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BKA 0839

Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes, Feststellungsbeschluss

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss 14.06.2024

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Nächste Beratung: Braunkohlenausschuss, Sitzung am 14.06.2024, TOP 4.

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anlage_1_Abwaegungsvorschlag_Synopse_Hambach)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anlage_3_Erlaeuterungskarten_BKP_Hambach)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anlage_3_Zeichnerische Festlegung_inkl_Aenderungen_BKP Hambach)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anlage_7_Schreiben der RWE Power AG vom 30.04.2024)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anlage_5_Rahmenvereinbarung Neuland Hambach GmbH und RWE Power AG)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anlage_Niederschrift AK Hambach_17.05.2024)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anlage_6_Rahmenplan Neuland Hambach GmbH)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes, Feststellungsbeschluss)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anlage_2_ Textliche_Festlegung_inkl_ Aenderungen_BKP_Hambach)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anlage_4_Teilplan 12-1 Hambach)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anlage_1_Abwaegungsvorschlag_Synopse_Hambach)

1341396 Zeichen

Bezirksregierung Köln
Bezirksregierung Köln | Zeughausstraße 2–10 | 50667 Köln
TOP 4
Anlage 1: Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund des 
Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes
Synopse der eingegangenen Stellungnahmen, Abwägungsvorschläge, Begründung und Änderungen der Regionalplanungsbehörde Köln - Stand 14.05.2024

- 1 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Abbaugrenze, 
Abbaubereich 
und Sicher-
heitszone 
1025548_
004 
Entsprechend Ziel 2.2 - Abbaugrenze, Abbaube-
reich und Sicherheitszone ist vorgesehen, die Koh-
legewinnung bis Ende 2029 abzuschließen, die 
Seebefüllung ab 2030 zu beginnen und die Ab-
raumgewinnung, -verkippung sowie sämtliche Ge-
staltungsarbeiten mit Großgeräten bis spätestens 
Ende 2035 abzuschließen. Zudem soll, vorbehalt-
lich der Zustimmung der Bergverwaltung als Auf-
sichtsbehörde, der Abbau - und Verkippungsfort-
schritt so konzipiert werden, dass bereits während 
der Seebefüllung frühzeitig ein Teil der Bö-
schungsflächen für Rad - und Fußwegeverbindun-
gen genutzt werden können sowie frühzeitig See-
zugänge geschaffen werden. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Der eingebrachte Inhalt wird zur Kenntnis ge-
nommen. 
- 
Abbaugrenze, 
Abbaubereich 
und Sicher-
heitszone 
1025548_
007 
Eine Zwischennutzung für die Erzeugung regene-
rativer Energien, wie ebenfalls in Ziel 2.2 beschrie-
ben, ist sinnvoll und vor dem Hintergrund der Ener-
giesicherheit geboten, hier muss jedoch eine aus-
schließende Konkurrenz mit anderen Zwischen-
nutzungen, bzw. der Freizeitgestaltung der An-
wohner oder der Schaffung neuer Biotope, verhin-
dert werden. Zudem ist hier eine enge Abstim-
mung mit den Planungsträgern des in Erarbeitung 
befindlichen sachlichen Teilregionalplans Erneuer-
bare Energien für den Regierungsbezirk Köln ge-
boten. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 
Die Genehmigung von Anlagen zur Erzeugung 
Erneuerbarer Energien erfolgt nach Maßgabe 
bau- und ggf. immissionsschutzrechtlicher Vor-
schriften. 
-

- 2 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Abbaugrenze, 
Abbaubereich 
und Sicher-
heitszone 
1025550_
002 
Kapitel 2.2 Abbaugrenze, Abbaubereich und Si-
cherheitszone S. 56 -60. Vorschlag zur Ergän-
zung – in rot (hier kursiv) - (S. 58 unten): Frühzei-
tige Zwischennutzungen, z. B. in Form von Aus-
sichtspunkten, mit Blick in den sich füllenden Ta-
gebausee, sind zu ermöglichen. Der Vorhabenträ-
ger ist aufgefordert, die betriebliche Planun g mit 
den Trägern der öffentlichen Planung frühzeitig ab-
zustimmen und jeweils genau zu differenzieren, 
welche Bereiche zu welchem Zeitpunkt endgestal-
tet und frei von betrieblichen Belangen (Bandanla-
gen, etc.) sind. Erläuterung: Für die Umsetzung 
des Rahmenplanes ist es entscheidend, frühzeitig 
zu wissen, wann die jeweiligen Realisierungszeit-
punkte für die angestrebte Folgenutzung sein kön-
nen. 
Stellung-
nahme wird 
teilweise ge-
folgt. 
Die Ergänzung wird im Braunkohlenplan mit fol-
gendem Wortlaut übernommen: "Die Bergbau-
treibende ist aufgefordert, die Träger der öffent-
lichen Belange frühzeitig über die zeitliche Um-
setzung der betrieblichen Planungen zu infor-
mieren und jeweils zu differenzieren, welche 
Bereiche zu welchem Zeitpunkt endgestaltet 
und frei von betrieblichen Belangen (Bandanla-
gen, etc.) sind." 
Kapitel 2.2, Erläute-
rung, vierter Absatz: 
Ergänzung "Die Berg-
bautreibende ist auf-
gefordert, die Träger 
der öffentlichen Be-
lange frühzeitig über 
die zeitliche Umset-
zung der betrieblichen 
Planungen zu infor-
mieren und jeweils zu 
differenzieren, welche 
Bereiche zu welchem 
Zeitpunkt endgestal-
tet und frei von be-
trieblichen Belangen 
(Bandanlagen, etc.) 
sind." 
Abbaugrenze, 
Abbaubereich 
und Sicher-
heitszone 
1025550_
003 
Vorschlag zur Ergänzung (S. 59 unten):   Zwischen 
der Sicherheitslinie und der Abbaugrenze (Sicher-
heitszone) ist, je nach Tagebaustand bzw. -fort-
schritt befristet, eine Bodennutzungsänderung in 
eine andere als land-, garten- oder forstwirtschaft-
liche Nutzung nur mit Zustimmung der Bergverwal-
tung als Aufsichtsbe hörde zulässig; ein dauerhaf-
ter Aufenthalt von Menschen und Nutzungsände-
rungen, mit denen ein dauerhafter Aufenthalt von 
Stellung-
nahme wird 
teilweise ge-
folgt. 
Innerhalb der Sicherheitszone ist ein dauerhaf-
ter Aufenthalt von Menschen aus Sicherheits-
gründen grundsätzlich ausgeschlossen. Mit der 
Beendigung der Bergaufsicht können Bereiche 
aus der Zweckbestimmung der Sicherheits-
zone entlassen und damit für einen dauerhaften 
Aufenthalt freigegeben werden. Di e Entschei-
dungsbefugnis über einen solchen Schritt ob-
Im drittletzten Absatz 
der Erläuterung zum 
Ziel in Kap 2.2, erfolgt 
folgende Ergän-
zung: "Zwischen de r 
Sicherheitslinie und 
der Abbaugrenze (Si-
cherheitszone) ist, je 
nach Tagebaustand

- 3 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Menschen verbunden ist, sind grundsätzlich 
(grundsätzlich streichen) ausgeschlossen, so-
lange Bergaufsicht für diese Teilflächen besteht  
bzw. keine   ausdrückliche behördliche Erlaubnis 
besteht. Erläuterung: Zwischen der Sicherheitsli-
nie und der Abbaugrenze liegen im Falle der So-
phienhöhe z.T. mehrere Kilometer. Daher bitten 
wir die Regionalplanungsbehörde – insb. mit Blick 
auf die gewünsch ten Zwischennutzungen auf der 
Sophienhöhe – eine flexiblere Formulierung zu fin-
den. Dabei kann im Sinne der Rechtsklarheit gerne 
vom obenstehenden Vorschlag abgewichen wer-
den. 
liegt der Bergbehörde (Bezirksregierung Arns-
berg). Der Wunsch nach einer Ergänzung er-
folgt im Braunkohlenplan wie folgt: "..., solange 
Bergaufsicht für diese Teilflächen besteht bzw. 
keine ausdrückliche Erlaubnis der Bergverwal-
tung als zuständige Aufsichtsbehörde vorliegt." 
Zur weiteren Erläuterung siehe auch die Stel-
lungnahmen 1025567_008 und 1025651_001. 
bzw. -fortschritt befris-
tet, eine Bodennut-
zungsänderung in 
eine andere als land -, 
garten- oder forstwirt-
schaftliche Nutzung 
nur mit Zustimmung 
der Bergverwaltung 
als Aufsich tsbehörde 
zulässig; ein dauer-
hafter Aufenthalt von 
Menschen und Nut-
zungsänderungen, 
mit denen ein dauer-
hafter Aufenthalt von 
Menschen verbunden 
ist, sind grundsätzlich 
ausgeschlossen, so-
lange Bergaufsicht für 
diese Teilflächen be-
steht bzw. keine aus-
drückliche Erlaubnis 
der Bergverwaltung 
als zuständige Auf-
sichtsbehörde vor-
liegt."

- 4 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Abbaugrenze, 
Abbaubereich 
und Sicher-
heitszone 
1025550_
004 
Vorschlag zur Ergänzung (S. 60):  Wegen der 
Teufe des Tagebaus beträgt die Breite der Sicher-
heitszone in der Regel 150 Meter (vgl. Kap. 2.1). 
Dies gilt auch im Übergangsbereich zwischen dem 
Tagebau und der nach Süden flacher auslaufen-
den Manheimer Bucht. Im Bereich der Manheimer 
Kirche beträgt die Breite der Sicherheitszone we-
gen der dort geringeren Teufe des Tagebaus das 
Mindestmaß von 100 Metern. Die ehemalige Kir-
che liegt somit vollumfänglich außerhalb der Si-
cherheitszone. Erläuterung: Klarstellung! 
Stellung-
nahme wird 
gefolgt.  
Die Ergänzung "Die ehemalige Kirche liegt so-
mit vollumfänglich außerhalb der Sicherheits-
zone." dient der Klarstellung und wird im Braun-
kohlenplan übernommen. 
Kapitel 2.2, vorletzter 
Absatz der Erläute-
rung, Ergän-
zung:  "Die ehemalige 
Kirche liegt somit voll-
umfänglich außerhalb 
der Sicherheitszone." 
Abbaugrenze, 
Abbaubereich 
und Sicher-
heitszone 
1025567_
007 
Textentwurf BKP: "2.2 Abbaugrenze, Abbaube-
reich und Sicherheitszone 
Ziel: Im Abbaubereich, dessen allgemeine Grö-
ßenordnung und annähernde räumliche Lage 
durch die  zeichnerisch dargestellte Abbaugrenze 
bestimmt ist, hat die bergbauliche Tätigkeit grund-
sätzlich Vorrang vor anderen Nutzungs- und Funk-
tionsansprüchen. Innerhalb des Abbaubereichs 
werden die für den Betrieb notwendigen Flächen 
nur im jeweils unerlässlichen Umfang in Anspruch 
genommen. Für die im Abbaubereich vorüberge-
hend und dauerhaft entfallenden Nutzungen und 
Funktionen ist den Zielen dieses Planes entspre-
chend Ausgleich oder Ersatz zu schaffen." 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Ausgleich oder Ersatz hängen von den entfalle-
nen Nutzungen oder Funktionen ab und können 
sehr vielfältig sein. Demnach ist eine Spezifizie-
rung hier nicht sinnvoll, da sie nicht alle Mög-
lichkeiten berücksichtigt werden könn en. Eine 
einzelfallbezogene Konkretisierung erfolgt in 
den nachfolgenden Verfahren.  
-

- 5 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Der o.g. Ausgleich oder Ersatz ist näher zu definie-
ren. 
Abbaugrenze, 
Abbaubereich 
und Sicher-
heitszone 
1025567_
008 
Textentwurf BKP: "Zwischen der Sicherheitslinie 
und der Abbaugrenze (Sicherheitszone) ist, je 
nach Tagebaustand bzw. -fortschritt befristet, eine 
Bodennutzungsänderung in eine andere als land -, 
garten- oder forstwirtschaftliche Nutzung nur mit 
Zustimmung der Bergverwaltung als Aufsichts be-
hörde zulässig; ein dauerhafter Aufenthalt von 
Menschen und Nutzu ngsänderungen, mit denen 
ein dauerhafter Aufenthalt von Menschen verbun-
den ist, sind grundsätzlich ausgeschlossen." 
S. 59: Ergänzung des Absatzes entsprechend der 
Stellungnahme der Neuland Hambach GmbH: 
Zwischen der Sicherheitslinie und der Abbau-
grenze (Si cherheitszone) ist, je nach Tagebau-
stand bzw. -fortschritt befristet, eine Bodennut-
zungsänderung in eine andere als land-, garten- o-
der forstwirtschaftliche Nutzung nur mit Zustim-
mung der Bergverwaltung als Aufsichtsbehörde 
zulässig; ein dauerhafter Aufenthalt von Menschen 
und Nutzungsänderungen, mit denen ein dauer-
hafter Aufenthalt von Menschen verbunden ist, 
sind grundsätzlich ausgeschlossen, solange Berg-
aufsicht für diese Teilflächen besteht bzw. keine 
ausdrückliche behördliche Erlaubnis besteht. 
Stellung-
nahme wird 
teilweise ge-
folgt. 
Innerhalb der Sicherheitszone ist ein dauerhaf-
ter Aufenthalt von Menschen aus Sicherheits-
gründen grundsätzlich ausgeschlossen. Mit der 
Beendigung der Bergaufsicht können Bereiche 
aus der Zweckbestimmung der Sicherheits-
zone entlassen und damit für einen dauerhaften 
Aufenthalt freigegeben werden. Die Entschei-
dungsbefugnis über einen solchen Schritt ob-
liegt der Bergbehörde (Bezirksregierung Arns-
berg). Der Wunsch nach einer Ergänzung kann 
im Braunkohlenplan wie folgt erfolgen:  "..., so-
lange Bergaufsicht für diese Teilflächen besteht 
bzw. keine ausdrückliche Erlaubnis der Berg-
verwaltung als zuständige Aufsichtsbehörde 
vorliegt." 
Zur weiteren Erläuterung siehe auch die Stel-
lungnahmen 1025550_003 und 1025651_001. 
Im drittletzten Absat z 
der Erläuterung zum 
Ziel in Kap 2.2, erfolgt 
folgende Ergän-
zung: "Zwischen der 
Sicherheitslinie und 
der Abbaugrenze (Si-
cherheitszone) ist, je 
nach Tagebaustand 
bzw. -fortschritt befris-
tet, eine Bodennut-
zungsänderung in 
eine andere als land -, 
garten- oder forstwirt-
schaftliche Nutzung 
nur mit Zustimmung 
der Bergverwaltung 
als Aufsichtsbehörde 
zulässig; ein dauer-
hafter Aufenthalt von 
Menschen und Nut-
zungsänderungen, 
mit denen ein dauer-
hafter Aufenthalt von 
Menschen verbunden

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
ist, sind grundsätzlich 
ausgeschlossen, so-
lange Bergaufsicht für 
diese Teilflächen be-
steht bzw. keine aus-
drückliche Erlaubnis 
der Bergverwaltung 
als zuständige Auf-
sichtsbehörde vor-
liegt." 
Abbaugrenze, 
Abbaubereich 
und Sicher-
heitszone 
1025567_
009 
"Im Bereich der Manheimer Kirche beträgt die 
Breite der Sicherheitszone wegen der dort gerin-
geren Teufe des Tagebaus das Mindestmaß von 
100 Metern." (S. 60) 
Im Bereich der ehemaligen Manheimer Kirche... 
Die Ergänzung „ehemalig" sollte in Bezug auf die 
Manheimer Kirche durchgängig im Braunkohlen-
plan vorgenommen werden, da diese in der Bür-
gerschaft ein sehr sensibles Bauwerk darstellt, 
dessen Funktion als Kirche mit der Profanierung 
aufgehoben wurde. Anschließende Ergänzung an 
den oberen Satz aus dem BKP: Die ehemalige Kir-
che liegt somi t vollumfänglich außerhalb der Si-
cherheitszone. 
Stellung-
nahme wird 
gefolgt.  
Der Anregung wird gefolgt. Ergänzung des Wor-
tes "ehemalige" im 
Zusammenhang mit 
der Manheimer Kirche 
im gesamten Textent-
wurf des Braunkoh-
lenplans.

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Abbaugrenze, 
Abbaubereich 
und Sicher-
heitszone 
1025586_
005 
Weiter geht aus dem Braunkohlenplan -Entwurf 
das Schicksal der Sicherheitszone nach Abschluss 
der Abbauarbeiten nicht eindeutig hervor. Die Si-
cherheitslinie und die Sicherheitszone sind in Ab-
schnitt 2 des Entwurfs behandelt. Die D auer der 
Aufrechterhaltung der Sicherheitslinie über das 
Ende der Abbautätigkeit hinaus bleibt jedoch offen. 
Die Verwirklichung der Planungen für die Wie-
dernutzbarmachung setzt aber nach hiesiger Auf-
fassung – jedenfalls für Teile der städtebaulichen 
Entwicklungsbereiche einschließlich des städte-
baulichen Entwicklungsbereichs bei Elsdorf – den 
Wegfall der Sicherheitszone voraus. Mit den dort 
vorgesehenen Restriktionen (keine Nutzungen, mit 
denen ein dauerhafter Aufenthalt von Menschen 
verbunden ist) wäre ein e maßgebliche städtebau-
liche Entwicklung nicht möglich. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Regelungen des Braunkohlenplans definie-
ren zu Funktion und Nutzbarkeit der Sicher-
heitszone eindeutige und vorrangige Vorgaben. 
Die Sicherheitszone ist die jenige Fläche, auf 
welcher unmittelbare Auswirkungen der Abbau- 
bzw. Verkippungsmaßnahmen auf die Gelän-
deoberfläche nicht ausgeschlossen werden 
können, so dass ggf. Maßnahmen zur Siche-
rung gegen Gefahren erforderlich werden 
könnten. Zudem hat die Sicherhei tszone als 
Pufferzone die Aufgabe, dass in ihr notwendige 
Maßnahmen zum Schutze angrenzender Nut-
zungen - insbesondere vor Immissionen – vor-
genommen werden können, so dass auf diese 
Weise eine Verträglichkeit der Bergbautätigkeit 
mit angrenzenden Nutzungen unterstützt wer-
den kann, vgl. Anlage 2 zur DVO Braunkohlen-
planung NRW (Planzeichenverzeichnis). 
Eine Änderung der Nutzung, die von der in der 
Sicherheitszone vorgesehenen land -, garten - 
oder forstwirtschaftlichen Nutzung abweicht, ist 
zulässig, bedarf jedo ch der Zustimmung der 
Bergbehörde. Grundsätzlich ausgeschlossen 
sind in der Sicherheitszone Nutzungen/ Nut-
zungsänderungen, mit denen ein dauernder 
Aufenthalt von Menschen verbunden ist. In der 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Sicherheitszone unterliegt eine mögliche Reali-
sierung von Maßnahmen, die keinem überwie-
gend bergbaulichen Zweck dienen, vor Ab-
schluss der Befüllphase der Tagebauseen oder 
gar während des laufenden Tagebaubetriebes 
damit weiterhin den Vorgaben des Bergrechts. 
Die Umsetzung solcher Maßnahmen setzt re-
gelmäßig eine Beendi gung der Bergaufsicht, 
d.h. die Feststellung, dass keinerlei Gefahren 
z.B. für Leben und Gesundheit Dritter oder ge-
meinschädliche Einwirkungen in den betroffe-
nen Bereichen mehr eintreten werden sowie die 
Vorgaben des bergrechtlichen Abschlussbe-
triebsplanes erfüllt wurden, voraus. 
Liegen nach Beendigung der Bergaufsicht 
rechtzeitig betriebene kommunale Bauleitpla-
nungen sowie entsprechende (Vorhaben -)Ge-
nehmigungen vor, sind unmittelbar der berg-
baulichen Tätigkeit folgende (sonstige) Folge-
nutzungen in den betr effenden Bereichen 
grundsätzlich möglich. 
Inwieweit Zwischennutzungen während der Be-
füllphase der Tagebauseen möglich sind, ist 
noch in Prüfung und muss voraussichtlich im 
Einzelfall betrachtet werden. Zuständig ist hier 
die Bergverwaltung als Aufsichtsbehörde.

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Abbaugrenze, 
Abbaubereich 
und Sicher-
heitszone 
1025604_
002 
Sicherstellung einer zukunfsgerichteten Stadtent-
wicklung: Die Landmassenwiederherstellung und 
Rekultivierung auf Elsdorfer Stadtgebiet muss 
höchste Priorität im Rahmen der Braunkohlepla-
nung für den Tagebau Hambach haben. Die im Ta-
gebauvorfeld und an der Sophienhöhe noch zu ge-
winnenden Erdmassen sind vorrangig für eine 
Landmassenwiederherstellung auf Elsdorfer 
Stadtgebiet zu verwenden. Dies gilt insbesondere 
für angedachte Erdmassenverbringungen an die 
dem Tagebauloch zugewandte Seite der noch an-
zuschüttenden Sophienhöhe (150 Mio. m³ und 200 
ha landwirtschaftliche Fläche für die verbleibende 
überhöhte Innenkippe). Der Tagebau Hambach 
muss so zu Ende geführt werden, dass über das 
Ziel der reinen Sicherung der Elsdorfer Bö-
schungskante hinausgehend ausreichend E rd-
massen zur Verfügung stehen, um eine Siedlungs-
entwicklung des Zentralortes in Richtung des Sees 
und ein möglichst umfassendes Spektrum kommu-
naler Entwicklungen zu ermöglichen. Der zukünf-
tige Verlauf der Seeuferkante soll bereits in der 
Braunkohleplanung differenziert für die Erforder-
nisse der vorgesehenen Nutzungsabschnitte wie 
Siedlungsflächen, touristische Nutzungen sowie 
Flächen für Freiraum und Naherholung entspre-
chend den Planungen der Stadt Elsdorf dargestellt 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 
Für die Herstellung dauerhaft standsicherer Bö-
schungen werden im Tagebau Hambach insge-
samt rund 770 Mio. Kubikmeter Material benö-
tigt (Stand 01.01.2021). Für das Abflachen der 
Böschung vor Elsdorf werden rund 470 Mio. 
Kubikmeter vor die sogenannte Nordrandbö-
schung vor Elsdorf geschüttet (Stand 
01.01.2021). In diesem Kontext wird in Abstim-
mung mit der Stadt Elsdorf sowie der Neuland 
Hambach GmbH di e erdbauliche Vorbereitung 
für das Seequartier Elsdorf (Hafenbalkon / Ha-
feninsel) annähernd massenneutral durch die 
Bergbautreibende umgesetzt. Die Inhalte des 
Masterplans Elsdorf wurden im Rahmenplan 
der Neuland Hambach GmbH dargestellt, der 
gemäß dem Bes chluss des Braunkohlenaus-
schusses aus der 162. Sitzung, wiederum im 
Braunkohlenplan berücksichtigt wurde. 
Was weitere Landwiederherstellungen auf Els-
dorfer Stadtgebiet betrifft, ist darauf hinzuwei-
sen, dass jedwede Ausgestaltung im Sinne der 
Stellungnahme vom Problem der Verfügbarkeit 
von Massen betroffen gewesen wäre. Die Ein-
zelheiten ergeben sich aus folgendem Gutach-
ten: AHU, FUMINCO, ZAI, Überprüfung der Ab-
-

- 10 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
und gestaltet werden. Demnach ist eine struktu-
rierte Ausgestaltung der bislang weitgehend ge-
radlinig verlaufenden Tagebaukante maßgeblich 
für eine attraktive Erscheinung des zukünftigen 
Kontaktbereiches zwischen der geplanten Sied-
lungsentwicklung und dem Seeufer notwendig. 
Diese Strukturierung soll im Zentralort Elsdorf 
durch die Modellierung einer „Hafeninsel“ (im End-
zustand der Seebefüllung) erreicht werden. Die 
Voraussetzungen sollen durch eine geeignete 
Massenbereitstellung und die frühzeitige Planung 
der Verkippung geschaffen werden. Neben der 
Modellierung der zukünftigen Tagebaukante müs-
sen die im Zuge des „Masterplans Zukunftsterras-
sen Elsdorf“ erstellten Planungen in der Änderung 
des Braunkohlenplans berücksichtigt werden, die 
insbesondere durch drei Kontaktpunkte der beab-
sichtigten Siedlungsentwicklung mit der Tagebau-
kante dargestellt werden. Hierzu zählen der Aus-
bau und die Entwicklung rund um das Forum :terra 
nova, die Umwandlung des Betriebsgeländes der 
Firma Pfeifer und Langen zum Food Campus Els-
dorf, die Siedlungsentwicklung auf dem Hafenbal-
kon :vista nova sowie die Elsdorfer Anbindung an 
die Sophienhöhe (:porta sophia) mit der Ausbil-
dung des Einlaufbauwerks als touristischen An-
laufpunkt. Es ist zudem zu berücksichtigen, dass 
die technische Infrastruktur für den Wasserzufluss 
raumbilanzierung und geplante Böschungssys-
teme der RWE AG im Tagebau Hambach und 
Erfordernis der In anspruchnahme der Manhei-
mer Bucht, Gutachten im Auftrag der Bez.-Reg. 
Köln, 2022. 
Hinweise zu Siedlungsentwicklungen außer-
halb des Abbaubereichs des Tagebaus müs-
sen, wie in der Stellungnahme richtig darge-
stellt, im Regionalplanverfahren eingebracht 
werden. Es handelt sich dabei nicht um das 
Plangebiet des Braunkohlenplans.

- 11 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
und den Abfluss des Restsees sowie für die Sümp-
fung der Tagebauböschung nicht zu erheblichen 
zusätzlichen Flächenverlusten und Entwicklungs-
einschränkungen führen. Entsprechende Bau-
werke und Flächeninanspruchnahmen sollten so 
gestaltet werden, dass sie in Einklang mit den Zie-
len der Stadtentwicklung stehen. Im Detail sind die 
Planungen dem als Anlage beigefügten Master-
plan zu entnehmen. Die Stadt Elsdorf hat die Flä-
chen für die Siedlungsentwicklungen im Tagebau-
randbereich ebenfalls in das Verfahren zur Regio-
nalplanfortschreibung eingebracht. 
Abbaugrenze, 
Abbaubereich 
und Sicher-
heitszone 
1025604_
003 
Im Braunkohlenplan ist verbindlich zu regeln: - Die 
Entwicklungsziele der Stadt Elsdorf innerhalb der 
Böschungsbereiche und de s Sicherheitsstreifens 
werden planungsrechtlich durch geeignete textli-
che und zeichnerische Darstellungen gesichert. - 
Eine teilweise Übernahme in den vorliegenden 
Entwurf ist erfolgt. In Kapitel 3 werden jedoch wei-
tere konkrete Anmerkungen und Formulierun gs-
vorschläge zur Präzisierung an einigen Stellen ge-
geben. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
Weitere Ausführungen finden sich in den ent-
sprechenden Eingaben der Stellungnahme. 
- 
Abbaugrenze, 
Abbaubereich 
und Sicher-
heitszone 
1025604_
004 
Im Braunkohlenplan ist verbindlich zu regeln: 
- Der Bergbautreibende ist verpflichtet, die berg-
baulichen und infrastrukturellen Voraussetzungen 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Der Braunkohlenplan trifft gemäß § 26 LPlG 
NRW Festlegungen, soweit diese für eine ge-
ordnete Braunkohlenplanung erforderlich sind. 
-

- 12 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
für das Hafenquartier vor Elsdorf umzusetzen. 
Hierzu zählen die Modellierung der Bös chungs-
kante, die Befestigung des Plateaus durch bauli-
che Maßnahmen sowie die Herstellung der Er-
schließungsanlagen (Verkehrsanlagen, Kanalisa-
tion, sonstige Versorgung, etc.). 
- Der Hafenbalkon :vista nova sollte deshalb als 
„Entwicklungsfläche Strukturwandel“ sowohl in der 
zeichnerischen als auch in der textlichen Festset-
zung (Begründung) des Braunkohlenplans ausge-
wiesen werden. 
Im Rahmen der Beendigung des Braunkoh-
lenabbaus im Tagebau Hambach bezieht sich 
dies im Wesentlichen auf die Wiedernutzbar-
machung der abgegrabenen Bereiche.  Wie im 
Braunkohlenplanentwurf in Kapitel 7.6 erläu-
tert, wird die Bergbautreibende die erdbauli-
chen Arbeiten zur Errichtung eines Plateaus vor 
Elsdorf übernehmen, auf dem nach Abschluss 
der Rekultivierung ein Seequartier durch die 
Stadt Elsdorf und die Neuland Hambach GmbH 
entwickelt werden kann. Die bergbaulichen 
Vorbereitungen (Erdbauarbeiten inkl. Rekulti-
vierung) werden von der Bergbautreibenden re-
alisiert und die Wiedernutzbarmachungsver-
pflichtung damit erfüllt. 
Die anschließende Entwicklung eines Seequar-
tiers mit der dafür erforderlichen Befestigung 
des Plateaus und den infrastrukturellen Vo-
raussetzungen ist hingegen kein bergbauliches 
sondern ein städtebauliches Vorhaben und 
kann somit nicht durch den Braunkohlenplan 
geregelt werden.  
Die Besonderheit der Fläche Tagesanla-
gen/Kohlebunker ist, dass dieser Bereich in-
dustriell vorgeprägt ist und die vorliegende Inf-
rastruktur in Übereinstimmung mit den Zielen

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
zur Wiedernutzbarmachung der bergbaulich in 
Anspruch genommenen Fläche für eine ge-
werbliche und/oder wohnbauliche Folgenut-
zung zumindest teilweise erhalten bzw. entwi-
ckelt werden kann. Aufgrund dieser besonde-
ren Situation erfolgt eine gesonderte Farbge-
bung und Bezeichnung in der zeichnerischen 
Darstellung des Braunkohlenplans. Die Fläche 
für den Hafenbalkon :vista nova kommt für eine 
entsprechende Flächendarstellung nicht in Be-
tracht. 
Abbaugrenze, 
Abbaubereich 
und Sicher-
heitszone 
1025604_
005 
Im Braunkohlenplan ist verbindlich zu regeln: 
- Der Bergbautreibende ist verpflichtet, die Voraus-
setzungen zur Nutzung der Naherholungsab-
schnitte zu schaffen. Hierzu zählt insbesondere die 
Anlage von Zuwegen sowie eine funktionsge-
rechte Materialaufbringung (Sand in zukünftigen 
Strandbereich). 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Der Braunkohlenplan trifft gemäß § 26 LPlG 
NRW Festlegungen, soweit diese für eine ge-
ordnete Braunkohlenplanung erforderlich sind. 
Im Rahmen der Beendigung des Braunkoh-
lenabbaus im Tagebau Hambach bezieht sich 
dies im Wesentlichen auf die Wiedernutzbar-
machung der abgegrabenen Bereiche.  
Die Bergbautreibende ist verpflichtet, den Ta-
gebau Hambach ordnungs gemäß wiedernutz-
bar zu machen. In diesem Kontext ist es sinn-
voll die Wiedernutzbarmachung soweit möglich 
auf die geplante Folgenutzung der Anrainer-
kommunen ausrichten und diese unterstützen. 
Die Schaffung der Voraussetzungen zur Nut-
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
zung der Naherholungsabschnitte übersteigt al-
lerdings die Wiedernutzbarmachungsverpflich-
tung der Bergbautreibenden und ist für eine 
ordnungsgemäße Wiedernutzbarmachung 
nicht erforderlich. Ein Regelungserfordernis für 
den Braunkohlenplan besteht somit nicht, eine 
Konkretisierung hat in den nachfolgenden Plan-
verfahren zu erfolgen. 
Abbaugrenze, 
Abbaubereich 
und Sicher-
heitszone 
1025604_
011 
Zwischennutzung während des Befüllzeitraums: 
Bereits seit über 40 Jahren sind die Entwicklungs-
möglichkeiten der Stadt Elsdorf auf der südwestli-
chen Stadtseite durch den Tagebaurand begrenzt. 
Dem ursprünglich geplanten sukzessiven Wieder-
gewinn an Landfläche durch Rekultivierung steht 
nun ein langfristiger Übergangszeitraum bis zum 
endgültigen Füllstand des Sees gegenüber. Erst 
mit dem Endzustand de r Seebefüllung und dem 
Wegfall der Sicherheitszone steht der heutige Ta-
gebaurandbereich in vollem Umfang für die beab-
sichtigte Stadtentwicklung zur Verfügung. Aus die-
sem Grund ist sicherzustellen, dass der Zeitraum 
der Befüllung möglichst kurz zu halten is t. Zudem 
gilt es, die Planungen mit den unterschiedlichen 
Zeithorizonten auf dem Weg zu einem See abzu-
stimmen. Das Ziel muss es sein, frühzeitig erleb-
bare und nutzbare Landschaften zu generieren. 
Die während des Zeitraums der Seebefüllung noch 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 
Wie im Braunkohlenplan beschrieben und auch 
in der Leitentscheidung 2021 der Landesregie-
rung NRW gefordert, wird der Tagebausee sei-
nen Zielwasserspiegel erstmals nach rund 40 
Jahre erreichen. Eine Ermittlung der Befüll-
dauer des Tagebausees Hambach erfolgte an-
hand des Grundwassermodells 2022 (siehe 
dazu Anlage 12 zum Braunkohlenplanentwurf). 
Für die Phase der Zwischennutzung während 
der Seebefüllung sollen vielfältige Nutzungs-
möglichkeiten innerhalb der Tagebauseemulde 
sowie der Sicherheitszone ermöglicht werden. 
Dazu wurden im Braunkohlenplan entspre-
chende Ziele formuliert. Die Zulassung von Zwi-
schennutzungen selbst richtet sich nach den 
dafür jeweils geltenden fachgesetzlichen Anfor-
derungen und Genehmigungsverfahren und 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
oberhalb des  steigenden Seespiegels liegenden 
Böschungsflächen müssen während der Über-
gangszeit auch wirtschaftlichen Nutzungen, insbe-
sondere der Energiegewinnung, im Rahmen eines 
auch unter landschaftlichen Aspekten ausgewoge-
nen Konzeptes zur Verfügung stehen. Böschungs- 
und Uferbereiche müssen so modelliert werden, 
dass diese während der Seebefüllung frühzeitig 
auch wirtschaftliche Zwischennutzungen und städ-
tebauliche Entwicklungsoptionen für die Anlieger-
kommunen ermöglichen. 
obliegt seitens der Bergverwaltung als zustän-
diger Bergbehörde einem Zustimmungserfor-
dernis aus bergrechtlicher, insbesondere berg-
sicherheitlicher Sicht. 
Erste Anlagen zur Energiegewinnung wurden 
bereits auf den Böschungen des Tagebaus 
Hambach errichtet. 
Abbaugrenze, 
Abbaubereich 
und Sicher-
heitszone 
1025604_
015 
Im Braunkohlenplan ist verbindlich zu regeln: Die 
Realisierung von landwirtschaftlichen Nutzungen, 
Veranstaltungen, Energiegewinnung, Tourismus 
im Sicherheitstreifen und in den Böschungsberei-
chen ist während des Befüllungszeitraums anzu-
streben. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Im Braunkohlenplanentwurf findet sich in  den 
Erläuterungen zum Ziel des Kapitels "2.2 Ab-
baugrenze, Abbaubereich und Sicherheits-
zone" folgende Regelung:  
"Zwischen der Sicherheitslinie und der Abbau-
grenze (Sicherheitszone) ist, je nach Tagebau-
stand bzw. -fortschritt befristet, eine Bodennut-
zungsänderung in eine andere als land -, gar-
ten- oder forstwirtschaftliche Nutzung nur mit 
Zustimmung der Bergverwaltung als Aufsichts-
behörde zulässig; ein dauerhafter Aufenthalt 
von Menschen und Nutzungsänderungen, mit 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
denen ein dauerhafter Aufenthalt von Men-
schen verbunden ist, sind grundsätzlich ausge-
schlossen." 
Eine darüberhinausgehende Festlegung kann 
der Braunkohlenplan nicht treffen, eine Ergän-
zung des Braunkohlenplans ist nicht erforder-
lich. 
Abbaugrenze, 
Abbaubereich 
und Sicher-
heitszone 
1025604_
040 
S. 56: „…die Immissionsschutzdämme vor der 
Stadt Elsdorf, soweit immissionsschutzrechtlich 
zulässig und im Sinne der Folgenutzung ge-
wünscht, (bereits möglichst - rot)  im Zusammen-
hang mit der Ufergestaltung des Tagebausees um-
gestaltet oder rückgebaut werden können…“ - Die-
ser Festlegung ist ausdrücklich zuzustimmen. Ins-
besondere an den zentralen Entwicklungsberei-
chen der :porta sophia, vor dem Hafenbalkon so-
wie am Forum :terra nova muss für die Siedlungs-
entwicklung der Stadt Elsdorf „hin zum See“ eine 
Wegnahme des Walls gewährleistet sein. - Auch 
die Richtlinien zum Teilplan Hambach 12/1 (1976) 
regeln den Umgang mit den Aufwallungen unter 
Punkt 1.10: „Alle bergbaubedingten Aufwallungen 
und sonstigen Anlagen, die keinem besonderen 
zukünftigen Verwendungszweck zugeführt wer-
den, sind nach Abschluß der bergbaulichen Maß-
nahme zu beseitigen.“ (S.2) 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 
Einer Streichung der Formulierung "bereits 
möglichst" wird nicht zugestimmt. Diese Formu-
lierung ermöglicht Ausnahmen, die im weiteren 
Verlauf erforderlich werden könnten. Es ist 
bspw. denkbar, dass die Stadt Elsdorf in aus-
gewählten Bereichen Immissionsschutzwälle 
auch während der Seebefüllung noch erhalten 
möchte, bevor sie mit dem Abschluss der See-
befüllung entfernt werden.  
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Abbaugrenze, 
Abbaubereich 
und Sicher-
heitszone 
1025604_
041 
S. 60: „Wegen der Teufe des Tagebaus beträgt die 
Breite der Sicherheitszone in der Regel 150 Meter 
(vgl. Kap. 2.1).“ - Für Elsdorf ergeben sich durch 
die 300 Meter breite Sicherheitszone an der Nor-
drandböschung erhebliche Einschränkungen in 
der Entwicklung freizeittouristischer Angebote. 
Ggf. ist mit der sukzessiven Seebefüllung über 
eine Verkleinerung der Sicherheitszone auf 150 o-
der 200 Meter an ausgewählten Punkte n nachzu-
denken. Dies könnte z.B. für die Entwicklung eines 
Besucherzentrums in Elsdorf von erheblicher Re-
levanz sein. Ein Heranrücken an den Tagebau ist 
in diesem Fall sehr wünschenswert. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Eine mögliche Beendigung der Berg aufsicht in 
bestimmten Bereichen kann nur durch die zu-
ständige Aufsichtsbehörde der Bezirksregie-
rung Arnsberg, erfolgen und ist im Einzelfall zu 
prüfen. Entsprechende Zusagen sind zum jetzi-
gen Zeitpunkt nicht möglich. 
- 
Abbaugrenze, 
Abbaubereich 
und Sicher-
heitszone 
1025604_
071 
Zusammenfassung und Kernaussagen:  Zu wenig 
Berücksichtigung findet die klare Benennung der 
Verantwortung für Ausgleichmaßnahmen in den 
Textlichen Festlegungen. Es wird als notwendig 
erachtet, dass der Bergbautreibende die bergba u-
lichen und infrastrukturellen Voraussetzungen für 
das Hafenquartier vor Elsdorf umsetzt. Hierzu zäh-
len u.a. die Modellierung der Böschungskante, die 
Befestigung des Plateaus durch bauliche Maßnah-
men sowie die Herstellung der Erschließungsanla-
gen (Verkehrsanlagen, Kanalisation, sonstige Ver-
sorgung). 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Der Braunkohlenplan trifft gemäß § 26 LPlG 
NRW Festlegungen, soweit diese für eine ge-
ordnete Braunkohlenplanung erforderlich sind. 
Im Rahmen der Beendigung des Braunkoh-
lenabbaus im Tagebau Hambach bezieht sich 
dies im Wesentlichen auf die Wiedernutzbar-
machung der abgegrabenen Bereiche.  Wie im 
Braunkohlenplanentwurf in Kapitel 7.6 erläu-
tert, wird die Bergbautreibende die erdbauli-
chen Arbeiten zur Errichtung eines Plateaus vor 
Elsdorf übernehmen, auf dem nach Abschluss 
der Rekultivierung ein Seequartier durch  die 
Stadt Elsdorf und die Neuland Hambach GmbH 
entwickelt werden kann. Die bergbaulichen 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Vorbereitungen (Erdbauarbeiten inkl. Rekulti-
vierung) werden von der Bergbautreibenden re-
alisiert und die Wiedernutzbarmachungsver-
pflichtung damit erfüllt. 
Die anschließende Entwicklung eines Seequar-
tiers mit der dafür erforderlichen Befestigung 
des Plateaus ist hingegen kein bergbauliches 
sondern ein städtebauliches Vorhaben und 
kann somit nicht durch den Braunkohlenplan 
geregelt werden. Gleiches gilt für die Schaffung 
infrastruktureller Voraussetzungen sowie Er-
schließungsanlagen. Sollte die Herstellung ei-
nes Seequartiers seitens der Stadt Elsdorf in 
den kommenden Jahren nicht weiterverfolgt 
werden, wird durch die Bergbautreibende in 
diesem Bereich, vor Erreichen des Zi elwasser-
spiegels, aus den vorhandenen Erdmassen 
ebenfalls eine Wellenschlagzone mit einer ent-
sprechenden Neigung hergestellt, auch dazu 
finden sich entsprechende Regelungen im 
Braunkohlenplanentwurf. 
Abbaugrenze, 
Abbaubereich 
und Sicher-
heitszone 
1025604_
073 
Zusammenfassung und Kernaussagen: 5. Es sind 
eindeutige Regelungen für den Umgang mit (bau-
lichen) Vorhaben in der Sicherheitszone zu treffen. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Hinsichtlich der baulichen Nutzung innerhalb 
der Sicherheitszone gibt es b ereits eindeutige 
Regelungen. 
Der Braunkohlenplan enthält zu Funktion und 
Nutzbarkeit der Sicherheitszone eindeutige und 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
vorrangige Vorgaben. Die Sicherheitszone ist 
diejenige Fläche, auf welcher unmittelbare Aus-
wirkungen der Abbau - bzw. Verkippungsmaß-
nahmen auf die Geländeoberfläche nicht aus-
geschlossen werden können, so dass ggf. 
Maßnahmen zur Sicherung gegen Gefahren er-
forderlich werden könnten. Zudem hat die Si-
cherheitszone als Pufferzone die Aufgabe, 
dass in ihr notwendige Maßnahmen zum 
Schutze angrenzender Nutzungen - insbeson-
dere vor Immissionen – vorgenommen werden 
können, so dass auf diese Weise eine Verträg-
lichkeit der Bergbautätigkeit mit angrenzenden 
Nutzungen unterstützt werden kann, vgl. An-
lage 2 zur DVO Braunkohlenplanung NRW 
(Planzeichenverzeichnis).  
Eine Änderung der Nutzung, die von der in der 
Sicherheitszone vorgesehenen land -, garten - 
oder forstwirtschaftlichen Nutzung abweicht, ist 
zulässig, bedarf jedoch der Zustimmung der 
Bergbehörde. Grundsätzlich ausgeschlossen 
sind in der Sicherheit szone Nutzungen/ Nut-
zungsänderungen, mit denen ein dauernder 
Aufenthalt von Menschen verbunden ist.  
Somit werden denkbare Zwischennutzungen 
innerhalb der Sicherheitszone zwangsläufig 
eingeschränkt. Dies wirkt sich auch auf bauli-
che Nutzungen aus. Mit der B eendigung der

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Bergaufsicht können Bereiche aus der Zweck-
bindung der Sicherheitszone entlassen und für 
einen dauerhaften Aufenthalt freigegeben wer-
den. Die Entscheidungsbefugnis über einen 
solchen Schritt obliegt der Bergbehörde.  
Ergänzender Hinweis: Zur P rüfung der Umset-
zung dieser Regelungen wurde eine planungs - 
und bergrechtliche Machbarkeitsstudie durch 
die Neuland Hambach GmbH in Abstimmung 
mit den anderen beiden Zweckverbänden be-
auftragt. Deren Ergebnisse können zukünftig in 
den weiteren Genehmigungsv erfahren betref-
fend den Tagebau Hambach soweit möglich 
berücksichtigt werden.  
Abbaugrenze, 
Abbaubereich 
und Sicher-
heitszone 
1025644_
007 
Sicherheitszone 
Die Sicherheitszone im Bereich der Hochkippe 
(Sophienhöhe und erhöhte Innenkippe) wird ana-
log zu den  anderen Hochkippen im Rheinischen 
Braunkohlenrevier auch nach der Beendigung der 
Bergaufsicht Bestand haben müssen. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom-
men.  
- 
Abbaugrenze, 
Abbaubereich 
und Sicher-
heitszone 
1025646_
003 
3. Wie in Ziff. 2.2.2 der Planungsunterlagen aus-
geführt, werden durch die terrassenförmige Anord-
nung landwirtschaftlicher Flächen auf der lnnen-
kippe die Herstellung von ca. 275 ha LN ermög-
licht. Bei der Wiederherstellung ist sicherzustellen, 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die landwirtschaftliche Rekultivierung erfolgt 
unter Beachtung der aktualisierten Richtlinien 
der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Berg-
bau und Energie in NRW, für die landwirtschaft-
liche Rekultivierung von Braunkohletagebauen. 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
dass die Rekultivierungsrichtlinien beachtet wer-
den, um eine nachhaltige landwirtschaftliche Nut-
zung zu gewährleisten. Nach den Planungsunter-
lagen werden zudem 5 % der landwirtschaftlichen 
Flächen als sog. ,,Sonderstrukturen" erfasst. So-
fern die sog. ,,Sonder strukturen" nicht landwirt-
schaftlich nutzbar sind, würden lediglich (275 ha - 
5%=) 261,5 ha auf der lnnenkippe landwirtschaft-
lich rekultiviert. Gründe, die diesen zusätzlichen 
Verlust landwirtschaftlich zu rekultivierender Flä-
che rechtfertigen würden, sind nicht erkennbar. 
Dies gilt auch für die Neigung der terrassenför-
mig angeordneten Flächen sowie die etablierte 
und anerkannte Vorgehensweise zur Zwi-
schenbewirtschaftung durch die Bergbautrei-
bende, die mit dem RLV und der Landwirt-
schaftskammer abgestimmt wurde. 
Im Zuge der Wiedernutzbarmachung werden in 
die forstlich rekultivierten Flächen Strukturen 
wie halboffene und offene Landschaften inte-
griert, um die Strukturvielfalt zu erhöhen und 
somit auch den an diese Lebensräume ange-
passten Tierarten ausreichend Habit ate zur 
Verfügung zu stellen. Deren konkrete Lage und 
Ausgestaltung wird im Rahmen der nachfolgen-
den Abschlussbetriebspläne festgelegt. Auch in 
der landwirtschaftlichen Rekultivierung werden 
Strukturen wie bspw. Feldraine oder Krautstrei-
fen angelegt. Dies entspricht der Landschaft im 
Tagebauvorfeld. Solche Strukturen existieren 
dort bereits auf 2 bis 3 % der Flächen und sind 
Bestandteil der natürlichen Agrarlandschaft. 
Sie werden nachweislich von Arten der offenen 
Feldflur besiedelt, die im Bereich der Wie-
dernutzbarmachung erneut einen Lebensraum 
erhalten sollen. Es stellt daher eine ordnungs-
gemäße landwirtschaftliche Rekultivierung dar,

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
wenn derartige Strukturen auch in den landwirt-
schaftlich rekultivierten Flächen bereits wäh-
rend der Zwischenbewirtschaftun g angelegt 
werden. Die hier insgesamt vorgesehenen 
Maßnahmen wie etwa die Anlage von Feldrai-
nen, Stilllegungsstreifen, Flächen mit doppel-
tem Saatreihenabstand oder besonderen Feld-
futterkulturen und artenreiche Krautstreifen auf 
5 % der landwirtschaftlich r ekultivierten Flä-
chen dienen der Förderung der Vogelarten der 
offenen Feldflur und können ohne Weiteres 
auch in die spätere landwirtschaftliche Nutzung 
sowie den landwirtschaftlichen Betrieb inte-
griert werden. Die Fortführung der beschriebe-
nen Maßnahmen ka nn im Zuge der Flächen-
rückgabe an die Landwirte auf vertraglicher Ba-
sis erfolgen bzw. wird, soweit erforderlich, auf 
Flächen außerhalb der landwirtschaftlichen 
Wiedernutzbarmachung verlagert. Eine Anpas-
sung der im Braunkohlenplan dargestellten Flä-
chenbilanz ist nicht erforderlich, da wie im 
Braunkohlenplan beschrieben insgesamt 275 
ha Fläche gemäß der Richtlinie zur landwirt-
schaftlichen Rekultivierung hergestellt werden 
(2 m Lössauftrag im gesetzten Zustand). 
Abbaugrenze, 
Abbaubereich 
1025651_
001 
Kapitel 2.2 Abbaugrenze, Abbaubereich und Si-
cherheitszone. Aus unserer Sicht wäre es für die 
Stellung-
nahme wird 
Zur Kommunikation der betrieblichen Planung: 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
Im drittletzten Absatz 
der Erläuterung z um

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
und Sicher-
heitszone 
Umsetzung des Rahmenplans zielführend, wenn 
der Vorhabenträger die betriebliche Planung früh-
zeitig zu kommunizieren, damit erkennbar ist, 
wann die Realisierungszeitpunkte für die geplante 
Folgenutzung erreicht werden. Wir bitten daher da-
rum, diese Forderung an den Vorhabenträger in 
dem Kapitel auf S. 58 zu ergänzen. Zwischen der 
Sicherheitslinie und der Abbaugrenze liegen im 
Einzelfall große Distanzen. Dies führt bei der bis-
herigen Formulierung auf S. 59 zu einem sehr weit-
reichenden Ausschluss von Zwischennutzungen. 
Diese sind aber gerade im Bereich der Sophien-
höhe explizit erwünscht. Wir regen daher an, den 
Absatz so zu überarbeiten, dass eine flexibler e 
Nutzung möglich wird. 
teilweise ge-
folgt. 
Dem Anliegen wird Rechnung getragen und die 
gewünschte frühzeitige Kommunikation be-
trieblicher Planungen gege nüber den Trägern 
öffentlicher Planungen sichergestellt. Eine Er-
gänzung des Erläuterungstextes des Braun-
kohlenplanes erscheint hierfür jedoch nicht er-
forderlich im Hinblick auf die Funktion der Er-
läuterungen, den raumordnerischen Inhalt der 
Festlegungen zu begründen. 
Innerhalb der Sicherheitszone ist ein dauerhaf-
ter Aufenthalt von Menschen aus Sicherheits-
gründen grundsätzlich ausgeschlossen. Mit der 
Beendigung der Bergaufsicht können Bereiche 
aus der Zweckbestimmung der Sicherheits-
zone entlassen und damit für einen dauerhaften 
Aufenthalt freigegeben werden. Die Entschei-
dungsbefugnis über einen solchen Schritt ob-
liegt der Bergbehörde (Bezirksregierung Arns-
berg). Der Wunsch nach einer Ergänzung kann 
im Braunkohlenplan wie folgt erfolgen:  "..., so-
lange Bergaufsicht für diese Teilflächen besteht 
bzw. keine ausdrückliche Erlaubnis der Berg-
verwaltung als zuständige Aufsichtsbehörde 
vorliegt." 
Zur weiteren Erläuterung siehe auch die Stel-
lungnahmen 1025550_003 und 1025567_008. 
Ziel in Kap 2.2, erfolgt 
folgende Ergän-
zung: "Zwischen der 
Sicherheitslinie und 
der Abbaugrenze (Si-
cherheitszone) ist, je 
nach Tagebaustand 
bzw. -fortschritt befris-
tet, eine Bodennut-
zungsänderung in 
eine andere als land -, 
garten- oder forstwirt-
schaftliche Nutzung 
nur mit Zustimmung 
der Bergverwaltung 
als Aufsichtsbehörde 
zulässig; ein dauer-
hafter Aufenthalt von 
Menschen und Nut-
zungsänderungen, 
mit denen ein dauer-
hafter Aufenthalt von 
Menschen verbunden 
ist, sind grundsätzlich 
ausgeschlossen, so-
lange Bergaufsicht für 
diese Teilflächen be-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
steht bzw. keine aus-
drückliche Erlaubnis 
der Bergverwaltung 
als zuständige Auf-
sichtsbehörde vor-
liegt." 
Abbaugrenze, 
Abbaubereich 
und Sicher-
heitszone 
1025654_
003 
2.2 Abbaugrenze, Abbaubereich und Sicherheits-
zone (S. 59) In den Erläuterungen zu Ziffer 2.2 
(Seite 59 unten) wird ausgeführt, dass in der Si-
cherheitszone Nutzungen, mit denen ein dauerhaf-
ter Aufenthalt von Menschen verbunden ist, grund-
sätzlich ausgeschlossen ist. Vor diesem Hinter-
grund eignen sich diese Bereiche neben land- und 
forstwirtschaftlichen Nutzungen insbesondere für 
die Freizeit- und Erholungsnutzung sowie für den 
Biotopverbund. 
Es wird angeregt, in den Erläuterungen zu Ziffer 
2.2 folgenden Satz zu ergänzen: ,,Die Flächen der 
Sicherheitszone sind neben der land- und forstwirt-
schaftlichen Nutzung vorrangig für den Biotopver-
bund sowie für die naturverträgliche Freizeit - und 
Erholungsnutzung vorzusehen." 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Auf S. 60 wird zu dem hier genannten Absatz 
(S. 59 im Braunkohlenplan) die folgende Erläu-
terung zur Sicherheitszone fortgeführt: "Die Si-
cherheitszone hat neben ihrer Bedeutung zur 
Gefahrenabwehr zugleich als Pufferzone die 
Aufgabe, die Bergbautätigkeit mit den außer-
halb der Sicherheitslinie angrenzenden Nut-
zungen verträglich zu machen." Die Festlegung 
einer anderen "vorrangigen" Nutzung als die im 
Braunkohlenplan bereits definierten Nutzungen 
ist nicht zulässig. Somit kann der Formulie-
rungsvorschlag im Braunkohlenplan nicht über-
nommen werden.  
- 
Abbaugrenze, 
Abbaubereich 
1025655_
004 
Textliche Festlegung, Kapitel 2.2, Seite 56. Wir bit-
ten, die folgende Formulierung zur Errichtung von 
Anlagen und zur Speicherung von Erneuerbaren 
Stellung-
nahme wird 
gefolgt.  
Der Änderungsvorschlag wird mit folgender 
Formulierung übernommen: "die Errichtung von 
Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien 
Kapitel 2.2,  Änderung 
im Ziel mit folgender

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
und Sicher-
heitszone 
Energien anzupassen: "die Errichtung von Anla-
gen zur Erzeugung Erneuerbarer Energi en und 
ggf. Speicherung von Energie insbesondere als 
Zwischennutzung frühzeitlich möglich wird." Es ist 
richtig und sinnvoll, Art und Umfang potenzieller 
Zwischennutzungen für den Zeitraum der Tage-
bauseebefüllung bereits im geänderten Braunkoh-
lenplan vorzu sehen. Insbesondere die Auswei-
sung von Flächen zur Errichtung von Anlagen zur 
Erzeugung und Speicherung von Erneuerbaren 
Energien ein schließlich Floating -Varianten kann 
einen wichtigen Beitrag zum beschleunigten Aus-
bau der Erneuerbaren Energien leisten. V or die-
sem Hintergrund bietet es sich allerdings an, die 
Anlagen zur Speicherung von Energien nicht nur 
auf solche der Erneuerbaren Energien zu be-
schränken. In Zukunft wird der Bedarf an Speicher-
lösungenweiter steigen, deshalb sollte vielmehr 
auch die Speic herung konventioneller Energien 
möglich sein. 
und ggf. Speicherung von Energien insbeson-
dere als  Zwischennutzung frühzeitig möglich 
wird." Es handelt sich um keine wesentliche Än-
derung. 
Formulierung: "die Er-
richtung von Anlagen 
zur Erzeugung Erneu-
erbarer Energien und 
ggf. Speicherung von 
Energien insbeson-
dere als Zwischennut-
zung frühzeitig mög-
lich wird." 
Abbaugrenze, 
Abbaubereich 
und Sicher-
heitszone 
1025655_
006 
Textliche Festlegung, Kapitel 2.2. Seite 58. Wir bit-
ten, folgende Aussage zu ergänzen: "Bis zum 
Ende der Abraumgewinnung wird sich die Ober-
kante ln der Manheimer Bucht sukzessive vom 
Nord-Osten in Richtung Süd-Westen / Westen ent-
wickeln." Die Aussage „Süd-Westen" ist nicht ganz 
richtig, da der Fortschritt der Inanspruchnahme in 
Stellung-
nahme wird 
gefolgt.  
Dem Ergänzungvorschlag "/ Weste n" wird ge-
folgt. 
Der Text wird im drit-
ten Absatz der Erläu-
terung zu Kapitel 2.2 
um den Zusatz "/ 
Westen" ergänzt: "Bis 
zum Ende der Ab-
raumgewinnung wird

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
den letzten Jahren überwiegend in Richtung Wes-
ten erfolgt. Deshalb sollte hier eine Ergänzung im 
Text vorgenommen werden. 
sich die Oberkante in 
der Manheimer Bucht 
sukzessive vom Nord-
Osten in Richtung 
Süd-Westen / Westen 
entwickeln." 
Abbaugrenze, 
Abbaubereich 
und Sicher-
heitszone 
1025659_
007 
II. Verbindliche Berücksichtigung der städtebauli-
chen Ziele der Stadt Elsdorf Nach den vorgenann-
ten Maßstäben sind bei der Änderung der Braun-
kohleplanung die städtebaulichen Ziele der Sta dt 
Elsdorf verbindlich zu berücksichtigen:  
Die städtebauliche In-Wert-Setzung der bisherigen 
Betriebsflächen am Tagebaurand ist als Ziel der 
Raumordnung zu ergänzen. Insbesondere ist die 
städtebauliche Nutzung der geplanten Wellen-
schlagzone des Restsees n icht ausreichend ver-
bindlich für die Phase der Zwischennutzung gesi-
chert. Zur Umsetzung städtebaulicher Konzepte 
kann nicht die vollständige Befüllungsphase abge-
wartet werden. Daher sind über wasserwirtschaft-
liche Zwischennutzungen hinaus auch die von den 
kommunalen Planungsträgern beabsichtigten 
städtebaulichen Nutzungen der Uferbereiche (Si-
cherheitszone und Wellenschlagzone) bereits für 
die Zwischenphase verbindlich als Ziele zu si-
chern. Zur Umsetzung städtebaulicher Planungen 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Der Braunkohlenplan enthält die erforderlichen 
Festlegungen für eine ordnungsgemäße berg-
bauliche Wiedernutzbarmachung des Tage-
baus. Städtebauliche Entwickl ungsmaßnah-
men gehören nicht zur ordnungsgemäßen Wie-
dernutzbarmachung und können daher nicht in 
den Braunkohlenplan aufgenommen werden, 
sie sind vielmehr Gegenstand von Regional - 
und Bauleitplanungen. (Wasserwirtschaftliche) 
Zwischennutzungen während der Be füllphase 
sollen ermöglicht werden. So legt es der Braun-
kohlenplan fest. Verbindliche und vorhaben-
konkrete Ziele sind dazu allerdings nicht mög-
lich, da es nicht um bergbauliche Vorhaben 
handelt und diese auch nicht für eine ordnungs-
gemäße Wiedernutzbarmach ung erforderlich 
sind. Im Übrigen unterliegen Vorhaben Dritter 
in der Phase der Zwischennutzung dem Erfor-
dernis der Zustimmung durch die Bergverwal-
tung als zuständige Aufsichtsbehörde. Im 
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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
ist der Zeitpunkt für die fr ühzeitige Errichtung der 
Wellenschlagzone verbindlich zu sichern. 
Braunkohlenplan ist dies über folgende Formu-
lierung geregelt: "Die Z ulässigkeit von Zwi-
schennutzungen und deren Örtlichkeit bedarf 
der Freigabe durch die Bergbehörde. Die Frei-
gabe kann aus Sicherheitsgründen jederzeit 
eingeschränkt oder widerrufen werden." 
Abbaugrenze, 
Abbaubereich 
und Sicher-
heitszone 
1025661_
007 
Kap. 2.2 Abbaugrenze, Abbaubereich und Sicher-
heitslinie 
  
Das textliche Ziel sollte geändert werden:  
Statt „… und vorbehaltlich der jeweiligen Zustim-
mung der Bergverwaltung als Aufsichtsbehörde  
 - während der Seebefüllung frühzeitig ein Teil der 
Böschungsflächen über Rad- und Wegeverbindun-
gen genutzt werden können und frühzeitig Seezu-
gänge geschaffen werden,  
 - die Immissionsschutzdämme vor der Stadt Els-
dorf, soweit immissionsschutzrechtlich zulässig 
und im Sinne der Folgenutzung gewünscht, bereits 
möglichst im Zusammenhang mit der Ufergestal-
tung des Tagebausees umgestaltet oder rückge-
baut werden können,  
 - die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung und 
ggf. Speicherung Erneuerbarer Energien insbe-
sondere als Zwischennutzung frühzeitig möglich 
wird.“ sollte wie folg t formuliert werden:  
 „ … und vorbehaltlich der jeweiligen Zustimmung 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Während der Seebefüllung sollen, auf Wunsch 
der Region, frühzeitig Rad - und Wegeverbin-
dungen auf den Böschungsflächen der See-
mulde hergestellt werden. Bei den Wegeverbin-
dungen wird es sich dabei voraussichtlich nicht 
nur um Rad - und Gehwegeverbindungen zur 
landschaftsorientierten Erholung handeln, da 
gemäß der Rahmenplanung auch (Freizeit -) 
Nutzungen vorgesehen sind, die zumindest tlw. 
einen motorisierten Verkehr erfordern. Eben-
falls ist die Barrierefreiheit zu berücksichtigen. 
Darüber hinaus wird auch für das Monitoring 
der Seeböschungen sowie des Tagebausees 
die Herstellung von Wirtschaftswegen erforder-
lich sein. Eine Einschränkung auf Rad - und 
Gehwegeverbindungen zur landschaftsorien-
tierten Erholung ist somit nicht zielführend, 
weshalb die Anregung zur Änderung des Tex-
tes nicht übernommen werden kann. 
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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
der Bergverwaltung als Aufsichtsbehörde  
 - während der Seebefüllung frühzeitig ein Teil der 
Böschungsflächen über Rad- und Gehwegeverbin-
dungen für landschaftsorientierte Erholung ge -
nutzt werden können,  
 - die Immissionsschutzdämme vor der Stadt Els-
dorf im Zusammenhang mit der Ufergestaltung des 
Tagebausees dauerhaft zum Schutz der Wohnbe -
völkerung erhalten werden können,  
 - die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung und 
ggf. Speicherung Erneuerbarer Energien mit Pho-
tovoltaikanlagen insbesondere als Zwischennut-
zung an dafür geeigneten Flächen frühzeitig mög-
lich wird.“  
Begründung: 
Die Anlage von Seezugängen halten die Natur-
schutzverbände für tech -nisch nicht realisierbar. 
Auch gegen PKW -taugliche Wegenutzungen 
beste-hen Bedenken, siehe dazu auch die Ausfüh-
rungen in dieser Stellungnahme zum Kap. 6.3.  
Die Immissionsschutzdämme vor Elsdorf sollten 
dauerhaft zum Schutz der Bevölkerung erhalten 
bleiben, siehe dazu auch die Ausführungen in die-
ser St ellungnahme zum Kap. 3.1.  
Erneuerbare Energiegewinnung innerhalb des Ab-
baugebietes durch Photo-voltaik wird durchaus be-
grüßt, sollte aber an dafür im Braunkohleplan vor -
Die Immissionsschutzdämme werden mit der  
Beendigung des Tagebaubetriebs nicht mehr 
erforderlich sein. Somit ist ein Rückbau der 
Dämme möglich. In Abstimmung mit den Anrai-
nerkommunen und auf Grundlage der in der 
Rahmenplanung vorgesehenen Landschafts-
gestaltung sollen die Immissionsschutzdämme 
deshalb - zumindest teilweise - umgestaltet o-
der zurückgebaut werden. Die Formulierung im 
Ziel unter Kapitel 2.2 des Braunkohlenplans ist 
somit richtig. Der vorgeschlagenen Anpassung 
kann nicht zugestimmt werden. Unabhängig 
davon erfolgt die konkrete Planung zur weiteren 
Vorgehensweise hinsichtlich der Immissions-
schutzdämmen im Abschlussbetriebsplan. 
Hinsichtlich der Errichtung von Anlagen zur Er-
zeugung von Erneuerbaren Energien ist eine 
Einschränkung auf die Errichtung von Photo-
voltaikanlagen nicht richtig, d a für die Phase 
der Zwischennutzung bspw. innerhalb der Man-
heimer Bucht auch die Errichtung von Wind-
energieanlagen denkbar ist. Bzgl. der Speiche-
rung kann der Zusatz "Erneuerbarer Energien" 
entfernt werden, da mit Blick auf die Herausfor-
derungen der Energiewende auch die Speiche-
rung anderer Energien möglich sein sollte.

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
gesehenen Stellen erfolgen. Diese PV -Nutzungs-
bereiche sollten so geplant werden, dass sie mög-
lichst geringe schädigende Umweltauswirkungen 
haben. Aus Sicht der Naturschutzverbände ist es 
eindeutig Aufgabe der Braunkohleplanung hier 
räumliche Regelungen zu treffen bzw. im Vorgriff 
auf eine Rechtsverordnung vorzubereiten. Hierzu 
verweisen wir auf § 249b BauGB. Der Bundesge-
setzgeber hat mit dieser Regelung deutlich zum 
Ausdruck gebracht, dass eine andere baurechtli-
che Genehmigung für PV -Anlagen innerhalb der 
Braunkohleabbaugebiete ausscheidet. Die Idee 
Frei-flächen-PV-Anlagen innerhalb der Braun koh-
leabbaugebiete nach § 35 Abs. 2 BauGB geneh-
migen zu wollen, weil keine anderen Belange be-
einträchtigt würden, halten die Naturschutzver-
bände für abwegig. Jedenfalls sind nach hiesiger 
Auffassung solche § 35 Abs. 2 BauGB -Genehmi-
gungen mit der Geltung des  § 249b BauGB unzu-
lässig. 
Freiflächen-PV-Anlagen innerhalb des Tagebaus 
können nicht an jeder Stelle begrüßt werden. Eine 
FF-PV-Zwischennutzung der Manheimer Bucht 
lehnen die Naturschutzverbände ab. Dagegen 
sprechen etliche Belange, etwa der Schutz des 
Landschaftsbildes, der Schutz der angrenzen -den 
Naturschutz-Vorrangflächen und die zu besor-
gende Aufheizung.  
Grundsätzlich gilt, dass die Errichtung von PV -
Anlagen sowie auch die Errichtung anderer An-
lagen zur Erzeugung und Speicherung von 
Energien keine bergbaulichen Vorhaben sind 
und somit auch in der zeichnerischen Festle-
gung des Braunkohlenplans nicht aufgeführt 
werden. Gemäß Entscheidungssatz 2 der Lei-
tentscheidung 2023 soll der Ausbau der Erneu-
erbaren Energien in der Rekultivierung und in 
der Phase der Zwischennutzung der Tagebaue 
vorangetrieben bzw. zugelassen werden. Der 
Braunkohlenplan ermöglicht dies durch ent-
sprechende Passagen im Text. Die Hinweise 
zu rechtlichen Aspekten hinsichtlich der Ge-
nehmigung der PV-Anlagen werden zur Kennt-
nis genommen. Der Braunkohlenplan ist aller-
dings nicht das richtige Instrument, um räumli-
che Festlegungen für die Errichtung von PV -
Anlagen zu treffen. In der Erläuterungskarte 2B 
werden Potentialflächen lediglich nachrichtlich 
dargestellt. Die Genehmigung von PV-Anlagen 
erfolgt über die kommunalen Bauämter. Im 
Kontext der Genehmigungen der Anlagen wer-
den Umweltbelange geprüft. Dabei ist auch die 
Beauftragung eines Mikroklimagutachtens 
möglich, insofern berechtigte Bedenken hin-
sichtlich einer zu hohen Wärmewirkung durch 
PV-Anlagen bestehen.

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Für die geplanten PV -Großanlagen im Tagebau 
Hambach und insbesondere in der Manheimer 
Bucht sollten schon im Braunkohleplanverfahren 
klimaökologische Gutachten erstellt werden (Stich-
wort: PVHI (Photovoltaic heat island effect) bzw. 
photovoltaischer Wärmeinseleffekt), um die Wär-
mebelastung für die Schutzgüter Mensch, Tier und 
Pflanze zu minimieren und PV -Anlagen so zu pla-
nen, dass sie verträglich insbeso ndere für die kli-
masensiblen Laubwaldökosysteme sind. Wie der 
Erläuterungskarte 2B zu entnehmen ist, soll die 
Manheimer Bucht komplett mit PV-Modulen belegt 
werden. Geschätzt würden dann ca. 140 ha mit 
PV-Modulen in der Bucht belegt, auch im nördli-
chen und  östlichen Bereich des Tagebaus sind 
sehr großflächige PV -Anlagen geplant. In der 
Fachliteratur gibt es sehr unterschiedliche Aus-
sage zum PHVI, wobei viele Veröffentlichungen 
auf Modellierungen und Simulationen beruhen. In 
der Veröffentlichung von Barron -Gafford et al. in 
nature (https://www.nature.com/artic-
les/srep35070) erge-ben sich aber aufgrund kon-
kreter Messdaten Belege für eine um 3-4 Grad hö-
here Nachttemperatur über Großflächen-PV-Anla-
gen. 
Um die lateralen und vertikalen Effekte auf die Bür-
gewälder Hambacher Wald und Steinheide abklä-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
ren zu können, bedarf es aus Sicht der Natur-
schutzverbände eines klimaökologischen Gutach-
tens bei der Planung von PV -Anlagen in größerer 
Dimension, um Mindestabstände für die PV -An-
lage insbesondere zu den Waldflächen zu ermit-
teln. Entsprechende Gutachten sind auch für die 
Bereiche im Tagebau Hambach notwendig, in de-
nen PV-Großanlagen Ortschaften vorgelagert sein 
könnten, wie z.B. in Elsdorf. Ggf. sind Minderungs-
maßnahmen notwendig bzw. die Beibehaltung von 
Immissionseinrichtungen wie der Wall im Bereich 
Elsdorf, um die Wärmebelastung der Bevölkerung 
zu minimieren. 
Nicht nur in diesem Zusammenhang ist ein Klima-
wandelfolgengutachten dringend von Nöten; siehe 
hierzu unter weitere Forderungen.  
In der Summe halten die Naturschutzverbände es 
für dringend geboten, dass die Braunkohleplanung 
selbst ermittelt und konkret ausweist, welche Be-
reiche für eine PV -Nutzung vorgesehen werden 
können. Dazu sind sowohl die klimaökologische 
Eignung als auch andere Aspekte wie Land-
schaftsschutz zu bewerten. Für einfache § 35 Ab-
satz 2 BauGB-Baugenehmigungen für Freiflächen-
PV ist jedenfalls inzwischen kein Raum mehr.

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Abbaugrenze, 
Abbaubereich 
und Sicher-
heitszone 
1025770_
013 
Aus den Unterlagen geht hervor, dass die Sicher-
heitslinie um die Tagebaue herum nicht generell 
mindestens 100 m beträgt, sondern, dass sich ihre 
Breite nach der Tiefe der Grube an der jeweiligen 
Stelle richtet. In einigen Plänen ist eine breitere Si-
cherheitslinie nicht deutlich erkennbar. Bitte Si-
cherheitslinien anpassen auf Tiefe der Grube. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die Breite der Sicherheitslinie richtet sich nach 
der Tagebauteufe und beträgt mindestens  
100 m. Die Angaben sind mit der zuständigen 
Behörde (Bezirksregierung Arnsberg) abge-
stimmt. Eine Anpassung ist nicht erforderlich. 
- 
Abbaugrenze, 
Abbaubereich 
und Sicher-
heitszone, Ge-
winnung Bo-
denschätze 
1025548_
003 
Die Inanspruchnahme der Manheimer Bucht zur  
Massegewinnung für die Modellierung und Absi-
cherung der Böschungen am Tagebaurand und 
der späteren Seeufer wird ebenfalls als grundsätz-
lich notwendig anerkannt, um die bestehenden 
Massendefizite auszugleichen. Die Standfestigkeit 
und Sicherheit der später  intensiv genutzten See-
randbereiche muss oberste Priorität bei der Rekul-
tivierung haben, um den folgenden Generationen 
eine gefahrlose Nutzung zu ermöglichen. Die Flä-
cheninanspruchnahme sollte jedoch zwingend auf 
das absolut erforderliche Maß begrenzt werd en, 
um eine nicht notwendige Zerstörung der noch be-
stehenden Landschaft zu verhindern. Hierbei ver-
weise ich besonders auf die Einhaltung des Ziels 
3.4 - Gewinnung anderer Bodenschätze und Be-
handlung vor handener Abfalldeponien. Die Ver-
wendung der Massen au s der Manheimer Bucht 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Der eingebrachte Hinweis wird zur Kenntnis ge-
nommen. Die daue rhafte Standsicherheit der 
Böschungen hat für die Rekultivierung des Ta-
gebaus Hambach höchste Priorität. Um die Bö-
schungen abzuflachen, ist die Inanspruch-
nahme der Manheimer Bucht in der im Braun-
kohlenplan dargestellten Größenordnung zwin-
gend erforderlich.  Dies wurde durch das Gut-
achten zur Massenbilanz im Auftrag der Be-
zirksregierung Köln in 2022 ausdrücklich bestä-
tigt. Der Braunkohlenplan greift diesen Punkt u. 
a. im Kapitel 3.4 auf und erläutert zur Gewin-
nung von Kies, dass "ein Transfer nichtenerge-
tischer Rohstoffe aus dem Tagebau an die Bau-
stoffindustrie nicht mehr zu rechtfertigen" sei.  
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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
sollen ausschließlich für den Ausgleich der Mas-
sendefizite im Tagebau genutzt werden, nicht zum 
Transfer an die Baustoffindustrie. 
Abbaugrenze, 
Abbaubereich 
und Sicher-
heitszone, Ge-
winnung Bo-
denschätze 
1025567_
006 
Textentwurf BKP: "Die Seeböschungen sind nun-
mehr an anderer Stelle anzulegen und d ort aus 
Gründen der Standsicherheit abzuflachen. Dafür 
wird spezifischer Abraum (Sande und Kiese) be-
nötigt, der im heute offenen Tagebaubereich nicht 
ausreichend vorhanden ist und deshalb aus dem 
Bereich der Manheimer Bucht beschafft werden 
muss, in der aber keine Kohlegewinnung mehr er-
folgt. 
Auf Seite 120 steht ergänzend:  
Die bergbauliche Inanspruchnahme erfolgt nach 
der Planänderung ausschließlich für die Gewin-
nung von Abraummassen, die für die Herstellung 
dauerhaft standsicherer Böschungen und eine ord-
nungsgemäße Wiedernutzbarmachung zwingend 
erforderlich sind." 
Auf der Seite 51 bzw. 120 wird darauf hingewie-
sen, dass der Abraum aus der Manheimer Bucht 
alleinig zur Abflachung der heutigen Böschung be-
nötigt wird. Diese Argumentation ist nachvollzieh-
bar. Nicht nachvollziehbar ist hingegen, dass der 
Abraum auch zum „Landgewinn" der Elsdorfer 
Seestadt genutzt werden soll (vgl. Darstellungen 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Das Seequartier Elsdorf steht nicht in Konkur-
renz zur Manheimer Bucht. Die Realisierung 
des Seequartiers ist durch eine Einsparung der 
dort ansonsten erforderlichen Wellenschlag-
zone möglich und erfolgt annähernd massen-
neutral. Die aufgrund des Seequartiers in die-
sem Bereich wegfallende Wellenschlagzone 
wird durch eine bauliche Ufersicherung kom-
pensiert. 
Im Vorfeld des Tagebaus Hambach wurde der 
Kiestagebau Waldhöfe durch ein von der RWE 
Power AG unabhängiges Unternehmen be trie-
ben. Dafür hat dieses schon vor dem Beschluss 
des KVBG eine eigenständige Abbaugenehmi-
gung innerhalb des im Regionalplan Köln aus-
gewiesenen BSAB -Gebiets (Bereiche für die 
Sicherung und den Abbau oberflächennaher 
Bodenschätze) erlangt. Angesichts der an ge-
spannten Massenbilanz für den Tagebau Ham-
bach und im Vorgriff auf die o. g. Festlegung im 
Kapitel 3.4 des Braunkohlenplanentwurfs hat 
die RWE Power AG das Pachtverhältnis für den 
Kiestagebau Waldhöfe nicht verlängert bzw. 
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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
unter Pkt 25), denn auf Seite 133 steht:  
Vor Elsdorf soll die Oberflächengestaltung unter 
Beachtung bergsicherheitlicher A nforderungen 
möglichst so erfolgen, dass die Grundlagen für 
eine spätere städtebauliche Inwertsetzung gege-
ben sind (vgl. Erläuterungskarte 2A „Nutzungs-
schwerpunkte" (vgl. zeichnerische Darstellung).  
 Ebenfalls nicht nachvollziehbar ist, dass der kom-
merzielle Kiesabbau im ehemaligen Tagebauvor-
feld weiterhin betrieben wird, da auf Seite 72 steht. 
Vor diesem Hintergrund ist die Inanspruchnahme 
der Manheimer Bucht auf ein minimales Maß zu 
beschränken, ein Transfer nichtenergetischer 
Rohstoffe aus dem Tagebau an die Baustoffindust-
rie ist nicht mehr zu rechtfertigen. Hier sind ent-
sprechend der Leitentscheidung, bzw. der landes-
planerischen Zielsetzung bereits ergangene Ge-
nehmigungen aufzuheben und ggf. zu entschädi-
gen. (In der kommunalen Bauleitplanung wird hier 
das Instrument der Veränderungssperre einge-
setzt!). Eine Grünvernetzung auf unverritztem Ge-
lände, wie auf Seite 70 beschrieben:  
"Das Ziel der Herstellung eines zusammenhän-
genden Grünzuges dient der Förderung eines Bio-
topverbundes zwischen den Waldbereichen Stein-
heide, Hambacher Forst, Merzenicher Erbwald 
und Sophienhöhe und richtet sich an die Bergbau-
treibende soweit erforderliche Maßnahmen im 
zum Jahresende 2023 gekündigt. Z ukünftig 
wird es im Abbaubereich des Tagebaus Ham-
bach keinen weiteren Kiesabbau für die Bau-
stoffindustrie mehr geben. 
Zu den Anmerkungen hinsichtlich der Kies-
grube Forster Feld wird darauf hingewiesen, 
dass diese außerhalb des Plangebietes des ge-
änderten Braunkohlenplans liegt. Die Hinweise 
zur Leitentscheidung sind richtig, dabei ist aller-
dings zu berücksichtigen, dass es sich bei der 
Kiesgrube Forster Feld um eine Erweiterung in 
einem bislang noch gültigen BSAB und keinen 
Neuaufschluss handelt. Ein Zusamm enhang 
zur Entstehung der Manheimer Bucht besteht 
hier nicht, da der Kiestagebau unabhängig vom 
Tagebau Hambach betrieben wird und die Ab-
grabungsgenehmigungen für die Kiesgewin-
nung zur Vermarktung des Kieses an die Bau-
stoffindustrie erteilt wurden. Die Herstellung ei-
nes Biotopverbundes ist unabhängig von dem 
Betrieb der Kiesgrube weiterhin möglich, wenn 
die nördlichen Bereiche der Kiesgrube, in de-
nen kein Abbau mehr vorgesehen ist, frühzeitig 
rekultiviert werden.

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Plangebiet liegen. Die Weiterführung und Herstel-
lung des Grünzuges auf unverritztem Gelände 
richtet sich an die Träge r der Landschaftsplanung 
und insbesondere an den Träger der Regionalpla-
nung." 
 ... ist bei fortschreitendem Kiesabbau nicht mehr 
möglich, hier ist ein sofortiges Handeln erforder-
lich. Eine entsprechende Erläuterung ist erforder-
lich. 
Abbaugrenze, 
Abbaubereich 
und Sicher-
heitszone, Mas-
sendisposition 
1025551_
001 
ich kritisiere insbesondere die Inanspruchnahme 
der Manheimer Bucht durch RWE. Aktuell wird 
Kies, der laut RWE eigentlich für die Verfestigung 
der Tagebauböschung vorgesehen ist, nach Geil-
rath oder auf die Sophienhöhe verbracht. Das Vor-
gehen ist umgehend zu überprüfen und eventuell 
zu stoppen. Außerdem ist grundsätzlich zu prüfen 
inwiefern die Entscheidung für die Nutzung der 
Kiesarten, die in der "Manheimer Bucht" liegen (mit 
Euphemismen kennt man sich offenbar aus), 
durch Stillhalteabkommen zwischen RWE und der 
Stadt Kerpen beeinflusst wurde. Siehe hierzu den 
WDR Beitrag vom 21.07.2023: Deal zwischen 
Stadt Kerpen und RWE offenbar rechtswidrig. Link 
hierzu:  https://www1.wdr.de/nachrichten/landes-
politik/kerpen-rwe-rahmenvereinbarung-
100.html Ich beantrage eine Neubewertung durch 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Für die Herstellung dauerhaft standsicherer Bö-
schungen im Tagebau Hambach müssen die 
bestehenden Arbeitsböschungen im Rahmen 
der Rekultivierung auf  eine Generalneigung 
von 1:5 abgeflacht werden. Dafür werden 
standsichere und aufbaufähige Materialien be-
nötigt. Mit dem frühzeitigen Kohleausstieg und 
dem Erhalt des Hambacher Forstes können 
diese Materialien (Sande und Kiese) in der er-
forderlichen Menge und Qualität nur durch die 
Inanspruchnahme der sogenannten Manhei-
mer Bucht gedeckt werden.  
Im laufenden Braunkohlenplanänderungsver-
fahren für den Tagebau Hambach hat der 
Braunkohlenausschuss sich intensiv mit der 
Frage zur Erforderlichkeit der Inanspruch-
nahme der Manheimer Bucht auseinanderge-
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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
unabhängige Gutachter. Unabhängig insbeson-
dere in dem Sinne, dass Sie keinerlei Beziehung 
zu den beteiligten Unternehmen wie zum Beispiel 
RWE haben und keine Aktienanteile an RWE be-
sitzen. Ihre Bes tellung sollte außerdem durch ein 
paritätisch besetztes Gremium aus Politik und Um-
weltverbänden erfolgen, um zu vermeiden, dass 
Kommunen, die Beteiligungen an RWE besitzen, 
ihren Einfluss zum Schaden des Allgemeinwohls 
ausüben. Die Bewertung der Kosten möglicher Al-
ternativen sollte Kosten wie spätere Umweltschä-
den einbeziehen.  
setzt. Dazu wurde ein Gutachten zur Massen-
bilanz für den Tagebau Hambach durch die Be-
zirksregierung Köln in Auftrag gegeben. Die ex-
ternen Gutachter kamen dabei zu dem Ergeb-
nis, dass die Inanspruchnahme der Manheimer 
Bucht in der im Braunkohlenplanentwurf ange-
zeigten Größe erforderlich ist, dass es dazu 
keine machbaren Alternativen gibt und dass 
kein Handlungsspielraum für eine Verkleine-
rung des Abbaubereichs besteht. Auf Grund-
lage dieser Untersuchungen hat der Braunkoh-
lenausschuss am 07.03.2022 beschlossen, die 
nun auch im Entwurf des Braunkohlenplans an-
gezeigte Abbaugrenze, den weiteren Planun-
gen zu Grunde zu legen.  
Im Vorfeld des Tagebaus Hambach wurde der 
Kiestagebau Waldhöfe durch ein von der RWE 
Power AG unabhängiges  Unternehmen betrie-
ben. Dafür hatte dieses schon lange vor dem 
Beschluss des KVBG eine eigenständige Ab-
baugenehmigung innerhalb des im Regional-
plan Köln ausgewiesenen BSAB -Gebiets (Be-
reiche für die Sicherung und den Abbau ober-
flächennaher Bodenschätze) erl angt. Ange-
sichts der angespannten Massenbilanz für den 
Tagebau Hambach und im Vorgriff auf die o. g. 
Festlegung im Kapitel 3.4 des Braunkohlenpla-

- 37 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
nentwurfs hat die RWE Power AG das Pacht-
verhältnis für den Kiestagebau Waldhöfe nicht 
verlängert bzw. zum Jahre sende 2023 gekün-
digt. 
Archäologie 
und Denkmal-
schutz 
1025552_
001 
Erfahrungen: Die Ausgrabungen in und um Boch-
heim wurden durch den zu raschen Abbaufort-
schritt erschwert bzw. vereitelt. (So konnte nur ein 
Teil der geplanten Sondagen im Norden Boch-
heims erfolgen, um ein mögliches früh -mittelalter-
liches Gräberfeld zu entdecken.)   Statt noch not-
wendiger Ausgrabungen erfolgt bei Fortsetzung 
des Tempos eine weitgehend undokumentierte 
Zerstörung des Kulturerbes u.a. in der Ortslage 
von Manheim. (Laut Fachbeitrag der Umweltver-
träglichkeitsprüfung ist eine Ausgrabung der Orts-
lage komplett notwendig; diese ist aber nicht finan-
ziert.) 
Forderungen: Die bisherige Regelung, 
(https://fragdenstaat.de/anfrage/vertragliche-ver-
einbarung-zwischen-dem-land-nrw-rwe-und-der-
stiftung-zur-forderung-der-archaologie-im-rheini-
schen-braunkohlerevier/490082/anhang/Ver-
trag_Land_Rheinbraun_1995_Kostentragung_ar-
chologische_Manahmen.pdf) dass die archäologi-
schen Ausgrabungen nur solange währen dürfen, 
bis der Abbau erfolgt, ist daher an das sonst in 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.  
Es wird dabei verwiesen auf 
- Ziel 3.5 des Braunkohlenplans (Entwurf): "Die 
fachwissenschaftliche Untersuchung und Ber-
gung von vorhandenen kulturgeschichtlichen 
Bodendenkmälern und Baudenkmälern im Ab-
baubereich ist rechtzeitig zu ermöglichen. Be-
deutende Bodendenkmäler im Einflus sbereich 
der Sümpfung außerhalb der Abbaufläche sind 
zu erfassen und dauerhaft zu sichern" und 
- die zu Ziel 3.5 gehörige Erläuterung, in der auf 
den Umgang mit archäologischen Gesichts-
punkten näher eingegangen wird. 
Es wird auf Tabelle 10 der Umweltprüfun g auf 
S. 95 des Teil B des Braunkohlenplans verwie-
sen. Daraus geht hervor, dass für den Großteil 
der Baudenkmäler innerhalb des Abbaubereich 
bereits Denkmalschutzdokumentationen vorlie-
-

- 38 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
NRW geltende Denkmalschutzgesetz anzupas-
sen. Eine Anpassung ist auch vor dem Hintergrund 
überfällig, dass es beim Abbau im Bereich der 
Manheimer Bucht nicht mehr um eine Gewährleis-
tung der energetischen Versorgung Deutschlands 
geht, sondern um reine Abraumgewinnung für die 
langfristig zu gewährende Befestigung der Tage-
bauböschungen. Die Sicherung der Böschungen 
ist auch dann gegeben, wenn vorher länger (d.h. 
nicht nur bis 2030, sondern 2035) ausgegraben 
werden kann. 
gen. Für das eine noch ausstehende Baudenk-
mal wird die Dokumentation bis zur Inanspruch-
nahme ebenfalls erfolgen. Hinsichtlich der Do-
kumentation der Bodendenkmäler ist anzumer-
ken, dass die Inanspruchnahme der Ortslage 
Manheim-Alt lange bekannt ist und zudem noch 
ausreichend Zeit für eine Dokumentation be-
steht. Eine Verzögerung der Abraumgewin-
nung aufgrund von archäologischen Ausgra-
bungen bis 2035 ist zu vermeiden, da ansons-
ten eine Befüllung des Tagebausees Hambach 
nicht gemäß der Forderung aus der Leitent-
scheidung NRW "unmittelbar nach 2030" gelin-
gen kann.  
Archäologie 
und Denkmal-
schutz 
1025552_
002 
Erfahrungen: Die Ausgrabungen der Heimat-
freunde in und um Bochheim wurden durch unan-
gekündigte Bodeneingriffe (Verwallung, großflä-
chiger Bodentransfer im Bereich des Bodendenk-
mals, Entnahme von Fundamenten ohne Beteili-
gungsmöglichkeit der angestellten archäologi-
schen Fachfirma.) und Erdablagerungen (Er-
schwerung direkt über dem trotzdem ausgegrabe-
nen, mittelalterlichen Keller. Vereitlung im Bereich 
von geplanten Sondagen südwestlich von Boch-
heim.) der RWE erschwert bzw. vereitelt. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Es wird verwiesen auf 
- Ziel 3.5 des Braunkohlenplans (Entwurf): "Die 
fachwissenschaftliche Untersuchung und Ber-
gung von vorhandenen kulturgeschichtlichen 
Bodendenkmälern und Baudenkmälern im Ab-
baubereich ist rechtzeitig zu ermöglichen. Be-
deutende Bodendenkmäler im Einflussbereich 
der Sümpfung außerhalb der Abbaufläche sind 
zu erfassen und dauerhaft zu sichern" und 
-

- 39 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Forderungen: Die insgesamt 50 Millionen Kubik-
meter Rekultivierungsmaterial darf daher künftig 
im Tagebauvorfeld nur dann zwischengelagert 
werden, wenn vorher alle erforderlichen archäolo-
gischen Maßnahmen abgeschlossen wurden. Bei 
nicht rechtzeitig mitgetei lten Planungen muss die 
RWE daher künftig eine Fachfirma zwecks vorhe-
riger archäologischer Maßnahmen finanzieren an-
statt das Kulturerbe zu zerstören. 
- die zu Ziel 3.5 gehörige Erläuterung, in der auf 
den Umgang mit archäologischen Gesichts-
punkten näher eingegangen wird. 
Zu den o.g. Erfahrungen ist zu erwidern, dass 
die vorlaufenden Arbeiten für archäologi sche 
Ausgrabungen stets im engen Austausch mit 
dem LVR und den Heimatfreunden Kerpen er-
folgen. Es finden regelmäßig Abstimmungster-
mine und vor-Ort-Termine statt, in denen die er-
forderlichen Maßnahmen koordiniert werden. 
Archäologie 
und Denkmal-
schutz 
1025552_
003 
Erfahrungen: Die Ausgrabungen in und um Boch-
heim wurden durch eine nur stückweise und ver-
spätete Eisensuche verzögert. 
Forderung: In archäologisch sensiblen Flächen 
muss ein ausreichender Zeitpuffer zwischen Ei-
sensuche und Abbau gewährleistet sein , um die 
erforderlichen archäologischen Dokumentatio-
nen sicherzustellen. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.  
Es wird verwiesen auf 
- Ziel 3.5 des Braunkohlenplans (Entwurf): "Die 
fachwissenschaftliche Untersuchung und Ber-
gung von vorhandenen kulturgeschichtlichen 
Bodendenkmälern und Baudenkmälern im Ab-
baubereich ist rechtzeitig zu ermöglichen. Be-
deutende Bodendenkmäler im Einflussbereich 
der Sümpfung außerhalb der Abbaufläche sind 
zu erfassen und dauerhaft zu sichern" und 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
- die zu Ziel 3.5 gehörige Erläuterung, in der auf 
den Umgang mit archäologischen Gesichts-
punkten näher eingegangen wird. 
Zu den o.g. Erfahrungen ist zu erwidern, dass 
die vorlaufenden Arbeiten für archäologische 
Ausgrabungen stets im e ngen Austausch mit 
dem LVR und den Heimatfreunden Kerpen er-
folgen. Es finden regelmäßig Abstimmungster-
mine und vor-Ort-Termine statt, in denen die er-
forderlichen Maßnahmen koordiniert werden. 
Archäologie 
und Denkmal-
schutz 
1025552_
004 
Erfahrungen: Das eingetragene Baudenkmal der 
Kirche von Manheim liegt in der Nicht-Inanspruch-
nahmefläche. Vergessen im Braunkohleplanent-
wurf wurde hingegen das Bodendenkmal BM 167 
der Kirche samt ehemaligem Friedhof. 
Forderung: Dies ist zu korrigieren. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Zum Baudenkmal Kirche von Manheim: Siehe 
hierzu die Tabelle 11 auf S. 95 des BKP -Ent-
wurfs (Teil B), die die Baudenkmäler in der 
Nicht-Inanspruchnahmefläche auflistet. Dort ist 
die "Kath. Pfarrkirche St. Albanus und Friedhof" 
(Nr. 3) mit  folgendem Fußnotenzusatz ver-
merkt: "Denkmalschutzdokumentation liegt vor, 
bleibt erhalten". 
Zum Bodendenkmal BM 167: In den Ausführun-
gen auf S. 97 des BKP -Entwurfs (Teil B) wird 
auf das archäologische Gutachten der Fa. Jü-
lich & Becker hingewiesen, das ebe nfalls Ge-
genstand der Offenlage war. Dort wird auf S. 
118 ff. auf das genannte Bodendenkmal BM 
167 eingegangen (7.2.23 Konfliktbereich (KB) 
-

- 41 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
23 – Dorf Manheim HA 199, "Art des Boden-
denkmals: Eingetragenes Bodendenkmal Sied-
lung/Dorf (BM 153) und Kirche (BM 1 67) HA 
199"). 
Archäologie 
und Denkmal-
schutz 
1025552_
005 
Erfahrungen: Wegen einem Vertrag (Mit näheren 
Informationen einsehbar unter https://fragden-
staat.de/anfrage/vertragliche-vereinbarung-zwi-
schen-dem-land-nrw-rwe-und-der-stiftung-zur-for-
derung-der-archaologie-im-rheinischen-braun-
kohle-revier/ So auch die Deutsche Gesellschaft 
für Ur - und Frühgeschichte unter 
https://dguf.de/ngo/stand-punkte/verdeckte-sub-
ventionen-zu-lasten-der-archaeologie-beenden) 
wird das geltende Denkmalschutzgesetz bisher 
ausgehebelt und es ist nicht möglich, Kulturerbe 
auf Kosten des Veranlassers zu dokumentieren. 
Dieses Problem wiegt umso schwerer, da die Pro-
jektmittel der Heimatfreunde weitgehend erschöpft 
sind und weder die zuständige Außenstelle Titz 
des LVR-Amts für Bodendenkmalpflege im Rhein-
land noch die Stiftung für Archäologie im Rheini-
schen Braunkohlenrevier dazu in der Lage sind, 
die Aufgaben zur Dokum entation des vorhande-
nen archäologischen Erbes inklusive der zahlrei-
chen vermuteten Bodendenkmäler zu erfüllen. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Es wird verwiesen auf 
- Ziel 3.5 des Braunkohlenplans (Entwurf): "Die 
fachwissenschaftliche Untersuchung und Ber-
gung von vorhandenen kulturgeschichtlichen 
Bodendenkmälern und Baudenkmälern im Ab-
baubereich ist rechtzeitig zu ermöglichen. Be-
deutende Bodendenkmäler im Einflussbereich 
der Sümpfung außerhalb der Abbaufläche sind 
zu erfassen und dauerhaft zu sichern" und  
- die zu Ziel 3.5 gehörige Erläuterung, in der auf 
den Umgang mit archäologischen Gesichts-
punkten näher eingegangen wird.  
Angesichts der Zielformulierung samt Erläute-
rung werden die Ausführungen der Einwen-
dung zurückgewiesen.  
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Forderung: Die verdeckte Subvention fossiler 
Brennstoffe zu Lasten des kulturellen Erbes muss 
der neuen gesamtgesellschaftlichen Realität ange-
passt werden zugunsten einer Einführung des 
sonst landesweit gültigen Verursacherprinzips 
auch für die RWE. (Auch im Braunkohlenentwurfs-
plan (S. 152 im pdf) wird explizit die 27. CoP in 
Sharm-el-Sheik zitiert nach der die Mitgliedstaaten 
aufgefordert werden,  ineffiziente Subventionen 
fossiler Brennstoffe abzuschaffen.) 
Archäologie 
und Denkmal-
schutz 
1025565_
001 
vielen Dank für die Beteiligung an der o.g. Pla-
nung. Aufgrund des Kohleverstromungsbeendi-
gungsgesetzes wurde das Tagebauvorhaben 
Hambach geändert, in dessen Zuge sich auch die 
Abbaugrenze verändert hat. Morschenich -alt wird 
nicht mehr in Anspruch genommen ebenso wie der 
Hambacher Forst und der Merzenicher Erbwald, 
die Kirche St. Albanus in Manheim-alt soll erhalten 
bleiben, was ausdrücklich begrüßt wird. Denkmal-
pflegerische Belange sind von der Planung jedoch 
nach wie vor erheblich betroffen. Gemäß §§ 1 und 
3 DSchG NRW sind De nkmäler zu schützen, zu 
pflegen und sinnvoll zu nutzen. Die Belange des 
Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sind bei 
Planungen angemessen zu berücksichtigen und in 
die Abwägung so miteinzubeziehen, dass die Er-
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Für die Herstellung dauerhaft standsicherer Bö-
schungen im Tagebau Hambach müssen die 
bestehenden Arbeitsböschungen im Rahmen 
der Rekultivierung auf eine Generalneigu ng 
von 1 : 5 abgeflacht werden. Dafür werden 
standsichere und aufbaufähige Materialien be-
nötigt. Mit dem frühzeitigen Kohleausstieg und 
dem Erhalt des Hambacher Forstes können 
diese Materialien (Sande und Kiese) in der er-
forderlichen Menge und Qualität nur  durch die 
Inanspruchnahme der sogenannten Manhei-
mer Bucht gedeckt werden.  
Im laufenden Braunkohlenplanänderungsver-
fahren für den Tagebau Hambach hat der 
Braunkohlenausschuss sich intensiv mit der 
Frage zur Erforderlichkeit der Inanspruch-
-

- 43 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
haltung und Nutzung der Denkmäler und Denkmal-
bereiche sowie eine angemessene Gestaltung ih-
rer Umgebung möglich sind. Aus Sicht der Denk-
malpflege wäre es unbedingt wünschenswert, die 
Abbaugrenze so zu legen, dass alle noch erhalte-
nen Baudenkmäler auch weiterhin erhalten und 
genutzt werden können. Jeder Abbruch eines Bau-
denkmals stellt einen bedeutenden Verlust für die 
regionale Baukultur dar. Der Abbruch von Bau-
denkmälern in der Inanspruchnahmefläche in 
Manheim-alt in der Forsthausstraße ist höchst be-
dauerlich, insbesondere hinsichtlich der Nr. 30, ei-
nem Gebäude von besonders repräsentativer Fas-
sadengestaltung in neugotischen Gliederungsfor-
men. Speziell in der Nicht-Inanspruchnahmefläche 
sollte alles dafür getan werden, die noch erhalte-
nen Baudenkmäler zu sichern, in ihrem Bestand zu 
bewahren und wieder einer künftigen Nutzung zu-
zuführen. Gerade in Verbindung mit der neuen 
Nutzung der Kirche St. Albanus sind verschieden-
artige Nutzungen denkbar. Wir plädieren für den 
Erhalt der letzten verbliebenen Baudenkmäler in 
der Nicht -Inanspruchnahmefläche, insbeson dere 
die Bergheimer Str. 10, und in dem Zusammen-
hang um Prüfung, ob die neue Abbaugrenze zu-
gunsten der vorhandenen Baudenkmäler ggf. ge-
ringfügig verschoben werden kann. Ein etwas grö-
ßerer Abstand zur Abbaugrenze oder geeignete 
nahme der Manheime r Bucht auseinanderge-
setzt. Dazu wurde ein Gutachten zur Massen-
bilanz für den Tagebau Hambach durch die Be-
zirksregierung Köln in Auftrag gegeben. Die ex-
ternen Gutachter kamen dabei zu dem Ergeb-
nis, dass die Inanspruchnahme der Manheimer 
Bucht in der im Bra unkohlenplanentwurf ange-
zeigten Größe erforderlich ist, es keine mach-
baren Alternativen gibt und kein Handlungs-
spielraum für eine Verkleinerung des Abbaube-
reichs besteht. Auf Grundlage dieser Untersu-
chungen hat der Braunkohlenausschuss am 
07.03.2022 beschlossen, die nun auch im Ent-
wurf des Braunkohlenplans angezeigte Abbau-
grenze, den weiteren Planungen zu Grunde zu 
legen. 
Mit dem Erhalt der ehemaligen Kirche St. Alba-
nus wurden alle Reserven in der Massenbilanz 
des Tagebaus auf Wunsch der Region bean-
sprucht. Weitere Möglichkeiten für den Erhalt 
der angesprochenen Baudenkmäler bestehen 
somit nicht. Auch ein Verschieben der Abbau-
kante im Umfeld der Bergheimer Str. 10 ist nicht 
möglich.

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Sicherungsmaßnahmen wären seh r wünschens-
wert, um den Erhalt gewährleisten zu können. 
Archäologie 
und Denkmal-
schutz 
1025565_
002 
In dem Zusammenhang fällt auch die Nähe der 
dargestellten Abbaugrenze zur Kirche St. Albanus 
auf. Es muss sichergestellt werden, dass die Ab-
baugrenze von dauerhafter Stabilität sein wird und 
dass die Standsicherheit der Kirche angesichts 
des geringen Abstandes zur künftigen Kante ga-
rantiert werden kann. Für die verbleibenden Bau-
denkmäler ist ein künftiges Riss - und Schadens-
monitoring erforderlich.  
Zu den künftigen Absenkungsbereichen möchten 
wir anmerken, dass Denkmäler in den Auswir-
kungskarten nicht gekennzeichnet wurden, nur im 
Umweltbericht beschrieben. Allerdings wurden 
keine Auswirkungen von prognostizierten Aufhö-
hungen oder Absenkungen auf Denkmäler geprüft. 
In den dazu erstellten Karten scheinen sich keine 
Baudenkmäler in der Nähe der Aufhöhungen zu 
befinden, aber ein Baudenkmal in  der Nähe einer 
möglichen Absenkung, und zwar handelt es sich 
um den Neuhof in Glessen, Rhein -Erft-Kreis. Die-
ses Denkmal sollte genannt, in der Karte markiert 
und auf die Auswirkung der Planung geprüft und 
ggf. in das Monitoring übernommen werden. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die Sicherheitszone im Bereich der Manheimer 
Bucht wurde in Abstimmung mit der Bezirksre-
gierung Arnsberg, dem Geologischen Dienst 
und der RWE Power AG auf 100 m festgelegt 
(siehe zeichnerische Festlegung des Braun-
kohlenplanentwurfs). Die ehemalige Kirche St. 
Albanus hat einen Abstand von mehr als 100 m 
zur Abbaukante und liegt somit außerhalb der 
Sicherheitszone des Tagebaus. Auch unter Be-
rücksichtigung der geringen Teufe innerhalb 
der Manheimer Bucht (rd. 40 m) sind für die Kir-
che keine standsicherheitlichen Gefährdungen 
zu erwarten. Die Erforderlichkeit eines über-
greifenden Riss- und Schadensmonitorings ist 
bislang nicht vorgesehen und muss im Einzel-
fall geprüft werden. 
Zu Aufhöhungen oder Absenkungen: Auf die 
entsprechenden Ausw irkungen auf Bau - und 
Bodendenkmäler wird in den Angaben zur Um-
weltprüfung der RWE Power AG (siehe dort das 
Kapitel 2.5.7 - Kulturelles Erbe und sonstige 
Sachgüter - und insbes. die Ausführungen auf 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
S. 247/248 und S. 250/251) im Einzelnen ein-
gegangen. 
Zum genannten Objekt "Neuhof in Glessen": Im 
Rahmen der Antragstellung zum Sümpfungs-
wasserrecht Hambach für den Zeitraum bis 
2030 sind auch sümpfungsbedingte Auswirkun-
gen auf Bau- und Bodendenkmäler untersucht 
worden. In diesem Zusammenhang konnten 
entsprechende Auswirkungen auf das Objekt 
"Neuhof in Glessen" ausgeschlossen werden. 
Insoweit handelt es sich nicht um eines der Ob-
jekte, die auf S. 248 (zweiter Absatz von oben) 
der Angaben zur Umweltprüfung genannt sind. 
Vor diesem Hintergrund ist eine gesonderte 
Nennung, Markierung und Prüfung nicht erfor-
derlich.  
Archäologie 
und Denkmal-
schutz 
1025567_
033 
"Auf der lnanspruchnahmefläche befinden sich im 
Bereich Manheim-Alt zehn eingetragene Baudenk-
mäler, die durch den fortschreitenden Abbau in An-
spruch genommen werden. Weitere 6 Baudenk-
mäler liegen im Wirkraum des Vorhabens auf der 
Nicht-lnanspruchnahmefläche, aber unweit des 
künftigen Abbaurandes. Hiervon muss ein nicht 
mehr bewohntes Wohnhaus beseitigt werden." 
(Teil B S. 99) 
Stellung-
nahme wird 
gefolgt.  
Das nicht bewohnte Wohnhaus unweit des 
künftigen Abbaurandes befindet sich in der 
Bergheimer Str. 10 (Denkmalnr. 173 / Bereich 
12), siehe Tabelle 11 des BKP -Entwurfs (Teil 
B). Eine Ergänzung der Adresse auf S. 100 
(Teil B), wie vorgeschlagen, wird kla rstellend 
übernommen. 
Teil B Umwetprüfung, 
Kapitel 6.10.2, zweiter 
Absatz: Ergänzung 
"Das nicht bewohnte 
Wohnhaus befindet 
sich in der Berghei-
mer Str. 10 (Denk-
malnr. 173 / Bereich 
12) (siehe Tab. 11)."

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Hier sollte die Adresse des nicht b ewohnten 
Wohnhauses aufgelistet werden, um eine genaue 
Zuordnung zu haben. Die Kolpingstadt Kerpen bit-
tet um Erläuterung warum ein nicht mehr bewohn-
tes Denkmal (Wohnhaus) auf einer Nicht -lnan-
spruchnahmefläche beseitigt werden muss. 
Die Notwendigkeit des Rückbaus ergibt sich 
insbesondere daraus, dass das Gebäude un-
mittelbar an der zukünftigen Abbaukante liegt 
(siehe dazu Abbildung 10 des BKP -Entwurfs 
(Teil B)). Hinzu kommt, dass es teilweise be-
reits baufällig und zusammengefallen ist. 
Archäologie 
und Denkmal-
schutz 
1025567_
034 
Teil B S. 95 und 100 
Bei der Auflistung der Bodendenkmäler fehlt das 
Bodendenkmal BM 167 "Kirche St. Albanus". Die-
ses muss noch hinzugefügt werden. Es wurde am 
04.07.2002 und Denkmalschutz gestellt, am 
06.01.2003 erfolgte eine Ergänzung. 
Zudem gibt es noch in der  Gemarkung Manheim 
das Bodendenkmal BM 272 "Pershing -Stellung 
Steinheide von 194_75". Dieses wurde am 
17.04.2023 unter Denkmalschutz gesetzt. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Zum Bodendenkmal BM 167: In den Ausführun-
gen auf S. 97 des BKP -Entwurfs (Teil B) wird 
auf das archäologische Gutachten der Fa. Jü-
lich & Becker hingewiesen, das ebenfalls Ge-
genstand der Offenlage war. Dort wird auf S. 
118 ff. auf das genannte Bodendenkmal BM 
167 eingegangen (7.2.23 Konfliktbereich (KB) 
23 – Dorf Manheim HA 199,  "Art des Boden-
denkmals: Eingetragenes Bodendenkmal Sied-
lung/Dorf (BM 153) und Kirche (BM 167) HA 
199"). 
Zum Bodendenkmal BM 272 "Pershing -Stel-
lung Steinheide von 194_75", das nach Angabe 
der Stellungnahme am 17.04.2023 unter Denk-
malschutz gesetzt wurde: Auf die Pershing-Flä-
che geht der archäologische Fachbeitrag der 
Fa. Jülich & Becker ein, der ebenfalls Gegen-
stand der Offenlage war. In Kapitel 7.2.16 (Kon-
fliktbereich (KB) 16 – Übungsgelände Stein-
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
heide), S. 102, heißt es: "Nach Grüne-
wald/Brown/Vollmer befa nden sich hier mög-
licherweise auch Pershing -Sofortbereitschafts-
stellungen (...). Die Anlage beschränkt sich auf 
Zone 2 und ist daher durch das Planvorhaben 
nicht gefährdet." In diesem Sinne heißt es auf 
S. 101 des Fachbeitrags: "d) Maßnahmenemp-
fehlung: (...) Kein Handlungsbedarf." An diesen 
Einschätzungen ändert sich auch durch die zwi-
schenzeitliche Unterschutzstellung nichts.  
Die Bodendenkmäler wurden dementspre-
chend bei der Erstellung berücksichtigt. 
Archäologie 
und Denkmal-
schutz 
1025567_
035 
"Die Heim atfreunde Kerpen finanzieren und be-
gleiten zudem ein Projekt, in dem die Siedlungen 
Bachheim und Manheim in ihrer siedlungsge-
schichtlichen Entwicklung verglichen werden sol-
len. Die bisherigen Untersuchungen konnten je-
doch keine ältere mittelalterliche Siedlungsaktivität 
im Umfeld nachweisen. Dies gilt auch für ein bei 
Bachheim vermutetes frühmittelalterliches Gräber-
feld, dass derzeit durch ein umfangreiches Bag-
gersondageprogramm untersucht werden soll. Aus 
der beschriebenen Situation zu den archäologi-
schen Relikten als vermutete Bodendenkmäler 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Der eingebrachte Hinweis wird zur Kenntnis ge-
nommen. 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
lässt nach bisherigem Kenntnisstand keine Not-
wendigkeit einer Planungsänderung zum Schutz 
von Bodendenkmälern ableiten." (Teil B S. 101) 
Der Heimatfreunde Kerpen e.V. wird eine eigene 
Stellungnahme zu dem Braunkohlenplanverfahren 
abgeben. 
Böden 1025658_
005 
Kap. 6.4: Böden Seite 136: Die hier formulierte 
Zielvorgabe Forstkies für die forstlich zu rekultivie-
renden Flächen zu nutzen, wird nochmals unter-
strichen. Dies ist die Voraussetzung gute Startvo-
raussetzungen für eine Wiederbewaldung zu etab-
lieren. Daher erinnere ich nochmals daran, dass 
das kulturfähige Bodenmaterial für forstwirtschaft-
liche Rekultivierung nicht unter 4 m  Mächtigkeit 
aufgeschüttet werden sollte. Der Lößanteil in die-
sem „Forstkies" soll möglichst hoch sein. Verbind-
lich ist hier die zitierte „Richtlinie des Landesober-
bergamtes NW für das Aufbringen von kulturfähi-
gem Bodenmaterial bei der forstwirtschaftliche n 
Rekultivierung für die im Tagebau betriebenen 
Bergwerke vom 12.11.1973 in der Fassung vom 
03.12.1996". 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die 
konkrete Gestaltung der Rekultivierung erfolgt 
über den Abschlussbetriebsplan. Die forstliche 
Rekultivierung wird dabei unter Beachtung der 
Richtlinie zur forstwirtschaftlichen Rekultivie-
rung realisiert. Ausnahmen sind Sonderstand-
orte, die im Abschlussbetriebsplan entspre-
chend kenntlich gemacht werden. 
- 
Böden, Oberflä-
chengestaltung 
1025652_
005 
5. Beweidungskonzept Stellung-
nahme wird 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Ge-
mäß der in Erläuterungskarte 2B dargestellten 
Potentialfläche für Beweidungsprojekte soll die 
-

- 49 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Das unter dem Punkt 6.3 aufgeführte, zu prüfende, 
Beweidungskonzept ist grundsätzlich positiv zu 
bewerten, wenn für das Vorhaben keine rekultivier-
ten landwirtschaftlich genutzten Flächen in An-
spruch genommen werden. Hochwertig rekulti-
vierte Böden sollten vorrangig für ackerbauliche 
Maßnahmen genutzt werden. Zusätzlich ist zu be-
achten, dass Betriebe in der Rheinischen Bucht 
sich in der Regel nicht auf eine Viehhaltung spezi-
alisiert haben. 
zur Kenntnis 
genommen. 
Beweidung nicht auf rekultivierten landwirt-
schaftlich genutzten Flächen realisiert werden. 
Die mittel- bis langfristige Größenordnung der 
Beweidung ist darüber hinaus ohnehin noch zu 
prüfen. Zunächst soll die Beweidung in 2024 
durch ein Pilotprojekt im Bereich der Goldenen 
Aue auf der Sophienhöhe begonnen werden. 
Im Falle einer positiven Entwicklung kann  das 
Beweidungsprojekt ausgehend von dieser Flä-
che sukzessive auf weitere Halboffenlandflä-
chen in der Rekultivierung erweitert werden. 
Gemäß der Potentialfläche aus der Erläute-
rungskarte 2B ist perspektivisch auch eine 
Waldbeweidung denkbar. Die Umsetzung einer 
Waldbeweidung ist allerdings, auch in Abstim-
mung mit den zuständigen Behörden, noch zu 
prüfen. In der Rahmenplanung der Neuland 
Hambach GmbH, die am 22.02.2024 offiziell 
veröffentlicht wurde, ist eine Beweidung der 
landwirtschaftlich rekultivierten F lächen nicht 
vorgesehen. 
Böschungen 1025644_
001 
Standsicherheit 
Grundsätzlich ist die geotechnische Machbarkeit 
der geplanten Tagebauseeböschungen sowohl 
während der Befüllphase, wie auch im Endzustand 
zu gewährleisten. Die zum Zwecke dieses Nach-
weises erforderliche Planerische Mitteilung wurde 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die eingebrachten Hinweise werden zur Kennt-
nis genommen. 
-

- 50 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
auf Basis der Richtlinie  für Standsicherheitsunter-
suchungen – RfS – in ihrer Neufassung mit 1. Er-
gänzung vom 08.08.2013 entsprechend der Ne-
benbestimmung 14 der Zulassung vom 
21.12.2020 zum Hauptbetriebsplan für den Tage-
bau Hambach für den Zeitraum vom 01.01.2021 
bis 31.12.2024 am  16.12.2022 vorgelegt und be-
findet sich derzeit in Prüfung. Das Prüfergebnis 
wird der Bezirksregierung Köln in Form eines 
Prüfvermerks übermittelt. 
Böschungen 1025644_
002 
Unter 4.5 Böschungen wird als Ziel „Die Randbö-
schungen sind während der Betriebsdauer und die 
Seeböschungen sind während der Seebefüllung, 
bis zum Erreichen des Zielwasserspiegels des Ta-
gebausees, messtechnisch zu beobachten.“ be-
nannt. Die  Umsetzung hierfür soll in bergrechtli-
chen Betriebsplanverfahren erfolgen. Ich empfehle 
hier neben den Betriebsplanverfahren auch die 
wasserrechtlichen Verfahren zu benennen, da ein 
wasserwirtschaftliches als auch ein geotechni-
sches Monitoring der Befüllun g im Rahmen des 
Planfeststellungsverfahrens zum Tagebausee 
richtig platziert sind und gesamtheitlich erarbeitet 
werden können. Die bergrechtlichen Betriebsplan-
verfahren eignen sich hierfür nur bedingt, da die 
einzelnen Sonderbetriebspläne zu Standsicher-
heitsuntersuchungen die Herangehensweise an 
Stellung-
nahme wird 
gefolgt.  
Die vorgeschlagene Ergänzung w ird wie folgt 
vorgenommen: "im wasserrechtlichen Planfest-
stellungsverfahren für den Tagebausee" 
Im Kap. 4.5 Böschun-
gen wird in der Auf-
zählung am Ende des 
Kapitels folgender 
Aufzählungspunkt er-
gänzt: " - im wasser-
rechtlichen Planfest-
stellungsverfahren für 
den Tagebausee".

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
ein Monitoringkonzept wenig transparent erschei-
nen lassen würden und im Abschlussbetriebsplan 
der Endzustand abgebildet wird, jedoch nicht die 
Befüllphase. 
Böschungen 1025644_
003 
Die für die Herstellung standsicherer Tagebausee-
böschungen erforderlichen Abraummassen gilt es 
in Abhängigkeit der erforderlichen Qualität raum-
ordnerisch in ausreichendem Maß zu sichern. 
Hierfür sei auch mit Blick auf die Erforderlichkeit 
der Inanspruchnahme der Manheimer Bucht zur 
Gewinnung von Abraum auf das Gutachten zur 
Abraumbilanzierung der ahu GmbH, FUMINCO 
GmbH und ZAI Ziegler und Aulbach Ingenieurge-
sellschaft mbH aus 2022, welche seitens der BR 
Köln in Auftrag gegeben wurde, hingewiesen. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Der eingebrachte Hinweis wird zur Kenntnis ge-
nommen. 
- 
Böschungen 1025644_
005 
Für alle vorgesehenen Zwischen - und Folgenut-
zungen (Sicherheitszone) während der Befüll-
phase ist darauf hinzuweisen, dass entsprechende 
Bereiche vor Freigabe zu einer Nutzung grund-
sätzlich einer detaillierten Einzelfallprüfung zu un-
terziehen sind. Unter Berücksichtigung möglicher 
Böschungsveränderungen (z.B. Monitoringergeb-
nisse, Ausspülungen, Sanierungsbed arf) ist wie 
dargestellt zu jederzeit unter Sicherheitsvorbehal-
ten mit einem Widerruf oder einer eingeschränkten 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom-
men. 
-

- 52 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Freigabe zu rechnen. Zudem ist vor dem Hinter-
grund der Betroffenheit bergbaulichen Belange 
zwingend eine Beteiligung des Unternehmers und 
der Bergbehörde durchzuführen. 
Böschungen 1025647_
002 
Baugrund 
Während der Betriebsdauer des Tagebaus bis 
zum Abbauende ist weiterhin für eine ausrei-
chende Pflege der Böschungsflächen und Unter-
haltung der wasserwirtschaftlichen Anlagen zu 
sorgen. 
Bleibende Böschungen sind unter Berücksichti-
gung der endgültigen wasserwirtschaftlichen und 
bodenmechanischen Verhältnisse dauerhaft 
standsicher anzulegen. Dies ist so vorzuneh men, 
dass keine regelmäßige Unterhaltung und/oder 
Überwachung der Böschungsgeometrie nach Ein-
stellung des Betriebs notwendig sind.  
Die detaillierte Planung des Tagebausees bleibt 
den, an das Braunkohlenplanänderungsverfahren 
anschließenden, berg- und wasserrechtlichen Ver-
fahren vorbehalten.  
Die vorgesehenen Zwischennutzungen sind au-
ßerhalb des Braunkohlenplanänderungsverfah-
rens unter Berücksichtigung aller relevanten As-
pekte zu prüfen und zu bewerten. Hierbei sind ins-
besondere die Anforderungen an die ordnungsge-
mäße Rekultivierung und möglichen Einflüsse auf 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.  -

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
die geotechnischen Randbedingungen zu betrach-
ten. 
Böschungen 1025770_
015 
Welche Vorschriften sind für die Anlage v on Bö-
schungen angewendet worden? Welche bei der 
Ausbildung der Sohle des Sees? In den Unterla-
gen finden sich andere Zahlen als diese Empfeh-
lung: generelle Profilierung der Halden mit 
Abflachung der vorhandenen steilen Böschungen 
auf dauerhafte Böschungsneigungen um 1:2,5 (ca. 
22°; geotechnische Langzeit - Standsicherheit für 
unterschiedliche Lastfälle nachgewiesen) 
https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosys-
teme/beast/verfahren?id=192 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Maßnahmen zur Gewährleistung d er 
Standsicherheit der Böschungen werden u.a. 
im Kapitel 7.6 des Teil B des Braunkohlenplans 
ausführlich erläutert. 
Grundsätzlich gilt, dass die Untersuchungen 
zur Standsicherheit entsprechend der gültigen 
Richtlinie für Standsicherheitsuntersuchungen 
(RfS) der Bezirksregierung Arnsberg durchge-
führt werden (https://esb.bra.nrw.de/2 -techni-
sche-richtlinien-und-rundverfuegungen/219-ta-
gebaue-und-halden/richtlinie-fuer-die-untersu-
chung-der/rfs-richtlinie-fuer-standsicherheits-
untersuchungen). Des Weiteren erfolge n die 
Prüfungen im Rheinischen Revier nach dem 
etablierten 6 -Augen-Prinzip. Neben der Fach-
abteilung von RWE werden die Standsicherhei-
ten somit auch von den Experten der Bergbe-
hörde und dem Geologischen Dienst NRW ent-
sprechend der RfS geprüft. Im Ergebnis s ind 
sich alle einig, dass die geplanten Böschungen 
für den Tagebau Hambach dauerhaft standsi-
cher sind. 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Böschungen, 
Gliederung der 
Landschaft 
1025644_
004 
Zudem ergeht der Hinweis zu den Erläuterungs-
karte 2A Nutzungsschwerpunkte und 2B Zwi-
schennutzung, dass die hier gekennzeichneten 
Bereiche für städtebauliche Entwicklung und Frei-
zeitnutzungen einer detaillierten Betrachtung mit 
Blick auf die geotechnischen Randbedingungen 
unter Berücksichtigung der Einwirkung der jeweili-
gen Nutzung bedürfen. Das gilt in sbesondere für 
den Bereich des Einleitbauwerks in Verlängerung 
des Terra Novas. Eine mögliche Freizeitnutzung 
sollte dem öffentlichen Interesse einer schnellen 
und sicheren Befüllung des Tagebausees nicht 
entgegenstehen. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die eingebrachten Hinweise werden zur Kennt-
nis genommen. 
- 
Böschungen, 
Massendisposi-
tion 
1025512_
001 
Die Sicherung der Böschungskante im Bereich Ta-
gebau Hambach / Stadtgebiet Elsdorf muss sicher-
gestellt werden durch entsprechenden Abraum. 
Hierzu si nd entsprechende Erdmassen bereit zu 
stellen. Im günstigsten Fall sind entsprechende 
Erdmassen zusätzlich zu verwenden, um die Ent-
wicklung des Siedlungsgebietes der Stadt Elsdorf 
zu erreichen. Sollte keine Sicherung des Bö-
schungsbereiches erreicht werden, so droht hier, 
dass die Bevölkerung keinen Zugang zur Tage-
baukante hätte. Dies gilt es zu verhindern.  
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Herstellung einer Seemulde mit dauerhaft 
standsicherem Böschungssystem ist oberste 
Priorität bei der Rekult ivierungsplanung im Ta-
gebau Hambach. Bis zum Abschluss des Tage-
baubetriebs werden alle Böschungen des Ta-
gebaus Hambach - so auch die Böschung vor 
Elsdorf - so hergestellt, dass sie dauerhaft 
standsicher sind und das Tagebaurestloch für 
eine Befüllung mit W asser vorbereitet ist. Die 
Böschungen werden dazu auf eine Generalnei-
gung von 1:5 abgeflacht. Vor Elsdorf erfolgt 
dies mit einer Vorschüttung unter Verwendung 
von ca. 470 Mio. Kubikmeter Abraum (Stand 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
01.01.2021). Die Untersuchung der Standsi-
cherheit wird im Rheinischen Revier nach dem 
6-Augen-Prinzip durchgeführt. Neben der 
Fachabteilung von RWE werden die Standsi-
cherheiten somit auch von den Experten der 
Bergbehörde und dem Geologischen Dienst 
NRW entsprechend der Richtlinie für Standsi-
cherheit geprüft und bestätigt. 
Um diesem Umstand weiter Rechnung zu tra-
gen und sicher zu gehen, dass eine Flächenin-
anspruchnahme in dem Maße erfolgt, in dem 
die gewinnbaren Massen sowohl qualitativ, als 
auch quantitativ für ein standsicheres Gesamt-
böschungssystem erforderlich sind, wurde ein 
unabhängiges Massengutachten durch den 
Braunkohlenausschuss in Auftrag gegeben. Im 
Ergebnis zeigt dieses Gutachten eine ange-
spannte Massenbilanz auf, bestätigt allerdings 
die Planungen der RWE Power AG und die Er-
forderlichkeit der Inanspruchnahme der Man-
heimer Bucht im festgelegten Umfang. Die Er-
gebnisse des Massengutachtens können auf 
der Homepage der Bezirksregierung Köln ab-
gerufen werden.

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Böschungen, 
Massendisposi-
tion 
1025567_
027 
"Vor Elsdorf soll die Oberflächengestaltung unter 
Beachtung bergsicherheitlicher Anforderungen 
möglichst so erfolgen, dass die Grundlagen für 
eine spätere städtebauliche In-Wertsetzung gege-
ben sind 
(vgl. Erläuterungskarte 2A „Nutzungsschwer-
punkte"). Soweit ein solches Vorhaben dem Anle-
gen einer Wellenschlagzone entgegensteht, ist 
dies bei der Oberflächengestaltung durch die 
Bergbautreibende zu berücksichtigen. Die erfor-
derlichen Maßnahmen zur Böschungssicherung 
sind dann mit derstädtebaulichen In -Wertsetzung 
durch den jeweiligen Vorhabenträger unter Einbin-
dung der Bergaufsicht umzusetzen. Soweit die 
vorgesehenen städtebaulichen Vorhaben abseh-
bar vor Anstieg des Wasserspiegels in diesen Be-
reich nicht umgesetzt werden, hat die Bergbautrei-
bende rechtzeitig vorher die Wellenschlagszo ne 
noch herzurichten. Erforderliches Material ist hier-
für vorzuhalten. Während des Befüllvorgangs sol-
len auf der für eine spätere städtebauliche Ent-
wicklung vorgesehenen Fläche vor Eisdorf diverse 
Zwischennutzungen ermöglicht werden." (S. 
133/34) 
Hier ist zu erläutern ob für die Oberflächengestal-
tung vor Eisdorf (Seestadt) Abraummassen aus 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Das Seequartier El sdorf steht nicht in Konkur-
renz zur Manheimer Bucht. Die Realisierung 
des Seequartiers ist durch eine Einsparung der 
dort ansonsten erforderlichen Wellenschlag-
zone möglich und erfolgt annähernd massen-
neutral. Die aufgrund des Seequartiers in die-
sem Bereich  wegfallende Wellenschlagzone 
wird durch eine bauliche Ufersicherung kom-
pensiert. 
Die Gewinnung der Massen im Bereich der 
Manheimer Bucht ist für ein dauerhaft standsi-
cheres Böschungssystem erforderlich und un-
abhänig der Realisierung eines Seequartiers 
vor Elsdorf, dies wurde auch im Rahmen des 
unabhängig beauftragten Massengutachtens 
bestätigt. Eine Änderung des Braunkohlen-
plans ist insoweit nicht erforderlich. 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
der Manheimer Bucht verwendet werden, denn 
das wäre mit dem Ziel 5 auf Seite 120 nicht verein-
bar: Die bergbauliche Inanspruchnahme (der Man-
heimer Bucht) erfolgt nach der Planänderung aus-
schließlich für die Gewinnung von Abraummassen, 
die für die Herstellung dauerhaft standsicherer Bö-
schungen und eine ordnungsgemäße Wiedernutz-
barmachung zwingend erforderlich sind. 
Erläuterungs-
karten 
1025567_
002 
Textentwurf BKP: "Für den Tagebau Hambach lei-
tet sich aus dem Stilllegungspfad des KVBG ein 
deutlich verminderter Braunkohlebedarf ab. 
Gleichzeitig soll unter anderem auf eine bergbauli-
che Inanspruchnahme der verbleibenden Teile des 
Hambacher Forstes, des Merzenicher Erbwaldes, 
des westlich an das FFH Gebiet Steinhei de an-
grenzenden Waldstückes sowie der Ortschaft Mor-
schenich verzichtet werden. Dies führt zu einer Be-
endigung der Kohlegewinnung im Tagebau Ham-
bach bereits im Jahr 2029 und zu einer Verände-
rung der Abbaugrenze und Sicherheitslinie sowie 
der Grundzüge der W iedernutzbarmachung ein-
schließlich der räumlichen Lage und Ausgestal-
tung des Tagebausees." 
Auf der Seite 1 ist zu ergänzen, dass auch auf die 
bergbauliche Inanspruchnahme von Teilen der 
Ortschaft Manheim, insbesondere der ehemaligen 
Stellung-
nahme wird 
teilweise ge-
folgt. 
Zur bergbaulichen Inanspruchnahme:  
Der Hinweis ist richtig. Die ehemalige Kirche 
Manheim-Alt wird in dem Satz auf Seite 1 er-
gänzt. Ein Hinweis auf das ehemalige Ta ge-
bauvorfeld ist nicht erforderlich, dass diese 
Aussage sehr unspezifisch ist und sich ohnehin 
aus den anderen Punkten ergibt. 
Zur Erläuterungskarte: 
Die Erläuterungskarten haben lediglich einen 
nachrichtlichen Charakter und dienen der visu-
ellen Unterstütz ung des Braunkohlenplantex-
tes. Der Braunkohlenplan kann grundsätzlich 
keine Festlegungen zur Umsetzung von Nut-
zungen außerhalb des Abbaubereichs treffen, 
da die raumordnerischen Ziele dort über den 
Regionalplan festgelegt werden. Darüber hin-
Teil A, Kapitel 1.1, 
zweiter Absatz: Er-
gänzung: "Gleichzei-
tig soll unter anderem 
auf eine bergbauliche 
Inanspruchnahme der 
verbleibenden Teile 
des Hambacher Fors-
tes, des Merzenicher 
Erbwaldes, des west-
lich an das FFH -Ge-
biet Steinheide an-
grenzenden Waldstü-
ckes sowie der Ort-
schaft Morschenich 
und der ehemaligen 
Kirche Manheim -
Alt verzichtet wer-
den."

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Manheimer Kirche sowie dem bisherigen Tage-
bauvorfeld verzichtet werden soll. Die Erläute-
rungskarte 2A "Nutzungsschwerpunkte" stellt hier 
zudem einen städtebaulichen Entwicklungsbe-
reich und einen Seeuferbereich mit Freizeitnut-
zung dar. 
Der Braunkohlenplan trifft zwar keine Aussage zur 
Ausgestaltung/ Abgrenzung oder Größe der städ-
tebaulichen Entwicklungsbereiche, dennoch stellt 
die Erläuterungskarte 2A einen, lediglich auf das 
enge ehemalige Kirchenumfeld (Radius < 50m) 
beschränkten Entwicklungsbereich dar. (vgl. Plan-
darstellung, i nsbesondere der Vergleich zu Mor-
schenich und Elsdorf). 
aus handelt es sich bei den hier genannten Nut-
zungsschwerpunkten um keine bergbaulichen 
Vorhaben. 
Die Darstellungen in den Erläuterungskarten 
beruhen auf der Eingabe der Neuland Ham-
bach GmbH zum Braunkohlenplan, als inter-
kommunal abgestimmter Konsens in der Re-
gion.  
Erläuterungs-
karten 
1025604_
013 
Im Braunkohlenplan ist verbindlich zu regeln: 
Zwischennutzungen innerhalb der Böschungsbe-
reiche und des Sicherheitsstreifens werden pla-
nungsrechtlich durch geeignete textliche und 
zeichnerische Darstellungen gesichert. Die Erläu-
terungskarte 2B greift das Thema der Zwischen-
nutzungen gezielt auf. Allerdings endet der Be-
reich an der Abbaugrenze und bezieht nicht die Si-
cherheitszone mit ein. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Der Braunkohlenplan selbst trifft innerhalb der 
Sicherheitszone keine Festlegungen und keine 
eigenen Rekultivierungsziele. Die innerhalb der 
Sicherheitszone abgebildeten Festlegungen 
des Regionalplanentwurfes stellen n achrichtli-
che Übernahmen der in Aufstellung befindli-
chen Ziele des Regionalplans dar. Diese in Auf-
stellung befindlichen Ziele sind als Grundsatz 
zu berücksichtigen und haben hier eine redak-
tionelle Funktion. 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Darüber hinaus trifft der Braunkohlenplanent-
wurf folgende Regelungen (S. 132):  
"Bereits während der Seebefüllung sind was-
serwirtschaftlich verträgliche Nutzungen inner-
halb der Tagebauseemulde zu ermöglichen. 
Dabei soll sich die Art der Zwischennutzung 
und räumliche Verortung an der Erläuterungs-
karte 2B "Zwischennutzung" orientieren. Die 
Zulässigkeit von Zwischennutzungen und de-
ren Örtlichkeit bedarf der Freigabe durch die 
Bergbehörde. Die Freigabe kann aus Sicher-
heitsgründen jederzeit eingeschränkt oder wi-
derrufen werden." 
Zur Sicherheitszone werden ents prechende 
Regelungen in Kapitel 2.2 getroffen (z.B. S. 
59):  "Zwischen der Sicherheitslinie und der Ab-
baugrenze (Sicherheitszone) ist, je nach Tage-
baustand bzw. -fortschritt befristet, eine Boden-
nutzungsänderung in eine andere als land -, 
garten- oder forst wirtschaftliche Nutzung nur 
mit Zustimmung der Bergverwaltung als Auf-
sichtsbehörde zulässig; ein dauerhafter Aufent-
halt von Menschen und Nutzungsänderungen, 
mit denen ein dauerhafter Aufenthalt von Men-
schen verbunden ist, sind grundsätzlich ausge-
schlossen."

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Eine Anpassung oder Ergänzung des Braun-
kohlenplans ist nicht erforderlich. 
Erläuterungs-
karten 
1025604_
021 
Hinweise, Anmerkungen und Formulierungsvor-
schläge: Die im folgenden Kapitel aufgeführten 
Kommentierungen bzw. Anregungen zur Textver-
änderung/-ergänzung beziehen sich insbesondere 
auf den zeichnerischen Entwurf und die Erläute-
rungskarten sowie auf den „Teil A Braunkohlen-
plan“ und „Teil B Umweltprüfung“. Mit Verweis auf 
die Themenkarten ist die Verbindlichkeit dieser 
eindeutig zu benennen. Diese geht  bislang aus 
den vorliegenden Planunterlagen nicht hervor und 
sollte deshalb in jedem Falle schriftlich festgehal-
ten werden. 
Stellung-
nahme wird 
teilweise ge-
folgt. 
Die Erläuterungskarten dienen lediglich einer 
Orientierung und Veranschaulichung weiterer, 
über den Braunkohlenplan hinausgehender 
Planungen. Sie haben keine bindende Wir-
kung. Eine Einordnung der Erläuterungskarten, 
die im Text an diversen Stellen angesprochen 
werden, muss nicht explizit erfolgen. Sie ergibt 
sich aus der Begrifflichkeit und rechtlichen Sys-
tematik. Auch in Regionalplänen ist eine solche 
Verwendung von Erläuterungskarten üblich. 
Gleichwohl wird zur Klarstellung der rechtlichen 
Bedeutung eine Ergänzung aufgenommen. 
In Kapitel 1.4 Recht-
grundlagen, rechtli-
che Methodik wurde 
unter (12) Zeichneri-
sche Festlegung fol-
gender Satz ergänzt: 
„Die Erläuterungskar-
ten, die dem Braun-
kohlenplan beiliegen 
dienen der Orientie-
rung über die planeri-
sche Situation und 
Veranschaulichung 
möglicher nicht-berg-
baulicher Nutzungen 
im Bereich des Plan-
gebiets, sie haben 
keine bindende Wir-
kung." 
Erläuterungs-
karten 
1025604_
027 
Gebietsentwicklung: - Eine Darstellung von rele-
vanten „Entwicklungsflächen Strukturwandel“ an 
den drei wichtigen Entwicklungspunkten der Els-
dorfer Tagebaukante, also Forum :terra nova (3), 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Unter "Entwicklungsfläche Strukturwandel" 
wird in der zeichnerischen und textlichen Fest-
legung der Bereich der Tagesanlagen gefasst. 
Diese Bezeichnung ist im Zusammenhang mit 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
der :porta sophia (1) sowie am Hafenbalkon (2), 
fehlt. Es wird eine Übernahme der Darstellung aus 
der Themenkarte 2A empfohlen. 
den Anforderungen an die Rekultivierung zu se-
hen. Die dort vorliegende industrielle Vorprä-
gung soll für die Folgenutzung erhalten bleiben 
und nicht in eine anderweitige - forstliche - Re-
kultivierung umgewandelt werden. Somit ist 
eine entsprechende Vorgabe aus dem Braun-
kohlenplan für die spätere Konkretisierung der 
Wiedernutzbarmachungsplanung im Ab-
schlussbetriebsplan erforderlich. 
Dies schließt Entwicklungsflächen an anderer 
Stelle nicht aus, entsprechende Hinweise dazu 
finden sich beispielsweise auch in Erläute-
rungskarte 2A, die auch den Bereich vor Elsdorf 
entsprechend informell ausweist. Allerdings ist 
im Rahmen der Wiedernutzbarmachung im Be-
reich des Hafenbalkons eine forstlic he Rekulti-
vierung vorgesehen. Dabei wird beachtet, dass 
in diesem Bereich keine Bepflanzungen vorge-
nommen werden, die einer späteren städtebau-
lichen Entwicklung entgegenstehen. Eine Kon-
kretisierung der Rekultivierungsplanung muss 
ebenfalls im Abschlussbetriebsplan erfolgen.  
In Erläuterungskarte 2A werden sowohl der Be-
reich der Tagesanlagen, als auch der Hafenbal-
kon Elsdorf als städtebauliche Entwicklungsflä-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
chen abgebildet. Eine Übernahme in die zeich-
nerische Festlegung ist nicht geboten, da der 
zeichnerische Teil des Braunkohlenplanes nur 
die Grundzüge der Oberflächengestaltung in 
Form der bergbaulichen Wiedernutzbarma-
chung verbindlich festlegt.  
Erläuterungs-
karten 
1025604_
031 
Erläuterungskarte 2A: Die Legenden -Bezeichnun-
gen „Städtebauliche En twicklungsbereiche“, 
„Siedlungsbereiche (Bestand)“ und „Städtebauli-
che Entwicklungsflächen“ werden nicht weiterge-
hend definiert. Eine Erläuterung der Unterschiede 
der Kategorien erscheint zum Gesamtverständnis 
aller Erläuterungskarten in jedem Falle erford er-
lich.   
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 
Die Flächenbezeichnungen beruhen auf der 
Eingabe der Neuland Hambach GmbH zum 
Braunkohlenplan und sind innerhalb des Rah-
menplans definiert. Ein entsprechender Hi n-
weis dazu findet sich in der Einleitung des 
Braunkohlenplanentwurfes. Eine Anpassung o-
der Erläuterung der Bezeichnungen wird nicht 
als erforderlich angesehen, da es sich um Fol-
genutzungen handelt, die der Braunkohlenplan 
nicht verbindlich regeln kann. 
- 
Erläuterungs-
karten 
1025604_
032 
Erläuterungskarte 2A: Für die Überlauftrasse im di-
rekten räumlichen Umfeld des Forum :terra nova 
sind Festlegungen zur Dimensionierung, dem Auf-
bau, dem Schutz der angrenzenden Nutzungen 
und der allgemeinen Funktionsweise des Überlau-
fes zu treffen und mit der Stadt Elsdorf abzustim-
men. Fragen der Finanzierung, zur Wartung, zum 
Betrieb sowie der erforderlichen Instandhaltung 
(auch für die Weiterführung bis in den Wiebach) 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die Hinweise beziehen sich auf das Vorhaben 
zur Errichtung des Seeablaufs für den Tage-
bausee Hambach und nicht auf die Rekultivie-
rung des Tagebaus. Für den Seeablauf Ham-
bach erfolgt derzeit ein Braunkohlenplanverfah-
ren zur raumordnerischen Trassensicherung. 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
sind im Vorfeld zu klären und durch die Eigentü-
merin (RWE Power AG) zu regeln. 
Erläuterungs-
karten 
1025604_
033 
Erläuterungskarte 2A: Grundsätzlich ist anzumer-
ken, dass sich sowohl der Zulauf ebenso wie der 
Ablauf zum See jeweils auf dem Elsdorfer Stadt-
gebiet befindet. Die Gesamtregulierung des Sees 
läuft demnach über das Elsdorfer Stadtgebiet, was 
eine hohe Verantwortung impliziert. Die Stadt Els-
dorf ist demnach in die vorbereitenden Planungen 
und das jeweilige Planfeststellungsverfahren eng 
mit einzubinden und konsistent über die laufenden 
Verfahren zu informieren. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.  - 
Erläuterungs-
karten 
1025604_
034 
Erläuterungskarte 2A: Die „Städtebauliche Ent-
wicklungsfläche“ am Forum :terra nova sollte direkt 
über das heutige Forum :terra nova gelegt werden 
und nicht nur über die nordwestlich angrenzende 
Freizeitfläche (heutige Fußballgolfanlage). Vor 
dem Hintergrund einer möglichen Erweiterung des 
Forum :terra nova im Kontext der regionalen Besu-
cherzentren für das Rheinische Revier ist die Ver-
lagerung oder Vergrößerung der Darstellung emp-
fehlenswert. 
Stellung-
nahme wird 
gefolgt.  
Einer Verschiebung des städtebaulichen Ent-
wicklungsbereichs am Forum :terra nova in der 
Erläuterungskarte 2A wird zugestimmt. 
Verschiebung des 
städtebaulichen Ent-
wicklungsbereiches 
:terra nova in Erläute-
rungskarte 2A ent-
sprechend des aktuel-
len Bestands 
Erläuterungs-
karten 
1025604_
035 
Erläuterungskarte 2B: Die Darstellung der grün 
schraffierten Fläche „Ökologische Vorrangzonen“ 
in der Legende ist irreführend, da eine ähnliche 
Stellung-
nahme wird 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen . Zur 
besseren Unterscheidung der Schraffur werden 
In den Planlegenden 
werden die nachricht-
lichen Übernahmen

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Darstellung auch für die Regionalplanflächen in 
der Sicherheitszone verwendet wird. Diese sind 
hiermit allerdings nicht gemeint. 
zur Kenntnis 
genommen. 
in den Planlegenden die nachrichtlichen Über-
nahmen aus dem Regionalplanentwurf inner-
halb der Sicherheitszone ergänzt:  "Nachrichtli-
che Übernahmen in der Sicherheitszone. Ba-
siert auf dem Entwurf des Regional plans Köln 
(Stand Dezember 2021, nachrichtlich nach öf-
fentlicher Auslegung (07.02. - 31.08.2022), vor 
Feststellungsbeschluss)" 
aus dem Regionalpla-
nentwurf innerhalb 
der Sicherheitszone 
ergänzt. Hinweis auf 
Planlegenden: "Nach-
richtliche Übernah-
men in der Sicher-
heitszone. Basiert auf 
dem Entwurf des Re-
gionalplans Köln 
(Stand Dezember 
2021, nachrichtlich 
nach öffentlicher Aus-
legung (07.02. - 
31.08.2022), vor Fest-
stellungsbeschluss)" 
Erläuterungs-
karten 
1025604_
036 
Erläuterungskarte 2B: Die festgelegten „Städte-
baulichen Entwicklungsflächen“ auf den Impuls-
räumen sollten zusätzlich auch als „Entwicklungs-
bereich Strukturwandel“ ausgewiesen werden. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Unter "Entwicklungsfläche Strukturwandel" 
wird in der zeichnerischen und textlichen Fest-
legung der Bereich der Tagesanlagen gefasst. 
Diese Bezeichnung ist im Zusammenhang mit 
den Anforderungen an die Rekultivierung zu se-
hen. Die dort vorliegende industriel le Vorprä-
gung soll für die Folgenutzung erhalten bleiben 
und nicht in eine anderweitige - forstliche - Re-
kultivierung umgewandelt werden. Somit ist 
eine entsprechende Vorgabe aus dem Braun-
kohlenplan für die spätere Konkretisierung der 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Wiedernutzbarmachungsplanung im Ab-
schlussbetriebsplan erforderlich. 
Dies schließt Entwicklungsflächen an anderer 
Stelle nicht aus, entsprechende Hinweise dazu 
finden sich beispielsweise auch in Erläute-
rungskarte 2A, die auch den Bereich vor Elsdorf 
entsprechend informell auswe ist. Allerdings ist 
im Rahmen der Wiedernutzbarmachung im Be-
reich des Hafenbalkons eine forstliche Rekulti-
vierung vorgesehen. Dabei wird beachtet, dass 
in diesem Bereich keine Bepflanzungen vorge-
nommen werden, die einer späteren städtebau-
lichen Entwicklung entgegenstehen. Eine Kon-
kretisierung der Rekultivierungsplanung muss 
ebenfalls im Abschlussbetriebsplan erfolgen.  
In Erläuterungskarte 2A werden sowohl der Be-
reich der Tagesanlagen, als auch der Hafenbal-
kon Elsdorf als städtebauliche Entwicklungsflä-
chen abgebildet. Eine Anpassung des Braun-
kohlenplans ist nicht erforderlich. 
Erläuterungs-
karten 
1025604_
037 
Erläuterungskarte 2B:   Die parallel zum heutigen 
Wall dargestellten forstwirtschaftlichen Flächen 
sind mit Blick auf ihre Funktionalität und Notwen-
digkeit zu überprüfen. Mit dem Wegfall des Walls 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Da-
bei ist zu berücksichtigen, dass die Ausweisung 
der forstlichen Rekultivierung im Braunkohlen-
planentwurf auch Halboffenland sowie Offen-
landflächen beinhaltet. Es muss sich somit 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
sollte keine neue „zusätzliche“ Sichtbarriere in 
Richtung des Sees geschaffen werden. 
nicht in jedem Fall um eine dichte Bewaldung 
handeln. Die konkreten Festlegungen zur 
Oberflächengestaltung oberhalb de r Wellen-
schlagzone werden im Abschlussbetriebsplan 
getroffen. 
Erläuterungs-
karten 
1025604_
038 
Erläuterungskarte 2C: Für die Stadt Elsdorf hat 
sich die Abbaugrenze zum ursprünglichen Teilplan 
nicht verändert, sodass keine Anmerkungen zu 
machen sind. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Der eingebrachte Hinweis wird zur Kenntnis ge-
nommen. 
- 
Erläuterungs-
karten, Zeich-
nerische Festle-
gung 
1025567_
003 
Textentwurf BKP: "Für den Tagebau Hambach lei-
tet sich aus dem Stilllegungspfad des KVBG ein 
deutlich verminderter Braunkohlebedarf ab. 
Gleichzeitig soll unter anderem auf eine bergbauli-
che Inanspruchnahme der verbleibenden Teile des 
Hambacher Forstes, des Merzenicher Erbwaldes, 
des westlich an das FFH Gebiet Steinheide an-
grenzenden Waldstückes sowie der Ortschaft Mor-
schenich verzichtet werden. Dies führt zu einer Be-
endigung der Kohlegewinnung im Tagebau Ham-
bach bereits im Jahr 2029 und zu einer Verände-
rung der Abbaugrenze und Sicherheitslinie sowie 
der Grundzüge der Wiedernutzbarmachung ein-
schließlich der räumlichen Lage und Ausgestal-
tung des Tagebausees." 
Stellung-
nahme wird 
teilweise ge-
folgt. 
Die Erläuterungskarten haben lediglich einen 
nachrichtlichen Charakter und dienen zur visu-
ellen Unterstützung des Textes des Braunkoh-
lenplans. Der Braunkohlenplan kann grund-
sätzlich keine Festlegungen zur Umsetzung 
von Nutzungen außerhalb des Abbaubereichs 
treffen, da die raumordnerischen Ziele dort 
über den Regionalplan festgelegt werden. Dar-
über hinaus handelt es sich bei den hier ge-
nannten Nutzungsschwerpunkten um keine 
bergbaulichen Vorhaben. Folgender Hinweis 
wird im Braunkohlenplan und auf den Erläute-
rungskarten ergänzt: „Die Erläuterungskarten, 
die dem Braunkohlenplan beiliegen, dienen 
der Orientierung über die planerische Situation 
Ergänzung im Braun-
kohlenplan (Kapitel 
1.4, Ziffer (12), letzter 
Absatz) und als Hin-
weis auf den Erläute-
rungskarten: „Die Er-
läuterungskarten, die 
dem Braunkohlenplan 
beiliegen, dienen der 
Orientierung über die 
planerische Situation 
und Veranschauli-
chung möglicher 
nicht-bergbaulicher 
Nutzungen im Bereich 
des Plangebiets, sie

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Die Kolpingstadt Kerpen fordert im Erläuterungs-
plan 2A eine Aufweitung des Entwicklungsberei-
ches bis zur Kreisstraße 4 bzw. K53. Der Braun-
kohlenplan bzw. die Erläuterungskarte sollte hier 
keine Einschränk ungen für die nachfolgenden 
Planverfahren vorgeben. Um eine städtebauliche 
Entwicklung zu ermöglichen sind die heutigen Ver-
sorgungsleitungen bis zum Entwicklungsbereich 
(über der Autobahn 4 und der Hambachbahn) in 
ihrer Funktion zu erhalten. Eine zukünftig e Ent-
wicklung muss gewährleistet sein. 
und Veranschaulichung möglicher nicht-berg-
baulicher Nutzungen im Bereich des Plange-
biets, sie haben keine bindende Wirkung." 
Die Darstellungen in den Erläuterungskarten 
beruhen auf der Eingabe der Neuland Ham-
bach GmbH zum Braunkohlenplan und orien-
tieren sich am abgestimmten Rahmenplan als 
gemeinsamer kommunaler Konsens in der Re-
gion und setzen den Beschluss des Braunkoh-
lenausschusses vom 13.12.2021 um.  
Die Hinweise zu den Versorgungsleitungen 
werden zur Kenntnis genommen. Ein Ände-
rungserfordernis wird nicht erkannt.  
 
haben keine bindende 
Wirkung." 
Erläuterungs-
karten, Zeich-
nerische Festle-
gung 
1025604_
026 
Landwirtschaftliche Nutzfläche: Im Bereich der zu-
künftigen :porta  sophia ist laut dem Wiedernutz-
barmachungsplan (Karte 2.1_Karte_A_Wie-
dernutzbarmachungsplan_Hambach) die Rekulti-
vierung als landwirtschaftliche Nutzfläche vorgese-
hen. In der zeichnerischen Darstellung (1.1_Zeich-
nerische Festlegung_Vorentwurf_BKP Hambach), 
ebenso wie in allen Themenkarten 2A, 2B und 2C 
wird die Fläche jedoch als forstwirtschaftliche Flä-
che dargestellt. Wir bitten ausdrücklich um Korrek-
tur der Darstellung in der zeichnerischen Darstel-
lung und allen Themenkarten und die Überführung 
Stellung-
nahme wird 
gefolgt.  
Der Hinweis ist zutreffend. Die genannten land-
wirtschaftlichen Rekultivierungsflächen fehlen 
fälschlicherweise in der Zeichnerischen Festle-
gung und in den Erläuterungskarten, werden im 
Rahmen der Flächenbilanzierung allerdings be-
reits berücksichtigt. Die Zeichnerische  Festle-
gung und die Erläuterungskarten werden da-
hingehend korrigiert.  
Ergänzung der zeich-
nerischen Festlegung 
und der Erläuterungs-
karten um die land-
wirtschaftliche Fläche 
im Bereich :porta so-
phia

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
in eine lan dwirtschaftliche Flächenwiedernutzbar-
machung. Auch der Rahmenplan der Neuland 
Hambach legt für diesen Bereich eine landwirt-
schaftliche Nutzung fest. Sollte die Größenord-
nung der hier darzustellenden landwirtschaftlichen 
Nutzfläche nicht in die Gesamtübersi cht der Bo-
dennutzungsarten (S. 124-125 der textlichen Fest-
legungen, Teil A) eingeflossen sein, ist diese auch 
hier in der Gesamtbilanzierung zu berücksichtigen. 
(Abbildung: Siehe Originalstellungnahme oder An-
hang). 
Erläuterungs-
karten, Zeich-
nerische Festle-
gung 
1025604_
069 
Zusammenfassung und Kernaussagen: 1. Der Ha-
fenbalkon ist nach dem „Masterplan Zukunftster-
rassen Elsdorf“ im Braunkohlenplan zeichnerisch 
darzustellen. Derzeit wird dieser als forstwirt-
schaftliche Fläche ausgewiesen, was nicht der 
Entwicklungsabsicht der Sta dt Elsdorf in dem Be-
reich des Hafenbalkons entspricht. Es wird emp-
fohlen, ebenso wie die Tagesanlagen in Nieder-
zier, den Hafenbalkon als „Entwicklungsfläche 
Strukturwandel“ auszuweisen. Die Darstellung des 
Hafenbalkons lediglich auf der Erläuterungskarte 
2A wird an dieser Stelle als nicht ausreichend emp-
funden. Die Anschüttung vor Elsdorf und die Nutz-
barmachung dieser neuen Flächen für eine ge-
werbliche und / oder wohnbauliche Nutzung sowie 
ihre notwendige Erschließung sollte demnach in 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Unter "Entwicklungsfläche Strukturwandel" 
wird in der zeichnerischen und textlichen Fest-
legung der Bereich der Tagesanlagen gefasst. 
Diese Bezeichnung ist im Zusammenhang mit 
den Anforderungen an die Rekultivierung zu se-
hen. Die dort vorliegende industrielle Vorprä-
gung soll für die Folgenutzung erhalten bleiben 
und nicht in eine anderweitige - forstliche - Re-
kultivierung umgewandelt werden. Somit ist 
eine entsprechende Vorgabe aus dem Braun-
kohlenplan für die spätere Konkretisierung der 
Wiedernutzbarmachungsplanung im Ab-
schlussbetriebsplan erforderlich. 
Dies schließt Entwicklungsflächen an anderer 
Stelle nicht aus, entsprechende Hinweise dazu 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
den zeichnerischen Festsetzungen des Braunkoh-
lenplans eindeutig dargestellt werden. Auf dem 
Hafenbalkon soll ein „Seequartier“ mit urbanem 
Charakter entstehen, welches eine dichte Bebau-
ung und Nutzungsdurchmischung kennzeichnet. 
Eine Festlegung als „Entwicklungsfläche Struktur-
wandel“ ist demnach sinnvoll. 
finden sich beispielsweise auch in Erläute-
rungskarte 2A, die auch den Bereich vor Elsdorf 
entsprechend informell ausweist. Allerdings ist 
im Rahmen der Wiedernutzbarmachung im Be-
reich des Hafenbalkons eine forstliche Rekulti-
vierung vorgesehen. Dabei wird beachtet, dass 
in diesem Bereich keine Bepflanzungen v orge-
nommen werden, die einer späteren städtebau-
lichen Entwicklung entgegenstehen. Eine Kon-
kretisierung der Rekultivierungsplanung muss 
ebenfalls im Abschlussbetriebsplan erfolgen.  
Wie im Braunkohlenplanentwurf in Kapitel 7.6 
erläutert, wird die Bergbautre ibende die erd-
baulichen Arbeiten zur Errichtung eines Pla-
teaus vor Elsdorf übernehmen, auf dem nach 
Abschluss der Rekultivierung ein Seequartier 
durch die Stadt Elsdorf und die Neuland Ham-
bach GmbH entwickelt werden kann. Die berg-
baulichen Vorbereitungen (Erdbauarbeiten inkl. 
Rekultivierung) werden von der Bergbautrei-
benden realisiert und die Wiedernutzbarma-
chungsverpflichtung damit erfüllt. Die anschlie-
ßende Entwicklung eines Seequartiers mit der 
dafür erforderlichen Befestigung des Plateaus 
ist hingegen k ein bergbauliches sondern ein

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
städtebauliches Vorhaben und kann somit nicht 
durch den Braunkohlenplan geregelt werden. 
Der Braunkohlenplan schafft grundsätzlich die 
Möglichkeiten einer städtebaulichen Entwick-
lung zum Hafenbalkon, eine Ergänzung inner-
halb d es Braunkohlenplans ist nicht erforder-
lich. 
Gewinnung Bo-
denschätze 
1025654_
013 
Unter Ziffer 3.4 wird als Ziel 1 festgelegt, dass „Im 
Abbaubereich [... ]die  Gewinnung nichtenergeti-
scher Bodenschätze auf das für die Wiedernutz-
barmachung erforderliche Maß zu beschränken 
[ist]". In den Erläuterungen zu diesem Ziel 1 wird 
ausgeführt, dass die Inanspruchnahme der Man-
heimer Bucht auf ein minimales Maß zu beschrän-
ken ist und ein Transfer nichtenergetischer Roh-
stoffe aus dem Tagebau an die Baustoffindustrie 
nicht mehr zu rechtfertigen ist. Diese Festlegung 
wird seitens des Rhein -Erft-Kreises ausdrücklich 
begrüßt, da zwingend ausgeschlossen werden 
muss, dass unverritzt er Boden in der Manheimer 
Bucht für andere Zwecke, als die auf Seite 51 be-
schriebene und aus Standsicherungsgründen er-
forderliche Abflachung der heutigen Böschungen, 
in Anspruch genommen wird. Zudem sei wie zu 
den Ausführungen bei Punkt 3.3 erneut darauf hin-
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Der eingebrachte Inhalt wird zur Kenntnis ge-
nommen. 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
gewiesen, dass die nicht zur Gewinnung von nicht-
energetischen Bodenschätzen beanspruchten Be-
reiche der Manheimer Bucht mit ihren ergänzen-
den Verbindungsflächen für einen funktionsfähi-
gen Biotopverbund von es senzieller Bedeutung 
sind. 
Gewinnung Bo-
denschätze 
1025661_
012 
Kap. 3.4 Gewinnung anderer Bodenschätze und 
Behandlung vorhandener Abfalldeponien  
Ziel 1 sollte wie folgt erweitert werden:  
„Ein Verkauf nichte nergetischer Bodenschätze an 
externe Nutzer ist zu untersagen. Die gewonnenen 
Materialien sind ausschließlich für die Gestaltung 
der Böschungen im Tagebau Hambach zu verwen-
den.“ 
Begründung: Das Ziel sollte so konkretisiert wer-
den, dass keine Verkaufsabsich t von Kies und 
Sand oder anderer Bodenschätze (auch Mutterbo-
den oder Löß) realisiert werden kann. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Im Ziel 1 unter dem Kapitel 3.4 wird festgelegt, 
dass "im Abbaubereich die Gewinnung nicht-
energetischer Bodenschätze auf da s für die 
Wiedernutzbarmachung erforderliche Maß zu 
beschränken ist." Dazu wird im Erläute-
rungstext ergänzt, dass "ein Transfer nichtener-
getischer Rohstoffe aus dem Tagebau an die 
Baustoffindustrie nicht mehr zu rechtfertigen 
ist."  
Durch die o.g. Zielform ulierung und den an-
schließenden Erläuterungen wird deutlich, dass 
ein weiterer Verkauf von Kies und Sand oder 
anderer Bodenschätze aus dem Abbaufeld des 
Tagebaus Hambach nicht zulässig ist. Eine An-
passung oder Ergänzung des Braunkohlenpla-
nentwurfs ist deshalb nicht notwendig. 
- 
Gliederung der 
Landschaft 
1025500_
001 
Die Gemeinde Niederzier ist als Anrainerkommune 
von zwei Tagebauen besonders stark vom Struk-
turwandel betroffen. Der größte Arbeitgeber in der 
Gemeinde Niederzier ist seit Jahrzehnten die RWE 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Der Entwurf des Braunkohlenplans  sieht für 
den Bereich der Tagesanlagen eine "Entwick-
lungsfläche Strukturwandel" vor. Ziel ist eine 
Gewerbe- und Siedlungsentwicklung, wobei die 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
AG. Demnach hat die Gemeinde Niederzier ein 
großes Interesse daran, dass der bevorstehende 
Strukturwandel zufriedenstellend und zügig umge-
setzt wird. Daher wurde seitens der Gemeinde 
Niederzier bereits im Rahmen der öffentlichen 
Auslegung gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsge-
setz i.V.m. § 13 Landesplanungsgesetz NRW 
i.V.m. § 3 Planungssicherstellungsgesetz zum Re-
gionalplan eine entsprechende Stellungnahme ab-
gegeben, dass dringend Gewerbeflächen benötigt 
werden, die die wegfallenden Arbeitsplätze kom-
pensieren soll en. In dem Zusammenhang ist es 
zwingend erforderlich, dass die zukünftig stillge-
legten Tagesanlagen für eine potenzielle 
Mischnutzung vorbereitet werden und zur Verfü-
gung stehen. Eine entgegenstehende Festsetzung 
wird seitens der Gemeinde Niederzier abgele hnt. 
Innerhalb der gegründeten Gesellschaft PSW 
GmbH (Perspektive.Struktur.Wandel) sind bereits 
zwischen dem Land NRW, RWE Power AG und 
der Gemeinde Niederzier Abstimmungen erfolgt. 
genaue Nutzung durch andere Planungsträger 
noch zu konkretisieren ist. Mit dem im Braun-
kohlenplanentwurf darges tellten Bereich "Ent-
wicklungsfläche für den Strukturwandel" und 
den dazu erfolgten Festlegungen werden die 
Anregungen bereits berücksichtigt. Es werden 
keine gegenstehenden Bedenken vorgebracht, 
die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom-
men.  
Gliederung der 
Landschaft 
1025548_
005 
Der Kreis Düren setzt sich nachdrücklich dafür ein, 
dass derartige Zwischennutzungen unbedingt so 
früh wie möglich realisiert werden, um den Raum 
begeh-, befahr und erlebbar zu machen und die 
Akzeptanz in der Bevölkerung für die langwierige, 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Der eingebrachte Inhalt wird zur Kenntnis ge-
nommen. Um die hierzu offenen Fragen zu be-
antworten, wurde eine planungs - und berg-
rechtliche Machbarkeitsstudie dur ch die Neu-
land Hambach GmbH in Abstimmung mit den 
anderen beiden Zweckverbänden beauftragt. 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
weil generationenübergreifende Landschaftsge-
staltung zu steigern. Die vorbehaltliche Zustim-
mung der bergrechtlichen Aufsichtsbehörden zur 
Zwischennutzung muss daher alsbald eingeholt 
und unbedingt rechtlich formalisiert werden. Berg-
rechtlich ist in der Sicherheitszone, die den Tage-
bau vollständig umgibt, ein dauerhafter Aufenthalt 
von Menschen grundsätzlich ausgeschlossen. Wie 
eine Zwischennutzung in diesem Rahmen ermög-
licht werden kann, die unmittelbare Seezugänge 
schafft und deren Nutzung auc h tatsächlich zu-
lässt, ist derzeit noch völlig unklar. 
Die Ergebnisse liegen noch nicht vor, sollen in 
den weiteren Genehmigungsverfahren für den 
Tagebau Hambach jedoch berücksichtigt wer-
den, sobald diese vorliegen. Ohnehin sind Zwi-
schennutzungen durch eigenständige Geneh-
migungsverfahren unter Beteiligung der Berg-
behörde zuzulassen.  
Gliederung der 
Landschaft 
1025548_
009 
Das Ziel 6.2 - Gliederung der Landschaft definiert 
die Flächenanteile der jeweiligen Bodennutzungs-
arten nach Beendigung der Oberflächengestaltung 
und Wiedernutzbarmachung. Im Zuge der Rekulti-
vierung werden ca. 275 ha landwirtschaftliche Flä-
che neu angelegt, darüber hinaus werden ca. 900 
ha landwirtschaftliche Fläche entgegen der ur-
sprünglichen Braunkohlenplanung nun nicht in An-
spruch genommen. Dies wird vor dem Hintergrund 
der hohen Bedeutung der Landwirtschaft, der her-
ausragenden Bodenqualität im Kreis Düre n und 
der Gewährleistung einer langfristigen Ernäh-
rungssicherheit ausdrücklich begrüßt. Es wird je-
doch dafür plädiert, Ziel 6.4 - Böden in vollem Um-
fang umzusetzen und die "ungeschmälerte land - 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Rekultivierung erfolgt im Rheinischen Re-
vier auf Grundlage der Richtlinien der Bergbe-
hörde für die forstliche und landwirtschaftliche 
Rekultivierung. Die rekultivierten Böden wer-
den dabei - basierend auf langjähriger Erfah-
rung - nachweislich mit einer sehr hohen Quali-
tät hergestellt. Für die landwirtscha ftliche Wie-
dernutzbarmachung erfolgt ein Lössauftrag von 
2 m im gesetzten Zustand, was im Vergleich zu 
den bestehenden Ackerflächen im Vorfeld des 
Tagebaus Hambach positiv zu sehen ist, da die 
Lössmächtigkeiten dort überwiegend deutlich 
geringer (< 1 m) sind.  
-

- 74 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
und forstwirtschaftliche Kulturfähigkeit in möglichst 
kurzer Z eit" (Seite 136) tatsächlich zu erreichen. 
Die Bodenwerte der Rekultivierungsbereiche soll-
ten in ihrer Qualität dem Ursprungszustand vollum-
fänglich entsprechen. 
Gliederung der 
Landschaft 
1025548_
010 
Darüber hinaus sind ca.130 ha im Bereich der ehe-
maligen Tagesanlagen bzw. des Kohlebunkers als 
Entwicklungsfläche für den Strukturwandel vorge-
sehen. Die finale Ausgestaltung dieser Fläche wird 
zwar erst in zukü nftigen bergrechtlichen Betriebs-
planverfahren geregelt, jedoch sollte bereits jetzt 
mitgedacht werden, die leistungsfähige Erschlie-
ßungsinfrastruktur („Hambachbahn") langfristig zu 
erhalten und vor allem die schienengebundene 
Anbindung für eine spätere gewerblich-industrielle 
Folgenutzung zu bewahren. Diese stellt einen er-
heblichen Standortvorteil für potentielle zukünftige 
Ansiedlungsentscheidungen dar. Für eine erfolg-
reiche Bewältigung des Strukturwandels ist diese 
Fläche von herausragender Bedeutung und muss 
entsprechend qualifiziert werden. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 
Es besteht Zustimmung, dass die Entwick-
lungsfläche für den Strukturwandel durch die 
langfristige Sicherung einer Bahnanbindung 
zusätzlich aufgewertet würde. Für eine Nach-
nutzung der Werksbahn sollten Planungen und 
Genehmigungen frühzeitig vor Ende der 
Werksbahnnutzung 2035 eingeleitet werden.  
- 
Gliederung der 
Landschaft 
1025548_
022 
Ich rege darüber hinaus an, die entstehende Re-
kultivierungslandschaft einer sanften, naturbeton-
ten Erholungsnutzung zuzuführen. Darüber hinaus 
sollte auf Ebene des Regionalplanes die Seen-
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die Anregungen können im hiesigen Planver-
fahren keine Berücksichtigung finden und be-
dürfen einer Konkretisierung auf anderen Pla-
nungsebenen wie  der Regionalplanung. Die 
grundsätzlichen Möglichkeiten werden durch 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
landschaft als Bereich für den Schutz der Land-
schaft und der landschaftsgerechten Erholung 
(BSLE) oder wie auch für die Sophienhöhe als Be-
reich zum Schutz der Natur (BSN) dargestellt wer-
den. 
den Braunkohlenplanentwurf allerdings ge-
schaffen. Die Rekultivierungslandschaft über-
wiegend einer sanften und naturnahen Erho-
lungsnutzung zuzuführen deckt sich - insbe-
sondere im Bereich der Sophienhöhe - mit den 
derzeit vorgesehenen Planungen. 
Gliederung der 
Landschaft 
1025550_
008 
Kapitel 6.2 Gliederung der Landschaft S. 124 -
130. Kommentierung / Bitte um Prüfung (S. 125 
Mitte): ca. 20 ha (< 1%) Fläche für Straßen, ein-
schließlich Erschli eßung innerhalb Entwicklungs-
fläche Strukturwandel Erläuterung: Noch liegt kein 
hinreichend konkreter Vorschlag für eine Raum-
aufteilung und Erschließung der Entwicklungsflä-
che Strukturwandel (Strukturkonzept) 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Es ist  richtig, dass die konkrete Erschließung 
innerhalb der Entwicklungsfläche Strukturwan-
del noch nicht geplant ist. Gleichwohl sollen die 
Zuwegungen zu der Entwicklungsfläche erhal-
ten bleiben. Darüber hinaus sind weitere Wege 
innerhalb der Entwicklungsfläche erforderlich, 
die in der Flächenbilanz allerdings in die 130 ha 
fallen, die für die Entwicklungsfläche Struktur-
wandel ausgewiesen sind. Mit dem Zusatz "ein-
schließlich Erschließung innerhalb Entwick-
lungsfläche Strukturwandel" soll verdeutlicht 
werden, dass zu den ca. 20 ha Straßen - auch 
unter Berücksichtigung der Entwicklungsfläche 
Strukturwandel - keine weiteren Flächen für 
Straßen hinzukommen.  
- 
Gliederung der 
Landschaft 
1025550_
009 
Vorschlag zur Ergänzung (S. 129 oben/Mitte):  - 
Noch anzulegende Straßen und sonstige bauliche 
Anlagen sollten einen möglichst großen Abstand 
zum Gewässer aufweisen, davon ausgenommen 
Stellung-
nahme wird 
teilweise ge-
folgt. 
Die Ergänzung hinsichtlich möglicher Rad -, 
Wander- und Reitwege ist sinnvoll und wird im 
Braunkohlenplan wie folgt übernommen: "Noch 
anzulegende Straßen und sonstige bauliche 
Kapitel 6., Erläute-
rung, letzte Aufzäh-
lung, zweiter Spiegel-
strich: Ergänzung: 
"Noch anzulegende

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
ist eine Rad-, Wander-, oder auch Reitwegenetzer-
schließung (vgl. Ziel 6.3 Tagebausee) sowie eine 
begleitende ökologisch vertretbare zugehörige Inf-
rastruktur. - [..] - Zur Wahrung der biologischen 
Vielfalt sollte möglichst standortgerechtes und 
bestenfalls auch klimaresilientes Saat- und Pflanz-
gut aus regionaler Herkunft verwendet werden. Er-
läuterung: Ziel des Hambach Loo ps ist es ja ge-
rade, möglichst nah am künftigen Seeufer zu ver-
laufen. Allgemein ist heutzutage auch auf Klima-
resilienz bei Neupflanzungen achtzugeben. 
Anlagen sollten einen möglichst großen Ab-
stand zum Gewässer aufweisen, davon ausge-
nommen i st eine Rad -, Wander -, oder auch 
Reitwegenetzerschließung (vgl. Ziel 6.3 Tage-
bausee) einschließlich einer begleitenden öko-
logisch vertretbaren und ggf. zugehörigen Inf-
rastruktur." 
 Zum "klimaresilienten" Saatgut: Die forstliche 
Rekultivierung erfolgt auf Grundlage des Wald-
baukonzeptes des Landes NRW. Somit werden 
auch heute bereits gezielt Arten in die forstli-
chen Kulturen in der Rekultivierung integriert, 
die an einen potenziellen Klimawandel ange-
passt sind. Der Begriff "klimaresilient" ist aller-
dings nicht fest definiert und damit auch nicht 
rechtssicher. Die Er gänzung "bestenfalls auch 
klimaresilientes" kann deshalb nicht übernom-
men werden. 
Straßen und sonstige 
bauliche Anlagen soll-
ten einen möglichst 
großen Abstand z um 
Gewässer aufwei-
sen, davon ausge-
nommen ist eine Rad-
, Wander-, oder auch 
Reitwegenetzer-
schließung (vgl. Ziel 
6.3 Tagebausee) ein-
schließlich einer be-
gleitenden ökologisch 
vertretbaren und ggf. 
zugehörigen Infra-
struktur." 
Gliederung der 
Landschaft 
1025567_
021 
"Dies führt zu folgenden Größenordnungen der 
Bodennutzungsarten: ca. 275 ha (ca. 4 %) land-
wirtschaftliche Fläche einschließlich Grünland und 
5 % Sonderstrukturen sowie Wege ca. 2.745 ha 
(ca. 41 %) Forstflächen einschließ/ich Freiflächen 
und Feuchtbiotope, davon entfallen ca. 600 ha auf 
Aufforstungen und Freiflächen im Bereich der end-
gültigen 6 Grundzüge der Oberflächengestaltung 
und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Unter "Entwicklungsfläche Strukturwandel" 
wird in der zeichnerischen und textlichen Fest-
legung der Bereich der Tagesanlagen gefasst. 
Diese Bezeichnung ist im Zusammenhang mit 
den Anforderungen an die Rekultivierung zu se-
hen. Die dort vorliegende industriel le Vorprä-
gung soll für die Folgenutzung erhalten bleiben 
und nicht in eine anderweitige - forstliche - Re-
kultivierung umgewandelt werden. Somit ist 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
6.2 Gliederung der Landschaft 125 Seeböschung 
oberhalb des finalen Seewasserspieg els(+ 65 m 
NHN bis Oberkante des Restlochs) und ca. 2.145 
ha auf Aufforstungen im Bereich der lnnenkippen-
überhöhung sowie der Sophienhöhe. Von den 
2.145 ha sind ca. 370 ha Freiflächen (Wiese, Suk-
zessionsflächen, Halboffenlandschaft, wechsel-
feuchte Standorte). 
ca. 3.530 ha (ca. 53 %) Wasserfläche, ca. 130 ha 
(ca. 2 %) Entwicklungsfläche für den Strukturwan-
del, ca. 20 ha (< 1%) Fläche für Straßen, ein-
schließlich Erschließung innerhalb Entwicklungs-
fläche Strukturwandel: Summe: ca. 6.700 ha." 
(S.125) 
Die Definition Entwicklungsfläche für den Struktur-
wandel sollte erläutert werden. Der BKP be-
schreibt die Strukturwandelfläche wie folgt:  
Die Tagesanlagen und der Kohlebunker des Tage-
baus Hambach bieten im Sinne des Strukturwan-
dels mit der vorliegenden Infrastruktur und Ver-
kehrsanbindung gute Voraussetzungen für die 
Entwicklung einer gewerblichen und oder wohn-
bau/ichen Nachfolgenutzung inklu sive einer dafür 
erforderlichen Erschließung (Straßen, Schienen) 
und sind im Braunkohlenplan deshalb als „Ent-
wicklungsfläche für den Strukturwandel". Nach 
eine entsprechende Vorgabe aus dem Braun-
kohlenplan für die spätere Konkretisierung der 
Wiedernutzbarmachungsplanung im Ab-
schlussbetriebsplan erforderlich. Aufgrund die-
ser besonderen Situation erfolgt eine geson-
derte Farbgebung und Bezeichnung in der 
zeichnerischen Festlegung des Braunkohlen-
plans. 
Dies schließt Entwicklungsflächen an anderer 
Stelle nicht aus, entsprechende Hinweise dazu 
finden sich beispielsweise auch in Erläute-
rungskarte 2A.  Die städtebaulichen Entwick-
lungsbereiche Elsdorf, Manheim und Morsche-
nich liegen allerdings nicht im Geltungsbereich 
des Braunkohlenplans und kommen für eine 
entsprechende Flächenausweisung schon des-
halb nicht in Frage.

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Auffassung der Stadt Kerpen sind alle in der Erläu-
terungskarte 2A dargestellten städtebaulichen Ent-
wicklungsbereiche als Entwicklungsflächen für den 
Strukturwandel anzusehen. Warum werden nur die 
Tagesanlagen und der Kohlebunker für den Struk-
turwandel qualifiziert? Die städtebaulichen Ent-
wicklungsbereiche Elsdorf, Manheim und Mor-
schenich weisen ebenfalls eine Infrastruktur und 
Verkehrsanbindung auf, die eine gewerbliche und 
/ oder wohnbauliche Nachfolgenutzung im Sinne 
des Strukturwandels zulässt. Auf welcher Plan-
ebene soll diese Fläche mit der beschriebenen 
Funktion konkretisiert werden? 
Gliederung der 
Landschaft 
1025567_
022 
"-  Die forstliche Wiedernutzbarmachung sollte 
sich im Wesentlichen am Waldbaukonzept des 
Landes NRW in seiner aktuellen Fassung orientie-
ren. Gleichzeitig sind die spezi fischen standörtli-
chen Voraussetzungen bei der Baumartenauswahl 
zu beachten. Sukzessionspotentiale sind darüber 
hinaus in angemessenem Umfang zu nutzen. Es 
sollten abgestufte Waldinnen - und Waldaußen-
säume mit Strauch - und Saummantel zur Förde-
rung unterschi edlicher Altersstrukturen angelegt 
werden. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Auf der Ebene des Braunkohlenplanes besteht 
kein Bedarf für die angesprochenen, detaillier-
teren Regelungen . Entsprechende Festlegun-
gen bleiben den nachfolgenden Verfahren vor-
behalten, maßgeblich dem Abschlußbetriebs-
planverfahren sowie dem Planfeststellungsver-
fahren für die Herstellung des Tagebausees. 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
-  Die Gehölzarten sollten nach den entstehenden 
Standortbedingungen in Anlehnung an die poten-
zielle natürliche Vegetation ausgewählt werden. 
Soweit Arten gepflanzt werden, sollte zur Wahrung 
der biologischen Viel falt ausschließlich herkunfts-
gerechtes Saat- und Pflanzgut verwendet werden. 
Das Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) ist in sei-
ner jeweiligen Fassung bei der Beschaffung von 
Baumarten für die Neuanlage von Waldbereichen 
zu beachten. Es sollte eine klare räuml iche Tren-
nung.zwischen den für.die Erholungs - und Frei-
zeitnutzung intensiv genutzten Bereichen und den 
Vorrangflächen für den Arten - und Biotopschutz 
erfolgen. 
Es wird empfohlen, am Tagebausee eine Vorrang-
fläche für den Arten - und Biotopschutz zu entwi-
ckeln. Besonders geeignet sind hierfür von Sied-
lungsbereichen und Straßen möglichst weit ent-
fernte Seeufer. Noch anzulegende Straßen und 
sonstige bauliche Anlagen sollten einen möglichst 
großen Abstand zum Gewässer aufweisen.  
- Auf ausgewählten Flächenanteilen oberhalb des 
Seewasserspiegels sollte keine Einsaat oder Auf-
forstung erfolgen, sondern Raum für die natarliche 
Eigenentwicklung (Sukzession) geschaffen wer-
den.

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
- Zur Wahrung der biologischen Vielfalt sollte mög-
lichst standortgerechtes Saat - und Pflanzgut aus 
regionaler Herkunft verwendet werden." (S.128) 
Die Begrifflichkeiten „sollte", ,,im Wesentlichen", 
,,wird empfohlen" und ,,in angemessenem Um-
fang", lassen viel Interpretationsspielraum zu. Ins-
besondere bei alternativlosen Punkten wie „stand-
ortgerechtes Saatgut", ,,Gehölzarten" und ähnli-
chem ist eine klare Vorgabe zur Vermeidung von 
Florenverfälschung unerlässlich. 
Gliederung der 
Landschaft 
1025567_
030 
"Bezüglich der Größenordnung einer forstlichen 
Wiedernutzbarmachung sind im Braunkohlenplan 
Teilplan 1211 keine direkten Vorgaben enthalten. 
Durch die forstliche Wiedernutzbarmachung auf ei-
ner Fläche von über 2. 745 ha (einschließlich So-
phienhöhe) und den Erhalt von Waldbereichen auf 
einer Fläche von über 760 ha (insbesondere Ham-
bacher Forst, Merzenicher Erbwald und Bestand 
westlich des FFH-Teilgebietes Steinheide) werden 
rund 3.505 ha Forstflächen im heutigen Abbaufeld 
entstehen beziehungsweise verbleiben. Zur Ver-
netzung von Steinheide und Hambacher Forst soll 
nördlich entlang der Hambachbahn in etwa 50 m 
Breite ein waldbaulich umzusetzender Korridor ge-
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Im Kapitel 3.3 des Braunkohlenplans heißt es 
in den Erläuterungen dazu: "Das Ziel der Her-
stellung eines zusammenhängenden Grünzu-
ges dient der Förderung eines Biotopverbun-
des zwischen den Waldbereichen Steinheide, 
Hambacher Forst, Merz enicher Erbwald und 
Sophienhöhe und richtet sich an die Bergbau-
treibende soweit erforderliche Maßnahmen im 
Plangebiet liegen. Die Weiterführung und Her-
stellung des Grünzuges auf unverritztem Ge-
lände richtet sich an die Träger der Land-
schaftsplanung und ins besondere an den Trä-
ger der Regionalplanung. Mit der Rekultivie-
rung und den Artenschutzflächen (RWE Power 
AG) wurden im Abbaubereich und im Umfeld 
des Tagebaus Hambach bereits weitreichende 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
schaffen werden, der über die bepflanzten Uferbö-
schungen vor der Manheimer Kirche hinaus als Bi-
otopverbindung funktioniert." (Teil B S. 9) 
Nach Auffassung der Kolpingstadt Kerpen sollte 
die Zuständigkeit zur Umsetzung der Maßnahme 
und damit auch die Kostenträgerschaft für die An-
lage einer Vernetzung von Steinheide und Hamba-
cher Forst im BKP angesprochen werden. 
Maßnahmen zur Stärkung des Biotopverbunds 
realisiert, die möglichst erhalten bleiben sollen. 
Weitere Maßnahmen sind mit Blick auf die Ver-
träglichkeit mit städtebaulichen Entwicklungen 
und landwirtschaftlichen Nutzungen zu prüfen." 
Eine weitere Konkretisierung in diesem Bereich 
ist dementsprechend Aufgabe der Regionalpla-
nung.  
Gliederung der 
Landschaft 
1025604_
022 
Grundsätzlich ist die Bezeichnung „Entwicklungs-
fläche Strukturwandel“ auch in den textlichen Fest-
setzungen zu definieren und insbesondere von 
den „Siedlungsentwicklungsflächen“ (u.a. darge-
stellt in den Themenk arten) eindeutig abzugren-
zen. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Im Kapitel 6.2 wird die Entwicklungsfläche defi-
niert und beschrieben, u.a. mit der folgende 
Formulierung: "Die Tagesanlagen und der Koh-
lebunker des Tagebaus Hambach bieten im 
Sinne des Strukt urwandels mit der vorliegen-
den Infrastruktur und Verkehrsanbindung gute 
Voraussetzungen für die Entwicklung einer ge-
werblichen und / oder wohnbaulichen Nachfol-
genutzung inklusive einer dafür erforderlichen 
Erschließung (Straßen, Schienen) und sind im 
Braunkohlenplan deshalb als "Entwicklungsflä-
che für den Strukturwandel" dargestellt. Die An-
forderungen an die Wiedernutzbarmachung 
(Oberboden) dieser Flächen sind in den berg-
rechtlichen Betriebsplänen zu regeln." 
Auch in der Umweltprüfung wird die Fläche auf-
gegriffen: 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Im Kapitel 1.2.2 Rekultivierung wird die Fläche 
bspw. darauf hingewiesen, dass eine Konkreti-
sierung der Planungen noch aussteht: "Als Fol-
genutzung der Flächen der Tagesanlagen und 
des Kohlebunkers des Tagebaus Hambach ist 
eine Gewerbe- und Siedlungsentwicklung (Ent-
wicklungsfläche für den Strukturwandel) ange-
dacht, wobei eine weitere Konkretisierung der 
hierfür erforderlichen Planungen noch aus-
steht." 
In der Erläuterungskarte 2A wird die Fläche 
richtigerweise als "städtebauliche Entwick-
lungsfläche" dargestellt. Der Unterschied zwi-
schen den beiden Plänen (Zeichnerische Fest-
legung und Erläuterungskarte 2A) ist, dass in 
der zeichnerischen Festlegung des Braunkoh-
lenplans nur die Ziele für die bergbauliche Wie-
dernutzbarmachung aufgegriffen werden. 
Darüberhinausgehende städtebauliche Ent-
wicklungen sind der Erläuterungskarte zu ent-
nehmen, die keine bindende Wirkung hat. Die 
konkrete Planung der "Entwicklungsfläche für 
den Strukturwandel" erfolgt über den Ab-
schlussbetriebsplan. 
Eine Anpassung oder Ergänzung d es Braun-
kohlenplans ist nicht erforderlich.

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Gliederung der 
Landschaft 
1025604_
053 
S. 124 – 125: „Größenordnungen der Bodennut-
zungsarten“. Die Aufführung der Größenordnun-
gen der Bodennutzungsarten berücksichtigt nicht 
den Bereich des Hafenbalkons. Aufgef ührt sind 
zwar Entwicklungsflächen für den Strukturwandel 
mit einer Größenordnung von ca. 130 ha, jedoch 
beziehen sich diese nahezu ausschließlich auf die 
Tagesanlagen in Niederzier. Auch der Hafenbal-
kon sollte größenmäßig (ca. 20 ha) in dieser Auf-
listung auftauchen und unter den strukturwandel-
bezogenen Entwicklungsflächen subsummiert 
werden. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die hier aufgeführten Flächenangaben sind im 
Zusammenhang mit der bergbaulichen Wie-
dernutzbarmachung zu verstehen. Die Be-
zeichnung " Entwicklungsfläche Strukturwan-
del" im Bereich der Tagesanlagen ist im Zu-
sammenhang mit den Anforderungen an die 
Rekultivierung zu sehen. Die dort vorliegende 
industrielle Vorprägung soll für die Folgenut-
zung erhalten bleiben und nicht in eine ander-
weitige - forstliche - Rekultivierung umgewan-
delt werden. Somit ist eine entsprechende Vor-
gabe aus dem Braunkohlenplan für die spätere 
Konkretisierung der Wiedernutzbarmachungs-
planung im Abschlussbetriebsplan erforderlich. 
Dies schließt Entwicklungsflächen an ande rer 
Stelle nicht aus, entsprechende Hinweise dazu 
finden sich beispielsweise auch in Erläute-
rungskarte 2A, die auch den Bereich vor Elsdorf 
entsprechend informell ausweist. Allerdings ist 
im Rahmen der Wiedernutzbarmachung im Be-
reich des Hafenbalkons eine forstliche Rekulti-
vierung vorgesehen. Dabei wird beachtet, dass 
in diesem Bereich keine Bepflanzungen vorge-
nommen werden, die einer späteren städtebau-
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
lichen Entwicklung entgegenstehen. Eine Kon-
kretisierung der Rekultivierungsplanung muss 
ebenfalls im Abschlussbetriebsplan erfolgen.  
Eine Anpassung des Braunkohlenplans ist 
nicht erforderlich. 
Gliederung der 
Landschaft 
1025604_
054 
S.129: „Noch anzulegende Straßen und sonstige 
bauliche Anlagen sollten einen möglichst großen 
Abstand zum Gewässer aufweisen.“ Formulie-
rungsvorschlag: („…es sei denn, sie dienen einer 
freizeitlichen Nutzung.“ - blau) 
Stellung-
nahme wird 
gefolgt.  
Der Ergänzungsvorschlag ist hinsichtlich mög-
licher Rad-, Wander- und Reitwege sinnvoll. Es 
wird folgende Änderung vorgenommen:  "Noch 
anzulegende Straßen für den motorisierten 
Verkehr und sonstige bauliche Anlagen sollten 
einen möglichst großen Abstand zum Gewäs-
ser aufweisen, davon ausgenommen ist eine 
Rad-, Wander - oder auch Reitwegenetzer-
schließung (vgl. Ziel 6.3 Tagebausee) ein-
schließlich einer begleitenden ökologisch ver-
tretbaren und ggf. zugehörigen Infrastruk-
tur."  Diese entspricht inhaltlich auch dem in 
dieser Stellungnahme vorgeschlagenen For-
mulierungsvorschlag, der damit berücksichtigt 
ist. 
Kapitel 6.2, Erläute-
rung, letzte Aufzäh-
lung, zweiter Spiegel-
strich: Ergänzung 
"Noch anzulegende 
Straßen für den moto-
risierten Verkehr  und 
sonstige bauliche An-
lagen sollten einen 
möglichst großen Ab-
stand zum Gewässer 
aufweisen, davon 
ausgenommen ist 
eine Rad-, Wander- o-
der auch Reitwege-
netzerschließung (vgl. 
Ziel 6.3 Tagebausee) 
einschließlich einer 
begleitenden ökolo-
gisch vertretbaren

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
und ggf. zugehörigen 
Infrastruktur."  
Gliederung der 
Landschaft 
1025604_
055 
S. 129 (unten) – Verweis auf Kohlebunker und Ta-
gesanlagen mit Begründung für „Entwicklungs flä-
che Strukturwandel“:  „Die Tagesanlagen und der 
Kohlebunker des Tagebaus Hambach bieten im 
Sinne des Strukturwandels mit der vorliegenden 
Infrastruktur und Verkehrsanbindung gute Voraus-
setzungen für die Entwicklung einer gewerblichen 
und / oder wohnbaulichen Nachfolgenutzung inklu-
sive einer dafür erforderlichen Erschließung (Stra-
ßen, Schienen) und sind im Braunkohlenplan des-
halb als „Entwicklungsfläche für den Strukturwan-
del“ dargestellt.“ - Auch der Hafenbalkon sollte in 
diesem Zusammenhang an dieser St elle aufge-
nommen werden.   Ähnliche Voraussetzungen / 
Bedingungen betreffen ebenso die Anschüttung 
vor Elsdorf und die Nutzbarmachung dieser neuen 
Fläche für eine gewerbliche und /oder wohnbauli-
che Nutzung und ihre notwendige Erschließung. 
Auf dem Hafenbalkon soll ein „Seequartier“ mit ur-
banem Charakter entstehen, welches eine dichte 
Bebauung und Nutzungsdurchmischung kenn-
zeichnet. Eine Festlegung als „Entwicklungsfläche 
Strukturwandel“ ist demnach sinnvoll. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die Bezeichnung "Entwicklungsfläche Struktur-
wandel" im Bereich der Tagesanlagen ist im Zu-
sammenhang mit den Anforderungen an die 
Rekultivierung zu sehen. Die dort vorliegende 
industrielle Vorprägung soll für die Folgenut-
zung erhalten bleiben und nicht in eine ander-
weitige - forstliche - Rekultivierung umgewan-
delt werden. Somit ist eine entsprechende Vor-
gabe aus dem Braunkohlenplan für die spätere 
Konkretisierung der Wiedernutzbarmachungs-
planung im Abschlussbetriebsplan erforderlich. 
Dies schließt Entwicklungsflächen an an derer 
Stelle nicht aus, entsprechende Hinweise dazu 
finden sich beispielsweise auch in Erläute-
rungskarte 2A, die auch den Bereich vor Elsdorf 
entsprechend informell ausweist. Allerdings ist 
im Rahmen der Wiedernutzbarmachung im Be-
reich des Hafenbalkons ein e forstliche Rekulti-
vierung vorgesehen. Dabei wird beachtet, dass 
in diesem Bereich keine Bepflanzungen vorge-
nommen werden, die einer späteren städtebau-
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
lichen Entwicklung entgegenstehen. Eine Kon-
kretisierung der Rekultivierungsplanung muss 
ebenfalls im Abschlussbetriebsplan erfolgen.  
Eine Anpassung des Braunkohlenplans ist 
nicht erforderlich. 
Gliederung der 
Landschaft 
1025604_
066 
S. 4: „Der Braunkohlentagebau Hambach wird 
überwiegend als Wald, Offenland, Halboffenland, 
Seefläche und Landwirtschaft wiedernutzbar ge-
macht.“ - Formulierungsvorschlag in Ergänzung: 
(„Ebenso sind Siedlungsflächen, Bereiche für den 
Tourismus, Verkehrsflächen und besondere Infra-
strukturen, wie die Errichtung eines Hafenbalkons 
vor Elsdorf wichtiger Bestandteil der Wiederher-
stellung und Wiedernutzbarmachung der durch 
den Tagebau in Anspruch genommenen Fläche.“ - 
blau) - Die Abbildung 2 zeigt weder das Seequar-
tier noch das Einleitbauwerk oder den Seeüber-
lauf. Wenn der Endzustand des Sees optisch dar-
gestellt wird, sollten alle relevanten Strukturen „re-
alistisch“ visualisiert werden. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Der Braunkohlenplan legt die Ziele für die Wie-
dernutzbarmachung des Tagebaus Hambach 
fest. Die bergbauliche Rekultivierung ist dabei 
auf die Landschaftsgestaltung zu r Ermögli-
chung sinnvoller Folgenutzungen beschränkt. 
Die Folgenutzungen selbst, wie städtebauliche 
Vorhaben (z.B. die Entwicklung eines Seequar-
tiers), können jedoch nicht über die bergbauli-
che Wiedernutzbarmachung realisiert werden 
und sind deshalb in den zeichnerischen Festle-
gungen des Braunkohlenplans nicht enthalten. 
Erst nach Abschluss der Rekultivierung und 
Entlassung der entsprechenden Flächen aus 
der Bergaufsicht ist die Umsetzung städtebau-
licher Vorhaben als Folgenutzung im Zuge ent-
sprechender kommunaler Bauleitplanungen in-
nerhalb des Braunkohlenplangebiets möglich. 
Das Einleitbauwerk ist nicht Bestandteil der ab-
schließenden Wiedernutzbarmachung, son-
dern lediglich ein temporäres Bauwerk, das für 
-

- 87 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
die Wiedernutzbarmachung (hier Beschleuni-
gung der Befüllung des Tagebausees) erforder-
lich ist. Deswegen wird das Einleitbauwerk, das 
mit Abschluss der Befüllung des Tagebausees 
sowie einer nachlaufenden Einleitung zur Be-
füllung der Grundwasserkörper nicht mehr be-
nötigt wird, in der zeichnerischen Festlegung 
des Braunkohlenplans nicht dargestellt. Konk-
ret wird das Einleitbauwerk im wasserrechtli-
chen Planfeststellungsverfahren für den Tage-
bausee behandelt und genehmigt. 
Für den Seeablauf wird derzeit parallel ein 
Braunkohlenplanverfahren zur raumordneri-
schen Sich erung einer Trasse geführt. Da für 
dieses Verfahren bislang weder ein Braunkoh-
lenplan noch ein Aufstellungsbeschluss vor-
liegt, kann der Seeablauf im Braunkohlenplan 
für den Tagebau Hambach auch nicht darge-
stellt werden. Zu den bisher bekannten Planun-
gen fü r den Seeablauf sind im Übrigen keine 
Konflikte ersichtlich. 
Gliederung der 
Landschaft 
1025605_
002 
Im Bergrecht ist nirgendwo von einem Berg oder 
einem See die Rede, es geht darum, die Land-
schaft nach Beendigung der Bergbautätigkeit in 
den ursprünglichen Zustand zu versetzen 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die Inhalte werden zur Kenntnis genommen. 
Braunkohlenpläne treffen nach § 27 LPlG im 
Wesentlichen Festlegungen zu den Grundzü-
-

- 88 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
gen der Oberflächengestaltung und Wie-
dernutzbarmachung in Abbau - und Aufschüt-
tungsgebieten einschließlich der im Rahmen 
der Rekultivierung angestrebten Landschafts-
entwicklung sowie über sachliche, räumliche 
und zeitliche Abhängigkeiten. 
Ziel der Wiedernutzbarmachung ist jedoch 
nicht zwingend die Wiederherstellung des ur-
sprünglichen Zustandes, sondern die ord-
nungsgemäße Gestaltung der Oberfläche unter 
Beachtung des öffentlichen Interesses (vgl. § 4 
Abs. 4 BBergG). Dabei geht es um die Ermög-
lichung einer sinnvollen Folgenutzung unter 
Berücksichtigung des durch die Kohleent-
nahme entstandenen Massendefizits.  
Gliederung der 
Landschaft 
1025646_
002 
2. Die Verkleinerung des Abbaubereichs des Ta-
gebaus Hambach von ursprünglich ca. 8.500 ha 
auf nunmehr rund 6.700 ha und die damit verbun-
dene geringere Inanspruchnahme der gewachse-
nen landwirtschaftlichen Flächen wird begrüßt. 
Trotzdem verbleibt eine erhebliche Inanspruch-
nahme landwirtschaftlicher Flächen. Im Zuge des 
Braunkohlenplanänderungsverfahrens ist damit si-
cherzustellen, dass landwirtschaftliche Flächen im 
größtmöglichen Umfang wieder so rekultiviert wer-
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Durch die Herstellung von ca. 275 ha landwirt-
schaftlicher Fläche in der Rekultivierung sowie 
den Erhalt von ca. 900 ha im Vorfeld des Tage-
baus Hambach wird das Ziel aus dem Braun-
kohlenplan Teilplan 12/1, zur Realisierung von 
ca. 1.000 ha landwirtschaftlicher Fläche im Ab-
baufeld Hambach, weiterhin gewährleistet. Hin-
sichtlich der Rückgabeansprüche ist festzuhal-
ten, dass es RWE Power obliegt, den vertragli-
chen Verpflichtungen aus den bergbaulichen 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
den, dass die für eine nachhaltige landwirtschaftli-
che Nutzung geeignet und verfügbar sind. Nicht 
zuletzt um die Rückgabeansprüche der Flächenei-
gentümer zu bedienen, die dem Bergbautreiben-
den ihre Flächen zur vorübergehenden Inan-
spruchnahme für den Bergbau zur Verfügung ge-
stellt haben, ist eine ausreichende Flächenverfüg-
barkeit durch den Antragsteller zu gewährleisten. 
Selbst unter Berücksichtigung, dass die Berg-
baufolgelandschaft im Norden des Tagebaus auch 
Gebiete für landwirtsch aftliche Nutzflächen bein-
haltet, bestehen erhebliche Zweifel, dass die be-
rechtigten Rückgabeansprüche der Flächeneigen-
tümer voll umfänglich bedient werden können. 
Überlassungsverträgen vollumfänglich nachzu-
kommen. Hierzu könne n nach Maßgabe der 
bergbaulichen Überlassungsverträge auch Alt-
landflächen im Tagebauumfeld herangezogen 
werden. Weitere Möglichkeiten bieten rekulti-
vierte Neulandflächen bspw. in der Rekultivie-
rung der ehemaligen Tagebaue Bergheim und 
Fortuna. 
Gliederung der 
Landschaft 
1025651_
003 
Kapitel 6.2 Gliederung der Landschaft. Nach unse-
rem Kenntnisstand gibt es aktuell noch kein Nut-
zungskonzept, auf dessen Basis die auf S. 125 
dargestellten Flächengrößen exakt quantifiziert 
werden können. Die Ungenauigkeit der dort aufge-
listeten Daten sollte kenntlich gemacht werden.  
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Diese Anmerkung bezieht sich vermutlich auf 
die Flächengröße der "Entwicklungsfläche 
Strukturwandel". Dabei ist es richtig, dass für 
diese Fläche, die u. a. durch  die Perspek-
tive.Struktur. Wandel GmbH (PSW) entwickelt 
wird, bisher kein abschließendes Nutzungskon-
zept vorliegt. Mit Blick auf den Braunkohlenplan 
ist allerdings zu berücksichtigen, dass im 
Braunkohlenplan lediglich die Ziele für die Wie-
dernutzbarmachung des Tagebaus dargestellt 
werden. Die "Entwicklungsfläche Strukturwan-
del" soll dabei u. a. für die Entwicklung durch 
-

- 90 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
die PSW freigehalten und nicht anderweitig be-
plant werden. Es sind auf dieser Fläche aber 
auch anderweitige Projekte für den Struktur-
wandel möglich. Wie im Braunkohlenplan auf S. 
129 erläutert, sind die konkreten Anforderun-
gen an die Wiedernutzbarmachung dieser Flä-
che in den bergrechtlichen Betriebsplänen (z. 
B. Abschlussbetriebsplan) zu regeln. Die Er-
gänzung einer Anmerkung zur Ungenauigkeit  
ist somit nicht erforderlich 
Gliederung der 
Landschaft 
1025651_
004 
Darüber hinaus ist es aus unserer Sicht notwendig, 
auf S. 129 klarzustellen, dass mit den noch anzug-
elenden Straßen öffentlich für Pkw zugelassene 
Verkehrswege gemeint sind. Einen mögli chst gro-
ßen Abstand von Fuß-, Rad-, und Reitwegen zum 
Gewässer sehen wir nicht als zielführend an. Im 
Sinne eines möglichst großen Beitrags für die Nah-
erholung sind entsprechende Wegestrukturen in 
Gewässernähe unabdingbar. Um die Akzeptanz 
der Bevölkerung zu erhöhen, bitten wir außerdem 
darum, die Seezugänge nicht erst bis 2035 umzu-
setzen, sondern bereits möglichst mit Beginn der 
Seebefüllung. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
Grundsätzlich ist es richtig, dass Wege für die 
Naherholung möglichst auch in Gewässernähe 
anzulegen sind. Es muss dabei aber auch be-
ruhigte Bereiche für den Naturschutz geben, in 
denen im Uferbereich keine Wege verlaufen.  
Seezugänge sollen unter Berücksichtigung der 
betrieblichen Belange mögli chst frühzeitig her-
gestellt und vorausgesetzt der Zustimmung der 
Bergbehörde für die Öffentlichkeit freigegeben 
werden. Es wird aber auch Bereiche geben, in 
denen voraussichtlich auch bis 2035 noch Ta-
gebaubetrieb erforderlich ist, um die oberen Bö-
schungsbereiche final zu gestalten. Diese Be-
reiche können aus betrieblichen Gründen nicht 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
frühzeitig für die Öffentlichkeit freigegeben wer-
den. Somit wird von einer Anpassung des Tex-
tes abgesehen. 
Gliederung der 
Landschaft 
1025652_
006 
6. Gliederung der Landschaft 
Unter Punkt 6.2 wird die spätere Gliederung der 
Landschaft genauer dargestellt. Ca. 130 ha wer-
den der Entwicklungsflächen für den Strukturwan-
del und ca. 20 ha der Flächen für Straßen, ein-
schließlich Erschließung innerhalb der dieser Flä-
che geschrieben. In diesem Zusammenhäng ist zu 
prüfen, ob ein Teil dieser Flächen gegebenenfalls 
zur landwirtschaftlichen Nutzung geeignet wäre. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Für 
die Entwicklung des Bereichs der T agesanla-
gen und des Kohlebunkers (Entwicklungsfläche 
Strukturwandel) werden derzeit Nutzungskon-
zepte durch die Perspektive.Struktur. Wandel 
GmbH erarbeitet. Dabei stehen aufgrund der 
vorhandenen Infrastruktur jedoch städtebauli-
che Entwicklungen im Fokus. E ine landwirt-
schaftliche Nutzung ist in diesem Bereich, auch 
aufgrund der dort vorliegenden Bodenverhält-
nisse, aktuell nicht vorgesehen.  
- 
Gliederung der 
Landschaft 
1025654_
016 
6.2 Gliederung der Landschaft (S. 124) 
Hinsichtlich der Anlage der vorgesehenen Waldflä-
chen wird darauf hingewiesen, dass die Waldbe-
stände der Sophienhöhe eine Kompensationsfunk-
tion des Verlustes tausender Hektar ökologisch 
wertvoller Waldbestände des ursprünglich ca. 
4.000 ha großen Hambacher Forstes durch den 
Tagebau leisten sollen. Aufgrund dessen wird an-
geregt die neuen Waldflächen möglichst naturnah 
anzulegen: 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Eine Konkretisierung der Wiedernutzbarma-
chungsplanung erfolgt über den Abschlussbe-
triebsplan. Aktuell wird seitens der Bergbautrei-
benden eine Obergrenze von 10 % Nadelholz-
anteil eingehalten. Nadelholz wird dabei nicht 
flächig, sondern nur trupp - bzw. gruppenweise 
eingebracht und stellt in der aktuellen jungen 
Rekultivierung ein wesentliches Strukturele-
ment dar, das erhebliche ökologische Bedeu-
tung (Nist - und Unterschlupfmögl ichkeit, 
Grenzlinienschaffung) hat. Fichte wird aktiv 
-

- 92 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
-  Zugunsten der Biodiversität sollten max. 5 % Na-
delgehölze eingestreut werden. Im Sinne der Bio-
diversität sind ökologisch wertvolle Waldbereiche 
als Wildnisgebiete in ad äqua ten Größen anzule-
gen. Es sind an den Klimawandel angepasste 
Baumarten wie z.B. die Esskastanie in die anzule-
genden Wälder zu integrieren.  
-  Als Grundlage für die Anlage von Wäldern sollte 
das Waldbaukonzept von NRW in der aktuell gülti-
gen Fassung die nen. 
-  Die auf der Sophienhöhe in der Erläuterungs-
karte 2B dargestellten PV -Anlagen innerhalb von 
Waldflächen im Bereich östlich von Niederzier sind 
mit den Waldfunktionen nicht vereinbar. Durch die 
erforderliche Wartung, Zufahrten, Unterhaltung so-
wie zu erwartenden Verschattungen durch angren-
zende Waldbestände entstünden Zielkonflikte. Es 
ist zu prüfen, ob diese PV Bereiche z.B. als Agri -
PV-Anlage mit den Ackerflächen auf der Sophien-
höhe eher zu vereinbarer sind. Zudem sind alter-
nativ ggf. die Böschungsfl ächen des Tagebaus 
verstärkt zu berücksichtigen. 
nicht mehr gepflanzt. Der Schwerpunkt im Be-
reich des Nadelholzes liegt bei bekannterma-
ßen klimaresistenten Baumarten (Waldkiefer, 
Weisstanne, Küstentanne, Douglasie). Die Eig-
nung weiterer Bäume wird dur ch den Forstbe-
trieb der Bergbautreibenden regelmäßig ge-
prüft. Eine weitere Reduzierung des Nadelholz-
anteils wird aktuell nicht als zielkonform ange-
sehen. 
Ziel der Rekultivierung ist die Schaffung eines 
multifunktionalen Naturraumes. Genehmi-
gungskonformes L eitbild ist der wirtschaftlich 
genutzte Erholungswald. Insgesamt ist zu be-
rücksichtigen, dass die Rekultivierungsflächen 
aktuell noch jungen Waldfläche aufweisen. Die 
Entwicklung dieser Waldbestände ist noch 
nicht abgeschlossen. Deshalb ist der forstliche 
Eingriff oftmals noch erforderlich, um das Re-
kultivierungsziel zu sichern und sicher zu errei-
chen. Wildnisgebiete sollten zu einem deutlich 
späteren Zeitpunkt ausgewiesen werden, wenn 
sicher davon auszugehen ist, dass die Wald-
entwicklung dauerhaft stabil u nd abgeschlos-
sen ist.

- 93 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
An einen potenziellen Klimawandel angepasste 
Arten, werden heute bereits gezielt in die forst-
lichen Kulturen integriert. Gleiches gilt für das 
Waldbaukonzept des Landes NRW, dieses ist 
Grundlage für die Rekultivierungsplanung der 
Bergbautreibenden. 
Die genannte PV-Anlage steht nicht im Konflikt 
zur Entwicklung der Waldfunktionen. Dabei ist 
zu berücksichtigen, dass die PV -Anlage auch 
nur als Zwischennutzung angelegt werden soll 
und das Entwicklungsziel in diesem Bereich, 
gemäß der z eichnerischen Festlegung des 
Braunkohlenplans, ebenfalls eine forstliche Re-
kultivierung ist.  
Gliederung der 
Landschaft 
1025654_
017 
Unter Ziffer 6.2 werden zu der Bodennutzungsart 
der Forstflächen ebenfalls Freiflächen und Feucht-
biotope zugeordnet. In d en Erläuterungen (Seite 
127 Mitte) wird ausgeführt, dass es sich bei den 
anzulegenden Forstflächen u.a. um insgesamt 
rund 600 ha 100 bis 600 m breite Uferstreifen bzw. 
Randbereiche des Tagebausees handelt. Nach § 
1 Bundeswaldgesetz ist Wald jede mit Forst pflan-
zen bestockte Grundfläche. Da Feuchtbiotope ei-
nen hohen naturschutzfachlichen Wert haben ist 
eine klassische forstwirtschaftliche Nutzung nicht 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Eine gesonderte Ausweisung die angesproche-
nen Feuchtbiotope ist nicht Gegenstand der 
Braunkohlenplanung. Eine Konkretisierung der 
Wiedernutzbarmachungsplanung erfolgt über 
den Abschlussbetriebsplan. 
Eine Anpassung der Erläuterungskarte würde 
deren Darstellungsziel und -maßstab ebenfalls 
überschreiten. 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
möglich und ist im Einzelfall mit Einschränkun gen 
der Bewirtschaftung verbunden. 
Es wird angeregt, diese B ereiche ebenfalls in der 
Erläuterungskarte 2A als ökologische Vorrangzo-
nen (s. Ausführungen zu Ziffer 3.2) auszuweisen.   
Gliederung der 
Landschaft 
1025654_
018 
Nach § 40 Bundesnaturschutzgesetz ist bei An-
saaten in der freien Landschaft die Verwendung 
von gebietsheimischen Arten und Herkünften vor-
geschrieben. 
Deshalb ist die Erläuterung auf Seite 129 (letzter 
Spiegelstrich) wie folgt anzupassen: Zur Wahrung 
der genetischen Vielfalt der heimischen Flora   ist 
nur regionales Saat - und Pflanzgut dem Vorkom-
mensgebiet (Westdeutsches Tiefland mit Unterem 
Weserbergland) zu verwenden. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
In der Rekultivierung im Rheinischen Revier 
wird dies bereits so umgesetzt. 
Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass 
das entsprechende Saatgut in Menge und Qua-
lität stets zur Verfügung stehen muss. Deswe-
gen wird einer Anpassung des Textes um den 
hier genannten Formulierungsvorschlag, der 
eine Ausschlusswirkung hat, nicht zugestimmt.  
- 
Gliederung der 
Landschaft 
1025654_
019 
Zur Klarstellung sollte bei der Umsetzung und Kon-
kretisierung der Ziele auf Seite 130 statt dem Land-
schaftsgesetz das Landesnaturschutzgesetz NRW 
genannt werden. Der veraltete Gesetzesbezug ist 
ebenfalls auf der Seite 135 und ggf. weitere Text-
stellen zu korrigieren. 
Stellung-
nahme wird 
gefolgt.  
Der Gesetzesbezug wird im Braunkohlenplan 
entsprechend angepasst. 
In Kapitel 6.2 Gliede-
rung der Landschaft 
und Kap. 6.3 Tage-
bausee wird jeweils 
unter "Umse tzung 
und Konkretisierung 
der Ziele insbeson-
dere:" das  "Lan-
desnaturschutzgesetz

- 95 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
NRW" eingefügt und 
das veraltete Land-
schaftsgesetz gestri-
chen.  
Gliederung der 
Landschaft 
1025658_
004 
Kap. 6.2: Gliederung der Landschaft: Seiten 124 - 
127: Die hier niedergeschriebenen Flächendaten 
zur forstlichen Wiedernutzbarmachung mit den da-
rin enthaltenen „Freiflächen und Feuchtbiotopen" 
(an anderer Stelle als Sonderflächen = Flächen für 
den besonderen Biotop- und Artenschutz [Wiesen 
und Sukzessionsflächen, wechselfeuchte Stand-
orte und Regenwasserrückhaltung] bezeichnet), 
sind nicht eindeutig. Einmal werden 370 ha "Frei-
flächen" angegeben, beim nächsten Mal wird von 
970 ha gesprochen, die in einer Fors tfläche von 
2.745 ha enthalten sein sollen. Ich weise in diesem 
Zusammenhang darauf hin, dass der verbindliche 
Abschlussbetriebsplan für den Zeitraum von 1993 
- 2015 für die vorstehend genannten „Sonderflä-
chen" einen Anteil von 7,5 % der Forstfläche vor-
sah. Ich bitte um Einschub einer systematisch klar 
gegliederten Flächenübersicht für die forstlich wie-
dernutzbar gemachten Flächen, damit eine Aus-
führungskontrolle möglich wird. Die ab Seite 126 / 
127 gelisteten Waldbewirtschaftungsgrundsätze 
wie u. a. Entwic klung von Mischwaldstrukturen, 
Stellung-
nahme wird 
teilweise ge-
folgt. 
Die konkrete Ausgestaltung der forstlichen Re-
kultivierung erfolgt im Abschlussbetriebsplan. 
Die entsprechenden Unterlagen sind derzeit in 
Erarbeitung und sollen im Sommer 2024 bei 
der Bergbehörde eingereicht werden. Dazu 
wird es vorab auch einen Austausch mit dem 
Landesbetrieb Wald und Holz NRW geben. 
Des Weiteren ist im Verfahren auch eine Be-
teiligung der Träger öffentlicher Belange ge-
plant. Die Angabe von 970 ha zu Freiflächen 
und Feuchtbiotopen wird gestrichen. Eine 
Konkretisierung dieser Zahl erfolgt über den 
Abschlussbetriebsplan. 
Die vorgeschlagene Formulierungsanpassung 
wird vorgenommen. Dass es sich bei dem Be-
griff "kliaresilient" um keinen fest definierten 
und rechtssicheren Begriff handelt, kann die-
ser im Braunkohlenplan nicht übernommen 
werden. Stattdessen wird auf die Berücksichti-
gung der Anforderungen aus dem Klimawan-
del hingewiesen. Die Formulierung "die Ge-
hölzarten sollten nach den entstehenden 
Kapitel 6.2, Erläute-
rung zum Ziel, dritte 
Seite oben: Strei-
chung der Wörter "ca. 
970 ha" 
Vierte Seite der Er-
läuterung, Aufzäh-
lung: Die Formulie-
rung "Die Gehölzar-
ten sollten nach den 
entstehenden Stand-
ortbedingungen in 
Anlehnung an die po-
tenzielle natürliche 
Vegetation ausge-
wählt werden" wird 
durch folgende For-
mulierung ersetzt: 
"Die Auswahl von 
Saat- und Pflanzgut 
sollte im Interesse ei-
ner standortgerech-
ten, vielfältigen und

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Nutzung eines den Qualitätskriterien entsprechen-
den, auch qualitätsüberwachten Forstkieses sind 
im neuen Abschlussbetriebsplan unter Beteiligung 
der Unteren Forstbehörde nochmals konkret zu 
fassen. Hierbei ist das schon aufge führte Wald-
baukonzept NRW in der aktuellen Fassung die 
Grundlage. Ich bitte aber den drittletzten Spiegel-
strich dieser Auflistung auf Seite 128 mit dem Hin-
weis, bei der Gehölzwahl in Anlehnung an die po-
tentielle natürliche Vegetation zu verfahren, zu 
streichen. Der aktuell spürbare Klimawandel setzt 
hier mittlerweile andere Randbedingungen. Daher 
neue Formulierung: ,, - es sollten klimaresiliente 
Gehölzarten zur Pflanzung ausgewählt werden". 
Standortbedingungen in Anlehnung an die po-
tenzielle natürliche Vegetation ausgewählt 
werden" wird durch folge102nde Formulierung 
ersetzt: "Die Auswahl von Saat- und Pflanzgut 
sollte im Interesse einer standortgerechten, 
vielfältigen und naturnahen Waldwirtschaft er-
folgen und nach Möglichkeit auch die Anforde-
rungen, die sich aus einem Klimawandel erge-
ben, angemessen berücksichtigen.“ 
naturnahen Waldwirt-
schaft erfolgen und 
nach Möglichkeit 
auch die Anforderun-
gen, die sich aus ei-
nem Klimawandel er-
geben, angemessen 
berücksichtigen.“ 
Gliederung der 
Landschaft 
1025659_
006 
II. Verbindliche Berücksichtigung der städtebauli-
chen Ziele der Stadt Elsdorf Nach den vorgenann-
ten Maßstäben sind bei der Änderung der Braun-
kohleplanung die städtebaulichen Ziele der Stadt 
Elsdorf verbindlich zu berücksichtigen: 
- Die in Ziel 6.2 genannten Entwicklungsflächen für 
den Strukturwandel sind um die Flächen des nörd-
lichen Uferbereichs zu ergänzen, auf denen die 
Stadt Elsdorf die Errichtung eines städtebaulich at-
traktiven Übergangs zum See beabsichtigt (soge-
nannter „Hafenbalkon“). Es ist nicht ausreichend, 
Entwicklungsflächen lediglich in einem Umfang 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Unter "Entwicklungsfläche Strukturwandel" 
wird in der zeichnerischen und textlichen Fest-
legung der Bereich der Tagesanlagen gefasst. 
Diese Bezeichnung ist im Zusammenhang mit 
den Anforderungen an die Rekultivierung zu se-
hen. Die dort vorliegende industrielle Vorprä-
gung soll für die Folgenutzung erhalten bleiben 
und nicht in eine anderweitige - forstliche - Re-
kultivierung umgewandelt werden. Somit ist 
eine entsprechende Vorgabe aus dem Braun-
kohlenplan für die sp ätere Konkretisierung der 
Wiedernutzbarmachungsplanung im Ab-
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
von insgesamt 130 ha auf den Flächen der heuti-
gen Tagesanlagen und Kohlebunker vorzusehen. 
schlussbetriebsplan erforderlich. Aufgrund die-
ser besonderen Situation erfolgt eine geson-
derte Farbgebung und Bezeichnung in der 
zeichnerischen Darstellung des Braunkohlen-
plans. 
Dies schließt Entw icklungsflächen an anderer 
Stelle nicht aus, entsprechende Hinweise dazu 
finden sich beispielsweise auch in Erläute-
rungskarte 2A, die auch den Bereich vor Elsdorf 
entsprechend informell ausweist. Allerdings ist 
im Rahmen der Wiedernutzbarmachung im Be-
reich des Hafenbalkons eine forstliche Rekulti-
vierung vorgesehen. Dabei wird beachtet, dass 
in diesem Bereich keine Bepflanzungen vorge-
nommen werden, die einer späteren städtebau-
lichen Entwicklung entgegenstehen.  Zur Er-
möglichung eines Seequartiers Elsdorf (Haf en-
balkon) als Folgenutzung wird die betreffende 
Fläche bergbaulich entsprechend hergestellt 
und rekultiviert. Dabei soll die geplante städte-
bauliche Folgenutzung, die kein bergbauliches 
Vorhaben ist und somit nicht durch die Berg-
bautreibende realisiert wer den kann, insofern 
berücksichtigt werden, als das für die Rekulti-
vierung dieses Bereichs keine Bestockung mit

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Gehölzen o.ä. erfolgt. Die konkrete Wie-
dernutzbarmachungsplanung ist Gegenstand 
des bergrechtlichen Abschlussbetriebsplanes. 
Gliederung der 
Landschaft 
1025661_
022 
Kap. 6.2 Gliederung der Landschaft  
Der 1. Absatz des Ziels sollte durch folgenden Satz 
ergänzt werden:  
„Die meist zu bewaldenden oder als Halboffenland 
zu entwickelnden bzw. bereits entwickelten Berei-
che sollen als Bereich zu Schutz der  Natur gesi-
chert werden.“ Gegen die Festlegung von 20 ha für 
Straßen bestehen Bedenken.  
Begründung: 
Entsprechend der Änderungsvorschläge zur zeich-
nerischen Darstellung sollte der Mantel von Bio-
topverbundflächen, die als BSN gesichert werden 
sollten, auch t extlich dargestellt werden.  
Hinsichtlich der Bedenken zu den Straßenflächen 
wird auf die Stellungnahme zum Kap. 7.1 verwie-
sen. 
Im Umsetzungs- und Konkretisierungs-Hinweis am 
Ende des Kapitels (auch in den folgenden Kapi-
teln) sollte „Landschaftsgesetz“ erse tzt werden 
durch „Landesnaturschutzgesetz“. 
Stellung-
nahme wird 
teilweise ge-
folgt. 
Dem Änderungsvorschlag zu Nr. 6.2, Ziel 1 
Abs. 1 Gliederung der Landschaft kann nicht 
entsprochen werden. Die Ausweisung von Be-
reichen zum Schutz der Natur ist nicht Gegen-
stand der Braunkohlenplanung, sondern Auf-
gabe der Regionalplanung. Die innerhalb des 
Ziels formulierten Zielsetzungen stehen einer 
solchen Festlegung auf regionalplanerischer 
Ebene allerdings grundsätzlich nicht entgegen.  
Der Konkretisierungshinweis  “Landesnatur-
schutzgesetz" wird angepasst.  
In Kapitel 6.2 Gliede-
rung der Landschaft 
und Kap. 6.3 Tage-
bausee wird jeweils 
unter "Umsetzung 
und Konkretisierung 
der Ziele insbeson-
dere:" das  "Lan-
desnaturschutzgesetz 
NRW" eingefügt und 
das veraltete Land-
schaftsgesetz gestri-
chen.

