneigungen für die Seeböschungssysteme von 1:5 sowie Neigungen der Ein-
zelböschungen von 1:2,5 f ür die sp äteren Unterwasserböschungen. Die unmittelbar
unterhalb der Wellenschlagzone angelegte Einzelböschung ist mit einer Neigung von
1:5 geplant. Für die Überwasserböschungen oberhalb der Wellenschlagzone ist grund-
sätzlich eine Neigung von 1:3 vorgesehen. Im Rahmen der gutachterlichen Untersu-
chungen der Massenbilanz f ür den Tagebau Hambach ( Überprüfung der Abraumbi-
lanzierung und geplante(n) Böschungssysteme der RWE Power AG im Tagebau Ham-
bach und Erfordernis der Inanspruchnahme der Manheimer Bucht vom 11.02.2022)
wurde die geplante Generalneigung der Seeböschungen bestätigt.
Die Wellenschlagzone wurde auf Grundlage von Prognosen hinsichtlich der zu erwar-
tenden Windwellen mit eine r Neigung von 1:25 bzw. 1:30 und einer Breite von i.d.R.
100 bis 120 m (von + 63 m NHN bis + 67 m NHN) berücksichtigt. Für das Plateau vor
Elsdorf, auf dem gem äß der Planung der Stadt Elsdorf und der Neuland Hambach
GmbH nach Abschluss der Rekultivierung ein Seequartier errichtet werden soll, sind -
unabhängig vom Nachweis der Standsicherheit der B öschung - im Bereich des End-
wasserspiegels technische Maßnahmen zur Böschungs- und Erosionssicherung vor-
gesehen, um die Funktion der dort fehlenden Wellenschlagzo ne zu kompensieren.
Sollte die Herstellung eines Seequartiers seitens der Stadt Elsdorf in den kommenden
Jahren nicht weiterverfolgt werden, wird durch die Bergbautreibende in diesem Be-
reich, vor Erreichen des Zielwasserspiegels, ebenfalls eine Wellenschla gzone mit ei-
ner entsprechenden Neigung hergestellt.
7 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen
Auswirkungen
125
Bezogen auf die untersuchten geologischen Schnitte wird der geplante Tagebausee
bei einem Einstauziel von + 65 m NHN maximale Seetiefen von rund 130 m bis 360 m
erreichen, womit der Tagebausee Hambach zukünftig den tiefsten See Deutschlands
bilden wird. In der Manheimer Bucht sind maximale Seetiefen von rund 30 m vorgese-
hen.
Die Standsicherheiten der geplanten Seeböschungssysteme wurden (sowohl 2010 als
auch 2022) mit zwei verschiedenen Methoden berechnet. Dies sind die Lamellenme-
thode nach dem Berechnungsverfahren Bishop f ür kreiszylindrische Gleitflächen und
die Methode der zusammengesetzten Bruchmechanismen mit geraden Gleitfugen (so-
genannte Starrk örpermethode - SKM), die besonders f ür die Ber ücksichtigung von
Störungen und/oder sedimentationsbedingten Schwächezonen in Form geringmächti-
ger bindiger Schichten geeignet ist. Bei beiden Methoden wurde entsprechend der RfS
die globale Sicherheit nach Fellenius ermittelt und berücksichtigt.
Für die bleibenden gekippten Tagebauseeböschungen wurde die Standsicherheit aus-
schließlich mittels Gleitkreisen geprüft, da im Kippenkörper weder Verwerfungszonen
noch sedimentationsbedingte Schwächezonen auftreten können.
Um für die Seeböschungen verschiedene Betriebszustände abbilden zu können, wur-
den in den geologischen Schnitten verschiedene Annahmen für die Höhe des Außen-
wasserspiegels (Seewasserspiegel) getroffen. Hierbei sind, wie für solche Betrachtun-
gen üblich, Zustände mit den Befüllungsvariationen (0/3, 1/3, 1/2, 2/3 und 3/3) berück-
sichtigt worden.
Zusätzlich wurden f ür die Untersuchungen der bleibenden Seeb öschungen f ür den
Befüllungszeitraum und den Endzustand in Übereinstimmung mit den Vorgaben der
RfS seismische Belastungen mittels pseudo -statischer Berechnung b erücksichtigt.
Dabei ist f ür bleibende Böschungssysteme bis zum Erreichen des endg ültigen Was-
serstandes (Bef üllungsphase) sowie f ür bleibende Einzelb öschungen der Seeb ö-
schungssysteme eine Wiederkehrperiode von T = 500 Jahren (Bemessungserdbeben
1) und für bleibende Seeböschungssysteme nach Erreichen des endgültigen Seewas-
serstandes (Endzustand) eine Wiederkehrperiode von T = 2500 Jahren (Bemessungs-
erdbeben 2) zu berücksichtigen.
7 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen
Auswirkungen
126
Die durchgeführten Standsicherheitsberechnungen für die Teilböschungssysteme und
für das Gesamtb öschungssystem der hier untersuchten Profile zeigen ausnahmslos
ausreichend hohe Standsicherheiten. Das bei Ansatz von Erdbeben ma ßgebliche
Grenzgleichgewicht von 1,00 wird weder erreicht noch unterschritten.
Die grundsätzliche geotechnische Machbarkeit der untersuchten Endb öschungssys-
teme ist im Hinblick auf die standsicherheitlichen Aspekte demnach auch unter Erdbe-
beneinfluss für den derzeitigen Kenntnisstand der geologischen, hydrologischen und
geomechanischen Einflussfaktoren für den Befüllungszeitraum und für den dauerhaf-
ten Endzustand nachgewiesen.
Konkretisierte Untersuchungen (z. B. zur Ausgestaltung der Wellenschlagzone, Ab-
deckschicht etc.) zu den Tagebauseeböschungen mit jeweils aktuellen geologischen,
hydrologischen und geomechanischen Arbeitsunterlagen werden im Rahmen der wei-
teren Planungs- und Genehmigungsschritte erfolgen. Diese stellen die hier gezeigte
grundsätzliche geotechnische Machbarkeit im Hinblick auf die Standsicherheit nicht in
Frage, können aber u. U. zu notwendig en Detailanpassungen der B öschungsgestal-
tungen führen.
Die standsicherheitliche Untersuchung wurde der Bergbeh örde, wie oben beschrie-
ben, im Rahmen einer sog. Planerischen Mitteilung vorgelegt und wird gem äß dem
RfS-konformen Prozess unter Einbindung des G eologischen Dienstes NRW (ingeni-
eurgeologische Fachprüfung) nun durch die Bergbehörde (bergbautechnische/bergsi-
cherheitliche Aspekte) geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung wird in einem Prüfvermerk
der Bergbehörde zusammengefasst.
7.7 Überwachung der Seeböschungen
Bei der Durchführung von Tagebauvorhaben ist hinsichtlich der vorliegenden Erdbe-
bengefahr in der Niederrheinischen Bucht die Gestaltung der Tagebauböschungen
das Ergebnis eines langfristigen, umfangreichen und sorgfältigen Planungs - und Ge-
nehmigungsprozesses. In diesen Prozess fließen sowohl langjährige betriebliche Er-
fahrungen als auch aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse ein. Darüber hinaus wer-
7 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen
Auswirkungen
127
den in den umfangreichen Berechnungen die spezifischen Eigenschaften der anste-
henden Materialen, deren bestmöglicher Einsatz in der Kippe sowie alle vorhandenen
und zukünftigen geo- und hydrogeologischen Aspekte berücksichtigt.
Um Gefahren durch potenzielle Böschungsrutschungen insbesondere auch im Zuge
der Seebefüllung zu vermeiden, sind die Böschungen vor Beginn der Seebefüllung
standsicher zu dimensionieren. Ergänzend zu Ihrer standsicherheitlichen Dimensio-
nierung werden Randböschungen während ihrer gesamten Lebensdauer kontinuier-
lich überwacht. Eine Überwachung der Seeböschungen vor und während des Befül-
lungszeitraumes ist ebenfalls vorgesehen. Sollten sich bspw. infolge Windwellen nicht
grundsätzlich auszuschließende oberflächennahe Ausspülungen/Erosionen an den
Böschungen ergeben, so werden bei einer möglichen Gefährdung in für die Öffentlich-
keit freigegebenen Bereichen entsprechende Sanierungsmaßnahmen und u. U. örtlich
und zeitlich begrenzte Sperrungen durchgeführt.
Die Seeböschung wird mit einer Generalneigung von rund 1:5 geplant und hergestellt
werden. Die Böschungsgeometrie entspricht damit dem Sta nd der Technik und ist so
bemessen, dass die Standsicherheit dauerhaft gewährleistet ist, wobei definierte Kri-
terien hinsichtlich der Berücksichtigung geologischer Ereignisse (z. B. Erdbeben, siehe
oben) vorgegeben sind.
Für den späteren Wellenschlagbereich wird grundsätzlich eine Böschungsneigung von
1:25 angesetzt. Aufgrund größerer zu erwartender Wellenbewegung durch Windein-
flüsse von West nach Ost wird der Wellenschlagbereich entlang der östlichen Ufer
sowie im Bereich vor dem Hambacher Forst jedoch m it einer Böschungsneigung von
1:30 hergestellt. Die exakte Ausgestaltung der Wellenschlagbereiche wird im weiteren
Verfahren konkretisiert. Zudem wird ein zusätzlicher Sicherheitsabstand (Sicherheits-
linie) von mindestens einer halben Tagebauteufe (min. 100 m) zu bebauten Bereichen
eingehalten.
7 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen
Auswirkungen
128
7.8 Bergschadensmanagement
Gemäß der Darstellung der möglichen Auswirkungen auf Sachgüter sind Bergschäden
im Bereich mit Grundwasserabsenkungen unter gewissen geologischen Gegebenhei-
ten nicht auszuschließen und in der Vergangenheit auch regelmäßig aufgetreten. Da-
her existiert ein eingespieltes Verfahren zur Verhütung, Minimierung bzw. Regelung
von Bergschäden. Die bisherigen Instrumente, wie
- eine praktizierte Bergschadensvorsorge zur Verhütung von Bergschäden,
- ein vollumfänglicher Ausgleich von Schadensersatzansprüche für Bergschäden
durch die Bergbautreibende nach den gesetzlichen Regelungen,
- eine für die Betroffenen umfassende, fachkundige, transparente und zertifizierte
Bergschadensbearbeitung der Bergbautreibenden unter Einhaltung der gegen-
über dem Land NRW vereinbarten Rahmenbedingungen,
- die Unterstützung der Betroffenen durch z. B. die unabhängige Fachkompetenz
des „Verbandes bergbaugeschädigter Haus- und Grundeigentümer",
- die Unterstützung der Betroffenen durc h weitere Maßnahmen, wie z. B. um-
fangreiche Informationsangebote sowie die Schlichtungsstelle Braunkohle
NRW
werden weiterhin fortgeführt.
8 Prognose über die Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung
129
8 Prognose über die Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung
Die Nichtdurchführung der Änderungsplanung ist gleichzusetzen mit der Realisierung
des geltenden Braunkohlenplans Hambach Teilplan 12/1. In der Auswirkungsprog-
nose wurden bei den einzelnen Schutzgütern hierzu jeweils bereits Ausführungen un-
ter gemacht.
Die Nichtdurchführung der Planänderung hätte zur Folge, dass der Braunkohlentage-
bau bis zu den genehmigten Abbaugrenzen bis etwa zum Jahr 2050 weitergeführt
würde. Damit verbunden wäre die Inanspruchnahme der gesamten genehmigten Ab-
grabungsfläche bis zur verlegten Autobahn A 4, einschließlich der Ortslage M orsche-
nich-Alt und des Hambacher Forstes, mit den in den umweltfachlichen Teilgutachten
von 1975 dargestellten und in dem ökologischen Gutachten zusammengefassten Aus-
wirkungen des Abbaus Hambach auf die Umwelt.
Anders ausgedrückt würde die Nichtdurchführun g bedeuten, dass alle im voranste-
henden Kapitel beschriebenen positiven Auswirkungen, die aus der Rücknahme der
Abbaugrenze resultieren, nicht eintreten würden. Die dargestellten entfallenden Aus-
wirkungen auf der Nicht-Inanspruchnahmefläche würden stattfinden. Die beschriebe-
nen Auswirkungen der Befüllung des Tagebausees würden erst etwa 20 Jahre später
einsetzen. Zudem wäre der Tagbausee größer und (mit Ausnahme der Manheimer
Bucht) im Vergleich zum geplanten Zustand um ca. 3 km nach Südwesten versetzt.