- 99 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Gliederung der 
Landschaft, Im-
missio-
nen/Emissionen 
1025660_
003 
Besonders wichtig bleibt, auch als Ziel der Braun-
kohlenplanung, die Reaktivierung der Ortslage 
Morschenich-Alt zum Ort der Zukunft. Hierzu wer-
den bereits erforderliche Schritte für den Rücker-
werb abgewickelt und erste Projekte zur Reaktivie-
rung gemeinsamem mit allen förderrelevanten 
Stellen umgesetzt. Diese Projekte dürfen zu kei-
nem Zeitpunkt durch zukünftig entstehende Immis-
sionen des Tagebaurestbetriebs gestört werden. 
Hierzu sind Festsetzungen zu gegenseitigen 
Rücksichtnahme bis zum Ende der Braunkohlen-
förderungen 2029, dem Ende der Tagebaumodel-
lierung 2035 und darüber hinaus zu treffen. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 
Der Rückerwerb der Ortslage Morschenich -Alt 
an die Gemeinde Merzenich wurde bereits ein-
geleitet. Darüber hinaus ist zu beachten, dass 
die Ortslage Morschenich-Alt mit der Verkleine-
rung des Abbaufeldes nicht mehr Bestandteil 
des geänderten Braunkohlenplans  „Teilplan 
12/1 – Hambach – Abbau- und Außenhalden-
fläche des Tagebaues Hambach“ ist. Unabhän-
gig davon wird die Entwicklung der Ortslage 
Morschenich-Alt im Braunkohlenplan berück-
sichtigt und auch als Schwerpunkt für eine städ-
tebauliche Entwicklung in der Erläuterungs-
karte 2A dargestellt. Eine weitere Konkretisie-
rung muss in den nachgeordneten Pla nungs- 
und Zulassungsverfahren erfolgen.  
- 
Gliederung der 
Landschaft, 
Straßen und 
Leitungen 
1025500_
003 
Grundsätzlich sollte der Braunkohleplan die nach-
folgenden kommunalen Planungen der Gemeinde 
Niederzier, die ebenfalls bereits in der Stellung-
nahme zum Regionalplan erwähnt wurden, ermög-
lichen und unterstützen: - Errichtung eines Besu-
cher- und Informationszentrum auf der Sophien-
höhe, - Zufahrts-/Versorgungsstraße zum Be-
suchs- und Informationszentrum auf der Sophien-
höhe (Untergrundaufbereitung ist bereits  durch 
RWE angelegt und durch Werksfahrzeuge befahr-
bar – Schwarzdecke fehlt), - Zugang zum See, - 
Stellung-
nahme wird 
teilweise ge-
folgt. 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 
Die Rahmenplanung der Neuland Hambach 
GmbH wurde im Rahmen der Entwurfserarbei-
tung entsprechend des Beschlusses des 
Braunkohlenausschusses vom 13.12.2021, als 
interkommunal abgestimmtes Konzept berück-
sichtigt (Errichtung und Erschließung eines Be-
sucher- und Informationszentrums auf der So-
phienhöhe, Realisierung von Seezugängen, die 
auch der Gemeinde Niederzier zuzuordnen 
Erläuterungskarte 
2A: Ergänzung eines 
städtebaulichen Ent-
wicklungsbereiches 
am Fuße der So-
phienhöhe

- 100 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Strandabschnitt, hinsichtlich einer freizeitlichen 
Nutzung (Schwimmen, etc.), - Bootsanleger/-steg, 
- Ferienwaldsiedlung, auf ökologischer Basis am 
Fuße der S ophienhöhe mit Anleger und Strand, 
Freizeitspot am Westufer des künftigen Sees, - Er-
weiterung/Verlängerung der Hambachbahn für die 
Bereiche Personennahverkehr und Güterverkehr, 
- Hambach Loop (Projekt Neuland Hambach 
GmbH). Darüber hinaus sollte am Fuße de r So-
phienhöhe ein weiterer Städtebaulicher Entwick-
lungsbereich (Ausbau/Erweiterung der vorhande-
nen Parkfläche und Anbindung ÖPNV) ausgewie-
sen werden, welcher im Rahmen der verkehrlichen 
Erschließung des Besucher - und Informations-
zentrums erforderlich ist. Des Weiteren bleibt zu 
erwähnen, dass die Gemeinde Niederzier die Stel-
lungnahme der Neuland Hambach GmbH vollum-
fänglich unterstützt und befürwortet. 
sind, Erstellung von Strandzonen, Wassernut-
zung durch Wasserzugänge und Erschließung 
durch den Hambach Loop).  Weitere Konkreti-
sierungen hierzu erfolgen über den Abschluss-
betriebsplan. 
Mögliche Konzeptionierungen zur Folgenut-
zung der Werksbahn sind nicht Gegenstand 
dieses Braunkohlenplanänderungsverfahrens. 
Im Übrigen ist zu beachten, dass Vorhaben, wie 
die Realisierung von Bootsanlegern, keine 
bergbaulichen Vorhaben sind und somit nicht 
über bergbauliche Genehmigungsverfahren re-
alisiert werden können.  
Die Ergänzung eines städtebaulichen Entwick-
lungsbereiches am Fuße der Sophienhöhe wird 
in der Erläuterungskarte 2A vorgenommen. 
Gliederung der 
Landschaft, 
Straßen und 
Leitungen 
1025534_
006 
Die Fläche der Tagesanlagen und des Kohlebun-
kerns in Größe von ca . 130 ha wird als Entwick-
lungsfläche für den Strukturwandel vorgesehen. 
Die Umsetzung ist aus Sicht der EwiG eine unab-
dingbare Voraussetzung für einen gelungenen 
Strukturwandel. Voraussetzung ist jedoch eine 
gute infrastrukturelle Anbindung durch den An-
schluss der Hambach - Bahn an die Rurtalbahn, 
wie sie in der Studie „Raum zwischen den Seen“ 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die Entwicklung der Tagesanlagen und des Be-
reichs des Kohlebunkers erfolgt über die Per-
spektive.Struktur. Wandel GmbH, die auf 
Grundlage einer Bestandsaufnahme derzeit 
Struktur- und Nutzungskonzepte erarbeitet. 
Eine Folgenutzung der Hambachbahn und eine 
mögliche Anbindung an die Rurtalbahn wird da-
bei auch berücksichtigt. Entsprechende Kon-
zepte liegen derzeit allerdings noch nicht vor 
-

- 101 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
bereits gefordert wurde. Die Erschließung der So-
phienhöhe für den motorisierten Verkehr ist für die 
touristische Entwicklung dort unerlässlich. Das von 
der EwiG und Ne uland Hambach geplante Besu-
cherinformationszentrum auf der Sophienhöhe 
kann seinen Sinn und Zweck nur erfüllen, wenn es 
durch entsprechende Verkehrsinfrastruktur auch 
barrierefrei erreichbar sein wird. Es ist aus Sicht 
der EwiG sehr zu begrüßen, dass dem T ext des 
Entwurfs neben der Hauptkarte des Rahmenplans 
auch Erläuterungskarten beigefügt sind. Alle diese 
Karten zeigen durchgehend um den gesamten 
See direkt an der Seekante forstliche Flächen. Im 
Braunkohlenplan sind die Flächen für Seezugang 
und intensiv e Freizeitnutzung nicht enthalten, je-
doch in den Karten 2A und 2B in unterschiedlichen 
Größen. Dies erscheint der EwiG als verwirrend 
und widersprüchlich, da in der Karte 2B „Zwischen-
nutzung“ die Flächen für Seezugänge und inten-
sive Freizeitnutzung wesentl ich größer dargestellt 
als in Karte 2A „Nutzungsschwerpunkte“. Auf den 
Seiten124 und 125 wird eine Tabelle mit den Bo-
dennutzungsarten mit Größenangaben gezeigt. 
Bei der Fläche (ca. 20 ha) für Straßen, einschließ-
lich Erschließung innerhalb der Entwicklungsf lä-
che für den Strukturwandel ist zu bemerken, dass 
es bisher kein abgeschlossenes Konzept für die 
Raumaufteilung sowie die Erschließung dieser 
und können somit im Braunkohlenplan auch 
nicht mit aufgenommen werden. 
Die Erschließung des Besucherinformations-
zentrums wird im Braunkohl enplan in Kap. 7.1 
bereits thematisiert. Dort wird über das Ziel 2 
festgelegt, dass "die Sophienhöhe und das Be-
sucherinformationszentrum ... für den motori-
sierten Individualverkehr und Fahrräder zu-
gänglich gemacht werden soll."  
Die zeichnerische Festlegun g des Braunkoh-
lenplans kann die Flächen für Freizeitnutzun-
gen nicht übernehmen, da es sich bei der Ent-
wicklung von Freizeitnutzungen nicht um berg-
bauliche Vorhaben handelt. Die Herstellung 
und Inwertsetzung der Seezugänge kann somit 
kein Ziel der Wiedernutzbarmachung im Braun-
kohlenplan sein, sondern soll im Rahmen der 
Wiedernutzbarmachung vielmehr für eine Rea-
lisierung durch Dritte ermöglicht werden. Die 
Erläuterungskarten haben deshalb keine bin-
dende Wirkung, sondern dienen lediglich der 
Information. Dass die Seezugänge in den Kar-
ten 2A und 2B in unterschiedlicher Größe dar-
gestellt sind, ist darauf zurückzuführen, dass 
die Karten sich auf unterschiedliche Zeiträume 
beziehen. Die Karte 2B bezieht sich auf die

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Fläche gibt. Insofern ist diese Größenangabe be-
liebig unkonkret. 
Phase der Zwischennutzung, in der temporär 
auch intensive Freizeitnutzungen auf den See-
böschungen vorgesehen sind. In Karte 2A, die 
den Zeitpunkt nach der vollständigen Seebefül-
lung darstellt, liegen diese Bereiche im Tage-
bausee und stehen damit nicht mehr zur Verfü-
gung. 
Es ist richtig, dass die konkrete  Erschließung 
innerhalb der Entwicklungsfläche Strukturwan-
del noch nicht geplant ist. Gleichwohl sollen die 
Zuwegungen zu der Entwicklungsfläche erhal-
ten bleiben. Darüber hinaus sind weitere Wege 
innerhalb der Entwicklungsfläche erforderlich, 
die in der Flächenbilanz allerdings in die 130 ha 
fallen, die für die Entwicklungsfläche Struktur-
wandel ausgewiesen sind. Mit dem Zusatz "ein-
schließlich Erschließung innerhalb Entwick-
lungsfläche Strukturwandel" soll verdeutlicht 
werden, dass zu den ca. 20 ha Straßen - auch 
unter Berücksichtigung der Entwicklungsfläche 
Strukturwandel - keine weiteren Flächen für 
Straßen hinzukommen.  
Gliederung der 
Landschaft, 
Straßen und 
Leitungen 
1025660_
002 
Die überregionalen Entwicklungen rund um den 
Tagebau Hambach sind für die Gemeinde Merze-
nich von Herausragender Bedeutung. Daher ver-
weist die Gemeinde an dieser Stelle nochmals auf 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Herrichtung von Seezugängen wird im 
Braunkohlenplan berücksichtigt. So ist auch die 
Realisierung eines Seezu gangs vor der Orts-
lage Morschenich-Alt (Bürgewald) (siehe Kap. 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
die Herrichtung eines frühzeitigen Seezugangs für 
die Ortslage „Bürgewald" beachtet wird. Auch die 
Berücksichtigung zur Realisierung des Hambach 
Loop sollte im Braunkohlenplan aufgegriffen wer-
den. Zusätzlich sollte die Weiternutzung der „Ham-
bachbahn" und der Anschluss an das öffentliche 
Schienennetz dieser durch den Braunkohlenpl an 
befürwortet werden. Hier werden unter anderem 
die Weichen für die zukünftige Entwicklung ge-
stellt. 
6.3, S. 132) vorgesehen. Dabei ist zu berück-
sichtigen, dass der Zeitpunkt einer Nutzung von 
Seezugängen von den betrieblichen Rahmen-
bedingungen abhängt. Eine Konkretisierung er-
folgt in den ents prechenden Betriebsplänen. 
Die Entwicklung des Hambach Loops wird im 
Braunkohlenplan ebenfalls berücksichtigt. 
Dazu heißt es auf S. 142: "Ein Rad - und Wan-
derweg, der sogenannte Hambach Loop, soll 
die zentrale interkommunale Infrastruktur in der 
Tagebaufolgelandschaft, der die Anrainerkom-
munen miteinander vernetzt, werden."  
Gliederung der 
Landschaft, 
Zeichnerische 
Festlegung 
1025604_
070 
Zusammenfassung und Kernaussagen: 2. In der 
Zeichnerischen Festlegung sind im Bereich der 
:porta sophia landwirtschaftliche Flächen so einzu-
zeichnen, wie sie im Plan der Wiedernutzbarma-
chung festgelegt wurden. Auch müssen diese Flä-
chen in der Gesamtflächenbilanzierung zur Ober-
flächengestaltung (S. 124-125 der textlichen Fest-
legungen, Teil A) Berücksichtigung finden. 
Stellung-
nahme wird 
gefolgt.  
Der Hinweis ist zutreffend. Die genannten land-
wirtschaftlichen Rekultivierungsflächen fehlen 
fälschlicherweise in der Zeichnerischen Festle-
gung und in den Erläuterungskarten, werden im 
Rahmen der Flächenbilanzierung allerdings be-
reits berücksichtigt. Die Zeichnerische Festle-
gung und die Erläuterungskarten werden da-
hingehend korrigiert.  
Ergänzung der zeich-
nerischen Festlegung 
und der Erläuterungs-
karten um die land-
wirtschaftliche Fläche 
im Bereich :porta so-
phia 
Immissio-
nen/Emissionen 
1025465_
001 
Lärm: Für den Tagebau selber besteht seitens des 
Dezernates 53 keine immissionsschutzrechtliche 
Zuständigkeit. Unabhängig davon wird angeregt, 
den vorletzten Satz (Seite 18) der Lärmprognose 
zu überprüfen. Das Dezernat 53 ist als Obere Im-
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Auf Seite 18 der Lärmprognose ist ein redakti-
oneller Fehler durch eine doppelte Verneinung 
aufgetreten. Das Wort "nicht" ist daher im ers-
ten Satz des ersten vollständigen Absatzes 
falsch. 
Im Umfeld der Tagebaue werden zur Erfüllung 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
missionsschutzbehörde zuständig für Niederfre-
quenzanlagen zur Fortleitung von Elektrizität ein-
schließlich Bahnstromfernleitungen nach § 1 Ab-
satz 2 Nummer 2 der Verordnung über elektro-
magnetische Felder (26. BImSchV) mit einer 
Spannung von 110.000 Volt (110 kV) o der mehr. 
Nach den hier vorliegenden Informationen verläuft 
eine 380 kV -Leitung östlich des Tagebaus  zwi-
schen Kerpen und Elsdorf im Bereich Widdendorf. 
Durch diese Leitung sind Lärmimmissionen (Vor-
belastung) nicht auszuschließen (siehe dazu auch 
die Aufpun kte Nr. 13 und 15 in der vorgelegten 
Lärmprognose). Einzelheiten zu der in Tabelle 8 
aufgeführten Vorbelastung werden in der Lärm-
prognose nicht genannt. 
von Nebenbestimmungen der Hauptbetriebs-
pläne gutachterliche Messungen, u. a. zu Ge-
räuschen, durchgeführt. Hierbei handelt es sich 
um Langzeitmessungen von i.d.R. 10 bis 14 Ta-
gen mit einer Frequenz von 1 bis 2/a. Bei den 
Vorbelastungswerten handelt es sich um die 
zur Nachtzeit gemessenen Leq. Es ist daher 
davon auszugehen, dass auch die in der Stel-
lungnahme genannte mögliche Vorbelastung 
von Hochspannungsleitungen durch die Mes-
sungen erfasst worden ist und sich in den ge-
nannten Pegeln wiederfindet. Insbesondere der 
Messort Widdendorf ist durch eine hohe Ver-
kehrsbelastung geprägt. 
Immissio-
nen/Emissionen 
1025465_
002 
Staubemissionen/-immissionen: - Aus den Unter-
lagen geht nicht klar hervor, ob bzw. welche Maß-
nahmen nach Ende der Abbauphase zur Minde-
rung evtl. Staubemissionen durchgeführt werden 
bzw. wie die Umsetzung dieser Maßnahmen abge-
sichert wird. - In den Angaben zur Umweltprüfung 
wird der Luftreinhalteplan Hambach erwähnt. Er-
gänzend wird von hier auf die „Gebietsbezogene 
Gesamtstrategie zur Verbesserung der Luftqualität 
im Rheinischen Braunkohlenrevier“ (Bezirksregie-
rung Köln, Sachstand 2017) hingewiesen. - Für die 
Stellung-
nahme wird 
teilweise ge-
folgt. 
Die Ausführungen auf S. 63 ff. beziehen sich 
auf die "Auswirkungen des Abbaus und der 
Verkippung". 
Speziell zu den immissionsbezogenen Auswir-
kungen in der Abschlussphase siehe die Aus-
führungen auf S. 141/142 und S. 144 der Anga-
ben zur Umweltprüfung, auf die hiermit aus-
drücklich Bezug genommen wird. Nach Been-
digung der Kohlegewinnung wird es weiterg e-
hende Modellierungsarbeiten der Böschungen 
Kapitel 3.1, Erläute-
rung: die Angabe "2.6 
TA Luft" wird durch 
"den einschlägigen 
Fachvorschriften" er-
setzt.

- 105 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Angabe „2.6 TA Luft“ auf Seite 65 des Braunkoh-
leplanes wird eine Überprüfung angeregt. 
durch Hilfsgeräte, Rückbauarbeiten, etc. ge-
ben. Bei allen erforderlichen Arbeiten werden 
geeignete Immissionsschutzmaßnahmen ent-
sprechend dem Stand der Technik und nach 
den Vorgaben der Immissionsschutzrichtlinie  
der Bezirksregierung Arnsberg durchgeführt 
und über bergrechtliche Betriebspläne abgesi-
chert. Zu jedem Zeitpunkt der Förder - und Ab-
schlussphase werden die einschlägigen fach-
rechtlichen immissionsbezogenen Anforderun-
gen eingehalten werden.  
Die Angabe "2.6  TA Luft" wird durch "den ein-
schlägigen Fachvorschriften" ersetzt. 
Immissio-
nen/Emissionen 
1025567_
010 
3.1 Immissionsschutz 
"Ziel: Die gebotenen lmm issionsschutzmaßnah-
men sind vorrangig an der Quelle durchzuführen 
und bis Betriebsende zu erhalten, so dass die Si-
cherheitszone hierfür so wenig wie möglich bean-
sprucht wird. Die angrenzenden Wohnsiedlungs-
bereiche, Ortslagen und Gewerbebetriebe sind 
rechtzeitig vor dem Abbau durch funktionsfähige 
begrünte Schutzwälle in der Sicherheitszone oder 
durch andere Maßnahmen vor Emissionen des Ta-
gebaues nach dem neuesten Stand der Technik 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 
Nach Beendigung des Großgeräteeinsatzes 
wird es weitergehen de Modellierungsarbeiten 
der Böschungen durch Hilfsgeräte, Rückbauar-
beiten, etc. geben. Bei allen erforderlichen Ar-
beiten werden geeignete Immissionsschutz-
maßnahmen entsprechend dem Stand der 
Technik und nach den Vorgaben der Immissi-
onsschutzrichtlinie der  BR Arnsberg durchge-
führt und über bergrechtliche Betriebspläne ab-
gesichert. 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
wirksam zu schützen. Nach dem Fortfall der Ursa-
che sind die erstellten Anlage n wieder zu entfer-
nen, sofern und soweit sie nicht einem in anderen 
Planungen festgelegten Verwendungszweck zu-
geführt werden." 
Wir stimmen dem Vorgehen zu. Es sind größtmög-
liche Maßnahmen zu ergreifen und der Fokus 
muss auf die Ortslagen gerichtet werden, die einer 
zunehmenden Belastung durch Emissionen von 
Lärm und Staub, durch das Heranrücken des Ta-
gebaus ausgesetzt sind. Die lmmissionsschutz-
maßnahmen sind nicht nur bis zum „Betriebs-
ende", sondern bis zum Abschluss aller Arbeiten, 
bei denen mit Staub- oder Lärmimmission zu rech-
nen ist, durchzuführen, beispielsweise der Bö-
schungsgestaltung oder der Zwischennutzung. 
Immissio-
nen/Emissionen 
1025567_
031 
Teil B Seite 76 - 83 (UP) 
Die Beschreibung der Auswirkungen auf das lo-
kale Klima orientieren sich an dem Klimagutachten 
des Büros GEO NET. Das Klimagutachten stellt 
die Auswirkungen nachvollziehbar dar. Der Dar-
stellung kann daher aus hiesiger Sicht gefolgt wer-
den. 
Die Betrachtung der Emissionen im Rahmen der 
globalen klimatischen Auswirkungen bezieht sich 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Zur Darstellung der Treibhausgasemissionen: 
Auf die für § 13 KSG relev anten Gesichts-
punkte wird auf den S. 101 und S. 230/231 der 
Angaben der Vorhabenträgerin zur Umweltprü-
fung eingegangen und auf S. 76 der Umwelt-
prüfung. Die dortigen Ausführungen genügen 
den Anforderungen von § 13 KSG und der dazu 
ergangenen Rechtsprechung des Bundesver-
waltungsgerichts, so dass insoweit kein Ergän-
zungsbedarf besteht.  
-

- 107 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
ausschließlich auf die akuten Treibhausgasemissi-
onen des jährlichen Kraftstoffverbrauches der ge-
nutzten Maschinen und Geräte. Je nach Beseiti-
gung oder Wiedernutzung der Maschinen und Ge-
räte können Folgeemissionen entstehen. Im Sinne 
des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sollte 
eine Betrachtung der globalen Auswirkungen auch 
die Emissionen des jeweiligen Umgangs mit den 
Maschinen und Geräten nach Beendigung der 
Kohlenverstromung umfassen. 
Immissio-
nen/Emissionen 
1025604_
042 
S. 63 – Immissionsschutzmaßnahmen: „Nach dem 
(Fortfall der Ursache - rot) sind die erstellten Anla-
gen wieder zu entfernen, sofern und sowe it sie 
nicht einem in anderen Planungen festgelegten 
Verwendungszweck zugeführt werden. (Zusätzlich 
ist nach der Entfernung der Immissionsschutz-
maßnahme der Ursprungszustand der bean-
spruchten Fläche wiederherzustellen.“ - blau) - 
Hier sollte der Begriff „U rsache“ genauer definiert 
werden. - Über die Verschneidung zu anderen Pla-
nungen ist die Stadt Elsdorf im Einzelfall zu infor-
mieren. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Ein Ergänzungserfordernis wird nicht erkannt, 
mögliche Rückbauverpflichtungen ergeben 
sich auch aus dem Fachrecht. Unter der Ursa-
che ist die betriebsbedingte Entstehung von 
Emissionen zu verstehen, die gemäß Stand der 
Technik eine Vermeidung oder Verminderung 
von Immissionen nach sich zieht.  
 Die Beteiligung an den jeweiligen Verfahren 
richtet sich nach den fachrechtlichen Vorgaben. 
- 
Immissio-
nen/Emissionen 
1025604_
043 
S. 64: „Darüber hinaus können Immissionsschutz-
maßnahmen, wie z. B. Aufschüttung und Bepflan-
zung von Schutzdämmen, Errichtung von Schutz-
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 
Die Durchführung etwaig er Immissionsschutz-
maßnahmen und die Beteiligung an den dafür 
-

- 108 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
wänden, Verlegung von Transportanlagen in Ein-
schnitte sowie Filteranlagen für Gewerbebetriebe 
(passiver Immissionsschutz) erforderlich werden.“ 
- Über weitere, in Zukunft zu errichtende Maßnah-
men ist die Belegenheitskommune zu unterrichten. 
Es wird darauf verwiesen, dass nur zwingend not-
wendige Ma ßnahmen in der Sicherheitszone zu 
errichten sind. In den nächsten Jahren sollen erste 
freizeittouristische Nutzungen an der Tagebau-
kante entstehen. 
erforderlichen Verfahren richtet sich nach den 
fachrechtlichen Vorgaben. 
Immissio-
nen/Emissionen 
1025604_
068 
S. 67ff.: - Die Betrachtung der Emissionen im Rah-
men der globalen klimatischen Ausw irkungen be-
zieht sich nur auf die akuten Treibhausgasemissi-
onen des jährlichen Kraftstoffverbrauches der bis-
herigen genutzten Maschinen und Geräte des Ta-
gebaubetreibers. Je nach Beseitigung oder Wie-
dernutzung der Maschinen und Geräte können 
Folgeemissionen entstehen. Diese Folgeemissio-
nen nach Beendigung der Kohlenverstromung soll-
ten in einer weiteren Betrachtung auch untersucht 
werden. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Auf die für § 13 KSG relevanten Gesichts-
punkte wird auf den S. 101 und S. 230/231 der 
Angaben der Vorhabenträgerin zur Umweltprü-
fung eingegangen und auf S. 76 der Umwelt-
prüfung. Die dortigen Ausführungen genügen 
den Anforderungen von § 13 KSG und der dazu 
ergangenen Rechtsprechung des Bundesver-
waltungsgerichts, so dass insoweit kein Ergän-
zungsbedarf besteht.  
- 
Immissio-
nen/Emissionen 
1025661_
009 
Kap. 3.1 Immissionsschutz 
Das Ziel sollte wie folgt umformuliert werden:  
„ Die gebotenen Immissionsschutzmaßnahmen 
sind vorrangig an der Quelle durchzuführen und 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Auf der Planungsebene des Braunkohlenplans 
werden die Grundzüge der Wiedernutzbarma-
chung und Verteilung der Nutzungsarten fest-
gelegt. Eine weitergehende Ausgestaltung der 
-

- 109 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
bis zur vollständigen Befüllung des Restsees zu 
erhalten, so dass die Sicherheitszone hierfür so 
wenig wie möglich beansprucht wird.  
Die angrenzenden Wohnsiedlungsbereiche, Orts-
lagen und Gewerbebe -triebe sind rechtzeitig vor 
dem Abbau durch funktionsfähige begrünte 
Schutzwälle in der Sicherheitszone oder durch an-
dere Maßnahmen vor Emissionen des Tagebaues 
nach dem neuesten Stand der Technik wirk -sam 
zu schützen. Nach dem Fortfall der Ursache sind 
die erstellten Anlagen wieder zu entfernen, sofern 
und soweit sie nicht einem in anderen Planunge n 
festgelegten Verwendungszweck zugeführt wer-
den. Immissionsschutzwälle sind zu begrünen und 
als Teil des Biotopverbunds und zum Schutz der 
Bevölkerung zu erhalten.“  
Begründung: 
Die begrünten Immissionsschutzdämme vor der 
Stadt Elsdorf sind aus Sicht der N aturschutzver-
bände, entgegen den Ausführungen auf Seite 56 
und 63, dauerhaft zu erhalten und langfristig in die 
Rekultivierungsmaßnah-men und den Biotopver-
bund mit einzubeziehen. Den Erhalt sehen wir al-
lein aufgrund der weiterhin zu erwartenden Immis-
sionen auf längere Zeit als dringend geboten, 
siehe dazu auch Seite 64/65: „Die freigelegten Flä-
chen können daher bei entsprechenden Witte-
Festlegungen der Wiedernutzbarmachung er-
folgt im Rahmen der nachgelagerten Ab-
schlussbetriebsplanverfahren. Dies betrifft 
auch Festlegungen zum Erhalt von Immissions-
schutzwällen. Grundsätzlich wird jedoch kein 
Konflikt zu einem Biotopverbundsystem gese-
hen, selbst wenn Immissionsschutzwälle nicht 
dauerhaft erhalten blieben, da ausreichend 
Raum für weitere Pflanzungen gegeben ist.  
Die förderabhängigen Maßnahmen zum Immis-
sionsschutz, z.B. Bedüsungen an Großgeräten 
und Bandanlagen, entfallen mit der Einstellung 
der Betriebstätigkeit der jeweiligen Geräte und 
Anlagen sowie deren Rückbau. Sie können da-
her nicht bis zur vollständigen Befüllung des 
Sees aufrechterhalten werden.

- 110 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
rungsverhältnissen zu einer großflächigen Staub-
quelle werden und in der Nachbarschaft der Tage-
baue zu entsprechenden Belastu ngen führen. Im-
missionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer ge-
eignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder 
Belästigun-gen für die Allgemeinheit oder die 
Nachbarschaft herbeizuführen, sind als schädliche 
Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmis-
sionsschutzge-setzes anzusehen (§ 3 Abs. 1 BIm-
SchG).“ 
Keine Beden-
ken 
1024209_
001 
Gegen das im Betreff genannte Verfahren beste-
hen aus unser Sicht keine Bedenken. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Es wird kein Einwand vorgetragen, daher gibt 
es hierzu keine Anmerkung. 
- 
Keine Beden-
ken 
1024914_
001 
Bevor wir auf die Unterlagen eingehen, möchten 
wir uns zunächst bei Ihnen für die bislang sehr 
stringente und zügige Durchführung des Braun-
kohlenplanänderungsverfahrens für den Tagebau 
Hambach bedanken. Als Bundesverband Braun-
kohle arbeiten wir mit unseren Mitgliedern aktiv da-
ran, die Transformation der Braunkohleindustrie 
und die Energiezukunft Deutschlands mitzugestal-
ten. Die Vielzahl der nun anstehenden Genehmi-
gungsverfahren im Rheinischen Revier, die nach 
dem vorgezogenen Kohleausstieg unter einem 
enormen Zeitdruck stehen, begleiten wir demnach 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Es wird kein Einwand vorgetragen, daher gibt 
es hierzu keine Anmerkung. 
-

- 111 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
gespannt und begrüßen sehr, dass mit dem Auf-
stellungsbeschluss im Braunkohlenplanände-
rungsverfahren Teilplan 12/1 am 27.10.2023 ein 
wichtiger Meilenstein für die Fortführung und Wie-
dernutzbarmachung des Tagebaus H ambach ge-
lungen ist. Insgesamt sehen wir im Entwurf des ge-
änderten Braunkohlenplans für den Tagebau 
Hambach eine abgewogene und zeitgemäße Pla-
nunterlage, in der alle Belange rund um den Tage-
bau berücksichtigt wurden und bereits sehr kon-
krete Vorgaben für den weiteren Betrieb sowie die 
Wiedernutzbarmachung des Tagebaus enthalten 
sind. Sowohl die technischen Anforderungen als 
auch die Vorstellungen hinsichtlich einer vielfälti-
gen Landschaftsgestaltung (Landwirtschaft, Forst, 
Ökologie und Strukturwandel) für Z wischen und 
Folgenutzungen des Tagebaus wurden im Entwurf 
des Braunkohlenplans Hambach aus unserer Sicht 
vernünftig und im richtigen Maß umgesetzt. Insbe-
sondere die in der zeichnerischen Festlegung dar-
gestellte Abbaugrenze mit der vollständigen Inan-
spruchnahme der sogenannten „Manheimer 
Bucht" begrüßen wir sehr, da nur unter Nutzung 
der innerhalb der Manheimer Bucht liegenden 
Sande und Kiese eine Herstellung dauerhaft 
standsicherer Böschungen und eine ordnungsge-
mäße Rekultivierung des Tagebaus Hambach ge-
lingen kann. Wie im Gutachten zur Massenbilanz

- 112 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
des Tagebaus Hambach durch die Experten der 
ahu GmbH, FUMINCO GmbH und ZAI mbH An-
fang 2022 bestätigt, besteht neben dem Erhalt der 
ehemaligen Kirche Manheim -Alt kein Handlungs-
spielraum für eine weitere Verkleinerung der Man-
heimer Bucht. Wir bitten deshalb darum, mögliche 
Forderungen zur Nicht-Inanspruchnahme von Be-
reichen innerhalb der Manheimer Bucht nicht zu 
bedienen und die vollständige Hereingewinnung 
der Manheimer Bucht und somit eine ordnungsge-
mäße Rekultivi erung des Tagebaus Hambach 
durch den Braunkohlenplan zu ermöglichen. Ge-
mäß dem Entwurf des Braunkohlenplans soll die 
Kohlegewinnung im Tagebau Hambach 2029 en-
den. Anschließend ist ein Nachlaufbetrieb erfor-
derlich, der die abschließende Rekultivierung des 
Tagebaus beinhaltet. Dabei ist zu berücksichtigen, 
dass auch nach dem Beginn der Seebefüllung in 
2030 weiterhin Rekultivierungsmaterial aus dem 
Tagebau Garzweiler nach Hambach transportiert 
und dort verbracht werden muss. Gegen Ende des 
Tagebaubetriebs wird  diese Aufgabe sowie auch 
die grundsätzliche Böschungsgestaltung immer 
kleinteiliger und entsprechend komplex in der Um-
setzung. Die Vorgaben hinsichtlich des zeitlichen 
Rahmens für diese Maßnahmen sollten deshalb 
nicht zu eng gefasst werden und sind mit de n Zie-
len zu den restlichen Gestaltungsarbeiten im

- 113 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Großgerätebetrieb „bis Ende 2035" (Kapitel 2.2 
und Kapitel 2.3) aus unserer Sicht richtig formu-
liert. Eine mögliche Forderung zur Verknappung 
des zeitlichen Budgets würde den Ansprüchen an 
eine hochwertige Rekultivierung nicht gerecht und 
sollte deshalb vermieden werden. 
Keine Beden-
ken 
1025285_
001 
Im reduzierten Geltungsbereich des Braunkohlen-
plans „Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau- und Au-
ßenhaldenfläche des Tagebaus Hambach“ verlau-
fen keine Höchstspannungsleitungen von 
Amprion. Gegen die geplanten Änderungen inner-
halb der Abgrenzung des Braunkohlenplans beste-
hen daher aus Sicht von Amprion keine Bedenken. 
Gemäß den Antragsunterlagen wurden die arten-
schutzrechtlichen Ersatzmaßnahmen für den ur-
sprünglichen Braunkohlenplan, über die teilweise 
die im Betreff genannten Höchstspannungsfreilei-
tungen von Amprion verlaufen, nahezu vollständig 
umgesetzt. So wird bei der Reduzierung der Flä-
chen nun von einer Überkompensation ausgegan-
gen und somit sind neue, zusätzliche Maßnahmen 
nicht erforderlich. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Es wird kein Einwand vorgetragen, daher gibt 
es hierzu keine Anmerkung. 
- 
Keine Beden-
ken 
1025334_
001 
Mit Schreiben vom 31. Oktober 2023 bitten Sie die 
Industrie- und Handelskammer zu Köln zur o. g. 
Änderung des Braunkohlenplans „Teilbereich 12/1 
– Hambach – Aufbau- und Außenhaldenflächen 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Es wird kein Einwand vorgetragen, daher gibt 
es hierzu keine Anmerkung. 
-

- 114 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
des Tagesbaues Hambach“ Stellung zu nehmen. 
Nach Prüfung der zur Verfügung gestellten Unter-
lagen stellen wir fest, dass die IHK Köln keine Ein-
wände gegen die vorliegende Planung hat. 
Keine Beden-
ken 
1025419_
001 
seitens des Dezernates 25 bestehen keine Beden-
ken gegen die o.g. Maßnahme. Zur Umweltprü-
fung bestehen mangels Zuständigkeit keine An-
merkungen. Daher wird Fehlanzeige angemeldet. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Es wird kein Einwand vorgetragen, daher gibt 
es hierzu keine Anmerkung. 
- 
Keine Beden-
ken 
1025495_
001 
vielen Dank für die Beteiligung im Aufstellungsver-
fahren für die Änderung des Braunkohlenplans 
„Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau- und Außen-
haldenfläche des Tagebaus Hambach“. Hierzu 
nimmt das Fernstraßen-Bundesamt wie folgt Stel-
lung: Aufgrund der Entfernung des Vorhabens, der 
äußeren Sicherheitslinie, von ca. 380 m zum äu-
ßeren Rand der befestigten Fahrbahn der Bunde-
sautobahn (BAB) 4, besteht aus anbaurechtlicher 
Sicht keine Betroffenheit. Zudem ergaben sich aus 
der Prüfung der Unterlagen zum o. g. Verfahren 
keine Hinweise, dass Belange des geltenden Be-
darfsplans für die Bundesfernstraßen 2016 (An-
lage zu § 1 Absatz 1 Satz 2 Fernstraßenausbau-
gesetz (FStrAbG)) oder Verkehrsvorhaben des In-
vestitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) (Anlage 
4 Abschnitt 1 Bau - und Ausbauvorhaben zu § 20 
InvKG) betroffen oder diesbezüglich Konflikte zu 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Es wird kein Einwand vorgetragen, daher gibt 
es hierzu keine Anmerkung. 
-

- 115 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
erwarten sind. Wir weisen Sie im Allgemeinen da-
rauf hin, dass der aktuell gültige Bedarfsplan für 
die Bundesfernstraßen 2016 (Anlage zu § 1 Ab-
satz 1 Satz 2 FStrAbG) sowie die Verkehrsvorh a-
ben des Investitionsgesetzes Kohleregionen (In-
vKG) (Anlage 4 Abschnitt 1 Bau - und Ausbauvor-
haben zu § 20 InvKG) konkret und projektbezogen 
bei Ihren weiteren Planungen zu berücksichtigen 
sind. Die Bedarfsplanprojekte (Anlage zu § 1 Ab-
satz 1 Satz 2 FStrAbG ) und Verkehrsvorhaben 
(Anlage 4 zu den §§ 20 und 21 InvKG) finden Sie 
unter folgendem Link:  https://www.gesetze-im-in-
ternet.de/fstrausbaug/an-
lage.html ; https://www.gesetze-im-internet.de/in-
vkg/BJNR179510020.html  Projektinformations-
system (PRINS*) zum Bundesverkehrswege-
plan: https://www.bvwp-pro-
jekte.de/map_street.html  *Hinweis: Das PRINS 
dient als Hintergrundinformation. Es stellt lediglich 
ergänzende Informationen dar. Maßgebend sind 
die Projekte des Bedarfsplans für die Bundesfern-
straßen 2016 (Anlage zu § 1 Absatz 1 Satz 2 
FStrAbG). 
Keine Beden-
ken 
1025513_
006 
entsprechend der FFH -Verträglichkeitsuntersu-
chung werden durch das Vorhaben keine erhebli-
chen Beeinträchtigungen d er Schutz - und Erhal-
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Es werden keine Bedenken vorgetragen, die 
Hinweise werden zur Kenntnis genommen.  
-

- 116 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
tungsziele von FFH-Gebieten verursacht. Die Aus-
sagen der FFH -Verträglichkeitsuntersuchung, die 
eine Verträglichkeit des Gesamtvorhabens (Ab-
bau, Wiedernutzbarmachung, Kippenabstrom und 
Auswirkungen des Grundwasseranstiegs nach 
Einstellung der Sümpfungsmaßnahmen) im Hin-
blick auf die Belange des koharenten europäi-
schen Netzes der Natura 2000 Gebiete im Wirk-
raum des Vorhabens attestieren, werden fachlich 
nachvollzogen. Auch für die im Standarddatenbo-
gen aufgeführten Arten nach Anhang II der FFH-
Richtlinie sind demnach keine erheblichen Beein-
trächtigungen zu erwarten. Für die aufgrund der 
Fortführung des Tagebaus und seiner Wiedernutz-
barmachung verursachten Wirkungen werden jeg-
liche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele der 
Natura 2000-Gebiete ausgeschlossen, sodass es 
keiner Prüfung potenzieller Kumulationswirkungen 
mit anderen Plänen und Projekten bedarf. 
Keine Beden-
ken 
1025548_
021 
Auch aus Sicht der der Unteren Naturschutzbe-
hörde des Kreises Düren bestehen keine Beden-
ken gegen die Änderung des Braunkohlenplans 
Hambach Teilplan 12/1. Durch die Verringerung 
der Abbaufläche verringert sich der ursprünglich 
avisierte Eingriff. Dieser wird, wie seinerzeit vorge-
sehen, im Rahmen der Rekultivierung und durch 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Der eingebrachte Inhalt wird zur Kenntnis ge-
nommen. 
-

- 117 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
bereits durchgeführte externe Ausgleichsmaßnah-
men kompensiert. Es sind keine weiteren Maßnah-
men notwendig. Laut artenschutzrechtlicher Mach-
barkeitsprüfung können auf grund der größtenteils 
bereits umgesetzten Maßnahmen auch arten-
schutzrechtliche Konflikte weitestgehend ausge-
schlossen werden. Für die verbleibenden mögli-
chen artenschutzrechtlichen Betroffenheiten flug-
unfähiger Arten wie Kreuzkröte, Wechselkröte und 
Haselmaus, der Bechsteinfledermaus sowie der 
Zwergfledermaus wird vorsorglich eine arten-
schutzrechtliche Ausnahmeprüfung durchgeführt. 
Keine Beden-
ken 
1025647_
003 
Schutzgut Boden  
Aus bodenschutztechnischer Sicht sind die Aus-
führungen ausreichend und vollständig, so dass 
sich keine weiteren Hinweise oder Anmerkungen 
ergeben. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Es wird kein Einwand vorgetragen, daher gibt 
es hierzu keine Anmerkung. 
- 
Massendisposi-
tion 
1024783_
003 
Die Inanspruchnahme von Manheim ist nicht sinn-
voll, der Nutzen ist verglichen mit den enormen 
ökologischen Nachteilen viel zu gering. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Für eine ordnungsgemäße Beendigung des Ta-
gebaus ist im Rahmen der Seeherstellung die 
Herstellung eines dauerhaft standsicheren Bö-
schungssystems erforderlich. Dafür werden 
Massen benötigt, die im aktuellen Tagebaufeld 
nicht in der erforderlichen Menge und Q ualität 
zur Verfügung stehen. Zur Analyse der erfor-
derlichen Massen zur Beendigung des Braun-
kohlenabbaus im Tagebau Hambach wurde 
-

- 118 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
2021 ein unabhängiges Fachgutachten beauf-
tragt, welches untersuchte welche Flächenin-
anspruchnahme dafür mindestens erforderlic h 
ist. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, 
dass auf eine Inanspruchnahme der Ortslage 
Manheim in dem im Planentwurf dargestellten 
Umfang nicht verzichtet werden kann.  Auf 
Grundlage dieser Untersuchungen hat der 
Braunkohlenausschuss am 07.03.2022 be-
schlossen, die nun auch im Entwurf des Braun-
kohlenplans angezeigte Abbaugrenze, den 
weiteren Planungen zu Grunde zu legen. 
Massendisposi-
tion 
1025464_
001 
Massen – Inanspruchnahme der Manheimer 
Bucht: Mittels Gutachten wurde festgestellt, dass 
die Manheimer Bucht erforderlich ist, um Sand und 
Kies für die Sicherung der Tagebaukanten zu ge-
winnen. Tatsächlich werden seit mehreren Mona-
ten erhebliche Mengen Gest ein mittels einer ge-
waltigen Anzahl LKW aus dem bisher genehmig-
ten Abbaugebiet in die benachbarte Kiesgrube in 
Geilrath verbracht. Die BezReg hat unserer Kennt-
nis nach den Zeitraum für die Gewinnung durch 
den Pächter Schüssler begrenzt, nicht aber die 
Menge. Ein erheblicher Fehler mit möglichen Aus-
wirkungen auf die Massenbilanz. Darüber hinaus 
werden auch nach der Begutachtung und Bestim-
mung der erforderlichen Massen täglich enorme 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Im Vorfeld des Tagebaus Hambach wurde der 
Kiestagebau Waldhöfe durch ein von der RWE 
Power AG unabhängiges Unternehmen betrie-
ben. Dafür hat dieses schon vor dem Beschluss 
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes 
eine eigenständige Abbaugenehmigung inner-
halb des im Regionalplan Köln ausgewiesenen 
BSAB-Gebiets (Bereiche für die Sicherung und 
den Abbau oberflächennaher Bodenschätze) 
erlangt. Angesichts der angespannten Massen-
bilanz für den Tagebau Hambach und im Vor-
griff auf die o. g. Festlegung im Kapitel 3.4 des 
Braunkohlenplanentwurfs hat die RWE Power 
AG das Pachtverhältnis für den Kiestagebau 
-

- 119 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Mengen Gestein auf der Sophienhöhe verbracht 
statt sie für die Sicherung der  Kanten zu verwen-
den. Wir fordern eine Überprüfung der in der Kies-
grube Geilrath deponierten sowie auf der Sophien-
höhe seit Begutachtung verbrachten Menge sowie 
die mögliche Verwendung für die Sicherung der 
Kanten. Darüber hinaus ist zu klären, wie sich 
durch die Verwendung dieser Massen das Manhei-
mer Loch verkleinern lässt. 
Waldhöfe nicht verlängert bzw. zum Jahres-
ende 2023 gekündigt . Gemäß der unter Ziel 1 
im Kapitel 3.4 des Braunkohlenplans getroffe-
nen Festlegung ist "ein Transfer nichtenergeti-
scher Rohstoffe aus dem Tagebau an die Bau-
stoffindustrie nicht mehr zu rechtfertigen" und 
wird somit auch nicht mehr erfolgen. 
Durch das beau ftragte unabhängige Massen-
gutachten wird darüber hinaus bestätigt, dass 
auf eine Inanspruchnahme der Ortslage Man-
heim in dem im Planentwurf dargestellten Um-
fang nicht verzichtet werden kann.  Auf Grund-
lage dieser Untersuchungen hat der Braunkoh-
lenausschuss am 07.03.2022 beschlossen, die 
nun auch im Entwurf des Braunkohlenplans an-
gezeigte Abbaugrenze, den weiteren Planun-
gen zu Grunde zu legen. 
Massendisposi-
tion 
1025605_
006 
Große Teile der Sophienhöhe sind noch nicht auf-
geforstet, diese Flächen und Massen können/müs-
sen genutzt werden, um das zu füllende Volumen 
deutlich zu verkleinern. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die Leitentscheidung 2021 gibt im Entschei-
dungssatz 7 die Vorgabe auf eine Rückinan-
spruchnahme der bereits hochwertig endge-
stalteten Flächen der Sophienhöhe zu verzich-
ten. Dies ist gemäß §30 LPlG eine Grundan-
nahme für den Braunkohlenplan. Darüber hin-
aus untersuchte auch das 2021 beauftragte 
Fachgutachten die Möglichkeit der Rückinan-
-

- 120 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
spruchnahme der noch nicht endgültig gestal-
teten Flächen der Sophienhöhe, der sog. In-
nenkippe. Die Gutachter kommen zum Ergeb-
nis, dass der Rückbau der Innenkippe aus tech-
nischen und standsicherheitstechnischen As-
pekten nicht durchführbar ist und empfehlen auf 
den Rückbau der Innenkippe zu verzichten.  
Eine Rückgewinnung der dort aufgeschütteten 
Materialien scheidet unter anderem aus geo-
technischen Gründen aus. Die Kippen im Tage-
bau Hambach sind keine homogenen Körper 
sondern komplexe Aufbauten aus verschiede-
nen, kleinräumig sehr inhomogenen Materia-
lien, die in Form v on sogenannten Regelprofi-
len konstruiert wurden. Dabei wird aufbaufähi-
ges Material (M1: Sand, Kies) zur Errichtung 
von Stützdämmen genutzt, hinter denen das 
nicht-aufbaufähige, schlammige Material (M2: 
Ton, Schluff etc.) untergebracht werden kann. 
Ein Anschneiden der Kippen mit dem Großge-
rät würde zur Destabilisierung der betroffenen 
Kippenabschnitte führen, da ein separates/se-
lektives Fördern der Materialien auf der Kippe 
nicht möglich ist. Außerdem würde es zu einer 
Durchmischung der Materialien kommen. D ie 
Materialien wären dann nicht mehr aufbaufähig 
und könnten somit auch nicht für das Abflachen

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
der Nordrandböschung genutzt werden.   
   
Massendisposi-
tion 
1025644_
009 
Folgende Alternativen sollten aus Sicht der Berg-
behörde geprüft werden:  
•  Der Transpo rt von aufbaufähigen Massen aus 
dem Tagebau Garzweiler über die RWE -eigene 
Grubenanschlussbahn Nord - Süd-Bahn/Ham-
bachbahn. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Diese Stellungnahme ist mit Bezug zu den In-
halten der Stellungnahme 1025644_008 zu 
verstehen.  
Daher wird zur Erwiderung auch auf diese ver-
wiesen. 
Zum Alternativvorschlag der Bergbehörde ist 
ergänzend folgendes festzuhalten:  
Im Tagebau Garzweiler würde eine Bereitstel-
lung von zusätzlichen Massen für den Tagebau 
Hambach (zum bereits eingeplanten Rekultivie-
rungsmaterial) zu einer Verschiebung der Mas-
senbilanz führen und gravierende Einschrän-
kungen hinsichtlich der Wiedernutzbarma-
chung im Tagebau Garzweiler nach sich zie-
hen. Auf Grundlage der Verständigung zwi-
schen der Bunderegierung, der Landesregie-
rung NRW und der RWE AG vom 04.10.2022 
sowie der Leitentscheidung 2023 ist für den Ta-
gebau Garzweiler vorgegeben, dass der 3. Um-
siedlungsabschnitt mit den Erkelenzer Ortsla-
gen Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unter-
westrich und Berverath sowie drei Hofstellen im 
Vorfeld erhalten bleiben soll. Des Weiteren sol-
-

- 122 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
len die Abstände zu den Ortslagen des 3. Um-
siedlungsabschnittes, den Hofstellen und der 
Ortslage Jackerath ca. 400 m und zu den Orts-
lagen Holzweiler und Wanlo jeweils ca. 500 m 
sowie ca. 600 m betragen. Dab ei gilt auch für 
den Tagebau Garzweiler die Anforderung, die 
Inanspruchnahme von Flächen möglichst ge-
ring zu halten. Im Entscheidungssatz 2 Abs. 1 
der Leitentscheidung 2023 heißt es dazu: "Der 
im Abbaubereich von Garzweiler II anfallende 
Abraum ist im eige nen Abbaubereich und im 
Abbaubereich Garzweiler I, dort vor allem zur 
Verfüllung des östlichen Restlochs, zu verwen-
den. Darüber hinaus ist Abraum, Löss und 
Forstkies zur Rekultivierung externer Bereiche 
bereitzustellen. Die dortigen Bedarfe sind durch 
angepasste Wiederherstellungskonzepte zu re-
duzieren." 
Hierzu wurde die Bergbautreibende ausdrück-
lich aufgefordert ein entsprechend massenspa-
rendes Konzept zu erarbeiten (vgl. Leitent-
scheidung 2023, Entscheidungssatz 1 und zu-
gehörige Erläuterung), in dem auch d ie außer-
halb der Tagebaue Garzweiler und Hambach 
noch wiedernutzbar zu machenden Bereiche 
berücksichtigt werden. Die entsprechenden 
Untersuchungen und Ergebnisse wurden dem

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Arbeitskreis Garzweiler und dem Braunkohlen-
ausschuss im Februar/März 2024 mit dem E r-
gebnis vorgelegt, dass der zur Verfügung ste-
hende Abraum im Vorfeld des Tagebaus Garz-
weiler für die Wiedernutzbarmachung vor Ort 
einschließlich externer Bereiche gerade aus-
kömmlich ist. Dies wurde durch ein unabhängi-
ges Gutachten bestätigt, das durch den Braun-
kohlenausschuss in Auftrag gegeben wurde. 
Demnach stehen auch im Tagebau Garzweiler 
keine Massen für die Wiedernutzbarmachung 
im Tagebau Hambach zur Verfügung. Eine zu-
sätzliche Flächeninanspruchnahme für diesen 
Zweck kommt nicht in Frage. 
Massendisposi-
tion 
1025644_
010 
Folgende Alternativen sollten aus Sicht der Berg-
behörde geprüft werden:  
•  Die Nutzung des Kieses aus dem angrenzenden 
Kieswerk Buir der RWE -eigenen Tochter RBS. 
Dadurch würden Massen genutzt, die sich bereits 
im Eigentum der RWE AG befinden. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Diese Stellungnahme ist mit Bezug zu den In-
halten der Stellungnahme 1025644_008 zu 
verstehen. Daher wird zur Erwiderung auch auf 
diese verwiesen.  
Zu der vorgeschlagenen Nutzung des Kieses 
aus dem Kieswerk Buir ist folgendes festzuhal-
ten: Die im Kieswerk Buir noch genehmigten 
Abbaubereiche beinhalten bei weitem nicht die 
Kiesmengen, die für den Erhalt der Hofstelle im 
südlichen Abbaubereich der Manheimer Bucht 
erforderlich wären. Das Gewinnungsrecht am 
-

- 124 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Kies steht d arüber hinaus der RBS als eigen-
ständige juristische Person zu. Dies gilt auch im 
internen Konzernverbund und auch in Bezug 
auf die Verwendung des Kieses. Die Entschei-
dung, an wen RBS den innerhalb des geneh-
migten Abbaubereichs der Kiesgrube Buir ge-
wonnenen Kies vermarktet, liegt bei RBS. 
Des Weiteren gilt, dass Kies am Markt erforder-
lich ist und die Abbaubereiche der Kiesgruben 
im gültigen Regionalplan aus diesem Grund 
entsprechend ausgewiesen wurden. Dies gilt 
auch für die Kiesmengen aus dem Kieswerk 
Buir, die dem Baustoffmarkt zugeführt werden 
sollen. Bei einer Verwendung für den Bö-
schungsaufbau im Tagebau Hambach würden 
diese Kiesmengen am Markt fehlen und weitere 
Abgrabungen erfordern.   Die Vorhaben zur 
Kiesgewinnung der RBS basieren auf Geneh-
migungen, d ie durch die RBS beantragt wur-
den. Rechtlich ist die RWE Power hieran in kei-
ner Weise beteiligt.  
Zudem werden rechtlich keine Ansatzpunkte 
dafür gesehen, dass bestehende Genehmigun-
gen unter geltendem Recht behördlich dahin-
gehend geändert werden können und  dürfen,

- 125 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
dass die Vermarktung/Verwendung des ge-
wonnenen Kieses aus der Kiesgrube Buir ein-
geschränkt wird. Gegenstand der bergrechtli-
chen Gewinnungsgenehmigung ist nur die Ge-
winnung, nicht die Vermarktung des Kieses. 
Nebenbestimmungen, die die Vermark-
tung/Verwendung einschränken, sind rechtlich 
nicht zulässig. Zuletzt wird darauf hingewiesen, 
dass die Kiesgrube Buir nicht unter den Rege-
lungsinhalt des Braunkohlenplans fällt. 
Massendisposi-
tion 
1025644_
011 
Folgende Alternativen sollten aus Sicht der Berg-
behörde geprüft werden:  
•  Die Inanspruchnahme von unbewohnten land-
wirtschaftlichen Flächen im Bereich des derzeit 
noch geltenden Braunkohlenplans Teilplan 12/1. 
Dadurch würde sich eine Verlagerung des Abbaus 
auf unbewohnte Gebiete ergeben. In diesem Rah-
men sollte geprüft werden, ob geeignetes Material 
beim topographischen Anschluss der Manheimer 
Bucht an die Kiesgrube Buir (vgl. S. 68) anfällt.   
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Diese Stellungnahme ist mit Bezug zu den In-
halten der Stellungnahme 1025644_008 zu 
verstehen.  
Daher wird zur Erwiderung auch auf diese ver-
wiesen. 
Zum Alternativvorschlag der Bergbehörde ist 
zudem folgendes zu ergänzen:  
Eine Verlagerung des Abbaubereichs bei-
spielsweise in einen unbewohnten südlichen 
Bereich hätte zur Folge , dass die geforderte 
und naturschutzfachlich bedeutsame Waldver-
netzung südlich der Manheimer Bucht zwi-
schen den Waldgebieten Hambacher Forst und 
Steinheide nicht mehr möglich wäre. Das Erfor-
dernis der dortigen Vernetzung Richtung Osten 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
wird in der Leitentscheidung 2021 im Entschei-
dungssatz 6 ausdrücklich aufgegriffen: "Die 
neue Tagebauplanung soll eine angemessene 
Vernetzung der Wälder ermöglichen." Dieser 
Vorgabe wurde bei der Erarbeitung des Braun-
kohlenplans gefolgt, da es sich dabei um eine 
raumordnerische Zielsetzung handelt. Mit einer 
Vergrößerung der Manheimer Bucht in Rich-
tung Süden könnte diese Zielsetzung – auch 
unter Berücksichtigung anderer geplanter Ent-
wicklungen - nicht umgesetzt werden, darum 
scheidet diese Alternative aus.  
Zudem müssten auch bei einer solchen Vari-
ante Grundstücke des Inhabers der in der Stel-
lungnahme der Bez.-Reg. Arnsberg genannten 
Hofstelle in Anspruch genommen werden und 
die Grenze des 3. Rahmenbetriebsplans würde 
überschritten. Auch andere "Ausweichmöglich-
keiten in unbewoh nte Bereiche" sind nicht er-
kennbar.  
Zum Hinweis auf topographischen Anschluss 
der Manheimer Bucht an die Kiesgrube Buir 
wird auf die Stellungnahme zu 102564_010 
verwiesen. Dies liegt nicht in der Kompetenz 
der Braunkohlenplanung. Es ist festzuhalten, 
dass eine nennenswerte Verkleinerung der 
Manheimer Bucht mit einer solchen Maßnahme

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
nicht erreicht werden könnte, da der topogra-
phische Übergang nur wenig Material freiset-
zen würde. In diesem Kontext ist auch der Hin-
weis aus dem Massengutachten für den Tage-
bau Hambach der externen Experten ahu 
GmbH, FUMINCO GmbH und ZAI mbH zu be-
rücksichtigen, wonach die Massenbilanz für 
den Tagebau Hambach ohnehin angespannt 
ist, insbesondere mit Blick auf die Verfügbarkeit 
von M1-Material (S.98 im Massengutachten). 
Massendisposi-
tion 
1025644_
012 
Folgende Alternativen sollten aus Sicht der Berg-
behörde geprüft werden: 
•  Grundsätzlich bieten sich auch Kombinationen 
aus den Alternativen an. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Es wird 
auf die Eläuterungen in den Einzelargumenten 
verwiesen.  
- 
Massendisposi-
tion 
1025644_
013 
Anschluss Manheimer Bucht an Kieswerk Buir 
Der topographische Anschluss der Manheimer 
Bucht an die Kiesgrube Buir (vgl. S. 68) lässt sich 
nur durch Abbautätigkeiten in der Sicherheitszone 
realisieren. Dadurch wird die Sicherheitszone in 
diesem Bereich faktisch außer Kraft gesetzt. Über 
die Zulässigkeit dieser Maßnahme sollte in einem 
bergrechtlichen Betriebsplan entschieden werden. 
Sollte diese Maßnahme durchgeführt werden, s o 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom-
men. 
-

- 128 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
sind die Massen möglichst dazu zu nutzen, die Flä-
cheninanspruchnahme der Manheimer Bucht an 
anderer Stelle zu reduzieren. Die Maßnahme ist in 
den zeichnerischen Festlegungen und dem Wie-
dernutzbarmachungsplan nicht eingetragen, so-
dass weitere Auswirkungen nicht im Detail geprüft 
werden konnten. 
Massendisposi-
tion 
1025661_
008 
Kap. 2.3 Massendisposition 
Das Ziel sagt kaum etwas zur Höhe der Ankippun-
gen aus. Insbesondere im Bereich der überhöhten 
Innenkippe sollen aber nach den vorliegenden Ab-
schlußbetriebsplan-Entwürfen noch große Materi-
almengen angekippt werden. Dabei ist eine Über-
höhung der Innenkippe unverständlich, wenn 
gleichzeitig Material im Tagebau Hambach fehlt.  
Daher bestehen Bedenken gegen die Zielformulie-
rung. Das Ziel sollte regeln, wieviel Material wo an-
zukippen ist – will sagen: wie hoch die Ankippun-
gen erfolgen sollen. Das ist auch bedeutsam für 
die Frage, warum die Manheimer Bucht in An-
spruch genommen wer den soll. Es ist nämlich 
nicht erklärbar, dass bisher unverritze Flächen be-
ansprucht werden sollen, wenn gleichzeitig über-
schüssiges Material auf Halden verkippt wird. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Für die Herstellung dauerhaft standsicherer Bö-
schungen im Tagebau Hambach müssen die 
bestehenden Arbeitsböschungen im Rahmen 
der Rekultivierung auf eine Generalneigung 
von 1:5 abgeflacht werden. Dafür werden 
standsichere und aufbaufähige Materialien be-
nötigt. Mit dem frühzeitigen Kohleausstieg und 
dem Erhalt  des Hambacher Forstes können 
diese Materialien (Sande und Kiese) in der er-
forderlichen Menge und Qualität nur durch die 
Inanspruchnahme der sogenannten Manhei-
mer Bucht gedeckt werden.  
Im laufenden Braunkohlenplanänderungsver-
fahren für den Tagebau Hambach hat der 
Braunkohlenausschuss sich intensiv mit der 
Frage zur Erforderlichkeit der Inanspruch-
nahme der Manheimer Bucht auseinanderge-
setzt. Dazu wurde ein Gutachten zur Massen-
bilanz für den Tagebau Hambach durch die 
-

- 129 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Bez.-Reg. Köln in Auftrag gegeben. Die ext er-
nen und unabhängigen Gutachter kamen dabei 
zu dem Ergebnis, dass die Inanspruchnahme 
der Manheimer Bucht in der im Braunkohlen-
planentwurf angezeigten Größe erforderlich ist, 
dass es dazu keine machbaren Alternativen 
gibt und dass kein Handlungsspielraum für eine 
Verkleinerung des Abbaubereichs besteht. Auf 
Grundlage dieser Untersuchungen hat der 
Braunkohlenausschuss am 07.03.2022 be-
schlossen, die nun auch im Entwurf des Braun-
kohlenplans angezeigte Abbaugrenze, den 
weiteren Planungen zu Grunde zu legen.  
 Im Kontext der Begutachtung der Massenbi-
lanz wurde im Einzelnen auch untersucht, ob im 
Bereich der Innenkippe Potential zur Einspa-
rung von Massen besteht. Die Gutachter ka-
men dabei zu dem Ergebnis, dass lediglich im 
Bereich der landwirtschaftlichen Hochfläc he 
eine geringfügige Verringerung des Materialbe-
darfs durch eine weitere Absenkung der Fläche 
möglich ist. Diese Anpassung wurde unter Aus-
reizung aller Reserven in der Massenbilanz be-
reits umgesetzt, um den Erhalt der ehemaligen 
Manheimer Kirche zu ermögli chen. Eine wei-
tere Verkleinerung der Manheimer Bucht ist mit 
Blick auf die Anforderungen zur Herstellung 
dauerhaft standsicherer Böschungen sowie

- 130 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
eine ordnungsgemäße Wiedernutzbarmachung 
des Tagebaus Hambach auch aus Sicht der un-
abhängiger Gutachter nicht möglich. 
Am 07.03.2022 wurde, nach Abschluss der 
Massenbegutachtung für den Tagebau Ham-
bach, im Braunkohlenausschuss entschieden, 
dass ein seitens RWE vorgelegtes Alternativ-
konzept zur Wiedernutzbarmachung des Tage-
baus im Braunkohlenplanverfahren weiterver-
folgt werden soll. Dieses Alternativkonzept, 
dass die o.g. Absenkung der Landwirtschaftli-
chen Hochfläche beinhaltet, ist die Grundlage 
für die weitere Tagebauplanung und wurde 
auch in den vorliegenden Abschlussbetriebs-
plänen entsprechend umgesetzt. Die gen ann-
ten Bedenken gegen die Zielformulierung sind 
somit unberechtigt und es bedarf an dieser 
Stelle keiner Anpassung des Braunkohlen-
plans.  
Massendisposi-
tion 
1025662_
016 
Für das vorzeitige Ende des Tagebaus Garzweiler 
und für das vorzeitige Ende des Tageb aus Ham-
bach infolge der Kompensation des möglichen 
Wegfalls der Kohle aus dem Tagebau Garzweiler 
durch Mehrabbau der Kohle aus dem Tagebau 
Hambach spricht auch folgende Erwägung: Des 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Für die Wiedernutzbarmachung des Tagebaus 
Hambach wird kein Abraum aus dem Tagebau 
Garzweiler verwendet. Aufgrund der geringen 
Lössmächtigkeiten im Abbaufeld des Tagebaus 
Hambach wird lediglich Rekultivierungsmaterial 
aus dem Tagebau Garzweiler nach Hambach 
transportiert. Dies ist seit jeher so geplant und 
-

- 131 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Weiteren: Nach dem Garzweiler-Urteil vom 17. De-
zember 2013, Randziffer 299, Sätze 2-3, dient der 
Tagebau Garzweiler nur dann dem Wohle der All-
gemeinheit, wenn - aus dem Tagebau Kohle ge-
wonnen, - und daraus Strom erzeugt wird. Nach 
dem im Auftrag der RWE Power AG erstellten Gut-
achten der Mining Technology Consulting GmbH 
vom 19.09.2022 soll indessen aus dem Tagebau 
unter Lützerath - keine Braunkohle mehr gewon-
nen werden, - sondern nur Abraum. Nach dem 
Garzweiler-Urteil dient aber nur die Gewinnung 
von Kohle dem Gemeinwohl, nicht die Gewinnung 
von Abraum. Der Abraum unter Lützerat h soll zur 
Verfüllung des Tagebaurestloches um Elsdorf ver-
wendet werden, ein Tagebauloch soll gegen ein 
anderes Tagebauloch getauscht werden: Ein Son-
dernutzen für die Allgemeinheit ist daraus nicht zu 
erkennen. 
auch in Einklang mit der Leitentscheidung 
2021. Darin heißt es: "Aufgrund des in den Ab-
raummassen des Tagebaus Hambach geolo-
gisch bedingt geringen Anteils des für eine 
hochwertige Rekultivierung erforderlichen Lös-
ses werden Rekultivierungsmassen in gewis-
sem Umfang auch aus dem Tagebau Garzwei-
ler zur Sicherstellung der Rekultivierung beitra-
gen müssen." 
Zu den Abraummengen in Garzweiler heißt es 
in der Leitentscheidung 2023, dass der im Ab-
baubereich von Garzweiler II anfallende Ab-
raum im eigenen Abbaubereich und im Abbau-
bereich Garzweiler I, dort vor allem zur Verfül-
lung des östlichen Restlochs, zu verwenden ist. 
Der Entwurf des Braunkohlenplans Hambach 
setzt diese Forderung um.  
Massendisposi-
tion 
1025770_
010 
Das Bergrecht sieht nicht zwingend die Anlage ei-
nes Sees in den Tagebaulöchern vor. – Wann wird 
endlich eine transparente Massenbilanz vorgelegt, 
welche Massen der Bergbautreibende an Kiesen, 
Sanden und Lößen aus den Tagebauen entnom-
men hat, neben den Massen an Braunkohle? Wel-
che Gewinne hat der Konzern mit der Vermarktung 
dieser Erden über die Jahrzehnte gemacht? Jetzt 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die Massenbilanz für den Tagebau H ambach 
wurde im Rahmen des Braunkohlenplanände-
rungsverfahrens für den Tagebau Hambach 
durch einen unabhängigen Gutachterverbund 
(ahu GmbH, FUMINCO GmbH und ZAI mbH) 
im Auftrag der Regionalplanungsbehörde Köln 
geprüft. Die Ergebnisse wurden transparent 
dargestellt, veröffentlicht und dem Braunkoh-
lenausschuss erläutert (siehe: https://bezreg -
-

- 132 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
fehlen diese Massen. Wie erfolgt ein Ausgleich für 
die Allgemeinheit? 
koeln.ratsinfomanagement.net/tops/?__=UG-
hVM0hpd2NXNFdF-
cExjZZMDa2fWxm77bMXI_DURwQs). Im Er-
gebnis wurde in dem Gutachten mit dem Titel 
"Überprüfung der Abraumbilanzierung u nd ge-
plante Böschungssysteme der RWE AG im Ta-
gebau Hambach und Erfordernis der Inan-
spruchnahme der Manheimer Bucht" festge-
stellt, dass die Massenbilanz für den Tagebau 
Hambach plausibel und nachvollziehbar ist. Es 
wurde bestätigt, dass es keine machbare Alter-
native zur Herstellung eines Tagebausees so-
wie die Inanspruchnahme der Manheimer 
Bucht gibt. 
Natur und 
Landschaft au-
ßerhalb des Ab-
baubereiches 
1024783_
002 
Warum wird RWE nicht dazu verpflichtet, statt 
neue wertvolle Ackerflächen abzutragen, die Auf-
schüttungen der Sophienhöhe zu verwenden. 
Wenn ich mich richtig erinnere, war doch genau 
das der ursprüngliche Plan. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die Leitentscheidung 2021 gibt im Entschei-
dungssatz 7 die Vorgabe auf eine Rückinan-
spruchnahme der be reits hochwertig endge-
stalteten Flächen der Sophienhöhe zu verzich-
ten. Dies ist gemäß §30 LPlG eine Grundan-
nahme für den Braunkohlenplan. Darüber hin-
aus untersuchte auch das 2021 beauftragte 
Fachgutachten die Möglichkeit der Rückinan-
spruchnahme der noch ni cht endgültig gestal-
teten Flächen der Sophienhöhe, der sog. In-
nenkippe. Die Gutachter kommen zum Ergeb-
nis, dass der Rückbau der Innenkippe aus tech-
-

- 133 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
nischen und standsicherheitstechnischen As-
pekten nicht durchführbar ist und empfehlen auf 
den Rückbau der Innenkippe zu verzichten.  
Natur und 
Landschaft au-
ßerhalb des Ab-
baubereiches 
1025464_
006 
Wald- und Biotopvernetzung – Festlegung von Flä-
chen und Mindestausgestaltung: Wir fordern eine 
durchgängige Waldvernetzung von Merzenicher 
Erbwald über Hambacher Wald bis zur Steinheide. 
Eine Nutzung der vorhandenen Kiesgruben als Bi-
otopflächen zB mit natürlicher Sukzession ersetzt 
keine Waldvernetzung. Die Waldvernetzung muss 
als Wald erkennbar und nutzbar sein – also auch 
von Tieren für die Wanderschaft zwischen den j e-
weiligen Waldteilen ausreichend Schutz bieten. 
Längere schmale Korridore zum Beispiel entlang 
der Manheimer Bucht sind nicht akzeptabel. Wir 
fordern für mögliche unbedingt erforderliche 
schmalere Korridore eine Mindestbreite von 300 
Meter auf einer maxima len Korridorlänge von 100 
Metern. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom-
men. 
Die Vernetzung der Wälder sowie die Bio-
topvernetzung werden im Braunkohlenplan auf-
gegriffen. Entsprechende Festlegungen sind 
bspw. in Kapitel 3.3 enthalten. Eine Ergänzung 
oder Änderung des Braunkohlenplans ist nicht 
erforderlich.  
Die Weiterführung und Herstellung eines Bio-
topverbunds auf unverritztem Gelände muss 
durch Träger der Landschaftsplanung und ins-
besondere durch die Träger der  Regionalpla-
nung erfolgen. Erste Ideen hierzu sind bereits 
von der Neuland Hambach GmbH bzw. den 
Landesnaturschutzverbänden entwickelt wor-
den. Da diese Maßnahmen jedoch außerhalb 
des Braunkohlenplangebiets liegen, ist der 
Braunkohlenplan nicht geeignet, diese Planun-
gen festzusetzen. Dies obliegt der Landschafts- 
und Regionalplanung.  
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Natur und 
Landschaft au-
ßerhalb des Ab-
baubereiches 
1025512_
003 
Die bestehende Sophienhöhe hat Bestand und 
wird in ihrer bisherigen Ausdehnung forgeführt und 
nicht wieder zurückgebaut. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Ein Erhalt der endgestalteten Flächen der So-
phienhöhe wurde als Ziel des Landes Nord-
rhein-Westfalen in Entscheidungssatz 7 der 
Leitentscheidung 2021 festgeschrieben und 
ging damit als wichtiger Grundsatz in die Rekul-
tivierungsplanung des Tagebau Hambach ein. 
Zudem prüfte das in Auftrag gegebene Mas-
sengutachten eine Rückinanspruchnahme der 
überhöhten Innenkippe. Auch ein Rückbau die-
ser Innenkippe wurde durch das Gutachten 
ausgeschlossen. Die Ergebnisse des Gutach-
tens können auf der Homepage der Bezirksre-
gierung Köln abgerufen werden.  
- 
Natur und 
Landschaft au-
ßerhalb des Ab-
baubereiches 
1025512_
004 
Neu anzulegende Wälder im Böschungsbereich 
Hambach sind an die Bestandswälder rund um 
den Tagebau Hambach anzug liedern. Dies im 
Sinne einer Biotopvernetzung. Die Biotopvernet-
zung dient der ökologischen Aufwertung. Eine tou-
ristische Einbeziehung steht dem grundsätzlich 
nicht entgegen.    
Stellung-
nahme wird 
teilweise ge-
folgt. 
Die Vernetzung der Wälder sowie die Bio-
topvernetzung werden im Braunkohlenplan auf-
gegriffen. Entsprechende Festlegungen sind 
bspw. in Kapitel 3.3 enthalten. Eine Ergänzung 
oder Änderung des Braunkohlenplans ist nicht 
erforderlich. Biotopverbundflächen außerhalb 
des verritzten Bereichs sind nicht Gegenstand 
der Braunkohlenplanung, entsprechende Pla-
nungen sind durch die Regionalplanung umzu-
setzen. 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Natur und 
Landschaft au-
ßerhalb des Ab-
baubereiches 
1025513_
003 
In Bezug auf den Biotopverbund wird angeregt, 
den für die Vernetzung der Wälder Steinheid e / 
Hambacher Forst in besonderem Maße bedeutsa-
men Korridor nördlich der Hambachbahn im 
Braunkohlenplan in stärkerem Maße zu berück-
sichtigen. Der Freiraumkorridor ist unter Berück-
sichtigung der neuen Abbaugrenzen (Manheimer 
Bucht) sowie der in diesem Raum vorhandenen 
Kiesabgrabungen aus naturschutzfachlicher Sicht 
von besonderer Bedeutung für die Funktion des 
gemäß Leitentscheidung zu realisierenden Wald -
Verbunds. Es ist daher fachlich angezeigt, den in 
der Erläuterung zu Ziel 3.3. enthaltenen Auftrag 
zur Errichtung eines Waldkorridors als verbindliche 
Vorgabe in die Festsetzung des Plans zu überfüh-
ren. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Ziel 3.3 gibt den Auftrag zur Herstellung den re-
gionalen Biotopverbund und den ökologischen 
Wert des Raumes zwischen dem Waldgebiet 
Steinheide, dem Hambacher Forst, dem Mer-
zenicher Erbwald sowie der Sophienhöhe zu 
erhöhen. Die Planintention wird durch die Er-
läuterung verdeutlicht, nämlich die Förderung 
eines Biotopverbundes zwischen den genann-
ten Bereichen. Dazu wird im Rahm en der Er-
läuterung auch die Herstellung der genannten 
Biotopverbindung nördlich der Hambachbahn 
angeregt. Auch die Herstellung des Tagebau-
sees mit seiner Uferrandgestaltung tragen zur 
Biotopvernetzung bei. 
Da die genannten Flächen außerhalb des Ab-
baubereichs liegen, ist der Braunkohlenplan 
nicht geeignet weitere Ziele festzulegen und 
sämtliche regionalplanerischen Aspekte zu be-
rücksichtigen. Die weitere Umsetzung und Kon-
kretisierung der Planungen ist Aufgabe der Re-
gional- und Landschaftsplanung. 
- 
Natur und 
Landschaft au-
ßerhalb des Ab-
baubereiches 
1025550_
006 
Kapitel 3.3 Natur und Landschaft außerhalb 
des Abbaubereiches S. 70-71. Vorschlag zur Er-
gänzung (S. 70 Mitte):  … Zur Vernetzung von 
Steinheide und Hambacher Forst soll nördlich ent-
lang der Hambachbahn in etwa 250 m Breite ein 
Stellung-
nahme wird 
gefolgt.  
Der Hinweis ist richtig und wird wie folgt er-
gänzt: "Zur Vernetzung von Steinheide und 
Hambacher Forst soll nördlich entlang der 
Hambachbahn in etwa 250 m Breite ein wald-
baulich umzusetzender Korridor geschaffen 
Kapitel 3.3, zweiter 
Absatz der Erläute-
rung, Ergänzung: "Zur 
Vernetzung von Stein-
heide und Hambacher

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
waldbaulich umzusetzender Korridor geschaffen 
werden, der über die bepflanzten Uferböschungen 
vor der Manheimer Kirche hinaus als Biotopverbin-
dung funktioniert und eine mögliche Folgenutzung 
der ehemaligen Kirche und ihres Umfeldes inte-
griert. Erläuterung: Hier sind Bereiche mit Seezu-
gang sowie für intensive Freizeitnutzung zu integ-
rieren (vgl. Erläuterungskarten 2A, 2B). 
werden, der über die bepflanzten Uferböschun-
gen vor der ehemaligen Manheimer Kirche hin-
aus als Biotopverbindung funktioniert  und eine 
mögliche Folgenutzung der ehemaligen Kirche 
und ihres Umfeldes berücksichtigt." 
Forst soll nördlich ent-
lang der Hambach-
bahn in etwa 250 m 
Breite ein waldbaulich 
umzusetzender Korri-
dor geschaffen wer-
den, der über die be-
pflanzten Uferbö-
schungen vor der 
ehemaligen Manhei-
mer Kirche hinaus als 
Biotopverbindung 
funktioniert und eine 
mögliche Folgenut-
zung der ehemaligen 
Kirche und ihres Um-
feldes berücksichtigt." 
Natur und 
Landschaft au-
ßerhalb des Ab-
baubereiches 
1025567_
014 
"Voraussetzung für den Abbruch von Baudenkmä-
lern ist die Einholung denkmalrechtlicher Geneh-
migungen durch die Bergbautreibende. Hierbei 
wird mit den zuständigen Behörden und im Beneh-
men mit dem Amt für Denkmalpflege abgestimmt, 
welche Maßnahmen von der Bergbautreibenden 
und auf deren Kosten zur Berücksichtigung der 
Denkmalpflege ergriffen werden müsse n." (s. 
74/75) 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Der Umgang mit denkmalschutzrelevanten Ge-
sichtspunkten erfolgt nach Maßgabe der ein-
schlägigen Fachvorschriften (insbes. DSchG 
NRW), die entsprechende Darlegungsverpflich-
tungen enthalten; ein ausdrückliches Auf grei-
fen der einschlägigen und für die Vorhabenträ-
gerin verbindlichen fachgesetzlichen Rechts-
vorgaben ist nicht erforderlich. Aus den Ausfüh-
rungen der Umweltprüfung (Tabelle 11, dort Nr. 
-

- 137 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Dem Passus sollte beigefügt werden, dass die not-
wendigen aussagekräftigen Begründungen und 
detaillierte Nachweise für einen evtl. Abbruch vor-
gebracht werden müssen. Zudem sollte ergänzt 
werden, dass die ehemalige Manheimer Kirche er-
halten werden muss 
3 mit Fußnote), dem innerhalb des Plans dar-
gestellten Ergebnissen des Massengutachtens 
und der Lage außerhalb der Sicherheitslinie 
ergibt sich, dass die ehemalige Kirche erhalten 
bleibt. Eine gesonderte Aufnahme einzelner 
Fachgesichtspunkte in den Text des Braunkoh-
lenplans erscheint insoweit nicht erforderlich.  
Natur und 
Landschaft au-
ßerhalb des Ab-
baubereiches 
1025567_
032 
"Östlich von Manheim-Alt befindet sich die ehema-
lige „Kiesgrube Steinheide" auf der mittlerweile 
eine Kartbahn betrieben wird." (Teil B S. 85) 
Es ist zu prüfen, ob auf dem Gelände Altlasten vor-
liegen. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die Kartbahn befindet sich außerhalb des 
neuen Braunkohlenplangebiets und wird durch 
die vorgesehene Abbauführung nicht ange-
schnitten.  
- 
Natur und 
Landschaft au-
ßerhalb des Ab-
baubereiches 
1025604_
045 
S. 71: „Eine vitale und abwechslungsreiche Land-
schaft, funktionsfähige Ökosysteme und eine at-
traktive Erholungslandschaft mit touristischem 
Wirtschaftspotential sollen geschaffen werden.“ - 
Dieser Festlegung stimmt die Stadt Elsdorf aus-
drücklich zu. Grundsätzlich darf eine au sgewo-
gene Natur - und Landschaftsentwicklung einer 
touristischen Nutzbarmachung nicht im Wege ste-
hen. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Der eingebrachte Hinweis wird zur Kenntnis ge-
nommen. 
-

- 138 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Natur und 
Landschaft au-
ßerhalb des Ab-
baubereiches 
1025646_
001 
1. Ausweislich der Planunterlagen wurden für den 
Tagebau Hambach rund 2.920 ha landwirtschaftli-
cher Nutzfläche beansprucht. Hiervon sollen ledig-
lich ca. 275 ha rekultiviert werden. Dauerhaft wer-
den der landwirtschaftlichen Nutzung damit rund 
2.650 ha entzogen. Dies verdeutlicht, dass der 
landwirtschaftliche Berufsstand einer der Hauptbe-
troffenen des Tagebaus ist. Bei den dem Tagebau-
betrieb geopferten landwirtschaftlichen Nutzflä-
chen handelte es sich ganz überwiegend um land-
wirtschaftliche Böden überdur chschnittlicher Bo-
denqualität. Es ist zu erwarten, dass auch nach 
Einstellung des Tagebaus für eine Vielzahl von 
Vorhaben weitere landwirtschaftlich nutzbare Flä-
chen zweckentfremdet werden. Um die Inan-
spruchnahme dringend benötigter landwirtschaftli-
cher Nu tzflächen über das Tagebauende hinaus 
zumindest zu minimieren, sollten sämtliche Mög-
lichkeiten genutzt werden, um einen Rückgriff auf 
landwirtschaftlich nutzbare Flächen zu vermeiden. 
Eine derartige Chance eröffnet das aktuelle Ände-
rungsverfahren. Wie in d er „allgemeinverständli-
chen Zusammenfassung" dargelegt, wird der öko-
logische Bedarf zur Kompensation des tagebaube-
dingten Eingriffs unter Berücksichtigung der Ver-
kleinerung der Tagebaufläche nicht nur vollständig 
kompensiert, sondern ein aus den bereits um ge-
setzten Artenschutzmaßnahmen überschüssiger 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.  -

- 139 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
ökologischer Wert von 27.749.000 Mio. Wertpunk-
ten erzielt. Diese Wertpunkte sollten in ein Öko-
konto eingebracht werden. Ein derartiges Öko-
konto kann dann dafür genutzt werden, die zukünf-
tige Inanspruchnahme landwirtschaftlich nutzbarer 
Flächen im Rheinischen Revier für ökologische 
Ausgleichsmaßnahmen zu reduzieren und dem 
Trend entgegenwirken, landwirtschaftlich nutzbare 
Flächen dauerhaft der Nahrungsmittelproduktion 
zu entziehen. 
Natur und 
Landschaft au-
ßerhalb des Ab-
baubereiches 
1025646_
006 
6. Bei der Umsetzung des in Ziff. 3.3 erwähnten 
Biotopverbundes nebst den damit einhergehenden 
Maßnahmen ist sicherzustellen, dass hierfür keine 
landwirtschaftlichen Nutzflächen in Anspruch ge-
nommen werden. Nach jahrzehntelanger Bean-
spruchung landwirtschaftlicher Flächen für die Be-
lange des Tagebaus und damit für das Gemein-
wohl besteht der rechtliche und moralische An-
spruch, dass land wirtschaftliche Nutzflächen im 
größtmöglichen Umfang rekultiviert und zurückge-
geben werden. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Der Einwand wird zur Kenntnis genommen.  
Im Kapitel 3.3 des Braunkohlenplans heißt es 
in den Erläuterungen dazu: "Das Ziel  der Her-
stellung eines zusammenhängenden Grünzu-
ges dient der Förderung eines Biotopverbun-
des zwischen den Waldbereichen Steinheide, 
Hambacher Forst, Merzenicher Erbwald und 
Sophienhöhe und richtet sich an die Bergbau-
treibende soweit erforderliche Maßnahmen  im 
Plangebiet liegen. Die Weiterführung und Her-
stellung des Grünzuges auf unverritztem Ge-
lände richtet sich an die Träger der Land-
schaftsplanung und insbesondere an den Trä-
ger der Regionalplanung. Mit der Rekultivie-
rung und den Artenschutzflächen (RWE Power 
AG) wurden im Abbaubereich und im Umfeld 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
des Tagebaus Hambach bereits weitreichende 
Maßnahmen zur Stärkung des Biotopverbunds 
realisiert, die möglichst erhalten bleiben sollen. 
Weitere Maßnahmen sind mit Blick auf die Ver-
träglichkeit mit städtebaulichen  Entwicklungen 
und landwirtschaftlichen Nutzungen zu prüfen." 
Eine weitere Konkretisierung in diesem Bereich 
ist dementsprechend Aufgabe der Regionalpla-
nung.  
Natur und 
Landschaft au-
ßerhalb des Ab-
baubereiches 
1025651_
002 
Kapitel 3.3 Natur und Landschaft  außerhalb des 
Abbaubereiches. In der angedeuteten Biotopver-
bindung nördlich der Hambachbahn über die be-
pflanzte Uferböschung vor der Manheimer Kirche 
hinaus sind nach unserem Kenntnisstand auch Be-
reiche mit Seezugang sowie für eine intensive 
Freizeitnutzung vorgesehen. Die bisherige Formu-
lierung in dieser Passage würde solche Nutzungen 
stark begrenzen. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 
Im Umfeld der ehemaligen Kirche sind, wie in 
Erläuterungskarte 2A anged eutet, seitens der 
Neuland Hambach GmbH weitere Nutzungen 
geplant. Diese müssen in den Biotopverbund 
integriert werden. Zur Klarstellung wird der 
Braunkohlenplantext wie folgt ergänzt:  "Zur 
Vernetzung von Steinheide und Hambacher 
Forst soll nördlich entlang der Hambachbahn in 
etwa 250 m Breite ein waldbaulich umzusetzen-
der Korridor geschaffen werden, der über die 
bepflanzten Uferböschungen vor der ehemali-
gen Manheimer Kirche hinaus als Biotopverbin-
dung funktioniert  und eine mögliche Folgenut-
zung der ehemali gen Kirche und ihres Umfel-
des berücksichtigt." 
Kapitel 3.3 zweiter 
Absatz der Eräute-
rung, Ergänzung: "Zur 
Vernetzung von Stein-
heide und Hambacher 
Forst soll nördlich ent-
lang der Hambach-
bahn in etwa 250 m 
Breite ein waldbaulich 
umzusetzender Korri-
dor gescha ffen wer-
den, der über die be-
pflanzten Uferbö-
schungen vor der 
ehemaligen Manhei-
mer Kirche hinaus als 
Biotopverbindung

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
funktioniert und eine 
mögliche Folgenut-
zung der ehemaligen 
Kirche und ihres Um-
feldes berücksichtigt." 
Natur und 
Landschaft au-
ßerhalb des Ab-
baubereiches 
1025652_
001 
1. Biologische Vielfalt und Kompensationsmaß-
nahmen 
Seit Beginn des Tagebaus im Rheinischen Revier 
sind in den vergangenen Jahrzehnten ca. 10.000 
ha an landwirtschaftlicher Nutzfläche verloren ge-
gangen. Der Verlust an ertragreichen Böden durch 
den Tagebau Hambach beläuft sich aktuell auf ca. 
2.650 ha nach Beendigung des Braunkohleab-
baus. 
Aufgrund dieser Flächenverluste sollten weitere 
Flächenverluste möglichst vermieden werden. Da-
her sollten notwendige Kompensationsflächen ge-
bündelt und möglichst außerhalb landwirtschaftli-
cher Nutzflächen umgesetzt werden. Dies könnte 
beispielsweise im Bereich der Erftauen erfolgen. 
Durch eine solche Bündelung könnten mehrere 
Ziele, wie z.B. Ziele in der WRRL miteinander kom-
biniert werden.  
Zusätzlich sollten Artenschutzmaßnahmen für die 
Nicht-Inanspruchnahme des Hambacher Forstes 
als Kompensationsmaßnahmen für neue Eingriffe 
zur Verfügung stehen. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Der eingebrachte Hinweis wird zur Kenntnis ge-
nommen. 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Natur und 
Landschaft au-
ßerhalb des Ab-
baubereiches 
1025652_
002 
2. Biotopverbund 
Der unter Punkt 3.3 aufgeführte Biotopverbund 
und die damit verbundenen weiteren Maßnahmen 
dürfen nicht zu Lasten der landwirtschaftlichen 
Nutzfläche umgesetzt werden. Biotopvernetzun-
gen sind grundsätzlich als positiv zu bewerten, je-
doch darf im Zuge dessen nicht noch weitere land-
wirtschaftliche Nutzfläche in Anspruch genommen 
werden. Es sollte berücksichtigt werden, dass ins-
gesamt im Rheinischen Revier die Vielfalt in den 
letzten Jahrzehnten zugenommen hat. Dies ist auf 
die Tatsache zurückzuführen, dass durch die Re-
kultivierung die Strukturmaßnahmen in der Rekul-
tivierung zugenommen haben. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.  
Die Vernetzung der Wälder sowie die Bio-
topvernetzung werden im Braunkohlenplan auf-
gegriffen. Entsprechende Festlegungen sind 
bspw. in Kapitel 3.3 enthalten.  
Die Weiterführung und Herstellung eines Bio-
topverbunds auf unverritztem Gelände muss 
durch Träger der Landschaftsplanung und ins-
besondere durch die Träger der Regionalpla-
nung erfolgen. Erste Ideen hierzu sind bereits 
von der Neuland Hambach GmbH bzw. den 
Landesnaturschutzverbänden entwickelt wor-
den. Da diese Maßnahmen jedoch außerhalb 
des Braunkohlenplange biets liegen, ist der 
Braunkohlenplan nicht geeignet, diese Planun-
gen festzusetzen. Dies obliegt der Landschafts- 
und Regionalplanung.  
- 
Natur und 
Landschaft au-
ßerhalb des Ab-
baubereiches 
1025652_
003 
3. Landwirtschaftliche Nutzfläche in der Regional-
planung 
Aufgrund der Planänderung werden ca. 900 ha 
landwirtschaftliche Nutzfläche nicht mehr in An-
spruch genommenen. Diese werden dann zeitnah 
in die Regionalplanung übernommen. Um die Flä-
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 
Die vorgebrachten Aspekte sind  nicht Gegen-
stand der Braunkohlenplanung und richten sich 
an den Träger der Regionalplanung.  
-

- 143 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
chenbilanz einzuhalten, sollte sichergestellt wer-
den, dass die Regionalplanung hier keine anderen 
Nutzungen als landwirtschaftliche Fläche vorsieht. 
Die landwirtschaftliche Nutzung muss dauerhaft 
erhalten bleiben. 
Natur und 
Landschaft au-
ßerhalb des Ab-
baubereiches 
1025652_
004 
4. Rekultivierung 
In der Rekultivierung des Tagebaus werden land-
wirtschaftliche Nutzflächen mit insgesamt ca. 275 
ha angelegt. Diese sollten auf der Innenkippe ent-
stehen. Dies hat unter Berücksichtigung der gel-
tenden Rekultivierungsrichtlinie zu erfolgen. Die 
275 ha müssen so rekultiviert werden, dass sie 
trotz terrassenförmiger Ausrichtung für eine nach-
haltige landwirtschaftliche Nutzung geeignet sein. 
Ebenso sind alle noch ausstehenden Rückgabe-
ansprüche zu erfüllen. 
Weiter ist zu bemerken, dass 275 ha landwirt-
schaftliche Nutzfläche hergestellt werden sollen. In 
dem vorgelegten Entwurf des Braunkohle nplanes 
werden 5% dieser Fläche als Sonderstrukturen 
ausgewiesen. Durch die Anlage von Sonderstruk-
turen würden weitere 13,75 ha der landwirtschaft-
lichen Nutzfläche verloren gehen. Daher müssen 
diese Sonderstrukturen außerhalb der zu rekulti-
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die landwirtschaftliche Rekultivierung erfolgt 
unter Beachtun g der aktualisierten Richtlinien 
der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Berg-
bau und Energie in NRW, für die landwirtschaft-
liche Rekultivierung von Braunkohletagebauen. 
Dies gilt auch für die Neigung der terrassenför-
mig angeordneten Flächen sowie die etablierte 
und anerkannte Vorgehensweise zur Zwi-
schenbewirtschaftung durch die Bergbautrei-
bende, die mit dem RLV und der Landwirt-
schaftskammer abgestimmt wurde. 
Im Zuge der Wiedernutzbarmachung werden in 
die forstlich rekultivierten Flächen Strukturen 
wie halb offene und offene Landschaften inte-
griert, um die Strukturvielfalt zu erhöhen und 
somit auch den an diese Lebensräume ange-
passten Tierarten ausreichend Habitate zur 
Verfügung zu stellen. Deren konkrete Lage und 
Ausgestaltung wird im Rahmen der nachfolgen-
den Abschlussbetriebspläne festgelegt. Auch in 
der landwirtschaftlichen Rekultivierung werden 
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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
vierten Fläche angelegt werden. Auf freiwilliger Ba-
sis ist es jedoch durchaus möglich, dass aufge-
führte Maßnahmen wie Blühstreifen im Rahmen 
der GAP Förderung angelegt werden. 
Strukturen wie bspw. Feldraine oder Krautstrei-
fen angelegt. Dies entspricht der Landschaft im 
Tagebauvorfeld. Solche Strukturen existieren 
dort bereits auf 2 bis 3 % der Flächen und sind 
Bestandteil der natürlichen Agrarlandschaft. 
Sie werden nachweislich von Arten der offenen 
Feldflur besiedelt, die im Bereich der Wie-
dernutzbarmachung erneut einen Lebensraum 
erhalten sollen. Es stellt daher eine ordnungs-
gemäße landwirtschaftliche Rekultivierung dar, 
wenn derartige Strukturen auch in den landwirt-
schaftlich rekultivierten Flächen bereits wäh-
rend der Zwischenbewirtschaftung angelegt 
werden. Die hier insgesamt vorgesehenen 
Maßnahmen wie etwa die Anlage von Feldrai-
nen, St illlegungsstreifen, Flächen mit doppel-
tem Saatreihenabstand oder besonderen Feld-
futterkulturen und artenreiche Krautstreifen auf 
5 % der landwirtschaftlich rekultivierten Flä-
chen dienen der Förderung der Vogelarten der 
offenen Feldflur und können ohne Weit eres 
auch in die spätere landwirtschaftliche Nutzung 
sowie den landwirtschaftlichen Betrieb inte-
griert werden. Die Fortführung der beschriebe-
nen Maßnahmen kann im Zuge der Flächen-
rückgabe an die Landwirte auf vertraglicher Ba-
sis erfolgen bzw. wird, soweit erforderlich, auf 
Flächen außerhalb der landwirtschaftlichen

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Wiedernutzbarmachung verlagert. Eine Anpas-
sung der im Braunkohlenplan dargestellten Flä-
chenbilanz ist nicht erforderlich, da wie im 
Braunkohlenplan beschrieben insgesamt 275 
ha Fläche gemäß der R ichtlinie zur landwirt-
schaftlichen Rekultivierung hergestellt werden 
(2 m Lössauftrag im gesetzten Zustand). 
Natur und 
Landschaft au-
ßerhalb des Ab-
baubereiches 
1025654_
005 
3.3 Natur und Landschaft außerhalb des Abbaube-
reiches (S. 70) 
Unter Ziffer 3.3 wird als Ziel die Schaffung von zu-
sammenhängenden, landschaftsgliedernden, regi-
onalen Grünzügen zwischen dem Waldgebiet 
Steinheide, dem Hambacher Forst, dem Merzeni-
cher Erbwald und der Sophienhöhe festgelegt. 
Dies wird seitens des Rhein -Erft-Kreises begrüßt, 
allerdings ist die Ausgestaltung der regionalen 
Grünzüge genauer und verbindlicher zu fassen. 
Es wird angeregt, den folgenden Satz aus der Er-
läuterung in das Ziel zu Ziffer 3.3 aufzunehmen 
und zu ergänzen: 
„Zur Vernetzung von Steinheide und Hambacher 
Forst soll nördlich entlang der Hambachbahn in 
etwa 250 m Breite ein waldbaulich umzusetzender 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Ziel 3.3 des Braunkohlenplanes erläutert die 
Aufgabenbereiche zwischen Braunkohlenplan 
und Regionalplanung und bezieht sich auf Be-
reiche innerhalb und außerhalb des Braunkoh-
lenplangebioetes. Das Ziel richtet sich an die 
Bergbautreibende, sofern die Flächen inner-
halb des Plangebietes liegen. Die darüberhin-
ausgehende Vernetzung der Wälder sowie die 
Biotopvernetzung werden im Braunkohlenplan 
außerhalb des Abgrabungsberei ches empfeh-
lend aufgegriffen, eine verbindlichere Regelung 
ist nicht Gegenstand der Braunkohlenplanung. 
Um sämtliche regionalplanerisch relevanten 
Aspekte berücksichtigen zu können, ist die wei-
tere Konkretisierung Aufgabe der Regionalpla-
nung. 
Demnach ist eine Ergänzung der Zielfestlegung 
nicht sachdienlich.  
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Korridor geschaffen werden, der über die bepflanz-
ten Uferböschungen vor der Manheimer Kirche 
hinaus als Biotopverbindung funktioniert. Die Um-
setzung eines funktionsfähigen Biotopverbunds ist 
sicherzustellen." 
Natur und 
Landschaft au-
ßerhalb des Ab-
baubereiches 
1025654_
006 
Darüber hinaus wird angeregt, ein Konzept für den 
Biotopverbund des verbleibenden Hambacher 
Forstes mit den angrenzenden Bürgewäldern 
(Steinheide, Loersfelder Busch, Dickbusch, Kerpe-
ner Parrig) sowie den großen Waldflächen der So-
phienhöhe zu erarbeiten. Die Grundlage für diese 
Biotopverbundplanung sollte unter der Berücksich-
tigung der nachfolgenden Aspekte erstellt werden: 
-  Aufgrund der Leitentscheidung ist das durch die 
Naturschutzverbände erstellte Biotopverbundkon-
zept für das Rheinische Revier als Planungsgrund-
lage zu berücksichtigen. In diesem sind auch die 
Anknüpfungsbereiche an den überregionalen Bio-
topverbund dargestellt, welche in dem Konzept an-
gebunden werden sollten. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Ziel 3.3 gibt den Auftrag zur Herstellung eines 
regionalen Biotopverbundes um den ökologi-
schen Wert des Raumes zwischen dem Wald-
gebiet Steinheide, dem Hambacher Forst, dem 
Merzenicher Erbwald sowie der Sophienhöhe 
zu erhöhen. Die Planintention wird durch die Er-
läuterung verdeutlicht, nämlich die Förderung 
eines Biotopverbundes zwischen den genann-
ten Bereichen. Dazu wird im Rahmen der Er-
läuterung auch die Herstellung der genannten 
Biotopverbindung nördlich der Hambachbahn 
angeregt. Auch die Herstellung des Tagebau-
sees mit seiner Uferrandgestaltung tragen zur 
Biotopvernetzung bei. 
Da die genannten Flächen außerhalb des Ab-
baubereichs liegen, ist der Braunkohlenplan 
nicht geeignet weitere Ziele festzulegen. Die 
weitere Umsetzung und Konkretisierung der 
Planungen ist Aufgabe der Regional- und Land-
schaftsplanung. 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Natur und 
Landschaft au-
ßerhalb des Ab-
baubereiches 
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009 
Darüber hinaus wird angeregt, ein Konzept für den 
Biotopverbund des verbleibenden Hambacher 
Forstes mit den angrenzenden Bürgewäldern 
(Steinheide, Loersfelder Busch, Dickbusch, Kerpe-
ner Parrig) sowie den großen Waldflächen der So-
phienhöhe zu erarbeiten. Die Grundlage für diese 
Biotopverbundplanung sollte unter der Berücksich-
tigung der nachfolgenden Aspekte erstellt werden: 
-  Temporär sind in höher gelegenen Böschungs-
bereichen des Tagebaus Gehölzstrukturen bis zur 
endgültigen Befüllung des Tagebausees anzule-
gen. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Im Kapitel 3.3 des Brau nkohlenplans heißt es 
in den Erläuterungen dazu: "Das Ziel der Her-
stellung eines zusammenhängenden Grünzu-
ges dient der Förderung eines Biotopverbun-
des zwischen den Waldbereichen Steinheide, 
Hambacher Forst, Merzenicher Erbwald und 
Sophienhöhe und richtet s ich an die Bergbau-
treibende soweit erforderliche Maßnahmen im 
Plangebiet liegen. Die Weiterführung und Her-
stellung des Grünzuges auf unverritztem Ge-
lände richtet sich an die Träger der Land-
schaftsplanung und insbesondere an den Trä-
ger der Regionalplanung. Mit der Rekultivie-
rung und den Artenschutzflächen (RWE Power 
AG) wurden im Abbaubereich und im Umfeld 
des Tagebaus Hambach bereits weitreichende 
Maßnahmen zur Stärkung des Biotopverbunds 
realisiert, die möglichst erhalten bleiben sollen. 
Weitere Maßnahmen sind mit Blick auf die Ver-
träglichkeit mit städtebaulichen Entwicklungen 
und landwirtschaftlichen Nutzungen zu prüfen." 
Eine weitere Konkretisierung in diesem Bereich 
ist dementsprechend Aufgabe der Regionalpla-
nung. 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Natur und 
Landschaft au-
ßerhalb des Ab-
baubereiches 
1025654_
010 
Darüber hinaus wird angeregt, ein Konzept für den 
Biotopverbund des verbleibenden Hambacher 
Forstes mit den angrenzenden Bürgewäldern 
(Steinheide, Loersfelder Busch, Dickbusch, Kerpe-
ner Parrig) sowie den großen Waldflächen der So-
phienhöhe zu erarbeiten. Die Grundlage für diese 
Biotopverbundplanung sollte unter der Berücksich-
tigung der nachfolgenden Aspekte erstellt werden: 
 -  Durch die Inanspruchnahme von Flächen für die 
Manheimer Bucht wird insbesondere die Vernet-
zung des Hambache r Forstes mit der Steinheide 
und der Sophienhöhe stark eingeschränkt. Es wird 
daher für zwingend erforderlich angesehen, auch 
innerhalb der Manheimer Bucht eine temporäre Bi-
otopvernetzungsstruktur anzulegen, um einen 
funktionsfähigen Biotopverbund sicherzu stellen. 
Hierfür würde sich der Korridor der alten A 4 eig-
nen. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom-
men. Die Weiterführung und Herstellung eines 
Biotopverbunds auf unverritztem Gelände 
muss durch Träger der Landschaft splanung 
und insbesondere durch die Träger der Regio-
nalplanung erfolgen. Erste Ideen hierzu sind 
bereits von der Neuland Hambach GmbH bzw. 
den Landesnaturschutzverbänden entwickelt 
worden. Da diese Maßnahmen jedoch außer-
halb des Braunkohlenplangebiets liegen, ist der 
Braunkohlenplan nicht geeignet, diese Planun-
gen festzusetzen. Dies obliegt der Landschafts- 
und Regionalplanung.  
Der Korridor der alten A4 kann nicht als Bio-
topvernetzungsstruktur genutzt werden, da 
diese Flächen innerhalb der nächsten Jahre 
bergbaulich in Anspruch genommen werden. 
Aufgrund der Betriebstätigkeiten ist es nicht 
möglich, entsprechende Anpflanzungen hier 
vorzusehen. 
- 
Natur und 
Landschaft au-
ßerhalb des Ab-
baubereiches 
1025654_
012 
Es wird angeregt, die Darstellung von Potentialflä-
chen für erneuerbare Energien für FFPV Anlagen 
im Bereich von ausgewiesenen forstlichen Flächen 
in andere Bereiche z. B. Böschungen zu verschie-
ben. Die Flächeninanspruchnahme für FFPV -An-
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 
Die genannte PV-Anlage steht nicht im Konflikt 
zur Entwicklung der Waldfunktionen. Dabei ist 
zu berücksichtigen, dass die PV -Anlage auch 
nur als Zwischennutzung angelegt werden soll 
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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
lagen ist nicht mit einer forstwirtschaftlichen Nut-
zung der Flächen kombinierbar. Alternativ könnten 
in enger Abstimmung mit der Landwirtschaft 
FFPV-Flächen in oder/und auf landwirtschaftlichen 
Flächen als „Agri-PV Anlagen" ausgewiesen bzw. 
geplant werden. 
und das Entwicklungsziel in diesem Bereich, 
gemäß der  zeichnerischen Festlegung des 
Braunkohlenplans, ebenfalls eine forstliche Re-
kultivierung ist.  
Es wird darauf hingewiesen, dass auch in den 
Böschungen PV-Anlagen geplant sind, die dort 
bis zum Anstieg des Seewasserspiegels betrie-
ben werden können. Eine we itere Konkretisie-
rung ist den nachfolgenden Zulassungsverfah-
ren vorbehalten. 
Natur und 
Landschaft au-
ßerhalb des Ab-
baubereiches 
1025654_
027 
In den Angaben zur Umweltprüfung vom Büro Fro-
ehlich & Sporbeck werden auf Seite 177 Ausfüh-
rungen zu „Kiesabgrabung en und Kleine Laache 
bei Pulheim" gemacht. Die zeichnerische Darstel-
lung im Plan  C2 stellt allerdings weder die Kleine 
noch die Große Laache in Pulheim, sondern aus-
schließlich den Bereich der Abgrabungsgewässer 
auf Kölner Stadtgebiet dar. Hier sollte sowoh l 
textlich als auch zeichnerisch das gesamte Natur-
schutzgebiet „Orrer Wald und Große Laache" mit 
der Kleinen Laache sowie der Großen Laache als 
Feuchtgebiet dargestellt und betrachtet werden. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
In den Angaben zur Umweltprüfung wurden 
hinsichtlich der Auswirkungen auf die Vegeta-
tion alle Flächen betrachtet, für die eine Grund-
wassererhöhung um >= 0,1 m bei gleichzeiti-
gem Flurabstand <= 2 m prognostiziert wurde. 
Entsprechend wurden auch die Bereiche inner-
halb des Naturschutzgebietes "Orrer Wald und 
Große Laache" mit der Kleinen Laache sowie 
die Abgrabungsgewässer auf dem Kölner 
Stadtgebiet, die zusammengefasst als Aufhö-
hungsbereich "Kiesabgrabungen und Kleine 
Laache" bezeichnet wurden, betrachtet, fü r die 
ein Grundwasserwiederanstieg nach den o.g. 
Kriterien prognostiziert wurde. Anhand der in 
den Angaben zur Umweltprüfung auf S. 167 ff. 
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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
dargestellten Methode zur standardisierten Be-
wertung auf Grundlage der natürlichen Grund-
wasserschwankungsbreiten der einzelnen Bio-
tope wurde ermittelt, dass in Bezug auf den als 
"Kiesabgrabungen und Kleine Laache" be-
zeichneten Aufhöhungsbereich lediglich ein-
zelne Flächen im Bereich der Abgrabungsge-
wässer einer Einzelfallprüfung (Betroffenheit 
der Klassen "3" und "4") un terzogen werden 
mussten. Eine weitergehende Betrachtung des 
gesamten Naturschutzgebietes "Orrer Wald 
und Große Laache" war insofern nicht erforder-
lich. Aus diesem Grund wurden in der Karte C2 
nur diese Bereiche mit den Blattschnitten "d" 
und "e" rot umrandet und als "Kiesabgrabungen 
und Kleine Laache" beschriftet. Zeichnerisch 
wird das gesamte Naturschutzgebiet "Orrer 
Wald und Große Laache" in der Karte C2-1 dar-
gestellt. 
Natur und 
Landschaft au-
ßerhalb des Ab-
baubereiches 
1025661_
011 
Kap. 3.3 Natur und Landschaft außerhalb des Ab-
baubereichs 
Das Ziel sollte wie folgt gefasst werden:  
„Der ökologische Wert und die Leistungsfähigkeit 
des Raumes zwischen dem Waldgebiet Stein-
heide, dem Hambacher Forst, dem Merzenicher 
Erbwald, der Sophienhöhe, den östlich des Tag e-
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Mit der Rekultivierung und den Artenschutzflä-
chen wurden im Abbaubereich und im Umfeld 
des Tagebaus Hambach Maßnahmen zur Stär-
kung des Biotopverbunds realisiert. Darüber 
hinaus wurden freiwillige Maßnahmen zur lang-
fristigen Anbindung des Hambacher Forstes an 
die umliegenden Wälder und das bestehende 
-

- 151 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
baus gelegenen Verbundflächen bis zur Stein-
heide sowie die Biotopverbundstrukturen insbe-
sondere zur Erft sind durch zusammenhängende, 
landschaftsgliedernde, regionale Grünzüge und 
Bereiche zum Schutz der Natur zu erhöhen und 
dauerhaft zu erhalten.“ 
Begründung: 
Die Naturschutzverbände, aber auch das LANUV 
im ökologischen Fachbeitrag, haben zum Entwurf 
des Regionalplans Köln konkrete Vorschläge für 
ein Biotopverbundkonzept um den Tagebau Ham-
bach vorgelegt, das auch Biotopverbund-Korridore 
ausweist, die vom Tagebau Hambach-Umfeld über 
den Wiebach zur Erftaue, über die A 4-Grünbrücke 
- die weiteren Bürgewälder und die A 61-Grünbrü-
cke zur Erftaue, von der Sophienhöhe entlang der 
aufgegebenen Bahnstrecke bis zum Tagebau 
Garzweiler etc. verlaufen. Diese Biotopverb und-
korridore, aber auch die um den Tagebaurand ver-
laufenden Biotopverbundkorridore sollten aus-
drücklich in diesem textlichen Ziel angesprochen 
werden. 
Im Norden und Osten des Tagebau Hambach wur-
den als Ausgleich für die durch den Tagebau zer-
störten Lebensr äume und Strukturen als Aus-
gleichsflächen eine Biotopvernetzung entlang des 
Tagebaurandes angelegt („Ostkonzept“). Dies war 
Artenschutzkonzept im Sinne einer funktiona-
len Biotopvernetzung umgesetzt. Die Herstel-
lung des Tagebausees mit seiner Uferrandge-
staltung tragen zur Biotopvernetzung bei. Mit 
den Maßnahmen der Bergbautreibenden und 
der vorliegenden Braunkohlenplanung ist daher 
ein Beitrag zur Herstellung einer Biotopvernet-
zung geleistet. Die Weiterführung und Herstel-
lung eines Biotopverbunds auf unverritztem 
Gelände muss durch Träger der Landschafts-
planung und durch die Träger der Regionalpla-
nung erfolgen.  
Die östlich des T agebaus gelegenen Flächen 
sind mit der Verbindung zur Sophienhöhe im 
Ziel enthalten. Somit ist eine Umformulierung 
des Ziels insgesamt nicht erforderlich und nicht 
sinnvoll. 
Hinsichtlich der vorgesehenen Bepflanzung an 
der Elsdorfer Seeböschung ist festzuh alten, 
dass diese oberhalb der Wellenschlagzone an-
gelegt werden sollen und dauerhaft erhalten 
bleiben. Auf der Planungsebene des Braunkoh-
lenplans werden dabei lediglich die Grundzüge 
der Wiedernutzbarmachung und Verteilung der 
Nutzungsarten festgelegt. Ein e weitergehende

- 152 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
u.a. Voraussetzung für die Zulassung des 3. Rah-
menbetriebsplanes für den Tagebau Hambach. 
Vernetzt werden dadurch die Sophienhöhe mi t 
dem „Grünen Band“ der Bandtrasse („Speedway“), 
dem Bürgewald Elsdorf, dem Restwald östlich 
„Terra Nova“, den ehem. Klärteichen, dem Bürge-
wald Steinheide und über die alte Bandtrasse und 
das Wiebachtal/Manheimer Fließ die Erftaue.  
Die angelegten halboffenen Parklandschaften bie-
ten laut Projektbeschreibung im „Maßnahmenkon-
zept im Zuge der Fortführung des Tagebau Ham -
bach 2020 bis 2030“ für Säuger (Bechsteinfleder-
maus, Braunes Langohr, Fransenfledermaus, 
Große Bartfledermaus, Großer Abendsegler, Gro-
ßes Mauso hr, Kleiner Abendsegler, Kleiner 
Abendsegler, Zwergfledermaus, aber auch Kleine 
Bartfledermaus, Rauhautfledermaus, Wasserfle-
dermaus und als potentiell vorkommende Art Mü-
ckenfledermaus) Ausgleich zum tagebaubeding-
ten Verlust von Fortpflanzungs - und Ruhestät ten 
für waldbe -wohnende Arten, dem großflächigen 
Verlust von Nahrungsräumen in Wäldern und der 
Störung lokaler Populationen. Durch die Maßnah-
men wurde durch Fledermäuse nicht nutzbare of-
fene Landschaft in strukturreiche Nahrungs - und 
Quartierbereiche umgew andelt. Die entwickelten 
halboffenen Parklandschaften stellen sowohl Leit-
und konkretere Ausgestaltung der Festlegun-
gen der Wiedernutzbarmachung erfolgt im 
Rahmen des nachgelagerten Abschlussbe-
triebsplanverfahrens. Dies betrifft auch Festle-
gungen zum Erhalt von Immissionsschutzwäl-
len. 
In Bezug auf die Anmerkungen  zum künftigen 
Seeablauf ist festzuhalten, dass der Seeablauf 
nicht Gegenstand dieses Braunkohlenplans ist, 
sondern hierfür ein eigenständiger Braunkoh-
lenplan aufgestellt wird.

- 153 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
strukturen als auch Nahrungsräume dar und berei-
chern dadurch die derzeit intensiv genutzte Agrar-
landschaft zwischen den Waldkomplexen außer-
halb des Abbaugebietes und werten sie als Le-
bensraum deutlich auf. Hiervon profitieren auch 
zahlreiche Vogelarten. Neben den geschaffenen 
Gehölzstrukturen wird stellenweise durch eine zu-
sätzliche extensive Beweidung mit Rindern oder 
Pferden das Insektenangebot der Flächen noch 
weiter erhöht. Zur Erg änzung der verbleibenden 
Waldflächen und somit des Nahrungsan -gebots 
sowie – langfristig – des Quartierangebots wurden 
Aufforstungen angelegt. Die Aufforstungen erhö-
hen die Konnektivität in der weitgehend ausge-
räumten und als Lebensraum für Fledermäuse und 
zahlreiche Vogelarten funktionslosen, intensiv ge-
nutzten Agrarlandschaft. Im Rahmen des Ostkon-
zeptes wurde ein nahezu durchgängiger Verbund 
geschaffen, den es unbedingt zu erhalten und aus-
zuweiten gilt. Dies gilt insbesondere für die „Lücke“ 
im Süden der Stadt Elsdorf zwischen Zuckerfabrik 
und Tagebau, wo durch die angedachte Bebauung 
die Vernetzung unterbrochen würde und durch die 
Wanderungen bedrohter Arten bzw. der Austausch 
zwischen den Kolonien nicht mehr möglich wären. 
In den Schutz sollen auch die u mgebenden Frei-
flächen aufgenommen werden, ergänzend hierzu 
der Bereich der Bandtrasse („Speedway“), der

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
eine wichtige Vernetzung nach Nordost zur Erftaue 
und zum Peringsmaar bietet und die einzige durch-
gängige Gehölzstruktur in diese Richtung bietet, 
zudem östlich die Landschaftsschutzgebiete des 
Wiebachtals und des Manheimer Fließ, die mit Ge-
hölzstrukturen und teils Auen in der ansonsten in-
tensiv genutzten Agrarlandschaft in diesem Be-
reich den einzigen östlichen Bio -topverbund Rich-
tung Erftaue bilden und d urch den geplanten Ta-
gebausee-Überlauf und geplante Kiesgruben mas-
siv bedroht sind. Aufgrund der hohen Qualität der 
im Rahmen des Ostkonzeptes am Tagebaurand 
entstandenen Strukturen und der Altflächen und 
wegen der guten Bedingungen für die nachgewie-
senen Tierarten, insbesondere der verschiedenen 
Fledermäuse und Vogelarten, sehen wir diese Flä-
chen durchgehend als Flächen mit herausragen-
der Bedeutung für das Biotopverbundsystem. 
Auch im Elsdorfer Bereich, insbesondere südlich 
des Stadtgebiets und im Bereich „Terra Nova“, 
sind im Sinne des Biotopverbunds die aufgeführ-
ten Vorgaben einzuhalten. Die an der Elsdorfer 
Seeböschung vorgesehenen Pflanzungen sind 
umzusetzen. Nicht klar ist, ob diese an der tempo-
rären Böschung, die durch den steigenden Was-
serspiegel verschwinden wird, oder der finalen Bö-
schung vorgesehen ist. Jedenfalls dürfen tempo-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
räre Lösungen den Biotopverbund in der Schutz-
zone nicht ersetzen. Ziel muss sein, durch die neu 
angelegten Halboffenlandschaften mit Waldberei-
chen den Biotopverbund vor Elsdor f zu stärken 
und dauerhaft zu erhalten, dies ist textlich aufzu-
nehmen. 
Für den Seeablauf ist, da der Wasserspiegel des 
Sees deutlich unter Oberflächenniveau gehalten 
werden soll, ein über 15 Meter tiefer und rund 75 
breiter Einschnitt erforderlich. Sowohl das Wie-
bachtal als auch das als Ausgleichmaßnahmen für 
die zerstörten ehem. Klärteiche entstandenen 2,3 
ha große und als Schutzzone für Watvögel und 
Amphibien vorgesehene Gewässer „am Wiebach“, 
der „Wiebach -Teich“ ist ein schützenswertes 
Feuchtgebiet und a ls Landschaftsschutzgebiet 
eingestuft. Für die für den Überlauf zu erwartenden 
Inanspruchnahmen erwarten wir vorausgehende 
Ausgleichsmaßnahmen im Bereich des Wiebachs, 
die die ununterbrochene Biotopvernetzung im 
Streckenverlauf gewährleisten. Da das Gewäss er 
„am Wiebach“ keinen Zufluss hat und durch Sümp-
fungwässer versorgt wird, unterliegt dieses sümp-
fungsbedingten Auswirkungen und ist damit in das 
Monitoring für schützenswerte Feuchtgebiete auf-
zunehmen (u.a. S. 113) und dauerhaft zu erhalten. 
Ab Seite S. 7 0 wird intensiv auf die Grünvernet-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
zung im Süden des Tagebaus hingewiesen, ähnli-
ches vermissen wir für den Norden und Osten des 
Tagebaus. Auf die Bedeutung der Fledermaus-
leitstrukturen und des Ostkonzeptes (siehe Karte 
anbei) haben wir deutlich hingewiesen. Textlich ist 
in den Erläuterungen mit aufzunehmen: „Die Flä-
chen des Ost-Konzepts sind inklusive des begrün-
ten Immissionsschutzdamms dauerhaft zu erhal -
ten. Sollte in Ausnahmefällen stellenweise der Er-
halt des Immissionsschutzdamms oder anderer 
Flächen des Ost-Konzepts nicht möglich sein, sind 
dementsprechende Biotop -Vernetzungsstrukturen 
vor Ort so zu schaffen, dass ein durchgängiger Bi-
otopverbund dauerhaft gewährleistet ist.“ 
Natur und 
Landschaft au-
ßerhalb des Ab-
baubereiches 
1025770_
018 
Schutz der Natürlichen Lebensgrundlagen: Ob-
wohl wir einen amtlichen Naturschutz haben, einen 
verbandlichen Naturschutz und einen beruflichen 
Naturschutz, bleibt der Schutz unserer Lebens-
grundlagen/Ökosysteme weitgehend auf der Stre-
cke. Beispielhaft sehe ich in diesem  Zusammen-
hang die „Allgemein verständlichen Zusammen-
fassung zum Fachbeitrag Natur und Landschaft“. 
– Eine totale Zerstörung von Landschaft und Natur 
wird per Definition ins Gegenteil verwandelt?: 
Seite 7 ff von 199 Seiten herausgegriffen, Zitat. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genom-
men. Im Rahmen des Erarbeitungsprozesses 
wurden die voraussichtlichen erheblichen Aus-
wirkungen u.a. auf Natur und Landschaft ent-
sprechend den Maßgaben der Umweltprüfung 
nach § 9 ROG ermi ttelt, und innerhalb eines 
Umweltberichts beschrieben und bewertet.  
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Natur und 
Landschaft au-
ßerhalb des Ab-
baubereiches, 
Natur und 
Landschaft im 
Abbaubereich 
1025567_
037 
Fachbeitrag Natur und Landschaft (Datei Anlage 1 
NW-211007 FB Naturlandschaft). Seit e 175 - 177 
Abschnitt 6.1 Maßnahmen zur Vermeidung und 
Verminderung von Beeinträchtigungen 
Die Maßnahmen unter Punkt 6.1 (S. 175 ff.) zur 
Vermeidung und Verminderung von Beeinträchti-
gungen sind vollständig umzusetzen. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine 
Verpflichtung zur Umsetzung von Maßnahmen 
zur Vermeidung und Verminderung von Beein-
trächtigungen ist bereits in der Zulassung des 
3. Rahmenbetriebsplans für die Fortführung 
des Tagebaus Hambach von 2020 bis 2030 
vom 12.12.2014 sowie in der Zulassung des 
Sonderbetriebsplans betreffend die arten-
schutzrechtlichen Belange bei der Fortführung 
des Tagebaus Hambach bis 2020 (Restfläche 
des 2. Rahmenbetriebsplans) vom 22.10.2013 
geregelt. Ergänzende Maßnahmen können, so-
fern erforderlich, im Rahmen der nachfolgen-
den Hauptbetriebspläne festgelegt werden. 
- 
Natur und 
Landschaft au-
ßerhalb des Ab-
baubereiches, 
Natur und 
Landschaft im 
Abbaubereich 
1025582_
001 
Fachbeitrag Natur und Landschaft (Anlage 3), Ar-
tenschutzrechtliche Machbarkeitsprüfung (Anla-
gen 4 u. 5) sowie FFH -Verträglichkeits-untersu-
chung (Anlage 6)  
Bei der Bestandserfassung und -bewertung wer-
den Pflanzen, reale Vegetation und Biotoptypen, 
Tiere, biologische Vielfalt und Schutzgebiete be-
rücksichtigt. Dabei werden folgende Teilräume un-
terschieden: - Eigentliche Inanspruchnahmeflä-
che, - 500 m - Wirkraum um die Inanspruchnah-
mefläche, - Nicht- Inanspruchnahmefläche, -500 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Stellungnahme wi rd zur Kenntnis genom-
men. Hinsichtlich des Hinweises auf die in der 
Inanspruchnahmefläche gelegenen Gewässer 
sowie die zukünftige Entwässerung des Raums 
Morschenich kann folgendes zur weiteren Er-
läuterung ergänzt werden: 
Der zu einem kleinen Abschnitt vom Tagebau 
Hambach in Anspruch genommene Mordloch-
graben wird vor Inanspruchnahme entspre-
chend verlegt, sodass dieser weiterhin in das 
Manheimer Fließ entwässern wird. Der neue 
Grabenabschnitt ersetzt zudem einen Teil des 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
m-Wirkraum um die Nicht -Inanspruchnahmeflä-
che, -Untersuchungsgebiet Wirkraum Wasser. 
Der Untersuchungsraum für den Wirkpfad Wasser 
umfasst die Erft -Scholle und die linksrheinische 
Kölner-Scholle. Die eigentliche Abgrenzung der zu 
untersuchenden Feuchtgebiete wurde am 
18.11.2016 mit den beteiligten Fachbehörden und 
-verbänden (LANUV, BR Arnsberg, BR Köln, Kreis 
Düren, Rhein-Erft-Kreis, Erftverband) abgestimmt. 
In den Jahren 2015 und 2016 hat das Büro „IVÖR“ 
eine kombinierte Biotoptypen -/Vegetationskartie-
rung durchgeführt. Darüber hinaus erfolgte in 2017 
eine Kartierung der schollenübe rgreifenden 
Feuchtgebiete „Scherresbruch“, „Waldfläche Am 
Bruch“, „Rurdriesch“ und „Mersheimer Bruch“. 
Die Ergebnisse der flächendeckenden Biotopty-
penkartierung werden in der UVS zum „Antrag auf 
Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Fort-
setzung der Entnahme und Ableitung von Grund-
wasser für die Entwässerung des Tagebaus Ham-
bach im Zeitraum 2020 – 2030“ (RWE POWER AG 
2019) dargestellt. Die dortige Darstellung der Bio-
toptypen-/Vegetationskartierungen entspricht den 
Kenntnissen des Erftverbandes. 
Manheimer Fließes, welches ebenfalls i n An-
spruch genommen wird. Damit ist eine geord-
nete Entwässerung weiterhin sichergestellt. Für 
die Verlegung liegt eine Plangenehmigung mit 
Datum vom 02.02.2024 vor. Der Erftverband 
wurde im Rahmen der Beteiligung der Träger 
öffentlicher Belange im Verfahre n eingebun-
den. 
Der Ort Morschenich wird vom Tagebaubetrieb 
nicht berührt, sodass das bestehende Entwäs-
serungssystem erhalten bleiben kann. Eine 
Einleitung von Siedlungswässern in den späte-
ren Tagebausee ist nicht vorgesehen. Weiter-
gehende Prüfungen sind außerhalb des Braun-
kohlenplanänderungsverfahrens vorzuneh-
men.

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Für sieben Gebiete wird eine potentielle Betroffen-
heit auf Grundlage des Grundwassermodells 2022 
festgestellt (1. Scherresbruch, 2. Glessener Bach, 
3. Teich -Vegetationskomplex nordwestlich 
Grefrath, 4. Waldkomplex am Werkstattweiher, 5. 
Wälder westlich Schnorre nberg, 6. Ententeich, 7. 
Wald-Grünlandkomplex Pfingstmühle). Die Ge-
biete 3, 4, 5 und 6 liegen auf der Ville. In der 2. 
Sitzung der UAG Feuchtgebiete vom 02.11.2023 
im Monitoring Hambach wurde hierzu folgender 
Sachverhalt dargestellt: 
„Bei der Ville handelt es sich um eine geologische 
Erhebung (Horst). Die angrenzenden, durch tekto-
nische Verwerfungen getrennten Erft - und Kölner 
Scholle sind abgesenkt. In dem relevanten Altab-
grabungsbereich sind flächendeckend verbreitete 
Tone und „Kohlepfeiler“ vorhanden. Eine hydroge-
ologische Eigenständigkeit des oberen Stock-
werks ist somit gewährleistet. Langjährig und fort-
laufend durchgeführte Überwachungen der Grund-
wasserstände und darauf aufbauende Gleichen-
konstruktionen bestätigen voneinander unabhän-
gige Grundwasserstän de im OSTW der Erft -
Scholle, Kölner Scholle und der Ville. Es sind keine 
Auswirkungen von Sümpfungsmaßnahmen des 
Tagebaus Hambach im OSTW der Ville gegeben. 
Die dort vorhandenen Feuchtgebiete werden also

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
nicht durch die Sümpfungsmaßnahmen des Tage-
baus beeinflusst“. 
Die Feuchtgebiete „Glessener Bach“ und „Wald -
Grünlandkomplex Pfingstmühle“ werden im Rah-
men des Monitorings Hambach überwacht. Im 
Jahr 2023 hat der Erftverband in beiden Gebieten 
vegetationskundliche Dauerbeobachtungsflächen 
eingerichtet. Zukünftig werden alle zwei Jahre Ve-
getationsaufnahmen erhoben und die Vegetations-
entwicklungen mit der Grundaufnahme verglichen 
und in der AG Monitoring Hambach bewertet. So 
können evtl. auftretende negative Veränderungen 
der Vegetation frühzeitig erkannt werden.  In das 
Monitoring Hambach wurden außerdem die Ge-
biete Knechtsteden (bislang im Monitoring Garz-
weiler), Quellbereich Borrer Fließ, Feuchtwald bei 
Lüxheim, Rengershausener Mühle und Altabgra-
bung Sechtem aufgenommen. Bis auf die Altab-
grabung Sechtem erfolgen  auch hier vegetations-
kundliche Erhebungen mit Hilfe von Dauerquadra-
ten. Das schollenübergreifende Gebiet „Scherres-
bruch“ wird im Rahmen des Monitorings Garzwei-
ler seit dem Jahr 2001 untersucht. Hier ist es im 
Zeitraum 2001/2023 zu negativen Entwicklungen 
in der Vegetation gekommen. Die ebenfalls schol-
lenübergreifenden Feuchtgebiete „Waldfläche Am

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Bruch“, „Rurdriesch“ und „Mersheimer Bruch“ wer-
den im Rahmen des Monitorings Inden näher un-
tersucht. Im Gebiet „Mersheimer Bruch“ ist es in 
der Vergangenheit zu n egativen Vegetationsent-
wicklungen an einzelnen Dauerflächen gekom-
men. Im Wasserwirtschaftsjahr 2022 wurden da-
her im Feuchtgebiet zwei Sohlschwellen im südli-
chen Vorfluter errichtet. Die Umsetzung der Maß-
nahmen erfolgte seitens RWE Power auf freiwilli-
ger Basis. Artenschutzrechtlich relevante Pflanzen 
nach Anhang IV der FFH-Richtlinie kommen im ge-
samten Untersuchungsgebiet für den betrachteten 
Wirkpfad Wasser nicht vor. Der Erftverband, der im 
Untersuchungsgebiet zahlreiche vegetationskund-
liche Dauerflächen u ntersucht, hat diesbezüglich 
keine anderslautenden Informationen. Erhebliche 
negative Auswirkungen auf Naturschutzgebiete, 
gesetzlich geschützte Biotope und FFH -Lebens-
raumtypen auch außerhalb der abgegrenzten 
Feuchtgebietskulisse sind nicht zu erwarten.  
Bei den Tieren werden artenschutzrechtlich rele-
vante Arten der Säugetiere, Vögel, Reptilien, Am-
phibien und Insekten untersucht. Hier wird eben-
falls zwischen den vorgenannten Teilräumen un-
terschieden. Eine Beeinträchtigung der Fauna im 
Untersuchungsgebiet „Wirkpfad Wasser“ ist inner-
halb der in der UVS dargestellten Gebietskulisse 
(terrestrische Feuchtlebensräume) denkbar.

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Grundsätzlich sind Veränderungen der Vegetation 
und damit der Habitatausstattung Voraussetzung 
dafür, dass Betroffenheiten für artenschutzre cht-
lich relevante Tierarten entstehen können. Daher 
werden auch hier die oben genannten sieben 
Feuchtgebiete genannt, die teilweise innerhalb von 
bergbaulichen Absenkungsbereichen liegen. Die 
Feuchtgebiete 3, 4, 5 und 6 werden nicht durch die 
Sümpfungsmaßnahmen des Tagebaus beeinflusst 
(Begründung s.o.). Die Feuchtgebiete „Glessener 
Bach“ und „Wald -Grünlandkomplex Pfingstmühle“ 
werden im Rahmen des Monitorings Hambach 
überwacht. Der Gutachter schließt in diesen Ge-
bieten artenschutzrechtliche Konflikte aus. 
Im Jahr 2023 hat der Erftverband in beiden Gebie-
ten vegetationskundliche Dauerbeobachtungsflä-
chen neu eingerichtet. Zukünftig werden alle 2 
Jahre Vegetationsaufnahmen erhoben und die Ve-
getationsentwicklungen mit der Grundaufnahme 
verglichen und in der AG Monitoring Hambach be-
wertet. So können evtl. auftretende negative Ver-
änderungen der Vegetation frühzeitig erkannt wer-
den. Negative Auswirkungen auf bewertungsrele-
vante Tierarten in den Gebieten sind nicht zu er-
warten. 
Das schollenübergreifende Gebiet „Scher res-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
bruch“ wird im Rahmen des Monitorings Garzwei-
ler seit dem Jahr 2001 untersucht. Hier ist es im 
Zeitraum 2001/2023 zu negativen Entwicklungen 
in der Vegetation gekommen. Eine Auswirkung auf 
bewertungsrelevante Tierarten im Gebiet „Scher-
resbruch“ (hier: Springfrosch und Kleinspecht) wird 
nicht erwartet.  
Die Möglichkeit für Betroffenheiten von Gebieten, 
für die eine Grundwasseraufhöhung prognostiziert 
wird, wird für 26 verschiedene Gebiete in standar-
disierter Form geprüft. Die Gutachter kommen zu 
dem Schluss, dass Grundwasseranstiege keine o-
der allenfalls so kleinflächige Auswirkungen auf die 
Habitateignung der Gebiete haben, dass es nicht 
zu artenschutzrechtlichen Betroffenheiten kommt. 
Der Erftverband hat hierzu keine anderslautenden 
Informationen. 
Im Fach beitrag Natur und Landschaft sowie im 
Umweltbericht wird lediglich das Manheimer Fließ 
als betroffenes Gewässer innerhalb der Inan-
spruchnahmefläche genannt. Weitere Gewässer 
sind in den Landesdaten innerhalb der betroffenen 
Fläche nicht enthalten. Der Erftverband ist gewäs-
serunterhaltungspflichtig auch an weiteren Neben-
gewässern innerhalb dieser Fläche, die nicht in 
den Landesdaten enthalten, aber dennoch Fließ-
gewässer sind. Diese überwiegend trockenen Ge-
wässer gleichen dem beschriebenen Manheimer

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Fließ. Ei ne Kartendarstellung dieser Fließgewäs-
ser erhalten Sie in der Anlage dieser Stellung-
nahme. 
Die Gewässer aus dem Raum Morschenich ent-
wässern (inkl. der Einleitungen aus der Siedlungs-
entwässerung) in Richtung Tagebaufläche bzw. 
dem geplanten Tagebausee. Wir bitten um Prü-
fung, wie zukünftig mit dem betroffenen Gewässer-
system und der Siedlungsentwässerung in diesem 
Raum verfahren werden soll. Aus unserer Sicht ist 
diese Frage derzeit noch ungeklärt. 
Natur und 
Landschaft im 
Abbaubereich 
1025464_
004 
Seeablauf – Festlegung Rahmenbedingungen: 
Laut Entwurf ist ein Seeablauf ab 2070 erforder-
lich. Grob beschrieben sind die Position und Füh-
rung des erforderlichen Gewässers. Unklar bleiben 
Verantwortung und Kostenübernahme. Wir fordern 
eine klare Beschreibung der Verantwortung für die 
Durchführung der erforderlichen Maßnahmen, 
eine Zuordnung der Kostenträgerschaft sowie eine 
Kostenschätzung mit Zu kunfts-Risikoaufschlag 
und deren Rückstellung zu Lasten RWE. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die raumordnerische Sicherung einer Trasse 
für den Seeablauf erfolgt, wie in Kapitel 1.1. des 
Braunkohlenplanentwurfes dargestellt über ein 
gesondertes Braunkohlenplanverfahren. In die-
sem Zusammenhang wird es im Rahmen einer 
Öffentlichkeitsbeteiligung voraussichtlich in der 
zweiten Jahreshälfte die Möglichkeit geben 
Stellung zu nehmen. Die konkrete Ausbaupla-
nung erfolgt in einem späteren Planfeststel-
lungsverfahren.  
Grundsätzlich ist die RWE Power AG als Vor-
habenträgerin für den Ausbau des Seeablaufs 
verantwortlich. Für die Rekultivierung der Ta-
gebaue und die Seeabläufe wurden bereits 
-

- 165 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Rückstellungen gebildet, deren Höhe regelmä-
ßig von unabhängigen Gutachtern sowie  von 
Wirtschaftsprüfern überprüft wird.  
Natur und 
Landschaft im 
Abbaubereich 
1025513_
002 
In Bezug auf den Artenschutz werden die Ergeb-
nisse der artenschutzrechtlichen Machbarkeitsprü-
fung grundsätzlich nachvollzogen. Hierbei wird auf 
das Erfordernis der Durchführung der dort benann-
ten Vermeidungs- und vorgezogenen Ausgleichs-
maßnahmen verwiesen. Bei der Umsetzung der 
Planung ist durch kontinuierliches Monitoring und 
begleitendes Risikomanagement sicherzustellen, 
dass die artenschutzrechtliche Betroffenhei t mini-
miert und die Wirksamkeit vorgesehener Maßnah-
men bewertet werden. Im Rahmen der weiteren 
Umsetzung ist auf dieser Grundlage zu prüfen ob 
ggf. Maßnahmen zu ergänzen oder zu modifizie-
ren sind. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die grundsätzliche Zustimmung wird zur Kennt-
nis genommen. Das betriebsplanmäßig bereits 
angeordnete Monitoring und Risikomanage-
ment wird fortgeführt. Hierbei kann etwaiger 
Änderungs- oder Ergänzungsbedarf festgestellt 
und im Rahmen der nachfolgenden Betriebs-
planzulassungen entsprechend angeordnet 
werden.  
- 
Natur und 
Landschaft im 
Abbaubereich 
1025534_
005 
Die Einrichtung von Flachwasserzonen wird sei-
tens der EwiG begrüßt, da sie Möglichkeiten bietet, 
funktionsfähige Lebensräume mit einem intakten 
Naturhaushalt zu schaffen. Dem gleichen Ziel 
dient die Schaffung von zusammenhängenden, 
landschaftsgliedernden, regionalen Grünzügen. 
Eine extensive und naturschonende Freizeitnut-
zung in Form von Naturlehrpfaden und Beobach-
tungsmöglichkeiten sollte jedoch zulässig sein, um 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die 
Einrichtung von Naturlehrpfaden und Beobach-
tungsmöglichkeiten auch in den Vorrangflä-
chen für Arten - und Biotopschutz wird als 
grundsätzlich möglich angesehen. Die kon-
krete, biotopschonende Ausgestaltung ist je-
doch nicht Gegenstand des Braunkohlenplans.  
-

- 166 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
ein nachhaltiges Naturerleben zu ermöglichen. 
Dies widerspricht nicht der auf S. 129 beschrieb e-
nen räumlichen Trennung zwischen den intensiv 
genutzten Bereichen für Erholungs - und Freizeit-
nutzung und den Vorrangflächen für Arten- und Bi-
otopenschutz. 
Natur und 
Landschaft im 
Abbaubereich 
1025567_
011 
"In der Manheimer Bucht ist der Wald westlich des 
FFH-Gebietes Steinheide durch eine Bewaldung 
der angrenzenden Uferböschung zu erweitern. 
Auch sollen die Kiesgrubenrekultivierungen der 
Kiesabgrabungen Buir topographisch  und gestal-
terisch an die Manheimer Bucht angeschlossen 
werden. Somit öffnet sich ein naturnah gestaltetes 
Tal aus Halboffenlandschaften mit Sukzessionsflä-
chen, punktuellen Gehölzbereichen und Kleinge-
wässern." (S. 68) 
Hier ist die Verbindlichkeit der gewählten Formu-
lierung zu erläutern. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die genannte Passage bezieht sich auf die Re-
kultivierung der Uferböschungen des Tagebau-
sees, die im Plangebiet des Braunkohlenplans 
liegen und für die der Braukohlenplan raumord-
nerische Vorgaben macht. Außerdem werden 
Bereiche genannt, die zwar außerhalb des 
Braunkohlenplans liegen, allerdings direkt an 
den Abbaubereich angrenzen, so dass eine 
Harmonisierung des Braunkohlenplans mit den 
umliegenden Vorhaben sinnvoll ist. D ie zitierte 
Formulierung aus der Erläuterung des Ziels 3.2 
macht die Planintention deutlich und konreti-
siert die Ausgestaltung der bergbaubedingten 
Wiedernutzbarmachungsverpflichtung. 
Eine weitere Konkretisierung der Gestaltung 
der Uferböschungen erfolgt ü ber den Ab-
schlussbetriebsplan. Ein topographischer 
Übergang der Kiesgrube Buir zum Tagebausee 
ist im Rahmenplan der Neuland Hambach vor-
gesehen. Entsprechende Maßnahmen können 
-

- 167 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
aber nicht im Braunkohlenplan festgelegt wer-
den, sondern betreffen die Rekultivie rungspla-
nung der Kiesgrube. Dies wird im Text klarge-
stellt und bedarf einer weiteren Konkretisierung 
durch die Regionalplanung und nachgelagerte 
Verfahren. 
Das Erfordernis einer Ergänzung der textlichen 
Erläuterungen des Ziels 3.2 wird nicht erkannt.  
Natur und 
Landschaft im 
Abbaubereich 
1025567_
012 
"Zusätzliche Maßnahmen zur Anreicherung des 
Bodens mit kulturfähigem Material und zur Be-
pflanzung sind in diesen Bereichen nicht vorgese-
hen." (S. 68) 
Es muss darauf geachtet werden, dass die Böden 
über eine gute Wasserspeicherkapazität verfügen, 
damit sich in diesem Bereich nicht nur trockenre-
sistente lnitialsukzessionen ansiedeln. In der Um-
gebung finden sich durch den Kiesabbau schon 
vermehrt Trockenstandorte, die mehrere Jahre bis 
Jahrzehnte benötigen um dur ch Pionierpflanzen 
eine Bodenaufbereitung herzustellen, die eine Se-
kundärsukzession mit Pflanzen zulässt, die auch 
durch ihre Verdunstungsleistung einen Kühlungs-
effekt generiert. Da bis zum Maximalwasserstand 
des Sees noch Jahrzehnte vergehen, ist es wich-
tig, die umgebende Natur durch eine natürliche 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die 
zitierte For mulierung aus der Erläuterung des 
Ziels 3.2 macht die Planintention deutlich und 
konretisiert die Ausgestaltung der bergbaube-
dingten Wiedernutzbarmachungsverpflich-
tung.  
Eine weitere Konkretisierung der Gestaltung 
der Uferböschungen erfolgt über den Ab-
schlussbetriebsplan und ist nicht Gegenstand 
des Braunkohlenplanes.  
-

- 168 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Wasserspeicherkapazität der Pflanzen, die hierfür 
einen wasserspeicherfähigen Boden benötigen, zu 
unterstützen. 
Natur und 
Landschaft im 
Abbaubereich 
1025567_
013 
Seite 70: Ziel: "Der ökologische Wert und die Leis-
tungsfähigkeit des Raumes zwischen dem Wald-
gebiet Steinheide, dem Hambacher Forst, dem 
Merzenicher Erbwald und der Sophienhöhe sind 
durch zusammenhängende, landschaftsglie-
demde, regionale Grünzüge zu erhöhen. 
Erläuterung: 
Das Ziel der Herstellung eines zusammenhängen-
den Grünzuges dient der Förderung eines Bio-
topverbundes zwischen den Waldbereichen Stein-
heide, Hambacher Forst, Merzenicher Erbwald 
und Sophienhöhe und richtet sich an die Bergbau-
treibende soweit erforderliche Maßnahmen im 
Plange bietliegen. Die Weiterführung und Herstel-
lung des Grünzuges auf unverritztem Gelände 
richtet sich an d ie Träger der Landschaftsplanung 
und insbesondere an den Träger der Regionalpla-
nung. Mit der Rekultivierung und den Artenschutz-
flächen (RWE Power AG) wurden im Abbaube-
reich und im Umfeld des Tagebaus Hambach be-
reits weitreichende Maßnahmen zur Stärkung des  
Biotopverbunds realisiert, die möglichst erhalten 
bleiben sollen. Weitere Maßnahmen sind mit Blick 
Stellung-
nahme wird 
teilweise ge-
folgt. 
Eine entsprechende Ergänzung des Schutzsta-
tus des Natura 2000-Gebietes ist nicht erforder-
lich, da es um die Vernetzung verschiedener 
Waldbereiche geht, die einen unterschiedlichen 
Schutzstatus aufweisen. Ziel ist ganz allgemein 
die Herstellung eines landschaftsgliedernden 
regionalen Biotopverbundes und nicht speziell 
die Anbindung eines Natura 2000-Gebiets.  
Die weitere Konkretisierung dieser Zielsetzung 
ist Aufgabe der Regional - und Landschaftspla-
nung. 
Der vorgeschlagenen Ergänzung wird in fol-
gender Form zugestimmt: "Zur Vernetzung von 
Steinheide und Hambacher Forst soll nördlich 
entlang der Hambachbahn in etwa 250 m Breite 
ein waldbaulich um zusetzender Korridor ge-
schaffen werden, der über die bepflanzten Ufer-
böschungen vor der ehemaligen Manheimer 
Kirche hinaus als Biotopverbindung funktioniert 
und eine mögliche Folgenutzung der ehemali-
gen Kirche und ihres Umfeldes berücksichtigt." 
Kapitel 3.3, Erläute-
rung zweiter Absatz: 
Ergänzung "Zur Ver-
netzung von Stein-
heide und Hambacher 
Forst soll nördlich ent-
lang der Hambach-
bahn in etwa 250 m 
Breite ein waldbaulich 
umzusetzender Korri-
dor geschaffen wer-
den, der über die be-
pflanzten Uferbö-
schungen vor der 
ehemaligen Manhei-
mer Kirche hinaus als 
Biotopverbindung 
funktioniert und eine 
mögliche Folgenut-
zung der ehemaligen 
Kirche und ihres Um-
feldes berücksichtigt."

- 169 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
auf die Verträgichkeit mit städtebaulichen Entwick-
lungen und landwirtschaftlichen Nutzungen zu prü-
fen. Zur Vernetzung von Steinheide und Hamba-
cher Forst soll nördlich entlang der Hambachbahn 
in etwa 250 m Breite ein waldbaulich umzusetzen-
der Korridor geschaffen werden, der über die be-
pflanzten Uferböschungen vor der Manheimer Kir-
che hinaus als Biotopverbindung funktioniert." 
Das Ziel 3.3 wird vollumfänglich mitgetragen, aller-
dings leitet sich aus dem formulierte Ziel nicht die 
ökologische Bedeutung dieser Maßnahme ab. Hier 
sollte gezielt auf den bestehenden Schutzstatus 
von europäischer Bedeutung eines Natura 2000 
Gebietes (hier Nr. DE-5105-301 mit dem Gebiets-
namen: Dickbusch, Loersfelder Busch, Steinheide) 
eingegangen werden. Mit den beschriebenen 
Maßnahmen der Grünvernetzung wird ein erhebli-
cher Beitrag zur Erhaltunggefährdeter oder typi-
scher Lebensräume und Arten geleistet. Die Be-
deutung dieser Maßnahme sollte stärker hervorge-
hoben werden. 
Ergänzung des letzten Satzes entsprechend des 
Rahmenplanes: Zur Vernetzung von Steinheide 
und Hambacher Forst soll nördlich entlang der 
Hambachbahn in etwa 250 m Breite ein waldbau-
lich um zusetzender Korridor geschaffen wer den,

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
der über die bepflanzten Uferböschungen vor der 
Manheimer Kirche hinaus als Biotopverbindung 
funktionierfund eine mögliche Folgenutzung der 
Kirche und ihres Umfeldes integriert. 
Natur und 
Landschaft im 
Abbaubereich 
1025567_
038 
Artenschutzrechtliche Machbarkeitsprüfung (Datei 
Anlage 2 Machbar keitsanalyse Artenschutz BKP 
Hambach.pdf). Seite 50 - 67 
Kapitel 6: Zusammenfassung der Maßnahmen zur 
Vermeidung, Verminderung sowie  zum Ausgleich 
artenschutzrelevanter Beeinträchtigungen 
Alle unter Kapitel 6 angegebenen Maßnahmen zur 
Vermeidung, Verminderung sowie zum Ausgleich 
artenschutzrelevanter Beeinträchtigungen sind 
einzuhalten. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine 
Verpflichtung zur Umsetzung von Maßnahmen 
zur Vermeidung, Verminderung sowie zum 
Ausgleich artenschutzrelevanter Beeinträchti-
gungen ist bereits in der Zulassung des 3. Rah-
menbetriebsplans für die Fortführung des Ta-
gebaus Hambach von 2020 bis 2030 vom 
12.12.2014 geregelt.  
- 
Natur und 
Landschaft im 
Abbaubereich 
1025604_
044 
S. 68: „An der Elsdorfer Seeböschung sind im 
Wechsel Halboffenlandschaften mit Waldberei-
chen anzulegen. Die Waldbereiche sollen jeweils 
an angrenzende Bestandswälder und Artenschutz-
flächen der RWE Power AG anschließen. Südlich 
des (Forums Terra Nova - rot) soll der zukünftige 
Seeablauf in die Erft entstehen. Dafür muss inner-
halb der Sicherheitszone des Tagebaus Hambach 
ein Übergangsbereich in Richtung Winterbach und 
Wiebach geschaffen werden. Im Anschluss an den 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die genannten Aspekte müssen im Abschluss-
betriebsplanverfahren berücksichtigt werden, in 
dem die detaillierte Gestaltung der Wiedernutz-
barmachung erfolgt. 
Die raumordnerische Trassensicherung des 
Seeablaufs für den Tagebausee erfolgt über ein 
separates Braunkohlenplanverfahren, in dem 
voraussichtlich noch in 2024 eine Offenlage / 
Beteiligung stattfindet. 
-

- 171 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Tagebausee ist ein Böschungseinschnitt mit ge-
eigneten Maßnahmen zur Böschungssicherung 
herzustellen.“ - Neu anzulegende Wälder im Bö-
schungsbereich sind an die Bestandswälder so an-
zugliedern, dass sie eine sinnvolle Ergänzung und 
keine zusätzliche Barriere darstellen. Zusätzlich 
sollten diese für Erholungssuchende erschlossen 
werden. So ist es bereits in den Richtlinien zum 
Teilplan Hambach 12/1 (1976) unter Punkt 6.4 ge-
regelt: „Die forstwirtschaf tlichen Nutzflächen sind 
landwirtschaftspflegerisch so zu gestalten, daß sie 
sowohl den wirtschaftlichen Erfordernissen des 
Landbaues als auch den Belangen der erholungs-
suchenden Bevölkerung gerecht werden.“ (S. 7) - 
Über die den Seeablauf betreffenden Pla nungen 
im Bereich des Forum :terra nova ist die Stadt Els-
dorf rechtzeitig zu informieren und mit einzubezie-
hen. Des Weiteren muss der uneingeschränkte 
Betrieb des Forums sichergestellt werden. Auch 
Kreuzungssituationen mit Straßen oder sonstigen 
Infrastrukturen sind so zu gestalten, dass ein mög-
lichst geringer Eingriff, bzw. während des Baus 
eine möglichst geringe Einschränkung entsteht.  
   
Natur und 
Landschaft im 
Abbaubereich 
1025605_
005 
Die Manheimer Bucht verhindert das geforderte 
Vernetzen der übrig gebliebenen Waldflächen, der 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Für eine ordnungsgemäße Beendigung des Ta-
gebaus ist im Rahmen der Seeherstellung die 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Rest des Hambacher Waldes wird auf einer Halb-
insel stehen, das kann er nicht überleben. 
Herstellung eines dauerhaft standsicheren Bö-
schungssystems erforderlich. Dafür werden 
Massen benötigt, die im aktuellen Tageb aufeld 
nicht in der erforderlichen Menge und Qualität 
zur Verfügung stehen. Zur Analyse der erfor-
derlichen Massen zur Beendigung des Braun-
kohlenabbaus im Tagebau Hambach wurde 
2021 ein unabhämgiges Fachgutachten beauf-
tragt, welches untersuchte welche Fläch enin-
anspruchnahme dafür mindestens erforderlich 
ist. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, 
dass auf eine Inanspruchnahme der Ortslage 
Manheim in dem im Planentwurf dargestellten 
Umfang nicht verzichtet werden kann.  Auf 
Grundlage dieser Untersuchungen hat de r 
Braunkohlenausschuss am 07.03.2022 be-
schlossen, die nun auch im Entwurf des Braun-
kohlenplans angezeigte Abbaugrenze, den 
weiteren Planungen zu Grunde zu legen. 
Gemäß Planentwurf wird der Hambacher Forst 
zukünftig nicht auf einer Halbinsel stehen, da er 
nicht von drei Seiten von Wasser umgeben ist. 
Auch künftig ist der Hambacher Forst nicht 
grundwasserabhängig und durch das Nieder-
schlagswasser ausreichend versorgt.

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Gemäß der Vorgabe aus Entscheidungssatz 6 
der Leitentscheidung 2021 ist eine Vernetzung 
der verbleibenden Wälder außerhalb der Ab-
baufläche auch unter Berücksichtigung der 
Manheimer Bucht möglich. Die vorliegende 
Planung eines Biotopverbunds (Ziel 3.3) zielt 
auf die Herstellung einer solchen Vernetzung 
ab.  
Natur und 
Landschaft im 
Abbaubereich 
1025654_
004 
3.2 Natur und Landschaft im Abbaubereich (S. 68) 
In den Erläuterungen zu Ziffer 3.2 (Seite 68 unten) 
wird ausgeführt, dass die „Kiesgrubenrekultivie 
rungen der Kiesabgrabungen Buir topographisch 
und gestalterisch an die Manheimer Bucht ange 
schlossen werden." Im Bereich nördlich der Orts-
lage Buir (westlich der Manheimer Bucht) wird aktu 
ell eine Kiesgewinnung betrieben. Hierbei handelt 
es sich um eine Abgrabung mit mehreren Erweite 
rungsabschnitten. Darüber hinaus existiert eine 
Abgrabung nahe der Ortslage Manheim östlich der 
Manheimer Bucht, allerdings in weiterer Entfer-
nung zur Ortslage Buir. Unklar ist, ob mit dieser 
Festlegung beide Kiesgruben gemeint sind. 
Es wird in den Erläuterungen (Seite 69 Mitte) aus-
geführt, dass die Böschungen oberhal b des Ziel-
wasserspiegels im Bereich der Steinheide, des 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die Kiesgrube südlich/östlich der ehemaligen 
Ortslage Manheim -Alt läuft unter der Bezeich-
nung "Forster Feld". Mit dem gestalterischen 
Anschluss ist demnach nur die Kiesgrube Buir 
gemeint, die mit ihrer 5. Erweiterung direkt an 
die Manheimer Bucht angrenzt. Zwischen der 
Kiesgrube und der Manheimer Bucht verbleibt 
in der aktuellen Planung lediglich eine schmale 
Dammlage. Gemäß dem Rahmenplan der Neu-
land Hambach GmbH soll deshalb geprüft wer-
den, ob ein gestalterischer Anschluss der Kies-
grube Buir an die Manheimer Bucht möglich ist. 
Eine Anpassung des Braunkohlenplans ist in-
soweit nicht erforderlich. 
Der Hinweis zu den ökologischen Vorrangflä-
chen wird  zur Kenntnis genommen. Die Dar-
stellungen in den Erläuterungskarten beruhen 
auf der Eingabe der Neuland Hambach GmbH 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Hambacher Forstes und der Westflanke der So-
phienhöhe auch nach vollständiger Seebefüllung 
als ökologische Vorrangzone fungieren sollen. In 
der Erläuterungskarte 2A „Nutzungsschwer-
punkte" sind nur Ufer - und Gewässerbereiche als 
ökologische Vorrangzonen dargestellt. 
Es wird angeregt, die Erläuterung zu Ziffer 3.2 zu 
den oben genannten Ausführungen zu spezifizie-
ren sowie in der Erläuterungskarte 2A die Bö-
schungen auch als ökologische Vorrangzonen dar-
zustellen und in der Legende den Zusatz „Ufer - 
und Gewässerbereiche" zu streichen. 
und sind äquivalent zu den Darstellungen im 
Rahmenplan (dort ebenfalls Beschränkung auf 
Ufer- und Gewässerbereich). Die Erläuterungs-
karten dienen nur einer Orientierung und haben 
keine bindende Wirkung. Eine Änderung ist so-
mit nicht erforderlich.  
Natur und 
Landschaft im 
Abbaubereich 
1025658_
001 
Kap. 3.2: Natur und Landschaft im Abbaubereich: 
Seite 68: Die durchgängige Waldkorridorerweite-
rung an der Westflanke der Sophienhöhe bis zu 
den Seeufern wird begrüßt. Hinsichtlich der Ent-
wicklung der schon bestehenden „Goldenen Aue 
als Heidelandschaft" und ihrer weiteren Fortfüh-
rung in Richtung Seeufer bedarf es insbesondere 
hinsichtlich des Flächenanteils von „Sonderstand-
orten" im Rahmen der forstlichen Wiedernutzbar-
machung eines Blicks in die bestehenden Vorga-
ben der Wiedernutzbarmachungsverpflichtungen. 
In diesem Zusammenhang ist dann auch die er-
wähnte „optionale Beweidung" von Halboffenland-
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.  
Zu den Flächenanteilen der Sonderstandorte 
sei auf die Antwort der Stellungnahme 
1025658_003 verwiesen. 
Zu der optionalen Beweidung ist dara uf hinzu-
weisen, dass die in der Erläuterungskarte 2A 
dargestellte Fläche nicht bindend ist, sondern 
nur einen nachrichtlichen Charakter hat. Die 
konkrete Ausgestaltung der Beweidung wird 
noch zu prüfen sein. Die geltenden rechtlichen 
Rahmenbedingungen werd en dabei berück-
sichtigt. Auch wird die Untere Forstbehörde in 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
schaften mit der Angrenzung an bestehende Wäl-
der zu hinterfragen. Hier muss über ein mit dem 
geltenden Forstrecht konformes Management ge-
sprochen werden, bevor ein derartiges Ziel formu-
liert wird. In diesem Zusammenhang verweise ich 
auch auf die „Karte (2.1): Wi edernutzbarma-
chungsplan Hambach (März 2022)": hier sind fol-
gende Nutzungsinhalte der forstlichen Wiedernutz-
barmachung zugeordnet: Sukzessionsfläche, 
Wiese/Weide, Wechselfeuchter Standort, Uferbe-
grünung. Hiermit fallen diese Flächenanteile in die 
Flächenbilanz „forstliche Wiedernutzbarmachung" 
und sind damit als dem Wald dienende Flächen 
gemäß § 2 Bundeswaldgesetz der Waldflächenbi-
lanz einzuordnen. Die Vergrößerung des Waldes 
westlich der Steinheide im Bereich der Manheimer 
Bucht durch eine Uferböschungsbewa ldung wird 
ebenfalls begrüßt. 
diesen Prozess eng eingebunden. Aktuell ist 
zunächst ein Pilotprojekt zur Beweidung auf der 
Goldenen Aue geplant. Ziel ist dabei die Pflege 
der bereits bestehenden Offenlandfläche. Von 
dort aus soll die Beweidungsfläche zukünftig 
sukzessive mit der Erweiterung der Goldenen 
Aue in Richtung Tagebausee vergrößert wer-
den, wenn das Pilotprojekt erfolgreich ist. 
Natur und 
Landschaft im 
Abbaubereich 
1025658_
002 
Kap. 3.2: Natur und Landschaft im Abbaubereich: 
Seite 69: Gleiches gilt für die geplante Flächenver-
bindung des belassenen Hambacher Forstes mit 
Aufforstung bzw. Sukzession der Uferabschnitte 
Richtung künftiger Seefläche. Die vorweg ange-
sprochenen konkreten  Ausgestaltungsmaßnah-
men müssen, wie auch auf Seite 69 festgehalten, 
Gegenstand einer frühzeitigen Abstimmung zwi-
schen Bergbautreibendem und der Bergbehörde 
Stellung-
nahme wird 
gefolgt.  
Die konkrete Ausgestaltung der Rekultivierung 
erfolgt im Rahmen des Abschlussbetriebsplan-
verfahrens.  
Die vorgeschlagene Ergänzung im Braunkoh-
lenplanentwurf wird vorgenommen.  
Kapitel 3.2, Konkreti-
sierungs- und Umset-
zungshinweise: Er-
gänzung " - im Rah-
men des Bundeswald-
gesetzes und des 
Landesforstgesetzes 
NRW"

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
für das Abschlussbetriebsplanverfahren sein. Die 
Untere Forstbehörde wird in diesem Prozess ihren 
forstrechtlichen sowie forstfachlichen Beitrag leis-
ten. Um dies auch formell sicherzustellen, bitte ich 
die Listung der „Umsetzung und Konkretisierung 
der Ziele (S. 69) im vorletzten Spiegelstrich um ,,... 
und der Bundes - und Landesforstgesetzgebung" 
zu ergänzen. 
Natur und 
Landschaft im 
Abbaubereich 
1025658_
003 
Kap. 3.2: Natur und Landschaft im Abbaubereich: 
Seite 70: Die Vernetzung der Waldgebiete Stein-
heide und Hambacher Forst wird ausdrücklich un-
terstützt. Hiermit würde es auf der südlichen 
Seeseite einen zusammenhängenden Waldkorri-
dor geben, der auch das Ziel der Artenvielfalt und 
Biotopvernetzung konkretisiert. Kap. 3.2: Natur 
und Landschaft im Abbaubereich: Seite 71: Dah er 
auch hier die Bitte um Ergänzung des zweiten 
Spiegelstrichs um ,,... und der Bundes - und Lan-
desforstgesetzgebung" in der Auflistung der Ge-
setzesspektren. 
Stellung-
nahme wird 
gefolgt.  
Die vorgeschlagene Ergänzung wird vorge-
nommen. 
Kapitel 3.3, Konkreti-
sierungs- und Umset-
zungshinweise:  Er-
gänzung " - Bun-
deswaldgesetz und 
Landesforstgesetz 
NRW" 
Natur und 
Landschaft im 
Abbaubereich 
1025661_
010 
Kap. 3.2 Natur und Landschaft im Abbaubereich  
  
Der 2. Absatz des Ziels sollte wie folgt gefasst wer-
den: 
„Die im Vorfeld des Tagebaues bestehenden öko-
logischen Funktionen sind auf Dauer zu erhalten 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Ein dauerhafter Erhalt der bestehenden ökolo-
gischen Funktionen im verbleibenden Tage-
bauvorfeld ist nicht möglich. Für die Herstellung 
dauerhaft standsicherer Böschungen im Tage-
bau Hambach müssen die bestehenden Ar-
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
und auszubauen.“ Das Vorfeld des Tagebaus be-
zieht sich auf die bisher noch nicht bergbaulich in 
Anspruch genommenen Flächen. Da die Natur-
schutzverbände die Inanspr uchnahme der Man-
heimer Bucht ablehnen, sollte das Ziel entspre-
chend umformuliert werden, damit die ökologi-
schen Funktionen des Bereiches – insbesondere 
die Biotopverbundfunktion zwischen Hambacher 
Wald und Steinheide auf Dauer erhalten und aus-
gebaut werden. 
Laut der Erläuterungskarte 2 B zur Zwischennut-
zung sind verschiedene Bereiche der Seebö-
schung als ökologische Vorrangzonen ausgewie-
sen. Diese sollen sich naturnah entwickeln. 
Im Kap. 3.2 Natur und Landschaft im Abbaube-
reich wird auf Seite 67 ausgeführt, dass die See-
ufer mit ökologischen Flachwasserzonen im Sinne 
der Strukturvielfalt und Habitatqualität zu gestalten 
sind. Dies wird seitens der Naturschutzverbände 
sehr begrüßt. 
Am Hambacher See werden sich hier aber keine 
Schilfgebiete ansiedeln, wie das an  kleineren Ge-
wässern zu beobachten ist. Der auf Seite 67 eben-
falls angesprochene Wellenschlagbereich, der mit 
Böschungsneigungen von 1:25 bzw. 1:30 (in 
beitsböschungen im Rahmen der  Rekultivie-
rung auf eine Generalneigung von 1:5 abge-
flacht werden. Dafür werden standsichere und 
aufbaufähige Materialien benötigt. Mit dem 
frühzeitigen Kohleausstieg und dem Erhalt des 
Hambacher Forstes können diese Materialien 
(Sande und Kiese) in der erforderlichen Menge 
und Qualität nur durch die Inanspruchnahme 
der sogenannten Manheimer Bucht gedeckt 
werden. Dies wurde innerhalb eines unabhän-
gigen Fachgutachtens bestätigt.  
Zu den ökologischen Flachwasserzonen wird 
im Braunkohlenplan folgendes erläuter t: "Ins-
besondere das Litoral (die Übergangszone zwi-
schen Wasser und Land) hat besondere ökolo-
gische Potenziale. Hier kann sich eine vielfäl-
tige Vegetation mit Röhrichten, Feuchthoch-
stauden und Ufergehölzen ausbilden. Von be-
sonderer Seltenheit und hoher öko logischer 
Bedeutung sind Gesellschaften auf nährstoffär-
meren Ausgangssubstraten. Der Tagebausee 
bietet hierfür, mit seiner flach geneigten Wellen-
schlagzone (Neigung von 1:25 bzw. 1:30) im 
Uferbereich und den anzulegenden ökologi-
schen Flachwasserzonen eine gute Chance."  
 Die Wellenschlagzonen für den Tagebausee 
Hambach werden auf 4 m Höhe angelegt und

- 178 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Hauptwindrichtung) zwischen den Höhen von + 63 
m NHN bis + 67 m NHN flach angelegt wird, wird 
dazu führen, dass sich weitere Ausbuchtungen der 
Wellenschlagzone in der topographischen Boden-
modellierung bilden, auch ohne menschliches Zu-
tun. Der Wellenschlagbereich wird durch starke 
morphologische Veränderungen gekennzeichnet 
sein. Die zu erwartenden klimatisch en Verände-
rungen der nächsten Jahrzehnte werden dies ver-
stärken. Der Bereich oberhalb des Seeufers muss 
deshalb frei gehalten werden von jeglicher 
menschlichen Nutzung, Wegen und Straßen. Es 
ist genügend Fläche einzuplanen für die erwarte-
ten Ausbuchtungen und Böschungsabbrüche 
oberhalb der Wellenschlagzone. 
Die verbliebenen Reste des Hambacher Forstes 
oberhalb des späteren Seespiegels sollen durch 
Entwicklungsmaßnahmen des nördlichen 
Waldsaumes hin zum späteren Seeufer gestärkt 
werden. 
haben bei einer Neigung von 1:25 und 1:30 so-
mit eine Breite von 100-120 m. Diese Dimensi-
onierung beruht auf gutachterlichen Untersu-
chungen, in denen auch Wind wellen während 
extremer Sturmereignisse berücksichtigt wur-
den. 
Grundsätzlich werden die Untersuchung der 
Standsicherheit im Rheinischen Revier nach 
dem 6-Augen-Prinzip durchgeführt. Neben der 
Fachabteilung von RWE werden die Standsi-
cherheiten auch von den Experten der Bergbe-
hörde und dem Geologischen Dienst NRW ent-
sprechend der Richtlinie für Standsicherheit ge-
prüft. Im Ergebnis sind sich alle einig, dass die 
geplanten Böschungen für den Tagebau Ham-
bach dauerhaft standsicher sind. Im Braunkoh-
lenplan heißt es dazu: "Die grundsätzliche geo-
technische Machbarkeit der untersuchten End-
böschungssysteme ist im Hinblick auf die 
standsicherheitlichen Aspekte demnach auch 
unter Erdbebeneinfluss für den derzeitigen 
Kenntnisstand der geologischen, hydrologi-
schen und geom echanischen Einflussfaktoren 
für den Befüllungszeitraum und für den dauer-
haften Endzustand nachgewiesen." Die Be-
fürchtung, dass es hinter der Wellenschlagzone 
zu Ausbrüchen und Erosionen kommen kann

- 179 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
ist somit nicht berechtigt, da die Wellenschlag-
zonen für den Tagebausee Hambach nach-
weislich ausreichend dimensioniert sind. 
Der Hinweis, den Hambacher Forst durch Ent-
wicklungsmaßnahmen des nördlichen 
Waldsaumes hin zum späteren Seeufer zu stär-
ken, wird zur Kenntnis genommen. Entlang des 
bestehenden, tagebauzuge wandten Waldran-
des des Hambacher Forstes entwickelt sich 
vielerorts bereits eine natürliche Verjüngung 
des Baumbestandes. Die neu aufwachsenden 
Bäume werden in den nächsten Jahren zuneh-
mend zu einem funktionalen, naturnahen Wald-
rand heranwachsen. In diese Naturverjüngung 
einzugreifen wäre insgesamt kontraproduktiv. 
Teilweise ist eine Ergänzung der aufwachsen-
den natürlichen Verjüngung durch gezielte 
waldbauliche Maßnahmen jedoch fachlich sinn-
voll, um die Entwicklung eines naturnahen 
Waldrandes weiter zu unte rstützen. Die steile 
Böschung des Tagebaus vor dem Hambacher 
Forst wird in den nächsten Jahren durch eine 
Vorschüttung abgeflacht und anschließend 
nach und nach zu einem naturnahen Waldrand 
bepflanzt. Die konkrete Durchführung dieser

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Maßnahmen ist Gegensta nd der nachfolgen-
den Abschlussbetriebsplanverfahren.  
Natur und 
Landschaft im 
Abbaubereich, 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025463_
001 
als betroffener Anwohner erlaube ich mir folgende 
Stellungnahme zum Braunkohleplan abzugeben. 
Auf Seite 68 (Nr.3.2 Entwurfstext) wird die Position 
des zukünftigen Seeablaufs südlich Terra Nova 
beschrieben. Auf Seite 102 (Nr.4.1 Entwurfstext) 
wird die Überlaufschwelle mit natürlichem Ablauf 
zur Ableitung in die Erft beschrieben. Hierzu bitte 
ich im finalen Text des Brau nkohleplanes zu be-
achten das ein natürlicher Ablauf meines Erach-
tens nicht möglich ist. - Der Zielwasserspiegel des 
Sees ist mit 65,00 müNN definiert. - Die Gelände-
höhe Terra Nova liegt nach den Geodaten NRW 
bei 76 müNN. - Die Höhe des Weißbachs westlich 
der B477 liegt bei über 67 müNN. Ein Pumpbau-
werk soll auf jeden Fall, insbesondere im Bereich 
Terra Nova, ausgeschlossen werden. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Der Hinweis, dass im Bereich : terra nova ein 
Höhenunterschied von ca. 15 m zwischen der 
Geländeoberkante und dem Zielwasserspiegel 
des zukünftigen Tagebausees besteht, ist rich-
tig. Um für den Tagebausee einen natürlichen 
Ablauf entlang der Vorzugstrasse (Winterbach 
und Wiebach) in Richtung Erft gewährleisten zu 
können, wird für das Ablaufgewässer  deshalb 
ein Geländeeinschnitt geplant. Im Anschluss an 
den Tagebausee wird dieser etwa 15 m tief und 
ca. 75 m breit sein. Innerhalb dieses Gelände-
einschnitts wird ein naturnahes Gewässer mit 
einer zusätzlichen Sekundäraue angelegt, in 
der sich das Gewässe r eigendynamisch und 
natürlich entwickeln kann. Eine Pumpe wird so-
mit nicht benötigt. Stattdessen wird das Wasser 
über eine Überlaufschwelle in den Seeablauf 
abfließen. In Richtung Erft wird der Geländeein-
schnitt immer kleiner, vor der Mündung wird 
das Ablaufgewässer auf Geländehöhe verlau-
fen. Die raumordnerische Sicherung der 
Trasse für den Seeablauf erfolgt über ein eigen-
ständiges Braunkohlenplanverfahren, in dem 
es voraussichtlich auch in 2024 noch eine Of-
fenlage geben wird. 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Natur und 
Landschaft im 
Abbaubereich, 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025534_
003 
Gleiches gilt für die Zugangsmöglichkeit zum See. 
Die freizeitwirtschaftliche Nutzung des zukünftigen 
Sees spielt eine besondere Rolle bei der Entwick-
lung der Region. Im vorliegenden Entwurf wird un-
terschieden zwischen „Seezugängen“ und „Was-
serzugängen“. Dies ist aus fachlicher Sicht zwar 
nachvollziehbar, führt bei den Bürgern und Bürge-
rinnen jedoch leicht zu einer Fehlinterpretation. Es 
stellt sich an dieser Stelle die Frage, warum ein 
Wasserzugang zu m Hambacher See erst nach 
zehn Jahren möglich ist, da dies laut Braunkohlen-
plan Inden II im Indener See bereits nach ca. fünf 
Jahren umgesetzt sein soll. Die nur grobe Darstel-
lung der Bereiche mit Seezugang sowie intensiver 
Freizeitnutzung in der Erläuteru ngskarte 2B ist 
wahrscheinlich dem generalisierenden Maßstab 
des Braunkohlenplans geschuldet und wird im Ab-
schlussbetriebsplan von RWE voraussichtlich prä-
zisiert werden. Der Begriff „frühzeitig“ ist zum jetzi-
gen Zeitpunkt sicherlich nicht exakt zu bestimmen. 
Die EwiG unterstützt in diesem Punkt die Stellung-
nahme von Neuland Hambach, dass es für die Um-
setzung von baulichen Maßnahmen des Rahmen-
plans wichtig ist, wann die Realisierungszeitpunkte 
sein können. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Zwischen Seezugängen und Wasserzugängen 
ist zwingend zu unterscheiden: Die oberen Bö-
schungsbereiche der Seemulde sollen nach 
Abschluss der Rekultivierung im jeweiligen Bö-
schungsabschnitt möglichst frühzeitig zugäng-
lich gemacht werden, um dort bspw. Wander-
wege oder andere Freizeitnutzungen zu ermög-
lichen. Bei Wasserzugängen ist zu berücksich-
tigen, dass jeweils die Böschung und die un-
terste Berme oberhalb des Wasserspiegels aus 
Sicherheitsgründen nicht betreten werden dür-
fen. Somit muss für einen Wasserzugang eine 
entsprechende Infrastruktur geschaffen wer-
den, die diesem Problem begegnet. Der An-
stieg des Seewassers wird im Tagebausee 
Hambach in den ersten 10 Jahren allerdings 
sehr schnell gehen (ca. 200 m), so dass die Er-
richtung einer entsprechenden Infrastruktur nur 
sehr schwer möglich ist und auch wegen stän-
diger Anpassungsarbeiten nicht sinnvoll nutz-
bar sein wird. Insgesamt unterscheidet sich der 
Tagebausee Hambach vom Tagebausee Inden 
in der Dimensionierung, so dass für den Tage-
bausee Hambach auch andere Nutzungsmög-
lichkeiten berücksichtigt werden.  
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Natur und 
Landschaft im 
Abbaubereich, 
Zeichnerische 
Festlegung 
1025661_
001 
Darstellungen für den Schutz von Natur sowie 
Landschaft und landschaftsorientierter Erholung 
Nach § 26 Abs. 2 LPlG NRW müssen Braunkohle-
pläne „insbesondere Angaben enthalten über die 
Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wie-
dernutzbarmachung in Abbau- und Aufschüttungs-
gebieten einschließlich der im Rahmen der Rekul-
tivierung angestrebten Landschaftsentwicklung 
sowie über sachliche, räumliche un d zeitliche Ab-
hängigkeiten.“ 
Der Entwurf des Braunkohleplans Hambach stellt 
innerhalb der Abbaugrenzen lediglich forstlichen 
Flächen, Seefläche, landwirtschaftliche Flächen 
und Entwicklungsfläche Strukturwandel dar. Wei-
tere Signaturen sind – außer Straßen - nicht auf-
geführt. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die zeichnerischen Festlegungen des Braun-
kohlenplanentwurfes unterscheiden die  Berei-
che der forstlichen sowie landwirtschaftlichen 
Rekultivierung, der Seefläche und der "Ent-
wicklungsfläche Strukturwand el". Diese Unter-
scheidung ist im Zusammenhang mit den jewei-
ligen Rekultivierungsanforderungen zu verste-
hen. Darüber hinaus sind die Abbaugrenzen 
und Sichheritslinie Bestandteil der zeichneri-
schen Festlegungen. 
Nachrichtlich werden Straßen und die Regio-
nalplanfestlegungen im Bereich der Sicher-
heitslinie dargestellt.  
Die weiteren Festlegungen z.B. zur angestreb-
ten Landschaftsentwicklung werden textlich ge-
troffen. Die Grundzüge der Oberflächengestal-
tung und Wiedernutzbarmachung werden in 
Kapitel 6 "Grundzüge der Oberflächengestal-
tung und Wiedernutzbarmachung des Abbau-
bereichs" entsprechend den rechtlichen Rege-
lungen festgelegt, sofern sie füe eine geordnete 
Braunkohlenplanung (hier Rekultivierungspla-
nung) erforderlich sind.  
-

- 183 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Eine Konkretisierung der Wiedernutz barma-
chungsplanung erfolgt im bergrechtlichen Ab-
schlussbetriebsplanverfahren sowie im wasser-
rechtlichen Planfeststellungsverfahren für den 
Tagebausee. 
Eine Anpassung oder Ergänzung des Braun-
kohlenplans ist nicht erforderlich. 
Oberflächenge-
staltung 
1025604_
052 
S. 121: „Die Planung der neu herzustellenden 
Oberfläche soll so erfolgen, dass…“ - Ergänzung 
der Auflistung und Formulierungsvorschlag: („… 
die neu zu errichtende Landfläche vor Elsdorf (Ha-
fenbalkon) auch für eine spätere bauliche Nutzung 
geeignet ist.“ - blau) - Hinweis auf die Oberflächen-
gestaltung der neu anzulegenden Flächen: Bezug 
zum Hafenbalkon fehlt (evtl. zusätzlicher Absatz, 
der das Vorhaben des Hafenbalkons ganzheitlich 
beschreibt). 
Stellung-
nahme wird 
teilweise ge-
folgt. 
Im Ziel zum Kapitel 6.3 ist folgende Formulie-
rung enthalten: "Die Festlegung der Kontur des 
zukünftigen Seeufers hat unter Berücksichti-
gung der Anlage des Tagebausees und der zur 
Verfügung stehenden Abraummengen so zu 
erfolgen, dass eine größtmögliche Gelände-
oberfläche entsteht." Dies richtet sich an die ge-
samte Oberflächengestaltung längs des Tage-
bausees. Die Herstellung der Landfläche vor 
Elsdorf muss in diesem Kapitel deshalb eigent-
lich nicht explizit genannt werden. Wie im Kapi-
tel 7.6 der Umweltprüfung erläutert wird, ist das 
Seequartier durch bauliche Maßnahmen gegen 
Wellenschlag zu sichern, dabei handelt es sich 
nicht um ein bergbauliches Vorhaben.  
Folgende Ergänzung wird aufgenommen:   
"- vor Elsdorf durch die Wiedernutzbarmachung 
eine neue Landfläche entstehen s oll, die eine 
Kapitel 6.1, Aufzäh-
lung, folgende Ergän-
zung wird aufgenom-
men:  
 "- vor Elsdorf durch 
die Wiedernutzbarma-
chung eine neue 
Landfläche entsteh en 
soll, die eine spätere 
bauliche Nutzung 
durch die Stadt Els-
dorf (Hafenbalkon) er-
möglicht (vgl. Erläute-
rung Ziel 6.3)."

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
spätere bauliche Nutzung durch die Stadt Els-
dorf (Hafenbalkon) ermöglicht (vgl. Erläuterung 
Ziel 6.3)." 
Oberflächenge-
staltung 
1025654_
028 
Auf Seite 206 in den Angaben zur Umweltprüfung 
werden in Tabelle 30 „Teiche südl. Blatzheim" auf-
geführt und hinsichtlich ihrer Betroffenheit durch 
Grundwasserabsenkung geprüft. Hier ist unklar, 
welche Gewässer gemeint sind. Südlich der Orts-
lage befindet sich lediglich ein Absetzteich. Bei 
diesem handelt es sich um eine Abwasserbehand-
lungsanlage und nicht um ein Oberflächengewäs-
ser. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Als "Teiche südl. Blatzheim" sind die drei Tei-
che südlich der Kiesgrube Blatzheim gemeint. 
Der südlichste ist zugleich dem Feuchtgebiet 
"Kiesgrube Blatzheim BK -5105-0007" zugehö-
rig.  
- 
Oberflächenge-
staltung 
1025659_
009 
II. Verbindliche Berücksichtigung der städtebauli-
chen Ziele der Stadt Elsdorf Nach den vorgenann-
ten Maßstäben sind bei der Änderung der Braun-
kohleplanung die städtebaulichen Ziele der Stadt 
Elsdorf verbindlich zu berücksichtigen: 
  
- Am Fuß der Sophienhöhe sind bisher als land-
wirtschaftliche Flächen ausgewiesene Flächen 
auch in dieser Form herzustellen. Eine forstwirt-
schaftliche Wiedernutzbarmachung wird abge-
lehnt. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Hier 
wird vermutlich die landwirtschaftliche Rekulti-
vierung vor Elsdorf, im Bereich des geplanten 
Einleitbauwerks, angesprochen.  Die genann-
ten landwirtschaftlichen Rekultivierungsflächen 
fehlen fälschlicherweise in der Zeich nerischen 
Festlegung und in den Erläuterungskarten, 
werden im Rahmen der Flächenbilanzierung al-
lerdings bereits berücksichtigt. Die Zeichneri-
sche Festlegung und die Erläuterungskarten 
werden dahingehend korrigiert.  
Die Zeichnerische 
Festlegung und die 
Erläuterungskarten 
werden um die vorge-
schlagenen Flächen 
ergänzt.

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Oberflächenge-
staltung 
1025662_
013 
Abwägungsfehler und -mängel allerschwersten 
Ausmaßes: Die mögliche Verfüllung bzw. Teilver-
füllung der Restlöcher des Tagebaus Hambach 
aus den Kippen des Abrau ms um den Tagebau 
Hambach einschließlich Sophienhöhe und ggf. 
auch aus den reichhaltig vorhandenen Kippen um 
den Tagebau Garzweiler ist wohl gänzlich außer 
Betracht geblieben bzw. nicht bzw. nicht ernsthaft 
in die Abwägung der für und gegen die Verfüllung 
der Restlöcher des Tagebaus Hambach mit Rhein-
wasser oder mit Feststoffen, Verhältnismäßigkeits- 
und Rechtsstaatsprinzip sind außer Betracht ge-
blieben. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die Grundzüge der Oberflächengestaltung und 
Wiedernutzbarmachung des A bbaubereichs 
sind als Ziele der Raumordnung bereits in den 
abschließend abgewogenen Braunkohlenplan 
Hambach - Teilplan 12/1 vom 16./17.12.1976 
(dort Ziffer 3, S. 4 u. 5), jeweils in Verbindung 
mit den zeichnerischen Festlegungen, ange-
legt. Diese sehen die Wiedernutzbarmachung - 
jeweils in Teilen des heutigen Abbaubereichs - 
durch die Herstellung von Tagebauseen vor. 
Auch die Leitentscheidungen 2021 und 2023 
sehen eine Rekultivierung des Tagebaus Ham-
bach als Tagebausee vor. Diese Ausführungen 
wurden im Rahme n des Erarbeitungsprozes-
ses als Grundannahmen zugrunde gelegt.  
Darüber hinaus wurde im Kontext des vorlie-
genden Braunkohlenplanänderungsverfahrens 
auch geprüft, welche Möglichkeiten zur Be-
schaffung von Massen zur Herstellung dauer-
haft standsicherer Böschu ngen bestehen. Fol-
gende Varianten wurden beleuchtet: Inan-
spruchnahme der Manheimer Bucht, Rückinan-
spruchnahme von verkipptem Material und re-
kultivierten Bereichen, alternative Abraumge-
winnung im Abbaufeld Hambach, zusätzliche 
Abraumgewinnung in den Tagebau en Inden 
-

- 186 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
und Garzweiler, Abraumgewinnung außerhalb 
der Abbaufelder der Tagebaue. Das Ergebnis, 
das auch von einem unabhängigen Gutachten 
im Auftrag der Bezirksregierung Köln bestätigt 
worden ist, lautet wie folgt (siehe Braunkohlen-
planentwurf, Teil B - Umweltprüfung -, Kap. 9, 
S. 135-136): "Die qualitäts- und mengenmäßig 
erforderliche Abraumgewinnung ist als Grund-
lage für eine standsichere und zeitgerechte 
Wiedernutzbarmachung des Tagebaus Ham-
bach nur durch die Inanspruchnahme der Flä-
chen östlich des Hambacher Forstes, der soge-
nannten Manheimer Bucht, möglich und sach-
gerecht."  
Sonstiges 1024783_
005 
Um die Klimaziele des Pariser Klimaschutzabkom-
men einzuhalten, müssen die Braunkohlemengen 
noch viel kleiner werden als jetzt geplant. Und 
würde RWE statt Braunkohle zu fördern in mehr 
Windkraftanlagen investieren, wären die Ziele 
auch eher zu erreichen. Da passen ganz viele 
Windräder auf die Flächen die noch nicht abge-
baggert sind. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Das Pariser Klimaabkommen hält die Senkun g 
der CO2- Emissionen weltweit als wesentliches 
Ziel fest. Dabei kann allerdings kein direkter 
Einfluss der Braunkohlenverstromung auf die 
Einhaltung des Ziels abgeleitet werden. Neben 
den klimapolitischen Zielsetzungen, die eine 
Energiewende einleiten, gilt es auch die Versor-
gungssicherheit mit Strom sicherzustellen. Der 
Tagebau Hambach wurde in seiner dargestell-
ten Ausdehnung in verschiedenen Studien als 
energiewirtschaftlich erforderlich festgestellt 
(vgl. Kapitel 1.5 des Braunkohlenplanentwurfs) 
-

- 187 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
und leistet damit einen wichtigen Beitrag zu ei-
ner gesicherten Energieversorgung des Lan-
des. Die Kohlegewinnung findet ausschließlich 
in bereits durch den Tagebau beanspruchten 
Flächen statt, eine Flächenneuinsnapruch-
nahme, allein zu Zwecken der Kohlegewin-
nung, findet nicht statt. So wird der Anspruch-
nahmebereich des Tagebaus gegenüber dem 
genehmigten Teilplan 12/1 von 1976 deutlich 
reduziert.  
Die Neuinanspruchnahme von Flächen (rund 
um die Manheimer Kirche) dient im Wesentli-
chen einer standsicheren Rekultivierun gspla-
nung. Die Erforderlichkeit dieser Flächeninan-
spruchnahme wurde gutachterlich geprüft und 
bestätigt.  
Darüber hinaus legt der Braunkohlenplan, wie 
rechtlich definiert, Ziele und Grundsätze fest, 
die für eine geordnete Braunkohlenplanung er-
fordelrich sind. Dazu gehören insbesondere die 
Grundzüge einer Rekultivierungsplanung. In-
wieweit die rekultivierten Flächen für erneuer-
bare Energien genutzt werden, legt der Braun-
kohlenplan zwar nicht fest, schließt diese Nut-
zungen allerdings auch nicht aus. Die weiter e

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Ausgestaltung ist Aufgabe der nachgelagerten 
Planungsebenen und Zulassungsverfahren.  
Sonstiges 1025340_
001 
Ich bitte, den nachfolgenden Text in den Planfest-
stellungsbeschluss aufzunehmen.  
"Spätestens sechs Monate vor Baubeginn, ist ein 
Antrag auf Luftbildauswertung bei der örtlichen 
Ordnungsbehörde zu stellen. Die rechtzeitige Be-
antragung dient dazu, Bauverzögerungen und -
stilllegungen zu vermeiden. Vor Baubeginn ist die 
Bescheinigung über die Kampfmittelüberprüfung 
bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vorzule-
gen. Ist die Bauaufsichtsbehörde nicht gesetzlich 
geregelt, so ist diese Bescheinigung der Planfest-
stellungsbehörde (Bezirksregierung Köln, Dezer-
nat 32) vorzulegen. Falls die Kampfmittelüberprü-
fung nicht vor Baubeginn realisiert werden kann,  
z.B. bei Bohrlochdetektionen oder baubegleitender 
Kampfmittelräumung, so ist die Kampfmittelüber-
prüfung mit der örtlichen Ordnungsbehörde abzu-
stimmen."   
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Einzelheiten zur Kampfmitteluntersuchung sind 
nicht Gegenstand des Braunkohlenplanverfah-
rens, sondern des nachfolgenden Fachzulas-
sungsrechts. Die näheren Anforderungen zur 
Kampfmitteluntersuchung werden dementspre-
chend in den nachfolgenden bergrechtlichen 
Zulassungsverfahren nach Maßgabe des fach-
lich und rechtlich Erforderlichen geregelt.  
- 
Sonstiges 1025464_
007 
Flächen – Rückgabe an Kommunen: Wir fordern 
eine schrittweise Rückgabe der Tagebauflächen 
(genutzte und durch neue Rahmenbedingungen 
nicht mehr benötigte Flächen) von RWE an die 
Kommunen. Der Rückkauf erfolgt üb er Mittel aus 
den Strukturwandelgeldern und ermöglich den 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die vorgebrachten Aspekte werden zur Kennt-
nis genommen, sind allerdings nicht Gegen-
stand der Braunkohlenplanung.  
Sofern es die bergbautechnischen Rahmenbe-
dingungen zulassen ist eine Übertragung von 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Kommunen eine langfristige Finanzierung ihrer 
Haushalte sowie zielgerichtete Investitionen in 
Maßnahmen für einen nachhaltigen Strukturwan-
del. Der Hambacher Wald ist sehr zeitnah – spä-
testens 2029 – als Eigentum in eine Verantwortung 
von Kommune, Land oder Bund zu übergeben. 
Flächen an Kommunen durch die Bergbautrei-
bende durchaus beabsichtigt. Für den Erwerb 
der Ortslage Morschenich -Alt durch die Ge-
meinde Merzenich am 07.12.2023 wurde zum 
Beispiel eine gemeinsame Vereinbarung durch 
RWE, das Land NRW und die Gemeinde Mer-
zenich unterzeichnet. 
Sonstiges 1025464_
008 
Risikobewertung und Ewigkeitslastenfonds: Auf-
grund des langen Planungshorizontes und damit 
verbundenen zahlreichen – heute nur schwer zu 
bewertenden und finanziell zu quantifizierenden – 
Risiken fordern wir eine umfassende Risikoerhe-
bung, Risikobewertung und daraus abgeleitet den 
Aufbau eines Ewigkeitslastenfonds, der in regel-
mäßigen Zeiträumen hinsichtlich der Risikoverän-
derung und möglicher Nachschusserf ordernisse 
überprüft und angepasst wird. Die Rückstellungen 
erfolgen zu Lasten RWE. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Für das Rheinische Revier sind die bergbauli-
chen Verpflichtungen auch nach Beendigung 
der Kohleförderung klar geregelt. RWE steht für 
die Folgen der Tagebaue bei der Rekultivierung 
und Wasserwirtschaft in vollem Maße mit dem 
gesamten Konzernvermögen ein. Die dazu ge-
bildeten bergbaubedingten Rückstellungen de-
cken alle für eine geordnete Wiedernutzbarma-
chung erforderlichen Maßnahmen ab und we r-
den jährlich durch unabhängige Wirtschaftsprü-
fer testiert. 
Auch der öffentlich -rechtliche Vertrag, den 
RWE mit der Bundesregierung anlässlich des 
vorgezogenen Kohleausstiegs im Februar 2021 
geschlossen hat, unterstreicht diese Verpflich-
tung. Er stellt fest, dass das Unternehmen auch 
die Tagebaufolgekosten, die in Folge des ver-
einbarten Stilllegungspfades zukünftig entste-
hen oder bereits entstanden sind, zu tragen hat. 
-

- 190 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Sonstiges 1025500_
002 
Mit Beschluss des Braunkohlenausschusses vom 
28.05.2021 wurde di e wesentliche Änderung der 
Grundannahmen und damit das Erfordernis einer 
Planänderung für den Braunkohlenplan Hambach 
festgestellt. Am 27.10.2023 hat der Braunkohlen-
ausschuss den Aufstellungsbeschluss gefasst. 
Stellungnahmen zum Plan/Vorhaben können vom 
06.11.2023 bis zum 21.12.2023 über das Beteili-
gungsportal „Beteiligung NRW“ eingereicht wer-
den. Fristgerecht eingegangene Stellungnahmen 
werden im weiteren Verfahren in die Abwägung 
durch den Braunkohlenausschuss einbezogen. 
Der Braunkohlenausschuss wird nac h Abschluss 
des Aufstellungsverfahrens über die Feststellung 
des Braunkohlenplans entscheiden. Mit dieser 
Entscheidung wird aktuell für das 3. Quartal 2024 
gerechnet. Der aufgestellte Braunkohleplan bedarf 
dann noch der Genehmigung der Landespla-
nungsbehörde im Einvernehmen mit den fachlich 
zuständigen Landesministerien und im Benehmen 
mit dem für die Landesplanung zuständigen Aus-
schuss des Landtages. Die Neuland Hambach 
GmbH hat ihren Rahmenplan bereits im Rahmen 
der Erstellung des Vorentwurfes der Bezirksr egie-
rung Köln (Eingabe am 12.05.2023) zur Verfügung 
gestellt. Der Aufsichtsrat der Neuland Hambach 
konnte im Rahmen seiner Klausurtagung am 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Es werden keine Bedenken vorgebracht. Die 
Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.  
-

- 191 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
20./21.10.2023 bereits feststellen, dass der Ent-
wurf des Braunkohlenplanes die Eingabe der Neu-
land Hambach GmbH sehr  weitgehend berück-
sichtigt. Die nunmehr vorgelegte Stellungnahme 
enthält damit nur noch geringfügige Änderungs -
/Ergänzungsvorschläge bzw. Kommentierungen. 
Bereits vorab gab es einen Abstimmungstermin 
mit Vertretern aller Anrainerkommunen und Vertre-
tern der  Neuland Hambach GmbH, bei dem die 
Thematik besprochen wurde und eine gemein-
same Stellungnahme angefertigt wurde. Diese 
wurde im Anschluss an alle Mitgliedskommunen 
versendet. Der Braunkohlenausschuss hat am 
13.12.2021 folgenden Beschluss gefasst: „Der 
Braunkohlenausschuss beauftragt die Regional-
planungsbehörde, im Rahmen der rechtlichen 
Möglichkeiten, die Belange der Anrainerkommu-
nen bei der Erstellung des Vorentwurfes zu be-
rücksichtigen und soweit erforderlich auf techni-
sche Machbarkeit zu prüfen. Hierzu hat die NEU-
LAND HAMBACH GmbH zeitnah eine detailliertere 
Rahmenplanung – analog zum Rahmenplan In-
desee – vorzulegen. Wegen der erheblichen Zeit-
verkürzung für Planungsüberlegungen durch das 
Kohleausstiegsgesetz (KVBG) sind bereits im zu 
erstellenden Vorentw urf Festlegungen zu treffen 
und Ziele zu formulieren, die für nachfolgende Ver-

- 192 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
fahrensschritte und Betriebspläne Vorgaben ma-
chen. Soweit diese den rechtlichen Rahmen eines 
Braunkohlenplanes überschreiten, sind ergän-
zend, verbindlich und rechtssicher vertragliche Re-
gelungen zu formulieren, die spätestens bei der 
Aufstellung des Braunkohlenplanes dem Braun-
kohlenausschuss vorzulegen sind.“ 
Sonstiges 1025548_
001 
Der Kreis Düren und die kreisangehörigen Kom-
munen Jülich, Merzenich und Niederzier als Tage-
bauanrainer sind durch die Braunkohlenplanung 
unmittelbar betroffen, daher beziehe ich wie folgt 
Stellung. Das im Koalitionsvertrag der Landesre-
gierung verankerte Ziel des vorgezogenen Braun-
kohleausstiegs bis zum Jahr 2030 wird durch die 
vorliegende Änderung des Braunkohlenplans ver-
wirklicht. Dies wird als wichtiger Beitrag angese-
hen, um die im Klimaschutzgesetz des Landes 
Nordrhein-Westfalen vorgesehene Senkung der 
Treibhausgas Emissionen bis 2030 um mindes-
tens 65% in Vergleich zum Bezugsjahr 1990 zu er-
reichen. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Der eingebrachte Inhalt wird zur Kenntnis ge-
nommen. 
- 
Sonstiges 1025548_
002 
Ausdrücklich begrüßt wird nach wie vor der Ver-
zicht auf die Inanspruchnahme der Ortschaft Mor-
schenich-Alt, wodurch das Dorf eine Zukunft und 
die Bewohnerschaft eine neue Perspektive für ihre 
Heimat erhält. Auch der Erhalt des Hambacher 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Der eingebrachte Inhalt wird zur Kenntnis ge-
nommen. 
-

- 193 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Forsts sowie des Merzenicher Erbwaldes wird aus 
Gründen des Biotoperhalts und der Biotopvernet-
zung ausdrücklich begrüßt. Die energiepolitische 
Notwendigkeit der Inanspruchnahme der Ortslage 
Lützerath im Abgrabungsbereich des Tagebaus 
Garzweiler wird zur Gewährleistung der Energiesi-
cherheit in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich an-
erkannt, dies ist nicht zuletzt auch für die Gewerbe- 
und Industriebetriebe im Kreis Düren von großer 
Bedeutung. Es wird darüber hinaus begrüßt, dass 
die Gewinnung der Kohle im Tagebau Hambach 
bis zur Stilllegung ausschließlich in Bereichen 
stattfindet, die bereits in den oberen Sohlen bean-
sprucht werden, so dass eine zusätzliche Flächen-
inanspruchnahme nicht notwendig sein wird. 
Sonstiges 1025548_
014 
Grundsätzlich wird dafür plädiert, auch die beste-
henden informellen Plandokumente, die den Raum 
in und um den Tagebau Hambach betreffen, voll-
umfänglich zu berücksichtigen. Hierzu gehören vor 
allem der Rahmenplan Hambach, aber auch die 
jüngst veröffentliche Studie „Raum zwischen den 
Seen" der Indeland GmbH, welche qualifizierte 
Aussagen zu den Raumelementen im Umfeld des 
Tagebaus Hambach trifft. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Der Rahmenplan Hambach wurde gemäß dem 
Beschluss des BKA vom 13.12.2021 in der Er-
arbeitung des Braunkohlenplanentwurfs be-
rücksichtigt. Die Studie "Raum zwischen den 
Seen" lag zum Zeitpunkt der Erarbeitung des 
Braunkohlenplanentwurfs noch nicht vor. Der 
Entwurf des Braunkohlenplans steht den Inhal-
ten und Konzepten der Studie allerdings auch 
nicht entgegen.  
-

- 194 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Sonstiges 1025548_
015 
Zu beachten ist auch die geplante Seeverbindung 
zwischen den zukünftigen Tagebauseen Hambach 
und Inden. Eine Machbarkeitsstudie zur Schaffung 
einer Wasserstraße zwischen beiden Seen, finan-
ziert durch den Kreis Düren und den Rhein -Erft-
Kreis, befindet sich bereits im Vergabeverfahren. 
Die Vergabe wird noch im Jahr 2023 erfolgen. Die 
Seeverbindung könnte als zentraler Bestandteil ei-
ner multimodalen Verbindungsachse zwischen 
den Wasserkörpern fungieren. Das Vorhaben wird 
unterstützt durch die Stadt Eisdorf, die Stadt Jü-
lich, die Kolpingstadt Kerpen, die Gemeinden In-
den, Niederzier und Merzenich, die Landgemeinde 
Titz sowie dem Wasserverband Eifel-Rur und dem 
Erftverband. Diese aufgezeigten Entwicklungsper-
spektiven dürfen durch die vorliegende Braunkoh-
lenplanung nicht behindert werden. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Ein 
Konflikt mit den bestehenden Inhalten des 
Braunkohlenplanentwurfs wird nicht erkannt. 
- 
Sonstiges 1025550_
013 
Im Zuge der vollumfänglichen Umsetzung des Be-
schlusses des Braunkohlenausschusses vom 
13.12.2021 ist darauf hinzuweisen, dass dieser 
formuliert, dass „die Belange der Anrainer-kommu-
nen [..] soweit erforderlich auf technische Mach-
barkeit zu prüfen [sind]“. In diesem Sinne regt die 
Neuland Hambach GmbH folgende weitergehende 
Gutachtenbedarfe an: - Zugänge an den See - Pla-
nung Flachwasserzonen und ökologische Vor-
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.  
Eine weitergehende Prüfung der technischen 
Machbarkeit ist im Rahmen des Braunkohlen-
planänderungsverfahrens nur dann erforder-
lich, sollten diese Prüfungen für eine geordnete 
Rekultivierungsplanung im Rahmen der Braun-
kohlenplanung erforderlich sein. Die hier ge-
nannten Themen überschreiten den Gegen-
-

- 195 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
ranggebiete, inklusive Berücksich tigung der Zwi-
schennutzungsphase. Des Weiteren formuliert der 
Beschluss, dass „soweit diese ( Anm.: von Anrai-
nerkommunen gewünschte Festlegungen und 
Ziele) den rechtlichen Rahmen eines Braunkohlen-
planes überschreiten, sind ergänzend, verbindlich 
und rechtss icher vertragliche Regelungen zu for-
mulieren, die spätestens bei der Aufstellung des 
Braunkohlenplanes dem Braunkohlenausschuss 
vorzulegen sind.“ In einem ersten Schritt haben die 
Neuland Hambach GmbH und die RWE Power AG 
eine Rahmenvereinbarung zur Weiter entwicklung 
der Tagebaufolgelandschaft geschlossen. Die Ver-
einbarung sortiert Aufgaben, Ziele und Rahmenbe-
dingungen für eine zukunftsfähige, soziale und 
ökologische Transformation. Die Vereinbarung 
spannt den Rahmen für ein konstruktives Zusam-
menwirken der beiden Partner und schafft ein ge-
meinsames Verständnis für die Weiterentwicklung 
der Region. Die Ergebnisse dieser Abstimmung 
sollen in den neuen Braunkohlenplan bzw. die Be-
triebspläne einfließen oder werden ergänzend ver-
traglich geregelt. Details zu den in der Rahmenver-
einbarung genannten Themenfeldern werden in 
separaten Vereinbarungen zu konkreten Projekten 
ausformuliert. Den aktuellen Stand der Vereinba-
stand der Braunkohlenplanug und bedürfen ei-
ner weitergehenden Prüfung und Konkretiesie-
rung auf nachgeordneten Planungsebenen und 
-verfahren.  
Auch die Formulierung vertraglicher Regelun-
gen für Inhalte, die die Festlegungen eines 
Braunkohlenplanes übersteigen gehören origi-
när nicht in den Aufgaben - und Kompetenzbe-
reich des Braunkohlenausschusses.

- 196 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
rung kann die Neuland Hambach dem Braunkoh-
lenausschuss bei der Aufstellung des Braunkoh-
lenplanes vorlegen. 
Sonstiges 1025567_
001 
Präambel 
Mit Beschluss des Braunkohlenausschusses vom 
28.05.2021 wurde die wesentliche Änderung der 
Grundannahmen und damit das Erfordernis einer 
Planänderung für den Braunkohlenplan Hambach 
festgestellt. Der Braunkohlenausschuss hat am 
13.12.2021 folgenden Beschluss gefasst: 
„Der Braunkohlenausschuss beauftragt die Regio-
nalplanungsbehörde, im Rahmen der rechtlichen 
Möglichkeiten, die Belange der Anrainerkommu-
nen bei der Erstellung des Vorentwurfes zu be-
rücksichtigen und soweit erforderlich auf techni-
sche Machbarkeit zu prüfen. Hierzu hat die NEU-
LAND HAMBACH GmbH zeitnah eine detailliertere 
Rahmenplanung - analog zum Rahmenplan 
lndesee - vorzulegen. Wegen der erheblichen Zeit-
verkürzung für Planungsüberlegungen durch das 
Kohleausstiegsgesetz (KVBG) sind bereits i m zu 
erstellenden Vorentwurf Festlegungen zu treffen 
und Ziele zu formulieren, die für nachfolgende Ver-
fahrensschritte und Betriebspläne Vorgaben ma-
chen. Soweit diese den rechtlichen Rahmen eines 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Der eingebrachte Inhalt wird zur Kenntnis ge-
nommen. 
-

- 197 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Braunkohlenplanes überschreiten, sind ergän-
zend, verbindlich und rechtssicher vertragliche Re-
gelungen zu formulieren, die spätestens bei der 
Aufstellung des Braunkohlenplanes dem Braun-
kohlenausschuss vorzulegen sind." 
Die Kolpingstadt Kerpen als Anrainerkommune be-
grüßt es, dass Ziele und Inhalte der Rahmenpla-
nung der NEULAND HAMBACH GmbH in den in 
Aufstellung befindlichen Braunkohlenplan einge-
flossen sind, insbesondere auch Ziele zur Zwi-
schennutzung bis zur endgültigen Befüllung des 
Tagebausees. Ebenfalls wird begrüßt, dass durch 
die angepasste Tagebauplanung ein Er halt der 
ehemaligen Manheimer Kirche sichergestellt und 
damit die Basis für eine angemessene Folgenut-
zung gelegt wird. 
In der Leitentscheidung 2021 formuliert der Ent-
scheidungssatz 7 „die Tagebauböschungen dau-
erhaft standsicher zu dimensionieren und zu ge-
stalten. Die dazu erforderliche Massengewinnung 
hat vorrangig aus dem bisherigen Abbaufeld des 
Tagebaus zu erfolgen." 
Da die erforderlichen Mengen nicht vollständig in-
nerhalb der bestehenden Tagebaugrenzen bereit-

- 198 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
gestellt werden können, sollen die benötigten Mas-
sen aus der sogenannten „Manheimer Bucht" ent-
nommen werden. 
Die BZR Köln hat in ihrer Presseinformation 
012/2022 verlautbaren lassen, dass die Erforder-
lichkeit der „Manheimer Bucht" gutachterlich be-
stätigt wurde. Für die Kolpingstadt Kerpen bedeu-
tet das, dass mit Rechtskraft des Braunkohlenpla-
nes für die Herstellung standsicherer Böschungen 
etwa 235 Mio. m³ (Angaben RWE) Material benö-
tigt werden. Das entspricht einer zusätzlichen In-
anspruch nahme von rd. 400 ha landwirtschaftli-
cher Flächen. 
Aufgrund dieses erheblichen Beitrages der Kol-
pingstadt Kerpen am Braunkohlenausstieg bis 
2030 (Das Gesetz trat am 24. Dezember 2022 in 
Kraft) nimmt die Kolpingstadt Kerpen mit Verwun-
derung wahr, dass im ehemaligen Tagebauvorfeld 
südlich der Ortslage Manheim eine vo rhandene 
Kiesabgrabung mit Billigung der Bezirksregierung 
Arnsberg und der Bezirksplanungsbehörde in dem 
für die Waldvernetzung vorgesehenen Korridor 
von 250m - nördlich der Hambachbahn - erweitert 
werden soll. Dies widerspricht dem Ziel der Leiten-
tscheidung 2021 zu „Neue Abbaugrenzen, Erhalt 
von Wald und Morschenich" als auch Zielen des in

- 199 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Aufstellung befindlichen Braunkohlenplans (Ziele 
3.3, Erläuterung Seite 70 - 3. Absatz des Textteils 
zum BKP). Am 18.08.2023 hat der Regionalrat 
Köln zu dem in Aufstellu ng befindlichen Regional-
plan, Teilplan ,,Nichtenergetische Rohstoffe", ei-
nen sog. „Grundsatzbeschluss" gefasst. Damit 
wurden die konzeptionellen Weichen für den Zwei-
ten Planentwurf gelegt. 
Nach Aussagen der BR Köln, Dezernat 32 (Mail 
vom 13.10.23) "können nunmehr anhand des 
Grundsatzbeschlusses solche Flächen (im Einzel-
fall) verlässlich identifiziert werden, welche mit an 
Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im Zwei-
ten Planentwurf nicht als Abgrabungsbereiche 
(BSAB) festgelegt werden. 
Die folgenden Auss agen bzgl. des Zweiten Plan-
entwuifes können - auf Basis des Grundsatzbe-
schlusses - bereits heute getroffen werden (Zwi-
schenergebnis): 
1. In den Kommunen Bergheim, Eisdorf und Ker-
pen: Keine Neuaufschlüsse und keine unange-
messenen Erweiterungen durch BSAB so wie 
keine Reservegebiete. Dadurch wird insbesondere 
der im Ersten Planentwurf noch vorgesehene

- 200 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
BSAB mit der Bezeichnung BM -BMIELS:..034 
nicht mehr als BSAB festgelegt.   • 
2. Im heutigen Braunkohlentagebauvorfeld: Keine 
BSAB (weder Erweiterungen noch Neuau f-
schlüsse) und keine Reservegebiete." 
Die geplante Erweiterung des Kiesabbaus „Forster 
Feld" steht nach Auffassung der Kolpingstadt Ker-
pen den Zielen des Grundsatzbeschlusses entge-
gen. 
Die Kolpingstadt Kerpen erwartet eine Intervention 
des Braunkohlenaussc husses, um diese für die 
Kolpingstadt Kerpen nicht nachvollziehbare Erwei-
terungsplanung zu verhindern und um eine Umset-
zung der Ziele der Leitentscheidung als auch des 
in Aufstellung befindlichen Braunkohlenplans zu 
ermöglichen. 
Die Kolpingstadt Kerpen fordert daher, dass 
•  die Kiesgewinnung aus dem Tagebau entspre-
chend der textlichen Festsetzungen im BKP pri 
mär für die Herstellung dauerhaft standsicherer 
Böschungen und nicht für einen „Landgewinn" in 
Form einer Seeterrasse vor Eisdorf verwendet 
wird,

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
•  die Inanspruchnahme der „Manheimer Bucht" 
auf ein minimales Maß beschränkt wird,  
 •  einen Transfer nichtenergetischer Rohstoffe aus 
dem Tagebau an die Baustoffindustrie um gehend 
zu unterbinden,  
•  keine weiteren Genehmigungen (Neuauf-
schlüsse, Erweiterung en) zur kommerziellen 
Kiesge winnung aus dem Tagebauvorfeld zu ertei-
len, 
•  die Grünvernetzung auf unverritztem Boden zu 
ermöglichen 
Auf die v.g. Forderungen wird in der vom Rat der 
Kolpingstadt Kerpen in seiner Sitzung am 
05.12.2023 beschlossenen, nachfol genden Stel-
lungnahme dezidiert eingegangen. 
Hinweis: 
Der Kolpingstadt Kerpen ist bewusst, dass die bei-
gefügten Erläuterungspläne keine rechtliche Bin-
dungswirkung haben und nicht im Braunkohlen-
plan enthalten sind, dennoch stellen sie das Er-
gebnis eines umfä nglichen Abstimmungsprozes-
ses dar, der zwischen den Anrainerkommunen und 
der Neuland HAMBACH GmbH erarbeitet wurde. 
Insofern wurde auch die Stellungnahme der NEU-
LAND HAMBACH GmbH (Entwurfsstand vorbehalt

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
lich des Beschlusses des Aufsichtsrats der NEU-
LAND HAMBACH GmbH) durch den Rat der Kol-
pingstadt Kerpen zustimmend zur Kenntnis ge-
nommen. 
Sonstiges 1025567_
005 
Textentwurf BKP: "Im neuen Regionalplan Köln 
wird voraussichtlich der Kernbereich des Tage-
baus Hambach als Fläche ohne Festlegungen ver-
bleiben. Für das südliche Tagebauvorfeld mit dem 
Hambacher Forst, seiner Grünvemetzung in östli-
che und westliche Richtung und die Ortschaft Mor-
schenich werden hinggen regi onalplanerische 
Festlegungen getroffen werden, da dieser Bereich 
nach Anpassung der Abbaugrenze außerhalb des 
Braunkohlenplans liegt." 
Auf der Seite 18 sollten bereits Hinweise zur regi-
onalplanerischen Festsetzung (Regionalplan), 
„Grünvernetzung" formuliert werden. Die gewählte 
Formulierung beinhaltet lediglich den Verweis auf 
ein anderes Planverfahren, das ist zu unverbind-
lich. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die Raumordnungspläne "Braunkohlenplan 
Hambach Teilplan 12/1" einerseits und der "Re-
gionalplan Köln" andererseits (siehe § 2 Abs. 1 
LPlG NRW) werden gem. § 7 Abs. 2 S. 3 ROG, 
§ 26 Abs. 1 S. 2 LPlG NRW aufeinander abge-
stimmt. In diesem Sinne wird auf den Seiten 17 
und 18 des Braunkohlenplanentwurfs auf den 
Regionalplan Köln und dessen Änderung ein-
gegangen. Auf Seite 18 des Braunkohlenplan-
entwurfs wird auch die Grünvernetzung aufge-
griffen: "Für das südliche Tagebauvorfeld mit 
dem Hambacher Forst, seiner Grünvernetzung 
in östliche und westliche Richtung und die Ort-
schaft Morschenich werden hingegen regional-
planerische Festlegungen getroffen werden, da 
dieser Bereich nach Anpassung der Abbau-
grenze außerhalb des Braunkohlenplans liegt." 
Nähere Ausführungen zur geplanten Aufstel-
lung des Regionalplans Köln finden sich auch 
in den "Angaben zur Umweltprüfung" (Kapitel 
1.2.3, S. 36-37), die ebenfalls Gegenstand der 
Offenlage waren, wo auf S. 37 ebenfalls die 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Grünvernetzung angesprochen ist. Verbindli-
che Festlegungen können dazu im Braunkoh-
lenplan nicht getroffen werden, da der ange-
sprochene Bereich außerhalb des  geänderten 
Braunkohlenplans liegt. 
Sonstiges 1025583_
002 
Wir bitten im Planungsprozess für möglicherweise 
im Einzugsgebiet der Rur betroffene Gewässer um 
Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde des 
Kreises Düren und dem WVER. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom-
men. 
- 
Sonstiges 1025586_
001 
Betroffenheit der Fa. Pfeifer & Langen  
Die Fa. Pfeifer & Langen ist Eigentümerin ausge-
dehnter Industrie- und Gewerbeflächen an der Dü-
rener Straße in Elsdorf, die bis in  unmittelbare 
Nähe an den  Tagebau Hambach heranreichen 
und demzufolge aktuell zu einem erheblichen Teil 
innerhalb der im Teilplan 12/1 -Hambach aus dem 
Jahre 1977 festgesetzten Sicherheitszone liegen 
(s. untenstehenden Kartenausschnitt; Flächen im 
Eigentum der Fa. Pfeifer & Langen sind hellgrün 
umrandet). 
Das Werk Elsdorf der Fa. Pfeifer & Langen produ-
ziert weißen Kandiszucker für die gesamte 
Gruppe. Ferner sind der zentrale Einkauf und die 
Forschungsabteilung auf dem Gelände beheima-
tet. Schließlich ist auf dem Gelände das Start Up -
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Hintergrund der Braunkohlenplanänderung ist, 
dass die Braunkohlenverstromung im Rheini-
schen Revier nach Maßgabe des Kohleverstro-
mungsbeendigungsgesetzes (KVBG) frühzeiti-
ger als geplant enden wird. Für den Tagebau 
Hambach ergibt sich daraus eine Beendigung 
der Kohlegewinnung bereits im Jahr 2029. Da-
mit verbunden ist eine neue Abbaugrenze, die 
nur noch einen Teil der bisher genehmigten Ab-
baufläche umfasst. Hierfür ist eine Änderung 
des Braunkohlenplans erforderlich. Die Rechts-
folgen des KVBG (Art. 1 Kohleausstiegsgesetz) 
mit ihren Auswirkungen auf das Planungsrecht 
sind unabhängig von fachrechtlichen Themen 
im Zusammenhang mit der Anwendung des 
-

- 204 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Unternehmen Savanna Ingredients ansässig, ein 
Tochterunternehmen der Fa. Pfeifer & Langen, 
das am Standort Elsdorf Allulose, einen Zucker 
ohne Kalorien, sowie Cellobiose, einen kalorienre-
duzierten, laktosefreien Milchzucker, herstellt. Mit-
telfristig ist die Erweiterung der Produktionsanla-
gen auf industriellen Maßstab geplant. In Summe 
beschäftigt die P&L Gruppe in Elsdorf rund 100 
Mitarbeiter. Für das Gelände gilt der rechtskräftige 
Bebauungsplan Nr. 116 „Elsdorf, Betriebsgelände 
der Firma Pfeifer & Langen“ der Stadt Elsdorf vom 
27.10.2010. Der Bebauungsplan setzt für einen 
Großteil der Flächen eingeschränkte Industriege-
biete sowie Gewerbegebiete fest, auch für den Be-
reich innerhalb der Sicherheitszone. Der Teilplan 
12/1-Hambach sieht aktuell vor, dass der Tagebau 
im Bereich vor den Grundstücken des Unterneh-
mens zum Zwecke der landwirtschaftlichen Rekul-
tivierung zu verfüllen sei. 
Die Grundstücke würden damit nicht – wie nun im 
Entwurf des Braunkohlenplans vorgesehen – na-
hezu unmittelbar an die Uferböschung des Tage-
bausees angrenzen, sondern an landwirtschaftli-
che Flächen. Beschränkungen der Nutzbarkeit o-
der zusätzliche Kosten zur Nutzbarmachung der 
Flächen des Unternehmens durch Maßnahmen 
zur Wahrung bzw. Herstellung der Standsicherheit 
Emissionshandelsrechts (mit dessen Änderung 
durch Art. 2 Kohleausstiegsgesetz). 
Rechtsgrundlage für die Änderung des Braun-
kohlenplans ist § 30 (Änderung von Braunkoh-
lenplänen und Zielabweichungsverfahren) Abs. 
1 S. 1 LPlG NRW, der folgenden Wortlaut hat: 
"Der Braunkohlenplan m uss überprüft und er-
forderlichenfalls geändert werden, wenn die 
Grundannahmen für den Braunkohlenplan sich 
wesentlich ändern." Der Braunkohlenaus-
schuss hat am 28.05.2021 die wesentliche Än-
derung der Grundannahmen und damit das Er-
fordernis einer Planänderun g für den Braun-
kohlenplan "Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau- 
und Außenhaldenfläche des Tagebaues Ham-
bach" in diesem Sinne festgestellt. Das Vorlie-
gen der Voraussetzungen von § 30 Abs. 1 S. 1 
LPlG NRW ist in der Drucksache Nr. BKA 0726 
(zu TOP 08 a) der BKA-Sitzung am 28.05.2021) 
im Einzelnen dargelegt worden, wo u. a. auch 
auf die Erforderlichkeit der Planänderung im 
Einzelnen eingegangen wird (S. 8 -10 der ge-
nannten Unterlage). 
Im laufenden Braunkohlenplanänderungsver-
fahren für den Tagebau Hambach hat der 
Braunkohlenausschuss sich intensiv mit der

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
von Uferböschungen wären damit nicht zu be-
fürchten. 
Massenbilanz für den Tagebau Hambach aus-
einandergesetzt. Dazu wurde ein Gutachten 
zur Massenbilanz für den Tagebau Hambach 
durch die Bezirksregierung Köln in Auftrag ge-
geben. Die externen Gutachter kamen dabei zu 
dem Ergebnis, dass es keine machbaren Alter-
nativen zu der im Braunkohlenplan angezeig-
ten Wiedernutzbarmachung mit der Herstellung 
eines Tagebausees vor Elsdorf gibt. Die Reali-
sierung weiterer Landbereiche vor Elsdorf ist 
aufgrund der Massenknappheit nicht möglich. 
Sonstiges 1025586_
002 
Drohende weitergehende Eigentumsbeeinträchti-
gung durch Änderung des Braunkohlenplans 
Für das Unternehmen ist von zentraler Bedeutung, 
dass sich durch die Anpassung des Braunkohlen-
plans Hambach an die geänderte Lage der Dinge  
für die Braunkohlegewinnung im Rheinischen Re-
vier die Nutzbarkeit der eigenen Flächen im Be-
reich des Tagebaurandes in Elsdorf im Vergleich 
zur oben beschriebenen Ausgangslage nicht ver-
schlechtert.  
So wie auch aktuell der Fall, soll der geänderte 
Braunkohlenplan bereits verbindlich die Weichen 
dafür stellen, dass die Flächen des Unternehmens 
nach Beendigung des Tagebaus wieder in vollem 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom-
men. Eine weitere Befassung mit den aufge-
worfenen Punkten erfolgt innerhalb der jeweili-
gen Teilstellungnahmen 1025586_003, _004, 
_005 und _006. 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Umfang gemäß den allgemeinen Vorgaben des 
Bauplanungsrechtes etc. für industrielle und ge-
werbliche Zwecke genutzt werden können. Mit 
dem Ende des Tagebaus soll, wie ursprünglich 
vorgesehen, jede Beeinträchtigung des Eigentums 
der Fa. Pfeifer & Langen an den Grundstücken in 
der Nähe der Abbaugrenze entfallen. 
Dieses Anliegen sieht das Unternehmen bislang 
noch nicht vollständig umgesetzt. 
Sonstiges 1025586_
004 
Nachdem die Bergbautreibende über Jahrzehnte 
die wirtschaftlichen Früchte des Tagebaus ziehen 
konnte und die Eigentümer von Grundstücken in 
der Sicherheitszone des Tagebaus – wie die Fa. 
Pfeifer & Langen – in dieser Zeit erhebliche Ein-
schränkungen in der Nutzung ihres Eigentums hin-
genommen haben, kann das Unternehmen nun-
mehr erwarten, dass nach Ende des Tagebaus die 
nun nicht mehr durch diesen gerechtfertigten und 
nicht mehr erforderlichen Einschränkungen bzgl. 
der Nutzbarkeit des Eigentums so weit wie möglich 
und so schnell wie möglich entfallen. Dazu gehört 
insbesondere, dass die volle bauliche Nutzbarkeit 
der Grundstücke am Tagebaurand durch entspre-
chende Maßnahmen zur Böschungssicherung 
durch die Bergbautreibende wiederhergestellt 
wird; vergleic hbar der heute noch bestehenden 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Hintergrund der Braunkohlenplanänderung  für 
den Tagebau Hambach ist, dass die Braunkoh-
lenverstromung im Rheinischen Revier nach 
Maßgabe des Kohleverstromungsbeendi-
gungsgesetzes (KVBG) frühzeitiger als geplant 
enden wird. Für den Tagebau Hambach ergibt 
sich daraus eine Beendigung der Kohlegewin-
nung bereits im Jahr 2029. Damit verbunden ist 
eine neue Abbaugrenze, die nur noch einen 
Teil der bisher genehmigten Abbaufläche um-
fasst. Hierfür ist eine Änderung des Braunkoh-
lenplans erforderlich.  
Ein wesentliches Ziel der Wiedernutzbarma-
chung des Tagebaus Hambach ist nun die Her-
stellung dauerhaft standsicherer Böschungen. 
Vor Elsdorf werden dazu insgesamt rund 470 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
planerischen Ausgangslage, bei der die Standsi-
cherheit der Grundstücke der Fa. Pfeifer & Langen 
am Tagebaurand durch die im Teilplan 12/1 aus 
dem Jahre 1977 vorgesehen Aufschüttung von 
Flächen für die Landwirtschaft vor den Grundstü-
cken des Unternehmens gesichert würde. Eine 
Verschlechterung der Ist-Situation gem. aktuellem 
Braunkohlenplan durch den vorliegenden Entwurf 
ist abzulehnen. 
Mio. Kubikmeter Abraum vorgeschüttet (Stand 
01.01.2021). Weiteres Material zur Schaff ung 
zusätzlicher Landbereiche vor Elsdorf stehen 
nicht zur Verfügung. 
Im laufenden Braunkohlenplanänderungsver-
fahren hat sich der Braunkohlenausschuss in-
tensiv mit der Massenbilanz für den Tagebau 
Hambach auseinandergesetzt. Dazu wurde ein 
Gutachten zur Ma ssenbilanz für den Tagebau 
Hambach durch die Bezirksregierung Köln in 
Auftrag gegeben. Die externen Gutachter ka-
men dabei zu dem Ergebnis, dass es keine 
machbaren Alternativen zu der im Braunkoh-
lenplan angezeigten Wiedernutzbarmachung 
mit der Herstellung eines Tagebausees vor Els-
dorf gibt.  
Sonstiges 1025586_
006 
Fazit: Um sicherzustellen, dass die Absichten des 
Braunkohlenplans gem. Erläuterungskarte 2 A 
auch durch nachfolgende Planungen verbindlich 
umzusetzen sind, sollte das Ziel unter Ziff. 6.3 da-
hingehend ergänzt werden, dass das Restloch be-
reits vor vollständiger Befüllung des Tagebausees 
so standsicher herzustellen ist, dass innerhalb der 
städtebaulichen Entwicklungsflächen die Grundla-
gen für eine spätere städtebauliche In -Wertset-
zung und bauliche Nutzbarkeit der städtebaulichen 
Stellung-
nahme wird 
teilweise ge-
folgt. 
Eine Änderung der Nutzung, die von der in der 
Sicherheitszone vorgesehenen land -, garten - 
oder forstwirtschaftlichen Nutzung abweicht, ist 
unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, 
bedarf jedoch der Zustimmung der Bergbe-
hörde. Grundsätzlich ausgeschlossen sind in 
der Sicherheitszone Nutzungen/ Nutzungsän-
derungen, mit denen ein dauernder Aufenthalt 
von Menschen verbunden ist. Die Sicherheits-
Änderung Grautöne in 
Erläuterungskarte 2A, 
sodass diese besser 
zu unterscheiden 
sind.