Lokalklimatische Effekte, die auf den Nahbereich des Abbaus bzw. des Tagebausees
beschränkt sind, könnten dadurch stärker als im geplanten Szenario auf benachbarte
Lebensräume einwirken.
9 Planungsalternativen
130
9 Planungsalternativen
Nach § 8 Abs. 1 i.V.m. Anlage 1 Nr. 2 d) ROG sind „in Betracht kommende anderwei-
tige Planungsmöglichkeiten anzugeben, wobei die Ziele und der räumliche Geltungs-
bereich des Raumordnungsplanes zu berücksichtigen sind“ (in diesem Sinne auch
§ 40 Abs. 1 S. 2 UVPG).
Gegenstand der Betrachtung sind Alternativen zur geplanten Änderung. Dabei sind die
Vorgaben des KVBG sowie des öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 10.02.2021 zwi-
schen der Bundesregierung und RWE verbindlich zu berücksichtigen.
Mit Inkrafttreten des KVBG und der Unterzeichnung des öffentlich -rechtlichen Vertra-
ges auf Grundlage des KVBG ist vorgegeben, dass die Braunkohlenverstromung im
Rheinischen Revier frühzeitiger als ursprünglich geplant enden soll. Für den Tagebau
Hambach ergibt sich daraus eine Beendigung der Kohlegewinnung bis Ende 2029.
Dies bleibt auch unter Berücksichtigung der Verständigung zwischen Bund, Land NRW
und RWE vom 04.10.2022 zu einem nochmals beschleunigten Kohleausstieg sowie
der daraufhin erfolgten Änderung des KVBG vom 19.12.2022 unverändert. Gemäß
dem öffentlich-rechtlichen Vertrag ist der Restbestand des Hambacher Forstes zu er-
halten. Insgesamt muss die geänderte Planung demnach die um rund 15 Jahre vorge-
zogene Beendigung der Kohlegewinnung sowie den Erhalt des Hambacher Forstes
berücksichtigen. Entscheidend ist zudem die bergrechtliche Verpflichtung zur ord-
nungsgemäßen Wiedernutzbarmachung des Tagebaus, wobei die Vorgaben des
Braunkohlenplans Teilplan 12/1 möglichst erfüllt werden sollen.
Diese Rahmenbedingungen lassen insgesamt wenig Spielraum für mögliche Alterna-
tiven zu. Als Vorzugsvariante wird die Maßgabe der Leitentscheidung 2021 betrachtet,
wonach die neuen Abbaugrenzen des Braunkohlenplans Hambach ohne eine Inan-
spruchnahme der Ortschaft Morschenich -Alt, des Hambacher Forstes, des Merzeni-
cher Erbwaldes und des Waldgebietes westlich des FFH-Gebietes „Steinheide“ zu pla-
nen sind. Außerdem gibt Entscheidungssatz 6 der Leitentscheidung 2021 vor, dass
die zur Abraumgewinnung erforderliche Flächeninanspruchnahme auf ein zwingend
erforderliches Mindestmaß beschränkt bleiben muss. Daraus ergibt sich die Abbaufi-
gur, wie sie in der zeichnerischen Darstellung dargestellt ist, wobei der erforderliche
9 Planungsalternativen
131
Abraum zur Herstellung dauerhaft standsicherer Böschungen aus der Manheimer
Bucht gefördert werden soll, ohne dass dort eine Kohlegewinnung stattfindet.
Folgende Alternativen zur Inanspruchnahme der Manheimer Bucht wurden geprüft:
- Rückinanspruchnahme von verkipptem Material und rekultivierten Bereichen
- Alternative Abraumgewinnung im Abbaufeld Hambach
- Zusätzliche Abraumgewinnung in den Tagebauen Inden und Garzweiler
- Abraumgewinnung außerhalb der Abbaufelder der Tagebaue
Rückinanspruchnahme von verkipptem Material und rekultivierten Bereichen
Die Wiederaufnahme von Abraummassen aus im Tagebau Hambach bereits herge-
stellten Kippen scheidet aus geotechnischen Gründen aus. Aufgrund der Konstruktion
der Kippen in Form von Regelprofilen stellen diese keinen homogenen Kippenkörper
dar, sondern zeichnen sich durch einen sehr komplexen Aufbau aus verschiedenen,
kleinräumig inhomogenen Materialien aus. Ein Schnitt durch die Innenkippe, der in der
nachfolgenden Abbildung 13 zu sehen ist, verdeutlicht dies. Das Anschneiden der Re-
gelprofile mit dem Großgerät, also die Abtragung des stützenden Materials, würde zu
einer Vermischung von nicht aufbaufähigen, schluffigen und tonigen Bodenarten
(Mischboden 2) mit aufbaufähigen, sandigen bzw. kiesigen Bodenarten (Mischboden
1) führen. Die Mischung dieser Materialien erfüllt, unabhängig von den technisch nicht
umsetzbaren Fragen der Hereingewinnung des Abraums, seinerseits nicht die geo-
technischen Anforderungen eines Stützkörpers zum Aufbau einer neuen Kippe etwa
vor Elsdorf. Dies gilt selbst dann, wenn man das vermischte Material mit standfesterem
Material zusammenbringen wollte, weil das hierfür erforderliche standfestere Material
nicht zur Verfügung steht.
Aufgrund des Übergangs vom Parallelbetrieb im Bereich der bisherigen Innenkippe
unterhalb der Sophienhöhe in e inen Schwenkbetrieb im Bereich der Nordrandbö-
schung und der dabei entstehenden Kippengeometrie wird im Bereich der Nordrand-
böschung ein höherer Anteil standfester Materialien benötigt. Da für die Unterbringung
der nicht-aufbaufähigen Materialien dort kein geeigneter alternativer Kippraum zur Ver-
fügung stünde, stellt die Rückinanspruchnahme des verkippten Materials auch aus
9 Planungsalternativen
132
diesem Grund keine Alternative zur Inanspruchnahme des Bereichs östlich des Ham-
bacher Forstes dar.
Ein Anschneiden des verkippten Materi als der Innenkippe sowie der Sophienhöhe
würde vielmehr zu einer Destabilisierung des betroffenen Kippenabschnittes führen.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass vom höchsten Punkt der Sophienhöhe bis zum Ta-
gebauseetiefsten eine Höhendifferenz von rund 600 m besteht. Die hier vorgelegte
Planung reizt mit Blick auf die Generalneigung und damit die Standsicherheit sämtliche
Spielräume aus.
Abbildung 13: Schnitt durch die Innenkippe im Tagebau Hambach zur Verdeutlichung des Kippenaufbaus in
Form von Regelprofilen. Der Höhenunterschied zwischen dem höchsten und tiefsten Punkt be-
trägt für diesen Schnitt etwa 450 m. Die Generalneigung der Böschung liegt bei 1:1,75. (Quelle:
Froelich & Sporbeck, 2023)
Auch mit alternativen technischen Varianten könnten die Massen weder mit einem ver-
hältnismäßigen Aufwand noch in einem annähernd vergleichbaren Zeitraum aus der
bereits hergestellten Innen - und Außenkippen gewonnen werden. Schließlich ist die
Inanspruchnahme der rekultivierten Sophienhöhe mit der dort vorhandenen Artenviel-
falt, im Vergleich zu der Inanspruchnahme des Bereichs östlich des Hambacher Fors-
tes, auch aus ökologischen Gründen zu verwerfen. Aus diesem Grund kommt auch
die Leitentscheidung 2021 mit ihrem Entscheidungssatz 7 zu der Aussage, dass eine
Inanspruchnahme der Sophienhöhe und der überhöhten Innenkippe „dazu nicht in
Frage“ kommt.
Alternative Abraumgewinnung im Abbaufeld Hambach
Ebenfalls geprüft wurde eine großflächige Vorfeldinanspruchnahme westlich des Ham-
bacher Forstes. Im Vergleich zu dem Bereich östlich des Hambacher Forstes stehen
9 Planungsalternativen
133
in diesem Bereich jedoch geringere Mächtigkeiten geeigneter, aufbaufähiger Materia-
lien zur Verfügung. In Abbildung 14 ist ein Schnitt durch das Vorfeld des Tagebaus
Hambach dargestellt. Daraus wird deutlich, dass das Verhältnis standfester zu nicht
standfesten Abraummassen im Bereich westlich des Hambacher Forstes geologisch
bedingt wesentlich ungünstiger ausfällt als östlich des Hambacher Forstes. Gerade
standfeste Abraummassen werden aber benötigt.
Selbst bei vollständiger Inanspruchnahme der Ortslage Morschenich -Alt würden die
gewinnbaren Massen für die erforderliche Böschungssicherung und die Wiedernutz-
barmachung nicht ausreichen. Die Folge wäre, dass der Flächenbedarf insgesamt grö-
ßer ausfallen würde und dass neben der vollständigen Inanspruchnahme von Mor-
schenich-Alt und Umgebung zusätzlich auch große Teile von Manheim und Umgebung
weiterhin im Sinne der Abraumgewinnung betroffen wären.
Abbildung 14: Auszüge aus einem Schnitt durch das Vorfeld des Tagebaus Hambach zur Veranschaulichung
der geologischen Gegebenheiten (links westlich und rechts östlich des Hambacher Forstes).
Östlich des Hambacher Forstes liegen demnach deutlich mächtigere Mengen an aufbaufähigem
Material (Kies/Sand) vor, als im Bereich westlich des Hambacher Forstes. (Quelle: Froelich &
Sporbeck, 2023)
Die Abraumförderung im Bereich östlich des Hambacher Forstes soll überwiegend auf
der 1. Sohle erfolgen. Eine alternativ hierzu denkbare massenneutrale Verkleinerung
der in Anspruch genommenen Fläche, wäre durch ein tieferes Ausbaggern in diesem
Bereich technisch grundsätzlich möglich. Als Prüfungsansatz wurde die Verlegung ei-
nes Volumens von rund 40 Mio. m³ unterstellt. Eine solche Vorgehe nsweise hätte al-
lerdings zur Folge, dass auch in diesem Fall der Anteil standfester Abraummassen
(Sand, Kies) aufgrund der vorliegenden geologischen Verhältnisse signifikant abneh-
men würde. Anstelle von rund 40 Mio. m³ standfestem M1 -Material ständen in de m
verkleinerten und tiefer ausgebaggerten Bereich nur noch rund 5 Mio. m³ standfestes
9 Planungsalternativen
134
und aufbaufähiges M1-Material und stattdessen ca. 35 Mio. m³ nicht -standfestes M2-
Material zur Verfügung. Die erforderliche Menge an standfestem Abraum zur Herstel-
lung einer dauerhaft standsicheren Nordrandböschung könnte somit nicht gewonnen
werden und die Massenbilanz wäre insgesamt qualitätsbezogen nicht mehr ausgegli-
chen. Aus dieser Sachlage heraus ergibt sich die der Plananpassung zugrunde ge-
legte Flächeninanspruchnahme östlich des Hambacher Forstes.
Zusätzliche Abraumgewinnung in den Tagebauen Inden und Garzweiler
Der Tagebau Inden hat eine ausgeglichene Materialbilanz. Der Abraum wird vollstän-
dig zur Modellierung des dortigen Tagebausees benötigt, so dass keine weiteren Mas-
sen für die Wiedernutzbarmachung des Tagebaus Hambach zur Verfügung stehen.