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Entwicklungsflächen ohne Einschränkungen durch 
Gesichtspunkte der Standsicherheit des Restlo-
ches gegeben sind. Mit der standsicheren Herstel-
lung der Böschungen im o.g. Sinn hat die Sicher-
heitszone dann zu entfallen. Die städt ebaulichen 
Entwicklungsbereiche und -flächen sollten dabei 
nicht nur in der Erläuterungskarte dargestellt wer-
den, sondern verbindlich im zeichnerischen Teil 
des Braunkohlenplanes festgesetzt werden. 
In diesem Zusammenhang bitten wir auch die Dar-
stellung in Erläuterungskarte 2 A zu prüfen. Aus-
weislich der Erläuterungen im Textteil soll vor Els-
dorf eine spätere städtebauliche In -Wertsetzung 
erfolgen (s.o.), und weder auf den Flächen unse-
res Mitgliedsunternehmens innerhalb der Sicher-
heitszone noch im Bereich d er von der Stadt Els-
dorf direkt am Seeufer geplanten „Marina“ existiert 
heute Bebauung. Dennoch sind diese Flächen in 
demselben hellgrau dargestellt wie die bestehen-
den Siedlungsbereiche; nicht in dem etwas dunk-
leren Grau, das laut Kartenlegende für städte bau-
liche Entwicklungsflächen vorgesehen ist (s. un-
tenstehenden Kartenausschnitt). Wir regen ent-
sprechende Korrektur an. 
zone dient maßgeblich der Abwehr von Gefah-
ren aus dem Bergbaubetrieb und ist entspre-
chenden Schutzmaßnahmen sowie sonstigen 
bergbaubegleitenden Maßnahmen vorbehal-
ten. Dies gilt grundsätzlich für den gesamten 
Zeitraum der Seebefüllung. Für die angrenzen-
den Böschungsflächen innerhalb des Abbauge-
bietes kommt eine andere als bergbauliche 
Nutzung in der Regel erst nach Beendigung der 
Bergaufsicht in Betracht, d.h. wenn die Fest-
stellung getroffen wurde, dass keinerlei Gefah-
ren z.B. für Leben und Gesundheit Dritter oder 
gemeinschädliche Einwirkungen in den be-
troffenen Bereichen mehr besteht und die Vor-
gaben des bergrechtlichen Abschlussbetriebs-
planes erfüllt wurden. 
Nach Beendigung der Bergaufsicht können 
kommunale Bauleitpla nungen sowie entspre-
chende (Vorhaben -)Genehmigungen in den 
bergbaulich genutzten Bereichen als Folgenut-
zung umgesetzt werden. 
Inwieweit Zwischennutzungen während der Be-
füllphase der Tagebauseen möglich sind, ist 
noch in Prüfung und muss im Einzelfall unter  
Beachtung der jeweiligen bergbaulichen und

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
bergsicherheitlichen Aspekte betrachtet wer-
den. Zuständig für diese Prüfung ist die Berg-
verwaltung als Aufsichtsbehörde.  
Die Hinweise zu der Erläuterungskarte 2A (Än-
derung Grautöne) werden in der Darstellung 
angepasst.  
Sonstiges 1025604_
001 
Einleitend ist festzuhalten, dass seit der Absichts-
bekundung den Verlauf des Braunkohlentagebaus 
Hambach anzupassen, sich die Stadt Elsdorf auf 
den Weg gemacht hat, konzeptionelle Ideen für ihr 
Stadtgebiet zu entwickeln. Demnach ist die Stadt 
Elsdorf bereits im Herbst 2019 in einen umfassen-
den, integrierten Planungsprozess eingestiegen, 
mit dem Ziel städtebauliche und landschaftsarchi-
tektonische Perspektiven aufzuzeigen. Während 
der Erarbeitung wurde sichergestellt, dass die Ent-
wicklung dieser Ideen eine en ge Abstimmung mit 
den interkommunalen Planungen des Rheinischen 
Reviers erfuhr. Als ein Baustein wurde innerhalb 
des Planungsprozesses ein Masterplan für den 
Bereich der Tagebaukante erarbeitet, der am 
22.02.2022 im Hauptausschuss der Stadt Elsdorf 
beschlossen wurde. Dieser schafft die konzeptio-
nellen Grundlagen für die Stadtentwicklung in die 
Richtung des zukünftigen Tagebausees. Zudem 
wurde der Masterplan mit dem Ziel erarbeitet, die 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 
Ein Erfordernis zur Änderung oder Ergänzung 
des Braunkohlenplanes besteht nicht. 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
kommunalen Planungen mit der Braunkohlenpla-
nung zu synchronisieren. Die Notwendigkeit der 
Ideenentwicklung und der Durchführung dieser 
umfangreichen Planungsprozesse ergibt sich aus 
einer starken Betroffenheit der Stadt Elsdorf durch 
den Braunkohlentagebau, die im Folgenden skiz-
ziert wird. Das Abbaufeld des Tagebaus Hambach 
nimmt etwas mehr als 21 km² des Stadtgebietes 
Elsdorfs ein, bei einer Gesamtgröße von ca. 66 
km² handelt es sich dabei um fast ein Drittel. Diese 
Fläche steht der Stadt Elsdorf seit rund 40 Jahren 
und mit einer angepassten Braunkohlenplanung 
nun auch zukünft ig nicht mehr für die Stadtent-
wicklung zur Verfügung. (Karte: Siehe Originalstel-
lungnahme oder Anhang). Das, der Änderung des 
Braunkohlenplans, zugrundeliegende Konzept zur 
Rekultivierung führt zu gravierenden Änderungen 
und Verlusten an Landfläche auf dem  Elsdorfer 
Stadtgebiet. Der Restsee wird sich abweichend 
vom rechtskräftigen Braunkohlenplan „Teilplan 
12/1 – Hambach“ nahezu über den gesamten Ta-
gebauanteil der Stadt Elsdorf erstrecken. Die Sied-
lungsentwicklung nach Südwesten ist damit dauer-
haft ausgeschlossen. Auf der für das Stadtgebiet 
verlorenen Fläche können somit keine Wohnbau - 
und Gewerbegebiete ausgewiesen werden, so-
dass wirtschaftliche Potenziale der Stadt vorent-

- 211 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
halten bleiben. Flächenbedarfe, die für die Stadt-
entwicklung benötigt werden (z.B. ök ologische 
Ausgleichsflächen), müssen in anderen Bereichen 
der Stadt Elsdorf realisiert werden. Insgesamt geht 
damit in erheblichem Umfang landwirtschaftliche 
Fläche verloren. Neben den wirtschaftlichen Ein-
bußen über den Verlust von Gewerbesteuerein-
nahmen aus der potenziellen Flächennutzung führt 
dies auch zu einer erheblichen Konkurrenz zwi-
schen unterschiedlichen Flächenansprüchen im 
Stadtgebiet.   Die Stadt Elsdorf hat in der Vergan-
genheit sämtliche im Rahmen der Tagebaupla-
nung Hambach verabschiedeten Plan ungsverfah-
ren stets konstruktiv darauf vertrauend begleitet, 
dass durch die zugesicherte land - und forstwirt-
schaftliche Rekultivierung mit dem Fortschreiten 
des Tagebaus die weitgehende Erhaltung des 
Stadtgebietes gewährleistet wird. Die fehlende Be-
rücksichtigung dieses Versprechens in der derzei-
tigen Interessenabwägung der geänderten Braun-
kohlenplanung wird in der Bevölkerung und in der 
Politik der Stadt Elsdorf als zutiefst ungerecht 
empfunden. Bemängelt wird hierbei auch, dass im 
aktuellen Verfahren bisl ang weitgehend vernach-
lässigt wird, dass die durch den Tagebau entstan-
denen Nachteile und Entwicklungseinschränkun-
gen von den Anliegerkommunen vor dem Hinter-
grund vergangener energiepolitischer Ziele der

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Gesamtgesellschaft in Kauf genommen wurden, 
bzw. ein  wesentlicher Beitrag zu deren Erfüllung 
geleistet wurde. Dieser Umstand spitzt sich zu, in-
dem mit der vorzeitigen Aufgabe des Tagebaus ein 
erheblicher Beschäftigungsausfall verbunden sein 
wird. Dies gepaart mit der jahrzehntelangen Beein-
trächtigung der lokalen Bevölkerung durch Staub - 
und Lärmemissionen begründet den im Folgenden 
vorgebrachte Anspruch, einen Ausgleich des ent-
standenen Schadens zu erreichen. 
Sonstiges 1025604_
009 
Innerhalb der Genehmigungsverfahren bergrecht-
licher Betriebspläne ist das kommunale Einverneh-
men herzustellen. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Das Genehmigungsver fahren und die Geneh-
migungsvoraussetzungen bergrechtlicher Be-
triebspläne sind im Bundesberggesetz gere-
gelt. Weitergehende Regelungen können im 
Braunkohlenplanverfahren nicht getroffen wer-
den. 
- 
Sonstiges 1025604_
010 
Eine Gegenüberstellung der in den Richtlinien zum 
Teilplan Hambach 12/1 und dem vorliegenden Ent-
wurf zum Braunkohlenplan angesetzten Flächen-
größen zur Rekultivierung zeigt, dass auf die Re-
kultivierung eines Großteils der landwirtschaftli-
chen Nutzfläche verzichtet werden soll. Zudem ist 
anzuführen, dass keine Daten existieren, die die 
Anteile der jeweiligen Nutzfläche der Stadt Elsdorf 
an der beanspruchten Fläche vor der bergbauli-
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Eine an den §§ 39 ff. BauGB orientierte Ent-
schädigung, auf die die Stellungnahme abzielt, 
ist im Raumordnungsrecht (ROG, LPlG NRW) 
nicht vorgesehen. Die Entschädigungsvor-
schriften des LPlG NRW (insbes. §§ 35, 36 
LPlG NRW) erfassen die von der Stellung-
nahme dargestellte Sachlage nicht. Insoweit 
entfällt auch die Erforderlichkeit der Festlegung 
von entsprechenden Gesichtspunkten im 
Braunkohlenplan. Die kommunalen Belange, 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
chen Inanspruchnahme darlegen. Eine direkte Ge-
genüberstellung der wiederherzustellenden Flä-
chennutzungen bezogen auf die jeweilige Bele-
genheitskommune ist demnach nicht möglich, so-
dass die angegebenen Daten nur allgemeingültig 
für den gesamten Tagebau sein können. Dennoch 
kann aufgrund des hohen Flächenanteils der Stadt 
Elsdorf am Tagebau Hambach und der nicht wie-
derherzustellenden landwirtschaftlichen Fläche 
abgeleitet werden, dass auch in Elsdorf ein sehr 
hoher Flächenanteil nicht rekultiviert werden wird. 
Vor dem Hintergrund dieser Tatsache fordert die 
Stadt Elsdorf eine angemessene Entschädigung 
für die nicht erfüllte Flächenwiederherstellung (vgl. 
Tabelle 1). Verwiesen werden soll an dieser Stelle 
auch auf die Regelung zum Flächenübertrag, die 
in Morschenich-alt zwischen der Gemeinde Merze-
nich, dem Land NRW und der RWE Power AG ge-
troffen wurde. Damit erhält die Ge meinde Merze-
nich nicht nur große Flächenanteile ihrer Ge-
meinde zurück, sondern wird auch finanziell durch 
Bund und Land entlastet. Für Elsdorf ist festzuhal-
ten, dass bislang weder eine finanzielle Entschädi-
gung stattgefunden hat, noch eine angemessene 
Flächengröße für eine zwingend notwendige Sied-
lungs- und Wirtschaftsentwicklung wiederherge-
stellt wurde. Vor diesem Hintergrund verweist die 
Stadt Elsdorf ausdrücklich auf die Hafeninsel :vista 
auch die der Stadt Elsdorf, sind bei der Erarbei-
tung des Braunkohlenplans berücksichtigt wor-
den. 
Rechtsgrundlage für die Änderung des Braun-
kohlenplans ist § 30 (Änderung von Braunkoh-
lenplänen und Zielabweichungsverfahren) Abs. 
1 S. 1 LPlG NRW, der folgenden Wortlaut hat: 
"Der Braunkohlenplan muss überprüft und er-
forderlichenfalls geändert werden, wenn die 
Grundannahmen für den Braunkohlenplan sich 
wesentlich ändern." Der Braunkohlenaus-
schuss hat am 28.05.2021 die wesentliche Än-
derung der Grundannahmen und damit das Er-
fordernis einer Planänderung für den Braun-
kohlenplan "Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau- 
und Außenhaldenfläche des Tagebaues Ham-
bach" in diesem Sinne festgestellt. Das Vorlie-
gen der Voraussetzungen von § 30 Abs. 1 S. 1 
LPlG NRW ist in der Drucksache Nr. BKA 0726 
(zu TOP 08 a) der BKA-Sitzung am 28.05.2021) 
im Einzelnen dargelegt worden, wo u.a. auch 
auf die Erforderlichkeit der Planänderu ng im 
Einzelnen eingegangen wird (S. 8 -10 der ge-
nannten Unterlage).

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
nova, die die einzige zurückgewonnene Landflä-
che für Elsdorf bedeu tet und dementsprechend fi-
nanziell, ebenso wie in Merzenich, durch das Land 
und den Bund getragen werden sollte. (Tabelle: 
Siehe Originalstellungnahme oder Anhang). 
Sonstiges 1025604_
014 
Im Braunkohlenplan ist verbindlich zu regeln: 
Bergbehörde und Bergbautreibender sind über die 
reine Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs 
des Tagebaubetriebs hinaus dazu verpflichtet, ak-
tiv Lösungen zur Realisierung von Zwischennut-
zungen zu erarbeiten. Für die Realisierung von 
Bauvorhaben, vor der förmlichen Entlassung der 
Flächen aus dem Bergrecht, müssen Hilfsinstru-
mente zur Baurechtschaffung mit der Möglichk eit 
zur Einflussnahme der Stadt Elsdorf geschaffen 
werden. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die Bergaufsicht über bestimmte Flächen 
ergibt sich aus dem Aspekt der Gefahrenab-
wehr und richtet sich nach dem Bergrecht. 
Dementsprechend kann der Braunkohlenplan 
keine Festlegungen zu deren Aufrechterhal-
tung oder Beendigung treffen.  
Zwischennutzungen werden innerhalb des 
Braunkohlenplanentwurfes an verschiedenen 
Stellen thematisiert und damit einer vielfältigen 
Rekultivierung im Zuge der Beendigung  des 
Tagebaus Rechnung getragen. Siehe dazu 
bspw. Kapitel 6.3 
"Das Restloch ist im Zuge des Tagebauprozes-
ses standsicher und so herzustellen, dass nach 
der Beendigung des Gewinnungsbetriebes 
möglichst keine umfangreichen Massenumla-
gerungen mehr erforderlich sind. Wasserbezo-
gene Zwischennutzungen während des Füllvor-
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
ganges sind - unter Beachtung von Sicherheits-
aspekten - bereits ab ca. 10 Jahren nach Be-
ginn der Seebefüllung zu ermöglichen.(...)" 
Für die Zulassung von Zwischennutzungen im 
Abbaubereich und im Bereich der Sicherheits-
zone ist die Bergverwaltung als zuständige Auf-
sichtsbehörde verantwortlich. Eine pauschale 
Aussage zur Zulässigkeit von Zwischennutzun-
gen wird nicht möglich sein. Stattdessen wird 
die Zulässigkeit von Vorhaben jeweils im Ein-
zelfall geprüft werden müssen. Inwieweit dazu 
Maßnahmen zur Erleichterung der Genehmi-
gungsprozesse erarbeitet werden können, ist 
derzeit in Prüfung und bleibt abzuwarten.  
Sonstiges 1025604_
017 
Veräußerung aus dem Bergrecht entlassener Flä-
chen: Hinzukommt, dass bei der Veräußerung von 
Flächen, die aus der bergbaulichen Nutzung fallen, 
die Bedarfe der Stadt Elsdorf für Ziele der kommu-
nalen Entwicklung vorrangig berücksichtigt wer-
den. Zu diesem Zweck sollte eine Regelung über 
ein kommunales Vorkaufsrecht für entspr echende 
Flächen angestrebt werden.  Im Braunkohlenplan 
ist verbindlich zu regeln: Für alle Flächen auf dem 
Elsdorfer Stadtgebiet, die aus dem Bergrecht ent-
lassen und veräußert werden, ist der Stadt Elsdorf 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Vorkaufsrechte überschreiten die Regelungs-
möglichkeiten eines Braunkohlenplans als 
Raumordnungsplan.  
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
ein Vorkaufsrecht einzuräumen. Wir bitten dies 
auch im Braunkohlenplan zu berücksichtigen. 
Sonstiges 1025604_
018 
Entschädigung städtischer Entwicklungsnachteile: 
Aus der dargestellten Betroffenheit und insbeson-
dere dadurch, dass die Stadt Elsdorf auf die 
rechtsverbindlich zugesagte Rekultivierung und 
die zeitliche Befristung des Eingriffs in die kommu-
nale Planungshoheit vertraut hat, muss ein Aus-
gleich des durch die Än derung entstehenden Pla-
nungsschadens stattfinden. Demnach sind die 
durch den dauerhaften Entzug der Landfläche als 
Folge der geänderten Braunkohlenplanung entste-
henden Entwicklungsnachteile zu entschädi-
gen. Im Braunkohlenplan ist verbindlich zu regeln: 
Die aus dem Flächenverlust entstandenen Ent-
wicklungsnachteile der Stadt Elsdorf sind durch 
das Land NRW zu entschädigen. Hierzu wurde 
bisher keine gemeinsame Einigung gefunden. 
Auch an dieser Stelle sei, ebenso wie auf S.4, auf 
die getroffene Regelung in Mors chenich-alt und 
die Notwendigkeit zur finanziellen Entlastung zur 
Realisierung der Hafeninsel :vista nova verwiesen. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die 
angesprochenen Entschädigungsfragen sind 
jedoch nicht Gegenstand des Braunkohlenpla-
nes. 
- 
Sonstiges 1025604_
019 
Sicherstellung der finanziellen Mittel zur Rekulti-
vierung: Zudem muss über den geänderten Braun-
kohlenplan eine langfristige Absicherung der Fol-
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die dargestellten Inhalte sind nicht Gegenstand 
der Braunkohlenplanung.  Für die Rekultivie-
rung der Tagebaue wurden seitens der Berg-
bautreibenden Rü ckstellungen gebildet. Die 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
gekosten des Tagebaubetriebes erfolgen. Es ist si-
cherzustellen, dass zu jedem künftigen Zeitpunkt 
ausreichend finanzielle Mittel zur Deckung der mit 
dem Braunkohlenabbau verbundenen Folgekos-
ten zur Verfügung stehen. Art und Umfang der 
dazu anzusammelnden Mittel sind auf der Grund-
lage konkreter Ziele im Vorfe ld eines Monitoring-
prozesses transparent und in Zusammenarbeit mit 
den Belegenheitskommunen festzulegen. Grund-
lage für das Finanzmonitoring ist eine Bestands-
aufnahme (Risikoinventur) sämtlicher Sachver-
halte, die im Rahmen des Braunkohlenabbaus po-
tenzielle Folgekosten verursachen. Auf dieser 
Grundlage sind im Rahmen des Monitorings Sze-
narien hinsichtlich Art, Umfang und Zeitpunkt der 
Leistungserbringung zu definieren. Eine Entlas-
tung des Bergbautreibenden von den Risiken 
sollte erst zu einem Zeitpunkt erfolg en, ab dem 
grundsätzlich nur noch ein Risikoabbau erfolgt. Im 
Braunkohlenplan ist verbindlich zu regeln: 
- Zur Abschätzung der Folgekosten ist eine Risi-
koinventur durchzuführen. 
- Auf Grundlage der Risikoinventur sind ausrei-
chend finanzielle Mittel für den Ausgleich der durch 
den Tagebau verbundenen Folgekosten sicherzu-
stellen. 
ausreichende Höhe der Rückstellungen wird 
regelmäßig von unabhängigen Gutachtern so-
wie von Wirtschaftsprüfern überprüft. Darüber 
hinaus haftet die RWE Power AG auf Grund 
des Konzernverbundes für diese Rückstellun-
gen. Eine Ergänzu ng im Braunkohlenplan ist 
nicht erforderlich.

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Sonstiges 1025604_
020 
Rahmenplan Neuland Hambach GmbH: Der 
Braunkohlenausschuss hat am 13.12.2021 folgen-
den Beschluss gefasst: "Der Braunkohlenaus-
schuss beauftragt die Regionalplanungsbehörde, 
im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten, die Be-
lange der Anrainerkommunen bei der Erstellung 
des Vorentwurfes zu berücksichtigen und soweit 
erforderlich auf technische Machbarkeit zu prüfen. 
Hierzu hat die NEULAND HAMBACH GmbH zeit-
nah eine detailliertere Rahmenplanung – analog 
zum Rahmenplan Indesee – vorzulegen. Wegen 
der erheblichen Zeitverkürzung für Planungsüber-
legungen durch das Kohleausstiegsgesetz 
(KVBG) sind bereits im zu erstellenden Vorentwurf 
Festlegungen zu treffen und Ziele zu formulieren, 
die für nachfolgen de Verfahrensschritte und Be-
triebspläne Vorgaben machen.  Soweit diese den 
rechtlichen Rahmen eines Braunkohlenplanes 
überschreiten, sind ergänzend, verbindlich und 
rechtssicher vertragliche Regelungen zu formulie-
ren, die spätestens bei der Aufstellung des Braun-
kohlenplanes dem Braunkohlenausschuss vorzu-
legen sind.“ Die Neuland Hambach GmbH hat in 
der Folge den geforderten Rahmenplan in Zusam-
menarbeit mit dem Büro MUST Städtebau GmbH 
und der bgmr Landschaftsarchitekten GmbH erar-
beitet und mit den sechs Anrai nerkommunen ab-
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Der eingebrachte Hinweis wird zur Kenntnis ge-
nommen. 
-

- 219 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
gestimmt. Die Unterlage „RAHMENPLAN HAM-
BACH: EINGABE ZUM BRAUNKOHLENPLAN“ 
wurde der Bezirksregierung Köln am 12.05.2023 
durch die Neuland Hambach GmbH zur Verfügung 
gestellt. Die Stadt Elsdorf war und ist eng in den 
Erarbeitungsprozess des Rahmenplans Hambach 
eingebunden und verweist ausdrücklich auf die 
dort festgelegten Planungen für den Elsdorfer Ta-
gebaurandbereich. Auch den in der Stellung-
nahme der Neuland Hambach aufgeführten Hin-
weisen und Anmerkungen wird vollumfänglich zu-
gestimmt und es wird um Berücksichtigung dieser 
gebeten.  
Sonstiges 1025604_
039 
Grundsätzliche Anmerkung zur Begründung: In 
zahlreichen Abschnitten wird nicht eindeutig for-
muliert, durch wen dort beschriebene, erforderli-
che Maßnahmen durchzuführen sind (so z.B. im 
Kapitel Monitoring, Seismik, Bergschäden, Bö-
schungen). Auf den Bergbautreibenden sollte hier 
als Verantwortlicher stärker, bzw. eindeutig ver-
wiesen werden. 
- Die Sc hreibweise der Begriffe „Forum :terra 
nova“ und „Speedway :terra nova“ ist in allen Do-
kumenten zu vereinheitlichen. 
Stellung-
nahme wird 
teilweise ge-
folgt. 
Der Hinweis wird zu Kenntnis genommen. 
Grundsätzlich richten sich die konkreten Aufga-
ben, die mit der bergbaulichen Wiedernutzbar-
machung zu tun haben, an die Bergbautrei-
bende. Städtebauliche Entwicklungen sowie 
Zwischen- und Folgenutzungen sind nicht Auf-
gabe der Bergbautreibenden, da es sich dabei 
nicht um bergbauliche Vorhaben handelt. Die 
hier genannten Beispiele "Monitoring, Seismik, 
Bergschäden, Böschungen" sind bergbauliche 
Aufgaben und der Bergbautreibenden zuzuord-
nen. Allerdings ist es nicht die Aufgabe eines 
raumordnerischen Braunkohlenplanes Verant-
Anpassung der 
Schreibweise zu Fo-
rum :terra nova und 
Speedway :terra nova 
im gesamten Braun-
kohlenplan.

- 220 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
- Rote Markierungen: bitte umformulieren / ändern 
- Blaue Markierung: Formulierungsvorschlag 
wortlichkeiten zuzuweisen. Eine Anpassung o-
der Ergänzung ist im Braunkohlenplan nicht er-
forderlich. 
Eine Anpassung der Schreibweise zu Forum 
:terra nova und Speedway :terra nova wird für 
den gesamten Braunkohl enplan vorgenom-
men. 
Sonstiges 1025604_
074 
Abschließend ist festzuhalten, dass es sich bei der 
Änderung des Braunkohlenplans um einen umfas-
senden Eingrif f in die Planungshoheit der Stadt 
Elsdorf in Verbindung mit einem dauerhaften Flä-
chenentzug handelt. Um den Ansprüchen an die 
zukünftige Stadtentwicklung gerecht zu werden, 
sind die Ziele des als Anlage beigefügten „Master-
plans Zukunftsterrassen Elsdorf“ u nd des Rah-
menplans der Neuland Hambach GmbH zwingend 
im weiteren Braunkohlenplanverfahren zu beach-
ten und in die beabsichtigte Änderung auf geeig-
nete Weise zu überführen. Auch eine Übernahme 
der in Kapitel 3 aufgeführten Anmerkungen in die 
Textlichen wie Z eichnerischen Festlegungen 
würde die Stadt Elsdorf sehr begrüßen.  
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Der Braunkohlenausschuss beschloss in seiner 
162. Sitzung, dass die Inhalte der Rahmenpla-
nung der Neuland Hambach GmbH im Rahmen 
der Entwurfserarbeitung des Braunkohlenplans 
berücksichtigt werden sollen. Dies insbeson-
dere um den Belangen der Anrainerkommunen 
Rechnung zu tragen. Dazu bot sich der inter-
kommunal abgestimmte Rahmenplan der Neu-
land Hambach GmbH an. Der Masterplan Els-
dorf wiederum wurde be i der Erstellung des 
Rahmenplans berücksichtigt, weshalb sich ei-
nige Inhalte auch im Braunkohlenplanentwurf 
Hambach wiederfinden.  
Eine Ergänzung von textlichen / zeichnerischen 
Festlegungen wird für nicht erforderlich gehal-
ten.  
-

- 221 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Sonstiges 1025605_
001 
Die heutige Planung beruht auf Plänen aus den 
70er Jahren, seitdem haben sich viele Erkennt-
nisse und Grundlagen komplett verändert, so dass 
eine Neuplanung erforderlich ist. Das sollte mit ei-
nem Bruchteil der Strukturwandelgelder möglich 
sein. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Planung zur Änderung des Braunkohlen-
plans Hambach erfolgte auf Grundlage der heu-
tigen wissenschaftlichen Erkenntnisse unter 
Berücksichtigung aktueller fachgutachterlicher 
Untersuchungen. 
- 
Sonstiges 1025605_
007 
Es ist so schnell wie möglich ein unabhängiges Ex-
pertengremium zu bilden, damit ein "Plan B" ge-
sucht werden kann, der die überholte Planung mit 
Pipeline, Befüllung mit Rheinwasser, u. ä. ersetzen 
kann. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Gem. § 30 Abs. 1 S. 1 LPlG NR W muss der 
Braunkohlenplan überprüft und erforderlichen-
falls geändert werden, wenn die Grundannah-
men für den Braunkohlenplan sich wesentlich 
ändern. Als wesentliche Änderungen der 
Grundannahmen gelten insbesondere Ent-
scheidungen der Landesregierung, die Nu t-
zung der Braunkohle geordnet zu beenden und 
eine geordnete Gewinnung bis zum Zeitpunkt 
der Beendigung sicherzustellen (§ 30 Abs. 1 S. 
3 LPlG NRW). Eine solche Entscheidung der 
Landesregierung liegt in Form der "Leitent-
scheidung 2021: Neue Perspektiven für  das 
Rheinische Revier" vom 23.03.2021 vor. Der 
Braunkohlenausschuss hat in seiner 160. Sit-
zung am 28.05.2021 festgestellt, dass sich die 
Grundannahmen der Planänderung für den 
Braunkohlenplan „Teilplan 12/1 – Hambach – 
Abbau- und Außenhaldenfläche des Tag e-
baues Hambach“ vor dem Hintergrund der vor-
-

- 222 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
gezogenen Beendigung des Tagebaus Ham-
bach wesentlich geändert haben. Vor diesem 
Hintergrund hat der Braunkohlenausschuss die 
Regionalplanungsbehörde beauftragt, einen 
entsprechenden Vorentwurf für die Änderung 
des Braunkohlenplans zu erstellen. 
Die Grundzüge der Oberflächengestaltung und 
Wiedernutzbarmachung des Abbaubereichs 
sind als Ziele der Raumordnung bereits in den 
Braunkohlenplänen Garzweiler II vom 
31.03.1995 (dort Ziffer 8.2, S. 246ff.) und Ham-
bach - Teilplan 12/1 vom 16./17.12.1976 (dort 
Ziffer 3, S. 4 u. 5), jeweils in Verbindung mit den 
zeichnerischen Festlegungen, angelegt. Diese 
sehen die Wiedernutzbarmachung - jeweils in 
Teilen des heutigen Abbaubereichs - durch die 
Herstellung von Tagebauseen vor. Ne ben der 
Seeherstellung finden sich in den genannten 
Braunkohlenplänen auch raumordnerische 
Ziele für die teilweise Wiedernutzbachmachung 
durch die Schaffung von Wäldern, landwirt-
schaftlichen Flächen usw. Innerhalb dieser Ver-
fahren fand bereits eine Abwägung der öffentli-
chen und privaten Interessen statt. Ergebnis 
dieser Abwägung war die teilweise Wiedernutz-
barmachung der Tagebaue durch die Seeher-
stellung.

- 223 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Die Notwendigkeit und raumordnerische Siche-
rung der Rheinwassertransportleitung zur Be-
füllung des Tageb ausees wurde mit Feststel-
lungsbeschluss des Braunkohlenausschusses 
mit Sitzung vom 27.10.2023 beschlossen. 
Es bestehen nachweislich und auch aus Sicht 
der beteiligten Fachgutachter keine Bedenken 
an der geplanten Seebefüllung. Diese wird - 
auch mit Blick a uf den Grundwasserwiederan-
stieg und die dauerhafte Standsicherheit der 
Tagebauböschungen - als die richtige Vorge-
hensweise anerkannt. Ein entsprechendes 
Gremium zur Entwicklung einer Alternative ist 
somit nicht erforderlich.  
Sonstiges 1025644_
014 
Braunkohlenplanverfahren Ablauf Tagebausee:  
Das Braunkohlenplanverfahren zur Sicherung der 
Trasse für den Seeablauf des Tagebausees Ham-
bach muss aus Sicht der Bezirksregierung Arns-
berg weitergeführt werden. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Der eingebrachte Hinweis wird zur Kenntnis ge-
nommen. Der Entwurf des Braunkohlenplans 
zur Sicherung einer Trasse für den Ablauf des 
Tagebausees wird derzeit erarbeitet. In 2024 
soll der Aufstellungsbeschluss im Verfahren 
gefasst werden.  
- 
Sonstiges 1025646_
004 
4. Unter Berücksichtigung der im Vorfeld des Ta-
gebaus befindlichen ca. 900 ha LN, die nun nicht 
mehr für die Auskohlung benötigt werden, werde 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Zum Zeitpunkt der Braunkohlenplanänderung 
für den Tagebau Inden war ein frühzeitiger Aus-
stieg aus der Verstromung und Veredlung von 
Braunkohle, wie er im Jahr 2020 nun beschlos-
sen wurde, nicht absehbar. Mit dem Erhalt des 
-

- 224 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
laut Antragsteller die Vorgabe aus dem Braunkoh-
lenplanteilplan 12/1 zur Ausweisung von mehr als 
1000 ha LN erzielt. 
Die Ausführungen lassen unberücksichtigt, dass 
im Zuge der Umplanungen und der Entscheidun-
gen zum Verbleib des Restsees Inden der Antrag-
steller zugesagt hat, dass im Gegenzug für eine 
geringere Rekultivierung landwirtschaftlicher Flä-
chen im Tagebau Inde n bei Abschluss des Tage-
baus Hambach rund 400 ha mehr LN rekultiviert 
würden, als ursprünglich vorgesehen. Im Einzel-
nene: Der 1984 genehmigte Braunkohlenplan In-
den sah ursprünglich für den Tagebau Inden vor, 
dass dieser vollständig mit Material des Tages-
baus Hambach verfüllt und anschließend rekulti-
viert wird. Hiervon abweichend erfolgte allerdings 
in der Folgezeit eine Umplanung des Tagebaus In-
den mit dem Ergebnis, dass mit   Genehmigung 
des geänderten Braunkohlenplans Inden und mit 
dem Verbleib des Restsee s Inden auf den ur-
sprünglich vorgesehenen Massetransport von 
Hambach nach Inden verzichtet wurde. Einherge-
hend mit der Umplanung des Tagebaus Inden 
wurde seitens des Antragstellers kommentiert, 
dass damit für den Tagebau Hambach ca. 400 ha 
mehr landwirtsch aftliche Nutzflächen rekultiviert 
Hambacher Forstes und der Ortslage Morsche-
nich-Alt ist die Herstellung weiterer Landwirt-
schaftsflächen in der Rekultivierung des Tage-
baus Hambach nicht möglich. Die Erge bnisse 
des Massengutachtens, das im Auftrag der 
Bez.-Reg. Köln durch unabhängige Gutachter 
2021/22 erstellt wurde, zeigen, dass die Mas-
senbilanz für den Tagebau Hambach ausgegli-
chen ist. Weitere Massen, die für die Realisie-
rung zusätzlicher landwirtschaftl icher Flächen 
in der Rekultivierung erforderlich wären, sind 
nicht vorhanden. Darüber hinaus ist, nach der 
Verständigung vom 04.10.2022 und dem damit 
vorgezogenen Ende der Kohlegewinnung im 
Tagebau Garzweiler in 2030 sowie der daran 
anschließenden Leitents cheidung 2023, kein 
weiterer Löss aus dem Tagebau Garzweiler 
verfügbar, der für die Herstellung landwirt-
schaftlicher Flächen im Tagebau Hambach un-
abdingbar wäre.

- 225 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
werden könnten als der Braunkohlenplan Ham-
bach ursprünglich vorsehe. Insgesamt betrachtet 
wird somit entgegen der Darstellung deutlich weni-
ger landwirtschaftliche Fläche rekultiviert, als dies 
im Rahmen der Änderung des Br aunkohlenplans 
Inden avisiert wurde. Wir regen daher an, die Un-
terlagen des Braunkohlenplanänderungsverfah-
rens Inden hinzuzuziehen und zu prüfen, ob die 
Flächenbilanzierung den dort getroffenen Zusagen 
der Antragstellerin entspricht sowie ggf. die Pla-
nung im Aufstellungsverfahren zur Änderung des 
Braunkohlenplans Hambach anzupassen. 
Sonstiges 1025646_
005 
5. Es ist zu erwarten, dass die durch den Abbau 
begründeten Geländeabsenkungen nach erfolgten 
Wiederanstieg des Grundwassers erhebliche 
Schäden und Erschwernisse durch Vernässungen 
verursachen. 
Bis zum Wiederanstieg des Grundwasserstandes 
ist zudem zu befürchten, dass aufgrund des jahr-
zehntelangen Tagebaubetriebs im Bereich des Ta-
gebaus Hambach eine ausreichende Versorgung 
mit Trink- und Brauchwasser nicht gesichert ist. Es 
sind daher geeignete Vorgaben zu treffen, wie den 
hieraus resultierenden Einschränkungen für sied-
lungstechnische und landwirtschaftliche Nutzun-
gen begegnet und eine ausreichende Wasserver-
sorgung gewährleistet werden kann. Eine Option 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Im Rahmen der SUP zum Braunkohlenplanän-
derungsverfahren Hambach wurden die Aus-
wirkungen des Grundwasserwiede ranstiegs 
auf die zu betrachtenden Schutzgüter unter-
sucht. Hierbei wurde auch betrachtet, ob der 
Grundwasserwiederanstieg innerhalb des 
Wirkpfads Wasser zu großräumigen Vernäs-
sungen führen wird. Dies ist nicht der Fall. Es 
ist festzuhalten, dass sich weitg ehend wieder 
die vorbergbaulichen Grundwasserverhältnisse 
einstellen werden. Dabei führt der Grundwas-
serwiederanstieg u.a. zwar dazu, dass die Ge-
birgsschichten wieder unter zusätzlichen Auf-
trieb bzw. Spannungsänderungen geraten und 
die Geländeoberfläche He bungen erfährt. 
-

- 226 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
hierfür eröffnet die im Parallelverfahren geplante 
Rheinwassertransportleitung. So könnten sowohl 
Stichleitungen in die Fläche, als auch Wasserre-
servoirs angelegt wer den, die bei vorübergehen-
den Trockenphasen eine Wasserversorgung für 
die Nahrungsmittelproduktion gewährleisten. 
Diese flächenhaften Bodenhebungen verlaufen 
entsprechend den Senkungen aber ebenfalls 
gleichförmig und sind in der Regel nicht scha-
densrelevant. Im Einzelfall kann geprüft wer-
den, ob ein Bergschaden vorliegt, der eine 
Bergschadenshaftung na ch Maßgabe des 
BBergG begründet. 
Erhebliche Schäden und Erschwernisse, wie in 
der Stellungnahme geschrieben, sind somit 
nicht zu erwarten. Dies gilt auch für landwirt-
schaftlich genutzte Flächen. Im Einzelfall mög-
lichen Vernässungen kann mit den in der Land-
wirtschaft üblichen Drainagemaßnahmen oder 
mit der Anlage von Gräben entgegengewirkt 
werden, sofern höher anstehendes Wasser 
nicht ohnehin reliefbedingt abfließt. 
Hinsichtlich der Anmerkungen zur Brauch - und 
Trinkwasserversorgung sei auf folgendes hin-
gewiesen. Es besteht seit 2013 ein durch den 
Erftverband kommuniziertes und mit RWE ab-
gestimmtes "Konzept zur langfristigen Wasser-
versorgung in der Erftscholle" (vgl. Jahresbe-
richt der Erftverbands 2016). Dieses Konzept 
wird derzeit unter Berücksichtigung der a ktu-
ellsten Erkenntnisse und aktualisierter Daten 
(z.B. neue Grundwassermodelle) überarbeitet

- 227 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
und dem heutigen Wissensstand angepasst. 
Dieses Konzept umfasst die Bedarfsseite (auch 
der ökologischen Wasserversorgung) sowie die 
potentiellen Einflussfaktoren. Es stellt sicher, 
dass auch zukünftig die Wasserversorgung in 
der Region sicher geregelt ist.  
Ergänzend werden bereits heute ver-
schiedenste Ausgleichs-, Ersatz- und Ökowas-
sermaßnahmen von RWE Power durchgeführt, 
die die Auswirkungen der Sümpfung verrin-
gern. Eine Mitnutzung der Rheinwassertrans-
portleitung durch die Landwirtschaft ist nicht 
vorgesehen. Die im Verfahren zur RWTL dar-
gestellten Entnahmemengen sind zweckge-
bunden und werden für die vorgesehenen Ziele 
benötigt 
Sonstiges 1025647_
001 
Erdbebengefährdung und -überwachung 
Bei Planung und Bemessung der verschiedenen 
Bauwerke ist das Thema Erdbebengefährdung 
entsprechend aktueller Regelwerke zu berücksich-
tigen. Bzgl. der Bemessung von Böschungen wird 
die Erdbebengefährdung entsprechend der Richt-
linie für die Untersuchung der Standsicherheit von 
Böschungen der im Tagebau betriebenen Braun-
kohlenbergwerke und entsprechend weiterer aktu-
eller Regelwerke bereits beachtet. Der Geologi-
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. -

- 228 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
sche Dienst wird bei den weiteren Schritten mit ein-
gebunden. Mit der Fortführung der Überwachung 
der seismischen Aktivität durch die Erdbebensta-
tion Bensberg wird wie bisher mögliche bergbauin-
duzierte Seismizität erfasst. 
Sonstiges 1025648_
001 
Nach Durchsicht der vorgelegten Unterlagen zur 
Änderung des Braunkohlenplans „Teilplan 12/1 – 
Hambach – Abbau- und Außenhaldenflächen des 
Tagebaus Hambach“ möchte die Stadt Jülich fol-
gendes vortragen: Für die weitgehende Berück-
sichtigung der bi sherigen Stellungnahmen der 
Stadt Jülich als Anrainerkommune und Mitglied der 
Neuland Hambach GmbH im nun vorliegenden 
Planentwurf, der am 27.10.2023 Grundlage für den 
vom Braunkohlenausschuss getroffenen Aufstel-
lungs-beschluss war, möchten wir uns zunächs t 
einmal beim Braunkohlenausschuss und bei der 
Regionalplanungsbehörde bedanken.  
 Die Stadt Jülich hat in Zusammenarbeit mit den 
fünf weiteren Anrainerkommunen den in der Folge 
geforderten Rahmenplan, welcher mit dem Büro 
MUST Städtebau GmbH und der bgmr L and-
schaftsarchitekten GmbH erarbeitet wurde, abge-
stimmt. Die Unterlage „RAHMENPLAN HAM-
BACH: EINGABE ZUM BRAUNKOHLENPLAN“ 
wurde der Bezirksregierung Köln am 12.05.2023 
durch die Neuland Hambach GmbH zur Verfügung 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Der eingebrachte Hinweis wird zur Kenntnis ge-
nommen. 
-

- 229 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
gestellt. Auch im Aufstellungsverfahren nimm t die 
Stadt Jülich gerne die Gelegenheit wahr, sich zu 
beteiligen und unterstützt hiermit die gemeinsame 
Stellungnahme der Neuland Hambach GmbH zum 
ausliegenden Plan. Die nunmehr vorgelegte und 
ebenfalls mit den Anrainerkommunen abge-
stimmte Stellungnahme d er Neuland Hambach 
enthält nur noch geringfügige Änderungs -/Ergän-
zungsvorschläge bzw. Kommentierungen, welche 
sie bitte aus der Stellungnahme der Neuland Ham-
bach selbst entnehmen. 
Sonstiges 1025650_
001 
Nachfolgend nehme ich Stellung zum oben ge-
nannten Verfahren für das Dezernat 54 – Wasser-
wirtschaft der Bezirksregierung Köln. 
Da meiner Bitte um eine Verlängerung der Frist zur 
Stellungnahme bis zum 01.02.2024 ni cht entspro-
chen wurde, weise ich ausdrücklich darauf hin, 
dass die überaus umfangreichen Unterlagen 
(Braunkohlenplan, Umweltprüfung, Angaben zur 
Umweltprüfung mit zahlreichen Karten inkl. 17 
Gutachten) nur rudimentär und stichpunktartig und 
nicht auf alle meine Belange – also nur unvollstän-
dig – geprüft werden konnten. 
Allgemeiner Rahmen: 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
In der Stellungnahme des Dezernates 54 zum 
Braunkohlenplanänderungsverfahren für den 
Tagebau Hambach konnte aufgrund eng ge-
setzter Fristen durch die Regionalplanungsbe-
hörde vor allem für die Bereiche Gütestelle 
Oberflächengewässer/WRRL, WRRL Grund-
wasser, Wasserversorgung / Wasserschutzge-
biete, Gewässerentwicklung / Hochwasser-
schutz und Hydrogeologie nur in Teilen, stich-
punktartig und nicht detailliert auf alle Belange 
geprüft werden. In Abstimmung zwischen dem 
Dez. 32 und dem Dez. 54 wurde jedoch verein-
bart, dass eine ergänzende Stellungnahme 
nicht nachgefordert wird bzw. für nicht zwin-
gend erforderlich gehalten wird. Zum einen be-
-

- 230 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Der Braunkohlenplan hat das Ziel die übergeord-
neten Rahmenbedingungen festzulegen, unter de-
nen die Braunkohlengewinnung sinnvoll ermög-
licht wird. Konkret hat die Braunkohlenplanung da-
bei die Aufgabe, die aus dem Braunkohlenabbau 
resultierenden Herausforderungen und Raumnut-
zungskonflikte in Grundzügen zu lösen und eine 
geordnete räumliche Entwicklung sicherzustellen. 
Bedingt durch das Inkrafttreten des Kohleverstro-
mungsbeendigungsgesetzes (KVBG) vom 
08.08.2020, der Unterzeichnung des öffentlich -
rechtlichen Vertrages auf der Grundlage des 
KVBG, der Leitentscheidung der Landesregierung 
NRW vom 23.03.2021, der Politischen Verständi-
gung zwischen dem Bund, dem Land Nordrh ein-
Westfalen und der RWE Power AG endet die Koh-
legewinnung im Tagebau Hambach bereits 2029 
und nicht wie ursprünglich geplant 2045. 
Dies führt folglich zu einer Veränderung der Ab-
baugrenze und Sicherheitslinie sowie der Grund-
züge der Wiedernutzbarmachung einschließlich 
der räumlichen Lage und Ausgestaltung des Tage-
bausees Hambach. Das vorliegende BKPÄ -Ver-
fahren dient dazu die regionalplanerischen Vo-
raussetzungen für die angepasste Planung zu 
schaffen, die wiederum die Grundlagen für die 
stehen seitens Dez. 54 keine generellen Be-
denken gegenüber den übergeordneten und im 
Braunkohlenplan formulierten Zielen und zum 
anderen ist es vielmehr entscheidend, dass die 
wesentlichen wasserwirtschaftlichen und was-
serrechtlichen Belange im Rahmen de r nach-
folgenden Verfahren, insbesondere der Plan-
feststellung für den Tagebausee Hambach -so-
wie weitere wasserrechtliche Verfahren - be-
rücksichtigt werden. Die v.g. Verfahren werden 
federführend von der BR Arnsberg durchge-
führt. Im Zusammenhang mit diesen Ve rfahren 
erfolgt eine aus wasserwirtschaftlicher Sicht 
detaillierte Prüfung, Bewertung und Stellung-
nahme mit ggf. Nachforderungen, Überarbei-
tungsbedarf, Ergänzungsbedarf, etc. zu den 
entsprechenden Fachgutachten bzw. Antrags-
unterlagen.

- 231 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
nachfolgende Fachpl anung darstellt. Demzufolge 
werden die wasserwirtschaftlichen Maßnahmen 
wie die Herstellung des Sees, die Entnahme von 
Rheinwasser zur Befüllung des Sees, die nachlau-
fende Sümpfung, der Anschluss des Sees an die 
Erft etc. in gesonderten wasserrechtlichen P lan-
feststellungsverfahren oder ggfls. bergrechtlichen 
Betriebsplanverfahren durchgeführt. 
Sonstiges 1025650_
003 
Rohrfernleitungen: 
Auf Grundlage der vorliegenden Dokumente und 
Informationen sind keine unmittelbare Betroffen-
heit von Rohrfernleitungsanlagen nach RohrFLtgV 
bekannt, die in unsere Zuständigkeit fallen würden. 
Ich bitte Sie aber Folgendes zu beachten: 
In unmittelbarer Nähe zum Plangebiet verläuft eine 
Rohrleitung der GASCADE Gastransport GmbH. 
Dabei handelt es sich um eine Erdgasleitung, die 
dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der 
Gashochdruckleitungsverordnung (GasHDrLtgV) 
unterliegt. Die Zulassun gsbehörde für diese Lei-
tung ist die Bezirksregierung Köln (Dezernat 25). 
Für die Überwachung der Leitung ist die Bezirks-
regierung Arnsberg (Abteilung 6) zuständig. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Der eingebrachte Hinweis wird zur Kenntnis ge-
nommen. 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Sonstiges 1025653_
001 
Mit Schreiben vom 31.10.2023 haben Sie das LA-
NUV über die Auslegung der Planunterlagen im 
Aufstellungsverfahren für die Änderung des Braun-
kohlenplans „Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau 
und Außenhaldenfläche des Tagebaus Ham bach“ 
und die Möglichkeit der Stellungnahme dazu infor-
miert. 
Die Antragsunterlage wurde an die Fachbereiche 
im LANUV, deren Aufgabenbereich durch das Vor-
haben berührt sein kann, mit der Bitte um Stellung-
nahme weitergeleitet. Eine Überprüfung aller be-
troffenen Fließwasserkörper hinsichtlich der Vor-
gaben der EG -Wasserrahmenrichtlinie als grund-
sätzliches Ziel für alle Gewässer den guten chemi-
schen und ökologischen Zustand bzw. das gute 
ökologische Potential zu erreichen bzw. zu erhal-
ten, konnte aus personellen  Gründen nicht erfol-
gen. 
Im Rahmen des Scopingtermins im Mai 2019 
wurde vom LANUV bereits eine Stellungnahme zu 
den damals vorliegenden Antragsunterlagen abge-
geben. Die Anregungen wurden zu einem Teil in 
den jetzt vorgelegten Antragsunterlagen umge-
setzt. Die nicht berücksichtigten Punkte und neue 
Anregungen und Bedenken zu den überarbeiteten 
Antragsunterlagen sind im Folgenden aufgeführt.  
 Grundsätzliche Bedenken und offene Fragen zur 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Der eingebrachte Inhalt wird zur Kenntnis ge-
nommen. Änderungen für den Braunkohlen-
plan ergeben sich keine. 
-

- 233 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Rheinwassertransportleitung und zur Rheinwas-
serqualität wurden in einer B esprechung zum 
Thema „Rheinwassertransportleitung“ am 
18.9.2023 mit BR Düsseldorf, MUNV, RWE vom 
LANUV und von der BR Düsseldorf formuliert. Das 
Protokoll dieser Besprechung mit den dazugehöri-
gen Anlagen 1 -4 wird als Anlage A angehängt.  
 Zu den Gutachten z ur Limnologie und zum Kip-
penabstrom liegen gesonderte Stellungnahmen 
des LANUV vor, die als Anlage B und Anlage C im 
Anhang enthalten und zu berücksichtigen sind. 
Sonstiges 1025653_
039 
Das LANUV bittet, die Anregungen und Fragen bei 
künftigen Modellberichten von RWE zu berück-
sichtigen. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom-
men. 
- 
Sonstiges 1025654_
002 
Durch die angestrebten Änderungen des Braun-
kohleplans dürfen keine Vorgaben geschaffen 
werden, die durch den Aufsichtsrat der Zu-
kunftsagentur Rheinisches Revier beschlossene, 
strukturwandelrelevante Maßnahmen im Rhein-
Erft-Kreis gefährden oder gar entgegenstehen. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Gemäß dem Beschluss des Braunkohlenaus-
schusses vom 13.12.2021 wurde die Eingabe 
der Neuland Hambach GmbH bei der Erarbei-
tung des Braunkohlenplans berücksichtigt. Dar-
über hinausgehende Planungen der Zu-
kunftsagentur Rheinisches Revier sind nicht 
bekannt, eine entsprechende Stellungnahme 
liegt ebenfalls nicht vor. 
-

- 234 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Sonstiges 1025654_
008 
Darüber hinaus wird angeregt, ein Konzept für den 
Biotopverbund des verbleibende n Hambacher 
Forstes mit den angrenzenden Bürgewäldern 
(Steinheide, Loersfelder Busch, Dickbusch, Kerpe-
ner Parrig) sowie den großen Waldflächen der So-
phienhöhe zu erarbeiten. Die Grundlage für diese 
Biotopverbundplanung sollte unter der Berücksich-
tigung der nachfolgenden Aspekte erstellt werden: 
-  Die aufzugebenden Flächen von RWE für vor-
handene Betriebsanlagen wie Brunnenanlagen, 
Lagerflächen, Immissionsschutzwälle sowie nicht 
mehr benötigte Eigentumsflächen aus dem Tage-
bauvorfeld sollten als Planungsgrund lage geprüft 
und ggf. eingebunden werden. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Im Kapitel 3.3 des Braunkohlenplans heißt es 
in den Erläuterungen dazu: "Das Ziel der Her-
stellung eines zusammenhängenden Grünzu-
ges dient der Förderung eines Biotopverbun-
des zwischen den Waldbereichen Steinheide, 
Hambacher Forst, Merzenicher Erbwald und 
Sophienhöhe und richtet sich an die Bergbau-
treibende soweit erforderliche Maßnahmen im 
Plangebiet liegen. Die Weiterführung und Her-
stellung des Grünzuges auf unverritztem Ge-
lände richtet sich an die Träger der Land-
schaftsplanung und insbesondere an den Trä-
ger der Regionalplanung. Mit der Rekultivie-
rung und den Artenschutzflächen (RWE Power 
AG) wurden im Abbaubereich und im Umfeld 
des Tagebaus Hambach bereits weitreichende 
Maßnahmen zur Stärkung des Biotopverbunds 
realisiert, die möglichst erhalten bleiben sollen. 
Weitere Maßnahmen sind mit Blick auf die Ver-
träglichkeit mit städtebaulichen Entwicklungen 
und landwirtschaftlichen Nutzungen zu prüfen." 
Eine weitere Konkretisierung in diesem Bereich 
ist dementsprechend Aufgabe der Regionalpla-
nung. RWE ist bereit, soweit dies mit den berg-
rechtlichen Anforderungen bzw. liegenschaftli-
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
chen Vereinbarungen vereinbar ist, die Bereit-
stellung weiterer Flächen für die Aufnahme in 
ein Biotopverbundsystem zu prüfen. 
Sonstiges 1025654_
011 
Im Rahmen der Folgenbewältigung des Tagebaus 
kommt der Bergbautreibenden eine zentrale Rolle 
bei der Ausgestaltung und verbindlichen Umset-
zung des Biotopverbundkonzeptes zu. Zur Umset-
zung der diesbezüglichen Zie le der Leitentschei-
dung ist es erforderlich, vergleichbar zu dem Ar-
tenschutzkonzept zum Tagebau Hambach, im 
Rahmen eines Sonder- oder/und Rahmenbetriebs-
plans die rechtlich verbindliche Umsetzung zu ge-
währleisten. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Aufgabe der Braunkohlenplanung ist es Festle-
gungen zu treffen, um die Rekultivierung und 
Wiedernutzbarmachung in den Abbauberei-
chen in den Grundzügen zu regeln. Um die 
Landschaftsentwicklung im Rahmen der Rekul-
tivierung zu steuern werden im Braunkohlen-
planentwurf die Ziele 3.2 und 3.3 formuliert. 
Darüberhinausgehende Konkretisierungen ist 
Aufgabe der nachfolgenden Zulassungsverfah-
ren, in denen die hier getroffenen Ziele Berück-
sichtigung finden müssen.  
- 
Sonstiges 1025655_
001 
Textliche Festlegung, Kapitel 1.1, Seite 5. Wir bit-
ten, nach dem Feststellungsbeschluss im Braun-
kohlenplanänderungsverfahren für die Rheinwas-
sertransportleitung folgende Aussagen zu aktuali-
sieren: Die Zufuhr des Wassers aus dem Rhein 
wurde in einem separaten Braunkohlenplanverfah-
ren (Rheinwassertransportleitung) und wird derzeit 
in Betriebsplanverfahren geregelt. Die entspre-
chenden Vorarbeiten und Untersuchungen für die 
Rheinwassertransportleltung (u. a. Altemativen-
prüfung, Angaben zur Umweltprüfung, Braunkoh-
Stellung-
nahme wird 
gefolgt.  
Eine Aktualisierung der Aussage erfolgt mit fol-
gender Formulierung: "so dass am 27.10.2023, 
nach Durchführung des Beteiligungsverfah-
rens, der Feststellungsbeschluss durch den 
Braunkohlenausschuss erfolgt ist." 
Kapitel 1.1, Ziffer (2) 
vierter Absatz zur 
Machbarkeit des Ta-
gebausees: Anpas-
sung  mit folgender 
Formulierung: "so 
dass am 27.10.2023, 
nach Durchführung 
des Beteiligungsver-
fahrens, der Feststel-
lungsbeschluss durch

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
lenplanvorentwurf) wurden im  Braunkohlenplan-
verfahren bereits erbracht so dass am 27.10.2023 
nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens 
der Feststellungbeschluss durch den Braunkoh-
lenauschuss erfolgt ist. Die grundsätzliche Mach-
barkeit der Zufuhr von Rheinwasser zur Befüllung 
des Tagebausees Hambach ist damit nachgewie-
sen." Dies entspricht dem aktuellen Stand im 
Braunkohlenplanänderungsverfahren sowie den 
weiteren Planungen und Genehmigungen zur 
Rheinwassertransportleitung und sollte deshalb 
entsprechend angepasst werden. 
den Braunkohlenaus-
schuss erfolgt ist." 
Sonstiges 1025657_
001 
Südlich des Plangebiets verläuft in circa 450 m 
Entfernung die Bahnstrecke 2600 Köln – Aachen, 
Bahn-km ca. 24,5 – 35,2. Wir bitten daher die fol-
genden Auflagen / Bedingungen und Hinweise zu 
beachten: 
• Es dürfen die Sicherheit und der Betrieb des Ei-
senbahnverkehres auf der planfestgestellten und 
gewidmeten Bahnstrecke 2600 nicht gefährdet o-
der gestört werden. Die Standsicherheit und Funk-
tionstüchtigkeit der Bahnbetriebsanlagen, insb. der 
Gleise und Oberleitungen und –anlagen, ist stets 
zu gewährleisten. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genom-
men. Beeinträchtigungen der genannten Bahn-
strecke durch den Tagebaubetrieb sind nicht zu 
erwarten. Eine Haftung für etwaige Schäden 
richtet sich nach dem einschlägigen Fachrecht 
und bleibt unberührt. 
-

- 237 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Sonstiges 1025657_
002 
Südlich des Plangebiets verläuft in circa 450 m 
Entfernung die Bahnstrecke 2600 Köln – Aachen, 
Bahn-km ca. 24,5 – 35,2. Wir bitten daher die fol-
genden Auflagen / Bedingungen und Hinweise zu 
beachten: 
• Ansprüche gegen die Deutsche Bahn AG aus 
dem gewöhnlichen Betrieb der Eisenbahn in seiner 
jeweiligen Form sind seitens des Antragstellers, 
Bauherrn, Grundstückseigentümers oder sonsti-
ger Nutzungsberechtigter ausgeschlossen. Insbe-
sondere sind Emissionen wie Erschütte rung, 
Lärm, elektromagnetische Beeinflussungen, Fun-
kenflug und dergleichen, die von Bahnanlagen und 
dem gewöhnlichen Bahnbetrieb ausgehen, ent-
schädigungslos hinzunehmen. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genom-
men. Die Beurteilung der geschilderten Sach-
lage richtet sich nach dem einschlägigen Fach-
recht und ist nicht Gegenstand der vorliegen-
den Braunkohlenplanänderung. 
- 
Sonstiges 1025657_
003 
Südlich des Plangebiets verläuft in circa 450 m 
Entfernung die Bahnstrec ke 2600 Köln – Aachen, 
Bahn-km ca. 24,5 – 35,2. Wir bitten daher die fol-
genden Auflagen / Bedingungen und Hinweise zu 
beachten: 
• Sofern eisenbahnbetriebliche Einschränkungen 
(Sperrpausen) während der Bauausführung erfor-
derlich werden, bitten wir um frühze itige Einbin-
dung/Beauftragung eines technischen Anmelders. 
(nähere Informationen sind hier zu finden: 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. -

- 238 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
https://fahrweg.dbnetze.com/fahrweg-de/kun-
den/fahren_und_bauen/Informationen-der-DB-
Netz-AG-fuer-externe-Bautraeger-9849242#) 
Sonstiges 1025657_
004 
Südlich des Plangebiets verläuft in circa 450 m 
Entfernung die Bahnstrecke 2600 Köln – Aachen, 
Bahn-km ca. 24,5 – 35,2. Wir bitten daher die fol-
genden Auflagen / Bedingungen und Hinweise zu 
beachten: 
• Die DB Netz AG, I.NA -W-N-KÖL-P 
(netz.koeln@deutschebahn.com) ist rechtzeitig für 
die Beauftragung von Bauüberwachungsleistun-
gen (betreffend der DB-Netz AG Infrastruktur) und 
Erstellung der Baudurchführungsvereinbarung 
einzubinden. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. - 
Sonstiges 1025657_
005 
Südlich des Plangebiets verläuft in circa 450 m 
Entfernung die Bahnstrecke 2600 Köln – Aachen, 
Bahn-km ca. 24,5 – 35,2. Wir bitten daher die fol-
genden Auflagen / Bedingungen und Hinweise zu 
beachten: 
• Darüber hinaus teilen wir mit, dass das o.g. Vor-
haben und die darin angegebenen Maßnahmen / 
die Festsetzung im Bereich von Bahnbetriebsanla-
gen nicht dazu führen dürfen, dass  
- die Erneuerung, Unterhaltung und Instandhaltung 
von Bahnbetriebsanlagen erschwert oder gar in 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 
Beeinträchtigungen der genannten Bahnlinie 
durch Grundwasserabsenkungen oder -aufhö-
hungen sind nicht zu erwarten. 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Frage gestellt wird;  
- der Betrieb der Eisenbahninfrastrukturanlagen 
beschränkt oder erschwert wird;  
- der auf den Eisenbahninfrastrukturanlagen erfol-
gende bzw. möglicherweise in der Zuk unft erfol-
gende Eisenbahnverkehr beschränkt oder er-
schwert wird;  
- die Aktivierung / Reaktivierung von Überschwem-
mungsflächen auf Bahngelände erfolgt;   
- Maßnahmen, die eine Veränderung des Grund-
wasserspiegels zur Folge haben (wie Anheben o-
der Absenken des Grundwasserspiegels), zu einer 
Beeinträchtigung von Bahnanlagen führen. 
Sonstiges 1025657_
006 
Südlich des Plangebiets verläuft in circa 450 m 
Entfernung die Bahnstrecke 2600 Köln – Aachen, 
Bahn-km ca. 24,5 – 35,2. Wir bitten daher die fol-
genden Auflagen / Bedingungen und Hinweise zu 
beachten: 
• Die Fläche der heutigen Gleisschleife östlich von 
Oberzier und nördlich von Ellen ist auch zukünftig 
für Eisenbahnzwecke erforderlich. Gemäß der 
vom Verkehrsministerium NRW beauftragten 
Machbarkeits- und Potentialstudie zur Nachnut-
zung des Schienennetzes der RWE Powe r AG 
vom 21.07.2022 ist die Fläche unter Nutzung der 
vorhandenen Infrastruktur als Terminal für kombi-
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Im Braunkoh lenplanentwurf wird dazu folgen-
des formuliert: "Die Tagesanlagen und der Koh-
lebunker des Tagebaus Hambach bieten im 
Sinne des Strukturwandels mit der vorliegen-
den Infrastruktur und Verkehrsanbindung gute 
Voraussetzungen für die Entwicklung einer ge-
werblichen und / oder wohnbaulichen Nachfol-
genutzung inklusive einer dafür erforderlichen 
Erschließung (Straßen, Schienen) und sind im 
Braunkohlenplan deshalb als "Entwicklungsflä-
che für den Strukturwandel" dargestellt. 
Die Stellungnahme wird in den folgenden Pla-
nungsschritten beachtet. 
-

- 240 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
nierten Verkehr (KV Terminal) oder für die Abstel-
lung von Eisenbahnfahrzeugen notwendig und ge-
eignet. 
Sonstiges 1025657_
007 
Südlich des Plangebiets verläuft in circa 450 m 
Entfernung die Bahnstrecke 2600 Köln – Aachen, 
Bahn-km ca. 24,5 – 35,2. Wir bitten daher die fol-
genden Auflagen / Bedingungen und Hinweise zu 
beachten: 
• Für Schäden, die der DB aus der Baumaßnahme 
entstehen, haftet der Planungsträger / Bauherr. 
Das gilt auch, wenn sich erst in Zukunft negative 
Einwirkungen auf die Bahnstrecke ergeben. Ent-
sprechende Änderungsmaßnahmen sind dann auf 
Kosten des Vorhabenträgers bzw. dessen Rechts-
nachfolger zu veranlassen. Wir bitten Sie uns an 
dem weiteren Verfahren zu beteiligen und uns zu 
gegebener Zeit die Abwägungsergebnisse und 
den Satzungsbeschluss zuzusenden. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom-
men 
- 
Sonstiges 1025659_
001 
Mit dem Ende der Braunkohlegewinnung und -ver-
stromung im Rheinischen Revier sind die dafür bis-
her genutzten Flächen wieder nutzbar zu machen 
und zu rekultivieren – dieser Grundsatz lag der 
Braunkohleplanung in der Vergangenheit stets zu 
Grunde und wurde von der Landesregierung in der 
Koalitionsvereinbarung nochmals bekräftigt. Die-
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Eine an den §§ 39 ff. BauGB orientierte Ent-
schädigung ist im Raumordnungsrecht (ROG, 
LPlG NRW) nicht vorgesehen. 
Die Interessen der Stadt Elsdorf einschließlich 
alternativer See - und Böschungsgestaltungen 
sind bei der vorliegenden Bra unkohlenplanän-
-

- 241 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
ses Ziel muss daher auch bei der folgenden Braun-
kohleplanung auf der Grundlage des Kohleverstro-
mungsbeendigungsgesetzes (KVBG) weiter  be-
rücksichtigt werden. Die geplante Änderung des 
Braunkohleplans sieht eine Abkehr von der Rekul-
tivierung für einen Großteil des Gemeindegebietes 
der Stadt Elsdorf vor, weil der bisherige Braunkoh-
letagebau als Tagebausee geflutet werden soll. 
Damit stehen wesentliche Flächen des Gemeinde-
gebietes entgegen der bisherigen Planung zukünf-
tig nicht für die Siedlungsentwicklung zur Verfü-
gung. Dies stellt eine erhebliche Beeinträchtigung 
der verfassungsrechtlichen Garantie der kommu-
nalen Planungshoheit gemäß Art. 28 Abs. 2 GG 
dar, für die unsere Mandantin finanziell zu ent-
schädigen ist. Wenn an der geplanten Änderung 
des Braunkohleplans festgehalten wird, sind zu-
dem die städtebaulichen Planungen für die Sied-
lungsentwicklung am Tagebausee bereits auf 
Ebene der Braunkohleplanung zu berücksichtigen. 
Namens und im Auftrag unserer Mandantin fordern 
wir daher eine Anpassung der Ziele des Braunkoh-
leplans dahingehend, dass weitere bergrechtliche 
Entscheidungen für den Bereich des Seeufers 
ausschließlich im Einvernehmen mit der Stadt Els-
dorf getroffen werden. Ferner ist der gesamte Be-
reich des Seeufers innerhalb des Siedlungsbe-
reich der Stadt Elsdorf als Entwicklungsfläche für 
derung im Rahmen des Möglichen berücksich-
tigt worden. Dabei gilt, dass Gegenstand der 
Braunkohlenplanung nur die Wiedernutzbar-
machung der bergbaulich in Anspruch genom-
menen Oberfläche sein kann und hierdurch 
eine sinnvolle Folgenutzung ermöglicht werden 
muss. Die Festlegung der Folgenutzung und 
deren nähere Ausgestaltung ist jedoch nicht 
Sache des Braunkohlenplans. Die künftige 
Siedlungsentwicklung der Stadt Elsdorf muss 
insoweit im Rahmen von regional - und bauleit-
planerischen Festlegungen wei ter ausgestaltet 
werden.

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
den Strukturwandel darzustellen und als verbindli-
ches Ziel der Raumordnung zu sichern. 
Sonstiges 1025659_
002 
Entschädigung aufgrund Abkehr von früheren Pla-
nungszielen 
Bei der Änderung des Braunkohleplans für den Ta-
gebau Hambach sind dadurch entstehende Ein-
schränkungen der verfassungsrechtlich geschütz-
ten Planungs hoheit der Stadt Elsdorf zu berück-
sichtigen. Insbesondere ist das Vertrauen der be-
troffenen Kommune auf die Wiedernutzbarma-
chung eines mehrere hundert Hektar großen Are-
als als landwirtschaftliche Fläche geschützt. So-
weit durch die Änderung der Braunkohlepl anung 
diese Flächen nunmehr als Teilflächen des Rest-
sees wiedernutzbargemacht werden sollen, sind 
die Planungen an die städtebaulichen Vorstellun-
gen für die künftige Ufer - und Böschungsgestal-
tung der Stadt Elsdorf anzupassen und im Ver-
trauen auf die früher e Planung entstandene Auf-
wendungen gegebenenfalls zu ersetzen.  
Eine Änderung des Braunkohleplans für den Tage-
bau Hambach (Teilplan 12/1) ist gemäß § 30 Abs. 
1 LPlG nur in den Grenzen tatsächlich veränderter 
Grundannahmen zulässig. Ergeben sich die verän-
derten Grundannahmen aus einer Änderung der 
politischen Rahmenbedingungen oder durch eine 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Eine an den §§ 39 ff. BauGB orientierte Ent-
schädigung, auf die die Stellungnahme abzielt, 
ist im Raumordnungsrecht (ROG, LPlG NRW) 
nicht vorgesehen.  
Unabhängig von der angesprochenen Frage 
der Entschädigung ist mit Blick auf die Pla-
nungshoheit der Stadt Elsdorf festzuhalten: 
Das Vertrauen der Stadt Elsdorf in den ur-
sprünglichen Teilplan ist nicht geschützt, da die 
Stadt Elsdorf ihr Vertrauen in den Bes tand des 
ursprünglichen Plans bisher nicht betätigt hat. 
Eine nachhaltige Störung einer bereits hinrei-
chend konkretisierten örtlichen Planung ist 
nicht dargetan und auch sonst nicht ersichtlich.  
Ein etwaig geschütztes Vertrauen der Stadt 
Elsdorf in den bisherigen Teilplan 12/1 wäre zu-
dem bei der Planung berücksichtigt worden. Zu 
berücksichtigen ist auch, dass bereits nach 
dem rechtskräftigen Teilplan 12/1 die Herstel-
lung eines Tagebausees vorgesehen und das 
Stadtgebiet Elsdorf hiervon bereits betroffen 
war. Die auf dem Stadtgebiet der Stadt Elsdorf 
liegende Seefläche ist gegenüber dem Teilplan 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
freie, gesetzgeberische Entscheidung ist das bis-
her bestehende Vertrauen in die frühe Planung zu 
berücksichtigen. Nach der Rechtsprechung des 
Verfassungsgerichtshofs NRW ermöglicht die Re-
gelung des § 30 Abs.1 LPlG nicht nur die Prüfung 
und Änderung eines bestehenden Braunkohlepla-
nes, sondern begrenzt auch den Umfang einer Än-
derung. Dies ergibt sich aus der Gesetzesbegrün-
dung zu den wortgleichen Vorgängerregelungen 
des LPl G NRW in den Fassungen der Gesetze 
vom 18. April 1989 (GV NRW S. 233, dort § 28d S. 
1), vom 5 Oktober 1989 (GV NRW S. 476, dort § 
35 S. 1), vom 3. Mai 2005 (GV NRW S. 430) sowie 
des Änderungsgesetzes vom 15.07.2008 (GV 
NRW S. 230). Demnach war es das Ziel des Ge-
setzgebers, mit dem Braunkohleplan die Nutzung, 
„bei der die Standortwahl und die konkrete Ausfüh-
rung durch geologische Gegebenheiten bestimmt 
werden, planerisch die Verträglichkeit mit den an-
deren einschlägigen Bestimmungen festzustellen“ 
(siehe LT-Drs. 10/2734, S. 30). Denn der planeri-
sche Prozess der Braunkohlenplanung ist auf 
langfristige Planungs - und Investitionssicherheit 
sowohl des Bergbautreibenden, als auch der be-
troffenen Kommunen, Gebietskörperschaften, Un-
ternehmen und der betroffenen Mens chen ausge-
richtet (vgl. LT-Drs. 14/10733, S. 11 ff). Dem Ver-
12/1 nur unwesentlich (um ca. 370 ha) vergrö-
ßert worden.

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
ständnis des Gesetzgebers folgend geht der Ver-
fassungsgerichtshof davon aus, dass der Braun-
kohlenausschuss durch die Regelung des § 30 
Abs. 1 S. 1 LPlG (§ 48 S. 1 LPlG a.F.) daran ge-
hindert ist, j ederzeit aufgrund veränderter Wert-
maßstäbe auf einen aufgestellten und genehmig-
ten Braunkohlenplan zuzugreifen. Verfassungsge-
richtshof für das Land Nordrhein -Westfalen, Urteil 
vom 25. Oktober 2011 – 10/10 –, Rn. 80, juris Der 
Braunkohleplan begründet desha lb nicht nur für 
das bergbautreibende Unternehmen, sondern für 
alle Betroffenen eine vertrauensgeschützte Posi-
tion. Dies ergibt sich bereits aus der Gesetzesbe-
gründung: Nach dem Willen des Gesetzgebers 
müsse in der Regel davon ausgegangen werden, 
dass der Braunkohlenplan bis zur Beendigung des 
Abbaus bestehen bleibe. LT -Drs. 10/2734, S. 30 
Nach der Rechtsprechung des Verfassungsge-
richtshofs NRW gilt der durch § 30 Abs. 1 S. 1 LPlG 
vermittelte Vertrauensschutz auch zugunsten der 
betroffenen Kommunen. Denn di e durch Art. 28 
Abs. 2 GG und Art. 78 LVerf NRW geschützte kom-
munale Planungshoheit wird durch die Landespla-
nung grundsätzlich betroffen. Dazu gehört auch 
die Braunkohleplanung, weil die Braunkohlepläne 
verbindliche Ziele der Raumordnung im Sinne von 
§ 3 A bs. 1 Nr. 2 ROG festlegen. Diese sind von

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
den Kommunen als Träger der Bauleitplanung ge-
mäß § 1 Abs. 4 BauGB zu beachten. Folglich sind 
bei der Änderung des Braunkohleplans Hambach 
die Belange der Stadt Elsdorf und das in die bishe-
rige Planung gesetzte Vert rauen zu berücksichti-
gen. 
Sonstiges 1025659_
003 
Aufgrund der Betroffenheit der Stadt Elsdorf ist im 
Rahmen der Braunkohleplanung die  flächenmä-
ßige Ausnutzung des Stadtgebietes zu ermitteln 
und in die planerische Abwägung gemäß § 7 Abs. 
2 ROG einzustellen. Bisher lässt sich den Pla-
nungsunterlagen jedoch nicht entnehmen, dass 
eine Flächenbilanzierung in Bezug auf die kommu-
nalen Gebietskö rperschaften erfolgt ist. Dies ist 
zwingend zu ergänzen, um dem planungsrechtli-
chen Abwägungsgebot entsprechen zu können. 
Mangels konkreter Angaben zur Flächenbetroffen-
heit der Stadt Elsdorf stellt sich der Entwurf des 
Braunkohleplans derzeit als abwägungs fehlerhaft 
dar, weil abwägungsrelevante Belange nicht aus-
reichend ermittelt worden sind. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die Inanspruchnahme von Flächen richtet sich 
nach dem für die Realisierung des Vorhabens 
erforderlichen Flächenbedarf. Aussagen zur 
flächenmäßigen Quantifizierung finden sich in 
den Angaben zur Umweltprüfung in Kap. 2.5.3 
(Fläche und Boden), S. 192 ff., und in Teil B des 
Braunkohlenplan-Entwurfs (Umweltprüfung, 
Kap. 6.4.2). Die diesen Angaben zugrundelie-
genden Ermittlungen sind für die  Abwägung 
i.S.d. § 7 Abs. 2 ROG ausreichend. 
Eine darüber hinausgehende Quantifizierung / 
Flächenbilanzierung, die die betroffenen Flä-
chen den kommunalen Gebietskörperschaften 
zuordnet, ergibt für die vorliegende Raumord-
nungsplanung und die Abwägung keinen  Er-
kenntnisgewinn. 
- 
Sonstiges 1025659_
004 
Eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung des 
Eingriffs in die Planungshoheit kann sich nicht da-
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Rechtsgrundlage für die Änderung des Braun-
kohlenplans ist § 30 (Änderung von Braunkoh-
lenplänen und Zielabweichungsverfahren) Abs. 
-

- 246 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
rauf beschränken, dass die Änderung der Braun-
kohleplanung aufgrund der energiewirtschaftlichen 
Neubewertungen durch das Gesetz zur Reduzie-
rung und zur Beendigung der Kohleverstromung 
vom 3. Juli 2020 und der Verständigung zum Aus-
stieg aus der Braunkohlever stromung im Rheini-
schen Revier im Jahr 20230, die durch das Ände-
rungsgesetz vom 19.12.2022 bundesgesetzlich 
geregelt umgesetzt worden ist, erforderlich ist. 
Denn entgegen der Darstellung in den allgemeinen 
Erläuterungen zum BKP -Entwurf (S. 53), können 
die bisherigen Wiedernutzbarmachungspläne 
durch die nun geplante Änderung nicht erfüllt wer-
den. Gegenüber den bisherigen Plänen des 
Braunkohleplans 12/1 – Hambach wird insbeson-
dere auf die Wiederherstellung von landwirtschaft-
licher Fläche im Abbaubereich verzi chtet, weil die 
dafür erforderlichen Massen nicht verfügbar sind. 
Für die Stadt Elsdorf ist die Wiederherstellung gro-
ßer Flächen des Gemeindegebiete essenziell. 
Selbst eine Berücksichtigung städtebaulicher Kon-
zepte für eine ansprechende und zukunftsorien-
tierte Stadtentwicklung am Restsee auf Ebene der 
Braunkohleplanung und deren Finanzierung durch 
den Träger der Landesplanung könnten dies nicht 
ausreichend kompensieren. Nach der Rechtspre-
chung zur Landesplanung kann ein Eingriff in die 
1 S. 1 LPlG NRW, der folgenden Wortlaut hat: 
"Der Braunkohlenplan muss überprüft und er-
forderlichenfalls geänder t werden, wenn die 
Grundannahmen für den Braunkohlenplan sich 
wesentlich ändern." Der Braunkohlenaus-
schuss hat am 28.05.2021 die wesentliche Än-
derung der Grundannahmen und damit das Er-
fordernis einer Planänderung für den Braun-
kohlenplan "Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau- 
und Außenhaldenfläche des Tagebaues Ham-
bach" in diesem Sinne festgestellt. Das Vorlie-
gen der Voraussetzungen von § 30 Abs. 1 S. 1 
LPlG NRW ist in der Drucksache Nr. BKA 0726 
(zu TOP 08 a) der BKA-Sitzung am 28.05.2021) 
im Einzelnen dargelegt  worden, wo u. a. auch 
auf die Erforderlichkeit der Planänderung im 
Einzelnen eingegangen wird (S. 8 -10 der ge-
nannten Unterlage). Was "alternative Uferbe-
reichsgestaltungen" betrifft, ist darauf hinzuwei-
sen, dass jedwede Ausgestaltung im Sinne der 
Stellungnahme vom Problem der Verfügbarkeit 
von Massen betroffen wäre. Die Einzelheiten 
ergeben sich aus folgendem Gutachten: AHU, 
FUMINCO, ZAI, Überprüfung der Abraumbilan-
zierung und geplante Böschungssysteme der 
RWE AG im Tagebau Hambach und Erforder-
nis der Inans pruchnahme der Manheimer 
Bucht, Gutachten im Auftrag der Bez. -Reg.

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
kommunale Planungshoheit nur aufgrund überört-
licher Interessen von höherem Gewicht gerechtfer-
tigt werden. Dabei muss der Grundsatz der Ver-
hältnismäßigkeit beachtet werden; zwischen den 
rechtfertigenden Interessen von überörtlicher Be-
deutung und der kommunalen Selbstverwaltung 
hat daher eine Güterabwägung zu erfolgen. 
BVerwG, Urteil vom 10. November 2011 – 4 CN 
9/10 –, BVerwGE 141, 144 -151, Rn. 12; BVerwG, 
Urteil vom 15. 5. 2003 – 4 CN 9/01 – BVerwGE 
118, 181 (185); BVerwG, Beschluss vom 8. März 
2006 – BVerwG 4 B 75.05 – Nach diesem Maßstab 
kann nicht ohne Weiteres angenommen werden, 
dass die Änderung des Braunkohleplans Hambach 
allein aufgrund der energiewirtschaftlichen Neube-
wertung zur Einhaltung von Klimaschutzvorgaben 
mit der kommunalen Planungshoheit in Einklang 
steht. Die genannten Interessen sind zweifelsfrei 
von überörtlicher Bedeutung und höherem Ge-
wicht. Eine entsprechende landesplanerische Ent-
scheidung im Sinne der Leitentscheidung der Lan-
desregierung muss darüber hinaus aber auch ver-
hältnismäßig, insbesondere erforderlich und ange-
messen sein. 
a) Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfor-
dert, dass ein Eingriff in eine grundrechtlich ge-
schützte Position erforderlich sein muss, das heißt 
Köln, 2022. Die Interessen der Stadt Elsdorf 
einschließlich alternativer See - und Bö-
schungsgestaltungen sind bei der vorliegenden 
Braunkohlenplanänderung berücksichtigt und 
abgewogen worden. 
Dabei wurde - über die rechtlich gebotene Be-
trachtung der Änderung hinaus - auch der Um-
stand in die Abwägung einbezogen, dass die 
auf dem Stadtgebiet der Stadt Elsdorf liegende 
Seefläche eine Größe von 1730 ha hat und da-
mit ca. ein Viertel der Gesamtfläc he des Stadt-
gebietes einnimmt. Den Interessen der Stadt 
Elsdorf wurden jedoch gegenüber dem überört-
lichen Interesse an der Ausweisung eines Rest-
sees geringeres Gewicht beigemessen , da die 
Planung vor dem Hintergrund der angespann-
ten Massenbilanz alternativ los ist. Dies wurde 
entsprechend gutachterlich bestätigt.

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
keine milderen Mittel zur Verfügung stehen. Die 
vorgesehene Änderung der Landesplanung ist da-
her nur verhältnismäßig, wenn anhand unabhängi-
ger wissenschaftlicher Bewertungen hinreichend 
sicher feststeht, in welchem Umfang eine Rekulti-
vierung aufgrund der dafür nicht (mehr) verfügba-
ren Massen nun nicht umgesetzt werden kann. Die 
für die B raunkohleplanung durchgeführte Prüfung 
der Massenbilanzen und Alternativenprüfung ent-
hält jedoch lediglich pauschale Aussagen zur feh-
lenden Verfügbarkeit von wiederaufbaugeeigneten 
Materialien. Offensichtlich sind ausschließlich sol-
che Alternativen in Betr acht gezogen worden, bei 
denen der Abbaubereich vollständig oder überwie-
gend wiederaufgefüllt werden müsste. Dass dies 
weder durch die im Tagebau noch verfügbaren 
Massen oder durch Einsatz externer Abraumge-
winne realistischerweise erreicht werden kann, be-
darf jedoch keiner tieferen Prüfung. Dies erschließt 
sich ohne Weiteres aufgrund der Größe des Ab-
raumbereichs, der – weithin sichtbar – nicht von 
ebenso großen Halden umgeben ist. Mit der Lei-
tentscheidung 2021 war deshalb bereits prognos-
tiziert, dass die er forderlichen Massen „kaum ver-
fügbar“ seien werden. Siehe Leitentscheidung 
2021, S. 23 Folglich hätten nunmehr alternative 
Uferbereichsgestaltungen geprüft werden müs-
sen, für die in deutlich geringerem Umfang weitere

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Massen eingesetzt werden müssen als bei einer 
vollständigen Verfüllung des Abbaubereichs. Dies 
ist für den vorliegenden Braunkohleplan jedoch 
nicht erfolgt. Die Erforderlichkeit der vorgelegten 
Planung ist somit zum jetzigen Zeitpunkt nicht 
nachgewiesen und die Prüfung von Alternativen 
unvollständig. 
b) Darüber hinaus muss Eingriff auch insgesamt 
angemessen sein. Ebenso wie bei einer bergrecht-
lichen Rahmenbetriebsplanung, von der enteig-
nungsrechtliche Wirkungen im Sinne von Art. 14 
Abs. 1, 3 GG ausgehen, bedarf es auf der Ebene 
der Braunkohleplan ung als Teil der Landespla-
nung neben der durch die Leitentscheidung vorge-
geben Zielfestlegung einer Gesamtabwägung mit 
der kommunalen Planungshoheit. Vgl. BVerfG, Ur-
teil vom 17.12.2013 – 1 BvR 3139/08 – Rn 283 ff., 
325 Im Rahmen einer Gesamtabwägung sind d ie 
Folgen für die Bauleitplanung von Elsdorf bereits 
auf Ebene der Braunkohleplanung zu berücksich-
tigen. Die Änderung des Braunkohleplans Ham-
bach hat den städtebaulichen Vorstellungen der 
Kommune für eine ansprechende und zukunftsori-
entierte Stadtentwicklu ng am Restsee ausrei-
chend Rechnung zu tragen, sodass primär alle 
Möglichkeiten zur Rekultivierung der Tagebauflä-
chen auszuschöpfen sind. Die Stadt Elsdorf hat

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
bereits auf der Grundlage der Leitentscheidung 
2021 neue städtebauliche Vorstellungen für die 
Nutzung der freiwerdenden Flächen bis zum See 
und der unmittelbar angrenzenden Uferbereiche 
entwickelt, die nach und nach anhand konkreter 
städtebaulicher Konzepte und einer entsprechen-
den Bauleitplanung umgesetzt werden sollen. Die 
städtebaulichen Ziele der Stadt Elsdorf liegen auch 
der Rahmenplanung der Neuland Hambach GbmH 
zugrunde, die für die Braunkohleplanung entwi-
ckelt werden. Die weitere Entwicklung der Stadt in 
Richtung des entstehenden Restsees wird den 
Charakter der Stadt Elsdorf maßgeblich prägen 
und teilweise verändern. Damit ist die kommunale 
Planungshoheit von der Gestaltung des Ufers und 
der bisher tagebaulich genutzten Randbereiche 
massiv betroffen. Um eine insgesamt angemes-
sene Raumordnung zu gewährleisten, ist die Ufer- 
und Böschungsgestaltun g bereits im Rahmen ei-
ner Änderung des Braunkohleplans Hambach an 
die städtebaulichen Vorstellungen der Stadt Els-
dorf anzupassen. Dem entspricht die bisher vorge-
legte Planung jedoch noch nicht vollständig (dazu 
ausführlich unter II.). 
Sonstiges 1025659_
005 
Kann die kommunale Planungshoheit nicht durch 
anderweitige Festlegungen im Rahmen der Braun-
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Eine an den §§ 39 ff. BauGB orientierte Ent-
schädigung, auf die die Stellungnahme abzielt, 
ist im Raumordnungsrecht (ROG, LPlG NRW) 
-

- 251 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
kohleplanung berücksichtigt werden, besteht sei-
tens der Stadt Elsdorf gegebenenfalls Anspruch 
auf eine finanzielle Entschädigung aufgrund des 
Vertrauens in die bisherige Landesplanung. Im 
Rahmen der Bauleitplanung sind durch Art. 14 
Abs. 1 GG geschützte Eigentümerinteresse gege-
benenfalls nach den Grundsätzen der §§ 39 
BauGB zu entschädigen. Dies gilt auch für die Lan-
desplanung, bei der die durch Art. 28 Abs. 2 GG, 
Art. 78 Verf NRW geschützte kommunale Pla-
nungshoheit in derselben Weise abwägungsrele-
vant sind. Die Grundsätze der Planentschädigung 
können insbesondere auf die Änd erung von 
Braunkohleplänen übertragen werden, die nach 
dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich bis 
zum Ende der Förderung Bestand haben sollen 
und deshalb insbesondere auch den betroffenen 
Kommunen eine vertrauensgeschützte Position 
vermitteln. Siehe Ver fassungsgerichtshof für das 
Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. Oktober 
2011 – 10/10 –, Rn. 80, juris mit Verweis auf LT -
Drs. 10/2734, S. 30 Das Vertrauen der Stadt Els-
dorf auf die bisherige Braunkohleplanung ist daher 
ebenfalls in der Abwägung zu ber ücksichtigen. 
Sollte sich bei der weiterhin erforderlichen Alterna-
tivenprüfung herausstellen, dass für gleichwertige 
Ersatzlösungen gegenüber dem bisher angedach-
nicht vorgesehen. Die Entschädigungsvor-
schriften des LPlG NRW (insbes. §§ 35, 36 
LPlG NRW) erfassen die von der Stellung-
nahme dargestellte Sachlage nicht. Insoweit 
entfällt auch die Erforderlichkeit der Festlegung 
von entsprechenden Gesichtspunkten im 
Braunkohlenplan. Die kommunalen Belange, 
auch die der Stadt Elsdorf, sind bei der Entwick-
lung des Braunkohlenplans berücksichtigt wor-
den. 
Hintergrund der Braunkohlenänderung ist, dass 
die Braunkohlenverstromung im Rheinischen 
Revier nach Maßgabe des KVBG frühzeitiger 
als geplant enden wird. Für den Tagebau Ham-
bach ergibt  sich daraus eine Beendigung der 
Kohlegewinnung bereits im Jahr 2029. Damit 
verbunden ist eine neue Abbaugrenze, die nur 
noch einen Teil der bisher genehmigten Abbau-
fläche umfasst. Hierfür ist eine Änderung des 
Braunkohlenplans erforderlich. Die Rechtsfol-
gen des KVBG (Art. 1 Kohleausstiegsgesetz) 
mit ihren Auswirkungen auf das Planungsrecht 
bestehen unabhängig von fachrechtlichen The-
men im Zusammenhang mit der Anwendung 
des Emissionshandelsrechts (mit dessen Än-
derung durch Art. 2 Kohleausstiegsgesetz).

- 252 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
ten Umfang der Wiederauffüllung des Abbaube-
reichs keine ausreichenden Massen zur Verfügung 
stehen, müsste schon im Rahmen der Landespla-
nung über finanzielle Entschädigungen oder an-
derweitige Kompensationen der finanziellen Mehr-
belastungen durch die erheblich veränderte Stadt-
entwicklung entschieden werden. Bei der planeri-
schen Abwägung über die verän derte Planung 
muss ferner berücksichtigt werden, dass das kli-
mapolitische Ziel des Kohleverstromungsbeendi-
gungsgesetzes bisher noch nicht umgesetzt wer-
den konnte und auf der Grundlage geltenden 
Rechts auch nicht umgesetzt werden kann. Der 
Gesetzgeber hat a nlässlich des Kohleausstiegs 
zwar in § 8 Abs. 1 S. 2 Treibhausgasemissions-
handelsgesetz (TEHG) geregelt, dass Emissions-
zertifikate in dem Umfang gelöscht werden, wie sie 
durch die Stilllegung von Kohleverstromungsanla-
gen gemindert werden können. Damit woll te der 
Gesetzgeber die unionsrechtlichen Möglichkeiten 
aus Art. 12 Abs. 4 der Emissionshandelsrichtlinie 
2003/87/EG umsetzen und dem andernfalls eintre-
tenden Effekt entgegenwirken, dass in Deutsch-
land zwar Kraftwerke stillgelegt werden, die dafür 
bereits e rworbenen Zertifikate aber gewinnbrin-
gend an andere Kraftwerksbetreiber veräußert 
werden. Tatsächlich tritt aber genau dieser soge-
nannte „Wasserbett-Effekt“ ein, weil das in § 8 Abs.

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
1 S. 2, 3 THEG geregelte Verfahren mit den uni-
onsrechtlichen Regelungen a us Art. 25 Auktions-
verordnung 2023/2830/EU nicht kompatibel ist. 
Das führt dazu, dass bisher keine Zertifikate ge-
löscht worden sind. Siehe FAZ vom 21.10.2023: 
„Der deutsche Kohleausstieg verpufft“, online ab-
rufbar unter https://www.faz.net/aktuell/wirt-
schaft/klima-nachhaltigkeit/klimapolitik-der-deut-
sche-kohleausstieg-verpufft19257560.html Folg-
lich wird durch die Braunkohleplanung umgesetzt, 
was zwar aus Gründen des Klimaschutzes gesetz-
lich geregelt worden ist, ohne dass der ge-
wünschte Klimaschutz-Erfolg tatsächlich eintreten 
kann. Obwohl gemäß § 40 i.V.m. Anlage 2 KBVG 
bereits die Kraftwerksblöcke Niederaußem C und 
D zum 31.12.2020 bzw. 31.12.2021 stillgelegt wor-
den sind, ist nach den öffentlich bekannten Infor-
mationen noch keine Reduktion der überzähligen 
Emissionszertifikate erfolgt. Mit einer Löschung 
der Zertifikate ist auch gar nicht mehr zu rechnen. 
Denn gemäß Art. 25 Abs. 1 EU -Auktionsverord-
nung hat ein Mitgliedsstaat die zur Löschung vor-
gesehenen Zertifikate im Jahr nach der Stilllegung 
gegenüber der  Kommission mitzuteilen. Da dies 
bis zum 31.12.2022 nicht geschehen ist, „verpufft“ 
(FAZ) die klimaschützende Wirkung der Kraft-
werksstilllegung. Vor diesem Hintergrund erweisen

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
sich wesentliche Ziele und Instrumente der bun-
desgesetzlichen Regelungen, die d en Anlass für 
die vorliegende Änderung des Braunkohleplans 
liefern, als wirkungslos. Dies darf im Rahmen der 
Braunkohleplanung nicht unberücksichtigt bleiben. 
Die finanziellen Lasten der Stadt Elsdorf, die sich 
aus einer veränderten Braunkohleplanung erge-
ben werden, sind daher im Rahmen der Abwägung 
einerseits den verbleibenden finanziellen Vorteilen 
der Anlagenbetreiber gegenüberzustellen, die wei-
terhin die erworbenen und handelbaren Zertifikate 
halten. Anderseits ist zu berücksichtigen, dass bei 
einer aus bleibenden Reduktion der Zertifikate 
auch der gewünschte Preisanstieg für die ver-
knappte Menge handelbarer Zertifikate ausbleibt 
und dem Staat dadurch Einnahme entgehen. Der 
Plangeber hat deshalb zu gewährleisten, dass die 
Folgen des klimaschutzbedingten K ohleausstiegs 
ausschließlich zu Lasten der verfassungsrechtlich 
geschützten Planungshoheit der örtlich betroffe-
nen Kommunen sowie der im Gemeindegebiet 
ebenfalls erheblich betroffenen Arbeitskräfte ge-
hen, während an anderer Stelle die Konsequenzen 
aus der geltenden Rechtslage nicht gezogen wer-
den und deshalb das politisch gewünschte Ziel im 
Ergebnis verfehlt wird. Wird die vorliegende Braun-
kohleplanung umgesetzt, sind deshalb finanzielle

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Kompensationen für die Stadt Elsdorf als erheblich 
und unmittelbar betroffene Kommune vorzusehen. 
Sonstiges 1025659_
011 
II. Verbindliche Berücksichtigung der städtebauli-
chen Ziele der Stadt Elsdorf Nach den vorgenann-
ten Maßstäben sind bei der Änderung der Braun-
kohleplanung die städtebaulichen Ziele der Stadt 
Elsdorf verbindlich zu berücksichtigen:  
  
- Das Vertrauen der Stadt Elsdorf auf das bisherige 
planungsrechtliche Ziel, Teile des Abbaubereichs 
als nutzbare Landflächen wiederherzustellen ist 
bei der Abwägung zu berücksichtigen. Aufgrund 
der erheblichen städtebaulichen Folgen der beab-
sichtigten Planän derung für die unmittelbar be-
troffene Kommune sind finanzielle Entschädigun-
gen oder anderweitige Kompensationen für plan-
bedingte, finanzielle Mehrbelastungen vorzuse-
hen. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Mit dem vorgezogenen Kohleausstieg und dem 
politischen Beschluss zum Erhalt des Hamba-
cher Forstes kann der Tagebau sich nicht wie 
ursprünglich geplant weiterentwickeln. Für die 
Herstellung dauerhaft standsicherer Böschun-
gen müssen die temporären Arbeitsböschun-
gen des Tagebaus abgeflacht werden. Vor Els-
dorf werden dazu insgesamt rd. 470 Mio. Ku-
bikmeter Material vorgeschüttet (Stand 
01.01.2021). Des Weiteren werden die erdbau-
lichen Vorbereitungen für die Herstellung eines 
Seequartiers annähernd massenneutral reali-
siert. Die städtebaulichen Ziele der St adt Els-
dorf werden damit berücksichtigt und sind im 
Braunkohlenplan durch die entsprechenden 
Ziele und Festlegungen angelegt (siehe bspw. 
S.124 sowie Erläuterungskarte 2A). Gemäß 
den Ergebnissen der unabhängigen Begutach-
tung der Massenbilanz im Auftrag der  Bez.-
Reg. Köln gibt es darüber hinaus keine mach-
baren Alternativen zu dieser Vorgehensweise 
und keine Möglichkeiten, weitere nutzbare 
Landflächen vor Elsdorf anzulegen.  
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Sonstiges 1025660_
001 
Die Gemeinde beruft sich auf die Stellungnahme 
der Neuland Hambach GmbH. Diese wurde im ge-
meinsamen Verfahren mit allen Tagebauumfeld-
kommunen erarbeitet und abgestimmt. Diese ge-
meinsame lnteressensbekundung bitten wir ent-
sprechend zu berücksichtigen. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Der eingebrachte Hinweis wird zur Kenntnis ge-
nommen. 
- 
Sonstiges 1025661_
025 
Klimawandel-Folge-Gutachten 
Das als Anlage 16 vorgestellte Klimagutachten 
„Klimaökologische Situation im Bereich Tagebau 
Hambach: Modell -basierte Expertise“ vergleicht 
die aktuelle Situation mit der Situation einer voll-
ständigen Befüllung. „Dabei geht es konkret um ei-
nen Vergleich der bioklimatischen Situation wäh-
rend der Abbauphase mit jener entsprechenden 
Situation nach abgeschlossener Wiedernutzbar-
machung inklusive Tagebausee.“ (Seite 4). Unge-
klärt bleibt allerdings die etliche Jahrzehnte andau-
ernde Situation bis zur vollständigen Seebefüllung. 
Das sollte nachgebessert werden durch Betrach-
tungen zu verschiedenen Füll -Ständen des Rest-
sees bzw. in 10 Jahres-Schritten. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Im Klimagutachten "Klimaökologische Situation 
im Bereich Tagebau Hambach: Modell-basierte 
Klimaexpertise" werden im Wesentlichen der 
Ausgangszustand (01.01.2021) sowie der End-
zustand der Wiedernutzbarmachung des Tage-
baus einschließlich dem vollständi g befüllten 
Tagebausee betrachtet und analysiert. Des 
Weiteren wird der Abbaustand zum 31.12.2024 
mit dargestellt, um den weiteren Tagebauver-
lauf abzubilden. Die Anforderung eines Ver-
gleichs des Endzustandes mit dem Ist-Zustand 
wird damit abgedeckt und die  Machbarkeit des 
Wiedernutzbarmachungskonzeptes einschließ-
lich der Herstellung des Tagebausees wird be-
stätigt. Eine weitere Aufschlüsselung der Zwi-
schenstände der Seebefüllung ist somit nicht 
erforderlich. Mit der Herstellung des Tagebau-
sees ist laut Gutac hten "eine wesentliche Ver-
besserung der klimaökologischen Situation so-
wie der klimatischen Erholungsfunktion im di-
rekten Seeumfeld zu erwarten". Dieser Zustand 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
wird mit dem Anstieg des Seewasserspiegels 
sukzessive eintreten. 
Sonstiges 1025662_
001 
Seit d em 10. Januar 2023 ist die [ANONYMI-
SIERT] des Grundstücks in der Gemarkung 
lmmerath, [ANONYMISIERT] groß. Ein Grund-
buchauszug ist beigelegt (Anlage 1 - II). Zwischen-
zeitlich ist das Flurstück  [ANONYMISIERT] in die 
Flurstücke [ANONYMISIERT] aufgeteilt worde n, 
ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster ist bei-
gefügt (Anlage III). Die  [ANONYMISIERT] war zu-
nächst Eigentümerin einer Wiese in Lützerath. 
Durch Abbaggerung ist das Eigentum an der 
Wiese untergegangen und durch Miteigentum am 
Tagebau Garzweiler ersetzt  worden. Seitdem ge-
hört der Tagebau Garzweiler nicht mehr RWE al-
leine, sondern einer Grundstücksgemeinschaft, 
bestehend aus der RWE Power AG und der [ANO-
NYMISIERT]. Dies gilt auch für den Besitz am Ta-
gebau Garzweiler. Zwischen der RWE Power AG 
und der  [ANONYMISIERT] besteht ein gesell-
schaftsähnliches Verhältnis. Die Führung der Ge-
schäfte der Grundstücksgemeinschaft steht den 
beiden Gesellschaftern nur gemeinschaftlich zu, 
für jedes Geschäft ist die Zustimmung aller Gesell-
schafter erforderlich. Die gemeinsch aftliche Füh-
rung der Geschäfte der Grundstücksgemeinschaft 
Tagebau Garzweiler, Beteiligte: RWE Power AG 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Der eingebrachte Hinweis bezieht sich nicht auf 
das hiesige Braunkohlenplanänderungsverfah-
ren Hambach.  
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
und [ANONYMISIERT], erstreckt sich auf alle 
rechtlichen oder tatsächlichen Maßnahmen der 
Grundstücksgemeinschaft in Zusammenhang mit 
dem Tagebau Garzwei ler. In diesem Sinne sind 
alle Maßnahmen rechtswidrig, die die RWE Power 
AG ab dem 10. Januar 2023 nach dem Ende ihrer 
Alleinherrschaft über den Tagebau Garzweiler ver-
wirklicht hat, ohne zuvor die Zustimmung 
der [ANONYMISIERT] eingeholt zu haben. Es ist 
nicht davon auszugehen, dass die [ANONYMI-
SIERT] nachträglich alle rechtlichen oder tatsäch-
lichen Maßnahmen genehmigen wird, die die RWE 
Power AG zwischenzeitlich ohne Zustimmung 
der [ANONYMISIERT] verwirklicht hat. Ebenso 
wenig ist davon auszugehen, dass die [ANONYMI-
SIERT] allen rechtlichen oder tatsächlichen Maß-
nahmen zustimmen wird, die die RWE Power AG 
künftig verwirklichen möchte. Zentrales Anliegen 
der RWE Power AG im Tagebau Garzweiler ist 
dessen Fortführung bis zum Jahr 2030. Dies ist im 
höchsten Maße nicht nur wegen der erforderlichen 
Zustimmung der  [ANONYMISIERT] zur Fortfüh-
rung des Tagebaus Garzweiler als fragwürdig an-
zusehen, sondern auch angesichts des Umstan-
des, dass die Wegnahme und Abbaggerung der 
Wiese in Lützerath sowie damit verbundene wei-
tere unerlaubte Handlungen der RWE Power AG 
und deren Unterstützer mannigfache Tatbestände

- 259 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
von Strafgesetzen erfüllen, die einer Fortführung 
des Tagebaus Garzweiler durch die RWE Power 
AG alleine entgegenstehen und gegen die der 
Rechtsweg eröffnet ist. Es sch eint daher eher 
wahrscheinlich, dass der Tagebau Garzweiler vor-
zeitig beendet wird als dass er weiter fortgeführt 
wird. Dies dürfte auch Folgen für die Fortführung 
des Tagebaus Hambach und auf den neuen 
Braunkohlenplan haben. 
Sonstiges 1025662_
002 
Mit dem Inkrafttreten des Kohleverstromungsbe-
endigungsgesetzes (KVBG) soll nach der Be-
kanntmachung der Bezir ksregierung Köln vom 
30.10.2023, Blatt 1, Absatz 3, Satz 1, letzter Teil-
satz, soll nun vorgegeben sein, dass die marktori-
entierte Braunkohlenverstromung im Rheinischen 
Revier - das heißt aus der Kohle der Tagebaue 
Hambach und Garzweiler - frühzeitiger als geplant, 
und zwar im Jahr 2030 enden soll. Soweit die 
Stromversorgung bis 2030 nur durch den gleich-
zeitigen Betrieb der Tagebaue Garzweiler und 
Hambach bis 2030 gesichert ist, müsste der etwa-
ige Wegfall der Kohle aus dem Tagebau Garzwei-
ler - wegen illegaler Wegnahme und Abbaggerung 
des Flurstücks [ANONYMISIERT] (entsprechend 
neu: Flurstücke [ANONYMISIERT]) durch Mehrab-
bau von Kohle aus dem Tagebau Hambach kom-
pensiert werden. Unterstellt man jeweils hälftige 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die hier angestellten Vermutungen sind nicht 
nachvollziehbar. Zum einen werden für den 
Braunkohlenbergbau im Rheinischen Revier 
keine Grundstücke il legal abgebaggert. Zum 
anderen ist die Fortführung der Tagebaue 
Garzweiler und Hambach zum Zwecke der 
Kohlegewinnung nachweislich zur Erfüllung der 
Kohlebedarfe nach Maßgabe des Kohleverstro-
mungsbeendigungsgesetzes erforderlich. 
Siehe dazu https://www.wirt schaft.nrw/eck-
punktevereinbarung-kohleausstieg-2030 
-

- 260 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Beiträge zur Versorgung der Kraftwerke mit Braun-
kohle aus den Tagebauen Garzweiler und Ham-
bach, hätte die Kompensation des Wegfalls der 
Kohle aus dem Tagebau Garzweiler durch Kohle 
aus dem Tagebau Hambach zur Folge, dass der 
Kohlvorrat im Tagebau Garzweiler bereits nach 
der Hälfte der geplanten Restlaufzeit von 2024 bis 
2030 verbraucht wäre, das heißt bis Mitte 2027 = 
nach ca. 3,5 Jahren= 7 Jahre von 2024 bis 2030: 
2 = 3,5 Jahre. Der neue Braunkohleplane wäre da-
nach bereits heute als hinfällig anzusehen, be-
dürfte wegen wiederum „wesentlicher Änderung 
der Grundannahmen" (vgl. Bekanntmachung, Blatt 
2, Absatz 2, erster Teilsatz). 
Sonstiges 1025662_
003 
Unklar ist im Übrigen, welche Grundannahmen 
aus welchen Erwägungen dem neuen Braunkoh-
lenplan zugrunde liegen. Der Bekanntma-
chungstext (vgl. Blatt 1, Absatz 3) weist auf eine 
einzige Grundannahme des neuen Braunkohlen-
planes: Notwendigkeit für eine gesicherte Energie-
versorgung, aufgrund welcher Erwägungen die 
Überzeugung zur Notwendigkeit beider Tagebaue 
für eine gesicherte Energieversorgung gewonnen 
wurde bleibt unklar. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Ermächtigungsgrundlage und rechtliche 
Grundlage für die Befugnis zur Änderung eines 
Braunkohlenplans ist § 30 Abs. 1 LPlG NRW. 
Danach muss der Braunkohlenplan überprüft 
und erforderlichenfalls geändert werden, wenn 
sich die Grundannahmen für den Braunkohlen-
plan wesentlich ändern, dies wurde in der ge-
nannten Sitzung festgestellt und damit ein Än-
derungsverfahren eingeleitet.  
Es wird auf folgende Passage im genannten 
Bekanntmachungstext hingewiesen:  
-

- 261 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
"Vor diesem Hintergrund wurde mit dem Be-
schluss des Braunkohlenausschusses vom 28. 
Mai 2021 die wesentliche Änderung der Grund-
annahmen und damit das Erfordernis einer 
Planänderung für den Braunkohlenplan "Teil-
plan 12/1 – Hambach – Abbau- und Außen-
haldenfläche des Tagebaues Hambac h" fest-
gestellt (§ 30 LPlG NRW). Am 27. Oktober 2023 
hat der Braunkohlenausschuss den Aufstel-
lungsbeschluss gefasst (§ 28 Abs. 1 LPlG 
NRW)."  
Zur Änderung der Grundannahmen siehe die 
Sitzungsvorlage für die 160. Sitzung des Braun-
kohlenausschusses am 28. Mai 2021 - Neukon-
stituierung, TOP 8 a) Braunkohlenplan Ham-
bach (Drucksache Nr. BKA 0726).  
Sonstiges 1025662_
004 
Unvollständig, irreführend und dadurch fehlerhaft 
dürfte der Hinweis im Bekanntmachungstext (vgl. 
Blatt 1, Absatz 2) darauf sein, der Braunkoh leplan 
bilde die Grundlage für die bergrechtlichen Geneh-
migungsverfahren, als wenn der Braunkohlenplan 
die einzige Grundlage für bergrechtliche Genehmi-
gungsverfahren wäre. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die Bekanntmachung wird den rechtlichen An-
forderungen bezüglich der Anstoßwirkung ge-
recht.  
Im Rahmen der Zulassung von Betriebsplänen 
ist u.a. zu prüfen, ob die Betriebspläne im Ein-
klang mit den raumordnungsrechtlichen Vorga-
ben stehen. Im vorliegenden Fall sind insoweit 
die Vorgaben des Braunkohlenplans  relevant, 
-

- 262 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
der gem. § 2 Abs. 1 LPlG ein Raumordnungs-
plan ist. Dessen Vorgaben sind bei der Zulas-
sung relevant, so dass die von der Einwendung 
genannte Formulierung vor diesem Hintergrund 
rechtlich richtig ist.  
Sonstiges 1025662_
005 
Blatt 5 Absatz 4, Satz 2 bedarf der Ergänzung und 
sollte etwa wie folgt lauten: "...Mit Ablauf der Stel-
lungnahmefrist sind alle Stellungnahmen, die nicht 
auf besonderen privatrechtlichen Titeln (zu ergän-
zen: oder auf privaten Rechten insbesondere aus 
Eigentum oder Besitz) b eruhen, ausgeschlos-
sen. Nach diesen Grundsätzen wären bezüglich 
der [ANONYMISIERT] und bezüglich [ANONYMI-
SIERT] auch Stellungnahmen nach Ablauf der 
Stellungnahmefrist der, die in Zusammenhang ste-
hen mit dem Grundbesitz der [ANONYMISIERT] in 
der Gemarkung l mmerath bzw. mit dem Grund-
stück von [ANONYMISIERT] in der Gemarkung 
Morschenich, [ANONYMISIERT]. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die von der Stellungnahme zitierte Passage 
entspricht den raumordnungsrechtlichen Be-
kanntmachungsanforderungen, ein Ergän-
zungsbedarf kann nicht erkannt werden. 
- 
Sonstiges 1025662_
006 
Bezüglich des Grundstücks von [ANONYMISIERT] 
in der Gemarkung Morschenich,  [ANONYMI-
SIERT] ist vor dem Verwaltungsgericht Köln eine 
Klage gegen den Hauptbetriebsplan zur Fortfüh-
rung des Betriebes des Tagebaus Hambach für die 
Zeit vom 01.04.2018 bis zum 31.12.2020 Ham-
bach anhängig, über die noch nicht entschieden 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Das in Bezug genommene Grundstück Mor-
schenich (Wiesengrundstück) liegt außerhalb 
des nun verkleinerten Abbaugebietes Tagebau 
Hambach. Das ursprünglich eingeleitete 
-

- 263 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
ist, zum aktuellen Verfahrensstand wird auf die 
beigefügten Anlagen IV bis VII Bezug genommen. 
Ordnungshalber ist darauf hinzuweisen, dass  die 
[ANONYMISIERT] das Flurstück Nummer [ANO-
NYMISIERT] (vgl. Anlage III) mit Notarvertrag vom 
13. März 2023 an [ANONYMISIERT] verkauft hat. 
Der Besitzübergang hat am gleichen Tage stattge-
funden, eine Eigentumsübertragungsvormerkung 
wurde am 07.11.2023 im Grundbuch von lmmerath 
eingetragen (vgl. IX von Anlagen VIII - IX). Sobald 
der Übergang des Eigentums im Grundbuch ein-
getragen ist, wird [ANONYMISIERT] als Rechts-
nachfolger nach der [ANONYMISIERT] für das 
Flurstück [ANONYMISIERT] seine Rechte im hier 
anhängigen Braunkohlenplanverfahren entspre-
chend geltend machen wie die [ANONYMISIERT], 
in diesem Verfahren indessen zusammen mit sei-
nen Rechten aus dem Grundstück in der Gemar-
kung Morschenich [ANONYMISIERT] sowie aus 
der noch beim Verwaltungsgericht Köln anhän gi-
gen Klage. Solange bezüglich des Flurstücks 
Nummer [ANONYMISIERT] in der Gemarkung 
lmmerath der Übergang des Eigentums auf [ANO-
NYMISIERT] noch nicht eingetragen ist, nimmt 
dieser seine Rechte - entsprechend der [ANONY-
MISIERT] insoweit war als seine Recht sposition 
reicht, auf die Stellungnahme der [ANONYMI-
SIERT] wird insoweit Bezug genommen. 
Grundabtretungsverfahren wurde im Septem-
ber 2021 durch Antragsrücknahme seitens 
RWE Power beendet.  
Die Ausführungen betreffend das Grundstück 
Lützerath im Tagebau Garzweiler sind für das 
hiesige Verfahren Braunkohlen plan Hambach 
irrelevant.

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Sonstiges 1025662_
008 
Nochmals klarstellend: Die [ANONYMISIERT] ist 
als rechtmäßige Eigentümerin der Wiese in Lüt-
zerath im Grundbuch von Erkelenz eingetragen. 
Ansprüche auf Enteignung oder Besitz hat die 
RWE Power AG gegen die [ANONYMISIERT] bis-
lang nicht geltend gemacht. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Der eingebrachte Hinweis bezieht sich nicht auf 
das hiesige Braunkohlenplanänderungsverfah-
ren Hambach. 
- 
Sonstiges 1025662_
009 
Zur Verfüllung des Tagebaus Garzweil er mit 
Rheinwasser entsprechend zur Verfüllung des Ta-
gebaus Hambach mit Rheinwasser [Hinweis: Die 
dazugehörigen Anlagen müssen aus zeitlichen 
Gründen leider nachgereicht werden!] Wegen der 
Verfüllung des Tagebaus Garzweiler mit Rhein-
wasser vertritt der Bürgermeister von Jüchen, Ha-
rald Zilliken, in Zusammenhang mit der Rheinwas-
sertransportleitung in der Neuß -Grevenbroicher 
Zeitung vom 26.05.2023 die Auffassung, "..., es 
gebe keine Alternative zu dieser Leitung. Dabei 
gehe es im Revier nicht nur darum, Löcher  zu 
schließen. Es sei noch wichtiger, Brauch - und 
Trinkwasser zu sichern, die Grundwasserströme 
wiederherzustellen und die Grünzüge entlang der 
Niers, dem Bereich Schwalm -Nette bis in die Nie-
derlande zu ermöglichen ... " Mit dieser Auffassung 
distanziert sich der Bürgermeister von Jüchen of-
fensichtlich von der Meinung des Tagebaubetrei-
bers, das Rheinwasser sei "alternativlos" zur Ver-
füllung der Restlöcher der Tagebaue Garzweiler 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Bereits im Braunkohlenplan Garzweiler II 
wurde eine Befüllung des Tagebausees aus 
dem Rhein einer Dauer von 40 Jahren festge-
legt und die generelle Machbarkeit bestätigt. 
Auch die Leitentscheidungen 2021 und 2023 
der Landesregierung NRW enthalten Vorgaben 
zur Befüllung der Tagebauseen. So ist in der 
Leitentscheidung 2021 die wasserwirtschaftli-
che Anforderung formuliert, dass "der Restsee 
[...] mit Rheinwasser bef üllt werden [soll]" 
(LE2021), um die Füllzeit für See und Grund-
wasserkörper zu verkürzen. Dass die Tagebau-
seen mit Rheinwasser befüllt werden, ist dem-
nach bereits übergeordnet festgelegt sowie 
entsprechend hinsichtlich der grundsätzlichen 
Machbarkeit geprü ft und bestätigt.  Eine Befül-
lung des Tagebausees aus dem Grundwasser 
würde im Vergleich deutlich länger dauern. 
Eine Beschleunigung der Befülldauer – wie dies 
seitens der Politik und den Behörden gefordert 
wird und ebenfalls dem Wunsch der Region 
-

- 265 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
und Hambach, darum ginge es im Revier vorrangig 
auch gar nicht mehr. Noch wicht iger sei vielmehr, 
Trink- und Brauchwasser zu sichern. 
entspricht – kann nur durch die Zuführung von 
externem Wasser ermöglicht werden.  
  
Mit Bezug zur Sicherung des Trink - und 
Brauchwassers wird insbesondere in Bezug auf 
das Untersuchungsgebiet Wirkpfad Wasser 
und die Betrachtungen innerhalb der Angaben 
der Umweltprüf ung hingewiesen, dass für die 
künftige Sicherstellung der Wasserversorgung 
entsprechende übergeordnete Konzepte beste-
hen. So besteht seit 2013 ein durch den Erft-
verband kommuniziertes und mit RWE abge-
stimmtes "Konzept zur langfristigen Wasserver-
sorgung in der Erftscholle". Dieses Konzept 
wird derzeit unter Berücksichtigung der aktu-
ellsten Erkenntnisse und aktualisierter Daten 
überarbeitet und dem heutigen Wissensstand 
angepasst. Das Konzept umfasst die Bedarfs-
seite einschließlich der ökologischen Wasser-
versorgung sowie die potentiellen Einflussfak-
toren. 
Sonstiges 1025662_
012 
Zu eigen gemachte und in Bezug genommene 
Stellungnahme der Initiative Buirer für Buir vom 13. 
Dezember 2023: (Stellungnahme der Initiative Bui-
rer für Buir eingefügt) 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Der eingebrachte Hinweis wird zur Kenntnis ge-
nommen. Auf die Argumente der genannten 
Stellungnahme wird gesondert eingegangen. 
-

- 266 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Sonstiges 1025662_
014 
Befangenheit: Gerade die soeben in Kurzfassung 
dargelegten Abwägungsfehler u nd -mängel und 
die zuvor gerügten Mängel des Verfahrens lassen 
Zweifel daran aufkommen, ob der Braunkohlen-
plan mit der gebotenen Unvoreingenommenheit 
erstellt wurde.   
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die von der Einwendung formulierte Unterstel-
lung ist unrichtig und wird zurückgewiesen.  
- 
Sonstiges 1025662_
015 
Grundsätzliche Erwägungen und Bedenken: 
Durch die Vorlage eines isolierten Braunkohlenpla-
nes nur für den Tagebau Hambach ist eine Abwä-
gung der für und gegen den einen oder anderen 
Tagebau sprechenden Belange, eine Abwägung 
des Maßes der Inanspruchnahme beider Tage-
baue gegeneinander, etwa abweichende Abbau-
geschwindigkeiten und Zeiten jedwede diesbezüg-
lich denkbare Abwägung und Optimierung unter-
blieben. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob dies e 
konstruierte Trennung der Planungs - und Geneh-
migungsverfahren der in Bezug auf die ähnliche 
Nähe zu den Kraftwerken und zueinander mit den 
Grundsätzen ordnungsmäßigen Verwaltungshan-
delns noch vereinbar ist. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Vorliegend geht es um eine Änderung des be-
stehenden und bereits abgewogenen Braun-
kohlenplans "Teilplan 12/1 – Hambach – Ab-
bau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues 
Hambach". Daneben gibt es Braunkohlenpläne 
u.a. für die Tagebaue Garzweiler und Inden, die 
ebenfalls bere its in der Vergangenheit entwi-
ckelt und in diesem Zusammenhang abgewo-
gen worden sind. Hintergrund der hier relevan-
ten Änderung des Braunkohlenplans Hambach 
ist der vorgezogene Ausstieg aus der Braun-
kohlenverstromung nach Maßgabe des Kohle-
verstromungsbeendigungsgesetzes. Diese Än-
derung erfolgt nach Maßgabe von § 7 Abs. 2 S. 
1 ROG. Zu den Alternativenbetrachtungen wird 
insbes. auf die Ausführungen unter Kap. 9 im 
Umweltbericht (Braunkohlenplanentwurf, Teil 
B, S. 130 ff.) verwiesen. Auf das Verhältnis zu 
anderen Raumordnungsplänen wird insbes. in 
Kap. 2 des Braunkohlenplanentwurfs (Teil A, S. 
-

- 267 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
10) und in Kap. 1.2 der Angaben zur Umwelt-
prüfung hingewiesen. Ergänzende Erkennt-
nisse aus den anderen laufenden Braunkohlen-
planänderungsverfahren werden, soweit rele-
vant, fortlaufend berücksichtigt.  
Sonstiges 1025770_
001 
Es sind unglaublich umfangreiche Unterlagen be-
reitgestellt, die es schwer machen entscheidenden 
Punkte herauszufiltern. Eine allgemein verständli-
che Zusammenfassung welche konkreten Zielset-
zungen mit de m neuen Braunkohleplan verfolgt 
werden, wäre hilfreich und bürger: innenfreundlich. 
Auch um die Zielsetzung der Aarhus -Konvention 
umzusetzen. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Der Umfang der Unterlagen richtet sich nach 
den rechtlichen Anforderungen an einen Braun-
kohlen- bzw. Raumordnungsplan.  
Eine Übersicht, welche konkreten Zielsetzun-
gen mit dem neuen Braunkohleplan verfolgt 
werden, findet sich im Entwurf des Braunkoh-
lenplans (A. Braunkohlenplan, Gliederungs-
punkt 1.1 - Anlass und Zielsetzung für die Än-
derung des Braunkohlenplans "Teilplan 12/1 – 
Hambach – Abbau- und Außenhaldenfläche 
des Tagebaues Hambach", S. 1-11).  
- 
Sonstiges 1025770_
002 
Ich vermisse in den Unterlagen eine Anerkennung 
der veränderten Ausgangssituationen, insbeson-
dere der Klimakatastrophe und des Artensterbens. 
Und das mit Priorität Maßnahmen ergriffen wer-
den, um dem entgegen zu wirken. – Sowohl das 
Pariser Klima-Abkommen, wie auch der Beschluss 
des Verfassungsgerichtes aus 2021 haben allge-
meine Verbindlichkeit, an die auch Behö rden und 
Unternehmen gebunden sind. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die Ausführungen in Teil B (Umweltprüfung) 
des Braunkohlenplan -Entwurfs (dort Kap. 6.8 
"Klima" und Kap. 6.3.1 unter "Fauna") befassen 
sich u.a. auch mit den von der Stellungnahme 
angesprochenen Schutzgütern "Klima" (siehe 
Kap. 2.2.5) und "Artenschutz" (siehe Kap. 2.2.2 
e)). Außerdem ist auch auf die  Unterlage "An-
gaben zur Umweltprüfung" (diese war auch Ge-
genstand der Offenlage) hinzuweisen. Die 
-

- 268 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
rechtlichen Vorgaben  zur Darstellung der Be-
standsaufnahme / der Ausgangssituation wur-
den damit erfüllt. 
Das Pariser Klima -Abkommen und die ge-
nannte Entscheidung des BVerfG haben keine 
- unmittelbare - rechtliche Verbindlichkeit ge-
genüber Behörden / Unternehmen. Vielmehr 
entfalten beide über ihre fachrechtliche Umset-
zung Rechtswirkungen, z.B. über das KSG, das 
vorliegend beachtet worden ist.  
Sonstiges 1025770_
003 
Am 15.11.2023 hat sich der Ausschuss für Wirt-
schaft, Industrie, Klimaschutz und Energie durch 
Anhörung von Sachverständigen mit der Lei tent-
scheidung 2023 befasst. Dort wurde deutlich, dass 
„Die Parallelität von Regionalplanverfahren und 
Braunkohlenplanverfahren müsste noch ausdrück-
lich geregelt werden, damit sie nicht nacheinander 
abgewickelt werden, wie es das Gesetz ursprüng-
lich vorsieht, sondern damit wir aufgrund der be-
sonderen Situation die nicht mehr für den Braun-
kohletagebau benötigten Flächen direkt aus dem 
Braunkohlenplan herausnehmen können und dort 
sowohl die Regionalplanung als auch die kommu-
nale Bauleitplanung beginnen kann.“ Nachlesbar 
im Protokoll:  
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die zitierte Textpassage bezieht sich auf eine 
Anmerkung des Vorsitzenden des Braunkoh-
lenausschusses zu fehlenden Regelungen in 
der Leitentscheidung 2023. 
Der Braunkohlenplanentwurf wurde auf Grund-
lage des Kohleverstromungsbeendigungsge-
setzes sowie der Leitentscheidung 2021 und 
vor Abschluss der Leitentscheidung 2023 erar-
beitet und dem Braunkohlenausschuss vorge-
legt. In der Leitentscheidung 2023 wird jedoch 
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ent-
scheidungssätze der Leitentscheidung 2021 für 
den Tagebau Hambach weiterhin Bestand ha-
ben. Eine Änderung des Braunkohlenplans 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
https://www.landtag.nrw.de/home/mediathek/vi-
deo.html?kid=483a9857-0c64-4be3-8d8f-
fc4d75e5765e  - ich habe nicht gefunden, dass der 
Entwurf zur Änderung des Braunkohleplan das 
umsetzt. 
Es wäre hilfreich, wenn klar dargestellt würde, wie 
der Kohleaussstieg bis 2030 umzusetzen ist, in 
welchen Schritten, in welcher Reihenfolge und von 
wem die Kosten zu tragen sind. Der Entwurf zur 
Änderung des Braunkohleplan Tagebau Hambach 
versucht den Eindruck zu erwecken, dass alles 
klar geregelt sei . – Jedoch bleibt offen, ob der 
Braunkohlenplan noch einmal geändert werden 
muss, um die Leitentscheidung 2023 umzusetzen? 
Hambach nach der Leitentscheidung 2023 ist 
nicht erforderlich. 
Der Kohleausstieg 2030 wird im entsprechen-
den Eckpunktepapier (https://www.wirt-
schaft.nrw/eckpunktevereinbarung-kohleaus-
stieg-2030) ausführlich beschrieben und wurde 
durch eine Anpassung des Kohleverst ro-
mungsbeendigungsgesetztes Ende 2022 abge-
sichert. Die Kosten für die Wiedernutzbarma-
chung der Tagebaue werden durch die Berg-
bautreibende übernommen, die dafür Rückla-
gen gebildet hat. 
Sonstiges 1025770_
004 
Zur Thema Verursacherprinzip, welches in 
Deutschland gilt. - Seine konsequente Durchset-
zung/Umsetzung sehe ich an sehr vielen Stellen 
der Unterlagen als nicht gegeben an. Wie kann das 
sein, wo es doch klare Vorgaben gibt?:  
-    einerseits durch die Verfassung des Landes 
NRW, die im Abschnitt 4 – Arbeit, Wirtschaft und 
Umwelt, im Artikel 27 vorsieht:  
(1) Großbetriebe der Grundstoffindustrie und Un-
ternehmen, die wegen ihrer monopolartigen Stel-
lung besondere Bedeutung haben, sollen in Ge-
meineigentum überführt werden.  
(2) Zusammenschlüsse, die ihre wirt schaftliche 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die vorgetragenen Inhal te sind nicht Gegen-
stand der Braunkohlenplanung. Es existieren 
einschlägige verursachungsbezogene Fach-
vorschriften (insbes. Bergschadensrecht, §§ 
114 ff. BBergG, §§ 15 ff. BNatSchG), die von 
der Bergbautreibenden zu beachten sind. So-
weit die Stellungnahme auf Sicherheitsleistun-
gen abzielt, ist darauf hinzuweisen, dass sich 
eine etwaige Festlegung nach § 56 BBergG 
richtet, der allerdings nicht im Braunkohlen-
planverfahren anwendbar ist, sondern im Rah-
men von Betriebsplanzulassungen.  
-

- 270 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Macht missbrauchen, sind zu verbieten.  
- andererseits durch die Koalitionsvereinbarung 
von CDU und GRÜNEN für 2022 -2027. Sie sieht 
vor, dass die Tagebaufolgekosten, insbesondere 
inklusive des dauerhaften Grundwassermanage-
ments vollständig vom b ergbautreibenden Unter-
nehmen zu tragen seien.  
Präzisierung, wie das Verursacherprinzip konkret 
umgesetzt werden soll, habe ich im Entwurf des 
Braunkohleplans vergeblich gesucht. – Da sind im 
Entwurf also dringend Präzisierungen und Nach-
besserungen erforder lich, um Milliardenverluste 
für die Steuerzahlenden vermieden werden: 
https://www.clientearth.de/aktuelles/aktuelle-
news/trotz-bergbau-vereinbarung-drohen-milliar-
denkosten-fuer-brandenburger-innen/ 
Die von der Stellungnahme  genannten Passa-
gen aus der Landesverfassung (Art. 27 Abs. 1 
und 2) haben keinen Bezug zum Verursacher-
prinzip.  
Eine Ergänzung im Braunkohlenplan ist nicht 
erforderlich.  
Sonstiges 1025770_
005 
Besagte Koalitionsvereinbarung hat auch vorgese-
hen, dass eine „aktuelle Bewertung sämtlicher Ta-
gebaufolgekosten“ durch ein „unabhängiges“ Gut-
achten im Auftrag der Landesregierung für Klarheit 
sorgen sollte. – Liegt dieses Gutachten inzwischen 
vor? Ist es Grundlage zur Braunkohleplanände-
rung geworden? – Habe kein e Hinweise dazu in 
den Unterlagen gefunden. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Das genannte Gutachten liegt noch nicht vor, 
soll aber weiterhin erstellt werden.  
Zur Beauftragung dieses Gutachtens seitens 
der Landesregierung ist grundsätzlich festzu-
halten, dass für die dafür erforderliche Erstel-
lung einer Leistungsbeschreibung zunächst die 
Leitentscheidung 2023, die von der Bergbau-
treibenden anschließend zu erarbeitende Vor-
habenbeschreibung im Braunkohlenplanände-
-

- 271 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
rungsverfahren Garzweiler sowie die Be fas-
sung des Braunkohlenausschusses mit dieser 
Unterlage abzuwarten war bzw. ist. 
Zudem ist auch die Überarbeitung des revier-
weiten Grundwassermodells abzuschließen, 
das aufgrund der geänderten Tagebauplanung 
Garzweiler wesentliche Grundlage für die Be-
trachtung wasserwirtschaftlicher Fragestellun-
gen liefert.  
Die Leistungsbeschreibung für die Ausschrei-
bung des Gutachtens kann somit frühestens im 
Laufe des Jahres 2024 fertiggestellt werden. 
Erst danach ist eine Ausschreibung möglich. 
Sonstiges 1025770_
006 
In den Unterlagen wird an zahlreichen Stellen im-
mer wieder auf alte Richtlinien verwiesen, oder 
dienen sie als Grundlage für Genehmigungen. Bei-
spielhaft sei hier genannt: 1.3 Anlage 1 – Teilplan 
12/2 – Hambach: Mit der Überschrift: Richtlinien 
zum Teilplan 12/1 – Hambach, aus dem Jahr 1975 
und Neufassung 1976. Sollen diese Richtlinien 
jetzt manifestiert werden? Welchem Zweck dient 
ihre Erwähnung? 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die Erwähnung zeigt an, dass die Richtlinien 
aus dem bislang geltenden Braunkohlen-
plan „Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau- und 
Außenhaldenfläche des Tagebaues Hambach“ 
bei der Änderung des Braunkohlenplans im 
Rahmen des hiesigen Änderungsverfahrens 
berücksichtigt wurden. 
- 
Sonstiges 1025770_
007 
Wie kann so der Planungsgrundsat z „neueste 
Stand der Technik“ umgesetzt werden? 
Stellung-
nahme wird 
Der Braunkohlenplanentwurf greift die Ziele 
des ursprünglichen Braunkohlenplans Teilplan 
-

- 272 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
zur Kenntnis 
genommen. 
12/1 zwar teilweise auf, allerdings ist die vorlie-
gende Planung - bspw. auch unter Berücksich-
tigung der Eingabe der Neuland Hambach 
GmbH - auf Grundlage der neuesten Kennt-
nisse sowie dem neuesten Stand der Technik 
erfolgt.  
Sonstiges 1025770_
008 
Zum Punkt „Unabhängigkeit“: Wie kann von „Un-
abhängigkeit“ gesprochen werden, wenn:  
-  Messdaten vom Bergbautreibenden geliefert 
werden? Und keine „unabhängigen“ Messungen 
durchgeführt werden?  
-  sämtliche Gutachten vom Bergbautreibenden 
beauftragt werden? Und stets zu einem, für den 
Bergbautreibenden positiven Ergebnis kommen?  
-  der Berg bautreibende sich auch selbst über-
wacht? So beispielhaft nachlesbar im Limnologi-
sches Prognosegutachten für den zukünftigen Ta-
gebausee Hambach auf Seite 51, Zitat: „4.1.5 Be-
schaffenheit des Grund - und Kippenwassers 
4.1.5.1 Datengrundlagen Die Beschaffenheit des 
Grund- und Kippenwassers im Einflussbereich des 
Tagebaus Hambach wird von der RWE Power AG 
fortlaufend überwacht. Die Ergebnisse werden im 
Rahmen eines behördlichen Berichtswesens und 
im Zuge des automatisierten Datenaustauschs re-
gelmäßig bereitgestellt . Für die vorliegenden Un-
tersuchungen wurde von RWE ein umfangreicher 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 
Es gehört zur Verfahrenspraxis, dass die Anga-
ben zur Umweltprüfung durch die Vorhabenträ-
gerin zu erbringen sind und diese durch fach-
gutachterliche Aussagen Externer ergänzt wer-
den. Anschließend erfolgt durch die Zulas-
sungsbehörde und beteiligten Fachbehörden 
eine unabhängige Detailprüfung der vorgeleg-
ten Unterlagen. 
Die seitens der RWE Power durchgeführten 
Sümpfungsmaßnahmen und deren Umwelt-
auswirkungen unterliegen einem behördlichen 
Monitoring und umfangreichen Berichtswesen. 
Das Monitoring dient dabei insbesondere der 
kontinuierlichen Beobachtung, Kontrolle, Steu-
erung und Bewertung von Maßnahmen. Be-
standteil dessen ist auch eine Überwachung 
von Messstellen. Es wird zudem auf das Mess-
stellennetz der Landesbehörde sowie des Erft-
verbandes zurückgegriffen. 
-

- 273 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Datenbestand übergeben: [U10] und [U11]. Er be-
inhaltet hydrochemische Daten zu 363 Grundwas-
sermessstellen, Drainagen und Entwässerungs-
brunnen mit insgesamt 1.965 Einzelanalysen aus 
dem Zeitraum von 1997 bis 2022. Zur Kennzeich-
nung der gegenwärtigen Beschaffenheit des 
Grund- und Kippenwassers wurden aus dem Da-
tenbestand der letzten fünf Jahre von 2018 bis 
2022 jeweils die  jüngsten validen Analysen von 
insgesamt 220 Messpunkten ausgewählt.“  
-  Gibt es Stellen im Entwurf des Braunkohleplans, 
an denen dem Bergbautreibenden behördliche 
Genehmigungen versagt werden? Ich habe keine 
gefunden. – Hat sich hier ein Automatismus entwi-
ckelt? Der oftmals zu Lasten der Allgemeinheit 
geht? 
Sonstiges 1025770_
009 
Unabhängigkeit und Gewaltenteilung: Immer wie-
der kommt es zu Deal zwischen Politik und/oder 
Verwaltung und dem Bergbautreibenden auf der 
anderen Se ite. Beispielhaft dies: Zitat: „2008 
wurde eine Rahmenvereinbarung zwischen dem 
Land, dem Erftverband und RWE Power abge-
schlossen, die die Finanzierung der Maßnahmen 
regelt. Das Land fördert die förderfähigen Kosten 
der Gesamtmaßnahmen zur Realisierung des Per-
spektivkonzepts 2045 im Rahmen vorhandener 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.  Ein 
Zusammenhang zum hier gegenständlichen 
Braunkohlenplanänderungsverfahren wird 
nicht gesehen. 
-

- 274 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Haushaltsmittel mit einem Fördersatz von mindes-
tens 75%. RWE Power übernimmt die Kosten für 
die Sauerstoffanreicherung des Sümpfungswas-
sers und für die Begrenzung der Wärmefracht in 
die Erft zu 100 %. Darüber h inaus beteiligt sich 
RWE Power an den Gesamtkosten für Gewässe-
rumgestaltungsmaßnahmen und stellt Flächen zur 
Umsetzung der Maßnahmen zur Verfügung. Die 
verbleibenden Kosten werden vom Erftverband 
getragen, wobei diese Finanzierungszusage an 
die Zusage des Landes und RWE Power geknüpft 
ist.“ Aus: „Hintergrundpapier Braunkohle - Begrün-
dung für die Inanspruchnahme von Ausnahmen 
von den Bewirtschaftungszielen“ herausgegeben 
am 02.12.2020:  
https://www.flussgebiete.nrw.de/sys-
tem/files/atoms/files/2020-12- 
02_final_hgp_braunkohle.pdf 
Sonstiges 1025770_
019 
Allgemein verständliche Zusammenfassung 
Der Braunkohlenplan  Teilplan  12/1  –  Ham-
bach  aus  dem  Jahr  1977  legt  mit  der  dort fest-
gelegten Sicherheitslinie und der sich daraus erge-
benden Abbaugrenze landesplanerisch das Ab-
baufeld Hambach fest und bildet somit die Grund-
lage für die Zulassungen und Genehmigungen für 
alle nachfolgenden Verfahren, die für   Aufschluss, 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom-
men. 
-

- 275 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Betrieb und Wiedernutzbarmachung eines Tage-
baus erforderlich sind. Auf Grundlage des Kohle-
verstromungsbeendigungsgesetzes (insbes. nach 
Maßgabe der Änderungen durch  das Gesetz zur 
Beschleunigung des Braunkohleausstiegs im 
Rheinischen Revier vom 19.12.2022,   BGBl. I,  S. 
2479) und unter Berücksichtigung der Leitent-
scheidung der Landesregierung NRW 
vom  23.03.2021 ist vorgegeben, dass die Braun-
kohlenverstromung im rheinischen Revier frühzei-
tiger als geplant enden wird. Für den Tagebau 
Hambach ergibt sich daraus eine Beendigung der 
Kohlegewinnung bereits im Jahr 2029. Damit ver-
bunden ist eine neue Abbaugrenze, die nur noch 
einen Teil der bisher genehmigten Abbaufläche 
umfasst. Hierfür ist eine Änderung des o. g. Braun-
kohlenplans erforderlich. 
Im Fachbeitrag Natur und Landschaft wird geprüft, 
ob es im Zusammenhang mit der Fortführung des 
Tagebaus in der geänderten Form zu erheblichen, 
nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen von Natur 
und Landschaft kommen kann, die zur Abarbei-
tung der Eingriffsregelung gemäß §§ 14 und 15 
BNatSchG bzw. §§ 30 und 31 LNatSchG NRW er-
mittelt und kompensiert werden müssen.

- 276 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Der Abbaubereich des Tagebaus Hambach ge-
mäß Braunkohlenplan Teilplan 12/1, einschließlich 
der Aufstandsfläche für die Außenkippe (Sophien-
höhe), wird von ursprünglich rund 8.500 ha auf 
rund 6.700 ha verkleinert. Der Abbau in der geän-
derten Form umfasst im Wesentlichen nur noch 
das überwiegend landwirtschaftlich genutzte Um-
feld der Ortschaft Manheim- Alt, welche bereits na-
hezu vollständig (Stand 01.01.2023) umgesiedelt 
ist. Nicht mehr in Anspruch genommen werden 
größere Bereiche um die Siedlung Morschenich -
Alt, die ebenfalls schon teilweise umgesiedelt 
wurde. Neben der Ortschaft Mors chenich-Alt und 
ihrem landwirtschaftlich geprägten Umfeld bleiben 
auch größere im genehmigten Abbaubereich be-
findliche wertvolle Elemente von Natur und Land-
schaft erhalten, dies sind insbesondere die Wald-
bestände des Hambacher Forstes, des Merzeni-
cher Erbw aldes und des Waldgebietes westlich 
des FFH -Teilgebiets Steinheide. Diese werden 
nicht mehr bergbaulich in Anspruch genommen. 
Geschützte und schutzwürdige Elemente von Na-
tur und Landschaft bleiben nach der Planung in der 
geänderten Form weitestgehend erhalten und wer-
den nur noch in geringem Umfang in Anspruch ge-
nommen.

- 277 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Die Schutzgüter Tiere / Pflanzen / Biologische Viel-
falt, Boden und das Landschaftsbild werden durch 
das Vorhaben in der geänderten Form erheblich, 
nämlich durch direkte Flächeninanspruchnahme , 
beeinträchtigt. Diese Beeinträchtigungen sind 
nicht vermeidbar, ihnen wird aber mit Vermei-
dungs-, Ausgleichs - und Ersatzmaßnahmen be-
gegnet. 
Es erfolgt eine nahezu vollständige Eingriffskom-
pensation durch die RWE Power AG mit Maßnah-
men der Wiedernutzbarma chung nach Ende des 
Tagebaus (Bestandswert 278.878.600 abzgl. Pla-
nungswert 266.620.000 = Unterdeckung von 
12.258.600 Punkten, entspricht weniger als 4,4 %) 
durch bereits genehmigte Rahmenbetriebspläne. 
Darüber hinaus wurden bereits multifunktionale 
Maßnahmen außerhalb des Abbaugebietes Tage-
bau Hambach für den Artenschutz umgesetzt, die 
einen zusätzlichen und eigenständigen ökologi-
schen Wert haben. Der ökologische Wert dieser 
Artenschutzmaßnahmen außerhalb des Abbauge-
bietes beträgt 40.007.800 Wertpunkte. Hie rmit 
kann die ermittelte Unterdeckung von 12.258.600 
Punkten ohne weiteres kompensiert werden. Auf-
gerechnet mit dem Planungswert des Tagebauge-
bietes (12.258.600 Punkte) ergibt sich somit, dass

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
der ökologische Bedarf zur Kompensation des ta-
gebaubedingten Ei ngriffs unter Berücksichtigung 
der Verkleinerung der Tagebaufläche vollständig 
kompensiert werden kann und Artenschutzmaß-
nahmen mit einem ökologischen Wert von 
27.749.000 Wertpunkten überschüssig verbleiben. 
Nicht vermeidbare Beeinträchtigungen können 
größtenteils durch Ausgleichsmaßnahmen kom-
pensiert werden. Hier spielt die Rekultivierung der 
Bergbaufolgelandschaft eine zentrale Rolle. Im Zu-
sammenhang mit der Änderung des Braunkohlen-
plans Teilplan 12/1 sind folgende Rahmenbedin-
gungen für die Rekultivierung  formuliert worden:  
• Im Bereich der verkleinerten Abbaufläche gemäß 
Änderung des Braunkohlenplans Teilplan 12/1 er-
folgt noch eine Inanspruchnahme von landwirt-
schaftlich genutzten Flächen in einer Größenord-
nung von etwa 325 ha. Der Gesamt -Inanspruch-
nahme von Ackerflächen im Tagebau Hambach im 
Umfang von ca. 2.920 ha steht eine Wiedernutz-
barmachung von etwa 275 ha in der Rekultivierung 
gegenüber. Zur ökologischen Optimierung der 
Wiedernutzbarmachung ist vorgesehen, die rekul-
tivierten Landschaften mit einem h ohen Angebot 
von Zusatzstrukturen und Sonderkulturen für die 
Arten der  offenen Feldflur zu versehen (mindes-
tens 5 % der rekultivierten landwirtschaftlichen Flä-
che). Rekultivierte Agrarlandschaften mit einem so

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
hohen Anteil an Zusatzstrukturen sind als ökol o-
gisch wertvoller einzustufen als die Flächen im Ta-
gebauvorfeld. 
• Im Bereich der verkleinerten Abbaufläche werden 
noch rd. 17 ha Gehölze in Anspruch genommen. 
Dem Verlust von insgesamt etwa 3.170 ha Wald 
im Tagebau stehen Aufforstungen in der Rekulti-
vierung von etwa 2.745 ha Fläche gegenüber. Die 
Waldflächen werden mit den gebietstypischen 
waldbildenden Baumarten – Buche und Eiche als 
Bestandsbildner – mit ihren jeweiligen Mischbaum-
arten direkt bepflanzt. Nadelholzanteile werden in 
den rekultivierten Wälde rn geringgehalten (maxi-
mal 10 %). Übergänge zwischen Wald und Offen-
land werden durch großräumige Kraut - und Weg-
säume (Breite: mindestens 10 m) gestaltet. So ent-
stehen Waldflächen, die sich nachhaltig und natur-
nah entwickeln.  
• In die forstliche Wiedernutzb armachung werden 
zudem Gewässer integriert, die die Biotopfunktio-
nen der vorhabenbedingt beanspruchten Gewäs-
ser und ihrer Uferbereiche übernehmen und den 
Ansprüchen der vom Vorhaben betroffenen ge-
wässergebundenen Arten gegenüber. Hier entste-
hen zudem auch die Biotopkomplexe, die den 
kleinflächig wechselnden Lebensräumen der Ab-
grabungen im Tagebauvorfeld entsprechen. Die

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
beschriebenen Maßnahmen sind geeignet, vorha-
benbedingte Beeinträchtigungen auf ein Mindest-
maß zu reduzieren, sodass die Auswirkungen des 
Vorhabens zusammenfassend wie folgt einzu-
schätzen sind:  
  
1. Keine Beeinträchtigungen verbleiben für die kli-
matischen Verhältnisse und das Landschaftsbild. 
2. Beeinträchtigungen entstehen durch Inan-
spruchnahme von Biotopen und faunistischen Le-
bensgemeinschaften. Diesen wird jedoch durch 
die umfangreiche Maßnahmenplanung begegnet. 
Die Altwälder des Hambacher Forstes bleiben nun 
erhalten. Durch Grundwasserabsenkungen und / 
oder Grundwasseraufhöhungen im Zeitraum 2021 
- 2200 sind keine negativen Biotopveränderun gen 
zu erwarten. Generell ist der Grundwasserwieder-
anstieg im Umfeld nach Ende des Tagebaus Ham-
bach positiv zu bewerten.  
  
3. Die Auswirkungen des Tagebaus auf den Boden 
sind differenziert zu betrachten. Die natürliche Bo-
denstruktur geht nachhaltig verloren und lässt sich 
auch im Rahmen der Rekultivierung nicht vollstän-
dig wiederherstellen. Die Ertragsfähigkeit und die 
ökologische Funktionsfähigkeit der Böden können

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
jedoch im Rahmen der Rekultivierung wiederher-
gestellt werden, sodass keine erheblichen Beein-
trächtigungen mehr verbleiben.  
  
4. Auswirkungen des Tagebaus auf das Grund-
wasser entstehen durch die Sümpfungsmaßnah-
men. Nach dem Abschluss der bergbaulichen Tä-
tigkeit und der Einstellung der Maßnahmen zur 
Grundwasserabsenkung werden die Grundwas-
serverhältnisse noch über einen langen Zeitraum 
gegenüber dem ursprünglichen Zustand stark ver-
ändert sein. Die Grundwasserstände werden je-
doch sukzessive wieder ansteigen (Grundwasser-
wiederanstieg) und in einigen Jahrzehnten wieder 
ein weitgehend unbeeinflusstes natürliches Niveau 
erreicht haben. Das Vorhaben in seiner geänder-
ten Form, das insgesamt in einer Verkleinerung 
des zu entwässernden Bereichs und folglich in ei-
ner Reduktion der ursprünglich vorgesehenen zu-
künftigen Entwässerungsleistung resultiert, lässt 
für das Schutzgut Wasser keine über die im Antrag 
zur Fortsetzung der Entnahme und Ableitung von 
Grundwasser zur Entwässerung des Tagebaus 
Hambach für den Zeitraum 2020 bis 2030 hinaus-
gehenden, erheblichen nachteiligen Auswirkungen 
erwarten. Es sind sowohl keine erheblichen Beein-
trächtigungen von Biotopen durch Grundwasser-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
absenkungen und / oder Grundwasseraufhöhun-
gen im Zeitraum 2020 – 2200 als auch keine ne-
gativen Biotopveränderungen durch Grundwas-
serabsenkungen und -aufhöhungen zu erwarten. 
Generell ist der  Grundwasserwiederanstieg nach 
Ende des Tagebaus Hambach positiv zu bewer-
ten. 
  
Zusammenfassend sind somit keine weiteren 
Maßnahmen bzgl. der Eingriffsregelung hinsicht-
lich der „Änderung des Braunkohlenplans Teilplan 
12/1 Tagebau Hambach“ notwendig. Der Eingriff in 
Natur und Landschaft durch das geänderte Vorha-
ben wurde bereits von RWE Power AG kompen-
siert. Mit den bereits umgesetzten Maßnahmen ist 
das Vorhaben in sich ausgeglichen. Somit ist eine 
Vereinbarung des Vorhabens in der geänderten 
Form mit der ge setzlichen Eingriffsregelung ge-
mäß §§ 14 und 15 BNatSchG bzw. §§ 30 und 31 
LNatSchG NRW gegeben. 
Straßen und 
Leitungen 
1025466_
001 
bereits im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung 
gem. § 9 (1) ROG hat der Landesbetrieb Straßen-
bau NRW (Straßen.NRW), Regionalniederlassung 
Ville-Eifel, zur Änderung des Braunkohlenplans 
„Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau- und Außen-
haldenfläche des Tagebaus Hambach“ Stellung 
genommen. Ich bitte darum, das hiesige Schreiben 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 
Die Prüfung von  Anbindungspunkten, Bedarf 
und Trassierungsvarianten sind Aufgabe der 
nachfolgenden straßenrechtlich en Planungs-
verfahren. Wie bereits im Braunkohlenplan er-
läutert, stellt sich die Frage des Übergangs der 
-

- 283 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
vom 20.01.2022 zu beachten (siehe Anlage). Im 
nunmehr ausgelegten Braunkohlenplan (Entwurf 
Stand 10-2023) wird in Kapitel 7 „Straßen und Lei-
tungen“, unter 7.1 „Ersatzstraßen“ das Projekt L 
276 n als im Landesstraßenbedarfsplan 12/2006 
enthaltenen Maßnahme korrekt dargestellt.   Des 
Weiteren wird der mögliche Übergang von vorhan-
denen Betriebsstraßen an den jeweiligen Straßen-
baulastträger thematisiert. Ich weise darauf hin, 
dass für eine Umwidmung dieser Strecken zu einer 
Bundes- oder Landesstraße derzeit keine Bedarfs-
grundlage gesehen wird. Die zudem im Braunkoh-
leplan beschriebene Möglichkeit der Umnutzung 
der Tagebauzufahrt, abgehend von der freien Stre-
cke der L 264, ist in der nachfolgenden Bauleitpla-
nung näher zu prüfen. Für Nutzungen, die sich auf 
das Bestandsnetz der Bundes - und Landesstra-
ßen auswirken, sind in Bauleitplanverfahren die 
Stellungnahmen von Straßen.NRW einzuholen. 
Weitergehende Forderungen behalte ich mir vor 
(Darstellung der verkehrlichen Auswirkungen, 
Ausgleichsmaßnahmen, usw.). 
Betriebsstraßen an den jeweiligen Straßenbau-
lastträger zeitlich derzeit nicht, ist allerdings 
spätestens im Zuge der Beendigung der Berg-
aufsicht zu klären. 
Straßen und 
Leitungen 
1025513_
004 
In Bezug auf die ökologischen Funktionen der So-
phienhähe bestehen Bedenken gegen Ziel 2 in Ka-
pitel 7.1: Die Sophienhöhe stellt in Bezug auf die 
bergbaulichen Eingriffe einen zentralen Aus-
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Ziel 2 des Kapitels 7.1 eröffnet die Möglichkeit 
die Sophienhöhe für den motorisierten Individu-
alverkehr und den Radverkehr zu öffnen und 
schafft damit attraktive Erholungs- und Freizeit-
nutzungen auf der Sophienhöhe. Das Ziel geht 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
gleichsraum dar. Dies wird auch durch die Einstu-
fung als „herausragend bedeutsame“ und regional 
bedeutsame Biotopverbundfläche im Fachbeitrag 
des Naturschutzes und der Landschaftspflege des 
LANUV NRW (2020) deutlich. Naturschutzfachlich 
bestehen für den im neuaufzustellenden Regional-
plan Köln als BSN (Vorranggebiet) vorgesehenen 
Bereich Zielsetzungen zum Erhalt ökologisch wert-
voller Sekundärbiotope mit Laubwald, Gebüschen 
sowie Still- und Kleingewässern. Die Sophienhöhe 
ist ausweislich der Verfahrensunterlagen ein wich-
tiges Element d es Maßnahmenkonzepts zur Ver-
meidung und zum Ausgleich der bergbaubeding-
ten Eingriffe und zentraler Bestandteil des ange-
strebten Biotopverbunds (vgl. Ziel 3.3). Die ge-
plante Erschließung der Sophienhöhe für den mo-
torisierten Individualverkehr steht diesen Z ielset-
zungen entgegen. 
dabei insbesondere auf die Interessen der An-
rainerkommunen ein und berücksichtigt die 
Rahmenplanung der Neuland Hambach GmbH 
sowie den Beschluss des Braunkohlenaus-
schusses vom 13.12.2021 in besonderem 
Maße.  
Im Rahmen der U mweltprüfung wurde die Zu-
gänglichmachung der Sophienhöhe und des 
Besucherinformationszentrums über einen be-
reits vorhandenen Betriebsweg mit lediglich ge-
ringen Umweltauswirkungen eingestuft, da 
nennenswerte Errichtungstätigkeiten entfallen 
und da das Verke hrsaufkommen als wenig 
hoch eingeschätzt wird.  
Ein Entgegenstehen des Ziels 3.3 wird auf 
Ebene der Braunkohleplanung nicht erkannt, 
eine vertiefte Detailprüfung der Umweltauswir-
kungen muss nach abgeschlossener Ausfüh-
rungsplanungen in den noch durchzuführenden 
straßenplanungsrechtlichen Verfahren durch-
geführt werden. 
Straßen und 
Leitungen 
1025534_
002 
Die EwiG legt Wert auf eine ganzheitliche Betrach-
tungsweise der regionalen Entwicklung im Rheini-
schen Revier. Aus diesem Grund wurde im Jahr 
2023 einer Studie „Raum zwischen den Seen“ er-
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Es werden keine Bedenken vorgetragen. Die 
Inhalte werden zur Kenntnis genommen.  
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
stellt, die den heutigen „Durchgangsraum“ zwi-
schen den Tagebauen Inden und Hambach zu ei-
nem qualitätsvollen Aufenthaltsraum „mittendrin“ 
mit neuen Mehrwerten für die Menschen vor Ort 
und das Rheinische Revier insgesamt for tentwi-
ckeln soll. Diese Studie steht am Anfang eines par-
tizipativen Prozesses. Einige wesentliche Ergeb-
nisse dieser Studie sind Wegeverbindungen (Rad- 
Fuß- und Reitwege) zwischen den beiden Tage-
bauen, Anbindung der Hambach-Bahn an die Rur-
tal-Bahn sowie die Schaffung eines Portals zur So-
phienhöhe. Wege zwischen den Tagebauen bzw. 
entstehenden Seen machen nur dann Sinn, wenn 
sie an ein Wegenetz rund um den jeweiligen Tage-
bau bzw. in den jeweiligen Böschungen angebun-
den sind. Insofern begrüßt die EwiG die Best re-
bungen, bereits frühzeitig eine Nutzung von Teilen 
der Böschungen durch Wege zuzulassen. Eine 
rechtzeitige Abstimmung mit den bergrechtlichen 
Behörden ist unerlässlich, um diese frühzeitige 
Nutzung zu ermöglichen. 
Straßen und 
Leitungen 
1025534_
008 
Ein Arbeitsschwerpunkt der EwiG liegt in Thema 
„Ressourceneffienz“. Von daher begrüßt sie die 
Bestrebungen, ehemalige Betriebsstraßen in  eine 
öffentliche Straßenträgerschaft zu überführen, wo 
es verkehrlich Sinn macht und die straßenbautech-
nischen Voraussetzungen vorhanden sind. Als 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Es wird keine Einwand vorgebracht, der Hin-
weis wird zur Kenntnis genommen 
-

- 286 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Vertretung unserer Gesellschafterkommunen un-
terstützt die EwiG vollumfänglich die auf Seite 2 
der Niederzier er Stellungnahme genannten kom-
munalen Planungen. 
Straßen und 
Leitungen 
1025548_
011 
Auch die touristische lnwertsetzung der Sophien-
höhe muss nachdrücklich verfolgt werden. Die von 
der Gemeinde Niederzier geforderte Zuwegung für 
den motorisierten Individualverkehr für das Besu-
cherinformationszentrum, wie sie auch im Ziel 7.1. 
- Ersatzstraßen vorgesehen ist, muss unbedingt 
realisiert werden. Die kommunalen Entwicklungs-
wünsche müssen auch in folgenden Planverfahren 
entsprechende Berücksichtigung finden. Auch bei 
der Schaffung der See - und Wasserzugänge ist 
ein enger Abgleich mit den kommunalen Interes-
sen unabdingbar. Zudem sollten an Orten, de nen 
eine öffentliche Zuwegung nötig ist, bestehende 
Betriebsstraßen weitestgehend um- und weiterge-
nutzt werden, um zusätzliche Flächeninanspruch-
nahmen für Verkehrswege zu minimieren. Auch 
hier ist eine enge Abstimmung mit den kommuna-
len Bedarfen geboten. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 
Die Umsetzung der Planungsziele ist Aufgabe 
der nachgeordneten Planungsebenen. 
- 
Straßen und 
Leitungen 
1025550_
012 
Kapitel 7.2 Übriges Straßennetz S.142.  Vor-
schlag zur Erg änzung (S. 142):  … Bei Ergänzun-
gen, Um- oder Ausbau des übrigen Straßennetzes 
sind die Bedarfs - und Ausbaupläne des Bundes 
Stellung-
nahme wird 
teilweise ge-
folgt. 
Straßenplanungen sind nicht Aufgabe der 
Braunkohlenplanung, sondern erfolgen auf 
Grundlage von straßenrechtlichen Straßenbe-
-

- 287 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
und des Landes zu beachten. Für den Braunkoh-
leplan ist eine Erläuterungskarte zur Einbettung in 
das umgebende Verkehrsnetz zu erarbei ten und 
beizufügen. Erläuterung: Bestehende Betriebs-
straßen sollen möglichst erhalten bleiben und in 
den Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Straßen-
baulastträgers übergehen. Es braucht daher ein 
ganzheitliches Verkehrskonzept, das als zusätzli-
che Anlage (Erläuterungskarte) dem Braunkohlen-
plan beigefügt wird und das auch den Hambach 
Loop zeichnerisch erfasst. 
darfsplanungen und Linienbestimmungsverfah-
ren. Der Braunkohlenplan legt die Ziele der 
Wiedernutzbarmachung innerhalb des Abbau-
bereiches fest. Darüber hinaus sind Räume für 
Straßenverlegungen darzustellen, allerdings 
nur solcher Straßen, die bergbaubedingt ver-
legt werden müssen. Ein darüberhinausgehen-
des Verkehrskonzept liegt nicht in der Pla-
nungskompetenz des Braunkohlenplanes. Die 
textlichen Ziele und Inhalte des Braunkohlen-
planentwurfes beschreiben die dargestellten 
Ideen berei ts, eine Erläuterungskarte würde 
hier keine zusätzlichen Verbindlichkeiten schaf-
fen und keine weiteren Inhalte darstellen kön-
nen. Aus diesem Grund wird auf eine solche Er-
läuterungskarte verzichtet. 
Straßen und 
Leitungen 
1025567_
028 
"Im Rahmen der Beendigung des Bergbaubetrie-
bes ist deshalb zu prüfen, ob Betriebsstraßen für 
den öffentlichen Verkehr erhaltenswert sind und in 
den Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Straßen-
baulastträgers übergehen können." (S.139/40) 
Da ein Erhalt der Betriebsstraße in der Manheimer 
Bucht z. B. bei einer Nachnutzung der ehemaligen 
Manheimer Kirche sehr sinnvoll sein kann, bitten 
wir um Ergänzung des Satzes wie nachfolgend be-
schrieben: 
Stellung-
nahme wird 
teilweise ge-
folgt. 
Der Zusatz "in Abstimmung mit den betroffenen 
Belegenheitskommunen und auch in Abhängig-
keit überregionaler Verkehrskonzepte" wird er-
gänzt. 
Die Klammer "und bei Bedarf auszubauen" be-
zieht si ch nicht auf eine Wiedernutzbarma-
chung des Tagebaus und übersteigt die Inhalte 
der Braunkoholenplanung. Ein möglicher Aus-
bau ist Aufgabe des jeweiligen Straßenbaulast-
trägers und durch diesen nach Übernahme der 
Kapitel 7, Ziel 1, Er-
läuterung, vorletzter 
Absatz: Ergänzung "in 
Abstimmung mit den 
betroffenen Belegen-
heitskommunen und 
auch in Abhängigkeit 
überregionaler Ver-
kehrskonzepte"

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
 Im Rahmen der Beendigung des Bergbaubetrie-
bes ist deshalb in Abstimmung mit den betroffenen 
Belegenheitskommunen und auch in Abhängigkeit 
von überregionalen Verkehrskonzepten zu prüfen, 
ob Betriebsstraßen für den öffentlichen Verkehr er-
haltenswert (und bei Bedarf auszubauen) sind und 
in den Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Stra-
ßenbaulastträgers übergehen können. 
Straße im Rahmen der straßenrechtlichen 
Planverfahren zu überprüfen. 
Straßen und 
Leitungen 
1025604_
006 
Angelehnt an die konzeptionelle Planung des Rah-
menplans für die Elsdorfer Tagebaukante muss 
auch die infrastrukturelle Erschließung im Braun-
kohlenplan geregelt werden. 
- Die Anbindung der Stadt an den Bereich des zu-
künftigen Besucherinformationszentrums auf der 
Sophienhöhe ist mit für den Fuß-, Rad- und Auto-
verkehr geeigneten Verkehrsanlagen herzustellen. 
Zur Anbindung der Sophienhöhe ist zusätzlich eine 
Seilbahn zu errichten. Eine Straßenverbindung ist 
im Braunkohlenplan vorgesehen. Die Errichtung 
einer Seilbahn auf die Sophien höhe findet im der-
zeitigen Entwurf keine Berücksichtigung und sollte 
demnach in jedem Falle aufgenommen werden. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Der Braunkohlenplan trifft gemäß § 26 LPlG 
NRW Festlegungen, soweit diese für eine ge-
ordnete Braunkohlenplanu ng erforderlich sind. 
Im Rahmen der Beendigung des Braunkoh-
lenabbaus im Tagebau Hambach bezieht sich 
dies im Wesentlichen auf die Wiedernutzbar-
machung der abgegrabenen Bereiche.  
Die Anbindung des zukünftigen Besucherinfor-
mationszentrums kann - wie im Braunkohlen-
plan dargestellt - über die Erschließung der 
landwirtschaftlichen Hochfläche erfolgen. 
Die Errichtung einer Seilbahn ist im Braunkoh-
lenplan nicht berücksichtigt, da diese kein berg-
bauliches Vorhaben ist und eine Seilbahn nicht 
im direkten Zusammenhang zur bergbaulichen 
Wiedernutzbarmachung steht bzw. hierfür nicht 
erforderlich ist. 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Straßen und 
Leitungen 
1025604_
028 
Straßen und Wege: - Die Bezeichnung „Betriebs-
straße“ ist zu ändern in „Straßen“, da die Betriebs-
straße nach Beendigung des Tagebaus nicht mehr 
in ihrer Funktion für die Sicherstellung des Betriebs 
genutzt werden wird. Eine allgemeine Nutzbarma-
chung für regionale Verkehre ist vor dem Hinter-
grund der notwendigen Erschließung des Tage-
baurandbereiches anzustreben. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die Bezeichnung "Betriebsstraße" in der zeich-
nerischen Festlegung sollte bestehen bleiben, 
damit deutlich ist, um welche Straße es sich da-
bei handelt. In Kapitel 7.1 des Braunkohlen-
plans wird im Ziel 1 festgelegt, dass die "Be-
triebsstraßen, die aktuell vom öffentlichen Ver-
kehr genutzt werden können, für den öffentli-
chen Verkehr erhaltenswert sind und in de Zu-
ständigkeitsbereich des jeweiligen Straßenbau-
lastträger übergehen können". Der Bezug zu 
diesen Betriebsstraßen sollte auch durch die 
entsprechende Bezeichnung in der Legende 
der zeichnerischen Festlegung korrekt herge-
stellt werden. 
- 
Straßen und 
Leitungen 
1025604_
029 
Wir empfehlen die Darstellung des „Hambach 
Loop“ als Hauptverkehrsweg für Fußgänger - und 
Radfahrende als verbindendes Element zwischen 
den Anrainerkommunen. Dafür ist eine neue Kate-
gorie „Freizeitwege für Fahrradfahrer und Fußgän-
ger“ anzulegen. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Entsprechend des Rahmenplans der NEU-
LAND HAMBACH GmbH wurde der Hambach 
Loop als zentrale interkommunale Infrastruktur 
in der Tagebaufolgelandschaft, die die Anrai-
nerkommunen miteinander vernetzt auch im 
Braunkohlenplanentwurf in Kapitel "7.2 Stra-
ßennetz" berücksichtigt und damit der Be-
schluss des Braunkohlenausschusses vom 
13.12.2021 umgesetzt. Auch der Rahmenplan 
nimmt allerdings keine zeichnerische Darstel-
lung des Rad - und Wanderweges vor, sodass 
dies auch durch den Braunkohlenplan nicht ge-
boten scheint und eine textliche Umsetzung 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
dem interkommunal abgestimmten Wunsch in 
der Region ausreichend nachkommt.  
Straßen und 
Leitungen 
1025604_
030 
Für die Anlage der L276n wird der Ausschluss von 
Schwerlastverkehren (Immissionen durch Lärm 
und Schadstoffe) vorgeschlagen. Auf der Sophien-
höhe sollte der Erholungswert und die Freizeitnut-
zung uneingeschränkt von Immissionen gewähr-
leistet werden. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die vorgeschlagenen Inhalte überschreiten die 
Regelungsmöglichkeiten des Braunkohlen-
plans. Die Bedarfsplanung und Linienbestim-
mung von Verkehrswegen hat im straßenrecht-
lichen Planverfahren zu erfolgen.  
- 
Straßen und 
Leitungen 
1025604_
064 
S. 138: „…sogenannte Nordweg zwischen Elsdorf-
Heppendorf und Titz -Rödingen (ebenfalls Be-
triebsstraße), die aktuell auch vom öffentlichen 
Verkehr genutzt werden können, für den öffentli-
chen Verkehr erhaltenswert sind und in den Zu-
ständigkeitsbereich des jeweiligen Straßenbau-
lastträgers übergehen können.“ - Der Nordrand-
weg ist aus unserer Sicht nicht nur zu e rhalten, 
sondern mit Blick auf die Entwicklung an der :porta 
sophia und der Erschließung der Sophienhöhe für 
hohe aufkommende touristische Verkehre auszu-
bauen. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Wie im Braunkohlenplan erläutert, sollen die 
genannten Betriebsstraßen erhalten bleiben 
und in den Zuständigkeitsbereich des jeweili-
gen Straßenbaulastträgers übergehen.  
Die vorgeschlagenen Inhalte überschreiten die 
Regelungsmöglichkeiten des Braunkohlen-
plans. Die Bedarfsplanung und Linienbestim-
mung von Verkehrswegen hat im straßenrecht-
lichen Planverfahren zu erfolgen.  
Eine entsprechende Ergänzung kann deshalb 
nicht übernommen werden. 
- 
Straßen und 
Leitungen 
1025604_
065 
S. 139 (unten): „Ebenso wird die Betriebsstraße 
entlang des Nordrands zwischen Elsdorf -Heppen-
dorf und Titz - Rödingen bereits heute vom klein-
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Wie im Braunkohlenplan erläutert, sollen die 
genannten Betriebsstraßen er halten bleiben 
-

- 291 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
räumigen Verkehr genutzt. Landesplanerisch er-
scheint es sinnvoll, diese Verbindungen auch nach 
dem Abschluss des Bergbaubetriebes für die regi-
onale Bevölkerung, den Erholungsverkehr und die 
Erschließung des Tagebausees weiter zu nutzen.“ 
Formulierungsvorschlag: („… weiter zu nutzen und 
entsprechend der hohen aufkommenden Nach-
frage auszubauen.“ - blau) 
und in den Zuständigkeitsbereich des jeweili-
gen Straßenbaulastträgers übergehen.  
Die vorgeschlagenen Inhalte überschreiten je-
doch die Regelungsmöglichkeiten des Braun-
kohlenplans. Die Bedarfsplanung und Linienbe-
stimmung von Verkehrswegen hat  im straßen-
rechtlichen Planverfahren zu erfolgen.  
Eine entsprechende Ergänzung kann deshalb 
nicht übernommen werden. 
Straßen und 
Leitungen 
1025649_
001 
Zum o.g. Verfahren nimmt die Autobahn GmbH 
wie folgt Stellung. Die Niederlassung Rheinland 
der Autobahn GmbH des Bundes ist für den Be-
trieb und die Unterhaltung der südlich des Plange-
bietes verlaufenden A4, Abschnitt 7.1, 7.2 sowie 
8.1 und die in nordöstlicher Richtung verlaufenden 
A61, Abschnitte 18-20, zuständig. 
Durch die künftig geplanten Entwicklungen darf die 
Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf den 
o.g. Autobahnen nicht beeinträchtigt werden. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom-
men.  
- 
Straßen und 
Leitungen 
1025649_
002 
Zum o.g. Verfahren nimmt die Autobahn GmbH 
wie folgt Stellung. Die Niederlassung Rheinland 
der Autobahn GmbH des Bundes ist für den Be-
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. -

- 292 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
trieb und die Unterhaltung der südlich des Plange-
bietes verlaufenden A4, Abschnitt 7.1, 7.2 sowie 
8.1 und die in nord -östlicher Richtung verl aufen-
den A61, Abschnitte 18 -20, zuständig.  
  
Hinsichtlich der Entwässerung des Plangebietes 
wird darauf hingewiesen, dass dem Straßenge-
lände der Autobahnen weder mittelbar noch unmit-
telbar Schmutz- und Abwässer – auch in geklärtem 
Zustand – sowie sonstige gesammelte Wässer al-
ler Art zugeleitet werden dürfen. 
Straßen und 
Leitungen 
1025649_
003 
Zum o.g. Verfahren nimmt die Autobahn GmbH 
wie folgt Stellung. Die Niederlassung Rheinland 
der Autobahn GmbH des Bundes ist für den Be-
trieb und die Unterhaltung der südlich des Plange-
bietes verlaufenden A4, Abschnitt 7.1, 7.2 sowie 
8.1 und die in nord -östlicher Richtung verlaufen-
den A61, Abschnitte 18 -20, zuständig.  
  
Weiterhin wird da rauf hingewiesen, dass sich im 
Umfeld des Plangebietes mehrere Ausgleichflä-
chen für Maßnahmen der Autobahn GmbH als 
Fernstraßenbaulastträger befinden. Hierzu ver-
weise ich auf die angehängten Übersichten der be-
troffenen Flächen. Die Flächen sind alle verbin d-
lich als Kompensationsflächen dauerhaft zu be-
rücksichtigen. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom-
men.  
-

- 293 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Straßen und 
Leitungen 
1025649_
004 
Zum o.g. Verfahren nimmt die Autobahn GmbH 
wie folgt Stellung. Die Ni ederlassung Rheinland 
der Autobahn GmbH des Bundes ist für den Be-
trieb und die Unterhaltung der südlich des Plange-
bietes verlaufenden A4, Abschnitt 7.1, 7.2 sowie 
8.1 und die in nordöstlicher Richtung verlaufenden 
A61, Abschnitte 18-20, zuständig. 
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die 
Maßnahmen des Bedarfsplans für die Bundesfern-
straßen sowie des Landesstraßenbedarfsplans zu 
berücksichtigen sind. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom-
men.  
- 
Straßen und 
Leitungen 
1025654_
020 
7.1 Ersatzstraßen (S. 138)  
Unter Ziffer 7.1 werden einerseits in Ziel 1 die Er-
satzstraße L 276n als direkte Verbindung zwi-
schen Niederzier und Elsdorf sowie in Ziel 2 ein 
Betriebsweg für den motorisierten Individualver-
kehr zur Schaffung eines Zugangs zum geplanten 
Besucherinformationszentrum festgelegt. Diese 
beiden ge planten Erschließungen, die ungefähr 
denselben Anfangs- und Endpunkt haben, führen 
zu einer Zerschneidung eines Naturbereiches, der 
bislang unzerschnitten ist. Auch vor  dem Hinter-
grund der vor handenen gut ausgebauten B 55n ist 
zu prüfen, inwiefern der Bedarf für zwei weitere 
Verbindungen besteht. Dabei ist der zusätzliche 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Wie sich aus der zeichnerischen Darstellung 
des Entwurfs des Braunkohlenplans ergibt, ist 
die Straße (bzw. deren Trasse) zwischen Els-
dorf und Hambach / Niederzier lediglich "nach-
richtlich" dargestellt. D.h. die Straße soll weder 
raumordnungsrechtlich gesichert werden noch 
handelt es sich um eine verbindliche Festle-
gung im Zusammenhang mit der Linienbestim-
mung (§ 37 StrWG NRW) bzw. mit dem Fach-
zulassungsverfahren i.S.v. § 38 StrWG 
NRW. Die Straße ist in der zeichnerischen Dar-
stellung des Entwurf s des Braunkohlenplans 
als rote Linie eingezeichnet und entspricht da-
mit § 26 Abs. 2 LPlG und den Anforderungen 
von Nr. 5. a) Anlage 2 zur DVO LPlG NRW - 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Nutzen der Verbindungen genauso wie die Beein-
trächtigung des Naturhaushalts und der schüt-
zenswerten und sensiblen Bereiche wie z. B. der 
sogenannten „Goldenen Aue" zu berücksichtigen. 
Da in der Erläuterung zu den beiden Ersatzstraßen 
keine Zeitangaben gemacht werden und die Stra-
ßen nicht in der Erläuterungskarte 2B „Zwischen-
nutzung" dargestellt sind, st ellt sich die Frage, ob 
die geplanten Erschließungen erst zu einem sehr 
späten Zeitpunkt der Seebefüllung erfolgen wird o-
der die bereits geplante Zwischennutzung dieser 
Bereiche, z.B. durch das Beweidungsgroßprojekt, 
tangiert. 
Braunkohlenplanung (Planzeichenverzeich-
nis), die folgenden Wortlaut hat: "Ersatztrassen 
für (…) Straßen - Durch Braunkohlenabbau be-
dingte Verlegung von Straßen ohne Angabe 
der landesplanerischen Funktion (…)". 
Die L276n ist Bestandteil des gültigen Landes-
straßenbedarfplans (Anlage zum Landesstra-
ßenausbaugesetz – LStrAusbauG). Es handelt 
sich dabei um eine gesetzgeberische Bedarfs-
entscheidung, die für die Planrechtfertigung im 
späteren Fachzulassungsverfahren bindend ist 
und Abwägungsrelevanz hat. Auf diese Ge-
sichtspunkte weist der Erläuterungstext zu Ziel 
7.1 (erster Absatz) hin. 
Straßen und 
Leitungen 
1025654_
021 
Radwegeverbindungen rund um den Tagebau 
Hambach sind auch bereits kurz - bis mittelfristig 
grundsätzlich wünschenswert. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Der eingebrachte Inhalt wird zur Kenntnis ge-
nommen. Die Aspekte sind Gegenstand nach-
folgender Plan- und Zulassungsverfahren. 
- 
Straßen und 
Leitungen 
1025658_
006 
Kap. 7.1: Ersatzstraßen: Seite 140: Ziel 2, die So-
phienhöhe und das Besucherzentrum über einen 
„Betriebsweg" für den motorisierten Individualver-
kehr zu erschließen, wird sehr  kritisch gesehen. 
Die aus ökologischen Überlegungen angelegten 
größeren Freiflächen der Goldenen Aue und die 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Ziel 2 des Kapitel 7.1 ermöglicht die Möglichkeit 
die Sophienhöhe für den motorisierten Individu-
alverkehr und den Radverkehr zu öffnen und 
schafft damit attraktive Erholungs- und Freizeit-
nutzungen auf der Sophienhöhe. Das Ziel geht 
dabei insbesondere auf die Interessen der An-
rainerkommunen ein und berücksichtigt die 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
daran angrenzenden Waldflächen der Sophien-
höhe sollen der stillen Erholung dienen. Zu hohe 
Besucherzahlen stehen diesem Ziel entgegen. Ich 
bitte dies bei der Umsetzung des Zieles im Auge 
zu behalten. Ein Konzept der gezielten Besucher-
lenkung ist mit aufzunehmen. 
Rahmenplanung der Neuland Hambach GmbH 
sowie den Beschluss des Braunkohlenaus-
schusses vom 13.12.2021 in besonderem 
Maße.  
Im Rahmen der Umweltprüfung wurde die Zu-
gänglichmachung der Sophienhöhe und des 
Besucherinformationszentrums über einen vor-
handenen Betriebsweg mit geringen Umwelt-
auswirkungen eingestuft, da nennenswerte Er-
richtungstätigkeiten entfallen und da das Ver-
kehrsaufkommen als wenig hoch eingeschätzt 
wird. Dementsprechend steht die anerkannt 
hohe naturschutzfachliche Bedeutung der So-
phienhöhe nicht entgegen. 
Aus Umweltsicht ist f estzustellen, dass der mit 
einer solchen Anbindung zu erwartende Ver-
kehr nur untergeordnet im Rahmen der Naher-
holung anzusiedeln ist und keine großräumige 
verkehrliche Erschließung erfolgt. Die Sophien-
höhe wird weiterhin sehr große und ungestörte 
Flächen aufweisen, so dass keine erheblichen 
nachteiligen Auswirkungen auf die naturschutz-
fachlichen Funktionen der Sophienhöhe zu er-
warten sind. Auch unter Berücksichtigung einer 
verkehrlichen Anbindung bleibt die Sophien-
höhe ein wichtiger Bestandteil eines Biotopver-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
bunds und ist weiterhin an die umliegenden Bi-
otope angeschlossen. Die Festlegung der ge-
nauen Lage und Ausgestaltung der Hauptwirt-
schaftswege sind Gegenstand nachfolgender 
bergrechtlicher Betriebsplanverfahren. Die 
Ausgestaltung als öffentlicher Verkehrs weg er-
folgt zu einem späteren Zeitpunkt durch den zu-
ständigen Baulastträger und bleibt den dafür 
vorgesehenen Verfahren vorbehalten. 
Straßen und 
Leitungen 
1025659_
010 
II. Verbindliche Berücksichtigung der städtebauli-
chen Ziele der Stadt Elsdorf Nach den vorgenann-
ten Maßstäben sind bei der Änderung der Braun-
kohleplanung die städtebaulichen Ziele der Stadt 
Elsdorf verbindlich zu berücksichtigen:  
  
- In Ufernähe sind Straßen zur Freizeitnutzung ver-
bindlich zuzulassen. In den Zielen zu künftigen 
Verkehrsanlagen ist daher zwischen freizeitlichen 
und erschließenden Verkehrsverbindungen zu dif-
ferenzieren. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Eine konkrete Planung und Zulassung inner-
halb des Abbaubereichs des Tagebaus erfolgt 
über den Abschlussbetriebsplan. Dabei i st zu 
beachten, dass darüber hinaus lediglich berg-
bauliche Betriebswege zugelassen werden 
können, die unter der Voraussetzung der Zu-
stimmung der Bergverwaltung als zuständige 
Aufsichtsbehörde auch für Freizeitnutzungen 
zugänglich sein sollen. Im Übrigen ob liegt eine 
Genehmigung von Straßen zur Freizeitnutzung 
in der Ufernähe, d.h. innerhalb der Tagebau-
seemulde oder in der Sicherheitszone des Ta-
gebaus, den zuständigen Straßenverkehrsbe-
hörden und hinsichtlich bergrechtlicher, insbe-
sondere bergsicherheitlicher  Aspekte einem 
Zustimmungserfordernis seitens der Bergver-
waltung. Eine verbindliche Planung der ange-
sprochenen öffentlichen Straßen und Wege 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
kann durch den Braunkohlenplan nicht erfol-
gen. 
Straßen und 
Leitungen 
1025661_
024 
Kap. 7.1 Ersatzstraßen 
Ziel 1: Gegen die zeichnerische und textliche Dar-
stellung einer L 276 zwischen Niederzier und Els-
dorf bestehen Bedenken.Zunächst ist dieses Pro-
jekt nicht Bestandteil des gültigen Landesstraßen-
ausbauplans. Es müssen auch Bedenken ange-
meldet werden, ob es heute noch einen rechtsgül-
tigen Bedarf für ein solches Projekt gibt. Jedenfalls 
ist der Bedarf für eine solche Straßenverbindung 
durch keinerlei Untersuchung so konkretisiert, 
dass sich die Straßenbau-Notwenigkeit gegenüber 
den diversen Schutzgütern, die durch eine solche 
Straßenplanung beeinträchtigt würden, durchset-
zen könnte. Insbesondere liegt keinerlei Verkehrs-
Untersuchung vor. Der alte Braunkohle -Teilplan 
Hambach erwähnt eine solche Ersatzstraße in sei-
nen textlichen Zielen gar nicht und nennt die L 276 
nur als  mögliche spätere Option im Erläute-
rungstext. Aus all dem ergibt sich kein besonders 
drängender Bedarf.  Jedenfalls steht es dem 
Braunkohleplan-Entwurf nach hiesiger Auffassung 
nicht zu, dieses Projekt bereits als konkret festge-
legte Linie darzustellen. Vielmehr kommt allenfalls 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die L276n ist Bestandteil des gültigen Landes-
straßenbedarfplans (Anlage zum Landesstra-
ßenausbaugesetz – LStrAusbauG). Es handelt 
sich dabei um eine gesetzgeberische Bedarfs-
entscheidung, die für die Planrechtfertigung im 
späteren Fachzulassungsverfahren bindend ist 
und Abwägungsrelevanz hat. Auf diese Ge-
sichtspunkte weist der Erläuterungstext zu Ziel 
7.1 (erster Absatz) hin. 
Der Braunkohlenplan selber nimmt keine Lini-
enbestimmung vor, sondern stellt Verbindun-
gen und ihra annähernd räumliche Lage 
dar. Wie sich aus der zeichnerischen Festle-
gung des Braunkohlenplanentwurfs ergibt, ist 
die Straße (bzw. deren Trasse) zwischen Els-
dorf und Hambach / Niederzier lediglich "nach-
richtlich" dargestellt. D.h. die Straße soll weder 
raumordnungsrechtlich gesichert werden noch 
handelt es sich um eine verbindliche Festle-
gung im Zusammenhang mit der Linienbestim-
mung (§ 37 StrWG NRW) bzw. mit dem  Fach-
zulassungsverfahren i.S.v. § 38 StrWG NRW. 
-

- 298 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
die Darstellung als durchgehende gestrichelte Li-
nie zwischen Elsdorf und Niederzier in Betracht. 
Denn eine Linienfindung hat bisher in keiner Form 
stattgefunden, ebenso wenig eine dazu vorberei-
tende Umweltverträglichkeitsstudie. Die Behaup-
tung, dass dieses Straßenprojekt wegen des Ver-
laufs über neu wiedernutzbar gemachtes Gelände 
sozusagen konfliktfrei sei, halten die Naturschutz-
verbände nicht für korrekt. Denn der Bereich wird 
vielfältige Schutz-Funktionen für Natur, Wald und 
Erholungsnutzung wahrnehmen, zu dem eine sol-
che querende und beeinträchtigende Straße nicht 
passt. Aktuellstes Beispiel ist der soeben publi-
zierte Nachweis der Wildkatze1, die die Sophien-
höhe wegen der Autofreiheit ungefährdet nutzen 
kann. Eine Straßenverbindung würde – ebenso 
wie die Erschließung der Sophienhöhe für den mo-
torisierten Verkehr, siehe Ziel 2 – dem diametral 
entgegenstehen. 
Der erste Absatz des Ziels sollte daher gestrichen 
werden. 
Ziel 2: Das Ziel 2 sollte wie folgt gefasst werden:  
„Die Sophienhöhe soll über Wander - und Rad-
wege für die stille Erholung zugänglich gemacht 
werden.“ 
Die Linienbestimmungsverfahren und Planfe-
stellungsverfahren sind Aufgabe der Fachbe-
hörden. 
Die Straße ist in der zeichnerischen Festlegung 
des Braunkohlenplanentwurfs als rote Linie ein-
gezeichnet und entspric ht damit § 26 Abs. 2 
LPlG und den Anforderungen von Nr. 5. a) An-
lage 2 zur DVO LPlG NRW - Braunkohlenpla-
nung (Planzeichenverzeichnis), die folgenden 
Wortlaut hat: "Ersatztrassen für (…) Straßen - 
Durch Braunkohlenabbau bedingte Verlegung 
von Straßen ohne A ngabe der landesplaneri-
schen Funktion (…)".

- 299 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Begründung: 
Die Naturschutzverbände halten sowohl die An-
lage eines Besucherzentrums, als auch dessen 
Anbindung an den motorisierten Verkehr für unver-
einbar mit der dort vorzu sehenden stillen Erho-
lung. Die Sophienhöhe weist bereits heute ein ho-
hes ökologisches Potential aus, das durch zahlrei-
che bemerkenswerte Funde von Tier - und Pflan-
zenarten belegt ist. Der Gesamtbereich ist auch 
ein wichtiges Naherholungsgebiet, das als solches 
erhalten werden sollte. Eine Straßenanbindung wi-
derspricht dem völlig. Ebenso ist ein Besucher-
zentrum abzulehnen. Die Sophienhöhe sollte, 
ebenso wie die „Goldene Aue“ nur für Radfahrer 
und Wanderer erschlossen werden. 
Tagebausee 1025548_
006 
Die Differenzierung zwischen "Seezugang" und 
"Wasserzugang", wie Sie im Planentwurf vorge-
nommen wird, ist zu dem irreführend und dürfte 
auch in der breiten Bevölkerung zu Missverständ-
nissen und falschen Erwartungen führen. Während 
die "Seezugänge" in Erläuterungskarte 28 grob 
verortet werden, gibt es keinerlei Darstellung mög-
licher "Wasserzugänge", die eine tatsächliche Nut-
zung der Wasserfläche ermöglichen würden. In 
der Erläuterung zu Zi el 6.3. - Tagebausee wird 
diesbezüglich ausgeführt, dass Wasserzugänge 
an ausgewählten Standorten etwa 10 Jahre nach 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Zwischen Seezugängen und Wasserzugängen 
ist zwingend zu unterscheiden: Die oberen Bö-
schungsbereiche der Seemulde sollen nach 
Abschluss der Rekultivierung im jeweiligen Bö-
schungsabschnitt möglichst frühzeitig zugäng-
lich gemacht werden, um dort bspw. Wander-
wege oder andere Freizeitnutzungen zu ermög-
lichen. Bei Wasserzugängen ist zu berücksich-
tigen, dass jeweils die Böschung und die un-
terste Berme oberhalb des Wasserspiegels aus 
Sicherheitsgründen nicht betreten werden dür-
fen. Somit muss für einen Wasserzugang eine 
-

- 300 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Beginn der Seebefüllung "vorgesehen werden 
(sollen)" (Seite 133, Entwurf BKP Hambach). Die 
hier gewählte Formulierung ist unklar und er-
scheint wenig verbindlich angesichts der Relevanz 
des Themas. Hier muss nachgeschärft werden, 
um die tatsächliche und zeitnahe Umsetzung der 
Wasserzugänge zu gewährleisten. 
entsprechende Infrastruktur geschaffen wer-
den, die diesem Problem begegnet. Der An-
stieg des Seewassers wird im Tagebausee 
Hambach in den ersten 10 Jahren allerdings 
sehr schnell gehen (rd. 200 m), so dass die Er-
richtung einer entsprechenden Infrastruktur nur 
sehr schwer möglich ist und auch wegen stän-
diger Anpassungsarbeiten nicht sinnvoll nutz-
bar sein wird.  
Mögliche Wasserzugänge sind aktuell noch 
nicht geplant und späteren Detailplanungen un-
ter Berücksichtigung der technischen Machbar-
keit vorbehalten. Von daher ist eine konkrete 
Verortung von Wasserzugängen bspw. in Plan-
darstellungen derzeit noch nicht möglich. Auch 
der genaue Zeitpunkt, ab wann eine Was-
sernutzung möglich sein wird, ist noch nicht ab-
schließend geklärt und von unterschiedlichen 
Faktoren abhängig. Aus diesem Grund kann 
der Braunkohlenp lan keine konkrete Aussage 
als die Angabe "etwa 10 Jahre nach Beginn der 
Seebefüllung" treffen. Dies ist in den konkreten 
Zulassungsverfahren solcher Vorhaben zu klä-
ren, auf die an dieser Stelle und auch im Braun-
kohlenplanentwurf verwiesen wird.

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Tagebausee 1025567_
024 
"Für die Zwischennutzung in der Phase der See-
befüllung ist das Restloch zu Erholungs- und Frei-
zeitzwecken so zu gestalten, dass durch geeignete 
Maßnahmen an folgenden Standorten möglichst 
bis 2035 je ein Seezugang eingerichtet werden 
kann: Am Einleitbauwerk, vor Eisdorf, am Forum 
Terra Nova, bei Morschenich -Alt, in kombinierter 
Form im Bereich der Ufer, die der Gemeinde Nie-
derzier vorgelagert sind (inklusive einem Bereich 
nördlich der Tagesanlagen), sowie unterhalb der 
Sophienhöhe bzw. der lnnenkippenüberhöhung im 
Bereich der Go/denen Aue. Seezugänge sind da-
bei als Anschlüsse der umliegenden Erschließung 
an die Wege innerhalb der Tagebauseemulde zu 
verstehen. Ein Seezugang muss nicht gleichzeitig 
auch einen Zugang zur Seewasserfläche (Wasser-
zugang) miteinschließen." (S. 132) 
Frage: In der Aufzählung der Seezugänge fehlt 
entsprechend der folgenden Erläuterungskarte 2B 
zur Zwischennutzung die Manheimer Bucht! 
Stellung-
nahme wird 
gefolgt.  
Der Hinweis ist nachvollziehbar und richtig. Die 
Manheimer Bucht wird in der Aufzählung der 
Seezugänge ergänzt . 
Kapitel 6.3, Erläute-
rung, 5. Absatz: Er-
gänzung " im Bereich 
der Manheimer 
Bucht" in der Auflis-
tung der Seezugänge  
Tagebausee 1025567_
026 
"Mit Ausnahme aus Sicherheitsgründen nicht zu-
gänglicher Seeböschungsbereiche ist während der 
Befül/ung eine Nutzung ausgewählter Böschungs-
flächen innerhalb der Tagebauseemulde über 
Wander- und Radwege zu ermöglichen." (S. 133)  
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Bestimmte Böschungsbereiche werden wäh-
rend der Seebefüllung nicht betretbar sein. So 
müssen z. B. die vom Wasser angespülten Bö-
schungen und die darüber liegende Berme aus 
Standsicherheitsgründen gesperrt werden. Je 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Hier ist eine verbindlichere Formulierung zu ver-
wenden. (ggf. vorzusehen) 
nach Betriebsgeschehen werden ggf. auch an-
dere Böschungsabschnitte nicht immer zu-
gänglich sein. Aus diesen Gründen ist die hier 
genannte Formulierung zutreffend und kann 
nicht verbindlicher gestaltet werden.  
Tagebausee 1025586_
003 
Der Entwurf des Braunkohlenplans enthält unter 
Ziff. 6.3 „Tagebausee“ folgendes Ziel: „Das Rest-
loch ist im Zuge des Tagebauprozesses standsi-
cher und so herzustellen, dass nach der Beendi-
gung des Gewinnungsbetriebes möglichst keine 
umfangreichen Massenumlagerungen mehr erfor-
derlich sind. Wasserbezogene Zwischennutzun-
gen während des Füllvorganges sind - unter Be-
achtung von Sicherheitsaspekten - bereits ab ca. 
10 Jahren nach Beginn der Seebefüllung zu er-
möglichen. An ausgewählten Bereichen (Elsdorf, 
Forum Terr a Nova, Morschenich -Alt, Niederzier) 
sollen durch Stege oder Pontonlösungen frühzeitig 
Wasserzugänge eingerichtet werden, die mög-
lichst 10 Jahre nach Beginn der Seebefüllung nutz-
bar sind. Im Übrigen sind die Böschungen mög-
lichst frühzeitig in ausgewählten Bereichen des Ta-
gebausees bereits während der Seebefüllung 
durch z. B. Wander- und Radwege zu erschließen. 
Die Realisierung von ökologischen Flachwasser-
zonen und weiteren ökologischen Bereichen im 
Uferbereich ist vorzusehen.“ In den Erläuterungen 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Erläuterungskarten haben lediglich einen 
nachrichtlichen Charakter und dienen zur visu-
ellen Unterstützung des Textes d es Braunkoh-
lenplans sowie der Darstellung von Folgepla-
nungen Dritter. Hinsichtlich der in Erläuterungs-
karte 2A gekennzeichneten Nutzungsschwer-
punkte ist zu ergänzen, dass diese gemäß der 
Eingabe der Neuland Hambach GmbH als Ori-
entierung und zur nachrichtli chen Darstellung 
der Absichten hinsichtlich städtebaulicher 
Schwerpunkte aus Sicht der Anrainerkommu-
nen dargestellt werden. Da diese Bereiche teil-
weise auch innerhalb des Plangebiets des 
Braunkohlenplans liegen und die bergbauliche 
Wiedernutzbarmachung die  Grundlagen für 
diese Entwicklungen legt, sind diese nachricht-
lichen Darstellungen als Erläuterung zum 
Braunkohlenplan hilfreich. Im Braunkohlenplan 
wird dies auf S. 132 auch entsprechend erläu-
tert ("Vor Elsdorf soll die Oberflächengestaltung 
unter Beachtu ng bergsicherheitlicher Anforde-
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
zu diesem Ziel heißt es (S. 133 f.): „Vor Elsdorf soll 
die Oberflächengestaltung unter Beachtung berg-
sicherheitlicher Anforderungen möglichst so erfol-
gen, dass die Grundlagen für eine spätere städte-
bauliche In-Wertsetzung gegeben sind (vgl. Erläu-
terungskarte 2A „Nutzungsschwerpunkte“). Soweit 
ein solches Vorhaben dem Anlegen einer Wellen-
schlagzone entgegensteht, ist dies bei der Ober-
flächengestaltung durch die Bergbautreibende zu 
berücksichtigen. Die erforderlichen Maßnahmen 
zur Böschungssicherung sind dann mit der städte-
baulichen In -Wertsetzung durch den jeweiligen 
Vorhabenträger unter Einbindung der Bergaufsicht 
umzusetzen.“ 
Weiter heißt es in der Umweltprüfung im Rahmen 
der Ausführungen zu den Maßnahmen zur Stand-
sicherheit der Böschungen: „Für das Plateau vor 
Elsdorf, auf dem gemäß der Planung der Stadt Els-
dorf und der Neuland Hambach GmbH nach Ab-
schluss der Rekultivierung ein Seequartier errich-
tet werden soll, sind – unabhängig vom Nachweis 
der Standsicherheit der Böschungen – im Bereich 
des Endwasserspiegels tech nische Maßnahmen 
zur Böschungs - und Erosionssicherung vorgese-
hen, um die Funktion der dort fehlenden Wellen-
schlagzone zu kompensieren.“ In Erläuterungs-
rungen möglichst so erfolgen, dass die Grund-
lagen für eine spätere städtebauliche In -Wert-
setzung gegeben sind (vgl. Erläuterungskarte 
2A "Nutzungsschwerpunkte"").  
 Grundsätzlich ist aber festzuhalten, dass der 
Braunkohlenplan keine Ziele und Festlegungen 
zur Umsetzung von städtebaulichen Entwick-
lungen als Folgenutzungen machen kann, da 
diese nicht Bestandteil der bergbaulichen Wie-
dernutzbarmachung sind. Dies ist Aufgabe der 
Regionalplanung sowie der kommunalen Pla-
nungen.  
Zu den Maßnahmen zur Böschungs - und Ero-
sionssicherung: 
 Die Vorgehensweise zur Prüfung der Standsi-
cherheit wurde im Kapitel 7.6 im Teil B des 
Braunkohlenplans ausführlich beschrieben. Die 
Untersuchungen erfolgen gemäß den Vorga-
ben der Richtlinie für Standsiche rheitsuntersu-
chungen (RfS) und werden hier zusätzlich ent-
sprechend dem im Rheinischen Revier etablier-
ten 6-Augen-Prinzip freigegeben. Die Berech-
nungen der Bergbautreibenden werden somit 
durch den Geologischen Dienst und die Berg-
behörde geprüft und bestätig t. Diese Untersu-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
karte 2 A sind – blassrot hinterlegt – „städtebauli-
che Entwicklungsbereiche“ dargestellt sowie – in 
dunkelgrau – „städtebauliche Entwicklungsflä-
chen“; so auch für die Flächen der Fa. Pfeifer & 
Langen und ausgedehnte weitere Flächen in Ta-
gebaunähe in der Stadt Elsdorf. 
Allerdings tauchen diese in der Erläuterungskarte 
2 A verwendeten Begrifflichkeiten im Braunkohlen-
plan-Entwurf selbst nicht auf. Insbesondere enthält 
der Entwurf bezüglich der städtebaulichen Ent-
wicklungsbereiche und -flächen keine Ziele oder 
Grundsätze der Raumordnung. Auch besondere 
Maßnahmen zur Böschungs - und Erosionssiche-
rung im Bereich der Stadt Elsdorf werden zwar in 
der Umweltprüfung erwähnt, sind bislang im 
Braunkohlenplan aber nicht verbindlich vorgese-
hen. Die Untersuchungen zu Ausführung und 
Machbarkeit, auf die die Umweltprüfung sich be-
zieht, waren zudem nicht Gegenstand der aktuel-
len Offenlage, sodass die entsprechenden Wer-
tungen nicht nachvollzogen werden können. 
Soweit in den Erläuterungen zum Ziel Ziff. 6.3 aus-
geführt wird, dass im Falle einer städtebaulichen 
In-Wertsetzung der Flächen am Tagebaurand in 
chungen sind Teil der bergrechtlichen Betriebs-
planverfahren, so dass im Braunkohlenplan da-
rauf verwiesen werden kann. 
Die in der Stellungnahme genannte Bö-
schungssicherung aus dem Ziel 6.3 des Braun-
kohlenplans bezieht sich auf die Herstellun g 
des Plateaus für das seitens der Stadt Elsdorf 
geplante Seequartier vor Elsdorf. Auf Wunsch 
der Stadt Elsdorf werden hier erdbauliche Vor-
bereitungen für eine spätere Entwicklung des 
sogenannten "Hafenbalkons" durch die Berg-
bautreibende hergestellt. Da si ch dieses Pla-
teau im Bereich der Wellenschlagzone des Ta-
gebausees befindet, ist das Plateau durch bau-
liche Maßnahmen gegen den Wellenschlag des 
Sees durch zusätzliche Maßnahmen zu si-
chern. Dabei handelt es sich um ein städtebau-
liches Vorhaben, das nicht Te il der bergbauli-
chen Wiedernutzbarmachung ist. Die damit er-
forderlichen Sicherungsmaßnahmen sind somit 
durch die Stadt Elsdorf bzw. die Neuland Ham-
bach GmbH zu tragen. Sollte das Vorhaben 
nicht mehr gewünscht sein, bzw. bis zum An-
stieg des Seewasserspiegels nicht vorangetrie-
ben werden, wird seitens der Bergbautreiben-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Elsdorf die Böschungssicherung durch den Vorha-
benträger zu erfolgen habe, erscheint diese Las-
tenverteilung unangemessen. 
den gemäß deren Verpflichtung ordnungsge-
mäß der Wellenschlagbereich für den Tage-
bausee hergestellt.  
Tagebausee 1025604_
056 
S. 131: „An ausgewählten Bereichen (Elsdorf, Fo-
rum Terra Nova, Morschenich-Alt, Niederzier) sol-
len durch Stege oder Pontonlösungen frühzeitig 
Wasserzugänge eingerichtet werden, die mög-
lichst 10 Jahre nach Beginn der Seebefüllung nutz-
bar sind.“ - Dieser Festlegung stimmen wir aus-
drücklich zu und bedanken uns für die Auf nahme 
dieser Forderung in den Braunkohlenplan. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Der eingebrachte Hinweis wird zur Kenntnis ge-
nommen. 
- 
Umsiedlung 1025567_
004 
Textentwurf BKP: "Regelungen zum „Sachlichen 
Teilabschnitt Umsiedlung Manheim"  
Die Regelungen des am 08.06.2011 genehmigten 
Braunkohlenplans „Umsiedlung Manheim" haben 
den Braunkohlenplan „Teilplan 12/11 Hambach -
Abbau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues 
Hambach" zur Grundlage. Die verbindlichen Ziele 
zur Umsiedlung Manheim bleiben im Gr undsatz 
unberührt; die Erläuterungen zu den Zielen gelten 
entsprechend der jetzt vorgesehenen Planände-
rung (vgl. Kap. 5)." 
Auf der Seite 11 ist zu erläutern, inwieweit die For-
mulierung „die verbindlichen Ziele zur Umsiedlung 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die Änderungen, die durch die Leitentschei-
dung und vor allem die Anpassung der zeich-
nerischen Festlegung des Braunkohlenplans 
vorgenommen wurden, haben keine grundsätz-
lichen Auswirkungen auf die Umsiedlung Man-
heim. Erhalten bleibt lediglich das ehemalige 
Kirchengebäude, das unbewohnt ist. Die 
grundsätzlichen Ziele der Umsiedlung beste-
hen somit weiterhin. Eine  Ergänzung zu der 
Formulierung "die verbindlichen Ziele zur Um-
siedlung Manheim bleiben im Grundsatz unbe-
rührt" ist nicht erforderlich. 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Manheim bleiben im Grundsatz unberührt" zu ver-
wenden ist, da die bergbauliche Inanspruchnahme 
von Teilen der Ortschaft Manheim und des Tage-
bauvorfeldes durch die Leitentscheidung verändert 
wurden (vgl. auch zeichnerische Darstellung). 
Im neuen Regionalplan Köln wird voraussichtlich 
der Kernbereich des Tagebaus Hambach als Flä-
che ohne Festlegungen verbleiben. Für das südli-
che Tagebauvorfeld mit dem Hambacher Forst, 
seiner Grünvernetzung in östliche und westliche 
Richtung und die Ortschaft Morschenich werden 
hingegen regionalplanerische Fe stlegungen ge-
troffen werden, da dieser Bereich nach Anpassung 
der Abbaugrenze außerhalb des Braunkohlen-
plans liegt. 
Umsiedlung 1025567_
019 
"Die sukzessive Umsiedlung von Manheim -Alt be-
gann im Jahr 2012 und ist bereits zu 99 % abge-
schlossen. Die Ortschaft ist weitestgehend ge-
räumt und der Großteil der Häuser zurückgebaut. 
Das Kirchengebäude der ehemaligen Gemeinde 
St. Albanus und Leonhardus in Manheim -Alt liegt 
außerhalb der Sicherheitszone, die hier eine Breite 
von 100 m einnimmt und kann nach Abschluss der 
Massenbegutachtung durch die ahu GmbH, 
FUMINCO GmbH und ZAI Ziegler und Aulbach In-
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom-
men. 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
genieurgesellschaft mbH aufgrund einer Optimie-
rung der landwirtschaftlichen Hochfläche sowie die 
daraufhin erfolgte Planänderung vom 07.03.2022  
wunschgemäß erhalten bleiben." (S.120) 
Dem Ziel 5, hier: der Erhalt der ehemaligen Man-
heimer Kirche, wird sich umfänglich angeschlos-
sen. 
Umsiedlung 1025567_
020 
"Der Zeitpunkt für den Abschluss der Umsiedlung 
ist der Beginn der bergbaulichen Inanspruch-
nahme des betroffenen Ortes; dies bedeutet für 
Manheim nach der angepassten Tagebauplanung 
und unter Berücksichtigung der vorbereitenden 
Tätigkeiten Ende 1. Quartal 2025. Dadurch erfolgt 
zugunsten der restlichen Umsiedler und Umsiedle-
rinnen eine Anpassung des im Braunkohlenplan 
„Umsiedlung Manheim" im Ziel 2 des Kapitel 2.2 
genannten Zeitpunktes 2022." (S.121) 
Dem Ziel 5, hier: Abschluss der Umsiedlung 1. 
Quartal 2025, wi rd sich umfänglich angeschlos-
sen. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom-
men. 
- 
Umsiedlung 1025567_
029 
Konkret sind folgende Änderungen am rechtskräf-
tigen Teilplan 12/11 vorgesehen: 
Stellung-
nahme wird 
gefolgt.  
Der Ergänzung wird in veränderter Form zuge-
stimmt: "- die ehemalige Kirche Manheim-Alt" 
Teil B Umweltprüfung, 
Kapitel 1.1, letzter Ab-
satz, Aufzählung: Er-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Nicht mehr in Anspruch genommen werden:  
- der Hambacher Forst, der Merzenicher Erbwald 
und das Waldgebiet westlich des FFH -Gebietes 
„Steinheide" sowie  
- die Ortschaft Morschenich-Alt (Gemeinde Merze-
nich). (Teil B S. 3) 
Hier sollte auch „Teile von Manheim -alt inklusive 
des ehemaligen Kirchengebäudes" und deren Um-
feld aufgeführt werden.   
gänzung Spiege l-
strich „die ehemalige 
Kirche Manheim-Alt"  
Umsiedlung 1025567_
036 
"Nicht mehr in Anspruch genommen werden grö-
ßere Bereiche um die Siedlung Morschenich -Alt, 
die ebenfalls schon teilweise umgesiedelt wurde." 
(Teil B S. 140) 
Ergänzung des Satzes: Nicht mehr  in Anspruch 
genommen werden größere Bereiche um die Sied-
lung Morschenich -Alt, die ebenfalls schon teil-
weise umgesiedelt wurde sowie die ehemalige Kir-
che Manheim-alt und ihr Umfeld. 
Stellung-
nahme wird 
gefolgt.  
Der Hinweis ist nachvollziehbar und dem Vor-
schlag wird zugestimmt. Der Satz wird klarstel-
lend um "sowie die ehemalige Kirche Manheim-
Alt und ihr Umfeld" ergänzt.  
Teil B, Kapitel 12, 
zweiter Absatz: Er-
gänzung "sowie die 
ehemalige Kirche 
Manheim-Alt und ihr 
Umfeld" 
Umsiedlung 1025644_
008 
Umsiedlungen 
Im Bereich der Manheimer Bucht ist die Gewin-
nung von Abraum vorgesehen. Der Abraum dient 
zur Stabilisierung der Seeböschungen und der 
Durchführung der Wiedernutzbarmachung im öf-
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die eingebrachten Hinweise werden zur Kennt-
nis genommen. 
Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Rahmen 
des genannten Massengutachtens alle denkba-
ren Alternativen zur Inanspruchnahme der 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
fentlichen Interesse. Die grundsätzliche Erforder-
lichkeit dieser Maßnahme  ist gutachterlich bestä-
tigt und wird von der Bezirksregierung Arnsberg 
als zwingend erforderlich gesehen (s.o.). 
Auf den für die geplante Manheimer Bucht vorge-
sehenen Flächen befinden sich jedoch teilweise 
noch bewohnte Gebäude, die im Eigentum von 
Dritten stehen. Damit ist nicht auszuschließen, 
dass in einem Grundabtretungsverfahren die Not-
wendigkeit der Grundstückinanspruchnahme für 
die Abraumgewinnung unter den Gesichtspunkten 
der Verhältnismäßigkeit zu prüfen ist. 
Das Massendefizit bei der Nicht-Inanspruchnahme 
zweier Hofstellen in Kerpen -Manheim wird in An-
lage 2 zum TOP 8.1 in der Braunkohlenausschuss-
sitzung vom 27.10.2023 (168. Sitzung) mit ca. 6 
Mio. m³ angegeben. Dazu sollten im Braunkohlen-
planverfahren Alternativen zur Beschaffung von 
aufbaufähigem Abraum geprüft werden. 
Manheimer Bucht geprüft worden sind. Die Gut-
achter sind dabei zu dem Ergebnis gekommen, 
dass die Inanspruchnahme der Manheimer 
Bucht vor dem Hintergrund der gegebenen 
Rahmenbedingungen alternativlos und auch in 
der Größenordnung erforderlich ist. Auf 
Wunsch der Region und unter Ausreizung aller 
Reserven in der Massenbilanz sowie einer An-
passung der landwirtschaftlichen Hochfläche 
auf der Innenkippe konnte lediglich der Bereich 
um die ehemalige Kirche Manheim-Alt erhalten 
bleiben. Weiterer Handlungsspielraum für eine 
Verkleinerung des Abbaubereichs ist nach-
weislich und auch mit dem Hinweis der Gutach-
ter auf die bereits angespannte Massenbilanz 
für den Tagebau Hambach nicht gegeben.  
Neben den erforderlichen Mengen sind dabei 
auch zeitliche Zusammenhänge zu beachte n: 
Im Tagebaubetrieb muss grundsätzlich immer 
ausreichend aufbaufähiges Material (Sande 
und Kiese) verfügbar sein, um nicht -aufbaufä-
higes Material für das erforderliche Abflachen 
der Böschungen verwerten zu können. Die zeit-
gerechte Verfügbarkeit von aufbaufähigen San-
den und Kiesen ist nur durch die Inanspruch-
nahme der Manheimer Bucht in der im Braun-
kohlenplan angezeigten Größe möglich. Die

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Beschaffung von aufbaufähigem Abraum aus 
anderen Abgrabungen wäre logistisch und zeit-
lich nicht zu gewährleisten und mi t hohen Risi-
ken für die weitere Wiedernutzbarmachung des 
Tagebaus Hambach verbunden.  
Umsiedlung 1025655_
002 
Textliche Festlegung. Kapitel 1.1. Seite 11. Wir bit-
ten, folgende Aussagen zu aktualisieren: Die Ort-
schaft Morschenich-Alt liegt nach Anpassung der 
Abbaugrenzen des Tagebaus Hambach infolge 
des KVBG und der Leitentscheidung 2021 außer-
halb des Abbaubereichs  und wird demzufolge 
nicht mehr bergbaulich in Anspruch genommen. 
Die Bergbautreibende ermöglicht noch umsied-
lungswilligen Einwohnern und Einwohnerinnen der 
Ortschaft Morschenich-Alt in Erweiterung da Ent-
scheidungssatz 1.3 der Leitentscheidung 2021 zu-
gunsten der Umsiedler die Teilnahme an der ge-
meinsamen Umsiedlung, sofern sie den entspre-
chenden Umsiedlungsvertrag bis spätestens 31. 
Dezember 2024 formwirksam schließen und sich 
in diesem Vertrag zur Übergabe des Anwesens bis 
spätestens zum 31. Dezember 2025 verpflichten 
(vgl. Kap. 5)." Die angepasste Formulierung orien-
tiert sich an der Vereinbarung, die am 07.12.2023 
zwischen der Gemeinde Merzenich, dem Land 
NRW und der RWE Power AG zur Wiederbele-
bung der Ortslage Morschenich -Alt getroffen 
Stellung-
nahme wird 
gefolgt.  
Eine Anpassung des Braunkohlenplans erfolgt 
mit folgender Formulierung: "Die Bergbautrei-
bende ermöglicht noch umsiedlungswilligen 
Einwohnern und Einwohnerinnen der Ortschaft 
Morschenich-Alt in Erweiterung des Entschei-
dungssatz 13 der Leitentscheidung 2021 zu-
gunsten der Umsiedler und Umsiedlerinnen die 
Teilnahme an der gemeinsamen Umsiedlung, 
sofern sie den entsprechenden Umsiedlungs-
vertrag bis spätestens 31.12.2024 formwirksam 
schließen und sich in diesem Vertrag zur Über-
gabe des Anwesens bis spätestens zum 
31.12.2025 verpflichten (vgl. Kap. 5)." 
Kapitel 1.1., Ziffer (5) 
Regelungen zum 
"Sachlichen Teilab-
schnitt Umsiedlung 
Morschenich wird mit 
folgender Formulie-
rung angepasst: "Die 
Bergbautreibende er-
möglicht noch um-
siedlungswilligen Ein-
wohnern und Einwoh-
nerinnen der Ort-
schaft Morschenich -
Alt in Erweiterung des 
Entscheidungssatz 13 
der Leitentscheidung 
2021 zugunsten der 
Umsiedler und Um-
siedlerinnen die Teil-
nahme an der ge-
meinsamen Umsied-
lung, sofern sie den

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
wurde. Da diese Ver einbarung den aktuellsten 
Stand zur Umsiedlung der Ortslage Morschenich -
Alt darstellt, sollten die darin enthaltenen Aussa-
gen im Braunkohlenplan entsprechend berück-
sichtigt werden. 
entsprechenden Um-
siedlungsvertrag bis 
spätestens 
31.12.2024 formwirk-
sam schließen und 
sich in diesem Vertrag 
zur Übergabe des An-
wesens bis spätes-
tens zum 31.12.2025 
verpflichten (vgl. Kap. 
5)." 
Umsiedlung 1025655_
003 
Textliche Festlegung, Kapitel 5. Seite 121. Aus 
vorgenannten Gründen bitten wir auch die Formu-
lierung „Die Ortschaft Morschenich -Alt lie gt nach 
der Plananderung infolge des KVBG sowie der Lei-
tentscheidung 2021 außerhalb der lnanspruchnah-
mefläche des Tagebaus Hambach und wird dem-
zufolge erhalten bleiben. Die Bergbautreibende er-
möglicht noch umsiedlungswilllgen Einwohnern 
und Einwohnerinnen der Ortschaft Morschenlch -
Alt in Erweiterung des Entscheidungssatz 3 der 
Leitentscheidung 2021 zugunsten der Umsiedler 
die Teilnahme an der gemeinsamen Umsiedlung, 
sofern sie, den entsprechenden Umsiedlungsver-
trag bis spätestens 31. Dezember 2024 formwirk-
sam schließen und sich in diesem Vertrag zur 
Übergabe des Anwesens bis spätestens zum 31. 
Stellung-
nahme wird 
gefolgt.  
Eine Anpassung des Braunkohlenplans erfolgt 
mit folgender Formulierung: "Die Bergbau trei-
bende ermöglicht noch umsiedlungswilligen 
Einwohnern und Einwohnerinnen der Ortschaft 
Morschenich-Alt in Erweiterung des Entschei-
dungssatz 13 der Leitentscheidung 2021 zu-
gunsten der Umsiedler und Umsiedlerinnen die 
Teilnahme an der gemeinsamen Umsiedlu ng, 
sofern sie den entsprechenden Umsiedlungs-
vertrag bis spätestens 31.12.2024 formwirksam 
schließen und sich in diesem Vertrag zur Über-
gabe des Anwesens bis spätestens zum 
31.12.2025 verpflichten." 
Kapitel 5, vorletzter 
Absatz der Erläute-
rung: Anpassung m it 
folgender Formulie-
rung: "Die Bergbau-
treibende ermöglicht 
noch umsiedlungswil-
ligen Einwohnern und 
Einwohnerinnen der 
Ortschaft Morsche-
nich-Alt in Erweite-
rung des Entschei-
dungssatz 13 der Lei-
tentscheidung 2021 
zugunsten der Um-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Dezember 2025 verpflichten." entsprechend anzu-
passen. 
siedler und Umsiedle-
rinnen die Teilnahme 
an der gemeinsamen 
Umsiedlung, sofern 
sie den entsprechen-
den Umsiedlungsver-
trag bis spätestens 
31.12.2024 formwirk-
sam schließen und 
sich in diesem Vertrag 
zur Übergabe des An-
wesens bis spätes-
tens zum 31.12.2025 
verpflichten." 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1024783_
001 
Bereits im Jahr 2015 wurde in einem Gutachten 
zum Braunkohlentagebau folgendes festgestellt: 
Die unterirdischen Mineralien verwandeln sich un-
ter Lufteinwirkung zu Sulfaten und Eisenverbin-
dungen. Kommen sie mit Wasser in Berührung , 
führt dies zu einer Verockerung und Versauerung. 
Infolge des Braunkohlenabbaus werden die Ge-
wässer empfindlich mit Eisen und Sulfat belastet. 
Damit ist der Wasserhaushalt gravierend gestört. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Auswirkungen des Kippenabstroms des 
Tagebaus Hambach auf Oberflächengewässer 
und das Grundwasser sowie die damit potenti-
ell einhergehende stoffliche Befrachtung dieser 
ist detailliert in den Fachbeiträgen Wasserrah-
menrichtlinie von Björnsen Beratende Ingeni-
eure (s. Anlage 7b) und TÜV Nord Umwelt-
schutz (s. Anlage 7a) dargelegt.  Die Auswir-
kungsprognose für grundwasserabhängige 
Oberflächengewässer kommt zu dem Ergeb-
nis, dass nachteilige Auswirkungen lediglich für 
den Finkelbach durch den Grundwasserzu-
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
strom langfristig zu erwarten sind. Hierbei ist je-
doch zu beachten, dass grundsätzlich Maßnah-
men denkbar sind, die auf die Reduzierung bis 
Unterbindung des Grundwasserkontakts für 
den im Abstrombereich liegenden Gewässer-
abschnitt abzielen, infolge derer nachteilige 
Auswirkungen min imiert oder ausgeschlossen 
werden könnten. Von einer flächenmäßigen 
Beeinträchtigung von Oberflächengewässern 
ist demnach nicht auszugehen. Zudem kommt 
es potentiell zu einer Beeinträchtigung des 
Grundwassers durch den Kippenabstrom. Für 
die hiervon betrof fenen Grundwasserkör-
per sind im Rahmen der Bewirtschaftungspla-
nung entsprechend abweichende Bewirtschaf-
tungsziele bzw. Ausnahmen festgelegt. Weier-
hin ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass 
bereits in der Vergangenheit und auch zukünf-
tig Maßnahmen umgesetzt werden, die sicher-
stellen, dass das Maß der Pyritoxidation be-
grenzt und ein Abstrom von Pyritoxidationspro-
dukten vornehmlich auf tiefere Leiter, die was-
serwirtschaftlich wenig genutzt werden, be-
schränkt wird.  
Die Beobachtung des Kippenabstroms wird zu-
dem Teil des Monitorings Hambach. Die Aus-

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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
breitung bzw. der Abstrom von Pyritoxidations-
produkte im Grundwasser und in Oberflächen-
gewässern wird entsprechend beobachtet, um 
bei möglichen Veränderungen reagieren zu 
können. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1024783_
004 
Der Klimawandel zeigt schon heute, das mit stei-
genden Temperaturen auch die Wasserverduns-
tung erheblich zunimmt. Die Probleme mit fehlen-
dem Wasser werden also zunehmen und es ist zu 
befürchten, dass der Tagebausee niemals voll 
wird. Und durch d as Problem mit den Mineralien 
wird es weder eine Strandnutzung noch eine 
schwimmende Nutzung geben. Schauen Sie sich 
mal den Zieselsmaar See an, da gibt es das Prob-
lem mit dem eisenhaltigen Wasser schon heute. 
Wer trägt denn die Folgekosten, wenn die perma-
nente Sulfat -Belastung beseitigt werden muss? 
Und es kann mir niemand erzählen, dass dadurch 
nicht auch das Grundwasser beeinträchtigt wird. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Das entnommene Rheinwasser wird verschie-
denen Nutzungszwecken zugeführt (Befüllu ng 
Tagebausee Hambach, Befüllung Tagebausee 
Garzweiler, Versorgung verschiedener Feucht-
gebiete und Oberflächengewässer). Die ab-
schließende Bewertung der Rheinwassergüte 
erfolgt daher in Abhängigkeit der späteren Ver-
wendung des Rheinwassers in eigenständige n 
wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren (in 
Bezug auf die Befüllung der Tagebauseen sind 
dies die Verfahren zur Herstellung der Tage-
bauseen) und nicht im hiesigen Braunkohlen-
planänderungsverfahren. Ungeachtet dessen 
sind die Realisierung des Tagebausees nach 
Beendigung des Gewinnungsbetriebs und des-
sen Befüllung mit Rheinwasser sowie die Be-
reitstellung von Ersatz -, Ausgleichs- und Öko-
wasser mit Rheinwasser nach 2030 Gegen-
stand des Braunkohlenplanes Garzweiler II 
vom 31.3.1995 und wurden dort als Ziele der  
Raumordnung festgelegt. Dabei wurde insbe-
-

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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
sondere in der damals durchgeführten Umwelt-
verträglichkeitsprüfung auch die Machbarkeit 
mit Blick auf die Verwendungen des Rheinwas-
sers und dessen Eignung für die Befüllung des 
Tagebausees bewertet und insgesamt fe stge-
stellt, dass die für die Anreicherung und Seebe-
füllung notwendigen Wassermengen sowohl in 
erforderlicher Menge als auch in der erforderli-
chen Beschaffenheit bereitgestellt werden kön-
nen. Dazu sieht der Braunkohlenplan Garzwei-
ler II auch ein umfangreiches Monitoring mit ei-
nem ganzheitlichen Ansatz vor, in dem die Eig-
nung des Rheinwassers fortlaufend behandelt 
wird und auf der Grundlage der maßgeblichen 
Rechtsvorschriften (Oberflächengewässer -, 
Grundwasser- und Trinkwasserverordnung) 
untersucht wird. Auch  der Braunkohlenplan 
Hambach – Teilplan 12/1 – sieht vor, dass die 
Auffüllung des Tagebausees grundsätzlich mit 
Oberflächenwasser – z. B. des Rheins – erfolgt 
(siehe Ziele 3.1. und 3.6 zu Kap. 2.2 des Braun-
kohleplans). 
 Aufbauend auf dem bisherigen Verfahr en 
wurde in 2022 erneut die Eignung der Rhein-
wasserqualität für die Lieferung von Ersatz -, 
Ausgleichs- und Ökowasser sowie zur Seebe-
füllung behördlicherseits geprüft ("Rheinwas-

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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
sergütebericht" - Stand 08.11.2022). Der Be-
richt führt hierzu in der Zusammenfassung u. a. 
wie folgt aus: "Die bisherigen positiven Annah-
men der braunkohlen- und landesplanerischen 
Festlegungen für die Überleitung und Verwen-
dung von Rheinwasser können auch nach dem 
Ergebnis des vorliegenden Monitoringberichtes 
für alle Schutzgüter bes tätigt werden." Nach 
derzeitigem Erkenntnisstand ist davon auszu-
gehen, dass das Rheinwasser im Hinblick auf 
die Güte als Ersatz-, Ausgleichs- und Ökowas-
ser sowie zur Seebefüllung verwendbar ist. Der 
Bericht wurde aus heutiger Sicht etwa 10 Jahre 
vor Beginn  der Rheinwasserüberleitung ver-
fasst. Sowohl die Wasserqualität des Rheins 
als auch die Bewertungsgrundlagen können 
sich in den nächsten Jahren ändern. Mögliche 
positive wie negative Entwicklungen hinsicht-
lich der Rheinwasserqualität können z. B. über 
das Monitoring gemäß Braunkohlenplan Garz-
weiler II und in den weiteren Verfahren berück-
sichtigt werden. 
Die Auswirkungen des Klimawandels auf die 
geplante Rheinwasserentnahme wurde im Mo-
nitoring Garzweiler II durch das LANUV bereits 
mehrfach untersucht (2007, 2016 und 2023). In 
der letzten Betrachtung des LANUV aus 2023

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
wurden die zukünftigen Rheinwasserabfl üsse 
unter Berücksichtigung verschiedener Klimas-
zenarien (RCP2.6, RCP4.5, RCP8.5) ausge-
wertet und damit einhergehende potentielle 
Rheinwasserentnahmemengen ermittelt. Im Er-
gebnis reicht die Wasserentnahmemenge – 
auch unter Berücksichtigung der verschiede-
nen Klimaszenarien – aus, um die Tagebau-
seen zu befüllen. Auch zukünftig wird somit im 
Rhein ausreichend Wasser enthalten sein, um 
Wasser für die Befüllung des Tagebausees 
Hambach zu entnehmen. Die Annahme einer 
mittleren jährlichen Entnahmemenge aus dem 
Rhein von rd. 234 Mio. m³/a für den Tagebau-
see Hambach kann somit bestätigt werden.  
Ergänzend werden im Limnologischen Progno-
segutachten für den zukünftigen Tagebausee 
Hambach (IWB, BTU, IfB 2023) die klimati-
schen Entwicklungen bei der Ermittlung der 
langfristig einstellenden Wasserbilanz des Ta-
gebausees berücksichtigt. Demnach wird der 
zu erwartende Verdunstungsverlust über die 
Seefläche durch den Grundwasserzustrom in 
den Tagebausee deutlich ausgeglichen wer-
den, sodass sich ein Ablauf aus dem Tagebau-
see in Richtung Erft einstellen wird.