Im Tagebau Garzweiler würde eine Bereitstellung von Massen für den Tagebau Ham-
bach zu einer Verschiebung der Massenbilanz führen und gravierende Einschränkun-
gen hinsichtlich der Wiedernutzbarmachung nach sich ziehen. Der zur Verfügung ste-
hende Abraum im Vorfeld des Tagebaus Garzweiler ist für die Wiedernutzbarmachung
vor Ort gerade auskömmlich. Der Transport von Abraum in der Größenordnung von
rund 250 Mio. m³ zusätzlich zu den bereits eingeplanten 50 Mio. m³ Rekultivierungs-
material, über nur wenige Jahre, ist aufgrund der begrenzten Transportkapazität der
Werksbahn (Nord -Süd-/Hambachbahn) zudem nicht realisierbar. Der vorgesehene
Beginn der Seebefüllung im Tagebau Hambach im Jahr 2030 wäre ohne eine vorlau-
fende Abraumbeschaffung östlich des Hambacher Forstes keinesfalls möglich, da die
für die Herstellung einer dauerhaft standsicheren Nordrandböschung erforderlichen
standsicheren Abraummengen nicht fristgerecht zur Verfügung ständen. Auch eine Er-
weiterung der Transportkapazitäten ist mit den zugehörigen Planungs- und Genehmi-
gungsverfahren sowie der erst anschließend möglichen baulichen Umsetzung kurz-
fristig und rechtzeitig nicht realisierbar. Im Braunkohlenausschuss wurden die se As-
pekte der Massendisposition zwischen den Tagebauen Garzweiler II und Hambach
bereits im Zuge des Braunkohlenplanänderungsverfahrens Garzweiler II zur Umset-
zung der Leitentscheidung 2016 ausführlich untersucht. Auch darauf aufbauend wird
im Entscheidungssatz 7 der Leitentscheidung 2021 deshalb ausdrücklich dargestellt,
dass die erforderliche Massengewinnung vorrangig aus dem Abbaufeld des Tagebaus
Hambach zu erfolgen hat. Eine Deckung des Massenbedarfs aus dem Tagebau Garz-
weiler ist danach auf das zur Rekultivierung zwingend erforderliche Maß (Löss, Forst-
kies, Substrat) zu beschränken.
9 Planungsalternativen
135
Abraumgewinnung außerhalb der Abbaufelder der Tagebaue
Eine alternative Gewinnung von Abraum außerhalb der Abbauflächen der Braunkoh-
lentagebaue scheidet aus, da in den genehmigten Abgrabungsflächen/Tagebauen so-
wohl mengenmäßig als auch zeitlich keine ausreichenden Massen zur Verfügung ste-
hen, keine geeigneten Verkehrsanbindungen bestehen und die Inanspruchnahme von
noch nicht genehmigten Abbaufeldern schon alleine aus Zeitgründen nicht realisierbar
ist. Zudem würden als Folge der Abraumgewinnung an anderer Stelle gleichgroße
Massendefizite verbleiben.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass alle möglichen Alternativen sowohl aus
geotechnischen und/oder aus zeitlichen Gründen nicht umsetzbar sind. Die qualitäts -
und mengenmäßig erforderliche Abraumgewinnung ist als Grundlage für eine standsi-
chere und zeitgerechte Wiedernutzbarmachung des Tagebaus Hambach nur durch die
Inanspruchnahme der Flächen östlich des Hambacher Forstes, der sogenannten Man-
heimer Bucht, möglich und sachgerecht.
Dies bestätigt auch ein unabhängiges Gutachten, das im Auftrag der Bezirksregierung
Köln durch Experten der ahu GmbH, FUMINCO GmbH und ZAI Ziegler und Aulbach
Ingenieurgesellschaft mbH (2022) erstellt wurde. Die Gutachter haben dabei alle denk-
baren Alternativen zur Vorzugsvariante geprüft und kommen dabei zu folgendem Er-
gebnis:
- Die vorgelegte Planung der RWE Power AG ist generell schlüssig und nach-
vollziehbar.
- Alle denkbaren und vorgeschlagenen Alternativen zur Inanspruchnahme der
Manheimer Bucht sind entweder technisch nicht realisierbar, aus Gründen der
Standsicherheit nicht genehmigungsfähig oder lösen das Problem der Herstel-
lung dauerhaft standsicherer Böschungen nicht.
- Als einzige Option für eine Massenersparnis wurde eine Verringerung der Auf-
höhung der landwirtschaftlichen Hochfläche unterhalb der Sophienhöhe identi-
fiziert, die eine geringfügigen Verkleinerung der Manheimer Bucht im Bereich
der ehemaligen Kirche Manheim ermöglicht.
9 Planungsalternativen
136
Die im Gutachten identifizierte Möglichkeit einer Anpassung der Manheimer Bucht im
Umfeld der ehemaligen Kirche wurde Anfang 2022 bereits in die Planung für den Ta-
gebau Hambach integriert und in der Umweltprüfung entsprechend berücksichtigt. Ge-
mäß dem Beschluss des Braunkohlenausschusses soll diese angepasste Planung
vom 07.03.2022 der Erarbeitung des Braunkohlenplanvorentwurfs zugrunde gele gt
werden.
10 Überwachungsmaßnahmen
137
10 Überwachungsmaßnahmen
Ausführungen zu Überwachungsmaßnahmen sind in den voranstehenden Kapiteln in-
tegriert (z. B. Monitoring bezüglich Auswirkungen der Sümpfung des Tagebaus Ham-
bach innerhalb der Erft-Scholle und linksrheinischen Kölner-Scholle, Überwachung der
Randböschungen des Tagebausees).
11 Gesamtbwertung der Auswirkungen auf die Umwelt
138
11 Gesamtbwertung der Auswirkungen auf die Umwelt
Die einzelnen beschriebenen und bewerteten Umweltauswirkungen zeigen, dass eine
Vereinbarkeit des Vorhabens in der geänderten Form sowie die vorgesehenen Ände-
rungen mit den gesetzlichen Umweltanforderungen gegeben ist. Für alle nachteiligen
Umweltauswirkungen werden, soweit erforderlich und möglich, Vermeidungs- und Ver-
minderungsmaßnahmen getroffen. Die Gesamtbewertung berücksichtigt diese Ver-
meidungs- und Verminderungsmaßnahmen und die vorgesehenen Ausgleichsmaß-
nahmen.
Die Inanspruchnahme von Siedlungsfläche im Bereich Manheim -Alt ist durch den
Braunkohlenplan Teilplan 12/1 und sachlicher Teilabschnitt Umsiedlung Manheim, den
Rahmenbetriebsplan und die Betriebspläne legitimiert und bereits größtenteils umge-
setzt. Die Planung in der geänderten Form verursacht darüber hinaus keine weitere
Flächeninanspruchnahme und damit verbundene Umweltauswirkungen für das
Schutzgut Menschen. Mit der geänderten Abbauplanung ist die ursprünglich geplante
Umsiedlung der weiter westlich gelegenen Ortschaft Morschenich -Alt mit den damit
verbundenen Auswirkungen auf die dort noch wohnenden Menschen nicht mehr erfor-
derlich.
Durch die Einhaltung der Immissionswerte der Technischen Anleitung zur Reinhaltung
der Luft (TA Luft) für Staub und Staubinhaltsstoffe und die Einhaltung der Immissions-
werte nach TA Lärm für Mischgebiete sind keine erheblichen Beeinträchtigungen des
Schutzgutes Menschen zu erwarten.
Die Schutzgüter Tiere / Pflanzen / biologische Vielfalt, Böden und das Landschaftsbild
werden durch das Vorhaben auch in der geänderten Form erheblich beeinträchtigt,
wenn auch weniger, als beim Ursprungsvorhaben. Diese Beeinträchtigungen sind
nicht vermeidbar, ihnen wird aber mit Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnah-
men begegnet. Für die zu erwartenden Umweltauswirkungen bezüglich des Schutz-
gutes Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt unter Berücksichtigung der geplanten
Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen, welche z. T. gleichfalls
Funktionen artenschutzrechtlicher Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen erfüllen, sind
Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Diese können multifunktional auch Beeinträchti-
gungen anderer Schutzgüter mit kompensieren.
11 Gesamtbwertung der Auswirkungen auf die Umwelt
139
Das Vorhaben in der geänderten Form, das insgesamt in einer Verkleinerung des zu
entwässernden Bereichs und folglich in einer Reduktion der ursprünglich vorgesehe-
nen zukünftigen Entwässerungsleistung resultiert, lässt für das Schutzgut Wasser
keine über die im Antrag zur Fortsetzung der Entnahme und Ableitung von Grundwas-
ser zur Entwässerung des Tagebaus Hambach für den Zeitraum 2020 bis 2030 hin-
ausgehenden erheblichen nachteiligen Auswirkungen erwarten. Die vorzeitige Been-
digung des Vorhabens ist positiv zu bewerten. Die Änderung des A bbauvorhabens
wird im Hinblick auf die sümpfungsbedingten Auswirkungen auch künftig unter Einbe-
ziehung von Gegenmaßnahmen keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf das
Grundwasser und auf Oberflächengewässer haben. Insgesamt stehen die potenziellen
Auswirkungen der Sümpfungs- und Grubenwassereinleitungen dem Änderungsvorha-
ben nicht entgegen. Die Auswirkungen sind im Vergleich zu den Sümpfungsmaßnah-
men, die gemäß Teilplan 12/1 erforderlich wären, nach Umfang und Dauer reduziert.
Durch die Verringerung des Abbaufeldes können die Denkmäler (kulturelles Erbe) in
Morschenich-Alt sowie archäologische Vorkommen im Boden im nicht mehr in An-
spruch zu nehmenden Vorfeld erhalten werden. Somit verringern sich die Umweltaus-
wirkungen durch die hier gegenständliche Braunkohlenplanänderung.
Die Bewertung der Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter unter Berück-
sichtigung von Wechselwirkungen zeigt, dass durch das Vorhaben in der geänderten
Form und durch die Änderungen unter Beachtung der jeweils genannten Minderungs-
und Ausgleichsmaßnahmen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ge-
geben sind. Soweit unter Berücksichtigung der genannten Maßgaben erhebliche nach-
teilige Umweltauswirkungen verbleiben, werden sie durch die Durchführung bereits
vorgesehener und noch festzulegender Ausgleichsmaßnahmen kompensiert. Erhebli-
che nachteilige Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter und erheblich
nachteilige Wechselwirkungen sind unter Beachtung der genannten Maßgaben und
unter Berücksichtigung der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen somit auszuschlie-
ßen.
Das Vorhaben in der geänderten Form ist mit geringeren Umweltauswirkungen ver-
bunden, als dies nach der genehmigten Planung gemäß Braunkohlenplan Teilplan
12/1 der Fall ist.
12 Allgemein verständliche Zusammenfassung
140
12 Allgemein verständliche Zusammenfassung
Der Braunkohlenplan „Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau- und Außenhaldenflächen
des Tagebaus Hambach“ aus dem Jahr 1977 legt mit der dort festgelegten Sicher-
heitslinie und der sich daraus ergebenden Abbaugrenze landesplanerisch das Ab-
baufeld Hambach fest und bildet somit die Grundlage für die Zulassungen und Ge-
nehmigungen für alle nachfolgenden Verfahren, die für Aufschluss, Betrieb und
Wiedernutzbarmachung eines Tagebaus erforderlich sind. Auf Grundlage des Koh-
leverstromungsbeendigungsgesetzes (insb es. nach Maßgabe der Änderungen
durch das Gesetz zur Beschleunigung des Braunkohle ausstiegs im Rheinischen
Revier vom 19.12.2022, BGBl. I, S. 2479) und unter Berücksichtigung der Leitent-
scheidung der Landesregierung NRW vom 23.03.2021 ist vorgegeben, dass die
Braunkohlenverstromung im Rheinischen Revier frühzeitiger als geplant enden
wird. Für den Tagebau Hambach ergibt sich daraus eine Beendigung der Kohlege-
winnung bereits im Jahr 2029. Damit verbunden ist eine neue Abbaugrenze, die nur
noch einen Teil de r bisher genehmigten Abbaufläche umfasst. Hierfür ist eine Än-
derung des o. g. Braunkohlenplans erforderlich. Gegenstand der vorliegenden Un-
tersuchung sind die prognostizierten Umweltauswirkungen, die von dem Vorhaben
in der geänderten Form ausgehen; in die sem Zusammenhang werden auch die
Auswirkungen der Änderung betrachtet.