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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Darüber hinaus kommen die Gutachter im o. g. 
Prognosegutachten unter Einbeziehung der 
sich langfristig im Tagebausee einstellenden 
Wasserqualität zu dem Schluss, dass alle Vo-
raussetzungen gegeben sind, dass sich der Ta-
gebausee Hambach zu einem ökologisch wert-
vollen, in Mitteleuropa seltenen Klarwassersee 
entwickelt. Dies beinhaltet auch entsprechende 
Strand- und Badezonen. Von einer permanen-
ten, erheblich nachteiligen Sulfat -Belastung ist 
demnach nicht auszugehen. 
Die Entwick lung des Kippenabstroms des Ta-
gebaus Hambachs und dessen Auswirkungen 
aufs Grundwasser sind umfassenden in den 
Fachgutachten "Gutachterliche Prognose über 
die zukünftig zu erwartende Grundwassergüte 
im Abstrombereich der Kippe Hambach" (LiH 
2023) und "Fach beitrag Wasserrahmenrichtli-
nie Grundwasserkörper, Oberflächenwasser-
körper (Sümpfung, Einleitungen, Gewässer-
ausbau)" (TÜV Nord Umweltschutz 2023) dar-
gelegt. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025463_
002 
Auf Seite 103 (Nr.4.1 Entwurfstext) ist folgende 
Formulierung enthalten:  "Ein Stoffeintrag, insbe-
sondere ein Nährstoffeintrag von umgebenden 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Im Rahmen der Rekultivierung des Tagebaus 
Hambach wird die Entwässerungsplanung für 
die im Zuständigkeitsbereich der RWE Power 
AG liegenden Flächen  darauf ausgelegt, dass 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
landwirtschaftlichen Flächen, würde einen negati-
ven Einfluss auf die sich  langfristig einstellende 
Wasserbeschaffenheit im See haben. Die Entwäs-
serung der umliegenden l andwirtschaftlichen Flä-
chen ist so zu gestalten, dass eine negative Beein-
flussung der sich langfristig einstellenden Seewas-
serbeschaffenheit nicht zu besorgen ist. Hinsicht-
lich der Entwässerung von forstwirtschaftlichen 
Flächen in den Tagebausee Hambach ist nicht da-
von auszugehen, dass diese negativen Auswirkun-
gen auf die sich einstellende  Wasserbeschaffen-
heit des Tagebausees hat.“  Hier ist klar zu formu-
lieren das die erforderliche Flächengestaltung vom 
Tagebautreibenden, im Zuge der Rekultivierung, 
vorzunehmen ist. Die kann nicht zu Lasten der 
Kommunen oder Landwirte geschehen. 
landwirtschaftliche Flächen nicht in den Tage-
bausee entwässern. Aufgrund der topografi-
schen Verhältnisse um den Tagebausee betrifft 
dies vorrangig den Bereich der überhöhten In-
nenkippe. Entsprechende Planungen zur Ent-
wässerung werden mit Beantragung der Zulas-
sung des Abschlussbetriebsplans (Teil I und 
Teil II) seitens der RWE Power AG bei der Zu-
lassungsbehörde vorgelegt. Eine Konkretisie-
rung hierzu innerhalb des Braunkohlenplans 
wird als nicht erforderlich angesehen. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025464_
002 
Tagebausee – Machbarkeit und Alternative: Wir 
kritisieren die Vorfestlegung auf einen Tagebau-
see ohne weitere Prüfung von Alternativen sowie 
Machbarkeitsprüfungen zum Beispiel zu mögli-
chen qualitativen und quantitativen Risiken hin-
sichtlich der geplanten Rheinwasserverwendung 
im Vorfeld der Planungen sowie als erforderliche 
Revisionspunkte im Laufe der Befüllung. Es be-
steht der Eindruck, hier wird nach „Et hätt noch im-
mer jot jejange“ und nicht nach  ingenieurmäßiger 
Risikoabschätzung verfahren. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Grundzüge der Oberflächengestaltung und 
Wiedernutzbarmachung des Abbaubereichs für 
den Tagebau Hambach sind als Ziele der 
Raumordnung bereits im Braunkohlenplan 
Hambach - Teilplan 12/1 v om 16./17.12.1976 
(dort Ziffer 3, S. 4 u. 5), jeweils in Verbindung 
mit den zeichnerischen Festlegungen, ange-
legt. Schon damals war, insbesondere ange-
sichts des durch die Kohleentnahme entste-
henden Massendefizits, die Wiedernutzbarma-
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
chung durch die Herstel lung eines Tagebau-
sees vorgesehen. Das nun hier geführte Braun-
kohlenplanänderungsverfahren basiert auf die-
sen Festlegungen und berücksichtigt gleichzei-
tig die aktuellen Planungen der Region.  
  
Die Machbarkeit des Tagebausees Hambach 
wurde durch das Gutacht erbüro "Institut für 
Wasser und Boden" bereits 2009 bestätigt. Die 
damaligen Annahmen wurden im Rahmen des 
Braunkohlenplanänderungsverfahrens aktuali-
siert. Die Machbarkeit wurde erneut bestätigt. 
Gleiches gilt für die Rheinwassertransportlei-
tung, für die d er Braunkohlenausschuss am 
27.10.2023 - auch auf Grundlage diverser Gut-
achten - den Feststellungsbeschluss zu einem 
Braunkohlenplan für die raumordnerische Si-
cherung der Leitungstrassen sowie erforderli-
chen baulichen Anlagen gefasst hat.  
  
Im Kontext des Braunkohlenplanänderungsver-
fahrens Hambach wurde eine Begutachtung 
der Massenbilanz für den Tagebau Hambach 
durch die Bezirksregierung Köln in Auftrag ge-
geben. Daraus geht hervor, dass es - auch mit 
Blick auf die Massenbilanz für den Tagebau 
Hambach - keine machbare Alternative zum 
Wiedernutzbarmachungskonzept gemäß dem

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Braunkohlenentwurf gibt. Soweit eingewendet 
wird, der Tagebau sollte nach Ende des Abbau-
betriebs der Natur überlassen und nicht mit 
Wasser befüllt werden, kommt dieses Vorge-
hen unabhängig von den vorstehenden Ausfüh-
rungen auch deshalb nicht in Betracht, da in 
diesem Fall die Standsicherheit der Böschun-
gen nicht gewährleistet wäre. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025464_
003 
Der Zielwasserspiegel des Tagebausees Ham-
bach soll bei + 65 m NHN liegen Diese Festlegung 
bedingt ein ewig anhaltendes Sümpfen und damit 
Vorhalten der entsprechenden Infrastruktur sowie 
einem kaum abschätzbaren Energieaufwand so-
wie Kosten für Instandhaltung und Durchführung. 
Diese Maßnahmen sind unter anderem auch des-
halb erforderlich, damit die Autobahnen A4 (Tiefer-
legung vor Buir) und A61 (Tieferlegung vor Sin-
dorf) nicht geflutet werden. Wir fordern eine klare 
Zuordnung der Verantwortung und damit der Kos-
ten zu Lasten RWE und eine entsprechende Rück-
stellung im Sinne einer Ewigkeitslast. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Wie in den Angaben zur Umweltprüfung darge-
legt, geht mit der Festlegung des Zielwasser-
spiegels von +65 m NHN insgesamt eine ent-
lastende Wirkung für die aufgrund der zwi-
schenzeitlich erfolgten Bebauung im Bereich 
der Erftaue langfristig erforderlichen Niedrighal-
tungsmaßnahmen des Grundwassers einher. 
Vorbergbaulich lagen im Bereich des Tagebau-
sees sowie der Erftaue deutlich höhere Grund-
wasserstände vor. Aufgrund des gesellschaftli-
chen Konsens zur Urbarmachu ng der Erftaue 
deutlich vor Beginn des Bergbaus und der in 
diesem Rahmen erfolgten Bebauung und Er-
schließung, sind mit dem Einsetzen des Grund-
wasserwiederanstiegs dauerhafte Niedrighal-
tungsmaßnahmen des Grundwassers im Be-
reich der Erftaue erforderlich. Tei lweise erfolg-
ten im Bereich der Erftaue Bebauungen, die un-
terhalb des natürlichen Grundwasserniveaus 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
liegen. Ein Beispiel hierfür ist die A61, die zwi-
schen Kerpen und Sindorf in einer Tieflage ge-
baut wurde.  Die Niedrighaltungsmaßnahmen 
des Grundwassers werden aufgrund der regio-
nalen Bedeutung und übergeordneten Festle-
gung zur Erforderlichkeit durch den Erftverband 
durchgeführt. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025464_
005 
Wasserqualität und Wassermenge: Beschrieben 
wird die gutachterlich festgestellt zu erwartend 
gute Wasserqualität für die Bewirtschaftungsziele 
für Oberflächenwasser. Gleichzeitig wird beschrie-
ben, dass ein Vielfaches der Füllmenge aufgrund 
Versickerungs- und Verdunstungseffekte erforder-
lich ist und die Befüllung im Wesentlichen mittels 
Rheinwasser erfolgen soll. Die Naturraum AG der 
Allianz für nachhaltigen Strukturwandel hat mit 
Schreiben vom 25.10.2023 zum Thema „Restseen 
der Rheinischen Region dürfen kei ne Schad-
stoffsenke werden“ anhand von mehreren Beispie-
len auf vorhandene chemische Stoffe im Rhein 
(protokolliert über öffentlich zugängige Messer-
gebnisse) und auf die chemische Entwicklung hin-
gewiesen. Bei der zu erwartenden hohen Versi-
ckerungs- und Verdu nstungsquote ist damit eine 
Konzentration der chemischen Stoffe im neu ent-
stehenden Gewässer zu erwarten. Mit möglichen 
Risiken auch auf die Wasserkörper, aus denen 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Das entnommene Rheinwasser wird verschie-
denen Nutzungszwecken zugeführt, die Wirk-
pfad- und Schutzgutbezogen unterschiedliche 
Qualitätsanforderungen mit sich bringen.  Eine 
abschließende Bewertung der Rheinwasser-
güte erfolgt daher in Abhängigkeit des Verwen-
dungszwecks in den eigenständigen wasser-
rechtlichen Genehmigungsverfahren. Für den 
Tagebausee Hambach ist dies das Planfest-
stellungsverfahren für den Tagebausee Ham-
bach und nicht dieses Änderungsverfahren für 
den Braunkohlenplan für  den Tagebau Ham-
bach. Sollten sich im Zuge der erwähnten was-
serrechtlichen Genehmigungsverfahren an ein-
zelnen Einleitungen Aufbereitungserforder-
nisse ergeben, so finden diese nicht zentral im 
Bereich der Entnahme statt, sondern verwen-
dungsbezogen im Bereic h des jeweiligen Teil-
stroms. Eine pauschalierte Festlegung inner-
halb des Braunkohlenplans Hambach zu einer 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
sich das Trinkwasser in der Region speist. Im Ent-
wurf wird darauf hingewiesen, dass die Was ser-
qualität überprüft und falls erforderlich durch ent-
sprechende Maßnahmen verbessert wird. Bei ei-
ner Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte 
ist nach unserer Einschätzung nur die Befüllung 
mit hochgradig gereinigtem Wasser und damit Ver-
dünnung des kontaminierten Seewassers zu korri-
gieren. Dazu wären Klärstufen entweder an der 
Entnahmestelle des Rheinwassers oder vor Einlei-
ten in den See erforderlich – alternativ die Verwen-
dung von Trinkwasser. Wir fordern die Entwicklung 
entsprechender Risikoszenarien u nd präventiver 
sowie ad hoc Maßnahmen, die geeignet sind, die 
Wasserqualität dauerhaft – also bereits ab Beginn 
der Befüllung und bis weit über die Befüllungs-
dauer hinaus – entsprechend der gesetzlichen 
Vorgaben zu garantieren. Weiterhin fordern wir, 
dass über die mechanische Klärung des Rhein-
wassers auch eine chemische und biologische 
Klärung erfolgt, die geeignet ist, alle bekannten 
Einträge im Rheinwasser herauszufiltern. Darüber 
hinaus fordern wir eine stetige labortechnische 
Überprüfung der Wasserqualität an der Entnahme-
stelle sowie zeitnahe/regelmäßige Veröffentli-
chung der Messwerte.  Zur Beschreibung der 
Machbarkeit hinsichtlich Wassermenge fordern wir 
eine Entwicklung von Szenarien, die sich mit den 
möglichen Aufbereitung des Rheinwassers 
sollte demnach nicht erfolgen. Geeignete Maß-
nahmen oder eine mögliche Aufbereitung des 
Wassers für den Tagebausee sind stattdessen 
im Planfeststellungsverfahren zur Herstellung 
des Tagebausees zu prüfen.  
Zur weiteren Erläuterung wird darauf hingewie-
sen, dass im Rahmen des limnologischen Prog-
nosegutachten für den Tagebausee Hambach 
(s. Anlage 9) verschiedenste Prozesse wie Ak-
kumulation und Adsorptionsprozesse im See 
berücksichtigt werden. Das Gutachten kommt 
zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen ge-
geben sind, dass sich der Tagebausee Ham-
bach zu einem ökologisch wertvollen, in Mittel-
europa seltenen Klarwassersee entwickelt, der 
eine hohe Attraktivität für Freizeitnutzungen 
entfaltet. 
Die Prüfung der Erforderlichkeit und ggf. Fest-
legung von Maßnahmen im Zusammenhang 
mit der Befüllung des Tagebausees, wie in der 
Stellungnahme dargelegt, sind Bestandteil des 
für den Tagebausee Hambach einzurichtenden 
behördlichen Monitorings für den Tagebau 
Hambach. Im Rahmen dessen erfolgt eine Be-
obachtung der mengenmäßigen und qualitati-
ven Entwicklung des Tagebausees.  
Die Auswirkungen des Klimawandels auf die

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
für die Region wesentlichen Risikofaktoren für die 
Nutzung von Rheinwasser auseinandersetzen. 
Dies sind beispielhaft aufgeführt die Folgen der Er-
derwärmung (runtergebrochen auf  Mitteleu-
ropa/Deutschland – aufbauend auf den Szenarien 
zB des Umweltbundesamtes) oder die steigende 
Konkurrenz um Wassernutzung (Ko mmunen, In-
dustrie, Landwirtschaft, Logistik, etc.). Wir fordern 
darüber hinaus die Ableitung aus den Szenarien 
von entsprechender Anzahl Tage und Wasser-
mengen, die für Hambach und Garzweiler zur Ent-
nahme möglich sind sowie eine den Szenarien fol-
gende Hochr echnung der zu erwartenden Füll-
dauer des Seekörpers. Weiterhin fordern wir einen 
Aufbau von Rückstellungen für die zu erwartenden 
Kosten inklusive Risikoaufschläge, die für die Be-
füllung und Nachfüllung (laut Entwurf 200 Jahre) 
zu erwarten sind. 
geplante Rheinwasserentnahme wurde im Mo-
nitoring Garzweiler II durch das LANUV bereits 
mehrfach untersucht (2007, 2016 und 2023). In 
der letzten Betrachtung des LANUVs aus 2023 
wurden die zukünftigen Rheinwasserabflüsse 
unter Berücksichtigung verschiedener Klimas-
zenarien (RCP2.6 , RCP4.5, RCP8.5) ausge-
wertet und damit einhergehende potentielle 
Rheinwasserentnahmemengen ermittelt. Im Er-
gebnis reicht die Wasserentnahmemenge – 
auch unter Berücksichtigung der verschiede-
nen Klimaszenarien – aus, um die Tagebau-
seen zu befüllen. Auch zuk ünftig wird somit im 
Rhein ausreichend Wasser enthalten sein, um 
Wasser für die Befüllung des Tagebausees 
Hambach zu entnehmen. Die Annahme einer 
mittleren jährlichen Entnahmemenge aus dem 
Rhein von rd. 234 Mio. m³/a für den Tagebau-
see Hambach kann somit b estätigt werden.  
Eine Ermittlung der Befülldauer des Tagebau-
sees Hambach erfolgte anhand des Grundwas-
sermodells 2022. Im Ergebnis erreicht der Ta-
gebausee Hambach nach rund 40 Jahren erst-
malig seinen Zielwasserspiegel. Die bei der Be-
rechnung zugrundeliegend en Annahmen sind 
der Anlage 12 zu entnehmen.  
Für die Rekultivierung der Tagebaue wurden 
seitens der Bergbautreibenden Rückstellungen

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
gebildet. Die ausreichende Höhe der Rückstel-
lungen wird regelmäßig von unabhängigen 
Gutachtern sowie von Wirtschaftsprüfern  über-
prüft. Darüber hinaus haftet die RWE AG auf 
Grund des Konzernverbundes für diese Rück-
stellungen. 
  
Ergänzungen zum Braunkohlenplan ergeben 
sich aus den Anmerkungen nicht. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025512_
002 
Der Restsee Hambach soll mit Rheinwasser befüllt 
werden. Dies sehe ich kritisch aufgrund der Klima-
änderung. Der Rhein ist ein internationals Gewäs-
ser. Eine Sümpfung des Rheins für die Tagebaue 
Hambach und Garzweiler hätte in der Regel für 
Jahrzehnte eine Senkung des Rheinwasser-
speigels von bis zu 3cm zur Folge. Viel mehr ist die 
Befüllung des Tagebaus Hambach mit Grundwas-
ser zu favorisieren.  
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die Auswirkungen des Klimawandels auf die 
geplante Rheinwasserentnahme wurde im Mo-
nitoring Garzweiler II durch das LANUV bereits 
mehrfach untersucht (2007, 2016 und 2023). In 
der letzten Betrachtung des LANUV aus 2023 
wurden die zukünftigen Rheinwasserabflüsse 
unter Berücksichtigung verschiedener Klimas-
zenarien (RCP2.6, RCP4.5, RCP8.5) ausge-
wertet und damit einhergehe nde potentielle 
Rheinwasserentnahmemengen ermittelt. Im Er-
gebnis reicht die Wasserentnahmemenge – 
auch unter Berücksichtigung der verschiede-
nen Klimaszenarien – aus, um die Tagebau-
seen zu befüllen. Auch zukünftig wird somit im 
Rhein ausreichend Wasser enth alten sein, um 
Wasser für die Befüllung des Tagebausees 
Hambach zu entnehmen. Die Annahme einer 
mittleren jährlichen Entnahmemenge aus dem 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Rhein von ca. 234 Mio. m³/a für den Tagebau-
see Hambach kann somit bestätigt werden. 
Die Folgen der Wasserentnahme aus  dem 
Rhein und die Auswirkungen des Klimawandels 
wurden bereits in dem Braunkohlenplanände-
rungsverfahren "Garzweiler II, Sachlicher Teil-
plan: sicherung einer Trasse für die Rheinwas-
sertransportleitung" und der damit verbunde-
nen UVP im Altverfahren geprüft:  
 Die durch die Wasserentnahme für die Tage-
bauseen Hambach und Garzweiler zu erwar-
tenden Wasserspiegellagenänderungen von 
max. 2,4 cm haben keine nachteiligen Auswir-
kungen auf das Ziel der Erreichung eines guten 
ökologischen Zustandes des Fließgewässers 
Rhein. Auch eine Verschärfung der Niedrig-
wassersituationen am Niederrhein ist durch die 
vorgesehenen gestaffelten Entnahmemengen 
nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwar-
ten. 
Eine Befüllung des Tagebausees aus dem 
Grundwasser würde sehr lange dauern (deu t-
lich weit über den Zeitraum von 40 Jahren mit 
externer Befüllung hinaus). Eine Beschleuni-
gung der Befülldauer – wie dies seitens der Po-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
litik und den Behörden gefordert wird und eben-
falls dem Wunsch der Region entspricht – kann 
nur durch die Zuführung von externem Wasser 
ermöglicht werden. Außerdem ist eine externe 
Befüllung der Seen auch vor dem Hintergrund 
eines standsicheren Böschungssystems zu 
empfehlen. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025534_
004 
Auf den Seiten 106/107 des Entwurfs wird von ei-
nem maximalen Wasserspiegel von 65 m NHN 
ausgegangen. Für den Fall, dass dieser Wasser-
spiegel dauerhaft deutlich absinkt, sollen die mög-
lichen Ursachen dafür ermittelt werden. Die EwiG 
schlägt vor, bereits jetzt die Institution festzulegen 
und zu benennen, die  den Prozess der Ursa-
chenermittlung anstoßen soll. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Es ist nicht Gegenstand der Braunkohlenpla-
nung, diese Festlegung bzw. Aufgabenzuwei-
sung zu treffen. Nach heutigem Stand ist noch 
nicht abschließend geklärt oder festlegba r, 
wem die Unterhaltung des Sees obliegen wird, 
nachdem die Rekultivierung vollständig abge-
schlossen ist. Nach derzeit geltendem Recht 
obliegt die Gewässerunterhaltung grundsätz-
lich den sondergesetzlichen Wasserverbän-
den, die nach Gesetz oder Satzung die Gewäs-
serunterhaltung bezogen auf das jeweilige Ge-
wässer zur Aufgabe haben. Zudem spielen die 
konkreten Umstände eines dauerhaften Absin-
kens eine Rolle dabei, wem die Ursachenklä-
rung und eventuelle Maßnahmen sinnvoller-
weise aufzuerlegen sein wird. Dies lässt  sich 
heute nicht abstrakt für alle Szenarien regeln.  
  
Grundsätzlich ist nach gutachterlicher Untersu-
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
chung (IWB, BTU, IfB 2023) nicht davon auszu-
gehen, dass es zu einem dauerhaften Absinken 
des Zielwasserspiegels des Tagebausees 
Hambach kommt. Dies gilt a uch unter Berück-
sichtigung von Klimaszenarien (hier: RCP 8.5). 
Langfristig wird der Tagebausee Hambach ei-
nen Vorfluter darstellen, dem das Grundwasser 
großräumig zuströmt. Dabei wird der Grund-
wasserzufluss den Verdunstungsverlust des 
Tagebausees übersteige n. Jahreszeitliche 
Schwankungen des Zielwasserspiegels liegen 
im Bereich von mehreren 10er- Zentimetern. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025534_
007 
Auf Seite 131 des Entwurfs wird die Formulierung 
der „wasserbezogenen Zwischennutzungen wäh-
rend des Füll vorgangs“ verwendet. Diese Formu-
lierung ist ungenau und sollte frühzeitig im Zuge 
des Planfeststellungsverfahrens Wasser konkreti-
siert werden. Für die notwendigen Rettungsinstitu-
tionen aus DLRG, Feuerwehr und THW ist es ein 
großer Unterschied, ob lediglich Schwimmen oder 
auch das Sportbootfahren bereits in der Zwischen-
nutzung zulässig sein wird, da evtl. zusätzliche 
Rampen zur Erreichung des Seewasserspiegels 
durch Rettungsfahrzeuge angelegt werden müs-
sen. Dies muss im Benehmen mit den Rettungs-
diensten geklärt werden. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.  Die 
konkrete Planung der Zwischennutzungen wird 
im Kontext bergrechtlicher Betriebsplanverfah-
ren zu prüfen sein und kann nicht abschließend 
über den Braunkohlenplan gesichert werden. In 
diesem Zusammenhang werden idealerweise 
auch Rettungskonzepte und Rampen in Zu-
sammenarbeit mit Rettungsdiensten erarbeitet, 
die eine sichere wasserbezogene Nutzung ge-
währleisten. Vorab sind jedoch grundsätzliche 
Sicherheitsaspekte abschließend zu klären, um 
eine entsprechende Zwischennutzung zulas-
sen zu können.  
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025548_
008 
Ziel 4.1.6.3 - Seeentwicklung führt aus, dass nach 
Erreichen des Zielwasserspiegels geringfügige 
jahreszeitliche Schwankungen des Wasserspie-
gels zu erwarten sind und das bei einer unerwartet 
starken plötzlichen Absenkung des Wasserspie-
gels die Ursachen zu ermitteln, Maßnahmen ein-
zuleiten und entsprechende Maßnahmenträger 
festzulegen sind. Der Kreis Düren plädiert stark 
dafür, die und Verantwortlichkeiten sowie die Maß-
nahmenträger bereits jetzt festzulegen und nicht 
erst im Falle eines eintretenden wasserwirtschaft-
lichen Notfalls. Auch sollten bereits jetzt entspre-
chende Maßnahmenkonzepte ausgearbeitet wer-
den, um im Bedarfsfall sch nell handlungsfähig zu 
sein. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund rele-
vant, dass erst ab dem Jahr 2200 mit einem stabi-
len, stationären Endzustand der Grundwasser-
stände zu rechnen ist. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Grundsätzlich ist nach gutachterlicher Untersu-
chung (IWB, BTU, IfB 2023) nicht davon auszu-
gehen, dass es zu einem dauerhaften Absinken 
des Zielwasserspiegels des Tagebausees 
Hambach kommt. Dies gilt auch unter Berück-
sichtigung von Klimaszenarien (hier: RCP 8.5). 
Langfristig wird der Tagebau see Hambach ei-
nen Vorfluter darstellen, dem das Grundwasser 
großräumig zuströmt. Dabei wird der Grund-
wasserzufluss den Verdunstungsverlust des 
Tagebausees übersteigen. Jahreszeitliche 
Schwankungen des Zielwasserspiegels liegen 
langfristig im Bereich von mehreren 10er- Zen-
timetern. 
  
Hierbei ist zu beachten, dass nach erstmaligem 
Erreichen des Zielwasserspiegels des Tage-
bausees Hambach nachlaufend eine Befüllung 
des Tagebausees zum Ausgleich des Versicke-
rungsverlust in den Untergrund erforderlich ist. 
Nach den aktuellen Modellberechnungen han-
delt es sich hierbei jedoch um einen zeitlich be-
schränkten Zeitraum von rund 25 Jahren. An-
schließend kann aufgrund der Vorflutfunktion 
des Tagebausees die externe Befüllung einge-
stellt werden. 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Es ist zudem nicht Gegenstan d der Braunkoh-
lenplanung, eine Festlegung bzw. Aufgabenzu-
weisung in Bezug auf Maßnahmenträger zu 
treffen. Nach heutigem Stand ist noch nicht ab-
schließend geklärt oder festlegbar, wem die 
Unterhaltung des Sees obliegen wird, nachdem 
die Rekultivierung volls tändig abgeschlossen 
ist. Nach derzeit geltendem Recht obliegt die 
Gewässerunterhaltung grundsätzlich den son-
dergesetzlichen Wasserverbänden, die nach 
Gesetz oder Satzung die Gewässerunterhal-
tung bezogen auf das jeweilige Gewässer zur 
Aufgabe haben. Zudem spielen die konkreten 
Umstände eines dauerhaften Absinkens eine 
Rolle dabei, wem die Ursachenklärung und 
eventuelle Maßnahmen sinnvollerweise aufzu-
erlegen sein wird. Dies lässt sich heute nicht 
abstrakt für alle Szenarien regeln. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025548_
016 
Darüber hinaus sind aus wasserwirtschaftlicher 
Sicht folgende Belange zu berücksichtigen: Bei 
den durchzuführenden Sümpfungsmaßnahmen ist 
darauf zu achten, dass das Gebot der größtmögli-
chen Schonung der Grundwasser vorräte einge-
halten wird. Die tagebaubedingten Sümpfungsaus-
wirkungen des rheinischen Braunkohletagebaus 
sind in einem revierweiten Grundwassermodell ge-
samtheitlich zu betrachten. Es wird insbesondere 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Sümpfung wird nach dem Prin zip der mini-
malen Sümpfung betrieben und so auch inner-
halb des Zulassungsbescheids zur Sümpfung 
verankert. Auch erfolgt anhand des Grundwas-
sermodells der RWE Power AG eine revier-
weite Betrachtung der Sümpfungsauswirkun-
gen unter Berücksichtigung von Randübe rströ-
men. Aussagen zu den zu berücksichtigen 
Randüberströmen sind im Bericht 2023 zum 
-

- 331 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
darauf verwiesen, dass eine schollenübergrei-
fende Betrachtung der Sümpfungsa uswirkungen 
erfolgen muss (Beachtung der Rand überströmun-
gen an den Schollengrenzen). Die Überarbeitung 
des revierweiten Grundwassermodells liegt der un-
teren Wasserbehörde nicht vor. 
Grundwassermodell für das Rheinische Revier 
(s. Anlage 12 der Angaben zur Umweltprüfung) 
zu entnehmen. Darüber hinaus sind im Bericht 
2023 zum Grundwassermodell für das R heini-
sche Revier die vorgenommenen Aktualisierun-
gen, Grundlagen und durchgeführten Berech-
nungen sowie Ergebnisse enthalten. Der Be-
richt ist als Anlage der Angaben zur Umweltprü-
fung Bestandteil des Verfahrens und für die Öf-
fentlichkeit zugänglich. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025548_
017 
Es wird darauf hingewiesen, dass auch bei der 
nachlaufenden Sümpfung zur Herstellung des Ta-
gebausees eine schollenübergreifende Betrach-
tung der Auswirkungen erfolgen sollte. Hierbei ist 
auch eine revierweite Betrachtung des Grundwas-
serwiederanstiegs nach Tagebauende einzubezie-
hen. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die 
Umsetzung wird Aufgabe der nachfolgenden 
Genehmigungsverfahren sein.  
- 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025548_
018 
Um nach Grundwasserwiederanstieg eine pyrithal-
tige stoffliche Belastung des Grundwassers im 
Abstrom des Tagebaus zu vermeiden, sind ent-
sprechende Maßnahmen vorgesehen. Es wird da-
rauf hingewiesen, dass aufgrund der Veränderung 
der Tagebauführung die Umsetzung und die Ziel-
führung der bisherigen Maßnahmen zu überprüfen 
sind und ggf. diese Maßnahmen anzupassen sind. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Der eingebrachte Hinweis wird zur Kenntnis ge-
nommen. Zur Kohlegewinnung im Tagebau 
wird Abraum umgelagert, wodurch er mit Luft in 
Kontakt kommt. Dabei oxidiert das natürlich im 
Boden vorhandene Pyrit und es werden insbe-
sondere Eisen und Sulfat freigesetzt. Vereinzelt 
verringert sich dabei auch der pH-Wert des Kip-
pengrundwassers. Dieser Vo rgang ist seit lan-
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
gem bekannt und wird im Rahmen bergrechtli-
cher und wasserrechtlicher Auflagen behörd-
lich überwacht. Im Rahmen dessen erfolgt be-
darfsgerecht auch eine Überprüfung und Nach-
steuerung der Maßnahmen.  Mit Blick auf den 
Kippenabstrom des Tagebau s Hambach ist zu 
berücksichtigen, dass bereits in der Vergan-
genheit und auch zukünftig weiterhin Maßnah-
men umgesetzt werden, die sicherstellen, dass 
das Maß der Pyritoxidation begrenzt und ein 
Abstrom von Pyritoxidationsprodukten vor-
nehmlich auf tiefere Le iter, die wasserwirt-
schaftlich wenig genutzt werden, beschränkt 
wird.  
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025548_
019 
Es wird begrüßt, dass eine Entwässerung der 
landwirtschaftlichen Flächen in den Tagebausee 
zu vermeiden ist. In diesem Zusammenhang wird 
darauf hingewiesen, dass auch im Hochwasserfall 
der Eintritt von Oberflächenwässern in den Tage-
bau während der Betriebsphase, der Befüllung und 
auch beim späteren Tagebausee zu vermeiden 
sind. Der unkontrollierte Einbruch von Oberflä-
chenwässer in den Tageb au hat standsicherheitli-
che Folgen und zudem sind negative Auswirkun-
gen auf die Wasserqualitäten, insbesondere auf 
das Grundwasser, nicht auszuschließen. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die eingebrachten Hinweise werden zur Kennt-
nis genommen. Im Zusammenhang mit der Re-
kultivierung des Tagebaus Hambach erfolgt die 
Entwässerungsplanung für die im Zuständig-
keitsbereich der RWE Power AG liegenden Flä-
chen innerhalb des Abschlussbetriebsplanver-
fahrens. Die Entwässerungsplanung, hier ins-
besondere der überhöhten Innenkippe, wird da-
bei so ausgelegt, dass Bemessungshochwäs-
ser schadlos abgeleitet werden können. Die 
konkrete hydraulische Bemessungsgrundlage 
ist dabei im Rahmen der Abschlussbetriebspla-
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
nung abzustimmen. Ein unkontrollierter Ein-
bruch von Oberfläc henwässern in den Tage-
bausee ist aufgrund des Geländes und der Ge-
wässersituation nicht zu erwarten.  Während 
der Befüllung des Tagebausees Hambach er-
folgt die Oberflächenentwässerung im Bereich 
der Betriebsflächen entsprechend der heutigen 
Praxis, sodass ei ne geregelte Entwässerung 
der Tagebauseeböschungen gegeben sein 
wird.  
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025548_
020 
Die Einrichtung eines wasserwirtschaftlichen Mo-
nitorings für den Tagebau Hambach wird aus-
drücklich begrüßt. Es wird darüber hinaus zur 
Kenntnis genommen, dass die wasserwirtschaftli-
chen Belange in nachfolgenden bergrechtlichen 
und wasserwirtschaftlichen Verfahren bearbeitet 
werden. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Es wird Zustimmung in Bezug auf das Monito-
ring Hambach geäußert. Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis genommen. 
- 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025550_
005 
Kapitel 3.2 Natur und Landschaft im Abbaube-
reich S.67-69. Kommentierung / Bitte um Prüfung 
(S. 67 unten):  Die Seeufer sind mit ökologischen 
Flachwasserzonen … [..] Lokal sind weitere Aus-
buchtungen der Wellenschlagzone in der topogra-
phischen Bodenmodellierung zu prüfen.  Ist es 
möglich, die Formulierung „… zu prüfen.“ im 
Braunkohlenplan zu verstärken, ohne dass  eine 
erneute Umweltprüfung oder Anpassung des 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Der Wellenschlagbereich des Tagebausees 
wird unterhalb des Zielwasserspiegels eine 
Höhe von 2 m (+ 63 m NHN bis +65 m NHN) 
haben. Damit werden je nach Böschungsnei-
gung von 1:25 oder 1:30 etwa 50 - 60 m der 
Wellenschlagzone eine Wasserhöhe von weni-
ger als 2 m haben. Daran schließt eine 1:5 Bö-
schung an, die ebenfalls noch in den Litoralbe-
reich fällt. Grundsätzlich bietet der Tagebausee 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
zeichnerischen Entwurfes notwendig werden? 
Zum Beispiel im Sinne von „… je nach Möglichkeit 
zu favorisieren.“?  Erläuterung: Aus ökologischer 
und ästhetischer Sicht sind weitere Ausbuchtun-
gen und Flachwasserbereiche wünschenswert. 
mit dieser breiten Wellenschlagzone somit oh-
nehin im gesamten Uferbereich ein großes Po-
tential für die Entwicklung von ökologischen 
Flachwasserzonen. 
Bei den hier genannten Ausbuchtungen geht es 
um eine lokale Vergrößerung des Wellen-
schlagbereichs durch einen Rückgriff in die da-
hinterliegende Uferböschung. Diese muss da-
bei geeignet gesichert werden. Welche Maß-
nahmen dafür erforderlich sind, wird derzeit 
gutachterlich untersucht. Von daher ist die im 
Braunkohlenplan gewählte Formulierung "zu 
prüfen" richtig und wird beibehalten.  
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025550_
007 
Kapitel 4.1.6.3 Seeentwicklung. Kommentierung 
/ Bitte um Prüfung (S. 107 oben):  … Sollte wider 
Erwarten der Seewasserspiegel dauerhaft deutlich 
absinken, sind etwaige Ursachen zu ermitteln, im 
Bedarfsfall Maßnahmen einzuleiten und die ent-
sprechenden Maßna hmenträger festzulegen.  Er-
läuterung: Bitte ergänzen: Durch wen? 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Es ist nicht Gegenstand der Braunkohlenpla-
nung, eine Festlegung bzw. Aufgabenzuwei-
sung in Bezug auf Maßnahmenträger zu tref-
fen. Nach heutigem Stand ist noch nicht ab-
schließend geklärt oder festlegbar, wem die 
Unterhaltung des Sees obliegen wird, nachdem 
die Rekultivierung vollständig abgeschlossen 
ist. Nach derzeit geltendem Recht obliegt die 
Gewässerunterhaltung grundsätzlich den son-
dergesetzlichen Wasserverbänden, die nach 
Gesetz oder Satzung die Gewässerunterhal-
tung bezogen auf das jeweilige Gewässer zur  
Aufgabe haben. Zudem spielen die konkreten 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Umstände eines dauerhaften Absinkens eine 
Rolle dabei, wem die Ursachenklärung und 
eventuelle Maßnahmen sinnvollerweise aufzu-
erlegen sein wird. Dies lässt sich heute nicht 
abstrakt für alle Szenarien regeln. 
Grundsätzlich ist nach gutachterlicher Untersu-
chung (IWB, BTU, IfB 2023) nicht davon auszu-
gehen, dass es zu einem dauerhaften Absinken 
des Zielwasserspiegels des Tagebausees 
Hambach kommt. Dies gilt auch unter Berück-
sichtigung von Klimaszenarien (hier: RCP 8.5). 
Langfristig wird der Tagebausee Hambach ei-
nen Vorfluter darstellen, dem das Grundwasser 
großräumig zuströmt. Dabei wird der Grund-
wasserzufluss den Verdunstungsverlust des 
Tagebausees übersteigen. Jahreszeitliche 
Schwankungen des Zielwasserspiegels liege n 
langfristig im Bereich von mehreren 10er - Zen-
timetern. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025550_
010 
Kapitel 6.3 Tagebausee S.131 -135. Vorschlag 
zur Ergänzung (S. 132 oben): … Unterschiedliche 
Hangneigung, Sonnenexposition und Wasserver-
sorgung ermöglich en oberhalb des Seewasser-
spiegels schon während der Befüllung unter-
schiedliche standörtliche Gegebenheiten, wie z.B. 
Strandbereiche (vgl. Umweltprüfung S. 6: … der 
Stellung-
nahme wird 
gefolgt.  
Der Hinweis ist richtig. Die Ergänzung wird im 
Braunkohlenplan übernommen. 
Der Absatz 3 der Er-
läuterung zum Ziel im 
Kapitel 6.3 Tagebau-
see wird wie folgt er-
gänzt: "Unterschiedli-
che Hangneigung, 
Sonnenexposition

- 336 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
gesamte Böschungsbereich [wird] vielgliedrig ge-
staltet. Es werden [..] Strandzonen entwickelt.). Er-
läuterung: Ergänzender Hinweis darauf, dass die 
Einrichtung von Strandzonen intendiert ist. Fehlt 
bislang im Teil A. 
und Wasserversor-
gung ermöglichen 
oberhalb des See-
wasserspiegels schon 
während der Befül-
lung unterschiedliche 
standörtliche Gege-
benheiten, wie z. B. 
Strandbereiche." 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025550_
011 
Vorschlag zur Ergänzung (S. 132 unten):  … Für 
die Zwischennutzung in der Phase der Seebefül-
lung ist das Restloch zu Erholungs - und Freizeit-
zwecken so zu gestalten, dass durch geeignete 
Maßnahmen an folgenden Standorten, je nach Re-
kultivierungsfortschritt, möglichst frühzeitig mit Be-
ginn der Seebefüllung und spätestens bis 2035, je 
ein Seezugang eingerichtet werden kann. Erläute-
rung: Einige Seezugänge, mindestens im Bereich 
des Einleitbauwerks sollen und können bereits mit 
Beginn der Seebefüllung hergestellt sein. Am Ein-
leitbauwerk, vor Elsdorf, am Forum Terra Nova 
(alle möglichst mit Beginn der Seebefüllung) sowie 
bei Morschenich-Alt, in kombinierter Form im Be-
reich der Ufer, die der Gemeinde Niederzier vorge-
lagert sind (..), sowie unterhalb der Sophienhöhe 
bzw. der Innenkippenüberhöhung im Bereich der 
Goldenen Aue (alle möglichst bis 2035). Davon zu 
Stellung-
nahme wird 
gefolgt.  
Der Vorschlag zur Ergänzung wirkt klarstellend 
und wird entsprechend in den Entwurf zum 
Braunkohlenplan Hambach übernommen.  Da-
bei ist jedoch zu berücksichtigen, dass im 
Braunkohlenplan zwischen Seezugängen und 
Wasserzugängen unterschieden wird. Ein See-
zugang i st nicht mit einem Wasserzugang 
gleichzusetzen und dient auch nicht dazu, eine 
Wassernutzung zu ermöglichen. Es handelt 
sich dabei vielmehr um Wander- und Radwege 
innerhalb der Tagebauseemulde. 
Der Absatz 6 der Er-
läuterung zum Ziel im 
Kapitel 6.3 Tagebau-
see wird wie folgt er-
gänzt: "...: Für die 
Zwischennutzung in 
der Phase der Seebe-
füllung ist das Rest-
loch zu Erholungs - 
und Freizeitzwecken 
so zu gestalten, dass 
durch geeignete Maß-
nahmen an folgenden 
Standorten, je nach 
Rekultivierungsfort-
schritt, möglichst früh-
zeitig ab Beginn der 
Seebefüllung und

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
unterscheiden sind wasserbezogene Zwischen-
nutzungen (ab 2040). 
spätestens bis 2035 je 
ein Seezugang einge-
richtet werden kann: 
..." 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025567_
015 
"Ziel 1: Die tagebaubedingten Sümpfungsauswir-
kungen des Tagebaus Hambach in der Erft -
Scholle und der linksrheinischen Kölner Scholle 
sind unter Berücksichtigung der Tagebaue Inden 
und Garzweiler in der Rur - und der Venloer -
Scholle anhand eines revierweiten Grundwasser-
modells gesamtheitlich zu betrachten." (S. 76) 
Eine gesamtheitliche Betrachtung macht aus Sicht 
der Kolpingstadt Kerpen Sinn, um alle Wechselwir-
kungen und Beeinflussungen durch Sümpfungs-
maßnahmen und Grundwasserentnahmen zu  be-
rücksichtigen. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Es wird Zustimmung geäußert. Die Stellung-
nahme wird zur Kenntnis genommen. Eine ge-
samtheitliche Betrachtung ist durch die Anwen-
dung des revierweiten Grundwassermodells 
gewährleistet. 
- 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025567_
016 
"Ziel: Die Sicherstellung der öffentlichen und priva-
ten Wasserversorgung in Menge und Güte ist 
rechtzeitig z. B. durch die Lieferung von geeigne-
tem Ersatz- und Ausgleichswasser aus der Sümp-
fung, Anschlüsse an andere Wassergewinnungs-
anlagen, Ersatz -/Tiefbohren von beeinträchtigten 
Brunnen, die Zahlung von Mehrförderkosten bei 
Förderung und Aufbereitung, oder den Bau, die Er-
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die Erforderlichkeit zur Konkretisierung der 
Dauer der bergbaulichen Auswirkungen auf 
das Grundwasser wird nicht gesehen. Durch 
die in der Zielvorgabe enthaltene allgemeine 
Formulierung "für die Dauer der bergbaulichen 
Auswirkungen auf das Grundwasser" sind so-
wohl mengenmäßige als auch qualitative As-
pekte einbezogen. Da sich die Dauer der men-
genmäßigen Auswirkungen der Sümpfung von 
-

- 338 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
weiterung und den Betrieb von Wasseraufberei-
tungsanlagen für die Dauer der bergbaulichen 
Auswirkung auf das Grundwasser zu gewährleis-
ten. Hierüber ist vor Beginn des Abbaus der Nach-
weis zu führen." (S. 85) 
Der Nachweis ist in regelmäßigen Abständen, z. B. 
im Rahmen des_Sammelberichtswesens erneut 
zu führen. Die Dauer der bergbaulichen Auswir-
kung auf das Grundwasser sind konkreter zu for-
mulieren. Vorschlag: Bis sich vorbergbauliche 
Grundwasserflurabstände wiedereinstellen, la ng-
fristigen Auswirkungen, die sich über das vollstän-
dige Wiederauffüllen der Grundwasserkörper hin-
aus erstrecken (4.1.5. Ziel 3) sind zu berücksichti-
gen-und entsprechend in der Dauerhaftigkeit die 
ses Ziels mit aufzunehmen. 
der Dauer der qualitativen Auswirkungen des 
Kippenabstroms unterscheiden, wird eine Kon-
kretisierung, wie hier insbesondere m it Bezug 
auf die mengenmäßigen Auswirkungen vorge-
schlagen, als nicht zweckmäßig angesehen. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025567_
017 
"Ziel 1: Bei sümpfungsbedingten Abflussminderun-
gen in für die Wasserwirtschaft oder dem Natur-
haushalt bedeutsamen Fließgewässern ist der Er-
halt der Abflussverhältnisse z. B. durch Einspei-
sung von Sümpfungswasser sicherzustellen. Da-
bei muss. eine sich an den natürlichen Verhältnis-
sen nach Wiederanstieg des Grundwassers orien-
tierende Mindestwasserführung gewährleistet und 
Stellung-
nahme wird 
teilweise ge-
folgt. 
Der Änderung der Zielformulierung 2 sowie der 
Erläuterung zum Ziel durch Streichung des Be-
griffs " natürlich" wird zugestimmt. Eine Erfor-
derlichkeit zur Konkretisierung von Ausnahmen 
wird jedoch nicht gesehen.  
Im Ziel 2 des Kapitel 
4.1.4 Oberirdische 
Gewässer sowie im 
dritten Absatz der Er-
läuterung zu dem Ziel 
2 wird die Wörter "na-
türliche", "natürlichen" 
und "natürlichem" ge-
strichen.

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
eine Verschlechterung der Wasserbeschaffenheit 
vermieden werden. 
Ziel 2: Die Einleitung des Sümpfungswassers in 
die oberirdischen Gewässer ist mengenmäßig so 
zu begrenzen und muss qualitätsmäßig so be-
schaffen sein, dass sie mit den jeweiligen gewäs-
serspezifischen Bewirtschaftungszielen in Ein-
klang steht und natürliche Hochwässer schadlos in 
den Gewässern abfließen können." (S. 88) 
Gerade hinsichtlich der zu erwartenden weiteren 
Auswirkungen des Klimawandels zu begrüßen. 
Grundsätzlich sind aus unserer Sicht H ochwässer 
grundsätzlich natürlich. Der Begriff „natürlich" 
muss gestrichen werden und Ausnahmen konkret 
benannt werden. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025567_
018 
"Ziel 3: Die Grundwasserstände in der Erftaue sind 
auch nach vollständigem Wiederauffüllen der ent-
leerten Grundwasserkörper dauerhaft niedriger zu 
halten." (S.96)  
   
Hieraus ergibt sich, dass sich die Auswirkungen 
des Tagebaus dauerhaft ergeben. Für alle Berei-
che der wasserwirtschaftlichen Maßnahmen sind 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Wie in der Umweltprüfung beschrieben, trägt 
die Festlegung des Zielwasserspiegels von +65 
m NHN nach Abschluss des Grundwasserwie-
deranstiegs neben den Niedrighal tungsmaß-
nahmen des Erftverbands dazu bei, dass die 
Grundwasserstände im Bereich der Erftaue im 
Vergleich zum ursprünglichen Zustand dauer-
haft verändert sein werden.  
  
Mit der Festlegung des Zielwasserspiegels von 
-

- 340 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Wechselwirkungen mit dieser dauerhaften Maß-
nahme auszuschließen bevor ein Zielzustand er-
reicht wird, der als abschli eßend für die, entspre-
chende Zielerreichung definiert wird. 
+65 m NHN geht insgesamt eine entlastende 
Wirkung für die aufgrund der zwischenzeitlich 
erfolgten Bebauung im Bereich der Erftaue 
langfristig erforderlichen Niedrighaltungsmaß-
nahmen einher. Vorbergbaulich lagen im Be-
reich des Tagebausees sowie der Erftaue deut-
lich höhere Grundwasserstände vor. Aufg rund 
des gesellschaftlichen Konsenses zur Urbar-
machung der Erftaue deutlich vor Beginn des 
Bergbaus und der in diesem Rahmen erfolgten 
Bebauung und Erschließung, sind mit dem Ein-
setzen des Grundwasserwiederanstiegs dauer-
hafte Niedrighaltungsmaßnahmen des G rund-
wassers im Bereich der Erftaue erforderlich. 
Teilweise erfolgten im Bereich der Erftaue Be-
bauungen, die unterhalb des natürlichen 
Grundwasserniveaus liegen. Somit hat der Ziel-
wasserspiegel von +65 m NHN mit Blick auf die 
Niedrighaltungsmaßnahmen einen positiven 
Effekt. 
  
Die Auswirkungen eines Zielwasserspiegels 
von +65 m NHN sowie des Grundwasserwie-
deranstiegs sind umfassend in den Fachbeiträ-
gen Wasserrahmenrichtlinie dargelegt. Erheb-
lich nachteilige Umweltauswirkungen sind dem-
nach nicht zu erwarten. W eitergehende Be-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
trachtungen im Rahmen des Braunkohlen-
planänderungsverfahrens Hambach sind aus 
diesen Gründen nicht erforderlich. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025567_
023 
"Ziel: Das Restloch ist im Zuge des Tagebaupro-
zesses standsicher und so herzustellen, dass nach 
der Beendigung des Gewinnungsbetriebes mög-
lichst keine umfangreichen Massenumlagerungen 
mehr erforderlich sind. Wasserbezogene Zwi-
schennutzungen während des Füllvorganges sind 
unter Beachtung von Sicherheitsaspekten - bereits 
ab ca. 10 Jahren nach Beginn der Seebefüllung zu 
ermöglichen. An ausgewählten Bereichen (Eisdorf, 
Forum Terra Nova, Morschenich -Alt, Niederzier) 
sollen durch Stege oder Pontonlösungen frühzeitig 
Wasserzugänge eingerichtet werden, die mög-
lichst 10 Jahre nach Beginn der Seebefüllung nutz-
bar sind. Im Übrigen sind, die Böschungen mög-
lichst frühzeitig in ausgewählten Bereichen des Ta-
gebausees bereits während der Seebefüllung 
durch z. B. Wander - und Radwege zu erschlie-
ßen." (S.131) 
Die o.g. Aufzählung der ausgewählten Bereiche 
soll um den Bereich der Manheimer Bucht ergänzt 
werden, so wie es der BKP auf Seite 133 be-
schreibt (Für den Bereich der Manheimer Bucht 
soll ebenfalls eine Zuwegung geschaffen werden. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die hier aufgeführte Aufzählung zur Schaffung 
von Wasserzugängen bezieht sich auf die Nut-
zung des Tagebausees in der Phase der Zwi-
schennutzung und beruht auf der Planung und 
Eingabe der Neuland Hambach GmbH. Da die 
Manheimer Bucht erst sehr spät mit Wasser ge-
flutet wird und im Vergleich zum sonstigen See 
mit max. 30 -40 m Wassertiefe eher flach ist, 
sind Stege und Pontons zur Realisierung von 
Wasserzugängen in der Manheimer Bucht für 
die Phase der Zwischennutzung nicht erforder-
lich. Wege und ein ökologisches Gewässer sol-
len, wie beschrieben, in der Manheimer Bucht 
angelegt werden. Unter Wasserzugängen ist 
allerdings gemeint, dass darüber der Tagebau-
see für Wassernutzungen zugänglich gemacht 
wird. Eine Ergänzung der Aufzählung der aus-
gewählten Bereiche ist insoweit nicht erforder-
lich. 
-

- 342 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Des Weiteren soll für die Phase der Zwischennut-
zung ein ökologisches Gewässer im südlichen Be-
reich der Manheimer Bucht angelegt werden). 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025567_
025 
"Des Weiteren soll für die Phase der Zwischennut-
zung ein ökologisches Gewässer im südlichen Be-
reich der Manheimer Bucht angelegt werden. 
Stellungnahme der Kolpingstadt Kerpen" (S. 133) 
Hier ist eine konkrete, verbindliche Formulierung in 
Anlehnung an den Rahmenplan zu verwenden. 
Der Rat der Stadt Kolpingstadt Kerpen bittet da-
rum, das v .g. „ökologische Gewässer" offiziell als 
,,Manheimer See" zu bezeichnen. Ein konkreter 
Hinweis auf die Anlegung dieses „Manheimer-
sees" mit Größe und Lage fehlt. Auch in der Karte 
2B zur Zwischennutzung fehlt dieser Manheimer 
See. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die konkrete Ausgestaltung des ökologischen 
Gewässers ist noch im Detail im Rahmen der 
Abschlussbetriebsplanung und des Planfest-
stellungsverfahrens für die Herstellung des Ta-
gebausees Hambach zu prüfen. Die Bezeich-
nung Ma nheimer See erzeugt zum jetzigen 
Kenntnisstand ein falsches Bild und wird im 
Braunkohlenplan Hambach entsprechend nicht 
verwendet. Im Kontext der Entwicklung des 
Rahmenplans wurde zuletzt der Begriff "Man-
heimer Weiher" verwendet. Voraussichtlich 
wird es sich um einen wechselfeuchten Stand-
ort handeln. Weitere Details sind im Kontext der 
Planung für die Zwischennutzung der Manhei-
mer Bucht zu erarbeiten. Eine Anpassung des 
Braunkohlenplans Hambach selbst ist an die-
ser Stelle nicht erforderlich.  
- 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025582_
002 
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, gesamtheitli-
che Beurteilung der Vereinbarkeit des Vorhabens 
mit den Bewirtschaftungszielen für Oberflächen - 
und Grundwasserkörper (Anlage 8)  
  
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Hinweise in der Stellungnahme werden zur 
Kenntnis genomm en. Zum Vorlageverfahren 
des EuGH C -723/21 lässt sich folgendes zur 
Erläuterung ergänzen:  
-

- 343 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Im Fachbeitrag WRRL – Gesamtheitliche Betrach-
tung wird auf S. 98f der zu erwartende Grundwas-
serzustrom in Neffelbach, Erft, Lommersumer 
Mühlengraben, Kasterer Mühlenerft, Erftmühlen-
bach (274192_0), Swist, Rot- und Bleibach bewer-
tet und als vernachlässigbar bzw. hydraulisch ver-
träglich eingestuft. Unklar sind in diesem Zusam-
menhang die zukünftig zu erwartenden Zustrom-
mengen in die Gewässer, so dass die hydraulische 
Bewertung von uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht 
prüfbar ist. 
Der Vorhabenträger nimmt im wasserwirtschaftli-
chen Fachbeitrag WRRL auf Seite 6 Bezug auf ein 
vor dem Europäischen Gerichtshof anhängiges 
Verfahren der Stadt Frankfurt/Oder ./. Landesamt 
für Bergbau, Geologie und Rohstoffe in Frankfurt / 
Oder (C-723/21). In dem Verfahren geht es um die 
Zulässigkeit der Verfüllung eines alten T agebau-
lochs (Cottbusser See). Der Vorhabenträger führt 
aus, dass eine Entscheidung in dem Verfahren 
noch ausstehe. Auf Seit 15 widerholt der Vorha-
benträger diese Aussage,  
 Der Erftverband weist darauf hin, dass das Ver-
fahren vor dem Europäischen Gerichtshof beendet 
ist, weil sich die Parteien dieses Verfahrens außer-
Es trifft zu, dass das Vorlageverfahren vor dem 
EuGH zwischenzeitlich beendet worden ist. 
Durch die einvernehmliche Verfahrensbeendi-
gung hat sich der EuGH indes nich t mehr mit 
den rechtlichen Ausführungen der Generalan-
wältin befasst, sodass die dort aufgeworfenen 
Rechtsfragen letztlich als nicht abschließend 
geklärt gelten müssen. Es ist dabei zu beach-
ten, dass die Schlussanträge der Generalan-
waltschaft beim EuGH rech tlich nicht verbind-
lich sind. Zudem haben die rechtlichen Erwä-
gungen der Generalanwältin in der bisher ver-
öffentlichen rechtsliterarischen Auseinander-
setzung durchaus bedeutende Kritik erfahren 
(vgl. u.a. Reinhardt, UPR 2023, 288). Ein hin-
reichend klarer, verfestigter oder rechtsverbind-
licher Prüfmaßstab kann daher mit Blick auf das 
EuGH-Verfahren und die Prüfung des Art. 7 
Abs. 3 WRRL bislang nicht konstatiert werden. 
Der Trinkwasserschutz nimmt ungeachtet des-
sen auch im aktuellen Braunkohlenplanände-
rungsverfahren eine wichtige Rolle ein. So wird 
die Vereinbarkeit des Braunkohlenplans mit 
den trinkwasserspezifischen Anforderungen 
der WRRL u.a. in den "Angaben zur Umwelt-
prüfung" dargelegt.

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
gerichtlich geeinigt haben. Das dortige Braunkoh-
leunternehmen beteiligt sich an den Kosten der 
Aufbereitung des Rohwassers. 
Hintergrund ist offenbar, dass die in diesem Ver-
fahren zuständige Gener alanwältin beim Europäi-
schen Gerichtshof Laila Medina in ihrem Votum 
(also einem Vorschlag, wie der Europäische Ge-
richtshof entscheiden möge) ausgeführt hat, dass 
zumindest in den Fällen, in denen die Verfüllung 
eines Tagebaulochs Auswirkungen auf das Roh-
wasser haben kann, die Zulässigkeit des Anlegens 
eines solchen Gewässers nicht nur unter dem Ge-
sichtspunkt des Verschlechterungsverbots (Art. 4 
Abs. 1 WRRL bzw. §§ 27 ff WHG bzw. § 8 OGev) 
zu prüfen ist, sondern darüber hinaus auf seine 
Vereinbarung mit dem  besonderen Verschlechte-
rungsverbot für Gewässer, die zur Trinkwasserge-
winnung als Rohwasser genutzt werden (in dem 
vorgenannten Verfahren ging es um die Spree). 
Dieser gegenüber dem allgemeinen Verschlechte-
rungsverbot strengere Prüfungsmaßstab ist auch 
bei der Befüllung des Tagebaus Hambach anzu-
setzen. Eine Prüfung dieser trinkwasserspezifi-
schen Belange erfolgt ausweislich Seite 6 des 
Fachbeitrages nicht. 
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass seit 
Jahrzehnten eine Vielzahl von Maßnahmen er-
griffen wird, um gerade auch die Trinkwasser-
ressourcen zu schützen. Dies bezieht sich so-
wohl auf Maßnahmen unmittelbar im Tagebau-
betrieb (u.a. selektive Verkippung, optimierte 
Lage der Sohlen etc., vgl. auch MUNV, Hinter-
grundpapier Braunko hle zum Bewirtschaf-
tungsplan 2022 – 2027), als auch auf gezielte 
Einzelmaßnahmen an den jeweiligen Gewin-
nungsstandorten und Ersatzmaßnahmen. 
Überdies werden mit den öffentlichen Wasser-
versorgern übergeordnete Konzepte für die 
künftige Sicherstellung der Wa sserversorgung 
erarbeitet und abgestimmt. So besteht seit 
2013 ein durch den Erftverband kommunizier-
tes und mit RWE abgestimmtes "Konzept zur 
langfristigen Wasserversorgung in der Er-
ftscholle" (vgl. Jahresbericht des Erftverbands 
2016). Dieses Konzept wird  derzeit unter Be-
rücksichtigung der aktuellsten Erkenntnisse 
und aktualisierter Daten (z.B. neue Grundwas-
sermodelle) überarbeitet und dem heutigen 
Wissensstand angepasst. 
Durch Sicherstellung ausreichenden Trinkwas-
sers in Menge und Qualität ist die Trinkwasser-
versorgung auch in Zukunft gewährleistet (und

- 345 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
somit sind auch alle erforderlichen Maßnahmen 
getroffen, um die nachteiligen Auswirkungen 
auf die Pflichten nach Art. 7 Abs. 3 im Laufe der 
Zeit abzumildern, vgl. Schlussanträge der Ge-
neralanwältin vom 02.0 3.2023, C -723/21, 
Celex-Nr. 62021CC0723, Rn. 137). 
Eine nähere Prüfung etwaiger Auswirkungen 
im Zusammenhang mit der Herstellung des Ta-
gebausees Hambach auf die Trinkwasserge-
winnung erfolgt überdies in den nachfolgenden 
Fachzulassungsverfahren, insbesonder e im 
Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur 
Herstellung des Tagebausees.  
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025582_
003 
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, grundwas-
serabhängige Oberflächenwasserkörper und Ta-
gebausee Hambach (Anlage 10) sowie Bestands-
erhebung Oberflächengewässer im Untersu-
chungsgebiet Wirkpfad Wasser (Anlage 11)  
  
Im Fachbeitrag „Wasserrahmenrichtlinie, grund-
wasserabhängige Oberflächenwasserkörper und 
Tagebausee Hambach“ wurden im Untersu-
chungsgebiet „Wirkpfad Wasser“ die planb eding-
ten Auswirkungen auf grundwasserabhängige 
Oberflächenwasserkörper untersucht.  
Die Methoden und Ergebnisse entsprechen dabei 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Es werden keine Bedenken oder Anmerkungen 
geäußert. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis 
genommen. 
-

- 346 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
weitgehend denen des Erläuterungsberichtes zur 
Wasserrechtlichen Erlaubnis (2019). Insgesamt 
wurden im Fachbeitrag 34 potenziel l betroffene 
Oberflächenwasserkörper (ohne Tagebausee) 
identifiziert. 
Im Monitoring Hambach wurden diese Ergebnisse 
als Grundlage für die Auswahl der monitoringrele-
vanten Oberflächenwasserkörper genutzt. Dabei 
wurden 14 Oberflächengewässerabschnitte und 
zwei Stillgewässer in das Monitoring Hambach 
aufgenommen. Für diese Gewässer wurden je-
weils Ziele und die Überwachungsmethode festge-
legt. Somit ist sichergestellt, dass etwaige negative 
sümpfungsbedingte Auswirkungen auf diese Ober-
flächenwasserkörper rechtze itig erkannt werden 
können und ggf. gegengesteuert werden kann. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025582_
004 
Limnologisches Prognosegutachten für den zu-
künftigen Tagebausee Hambach (Anlage 12)  
  
Das limnologische Gutachten entspricht dem 
Kenntnisstand des Erftverbandes und bestätigt die 
zu erwartende Entwicklung des Tagebausees zu 
einem ökologisch wertvollen Klarwassersee mit ei-
nem guten ökologischen Potential. Der warm -mo-
nomiktische See wird keine Winterstagnation auf-
weisen, sondern sich aufgrund der großen Wind-
angriffsfläche durchmischen. Der Abfluss in die 
Stellung-
nahme wird 
teilweise ge-
folgt. 
Im Hinblick auf die Ausführungen zu potentiel-
len Flachwasserzonen kann das Folgende als 
Erläuterung ergänzt werden: Die konkrete Pla-
nung der Uferbereiche, insbesondere auch der 
Gestaltung ökologischer Flachwasserzonen, 
erfolgt im Rahmen der Abschlussbetriebspla-
nung und des Planfeststellungsverfahrens für 
die Herstellung des Tagebausees Hambach. 
Die Grundlagen zu der Herstellung von Flach-
wasserzonen sind im Braunkohlenplan in den 
Kapiteln 3.2, 6.2 und 6.3 festgelegt. In den 
Ergänzung des vier-
ten Absatzes der Er-
läuterung zum Ziel in 
Kap. 3.2  Natur und 
Landschaft im Abbau-
bereich um das Wort 
Biodiversität in: "Die 
Seeufer sind mit öko-
logischen Flachwas-
serzonen im Sinne 
der Biodiversität,

- 347 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Erft wird nach einer durchschnittlichen Verweilzeit 
des Wassers im See von ca. 170 Jahren im Mittel 
0,7 m3/s betragen, kann aber im Jahresverlauf 
auch temporär trocken fallen.  
Der See wird nach der Füllphase durch das Flu-
tungswasser geprägt sein und eine Sulfatkonzent-
ration um 70 mg/l aufweisen, die dann mit einem 
zunehmenden Grundwasserzustrom bis 2200 auf 
etwa 200 mg/l steigt und um das Jahr 2300 mit 
etwa 270 mg/l Sulfat einen Maximalwert erreicht. 
Eine Versauerungstendenz besteht ebenso wenig 
wie ein Risiko zur Ausbildung reduzierender Be-
dingungen im Übergangsbereich des Seewassers 
zum Ufer- oder Seebodensediment, die mit einem 
erhöhten Rücklösungspotenzial von Metallen ver-
bunden wären. Bei den organischen Spurenstoffen 
kann aufgrund rechtlicher Beschränkungen und 
fortschreitender Aufbereitungstechniken von rück-
läufigen Konzentrationen ausgegangen werden. 
Von besonderer Bedeutung sind einige polyzykli-
sche aromatische Kohlenwasserstoffe, die Über-
schreitungen der Umweltqualitätsnormen für prio-
ritäre Stoffe nach Anlage 8 OGewV aufweisen, 
aufgrund der langen Verweilzei t allerdings auch 
bedingt durch Abbau - und Sedimentationspro-
zesse eine Konzentrationsabnahme erwarten las-
sen. 
nachfolgenden Verfahren wird geprüft, welche 
Bereiche sich konkret besonders als ökologi-
sche Flachwasserzonen eignen, wo diese ei-
nen potentiellen Mehrwert bieten und wo sie 
entsprechend angelegt werden können. Eine 
Detailfestlegung innerhalb des Braunkohlen-
plans kann nic ht erfolgen, da hiermit keine 
übergeordneten raumordnerisch bedeutsamen 
Festlegungen einhergehen.  
Als Ergänzung wird aufgrund des Satzes: "Dies 
kann die Biodiversität in diesem Lebensraum 
im Sinne der Habitatqualität und Strukturvielfalt 
gegenüber der bisherigen Planung deutlich er-
höhen." das Wort Biodiversität in der Erläute-
rung zum Ziel des Kap. 3.2 übernommen. 
Strukturvielfalt und 
Habitatqualität zu g e-
stalten."

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Bei den Wasserbilanzbetrachtungen und limno-
physikalischen Prognoserechnungen fällt auf, 
dass als meteorologischer Rahmen das Klimasze-
nario RCP 8.5  – konkret die 50. und die 85. 
Perzentile dieses Szenarios - verwendet wurden 
und somit ein „very-worst-case“. Dieser Ansatz er-
scheint aus wasserwirtschaftlicher Sicht wenig 
praxisrelevant. Dies ist bei der Einordnung und Be-
wertung der Ergebnisse zu berück sichtigen. 
Hinzuweisen ist auf die Einrichtung einer neuen 
Rheinwassergütemessstelle, die unmittelbar ober-
stromig der Entnahmestelle liegen und perspekti-
visch zu einer verbesserten Datenlage bzgl. eines 
hydrochemischen Monitorings beitragen wird.  
Das limno logische Prognosegutachten bestätigt 
die aus Sicht des Erftverbandes zu erwartende 
Entwicklung des Tagebausees zu einem ökolo-
gisch wertvollen oligotrophen See, verbunden mit 
einem hohen ökologischen Potential.  
Die zu erwartende Trophieentwicklung liegt bei  ei-
ner Gesamtphosphorkonzentration von ca. 9 μg/l 
im oligotrophen Bereich. Der Tagebausee Ham-
bach wird dem Seentyp 13 zugeordnet: ein calci-
umreicher, geschichteter Tieflandsee mit einem re-
lativ kleinen Einzugsgebiet. Aufgrund des großen 
Volumens, der hohen  Wärmespeicherkapazität 
und der großen Windangriffsfläche ist für den See

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
keine Winterstagnation zu erwarten. Das Hypolim-
nion wird als großer Sauerstoffspeicher dienen.  
Der See hat das Potential, sich zu einem in 
Deutschland seltenen und ökologisch wertvol len 
Klarwassersee zu entwickeln. Durch den zunächst 
hohen Nährstoffeintrag aus dem Rheinwasser ist 
zu Anfang der Flutungsphase noch mit einer eutro-
phen Entwicklung zu rechnen, die jedoch relativ 
schnell in eine mesotrophe Phase übergeht, um 
sich dann als o ligotropher See zu stabilisieren.  
Das Litoral wird maximal 20 % der Bodenfläche 
des Sees ausmachen. Röhricht -, Schwimmblatt - 
und Tauchblattzonen werden sich voraussichtlich 
bis in 10 m Tiefe ausbilden. Wegen der steil abfal-
lenden oberen Seebeckenbereiche i st die Breite 
der Röhricht- / Schwimmblattzonen gering. Daher 
ist im Zuge der baulichen Ufergestaltung aus Sicht 
des Erftverbandes eine Ausdehnung der flacheren 
Litoralbereiche mit Tiefen bis maximal 2 m zwin-
gend erforderlich. Die Flachwasserzonen sollten 
schwerpunktmäßig am westlichen Ufer im Bereich 
der dort geplanten forstlichen Flächen mit mög-
lichst nährstoffarmen Ausgangssubstraten herge-
stellt werden. Dies kann die Biodiversität in diesem 
Lebensraum im Sinne der Habitatqualität und 
Strukturvielfalt gegenüber der bisherigen Planung 
deutlich erhöhen. Die Flachwasserzonen sollten 
im Braunkohlenplan möglichst konkret dargestellt

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
werden, um die raumordnerischen Ziele für das 
nachgeordnete Planfeststellungsverfahren zur 
Herstellung des Sees zu schaffen bzw. zu konkre-
tisieren. Die diesbezüglichen Vorgaben im Entwurf 
des Braunkohlenplans sind bislang wenig konkret. 
Neozoen machen im Rhein mittlerweile 20 % der 
Gesamtartenanzahl der aquatischen Wirbellosen 
aus und 60 bis 80 % der Individuen. Viele Eier und 
/ oder Larven von Tieren im Rhein sind kleiner als 
1 mm und können damit die vorgesehene Band-
siebanlage überwinden. Es ist damit zu rechnen, 
dass sich Neobiota auch im Tagebausee Ham-
bach etablieren können. Dies wird sich der Kon-
trolle entziehen und mit technisch en Maßnahmen 
mit vertretbarem Aufwand nicht zu verhindern sein. 
Abzuwarten ist die Entwicklung der Artenzusam-
mensetzung. 
Der zukünftige Tagebausee Hambach erfüllt 
grundsätzlich die Anforderungen für die Entwick-
lung einer Fischzönose. Er entspricht in seine r 
Morphometrie, den hydrologischen Aspekten, der 
Trophie sowie der Vegetation dem Seentyp Marä-
nesee I oder II. Typische Fischarten sind die kleine 
Maräne, Barsch und Hecht. Im Rhein wurden 2021 
u.a. die Fischarten Aal, Barsch und Döbel nachge-
wiesen. Es ist zu erwarten, dass sich relativ schnell 
eine Fischzönose im See entwickeln wird. Dabei

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
sind vor allem Fische, die auch im Rhein vorkom-
men zu erwarten. Namensgebend für die Seen 
vom Typ „Maränesee“ ist das Vorkommen der klei-
nen und großen Maräne. Diese müss en aktiv 
durch Besatzmaßnahmen angesiedelt werden. Bei 
Besatzmaßnahmen ist die Einhaltung der guten 
fachlichen Praxis von besonderer Bedeutung, da 
Fischbesatz auch immer mit negativen Folgen für 
das Ökosystem behaftet sein kann. Der Initialbe-
satz des Sees mit der kleinen Maräne wird unter 
Einhaltung der guten fachlichen Praxis vom Erft-
verband befürwortet. 
Zukünftig wird der Tagebausee Hambach in die 
Erft entwässern. Hier ist ein Auslaufbauwerk ge-
plant, die Sohlschwelle des Ablaufgewässers soll 
bei +64,8 m N HN liegen. Wir befürworten aus-
drücklich die naturnahe Gestaltung des Auslauf-
bauwerks und die Herstellung einer natürlichen 
Durchgängigkeit, die sich positiv auf die Besied-
lung des Tagebausees, nicht nur mit Fischen, aus-
wirken kann. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025582_
005 
Gutachterliche Stellungnahme zur Höhe des Ziel-
wasserspiegels für den zukünftigen Tagebausee 
Hambach (Anlage 13)  
  
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom-
men. Den dargelegten Erläuterungen zur was-
serwirtschaftlichen Begründung des Zielwas-
serspiegels von +65 m NHN wird gefolgt. Eine 
-

- 352 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Der Zielwasserspiegel für den Tagebausee Ham-
bach beträgt 65 m NHN. Auf diesen Wert ist  die 
Tagebauplanung mit der bereits begonnenen Her-
stellung der Wellenschlagzone ausgerichtet, 
ebenso wie sämtliche Modellrechnungen zur Prog-
nose des zukünftigen Grundwasserwieder -an-
stiegs. Der Zielwasserspiegel von 65 m NHN 
wurde in der Vergangenheit mehrfach mit dem Er-
ftverband abgestimmt. Letztmalig erfolgte hierzu 
eine umfassende Abstimmung mit Vertretern der 
Bezirksregierungen Köln und Arnsberg, des LA-
NUV, des Erftverbandes und der RWE Power AG 
im Dezember 2020. 
Die Planungen sehen vor, dass der zukünftige Ta-
gebausee einen Abfluss als offenes Gerinne mit 
freiem Gefälle zur Erft über eine an Wiebach und 
Winterbach ausgerichtete Ablauftrasse erhalten 
soll. Zielwasserstände unterhalb von 65 m NHN 
führen zu einer Verringerung des Gewässerlängs-
gefälles im Abl auf zur Erft. Damit verbunden er-
höht sich der Flächeneingriff zur Herstellung eines 
dann breiteren und/oder tieferen Gewässers, um 
den erforderlichen Abfluss sicherzustellen. In Ge-
bieten mit ungleichmäßigen Bodenbewegungen 
steigt das Risiko eines unzureichenden oder nega-
tiven Längsgefälles (die Ablauftrasse liegt anteilig 
im Bereich der größten Bodenbewegungen). Der 
entsprechende Festlegung für den Zielwasser-
spiegel des Tagebausees Hambach mit Be-
gründung sind im Entwurf des Braunkohlen-
plans bereits enthalten, sodass keine weiterge-
henden Anpassungen erforderlich sind.

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Tagebausee ist zudem mit den angrenzenden 
Grundwasserkörpern gekoppelt und beeinflusst 
die Grundwasserstände in der Umgebung bis in 
mehrere Kilometer Entfernung. Eine Erniedrigung 
des Seewasserspiegels führt daher zu einer dau-
erhaften Absenkung des Grundwassers in der Um-
gebung und zu einer Erhöhung der Grundwasser-
flurabstände um den entsprechenden Betrag. Dies 
steht dem allgemeinen Ziel einer mög lichst flä-
chenhaften Wiederherstellung der vorbergbauli-
chen Ausgangsgrundwasserstände im Sinne eines 
natürlichen, sich selbst regulierenden Wasser-
haushaltes entgegen. Zielwasserstände unter 65 
m NHN sind für den Tagebausee Hambach aus 
den genannten Gründen wasserwirtschaftlich nicht 
zielführend. 
Im Bereich der Erftaue zwischen Kerpen und Be-
dburg wurde bereits vor Beginn des Braunkohlen-
bergbaus ab Mitte des 19. Jahrhunderts mit einer 
Grundwasserabsenkung zur Melioration des Ge-
bietes begonnen. Die sich ab 1955 anschließende 
bergbauliche Grundwasserabsenkung wurde von 
den Anrainerkommunen als Chance gesehen, eine 
intensive Besiedlung der Erftaue vorzunehmen. 
Aufgrund der städtebaulichen Nutzung dieses Ge-
bietes besteht zurzeit planungspolitischer Kon-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
sens, die ur sprünglichen Grundwasserverhält-
nisse zum Schutz vorhandener baulicher Anlagen 
nicht mehr zuzulassen. Es ist vorgesehen, dass 
der Erftverband zukünftig durch Grundwasserhal-
tungsmaßnahmen den Grundwasserwiederan-
stieg auf ein für die normale Bebauung verträgl i-
ches Niveau begrenzt. Die zukünftigen Wasserhal-
tungsmaßnahmen sind keine Folge des Braunkoh-
lenbergbaus, deren Finanzierung liegt in kommu-
naler Verantwortung. 
Der Tagebausee Hambach ist mit dem Grundwas-
ser hydraulisch gekoppelt und beeinflusst die 
Grundwasserstände in der Erftaue. Im Rahmen 
der Flurabstandsprognose des LANUV wurde 
nachgewiesen, dass die in der Erftaue zur Tro-
ckenhaltung zu hebende Grundwassermenge auf-
grund der regulierenden Wirkung des Tagebau-
sees im „Bergbauszenario“ um ca. 16 % geringer 
ist als im „Referenzszenario“ ohne Bergbauein-
fluss. Die Festlegung des Zielwasserspiegels auf 
65 m NHN führt damit nachweislich zu einer deut-
lichen Entlastung der zukünftigen Wasserhal-
tungsmaßnahmen. Umgekehrt würde eine Erhö-
hung des Zielwasserspiegels und damit der 
Grundwasserstände in der Erftaue den techni-
schen und finanziellen Aufwand für die dauerhaf-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
ten Niedrighaltungsmaßnahmen bedeutend erhö-
hen und die städtebaulichen Einwicklungsmöglich-
keiten in den betroffenen Gebieten weiter ein-
schränken (ab einem H öhenniveau von ca. 65 m 
NHN würden zunehmend erhöhte Grundwasser-
mengen im oberen Grundwasserleiter Richtung 
Osten abströmen; diese Wassermengen müssten 
dann zusätzlich in der Erftaue gehoben werden). 
Für den Wasserhaushalt der Restbestände des 
Hambacher Forsts hat eine Erhöhung des Zielwas-
serspiegels gegenüber dem geplanten Niveau 
keine Auswirkungen. Dort bestanden vorbergbau-
liche Grundwasserflurabstände von ca. 12 – 15 m. 
Die Vegetation im Hambacher Wald hatte dem-
nach auch vor Beginn der bergbaulichen Sümp-
fungsmaßnahmen keinen Kontakt zum Grundwas-
ser. Der Hambacher Wald wurde und wird aus-
schließlich vom versickernden Anteil des Nieder-
schlags mit Wasser versorgt und ist nicht vom 
Grundwasser abhängig. Damit hat auch der See-
wasserspiegel keinen Einfluss auf d en Waldle-
bensraum und dessen typische Artengemein-
schaft. 
Zusammenfassend ist von einer Anpassung des 
Zielwasserspiegels nach oben oder unten aus den 
vorgenannten wasserwirtschaftlichen Gründen ab-
zuraten. Der geplante Zielwasserspiegel von 65 m

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
NHN sollte i m Braunkohlenplanänderungsverfah-
ren festgelegt und entsprechend begründet wer-
den. Wir weisen darauf hin, dass die wasserwirt-
schaftlichen Auswirkungen eines abweichenden 
Seewasserspiegels bezogen auf den Grundwas-
serwiederanstieg, die resultierenden Grundwas-
serflurabstände sowie die Wasserhaltungsmaß-
nahmen in der Erftaue aufgrund des begrenzten 
Zeitfensters nicht mehr hinreichend untersucht und 
bewertet werden könnten. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025582_
006 
Gutachterliche Prognose über die zukünftig zu er-
wartende Grundwassergüte im Abstrombereich 
der Kippe Hambach (Anlage 14)  
  
Die Angaben zur Grundwassergüte innerhalb der 
Abraumkippe sowie in deren Abstrom geben eben-
falls weitestgehend den Kenntnisstand des Erftver-
bandes wieder. Von besonderer Bedeutung ist der 
Abstrom in die oberen quartären Grundwasserlei-
ter, der ausgehend von der Sophienhöhe überwie-
gend in nördliche bis nordöstliche Richtung erfolgt 
sowie der Abstrom in den zu Wassergewinnungs-
zwecken intensiv genutzten Horizont 8 (Hauptkies-
Serie), der sich hauptsächlich in nordöstliche Rich-
tung erstreckt. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
In Bezug auf die Berücksichtigung von Altkip-
pen kann folgendes  zur weiteren Erfläuterung 
berichtet werden.  Im Rahmen des Braunkoh-
lenplanänderungsverfahrens Hambach erfolgt 
eine Betrachtung des Kippenabstroms aus der 
Kippe Hambac h. Dabei berücksichtigt werden 
kumulative Überlagerungseffekte mit dem Kip-
penabstrom aus den Altkippen. Im Zuge des-
sen werden die aus dem Sulfatmodell ermittel-
ten Sulfatfrachten der Alttagebaue berücksich-
tigt. Eine Prognose des Austrags aus den Alt-
kippen und dessen Auswirkungen ist nicht Be-
standteil des Braunkohlenplanänderungsver-
fahrens Hambach, da diese nicht durch das ge-
genständliche (Änderungs -)Vorhaben verur-
sacht sind. Im Rahmen der übergeordneten Ab-
stimmungen zum "Konzept zur langfristigen 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Hinsichtlich des Abstroms in das obere Stockwerk 
ist anzumerken, dass am nordöstlichen Rand der 
Abraumkippe Hambach ein Kippenkeil aus über-
wiegend pyritfreiem Abraum geschüttet wurde und 
weiterhin geschüttet wird, so dass der Teil des Kip-
pengrundwassers, der aus der Innenkippe in das 
obere Grundwasserstockwerk abströmt, sulfatarm 
bis weitgehend sulfatfrei sein wird. Die erhöhten 
(prognostizierten) Sulfatkonzentrationen im Be-
reich Elsdorf bzw. entlang der Pfadlinie OSTW -4a 
sind daher nicht nachvollziehbar.  
Ein nennenswerter kippenbeeinflusster  Abstrom 
wird aus dem Bereich der Sophienhöhe erfolgen. 
Wesentlicher Parameter ist auch hier das Sulfat, 
das die größte Abstromreichweite und mit gebiets-
weise über 1.000 mg/l auch die höchsten Konzent-
rationen der kippenbürtigen Wasserinhaltsstoffe 
aufweist. Die hohen Konzentrationen sind aller-
dings auf das Umfeld der Sophienhöhe begrenzt, 
weil insbesondere bei einem östlich gerichteten 
Abstrom die wassererfüllte Mächtigkeit im quartä-
ren Leiter stark zunimmt und eine große Verdün-
nungswirkung einsetzt. 
Im obe ren Grundwasserstockwerk besteht eine 
Differenz zwischen den modellseitig prognostizier-
ten Sulfatkonzentrationen im Vergleich zu den in 
Wasserversorgung in der Erftscholle" erfolgt 
eine entsprechende und in der Stellungnahme 
angesprochene Gesamtbetrachtung.

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
zahlreichen Grundwassermessstellen messtech-
nisch ermittelten Werten, die im Gutachten durch 
einen Korrekturfaktor behobe n werden.  
Bei der Beurteilung der wasserwirtschaftlichen 
Auswirkungen werden für die Wassergewinnungs-
anlagen Sindorf und Türnich keine Beeinträchti-
gungen festgestellt. Sofern, wie im vorliegenden 
Gutachten, der Abstrom aus der Innenkippe Ham-
bach isoliert b etrachtet wird, sind diese auf dem 
Reviermodell basierenden Aussagen korrekt. Bei 
einer wasserwirtschaftlichen Gesamtbewertung 
der bergbaubedingten Betroffenheit der Wasser-
gewinnungsanlagen ist allerdings auch der Kip-
pengrundwasserabstrom aus den Alttagebauen im 
Ville-Bereich, wie der ehemaligen Tagebaue Fre-
chen und Fortuna zu berücksichtigen und würde 
nach heutigem Kenntnisstand wahrscheinlich zu 
einer Betroffenheit durch erhöhte Sulfatwerte an 
den o.g. Standorten Sindorf und Türnich führen. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025582_
007 
Bericht 2023: Grundwassermodell für das Rheini-
sche Braunkohlenrevier (Anlage 15)  
  
In dem Modellbericht zum Grundwassermodell für 
das Rheinische Braunkohlenrevier (kurz: Revier-
modell) werden neben den hydrogeologisch -was-
serwirtschaftlichen Randbedingungen und der 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom-
men. Änderungen im Entwurf des Braunkohlen-
plans Hambach ergeben sich nicht. 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Funktionsweise und Kalibrierungsgüte des Revier-
modells auch die Modellprognosen zu zukünftigen 
Auswirkungen der bergbaulichen Maßnahmen 
(beispielsweise Tagebauseefüllung, Grundwas-
serwiederanstieg und Grundwasserstände mit Bo-
denbewegung nach Sümpfungsende, etc.) erläu-
tert. Das Modellgebiet des Reviermodells erstreckt 
sich dabei nicht nur über den Untersuchungsraum 
für den Tagebau Hambach, sondern betrachtet für 
alle heute aktiven Tagebaubereiche (Garzweiler, 
Inden und Hambach mit deren jeweiligen Wir-
kungsräumen) die großräumigen Grundwasser-
verhältnisse und schollenübergreifenden Ein-
flüsse. 
Die in dem Modellbericht vorgestellte Modellvari-
ante zum Stand 2022 beinhaltet für den Tagebau 
Hambach die Planung des aktuellen Braunkohlen-
planänderungsverfahrens und das Planfeststel-
lungsverfahren Tagebausee Hambach. Aktuelle 
Verfahren in Bezug auf den Tagebau  Garzweiler 
einschließlich des Tagebausees Garzweiler konn-
ten nicht berücksichtigt werden. Die Auswirkungen 
auf den hier relevanten Untersuchungsraum sind 
jedoch vernachlässigbar.  
Darüber hinaus wurde in den Modellparametern 
des Reviermodells 2022 der neueste Kenntnistand 
der Geologischen Modellgrundlagen seitens des 
GD NRW für die Erftscholle zugrunde gelegt. Die

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
schollenbasierten Überarbeitungen der Modellge-
ologie für die Rur - und Venloerscholle wurden in 
dieser Modellvariante noch nicht eingearbeitet. 
Dies soll mit der nächsten Modellversion erfolgen.  
Die Kalibrierung des Reviermodells 2022 wurde 
über den Zeitraum 1970-2021 durchgeführt. Dabei 
wurden zeitvariable Grundwasserentnahmen und -
versickerungsmengen, Grundwasserneubildung, 
Wasserführung von Maas und Rhein sowie die 
zeitvariable Tagebauführung vorgegeben. 
Im Modellbericht werden zur Betrachtung der Ka-
librierungsgüte Grundwasserganglinien im Ver-
gleich mit Modellganglinien abgebildet. Diese zei-
gen für den Untersuchungsraum des Tagebaus 
Hambach teilwe ise große Abweichungen zwi-
schen den gemessenen und modellierten Grund-
wasserhöhen. Insgesamt scheint die Kalibrie-
rungsgüte der Erftscholle für das oberste Grund-
wasserstockwerk schlechter als in anderen be-
trachteten Bereichen zu sein (Abweichungen im 
Untersuchungsraum Hambach häufig <= 10m vs. 
Abweichungen im Untersuchungsraum Garzweiler 
häufig <= 50cm). Darüber hinaus nimmt die Kalib-
rierungsgüte in den tieferen Modellleitern tenden-
ziell weiter ab. Die Grundwassermessstelle 
27/872563 im Horizont 7 bei Elsdorf etwa zeigt so-

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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
gar eine Abweichung von 17 m, wenngleich die Dy-
namik über die Zeit hier durch das Modell gut ab-
gebildet werden kann. Nichtsdestotrotz werden 
insgesamt das Gleichenbild der verschiedenen 
Grundwasserhorizonte, die Strömungsrichtungen 
im Untersu chungsraum sowie auch weitgehend 
die Dynamik der einzelnen Ganglinien gut abgebil-
det. 
Zusätzlich wurde für über 700 Grundwassermess-
stellen eine Residuen -Betrachtung für die Zeit-
punkte 2021 und 2018 durchgeführt, die die Eig-
nung des Grundwassermodells zur A bbildung der 
Grundwasserstände verdeutlicht. Es konnte sogar 
eine Verbesserung bezüglich der revierweiten Re-
siduen im Vergleich zu der vorhergehenden Mo-
dellversion erreicht werden. Dies ist ein Beleg da-
für, dass das Reviermodell 2022 gut geeignet ist, 
um bergbaubedingte Einflüsse und die Auswirkun-
gen der Tagebauplanung auf die Grundwasserver-
hältnisse abzuleiten und auch um prognostische 
Veränderungen zu betrachten.  
Die Modellprognose wird im zweiten Schritt nach 
der Kalibrierung bis zum Jahr 2200 berechnet und 
ein stationärer Endzustand ermittelt. Dabei werden 
sowohl für die Zukunft als auch für den Zeitraum 
seit 1970 eine Neubildungsrate von 100 % sowie 
mittlere Wasserstände für Rhein und Maas ange-
setzt. Die zukünftigen Grundwasserentnahmen

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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
werden weitestge hend auf die realen Entnahme-
mengen aus 2019 eingefroren. Mit einer weiteren 
Rechnung bis zum Jahr 2400 wird ein quasistatio-
närer Endzustand berechnet, der auch die prog-
nostizierten Geländesenkungen und -hebungen in-
folge der Grundwasserstands -Veränderungen mit 
betrachtet. 
Für die Erftschiene wurde dabei angenommen, 
dass eine Verlagerung der öffentlichen Trinkwas-
serversorgung zuerst vom Wasserwerk Paffendorf 
2035 nach Sindorf und 2065 eine gänzliche Verla-
gerung zum Wasserwerk Dirmerzheim notwendig 
sein wird. Diese im vorliegenden Modellbericht 
nicht erläuterten Annahmen in Bezug auf Zeitpunkt 
und Verlagerungsmengen, sowie die daraus resul-
tierenden Veränderungen für die Grundwasserver-
hältnisse, besonders im Hinblick auf den Kippen-
abstrom, müssen im Nachgang des  Braunkohlen-
planänderungsverfahrens noch detaillierter unter-
sucht werden.  
Für die Prognoserechnung werden Differenzen zu-
künftiger (Jahr 2200) zu aktuellen (Jahr 2021) 
Grundwasserspiegelhöhen betrachtet und in den 
verschiedenen Modellleitern/ Grundwasserhor i-
zonten graphisch abgebildet. Nach der Prognose 
wird ca. 2070 der Zielwasserspiegel für den Tage-
bau Hambach erreicht werden können. Hierbei ist 
ein starkes hydraulisches Gefälle im obersten

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Grundwasserstockwerk am Westrand des Tage-
bausees Hambach auffällig  (Zeitpunkt 2200), das 
ggfls. auch für Standsicherheitsbetrachtungen be-
deutend ist (Hinweis: Im Westen und Südwesten 
des Tagebausees bestanden vorbergbaulich die 
mit bis zu ca. 110 m NHN höchsten Grundwasser-
stände, woraus das ausgeprägte hydraulische Ge-
fälle im Grundwasseranstrom zum Tagebausee im 
stationären Endzustand resultiert). 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025582_
008 
Im Hinblick auf zukünftige Verfahren und kom-
mende Modellbetrachtungen weisen wir bezogen 
auf das Reviermodell nachrichtlich auf folgenden 
Optimierungsbedarf hin:  
  
• Das Reviermodell ist neben der Berechnung von 
Grundwasserströmen auch in der Lage, Stofftrans-
portvorgänge mit zwei verschiedenen Verfahren 
zu berechnen. Die Ergebnisse einer derartigen Be-
rechnung zum Sulfattransport aus dem Kippenab-
strom werden in den vorgelegten Unterlagen für 
weitergehende Betrachtungen in der „Gutachterli-
chen Prognose über die zukünftig zu erwartende 
Grundwassergüte im Abstrombereich der Kippe 
Hambach“ als Grundlage genutzt, werden bedau-
erlicherweise im vorliegenden Modellbericht je-
doch nicht beschrieben. Eine prüfbare Dokumen-
tation steht noch aus. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen 
und weitergetragen.  In künftigen Modellbe-
schreibungen des Reviermodells wird die Berg-
bautreibende Grundlagen und Ergebnisse der 
konservativen Transportmodell ierung des ab-
raumbürtigen Sulfats dokumentieren. 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025582_
009 
Im Hinblick auf zukünftige Verfahren und kom-
mende Modellbetrachtungen weisen wir bezogen 
auf das Reviermodell nachrichtlich auf folgenden 
Optimierungsbedarf hin : 
• Uns sind Abweichungen in dem mathematischen 
Verfahren zur Strömungsberechnung bekannt, das 
für die oben genannte Berechnung der Sulfatkon-
zentrationen im Kippenabstrom genutzt wurde. Zu-
künftig sollten sowohl Grundwasserströmung als 
auch Stofftransportprognosen auf der Basis einer 
einheitlichen Modellberechnung erfolgen. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom-
men. 
- 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025582_
010 
Im Hinblick auf zukünftige Verfahren und kom-
mende Modellbetrachtungen weisen wir bezogen 
auf das Reviermodell nachrichtlich auf folgenden 
Optimierungsbedarf hin:  
• Weiter ist uns im Zuge der kontinuierlichen Mo-
dellprüfung eine Inkonsistenz im Datensatz der 
Grundwasserneubildung aufgefallen, dessen Aus-
wirkungen auf die Modellierungsergebnisse z.Z. 
noch unsicher sind. Dieser Fehler ist zum Zeit-
punkt der Antragsstellung noch nicht bekannt ge-
wesen. Daher konnte der Antragssteller einer Kor-
rektur nicht nachkommen und es ist in diesem Ver-
fahren dem Antragsstelle r nicht als nachteilig zu 
werten. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die genannte Inkonsistenz im Kalibrierungsda-
tensatz konnte von der Bergbautreibenden 
nachvollzogen werden. Eine Prüfung nach Kor-
rektur ergab keine relevanten Auswirkungen 
auf das S trömungsbild. Das Prognosemodell 
ist davon nicht betroffen. Damit ist die Aussa-
gekraft der Prognoseergebnisse nicht einge-
schränkt. 
-

- 365 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025582_
011 
Die Modellergebnisse entsprechen ungeachtet nu-
merischer Fehler, Kalibrierungsunsicherheiten und 
weiterem Optimierungsbedarf weitgehend unse-
rem Kenntnisstand. Wir begrüßen außerdem die 
Aufnahme der zukünftigen Grundwasserhaltungs-
maßnahmen in der Erftaue als Modellrandbedin-
gung nach Vorgabe des Erftverbandes. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Es wird Zustimmung ausgedrückt und die Stel-
lungnahme wird zur Kenntnis genommen. 
- 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025583_
001 
Die Füllung des Tagebausees erfolgt mit Wasser 
aus dem Rhein, wobei zusätzlich Sümpfungswas-
ser aus den Tagebauseebegleitbrunnen zugeführt 
wird. Bei Erreichen des Zielwasserspiegels wer-
den die Brunnen sukzessive außer Betrieb genom-
men. Damit einhergehend ist ein sukzessiver An-
stieg des Grundwassers zu erwarten.  Wie in den 
Antragsunterlagen beschrieben, ist i m Zuge der 
Änderung des Braunkohlenplans des Tagebaus 
Hambach gegenüber dem ursprünglichen Plan 
nicht von einer negativen Beeinflussung der sümp-
fungsbedingten Auswirkungen auf die Oberflä-
chengewässer und das Grundwasser im WVER -
Einzugsgebiet auszugehen. Die Entwässerung der 
überhöhten Innenkippe erfolgt über Gewässer und 
Wegeseitengräben sowie Rückhaltebecken und 
wird an die bestehenden und außerhalb der Ab-
baugrenzen des Tagebaus liegenden Vorfluter an-
geschlossen. Diese Entwässerungsplanung für die 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genom-
men. Die sümpfungsbedingten Auswirkungen 
im Zuständigkeitsgebiet des WVER innerhalb 
der Erft-Scholle sind innerhalb der vorgelegten 
Unterlagen (siehe Fachbeitrag WRRL) umfas-
send dargelegt. Erheblich nachteilige Auswir-
kungen sind hiernach durch die Änderung des 
Vorhabens nicht zu erwarten.  Die Entwässe-
rungsplanung der überhöhten Innenkippe ist 
Bestandteil des Teils II des Abschlussbetriebs-
plans. Wie richtig dargelegt, liegt dieser noch 
nicht final vor, sondern befindet sich in der Er-
stellung. 
-

- 366 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
überhöhte Innenkippe ist noch anzufertigen (siehe 
Anlage 8.0; S.35). 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025604_
007 
Der Bergbautreibende ist verpflichtet, das Einleit-
bauwerk zur Befüllung des Tagebaus als touristi-
schen Anlaufpunkt herzustellen. Dies wird nicht 
eindeutig im vorliegenden Entwurf festgelegt. Es 
wird lediglich darauf verwiesen, dass „einer touris-
tischen Inszenierung des Einleitprozesses […] 
raumplanerisch keine Bedenken entgegen [s te-
hen]“ (S. 132). Die Zuständigkeit für die Umset-
zung der Maßnahme wird nicht beantwortet. Der-
zeit läuft ein gemeinsamer Abstimmungsprozess 
mit der Neuland Hambach GmbH und der RWE 
Power AG bezüglich einer touristischen Inszenie-
rung. Eine Übernahme der ent stehenden Kosten 
sollte jedoch durch den Bergbautreibenden erfol-
gen. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Für die Befüllung des Tagebausees und die 
Einleitung des Rheinwassers, das über die 
Rheinwassertransportleitung an der Tagebau-
oberkante ankommen wird, m uss ein Einleit-
bauwerk errichtet werden. Die konkrete Pla-
nung sowie auch die Genehmigung des Einleit-
bauwerks werden im Rahmen des Planfeststel-
lungsverfahrens für den Tagebausee behandelt 
und erfolgen. Dazu wird es ebenfalls eine Be-
teiligung geben, in dem die genannten Belange 
eingebracht werden können. Der Braunkohlen-
plan behandelt raumordnerische Aspekte, von 
daher ist die im Braunkohlenplan gewählte For-
mulierung, dass "einer touristischen Inszenie-
rung des Einleitprozesses [...] raumplanerisch 
keine Bedenk en entgegen stehen" richtig.  Zu-
dem trifft der Braunkohlenplan gemäß §26 
LPlG Festlegungen, soweit sie für eine geord-
nete Braunkohlenplanung erforderlich sind. 
Über die gewählte Formulierung hinausge-
hende Regelungen sind nicht Gegenstand der 
Braunkohlenplanung.  
-

- 367 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025604_
012 
Im Braunkohlenplan ist verbindlich zu regeln: 
- Die Verkürzung des Befüllungszeitraums auf ein 
Minimum ist sicherzustellen. 40 Jahre für Garzwei-
ler und Hambach sind angesetzt und sollten einge-
halten werden. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Im Braunkohlenplan wird in Kapitel 4.1.6.2 
"Seebefüllung" dazu folgendes Ziel festgelegt: 
"Das Restloch ist in möglichst 40 Jahren mit 
Wasser, vorwiegend aus dem Rhein, bis zum 
Zielwasserstand von +65 m NHN zu fül len. Mit 
der Seebefüllung ist möglichst früh, ab dem 
Jahr 2030, zu beginnen. Sie ist, soweit dies 
ohne nachteilige Auswirkungen auf Natur, 
Landschaft, Nutzungen Dritter möglich ist, 
möglichst bis zum Jahr 2070 abzuschließen." 
Eine Ergänzung des Braunkohlenplans ist nicht 
erforderlich. 
- 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025604_
046 
S. 102: „Über das Ablaufgewässer am zukünftigen 
Ostufer des Tagebausees bei Berrendorf werden 
im Mittel 0,7 m³/s Seewasser über die noch auszu-
bauenden Gewässer Wiebach und Winterb ach in 
Richtung Erft abgeleitet. […] Für die Sicherung der 
Trasse für das Ablaufgewässer des Tagebausees 
Hambach wird ein eigenständiges Braunkohlen-
planverfahren durchgeführt.“ - Die Stadt Elsdorf ist 
in jedem Falle in diesem gesonderten BKP-Verfah-
ren zu b eteiligen, ebenso wie bei dem Verfahren 
zur Rheinwassertransportleitung. Darüber hinaus 
fordert die Stadt Elsdorf bereits in den vorbereiten-
den Planungen und Gesprächen konsistent über 
die beiden Vorhaben informiert zu werden. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Stadt Elsdorf ist beim Verfahren zum 
Braunkohleplan zur Sicherung einer Trasse für 
das Ablaufgewässer des Tagebausees Ham-
bach beteiligt.  
-

- 368 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025604_
047 
S.104: „Das Restloch ist in möglichst 40 Jahren mit 
Wasser, vorwiegend aus dem Rhein, bis zum Ziel-
wasserstand von +65 m NHN zu füllen. Mit der 
Seebefüllung ist möglichst früh, ab dem Jahr 2030, 
zu beginnen. Sie ist, soweit dies ohne nachteilige 
Auswirkungen auf Natur, Landschaft, Nutzungen 
Dritter möglich ist, möglichst bis zum Jahr 2070 ab-
zuschließen.“ - Hier ist eine eindeutige Aussage zu 
treffen. Das Wort „möglichst“ ist zu streichen. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die Formulierung "möglichst" begründet sich im 
Wesentlichen durch den Zeitdruck und Auf ga-
benkomplexität im Zusammenhang mit der 
Planfeststellung des Tagebausees und des 
Einleitbauwerkes. Nur wenn die Genehmigung 
für das Bauwerk und die Herstellung des Tage-
bausees rechtzeitig vorliegt, kann das Einleit-
bauwerk frühzeitig gebaut und für die Einleitung 
ab 2030 genutzt werden.  Die Antragsunterla-
gen für das wasserrechtliche Planfeststellungs-
verfahren sind derzeit in Erarbeitung.  Gleiches 
gilt im Ergebnis für die Beendigung der Befül-
lung. Eine Änderung des Braunkohlenplanes 
durch die Streichung des Wortes "möglichst" ist 
insofern nicht gerechtfertigt. 
- 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025604_
048 
S. 104. „In einem weiteren Braunkohlenplanver-
fahren wird die raumordnerische Sicherung (einer 
- rot) Rheinwassertransportleitung erfolgen.“ - Statt 
„einer“ besser „der“ 
Stellung-
nahme wird 
gefolgt.  
Dem Änderungsvorschlag wird gefolgt. Insge-
samt wird der Satz jedoch in wie folgt geändert: 
"Die raumordnerische Sicherung der Trasse 
der Rheinwassertransportleitung ist Gegen-
stand eines weiteren Braunkohlenplanverfah-
rens." 
Im Absatz 2 der Erläu-
terung zum Ziel in 
Kap. 4.1.6.2 Seebe-
füllung wird der erste 
Satz in wie folgt geän-
dert: "Die raumordne-
rische Sicherung der 
Trasse der Rheinwas-
sertransportleitung ist 
Gegenstand eines 
weiteren Braunkoh-
lenplanverfahrens."

- 369 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025604_
049 
S. 104: Der Zulauf und Abfluss zur Herstellung des 
Tagebausees sind flächensparend umzusetzen. 
Hier ist die Stadt Elsdorf stärker in den Planungs - 
und Gestaltungsprozess mit einzubeziehen. Die 
gesamte Infrastruktur zur Befüllung und Regulie-
rung des Sees befindet sich schließlich auf Elsdor-
fer Stadtgebiet. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Für die Zuleitung des Rheinwassers (Rhein-
wassertransportleitung - RWTL) sowie das spä-
tere Ablaufgewässer des Tagebausees Ham-
bach wurden bzw. werden eigenständige 
Braunkohlenplanverfahren durchgeführt. Auf 
der Zulassungsebene schließen sich unter an-
derem das Rahmenbetriebsplanverfahren für 
die RWTL, das Planfeststellungsverfahren für 
den Tagebausee Hambach sow ie entspre-
chende Genehmigungsverfahren für das Ab-
laufgewässer an. Regelungen hierzu sind nicht 
Bestandteil des vorliegenden Entwurfs zum 
Braunkohlenplan Hambach.  
Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass 
die Planungen zur RWTL und zum Ablaufge-
wässer auf  eine möglichst geringe Flächenin-
anspruchnahme ausgelegt sind. Es werden die 
Flächen in Anspruch genommen bzw. raumord-
nerisch gesichert, die für den Bau / die Umset-
zung sowie den anschließenden Betrieb zwin-
gend erforderlich sind. Innerhalb der oben ge-
nannten Verfahren ist die Stadt Elsdorf unter 
anderem im Rahmen der Beteiligung der Trä-
ger öffentlicher Belange eingebunden. Der 
Wunsch nach einer stärkeren Einbindung wird 
ergänzend zur Kenntnis genommen.  
-

- 370 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025604_
050 
S. 104:  „Das verfügbare Wasser aus dem Rhein 
soll so verteilt werden, dass die Tagebauseen 
Hambach und Garzweiler (in einem annähernd 
gleichen Zeitraum befüllt werden - rot).“ Formulie-
rungsvorschlag: („…beide in einem Zeitraum von 
40 Jahren befüllt werden“ -blau) 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
In der Zielformulierung auf Seite 104 ist bereits 
enthalten, dass das Restloch (hier Tagebau 
Hambach) möglichst in einem Zeitraum von 40 
Jahren mit Wasser zu befüllen ist. Dies greift 
die nachfolgende Erläuterung ebenfalls auf. 
Eine weitergehende Anpassung wird als nicht 
erforderlich angesehen. 
- 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025604_
051 
S. 107: „Sollte wider Erwarten der Seewasserspie-
gel dauerhaft deutlich absinken, sind etwaige Ur-
sachen zu ermitteln, im Bedarf sfall Maßnahmen 
einzuleiten und die entsprechenden Maßnahmen-
träger festzulegen.“ - Die Maßnahmenträger soll-
ten für diesen Fall schon heute festgelegt werden. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Grundsätzlich ist nach gutachterlicher Untersu-
chung (IWB, BTU, IfB 2023) nicht davon auszu-
gehen, dass es zu einem dauerhaften Absinken 
des Zielwasserspiegels des Tagebausees 
Hambach kommt. Dies gilt auch unter Berück-
sichtigung von Klimaszenarien (hier: RCP 8.5). 
Langfristig wird der Tagebausee Hambach ei-
nen Vorfluter darstellen, dem das Grundwasser 
großräumig zuströmt. Dabei wird der Grund-
wasserzufluss den Verdunstungsverlust des 
Tagebausees übersteigen. Jahreszeitliche 
Schwankungen des Zielwasserspiegels liegen 
im Bereich von mehreren 10er- Zentimetern. 
Der Braunkohle nplan kann zum jetzigen Zeit-
punkt keine Aussage dazu treffen, wer im Falle 
eines dauerhaften Absinkens des Wasserspie-
gels - nach der Befüllung des Tagebausees - 
die Ursachenklärung übernimmt und erforderli-
chenfalls Maßnahmen einzuleiten hätte. So ist 
-

- 371 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
heute noch nicht abschließend geklärt oder 
festlegbar, wem die Unterhaltung des Sees ob-
liegen wird, nachdem die Rekultivierung voll-
ständig abgeschlossen ist. Nach derzeit gelten-
dem Recht obliegt die Gewässerunterhaltung 
grundsätzlich den sondergesetzlichen Wasser-
verbänden, die nach Gesetz oder Satzung die 
Gewässerunterhaltung bezogen auf das jewei-
lige Gewässer zur Aufgabe haben. Die Aufga-
benzuweisung kann indes nicht durch den 
Braunkohlenplan erfolgen. Zudem spielen die 
konkreten Umstände eines dauerhaften Absin-
kens eine Rolle dabei, wem die Ursachenklä-
rung und eventuelle Maßnahmen sinnvoller-
weise aufzuerlegen sein wird. Dies lässt sich 
heute nicht abstrakt für jedwede Szenarien re-
geln. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025604_
057 
S. 132: Allgemeiner Abschnitt zur Rheinwasser-
transportleitung: - Die von der Stadt Elsdorf bereits 
aufgeführten Belange zur Umsetzung des Vorha-
bens der Rheinwassertransportleitung (Stellung-
nahme aus dem Jahr 2023) sollten in jedem Falle 
Berücksichtigung fi nden und mit dem Braunkoh-
lenplan verschnitten werden. Die Stellungnahme 
der Stadt Elsdorf zur RWTL ist in den Anlagen ein-
sehbar. - Im Kern muss gewährleistet werden, 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die hier angesprochenen Belange richten sich 
an das Verfahren Rheinwassertransportleitung, 
in dem diese bereits berücksichtigt worden, und 
nicht an den Braunkohlenplan für den Tagebau 
Hambach. Im Braunkohlenplanverfahren 
Rheinwassertransportleitung ist das Öffentlich-
keitsbeteiligungsverfahren abgeschlossen und 
am 27.10.2023 vom Braunkohlenausschuss 
ein Feststellungsbeschluss gefasst worden. 
Darüber hinaus wird noch ein bergrechtliches 
-

- 372 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
dass mit dem der RWTL vorhandene gut funktio-
nierende touristische Strukturen nach der baul i-
chen Inanspruchnahme wiederhergestellt, bzw. er-
neuert werden. 
Rahmenbetriebsplanverfahren durchgeführt 
werden, in dem eine weitere Öffentlichkeitsbe-
teiligung (mit der weiteren Möglichkeit zur Dar-
stellung der Belange) stattfinden wird. 
Zur weiteren Erläuterung wird darauf hingewie-
sen, dass das  Braunkohlenplanverfahren 
Rheinwassertransportleitung im Sinne von § 7 
Abs. 4 ROG im Rahmen der Entwicklung des 
vorliegenden Braunkohlenplanentwurfs zum 
Tagebau Hambach berücksichtigt worden ist 
(vgl. insbes. S. 10 der Umweltprüfung - als Teil 
B dem Braunkohlenplanentwurf beigefügt - und 
S. 39 der Angaben zur Umweltprüfung, dort un-
ter 1.2.5). 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025604_
058 
S. 132: „Einer Nutzung gleichzeitig als Energieer-
zeugungsanlage sowie einer touristischen Insze-
nierung des Einleitprozes ses stehen raumplane-
risch keine Bedenken entgegen.“ - Formulierungs-
vorschlag: („Einer Nutzung gleichzeitig als Ener-
gieerzeugungsanlage sowie einer touristischen In-
szenierung des Einleitprozesses unmittelbar an 
dem sich auf dem Böschungsbereich befindlichen  
Einleitbauwerk stehen auch bereits während der 
Seebefüllung im Zuge einer Zwischennutzung - 
blau) raumplanerisch keine Bedenken entgegen.“ 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Eine konkretisierende Planung zur Inszenie-
rung des Einleitbauwerks ist nicht Gege nstand 
der Braunkohlenplanung. Die Zustimmung zu 
einer touristischen Inszenierung im Böschungs-
bereich und im Bereich des dort anzulegenden 
Einleitbauwerks obliegt der Bergverwaltung als 
zuständige Aufsichtsbehörde. 
-

- 373 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025604_
059 
S. 132: Zwischennutzungen: „Die Freigabe kann 
aus Sicherheitsgründen (jederzeit - rot) einge-
schränkt oder widerrufen werden.“ - Einmal geneh-
migte Strukturen sollten uneingeschränkt erhalten 
bleiben und nicht jederzeit wiederrufen werden 
können. Eine begründete Darlegung der Notwen-
digkeit ist auf jeden Fall erforderlich. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die hier dargestellten Einschränkungen sowie 
der Widerruf der Nutzbarkeit von Böschungs-
bereichen in der Phase der Seebefüllung sind 
im Braunkoh lenplan mit dem Zusatz "aus Si-
cherheitsgründen" eindeutig hinsichtlich einer 
unbestrittenen Notwendigkeit beschrieben und 
begründet. Eine Ergänzung im Braunkohlen-
plan ist dazu nicht erforderlich. Zuständig und 
Entscheidungsträger ist hier die Bergverwal-
tung (Bezirksregierung Arnsberg) als Aufsichts-
behörde für den Bergbau und die Wiedernutz-
barmachung des Tagebaus. 
- 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025604_
060 
S. 133: „Vor Elsdorf soll die Oberflächengestaltung 
unter Beachtung bergsicherheitlicher Anforderun-
gen möglichst so erfolgen, dass die Grundlagen für 
eine spätere (städtebauliche In -Wertsetzung - rot) 
gegeben sind.“ - Der Begriff der „städtebauliche In-
wertsetzung“ ist nicht optimal und demnach zu 
streichen. Es wird die Verwendung des Begriffs 
„Bebauung“ oder „Errichtung städtebaulicher 
Strukturen“ auf dem Hafenbalkon empfohlen. Der 
Hafenbalkon sollte hier namentlich erwähnt wer-
den. - Zudem ist zu überlegen, ob der gesamte Ab-
satz eher in ein anderes Kapital verschoben wer-
den sollte, da es sich hierbei vorrangig nicht um ein 
Vorhaben in der Zwischennutzung handelt. 
Stellung-
nahme wird 
teilweise ge-
folgt. 
Zum besseren Verständnis wird folgende Än-
derungen im Braunkohlenplan vorgenommen: 
"Vor Elsdorf soll die Oberflächengestaltung un-
ter Beachtung bergsicherheitlicher Anforderun-
gen möglichst so erfolgen, dass die Grundlagen 
für eine spätere  städtebauliche "Entwicklung 
(Seequartier/Hafenbalkon vor Elsdorf)"  gege-
ben sind (vgl. Erläuterungskarte 2A „Nutzungs-
schwerpunkte“).  
Der genannte Absatz befindet sich in den Er-
läuterungen zum Ziel des Kapitels "6.3 Tage-
bausee". Da die Entwicklung des Hafenbalkons 
im Bereich der Wellenschlagzone erfolgt und 
diese Bestandteil des Tagebausees ist, wird die 
Der Absatz 10 der Er-
läuterung zum Ziel in 
Kap. 6.3 Tagebausee 
wird wie folgt geän-
dert: "Vor Elsdorf soll 
die Oberflächenge-
staltung unter Beach-
tung bergsicherheitli-
cher Anforderungen 
möglichst so erfolgen, 
dass di e Grundlagen 
für eine spätere  städ-
tebauliche Entwick-
lung (Seequartier/Ha-

- 374 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Textstelle als richtig empfunden, eine Verschie-
bung ist nicht erforderlich.  
fenbalkon vor Els-
dorf) gegeben sind 
(vgl. Erläuterungs-
karte 2A „Nutzungs-
schwerpunkte“). " 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025604_
061 
S. 133 - 134: „Vor Elsdorf soll die Oberflächenge-
staltung unter Beachtung bergsicherheitlicher An-
forderungen möglichst so erfolgen, dass die 
Grundlagen für eine spätere städtebauliche In -
Wertsetzung gegeben sind (vgl. Erläuterungskarte 
2A „Nutzungsschwerpu nkte“). Soweit ein solches 
Vorhaben dem Anlegen einer Wellenschlagzone 
entgegensteht, ist dies bei der Oberflächengestal-
tung durch die Bergbautreibende zu berücksichti-
gen. Die erforderlichen Maßnahmen zur Bö-
schungssicherung sind dann mit der städtebauli-
chen In-Wertsetzung durch den jeweiligen Vorha-
benträger unter Einbindung der Bergaufsicht um-
zusetzen. Soweit die vorgesehenen städtebauli-
chen Vorhaben absehbar vor Anstieg des Wasser-
spiegels in diesen Bereich nicht umgesetzt wer-
den, hat die Bergbautreibende r echtzeitig vorher 
die Wellenschlagszone noch herzurichten. Erfor-
derliches Material ist hierfür vorzuhalten. Während 
des Befüllvorgangs sollen auf der für eine spätere 
städtebauliche Entwicklung vorgesehenen Fläche 
vor Elsdorf diverse Zwischennutzungen ermöglicht 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine 
Konkretisierung muss im Rahmen des Ab-
schlussbetriebsplans erfolgen.  
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
werden.“ - Hierbei handelt es sich um technische 
Detailfragen, die nur der Bergbautreibende vollum-
fänglich beantworten kann. - Auch hier ist erneut 
auf das Vorhaben des Hafenbalkons zu verweisen 
und seine Sicherstellung in der technischen Um-
setzung. Die Stadt Elsdorf erwartet, dass in Zu-
sammenarbeit mit der RWE Power AG alle erfor-
derlichen Maßnahmen zur Herstellung des Bal-
kons getroffen und eingeleitet werden. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025604_
062 
S. 134: „Beispielweise vor Niederzier ist die Errich-
tung einer solchen Photovoltaikanlage außerhalb 
der Seefläche als Zwischennutzung vorgesehen  
(siehe Erläuterungskarte 2B „Zwischennutzung“).“ 
- An dieser Stelle sollte beispielhaft auch auf Els-
dorf verwiesen werden. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die Ergänzung eines weiteren Beispiels ist an 
dieser Stelle nicht erforderlich und nicht zweck-
dienlich. Es würde nicht zum besseren Ver-
ständnis beitragen oder höhere Verbindlichkei-
ten mit sich bringen. Das Beispiel Niederzier 
bietet sich an, da hier  eine PV -Anlage außer-
halb der Seefläche (Tagebauseemulde) errich-
tet werden soll. Eine solche Planung exi stiert 
für Elsdorf bislang nicht. Zudem werden in der 
Erläuterungskarte 2B auch Potentialflächen für 
Erneuerbare Energien vor Elsdorf berücksich-
tigt.  
- 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025604_
063 
S. 135 „Die kommunalen Planungsträger sehen 
Bedarf für bauliche Entwicklungen im Randbereich 
des Tagebausees. Es ist im (Bedarfsfall - rot) Auf-
gabe und Entscheidung der Regionalplanung, eine 
Stellung-
nahme wird 
gefolgt.  
Der Anmerkung wird gefolgt und der Einschub 
"im Bedarfsfall" wird gestrichen.  
Im letzten Absatz der 
Erläuterung zum Ziel 
in Kap. 6.3 Tagebau-
see wird im zweiten 
Satz der Einschub "im

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
solche Entwicklung zu ermöglichen.“ - Insbeson-
dere vor Elsdorf wird ein Heranrücken an den See 
durch die optimalen Bedingungen und die einzig-
artige Lage angestrebt. Demnach ist nicht von ei-
nem „Bedarfsfall“ zu sprechen. Der Begriff sollte 
an dieser Stelle entfernt werden, da es sich um 
eine festgelegte, anzustrebende Entwicklung han-
delt. 
Bedarfsfall" gestri-
chen u nd lautet nun: 
"Es ist  Aufgabe und 
Entscheidung der Re-
gionalplanung, eine 
solche Entwicklung zu 
ermöglichen." 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025604_
067 
S. 7: „Maximalhöhen von + 65,3 m NHN sind bei 
extremen Niederschlagsereignissen möglich.“ - 
Elsdorf b efindet sich auf einer Höhe von 76 m 
NHN. Mit Blick auf die hier festgelegten Maximal-
höhen ist die Vermeidung von Überschwem-
mungsgebieten sicherzustellen. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Mit Blick auf die Höhenlage von Elsdorf bei rd. 
+76 m NHN l assen sich keine durch die 
Schwankungen des Zielwasserspiegels des 
Tagebausees Hambach in Höhe von maximal 
+65,3 m NHN induzierten Veränderungen von 
Überschwemmungsgebieten der Stadt Elsdorf 
erkennen. Weitergehender Untersuchungs - o-
der Handlungsbedarf ergi bt sich hieraus dem-
nach nicht.  
- 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025604_
072 
Zusammenfassung und Kernaussagen: 4. Sowohl 
der Seezulauf als auch der Seeabfluss zur Herstel-
lung des Tagebausees sind flächensparend umzu-
setzen. Hier ist die Stadt Elsdorf unmittelbar in den 
Planungs- und Gestaltungsprozess mit einzube-
ziehen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, 
dass sich die gesamte Infrastruktur zur Befüllung 
und Regulierung des Sees ausschließlich auf Els-
dorfer Stadtgebiet befindet. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 
Für den Seezulauf wird mit der Rheinwasser-
transportleitung und dem entsprechenden 
Braunkohlenplan bereits eine raumordnerische 
Festlegung getroffen. Die Einleitung wird im 
Rahmen des Planfest stellungsverfahrens für 
den Tagebausee Hambach behandelt und ba-
siert auf den technischen Anforderungen zur 
Einleitung des Wassers. Die raumordnerische 
-

- 377 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Sicherung für den Ablauf des Tagebausees 
Hambach wird in einem separaten Braunkoh-
lenplanverfahren behande lt. Dieser Braunkoh-
lenplanentwurf wird voraussichtlich im Sommer 
2024 dem Braunkohlenausschuss vorgelegt. 
Anschließend wird es eine Beteiligung geben. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025605_
003 
Es ist fahrlässig, das Hambacher Loch mit Rhein-
wasser zu verfüllen, es wird ohne weitere Aufarbei-
tung des Wassers einen biologisch toten See ge-
ben, dieser Zustand wird durch Verdunstung und 
damit verbundene Konzentrierung von Schadstof-
fen noch verstärkt. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Das entnommene Rheinwass er wird verschie-
denen Nutzungszwecken zugeführt (Befüllung 
Tagebausee Hambach, Befüllung Tagebausee 
Garzweiler, Versorgung verschiedener Feucht-
gebiete und Oberflächengewässer). Die ab-
schließende Bewertung der Rheinwassergüte 
erfolgt daher in Abhängigkeit der späteren Ver-
wendung des Rheinwassers in eigenständigen 
wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren (in 
Bezug auf die Befüllung der Tagebauseen sind 
dies die Verfahren zur Herstellung der Tage-
bauseen) und nicht im hiesigen Braunkohlen-
planänderungsverfahrens Hambach. Die 
grundsätzliche Verwendbarkeit des Rheinwas-
sers wurde zuletzt durch den "Rheinwassergü-
tebericht" (Stand 08.11.2022) in den wesentli-
chen Aussagen erneut bestätigt. Sie ist über-
dies Teil eines umfangreichen Monitorings mit 
-

- 378 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
einem ganzheitlichen An satz, in dem die Eig-
nung des Rheinwassers fortlaufend behandelt 
wird. 
Zur weiteren Erläuterung wird darauf hingewie-
sen, dass im Rahmen des limnologischen Prog-
nosegutachten für den Tagebausee Hambach 
(s. Anlage 9) verschiedenste Prozesse wie Ak-
kumulation und Adsorptionsprozesse im See 
berücksichtigt werden. Das Gutachten kommt 
zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen ge-
geben sind, dass sich der Tagebausee Ham-
bach zu einem ökologisch wertvollen, in Mittel-
europa seltenen Klarwassersee entwickelt, der 
eine ho he Attraktivität für Freizeitnutzungen 
entfaltet. 
   
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025605_
004 
Durch den zunehmenden Klimawandel wird nicht 
genug Rheinwasser zur Verfügung stehen, um das 
Loch in 40 Jahren zu füllen. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die Folgen der Wasserentnahme aus dem 
Rhein und die Auswirkungen des Klimawandels 
wurden bereits in dem Braunkohlenplanände-
rungsverfahren "Garzweiler II, Sachlicher Teil-
plan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwas-
sertransportleitung" und der damit verbund e-
nen UVP im Altverfahren geprüft: "Die durch die 
Wasserentnahme zu erwartenden Wasserspie-
gellagenänderungen haben keine nachteiligen 
-

- 379 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Auswirkungen auf das Ziel der Erreichung ei-
nes guten ökologischen Zustandes des Fließ-
gewässers Rhein. Auch eine Verschärfun g der 
Niedrigwassersituationen am Niederrhein 
durch die vorgesehenen Entnahmemengen ist 
nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwar-
ten. Diese Aussage basiert auf Auswertungen 
insbesondere des Klimamodells REMO (MAX -
PLANCK-INSTITUT ET AL. 2009 und 2014), 
welches für den Abfluss des Rheins unter Be-
rücksichtigung zukünftiger Klimaveränderun-
gen im Winter zunehmende Abflussmengen 
aufgrund deutlich zunehmender Winternieder-
schläge prognostiziert, während in den Som-
mermonaten nahezu unveränderte Abflussver-
hältnisse abzusehen sind. Besonders im Som-
mer speist sich der Niederrhein in regenarmen 
Zeiten aus dem Grundwasserzufluss. Dieser 
Speicher füllt sich in den zunehmend nieder-
schlagsreicheren Winterhalbjahren stärker auf, 
so dass es durch die  puffernde Wirkung ten-
denziell zu einer Abminderung von Niedrigwas-
serextremen kommt." Auch nach aktuellen Er-
kenntnissen gibt es hiervon keine abweichende 
Bewertungsgrundlage, sodass sich die vorge-
sehene Entnahmemenge für die Befüllung der 
Tagebauseen sowie der Bereitstellung von  Er-

- 380 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
satz-, Ausgleichs - und Ökowasser auch zu-
künftig – unter Berücksichtigung von klimabe-
dingten Abflussveränderungen im Rhein – rea-
lisieren lässt.  
  
Unter Berücksichtigung der Aspekte der Schiff-
fahrt in Abstimmung mit der Generaldirektion 
Wasserstraßen und Schifffahrt als zentrale 
Bundesbehörde der Wasserstraßen - und 
Schifffahrtsverwaltung des Bundes wurde das 
gestaffelte Entnahmekonzept aus dem Altver-
fahren auf die neue Anlagenkonfiguration an-
gepasst. Das neue Entnahmekonzept sieht - 
abhängig vom Rheinwasserstand - eine gestaf-
felte Entnahme vor. Das heißt bei niedrigen 
Wasserständen im Rhein wird weniger und bei 
höheren Wasserständen mehr Wasser ent-
nommen. Durch das Entnahmekonzept liegt die 
Absenkung bei der höchsten vorgesehenen 
Entnahmemenge bei höchstens  2,4 Zentime-
tern. Bei Niedrigwasser ist die Entnahme so ge-
ring, dass der Pegel lediglich 4 Millimeter gerin-
ger ist. Dies geben auch die Beschlüsse der 
Zentralen Kommission für die Rheinschifffahrt 
wieder. Aus diesen ergibt sich, dass bei einer 
Pegelabsenkung von weniger als einem Zenti-
meter bei Niedrigwasser keine Beeinträchtigun-
gen der Rheinschifffahrt zu erwarten sind. Auch

- 381 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
durch dieses gestaffelten Entnahmekonzept 
wird einer Verschärfung von Niedrigwassersitu-
ationen im Rhein verhindert. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025644_
006 
Hinsichtlich der hydraulischen Dimensionierung 
der Gräben, Gewässer sowie der Bemessung und 
Anordnung der Regenrückhaltebecken, sollte mit 
Blick auf das Ereignis im Juli 2021 ein schadloser 
Ablauf eines Hochwasserereignisses ( HQextrem) 
gewährleistet werden können. Das gilt insbeson-
dere für die Gewässer im Bereich der überhöhten 
Innenkippe. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die Entwässerungsplanung der überhöhten In-
nenkippe ist Bestandteil des Teil II des Ab-
schlussbetriebsplans. Im Rahmen dessen wer-
den die Grundlagen für die hydraulische Be-
messung und Anordnung der Gräben und 
Rückhaltebecken geprüft und abgestimmt. Eine 
Festlegung zur zu heranzuziehenden Bemes-
sungsgrundlage, wie hier angeregt in Höhe von 
HQextrem, ist nicht Gegenstand des Braunkoh-
lenplanänderungsverfahrens, sondern ist im 
Detail Bestandteil der Entwässerungsplanung 
des Teils II des Abschlussbetriebsplans. Zulas-
sungsbehörde ist hierfür ihr Haus und somit bei 
der technischen Planung federführend einge-
bunden. 
- 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025645_
001 
Currenta ist Managerin und Betreiberin der drei 
CHEMPARK-Standorte in Dormagen, Leverkusen 
und Krefeld-Uerdingen. Currenta ist in ihrer Funk-
tion als Betreiberin des CHEMPARK u. a. Betrei-
berin von (Trink -)Wassergewinnungsanlagen, 
Klär- und Verbrennungsanlagen, Kraftwerken, 
Ver- und Entsorgungsnetzen, Häfen, Eisen-
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Es werden keine Einwände vorgebracht. Die 
Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.  
-

- 382 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
bahninfrastrukturen, Deponien sowie von Trans-
portfernleitungssystemen. Sie stellt somit die Ver-
sorgung der dort ansässigen produzierenden Be-
triebe und Dien stleister sowie die Entsorgung si-
cher. Eine Sicherung dieses Bestandes und der 
Entwicklungsfähigkeit der Standorte sowie die Si-
cherstellung der Versorgung des CHEMPARK ha-
ben für die Currenta sowie die dort ansässigen, 
vielzähligen Unternehmen höchste Prior ität. Cur-
renta produziert konkret im Wasserwerk Tannen-
busch Trinkwasser zur Versorgung des CHEMP-
ARK Dormagen. Das Einzugsgebiet der Trinkwas-
sergewinnung Tannenbusch erstreckt sich von 
den im (zum Dormagener Stadtgebiet gehören-
den) Waldgebiet “Tannenbusch” gelegenen Ge-
winnungsbrunnen in Richtung Westen bzw. Süd-
westen. Diese Trinkwassergewinnung der Cur-
renta muss langfristig sichergestellt werden. Nach 
dem ausgelegten Entwurf der Änderung des 
Braunkohlenplans „Teilplan 12/1 – Hambach – Ab-
bau- und Außenhaldenf läche des Tagebaues 
Hambach“ (Entwurf Stand: Oktober 2023) werden 
wasserwirtschaftliche Ziele für die Zeit nach Been-
digung des Braunkohlentagebaus festgelegt. Dazu 
gehört die Befüllung des Tagebaus mit Rheinwas-
ser (Nr. 4.1.6.2, Ziel), das über die Rheinwas ser-
transportleitung eingespeist wird.

- 383 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025645_
002 
Durch den Ablauf des Tagebausees dürfen kein e 
erheblichen Beeinträchtigungen an weiterführen-
den Gewässern oder damit zusammenhängenden 
Auenbereichen oder Feuchtgebieten eintreten (Nr. 
4.1.6.1 Ziel 2). 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Wie im Braunkohlenplan dargelegt ist eine er-
hebliche Beei nträchtigung des Ablaufgewäs-
sers und dessen Auenbereich sowie der Erft 
durch die Beschaffenheit des aus dem See ab-
fließenden Wassers gemäß vorliegender Prü-
fungen nicht zu erwarten.  Detaillierte Betrach-
tungen zu den Auswirkungen des Ablaufge-
wässers sind Bestandteil des Braunkohlenplan-
verfahrens zur Sicherung der Trasse für das 
Ablaufgewässer. Dieses Braunkohlenplanver-
fahren läuft aktuell. 
- 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025645_
003 
Die Herstellung des Tagebausees und seine Ent-
wicklung in güte- und mengenmäßiger Hinsicht soll 
einem Monitoring unterworfen werden. Sich aus 
dem Monitoring ergebende Maßnahmen sind um-
zusetzen (Nr. 4.1.6.4 Ziel). 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Wie aus den Erläuterungen zur o.g. Zielformu-
lierung hervor geht, werd en geforderte Maß-
nahmen zur Herstellung des Tagebausees 
Hambach und das Überwachungsprogramm 
für den See innerhalb des Monitorings für den 
Tagebau Hambach integriert. Beim Monitoring 
für den Tagebau Hambach handelt es sich um 
ein behördlich auferlegtes Monitoring. 
Eine Änderung oder Ergänzung des Braunkoh-
lenplans ist nicht erforderlich. 
- 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025645_
004 
Es fehlt eine Regelung, wer etwaig erforderliche 
Maßnahmen durchzuführen und zu finanzieren 
hat. Derzeit liegen uns keine Kenn tnisse darüber 
vor, ob und inwiefern die Wassergewinnung im 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Entgegen der Forderung der Einwendung kann 
der BKP Hambach keine individuellen oder 
übergeordneten Kostentragungsregelungen 
treffen, da sich diese nicht auf raumordnerische 
-

- 384 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Trinkwasserwerk Tannenbusch zukünftig durch 
eine Versickerung von Rheinwasser anstelle von 
Sümpfungswasser beeinflusst wird. Da wir eventu-
elle Auswirkungen auf die Zusammensetzung des 
geförderten Rohwassers aktuell nicht ausschlie-
ßen können, möchten wir darauf hinweisen, dass 
seitens der Bezirksregierung sicherzustellen ist, 
dass evtl. durch einen erhöhten Aufbereitungsauf-
wand verursachte Kosten vom Vorhabenträger 
RWE zu tragen sind. So betonte die  Generalan-
wältin Laila Medina in ihren Schlussanträgen vom 
2. März 2023 in der Rechtssache C ‑723/21 (Stadt 
Frankfurt (Oder), FWA Frankfurter Wasser - und 
Abwassergesellschaft mbH gegen Landesamt für 
Bergbau, Geologie und Rohstoffe), in der es um 
einen Planf eststellungsbeschluss zur Herstellung 
des größten künstlichen Sees in Deutschland ging, 
dass Beeinträchtigungen von für die Trinkwasser-
gewinnung genutzten Wasserkörpern zwingend 
vor der Genehmigung eines Vorhabens zu prüfen 
sind. Im Rahmen einer Interessen abwägung kann 
ein Vorhaben zwar dennoch zugelassen werden, 
dies erfordert jedoch unter anderem, dass es ein 
Bündel notwendiger Maßnahmen enthält, mit dem 
sichergestellt wird, dass die Einhaltung der Trink-
wasserrichtlinie nicht beeinträchtigt wird (vgl. 
Schlussanträge der Generalanwältin vom 
Belange beziehen. Die gewünschten Regelun-
gen liegen damit auch außerhalb der Rege-
lungsbefugnis des Braunkohlenausschusses.  
  
Auswirkungen auf die Wassergewinnung im 
Trinkwasserwerk Tannenbusch, welches sich 
im Nahbereich des Rheins bei Dormagen befin-
det, sind insbesondere auch aufgrund der Ent-
fernung nach aktuellem Kenntnisstand durch 
die Herstellung des Tagebausees Hambach 
nicht wahrscheinlich. Im Fachbeitrag Wasser-
rahmenrichtlinie (Anlage 7a) wird fachgut-
achterlich dargelegt, dass das Rheinwasser 
grundsätzlich für die Befüllung des Tagebaus-
ses und die daraus resultierende Infiltration i n 
die anliegenden GWK geeignet ist. Detailbe-
trachtungen zu den Auswirkungen (auch auf 
Entnahmen Dritter) erfolgen im Rahmen des 
Planfeststellungsverfahrens zur Herstellung 
des Tagebausees. 
Soweit sich die Einwendung auf das Vorlage-
verfahren beim EuGH C -723/21 bezieht ist da-
rauf hinzuweisen, dass es sich bei einem Plan-
feststellungsverfahren um ein gesondertes Ver-
fahren handelt, dass vom Braunkohleplan un-
abhängig ist. Maßstäbe die ggf. durch die 
Schlussanträge der Generalanwältin gesetzt

- 385 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
02.03.2023, C -723/21, Celex -Nr. 62021CC0723, 
Rn. 123, 137 und 148). 
Zu einer Entscheidung des Europäischen Ge-
richtshofs kam es nicht, da sich die Parteien au-
ßergerichtlich einigten, dass sich die dortige Berg-
baubetreibende an den Kosten für den Ausbau 
und die Ertüchtigung des betroffenen Wasser-
werks beteiligte (vgl. 
https://www.leag.de/de/news/details/wasser-streit-
um-cottbuser-ostseeist-aussergerichtlich-beige-
legt/). In diesem Zusammenhang verweisen wir 
auch auf den Beschluss der Landesregierung vom 
19. September 2023 „Leitentscheidung 2023: Mei-
lenstein für den Klimaschutz, Stärkung der Versor-
gungssicherheit und Klarheit für die Menschen in 
der Region“, S.18 f, der bei der beabsichtigten Än-
derung des Braun kohlenplans zu beachten ist. 
Dort wird – unter Verweis auf den Rheinwassergü-
tebericht zum Monitoring von Garzweiler II aus No-
vember 2022 – ausgeführt, dass das Rheinwasser 
nach heutigen Erkenntnissen für die Wasserver-
sorgung geeignet sei, aber mit Blick auf Schutzgü-
ter, zu denen insbesondere das Trinkwasser ge-
höre, weitere Untersuchungen, Maßnahmen und 
Sicherheitsvorkehrungen erforderlich seien. 
wurden - wobei die Sc hlussanträge der Gene-
ralanwaltschaft beim EuGH rechtlich nicht ver-
bindlich sind - sind nicht auf das Braunkohle-
planverfahren übertragbar. Vielmehr kann die 
Auferlegung der Kosten eines erhöhten Aufbe-
reitungsaufwandes als Inhalts -und Nebenbe-
stimmung im wass erbehördlichen Erlaubnis -, 
Bewilligungs- oder Planfeststellungsverfahren 
nach den §§ 8 ff., 67 ff. WHG (vgl. Reinhardt, 
UPR 2023, 288-294) jedoch nicht im Braunkoh-
leplan erfolgen.

- 386 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025645_
005 
Die Leitentscheidung 2023 häl t außerdem fest, 
dass die Qualität des Rheinwassers den europäi-
schen und deutschen wasserrechtlichen Vorschrif-
ten entsprechen muss, u. a. auch der Trinkwasser-
richtlinie (EU) 2020/2184 vom 16. Dezember 2020. 
Derzeit werden der Leitentscheidung 2023 zufolge 
im Rahmen gutachterlicher Untersuchungen Fra-
gen zur Mobilität und zum Rückhalt ausgewählter 
Spurenstoffe im Grundwasserleiter bzw. bei einer 
technischen Aufbereitung geklärt. Die Rheinwas-
sergüte und die nachlaufende Sümpfung sollen 
demnach im wasserrechtli chen Verfahren weiter 
untersucht und geregelt werden. Ausdrücklich hält 
die Leitentscheidung 2023 fest: „Die Bergbautrei-
bende hat Maßnahmen für verwendungsgerechtes 
Rheinwasser zu treffen.“ Daraus schließen wir, 
dass die z. B. für die Trinkwassergewinnung not-
wendigen Kosten, wie etwa zusätzliche Reini-
gungsstufen oder Vorbehandlungsanlagen, für die 
eigene Verwendung oder Wassergewinnung an-
derer Betreiber durch den Bergbautreibenden ge-
tragen werden sollen, dies unterstreicht unsere ge-
schilderte Sichtweise. Di e Einhaltung dieser Vor-
gabe hat die Bezirksregierung sicherzustellen. Bis-
lang wird in dem ausgelegten Entwurf für die Än-
derung des Braunkohlenplans im Ziel zu Nr. 
4.1.6.4 nur geregelt, dass bei Beeinträchtigungen 
Abhilfemaßnahmen zu ergreifen sind, aber ni cht 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Das entnommene Rheinwasser wird verschie-
denen Nutzungszwecken zugeführt, die Wirk-
pfad- und schutzgutbezogen unterschiedliche 
Qualitätsanforderungen mit sich bringen. Eine 
abschließende Bewertung der Rheinwasser-
güte erfolgt daher in Abhängigkeit des Verwen-
dungszwecks in den eigenständigen wasser-
rechtlichen Genehmigungsverfahren. Für den 
Tagebausee Hambach ist dies das Planfest-
stellungsverfahren. Eine pauschalierte Festle-
gung innerhalb des Braunkohlenplans Ham-
bach zu einer möglichen Aufbe reitung des 
Rheinwassers kann demnach nicht erfolgen. 
Sofern erforderlich sind geeignete Maßnahmen 
unter Berücksichtigung der jeweiligen Verwen-
dung und des Schutzgutes in den nachfolgen-
den Fachzulassungsverfahren zu adressieren.  
  
Zudem ist es nicht Aufgab e des Braunkohlen-
planänderungsverfahren, einzelne oder auch 
übergeordnete Kostentragungsregelungen zu 
treffen. Die gewünschten Regelungen betreffen 
keine raumordnerischen Belange, weshalb im 
Braunkohlenplanänderungsverfahren auch 
keine Festlegungen außerha lb der Raumord-
nung getroffen werden. Die geforderte Zielbe-
stimmung wird daher nicht übernommen.  
  
-

- 387 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
von wem diese Abhilfemaßnahmen durchzuführen 
bzw. von wem die ggf. erforderlichen Kosten dafür 
zu tragen sind. Wir fordern daher die Aufnahme ei-
ner Regelung der Kostentragung jedweder Investi-
tionen oder höheren sonstigen Aufwänden in den 
o.g. Braunkohlenplan zu Lasten RWE. Dies ist zur 
Klarstellung bereits auf der Ebene der beabsichtig-
ten Änderung des Braunkohlenplans eindeutig als 
Ziel festzulegen, damit dies in den folgenden Ver-
waltungsverfahren entsprechend beachtet und 
umgesetzt wird. 
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der in 
der Stellungnahme angeführten Aussage der 
Leitentscheidung 2023, dass die "Bergbautrei-
bende (...) Maßnahmen fü r verwendungsge-
rechtes Rheinwasser zu treffen [hat]" (s. Seite 
19, LE2023). So sieht diese Aussage weder 
eine allgemeine Qualitätsanforderung vor, son-
dern stellt gerade auf die jeweilige Verwendung 
ab, noch weist sie eine Regelung dem Braun-
kohlenplanänderungsverfahren zu. Im Gegen-
teil erkennt der in der Leitentscheidung davor-
stehende Satz gerade an, dass "[d]ie Rhein-
wassergüte und die nachlaufende Sümpfung 
(...) im wasserrechtlichen Verfahren weiter un-
tersucht und geregelt [werden] und (...) Gegen-
stand von fortlaufenden Betrachtungen des 
Monitorings Garzweiler [sind]".  Hieraus und 
aus dem Gesamtzusammenhang des Ab-
schnittes wird auch deutlich, dass die Aussa-
gen vorwiegend im Zusammenhang mit der In-
filtration von Rheinwasser im Nordraum zur 
Versorgung von Feuchtgebieten formuliert wor-
den sind. In dem von der Einwendung intendier-
ten Sinne ist ihr daher nichts zu entnehmen. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025646_
007 
7. Der wiederholt im Umweltbericht (Ziff. 6.6.1.1) 
aufgestellten Behauptung, dass ursächlich f ür die 
Stellung-
nahme wird 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom-
men. Änderungen für den Braunkohlenplan 
Hambach ergeben sich nicht. 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
hohe Nitratbelastung zahlreicher Grundwasserkör-
per die intensive landwirtschaftliche Nutzung sei, 
wird widersprochen. Die Aussage blendet vollstän-
dig aus, dass hohe Nitratgehalte auch andere Ur-
sachen haben kann, wie z.B. menschliche Aus-
scheidungen u nd/oder marode Abwasserkanäle. 
Die ordnungsgemäß ausgeübte Landwirtschaft 
stellt zudem sicher, dass eine übermäßige Nitrat-
belastung des Grundwassers nicht erfolgt. 
zur Kenntnis 
genommen. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025650_
002 
Industrielles Abwasser 
Im Rahmen des zurzeit laufenden wasserrechtli-
chen Erlaubnisverfahrens zur Einleitung von Be-
triebs-, Kühl- und Niederschlagswasser des RWE-
Kraftwerks Niederaußem in den Gillbach wird the-
matisiert, dass das Gewässer vor der Bergbautä-
tigkeit und Tagebau -Sümpfung in Bereichen des 
Mittel- und Unterlaufs Grundwasseranschluss 
hatte. 
Infolge der nun für das Jahr 2030 festgelegten Be-
endigung der Kohleverstromung wird die Kühlwas-
sereinleitung des Kraftwerks in den Gillbach suk-
zessive heruntergefahren werden, sodass das Ge-
wässer im Oberlauf über keine kontinuierliche 
Wasserführung mehr verfügen wird. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Verwendung des Rheinwassers dient der 
Befüllung der Restseen Hambach und Garz-
weiler und wird als  Ersatz-, Ausgleichs - und 
Ökowassers, zum Beispiel auch für den Erhalt 
eines Gewässers verw endet. Die Festlegung 
einer möglicherweise notwendigen Verwen-
dung eines Teils des Wassers zur Stützung des 
Gillbaches erfolgt jedoch in Verfahren auf der 
nachgeordneten Planungs - und Zulassungs-
ebene. Diese Verfahren werden federführend 
von der BR Arnsberg durchgeführt. Im Zusam-
menhang mit diesen Verfahren ist das Dezernat 
54 mit beteiligt und kann eine aus wasserwirt-
schaftlicher Sicht detaillierte Prüfung und Be-
wertung durchführen sowie eine Stellung-
nahme mit ggf. Nachforderungen, Überarbei-
-

- 389 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Mit Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen und 
Wiederauffüllung der Grundwasserbestände wird 
sich jedoch langfristig der natürliche Grundwasser-
anschluss des Gillbach im Mittel - und Unterlauf 
des Gewässers wiedereinstellen können. Hier soll 
für die Zeit bis zum Erreichen des Zielzustands des 
Grundwasserspiegels eine in diesen Gewässerbe-
reichen –etwa ab Ortslage Hückelhoven -Rheidt- 
erforderliche Stützung des Gillbach mit Rhein-
wassser aus der Rheinwassertransportleitung vor-
genommen werden. 
Die Wassermenge, die für die Hambach-Seebefül-
lung durch die Rhe inwassertransportleitung zur 
Verfügung steht, wird sich entsprechend der nöti-
gen Volumina für die Gillbach-Versorgung reduzie-
ren müssen. 
Ich bitte diesen Sachverhalt im Aufstellungsverfah-
ren zur Änderung des Braunkohlenplans zu be-
rücksichtigen und in die Unterlagen aufzunehmen. 
tungsbedarf und Ergänzungsbedarf zu den ent-
sprechenden Fachgutachten bzw. Antragsun-
terlagen einreichen. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025650_
004 
Gütestelle Oberflächengewässer/WRRL 
Die Unterlagen wurden gesichtet, aber nicht fach-
lich geprüft. Die genaue fachliche Bewertung er-
folgt in den gesonderten wasserrechtlichen bzw. 
bergrechtlichen Verfahren. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
In der Stellungnahme des Dezernates 54 zum 
Braunkohlenplanänderungsverfahren für den 
Tagebau Hambach konnte aufgrund eng ge-
setzter Fristen durch die Regionalplanungsbe-
hörde vor allem für die Bereiche Gütestelle 
-

- 390 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Oberflächengewässer/WRRL, WRRL Grund-
wasser, Wasserversorgung / Wasserschutzge-
biete, Gewässerentwicklung / Hochwasser-
schutz und Hydrogeologie nur in Teilen, stich-
punktartig und nicht detailliert auf alle Belange 
geprüft werden. In Abstimmung zwischen dem 
Dez. 32 und dem Dez. 54 wurde jedoch verein-
bart, dass eine ergänzende Stellungnahme 
nicht nachgefordert wird bzw. für nicht zwin-
gend erforderlich gehalten wird. Zum einen be-
stehen seitens Dez. 54 keine generellen Be-
denken gegenüber den übergeordneten und im 
Braunkohlenplan formulierten Zielen und zum 
anderen ist es vielmehr entscheidend, dass die 
wesentlichen wasserwirtschaftlichen und was-
serrechtlichen Belange im Rahmen der n ach-
folgenden Verfahren, insbesondere der Plan-
feststellung für den Tagebausee Hambach -so-
wie weitere wasserrechtliche Verfahren - be-
rücksichtigt werden. Die v.g. Verfahren werden 
federführend von der BR Arnsberg durchge-
führt. Im Zusammenhang mit diesen Verfa hren 
erfolgt durch das Dezernat 54 eine aus wasser-
wirtschaftlicher Sicht detaillierte Prüfung, Be-
wertung und Stellungnahme mit ggf. Nachfor-
derungen, Überarbeitungsbedarf, Ergänzungs-
bedarf, etc. zu den entsprechenden Fachgut-
achten bzw. Antragsunterlagen.

- 391 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025650_
005 
WRRL Grundwasser: 
Die Unterlagen wurden gesichtet, aber nicht fach-
lich geprüft. Die genaue fachliche Bewertung er-
folgt in den gesonderten wasserrechtlichen bzw. 
bergrechtlichen Verfahren. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
In der Stellungnahme des Dezernates 54 zum 
Braunkohlenplanänderungsverfahren für den 
Tagebau Hambach konnte aufgrund eng ge-
setzter Fristen durch die Regionalplanungsbe-
hörde vor allem für die Bereiche Gütestelle 
Oberflächengewässer/WRRL, WRRL Grund-
wasser, Wasserversorgung / Wasserschutzge-
biete, Gewässerentwicklung / Hochwasser-
schutz und Hydrogeologie nur in Teilen, stich-
punktartig und nicht detailliert auf alle Belange 
geprüft werden. In Abstimmung zwischen dem 
Dez. 32 und dem Dez. 54 wurde jedoch verein-
bart, dass eine ergänzende Stellungnahme 
nicht nachgefordert wird bzw. für nicht zwin-
gend erforderlich gehalten wird. Zum einen be-
stehen seitens Dez. 54 keine generellen Be-
denken gegenüber den übergeordneten und im 
Braunkohlenplan formuliert en Zielen und zum 
anderen ist es vielmehr entscheidend, dass die 
wesentlichen wasserwirtschaftlichen und was-
serrechtlichen Belange im Rahmen der nach-
folgenden Verfahren, insbesondere der Plan-
feststellung für den Tagebausee Hambach -so-
wie weitere wasserrech tliche Verfahren - be-
rücksichtigt werden. Die v.g. Verfahren werden 
federführend von der BR Arnsberg durchge-
führt. Im Zusammenhang mit diesen Verfahren 
-

- 392 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
erfolgt durch das Dezernat 54 eine aus wasser-
wirtschaftlicher Sicht detaillierte Prüfung, Be-
wertung und S tellungnahme mit ggf. Nachfor-
derungen, Überarbeitungsbedarf, Ergänzungs-
bedarf, etc. zu den entsprechenden Fachgut-
achten bzw. Antragsunterlagen. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025650_
006 
Wasserversorgung / Wasserschutzgebiete: 
Die Unterlagen wurden mei nerseits lediglich ge-
sichtet und nicht vertieft fachlich geprüft. Die fach-
liche Bewertung erfolgt in den gesonderten was-
serrechtlichen Verfahren. 
In der Erläuterung zum Kapitel 4.1.3 Wasserver-
sorgung wird auf die strategische und in Zukunft 
zunehmende Bede utung des Wasserwerks Dir-
merzheim für die Versorgung der Städte Bedburg, 
Bergheim, Elsdorf, Erftstadt, Kerpen sowie Teile 
der Gemeinde Titz hingewiesen. Damit das Ziel, 
die öffentliche Wasserversorgung in der Er-
ftscholle in Menge und Güte sicherzustellen, tat-
sächlich erreicht werden kann, ist es m.E. erforder-
lich, das Vorgehen in den verschiedenen regional-
planerischen Verfahren zu harmonisieren. Es 
sollte im Braunkohleplan der Grundstein dafür ge-
legt werden, dass auch die bei der Überarbeitung 
Stellung-
nahme wird 
gefolgt.  
Der Stellungnahme wird gefolgt. Die genannten 
Punkte werden ergänzt. 
Der Absatz 5 der Er-
läuterung zum Ziel in 
Kapitel 4.1.3 Wasser-
versorgung wird am 
Ende um folgenden 
Satz ergänzt: "... 
. Dem Schutz des zu-
künftigen Einzugsge-
biets des Wasser-
werks Dirmerzheim 
kommt dabei beson-
dere Bedeutung zu.“  
Die Auflistung am 
Ende der Erläuterung 
zum Ziel in Kapitel 
4.1.3 Wasserversor-
gung "Umsetzung und 
Konkretisierung der 
Ziele insbesondere:"

- 393 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
des Regionalp lans Köln festgelegten Ziele zwei-
felsfrei sicherstellen, dass zusätzliche, langfristig 
wirkende Gefährdungspotenziale für das Wasser-
werk Dirmerzheim ausgeschlossen werden. 
Auf Seite 87 oben sollte z.B. ergänzt werden: „…. 
bedarf einer gemeinsamen Überprüfu ng anhand 
der geänderten Rahmenbedingungen und neues-
ten Erkenntnisse. Dem Schutz des zukünftigen 
Einzugsgebiets des Wasserwerks Dirmerzheim 
kommt dabei besondere Bedeutung zu.“ 
Auf Seite 87 unten sollte entsprechend ein Spie-
gelstrich ergänzt werden: „- im Verfahren zur Neu-
aufstellung oder Änderung des Regionalplans 
Köln“ 
Abgesehen von der nicht klar erkennbaren Ver-
knüpfung mit den (geplanten) Zielen des Regional-
plans, bestehen gegen die Änderung des Braun-
kohlenplans Hambach keine grundsätzlichen Be-
denken. 
wird um " - in Verfah-
ren zur Neuaufste l-
lung oder Änderung 
des Regionalplans 
Köln" ergänzt.  
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025650_
007 
Gewässerentwicklung / Hochwasserschutz: 
Keine Stellungnahme innerhalb der gesetzten Frist 
möglich. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
In der Stellungn ahme des Dezernates 54 zum 
Braunkohlenplanänderungsverfahren für den 
Tagebau Hambach konnte aufgrund eng ge-
setzter Fristen durch die Regionalplanungsbe-
hörde vor allem für die Bereiche Gütestelle 
-

- 394 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Oberflächengewässer/WRRL, WRRL Grund-
wasser, Wasserversorgung / Wasserschutzge-
biete, Gewässerentwicklung / Hochwasser-
schutz und Hydrogeologie nur in Teilen, stich-
punktartig und nicht detailliert auf alle Belange 
geprüft werden. In Abstimmung zwischen dem 
Dez. 32 und dem Dez. 54 wurde jedoch verein-
bart, dass eine ergä nzende Stellungnahme 
nicht nachgefordert wird bzw. für nicht zwin-
gend erforderlich gehalten wird. Zum einen be-
stehen seitens Dez. 54 keine generellen Be-
denken gegenüber den übergeordneten und im 
Braunkohlenplan formulierten Zielen und zum 
anderen ist es vielmehr entscheidend, dass die 
wesentlichen wasserwirtschaftlichen und was-
serrechtlichen Belange im Rahmen der nach-
folgenden Verfahren, insbesondere der Plan-
feststellung für den Tagebausee Hambach -so-
wie weitere wasserrechtliche Verfahren - be-
rücksichtigt werden. Die v.g. Verfahren werden 
federführend von der BR Arnsberg durchge-
führt. Im Zusammenhang mit diesen Verfahren 
erfolgt durch das Dezernat 54 eine aus wasser-
wirtschaftlicher Sicht detaillierte Prüfung, Be-
wertung und Stellungnahme mit ggf. Nachfor-
derungen, Überarbeitungsbedarf, Ergänzungs-
bedarf, etc. zu den entsprechenden Fachgut-
achten bzw. Antragsunterlagen.

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025650_
008 
Hydrogeologie: 
Keine Stellungnahme innerhalb der gesetzten Frist 
möglich. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
In der Stellungnahme des Dezernates 54 zum 
Braunkohlenplanänderungsverfahren für den 
Tagebau Hambach konnte aufgrund eng ge-
setzter Fristen durch die Regionalplanungsbe-
hörde vor allem für die Bereiche Gütestelle 
Oberflächengewässer/WRRL, WRRL Grund-
wasser, Wasserversorgung / Wasserschutzge-
biete, Gewässerentwicklung / Hochwasser-
schutz und Hydrogeologie nur in Teilen, stich-
punktartig und nicht detailliert auf alle Belange 
geprüft werden. In Abstimmung zwischen dem 
Dez. 32 und dem Dez. 54 wurde jedoch verein-
bart, dass eine ergänzende Stellungnahme 
nicht nachgefordert wird bzw. für nicht zwin-
gend erforderlich gehalten wird. Zum einen be-
stehen seitens Dez. 54 keine generellen Be-
denken gegenüber den übergeordneten und im 
Braunkohlenplan formuliert en Zielen und zum 
anderen ist es vielmehr entscheidend, dass die 
wesentlichen wasserwirtschaftlichen und was-
serrechtlichen Belange im Rahmen der nach-
folgenden Verfahren, insbesondere der Plan-
feststellung für den Tagebausee Hambach -so-
wie weitere wasserrech tliche Verfahren - be-
rücksichtigt werden. Die v.g. Verfahren werden 
federführend von der BR Arnsberg durchge-
führt. Im Zusammenhang mit diesen Verfahren 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
erfolgt durch das Dezernat 54 eine aus wasser-
wirtschaftlicher Sicht detaillierte Prüfung, Be-
wertung und S tellungnahme mit ggf. Nachfor-
derungen, Überarbeitungsbedarf, Ergänzungs-
bedarf, etc. zu den entsprechenden Fachgut-
achten bzw. Antragsunterlagen. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025652_
007 
7. Nitratbelastung  
Die unter Punkt 6.6.1.1 im Umweltbericht beschrie-
bene Nitratbelastung wird auf eine intensive land-
wirtschaftliche Nutzung zurückgeführt. Aufgrund 
der aktuell fachrechtlichen Vorgaben sollte grund-
sätzlich eine erhöhte Nitratbelastung des Grund-
wassers durch die Landwirtschaft ausgeschlossen 
werden. Falls es zu einer erhöhten Nitratkonzent-
ration kommen sollte, ist zu prüfen, ob wirklich die 
Landwirtschaft Verursacher ist oder andere Verur-
sacher hierfür verantwortlich sind. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom-
men. Änderungen im Entwurf des Braunkohlen-
plans Hambach ergeben sich hieraus nicht. Ins-
besondere im oberen Grundwasserstockwerk 
ist der Nitratgehalt häufig durch Sickerwas-
sereinträge aus anthropogenen Quellen wie 
der Landwirtschaft erhöht. 
- 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
002 
Machbarkeit des Tagebausees  
 S. 4 ff:  
Anmerkung: 
Die auf S. 5 genannte Umweltprüfung beinhaltet 
nicht die Qualität des Rheinwassers an der vorge-
sehenen Entnahmestelle, sodass die Zielerrei-
chung gemäß WRRL (WHG §27) nicht überprüft 
wurde. Die bisherige Prüfung umfasst daher im 
Wesentlichen die technische Machbarkeit.  
Stellung-
nahme wird 
teilweise ge-
folgt. 
Der Ergänzung wird in der Form nicht zuge-
stimmt. Der angesprochene Satz wird jedoch 
folgt angepasst: "Die grundsätzliche  Machbar-
keit der Zufuhr von Rheinwasser zur Befüllung 
des Tagebausees Hambach ist mit dem Fest-
stellungsbeschluss im Braunkohlenplanverfah-
ren zur Rheinwassertransportleitung nachge-
wiesen." Die  Formulierung "grundsätzliche 
Machbarkeit" ist bereits so gewählt, dass es 
In Kapitel 1.1 unter (2) 
Vorarbeiten und Un-
tersuchungen und im 
Abschnitt Machbarkeit 
des Tagebau-
sees wird im dritten 
Absatz der letzte Satz 
wie folgt angepasst: 
"Die grundsätzliche

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
 Änderung (S. 5):  
 „Die grundsätzliche technische Machbarkeit der 
Zufuhr von Rheinwasser zur Befüllung des Tage-
bausees Hambach ist damit nachgewiesen.“ 
keiner weitergehenden Einschränkung durch 
die Ergänzung "technische" bedarf.  
  
Zusätzlich sei a uf folgendes hingewiesen.  Für 
die innerhalb der strategischen Umweltprüfung 
vorgenommenen Auswertungen zur sich ein-
stellenden Wasserbeschaffenheit des Tage-
bausees wurden die beiden Messstellen Düs-
seldorf-Flehe und Dormagen -Stürzelberg her-
angezogen. Diese b ildeten zum Zeitpunkt der 
Begutachtung mit ihren langjährigen Zeitreihen 
die beste verfügbare Datengrundlage für die 
Bewertung. Zwischenzeitlich wurden im Jahr 
2023 vom LANUV 4 Messungen an der zukünf-
tigen Entnahmestelle durchgeführt.  
  
Ein Vergleich der M essungen aus dem Jahr 
2023 an der zukünftigen Entnahmestelle mit 
den Messungen 2023 an der Messstelle Düs-
seldorf-Flehe lässt nicht darauf schließen, dass 
eine grundlegend andere Wasserqualität als an 
der Messstelle Düsseldorf -Flehe vorliegt. 
Bspw. lagen an  der Entnahmestelle selber 
2023 insgesamt 9 Parameter oberhalb des Be-
urteilungswertes, in Düsseldorf-Flehe hingegen 
insgesamt 14 Parameter. Die Abweichungen 
zwischen den Messungen stellen die grund-
sätzlichen Betrachtungen zur Machbarkeit des 
Machbarkeit der Zu-
fuhr von Rheinwasser 
zur Befüllung des Ta-
gebausees Hambach 
ist mit dem Feststel-
lungsbeschluss im 
Braunkohlenplanver-
fahren zur Rheinwas-
sertransportleitung 
nachgewiesen.

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Tagebausees un d der Vereinbarkeit mit der 
WRRL nicht in Frage.  
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
003 
S. 6, 1. Absatz: 
Anmerkung: 
Auch wenn aus Sicht d es LANUV an dem RWE -
Gutachten zum Seewasserspiegel erhebliche Kri-
tikpunkte bestehen (getroffene Annahmen, be-
trachtete Varianten, enthaltene Bewertungen), und 
die aus dem RWE -Gutachten resultierenden Vor - 
bzw. Nachteile hinsichtlich der Grundwasserwas-
serstände aus unserer Sicht zum Teil fraglich sind, 
sind keine Gründe ersichtlich, die hinsichtlich der 
Umweltauswirkungen und des Trinkwasserschut-
zes einen anders gewählten Seewasserspiegel 
gegenüber der von RWE Power geplanten Vari-
ante von 65 m besser erschein en lassen. Nach 
vorliegenden Kenntnissen und durchgeführter Mo-
dellabschätzung kann daher der genannte See-
wasserspiegel mitgetragen werden. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Es wird geäußert, dass der geplante Seewas-
serspiegel von 65 m NHN mitgetrag en werden 
kann. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis ge-
nommen.  
- 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
004 
S. 6, 2. Absatz: 
Anmerkung: 
Der Ablauf des Tagebausees entlang des Wie-
bachs und des Winterbachs wird stark durch das 
Seewasser geprägt sein bezüglich Temperatur, 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Der Begriff "naturnah" bezieht sich an der Stelle 
insbesondere auf den vorgesehenen Ausbau 
des Ablaufgewässers (naturnaher Ausbau der 
bestehenden Gewässer bspw. im Hinblick auf 
die hydromorphologische Gestaltung). Es ist 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Qualität und Menge. Er kann deshalb nicht als na-
turnahes Gewässer bezeichnet werden. 
richtig, dass der Wasserhaushalt und die Was-
serbeschaffenheit des Ablaufgewässers zu-
künftig maßgeblich durch den Tagebausee 
Hambach geprägt sein werden. Dies ist bei der 
Festlegung des Fließgewässertyps und den 
Bewirtschaftungszielen entsprechend zu be-
rücksichtigen. Eine Änderung im Entwurf  des 
Braunkohlenplans ergibt sich jedoch nicht. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
005 
S.7, 1. Absatz: 
„Es wurde dargelegt, dass für den Tagebausee 
Hambach eine Wasserbeschaffenheit zu erwarten 
ist, die vielfältige Nutzungsmöglichkeiten von der 
Flutungsphase bis zum stationären Endzustand 
zulässt.“ 
Anmerkung: 
Während der Flutungsphase wird der See über 
mehrere Jahrzehnte hinweg eutroph sein, so dass 
in den Sommermonaten regelmäßig ein großes Al-
genwachstum auftreten wird. Auch Massenent-
wicklungen von Cyanobakterien sind zu erwarten, 
was zu einer Einschränkung der Freizeitnutzung 
führen wird 
Änderung „Es wurde dargelegt, dass der Tagebau-
see Hambach während der Flutungsphase und vo-
raussichtlich einige Zeit danach eutroph sein wird. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Grundsätzlich sind Zwischennutzungen  wäh-
rend der Befüllung nach den ersten 10 Jahren 
des Befüllbeginns denkbar. Hierbei handelt es 
sich bspw. um Schiffsverkehr oder Seezu-
gänge in Form von Pontons.  Aus fachlicher 
Sicht ist nicht davon auszugehen, dass der 
nährstoffreiche Zustand des Tagebause es 
Hambach während der Befüllung dazu führen 
wird, dass Freizeitnutzungen grundlegend ver-
hindert werden. 
Im limnologischen Gutachten wird im Kapitel 
7.3.2 dargelegt, dass das Flutungswasser aus 
dem Rhein mit einem derzeitigen Mittelwert der 
Gesamt-Phosphorkonzentration von 72 µg/L in 
der Anfangsphase der Seeentwicklung eine 
hohe Nährstoffverfügbarkeit für die  Primärpro-
duzenten erwarten lässt. Dies kann für einen 
-

- 400 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Erst später wird eine  Reoligotrophierung einset-
zen. Um frühzeitig eine Freizeitnutzung zu ermög-
lichen, sind ein Monitoringkonzept und geeignete 
Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffbelas-
tung vorzusehen.“ 
begrenzten Zeitraum zu eutrophen Bedingun-
gen führen, die mit einem verstärkten Algen-
wachstum verbunden sein können.  Diese 
Phase wird allerdings nur relativ kurze Zeit an-
dauern, da zum einen durch die B indung des 
Phosphors an eisenhaltige Sedimente Phos-
phor dem Freiwasser entzogen wird. Zum an-
deren kommt es mit zunehmendem Seevolu-
men zu einer kontinuierlichen Verlängerung der 
Wasseraufenthaltszeit. Die Verlängerung der 
Wasseraufenthaltszeit bedingt eine Zunahme 
der Phosphorretention und damit einen bestän-
digen Rückgang der Phosphorkonzentration im 
Freiwasser bei Abnahme der jährlichen neuen 
Flutungswasseranteile am Seevolumen.  
  
Eine Abschätzung der im See zehn Jahre nach 
Flutungsbeginn zu erwartenden Pho sphorkon-
zentrationen mit Hilfe etablierter Modelle 
(Vollenweider 1976, OECD 1982) lässt Kon-
zentrationen erwarten, die für Seen im mittleren 
mesotrophen Bereich charakteristisch sind. 
Nach 20 Jahren ergeben sich bereits Werte, die 
dem schwach mesotrophen Be reich zuzuord-
nen sind. Vor diesem Hintergrund ist keine ge-
nerelle Einschränkung der Seenutzung ab ca. 
10 Jahre nach Flutungsbeginn zu sehen.

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Die im See zu erwartenden Nährstoffkonzent-
rationen machen in Verbindung mit den mor-
phologischen Charakteristika d es Seebeckens 
(große Wasseroberfläche und große Tiefe mit 
relativ intensiver Durchmischung des Epilim-
nions im Sommer) Massenentwicklungen von 
Cyanobakterien, die zu Nutzungseinschrän-
kungen führen können, unwahrscheinlich. Al-
lenfalls in windgeschützten Teil bereichen 
könnte es zu Algenansammlungen kommen, 
die aufgrund geringer Sichttiefen und ggf. Frei-
setzungen von Toxinen eine Nutzung als Bade-
gewässer in der ersten Phase der Seeentwick-
lung zeitweilig einschränken könnten.  
  
Im Braunkohlenplan sollten aus die sem Grund 
keine (Vor -)Festlegungen zu Maßnahmen er-
folgen. Die Entwicklung des Tagebausees 
Hambach wird von einem Monitoring begleitet, 
durch das den geplanten Nutzungen entgegen-
stehende Entwicklungen der Wasserbeschaf-
fenheit frühzeitig erkannt werden können (siehe 
Kapitel 4.1.6.4). Situations- und bedarfsabhän-
gig können so ggf. Maßnahmen ergriffen wer-
den, die den Entwicklungen entgegensteu-
ern. Eine Ergänzung des Braunkohlenplans 
Hambach ist entsprechend nicht erforderlich.

- 402 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
006 
S.7, 2. Absatz: 
„Unter Berücksichtigung der Seebefüllung, der 
hydrochemischen Entwicklung, dem zeitlichen 
Schichtungsverhalten, der Trophieentwicklung so-
wie des Besiedlungspotenzials wird durch die 
Fachgutachter bestätigt, dass insgesamt alle  Vo-
raussetzungen gegeben sind, dass sich der Tage-
bausee Hambach zu einem ökologisch wertvollen, 
in Mitteleuropa seltenen Klarwassersee entwickeln 
und darüber hinaus eine hohe Attraktivität für viel-
fältige Freizeitnutzungen entfalten wird.“  
Anmerkung: 
Zu den hier zitierten Ausführungen aus dem limno-
logischen Gutachten wird in einem gesonderten 
Papier Stellung genommen (Anlage B).  
 Änderung: 
„Unter Berücksichtigung der Seebefüllung, der 
hydrochemischen Entwicklung, dem zeitlichen 
Schichtungsverhalten, der Trophieentwicklung so-
wie des Besiedlungspotenzials wird durch die 
Fachgutachter bestätigt, dass sich der Tagebau-
see Hambach zu einem ökologisch wertvollen, in 
Mitteleuropa seltenen Klarwassersee entwickeln 
kann und darüber hinaus eine hohe Attraktivität für 
vielfältige Freizeitnutzungen entfalten wird.“ 
Stellung-
nahme wird 
gefolgt.  
Der Stellungnahme wird gefolgt und die Ände-
rung in den Braunkohlenplan Hambach über-
nommen.  
Im Kap. 1.1 unter (2) 
Vorarbeiten und Un-
tersuchungen und 
Machbarkeit des Ta-
gebausees lautet im 
siebten Absatz der 
letzte Satz nun wie 
folgt: "Unter Berück-
sichtigung der Seebe-
füllung, der hydroche-
mischen Entwicklung, 
dem zeitlichen 
Schichtungsverhal-
ten, der Trophieent-
wicklung sowie des 
Besiedlungspotenzi-
als wird durch die 
Fachgutachter bestä-
tigt, dass sich der Ta-
gebausee Hambach 
zu einem ökologisch 
wertvollen, in Mittel-
europa seltenen Klar-
wassersee entwickeln 
kann und darüber hin-
aus eine hohe Attrak-
tivität für vielfältige

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Freizeitnutzungen 
entfalten wird." 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
007 
S. 8 
„Im Ergebnis entspricht hiernach das limnologi-
sche Entwicklungspotenzial des Tagebausees 
dem guten ökologischen Potenzial bzw. guten che-
mischen Zustand und steht den Bewirtschaftungs-
zielen für Oberflächenwasserkörper nicht entge-
gen.“ 
Anmerkung: 
Das limnologische Gutachten weist bereits darauf 
hin, dass sich bei den Wasserpflanzen sehr wahr-
scheinlich Neophyten wie z. B. Elodea canadensis 
oder Elodea nuttalli ansiedeln werden. Sofern 
diese den Makrophytenbestand dominieren, wird 
kein gutes ökologis ches Potential erreicht. In die-
sem Punkt ist das Gutachten nicht vollständig 
(siehe separate Stellungnahme).  
 Im Hinblick auf die Beurteilung der chemischen 
Parameter werden die Schlussfolgerungen im Hin-
blick auf die Vereinbarkeit mit dem Zielen der 
WRRL aus unterschiedlichsten Gründen nicht ge-
teilt (z. B. fehlerhafte Berücksichtigung von Hinter-
grundkonzentrationen, fehlerhafte Beurteilung 
bzgl. Stoffen, die zur Bewertung des chemischen 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Zum Thema Neophyten:  Die Ansiedelung von 
Neophyten wird sich im Tagebausee Hambach 
nicht unterbinden lassen. Welche Arten dies 
sein werden und wie stark ihre Ausbreitung sein 
wird, wird von einer Vielzahl von Umweltbedin-
gungen bestimmt.  Als günstig im Hinblick auf 
eine Begrenzung der Ausbreitung emerser und 
oberflächennah wachsender Makrophyten ist 
die Morphologie des Seebeckens mit seiner 
sehr große n freien Wasseroberfläche zu se-
hen. Hierdurch ist mit einer verstärkten Wellen-
bildung und dementsprechend mit hohem me-
chanischen Stress für die Makrophyten zu rech-
nen, was deren Ausbreitung entgegenwirkt. 
Hinzu kommt eine begrenzte Nährstoffverfüg-
barkeit, die vor allem langfristig unter oligotro-
phen Bedingungen das Makrophytenwachstum 
ebenfalls in der Lage ist zu begrenzen.  
  
Durch ein Makrophyten -Monitoring kann si-
chergestellt werden, dass Massenausbreitun-
gen von Neophyten frühzeitig erkannt werden 
und ggf . Maßnahmen zu deren Management 
ergriffen werden können. Dadurch ließe sich 
-

- 404 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Zustands herangezogen werden, fehlende Infor-
mationen über die Qualität des Rheinwassers an 
der Entnahmestelle – siehe separate Stellung-
nahme). 
auch sicherstellen, dass das Erreichen des gu-
ten ökologischen Potentials beim Tagebausee 
Hambach nicht gefährdet wird.  
  
Zur Vereinbarkeit mit den WRRL: Hier wird zur 
weiteren Erlä uterung auf die Stellungnahme 
1026742_004 verwiesen. Insgesamt wird die 
Ansicht nicht geteilt, dass es sich bei den im 
Rahmen der Angaben zur Umweltprüfung er-
folgten Betrachtungen um fehlerhafte Darle-
gungen handelt.  
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
008 
Ziel 1, Erläuterung 
S. 77, 3. Absatz: 
„In der Kölner Scholle kann ein potentieller Einfluss 
durch die Sümpfung in der Erft -Scholle auf den 
linksrheinischen Teil begrenzt werden, da der 
Rhein eine hydraulische Grenze darstellt.“  
Anmerkung: 
Diese Aus sage gilt nicht für alle Grundwasser-
stockwerke. In den tieferen Grundwasserstockwer-
ken wirkt sich die Sümpfung als Druckentspan-
nung auch über den Rhein hinaus nach Osten in 
den rechtsrheinischen Teil der Kölner Scholle aus. 
Stellung-
nahme wird 
gefolgt.  
Der Stellungnahme wird gefolgt und die Ände-
rung in den Braunkohlenplan Hambach über-
nommen. Es ist richtig, dass im rechtsrheini-
schen Teil der Kölner Scholle die Sümpfung po-
tentiell zu Auswirkungen i n den tiefen Leitern 
führen kann. Hierbei ist jedoch zu berücksichti-
gen, dass die größten Absenkungen bereits in 
den 1960er bis 1980er Jahren aufgetreten sind 
und seither ein leicht abnehmender Trend des 
Sümpfungseinflusses für die Liegendleiter vor-
liegt. Die Entwicklungen werden im Revierbe-
richt dokumentiert und regelmäßig aktualisiert.  
  
Zudem sind die von den Druckspiegelabsen-
kungen betroffenen Bereiche des rechtsrhei-
nisch gelegenen GWK 27_25 Bestandteil der 
Der fünfte Absatz der 
Erläuterung zu Ziel 1 
des Kapitel 4.1.1 wird 
wir folgt angepas st: 
"In der Kölner Scholle 
kann ein potentieller 
Einfluss durch die 
Sümpfung in der Erft -
Scholle im obersten 
Grundwasserleiter auf 
den linksrheinischen 
Teil begrenzt werden, 
da der Rhein hier eine 
hydraulische Grenze 
darstellt. Im rechts-
rheinischen Teil de r

- 405 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Im Monitoring Hambach wird dem mit gezielter Be-
obachtung von Grundwassermessstellen bereits 
Rechnung getragen. 
Änderung: 
„ ….. In der Kölner Scholle kann ein potentieller 
Einfluss durch die Sümpfung in der Erft-Scholle im 
obersten Grundwasserleiter auf den linksrheini-
schen Teil begrenzt werden, da der Rhein hier eine 
hydraulische Grenze darstellt. Im rechtsrheini-
schen Teil der Kölner Scholle kann ein potentieller 
Einfluss der Sümpfung zu Druckspiegelentspan-
nungen in den tieferen Grundwasserleitern führen, 
die mit Hilfe von Grundwassermess stellen zu be-
obachten sind.“ 
Monitoringkulisse für den Tagebau Hambach. 
Im Rahmen dessen erfolgt eine Beobachtung 
der sümpfungsbedingten Auswirkungen an-
hand bestehender Messstellen. Die Vorge-
hensweise wurde innerhalb der AG Monitoring 
abgestimmt. 
Kölner Scholle kann 
ein potentieller Ein-
fluss der Sümpfung zu 
Druckspiegelentspan-
nungen in den tieferen 
Grundwasserleitern 
führen, die mit Hilfe 
von Grundwasser-
messstellen zu be-
obachten sind." 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
009 
S. 78, 1. Absatz: 
Ergänzung: 
“Bei der Darstellung und Beurteilung der zu erwar-
tenden Verhältnisse im durch den Tagebau Ham-
bach beeinflussten Gebiet ist jedoch die erwähnte 
vorherige Beeinflussung der Grundwasserverhält-
nisse mit zu berücksichtigen. 
Hierbei ist vor allem die chemische Beeinflussung 
durch Pyritoxidationsprodukte und Kippenwässer 
zu benennen.“ 
Stellung-
nahme wird 
gefolgt.  
Der Stellungnahme wird gefolgt und die Ände-
rung in den Braunkohlenplan Hambach über-
nommen.  
Im sechsten Absatz 
der Erläuterung zu 
Ziel 1 des Kapitel 
4.1.1 Auswirkungsbe-
reich wurde der letzte 
folgende Satz er-
gänzt: "Hierbei ist vor 
allem die chemische 
Beeinflussung durch 
Pyritoxidationspro-
dukte und Kippenwäs-
ser zu benennen.“

- 406 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
010 
S. 78, 3. Absatz: 
Änderung: 
„…. können auf der Grundlage des revierweiten 
Grundwassermodells abgeschätzt werden.“ 
Stellung-
nahme wird 
gefolgt.  
Der Stellungnahme wird gefolgt und die Ände-
rung in den Braunkohlenplan Hambach über-
nommen.  
Im letzten Absatz der 
Erläuterung zu Ziel 1 
des Kapitel 4.1.1 Aus-
wirkungsbereich 
wurde der letzte fol-
gende Satz wie folgt 
geändert: "Die zu-
künftigen Auswirkun-
gen der Sümpfungs-
maßnahmen auf den 
Wasserhaushalt und 
die Wasserwirtschaft 
in der Erft-Scholle und 
der linksrheinischen 
Kölner Scholle kön-
nen auf der Grund-
lage des  revierweiten 
Grundwassermodells 
abgeschätzt werden.“ 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
011 
Ziel 2, Erläuterung, S. 81, 3. Absatz: 
„Im Bereich der Erft -Scholle und der linksrheini-
schen Kölner Scholle können großräumige Grund-
wasseranreicherungen (bspw. in Form von Versi-
ckerungs- oder Infiltrationsanlagen) aufgrund feh-
lender Beeinträchtigungen von grundwasserab-
Stellung-
nahme wird 
teilweise ge-
folgt. 
Fachlich sind zum aktuellen Zeitpunkt nach den 
prognostizierten Auswirkungen der Sümpfung 
keine großräumigen Grundwasseranreicherun-
gen, wie sie bspw. im Raum Garzweiler umge-
setzt werden, erforderlich. Dies sollte entspre-
chend Berücksichtigung innerhalb des BKP -
Entwurfs finden. 
Im letzten Absatz der 
Erläuterung zu Ziel 2 
des Kapitel 4.1.1 Aus-
wirkungsbereich 
wurde der letzte fol-
gende Satz wie folgt 
angepasst: "Im Be-
reich der Erft -Scholle

- 407 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
hängigen Schutzgütern, hier insbesondere Feucht-
gebiete und Oberflächengewässer,  unterbleiben“ 
Anmerkung: 
Es ist die Aufgabe des Monitorings den potenziel-
len Bedarf für Anlagen zur Grundwasseranreiche-
rung zu ermitteln (s. 4.2 Grundwasserabhängiger 
Naturhaushalt). 
Änderung: 
Satz streichen. 
Da es sich hierbei um einen aktuellen Kenntnis-
stand handelt und die Erforderlichkeit und Fest-
legung vergleichender Maßnahmen innerhalb 
wasserrechtlicher Verfahren bzw. des Monito-
rings für die Sümpfungsmaßnahmen zu erfol-
gen hat, sollte von einer gänzlichen Streichung 
abgesehen werden. Stattdessen wird folgende 
Anpassung vorgenommen:  "Im Bereich der 
Erft-Scholle und der linksrheinischen Kölner 
Scholle können großräumige Grundwasseran-
reicherungen (bspw. in Form von Versicke-
rungs- oder Infiltrationsanlagen) aufgrund feh-
lender Beeinträchtigungen von grundwasser-
abhängigen Schutzgütern, hier insbesondere 
Feuchtgebiete und Oberflächengewässer, 
nach aktuellem Kenntnisstand, unterbleiben." 
und der linksrheini-
schen Kölner Scholle 
können großräumige 
Grundwasseranrei-
cherungen (bspw. in 
Form von Versicke-
rungs- oder Infiltrati-
onsanlagen) aufgrund 
fehlender Beeinträch-
tigungen von grund-
wasserabhängigen 
Schutzgütern, hier 
insbesondere Feucht-
gebiete und Oberflä-
chengewässer, nach 
aktuellem Kenntnis-
stand, unterbleiben." 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
012 
Ziel, S. 82, 1. Absatz: 
Ergänzung: “…Der Überschuss kann……eingelei-
tet werden. Dabei sind nachteilige Auswirkungen 
auf Gewässer und Landökosysteme zu vermei-
den.“ 
Erläuterung, S. 83 u. 84: Anmerkung: Es fehlt der 
Aspekt wie nach Sümpfungsende der Bedarf an 
Ersatz-, Ausgleichs- und Ökowasser gedeckt wer-
den kann. Der Bedarf an Ersatzwasser ist unter 
Stellung-
nahme wird 
teilweise ge-
folgt. 
Der Ergänzung wird in Teilen zugestimmt. Das 
Ziel in Kap. 4.1.2 wird wie folgt um diesen Satz 
ergänzt: "Dabei sind Beeinträchtigungen von 
Gewässern und Landökosystemen nach Maß-
gabe der jeweiligen Fachgesetze zu vermei-
den." 
Zur Erläuterung S. 83 u. 84:  Es besteht seit 
2013 ein durch den Erftverband kommunizier-
tes und mit R WE abgestimmtes "Konzept zur 
Das Ziel in Kapitel 
4.1.2 Sümpfungswas-
ser/-menge wird um 
folgenden Satz im 
ersten Absatz er-
gänzt: "Dabei sind Be-
einträchtigungen von 
Gewässern und 
Landökosystemen

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
hydraulischen (Grundwasserabsenkung) und qua-
litativen Aspekten (Kippendurchströmung) zu be-
trachten. 
langfristigen Wasserversorgung in der Er-
ftscholle" (vgl. Jahresbericht der Erftverbands 
2016). Dieses Konzept wird derzeit unter Be-
rücksichtigung der aktuellsten Erkenntnisse 
und aktualisierter Daten (z.B. neue Grundwas-
sermodelle) überarbeitet und dem heutigen 
Wissensstand angepasst. Dieses Konzept um-
fasst die Bedarfsseite (auch der ökologischen 
Wasserversorgung) sowie die potentiellen Ein-
flussfaktoren. Eine Anpassung oder Ergänzung 
des Braunkohlenplans ergibt sich hier nicht. 
nach Maßgabe der je-
weiligen Fachgesetze 
zu vermeiden."  
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
013 
4.1.3 Wasserversorgung 
Anmerkung: 
In dem Kapitel wird nicht klar, welcher Zeitraum 
dieser Betrachtung zugrunde liegt. Es müssen ver-
schiedene Phasen der Entwicklung für sich ge-
nommen besprochen und beplant werden. Das 
Thema Ausgleichswasser/Sümpfung bezeichnet 
nur einen Übergangszeitraum. Die Darstellung der 
künftigen Wasserversorgung muss mindestens bis 
2200-2400 durchgeführt werden, weil bis dahin 
weitergehende bergbaubedingte Verschlechterun-
gen (Grundwasserchemie) zu besorgen sind. Da-
her kann die P lanung nicht 2100 enden. Zu den 
Ausführungen der gutachterlichen Prognose über 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Aus heutiger Sicht kann langfristig der Wasser-
bedarf an der Erftschiene, sobald die nördli-
chen Gewinnungsanlagen bei Paffendorf, Sin-
dorf und oder Türnich aus qualitativen Gründen 
nicht mehr zur Trinkwasserversorgung zur Ver-
fügung stehen, aus dem Wasserwerk Dirmerz-
heim heraus gedeckt werden. Die Anströmung 
an die Gewinnung Dirmerzheim im Förderhori-
zont 8 erfolgt aus Süden und ist damit auch aus 
heutiger Sicht langfristig nicht vom Kippenab-
strom des Tagebaus Hambach oder der Altta-
gebaue betroffen.  
  
Eine "weitergehende bergbaubedingte Ver-
schlechterung (Grundwasserchemie)" über den 
stationären Entzustand (2200 bis 2400) hinaus 
-

- 409 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
die zukünftig zu erwartende Grundwassergüte im 
Abstrombereich der Kippe Hambach wird in einem 
gesonderten Papier Stellung genommen (Anlage 
C). 
ist nicht zu besorgen. Bereits ab Mitte des 
22.Jahrhunderts ist mit stabilen hydraulischen 
Bedingungen zu rechnen. Zudem finden sich 
weder in den bis 2400 reichenden Prognose-
rechnungen von RWE, noch im entsprechen-
den Fachgutachten der RWTH Aachen An-
haltspunkte, welche auf Grund einer erst nach 
2100 allmählich eintretenden Schadstoffaus-
breitung Anlass geben, das bereits vielfach vor-
gestellte Wasserversorgungskonzept zu hinter-
fragen. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
014 
Ziel, S.85: 
Ergänzung in Auflistung: 
- ausreichende Vorerkundung zur Ermittlung und 
Prüfung der bisherigen Annahmen zur mengenmä-
ßigen Verfügbarkeit un d zur Schadstoffausbrei-
tung nach Grundwasserwiederanstieg  
Erläuterung, S. 86, 3. Absatz: “Das Wasserwerk 
Dirmerzheim wird dagegen frei von Einflüssen des 
Kippengrundwassers bleiben und…“  
Anmerkung: 
Die Grundannahmen im Gutachten zum Kippenab-
strom Hambach (Anlage 14.0) konnten noch nicht 
abschließend mit dem Gutachter diskutiert und ge-
klärt werden.  
Stellung-
nahme wird 
gefolgt.  
Das Ziel unter Kap. 4.1.3 wird um folgenden 
Aufzählungspunkt ergänzt: " - eine ausrei-
chende Vorerkundung zur Ermittlung und Prü-
fung der bisherigen Annahmen zur mengenmä-
ßigen Verfügbarkeit und Qualität nach Grund-
wasserwiederanstieg in vom Kip penabstrom 
beeinflussten Bereichen." 
Die vorgeschlagene Änderung in der Erläute-
rung zum Ziel unter Kap. 4.1.3 wird in den Ent-
wurf zum Braunkohlenplan übernommen.  
Das Ziel unter Kap. 
4.1.3 Wasserversor-
gung wird um den fol-
genden Aufzählungs-
punkt ergänzt: " - eine 
ausreichende Vorer-
kundung zur Ermitt-
lung und Prüfung der 
bisherigen Annahmen 
zur mengenmäßigen 
Verfügbarkeit und 
Qualität nach Grund-
wasserwiederanstieg

- 410 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Änderung: 
“Aus heutiger Sicht ist am Wasserwerk Dirmerz-
heim nicht mit Einflüssen des Kippengrundwas-
sers zu rechnen. Es wird langfristig aufgrund...“ 
in vom Kippenab-
strom beeinflussten 
Bereichen." 
Im fünften Absatz der 
Erläuterung zum Ziel 
in Kap. 4.1.3 Wasser-
versorgung wird fol-
gender Satz ange-
passt: " Aus heutiger 
Sicht ist am Wasser-
werk Dirmerzheim 
nicht mit Einflüssen 
des Kippengrundwas-
sers zu rechnen.  Es 
wird langfristig auf-
grund des vorhande-
nen Grundwasserdar-
gebots ausgebaut, ... 
." 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
015 
Ziel 1, Erläuterung S. 88 ff: 
Anmerkung: 
Im Einflussbereich des Tagebausees sind gegen-
über dem natürlichen, vorbergbaulichen Zustand 
geringere Grundwasserstände und damit auch ein 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Innerhalb des Fachbeitrags WRRL, Teil OWK, 
von Björnsen Beratende Ingenieure werden die 
Auswirkungen des Zielwasserspiegels des Ta-
gebausees Hambach auf die Oberflächenge-
wässer im Zusammenhang mit dem Grundwas-
serwiederanstieg betrachtet. Insgesamt zeigt 
die Begutachtung, dass eine geringe Anzahl an 
-

- 411 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
geringerer Basisabfluss in den Oberflächengewäs-
sern zu erwarten. Dies kann eine dauerhafte Ver-
änderung von Wassermenge und -qualität der 
Oberflächengewässer verursachen. 
Gewässer langfristig keinen Grund wasserkon-
takt (mehr) erhalten wird. Dabei ist jedoch zu 
berücksichtigen, dass bereits heute Gewässer 
im Nahbereich des Tagebaus Hambach keinen 
Grundwasserkontakt haben und sich deren Zu-
stand langfristig unter Berücksichtigung des 
Grundwasserwiederanstiegs sowie Einfluss 
des Zielwasserspiegels des Tagebausees 
demnach im Vergleich zu heute nicht verändern 
wird. Einschränkungen der Entwicklungsfähig-
keit dieser Gewässer infolge des fehlenden 
Grundwasserkontakts im stationären Endzu-
stand sind nach fachgutachterlicher Bewertung 
insgesamt auszuschließen. Eine Änderung der 
Qualität dieser Gewässer wird im Vergleich 
zum heutigen Zustand ebenfalls nicht gesehen. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
016 
Ziel 2, Erläuterung 
S. 94, 1. Absatz: 
„…. nach Maßgabe des Hintergrundpapiers Braun-
kohle…“ 
Anmerkung: 
Das Hintergrundpapier Braunkohle stellt keine 
Maßgabe dar. Es dient zur Rechtfertigung der ent-
standenen und entstehenden Zielabweichungen.  
Änderung: 
Stellung-
nahme wird 
teilweise ge-
folgt. 
Dem Änderungsvorschlag wird teilweise zuge-
stimmt. Anstelle einer Streichung erfolgt nach-
folgende Umformulierung, da die Bezugnahme 
auf das Hintergrundpapier Braunkohle als rich-
tig erachtet wird. Im Hintergrundpapier Braun-
kohle ist beschrieben, dass die Bef üllung des 
Tagebausees Hambach mit Rheinwasser auch 
der beschleunigten Wiederauffüllung der 
Grundwasserkörper und damit der Erreichung 
Änderung im ersten 
Absatz der Erläute-
rung von Ziel 2 in Kap. 
4.1.5. in "Die be-
schleunigte Wieder-
auffüllung der Grund-
wasserkörper durch 
das Rheinwasser 
stellt eine Maßnahme 
zum Erreichen des

- 412 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
„Maßgabe des Hintergrundpapiers Braunkohle“ im 
Text streichen. 
des mengenmäßig guten Zustands des Grund-
wasserkörpers dient. 
Umformulierung: "Die beschleunigte Wieder-
auffüllung der Grundwasserkörper durch das 
Rheinwasser stellt eine Maßnahme zum Errei-
chen des mengenmäßig bestmöglichen Zu-
stands der Grundwasserkörper, wie im Hinter-
grundpapier Braunkohle dargelegt, dar." 
mengenmäßig best-
möglichen Zustands 
der Grundwasserkör-
per, wie im Hinter-
grundpapier Braun-
kohle dargelegt, dar." 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
017 
S. 94, 3. Absatz: 
„Nur lokal werden die Grundwasserverhältnisse…“ 
 Anmerkung: 
 Formulierung, dass die Grundwasserverhältnisse 
nur lokal vom Tagebausee beeinflusst werden, 
steht im Widerspruch zur Aussage, dass die Nied-
righaltung der Grundwasserstände an der Erft mit 
dem Tagebausee unterstützt werden kann (s. u. S. 
96). 
Änderung: 
Durch den zukünftigen Tagebausee und den Kip-
penkörper werden die Grundwasserverhältnisse 
im Umfeld dauerhaft verändert sein. 
Stellung-
nahme wird 
gefolgt.  
Der Änderung wird zugestimmt und die Ände-
rung wird im Entwurf zum Braunkohlenplan 
Hambach übernommen. 
Änderung des dritten 
Absatzes der Erläute-
rung zum Ziel 2 in 
Kap. 4.1.5 in: " Durch 
den zukünftigen Ta-
gebausee und den  
Kippenkörper werden 
die Grundwasserver-
hältnisse im Umfeld 
dauerhaft verändert 
sein." 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
018 
S. 95, 1. Absatz: Stellung-
nahme wird 
Die Anmerkung des LANUV wird als Hinweis 
auf mögliche Wirkungszusammenhänge bez. 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
„Erhebliche Beeinträchtigungen des europäischen 
Schutzgebietsnetzes 
Natura 2000 durch den Grundwasserwiederan-
stieg können ebenfalls ausgeschlossen werden.“ 
Anmerkung: 
Schädigungen sind sowohl durch die niedrigeren 
Grundwasserstände als auch durch ökotoxikolo-
gisch relevante Sulfat - und Schwermetallkonzent-
rationen (Kippenabstrom und Pyritoxidation, sowie 
Freisetzung aus Altlasten und Altbergbau durch 
Grundwasserwiederanstieg) möglich. 
zur Kenntnis 
genommen. 
des Grundwasserwiederanstiegs, der Grund-
wasserabsenkung und des Kippenabstroms 
Hambach verstanden. Diese wurden im Rah-
men der SUP und der FFH -Verträglichkeitsun-
tersuchung zur Änderung des Braunkohlenpla-
nes auf der Grundlage des revierweiten Grund-
wassermodells betrachtet. Dabei wurden auch 
kumulative Aspekte im Zusammenhang mit den 
Alttagebauen im Modell  berücksichtigt. In Be-
zug auf Altlasten und schädliche Bodenverän-
derungen durch den Anstieg des Grundwas-
sers sind zu gegebener Zeit weitere Untersu-
chungen in Verantwortung der Bodenschutzbe-
hörden durchzuführen, um das Gefährdungs-
potenzial und evtl. Sanieru ngserfordernisse zu 
ermitteln. Der Umfang und die Methodik der 
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung wurden mit 
den zuständigen Fachbehörden abgestimmt.  
Die Anmerkung wird in den der übergeordneten 
Braunkohlenplanung nachfolgenden Fachzu-
lassungsverfahren, sowe it erforderlich, erneut 
auf Grundlage der dann fortgeschriebenen Pla-
nung untersucht, um eine erhebliche Beein-
trächtigung von Natura 2000 -Gebieten weiter-
hin sicher ausschließen zu können.

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
019 
S. 95, 2. Absatz: 
„Auch für Kultur - und Sachgüter sind durch den 
Grundwasserwiederanstieg keine erheblichen Be-
einträchtigungen zu erwarten.“  
Anmerkung: 
Es können Setzungsschäden im Bereich von Stö-
rungen und organikhaltiger Böden eintreten - hier 
besteht noch weiterer Untersuchungsbedarf. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Auswirkungen des Grundwasserwiederan-
stiegs auf das Schutzgut Boden sind Bestand-
teil der Unterlagen zu den Angaben zur Um-
weltprüfung. Innerhalb der Unterlagen wird dar-
gelegt, dass keine wesentlichen wasserseitigen 
Auswirkungen auf Böden im Wirkraum beste-
hen. Dies begründet sich insbesondere darin, 
dass weitgehend nach Abschluss des Grund-
wasserwiederanstiegs der vorbergbauliche Zu-
stand wiederhergestellt wird und zudem groß-
räumige Bodensenkungen und -hebungen in 
der Regel gleichmäßig sowie über einen sehr 
langen Zeitraum verlaufen und somit in der Re-
gel nicht schadensrelevant sind. 
Es existiert bereits ein eingespieltes Verfahren 
zur Verhütung, Minimierung bzw. Regelung von 
Bergschäden (siehe dazu Kapitel  4.3 des 
Braunkohlenplans). Ergänzend gibt es grundle-
gende Untersuchungen zu den zu erwartenden 
Bodenbewegungen (z.B. ZAI, 2019). Weiterge-
hender Untersuchungsbedarf wird zumindest 
im Rahmen dieses Braunkohlenplanände-
rungsverfahrens nicht gesehen. 
- 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
020 
Ziel 3, S. 96: Stellung-
nahme wird 
gefolgt.  
Der Änderung wird zugestimmt und das Z iel 3 
wird umformuliert. 
Änderung des Zieles 
3 in Kap. 4.1.5 in: "Die 
Grundwasserstände

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Die Grundwasserstände in der Erftaue sind auch 
nach vollständigem Wiederauffüllen der entleerten 
Grundwasserkörper dauerhaft niedriger zu halten.  
Anmerkung: 
Der Grundwasserkörper wird nicht vollständig auf-
gefüllt werden. 
Änderung: 
Die Grundwasserstände in der Erftaue sind auch 
nach abgeschlossenem Wiederauffüllen der ent-
leerten Grundwasserkörper dauerhaft niedriger zu 
halten. 
in der Erftaue sind 
auch nach abge-
schlossenem Wieder-
auffüllen der entleer-
ten Grundwasserkör-
per dauerhaft niedri-
ger zu halten." 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
021 
Erläuterung S. 96: 
Anmerkung: 
Die Aussage, dass der Tagebausee bei der Nied-
righaltung der Erft unterstützt, steht in Widerspruch 
zu der Aussage, dass nur lokal niedrigere Grund-
wasserstände zu erwarten sind. (s. o. S. 94) 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Ein Widerspruch zwischen den Aussagen wird 
nicht gesehen. Die Ergebnisse der AG -Flurab-
standsprognose zeigen auf, dass die Festle-
gung des Zielwasserspiegels von + 65 m NHN 
insgesamt entlastend auf die Niedrighaltungs-
maßnahmen in der Erftaue wirken. Zudem ist 
zutreffend, dass im Umfeld des Tagebausees 
und somit lokal die Grundwasserstände dauer-
haft verändert sein werden. Dies wird in den 
Angaben zur Umweltprüfung entsprechend 
dargelegt. Änderungen im Braunkohlenplan er-
geben sich hieraus nicht. 
-

- 416 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
022 
S. 98, 1. Absatz: 
„Maßgebliche und großräumige qualitative Beein-
flussungen des Grundwassers aus dem Kippen-
körper des Tagebaus Hambach sind im Zeitraum 
bis 2030 aufgrund des weithin noch abg esenkten 
Grundwasserspiegels nicht zu erwarten. Langfris-
tig kann es jedoch in den Niederungsbereichen 
von Erft und Finkelbach zu erhöhten Konzentratio-
nen von Sulfat und Schwermetallen kommen.“  
Änderung: 
Maßgebliche und großräumige qualitative Beein-
flussungen des Grundwassers aus dem Kippen-
körper des Tagebaus Hambach sind im Zeitraum 
bis 2030 aufgrund des weithin noch abgesenkten 
Grundwasserspiegels nicht zu erwarten. Langfris-
tig kann es jedoch in den Niederungsbereichen 
von Erft und Finkelbach zu erhöhten Konzentratio-
nen von Sulfat und Schwermetallen kommen. In 
diesen Fällen werden die Ziele gemäß EU -WRRL 
verfehlt. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Innerhalb der Angaben zur Umweltprüfung wird 
dargelegt, dass Erft (274_30266) und Finkel-
bach (27474_0) im stationären Endzustand zu-
mindest abschnitts - und zeitweise über einen 
Grundwasserkontakt im potenziellen Kippenab-
strombereich des Tagebaus Hambach verfü-
gen werden. Innerhalb des Fachbeitrags 
WRRL, Teil OWK, (Anlage 7b) erfolgt eine pa-
rameterspezifische Bewertu ng der Auswirkun-
gen des Kippenabstroms unter Beachtung der 
Anforderungen aus der WRRL bzw. 
OGewV. Im Ergebnis kommt der Fachgutach-
ter zu dem Schluss, dass nachteilige Auswir-
kungen auf den chemischen Zustand der Erft 
(274_30266) durch den Kippenabstrom ausz u-
schließen sind und eine Einschränkung der 
Entwicklungsfähigkeit der Erft bezogen auf den 
ökologischen Zustand/das ökologische Poten-
zial auszuschließen sind.  Für den Finkelbach 
gilt, dass nachteilige Auswirkungen auf den 
chemischen Zustand des Finkelbachs 
(27474_0) durch den Kippenabstrom (Cad-
mium, bioverfügbares Nickel) wahrscheinlich 
sind. Außerdem ist nicht auszuschließen, dass 
die Auswirkungen des Kippenabstroms die Ent-
wicklungsfähigkeit des Finkelbachs einschrän-
ken (Cadmium, bioverfügbares Nickel) kann . 
  