Der Abbaubereich des Tagebaus Hambach gemäß Braunkohlenplan Teilplan 12/1,
einschließlich der Aufstandsfläche für die Außenkippe (Sophienhöhe), wird von ur-
sprünglich rund 8.500 ha auf rund 6.700 ha verkleinert. Der Abbau in der geänder-
ten Form umfasst im Wesentlichen nur noch das überwiegend landwirtschaftlich
genutzte Umfeld der Ortschaft Manheim -Alt, welche bereits nahezu vollständig
(Stand 01.01.2023) umgesiedelt ist. Nicht mehr in Anspruch genommen werden grö-
ßere Bereiche um die Siedlung Morschenich -Alt, die ebenfalls scho n teilweise um-
gesiedelt wurde sowie die ehemalige Kirche Manheim -Alt und ihr Umfeld . Neben
der Ortschaft Morschenich -Alt und ihrem landwirtschaftlich geprägten Umfeld blei-
ben auch größere im genehmigten Abbaubereich befindliche wertvolle Elemente
von Natur und Landschaft erhalten, dies sind insbesondere die Waldbestände des
Hambacher Forstes, des
12 Allgemein verständliche Zusammenfassung
141
Merzenicher Erbwaldes und des Waldgebietes westlich des FFH -Teilgebiets Stein-
heide. Für diese erfolgt keine bergbauliche Inanspruchnahme mehr. Geschützte und
schutzwürdige Elemente von Natur und Landschaft bleiben nach der Planung in der
geänderten Form weitestgehend erhalten und werden nur noch in geringem Umfang
in Anspruch genommen.
Die Angaben zur Umweltprüfung betrachten die Auswirkungen, die aus dem Abbau
in der geänderten Form noch zu erwarten sind und stellen dar, welche (zumeist
positiven) Auswirkungen sich durch die Änderung des Vorhabens ergeben.
Die Bestandsaufnahme der Umweltprüfung führt dabei zunächst für jedes Schutz-
gut aus, wie sich die Ausgangssituation auf der Inanspruchnahmefläche und auf der
nicht mehr in Anspruch zu nehmenden Fläche sowie auch in deren Wirkräumen
darstellt. In Bezug auf Wirkungen, die mit dem Grundwasser in Zusammenhang
stehen, wird wirkpfadspezifisch ein größeres Untersuchungsg ebiet betrachtet.
In der Auswirkungsprognose werden die zu erwartenden Auswirkungen durch die
Flächeninanspruchnahme und betriebsbedingten Auswirkungen während der För-
derphase, die etwa zwei Jahrzehnte früher als ursprünglich geplant enden soll,
schutzgutbezogen dargestellt. Dies umfasst auch die in diesem Zeitraum noch er-
forderlichen Sümpfungsmaßnahmen und Ein leitungen. Weiterhin werden die Aus-
wirkungen in der anschließenden Abschlussphase ermittelt. Diese resultieren ins-
besondere aus der sukzessiven Reduzierung und Beendigung der Sümpfungsmaß-
nahmen und damit verbunden einem natürlichen Wiederanstieg des Grundwassers,
der Beschleunigung des Grundwasserwiederanstiegs durch die Befüllung der Ta-
gebauseemulde mit Wasser aus dem Rhein und der Herstellung des Ta gebausees.
Die Seebefüllung bis zum erstmaligen Erreichen des Zielwasserspiegels wird, abhän-
gig von der aus dem Rhein möglichen Entnahmemenge, insgesamt voraussichtlich
rund 40 Jahre dauern. Mit der Seebefüllung und der Reduzierung der Sümpfungs-
maßnahmen kommt es zu einem allmählichen Wiederanstieg des Grundwassers. Ein
stationärer Endzustand der Grundwasserstände wird voraussichtlich erst sehr lang-
fristig, ungefähr in 2200 eintreten. Bis dahin werden sich nach und nach großräumig
wieder etwa die vorbergbau lichen Grundwasserstände im Einwirkungsbereich des
Tagebaus Hambach einstellen.
12 Allgemein verständliche Zusammenfassung
142
Das Vorhaben in der geänderten Form verursacht teilweise erhebliche nachteilige Aus-
wirkungen auf verschiedene Schutzgüter der Umwelt, ist insgesamt aber mit weitaus
geringeren Umweltauswirkungen verbunden, als dies nach der genehmigten Planung
gemäß Braunkohlenplan Teilplan 12/1 Hambach der Fall wäre.
Die einzelnen hier beschriebenen und bewerteten Umweltauswirkungen zeigen, dass
eine Vereinbarkeit des Vorhabens in der geänderte n Form mit den einschlägigen
rechtlichen Anforderungen gegeben ist. Für alle nachteiligen Umweltauswirkungen
werden, soweit nach den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften erforderlich und
möglich, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sowie für nicht ve rmeidbare
Auswirkungen entsprechende Ausgleichsmaßnahmen getroffen bzw. einschlägige
Ausnahmetatbestände erfüllt.
Im Folgenden werden kurz die maßgeblichen Ergebnisse vorgestellt. Daran anschlie-
ßend findet sich eine tabellarische Übersicht, in der zusammenfassend und im Einzel-
nen auf die Auswirkungen eingegangen wird. Diese Tabelle differenziert zwischen den
schutzgutbezogenen Auswirkungen bei Umsetzung des bestehenden Braunkohlen-
plans Teilplan 12/1 Hambach (bisheriges Vorhaben), den schutzgutbezogenen Aus-
wirkungen durch den laufenden Tagebau Hambach in seiner geänderten Form (durch
das geänderte Vorhaben) und den schutzgutbezogenen Auswirkungen der geplanten
Änderungen des Vorhabens.
Durch die Einhaltung der Immissionswerte der Technischen Anleitung zur Reinhaltung
der Luft (TA Luft) für Staub und Staubinhaltsstoffe und die Einhaltung der Immissions-
werte nach Maßgabe der TA Lärm sind aus dem Abbaubetrieb keine erheblichen Be-
einträchtigungen des Schutzgutes Menschen zu erwarten. Die Ortschaft Morschenich-
Alt muss nicht weiter umgesiedelt werden.
Für die Schutzgüter Tiere / Pflanzen / biologische Vielfalt, Böden und das Landschafts-
bild werden zunächst erhebliche nachteilige Auswirkungen prognostiziert. Die Auswir-
kungen resultieren vor allem aus der noch erfor derlichen Flächeninanspruchnahme
sowie auch aus Wechselwirkungen, die sich durch Veränderungen der Grundwasser-
verhältnisse (Sümpfungen, Kippenwasserabstrom) ergeben. Diese Auswirkungen
werden durch Vermeidungsmaßnahmen soweit wie möglich gemindert. Auswirkungen
durch den Grundwasserwiederanstieg sind ganz überwiegend als positiv zu bewerten,
da durch sie die natürlichen Grundwasserverhältnisse annähernd wiederhergestellt
12 Allgemein verständliche Zusammenfassung
143
werden und sich somit auch die zwischenzeitlich verlorengegangenen feuchten und
nassen Standortverhältnisse in den Niederungsbereichen mit entsprechendem Bioto-
pentwicklungspotenzial wiedereinstellen können.
Unter Berücksichtigung der geplanten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, die
z. T. gleichfalls Funktionen artenschutzrechtlicher Verme idungsmaßnahmen (CEF -
Maßnahmen) erfüllen, verbleiben aufgrund der Flächeninanspruchnahme für das
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt noch Umweltauswirkungen, jedoch
in geringerem Umfang als nach der ursprünglichen Planung. Für diese wurden bereits
Ausgleichsmaßnahmen (insbesondere der Wiedernutzbarmachung) sowie ebenfalls
anrechenbare artenschutzrechtliche Maßnahmen außerhalb des Abbaugebietes in
ausreichendem Umfang umgesetzt. Sie können multifunktional auch Beeinträchtigun-
gen anderer Schutzgüter (Fläche und Boden, Landschaftsbild) mit kompensieren. Im
Fachbeitrag Natur und Landschaft wird aufgezeigt, dass unter Berücksichtigung dieser
Kompensationsmaßnahmen keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen für die
Schutzgüter Tiere, Pflanzen und b iologische Vielfalt, Böden und das Landschaftsbild
verbleiben.
In Bezug auf den Artenschutz entstehen in geringem Maße Betroffenheiten, die vor
allem daraus resultieren, dass einzelne nicht flugfähige artenschutzrechtlich relevante
Arten (Kreuz- und Wechselkröte, Kleiner Wasserfrosch und Springfrosch sowie Hasel-
maus) aktiv umgesiedelt werden und nicht in allen Fällen sichergestellt werden kann,
dass der räumliche Zusammenhang der Fortpflanzungs - und Ruhestätten gewahrt
werden kann. Hinzu kommen möglicherwei se artenschutzrechtliche Betroffenheiten
für die Fledermausarten Bechsteinfledermaus und Zwergfledermaus. Vor diesem Hin-
tergrund wurde vorsorglich auch das Vorliegen der Ausnahmevoraussetzungen nach
§ 45 Abs. 7 BNatSchG geprüft und bestätigt.
Auswirkungen auf das Europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 wurden ebenfalls
untersucht. Es werden zum einen die land- und wasserseitigen Wirkungen des aktiven
Tagebaubetriebs bis zu seiner voraussichtlichen Beendigung Ende 2029 betrachtet.
Zum anderen erfolgt die Betrachtung der FFH-Verträglichkeit der Auswirkungen nach
2029, insbesondere im Hinblick auf die abschließende Wiedernutzbarmachung, die
Herstellung eines Tagebausees, Grundwasserwiederanstieg, den sogenannten Kip-
penabstrom sowie mögliche klimatische Veränderungen im Zuge der Herstellung des
12 Allgemein verständliche Zusammenfassung
144
Tagebausees. Im Ergebnis werden sowohl land-, als auch wasserseitig erhebliche Be-
einträchtigungen von Natura 2000-Gebieten ausgeschlossen.
Für das Schutzgut Wasser ergeben sich während der Förderphase Auswirkungen
durch die noch zu betreibende Sümpfung, die sich aber nur unerheblich auf die im
Untersuchungsgebiet vorhandenen Still- und Fließgewässer sowie Feuchtgebiete aus-
wirkt. Dies gilt auch für den Zeitraum der nachlaufenden Sümpfung während der Be-
füllung des Tagebausees Hambach. Mit sukzessiver Reduzierung und Einstellung der
Sümpfungsmaßnahmen und im Rahmen der Tagebauseebefüllung kommt es zu ei-
nem Grundwasserwiederanstieg, durch den sehr langfristig annähernd die vorberg-
baulichen Grundwasserverhältnisse wiederherges tellt werden, was als positive Aus-
wirkung auf das Schutzgut zu werten ist.
Im ansteigenden Grundwasser werden vorhandene Pyritoxidationsprodukte der Ab-
raumkippen gelöst und können in unterstromige Grundwasserleiter gelangen (Kippen-
abstrom). Im Abstrom komm t es infolge der Verdünnung zu einem deutlichen Rück-
gang der Initialkonzentrationen. Dennoch kann es sehr langfristig in den Niederungs-
bereichen von Erft und Finkelbach zu erhöhten Konzentrationen von Sulfat und auch
von Schwermetallen kommen. Erhebliche A uswirkungen auf Organismen sind nach
jetzigem Erkenntnisstand nicht zu erwarten, langfristig kann dies erforderlichenfalls
durch ein Monitoring überwacht werden.
Darüber hinaus geht mit der Einleitung von Sümpfungs- und Grubenwasser in Gewäs-
ser eine Veränd erung des Wasserhaushalts und der Wasserbeschaffenheit einher.
Zudem sind auch die Auswirkungen des Grundwasserwiederanstiegs nach Abbau-
ende mit der Herstellung eines Tagebausees zu prüfen.
Insgesamt ist hierbei zu berücksichtigen, dass die Vereinbarkeit mit den Bewirtschaf-
tungszielen (Verschlechterungsverbot, Zielerreichungsgebot und beim Grundwasser
zusätzlich das Trendumkehrgebot) vorliegt, wobei dies teilweise aus der Inanspruch-
nahme von abweichenden Bewirtschaftungszielen bzw. Ausnahmen zu begründen ist.
Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen können somit für das Schutzgut Wasser
ausgeschlossen werden.
Für die Schutzgüter Klima / Luft und Kulturelles Erbe / Sachgüter ergeben sich aus
der geänderten Abbauplanung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen.
12 Allgemein verständliche Zusammenfassung
145
Die zusammenfassende Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter
zeigt, dass durch das Vorhaben in der geänderten Form unter Beachtung der einschlä-
gigen fachgesetzlichen Anforderungen (einschließlich erforderlicher Vermeidungs -
und Ausgleichsmaßnahmen, Ausnahmetatbestände etc.) insgesamt keine erheblichen
nachteiligen Umweltauswirkungen verbleiben. Gegenüber der durch den Braunkoh-
lenplan Teilplan 12/1 genehmigten Planung sind die Umweltauswirkungen deutlich ge-
ringer. Somit reduziert sich auch der Bedarf an Ausgleichsmaßnahmen entsprechend.
Im Folgenden werden die Auswirkungen auf die Schutzgüter zusammengefasst ta-
bellarisch dargestellt, die bei einer Ums etzung des Vorhabens in der durch den
Braunkohlenplan Teilplan 12/1 genehmigten Form zu erwarten wären, die sich
durch das Vorhaben in der geänderten Form ergeben und schließlich diejenigen
Auswirkungen, die durch die Änderung des Vorhabens gegeben sind.
12 Allgemein verständliche Zusammenfassung
146
Tabellarische Übersicht über die schutzgutbezogenen Auswirkungen (bezogen auf die Auswirkungen 1.
des bisherigen Vorhabens, 2. des geänderten Vorhabens, 3. der Änderung)
Schutzgut /
Wirkfaktoren
Auswirkungen auf das
Schutzgut bei Umsetzung
Teilplan 12/1
(bisheriges Vorhaben)
Auswirkungen auf das
Schutzgut durch den lau-
fenden Tagebau Hambach
in seiner geänderten Form
(durch das geänderte Vor-
haben)
Auswirkungen der ge-
planten Änderungen
des Vorhabens auf das
Schutzgut
Menschen, insb. menschliche Gesundheit
Flächeninanspruch-
nahme
Umsiedlung der Ortschaften
Manheim-Alt (bereits weitge-
hend abgeschlossen) und Mor-
schenich; Heranrücken des
Abbaus an Buir 300 m und El-
len 500 m
Umsiedlung der Ortschaft
Manheim-Alt (bereits weitge-
hend abgeschlossen);
Heranrücken des Abbaus an
Buir 1,1 km und Ellen 2,0 km
Die Ortschaft Morschenich
muss nicht weiter umgesie -
delt werden;
zu den umliegenden Ort -
schaften wird ein größerer
Abstand eingehalten
Emissionen von
Licht, Erschütterun-
gen, Gerüchen
keine relevanten Auswirkungen zu erwarten
Emissionen von
Luftschadstoffen,
Staub (Grob - und
Feinstaub)
Immissionswerte werden sicher eingehalten Immissionswerte werden si -
cher eingehalten; die Emis-
sionen enden bereits zwei
Jahrzehnte früher
Emissionen von Ge-
räuschen
Immissionswerte werden sicher eingehalten Immissionswerte werden si -
cher eingehalten; die Emis-
sionen enden bereits zwei
Jahrzehnte früher
Erdbeben, Seismizi-
tät, Standsicherheit
siehe Schutzgut Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Inanspruchnahme
von Biotopen
Es werden Biotope im Umfang
von 2.240 ha in Anspruch ge -
nommen, darunter auch hoch-
wertige, z. T. schutzwürdige
Waldbiotoptypen mit Altholz -
beständen (360 ha)
Es werden überwiegend
Ackerbiotope im Umfang von
nur noch rd. 450 ha in An-
spruch genommen; Verlust
von schutzwürdigen Waldflä-
chen und Kleingehölzen (15
ha)
Es erfolgt eine Reduktion
der Inanspruchnahme von
Biotopen um rd. 1.800 ha
und von schutzwürdigen
Biotopen im Umfang von
345 ha
Inanspruchnahme
von geschützten
Teilen von Natur
und Landschaft im
Sinne von §§ 22 ff.
BNatSchG
Verlust des Restbestandes
NSG „Bürgewald Blatzheimer
Bürge“ (Hambacher Forst);
Verlust des NSG „Kiesgrube
Steinheide“ und von Teilen des
NSG „Bürgewald Steinheide“
(insg. 67 ha NSG-Fläche)
Nach BNatSchG geschützte
Teile von Natur und Landschaft
werden nicht beansprucht
Erhalt von Naturschutzge-
bieten im Umfang von rd.
67 ha
Zerschneidungs -
und Barrierewirkung
Barrierewirkung, Beeinträchti-
gung der Lebensraumvernet-
zung und des Lebensraumver-
bundes auf einer Fläche von
2.240 ha
Barrierewirkung, Beeinträchti-
gung der Lebensraumvernet-
zung und des Lebensraumver-
bundes auf einer Fläche von
rd. 450 ha
Geringere Flächenzer-
schneidung, diese bleibt auf
den südöstlichen Bereich
des genehmigten Tagebau-
bereichs im Bereich der
Ortslage Manheim-Alt be-
schränkt. Dort befinden sich
überwiegend weniger wert-
volle Biotopstrukturen
Veränderung des
Wasserhaushalts,
z. B. durch Grund -
wasserwiederan-
stieg und Herstel-
lung Tagebausee
Keine wesentlichen wasserseitigen Auswirkungen auf Biotope
im Wirkraum (Grundwasserwiederanstieg: natürlicher Vorgang,
weitgehend vorbergbaulicher Zustand)
Die Wiederherstellung na -
türlicher Grundwasserver-
hältnisse beginnt bereits
zwei Jahrzehnte früher
12 Allgemein verständliche Zusammenfassung
147
Schutzgut /
Wirkfaktoren
Auswirkungen auf das
Schutzgut bei Umsetzung
Teilplan 12/1
(bisheriges Vorhaben)
Auswirkungen auf das
Schutzgut durch den lau-
fenden Tagebau Hambach
in seiner geänderten Form
(durch das geänderte Vor-
haben)
Auswirkungen der ge-
planten Änderungen
des Vorhabens auf das
Schutzgut
FFH-Gebiete (Natura 2000)
Flächeninanspruch-
nahme
Keine Flächenbeanspruchung von FFH -Gebieten
Beeinträchtigung im
Wirkraum
Abbaugrenze reicht bis an das
FFH-Gebiet „Dickbusch, Lörs-
felder Busch, Steinheide“
heran; keine erhebliche Beein-
trächtigung zu erwarten
Mindestabstand zum FFH-Ge-
biet beträgt 220 m; keine er-
hebliche Beeinträchtigung zu
erwarten
Der Abbaurand bleibt wei-
ter vom FFH -Gebiet „Dick-
busch, Lörsfelder Busch,
Steinheide“ entfernt
Grundwasserwie-
deranstieg und Her -
stellung Tagebau-
see
Keine wasserseitigen Auswirkungen auf Natura 2000 -Gebieten
im Wirkraum (Grundwasserwiederanstieg: natürlicher Vorgang,
weitgehend vorbergbaulicher Zustand)
Die Wiederherstellung na-
türlicher Grundwasserver -
hältnisse beginnt bereits
zwei Jahrzehnte früher
Artenschutz
Verbotstatbestände
Tötung, Störung,
Zerstörung
Verbotstatbestände in Bezug
auf Vogel- und Fledermausar-
ten (u. a. Bechsteinfleder-
maus), mehrere Amphibienar-
ten, Haselmaus und Zauneid -
echse gegeben; Ausnahmevor -
aussetzungen liegen vor / be-
hördliche Ausnahmen erteilt
Verbotstatbestände nur in Be-
zug auf Kreuz - und Wechsel-
kröte, Springfrosch und Hasel-
maus sowie vorsorglich auch in
Bezug auf die Fledermausar-
ten Bechsteinfledermaus und
Zwergfledermaus anzuneh-
men; Ausnahmevor aussetzun-
gen liegen vor / Ausnahmen
sind für den laufenden Betrieb
erteilt
Verbotstatbestände treten
für wesentlich weniger Ar-
ten ein; keine Verbotstat-
bestände für Vögel und
Reptilien
Grundwasserwie-
deranstieg und Her-
stellung Tagebau-
see
Keine wasserseitigen Auswirkungen auf Arten im Wirkraum
(Grundwasserwiederanstieg: natürlicher Vorgang, weitgehend
vorbergbaulicher Zustand)
Die Wiederherstellung na-
türlicher Grundwasserver-
hältnisse beginnt bereits
zwei Jahrzehnte früher
Fläche und Boden
Flächeninanspruch-
nahme
Abbaufläche rd. 8.500 Abbaufläche rd. 6.700 h Reduktion der Flächenin-
anspruchnahme um
rd. 1.800 ha
Zerschneidungswir-
kungen
Flächenzerschneidung gesamt -
haft nördlich der Autobahn A4
Flächenzerschneidung im Be -
reich zwischen Morschenich /
Hambacher Forst und Stein-
heide
deutlich geringere Zer-
schneidungswirkung
Inanspruchnahme
schutzwürdiger Bö-
den
Verlust fruchtbarer Böden ho-
her und sehr hoher Funktions-
erfüllung sowie Böden sehr ho-
her Funktionserfüllung bzgl.
des Biotopentwicklungspoten-
zials rd. 700 ha
Verlust fruchtbarer Böden ho-
her und sehr hoher Funktions-
erfüllung rd. 200 ha
Rd. 500 ha Böden mit ho-
her und sehr hoher Funkti-
onserfüllung bleiben erhal-
ten
Veränderung des
Wasserhaushalts,
z. B. durch Grund-
wasserwiederan-
stieg
Keine wesentlichen wasserseitigen Auswirkungen auf Böden im
Wirkraum (Grundwasserwiederanstieg: natürlicher Vorgang,
weitgehend vorbergbaulicher Zustand)
Die Wiederherstellung na-
türlicher Grundwasserver-
hältnisse beginnt bereits
zwei Jahrzehnte früher
Herstellung eines
Tagebausees
Dauerhafter Flächenverlus t,
Entstehung einer Wasserflä-
che, keine Bodenneubildung
möglich
Dauerhafter Flächenverlust,
Entstehung einer Wasserflä-
che, keine Bodenneubildung
möglich
Reduktion der Seeoberflä-
che um rd. 10 %
12 Allgemein verständliche Zusammenfassung
148
Schutzgut /
Wirkfaktoren
Auswirkungen auf das
Schutzgut bei Umsetzung
Teilplan 12/1
(bisheriges Vorhaben)
Auswirkungen auf das
Schutzgut durch den lau-
fenden Tagebau Hambach
in seiner geänderten Form
(durch das geänderte Vor-
haben)
Auswirkungen der ge-
planten Änderungen
des Vorhabens auf das
Schutzgut
Wasser
Veränderung des Wasserhaushalts:
- Fortsetzung der
Sümpfungsmaß-
nahmen
Jährliche Gesamtentnah-
memenge max. 450 Mio. m³/a;
keine erheblichen nachteiligen
Auswirkungen: keine Unverein-
barkeiten mit den Bewirtschaf-
tungszielen der EU -WRRL für
Grund- und Oberflächenwässer
aufgrund von abweichenden
Bewirtschaftungszielen und
Ausnahmen
Jährliche Gesamtentnah-
memenge max. 370 Mio. m³/a;
keine erheblichen nachteiligen
Auswirkungen; keine Unverein-
barkeiten mit den Bewirtschaf-
tungszielen der EU-WRRL für
Grund- und Oberflächenwässer
aufgrund von abweichenden
Bewirtschaftungszielen und
Ausnahmen
Verkleinerung des zu ent-
wässernden Bereichs und
Reduktion der ursprünglich
vorgesehenen Entwässe-
rungsleistung
Geringere Auswirkungen
auf potentiell betroffene
Oberflächengewässer
- Einleitung von
Sümpfungs- und
Grubenwasser in
Oberflächenge-
wässer
keine bergbaubedingte Verfeh-
lung des guten ökologischen
Zustands/Potenzials beim
Großteil der Oberflächenge-
wässer; keine bergbaubedingte
Verfehlung des chemisch gu-
ten Zustands; keine Unvere in-
barkeit mit den Bewirtschaf-
tungszielen der EU -WRRL auf-
grund von abweichenden Be-
wirtschaftungszielen und Aus-
nahmen; keine erheblichen
nachteiligen Auswirkungen
keine bergbaubedingte Verfeh-
lung des guten ökologischen
Zustands/Potenzials beim
Großteil der O berflächenge-
wässer; keine bergbaubedingte
Verfehlung des chemisch gu-
ten Zustands; keine Unverein-
barkeit mit den Bewirtschaf-
tungszielen der EU -WRRL auf-
grund von abweichenden Be-
wirtschaftungszielen und Aus-
nahmen; keine erheblichen
nachteiligen Auswirkungen
Aufgrund rückläufiger
Sümpfungsmengen redu-
ziert sich die Einleitmenge
insgesamt
Einleitungen in Oberflä-
chengewässer enden etwa
zwei Jahrzehnte früher
- Grundwasserwie-
deranstieg und.