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Innerhalb des Fachbeitrags wird dargelegt, 
dass die Voraussetzungen für die Festlegung 
abweichender Bewirtschaftungsziele und die 
Inanspruchnahme von Ausnahmen von den 
Bewirtschaftungszielen vorliegen. Eine Ände-
rung des Braunkohlenplans Hambach an die-
ser Stelle ergibt sich nicht. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
023 
S. 98, 3. Absatz, Aufzählung Maßnahmen: 
Ergänzung: 
- Beobachtung der Qualität des Oberflächenwas-
sers an den betroffenen Gewässern. 
Stellung-
nahme wird 
gefolgt.  
Der Ergänzung wird zugestimmt und sie wird in 
den Entwurf des Braunkohlenplans übernom-
men. 
Die Auflistung am 
Ende der Erläuterung 
zu Ziel 4 des Kap. 
4.1.5 wird um folgen-
den Punkt ergänzt: " - 
Beobachtung der 
Qualität des Oberflä-
chenwassers an den 
betroffenen Gewäs-
sern." 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
024 
S. 101, Ziel 2: 
„Der Zielwasserstand des Tagebausees ist bei +65 
m NHN anzulegen, um die Grundwasserniedrig-
haltungsmaßnahmen in der Erftniederung zu un-
terstützen und gleichzeitig einen freien Abfluss des 
Seewassers zur Erft zu gewährleisten. Durch den 
Ablauf aus dem Tagebausee dürfen keine erhebli-
chen Beeinträchtigungen an den weiterführenden 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Aufgrund des mit der Herstellung des Ablaufge-
wässers einhergehendem Gewässerneu und –
umbaus der bestehenden Gewässer sowie des 
frühestens mit Erreichen des Z ielwasserspie-
gels einsetzenden Ablaufs aus dem Tagebau-
see in die Erft, werden weiterführende Gewäs-
ser zukünftig beeinflusst werden. Der zweite 
Absatz von Ziel 2 wird entsprechend geändert 
Der Absatz 2 von Ziel 
2 des Kap. 4.1.6.1 
Seeherstellung wird 
wie folgt angepasst: 
"Durch den Ablauf aus 
dem Tagebausee dür-
fen keine Beeinträch-
tigungen nach Maß-
gabe der jeweiligen

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Gewässern oder den damit zusammenhängenden 
Auenbereichen und Feuchtgebieten eintreten.“  
Änderung: 
„Der Zielwasserstand des Tagebausees ist bei +65 
m NHN anzulegen, um die Grundwassern iedrig-
haltungsmaßnahmen in der Erftniederung zu un-
terstützen und gleichzeitig einen freien Abfluss des 
Seewassers zur Erft zu gewährleisten. Durch den 
Ablauf aus dem Tagebausee dürfen keine Beein-
trächtigungen an den weiterführenden Gewässern 
oder den damit zusammenhängenden Auenberei-
chen und Feuchtgebieten eintreten.“ 
in "Durch den Ablauf aus dem Tagebausee dür-
fen keine Beeinträchtigun gen nach Maßgabe 
der jeweiligen Fachgesetze an den weiterfüh-
renden Gewässern oder den damit zusammen-
hängenden Auenbereichen und Feuchtgebie-
ten eintreten." 
Fachgesetze an den 
weiterführenden Ge-
wässern oder den da-
mit zusammenhän-
genden Auenberei-
chen und Feuchtge-
bieten eintreten." 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
025 
S. 102, letzter Absatz: 
„Eine Beeinträchtigung des Ablaufgewässers und 
dessen Auenbereich sowie der Erft sind durch die 
Beschaffenheit des aus dem See abfließenden 
Wassers gemäß limnologischer Prüfungen nicht 
zu erwarten, da für den See eine gute Wasserbe-
schaffenheit mit vielfältigen Nutzungsmöglichkei-
ten prognostiziert wird.“  
Anmerkung: 
Diese Behauptung übersieht die Tatsache, dass 
die maximale Wassertemperatur des Hambach-
sees im Sommer regelmäßig im Bereich von 23 – 
29°C liegen wird und somit weit oberhalb der en t-
sprechenden Grenzwerte für ein Fließgewässer. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die zu erwartende Wasserbeschaffenheit des 
Ablaufgewässers wird durch das aus dem Ta-
gebausee zum Abfluss kommende Wasser ge-
prägt sein. Im Hinblick auf die sich im Ablaufge-
wässer einstellende Wassertemperatur sind 
zumindest im Oberlauf im Sommer Temperatu-
ren zu erwarten, die die Anforderungen an die 
Temperatur in der Erft (≤ 23 °C, Anl. 7 Nr. 2.1.1 
OGewV) überschreiten werden. Im Jahres-
duschschnitt wird die Temperatur bei 14 bis 15 
°C liegen.  Insbesondere durch den b egleiten-
den Ufergehölzsaum ist eine Abkühlung des 
Wassers zu erwarten, die bewirkt, dass sich die 
einstellenden Wassertemperaturen im Ablauf-
gewässer nicht mehr wesentlich von der Vorflut 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Außerdem weist das limnologische Gutachten da-
rauf hin, dass es aufgrund von Wasserstand-
schwankungen dazu kommen kann, dass in den 
Monaten August bis Dezember kein Ablauf erfolgt. 
Dies würde ein Trockenfallen d es Gewässers be-
deuten. Im Hinblick auf die Wasserbeschaffenheit 
steht die Prüfung der voraussichtlichen Wasser-
qualität noch aus, siehe separate Stellungnahme. 
Daher sollte die Aussage über „eine gute Wasser-
beschaffenheit“ ggf. gestrichen oder relativiert wer-
den. 
unterscheiden. Zudem ist zu berücksichtigen, 
dass grundsätzlich anzun ehmen ist, dass der 
Unterlauf der Großen Erft typologisch durch 
das Ablaufgewässer überprägt werden wird. So 
ist davon auszugehen, dass im Zuge der Be-
richtspflicht eine Überprüfung der Wasserkör-
pergrenzen und typologischen Einstufung der-
art erfolgt, dass d er Unterlauf der Großen Erft 
in den OWK des Ablaufgewässers einbezogen 
wird. Nachteilige Auswirkungen auf den ökolo-
gischen Zustand bzw. das ökologische Poten-
zial der Vorflut durch das über das Ablaufge-
wässer zufließende Wasser sind daher bei na-
turnaher Gestaltung des Ablaufgewässers nicht 
zu erwarten. 
 
In Bezug auf die Abflussführung lässt sich fol-
gendes ergänzen: Die im Rahmen des limnolo-
gischen Fachgutachtens für den Tagebausee 
(s. Anlage 9) vorgenommene Ermittlung der 
Abflussverhältnisse erfolgte unter Berücksichti-
gung des Klimaszenarios RCP 8.5 (50. und 85. 
Perzentil) und stellt demnach einen Maximalan-
satz dar. Im Ergebnis wird deutlich, dass das 
Ablaufgewässer lediglich zu weniger als < 1 % 
innerhalb des Prognosezeitraums von 40 Jah-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
ren keinen Abfluss haben wird. Dies ist entspre-
chend bei der fachlichen Bewertung der Aus-
wirkungen auf das Ablaufgewässer zu berück-
sichtigen. 
  
Der Anregung, den Satz in Bezug auf die gute 
Wasserbeschaffenheit zu relativieren, wird 
nicht zugestimmt. Durch die im Satz verwende-
ten Wörter "prognostiziert wird" wird deutlich, 
dass es Prognose ist, wodurch entsprechend 
bereits eine Relativierung erfolgt. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
026 
S. 104, Ziel: 
„Das Restloch ist in möglichst 40 Jahren mit Was-
ser, vorwiegend aus dem Rhein, bis zum Zielwas-
serstand von +65 m NHN zu füllen. Mit der Seebe-
füllung ist möglichst früh, ab dem Jahr 2030, zu be-
ginnen. Sie ist, soweit dies ohne nachteilige Aus-
wirkungen auf Natur, Landschaft, Nutzungen Drit-
ter möglich ist, möglichst bis zum Jahr 2070 abzu-
schließen.“ 
Änderung/Ergänzung: 
„Das Restloch ist in möglichst 40 Jahren mit Was-
ser, vorwiegend aus dem Rhein, bis zum Zielwas-
serstand von +65 m NHN zu füllen. Das entnom-
mene Wasser muss die Ziele nach EU -WRRL er-
füllen und ist ggf. durch Maßnahmen entsprechend 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
In Bezug auf die vorgschlagene Ergänzung 
"Das entnommene Wasser muss die Ziele nach 
EU-WRRL erfüllen und ist ggf. durch Maßnah-
men entsprechend aufzubereiten.":  Bei Auf-
nahme einer solchen Formulierung wäre es 
notwendig, dass auch die weiteren Nutzer des 
Rheins in die Pflicht genommen werden. 
Grundsätzlich wird nicht in Frage gestellt, dass 
das Rheinwasser den Zielen der EU -WRRL 
entsprechen muss, da es ein übergeordnetes 
Ziel darstellt, welches jedoch viele verschie-
dene Belange mit einbezieht. Der Ergänzung 
im Braunkohlenplan kann daher für den ersten 
Teilsatz nicht zugestimmt werden. In Bezug auf 
die Aufbereitung lässt sich zudem ergänzen, 
-

- 421 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
aufzubereiten. Mit der Seebefüllung ist möglichst 
früh, ab dem Jahr 2030, zu beginnen. Sie ist, so-
weit dies ohne nachteilige Auswirkungen auf Na-
tur, Landschaft, Nutzungen Dritter möglich ist, 
möglichst bis zum Jahr 2070 abzuschließen. Bei 
der Entnahme des Rheinwassers sind auch die 
Bewirtschaftungsziele im Hinblick auf die Wasser-
menge, auch unter Berücksichtigung anderer Nut-
zungsansprüche, sowie im Hinblick auf klimabe-
dingte Änderungen bei der Wasserverfügbarkeit 
zu berücksichtigen. Die Entnahmemenge ist dabei 
variabel an die zukünftigen Gegebenheiten anzu-
passen. “ 
dass das entnommene Rheinwasser verschie-
denen Nutzungszwecken zugeführt wird, die 
Wirkpfad- und Schutzgutbezogen untersch ied-
liche Qualitätsanforderungen mit sich brin-
gen. Eine abschließende Bewertung der Rhein-
wassergüte erfolgt daher in Abhängigkeit des 
Verwendungszwecks in den eigenständigen 
wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren. 
Für den Tagebausee Hambach ist dies das 
Planfeststellungsverfahren. Sollten sich im 
Zuge der Verfahren an einzelnen Einleitungen 
Aufbereitungserfordernisse ergeben, so finden 
diese nicht zentral im Bereich der Entnahme 
statt, sondern verwendungsbezogen im Be-
reich des jeweiligen Teilstroms.  Eine pauscha-
lierte Festlegung innerhalb des Braunkohlen-
plans Hambach zu einer möglichen Aufberei-
tung des Rheinwassers erfolgt demnach nicht. 
Geeignete Maßnahmen sind stattdessen im 
Planfeststellungsverfahren zur Herstellung des 
Tagebausees zu prüfen. Entsprechend  wird 
auch der zweite Teilsatz nicht im Braunkohlen-
plan Hambach ergänzt. 
In Bezug auf die vorgeschlagene Ergänzung 
mit dem Beginn "Bei der Entnahme des Rhein-
wassers sind [...]" wird darauf verwiesen, dass 
für die Heranführung des Rheinwassers an den

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Tagebausee sowie die Entnahme das Braun-
kohlenplanänderungsverfahren zur RWTL 
durchgeführt wurde. Die hier vorgeschlagenen 
Ergänzungen beziehen sich nicht ausschließ-
lich auf den Tagebau Hambach und werden 
entsprechend nicht explizit im Braunkohlenplan 
Hambach aufgenommen.  
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
027 
Erläuterung, S. 104, 1. Absatz: 
Anmerkung: 
Hinweis auf Leitentscheidung 2023 fehlt.  
Hinweis auf Rheinwasserqualität und Monitoring 
fehlt. 
Änderung: 
„Gemäß Leitentscheidung 2021 und Leitentschei-
dung 2023 …“  
Ergänzung: 
„…der nachlaufenden Sümpfung befüllt. Das zur 
Befüllung herangeführte Rheinwasser muss eine 
verwendungsgerechte Qualität aufweisen und ist 
dazu ggf. aufzubereiten. Die Rheinwasserqualität 
ist mit einem Monitoring zu überwachen.“ 
Stellung-
nahme wird 
teilweise ge-
folgt. 
Der vorgeschlagenen Änderung zur Leitent-
scheidung 2023 wird zugestimmt und entspre-
chend ergänzt. Zudem wird aus dem weiteren 
Vorschlag "Das zur Befüllung herangeführte 
Rheinwasser muss eine verwendungsgerechte 
Qualität aufweisen, welche im Rahmen des Mo-
nitorings überwacht wird." ergänzt. Einer Er-
gänzung darüber hinaus wird nicht zugestimmt. 
Begründet wird dies damit, dass das  entnom-
mene Rheinwasser verschiedenen Nutzungs-
zwecken zugeführt wird, die Wirkpfad - und 
Schutzgutbezogen unterschiedliche Qualitäts-
anforderungen mit sich bringen.  Eine abschlie-
ßende Bewertung der Rheinwassergüte erfolgt 
daher in Abhängigkeit des Verwendungs-
zwecks in den eigenständigen wasserrechtli-
chen Genehmigungsverfahren. Für den Tage-
bausee Hambach ist di es das Planfeststel-
lungsverfahren.  
Der erste Absatz der 
Erläuterung zum Ziel 
zu Kap 4.1.6.2 wird 
wie folgt geändert: 
"Gemäß Leitentschei-
dung 2021 und Lei-
tentscheidung 2023  
soll der Tagebausee 
Hambach möglichst in 
40 Jahren befüllt 
sein." Zudem wird der 
folgende Satz am 
Ende des ersten Ab-
satzes der Erläute-
rung ergänzt: "Das zur 
Befüllung herange-
führte Rheinwasser 
muss eine verwen-
dungsgerechte Quali-
tät aufweisen, welche

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
im Rahmen des Moni-
torings überwacht 
wird." 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
028 
S. 104, 2. und 4. Absatz:  
„Es ist beabsichtigt eine Wassermenge von bis zu 
18 m³/s aus dem Rhein zu entnehmen, die für den 
Bereich Hambach und Garzweiler zur Verfügung 
stehen wird. …. Es wird so sukzessive über einen 
Zeitraum von rund 40 Jahren der Tagebau see 
Hambach entstehen.“  
Anmerkung: 
Sollte in Zukunft die Befüllung der Seen deutlich 
verzögert fortschreiten, kann sich der Zeitraum von 
40 Jahren entsprechend verlängern. Dies ist inso-
fern wichtig, als dass der See während der Befül-
lung keine gute Wasserq ualität aufweisen wird, 
sondern sehr nährstoffreich sein wird, so dass eine 
Freizeitnutzung aufgrund der wahrscheinlichen 
großen Algenmengen sehr eingeschränkt sein 
wird. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Grundsätzlich sind Zwischennutzungen wäh-
rend der Befüllung nach den ersten 10 Jahren 
des Befüllbeginns denkbar. Hierbei handelt es 
sich bspw. um Schiffsverkehr oder Wasserzu-
gänge in Form von Pontons.  Aus fachlicher 
Sicht ist nicht davon auszugehen, dass der 
nährstoffreiche Zustand des Tagebausees 
Hambach während der Befüllung dazu führen 
wird, dass Freizeitnutzungen eingeschränkt 
sein werden. 
Im limnologischen Gutachten wird im Kapitel 
7.3.2 dargelegt, dass das Flutungswasser aus 
dem Rhein mit einem derzeitigen Mittelwert der 
Gesamt-Phosphorkonzentration von 72 µg/L in 
der Anfangsphase der Seeentwicklung eine 
hohe Nährstoffverfügbarkeit für die Primärpro-
duzenten erwarten lässt. Dies kann für einen 
begrenzten Zeitraum zu eutrophen Bedingun-
gen führen, die mit einem verstärkten Algen-
wachstum verbunden s ein können.  Diese 
Phase wird allerdings nur relativ kurze Zeit an-
dauern, da zum einen durch die Bindung des 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Phosphors an eisenhaltige Sedimente Phos-
phor dem Freiwasser entzogen wird. Zum an-
deren kommt es mit zunehmendem Seevolu-
men zu einer kontinuierlichen Verlängerung der 
Wasseraufenthaltszeit. Die Verlängerung der 
Wasseraufenthaltszeit bedingt eine Zunahme 
der Phosphorretention und damit einen bestän-
digen Rückgang der Phosphorkonzentration im 
Freiwasser bei Abnahme der jährlichen neuen 
Flutungswasseranteile am Seevolumen.  
  
Eine Abschätzung der im See zehn Jahre nach 
Flutungsbeginn zu erwartenden Phosphorkon-
zentrationen mit Hilfe etablierter Modelle 
(Vollenweider 1976, OECD 1982) lässt Kon-
zentrationen erwarten, die für Seen im mittleren 
mesotrophen Bereich  charakteristisch sind. 
Nach 20 Jahren ergeben sich bereits Werte, die 
dem schwach mesotrophen Bereich zuzuord-
nen sind. Vor diesem Hintergrund ist keine ge-
nerelle Einschränkung der Seenutzung ab ca. 
10 Jahre nach Flutungsbeginn zu sehen.  
  
Die im See zu er wartenden Nährstoffkonzent-
rationen machen in Verbindung mit den mor-
phologischen Charakteristika des Seebeckens 
(große Wasseroberfläche und große Tiefe mit

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
relativ intensiver Durchmischung des Epilim-
nions im Sommer) Massenentwicklungen von 
Cyanobakterien, d ie zu Nutzungseinschrän-
kungen führen können, unwahrscheinlich. Al-
lenfalls in windgeschützten Teilbereichen 
könnte es zu Algenansammlungen kommen, 
die aufgrund geringer Sichttiefen und ggf. Frei-
setzungen von Toxinen eine Nutzung als Bade-
gewässer in der ersten Phase der Seeentwick-
lung zeitweilig einschränken könnten. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
029 
Ziel 1, Erläuterung, S. 106:  
 “…. Für einen begrenzten Zeitraum weiterhin 
Rheinwasser in den Tagebausee Hambach einge-
leitet werden, ….“  
Anmerkung: 
Der Zeitraum ist zwar begrenzt aber mehrere Jahr-
zehnte lang.  
 Änderung: 
„…… für einen begrenzten Zeitraum von mehreren 
Jahrzehnten weiterhin ….“ 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Im Braunkohlenplan ist zu dem geplanten nach-
laufenden Betrieb der Rheinwassertransportlei-
tung folgende Formulierung enthalten:  "Ent-
sprechend muss auch nach dem erstmaligen 
Erreichen des Zielwasserspiegels für einen be-
grenzten Zeitraum weiterhin Rheinwasser in 
den Tagebausee Hambach eingeleitet werden, 
um die Versickerungsverluste a us dem Tage-
bausee in das umgebende Gebirge auszuglei-
chen." Der "begrenzte Zeitraum" wird im Braun-
kohlenplan somit über die wasserwirtschaftli-
che Erforderlichkeit zum Ausgleich der Versi-
ckerungsverluste aus dem Tagebausee in das 
umgebende Gebirge klar defin iert und an das 
Eintreten eines Zustands geknüpft. Eine zu-
sätzliche zeitliche Einordnung wird dazu nicht 
benötigt, insbesondere, da der tatsächliche 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Zeitpunkt auf Grundlage der heutigen Kennt-
nisse ohnehin nur grob abgeschätzt werden 
kann. 
  
Eine Ergänzung des Braunkohlenplans Ham-
bach ist nicht erforderlich. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
030 
Ziel 3, Erläuterung, S.107 - 108: 
„Das Seewasser hat dauerhaft so beschaffen zu 
sein, dass vielfältige Nutzungenmöglich sind.“  
Anmerkung: 
Wie bereits in der  Anmerkung zu S. 7, 1. Absatz 
dargestellt wird dieser Aussage im Hinblick auf die 
Nutzungen nicht zugestimmt. Zu dem hier zitierten 
limnologischen Gutachten (Uhlmann 2023) wird in 
einem gesonderten Papier Stellung genommen. 
Änderung/Ergänzung: 
„Das Seewass er hat dauerhaft so beschaffen zu 
sein, dass vielfältige Nutzungenmöglich sind. Dies 
ist ggf. durch geeignete Maßnahmen zur Aufberei-
tung des Rheinwassers sicherzustellen.“ 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die Änderung wird nicht übernommen.  Das 
entnommene Rheinwasser wird verschiedenen 
Nutzungszwecken zugeführt, die Wirkpfad- und 
Schutzgutbezogen unterschiedliche Qualitäts-
anforderungen mit sich bringen.  Eine abschlie-
ßende Bewertung der Rheinwassergüte erfolgt 
daher in Abhängigkeit des Verwendungs-
zwecks in  den eigenständigen wasserrechtli-
chen Genehmigungsverfahren. Für den Tage-
bausee Hambach ist dies das Planfeststel-
lungsverfahren. Sollten sich im Zuge der ge-
nannten Verfahren an einzelnen Einleitungen 
Aufbereitungserfordernisse ergeben, so finden 
diese nich t zentral im Bereich der Entnahme 
statt, sondern verwendungsbezogen im Be-
reich des jeweiligen Teilstroms.  Eine pauscha-
lierte Festlegung innerhalb des BKP Hambach 
zu einer möglichen Aufbereitung des Rhein-
wassers erfolgt demnach nicht. Geeignete 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Maßnahmen si nd stattdessen im Planfeststel-
lungsverfahren zur Herstellung des Tagebau-
sees zu prüfen.  
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
031 
S. 109, Ziel:  
„Die Herstellung des Tagebausees und seine Ent-
wicklung in güte- und mengenmäßiger Hinsicht ist 
zu beobachten, zu überwachen und ggf. zu steu-
ern (Monitoring). Sich aus dem Monitoring erge-
bende Maßnahmen sind umzusetzen.“ 
Änderung/Ergänzung: 
„Die Herstellung des Tagebausees und seine Ent-
wicklung in güte- und mengenmäßiger Hinsicht ist 
zu beobachten, zu überwache n und ggf. zu steu-
ern (Monitoring). Sich aus dem Monitoring erge-
bende Maßnahmen sind umzusetzen. Das Monito-
ring bezieht sich auch auf das Entnahmegewässer 
sowie auf weitere Fließgewässer, falls in diese 
Rheinwasser eingeleitet wird. Das Monitoring des 
Rheinwassers dient der Prognose der Erfüllung 
der Ziele der EU -WRRL. Je nach Ergebnis sind 
ggf. Maßnahmen zur Aufbereitung vorzusehen.“ 
Stellung-
nahme wird 
teilweise ge-
folgt. 
Zum vorgeschlagenen Ergänzungssatz "Das 
Monitoring bezieht sich auch auf das Entnah-
megewässer sowie auf weitere Fließgewässer, 
falls in diese Rheinwasser eingeleitet 
wird." Aufgrund der übergeordnet im Rahmen 
des Verfahrens zur RWTL vorzunehmenden 
Festlegungen zum Entnahmegewässer (hier: 
Rhein) wird die Ergänzung in der Form nicht 
übernommen. Folgende Formulierung wird da-
gegen im Braunkohlenplan Hambach aufge-
nommen: "Das Monitoring bezieht sich auch 
auf weitere Fließgewässer, falls in diese Rhein-
wasser eingeleitet wird."  
  
Die vorgeschlagenen Ergänzungen "Das Moni-
toring des Rheinwassers dien t der Prognose 
der Erfüllung der Ziele der EU -WRRL. Je nach 
Ergebnis sind ggf. Maßnahmen zur Aufberei-
tung vorzusehen." werden nicht in den Braun-
kohlenplan übernommen.  Im Rahmen des ge-
genständlichen Verfahrens können nur Ziele für 
den Tagebausee selbst und nicht zur grund-
sätzlichen Erfüllung der Ziele der EU-WRRL mit 
Das Ziel im Kapitel 
4.1.6.4 Monitoring 
wird um den Satz 
"Das Monitoring be-
zieht sich auch auf 
weitere Fließgewäs-
ser, falls in diese 
Rheinwasser eingelei-
tet wird." ergänzt.

- 428 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Blick auf den Rhein festgelegt werden.  Maß-
geblich ist mit Blick auf den Tagebausee Ham-
bach und die Vereinbarkeit mit der WRRL die 
sich im See einstellende Wasserbeschaffen-
heit. Diese ist maßgebl ich für eine Beurteilung 
der Zielerfüllung im Rahmen der WRRL.  
   
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
032 
Erläuterung zum Ziel, S. 109: 
Anmerkung: 
In den Erläuterungen fehlt der Qualitätsaspekt für 
das Seewasser.  
Es fehlt das Monitoring für das Rheinwasser in Be-
zug auf Menge, Qualität und Verteilung sowie Aus-
wirkung des Klimawandels (s. LE21 und LE23).  
Das Monitoring ist in die Maßnahmen zur Herstel-
lung des Tagebausees zu integrieren – im bisheri-
gen Textentwurf ist dies noch umgekehrt darge-
stellt. 
Änderung: 
„Eine Konkretisierung entsprechender Vorgaben 
ist in fachbehördlichen Verfahre n vorzunehmen. 
Erst nachdem das Monitoring abgestimmt ist, kann 
mit der Befüllung des Tagebausees begonnen 
werden. 
 Das Monitoring für den Tagebausee muss dabei 
alle Aspekte des Sees in Bezug auf die Befüllung, 
Stellung-
nahme wird 
teilweise ge-
folgt. 
Zur angeregten Ergänzung "Erst nachdem das 
Monitoring abgestimmt ist,  kann mit der Befül-
lung des Tagebausees begonnen werden.": 
Der Braunkohlenplan kann auf raumordneri-
scher Ebene keine aufschiebende Bedingung 
für Sachverhalte vorgeben, die ausschließlich 
Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens 
für den Tagebausee sein können. Diese Ergän-
zung wird entsprechend nicht in den Braunkoh-
lenplan übernommen.   
  
Die in den Erläuterungen angeregte Ergänzung 
zur Qualität des Seewassers wird übernommen 
und der Satz wird wie folgt ergänzt: "Das Moni-
toring für den Tagebausee muss dabei alle As-
pekte des Sees in Bezug auf die Befüllung, die 
Qualität und die Entwicklung bis zum Endzu-
stand beinhalten." dagegen zugestimmt und im 
Braunkohlenplan ergänzt.  
Der zweite Absatz der 
Erläuterung zu dem 
Ziel in dem Kap. 
4.1.6.4 Monitoring 
wird um die Wörter 
"die Qualität" ergänzt 
und lautet nun wie 
folgt: "Das Monit oring 
für den Tagebausee 
muss dabei alle As-
pekte des Sees in Be-
zug auf die Befüllung, 
die Qualität und die 
Entwicklung bis zum 
Endzustand beinhal-
ten."

- 429 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
die Qualität und die Entwicklung bis zum Endz u-
stand beinhalten. Das Monitoring ist um eine Über-
wachung der Qualität und der Verteilung des 
Rheinwassers und die Auswirkungen des Klima-
wandels zu ergänzen. Das Monitoring ist zu gege-
bener Zeit entsprechend der geänderten Zielrich-
tung und der festzulegend en Anforderungen zu 
überarbeiten und anzupassen. Bei erkennbaren 
Beeinträchtigungen von Ökosystemen sind recht-
zeitig Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.“ 
Der Übernahme des Satzes "Das Monitoring ist 
um eine Überwachung der Qualität und der 
Verteilung des Rheinwassers und die Auswir-
kungen des Klimawandels zu ergänzen." wird 
nicht zugestimmt.  
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
033 
6.6.1.1. Grundwasser, S.59  
„Auch für den rechtsrheinisch gel egenen GWK 
27_25 ist keine Betroffenheit durch die Sümpfung 
oder nachlaufende Sümpfung des Tagebaus Ham-
bach zu erwarten.“  
Anmerkung: 
Die Aussage gilt nur für das oberste Grundwasser-
stockwerk. Im Monitoring Hambach wird die Dru-
ckentspannung in den tieferen Grundwasserleitern 
in diesem rechtsrheinischen Bereich in den tiefe-
ren Grundwasserleitern beobachtet und bewertet.  
Änderung: 
„Auch für den rechtsrheinisch gelegenen GWK 
27_25 ist im obersten Grundwasserstockwerk 
keine Betroffenheit durch die Sümpfung oder 
nachlaufende Sümpfung des Tagebaus Hambach 
Stellung-
nahme wird 
gefolgt.  
Der Ergänzung wird zugestimmt und sie wird im 
Braunkohlenplan Hambach übernommen. 
Teil B: In Kapitel 
'6.6.1.1 Grundwasser' 
in der Umweltprüfung 
wird der ersten Absatz 
in wie folgt angepasst: 
„Auch für den rechts-
rheinisch gelegenen 
GWK 27_25 ist im 
obersten Grundwas-
serstockwerk keine 
Betroffenheit dur ch 
die Sümpfung oder 
nachlaufende Sümp-
fung des Tagebaus 
Hambach zu erwar-
ten. In den tieferen

- 430 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
zu erwarten. In den tieferen Grundwasserstock-
werken wird die Druckspiegelabsenkung im Moni-
toring Hambach gezielt beobachtet und bewertet.“ 
Grundwasserstock-
werken wird die 
Druckspiegelabsen-
kung im Monitoring 
Hambach gezielt beo-
bachtet und bewer-
tet.“ 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
034 
S.72: 
„Gemäß den Ausführungen des Rheinwassergüte-
berichts sind dabei allerdings keine relevanten Ein-
träge in das Grundwasser, die über das Rheinwas-
ser in den See gelangen könnten, zu erwarten.“  
Anmerkung: 
Die zitierte Aussage wird so im Rheinwassergüte-
bericht nich t getroffen. Laut Rheinwassergütebe-
richt werden „die Parameter der Grundwasserver-
ordnung […] im Rheinwasser nach heutigem Er-
kenntnisstand eingehalten, so dass eine Infiltration 
vertretbar ist. Die konkrete Beurteilung einer zu-
künftigen Infiltration muss anhand der dann vorlie-
genden rechtlichen Vorgaben und Eigenschaften 
des Wassers beurteilt werden.“  
 Aus diesem Grund muss der hier aufgeführte Ein-
trag von Rheinwasser über den See in das Grund-
wasser als beurteilungsrelevanter Wirkpfad unter-
sucht werden. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die Infiltration von Rheinwasser in das Grund-
wasser über die Versickerung aus dem Tage-
bausee wird innerhalb des Fachbeitrags Was-
serrahmenrichtlinie, Teil Grundwasser (s. An-
lage 7a) hinsichtlich der Machbarkeit geprüft. 
Insgesamt kommt die gutachterliche Bewer-
tung zu dem Fazit, dass das Rheinwasser 
grundsätzlich für die Infiltration ins Grundwas-
ser über den Tagebausee Hambach geeignet 
ist. Demnach ist dieser Wirkpfad entsprechend 
geprüft und bewertet worden. Detailprüfungen 
werden zudem im anstehenden Planfeststel-
lungsverfahren für die Herstellung des Tage-
bausees vorgenommen. 
-

- 431 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
035 
S. 73, Aufzählung beurteilungsrelevanter Wirk-
pfade: 
Falls Rheinwasser in weitere Oberflächengewäs-
ser eingeleitet werden soll, müsste dies in der Um-
weltprüfung berücksichtigt werden. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Eine Einleitung von Rheinwasser im Bereich 
des Untersuchungsgebiets Hambach ist be-
darfsweise im Bereich des Norfsystems vorge-
sehen. Die Stützungsmaßnahmen im Bereich 
des Norfsystems gehen auf das MURL -Kon-
zept zurück und werden daher im Braunkohlen-
plan Garzweiler behandelt und berücksichtigt.  
- 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
036 
2. Teil, S. 75: 
„Im Ergebnis der umfänglichen fachg utachterli-
chen Betrachtungen entspricht das limnologische 
Entwicklungspotenzial des Tagebausees dem gu-
ten ökologischen Potenzial bzw. guten chemi-
schen Zustand und steht den Bewirtschaftungszie-
len für Oberflächenwasserkörper daher nicht ent-
gegen.“ 
Anmerkung: 
Zu dem limnologischen Prognosegutachten wird 
gesondert Stellung genommen. Hinsichtlich der 
Ansiedlung von Neophyten ist v. a. Myriophyllum 
heterophyllum genauer zu betrachten, dass in den 
Villeseen (z. B. Heider Bergsee) in wenigen Jahren 
Dominanzbestände ausgebildet hat. In einem sol-
chen Fall wäre kein gutes ökologisches Potential 
gegeben. 
„Insgesamt lässt sich daher festhalten, dass für die 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Myriophyllum heterophyllum ist eine Art, die ih-
ren Verbreitungsschwerpunkt in meso - bis eu-
trophen flachen Gewässern hat. Sie kann in 
Wassertiefen bis zu 10 m angetroffen werden 
und stellt vor  allem dann ein Problem für Ge-
wässernutzungen dar, wenn sie dichte mono-
dominante Bestände mit an der Wasseroberflä-
che schwimmenden Matten ausbildet (Gross et 
al. 2020). Nur 3 % der Fläche des Tagebausees 
Hambach weisen eine Wassertiefe auf, die 10 
m und kl einer ist. Zusammen mit der hohen 
Wellenexposition der Litoralbereiche lässt dies 
keine großflächige Ausbreitung von Myrio-
phyllum heterophyllum oder von anderen Neo-
phyten erwarten.  
  
Ergänzend wird angemerkt: Durch ein Makro-
phyten-Monitoring kann sicherges tellt werden, 
dass Massenausbreitungen von Neophyten 
frühzeitig erkannt werden und ggf. Maßnahmen 
-

- 432 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
vom Vorhaben betroffenen Grund - und Oberflä-
chenwasserkörper im Hinblick auf die Auswirkun-
gen der Flächeninanspruch nahme, der Verände-
rungen des Wasserhaushalts, der Auswirkungen 
durch stoffliche Belastungen des Kippenabstroms, 
durch Herstellung eines Tagebausees und durch 
Grundwasserwiederanstieg eine Vereinbarkeit mit 
den Bewirtschaftungszielen der EU -WRRL und 
den zu ihrer Umsetzung ergangenen nationalen 
Rechtsvorschriften gegeben ist. Auch für die nicht 
berichtspflichtigen Gewässer sowie Wasserver-
sorgung sind keine erheblichen nachteiligen Aus-
wirkungen zu erwarten. Durch das Änderungsvor-
haben sind für den Tagebau Hamb ach entspre-
chend keine erheblichen nachteiligen Auswirkun-
gen auf das Schutzgut Wasser insgesamt zu er-
warten.“ 
 Anmerkung: 
 Den im limnologischen Prognosegutachten be-
schriebenen Aussagen wird nicht zugestimmt, zu 
dem limnologischen Prognosegutachten wird ge-
sondert Stellung genommen. Bzgl. der Vereinbar-
keit mit den Bewirtschaftungszielen der EU-WRRL 
wird wasserrechtliche Fachbeitrag von Björnsen 
Beratende Ingenieure Köln (2023) auf S. 104f bei-
spielsweise dargelegt, dass der Wasserkörper 
27474_0 (Finkelbach) bezogen auf die Parameter 
zu deren Management ergriffen werden kön-
nen. Dadurch ließe sich auch sicherstellen, 
dass das Erreichen des guten ökologischen Po-
tentials beim Tagebausee Hamba ch nicht ge-
fährdet wird.  
  
Die weiteren Anmerkungen werden zur Kennt-
nis genommen. Zur weiteren erläuterung wird 
auf die Stellungnahmen ID 1026742_001 bis 
1026742_037 verwiesen.   
  
Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass eine 
Abprüfung der Auswirkungen des Änderungs-
vorhabens auf nicht berichtspflichtige Gewäs-
ser insbesondere im Fachbeitrag Natur und 
Landschaft (Anlage 1) sowie den Angaben zur 
Umweltprüfung erfolgt ist, da diese Betrachtun-
gen nicht Bestandteil der Abprüfung der Verein-
barkeit mit der Wasserrah menrichtlinie ist und 
demnach nicht innerhalb des Fachbeitrags 
WRRL erfolgt.  
  
In Bezug auf die Vereinbarkeit mit der Wasser-
rahmenrichtlinie wird im Rahmen der Fachbei-
träge (s. Anlage 7a, 7b und 6) dargelegt, dass 
die Vereinbarkeit aufgrund des Vorliegens ab-
weichender Bewirtschaftungsziele oder Aus-
nahmen gegeben ist bzw. zukünftig aufgrund

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
pH-Wert, Cadmium, Sulfat und Nickel Überschrei-
tungen aufweisen wird, die bislang nicht durch we-
niger strenge Umweltziele abgedeckt sind. Dar-
über hinaus ist die Quelle für die positive Beurtei-
lung bzgl. der nicht berichtspflichtigen  Gewässer 
zu ergänzen. 
des Vorliegens der Voraussetzungen für abwei-
chende Bewirtschaftungsziele oder Ausnah-
men gegeben sein wird. Einbezogen werden 
hierbei auch mögliche Maßnahmen zur Verrin-
gerung der Umweltauswirkungen und Errei-
chung des bestmöglichen Zustands eines Ge-
wässers.  
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
037 
10.0_Fachbeitrag WRRL  
Die Darstellung der Auswirkungen auf den chemi-
schen Grundwasserzustand greift zu kurz. Es wer-
den die  hydraulischen Auswirkungen auf das 
Grundwasser dargelegt, die chemischen Auswir-
kungen werden nicht in angemessenem Umfang 
und erforderlicher Detaillierung dargestellt. Insbe-
sondere fehlt es auch an einer Darstellung der zeit-
lichen Entwicklung. Es wird nicht klar, auf welchen 
Zeitpunkt sich die Darstellungen beziehen und ob 
der Zeitpunkt der größtmöglichen chemischen Be-
einflussung dargestellt wurde oder nur ein Stadium 
vor oder bis zum Erreichen des hydraulisch statio-
nären Endzustands, der in chemischer Hin sicht 
längst noch nicht das Ende der Auswirkungen er-
fasst. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Im Fachbeitrag WRRL (Anlage 7a) erfolgt in 
Bezug auf die Grundwasserkörper innerhalb 
des Untersuchungsgebiets Wirkpfad Wasser 
innerhalb von Kapitel 6.2.2 die Auswirkungs-
prognose durch die Materialumlagerung und 
Pyritoxidation auf den chemischen Zustand. 
Hier erfolgen auch Aussagen zur zeitlichen Ent-
wicklung der GWK bis 2030 als auch unter Be-
rücksichtigung des Grundwasserwiederan-
stiegs. Grundlage für die Bewertu ng ist das 
Prognosegutachten der RWTH Aachen, LiH (s. 
Anlage 11), welches Aussagen zu den maxima-
len Auswirkungen des Kippenabstroms Ham-
bach enthält.  
- 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
038 
15.0_Bericht_Grundwassermo-
dell_2023_RWE_Power_AG 
Stellung-
nahme wird 
Generell erfolgt die Parametrisierung der vor-
flutwirksamen Oberflächengewässer anhand 
ihrer mittleren geometrischen Länge und Breite 
-

- 434 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Der hier vorgelegte Modellbericht entspricht in wei-
ten Teilen dem Modellbericht, der von der RWE 
Power AG im Zusammenhang mit anderen Verfah-
ren bereits vorgelegt wurde.  
Modellgrundlagen, Kalibrierung und Prognose-
rechnungen des RWE-Modells, das als Grundlage 
für den vorliegenden Wasserrechtsantrag verwen-
det wurde, sind im Großen und Ganzen nachvoll-
ziehbar und im ausreichenden Umfang dargestellt. 
Um alle Aussagen, die aus dem Modell abgeleitet 
wurden, prüfen zu können, fehlen aber noch Infor-
mationen, die im Modellberic ht ergänzt werden 
sollten: 
- Die Berücksichtigung der Oberflächengewässer 
im Modell ist nicht vollständig nachvollziehbar. 
Welche Gewässer sind mit welchen Parametern 
berücksichtigt? 
- Die Fehlerbetrachtung enthält nicht den tatsäch-
lichen Modellfehler, son dern ausschließlich eine 
Betrachtung der numerischen Genauigkeit. Für 
eine Darstellung des Modellfehlers müsste auf 
Grundlage der Ungenauigkeiten aller Eingangsda-
ten eine Fehlerfortpflanzung berechnet werden. 
Da dies nicht umsetzbar ist, sollte darauf verzichtet 
werden, von einem Modellfehler zu sprechen. 
zur Kenntnis 
genommen. 
im Modellpolygon, der Höhenlag e von Gewäs-
sersohle und mittlerem Wasserspiegel sowie je 
einem Durchlässigkeitsbeiwert für die In - und 
Exfiltration. Bei tiefergehendem Interesse kann 
die Implementierung der Oberflächengewässer 
in einem entsprechenden Austauschtermin 
durch die RWE detaill iert erläutert und/oder in 
Form einer Übersichtskarte dem Modellbericht 
als ergänzende Anlage hinzugefügt wer-
den. Dies kann bedarfsweise außerhalb des 
hier gegenständlichen Braunkohlenplanände-
rungsverfahrens Hambach erfolgen. 
Bezüglich der Formulierung "Modellfehler" wird 
dem Kommentar zugestimmt und alternativ der 
Begriff "numerischer Bilanzfehler" vorgeschla-
gen. Eine Erforderlichkeit zur Anpassung des 
Braunkohlenplans Hambach ergibt sich heraus 
nicht.

- 435 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
040 
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (S. 3): "Mit 
Verweis auf die vollumfängliche Herleitung im 
Rahmen des Fachbeitrags WRRL Gesamtheitliche 
Betrachtung (Anlage 6 der Angaben zur Umwelt-
prüfung) bezieht sich die nachfolgend dokumen-
tierte und in die  gesamtheitliche Betrachtung ein-
gebrachte Auswirkungsprognose auf folgende po-
tenziell entscheidungserhebliche Wirkpfade des zu 
ändernden Braunkohlenplans zu Oberflächenwas-
serkörpern: Auswirkungen der nachlaufenden 
Sümpfung auf grundwasserabhängige Oberflä-
chenwasserkörper durch maximale Absenkungen 
des Grundwasserspiegels zum Zeitpunkt 
2070". Kommentar LANUV: der Terminus techni-
cus lautet "mit dem Grundwasser (verbundene 
aquatische Ökosysteme" gvaÖs - siehe dazu ge-
sonderter CIS-Leitfaden. Die Analyse und Bewer-
tung von Auswirkungen mengenmäßiger oder che-
mischer Belastungen des Grundwassers auf 
gvaÖs sind Gegenstand der Zustandsbewertung 
Grundwasser! Eine Zielabweichung hinsichtlich 
des guten Grundwasserzustands wird ausgelöst, 
wenn signifikante nachteilige Beeinflussunge n auf 
gvaÖs vorliegen! Daher muss in diesem Fachgut-
achten neben der Nennung der OFWK auch eine 
Darstellung der GWK erfolgen. Sofern weitere 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Rechtlich maßgeblich ist vorliegend § 7 GrwV. 
Die vorliegend angesprochenen Ausführungen/ 
Prüfungen wurden in Anlage 7a: Grundwasser-
körper und Oberflächenwasserkörper gemacht. 
-

- 436 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
GWK von dem Sachverhalt betroffen sind, als bis-
her im Hintergrundpapier BK dargestellt, muss 
dies zusätzlich angeführt werden! 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
041 
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (S. 3): "Die 
Prüfung erfolgt nach den fachrechtlichen Vorga-
ben sowie bewertungsmethodischen und -rechtli-
chen Rahmenbedingungen gemäß Kapitel 
2." Kommentar LANUV:  diesbezüglich sind auch 
die fachrechtlichen Vorgaben hinsichtlich der Be-
wertung, Bewirtschaftungsziele und Zielanforde-
rungen für das Grundwasser (§ WRRL, WHG, 
GWRL, GrwV) anzuführen! 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Der vorliegend angesprochene Fachbeitrag 
Wasserrahmenrichtlinie bezieh t sich auf die 
"Grundwasserabhängigen Oberflächenwasser-
körper (Abschlussphase)" sowie den Tagebau-
see Hambach. Die fachrechtlichen Vorgaben 
hinsichtlich der Bewertung, Bewirtschaftungs-
ziele und Zielanforderungen für das Grundwas-
ser werden im Fachbeitrag Was serrahmen-
richtlinie: Grundwasserkörper und Oberflä-
chenwasserkörper (Sümpfungen, Einleitungen, 
Gewässerausbau) berücksichtigt.  
- 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
042 
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (S. 3): 
"Grundsätze und Ziele der Bewirtschaftung von 
Oberflächengewässern" Kommentar LANUV:  feh-
lend: Grundsätze und Ziele der Bewirtschaftung 
von Grundwasserkörpern (hier: im Hinblick auf die 
mit dem Grundwasser verbundenen aquatischen 
Ökosysteme) 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Ziele und Grundsätze der Bewirtschaftung 
von Grundwasserkörpern werden im Fachbei-
trag Wasserrahmenrichtlinie: Grundwasserkör-
per und Oberflächenwasserkörper (Sümpfun-
gen, Einleitungen, Gewässerausbau), Anlage 
7a überprüft und dargelegt. 
- 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
043 
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (S. 4): "Eine 
Abweichung von den Bewirtschaftungszielen ge-
mäß §§ 27 WHG (vgl. Kap. 2.1.1 f.) ist auf Ebene 
der Bewirtschaftungsplanung nach § 30 WHG 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen, be-
ruht aber voraussichtlich auf einem Missver-
ständnis im Hinblick auf die Gliederung der Gut-
-

- 437 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
möglich." Kommentar LANUV: fehlend, hier zu er-
gänzen: "und gemäß § 47 WHG" 
achten, da die Auswirkungen auf das Grund-
wasser (Bezug zu "§ 47 WHG") in einem eige-
nen Gutachten geprüft werden. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
044 
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (S. 8): "Ver-
schlechterungsangebot" Kommentar LANUV:  im 
vorliegenden Kontext ist das Verschlechterungs-
verbot auch für die betroffenen GWK zu ergänzen, 
Werden nämlich Oberflächenwasserkörper künftig 
geschädigt, die bisher nicht geschädigt oder nicht 
hinsichtlich einer bestimmten Qualitätskompo-
nente geschädigt waren, und ist dies auf eine Be-
einflussung des GWK zurü ckzuführen 
(qual./quant), so ist dies als Verstoß gegen das 
Verschlechterungsverbot für den betreffenden 
GWK zu werten 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Das Verschlechterungsverbot für das Grund-
wasser bzw. die Vereinbarkeit mit dem Bewirt-
schaftungszielen im Hinblick auf das Grund-
wasser sind in Anlage 7a: Fachbeitrag Wasser-
rahmenrichtlinie: Grundwasserkörper und 
Oberflächenwasserkörper (Sümpfung, Einlei-
tungen, Gewässerausbau) enthalten. 
- 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
045 
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (S. 11): "Ent-
sprechend § 27 Abs. 1 Nr. 2, § 27 Abs. 2 Nr. 2, § 
30 Satz 1 Nr. 4 WHG ist für sämtliche OWK der 
gute Zustand bzw. das gute Potenzial bzw. im 
Falle abweichender Bewirtschaftungsziele der 
bestmögliche Zustand / das bestmögliche  Poten-
zial fristgerecht zu erreichen." Kommentar LA-
NUV: zu ergänzen:  "sowie der gute mengenmä-
ßige und chemische Zustand der GWK zu errei-
chen. Dazu gehört auch, dass keine nachteiligen 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die Ausführungen zum Grundwasser und somit 
auch zu § 47 WHG wurden in Anlage 7a: Fach-
beitrag Wasserrahmenrichtlinie: Grundwasser-
körper und Oberflächenwasserkörper ge-
macht. Eine Ergänzung des Fachbeitrags oder 
eine Änderung des Braunkohlenplans Ham-
bach ergeben sich nicht.  
-

- 438 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Veränderungen der Beschaffenheit der mit dem 
GWK verbundenen OFWK vorhanden sind." 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
046 
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (S. 17): "Das 
Rheinwasser ist schwach alkalisch und gut gepuf-
fert. Die Sulfatkonzentration entspricht etwa dem  
geogenen Hintergrund. In der Wasserphase ent-
hält das Rheinwasser weitestgehend niedrige Me-
tallkonzentrationen deutlich unter der maßgebli-
chen Beurteilungswerten. Es weist indes für 
ubiquitär in der Umwelt vorkommende prioritäre 
Schadstoffe (u. a. polycycl ischen aromatischen 
Kohlenwasserstoffe PAK) sowie Nährstoffe Kon-
zentrationen auf, die oberhalb der jeweils relevan-
ten Beurteilungswerte liegen."  Kommentar LA-
NUV: Es genügt hier nicht, die chem. Auswirkun-
gen auf das Grundwasser und die mit dem Grund-
wasser und Restsee verbundenen OFWK für den 
Zeitraum der Restseebefüllung mit Rheinwasser 
zu beschreiben und zu bewerten. Es muss auch 
die nachfolgende Entwicklung (2200-2400) darge-
stellt werden, da es dann noch zu erheblicheren 
Veränderungen kommen wird (siehe St ellungnah-
men zum limnolog und Kippenwassergutachten) 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die im Rahmen des Fachbeitrags WRRL vor-
genommenen Bewertungen beziehen sich 
nicht wie in der Stellungnahme aufgeführt ledig-
lich auf den Zeitraum der Befüllung de s Tage-
bausees. Grundlage für die Bewertung im 
Fachbeitrag WRRL sind insbesondere die Gut-
achten zur limnologischen Entwicklung des Ta-
gebausees und zum Kippenabstrom. Dort wer-
den sowohl für den Tagebausee (Prognosezeit-
raum 2121 bis 2142) als auch für den Kip pen-
abstrom (Aussagen bis 2400) weitreichendere 
Zeiträume betrachtet, sodass diese entspre-
chend mit in die Bewertungen der Vereinbarkeit 
mit der WRRL einfließen und die maßgeblichen 
Entwicklungen abbilden.  
- 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
047 
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (S. 17): "Die 
im Ergebnis der Modellierungen resultierende 
Seewasserqualität (ACP) sowie die Auswahl der 
Stellung-
nahme wird 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom-
men. 
-

- 439 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
für die weitere Betrachtung relevanten, nicht mo-
dellierten Schadstoffe werden in Kapitel 4.4.2 dar-
gestellt." Kommentar LANUV: siehe jedoch dazu 
die Hinweise aus der LANUV-Stellungnahme 
zur Kenntnis 
genommen. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
048 
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (S. 25): "Der 
Grundwasserflurabstand im stationären Endzu-
stand kann dazu führen, dass vorbergbaulich 
grundwasserabhängige Oberflächenwasserkörper 
langfristig auch nach Einstellung der Sümpfung in 
ihrem Grundwasserkontakt beeinflusst bleiben." 
Kommentar LANUV: Zu ergänzen: Darüber hinaus 
wird es mit dem Gw verbundene / künftig wieder 
verbundene OFWK geben, deren chemischer oder 
ökologischer Zustand durch den Kippenwasser - 
und Seewassereinfluss und Pyritoxidationspro-
dukte nachteilig beeinflusst wird. Die nach 2100 
zunehmenden chemischen Belastungen sind hier 
ebenfalls darzustellen 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die hier in der Stellungnahme angesprochenen 
Wirkpfade sind im Fachbeitrag WRRL berück-
sichtigt. Im referenzierten Kapitel 4.4. werden 
potenzielle Wirkpfade der H erstellung des Ta-
gebausees beschrieben. Die mit der Pyritoxida-
tion ausgehenden Umweltauswirkungen sind 
keine Wirkpfade, die im direkten Zusammen-
hang mit der Herstellung des Tagebausees ste-
hen und werden deshalb in Kapitel 4.5 behan-
delt. Darüber hinaus werden im Hinblick auf die 
Auswirkungen des Kippenabstroms auf die 
OWK auch der Zeitraum nach 2100 betrachtet, 
soweit dies erforderlich ist.  Eine Ergänzung 
ergibt sich hieraus nicht. 
- 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
049 
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtl inie (S. 25): 
"Limnologische Entwicklung des Tagebausees" 
Kommentar LANUV:  dazu siehe Stellungnahme 
des LANUV zum limnolog Gutachten 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom-
men. 
-

- 440 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
050 
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (S. 29): "Im 
Rahmen des limnologischen Prognosegutachtens 
ist die Wasserbeschaffenheit des Tagebausees 
mittels hydrochemischer Seemodellierung für all-
gemeine physikalisch-chemische Qualitätskompo-
nenten des ökologischen Zustands / Potenzials 
gemäß Anl. 3 Nr. 3.2 OGewV modelliert worden 
(vgl. ausführliche Darstellungen in Anlage 9 der 
Angaben zur Umweltprüfung). Die modellierten 
Parameter umfassen Temperatur, Sauerstoffsätti-
gung, Sulfat sowie Eisen-II und Gesamt-Eisen, pH-
Wert und Säurekapazität, Gesamtphosphor sowie 
Stickstoff (Ammonium - und Nitrat -Stickstoff). Zu-
dem ist die Referenzsichttiefe ermittelt worden. Die 
Ergebnisse der Modellierung sind wie folgt zusam-
menzufassen: Kommentar LANUV: fraglich. Siehe 
dazu die Stellungnahme des LANUV zu den Aus-
sagen im Limnol Gutachten.. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom-
men. Zur weiteren Erläuterung wird auf die Po-
sitionierung zu den Anmerkungen zum limnolo-
gischen Gutachten verwiesen. 
- 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
051 
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (S. 33): "Über 
den sogenannten Kippenabstrom im oberen 
Grundwasserstockwerk (OSTW) können Produkte 
der Pyritverwitterung in OWK mit GW-Kontakt ein-
getragen und die Wasserbeschaffenheit potenziell 
beeinträchtigt werden." Kommentar LANUV:  er-
setze: "können ..potenziell beeinträchtigt werden" 
durch "werden künftig beeinträchtigt, sofern keine 
Gegenmaßnahmen umgesetzt werden." 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Än-
derungen für den Braunkohlenplan Hambach 
ergeben sich nicht.  
-

- 441 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
052 
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (S. 34): "Über 
den Kippenabstrom im OSTW können Produkte 
der Pyritverwitterung in OWK mit GW-Kontakt ein-
getragen und die Wasserbeschaffenheit beein-
trächtigt werden." Kommentar LANUV:  ersetze: 
"können ..potenziell beeinträchtigt werden" durch 
"werden künftig beeinträchtigt, sofern keine Ge-
genmaßnahmen umgesetzt werden." 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Än-
derungen für den Braunkohlenplan Hambach 
ergeben sich nicht.  
- 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
053 
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (S. 34): "Das 
Stofftransport-Modell der RWTH Aachen (vgl. Kap. 
5.3, s. auch Anlage 11 der Angaben zur Umwelt-
prüfung) liefert Aussagen zur räumlichen und zeit-
lichen Ausbreitung von pH-Wert sowie den Stoffen 
Sulfat, Calcium, Eisen -II, Hydrogenkarbonat, Ar-
sen, Nickel, Cadmium und Bl ei." Kommentar LA-
NUV: Dazu ist ein längerer Prognosezeitraum über 
2100 hinaus erforderlich und der Parameterum-
fang ist zu ergänzen, das Modell ist ebenfalls nach-
zubessern, siehe Stellungnahme des LANUV zu 
dem Kippenwassergutachte 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Zu den einzelnen Punkten zu den Anmerkun-
gen zum Kippenabstrom Gutachten wird insbe-
sondere auf die Stellungnahmen ID 
1026781_002 bis 1026781_004 sowie ergän-
zend aich die ID 1026781_009 und ID 
1026781_012 verwiesen.  Ein Nachbesse-
rungsbedarf hinsichtlich des Modells oder des 
Fachgutachtens im Rahmen des Braunkohlen-
planänderungsverfahren Hambach wird nicht 
gesehen. 
- 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
054 
Gutachten RWTH - Höhe des Zielwasserspiegels 
(S. 4): "In der vorliegenden fachgutachterlichen 
Stellungnahme werden im Vergleich zu den wohl 
austarierten Planungen ein jeweils um einen Meter 
niedrigeres oder erhöhtes Seewasserniveau be-
trachtet." Kommentar L ANUV: es wäre sinnvoll, 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Der Wasserspiegel des Tagebausees wird zu-
künftig den Grundwasserstand im Nahbereich 
des Sees definieren. Grund hierfür ist die spä-
tere Funktion des Tagebausees als Vorflut für 
das Grundwasser, wodurch dem See das 
Grundwasser zuströmt und d er Wasserstand 
-

- 442 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
darzustellen in welcher Höhe sich der mittlere 
Grundwasserstand im vorbergbaulichen Zustand 
in dem künftigen See -Bereich bewegt hat. Daran 
wäre der Seewasserspiegel zu bemessen und die 
zu betrachtende Höhe. 
im Tagebausee das höchste Niveau des im 
Nahbereich anstehenden Grundwassers be-
stimmt. Somit hat die Wahl des Zielwasserspie-
gels von + 65 m NHN des Tagebausees einen 
wesentlichen Einfluss auf die zu erwartenden 
Flurabstände in der Erftniederu ng und kann 
maßgeblich zu den dort bekannten Grundwas-
serniedrighaltungsmaßnahmen des Erftver-
bands beitragen. In einem gesellschaftlichen 
Konsens wurde deshalb frühzeitig entschieden, 
den Zielwasserspiegel auf +65 m NHN festzu-
legen. In der gutachterlichen S tellungnahme 
der RWTH Aachen wird aufgezeigt, dass weder 
ein niedrigerer (+ 64 m NHN) noch ein höherer 
(+ 66 m NHN) Zielwasserspiegel angemesse-
ner wäre. Mit dem Zielwasserspiegel von + 65 
m NHN wird ein geeignetes Niveau eingestellt, 
das ein optimales Gefä lle für den Abfluss des 
Seewassers zur Erft ermöglicht und in Verbin-
dung mit den Grundwasserniedrighaltungs-
maßnahmen in der Erftaue möglichst verträgli-
che Flurabstände erwarten lässt.  
  
Ziel der fachgutachterlichen Stellungnahme 
war aufgrund der vorausgega ngenen fachli-
chen Vorüberlegungen und begründeten Fest-
legungen zum Zielwasserspiegel daher keine

- 443 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
vollumfängliche Variantenprüfung aller denkba-
ren Zielwasserspiegelhöhen.  
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
055 
Gutachten RWTH - Höhe des Zielwassersp iegels 
(S. 4): "Die Schlussfolgerungen sind übertragbar 
auch auf größere Abweichungen von zwei bis drei 
Metern." Kommentar LANUV:  Das vorliegende 
Gutachten ist leider mit diesem Betrachtungshori-
zont nicht geeignet. Eine tatsächliche Analyse der 
gewählten S eespiegelhöhe liegt damit nicht vor. 
Vielmehr wurde ein technisch machbar erschei-
nende Höhe zugrundegelegt und eine Reichweite 
betrachtet, die die Unterschiede (tatsächlicher Va-
riantenvergleich) für die Umweltauswirkungen gar 
nicht aufzuzeigen vermag. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Der Wasserspiegel des Tagebausees wird zu-
künftig den Grundwasserstand im Nahbereich 
des Sees definieren. Grund hierfür ist die spä-
tere Funktion des Tagebausees als Vorflut für 
das Grundwasser, wodurch dem See das 
Grundwasser zuströmt und der Wasserstand 
im Tagebausee das höchste Niveau des im 
Nahbereich anstehenden Grundwassers be-
stimmt. Somit hat die Wahl des Zielwasserspie-
gels von + 65 m NHN des Tagebausees einen 
wesentlichen Einfluss auf die zu erwartenden 
Flurabstände in d er Erftniederung und kann 
maßgeblich zu den dort bekannten Grundwas-
serniedrighaltungsmaßnahmen des Erftver-
bands beitragen. In einem gesellschaftlichen 
Konsens wurde deshalb frühzeitig entschieden, 
den Zielwasserspiegel auf +65 m NHN festzu-
legen. In der gut achterlichen Stellungnahme 
der RWTH Aachen wird aufgezeigt, dass weder 
ein niedrigerer (+ 64 m NHN) noch ein höherer 
(+ 66 m NHN) Zielwasserspiegel angemesse-
ner wäre. Mit dem Zielwasserspiegel von + 65 
m NHN wird ein geeignetes Niveau eingestellt, 
das ein optimales Gefälle für den Abfluss des 
-

- 444 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Seewassers zur Erft ermöglicht und in Verbin-
dung mit den Grundwasserniedrighaltungs-
maßnahmen in der Erftaue möglichst verträgli-
che Flurabstände erwarten lässt.  Ziel der fach-
gutachterlichen Stellungnahme war aufgrund 
der vorausgegangenen fachlichen Vorüberle-
gungen und begründeten Festlegungen zum 
Zielwasserspiegel daher keine vollumfängliche 
Variantenprüfung aller denkbaren Zielwasser-
spiegelhöhen.  
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
056 
Gutachten RWTH - Höhe des Zielwasserspiegels 
(S. 4): "Ein höherer Zielwasserspiegel von +66 m 
NHN erfordert ein zusätzliches Wasservolumen 
von rund einem Prozent zur Seebefüllung." Kom-
mentar LANUV:  Die angeführten Argumente ge-
gen den höheren Wasserstand sind rein techni-
scher Natur,  der technische und wirtschaftliche 
Aufwand, der durch RWE Power zu tragen wäre, 
wäre also bei einem höheren Seewasserspiegel 
größer. Es wäre aber hier zu prüfen, ob im Falle 
eines höheren Wasserspiegels die Auswirkungen 
auf Schutzgüter und Nutzungen gerin ger / größer 
wären. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Aufgrund des gesellschaftlichen Konsenses zur 
Urbarmachung der Erftaue deutlich vor Beginn 
des Bergbaus und der in diesem Rahmen er-
folgten Bebauung und Erschließung, sind mit 
dem Einsetzen des G rundwasserwiederan-
stiegs dauerhafte Niedrighaltungsmaßnahmen 
des Grundwassers im Bereich der Erftaue er-
forderlich. Teilweise erfolgten im Bereich der 
Erftaue Bebauungen, die unterhalb des natürli-
chen Grundwasserniveaus liegen. Aus diesem 
Grund wurde bereit s frühzeitig erkannt, dass 
ein Zielwasserspiegel von + 65 m NHN zielfüh-
rend ist.  Entsprechend werden die erforderli-
chen Niedrighaltungsmaßnahmen durch den 
Erftverband durchgeführt.  Somit ist also nicht 
richtig, dass mit einem höheren Zielwasser-
spiegel von + 66 m NHN alleine ein höherer 
-

- 445 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
technischer als auch wirtschaftlicher Aufwand 
für die RWE Power AG einhergeht. Bei einem 
höheren Zielwasserspiegel werden insbeson-
dere auch die Aufwände für die Niedrighal-
tungsmaßnahmen der Erft steigen.  
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
057 
Gutachten RWTH - Höhe des Zielwasserspiegels 
(S. 5): "Für die Landökosysteme nahe am zukünf-
tigen Tagebausee und insbesondere den zu erhal-
tenden, verbliebenen Hambacher Forst sowie die 
Vernetzung mit umliegenden Ökosystemen hat 
eine Erhöhung des Zielwasserspiegels gegenüber 
dem geplanten Niveau keine Auswirkung." Kom-
mentar LANUV: aus dieser Formuierung geht nicht 
hervor, ob es nicht Landökosysteme gibt, die von 
einem höheren Seewasserspiegel profitieren wür-
den! Die unmittelbar in d er Nähe vorhandenen 
Landökosysteme und der Hambacher Forst haben 
derzeit keinen Grundwasseranschluss, weshalb 
sie von dieser Betrachtung nicht erfasst werden. 
Für die durchzuführende Analyse müssen sämtli-
che gwaLös (Kulisse WRRL) betrachtet werden, 
die sich auf der Rur-/Erftscholle in dem bisherigen 
Auswirkungsbereich der Sümpfung Tgb Hambach 
befinden. Das Resultat dieser Auswertung wäre 
hier vollständig aufzuführen und nicht nur begrenzt 
auf eine Teilmenge, die gar nicht betroffen sein 
kann. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Innerhalb der Angaben zur Umweltprüfung und 
den zugehörigen umweltfachlichen Gutachten 
werden die Auswirkungen des Grundwasser-
wiederanstiegs im Zusammenhang mit einem 
Zielwasserspiegel von +65 m NHN geprüft. Im 
Ergebnis zeigen sich in Bezug auf die genann-
ten Wirkpfade keine erheblichen nachteiligen 
Umweltauswirkungen. Ergänzend kann er-
wähnt werden, dass heute, zum Zeitpunkt teil-
weise deutlich geringerer Grundwasserstände, 
großräumige Stützungsmaßnahmen in vorhan-
denen Landökosystemen ode r dem Hamba-
cher Forst nicht erforderlich sind. Auch hatte 
der Hambacher Forst  keinen Grundwasseran-
schluss und wird durch das Niederschlagsge-
schehen sowie aus stauenden Bodenschichten 
gespeist. Sogenannte Pseudogleyböden im 
Bereich des Hambacher Forstes ste llen eine 
Stauschicht für Niederschlagswasser dar.  Auf-
grund der Höhenlage des im Nahbereich des 
Tagebaus Hambach gelegene FFH-Gebiet DE-
-

- 446 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
5105-301 Dickbusch, Lörsfelder Busch, Stein-
heide (mind. ca. 81 m NHN) und des Bereichs 
des Hambacher Forstes (mind. ca. 90 m NHN) 
würden auch bei einem Zielwasserspiegel von 
bspw. + 70 m NHN diese Bereiche keinen 
Grundwasserkontakt erhalten. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
058 
Gutachten RWTH - Höhe des Zielwasserspiegels 
(S. 5): "Der geplante Zielwasserspiegel von +65 m 
NHN ist neben den Erfordernissen für grundwas-
sergestützte Biotope, FFH-Gebiete, grundwasser-
abhängigen Landökosysteme, Vogelschutzge-
biete und Fließgewässern auch für die landwirt-
schaftliche Flächennutzung sowie die wirtschaftli-
che und städtebaulic he Entwicklung im Rheini-
schen Braunkohlenrevier geeignet und angemes-
sen." Kommentar LANUV: ergänze: Aus Sicht der 
Gutachter "geeignet und angemessen". Es ist da-
von auszugehen, dass die im Vergleich zum vor-
bergbaulichen Zustand niedrigeren GwStände für 
alle genannten Aspekte Nachteile bringen, dies 
wäre konkret und objektiv darzustellen und den an-
deren Vergleichsvarianten gegenüberzustellen. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die fachgutachterliche Bewertung zu einem 
Zielwasserspiegel des Tagebausees Hambach 
in einem Bereich von +64 m NHN bis + 66 m 
NHN ist objektiv und unter Berücksichtigung 
verschiedenster Einfluss - und Bewertungsfak-
toren erfolgt. Eine einseitige Betrachtung liegt 
entsprechend nicht vor.  Eine Änderung im 
Braunkohlenplan ergibt sich entsprec hend 
nicht. 
- 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
059 
Gutachten RWTH - Höhe des Zielwasserspiegels 
(S. 6): "Der Grundwasserstand betrug vorbergbau-
lich im Zentrum des heutigen Tagebaus Hambach 
ca. +77 m NHN." Kommentar LANUV:  Bitte in der 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom-
men. Die durch die Festlegung des Zielwasser-
spiegels für den Tagebausee Hambach dauer-
haft verbleibenden Auswirkungen auf den 
-

- 447 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
STellungnahme diese Aussage hervorheben. Es 
ist festzuhalten, dass eine dauerhafte Grundwas-
serspiegelabsenkung von im Mittel 77 m NHN auf 
65 m NHN im Zentrum des heutigen Tagebaus / 
künftigen Sees erfolgt. Demgegenüber ist der hier 
betrachtete Vergleich von64, 65, 66 Metern ü NHN 
nicht erheblich. Festzuhalten ist, dass dauerhafte 
Auswirkungen auf den Wasserhaushalt verbleiben 
angesichts der genannten Differenz. 
Grundwasserhaushalt werden zum Beispiel im 
Rahmen des Fachbeitrags WRRL (Anlage 7b) 
als auch im Rahmen des Modellberichts (An-
lage 12) dargestellt und geprüft. Eine Änderung 
oder Ergänzung des Braunkohlenplans ist nicht 
erforderlich. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
060 
Gutachten RWTH - Höhe des Zielwasserspiegels 
(S. 7): "Die hier vorgelegte gutachterliche Stellung-
nahme behandelt Vor- und Nachteile eines um ei-
nen Meter veränderten Zielwasserspiegels gegen-
über der Planung nach Abschluss des Grundwas-
serwiederanstiegs und E rreichen der stationären 
Grundwasserströmung. Die Schlussfolgerungen 
sind übertragbar auch auf größere Abweichungen 
von zwei bis drei Metern." Kommentar LA-
NUV:  Das sehe ich nicht so. Der bergbauliche Ein-
griff besteht in einer Veränderung des Grundwas-
serspiegels um bis zu ca. 12 m. Daher müssen die 
bergbaulichen, dauerhaft verbleibenden Verände-
rungen für diese Größenordnung gezeigt werden. 
Wenn nur der Bereich 64-66 m machbar erscheint, 
ist das eine Machbarkeitsstudie innerhalb des von 
RWE gesetzten Rahmens, aber keine Analyse, die 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die durch die Festlegung des Zielwasserspie-
gels im Tagebausee Hambach dauerhaft ver-
bleibenden Auswirkungen auf den Grundwas-
serhaushalt werden bspw. im Rahmen des 
Fachbeitrags WRRL (Anlage 7b) als auch im 
Rahmen des Modellberichts (Anlage 12) darge-
stellt und geprüft.  Der Wasserspiegel des Ta-
gebausees wird zukünftig den Grundwasser-
stand im Nahbereich des Sees definieren. 
Grund hierfür ist die spätere Funktion des Ta-
gebausees als Vorflut für das Grundwasser, 
wodurch dem See das Grundw asser zuströmt 
und der Wasserstand im Tagebausee das 
höchste Niveau des im Nahbereich anstehen-
den Grundwassers bestimmt. Somit hat die 
Wahl des Zielwasserspiegels von + 65 m NHN 
des Tagebausees einen wesentlichen Einfluss 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
eine Beurteilung des Bergbaueinflusses zu-
lässt. Aufgrund dieser mangelhaften Analyse kann 
nicht beurteilt werden, welcher Seewasserspiegel 
aus wasserwirtschaftlicher und naturräumlicher 
Sicht die bestmögliche Lösung wäre 
auf die zu erwartenden Flurabstände in der Er-
ftniederung und kann maßgeblich zu den dort 
bekannten Grundwasserniedrighaltungsmaß-
nahmen des Erftverbands beitragen. In einem 
gesellschaftlichen Konsens wurde deshalb 
frühzeitig entschieden, den Zielwasserspiegel 
auf +65 m NHN festzulegen. In d er gutachterli-
chen Stellungnahme der RWTH Aachen wird 
aufgezeigt, dass weder ein etwas niedrigerer (+ 
64 m NHN) noch ein etwas höherer (+ 66 m 
NHN) Zielwasserspiegel angemessener wäre. 
Mit dem Zielwasserspiegel von + 65 m NHN 
wird ein geeignetes Niveau ein gestellt, das ein 
optimales Gefälle für den Abfluss des Seewas-
sers zur Erft ermöglicht und in Verbindung mit 
den Grundwasserniedrighaltungsmaßnahmen 
in der Erftaue möglichst verträgliche Flurab-
stände erwarten lässt.  Ziel der fachgutachterli-
chen Stellungnahme war aufgrund der voraus-
gegangenen fachlichen Vorüberlegungen und 
begründeten Festlegungen zum Zielwasser-
spiegel daher keine vollumfängliche Varianten-
prüfung aller denkbaren Zielwasserspiegelhö-
hen, sondern eine Prüfung der Auswirkung 
leichter Variationen des Zielwasserspiegels.

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
061 
Gutachten RWTH - Höhe des Zielwasserspiegels 
(S. 7): "Da der zukünftig einzustellende Zielwas-
serspiegel Auswirkungen auf zahlreiche Maßnah-
men hat, werden in diesem Gutachten nicht ext-
reme, etliche Meter oder Zehner Meter umfas-
sende Änderungen gegenüber dem bisher festge-
stellten Niveau thematisiert. Diese würden eine un-
angemessene Abkehr von bestehenden, gut aus-
tarierten Konzepten für die Landschaftsplanung 
und Raumnutzung in der Zeit n ach Beendigung 
der Braunkohlenförderung bedeuten." Kommentar 
LANUV: Das ist eine aus Sicht von RWE nachvoll-
ziehbare Sichtweise, verhindert aber eine Offenle-
gung der tatsächlichen Beeinflussung, die durch 
diese Planvorgabe bedingt wird. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Der Wasserspiegel des Tagebausees wird zu-
künftig den Grundwasserstand im Nahbereich 
des Sees definieren. Grund hierfür ist die spä-
tere Funktion des Tagebausees als Vorflut für 
das Grundwasser, wodurch dem See das 
Grundwasser zuströmt und der Wasserstand 
im Tagebausee das höchste Niveau des im 
Nahbereich anstehenden Grundwassers be-
stimmt. Somit hat die Wahl des Zielwasserspie-
gels von + 65 m NHN des Tagebausees einen 
wesentlichen Einfluss auf die zu erwartenden 
Flurabstände in der Erftni ederung und kann 
maßgeblich zu den dort bekannten Grundwas-
serniedrighaltungsmaßnahmen des Erftver-
bands beitragen. In einem gesellschaftlichen 
Konsens wurde deshalb frühzeitig entschieden, 
den Zielwasserspiegel auf +65 m NHN festzu-
legen. In der gutachterlic hen Stellungnahme 
der RWTH Aachen wird aufgezeigt, dass weder 
ein niedrigerer (+ 64 m NHN) noch ein höherer 
(+ 66 m NHN) Zielwasserspiegel angemesse-
ner wäre. Mit dem Zielwasserspiegel von + 65 
m NHN wird ein geeignetes Niveau eingestellt, 
das ein optimales  Gefälle für den Abfluss des 
Seewassers zur Erft ermöglicht und in Verbin-
dung mit den Grundwasserniedrighaltungs-
maßnahmen in der Erftaue möglichst verträgli-
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
che Flurabstände erwarten lässt.  Ziel der fach-
gutachterlichen Stellungnahme war aufgrund 
der vorausg egangenen fachlichen Vorüberle-
gungen und begründeten Festlegungen zum 
Zielwasserspiegel daher keine vollumfängliche 
Variantenprüfung aller denkbaren Zielwasser-
spiegelhöhen, sondern eine Prüfung der Aus-
wirkung leichter Variationen des Zielwasser-
spiegels. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
062 
Gutachten RWTH - Höhe des Zielwasserspiegels 
(S. 7): "Der Zielwasserspiegel des zukünftigen Ta-
gebausees Hambach wird Auswirkungen auf öko-
logische, ökonomische und gesellschaftliche The-
menfelder haben." Kommentar  LANUV: Daher 
wäre eine von der bisherigen Planung der RWE -
Power unabhängige Betrachtung und Analyse ei-
ner vervollständigten Bandbreite zweckmäßig (ge-
wesen). 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die Fragestellung nach einem sinnvollen Ziel-
wasserspiegel für d en Tagebausee Hambach 
wurde erstmals bereits im Sümpfungsantrag für 
den Tagebau Hambach im Jahr 1998 behan-
delt. Bereits damals zeichnete sich ab, dass ein 
niedriger Zielwasserspiegel abweichend vom 
ursprünglichen Grundwassernieveau in diesem 
Bereich unter Berücksichtigung der übergeord-
neten Belange zur Besiedlung der Erftaue und 
ökologischen sowie wasserwirtschaftlichen As-
pekten vorteilhaft ist.  In den darauffolgenden 
Verfahren (bspw. im 3. Rahmenbetriebsplan für 
den Tagebau Hambach) wurde bereits ein Ziel-
wasserspiegel von +65 m NHN beschrieben. 
Dieser wurde zuletzt im Rahmen eines gemein-
samen Termins unter Beteiligung der Bezirks-
regierung Arnsberg, Bezirksregierung Köln, LA-
NUV und Erftverband im Jahr 2020 bestätigt. 
-

- 451 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Auch im Projekt Flurabstandsprognose wurd e 
innerhalb der durchgeführten Modellrechnun-
gen ein Zielwasserspiegel von + 65 m NHN an-
gesetzt. Gegenstand der fachgutachterlichen 
Stellungnahme war aufgrund der fachlichen 
Vorüberlegungen und begründeten Festlegun-
gen zum Zielwasserspiegel daher keine vollum-
fängliche Variantenprüfung aller denkbaren 
Zielwasserspiegelhöhen. Es sollten lediglich 
die Auswirkungen kleinerer Variationen geprüft 
werden (+/- 1 m). 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
063 
Gutachten RWTH - Höhe des Zielwasserspiegels 
(S. 8): " Durch den zukünftigen Tagebausee wer-
den die Grundwasserstände in der Erftaue etwas 
niedriger gehalten als in einem Szenario ohne 
Bergbaueinfluss (LANUV 2022). Dies entlastet 
auch langfristig erforderliche  
Maßnahmen zur Niedrighaltung der Grundwasser-
stände in der Erftaue." Kommentar LANUV: Das ist 
ein wichtiges Argument, welches neben dem ge-
ringen technischen Aufwand für den vergleichs-
weise niedrigen Seewasserspiegel spricht, und 
ebenfalls zu einer Entlastung von RWE führt (Re-
duzierung dauerhafter Entwässeru ngsmaßnah-
men im Bereich der Bodensenkungen). Jedoch 
fehlt hier eine Analyse und Darstellung nachteiliger 
Effekte der Grundwasserspiegelabsenkung für die 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Anmerkung wird zur Kenntnis genommen 
und zusätzlich auch auf die umfängliche Prü-
fung der Umweltauswirkungen des Grundwas-
serwiederanstiegs in Verbindung mit der dauer-
haften Niedrighaltung der Grundwasserstände 
im Nahbereich des Tagebausees durch Festle-
gung des Zielwasserspiegels verwiesen. 
Zur weiteren Erläuterung wird ergänzt, dass die 
Fragestellung nach einem sinnvollen Zielwas-
serspiegel für den Tagebausee Hambach erst-
mals bereits im Sümpfungsantrag für den Ta-
gebau Hambach im J ahr 1998 behandelt 
wurde. Bereits damals zeichnete sich ab, dass 
ein niedriger Zielwasserspiegel abweichend 
vom ursprünglichen Grundwassernieveau in 
-

- 452 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Wasserversorgung, Gewässer und gw -abhängige 
Landökosysteme in der gesamten Region. 
diesem Bereich unter Berücksichtigung der 
übergeordneten Belange zur Besiedlung der 
Erftaue und ökologische n sowie wasserwirt-
schaftlichen Aspekten vorteilhaft ist. In den da-
rauffolgenden Verfahren (bspw. im 3. Rahmen-
betriebsplan für den Tagebau Hambach) wurde 
bereits ein Zielwasserspiegel von +65 m NHN 
beschrieben. Dieser wurde zuletzt im Rahmen 
eines gemeinsamen Termins unter Beteiligung 
der Bezirksregierung Arnsberg, Bezirksregie-
rung Köln, LANUV und Erftverband im Jahr 
2020 bestätigt. Auch im Projekt Flurabstands-
prognose wurde innerhalb der durchgeführten 
Modellrechnungen ein Zielwasserspiegel von + 
65 m NHN angesetzt. Gegenstand der fachgut-
achterlichen Stellungnahme war aufgrund der 
fachlichen Vorüberlegungen und begründeten 
Festlegungen zum Zielwasserspiegel daher 
keine vollumfängliche Variantenprüfung aller 
denkbaren Zielwasserspiegelhöhen. Es sollten 
lediglich die Auswirkungen kleinerer Variatio-
nen geprüft werden (+/- 1 m). 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
064 
Gutachten RWTH - Höhe des Zielwasserspiegels 
(S. 9): "Das offene Ablaufgewässer wird den Be-
reich größter Bodensenkung durch die bergbaube-
dingte Grundwassersümpfung und nachfolgend 
prognostizierter größter Bodenhebung östlich des 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Aufgrund des gesellschaftlichen Konsenses zur 
Urbarmachung der Erftaue deutlich vor Beginn 
des Bergbaus und der in diesem Rahmen er-
folgten Bebauung und Erschließung, sind mit 
-

- 453 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
zukünftigen 
 Tagebausees Hambach queren. Ein gering einge-
stellter Gradient birgt die Gefahr, dass bei be-
reichsweise ungleicher Bodenbewegung der Gra-
dient zu stark verflacht wird, um einen Abfluss zu 
ermöglichen." Kommentar LANUV:  Dieses Ergeb-
nis zeigt, dass man mit dem Seewasserspie gel 
von 65 m die absolute Untergrenze des wasser-
wirtschaftlich vertretbaren Niveaus gewählt hat, 
zugunsten von RWE, weil ein möglichst niedriger 
Wasserspiegel für RWE ausschließlich vorteilhaft 
ist (technischer und finanzieller Aufwand) 
dem Einsetzen des Grundwasserwiederan-
stiegs dauerhafte Nie drighaltungsmaßnahmen 
des Grundwassers im Bereich der Erftaue 
durch den Erftverband erforderlich. Teilweise 
erfolgten im Bereich der Erftaue Bebauungen, 
die unterhalb des natürlichen Grundwasserni-
veaus liegen. Aus diesem Grund wurde bereits 
frühzeitig erka nnt, dass ein Zielwasserspiegel 
von + 65 m NHN zielführend ist. Die erforderli-
chen Niedrighaltungsmaßnahmen werden 
durch den Erftverband durchgeführt.  Somit ist 
also nicht richtig, dass mit einem höheren Ziel-
wasserspiegel von + 66 m NHN alleine ein hö-
herer technischer als auch wirtschaftlicher Auf-
wand für die RWE Power AG einhergeht. Bei 
einem höheren Zielwasserspiegel werden ins-
besondere auch die Aufwände für die Niedrig-
haltungsmaßnahmen der Erft steigen. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
065 
Gutachten RWTH - Höhe des Zielwasserspiegels 
(S. 11 + 12): "Mit der Generalneigung der Bö-
schungen wird nur ein kleiner, ca. 5,1 m breiter 
Streifen der Uferböschung zusätzlich eingestaut. 
Es würden ein zusätzliches Wasservolumen von 
ca. 35 Mio. m3 benötigt, die  Grundwasserstände 
erhöht und die Dauer zum Abschluss des Grund-
wasserwiederanstiegs geringfügig verlängert wer-
den. Eine Erhöhung des Zielwasserspiegels hätte 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die Anmerkung wird nicht gefolgt. Zur weiteren 
Erläuterung wird auch auf die Stellungnahmen 
1025653_060 bis 1025653_064 verwiesen. 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
aber erheblichen Einfluss auf die Sicherstellung 
der Standsicherheit der Böschungen des zukünfti-
gen Tagebausees Hambach und die Herstellung 
entsprechender Wellenschlagbereiche. Für den 
späteren Wellenschlagbereich, der auf +/- 2 m des 
zukünftigen Zielwasserspiegels des Tagebausees 
im Böschungsbereich angelegt wird, wird überwie-
gend eine Böschungsneigung von 1:25 angesetzt. 
Aufgrund größerer zu erwartender Wellenbewe-
gung durch Windeinflüsse von West nach Ost wird 
der Wellenschlagbereich entlang der östlichen 
Ufer sowie im Bereich vor dem Hambacher Forst 
mit einer Böschungsneigung von 1:30 hergestellt. 
Die Tagebauplanung ist auf die Herstellung der 
Wellenschlagzonen bei einem Zielwasserspiegel 
von +65 m NHN ausgerichtet und es sind bereits 
einige Abschnitte entsprechend umgesetzt. Bei ei-
nem erhöhten Zielwasserspiegel müsste die Wel-
lenschlagzone ebenfalls h öher angeordnet wer-
den. Dies hätte Auswirkungen auf die Böschungs-
gestaltung und den dafür erforderlichen Massen-
bedarf zur Herstellung der dauerhaft standsiche-
ren Seeböschungen, der um rund 5 Mio. m3 auf-
baufähigem Material signifikant zunehmen würde. 
Das Gu tachten zur Massenbilanz des Tagebaus 
Hambach im Auftrag der Bezirksregierung Köln 
(ahu, FUMINCO & ZAI 2022) stellt fest, dass be-
reits bei dem geplanten Zielwasserspiegel von +65

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
m NHN eine angespannte Massenbilanz für den 
Tagebau Hambach vorliegt. Die bis her ausgewie-
senen Massen sind zur Herstellung der langfristig 
standsicheren Seeböschungen bei einem Zielwas-
serspiegel von +65 m NHN erforderlich, zusätzli-
che Massen stehen ohne weitere Flächeninan-
spruchnahme nicht zur Verfügung. Eine Erhöhung 
des Zielwasse rspiegels auf +66 m NHN steht im 
Zielkonflikt mit einer geplanten, minimalen Land-
schaftsinanspruchnahme im Umfeld der Manhei-
mer Bucht. Das Gefälle des zukünftigen Ablaufge-
wässers würde sich gegenüber der derzeitigen 
Planung von  0,5 ‰ um ca. 30 % erhöhen. D ies 
würde zusätzliche wasserbauliche Maßnahmen 
zur Stabilisierung der Gewässersohle und Vermei-
dung steilgeschnittener Gerinneböschungen erfor-
derlich machen. Für die Landökosysteme nahe am 
zukünftigen Tagebausee und insbesondere den zu 
erhaltenden, verbliebenen Hambacher Forst sowie 
die Vernetzung mit umliegenden Ökosystemen hat 
eine Erhöhung des Zielwasserspiegels gegenüber 
dem geplanten Niveau keine Auswirkung. Der vor-
bergbauliche Flurabstand betrug in diesem Gebiet 
mehr als 7 m und die Landökosysteme sind in die-
sem Bereich nicht grundwassergestützt." Kom-
mentar LANUV: Das ist eine völlig einseitige unge-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
nügende Darstellung möglicher Auswirkungen ei-
nes potenziell höheren Seewasserspiegels. (siehe 
bereits oben) 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
066 
Gutachten RWTH - Höhe des Zielwasserspiegels 
(S. 12 + 13): "Die Änderung betrifft neben begrenz-
ten Einzelflächen und Flächen im Westen des zu-
künftigen Tagebausees v.a. die Erftaue (s.u.) und 
Abschnitte entlang des Finkelbachs und des Male-
finkbachs nördlich der Sophienhöhe." Kommentar 
LANUV: ökologisch würden diese Gewässerab-
schnitte profitier en, bei einem höheren Seewas-
serspiegel würden sich die positiven EFfekte auf 
die Gewässer und Auenbereiche flächenmäßig 
vergrößern 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Anmerkung wird zur Kenntnis genommen. 
Zur weiteren Erläuterung wird auch auf die Stel-
lungnahmen 1025653_060 bis 1025653_064 
verwiesen. 
- 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
067 
Gutachten RWTH - Höhe des Zielwasserspiegels 
(S. 13): "Dies könnte zusätzliche Maßnahmen zur 
Niedrighaltung der Grundwasserstände erforder-
lich machen." K ommentar LANUV:  Soweit die 
Wasserhaltungsmaßnahmen aufgrund der Berg-
senkungen entstehen würden, wären sie von RWE 
zu tragen. Im Rahmen dieser Abwägung ist dieses 
Argument daher fraglich. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Anmerkung wird zur Kenn tnis genommen. 
Zur weiteren Erläuterung wird auch auf die Stel-
lungnahmen 1025653_060 bis 1025653_064 
verwiesen. 
- 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
068 
Gutachten RWTH - Höhe des Zielwasserspiegels 
(S. 13): "Der Finkelbach liegt im Bereich erhöhter 
Sulfatkonzentrationen im oberflächennahen 
Stellung-
nahme wird 
Die Anmerkung wird zur Kenntnis genommen. 
Zur weiteren Erläuterung wird auch auf die Stel-
lungnahmen 1025653_060 bis 1025653_064 in 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Grundwasser durch den Kippenwasserabstrom 
aus dem Bereich Sophienhöhe. Ein erhöhter 
Grundwasserzutritt kann aufgrund des bergbaube-
dingten Sulfates zu einer weiteren Verschlechte-
rung der Gewässergüte im Finkelbach und den 
grundwasserabhängigen Landökosystemen im 
Vergleich zu den Gegebenheiten mit dem geplan-
ten Zielwasserspiegel von +65 m NHN führen." 
Kommentar LANUV:  Das s pricht zwar für einen 
nicht höheren Seewasserspiegel, jedoch auch nur 
deshalb, weil dadurch die bergbaubedingten 
schädlichen Auswirkungen verringert werden, es 
handelt sich also ebenfalls um eine Abwägung aus 
RWE-Sicht, um die verbleibenden Lasten, die 
RWE treffen würden, abzumildern, ohne dabei die 
übrigen für die Region entstehenden positiven Ef-
fekte höherer GwStände gegenüberzustellen 
zur Kenntnis 
genommen. 
Bezug auf die Festlegung des Seewasserspie-
gels verwiesen. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
069 
Gutachten RWTH - Höhe des Zielwasserspiegels 
(S. 14): "Die Festlegung des Zielwasserspiegels 
des zukünftigen Tagebausees Hambach auf +65 
m NHN hat damit nachweislich einen positiven Ein-
fluss auf die Aufwände der Niedrighaltungsmaß-
nahmen." Kommentar LANUV: siehe oben, einsei-
tige Betrachtung. Die Vorteile betreffen die Verrin-
gerung der RWE-Pflichten und auf RWE fallenden 
Ewigkeitslasten. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Aufgrund des gesellschaftlichen Konsenses zur 
Urbarmachung der Erftaue deutlich vor Beginn 
des Bergbaus und der in diesem Rahmen er-
folgten Bebauung und Erschließung, sind mit 
dem E insetzen des Grundwasserwiederan-
stiegs dauerhafte Niedrighaltungsmaßnahmen 
des Grundwassers im Bereich der Erftaue 
durch den Erftverband erforderlich. Teilweise 
erfolgten im Bereich der Erftaue Bebauungen, 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
die unterhalb des natürlichen Grundwasserni-
veaus liegen. Aus diesem Grund wurde bereits 
frühzeitig erkannt, dass ein Zielwasserspiegel 
von + 65 m NHN zielführend ist.  Die erforderli-
chen Niedrighaltungsmaßnahmen werden 
durch den Erftverband durchgeführt.  Somit ist 
also nicht richtig, dass mit einem höheren  Ziel-
wasserspiegel von + 66 m NHN alleine ein hö-
herer technischer als auch wirtschaftlicher Auf-
wand für die RWE Power AG einhergeht. Bei 
einem höheren Zielwasserspiegel werden ins-
besondere auch die Aufwände für die Niedrig-
haltungsmaßnahmen der Erft steigen. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
070 
Gutachten RWTH - Höhe des Zielwasserspiegels 
(S. 14): "Grundsätzlich wären die mit einem höhe-
ren Zielwasserspiegel einhergehenden erhöhten 
Grundwasserstände eine zusätzliche Beeinträchti-
gung für die wirtschaftliche und städtebauliche 
Entwicklung in diesen Gebieten." Kommentar LA-
NUV: im Klartext wäre zu schreiben, dass es sich 
dabei um RWE -Lasten handeln würde und nicht 
um eine "zusätzliche BEeinträchtigung" - denn die 
Beeinträchtigung ist ja durch den  Bergbaueinfluss 
(Bodensenkung) ausgelöst... 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Anmerkung wird zur Kenntnis genommen. 
Zur weiteren Erläuterung wird auch auf die Stel-
lungnahmen 1025653_060 bis 1025653_064 
verwiesen. 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
071 
Gutachten RWTH - Höhe des Zielwasserspiegels 
(S. 15): "Mit dem derzeit geplanten Zielwasser-
spiegel von +65 m NHN wird ein geeignetes und 
angemessenes Niveau eingestellt, das ein optima-
les Gefälle für den Abfluss zur Erft ermöglicht und 
in Verbindung mit Grundwasserniedrighaltungs-
maßnamen in der Erftaue möglichst verträgliche 
Flurabstände erwarten lässt." Kommentar LA-
NUV: ergänze: Aus Sicht von RWE bzw. der von 
RWE beauftragten Gutachter "geeignetes" (die 
RWE-LAsten abmilderndes) Niveau eing estellt. 
Bei diesem Niveau handelt es sich tatsächlich um 
den niedrigsten wasserwirtschaftlich vertretbaren 
Seewasserspiegel und nicht unbedingt um ein aus 
wasserwirtschaftlicher und naturräumlicher Sicht 
zu erreichendes Optimum! 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Der Anregung wird nicht gefolgt. Zur weiteren 
Erläuterung wird auch auf die Stellungnahmen 
1025653_060 bis 1025653_064 zum Thema 
Zielwasserspiegel im Tagebausee Hambach 
verwiesen. 
- 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025653_
072 
Gutachten RWTH - Höhe des Zielwasserspiegels 
(S. 15): "Der geplante Zielwasserspiegel von +65 
m NHN ist neben den Erfordernissen für grund-
wassergestützte Biotope, FFH -Gebiete, grund-
wasserabhängigen Landökosysteme, Vogel-
schutzgebiete und Fließgewässern auch  für die 
landwirtschaftliche Flächennutzung sowie die wirt-
schaftliche und städtebauliche Entwicklung im 
Rheinischen Braunkohlenrevier geeignet und an-
gemessen." Kommentar LANUV:  Diese Aussage 
wird von hier aus  nicht mitgetragen, es ist die Sicht 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Im Rahmen der gutachterlichen Stellungnahme 
zum Zielwasserspiegel des Tagebausees 
Hambach wird übergeordnet dargelegt, dass 
die Festlegung des Zielwasserspiegels Auswir-
kungen auf ökologische, ökonomische und ge-
sellschaftliche Bereiche hat. Diese verschiede-
nen Aspekte werden im Rahmen der Darlegun-
gen von Prof. Rüde übergeordnet berücksich-
tigt. Dabei ist zu beachten, dass die fachgut-
achterliche Stellungnahme nicht den Anspruch 
einer detaillierten Alternativenprüfung hat. 
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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
von RWE od er der beauftragten Gutachter, kann 
aber anhand des vorliegenden Gutachtens objek-
tiv nicht nachvollzogen werden, da die Auswirkun-
gen unterschiedlicher Seespiegelhöhen auf die in 
diesem Absatz aufgezählten Schutzgüter und Nut-
zungen hätten betrachtet werden müssen, was in 
diesem Gutachten aber nicht durchgeführt wurde 
Diese ist aufgrund der vorliegenden fachlichen 
Erkenntnisse und wasserwirtschaftlichen Zu-
sammenhänge auch nicht geboten.  Dem Vor-
wurf, dass anhand der fachgutachterlichen 
Stellungnahme von Pr of. Rüde keine objektive 
Beurteilung möglich ist, kann nicht gefolgt wer-
den. Darüber wird darauf hingewiesen, dass 
das LANUV in seinem Schreiben zur Stellung-
nahme zum BKP -Entwurf Hambach angibt, 
dass keine Gründe ersichtlich sind, die hinsicht-
lich der Umwe ltauswirkungen und des Trink-
wasserschutzes einen anders gewählten See-
wasserspiegel gegenüber der von RWE Power 
geplanten Variante von + 65 m NHN besser er-
scheinen lassen. Die Anmerkungen sind dem-
nach nicht nachvollziehbar. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025654_
014 
4.1.1 Auswirkungsbereich (S. 76)  
 Unter Ziffer 4.1.1 wird als Ziel 1 die schollenüber-
greifende Betrachtung der tagebaubedingten 
Sümpfungsauswirkungen im Rahmen eines revier-
weiten Grundwassermodells festgeschrieben. 
Dies wird seitens des Rhein -Erft-Kreises begrüßt 
und als zwingend notwendiges Mittel zur Beurtei-
lung der wasserwirtschaftlichen Auswirkungen er-
achtet. Das revierweite Grundwassermodell um-
fasst bisher allerdings nicht eine zeitlich differen-
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Aus den für verschiedene Betrachtungszeit-
punkte mitgelieferten flächigen Darstellung en 
des Grundwasserstands kann eine Abschät-
zung des Grundwasserwiederanstiegs erfol-
gen. Eine detaillierte flächige Darstellung der 
Wiederanstiegsverläufe bereits im Braunkoh-
lenplan würde den Rahmen sprengen. Der vor-
geschlagenen Ergänzung von Ziel 1 unter Ziffer 
4.1.1 kann entsprechend nicht zugestimmt wer-
den. Für räumlich begrenzte Fragestellungen in 
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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
zierte Betrachtung des Grundwasserwiederanstie-
ges. Es wird bisher ausschließlich der stationäre 
Endzustand dargestellt. Aus wasserwirtschaftli-
chen aber auch aus bodenschutzrechtlichen Grün-
den ist es zwingend erforderlich, dass zeitnah 
Prognosen erarbeitet werden, in welchem zeitli-
chen Ablauf der Grundwasserwiederanstieg in den 
verschiedenen Grundwasserleitern erfolgen wird. 
Aus diesem Grunde wird angeregt, die Formulie-
rung des Ziels 1 unter Ziffer 4.1.1 um folgenden 
Satz zu ergänzen:  
„Das Grundwassermodell muss neben der Darstel-
lung des stationären Endzustandes auch eine Dar-
stellung des zeitlichen Verlaufs des Grundwasser-
anstiegs in den verschiedenen Grundwasserstock-
werken umfassen." 
Bezug auf Wiederanstiegsverläufe des Grund-
wassers wird auf die Möglichkeit verwiesen, 
über Anfragen beim Erftverband und beim 
Bergbautreibenden entsprechende Auswertun-
gen zu erhalten.  
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025654_
015 
Unter Ziffer 4.1.5 wird als Ziel 3 ausgeführt, dass 
die Grundwasserstände in der Erftaue auch nach 
vollständigem Widerauffüllen der entleerten 
Grundwasserkörper dauerhaft niedriger zu halten 
sind. 
Diesem wasserwirtschaftlichen Ziel kann sich der 
Rhein-Erft-Kreis vollumfänglich anschließen. In 
den weiteren Erläuterungen wird richtigerweise 
ausgeführt, dass sich die dauerhaften Wasserhal-
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Dem Ziel, dass mit dem Einsetzen des Grund-
wasserwiederanstiegs dauerhafte Niedrighal-
tungsmaßnahmen des Grundwassers im Be-
reich der Erftaue erforderlich sind, wird sich mit 
der Stellungnahme angeschlossen. Es handelt 
sich um eine regionale Aufgabe, welche der Er-
ftverband als regionaler Wasserverband für 
sich im Auftrag der Kommunen  anerkannt hat 
und dere n Umsetzung er gewährleistet. Ent-
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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
tungsmaßnahmen daraus ergeben, dass ur-
sprüngliche Sumpfgebiete im Bereich der Erftaue 
urbar gemacht wurden. In diesen Gebieten mit ur-
sprünglich flurnahen Grundwasserständen müs-
sen nach Grundwasseranstieg dauerhafte Hal-
tungsmaßnahmen betrieben werden, damit Ge-
bäude und lnfrastrukturein richtungen nicht ge-
schädigt werden. Im Rahmen der Erstellung der 
Planunterlagen zum Braunkohleplanänderungs-
verfahren wurden u.a. Untersuchungen und Prog-
nosen zur stofflichen Belastung des obersten 
Grundwasserstockwerks im Kippenabstrom erar-
beitet (Gutachterliche Prognose über die zukünftig 
zu erwartende Grundwassergüte im Abstrombe-
reich der Kippe Hambach, Stand Juni 2023). Hie-
raus ergibt sich, dass nicht auszuschließen ist, 
dass die in der Erftaue nach Grundwasseranstieg 
durch den Erftverband zu hebenden Grundwässer 
Verunreinigungen aufweisen werden. Es ist nicht 
sichergestellt, dass diese Wässer in Gänze eine 
Qualität aufweisen werden, die eine Ableitung oder 
Verwendung ohne vorherige Aufbereitung ermög-
licht. Sollte für eine schadlose Ableitung in ein Ge-
wässer oder eine vorrangi ge Verwendung der zu 
hebenden Wässer eine Aufbereitung erforderlich 
sein, so hat dies durch die Bergbautreibende als 
Verursacherin auf eigene Kosten zu erfolgen. 
sprechend liegt das Konzept zu den Niedrighal-
tungsmaßnahmen inklusive der Betrachtung 
von Nutzungsmöglichkeiten der gehobenen 
Wässer unter Berücksichtigung der zu erwar-
tenden Wasserqualität im Zuständigkeitsbe-
reich des Erftverbands. Die vorgeschlagene Er-
gänzung des Ziels im Braunkohlenplan kann 
entsprechend so nicht übernommen werden.

- 463 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Es wird daher angeregt, das Ziel 3 unter Ziffer 
4.1.5 um folgenden Satz zu ergänzen: „Sollten die 
zu hebenden Grundwässer in der Erftaue qualitativ 
nicht für eine schadlose Direkteinleitung in ein an-
grenzendes Gewässer oder zu einer weiteren Ver-
wendung geeignet sein, so hat die Bergbautrei-
bende auf eigene Kosten eine entsprechende Auf-
bereitung der gehobenen Wässer durchzuführen. 
Grundsätzlich hat eine Nutzung der Wässer Vor-
rang vor einer Ableitung über ein Gewässer." 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025655_
005 
Textliche Festlegung 1 Kapitel 6.3. Seite 133. Aus 
den vorgenannten Gründen regen wir an, auch die 
Formulierung "Als Zwischennutzung während der 
Seebefüllung drängt sich auch die Errichtung von 
Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien 
und ggf. Speicherung von Energien einschließlich 
Floating-Varianten auf und soll deshalb möglich 
sein." entsprechend anzupassen. 
Stellung-
nahme wird 
gefolgt.  
Die Ergänzung des Vorschlages bzw. Anpas-
sung des Textes wird zugestimmt und in den 
Entwurf des Braunkohlenplans Hambach über-
nommen.  
Der elfte Absatz der 
Erläuterung zum Ziel 
im Kap. 6.3 Tagebau-
see wird wie folg t an-
gepasst: "Als Zwi-
schennutzung wäh-
rend der Seebefüllung 
drängt sich auch die 
Errichtung von Anla-
gen zur Erzeugung 
Erneuerbarer Ener-
gien und ggf. Spei-
cherung von Energien 
einschließlich Floa-
ting-Varianten auf und 
soll deshalb möglich 
sein."

- 464 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025659_
008 
II. Verbindliche Berücksichtigung der städtebauli-
chen Ziele der Stadt Elsdorf Nach den vorgenann-
ten Maßstäben sind bei der Änderung der Braun-
kohleplanung die städtebaulichen Ziele der Stadt 
Elsdorf verbindlich zu  berücksichtigen: 
  
- Wasserwirtschaftliche Nutzungen auf dem Ge-
meindegebiet der Stadt Elsdorf sind mit der Kom-
mune abzustimmen, sodass eine wirtschaftliche 
Beteiligung ermöglicht werden kann. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Gemäß dem Beschluss d es Braunkohlenaus-
schusses aus der 162. Sitzung wurde der Rah-
menplan der Neuland Hambach GmbH bei der 
Erarbeitung des Braunkohlenplanentwurfs be-
rücksichtigt. Der Rahmenplan beinhaltet wiede-
rum die Inhalte des Masterplans Elsdorf zur 
städtebaulichen Entwicklung der Stadt Elsdorf. 
Insofern wurden die städtebaulichen Ziele bei 
der Änderung der Braunkohlenplanung berück-
sichtigt. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass der 
Braunkohlenplan nur Ziele und Festlegungen 
formulieren kann, die die bergbauliche Wie-
dernutzbarmachung betreffen. Mit Blick auf die 
städtebauliche Entwicklung wurden im Braun-
kohlenplan jedoch Maßnahmen definiert, die im 
Rahmen der Wiedernutzbarmachung umzuset-
zen sind, um eine spätere städtebauliche Ent-
wicklung durch Dritte zu ermöglichen. Als Bei-
spiel sind hier die erdbaulichen Vorbereitungen 
zur Errichtung des Seequartiers vor Elsdorf zu 
nennen (siehe zeichnerische Festlegung sowie 
S. 124). Wasserwirtschaftliche Nutzungen sol-
len frühzeitig ermöglicht werden (S. 131). Dabei 
ist zu berücksichtigen, das s Freizeitnutzungen 
nicht durch die Bergbautreibende realisiert wer-
den, da es sich dabei nicht um bergbauliche 
-

- 465 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Vorhaben handelt. Eine wirtschaftliche Beteili-
gung kann somit nicht durch die Bergbautrei-
bende erfolgen.  
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025661_
013 
Kap. 4.1.2 Sümpfungswasser / -menge 
  
Das textliche Ziel sollte ergänzt werden um folgen-
den Satz:  
 „Für die Versorgung der Feuchtgebiete und Fließ-
gewässer sollte gereinigtes Sümpfungswasser in 
der erforderlichen Qualität und Quantität dauer -
haft zur  Verfügung gestellt werden.“  
Begründung: 
Für die Versorgung der Fließgewässer und 
Feuchtgebiete kommt es besonders auf die Quali-
tät der Wassermengen an. Die Unbelastetheit der 
nötigen Wassermengen sollte daher hier hervorge-
hoben werden, siehe auch die Ausf ührungen in 
dieser Stellungnahme zum Kap. 4.1.4. Insbeson-
dere kommt nach den bisher vorliegenden Er-
kenntnissen das Rheinwasser nicht zur Versor-
gung der Fließgewässer und Feuchtgebiete in Be-
tracht. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Innerhalb der bestehenden Zielformulierung ist 
bereits enthalten, dass bei der Verwendung der 
Sümpfungswässer die jeweils erforderliche 
Qualität zu berücksichtigen ist und ggf. durch 
Aufbereitung gewährleistet werden muss. Dar-
über hinaus enthält das Ziel eine Vorgabe dazu, 
dass der Überschuss des Sümpfungswassers 
nach Menge und Qualität im Einklang mit den 
gewässerspezifischen Bewirtschaftungszielen 
in die Vorfluter eingeleitet werden kann. Eine 
pauschalierte Aussage, wie in der Stellung-
nahme angeregt, dass das Sümpfungswasser 
für die Versorgung der Feuchtgebiete und 
Fließgewässer gereinigt werden sollte, ist dem-
nach nicht zielführend und zutreffend. Auch 
wird eine dauerhafte Bereitstellung unter Be-
rücksichtigung der sukzessiven Einstellung der 
Sümpfung im Rahmen der Befüllung des Tage-
bausees und des Grundwasserwiederanstiegs 
nicht möglich und nicht erforderlich sein.  Ent-
sprechend kann dem Änderungsvorschlag 
nicht zugestimmt werden und wird nicht über-
nommen. 
   
-

- 466 - 
 
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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025661_
014 
Kap. 4.1.3 Wasserversorgung 
Das Ziel sollte konkretisiert werden durch folgen-
den Einschub:  
"…Anschlüsse an andere Wassergewinnungsan-
lagen insbesondere des Euskirchener Raums…"  
 Die Naturschutzverbände halten darüber hinaus 
eine Erweiterung des Ziels für nötig, um Lan gzeit-
vorsorge für die Trinkwasserversorgung bis 2200 
zu treffen:  
„Die durch die Sulfatisierung verschiedener Grund-
wasserleiter entstehende Belastung des Grund-
wassers stellt ein großes Problem bei der gesi-
cherten Trinkwasserversorgung der Bevölkerung 
und de r Gewerbetreibenden dar. Zur Sicherstel-
lung der Finanzierung etwaiger zur Zeit nicht ab-
sehbarer Folgewirkungen der Befüllung des Tage-
bausees und des entstehenden Abstroms in die 
Grundwasserleiter ist ein Langzeitlastenfond durch 
vertragliche Regelungen zwi schen Bergbautrei-
bender und dem Land NRW aufzulegen für einen 
Zeitraum bis mindestens 2200.“  
Begründung: 
Realistisch kommt insbesondere der Euskirchener 
Raum für die Trinkwasser -Bereitstellung in Be-
tracht. Das sollte sich im textlichen Ziel wiederfin-
den. 
Angesichts der kaum zu überschauenden Zeit-
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Der Ergänzung zu den Wassergewinnungsan-
lagen im Braunkohlenplan Hambach in Bezug 
auf den Euskirchener Raums kann nicht gefolgt 
werden. In den Unterlagen wird dargelegt, dass 
für die künftige Sich erstellung der Wasserver-
sorgung entsprechende übergeordnete Kon-
zepte bestehen. So besteht seit 2013 ein durch 
den Erftverband kommuniziertes und mit RWE 
abgestimmtes "Konzept zur langfristigen Was-
serversorgung in der Erftscholle". Dieses Kon-
zept wird derzeit unter Berücksichtigung der ak-
tuellsten Erkenntnisse und aktualisierter Daten 
überarbeitet und dem heutigen Wissensstand 
angepasst. 
Auch in Bezug auf den Kippenabstrom ist im 
Entwurf des Braunkohlenplanes bereits darge-
legt, dass das Wasserwerk Dirmerzhei m frei 
von Einflüssen des Kippengrundwassers blei-
ben und langfristig aufgrund des vorhandenen 
Grundwasserdargebots ausgebaut wird, um die 
Wasserversorgung auf der Erft -Scholle für die 
Städte Bedburg, Bergheim, Elsdorf, Erftstadt, 
Kerpen und Teile der Gemeinde Titz zu sichern, 
welche aktuell über die langfristig wegfallenden 
Wassergewinnungsanlagen und Wasserwerke 
versorgt werden. Ein Bezug zu dem Euskirche-
ner-Raum, wie in der Stellungnahme dargelegt, 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
räume mit offenkundiger Be -lastung der Grund-
wässer und erkennbaren Risiken für die Trinkwas-
serversorgung sollte nicht allein auf heutige Nach-
weise vertraut werden. Vielmehr sollte die Aufstel-
lung eines Langzeitlaste nfonds vorgegeben wer-
den. 
ist demnach nicht gegeben und eine Ergänzung 
im Braunkohl enplan entsprechend nicht ziel-
führend. 
  
Zur Sicherstellung der Finanzierung: Für die 
Rekultivierung der Tagebaue wurden seitens 
der Bergbautreibenden Rückstellungen gebil-
det. Die ausreichende Höhe der Rückstellun-
gen wird regelmäßig von unabhängigen Gut-
achtern sowie von Wirtschaftsprüfern überprüft. 
Darüber hinaus haftet die RWE AG auf Grund 
des Konzernverbundes für diese Rückstellun-
gen. Eine Ergänzung im Braunkohlenplan ist 
nicht erforderlich. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025661_
015 
Kap. 4.1.4 Oberirdische Gewässer  
  
Ziel 1 sollte wie folgt gefasst werden:  
„Bei sümpfungsbedingten Abflussminderungen in 
für die Wasserwirtschaft oder den Naturhaushalt 
bedeutsamen Fließgewässern ist der Erhalt der 
Abflussverhältnisse durch Einspeisung von unbe-
lastetem Sümpfungswasser sicherzustellen. Dabei 
muss eine sich an den natürlichen Verhältnissen 
vor Tagebau -Beginn orientierende Mindestwas-
serführung gewährleistet und eine Verschlechte-
rung der Wasserbeschaffenheit vermieden wer-
den.“ 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Der in der Stellungnahme geforderten Umfor-
mulierung des Ziels 1 kann nicht gefolgt wer-
den. Der Erhalt der Abflussverhältnisse kann 
beispielsweise durch Einspeisung von Sümp-
fungswasser erfolgen, es gibt jedoch noch wei-
tere Maßnahmen oder anderweitige Einleitun-
gen, die ebenfalls in Frage kämen. Entspre-
chend kann das "z.B." nicht gestrichen wer-
den. Im Falle von sümpfungsbedingten Ab-
flussminderungen ist individuell über die ziel-
führende Maßnahme im Rahmen des Monito-
rings zu ent scheiden. Auch der Zusatz "unbe-
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Begründung: 
Für die Versorgu ng der Fließgewässer kommt es 
besonders auf die Qualität der Wassermengen an. 
Die Unbelastetheit der nötigen Wassermengen 
sollte daher hier hervorgehoben werden.  
 Die Grundwasser - und Abflussverhältnisse nach 
Beendigung des Berg-baus bzw. der vollständigen 
Füllung des Restsees sollten natürlich die Quanti-
tät der Einspeisung in die Fließgewässer beein-
flussen, können aber nicht als alleiniger Maßstab 
genommen werden. Vielmehr sollten die Abfluss-
verhältnisse vor den bergbaubedingten Verände-
rungen als Ziel für die Wasserführung der Fließge-
wässer angestrebt werden.  
Die in der Datei 8.0, Fachbeitrag WRRL Bünde-
lung, angesprochene Ver-einbarkeit der Planände-
rung mit den Bewirtschaftungszielen der EG-Was-
serrahmenrichtlinie bezieht sich u a. auf den § 47 
des WHG, wona ch eine Verschlechterung der 
Grundwasser- und Oberflächenwasserkörper zu 
vermeiden ist. Hierzu werden in Tabelle 30 auf 
Seite 92 des Fachbeitrags 8.0 die Auswahlkriterien 
für OWK genannt. Die Naturschutzverbände for-
dern, alles verwendbare Wasser aus der na chlau-
fenden Sümpfung zur Böschungsstabilisierung 
des Tagebaus nicht in den ansteigenden See ein-
zuleiten, sondern über die bisherigen Ableitungs-
systeme Richtung Erft und Rur in die ansonsten 
lastetes" Sümpfungswasser ist nicht zielfüh-
rend, da wesentlich ist, dass eine Verschlech-
terung der Wasserbeschaffenheit zu vermeiden 
ist, wie es bereits in dem Ziel formuliert ist. Da-
bei ist im Rahmen der für etwaige Stützung s-
maßnahmen erforderlichen Zulassungsverfah-
ren die Eignung der Einleitung von Sümpfungs-
wasser in der jeweiligen Beschaffenheit zu prü-
fen. Es ist nicht zutreffend, dass das Sümp-
fungswasser vollständig "unbelastet" sein 
muss, um für eine Einleitung geeignet z u sein. 
Zur geforderten Änderung "[...] vor Tagebau -
Beginn orientierende Mindestwasserführung" 
und Finkelbach: Auch diese Änderung kann 
nicht umgesetzt werden. Wichtig ist, dass das 
Gewässer an seinen zukünftigen natürlichen 
Zustand herangeführt wird. Grun dsätzlich wer-
den sich nach Grundwasserwiederanstieg wie-
der die vorbergbaulichen Grundwasserstände 
einstellen. Hierbei ist jedoch zu berücksichti-
gen, dass insbesondere im nahen Umfeld des 
Tagebausees veränderte Grundwasserstände 
vorherrschen werden. Dies be trifft beispiels-
weise auch den Finkelbach, der jedoch bereits 
heute keinen Grundwasserkontakt aufweist (s. 
Anlage 8) und demnach keine weitergehende 
Beeinflussung durch die Fortsetzung der 
Sümpfung erfährt. Natürlicherweise ist dieser

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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
trockenfallenden Oberflächengewässer einzulei-
ten, also Gillbach, Finkelbach, Licher Bach und an-
dere. Auch die anhaltende Speisung der verschie-
denen Feuchtgebiete und Biotope entlang des Er-
ftsystems ist unabdingbar. 
Im Gutachten Datei 8.0, Fachbeitrag WRRL Bün-
delung, wird im Kapitel 6.2.5 (Stoffeintrag infolge 
des Kippena bstroms Hambach) u. a. der Finkel -
bach nördlich von Elsdorf angesprochen. Zutref-
fend wird beschrieben, dass der Grundwasserzu-
strom zukünftig die wesentliche Quelle der Was-
serführung darstellt (neben dem sehr begrenzten 
Oberflächenabfluss). Durch späteres N iedrighal-
ten des Zielwasserspiegels Restsee Hambach 
wird dem Finkelbach aber auf Dauer der frühere 
Grundwasserzustrom abgeschnitten. Da auch die 
früheren Einleitungen aus Kläranlagen aufgege-
ben wurden, wird das Niederungsgebiet des Fin-
kelbachs faktisch aus getrocknet, sofern keine an-
deren Wassereinleitungen aufgebaut werden. Wie 
auch für andere Oberflächenwasserkörper, z. B. 
den Gillbach, die Gefahr laufen trocken zu fallen, 
fordern die Naturschutzverbände, den Finkelbach 
künftig mit Gruben - oder Sümpfungswa sser zu 
speisen, in der Größenordnung des früheren Ba-
sisabflusses. Eine weitere Begründung hierfür ist 
ein abschnittsweise e phemeres Gewässer. 
Nach Grundwasserwiederanstieg wird der Fin-
kelbach jedoch voraussichtlich auf einer Länge 
von rund 30 % des OWK über einen für die 
Wasserführung potenziell relevanten Grund-
wasserzustrom verfügen. Die Annäherung an 
die naturnahen, vorbergbaulichen Verhältnisse 
ist gemäß obenstehender Erläuterung auch für 
diesen OWK nicht als nachteilige Veränderung 
der Wasserführung zu verstehen. Die Erforder-
lichkeit einer Stützung des Finkelbachs ergibt 
sich hieraus nicht.  
  
Zu den ehemaligen Teichen der Z uckerfabrik 
Elsdorf: Diese Teiche sind nicht durch die Fort-
setzung der Sümpfungsmaßnahmen des Tage-
baus Hambach beeinflusst und fallen deswe-
gen nicht unter das hier gegenständliche Ziel. 
Alternative Maßnahmen zur Versorgung der 
Teiche nach Einstellung des B etriebs der Wie-
bachleitung sind zudem nicht Gegenstand des 
Braunkohlenplan-Änderungsverfahrens.

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
der Stoffeintrag in den Finkelbach infolge des Kip-
penabstroms. 
Die von RWE vor einigen Jahren angelegten 
Flachwasserteiche im Wiebachtal, die die Vogel-
schutzbiotope am Sittarderhof (ehemalige Teiche 
der Zuckerfabrik Elsdorf) ergänzen, haben in den 
wenigen Jahren ihrer Existenz schon eine wichtige 
Aufgabe als Trittsteinbiotop übernommen. Da sie 
nur ein sehr kleines Niederschlags -Einzugsgebiet 
haben, werden sie bisher aus der Wiebachleitung 
von RWE gespeist. Diese Einspeisung muss dau-
erhaft fortgesetzt werden. Später sind die Wie-
bachteiche dann in die Se -kundäraue des zu 
schaffenden Ablaufgerinnes/Überlauf aus dem 
aufgefüllten Hambachsee zu integrieren. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025661_
016 
Kap. 4.1.5 Wasserwirtschaftliche Verhältnisse 
nach Beendigung des Braunkohletagebaues  
  
Ziel 2 – erster Satz 
Die Naturschutzverbände halten es für dringend 
erforderlich ein Kontroll -system einzuführen und 
dieses auch im Braunkohleplanentwurf Hambach 
festzulegen, dass sicherstellt, dass das eingelei-
tete Rheinwasser ausreichende Qualitäten besitzt, 
um es dem See und de m Grundwasser zufüh-ren 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Für die innerhalb der strategischen Umweltprü-
fung vorgenommenen Auswertungen zur sich 
einstellenden Wasserbeschaffenheit des Tage-
bausees wurden die beiden Messstellen Düs-
seldorf-Flehe und Dormagen -Stürzelberg her-
angezogen. Diese bildeten zum Zeitpunkt der 
Begutachtung mit ihren langjährigen Zeitreihen 
die beste verfügbare Datengrundlage für die 
Bewertung. Zwischenzeitlich wurden im Jahr 
2023 vom LANUV 4 Messungen an der zukünf-
tigen Entnahmestelle durchgeführt.  Ein Ver-
gleich der Messungen aus dem Jahr 2023 an 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
zu können. Dabei sollte ein fortschrittlicher Unter-
suchungsansatz unter Zugrundelegung der ERM -
Zielwerte sicherstellen, dass keine problemati-
schen Schadstoffe in den Tagebausee und damit 
die Grundwasserkörper gelangen.  
Begründung: 
- Kontrollsystem der Wasserqualität des entnom-
menen Rheinwassers  
 Im Limnologisches Prognosegutachten (Anh. 12), 
wird im Kapitel 4.1.4.1 die voraussichtliche Be-
schaffenheit des aus dem Rhein entnommenen 
Flutungswassers anhand der behördlichen Mess-
stellen 00 0309 (Düsseldorf -Flehe) und 000220 
(Dormagen-Stürzelberg) abgeschätzt, also zweier 
Stellen, die unterhalb der geplanten Entnahme-
stelle liegen. 
Oberhalb der Entnahmestelle liegen als wesentli-
che Einleiter die Kölner Hauptkläranlage in 
Stammheim, der Currenta- und Bayer-Chemiepark 
Leverkusen sowie der Chemiepark in Dormagen.  
Zur Überwachung der Rheinwassergüte ist die 
Einrichtung einer neuen Probenahmestelle direkt 
oberhalb der Entnahme bei Dormagen oder unmit-
telbar an der Entnahmestelle im Rhein zwingend 
erforderlich. Ein automatisiertes Wasserlabor mit 
Alarmmeldung bei Überschreitung noch zu bestim-
der zukünftigen Entnahmestelle mit den Mes-
sungen 2023 an der Messstelle Düsseldorf -
Flehe lässt darauf schließen, dass an der Ent-
nahmestelle keine grundlegend andere Was-
serqualität als an der Messtelle Düsse ldorf-
Flehe vorliegt. Bspw. lagen an der Entnahme-
stelle selber 2023 insgesamt 9 Parameter ober-
halb des Beurteilungswertes, in Düsseldorf -
Flehe hingegen insgesamt 14 Parameter. Die 
Abweichungen zwischen den Messungen stel-
len die grundsätzlichen Betrachtunge n zur 
Machbarkeit des Tagebausees und der Verein-
barkeit mit der WRRL nicht in Frage.  
  
In Bezug auf den Vorschlag zur Zugrundele-
gung der ERM -Zielwerte sei darauf hingewie-
sen, dass das Monitoring wirkpfad- und schutz-
gutbezogen aufzubauen ist sowie die geset zli-
chen Vorgaben berücksichtigen sollte. Die 
ERM-Zielwerte beziehen sich konkret auf Emp-
fehlungen für Gewässer, die zur Trinkwasser-
versorgung genutzt werden sollen. Hierbei ist 
mit Blick auf die Befüllung des Tagebausees 
Hambach zu berücksichtigen, dass dieser nicht 
zur Trinkwasserversorgung genutzt wird und 
demnach das Heranziehen der Empfehlungen 
der ERM -Koalition, die zudem nicht rechtlich 
verbindlich sind, nicht begründet ist.

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
mender Grenzwerte der Wassergüte muss frühzei-
tig eingerichtet werden. Im Rahmen des noch fest-
zulegenden Monitorings für die Wassergüte des 
Befüllungswassers der beiden Tagebauseen Ham-
bach und Garzweiler ist auch das Alarmsystem zu 
beschreiben sowie Abschaltautomatiken für den 
Fall einer Gewässerverunreinigung im 
Rheinstrom. Hierfür müssen frühzeitig Notfallpläne 
für den Fall von Genzwertüberschreitungen im zu-
geführten Rheinwasser aufgestellt werden. Ferner 
sollen die großen Einleiter (Industriebetriebe und 
kommunale Einleiter) oberhalb der Entnahmestelle 
verpflichtet werden, eventuelle Störfälle sofort an 
das Landesumweltamt und den Betreiber der 
Rheinwasserentnahme zu melden. Da das Wasser 
mit leistungsstarken Pumpen zum Verteilerbau-
werk südlich von Garzweiler/ Frimmersdorf ge-
pumpt wird, vergeht eine gewisse Zeit, bis der 
Wasserstrom dort ankommt. Am Hochpunkt der 
Leitungen werden si-cherlich Be- und Entlüftungs-
ventile eingerichtet, so dass das möglicherweise 
schon belastete Wasser wieder zurück in den 
Rhein abgelassen werden kann.  
 - Betrachtungsspektrum chemischer Reststoffe im 
Rheinwasser 
Die Darlegungen im Limnologischen Prognosegut-
achten, Kapitel 4.1.4.1 zeigen auf, dass heute 
  
Grundsätzlich wird der Vorschlag begrüßt, dass 
auch die Bergbautreibende al s Betreibende 
des Rheinwasser-Entnahmebauwerks in einen 
Alarmplan des Rheins aufgenommen wird, um 
schnellstmöglich bei einem Schadensfall rea-
gieren zu können. 
Änderungen für den Braunkohlenplan Ham-
bach ergeben sich aus der Stellungnahme 
nicht.

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
schon eine Reihe von Monitoringdaten der Über-
blicksmessstelle 000309 am Rhein, namentlich die 
in Tabelle 8 genannten prioritären Stoffe der Stoff-
gruppe PAK, die Jahresdurchschnitt -UQN-Grenz-
werte der Anlage 8 der OGewV überschreiten.  
 Wir re gen an, das Betrachtungsspektrum chemi-
scher Reststoffe im Rhein-entnahmewasser zu er-
weitern und die ERM -Zielwerte (Europäisches 
Fließgewässermemorandum) der Europäischen 
Koalition von Trinkwasserversorgern einzuhalten. 
Auch im Jahresbericht Rhein 2021 und 2022 der 
niederländischen RIWA -Rijn sind wir auf zahlrei-
che Angaben zu problematischen Schadstoffen im 
Rhein gestoßen, die unseres Erachtens relevant 
sind für den Hambachsee, der als Schadstofffalle 
dienen wird und diese später ins umliegende 
Grundwasser abgeben wird. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
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017 
Kap. 4.1.6.1 Seeherstellung 
Gegen das Ziel 1 selbst bestehen keine Bedenken. 
Es muss allerdings angesprochen werden, dass 
die zu Recht angedachte östliche Seeufergestal-
tung von 1 : 30 die Frage aufwirft, wie die deutlich 
steileren Böschungen unterhalb des endgültigen 
Uferbereiches vor Wellenschlag geschützt werden 
sollen. Die östli chen Böschungsbereiche werden 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
In Teil B Umweltprüfung des Braunkohlenplans 
wird im Kapitel 7 dazu auf S. 127 folgendes 
ausgeführt: 
"Ergänzend zu Ihrer standsicherheitlichen Di-
mensionierung werden Randböschungen wäh-
rend ihrer gesamten Lebensdauer kontinuier-
lich überwacht. Eine Überwachung der Seebö-
schungen vor und während des Befüllungszeit-
raumes ist ebenfalls vorgesehen. Sollten sich 
bspw. infolge Windwellen nicht grundsätzlich 
-

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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
im Befüllungszeitraum über Jahrzehnte dem Wel-
lenschlag ausgesetzt sein, wobei klimawandelbe-
dingt eher mit stärkeren Winden und Stürmen zu 
rechnen ist. Aus Sicht der Naturschutzverbände ist 
damit zu rechnen, dass es regelmäßig zu Erosion 
und Rutschungen kommen dürfte, die ab einem 
gewissen Ausmaß vom Bergbautreibenden wie-
derhergerichtet werden müssten. Wie dies gere-
gelt werden soll, bleibt völlig unklar. Die Natur-
schutzverbände halten hierzu eine textliche Ziel-
festlegung für erf orderlich. Dabei sollte geregelt 
werden, ab welchem Erosions - bzw. Rutschungs-
Grad Gegenmaßnahmen des Bergbautreibenden 
nötig sind, um einerseits keine ernsthaften Gefähr-
dungen greifen zu lassen, andererseits aber auch 
nicht jede ökologisch gewollte tempor äre Bö-
schung (Niststätten für Vögel und Insekten) umge-
hend zurückbauen zu müssen. 
auszuschließende oberflächennahe Ausspü-
lungen/Erosionen an den Böschungen erge-
ben, so werden bei einer möglichen Gefähr-
dung in für die Öffentlichkeit freigegebenen Be-
reichen entsprechende Sanierungsmaßnah-
men und  u. U. örtlich und zeitlich begrenzte 
Sperrungen durchgeführt." 
In den Angaben zur Umweltprüfung heißt es auf 
S. 144 zudem: "Grundsätzlich ist eine Freizeit-
nutzung des Sees bereits während der Befüll-
phase vorbehaltlich bergsicherheitlicher As-
pekte möglich.  Erkennbare Einschränkungen 
bestehen lediglich für Bermenbereiche unmit-
telbar oberhalb der mit Wasser in Kontakt ste-
henden Einzelböschungen. Mit Ausnahme die-
ser aus Sicherheitsgründen während der Be-
füllphase nicht zugänglichen Bereiche können 
andere Bermen  und Böschungsflächen inner-
halb des Restloches grundsätzlich über ein 
Rad-/Wanderwegenetz zur Freizeitgestaltung 
erschlossen werden." 
In Abstimmung mit der Bergbehörde (Bezirks-
regierung Arnsberg) wird aktuell ein Überwa-
chungskonzept für die Seeböschungen erarbei-
tet, dass auch ein entsprechendes Handlungs-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
konzept vorsieht. Dies wird konkret im Planfest-
stellungsverfahren für den Tagebausee behan-
delt. Eine Ergänzung des Braunkohlenplans 
Hambach ist dagegen nicht erforderlich.  
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025661_
018 
Kap. 4.1.6.2 Seebefüllung 
Die Naturschutzverbände haben bereits mehrfach 
bekundet, dass an der Vorstellung, die beiden 
Restseen in 40 Jahren vollständig befüllen zu kön-
nen, Bedenken bestehen. Diese Bedenken, die im 
Wesentlichen auf den Auswirk ungen des Klima-
wandels gründen, müssen hier nicht erneut wie-
derholt werden.  
Es sollte aber darauf hingewiesen werden, dass 
ein „Plan B“ vorliegen sollte, falls die Befüllung we-
sentlich länger dauert, weil wegen niedriger Rhein-
wasserstände nicht genügend Rheinwasser einge-
speist werden kann. Der Braunkohleplan -Entwurf 
leugnet das Problem völlig, was angesichts der 
langen Zeiträume durchaus verlockend ist. Aller-
dings sollte eine zukunftsfähige Planung auch auf-
zeigen, welche Folgen die Nichterreichbarkeit die-
ses Ziels hat – in zeitlicher, finanzieller, planeri-
scher und ökologischer Hinsicht. Dies fordern die 
Naturschutzverbände hier erneut ein.  
Laut Kap. 4.1.6.2 Seebefüllung ist die Befüllung 
Stellung-
nahme wird 
teilweise ge-
folgt. 
Die Auswirkungen des Klimawandels auf die 
geplante Rheinwasserentnahme wurde im Mo-
nitoring Garzweiler II durch das LANUV bereits 
mehrfach untersucht (2007, 2016 und 2023). In 
der letzten Betrachtung des LANUV im Jahr 
2023 wurden die zukünftigen Rheinwasser ab-
flüsse unter Berücksichtigung verschiedener 
Klimaszenarien (RCP2.6, RCP4.5, RCP8.5) 
ausgewertet und damit einhergehende potenti-
elle Rheinwasserentnahmemengen ermittelt. 
Im Ergebnis reicht die Wasserentnahmemenge 
– auch unter Berücksichtigung der verschie de-
nen Klimaszenarien – aus, um die Tagebau-
seen befüllen zu können. Auch zukünftig wird 
im Rhein ausreichend Wasser enthalten sein, 
um Wasser für die Befüllung des Tagebausees 
Hambach zu entnehmen. Die Annahme einer 
mittleren jährlichen Entnahmemenge aus de m 
Rhein von rd. 234 Mio. m³/a für den Tagebau-
see Hambach kann somit bestätigt werden. Da-
mit ist auch eine Befüllung des Tagebausees 
Hambach bis zum erstmaligen Erreichen des 
Das Ziel unter Kap. 
4.1.6.2 wurde wie 
folgt angepasst: "... . 
Die Befüllung bis zum 
erstmaligen Erreichen 
des Zielwasserspie-
gels ist, soweit dies 
ohne nachteilige Aus-
wirkungen auf Natur,  
Landschaft, Nutzun-
gen Dritter möglich ist, 
möglichst bis zum 
Jahr 2070 abzuschlie-
ßen. Anschließend ist 
der Tagebausee 
Hambach nachlau-
fend zum Ausgleich 
der Versickerungsver-
luste für einen be-
grenzten Zeitraum 
weiter zu befüllen."

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
„möglichst bis zum Jahr 2070 abzuschließen“. Die-
ses ist unzutreffend formuliert, da auch nach Errei-
chen des Zielwasserstands noch längere Zeit 
Rheinwasser eingeleitet werden muss, um die um-
liegenden Grundwasserkörper zu befüllen, siehe 
Seite 105 oben. 
Zielwasserspiegels nach modelltechnischer Er-
mittlung innerhalb von rd. 40 Jahren m öglich. 
  
Um die Anmerkungen in der Stellungnahme 
zum Befüllzeitraum und der nachlaufenden Be-
füllung innerhalb des Braunkohlenplans zu be-
rücksichtigen, wird nachfolgende Zielkonkreti-
sierung (Kapitel 4.1.6.2, Ziel) ergänzt:  [...] Die 
Befüllung bis zum erstm aligen Erreichen des 
Zielwasserspiegels ist, soweit dies ohne nach-
teilige Auswirkungen auf Natur, Landschaft, 
Nutzungen Dritter möglich ist, möglichst bis 
zum Jahr 2070 abzuschließen. Anschließend 
ist der Tagebausee Hambach nachlaufend zum 
Ausgleich der Ve rsickerungsverluste für einen 
begrenzten Zeitraum weiter zu befüllen. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025661_
019 
Kap. 4.1.6.3 Seeentwicklung 
Die Naturschutzverbände halten es für erforder-
lich, bereits heute im Braunkohleplan festzulegen, 
wer für die im Ziel 1 angesprochenen Maßnahmen 
verantwortlich ist. Dies sollte nämlich dem Maß-
nahmenträger bereits heute bekannt sein, damit fi-
nanzielle Vorsorge für die Durchführung solcher 
Maßnahmen getroffen werden kann. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Der Braunkohlenplan kann und sollte zum jetzi-
gen Zeitpunkt keine Aussage dazu treffen, wer 
im Falle eines dauerhaften Absinkens des Was-
serspiegels - nach der Befüllung des Tagebau-
sees - die Ursachenklärung übernimmt und er-
forderlichenfalls Maßnahmen einzuleiten hätte. 
So ist heute noch nicht abschließend geklärt o-
der festlegbar, wem die Unterhaltung des Sees 
obliegen wird, nachdem die Rekultivierung voll-
ständig abgeschlossen ist. Nach derzeit gelten-
dem Recht obliegt die Gewässerunterhaltung 
-

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Bezirksregierung Köln  
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
grundsätzlich den sondergesetzlichen Wasser-
verbänden, die nach Gesetz oder Satzung die 
Gewässerunterhaltung bezogen auf das j ewei-
lige Gewässer zur Aufgabe haben. Die Aufga-
benzuweisung kann indes nicht durch den 
Braunkohlenplan erfolgen. Zudem spielen die 
konkreten Umstände eines dauerhaften Absin-
kens eine Rolle dabei, wem die Ursachenklä-
rung und eventuelle Maßnahmen sinnvoller-
weise aufzuerlegen sein wird. Dies lässt sich 
heute nicht abstrakt für jedwede Szenarien re-
geln und somit ist auch eine finanzielle Vor-
sorge nicht möglich. 
Grundsätzlich ist nach gutachterlicher Untersu-
chung (IWB, BTU, IfB 2023) nicht davon auszu-
gehen, dass es zu einem dauerhaften Absinken 
des Zielwasserspiegels des Tagebausees 
Hambach kommt. Dies gilt auch unter Berück-
sichtigung von Klimaszenarien (hier: RCP 8.5). 
Langfristig wird der Tagebausee Hambach ei-
nen Vorfluter darstellen, dem das Grundwasser 
großräumig zuströmt. Dabei wird der Grund-
wasserzufluss den Verdunstungsverlust des 
Tagebausees übersteigen. Jahreszeitliche 
Schwankungen des Zielwasserspiegels liegen 
im Bereich von mehreren 10er- Zentimetern.

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Begründung Änderungsvor-
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020 
Kap. 4.1.6.4 Monitoring 
Das Ziel sollte wie folgt ergänzt werden:  
 „… Schon vor Befüllung des Tagebauloches ist 
ein umfassendes Monitoringkonzept für den Rest-
see Hambach zu erstellen. Dieses muss ab dem 
Start der Befüllung vorliegen und die Monito-
ringstruktur eingerichtet sein. Die Entwicklung des 
Sees ist aufgrund im Monitoringkonzept festgeleg-
ter Kriterien und Messparameter zu überwachen 
und zu steuern. 
Begründung: 
Das behördenübergreifende Monitoring sollte drin-
gend schon vor Beginn der Seebefüllung konzi-
piert sein. Dabei sollte das Monitoring direkt dem 
MUNV zugeordnet werden, um die rasche Umset-
zung von Maßnahmen zu gewährleisten.  
Die Naturschutzverbände fordern unter Bezug auf 
das limnolog. Gutachten (Anlage 12, Seite 151 ff.) 
ein limnologisches Monitoring.  Außerdem ist ein 
ökologisches Monitoring unter Einbeziehung phy-
sikalischer Messungen sowie chemischer und bio-
logischer Untersuchungen durchzuführen. Dabei 
ist auch immer die Auswirkung auf die betroffenen 
Grundwasserleiter und die Vermeidung der Ver-
schlechterung des Grundwassers nach der WRRL 
zu beachten. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die vorgeschlagene Ergänzung des Ziels 
würde letztlich auf eine aufschiebende Bedin-
gung in und für das nachfolgende Fachzulas-
sungsverfahren führen. Da es sich um keinen 
raumordnerischen Belang handelt, kann der 
Braunkohlenplan eine solche Regelung nicht 
aufnehmen. Die Ergänzung ist daher nicht zu 
übernehmen. Weitergehende Regelungen zum 
Monitoring Hambach sind dem Planfeststel-
lungsverfahren zur Herstellung des Tagebau-
sees vorbehalten. Zudem erfolgt die konkrete 
Festlegung zu Inhalten des für den Tagebau-
see Hambach einzurichtenden Monitorings 
nicht im Rahmen des Braunkohlenplans für den 
Tagebau Hambach, sondern erfolgt gemein-
sam mit den Beteiligten innerhalb des etablier-
ten und bestehenden Monitorings für die Tage-
baue. Im Rahmen dessen sind die fachlichen 
Details zum Umfang und der Methodik gemein-
sam zu erarbeiten, festzulegen und umzuset-
zen.  
-

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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
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021 
Kap. 4.2 Grundwasserabhängiger Natu rhaushalt 
  
Der 2. Absatz des Ziels sollte wie folgt gefasst wer-
den: 
„...Bereits durchgeführte Maßnahmen zum Erhalt 
von Feuchtgebieten sind fortzuführen und so aus-
zudehnen, dass der Naturraum um den Tagebau 
Hambach so ausreichend mit Feuchtgebieten be-
legt ist, dass den ökologischen Erfordernissen ent-
sprochen wird. Dabei ist einerseits der Zustand vor 
den bergbaubedingten Grundwasserabsenkun-
gen, andererseits aber auch die nicht mehr um-
kehrbare Besiedlung der Erftaue zugrunde zu le-
gen. Wenn sümpfungsbedingte Eingriffe in Natur 
und Landschaft nicht vermieden werden können, 
sind Ausgleichs - und Ersatzmaßnahmen von der 
Bergbautreibenden nach Maßgabe der gesetzli-
chen Bestimmungen durchzuführen...“  
Begründung: 
Der Erläuterungstext erweckt den Eindruck, dass 
nur einzelne Feuchtgebiete von den Sümpfungs-
auswirkungen betroffen sind. Dieser Eindruck ist 
unrichtig, denn vor dem Bergbau war das Gebiet 
sehr reich an Feuchtgebieten. Es wird mit der hier 
vorgeschlagenen Ziel-Änderung nicht etwa beab-
sichtigt, den Zustand vor J ahrzehnten wieder her-
beizuführen. Es kann aber auch nicht richtig sein, 
den Zustand nach Jahrzehnten der Austrockung 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Bereits vor Beginn der tagebaubedingten 
Sümpfungsmaßnahmen waren die Grundwas-
serflurabstände in weiten Teilen der Erftscholle 
sehr groß, so dass ein Grundwasserkontakt 
nicht gegeben war und sich in diesen Bereichen 
demzufolge keine grundwasserabhängigen 
Feuchtgebiete entwickeln konnten. Nach den 
vorliegenden Prognosen werden im Zuge des 
Grundwasserwiederanstiegs weitgehend die 
vorbergbaulichen Verhältnisse wiederherge-
stellt. Das bedeutet, dass sich in vormals feuch-
ten Bereichen auch künftig wieder Feuchtge-
biete auf natürliche Weise entwickeln können. 
Für den Bereich der Erftaue gilt jedoch der ge-
sellschaftliche Konsens einer dauerhaften 
Niedrighaltung der Grundwasserstände, so 
dass hi er die vorbergbaulichen Grundwasser-
stände nicht erreicht werden.  Insofern ist eine 
Ergänzung des Ziels 4.2 nicht erforderlich.  
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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
zugrunde zu legen. Für eine zukunftsfähige Land-
schaftsgestaltung erscheint es den Naturschutz-
verbänden geboten, sowohl die ursprünglich rei-
che Ausstattung mit Feuchtgebieten verschiedens-
ter Art, als auch die in -zwischen eingetretenen 
Zwänge (Bebauung der Erftaue etc.) zur Kenntnis 
zu nehmen und darauf aufbauend eine Ausstat-
tung der Landschaft um den Tagebau herum mit 
Feuchtgebieten anzustrebe n, wie sie ökologisch 
erforderlich ist. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025661_
023 
Kap. 6.3 Tagebausee 
Gegen die unten aufgeführten Passagen des Ziels 
bestehen erhebliche Bedenken. Diese Passagen 
sollten gestrichen werden.   
Keine Bedenken bestehen gegen eine Erschlie-
ßung ausgewählter Bereiche für die stille Erholung 
mit Rad - und Wanderwegen.  
„Wasserbezogene Zwischennutzungen während 
des Füllvorganges sind - unter Beachtung von Si-
cherheitsaspekten - bereits ab ca. 10 Jahren nach 
Beginn der Seebefüllung zu ermöglichen. An aus-
gewählten Bereichen (Elsdorf, Forum Terra Nova, 
Morschenich-Alt, Niederzier) sollen durch Stege o-
der Pontonlösungen frühzeitig Wasserzugänge 
eingerichtet werden, die möglichst 10 Jahre nach 
Beginn der Seebefüllung nutzbar sind.“ (Gilt es zu 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
In der Stellungnahme wird zutreffend erkannt, 
dass es sich bei dem Inhalt der Erläuterungs-
karten um unverbindliche zukünftige Pla-
nungsoptionen handelt. Aus der Unverbindlich-
keit folgt, dass mi t dem Ziel 6.3 in Verbindung 
mit der Erläuterungskarte 2B gerade keine Zwi-
schennutzung im Sinne des § 7 Abs. 1 S. 2 Hs. 
2 ROG festgelegt wird. 
Das raumordnerische Abwägungsgebot – sei-
nerseits eine Ausformung des allgemeinen Ver-
hältnismäßigkeitsgrundsatzes – gebietet die 
Feststellung, dass temporäre Zwischennutzun-
gen durch die Zielfestlegungen nicht ausge-
schlossen werden sollen. Eine raumordneri-
sche Zielfestlegung, die zwischenzeitlichen 
-

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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
streichen) 
Begründung: Es ist klar, dass die Seemulde bis zur 
Entlassung aus der Bergaufsicht den Regelungen 
des Bergrechts unterliegt, das besondere Schutz - 
und Sicherungsmaßnahmen beinhaltet. Es ist 
ebenso klar, dass die hier vorgesehenen Steg - o-
der Pontonlösungen damit schlicht nicht vereinbar 
sein werden. Die Naturschutzverbände halten es 
weder für vernünftig, solche Optionen hier anzu-
bieten, noch halten si e es für vernünftig, solche 
Optionen überhaupt anzudenken. Denn es wird 
der Bevölkerung nicht zuzumuten sein 2 -3 km 
lange und steile Wege bis zu den Pontons zu ab-
solvieren, um dann eine realistisch nicht betretbare 
Ufer- oder Wasserfläche zu besuchen. Die Natur-
schutzverbände halten Ideen von Bade-Plätzen für 
hochriskant und geradezu für verantwortungslos. 
Der Braunkohleplan -Entwurf sollte daher solchen 
Ideen nicht das Wort reden. 
Im Kap. 6.3 wird die Gestaltung des Restlochs für 
den Tagebausee Hambach sehr grob beschrie-
ben. Auf Seite 132 wird auf die „als Orientierung 
geltende“ Erläuterungskarte 2B zur Zwischennut-
zung Bezug genommen. Zu Erholungs - und Frei-
zeitzwecken sollen zahlreiche Seezugänge errich-
tet werde, die in Erläuterungskarte 2B ausladend 
breit dargestellt sind. Zusätzlich zu Wander - und 
Nutzungen, welche bis zu einer Inanspruch-
nahme der Fläche hinreichend s icher wieder 
abgeschlossen und beseitigt sein werden, aus-
schlösse, kann eine unverhältnismäßige Bin-
dung darstellen. 
Der Braunkohlenplanentwurf stellt daher die 
bekannten Nutzungsinteressen als Option 
nachrichtlich dar. Ob und inwieweit Wasserzu-
gänge von de r Bevölkerung tatsächlich ange-
nommen werden, steht einer grundsätzlichen 
Ermöglichung nicht entgegen. Es erscheint im 
Umfeld von Rad- und Wanderwegen, die ihrer-
seits in der Stellungnahme befürwortet werden, 
jedenfalls nicht von Vornherein ausgeschlos-
sen, dass Besucher ggfs. längere und steilere 
Wege zur Ufer- und Wasserfläche nutzen wür-
den. Da es sich bei den betreffenden Nutzun-
gen nicht um raumordnerische Festlegungen, 
sondern nur um nachrichtlich dargestellte Nut-
zungsoptionen Dritter handelt, sind etwaige  In-
teressenkonflikte der verschiedenen Nutzungs-
arten nicht im Braunkohlenplanverfahren, son-
dern in den dafür jeweils vorgesehenen Geneh-
migungsverfahren auf nachfolgenden Pla-
nungsebenen zu lösen.

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des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Radwegen ist auch die Rede von verschiedenen 
Wasserzugängen. Neben „städtebaulicher In -
Wertsetzung“ in der Böschung vor Elsdorf werden 
auch große Potentialflächen für Erneuerbare Ener-
gien aufgezeigt, einzelne Berei che auch für “Ex-
tensive Nutzung“, Ökologische Vorrangzonen und 
ein mögliches „großflächiges Beweidungskonzept“ 
am seeseitigen Fuß der Sophienhöhe. Hier sehen 
die Naturschutzverbände große Interessenkon-
flikte zwischen ökologischen Vorrangzonen, exten-
siver N utzung einschließlich Beweidung und den 
Konkurrenten Freizeitnutzung und Erneuerbaren 
Energien. Auch die städtebauliche In-Wertsetzung 
kollidiert hier bereichsweise. Es sind klare Vorga-
ben seitens des geänderten Braunkohlenplans 
dringend erforderlich. Auf Seite 133 bitten wir den 
Absatz „Vor Elsdorf soll die Oberflächengestal -
tung unter Beachtung bergsicherheitlicher Anfor-
derungen möglichst so erfolgen, dass die Grundla-
gen für eine spätere städtebauliche In -Wertset-
zung gegeben sind (vgl. Erläuterungskarte 2 A 
„Nutzungsschwerpunkte“). …“ zu streichen, da der 
hier ausgewiesene Zweck der vorgesehenen Re-
kultivierung als Halboffenland und Wald wider-
spricht (S. 68: „An der Elsdorfer Seeböschung sind 
im Wechsel Halboffenlandschaften mit Waldberei-
chen anzulegen.“) und die Erläuterungskarte aus-
drücklich nicht Teil des Braunkohlenplans ist.  
Hinsichtlich der Fläche vor Elsdorf ergibt sich 
kein Anpassungsbedarf, da sich eine Oberflä-
chengestaltung, die als Grundlage für eine spä-
tere städtebauliche In -Wertsetzung dienen 
kann, und die im Wechsel anzulegenden Halb-
offenlandschaften mit Waldbereichen gegen-
seitig nicht ausschließen. Beides lässt sich auf 
dieser Fläche realisieren. Eine Grünvernetzung 
zwischen den in der Erläuterungskarte 2A dar-
gestellten städtebaulichen Entwicklungsflächen 
wird gewährleistet.

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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Überhaupt bestehen schwere Bedenken hinsicht-
lich der Erläuterungskarten. Die Erläuterungskar-
ten 2A und 2B entfalten keine rechtliche Wirksam-
keit für das Braunkohlenplanverfahren, da sie pla-
nerische Elemente enthalten, die im Braunkohlen-
verfahren nicht geregelt werden können. Der Rah-
menplan Hambach, der von der Neuland Hambach 
vorgestellt wurde, stellt die Planungsabsichten der 
Anliegerkommunen für die Bereiche Städtebau, 
Freizeitnutzung und gewerbliche Nutzung dar. 
Diese Planungsfelder sind u.E. nicht im Braunkoh-
lenplanverfahren, sondern im Rahmen des Regio-
nalplans Köln zu bearbeiten und durch die Bezirks-
regierung Köln nach einer Abwägung aller raum-
fordernden Ansprüche zu wichten und a bschlie-
ßend darzustellen. Die Art der auf Seite 4 des Ent-
wurfstextes formulierten „Berücksichtigung“ bleibt 
ungenau. Gleiches gilt für die Karte 2B, die Berei-
che für Seezugänge und intensive freizeitliche Nut-
zungen ausweist. Auch diese Nutzungen kann der 
Braunkohlenplan aus rechtlicher Sicht nicht regeln. 
Die Wiederherstellung der Landschaft nach dem 
Bergbau sollte über den Braunkohlenplan und die 
Abschlußbetriebspläne geregelt werden. Zudem 
ist die Erläuterungskarte 2B so grob, dass auch 
diesbezüglich am Sinn hinterfragt werden muss.

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Begründung Änderungsvor-
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026 
Limnologisches Prognosegutachten 
Das als Anhang 12 vorgelegte limnologische Prog-
nosegutachten bezieht sich weitestgehend nur auf 
den stationären Endzustand des Sees, der erst in 
Jahrzehnten erreichbar sein wird.  
Zur Frage des Gewässerzustands während des 
jahrzehntelangen Befüllzeitraums des Restsees 
wird nur oberflächlich eingegangen. Für den Zeit-
raum der Seebefüllung werden bezüglich der Tro-
phie nur Schätzungen vorgenommen (siehe Seite 
120 des Anhangs 12). Es wird allerdings ein höhe-
rer Eutrophierungsgrad angesprochen kurze Zeit 
nach Beginn der Befüllung, der aus dem „sehr 
nährstoffreichen“ Rheinwasser resultiert.  
Diese Unklarheit sollte beseitigt werden durch die 
Ermittlung und Darstellung verschiedener Szena-
rien des Eutrophierungsgrades und des ökologi -
schen Zustands des Gewässers nach 10, 20, … 
Jahren. Dies sollte möglich sein, denn ebenso wird 
die Wasserbilanz während der instationären Flu-
tungsphase modelliert; genau das sollte für den 
Chemismus und die Trophie auch erfolgen.  
Angesichts der vielen Jahrzehnte der instationären 
Phase müssen hier Szenarien vorgestellt werden, 
die die Nutzungsmöglichkeiten des Sees be -urtei-
len lassen, siehe Seite 120 des Anhangs 12. Das 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Wie im limnologischen Prognosegutachten dar-
gelegt, lassen sich für den Zeitraum der Seebe-
füllung anhand der Nährstoffkonzentratio-
nen im Flutungswasser nur Abschätzungen der 
Trophie vornehmen. Eine modellgestützte Tro-
phieprognose wurde für den stationären End-
zustand ermittelt . Bezüglich der Entwicklung 
des Tagebausees sind insbesondere drei rele-
vante Phasen zu bewerten: 1. Der Zustand der 
Vollfüllung bzw. Abschluss der Flutung, 2. die 
ersten Jahrzehnte der Seeentwicklung nach 
der Flutung und 3. die Langfristentwicklung. 
Fragen der Mixis und der Trophie sind insbe-
sondere in der zweiten Phase im Vorder-
grund. Mit Blick auf die Zwischennutzungen 
kann dazu folgendes ergänzt werden:  Grund-
sätzlich sind Zwischennutzungen während der 
Befüllung nach den ersten 10 Jahren des Be-
füllbeginns denkbar. Hierbei handelt es sich 
bspw. um Schiffsverkehr oder Seezugänge in 
Form von Pontons. Aus fachlicher Sicht ist nicht 
davon auszugehen, dass der nährstoffreiche 
Zustand des Tagebausees Hambach während 
der Befüllung dazu führen wird, dass Freizeit-
nutzungen grundlegend verhindert werden.  
  
Im limnologischen Gutachten wird im Kapitel 
7.3.2 dargelegt, dass das Flutungswasser aus 
-

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Begründung Änderungsvor-
schlag 
gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund der 
angedachten Zwischennutzungen des Sees. 
dem Rhein mit einem derzeitigen Mittelwert der 
Gesamt-Phosphorkonzentration von 72 µg/L in 
der Anfangsphase der Seeentwicklung  eine 
hohe Nährstoffverfügbarkeit für die Primärpro-
duzenten erwarten lässt. Dies kann für einen 
begrenzten Zeitraum zu eutrophen Bedingun-
gen führen, die mit einem verstärkten Algen-
wachstum verbunden sein können. Diese 
Phase wird allerdings nur relativ kurz e Zeit an-
dauern, da zum einen durch die Bindung des 
Phosphors an eisenhaltige Sedimente Phos-
phor dem Freiwasser entzogen wird, zum an-
deren kommt es mit zunehmendem Seevolu-
men zu einer kontinuierlichen Verlängerung der 
Wasseraufenthaltszeit. Die Verlängerun g der 
Wasseraufenthaltszeit bedingt eine Zunahme 
der Phosphorretention und damit einen bestän-
digen Rückgang der Phosphorkonzentration im 
Freiwasser bei Abnahme der jährlichen neuen 
Flutungswasseranteile am Seevolumen.  
  
Vor diesem Hintergrund ist keine generelle Ein-
schränkung der Seenutzung ab ca. 10 Jahre 
nach Flutungsbeginn zu sehen. Die im See zu 
erwartenden Nährstoffkonzentrationen machen 
in Verbindung mit den morphologischen Cha-
rakteristika des Seebeckens (große Wasser-
oberfläche und große Tiefe mit relativ intensiver

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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Durchmischung des Epilimnions im Sommer) 
Massenentwicklungen von Cyanobakterien, die 
zu Nutzungseinschränkungen führen können, 
unwahrscheinlich. Allenfalls in windgeschütz-
ten Teilbereichen könnte es zu Algenansamm-
lungen kommen, die aufgrund geringer Sichttie-
fen und ggf. Freisetzungen von Toxinen eine 
Nutzung als Badegewässer in der ersten Phase 
der Seeentwicklung zeitweilig einschränken 
könnten.  
 
Eine Änderung oder Ergänzung des Braunkoh-
lenplans ist entsprechend nicht erforderlich. 
Wasserwirt-
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027 
Aufbereitung des Rheinwassers 
Die Naturschutzverbände haben in ihrer Stellung-
nahme zum Braunkohleplan „Rheinwassertrans-
portleitung“ vom 31.3.2023 das folgende textliche 
Ziel gefordert: 
„Die nachfolgenden Planungen stellen sicher, dass 
ausreichend dimensionierte Kläranlagen errichtet 
werden, um das Rheinwasser vor der Einleitung in 
die Tagebau-Restseen und die Feuchtgebiete so 
von Schadstoffen zu befreien, dass Trinkwasser -
Qualität erreicht wird. Hierzu sind z.B. im Ber eich 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Das entnommene Rheinwasser wird verschie-
denen Nutzungszwecken zugeführt (Befüllung 
Tagebausee Hambach, Befüllung Tagebausee 
Garzweiler, Versorgung verschiedener Feucht-
gebiete und Oberflächengewässer), die Wirk-
pfad- und Schutzgutbezogen unterschiedliche 
Qualitätsanforderungen mit sich bringen. Die 
abschließende Bewertung der Rheinwasser-
güte erfolgt daher in Abhängigkeit der späteren 
Verwendung des Rheinwassers in eigenständi-
gen wasserrechtlichen Genehmigungsverfah-
ren. Für den Tagebausee Hambach ist dies das 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
der Tagebauflächen ausreichende Fläche zur An-
lage der Kläranlagen vorzusehen.“ 
Diese Zielforderung betrifft auch in die Planung 
des Braunkohleplans Hambach und wird hiermit 
eingebracht. Aus Sicht der Naturschutzverbände 
ist die Frage der Rheinwasserqu alität bei weitem 
nicht hinreichend geklärt, zumal es nicht nur um 
Störfälle oder Unfall-Ereignisse geht (hierzu siehe 
zum Kap. 4.1.5), sondern auch die ständige Belas-
tung mit kritischen Schadstoffen sehr bedenklich 
ist. 
Daher sollte auch der Braunkohleplan Hambach 
entsprechende Regelungen treffen, insbesondere 
zur Frage etwaiger Kläranlagen-Standorte. 
Planfeststellungsverfahren für die Herstellung 
des Tagebausees. 
Sofern sich im Zuge dessen eine Aufberei-
tungserfordernis ergeben sollte, so findet diese 
nicht zentral in der Transportleitung oder einer 
Verteilstation statt, sondern erfolgt verwen-
dungsbezogen im Bereich des jeweiligen Teil-
stroms. Eine Aufbereitung des Wassers für den 
Tagebausee ist nach derzeitigem Kenntnis-
stand nicht erforderlich und daher auch derzeit 
nicht vorgesehen. Insbesondere die im limnolo-
gischen Prognosegutachten vorgenommenen 
fachgutachterlichen Bewertungen unter Einbe-
ziehung der aktuellen Rheinwasserqualität und 
Entwicklung der Seewasserbeschaffenheit als 
auch die im Rahmen des wasserrechtlichen 
Fachbeitrags (s. Anlage 7b) enthaltenen Aus-
sagen zeigen auf, dass insgesamt alle Voraus-
setzungen gegeben sind, dass sich der Tage-
bausee Hambach zu einem ökologisch wertvol-
len, in Mitteleuropa seltenen Klarwassersee 
entwickeln wird. Darüber hinaus ist zu be-
obachten, dass sich die Qualität des Wassers 
im Rhein in den letzten Jahren/Jahrzehnte n 
verbessert hat. Aktuelle Untersuchungen, wie 
z.B. der Rheinwassergütebericht des Monito-
ringgruppe Garzweiler II zeigen, dass das

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Rheinwasser grundsätzlich für die Befüllung 
der Tagebauseen sowie zur Stützung der 
Feuchtgebiete geeignet ist. 
Der Aufnahme einer wie in der Stellungnahme 
vorgeschlagenen Zielformulierung im Braun-
kohlenplan Hambach kann demnach nicht zu-
gestimmt werden. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025662_
010 
Trinkwasser. Um durch Verwendung von Rhein-
wasser einen Beitrag zur Versorgung des  Reviers 
mit Trinkwasser zu leisten muss zunächst: - Rhein-
wasser dem Rhein entnommen, - über die Rhein-
wassertransportleitung in die Restkrater der Tage-
baue Garzweiler und Hambach transportiert wer-
den, - dort abgelassen und zum natürlichen Ab-
fluss in die tiefste Stelle der Tagebaue Garzweiler 
(griffweise geschätzt ca. 300 m) und Hambach (ca. 
400m) verbracht werden, - ebendort in den ausge-
trockneten Sohlen der Tagebaue in seinem konta-
minierten Zustand zum Versickern gebracht und - 
dem noch tiefer liegenden und sich selbst nivellie-
renden Grundwasser zugeführt werden. Nachdem 
das kontaminierte Rheinwasser die unter den Soh-
len der Tagebaue liegenden Bodenschichten 
durchflossen hat, dadurch filtriert und trinkwasser-
fähig geworden sein soll und sich dann auch noch 
großräumig (im "Rheinischen Revier") nivelliert 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Es ist nicht vorgesehen, dass das entnommene 
Rheinwasser zur Versorgung des Reviers mit 
Trinkwasser genutzt wird. Das entnommene 
Rheinwasser wird für die Befüllung der Tage-
bauseen, als Ökowasser und für die beschleu-
nigte Befüllung der Grundwasserkörper ge-
nutzt. Das hier gegenständliche Vorhaben zur 
Änderung des Braunkohlenplans für den Tage-
bau Hambach hat keine Auswirkungen auf die 
Trinkwasserversorgung der Stadt Dormagen.  
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
hat, kann es dann nach zig-Jahren und nach erfor-
derlicher Filtrierung aus ca. 300 + x Metern (Tage-
bau Garzweiler) bzw. aus ca. 400 + x Metern (Ta-
gebau Hambach) hochgepumpt werden und den 
Bürgern von Dormagen als Trinkwasser verkauft 
werden. Warum diese Umstände mit dem Trink-
wasser? Wieviel einfacher wäre es doch - wenn 
überhaupt aus dem Rhein - das Trinkwasser für 
Dormagen orts- und zeitnäher sowie weit weniger 
umständlich und kostenintensiv und vorzugsweise 
aus Uferfiltrat des Rheinwassers flussaufwärts der 
Chemiewerke von Dormagen zu entnehmen, dort 
wäre es im Übrigen weniger belastet als beim 
Haus Piwipp und der dort geplanten Entnahme-
stelle. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025662_
011 
Brauchwasser. „Rund 190 Millionen Kubikmeter 
Grundwasser werden als so genanntes Brauch-
wasser in den Braunkohlekraftwerken verwendet". 
Vgl. RWE, Anlage LVII/2 von Anlagen L VII/1 - 
LVII/3. Nach „Informationen zur Rheinwasser -
Transportleitung" von Bündnis 9 0/DIE GRÜNEN 
vom 3. Oktober 2021 gibt RWE die Rheinwasser-
entnahme mit ca. 425 Millionen Kubikmetern/Jahr 
an. Vgl. Anlage L VIII/2 oben von Anlagen LVIII/ 1 
- L VIIl/3. Von diesen 425 Millionen Kubikme-
tern/Jahr sollen - 25% von 425 Millionen Kubikme-
ter, ent sprechend 106,25 Millionen Kubikmeter, 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Für die Befüllung der Tagebauseen Hambach 
und Garzweiler als auch zur Ökowasserversor-
gung können nach abgestimmten Entna hme-
konzept rund 341 Mio. m³/a aus dem Rhein ent-
nommen werden. Dabei stehen für den Bereich 
Hambach rund 234 Mio. m³/a zur Verfügung 
und den Bereich Garzweiler rund 107 Mio. 
m³/a. Eine Verfüllung der Restlöcher mit Fest-
stoffen ist aufgrund des verbleibenden  Mas-
sendefizits keine Alternative. Die Machbarkeit 
zur Befüllung der Tagebauseen Hambach und 
-

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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
auf die Verfüllung des Restsees Garzweiler II, und 
- 75% von 425 Millionen Kubikmetern, entspre-
chend 318,75 Millionen Kubikmeter auf die Verfül-
lung des Restsees Hambach entfallen. Vgl. Anlage 
L VIII/2 oben von Anlagen L VIII/1 - L VIII/3. 
Verprobung: 106,25 + 318,75 = 425 Mio. m3/Jahr. 
Das verstehe ich nicht: (1) Wenn das entnommene 
Rheinwasser von 425 Millionen Kubikmetern im 
Umfang von 425 Millionen Kubikmeter voll um-
fänglich (100%) zur Verfüllung der beiden Rest-
seeen Garzweiler II und Hambach verwendet wird, 
steht es zur Verwendung als Brauchwasser nicht 
mehr zur Verfügung. (2) Wird das entnommene 
Rheinwasser von 425 Millionen Kubikmetern im 
Umfang von 190 Millionen Kubikmetern, entspre-
chend 44,7% von 425 Millionen K ubikmetern an 
Stelle von Grundwasser (???) als Brauchwasser 
verwendet, fehlen zur Verfüllung der Restseeen 
Garzweiler und Hambach ebendiese 190 Millionen 
Kubikmeter. Letzteres [,,(2)"] Das bedeutete ent-
weder: - das Resttagebauloch Garzweiler II wird in 
vollem Umfang (= 106,25 Millionen Kubikmeter) 
mit Feststoffen gefüllt, das Resttagebauloch Ham-
bach ist mit 83,75 Millionen Kubikmetern (= 190 - 
106,25) mit Feststoffen zu füllen oder - das Rest-
tagebauloch Hambach wird im Umfang des als 
Brauchwasser verwendete n Rheinwassers (190 
Garzweiler ist indes nachgewiesen (s. bspw. 3. 
RBP Tagebau Hambach). 
Das in der Stellungnahme angesprochene 
Brauchwasser stammt aus den Sümpfungs-
maßnahmen zur Trockenhaltung der Tagebaue 
und wird in den Kraftwerken insbesondere als 
Kühlwasser genutzt. Mit Beendigung des 
Braunkohleabbaus werden in Folge dessen die 
Braunkohlekraftwerke stillgelegt oder umge-
nutzt, sodass eine Versorgung mit Brauchwas-
ser nicht mehr erfo rderlich ist bzw. bei einer 
Umnutzung aus anderen Quellen als der mit 
ansteigendem Seewasserspiegel sukzessive 
einzustellenden Sümpfung zu erfolgen hat.

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Millionen Kubikmeter) mit Feststoffen gefüllt, an-
sonsten im Umfang von 128,75 Millionen Kubikme-
tern (= 318,75 - 190) mit Rheinwasser, das Rest-
tagebauloch Garzweiler II wird in vollem Umfang 
von 106,25 Millionen Kubikmetern mit Rheinwas-
ser oder - das durch die Verwendung als Brauch-
wasser fehlende Rheinwasser zur Verfüllung der 
Resttagebaulöcher Garzweiler II und Hambach im 
Umfang von 190 Millionen Kubikmetern wird in ei-
nem anderen, noch zu bestimmenden Verhältnis 
auf die Tagebaurestlöcher Garzweiler II und Ham-
bach durch Feststoffe ersetzt. 
Sofern nicht ohnehin entsprechend Wortlaut, Ent-
stehungsgeschichte, Systematik und Sinn und 
Zweck der einschlägigen Vorschriften des Bundes-
berggesetzes eine Komplettfüllung der Tagebaulö-
cher mit Feststoff en vorgesehen und möglich ist, 
müsste nach einhellig in höchstrichterlicher Recht-
sprechung vertretener Auffassung zwischen den 
aufgezeigten Alternativen zum Ersatz von Rhein-
wasser durch Feststoffen eine Abwägung der je-
weils für und gegen die eine oder andere Variante 
sprechenden Belange stattzufinden, um zu einer 
rechtskonformen Entscheidung zu gelangen.

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1025770_
011 
Der Hambach-See wird in den Unterlagen als „Oli-
gotropher See“ eingeordnet. – Das erstaunt, da 
das Bundesamt für Naturschutz für Oligotrophe 
Stillgewässer die Empfehlung gibt: „Veränderun-
gen im Wasserhaushalt, Freizeitnutzung und 
fischereiliche Nutzung sollten an diesen sehr sel-
tenen Seen möglichst ganz unterblei ben.“ – Wie 
kann das mit den vorgesehenen Nutzungen des 
Sees in Einklang gebracht werden? 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Zwischennutzungen während der Befüllung 
des Tagebausees sind nach den ersten 10 Jah-
ren des Befüllbeginns denkbar. Hierbei handelt 
es sich bspw. um Schiffsverkehr oder Wasser-
zugänge in Form von Pontons. Auch sind im 
stationären Endzustand verschiedenste Nut-
zungen am, im und um den Tagebausee mög-
lich. Insbesondere unter Berücksichtigung der 
Größe des Tagebausees Hambach ist dabei  
grundsätzlich nicht davon auszugehen, dass 
mit einer geregelten, lokalen Nutzung des künf-
tigen Sees erhebliche nachteilige Auswirkun-
gen einhergehen. Dies zeigen bspw. auch die 
Betrachtungen zum Phosphoreintrag von Ba-
denden innerhalb des limnologischen Pro gno-
segutachtens des Tagebausees Hambach (s. 
Anlage 9).  
  
Zudem sei darauf hingewiesen, dass die Ver-
träglichkeit verschiedener potentieller Nutzun-
gen des Tagebausees im Rahmen der dafür er-
forderlichen Zulassungsverfahren zu prüfen 
ist.  
- 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
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012 
Limnologisches Prognosegutachten für den zu-
künftigen Tagebausee Hambach:  
 Seite 62, Zitat: „Der Tagebausee Hambach wird 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die raumordnerische Sicherung einer Trasse 
für den Seeablauf Hambach wird in einem se-
paraten Braunkohlenplanverfahren behandelt, 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
mit einem Ableiter ausgestattet, der den Wasser-
bilanzüberschuss künftig zur Erft abführen soll.“ – 
Wie wird s ichergestellt, dass der Bergbautrei-
bende für sämtliche Kosten aufkommen wird? 
für, dass es voraussichtlich noch in 2024 eben-
falls eine Öffentlichkeitsbeteiligung geben wird. 
RWE ist als Vorhabenträger für den Ausbau 
des Seeablaufs verantwortlich. Die konkrete 
Ausbauplanung erfolgt in einem späteren Plan-
feststellungsverfahren. 
Für die Rekul tivierung der Tagebaue wurden 
Rückstellungen gebildet. Dies gilt auch für die 
Seeabläufe. Die ausreichende Höhe der Rück-
stellungen wird regelmäßig von unabhängigen 
Gutachtern sowie von Wirtschaftsprüfern über-
prüft. Darüber hinaus haftet die RWE AG auf 
Grund des Konzernverbundes für diese Rück-
stellungen. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
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014 
Wie genau werden Begrünung -Maßnahmen um-
gesetzt werden, um eine Minderung des Sicker-
wassereintrags zu erzielen? Wie zeitnah? Wer 
trägt die Kosten? Wer veranlasst , dass standort-
heimischen Bäume und Gehölze Verwendung fin-
den werden? 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Wie in der Zielformulierung 6.4 dargelegt ist für 
die Oberflächenwiederherstellung grundsätz-
lich Löss zu verwenden. Forstkies ist auf den 
forstlich zu rekultivierenden Flächen und Sub-
strat auf den oberen Randbereich der Tagebau-
seemulde als Erosionsschutz aufzubringen. 
Die Maßnahmen werden durch die RWE Power 
im Rahmen der Wiedernutzbarmachung und 
der Herstellung des Tagebausees durchgeführt 
und fin anziert. Im Planfeststellungsverfahren 
für die Herstellung des Tagebausees Hambach 
wird für den Uferbereich ein Pflanzplan erstellt, 
-

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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
der u.a. Angaben zu vorgesehenen Bäumen 
und Gehölzen enthalten wird. Hierbei werden 
auch Vorgaben zu standortheimischen Art en 
berücksichtigt. 
Wasserwirt-
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016 
Zur Chemie des Sees, bzw. des Rheinwasser:  
Das MINISTERIUM FÜR UMWELT, LANDWIRT-
SCHAFT, NATUR - UND VERBRAUCHER-
SCHUTZ NRW hat am 02.12.2020 das „Hinter-
grundpapier Braunkohle - Begründung für die In-
anspruchnahme von Ausnahmen von den Bewirt-
schaftungszielen“ herausgegeben:  
https://www.flussgebiete.nrw.de/sys-
tem/files/atoms/files/2020-12- 
02_final_hgp_braunkohle.pdf 
Unter Punkt 4.5 Fazit werden die geschädigten 
Grundwasserkörper und Fließgewässer auf ge-
führt. Auf Seite 152 ist dies zu lesen, Zitat:  
 „Aufgrund der Maßnahmen 1–3 und vor dem Hin-
tergrund der Erkenntnisse aus wissen - schaftli-
chen Untersuchungen ist davon auszugehen, dass 
auch langfristig die Ausbreitung von Pyritoxidati-
onsprodukten im obers ten Grundwasserleiter so-
weit minimiert werden kann, dass sowohl die 
grundwasserabhängigen Landökosysteme und 
Oberflächengewässer keinen Schaden nehmen 
als auch die Wasserversorgung aus dem regiona-
len Dargebot mit einer der Trinkwasserverordnung 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die in der Stellungnahme thematisierten As-
pekte zu den langfristigen Auswirkungen des 
Kippenabstroms im Zusammenhang mit dem 
Grundwasserwiederanstieg wurden innerhalb 
der Angaben zur Umweltprüfung und den zuge-
hörigen Fachgutachten (s. insbesondere Anla-
gen 1, 7a, 7b sowie 11) berücksichtigt. Dabei 
werden sowohl auf die grundsätzlich zu erwar-
tenden Grundwasserqualitäten im Abstrombe-
reich des Tagebaus Hambach eingegangen, 
als auch auf die damit einhergehenden wirk-
pfad- und schutzgut bezogenen Auswirkungen 
und möglicher Vermeidungs-, Minderungs- und 
Ausgleichsmaßnahmen (bspw. langfristige Ver-
lagerung von Wassergewinnungsstandorten 
auf der Erft-Scholle). 
Insbesondere in den Fachbeiträgen WRRL 
(Anlagen 6, 7a und 7b) werden die Vereinbar-
keit mit den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie 
und die Erforderlichkeit zur Inanspruchnahme 
von abweichenden Bewirtschaftungszielen und 
Ausnahmen - auch unter Berücksichtigung der 
-

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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
entsprechenden Qualität möglich bleibt. Hierbei 
nimmt der Tagebau Garzweiler sowohl aufgrund 
seiner besonderen geologischen Situation (deut-
lich höherer Pyritgehalt als in den Tagebauen 
Hambach und Inden) als auch aufgrund der inten-
siven wasserwirtschaftlichen Nutzung im Kippen-
abstrombereich eine Sonderrolle ein. Sollte sich 
herausstellen, dass die Sulfatkonzentrationen oder 
die weiteren Pyritoxidationsprodukte (oder freige-
setztes NH4 aus den Braunkohlenresten) hier für 
die anschließenden Nutzungen oder für die 
Oberflächengewässerqualität oder für Ökosys-
teme unverträglich sind, so besteht grundsätz- lich 
die Möglichkeit, auch nachträglich im Abstrombe-
reich der Kippe Garzweiler Abfangbrunnen anzu-
ordnen, über die das sulfatbelastete Wasser ent-
nommen, anschließend aufbereite t und letztlich 
wieder in den Grundwasserleiter infiltriert werden 
kann. Da diese Maßnahme im Zusammenhang mit 
den aktuell betriebenen Tagebauen jedoch erst in 
einigen Jahrzehnten – nach Beginn des Grund-
wasserwiederanstiegs und -abstroms, also deut-
lich nach  2027 –zur Disposition steht, kann und 
muss über ihren Einsatz zum  heutigen Zeitpunkt 
noch nicht entschieden werden.  Es ist darauf hin-
zuweisen, dass in den tieferen Grundwasserleitern 
u. a. auch durch die Umsetzung der Maßnahme 1 
Ausführungen des Hintergrundpapiers Braun-
kohle - dargelegt. Dies findet an verschiedenen 
Stellen Eingang in den Braunkohlenplan für den 
Tagebau Hambach.

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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
ein erhöhter Sulfatabstrom  (sowie weiterer Pyrito-
xidationsprodukte) aus den Kippen gegeben ist, 
der vorhandene Wassergewinnungsstandorte be-
einträchtigt und auch längerfristig ggf. zunehmend 
beeinträchtigen kann. In Abhängigkeit vom Grad 
der potenziellen qualitativen Beeinträchtigun g 
durch aus den Kippen abströmendes Sulfat sowie 
abhängig von den Ausweichmöglichkeiten kann es 
erforderlich sein, die Trinkwasseraufbereitung ent-
sprechend anzupassen. Daneben kann es aus 
wirtschaftlichen Gründen auch erforderlich sein, 
die Wasserver - sorgung am bisherigen Standort 
zumindest teilweise aufzugeben und an einen an-
deren, vom Kippenwasserabstrom un - bzw. weni-
ger beeinflussten Standort bzw. in einen anderen 
Grundwasserhorizont zu verlagern oder Rohwäs-
ser unterschiedlicher Qualität zu mischen.“  
 Seite 153:  
„Es ist darüber hinaus festzustellen, dass durch 
anthropogene Tätigkeiten ausgelöste Beeinträchti-
gungen der Trinkwassergewinnung, die zu einem 
erhöhten Aufwand bei der Trinkwasseraufberei-
tung oder zu einer Verschlechterung der Rohwas-
serqualität fü hren (ggf. erforderliche Verlagerun-
gen, erhöhter Aufwand bei der Trinkwasseraufbe-
reitung, Ersatzwasserlieferungen), möglichst 
durch andere Maßnahmen zu vermeiden und nur 
unter der Voraussetzung einer Ausnahme von den

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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Bewirtschaftungszielen möglich sind. Zu sätzliche 
Aufbereitungs- und Ausweichmaßnahmen sowie 
Ersatzwas- serbelieferungen sind nicht als Maß-
nahme im Sinne der Maßnahme 4 (bzw. anderwei-
ter Maßnahmen im Sinne des Maßnahmenpro-
gramms nach WHG) einzustufen. Es handelt sich 
dabei lediglich um die Erfül lung wasserrechtlich 
bzw. bergrechtlich bestehender Verpflichtungen 
und Anpassungsmaßnahmen (vgl. Kapitel 3 / „ we-
niger strenge Ziele “ ). 
Die betroffenen GWK verfehlen damit den guten 
Zustand sowie das Verschlechterungsverbot. Dies 
gilt unabhängig von der Tief e, aus der die Trink-
wassergewinnung erfolgt.“ – Diese vielen, langfris-
tigen und sich teils erst in der Zukunft ergebenden 
Risiken, sehe ich im Entwurf nicht berücksichtigt, 
vor allem auch, was die Übernahme der entste-
henden Kosten anbelangt. 
Wasserwirt-
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017 
Aus dem Limnologisches Prognosegutachten, Zi-
tat: „Nach dem Erreichen des Zielwasserspiegels 
bei +65,0 m NHN wird die Einleitung des R hein-
wassers als stützende Nachsorge noch etwa 20 
bis 30 Jahre mit einem sich sukzessive verringern-
den Volumenstrom fortgesetzt. In der Umgebung 
des Sees steigt gleichzeitig der Grundwasserspie-
gel über das Niveau des Sees an und führt etwa 
ab dem Jahr 2070 zu einem langsam steigenden 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die genannten 40 Jahre beziehen sich auf das 
erstmalige Erreichen des Zielwasserspiegels 
(+65 m NHN) des Tagebausees Hambach. In 
den Unterlagen zur Umweltprüfung (siehe 
bspw. Anlage 7b und Modellbericht) wird dar-
gelegt, dass zum Ausgleich des Versickerungs-
verlustes auch nach erstmaligem Erreichen des 
Zielwasserspiegels eine weitere Rheinwasser-
befüllung erforderlich ist.  
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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Grundwasserzufluss. 
Ab etwa dem Jahr 2095 wird das Eigenwasserauf-
kommen des Tagebausees Hambach aus klimati-
scher und Grundwasserbilanz überschüssig. Da-
mit entfällt das Erfordernis, den Zielwasserspiegel 
durch Einleitung von Rheinwasser zu stützen. Der 
Wasserbilanzüberschuss wird über das Ablaufge-
wässer zur Erft abgeleitet.“ – Hier werden andere 
zeitliche Rahmen genannt als 40 Jahre. – Wird die 
Öffentlichkeit gezielt getäuscht, wenn immer wie-
der die Rede davon ist, die Seebefüllung werde 40 
Jahre dauern? 
Wasserwirt-
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1026742_
001 
Das von RWE Power beauft ragte Gutachten 
„Limnologisches Prognosegutachten für den zu-
künftigen Tagebausee Hambach“ (im Folgenden 
kurz: „btu, 11.07.2023“) ist umfangreich. Die ver-
schiedenen Aspekte der Restseeentwicklung wer-
den beleuchtet. Dazu werden folgende Aspekte 
dargestellt und aus Sicht der Gutachter bewertet: 
1. Flutungswasser 2. Wasserbilanz des Tagebau-
sees incl. Zu-/Abläufe 3. Hydrochemische Entwick-
lung des Tagebausees 4. Prognose des thermi-
schen Schichtungsverhaltens, des Sauerstoff-
haushaltes und derEisenkonzentration im Tage-
bausee 5. Prognose der  Gewässersedimente 6. 
Prognose des Stoffinventars (Nährstoffe, Spuren-
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Mit Blick auf das gegenständliche Braunkohlen-
planänderungsverfahren für den Tagebau 
Hambach handelt es sich bei den angeführten 
Fragestellungen und Anmerkungen nicht um 
solche, die das Gesamtvorhaben zur Änderung 
des Braunkohlenplans Hambach mit der Wie-
dernutzbarmachungsplanung des Tagebaus 
Hambach in Form eines Tagebausees in Frage 
stellen. Insgesamt ist mit den vorgelegten 
Fachgutachten und Angaben zur Umweltprü-
fung dargelegt, dass die grundsätzliche Mach-
barkeit zur Herstellung des Tagebausees durch 
externe Befüllung mit Rheinwasser und Sümp-
fungswasser besteht . Die Hinweise werden 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
metalle, organische Schadstoffe) 7. Trophieent-
wicklung, biologische Entwicklung, Prognose des 
künftigen Gewässertyps und sich einstellender Ar-
tenzusammensetzungen. Auftragnehmer waren 
das Institut für Wasser und Boden Dr. Uhlmann 
(vertreten durch Dr. Uhlmann, Hr. Seiler, Hr. Mix, 
Fr. Seher), aus dem Fachgebiet Gewässerökolo-
gie der Brandenburgischen Technische Universität 
Herr Dr. Leßmann und aus dem Institut für Binnen-
fischerei e.V. Potsdam-Sacrow Hr. Hühn. Entspre-
chende Gutachten für die künftigen Restseen 
Garzweiler und Inden stehen zum Zeitpunkt der 
Würdigung dieses Gutachtens (Oktober 2023) 
nach Kenntnisstand des LANUV noch aus und 
werden dringend benötigt. Mit  dem vorliegenden 
Gutachten zum künftigen Restsee Hambach lie-
gen nunmehr viele wichtige Grundformationen vor, 
auf deren Basis weiteren Fragestellungen nachge-
gangen werden muss. Am Gutachten selber be-
steht u.E. ebenfalls noch Nachbesserungsbedarf. 
Jedenfalls sind einige Aussagen und Bewertungen 
aus Sicht des LANUV noch nicht ausreichend, 
nicht überzeugend begründet und bedürfen einer 
näheren Prüfung und weitergehenden Analyse. 
Dies wird im Folgenden dargelegt. Dem Gutachten 
vorangestellt ist eine Zusammenfas sung beste-
hend aus 41 Thesen zu den wichtigsten Aspekten 
der Gewässerentwicklung aus gutachterlicher 
entsprechend zur Kenntnis genommen. Die an-
gesprochenen Besprechungsinhalte und Fra-
gestellungen im Zusammenhang mit der Rhein-
wassertransportleitung sind bekannt. Die dort 
enthaltenen Fragestellungen bspw. zur Rhein-
wasserentnahme sind jedoch nicht Bestandteil 
des Änderungsverfahrens des Braunkohlen-
plans für den Tagebau Hambach und werden 
demnach in diesem Verfahren nicht behandelt.

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Sicht. Diese sind aus den einzelnen Fachkapiteln 
des Gutachtens abgeleitet. Soweit die nachfol-
gende Stellungnahme Nachbesserungen inner-
halb der Fachkapitel  erfordert, gilt dies insbeson-
dere auch für die zusammenfassenden Thesen 1 -
41. Auch diese können aus Sicht des LANUV in 
dieser Form zu verschiedenen Punkten so noch 
nicht weiterverwendet werden. Darüber hinaus 
weisen wir auf die Ergebnisse einer Besprechun g 
zum Thema „Rheinwassertransportleitung“ vom 
18.9.2023 hin. Die Besprechung hat auf Einladung 
des MUNV unter Beteiligung der RWE Power AG 
und der zuständigen Behörden und Fachbehörden 
stattgefunden, die Ergebnisse der Besprechung 
sind mit Mail vom 3.11.20 23 durch Fr. Stork 
(MUNV) versendet worden und auf diesem Wege 
der RWE Power AG zugegangen. Auf diese Be-
sprechungsergebnisse und Fragestellungen wird 
an dieser Stelle ausdrücklich verwiesen. Auch 
diese Fragen müssen einer Klärung zugeführt wer-
den. Das Protokoll vom 18.9.2023 nebst Anlagen-
dokumenten ist dieser Stellungnahme daher als 
Anlage 1 beigefügt, um nicht alle dort enthaltenen 
Punkte hier zu wiederholen. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1026742_
002 
Zu Kap. 4.1.2 Meteorologische Daten: Als Grund-
lage für die Abschätzung der künftigen meteorolo-
Stellung-
nahme wird 
Die Unterschiede wurden in dem Gutachten be-
rücksichtigt (siehe hierzu auch die DWD -Ras-
-

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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
gischen Verhältnisse am Tagebausee wurden Da-
ten der DWD-Wetterstation Aachen bzw. Aachen -
Orsbach verwendet. Die beiden Wetterstationen 
befinden sich auf einer Höhe von +202 m NHN 
bzw. +231 m NHN und haben ein städtisches bzw. 
ländliches Umfeld. Der Tagebausee wird sich in 
wesentlich geringerer Höhenlage (Seespiegel +65 
m NHN) bilden. Die Umgebung ist durch Wald -, 
Acker- und Siedlungsflächen bzw. Abraumkippen 
geprägt. Der See selber wird sich aufgrund seiner 
Fläche ebenfalls auf die meteorologischen Verhält-
nisse (Mikro -/Mesoklima) auswirken. Durch den 
DWD werden meteorologische Daten auch als 
Rasterdaten (Interpolation zwischen den einzelnen 
Stationen) unter Berücksichtigung der Landober-
fläche zur Verfügung gestellt (REGNIE -Daten; O-
pen Data Angebot des DWD). Jedenfalls sind hin-
sichtlich Temperatur und Niederschlag sowie Wind 
gegenüber den verwendeten Wetterstationen 
Aachen bzw, Aachen-Orsbach aufgrund der signi-
fikant anderen Standortverhältnisse Unterschiede 
zu erwarten, die i n dem Gutachten berücksichtigt 
werden sollten. 
zur Kenntnis 
genommen. 
terdaten zum Vergleich). Laut DWD-Raster be-
trägt die langjährige mittlere Windgeschwindig-
keiten (1981 -2000) im Uferbereich/Tagebau-
kante Hambach 3,5-4,0 m/s, an der Wettersta-
tion Aachen-Orsbach (ab 2011) 4,0 m/s und an 
der Wetterstation Aachen (bis 2011) 3,0 m/s. Im 
Zuge der Auswertung für die Modelleingangs-
daten wurde mithilfe empirscher Näherungsfor-
meln und unter Berücksichtigung der Gelän-
derauhigkeit die Windgeschwindigkeit der Wet-
terstation Aachen auf die Lage Aachen -Ors-
bach bzw. Hambach angepasst.  Der Unter-
schied der langjährigen mittleren Lufttempera-
turen (1991-2020) zwische n der Wetterstation 
Aachen und dem Tagebau Hambach liegt unter 
0,5 °C.  Die langjährige mittlere jährliche Nie-
derschlagsmenge (DWD -Raster) an der Wet-
terstation Aachen-Orsbach bzw. Aachen -Stadt 
beträgt ca. 850 bzw. 750 mm/a (1991 -2020) 
und am Tagebau Hambach ca. 700 mm/a. Da-
mit liegt die Abweichung im Schnitt unter 15 % 
und entspricht annähernd der Niederschlags-
zunahme unter Berücksichtigung der Klimapro-
gnosen. 
  
Für das Schichtungsverhalten eines Sees sind 
von den hydrometeorologischen Größen nur

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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
der Wind un d die Temperatur/Strahlung rele-
vant. Für die limnophysikalische Modellierung 
sind zeitlich hochaufgelöste Werte (Stunden o-
der Minuten) erforderlich. Die Rasterdaten lie-
gen in dieser zeitlichen Auflösung für die letzten 
20 Jahre für den Tagebau Hambach nich t vor. 
  
Für alle Gutachten zum Tagebausee Hambach 
(z. B. die Klimastudie) wurde einheitlich eine 
Klimastation gewählt. Die Auswahl fiel auf 
Aachen und wurde mit dem LANUV abge-
stimmt. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1026742_
003 
Zu Tabelle 4 /Kennzahlen für die Flutungsphase: 
Die Daten zum Grundwasserzufluss wurden aus 
dem RWE-Grundwassermodell abgeleitet. Für die-
ses Modell werden nach Kenntnis des LANUV 
noch die Neubildungsdaten eines langjährigen 
dreißigjährigen Durchschnittswertes einer aktuel-
len historischen Zeitreihe verwendet. Die Flutungs-
phase befindet sich jedoch in einem Zeitraum, in 
dem diese Werte aufgrund des Klimawandels nach 
heutigen Kenntnissen nicht mehr repräsentativ 
sein werden. Die aktuelle Grundwasserneubildung 
der letzten 20 Jahre weis t einen signifikant fallen-
den Trend auf, der sich aufgrund steigender Tem-
peraturen und steigender Evapotranspiration in-
folge des rasanten Treibhauseffektes und in der 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Für die Prognoserechnungen werden durchge-
hend mittlere Neubildungsraten von 100 % an-
gesetzt, damit die Differenzenpläne von witte-
rungsbedingten Schwankungen bereinigt sind. 
Dadurch fällt der Einfluss der Witterung auf die 
Veränderung der Wasserspiegel weg und die 
Differenzen zeigen allein die durch di e Bewirt-
schaftung des Wasserhaushalts hervorgerufe-
nen Auswirkungen. 
Für den Kalibrierungszeitraum 1970 - 2015 
wurde die bisherige im Reviermodell vorhan-
dene langjährige Neubildungsverteilung durch 
die mit dem Erftverband, dem LANUV, dem GD 
-

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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Rheinischen Bucht bisher nicht kompensativ wir-
kender (Winter-)Niederschlagsmengen wohl no ch 
fortsetzen wird. Die Prognosen zur Grundwasser-
bilanz bzw. zum Grundwasserzufluss müssten da-
her ebenfalls unter Berücksichtigung des Klima-
wandels (bzw. aktueller niedrigerer Grundwasser-
neubildungsraten) erstellt werden. Für die Tempe-
ratur wurden Klimapro jektionen bereits in dem 
Gutachten herangezogen. Dies muss auch für die 
übrigen Bilanzglieder (Niederschlag, Evapotrans-
piration, Grundwasserneubildung) erfolgen. 
NRW und dem FZ J ülich abgestimmte Neubil-
dungsverteilung ersetzt. Die aktualisierte Neu-
bildungsverteilung beruht auf den Arbeiten der 
AG Grundwasserneubildung (Erftverband et 
al., 2012). Aus den untersuchten Ansätzen wur-
den die Ergebnisse als flächendifferenzierte 
Rasterdaten nach Berechnungsansätzen von 
SCHRÖDER & WYRWICH (Schroeder, M., 
Wyrwich, D., 1990) verwendet (siehe Anlage 
Modellbericht). 
  
Hinsichtlich der Klimaprognosen sei auf den 
LANUV Fachbericht 110 verwiesen. Die darin 
behandelten Ensembles gehen von den auf-
grund der Empfehlung des DWD reduzierten 
Ensemble gegenüber dem Projekt ReKliEs -De 
aus. Die mit der Modellkette RCP -GCM-RCM-
mGROWA projezierten Änderungen der lang-
jährigen mittleren Grundwasserneubildung wei-
sen für die Niederrheinische Bucht bis auf we-
nige Ausnahme in den Ensembles eine Zu-
nahme der Grundwasserneubildung gegenüber 
dem Referenzzeitraum 1971 -2020 aus. Die 
projizierten Zunahmen sind mit Medianwerten 
von 10 - 20 mm keine robusten Änderungen. 
Die Darstellung langjähriger Zeitreihen zeigt, 
dass der gewählte Zeitraum 1981 - 2010 eine

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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
um ca. 20 mm höhere mittlere Grundwasser-
neubildung gegenüber dem Zeitraum 1971 - 
2020 aufweist. Die Verwendung des Zeitrau-
mes 1981 -2010 für die Modellrechnung bildet 
die leicht erhöhte Grundwasserneubildung 
nach der weit überwiegenden Zahl der gerech-
neten Ensembles dar. Eine Vergleichsrech-
nung mit einer um 20 % reduzierten Grundwas-
serneubildung, erhöht natürlich die Stoffkon-
zentration. Dies führt aber nicht zu grundsätz-
lich abweichenden Stoffverteilungen und Beur-
teilungen. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1026742_
004 
Zu Kap. 4.1.4 Beschaffenheit des Flutungswas-
sers 4.1.4.1 Oberflächenwasser aus dem 
Rhein: Auf Seite 42 unten / S. 43 oben wird zutref-
fend darauf verwiesen, dass im Wasser des 
Rheins weitere Schadstoffe in ökologisch relevan-
ter Konzentration vorkommen, die zwar bisher 
keine Umweltqualitätsnorm nach UQN -RL bzw. 
OGewV haben, jedoch Überschreitungen von Ori-
entierungswerten (oder Präventivwerten) im Rhein 
aufweisen. Diese Orientierungswerte sind wie Um-
weltqualitätsnormen ökotoxikologisch abgeleitet. 
Daher können auch Überschreitungen von Orien-
tierungswerten sich schädlich auf die Biozönose 
auswirken. Darüber hinaus liegen im Rhein auch 
Überschreitungen von Stoffkonzentrationen vor, 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Zunächst ist bei der Beurteilung der sich ein-
stellenden Wasserbeschaffenheit des Tage-
bausees zwischen gesetzlich verbindlichen 
Vorgaben und gesetzlich nicht geregelten 
Stoffe, für die Orientierungswerte oder Präven-
tivwerte abgeleitet werden, zu berücksichtigen. 
Aus den unterschiedlichen Vorgaben ergeben 
sich bewertungsrelevante Unterschiede. Inner-
halb des limnologischen Prognosegutachtens 
(Anlage 9 der Angaben zur Umweltprüfung) 
liegt der Fokus auf einer limnophysikalischen 
und hydrogeochemischen Modellieru ng des 
Tagebausees Hambach. Gegenstand des 
Fachgutachtens ist nicht die weitergehende Be-
wertung der Auswirkungen bspw. der Infiltration 
-

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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
die eine Besorgnis für die Trinkw assergewinnung 
auslösen, sofern eine entsprechende Nutzung ge-
geben ist. Soweit eine Überschreitung dieser Ori-
entierungswerte für die Schutzgüter aquatische Bi-
ozönose oder Trinkwassergewinnung vorliegt, sind 
grundsätzlich Minderungsmaßnahmen geboten, 
um schädliche Auswirkungen auf die Biozönose o-
der auf die Rohwasserressourcen zu vermeiden. 
Die Stoffe, die bei der Überwachung des Rheins 
erhöhte Konzentrationen oberhalb der genannten 
Beurteilungswerte aufweisen, müssen aus fachli-
cher Sicht daher genauso zur weiteren Bewertung 
der Wasserqualitätsentwicklung der aufnehmen-
den Gewässer, des Grundwassers und der Ge-
wässer-/Grundwassernutzungen betrachtet wer-
den, wie jene Stoffe, die eine Umweltqualitätsnorm 
gemäß UQN-RL bzw. OGewV haben. Dies wurde 
im weiteren Gutac hten bisher unterlassen. Des 
Weiteren liegen in diesem Kapitel folgende Mängel 
vor: - Die aus den Berichterstattungen des LANUV 
und den LANUV -Untersuchungen des Rheins 
übernommenen Bewertungen zur Gewässerquali-
tät im Rhein sind nur zum Teil auf die aufnehm en-
den Gewässer übertragbar. Die Ist -Situation der 
Gewässer muss jeweils pro Stoff und pro Einzel-
komponente betrachtet werden (Verschlechte-
rungsverbot): In den aufnehmenden Gewässern 
(See, Fließgewässer, Grundwasser / Rohwasser) 
des Seewassers in den Untergrund. Derartige 
Bewertungen sind Bestandteil der weitergehen-
den Betrachtungen insbesondere i m Rahmen 
der Fachbeiträge Wasserrahmenrichtlinie (An-
lagen 7a, 7b und 6). 
Zum ersten Spiegelstrich:  Es wird die Ansicht 
geteilt, dass im Rahmen der Prognose der Aus-
wirkungen, die sich aus der Herstellung des Ta-
gebausees Hambach durch die Befüllung mit-
tels Rhein- und Sümpfungswasser ergeben, je 
nach Wirkpfad und zu betrachtendem Schutz-
gut unterschiedliche Qualitätsanforderungen zu 
berücksichtigen sind.  Die konkrete Auswir-
kungsprognose ist jedoch nicht Bestandteil des 
limnologischen Prognosegutachten, sondern 
der Umweltbegutachtung (hier: Angaben zur 
Umweltprüfung und Fachbeiträge Wasserrah-
menrichtlinie). Innerhalb dieser werden die ent-
sprechenden unterschiedlichen gesetzlichen 
Vorgaben berücksichtigt. 
Das limnologische Gutachten ist hingegen nicht 
gleichzusetzen mit dem Fachbeitrag zur Was-
serrahmenrichtlinie. In dem hier benannten Ka-
pitel wird die Flutungswasserbeschaffenheit le-
diglich beschrieben und nicht hinsichtlich seiner 
Auswirkungen auf verschiedenste Schutzgüter

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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
gelten teils andere Qualität sanforderungen als für 
den Rhein. Für die Bewertung müssen die jeweils 
geltenden Qualitätsanforderungen der aufneh-
menden Gewässer und des Grundwassers ver-
wendet werden. - Die stoffliche Betrachtung ist un-
vollständig. Es muss das relevante Stoffinventar 
des Rheinwassers (ausgehend vom Ort der Ent-
nahmestelle) der Bewertung zugeführt werden (je-
denfalls die Stoffe, zu denen Überschreitungen der 
jeweils halben Schwellen -, Grenz - oder Orientie-
rungswerte für die zu betrachtenden Schutzgüter 
bzw. aufnehmenden Gewäs ser vorliegen oder zu 
besorgen sind), nicht nur die genannten prioritären 
Stoffe bzw. Stoffe gemäß UQN-RL / OGewV. - Die 
verwendeten Stoffkonzentrationen wurden von 
Gewässerstationen des Rheins übernommen, die 
jedoch für die geplante Entnahmestelle nicht r e-
präsentativ sind. Es sind Untersuchungen der 
Wasserqualität an der künftigen Entnahmestelle 
durchzuführen. Erst dann ist eine weitestgehend 
sichere Bewertung der Wasserqualität möglich. 
Insbesondere müssen bei dieser Untersuchung 
solche Parameter und Stof fe untersucht werden, 
die einer Beeinflussung durch die knapp oberhalb 
der geplanten Entnahmestelle liegenden Abwas-
sereinleitungen unterliegen oder von den einleiten-
den Betrieben und Kläranlagen emittiert werden / 
emittiert werden können. - Für die Bewertu ng der 
und bezüglich der Zielerreichung nach WRR L 
geprüft. Die Bewertung des Flutungswassers 
mit Relevanz für die limnologische Entwicklung 
erfolgt im Kapitel 5 des Prognosegutach-
tens. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das 
Flutungswasser in einen See gelangt, der noch 
nicht existiert. Es gibt also in diesem Fall keinen 
Ist-Zustand zu Vergleichszwecken. 
Die Ausleitung von Seewasser in ein Fließge-
wässer erfolgt frühestens erst nach erstmali-
gem Erreichen des Zielwasserspiegels und 
demnach nach ca. 40 Jahren des Befüllbegins. 
Ausgeleitet wird zudem ein Seewasser nach ei-
ner 40 -jährigen hydrochemischen und limno-
chemischen Genese, das sich deutlich vom 
Rheinwasser unterscheiden sollte.  
  
Zum zweiten Spiegelstrich:  Im Rahmen des 
limnologischen Fachgutachtens zum Tagebau-
see Hambach (s. Anlage 9) erfolgte eine um-
fassende Analyse der Wasserbeschaffenheit 
des Rheinwassers anhand vorliegender be-
hördlicher Monitoringdaten. Dabei werden zum 
einen makrochemische Eigenschaften des 
Rheinwassers (bspw. pH -Wert) berücksichtigt, 
aber auch die Umweltqualitätsnormen und Be-

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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Stoffe müssen, wie oben bereits erwähnt, neben 
den Anforderungen gemäß OGewV, die für den 
Rhein aus ökologischer Sicht gelten, aufgrund des 
Kontaktes des Restsees zum Grundwasser 
(Grundwasserabstrom) und der Grundwassernut-
zungen (Rohwasserressource)  auch die Anforde-
rungen der Grundwasserverordnung und Grund-
wasserrichtlinie, in Deutschland weiter umgesetzt 
durch die Berichte der LAWA „Ableitung von Ge-
ringfügigkeitsschwellenwerten“ und „Anwendung 
der Geringfügigkeitsschwellenwerte“ sowie die An-
forderungen der Trinkwasserverordnung und künf-
tigen Trinkwassereinzugsgebieteverordnung be-
rücksichtigt werden. Infolgedessen greift beispiels-
weise die Bewertung der gemessenen Spurenme-
tallkonzentrationen zu kurz. Für Vanadium (gelöst) 
und für Arsen beispielsweise gelten niedrigere 
Schwellenwerte (Schwellenwerte gemäß GrwV, 
Geringfügigkeitsschwellenwerte gemäß LAWA 
2017, Gesundheitliche Orientierungswerte, Trink-
wassergrenzwerte oder Trinkwasserleitwerte ge-
mäß UBA nach Anhörung der Trinkwasserkom-
mission). - Die Tabelle 6 muss hinsichtlich der an-
zuwendenden Vergleichswerte und daran an-
schließenden Bewertungen entsprechend ergänzt 
und überarbeitet werden. Der Parameterumfang 
muss ggf. ergänzt werden. - Die Darstellung zu 
PAK ist nur teilweise zutreffend. Die UQN für 
urteilungswerte der Oberflächengewässerver-
ordnung (Anlage 6 und Anlage 8 der OGewV) 
sowie Beurteilungswerte (Anhang D4 Monito-
ring-Leitfaden) mit einbezogen. Schwerpunkt 
der Betrachtungen sind die Auswirkungen der 
Befüllung des Tagebausees mit Rheinwasser 
auf di e sich einstellende Wasserbeschaffen-
heit. Eine lückenhafte Betrachtung, wie vom 
LANUV angemerkt, liegt somit nicht vor.  
  
Zum dritten Spiegelstrich:  Hinsichtlich der Re-
präsentativität der herangezogenen Messstel-
len wird die Ansicht des LANUV nicht geteilt.  
Zur weiteren Erläuterung wird auf die Stellung-
nahme ID 1025653_002 verwiesen. 
Zum vierten und fünften Spiegelstrich: Zur wei-
teren Erläuterungen wird auf die Anmerkungen 
zum ersten Spiegelstrich verwiesen.  
Zum sechsten Spiegelstrich: Die Bewertung er-
folgt tatsächlich anhand der niedrigeren UQN. 
Ergänzend wird auf den Fachbeitrag Wasser-
rahmenrichtlinie (Anlage 7b) verwiesen.

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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Benzo(a)pyren beruht auf der Ableitung einer 
PNEC bezogen auf das empfindlichsten Schutzgut 
(Menschl. Gesundheit – Schutz vor dem Verzehr 
belasteter Fische, Krebse oder Muscheln). Zum 
Schutz der Aquatischen Biozönose läge diese 
PNEC höher. Das Ziel für den zu schaffenden See 
ist aber der gute chemische Zustand, der sich auf 
die niedrigere UQN bezieht. Insofern ist bezüglich 
der Zielerreichung nach EU -WRRL auch diese 
UQN für die Beurteilung heranzuziehen. Die Aus-
führungen zu den Schadstoffen in Biota nach An-
lage 8 der OGewV (u.a. S. 47) sind in dieser Form 
nicht verwendbar. Die genannten Stoffe werden 
aufgrund ihrer hohen Akkumulation in Biota und in 
der Nahrungskette und nachgewiesener toxischer 
Effekte in den Biota untersucht, da sie zwar in dem 
zu untersuchen den Gewässer enthalten sind, je-
doch in der Wasserphase in so niedriger Konzent-
ration gelöst sind, dass ein Nachweis der vorlie-
genden Qualitätsnormüberschreitung in der Was-
serphase nicht möglich oder mit einem erheblichen 
Aufwand verbunden wäre. Es ist dahe r fehlerhaft 
anzunehmen, die Stoffe wären nur dann bewer-
tungsrelevant, wenn die beprobten Biota in den 
Restsee überführt würden. Alle oder jedenfalls ei-
nige der genannten Stoffe (Bromierte Diphe-
nylether, Quecksilber und – Verbindungen, PFOS 
und Derivate, H eptachlor und Heptachlorepoxid) 
Zu den Anmerkungen zum Thema Biota:  Hin-
sichtlich der Anmerkungen zu den Schadstof-
fen in Biota wird auf das Kapitel 5 des limnolo-
gischen Gutachtens verwiesen. 
Zu den Anmerkungen zum Thema nicht gesetz-
lich geregelten Stoffen: Hierzu wird auf die vo-
rangegangenen Ausführungen und Kapitel 5 im 
limnologischen Gutachten verwiesen. Eine An-
passung des Fachgutachtens für das Braun-
kohlenplanänderungsverfahren Hambach ist 
nicht notwendig. Die hier angeführten Anmer-
kungen haben keine Auswirkungen auf die 
grundsätzliche Machbarkeit des Tagebausees 
Hambach. 
  
Ergänzend wird auch folgendes hingewiesen. 
Nach OGewV Anlage 9 Nr. 3.3.1: "Ist für einen 
Stoff nach Anlage 6 oder 8 die natürliche Hin-
tergrundkonzentration im zu beurteilenden 
Oberflächenwasserkörper größer als die Um-
weltqualitätsnorm, so legt die zuständige Be-
hörde eine abweichende Umweltqualitätsnorm 
unter Berücksichtigung der Hintergrundkon-
zentration für diesen Oberflächenwasserkörper 
fest." 
  
Zu den Anmerkungen zu u.a. Kupfer, Uran: Die

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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
sind auch aktuell in der Wasserphase des Rheins 
bzw. im Schwebstoff in gewässerrelevanter Kon-
zentration (umgerechneter Biota -Schwellenwert, 
vergleiche zu PFOS!) enthalten. Die Stoffe werden 
daher mit der Rheinwassertransport leitung in ein 
neues / in andere Gewässer und das Grundwasser 
überführt und können sich in den Biota der aufneh-
menden Gewässer und in der Nahrungskette wei-
terhin anreichern. Die Stoffe unterliegen praktisch 
keinem Abbauverhalten in der Umwelt. Diesbezüg-
liche Ausführungen des Gutachters zu PFOS und–
Derivaten sind nicht hilfreich und unzureichend. 
Lediglich kann eine Verdünnung durch andere 
Wasserzuflüsse erfolgen oder eine Abreicherung, 
wenn beispielsweise Fische oder Wasservögel 
aus dem See entnommen werden  oder in andere 
Gebiete abwandern. Eine erneute Überschreitung 
der Biota-UQN für diese Stoffe ist im künftigen Ta-
gebausee jedenfalls nicht auszuschließen, so 
lange der See dem Rheinwassereinfluss unter-
liegt. Des Weiteren gilt auch dazu der Hinweis, 
dass bisher keine für die Entnahmestelle repräsen-
tative Messstelle untersucht wurde. Die Stoffbe-
wertungen zu den nicht nach OGewV geregelten 
Stoffen (S. 47-48) sind weiterhin ungenügend hin-
sichtlich der Aussagen bspw. zu den vorhandenen 
Kupfer- und Urankonzentrat ionen sowie zu den 
Humanarzneistoffen. Die Berücksichtigung und die 
hier angesprochenen Aspekte sind im Rahmen 
des Fachbeitrags Wasserrahmenrichtlinie zu 
betrachten. Hierin ist eine Betrachtung des 
Wirkpfads "Versickerung aus dem Tagebausee 
ins Grundwasser" erfolgt. 
Zu den Anmerkungen zum Stoffparameterum-
fang: Es wird auf das Gutachten S. 44, Absatz 
3, Zeile 3 verwiesen: "[Es wurden] ... nur Mess-
werte einbezogen, denen am Pegel Düsseldorf 
ein Wasserstand bzw. Durchfluss oberhalb des 
Entnahmeschwellenwerts (GlW = 97 cm) zuge-
ordnet werden kann." Die Methodik zur Be-
schaffenheit des Flutungswassers ist demnach 
transparent dargelegt. Eine Ergänzung inner-
halb des Fachgutachtens für das Braunkohlen-
planänderungsverfahren Hambach wird dem-
nach nicht gesehen. 
Zur Berücksichtigung weiterer Industriechemi-
kalien: Grundlage für die fachgutachterliche 
Bewertung zur Entwicklung der Seewasserbe-
schaffenheit sind die vorliegenden Messreihen 
(2019 bis 2021) des LANUV an den Messstel-
len Dormagen -Stürzelberg und Düsseldorf -
Flehe. Somit wird ein Parameterumfang von 
über 400 Stoffen betrachtet. Es wird davon aus-
gegangen, dass alle relevanten (Einleit -)Stoffe

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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Interpretation des geogenen Hintergrundwertes ist 
unzutreffend. Der aus dem Abschlussbericht des 
geologischen Dienstes NRW entnommene Hinter-
grundwert wurde oberflächenwasserkörperscharf 
abgeleitet und ist daher auch nur für den Entnah-
mewasserkörper anzuwenden. Extrapolationen o-
der Übertragungen von Hintergrundwerten werden 
in NRW nicht vorgenommen. Insofern ist die die 
Verwendung der geologischen Hintergrundwerte 
des Rheins am Entnahmewasse rkörper zur Beur-
teilung der Auswirkungen auf den Restsee und die 
daran anschließenden Schutzgüter und Nutzun-
gen fachlich nicht vertretbar. Die Hintergrundwerte 
stellen auch keine „Ersatz -UQN“ dar, die statt der 
Regelungen der Anlage 8 OGewV einzuhalten 
sind, sondern beschreiben (in diesem Fall für den 
Rhein), inwieweit die festgestellte Belastung eher 
anthropogenen oder geogenen Ursprungs ist. Es 
zielt also auf die Beurteilung eventuell durchzufüh-
render Maßnahmen hin ab. Eine Überschreitung 
des Orientierung swertes für Kupfer oder Uran 
zeigt grundsätzlich eine Gefährdung der aquati-
schen Biozönose auf, die auch für den Restsee gilt 
und gutachterlich beurteilt werden müsste, wel-
ches mit Verweis auf geogene Hintergrundwerte 
fälschlicherweise nicht erfolgte. Für die Bewertung 
von Stoffen, die in den Restsee eingeleitet (Kon-
in diesem Parameterumfang enthalten sind. 
Die Zusammensetzung der Einleitwässer Drit-
ter in den Rhein i st unbekannt. Soweit es hier 
seitens LANUV weitergehende Informationen 
zu fehlenden Parametern innerhalb der vorlie-
genden offiziellen Messdaten gibt, bitten wir um 
die Bereitstellung zur Weitergabe an die Berg-
bautreibende. 
  
Allgemeine Anmerkung zu dem in der Stellung-
nahme angesprochenen Parameterkata-
log: Wie eingangs bereits aufgezeigt ist mit 
Blick auf den seitens des LANUV angesproche-
nen Parameterkatalog - ohne an dieser Stelle 
auf einzelne Parameter einzugehen - stets auf 
die jeweilige Rechtsqualität de r herangezoge-
nen Werte zu achten. So sind insbesondere 
rechtlich verbindlich geregelte Parameter für 
die Bewirtschaftungsplanung von nicht gesetz-
lich geregelten Parametern zu unterscheiden. 
Der jeweilige Rechtscharakter wirkt sich u.a. 
darauf aus, in welch em Zusammenhang ein 
Parameter heranzuziehen ist. Zudem unter-
scheidet sich ihr jeweiliger Aussagegehalt be-
zogen auf Fragestellungen der Zulassungsent-
scheidung. So sind etwa die in der Stellung-
nahme in Bezug genommenen Geringfügig-
keitsschwellenwerte rechtlic h nicht verbindlich

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
takt zum Grundwasser, Grundwasserabstrom) o-
der direkt in das Grundwasser eingeleitet werden, 
müssen die Grundwasserschwellenwerte bzw. Ab-
leitungsgrundsätze und Geringfügigkeitsschwel-
lenwerte der LAWA (2017) verwendet werden. In-
sofern müssen die Aussagen zur Bewertung der 
Stoffkonzentrationen zu Kupfer und Uran sowie zu 
Vanadium und Arsen (usf.) angepasst werden. Für 
das Grundwasser liegen, ergänzend zu den Ge-
ringfügigkeitsschwellenwerten nach LAW A, 
Grundwasserschwellenwerten und Trinkwasser-
grenzwerten zum Abgleich dieser Werte mit geo-
chemischen Hintergrundwerten (des oberflächen-
nahen Grundwassers) Ableitungen von hydrogeo-
chemischen Hintergrundwerten des Grundwas-
sers für die hydrogeochemischen Einh eiten 
Deutschlands (BGR, website) vor. Zu den aufge-
führten Arzneistoffen und Röntgenkontrastmitteln, 
zu denen ausweislich der ausgewerteten Datenrei-
hen deutliche Orientierungs - oder Präventivwert-
überschreitungen im Rhein vorliegen (S. 48-49) sei 
nochmals a ngemerkt, dass dieser Stoffumfang 
erstens nur exemplarisch zu verstehen ist (neben 
einer Vielzahl weiterer und künftig neuer organi-
scher Spurenstoffe und Metaboliten) und zweitens, 
dass als zusätzlicher Vergleichswert die GOW und 
LW für das Schutzgut Trink wasser gemäß UBA 
(D3-Liste des LANUV) heranzuziehen sind. Auch 
vorgegeben und ihr Anwendungsbereich ist be-
grenzt.