Kippenwasserab-
strom
Wiederherstellung natürlicher /
vorbergbaulicher Grundwas-
serverhältnisse und sich selbst
regulierender wasserwirt-
schaftlicher Verhältnisse (mit
Ausnahme der Erftaue); berg-
baubedingt keine Verfehlung
eines guten mengenmäßigen
Zustandes nach Abschluss des
GW-Wiederanstiegs; chemi-
scher Zustand weist längerfris-
tige Beeinflussungen durch
Kippenwasserabstrom auf
(Sulfat, Schwermetalle)
Im Übrigen keine wesentlichen
wasserseitigen Auswirkungen
auf das Schutzgut Wasser im
Wirkraum.
Wiederherstellung natürlicher /
vorbergbaulicher Grundwasser-
verhältnisse und sich selbst re-
gulierender wasserwirtschaftli-
cher Verhältnisse (mit Aus-
nahme der Erftaue); bergbau-
bedingt keine Verfehlung eines
guten mengenmäßigen Zustan-
des nach Abschluss des GW -
Wiederanstiegs; chemischer
Zustand weist längerfristige
Beeinflussungen durch Kippen-
wasserabstrom auf (Sulfat,
Schwermetalle)
Im Übrigen keine wesentlichen
wasserseitigen Auswirkungen
auf das Schutzgut Wasser im
Wirkraum.
Großräumige Wiederher-
stellung vorbergbaulicher
Grundwasserverhältnisse
beginnt etwa zwei Jahr-
zehnte früher
- Beeinträchtigung
der Wasserversor-
gung
Unwesentliche Zunahme der
beeinflussten Flächen von
Grundwassernutzern.
Beeinflussung der in der nördli-
chen Erft-Scholle gelegenen
WGA Glesch, Paffendorf und
Sindorf durch Kippenwasserzu-
strom im Rahmen des Grund-
wasserwiederanstiegs
Unwesentliche Zunahme der
beeinflussten Flächen von
Grundwassernutzern. Mengen-
mäßige Beeinflussung durch
Sümpfungsmaßnahmen endet
früher; Beeinflussung der in der
nördlichen Erft-Scholle gelege-
nen WGA Glesch, Paffendorf
und Sindorf durch Kippenwas-
serzustrom im Rahmen des
Grundwasserwiederanstiegs
Großräumige Wiederher-
stellung natürlicher Grund-
wasserverhältnisse beginnt
etwa zwei Jahrzehnte frü-
her; folglich endet die men-
genmäßige Beeinflussung
von Grundwassernutzern
früher bzw. erforderliche
Verlagerung von Wasserge-
winnungsanlagen aufgrund
Auswirkungen des Kippen-
abstroms müssen bedarfs-
weise früher umgesetzt wer-
den
12 Allgemein verständliche Zusammenfassung
149
Schutzgut /
Wirkfaktoren
Auswirkungen auf das
Schutzgut bei Umsetzung
Teilplan 12/1
(bisheriges Vorhaben)
Auswirkungen auf das
Schutzgut durch den lau-
fenden Tagebau Hambach
in seiner geänderten Form
(durch das geänderte Vor-
haben)
Auswirkungen der ge-
planten Änderungen
des Vorhabens auf das
Schutzgut
Herstellung eines
Tagebausees
Seeoberfläche max. 4.000 ha;
keine erheblichen nachteiligen
Umweltauswirkungen
Seeoberfläche ca. 3.530 ha;
landschaftsharmonischere
Ufergeometrie;
keine erheblichen nachteiligen
Umweltauswirkungen
Verkleinerung der Seeober-
fläche und des Seevolu-
mens um gut 10 %;
Entwicklung des Tagebau-
sees beginnt rd. zwei Jahr-
zehnte früher
Luft und Klima
Flächeninanspruch-
nahme
Geringfügige Veränderungen
im Bereich der Abbaufläche lo-
kalklimatischer Verhältnisse
(leichte Temperaturzunah me)
und des nahen Umfeldes;
keine erheblichen nachteiligen
Auswirkungen auf das lokale
Klima; keine Auswirkungen auf
das großräumige Klima
Geringfügige Veränderungen
lokalklimatischer Verhältnisse
im Bereich der verkleinerten
Abbaufläche (leichte Tempera-
turzunahme) und des nahen
Umfeldes; keine erheblichen
nachteiligen Auswirkungen auf
das lokale Klima; keine Auswir-
kungen auf das großräumige
Klima
Keine grundlegenden Ver-
änderungen der lokalklima-
tischen Verhältnisse; das
Lokalklima der Nicht -Inan-
spruchnahmefläche bleibt
erhalten; keine Auswirkun-
gen auf das großräumige
Klima
Herstellung eines
Tagebausees
Geringe lokalklimatische Veränderungen im Umfeld, insgesamt
aber keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen; hin-
sichtlich der Wärmebelastung im für Erholungsnutzungen vorge-
sehenen Nahbereich sogar positive Wirkungen
Seeoberfläche gut 10 %
kleiner als ursprünglich ge-
plant, jedoch unwesentlich
hinsichtlich der Wärmere-
gulation
Landschaft
Flächeninanspruch-
nahme, Verlust land-
schaftsprägender
Elemente
Verlust vorhandener Elemente
der naturraumtypischen Kultur-
landschaft mit geringer bis
mittlerer Strukturvielfalt auf
2.240 ha
Verlust vorhandener Elemente
der naturraumtypischen Kultur-
landschaft mit geringer bis
mittlerer Strukturvielfalt auf rd.
450 ha
Reduktion der landschafts-
wirksamen Flächeninan-
spruchnahme um rd.
1.800 ha; landschaftsprä-
gende Strukturelemente
(insb. Waldflächen) bleiben
größtenteils erhalten
Inanspruchnahme
von Schutzgebieten
Verlust (bzw. Teil -/Restflä-
chenverlust) von 4 LSG und
> 60 geschützten Landschafts-
bestandteilen; Verlust einer
gem. § 41 LNatSchG ge-
schützte Allee
Verlust (bzw. Restflächenver-
lust) von 3 LSG und 12 ge-
schützten Landschaftsbestand-
teilen; keine gem. § 41
LNatSchG geschützten Alleen
betroffen
Erhalt der verbliebenen
Teile des LSG Hambacher
Forst und von rd. 50 ge-
schützten Landschaftsbe-
standteilen
Zerschneidungswir-
kung, Verlust von
Freiraumfuktionen
Veränderung funktionaler Be-
ziehungen und Trennung von
Landschaftsteilräumen auf
2.240 ha; Verlust der Freiraum -
und Erholungsfunktionen im
Raum Manheim -Alt und Mor-
schenich
Veränderung funktionaler Be-
ziehungen und Trennung von
Landschaftsteilräumen auf
rd. 450 ha; Verlust der Frei-
raum- und Erholungsfunktio-
nen im Raum Manheim
Deutliche Verringerung der
Zerschneidungs - und
Trennwirkungen Freiraum -
und Erholung sfunktionen
im Raum Morschenich blei-
ben bestehen (insb. Wald-
gebiete)
Herstellung eines
Tagebausees
Ablösung der Landnutzungen
durch eine Wasserfläche im
Umfang von rd. 4.000 ha
Ablösung der Landnutzungen
durch eine Wasserfläche im
Umfang von rd. 3.530 h a
Verringerung der Tagebau-
seefläche um rd.450 ha
12 Allgemein verständliche Zusammenfassung
150
Schutzgut /
Wirkfaktoren
Auswirkungen auf das
Schutzgut bei Umsetzung
Teilplan 12/1
(bisheriges Vorhaben)
Auswirkungen auf das
Schutzgut durch den lau-
fenden Tagebau Hambach
in seiner geänderten Form
(durch das geänderte Vor-
haben)
Auswirkungen der ge-
planten Änderungen
des Vorhabens auf das
Schutzgut
Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Inanspruchnahme
von Kulturgütern
durch Flächeninan-
spruchnahme
Verlust von 19 Baudenkmälern
und 4 Bodendenkmälern im
Raum Manheim -Alt und Mor-
schenich
Verlust von 18 Baudenkmälern
und 3 Bodendenkmälern im
Raum Manheim -Alt
1 Baudenkmal und 1 Bo-
dendenkmal in Morsche-
nich-Alt bleiben erhalten
Beeinträchtigungen
durch Bodenbewe-
gungen
Allgemein geringe Auswirkungen durch sümpfungsbedingte Bo-
denbewegungen; der Ausgleich etwaiger Schäden durch den Ta-
gebau ist im Bergschadensrecht geregelt
keine erheblichen Umwelt-
auswirkungen / Auswirkun-
gen in Bezug auf Berg-
schäden
Standsicherheit der
Böschungen
Keine Auswirkungen: Die Standsicherheit der Randböschungen ist im Tagebaubetrieb und auch
bei Befüllung des Sees gewährleistet
- Erdbebenauslö-
sung/ -verstärkung;
- bergbauinduzierte
Seismizität
Natürliche Seismizität wird durch Tagebaubetrieb nicht ausgelöst
und auch nicht verstärkt; die Machbarkeit der Seebefüllung wurde
geprüft; die Herstellung des Tagebausees führt nicht zu einer
Veränderung der natürlichen Erdbebentätigkeit
Bergbauinduzierte Seismizität (durch GW-Absenkung – ruckartig –
und bergbauliche Aktivitäten) ist begrenzt. Durchgängige Überwa-
chung ist sichergestellt
Durch Verkleinerung des
Tagebausees wird die na-
türliche tektonische Erdbe-
bengefahr nicht beeinflusst
und die bergbauinduzierte
Seismizität wird nicht über
das jetzige Maß hinaus ver-
stärkt
Anfälligkeit des Ta-
gebaubetriebes ggü.