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
wären weitere Industriechemikalien zu ergänzen, 
die aufgrund vollständiger Untersuchungen des 
Rheinwasser-Inventars (im Rheinabschnitt, bzw. 
speziell im Bereich der geplanten Entnahmestelle) 
zu berücksichtigen wären. Die dargestellte Beur-
teilung ist zu überarbeiten, da - der Parameterum-
fang nicht vollständig ist, - die berücksichtigten 
Messstellen für die Entnahme nicht repräsentativ 
sind, - nicht alle Schutzgüter berücksichtigt wur-
den. Insgesam t ist nicht nachvollziehbar, wie die 
Mittelwertbildungen zustande gekommen sind. Es 
fehlen z.B. Angaben welche Probenahmetage be-
rücksichtigt wurden. Eine entsprechende Tabelle 
sollte ergänzt werden. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1026742_
005 
4.1.4.2 Grundwasser aus den Tagebauseebegleit-
brunnen: In dem Gutachten wird ausgeführt, dass 
der Förderanteil der im Liegenden verfilterten 
Brunnen anfangs rund ein Drittel der seebegleiten-
den Sümpfung betragen wird. Infolgedessen sind 
umfassende Analysen zur Beschaffenheit des Lie-
gendleiters in den (künftigen) Restseebegleitbrun-
nen essentiell. Die Angaben zur Seewasserquali-
tät im Füllzeitraum stützen sich diesbezüglich bis-
her auf eine nicht ausreichende Datengrundlage. 
Diesbezüglich ist der Parameterumfang  deutlich 
zu ergänzen. Die zunächst zu erhebenden Monito-
ringdaten aus dem Liegendleiter (wie auch aus 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die Erforderlichkeit von Analysen zur Beschaf-
fenheit der Liegendleitern sind anlass - und 
zweckbezogen im Rahmen des Monitorings für 
den Tagebau Hambach gemeinsam abzustim-
men und im Bedarfsfall festzulegen.  Aus fach-
gutachterlicher Sicht sind die vorliegenden 
Analysen geeignet, um als Eingangsdaten für 
die hydrochemische Modellierung verwendet 
zu werden und die Seewasserbeschaffenheit 
zu bestimmen. 
Die Liegendwässer werden im Rahmen der 
Überwachung des laufenden Tagebaubetriebs 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
den weiteren Brunnen der Hangendleiter) müssen 
als Grundlage für die Abschätzung der Wasser-
qualität eingehen. Der Liegendleiter wird sich aller 
Voraussicht nach chemisch und physikochemisch 
deutlich von den Hangendleitern und von der 
Rheinwasserqualität unterscheiden (Salzgehalt, 
Metalle, Spurenmetalle, Ammonium, Sauerstoff-
gehalt, Redoxpotenzial). Bei höheren Salzkon-
zentrationen und höherer Mineralisation i st auch 
eine höhere Dichte zu erwarten. Dazu sind genau-
ere Messungen und Untersuchungen erforderlich. 
Eine Charakterisierung der Spurenmetallkonzent-
rationen ist durchzuführen. Für Ammonium gilt ge-
mäß GrwV ein Grundwasserschwellenwert von 0,5 
mg/L entsprech end dem Trinkwassergrenzwert 
der TrinkwV. Dieser Wert wird deutlich überschrit-
ten. Ammonium hat bei Stoffkonzentrationen > 1 
mg/L auch toxische Wirkungen auf Biota. Die Sul-
fat-, Chrom-, Kupfer-, Nickel- und Zinkkonzentrati-
onen der liegenden GWL sind ausweislich der dar-
gestellten, bisher dazu vorliegenden Daten, deut-
lich über den GFSWerten nach LAWA (Schutzgü-
ter Biozönose und Trinkwassergewinnung). Zu vie-
len weiteren, nach GrwV (Anlage 2) oder GFS-Be-
richt der LAWA untersuchungsbedürftigen keine 
Daten vorhanden (u.a. As, Pb, Cd, Qu; Ko, Va, U; 
ggf. Radionuklide). Auch die Charakterisierung der 
Beschaffenheit des zuströmenden und aus den 
fortlaufend überwacht und zusätzlich in den be-
kannten Behördenberichten ausgewertet und 
dargestellt. Für die vorliegende Begutachtung 
wurden seitens RWE eine Vielzahl von Ana ly-
sen aus Liegendbrunnen ausgewertet und an 
den Gutachter übergeben. Dabei handelt es 
sich um Analysen aus solchen Liegendbrun-
nen, die entweder in den ersten Jahren der 
Seebefüllung tatsächlich noch betrieben wer-
den, oder die in ihrer örtlichen Lage und Ve rfil-
terung als repräsentativ angesehen werden 
und deren Analysenergebnisse folglich als Ein-
gangsdaten herangezogen werden können. 
Zudem ist anzumerken, dass die Liegendförde-
rung aufgrund des zu Beginn rasch ansteigen-
den Seewasserspiegels und des daraus res ul-
tierenden zusätzlichen Druckpotenzials in den 
ersten Jahren sehr schnell reduziert werden 
kann. In 2035 beträgt der modellseitig abge-
schätzte Anteil der Liegendförderung ca. < 
15%, in 2036 bereits nur noch rd. 1% an der 
gesamten seebegleitenden Sümpfung.  Ent-
sprechend reduziert sich auch der Anteil der 
Liegendwässer an der Gesamteinleitwasser-
menge in den Tagebausee. 
Darüber hinaus ist anzumerken, dass die Lie-
gendwässer nur einen Teilstrom der Einleitung

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Begleitbrunnen der Hangendleiter (belüftete / un-
belüftete Grundwasserleiter, verritztes/unverritztes 
Gestein, ungekalkte / gekalkte Kippen) resultieren-
den Grundwassers ist noch unvollständig. Die Be-
schaffenheit der gehobenen und eingeleiteten und 
der zuströmenden Grundwässer ist einer vollstän-
digen Analyse hinsichtlich eines systematischen, 
weiter vervollständigten, mit dem LANU V abzu-
stimmenden Parameterumfangs zu untersuchen. 
Die Bewertung der sich einstellenden Wasserqua-
litäten muss unter Berücksichtigung der mit dem 
LANUV abzustimmenden Bewertungskriterien er-
folgen. Vorher ist keine adäquate Bewertung mög-
lich. In Tabelle 14 si nd als Vergleichswerte min-
destens die GFS-Werte nach LAWA (2017) zu er-
gänzen. 
in den Tagebausee darstellen. Der deutlich 
größte Tei lstrom des Einleitwassers wird 
Rheinwasser sein. Zusätzlich besteht die see-
begleitende Sümpfung nicht nur aus Liegend-
wässern, sondern werden auch Hangendwäs-
ser seebegleitend gehoben und mit den Wäs-
sern aus dem Liegenden gemischt. 
Eine unvollständige Datenb asis liegt demnach 
nicht vor. Zu den fachlichen Gründen wird ergä-
nend auch auf die Stellungnahme zum Parame-
terumfang des Kippenabstromgutachtens. Dar-
über hinaus wird darauf hingewiesen, dass die 
zu betrachtenden Kennwerte im Rahmen eines 
gemeinsamen Termins am 11.11.2022 mit den 
Fachgutachtern besprochen wurden (s. Folien-
satz IWB vom 11.11.2022). 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1026742_
006 
Zu Kap. 4.1.5 Beschaffenheit des Grund- und Kip-
penwassers: Dazu gelten die entsprechenden Kri-
tikpunkte wie zu 4.1.4.2. Der Einfluss der bisheri-
gen Belüftung (Pyritoxidation) auf die Qualität des 
zufließenden Grundwassers ist genauer zu unter-
suchen (Sulfat und Spurenmetalle). In bilanzieller 
Hinsicht gilt, wie oben bereits angeführt, dass die 
bisher verwendeten Daten zur Grundwasserströ-
mung (RWE -Modell) aufgrund einer sich aktuell 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Für die Prognoserechnungen werden durchge-
hend mittlere Neubildungsraten von 100 % an-
gesetzt, damit die Differenzenpläne von witte-
rungsbedingten Schwankungen bereinigt sind. 
Dadurch fällt der Einfluss der W itterung auf die 
Veränderung der Wasserspiegel weg und die 
Differenzen zeigen allein die durch die Bewirt-
schaftung des Wasserhaushalts hervorgerufe-
nen Auswirkungen. 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
und infolge des weiteren Klimawandels verändern-
den Grundwasserneubildungsrate in den Einzugs-
gebieten der Grundwasserleiter anzupassen sein 
werden. Zur Charakterisierung der Grundwasser-
beschaffenheit im Hinblick auf die künftige See-
wasserqualität ist eine Untersuchung und Darstel-
lung / Berücksichtigung des Sauerstoffgehalts und 
der Temperatur sowie des Redoxpotenzials ange-
bracht. Auf die Vervollständigung der Daten zu den 
Spurenmetallen wurde bereits verwiesen. Nitrit 
und weitere anorganische Parameter nach Anlage 
2 GrwV sind in den Analysenumfängen und bei der 
Bewertung generell mitzuführen. 
Für den Kalibrierungszeitraum 1970 - 2015 
wurde die bisherige im Reviermodell vorhan-
dene langjährige Neubildungsverteilung durch 
die mit dem Erftverband, dem LANUV, dem GD 
NRW und dem FZ Jülich abgestimmte Neubil-
dungsverteilung ersetzt. Die aktualisierte Neu-
bildungsverteilung beruht auf den Arbeiten der 
AG Grundwasserneubildung (Erftverband et  
al., 2012). Aus den untersuchten Ansätzen wur-
den die Ergebnisse als flächendifferenzierte 
Rasterdaten nach Berechnungsansätzen von 
SCHRÖDER & WYRWICH (Schroeder, M., 
Wyrwich, D., 1990) verwendet (siehe Anlage 
Modellbericht). Wie mit aktuellen mGROWA 
Daten im Rahmen der Modellierung umzuge-
hen ist, soll in einer neuen Arbeitsgruppe ge-
meinsam besprochen und erarbeitet werden.  
Zur weiteren Erläuterung wird auch auf die Stel-
lungnahme ID 1026742_005 verwiesen. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1026742_
007 
Zu Kap. 4.2 Prognose der Mixis und des Sauer-
stoffhaushalts: In das numerische Modell müssen 
vervollständigte Daten zu den Wasserqualitäten 
der zuströmenden Grundwässer und des eingelei-
teten Wassers einbezogen werden (s.o.). Die Zu-
flüsse sollten unter Berücksichtigung aktualisierter 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Zum Modell:  
Wasserqualität: Das numerische Strömungs-
modell der RWE Power AG ist kein Modell, wo 
Daten zu den Wasserqualitäten der zuströmen-
den Grundwässer vorhanden sind oder einge-
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Daten hinsichtlich der Grundwasserneubildungs-
raten (und ggf. Prognosen) berechnet werden. 
Hinsichtlich des Zielwasserspiegels (65 m NHN) 
stellt sich die Frage, inwieweit dazu eine aktuelle 
Alternativenprüfung erfolgt ist und ob es si ch bei 
diesem Zielwasserspiegel auch aus heutiger Sicht 
noch um den bestmöglichen Zielzustand in ökolo-
gischer und technischer Hinsicht handelt. Für die 
Wasserbilanz gilt weiterhin, dass die Auswahl der 
meteorologischen Daten zu prüfen und ggf. anzu-
passen i st (Anmerkung zur verwendeten Wetter-
station, siehe oben). Die Ergebnisse der Berech-
nungen hinsichtlich des Restseeabflusses (Erft) 
sind voraussichtlich auch gewässerökologisch von 
Interesse. Es ergibt sich, dass am Überlaufbau-
werk kein ganzjähriger Abfluss gegeben sein wird. 
Dies betrifft insbesondere die Monate September 
und Oktober, aber auch August und November 
können betroffen sein. Weiterhin ist mit hohen bis 
sehr hohen Temperaturen im Sommerhalbjahr zu 
rechnen, die zeitweilig oberhalb des Orientierungs-
wertes von 25 °C liegen können und für den Ober-
lauf eines Fließgewässers nachteilige biologische 
Auswirkungen haben können. Fraglich ist die An-
nahme, die für den Böschungszufluss und für den 
Zufluss der überhöhten Innenkippe (S. 66 Mitte) 
getroffen wurde.  Dazu sind Untersuchungen der 
hen. Es wird unterschieden zwischen dem Strö-
mungsmodell und de m Stofftransportmodell, 
welches mittels des Wanderpunktverfahrens 
arbeitet. 
  
Neubildung: Für die Prognoserechnungen wer-
den durchgehend mittlere Neubildungsraten 
von 100 % angesetzt, damit die Differenzen-
pläne von witterungsbedingten Schwankungen 
bereinigt sind. Dadurch fällt der Einfluss der 
Witterung auf die Veränderung der Wasser-
spiegel weg und die Differenzen zeigen allein 
die durch die Bewirtschaftung des Wasser-
haushalts hervorgerufenen Auswirkungen. 
Für den Kalibrierungszeitraum 1970 - 2015 
wurde die bisherige im Reviermodell vorhan-
dene langjährige Neubildungsverteilung durch 
die mit dem Erftverband, dem LANUV, dem GD 
NRW und dem FZ Jülich abgestimmte Neubil-
dungsverteilung ersetzt. Die aktualisierte Neu-
bildungsverteilung beruht auf den Arbeiten der 
AG Grundwasserneubildung (Erftverband et 
al., 2012). Aus den untersuchten Ansätzen wur-
den die Ergebnisse als flächendifferenzierte 
Rasterdaten nach Berechnungsansätzen von 
SCHRÖDER & WYRWICH (Schroeder, M., 
Wyrwich, D., 1990) verwendet (siehe Anlage

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
tatsächlichen physikochemischen und chemi-
schen Parameter, soweit möglich, bzw. realitäts-
nahe Prognosen der (potenziellen) Zuflüsse unter 
Berücksichtigung des vorhandenen Inventars und 
der vorhandenen Belüftung der Substrate erforder-
lich (Sickerwasserprognose). Bei der Parametri-
sierung der Berechnungen fällt auf, dass die Daten 
des Liegendleiters und des sich bildenden Was-
sers im Tagebau nicht vorkommen. Der anfängli-
che Einfluss des Liegendleiters und des Wassers 
im Tagebau sollte einbezogen werden (Mineralisa-
tion, Salzgehalt, Redoxmilieu, mögliche Dichte-
schichtung). Im Kapitel 4.2.5 wird die Eisenoxida-
tion und Sedimentation dargelegt. Es erstaunt, 
dass der Sauerstoffbedarf (Verbrauch von Oxidati-
onsmitteln, Redoxbedarf) dieser Re aktion bei der 
weiteren Betrachtung der Sauerstoffgehalte und –
Entwicklung im Seekörper offenbar nicht berück-
sichtigt worden ist. Der hohe Fe -II-Eintrag bedingt 
einen näher zu quantifizierenden Einfluss auf das 
Redoxpotenzial und die Sauerstoffkonzentratio n 
im Seekörper und am Gewässergrund (Sauerstoff-
zehrung), mit möglichen Folgewirkungen auf wei-
tere Parameter und Gewässereigenschaften (u.a. 
NH4-Konzentration, Sauerstoffgehalt in der Tiefe, 
Rücklösung von Spurenmetallen etc.). 
Modellbericht). Wie mit aktuellen mGROWA 
Daten im Rahmen der Modellierung umzuge-
hen ist, soll in einer neuen Arbeitsgruppe ge-
meinsam besprochen und erarbeitet werden.  
  
Bestandteil der Angaben zur Umweltprüfung für 
das Änderungsvorhaben ist eine Begutachtung 
von Prof. Rüde, RWTH Aachen, zum Zielwas-
serspiegel des Tagebausees Hambach. Hierin 
erfolgt eine vergleichende Betrachtung von 
Zielwasserspiegeln zwischen + 64 m NHN und 
+ 66 m NHN. Im Ergebnis zeigt sich, dass ein 
Zielwasserspiegelspiegel von + 65 m NHN 
auch unt er Berücksichtigung der Niedrighal-
tungsmaßnahmen in der Erftaue vorteilhaft ist. 
In der übergeordneten Stellungnahme des LA-
NUV wird der Festlegung des Zielwasserspie-
gels auf + 65 m NHN gefolgt. Siehe hierzu auch 
die einzelnen Anmerkungen zur fachgutachter-
lichen Stellungnahme der RWTH Aachen. 
Zu den Anmerkungen der verwendeten meteo-
rologischen Daten wird auf die Stellungnahme 
ID 1026742_002 verwiesen. 
Zum Ablaufgewässer: Die zu erwartende Was-
serbeschaffenheit des Ablaufgewässers wird 
durch das aus dem Tageba usee zum Abfluss

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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
kommende Wasser geprägt sein.  Detailliertere 
Betrachtungen zu den Auswirkungen des Ab-
laufgewässers auf die Umwelt sind Bestandteil 
der Angaben zur Umweltprüfung des Braun-
kohlenplanverfahrens zur Sicherung einer 
Trasse für das Ablaufgewäss er des Tagebau-
sees Hambach. Hiernach ist folgendes zu be-
rücksichtigen. Zumindest im Oberlauf sind im 
Sommer Temperaturen zu erwarten, die die An-
forderungen an die Temperatur in der Erft (≤ 23 
°C, Anl. 7 Nr. 2.1.1 OGewV) überschreiten wer-
den; im Jahresdurch schnitt wird die Tempera-
tur bei 14 bis 15 °C liegen. Insbesondere durch 
den begleitenden Ufergehölzsaum ist eine Ab-
kühlung des Wassers zu erwarten, die bewirkt, 
dass sich die einstellenden Wassertemperatu-
ren im Ablaufgewässer nicht mehr wesentlich 
von der Vorflut unterscheiden. Nachteilige Aus-
wirkungen auf den ökologischen Zustand bzw. 
das ökologische Potenzial der Vorflut durch das 
über das Ablaufgewässer zufließende Wasser 
sind daher bei naturnaher Gestaltung des Ab-
laufgewässers nicht zu erwarten. 
Im H inblick auf die Ermittlung der Abfluss-
schwankungen ist zu beachten, dass es sich 
bei den Betrachtungen um einen Maximalan-
satz handelt, der das Klimaszenario 8.5 (85.

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Perzentil) als grundlegenden Einfluss berück-
sichtigt. Selbst unter diesem stark konservati-
ven Ansatz ist zu erwarten, dass lediglich an 
unter 1 % des Prognosezeitraums von 40 Jah-
ren kein Abfluss aus dem Tagebausee Ham-
bach zu erwarten ist. Dies wird entsprechend 
bei der Auswirkungsprognose des Ablaufge-
wässers berücksichtigt. 
Zum Zufluss der überhöhten Innenkippe: Mit ei-
nem Anteil von weniger als 10 % an den ge-
samten Zuflüssen zum künftigen Tagebausee 
Hambach ist kein nennenswerter Einfluss des 
Böschungszuflusses und der Entwässerungs-
gräben auf den See zu rechnen. Die anfängli-
chen Stoffkonzent rationen für das limnophysi-
kalische Modell wurden aus der hydrochemi-
schen Modellierung für das Jahr 2100 über-
nommen. Damit wurde die gesamte hydroche-
mische Vorgeschichte, mithin die Beschaffen-
heit des Tagebaus berücksichtigt. 
Während der Flutungphase erfolgt ein Abstrom 
in den Liegendgrundwasserleiter. Mit Erreichen 
des Endwasserstands kommt es zu einem ge-
ringen Liegendwasserzufluss, der sowohl in der

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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Wassermengen- als auch Stoffmengenbilanz 
des Tagebausees Hambach berücksichtigt ist. 
Zum Kapitel 4.2.5:  Der Sauerstoffbedarf (Ver-
brauch von Oxidationsmitteln) sowohl für die Ei-
senoxidation als auch für eine Sedimentzeh-
rung wurden bei der limnophyiskalischen Mo-
dellierung der Sauerstoffkonzentration im See-
körper gebührend berücksichtigt. Zur weiteren 
Erläuterung wird auf die Kapitel 4.2.4, 4.2.5 und 
4.2.6.2. verwiesen. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1026742_
008 
Zu Kap. 4.2.6 Berechnungsergebnisse / Mixis und 
Temperatur: Die Prognoseergebnisse werden nur 
bis zum Jahr 2142 dargestellt, obgleich sich stati-
onäre V erhältnisse erst später einstellen. Der 
Prognosezeitraum und die Darstellung der Ergeb-
nisse zu Restseeentwicklung sind daher zu verlän-
gern. Für den Restsee Hambach prognostiziert 
das vorliegende Gutachten eine Monomixis, mit ei-
ner Durchmischungszeit von Dezember (oder spä-
ter) bis März (oder früher). In dem vorliegenden 
Gutachten wird für die Durchmischung („Mi-
schungsreaktor“) offenbar eine vollständige Durch-
mischung des gesamten Seewasserkörpers unter-
stellt. Dies ist bereits aufgrund der Morphometrie 
des entstehenden Sees erstaunlich. Zudem ist auf-
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Zum Prognosezeitraum:  Die limnophysikali-
sche Modellierung bildet einen 42 Jahre langen 
Zeitraum (2 X 21 Jahre) ab. Diese Datenreihe 
enthält eine ausreichende überjährliche Diffe-
renziertheit der für die Mixis relevanten klimati-
schen Eingangsgrößen. Der Prognosezeitraum 
wurde von 2101 bis 2142 gewä hlt, da sich zu 
diesem Zeitraum bereits eine quasistationäre 
Wasserbilanz im See eingestellt hat und sich 
mögliche Auswirkungen der hydrometeorolgi-
schen Verhältnisse auf die Ausleitung abschät-
zen lassen. Während des 42 -jährigen Progno-
sezeitraums zeigten si ch keine signifikanten 
Veränderungen der Wassertemperatur, der 
Schichtungsstabilität, der Schichtungsdauer, 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
grund der chemischen Eigenschaften des zuströ-
menden Grundwassers davon auszugehen, dass 
sich zusätzlich zur Thermokline auch eine Chemo-
kline ausbildet. In einem früheren Gutachten 
(https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/fi-
les/medien/publikation/long/1996.pdf) wurde da-
her für den Hambachsee Meromixie vorhergesagt, 
mit einem schätzungsweise 230m mächtigen Mo-
nimolimnion in der Tiefe, worüber sich ein etwa 
80m mächtiger Wasserkörper befindet, welcher 
sich im Sommer weiterhin in ein etwa 10m mächti-
ges Epilimnion und ein etwa 70m mächtiges Hypo-
limnion aufteilt. Nur in diesen oberen 80m findet 
dann im Winter die Zirkulation statt. Zu Beginn, so 
lange der Rheinwassereinfluss noch nicht domi-
niert, wird sich eine Chemokl ine einstellen, die 
dann aufgehoben werden kann, so lange der 
Rheinwassereinfluss prägend ist. Später aber 
kann sich erneut eine Chemokline einstellen, die 
dann zusätzlich zur Temperaturschichtung wirk-
sam sein kann. Zur Entwicklung von Tagebau-
seeen siehe b spw auch: https://www.umweltbun-
desamt.de/sites/default/files/medien/publika-
tion/long/1996.pdf. Welche fachlichen Aspekte 
führen zu der neuen Einschätzung, dass es in den 
Wintermonaten zu einer Vollzirkulation kommt, die 
bis in die Tiefe des Hambachsees reicht? Unserer 
der Mächtigkeit und der Stabilität des temporä-
ren Monimolimnions. Es gibt zudem keine An-
zeichen für die Herausbildung einer Chemo-
kline. 
  
Zur Durchm ischung des Tagebausees:  In der 
Stellungnahme werden das hydrochemische 
und das limnophysikalische Modell vermengt. 
Das limnophysikalische Modell ist ein diskretes 
räumliches 2D -Modell. Es prognostiziert über-
wiegend eine Monomixis für den gefüllten Ta-
gebausee Hambach. Das war der Grund für die 
Anwendung eines "Mischreaktormodells" für 
die hydrochemische Modellierung. 
Der in der Stellungnahme angebrachte Verweis 
bzgl. eines Monimolinions im künftigen Tage-
bausee Hambach bezieht sich auf eine 30 
Jahre alte Stu die, deren Berechnungen (eher 
Abschätzungen) auf empirischen Formeln und 
auf einer abweichenden Morphometrie beru-
hen. Im vorliegenden Fall kam ein diskretes (2-
D) numerisches Modell zur Anwendung mit 
hydrometeorologischen Eingangsdaten auf der 
Basis von St undenwerten. Die mittlere Tiefe 
des entstehenden Tagebausees Hambach ist 
nach aktuellen Erkenntnissen mit 120 Meter 
etwa 30 Meter flacher als nach den früheren

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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Einschätzung nach weist das Modell lediglich da-
rauf hin, dass im Zeitraum Dezember (oder später) 
bis März (oder früher) die stabile Temperatur-
schichtung des (signifikant verlängerten) Sommer-
halbjahres aufgehoben wird, was die Möglichkeit 
zu einer teilweisen Durchmischung eröffnet. Diese 
teilweise Durchmischung ist dabei im Wesentli-
chen an den Einfluss des Windes gebunden. Eine 
Untersuchung, ob und inwieweit der Wind und ggf. 
weitere Einflüsse eine tatsächliche vollständige 
Durchmischung des kün ftigen Restsees in dem 
genannten Zeitraum, bis in den Tiefenbereich hin, 
auszulösen vermögen, ist mit deutlich komplexe-
ren Modellen erst noch durchzuführen. Es sind ge-
nauere Untersuchungen unter Berücksichtigung 
der Windverhältnisse und der Seekubatur und der 
chemischen Schichtung (Salinität in der Tiefe) er-
forderlich zu der Frage, ob sich der monomiktische 
See tatsächlich vollständig durchmischt, ob dies 
auch nach dem Jahr 2142 noch jährlich erfolgen 
wird und mit wie vielen aufeinanderfolgenden Jah-
ren ohne Durchmischung ggf. zu rechnen ist. Da-
bei ist auch der Einfluss des Klimawandels zu be-
rücksichtigen. Zur Entwicklung von Stillgewässern 
unter aktuellen klimatischen Verhältnissen der 
letzten Jahre bzw. der beiden letzten Dekaden so-
wie unter Berücksichtigung der Projektionen unter 
dem Einfluss des Klimawandels liegen aktuelle 
Daten (150 Meter), die der Einschätzung von 
1996 zugrunde lagen.  Das numerische limno-
physikalische Modell CE -QUAL W2 berück-
sichtigt eine tiefenkonkrete Einschichtung der 
Grund- und Kippenwasserzuströme je nach 
Lage der Grundwasserleiter an den Böschun-
gen. Der künftige Kippenzustrom ist gemäß 
den aktuellen geohydraulischen Modellierun-
gen mit 3 m³/min gering. Er benötigt theoretisch 
mehr als 1.000 Jahre für den Austausch des 
halben Sees und noch deutlich länger für ein 
angenommenes 230 Meter mächtiges Monimo-
limnion. In den ersten Jahren dominiert das 
Rheinwasser die Wasserbilanz des Tagebau-
sees und spät er ein geringer mineralisiertes 
Grundwasser. 
  
Der Verlauf der Sauerstoffsättigung in den Kon-
turdiagrammen zeigt, dass der Tagebausee 
Hambach nicht jedes Jahr bis zum Grund 
durchmischt wird. Es gibt einzelne Jahre und 
auch zwei Jahre in Folge, in denen der  Tiefen-
bereich nicht von der Zirkulation erfasst wird. 
Hier kann daher nicht von einem einem Mo-
nimolimnion gesprochen werden. 
Das verwendete limnophysikalische Modell 
CE-QUAL ist in seiner räumlichen Auflösung

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Studien des IGB (Institut für Gewässerökologie 
Berlin) vor. Seen entwickeln sich von dimiktischen 
Seen zu monomiktischen Seen. Aktuell hat der Bo-
densee (der mit einer mittleren Tiefe von 90 m und 
maximalen Tiefe von etwa 250 m flacher als der 
Hambachsee ist und eine sehr viel größere Ober-
fläche hat) bereits mehrere Winter in Folge ohne 
Durchmischung erlebt. Daher ist umso weniger 
nachvollziehbar, wieso in diesem Gutachten für 
den sehr ti efen Hambachsee eine regelmäßige 
Vollzirkulation im Winter prognostiziert wird. Aus 
aktuellen Studien (IGB) geht hervor, dass die Seen 
sich unter dem Einfluss des Klimawandels signifi-
kant verändern. Die Sauerstoffgehalte sinken in-
folge der Temperaturanstie ge deutlich. Die Stag-
nationsphasen verlängern sich erheblich. Das 
Durchmischungsverhalten der Seen und viele wei-
tere Eigenschaften der Seen ändern sich, da in-
folge v.g. Entwicklungen in vielen Seen nicht mehr 
im Herbst und Frühjahr eine Vollzirkulation mit Um-
kehr der Schichtung, sondern nur noch eine (teil-
weise) Durchmischung im (Spät-)Winter oder zeiti-
gem Frühjahr – abhängig von Wind und Seekuba-
tur – möglich ist. Für den Restsee zu beachten sind 
auch die klimawandelbedingt niedrigeren Grund-
wasserstände und  –zuströme aus den Hangend-
leitern und die steigende Evapotranspiration unter 
von 0,5 Meter im oberen Bereich und in seiner 
zeitlichen Diskretheit von 10 Minuten ausrei-
chend komplex zur Beantwortung wesentlicher 
limnophysikalischer Fragestellungen eines 
noch nicht existenten Sees. Ein noch komple-
xeres Modell, würde unter den gleichen Vo-
raussetzungen (Morphometrie, Eingangsdaten) 
keine zusätzlichen und keine abweichenden 
Erkenntnisse liefern. 
Zum Einfluss des Klimawandels:  Der Klima-
wandel wurde in der limnophysikalischen Mo-
dellierung durch einen adäquaten Anstieg der 
Lufttemperatur berücksichtigt. Für andere hyd-
rometeorologische Größen gibt es keine adä-
quaten Prognosen in der erforderlichen zeitli-
chen Auflösung. 
Aufgrund der höheren mittleren Wassertempe-
raturen in den Seen infolge des Klimawandels 
kommt es künftig überwiegend zu keiner Eisbil-
dung mehr. Die inverse Winterschichtung  fällt 
dadurch aus. Es findet nur noch die Sommer-
schichtung statt. Der See wird damit warm mo-
nomiktisch. Insofern decken sich die Modeller-
gebnisse mit den Aussagen in der Studie des 
IGB. Der Bodensee und der Tagebausee Ham-
bach unterscheiden sich mit mittle ren Tiefen

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
dem Einfluss des Klimawandels und dass sich ein-
stellende Mikro-/Mesoklima in der See-Umgebung. 
Die hohen Temperaturen an der Seeoberfläche 
und im Ablaufbauwerk sowie die zeitweili g fehlen-
den Abflüsse sind auch für die biologische Ent-
wicklung (Fischbestand) relevant, da eine Anbin-
dung an die Erft nicht ganzjährig gegeben sein 
wird, und die Temperaturen im Ablauf (teilweise 
bis über 29°C) z.T. deutlich erhöht sein werden im 
Vergleich zu einem grund-/quellwasserbeeinfluss-
ten natürlichen Gewässeroberlauf. Bei den Annah-
men zum Sauerstoffgehalt ist der tatsächliche 
Sauerstoffgehalt im See (und nicht die Sauer-
stoffsättigung der Zuströme) zu verwenden. Die 
Sauerstoffsättigung ist nämlich st ark temperatur-
abhängig. Bei den im Sommer hohen Temperatu-
ren an der Gewässeroberfläche und einiger Zu-
ströme sind die Sauerstoffgehalte deutlich gerin-
ger, wenngleich eine Sauerstoffsättigung vorliegen 
kann. Für die Mischungsberechnung muss jedoch 
der Sauers toffgehalt der Eingangskomponenten 
verwendet werden und nicht deren Sättigung. Die 
Sauerstoffzehrung und das Redoxpotenzial müs-
sen unter Berücksichtung der chemischen Sauer-
stoffzehrung (Eisenoxidation, NH4-Eintrag / Nitrifi-
kation) und der biologischen Abba uprozesse er-
mittelt werden. Ein „Mischungsreaktor“ greift dabei 
zu kurz. Es muss berücksichtigt werden, dass der 
von 90 bzw. 120 Meter sowie maximalen Tiefen 
von 250 bzw. 360 Meter aus limnologischer 
Sicht nur graduell. Der Bodensee und der Ta-
gebausee Hambach gehören damit zu den 
warm monomiktischen Seen.  In den letzten 
Wintern erfuhr der Bodensee aufgrund  unzu-
reichender Abkühlung keine Volldurchmi-
schung. Sie kann in den folgenden Jahren aber 
wieder erfolgen. Die limnophysikalische Model-
lierung prognostiziert für den Tagebausee 
Hambach ein vergleichbares Verhalten. Der 
Tagebausee Hambach wird im Modell nich t je-
des Jahr bis zum Grund voll durchmischt. 
Das limnophysikalische Modell berücksichtigt 
die physikalisch determinierte, temperaturab-
hängige Sauerstoffkonzentration.  Zitat (IGB 
2022): "In Seen mit geringer Nährstoffbelas-
tung wirken sich verlängerte Schichtungsperio-
den weniger kritisch auf die Sauerstoffverhält-
nisse aus." 
Das Grundwassermodell verwendet aufgrund 
der Langfristigkeit der Prognosen und der star-
ken Trägheit der Grundwasserverhältnisse 
mittlere Bilanzansätze. Darüber hinaus gibt es 
nach ne ueren und mehreren unabhängigen

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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
See, infolge der (anhaltend) hohen Temperatur an 
der Oberfläche im (länger werdenden) Sommer 
und der Salinität und Mineralisation in der Tiefe,  
eine erhebliche Schichtung aufweisen wird, die nur 
während weniger Monate teilweise, in manchen 
Jahren auch gar nicht, aufgehoben werden kann. 
Es muss auch geprüft werden, ob sich der See län-
gerfristig zu einem meromiktischen See entwickeln 
kann, ob sich am Gewässergrund anaerobe Ver-
hältnisse aufgrund der geringen thermischen Zir-
kulationsmöglichkeiten, der Salinität (Liegendleiter 
und tiefe Grundwasserleiter), chemischen Reakti-
onen (Fe -II, NH4 -Eintrag) und biologischen Ab-
bauprozesse ausbilden können. Diese könnten zu 
unerwünschten Gasbildungen (CH4, H2S) und to-
xischen Spurenmetallgehalten führen. Weiterhin 
ist eine Einschätzung abzugeben, wie groß die Ge-
fahr ist, dass sich im Monimolimnion unter dem 
großen Druck der Wassersäule größere Mengen 
von CO2 und CH 4 ansammeln und bei entspre-
chender Störung auf einen Schlag große Mengen 
ausgasen („blow-out“). Ist eine Freizeitnutzung des 
Sees gefahrlos möglich? Welche Vorsichtsmaß-
nahmen müssen getroffen werden? Die Annahme 
des „Mischungsreaktors“ kann nicht beibehalt en 
werden, um die tatsächliche Entwicklung der See-
wasserqualität angemessen abzubilden (zeitliche 
Untersuchungen (UFZ, PIK u.a.) keinen sachli-
chen Grund für die Annahme, dass der Klima-
wandel für die anerkannten Klimaprospektio-
nen zu sinkenden Grundwasserspiegeln führt. 
Zum Ablauf des Tagebausees Hambach wird 
zur weiteren  Erläuterung auf die Stellung-
nahme ID 1026742_007 verwiesen. 
Zu den Annahmen zum Sauerstoffgehalt und 
der Annahme eines Mischungsreaktors:  Zu-
nächst ist anzumerken, dass die Grundwasser-
zuströme überwiegend sauerstofffrei sind. Die 
relevanten Aussagen zum Sa uerstoffhaushalt 
des künftigen Tagebausees Hambach wurden 
mit dem diskreten limnophysikalischen Modell 
(CE-QUAL) und nicht mit dem hydrogeochemi-
schen Mischreaktormodell (PHREEQC) getrof-
fen. Die limnophysikalischen und hydrochemi-
schen Modelle rechnen mit einer temperaturab-
hängigen Sauerstoffkonzentration. Die Ergeb-
nisdarstellung erfolgte durch Visualisierung der 
Sauerstoffsättigung, die für das Verständnis 
der Wirkung sauerstoffzehrender Prozesse ent-
scheidende Vorteile hat. Ansonsten müsste der 
Quervergleich mit der Wassertemperatur ge-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
und räumliche Auflösung, Tiefengradient, Progno-
sezeitraum nach 2142 etc.). 
führt werden, was in Anbetracht der Komplexi-
tät der auf Raum- und Zeitachsen dargestellten 
Modellergebnisse überfordern könnte.  
Durch die limnophysikalische Modellierung 
konnte kein dauerhaftes meromikitisches 
Schichtungsverhalten nachgewiesen werden. 
Dafür sind die salzreichen Zuflüsse (Kippen-
wasser) zu gering und die windgetriebene und 
temperaturbedingte Durchmischung zu stark. 
Die temporären Monimolimnia bilden im künfti-
gen Tagebausee Hambach keine anoxischen 
Tiefenwasserbereiche. Dafür ist der Eintrag 
sauerstoffzehrender Stoffe (sauerstofffreiees 
Grundwasser, Eisen, Ammonium, sedimentie-
rende Organik aus der Primärpoduktion) in den 
künftigen Tagebausee Hambach zu gering. 
Im Tiefenwasser können sich aufgrund der in-
stabilen Schichtung und der geringen respirato-
rischen Stoffumsätze keine Gase in einem Um-
fang bilden, die ein "blow -out" bewirken könn-
ten. Solche Ereignisse werden überhaupt nur in 
ganz wenigen Vulkankraterseen der Welt (mit 
enormen Gaszugängen aus dem Erdinneren) 
beobachtet. Es ist kein hypertropher See be-
kannt, bei dem solche Ereignisse stattfinden. 
Aufgrund eines mit an Sicherheit grenzender

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Wahrscheinlichkeit auszuschließendem "blow 
out" gibt es keine Veranlassung, über Maßnah-
men nachzudenken. 
Die Annahme des Mischr eaktors gilt für die 
hydrochemische Modellierung und nicht für die 
räumlich diskrete limnophysikalische Modellie-
rung. Hier wird zur weiteren Erläuterung noch 
einmal auf dien ersten Abschnitt dieser Stel-
lungnahme verwiesen. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1026742_
009 
Zu Kap. 4.2.6.2 Sauerstoffhaushalt: Dieses Kapitel 
ist fraglich. Der Prognosezeitraum ist über 2142 
hinaus zu verlängern. Der See wird sich von einem 
mesotrophen See hin zu einem eher oligotrophen 
See hin  verändern. Daher sind die An nahmen 
nicht konstant für mesotrophe Verhältnisse anzu-
setzen. Die Sauerstoffverfügbarkeit im See ist 
nicht anhand der Sauerstoffsättigung der Zuflüsse 
zu bewerten. Es müssen die Sauerstoffgehalte un-
ter den o.g. Einflüssen (insbesondere der Tempe-
ratureinflüsse, chemischen Reaktionen im See 
und am Seegrund, und der biologischen Abbau-
prozesse) bestimmt und berechnet werden. Das 
Ergebnis der Sauerstoffgehalte und Sauerstoffsät-
tigung ist im Tiefengradienten und saisonal zu be-
stimmen. Es sind Prognosen für Jahre mit / ohne 
Durchmischung und für aufeinanderfolgende 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Aus fachgutachterlich Sicht sind die in Kapitel 
4.2.6.2 vorgenommen Aussagen belastbar. Er-
gänzend sei auf folgendes hingewiesen:  Für 
den Tagebausee Hambach wurde eine konser-
vative Zehrrate für mesotrophe Seen ange-
setzt, obwohl seine mittelfristige Entwicklung 
Oligotrophie erwarten lässt. Das Ergebnis ver-
deutlicht die Resilienz des Sees gegenüber der 
Sedimentsauerstoffzehrung bzw. der genann-
ten Prozesse einschließlich der Eisenoxidation. 
Die Verwendung einer geringeren Zehrrate für 
oligotrophe Seen würde nach fachgutachterli-
cher Einschätzung zu keinem zusätzlichen Er-
kenntnisgewinn führen. Eine Verlängerung der 
Zeitreihe für die limnophysikalische Modellie-
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Jahre ohne Durchmischung erforderlich. Die Er-
gebnisse bezüglich Redoxmilieu und Sauerstoff-
gehalten sind für den Gewässergrund und für den 
Seekörper (Bilanzräume, Tiefengradient) differen-
ziert zu bestimmen. 
rung ist nur dann hilfreich, wenn die zusätzli-
chen hydrometeorologi schen Eingangsdaten 
eine stärkere Varianz aufweisen.  Die Ergeb-
nisse zeigen eine maximale Abnahme der 
Sauerstoffkonzentration im Hypolimnion in zwei 
aufeinanderfolgenden Jahren ohne vollstän-
dige Durchmischung bis auf minimal 60 %. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1026742_
010 
Zu Kap. 4.2.6.3 Salinität und Sulfat: Auch dieses 
Kapitel ist unbefriedigend. Der Prognosezeitraum 
ist zu verlängern und die Ergebnisse der prognos-
tizierten längerfristigen Sulfatkonzentration und 
Salinität (insgesamt und mögliche Schi chtung) 
sind weit über den Zeitraum 2142 hinaus darzu-
stellen. Längerfristig entfällt der Einfluss des 
Rheinwassers und der Anteil oxidierten Grundwas-
sers und des Niederschlags -/Oberflächenwassers 
tritt zurück. Die Berechnungen können nicht mit ei-
nem einfac hen „Mischungsreaktor“ abgebildet 
werden (siehe vorige Anmerkungen). Angaben ak-
tueller Literatur zur Entwicklung von Seen im Kli-
mawandel (IGB) sind einzubeziehen (Sauerstoff-
abnahme, NH4-Gehalte, Nährstoffhaushalt, etc). 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Mit dem limnophysikalischen Modell konnte 
kein dauerhaftes meromikitisches Schichtungs-
verhalten nachgewiesen werden. Dafür sind die 
salzreichen Zuflüsse (Kippenwasser) zu gering 
(siehe vorangehende Antwort) und die windge-
triebene und temperaturbedingte Durc hmi-
schung zu stark. Die temporären Monimolimnia 
bilden im künftigen Tagebausee Hambach 
keine anoxischen Tiefenwasserbereiche. Dafür 
ist der Eintrag sauerstoffzehrender Stoffe (sau-
erstofffreiees Grundwasser, Eisen, Ammonium, 
sedimentierende Organik aus der Primärpo-
duktion) in den künftigen Tagebausee Ham-
bach zu gering. 
Die langfristige Entwicklung konservativer 
Wasserinhaltsstoffe, wie Sulfat und die Salini-
tät, erfolgte mit dem Ansatz eines Mischungs-
reaktors mit dem hydrochemischen Modell bis 
2200 bzw. 2400.  Damit wurde nachgewiesen, 
-

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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
dass der Anstieg der Sulfatkonzentration und 
der Salinität weit über das Jahr 2200 hinaus-
reicht, was bei einer mittleren Verweilzeit von 
170 Jahren zu erwarten war. Diesem Ergebnis 
liegt allerdings die konservative Annahme zu-
grunde, dass sich die Grundwasserbeschaffen-
heit in den Herkunftsräumen des Grundwas-
sers in diesen Zeiträumen nicht verändert. 
Bereits Klimaprojektionen bis zum Jahr 2100 
sind mit verschiedensten Unsicherheiten be-
haftet. Darüber hinausreichende Klimaprojekti-
onen entbehren jeglicher wissenschaftlichen 
Grundlage. Darauf können keine limnophysika-
lischen Modelle aufgebaut werden, die hydro-
meteorologische Eingangsdaten mindestens 
auf Stundenbasis basieren. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1026742_
011 
Zu Kap. 4.2.6.4 Eisen: Auch in diesem Kapitel / 
diesen Darstellungen ist der Prognosezeitraum zu 
verlängern. Die Eisengehalte wurden nur am Ab-
lauf des Tagebausees (Gewässeroberfläche) dar-
gestellt. Dies ist nicht aussagekräftig. Die Eisen-
gehalte müssen im T iefengradienten dargestellt 
und bewertet werden. Die Eisengehalte haben er-
heblichen Einfluss auf die Sichttiefe und damit auf 
die biologische Entwicklung im See. Der Zustand 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die Darstellung der Eisenkonzentrationen er-
folgte als sogenannte Konturdiagramme für 
verschiedene Bereiche d es Sees jeweils über 
die gesamte Tiefe, siehe z. B. Bild 31 des Gut-
achtens. Bei einer prognostizierten Gesamt -
Konzentration von Eisen von deutlich unter 0,3 
mg/L ist mit keiner Beeinträchtigung der Sicht-
tiefe zu rechnen. Die Kinetik der Eisenoxidation 
hat unter neutralen Bedingungen eine (tempe-
raturabhängige) Halbwertszeit von Stunden bis 
-

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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
für den Zeitraum, nachdem der Einfluss der Rhein-
wasserqualität zurückgetreten ist,  wenn der Ein-
fluss des eisenreichen Grundwassers und Kippen-
wassers zunimmt, muss (ebenfalls) dargestellt 
werden. 
wenigen Tagen. MIt der Sedimentation der da-
bei gebildeten Eisenhydroxidflocken verhält es 
sich gleichermaßen. Die eingetragene Eisen-
fracht ist im Vergleich zum Seevolumen und zu 
der sehr langen Verweilzeit des Seewassers 
sehr gering. 
Zur Eisenbelastung von Bergbaufolgeseen im 
Braunkohlenbergbau gibt es zahlreiche prakti-
sche Erfahrungen, insbesondere in den Lausit-
zer und Mitteldeutschen Revieren. Unter we-
sentlich ungünstiger en Konstellationen (klei-
nere Seevolumina, kürzere Verweilzeiten, deut-
lich stärkere Eiseneinträge) als im Tagebausee 
Hambach gibt es hier nicht einen eisentrüben 
Bergbaufolgesee. Selbst Bergbaufolgeseen, 
die zur Verspülung von Eisenhydroxid benutzt 
werden, "klaren" auf.  Ergänzend wird darauf 
hingewiesen, dass die begrenzten Eisenein-
träge bezogen auf zum Beispiel Phosphor ein 
Vorteil für den Tagebausee sein können. Als 
natürliches Fällmittel für Phophor begrenzen 
Sie die Trophie durch Phosphor.  
Zur weiteren Erläuterung wird auch auf die Stel-
lungnahme ID 1026742_013 verwiesen.

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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1026742_
012 
Zu Kap. 4.3 Prognose der Wasserbeschaffenheit. 
Zu den einzelnen Kapiteln in 4.3 „Wasserbeschaf-
fenheit“ gelten die bereits genannten Kritikp unkte 
zu den v.g. Kapiteln (siehe oben). Das Kapitel 4.3 
ist diesbezüglich anzupassen. Ergänzend dazu 
gilt: Zu Kap. 4.3.2.3 Nitrifikation / Denitrifikation: 
Diese Ausführungen und die daraus übernomme-
nen Ergebnisse in die Zusammenfassung zur künf-
tigen NH4-Konzentration im See und am Seegrund 
sind nicht überzeugend und bedürfen einer nähe-
ren Prüfung / Überarbeitung. Es findet ein erhebli-
cher NH4-Eintrag anfangs aus dem Liegendleiter, 
dem Kippengrundwasser und sonstigen Grund-
wasser statt. Eine Nitrifikation i st nur möglich, so 
lange Oxidationsmittel zur Verfügung stehen und 
nitrifizierende Mikroorganismen hinsichtlich der 
sonstigen Milieubedingungen dazu in der Lage 
sind. Am Gewässergrund und im Hypolimnion ist 
eine Nitrifikation nicht oder nur begrenzt möglic h. 
Vielmehr erfolgt ein zusätzlicher NH4 -Eintrag 
durch die Mineralisation abgestorbener Organik 
(Norg). Die Abbauprozesse der organischen Sub-
stanz und die Eisen -II-Fällung sind sauerstoffzeh-
rende Prozesse, wie auch die Nitrifikation des in 
hohen Mengen vor handenen und aus dem Kipp-
engrundwasser und Grundwasser eingetragenen 
Ammoniums um die Anwesenheit von Oxidations-
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die Anmerkung zu Kapitel 4.3 wird zur Kenntnis 
genommen. F ür das Braunkohlenplanände-
rungsverfahren Hambach ergeben sich unter 
Einbeziehung der fachgutachterlichen Darle-
gungen keine Anpassungen der Kapitel. Insge-
samt haben die Anmerkungen keine Auswir-
kungen auf die Darlegungen zur grundsätzli-
chen Machbarkeit des T agebausees innerhalb 
der vorgelegten Unterlagen. Ein Änderungsbe-
darf des Braunkohlenplans ergibt sich daraus 
nicht. 
  
Zu den Anmerkungen zum Thema Nitrifika-
tion: Die verwendeten modelltheoretischen An-
sätze für die Nitrifikation entsprechen dem 
Stand des Wi ssens. Die Ergebnisse entspre-
chen zudem den empirischen Erfahrungen, d. 
h. den Beobachtungen in einer Vielzahl von 
Bergbaufolgeseen im Lausitzer und Mitteldeut-
schen Braunkohlenrevier.  Richtig ist, dass an-
fänglich hohe Ammoniumkonzentrationen auf-
grund des Eintrags aus dem Kippenwasser be-
obachtet werden. Zudem wird zugestimmt, 
dass sich die (mikrobielle) Nitrifikation und die 
Stickstoffaufnahme durch Pflanzen in den juve-
nilen Tagebauseen erst etablieren müssen. 
Dieser Prozess verläuft nach den fachgut-
-

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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
mitteln und von Sauerstoff konkurrieren. Die Prog-
nosen zu den sich einstellenden Ammoniumkon-
zentrationen im See (incl. Tiefengradient) bedürfen 
einer genaueren Analyse. Die Photosynthese, die 
eine O2-Zufuhr darstellt, wird längerfristig aus ver-
schiedenen Gründen limitiert, die in dem Gutach-
ten noch nicht genügend gewürdigt sind: - Limitie-
rung der Photosynthese durch Trübung infolge der 
Eisengehalte und - Limitierung durch geringer wer-
denden Nährstoffeinträge, insbesondere Phos-
phor (nach Abschluss der Füllphase und jenseits 
des Jahres 2142). Die im Gutachten mehrfach wie-
derholte Annahme, dass das Ammonium im See 
nitrifiziert wird, muss daher kritisch geprüft werden. 
Hinzu kommt, dass das angenommene Mixis -Mo-
dell (vollständige jährliche Durchmischung bis zum 
Gewässergrund) eine Sauerstoffzufuhr bis zum 
Gewässergrund und einen Stoffaustausch aus der 
Tiefe bis in die oberen Schichten unterstellt. Toxi-
sche Stoffe (Ammonium, Spurenmetalle), anae-
robe Verhältnisse und Bildung unerwünschter 
Gase könnten lokal und zeitweise am Gewässer-
grund entstehen. Sollte längerfristig keine vollstän-
dige Durchmischung erfolgen, ist eine Neubewer-
tung der Seequalität nötig. H insichtlich des Stick-
stoffkreislaufs ist auch auf Nitrit einzugehen. Auch 
Nitrit hat toxische Wirkungen. Es entsteht bei un-
achterlichen Erfahrungen nach innerhalb weni-
ger Jahre. Anschließend sind die Nitrifikations-
raten hoch. Selbst die Tagebauseen im Neben-
schluss zu Fließgewässern, die als Speicher 
bewirtschaftet werden und Verweilzeiten von 
wenigen Jahren aufweisen, sind jeweils eff ek-
tive Ammoniumsenken. In einem fortgeschritte-
nen Zustand der Flutung dominiert schließlich 
die Verdünnung der Ammoniumkonzentration.  
  
Die Prozesse der Nitrifikation und Denitrifika-
tion sowie die Aufnahme von Stickstoff in reife-
ren oligotrophen Tagebausee n nehmen einen 
Umfang an, die fast schon zu einer Stickstoffli-
mitierung der Primärproduktion führen.  
  
Die Photosynthese als Quelle des Sauerstoffs 
im Seewasser wurde aufgrund der sehr großen 
Seefläche, der enormen Mixis sowie der in Aus-
sicht stehenden oli gotrophen bis mesotrophen 
Verhältnisse vernachlässigt. Der windgetrie-
bene turbulente Sauerstoffeintrag über die 
Wasseroberfläche dominiert den Sauerstoff-
haushalt absolut. 
Eine Trübung durch Eisen steht nicht zu erwar-
ten. Zur weiteren Erläuterung wird auf d ie Aus-
führungen der Stellungnahmen ID

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des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
vollständig ablaufenden Nitrifikations - /Denitrifika-
tionsprozessen. Im See unterliegt das aus oberflä-
chennahem Grundwasser und aus dem Rhein ein-
getragene Nitrat einer Denitrifikation. Dabei wird 
Stickstoff als N2 und N2O freigesetzt, bei unvoll-
ständiger Reaktion kann auch Nitrit als Zwischen-
produkt entstehen. Dass aber das eingetragene 
NH4 im dargestellten Maße nitrifiziert wird, ist frag-
lich. Die sich einstellenden NH4 -Konzentrationen 
im See (langfristig und im Gradienten) sowie im 
abstromigen Grundwasser des Sees und im See -
Ablauf sind zu hinterfragen und hinsichtlich der bi-
ologischen und ökologischen Gewässerqualität zu 
bewerten. Zur Beurteilung der  Ammoniumkon-
zentrationen des Kontaktgrundwassers und 
abstromig beeinflussten Grundwassers ist der 
Grundwasserschwellenwert von 0,5 mg/L anzu-
wenden. 
1026742_011 und ID 1026742_013 verwiesen. 
  
Zur Limitierung der Primärproduktion infolge 
geringer Nährstoffeinträge, spezifischer Elimi-
nationsmechanismen (Eisen) wird ergänzend 
auf die Stellungnahme IS 1026742_011 verwie-
sen. Die Nitritation ist der erste Schritt einer 
zweistufigen Folgekinetik, deren zeitlimitieren-
der Schritt der erste Prozess (die besagte Nitri-
tation) ist. Der zweite Schritt (die Nitratation) 
verläuft wesentlich schneller, so dass das Zwi-
schenprodukt ( eben Nitrit) meist nicht analy-
tisch nachweisbar ist. Fachgutachterlich ist kein 
natürlicher Binnensee oder künstlicher Berg-
baufolgesee bekannt, in dem Nitrit in relevanten 
Konzentrationen vorkommt. 
Zur Nitrifikation des Ammoniums sowie zur Mi-
xis und Anaerobie in einem Monimolimnion wird 
auf die Stellungnahmen ID 1026742_008 und 
1026742_010 sowie die oberen Anmerkungen 
in dieser Stellungnahme verwiesen. 
In den Tagebauseen erfolgt eine Nitratreduk-
tion (siehe die oberen Anmerkungen in dieser

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Stellungnahme). Fachgutachterlich ist kein ver-
gleichbarer Tagebausee mit relevanten Nitrat-
konzentrationen bekannt. 
Im Tagebausee Hambach wird sich mit hoher 
Gewissheit mittelfristig eine Ammoniumkon-
zentration deutlich niedriger als 0,5 mg/L ein-
stellen. Das deckt sich mit allen empirischen Er-
fahrungen zu den Tagebauseen des Braunkoh-
lenbergbaus in Deutschland. Es wird demnach 
nicht die Ansicht geteilt, dass es hierfür einer 
numerischen Modellrechnung bedarf. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1026742_
013 
Kap. 4.3.2.4 Phosphorretention durch Eisenhydro-
xide: Im Kap. 4.3.2.4 wird kurz auf die Anreichung 
des Eisens und auf die Oxidation (Sedimentation 
und Phosphatfällung) eingegangen. Der Umstand, 
dass Eisen (Eisen -IIIhydroxid- Partikel) auch im 
Freiwasser ver bleibt, wird aber hinsichtlich der 
Auswirkungen auf die Färbung und Trübung des 
Wassers in den anderen Kapiteln nicht weiterver-
folgt. Die Fällungsreaktion von Phosphor ist zu Be-
ginn vorteilhaft, um einer Eutrophierung entgegen-
zuwirken. Mittelfristig ist der See jedoch P-limitiert. 
Aufgrund des anhaltend hohen und mit Ausbleiben 
der Rheinwasserzufuhr ansteigenden Eisenein-
träge in den See kommt es umso mehr zu einer P-
Limitierung und zu einer Verschlechterung der 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Eine Eisentrübung im Tagebusee Hambach 
kann nach allen empirischen Erfahrungen mit 
hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen wer-
den. Zur weiteren Erläuterung wird auch auf die 
Stellungnahme ID 1026742_011 ve rwie-
sen. Die Lichtverhältnisse im Tagebausee 
Hambach werden dadurch nicht beeinträch-
tigt. Die Eiseneinträge in den Tagebausee 
Hambach sind in Anbetracht der hydrogeologi-
schen Konstellation (theoretische Verweilzeit 
des eisenbelasteten Kippenwassers ca. 2.5 00 
Jahre) nicht hoch und hydrochemisch/trophisch 
für den Tagebausee eher als ein Vorteil zu se-
hen, wie bereits dargelegt.  Der Sauerstoffein-
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Lichtverhältnisse (Trübung, Färbung). Dies hat  
Auswirkungen auf den Nährstoffhaushalt im See, 
auf die Wachstumsverhältnisse und damit auch 
auf die Photosynthese. Letzteres wiederum führt 
dazu, dass die Sauerstoffzufuhr nachlässt, da die 
Photosynthese durch die Lichtverhältnisse und P -
Limitierung gehemmt wird. 
trag wird nicht durch die Photosynthese domi-
niert, sondern durch die turbulente Einmi-
schung. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, 
dass Phosphor (Phosphat) durch Eisen gefällt 
wird. Mit der Oligotrophierung ist somit eher 
eine niedrigere Trübung zu erwarten. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1026742_
014 
Zu Kap. 4.3.3 Randbedingungen: Es gelten die kri-
tischen Anmerkungen wie zu den vorherigen Kapi-
teln entsprechend und sind bei der Überarbeitung 
zu berücksichtigen. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom-
men. Eine Anpassung des Fachgutachtens im 
Rahmen des Änderungsverfahrens des Braun-
kohlenplans Hambach ist aus den dargelegten, 
fachlichen Gründen nicht erforderlich, insbe-
sondere auch im Hinblick auf die Aussagen zur 
grundsätzlichen Machbarkeit des Tagebau-
sees.  
- 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1026742_
015 
Zu Kap. 4.3.3.1 Wassertemperatur: Für das hydro-
chemische Seemodell wurde eine Jahresdurch-
schnittstemperatur von +7,5 °C verwendet. Die im 
See möglichen Prozesse sind aber nicht von der  
 Jahresdurchschnittstemperatur, sondern von den 
lokalen und temporären Temperaturverhältnisse n 
abhängig. Dies gilt, abgesehen von der Tempera-
tur, auch für die anderen Randbedingungen. Wie 
oben bereits ausgeführt, ist das verwendete Mixis-
Modell (Mischungsreaktor) zu einfach und ent-
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Zur Erläuterung wird auf die grundlegenden An-
merkungen zum Unterschied zwischen dem 
räumlich diskreten limnophysikalischen und  
dem hydrochemischen Mischreaktormodell 
verwiesen. Das diskrete numerische Seemo-
dell besteht aus 12 horizontalen Segmenten 
und bis zu 234 vertikalen Schichten an der tiefs-
ten Stelle des Tagebausees. Die Wassertem-
peratur wird mit diesem Modell räumlich diskret 
(als Konturdiagramm, siehe Kapitel 4.2.6.1 des 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
spricht den Realbedingungen nicht. Im See herr-
schen erhebliche Temperaturunterschiede im Tie-
fengradienten sowie abhängig von der Jahreszeit. 
Es treten Temperaturbereiche zwischen ca. +4°C 
bis über 29°C auf. Dies muss im hydrochemischen 
Seemodell berücksichtigt werden, ebenso wie die 
abweichenden Annahmen zur See Entwicklu ng 
hinsichtlich der Mixis (keine jährliche Vollzirkula-
tion) in Betracht gezogen werden müssen. 
Fachgutachtens) und zeitlich variabel (in Stun-
denschritten) dargestellt. Das hydrochemische 
Modell betrachtet im Wesentlichen die langfris-
tige Entwicklung konservativer Wasserinhalts-
stoffe, zuvorderst Sulf at, und bildet diese in 
Jahresschritten ab. In diesem Zusammenhang 
spielen temporäre Kompartimentierungen des 
Sees und ein Jahresverlauf der Wassertempe-
ratur modellkonzeptionell keine Rolle.  
Es ist demnach zu berücksichtigen, dass für un-
terschiedliche inha ltliche Fragestellungen un-
terschiedliche konzeptionelle Modellansätze 
(und somit ein diskretes und zeitlich hoch auf-
gelöstes limnophysikalisches Modell für Mittel-
fristprognosen sowie ein räumlich stark abstra-
hiertes Mischreaktormodell für Langfristprogno-
sen) gewählt wurden, die dem wissenschaftli-
chen Anspruch an die Modellierungen und Ein-
gangsdaten entsprechen und mit Blick auf die 
hier erforderlichen Aussagen zur Machbarkeit 
und Entwicklung des Tagebausees angemes-
sen und umfassend sind. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1026742_
016 
Zu Kap. 4.3.3.2 Festphasengleichgewicht im See: 
Eine Zurücklösung ist möglich, wenn sich temporär 
oder dauerhaft anaerobe Verhältnisse im Tiefen-
wasser oder am Gewässergrund einstellen bzw. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Es wird zur weiteren Erläuterung auf die Aus-
führungen in der Stellungnahme ID 
1026742_008 verwiesen. 
-

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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
wenn sich eine dauerhaft stabile Schich tung ein-
stellt. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1026742_
017 
Zu Kap. 4.3.3.3 Gasaustausch zwischen See und 
Atmosphäre: Die Aussagen sind zu hinterfragen 
(siehe obige Anmerkungen). Es ist schwer vorstell-
bar, dass eine regelmäßige bzw. ausreichend re-
gelmäßige (jährliche) Sauerstoffzufuhr bis ins Tie-
fenwasser und sogar bis hin zum Gewässergrund 
erfolgt. Wie soll das geschehen? Eine Umkehr der 
Temperaturschichtung (Vollzirkulation) ist mittel -
/längerfristig nicht zu erwarten. Lediglich kann 
durch den Wind und Wellenschlag eine teilweise 
Durchmischung oberflächennah erfol gen. Länger-
fristig, nach Abschluss der Rheinwassereinleitung, 
strömt sauerstoffarmes Grundwasser in den See 
und wird sich eine relativ stabile Schichtung aus-
bilden. Die Photosynthese wird durch mangelndes 
Licht und P -Limitierung sowie durch  unzu-
reichende A nsiedlungsmöglichkeiten infolge der 
Gewässermorphologie limitiert, weshalb die Sau-
erstoffzufuhr durch Pflanzen begrenzt ist bzw. län-
gerfristig nachlassen wird. Im See wird CO2 gebil-
det, auch N2 und N2O und führen zu einem Gas-
austritt und zur Bildung klimar elevanter Gase. Am 
Gewässergrund können sich des Weiteren CH4 
und H2S als unerwünschte toxisch wirkende Gase 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Der Gasaustausch erfolgt vorzugsweise mit der 
turbulenten Durchmischung des Seewassers 
und weniger durch die interne Produktion (Pri-
märproduktion) bzw. molekulare Diffusion. 
Sauerstoff wird aus der Atmosphäre in das Tie-
fenwasser eingemischt. ""Tiefengase"" entste-
hen aus der Respiration in den Sedimenten. 
Während der sommerlichen Stratifizierung ist 
der Gasaustausch gehemmt. Deshalb bilden 
sich hier typische Gasprofile mit Sauerstoffzeh-
rung und CO2 -Anreicherung im Hypolimnion. 
Diese "Gasschichtung" wird mit der Zirku lation 
aufgelöst. Zur weiteren Erläuterung wird auch 
auf das Bild 28 auf Seite 74 des Fachgutach-
tens verwiesen. 
Schwefelwasserstoff und Methan bilden sich 
nur unter stark anoxischen Bedingungen. Diese 
lassen sich nach Kenntnis der Sachlage für den 
Tagebausee Hambach ausschließen. Solche 
sind für oligotrophe und mesotrophe Seen nicht 
bekannt. 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
bilden, wobei H2S auch zu unerwünschten Gerü-
chen beiträgt. Ob die Gase kontinuierlich gleich-
mäßig oder stoßweise freigesetzt werden können, 
ist zu untersuchen, sofern dies zu unerwünschten 
Effekten im Nahbereich der Gewässerumgebung 
führen könnte. Auch in diesem Kapitel wurde mit 
gemittelten Randbedingungen für den gesamten 
See gerechnet. Der Diffusionsweg und die Diffusi-
onslänge wurden mit der mittleren Seetiefe und mit 
einem gemittelten Austauschkoeeffizienten be-
rechnet. Um die möglichen Effekte unter Realbe-
dingungen abzubilden, sollten die von – bis-Berei-
che der relevanten Eingangsdaten verwendet wer-
den. 
Eine stoßweise Freisetzung der Tiefengase 
durch "blow out" findet nicht statt. Die Freiset-
zung der Gase erfolgt im Rahmen der windin-
duzierten Mischung, sicherlich in ei nem gewis-
sen Maße diskontinuierlich, aber auf keinen Fall 
"explosionsartig". 
Hinsichtlich der Klimarelevanz der in einem See 
gebildeten Gase ist anzuführen, dass ein See 
im Betrachtungsrahmen seines Einzugsgebie-
tes grundsätzlich eine Kohlenstoffsenke ist. Ein 
See akkumuliert natürlicherweise organogenes 
Sediment. Der See allein ohne Einzugsgebiet 
betrachtet, wäre eine CO2 -Quelle. Diese sys-
temanalytische Betrachtung des Sees als offe-
nes System ist jedoch hinsichtlich der Stoffbi-
lanzierung im Allgemeinen und hinsichtlich der 
CO2-Bilanzierung im Speziellen inkorrekt. 
Die gemittelten Randbedingungen für den 
Gasaustausch (mittlere Diffusionslängen) wur-
den für das stark abstrahierte hydrochemische 
Modell (PHREEQC) in Ansatz gebracht, nicht 
für das diskrete limnophysikalische Modell (CE-
QUAL W2).

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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Eine Änderung der Eingangsdaten ist nach die-
sem fachlichen Hintergrund nicht vorzuneh-
men.  
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1026742_
018 
Zu 4.3.3.4/.5 Wasserbeschaffenheit der Einleitun-
gen und Zuflüsse / Stoffeintrag durch Erosion: Die 
Sauerstoffkonzentrationen und das Redoxpoten-
zial wurden offenbar nicht einbezogen. Die Para-
meterumfänge sind für die verschiedenen Zuflüsse 
und Einleitungen unvollständig, die Min -Max-Wer-
tebereiche sind bisher nicht bekannt oder nicht be-
rücksichtigt worden. Zu Ammonium ist hinsichtlich 
der Bewertungsfragen anzufügen, dass ein Ver-
gleichswert von 0,5 mg/l für Ammonium gilt 
(Grundwasserschwellenwert). Dieser gilt für Am-
monium, für Ammonium -N wäre der Wert umzu-
rechnen (entsprechend niedriger). Für ortho-Phos-
phat gilt ebenfalls ein Grundwasserschwellenwert 
von 0,5 mg/L, der ebenfalls umzurechnen ist, wenn 
die Angabe in ortho-Phosphat-P erfolgt. Ob für den 
Eintrag von Pyritoxidationsprodukten aus den 
durch Sümpfungseinflüsse beeinflussten Grund-
wasserleitern und Tagebaukippen realistische 
Werte vorlagen und einbezogen wurden, lässt sich 
anhand der Darstellungen in dem vorliegenden 
Gutachten nicht bewerten. Soweit noch nicht vor-
handen, ist es notwendig, die zufließenden Wäs-
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Zur Sauerstoffkonzentration und zum Re-
doxpotential kann folgendes eräutert  wer-
den: Das hydrochemische Modell PHREEQC 
rechnet nicht mit gelöstem Sauerstoff. Der Re-
doxzustand der Zuflüsse wird über den pe-Wert 
gesteuert. Im See wird unter der Annahme ei-
ner vollständigen Zirkulation (Ergebnis der 
limnophysikalischen Modellierung) v on einer 
ganzjährigen Sauerstoffverfügbarkeit ausge-
gangen. Dazu wird im See ein funktionaler Par-
tialdruck für den Sauerstoff so eingestellt, dass 
sich im Seewasser ein realistisches Redoxpo-
tenzial einstellt, das seinerseits für andere Re-
doxreaktionen (z. B. Eisen) maßgeblich ist. Das 
ist eine Spezifik der hydrochemischen Model-
lierung, die im Wesentlichen auf der Gleichge-
wichtsthermodynamik der Ionenassoziations-
theorie von DEBYE-HÜCKEL basiert. Die meis-
ten Redoxprozesse in der Natur (der Stickstoff-
metabolismus, die Eisenoxidation und -reduk-
tion, die Sulfatreduktion usw.) verhalten sich 
nicht nach der Gleichgewichtsthermodynamik. 
Je nach Problemstellung müssen die Redoxre-
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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
ser und Einleitungen einer sys tematischen Ana-
lyse der Pyritoxidationsprodukte (soweit bereits 
geflutet) und des Freisetzungspotenzials (soweit 
noch nicht geflutet) zu unterziehen. Zwingend 
muss auch der Eintrag von Pyrithaltigen Materia-
lien durch Erosion und Abschwemmung aus den 
Böschungen genau quantifiziert werden. Anhand 
der Darstellungen im Gutachten (Kap. 4.3.3.5) ist 
nicht erkennbar, inwieweit der Eintrag durch Ero-
sion und Abschwemmung den zu erwartenden 
Entwicklungen entspricht und ob das künftig in den 
See eingetragene Material hinsichtlich Pyritgehalt 
und anderer Stoffe (Nährstoffe, Spurenmetalle) 
bereits ausreichend bekannt und in die Prognosen 
zur Sediment- und Seewasserqualität einbezogen 
worden ist. Die Prognosen hinsichtlich des Ein-
trags von Böschungsmaterial und von Erosio n 
durch Wind, Starkregenereignisse, Rutschungen 
und Wellenschlag sind jedenfalls auch über den 
Zeitraum der Füllphase hinaus zu verlängern. 
aktionen durch empirische Gleichungen (Kineti-
ken) oder Hilfsannahmen abgebildet werden.  
  
In Bezug auf Ammonium und ortho -Phosphat 
gilt, dass sich die im Tagebausee einstellenden 
Ammonium- und Phosphorkonzentrationen 
deutlich unter den Schwellenwerten der GrwV 
liegen werden und sind stofflich für das aus 
dem See abströmende Grundwasser somit 
nicht relevant. 
Zum Thema Pyritoxidationsprodukte und Ein-
trag in den See:  Zur Genese und Beschaffen-
heit des Kippenwassers im Tagebau Hambach 
liegen umfassende Untersuchungen vor.  Über 
die jahrzehntelange Liegezeit der Kippen und 
aufgeschlossenen Böschungen, die das Ufer 
und das Einzugsgebiet des künftigen Tagebau-
sees bilden, verwittert der Pyrit oberflächen-
nahe nahezu vollständig. Aus früheren Unter-
suchungen zu den Kippen im Rheinischen 
Braunkohlenrevier wurde eine Eindringtiefe der 
Verwitterungsfront von im Mittel 5 Metern ermit-
telt. Ein relevanter Pyriteintrag infolge von Bo-
denabtrag durch Erosion ist nicht anzunehmen, 
zumal aufgrund einer weiteren Exposition der 
Sedimente über mehrere Jahrzehnte von ei-
nem tieferen Eindringen der Verwitterungsfront

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
ausgegangen werden kann. Die Verwitterungs-
produkte finden sich dann in gelöster Form im 
Kippenwasser wieder.  Zur Beschaffenheit der 
oberflächennah lagernden Substrate wurden 
entsprechend Annahmen getroffen. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1026742_
019 
Zu Kap. 4.3.5 Berechnungsergebnisse: Zu den Pa-
rametern, die nach Abschluss der Befüllphase 
noch einen Trend oder eine Änderungstendenz 
zeigen, ist eine Langzeitprognose über 2200 hin-
aus zu vermerken. In der Zusammenfassung (The-
sen) kann dann nicht der Zustand nach Abschluss 
der Restseebefüllung als Resultat festgehalten 
werden, ohne dass auf die Langzeitentwicklung  
 eingegangen wird. Für den pH -Wert ergibt sich 
eine leicht abnehmende Tendenz. Die Säurekapa-
zität unterliegt anfangs während der Füllphase ei-
ner starken Ab nahme, nach einer vorübergehend 
leichten Zunahme zeigt sich ca. ab 2130 wieder 
eine leichte Abnahme. Bei Sulfat ist die Entwick-
lung auch bis 2200 noch nicht abgeschlossen. Ab 
Beendigung der Füllphase (~2080) unterliegt die 
Sulfatkonzentration im See einem anhaltend stei-
genden Trend, der auch 2200 noch anhält. Daher 
wurde der Prognosezeitraum bis 2400 verlängert, 
wobei ein Wert von 270 mg/L erreicht wurde. Ob 
dieser Wert tatsächlich der Maximalkonzentration 
entspricht, kann mangels genauer Kenntnisse der 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Bezüglich der Entwicklung des Tagebausees 
sind drei relevante Phasen zu bewerten: 1. Der 
Zustand der Vollfüllung bzw. Abschluss der Flu-
tung, 2. die ersten Jahrzehnte der Seeentwick-
lung nach der Flutung und  3. die Langfristent-
wicklung. In dieser Reihenfolge nimmt die Prog-
nosegenauigkeit ab. 
In Phase 1 dominieren hydrochemische Pro-
zesse und die Frage der Versauerung ist von 
vordergründigem Interesse. 
In Phase 2 sind Fragen der Mixis und der Tro-
phie im Vordergrund. 
In Phase 3 ist die Langfristentwicklung von Sul-
fat und ggf. einer Versauerung von Belang. 
Entsprechend unterscheiden sich die verwen-
deten Modellinstrumentarien. 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Modellannahmen und –Eingangsdaten nicht ge-
nau beurteilt werden. Der Grundwasserschwellen-
wert und Trinkwassergrenzwert für Sulfat (Kontakt-
grundwasser, abstromige Grundwasserleiter) liegt 
bei 250 mg/L. Insofern wären Gegenmaßnahmen 
aufgrund der Anforderungen der GrwV geboten. 
Der Trend der steigenden Sulfatkonzentratio-
nen über das Jahr 2400 ergibt sich daraus, das 
für die Herkunftsräume des Grundwassers über 
den gesamten Prognosezeitraum konstante 
Bedingungen angenommen wurden. Betrach-
tungen zur Aussüßung der Grundwasserleiter 
oder der Wirkung geochemischer/mikrobiologi-
scher Prozesse, wie z. B. die Sulfatreduktion,  
liegen nicht vor und sind auf dem heutigen 
Kenntnisstand seriös kaum darstellbar.  
  
Die "schleichenden" Trends beim pH -Wert, bei 
der Säurekapazität und bei der Sulfatkonzent-
ration sind der langen Verweilzeit geschuldet. 
Mit Abschluss der Flutung beginnt d ie langfris-
tige Entwicklung des Tagebausees durch Ein-
bettung in den natürlichen Wasserhaushalt und 
einer veränderten Wasserbilanz, bei der fortan 
das Grundwasser dominiert. Damit stellt sich 
auch ein neue Fließgleichgewicht der Wasser-
beschaffenheit ein. Au s der Reaktortheorie 
lässt sich ableiten, das die Einstellung eines 
neuen Fließgleichgewichtes (< 5% Abwei-
chung) etwa das Dreifache der Verweilzeit be-
trägt. Im konkreten Fall mithin mindestens 500 
Jahre. Fachgutachterlich wird der Wert solcher 
langfristigen Betrachtungen und insbesondere

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
die Vorschau auf Gegenmaßnahmen in sol-
chen Zeithorizonten in Frage gestellt.  
  
Die Festlegung von Maßnahmen bereits im 
Braunkohlenplan Hambach wird demnach als 
nicht erforderlich angesehen. Dies hat keine 
Auswirkungen auf d ie Darlegungen zur grund-
sätzlichen Machbarkeit des Tagebausees. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1026742_
020 
Zu Kap. 4.3.5.5 Stickstoff: Wie oben bereits aus-
geführt, vermögen die Angaben des Gutachtens 
zum Stickstoffhaushalt im See nicht zu überzeu-
gen. Während der Füllphase werden die zu Beginn 
problematisch hohen Ammoniumkonzentrationen 
>> 1 mg/L durch das Rheinwasser verdünnt und 
durch die Einleitung von sauerstoffhaltigem Was-
ser kann eine Nitrifikation in dieser Phase stattfin-
den. Nach Abschluss der Füllphase wird aber wei-
terhin viel NH4 -haltiges Grundwasser und Kipp-
engrundwasser eingetragen. Ammonium wird 
auch im See durch Mineralisation (aus organi-
schem Material Norg) gebildet. Im Gutachten wird 
an vielen Stellen, auch in der Zusammenfassung, 
ausgesagt, dass eine Nitrifikation im See stattfin-
den werde und sich niedrige Ammoniumkonzent-
rationen einstellen würden. Wie diese zustande 
kommen, ist nicht nachzuvollziehen und es ist 
auch nicht klar, ob der angegebene Wert (<0,1 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Es wird auf die Ausführungen zur Stellung-
nahme ID 1026742_012 verwiesen. Die Festle-
gung von Gegenmaßnahmen und weitere Be-
trachtungen sind demnach nicht erforderlich.  
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Bezirksregierung Köln  
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des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
mg/L) ein Mittelwert, ein Wert f ür den Ablauf oder 
für die Gewässeroberfläche o.ä. ist. Jedenfalls ist 
schwer vorstellbar, woher auf Dauer der Sauerstoff 
bzw. Oxidationsmittel zur Nitrifikation des Ammo-
niums im Hypolimnion und am Gewässergrund 
stammen sollen. Dabei ist ein überarbeitetes  Mi-
xis-Modell zu verwenden (siehe oben). Es muss 
damit gerechnet werden, dass keine Vollzirkulation 
bis zum Gewässergrund stattfindet, schon gleich 
nicht jährlich. Weitere sauerstoffzehrende bzw. 
Oxidationsmittel-verbrauchende Prozesse, die im 
Hypolimnion und am Gewässergrund ablaufen, 
sind ebenfalls zu berücksichtigen. Die resultieren-
den Ammoniumkonzentrationen in der Langzeit-
prognose, tiefendifferenziert und saisonal auflö-
send, sind für die verschiedenen Bilanzräume des 
Sees darzustellen. Für die Beurteil ung ist der 
Grundwasserschwellenwert von 0,5 mg/l für Am-
monium im Kontaktgrundwasser und abstromigen 
Grundwasser relevant. Ggf. sind Maßnahmen er-
forderlich. Auch die Bildung von Nitrit ist bei der 
Analyse des Stickstoffhaushaltes zu betrachten 
und darzustellen. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1026742_
021 
Zu Kap. 4.4 autochthone Seesedimente: Hinsicht-
lich der zu erwartenden Sedimentation in der nach-
bergbaulichen Zeit nach Abschluss der Restsee-
füllung durch Rheinwasser sind hinsichtlich der 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Zu den Seesedimenten:  Der Eintrag von Bö-
schungsmaterial ist aus geotechnischen Grün-
den in der Flutungsphase um ein Vielfaches 
größer als nach dem Erreichen des stationären 
-

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des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
längerfristigen Entwicklung die obigen Hinweise zu 
berücksichtigen. Es ist zu hinterfragen, ob in der 
nachbergbaulichen Zeit der Eintrag von Feststof-
fen durch Erosion, Rutschung und Abschwem-
mung aus den steilen Böschungen und angesichts 
der Fließumkehr des Grundwassers in den See 
hinein, tatsächlich, wie auf Seite 102 formuliert, ge-
ring sein wird. Dies ist näher zu untersuchen, wo-
bei auch Ereignisfälle (Starkregenereignisse, 
Grundwasserandrang) einbezogen werden soll-
ten. Die nach Lage in den anstromigen Grundwas-
serleitern, Kippen und Böschungen anstehenden 
Materialien sollt en hinsichtlich ihre Stoffinventars 
und Freisetzungspotenzials näher untersucht wer-
den (Hinweise siehe oben). Weiterhin hängen die 
Sedimentationsprozesse maßgeblich von den sich 
einstellenden Milieuparametern (Sauerstoffgehalt, 
Redoxpotenzial, Temperatur, pH-Wert, elektrische 
Leitfähigkeit, Säurekapazität etc.) im See ab. 
Diese wiederum werden durch die Art und Intensi-
tät der Mixis und Trophie maßgeblich beeinflusst. 
Sofern sich über längere Zeiträume, wie anzuneh-
men, am Gewässergrund anaerobe Verhältnisse 
einstellen (keine oder unvollständige Durchmi-
schung, s.o.), ändern sich auch die Sedimentati-
onsprozesse und die Qualität und Menge der Se-
dimente. Auch erscheint der Ausschluss relevanter 
Trübungen (S. 102 unten) angesichts der künftig 
Zielwasserstands. Der ansteigende Wasser-
spiegel überzieht die gesamte Seeböschung 
der Wellenerosion. Später wirkt die Wellenero-
sion nur noch begrenzt im Bereich der Wellen-
schlagzone. Die Niederschlagserosion ist auf 
den anfänglich unbewachsenen Böschungen 
besonders intensiv. In der Seekontur kommt sie 
mit dem Überstau zum Erliegen. Auf den dau-
erhaft trocken liegenden Böschungen oberhalb 
des Endwasserspiegels wird sich innerhalb der 
ersten Jahrzehnte eine geschlossene Pflan-
zendecke ausbilden, die die Niederschlagsero-
sion weitgehend zum Erliegen bringt. Davon 
abweichende Annahmen widersprechen dem 
Erkenntnisstand und den Beobachtungen an 
den zahlreichen bereits bestehenden Tagebau-
seen des Braunkohlenbergbaus.  Unabhängig 
davon werden an den nicht natürlich entstande-
nen Böschungen unter Wasser in einem gerin-
geren Umfang weitere Verformungen stattfin-
den. 
  
Die Sedimentationsprozesse hängen von zahl-
reichen Einflussfaktoren ab. Wesentliche sedi-
mentbildende Prozesse im See bleiben auf 
Dauer der Eintrag klastischen Materials (durch 
Böschungsumformungen) und organischer Be-
standteile (aus der Primärproduktion) sowie die

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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
hohen Eiseneinträge ( bei Sauerstoffmangel und 
PLimitierung) unwahrscheinlich. Eine Prognose 
der Beschaffenheit der autochthonen Seesedi-
mente ist erst dann möglich, die oben genannten 
Einflussfaktoren näher untersucht und korrekt be-
stimmt worden sind. Letztlich wird selbst im G ut-
achten der Bereich mit guten Lichtverhältnissen 
als begrenzt auf die Uferbereiche und oberflächen-
nahen Bereiche dargestellt (S. 105 oben). Die ent-
haltenen Annahmen und Hinweise aus dem Gut-
achten sind nicht kohärent in den Kapiteln zuei-
nander in Beziehung  gesetzt worden; die in die 
Schlussfolgerungen / Zusammenfassung über-
nommenen Statements greifen zu kurz oder ver-
wenden einseitig die positiven Ergebnisse. Bei den 
Metallen ist ein vervollständigter mit dem LANUV 
abzustimmender Parameterumfang der Betrach-
tung zu unterziehen. Sehr stark erhöht werden die 
Zink- Konzentrationen im Wasser und im Sediment 
sein. Ebenfalls in gewässer - und/oder grundwas-
serrelevanten Konzentrationen werden Arsen, Ni-
ckel, Kobalt, Vanadium sein. In den Untersu-
chungsumfang (Metalle) g ehören weiterhin min-
destens auch Hg, Pb, Ku, U, Cd, Cr. Das Rücklö-
sungspotenzial ist nicht anhand gemittelter 
Seequalitätsparameter für dauerhaft sauerstoffge-
sättigte Verhältnisse im Tiefenwasser und am Ge-
wässergrund zu ermitteln, sondern (auch) für 
Fällung von Eisenhydroxid (aus dem Grund-
wasser). Dazu wurden im Sinne von Grenzfall-
betrachtungen nachvollziehbare quantitative 
Abschätzungen getroffen. 
Zur Trübung durch Eisen:  Eine hohe Trübung 
des Seewassers durch Eisen ist ausgeschlos-
sen. Dafür sind die Eiseneinträge zu gering, der 
See zu tief und die Verweilzeit des Seewassers 
zu lang. Zudem wurde eine ausreichend gute 
Sauerstoffversorgung des Tagebausees prog-
nostiziert. 
  
Insgesamt kann der Aussage nicht gefolgt wer-
den, dass bisher keine Prognose der Beschaf-
fenheit der autochthonen Seesedimen te erfol-
gen kann und die Aussagen innerhalb des Gut-
achtens nicht kohärent seien. Eine umfassende 
Bewertung der Machbarkeit des Tagebausees 
ist möglich und gegeben. 
Zum Thema Metalle:  Die Betrachtungen zum 
Portfolio der Metalle können im begründeten 
Fall grundsätzlich ergänzt werden. 
Zur Anaerobie wurden bereits Aussagen getrof-
fen. Nach den vorliegenden Erkenntnissen

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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
anoxische Verhältnisse. Dementsprechend sind 
auch die Aussagen im Kapitel 5.1, 5.3 und 8.3.1 
anders darzustellen. Die Metallbindung ist nicht 
zwingend und gewiss nicht vollständig „irreversi-
bel“, wie auf Seite 104 dargelegt. Mit dem Grund-
wasseranstieg werden die  Konzentrationen ver-
schiedener Schwermetalle ansteigen und im Tie-
fenwasser zu UQN Überschreitungen führen. Des 
Weiteren können sich toxische Gase bilden. 
kann eine Anaerobie im Tiefenwasser des künf-
tigen Tagebausees Hambach mit hoher Wahr-
scheinlichkeit ausgeschlossen werden. 
Zur Gasbildung wird a uf die Ausführungen in 
den Stellungnahmen ID 1026742_017 und 
1026742_008 verwiesen. 
Eine "Rekontamination" von Gewässern dieser 
Größenordnung durch anaerobe Metallrücklö-
sung ist aus der Literatur nicht bekannt. Sie ist 
auch aufgrund der spezifischen Sedime ntge-
nese (hohe Rate der Umlagerung klastischer 
Sedimente) nicht plausibel. 
Mit Blick auf den angesprochenen Parameter-
katalog ist - ohne an dieser Stelle auf einzelne 
Parameter einzugehen - stets auf die jeweilige 
Rechtsqualität der herangezogenen Werte zu 
achten ist. So sind insbesondere rechtlich ver-
bindlich geregelte Parameter für die Bewirt-
schaftungsplanung von nicht gesetzlich gere-
gelten Parametern zu unterscheiden. Der je-
weilige Rechtscharakter wirkt sich u.a. darauf 
aus, in welchem Zusammenhang ein Pa rame-
ter heranzuziehen ist. Zudem unterscheidet 
sich ihr jeweiliger Aussagegehalt bezogen auf 
Fragestellungen der Zulassungsentscheidung.

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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1026742_
022 
Zu Kap. 5.1 Sauerstoff: Es ist nochmals anzumer-
ken, dass die Primärproduktion langfristig durch 
geringer werdende Phosphoreinträge und auf-
grund der Seemorphometrie (hohes Volumen im 
Verhältnis zur Oberfläche), außerdem auch auf-
grund nachlassender Lichtverh ältnisse, stark limi-
tiert wird. Daher wird die Sauerstoffzufuhr durch 
die Photosynthese sich anders darstellen, als es 
im Gutachten dargestellt und bewertet wird. Das 
zufließende Grundwasser wird, nachdem die Ge-
birgsbelüftung durch den Grundwasseranstieg be-
seitigt ist, geringe Sauerstoffgehalte aufweisen, 
wie auch das Grundwasser aus dem Gewachse-
nen und das Kippengrundwasser nach erfolgter 
Durchströmung der Kippen sauerstofffrei sein wird. 
Stattdessen werden die NH4-Konzentrationen die-
ser Wässer stark erhöh t sein. Unter den Verhält-
nissen, die sich in dem Gewässer in der Tiefe ein-
stellen, wird Ammonium nicht abgebaut, sondern 
vielmehr kann zusätzlich Ammonium gebildet wer-
den (Mineralisation von organischer Substanz, 
Ammonifikation). Die Aussage auf Seite 107 oben, 
wonach der Eintrag von anoxischem Grundwasser 
und sein Einfluss auf den Sauerstoffhaushalt des 
Sees vernachlässigt werden können, ist nicht plau-
sibel. Dies gilt bestenfalls für den Flutungszeit-
raum, so lange mit Sauerstoff gesättigtes Wasser 
zugeführt wird. Doch auch hier gilt, dass infolge der 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
In Bezug auf die Lichtverhältnisse im künftigen 
Tagebausee Hambach wird auf die Ausführun-
gen der Stellungnahmen ID 1026742_011 und 
ID 1026742_013 verwiesen. 
Das Kippengrundwasser hat einen Anteil am 
Zustrom zum Tagebausee Hambach von 6 % 
des gesamten bilanzierten Zustroms und eine 
volumenstromspezifische Verweilzeit von 
2.700 Jahren. Ein relevanter Einfluss dieses 
Grundwassers auf den Sauerstoffhaushalt des 
Tagebausees kann ausgeschlossen werden. 
Zur weiteren Erläuterung wird auf die Stellung-
nahmen ID 1026742_011 und ID 1026742_013 
verwiesen.  
Grundwasser ist fast ausnahmslos sauerstoff-
frei. Der Sauerstoffeintrag mit dem Grundwas-
ser spielt aufgrund der sehr langen Verweilzeit 
des Seewassers faktisch keine Rol le für die 
Sauerstoffbilanz des Sees. 
Weiterhin gilt, dass das limnophysikalische Mo-
dell die Zusammenhänge zwischen der Sauer-
stoffkonzentration und der Sauerstoffsättigung 
physikalisch exakt berücksichtigt. In der Dar-
stellung wurde die Sauerstoffsättigung bevor-
-

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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
hohen Temperaturen des eingeleiteten Wassers 
und an der Gewässeroberfläche während der 
Sommermonate sich geringe Sauerstoffkonzentra-
tionen einstellen, die bei Abkühlung bzw. Absinken 
des Wassers nicht unbedingt  zu einer Sauer-
stoffsättigung im Tiefenwasser führen. Der Ver-
gleich mit dem Bodensee (s. 107) passt nicht. Die 
Bedingungen unterscheiden sich erheblich. Die 
Aussagen zur Dauer der Schichtung bzw. zu Zeit-
raum, Häufigkeit und Intensität der Durchmischung 
(S. 107) können so nicht für die nachbergbauliche 
Zeit zutreffen. Durchaus kann die sich einstellende 
anhaltende bis dauerhafte Schichtung (Ther-
mokline, auch Chemokline möglich) zu Beeinträch-
tigungen des Lebensraums führen. Die ermittelte 
minimale Sauerstoffsättigung von 60% (Seite 107 
unten und Zusammenfassung) wurde auf Grund-
lage nicht plausibler Annahmen zur Seeentwick-
lung (siehe oben) kalkuliert und bedarf einer kriti-
schen Prüfung. Eine Methanogenese im Profun-
dial ist ebenfalls nicht auszuschließen (S. 108  
oben). 
zugt, weil sich die Werte der Sauerstoffkonzent-
ration ohne Kenntnisse der Temperatur nur 
schwer interpretieren lassen. Eine Darstellung 
von Sauerstoffkonzentrationen kann im Rah-
men weiterer Detailbetrachtungen innerhalb 
des Planfeststellungsverfahrens für den Tage-
bausee ergänzt werden. Dies hat keine Auswir-
kungen auf die Beurteilung zur Machbarkeit des 
Tagebausees. 
  
Das limnophysikalische Modell bildet unter Ein-
beziehung aller verfügbaren Erkenntnisse zum 
künftigen Tagebausee Hambach kein dauer-
haftes Monimolimnion ab. Zu weiteren Erläute-
rung wird auf die Stellungnahme ID 
1026742_008 verwiesen. 
Eine Methanogenese im künftigen Tagebausee 
Hambach ist hochgradig unwahrscheinlich. Zur 
Methanogenese im Konkreten wird ergänzend 
auf die Ausführungen der Stellu ngnahmen ID 
1026742_008 und 1026742_017 verwiesen. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1026742_
023 
Zu Kap. 5.2 Sulfat: Hier ist, wie oben bereits ange-
merkt, zu beachten, dass die Sulfatkonzentration 
im Restsee zum Zeitpunkt des „stationären Endzu-
stands“ im Jahr 2200 noch einen anhaltend stei-
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Im Rahmen der Erstellung des limnologischen 
Prognosegutachtens erfolgte anhand einer ver-
längerten Prognose eine Überprüfung des Zeit-
punkts der maximalen Sulfatbelastung im See. 
-

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des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
genden Trend zeigt. Der Anstieg hält also weiter-
hin an (ob bereits 2400 ein Maximum und eine 
Trendumkehr erreicht wird, ist ebenfalls genauer 
zu prüfen, und insbesondere auch, wie hoch die 
sich einstellenden Maximalkonzen trationen sein 
werden. Diese werden jedenfalls den Grundwas-
serschwellenwert (zugleich Trinkwassergrenz-
wert) von 250 mg/l im See und im abstromigen 
Grundwasser des Sees überschreiten, so dass 
hinsichtlich der Bewirtschaftungsziele des Grund-
wassers in den ei ne Verfehlung der Bewirtschaf-
tungsziele vorliegt (vgl. Hintergrundpapier Braun-
kohle). Eine Verfehlung liegt nach heutigen Bewer-
tungskriterien der GWRL bzw. GrwV schon dann 
vor, wenn bei einer Konzentration von >75% des 
Grundwasserschwellenwertes (also ab 1 87,5 
mg/L) ein weiterhin steigender Trend besteht bzw. 
zu besorgen ist. Darüber hinaus ist nicht nachvoll-
ziehbar, warum die prognostizierten Sulfatkon-
zentrationen von rund 250 mg/L als unkritisch für 
die Gewässerbiozönose angesehen werden, wenn 
ein Vergleich mit Untersuchungen in Fließgewäs-
ser-Taxa erfolgt. 
Der Maximalwert liegt, wie im Gutachten darge-
legt, bei rund 270 mg/l. Entsprechend wird dies 
auch im Rahmen des Kippenabstromgutach-
tens berücksichtigt und geht in die Begutach-
tung mit ein. 
Der Fachbeitrag WRRL (s. Anlage 7a) berück-
sichtigt die fachlichen Ausführungen des Kip-
penabstromgutachtens im Rahmen der Prü-
fung der Vereinbarkeit  des Änderungsvorha-
bens mit den Zielen der Wasserrahmenrichtli-
nie. Die Gutachter kommen zu dem Schluss, 
dass anhand der Untersuchungen der RWTH 
Aachen, LiH, zu erwarten ist, dass die GWK 
274_05 und 274_06 aufgrund des Kippenab-
stroms Hambach in einen chemisch schlechten 
Zustand einzustufen sind. Für die beiden ge-
nannten GWK bestehen Ausnahmen von den 
Bewirtschaftungszielen. 
Weitergehende Detailbetrachtungen zum Kip-
penabstrom und Abstrom aus dem Tagebau-
see sind ergänzend auch Bestandteil des Plan-
feststellungsverfahrens für die Herstellung des 
Tagebausees Hambach.  
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1026742_
024 
Zu Kap. 5.3 Spurenmetalle: Ergänzend zu obigen 
Hinweisen gilt, dass der Parameterumfang und 
Eingangsdatensatz zu vervollständigen ist, dass 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
In Bezug auf die Spurenmetalle wird auf die 
Stellungnahme ID 1026742_021 verwiesen. 
Eine Anpassung des Fachgutachtens innerhalb 
-

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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
die Redoxver hältnisse anders kalkuliert werden 
müssen, und dass zur Beurteilung von Stoffkon-
zentrationen in dem See aufgrund seines Kontak-
tes zum Grundwasser (Abstrom- und Interaktions-
bereich) ergänzend zu den verwendeten Kriterien 
nach OGewV die Grundwasserschwellenw erte 
und GFS -Werte gemäß LAWA heranzuziehen 
sind. Die Situation zu Beginn der Füllphase (S. 
111) sollte näher bewertet werden. Zu Beginn er-
geben sich hohe Salz -, Metall -, Zink, NH4 -Kon-
zentrationen, so dass sich eine Chemokline ein-
stellen kann, die erst aufgehoben werden muss. 
des Braunkohlenplanändeungsverfahrens 
Hambach wird nicht gesehen. 
Der Zustand zu Beginn der Füllphase ist hoch-
gradig unbestimmt. In den Tieflagen wird sich 
vor Flutungsbeginn Kippenwasser in lokalen 
Senken sammeln. Eine Chemokline wird sich 
mit großer Wahrscheinlichkeit nicht herausbil-
den, weil sich das Flutungswasser turbulen t 
einmischt und in dem anfänglichen flachen Ge-
wässer die morphometrischen Bedingungen für 
die Herausbildung eines Monimolimnions 
grundsätzlich ungünstig sind.  Darüber hinaus 
ist nicht klar, welche Relevanz die Entwicklung 
des Tagebausees in den ersten Jahr en für die 
Gewässerherstellung hat. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1026742_
025 
Zu Kap. 5.4 Organische Schadstoffe im Rheinwas-
ser: Siehe dazu die oben bereits vorhandenen, kri-
tischen Anmerkungen hinsichtlich der im Gutach-
ten betrachteten Parameterumfänge und der un-
vollständigen Bewertungskriterien  (auch Parame-
ter mit einer Orientierungswertüberschreitung sind 
gewässerrelevant). Zunächst sind repräsentative 
Untersuchungen der Rheinwasserqualität im Be-
reich der Entnahmestelle mit einem mit den Behör-
den abgestimmten Parameterumfang durchzufüh-
ren. Die zu verwendenden Bewertungskriterien 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
In Kapitel 4.1.4.1 wird die Beschaffenheit des 
Rheinwassers als Flutungswasser betrachtet. 
Dabei werden neben den Umweltqualitätsnor-
men der Oberflächengewässerverordnung 
auch die Beurteilungswerte des  Monitoring-
Leitfadens NRW einbezogen. Die Bewertung 
unter Einbeziehung aller vorliegenden Mess-
werte von 2019 bis 2021 an den Messtellen 
Dormagen-Stürzelberg und Düsseldorf -Flehe 
ergibt, dass für insgesamt 6 Stoff(gruppen) eine 
Überschreitung der Orientierungswerte vorliegt 
-

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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
sind ebenfalls mit den Behörden abzustimmen. Die 
Aussagen zum Verbleib der Stoffe, die im Rhein 
eine Überschreitung des Biota -Wertes aufweisen, 
sind fachlich nicht vertretbar (dazu siehe oben). Ei-
nige dieser Stoffe werden mit der Rheinwasser-
transportleitung sowohl gelöst als auch oder zu-
mindest im Schwebstoff in den See transportiert, 
können sich dort in den Biota akkumulieren und er-
neut in die Nahrungskette (des Sees) übergehen 
bzw. den Lebensraum beeinträchtigen. Da der Ab-
bau dieser Stoffe in der Umwelt ver nachlässigbar 
ist, findet eine Verringerung der Konzentration erst 
durch Verdünnung oder durch Entnahme von Biota 
statt. In der Wassersäule selbst werden adsorbier-
bare Stoffe zwar durch Sedimentation auch „abge-
reichert“, sind dort aber nicht der Nahrungske tte 
entzogen. 
(s. Tabelle 9, Anlage 9). Ergänzend findet sich 
in Tabelle 10 eine Bewertung der Präventiv-
werte. Dass eine Bewertung ohne Berücksich-
tigung von Orientierungswerten bzw. Präventiv-
werten stattgefunden hat, ist demnach nicht zu-
treffend. 
  
Auch werden diese Überschreitungen im Rah-
men des Fachbeitrags Wasserrahmenrichtlinie 
(s. Anlage 7b) betrachtet. Diese sind jedoch 
nicht unmittelbar bewertungsrelevant (s. hierzu 
Ausführungen auf Seite 7 und 62, Anlage 7b).  
  
Zur Repräsentativität der Messste llen und den 
Aussagen zu Biota wird auf die vorangehenden 
Ausführungen in den Stellungnahmen ID 
1025653_002 und ID 1026742_004 verwiesen. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1026742_
026 
Zu Kap. 6.1. Morphometrische Kennwerte: Zum 
Einfluss der morphometrischen Kennwerte auf die 
langfristige Seeentwicklung sollte auf einschlägige 
Fachliteratur und auf die Veränderung einiger 
Randbedingungen durch den Klimawandel zurück-
gegriffen werden. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Bedeutung der morphometrische n Kenn-
werte für die Entwicklung von Seen ist im limno-
logischen Gutachten auskömmlich abgebildet. 
In der Regel wird die Bewertung von Seen an-
hand von morphometrischen Kennwerten und 
darauf basierender empirischer Gleichungen 
nur bemüht, wenn keine weiteren Kenntnisse 
vorliegen. Im konkreten Fall wurde die Seeent-
wicklung mit einem räumlich diskreten (2D) und 
zeitlich hoch aufgelösten numerischen Modell 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
auf der Grundlage einer gut bekannten Morpho-
metrie und einer plausiblen Wasserbilanz ab-
gebildet. Das entspri cht dem fortgeschrittenen 
Stand der Wissenschaft. Zur weiteren Erläute-
rung wird auch auf die Ausführungen in den 
Stellungnahmen ID 1026742_008 und ID 
1026742_015 verwiesen.  Wie bereits darge-
legt, wurde bei den hydrometeorologischen 
Eingangsdaten der limnophysikalischen Model-
lierung der Klimawandel berücksichtigt. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1026742_
027 
Zu Kap. 6.2 Seetypologie: Die zum Vergleich her-
angezogenen Beispielgewässer unterscheiden 
sich erheblich und können nicht als Vergleich ver-
wendet werden. Der prognostizierte Seetyp 13 ist 
nicht nachzuvollziehen, da dessen Voraussetzun-
gen und Verhältnisse nicht dem Typus des künfti-
gen Restsees in der nachbergbaulichen Phase 
entsprechen (anderes Durchmischungsund 
Schichtungsverhalten, andere Trophie b zw. Pro-
duktivität). 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die großen Tagebauseen des rheinischen 
Braunkohlereviers werden einen neuen Ge-
wässertyp begründen (warm monomiktischer 
Tieflandsee mit kleinem Einzugsgebiet).  Da es 
für die geographische Region bisher keine ent-
sprechenden Referenzgewässer gibt, bleibt die 
Möglichkeit, auf den nächstähnlichen Typ zu-
rückzugreifen. Dies ist der Typ 13, in den ge-
schichteten Tieflandseen mit relativ kleinem 
Einzugsgebiet zusammengefasst werden.  Er-
gänzend kann angesichts insbesondere der ab-
weichenden morphometrischen Kennwerte auf 
den Typ 4 (geschichteter Alpensee) zurückge-
griffen werden, um die Referenzbedingungen 
für die Trophie festzulegen. Daraus ergibt sich 
eindeutig Oligotrophie mit hohen Sichttiefen 
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
und nur gerin gen Rückgängen der Sauerstoff-
konzentrationen im Hypolimnion während der 
Sommerstagnation. Die Unterschiede zwi-
schen den Typen 13 und 4 stellen sich dabei 
nur als relativ gering dar. Für die Ableitung der 
biologischen Besiedlung muss derzeit jedoch 
der Typ 13 die Grundlage bilden. Grundlegend 
unterschiedliche Bedingungen in der oberflä-
chennahen Wasserschicht, die den wichtigsten 
Lebensraum für die meisten Organismen dar-
stellt, sind nicht ersichtlich.  Demnach ist der 
Vergleich mit dem Seetyp 13 nachvollziehbar. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1026742_
028 
Zu Kap. 7 Trophieprognose: Die Aussagen sind 
nicht plausibel nachvollziehbar für den Zustand in 
der nachbergbaulichen Phase (Hinweise siehe 
oben). Eine Vollzirkulation ist nicht anzunehmen. 
Die Primärproduk tion wird limitiert (P -Eintrag ab-
nehmend, Lichtverhältnisse infolge des Eisenein-
trags). 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Zur Erläuterung wird auf die Ausführungen der 
Stellungnahme ID 1025653_005 verwiesen. 
Demnach sind die Aussagen zur Trophiepro g-
nose aus fachgutachterlicher Sicht nachvoll-
ziehbar. 
- 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1026742_
029 
In Kap. 7.3.2, Flutungszeitraum, wird kurz erwähnt, 
dass das sehr nährstoffreiche Rheinwasser zu ei-
ner hohen Primärproduktion, mit einem stärkeren 
Algenwachstum während der Sommermonate und 
geringen Sichttiefen, führen wird. Dies ist richtig. 
Da es sich bei dem Flutungszeitraum um mindes-
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Zur weiteren Erläuterung wird auf die Stellung-
nahmen ID 1026742_008, ID 1026742_011 
und ID 1026742_013 verwiesen. Gegensteu-
ernde Maßnahmen sind demnach nicht erfor-
derlich. Durch die ausgeführten Anmerkungen 
des LANUV ergeben sich keine Auswirkungen 
-

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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
tens 40 Jahre, evtl. auch einen noch längeren Zeit-
raum handelt, muss dieser Aussage mehr Raum 
gegeben werden. Auch auf die wahrscheinliche 
Entwicklung von Massenentwicklungen von 
Cyanobakterien („Algenblüten“) ist hinzuweisen. In 
der bisherigen Form ist das Gutachten unausge-
wogen, da es in mehreren Kapiteln ausschließlich 
und umfangreich auf einen oligotrophen Endzu-
stand verweist, aber den langen Zeitraum, in dem 
der See eutroph sein wird, nur an dieser Stelle kurz 
erwähnt. Die Entwicklung am Gewässerboden (S. 
121 oben) zu Beginn der Füllphase ist ebenfalls 
kritisch zu prüfen, da sich zunächst toxische Me-
tall- und Salzgehalte einstellen. Hier wäre zu über-
legen, ob gegensteuernde Maßnahmen denkbar 
sind. 
auf die Prüfbarkeit zur grundsätzlichen Mach-
barkeit des Tagebausees Hambach, die nach 
den vorgelegten Unterlagen gegeben ist. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1026742_
030 
Zu Kap. 8 Lebensräume im See: Das gesamte Ka-
pitel befasst sich ausschließlich mit dem stationä-
ren Endzustand und berücksichtigt nicht den lan-
gen Zeitraum der Befüllungsphase, in dem der See 
eutroph oder meso-eutroph ist. Dies wäre für eine 
ausgewogene Darstellung jedoch wichtig. Das ge-
samte Kapitel ist daher so aufzustellen, dass Prog-
nosen einerseits für die Befüllungsphase und an-
dererseits für die spätere Phase aufgestellt wer-
den. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
In Bezug auf die Trophie -Entwicklung wird auf 
die vorherigen Anmerkungen in der Stellung-
nahme ID 1025653_005 verwiesen.   
  
Der See durchläuft mit der Füllung eine Pri-
märsukzession. Eine sich ausbildende Zonie-
rung im Benthal ist abhängig vom Wasser-
stand, der mit der Befüllung einer ständigen 
Veränderung unterworfen ist. Wichtig für die 
Erstbesiedlung sind die zufallsgesteuerten Ein-
-

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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
träge von Organismen mit dem Flutungswas-
ser. Finden sie einen für sie geeigneten Le-
bensraum vor, können sie sich dort längerfristig 
etablieren. Vor diesem Hintergrund lassen sich 
nur allgemeine Aussagen zum Besiedlungspo-
tential unter Berücksichtigung der im Tagebau-
see Hambach zu erwartenden Bedingungen 
treffen. Besser gesicherte Aussagen sind erst 
für die längerfristige Entwicklu ng nach Errei-
chen des Zielwasserstands möglich.  
  
Insgesamt lässt sich die Entwicklung durch ein 
entsprechendes Monitoring, wie es auch nach 
dem Braunkohlenplan Hambach vorgesehen 
ist, gut beobachten. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1026742_
031 
Zu Kap. 8.3.1.1 Licht:  Dieses sehr kurze Kapitel 
beschreibt i.W. Allgemeinplätze und nimmt nicht in 
geeigneter Weise Bezug auf die sich langfristig im 
See einstellenden Lichtverhältnisse unter Berück-
sichtigung der tatsächlichen Randbedingungen 
(Limitierung der Eisenfällung aufgrund O2 und 
Phosphat als Mangelfaktor, niedriges Redoxpoten-
zial). Die Schlussfolgerungen dieser Entwicklung 
(starke und zunehmende Trübung) auf die länger-
fristige Besiedlung im See werden nicht gezogen, 
da die Aussagen des Gutachtens zu den künftigen 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Zur Erläuterung wird auch auf die Stellungnah-
men ID 1026742_011 und ID 1026742_013 
verwiesen. Zudem wird auf die zu erwartenden 
Lichtverhältnisse wiederholt im Fachgutachten 
eingegangen (z.B. Kap. 8.1.2, 8.2.1.3 und 
8.2.4). 
  
   
-

- 557 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Lichtverhältnissen nicht in geeigneter Weise dar-
gestellt sind. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1026742_
032 
u Kap. 8.3.1.2 Nährstoffe: Wie oben ausgeführt, 
werden sich die nach Flutungsende und im Tiefen-
wasser steigenden N H4-Konzentrationen auf die 
Besiedlung nachteilig auswirken. Ammonium kann 
unter den sich einstellenden Bedingungen nicht in 
genannter Weise im See nitrifiziert werden, allen-
falls im Uferbereich und an der Gewässeroberflä-
che. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Zum Stickstoffhaushalt im Allgemeinen und zu 
Ammonium im Speziellen wird auf die Ausfüh-
rungen in der Stellungnahme ID 1026742_012 
verwiesen. 
- 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1026742_
033 
Zu Kap. 8.3.1.3 Substratbeschaffenheit: Die Aus-
sagen zur Substratbeschaffenheit legen die Über-
legung nahe, man könnte die Makrophytenbesied-
lung und damit auch die Primärproduktion und 
Sauerstoffbildung im See durch Anpassungen der 
Unterwasserhangneigung ggf. noch stellenweise 
optimieren. Zur Modellierung der Unt erwasser-
hangneigung sind keine Variantenvergleiche be-
kannt und wären ggf. noch zu erstellen. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Grundsätzlich gilt, dass die bleibenden Bö-
schungen des Tagebaus unter Berücksichti-
gung der endgültigen wasserwirtschaftlichen 
und insbesondere bodenmechanischen Ver-
hältnisse dauerhaft standsicher anzulegen 
sind. Somit ist der Aspekt der Standsicherheit 
bestimmend bei der Festlegung der Unterwas-
serhangneigungen. 
  
Darüber hinaus ist die Massenbilanz des Tage-
baus zu berücksichtigen. Entsprechend einem 
unabhängigen Gutachten (ahu GmbH, 
FUMINCO GmbH und ZAI mbH)), dass durch 
die Bezirksregierung Köln im Rahmen des 
Braunkohlenplanänderungsverfahrens Ham-
-

- 558 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
bach erstellt wurde, besteht kein Handlungs-
spielraum in der Massenbilanz. Insbesondere  
aufbaufähiges Material ist knapp und kann nicht 
kompensiert werden. Des Weiteren steht im 
Abbaufeld des Tagebaus Hambach nicht aus-
reichend kulturfähiges Material an (Löss), da 
die Lössmächtigkeiten in der dort vorliegenden 
Lagerstätte sehr gering sind. Um  dies auszu-
gleichen, werden die fehlenden Lössmengen 
für den Tagebau Hambach aus dem Tagebau 
Garzweiler bereitgestellt. Mit der Leitentschei-
dung 2023 wurde die Bergbautreibende aufge-
fordert, die Lössabgaben aus dem Tagebau 
Garzweiler zu optimieren. Auf die ser Optimie-
rung basierend wurde das Abbaufeld des Tage-
baus Garzweiler verkleinert. Weitere Lössmen-
gen stehen dort somit nicht zur Verfügung.  
  
Insgesamt ist festzuhalten, dass keine Anpas-
sungsmöglichkeiten in Bezug auf eine Verän-
derung der Unterwasserhangn eigungen sowie 
Substratbeschaffenheit existieren. Eine Erstel-
lung von Variantenvergleichen ist aus diesem 
Grund nicht sinnvoll und wird nicht erstellt. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1026742_
034 
Zu Kap. 8.3.1.4 Wasserbewegung: Die Aussagen 
in Kap. 8.3. 1.4 legen weiterhin die Überlegung 
Stellung-
nahme wird 
Die konkrete Planung der Uferbereiche, insbe-
sondere auch von bspw. Flachwasser zonen 
sowie deren Bepflanzung, erfolgt im Rahmen 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
nahe, man könnte die Ansiedlung von Wasser-
pflanzen entlang der Ufer durch Unterstützung der 
Sedimentstabilität optimieren, sowie durch wellen-
geschützte Buchten. Über die erwähnten Bereiche 
der südöstlichen Bucht sind dies bezüglich keine 
begünstigten Bereiche genannt und wären ggf. 
noch zu prüfen, um die strukturellen Ansiedlungs-
bedingungen zu verbessern. 
zur Kenntnis 
genommen. 
der Abschlussbetriebsplanung und des Plan-
feststellungsverfahrens für die Herstellung des 
Tagebausees. Dort wird geprüft, welche Berei-
che sich als Flachwasserzonen oder auch als 
wellengeschütze Buchten eignen und einen po-
tentiellen Mehrwert bieten. Eine Detailfestle-
gung innerhalb des Braunkohlenplans Ham-
bach erfolgt nicht, da hiermit keine übergeord-
neten raumordnerisch bedeutsamen Festle-
gungen mit einher gehen. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1026742_
035 
Zu Kap. 8.3.2 Potentielles Artenspektrum: Hier 
sollte bereits ein Hinweis auf die Neophyten einge-
fügt werden, die im nachfolgenden Kapitel darge-
stellt werden. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Eine Ergänzung wird nicht als erforderlich an-
gesehen.  
- 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1026742_
036 
Zu Kap. 9 Besiedlungspotential für Neobiota: Es ist 
nicht klar, woher die Einschätzung kommt, dass 
„längerfristig … eher mit einer untergeordneten 
Rolle der Neobiota“ zu rechnen sei. Massenent-
wicklungen von Elodea spp.  haben bereits in an-
deren Stehgewässern zu großen Problemen und 
Einschränkungen in der Freizeitnutzung geführt. 
Da Höhere Pflanzen die Nährstoffe nicht nur aus 
dem Freiwasser, sondern über die Wurzeln auch 
aus dem Sediment aufnehmen, wird die erhoffte 
Reoligotrophierung des Freiwassers nicht unbe-
dingt dazu führen, dass sich die gewünschten 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Zum Thema Neophyten:  Die Ansiedelung von 
Neophyten wird sich im Tagebausee Hambach 
nicht unterbinden lassen. Welche Arten dies 
sein werden und wie stark ihre Ausbreitung sein 
wird, wird von einer Vielzahl von Umweltbedin-
gungen bestimmt.  Als günstig im Hinblick auf 
eine Begrenzung der Ausbreitung emerser und 
oberflächennah wachsender Makrophyten ist 
die Morphologie des Seebeckens mit seiner 
sehr großen freien Wasseroberfläche zu se-
hen. Hierdurch ist mit einer verstärkten Wellen-
-

- 560 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Characeen – Wiesen entwickeln. Bei den Makro-
phyten ist die Phase der Ansiedlung sehr wichtig. 
Insbesondere muss die mögliche Ausbreitung von 
Myriophyllum heterophyllum geprüft und dargelegt 
werden. Es ist wahrscheinlich, dass diese Art den 
Hambachsee früher oder später erreicht. Als im-
mergrüne (wintergrüne) Pflanze gibt Myriophyllum 
heterophyllum den einmal besiedelten Bereich 
nicht auf, sondern vergrößert den Bestand von 
Jahr zu Jahr. Aufgrund dieses Konkurrenzvorteils 
gegenüber anderen Makrophyten kann diese Art in 
wenigen Jahren Dominanzbestände ausbilden 
(siehe Christmann & Eckartz-Vreden (2000) für die 
Villeseen). Eine „gute“ Bewertung des Ökologi-
schen Zustands bzw. Potentials durch das PHYLIB 
– Verfahren ist dann unwahrscheinlich. 
bildung und dementsprechend mit hohem me-
chanischen Stress für die Makrophyten zu rech-
nen, was deren Ausbreitung entgegenwirkt. 
Hinzu kommt eine begrenzte Nährstoffverfüg-
barkeit, die vor allem langfristig unter oligotro-
phen Bedingungen das Makrophytenwachstum 
ebenfalls in der Lage ist zu begrenzen.  
  
Durch ein Makrophyten -Monitoring kann si-
chergestellt werden, dass Massenausbreitun-
gen von Neophyten frühzeitig erkannt werden 
und ggf. Maßnahmen zu deren Management 
ergriffen werden können. Dadurch ließe sich 
auch sicherstellen, dass das Erreichen des gu-
ten ökologischen Potentials beim Tagebausee 
Hambach nicht gefährdet wird.  
  
Zur Vereinbarkeit mit der WRRL wird auch auf 
die Stellungnahme ID 1026742_004 verwiesen. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1026742_
037 
Zu Kap. 10.5. Prognose der Entwicklung der Fisch-
bestände: Die Prognosen erscheinen unplausibel, 
da von nicht plausiblen Annahmen zur langfristi-
gen Seeentwicklung hinsichtlich der abiotischen 
Bedingungen ausgegangen wird. Während der 
Phase der Seebildung wi rd der zukünftige Tage-
bausee einem stetigen Wandel unterliegen. Die 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Prognose der Entwicklung der Fischbe-
stände stützt sich auf die im Gutachten erarbei-
teten und dargestellten Prognosen, welche 
auch in vorherigen Anmerkungen dargelegt 
wurden. 
  
Im Gutachten wird keine "statische" Fisch-
zönose prognostiziert. Zitat aus Kap. 10.5.1: 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Habitat Ausgestaltung wird sich durch den steigen-
den Wasserspiegel fortlaufend ändern. Die abioti-
schen Faktoren werden sich erst langfristig stabili-
sieren und verschiedene Phasen der Troph ie 
durchlaufen. Die Fischbestände sind in ihrer Ent-
wicklung maßgeblich von den in einem Gewässer 
vorherrschenden Bedingungen abhängig. Die 
Fischartengemeinschaft und die entsprechenden 
Bestandsentwicklungen sind daher, wie in Kapitel 
10.5.1 beschrieben, nicht statisch. Aufgrund der in 
dieser Stellungnahme vorangegangenen Ausfüh-
rungen bzgl. der Entwicklung der abiotischen Fak-
toren des Restsees wird der Tagebausee Ham-
bach letztendlich als Lebensraum für Fische je-
doch deutlich von den Darstellungen im Gutachten 
abweichen. Es wird bezweifelt, dass es langfristig 
zu einer wiederkehrenden Vollzirkulation kommt 
und die Sauerstoffkonzentration durchgängig über 
alle Gewässertiefen ein ausreichendes Maß auf-
weist. Im Epilimnion werden sich hohe Temperatu-
ren einstellen. Insgesamt wird der See ein hohes 
Temperaturspektrum aufweisen. Die Zonen mit 
geeigneter Faktorenausstattung für Arten wie die 
Kleine Maräne werden durch sauerstoffarmes Tie-
fenwasser und die hohen Temperaturen des Epi-
limnions gegenüber dem Maränensee stark einge-
schränkt. Die für Großmaränenbestände wichtige 
"Für den Tagebausee Hambach wird prog nos-
tiziert, dass er zunächst eine eutrophe Phase 
durchläuft, die im Zuge der weiteren Flutung all-
mählich zu einem mesotrophen Zustand führt 
und schließlich zu den oligotrophen Bedingun-
gen der stationären Phase überleitet. Weil die 
Fischbestandsgröße und -zusammensetzung 
trophieabhängig sind, wird sich mit der Ände-
rung der Trophie auch der Fischbestand lang-
fristig verändern. Unter eutrophen Bedingun-
gen ist eine hohe Fischbestandsbiomasse - do-
miniert von Cypriniden - zu erwarten, während 
sich unter oligotrophen Bedingungen im statio-
nären Zustand eine geringe Bestandsbiomasse 
mit einer Dominanz von Barschen entwickelt."  
  
Die Erstbesiedlung von neu entstandenen Ge-
wässern ist von zufälligen Ereignissen des Ver-
bringens von Fischen (verschiedener Entwick-
lungsstadien; unbefugter Besatz und/oder Ein-
trag durch Vögel) abhängig. Dies gewinnt für 
den Tagebausee umso mehr an Gewicht, da 
eine natürliche Besiedlung des Sees durch das 
Filtern des Flutungswassers an der Entnahme-
stelle und den freien Wehrüberfall am Auslauf-
bauwerk verhindert wird. Aufgrund dieser Ge-
gebenheiten ist eine detaillierte Prognose der

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Profundalbesiedlung ist ebenfalls durch die vor-
handene Sauerstoffsättigung limitiert. Die Be-
standsentwicklungen werden durch die einge-
schränkte Primärproduktion im Verlaufe der See-
bildung zunehmend einge schränkt. Eine Ver-
gleichbarkeit mit den Typen der Maränenseen ist 
daher in vielen Bereichen nicht gegeben. Tenden-
ziell profitieren eher Arten, die an höhere Tempe-
raturen angepasst sind und einen geringeren Sau-
erstoffbedarf haben. Die Bestandsentwicklung die-
ser Arten wird jedoch durch die geringe Primärpro-
duktion und durch das ungünstige Verhältnis zwi-
schen Litoral und Pelagial entschieden gehemmt. 
Vorkommen entsprechender Arten werden sich 
daher im Litoral konzentrieren, während das 
Pelagial ein geringeres Potential für die Entwick-
lung entsprechender Fischbestände aufweist. Es 
werden somit hinsichtlich des Lebensraumtypus 
und der Fischbestände keine für die Langfristprog-
nose plausiblen Aussagen getroffen. Dies gilt auch 
für die Zusammenfassung. Dazu wird von zu güns-
tigen Lebensbedingungen ausgegangen, die sich 
nicht einstellen und jedenfalls nicht auf Dauer be-
stehen werden. Auch der Aal (Kap. 10.5.2.3) wird 
an Probleme stoßen, die im Gutachten nicht dar-
gestellt sind. Die Anbindung an Fließgewässer 
wird über längere Zeiträume im Jahr trocken sein, 
da kein ganzjähriger Ablauf erfolgt. Zudem wird 
Besiedlungsphasen über einen Flutungszeit-
raum von rund 40 Jahren nicht möglich. Im 
oben genannten Zitat wird dargestellt, dass sich 
die Zusammensetzung der Fischzönose mit der 
Entwicklung des Sees und seiner limnologi-
schen Rahmenbedingungen verändern wird.  
  
Zur Limnophysik wird auf die Erläuterungen der 
Stellungnahme ID 1026742_008 verwiesen.  
  
Die Einschätzungen der Eignung des Gewäs-
sers für die genannten Arten beruht auf den im 
Gutachten dargestellten Bedingungen. Sollten 
diese im Rahmen eines weiteren Erkenntnisge-
winns von den aktuellen Einschätzungen ab-
weichen, wird eine Neubewertung des Gewäs-
sertyps und der enstehenden Lebensräume für 
die genannten Arten notwendig.  
  
Im Allgemeinen weisen litorale gegenüber 
pelagialen Habitaten eine gesteigerte A-
bundanz, Diversität und Produktivität auf. Auch 
dient das Litoral vielen Arten als Laich - und 
Jungfischhabitat. Da in vielen Tagebauseen die 
Verfügbarkeit von litoralen Habit aten begrenzt 
ist, wirkt sich dies neben der Trophie ebenfalls 
auf die Produktivität der Fischzönose aus. 
Diese Bedingungen sind bei der Typisierung als

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
der Abfluss / das Abflussgerinne von hohen Tem-
peraturen im Sommer und niedrigen Sauerstoff-
konzentrationen geprägt sein. Die für die Produkti-
vität der Aalpopulation erforderlichen Gewässervo-
raussetzungen (ausgedehnte Uferlinie, Flachwas-
serbereich mit meso - bis eutrophen Bedingungen 
mit diverser Vegetation und vielen Nischen, wie im 
Gutachten angegeben) wird kaum vorhanden sein, 
es sei denn, diesbezügliche Maßnahmen könnten  
durchgeführt und fachlich näher ausgeführt wer-
den. Die im Kapitel 10. 5.2.1 - 10.5.2.4 getätigten 
Aussagen (incl. Fazit) zur Entwicklung der Fisch-
zönose lassen einen konkreten Bezug zu den Vo-
raussetzungen und langfristigen Entwicklungen im 
Hambachsee vermi ssen. Der Einfluss des Klima-
wandels wurde, wie viele andere spezifische Ein-
flussfaktoren des Hambachsees in der Nachberg-
bauzeit, hier ebenfalls nicht berücksichtigt. 
Maränensee berücksichtigt.  
  
In Kap. 4.2.3. wird folgendes Ergebnis darge-
stellt: "... Der Seewasserstan d wird etwa ±30 
Zentimeter um den mittleren Endwasserstand 
schwanken. Während knapp 1 % (s. Fachgut-
achten, Bild 20) des 21 -jährigen Prognosezeit-
raums liegt der Wasserstand unter der Sohl-
schwelle von +64,8 m NHN. In diesen Fällen 
würde kein Abfluss aus dem Tagebausee Ham-
bach stattfinden. Dieser Zustand tritt vorzugs-
weise in den Monaten September und Oktober 
nach mehreren Monaten mit einer hohen Ver-
dunstung auf (s. Fachgutachten, Bild 21). Von 
November bis August ist dagegen mit einem 
durchgehenden Abfluss zu  rechnen." Basie-
rend auf dieser Prognose ist anzunehmen, 
dass auch für den Aal günstige Wassertempe-
raturen sowie Sauerstoffkonzentrationen zwi-
schen November und August vorzufinden sind. 
Darüber hinaus findet die Abwanderung der 
Aale hauptsächlich in den He rbst- und Früh-
lingsmonaten statt. 
Der Aal ist Bestandteil der natürlichen Fisch-
zönosen vieler unserer Gewässer und Gewäs-
sertypen. Die generellen Probleme der Aalpo-
pulation werden im Gutachten kurz und nach

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Auffassung des Autors für die vorliegende The-
matik ausreichend detailliert dargestellt. Aale 
weisen gegenüber vielen Umweltfaktoren eine 
große Toleranz auf. Sie kommen auch in Tage-
bauseen vor. Dies belegen Erfahrungen aus 
den Lausitzer Seen. Im Gutachten wird expliz-
tiet darauf hingewiesen, dass der Aal im  zu-
künftigen Tagebausee Hambach aufgrund der 
geringen Verfügbarkeit von Litoralflächen und 
der deutlichen Nährstofflimitierung lediglich in 
geringer Stückzahl anzutreffen sein wird. Das 
Wachstum der Fische wird den Bedingungen 
entsprechend sehr gering sein . Die Empfeh-
lung zum Aal erfolgte vor dem Hintergrund der 
Entwicklung naturnaher Fischartengemein-
schaften. Dazu zählen auch Arten, die nur in 
geringer Abundanz in der Gemeinschaft vertre-
ten sind. 
Wie bereits dargelegt wurden Szenarien des 
Klimawandels in der Prognose der Seeentwick-
lung berücksichtigt. Da sich die Prognose der 
Fischbestandsentwicklung auf die im Gutach-
ten dargestellte Prognose der Seeentwicklung 
bezieht, wurde der Einfluss des Klimawandels 
ebenfalls bei der Eignung der entstehenden 
Habitate für Fische berücksichtigt.

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1026781_
001 
Die von RWE Power beauftragte „Gutachterliche 
Prognose über die zukünftig zu erwartende Grund-
wassergüte im Abstrombereich der Kippe Ham-
bach“ (RWTH Aachen, Juni 2023) befasst sich mit 
dem Schadstoffaustrag aus den Abraumkippen, 
die sich im Umfeld des Tagebaus Hambach befin-
den (Innen - und Außenkippen / Kippe Sophien-
höhe). Diese Kippen haben bisher keinen Grund-
wasserkontakt, werden jedoch in der Nachberg-
bauzeit im Zuge des Grundwasserwi ederanstiegs 
durchströmt. Auftragnehmer war das Forschungs - 
und Lehrgebiet Hydrogeologie der RWTH Aachen 
(vertreten durch Prof. Dr. Rüde, Dr. Temmel, M. 
Sc. Fahrenbach und M. Sc. Kämpfer). Folgende 
Aufgabenstellungen waren in dem Gutachten be-
arbeitet: 1. Herleitung von Annahmen zur Beschaf-
fenheit des zukünftigen Kippenwassers als Quell-
term für die Prognosen 2. Modellbasierte Progno-
sen zur zukünftigen Grundwasserbeschaffenheit 
im Abstrombereich der Kippe (Kombination aus 
vorhandenen Modellen der RWE und RWTH  
Aachen) 3. Beurteilung der wasserwirtschaftlichen 
Auswirkungen auf angebundene Oberflächenge-
wässer, grundwasserabhängige Landökosysteme, 
FFH-Gebiete und Feuchtgebiete sowie die Was-
serversorgung aus Grundwasser im Abstrom der 
Kippen des Tagebaus Hambach 4. Ermittlung von 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Anmerkungen werden zur Kenntnis genom-
men. Für einzelne Erläuterungen zu den einzel-
nen Anmerkungen wird auf die folgenden Ant-
worten verwiesen. Allgemein wird darauf hinge-
wiesen, dass es sich bei den in dieser Stellung-
nahme des LANUV zur gutachterlichen Prog-
nose der Entwicklung d es Kippenabstroms 
Hambach um detaillierte Fachfragen handelt, 
die für die Beurteilung der Machbarkeit des Än-
derungsvorhabens insgesamt nicht entschei-
dend sind und in der Regel eher das Planfest-
stellungsverfahren für den Tagebausee Ham-
bach betreffen.  
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Bereichen, in denen zukünftig kippenwasserbeein-
flusste Grundwassergüten oberflächennah vorlie-
gen werden Entsprechende Gutachten zur zukünf-
tigen Grundwasserbeschaffenheit im Umfeld der 
Tagebaue Garzweiler und Inden sollten ebenfalls 
erstellt werden. Die in dieser Stellungnahme vor-
getragenen Hinweise des LANUV sind dabei ent-
sprechend zu berücksichtigen. Zu den oben ge-
nannten Aufgabenstellungen 1. -4. zunächst fol-
gende Hinweise 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1026781_
002 
Zu 1.) Die Quelltermbestimmung ist ungenau. Es 
handelt sich um Annahmen auf Basis bisheriger 
Stoffkonzentrationsmessungen der RWE -Power, 
die für die vorliegende Aufgabenstellung noch un-
befriedigend sind. Eine Unt ersuchung und Frach-
tabschätzung des Schadstoffinventars, welches 
den künftigen Freisetzungsprozessen unterliegen 
kann (Sickerwasserprognose) wurde nicht vorge-
nommen, die vorhandenen qualitativen Untersu-
chungen von Kippenwässern sind hinsichtlich des 
Parameterumfangs noch unvollständig bzw. nicht 
unbedingt repräsentativ. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Bestimmung des Quellterms im Zusam-
menhang mit Bergbautätigkeiten ist nicht Ge-
genstand des Gutachtens. Die Eingangsdaten 
für das Inventar und Lösungspotenzial von Kip-
pensulfat basieren auf Beprobungen der Lager-
stättenabteilung von RWE (Sediment - und 
Wasseranalysen). Es wird von den Gutachtern 
eine umfängliche Auswertung der über 30 Jah-
ren erhobenen Daten verschiedenster Studien 
- Laborversuche, Con tainerversuche, Daten 
aus Altkippen und aktuellen Kippen - zur Kon-
zentrationsbeziehung von Sulfat zu anderen 
Stoffen durchgeführt. Diese Methodik wurde 
Behörden und Verbänden im Revier mehrfach 
vorgestellt. Der von RWE mit dem Wander-
punktverfahren ermittel te, konservative Sul-
fattransport wird mit eigenen Berechnungen an 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Strompfaden plausibilisiert. Dann werden - 
nach einer Abstraktion des zeitlichen Verlaufs 
des Sulfataustrages am Kippenrand - diesen 
Sulfatganglinien andere Stoffe zugeordnet und 
eine reakti ve hydrochemische Modellierung 
durchgeführt. Die Berechnung eines Stoffein-
trages mit einem Sickerwasser durch die va-
dose (ungesättigte) Zone an die Grundwasser-
oberfläche (Sickerwasserprognose) ist nicht 
Aufgabenstellung und nicht zielführend, da im 
Gutachten der Kippenabstrom in Grundwasser-
leitern Gegenstand ist. Stoffverlagerungen in 
der Kippe werden in den Berechnungen von 
RWE Power erfasst und mit der Bezugsfläche 
"Kippenrand" in die RWTH Modelle übernom-
men.  
Das Gutachten behandelt quantitativ alle Haup-
tionen, Stoffe nach Anlage 2 GrwV (ohne Pflan-
zenschutzmittel, Trichlorethen und Tetrachlo-
rethen) und zusätzlich Nickel und Uran. Die Mo-
dellierungen berücksichtigen den pH-Wert. Die-
ser Stoffumfang ist unseres Erachtens reprä-
sentativ für die Aufgabenstellung. Der Stoffum-
fang wurde vom Auftraggeber RWE Power mit 
dem LANUV abgestimmt (Mailaustausch vom 
20.12.2022).

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Bezirksregierung Köln  
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1026781_
003 
Zu 2.) - Mit dem Gutachten wird keine gesamtheit-
liche Prognose zur bergbaubedingten Verände-
rung der G rundwasserbeschaffenheit im Abstrom 
des Tagebaus Hambach geleistet. Es handelt sich 
ausschließlich um eine Fließweganalyse zu den 
aus den Abraumkippen prognostizierten Schad-
stoffausträgen. Andere durch den Braunkohletage-
bau ausgelöste Veränderungen der Grundwasser-
beschaffenheit sind nicht Gegenstand der Betrach-
tung. Für eine Beurteilung der entstehen-
den Grundwasserbelastung nach wasserrechtli-
chen und wasserwirtschaftlichen Kriterien wären 
auch Angaben zur resultierenden Flächenausdeh-
nung der entstehenden Sc hadstofffahnen (Maxi-
malbereiche, Verschwenkungsbereiche) in den 
Grundwasserkörpern (differenziert für die ver-
schiedenen Gw-Horizonte) notwendig. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Das Gutachten behandelt den Kippenwasser-
abstrom, plausibilisiert den Sulfattransport ent-
lang hydraulisch definierter Fließpfade und 
setzt hierauf eine reaktive Stofftransportmodel-
lierung auf. Die aus den von RWE Power be-
rechneten Grundwassergleichenplänen nach 
grundwasserhydraulischen Prinzipien festge-
legten Fließpfade deck en, nach Grundwasser-
leitern differenziert, alle relevanten Ausbrei-
tungspfade ab. Den gewählten Fließpfaden 
sind jeweils die über die Zeit aggregierten Sul-
fatausbreitungen, die von RWE Power mit dem 
Wanderpunktverfahren ermittelt wurden, hinter-
legt. Das Gut achten behandelt die Beauftra-
gung vollumfänglich. Maximal- und Verschwen-
kungsbereiche werden durch die beschriebene 
Vorgehensweise dargestellt (siehe dazu zum 
Bseipiel auch Abb. 15 des Gutachtens für das 
OSTW). Diese Vorgehensweise wurde mit den 
beteiligten Stakeholdern im Kontext des Sco-
pings abgestimmt. 
Eine Beurteilung der Auswirkungen des Kip-
penabstroms auf die im Abstrom gelegenen 
Grundwasserkörper nach wasserrechtlichen 
Kriterien erfolgt innerhalb des Fachbeitrags 
Wasserrahmenrichtlinie (Anlage 7a) und ist 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
nicht Gegenstand des hier thematisierten Fach-
gutachtens. Aus Anlage 7a geht hervor, welche 
Grundwasserkörper heute und auch zukünftig 
in den chemisch schlechten Zustand aufgrund 
der zu erwartenden Sulfatbelastung einzustu-
fen sind.  
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1026781_
004 
Zu 3.) - Die Beurteilu ng kippenbedingter Auswir-
kungen auf die Wasserversorgung wurde haupt-
sächlich auf den Zeitraum bis 2100 gerichtet. Spä-
ter stattfindende Entwicklungen sind nicht näher 
dargelegt und erläutert. Da jedoch für einige Stoffe 
erst gegen 2400 ein Maximum der Schadstoffaus-
träge und –ausbreitungen erreicht wird und sich 
bis dahin die Fließwege ändern, und diese auch 
durch Veränderung der  
 Gewinnungsstandorte beeinflusst werden, muss 
das Wasserversorgungskonzept der RWE Power 
auf diesen Gesamtzeitraum ausgerichtet werden. - 
Die auf Basis der vorliegenden Untersuchungen 
ableitbaren Auswirkungen des Kippenwasserein-
flusses auf die Wasserqualität von Erft, Finkel-
bach, Elsdorfer Fließ, Licher Bach, Alter Neffel-
bach sowie auf Abgrabungsgewässer und weitere 
Oberflächengewässer sind in dem Gutachten nicht 
dargestellt., 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Aus heutiger Sicht kann langfristig der Wasser-
bedarf an der Erftschiene, sofern die nördlichen 
Gewinnungsanlagen bei Paffendorf, Sindorf 
und oder Türnich tatsächlich aus qualitativen 
Gründen nicht mehr zur Trinkwasserversor-
gung zur Verfügung stehen, aus dem Wasser-
werk Dirmerzheim heraus gedeckt werden. Die 
Anströmung an die Gewinnung Dirmerzheim im 
Förderhorizont 8 erfolgt aus Süden und ist da-
mit auch aus heutiger Sicht langfristig nicht vom 
Kippenabstrom des Tagebaus Hambach oder 
der Alttagebaue betroffen. 
Gegenstand des hier thematisierten Gutach-
tens ist die gutachterliche Prognose der Ent-
wicklung des Kippenabstroms Hambach, dies 
beinhaltet zudem auch die Identifizierung po-
tentiell betroffener Schutzgüter - wie hier in der 
Stellungnahme angesprochen die Oberflächen-
gewässer Erft, Finkelbach, Elsdorfer Fließ und 
weitere. Die konkrete Auswirkungsprognose 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
des Kippenabstroms auf Oberflächengewässer 
ist hingegen Bestandteil der umweltfachlichen 
Begutachtungen. Konkret erfolgte die Wirk-
pfadbezogene Betrachtung für die berichts-
pflichtigen Gewässer innerhalb des FB WRRL 
OWK (Anlage 7b) und für die nicht berichts-
pflichtigen Gewässer im Fachbeitrag Natur und 
Landschaft (Anlage 1) . In nerhalb der Begut-
achtungen hat sich gezeigt, dass lediglich für 
den Finkelbach aufgrund des langfristig zumin-
dest auf einer Teilstrecke des Gewässers ein-
setzendem Grundwasserzustroms und den da-
mit einhergehenden zufließenden Qualitäten 
Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Kip-
penabstrom auszugehen sind. Weiterhin wird 
jedoch dargelegt, dass die Voraussetzungen 
für die Festlegung abweichender Bewirtschaf-
tungsziele und die Inanspruchnahme von Aus-
nahmen von den Bewirtschaftungszielen vorlie-
gen. 
  
Eine Ergänzung  der Unterlagen ist entspre-
chend nicht erforderlich. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1026781_
005 
Zu 4.) - Mittels vorliegender Untersuchungen zu er-
mittelnde Bereiche, in denen zukünftig kippenwas-
serbeeinflusste Grundwassergüten oberflächen-
nah vorliegen werden, sind in dem Gutachten nicht 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Innerhalb des Fachgutachtens wird dargestellt, 
welche Bereiche zukünftig durch den Kippen-
abstrom Hambach beeinflusst sein werden. 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
dargestellt. Zur Aufgabenstellung 4 fehlen die Aus-
führungen, ode r wären unter Pkt. 3 anzuführen 
(siehe jedoch Anmerkungen zu 3.). Das vorlie-
gende Gutachten ist insgesamt nicht zufriedenstel-
lend, was verschiedene Aspekte betrifft. Dies wird 
im Folgenden dargelegt. 
Hierbei wird auch das oberste Grundwasser-
stockwerk eingebunden und somit oberflächen-
nahe Beeinflussungen berücksichtigt. Darüb er 
hinaus enthält das Kapitel 7 eine Aussage 
dazu, welche Schutzgüter potentiell in Abhän-
gigkeit des zu erwartenden Flurabstands im 
stationären Endzustand vom Kippenabstrom 
beeinflusst sein können. Eine fachgutachterli-
che Beurteilung zu den potentiellen Auswirkun-
gen erfolgt innerhalb der Umweltfachgutachten 
(siehe u.a. Anlage 1, 7a und 7b).  Zur weiteren 
Erläuterung wird zudem auf die Stellungnahme 
ID 1026781_004 verwiesen.  Eine Ergänzung 
der Unterlagen ist nicht erforderlich. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1026781_
006 
Vorbemerkungen: Der Grundwasserwiederanstieg 
kommt nach Tagebauende im Zeitraum 2100-2200 
zum Abschluss. Für die mengenmäßige und che-
mische Langzeitentwicklung des Grundwassers 
ergibt sich in den beeinflussten Bereichen eine un-
terschiedliche Dynamik (vgl. Bewirtschaftungsplan 
des Landes Nordrhein -Westfalen zur Umsetzung 
der EG-Wasserrahmenrichtlinie, MULNV 2019 und 
Hintergrundpapier Braunkohle, MULNV 2020). 
Während sich hinsichtlich der hydraulischen As-
pekte in der Folgezeit in den tagebaufe rnen Ein-
flussbereichen, die nicht durch den Tagebausee o-
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Zur Kohlegewinnung im Tagebau wird Abraum 
umgelagert, wodurch er mit Luft in Kontakt 
kommt. Dabei oxidiert das natürlich im Boden 
vorhandene Pyrit und es werden insbesondere 
Eisen und Sulfat freigesetzt. Vereinzelt verrin-
gert sich dabei auch der pH -Wert des Kippen-
grundwassers. Dieser Vorgang ist seit langem 
bekannt und wird im Rahmen bergrechtlicher 
und wasserrechtlicher Auflagen behördlich 
überwacht. 
  
Mit Blick auf den Kippenabstrom des Tagebaus 
Hambach ist zu berücksichtigen, dass bereits in 
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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
der andere bergbaubedingte Boden - und Gewäs-
serveränderungen dauerhaft beeinflusst werden, 
überwiegend Strömungsfelder und Grundwasser-
stände entstehen, die nicht mehr durch den Braun-
kohlenbergbau beeinflusst sein werden, ist dies für 
die Grundwasserqualität nicht der Fall. Die von 
den Kippen, dem Tagebausee und den gesümpf-
ten Grundwasserleitern ausgehenden Schadstoff-
belastungen breiten sich über große Zeiträume, 
mehrere Grundwasserhorizonte und über vie le 
Jahrhunderte hinweg im Grundwasser großräumig 
aus und führen bereichsweise zu sehr erheblichen 
Überschreitungen toxikologisch abgeleiteter 
Schwellen- und Grenzwerte nach GrwV und 
TrinkwV betreffend die Stoffe Sulfat, Ammonium 
und Spurenmetalle. Darüber hinaus kommt es 
durch Belüftung und Wiederanstieg zu erheblichen 
Veränderungen der Milieuparameter, woraus sich 
weitere nachteilige Veränderungen der Grundwas-
sereigenschaften und des gelösten Stoffinventars 
der Grundwasserleiter ergeben, die als mittelbare  
Bergbaufolgen angesprochen werden müssen. 
Das Grundwasser wird langfristig nach 2200 über 
große Distanzen nicht mehr nutzbar sein, wenn 
keine gegensteuernden Maßnahmen umgesetzt 
werden können. RWE Power muss für die Lang-
zeitfolgen aufkommen. Daher ist ein e Ermittlung 
der insgesamt entstehenden Auswirkungen auf die 
der Vergangenheit und auch zukünftig Maß-
nahmen umgesetzt werden, die sicher s tellen, 
dass das Maß der Pyritoxidation begrenzt und 
ein Abstrom von Pyritoxidationsprodukten vor-
nehmlich auf tiefere Leiter, die wasserwirt-
schaftlich wenig genutzt werden, beschränkt 
wird. Die RWE Power AG steht bezüglich sul-
fatbedingter Beeinträchtigunge n von Wasser-
gewinnungsanlagen im Austausch mit den Be-
treibern, Behörden und Wasserverbänden. So 
ist besteht seit 2013 ein durch den Erftverband 
kommuniziertes und mit der RWE Power AG 
abgestimmtes "Konzept zur langfristigen Was-
serversorgung der Erft -Scholle". Dieses Kon-
zept wird derzeit übergeordnet und außerhalb 
des Änderungsverfahren des Braunkohlen-
plans Hambach unter Berücksichtigung der ak-
tuellsten Erkenntnisse und aktualisierter Daten 
(z.B. neues Grundwassermodell) im Fachkreis 
überarbeitet und dem heu tigen Wissensstand 
angepasst. Die Wasserversorgung der Region 
ist langfristig sichergestellt und die Konzepte 
sind seit langem geplant. Für die Finanzierung 
ihrer Umsetzung hat RWE bereits entspre-
chende Rückstellungen gebildet.  
  
Grundsätzlich sind die bergbaulichen Verpflich-

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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Grundwasserbeschaffenheit einschließlich einer 
Kostenabschätzung dringend erforderlich. 
tungen auch nach Beendigung der Kohleförde-
rung klar geregelt. Dazu gehört auch die geord-
nete Wiedernutzbarmachung inklusive Herstel-
lung eines Tagebausees.  Es bleibt festzuhal-
ten, dass es bei der Braunkohle keine "Ewig-
keitslasten" wie in  der Folge des Steinkohlen-
bergbaus gibt. Es gibt einige durchaus langfris-
tige, aber nicht "ewige" vorwiegend wasserwirt-
schaftliche Aufgaben, für die entsprechende 
Rückstellungen existieren.  
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1026781_
007 
Anmerkungen zu den einzelnen Kapiteln des Gut-
achtens. Zu Kap. 1 Zusammenfassung: Es wird 
ausgeführt, dass hohe Nickelkonzentrationen im 
Unverritzten nicht durch den Bergbau bedingt 
seien (S.7). Dazu muss angemerkt werden, dass 
die Grundwasserbeschaffenheit nicht nur im 
Abstrombereich der Kippe, sondern im gesamten 
von der Grundwasserspiegelabsenkung betroffe-
nen Gebiet (vgl. Karten zum mengenmäßigen Zu-
stand im Hintergrundpapier Braunkohle) beein-
flusst wird. Als Folge der Sümpfungsmaßnahmen 
wird der Grundwasserleiter belüftet.  Eine Pyritoxi-
dation ist überall dort, wo Eisensulfide vorhanden 
sind, unter diesen Bedingungen möglich und kann, 
unabhängig von einer durch den Nitrateintrag land-
wirtschaftlich bedingten Pyritoxidation, zu erhöh-
ten Nickelund Schwermetallkonzentrationen au s 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Zum Thema Belüftung: Es ist zu unterscheiden 
zwischen der Beeinflussung des Grundwasser-
potenzialfeldes (mengenmäßiger Zustand, Hin-
tergrundpapier Braunkohle) und der Poren-
raumentwässerung. Eine Druckabsenkung in 
tieferen Grundwasserleitern bedeutet in der 
Fläche keine Belüftung im Sinne einer Zufuhr 
von Sauerstoff aus der Atmosphäre, die Ent-
wässerung des Porenraums ist auf den Ab-
senkbereich der Randbrunnen begrenzt. Eine 
hydrochemische Veränderung durch Belüftung 
tritt also nicht ein. Lokal sind insbesondere in 
bindigen Sedimentprob en des Oberen Grund-
wasserstockwerks (OSTW) Pyritgehalte bis zu 
0,1 Gew. % (Einstufung nichtversauerungsfä-
hig), weitüberwiegend aber deutlich kleinere 
Werte, bestimmt worden (Daten z.B. Uhlmann 
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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
dem Pyritnebengestein, sowie zur Brunnenvero-
ckerung und erhöhter Sulfatkonzentration im 
Grundwasser beitragen, die somit bergbaubedingt 
und nicht landwirtschaftlichen Ursprungs ist. Ob 
und zu welchem Anteil es sich bei den erhöhten 
Nickelkonzentrationen um einen Effekt der berg-
baubedingten Belüftung des Grundwasserleiters 
oder um einen Effekt der Nitrateinträge handelt, o-
der um eine Kombination daraus, kann mithilfe 
systematischer Analysen ermittelt werden. Syste-
matische Untersuchungen liegen dazu m.W. fü r 
das Braunkohlerevier nicht vor. Als indirekte Ef-
fekte, die sich anhaltend nachteilig auf die Grund-
wasserbeschaffenheit im Rheinischen Braunkoh-
lerevier auswirken, sind im Zeitraum des bisher 
bergbaubedingten Trockenfallens der Böden und 
der Grundwasserspi egelabsenkung die nachlas-
sende bzw. fehlende Denitrifikation (dadurch er-
höhte Nitrateinträge) und verlängerte Verweilzeit 
(verzögerter Wirkungseintritt gegensteuernder 
landw. Maßnahmen) zu nennen. Des Weiteren 
sind erhöhte Sauerstoffgehalte im OSTW infolge  
der Grundwasserspiegelabsenkung möglich, die 
meist nur an der Grundwasseroberfläche eines 
oberflächennahen Grundwasserleiters oder in ge-
ring mächtigen Grundwasserleitern bestehen 
(vgl.:Tiefenprofile im OSTW bergbaulich unbeein-
(2007), Meyer et al. (2018)). Aufgrund der Ge-
nese der Terrassensedimente des OSTW kann 
eine flächige Pyritverbreitung nicht bestehen. In 
der Fläche ist im OSTW sedimentbürtiger Pyrit 
weder maßgebend für geochemisch-hydroche-
mische Reaktionen noch eine bedeutende 
Stoffquelle. Eine großflächige Änderung der 
Redoxverhältnisse in den Grundwasserstock-
werken unter dem OSTW besteht nicht. Die für 
das Gutachten verwendete Modellmethodik 
enthält für das Metalloid Arsen und die Schwer-
metalle Blei, Cadmium und Nickel der GrwV 
Reaktionen mit Mineraloberflächen. Es zeigt 
basierend auf quantitativen Modellrechnungen 
die räumliche und zeitliche Stoffverbreitung.  
  
Zur Anmerkung zum Austrag von Schwermetal-
len aus dem See:  Zu den Anmerkungen zum 
Gutachten von IWB, BTU, IfB (2023) wird auf 
die Positionierung im Zusammenhang mit dem 
Fachgutachten verwiesen. Darüber hinaus gilt 
folgendes: In der Modellierung der RWTH 
Aachen wird das Seewasser mit einem pe = 5 
parametrisiert, was einem suboxischen Wasser 
entspricht. Dies führt in tieferen Grundwasser-
leitern zu einer Reaktion mit Pyrit und dam it zu 
einer zusätzlichen Mobilisierung von Sulfat, Ei-
sen und Protonen. Aufgrund der von BTU 2023

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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
flusster Grundwasserleiter hi nsichtlich: O2 -Kon-
zentration, Redoxpotenzial, Nitrat-, Sulfat- und Me-
tallkonzentrationen, z.B. von Mulitilevelmessstel-
len. Im Zeitraum des Wiederanstiegs und stationä-
ren Endzustands kommen Oxidations - und an-
schließende Lösungsprozesse im Grundwasser 
zum Tragen, die somit eine Freisetzung von Sulfat 
und Metallen und in der Folgezeit deren Ausbrei-
tung zur Folge haben. Hinzu kommen erhöhte 
NH4-, Fe - und Mn -Konzentrationen aus ange-
schnittenen tiefen Grundwasserleitern und Ab-
raumkippen. Diese breiten sich in den  zunächst 
noch abgesenkten Grundwasserleitern erst we-
sentlich später aus. Da die bergbaubedingten hyd-
raulischen Beeinflussungen mehrere Grundwas-
serstockwerke betreffen, und sich über einen lan-
gen Zeitraum erstrecken und dabei räumlich ver-
schiedene Einwirkungsbereiche (Sümpfungsbrun-
nen, Restsee) existieren, sind die Auswirkungen 
auf den Schadstoffaustrag und Schadstofftrans-
port komplex und weitreichend. Bis 2200 kommt es 
zu bergbaubedingten Veränderungen der Grund-
wasserstände und Fließwege. Für die bergbaube-
dingte Schadstofffreisetzung und –ausbreitung be-
deutet es zeitweilige Stagnation mit anschließen-
der Verschwenkung der Strömungslinien. Hinzu 
kommt, dass verschiedene Stoffe (z.B. Schwerme-
talle) retardiert freigesetzt und zeitlich verzögert in 
prognostizierten regelmäßigen Durchmischung 
des Sees wird dies einheitlich über die Teufe 
angesetzt. Die Absenkung des Grundwasser-
potenzialfeldes (Standrohrspi egelhöhen) im 
OSTW führt nur im Braunkohlengewinnungs-
feld zu einer Entwässerung des OSTW über die 
gesamte Mächtigkeit. Außerhalb dieses Berei-
ches besteht eine Absenkung der Grundwas-
seroberfläche, es erfolgt aber keine Entwässe-
rung und Belüftung des Porenra ums über die 
gesamte Mächtigkeit. Tiefere Abschnitte des 
OSTW und vor allem Bereiche mit trennendem 
Geringleiter können auch bei Absenkung des 
Grundwasserpotenzialfeldes reduzierende Ver-
hältnisse aufweisen. 
Die Auswertung von rund 4200 Analysen im un-
verritzten OSTW des Untersuchungsgebietes 
zeigt rund 3500 Analysen mit Sauerstoffkon-
zentrationen von 5 - 12 mg/L und rund 700 Ana-
lysen mit 0,1 - 1 mg/L. Die statistischen Kenn-
größen zu den verfilterten Teufen beider Kohor-
ten sind vergleichbar. Das Auftreten oxis cher 
und suboxisch -anoxischer Grundwässer ist 
keine Funktion der Teufe, sondern wird neben 
der Teufe im Sinne von Fließzeit vom geologi-
schen Schichtaufbau und den mineralogisch -
geochemischen Eigenschaften der Gesteine

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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Lösung gehen. Das bedeutet, dass die in den ver-
schiedenen Grundwasserstockwerken entstehen-
den Schadstofffahnen (insbesondere Sulfat, aber 
auch Ammonium und diverse Metalle wie Ni, Zn, 
As, Cd etc.) große Flächen über lange Zeiträume 
beeinträchtigen werden. Als zusätzlic her (hydro-
chem.) Bergbaueinfluss sind hydraulische Verbin-
dungen der Grundwasserstockwerke, erhöhte 
Leakageeffekte und Intrusionen durch Tagebau 
und Tiefenwasserentnahmen zu nennen, die ohne 
diesen Einfluss nicht oder nicht an dieser Stelle 
existieren würde n. Dadurch können oberflächen-
nah eingetragene Stoffe in tiefere Stockwerke ge-
langen (z.B. Nitrat) und aus tieferen Stockwerken 
kann Grundwasser mit niedrigem Redoxpotenzial, 
erhöhten NH4-, Salz- und Metallgehalten aufstei-
gen. 
Auf Seite 8 der Zusammenfassung (oben) wird 
ausgeführt, dass „aufgrund der langen Verweilzeit 
im See (…) unter den oxischen Bedingungen kein 
Austrag von Schwermetallen zu erwarten“ sei. 
Dazu siehe auch meine gesonderte Stellung-
nahme (zu btu 2023). Hier wird nicht ausgesag t, 
für welchen Prognosezeitraum diese Aussage gel-
ten soll. Und es ist zweifelhaft, ob die gutachterli-
chen Annahmen (btu 2023) hinsichtlich der lang-
beeinflusst. Detailprofile zeigen dabe i auch ei-
nen Wechsel von oxischen und anoxischen Be-
dingungen. 
  
Zum Zeitraum der Modellierung:  Der Zeitraum 
der Modellierung stellt mit zwei Ausnahmen für 
die Strompfade die Zeitreihen des Sulfataustra-
ges aus der Tagebaukippe und des zukünftigen 
Tagebausees dar. Die zwei Ausnahmen sind 
zwei Strompfade für den Horizont 7A, in denen 
der Sulfataustrag im Jahr 2400 noch nicht ab-
geschlossen ist. Für alle anderen Pfadlinien 
zeigen die bis zum Jahr 2400 dargestellten 
Zeitreihen der Sulfatkonzentrationen Anstieg, 
Maximum und Rückgang der Sulfatkonzentrati-
onen. Für andere Stoffe sind die dargestellten 
Zeitschnitte so gewählt, dass reaktive Trans-
portfronten in den Grundwasserleitern darge-
stellt sind. Die Zeiträume sind lang, aber ange-
sichts der langen industriellen Br aunkohlenför-
derung, im fachlich erwartbaren Ausmaß. Au-
ßerdem ist festzuhalten, dass es sich beim Sul-
fataustrag (und damit auch -ausbreitung) ange-
sichts des limitierten Schadstoffinventars in der 
Kippe Hambach um einen immanent endlichen 
Prozess handelt.

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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
fristig nach Abschluss der aktiven Restseebefül-
lung sich einstellenden Sauerstoffgehalte im Tie-
fenwasser des Sees, welches mit dem Grundwas-
ser interagiert, zutreffend sind, ebenso  
 wie die vorgetragenen Aussagen zum Sauerstoff-
gehalt bzw. Redoxpotenzial des OSTW nach voll-
ständig erfolgtem Grundwasserwiederanstieg, 
bzw. des Grundwassers im abstromigen Kontakt-
bereich zum See (welches keine Stockwerkstren-
nung aufweist) zutreffend sein können. Wie oben 
ausgeführt, ist das OSTW im Rheinischen Braun-
kohlerevier derzeit durch die Sümpfung beeinflusst 
und dadurch belüftet. Aufgrund der natürlichen 
Deckschichtverhältnisse und natürlicherweise vor-
handenen Mächtigkeit des OSTW erscheint es für 
das betroffene Gebiet unwahrscheinlich, dass der 
oxidierte Bereich im OSTW über den oberflächen-
nahen Bereich des obersten Grundwasserstock-
werkes hinabreichen und den gesamten oberen 
Grundwasserleiter betreffen würde. Nach erfolg-
tem Grundwasserwiederanstieg ist nicht mehr mit 
derart hohen Sauerstoffgehalten im OSTW zu 
rechnen. Auf Seite 8 der Zusammenfassung wird 
auf einen für die Gesamtbewertung sehr wichtigen 
Umstand hingewiesen: „Der Austrag von stark mi-
neralisiertem Kippenwasser, vor allem im nördli-
chen Bereich des Tagebausees aus der Innen-
kippe, der Nordrandböschung und der Seesohle ist 
Zur Beeinflussung der Erft: Hinsichtlich der an-
gesprochenen Beeinflussung der Erft und des 
Auenbereichs sei auf Kapitel 6.2.3 OSTW des 
Gutachtens verwiesen. Hier wird die hydrauli-
sche Situation und Sulfatbefrachtung über die 
Zeit anhand verschiedener Pfadl inien darge-
stellt. Für die Erft sind die Abbildungen 15, 17, 
19 und 21 sowie die vorbereitenden und zuge-
hörigen Textpassagen von Interesse.  Zusam-
menfassend wird hier gezeigt, dass lediglich in 
zwei der vier relevanten Pfadlinien die 250 mg/l 
Isokonze überhaupt die Erft erreicht. In den bei-
den Pfadlinien OSTW-1b und OSTW 2-2 flacht 
das Signal deutlich früher ab. In den beiden 
Pfadlinien OSTW 2 -1 und OSTW 4a wird die 
Erft bis 2200 bzw. 2100 von einem Sulfatsignal 
geringfügig oberhalb von 250 mg/l erreicht. Auf 
beiden Fließwegen kommt es jedoch zeitnah zu 
einer Verdünnung mit Wässern aus der Grund-
wasserneubildung. Hinsichtlich der formulier-
ten Besorgnis einer relevanten Belastung der 
Erft im Jahr 2400 oder darüber hinaus kann klar 
gezeigt werden, dass hydrogeol ogisch und 
wasserrechtlich relevante Sulfatsignale auf kei-
nem der Fließwege vorliegen werden. Die be-
fürchteten Ewigkeitslasten wird es in diesem 
Sinne gemäß der Modellierungsergebnisse 
folglich nicht geben.  Ergänzend sei auch auf

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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
bis zum Ende des betrachteten Zeitraums bis 2400 
noch nicht abgeschlossen, so dass der Nordost 
gerichtete Abstrom auf lange Zeit durch diese 
Wässer charakterisiert sein wird. (…)“. Die Aus-
breitung der durch den Bergbaueinfluss bedingten 
Schadstofffront in das Grundwasser ist also ein 
Prozess, der Jahrhundertelang über das Jahr 2400 
hinaus anhalten wird. Die vorliegenden Gutachten 
beschreiben hinsichtlich der chemischen und hyd-
rochemischen Belastungen nur Ausschnitte, nicht 
die Gesamtentwicklung bis zum hydrochemisch 
stabilen Endzustand. Dazu sind weitere Darstel-
lungen erforderlich und müssen gegensteuernde  
Maßnahmen geprüft werden. Ohne gegensteu-
ernde Maßnahmen wird es zu einem nach derzei-
tiger Rechtslage nicht vertretbaren Gewässer- und 
Grundwasserzustand in einem aus heutiger Sicht 
kaum vorstellbaren Ausmaß kommen. Der ange-
sprochene Bereich betrifft insbe sondere den Ge-
wässerbereich der Erft (Auenbereich und Wasser-
körper der Erft). Der chemische und ökologische 
Zustand der Erft (u.a.) wird erheblich durch berg-
baubedingte Schadstoffbelastungen geschädigt 
werden. Diese schädlichen Veränderungen, die zu 
toxischen Belastungen der Wasserqualität führen, 
werden aber erst nach 2100 -2200 beginnen und 
über das Jahr 2400 hinaus teilweise noch  
 ansteigen. Die Ewigkeitslasten sind zu ermitteln 
die wasserrechtlichen Bewe rtungen innerhalb 
der Fachbeiträge Wasserrahmenrichtlinie (An-
lage 6, 7a und 7b) verwiesen.  
  
Zu den Aussagen zu den Ammoniumkonzent-
rationen: Die Stickstoffspeziation und Ammoni-
umkonzentration im unverrritzten OSTW wer-
den, neben der Höhe des nicht bergbaubeding-
ten Stickstoffeintrages, vom Redoxmilieu, dem 
Angebot natürlicher organischer Substanzen 
im Sediment und Ionenaustauschprozessen 
beeinflusst. Letzteres ist in den Grundwasser-
leitern unter dem OSTW ein prägender Pro-
zess. Ammoniumkonzentrationen im Kippe n-
wasser und heute belegten Kippenwasserab-
strombereichen zeigen vergleichbare Werte 
zum Unverritzten. Die Aussage auf S. 8 bezieht 
sich nicht auf die Frage, ob ein Ammoniumaus-
trag mit dem Kippenabstrom erfolgt, sondern 
hält fest, dass in den ammoniumhaltige n 
Grundwässern des Unverritzten der Kippen-
wasserabstrom nicht zu einer Veränderung der 
festzustellenden Konzentrationen des Ammoni-
ums führt. Die Aussage auf Seite 8 bezieht sich 
auf den Kippenabstrom - auch, aber nicht nur 
im Abstrombereich des Tagebausees - und da-
mit nicht auf einen Zeitraum bis 2100.

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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
und darzustellen. Für diese vorhersehbaren Ewig-
keitslasten sind entsprechende  Vorkehrungen zu 
treffen (weitere wissenschaftliche, ökonomische 
und technische Untersuchungen erforderlich). Die 
auf Seite 8 der Zusammenfassung weiterhin ge-
troffenen Aussagen zu den künftigen Ammonium-
konzentrationen im Grundwasser sind fraglich. 
Dazu siehe obige Ausführungen. Vergleiche zu an-
deren oberflächennahen Grundwasserleitern, die 
durch anhaltende NH4 - haltige Kippen - oder De-
ponieabwässer beeinflusst werden oder im Kon-
taktbereich (abstromig) eines Sees / Tagebausees 
stehen, weisen regelmäßig erhöhte NH4- Konzent-
rationen auf. Es ist zu vermuten, dass diese Aus-
sage sich lediglich auf den Zeitraum bis maximal 
2100 bezieht, solange also der Grundwasseran-
stieg noch nicht erfolgt ist und der Einfluss der ak-
tiven Restseebefüllung (Rheinwasser) noch an-
hält. Die Aussagen auf Seite 8 zu Uran und Queck-
silber können anhand der im Gutachten verwende-
ten Informationsgrundlage nicht als belastbar ein-
gestuft werden. Zu Quecksilber liegen dem Gut-
achten keine ausreichenden Messdaten aus der 
Kippe / den Kippenwässern zugrunde. Quecksilber 
liegt (u.a.) gebunden an organische Substanz vor 
und kann nach erfolgter Belüftung und anschlie-
ßender Durchströmung abhängig von pH-Wert und 
Redoxpotenzial lokal oder temporär freigesetzt 
Zum Thema Uran:  Forschungsarbeiten zum 
Thema Uran -Verbreitung in der Niederrheini-
schen Bucht werden in Kap. 6.4.4 dargelegt. 
Von 355 Analysen der Urankonzentrationen im 
Grundwasser der Niederrheinsichen Buc ht la-
gen 352 Analysen unter 10 µg/L Uran. Ein Zu-
sammenhang Uran und Kippenwasserabstrom 
ist daher nicht herleitbar. Das Gutachten ver-
weist darauf, dass Uran in der Niederrheini-
schen Bucht, würde es denn analysiert, hin-
sichtlich eines Eintrages mit spätplei stozänen 
Stäuben und nachfolgender Umlagerung beur-
teilt werden müsste. Analysen von Uran in Kip-
penwässern liegen nicht vor.  
  
Zum Thema Quecksilber:  Quecksilber ist in 
Oberflächengewässern und Biota von großer 
Bedeutung. Das Gutachten verweist auf das 
Auftreten und die verschiedenen Bindungsfor-
men von Quecksilber in Braunkohlen. Für das 
im Gutachten thematisierte Grundwasser wur-
den 303 Analysen im Unverritzten statistisch 
ausgewertet. Von diesen lagen 12 Analysen 
über einem Wert von 0,2 µg/L. Von 26 Analysen 
von Messstellen im Kippenwasserabstrombe-
reich lagen 25 unter 0,2 µg/L, ein Einzelwert bei 
0,4 µg/L. Das Gutachten bezieht sich auf die-
sen Kenntnisstand, der einen Eintrag von

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
werden und in Lösung gehen. Auch wenn kein 
bergbaubedingter Quecksilbereintrag (etwa durch 
verkippte Materialien) erfolgt sein sollte oder keine 
Freisetzung aus den Aschen zu besorgen ist, sind 
regelmäßige weitere  
 Untersuchungen angesichts künftig sich einstel-
lender Bedingungen (lokal und zeitlich wechselnde 
pH-Werte und Redoxverhältnisse) erforderlich. Die 
Aussage (S. 8), dass „nach heutigem Kenntnis-
stand“ „kein Zusammenhang von Urankonzentrati-
onen in Grundwässern der Niederrheinischen 
Bucht zur Braunkohlegewinnung“ besteht, ist 
ebenfalls erst noch zu prüfen. Uran kann als re-
doxsensitives Metall auf den Einfluss der Belüftung 
und nachfolgenden Wiedervernässung in den von 
Sümpfungsmaßnahmen beeinflussten Grundwas-
serleitern reagieren. Uran liegt in organikhaltigen 
Sedimenten angereichert vor und kann bei deren 
Belüftung und nachfolgender Durchströmung in 
Lösung gehen. Insofern ist angesichts des hori-
zontalen und vertikalen Umfangs der Grundwas-
serspiegelabsenkung die Möglichkeit nicht auszu-
schließen, dass vorübergehend durch Sümpfungs-
einfluss belüftete orga nikhaltige Böden (fossile 
und rezente Ablagerungen) lokal zu erhöhten 
Urankonzentrationen im Grundwasser führen kön-
nen. Für die Kippenwässer liegen bisher kaum 
Uranmessungen vor, so dass obige Aussagen (wie 
Quecksilber aus der Kippe Tagebau Hambach 
in den Kippenwasserabstrom nicht bele gt. 
  
Zu fehlende Angaben zu Zink und weiteren po-
tenziell grundwasserrelevanten Metallen:  Die 
bei der Modellierung zu berücksichtigenden 
Stoffe wurden im Rahmen des Scopings (sowie 
bedarfsorientert bilateral) zwischen dem LA-
NUV, RWE und Prof. Rüde (RWTH Aa chen) 
abgestimmt. Dabei wurde sich darauf verstän-
digt, eine Modellierung hinsichtlich der Haupt-
bestandteile von Eisensulfiden - Eisen und 
Schwefel - und der Hauptionen zur Ermittlung 
der Ionenstärke durchzuführen. Hinsichtlich ei-
ner Berücksichtigung von St offen nach Anlage 
2 der GrwV sowie weiteren potentiellen rele-
vanten Stoffen (Uran, Metalle mit GFS nach 
LAWA) wurde abgestimmt, dass die bergbaure-
levanten Anionen modelliert und Metalle (ins-
besondere Arsen und Nickel (Nickel ist nicht in 
Anlage 2 GrwV aufgeführt)) untersucht werden. 
Eine Untersuchung meint in diesem Zusam-
menhang, dass vorhandene Kenntnisse zu 
Konzentrationen sowie die hydrochemischen 
Milieus hinsichtlich Mobilisierung und Immobili-
sierung textlich im Gutachten dargelegt und 
ggf. mit Detailbe rechnungen ergänzt wer-
den. Die genannten Metalle wie Zink, Kupfer,

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
zu Quecksilber) auch für Uran gelten. Angaben zu 
Zink und weiteren potenziell grundwasserrelevan-
ten Metallen (wie z.B. Ko, Va, Cr/CrVI, Ku, Al) feh-
len. Die auf Seite 9 zusammengefassten Aussa-
gen zur Betroffenheit der für die zukünftige Was-
serversorgung im Rheinischen Braunkohlerevier 
grundlegend wichtige n Wasserwerke Sindorf und 
Dirmerzheim machen deutlich, welche wichtige 
Rolle die als Modellannahme berücksichtigte 
Stockwerkstrennung der Horizonte 8 und 9B hat. 
Hier muss Sorge getragen werden, dass diese Mo-
dellannahme zutrifft und, sofern dies gegeben is t, 
dass keine Übernutzung oder sonstigen Eingriffe 
erfolgen, die zu einer Schädigung der Trenn-
schicht und einer hydraulischen Verbindung führen 
könnten. Hinsichtlich der vorliegenden Modellbe-
rechnungen bleibt unklar, ob die Berechnung der 
Strömungslinien u nter Berücksichtigung der zu-
künftig veränderten Gewinnungsstandorte und 
Entnahmemengen erfolgte. Es sind separate 
Fließwegbestimmungen für die Wasserwerke Sin-
dorf und Dirmerzheim für die jeweils für die Gewin-
nung relevanten Zeiträume und unter Berücksich-
tigung der zeitlich sich verändernden Entnahme-
mengen erforderlich. Unklar bleibt auch, auf wel-
chen Prognosezeitraum sich die Aussagen zu den 
genannten Wassergewinnungsanlagen beziehen 
Aluminium etc. werden nicht mit einem Schwel-
lenwert in Anlage 2 der Grundwasserverord-
nung geführt und sind folglich nicht für die Be-
wertung von Bewirtschaftungszielen rele-
vant. Die Betracht ung aller bergbaurelevanten 
Stoffe sowie zusätzlich Nickel und Uran erfolgt 
in Kapitel 6.4 des Gutachtens.  
  
Zur Betroffenheit zukünftiger Wasserversor-
ger: Das Verlagerungskonzept der Wasser-
werke in der Erft -Scholle ist im Grundwasser-
modell der RWE Power i mplementiert und 
wurde somit berücksichtigt. 
Zum Thema Fließwegebestimmung:  Die Glie-
derung der Grundwasserleiter und die Ausbil-
dung der Grundwassergeringleiter wird in den 
Profilschnitten des Pfadlinienmodells gezeigt. 
Die Verbreitung der Geringleiter basiert auf den 
von RWE Power mit dem Geologischen Dienst 
NRW abgestimmten geologischen Erkenntnis-
sen. Die sich zeitlich verändernden Fließ-
wege/Fließgeschwindigkeiten sind in der Fließ-
weganalyse und der Modellumsetzung in der 
hier durchgeführten 1D -Modellierung berück-
sichtigt. Die geforderten separaten Fließweg-
bestimmungen sind im Kippenabstromgutach-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
(über 2100 hinaus?) und wie gesichert die bisheri-
gen Annahmen dazu sind. Aufgrund der hohen Be-
deutung dieser verbleibenden Wasserwerke für 
die Trinkwasserversorgung der linksrheinischen 
Bevölkerung über das Jahr 2100 hinaus sind 
hierzu genaue Untersuchungen nötig und voraus-
schauende Planungen zu treffen. Wie oben bereits 
angesprochen, muss das RWE -Wasserversor-
gungskonzept für das Rheinische Braunkohlere-
vier vor dem Hintergrund der erst nach 2100 all-
mählich eintretenden, bis 2400 noch nicht abge-
schlossenen Schadstoffausbreitung weit über das 
Jahr 2100 hinaus entwickelt werden. Sig nifikante 
chemische Belastungen des Grundwassers und 
der Gewässer aufgrund des Braunkohlenbergbaus 
im Rheinischen Revier entwickeln sich ab 2100 
und verbleiben nach 2400 als Ewigkeitslast. 
ten auf den Seiten 58ff für den Horizont 9B dar-
gestellt und textlich beschrieben. Auf entspre-
chende Darstellungen für den Horizont 8 wurde 
verzichtet, da in diesem für das Prognosesze-
nario zu keinem Zeitpunkt ein Sulfattransport in 
relevanter Größenordnung entlang der gefor-
derten Strömungspfade auftritt.  
  
Zu der Betrachtung der Wassergewinnungs-
standorte: Hinsichtlich des Kippenabstroms 
aus Hambach finden sich weder in den bis 2400 
reichenden Prognoserechnungen von RWE, 
noch im entsprechenden Fachgutachten der 
RWTH Aachen Anhaltspunkte, welche auf 
Grund einer "erst nach 2100 allmählich eintre-
tenden (...) Schadstoffausbreitung" Anlass ge-
ben, das bereits vielfach vorges tellte Wasser-
versorgungskonzepte zu hinterfragen, zumal 
das Strömungsfeld ab Mitte des 22. Jahrhun-
derts als weitgehend stationär gelten kann.  
  
Es wird von der Bergbautreibenden RWE ange-
boten, mit dem RWE -Modell eine Simulation 
über das Jahr 2400 hinaus durchzuführen, um 
die im Fachgutachten bereits aufgezeigte 
Rückläufigkeit der bergbaubedingten Sulfatbe-
lastung um die flächenhafte Darstellung der

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Maximalkonzentrationen zu entsprechend spä-
teren Zeitpunkten zu ergänzen. Wenngleich die 
chemische Belastung des Grundwassers als 
Bergbaufolge unbestritten noch lange über das 
Tagebauende hinaus persistieren wird, so han-
delt es sich hier auf Grund des limi tierten 
Schadstoffinventars in der Kippe Hambach um 
einen endlichen Prozess.  
  
Eine Erforderlichkeit zur Ergänzung oder An-
passung des Braunkohlenplans Hambach 
ergibt sich insgesamt nicht. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1026781_
008 
Zu Kap. 2 Anlass und Aufgabenschreibung: Die im 
Gutachten verwendeten Daten - und Modellgrund-
lagen sind nicht präzis beschrieben. So heißt es 
auf Seite 10: „Zur Quantifizierung des Mengenge-
rüsts und zur Prognose der wasserwirtschaftlichen 
Verhältnisse hat RWE Power das numerisc he 
Grundwassermodell einschließlich des Sul-
fattransportmodells aktualisiert.“ Genaue Erläute-
rungen zu dieser Aussage folgen auch in den da-
rauffolgenden Kapiteln nicht. So bleibt offen, wo-
rauf die Quantifizierung / das Mengengerüst be-
ruht, und was damit gem eint ist, und welche Mo-
dellparameter in dem numerischen RWE Grund-
wassermodell für diese Studie aktualisiert worden 
sind. Es wäre von Interesse, ob Schadstofffrachten 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Zum Thema Daten- und Modellgrundlagen: Die 
wesentlichen Antworten hinsichtlich der Daten- 
und Modellgrundlage sowie deren Aktualisie-
rung sind im Modellbericht 2023 (Kapitel 2) ent-
halten. Die Eingangsdaten für das Inventar und 
Lösungspotenzial von Kippensulfat basieren 
auf Beprobungen der Lagerstättenabteilung 
von RWE (Sediment - und Wasseranalysen).   
  
Zu nicht ausreichenden Ergebnissen:  Wissen-
schaftlich stellen die vorgelegten Analysewerte, 
Berechnungen und Modellprognosen Ergeb-
nisse dar. Davon zu unterscheiden ist die Be-
wertung der Ergebnisse. Die folgenden Kapitel 
-

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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
(Freisetzungspotenzial) der exponierten Substrate 
auf Basis gemessener Feststoff - und Eluatwerte, 
oder gelöste Stoffkonzentrationen in der Kippe 
(Messdaten), oder modellbasiert ermittelte Schad-
stoffmengen, oder eine Kombination daraus zu-
grunde lag, oder ob mit dieser Aussage (Quantifi-
zierung / das Mengengerüst) die Wassermengen 
aus dem RWE -Modell gemeint sind. Welche Mo-
dellparameter in dem numerischen RWE -Grund-
wassermodell für diese Studie aktualisiert worden 
sind, wäre weiterhin von Interesse. Ansonsten 
dient das Kapitel dazu, noch einmal die Aufgaben-
stellungen näher zu verdeutlichen. Als Anlass wer-
den die möglichen Gefährdungen der öffentlichen 
Wasserversorgung, der Wasserqualität des 
Grundwassers und des künftigen Tagebausees 
sowie die Tatsache beschrieben, dass nennens-
werte Teilströme aus der Kippe in die Erft bzw. in 
das Erfteinzugsgebiet fließen werden. Im Gutach-
ten werden zu diesen wichtigen Aufgabenstellun-
gen zwar relevante Hinweise geliefert, aber noch 
keine für eine Beurteilung der künftig zu erwarten-
den Verhältnisse ausreichenden Ergebnisse prä-
sentiert. Eine Darstellung (bzw. Klarstellu ng) des 
zur Beurteilung der hydrochemischen Bergbaufol-
gen erforderlichen Prognosezeitraums fehlt eben-
falls. Bei der Formulierung der Aufgabenstellungen 
(S. 11/12) wird darüber hinweggesehen, dass 
innerhalb des Kippenabstromgutachtens füh-
ren zu den jeweiligen Zeiträumen der Berech-
nungen und Darstellungen aus. Bestandteil des 
Fachgutachtens Kippenabstrom ist nicht die 
detaillierte Auswirkungsprognose auf das 
Grundwasser und die weiteren Schutzgüter. 
Diese Aspekte werden in den einzelnen um-
weltfachlichen Gutachten, wie dem Fachbeitrag 
Wasserrahmenrichtlinie und den Angaben zur 
Umweltprüfung behandelt. Dabei wird das 
Fachgutachten Kippenabstrom als Grundlage  
für die Bewertung herangezogen. Es liegen so-
mit insbesondere auch die relevanten Informa-
tionen vor, die zur Beurteilung der grundsätzli-
chen Machbarkeit des Änderungsvorhabens für 
den Tagebau Hambach erforderlich sind.  
  
Zu den Auswirkungen auf die GWK:  Bestand-
teil des Fachgutachtens Kippenabstrom ist 
nicht die konkrete Auswirkungsprognose auf 
das Grundwasser unter Berücksichtigung der 
Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie. 
Für die Belange im Zusammenhang mit der 
Wasserrahmenrichtlinie wurden eigenständi ge 
Fachbeiträge (siehe Anlagen 6, 7a und 7b) vor-
gelegt. Innerhalb des Fachbeitrags Wasserrah-
menrichtlinie zu den GWK (Anlage 7a) wurden 
die Auswirkungen des Kippenabstroms nicht

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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
schädliche Veränderungen der Grundwasserquali-
tät nicht nur i m Hinblick auf das oberflächennahe 
Grundwasser zu prüfen sind, welches in unmittel-
barer Wechselwirkung zu angebundenen Oberflä-
chengewässern und grundwasserabhängigen 
Landökosystemen steht oder stehen kann, son-
dern im Hinblick auf alle im potenziellen Einfl uss-
bereich stehenden Grundwasserleiter. Nach euro-
päischem Recht (EG -WRRL und EU -GWRL) und 
nationaler Umsetzung (WHG, GrwV) ist das 
Grundwasser (auch) als eigenständiges Schutzgut 
anzuerkennen. Menschliche Tätigkeiten, die (un-
mittelbar oder mittelbar) zu einer schädlichen Ver-
änderung der chemischen, physikochemischen o-
der mengenmäßigen Beschaffenheit eines Grund-
wasservorkommens (Grundwasserkörper oder 
Teilbereiche davon) führen können, sind hinsicht-
lich dieser möglichen Auswirkungen auf das 
Grundwasser näher  zu prüfen. Die Prüfung von 
Auswirkungen auf angebundene Oberflächenge-
wässer, Feuchtgebiete und Grundwassernutzun-
gen ist zusätzlich erforderlich, da diese bereits bei 
lokal auftretenden Belastungen als Zielabwei-
chung zu qualifizieren sind. Die Abschätzung mög-
licher Auswirkungen auf das Grundwasser ist da-
her pro Grundwasserkörper und Grundwasserlei-
ter (Horizonte bzw. Stockwerke, auch tiefe Grund-
nur auf das Obere Grundwasserstockwerke be-
zogen, sondern vollumfänglich auch d ie tiefe-
ren Grundwasserleiter in die Bewertung einbe-
zogen. Grundlage hierfür bildet das Kippenab-
stromgutachten, welches differenziert nach den 
verschiedenen Horizonten Aussagen zur Ent-
wicklung der Sulfatkonzentrationen liefert. Aus 
den Darstellungen der RW TH Aachen, LiH, 
geht zudem die flächenmäßige Entwicklung der 
Sulfatkonzentrationen hervor (siehe dazu bei-
spielsweise auch die Abb. 35).  Darüber hinaus 
sind im Fachbeitrag WRRL (Anlage 11) flächige 
Darstellungen zur Entwicklung der Grundwas-
serabsenkungen un d des -wiederanstiegs in-
nerhalb der Grundwasserkörper für das obere 
Grundwasserstockwerk und die tieferen Leiter 
dargestellt. Anhand dieser Darstellungen ist 
eine differenzierte Auswirkungsprognose der 
chemischen und mengenmäßigen Beeinflus-
sung durch die Änderung des Vorhabens mög-
lich. 
  
Eine Anpassung oder Ergänzung der Unterla-
gen ist nicht erforderlich.

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
wasserstockwerke) mit jeweiligen Flächenab-
schätzungen anzugeben. Die GrwV sieht zur Be-
urteilung von punktförmig ein getragenen Schad-
stoffen und diffusen Stoffeinträgen aus Landnut-
zungen Flächenanteile bzw. Flächenumfänge je 
Grundwasserkörper vor. Für eine Beurteilung der 
Auswirkungen der braunkohlenbergbaubedingten 
Auswirkungen auf das Grundwasser sind daher 
entsprechende Kartendarstellungen mit Flächen-
umfängen (Prognosezeiträume, differenziert für 
die verschiedenen Grundwasserkörper und 
Grundwasserleiter) zu den chemischen und men-
genmäßigen Beeinflussungen erforderlich. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1026781_
009 
Zu Kap. 4.1.3 Zeitliche Entwicklung der Grundwas-
serstände (und Fließrichtungen): Am Ende des Ka-
pitels wird das sich nach 2200 einstellende statio-
näre Strömungsregime im Umfeld des Tagebaus 
Hambach für die Zeitschnitte 2045, 2070, 2100 
und 2200 charakterisi ert. Dies stellt sich ausge-
sprochen komplex und kleinteilig differenziert dar. 
Es kommt zu mehreren Veränderungen der Fließ-
richtungen im zeitlichen Verlauf, so dass potenziell 
belastete Bereiche einem komplizierten Strö-
mungsregime und einer komplexen Austragssitua-
tion unterzogen werden. Die Aussage am Ende 
des Kapitels wirft die Frage auf, ob ein Abstrom 
kippenbürtig belasteter Grundwässer künftig auch 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Gemäß der Prognoseberechnungen des RWE-
Strömungsmodells wird sich bereits Mitte des 
22. Jahrhunderts ein Strömungsregime einge-
stellt haben, welches insbesondere im Umfeld  
des Tagebaus Hambach keinerlei Änderungen 
der Strömungsrichtungen mehr erfährt. Danach 
sind bis zum Jahr 2200 noch geringfügige Ent-
wicklungen des absoluten Druckpotentials, ins-
besondere in der südlichen Erft -Scholle sowie 
dem von Niedrighaltungsmaßnahmen in der Er-
ftaue betroffenen OSTW, zu beobachten. Dem-
entsprechend kann das Strömungsregime in 
2200 durchaus als stationär bezeichnet wer-
den. 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
den Rhein belasten wird, und zwar im künftigen 
Einflussbereich der Alttagebaue der Ville, nach er-
folgtem G rundwasseranstieg in der Umgebung 
des Tagebaus Hambach. In diesem Fall wären 
dazu ebenfalls noch Untersuchungen (z. B., ob die 
Einzugsgebiete der linksrheinischen Kölner Was-
serwerke (Hochkirchen, Weiler) nach 2100 im Ein-
flussbereich liegen) und ggf. Maßnahmen erforder-
lich (nicht in Zuständigkeit von RWE). 
Die räumliche und zeitliche Differenzierung des 
Grundwasserpotenzialfeldes (Grundwasser-
gleichen) erfolgt eingehend, um die im weiteren 
Verlauf des Gutachtens und auch hier themati-
sierte Stoffausbreitung auf allen relevanten 
Pfaden zu untersuchen. Das Kapitel schließt 
mit der grundsätzlichen Feststellung, dass der 
Rhein die regionale Grundwasserströmung be-
einflusst. Damit ist keine Aussage zum lokalen 
Grundwasserpotenzialfeld im Bereich der Ville 
oder östlich davongemacht. 
Es ist hervorzuheben, dass der Kippenabstrom 
aus der Ville (Alttagebaue) nicht primärer Ge-
genstand dieses Verfahrens ist und mit der 
Kippe Hambach nicht in Zusammenhang steht. 
Im Transportmodell der RWE Power erfolgt 
dennoch eine Sulfatbefrachtung der Altkippen, 
so dass potentiell kumulative Effekte auf der 
Erft-Scholle Berücksichtigung finden.  
  
Eine Ergänzung der Unterlagen ist nicht erfor-
derlich. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1026781_
010 
Zu Kap. 4.2 Hydrochemische Situation der Kippen-
wässer: Hier wird deutlich, dass hinsichtlich einer 
repräsentativen Charakterisierung des Kippen-
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Der Gutachter hält fest, dass er für die Abschät-
zung der Kippenwasserzusammensetzung das 
in bisherigen Gutachten etablierte Vorgehen 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
wassers noch Untersuchungsbedarf besteht (Ver-
vollständigung des Paramet erumfangs, regelmä-
ßige Untersuchungen sobald und soweit möglich). 
Feststoffund Eluatuntersuchungen (Freisetzungs-
potenzial) lagen demnach nicht vor bzw. wurden in 
diese Studie demnach nicht einbezogen. 
beibehält. Hierunter sind diverse Untersuchu-
gen, Versuche und Gutachten zu verstehen, die 
in den vergangenen Jahrzehnten von vielen 
verschiedenen Institutionen im Zusammen-
hang mit der Braunkohlengewinnung im Rhei-
nischen Revier durchgeführt wurden. Die Ab-
schätzung in diesem Gutachten stützt sich folg-
lich auf all diese Erfahrungswerte. Weitere Un-
tersuchungen sind für die Abwägung innerhalb 
dieses Braunkohlenplanänderungsverfahrens 
Hambach nicht erforderlich. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1026781_
011 
Zu Kap. 4.3 Mittlere Stoffgehalte im Unverritzten 
für die Modellierung: Hier wird deutlich, dass auch 
hinsichtlich einer repräsentativen Charakterisie-
rung der horizontweisen Stoffgehalte des Grund-
wassers im Unverritzten noch Untersuchungsbe-
darf besteht (Vervollständigung des Parameterum-
fangs, regelmäßige Untersuchungen und Mess-
stellenauswahl, um die Variation in Abhängigkeit 
von sich künfti g verändernden Grundwasserstän-
den, Fließrichtungen, pH- und Redoxmilieu zu be-
stimmen). 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Diese Einschätzung wird auf Basis des vorlie-
genden Fachgutachtens nicht geteilt. Der Gut-
achter greift auf umfängliche Daten aus  dem 
Gesamtbestand zurück. Hier inbegriffen sind 
auch solche Messdaten, die RWE seit vielen 
Jahren zur Erstellung von wasserwirtschaftli-
chen Berichten heranzieht. Daraus ergibt sich 
eine breite Datenbasis für die Modellie-
rung. Abgesehen davon ist es entsch eidend, 
die aktuell vorherrschende Situation im Tage-
baubereich und den zeitlichen Horizont des 
Verfahrens zu berücksichtigen. Die genannten 
Horizonte sind im unmittelbaren Tagebauum-
feld weitestgehend entwässert. Aus diesem 
Grund können hier nicht überall r epräsentative 
Grundwasserproben im zeitlichen Kontext des 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Braunkohlenplanänderungsverfahrens genom-
men werden. Das Einbeziehen von Daten aus 
dem vorliegenden Gesamtbestand ist daher 
hier, wie im Fachgutachten erfolgt, zielführend. 
Ein weitergehender Untersu chungsbedarf im 
Rahmen des Braunkohlenplanänderungsver-
fahrens ergibt sich nicht. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1026781_
012 
Zu Kap. 5 Ableitung zu erwartender Konzentratio-
nen relevanter Parameter des Kippengrundwas-
sers: Die Kapitelüberschrift legt den Schluss nahe, 
dass eine Studie zum Freisetzungspotenzial po-
tenziell relevanter Schadstoffe aus den Innen- und 
Außenkippen (Parameter und Frachten, Quell-
termbestimmung) erfolgt sei. Dies ist offenbar nicht 
der Fall, jedenfalls wurde in der vorliegenden Stu-
die weder eine Quelltermbestimmung im Sinne ei-
ner Emissionsabschätzung durchgeführt noch 
wurde zur Modellparametrisierung auf eine solche 
zurückgegriffen. Das Stoffinventar und Freiset-
zungsverhalten der Stoffe aus den Kippen wurde 
also nicht weiter betrachtet. Die Studie befasst sich 
mit einer Fließweganalyse ausgehend von der 
Kippe. Für den Schadstofftransport wurde das 
nichtreaktive Wanderpunktverfahren (particle tra-
cking) des numerischen Grundwassermodells von 
RWE nicht bzw. nicht ausschließlich verwendet , 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Das Kapitel 5 legt Methodik und Ergebnisse ei-
nes Vorgehens dar, das Behörden und Vertre-
tern des Braunkohleausschusses vorgestellt 
und seit 2014 in mehreren Gutachten einge-
setzt wurde. Die Stofffreisetzung aus der Kippe 
ist im Gutachten dargelegt.  
  
Das Wanderpunktverfahren ist Teil der Model-
lierung von RWE Power, aufsetzend auf dem 
Grundwasserströmungsmodell (Reviermodell) 
zur konservativen Simulation des Sulfattrans-
portes. Das Pfadlinienmodell (RWTH Aachen) 
basiert auf der DARCY -Gleichung und wurde 
2014 entwickelt, um die Basis einer reaktiven 
Stofftransportmodellierung mit dem PC -Code 
PhreeqC zu sch affen. Beiden gemein ist die 
Modellierung entlang von Strompfaden, die aus 
dem Potentialfeld des Reviermodells abgeleitet 
werden. Im Pfadlinienmodell werden Zellen 
äquivalenten Volumens an geologische Profile 
-

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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
sondern um ein reaktives Stofftransportmodell er-
gänzt (PhreeqC), zur Analyse der Grundwas-
serströmung im Zeitraum des Grundwasseran-
stiegs wurde das RWE -Grundwassermodell ge-
nutzt. Das verwendete reaktive Stofftransportmo-
dell (PhreeqC) konnte zur Beschreibung der Para-
meter pH-Wert, Leitfähigkeit, Natrium, Kalium, Cal-
cium, Magnesium, Eisen (gesamt), Chlorid, Hydro-
gencarbonat und Sulfat verwendet werden. Wei-
tere kippenwasserbürtige und redoxsensitive 
Schadstoffe, die aus der Kippe freigesetzt werden 
können ode r infolge der starken Veränderungen 
des Redoxpotenziales im Grundwasser infolge der 
Sümpfung und  Analyse nicht erfasst. Für qualifi-
zierte Aussagen zum Freisetzungs- und Transport-
verhalten weiterer potenziell grundwasserrelevan-
ter Parameter im Kippenabstrom (z.B. Ammonium, 
Arsen; die verschiedenen Schwermetalle) wären 
Untersuchungen eines vervollständigten Parame-
terumfangs unter Einbezug der sich einstellenden 
O2-Konzentrationen bzw. Redoxpotenziale, er-
gänzend zu den betrachteten Milieuparametern, 
erforderlich (realistic worst case Szenarien). Infol-
gedessen sind die getroffenen Aussagen zu diver-
sen Schadstoffen (Ammonium, Arsen und diverse 
Schwermetalle) in dem vorliegenden Gutachten e-
her ungenau bzw. unplausibel. Hinzu kommt, dass 
angepasst, das PhreeqC -Modell abstrahiert 
weiter in äquidistante Zellen. Als Eingangsda-
ten werden Sulfatkonzentrationsganglinien am 
Übergang von Kippe zu unverritztem Gebirge 
sowie die initiale Sulfatbefrachtung des Kippen-
abstroms zum Simulationsbeginn der RWE -
Modellierung übernommen. Mit dem Pfadlinien-
modell werden dann Sulfatkonzentrationen 
zwar chemisch konservativ aber beeinflusst 
von der Wasserbilanz entlang der Pfadlinien 
berechnet. 
  
Das PhreeqC-Modell (RWTH Aachen) ermög-
licht anhand der aus den Sulfatkonzentrations-
ganglinien an den Modellschnitten abgeleiteten 
Kippenwasserzusammensetzung eine zeitlich 
variable reaktive Stofftransportsimulation des 
Kippenabstroms. Die im weiteren ausgeführten 
Modellierungen umfassen auch den reaktiven 
Transport des Metalloids Arsen und der 
Schwermetalle Blei, Cadm ium und Nickel. Ob, 
wie in der Kommentierung beschrieben, eine 
"starke" Veränderung des Redoxpotentials 
durch den Grundwasserwiederanstieg in den 
Grundwasserleitern unterhalb des OSTW ein-
tritt, ist zu bezweifeln. Grundsätzlich beeinflusst 
die Grundwasseren tnahme für die Braunkoh-
lenförderung die Druckfelder (hydraulische

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
die Annahmen zu den zukünft igen Sauerstoffver-
hältnissen im OSTW und im Seewasserabstrom 
unrealistisch sind und der künftige Effekt der vo-
rausgegangenen Belüftung, bzw. der aktuell noch 
bestehenden bergbaubedingten Belüftung miss-
achtet wird. Letztere bewirkt nicht nur im Verritzten 
und in der Kippe, sondern auch im Unverritzten 
eine mögliche Pyritoxidation, die als bergbaube-
dingter Einfluss anzusprechen ist und nicht etwa 
den unbeeinflussten Verhältnissen entspricht. Im 
Zuge des Grundwasserwiederanstiegs kommt es 
daher auch außerhalb des Kippenwassereinflus-
ses zu bergbaubedingt erhöhten Konzentrationen 
an Pyritoxidationsprodukten im Grundwasser. 
Druckhöhen) und damit die Strömung in den 
Grundwasserleitern unterhalb des OSTW, führt 
aber nicht zu einer Entwässerung über die Ab-
senktrichter der Randbrunnen hinaus.  
  
Die reaktive hydroch emische Modellierung 
(RWTH Aachen) basiert auf "Übergabedaten" 
aus dem RWE Sulfatmodell. Eine Emissionsab-
schätzung wurde im Zuge der Parametrisierung 
dieses Modelles durchgeführt. Die Eingangsda-
ten für das Inventar und Lösungspotenzial von 
Kippensulfat basieren auf Beprobungen der La-
gerstättenabteilung von RWE (Sediment - und 
Wasseranalysen). Im Hinblick auf die Stellung-
nahme bedeutet dies, dass die geforderte 
Emissionsabschätzung in einem aus Sicht des 
RWTH Gutachtens vorgelagerten Schritt durch-
geführt wurd e. 
  
Die Absenkung des Grundwasserpotenzialfel-
des (Standrohrspiegelhöhen) im OSTW führt 
nur im Braunkohlengewinnungsfeld zu einer 
Entwässerung des OSTW über die gesamte 
Mächtigkeit. Außerhalb dieses Bereiches be-
steht eine Absenkung der Grundwasseroberflä-
che, es erfolgt aber keine Entwässerung und 
Belüftung des Porenraums über die gesamte 
Mächtigkeit. Tiefere Abschnitte des OSTW und

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
vor allem Bereiche mit trennendem Geringleiter 
können auch bei Absenkung des Grundwasser-
potenzialfeldes reduzierende Verhältnis se auf-
weisen. Die Auswertung von rund 4200 Analy-
sen im unverritzten OSTW des Untersuchungs-
gebietes zeigt rund 3500 Analysen mit Sauer-
stoffkonzentrationen von 5 - 12 mg/L und rund 
700 Analysen mit 0,1 - 1 mg/L. Die statistischen 
Kenngrößen zu den verfiltert en Teufen beider 
Kohorten sind vergleichbar. Das Auftreten oxi-
scher und suboxisch -anoxischer Grundwässer 
ist keine Funktion der Teufe, sondern wird ne-
ben der Teufe im Sinne von Fließzeit vom geo-
logischen Schichtaufbau und den mineralo-
gisch-geochemischen Ei genschaften der Ge-
steine beeinflusst. Detailprofile zeigen dabei 
auch einen Wechsel von oxischen und anoxi-
schen Bedingungen. 
In Bezug auf die Pyritoxidation wird auch auf 
die Stellungnahmen 1026781_006 und 
1026781_007 verwiesen. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1026781_
013 
Zu Kap. 5.6 Spurenelemente: Wie oben bereits 
ausgeführt, ist der Parameterumfang der zu be-
trachtenden Schadstoffe und Spurenelemente zu 
vervollständigen. Zwar wurde Arsen als Vertreter 
der redoxsensitiven Metalle in die Modellierunge n 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Das Gutachten behandelt quantitativ alle Haup-
tionen und Stoffe nach Anlage 2 GrwV (ohne 
Pflanzenschutzmittel, Trichlorethen und Tetra-
chlorethen) und zusätzlich Nickel und Uran. Der 
Stoffumfang wurde vom Auftraggeber RWE 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
mit einbezogen. Aufgrund der Schwächen hin-
sichtlich der verwendeten Eingangsdaten und Mo-
dellannahmen hinsichtlich der Redoxverhältnisse 
bleiben diese Prognosen jedoch ungenau. Mit dem 
reaktiven Stofftransportmodell betrachtet wurden 
Nickel, Cadmium, Blei und Arsen. Sulfat wurde mit 
dem nichtreaktiven Stofftransportmodell unter-
sucht. Es fehlen jedoch belastbare Ergebnisse zu 
Ammonium und diversen Schwermetallen, die in-
folge der v.g. Prozesse in toxikologisch relevanten 
Konzentrationen in den bergbaubeeinfl ussten 
Grundwasserleitern nach erfolgtem Grundwasser-
wiederanstieg auftreten und weiter transportiert 
werden können. Der zu betrachtende Parameter-
umfang sollte mit dem LANUV abgestimmt wer-
den. In dem Gutachten zur Seewasserqualität wird 
beispielsweise auch Zink als relevanter Schad-
stoff, der in hohen gewässer- und grundwasserre-
levanten Konzentrationen im Tagebausee und 
Kontaktgewässern erwartet wird, angegeben. Zink 
wurde in dem hier vorliegenden Gutachten nicht 
thematisiert. Ähnliches dürfte auch noch auf w ei-
tere Schwermetalle zutreffen. 
Power mit dem LANUV abgestimmt. Dieser ist 
insgesamt ausreichend, um eine Gesamtbe-
wertung zum Änderungsvorhaben des Tage-
baus Hambach innerhalb des Braunkohlen-
planänderungsverfahrens Hambach vorzuneh-
men. In oberflächennahen Grundwassermess-
stellen sind in vielen Bereichen suboxische bis 
oxische Milieubedingungen festzustellen. Tie-
fere und vor allem Bereiche mit trennenden Ge-
ringleitern zeigen reduzierende Bedingungen. 
Der Fokus der Modellierung des OSTW liegt in 
Hinblick auf die Interaktion mit Schutzgütern 
(Fließgewässer, Feuchtgebiete, o.ä.) im ober-
flächennahen, überwiegend oxischen Grund-
wasser. Die Ammoniumkonzentrationen liegen 
im unverritzten Gebirge im sub- bis anoxischen 
Milieu sehr hoch. Die Stickstoffspeziation un d 
Ammoniumkonzentration wird neben der Höhe 
des nicht bergbaubedingten Stickstoffeintrages 
vom Redoxmilieu, dem Angebot natürlicher or-
ganischer Substanzen im Sediment und Ionen-
austauschprozessen beeinflusst. Letzteres ist 
in den Grundwasserleitern unter de m OSTW 
ein prägender Prozess. Ammoniumkonzentrati-
onen im Kippenwasser und heute belegte Kip-
penwasserabstrombereiche zeigen vergleich-
bare Werte zum Unverritzten.

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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Eine Anpassung oder Ergänzung der Unterla-
gen ist nicht erforderlich. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1026781_
014 
Zu Kap. 6.2.2 Modellaufbau: Ein Abgleich der Mo-
dellannahmen (geologische Situation, hydrauli-
sche Durchlässigkeit) mit dem LANUV und GD 
NRW ist sicherzustellen. Zur Parametrisierung des 
Grundwasseranstiegs und des Stofftransportes im 
Grundwasser wurde die langjährige mittlere 
Grundwasserneubildung aus mGROWA basie-
rend auf dem Zeitschnitt 1981 -2010 für alle Prog-
nosezeiträume zugrunde gelegt. Diese Vorge-
hensweise ist ungünstig. Der verwendete Zeit-
schnitt 1981-2010 hat sich als nicht repr äsentativ 
erwiesen. Verglichen sowohl mit vorausgegange-
nen als auch mit nachfolgenden Dekaden bzw. 
dreißigjährigen Mittelwerten ergibt dieser Zeitraum 
signifikant höhere Grundwasserneubildungsraten 
für das Untersuchungsgebiet. Zur Beschreibung 
der Ist - Situation sollte stattdessen der Zeitraum 
1991-2020 verwendet werden; um realistische Ab-
schätzungen für auch künftig mögliche Trockende-
kaden durchzuführen, wäre der Zeitraum 2011 -
2020 aus heutiger Sicht geeignet. Für Projektionen 
unter Berücksichtigung der Kl imamodelle 
(ReKliEs-DE) stehen weitere Daten aus dem 
mGROWA-Modell zur Verfügung. Die hier verwen-
deten Eingangsdaten (Grundwasserneubildung 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Der Hinweis zum Abgleich mit dem LANUV und 
GD NRW wird zur Kenntnis genommen. Die 
Geologie basiert auf dem Modell des GD NRW. 
Das LANUV war im Rahmen des Arbeitskreises 
geologische Modellgrundlagen zu jeder Zeit be-
teiligt und es besteht ohnehin ein enger modell-
fachlicher Austausch zwischen den Modell-
gruppen von RWE und jenen des LANUV.  
  
Für die Prognoserechnungen in Bezug auf die 
Grundwasserneubildung werden durchgehend 
mittlere N eubildungsraten von 100 % ange-
setzt, damit die Differenzenpläne von jährlichen 
Schwankungen bereinigt sind. Dadurch fällt der 
Einfluss der Witterung auf die Veränderung der 
Wasserspiegel weg und die Differenzen zeigen 
allein die durch die Bewirtschaftung d es Was-
serhaushalts hervorgerufenen Auswirkungen.  
  
Für den Kalibrierungszeitraum 1970 - 2015 
wurde die bisherige im Reviermodell vorhan-
dene langjährige Neubildungsverteilung durch 
die mit dem Erftverband, dem LANUV, dem GD 
NRW und dem FZ Jülich abgestimmte  Neubil-
-

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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
1981-2010) haben jedenfalls eine Überschätzung 
der Grundwasserneubildung zur Folge, was einen 
zügigeren Grundwassera nstieg und tendenziell 
höhere prognostizierte Grundwasserstände be-
dingt, als dies bei Verwendung realistischer er-
scheinender Modelldaten der Fall wäre. Zur Ermitt-
lung der initialen Sulfatverteilung zu verschiede-
nen Zeitschnitten wurden Ergebnisdaten aus de m 
numerischen Grundwassermodell der RWE 
Power, aggregiert aus RWE -Modellleitern (ent-
sprechend der Zuordnung zu den RWTH -Modell-
leitern) verwendet. Die Annahmen zur „initialen 
Sulfatverteilung“ zur Durchführung der Stofftrans-
portmodellierung 
 dürften von rel evanter Bedeutung für die Ergeb-
nisqualität sein. Das LANUV (die Unterzeichnerin) 
verfügt über keine Kenntnisse zu diesen Modellda-
ten der RWE. Im Gutachten sind keine Informatio-
nen dazu enthalten, eine Beurteilung ist daher 
nicht möglich. Dazu wären nähere Informationen 
wünschenswert. Die mit dem RWE -Modell ermit-
telten initialen Sulfatkonzentrationen wurden als 
Eingangsdaten für die instationäre Modellierung 
des Sulfattransportes genutzt. In den Grundwas-
serleitern wurde ausgehend von den ermittelten 
Startkonzentrationen der Stofftransport mit dem 
RWE-Grundwassermodell berechnet. Weitere 
dungsverteilung ersetzt. Die aktualisierte Neu-
bildungsverteilung beruht auf den Arbeiten der 
AG Grundwasserneubildung (Erftverband et 
al., 2012). Aus den untersuchten Ansätzen wur-
den die Ergebnisse als flächendifferenzierte 
Rasterdaten nach Berechnu ngsansätzen von 
SCHRÖDER & WYRWICH (Schroeder, M., 
Wyrwich, D., 1990) verwendet (siehe Anlage 
Modellbericht). 
  
Hinsichtlich der Klimaprognosen sei auf den 
LANUV Fachbericht 110 verwiesen. Die darin 
behandelten Ensembles gehen von den auf-
grund der Empfehlu ng des DWD reduzierten 
Ensemble gegenüber dem Projekt ReKliEs -De 
aus. Die mit der Modellkette RCP -GCM-RCM-
mGROWA projezierten Änderungen der lang-
jährigen mittleren Grundwasserneubildung wei-
sen für die Niederrheinische Bucht bis auf we-
nige Ausnahme in den E nsembles eine Zu-
nahme der Grundwasserneubildung gegenüber 
dem Referenzzeitraum 1971 -2020 aus. Die 
projizierten Zunahmen sind mit Medianwerten 
von 10 - 20 mm keine robusten Änderungen. 
Die Darstellung langjähriger Zeitreihen zeigt, 
dass der gewählte Zeitrau m 1981 - 2010 eine 
um ca. 20 mm höhere mittlere Grundwasser-
neubildung gegenüber dem Zeitraum 1971 -

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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
bergbaubedingt mögliche Sulfatfreisetzungspro-
zesse in dem durch die Sümpfung oxidierten 
OSTW (Pyritoxidation), die zu höheren Sulfatkon-
zentrationen führen können, wurden nicht betrach-
tet. Für den Sulfattransport wurde ein nicht reakti-
ves Stofftransportmodell zugrunde gelegt. Im Er-
gebnis ist davon auszugehen, dass die sich im 
Prognosezeitraum bergbaubedingt einstellenden 
Sulfatkonzentrationen eher unterschätzt wurden, 
da die Gru ndwasser- Neubildungsraten zu hoch 
und die bergbaubedingten Sulfateinträge aus den 
Pyritoxidationsprozessen eher zu niedrig ange-
setzt wurden. Die Prognose zeigt im Umfeld des 
Tagebausees ein zeitlich stark variierendes Strö-
mungsfeld. Dies ist eine Folge der zunächst abge-
senkten Grundwasserstände und vorerst künstli-
chen Restseebefüllung, die zunächst einen Gradi-
enten aus dem See in das umliegende Grundwas-
ser bedingt. Im Verlauf des Seespiegel- und nach-
folgenden Grundwasseranstiegs kommt es im Be-
reich der Kippen sowie im künftigen Zu- /Abstrom-
bereich des Sees zu unterschiedlichen Fließrich-
tungen, Stagnationsphasen und Umkehrung der 
Fließbewegungen. Das hat zur Folge, dass sich 
Stoffkonzentrationen lokal anreichern können 
(Stagnationsphasen), die dann zu Beginn  einer 
neuen Strömungslinie zu deutlich höheren Stoff-
2020 aufweist. Die Verwendung des Zeitrau-
mes 1981 -2010 für die Modellrechnung bildet 
die leicht erhöhte Grundwasserneubildung 
nach der weit überwiegenden Zahl der gerech-
neten Ensembles dar. Eine Vergleichsrech-
nung mit einer um 20 % reduzierten Grundwas-
serneubildung, erhöht natürlich die Stoffkon-
zentration. Dies führt aber nicht zu grundsätz-
lich abweichenden Stoffverteilungen und Beur-
teilungen. Demnach wird ei ne Anpassung des 
Referenzzeitraums als nicht erforderlich ange-
sehen. 
  
Zu den Kenntnissen der Modelldaten:  Der Hin-
weis wird zur Kenntnis genommen und ein ent-
sprechender fachlicher Austausch sollte auf 
fachlich zuständiger Ebene angestrebt werden. 
  
Zu den Eingangsdaten der instationären Mo-
dellierung: Die Modellrechnungen behandeln 
wie hier richtig vermerkt den Kippenwasserab-
strom des Tagebaus Hambach und damit den 
wesentlichen Sulfateintrag in das Grundwas-
ser. Lokal sind insbesondere in bindigen Sedi-
mentproben des OSTW Pyritgehalte bis zu 0,1 
Gew. % (Einstufung nicht versauerungsfähig), 
weitüberwiegend aber deutlich kleinere Werte, 
bestimmt worden (Daten z.B. Uhlmann (2007),

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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
konzentrationen führen können, als es sich aus ei-
ner Mittelwertbetrachtung (aggregierte Betrach-
tung) ermitteln lässt. Weiterhin ist zu beachten, 
dass bereits ausgebildete Schadstofffahnen im 
weiteren Kippenabstrom durch diese Effekte auch 
noch über lange Zeiträume nach erfolgtem Wie-
deranstieg ihren erfassten Flächenbereich ver-
schwenken und somit insgesamt erhebliche Flä-
chenausdehnungen annehmen. Die flächenmä-
ßige Darstellung der potenziell betroffenen Grund-
wasserleiterbereiche fehlt bislang (siehe oben). 
Die größte Reichweite der kippenbürtigen Schad-
stoffe ist für Sulfat zu erwarten. Für das OSTW, 
welches mit den angebundenen Gewässern und 
Landökosystemen kommuniziert, ergibt sich für die 
prognostizierten Zeitschnitte ab 2100 bis 2400 ein 
anhaltend steigender Sulfattrend mit Austragsrich-
tung zur Erft. Vorher strömt das belastete Grund-
wasser noch in andere Richtung und führt daher 
zu einem verbreiteten  
 Belastungsbereich. Die Erft (incl. Erftaue, u.a.) 
wird durch den zufließenden Kippenwasserab-
strom ab 2100 bis 2400 zunehmend und anhaltend 
sehr erheblich beeinträchtigt werden, sofern keine 
gegensteuernden Maßnahmen umgesetzt wer-
den. Die prognostizierten Stoffkonzentrationen lie-
gen für verschiedene im Gutachte n betrachtete 
Stoffe (nachfolgende Kapitel) deutlich über den für 
Meyer et al. (2018)). Aufgrund der Genese der 
Terrassensedimente des OSTW kann eine flä-
chige Pyritverbreitung nicht bestehen. In der 
Fläche ist im OSTW sedimentbürtiger Pyrit we-
der maßgebend für geochemisch -hydrochemi-
sche Reaktionen noch ein wesentlicher Beitrag 
zur Sulfatkonzentrationen im Bereich des Kip-
penwasserabstroms. 
  
Zur Berücksi chtigung von Aufkonzentrierun-
gen: In den Kippen des Tagebaus Hambach 
wird im Sulfatmodell von RWE bereits eine 
beim Einstau instantane Lösung des gesamten 
(löslichen) Sulfatinventars simuliert, so dass die 
hier angesprochene hydraulisch bedingte Auf-
konzentrierung im Modell durchaus berücksich-
tigt wird. Die flächenmäßige Darstellung der 
vom Sulfatabstrom betroffenen Grundwasser-
bereiche ist im Fachgutachten der RWTH 
Aachen bereits enthalten. Weitere Darstellun-
gen können bei Bedarf und nach Rücksprache 
erstellt werden. Diese sind jedoch für die Ge-
samtbewertung innerhalb des Braunkohlen-
planänderungsverfahrens Hambach nicht von 
Relevanz, sondern können bilateral außerhalb 
des Verfahrens abgestimmt werden.  
  
Zum Thema Aussagekraft von Mittelwerten: Im

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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Lebewesen toxischen Schwellenwerten. Die auf 
Seite 45 beschriebene Pfadlinie OSTW -2-1 be-
schreibt ein Beispiel für eine Fallkonstellation, bei 
der es während des Wiederanstiegs zu einer Ver-
änderung des  
 Strömungsregimes mit zeitweise geringen Fließ-
geschwindigkeiten kommen kann. In solchen Fäl-
len kann eine Anreicherung der Stoffkonzentratio-
nen entstehen, die zu Beginn des nachfolgenden 
Ausbreitungsszenarios einen erhöhten Peak her-
vorrufen kann. Daher kann es im Vergleich zu den 
dargestellten mittleren Stoffkonzentrationen zu 
zeitweise deutlich höheren Spitzenbelastungen 
kommen. Auf Seite 59 ist für den Horizont 9B und 
auf Seite 62 für den Horizont 8 ebenfalls eine sol-
che Situation, hier mit praktisch kreisförmigen Ver-
änderungen der Strömungslinien, dargestellt. 
Diese Bewegungen sind von hoher Relevanz für 
die Trinkwassergewinnungsstandorte Sindorf und 
Dirmerzheim. Denn nur, wenn die präsentierten 
Prognosen so erfolgen wie dargestellt, wird die 
Aufrechterhaltung der Trinkwasserversorgung 
nach dem vorliegenden Wasserversorgungskon-
zept der RWE jedenfalls bis 2100 möglich sein. 
Genaue Modelleingangsdaten sind essentiell. Er-
gänzend zu den dargestellten gemittelten  
 Stoffkonzentrationen ist auch deren V ariations-
Kontext des Gutachtens bedeutet der Begriff 
"Aggregieren" nicht die Bildung eines Mitte-
lungsmaßes. In aggregierten Karten werden 
die Sulfatfahnen, geordnet nach Grundwasser-
leitern bzw. zusammengefassten Grundwas-
serleitern (OSTW), dargestellt. Die Karten sind 
in der Zeitachse aggregiert und zeigen die flä-
chenmäßige Sulfatausbreitung über den be-
trachteten Zeitraum. Ausgehend von den 
Grundwassergleichenplänen werden die Pfad-
linien entwickelt und enthalten die angezeigten 
Richtungsänderungen und Wendepunkte der 
Grundwasserströmung. Die Sulfatausbreitung 
entlang der Pfadlinien geht von den Zeitfunkti-
onen der RWE-Daten am Kippenrand mit eige-
nen Berechnungen voran und wird an Mess-
stellen mit erfassten Sulfatganglinien aus dem 
Kippenabstrom kalibriert. Es dient erstens der 
Nachvollziehung der Ergebnisse des numeri-
schen Wanderpunktverfahrens und bereitet 
zweitens den Aufbau der Stromröhren des 
PhreeqC-Transportmodells vor.  
  
Zur Einordnung und Thema Beeinflussung von 
Oberflächengewässern sowie der Erft wird auf 
die Stellungnahmen  
1026781_004, 1026781_005,

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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
breite (Maximalwert) von Interesse, da die Grenz-
werte der TrinkwV zu jedem Zeitpunkt einzuhalten 
sind. Weitere Hinweise siehe oben. Auch diese 
Horizonte schwenken sich lt. Gutachten auf einen 
„Kulminationspunkt in Richtung Erft“ ein (hier dar-
gestellt anhand des Parameters Sulfat). 
1026781_006, 1026781_007, 1026781_009 
und 1026781_013 verwiesen. 
Zum Beispiel der Pfadlinie OSTW -2-1: In den 
Kippen des Tagebaus Hambach wird im Sulfat-
modell von RWE bereits eine beim Einstau in-
stantane Lösung des gesamten (löslichen) Sul-
fatinventars simuliert, so dass die hier ange-
sprochene hydraulisch bedingte Aufkonzentrie-
rung im Modell tatsächlich berücksichtigt 
wird. Darüberhinaus können sich Stoffkonzent-
rationen bei konservativer Betrachtung (Sulfat) 
nicht anreichern. Ggf. kann für reaktive trans-
portierte Stoffe durch eine längere Kontaktzeit 
eine stärkere Interaktion mit dem Mineralienbe-
stand des Aquifers erfolgen. Dies kann jedoch 
im hier durchgeführten Modellierungsmaßstab 
nicht berücksichtigt werden. Der Einfluss ei ner 
höheren (bei langsameren Transport) oder ge-
ringeren (bei schnellerem Transport) Verdün-
nung durch Grundwasserneubildung ist für die 
Hauptfracht berücksichtigt. 
Zur Relevanz der Trinkwassergewinnungsstan-
dorte: Die Berechnungen der RWTH beruhen 
auf dem von RWE Power modellierten Grund-
wasserpotenzialfeld (Grundwassergleichen).

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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Abbildungen im Gutachten zeigen die Sulfat-
verbreitung und die mit dem Wanderpunktver-
fahren von RWE Power prognostizierten Sulfat-
konzentrationen. Die Abbildungen zeigen keine 
gemittelten Konzentrationen, sondern die auf 
den Strompfaden nach grundlegenden hydro-
geologischen Gleichungen plausibilisierte Sul-
fatkonzentrationen, für die nur die Sulfat zeit-
reihe am Kippenrand von RWE Power über-
nommen wird. Das Wasserwerk Dirmerzheim 
liegt weit südlich eines potenziellen Einflussbe-
reiches. Die Validität der numerischen Model-
lierung von RWE Power ist nicht Gegenstand 
dieses Gutachtens. Die von RWE Power mo-
dellierten Sulfatausbreitungen geben einen 
Hinweis auf mögliche Spitzenwerte. Eine Vari-
ationsbreite von Sulfatkonzentrationen liegen 
aus der Modellierung von RWE Power nicht 
vor. 
  
Die allgemeine Ansicht, dass die Entwicklung 
des Strömungsfeldes für die Su lfatausbreitung 
sowie die anhängigen Fragen zur Trinkwasser-
versorgung ebenso von hoher Relevanz ist wie 
die Modelleingangsdaten, wird geteilt.  
  
Hinsichtlich der Beurteilungen von Auswirkun-
gen auf die Trinkwasserversorgung besteht seit

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
2013 ein durch den E rftverband kommunizier-
tes und mit der RWE Power AG abgestimmtes 
"Konzept zur langfristigen Wasserversorgung 
der Erft-Scholle". Dieses Konzept wird derzeit 
übergeordnet und außerhalb des Änderungs-
verfahrens zum Braunkohlenplan Hacmbach 
unter Berücksichtigung der aktuellsten Erkennt-
nisse und aktualisierter Daten (z.B. neues 
Grundwassermodell) im Fachkreis überarbeitet 
und dem heutigen Wissensstand angepasst. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1026781_
015 
Zu Kap. 6.3. Reaktiver Stofftransport mit PhreeqC: 
Zu diesem Kapitel gelten die oben gemachten Hin-
weise. Hinsichtlich der braunkohlenbergbaube-
dingt resultierenden Stoffkonzentrationen der 
Grundwasserleiter im Umfeld des Tagebaus Ham-
bach (sümpfungsbeeinflusster Bereich) sind wei-
tere Parameter und Prozesse zu be trachten, um 
zu einer realistischen Beurteilung der Grundwas-
serqualität zu gelangen, die sich in der Nachberg-
bauzeit entwickeln wird, sofern keine weiteren ge-
gensteuernden Maßnahmen umgesetzt werden. 
Nicht nur der Stofftransport ausgehend von der ge-
messenen oder modellierten Initialkonzentration 
aus der Kippe ist zu betrachten. Auch im Unverritz-
ten werden Pyritoxidationsprodukte infolge des 
Bergbaueinflusses ins Grundwasser ausgetragen. 
Mit dem Grundwasseranstieg und infolge des 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Es ist zu unterscheiden zwischen der Beeinflus-
sung des Grundwasserpotenzialfeldes und der 
Porenraumentwässerung. Eine Druckabsen-
kung in tieferen Grundwasserleitern bedeutet in 
der Fläche k eine Belüftung im Sinne einer Zu-
fuhr von Sauerstoff aus der Atmosphäre; die 
Entwässerung des Porenraums ist auf den Ab-
senkbereich der Randbrunnen begrenzt. Eine 
großflächige Änderung der Redoxverhältnisse 
und des Stoffinventars besteht daher nicht; zu 
den Redoxbedingungen im OSTW siehe die 
vorherigen Anmerkungen. 
Weitergehender Untersuchungsbedarf wird in-
nerhalb des Braunkohlenplanänderungsverfah-
rens Hambach fachgutachterlich nicht gese-
hen. Mit dem vorgelegten Fachgutachten und 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Stoffinventars aus dem Kippe nwasser, dem Rest-
see und angeschnittenen tieferen Grundwasserlei-
tern stellen sich niedrigere Sauerstoffkonzentratio-
nen im Grundwasser ein als gutachterlich ange-
nommen, ebenso wie sich deutlich höhere Ammo-
niumkonzentrationen einstellen werden. Dazu sind 
vergleichende Studien zu empfehlen. Was die 
Freisetzung aus der Kippe angeht, lässt sich die 
Qualität der Studie schlecht beurteilen. Da jedoch 
keine Quelltermbestimmung (Emissionsabschät-
zung, basierend auf Untersuchungen des Schad-
stoffinventars und Freisetzu ngspotenzials) zu den 
verschiedenen zu betrachtenden Schadstoffen 
stattgefunden hat oder jedenfalls in dem Gutach-
ten nicht ersichtlich ist, besteht auch hinsichtlich 
des Schadstoffaustrags, und somit auch hinsicht-
lich des weiteren Schadstofftransportes, noch wei-
terer Untersuchungsbedarf. 
den damit einhergehenden Informationen kann 
die grundsätzliche Machbarkeit des Ände-
rungsvorhabens beurteilt werden. Bei dem hier 
angesprochenen weiteren Untersuchungsbe-
darf handelt es sich um fachliche Detailfragen, 
die außerhalb des hier gegenständlichen Ver-
fahrens zu besprechen sind. 
Zur weiteren Erläuterung wird zusätzlich auf die 
Stellungnahmen 1026781_012 und 
1026781_014 verwiesen.  
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1026781_
016 
Zu Kap. 6.3.2 Modellaufbau und Parametrisierung: 
In diesem Kapitel (S. 86) wird eine für das verwen-
dete Modell wichtige Grundannahme ausdrücklich 
dargelegt. Dieser Annahme zufolge wird das 
OSTW als komplett sauerstoffgesättigter (oxidier-
ter) Grundwasserlei ter verstanden, mit der Be-
gründung, dass „über die Grundwasserneubildung 
kontinuierlich Sauerstoff eingetragen“ wird. Diese 
Begründung und Annahme geht fehl. Dazu sind 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
In oberflächennahen Grundwassermessstellen 
sind in vielen Bereichen suboxische bis oxische 
Milieubedingungen zu beobachten. Südöstlich 
des Tagebaus Hambach zeigt sich dies an eini-
gen Grundwassermessstellen auch bei grund-
wassererfüllten Mächtigkeiten bis ca. 25 m in 
Bereichen mit nur geringer Absenkung (wenige 
Meter). Tiefere Bereiche und vor allem bei vor-
-

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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
vergleichende Betrachtungen sümpfungsunbeein-
flusster Grundwasserleiter empfehlenswert. D iese 
sollten hinsichtlich Grundwasserneubildungsmen-
gen, Bodenverhältnissen, Grundwasserüberde-
ckung, Art und Mächtigkeit des Grundwasserlei-
ters vergleichbar sein. Selbst in sandigen Substra-
ten und bei geringem Grundwasserflurabstand 
sind stark ausgeprägte T iefengradienten hinsicht-
lich der Sauerstoffkonzentration, des Redoxpoten-
zials, und der aus dem Redoxprofil resultierenden 
Stoffkonzentrationen (Nitrat, redoxsensitive Me-
talle, Pyritoxidationsprodukte) im OSTW zu be-
obachten (vergleiche dazu vorhandene Messu n-
gen an Multilevelmessstellen). Hohe Sauerstoff-
konzentrationen (oxidierende Verhältnisse) sind 
selbst in oberflächennahen Grundwasserleitern 
unter gut durchlässigen porenreichen Böden allen-
falls an der Grundwasseroberfläche (~max. im 
oberen Drittel) anzutreffen und nicht im gesamten 
Aquifer. An Standorten mit bindigen oder geringer 
durchlässigen, weniger porösen  Grundwasser-
überdeckungen (+deren Mächtigkeit zu berück-
sichtigen) – z.B. Lösslehm - stellen sich Grund-
wässer mit niedrigerem Redoxpotenzial bzw. nied-
rigeren Sauerstoffkonzentrationen ein. Wenn ein 
Kontakt zu Tiefengrundwässern besteht oder eine 
Mischung mit älteren Grundwässern vorliegt, wie 
hier ohne den Sümpfungseinfluss anzunehmen, 
handenem trennenden Geringleiter (z.B. nörd-
lich der Sophienhöhe) zeigen trotz Absenkung 
deutlich reduzierende Verhältnisse.  
  
Der Fokus der Modellierung des OSTW lie gt 
auf einer Interaktion mit Schutzgütern (Fließge-
wässer, Feuchtgebiete, o.ä.) im oberflächenna-
hen, tendenziell suboxisch bis oxischen Grund-
wasser. In der Modellierung wurde das Grund-
wasser initial mit einem pe = 5 versehen, die 
Grundwasserneubildung mit p e = 10 im oxi-
schen Milieu. 
Ein Aufströmen aus den tieferen, anoxischen 
Teufenbereichen ist in Bereichen mit grund-
wasserbürtigem Abfluss grundsätzlich möglich. 
Die Tiefenwirkung von Vorflutern ist jedoch be-
grenzt, so dass überwiegend von einer Effluenz 
von oberflächennahem, suboxisch bis oxisch 
geprägtem Grundwasser auszugehen ist.  Eine 
Nitrifikation des Ammoniums ist im oxischen 
Bereich des OSTW zu erwarten.

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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
sowie bei anhaltendem Kippen- oder Deponiewas-
sereinfluss, ergeben sich i.d.R. auch erhöhte Am-
moniumkonzentrationen, jedenfalls findet eine Nit-
rifikation des eingetragenen Ammoniums nicht in 
dem unterstellten Umfang statt. Die verwendeten 
Eingangsdaten bzw. Annahmen zum Sauerstoff-
gehalt des OSTW sind für die Studie nicht b elast-
bar. Es sind Untersuchungen von ansonsten ver-
gleichbaren Grundwasserleitern, die nicht durch 
Sümpfungen oder Entnahmen beeinflusst werden, 
im Tiefenprofil bis zur Aquiferbasis zu betrachten. 
Bei einer Modifikation der Annahmen zum langfris-
tig sich ein stellenden Sauerstoffgehalt bzw. Re-
doxpotenzial im OSTW (wie auch im Restsee, 
siehe Stellungnahme zu btu 2023) sind deutlich 
andere Ergebnisse für einige Schadstoffparame-
ter, bspw. Ammonium, zu erwarten. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1026781_
017 
Zu Kap. 6.3.4 Ergebnisse: Ergänzend zu den be-
reits dargestellten zu erwartend hohen bzw. sehr 
hohen Sulfatkonzentrationen werden im Kapitel zu 
den Pfadlinien zu Horizont 9B (S. 95-96) und Hori-
zont 8 (S. 101 -102) die ebenfalls zu erwartenden 
hohen bzw. sehr hohen Stoffkonzentrationen wei-
terer Schadstoffe dargestellt, die vielfach über den 
geltenden Schwellen - und Grenzwerte gemäß 
GrwV, TrinkwV (bzw. toxikologisch abgeleiteter 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Zu Berechnung nach 2400 hinaus:  Im Pfadlini-
enmodell wurde die Sulfatkonzentration an vor-
liegenden Sulfatganglinien, dort wo ein Kippen-
abstrom schon dokumentiert ist, kalibriert. Das 
Pfadlinienmodell und das PhreeqC -Transport-
modell können grundsätzlich mit neuen Daten 
und Erkenntnissen nachkalibriert werden.  
  
Die Bergbautreibende ist zudem bereit, mit dem 
RWE-Modell eine Simulation über das Jahr 
-

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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Beurteilungswerte: GFS, Orientierungswerte) lie-
gen. Da diese Pfadlinien der genannten Grund-
wasserhorizonte gewässerrelevant (u.a. für di e 
Erft) und trinkwasserrelevant (bestehende und po-
tenzielle Nutzungen für die öffentliche Trinkwas-
serversorgung) sind, sei auch zu diesen Modell-
darstellungen nochmals darauf hingewiesen, dass 
der Parameterumfang hinsichtlich weiterer 
Schwermetalle (u.a. Zn; weitere s.o.) zu ergänzen 
ist und dass die Modelleingangsdaten und Heran-
gehensweisen zur Ermittlung der perspektivisch 
sich 2100-2400 hier entwickelnden (incl. Spitzen-
lastfälle) und langfristig nach 2400 sich dort ein-
stellenden hydrochemischen Verhältnis se genau 
zu bestimmen und auf einer breit fachwissen-
schaftlich abgesicherten Grundlage abgeleitet 
werden müssen. Die Annahmen und Eingangsda-
ten müssen von Anfang an und auch in der Folge-
zeit anhand von Monitoringdaten bestmöglich ad-
justiert und stetig nachkontrolliert werden. Der Ein-
fluss der Gewinnungsstandorte auf die Strömungs-
linien, auch die Verlagerung der Standorte und 
mengenmäßigen Veränderungen, müssen in die 
Projektionen einbezogen werden. Nochmals sei 
darauf hingewiesen, dass die Modellannahmen 
und Annahmen zur  Sicherheit des derzeitigen 
RWE-Wasserversorgungskonzeptes (Sicherstel-
2400 hinaus durchzuführen, um die im Fach-
gutachten bereits aufgezeigte Rückläufigkeit 
der bergbaubedingten Sulfatbelastung um die 
flächenhafte Darstellung der Maximalkonzent-
rationen zu entsprechend späteren Zeitpunkten 
zu ergänzen (s.o.). Dies kann außerhalb des 
gegenständlichen Braunkohlenplanänderungs-
verfahrens erfolgen, da es an den innerhalb des 
Fachgutachtens getroffenen Grundaussagen 
nichts ändert. 
Zum Stoffumfang:  Unabhängig davo n können 
die angeführten Bedenken aus fachlicher Sicht 
nicht nachvollzogen werden. Die tieferen Hori-
zonte 9B und 8 sind hinsichtlich einer Bewer-
tung für Oberflächengewässer im Untersu-
chungsraum nicht relevant. Folglich erscheint 
eine weiterführende Betrach tung gewässerre-
levanter Stoffe über den bereits vorliegenden 
Parameterumfang für diese Grundwasserleiter 
nicht sinnig. Hinsichtlich der Beurteilungen von 
Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung 
besteht seit 2013 ein durch den Erftverband 
kommuniziertes und mit der RWE Power AG 
abgestimmtes "Konzept zur langfristigen Was-
serversorgung der Erft -Scholle". Dieses Kon-
zept wird derzeit übergeordnet und außerhalb

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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
lung durch das WW Dirmerzheim) nur dann tragfä-
hig sind, wenn in den durch den Kippenaustrag be-
lasteten Bereichen keine hydraulischen Verbin-
dungen zwischen den Horizonten 8 und 9B beste-
hen, keine hydraulischen Verbindungen durch die 
(in Dirmerzheim stark steigenden) Entnahmen o-
der sonstigen Beanspruchungen entstehen, und 
bei den prognostizierten Stoffkonzentrationen 
keine relevanten zusätzlichen Schadstoffkonzent-
rationen über sehen oder „weggemittelt“ werden. 
Eine Berechnung mit aktualisierten, repräsentati-
ven Grundwasserneubildungsraten und Verwen-
dung von Klimaprojektionen ist hier zusätzlich 
sinnvoll. Darzustellen ist auch, welcher Prognose-
zeitraum für die Annahme der Versorgungssicher-
heit im RWE -Wasserversorgungskonzept bisher 
verwendet wurde, und ob eine mengenmäßig und 
qualitativ ausreichend abgesicherte Versorgung im 
linksrheinischen Braunkohlerevier auch noch nach 
2100 und über 2400 hinaus gewährleistet werden 
kann. Für die Horizonte 7E und 7A (S. 106) bildet 
die Prognose der Stromlinien einen Schadstoff-
austrag (Sulfat und Metalle) aus dem Tagebausee, 
und ab 2350 dabei zusätzlich aus der Innenkippe 
und aus dem Sohlbereich des Tagebaus ab, der 
nach Nordosten hin, also in Ri chtung Erft, ausge-
richtet ist und diesen Bereich zusätzlich belasten 
wird. Im Fazit (S. 111) wird das Ausmaß der sich 
dieses Änderungsverfahren des Braunkohlen-
plans Hambach unter Berücksichtigung der ak-
tuellsten Erkenntnisse und aktualisierter Daten 
(z.B. neues Grundwassermodell) im Fachkreis 
überarbeitet und dem heutigen Wissensstand 
angepasst. 
  
Zur Maximalwert -Betrachtung: Die Gliederung 
der Grundwasserleiter und die Ausbildung der 
Grundwassergeringleiter wird in den  Profil-
schnitten des Pfadlinienmodells gezeigt. Die 
Verbreitung der Geringleiter basiert auf den von 
RWE mit dem Geologischen Dienst NRW ab-
gestimmten geologischen Erkenntnissen. Bei 
den fachwissenschaftlich basierten Berechnun-
gen, die Grundlage für das Gutachten sind und 
deren Ergebnisse im Gutachten dargelegt wer-
den, werden keine relevanten Stoffkonzentrati-
onen "weggemittelt". 
Zur Grundwasserneubildung und Klimaprojekti-
onen: Für die Prognoserechnungen werden 
durchgehend mittlere Neubildungsraten von 
100 % angesetzt, damit die Differenzenpläne 
von witterungsbedingten Schwankungen berei-
nigt sind. Dadurch fällt der Einfluss der Witte-
rung auf die Veränderung der Wasserspiegel 
weg und die Differenzen zeigen allein die durch

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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
von der Kippe allmählich ausbreitenden Schad-
stofffronten kurz subsumiert, wobei auf die zeitli-
che und räumliche Dynamik eingegangen wird. Die 
ermittelten Überschreitungen von Grundwasser-
schwellenwerten bzw. GFS -Werten nach LAWA 
werden für die in der Studie betrachteten Schad-
stoffe Sulfat, Nickel, Cadmium, Blei und Arsen zu-
sammengestellt. Auf den Verdünnungseffekt durch 
die Grundwasserneubild ung wird eingegangen. 
Wie oben bereits dargelegt, wurde dieser Verdün-
nungseffekt überschätzt, da keine für den Progno-
sezeitraum repräsentative Zeitreihe zur Parametri-
sierung der Grundwasserneubildung einbezogen 
wurde. Die genannten Stoffe sind sowohl für 
Grundwassernutzungen (Trinkwassergewinnung) 
aufgrund der Höhe der Konzentrationen ein Prob-
lem, als auch für Gewässerlebewesen in den prog-
nostizierten Stoffkonzentrationen toxisch. Zusätz-
lich relevante Stoffe bzw. Freisetzungsprozesse, 
die ebenfalls braunkoh lenbergbaubedingt auftre-
ten bzw. hinzutreten können, wurden nicht be-
trachtet. Überwiegende Strömungslinien, die sich 
langfristig einstellen werden, betreffen den Nord-
östlichen Bereich, also die Erft und Erftaue und 
dort vorhandenen Grundwasservorkommen, di e 
toxikologisch auf „ewige Zeit“ stark belastet sein 
werden. Auch die für die bisherige und künftige 
die Bewirtschaftung des Wasserhaushalt s her-
vorgerufenen Auswirkungen. 
Für den Kalibrierungszeitraum 1970 - 2015 
wurde die bisherige im Reviermodell vorhan-
dene langjährige Neubildungsverteilung durch 
die mit dem Erftverband, dem LANUV, dem GD 
NRW und dem FZ Jülich abgestimmte Neubil-
dungsverteilung ersetzt. Die aktualisierte Neu-
bildungsverteilung beruht auf den Arbeiten der 
AG Grundwasserneubildung (Erftverband et 
al., 2012). Aus den untersuchten Ansätzen wur-
den die Ergebnisse als flächendifferenzierte 
Rasterdaten nach Berechnun gsansätzen von 
SCHRÖDER & WYRWICH (Schroeder, M., 
Wyrwich, D., 1990) verwendet (siehe Anlage 
Modellbericht). Wie mit aktuellen mGROWA 
Daten im Rahmen der Modellierung umzuge-
hen ist, soll in einer neuen Arbeitsgruppe ge-
meinsam außerhalb dieses Änderungsverf ah-
ren des Braunkohlenplans Hambach bespro-
chen und erarbeitet werden.  
  
Hinsichtlich der Klimaprognosen sei auf den 
LANUV Fachbericht 110 verwiesen. Die darin 
behandelten Ensembles gehen von den auf-
grund der Empfehlung des DWD reduzierten 
Ensemble gegenüber dem Projekt ReKliEs -De

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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Trinkwasserversorgung wichtigen Grundwasser-
leiter 8 und 9B sind an den derzeitigen Gewin-
nungsstandorten von den Kippenwasserausträgen 
potenziell betroffen.  Hier hängt es von der ge-
nauen zeitlichen Dynamik, Prognosezeitraum und 
Prognosegenauigkeit ab, inwieweit die vorliegen-
den Ergebnisse Bestand haben.  
aus. Die mit der Modellkette RCP -GCM-RCM-
mGROWA projezierten Änderungen der lang-
jährigen mittleren Grundwasserneubildung wei-
sen für die Niederrheinische Bucht bis auf we-
nige Ausnahme in den Ensembles eine Zu-
nahme der Grundwasserneubildung gegenüber 
dem Referenzzeitraum 1971 -2020 aus. Die 
projezierten Zunahmen sind mit Medianwerten 
von 10 - 20 mm keine robusten Änderungen. 
Die Darstellung langjähriger Zeitreihen zeigt, 
dass der gewählte Zeitraum 1981 - 2010 eine 
um ca. 20 mm höhere mi ttlere Grundwasser-
neubildung gegenüber dem Zeitraum 1971 - 
2020 aufweist. Die Verwendung des Zeitrau-
mes 1981 -2010 für die Modellrechnung bildet 
die leicht erhöhte Grundwasserneubildung 
nach der weit überwiegenden Zahl der gerech-
neten Ensembles dar. Eine Ve rgleichsrech-
nung mit einer um 20 % reduzierten Grundwas-
serneubildung, erhöht natürlich die Stoffkon-
zentration. Dies führt aber nicht zu grundsätz-
lich abweichenden Stoffverteilungen und Beur-
teilungen. 
  
Zum Monitoring:  Konkrete Festlegungen zum 
zukünftig er forderlichem Monitoring erfolgen 
nicht innerhalb des Braunkohlenplanände-

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des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
rungsverfahren Hambach. Fachliche Abstim-
mungen hierzu erfolgen innerhalb der etablier-
ten Monitoringfachgruppen, an denen ver-
schiedenste Stakeholder beteiligt sind.  
  
Zum Zeitraum der A uswirkungen und Erft:  An-
gesichts des limitierten Schadstoffinventars in 
der Kippe Hambach handelt es sich bei Sul-
fataustrag und -ausbreitung um einen imma-
nent endlichen Prozess.  
Zum Thema künftige Trinkwasserversor-
gung: Die Betroffenheiten der Trinkwasser ver-
sorgungsanlagen der Erftschiene durch Sul-
fatausträge aus den Kippen des Tagebau Ham-
bachs in die Horizonte 9B und 8 sind durch die 
erfolgten Auswertungen bekannt, in ihrem Aus-
maß im Fachgutachten dargestellt und sind 
Grundlage des von RWE ausgearbeiteten  
Trinkwasserversorgungskonzepts, welches 
entsprechende langfristige Mengenverlagerung 
vorsieht. 
  
Eine Änderung des Braunkohlenplans Ham-
bach ergibt sich nicht.

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Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1026781_
018 
Zu Kap 6.4 Stoffe nach Grundwasserverordnung: 
Zu den redoxabhängigen Prozessen, die im 
OSTW zu Schwellenwertüberschreitungen nach 
GrwV führen können, siehe die oben genannten 
kritischen Hinweise. Die hydrochemische Situation 
im OSTW ist auch im Unverritzten schon jetzt berg-
baubeeinflusst, soweit eine Gr undwasserspiegel-
absenkung vorliegt (erhöhte Sauerstoffkonzentra-
tion). Man spricht daher auch von „belüfteten 
Grundwasserleitern“ – hier sind gegenüber dem 
bergbauunbeeinflussten Zustand zusätzliche Pyri-
toxidationsprozesse möglich. Durch die Grund-
wasserspiegelabsenkung gelangen zudem höhere 
Nitrateinträge in das Grundwasser, da die Denitri-
fikation im Boden wegfällt, wenn dieser künstlich 
entwässert ist. Den Ausführungen zu Uran (in: 
5.4.1. Methodik) wird ebenfalls nicht gefolgt, da 
diese nicht die genannten Prozesse berücksichti-
gen und generell noch nicht auf einer geeigneten-
Datengrundlage abgeleitet wurden. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Es ist zu unterscheiden zwischen der Beeinflus-
sung des Grundwasserpotenzialfeldes (men-
genmäßiger Zustand, Hinte rgrundpapier 
Braunkohle) und der Porenraumentwässerung. 
Eine Druckabsenkung in tieferen Grundwasser-
leitern bedeutet in der Fläche keine Belüftung 
im Sinne einer Zufuhr von Sauerstoff aus der 
Atmosphäre; die Entwässerung des Poren-
raums ist auf den Absenkber eich der Rand-
brunnen begrenzt. Eine hydrochemische Ver-
änderung durch Belüftung tritt also nicht ein. 
Lokal sind insbesondere in bindigen Sediment-
proben des OSTW Pyritgehalte bis zu 0,1 Gew. 
% (Einstufung nicht versauerungsfähig), weit-
überwiegend aber deutl ich kleinere Werte, be-
stimmt worden (Daten z.B. Uhlmann (2007), 
Meyer et al. (2018)). Aufgrund der Genese der 
Terrassensedimente des OSTW kann eine flä-
chige Pyritverbreitung nicht bestehen. In der 
Fläche ist im OSTW sedimentbürtiger Pyrit we-
der maßgebend f ür geochemisch-hydrochemi-
sche Reaktionen noch bedeutende Stoff-
quelle. Eine großflächige Änderung der Re-
doxverhältnisse in den Grundwasserstockwer-
ken unter dem OSTW besteht nicht (s.o.).. Zu-
sätzlich wird auch auf die Stellungnahme 
1026781_019 verwiesen.  
-

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des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Die für das Gutachten verwendete Modellme-
thodik enthält für das Metalloide Arsen und die 
Schwermetalle Blei, Cadmium und Nickel der 
GrwV Reaktionen mit Mineraloberflächen. Es 
zeigt basierend auf quantitativen Modellrech-
nungen die räumliche und zeitliche Stof fver-
breitung. 
  
Von 355 Analysen der Urankonzentrationen im 
Grundwasser der Niederrheinsichen Bucht la-
gen 352 Analysen unter 10 µg/L Uran. Ein Zu-
sammenhang zwischen Uran und Kippenwas-
serabstrom ist nicht herleitbar. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1026781_
019 
Zu Kap. 6.4.2 Stickstoffverbindungen gelten die 
bereits getroffenen Hinweise zu Nitrat und Ammo-
nium. Die Aussagen sind zu überarbeiten. Ergän-
zend sei darauf hingewiesen, dass in den durch 
Sümpfungsmaßnahmen (RWE) beeinflussten 
Grundwasserkörpern derzeit vermehrte Nitrat-
durchbrüche in das 2. -4. Grundwasserstockwerk 
entstehen. Diese Situation wäre ohne den Sümp-
fungseinfluss unwahrscheinlich. Zwar sind im Ge-
biet hydrogeologische Fenster (lokale Verbindun-
gen zwischen den Grundwasserstockwerken) der 
Hangendleiter natürlicherweise vorhanden. Deren 
hydraulische Wirksamkeit wird aber durch die Ta-
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Zu den Stickstoffspezies und den Ammonium-
konzentrationen sind betreits in den Stellung-
nahme 1026781_013 und 1026781_016 Aus-
führungen enthalten. In welchen von dem im 
vorliegenden Gutachte n behandelten Berei-
chen ein Nitrateintrag in Grundwasserstock-
werke unter dem OSTW erfolgt, der den berg-
baubedingten Absenkungen des Grundwasser-
potenzialfeldes (Standrohrspiegelhöhren) zu-
zuordnen ist, kann nicht erkannt werden.  Das 
Gutachten behandelt den K ippenwasserab-
strom des Tagebaus Hambach. Eine Begutach-
tung von Zeitreihen zum reaktiven Nitrattrans-
port in Grundwasserstockwerke unter dem 
-

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des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
gebausümpfung und durch notwendige Entnah-
men aus den tieferen Stockwerken (aufgrund der 
Defizite im OSTW) erhöht. Die aktuellen Leakage-
raten aus dem OSTW in die tieferen Horizonte sind 
ebenfalls ein Effekt der bergbaulichen Maßnah-
men und begünstigen die Nitratausbreitung in die 
tieferen Stockwerke. Auch wird der Umstand einer 
„nachlassenden Denitrifikationsleistung“ in den tie-
feren Grundwasserhorizonten durch die Sü mp-
fungsmaßnahmen begünstigt, da die Verweilzeit in 
dem Grundwasserleiter reduziert wird. Die anzu-
treffenden Nitratbelastungen des Grundwassers 
sind zwar hinsichtlich ihrer Genese landwirtschaft-
lichen Ursprungs, hinsichtlich des Konzentrations-
niveaus und des Vordringens in die Tiefe sind sie 
aber durch den Braunkohlenbergbau forciert. Die 
Aussagen auf Seite 115 zu Ammonium, wonach 
dieser Stoff trotz der modellseitig ermittelten hohen 
Stoffkonzentrationen bis 69 mg/l kein Risiko für die 
Erreichung der Bewirts chaftungsziele nach Was-
serrahmenrichtlinie darstellen soll, müssen aber 
eliminiert und nachbearbeitet werden. Die Gründe 
sind oben ausführlich dargelegt worden. Es ist hin-
länglich bekannt, dass ammoniumhaltige Wässer 
sehr wohl auch in den oberflächennahen Grund-
wasserleitern problematische Stoffkonzentratio-
nen bis deutlich über dem Grundwasserschwellen-
OSTW und Treiber für diesen Stofftransport er-
folgt in diesem Gutachten nicht. 
Bergbaubedingte Defizite in der Menge werden 
seitens RWE Power ausgeglichen. Sie wären 
nicht der Treiber für eine Verlagerung der Was-
sergewinnung in tiefere Stockwerke. Stoffliche 
Einflüsse durch andere Akteure gaben und ge-
ben Anlass zur Verlagerung der Grundwasser-
gewinnung in tiefere Grundwasserleiter. 
Die Absenkung des Grundwasserpotenzialfel-
des (Standrohrspiegelhöhen) im OSTW führt 
nur im Braunkohlengewinnungsfeld zu einer 
Entwässerung des OSTW über die gesamte 
Mächtigkeit. Außerhalb dieses Bereiches be-
steht eine Absenkung der Grundwasseroberflä-
che, es erfolgt aber keine Entwässerung und 
Belüftung des Porenraums über die gesamte 
Mächtigkeit. Tiefere Abschnitte des OSTW und 
vor allem Bereiche mit trennendem Geringleiter 
können auch bei Absenkung des Grundwasser-
potenzialfeldes reduzierende Verhä ltnisse auf-
weisen. Das Auftreten oxischer und suboxisch-
anoxischer Grundwässer ist keine Funktion der 
Teufe, sondern wird neben der Teufe im Sinne 
von Fließzeit vom geologischen Schichtaufbau

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Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
wert bzw. Trinkwassergrenzwert erreichen kön-
nen, da die langfristig zu erwartenden Entwicklun-
gen auch Veränderungen des Redoxpotenzials 
der betroffenen Grundwa sserleiter gegenüber der 
aktuellen Ist-Situation hervorrufen werden. Zu den 
anderen potenziell relevanten Stoffen bzw. Spu-
renmetallen nach GrwV und TrinkwV bzw. nach 
LAWA (Uran, Hg, Cr/CrVI, Hg, Va, Ko) und Zink 
sind erst noch verbesserte Eingangsdaten und  
Modellannahmen notwendig. 
und den mineralogisch -geochemischen Eigen-
schaften der Gesteine beeinflusst. Detailprofile 
zeigen dabei auch einen Wechsel von oxischen 
und anoxischen Bedingungen. 
Die genannte Ammoniumkonzentration von 69 
mg/L (Messstelle östlich Luchberg, Rurscholle) 
ist der Maximalwert der vorliegenden Analysen, 
es ist kein modellsei tig ermittelter Wert. Die 
Stickstoffspeziation und Ammoniumkonzentra-
tion im unverrritzten OSTW werden, neben der 
Höhe des nicht bergbaubedingten Stickstoffein-
trages, vom Redoxmilieu, dem Angebot natürli-
cher organischer Substanzen im Sediment und 
Ionenaustauschprozessen beeinflusst. Letzte-
res ist in den Grundwasserleitern unter dem 
OSTW ein prägender Prozess. Ammoniumkon-
zentrationen im Kippenwasser und heute be-
legten Kippenwasserabstrom zeigen vergleich-
bare Werte zum Unverritzten. Die Aussage be-
zieht sich nicht auf die Frage, ob ein Ammoni-
umaustrag mit dem Kippenabstrom erfolgt, 
sondern hält fest, dass in den ammoniumhalti-
gen Grundwässern des Unverritzten der Kip-
penwasserabstrom nicht zu einer Veränderung 
der festzustellenden Konzentrationen des Am-
moniums führen wird.

- 614 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Das Gutachten behandelt quantitativ alle Haup-
tionen und Stoffe nach Anlage 2 GrwV (ohne 
Pflanzenschutzmittel, Trichlorethen und Tetra-
chlorethen) und zusätzlich Nickel und Uran. Die 
Erforderlichkeit zur Erweiterung dieses Be-
trachtungsspektrums für  das Braunkohlen-
planänderungsverfahren Hambach wird fach-
lich nicht gesehen. 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1026781_
020 
Zu Kap. 7 Beurteilung der Wasserwirtschaftlichen 
Auswirkungen: Bei diesen (sehr kurzen, teilweise 
nur listenförmigen) Darstellungen w ird nicht klar, 
welcher Prognosezeitraum dargestellt wird. Die 
potenziell geschädigten Bereiche müssten nachei-
nander oder kumulativ über den Gesamtzeitraum 
der Verschwenkung bis zum hydrochemisch stabi-
len Endzustand („Kulminationspunkt“) hervorge-
hen. Dies wird hier nicht klar. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die in Kapitel 7.2.1 enthaltenen Tabellen bezie-
hen sich auf Flurabstände zum Zeitpunkt 2200 
und entspricht demnach dem stationären End-
zustand. Die in Kapitel 7.3 enthaltenen Darstel-
lungen stellen die maximalen Sulfatkonzentra-
tionen über die zeitliche Entwicklung bis 2400 
dar. 
- 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1026781_
021 
Kap. 7.1 (Flurabstandsprognose und potenzielle 
Belastungsbereiche) spricht auf Seite 119 kurz die 
Wechselwirkung des belasteten Grundwassers mit 
Fließgewässern an („mögliche Gewässerbefrach-
tung“). Dieses Kapitel endet abrupt nach einem 
winzigen Absatz auf Seite 119 unten, in dem als 
Beispiel die Erft / Erftaue und Große Erft angeris-
sen wird. Es muss betont werden, dass eine Prog-
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom-
men. Zur weiteren Erläuterung wird auf die Aus-
führungen der Stellunnahme ID 1026781_004 
verwiesen.  
-

- 615 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
nose zu den Gewässerqualitäten der Oberflächen-
gewässer (Fließgewässer und Stehgewässer) ent-
sprechend ergänzend zu bearbeiten ist. Dies be-
trifft alle oberirdischen Gewässer, die nach erfolg-
tem Grundwasserwiederanstieg (~ nach 2100) im 
Kontaktbereich zu den prognostizierten schad-
stoffbelasteten Grundwasserleitern stehen werden 
- insbesondere betrifft dies die Erft und weitere aus 
den vorliegenden Unterlagen ersichtliche Gewäs-
ser im stark belasteten Abstrombereich im Nordos-
ten (z.B. Finkelbach, Licher Bach, Elsdorfer Fließ) 
sowie diverse Abgrabungsgewässer, die auch mit 
tieferen Grundwässern interagieren könnten.  
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1026781_
022 
Zu Kap. 7.2 Potenziell betroffene Biotope (…) Hier 
werden die im potenziellen Einflussbereich der kip-
penbürtigen Grundwasserbelastungen liegenden 
grundwasserabhängigen Landökosysteme nach 
EG-WRRL sowie weitere geschützte Biotope und 
Lebensräume aufgelistet. Für sie gilt, dass Schad-
stoffe in für aquatische Lebewesen oder auch für 
den Menschen toxischen Schadstoffkonzentratio-
nen vorhanden sein werden, wenn keine gegen-
steuernden Maßnahmen umgesetzt werden. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Eine konkrete Betrachtung der Auswirkungen 
auf die in der Stellungnahme benannten 
Schutzgüter ist nicht Bestandteil des Kippenab-
stromgutachtens. Die Auswirkungen des Kip-
penabstroms Hambach auf Natur und Land-
schaft wurden innerhalb der Angaben zur stra-
tegischen Umweltprüfung umfassend dargelegt 
und bewertet.  
- 
Wasserwirt-
schaft und Ta-
gebausee 
1026781_
023 
Zu Kap. 7.4 Wassergewinnungsanlagen im 
Abstrom des Tagebaus Hambach. Es gelten dazu 
die vorgenannten Hinweise. Darüber hinaus ist zu 
Stellung-
nahme wird 
Der n ordwärts gerichtete Kippenabstrom aus 
dem Bereich Sophienhöhe betrifft nur das 
-

- 616 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
der Aussage auf Seite 128, die WGA Titz betref-
fend, anzuführen, dass der Satz „Da die WGA Titz 
in den Horizonten 8 und 9B f ördert, ist keine Ge-
fährdung durch Kippenabstrom des Tagebaus 
Hambach zu besorgen“ vor dem Hintergrund der 
gemachten Aussagen näher zu erläutern und ggf. 
näher zu prüfen ist. Im Satz davor heißt es, dass 
sich die WGA randlich zum nordwärts gerichteten 
Kippenabstrom aus dem Bereich der Sophienhöhe 
im OSTW befindet. Dies lässt die formulierte Prog-
nosesicherheit nicht erkennen. Es wäre auch ge-
nauer darzulegen, für welchen Prognosezeitraum 
die Aussagen gelten. Für das Wasserwerk Paffen-
dorf wird auf S. 128 unten / 129 oben angegeben, 
dass die Beendigung der Förderung ab 2034 bzw. 
dann erfolgt, wenn bzw. soweit dies aus qualitati-
ven Gründen erforderlich wird. Die Förderung 
würde nach 2035 zunächst nach Sindorf verlagert 
und von dort 2065 nach Dirmerzheim, welches 
dann als einziges Wasserwerk für dieses Gebiet 
verbleiben wird. Vorbergbaulich existierten in den 
durch die Kippen und den Tagebau Hambach che-
misch bzw. hydraulisch bzw. später hydroche-
misch beeinflussten Grundwasserleitern noch di-
verse Gewinnungsstandorte , die als Wasserver-
sorgungsstandorte und zur Absicherung der Ver-
sorgungssicherheit ohne den Bergbaueinfluss vor-
handen sein und künftig hätten betrieben werden 
zur Kenntnis 
genommen. 
OSTW, das von Horizont 9B durch einen tren-
nenden Geringleiter getrennt ist. Aus der Um-
setzung des geologischen Modells im numeri-
schen Grundwassermodell der RWE Power 
ergibt sich kein Hinweis auf ein Leakage in Ho-
rizont 9B. In den Horizonten 9B und 8 ist auf-
grund der Strömungssituation eine kippenbür-
tige Sulfatbefrachtung bis zum WW Titz nicht zu 
besorgen. Die Prognosen umfassen den mo-
dellierten Zeitraum bis 2400. Im danach vor-
herrschenden stationären Strömungsregime 
zeigt kein Strompfad einen Transportweg aus 
den kippenwasserbefrachteten Bereichen in 
Richtung dem WW Titz. 
Mit Blick auf die potenziellen Auswirkungen auf 
die Wasserversorgung besteht seit 2013 ein 
durch den Erftverband kommuniziertes und mit 
der RWE Power AG abgestimmtes "Konzept 
zur langfristigen Wasserversorgung der Erft -
Scholle". Dieses Konzept wird derzeit  überge-
ordnet und außerhalb des Braunkohlenplanän-
derungsverfahrens Hambach unter Berücksich-
tigung der aktuellsten Erkenntnisse und aktua-
lisierter Daten (z.B. neues Grundwassermodell) 
im Fachkreis überarbeitet und dem heutigen 
Wissensstand angepasst. Hinsichtlich des Kip-
penabstroms aus Hambach finden sich weder

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
können. Sie können aufgrund der chemischen Ver-
änderungen des Grundwassers jedoch auch nach 
dem Grundwasserwiederanstieg nicht mehr in Be-
trieb genommen werden. Dies ist als anhaltende 
nachteilige Auswirkung des Bergbaueinflusses zu 
bewerten, auch wenn die Stilllegungen schon voll-
zogen wurden oder von RWE im Rahmen des 
Wasserversorgungskonzeptes bereits  eingeplant 
sind. Zum WW Dirmerzheim und den dazu ge-
troffenen Annahmen siehe oben. Die Prognosen 
müssen jedenfalls so durchgeführt werden, dass 
sie auch über das Jahr 2100 hinaus ausreichend 
abgesichert sind. 
in den bis 2400 reichenden Prognoserechnun-
gen von RWE, noch im entsprechenden Fach-
gutachten der RWTH Aachen Anhaltspunkte, 
welche auf Grund einer erst nach 2100 allmäh-
lich eintretenden Schadstoffausbreitung Anlass 
geben, das bereits vielfach vorgestellte Was-
serversorgungskonzept zu hinterfragen, zumal 
das Strömungsfeld ab Mitte des 22. Jahrhun-
derts als weitgehend stationär gelten kann. 
Eine dauerhaft anhaltende nachteilige Auswir-
kung von temporär hydro chemisch beeinfluss-
ten Gewinnungsstandorten ist nicht zu besor-
gen, da es sich aufgrund des limitierten Schad-
stoffinventars in der Kippe Hambach um einen 
endlichen Prozess handelt. 
Zeichnerische 
Festlegung 
1025513_
005 
Hinsichtlich des Naturschutzes sollt en in den 
zeichnerischen Festlegungen verbindlichere Vor-
gaben für die Wiedernutzbarmachung erfolgen. 
Während für landwirtschaftliche und forstliche Nut-
zungen sowie potenzielle gewerbliche Nutzungen 
konkrete Räume definiert werden und teils sehr 
konkrete Zielsetzungen für die Umsetzung der ver-
kehrlichen Erschließung festgelegt werden (vgl. 
v.g. Bedenken), fehlt es in den zeichnerischen 
Festlegungen an Ausweisungen zur Umsetzung 
naturschutzfachlicher Ziele und an konkreteren 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Ein Braunkohlenplan trifft Festlegungen über 
die Grundzüge der Oberflächengestaltung und 
Wiedernutzbarmachung. Dies erfolgt über die 
zeichnerische Festlegung der Nutzungsvertei-
lung und textliche Ziele. Detailliertere zeichne-
rische Festlegungen hinsichtlich des Natur-
schutzes sind nicht Gegenstand der Braunkoh-
lenplanung und Aufgabe anderer Planungsebe-
nen. Eine weitergehende Ausgestaltung der 
Festlegungen der Wiedernu tzbarmachung er-
folgt darüber hinaus im Rahmen der nachgela-
gerten Abschlussbetriebsplanverfahren.  
-

- 618 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Festiegungen zu Biotopverbund und —entwick-
lung. Hierin wird ein Ungleichgewicht gesehen. 
Zeichnerische 
Festlegung 
1025548_
012 
Besonderes Augenmerk verdient die im Anhang 
der Plandokumente platzierte Erläuterungskarte 
28 - Zwischennutzung, die g erade für derzeitigen 
Anlieger eine große Relevanz hat. Diese versucht 
die Entwicklungsschritte für die nächsten Jahr-
zehnte zu visualisieren. Hierbei ist jedoch in keiner 
Weise erkennbar, zu welchen Zeitpunkten mit wel-
chen möglichen Zwischennutzungen zu re chnen 
ist. Auch Farbgebung der einzelnen Elemente ist 
problematisch, da sich die landwirtschaftlichen 
Flächen sowie die Bereiche für eine intensive Frei-
zeitnutzung auf den ersten Blick nur schwer unter-
scheiden lassen. Darüber hinaus ist bspw. die Ab-
baukante kartographisch dargestellt, in der Le-
gende fehlt diese aber. Die Entwicklungen bis zum 
Erreichen der vollen Seebefüllung sind mit dieser 
Erläuterungskarte schwer vermittelbar. 
Stellung-
nahme wird 
teilweise ge-
folgt. 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genomme n 
und zur besseren Lesbarkeit nachrichtlich an-
gepasst (Anpassung der Farbgebung der land-
wirtschaftlichen Flächen und der Bereiche für 
intensive Freizeitnutzung sowie Darstellung der 
Abbaugrenze in der Legende der Erläuterungs-
karte 2B). Dabei ist zu berücks ichtigen, dass 
die Erläuterungskarten lediglich einen nach-
richtlichen Charakter haben und zur visuellen 
Unterstützung des Textes des Braunkohlen-
plans dienen. 
Für konkretere Pläne der Anrainerkommunen 
sei auf die Rahmenplanung der Neuland Ham-
bach GmbH verwi esen. Wie auf S. 132 des 
Braunkohlenplans erläutert, "bedarf die Zuläs-
sigkeit von Zwischennutzungen und deren Ört-
lichkeit der Freigabe durch die Bergbehörde. 
Die Freigabe kann aus Sicherheitsgründen je-
derzeit eingeschränkt oder widerrufen werden." 
Erläuterungskarten: 
Anpassung der Farb-
gebung der landwirt-
schaftlichen Flächen 
und der Bereiche für 
intensive Freizeitnut-
zung sowie Darstel-
lung der Abbaugrenze 
in der Legende der Er-
läuterungskarte 2B. 
Zeichnerische 
Festlegung 
1025548_
013 
Auch im Fachbeitrag Natur und Landschaft in an-
gehängter Karte 2 - Wiedernutzbarmachungsplan 
und Artenschutzkonzept wirft die kartographische 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Der Braunkohlenplanentwurf trifft in Bezug auf 
die Oberflächengestaltung und Landschafts-
gliederung im Abbaugebiet unterschiedliche 
-

- 619 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Darstellung Fragen auf. So ist der See hier voll-
ständig und lückenlos umgeben von Flächen zur 
„forstlichen Wiedernutzbarmachung". Flächen für  
eine intensive Freizeitnutzung werden in dieser 
Karte nicht dargestellt. Hier ist klarzustellen, wie 
die forstlichen Wiedernutzbarmachungsflächen in 
Einklang zu bringen sind mit den geplanten touris-
tischen Freizeitnutzungen an den See - und Was-
serzugängen. Auch in den Erläuterungen zum Ziel 
6.2- Gliederung der Landschaft, werden diesbe-
züglich keine belastbaren Aussagen getroffen. 
grundlegende Festlegungen. Zeichnerisch wer-
den die Flächen um den See im Wesentlichen 
in Flächen zur landwirtschaftlichen und  forstli-
chen Wiedernutzbarmachung gegliedert. Diese 
Zielfestlegungen werden textlich u. a. durch Ziel 
6.2 konkretisiert. Demnach sollen etwa 41 % 
der Flächen (2.745 ha) forstlich rekultiviert wer-
den. Davon stellen 970 ha Freiflächen und 
Feuchtbiotope dar, von denen ca. 600 ha Auf-
forstungen und Freiflächen im Bereich der See-
böschungen oberhalb des zukünftigen See-
wasserspiegels sein sollen. Weiter kann den 
textlichen Erläuterungen entnommen werden, 
dass etwa 70 ha der insgesamt ca. 600 ha Ufer-
bereich Freiflächen und Feuchtbiotope darstel-
len, die grundsätzlich eine Freizeitnutzung am 
zukünftigen See und Seezugänge ermöglichen 
sollen. 
In den zeichnerischen Festlegungen werden 
keine Raumordnungsziele für eine intensive 
Freizeitnutzung festgeschrieben und abgebil-
det, da diese nicht Teil der bergbaulichen Wie-
dernutzbarmachung sind. Es handelt sich viel-
mehr um Vorhaben Dritter, die nach Abschluss 
der ordnungsgemäßen Rekultivierung umge-
setzt werden können. Allerdings eröffnen die

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
textlichen Festlegungen durchaus Mögli chkei-
ten und benennen auch Flächengrößen in die-
sem Zusammenhang.  
Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine forstli-
che Rekultivierung nicht überall mit einer dich-
ten Bewaldung gleichzusetzen ist. Der Braun-
kohlenplan geht an mehreren Stellen darauf 
ein, dass unter die forstliche Rekultivierung 
auch Halboffenland, Offenland, Wiese/Weide 
und andere Grünstrukturen fallen.  
Eine Konkretisierung der Wiedernutzbarma-
chungsplanung wird in den bergrechtlichen Be-
triebsplänen (Abschlussbetriebsplan) erfolgen. 
Intensive Freizeitnutzungen sind grundsätzlich 
außerhalb bergrechtlicher Verfahren - da keine 
bergbaulichen Vorhaben mit städtebaulichen 
Instrumenten umzusetzen sind, sollen in der 
Landschaftsgestaltung im Abschlussbetriebs-
plan aber bereits berücksichtigt werden.  
Eine weitere Konkretisierung dieser Flächen 
muss in nachgeordneten Planungs- und Zulas-
sungsverfahren erfolgen.

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Zeichnerische 
Festlegung 
1025550_
001 
Zeichnerische Festlegung Vorentwurf BKP 
Hambach und Erläuterungskarten.  Kommentie-
rung / Bitte um Prüfung: Warum liegt innerhalb der 
Abgrenzung der Manheimer Bucht der „alte“ Regi-
onalplan, mit der Ortsabgrenzung von Manheim -
Alt, zugrunde? Im weiteren Abbaufeld/Wasserflä-
che ist dies nicht der Fall. Warum wird innerhalb 
der Sicherheitszone der „neue“ Regionalplane nt-
wurf abgebildet? Dieser hat doch noch keine 
Rechtskraft. 
Stellung-
nahme wird 
teilweise ge-
folgt. 
Die sogenannte "Manheimer Bucht" umfasst 
den wesentlichen Bereich des Vorfeldes, der 
durch den Tagebau Hambach in den kommen-
den Jahren noch in Anspruch genomme n wird. 
Damit entfallen in diesem Bereich auch beste-
hende Wegeverbindungen, die derzeit teilweise 
noch genutzt werden. Um für zukünftige Pla-
nungen die Anschlüsse und den Verlauf dieser 
Wegeverbindungen berücksichtigen und bes-
ser nachvollziehen zu können, wird dort die ak-
tuelle Topographische Karte 1:25000 (= K 25) 
nachrichtlich dargestellt. Dies entspricht auch 
der Vorgehensweise anderer Braunkohlen-
pläne, in denen die TK 25 sogar im gesamten 
Abbaubereich hinterlegt ist. Im Braunkohlen-
planentwurf für den Tagebau Hambach wird für 
den weiteren Tagebaubereich auf die Darstel-
lung der TK 25 verzichtet, da die Inanspruch-
nahme der dort vorbergbaulich befindlichen Inf-
rastruktur viele Jahre zurückliegt und das Tage-
bauumfeld mit seiner Infrastruktur bereits an 
den Abbaubereich des Tagebaus Hambach an-
gepasst wurde.  
Der Braunkohlenplan selbst trifft innerhalb der 
Sicherheitszone keine Festlegungen und keine 
eigenen Rekultivierungsziele. Die innerhalb der 
Sicherheitszone abgebildeten Festlegungen 
In den Planlegenden 
werden die nachricht-
lichen Übernahmen 
aus dem Regionalpla-
nentwurf innerhalb 
der Sicherheitszone 
ergänzt. Hinweis auf 
Planlegenden: "Nach-
richtliche Übernah-
men in der Sicher-
heitszone. Basiert auf 
dem Entwurf des Re-
gionalplans Köln 
(Stand Dezember 
2021, nachrichtlich 
nach öffentlicher Aus-
legung (07.02. - 
31.08.2022), vor Fest-
stellungsbeschluss)"

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
des Regionalplanentwurfes  stellen nachrichtli-
che Übernahmen der in Aufstellung befindli-
chen Ziele des Regionalplans dar. Diese in Auf-
stellung befindlichen Ziele sind als Grundsatz 
zu berücksichtigen und haben hier eine redak-
tionelle Funktion. Zur besseren Lesbarkeit des 
Plans wird dies in der Legende angepasst und 
der Hinweis "Nachrichtliche Übernahmen in der 
Sicherheitszone. Basiert auf dem Entwurf des 
Regionalplans Köln (Stand Dezember 2021, 
nachrichtlich nach öffentlicher Auslegung 
(07.02. - 31.08.2022), vor Feststellungsbe-
schluss)" ergänzt. 
Zeichnerische 
Festlegung 
1025604_
008 
Die Braunkohlenplanung ist mit der Regionalplan-
fortschreibung in Einklang zu bringen. Dies ist ins-
besondere auch bei der Kartengrundlage zu be-
rücksichtigen, die die Sicherheitszone betrifft. An-
merkungen hierzu werden unter Kapitel 3 aufge-
führt. 
Stellung-
nahme wird 
teilweise ge-
folgt. 
Der Braunkohlenplan selbst trifft innerhalb der 
Sicherheitszone keine Festlegungen und keine 
eigenen Rekultivierungsziele. Die innerhalb der 
Sicherheitszone abgebildeten Festlegungen 
des Regionalplanentwurfes stellen nachrichtli-
che Übernahmen der in Aufstellung befindli-
chen Ziele des Regionalplans dar. Diese in Auf-
stellung befindlichen Ziele sind als Grundsatz 
zu berücksichtigen und haben hier eine redak-
tionelle Funktion.  
Mit der nachrichtlichen Übernahme der Darstel-
lung von Grundfunktionen aus dem Regional-
Hinweis auf Planle-
genden: "Nachrichtli-
che Übernahmen in 
der Sicherheitszone. 
Basiert auf dem Ent-
wurf des Regional-
plans Köln (Stand De-
zember 2021, nach-
richtlich nach öffentli-
cher Auslegung 
(07.02. - 31.08.2022), 
vor Feststellungsbe-
schluss)"

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
planentwurf in den Braunkohlenplan soll veran-
schaulicht werden, wie die wiederhergestellten 
Funktionen des Abbaubereiches sich in die wei-
tere (unverritzte) Umgebung einfügen. Dabei 
erfolgt eine nachrichtliche Darstellung im 
Braunkohlenplan nach Maßgabe des Verfah-
rensstandes zur Änderung des Regionalpla-
nes. Die Darstellung des Regionalplan(ent-
wurfs) im Bereich der Sicherheitszone ist für 
Braunkohlenpläne gängige Praxis und dient der 
planerischen Harmonisierung von Braunkoh-
len- und Regionalplan. Zum besseren Ver-
ständnis wird folgende Anpassung der Le-
gende in der zeichnerischen Festlegung vorge-
nommen: "Nachrichtliche Übernahmen in der 
Sicherheitszone. Basiert auf dem Entwurf des 
Regionalplans Köln (Stand Dezember 2021, 
nachrichtlich nach öffentlicher Auslegung 
(07.02. - 31.08.2022), vor Feststellungsbe-
schluss)" 
Zeichnerische 
Festlegung 
1025604_
016 
Im Braunkohlenplan ist verbindlich zu regeln: Die 
zeichnerische Festlegung des Braunkohlenplans 
reicht bis zur Abbaugrenze, berücksichtigt den Be-
reich der Sicherheitszone jedoch nicht. Für die gra-
fische Darstellung der Sicherheit szone wird hier 
die zeichnerische Darstellung aus dem Regional-
planentwurf aus Dezember 2021 übernommen, 
Stellung-
nahme wird 
teilweise ge-
folgt. 
Aus § 26 Abs. 2 LPlG ergibt sich, dass im 
Braunkohlenplan die Sicherheitslinie parzellen-
scharf festzulegen ist. Innerhalb des so be-
stimmten Bergbauraumes wird dann die Ab-
baugrenze bestimmt. Die Abbaugrenze wird 
vorbehaltlich der sicherheitlichen Aspekte da r-
gestellt. Reicht die Breite der Sicherheitszone 
In den Planlegenden 
werden die nachricht-
lichen Übernahmen 
aus dem Regionalpla-
nentwurf innerhalb 
der Sicherheitszone 
ergänzt. Hinweis auf

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
was an dieser Stelle nicht den aktuellen Planungen 
der Stadt Elsdorf für den Bereich der Sicherheits-
zone entspricht. Es sei ausdrücklich auf die Stel-
lungnahme der Stadt Elsdorf zur Fortschreibung 
des Regionalplans aus 08/2022 verwiesen, die für 
diesen Bereich maßgebliche Änderungen vor-
schlägt. Grundsätzlich ist die Regelung über die 
Zulassung von Nutzungen in der Sicherheitszone 
nicht eindeutig dargelegt.  Eine verbindliche Aus-
sage über die Genehmigung von Vorhaben in der 
Sicherheitszone fehlt. Demnach ist vor allem im 
Braunkohlenplan eine klare Aussage zu tätigen, 
wer zu welchem Zeitpunkt in die Genehmigung 
von Bauvorhaben in der Sicherheitszone mit ein-
zubeziehen ist, wie die allgemeine Zuständigkeit 
geregelt ist und auf welcher gesetzlichen Grund-
lage derartige Vorhaben genehmigt werden kön-
nen. Die Notwendigkeit zur Synchronisierung und 
Verschneidung des Regional - und Braunkohlen-
plans wird hier besonders deutlich. 
nicht aus, muss die Abbaugrenze nach innen 
eingezogen werden, die Sicherheitslinie bleibt 
in ihrer Lage. Innerhalb der Sicherheitszone 
wird der Entwurf der Regionalplanneuaufstel-
lung nachrichtlich dargestellt. Mit der nachricht-
lichen Übernahme der Darstellung von Grund-
funktionen aus dem Regionalplanentwurf in 
den Braunkohlenplan soll veranschaulicht wer-
den, wie die wiederhergestellten Funktionen 
des Abbaubereiches sich in die weitere (unver-
ritzte) Umgebung ei nfügen. Dabei erfolgt eine 
nachrichtliche Darstellung im Braunkohlenplan 
nach Maßgabe des Verfahrensstandes zur Än-
derung des Regionalplanes. Die Darstellung 
des Regionalplan(entwurfs) im Bereich der Si-
cherheitszone ist für Braunkohlenpläne gän-
gige Praxis und dient der planerischen Harmo-
nisierung von Braunkohlen - und Regionalplan. 
Der Braunkohlenplan selbst trifft innerhalb der 
Sicherheitszone keine Zielfestlegungen. Zum 
besseren Verständnis wird folgende Anpas-
sung der Legende in der zeichnerischen Fest-
legung vorgenommen:  "Nachrichtliche Über-
nahmen in der Sicherheitszone. Basiert auf 
dem Entwurf des Regionalplans Köln (Stand 
Dezember 2021, nachrichtlich nach öffentlicher 
Planlegenden: "Nach-
richtliche Übernah-
men in der Sicher-
heitszone. Basiert auf 
dem Entwurf des Re-
gionalplans Köln 
(Stand Dezember 
2021, nachrichtlich 
nach öffentlicher Aus-
legung ( 07.02. - 
31.08.2022), vor Fest-
stellungsbeschluss)"

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Auslegung (07.02. - 31.08.2022), vor Feststel-
lungsbeschluss)" 
Braunkohlenplan und Landesr echt definieren 
zu Funktion und Nutzbarkeit der Sicherheits-
zone eindeutige Vorgaben. Die Sicherheits-
zone ist diejenige Fläche, auf welcher unmittel-
bare Auswirkungen der Abbau - bzw. Verkip-
pungsmaßnahmen auf die Geländeoberfläche 
nicht ausgeschlossen werden können, so dass 
ggf. Maßnahmen zur Sicherung gegen Gefah-
ren erforderlich werden könnten. Zudem hat die 
Sicherheitszone als Pufferzone die Aufgabe, 
dass in ihr notwendige Maßnahmen zum 
Schutze angrenzender Nutzungen - insbeson-
dere vor Immissionen – vorgenommen werden 
können, so dass auf diese Weise eine Verträg-
lichkeit der Bergbautätigkeit mit angrenzenden 
Nutzungen unterstützt werden kann, vgl. An-
lage 2 zur DVO Braunkohlenplanung NRW 
(Planzeichenverzeichnis). 
Grundsätzlich ausgeschlossen sind in der Si-
cherheitszone Nutzungen / Nutzungsänderun-
gen, mit denen ein dauernder Aufenthalt von 
Menschen verbunden ist. Eine Nutzung, die 
von der in der Sicherheitszone vorgesehenen

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
land-, garten - oder forstwirtschaftlichen Nut-
zung abweicht, bedarf der Zustimmung der 
Bergbehörde.  
In der Sicherheitszone unterliegt somit eine 
mögliche Realisierung von Maßnahmen, die 
keinem bergbaulichen Zweck dienen, einer 
rechtlichen Einschränkung und dem Zustim-
mungsvorbehalt der Bergbehörde. Dies gilt 
grundsätzlich während des laufenden T age-
baubetriebes und für die gesamte Befüllphase 
der Tagebauseen.  
Die Umsetzung anderweitiger Nutzungen auf 
bergbaulich in Anspruch genommenen Flächen 
setzt regelmäßig eine Beendigung der Bergauf-
sicht voraus, d. h. die Feststellung, dass keiner-
lei Gefahren z. B. für Leben und Gesundheit 
Dritter oder gemeinschädliche Einwirkungen 
von den betroffenen Bereichen mehr ausgehen 
und die Vorgaben des bergrechtlichen Ab-
schlussbetriebsplanes erfüllt wurden. 
Eine Umsetzung kommunaler Bauleitplanun-
gen sowie entsprechender (Vorhaben-)Geneh-
migungen für Folgenutzungen ist unmittelbar 
nach Beendigung der Bergaufsicht möglich. 
Inwieweit Zwischennutzungen während der Be-
füllphase der Tagebauseen möglich sind, ist

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
noch in Prüfung, ihre Vereinbarkeit mit berg-
rechtlichen Anforderu ngen muss im Einzelfall 
betrachtet werden. Zuständig ist hier die Berg-
verwaltung als Aufsichtsbehörde. 
Eine Anpassung oder Ergänzung des Braun-
kohlenplans zur Sicherheitszone ist nicht erfor-
derlich. 
Zeichnerische 
Festlegung 
1025604_
023 
Bei der Kartengrundlage für die notwendige Dar-
stellung der Nutzungen in der Sicherheitszone 
handelt es sich um den Regionalplanentwurf aus 
Dezember 2021. Vor dem Hintergrund der von der 
Stadt Elsdorf eingereichten Stellungnahme zur Re-
gionalplanfortschreibung im August 2022 und den 
hier geforderten Anpassungsvorschlägen ist die 
Verwendung einer aktualisierten / überarbeiteten 
Kartengrundlage, in die die Anpassungsvor-
schläge bereits eingeflossen sind, wünschenswert. 
Die Regionalplanstellungnahme der Stadt Elsdorf 
vom 31.08.2022 ist in den Anlagen einsehbar. 
Auch hatte die Stadt Elsdorf in ihrer Stellung-
nahme zur Regionalplanfortschreibung explizit auf 
die Verschneidung mit  dem Braunkohlenplan hin-
gewiesen, sodass diese insbesondre in der grafi-
schen Darstellung nun auch stattfinden sollte. 
Stellung-
nahme wird 
teilweise ge-
folgt. 
Innerhalb der Sicherheitszone wird der Entwurf 
der Regionalplanneuaufstellung nachrichtlich 
dargestellt. Mit der nachrichtlichen Übernahme 
der Darstellung von Grundfunktionen aus dem 
Regionalplanentwurf in den Braunkohlenplan 
soll veranschaulicht werden, wie die wiederher-
gestellten Funktionen des Abbaubereiches sich 
in die weitere (unverritzte) Umgebung einfügen. 
Dabei erfolgt eine nachrichtliche Darstellung im 
Braunkohlenplan nach Maßgabe des Verfah-
rensstandes zur Änderung des Regionalpla-
nes. Die Darstellung des Regionalplan(ent-
wurfs) im Bereich der Sicherheitszone ist für 
Braunkohlenpläne gängige Praxis und dient der 
planerischen Harmonisierung von Braunkoh-
len- und Regionalplan.  
In den Planlegenden 
werden die nachricht-
lichen Übernahmen 
aus dem Regionalpla-
nentwurf innerhalb 
der Sicherheitszone 
ergänzt. Hinweis auf 
Planlegenden: "Nach-
richtliche Übernah-
men in der Sicher-
heitszone. Basiert auf 
dem Entwurf des Re-
gionalplans Köln 
(Stand Dezember 
2021, nachrichtlich 
nach öffentlicher Aus-
legung (07.02. - 
31.08.2022), vor Fest-
stellungsbeschluss)"

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
In den Planlegenden werden die nachrichtli-
chen Übernahmen aus dem Regionalplanent-
wurf innerhalb der Sicherheitszone er-
gänzt. Hinweis auf Planlegenden: "Nachrichtli-
che Übernahmen  in der Sicherheitszone. Ba-
siert auf dem Entwurf des Regionalplans Köln 
(Stand Dezember 2021, nachrichtlich nach öf-
fentlicher Auslegung (07.02. - 31.08.2022), vor 
Feststellungsbeschluss)" 
Zeichnerische 
Festlegung 
1025604_
024 
Bei der Kartengrundlage im direkten Braunkoh-
lenabbaugebiet fällt auf, dass in der Manheimer 
Bucht heute nicht mehr vorhandene Siedlungen 
und Flurstücke dargestellt sind, währe nd dies im 
restlichen Abbaufeld nicht der Fall ist. Es stellt sich 
die Frage, ob diese Darstellung beabsichtigt ist o-
der nicht. Eine einheitliche Darstellung sollte ange-
strebt werden. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Zum besseren Verständnis bestehender Wege-
netzverbindungen außerhalb des Abbaube-
reichs wird in Braunkohlenplänen üblicher-
weise der Bestand an Infrastruktur gemäß der 
Topographischen Karte 1:25.000 (TK 25) mit 
dargestellt. Da es sich hier um eine Planände-
rung eines Abbaubereichs handelt, der sc hon 
lange aufgeschlossen wurde und bergbaulich 
betrieben wird, ist die Darstellung ehemaliger 
Siedlungsbereiche nicht erforderlich und sie 
waren auch im bisherigen Braunkohlen-
plan „Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau- und 
Außenhaldenfläche des Tagebaues Hambac h“ 
nicht enthalten. 
Für die Flächen, die mit dem weiteren Tage-
baufortschritt noch in Anspruch genommen 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
werden, wurde gleichwohl die TK 25 zur besse-
ren Orientierung hinterlegt. Dass Abbauflächen 
damit unterschiedlich dargestellt werden, teils 
mit, teils ohn e Unterlegung der TK 25, erklärt 
sich aus dem unterschiedlichen Abbaustand 
und empfiehlt sich zur besseren Orientierung.  
Zeichnerische 
Festlegung 
1025604_
025 
Hafenbalkon/Hafeninsel: - Der Hafenbalkon ist 
nach dem „Masterplan Zukunftsterrassen Elsdorf“ 
im Braunkohlenplan zeichnerisch darzustellen. 
Derzeit wird dieser als forstwirtschaftliche Fläche 
ausgewiesen, was nicht der Entwicklungsabsicht 
der Stadt Elsdorf in dem Bereich des Hafenbal-
kons entspricht. Es wird empfohlen, ebenso wie 
die Tagesanlagen in Niederzier, den Hafenbalkon 
als „Entwicklungsfläche Strukturwandel“ auszu-
weisen. Die Darstellung des Hafenbalkons in Form 
einer Siedlungsentwicklung lediglich auf der Erläu-
terungskarte 2A wird an dieser Stelle als nicht aus-
reichend empfunden. Der Hafenbal kon sollte mit 
seiner angestrebten Nutzungsfestlegung in den 
zeichnerischen Festsetzungen des Braunkohlen-
plans eindeutig dargestellt werden. - Der „Insel -
Charakter“, bzw. die finale Kontur des Balkons 
wird in der zeichnerischen Darstellung nicht deut-
lich. Da es sich in der zeichnerischen Festlegung 
um den Endzustand der Seebefüllung handelt, 
sollte auch der Hafenbalkon in seinem Endzustand 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Unter "Entwicklungsfläche Strukturwandel" 
wird in der zeichnerischen und textlichen Fest-
legung der Bereich der Tagesanlagen gefasst. 
Diese Bezeichnung ist im Zusammenhang mit 
den Anforderungen an die Rekultivierung zu se-
hen. Die dort vorliegende industrielle Vorprä-
gung soll für die Folgenutzung erhalten bleiben 
und nicht in eine anderweitige - forstliche - Re-
kultivierung umgewandelt werden. Somit ist 
eine entsprechende Vorgabe aus dem Braun-
kohlenplan für die spätere Konkretisierung der 
Wiedernutzbarmachungsplanung im Ab-
schlussbetriebsplan erforderlich. 
Dies schließt Entwickl ungsflächen an anderer 
Stelle nicht aus, entsprechende Hinweise dazu 
finden sich beispielsweise auch in Erläute-
rungskarte 2A, die auch den Bereich vor Elsdorf 
entsprechend informell ausweist. Allerdings ist 
im Rahmen der Wiedernutzbarmachung im Be-
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
dargestellt werden. Die genaue Kontur und Form-
gebung des Hafenbalkons sowie die Festlegung 
notwendiger Sicherungsmaßnah men für die Ma-
rina wird derzeit über ein von der Stadt Elsdorf be-
auftragtes Gutachten erarbeitet. Die RWE Power 
AG ist in den Prozess eng involviert. 
reich des Hafenbalkons eine forstliche Rekulti-
vierung vorgesehen. Dabei wird beachtet, dass 
in diesem Bereich keine Bepflanzungen vorge-
nommen werden, die einer späteren städtebau-
lichen Entwicklung entgegenstehen. Eine Kon-
kretisierung der Rekultivierungsplanung muss  
ebenfalls im Abschlussbetriebsplan erfolgen.  
In Erläuterungskarte 2A werden sowohl der Be-
reich der Tagesanlagen, als auch der Hafenbal-
kon Elsdorf als städtebauliche Entwicklungsflä-
chen abgebildet, eine weitere Konkretisierung 
der abschließenden Formkontu r ist auch im 
Zuge der noch laufenden Planungen nicht ge-
boten und entspricht nicht der Darstellungs-
grenzen des Braunkohlenplans.  
Zeichnerische 
Festlegung 
1025654_
001 
Die Erläuterungskarten entfalten keine rechtliche 
Wirkung. Es handelt sich nur um Auslegungshilfen 
der formulierten regionalplanerischen Festlegun-
gen. Im Braunkohlenplanentwurf steht hierzu auf 
Seite 132, dass die Erläuterungskarte 2B „Zwi-
schennutzung" als Orientierung gilt. Da in den Er-
läuterungskarten 2A und 2B weitreichende Nut-
zungen - auch außerhalb des Geltungsbereiches 
des Braunkohlenplans - dargestellt sind, ist klarzu-
stellen, welche Verbindlichkeit die Erläuterungs-
Stellung-
nahme wird 
gefolgt.  
Die Erläuterungskarten dienen lediglich einer 
Orientierung und Veranschaulichung weiterer, 
über den Braunkohlenplan hinausgehender 
Planungen. Sie haben keine bindende Wir-
kung. Eine Einordnung der Erläuterungskarten, 
die im Text an diversen Stellen angespro chen 
werden, muss nicht explizit erfolgen. Sie ergibt 
sich aus der Begrifflichkeit und rechtlichen Sys-
tematik. Auch in Regionalplänen ist eine solche 
Verwendung von Erläuterungskarten üblich. 
Unabhängig davon wird im Braunkohlenplan 
In Kapitel 1.4 Recht-
grundlagen, rechtli-
che Methodik wurde 
unter (12) Zeichneri-
sche Festlegung fol-
gender Satz ergänzt: 
„Die Erläuterungskar-
ten, die dem Braun-
kohlenplan beiliegen 
dienen der Orientie-
rung über die planeri-
sche Situation und 
Veranschaulichung

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
karten insbesondere vor dem Hintergrund der Wi-
dersprüche zu den Festlegungen des Braunkoh-
len- sowie Regionalplanentwurfs haben. Es wird 
angeregt, zur Verdeutlichung der fehlenden Ver-
bindlichkeit der Erläuterungskarten einen Hinweis 
in den „Allgemeinen Erläuterungen" sowie jeweils 
auf den Erläuterungskarten selbst aufzunehmen. 
eine Ergänzung zur Klarstellung der rechtlichen 
Bedeutung vorgenommen. 
möglicher nicht-berg-
baulicher Nutzungen 
im Bereich des Plan-
gebiets, sie haben 
keine bindende Wir-
kung." 
Zeichnerische 
Festlegung 
1025654_
007 
Darüber hinaus wird angeregt, ein Konzept für den 
Biotopverbund des verbleibenden Hambacher 
Forstes mit den angrenzenden Bürgewäldern 
(Steinheide, Loersfelder Busch, Dickbusch, Kerpe-
ner Parrig) sowie den großen Waldflächen der So-
phienhöhe zu erarbeiten. Die Grundlage für diese 
Biotopverbundplanung sollte unter der Berücksich-
tigung der nachfolgenden Aspekte erstellt werden: 
 -  Die in der Erläuterungskarte 2A „Nutzungs-
schwerpunkte" entsprechend der Formulierungen 
auf Seite 70 des Textteils, der lautet: ,,Zur Vernet-
zung von Steinheide und Hambacher Forst soll 
nördlich entlang der Hambachbahn in etwa 250 m 
Breite ein waldbaulich umzusetzender Korridor ge-
schaffen werden, der über die bepflanzten Uferbö-
schungen vor der Manheimer Kirche hinaus als Bi-
otopverbindung funktioniert." sind in das Konzept 
einzubeziehen. In dem Konzept sollten die zahlrei-
chen Artenschutz - und Kompensationsmaßnah-
men sowie die aktuell durch RWE beantragten 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Im Kapitel 3.3 des Braunkohlenplans heißt es 
in den Erläuterungen dazu: "Das Ziel der Her-
stellung eines zusammenhängenden Grünzu-
ges dient der Förderung ein es Biotopverbun-
des zwischen den Waldbereichen Steinheide, 
Hambacher Forst, Merzenicher Erbwald und 
Sophienhöhe und richtet sich an die Bergbau-
treibende soweit erforderliche Maßnahmen im 
Plangebiet liegen. Die Weiterführung und Her-
stellung des Grünzuges auf  unverritztem Ge-
lände richtet sich an die Träger der Land-
schaftsplanung und insbesondere an den Trä-
ger der Regionalplanung. Mit der Rekultivie-
rung und den Artenschutzflächen (RWE Power 
AG) wurden im Abbaubereich und im Umfeld 
des Tagebaus Hambach bereits w eitreichende 
Maßnahmen zur Stärkung des Biotopverbunds 
realisiert, die möglichst erhalten bleiben sollen. 
Weitere Maßnahmen sind mit Blick auf die Ver-
träglichkeit mit städtebaulichen Entwicklungen 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Ökokonten im Tagebauvorfeld berücksichtigt wer-
den. Die vor handenen Ansätze in den Ausführun-
gen der Umweltgutachten des Braunkohlenplans 
(siehe z.B. die M achbarkeitsprüfung Artenschutz 
S. 54 Abb. 9) sind zu integrieren. 
und landwirtschaftlichen Nutzungen zu prü-
fen." Eine weitere  Konkretisierung in diesem 
Bereich ist dementsprechend Aufgabe der Re-
gionalplanung.  
Zeichnerische 
Festlegung 
1025654_
022 
In der Erläuterungskarte 2A „Nutzungsschwer-
punkte" werden innerhalb und außerhalb des Gel-
tungsbereiches des Braunkohlenplans „Städt e-
bauliche Entwicklungsbereiche" dargestellt. Diese 
Darstellungen haben keine Verbindlichkeit. Es 
stellt sich trotzdem die Frage, wie mit Widersprü-
chen zwischen diesen Darstellungen und den 
Festlegungen des Braunkohlenplanentwurfs sowie 
den Festlegungen des  Regionalplanentwurfs um-
gegangen werden soll (Beispiel: Die städtebauli-
chen Entwicklungsbereiche in und vor Etsdorf wi-
dersprechen den zeichnerischen Darstellungen 
des Braunkohlenplanentwurfs und des Regional-
planentwurfs). 
In der Erläuterungskarte 2A werden  12 soge-
nannte „Städtebauliche Entwicklungsbereiche" 
dargestellt. Im Textteil wird diese Nutzungskatego-
rie nicht näher definiert. Vermutlich wurden diese 
Bereiche aus der Rahmenplanung Hambach über-
nommen. In der Rahmenplanung Hambach wurde 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die Erläuterungskarten des Braunkohlenplans 
haben einen groben Maßstab und sind entspre-
chend generalisiert. Mit der Unterteilung der 
städtebaulichen Entwicklungsbereiche in "Be-
sondere Orte mit baulichen Landmarken" 
würde eine weitere Kategorie eingeführt, die 
den Maßstab der Braunkohlenplanung über-
steigt. Eine weitere Konkretisierung obliegt den 
nachfolgenden Planungebenen.  Eine Anpas-
sung oder Ergänzun g der Erläuterungskarte 
wird deshalb nicht als sinnvoll erachtet. 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
allerdings zwisc hen „Städtebaulichen Entwick-
lungsbereichen" und „Besondere Orte mit bauli-
chen Landmarken" unterschieden. 
Es wird angeregt, die Differenzierung zwischen 
„Städtebaulichen Entwicklungsbereichen" und 
„Besondere Orte mit baulichen Landmarken" aus 
der Rahmenplan ung Hambach zu übernehmen 
und die Nutzungskategorien zu definieren. 
Zeichnerische 
Festlegung 
1025654_
023 
Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb in der Erläu-
terungskarte 2A zahlreiche und teilweise sehr 
große und außerhalb des Geltungsbereiches des 
Braunkohlenplans liegende „Städtebauliche Ent-
wicklungsbereiche" dargestellt sind, aber keine 
Darstellungen zu anderen Entwicklungsbereichen, 
wie beispielsweise der Grünvernetzung. Zur Erläu-
terung der Ausführungen unter Ziffer 3.3 des Text-
teils zum regionalen Grünz ug sind auch Darstel-
lungen hierzu in der Erläuterungskarte 2A aufzu-
nehmen. 
Es wird angeregt, in der Erläuterungskarte 2A 
„Nutzungsschwerpunkte" entsprechend der For-
mulierungen auf Seite 70 des Textteils, der lautet: 
,,Zur Vernetzung von Steinheide und Hamb acher 
Forst soll nördlich entlang der Hambachbahn in 
etwa 250 m Breite ein waldbaulich umzu setzender 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Darstellungen in der Erläuterungskarte 2A 
resultieren im Wesentlichen aus der Eingabe 
der Neuland Hambach GmbH zum Braunkoh-
lenplan und haben den Fokus "Nutzungs-
schwerpunkte". Flächen f ür die Grünvernet-
zung werden darin nicht dargestellt. Hierzu lie-
gen zwar Vorschläge vor (Empfehlung der Na-
turschutzverbände, Rahmenplan Neuland 
Hambach GmbH), es fehlt aber nach wie vor 
ein abgestimmtes Konzept. Deswegen wird auf 
die Darstellung einer Grün vernetzung / Bio-
topverbund verzichtet. Im Text des Braunkoh-
lenplans werden hingegen einige Maßnahmen 
genannt.  
Unabhängig von der Darstellung ist das Thema 
Grünvernetzung auch in der Erläuterungskarte 
berücksichtigt. Dies wird bspw. daran sichtbar, 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Korridor geschaffen werden, der über die bepflanz-
ten Uferböschungen vor der Man heimer Kirche 
hinaus als Biotopverbindung funktioniert." einen 
Grünzug auch grafisch darzu stellen. 
dass vo r Elsdorf zwei separate Ellipsen und 
keine durchgehende Fläche für die städtebauli-
che Entwicklung eingezeichnet sind, so dass 
dazwischen Platz für eine Grünvernetzung 
bleibt. Grundsätzlich haben die Inhalte der Er-
läuterungskarten keine bindende Wirkung und  
dienen lediglich der Orientierung. 
Eine Anpassung oder Ergänzung der Erläute-
rungskarte ist nicht erforderlich. 
Zeichnerische 
Festlegung 
1025654_
024 
Erläuterungskarte 2B 11Zwischennutzung"  
 In der Erläuterung zu Ziffer 6.3 (S. 133, 2. Absatz) 
wird geschrieben, dass für die Phase der Zwi-
schennutzung ein ökologisches Gewässer im süd-
lichen Bereich der Manheimer Bucht angelegt wer-
den soll. Die Erläuterungskarte stellt im südlichen 
Bereich der Ma nheimer Bucht extensive Nutzung 
und Potentialflächen für erneuerbare Energien dar. 
Es wird angeregt, die Erläuterungskarte 2B „Zwi-
schennutzung" um die Darstellung eines ökologi-
schen Gewässers im südlichen Bereich der Man-
heimer Bucht, wie im Text beschriebe n, zu ergän-
zen. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die dargestellten Anmerkungen liegen außer-
halb der Darstellungsgrenze des Braunkohlen-
plans. 
Es ist zu berücksichtigen, dass vergleichbare 
Vorhaben aufgrund des Maßstabs und der Ge-
neralisierung der Erläuter ungskarten ebenfalls 
nicht dargestellt werden. Das geplante ökologi-
sche Gewässer im Bereich der Manheimer 
Bucht, das eher als ein wechselfeuchter Stand-
ort zu verstehen ist, soll in dem Bereich entste-
hen, der in der Erläuterungskarte 2B als "Be-
reich mit See zugang sowie für eine intensive 
Freizeitnutzung" bereits gekennzeichnet ist. 
Eine Unterteilung dieser Fläche ist nicht erfor-
derlich. Die Konkretisierung der Planung wird in 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Abstimmung mit der Bergbehörde und der Neu-
land Hambach GmbH erfolgen. Eine Nutzung 
dieses Bereichs zu Freizeitzwecken bedarf der 
Zustimmung der Bergverwaltung als zustän-
dige Aufsichtsbehörde.  
Eine Anpassung der Erläuterungskarte ist nicht 
erforderlich. 
Zeichnerische 
Festlegung 
1025654_
025 
Die Erläuterungskarte 2B „Zwischennutzung" stellt 
eine Potentialfläche für Beweidungsgroßprojekte 
dar. In der Erläuterung zu Ziffer 6.3 (S. 134, 2. Ab-
satz) wird nur von einem Kernbereich einer Bewei-
dung und zwar im Bereich der Goldenen Aue ge-
sprochen. 
Es wird angeregt, in der Erläuterung zu Ziffer 6.3 
die Potentialfläche für das Beweidungsgroßprojekt 
näher zu beschreiben und zu definieren. 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die Potentialfläche stellt den Bereich dar, der 
gemäß der Eingabe der Neuland Hambach 
GmbH - unter Berücksichtigung weiterer Pla-
nungen - für eine Beweidung in Frage kommt. 
Unklar ist bislang allerdings noch, ob die Bewei-
dung auf diesen Flächen auch umsetzbar ist. 
Dazu wird nun zunächst ein Pilotprojekt auf der 
bereits rekultivierten Goldenen Aue umgesetzt. 
Von dort aus soll das Beweidungsprojekt, bei 
einer erfolgreichen Umsetzung, in den nächs-
ten Jahren mit dem Rekultivierungsfortschritt 
sukzessive erweitert werden. Dabei wird zu-
nächst die Goldene Aue, die in Richtung Tage-
bausee erweitert werden soll, im Fokus stehen. 
Inwieweit a ndere Rekultivierungsflächen, ins-
besondere Waldflächen, in das Beweidungs-
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
projekt einbezogen werden können ist zu prü-
fen und bleibt abzuwarten. Von daher ist die 
Formulierung im Braunkohlenplan richtig. 
Eine Ergänzung des Braunkohlenplans ist nicht 
erforderlich. 
Zeichnerische 
Festlegung 
1025654_
026 
In der Erläuterungskarte 2B „Zwischennutzung" 
sind im Bereich der „goldenen Aue" zahlreiche Po-
tentialflächen für erneuerbare Energien (hier ist 
von Standorten für FFPV -Anlagen auszugehen) 
dargestellt. Um die Fu nktion für die Biodiversität 
der „goldenen Aue" und deren Weiterentwicklung 
nicht durch Zerschneidungseffekte und konkurrie-
rende Flächenansprüche bzw. Nutzungen zu be-
einträchtigen, sollten die Potentialflächen für er-
neuerbare Energien in anderweitige Berei che ge-
legt werden. Dies trägt auch der Funktion dieser 
Flächen für die ruhige Erholung und dem Land-
schaftsempfinden /der Landschaftsästhetik sowie 
der Optimierung der Biodiversität Rechnung. Da 
weitere textliche Erläuterungen hierzu fehlen, 
bleibt unklar, wie sich eine Nutzung sowohl als Po-
tentialfläche für erneuerbare Energien als auch für 
Beweidungsgroßprojekte kombinieren lassen. Es 
ist davon auszugehen, dass hierbei starke Nut-
zungskonflikte auftreten werden. Ebenfalls un-
günstig wird die Darstellung von Potentialflächen 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die Potentialflächen für Erneuerbare Energien 
liegen unterhalb der Goldenen Aue in den Bö-
schungsbereichen der Tagebauseemulde, un-
terhalb des geplanten Zielwasserspiegels. Es 
handelt sich dabei um Zwischennutzungen auf 
den Seeböschungen, die mit de m Anstieg des 
Seewasserspiegels Teil des Tagebausees wer-
den. Ein Konflikt zu der Entwicklung der Golde-
nen Aue sowie dem geplanten Beweidungspro-
jekt wird nicht gesehen. Ob eine Beweidung in 
der Phase der Zwischennutzung auch inner-
halb der Seemulde stattfinden kann ist noch un-
klar, da nach aktuellem Kenntnisstand nicht da-
von auszugehen ist, dass innerhalb der See-
mulde, auf den dort vorliegenden tertiären Bö-
den, eine Vegetation entstehen wird, die bis 
zum entsprechenden Anstieg des Seewasser-
spiegels eine Beweidung zulässt. 
Die PV -Fläche vor Niederzier liegt außerhalb 
der Tagebauseemulde. Auch hierbei handelt es 
-

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Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
für erneuerbare Energien / FFPV innerhalb forstli-
cher Flächen angesehen, da eine kombinierte Nut-
zung der forstlichen Flächen nicht möglich ist. 
Ohne multifunktionale Nutzung der Fläche, wäre 
der Flächenverbrauch deutlich erhöht.  
 Als ander weitige Bereiche bieten sich die nicht 
forstlich genutzen Böschungsflächen des Tage-
baus an. Alternativ ist zu prüfen ob diese PV -Be-
reiche z.B. als Agri -PV-Anlage mit den Ackerflä-
chen auf der Sophienhöhe eher zu vereinbaren 
sind. 
sich um eine Zwischennutzung. Wie im Braun-
kohlenplan vorgesehen, ist für diese Fläche das 
Entwicklungsziel eine forstliche Rekultivierung. 
Zeichnerische 
Festlegung 
1025655_
007 
Zeichnerische Festlegung. Landwirtschaftliche 
Rekultivierung vor Elsdorf: Neben der landwirt-
schaftlichen Hochfläche auf der lnnenkippe unter-
halb der Sophienhöhe und der landwirtschaftlichen 
Rekultivierung vor Niederzier sieht die Wiedernutz-
barmachungsplanung für den Tagebau Hambach 
eine landwirtschaftliche Rekultivierung südwest-
lich vor der Ortslage Elsdorf vor. Diese Fläche ist 
im zugelassenen Abschlussbetriebsplan enthalten 
und auf dieser Grundlage überwiegend bereits 
hergestellt Da die Fläche mit einer G röße von rd. 
40 ha einen nennenswerten Beitrag zur landwirt-
schaftlichen Wiedernutzbarmachung im Abbaube-
reich des Tagebaus Hambach leistet, sollte sie in 
der zeichnerischen Festlegung des Braunkohlen-
plans enthalten sein. In der Flächenbilanz des 
Stellung-
nahme wird 
gefolgt.  
Die genannten landwirtschaftlichen Rekultivie-
rungsflächen fehlen fälschlicherweise in der 
Zeichnerischen Festlegung und in den Erläute-
rungskarten, werden im Rahmen der Flächen-
bilanzierung allerdings bereits berücksichtigt. 
Die Zeichnerische Festlegung und die Erläute-
rungskarten werden dahingehend korrigiert.  
Die Zeichnerische 
Festlegung und die 
Erläuterungskarten 
werden um die vorge-
schlagenen Flächen 
ergänzt.

- 638 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Textteils i st sie bereits richtig berücksichtigt. Wir 
bitten deshalb darum, die landwirtschaftliche Re-
kultivierung vor Elsdorf (siehe graue Fläche in der 
nachfolgenden Abbildung, Anhang) in der zeichne-
rischen Festlegung des Braunkohlenplans zu er-
gänzen. 
Zeichnerische 
Festlegung 
1025661_
002 
Es mag zutreffen, dass für den Bereich zwisc hen 
der Sicherheitslinie und der Abbaugrenze die Dar-
stellungen des Regionalplans Vorrang haben. Das 
kann aber nicht bedeuten, dass für den Bereich 
des eigentlichen Braunkohleabbaugebietes sowie 
der Haldenflächen keine sonstigen Darstellungen 
vorgenommen werden dürfen. Im Gegenteil: § 26 
Abs. 2 LPlG fordert ausdrücklich Angaben über die 
im Rahmen der Rekultivierung angestrebte Land-
schaftsentwicklung. Das kann aus Sicht der Natur-
schutzverbände nicht nur darin bestehen, dass le-
diglich zwischen forstlichen Fläc hen, Seefläche, 
landwirtschaftliche Flächen und Entwicklungsflä-
che Strukturwandel unterschieden wird. Vielmehr 
sind zur Steuerung der Landschaftsentwicklung 
auch Angaben nötig, die sich auf die heute schon 
vorhandene oder zukünftig angestrebte Schutz-
würdigkeit beziehen – sprich Darstellungen als 
BSLE oder BSN.  
 Die Naturschutzverbände können dem Fehlen 
solcher Darstellungen innerhalb des Abbau - und 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die Ausweisung von Bereichen zum Schutz der 
Natur ist nicht gegenstand der Braunkohlenpla-
nung. Die Landesplanung beauftragt in Ziel 7.2-
2 des LEP NRW die Regionalplanung, den im 
LEP NRW definierten landesweiten Biotopver-
bund (Gebiete für den Schutz der Natur (GSN)) 
in den Regionalplänen durch Festlegung vo n 
Bereichen zum Schutz der Natur (BSN) zu kon-
kretisieren. In den zeichnerischen Festlegun-
gen zum LEP NRW sind im räumlichen Gel-
tungsbereich des gegenständlichen Braunkoh-
lenplans keine Gebiete zum Schutz der Natur 
ausgewiesen.  
Eine detailliertere zeichnerische Festlegung zu 
den Nutzungsarten in der Wiedernutzbarma-
chung ist auf der Planungsebene des Braun-
kohlenplans nicht erforderlich, da hier nur die 
Grundzüge der Wiedernutzbarmachung und 
Verteilung der Nutzungsarten bestimmt wer-
den. Eine weitergehende Ausg estaltung der 
-

- 639 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Haldenbereichs nicht zustimmen und erwarten, 
dass diejenigen Bereiche innerhalb des Braunkoh-
leplangebietes, di e bereits heute für den Natur-
schutz wertvoll sind, sowie die Bereiche, die zu-
künftig für Zwecke des Naturschutzes wertvoll ge-
staltet und entwickelt werden sollen, entsprechend 
als Bereich zum Schutz der Natur (BSN) darge-
stellt werden sollten. Entsprechende s gilt für die 
Bereiche für die landschaftsorientierte Erholung 
und den Schutz der Landschaft (BSLE).  
 Denn auch der Braunkohleplan muss den Schutz 
der bereits vorhandenen wertvollen Natur -Schutz-
güter ernst nehmen und als Vorgabe für die nach-
geordneten Pla nungen des Bergbautreibenden 
und der Bergaufsicht vorgeben. Er muss auch als 
Vorgabe für die nachgeordneten Planungen festle-
gen, wo Aspekte des Naturschutzes, des Land-
schaftsschutzes und der landschaftsgebundenen 
Erholung in welcher Weise verfolgt werden k ön-
nen. Ohne solche Darstellungen innerhalb der Ab-
baugrenzen wäre keinerlei Steuerung der Land-
schaftsentwicklung hin zu Naturschutz- und Land-
schaftsschutzflächen möglich. 
Festlegungen der Wiedernutzbarmachung er-
folgt im Rahmen der nachgelagerten Ab-
schlussbetriebsplanverfahren. 
Zeichnerische 
Festlegung 
1025661_
003 
Wie u.a. auf Seite 18 des Braunkohleplan -Ent-
wurfs verdeutlicht wird, ist eine inhaltliche Abstim-
mung des in Aufstellung befindlichen Regional-
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Wie aus der zitierten Passage (S. 18 des 
Braunkohlenplan-Entwurfs) hervorgeht, sind 
die Festlegungen in den Regionalplänen und in 
den Braunkohlenplänen gemäß § 26 Abs. 1 S. 
-

- 640 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
plans Köln und der Braunkohlenplanung notwen-
dig, wird aber im vorgelegten Entwurf nicht deut-
lich. Da der Braunkohlenplan Hambach bereits im 
Sommer 2024 festgestellt werden soll, der Regio-
nalplan Köln aber deutlich später, ist eine transpa-
rente und verlässliche Klärung insbesondere von 
Rekultivierungszielen unabdingbar notwendig. 
Eine solche transparente Darstellung fehlt in den 
Planunterlagen. Dabei sind die auf den Seiten 67 -
69 des BKP -Entwurfs formulierte n Elemente der 
Landschaftsgestaltung zu sichern. Dies gilt umso 
mehr, als nach dem Erarbeitungsbeschluss, der 
bereits erfolgt ist, die Ziele bereits Wirkung entfal-
ten. Nachfolgend schlagen die Naturschutzver-
bände hierzu Abgrenzungen für den Bereich inner-
halb der Abbaugrenzen vor. Für die Flächen au-
ßerhalb der Abbaugrenze verweisen die Natur-
schutzverbände auf ihre Vorschläge für ein Bio-
topverbund-Konzept für das Rheinische Revier im 
Rahmen der Änderung des Regionalplans Köln. 
2 LPlG NRW miteinander abzustimmen (so 
auch sinngemäß § 7 Abs. 4 ROG). Ein zeitlicher 
Gleichlauf der Entwicklung von Braunkohlen-
plänen einerseits und Regionalplänen anderer-
seits ist dieser Vorschrift demgegenüber nicht 
zu entnehmen; vielmehr können beide unter 
Beachtung der für sie jeweils einschlägigen 
rechtlichen Anforderungen - wozu auch das Ab-
stimmungsgebot, s.o., gehört - entwickelt wer-
den. 
Innerhalb der Umweltprüfung (Teil B der Unter-
lage des Entwurfs des Braunkohlenplans) wird 
auf die im Braunkohlenplanverfahren zu be-
rücksichtigenden Pläne eingegangen, und zwar 
mit dem Ergebnis, "dass sich keine Konflikte im 
Verhältnis den vorgenannten Plan zur beab-
sichtigten Braunkohlenplanänderung ergeben." 
Das Verhältnis zu anderen Raumordnungspla-
nungen wird auch in den Angaben der Vorha-
benträgerin zur Umweltprüfung näher aufge-
griffen (dort S. 32 ff.). Ausführungen zur geplan-
ten Neuaufstellung des Regionalplans Köln fin-
den sich dort auf den S. 36/37; aus diesen wird 
im Einzelnen deutlich, dass es keinerlei Kon-
flikte zwischen dem hiesigen Braunkohlenplan-
verfahren und dem Regionalplan -Änderungs-
verfahren gibt.

- 641 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
Zeichnerische 
Festlegung 
1025661_
004 
BSN 
Die vorgeschlagenen Bereiche zum Schutz der 
Natur (BSN) sind in der folgenden Karte grün 
schraffiert dargestellt. Die Sophienhöhe wurde be-
reits im Entwurf des Regionalplans als BSN darge-
stellt. Dem ist aus Sicht der Naturschutzverbände 
zuzustimmen – insbesondere auch wegen der dort 
vielfältig nachgewiesenen seltenen und an-
spruchsvollen Tierarten.  
Von der Sophienhöhe ausgehend sollte der als 
BSN darzustellende Biotopverbund sich um den 
Restsee herum erstrecken. Damit greifen die Na-
turschutzverbände ihr Biotopverbund-Konzept aus 
der Stellungnahme zum Regionalplan Köln auf und 
erweitern dieses Konzept auf den Bereich inner-
halb der Abbaugrenzen des Braunkohleplan -Ent-
wurfs. 
Der Biotopverbund zwischen dem Hambacher 
Wald und der Steinheide ist für die Naturschutzver-
bände von ausschlaggebender Bedeutung; dies 
insbesondere wegen der nachgewiesenen Flüge 
der im Hambacher Wald be-heimateten Bechstein-
fledermäuse in die Steinheide entlang der vor-
hande-nen Biotopverbundlinien und bedeutsamen 
Nahrungsgebiete. 
Dabei ist beachtlich, dass das OVG Münster be-
reits vor 6 Jahren die Existenz eines potentiellen 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die Ausweisung von Bereiche zum Schutz der 
Natur ist nicht Gegenstand d er Braunkohlen-
planung. Die Landesplanung beauftragt in Ziel 
7.2-2 des LEP NRW die Regionalplanung, den 
im LEP NRW definierten landesweiten Bio-
topverbund (Gebiete für den Schutz der Natur 
(GSN)) in den Regionalplänen durch Festle-
gung von Bereichen zum Schut z der Natur 
(BSN) zu konkretisieren. 
Das Vorkommen der Bechsteinfledermaus im 
Hambacher Forst und deren Betroffenheit 
durch die vorliegende Planung wurde im Rah-
men der umwelt - und artenschutzrechtlichen 
Untersuchung ermittelt und betrachtet. Hier-
nach haben  sich keine unvertretbaren Beein-
trächtigungen des Bechsteinfledermausvor-
kommens durch Verlust von Grünstrukturen in 
der Manheimer Bucht ergeben.  
Darüber hinaus ist für eine ordnungsgemäße 
Beendigung des Tagebaus im Rahmen der 
Seeherstellung die Herstellung eines dauerhaft 
standsicheren Böschungssystems erforderlich. 
Dafür werden Massen benötigt, die im aktuellen 
Tagebaufeld nicht in der erforderlichen Menge 
und Qualität zur Verfügung stehen. Zur Analyse 
der erforderlichen Massen zur Beendigung des 
-

- 642 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
FFH-Gebietes in Erwägung gezogen hat - „vor al-
lem im Hinblick auf die dortigen Vorkommen der 
Bechstein 
 fledermaus“. „Der 11. Senat hat angenommen, es 
sei nicht ausgeschlossen, dass insoweit eine Än-
derung der tatsächlichen und rechtlichen Verhält-
nisse eingetreten sei, (…). Es dürften gewichtige 
fachliche Anhaltspunkte vorliegen, die die Existenz 
eines FFH-Gebiets im Hambacher Wald nicht von 
vornherein ausschlössen.“ (so die damalige Pres-
semitteilung des OVG Münster vom 1.12.2017 
zum Aktenzeichen: 11 B 1362/17). Wenn die Rest-
flächen des Hambacher Waldes ein potentielles 
FFH-Gebiet sein sollten, dann besteht zwischen 
dem Hambacher Wald und dem definitiven FFH -
Gebiet Steinheide eine Funktionsbeziehung als 
Teil des kohärenten Netzwerkes NATURA 2000, 
die sich anhand der Flugbewegungen der Bechst-
einfledermäuse besonders deutlich belegen lässt. 
Die Naturschutzverbände gehen in der Tat davon 
aus, dass der Hambacher Wald ein FFH -Gebiet 
ist, das allerdings nicht als solches an die EU-Kom-
mission gemeldet worden ist – wohl wegen der im-
mer noch anhaltenden bergbaulichen Interessen. 
Dennoch muss der räumlich -funktionalen Bezie-
hung zwischen Hambacher Wald und Steinheide 
aus ökologischer Sicht großer Wert zugemessen 
Braunkohlenabbaus im Tagebau Hambach 
wurde 2021 ein unabhämgiges Fachgutachten 
beauftragt, welches untersuchte welche Flä-
cheninanspruchnahme dafür mindestens erfor-
derlich ist. Das Gutachten kommt zu dem Er-
gebnis, dass auf eine Inanspruchnahme der 
Ortslage Manheim in dem im Planentwurf dar-
gestellten Umfang nicht verzichtet werden 
kann. Auf Grundlage dieser Untersuchungen 
hat der Braunkohlenausschuss am 07.03.2022 
beschlossen, die nun auch im Entwurf des 
Braunkohlenplans angezeigte Abbaugrenze, 
den weiteren Planungen zu Grunde zu legen.

- 643 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
werden. Damit ist die bergbauliche Inanspruch-
nahme der heute bestehenden Verbundflächen, 
aber auch des offenbar bedeutenden Jagdgebie-
tes am Manheimer Sportplatz aus Naturschut z-
sicht abzulehnen, denn dadurch würden die Bech-
steinfledermäuse jeden Biotopverbund zwischen 
dem Hambacher Wald und Steinheide verlieren. 
Bechsteinfledermäuse sind auf solche Biotopver-
bundstrukturen aber sehr stark angewiesen und 
können nur schwer und langfristig neue Biotopver-
bund-Wege finden und nutzen. Die Beseitigung 
der heute bestehenden und angenommenen Bio-
top verbundstrukturen würde also eine schwerwie-
gende Beeinträchtigung des NATUA 2000 -Netz-
werkes darstellen. 
Da weder eine Aufrechterhaltung der heute vor-
handenen Biotopverbundstrukturen im vorliegen-
den Planentwurf erkennbar ist und sich auch kei-
nerlei Ansätze für andere erst noch zu entwi-
ckelnde Biotopverbundstrukturen im Entwurf des 
Braunkohleplans finden, muss der derzeitige Plan-
entwurf für den Bereich nördlich von Manheim ab-
gelehnt werden. Demzufolge sollte der noch un-
verritzte Bereich zwischen der alten Bundesautob-
ahn A 4 und Manheim nicht durch eine „Manheimer 
Bucht“ abgegraben werden. Zwischen dem Ham-
bacher Wald und der Steinheide sollte stattdessen

- 644 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
eine Biotopverbundfläche auf Basis der bereits be-
stehenden Biotopverbundstrukturen entstehen, 
die als BSN und überwiegend Waldfläche darzu-
stellen wäre. Der südlich daran anschließende Teil 
des Braunkohleplan-Gebietes sollte entfallen. Die 
Abbaugrenze und die Sicherheitslinie sollten ent-
sprechend zurückgenommen werden. Die Manhei-
mer Bucht bzw. ihre Größe stellen die Natur-
schutzverbände weiterhin in Frage. Alternative Lö-
sungen zur Verringerung der Nutzung des Materi-
als aus der Manheimer Bucht, wie z.B. die Nutzung 
von Material, das auf der überhöhten Innenkippe 
aufgebracht wurde und weiterhin wird, wurden aus 
Kostengründen nicht rechtzeitig und nicht ernsthaft 
in Erwägung gezogen. 
Die folgende Karte stellt die von de n Naturschutz-
verbänden geforderten Bereiche für den Schutz 
der Natur (BSN) innerhalb der Abbaugrenzen dar: 
(siehe Originalstellungnahme oder Anhang). 
Zeichnerische 
Festlegung 
1025661_
005 
BSLE 
Die Bereiche für den Schutz der Landschaft und 
der landschaftsorientierten Erholung (BSLE) soll-
ten sich auf die gesamte Seefläche erstrecken, die 
vor allem der stillen und somit landschaftsorientier-
ten Erholung vorbehalten bleiben sollte.  
Zudem sollten die landwirtschaftlichen Flächen auf 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom-
men. Die Darstellung von BSLE ist nicht Ge-
genstand der Braunkohlenplanung. Dies ist Ge-
genstand der Regionalplanung. 
-

- 645 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
der überhöhten Innenkippe als BSLE dargestellt 
werden. Denn diese Bereiche können sowohl der 
naturverträglichen Produktion von Lebensmitteln, 
als auch dem S chutz der Agrar -Arten und Agrar -
Ökosysteme, als auch der landschaftsorientierten 
Erholung dienen. 
Zeichnerische 
Festlegung 
1025661_
006 
Straßen-Darstellungen 
Der Braunkohleplan -Entwurf beinhaltet in der 
zeichnerischen Darstellung eine Straße von Nie-
derzier nach Elsdorf. Dagegen bestehen erhebli-
che Bedenken. Di ese Straßen -Darstellung sollte 
ersatzlos gestrichen werden. Erstens zerschneidet 
diese Straße ein ökologisch hochwertiges Gebiet, 
beeinträchtigt die Biotopentwicklung und die land-
schaftsorientierte Erholung. Diese Straßendarstel-
lung ist also keineswegs ver träglich. Zweitens ist 
kein Zweck für dieses Straßenbauprojekt erkenn-
bar, denn der Raum ist überdurchschnittlich gut mit 
sehr leistungsfähigen Straßen erschlossen. Die 
Notwendigkeit für eine direkte Verbindung zwi-
schen Nie-derzier und Elsdorf ist nicht erk ennbar. 
Es fehlen selbst grundlegende Bedarfsbetrachtun-
gen und ebenso auch irgendwelche Aussagen zur 
Verträglichkeit dieses Projektes.  
 Die nachrichtlich dargestellte Straße sollte aus 
dem Braunkohleplan -Entwurf gestrichen werden; 
Stellung-
nahme wird 
nicht gefolgt.  
Die Straße ist in der zeichnerischen Festlegung 
des Entwurfs des Braunkohlenplans als rote Li-
nie eingezeichnet und entspricht damit § 26 
Abs. 2 LPlG und den Anforderungen von Nr. 5. 
a) Anlage 2 zur DVO LPlG NRW - Braunkoh-
lenplanung (Planzeichenverzeichnis), die fol-
genden Wortlaut hat: "Ersatztrassen für (…) 
Straßen - Durch Braunkohlenabbau bedingte 
Verlegung von Straßen ohne Angabe der lan-
desplanerischen Funktion (…)". 
Wie sich aus  der zeichnerischen Festlegung 
des Entwurfs des Braunkohlenplans ergibt, ist 
die L276n (bzw. deren Trasse) zwischen Els-
dorf und Hambach / Niederzier lediglich "nach-
richtlich" dargestellt. D.h. die Straße soll weder 
raumordnungsrechtlich gesichert werden no ch 
handelt es sich um eine verbindliche Festle-
gung im Zusammenhang mit der Linienbestim-
mung (§ 37 StrWG NRW) bzw. mit dem Fach-
zulassungsverfahren i.S.v. § 38 StrWG NRW. 
-

- 646 - 
 
Bezirksregierung Köln  
Auswertung der Stellungnahmen im Verfahren "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund  
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" 
Schlagworte StN-ID Inhalt Abwägungs-
vorschlag 
Begründung Änderungsvor-
schlag 
siehe auch weitere Aussag en in dieser Stellung-
nahme zum Kap. 7.1. 
Die Verfahrensschritte gem. §§ 37, 38 StrWG 
NRW werden vielmehr zu gegebener Zeit unter 
Anwendung der dann geltenden Maßgaben 
durchgeführt werden. 
Die L276n ist Bestandteil des gültigen Landes-
straßenbedarfplans (Anlage zum Landesstra-
ßenausbaugesetz – LStrAusbauG). Es handelt 
sich dabei um eine gesetzgeberische Bedarfs-
entscheidung, die für die Planrechtfertigung im 
späteren Fachzulassungsverfahren bindend ist 
und Abwägungsrelevanz hat. Auf diese Ge-
sichtspunkte weist der Erläuterungstext zu Ziel 
7.1 (erster Absatz) hin. 
 1025567_
039 
Seite 68 -75. Kapitel 7: Maßnahmen zum Monito-
ring und Risikomanagement 
Es ist wünschenswert, dass die Ergebnisse des 
Monitorings und das ggfl. angepasste Risikoma-
nagement der Kolpingstadt Kerpen zur Einsicht zu 
übermitteln sind. 
Stellung-
nahme wird 
zur Kenntnis 
genommen. 
Der Hinweis wird zur kenntnis genommen. 
Nach Maßgabe der Regelungen in der Zulas-
sung des 3. Rahmenbetriebsplans für die Fort-
führung des Tagebaus Hambach von 2020 bis 
2030 vom 12.12.2014 werden die Ergebnisse 
des Monitorings an die zuständigen Unteren 
Naturschutzbehörden sowie die Bezirksregie-
rung Arnsberg, Abt.6 "Bergbau und Energie in 
NRW" übermittelt.  
-

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anlage_3_Erlaeuterungskarten_BKP_Hambach)

5390 Zeichen

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100
Land NRW (2021) Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 (https:/govdata.de/dl-de/zero-2-0)
2A
Nutzungsschwerpunkte
N
Maßstab 1:40.000
Erläuterungskarten
Städtebauliche Entwicklungsbereiche
Ökologische Vorrangzonen (Ufer- und Gewässerbereich)
Seeuferbereiche mit Freizeitnutzung
Forstliche Flächen
Landwirtschaftliche Flächen
Seebereich (Potenzialfläche schwimmende Nutzung)
Strand, Sport- und Freizeitflächen
Siedlungsbereiche (Bestand)
Städtebauliche Entwicklungsflächen
Sicherheitslinie
AbbaugrenzeStraßen (neu)
Betriebstraßen
Schienenwege
HauptwirtschaftswegeSeeablauf
Braunkohlenplan
Hambach
für das geänderte T agebauvorhaben aufgrund 
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes
Erläuterungskarten dienen der Orientierung über die planerische Situation und Veranschaulichung möglicher nicht-bergbaulicher Nutzungen im Bereich des Plangebiets, sie haben keine bindende Wirkung. Stand: Mai 2024
Allgemeine Siedlungsbereiche
Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzung
Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche
Waldbereiche
Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung
Bereiche für den Schutz der Natur
Regionale Grünzüge
Nachrichtliche Übernahmen  
in Sicherheitszone
Basiert auf dem Entwurf des Regionalplans Köln (Stand Dezember 2021, 
nachrichtlich nach öffentlicher Auslegung (07 .02. - 31.08.2022), vor Fest-
stellungsbeschluss).

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Land NRW (2021) Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 (https:/govdata.de/dl-de/zero-2-0)
Potentialfläche für Beweidungsgroßprojekte
Ökologische Vorrangzonen
Entwicklungsbereich Strukturwandel
Extensive Nutzung
Seebereich nach 25 % Seebefüllung
Potentialflächen für erneuerbare Energien
Bereiche mit Seezugang sowie für intensive  
Freizeitnutzung
Siedlungsbereiche
Forstliche Flächen
Landwirtschaftliche Flächen
Braunkohlenplan
Hambach
Erläuterungskarten dienen der Orientierung über die planerische Situation und Veranschaulichung möglicher nicht-bergbaulicher Nutzungen im Bereich des Plangebiets, sie haben keine bindende Wirkung.
Sicherheitslinie
Zielwasserspiegel
Einleitbauwerk
Abbaugrenze
N
Maßstab 1:40.000
Zwischennutzung
2B
Erläuterungskarten
für das geänderte T agebauvorhaben aufgrund 
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes
Allgemeine Siedlungsbereiche
Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzung
Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche
Waldbereiche
Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung
Bereiche für den Schutz der Natur
Regionale Grünzüge
Nachrichtliche Übernahmen  
in Sicherheitszone
Basiert auf dem Entwurf des Regionalplans Köln (Stand Dezember 2021, 
nachrichtlich nach öffentlicher Auslegung (07 .02. - 31.08.2022), vor Fest-
stellungsbeschluss). 
Stand: Mai 2024

Land NRW (2021) Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 (https:/govdata.de/dl-de/zero-2-0)
Gegenüberstellung: Geänderte 
Abbaugrenze und Sicherheitslinie  
und Abbaugrenze und Sicherheitslinie 
aus T eilplan 12/1
geänderte Sicherheitslinie
Sicherheitslinie (T eilplan 12/1)
Abbaugrenze (T eilplan 12/1)
geänderte Abbaugrenze
Braunkohlenplan
Hambach
Erläuterungskarten dienen der Orientierung über die planerische Situation und Veranschaulichung möglicher nicht-bergbaulicher Nutzungen im Bereich des Plangebiets, sie haben keine bindende Wirkung.
N
Maßstab 1:40.000
2C Stand: Mai 2024
Erläuterungskarten
für das geänderte T agebauvorhaben aufgrund 
des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anlage_3_Zeichnerische Festlegung_inkl_Aenderungen_BKP Hambach)

1636 Zeichen

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Land NRW (2021) Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0
Bezirksregierung Köln - Dezernat 32
Zeichnerische Festlegung
Braunkohlenplan Hambach für das geänderte
Tagebauvorhaben aufgrund des
Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes
Maßstab: 1:10.000
0 0,5 10,25
km
Stand Mai 2024
Abbaugrenze




Sicherheitslinie
Gemeindegrenzen
Entwicklungsfläche Strukturwandel
Forstliche Flächen
Landwirtschaftliche Flächen
Seefläche
Straßen (nachrichtlich)
Schienenwege
Hauptwirtschaftswege
Betriebsstraßen
Nachrichtliche Übernahmen in der Sicherheitszone
Allgemeine Freiraum und Agrarbereiche
Forstliche Flächen/Waldbereiche
Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung
Basiert auf dem Entwurf des Regionalplans Köln (Stand Dezember 2021, nachrichtlich
nach öffentlicher Auslegung (07.02. - 31.08.2022), vor Feststellungsbeschluss)
Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzung
Allgemeine Siedlungsbereiche
Bereiche für den Schutz der Natur
Regionale Grünzuge

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anlage_5_Rahmenvereinbarung Neuland Hambach GmbH und RWE Power AG)

48450 Zeichen

NEULAND

HAMBACH RWE

Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit
zwischen
der NEULAND HAMBACH GmbH

- im folgenden Neuland Hambach -

und
der RWE Power AG'
- im folgenden RWE -

im Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung der Folgelandschaft des Tagebaus
Hambach und zur Unterstützung des Strukturwandels im Rheinischen Revier

Präambel

Durch die Verabschiedung des „Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der
Kohleverstromung“ (Kohleverstromungsbeendigungsgesetz) stehen die Neuland
Hambach mit ihren Gebietskörperschaften Elsdorf, Kerpen, Jülich, Merzenich, Nieder-
zier und Titz wie auch die RWE im Rheinischen Revier vor der großen Herausforde-
rung, die bergbaulichen Maßnahmen und die öffentlichen Planungen zur Gestaltung
der Tagebaufolgelandschaft frühzeitig und möglichst einvernehmlich miteinander ab-
zustimmen und den Strukturwandel in der Region weiter voranzutreiben.

Es ist das gemeinsame Verständnis der Neuland Hambach und der RWE, den Struk-
turwandel im Rheinischen Revier auf Basis der politischen Leitentscheidung 2021, die
Voraussetzung der Zusammenarbeit ist, frühzeitig und qualitätsvoll umzusetzen. In
diesem Sinne sollen die Tagebaufolgelandschaften zu „Räumen der Zukunft“ entwi-
ckelt werden, deren Gestaltung über die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur
Wiedernutzbarmachung hinausgeht, um damit innovative, vielfältige wie nachhaltige
Entwicklungsperspektiven zu eröffnen. Dieses Verständnis gilt für RWE und die Neu-
land Hambach auch mit Blick auf die derzeit in Erarbeitung befindliche Leitentschei-
dung 2023. Beide Partner tragen die Grundsätze dieser Rahmenvereinbarung in den
Erarbeitungsprozess der Leitentscheidung und erwarten eine entsprechende Berück-
sichtigung.

' Für die Zusammenarbeit in Sachen erneuerbare Energien oder weiterer Themen, die im RWE-Konzern über
andere Gesellschaften abgedeckt sind, versteht sich die RWE (Power) als Türöffner und erster Ansprechpartner
‚für die Neuland.

1

NEULAND

HAMBACH RWE

Es besteht das gemeinsame Ziel, die Flächen des bestehenden Braunkohlenplanes
(8.500 ha) mit dem künftigen Tagebausee, der Sophienhöhe, dem ehemaligen Vorfeld,
aber auch dem direkten Seeumfeld (Sicherheitszone und Arrondierung zu den Ortsla-
gen) als einen gemeinsamen Raum zu verstehen, in dem künftige Nutzungsziele und
-profile abgestimmt werden. Der fortzuschreibende Rahmenplan der Neuland Ham-
bach, der sich auf diese Flächen bezieht, bildet die gemeinsame Entwicklungsgrund-
lage für diese Vereinbarung. Neuland Hambach strebt ein zusammenhängendes Kon-
zept für den Transformationsprozess an, interkommunal getragen und in Partnerschaft
mit RWE und weiteren Akteuren als Grundlage für die Akquise von Fördermitteln und
privatem Kapital.

Mit der Folgelandschaft soll ein Raum entstehen, der für sich selbst verantwortlich ist,
die Lasten tragen kann und dafür die Werte erwirtschaftet. Es wird angestrebt, die
Neuland Hambach GmbH strategisch dahingehend weiterzuentwickeln, diese Raum-
aufgabe zu übernehmen.

Die Gestaltung einer nachhaltigen Energiewende und die Herstellung einer qualitäts-
vollen Bergbaufolgelandschaft sind erklärte Unternehmensziele der RWE im Sinne ei-
nes gesellschaftlich verantwortlichen Handelns. Dieser Anspruch spiegelt sich ent-
sprechend in der Wiedernutzbarmachung des Tagebaus und der Entwicklung von
nicht mehr betriebsnotwendigen Flächen wider. Um diesem Anspruch der Nachhaltig-
keit gerecht zu werden und im Sinne der Unterstützung des Allgemeinwohls, ist es
neben den rein rechtlichen Vorgaben zur Wiedernutzbarmachung erforderlich, die Pla-
nungen der Region zur Schaffung nachhaltiger Entwicklungsperspektiven frühzeitig zu
berücksichtigen. Denn diese regionalen Planungen, wie z.B. die Zugänglichkeit der
Zwischenlandschaft, touristische In-Wertsetzung oder Siedlungsentwicklungen im
künftigen Seeumfeld, müssen z.T. im Zuge der Wiedernutzbarmachung vorbereitet
und ermöglicht werden. Darüber hinaus bieten sie die Chance, nicht mehr betriebsnot-
wendige Flächen ökologisch und wirtschaftlich in Wert zusetzen. Eine enge Zusam-
menarbeit ist somit für beide Seiten sinnvoll. Die Ergebnisse des gemeinsamen Qua-
lifizierungsprozesses werden entweder Eingang in den neuen Braunkohlenplan oder
die Betriebspläne finden oder ergänzend, verbindlich und rechtssicher, vertraglich ge-
regelt. Hierzu werden RWE und Neuland Hambach gemeinsame und jeweils eigene
Beiträge leisten.

Zentraler Ansatz der Neuland Hambach ist die Bündelung der kommunalen Interessen
sowie der formellen und informellen Planung in Bezug auf die Gestaltung der Trans-
formations- und Entwicklungsprozesse im Tagebauumfeld. Es gilt die unterschiedli-
chen Nutzungsziele räumlich zu gliedern, interkommunal abzustimmen, planerisch
vorzubereiten, zu genehmigen und umzusetzen, wobei unterschiedliche Planungsebe-
nen miteinander zu verschränken sind (ganzheitliche öffentliche Planung zwischen
Gebietskörperschaften, Landesplanung, Bezirksregierungen Köln und Arnsberg sowie
RWE).

NEULAND

HAMBACH RWE

Aufgrund der durch die Leitentscheidung 2021 deutlich verkürzten Laufzeit des Tage-
baus Hambach stehen für den Tagebau erhebliche Planänderungen sowie eine Um-
strukturierung der Folgelandschaft und deren weiterer Umgebung an. Neuland Ham-
bach und RWE sind sich darüber einig, dass der anstehende Strukturwandel nur ge-
lingen kann, wenn sowohl die entsprechenden bergbaulichen als auch die öffentlichen
Planungen in einer offenen und transparenten Kommunikation der Arbeitsprozesse
rechtzeitig und regelmäßig abgestimmt werden. Details zu einzelnen Themenfeldern
sowie Festlegungen zu konkreten Projekten werden in separaten Vereinbarungen ge-
regelt.

Ziele und Themenfelder der Zusammenarbeit

Gemeinsames Ziel ist die Schaffung einer nachhaltigen, attraktiven und vielfältig nutz-
baren Folgelandschaft mit hohen Qualitäten und Innovationen in den Bereichen Öko-
logie und Landwirtschaft, Freizeit und Erholung, Wohnen und Gewerbe, erneuerbare
Energien und Mobilität. Ziel ist eine hohe gestalterische, funktionale und nachhaltig
wirtschaftliche Qualität. Die Region strebt hier eine internationale Vorreiterrolle für das
Thema Strukturwandel an. In diesem Sinne wollen sowohl die Neuland Hambach als
auch RWE die weiteren Vorbereitungen einer Internationalen Bau- und Technologie-
ausstellung (kurz IBTA) unterstützen und das Tagebauumfeld als Demonstrationsraum
und Reallabor in die IBTA einbringen.

Dafür setzt die Neuland Hambach eine operative gemeinsame Arbeitsstruktur ein
(Lenkungskreis Hambach), die den gesamten Prozess der Umgestaltung engmaschig
begleitet und alle bereits laufenden und künftigen Prozesse zwischen Unternehmen
und Kommunen bündelt. Dieser Lenkungskreis wird sowohl seitens RWE als auch sei-
tens der sechs Gesellschafterkommunen der Neuland Hambach als erster Ansprech-
partner in allen Belangen der Weiterentwicklung des Raumes adressiert. Themenbe-
reiche, die im Laufe des Prozesses erst erkennbar werden, können in die Arbeitsstruk-
tur integriert werden. Bei Bedarf werden einzelne Themenbereiche durch weiterge-
hende Vertragswerke vertieft oder auch zurück auf die bilaterale Ebene delegiert,
wenn dies sinnvoll erscheint.

Alle Beteiligten sind bestrebt, nicht zu vermeidende Beeinträchtigungen und Belastun-
gen weitestgehend zu minimieren. Dabei sollen sowohl die Ökologie, Freizeit- und Er-
holungsnutzungen, eine diversifizierte und nachhaltige Wirtschaftsstruktur und die Fi-
nanzkraft der Tagebaufolgelandschaft als auch die Gesamtattraktivität als Lebens- und
Arbeitsumfeld weiter gestärkt werden. Insbesondere der deutliche Ausbau von erneu-
erbaren Energien - auch unter Nutzung der Tagebauzwischenlandschaft - wird in einer
gemeinsamen Unternehmung vorangetrieben.

NEULAND

HAMBACH RWE

Mit den nachfolgend angeführten Projektansätzen soll die strategische Weiterentwick-
lung sowohl des Tagebauumfeldes als auch der Neuland Hambach GmbH unterstützt
werden. Die unterschiedlichen Themenfelder überlagern sich, auch mit Blick auf die
jeweiligen Raumansprüche, so dass nach integrierten Lösungen zu suchen ist. Es gilt,
in allen Facetten der — schnellstmöglichen — Wiedernutzbarmachung ein hohes Ambi-
tionsniveau anzustreben und die Hebung der damit verbundenen Potenziale vorzube-
reiten. Hierbei sind die Belange der bergrechtlichen Planungen und Genehmigungen,
des Tagebaubetriebs, Bergschadens- und Standsicherheitsaspekte sowie der liegen-
schaftlichen Rückgabeverpflichtungen zu berücksichtigen. Es besteht Einvernehmen
darüber, dass die Realisierung der Flächenentwicklungen unter dem Vorbehalt der
notwendigen politischen Beschlüsse der Regionalplanung und kommunalen Bauleit-
planung stehen. Im Sinne der Leitentscheidung ist die Wiedernutzbarmachung und
Rekultivierung so auszurichten, dass eine möglichst frühzeitige und vielfältig-qualitäts-
volle Entwicklung erfolgen kann.

1. Themenfeld Planung

Die Raumentwicklungsperspektive 2021 wird von der Neuland Hambach zu einer
detaillierten Rahmenplanung fortgeschrieben. Hintergrund ist ein Beschluss des
Braunkohlenausschusses vom 13.12.2021, wonach im Rahmen der rechtlichen
Möglichkeiten die Belange der Neuland Hambach Kommunen bereits bei der Er-
stellung des Vorentwurfes (im Braunkohlenplanänderungsverfahren) zu berück-
sichtigen und - soweit erforderlich - auf technische Machbarkeit zu prüfen sind.
Wegen der erheblichen Zeitverkürzung für Planungsüberlegungen durch das Koh-
leverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) sind — dem Beschluss entsprechend —
bereits im zu erstellenden Vorentwurf Festlegungen zu treffen und Ziele zu formu-
lieren, die für nachfolgende Verfahrensschritte und Betriebspläne Vorgaben ma-
chen. Soweit diese den rechtlichen Rahmen eines Braunkohlenplanes überschrei-
ten, sind ergänzend, verbindlich und rechtssicher vertragliche Regelungen zu for-
mulieren, die spätestens bei der Aufstellung des Braunkohlenplanes dem Braun-
kohlenausschuss vorzulegen sind.

Neuland Hambach und RWE werden weiterhin bei der Erstellung der Fortschrei-
bung des Rahmenplanes zusammenarbeiten und darüber hinaus, auch nach der
Bearbeitungszeit des Rahmenplans, räumliche Konzeptionen aktualisieren und
konkretisieren.

Zusätzlich unterstützt RWE die Planungen der Neuland Hambach mit 3-D Visuali-
sierungen des bis Ende 2023 erarbeiteten Rahmenplans in der Darstellungstiefe
eines Abschlussbetriebsplanes inkl. Zwischennutzungen, sofern diese den betrieb-
lichen Planungen von RWE nicht entgegenstehen.

Neuland Hambach und RWE werden diese und weitere notwendige Planprozesse,
Gutachten etc. und die jeweils anstehende Umsetzung der Projekte aktiv begleiten,
fachlich unterstützen und dabei transparent zusammenarbeiten.

Der Umsetzung sind komplexe Fragestellungen zu den anstehenden Planverfah-
ren und ggf. zu der Erreichung des notwendigen Baurechts vorzuschalten. In einem
ersten Schritt wurde von RWE eine rechtliche Stellungnahme zur Raumordnungs-
planung und Bauleitplanung für Bergbaufolgelandschaften — dargestellt am Bei-
spiel des Tagebaus Inden - eingeholt. Anknüpfend wird Neuland Hambach mit den
anderen Umfeldverbünden ein weiteres Gutachten beauftragen, um die Vorausset-
zungen für zeitnahe Folgenutzungen in der Böschung und Sicherheitszone heraus-

zuarbeiten. RWE und Neuland Hambach werden in diesem gemeinsamen Ziel die
notwendige Expertise zusammentragen.

RWE bietet der Neuland Hambach unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben
Transparenz zu den Verfahren der Betriebspläne. Gemeinsames Ziel ist die Schaf-
fung der Grundlagen für ein kommunales Benehmen auf der Betriebsplanebene,
inkl. einer frühzeitigen Abstimmung mit der Neuland Hambach. In diesem Sinne
wird Neuland Hambach nach Möglichkeit bereits vor dem Genehmigungsverfahren
bei der Bergbehörde zu den für die Wiedernutzbarmachung und den Strukturwan-
del relevanten Betriebsplänen konsultiert.

Basis für die weiteren Planungen im zuständigen Braunkohlenausschuss ist die am
07.03.2022 vorgestellte und vom Braunkohlenausschuss zur Kenntnis genom-
mene Massenbilanzierung des Tagebaus Hambach. Über diese Abgrenzung des
Tagebaus, insbesondere die Abbaugrenze, besteht nach einer intensiven und
transparenten Prüfphase unter besonderer Berücksichtigung der zukünftigen Mas-
senbedarfe verbunden mit einer minimalen Flächeninanspruchnahme Einverneh-
men zwischen der Neuland Hambach, allen beteiligten Kommunen und RWE. Bei
anstehenden Planungsthemen ist auch die Einbindung der Bevölkerung eine wich-
tige Voraussetzung für Akzeptanz und Identitätspflege.

. Themenfeld Erneuerbare Energien

RWE und Neuland Hambach unterstützen den zügigen Ausbau von erneuerbaren
Energien im Rheinischen Revier. Beide haben sich in diesem Sinne im Rahmen
des Gigawattpaktes mit dem Land NRW erklärt. Demnach möchte RWE bis 2030
mindestens 500 MW durch den Ausbau von Onshore-Windkraftanlagen und PV-
Freiflächenanlagen ggf. in Kombination mit Stromspeichern und anderen innovati-
ven Elementen im Rheinischen Revier errichten. Eine Ausdehnung des Umfangs
unter Berücksichtigung der aktuellen politischen Vorgaben wird geprüft.

Hambach ist der größte Lockergesteinstagebau der Welt und ein wesentlicher Bau-
stein des Rheinischen Braunkohlenreviers. Die Neuland Hambach hat im Rahmen
einer Kurzstudie das Potenzial des Tagebauumfeldes für den Ausbau erneuerbarer
Energien genauer untersucht und dabei erstmals auch die temporäre Zwischen-
landschaft des Tagebaus in den Blick genommen. Im Fokus stehen hier Flächen
der Tagebauseemulde, die bereits heute oder in naher Zukunft final erstellt werden
und bis zur vollständigen Befüllung des Tagebausees in Form einer Zwischennut-
zung und im Einklang mit anderen raumrelevanten Nutzungsformen der Landschaft
sinnvoll für die Energieerzeugung beansprucht werden können, so zum Beispiel

5

der Bereich der Manheimer Bucht. Entsprechende Pilotprojekte befinden sich be-
reits in der Projektierung bzw. Genehmigung. Zur Unterstützung eines zukunftsori-
entierten Strukturwandels und zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes werden
RWE und Neuland Hambach im Bereich des Tagebaus in erneuerbare Energien
investieren. Für diese zukünftigen Projekte streben RWE und Neuland Hambach
eine partnerschaftliche Zusammenarbeit an und loten die mögliche Gründung einer
gemeinsamen Projektgesellschaft aus. Aus den bisherigen Gesprächen zwischen
Neuland und RWE hat sich herauskristallisiert, dass eine gemeinsame Projektge-
sellschaft zwischen Neuland und RWE Renewables (die Schwestergesellschaft der
RWE Power) die sinnvollste Variante zur Hebung der erneuerbaren Energiepoten-
tiale ist. Dieser Ansatz wird weiterverfolgt. Hierdurch wären die Bürger der Region
mittelbar am Ausbau der Erneuerbaren beteiligt. Auch Modelle einer unmittelbaren
Beteiligungsmöglichkeit für Bürger sind im Detail zu prüfen. Wichtig ist neben dem
Wirtschaftlichkeitsaspekt eine transparente Entwicklung von Projekten, eine ge-
meinsame öffentlichkeitswirksame Darstellung / Marketing sowie ein möglichst gro-
ßer Beitrag zur Energiewende im Einklang mit der Rahmenplanung für die Folge-
landschaft.

Damit liefern sowohl Neuland Hambach als auch RWE einen wichtigen Beitrag zur
Entwicklung des Rheinischen Reviers hin zu einer klimaneutralen Region.

. Themenfeld Freizeit, Erholung und Tourismus

Im Zuge der Rahmenplanung sind RWE und Neuland Hambach bemüht, den ge-
samten Betrachtungsraum der Transformationslandschaft durch „besondere Orte,
Seezugänge, Strände und dazugehörige Flachwasserzonen aufzuwerten, anzubin-
den und zu beleben. Diese sollen entweder in der übergeordneten bzw. der be-
trieblichen Planung berücksichtigt oder ergänzend, verbindlich und rechtssicher,
vertraglich geregelt werden, sofern dies RWE-Belange betrifft.

Darüber hinaus gilt es den Erhalt der Industriekultur bei der touristischen Aufberei-
tung/Aufwertung des bergbaulichen Erbes zu sichern. Hierzu vereinbaren beide
Partner den Erhalt und die Ausstellung von mindestens je einem Bagger und einem
Absetzer sowie sonstiger Sammlungen und Artefakte zu prüfen. Gegenstand der
Prüfung sind insbesondere genehmigungsrechtliche, finanzielle und regionalplane-
rische Aspekte.

Zukunftsterrassen Elsdorf

Als wesentlicher Beitrag der Regionale 2010 hat RWE in Abstimmung mit der Re-
gion das Forum :terra nova errichtet und in den Folgejahren immer weiter aufge-
wertet. Gemeinsam mit der Stadt Elsdorf konnte hier ein sehr markanter Anzie-
hungspunkt in der Region entwickelt werden. RWE ist offen für eine Fortsetzung
dieser Zusammenarbeit mit der Stadt Elsdorf und der Neuland Hambach. Ziel der
Neuland Hambach ist es, den Standort Forum :terra nova als zentralen Anlaufpunkt
für Tagebautourismus aufzuwerten und im Rahmen der Möglichkeiten baulich zu
erweitern bzw. zu arrondieren. Das Angebotsportfolio für Besucher ist im Umfeld

NEULAND

HAMBACH RWE

des Forums auszuweiten, nach Abschluss der Tagebautätigkeiten auch unter Ein-
bezug der Böschung. Die Immissionsschutzwälle sind nach Beendigung der Ab-
bautätigkeit, soweit von kommunaler Seite gewünscht und nach Abstimmung mit
der Bergbehörde möglich, zurückzubauen. Die Übergänge von den Siedlungsrän-
dern zum Tagebau sind in Szene zu setzen. Die Plateaufläche für das geplante
Seequartier (siehe 5. Themenfeld Wohnen) wird durch RWE im Zuge der Wie-
dernutzbarmachung möglichst so verkippt, dass sie nach Beendigung des Tage-
baus vielfältige Nutzungsoptionen zur frühzeitigen Zwischennutzung ermöglicht.

Vor dem Hintergrund der von der Stadt Elsdorf angestrebten Planungen für den
Bereich der ehemaligen Zuckerfabrik, wird sich der dort entstehende Food Campus
perspektivisch in Richtung der Tagebaukante und des zukünftigen Sees hin entwi-
ckeln. Eine Nutzung der sich im Eigentum und Besitz von RWE befindlichen und
im Sicherheitsstreifen sowie Böschungsbereich verorteten Flächen wird bei Ver-
fügbarkeit zur Realisierung des Projektes langfristig in jedem Falle erforderlich sein.
Eine konkrete Aussage über die benötigten Grundstücksparzellen kann zum jetzi-
gen Zeitpunkt und in dem derzeit frühen Planungsstadium nicht getroffen werden.
Eine Abgrenzung des Projektbereiches steht noch nicht fest und wird zu einem
späteren Zeitpunkt zwischen den Vertragsparteien erörtert.

Einleitbauwerk

Es ist das erklärte Ziel der Neuland Hambach, die mit Porta Sophia bezeichneten
Flächen rund um das künftige Einleitbauwerk zu gestalten.

Die technische Ausgestaltung des Einleitbauwerks zur Befüllung des Tagebausees
Hambach wird gegenwärtig in einer Machbarkeitsstudie untersucht. Im Vorfeld des
darauffolgenden Planfeststellungsverfahrens zum Gewässerausbau des Tagebau-
sees wird RWE die Vorzugsvariante des Einleitbauwerks der Neuland Hambach
vorstellen. Das grundsätzliche Bestreben der Neuland Hambach, den Einleitpro-
zess zu inszenieren, wird von RWE geteilt und fachlich unterstützt. Beide Partner
vereinbaren sich auf einen gemeinsamen, eng abgestimmten Prozess, um es mit
dem angestrebten „Inszenierungsbauwerk“ zu ermöglichen, ein erstes, bereits früh
sichtbares und zugängliches Highlight in der Folgelandschaft zu schaffen. Das
technische Einleitbauwerk der RWE wird dabei als Grundvoraussetzung angenom-
men. Für Bauvorhaben innerhalb der Sicherheitszone besteht Zustimmungspflicht
durch die Bezirksregierung Arnsberg.

Der Zeitraum der Befüllung des Tagebausees sollte möglichst kurz sein. Das an-
gestrebte Ziel der Leitentscheidung, innerhalb von möglichst 40 Jahren nach Ende
der Braunkohlenförderung den Endpegelstand erreicht zu haben, muss deshalb
unter Prüfung aller Möglichkeiten, die ökonomisch, ökologisch und technisch sinn-
voll und vertretbar sind, verfolgt werden.

Kirche Manheim-Alt

Im Rahmen der Umsiedlung von Manheim wurde die Kirche St. Albanus und Leon-
hardus 2016 von RWE von der Kirchengemeinde erworben. Mit Vorlage eines
überarbeiteten Wiedernutzbarmachungsplanes aus März 2022 und unter Berück-
sichtigung des Ansatzes einer minimalen Flächeninanspruchnahme gemäß den

7

NEULAND

HAMBACH RWE

0.9. Massenberechnungen konnte dem Wunsch der Stadt Kerpen folgend die so-
genannte Manheimer Bucht derart umgestaltet werden, dass die entwidmete Kir-
che und ihr unmittelbares Umfeld nicht mehr bergbaulich in Anspruch genommen
werden. Im Braunkohlenplanverfahren wird die Sicherheitszone nach Maßgabe si-
cherheitlicher Belange festgelegt. Ihre Breite beträgt derzeit 150, aber mindestens
100 Meter. Auf dieser Grundlage erfolgt die Bewertung, welche Nutzungen im Be-
reich der Kirche möglich sind. Eine Nutzung der Sicherheitszone zum dauerhaften
Aufenthalt von Personen ist für die Zeit der Bergaufsicht ausgeschlossen. Entspre-
chende Planungen für die Zukunft dieses Areals sind nun Teil des Braunkohlen-
plans und des Rahmenplans.

Mit der Kirche Manheim-Alt ist hinsichtlich möglicher Folgenutzungen sehr sensibel
und sorgsam umzugehen. Bei möglichen Folgenutzungen soll unter anderem die
alte Dorfgemeinschaft im Sinne einer bürgerschaftlichen Mitwirkung eingebunden
werden, da die Kirche vor 120 Jahren von Manheimer Bürgern errichtet wurde.

RWE unterstützt Neuland Hambach und die Kolpingstadt Kerpen bei der Bestands-
aufnahme und Grundlagenermittlung zur Konzeption einer Folgenutzung und ist
grundsätzlich bereit, die Kirche Manheim-Alt nach Genehmigung der anstehenden
Änderung des Braunkohlenplanes im vorher genannten Sinne (Lage außerhalb der
Sicherheitszone) auf Basis des Marktwertes zu übertragen und somit Folgenutzun-
gen zu ermöglichen. Vor Niederlegung oder Veräußerung an Dritte erfolgt eine vor-
herige Beteiligung von Neuland Hambach und Kolpingstadt Kerpen.

Eingangstor zur Sophienhöhe (Besucher- und Informationszentrum)

RWE unterstützt das Projekt “Eingangstor zur Sophienhöhe”. Ziel ist die Planung
und Errichtung eines Besucher- und Informationszentrums (BIZ) — im Sinne eines
Landschaftszentrums — auf der Sophienhöhe zu den Themen Landschaftsaufwer-
tung, Rekultivierung und Biodiversität inklusive Außenanlagen, Parkplatz und Zu-
fahrt. Durch den Bau eines im Zuge der Wiedernutzbarmachung ohnehin vorgese-
henen Hauptwirtschaftsweges von Niederzier her sowie den Bau des Hauptwirt-
schaftsweges zu den landwirtschaftlichen Hochflächen kann die Erschließung des
BIZ von Westen und Osten gesichert werden. RWE ist Projektpartner und unter-
stützt insbesondere bei den Schnittstellen zu bergrechtlichen und tagebauplaneri-
schen Fragestellungen sowie bei der Schaffung der fördertechnischen Vorausset-
zungen zur investiven Umsetzung des Projektes. Die bauliche Anlage des Informa-
tionszentrums soll multifunktional geplant werden und eine ergänzende Gastrono-
mie, Stationen, Wege sowie weitere Aktivitätsbereiche im Außenbereich integrie-
ren. RWE unterstützt insbesondere mit der Forschungsstelle Rekultivierung auch
inhaltlich bei der Kuratierung und Ausgestaltung des Zentrums, das über vielge-
staltige Prozesse landschaftlicher Inwertsetzung informieren soll, u.a. durch eine
intensive Kooperation mit der Forschungsstelle Rekultivierung aber nach Möglich-
keit auch durch geologische Exponate aus dem RWE-Bestand.

Im Rahmen des Struktur- und Nutzungskonzeptes Sophienhöhe, das den Rahmen-
plan flankiert, wird ein ganzheitliches Konzept zur sanften touristischen In-Wertset-

NEULAND

HAMBACH RWE

zung der Sophienhöhe erarbeitet. In diesem Zuge wird die Umsetzung eines Weg-
ekonzeptes zu neuen Destinationen vorbereitet, u.a. Aussichtsturm, Baumwipfel-
pfad, Treppe, etc.

4. Themenfeld Gewerbe und Arbeiten

Im Rahmen der Gründung der Gesellschaft „Perspektive.Struktur. Wandel GmbH"
(PSW) wurde der Bereich der Tagesanlagen und des jetzigen Kohlebunkers als
eine für den Strukturwandel maßgebliche und bedeutsame Fläche identifiziert, die
gemeinsam zwischen RWE, dem Land NRW, Neuland Hambach und der Ge-
meinde Niederzier für eine attraktive Folgenutzung qualifiziert werden soll. Hier-
durch wird auch dem Prinzip der Flächensparsamkeit u.a. durch Nutzbarhaltung
vorhandener Industrie- und Gewerbeflächen gefolgt. Durch die sehr gute Anbin-
dung an das vorhandene Verkehrsnetz (Straße- und Schiene) drängt sich eine bau-
liche Folgenutzung auf. Die Region verliert durch die Beendigung des Tagebaus
ein größeres Volumen an Wertschöpfung, Arbeitsplätzen und Gewerbesteuerein-
nahmen, sodass Interesse an einer interkommunalen gewerblichen Nachnutzung
eines größeren Bereichs der Tagesanlagen besteht. Gleichzeitig besteht Interesse,
einen Zugang zum künftigen Hambachsee zu schaffen und dort in Teilen attraktive
Nutzungen für Bürger und Touristen zu schaffen. Dies kann bspw. durch Handel,
Freizeit-, Sport- und Erholungsangebote und Gemeinbedarfsnutzungen sowie
auch durch Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen erfolgen.

In den Qualifizierungsprozess dieser besonderen interkommunalen Entwicklungs-
fläche ist die Neuland Hambach eng eingebunden und wird den interkommunalen
Konsens herstellen. RWE und Neuland Hambach werden sich in den anstehenden
raumplanerischen Verfahren dafür aussprechen, eine entsprechende Nutzung als
Folgenutzung zu etablieren. RWE und Neuland Hambach wollen in diesem Sinne
sowohl bei der Planung als auch bei der späteren Umsetzung eng und transparent
zusammenarbeiten, nachdem die PSW ihren Auftrag abgeschlossen hat. Dabei
besteht auch der Grundansatz der PSW, bereits im Qualifizierungsverfahren die
Flächen zu identifizieren, die für eine spätere öffentliche Nutzung vorgesehen sind
und eine entsprechende Flächenübertragung vorzubereiten.

Die Planungen zur Nachnutzung der Tagesanlagen und des Kohlebunkers werden
bedeutsame Elemente des Rahmenplans (s. Themenfeld 1) wie z.B. die Beziehung
zum „Hambach Loop“, einem interkommunalen Radweg, berücksichtigen.

Neben der Entwicklung des Bereiches der Tagesanlagen Hambach erfolgen im
Einzelfall und im Zusammenhang mit dem Rahmenplan weitere bilaterale Gewer-
begebietsentwicklungen im Tagebauumfeld zwischen RWE und der jeweiligen
Neuland-Kommune zur Ansiedlung und Sicherung von Arbeitsplätzen. Konzepte,
die auf eine nachhaltige Entwicklung einzahlen, sind dabei vorrangig zu berück-
sichtigen.

NEULAND

HAMBACH RWE

5. Themenfeld Wohnen

Seequartier Elsdorf

Die Stadt Elsdorf verfolgt in verschiedenen Projektansätzen im Kontext des Struk-
turwandels die Entwicklung von Zukunftskonzepten für den Tagebaurand Elsdorf
(„Masterplan Elsdorf‘). Dabei stehen Nutzungen außerhalb des Tagebaus sowie
auch die Zwischennutzung der Tagebauseeböschungen im Fokus. RWE unter-
stützt die Stadt dabei. Als Leuchtturmprojekt kann die geplante Siedlungsentwick-
lung auf einem im Rahmen der Erstellung der Seeböschung vorzuschüttenden Be-
reich innerhalb des Tagebausees, das sogenannte zukünftige „Seequartier“, ge-
nannt werden. In einem iterativen Prozess konnte bereits ein weitgehend abge-
stimmter Entwurf für eine tagebauplanerisch machbare Oberflächengestaltung als
Basis des geplanten „Seequartiers” erarbeitet werden.

Die Umsetzung soll in zwei Phasen erfolgen: In Phase 1 wird eine Plateaufläche
im Zuge der regulären Verkippungstätigkeit durch den Bergbautreibenden zur früh-
zeitigen Zwischennutzung erstellt. In Phase 2 ist langfristig nach Abschluss der
Wiedernutzbarmachung des Tagebaus einschließlich Seebefüllung vorgesehen,
die Plateaufläche in drei Halbinseln zu unterteilen. Die dem späteren “Seequartier”
als Basis dienende Plateaufläche (Phase 1) wurde in der überarbeiteten Wie-
dernutzbarmachungsplanung im Zuge des Braunkohlenplanänderungsverfahrens
aufgenommen und zustimmend vom Braunkohlenausschuss zur Kenntnis genom-
men (07.03.2022). Somit ist die Herstellung der geplante Oberflächen (Phase 1)
des späteren “Seequartiers” Bestandteil der RWE-seitigen Wiedernutzbarma-
chungsplanung und soll auch im Planfeststellungsverfahren für den See so berück-
sichtigt werden. Phase 2 ist nicht Gegenstand der vorgenannten Verfahren.

Zur Absicherung des Vorhabens werden seitens RWE und Neuland Hambach ver-
schiedene geotechnische und hydrogeologische Gutachten erstellt und gegensei-
tig zur Verfügung gestellt, die die grundsätzliche Machbarkeit des Vorhabens unter
Berücksichtigung einer frühzeitigen und vielfältigen Zwischennutzung sowie einer
zukünftig (nach Beendigung der Bergaufsicht) beabsichtigten Bebauung in den
Blick nehmen.

Morschenich-Alt

In der Leitentscheidung 2021 des Landes NRW legt der Entscheidungssatz 14
„Morschenich mit neuer Perspektive“ fest, dass „unter Berücksichtigung der beson-
deren Situation und Lage von Morschenich-Alt [..] die räumlichen Voraussetzungen
für eine vielfältige, nachhaltige und innovative Nutzung als ein „Ort der Zukunft“ zu
schaffen [sind].“ Die Transformation und Wiederbelebung von Morschenich-Alt zu
einem Ort der Zukunft ist ein Kernprojekt im Rahmenplan der Neuland Hambach
und soll im Rahmen eines strukturierten Prozesses angestoßen und innerhalb der
nächsten zehn Jahre sichtbar werden. Neuland Hambach und Gemeinde Merze-
nich agieren hierbei stets abgestimmt. Der Ort soll im Rahmen der geplanten IBTA
ausgewählte Zukunftsthemen mit innovativen Lösungen präsentieren. Es gilt „Dorf
neu zu denken“ und zu zeigen, was ein Dorf der Zukunft ausmacht, das authentisch
mit dem umgebenden Raum und regionalen Kontext interagiert. Hierzu gehört eine
sanfte touristische In-Wertsetzung, insbesondere durch die Ausgestaltung des
künftigen Seezugangs, sowie die strategisch-innovative Verkehrsanbindung des
Ortes - inkl. einer Folgenutzung für den Flugplatz.

RWE unterstützt die Zukunftspläne der Kommune im Sinne der politischen Ver-
ständigung zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
(BMWK), dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des
Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) und der RWE AG zum vorgezogenen Koh-
leausstieg 2030 im Rheinischen Revier vom 4.10.2022. Da von Seiten der Ge-
meinde der Wunsch besteht, das frühere Ortsbild mit historisch wertvollen Gebäu-
den und Strukturen möglichst zu erhalten, wird vor Fertigstellung des Masterplanes
seitens RWE, bis auf notwendige Maßnahmen aus Gründen der Verkehrssiche-
rung, die in Abstimmung mit der Kommune erfolgen, zunächst kein weiterer Rück-
bau im Alt-Ort (Gebäude und Vegetation) durchgeführt oder eine Veräußerung von
Immobilien vorgenommen. Gemäß der o.g. politischen Verständigung ist RWE be-
strebt, die Flächen und darauf befindliche Immobilien des Ortes Morschenich-Alt
dem Land NRW, der Kommune oder von diesen beauftragten Dritten — z.B. der
Neuland Hambach - zur Entwicklung und Revitalisierung zu angemessenen Kon-
ditionen zur Verfügung zu stellen. Hierdurch ergibt sich ggf. für die Gemeinde die
Möglichkeit, Fördermittel zu generieren.

Die Neuland Hambach und die Gemeinde Merzenich streben an, die städtebauli-
chen und kulturellen Signaturen und Strukturen des Ortes zu erhalten, zugleich
können Nachverdichtungen und Erweiterungen sinnvoll sein. Über ausgesuchte
Testprojekte wird ein lebendiger Diskurs über Nachhaltigkeit beim Bauen und dar-
über, was zeitgenössische ländliche Architektur ist, geführt, genauso wie über Stra-
tegien einer immobilienwirtschaftlichen Verwertungslogik und Finanzierungmög-
lichkeiten bei der Ertüchtigung alter Strukturen. Neben der Erstellung des Master-
planes erfolgt daher parallel ein konkretes Modell-Projekt „Bauen im Bestand/Res-
sourcenwende Bau“.

Neben der Entwicklung der o.a. Bereiche erfolgen im Einzelfall weitere bilaterale
Wohngebietsentwicklungen zwischen RWE und der jeweiligen Neuland-Kommune.

11

NEULAND

HAMBACH RWE

6. Themenfeld Ökologie, Biodiversität, Klima und Freizeitnutzung

Für die weitere Arbeit im Zuge der Rahmenplanung ist darauf zu achten, dass die
Planungen, insbesondere in Bezug auf bauliche Entwicklungen, das Artenschutz-
konzept der RWE und dessen Flächenausweisungen berücksichtigen und den
Charakter der Wiedernutzbarmachung erhalten.

Im Rahmen der Gestaltung der Tagebaufolgelandschaft ist es das gemeinsame
Ziel, den Klima-, Umwelt- und Naturschutz sowie die Klimawandelanpassung zu
stärken und diesbezüglichen Zielen der Leitentscheidung Raum zu geben. Sowohl
durch die vorhandenen und zu ergänzenden Artenschutzmaßnahmen für den Ta-
gebau Hambach als auch durch die Rekultivierung in Anspruch genommener Flä-
chen wird das bestehende Ökoverbundsystem weiter ausgebaut. Zukünftige Arten-
schutzmaßnahmen im südlichen Bereich des Tagebaus sollen in Abstimmung mit
der Neuland Hambach (Rahmenplan) den Ökoverbund stärken und die Wälder im
südlichen Bereich des Hambacher Forstes vernetzen.

RWE und Neuland Hambach wollen während der Befüllung des Tagebausees auch
Aspekte wie Naherholung, Mobilität, Energieerzeugung und Zugänglichkeit der
Landschaft berücksichtigen. Ein zentraler Ausgangspunkt ist das Erlebbarmachen
und die Nachvollziehbarkeit des Befüllungsprozesses. Ausgehend von ausgewähl-
ten Aussichtspunkten sollen Zugangsbereiche definiert werden, über die eine Zwi-
schennutzung des Tagebausees möglich wird. Neben touristischen Nutzungen sol-
len auch landwirtschaftliiche Nutzungen mit Gewächshäusern auf ausgewählten
Bermen der Tagebauseemulde geprüft werden. Sämtliche Zwischennutzungen be-
dürfen der Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg.

Die bisherigen Arbeiten zur Rahmenplanung Hambach haben gezeigt, dass ein

Seezugang im Bereich der Manheimer Bucht über die Buirer Kiesgrube erfolgen
kann. RWE und Neuland wollen diese Möglichkeit und etwaige Ausgestaltungen
weiter prüfen.

Neuland Hambach und RWE (insb. Forschungsstelle Rekultivierung) werden ko-
operieren (evtl. auch mit weiteren Partnern: Landwirte, Wissenschaft, Umweltver-
bände, Biostationen, 0.ä.), um die hochwertige Rekultivierungslandschaft (inkl. ar-
rondierender Ausgleichsmaßnahmen) im Sinne eines komplexen Systems aufzu-
werten und gleichzeitig in Szene zu setzen. Dazu kann u.a. ein Beweidungskonzept
mit Großtieren (das auch touristische Relevanz entfalten soll) sowie ein Demonst-
rationspark für Rekultivierung (mit Bezug zum Besucher- und Informationszentrum
Sophienhöhe) gehören.

Die Neuland Hambach will innovative und forschungsorientierte Ansätze in der
Landwirtschaft, wie z.B. Agri-PV, zukünftig weiter mit der Landwirtschaft vorantrei-
ben. RWE wird dies nach Möglichkeit und im Einklang mit ihren landwirtschaftlichen
Verpflichtungen fachlich unterstützen.

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NEULAND

HAMBACH RWE

RWE wird als Eigentümerin des Hambacher Forstes allen Pflichten im Rahmen der
guten forstwirtschaftlichen Praxis nachkommen und sich für einen entsprechenden
Erhalt und Entwicklung einsetzen, soweit dies aus Sicherheitsgründen möglich ist.

Gemäß der politischen Verständigung zwischen dem BMWK, dem MWIKE und der
RWE AG zum vorgezogenen Kohleausstieg 2030 im Rheinischen Revier vom
04.10.2022 ist RWE bereit, den Hambacher Forst an das Land NRW oder eine
Stiftung mit Landesbeteiligung zu übertragen. Dementsprechend sollen Gespräche
zwischen der Landesregierung und RWE aufgenommen werden. Dies, sowie die
Ankündigung im Koalitionsvertrag der Landesregierung, eine „in öffentlichem Ei-
gentum stehende großflächige Waldvernetzung im südlichen Teil des Tagebaus
Hambach" zu bilden, nehmen Neuland Hambach und RWE zum Anlass, gemein-
same Gespräche über eine mittel-/ langfristige Übertragung des Hambacher Fors-
tes und weiterer naturräumlicher Bereiche der Rekultivierung (inkl. Sophienhöhe
und Tagebausee) im Einklang mit der o.g. politischen Verständigung und im Sinne
der Neuland Hambach aufzunehmen.

Die Entwicklung und Unterhaltung der Bergbaufolgelandschaft ist eine chancenrei-
che und gleichzeitig anspruchsvolle Aufgabe für die Region. RWE wird der Region
als fachlicher Ansprechpartner zur Verfügung stehen und den Transformationspro-
zess konstruktiv begleiten. RWE und Neuland Hambach steigen in einen gemein-
samen Prozess ein, der einvernehmlich die zukünftige Trägerschaft sowie die Rah-
menbedingungen für eine wirtschaftlich-tragfähige Lösung regelt.

. Themenfeld Infrastruktur/ Mobilität

Die Projektideen der Neuland Hambach aus dem Rahmenplan zu verkehrlichen
Infrastrukturen rund um den Tagebau Hambach, insbesondere der Hambach-Loop,
werden in den betrieblichen Planungen von RWE berücksichtigt. Durch den kürz-
lich erstellten Radweg am Nordrandweg zwischen dem Speedway und dem Forum
terra nova hat RWE Power gemeinsam mit dem Rhein-Erft-Kreis bereits einen
Radweg erstellt, der zukünftig in den Hambach-Loop integriert werden kann.

Gemäß dem Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und RWE über die
bergbauliche Inanspruchnahme der L 276 zwischen Elsdorf und Kerpen-Buir betei-
ligt sich RWE im Rahmen der bergbaulichen Ersatzverpflichtung an der Errichtung
einer Ersatzstraßenverbindung zwischen den Ortschaften Elsdorf und Niederzier.
Die Wiederherstellung alter Straßenverbindungen ist zwischen Niederzier und Els-
dorf, mit einer Zuwegung aus Titz, in der Wiedernutzbarmachungsplanung bereits
vorgesehen.

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NEULAND

HAMBACH RWE

RWE unterstützt Neuland Hambach im Rahmen und innerhalb der rechtlichen Mög-
lichkeiten der betrieblichen Bergbauplanung bei der Projektierung einer Erschlie-
ßung der Tagebaufolgelandschaft über ein innovatives Bus-/Seilbahnsystem. Mit
einem solchen System können insbesondere die Freizeitverkehre auf innovative
Weise entlang der gesamten Uferkante, vom Vorfeld bis hinauf auf die Sophien-
höhe gelenkt werden. Die Neuland Hambach unterstützt RWE dabei, die heutige
Werksbahn (Hambach Bahn) über ihre betriebliche Nutzung hinaus ggf. für schie-
nengebundene Folgenutzungen bereitzustellen.

. Themenfeld Zwischennutzungen

Die Beendigung des Tagebaus Hambach mit der dann anstehenden Seeentwick-
lung soll im konstruktiven Miteinander vorbereitet werden. In diesem Sinne sind
Zwischennutzungen in der Seemulde oder am Seerand ein gemeinsames Ziel.
Seezugänge, Zugangswege in die Mulde und Stege in den sich befüllenden See
werden dem Rahmenplan entsprechend nach Möglichkeit bereits in der betriebli-
chen Planung berücksichtigt. Sinnvolle städtebauliche Anbindungen der Ortschaf-
ten an das Zwischennutzungskonzept wird RWE für mögliche erste Zwischennut-
zungen planerisch vorbereiten. Hierzu wird der Prozess des Rahmenplans (s. The-
menfeld 1) erste Zielrichtungen und Planungsvorschläge erarbeiten.

Diese Zwischennutzungen sind idealerweise in sinnvolle Endnutzungen überführ-
bar. Sie dienen der städtebaulichen Verbindung mit dem umgebenen Raum sowie
gleichzeitig Freiraumfunktionen. Flächenentwicklungen, die unter Bergrecht ste-
hende Areale betreffen, sind mit dem Instrument der kommunalen Bauleitplanung
oder anderen geeigneten Planungsverfahren sowie unter den sich aus dem Berg-
recht und der Tagebau- bzw. Wiedernutzbarmachungsentwicklung ergebenden
Randbedingungen vorzubereiten. Hier sind planungsrechtliche Lösungen unter
Einbezug der Landes- und Regionalplanung zu erarbeiten.

Neben der Schaffung der bergbautechnischen Voraussetzungen wird RWE mit
Neuland Hambach gemeinsam die Umsetzung der Zwischennutzungs- Projekte
insbesondere zu Fragen der Standsicherheit von Projektflächen fachlich unterstüt-
zen. RWE ist bestrebt, den fachlichen Austausch in der Region zu Fragen der Zwi-
schennutzung zu begleiten und als konstruktiver Ansprechpartner zur Verfügung
zu stehen. Eine Zwischennutzung auf Flächen der Bergaufsicht bedarf der Zustim-
mung der Bezirksregierung Arnsberg. Träger der Zwischennutzung ist nicht RWE.

NEULAND

HAMBACH RWE

9. Weitere Abstimmungen
a. Projektmanagement und Verstetigung der Zusammenarbeit

Soweit erforderlich, sind zu einzelnen Punkten gesonderte Vereinbarungen zu tref-
fen.

Neuland Hambach und die hierin verbundenen Gebietskörperschaften werden die
zuständigen Gremien informieren und ggf. erforderliche Beschlussvorschläge den
zuständigen Fachausschüssen vorlegen.

Sollten sich die hier aufgeführten Handlungsfelder und Maßnahmen im Laufe der
Zusammenarbeit ändern, können diese entsprechend dem Bedarf ergänzt oder
ausgetauscht werden. Die Rahmenvereinbarung ist dann in einvernehmlicher Ab-
stimmung anzupassen.

Im Sinne eines Monitorings der Vertragsziele wird eine halbjährige Abstimmung zur
Projektverfolgung und -begleitung festgelegt und im Aufsichtsrat der Neuland Ham-
bach GmbH erfolgen. Die operative Umsetzung der Vereinbarung erfolgt im neu
einzurichtenden Lenkungskreis Hambach (siehe oben).

b. Liegenschaftliche Zusammenarbeit

Es ist das gemeinsame Ziel von Neuland und RWE, eine Inwertsetzung der mit
dem Tagebausee verbundenen Chancen zu erreichen. Für den Ort Morschenich-
Alt stellt RWE die Liegenschaften gemäß Verständigung vom 04.10.2022 zur Ver-
fügung. Für die übrigen „besonderen Orte“ gemäß heutigem Stand der Rahmen-
planung wird eine gemeinsame Entwicklung durch Einbringen der Flächen im kon-
kreten Plangebiet und Schaffung von Baurecht angestrebt. In diesem Zusammen-
hang kann auch geprüft werden, inwieweit die Kommunen ihre bisher bergbaulich
überlassenen Flächen zur Bildung eigener Vermögenswerte der Neuland einbrin-
gen oder Miteigentumsanteile erwerben können.

RWE erklärt, dass die o. g. übrigen „besonderen Orte“ (also mit Ausnahme von
Morschenich-Alt) und sonstige im RWE Eigentum stehende Flächen außerhalb der
Abbaugrenze im Bereich zwischen den jeweiligen Ortschaften und der Seekante
bzw. am unmittelbaren Seeufer inkl. des Flugplatzes Morschenich grundsätzlich für
eine gemeinsame städtebauliche und freiraumplanerische Entwicklung zur Verfü-
gung stehen und keine Vermarktung dieser Flächen ohne vorherige Beteiligung der
jeweiligen Neuland-Kommune und der Neuland Hambach erfolgt, solange für diese
Bereiche Entwicklungsabsichten und keine Rückgabeverpflichtungen bestehen.
RWE ist darüber hinaus grundsätzlich dazu bereit, weitere Flächen außerhalb der
Abbaugrenze in den Entwicklungsbereichen nach Möglichkeit im Rahmen des noch
erforderlichen Grunderwerbs für den Tagebau zur Erfüllung von Rückgabever-
pflichtungen dazu zu erwerben und in gemeinsame Entwicklungen einzubringen.
Eine gemeinsame und transparente Betrachtung der Liegenschaften und künftiger
Entwicklungen im Rahmen der Flurbereinigung erfolgt informatorisch im Lenkungs-
kreis Hambach.

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NEULAND

HAMBACH RWE

Im Rahmen der städtebaulichen und freiraumplanerischen Entwicklung kooperie-
ren RWE und Neuland Hambach punktuell auf Fachmessen wie u.a. der EXPO-
REAL in München oder der Polis in Düsseldorf.

c. Bergschäden

In den Bereichen, in denen das Grundwasser durch die Sümpfungsmaßnahmen
der RWE abgesenkt wird, kommt es zu Senkungen des Bodens. Diese Senkungen
verlaufen im Regelfall sehr langsam und gleichförmig und sind somit unschädlich
für bauliche Anlagen. Bergschäden treten nur dort auf, wo der Boden sich aus-
nahmsweise nicht gleichmäßig bewegt. Das kann im Verlauf von sogenannten be-
wegungsaktiven tektonischen Verwerfungen und in Flussauen der Fall sein. Sollte
ein Bergschaden vermutet werden, können sich Betroffene an die RWE wenden.
Dort findet eine für den Betroffenen kostenlose Prüfung statt. Sollte ein Bergscha-
den vorliegen, wird dieser in Absprache mit den Betroffenen im Rahmen der ge-
setzlichen Verpflichtungen reguliert.

Um einen Bergschaden möglichst zu verhindern, wird die RWE im Zuge der kom-
munalen Bauleitplanung von den Kommunen zur Bergschadensvorsorge weiterhin
eingebunden und nimmt aus Bergschadensvorsorgesicht Stellung zu Aufstellun-
gen/Änderungen von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen. Somit sind
den Kommunen die entsprechenden Bereiche frühzeitig bekannt und können im
weiteren Planungsprozess berücksichtigt werden. Zudem informieren die Bauge-
nehmigungsbehörden RWE in den von der RWE angegeben Meldebereichen im
Sinne des BBergG ($ 110) üblicherweise und weiterhin über alle Bauvorhaben, so
dass die RWE auch bei einem konkreten Bauvorhaben noch die Möglichkeit zu
einem schadensvermeidenden oder -verringernden Einwirken hat. Sollten Scha-
densersatzansprüche an die RWE aufgrund von Bergschadensvorsorge gestellt
werden, kommt die RWE diesen im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung eben-
falls nach.

d. Kommunikation & Bürgereinbindung

Die Neuland Hambach und RWE beabsichtigen, im Rahmen der laufenden und
künftigen Projekte oder sonstiger innovativer Projekte eine abgestimmte und nach
Absprache auch gemeinsame öffentliche Kommunikation der Maßnahmen durch-
zuführen. Insbesondere im Zuge der Rahmenplanung ist es beiden Partnern wich-
tig, die Bürgerschaft des Tagebauumfelds intensiv einzubinden und zu informieren.
Es wird geprüft, inwieweit die Ankündigung im Koalitionsvertrag der neuen Landes-
regierung, für bürgerschaftliche Projekte ein „Reallabor Bürgerbeteiligung“ aufzu-
legen, neben den Möglichkeiten von digitalen Beteiligungs- und Informationsplatt-
formen für die Akteure in Hambach genutzt werden kann.

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NEULAND

HAMBACH RWE

Corporate Design „Outdoor-Branding“: Für anstehende Projektvorhaben ist ein ein-
heitlicher, prägnanter und identitätsstiftender Außenauftritt des NEULAND
HAMBACH wichtig. In vielen Strukturwandelprojekten finden bereits erste Ideen-
entwicklungen zu z.B. Beschilderungen, Außenmöblierungen, etc. statt. Vor die-
sem Hintergrund bedarf es eines designbezogenen Gesamtblicks auf das
NEULAND HAMBACH. Die Neuland Hambach erstellt auf der Grundlage des be-
reits bestehenden Markendesigns in Absprache mit den Kommunen und RWE ei-
nen umfassenden Katalog mit (Design-)Vorgaben für unterschiedliche Instrumente
der Außendarstellung wie Infotafeln, Weg- und Ortsbeschilderungen, etc. an zent-
ralen Punkten.

10.Compliance

Die Vertragsparteien kommen überein, alle Gesetze, Vorschriften und Konventio-
nen, die auf den Vertrag und ihre eigenen Tätigkeiten anwendbar sind, einzuhalten,
insbesondere die Wettbewerbs- und Kartellvorschriften, die Bestimmungen zur Be-
kämpfung der Geldwäsche und der Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Die Vertragsparteien handeln ehrlich, loyal, integer und in gutem Glauben unter
Vermeidung von Interessenkonflikten im Rahmen dieses Vertrages.

Vorbehaltlich des anwendbaren Rechts dürfen die Vertragsparteien keine Zahlun-
gen oder Vergünstigungen, die einen rechtswidrigen Vorteil darstellen, unmittelbar
oder mittelbar an jemanden geben oder von jemandem empfangen, jemandem an-
bieten oder von jemandem verlangen. Die Vertragsparteien unternehmen alle zu-
mutbaren Anstrengungen, um sicherzustellen, dass ihre Geschäftsleiter, leitenden
Angestellten und Mitarbeitenden keine Bestechungsdelikte begehen, sondern in
voller Übereinstimmung mit allen anwendbaren Rechtsvorschriften handeln.

Kosten und Ausgaben, die kommunalen Bezug haben, erfolgen im Einklang mit
den entsprechenden haushaltsrechtlichen Grundsätzen und Vorgaben.

RWE weist ausdrückich auf den im RWE-Konzern geltenden „RWE-
Verhaltenskodex“ hin, der unter https://www.group.rwe/der-konzern/compli-
ance/verhaltenskodex eingesehen werden kann. RWE erwartet von der Neuland
Hambach GmbH, dass diese die darin enthaltenen, vorangestellten Verhaltens-
grundsätze als Basis für die Zusammenarbeit akzeptiert und sich insbesondere zur
Unterstützung und Umsetzung der im Rahmen der Global Compact Initiative der
Vereinten Nationen aufgestellten Prinzipien zu den Menschenrechten, zu den Ar-
beitsbeziehungen, zum Umweltschutz sowie zur Korruptionsbekämpfung bekennt
(www.unglobalcompact.org). Die Zusammenarbeit zwischen RWE und Neuland
Hambach dient nicht den im Verhaltenskodex genannten Renditezielen von RWE.

17

NEULAND
HAMBACH RWE

Es ist gemeinsames Grundverständnis, dass die Umsetzung von baulichen Maß-
nahmen, die jenseits der rechtlichen Verpflichtungen von RWE im Zuge der Wie-
dernutzbarmachung liegen und die nicht nachhaltig wirtschaftlich tragfähig sind,
nicht von RWE finanziert oder mitfinanziert werden. Vielmehr soll jeweils ein För-
dermittelscreening erfolgen, für das von den Gebietskörperschaften, der Neuland
Hambach oder einem sonstigen Dritten Anträge gestellt werden können. Sowohl
die Neuland Hambach als auch RWE werden alle Projekte lösungsorientiert dahin-
gehend prüfen, inwieweit Regelungen zu den einzelnen Projekten getroffen werden
können, die eine Förderung ermöglichen und entsprechende Schnittstellen abstim-
men.

Aus dieser Rahmenvereinbarung kann keine der Parteien Ansprüche auf Erfüllung
oder auf Schadensersatz ableiten. Die Planungshoheit liegt bei den jeweiligen Mit-
gliedskommunen der Neuland Hambach, soweit nicht bergbauliche Maßnahmen
betroffen sind.

Rechte Dritter werden durch diese Vereinbarung weder berührt noch begründet.

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NEULAND
HAMBACH RWE

Elsdorf, den 26. Mai 2023

(Boris Linden,
Geschäftsführer NEULAND HAMBACH GmbH)

(Axel Fuchs,
Stadt Jülich)

(Dieter Spürck,
Kolpingstadt Kerpen)

(Jürgen Frantzen,
Landgemeinde Titz)

ppa.

(Dr. Lars Kulik,
Vorstand RWE Power AG) RWE Power AG)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anlage_Niederschrift AK Hambach_17.05.2024)

13069 Zeichen

Sachgebiet Drucksache Nr. Seite 
Niederschrift der 5. Sitzung des Arbeitskreises Hambach AK Ha 010 1 
Bezirksregierung Köln - Geschäftsstelle des 
Braunkohlenausschusses - 
32/64.2-13.4 (5)  Köln, 21.05.2024 
N i e d e r s c h r i f t 
über die in der 5. Sitzung des Arbeitskreises Hambach am 17.05.2024 gefassten Be-
schlüsse. 
Beginn der Sitzung: 09:05 Uhr 
Ende der Sitzung:  10:25 Uhr 
Vorsitz: Herr Josef Johann Schmitz 
Anlage: Vortrag RWE Power AG Genehmigungsverfahren 
Tagebau Hambach, Beteiligung der Kommunen 
Vor Eintritt in die Tagesordnung 
Vorsitzender Josef Johann Schmitz eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesen-
den zur 5. Sitzung des Arbeitskreises Hambach am 17.05.2024 im Plenarsaal der Be-
zirksregierung Köln. 
Ferner stellt er die form- und fristgerecht ergangene Einladung und die Beschlussfä-
higkeit des Arbeitskreises fest. 
Er weist darauf hin , dass die Sitzungen des Arbeitskreise s nicht öffen tlich sind und 
daher alle in der Sitzung behandelten Unterlagen und Diskussionen vertraulich zu be-
handeln sind.

Sachgebiet Drucksache Nr. Seite 
Niederschrift der 5. Sitzung des Arbeitskreises Hambach AK Ha  010 2 
 
TOP 1:  Feststellung der Tagesordnung 
 
(keine Wortmeldung) 
 
Der Arbeitskreis Hambach stellt einvernehmlich die Tagesordnung fest. 
 
 
TOP 2: Genehmigung der Niederschrift der 4. Sitzung des Arbeitskreises 
Hambach 
(Drucksache Nr.: AK Ham 005) 
 
(keine Wortmeldung) 
 
Der Arbeitskreis Hambach genehmigt einstimmig die Niederschrift der 3. Sitzung des 
Arbeitskreises Hambach vom 12.09.2023. 
 
 
TOP 03: Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben
  aufgrund des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes, 
  Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für den Ablauf des  
  Tagebausees Hambach 
  (Drucksache Nr.: AK Ha 008) 
 
Der Arbeitskreis Hambach fasst bei einer Gegenstimme der Naturschutzverbände fol-
genden Beschlussvorschlag: 
 
Der Arbeitskreis Hambach empfiehlt dem Braunkohlenausschuss, die Aufstellung des 
Braunkohlenplans „Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben 
aufgrund des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes, Sachlicher Teilplan: Siche-
rung einer Trasse für den Ablauf des Tagebausees Hambach“ auf der Grundlage des 
Vorentwurfes einschließlich der zeichnerischen Festlegung (Stand April 2024) zu be-
schließen und die Regionalplanungsbehörde der Bezirksregierung Köln zu beauftra-
gen, die Beteiligung gem. § 9 Abs. 2 ROG durchzuführen.

Sachgebiet Drucksache Nr. Seite 
Niederschrift der 5. Sitzung des Arbeitskreises Hambach AK Ha  010 3 
 
Der Arbeitskreis empfiehlt dem Braunkohlenausschuss, die Regionalplanungsbehörde 
zu ermächtigen, erforderliche redaktionelle Änderungen am Planentwurf vorzuneh-
men. 
 
Hinweis: In Vorbereitung auf die Sitzung des Braunkohlenausschusses am 14.06.2024 
wird der Beschlussvorschlag inhaltlich ergänzt.  
 
 
TOP 4:  Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben 
  aufgrund des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes,  
  Feststellungsbeschluss 
  (Drucksache Nr.: AK Ha 009) 
 
Herr Heller stellt einen mit Herrn Schmitz erarbeiteten weiteren Beschlussvorschlag 
Ziffer 4 vor, den der Vorsitzende zu TOP 4 als Ziffer 4 ebenfalls zur Abstimmung stellt. 
 
Der Arbeitskreis Hambach fasst bei einer Gegenstimme der Naturschutzverbände fol-
genden Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Arbeitskreis Hambach empfiehlt dem Braunkohlenausschuss, über die im 
Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund des Kohle-
verstromungsbeendigungsgesetzes vorgebrachten Anregun gen entsprechend der 
Gesamtabwägungsvorschläge der Regionalplanungsbehörde Köln zu beschließen. 
 
2. Der Arbeitskreis Hambach nimmt die Rahmenvereinbarung zwischen der NEU-
LAND HAMBACH GmbH und der RWE Power AG vom 26.05.2023, das Schreiben der 
RWE Power AG vom 30.04.204 sowie den fertiggestellten Rahmenplan der NEULAND 
HAMBACH GmbH zur Kenntnis und empfiehlt dem Braunkohlenausschuss die Regio-
nalplanungsbehörde mit der Bildung einer Koordinierungsgruppe zu beauftragen, um 
die Umsetzung der angelegten und im w eiteren Prozess durch weitere Plan- und Zu-
lassungsverfahren noch zu konkretisierenden Projekte zu gewährleisten. Die Koordi-
nierungsgruppe soll dem Arbeitskreis Hambach einen regelmäßigen – mindestens ein-
mal jährlich - Fortschrittsbericht erstatten.

Sachgebiet Drucksache Nr. Seite 
Niederschrift der 5. Sitzung des Arbeitskreises Hambach AK Ha  010 4 
 
3. Der Arbeitskreis Hambach empfiehlt dem Braunkohlenausschuss, die Feststellung 
des Braunkohlenplans Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund des 
Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes in der Fassung des Entwurfs - Stand Mai 
2024 - Textliche Festlegung mit Erläuterungsbericht einschließlich der Umweltprüfung 
und Zeichnerische Festlegung im Maßstab 1:10.000 zu beschließen. 
 
4. Der AK Hambach empfiehlt dem Braunkohlenausschuss festzustellen, dass zur Um-
setzung des Rahmenplan Hambach das Land NRW als Fördergeber gefordert ist und 
verweist hierbei auf den Reviervertrag 2.0: „Ziel ist es, aus den Tagebauumfeldern 
Zukunftsräume zu machen und dort frühzeitig vielfältige Perspektiven zu ermöglichen. 
Das Land wird die Entwicklung der Folgelandschaften bis 2040 gez ielt entlang der 
Masterpläne der Umfeldverbünde fördern.“ In Umsetzung des Beschlusses des Braun-
kohlenausschusses vom 13.12.2021 (Ziffer 4 zu TOP 3b) sind die Bezirksregierung 
Köln und das Land NRW nach wie vor aufgefordert, über den Braunkohlenplan hin-
ausgehende Regelungserfordernisse zur Umsetzung des Rahmenplan Hambach der 
Koordinierungsgruppe/dem Arbeitskreis Hambach/ dem Braunkohlenausschuss zeit-
nah vorzulegen. 
 
Nach der Beschlussfassung informiert Herr Eyll -Vetter zur als Anlage beigefügten 
Übersicht der erforderlichen Genehmigungsverfahren Hambach. 
 
Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 10:25 Uhr.  
 
 
Der Vorsitzende     Der stellvertretende Vorsitzende    
gez. Josef Johann Schmitz   gez. Andreas Heller 
 
 
Bezirksregierung Köln 
Im Auftrag 
gez. Wigger

Genehmigungsverfahren 
T agebau Hambach, 
Beteiligung der Kommunen 
AK-Hambach, 17.05.2024
Michael Eyll-Vetter, Leiter Sparte Entwicklung Braunkohle

Seite 2Übersicht wesentliche Genehmigungsverfahren zur Wiedernutzbarmachung des Tagebaus Hambach06.05.2024
Braunkohlenplan Hambach
• Festlegung der Abbaugrenze sowie der 
Grundzüge der Wiedernutzbarmachung
• Konkretisierung in bergrechtlichen und 
wasserrechtlichen Verfahren
• Dazu gehören auch Planfeststellungen  
für Rheinwassertransportleitung und 
Seeablauf
Abb.: Zeichnerische Festlegung Entwurf Braunkohlenplan, Stand Mai 2024

Wiedernutzbarmachung T agebau Hambach
Überblick wesentliche Genehmigungsverfahren
Übersicht wesentliche Genehmigungsverfahren zur Wiedernutzbarmachung des Tagebaus Hambach06.05.2024 Seite 3
Braunkohlenplan 
Rheinwasser-
transportleitung
Planfeststellung T agebausee 
inkl. Einleitbauwerk
Änderung des 
Braunkohlenplans 
T eilplan 12/1
Braunkohlenplan 
Seeablauf
Abschlussbetriebsplan 
(Gesamtkonzept) 
Rahmenbetriebsplan/Plan-
feststellung Bau und Betrieb 
Rheinwassertransportleitung
Sonderbetriebspläne für 
Zwischennutzungen
Planfeststellung Seeablauf
Antrag in 2024
förmliche Beteiligung der TÖB, Neuland und Kommunen
Antrag rechtzeitig vor Erforderlichkeit, bis 2055
 Beteiligung TÖB, Neuland, Kommunen und Öffentlichkeit
Anträge ab 2025
förmliche Beteiligung der TÖB, Neuland und Kommunen
Antrag ab Ende 2025, Scoping bereits erfolgt
förmliche Beteiligung der TÖB, Neuland, Kommunen und 
Öffentlichkeit
Antrag im 1. HJ 2024
förmliche Beteiligung der TÖB, Neuland und Kommunen

Übersicht wesentliche Genehmigungsverfahren zur Wiedernutzbarmachung des Tagebaus Hambach06.05.2024
• Aufbauend auf den  bereits genehmigten 
Abschlussbetriebsplänen (hier: 2. Änderung „ABP nach 
2020“ und 5. Änderung „ABP 1993-2020“) wird der 
Abschlussbetriebsplan als Gesamtkonzept für den 
T agebau Hambach beschrieben.
• Die Erarbeitung von T eil 1 (Oberflächengestaltung) und 
T eil 2 (Oberflächenentwässerung) erfolgt gemeinsam 
mit dem Planungsbüro SST. 
• Die Antragsunterlagen sollen in 2024 bei der 
Bergbehörde eingereicht werden.
• Anforderungen und zeitliche Restriktionen aus dem 
Rahmenplan sowie dem Braunkohlenplan-
änderungsverfahren werden berücksichtigt.
• Die Neuland Hambach sowie die Anrainerkommunen 
werden bereits vor dem Einreichen der 
Antragsunterlagen eingebunden. Eine förmliche 
Beteiligung der TÖB sowie der Kommunen/Neuland 
erfolgt im Zulassungsverfahren.
Abschlussbetriebsplan
Erarbeitung schon parallel zum laufenden 
Braunkohlenplanänderungsverfahren
Seite 4

T agebausee Hambach
Zwischennutzung mit optionalen Wasserzugängen
Übersicht wesentliche Genehmigungsverfahren zur Wiedernutzbarmachung des Tagebaus Hambach06.05.2024 Seite 5
Seezugänge sind zu unterscheiden von Wasserzugängen 
• Wasserzugänge zum Tagebausee sollen auch in der Phase der Zwischennutzung möglich sein.
• Aus Sicherheitsgründen ist während der Befüllung ein Betreten der jeweils letzten Berme oberhalb des Wasserspiegels nicht 
möglich. Deshalb müssen Wasserzugänge auf dafür vorgesehene, gesicherte Bereiche begrenzt werden und sind 
voraussichtlich nur über eine entsprechende Infrastruktur (bspw. Pontons) möglich. 
• Seezugänge sind hingegen Wegeverbindungen (bspw. Wanderwege, Radwege) in die Tagebauseemulde, die dabei nicht 
gleichzeitig auch einen direkten Zugang zum Wasser ermöglichen müssen.  
Seewasserspiegel nach ca. 10 Jahren
Sonderbetriebspläne für die Phase der Zwischennutzung
• Während der Seebefüllung sollen in der Tagebauseemulde 
Zwischennutzungen möglich sein (siehe Rahmenplan und 
Erläuterungskarten zum Braunkohlenplan).
• Wegeverbindungen und Böschungsgestaltungen in den 
Zugangsbereichen der Tagebauseemulde werden durch die 
Bergbautreibende über Sonderbetriebspläne genehmigt.
• Erstellung der Sonderbetriebsplananträge erfolgt in Abstimmung 
mit der Neuland Hambach, förmliche Beteiligung der 
Kommunen/Neuland im Zulassungsverfahren.
• Erarbeitung der Antragsunterlagen ab 2025

T agebausee Hambach
Planfeststellungsverfahren
Übersicht wesentliche Genehmigungsverfahren zur Wiedernutzbarmachung des Tagebaus Hambach06.05.2024 Seite 6
Geplante Herstellung eines Tagebausees bedarf der wasserrechtlichen Planfeststellung gemäß 
§ 68 Abs. 1 WHG mit UVP; Neuland Hambach sowie die Anrainerkommunen werden bereits vor 
dem Einreichen der Antragsunterlagen eingebunden; förmliche Beteiligung von Öffentlichkeit, 
Kommunen und TÖB im Zulassungsverfahren
Geplanter Antrag ab Ende 2025:
Voraussetzung
 Entnahme aus dem Rhein, einschl. Entnahmebauwerk und Zuleitung vom Rhein bis 
zum Tagebausee mittels Rheinwassertransportleitung (RWTL)
Wesentliche Sachverhalte des Planfeststellungsverfahrens Tagebausee
 Herstellung des Tagebausees inkl. Uferlinie, Berücksichtigung von 
Zwischennutzungen
 Wassereinleitung in den Tagebausee inkl. Einleitbauwerk
 Wasserkraftnutzung während der Befüllung 
 
 Nachlaufende Sümpfung mit Tagebauseebegleitbrunnen
 Ponton(s) für Monitoring des Tagebausees (falls erforderlich)
 
Scoping
Einreichung 
Antragsunterlagen
Planfeststellungs-
beschluss
Start Seebefüllung
2023ab Ende 202520272030

Rheinwassertransportleitung (RWTL)
Das Projekt auf einen Blick
Übersicht wesentliche Genehmigungsverfahren zur Wiedernutzbarmachung des Tagebaus Hambach06.05.2024 Seite 7

T agebausee Hambach
Ablauf in die Große Erft
Übersicht wesentliche Genehmigungsverfahren zur Wiedernutzbarmachung des Tagebaus Hambach06.05.2024 Seite 8
Aktueller Stand im Genehmigungsverfahren und Ausblick
         Braunkohlenplanverfahren zur raumordnerischen Sicherung einer 
Trasse des Seeablaufs
• Vorentwurfsbeschluss am 13.12.2021 gefasst
• Aufstellungsbeschluss voraussichtlich am 14.06.2024
• Feststellungsbeschluss für 2025 geplant
         Planfeststellung und Bau des Seeablaufs
• Der Seeablauf wird spätestens mit dem Erreichen des 
Zielwasserspiegels benötigt. Das Planfeststellungsverfahren 
muss somit bis etwa 2055 beginnen.
• Der Ausbau der Trasse kann aus Gründen der Raumentwicklung 
oder des Strukturwandels ggf. auch vorgezogen werden.
• Zwischennutzungen innerhalb des Trassenkorridors sind möglich.
• Gesetzlich vorgesehene Beteiligung Öffentlichkeit, TÖBs und 
Kommunen im Zulassungsverfahren
         
Trasse des künftigen Ablaufgewässers:
Quelle: RWE Power AG
Ziel des Braunkohlenplans: Raumordnerische Sicherung eines Trassenkorridors für den Seeablauf

Seite 9Übersicht wesentliche Genehmigungsverfahren zur Wiedernutzbarmachung des Tagebaus Hambach06.05.2024
Fazit: 
Zukunftsgestaltung in enger Abstimmung mit der Region
24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35
ab 2030
Braunkohlenplan 
Trasse Ablauf Tagebausee
Herstellung Ablauf Tagebausee
Bau
Sonderbetriebspläne Zwischennutzung
RWTL Hambach
Einleitung Rheinwasser
Planfeststellung
Tagebausee
Abschlussbetriebsplan Gesamtkonzept
RBP
SBP
Änderung Braunkohlenplan
Abschluss Wiedernutzbarmachung
Gewinnungsbetrieb Tgb. Hambach
Herstellung Tagebausee, 
Einleiterlaubnis inkl. Einleitbauwerk 
und nachlaufende Sümpfung
Bau
Einleitbauwerk
Planfeststellung, Beginn bislang offen:

Glückauf!

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anlage_6_Rahmenplan Neuland Hambach GmbH)

131550 Zeichen

RAHMEN 
     PLAN 
 HAMBACH

RAHMENPLAN 
HAMBACH
PAGINIERUNG
In Kooperation mit
NEULAND HAMBACH

1 Editorial  004  
2 Zusammenfassung  008
3 Hintergrund  014
3.1 Aufgabenstellung  016 
3.2 Regionale Einbettung  019
4 Neuland 2030 – 2040 und 2070  022 
4.1 Landschaft im Wandel: 2040  026 
4.2 Neuland mit See: 2070  031
5 Landschaft  032
5.1 Landschaftsgestaltung und Biodiversität  038 
5.2 Landschaftstypen  042
5.2.1 Wälder  042 
5.2.2 Halboffenlandschaften  042 
5.2.3 Ackerflächen mit Grünstrukturen  045
5.2.4 Offenlandschaften  046 
5.2.5 Seeuferbereiche und flache Stillgewässer  047
5.3 Gestaltungsprinzipien  048
5.4 Freizeit und Erholung  050 
5.4.1 Hambach Loop  051
5.4.2 Erholungs- und Freizeitufer  052
5.4.3 Natur- und Gipfelerlebnis Sophienhöhe  053
5.5 Temporäre Nutzungen in der Zwischenlandschaft  055 
5.5.1 Seezugänge mit temporären Bereichen  056
5.5.2 Sukzession und ökologische Vorrangbereiche  062 
5.5.3 Erneuerbare Energie  062
5.5.4 Innovative Landwirtschaft  062
5.5.5 Schwimmende Nutzungen  062 
5.6 IBTA Ausstellungsgelände  062
6 Mobilität   064
6.1 Hambach Loop und Wegenetze  070 
6.2 Bahnverbindungen  072 
6.2.1 Verlängerte Hambachbahn  072 
6.2.2 Revierbahn  073 
6.2.3 Abzweig der Erftbahn in Elsdorf  073 
6.3 Seilbahn  074
6.4 Ersatzstraßen und Zufahrten  074
6.4.1 Verbindungsstraße Elsdorf-Niederzier  074 
6.4.2 Wiederherstellung der Verbindung Titz-Niederzier  074 
6.4.3 Auffahrten zum Gipfelplateau Goldene Aue  075
6.5 Verbindungen über Wasser  075
6.6 Mobilstationen  075
7 Städtebau   076
7.1 Nachhaltige Siedlungsentwicklung  080 
7.2 Entwicklung in zwei Phasen  080
8 Fokusräume   084
8.1 Sophienhöhe  086 
8.1.1 Besucher- und Informationszentrum  089 
8.1.2 Tore zur Sophienhöhe  094
8.2 Elsdorfer Ufer  109
8.2.1 :porta sophia  109 
8.2.2 :vista nova  114
8.2.3 :terra nova  124
8.3 Manheimer Bucht und Manheim-Alt  130
8.4 Bürgewald  138
8.5 Nachnutzung Tagesanlagen und Kohlebunker  146
9 Zeit- und Projektplan   148 
9.1 Übergeordnet  150
9.2 Sophienhöhe  150
9.3 Besucher- und Informationszentren  150
9.4 Nachnutzungen  150
9.5 Belebte Seekanten und Freiraumentwicklung  151
9.6 Wasserzugänge in der Tagebaumulde (ab 2040)  151
9.7 Verkehrsinfrastruktur  151
10 Making-of: Der Prozess des Rahmenplans   154
10.1 Kooperation Team Rahmenplan  156 
10.2 Fachgespräche  156
10.3 Öffentliche Beteiligung  157
10.4 Entwürfe von Studierenden  158 
10.5 Schnittstellen zur formellen Planung und Genehmigung  158
10.5.1 Regionalplan  158 
10.5.2 Braunkohlenplan  159 
10.5.3 Bergrecht  159 
11 Bildverzeichnis  163
12 Impressum  165
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0
3
0
0
2 INHALTSVERZEICHNIS
INHALTSVERZEICHNIS

1
DAS  
NEULAND 
RUFT
Liebe Leserinnen und Leser,
Neuland ist, wo Unbekanntes er­
forscht und gemeinsam gestaltet 
wird. Wo sich Räume für neue Mög­
lichkeiten öffnen und Ideen Form 
annehmen. Wer es betritt, braucht 
Mut und eine Gemeinschaft, auf 
die Verlass ist. Denn zusammen 
wird aus Neuland Heimat.
Nur selten hat man die Chance, 
einem Jahrhundertprojekt beim 
Entstehen und Wachsen zuzu­
sehen. Beim NEULAND HAMBACH 
sind wir alle hautnah dabei, wie 
sich eine ganze Region wandelt 
und neu erfindet. Die Veränderung 
passiert nicht spontan, sondern 
folgt einer ausgeklügelten Raum­
strategie. Und diese halten Sie in 
den Händen.
Die Zukunft der  
Region beginnt hier.  
Willkommen!
EDITORIAL
EDITORIAL
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4

Blick auf den Tagebau (2023)
Die Strategie für das NEULAND HAMBACH, der 
Rahmen plan, öffnet die Tür zur Zukunft. Der 
Rahmenplan Hambach führt die städtebau­
lichen und freiraum planerischen Potenziale 
zusammen und zeigt, mit welchen Schritten 
Deutschlands größter Lockergesteinstagebau 
den Weg ins Morgen findet. Der Startschuss 
für diese Transformation fällt jetzt – die Früch­
te unserer Arbeit zeigen sich in den nächsten 
Jahren und Jahrzehnten. Einige davon werden 
auch erst von den folgenden Generationen ge­
erntet. Mit diesem Wissen plant es sich anders. 
Eins steht aber heute schon fest: Der alte 
Braunkohletagebau wird zu einem neuen Ort 
des Lebens, Wohnens, Arbeitens, Erholens und 
des Seins. Ja, das ist ein weites Feld. Eins mit 
See. Eine Gegend aller Erwartungen.
Wo Neuland ist, ist die Zukunft nicht weit. 
NEULAND HAMBACH: Brechen wir gemeinsam 
auf! 
Herzliche Grüße
Boris Linden  
Geschäftsführer, NEULAND HAMBACH GmbH 
Matti Wirth 
Projektleiter Rahmenplan, NEULAND HAMBACH GmbH
EDITORIAL
EDITORIAL
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6

Rund um den Hambacher Tagebau 
entsteht tatsächlich Neuland.
Für die sechs Kommunen rings  
um den Tagebau ist der Rahmen­
plan Hambach die gemeinsame 
Raumstrategie. Sie wertet die  
Folgelandschaft über die Verpflich­
tungen des Bergbaus hinaus auf 
und nutzt die Entstehung eines der 
größten Seen Deutschlands als 
besondere Chance für die ganze 
Region. Der Rahmenplan zeigt,  
wie wir gemeinsam das NEULAND 
gestalten können.
Neuland ist, wo Blicke 
schweifen. Willkommen!
   Mehr zum Zeitplan  
finden Sie in Kapitel 9.
2
ZUSAMMEN-  
 FASSUNG
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8 ZUSAMMENFASSUNG
ZUSAMMENFASSUNG

D
er Rahmenplan ist durch die Zusammenarbeit 
vieler Beteiligter entstanden und hat wichtige 
Hinweise von Fachleuten und aus der Bevölke ­
rung aufgegriffen. Dieser Rahmenplan ist eine 
informelle Planung ohne gesetzlichen Status und wurde  
speziell an der Schnittstelle zwischen Regional ­ und 
Braunkohlenplanung erarbeitet. Die hier dargestell ­
ten Zukunftsbilder werden in nachfolgenden berg ­ und  
planungsrechtlichen Verfahren hinsichtlich ihrer grund ­
sätzlichen Machbarkeit geprüft und, sofern möglich,  
berücksichtigt.
Und was leistet der Rahmenplan?
Er zeigt, wie sich das Tagebauumfeld zu einer neuen, 
belebten Landschaft transformieren soll. Im ursprüng ­
lich genehmigten 8.500 Hektar großen Abbau  gebiet 
sollen zukunftsweisende Projekte realisiert werden, 
die verschiedene Bedarfe und Nutzungen teils unkon ­
ventionell kombinieren. Im NEULAND HAMBACH werden 
unterschiedliche Themen ein produktives Ganzes bilden, 
die heute noch oft als konträr wahrgenommen werden:  
Erholung und Tourismus, Biotopverbund, Land ­ und Forst­
wirtschaft, Gewerbe und Wissensproduktion, diverse 
Wohnformen, multimodale Mobilität und nicht zuletzt er ­
neuerbare Energieproduktion kommen hier zusammen. 
Kapitel 4 NEULAND 2030 – 2040 und 2070 beschreibt 
das große Ganze.
Landschaftlich wird sich der Raum verändern: Gut 
vernetzt und attraktiv, mit vitalen und artenreichen  
Lebensräumen für Flora, Fauna und Mensch wird aus dem 
alten Tagebau ein neuer Teil der Region. Dafür braucht 
es eine abwechslungsreiche Landschaft, die Biotopkom­
plexe und eine außergewöhnliche Erholungslandschaft 
mit touristischem Potenzial in integrierter Form verbin ­
det. Ausgewählte Bereiche für intensive Freizeitnutzung 
im direkten Seeumfeld laden Menschen von nah und fern  
ein. Auch Infrastruktur wird mitgedacht – der Hambach 
Loop wird als Rad ­ und Wanderweg zusammen mit Reit ­
WAS 
BISHER UND 
GESCHAH WAS
NOCH KOMMT
wegen rings um den See und die Sophienhöhe führen. Be ­
reits frühzeitig, während der Befüllung des Sees, sollen  
im Tagebau temporäre Nutzungen ihren Platz finden. 
Dazu gehören öffentliche Zugangsbereiche zum anstei ­
genden Wasserspiegel, schwimmende Nutzungen mit 
Pontons und Stegen, Optionen für Gewächshäuser sowie 
Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energie. Tatsäch ­
lich wird hier zusammengenommen die aus heutiger Sicht 
größte Freiflächensolaranlage Deutschlands entstehen. 
Kapitel 5 erklärt mehr zur Landschaft. 
Auch die Mobilität in der Region beschreibt der  
Rahmenplan. Um vormals gekappte Verbindungen wieder­
herzustellen, sollen neue Mobilitätssysteme rund um die 
Sophienhöhe und den zukünftigen Tagebausee einen Um ­
stieg vom motorisierten Individualverkehr auf umwelt ­
freundliche Mobilitätsformen schaffen. Hierzu sollen 
der Hambach Loop, weitere Rad ­, Wander ­ und Reitwe ­
ge, neu genutzte und erweiterte Bahnverbindungen und 
eine Seilbahn den Raum neu erschließen und konsequent 
durch Mobilstationen verknüpft werden. Mehr zum Thema 
Mobilität verrät Kapitel 6.
Mit Blick auf städtebauliche Entwicklungen sollen 
zunächst die Ortskerne der sechs NEULAND HAMBACH 
Kommunen als attraktive Wohn ­ und Arbeitsstandorte 
aufgewertet und besser an den umgebenden Raum ange ­
bunden werden. Städtebaulich wird sich das Umfeld mehr 
und mehr in Richtung See entwickeln. In einer späteren 
Phase, wenn sich das Wasser den endgültigen Uferbe ­
reichen nähern wird, passiert das auch durch See ­ und  
Hafenquartiere. Zunächst werten strategische Projekte 
besondere Bereiche in der Folgelandschaft durch bau­
liche Impulse auf und setzen sie gekonnt in Szene. Kapitel 
7 liefert mehr Informationen zum Aspekt Städtebau.
Der Rahmenplan enthält nicht nur städtebauliche  
Ideen. Der See als Landschaftselement ist selbst  
Neuland für die Region. Ab 2030 soll die Einleitung des 
Rheinwassers zur Befüllung des Tagebausees deshalb 
öffent lich erlebbar inszeniert werden. Ein Besucher ­  
und Informationszentrum auf der Sophien  höhe mit Aus­
sichts punkten, Wegenetz und Aktions  angeboten wirkt 
  ZAHLEN 
UND FAKTEN 
 
 2030 
Einleitung des Rhein­
wassers zur Befüllung  
des Tagebausees 
 
2040 
Seezugänge können ab 
diesem Zeitpunkt auch  
bis zum Wasser führen  
 
2070  
Der See erreicht seinen 
geplanten Wasserstand
ZUSAMMENFASSUNG
ZUSAMMENFASSUNG
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Visualisierung der Inszenierungsanlagen zur Rheinwassereinleitung im Bereich :porta sophia
als Rückgrat für naturnahen Tourismus und nachhaltige 
Landnutzungsformen im NEULAND. Neue Zugangsbe­
reiche bei Niederzier, Jülich, Titz und Elsdorf ermöglichen 
einzigartige Aufstiege aus allen vier Himmelsrichtungen 
auf die Sophienhöhe.
Im Tagebau selbst sollen im Zusammenspiel mit den 
bereits erwähnten öffentlichen Aufenthaltsbereichen  
zusätzlich vielfältige temporäre Nutzungen in der sich  
füllenden Seemulde umgesetzt werden. Ein besonderes 
Augenmerk liegt auf den Ortschaften rings um den Tage ­
bau, die schon früh Seezugänge erhalten könnten, die ab 
etwa 2040 auch zum Wasser führen würden.
Der Hambach Loop wird diese neuen Räume und 
Destinationen, etwa die Kirche in Manheim ­Alt, mit einem 
eigenen Kulturpark verbinden. Für die Revitalisierung von 
Bürgewald (früher Morschenich ­Alt) und die Nachnutzung 
der 120 Hektar großen Tagesanlagen mit Kohlen  bunker 
gibt es gesonderte Pläne. Mehr zu den Fokus  räumen  
erfahren Sie in Kapitel 8.
Der Rahmenplan zeigt in Kapitel 9 den Zeit ­ und  
Projektplan für das NEULAND HAMBACH. Die Projekte um ­
fassen das Tagebauumfeld, die Sophienhöhe, Besucher ­  
und Informationszentren, Nachnutzungen, Seekanten  
und Freiraumentwicklung, Wasserzugänge und Infra­
struk turen.
Eines ist klar: Die Region wird auf allen Ebenen  
aufgewertet. Viele der beschriebenen Entwicklungen be ­
nötigen aber vor allem in der Zeit des Aufbaus öffentliche 
Unterstützung. Nach diesen Startinvestitionen wird das  
NEULAND HAMBACH ein für Nordrhein ­Westfalen einzig ­
artiger Raum, der sich zunehmend selbst tragen kann.
Da den Weg von der ersten Idee bis zum Rahmenplan 
niemand allein geht, würdigt ein Making ­of in Kapitel 10 
all jene, ohne deren Beiträge der Rahmenplan nicht mög ­
lich gewesen wäre.
Er wurde von einer Vielzahl Beteiligter entwickelt, 
feingeschliffen und kritisch geprüft – nur gemeinsam  
konnte dieser Auftakt für ein Jahrhundertprojekt über­
haupt ins Leben gerufen werden: Ein interdisziplinäres  
Team innerhalb einer Arbeitsgruppe der NEULAND  
HAMBACH GmbH, das Team Rahmenplan, hat den Plan 
maßgeblich erarbeitet. Beauftragt waren die Planungs ­
büros MUST Städtebau und bgmr Landschaftsarchitek ­
ten. Neben den sechs Kommunen haben im Team Rah ­
menplan auch die beiden unteren Naturschutzbehörden, 
die Regional ­ und Braunkohlenplanung (Bezirksregierung 
Köln), die Landesplanung, die Bezirksregierung Arnsberg, 
der Region Köln/Bonn e.V., die Zukunftsagentur Rheini ­
sches Revier und insbesondere auch die RWE Power AG 
mitgewirkt.
Ergänzend zu dieser Arbeitsgruppe haben sich zahl ­
reiche Fachleute, Akteur:innen und mehrere Hundert  
engagierte Menschen aus den umgebenden Kommunen 
mit wichtigen Informationen, Belangen und Ideen einge ­
bracht und den Plan bedeutend mitgestaltet.
Wir wünschen 
Ihnen eine 
spannende 
Lektüre und 
freuen uns da­
rauf, gemein­
sam mit Ihnen 
das NEULAND 
zu betreten.
ZUSAMMENFASSUNG
ZUSAMMENFASSUNG
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Dieses Kapitel erläutert die vor 
dem NEULAND HAMBACH liegen­
den Herausforderungen sowie 
die anzustrebende regionale 
Ein bettung, bevor die darauf­
folgenden Kapitel die eigentlichen 
Planungen und einzelnen Themen 
weiter aufschlüsseln. Erst in  
diesem Kontext entfaltet sich  
der Rahmenplan vollständig.
Neuland ist, wo Erfah-
rung auf neu gedachte 
Zukunft trifft. 3 
   HINTER-
GRUND
HINTERGRUND
HINTERGRUND
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1
4

Braunkohlebagger im Tagebau Hambach
„Die Ausmaße dieses 
Projekts versteht  
man erst so richtig, 
wenn man selbst im  
NEULAND steht.“
–  Boris Linden, 
Geschäftsführer 
NEULAND HAMBACH GmbH
3.1 Aufgabenstellung
Der Rahmenplan beginnt bei der Geschichte Ham ­
bachs. Der Braunkohlentagebau hat auf Grundlage der 
energiewirtschaftlichen Erforderlichkeit eine funktions ­
fähige Kulturlandschaft in Anspruch genommen und be ­
stehende Verbindungen unterbrochen. Der ursprüngliche 
Braunkohlenplan Hambach, auch Teilplan 12/1 genannt, 
hat den Braunkohlenabbau bis circa 2045 auf einer Flä ­
che von 8.500 Hektar genehmigt. Der politische Beschluss 
zum vorzeitigen Kohleausstieg durch das Kohleverstro ­
mungsbeendigungsgesetz im Jahr 2020 veränderte die 
bisherigen Grundannahmen für den Raum; der Braun­
kohlenplan musste geändert werden und wird nun voraus­
sichtlich 2024 im Braunkohlenausschuss beschlossen.
Das Land Nordrhein ­Westfalen hat mit seiner Leit ­
entscheidung 2021 den vorzeitigen Kohleausstieg in die 
räumliche Planung des Landes übersetzt und den Rahmen 
für die Veränderungen in den rheinischen Tagebauen vor ­
gegeben. Die Tagebaufolgelandschaften sollen zu Räumen 
der Zukunft entwickelt und wieder mit dem umgebenden 
Raum verbunden werden, um innovative und nachhaltige 
Entwicklungsperspektiven zu eröffnen. Die Wiedernutz ­
barmachung soll auf eine möglichst frühzeitige und viel ­
fältige Entwicklung abzielen. Land und Region haben im 
Wirtschafts ­ und Strukturprogramm das Ziel formuliert, 
durch die Neuordnung des Raumes zugleich neue Lebens ­
qualität und nachhaltige wirtschaftliche Perspektiven zu 
schaffen. 
Damit ist die Aufgabe für die Rahmenplanung der 
NEULAND HAMBACH GmbH bereits klar beschrieben. In 
diesem Sinne stellte die Gesellschaft im Jahr 2021 be ­
reits eine Raumentwicklungsperspektive vor, die erste 
Eckpunkte für eine hochwertige Wiedernutzbarmachung 
und die Schaffung von Entwicklungspotenzialen für das 
Tagebauumfeld enthielt. Jetzt hat das NEULAND Team 
die Raumentwicklungsperspektive zu einer detaillierten  
Rahmenplanung weiterentwickelt. 
Wegen der erheblichen Zeitverkürzung für Planungs ­
überlegungen durch das Kohleausstiegsgesetz müssen  
▷  Insgesamt werden über 8.500 
Hektar Land und See schrittweise  
in die regionale Landschaft inte­
griert.
▷  Im Tagebau Hambach wird  
nunmehr bereits im Jahr 2029  
die Kohlegewinnung beendet.  
Ab 2030 soll in der verbleibenden 
Mulde durch die Zuleitung von 
Rheinwasser über 40 Jahre hin­
weg der Hambach See entstehen.
AN UND
HERAUSFORDERUNGEN  
WACHSEN ZUKUNFT 
GESTALTEN
HINTERGRUND
HINTERGRUND
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Luftbild Tagebau Hambach (2022)
die bergbaulichen Maßnahmen und die öffentlichen  
Planungen zur Gestaltung der Tagebaufolgelandschaft 
frühzeitig aufeinander abgestimmt und der Struktur­
wandel in der Region weiter vorangetrieben werden. Die 
Tagebauanrainerkommunen verstehen die 8.500 Hektar 
große Fläche des ursprünglichen Braunkohlenplans mit 
dem künftigen Tagebausee, der Sophienhöhe, dem Vorfeld 
und direkten Seeumfeld vor den Ortslagen als einen ge ­
meinsamen Raum, dessen Gestaltung über die Erfüllung 
der gesetzlichen Verpflichtung zur Wiedernutzbarmachung 
hinausgeht. Denn NEULAND ist, wenn ein Plan ein großes 
Ganzes wird.
Einzelne Anrainerkommunen liegen mit bis zu einem 
Drittel ihrer Fläche in der Folgelandschaft und haben in 
den vergangenen Jahrzehnten Stadtentwicklung weg vom 
Tagebau betrieben. Mit der Perspektive auf das Ende der 
Abbautätigkeit und die Zukunft mit See verändert sich 
der Blick: Die NEULAND HAMBACH strebt ein zusammen ­
hängendes Konzept für den Transformationsprozess an. 
Ziel ist eine neue Landschaft, die ökologische, soziale und 
wirtschaftliche Ansprüche in ein Zusammenspiel bringt. 
Mit der Folgelandschaft soll ein Raum entstehen, der  
zunehmend für sich selbst verantwortlich ist, die Lasten 
tragen kann und die entsprechenden Werte erwirtschaftet. 
Die Tagebaufolgelandschaft bietet besondere Mög ­
lichkeiten für Innovation und Wachstum in Qualität. Das 
gilt sowohl für die Vernetzung von Biotopen als auch für die 
Entwicklung einer neuen Urbanität im Grünen und in bes ­
ter (See­)Lage. Die Region muss dafür lebendig gestaltet 
werden und attraktive Standorte für Investitionen in die 
Zukunft bieten. Dort, wo Verkehrswege vor Jahrzehnten  
gekappt wurden, entstehen nun neue Verbindungen und 
zukunftssichere Mobilitätsformen: Die Neuerschließung 
der Tagebaufolgelandschaft ermöglicht gleichzeitig neue 
Nutzungen – sowohl temporär als auch dauerhaft. 
Das alles führt die Rahmenplanung zusammen. Die 
Aufgabenstellung im NEULAND geht aber über die Vision 
hinaus. Aufgrund des Zeitdrucks muss realistisch ab ­
gewogen und vor allem umsetzungsnah geplant werden. 
Nicht zuletzt deshalb konnte der Rahmenplan nur mithilfe  
zahlreicher Menschen entstehen – und nur gemeinsam  
können seine Vorschläge umgesetzt werden. 
3.2 Regionale Einbettung
Die regionale landschaftliche Einbettung des Tage ­
baus Hambach wird geprägt durch die Lage in der Börde,  
einer lössbedeckten Landschaft mit sehr guten Böden 
zur Nahrungsproduktion, besonders für Getreide und  
Zuckerrüben. Richtung Köln befindet sich der Höhenzug  
Ville mit zahlreichen Seen und Wäldern, von dem aus einst 
die Braunkohlenförderung begann. Die beiden Flussebenen 
von Erft und Rur rahmen das Gebiet östlich und westlich des  
Tagebaus. Dazu gehören feiner verzweigte Wassernetze 
mit dem Ellebach entlang des westlichen Tagebaurandes 
durch Niederzier und Jülich, dem Neffelbach im Süden  
durch Kerpen und dem Pützer Bach und Finkelbach  
zwischen Erft, Titz und Elsdorf. Die Wasserlandschaften 
von Rur und Erft enthalten viele geschützte Landschafts ­
räume und bieten bereits einen hohen Naherholungswert, 
der im NEULAND eine neue Dimension erreichen wird. 
Die Aktivitäten des Braunkohleabbaus haben einen 
erheblichen Einfluss auf die räumliche Gestalt der Region:  
Die Tagebaue Hambach, Inden und Garzweiler haben 
Trennungen in der Landschaft verursacht und sie ein ­
zigartig geprägt. Für den Tagebau Hambach sind seine 
enorme Größe und Tiefe sowie die Sophienhöhe, eine über 
200 Meter hohe Außenhalde, charakteristisch. Hervorzu­
heben sind auch die noch erhaltenen Reste der Bürge ­
wälder, eines einst über 4.000 Hektar großen Waldgebiets  
inklusive dem Hambacher Forst. Sie enthalten einen bis 
zu 300 Jahre alten Eichen ­ und Hainbuchenbestand und  
bieten Rückzugsräume für seltene Tierarten wie die Bech­
steinfledermaus oder besondere Froscharten. 
Die Region mit ihren Höhen und Tälern, Bürgewäldern  
und dem zukünftigen See muss die unterschiedlichsten 
Elemente harmonisch vereinen, um gut ins Morgen zu 
kommen. 
HINTERGRUND
HINTERGRUND
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▷  Regionales Leitbild
Der Rahmenplan für das NEULAND HAMBACH  
berücksichtigt deshalb mehrere Freiraumplanungen: 
• Korridor West des Kölner Grünsystems
•  Informelle Planungen auf regionaler Ebene  
(ZRR Regionales Freiraumsystem Rheinisches  
Revier 1.0) und auf Kreisebene (Raumbild des  
Kreises Düren 1.2), mit Grün ­/Biotopvernet ­ 
z ungsachsen von der Sophienhöhe über Titz  
zum Tagebau Garzweiler 
•  Planungen für einen Biotopverbund im  
Rheinischen Revier
•  Ein neu aufzustellender Regionalplan  
Regierungsbezirk Köln  
Aufseiten der Verkehrsinfrastruktur wird der Raum 
durch die Korridore der Autobahnen A4 und A61 sowie im  
Süden durch die Bahnstrecke Aachen ­Köln geprägt. Dort 
verläuft auch die RWE ­Werksbahntrasse, über die die 
Braunkohle vom Tagebau Hambach zu den Kraftwerken 
und Veredlungsbetrieben sowie Rekultivierungsmaterial 
aus dem Tagebau Garzweiler zum Tagebau Hambach be ­
fördert werden. In der weiteren Umgebung erschließen 
die Erftbahn und die Rurtalbahn die Ortskerne parallel zu 
den Flüssen Erft und Rur. Innerhalb des Gebietes hinge ­
gen sind viele Verkehrsverbindungen durch die Tagebaue 
unterbrochen oder komplett verschwunden. 
 