natürlichen Erdbe-
ben und Überflutun-
gen
Natürlich auftretende Erbeben mit der in der Region zu erwarten-
den Stärke sind nicht geeignet, die Standsicherheit der Randbö-
schungen zu gefährden;
die Standsicherheit der Böschungen ist auch im Falle eines extre-
men Hochwasserereignisses gegeben; im Falle eines extremen
Hochwassers ist nicht damit zu rechnen, dass es zu einer Über-
schwemmung aufgrund eines Übertretens der Erft oder der Rur
kommt
keine nachteiligen Ände -
rungen
Veränderung des
Wasserhaushalts-
durch Grundwasser-
wiederanstieg
Keine wesentlichen wasserseitigen Auswirkungen auf Kultur -
und Sachgüter im Wirkraum (natürlicher Vorgang, weitgehend
vorbergbaulicher Zustand)
Die Wiederherstellung na-
türlicher Grundwasserve r-
hältnisse beginnt bereits
zwei Jahrzehnte früher
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anlage_4_Teilplan 12-1 Hambach)
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-1- Richtlinien zum Teilplan 12/1 - Hambach - Die Darstellungen des Teilplanes 12/1 - Hambach - werden durch folgende Erläuterungen ergänzt, die bei entsprechenden Genehmigungs- und Zulassungsverfahren als Richtlinien zu beachten sind (Beschluß) des Braunkohlenausschusses vom 16. Dezember 1975 / Neufassung durch Beschluß des Braunkohlenausschusses vom 16./17. Dezember 1976 ) 1. Gewinnung und Verkippung 1.1 In dem für die bergbauliche Nutzung ausgewiesenen Raum werden die land- und forstwirtschaftlichen Flächen im zeitlichen Ablauf des Braunkohlenabbaues nur in dem jeweils unerläßlichen Umfang in Anspruch genommen. 1.2 Durch die Festlegung der Braunkohlenabbaugrenze wird die Gewinnung grundeigener Minerale durch den jeweiligen Verfügungsberechtigten nicht ausgeschlossen, jedoch unter der Voraussetzung, daß die Abgrabungen vor der Inanspruchnahme der Flächen für den Braunkohlenabbau beendet sind. 1.3 Die Höhe der Außenkippe Sophienhöhe soll grundsätzlich 275 m ü. NN nicht über- schreiten. Die Oberflächengestaltung der Kippe wird landschaftsgerecht geplant und ausgeführt. 1.4 Zur Vermeidung einer zusätzlichen Eutrophierung des Restsees wird die Kippenoberfläche so gestaltet, daß das anfallende Oberflächenwasser, insbesondere der neu erstellten landwirtschaftlichen Nutzflächen, dem See ferngehalten werden kann. Zum Ausgleich der durch die Kippengestaltung verstärkten Hochwasserspitzen wird ausreichender Rückhalteraum vorgesehen. 1.5 Die Geländeneigung der landwirtschaftlich zu rekultivierenden Flächen soll entsprechend den "Richtlinien des Landesoberbergamtes NW für das Aufbringen von kulturfähigem Bodenmaterial bei landwirtschaftlicher Rekultivierung für die im Tagebau betriebenen Braunkohlenbergwerke" in der geltenden Fassung 1,5 % nicht überschreiten. Durch -2- geeignete Geländegestaltung (z.B. Terrassen, Generalneigung) ist eine ausreichende Oberflächenentwässerung auf Dauer zu gewährleisten. 1.6 Bei der Aufbringung des kulturfähigen Bodenmaterials auf die landwirtschaftlich zu rekultivierenden Fläche sollen Bodenverdichtungen vermieden werden. 1.7 Das kulturfähige Bodenmaterial für die forstwirtschaftliche Rekultivierung soll nicht unter 4 m Mächtigkeit aufgeschüttet werden. Der Lößanteil in diesem "Forstkies" soll möglichst hoch sein, um eine günstigeren Wasserhaushalt der Böden und eine nach- haltige Ertragsleistung der Waldbestände zu gewährleisten. Dies gilt im Hinblick auf eine Verbesserung des Wasserhaushaltes insbesondere für die Anschüttung der Kippenober- fläche an den Süd- und Südwest-Böschungen der Außenkippe und der überhöhten Innen- kippe. Die Bestimmung des Mischungsanteiles von bindigem Material im Forstkies auf den geneigten Flächen geschieht unter Berücksichtigung der Standsicherheit und der erhöhten Erosionsgefahr. 1.8 Bei der forstlichen Rekultivierung sind stark geneigte nach Süd und Südwest exponierte Flächen möglichst zu vermeiden, weil die Austrocknungsgefahr hier am größten ist. Daher sollte die Kippe Sophienhöhe vorwiegend in Nord-Südrichtung gestaltet werden. 1.9 Die Auswirkungen der Verwitterung von Pyriten, die in bestimmten tertiären Schichten vorkommen. sind bei der Verkippung zu beachten. 1.10 Alle bergbaubedingten Aufwallungen und sonstigen Anlagen, die keinem besonderen zukünftigen Verwendungszweck zugeführt werden, sind nach Abschluß der bergbau- lichen Maßnahme zu beseitigen. 2. Wasserwirtschaft und Grundwasserabsenkung 2.1 Die Grundwasserabsenkung wird örtlich und zeitlich so betrieben, daß für das jeweilige Absenkungsziel nur das geringstmögliche Vorratsvolumen an Grundwasser entfernt wird, -3- um damit die Standsicherheit der Böschungen und eine ausreichende Entspannung des Liegende zu gewährleisten. 2.2 Soweit durch die Grundwasserabsenkung Wassergewinnungsanlagen hinsichtlich des Förderstromes und der Wasserbeschaffenheit unzureichend zu werden drohen, wird rechtzeitig Ersatzwasser bereitgestellt. 2.3 Die Rheinische Braunkohlen werke AG hat eine Untersuchung zu veranlassen, ob inner- halb des Erftbeckens Bereiche ausgewiesen werden können, in denen langfristig die Ge- winnbarkeit von qualitativ einwandfreiem Wasser im Besonderem im ersten Hautgrund- Wasserstockwerk möglich ist. An diesen Stellen sind, falls noch nicht vorhanden, Bohrungen niederzubringen, die zu Grundwassermeßstellen auszubauen sind, um die Grundwasserverhältnisse dieser Räume eindeutig beurteilen zu können. Für geeignet erkannte Räume sollen im Gebietsentwicklungsplan als wasserwirtschaftliche Bereiche dargestellt werden. 2.4 Die Rheinische Braunkohlenwerke AG hat in der Rurscholle westlich der Bereiche, an denen Grundwasserübertritte zur Erftscholle stattfinden, geeignete Flächen für die Errichtung von Abfangbrunnen zu ermitteln. Diese Flächen sollen im Gebietsent- wicklungsplan als wasserwirtschaftliche Bereiche dargestellt werden. Sobald das Wasser für Wasserversorgungszwecke im Bereich der Rurscholle benötigt wird und der Wasser- bedarf aus Gründen, die die Rheinische Braunkohlenwerke AG zu vertreten hat, in der Rurscholle nicht mehr gedeckt werden kann, hat die Rheinische Braunkohlenwerke AG Abfangbrunnen zu errichten. 2.5 Falls in Teilbereichen Beeinträchtigungen land- und forstswirtschaftlicher Flächen ein- treten, werden die im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ausgeglichen. -4- 2.6 Die Ableitung des geförderten Sümpfwassers ist unter Berücksichtigung der begrenzten Belastbarkeit des Hauptvorfluters Erft auf geeignete ggf. zweckentsprechend landschafts- gerecht auszubauende Vorfluter zu verteilen. 2.7 Für die Zeit nach der Auskohlung des Abbaufeldes ist grundsätzlich die Wieder- auffüllung des abgesenkten Grundwasserkörpers zu ermöglichen. 3. Restsee 3.1 Für die Auffüllung des Restsees ist grundsätzlich Oberflächenwasser - z.B. des Rheines - vorzusehen. Die dabei für die Zuleitung, den See selbst und das umgebende Grundwasser zu erwartenden Probleme werden rechtzeitig geklärt. 3.2 Die Füllzeit ist unbeschadet der Erfordernisse zur Auffüllung des Grundwasservorrates möglichst kurz zu halten. Restlochsohle und -böschungen werden so gestaltet, daß auch während dieses Zwischenzustandes stets eine geordnete Landschaft gewährleistet ist. 3.3 Die Böschungen des Restsees werden landschaftsgerecht geplant und gestaltet. Sie wer- den so geschüttet und im Bereich der Uferlinie so ausgebaut, daß eine wasserwirtschaftliche Nutzung des Restssees einschließlich der dadurch unvermeidlichen Spiegelschwankungen möglich bleibt. Soweit damit vereinbar, werden die Ufer weitgehend für einen Lebendverbau vorbereitet. 3.4 Zur Entwicklung vielfältiger Gewässer-Biotope für eine artenreiche Gewässerflora und -fauna wird im Westen des Restsees eine Flachwasserzone angelegt. Dies, sowie die angestrebte Erholungsnutzung, sind mit einer wasserwirtschaftlichen Nutzung des Restsees in Einklang zu bringen. 3.5 Um die ungestörte Entwicklung des Biotops zu gewährleisten und eine Ausweisung der Flachwasserzone als Schutzgebiet zu ermöglichen, ist für eine Trennung zwischen dem seenahen Erholungsgebiet und einem etwa noch auszuweisenden Biotop-Schutzgebiet zu sorgen und dieses von der Erholungsnutzung auszuschließen. -5- 3.6 Die bei der Auffüllung des Restsees mit Rheinwasser und die bei der Grundwasser- anreicherung auftretenden Probleme, wie z.B. Beschaffenheit des Wassers und Standsicherheit der Böschungen, werden rechtzeitig geklärt. 4. Land- und Forstwirtschaft 4.1 Zum Ausgleich der durch den Tagebau Hambach beanspruchten landwirtschaftlichen Nutzflächen ist eine möglichst weitgehende landwirtschaftliche Rekultivierung durch- zuführen. Dazu sind - neben der im Tagebaugebiet Hambach geplanten Fläche - die Tagebaue Fortuna-Garsdorf, Frechen und Bergheim landwirtschaftlich zu rekultivieren wobei die Gesichtspunkte der Landschaftspflege und der Wasserwirtschaft sowie der Naherholung, insbesondere durch Schaffung zusammenhängender Waldgebiete in der Nähe der Ortschaft Bergheim, zu berücksichtigen sind. 4.2 Die landwirtschaftliche Wiedernutzbarmachung erfolgt nach den "Richtlinien des Landesoberbergamtes NW für das Aufbringen von kulturfähigem Bodenmaterial bei landwirtschaftlicher Rekultivierung für die im Tagebau betriebenen Braunkohlen- bergwerke", in der jeweils gültigen Fassung. Dabei ist die Mächtigkeit des auszu- bringenden Lößmaterials den bisherigen Erfahrungen sowie künftigen wissenschaft- lichen und technischen Erkenntnissen anzupassen. Die Aufbringung von Löß im Nassverfahren wird angestrebt. Die Fragen der Lößmächtigkeit und der Auftragsverfahren sind baldmöglichst zu klären. 4.3 Die aus ökologischen, forstlichen, landschaftsgestalterischen und Gründen der Erholung erforderlichen Festlegungen für den Einzelbestand des Waldes werden in einem forst- lichen Nutzungs- und Gestaltungsplan für den Gesamtbereich der Bürgewälder erarbeitet. 4.4 Die forstwirtschaftliche Rekultivierung soll grundsätzlich mit den Gehölzen erfolgen, die der natürliche potentiellen Vegetation entsprechen. Dazu ist es erforderlich, die Qualität des aufgebrachten kulturfähigen Bodenmaterials fortlaufend zu ermitteln und sie bei der Holzartenwahl zu berücksichtigen. 4.5 In angemessenem Umfang sollen Waldbestände auch auf ebenen bzw. nahezu ebenen Flächen in gleicher Höhe wie das unverritzte Gelände entstehen, die denen der natür- -6- lichen Vegetation des Hambacher Forstes möglichst weitgehend entsprechen. Mit dieser Maßnahme sollen die Voraussetzungen zur Regeneration des durch den Abbau zerstörten ökologischen Zustandes verbessert werden. Der Lößanteil des Forstkieses auf diesen Flächen soll mindestens 50 % betragen. Derartige Regenerationszellen sollten teilweise in Kontakt zu dem an das Abbaugebiet angrenzenden und erhalten bleibenden Wald stehen. Um die Biotopsukzession auf diesen Flächen zu beobachten, sollen ausreichend große Dauerbeobachtungsflächen geschaffen werden. 4.6 Zur Steigerung des Vielfältigkeitswertes des neuentstehenden Waldes sollten standortgerechte Nadelhölzer in Gruppen und Kleinstbeständen mit einem Anteil von bis zu 20 % der Gesamtfläche eingestreut werden. Arboreten und ähnliche forstliche Sonderflächen werden vorgesehen. Über ihre Art und Gestaltung wird zu gegebener Zeit zu entscheiden sein. 5. Verkehrsplanung 5.1 Die generelle Linienführung der Bandstraßen und der Kohlenbahn aus dem Tagebau Hambach in den Tagebau Garsdorf bzw. an die Nord-Süd-Bahn werden in einem besonderen Erläuterungsplan zeichnerisch dargestellt. 5.2 In den noch nicht in Anspruch genommenen oder bereits rekultivierten Gebieten sollen die zur Verlegung vorgesehenen bergbaulichen und sonstigen Verkehrswege, Leitungen u.ä. soweit als möglich gebündelt werden. Außerhalb des Abbaugebietes sind bei der Verlegung von Leitungsbändern unnötige Durchschneidungen von zusammenhängenden Waldgebieten und landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie Beeinträchtigungen der Umgebungen weitgehend zu vermeiden. 6. Erholungsnutzung 6.1 Als Ersatz für die schon früh vom Abbau betroffenen nördlichen und westlichen Wälder sind die übrigen Bürgewälder durch den Bergbautreibenden besser für die Erholungs- nutzung zu erschließen, soweit sie sich im Besitz des Bergbautreibenden befinden. 6.2 Bei der Rekultivierung der Kippenflächen ist die Möglichkeit künftiger Erholungs- nutzung zu beachten. Dies gilt besonders von Teilen des Restsees für seine Eignung als Erholungsschwerpunkt. -7- 6.3 Die forstwirtschaftlich rekultivierten Flächen werden grundsätzlich für die ruhige Erholung ausgebaut. 6.4 Die fortwirtschaftlichen Nutzflächen sind landwirtschaftspflegerisch so zu gestalten, daß sie sowohl den wirtschaftlichen Erfordernissen des Landbaues als auch den Belangen der erholungssuchenden Bevölkerung gerecht werden. 7. Klima und Immissionen 7.1 Sowohl die Hochhalde als auch die Seefläche bringen mesoklimatische Probleme, die insbesondere in der vermehrten Bildung von Kaltluftmassen und zusätzlicher Windbelastung zu sehen sind. Maßnahmen zur Minderung der damit verbundenen Probleme werden untersucht und erforderlichenfalls verwirklicht. 7.2 Zum Schutze der Allgemeinheit oder der Nachbarschaft vor Immissionen aus dem Tagebau und seinen Nebenanlagen (dazu gehören auch Kohlenbahn und Bandstraße) sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen rechtzeitig geeignete Schutzmaßnahmen durchzuführen. 7.3 Folgende Schutzmaßnahmen kommen nach den derzeitigen Erfahrungen in Frage: im Bereich des Tagebaues - technischer Immissionsschutz an den Anlagen - bepflanzte Schutzwälle - Schutzwände - Erhaltung oder Neuanlage von Schutzwald an der Kohlenbahn - technischer Immissionsschutz am Gleiskörper und an den Zügen - bepflanzte Schutzwälle - Schutzwände - Einschnittslage an der Bandstraße - technischer Immissionsschutz an den Bandanlagen - bepflanzte Schutzwälle -8- - Ummantelung (Einhausung) - Einschnittslage. Alle Schutzmaßnahmen sind landschaftsgerecht zu gestalten. 7.4 Zum Schutz der Bevölkerung von Immissionen wird nach Beginn der Aufschlußarbeiten des Tagebaues am süd-westlichen Rand des Siedlungsbereiches Elsdorf vom Bergbau- treibenden ein mindestens 100m breiter Schutzwald angepflanzt, und zwar zwischen der B 55 und der Gesolei-Siedlung sowie in Höhe des Sportplatzes Wüllenrath. 7.5 Zum Schutze der Bevölkerung vor Immissionen sind mit Verlegung der Autobahn A 4 Lärmschutzmaßnahmen zwischen der Autobahn und der Ortslage Buir durchzuführen. 7.6 Der Schutzwald südlich des Turmweges im Bereich des vorhandenen Altwaldes östlich von Hambach ist um eine ca. 100 m breite Neuanpflanzung, die dem Immissionsschutz im besonderen Maße gerecht wird, zu erweitern. 8. Archäologie 8.1 Der Braunkohlentagebau Hambach und seine Verwirklichung bedeutet einerseits den Verlust, anderseits jedoch die Möglichkeit zur Untersuchung und Auswertung einer großen Zahl von Fundplätzen aus ur- und frühgeschichtlichen Epochen von der ältesten Steinzeit bis ins hohe Mittelalter. Da eine Wiederherstellung solcher Fundplätze im Sinne einer Rekultivierung nicht möglich ist, wird dem Staatlichen Vertrauensmann für kultur- geschichtliche Bodenaltertümer die Möglichkeit gegeben, diese Fundplätze vor ihrer Zerstörung archäologisch zu untersuchen. 8.2 Im ersten Arbeitsabschnitt bis zum Beginn des eigentlichen Abbaues im Jahre 1978/79 soll der Staatliche Vertrauensmann für kulturgeschichtliche Bodenaltertümer die Möglichkeit erhalten, in allen vom Abbau betroffenen Gebieten sowie auf den für Erschließungseinrichtungen (Bandstraßen, Transportwege, verlegte Straßen, Kippen usw.) notwendigen Flächen Maßnahmen zur archäologischen Prospektion sowie Abgrabungen durchzuführen. 8.3 Während des Aufbaues soll der Staatliche Vertrauensmann für kulturgeschichtliche Bodenaltertümer die Möglichkeit erhalten, alle anfallenden Abbaukanten und Boden- -9- aufschlüsse laufend auf zutage tretende Bodenfunde zu überprüfen und dabei zutage tretende Fundplätze archäologisch zu untersuchen. 8.4 Um die nötigen archäologischen Untersuchungen so rationell und zeitsparend wie möglich durchführen zu können, sollen dem Staatlichen Vertrauensmann für kultur- geschichtliche Bodenaltertümer rechtzeitig alle einschlägigen Planungen sowie deren Änderungen bekanntgegeben werden, damit die archäologischen Maßnahmen mit den Abbauplänen koordiniert werden können. 9. Umsiedlungen und Verlegungen Weitere Folgemaßnahmen wie z.B. die Umsiedlung von Ortschaften und die Verlegung von Verkehrs- und Leitungsbändern sind im aufgestellten Gebietsentwicklungsplan, Teilabschnitte Erfttal und Rurtal, dargestellt und somit als grundsätzlich lösbar nachge- wiesen. 10. Beweissicherung 10.1 Die zur Sicherung der gegenwärtigen und zukünftigen Wasserversorgung erforderlichen Maßnahmen bezüglich des Grundwassers sind fortzuführen. Zusätzliche Beweissiche- rungsmaßnahmen zur Beobachtung des Grundwassers werden durch die Bergbehörde im Einvernehmen mit den Wasserbehörden festgelegt, wenn zu besorgen ist, daß Aus- wirkungen in bestimmten Teilräumen mit den vorhandenen Mitteln nicht ausreichend verfolgt werden können. 10.2 Die Entauswertungen der Güteuntersuchungen des Grundwassers werden beim Bergamt Köln zur Einsicht durch Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, bereitgehalten. 10.3 Die Beweissicherung zur Grundwasserstandsänderung und möglichen Höhenänderung ist durch folgende Änderung der Bergverordnung vom 10. Dezember 1976 verbessert: 1) die Erfassung der Linien gleicher Grundwasserabsenkung, 2) zur Feststellung des Ausmaßes der Höhenänderungen wird das Höhenfestpunkt- netz erweitert, 3) die Erfassung der Höhenänderung in einem Höhenverzeichnis und die Darstellung der Lage der Höhenfestpunkte in einem Übersichtsriß. -10- 10.4 zur Überwachung der Staubimmissionen werden nach Abstimmung mit der Bergbehörde Meßstationen auf Kosten von Rheinbraun eingerichtet und unterhalten. 11 Seismische Meßstellen Um mehr und bessere Kenntnisse über Erdstöße im oberflächennahen Bereich des rheinischen Braunkohlenrevier zu erhalten, wird der Bergbautreibende zunächst drei seis- mische Meßstellen errichten und diese zusammen mit einem seismologischen Institut be- treuen sowie die dort ermittelten Ergebnisse auswerten. Erforderlichenfalls sind auf Verlangen der Bergbehörde weitere Meßstellen einzurichten. Der Bergbautreibende wird der Bergbehörde fortlaufend und regelmäßig über Stand und Resultate der Beobachtungen Mitteilungen machen. Köln, den 17.Dezember 1976 ZEICHENERKLÄRUNG KREISGRENZE GEMEINDEGRENZE SICHERHEITSLINIE= ÄUSSERE BEGRENZUNG DER SICHERHEITSZONE RAUM ZUR ABGRABUNG UND AUFHALDUNG RAUM ZUR LANDWIRTSCHAFTLICHEN REKULTIVIERUNG RAUM ZUR HERRICHTUNG VON WASSER- UND UFERFLÄCHEN MASSTAB 1 : 10 000 TEXTLICHE DARSTELLUNG ALLE NICHT LANDWIRTSCHAFTLICH ODER ALS RESTSEE HERZURICHTENDEN FLÄCHEN SIND GRUNDSÄTZLICH FORSTLICH ZU REKULTIVIEREN GEHÖRT ALS ANLAGE ZUR NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE 5. SITZUNG DES BRAUNKOHLENUNTERAUSSCHUSSES NR. 12 - HAMBACH - AM 27.11.1975 GEHÖRT ALS ANLAGE 6 ZUR NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE 56. SITZUNG DES BRAUNKOHLENAUSSCHUSSES AM 16.DEZEMBER1975 VERHANDLUNGSLEITER PROTOKOLLFÜHRER DER VORSITZENDE PROTOKOLLFÜHRER AUFGESTELLT DURCH DEN BRAUKOHLENAUSCHUSS AM 16. DEZEMBER 1975 KÖLN DEN 16. DEZEMBER 1975 DER VORSITZENDE DIESER PLAN HAT IN DER ZEIT VOM 6.4.1976 BIS ZUM 6.7.1976 BEI DER BEZIRKSPLANUNGSBEHÖRDE KÖLN OFFENGELEGEN, ABZEICHNUNGEN HABEN IN DER GLEICHEN ZEIT BEI DEN KREISVERWALTUNGEN DES KREISES DÜREN UND DES ERFTKREISES, DEN STADTVERWALTUNGEN JÜLICH UND KERPEN SOWIE BEI DEN GEMEINDEVERWALTUNGEN ELSDORF, MERZENICH, NIEDERZIER UND TITZ OFFENGELEGEN. AUSSERDEM HABEN ABZEICHNUNGEN ZUR GLEICHEN ZEIT BEI DEN STADTVERWALTUNGEN BERGHEIM UND BEDBURG OFFENGELEGEN. KÖLN DEN 7.7.1976 DIE SICHERHEITSLINIE WURDE GEMÄSS BESCHLUSS DES BRAUNKOHLEN- AUSSCHUSSES IN SEINER 57. SITZUNG GEÄNDERT. DER RAUM ZUR ABGRA- BUNG UND ZUR AUFHALDUNG WURDE ENTSPRECHEND ANGEPASST. KÖLN, DEN 16., 17.12.1976 DER VORSITZENDE Verkleinerte zeichnerische Darstellung (nicht Planbestandteil) © Topografische Karten: Landesvermessungsamt NRW, Bonn 2004 TEILPLAN 12/1 HAMBACH DES GESAMTPLANES FÜR DAS RHEINISCHE BRAUNKOHLENGEBIET - ABBAU- UND AUSSENKIPPENFLÄCHE DES BRAUNKOHLETAGEBAUES HAMBACH - sind Flächen, auf denen Braunkohle abgebaut werden kann. Sie umfas- sen die Betriebsflächen für Abraumbetrieb, Kohlegewinnung und In- nenkippe einschließlich Böschungen und Grubenausfahrten bis zur Ge- ländeoberkante. Die in den Braunkohlenabbauflächen liegenden Gebäude, Ortschaften, Verkehrswege, Wasserläufe, Energie- und Versorgungsleitungen usw. können abgebaut werden. sind Flächen außerhalb der Braunkohlenabbauflächen, auf denen in den Braunkohlentagebauen anfallende Abraummassen aufgeschüttet wer- den können. Sie umfassen auch alle Anschüttungen, die im Zusammen- hang mit der Abraumverkippung und der Kippenrekultivierung erfor- derlich sind. sind die von der Bergbehörde außerhalb der Abbau- und Außenkippen- flächen angegebenen Randzonen, in denen Auswirkungen der Abbau- bzw. Verkippungsmaßnahmen auf die Geländeoberflächen möglich sind und in denen Maßnahmen zur Sicherung gegen Gefahren getroffen wer- den können. Einen Änderung der Nutzung der Sicherheitszone ist, abgesehen von land-, garten- und forstwirtschaftlichen Nutzungsänderungen, nur mit Zustimmung der Bergbehörde zulässig. sind die Flächen, die mit dem Braunkohlenabbau zusammenhängen und nicht unter “Braunkohlenabbauflächen” und “Außenkippenflächen” auf- geführt sind, z.B. Karftwerke, Brikettfabriken, Werkstätten, Verbindungsbahnen. Flächendefinition Braunkohlenabbauflächen Außenkippenflächen Sicherheitszonen Bergbauliche Betriebsflächen Größe der Wasserfläche höchstens 4000 ha Fläche der landwirschaftlichen Rekultivierung mindestens 1000 ha
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- BKA 0839
- Typ
- Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
- Datum
- 14.06.2024
- Erstellt
- 22.05.2024 16:12