Aus diesem Grund schlägt der Rahmenplan neue  
Mobilitätsinfrastrukturen vor, die insbesondere  
große Chancen zur verbesserten Schienenanbindung  
aufgreifen:
• Verlängerung der Hambachbahn bis Jülich
• Abzweig der Erftbahn bis Elsdorf
• Revierbahn über Jülich und Titz
Das NEULAND HAMBACH liegt in direkter Nach­
barschaft zum Ballungsraum der Rheinschiene mit 
Großstädten wie Köln (Stadtgrenze circa 15 Kilometer 
entfernt), Bonn und Düsseldorf. Zudem befindet sich  
im Westen die Städteregion Aachen (Grenze circa 16  
Kilometer entfernt) und im Norden die Stadt Mönchen ­
gladbach. Außerdem liegen direkt im Umfeld des Tage ­
baus verschiedene Ortschaften der NEULAND Kommunen 
Kerpen, Merzenich, Niederzier, Jülich, Titz und, unmittel­
bar am Tagebau, Elsdorf. Um das NEULAND regional ein ­
zubetten, kommt es daher nicht nur auf die umliegende 
Natur, sondern auch die gut durchdachte Anbindung der 
Orte und Städte an.
HINTERGRUND
HINTERGRUND
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1
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2
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Über Jahrzehnte hinweg entsteht 
ein riesiger See: Der Hambach 
See wird, nach dem Bodensee, 
der zweitgrößte See in Deutsch­
land und wird mit einer Fläche von 
3.500 Hektar weithin sichtbar die 
Landschaft prägen. Mit seinem 
neu gestalteten Umfeld wird der 
See wichtige ökologische, touristi­
sche und wirtschaftliche Funktio­
nen erfüllen und der Bevölkerung 
zur Naherholung dienen. Nach ein­
gehender Prüfung bergsicherheits­
technischer Belange sollen dazu 
temporär einige Bereiche im Tage­
bau bereits während der Befüllung 
mit Rheinwasser zur Nutzung frei­
gegeben werden.
4 
NEULAND 
2030 – 2040 
UND 2070
▷  Für den Rahmenplan 
wurden Karten für zwei 
Zeitzustände ausge­
arbeitet: 
~ 2040 
Zehn Jahre nach Start 
der Befüllung 
~ 2070 
Der Hambach See mit 
seiner finalen Füllhöhe 
nach aktuellen Berech­
nungen
▷  Im Folgenden gehen 
wir genauer auf die 
Entwick lungen ein.
Neuland ist, wenn wir 
uns der Zukunft öffnen.
NEULAND
NEULAND
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VON DER
2030 BIS SEE 
2040 KOMMT
100m 500m 1000m
▷  Rahmenplan 
Hambach 
2040
NEULAND
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→ 
NEULAND HAMBACH:  
2030 bis 2040
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2
5 NEULAND

4.1 Landschaft im Wandel: 2040
Wenn das Rheinwasser seit zehn Jahren in den See 
fließt, wird sich das NEULAND HAMBACH bereits verändert 
haben. Der See ist schon zu rund einem Viertel gefüllt, hat 
bereits eine Fläche von über 1.300 Hektar und eine Tiefe  
von circa 200 Metern (Größenvergleich: Tegernsee 893 
Hektar). An den Rändern und auf den oberen Böschungen 
in der Rekultivierung des Tagebaus befinden sich jun ­
ge Aufforstungen oder auch Halboffenlandschaften als  
Habitate für Tiere und Pflanzen. Auf den horizontalen 
Flächen innerhalb der Tagebauseemulde, den sogenann ­
ten Bermen, und in der Manheimer Bucht erzeugen Frei ­
flächensolaranlagen klimaneutralen Strom im großen Stil. 
Im südwestlichen Bereich des früheren Tagebaus wach ­
sen Nutzpflanzen in modularen Gewächshäusern.
Im NEULAND HAMBACH des Jahres 2040 werden die 
Menschen mit Rädern und E­Bikes auf dem Hambach Loop 
unterwegs sein oder sich an Mobilhubs mit Park ­and­
Ride­Angebot Fahrräder ausleihen, um damit zur Arbeit 
zu fahren. Auch mit der Bahn ab Köln oder Aachen wird 
das NEULAND HAMBACH klimaschonend gut zu erreichen 
sein. Besondere Orte entlang des Rad ­ und Wander­
rundwegs Hambach Loop sowie Reitwege laden zum 
Entdecken ein. Von hier aus können Erkundungs  touren 
rund um den sich füllenden See und die Sophienhöhe  
unternommen werden.
Vor sechs Ortschaften befinden sich Uferparks, die 
von Anfang an Freizeit und sportliche Aktivitäten wie 
Mountainbiken und Skaten oder auch kulturelle Events 
ermöglichen. Diese Parks werden gut über den Hambach 
Loop zu erreichen sein und einzigartige Ausblicke auf 
die Zwischenlandschaften im sich mit Wasser füllenden  
Tagebautal ermöglichen.
Besonders eindrucksvoll wirkt das Einleitbauwerk 
bei Elsdorf an der :porta sophia. Dort führt ein in die  
Topographie integrierter Weg mit Stationen ins Neuland 
der Seeumgebung. Hier kann man die mit einer Geschwin ­
digkeit von bis zu 18 Kubikmeter pro Sekunde hereinstür ­
zenden Wassermassen aus nächster Nähe erleben. Auch 
„Das NEULAND ist  
immer in Bewegung –  
so könnte es aussehen.“
–   Matti Wirth, 
Projektleiter Rahmenplan  
NEULAND HAMBACH GmbH
von den anderen Uferparks führen öffentliche, gestaltete 
Bereiche mit Wegen in den Tagebau und hin zu schwim ­
menden Plattformen mit Aufenthaltsmöglichkeiten. Für 
Besuchende bieten diese Bereiche jeweils Angebote zu 
Themen wie Sport, Natur oder Kultur; denkbar sind auch 
schwimmende Elemente mit Photovoltaik oder natür  licher 
Vegetation. Im Neuland haben Innovationen Platz. 
Auch die Sophienhöhe und das Vorfeld im südlichen 
Bereich des Hambach Sees sollen bis dahin neu belebt 
und vielseitig genutzt sein. Die Wälder wie der Hambacher   
Forst, die Steinheide und der Merzenicher Erbwald sind 
2040 nachhaltig durch Aufforstungen, Halboffenland ­
schaften und mit Blühstreifen gesäumte Äcker sowie 
durch Hecken, Haine und Alleen miteinander verbunden. 
Diese neuen Grünverbindungen reichen bis zu den Ort ­
schaften, den Ebenen von Rur und Erft sowie zu den  
benachbarten Tagebauen Inden und Garzweiler. Das geht 
einher mit einem neuen Radwegenetz durch das gesamte 
Rheinische Revier.
Der Hambach Loop verbindet die einzigartige Natur, 
in der neben Flora und Fauna der Wälder auch beispiels ­
weise Wildpferde, Wildrinder und Wasservögel leben, mit 
den regionalen Attraktionen und Besucherzentren. Unter 
anderem gibt es vor Elsdorf und auf dem Hochplateau der 
Sophienhöhe zwei Besucher ­ und Informationszentren 
mit jeweils einem erhalten gebliebenen Braunkohlengroß­
gerät: Besuchende können einen Bagger und einen  
Absetzer aus nächster Nähe bestaunen.
Zum Zentrum auf der Sophienhöhe führt eine meh ­
rere Kilometer lange Seilbahn über die Wälder bis zur  
Offenlandschaft der Goldenen Aue. Hier befinden sich am 
Besucher­ und Informationszentrum auch eine Gastro ­
nomie, eine Erlebnisgärtnerei und ein Wegenetz, das zu 
verschiedenen Freizeitattraktionen leitet. Dazu gehören 
unter anderem eine Braunkohleurlandschaft mit tertiären 
Böden, ein Landschaftspflegehof, erlebbare Experimen ­
tierflächen der Landwirtschaft sowie mehrere Aussichts ­
punkte. Auch der Bau eines Baumwipfelpfads ist denkbar.
Weitere Sehenswürdigkeiten sind die Kirche in  
Manheim­Alt mit einem Kulturpark und einer temporären 
Flachwasserlandschaft, das als Ort der Zukunft wieder­
belebte Dorf Bürgewald sowie vier Eingangstore zur  
Sophienhöhe mit Infopavillons, Rastplätzen und Park ­
and­Ride­Angebot. Die Tore bei Jülich und Titz gehen über 
einen bloßen Zugang hinaus: In die Waldlandschaft inte ­
grierte Spielmöglichkeiten wie beispielsweise Kugelbah ­
nen begleiten den Aufstieg bei Stetternich, während die 
über 600 Meter lange Höllentreppe die Größe und Lage der  
Sophienhöhe bei Höllen ­Rödingen inszeniert.
Auch mehrtägige Besuche bis hin zu ganzen Urlauben  
können im NEULAND HAMBACH in naturnahen Ferien ­
parks und auf Campingplätzen verbracht werden, die sich 
an landschaftlich besonderen Orten am See und auf der  
Sophienhöhe befinden. 
→  So bietet die Region nicht nur Anwohnenden, sondern 
auch Interessierten von überall her echtes Neuland.
Die umgebenden Ortschaften am Elsdorfer Ufer  
sowie unter anderem Buir, Bürgewald, Niederzier, Stetter­
nich, Welldorf ­Güsten und Rödingen ­Höllen bilden das 
Rückgrat im NEULAND HAMBACH. Dazu sind die Ortskerne  
durch weitere Nahversorgung, Freizeit ­ und Kulturange­
bote, Gastronomie und Unterkünfte gestärkt und mit  
Wegen direkt an den Hambach Loop angebunden. Einzel ­
ne Ortschaften planen moderate bauliche Erweiterungen 
zum See hin, wenn die Befüllung weiter fortgeschritten 
ist – für einzigartige Lagen am See.
Im NEULAND HAMBACH entstehen auch neue Orte 
zum Arbeiten und somit Arbeitsplätze, die über die Mög ­
lichkeiten durch Tourismus, Gastronomie, Bildung, Land ­
schaftspflege und die Primärproduktion von Energie, 
Nahrung und Holz hinausreichen: Am Innovationsstand ­
ort des Food Campus etwa arbeiten Start ­ups und Unter­
nehmen aus dem Novel ­Food­Bereich. Auf dem circa  
120 Hektar weiten Areal der ehemaligen RWE ­Tages­
an lagen in Niederzier entsteht ein belebtes Quartier in 
attrak tiver Lage mit mehreren Tausend Gewerbe ­ und 
Dienstleistungsarbeitsplätzen.
NEULAND
NEULAND
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6

VON LEBEN
2040 BIS MIT 
2070 SEE
100m 500m 1000m
▷  Rahmenplan 
Hambach 
2070
NEULAND
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→ uch 
NEULAND HAMBACH:  
2070
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9 NEULAND

4.2 Neuland mit See: 2070 
Bis zum Jahr 2070 soll sich der See mit einer Tiefe  
von bis zu 365 Metern und einem Volumen von rund 4,3 
Milliarden Kubikmetern vollständig füllen. Elsdorf wird 
sich zur Stadt am See entwickelt haben, mit einer 8 Kilo ­
meter langen Uferkante. Nun kann das urbane Seequar ­
tier :vista nova direkt am Wasser entstehen. Auch das 
ehemalige Morschenich ­Alt wird sich als Ort der Zukunft 
unter dem neuen Namen Bürgewald zum See hin ent­
wickelt haben. 
Die Nutzungen in der Umgebung des Sees und  
die Natur haben sich bis zu diesem Zeitpunkt stetig  
weiterentwickelt. Das Wasser reicht nun an die bereits 
in den 20er­Jahren aufgeschütteten Flachwasserzonen, 
die je nach Abschnitt durch naturnahe Ufervegetation 
und Strände in Nähe der Ortschaften geprägt sind. Auf 
dem Wasser ermöglichen mehrere ökologische Vorrang ­
zonen eine ungestörte Naturentwicklung. Die übrigen  
Bereiche des Hambach Sees bieten Nutzungsmöglich­
keiten auf dem Wasser wie Fährverbindungen, Boots ­
fahrten, Sport, Events, Kunst oder auch Energie ­ und 
Nahrungs mittelproduktion. 
Wir sind  
angekommen 
in der Zukunft 
mit See.
FÜR DAS  
NEULAND 
SCHAUT DER  
BIS 2070 
RAHMENPLAN 
UND AUCH IN 
DIE FERNE  
WEITER.
NEULAND
NEULAND
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3
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Vitale und abwechslungsreiche 
Landschaft, funktionsfähige  
Ökosysteme und eine attraktive 
Erholungslandschaft mit touris­
tischem Wirtschaftspotenzial – 
das geht im NEULAND zusammen. 
Die Entstehung des Sees bietet  
die besondere Chance, Ziele zur 
ökologischen, sozial­kulturellen 
und ökonomischen Inwertsetzung 
der Tagebaufolgelandschaft zu 
kombinieren.
Neuland ist, wo Mensch 
und Natur finden, was  
sie suchen.
  Mehr zu Fokusräumen 
in der Landschaft lesen 
Sie in Kapitel 8.
5 
LAND-
SCHAFT
LANDSCHAFT
LANDSCHAFT
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3
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3
2

Hierzu folgt der Rahmenplan Hambach dem  
Leitbild einer vitalen und multifunktio  nalen  
Landschaft, die
•  sensibel auf wertvolle Bestandsstruktu ­
ren reagiert und neu nutzbare Freiräume 
behutsam integriert,
• Land­ und Forstwirtschaft einbindet,
•  prägnante Orte und Landschaftsmerk ­
male wie Aussichtspunkte und See­
zugänge inszeniert,
•  ruhige und aktive Freizeitnutzungen  
intelligent mit städtebaulichen Ankern 
wie zum Beispiel :terra nova Elsdorf  
verortet
•  und Möglichkeiten für Nutzungen in  
der Zwischen landschaft während der 
Befüllung bietet.
 Bei der Landschaftsgestaltung sind somit Be ­
lange des Naturschutzes, der Land ­ und Forst­
wirtschaft, des Erholungs ­ und Tourismus ­
bereichs, der städtebaulichen Planungen und 
auch zum Beispiel Chancen zur erneuerbaren 
Energie produktion aufeinander abzustimmen. 
Darüber hinaus orientiert sich die Landschafts ­
gestaltung an Exzellenzansprüchen bezüglich 
Biodiversität, Attraktivität, Vitalität, Baukultur 
oder auch technologischer Innovation, wie es 
auch in den Zielen zur Internationalen Bau ­ und 
Technologieausstellung (IBTA) 1 verankert ist.
EIN FÜR 
LAND MENSCH 
UND NATUR
 1   Mehr zur IBTA finden Sie hier:  
 
www.rheinisches­revier.de/wie/internationale­  
bau­und­technologieausstellung­ibta
LANDSCHAFT
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▷ Raumstrukturen in vereinfachter Darstellung
LANDSCHAFT
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5.1  Landschaftsgestaltung  
und Biodiversität
Die Landschaften rund um den Tagebau Hambach 
bieten aufgrund ihrer Vielfalt und regionalen Eigenart 
viele Anknüpfungspunkte für die zukünftige Entwicklung 
der Tagebaufolgelandschaft. Die Rahmenplanung bezieht 
sich auf den gesamten Raum des ursprünglich genehmig ­
ten Abbaubereichs, den Teilplan 12/1, und berücksichtigt 
auch die Bereiche, die im ehemaligen Tagebauvorfeld  
erhalten bleiben. 
Sophienhöhe, See, Uferbereiche und Tagebauvorfeld 
sollen in ihren landschaftlichen Qualitäten derart aufge ­
wertet werden, dass sie als gut verbundenes und gleich ­
zeitig vielgestaltiges Landschaftsmosaik unterschied­
liche Standort ­ und Lebensraumansprüche für Flora und 
Fauna abdecken und der Zerschneidung und Verinselung 
von Biotopkomplexen entgegenwirken. Mit behutsam  
gesetzten Schwerpunkten werden diese natürlich  
geprägten Räume für Anwohnende und Besuchende  
gleichermaßen erlebbar.
Die Verkleinerung des Abbaubereichs des Tagebaus 
eröffnet einzigartige Möglichkeiten, um die wertvollen 
Restwaldbestände von Steinheide, Hambacher Forst und 
Merzenicher Erbwald mit der Sophienhöhe, den regionalen  
Grünzügen von Rur und Erft sowie den Tagebaufolge ­
landschaften von Inden und Garzweiler neu zu verbinden. 
Daher liefert der Rahmenplan Hambach mit seinem Land ­
schaftsmosaik auch erste Grundzüge für einen Biotop ­
verbund.
Ein Biotopverbund ermöglicht die „dauer  hafte Siche­
rung der Popu  lationen wildlebender Tiere und Pflanzen 
einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebens ­
gemeinschaften sowie [die] Bewahrung, Wiederherstel­
lung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer 
Wechselbeziehungen“ (§ 21 BNatSchG (1).
Wichtig dabei: Die Konzeptionen zum Biotopverbund 
wurden im Planungszeitraum regelmäßig mithilfe der 
fachlichen Expertise der unteren Naturschutzbehörden 
sowie der Biostationen und Umweltverbände abgewo ­
gen und angepasst, um eine naturschutzfachlich mög ­
lichst belastbare Rahmenplanung zu erarbeiten. Nichts ­
destotrotz wird das vorliegende Grobkonzept weiter zu  
konkretisieren sein.
In die räumliche Figur, die einem  
Biotopverbund voraus  greift, sind  
neben den Bestandswäldern vor  
allem folgende Elemente einge  - 
flossen:
1.  Artenschutzflächen der Aus ­
gleichsmaßnahmen von RWE 
Power
2.  Kiesgrubenrekultivierungen im 
Bereich des Vorfeldes (Bestand 
und Planung)
3.  Zukünftige Seeufer und  
Böschungen oberhalb des Sees
4.  Agrarflächen (Bestand und 
Planung)
▷ Schnitt Hambacher Forst nahe Manheimer Bucht
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▷ Landschaftsmosaik mit wichtigen Biotopverbindungen
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5.2 Landschaftstypen
Das Landschaftsmosaik im NEULAND mit seinen 
vielfältigen Qualitäten setzt sich insgesamt aus fünf 
Landschaftstypen zusammen: Wälder, Halboffenland ­
schaften, Ackerflächen, Offenlandschaften und Seeufer ­
bereiche. Diese sind je nach Standort auszudifferenzie ­
ren, um ein möglichst breites Spektrum unterschiedlicher 
Lebensraumansprüche heimischer Tiere und Pflanzen zu 
ermöglichen, die Land ­ und Forstwirtschaft einzubinden, 
eine erlebbare (Nah ­)Erholungslandschaft aufzubauen 
und Chancen für eine sanfte und naturnahe Tourismus ­
entwicklung und erhöhte Lebensqualität zu heben. 
5.2.1 Wälder
Alt­ und Jungwälder sollten als naturnahe Waldge ­
biete mit klimaangepassten und weitmöglichst einheimi ­
schen Mischwaldstrukturen und mit einem Anteil freier 
Naturwaldentwicklung qualifiziert oder angelegt werden. 
Lichtungen, gestufte, ausreichend dimensionierte Wald ­
säume und stehende Kleingewässer dienen dabei als  
essenzielle kleinteilige Lebensräume. 
Ein zentrales Ziel ist die Vernetzung der Restwald ­
bestände. Sie sind die Keimzellen, in denen die Wieder ­
besiedlung der Waldstandorte in der Tagebaufolge­
land schaft startet. Durch RWE Power wurden bereits 
funktionale Strukturen zur Waldvernetzung und langfris ­
tigen Anbindung der Wälder an das bereits vollständig  
umgesetzte Artenschutzkonzept für den Tagebau  
Hambach geschaffen. Die weiterreichende Vernetzung 
erfolgt zukünftig über die endgültigen Seeböschungen, 
vorgelagerte Aufforstungen und einen neu zu schaffen ­
den Waldkorridor zwischen Steinheide und Hambacher 
Forst südlich der Manheimer Bucht.
Noch zu bestimmende Zonen der Altwälder sollten 
hinsichtlich einer Ausweisung weiterer Naturwaldzellen 
zusätzlich zu den Strukturen des Artenschutzkonzeptes 
geprüft werden, um die Entwicklung der Waldökosysteme 
und ­verbindungen sowie die Einflüsse des Klimawandels 
und sich verändernder Boden ­ und Wasserhaushalte im 
Bereich der Tagebaue noch weiter zu monitoren. 2 Für die 
Naturwaldzellen sollten angemessen großflächige unge­
störte Kernzonen eingerichtet werden, notfalls auch durch 
Rückbau vorhandener Wege beziehungsweise Pfade.   
5.2.2 Halboffenlandschaften 
Viele Bereiche im Hambacher Landschaftsmosaik 
sollen als Halboffenlandschaften gestaltet werden,  
die Offenland und Wald kombinieren und parkartigen 
Charakter haben können. Beispiele sind locker baum ­
bestandene Wiesen wie (Obst ­)Baumwiesen und lichte  
Baumhaine. Ein umfangreicher Teil der von der RWE  
Power AG angelegten Artenschutzflächen besteht aus 
Halboffenlandschaften. Der Vorteil dieses Landschafts ­
typs liegt darin, dass Funktionen zweier Lebensräume 
vorhanden sind und durch ein breites Artenspektrum 
genutzt werden können. Die Anreicherung mit Habitat ­
strukturen wie Totholz ­ oder Steinhaufen verbessert die 
Biodiversität zusätzlich.
Junge Halboffenlandschaft
2  Im Rahmen des fortgeschriebenen Forschungskonzeptes Naturwaldzellen (Wald und Holz NRW 2022) rücken beim Thema Wald auch Aspekte der Öffentlichkeitsarbeit und 
Umweltbildung in den Vordergrund, für die sich etwa der Hambacher Forst mit seiner kulturlandschaftlichen und ökologischen Bedeutung anbietet; genauso aber auch Teile 
der Sophienhöhe als neuerem Typus eines weitläufigen, stark anthropogen geprägten Jungwaldes mit überformten Böden, künstlicher Morphologie und Hydrologie.
Wälder auf der Sophienhöhe
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Halboffenlandschaften müssen jedoch gezielt ge ­
pflegt werden, da sie sich andernfalls durch natürliche 
Sukzession auf Dauer zu Wald entwickeln. Eine Möglich ­
keit der naturnahen und biodiversitätsfördernden Pflege 
von Offen ­ und Halboffenlandschaften kann eine exten ­
sive Beweidung mit Großvieh wie Rindern oder Pferden 
sein. Dabei beeinflussen größere Tiere die Biotopent ­
wicklung positiv, denn sie lassen auch Lebensräume für 
andere Arten entstehen, insbesondere durch Nahrungs ­
aufnahme und Bewegung. Zusätzlich transportieren sie 
Samen, Sporen und Pollen, was ebenfalls der Biodiver­
sität zugutekommt. Für die Pflege der Halboffenland ­
schafte bietet sich daher ein Beweidungsmanagement 
an, etwa in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft und 
naturschutzfachlichen Trägern.
5.2.3  Ackerflächen mit  
Grünstrukturen 
Gemäß den Vorgaben des Braunkohlenplans werden  
im Abbaufeld des Tagebaus Hambach auch landwirt ­
schaftliche Flächen rekultiviert. Insgesamt sollen im 
Bereich des Rahmenplans etwa 1.000 Hektar Land ­
wirtschaft entweder erhalten oder rekultiviert werden.  
Aufgrund der guten Bodenqualität und der zukünftig ein ­
zigartigen Lage am Hambach See ergeben sich für die  
lokale Landwirtschaft besondere Möglichkeiten zur  
Herstellung und Vermarktung regionaler Produkte auf  
Basis von Sonderkulturen. Denkbar sind beispielsweise 
Produkte aus Hülsenfrüchten, anderen Gemüsesorten 
oder auch dem traditionell vorkommenden Getreide ­ und 
Zuckerrübenanbau. In öffentlich zugänglichen Lagen wie 
am Hambach Loop sind auch Schau ­ oder Selbsternte ­
Areale mit gemischten Anbaukulturen denkbar. 
Neben ihrer Ertragsfunktion sollten die Landwirt ­
schaftsflächen auch dauerhaft als Lebensraum der 
Offenlandarten ausgestaltet werden. Um die nötige 
Strukturvielfalt sicherzustellen, sollen Feldränder mit 
blütenreichen Wiesenstreifen angelegt werden und die 
Wegestruktur durch Hecken sowie (Obst ­)Baumreihen 
oder sonstige Baumalleen begleitet werden. 
Die terrassenförmig angeordneten Landwirtschafts ­
flächen in der Rekultivierung auf der Sophienhöhe werden 
durch circa 10 Meter hohe Böschungen abgestuft, die mit 
baumbestandenen Wiesen als Halboffenlandschaften 
gestaltet werden sollen. 
Im Sinne der Integration in das Biotopnetz sollen 
auch die Ackerflächen, die im Tagebauvorfeld erhalten 
bleiben, ökologisch aufgewertet werden. Im Kontext  
sogenannter Vertragsnaturschutzmaßnahmen  3 werden 
hier bereits heute temporäre ökologische Maßnahmen 
wie Blühstreifen, Brachen, Pufferstreifen und Misch ­
kulturen angelegt. Nach Möglichkeit werden diese in  
Abstimmung mit der Landwirtschaft auch durch dauer ­
haftere Maßnahmen mit Blick auf Biotopverbundfunk ­
tionen punktuell und linear ergänzt. Dazu gehört die 
Anreicherung mit Feldhecken und Baumreihen sowie  
renaturierten Uferrandstreifen von Gräben und Bächen.  
In besonderen Lagen, beispielsweise solchen mit  
geringerwertigeren Böden und stärkeren Klimawandel­
effekten, bieten zum Beispiel Agroforstsysteme Vorteile  
für Landwirtschaft und Naturschutz zugleich. 
Ackerfläche mit Blühstreifen
3  Vertragsnaturschutzmaßnahmen bezeichnen die Agrarförderung bei Umsetzung  
ökologischer Vorrangflächen auf mindestens 5 Prozent der Ackerflächen.
LANDSCHAFT
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5.2.4  Offenlandschaften 
Es muss nicht immer ein Wald sein: Ausgedehnte 
Wiesen mit eingestreuten feuchten Senken oder kleinen 
Stillgewässern, ob mit geringem Gehölzbestand oder frei 
von Gehölz, bieten als Offenland in ausgewählten Berei ­
chen wichtige Lebensräume für ein breites Spektrum an 
Arten und insbesondere für selten gewordene Tiere und 
Pflanzen. Die bereits in der bestehenden Rekultivierung 
befindliche Goldene Aue ist ein Beispiel für diese Offen ­
landschaften. In Zukunft soll sich die Aue als struktur ­
reiches, großzügiges Band bis an den Hambach See  
erstrecken.
5.2.5  Seeuferbereiche und  
flache Stillgewässer 
An den Seeufern soll eine ausgewogene Balance 
zwischen intensiv nutzbaren Freizeitbereichen, Arealen  
naturnaher ruhiger Erholung und Bereichen, die vorrangig 
dem Naturschutz dienen, entstehen. Die naturschutz ­
fachlich zu qualifizierenden Uferbereiche werden wasser ­
seitig durch ökologische Schutzzonen auf dem See (circa 
600 Hektar, ein Sechstel der Seefläche) ergänzt. Diese 
Seeufer mit vorrangigem Ziel des Naturschutzes sollen 
so angelegt werden, dass sie die Lebensraumansprüche 
der potenziell besonders artenreichen Flora und Fau ­
na der Uferzonen erfüllen. Dazu gehören möglichst be ­
wegte Uferlinien mit Ausbuchtungen und ausgedehnten 
ökologischen Flachwasserzonen, Nistmöglichkeiten und 
schwimmenden Grüninseln. Hierbei sollten Kombinationen 
aus Initialpflanzungen und Sukzessionsbereichen aus ­
gewogen gemischt werden, um frühzeitig Lebensräume  
anzubieten und gleichzeitig spontane Naturentwicklung 
zu fördern.
Auf den Bermen oder anderen geeigneten flachen 
Bereichen sollten nach Möglichkeit im Bereich der ökolo ­
gischen Vorrangzonen in unregelmäßigen Abständen un ­
gleichmäßig große und flache Klein ­ und Kleinst gewässer 
für Amphibien und Wasserinsekten angelegt werden. 
Diese können mit den Jahren der Füllung des Sees schon 
die Grundlage für eine stabile Populationsentwick ­
lung gefährdeter und geschützter Amphibienarten und 
Wasser insekten bilden. Ein Teil dieser Kleingewässer darf 
durchaus in den Sommermonaten austrocknen. Für viele 
Amphibien, wie beispielsweise Laubfrösche, entstehen so 
höchst effektive Lebensräume ohne größere natürliche 
Feinde wie Libellenlarven.
▷  Eine Berme ist ein Absatz in einer Böschung, 
der diese in mehrere Abschnitte teilt. Bermen 
sollen den Druck auf den Fuß der Böschung 
mindern und sie so standsicherer machen.
Offenlandschaft auf der Sophienhöhe
Beispiel temporäre Flachwasserzone  
vor Entstehung des Indesees
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5.3 Gestaltungsprinzipien 
Im Landschaftsmosaik des Rahmenplans sollen die 
fünf beschriebenen Landschaftstypen als alternierende 
Teilabschnitte an die Ufer des entstehenden Tagebausees 
herangeführt werden und dabei jeweils Bezug auf angren­
zende Landschaftsräume und Ortschaften nehmen. Um 
das Mosaik auszubauen und zu vervollständigen, werden 
folgende Prinzipien zugrunde gelegt:
Angrenzend an Bestandswälder (Steinheide, Ham ­
bacher Forst, Merzenicher Erbwald, Lindenberger Wald, 
Sophienhöhe, Stadtwald Elsdorf) werden in Richtung See 
inklusive der Böschungen Walderweiterungsflächen vor ­
gesehen. Eine zusätzliche Maßnahme wird durch den Rah­
menplan in Abwägung zwischen landwirtschaftlichen und 
naturschutzfachlichen Erfordernissen für die Vernetzung 
von Steinheide und Hambacher Forst parallel zur Auto ­
bahn A4 und der heutigen RWE ­Betriebsbahn vorgeschla­
gen. Dieser Bereich sollte 200 bis 250 Meter breit sein und  
damit dem Vorschlag der Biostationen entsprechen.
Ein Großteil der Seeuferbereiche, die unmittel­
bar vor den Waldbeständen liegen, soll langfristig unter  
Naturschutzaspekten geplant werden. Dies beinhaltet 
Abschnitte vor der Sophienhöhe und Bereiche vor der 
Steinheide, dem Hambacher Forst sowie dem Merzeni ­
cher Erbwald. Diese Ufer ­ und Böschungsbereiche sollen 
daher weitestgehend von Freizeitnutzungen und ­ wegen 
freigehalten werden. Davon ausgenommen sind unterge ­
ordnete, unbefestigte Pfade zur Naturbeobachtung. 
In den Kontaktzonen zwischen dem See und be ­
stehenden Ortschaften mit ihren teils vorgelagerten 
Agrar­ und Artenschutzflächen wie in Elsdorf, der Kirche 
in Manheim ­Alt, dem Zukunftsort Bürgewald und Nie ­
derzier werden die Böschungen und Ufer oberhalb des 
langfristigen Wasserspiegels als Halboffenlandschaf ­
ten gestaltet. Diese Bereiche tragen zu einer hohen Bio ­
diversität bei und ermöglichen gleichzeitig Raum ­ und 
Sichtbezüge zwischen den Orten und dem See. In diesen 
Kontaktzonen werden auch die zentralen Seezugänge 
in Verlängerung der Ortschaften vorgesehen, zu denen  
konzentrierte Freizeitnutzungen sowie Marinas und 
Strände gehören. 
Die speziellen Halboffenlandschaften in Teilen der 
Böschungen werden durch weitere baumbestandene 
Wiesen und lichte Wälder mit Kleingewässern in den 
noch zu rekultivierenden Kiesgruben bei Manheim ­Alt 
angereichert. Insgesamt ergänzen die neu hinzukom ­
menden Halboffenlandschaften das umgesetzte Arten ­
schutzkonzept von RWE Power und tragen zur großräu ­
migen Verbindung wichtiger Biotopkorridore über die 
Böschungsbereiche des Sees bei. Seitens RWE Power 
sind Ausdifferenzierungen weiterer Halboffenlandschaf ­
ten im Bereich der weiteren Rekultivierung unterhalb der  
Sophienhöhe im Bereich der Innenkippe geplant.
Sowohl die bestehenden Agrarflächen im Vorfeld als 
auch die neuen Felder auf der Sophienhöhe sollen durch 
lineare Baum ­ und Strauchhecken sowie Blühstreifen 
entlang der Wege ökologisch aufgewertet werden. In  
Kooperation mit landwirtschaftlichen Akteur:innen vor 
Ort könnten vereinzelt auch gesamte Felder ausgewählt 
und im Rahmen eines Kooperationsprojekts für innovative 
Landnutzungsformen zum Beispiel zu speziellen Misch ­
kulturen oder Agroforstsystemen transformiert werden.
Großflächige Offenlandschaften werden an den süd ­
exponierten Hängen der Rekultivierungsflächen unter ­
halb der Sophienhöhe geplant. Das betrifft zum einen 
die Goldene Aue, die sich vom Plateau bis an das See ­
ufer erstrecken wird, und zum anderen ein Sonderbiotop 
nahe der :porta sophia, das die Urlandschaft aus der Zeit 
der Entstehung der Braunkohle in der niederrheinischen 
Bucht nachempfindet.
Lineare Grünkorridore, die von Bestandsstrukturen 
ausgehen, sollen die Flussebenen von Rur und Erft sowie 
die Tagebaufolgelandschaften von Inden und Garzweiler 
mit dem NEULAND HAMBACH verbinden.
  Mehr zur :porta sophia lesen Sie in Kapitel 8.2.1.
„Nur eine vielgestaltige 
Landschaft führt die  
Erwartungen an das  
NEULAND zusammen.“
–  Lena Flamm, 
Bearbeitungsteam /  
bgmr Landschaftsarchitekten GmbH
Lineare Grünkorridore:
•  Ein Grünkorridor führt von 
Elsdorf über den Speedway 
zur Erft und ein weiterer beim 
Forum :terra nova über den neu 
entstehenden Landschaftsgra ­
ben, der in Zukunft als Überlauf 
des Tagebausees entlang der 
bestehenden Gewässerstruk ­
turen Winterbach und Wiebach 
in Richtung Erft naturnah 
ausgebaut werden soll.
•   Ein anderer soll von Nieder ­
zier zur Rur und nach Inden 
über einen neu zu schaffen ­
den Grünkorridor inklusive 
Radwegeanbindung vor 
allem entlang des Feldweges 
der alten L12 verlaufen.
•   Ein weiterer Grünkorridor soll 
die Sophienhöhe mit der Rur 
über den Langenbroich ­Stetter­
nicher Wald und mit Garzweiler 
über die alte Bahntrasse sowie 
über den Alten Winterbach, den 
Finkelbach und von Rödingen 
dann über Ameln nach Titz 
entlang der Straße verbinden.
LANDSCHAFT
LANDSCHAFT
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5.4 Freizeit und Erholung
Mit der Flutung des Tagebaus Hambach und dem 
sukzessiv entstehenden See wird die vormalige Tagebau ­
mulde zum Erwartungsraum. Für die Bewohnenden und 
zukünftigen Besuchenden, vor allem aus dem Einzugsge ­
biet Köln­Aachen, heißt das: Neuland ist, einen der größ ­
ten Seen in Mitteleuropa direkt vor der Haustür zu haben.
Die bestehenden landschaftsräumlichen Qualitä ­
ten leisten wichtige Orientierungen. Die Sophienhöhe mit  
ihrer Erhebung von über 200 Metern, circa 300 Meter  
über Normalnull gelegen, ist in der flachen Bördeland ­
schaft das bereits existierende Pendant zum Hambach 
See. Die Attraktivität der Sophienhöhe erzeugt schon 
jetzt eine besondere Anziehungskraft, die es in der Zeit 
der Flutung noch weiter zu qualifizieren und zum See hin 
zu öffnen gilt. 
Die Seeuferlandschaft rund um den Tagebau bietet  
die einzigartige Chance für eine abwechslungsreiche 
Landschaftsentwicklung, die das NEULAND HAMBACH 
prägen wird. Reizvolle Wege, inszenierte Aussichtspunk ­
te und Orte auch für Freizeitnutzungen wie etwa Strän ­
de, Schwimmstege, Seequartiere, parkartig gestaltete 
Sportbereiche und naturnahe Feriensiedlungen können 
eine gut vernetzte und ortsangebundene Erlebnisland ­
schaft schaffen.
5.4.1 Hambach Loop
Der Hambach Loop ist der rote Faden der Erholungs ­ 
und Freizeitnutzungen am zukünftigen See; über ihn 
werden die Orte und Seeuferzugänge erschlossen. In be ­
stimmten Abständen und an markanten landschaft  lichen 
Ausblicken auf den See wird der Loop mit wegebegleiten ­
den Freizeit­ und Mobilitätsinfrastrukturen ausgestattet. 
Dazu gehören Rastplätze, Aussichtsplattformen, Rad ­
abstellplätze und an wichtigen Knotenpunkten zusätz ­
lich Mobilhubs. Die Lärm ­ und Emissionsschutzwälle an 
den Böschungskanten sind nach Beendigung der Braun ­
kohleabbautätigkeit abschnittsweise rück  zubauen, um 
Blickbeziehungen und Aussichten in die Landschaft zu 
ermöglichen und den Tagebau sowie die hinter den Wällen 
befindliche Landschaft für die Bevölkerung nach Jahr ­
zehnten wieder zu öffnen.
In Teilen können, wo eine entsprechende Detail­
planung dies für sinnvoll erachtet, ausgewählte Wall ­
strukturen erhalten und zum Beispiel für ein zweites  
Fußwegesystem als Panoramawege genutzt werden, 
so etwa in einigen Teilbereichen nahe der Elsdorfer  
Seekante.  
▷  Die Landschaft des direk ­
ten Seeumfeldes wird mit 
ausgewählten Bereichen 
für Erholung und Freizeit 
angereichert. Begleitend 
soll ein Wegesystem rings 
um den See und die  
Sophienhöhe führen und 
die Ortschaften neu an­
binden.
▷  Der Verlauf des Hambach 
Loops und die Positionie­
rung der Rast­ und Aus­
sichtspunkte ist Kapitel 
6.1 zu entnehmen.
Visualisierung Modulbau am Einleitbauwerk in Elsdorf
 Visualisierung Hambach Loop
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5.4.2 Erholungs- und Freizeitufer
Entlang des Hambach Loops und an den Seeufern 
sind abwechslungsreiche Erholungs ­ und Freizeitflächen 
vorgesehen, die sich jeweils im Kontaktkorridor zu den 
rückgelagerten Siedlungen befinden. Diese können je 
nach Standort intensiver oder naturnäher gestaltet wer ­
den; insgesamt soll jeder Seezugang individuell profiliert 
werden, um ein facettenreiches Angebot zu schaffen:
•  Elsdorf gewinnt aufgrund der direkten räumlichen 
Nähe zum See und neuen städtebaulichen An ­
bindungen durch die Bereiche :porta sophia, :vista 
nova und :terra nova einen Fokus auf Aktivitäten, 
etwa durch eine Marina, Seequartier, Sport ­ und 
Wassersportangebote sowie Strände.
•  Die Manheimer Kirche als dörflich ­baukulturelles 
Zeitzeugnis ermöglicht den Fokus auf Kultur. In der 
Nähe entstehen langfristig naturnahe Strände und 
besondere Ufersituationen im Übergang zu den 
Wäldern.
•  Bürgewald wird als nachhaltiger Ort der Zukunft 
dank seiner räumlichen sowie geschichtlichen 
Verwebung mit den angrenzenden Bürgewäldern, 
neben seiner allgemeinen Revitalisierung auch mit 
einem Schwerpunkt auf naturnahen Tourismusan ­
geboten wie einem Grünstrand und einer Ferien ­
siedlung, mit beispielsweise Tiny Houses am Wald, 
profiliert.
•  Das Niederzierer Seeufer markiert durch die Lage 
am Fuße des Waldes ein Tor zur Sophienhöhe und 
soll im Strandbereich einen großzügigen Schwimm ­
steg als attraktives Alleinstellungsmerkmal er ­
halten.
5.4.3  Natur- und Gipfelerlebnis  
Sophienhöhe
Die Sophienhöhe ist schon heute ein beliebter 
Ausflugsort und verfügt über außergewöhnliche, teils 
jüngere Biotope, die individuelles Naturerleben und  
ruhige Aktivitäten wie Wandern erlauben. Daher soll die 
Sophienhöhe für den grünen Tourismus weiter in Wert 
gesetzt und profiliert werden. Dazu gehört insbeson ­
dere der Ausbau des Rad ­ und Wanderwegenetzes mit 
punktuell gesetzten Angeboten für ein Gipfelerlebnis 
mit beispielsweise Aussichtsmöglichkeiten im Bereich 
der drei Hochpunkte Jülicher Kopf, Höller Horn und  
Römerturm. Dazu soll auch ein Aussichtsturm gehören, 
der eine 360 ­Grad­Aussicht erlaubt, eventuell in Kom ­
bination mit einem Baumwipfelpfad. Zur Inwertsetzung 
der Wegesysteme sowie zur Förderung der Biodiver­
sität sollen an geeigneten Stellen durch Auslichtungen 
der Bestandsgehölze Sichtachsen angelegt und Aus ­
blicke über die Bördelandschaft ermöglicht werden. Zur  
Nutzung der Reliefenergie für Aktivsportmöglichkeiten 
können am westlichen Hang der Sophienhöhe Bike Trails 
bis an den See angelegt werden.
Das Besucher ­ und Informationszentrum Sophien­
höhe im Bereich der Goldenen Aue bietet einen spekta­
kulären Blick über die Transformationslandschaft und 
den sich füllenden See. Das Zentrum funktioniert als 
touristischer Anker zur Vermittlung von Wissen zur 
Landschaftstransformation und wird durch weitere 
touristische Infrastruktur ergänzt, etwa Gastronomie, 
Spielmöglichkeiten, eine Erlebnisgärtnerei/Baumschule 
oder auch temporäre Übernachtungsangebote.
Im zukünftigen Uferbereich, in dem Wälder und  
Halboffenland an die Goldene Aue anschließen werden, 
sollen kleinere naturnahe Buchten integriert werden. 
Ebenfalls soll im Abschnitt ein kompakter Seezugang 
hergestellt werden, der Wandernden und Radfahrenden 
zugänglich gestaltet ist.
So wie die Zugänge zum See werden auch die Zugänge  
zur Sophienhöhe als Orte des Ankommens freiräumlich 
und landschaftsarchitektonisch gestaltet: 
Am Stetternicher Tor dreht sich alles um Mobili ­
tät und Spiel mit Bezug zum künstlichen Berg. Von hier 
starten verschiedene Rad ­, Reit ­ und Wanderwege und 
auch die Seilbahn auf die Sophienhöhe. Der Ort ist zu ­
dem durch Spuren der historischen Römerstraße Via  
Belgica geprägt. Das Stetternicher Tor fungiert daher als  
Basislager vor dem Aufstieg mit Gastronomie, Sitz ­ und  
Rastmöglichkeiten sowie einer Fahrradstation.
Das Höller Tor wird durch die Berghänge geprägt.  
Das landschaftliche Profil der Sophienhöhe wird durch 
die Höllentreppe, eine direkte Treppenverbindung bis auf 
die Höhe, inszeniert und öffentlich erlebbar gemacht (für 
detailliertere Beschreibungen siehe auch Kap. 8).
Als Eingangstore zur Sophienhöhe werden auch ein 
Uferbereich vor Niederzier (Niederzierer Tor) sowie der 
Bereich nahe der Einleitung des Rheinwassers bei Elsdorf 
(:porta sophia) gestaltet.
Visualisierung Stetternicher Tor zur Sophienhöhe
Visualisierung Bereich :terra nova (nach 2070)
▷  Collagen zu Modulbauten, die frühzeitig besondere Orte  
entlang des Hambach Loops aktivieren sollen. 
  Mehr zu den Fokusräumen an den Ufern lesen  
Sie in den Kapiteln 8.1.2 und 8.2 bis 8.4.
  Mehr zu den Fokusräumen der Sophienhöhe  
lesen Sie im Kapitel 8.1.
LANDSCHAFT
LANDSCHAFT
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Visualisierung temporäre Zwischen-  
landschaften während der Seebefüllung
5.5  Temporäre Nutzungen in der  
Zwischenlandschaft
Bereits während der Jahrzehnte dauernden See­
befüllung soll der dann inaktive Tagebau vielseitig  
genutzt werden. Da die Entstehung des Tagebausees 
etwa 40 Jahre in Anspruch nehmen wird, ist es essen ­
ziell, den Tagebau behutsam zugänglich zu machen und 
temporäre Nutzungen für die lange Zeit der Flutung zu 
ermöglichen. Ein Teil der Tagebauseemulde soll bereits 
mittelfristig für die Öffentlichkeit unter Berücksichtigung 
bergsicherheitlicher Aspekte erlebbar gemacht werden. 
Geplant ist, spezifische Bereiche für Aktivitäten, Erkun ­
dungen, Anpflanzungen sowie erneuerbare Energie ­ und 
Gewächshausproduktion zu etablieren. Das NEULAND 
kann immer wieder neu entdeckt werden.
▷ Zwischennutzungen während der Seebefüllung
LANDSCHAFT
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4  Bei der Bepflanzung muss § 40 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz beachtet werden, wonach das Einbringen von Pflanzen  
und Samen, die nicht aus der Region stammen und nicht heimisch sind, von der unteren Naturschutzbehörde genehmigt werden muss. 
 NEULAND Energie- und Kulturlandschaft –  
Manheimer Bucht
In der Manheimer Bucht wird die flache Mulde ener ­
getisch mit großflächigen Photovoltaikanlagen und 
Windrädern genutzt. Im südwestlichen Bereich entsteht 
ein temporäres Gewässer mit Inseln, der Manheimer  
Weiher. So bildet sich eine ökologisch und ästhetisch  
bedeutende, temporäre Biotoplandschaft, die über den 
Seezugang bis nach :terra nova begangen werden kann. 
Die Manheimer Kirche und ihr Umfeld stehen schon früh ­
zeitig beispielsweise als Kulturpark und Veranstaltungs ­
ort mit Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung, auch 
im Kontext der IBTA. 
  Mehr zur IBTA lesen Sie in Kapitel 5.6, zur  
Manheimer Bucht und zu Manheim ­Alt in Kapitel 8.3.
NEULAND Landschaft – Bürgewald
Nördlich des Dorfes dreht sich alles um Sukzession 
und Naturentwicklung in der Transformationslandschaft. 
Der Seezugang kann als Forschungslabor zur Erkundung 
der Flora und Fauna genutzt werden. Durch die punk ­
tuelle Aufschüttung oder Verdichtung verschiedener 
Substrate und das Einbringen von Pflanzen und Samen 4  
entlang der Erkundungsroute formen sich Tiny ­Natur­
Spots: An diesen kleinen Grüninseln lässt sich spielerisch 
und experimentell erkunden, wie sich Natur unter unter ­
schiedlichen Bedingungen auf den Kippenböden im zu ­
künftigen Wasserbereich entwickelt. Am See entstehen 
Forschungsplattformen, die die Anlage schwimmender 
Grüninseln erforschen und gleichzeitig Ausgangspunkt 
für Umweltbildungstouren und ­ formate in der Tagebau ­
landschaft sind.
  Mehr zur Landschaft Bürgewald lesen Sie in  
Kapitel 8.4.
5.5.1  Seezugänge mit temporären  
Bereichen
Während der Befüllphase können Zugangsbereiche 
in den Böschungen teilweise zum Wandern und Radfahren  
genutzt werden. Die Wegesysteme schließen ober ­
halb an wichtige Knotenpunkte und die Ortschaften an.  
Einige siedlungsnahe Entwicklungsbereiche werden als 
Zugänge zum See gestaltet. Auch der Hambach Loop wird 
möglichst frühzeitig angelegt – die Menschen können die 
Transformation der rauen Erdlandschaft mit ihrer wach ­
senden Flora und Fauna über den Rundweg und seine 
Seezugänge direkt miterleben. Vom Wasser aus wird das 
NEULAND an mehreren Orten durch schwimmende Platt ­
formen erfahrbar, die mit dem Wasserspiegel ansteigen.
Für ästhetische Akzente sorgen Panoramapflanzun ­
gen, besonders an den Einzelböschungen am Rand der 
Seemulde. Stofflich und energetisch verwertbare Blüh ­
pflanzen mit geringen Bodenansprüchen, beispielsweise 
die Färberdistel, können hier großräumig wachsen. Die 
Zugänge haben jeweils spezifische Oberthemen:
NEULAND Energie – :porta sophia  
Das Einleitbauwerk der Rheinwassertransport­
leitung wird nicht nur durch herabfließendes Wasser 
Energie erzeugen, sondern auch als ingenieurkünstleri ­
sche Anlage gestaltet. Die Wirtschaftswege werden so 
gleichzeitig für die touristische Erschließung der Mulde 
genutzt und als eindrucksvolle Landschaftsskulptur  
inszeniert. Von gesicherten Wegen und Stationen aus 
können Besuchende über sogenannte Inszenierungsan ­
lagen den Füllungsvorgang am Einleitbauwerk hautnah 
miterleben. 
NEULAND Wasser – :vista nova
Auch der Seezugang in der Nähe des Elsdorfer Zent ­
rums steht ganz im Zeichen des Wassers. Im Bereich der 
zukünftigen Wellenschlagzone wird hier schon frühzeitig 
ein Hafenbalkon beziehungsweise Hafenquartier direkt 
am Wasser modelliert. In der Zwischenlandschaft kann 
dieses inselartige Plateau auch für größere Veranstal ­
tungen genutzt werden. Von hier aus kann man unter 
Zustimmung der Bergbehörde voraussichtlich schon ab 
2040 zu einem temporären Anleger am steigenden See ­
spiegel gelangen.
NEULAND Fun – :terra nova
Das bestehende Forum :terra nova wird für den  
Tagebautourismus durch einen weiteren Kultur ­ und  
Veranstaltungsbau aufgewertet. Dieser Ort soll ein wei ­
teres Besucher­ und Informationszentrum im Rheinischen  
Revier werden, das als Pendant zum Besucher ­ und Infor­
mationszentrum auf der Sophienhöhe funktioniert. Die 
Tagebaukante am Seezugang soll beispielsweise hier mit 
einem Kohlebagger aus dem Tagebau inszeniert werden. 
In der zukünftigen Seeuferlandschaft finden sich Aktiv ­
angebote wie Outdoor Gym, Strand, Wassersport und 
vieles mehr. Dies wird durch eine entsprechende Nutzung 
auf dem Wasser ergänzt.
  Mehr zu :porta sophia, :vista nova und :terra nova 
lesen Sie in Kapitel 8.2 zum Elsdorfer Ufer.
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Visualisierung der Inszenierungsanlagen zur Rheinwassereinleitung im Bereich :porta sophia
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Visualisierung Terrasse Besucher- und Informations-
zentrum auf der Sophienhöhe und Blick über die  
Goldene Aue Richtung See 
 NEULAND Leben – Seecampus Niederzier
Am westlichen Seeufer führt ein Solarsteg auf das 
Wasser. Hier kann ein schwimmender Seecampus als 
eine Plattform für gemeinschaftliche Nutzung das Leben 
der Gemeinde, Forschungsinitiativen aus der Umgebung 
oder auch Kreativprozesse zur weiteren Gestaltung der 
Transformationslandschaft zusammenbringen.
  Mehr zum Niederzierer Seezugang lesen  
Sie in Kapitel 5.5.1
Zukünftige Planungen werden auch Zugangsmög ­
lichkeiten zum Wasser für mobilitätseingeschränkte 
Menschen berücksichtigen müssen. Dieser Aspekt konnte  
in der Rahmenplanung noch nicht hinreichend berück ­
sichtigt werden.
NEULAND Weidelandschaft – Goldene Aue
In den unteren Hängen der Sophienhöhe kann in  
Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft und dem  
Naturschutz ein Beweidungsgroßprojekt mit Pferden 
und / oder Rindern entstehen. Der Kernbereich der Bewei ­
dung wird von der Goldenen Aue aus schwerpunktmäßig 
entlang des Westhanges der Sophienhöhe umgesetzt. 
Nach Möglichkeit kann gegebenenfalls der obere Bereich 
der Seemulde unterhalb der Sophienhöhe in der Phase 
der Zwischennutzung einbezogen werden. Die genaue 
Flächengröße und Lage werden noch bestimmt. An den 
Seeufern der Goldenen Aue sollte bereits früh  zeitig ein 
Rast­ und Aussichtspunkt geschaffen werden, der be ­
sonders zur Naturbeobachtung dient.
  Mehr zur Goldenen Aue lesen Sie in Kapitel 6.4.3.
LANDSCHAFT
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Erster bereits realisierter Solarpark im NEULAND HAMBACH
5.5.2  Sukzession und ökologische 
Vorrangbereiche
In weiten Teilen wird die Tagebaumulde der natür ­
lichen Sukzession überlassen. Insbesondere den Be ­
standswäldern und der Sophienhöhe vorgelagert sind 
ökologische Vorrangzonen vorgesehen, in welchen sich 
die Wälder langsam in die Böschungen ausweiten und 
somit Erstbesiedelungsräume für Flora und Fauna dar ­
stellen. Diese Bereiche sollen von anderen Nutzungen 
freigehalten werden.
5.5.3 Erneuerbare Energie
Neuland ist, zukunftsfähige Energiekonzepte von 
Anfang an mitzubauen. Der Nutzung der Tagebausee­
mulde für die nachhaltige Energieerzeugung kommt im 
Zuge der Energiewende große Bedeutung zu. Hier bieten 
sich in der Zeit der Flutung besondere Raumpotenziale 
für erneuerbare Energieproduktion durch Photovoltaik­
anlagen und Windräder. Im Teilbereich der Manheimer 
Bucht kann flächenmäßig die derzeit größte Solaran­
lage Deutschlands entstehen. Nach ersten planerischen  
Betrachtungen ist es wahrscheinlich, dass sich im  
gesamten Tagebau weit über 200 Megawatt an ins ­
tallierter Leistung von erneuerbaren Energieanlagen, 
hauptsächlich Freiflächen ­Solaranlagen, heben lassen.  
Damit ließen sich bilanziell rund 60.000 Haushalte mit 
Strom versorgen – das wären nahezu alle 153.000  
Menschen in den sechs NEULAND Kommunen.
5.5.4 Innovative Landwirtschaft
Innerhalb der Tagebauseemulde verbleiben überwie ­
gend tertiäre Böden, die nicht kulturfähig sind, in beson ­
deren Lagen aber anders nutzbar gemacht werden sollen. 
Denkbar sind beispielsweise Gewächshäuser mit Photo ­
voltaikdächern zur Energieerzeugung. So kommt diesen 
Bereichen trotz tertiärer Böden eine landwirtschaftlich ­ 
produktive Bedeutung zu.
5.5.5 Schwimmende Nutzungen
Der See im Fokus: Elemente auf dem Wasser wie die 
genannten Schwimmplattformen, aber auch Floating ­ 
Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie und be ­
pflanzte Inselstrukturen sollten bereits in der Zwischen ­
landschaft berücksichtigt werden. Dies eröffnet Chancen 
zur weiteren kulturellen, energetischen und ökologischen 
Inwertsetzung im NEULAND HAMBACH.
5.6 IBTA Ausstellungsgelände 
Im Rheinischen Revier soll eine Internationale Bau­  
und Technologieausstellung (IBTA) entstehen, deren  
Bauprojekte Vorbildcharakter haben sollen. Eine der 
operativen Säulen der IBTA bilden laut Memorandum 
die prozessbegleitenden Ausstellungen (exPOSITIONen).  
In der aktuellen Planung sind drei Ausstellungsjahre 
als zentrale Meilensteine der IBTA vorgesehen – eins  
davon im NEULAND HAMBACH. Zu den Ausstellungsjahren  
entstehen jeweils zentrale exPOSITIONs ­Gelände im  
Rheinischen Revier.
Diese Areale bilden die zentrale Anlaufstelle und den 
räumlichen Schwerpunkt der Präsentation und bieten in ­
haltliche sowie logistische Zugänge zu den vielen IBTA 
Projektstandorten. Ausstellen, Zusammenkommen und 
Umsetzen sind die Kernfunktionen, für die auf den zent ­
ralen Geländen nachhaltige Infrastrukturen geschaffen 
werden. Die einzelnen Bereiche unterscheiden sich in 
ihrem inhaltlichen Schwerpunkt und dem räumlich ­infra­
strukturellen Charakter, sind aber alle an Orten, die zur 
Inwertsetzung, Entwicklung oder Transformation im  
NEULAND HAMBACH beitragen. Damit werden sie mit ihren 
Infrastrukturen und ihrer Gestaltung zum Impulsgeber,  
Beschleuniger und Verstetiger der Entwicklung vor Ort.
Für das Tagebauumfeld Hambach kommen zwei Stand -
orte als zentrale exPOSITIONs-Gelände in Betracht:
1.  Eine Eventfläche wird auf dem Plateau :vista nova 
vor dem Food Campus Elsdorf vorgesehen. Dieses 
Gelände grenzt direkt an den größten Ortskern 
rund um den Tagebau Hambach an und bietet einen 
hervorragenden Blick auf die Tagebaugrube.
2.  Eine weitere Fläche bildet das Gelände rund um  
die Kirche St. Albanus und Leonhardus in Manheim ­ 
Alt. Die ehemalige Kirche ist eine wichtige  
Landmarke am Tagebaurand.
 Die beiden Standorte verfügen über unterschiedliche 
Qualitäten und Größen. Ein weiteres Qualifizierungsver ­
fahren kann zukünftig zur Auswahl einer der potenziellen 
Standorte führen.
LANDSCHAFT
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6
2

Neuland ist, wo  
Verbindungen aufleben. 6 
MOBI- 
    LITÄT
Der Tagebau hat wichtige  
Verbindungsachsen im Raum  
unterbrochen, unter anderem  
eine wichtige Bahnverbindung  
von Neuss, über Elsdorf bis Düren 
sowie die Straßen L12 und B55. 
Das absehbare Ende der Braun­
kohleförderung bietet nun die 
Chance, alte Binnen beziehungen 
wieder zu stärken und neue Ver­
bindungen zu verankern. 
Daher sollen der Hambach Loop, 
weitere Rad­, Wander­ und Reit­
wege, neu genutzte und erweiter­
te Bahnverbindungen sowie eine  
Seilbahnverbindung konsequent 
durch Mobilstationen verknüpft 
werden. Langfristig sind auch 
Fähr ver bindungen auf dem Wasser 
denkbar.
▷  Neue Mobilitätssysteme 
rund um die Sophien­
höhe und den Tagebau­
see – so stellen wir im 
NEULAND Verbindungen 
wieder her und errei­
chen gleichzeitig den 
Umstieg vom motori­
sierten Individualver ­
kehr auf umweltfreund­
liche Mobilitätsformen. 
MOBILITÄT
MOBILITÄT
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▷ Themenkarte Mobilität bis 2070
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Visualisierung Aussichtspunkt am Hambach Loop
Visualisierung Aussichtspunkt und teils rückgebauter Emissionsschutzwall
VIELE FÜHREN 
WEGE INS 
NEULAND
Einhergehend mit der zunehmenden landschaft­
lichen Attraktivität eignen sich die Distanzen zur Nut ­
zung umweltfreundlicher, platzsparender und gesund­
heits fördernder Mobilitätsformen. Als Beitrag zur 
Mobi litätswende soll der Fuß ­ und Fahrradverkehr geför ­
dert werden. Neue Lösungen wie eine Seilbahn können  
das umweltfreundliche Verkehrsangebot ergänzen, die 
sanfte Inwertsetzung der Sophienhöhe unterstützen 
und dabei selbst zu einer Attraktion werden. Hier soll ein 
multimodales Verkehrsnetzwerk für Bewohnende und 
Besuchende der Region entstehen. Ein wesentlicher Be ­
standteil eines solchen Netzwerks sind Mobilstationen 
als Umsteige­ und Verknüpfungspunkte. 
Zur Erreichung dieser Ziele schlägt der Rahmenplan 
Hambach unterschiedliche Maßnahmen vor. Diese befin ­
den sich abschnittsweise außerhalb des Plangebiets für 
den Rahmenplan, sind aber wesentlich für die Anbindung 
dieses Gebiets mit der direkten Umgebung. Die Maßnah ­
men werden in den folgenden Abschnitten beschrieben.
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6.1  Hambach Loop und Wegenetze
Der Hambach Loop ist ein durchgängiger Rad ­ und 
Wanderweg mit parallel verlaufenden Reitwegen, der als 
Rückgrat der interkommunalen Mobilitätsvernetzung und 
zugleich als grüne Infrastruktur mit Bepflanzungen die ­
nen soll. Der Weg besteht aus zwei zusammenhängenden 
Abschnitten: Die Route um den See und die Sophienhöhe  
formen auf über 40 Kilometern zusammen eine Acht. 
Neuland grenzt manchmal eben an Unendlichkeit.
Der Rad­ und Wanderrundweg soll auf zwei Ebenen 
um die Sophienhöhe führen, am Fuß und im oberen Drittel. 
Bislang wird von einem Profil für den Loop ausge ­
gangen, das sich aus einem Zweirichtungsradweg, einem 
Fußweg und einem Abstandsbereich zusammensetzt. Der 
Loop verläuft in Teilabschnitten durch Bereiche innerhalb 
der Sicherheitslinie. In noch abzuwägenden Abschnitten 
sollen Rad ­, Fuß ­ und Reitwege separat zueinander auf 
jeweils eigenen Routen verlaufen.
Der Hambach Loop ist das Herzstück eines Rad ­,  
Wander­ und Reitwegesystems, das im Bereich des  
Rahmenplans behutsam erweitert wird, um die umgeben ­
den Ortschaften an das entstehende NEULAND HAMBACH  
anzubinden. Das so entstehende Wegenetz soll den  
Menschen vor Ort und zugleich den Besuchenden dienen.
Radfahrende beim Überqueren der Werksbahn
▷ Abwicklung Hambach Loop (verkürzte Darstellung) | NEULAND HAMBACH GmbH
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Zukünftig neu nutzbare Werksbahn (Hambachbahn)
6.2 Bahnverbindungen
Auch das Schienennetz wurde durch den Tagebau 
unterbrochen und spielte bislang für die Mobilität in der 
Region nur eine untergeordnete Rolle. Der Rahmenplan 
Hambach sieht daher eine bessere Verknüpfung der Orte 
rund um den Tagebau sowie der umgebenden Siedlungs ­
bereiche durch den Schienenverkehr vor.
6.2.1 Verlängerte Hambachbahn
Die Hambachbahn bietet nach ihrer bergbaulichen 
und energiewirtschaftlichen Nutzung sowohl in Bezug auf 
interkommunale Nachnutzung als auch bei der Anbindung 
der Tagesanlagen Hambach an umgebende Ortschaften 
große Chancen zur Steigerung einer nachhaltigen Mobili ­
tät. Angesichts des extrem hohen Aufwands zur Errich ­
tung neuer Schieneninfrastrukturen ist die Verfügbarkeit 
der Hambachbahn eine einzigartige Gelegenheit.
Sukzessive kann die ab 2030 nicht mehr vom Berg ­
bau benötigte Infrastruktur für einen Mischverkehr ge ­
nutzt werden. Die derzeitige Trasse kann etwa auf Höhe 
der Autobahnbrücke über die A4, südlich von Manheim­Alt, 
an die bestehende Schiene Aachen ­Köln angeschlossen 
werden. Ab der RWE­Betriebsstätte im Bereich der Tages­
anlagen könnte die Hambachbahn verlängert, über Nieder­
zier und Hambach geführt und danach an die bestehende 
Trasse der Rurtalbahn nach Jülich angeschlossen werden. 
Hierdurch würden neben dem geplanten Entwicklungsge ­
biet an den Tagesanlagen und dem Kohlebunker auch die 
Stadt Jülich, das Forschungszentrum Jülich, Hambach 
und Niederzier eine direkte Verbindung per Schiene mit 
Köln bekommen, gegebenenfalls auch in Mischnutzung mit 
Güterverkehr. Etwaige Weiterentwicklungen sind gemein ­
sam mit der Entwicklung der Tagesanlagen und des Kohle­
bunkers zu denken.
   Mehr zu den Tagesanlagen und dem Kohlebunker  
lesen Sie in Kapitel 8.5.
6.2.2 Revierbahn
Die Revierbahn gilt als ein zentrales Infrastrukturpro­
jekt im Strukturwandel. Der Nahverkehr Rheinland führt 
deshalb eine Machbarkeitsstudie durch. Für den Strecken­
abschnitt zwischen Jülich und Bedburg sollte überprüft 
werden, ob eine Anbindung von Titz als Wohn­ und Arbeits­
standort möglich ist, um die zu erwartende Vergrößerung 
der Siedlungsflächen direkt in das Schienennetz mit einzu­
binden. Der Brainergy Park sollte als Innovationszentrum 
ein weiterer Haltepunkt sein und durch diese Bahnverbin ­
dung besser in die Region eingebunden werden.
6.2.3 Abzweig der Erftbahn in Elsdorf
Elsdorf liegt mit seinem Ortskern in unmittelbarer 
Nähe des Tagebaus und hat die Chance, mit Siedlungs ­
entwicklungen bis hin zum See zu wachsen. Die Stadt ist 
jedoch nicht mehr an das regionale Schienennetz ange ­
bunden, was einen erheblichen Standortnachteil mit sich 
bringt. Mittel­ und langfristig wird mit dem Entstehen des 
Tagebausees ein massiver räumlicher Wandel in Elsdorf 
stattfinden. Zahlreiche bereits angestoßene Projekte, wie 
der Food Campus oder die Zukunftsterrassen, zahlen auf 
diesen Wandel ein.
Eine enorme überregionale Anziehungskraft werden 
zahlreiche Freizeitangebote in Elsdorf haben, die im Ein ­
klang mit dem neuen Element Wasser entstehen sollen. 
Grundvoraussetzung für die Erreichbarkeit und Erlebbar ­
keit dieser Freizeitangebote ist jedoch ein zuverlässiges 
und vielseitiges Mobilitätsangebot, das Besuchende ohne 
Umwege aus den Ballungsräumen zum Ort des Gesche ­
hens befördert.
Einen wichtigen Beitrag zur Erreichbarkeit der Stadt 
Elsdorf mit öffentlichen Verkehrsträgern kann ein Abzweig 
der Erftbahn auf der Höhe Bergheim­Zieverich leisten. Die­
se neue Verbindung schließt Elsdorf wieder direkt an das 
Schienennetz nach Köln an und trägt erheblich zu einer 
nachhaltigen Siedlungs­ und Tourismusentwicklung bei.
▷   Ziel des Schienenverkehrs ist es,  
den motorisierten Individualver ­
kehr und somit Umweltbelastun­
gen zu verringern.
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6.3 Seilbahn
Für die barrierefreie Erschließung der Sophienhöhe 
mit dem Besucher ­ und Informationszentrum wird ein 
Seilbahnsystem vorgeschlagen, das von Fußpunkten der 
Sophienhöhe aus Jülich, Elsdorf und / oder Niederzier 
mit dem Gipfel verbindet. Von den unteren Stationen aus  
können elektrisch (und irgendwann autonom) fahrende 
Busse die Verbindung zu anderen Mobilitätsknotenpunk ­
ten in der Umgebung herstellen. 
Um die technische und wirtschaftliche Machbar ­
keit zu prüfen, besteht der Kontakt zu Seilbahnherstel ­
lenden und perspektivisch wird eine Konzeptvergabe  
ausgeschrieben. Falls nicht alle drei Strecken machbar 
sind, können Bussysteme über Zufahrten zum Besucher ­ 
und Informationszentrum die barrierefreie Erreichbarkeit 
gewähr leisten.
6.4 Ersatzstraßen und Zufahrten
Der Rahmenplan berücksichtigt neue Straßenver ­
bindungen zwischen Niederzier, Elsdorf und Titz. Eben ­
falls ist die Auffahrt zum Besucher ­ und Informations ­
zentrum mit eingeplant.
 
6.4.3  Auffahrten zum Gipfelplateau 
Goldene Aue
Um einen barrierefreien Zugang zur Sophienhöhe zu 
ermöglichen, soll das Besucher ­ und Informationszent ­
rum an der Goldenen Aue künftig auch über einen befes ­
tigten Weg erreichbar sein. Hierfür bietet sich der ohne ­
hin zur Erschließung der landwirtschaftlichen Hochfläche 
geplante und in die zeichnerische Darstellung des neuen 
Braunkohlenplanentwurfes aufgenommene Hauptwirt ­
schaftsweg an, der von Niederzier aus auf das Plateau 
bis zum Besucherzentrum führt, die landwirtschaftlichen 
Hochflächen anbindet und von dort wieder hinab nach 
Elsdorf reicht. 
Bei der Gestaltung dieser Straße ist angesichts 
der landschaftlichen und ökologischen Qualitäten der 
Sophienhöhe auf eine gute landschaftliche Einbindung 
sowie die Mitbenutzung durch Radverkehr zu achten. 
Weitere Wirtschaftswege dienen primär der Flächenbe ­
wirtschaftung und Instandhaltung und sind nicht für den 
Individualverkehr freizugeben. Sie können hingegen durch 
Fußgänger:innen und Radfahrende genutzt werden.
6.4.1  Verbindungsstraße  
Elsdorf-Niederzier 
Die direkten Verkehrsverbindungen zwischen  
Niederzier und Elsdorf über die B55 und die L12 sind mit 
dem Fortschreiten des Tagebaus Hambach weggefallen. 
In Zukunft soll dafür eine neue Verbindung, die sogenann ­
te L276n, am Fuß der Sophienhöhe errichtet werden. 
Die Straße führt von Westen nach Osten durchweg über 
wiedernutzbar gemachtes Gelände, wodurch Eingriffe in  
Natur, Landschaft und Artenvorkommen weitestgehend 
vermieden werden können. Bei der Gestaltung dieser 
Straße ist angesichts der landschaftlichen und ökolo ­
gischen Qualitäten der Sophienhöhe auf eine gute land ­
schaftliche Einbindung sowie eine effizient gestaltete 
Breite zu achten. 
 
 6.4.2  Wiederherstellung der  
Verbindung Titz-Niederzier 
Auch die Straßenverbindung der ehemaligen L12 soll 
durch einen Anschluss an der Ostseite der Sophienhöhe 
von Rödingen  / Titz nach Niederzier wiederhergestellt 
werden.
6.5 Verbindungen über Wasser
Anbindungen über die Wasseroberfläche, beispiels ­
weise durch Fähren, sollen nach Befüllung des Sees das 
Mobilitätsnetz ergänzen. Inwiefern bereits frühzeitiger 
erste Verbindungen möglich sind, kann erst nach weiteren  
Prüfungen entschieden werden.
6.6 Mobilstationen
Die Mobilstationen, unter anderem in der Gemeinde  
Merzenich, werden derzeit geplant und gebaut. Die 
Nahverkehr Rheinland GmbH hat bereits 2018 ein ver ­
bandsweites Konzept für Mobilstationen entwickelt und 
darin zukünftige Standorte in der Region identifiziert. 
Zusätzlich zu diesen Knotenpunkten sind im Rahmenplan  
weitere Mobilstationen vorgesehen, die den Hambach 
Loop mit den Ortskernen, wichtigen Straßen und Bahn ­
haltepunkten verknüpfen. Dazu gehören zum Beispiel 
Parkmöglichkeiten für den motorisierten Individualver ­
kehr mit Leihfahrradangeboten – so können Besuchen ­
de und Anwohnende die Orte im NEULAND gut erreichen, 
ohne das eigene Auto nutzen zu müssen.
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Neuland ist, wo  
Wohnen und Arbeiten 
neu gedacht werden.7 
STÄDTE- 
 BAU
Die städtebaulichen Entwicklun­
gen beginnen in den Ortskernen, 
die als immer attraktivere Wohn­ 
und Arbeitsstandorte optimal an 
das NEULAND HAMBACH angebun­
den werden. Da der See das Herz 
des NEULANDS ist, wird er auch 
städtebaulich ins Zentrum gerückt. 
Wenn sich das Seewasser den end­
gültigen Uferzonen nähert, werden 
ausgewählte Bereiche noch erwei­
tert und Seeblicke erschlossen.  
Für ein Leben mit Seeblick.
▷  Mehr zum Zeitplan des 
Städtebaus lesen Sie in 
Kapitel 9.
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ZUKUNFT ORT 
FÜR FÜR  
ALLE ORT
Demographischer Wandel sowie veränderte Raum­  
und Versorgungsstrukturen haben über Jahre die wirt ­
schaftliche und städtebauliche Struktur der Ortskerne 
rund um den Tagebau Hambach geschwächt. Das Ergeb ­
nis ist der sogenannte Donut ­Effekt: Die Ränder werden 
mit Einfamilienhausgebieten ausgedehnt, der historische 
Ortskern aber leert sich. Viele Ortskerne sind jedoch  
historische Zentren mit Potenzial, das so verlorengeht.
Im Sinne des Leitbildes „Innen ­ vor Außenentwick ­
lung“ soll deshalb der Bestand in den Ortskernen moder ­
nisiert und neu genutzt werden. Angepasste Arrondierun ­
gen können diese Strategie unterstützen. Großflächige 
städtebauliche Entwicklungen müssen stets auch mit 
neuen Verkehrsinfrastrukturen einhergehen. Eine robuste  
Siedlungsentwicklung erfordert Weitblick.
Die Ortskerne der NEULAND Kommunen unterschei ­
den sich dabei klar. Diese einzigartigen Charakteristika 
sollen als Grundlage für die zukünftige städtebauliche 
Entwicklung genutzt werden und definieren sich durch 
die spezifischen Qualitäten des Ortskernes im regionalen 
Kontext, das Zusammenspiel von Landschaft, Infrastruk ­
tur­ und Siedlungsentwicklung sowie den Zeitpunkt im 
Verlauf der Transformation.
Für die Siedlungsentwicklung ergeben sich somit  
drei Teilräume: 
1.  Im Entwicklungskorridor Jülich, Niederzier,  
Merzenich sowie Kerpen mit Buir, Sindorf und  
Horrem befinden sich größere Wohnlagen mit 
weiteren Wohnbaureserven, Gewerbegebietsent ­
wicklungen und das Forschungszentrum Jülich. 
Hinzu kommen Potenziale für neue Gewerbe ­ und 
Industriegebiete, etwa die weitere Entwicklung des 
Brainergy Parks oder neue Arbeitsplätze direkt vor 
Ort durch die Nachnutzung der 120 Hektar großen 
Tagesanlagen in Niederzier ab 2030.
2.  Elsdorf liegt zukünftig direkt am See und entwi ­
ckelt sich zum entscheidenden Bindeglied zwischen 
der östlichen Seeseite und dem Rhein ­Erft­Kreis.
3.  Titz und Umgebung liegen inmitten der Transfor ­
mationslandschaft zwischen den beiden Tagebau ­
seen Hambach und Garzweiler. Zur Landgemeinde 
gehören auch Teilorte wie Rödingen ­Höllen, die zu 
Stadtdörfern gewachsen sind. Zu den lokalen Land ­
wirt:innen und Handwerker:innen gesellen sich zu ­
nehmend Pendelnde, die in den Titzer Ortschaften 
wohnen und in den umliegenden Städten arbeiten. 
Vergleichbare Orte gibt es auch in anderen Kommu ­
nen. Am See wohnen und in der Großstadt arbei ­
ten – NEULAND macht auch dieses Lebensmodell 
möglich.
Neuland ist immer auch 
Veränderung – und kann 
im bereits Bestehenden 
starten.
Bürgewald (früher Morschenich-Alt)
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7.1  Nachhaltige  
Siedlungsentwicklung
Ein lebendiges NEULAND braucht auch Menschen, 
die es bewohnen. Nachhaltiger Städtebau braucht eine 
optimale Flächennutzung. Dies betrifft nicht nur eine  
angemessen dichte und hohe Bebauung, sondern auch ge­
nügend Grünanlagen und vielfältige, effektive Mobilitäts ­
angebote. Letztere brauchen ihrerseits eine entsprechen­
de Nachfrage. Auch für die CO 2­freie Energieversorgung 
ist eine gewisse bauliche Dichte erforderlich, damit die  
Infrastrukturen möglichst wirtschaftlich funktionieren. 
Luftbild der zukünftig neu nutzbaren Tagesanlagen Hambach
7.2 Entwicklung in zwei Phasen
Der Rahmenplan unterscheidet zwei Entwicklungs ­
phasen: kurz­ bis mittelfristig und langfristig. 
In der ersten kurz ­ bis mittelfristigen Phase werden 
die bestehenden Ortskerne gestärkt, die sich vollstän ­
dig außerhalb der Sicherheitszone des Braunkohleplans 
befinden. Die Ortskerne im direkten Tagebauumfeld mit 
ihren historischen Strukturen werden zunächst gestärkt 
und durch maßgeschneiderte Arrondierungen ergänzt. 
Schließlich werden neue Elemente der Mobilitätsinfra ­
struktur entstehen oder nutzbar, wie der Hambach Loop 
und die Hambachbahn. Wo gebaut wird, können Sied ­
lungsbestandteile an die bestehenden Infrastrukturen 
angeschlossen werden, was die weitgehend dekarboni ­
sierte Mobilität maßgeblich unterstützt. 
In der zweiten Phase orientiert sich die Siedlungs ­
entwicklung zum Hambach See. Ist der See genügend 
befüllt und lässt die Zustimmung der zuständigen Berg ­
behörde dies zu, können ausgewählte städtebau  liche 
Entwicklungen in der Nähe des Seeufers beginnen.  
Diese Quartiere sollen mit nachhaltigen Verkehrsinfra ­
strukturen erschlossen und sorgfältig in die einzigartige 
landschaftliche Lage eingebettet werden. Neben Sicht ­
achsen müssen dabei auch wichtige Biotopverbindungen 
beispielsweise durch baumbestandene Wiesen gewähr ­
leistet werden. Die Quartiere sollen zudem Raum für  
öffentliche Nutzungen bieten. Dazu gehören Prome­
naden, Fähr ­ und Freizeithäfen; Wohnen, Arbeiten und 
Freizeit werden zeitgemäß gemischt. Ausgewählte  
Quartiere ergänzen die Siedlungen und beleben die  
entstehende Seenlandschaft weiter. Der Fokus ist  
Urbanität mitten in einer abwechslungsreich gestalteten 
grün­blauen Infrastruktur.
   In den nächsten Kapiteln erfahren Sie städte ­
bauliche Details zu den besonderen Entwick ­
lungsbereichen, Siedlungserweiterungen, See ­
zugängen und Standorten mit Nachnutzungen.
Bestehender Siedlungsbereich mit Eisdiele in Elsdorf
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▷ Themenkarte Siedlungsentwicklung
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Neuland ist, wo Chancen 
genutzt werden.8 
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RÄUME
Die Kontaktbereiche zu den Sied­
lungen im NEULAND HAMBACH 
locken mit besonderem Potenzial. 
Ausgewählte Orte können dabei 
auch intensivere Freizeit­, Kultur­ 
und Sportnutzungen sowie touris­
tische Angebote bieten. Dies steht 
teils im Zusammenhang mit bau­
lichen Entwicklungen und neuen 
städtebaulichen Impulsen. Um das 
Zielbild eines naturnah geprägten 
Sees zu erhalten, werden diese 
Orte konzentriert und in angemes­
senen Abständen in die entstehen­
de Seeuferlandschaft integriert. 
Auf diese Weise bleiben großzü­
gige Seeuferabschnitte der Suk­
zession, Biotopentwicklung und 
Erholung vorbehalten. Zwischen 
urbanem Raum und Natur eröffnen 
sich immer wieder reizvolle Er­
lebnislandschaften, die entdeckt 
werden wollen.
    Mehr zu den übergeord­
neten Strategien lesen 
Sie in den Kapiteln 5, 6 
und 7.
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SEE UND 
MIT HÖHE 
TIEFE
8.1 Sophienhöhe 
Die Tagebaufolgelandschaft Hambach verfügt mit 
der Sophienhöhe schon heute über ein Wander ­ und Reit­
wegenetz sowie ein Gipfelerlebnis auf bis zu 200 Höhen ­
metern – und das auf rund 16 Quadratkilometern. In der 
flachen Bördelandschaft des Rheinischen Reviers ist die 
Sophienhöhe, als größte künstliche Erhebung Europas, 
bereits heute eine Landmarke, die noch weiter ausge ­
staltet wird.
Goldene Aue mit Blick in den TagebauAusblick von der Sophienhöhe
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8.1.1  Besucher- und  
Informationszentrum 
Das vorhandene Wegenetz der größtenteils  
bewaldeten Sophienhöhe soll für den sanften Tourismus 
zum Wandern, Reiten und Radfahren verbessert werden.  
Ebenfalls sollen weitere Aktivitätsmöglichkeiten in die 
wertvolle, neu entstandene Naturlandschaft inte  griert 
werden. Als zentraler Zielort soll zukünftig das Besucher ­  
und Informationszentrum am Rand der Goldenen  
Aue entstehen. Das Zentrum eröffnet einen weiten  
Panoramablick über den Hambach See, der bis zu den 
Ausläufern der Eifel und Köln reicht, und kann mit seinen 
Ausstellungen und der Gastronomie als Startpunkt für 
Aus flüge in die Rekultivierung dienen. Im Außenbereich 
sollen Attraktionen wie eine Erlebnisgärtnerei mit Baum ­
schule geschaffen werden. Im Zusammenspiel mit dem 
Besucher­ und Informationszentrum sieht der Rahmen ­
plan ein facettenreiches Gipfelerlebnis mit landschafts ­
integrierten Aussichtsorten an den Hochpunkten Jülicher 
Kopf, Höller Horn und Römerturm vor. Dazu soll auch ein 
Turm mit einzigartigem 360 ­Grad­Blick gehören, zum  
Beispiel in Kombination mit einem Baumwipfelpfad. 
Das Besucher ­ und Informationszentrum soll auf 
der Sophienhöhe punktuell durch umweltfreundliche Ver ­
kehrsangebote erschlossen werden. Neben Elektrobus ­
Shuttles kann auch eine Seilbahn über die Bäume hin ­
weg dorthin führen. Das ermöglicht einen barrierefreien  
Zugang auf die Sophienhöhe, ohne durch umfangreichen 
motorisierten Individualverkehr die ökologisch wertvollen 
Wald­ und Offenlandschaften zu beeinträchtigen. 
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▷  Beispielhafte Entwürfe von Studierenden der Jade Hochschule für das Besucher- und Informationszentrum  
auf der Sophienhöhe | Marten Bruns, Charlotte Dröge, Hanaa Mohammad
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Visualisierung Terrasse Besucher- und Informations zentrum auf der Sophienhöhe  
und Blick über die Goldene Aue Richtung See
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Sophienhöhe  
nahe :porta sophia
Sophienhöhe  
nahe Niederzier
▷ Schnitte Sophienhöhe nahe :porta sophia (unten) und nahe Niederzier (oben)
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▷ Schnitt Niederzierer Tor
8.1.2 Tore zur Sophienhöhe 
Für den Aufstieg auf die Sophienhöhe sieht der 
Rahmen plan Hambach an vier Hauptzugängen bei  
Niederzier / Hambach, Jülich / Stetternich, Titz / Rödingen  
und bei Elsdorf landschaftlich inszenierte Ankunftsor ­
te und Mobilitätshubs vor. Diese Tore zur Sophienhöhe  
sollen neben einer Basisinfrastruktur mit Informationen,  
Mobilstation und / oder Parkplatz sowie WC und Pflan­
zungen auch Angebote im Freien bieten, wie beispiels­
weise Rastplätze vor oder nach dem Aufstieg. 
Niederzierer Tor 
Die Gemeinde Niederzier ist durch die Nähe zur  
Sophienhöhe stark geprägt. Das Niederzierer Tor zur  
Sophienhöhe soll deshalb am Fuß der Höhe nahe der Ort ­
schaft Hambach entstehen. Weiter südlich, direkt vor 
Niederzier, soll ein multimodaler Verkehrsknotenpunkt 
mit Mobilstation und Park ­and­Ride­Angebot geschaffen 
werden. Zukünftig führen Shuttle ­Busse, möglicherweise 
auch eine Seilbahnverbindung, zum Besucher ­ und Infor ­
mationszentrum auf der Sophienhöhe.
Vom Niederzierer Tor aus können Besuchende nicht 
nur die Sophienhöhe erreichen, sondern auch einer  
Wander­ oder Radroute um den See folgen oder auf den 
angrenzenden baumbestandenen Wiesen einen ent ­
spannten Tag mit Sicht aufs Wasser verbringen. Lang ­
fristig fährt vom Niederzierer Ufer eine Fähre zu den 
anderen Seeorten. Ebenfalls ist es denkbar, das touristi ­
sche Angebot nach der Entlassung aus der Bergaufsicht 
durch eine naturnahe Ferienwaldsiedlung am Fuße der 
Sophienhöhe zu erweitern.
Zwischen nutzungen: 
Als besonderes Element ermöglicht ein 
schwimmender Solarsteg, der weit in den 
sich füllenden See ragt, ein eindrucksvolles 
Erlebnis am Wasser. Am Stegende kann durch 
schwimmende Bauten schrittweise ein See­
campus entstehen, der beispielsweise mit den 
nachnutzbaren Tagesanlagen und / oder den 
bereits existierenden Forschungs­ und Hoch­
schulstandorten der Region interagiert.
   Mehr zu Zwischennutzungen lesen Sie  
im Kapitel 5.5 und zur Nachnutzung der  
Tagesanlagen unter 8.5.
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▷ Planausschnitt Niederzierer Tor 2040
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▷ Planausschnitt Niederzierer Tor 2070
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Stetternicher Tor und Spielpfad
Die direkte Anbindung der Sophienhöhe  
an Jülich verläuft über die historische Römer ­
straße Via Belgica und den Ortsteil Stetter  ­ 
nich. Ein Teilabschnitt der Via Belgica verlief 
einst von der Zitadelle in der Jülicher Innen ­
stadt über den Bereich der heutigen Sophien ­
höhe bis nach Elsdorf. Diese bedeutende his ­
torische Route wird im NEULAND HAMBACH 
inszeniert und an besonderen Orten wieder 
sichtbar.
Um diese ortsprägende Achse zu betonen, 
wird das Stetternicher Tor zur Sophienhöhe 
entlang einer Gerade gestaltet. Dazu gehört 
ein Pavillon, beispielsweise mit Gastronomie 
oder einer Fahrradwerkstatt. Zudem verfügt 
das Tor über Parkmöglichkeiten, schatten ­
spendende Bäume, Rastplätze sowie eventuell 
eine Seilbahnstation. Die vorhandenen Kopien 
römischer Meilensteine am Ort werden gestal­
terisch eingebunden und runden das ganze  
Ensemble ab.
Vom Stetternicher Tor sollen Aktivwege 
bis hinauf auf den Gipfel führen. Neben Wander­
wegen gibt es auch Reitwege, spezielle Natur ­
erlebnisrouten und einen Spielpfad, der Kindern 
und Familien unter anderem mit Kugelbahnen, 
Waldspielplatz und Klettermöglichkeiten einen 
abwechslungsreichen Gipfelaufstieg bietet.
Visualisierung Stetternicher Tor zur Sophienhöhe
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▷ Planausschnitt Stetternicher Tor 2040
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Höller Tor und Höllentreppe
Die Landgemeinde Titz ist über Höllen und Rödingen 
unmittelbar an die Sophienhöhe angebunden. Die hier 
vorhandenen Siedlungsstrukturen können durch Arron ­
dierungen gestärkt werden. Außerdem bieten die Orts ­
teile durch ihre Lage am Fuß der Sophienhöhe sehr gutes 
Potenzial für eine touristische und kulturelle Entwicklung.
Die Basis bildet das Amt für Bodendenkmalpflege 
im Rheinland des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) 
in Höllen. Den Ortskern Rödingen können touristische An ­
gebote wie Pensionen, Gastronomie sowie eine Fahrrad ­
Servicestation mit Verleih weiter stärken. Dazu sollen 
vor allem auch vorhandene Bauten im Ortskern genutzt 
werden.
Von Höllen aus eröffnet sich, aus etwa 500 Metern 
Entfernung, eine besonders eindrucksvolle Sicht auf 
die Sophienhöhe. Die Unmittelbarkeit des steilen Hangs 
wird durch eine entsprechende dramaturgische Geste 
akzen tuiert: Eine geradlinig verlaufende Himmelstreppe, 
die Höllentreppe, führt auf direktem Wege vom Fuß bis 
auf die Höhe. Die exakte Lage der Treppe ist nach dem  
Rahmenplan in behutsamer Abwägung zu definieren.
Der vorhandene Wanderparkplatz Rödingen wird 
am Auftakt der Treppe aufgewertet: Ein Mobilhub für 
Radfahrende und Pkw, touristische Informationsan­
gebote und baumbestandene Picknickbereiche werden 
gegebenenfalls um eine kleine Gastronomie ergänzt. Der 
Aufstieg wird durch kleinere Rastplätze und Aussichts ­
punkte entlang der steilen Treppe aufgelockert. Dadurch 
ergeben sich für Wandernde immer wieder neue reizvolle  
Aussichten in die rheinische Bördelandschaft und den 
benachbarten Tagebau Garzweiler in etwa 13 Kilometer 
Entfernung.
In Richtung Garzweiler soll zukünftig eine Premium­
route führen, die schon im Radwegekonzept 2023 für  
das Rheinische Revier vorgesehen ist. Auch für andere  
regionale Wege wie z. B. die Wasserburgenroute bildet 
das Höller Tor einen wichtigen Knotenpunkt – es ist nicht 
nur das Tor zur Sophienhöhe, sondern auch zum Hambach 
Loop und dem Rad ­ und Wanderwegenetz im NEULAND 
HAMBACH.
Visualisierung Höllentreppe am Höller Tor
„In den Fokusräumen 
werden die Ortschaften 
durch konkrete Projekte  
mit der neuen Land­
schaft verbunden.“
–   Robert Broesi, 
Bearbeitungsteam / MUST Städtebau GmbH
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▷ Planausschnitt Höller Tor und Höllentreppe
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Visualisierung Bereich :porta sophia mit dem Inszenierungsbauwerk zur Rheinwassereinleitung
8.2 Elsdorfer Ufer
Zukünftig wird Elsdorf zur Stadt am See mit allen 
dazugehörigen Entwicklungschancen. Im Elsdorfer Ufer ­
bereich entstehen drei See ­Hotspots, die faszinierende 
Ausblicke in die Transformationslandschaft und zum See 
eröffnen. Die Orte :porta sophia, :vista nova und :terra 
nova befinden sich jeweils an wichtigen Knotenpunkten 
zum Radverkehrsnetz.
8.2.1 :porta sophia 
Die :porta sophia liegt zugleich an der Sophien  ­ 
höhe, der Tagebaukante und dem Ortsrand der Stadt  
Elsdorf und verbindet damit die Region auf besondere  
Weise. Genau hier, wo zahlreiche Verbindungsachsen 
zusam men laufen, soll ein touristischer Ankunftsort mit  
Mobilstation, Parkmöglichkeiten, Seilbahnstation und  
attraktiver Wegeführung das Elsdorfer Tor zur  
Sophien höhe werden.
Am ehemaligen Tagebau wird eine Panorama ­ 
terrasse spektakuläre Ausblicke auf den See und  
Rastmöglichkeiten am Hambach Loop ermöglichen. Von 
der Terrasse führen Rad ­ und Fußwege bis an das wald ­
geprägte Seeufer. Der Speedway auf der ehemaligen 
Bandtrasse soll bis zur Terrasse als Wiesenschneise 
zwischen umgebenden Neuwäldern und Halboffenland ­
schaften fortgeführt werden. Diese Bereiche und das 
Waldsystem im oberen Böschungsbereich fungieren  
gemeinsam als Biotopvernetzung.
In Zukunft soll am nahegelegenen Uferbereich eine 
Marina entstehen und der Umstieg auf den Schiffsver ­
kehr ermöglicht werden, was den Mobilitätsknotenpunkt 
um einen wichtigen perspektivischen Verkehrsträger  
ergänzt. Zusammen mit einem weitläufigen Strand  
in klu sive gastronomischem Angebot und einer rückge­
lagerten naturnahen Waldferiensiedlung kann sich der 
Bereich zu einer eigenen Sehenswürdigkeit entwickeln.
Zwischen nutzungen  
Inszenierungsanlagen:  
Bis zum Ende der Seebefüllung wird die Ein­
leitung des Rhein­ und Sümpfungswassers 
den Ort eindrucksvoll prägen: Von der :porta 
sophia aus wird sich das NEULAND HAMBACH 
in den nächsten 40 Jahren spektakulär mit 
einem Wasserdurchlauf von bis zu 18 m³ in 
der Sekunde verändern. Dieses eindrucksvolle 
Schauspiel wird sowohl für die lokale Bevölke­
rung als auch internationale Besuchende von 
erheblichem Interesse sein. Daher soll die Be­
füllung über die Jahrzehnte hinweg freiräum­
lich inszeniert und durch bauliche Elemente 
sowie ein begleitendes Wegesystem bis in die 
Mulde hinein erlebbar werden. Diese Inszenie­
rungsanlagen werden eine hohe symbolische 
Kraft und das Potenzial besitzen, ein Erlebnis­
ort mit überregionaler Strahlkraft in der Trans­
formationsphase zu sein. Die finale Gestaltung 
ist dabei noch nicht abgeschlossen. 
   Mehr zu den temporären Bereichen lesen 
Sie in Kapitel 5.5.1.
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▷ Planausschnitt :porta sophia 2040
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▷ Planausschnitt :porta sophia 2070
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▷ Schnitt Elsdorf :vista nova
8.2.2 :vista nova
Zwischen See und Elsdorfer Stadtzentrum werden 
Teile der Siedlungsstruktur neu genutzt und erweitert. 
Im Übergangsbereich zur Seeböschung entsteht mit dem 
Food Campus ein innovativer Wirtschaftsstandort. Ein 
vorgelagertes Plateau im heutigen Böschungsbereich, 
das zunächst als Freiraum genutzt und später städte ­
baulich entwickelt wird, schafft den Sprung an die Was ­
serkante und wandelt sich zur angesagten Adresse als 
Seequartier.
In der Kontaktzone zwischen Stadtzentrum und 
Tagebaukante wird das rund 20 Hektar große Gelände 
der ehemaligen Zuckerfabrik mit angrenzenden Flächen 
durch Partner aus der Landwirtschaft und Lebens­
mittel­ und Biotechnologiebranche zum Food Campus 
entwickelt. Der Wirtschaftsstandort Elsdorf erhält im 
NEULAND HAMBACH so neue Impulse. Die attraktive  
In der Nähe wird eine neue Siedlungsfläche bei  
Giesendorf einen weiteren städtebaulichen Übergang 
zum zukünftigen See bilden. In diesem zentralen Bereich 
wird der Hambach Loop als Promenade umgestaltet und 
der Emissionswall für einen freien Blick auf den entste ­
henden See abgetragen.
Auf der ersten Sohle des Tagebauabschnitts, dem 
Food Campus vorgelagert, soll ein Plateau entstehen, 
das vor allem in der Zwischenlandschaft eine Vielzahl von 
Open­Air­Veranstaltungen ermöglicht. Dieser Balkon vor 
Elsdorf kann auch als Eventfläche für die IBTA genutzt 
werden. Sobald die bergrechtlichen Rahmenbedingungen 
erfüllt sind, wird das Plateau städtebaulich als Seequar ­
tier entwickelt. Das neue Quartier wird mit einem großen 
Freizeithafen, Restaurants, Cafés sowie perspektivisch, 
nach dem Ende der Bergaufsicht, auch mit Hotels und 
Wohnnutzungen (über­)regionale Bedeutung erlangen. 
Die Uferböschungen entlang der Elsdorfer Tage ­
baukante mit Wald ­ und Halboffenlandschaften fungie ­
ren teils im Sinne von Erweiterungen der angrenzenden 
Biotopvernetzungsstrukturen, die sich im Übergang zur 
Börde landschaft befinden (Artenschutzflächen RWE  
Power). An den Engstellen der Siedlungserweiterungen 
des Food Campus und Giesendorf wird den bebauten Flä ­
chen ein Band parkartiger Halboffenlandschaften vorge ­
lagert, um über die Böschung hinaus Biotopverbindungen 
zu gewährleisten. Durch diese Maßnahme werden die 
neuen Bauten landschaftlich attraktiv und mit Erhalt von 
Sichtbezügen eingebettet. Im Sinne zukunftsweisender 
Stadtplanung ist es auch anzustreben, die neuen Quar ­
tiere freiräumlich so zu planen, dass sie auch Beiträge 
zur Biotopvernetzung leisten. 
Zwischen nutzungen:
Die bereits beschriebene Nutzung des  
Plate aus als Freiraum findet in der Zwischen­
nutzungsphase statt. Auf dem steigenden 
Seewasser sind treibende Testfelder zur  
Produktion neuartiger Nahrungsmittel im  
Zusammenhang mit dem Food Campus sowie 
ein schwimmender Freizeitanleger vorgesehen. 
   Mehr zur Zwischennutzung  
lesen Sie in Kapitel 5.5.
Lage zwischen Zentrum und See und die hier verlaufen ­
de ehemalige Bahntrasse, die künftig als grüne Rad ­ und 
Fußwegeverbindung bis nach Bedburg ausgebaut werden 
soll, haben für die Gestaltung des Areals eine zentrale 
Bedeutung.
Der Food Campus wird als integrativer Stadtbau ­
stein für die Stadtgesellschaft und Besuchende zugleich 
erlebbar. Ausgestattet mit architektonischen und frei ­
räumlichen Finessen profiliert er sich als Schnittstelle 
zwischen Forschung, Lebensmittelproduktion, öffentli ­
chem Raum, Tourismus und Wohnen. Der Food Campus 
soll durch einen Abzweig der S ­Bahnlinie 12 (heutige 
Erftbahn) an das regionale Schienennetz angebunden 
werden.
   Mehr zur Schienenanbindung  
lesen Sie in Kapitel 6.2.
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Visualisierung :vista nova mit temporären Nutzungen vor Entstehung des SeequartiersVisualisierung Food Campus Elsdorf
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Visualisierung Seequartier Elsdorf (nach 2070)
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▷ Planausschnitt :vista nova 2040
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▷ Planausschnitt :vista nova 2070
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8.2.3 :terra nova
Das Forum :terra nova soll als zentrale Anlaufstelle 
für den Tourismus und Aktivort am See mit Sportange­
boten und möglicherweise einem weiteren Kultur ­ und 
Veranstaltungsbau profiliert werden. Nach Möglichkeit 
kann die Ausstellung eines Braunkohlebaggers den Ort 
als herausragende Landmarke mit Bezug zur lokalen  
Geschichte inszenieren. In der Nähe kann sich der Ortsteil 
Berrendorf mit dem neuen Regionalplan perspektivisch in 
Richtung See entwickeln.
Anknüpfend an bestehende Sportangebote in Nähe 
des Forums :terra nova, etwa Fußballgolf und Sport­
felder, soll die zum See führende Uferlandschaft mit 
neuen Angeboten an Land und in der Tagebaumulde  
gestaltet werden. Denkbar sind beispielsweise ein  
Outdoor Gym, ein Kletterspielplatz, ein Volleyballplatz 
am zukünftigen Strand und vieles mehr. Ab etwa 2040 
sind hier diverse Wassersportarten willkommen. Um die 
Biotopvernetzung trotz dieser Freizeitnutzungen sicher ­
zustellen, wird vorgeschlagen, bestehende Landschafts ­
strukturen und Artenschutzflächen vor Berrendorf über 
eine Halboffenlandschaft miteinander zu verbinden.
Zwischen nutzungen:
Neben dem Bereich bei :vista nova 
ist auch bei :terra nova ein Wasser ­
zugang mit erholungswirksamer 
beziehungsweise touristischer  
Nutzung vorgesehen. Thematisch 
soll vor allem Wassersport ange­
boten werden.
  Mehr zur Zwischennutzung  
lesen Sie in Kapitel 5.5.
Visualisierung Bereich :terra nova (nach 2070)
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▷ Planausschnitt :terra nova 2040
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▷ Planausschnitt :terra nova 2070
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▷ Schnitt Manheimer Bucht
5  Unterstützend haben auch die Uferbereiche der Manheimer Bucht eine ökologische Biotopverbundfunktion, die jedoch  
durch die Breite von circa 130 Meter und die Nachnutzungen im Umfeld der Kirche in Manheim­ Alt begrenzt sind.
8.3  Manheimer Bucht und  
Manheim-Alt
Die zukünftige Bucht und ihr Umfeld können im Zu ­
sammenspiel mit der zu erhaltenden Kirche in Manheim ­
Alt ein kulturlandschaftlich einzigartiger Ort werden. Das 
profanierte Kirchengebäude St. Albanus und Leonhardus 
soll als identitätsprägendes Kultur ­ und Architekturrelikt 
nachgenutzt werden und sich zusammen mit den umge ­
benden ehemaligen Dorfflächen und dem früheren Fried ­
hof als Ensemble zu einem Kulturpark entwickeln.
Zwischen nutzungen:
Die Manheimer Bucht selbst wird trotz ihrer 
geringen Tiefe erst nach Jahrzehnten mit  
Wasser gefüllt sein, weshalb sie über längere 
Zeit temporär genutzt werden kann. Für die 
Phase der Zwischennutzung ist vor allem die 
großflächige Installation von Photovoltaikan­
lagen und wahrscheinlich auch Windanlagen 
geplant. Ebenfalls können naturnahe Strand­
bereiche im Umfeld der Kirche und eine west ­
lich davon gelegene ökologisch hochwertige 
Zwischenlandschaft an einem temporären 
Gewässer mit Inseln, dem Manheimer Weiher, 
besucht werden. Für diesen Bereich sollen 
öffentliche Zugangsmöglichkeiten und Aufent ­
haltsbereiche geschaffen werden.
  Mehr zur Zwischennutzung  
lesen Sie in Kapitel 5.5.
Bepflanzungsmuster des Parks könnten die histo ­
rischen Gebäudegrundrisse nachzeichnen und die Orts ­
geschichte landschaftlich erlebbar machen. Der Bereich 
um die Kirche wird als Rastplatz mit Aufenthaltsqualität 
und gleichzeitig als identitätsstarker Veranstaltungsort 
gestaltet. Auch hier bietet sich wie in Elsdorf die Nutzung 
als Eventfläche, nicht nur für die IBTA, an.
Im südlichen Bereich sind Übernachtungsmöglich ­
keiten denkbar. In der angrenzenden Böschung könnten  
zudem ein Freilichttheater oder eine Seebühne das  
Ensemble um einen spektakulären zeitgenössischen Bau 
bereichern und Manheim ­Alt zum Anziehungsort machen. 
Wenn das Seewasser die Uferbereiche erreicht hat, sind 
Freizeit­ und Strandnutzungen sowie ein Anlegerhafen 
vorgesehen. Der Ort der Kartbahn kann als besondere 
Landmarke auch nach Beendigung der Sümpfungsmaß ­
nahmen zum Beispiel als Sport ­ und Freizeitfläche neu 
konzipiert werden.
Aufgrund der herausragenden Bedeutung soll 
ein bis zu 250 Meter breiter Waldkorridor nördlich der  
Hambachbahn und Autobahn A4 angelegt werden, wel ­
cher die Altwälder von Steinheide und Hambacher Forst 
für die lokale Artenvielfalt vernetzen soll. 5 Hier kann ein 
Schwerpunkt für die Biotopvernetzung gesetzt werden, 
der insbesondere im Zusammenspiel mit den Rekultivie ­
rungen der angrenzenden Kiestagebaue funktioniert.
Die Grube im Westen der Manheimer Bucht bietet 
die Möglichkeit, mithilfe eines Durchbruchs des Damms, 
der zwischen dem Kiestagebau und der Manheimer Bucht 
verbleibt, einen seichten und landschaftsöffnenden  
topographischen Übergang zur Manheimer Bucht zu 
schaffen. Der an der Böschungskante verlaufende Ham ­
bach Loop würde in diesem Fall mithilfe einer Brücke über 
die Geländesenke im Bereich der ehemaligen Kiesgrube 
geführt.
Manheimer Kirche
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Visualisierung Manheimer Kirche und Umfeld
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▷ Planausschnitt Manheimer Bucht 2040
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▷ Planausschnitt Manheimer Bucht 2070
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▷ Schnitt Bürgewald („Ort der Zukunft“)
8.4 Bürgewald
Neuland ist, wenn ein beinahe aufgegebener Ort neu 
entsteht. Morschenich ­Alt wird als Bürgewald wieder ­
belebt. Dafür werden ab 2024 ein neues Leitbild und ein 
städtebaulicher Masterplan erarbeitet, deren Ziel es sein 
wird, neue Funktionen und Bauweisen mit denkmalpflege ­
risch bedeutsamen Gebäuden zu verbinden.
  Mehr zum Thema Städtebau in Kapitel 7.
Die Entwicklung von alten und neuen Gebäuden,  
Infrastrukturen und Produktionsprozessen kann unter  
anderem auf Kreislaufprinzipien, Biodiversität und Energie­
autarkie abzielen. Das wiederbelebte Dorf soll die Option 
eines baulichen Heranwachsens an den See erhalten. Per­
spektivisch sollen dazu, sobald dies bergrechtlich zulässig  
ist, auch Siedlungsareale realisiert werden. Während der 
Befüllphase sind außerhalb der Sicherheitszone auch 
Campingareale sowie eine Freizeitsiedlung denkbar, z. B. 
in einer Arrondierung mit Bezug zum Altort. 
Mit ansteigendem Wasserspiegel sollen am Seeufer 
möglichst früh Erholungsbereiche und freizeitwirtschaft ­
liche Angebote entstehen. Der Bereich wird mit einem na ­
turnahen Wiesenstrand, baum ­ und strauchbestandenen 
Bereichen als Halboffenlandschaft mit langlebigen hei ­
mischen Laubbaumarten sowie einem kleinen Bootsanle ­
ger der ruhigen Erholung dienen. Dies ist im Einklang mit 
der bedeutsamen umgebenden Naturlandschaft durch 
die Nähe zu den Wäldern und ihren ökologischen Funk ­
tionen auszugestalten, nicht zuletzt da der circa 380 
Meter breite Uferbereich auch die Funktion als Biotop ­
verbindung zwischen Hambacher Forst und Merzenicher 
Erbwald übernimmt.
Diese Verbindung wird durch strukturreiche Grün ­
korridore in der Bördelandschaft ergänzt, die derart plat ­
ziert und gestaltet werden, dass sie die Verbindung vom 
Zukunftsdorf hin zum See stärken statt einschränken. 
Anzudenken sind beispielsweise biodivers bepflanzte 
Entwässerungsgräben, die Anlage von wegebegleitenden 
Baum­ und Blühstreifen sowie die Möglichkeit, ortsange ­
passte Nutzungen von Agroforsten, also der Kombination 
von Forst­ und Landwirtschaft, auszutesten. 
Insgesamt soll die Programmatik des sich neu zu 
erfindenden Dorfes starke Raum ­ und Gestaltungsbe ­
züge zur umgebenden Landschaft aus Börde und Bürge­
wäldern und auch regenerativen Landbewirtungsfor ­
men haben. Der schon vorhandene Forschungsstandort  
Agri­PV (Mehrfachnutzung Landwirtschaft / Gartenbau 
und aufgeständerte Solarmodule) könnte in Richtung  
des Ortes mit einem weiteren landwirtschaftlichen  
Forschungsstandort des Bioökonomiereviers erweitert 
werden; etwa zur Entwicklung neuer Produkte wie bei ­
spielsweise Medizinpflanzen und somit zur Diversifizie ­
rung und Spezialisierung des Anbaus vor Ort.
Bürgewald verfügt zudem mit seinen historischen 
Gärten, Wiesen und umgebenden Äckern über günstige 
Bedingungen, um ein Modell der siedlungsgebundenen 
Landwirtschaft mit hochwertigen und identitätsstarken 
lokalen Produkten umzusetzen. Freiraumstrukturen rings 
um den Ort könnten als grüner Ring weiterqualifiziert 
werden, was nochmals Chancen zur Unterstützung der 
Biotopvernetzungen eröffnet.
Zwischen nutzungen:
Ab 2040 kann Bürgewald zusätzlich einen Zugangsbereich  
auf die Wasserfläche des entstehenden Sees bekommen.  
Thematisch sollte dieser Zugang starke Bezüge zu den  
umgebenden (Natur­)Landschaften aufnehmen. Denkbar 
sind in diesem Zusammenhang beispielsweise Haine, durch 
Regenwasser gespeiste temporäre Kleingewässer oder 
andere punktuelle Pflanzungen im oberen Bereich des 
früheren Tagebaus. 
  Mehr zur Zwischennutzung lesen Sie in Kapitel 5.5 und  
zur generellen Landschaftsentwicklung in Kapitel 5.
  Mehr zum Thema Städtebau in Kapitel 7.
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Visualisierung temporärer Uferbereich vor Bürgewald
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Bürgewald (früher Morschenich-Alt)
Visualisierung revitalisierter Ort der Zukunft Bürgewald
▷ Planausschnitt Bürgewald 2040
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▷ Planausschnitt Bürgewald 2070
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Tagesanlagen und Kohlebunker Hambach
8.5  Nachnutzung Tagesanlagen  
und Kohlebunker 
Für die Tagesanlagen und den Kohlebunker, die 
schon 2030 nicht mehr für den Betrieb des Tagebaus 
Hambach benötigt werden, wird ein Nachnutzungskon ­
zept durch die Perspektive.Struktur.Wandel GmbH, ge ­
meinsam mit der Gemeinde Niederzier und der NEULAND 
HAMBACH GmbH, entwickelt. Die rund 120 Hektar große 
Konversionsfläche soll so gestaltet werden, dass sie als 
Standort für innovative Unternehmen und Aufenthaltsort 
für die Menschen aus der Region gleichermaßen attraktiv 
ist und darüber hinaus überregional Strahlkraft erzeugt.
Der Bereich ist hervorragend erschlossen und sehr 
gut an das Straßen ­, Schienen ­ und Energienetz ange ­
bunden. Durch die Weiternutzung und eventuelle Erweite ­
rung der Hambachbahn kann die Erschließung nochmals 
stark aufgewertet werden.  6
  Mehr zur Mobilität lesen Sie in Kapitel 6.
  Mehr zum Thema Städtebau in Kapitel 7.
Entwicklungsziele für das Areal sind:
•  Sicherung von Wertschöpfung und 
Arbeitsplätzen für die Gemeinde  
Niederzier und die gesamte Region
• Impulsprojekt für den Strukturwandel 
•  Entwicklung einer resilienten, anpas ­
sungsfähigen Grundstruktur, die flexibel 
auf dynamische Prozesse reagieren kann
•  Multifunktionale Ausrichtung des 
Standorts über eine reine Gewerbe­
flächenentwicklung hinaus
•  Fortführung der energiewirtschaftlichen 
Funktion des Standorts für regenerative 
Energieerzeugung
• Impulsprojekt für nachhaltige Mobilität
•  Starke räumlich ­funktionale Bezüge  
in die umliegenden Gemeinden
•  So entwickelt sich das NEULAND zu einer 
Region, die auch neuen Orten eine  
große Zukunft schenkt
6  Im Wiedernutzbarmachungsplan der RWE Power AG, der auch dem Braunkohlenplanänderungsverfahren zugrunde liegt, wird der Bereich nicht als  
land­ oder forstwirtschaftlicher Rekultivierungsbereich, sondern als sonstige Fläche dargestellt. Von einer baulichen Folgenutzung kann ausgegangen werden.
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Die Leitgedanken des Rahmen­
plans Hambach sollen als konkrete 
Maßnahmen Gestalt annehmen. 
Ein Teil dieser Zukunftsprojekte ist 
bereits gestartet, andere müssen 
strategisch angepasst und ausge­
arbeitet werden. Der Rahmenplan 
ist insofern als ein dynamischer 
Planungsprozess zu verstehen.
Der Zeit­ und Projektplan stellt 
im Verlauf der kommenden Jahr­
zehnte dar, welche Maßnahmen 
wann geplant und umgesetzt wer­
den sollen. Wenn es notwendig ist, 
wird der Plan an neue Erfordernis­
se angepasst und entsprechend 
fortgeschrieben. Die unterschied­
lichen Maßnahmen beziehen sich 
auf sieben Bereiche: das gesamte 
Tagebauumfeld, die Sophienhöhe, 
die Besucher­ und Informations­
zentren, Nachnutzungen, die See­
kanten mit Freiraumentwicklung, 
Wasserzugänge und Verkehrs­
infrastrukturen.
Neuland ist, wo  
Veränderung einem  
guten Plan folgt.
▷  Mehr zu den Hinter­
gründen hinter den 
Plänen lesen Sie in 
Kapitel 3.
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ZEIT- UND 
PROJEKT-
PLAN
ZEIT- UND PROJEKTPLAN
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9.1 Übergeordnet 
Die Maßnahmen dieser Kategorie betreffen das  
gesamte Plangebiet des Rahmenplans oder haben eine 
Strahlkraft für das gesamte Tagebauumfeld. Sie umfassen  
sowohl bauliche als auch verkehrsinfrastrukturelle Pro ­
jekte zur Erreichbarkeit des Gebiets. Hinzu kommen auch 
solche zur Darstellung und Gesamtplanung der Trans­
formationslandschaft.
Dazu zählen:
• Hambach Loop
• Modulbauten für besondere Orte  
• Outdoor Branding
• Mobilstationen
• Fortschreibung Rahmenplanung Hambach  
 
9.2 Sophienhöhe
Als höchste Erhebung im Kern des Rheinischen  
Reviers soll die Sophienhöhe zu einem in jeder Hinsicht 
herausragenden Ort entwickelt werden, der Naturschutz ­
aufgaben und touristische Chancen integriert. Umgesetzt 
werden die Gestaltung der Zugänge, die Erreichbarkeit 
und das Erleben des Gipfels für alle Besuchergruppen  
sowie weitere Aktivitätsangebote mit Respekt für die 
sanfte Inwertsetzung dieses besonderen Gebiets.
Zu den Projekten zählen:
• Tore zur Sophienhöhe 
• Gipfelerlebnis und Aussichtspunkte
• Touristische Infrastruktur
• Übernachtungsangebote
• Ranger­Touren
• Erlebbare Landwirtschaft
• Barrierefreier Zugang / Seilbahn
NEUE WIR
ZEITEN HALTEN 
BRECHEN 
AN SCHRITT
9.3  Besucher- und  
Informationszentren 
Im NEULAND HAMBACH sollen zwei Besucher ­ und 
Informationszentren eng miteinander funktionieren. Das 
Zentrum auf der Sophienhöhe befasst sich mit Land ­
schaftsaufwertung, Rekultivierung und Biodiversität.  
Vor Elsdorf, beispielsweise in einem Erweiterungsbau zum 
Forum :terra nova, können Zukunft, Planen und Visionen 
thematisiert werden. Zusätzlich werden im Umfeld der  
beiden Orte nach Möglichkeit große Relikte der Braun­
kohlenindustrie einbezogen.
Zu den Maßnahmen zählen:
•  Besucher­ und Informationszentrum  
auf der Sophienhöhe
• Besucher­ und Informationszentrum vor Elsdorf
• Ausstellung Bagger und Absetzer
9.4 Nachnutzungen
Rund um den Tagebau befinden sich bebaute Flächen, 
die von einem einzelnen Gebäude bis zu einer Konversions­
fläche von circa 120 Hektar reichen. Die Inwertsetzung 
dieser Standorte ermöglicht den Brückenschlag zwischen 
Vergangenheit und Zukunft, der das NEULAND HAMBACH 
ausmachen wird.
Zu den Standorten zählen:
• Manheimer Kirche und Kulturpark
• Bürgewald als Ort der Zukunft
• Tagesanlagen mit Kohlebunker
• Food Campus Elsdorf
9.5  Belebte Seekanten und  
Freiraumentwicklung
Entlang der Tagebaugrube und den zukünftigen 
Seekanten sind durch den Rahmenplan Kontaktzonen  
definiert, die attraktive Verbindungen zwischen den Orts ­
kernen und dem Hambach See ermöglichen. Diese zahlen 
auf ortsspezfische Merkmale ein und geben der Region 
neue Qualitäten. Folglich unterscheiden sich die Zonen 
deutlich in ihrer Erscheinungsform und Nutzung. Sie sind 
öffentliche Räume mit regionaler Bedeutung, die den See 
neu zugänglich machen. 
Zu den Kontaktzonen zählen:
• Inszenierungsanlagen Einleitbauwerk  
• :vista nova
• IBTA Gelände
• Bürgewald Uferpark
• Hambachwiesen Niederzier
• Manheimer Weiher  
Die aufgeführten Projekte sollen auch innerhalb 
der übergreifenden Freiraumentwicklung im NEULAND 
funktionieren. Wichtig sind dabei vor allem Maßnahmen  
zur Vervollständigung des Hambacher Landschafts­
mosaiks, insbesondere der erforderlichen Wald ­ und Bio ­
topvernetzung.
9.6  Wasserzugänge in der  
Tagebaumulde (ab 2040)
Vier der Seezugänge sollen zu Bereichen mit tempo ­
rären Nutzungen innerhalb der Mulde führen, die vor allem 
Wasserzugänge in schwimmender Form enthalten sollen. 
Jeder Bereich wird spezifisch bespielt und genutzt.
Die vier Themeninseln sind:
• NEULAND Wasser
• NEULAND Landschaft
• NEULAND Fun
• NEULAND Leben  
Die Zuweisungen können zukünftig angepasst  
werden. Auch sind weitere thematische Nutzungen von 
Seezugängen naheliegend, zum Beispiel in der Manheimer 
Bucht, dann jedoch voraussichtlich ohne Wasserzugang.
9.7 Verkehrsinfrastruktur
Die Erschließung regional bedeutsamer Standorte 
im Plangebiet durch nachhaltige Verkehrsmittel erfordert 
sowohl den Ausbau als auch die Nachnutzung des vorhan­
denen Schienennetzes. Für die Revierbahn läuft bereits 
eine Machbarkeitsstudie. Bei der Hambachbahn und dem 
Abzweig der S12 nach Elsdorf handelt es sich um relativ 
kurze Ergänzungen des Schienennetzes. Für diese bei ­
den Strecken sollten zeitnah Studien und Folgeplanungen 
durch die zuständigen Behörden erstellt werden.
Die Pläne umfassen:
• Revierbahn
• Verlängerung und Nachnutzung Hambachbahn
• Abzweig S12
ZEIT- UND PROJEKTPLAN
ZEIT- UND PROJEKTPLAN
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ZEITSTRAHL DER 
HAMBACH PROJEKTE
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ZEIT- UND PROJEKTPLAN
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Der Rahmenplan Hambach ist die 
notwendige Weiterentwicklung der 
Raumentwicklungsperspektive,  
um die räumlichen Belange der 
An rainerkommunen bei der Er­
stellung des Braunkohlenplans zu 
berücksichtigen. Dabei war auch 
die Schnittstelle zum neu entste­
henden Regionalplan wesentlich. 
Im Laufe der Bearbeitung wurde 
eine zusätzliche Detailtiefe er­
reicht, um auf die Erstellung der 
bergbaulichen Betriebspläne und 
die kommunale Bauleitplanung 
ein zugehen.
Der Rahmenplan wurde durch die 
beiden beauftragten Planungs­
büros MUST Städtebau GmbH und 
bgmr Landschaftsarchitekten 
GmbH unter Leitung der NEULAND 
Neuland ist, wenn  
Menschen zusammen-
kommen und gemeinsam 
Großes erwirken.10 
MAKING- 
OF
HAMBACH GmbH erstellt. Die RWE 
Power AG war eng in den Prozess 
einbezogen. Die Erarbeitung er­
folgte zugleich in der größeren 
Arbeitsgruppe des Teams Rahmen­
plan mit den sechs Kommunen, 
weiteren Behörden und Akteur:in­
nen des Strukturwandels. Im Zu­
sammenspiel wurden zahlreiche 
Gesprächsrunden mit Fachpersonen 
sowie vier Beteiligungsworkshops 
mit Bürger:innen durchgeführt, die 
nochmals viele wertvolle Hinweise  
und Ideen einspielten. Alle Betei­
ligten haben zum vorliegenden 
Rahmenplan beigetragen. 
Dafür möchten wir uns herzlich 
bedanken!
MAKING-OF
MAKING-OF
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GEMEINSAM 
DAS HAND 
MORGEN IN 
GESTALTEN 
HAND
10.1 Kooperation Team Rahmenplan
Mit dem Rahmenplan Hambach wurde von April 2022 
bis Ende 2023 die Raumentwicklungsperspektive zu einer  
detaillierteren Rahmenplanung fortgeschrieben. Das 
Team Rahmenplan kam in etwa sechswöchigen Abständen  
zur Abstimmung des Planungsprozesses zusammen. 
Zur Gruppe gehörten neben den sechs Kommunen auch 
die unteren Naturschutzbehörden, die Regional­  und 
Braunkohlenplanung (Bezirksregierung Köln), die Landes­
planung, die Zukunftsagentur Rheinisches Revier, die  
Bezirksregierung Arnsberg, Region Köln/Bonn e.V. und 
insbesondere auch RWE Power.
10.2 Fachgespräche 
Ohne Fachwissen kein NEULAND: Regionale und  
lokale Akteur:innen mit besonderer Expertise haben ihre 
Gedanken in zahlreichen Gesprächen in den Jahren 2022 
und 2023 in den Rahmenplanprozess eingebracht und 
damit wichtige Impulse gesetzt. Diesen Fachgesprächen 
gingen zahlreich Einzelgespräche  8 voraus, die von der 
NEULAND HAMBACH GmbH durchgeführt wurden. Auch 
der mehrmalige Austausch mit den Umweltverbänden 
und Biostationen fand während der Ausarbeitung des 
Rahmenplans statt. Hierbei ging es um die Grundlagen 
einer funktionierenden Biotopvernetzung sowie dazuge ­
hörige Möglichkeiten zur biodiversitätsfördernden Land ­
schaftspflege durch Ganzjahresbeweidungen. 
Im Jahr 2022 wurden folgende Themen besprochen: 
• Wasser und Klima  
• Ökologie 
• Land­ und Forstwirtschaft 
•  Zusammenarbeit Tagebauumfeldinitiativen  
Entwicklungsgesellschaft indeland GmbH und  
Zweckverband Landfolge Garzweiler zu Tourismus  
und Wirtschaft
Im Jahr 2023 wurden Gespräche zu  
besonderen Themen vertieft:
• Bahnverbindungen
• Biotopvernetzung
• Forstwirtschaft
• Landwirtschaft im Tagebauvorfeld
• Bioökonomie und Rekultivierung
•  Kontext Landschaftsplanung im  
Rheinischen Revier  
 
 
10.3 Öffentliche Beteiligung
Für die Erarbeitung des Rahmenplans wurden 
die Menschen der Region nicht nur als Betroffene des  
Tagebaugeschehens, sondern zugleich auch als Alltags ­
expert:innen für ihr Wohn ­ und Lebensumfeld angespro ­
chen. Dieses lokale Wissen der Bevölkerung zum Raum  
war für die Erarbeitung des Rahmenplans besonders  
wertvoll. 
Im Jahr 2022 wurden in zwei öffentlichen Werkstät ­
ten am 13. Juni in Jülich und 23. Juni in Elsdorf beliebte 
und bedeutsame Orte als „Schätze im NEULAND“ auf  
Karten festgehalten und Wünsche zur zukünftigen  
Aufwertung des Seeumfelds gesammelt. 
In Titz gab es am 17. Januar 2023 eine Beteiligungs­
veranstaltung zur Zukunft der Sophienhöhe.
Anknüpfend an die vorausgegangenen Formate  
fanden am 15. März 2023 im Bürgerhaus Niederzier in 
einem nochmals größeren Beteiligungsworkshop mit 
den Bürger:innen der NEULAND Kommunen fruchtbare  
Diskussionen zum nun bereits fortgeschrittenen Arbeits ­
stand des Rahmenplans Hambach statt. 
An sechs Thementischen informierten sich mehr als 
120 Teilnehmende über den aktuellen Planungsstand und 
steuerten eigene Fragen und Anliegen bei. Thematisiert 
wurden Schwerpunkte wie die sanfte Entwicklung der 
Sophienhöhe, die frühzeitige Nutzung der Uferbereiche,  
die Neugestaltung bestehender Orte wie die Tages­
an lagen Hambach und Bürgewald, Nutzungsoptionen  
während der Seeentstehung sowie der Hambach Loop. 9
Die rege Beteiligung und die lebhaften Diskus ­
sionen zeigten, wie groß das Interesse der Menschen 
war und ist,  sich mit den anstehenden Veränderun ­
gen auseinander  zusetzen und sich aktiv einzubringen.  
Zahlreiche Anre  gungen konnten unmittelbar in die  
Planungen aufgenommen werden, einige Punkte er ­
forderten zusätzlichen Klärungsbedarf für die weitere  
Bearbeitung des Rahmenplans.
Die Beteiligungsworkshops konnten in der Rück ­
schau eine Fülle wertvoller Hinweise für die Anpassung 
des Rahmenplans Hambach liefern. Diese Ergänzungen, 
Weiterentwicklungen und Korrekturen haben die Qualität 
der Planung nochmals erhöht. 
Der Rahmenplan bietet zu vielen Aspekten nur grobe 
Zielbilder und Zeichnungen – wie sein Name bereits nahe­
legt, liefert er eine rahmende Planung. Dementsprechend 
werden in den kommenden Jahren detailliertere Planun ­
gen für einzelne räumliche Abschnitte weiter verfeinert 
und vertieft, bis sie schließlich Wege in die Umsetzung 
finden.
8  Diese Akteur:innen haben sich bereits vor Start des 
Rahmenplans eingebracht:
• Bezirksregierung Köln (Fokus Regionalplan)
• MULNV NRW (Fokus Waldvernetzung)
• Rheinischer Landwirtschaftsverband
• NABU Düren
• Forschungsstelle Rekultivierung
• RWE Power, Wasserwirtschaft / Regionalinitiativen
•  RWTH Aachen University, Lehrstuhl Landschafts­
architektur
• Kreis Düren, Landschaftsplanung
• Rhein­Erft­Kreis, Landschaftsplanung
• Regionalforstamt Rureifel­Jülicher Börde
9  Die Zusammenfassung der Werkstätten  
sind unter diesem Link zu finden:  
www.neuland­hambach.de/downloads
MAKING-OF
MAKING-OF
1
5
7
1
5
6

10.4 Entwürfe von Studierenden
Auch Entwürfe von Studierenden der internationa ­
len REL Summer School „Reinventing Energy Landscapes“  
lieferten Impulse für die Ausarbeitung des Rahmenplans. 
So wurden beispielsweise Ideen für eine frühzeitige Was ­
serfläche in der Manheimer Bucht sowie Gewächshäuser 
in der Zwischennutzung mit aufgenommen.  10 Auch Ent ­
würfe der Jade Hochschule zum Besucher ­ und Informa ­
tionszentrum auf der Sophienhöhe wurden ausgearbeitet, 
eine Auswahl ist exemplarisch im Kapitel 8.1.1 abgebildet.
10.5  Schnittstellen zur formellen  
Planung und Genehmigung
Eine Besonderheit des Rahmenplans ist, dass es sich 
um eine informelle Planung ohne gesetzlichen Status han­
delt, die jedoch gezielt an der Schnittstelle zu formellen 
Planungen erarbeitet wurde. In diesem Sinne wurden aus 
dem Rahmenplanprozess heraus Stellungnahmen und 
Eingaben an die zuständigen Behörden zur Regional­  und 
Braunkohlenplanung gerichtet. Diese Behörden waren 
mit ihrem fachlichen Rat auch Teil der Arbeitsgruppe zum  
Rahmenplan.
10.5.1  Regionalplan
Ein Erstentwurf des Rahmenplans und eine Stellung­
nahme zum Regionalplanentwurf wurden bis Ende August 
2022 ausgearbeitet. Die Anregungen waren vielfältig und 
betrafen insbesondere die Notwendigkeit einer stärkeren 
Ausdifferenzierung von Bereichen für den Schutz der Natur  
(BSN) sowie Bereiche für den Schutz der Landschaft und 
landschaftsorientierte Erholung (BSLE). Ziel ist, durch  
Präzision die kulturelle Nutzung des Tagebauumfelds nicht 
zu stark in ihrer Realisierbarkeit einzuschränken. 11
10.5.2 Braunkohlenplan
Die an den Regionalplan anschließende Arbeitsphase 
des Rahmenplans lieferte bis Ende 2022 erste informelle 
Grundlagen für die Erarbeitung und den anschließenden 
Vorentwurf des Braunkohlenplans. Dem folgte eine weiter 
überarbeitete Eingabe zum Braunkohlenplan im Frühjahr 
2023. Daraufhin wurde der Rahmenplan bis Ende 2023  
sowohl räumlich als auch projekt­ und umsetzungsbezogen 
weiter ausdifferenziert, um als Grundlage für Zwischen ­
nutzungen, städtebauliche Entwicklungsschwerpunkte 
der Kommunen und bedeutsame Freiraumplanungen für 
die Zeit nach Beendigung der Braunkohlegewinnung im  
Tagebau Hambach im Jahr 2029 zu dienen.
Die Texte und Grafiken aus der Eingabe zum Braun ­
kohlenplan sind in aktualisierter und erweiterter Form in 
diesen Bericht eingeflossen.
10.5.3 Bergrecht
Die Schnittstelle zum Bergrecht ist zur Umsetzung 
sämtlicher Bereiche, die innerhalb der bergbaulichen  
Sicherheitslinie liegen, von existenzieller Bedeutung. 
Letztlich kann die Umsetzung geplanter Maßnahmen bis 
zur Beendigung der Bergaufsicht nur dann erfolgen, wenn 
sie den bergbaulich erforderlichen Maßnahmen nicht ent ­
gegenstehen, mit dem Braunkohlenplan im Einklang sind 
und sie den bergsicherheitlichen Anforderungen genügen. 
Dies ist für die hier aufgezeigten Maßnahmen jeweils im 
Einzelfall zu prüfen. Mit Blick auf diesen für den Erfolg der 
Rahmenplanung am Ende entscheidenden Aspekt wird  
ein separates Gutachten durch die NEULAND HAMBACH 
und die anderen Tagebauumfeldinitiativen ausgearbeitet.
Die Abschlussbetriebsplanung stellt die bergbauliche 
Wiedernutzbarmachung des Tagebaus nach Beendigung 
des Betriebs dar. Sie wird Inhalte der Rahmenplanung auf­
nehmen, sofern dies nach Maßgabe des Bergrechts mög ­
lich ist.
10   Die Zusammenfassung der Veranstaltung im Jahr 2022 ist unter diesem Link abrufbar:  
www.neuland­hambach.de/fileadmin/03_Downloads/NEULAND­HAMBACH­Downloads­Content ­REL22­Online­Booklet.pdf 
11  Die Stellungnahme ist unter diesem Link abrufbar: www.neuland­hambach.de/aktuelles/artikel/stellungnahme­zum­regionalplan
„Nur durch die wert ­
volle Zusammenarbeit 
von vielen Menschen 
ist ein Projekt wie das 
NEULAND überhaupt 
denkbar.“
–   Boris Linden, 
Geschäftsführer 
NEULAND HAMBACH GmbH
MAKING-OF
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Impressionen der  
Beteiligungswerkstätten  
zum Rahmenplan Hambach |  
NEULAND HAMBACH GmbH
MAKING-OF
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Bildverzeichnis
Visualisierungen: 
NEULAND HAMBACH GmbH | bgmr Landschaftsarchitekten  
GmbH (Seite 51, 55, 69)
NEULAND HAMBACH GmbH | MUST Städtebau GmbH  
(Seite 52, 142)
NEULAND HAMBACH GmbH | VIZE renderings  
(Seite 12, 52-53, 58-61, 90-91, 100-101, 104-105,  
108, 124-125, 132-133, 140-141)
Stadt Elsdorf | MUST Städtebau GmbH (Seite 116-119)
NEULAND HAMBACH GmbH | Stadt­ und Regional planung  
Dr. Jansen (Seite 50)
Karten, Pläne und Schnitte:
NEULAND HAMBACH GmbH | MUST Städtebau GmbH,  
bgmr Landschaftsarchitekten GmbH (Seite 20-21, 24, 28, 
36-41, 54-55, 66-67, 70-71, 82-83, 92-99, 102-103,  
106-107, 110-115, 120-123, 126-131, 134-139, 142-145) 
Fotos:
Chiara Caravello (Seite 18)
Forschungsstelle Rekultivierung (Seite 43-44, 46-47, 87)
Getty Images (Seite 30-31, 35)
Jade Hochschule | Marten Bruns, Charlotte Dröge,  
Hanaa Mohammad (Seite 88)
NEULAND HAMBACH GmbH | Eva Strobel  
(Seite 17, 71-72, 81, 86, 131)
NEULAND HAMBACH GmbH (Seite 160-161)
NRW.URBAN | Konstantinos Kanelis (Seite 81)
RWE Power AG (Seite 6-7, 63, 147)
RWTH Aachen University (Seite 79, 142)
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BILDVERZEICHNIS
BILDVERZEICHNIS

1
6
4
Ministerium für Wirtschaft, 
Industrie, Klimaschutz und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
Impressum 
Herausgeber
NEULAND HAMBACH GmbH
Forum Heppendorf
Am Schlehdorn 5 – 7
50189 Elsdorf
Telefon: +49 2274 9359301
E­Mail: info@neuland­hambach.de
Web: www.neuland­hambach.de
Kooperation TEAM RAHMENPLAN 
Stadt Elsdorf; Stadt Jülich; Kolpingstadt Kerpen; Gemein ­
de Merzenich; Gemeinde Niederzier; Landgemeinde Titz; 
RWE Power AG; Landesplanungsbehörde (Ministerium für 
Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Nordrhein ­
Westfalen); Regionalplanungsbehörde (Bezirksregierung 
Köln); Braunkohlenplanungsbehörde (Bezirksregierung 
Köln); Bergbehörde (Bezirksregierung Arnsberg); Untere 
Naturschutzbehörde (Kreis Düren); Untere Naturschutzbe­
hörde (Rhein­Erft­Kreis); Region Köln/Bonn e.V.; Zukunfts ­
agentur Rheinisches Revier
Planungsbüros:
MUST Städtebau GmbH | www.must.eu
bgmr Landschaftsarchitekten GmbH | www.bgmr.de
Layout:
Aclewe Werbeagentur GmbH | www.aclewe.de
Lektorat:   
Martina Wallner
Alle Rechte vorbehalten. Die Veröffentlichung von Teilen 
dieser Publikation bedarf der Zustimmung der Heraus ­
geberin.
NEULAND HAMBACH GmbH, Elsdorf, im Februar 2024

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes, Feststellungsbeschluss)

18429 Zeichen

Seite 1 von 8 
Sitzungsvorlage Braunkohle-
nausschuss 
- öffentlich - 
BKA 0839 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Stephanie Lang 
Telefon 0221 / 147 - 5061 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 10.06.2024 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Braunkohlenausschuss 14.06.2024 4. beschließend 
 
TOP: 
Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund des Kohlever-
stromungsbeendigungsgesetzes, Feststellungsbeschluss 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Braunkohlenausschuss beschließt über die im Braunkohlenplan Hambach für das ge-
änderte Tagebauvorhaben aufgrund des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes vorge -
brachten Anregungen entsprechend der Gesamtabwägungsvorschläge der Regionalpla -
nungsbehörde Köln. 
 
2. Der Braunkohlenausschuss nimmt die Rahmenvereinbarung zwischen der NEULAND 
HAMBACH GmbH und der RWE Power AG vom 26.05.2023, das Schreiben der RWE Power 
AG vom 30.04.2024 sowie den fertiggestellten Rahmenplan der NEULAND HAMBACH GmbH 
zur Kenntnis beauftragt die Regionalplanungsbehörde mit der Bildung einer Koordinierungs-
gruppe mit dem Ziel die Umsetzung der angelegten und im weiteren Prozess durch weitere 
Plan- und Zulassungsverfahren noch zu konkretisierenden Projekte zu gewährleisten. Die 
Koordinierungsgruppe soll dem Arbeitskreis Hambach einen regelmäßigen – mindestens ein-
mal jährlich - Fortschrittsbericht erstatten. 
 
3. Der Braunkohlenausschuss beschließt die Feststellung des Braunkohlenplans Hambach 
für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes 
in der Fassung des Entwurfs - Stand Mai 2024 - Textliche Festlegung mit Erläuterungsbericht 
einschließlich der Umweltprüfung und Zeichnerische Festlegung im Maßstab 1:10.000. 
 
4. Der Braunkohlenausschuss stellt fest, dass zur Umsetzung des Rahmenplan Hambach das 
Land NRW als Fördergeber gefordert ist und verweist hierbei auf den Reviervertrag 2.0: „Ziel 
ist es, aus den Tagebauumfeldern Zukunftsräume zu machen und dort frühzeitig vielfältige

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0839 Seite 2 von 8 
Perspektiven zu ermöglichen. Das Land wird die Entwicklung der Folgelandschaften bis 2040 
gezielt entlang der Masterpläne der Umfeldverbünde fördern.“ In Umsetzung des Beschlus -
ses des Braunkohlenausschusses vom 13.12.2021 (Ziffer 4 zu TOP 3b) sind die Bezirksregie-
rung Köln und das Land NRW nach wie vor aufgefordert, über den Braunkohlenplan hinaus-
gehende Regelungserfordernisse zur Umsetzung des Rahmenplan Hambach der Koordinie -
rungsgruppe/dem Arbeitskreis Hambach/ dem Braunkohlenausschuss zeitnah vorzulegen. 
 
 
Erläuterungen: 
Der Braunkohlenplan „Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues 
Hambach“ wurde durch den damaligen Braunkohlenausschuss am 16.12.1975 beschlossen und per 
Erlass der Landesregierung vom 11.05.1977 für verbindlich erklärt. Er ist diesem geänderten Braun-
kohlenplan nachrichtlich als Anlage 1 (Richtlinien, Erläuterungsbericht, zeichnerische Darstellung) 
beigefügt. Er bildet die Grundlage für die bergrechtlichen Genehmigungsverfahren. 
Eine Grundannahme des Braunkohlenplans „Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau- und Außenhalden-
fläche des Tagebaues Hambach“ war, dass die Inanspruchnahme der gesamten zeichnerisch dar-
gestellten Abbaufläche bis etwa 2045 für eine gesicherte Energieversorgung notwendig sei. 
Mit Inkrafttreten des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) vom 08.08.2020, der Unter-
zeichnung des öffentlich-rechtlichen Vertrages auf der Grundlage des KVBG vom 10.02.2021, den 
Leitentscheidungen der Landesregierung NRW vom 23.03.2021 und 19.09.2023, der Politischen 
Verständigung zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, dem Ministerium 
für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und der RWE 
Power AG zum vorgezogenen Kohleausstieg 2030 im Rheinischen Revier vom 04.10.2022 sowie 
der Anpassung des KVBG vom 19.12.2022 ist nun vorgegeben, dass die marktorientierte Braunkoh-
lenverstromung im Rheinischen Revier frühzeitiger als geplant, und zwar im Jahr 2030, enden soll. 
Für den Tagebau Hambach leitet sich aus dem Stilllegungspfad des KVBG ein deutlich verminderter 
Braunkohlebedarf ab. Gleichzeitig soll unter anderem auf eine bergbauliche Inanspruchnahme der 
verbleibenden Teile des Hambacher Forstes, des Merzenicher Erbwaldes, des westlich an das FFH-
Gebiet Steinheide angrenzenden Waldstückes sowie der Ortschaft Morschenich verzichtet werden. 
Dies führt zu einer Beendigung der Kohlegewinnung im Tagebau Hambach bereits im Jahr 2029 
und zu einer Veränderung der Abbaugrenze und Sicherheitslinie sowie der Grundzüge der Wieder-
nutzbarmachung einschließlich der räumlichen Lage und Ausgestaltung des Tagebausees.  
Vor diesem Hintergrund wurde mit dem Beschluss des Braunkohlenausschusses vom 28.05.2021 
die wesentliche Änderung der Grundannahmen und damit das Erfordernis einer Planänderung für 
den Braunkohlenplan „Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues 
Hambach“ festgestellt (§ 30 LPlG NRW). 
 
Die Regionalplanungsbehörde Köln hat im Amtsblatt vom 27.12.2021 die Öffentlichkeit gemäß § 9 
Absatz 1 Raumordnungsgesetz (ROG) über die beabsichtigte Änderung des Braunkohlenplans

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0839 Seite 3 von 8 
Hambach unterrichtet. Die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wurden nach § 9 Absatz 
1 Raumordnungsgesetz (ROG) mit Schreiben vom 22.12.2021 frühzeitig über die zuvor dargestell -
ten Planungsabsichten informiert und dazu aufgefordert, bereits vorliegende Hinweise aus ihrem 
Geschäftsbereich, die für die oben geschilderte Änderung des Braunkohlenplans von Belang sind, 
bis zum 14.02.2022 zu übermitteln. 
 
Die Beteiligten des Scopings wurden mit Schreiben vom 22.12.2021 über den beabsichtigten Um -
fang der Umweltprüfung informiert und zu einem Scoping-Termin zur Besprechung von Gegenstand, 
Umfang und Methoden der Umweltprüfung am 25.01.2022 eingeladen.  
 
Nach Auswertung der vorgebrachten Anregungen hat die Regionalplanungsbehörde die Bergbau -
treibende mit Schreiben vom 27. April 2022 über den voraussichtlichen Untersuchungsrahmen so -
wie über Art und Umfang der voraussichtlich beizubringenden Unterlagen unterrichtet.  
 
Die Regionalplanungsbehörde der Bezirksregierung Köln hat im Rahmen des Braunkohlenplanän -
derungsverfahrens eine Umweltprüfung durchgeführt und einen Umweltbericht erarbeitet (§ 8 Abs. 
1 ROG). Der Umweltprüfung und dem Umweltbericht lagen insbesondere die Angaben zur Umwelt-
prüfung (mit Anlagen) zugrunde, die die Bergbautreibende der Bezirksregierung Köln zur Verfügung 
gestellt hat. Für die Änderung des Braunkohlenplans ist gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Anlage 5, 
Nr. 1.5 UVPG („Raumordnungsplanungen nach § 13 des Raumordnungsgesetzes“), § 2 Abs. 1 LPlG 
NRW eine Umweltprüfung durchzuführen. Die Umweltprüfung erfolgt gemäß § 48 S. 1 UVPG nach 
dem Raumordnungsgesetz (ROG). 
 
Die Regionalplanungsbehörde Köln hat im Amtsblatt vom 30.10.2023 die Öffentlichkeit über die Aus-
legung der Planunterlagen im Aufstellungsverfahren informiert und zur Möglichkeit der Abgabe von 
Stellungnahmen aufgerufen.  
 
Mit Schreiben vom 31.10.2023 wurden die Beteiligten über das Vorhaben unterrichtet und zur Ab -
gabe von Stellungnahmen bei der Bezirksregierung Köln aufgefordert. 
 
Mit Schreiben vom 24.10.2023 wurden die beteiligten Gemeinden zur öffentlichen Auslegung der 
oben genannten Unterlagen aufgefordert. Die Unterlagen haben vom 06.11.2023 bis 21.12.2023 
ausgelegen. Die Auslegung bei den beteiligten Kreisen erfolgte digital. 
 
Die Unterlagen Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund des 
Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (Entwurf) - Textliche Darstellung mit Erläuterung und 
Zeichnerische Feststellung im Maßstab 1:10 000 – sowie die Angaben der Bergbautreibenden zur

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0839 Seite 4 von 8 
Umweltprüfung, die vorläufige Umweltprüfung der Regionalplanungsbehörde und weitere Unterla-
gen zum Verfahren standen ab dem 06.11.2023 bis einschließlich 21.12.2023 zum Download auf 
der Internetseite der Bezirksregierung Köln zur Verfügung. Darüber hinaus lagen die benannten 
Unterlagen ebenfalls im Dienstgebäude Scheidtweilerstraße 4 der Bezirksregierung Köln aus. Die 
Frist, innerhalb derer Stellungnahmen vorgebracht werden konnten, lief bis einschließlich 
21.12.2023. 
 
Im Rahmen der Beteiligung wurden zahlreiche Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie Hinweise 
und Anregungen von Behörden und öffentlichen Stellen eingebracht. 
 
Im Zusammenhang mit der eingegangenen Stellungnahme des Landesamtes für Natur, Umwelt und 
Verbraucherschutz (LANUV) wurden einige Themen und Fragestellungen eingebracht. Viele dieser 
Anregungen übersteigen den Regelungsmaßstab des Braunkohlenplans. Um dieser Stellungnahme 
dennoch gerecht zu werden, fanden mehrere fachliche Austauschgespräche statt.  
Im Ergebnis verständigte man sich auf die geltende gesetzliche Vorgabe, dass die Regionalpla -
nungsbehörde die Anregungen des LANUV auswertet und die relevanten Aspekte und entsprechend 
der Regelungsmöglichkeiten des Braunkohlenplanes berücksichtigt. Dadurch ergaben sich an eini -
gen Stellen Anpassungen im Braunkohlenplanentwurf.  
Innerhalb der Dialoggespräche wurde allerdings ein weiterer Austauschbedarf festgestellt, der klar-
stellen soll welche Regelungsinhalte in welchen nachfolgenden Fachverfahren abgehandelt werden, 
sodass sämtliche Aspekte berücksichtigt werden können. Dazu wird das MUNV einen entsprechen-
den Austausch anstoßen, an dem auch die Bergbehörde teilnehmen soll. Ein Bericht über die Er -
gebnisse dieses Austauschs kann im Braunkohlenausschuss zu gegebener Zeit erfolgen.   
 
Durch die vorgebrachten Anregungen ergaben sich lediglich klarstellende und redaktionelle Anpas-
sungsbedarfe, die der beigefügten Abwägungstabelle sowie, in blau hervorgehoben, auch den 
textlichen Festlegungen entnommen werden können. Auch an den zeichnerischen Festlegungen 
ergaben sich vor allem redaktionelle Nachbesserungen (insbesondere in der Legende), die den 
Plan im Gesamten verständlicher gestalten.  
 
Parallel zum vorgenannten Braunkohlenplan wurde der Vorentwurf für den „Braunkohlenplan zur 
Sicherung einer Trasse für den Ablauf des Tagebausees Hambach“ erarbeitet. Aus Sicht der Regi-
onalplanungsbehörde ist die Machbarkeit des Seeablaufs unter technischen und Umweltgesichts-
punkten belegt. 
 
Beschluss des Braunkohlenausschusses in seiner 162. Sitzung am 13.12.2021:

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0839 Seite 5 von 8 
Am 13.12.2021 beschloss der Braunkohlenausschuss in seiner 162. Sitzung mit dem Beschluss 
Ziffer 4 zu TOP 3b: 
„Der Braunkohlenausschuss beauftragt die Regionalplanungsbehörde, im Rahmen der 
rechtlichen Möglichkeiten, die Belange der Anrainerkommunen bei der Erstellung des Vor-
entwurfes zu berücksichtigen und soweit erforderlich auf technische Machbarkeit zu prüfen. 
Hierzu hat die NEU-LAND HAMBACH GmbH zeitnah eine detailliertere Rahmenplanung – 
analog zum Rahmenplan Indesee – vorzulegen. Wegen der erheblichen Zeitverkürzung für 
Planungsüberlegungen durch das Kohleausstiegsgesetz (KVBG) sind bereits im zu erstel-
lenden Vorentwurf Festlegungen zu treffen und Ziele zu formulieren, die für nachfolgende 
Verfahrensschritte und Betriebspläne Vorgaben machen. Soweit diese den rechtlichen 
Rahmen eines Braunkohlenplanes überschreiten, sind ergänzend, verbindlich und rechtssi-
cher vertragliche Regelungen zu formulieren, die spätestens bei der Aufstellung des Braun-
kohlenplanes dem Braunkohlenausschuss vorzulegen sind“ 
 
Diesem Beschluss folgend wurden die Belange der Anrainerkommunen über eine Eingabe zum 
Rahmenplan der NEULAND Hambach GmbH, als interkommunaler Konsens der Region, bereits 
bei der Entwurfserarbeitung berücksichtigt. Zwischenzeitlich wurde der Rahmenplan der Neuland 
Hambach GmbH fertiggestellt und wird nachrichtlich als Anlage 2 dem geänderten Braunkohlen-
plan beigefügt. Die Regionalplanungsbehörde bittet um Kenntnisnahme.  
Im Rahmen der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wurde zudem das Erfordernis 
weiterer vertraglicher Regelungen und weiterer Gutachten geprüft. Auf Ebene des Braunkohlen-
plans konnten diesbezüglich keine Bedarfe festgestellt werden. 
 
Über den Braunkohlenplan hinausgehende Regelungserfordernisse werden in Grundzügen über die 
am 26.05.2023 geschlossene Rahmenvereinbarung zwischen der RWE Power AG und der NEU -
LAND HAMBACH GmbH geregelt, die einen ersten Rahmen für ein weiteres konstruktives Zusam -
menwirken darstellt. Die genannte Vereinbarung ist nachrichtlich als Anlage beigefügt, die Regio -
nalplanungsbehörde bittet um Kenntnisnahme.  
In einem Schreiben der RWE Power AG vom 30.04.2024 an die NEULAND HAMBACH GmbH wird 
der aktuelle Stand zur Rahmenvereinbarung dargestellt und es wird ein Ausblick auf eine Konkreti -
sierung sowie die weitere Umsetzung der Rahmenvereinbarung gegeben. 
Der vorgenannte Brief ist ebenfalls als Anlage beigefügt. Die Regionalplanungsbehörde bittet um 
Kenntnisnahme. 
 
Um die Umsetzung der im Braunkohlenplan und in der Rahmenvereinbarung angelegten und im 
weiteren Prozess durch weitere Plan- und Zulassungsverfahren noch zu konkretisierenden Pro-
jekte zu gewährleisten und voranzutreiben, einigte man sich im Rahmen von Abstimmungsgesprä-

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0839 Seite 6 von 8 
chen u.a. zwischen der Regionalplanungsbehörde Köln, der Bergbautreibenden, den Vorsitzenden 
des Arbeitskreises Hambach und der NEULAND HAMBACH GmbH eine Koordinierungsgruppe zu 
bilden.  
Diese Koordinierungsgruppe soll sich aus folgenden Vertretern zusammensetzen:  
- Bezirksregierung Köln (Dez 32, Dez 37) 
- Bezirksregierung Arnsberg 
- Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-West-
falen (MWIKE) 
- NEULAND HAMBACH GmbH  
- RWE Power AG  
- den Vorsitzenden des Arbeitskreises Hambach 
 
Die Koordinierungsgruppe soll bedarfsweise, z.B. halbjährlich tagen und im Arbeitskreis Hambach 
regelmäßig - mindestens einmal jährlich - über den Fortschritt der Umsetzung dieser Projekte be -
richten. Die Teilnehmer und genauen Aufgaben der Koordinierungsgruppe sind im weiteren Prozess 
festzulegen und zu konkretisieren.  
 
Weiterer Verfahrensablauf:  
Nachdem der Feststellungsbeschluss durch den Braunkohlenausschuss gefasst wurde, wird die 
Regionalplanungsbehörde die gekennzeichneten Textänderungen in den Braunkohlenplantext 
übernehmen. Der geänderte Braunkohlenplan wird, nachdem das Benehmen mit dem Erftverband 
herbeigeführt wurde (vgl. §12 ErffVG), dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und 
Energie des Landes Nordrhein-Westfalen als Landesplanungsbehörde zur Genehmigung vorge-
legt.  
Die Regionalplanungsbehörde wird sich mit den erforderlichen Vertretern einer Koordinierungs-
gruppe auseinandersetzen und über den Fortschritt deren Bildung in der nächsten Sitzung berich-
ten.  
 
 
Ergebnis der Arbeitsreissitzung am 17.05.2024: 
Der Arbeitskreis Hambach beschloss in seiner Sitzung am 17.05.2024 mit einer Gegenstimme fol -
genden Beschluss:  
1. Der Arbeitskreis Hambach empfiehlt dem Braunkohlenausschuss, über die im Braunkoh -
lenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund des Kohle-verstromungs -
beendigungsgesetzes vorgebrachten Anregungen entsprechend der Gesamtabwägungsvor-
schläge der Regionalplanungsbehörde Köln zu beschließen.

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0839 Seite 7 von 8 
2. Der Arbeitskreis Hambach nimmt die Rahmenvereinbarung zwischen der NEULAND HAM-
BACH GmbH und der RWE Power AG vom 26.05.2023, das Schreiben der RWE Power AG 
vom 30.04.2024 sowie den fertiggestellten Rahmenplan der NEULAND HAM-BACH GmbH 
zur Kenntnis und empfiehlt dem Braunkohlenausschuss die Regional-planungsbehörde mit 
der Bildung einer Koordinierungsgruppe zu beauftragen, um die Umsetzung der angelegten 
und im weiteren Prozess durch weitere Plan- und Zulas-sungsverfahren noch zu konkretisie-
renden Projekte zu gewährleisten. Die Koordinie-rungsgruppe soll dem Arbeitskreis Ham -
bach einen regelmäßigen – mindestens einmal jährlich - Fortschrittsbericht erstatten. 
 
3. Der Arbeitskreis Hambach empfiehlt dem Braunkohlenausschuss, die Feststellung des 
Braunkohlenplans Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund des Kohlever -
stromungsbeendigungsgesetzes in der Fassung des Entwurfs - Stand Mai 2024 - Textliche 
Festlegung mit Erläuterungsbericht einschließlich der Umweltprüfung und Zeichnerische 
Festlegung im Maßstab 1:10.000 zu beschließen. 
 
4. Der AK Hambach empfiehlt dem Braunkohlenausschuss festzustellen, dass zur Umset -
zung des Rahmenplan Hambach das Land NRW als Fördergeber gefordert ist und verweist 
hierbei auf den Reviervertrag 2.0: „Ziel ist es, aus den Tagebauumfeldern Zukunftsräume zu 
machen und dort frühzeitig vielfältige Perspektiven zu ermöglichen. Das Land wird die Ent -
wicklung der Folgelandschaften bis 2040 gezielt entlang der Masterpläne der Umfeldver -
bünde fördern.“ In Umsetzung des Beschlusses des Braunkohlenausschusses vom 
13.12.2021 (Ziffer 4 zu TOP 3b) sind die Bezirksregierung Köln und das Land NRW nach wie 
vor aufgefordert, über den Braunkohlenplan hinausgehende Regelungserfordernisse zur 
Umsetzung des Rahmenplan Hambach der Koordinierungsgruppe/dem Arbeitskreis Ham -
bach/ dem Braunkohlenausschuss zeitnah vorzulegen. 
 
 
Anlagen:  
1. Abwägungsvorschlag  
2. Textliche Festlegungen inkl. Änderungen  
3. Zeichnerische Festlegung inkl. Änderungen sowie Erläuterungskarten inkl. Änderungen 
4. Braunkohlenplan Teilplan 12/1 vom 11.05.1977 
5. Rahmenvereinbarung der Neuland Hambach GmbH und der RWE Power AG vom 
26.05.2023 
6. Rahmenplan der NEULAND HAMBACH GmbH  
7. Schreiben der RWE Power AG vom 30.04.2024 
8. Niederschrift der Sitzung des Arbeitskreises Hambach vom 17.05.2024 nebst Anlage

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0839 Seite 8 von 8 
 
 
Hinweis: Die Anlagen finden Sie aufgrund der Größenbeschränkung des Ratsinfosystems unter fol-
gendem Link: 
 
https://membox.nrw.de/index.php/s/JXVjY7ndXmoeDgF 
 
Passwort: BKA172 
 
 
Nachtrag vom 16.08.2024:
Der vorgenannte Link ist nicht 
mehr aktiv. Die Unterlagen wur-
den daher als Anlage zu diesem 
Tagesordnungspunkt (in kleiner 
Dateigröße) nun in das Ratsinfo-
system eingestellt.

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anlage_2_ Textliche_Festlegung_inkl_ Aenderungen_BKP_Hambach)

599322 Zeichen

Bezirksregierung Köln | Zeughausstraße 2–10 | 50667 Kölnbrk.nrw.de
Braunkohlenplan Hambach
für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund des  
Stand: Mai 2024
Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes

Impressum 
 
 
 
Erarbeitet durch  
Bezirksregierung Köln 
Geschäftsstelle des Braunkohlenausschusses 
Dezernat 32 
Telefon 0221/147-5061 
Fax 0221/147-2905 
braunkohlenplanung@brk.nrw.de 
 
 
 
 
Herausgeber 
Bezirksregierung Köln 
Zeughausstraße 2-10 
50667 Köln 
Telefon 0221/147-0 
Fax 0221/147-2032 
poststelle@brk.nrw.de 
www.bezreg-koeln.nrw.de 
 
 
 
 
 
 
Stand: Mai 2024 
 
Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit Quellenangabe 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sind Sie daran interessiert, mehr über die Arbeit der Bezirksregierung Köln zu erfahren?  
Wir senden Ihnen gerne weiteres Informationsmaterial zu - rufen Sie uns an oder schicken Sie 
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Öffentlichkeitsarbeit 
Telefon 0221/147-4362 
oeffentlichkeitsarbeit@brk.nrw.de 
 
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pressestelle@brk.nrw.de

Inhaltsverzeichnis 
I 
 
A Braunkohlenplan ................................................................................................ II 
B Umweltprüfung .................................................................................................. VI

II 
 
A Braunkohlenplan

Inhaltsverzeichnis 
III 
 
1 Allgemeine Erläuterungen ................................................................................. 1 
1.1 Anlass und Zielsetzung für die Änderung des Braunkohlenplans „Teilplan 
12/1 – Hambach – Abbau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues 
Hambach“ ...................................................................................................... 1 
1.2 Einführung und Darstellung des bisherigen Braunkohlenplans „Teilplan 
12/1 – Hambach – Abbau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues 
Hambach“ .................................................................................................... 12 
1.3 Definition, Aufgabe und Inhalt der Braunkohlenplanänderung ..................... 13 
1.4 Rechtsgrundlagen, rechtliche Methodik ....................................................... 17 
1.5 Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von 
Braunkohle im Rheinischen Revier .............................................................. 25 
1.5.1 Internationaler Rahmen für den Klimaschutz ........................................ 25 
1.5.2 Perspektiven der Weltenergieversorgung ............................................. 28 
1.5.2.1 Ergebnisse verschiedener Prognosen .......................................... 29 
1.5.2.2 Zentrale Botschaften exploratorischer und normativer 
Szenarien .......................................................................................... 30 
1.5.2.3 Fazit .............................................................................................. 32 
1.5.3 Die europäische Antwort auf die Anforderungen des Klimaschutzes .... 33 
1.5.4 Konsequenzen des Angriffskriegs Russlands in der Ukraine ................ 38 
1.5.5 Status und Perspektiven der Energieversorgung in Deutschland ......... 39 
1.5.6 Rolle der rheinischen Braunkohle ......................................................... 46 
1.5.7 Fazit ...................................................................................................... 52 
2 Räumliche und zeitliche Ausdehnung der Abbaumaßnahmen .................... 54 
2.1 Sicherheitslinie ............................................................................................. 54 
2.2 Abbaugrenze, Abbaubereich und Sicherheitszone ...................................... 56 
2.3 Massendisposition ....................................................................................... 62 
3 Auswirkungen des Abbaus und der Verkippung .......................................... 63 
3.1 Immissionsschutz ......................................................................................... 63 
3.2 Natur und Landschaft im Abbaubereich ....................................................... 67 
3.3 Natur und Landschaft außerhalb des Abbaubereiches ................................ 71 
3.4 Gewinnung anderer Bodenschätze und Behandlung vorhandener 
Abfalldeponien ............................................................................................. 73 
3.5 Archäologie und Denkmalpflege .................................................................. 75

Inhaltsverzeichnis 
IV 
 
4 Wasser- und Naturhaushalt ............................................................................ 77 
4.1 Wasserwirtschaft und Tagebausee .............................................................. 77 
4.1.1 Auswirkungsbereich .............................................................................. 77 
4.1.2 Sümpfungswasser/-menge .................................................................... 84 
4.1.3 Wasserversorgung ................................................................................ 87 
4.1.4 Oberirdische Gewässer ......................................................................... 91 
4.1.5 Wasserwirtschaftliche Verhältnisse nach Beendigung des 
Braukohlentagebaues ........................................................................... 96 
4.1.6 Tagebausee aus wasserwirtschaftlicher Sicht ..................................... 103 
4.1.6.1 Seeherstellung ............................................................................ 103 
4.1.6.2 Seebefüllung ............................................................................... 107 
4.1.6.3 Seeentwicklung ........................................................................... 109 
4.1.6.4 Monitoring ................................................................................... 112 
4.2 Grundwasserabhängiger Naturhaushalt .................................................... 113 
4.3 Bergschäden .............................................................................................. 117 
4.4 Seismik ...................................................................................................... 119 
4.5 Böschungen ............................................................................................... 121 
5 Umsiedlung .................................................................................................... 123 
6 Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des 
Abbaubereiches ............................................................................................. 125 
6.1 Oberflächengestaltung ............................................................................... 125 
6.2 Gliederung der Landschaft ......................................................................... 127 
6.3 Tagebausee ............................................................................................... 134 
6.4 Böden ........................................................................................................ 139 
7 Straßen und Leitungen .................................................................................. 141 
7.1 Ersatzstraßen ............................................................................................. 141 
7.2 Übriges Straßennetz .................................................................................. 145 
7.3 Leitungen ................................................................................................... 146 
8 Anhang ............................................................................................................ 148

Anlagen 
V 
 
Anlage 1 Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau- und Außenhaldenfläche des Ta-
gebaues Hambach 
Anlage 2  Rahmenplan der NEULAND HAMBACH GmbH

1      Allgemeine Erläuterungen 
1.1   Anlass und Zielsetzung für die Änderung des Braunkohlenplans „Teilplan 12/1 – Hambach – 
Abbau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues Hambach“ 
1 
 
1 Allgemeine Erläuterungen 
 
1.1 Anlass und Zielsetzung für die Änderung des Braunkohlenplans „Teilplan 
12/1 – Hambach – Abbau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues Ham-
bach“ 
 
(1) Entwicklung des Planungsauftrages 
 
Der Braunkohlenplan „Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau- und Außenhaldenfläche des 
Tagebaues Hambach“ wurde durch den damaligen Braunkohlenausschuss am 
16.12.1975 beschlossen und per Erlass der Landesregierung vom 11.05.1977 für ver-
bindlich erklärt. Er ist diesem Braunkohlenplan nachrichtlich als Anlage 1 beigefügt. Er 
bildet die Grundlage für die bergrechtlichen Genehmigungsverfahren. 
Eine Grundannahme des Braunkohlenplans ist, dass die gesamte zeichnerisch darge-
stellte Abbaufläche bis 2045 für eine gesicherte Energieversorgung notwendig sei. 
 
Mit Inkrafttreten des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) vom 
08.08.2020, der Unterzeichnung des öffentlich -rechtlichen Vertrages auf der Grund-
lage des KVBG, der Leitentscheidung der Landesregierung NRW vom 23.03.2021, der 
Politischen Verständigung zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klima-
schutz, dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes 
Nordrhein-Westfalen und der RWE Power AG zum vorgezogenen Kohleausstieg 2030 
im Rheinischen Revier vom 04.10.2022 sowie Anpassung des KVBG vom 19.12.2022 
ist nun vorgegeben, dass die marktorientierte Braunkohlenverstromung im Rheini-
schen Revier frühzeitiger als geplant, und zwar im Jahr 2030, enden soll. Für den Ta-
gebau Hambach leitet sich aus dem Stilllegungspfad des KVBG ein deutlich vermin-
derter Braunkohlebedarf ab. Gleichzeitig soll unter anderem auf eine bergbauliche In-
anspruchnahme der verbleibenden Teile des Hambacher Forstes, des Merzenicher 
Erbwaldes, des westlich an  das FFH-Gebiet Steinheide angrenzenden Waldstückes 
sowie der Ortschaft Morschenich und der ehemaligen Kirche Manheim -Alt verzichtet 
werden. Dies führt zu einer Beendigung der Kohlegewinnung im Tagebau Hambach 
bereits im Jahr 2029 und zu einer Veränderung der Abbaugrenze und Sicherheitslinie 
sowie der Grundzüge der Wiedernutzbarmachung einschließlich der räumlichen Lage 
und Ausgestaltung des Tagebausees.

1      Allgemeine Erläuterungen 
1.1   Anlass und Zielsetzung für die Änderung des Braunkohlenplans „Teilplan 12/1 – Hambach – 
Abbau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues Hambach“ 
2 
 
Vor diesem Hintergrund wurde mit dem Beschluss des Braunkohlenausschusses vom 
28.05.2021 die wesentliche Änderung der Grundannahmen und damit das Erfordernis 
einer Planänderung für den Braunkohlenplan „Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau- und 
Außenhaldenfläche des Tagebaues Hambach “ festgestellt (§ 30 LPlG NRW).

1      Allgemeine Erläuterungen 
1.1   Anlass und Zielsetzung für die Änderung des Braunkohlenplans „Teilplan 12/1 – Hambach – 
Abbau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues Hambach“ 
3 
 
(2) Vorarbeiten und Untersuchungen 
 
Massenbegutachtung 
 
Die Bergbautreibende RWE Power AG hat am 30.06.2021 einen Vorschlag zur zu-
künftigen Abgrenzung der Tagebaugrenze und der noch erforderlichen Flächeninan-
spruchnahme in Form einer Vorhabenbeschreibung vorgelegt. Diese sieht u. a. eine 
Abraumförderung im Bereich Manheim-Alt vor. Die Gewinnung dieser Abraummassen 
ist zur Herstellung dauerhaft standsicherer Seeböschungen erforderlich. Durch diese 
Abraumförderung entsteht hier die sogenannte Manheimer Bucht. 
Um die Erforderlichkeit und die Plausibilität der zugrundeliegenden Bergbauplanung 
der Bergbautreibenden zu überprüfen, wurde im Sommer 2021 durch die Bezirksre-
gierung Köln ein unabhängiges Fachgutachten öffentlich ausgeschrieben und an die 
ahu GmbH vergeben, die dieses in Zusammenarbeit mit der FUMINCO GmbH und der 
ZAI Ziegler und Aulbach Ingenieurgesellschaft  mbH bearbeitete. Ziel dieses Gutach-
tens war es, die Abraumbilanzen der Bergbautreibenden nachzuvollziehen, kritisch zu 
überprüfen und mögliche Planungsalternativen zu finden. Schwerpunkte lagen dabe i 
auf der Prüfung der Anforderungen an die Herstellung dauerhaft standsicherer Ge-
samtböschungssysteme für den Tagebau Hambach (insbesondere der Nordrandbö-
schung vor Elsdorf) und der dafür erforderlichen Massen. Damit einher ging auch eine 
Alternativenprüfung, die die Erforderlichkeit der Inanspruchnahme der Manheimer 
Bucht insgesamt und auch potenzielle Masseneinsparungen, die zu einer Verkleine-
rung dieser Flächeninanspruchnahme führen könnten, untersuchen sollte. 
 
Die Gutachter prüften dazu die durch die R WE Power AG zur Verfügung gestellten 
Daten, Modelle und Bilanzen sowohl gewinnungs -, als auch bedarfsseitig quantitativ 
und qualitativ und bewerteten diese aus fachlicher Sicht. Durch die Entwicklung eige-
ner 3D-Modellierungen und Simulationen wurde die vorgelegte Bilanzierung der Berg-
bautreibenden als plausibel und nachvollziehbar bestätigt. Das Erfordernis der Inan-
spruchnahme der Manheimer Bucht in der durch die Bergbautreibende vorgesehenen 
Größenordnung wurde durch die Gutachter eindeutig festgestellt (vgl. Kap. 6.4).

1      Allgemeine Erläuterungen 
1.1   Anlass und Zielsetzung für die Änderung des Braunkohlenplans „Teilplan 12/1 – Hambach – 
Abbau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues Hambach“ 
4 
 
Rahmenplan Hambach 
 
Die Neuland Hambach GmbH, die als Interessenvertretung der Anrainerkommunen 
den Strukturwandel rund um den Tagebau Hambach begleitet, stellte 2021 die Raum-
entwicklungsperspektive Hambach vor, die wichtige Eckpunkte für  eine hochwertige 
Wiedernutzbarmachung und die Schaffung von Entwicklungspotenzialen für das Ta-
gebauumfeld beinhaltet. Der Braunkohlenausschuss forderte die Neuland Hambach 
GmbH am 13.12.2021 auf, die Raumentwicklungsperspektive zu einer detaillierten 
Rahmenplanung fortzuschreiben, um diese im Braunkohlenplanänderungsverfahren 
für den Tagebau Hambach als Belang berücksichtigen zu können. Die Neuland Ham-
bach GmbH hat das Büro MUST Städtebau GmbH BDA in Zusammenarbeit mit bgmr 
Landschaftsarchitekten GmbH mit der Bearbeitung des Rahmenplans beauftragt. 
 
Der Rahmenplan ist eine informelle, nicht bindende Planung, in der die Vorstellungen 
der Anrainerkommunen zur Zwischen- und Folgenutzung rund um den Tagebau Ham-
bach gemeinsam abgebildet werden. Aufgestellt wird der Rahmenplan in mehreren 
Zeitphasen. Ein erster Entwurf wurde bis Ende August 2022 erarbeitet. Bis Ende 2023 
wird die Rahmenplanung insbesondere im Hinblick auf die von den Kommunen defi-
nierten Fokusb ereiche detaillierter ausgearbeitet. Die Unterlage „RAHMENPLAN 
HAMBACH: EINGABE ZUM BRAUNKOHLENPLAN“ wurde der Bezirksregierung Köln 
am 12.05.2023 durch die Neuland Hambach GmbH zur Verfügung gestellt und bei der 
Erarbeitung des Braunkohlenplans als Belang berücksichtigt. 
 
Machbarkeit des Tagebausees 
 
Die grundsätzliche gebirgsmechanische Machbarkeit des Tagebausees Hambach so-
wie die Standsicherheit der Seeböschungen für den Zeitraum der Seebefüllung und 
den Endzustand wurden bereits 2010 im Zusammenhang mit dem 3. Rahmenbetriebs-
plan für den Tagebau Hambach für zwei verschiedene Seevarianten nachgewiesen. 
Der Nachweis zur Machbarkeit der Standsicherheit für die Endböschungen der nach 
KVBG und gemäß Leitentscheidung 2021 geänderten Tagebauplanung wurde der 
Bergbehörde entsprechend der Nebenbestimmung 14 der Zulassung für den Haupt-
betriebsplan des Tagebaus Hambach für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2024

1      Allgemeine Erläuterungen 
1.1   Anlass und Zielsetzung für die Änderung des Braunkohlenplans „Teilplan 12/1 – Hambach – 
Abbau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues Hambach“ 
5 
 
Ende 2022 mit einer weiteren Planerischen Mitteilung vorgelegt. Das untersuchte Bö-
schungsdesign und die ge plante Ausgestaltung der Seeböschungssysteme orientiert 
sich im Wesentlichen an den bereits durchgeführten Untersuchungen zur Machbarkeit 
von Tagebauseen im Rheinischen Revier und unterscheidet sich damit prinzipiell nicht 
von den Untersuchungen aus 2010. Dies bedeutet grundsätzliche Generalneigungen 
für die Seeböschungssysteme von 1:5 sowie Neigungen der Einzelböschungen von 
1:2,5 für die späteren Unterwasserböschungen. Die Wellenschlagzone wurde auf 
Grundlage von Prognosen hinsichtlich der zu erwartenden Windwellen mit einer Nei-
gung von 1:25 bzw. 1:30 und einer Breite von in der Regel 100 bis 120 m (im Bereich 
+ 63 m NHN bis + 67 m NHN) geplant. Im Rahmen der o. g. gutachterlichen Untersu-
chungen der Massenbilanz für den Tagebau Hambach (Massengutachten dur ch die 
ahu GmbH, FUMINCO GmbH und ZAI Ziegler und Aulbach Ingenieurgesellschaft 
mbH) wurden diese Neigungen der Seeböschungen durch die ZAI Ziegler und Aulbach 
Ingenieurgesellschaft mbH bestätigt. 
 
Für den Tagebausee Hambach ist eine Fremdbefüllung mit Was ser aus dem Rhein 
vorgesehen, die durch Zuführung von Sümpfungswasser aus den Tagebauseebegleit-
brunnen ergänzt wird. Damit wird sichergestellt, dass der Seewasserspiegel zu jedem 
Zeitpunkt der Befüllung stets oberhalb des umgebenden Grundwasserspiegels lie gt 
und die Wasserströmung - im Sinne der Standsicherheit - stets ins Gebirge gerichtet 
ist. Mit Erreichen des Zielwasserspiegels werden diese Brunnen sukzessive abge-
schaltet. 
 
Die Zufuhr des Wassers aus dem Rhein wird in einem separaten Braunkohlenplanver-
fahren (Rheinwassertransportleitung) sowie anschließenden Betriebsplanverfahren 
geregelt. Die entsprechenden Vorarbeiten und Untersuchungen für die Rheinwasser-
transportleitung (u. a. Alternativenprüfung, Angaben zur Umweltprüfung, Braunkohlen-
planvorentwurf) wurden im Braunkohlenplanverfahren bereits erbracht, so dass am 
27.25.10.11.20232, nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens, der Feststel-
lungsbeschluss Aufstellungsbeschluss durch den Braunkohlenausschuss erfolgt ist. 
Die grundsätzliche Machbarkeit der Zufuhr von Rheinwasser zur Befüllung des Tage-
bausees Hambach ist mit dem Feststellungsbeschluss im Braunkohlenplanverfahren 
zur Rheinwassertransportleitung damit nachgewiesen.

1      Allgemeine Erläuterungen 
1.1   Anlass und Zielsetzung für die Änderung des Braunkohlenplans „Tei lplan 12/1 – Hambach – 
Abbau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues Hambach“ 
6 
 
Der Zielwasserspiegel des Tagebausees Hambach soll bei + 65 m NHN liegen. Damit 
wird dem Wunsch der Region entsprochen, wonach die unabhängig vom Bergbau er-
folgten Niedrighaltungsmaßnahmen des Grundwassers in der Erftaue durch die Fest-
legung des Zielwasserspiegels des Tagebausees Hambach im Rahmen eines gesell-
schaftlichen Konsenses dauerhaft unterstützt werden. Die Fragestellung nach einem 
sinnvollen Zielwasserspiegel für den Tagebausee Hambach wurde bereits im Jahr 
1998 im Rahmen des Sümpfungsantrags für den Tagebau Hambach untersucht. Da-
mals wurde bereits festgestellt, dass Zielw asserspiegel > 65 m NHN den Niedrighal-
tungsabsichten in der Erftaue entgegenstehen und deshalb nicht sinnvoll sind. Seit-
dem werden alle Planungen für den Tagebau Hambach (wie bspw. dem Verfahren zur 
Zulassung des 3. Rahmenbetriebsplans) auf den höchst möglichen Zielwasserspiegel 
von + 65 m NHN ausgerichtet; dieser ermöglicht auch einen freien Ablauf von Wasser 
aus dem Tagebausee in die Erft. In einer Untersuchung der RWTH Aachen aus 2023 
im Auftrag der RWE Power AG wurde die Wahl der Höhe des vereinbarten Z ielwas-
serspiegels von + 65 m NHN für den Tagebausee Hambach noch einmal überprüft. Im 
Ergebnis wurde dabei festgestellt, dass „der geplante Zielwasserspiegel von + 65 m 
NHN neben den Erfordernissen für grundwassergestützte Biotope, FFH -Gebiete, 
grundwasserabhängigen Landökosysteme, Vogelschutzgebiete und Fließgewässern 
auch für die landwirtschaftliche Flächennutzung sowie die wirtschaftliche und städte-
bauliche Entwicklung im Rheinischen Braunkohlenrevier geeignet und angemessen 
ist“. Weitere Ausführungen zu r Festlegung des Zielwasserspiegels folgen im Kapitel 
4.1.5 und 4.1.6. 
  
Mit dem Erreichen des Zielwasserspiegels wird der Tagebausee Hambach einen See-
ablauf benötigen, über den das aus dem Umfeld zuströmende Grundwasser, das den 
Tagebausee nach Abschluss der Befüllung mit Wasser speist, in die Erft abgeleitet 
wird. Dieser Ablauf soll entlang der bestehenden Gewässer Winterbach und Wiebach 
östlich des Tagebausees als naturnahes Gewässer angelegt werden. Auch wenn die 
Funktion des Seeablaufs voraussichtlich erst etwa 2070 erforderlich ist, wird der dafür 
vorgesehene Raum frühzeitig über ein separates Braunkohlenplanverfahren gesichert. 
Am 13.12.2021 hat der Braunkohlenausschuss die Bezirksregierung Köln auf Grund-
lage der Vorarbeiten und Untersuchungen (Vorhab enbeschreibung, Alternativenprü-
fung und Angaben zur überschlägigen Umweltprüfung) mit der Erstellung eines Braun-
kohlenplanvorentwurfs für den Seeablauf beauftragt.

1      Allgemeine Erläuterungen 
1.1   Anlass und Zielsetzung für die Änderung des Braunkohlenplans „Teilplan 12/1 – Hambach – 
Abbau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues Hambach“ 
7 
 
Hinsichtlich der Wasserbeschaffenheit des zukünftigen Tagebausees wurden im Rah-
men einer „Exemplarischen Studie zur Prognose der Wasserbeschaffenheit des Rest-
sees Tagebau Hambach“ bereits 2009 erste Untersuchungen vom IWB Dresden (Insti-
tut für Wasser und Boden Dr. Uhlmann) vorgenommen und es wurde die grundsätzli-
che Machbarkeit des Tagebausees Ha mbach festgestellt. Es wurde dargelegt, dass 
für den Tagebausee Hambach eine Wasserbeschaffenheit zu erwarten ist, die vielfäl-
tige Nutzungsmöglichkeiten von der Flutungsphase bis zum stationären Endzustand 
zulässt. 
 
In einer weiteren fachgutachterlichen Untersuchung zum Tagebausee Hambach wur-
den diese Ergebnisse im Juli 2023 bestätigt („Limnologischen Prognosegutachten für 
den zukünftigen Tagebausee Hambach“ des Instituts Wasser und Boden Dr. Uhlmann 
Dresden, der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus – Senftenberg so-
wie dem Institut für Binnenfischerei e.V. Potsdam -Sacrow). Unter Berücksichtigung 
verschiedenster Randparameter wie Morphometrie des Tagebausees, Beschaffenheit 
des Flutungswassers sowie Seevolumen und Wasserstandsentwicklung wurden dabei 
numerische Simulationsmodelle und hydrochemische sowie limnophysikalische Prog-
nosen für den Tagebausee Hambach berechnet. Darauf aufbauend wurden gewässer-
ökologische Bewertungen des künftigen Tagebausees vorgenommen. Unter Berück-
sichtigung der Seebefü llung, der hydrochemischen Entwicklung, dem zeitlichen 
Schichtungsverhalten, der Trophieentwicklung sowie des Besiedlungspotenzials wird 
durch die Fachgutachter bestätigt, dass insgesamt alle Voraussetzungen gegeben 
sind, dass sich der Tagebausee Hambach z u einem ökologisch wertvollen, in Mittel-
europa seltenen Klarwassersee entwickeln kann und darüber hinaus eine hohe Attrak-
tivität für vielfältige Freizeitnutzungen entfalten wird.  
 
Innerhalb des von Björnsen Beratende Ingenieure Köln im Juli 2023 erstellte n Fach-
beitrags Wasserrahmenrichtlinie, Grundwasserabhängige Oberflächenwasserkörper 
(Abschlussphase) und Tagebausee Hambach wird zudem aufbauend auf dem Limno-
logischen Prognosegutachten aus 2023 die Vereinbarkeit der Herstellung des Tage-
bausees Hambach mit den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie dargelegt. Im Fachbei-
trag erfolgt eine Bewertung des Entwicklungspotenzials des Tagebausees. Das Ent-
wicklungspotenzial beschreibt dabei in erster Linie die möglichen ökologischen (biolo-

1      Allgemeine Erläuterungen 
1.1   Anlass und Zielsetzung für die Änderung des Braunkohlenplans „Teilplan 12/1 – Hambach – 
Abbau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues Hambach“ 
8 
 
gischen) und chemischen Verhältnisse im Tagebausee unter den zu erwartenden hyd-
romorphologischen und stofflichen Rahmenbedingungen. Zur Bewertung werden un-
terschiedliche Faktoren wie die hydromorphologischen Verhältnisse, die allgemeinen 
physikalisch-chemischen Verhältnisse sowie die Art engemeinschaft herangezogen. 
Im Ergebnis entspricht hiernach das limnologische Entwicklungspotenzial des Tage-
bausees dem guten ökologischen Potenzial bzw. guten chemischen Zustand und steht 
den Bewirtschaftungszielen für Oberflächenwasserkörper nicht entgegen.

1      Allgemeine Erläuterungen 
1.1   Anlass und Zielsetzung für die Änderung des Braunkohlenplans „Teilplan 12 /1 – Hambach – 
Abbau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues Hambach“ 
9 
 
(3) Rechtliche Regelung der Änderbarkeit von Braunkohlenplänen 
 
Ermächtigungsgrundlage und rechtliche Grundlage für die Befugnis zur Änderung ei-
nes Braunkohlenplans ist § 30 Abs. 1 LPlG NRW. Danach muss der Braunkohlenplan 
überprüft und erforderlichenfalls geändert werden, wenn sich die Grundannahmen für 
den Braunkohlenplan wesentlich ändern.  
 
§ 30 LPlG NRW ist eine Planerhaltungsvorschrift. Aus dem leitenden Gedanken der 
möglichsten Planerhaltung beschränkt § 30 LPlG NRW die Änderungsbefugnis auf den 
Fall, dass die rechtsfolgebedingenden Tatbestände des § 30 Abs. 1 S.  1 2. Hs. LPlG 
NRW (wesentliche Änderung von Grundannahmen) vorliegen und zusätzlich die Erfor-
derlichkeit der Planänderung (§ 30 Abs. 1 S. 1 1. Hs. LPlG NRW) festgestellt wird. 
 
Die in § 30 Abs. 1 S. 1 1. Hs. LPlG NRW geregelte "Überprüfung und Änderung" d es 
Braunkohlenplanes ist ihrer sachlichen Kompetenz nach Planung. Damit obliegt sie 
dem Braunkohlenausschuss als Planungsträger.

1      Allgemeine Erläuterungen 
1.1   Anlass und Zielsetzung für die Änderung des Braunkohlenplans „Teilplan 12/1 – Hambach – 
Abbau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues Hambach“ 
10 
 
 
Der Braunkohlenausschuss hat am 28.05.2021 in seiner 160. Sitzung folgenden Be-
schluss gefasst: 
 
1. Der Braunkohlenausschuss stellt fest, dass sich die energiepolitischen und energie-
wirtschaftlichen Grundannahmen des Braunkohlenplans „Teilplan 12/1 – Hambach 
– Abbau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues Hambach“ wesentlich geändert 
haben.  
 
2. Der Braunkohlenausschuss hält nach Abwägung der durch die Planung berührten 
Belange, insbesondere der Vertrauensschutzbelange des Bergbautreibenden, eine 
Planänderung für erforderlich.  
 
3. Der Braunkohlenausschuss beauftragt die Regionalplanungsbehörde, alle vorberei-
tenden Maßnahmen in die Wege zu leiten, damit der Braunkohlenausschuss alsbald 
den Auftrag zur Erarbeitung eines Vorentwurfes fassen kann.  
 
4. Der Braunkohlenausschuss wird im weiteren Verfahren die Überprüfung des Braun-
kohlenplans Teilplan 12/1 Hambach vornehmen und darüber entscheiden, in wel-
chem Umfang eine Planänderung erforderlich ist.

1      Allgemeine Erläuterungen 
1.1   Anlass und Zielsetzung für die Änderung des Braunkohlenplans „Teilplan 12/1 – Hambach – 
Abbau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues Hambach“ 
11 
 
(4) Regelungen zum „Sachlichen Teilabschnitt Umsiedlung Manheim“ 
 
Die Regelungen des am 08.0 6.2011 genehmigten Braunkohlenplans „Umsiedlung 
Manheim“ haben den Braunkohlenplan „Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau- und Au-
ßenhaldenfläche des Tagebaues Hambach“ zur Grundlage. Die verbindlichen Ziele 
zur Umsiedlung Manheim bleiben im Grundsatz unberührt;  die Erläuterungen zu den 
Zielen gelten entsprechend der jetzt vorgesehenen Planänderung (vgl. Kap. 5). 
 
(5) Regelungen zum „Sachlichen Teilabschnitt Umsiedlung Morschenich“ 
 
Die Ortschaft Morschenich-Alt liegt nach Anpassung der Abbaugrenzen des Tagebaus 
Hambach infolge des KVBG und der Leitentscheidung 2021 außerhalb des Abbaube-
reichs und wird demzufolge nicht mehr bergbaulich in Anspruch genommen. Die Berg-
bautreibende ermöglicht noch umsiedlungswilligen Einwohnern und Einwohnerinnen 
der Ortschaft Morsche nich-Alt gemäß in Erweiterung des Entscheidungssatz 13 der 
Leitentscheidung 2021 bis zum Ende des Jahres 2024 jedoch weiterhin die Teilnahme 
an der gemeinsamen Umsiedlung , sofern sie den entsprechenden Umsiedlungsver-
trag bis spätestens 31.12.2024 formwirksam schließen und sich in diesem Vertrag zur 
Übergabe des Anwesens bis spätestens zum 31.12.2025 verpflichten (vgl. Kap. 5). ; 
bis Ende 2024 sollen diese Umsiedler und Umsiedlerinnen ihr Anwesen im Ort Mor-
schenich-Alt verlassen haben (vgl. Kap. 5).

1      Allgemeine Erläuterungen 
1.2   Einführung und Darstellung des bisherigen Braunkohlenplans „Teilplan 12/1 – Hambach – 
Abbau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues Hambach“ 
12 
 
1.2 Einführung und Darstellung des bisherigen Braunkohlenplans „Teilplan 
12/1 – Hambach – Abbau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues Ham-
bach“ 
 
Die planungsrechtliche Grundlage für den Tagebau Hambach wurde am 16.12.1975 
mit dem Aufstellungsbeschluss des Braunkohlenplans „Teilplan 12/1 – Hambach – Ab-
bau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues Hambach“ durch den Braunkohlenaus-
schuss geschaffen. Mit der Erklärung des damaligen Ministerpräsidenten des Landes 
Nordrhein-Westfalen wurde der Braunkohlenplan am 11.05.1977 auf Grundlage des 
Gesetzes über die Gesamtplanung im Rheinischen Braunkohlenrevier für verbindlich 
erklärt. 
 
Der Teilplan 12/1 enthält neben einer zeichnerischen Darstellung Richtlinien, die Vor-
gaben u. a. zur Gewinnung und Verkippung, zur Wasserwirtschaft und  Grundwasser-
absenkung, zur Gestaltung des Tagebausees sowie auch zur landwirtschaftlichen und 
forstlichen Wiedernutzbarmachung des Tagebaus Hambach beinhalten. Der Teilplan 
12/1 ist als Anlage 1 beigefügt. 
 
Der Teilplan 12/1 legt insbesondere die äußeren Begrenzungslinien für den Braunkoh-
lenabbau und die Außenhalde Sophienhöhe fest und definiert die Mindestgröße für die 
Wiedernutzbarmachung von 1.000 ha für Flächen der landwirtschaftlichen Rekultivie-
rung sowie die maximale Größe von 4.000 ha für Wasserfläch en. Bezüglich der Grö-
ßenordnung einer forstlichen Wiedernutzbarmachung sind keine direkten Vorgaben 
enthalten. 
 
Die bisherigen Planungen sahen eine Auskohlung im genehmigten Tagebauvorfeld bis 
zum Jahr 2045 vor. Der genehmigte Abbaubereich des Tagebaus ein schließlich der 
Außenhalde Sophienhöhe beträgt rund 8.500 ha. 
 
Die eigentliche Abbautätigkeit im Tagebau und die entsprechenden Rahmenbedingun-
gen sind dabei nicht im Braunkohlenplan festgelegt, sondern werden in bergrechtli-
chen Betriebsplänen geregelt. Hin sichtlich wasserrechtlicher Aspekte unterliegt der 
Tagebau dem Wasserhaushaltsgesetz.

1      Allgemeine Erläuterungen 
1.3   Definition, Aufgabe und Inhalt der Braunkohlenplanänderung 
13 
 
1.3 Definition, Aufgabe und Inhalt der Braunkohlenplanänderung  
 
(1) Definition des Braunkohlenplans  
 
Die Braunkohlenplanung hat die Aufgabe, die Herausforderungen und Raumnutzungs-
konflikte, die durch den Braunkohlenabbau hervorgerufen werden, in den Grundzügen 
zu lösen und eine geordnete räumliche Entwicklung sicherzustellen.  
 
Braunkohlenpläne legen nach § 26 Abs. 1 S. 2 LPlG NRW auf der Grundlage des Lan-
desentwicklungsplans sowie in Abstimmung mit den Regionalplänen im Braunkohlen-
plangebiet Ziele, Grundsätze und sonstige Erfordernisse der Raumordnung fest, so-
weit dies für eine geordnete Braunkohlenplanung erforderlich ist. 
 
Er trifft Festlegungen zu 
 
- den Grundzügen der Oberflächengestaltung und zur Wiedernutzbarmachung in 
den Abbau- und Aufschüttungsgebieten,  
- der im Rahmen der Rekultivierung angestrebten Landschaftsentwicklung, 
- sachlichen, räumlichen und zeitlichen Abhängigkeiten,  
- den Abbaugrenzen und Sicherheitslinien des Abbaus, 
- den Haldenflächen und deren Sicherheitslinien,  
- den Umsiedlungsflächen und  
- den Räumen, in denen Verkehrswege, Bahnen aller Art, Energie - und Wasserlei-
tungen angelegt oder verlegt werden können.  
 
Von Regionalplänen unterscheidet der Braunkohlenplan sich durch die Standortge-
bundenheit der ihm zugrundeliegenden, energiepolitisch bedeutsamen Rohstofflager-
stätte und die Dimension der räumlichen und zeitlichen Beanspruchungsabsicht,  die 
eine entsprechend dimensionierte Abwägung bei den zu treffenden Entscheidungen 
verlangt.

1      Allgemeine Erläuterungen 
1.3   Definition, Aufgabe und Inhalt der Braunkohlenplanänderung 
14 
 
(2) Räumliche und zeitliche Dimension der Braunkohlengewinnung 
 
Räumlich erstreckt sich die Beanspruchung – über Gemeinde-, Kreis- und z. T. Regie-
rungsbezirksgrenzen hinweg – auf besiedelte, kultivierte und geschützte Landschaft, 
sei es durch den Tagebau selbst, oder durch die teilweise weitreichenden Wirkungen 
seiner vorbereitenden, begleitenden und nachfolgenden Maßnahmen wie z. B. die Wir-
kungen der Grundwasserabsenkung. Der Beanspruchungszeitraum in Bezug auf die 
Abbautätigkeit der Kohle geht regelmäßig über mehrere Jahrzehnte, im vorliegenden 
Fall jedoch nur noch bis in das Jahr 2029. Danach erfolgen noch Maßnahmen der 
Landschaftsgestaltung im Rahmen der Wiedernutzbarmachung und die Seebefüllung. 
Die Grundwasserabsenkung wird sich noch über weitere Jahrzehnte erstrecken. 
 
(3) Grundsatzziele 
 
Das dabei auftretende Spannungsfeld ist durch die nachfolgenden Grundsatzziele ge-
kennzeichnet: 
 
- das Ziel einer langfristig sicheren Energie- bzw. Rohstoffversorgung unter Berück-
sichtigung der Standortgebundenheit als Grundlage einer transformativen Gesell-
schaft, 
- das Ziel eines dauerhaft leistungsfähigen Naturhaushaltes als biologische Lebens-
grundlage, sowie gleichzeitig als Grundlage für die multifunktionale Wiedernutzbar-
machung als erlebbarer Landschaftsraum,  
- das Ziel, einen Entwicklungsrahmen von sozialen und kulturellen Bindungen und 
zukunftssicheren Erwerbsmöglichkeiten als Grundlagen des gesellschaftlichen Zu-
sammenlebens zu bieten, 
- das Ziel, als Zukunftsraum für Region und Kommunen frühzeitig, vielfältige, inno-
vative wie nachhaltige Entwicklungsperspektiven zu eröffnen, 
- das Ziel, mit der Folgelandschaft einen Raum zu schaffen, der für sich selbst ver-
antwortlich ist, die La sten tragen kann und dafür die Werte erwirtschaftet. Ziel ist 
die Schaffung einer attraktiven, vielfältig nutzbaren und lebenswerten Folgeland-
schaft mit hohen Qualitäten und Innovationen in den Bereichen Klimaschutz, An-
passung an die Auswirkungen des Klima wandels, Ökologie, Land - und Forstwirt-
schaft, Freizeit und Erholung, Wohnen und Gewerbe, erneuerbaren Energien und

1      Allgemeine Erläuterungen 
1.3   Definition, Aufgabe und Inhalt der Braunkohlenplanänderung 
15 
 
Mobilität. Ziel ist eine hohe gestalterische, funktionale ressourcenschonende und 
nachhaltig wirtschaftliche Qualität.  
 
Durch diese Grundsatzziele sind die Bevölkerung, die Wirtschaft und die Umwelt vor 
Ort, in der Region und im Bundesgebiet nicht nur unterschiedlich, sondern teilweise 
auch gegensätzlich betroffen. Den Erfordernissen des Umweltschutzes ist dann Vor-
zug einzuräumen, wenn eine we sentliche Beeinträchtigung der Lebensverhältnisse 
der Bevölkerung droht oder die langfristige und nachhaltige Sicherung der räumlichen 
Lebensgrundlagen gefährdet sind. 
 
(4) Einbindung der Braunkohlenplanung in Vorgaben und Durchführungsmög-
lichkeiten 
 
Ein Braunkohlenplan kann diese weitgespannte Problematik nicht alleine lösen. Der 
Braunkohlenplan ist eingebettet einerseits in bundes - und landespolitische Entschei-
dungen, andererseits in praxisorientierte Durchführungsbestimmungen und -möglich-
keiten. So sind z. B. die Probleme, die sich aus der Nutzung der Braunkohle ergeben, 
originärer Bestandteil der Wirtschafts- und Umweltpolitik des Bundes und des Landes; 
die Lösung von nachgeordneten Problemen, z. B. die Ausgestaltung einer Böschung 
oder die Linienführung ein es Wirtschaftsweges sind Aufgabe der nachfolgenden 
Durchführungsplanung. Der Braunkohlenplan kann in solche Vorgaben von „oben“ und 
Detaillösungen „unten“ nicht beliebig eingreifen. Gleichwohl sind sie bei der Abwägung 
seiner Entscheidungen und Festlegunge n zu berücksichtigen, wobei wiederum die 
Vorgaben und Maßnahmen durchaus beeinflusst werden können. 
 
(5) Inhalte des Braunkohlenplans 
 
Aus dem gesamten Spektrum der aufgezeigten Problematik hat der Braunkohlenplan 
die Aufgabe, die Erfordernisse der Energievers orgung mit denen des Bevölkerungs - 
und Umweltschutzes in Einklang zu bringen. D. h., es sind Festlegungen zu treffen, 
die die o. g. Grundsatzziele möglichst weitgehend und gleichrangig erfüllen und die 
gleichzeitig technisch und wirtschaftlich durchführbar sind. 
Der Braunkohlenplan legt somit Rahmenbedingungen fest, unter denen die Braunkoh-
lengewinnung sinnvoll ermöglicht wird und zugleich umwelt - und sozialverträglich

1      Allgemeine Erläuterungen 
1.3   Definition, Aufgabe und Inhalt der Braunkohlenplanänderung 
16 
 
bleibt. Einem Braunkohlenplan müssen also umfangreiche Abwägungs- und Entschei-
dungsprozesse vorausgehen. Nur wenn der Braunkohlentagebau und die zielgerechte 
Vermeidung bzw. Minderung seiner nachteiligen Wirkung als durchführbar festgestellt 
werden, kann der entsprechende Braunkohlenplan genehmigt werden. Andernfalls 
käme es nicht zur Feststellung bzw. Genehmigung und der Konsequenz, dass der von 
der Bergbautreibenden beabsichtigte Tagebau nicht weitergeführt werden kann.

1      Allgemeine Erläuterungen 
1.4   Rechtsgrundlagen, rechtliche Methodik 
17 
 
1.4 Rechtsgrundlagen, rechtliche Methodik  
 
(1) Raumordnungsgesetz 
 
Die Aufgabe der Raumordnung ist es, den Gesamtraum der Bundesrepublik Deutsch-
land und seiner Teilräume mit Hilfe von Raumordnungsplänen zu entwickeln, zu ord-
nen und zu sichern (§ 1 Abs. 1 S. 1 ROG).  
Die raumordnerische Befassung mit dem Braunkohlenbergbau  erfolgt in der Bundes-
republik Deutschland je nach spezifischem Landesrecht auf der Ebene der Landespla-
nung oder der Regionalplanung. Die Braunkohlenpläne müssen – unbeachtet weiter-
gehender bundes- und landesrechtlicher Vorschriften – diejenigen Ziele der Raumord-
nung und Landesplanung enthalten, die räumlich und sachlich zur Verwirklichung der 
Grundsätze der Raumordnung nach § 2 ROG erforderlich sind. 
 
(2) Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen 
 
Der Auftrag des § 1 ROG ist in Nordrhein -Westfalen ausgestaltet durch den Landes-
entwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW). 
 
Der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2017, in seiner aktu-
ellen Änderung am 06.08.2019 in Kraft getreten, legt im Zusammenhang mit der Roh-
stoffversorgung durch energetische Rohstoffe in seinem Ziel 9.3-1 fest, dass raumbe-
deutsame Flächenansprüche, die mit dem Braunkohlenabbau im Zusammenhang ste-
hen, in Braunkohlenplänen bedarfsgerecht zu sichern sind. 
 
(3) Regionalplan Köln 
 
Die Regionalplanung ist gemäß § 1 Abs. 2 LPlG NRW eine gemeinschaftliche Pflicht-
aufgabe von Staat und Selbstverwaltung, die nach dem Gegenstromprinzip erfolgt. In 
Nordrhein-Westfalen werden Regionalpläne für die Teilgebiete der Regierungsbezirke 
Köln, Düsseldorf, Arnsberg, Detmold, Münster und den Regionalverband Ruhr aufge-
stellt. Sie treffen Festlegungen, die den Gesamtraum in den jeweiligen Teilgebieten 
durch Ziele und Grundsätze der Raumordnung fachübergreifend und zusammenfas-
send entwickelt, ordnet und sichert.

1      Allgemeine Erläuterungen 
1.4   Rechtsgrundlagen, rechtliche Methodik 
18 
 
Für den Geltungsbereich des Braunkohlen plans Hambach ist der Regionalplan Köln 
in den Teilabschnitten Köln (2001) und Region Aachen (2003) sowie der Planentwurf 
zur Neuaufstellung des Regionalplans Köln maßgeblich. Der Regionalrat Köln hat am 
10. Dezember 2021 auf Grundlage der von der Regionalplanungsbehörde vorgelegten 
Planunterlagen beschlossen, das Aufstellungsverfahren für einen neuen Regionalplan 
durchzuführen. Bisher bestand der Regionalplan Köln aus drei räumlichen und zwei 
sachlichen Teilabschnitten. Der neue Regionalplan soll den Regie rungsbezirk Köln in 
einem räumlichen Gesamtplan abbilden. Des Weiteren befindet sich ein Sachlicher 
Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe im Aufstellungsverfahren sowie ein Sachlicher 
Teilplan Erneuerbare Energien in Vorbereitung.  
Die Braunkohlenpläne legen auf der Grundlage des LEP NRW und in Abstimmung mit 
dem Regionalplan Köln im Braunkohlenplangebiet Ziele und Grundsätze der Raum-
ordnung fest, soweit dies für eine geordnete Braunkohlenplanung erforderlich ist. Die 
Festlegungen in  den Regionalplänen und in den Braunkohlenplänen sind gemäß 
§ 26 Abs. 1 LPlG NRW miteinander abzustimmen. Dies wird planungsmethodisch 
dadurch sichergestellt, dass der Regionalplan den für die Braunkohlenplan-Zielsetzun-
gen notwendigen Gestaltungsraum berücksichtigt (z. B. die Abgrenzung der Tagebau-
gebiete und der Umsiedlungsstandorte). 
 
Im neuen Regionalplan Köln wird voraussichtlich der Kernbereich des Tagebaus Ham-
bach als Fläche ohne Festlegungen verbleiben. Für das südliche Tagebauvorfeld mit 
dem Hambacher Forst, seiner Grünvernetzung in östliche und westliche Richtung und 
die Ortschaft Morschenich werden hingegen regionalplanerische Festlegungen getrof-
fen werden, da dieser Bereich nach Anpassung der Abbaugrenze außerhalb des 
Braunkohlenplans liegt. Der Bereich der Manheimer Bucht, dessen mögliche bergbau-
liche Inanspruchnahme bei der Erarbeitung des Regionalplanentwurfs noch nicht ge-
klärt war, ist in der Plandarstellung mit einem besonderen Hinweis als „Klärungsbe-
reich“ gekennzeichnet. Hier wird es voraussichtlich zu einer regionalplanerischen Dar-
stellung kommen, die sich am zukünftigen Braunkohlenplan Hambach und den dort zu 
treffenden Abbau- und Rekultivierungsfestlegungen orientieren wird.  
Für den nördlichen, bereits weitgehend rekultivierten Bereich de r Sophienhöhe kann 
bereits eine regionalplanerische Festlegung als Bereiche für den Schutz der Natur 
(BSN) erfolgen. Der südliche, noch langfristig in Rekultivierung befindliche Teil ver-
bleibt hingegen ohne Festlegungen.

1      Allgemeine Erläuterungen 
1.4   Rechtsgrundlagen, rechtliche Methodik 
19 
 
(4) Braunkohlenplanung 
 
§ 26 Abs. 1 LPlG NRW lautet: 
 
Inhalt der Braunkohlenpläne 
(1) Für das Braunkohlenplangebiet werden ein oder mehrere Braunkohlenpläne aufgestellt. Ein Braunkohlenplan 
legt auf der Grundlage des Landesentwicklungsplans und in Abstimmung mit den Regionalplänen im Braun-
kohlenplangebiet Ziele und Grundsätze der Raumordnung fest, soweit dies für eine geordnete Braunkohlen-
planung erforderlich ist. 
 
Aus § 26 Abs. 1 LPlG NRW folgt, dass die Braunkohlenpläne an die Vorgaben der 
übergeordneten Programme und Pläne gebunden sind. Es werde n Festlegungen ge-
troffen, soweit sie für eine geordnete Braunkohlenplanung erforderlich sind.  
 
(5) Braunkohlenausschuss 
 
Zuständiges Organ für die sachlichen und verfahrensmäßigen Entscheidungen zur Er-
arbeitung der Braunkohlenpläne sowie deren Aufstellung ist  der Braunkohlenaus-
schuss. Hat der Braunkohlenausschuss beschlossen, dass ein Braunkohlenplan auf-
gestellt werden soll, führt die Regionalplanungsbehörde Köln das Aufstellungsverfah-
ren durch; sie ist dabei an die Weisung des Braunkohlenausschusses gebunden (§ 24 
Abs. 1 LPlG NRW).  
 
(6) Bindungswirkung des Braunkohlenplans 
 
Um als Ziele der Raumordnung und Landesplanung wirksam zu werden, bedürfen die 
Braunkohlenpläne gemäß § 29 Abs. 1 S. 1 LPlG NRW der Genehmigung der Landes-
planungsbehörde im Einvernehmen mit den fachlich zuständigen Landesministerien 
und im Benehmen mit dem für die Landesplanung zuständigen Ausschuss des Land-
tages. Dabei ist zu prüfen, ob die Braunkohlenpläne den in dem Landesentwicklungs-
plan festgelegten Erfordernissen der Raumordnung zur Sicherung einer langfristigen 
Energieversorgung entsprechen und die Erfordernisse der sozialen Belange der vom 
Braunkohlentagebau Betroffenen und de s Umweltschutzes angemessen berücksich-
tigen (§ 29 Abs. 2 LPlG NRW).

1      Allgemeine Erläuterungen 
1.4   Rechtsgrundlagen, rechtliche Methodik 
20 
 
Als bekanntgemachte Ziele der Raumordnung und Landesplanung sind die Festlegun-
gen der Braunkohlenpläne im Sinne des § 4 ROG unter der Einschränkung von 
§ 5 ROG zu beachten.  
 
(7) Bergrechtliche Betriebspläne 
 
Gemäß § 29 Abs. 3 LPlG NRW erstreckt sich das Beachtungsgebot der Braunkohlen-
pläne mittelbar über den Verwaltungsakt der bergbehördlichen Zulassung hinaus auf 
die bergrechtliche Betriebsplanung der Bergbautreibenden.  
 
§ 29 Abs. 3 LPlG NRW lautet: 
 
§ 29 Genehmigung 
(3) Die Braunkohlenpläne sollen vor Beginn eines Abbauvorhabens im Braunkohlenplangebiet aufgestellt und ge-
nehmigt sein. Die Betriebspläne der im Braunkohlenplangebiet gelegenen bergbaulichen Betriebe sind mit den 
Braunkohlenplänen in Einklang zu bringen. 
 
 
(8) Wirkung des Planentwurfes 
 
Braunkohlenpläne können auch schon vor der Bekanntmachung ihrer Genehmigung 
rechtliche Wirkungen entfalten: Gemäß § 36 Abs. 1 LPlG NRW kann die Landespla-
nungsbehörde im Einvernehmen mit den fachlich zuständigen Landesministerien den 
in § 4 ROG genannten öffentlichen Stellen beabsichtigte raumbedeutsame Planungen 
und Maßnahmen sowie die Entscheidung über deren Zulässigkeit unbefristet untersa-
gen, wenn Ziele der Raumordnung entgegenstehen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 LPlG NRW) und 
wenn sich ein Raumordnungsplan in Aufstellung befindet und zu befürchten ist, dass 
die Planung oder Maßnahme die Verwirklichung der vorgesehenen Ziele der Raum-
ordnung unmöglich machen oder wesentlich erschweren würde (§ 36 Abs. 1 Nr. 2 LPlG 
NRW). 
Sobald das Raumordnungsplanverfahren mit dem Erarbeitungsbeschluss begonnen 
hat, ist von einem in Aufstellung befindlichen Ziel auszugehen (§ 36 Abs. 1 Nr. 2 LPlG 
NRW). Unter den Voraussetzungen des § 36 Abs. 2 bis Abs. 6 LPlG NRW können 
Entschädigungspflichten ausgelöst werden.

1      Allgemeine Erläuterungen 
1.4   Rechtsgrundlagen, rechtliche Methodik 
21 
 
Der laufende Tagebaubetrieb orientiert sich bereits an dem diesem Braunkohlenplan 
zugrundeliegenden verkleinerten Tagebauvorhaben Hambach. 
 
(9) Abstimmung mit dem Regionalplan 
 
Die mit dem Braunkohlenplan festzulegenden Ziele der Raumordnung und Landespla-
nung werden textlich und zeichnerisch dargestellt; ein Erläuterungsbericht ist den je-
weiligen Zielen angefügt. Im Braunkohlenplan nicht dargestellt sind die Ziele der 
Raumordnung und Landesplanung, die - nicht spezifisch braunkohlenplanrelevant - 
von allgemeiner regionaler oder überregionaler Bedeutung sind und über den Anlass 
der geordneten Braunkohlenplanung hinausgehen. Soweit es für die Lesbarkeit des 
Braunkohlenplanes erforderlich ist, werden diese Ziele nachrichtli ch übernommen  
(z. B. aus dem Regionalplan die zeichnerisch dargestellten Grundfunktionen zwischen 
der Sicherheitslinie und der Abbaugrenze). Die generelle Abstimmung des Braunkoh-
lenplanes Hambach mit dem Regionalplan, Teilabschnitt Region Aachen (2003), i st 
bereits durchgeführt. Soweit Änderungen des Regionalplanes erforderlich werden, sol-
len diese nach dem Feststellungsbeschluss durchgeführt werden. 
 
(11) Textliche Festlegung 
 
Die textlichen Festlegungen enthalten insbesondere Angaben über die Grundzüge der 
Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung in Abbau - und Aufschüttungsge-
bieten einschließlich der im Rahmen der Rekultivierung angestrebten Landschaftsent-
wicklung sowie über sachliche, räumliche und zeitliche Abhängigkeiten (§ 26 Abs. 2 S. 
2 LPlG NRW).  
 
(12) Zeichnerische Festlegung 
 
Die zeichnerischen Festlegungen im Maßstab 1:5.000 oder 1:10.000 betreffen insbe-
sondere die Abbaugrenzen und Sicherheitslinien des Abbaus, die Haldenflächen und 
deren Sicherheitslinien, die Umsiedlungsflächen und die Räume, in de nen Verkehrs-
wege, Bahnen aller Art, Energie - und Wasserleitungen angelegt oder verlegt werden 
können (§ 26 Abs. 2 S. 5 LPlG NRW); insbesondere, werden die durch die Braunkoh-
lengewinnung verursachten raumbedeutsamen Veränderungen und Ersatzplanungen

1      Allgemeine Erläuterungen 
1.4   Rechtsgrundlagen, rechtliche Methodik 
22 
 
dargestellt (§ 30 Abs. 1 S. 2 LPlG DVO). Die Sicherheitslinie stellt den äußeren Rand 
des Raumes „parzellenscharf“ dar, innerhalb dessen in nachfolgenden Verfahren Kon-
kretisierungen vorgenommen werden können. 
 
Die Erläuterungskarten, die dem Braunkohlenplan beili egen, dienen der Orientierung 
über die planerische Situation und Veranschaulichung möglicher nicht -bergbaulicher 
Nutzungen im Bereich des Plangebiets, sie haben keine bindende Wirkung. 
 
(13) Abgrenzung zu nachfolgenden Plänen und Fachplänen 
 
Alle übrigen zeichnerischen Festlegungen sind wie beim Regionalplan „gebietsscharf", 
d. h., sie bestimmen lediglich die allgemeine Größenordnung bzw. annähernde räum-
liche Lage. Die grob generalisierten Begrenzungslinien sagen somit noch nichts über 
die spätere Randgestaltung aus; die Linienführung von Straßen kann später im Fach-
planungsverfahren durchaus geändert werden. Außerdem enthalten die dargestellten 
Straßen keine Angaben zur landesplanerischen Funktion; ihre Einteilung nach groß-
räumiger, überregionaler oder regionaler Bedeutsamkeit wird in Abstimmung mit den 
gesetzlichen Bedarfsplänen im Regionalplan dargestellt. Soweit die im Braunkohlen-
plan dargestellten Straßen nicht zugleich im Regionalplan enthalten sind, handelt es 
sich um nach ihrer Verkehrsbedeutung nachgeordnete Straßen wie Kreis-, Gemeinde- 
und sonstige öffentliche Straßen (vgl. Anlage 2 zur DVO Braunkohlenplanung).  
 
(14) Gestaltungsspielraum für nachfolgende Pläne 
 
Für die Durchführung der im Braunkohlenplan festgelegten Ziele bedarf es nachfol-
gender Pläne. Die Braunkohlenpläne richten sich demnach an die Träger der Bauleit-
planung, der Fachplanungen und der sonstigen einschlägigen Planungen. Dort werden 
die Ziele in Maßnahmenpläne umgesetzt und konkretisiert. Dies vollzieht sich im Ein-
zelnen nach den gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien der jeweiligen einschlägigen 
Verfahren, denen der erforderliche Planungsspielraum, z. B. die Möglichkeit der Zie-
lerfüllung durch Alternativen und Varianten, belassen wird. Die gebietsscharfen zeich-
nerischen Festlegungen, wie auch die räumlichen Bezeichnungen der textlichen Fest-
legungen, sind in ihrer Auslegung, weiteren Ausgestaltung und Umsetzung an den Be-
griffen „Grundzüge (der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung ...)“ und

1      Allgemeine Erläuterungen 
1.4   Rechtsgrundlagen, rechtliche Methodik 
23 
 
„Räume (in denen Verkehrswege ... angelegt oder verlegt werden können)“ zu orien-
tieren. 
 
(15) Durchführungskontrolle 
 
Von den im Text dargestellten sachlichen, räumlichen und zeitlichen Abhängigkeiten 
gehen zeitliche Bindungen auf die nachfolgenden Planungsträger aus, soweit es im 
Sinne der geordneten Braunkohlenplanung erforderlich ist, bestimmte Maßnahmen 
zum richtigen Zeitpunkt zu planen und durchzuführen. Der Zweck der geordneten 
Braunkohlenplanung wirkt demnach ggf. auf die nachfolgenden Planungsträger dahin-
gehend ein, dass sie ihre Pläne rechtzeitig einleiten, abschließen und durchführen. Der 
Braunkohlenausschuss überzeugt sich laufend gemäß § 24 Abs. 2 LPlG NRW von der 
ordnungsgemäßen Einhaltung der Braunkohlenpläne; festgestellte Mängel teilt er den 
zuständigen Stellen unverzüglich mit.

1      Allgemeine Erläuterungen 
1.4   Rechtsgrundlagen, rechtliche Methodik 
24

1      Allgemeine Erläuterungen 
1.5   Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von Braunkohle im 
Rheinischen Revier 
25 
 
1.5 Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von 
Braunkohle im Rheinischen Revier 
 
Der Rahmen für die Nutzung der Braunkohle im Rheinischen Revier wird durch inter-
nationale Vereinbarungen zum Klimaschutz, durch Bestimmungen der Europäischen 
Gemeinschaft, durch die nationale Energie- und Klimapolitik sowie die Entscheidungen 
auf Ebene des Landes Nordrhein-Westfalen gesetzt. In den vergangenen Jahrzehnten 
sind die Anforderungen des Klimaschutzes erheblich verschärft worden. Zudem haben 
sich die Bedingungen der Energieversorgung sowohl auf internationaler als auch auf 
nationaler Ebene verändert. Dabei gelten die von der Politik grundsätzlich verfolgten 
Ziele fort. Das sind Umwelt - und Klimaschutz sowie Sicherheit und  Wirtschaftlichkeit 
der Versorgung. Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands in der Ukraine hat 
die Politik bezüglich der Aspekte Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit vor be-
sondere Herausforderungen gestellt. Dies hat zu einer Anpassung bei den Maßnah-
men zur Verfolgung der genannten Ziele geführt. Vor diesem Hintergrund ist die Frage 
zu beantworten, welche Rolle der rheinischen Braunkohle in diesem Kontext für die 
Jahre bis zum vereinbarten vorgezogenen Kohleausstieg beizumessen ist. 
 
1.5.1 Internationaler Rahmen für den Klimaschutz 
Seit Mitte der neunziger Jahre sind auf internationaler Ebene wichtige Weichenstellun-
gen zum Klimaschutz erfolgt. Bei der ersten Konferenz der Vertragsparteien (Con-
ference of Parties – CoP) der 1994 in Kraft getretenen Rahmenkonvention über Klima-
veränderungen (United Nations Framework Convention on Climate Change – UN-
FCCC), die vom 28. März bis zum 7. April 1995 in Berlin stattgefunden hatte, war das 
„Berliner Mandat“ beschlossen worden. Damit war die Vorbereitung eines R echtsdo-
kuments zur Übernahme von Verpflichtungen aller Staaten für die Zeit nach dem Jahr 
2000 eingeleitet worden. 
Ein weiterer Meilenstein war die 3. CoP im Jahr 1997 in Kyoto. Mit der Verabschiedung 
des Kyoto-Protokolls war die internationale Klimapolitik auf eine völlig neue Grundlage 
gestellt worden. Erstmals waren Ziele zur Begrenzung der Treibhausgas -Emissionen 
als völkerrechtlich verbindlich eingestuft worden. 38 Staaten, vor allem aus dem Kreis

1      Allgemeine Erläuterungen 
1.5   Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von Braunkohle im 
Rheinischen Revier 
26 
 
der Industrieländer – einschließlich u.a. auch Russland – hatten sich verpflichtet, die 
Emissionen eins „Korbs“ aus sechs Treibhausgasen bzw. Treibhausgasgruppen im 
Rahmen eines definierten Zeitraums (2008 bis 2012) mit im Einzelnen festgelegten 
Prozentsätzen zu begrenzen.1 
In der Folge wurde auf jährlich veranstalteten Klimakonferenzen über Ausgestaltung, 
Umsetzung und die Weiterentwicklung des Protokolls verhandelt. Die CoP 21 in Paris 
im Jahr 2015 bedeutete einen weiteren Meilenstein in der Geschichte der Aktivitäten 
zum Schutz des Klimas. Gemäß dem dort rechtsverbindlich getroffenen Abkommen ist 
die Erderwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Niveau auf deutlich unter 2 Grad 
Celsius, möglichst sogar auf 1,5 Grad Celsius, zu begrenzen. Alle Staaten, sowie auch 
die Europäische Union, haben sich gemäß diesem Protokoll verpflichtet, einen natio-
nalen Klimaschutzbeitrag (Nationally Determined Contribution – NDC) zu leisten und 
Maßnahmen zu dessen Umsetzung zu ergreifen. Das Klimaabkommen war am 4. No-
vember 2016 in Kraft getreten, nachdem 55 Staaten, die zudem mindestens 55 % der 
weltweiten Treibhausgas -Emissionen verursachen, die Ratifizierung abgeschlossen 
hatten. 
Es folgten Klimakonferenzen in Marrakesch (2016), Bonn (2017), Katowice (2018), 
Madrid (2019) und Glasgow (2021). Bei der CoP 25 in Glasgow hat es insbesondere 
eine Verständigung über die Nachschärfung der in Paris getroffenen Zielvorgabe zur 
Begrenzung der Treibha usgas-Emissionen gegeben. Im Kapitel „Mitigation“ des Ab-
schlussdokuments2 sind u. a. folgende Punkte verankert: 
- Reaffirms the Paris Agreement temperature goal of holding the increase in the global average 
temperature to well below 2 °C above pre-industrial levels and pursuing efforts to limit the tem-
perature increase to 1.5 °C above pre-industrial levels;  
- Recognizes that the impacts of climate change will be much lower at the temperature increase 
of 1.5 °C compared with 2 °C and resolves to pursue efforts to limit the temperature increase to 
1.5 °C;  
- Recognizes that limiting global warming to 1.5 °C requires rapid, deep and sustained reductions 
in global greenhouse gas emissions, including reducing global carbon dioxide emissions by 45 
per cent by 2030 relative to the 2010 level and to net zero around mid- century as well as deep 
reductions in other greenhouse gases; (Übersetzung siehe Anhang, S. 148) 
                                            
1 Umweltbundesamt (2013). Kyoto-Protokoll; https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/internatio-
nale-eu-klimapolitik/kyoto-protokoll#entstehungsgeschichte-und-erste-verpflichtungsperiode 
2 UNFCCC (2022a). The Glasgow Climate Protocol – Key Outcomes from COP 26 – Report to the Conference of 
the Parties serving as the meeting of the Parties to the Paris Agreement on its third session, held in Glasgow from 
31 October to 13 November 2021; https://unfccc.int/sites/default/files/resource/cma2021_10_add1_adv.pdf

1      Allgemeine Erläuterungen 
1.5   Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von Braunkohle im 
Rheinischen Revier 
27 
 
Bei der 27. CoP in Sharm el-Sheikh hatten sich die rund 200 Staaten in der Abschluss-
erklärung vom 20. November 2022 im Kapitel „Mitigation“ auf folgende Punkte verstän-
digt:3 
- Recognizes that limiting global warming to 1.5 °C requires rapid, deep and sustained reductions 
in global greenhouse gas emissions of 43 per cent by 2030 relative to the 2019 level;  
- Also recognizes that this requires accelerated action in this critical decade, on the basis of equity 
and the best available scientific knowledge, reflecting common but differentiated responsibilities 
and respective capabilities, in the light of different national  circumstances and in the context of 
sustainable development and efforts to eradicate poverty;  
- Calls upon Parties to accelerate the development, deployment and dissemination of technolo-
gies, and the adoption of policies, to transition towards low-emission energy systems, including 
by rapidly scaling up the deployment of clean power generation and energy efficiency measures, 
including accelerating efforts towards the phasedown of unabated coal power and phase-out of 
inefficient fossil fuel subsidies, while providing targeted support to the poorest and most vulner-
able in line with national circumstances and recognizing the need for support towards a just 
transition; (Übersetzung siehe Anhang, S. 148 f.) 
195 Vertragsparteien haben das Pariser Klima-Abkommen inzwischen ratifiziert.  
Die Internationale Energie -Agentur hat im World Energy Outlook 2022  aufgezeigt, 
dass bei einer Erfüllung aller von den Vertragsparteien abgegebenen Verpflichtungen 
(announced pledges) und deren rechtzeitiger und rechtsverbindlicher U msetzung mit 
einem Anstieg der globalen Temperaturen von 1,7 Grad Celsius bis 2100 im Vergleich 
zum vorindustriellen Niveau zu rechnen wäre. Dabei wird davon ausgegangen, dass 
in diesem Szenario die globalen energiebedingten CO2-Emissionen bis 2050 um etwa 
zwei Drittel im Vergleich zum Stand des Jahres 2021 auf 12 Milliarden Tonnen sinken. 
Des Weiteren ist in dieser Studie im Rahmen eines mit Net Zero Emissions by 2050  
benannten Szenarios ermittelt worden, was geschehen müsste, um den Temperatur-
anstieg auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.4 
                                            
3 UNFCCC (2022b). Sharm el-Sheikh Implementation Plan. Revised draft decision; https://unfccc.int/docu-
ments/621914 
4 International Energy Agency (2022). World Energy Outlook 2022 (darin ist das in Bezug genommene An-
nounced Pledges Scenario wie folgt charakterisiert: The Announced Pledges Scenario (APS) takes account of all 
the climate commitments made by governments around the world including Nationally Determined Contributions 
as well as longer term net zero emissions targets, and assumes that they will be met in full and on time.);   
https://iea.blob.core.windows.net/assets/830fe099-5530-48f2-a7c1-11f35d510983/WorldEnergyOutlook2022.pdf

1      Allgemeine Erläuterungen 
1.5   Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von Braunkohle im 
Rheinischen Revier 
28 
 
1.5.2 Perspektiven der Weltenergieversorgung 
Zur künftigen weltweiten Entwicklung der Energieversorgung werden regelmäßig Stu-
dien einer Reihe von Institutionen veröffentlicht. Diese Studien basieren auf unter-
schiedlichen methodischen Ansätzen und gehen von differierenden Annahmen aus. 
Zu den in diesem Zusammenhang relevanten Institutionen gehören – neben der Inter-
national Energy Agency (IEA) – die International Renewable Energy Agency (IRENA), 
die U.S. Energy Information Administration und der World Energy Council (WEC), Be-
ratungsunternehmen, wie DNV, BloombergNEF und McKinsey & Company sowie 
Energiekonzerne, wie BP, Shell, ExxonMobil und Equinor.5 
Um die Ergebnisse der Studien miteinander vergleichen zu können und Gemeinsam-
keiten sowie Unterschiede herauszustellen, sind die jeweils zugrunde gelegten metho-
dischen Ansätze und die getroffenen Annahmen von besonderer Relevanz. Grund-
sätzlich kann zwischen Prognosen und Szenarien unterschieden werden. 
- Prognosen zielen darauf, die voraussi chtliche künftige Entwicklung auf Basis von 
als wahrscheinlich angenommenen Parametern abzubilden –  unter anderem zur 
Entwicklung der Demographie, zur Wirtschaftsleistung, zu technologischen Inno-
vationen, zu Weltmarktpreisen für Energie und zur CO2-Bepreisung, zur politischen 
Rahmensetzung auf nationaler und überstaatlicher Ebene (EU) sowie zur interna-
tionalen Zusammenarbeit. 
- Exploratorische Szenarien sind als plausible und nachvollziehbare alternative Bli-
cke in die Zukunft zu verstehen, die deutlich machen, wie verschiedenen Faktoren 
zusammenspielen und so die Zukunft formen können. Es werden Entwicklungs-
pfade aufgezeigt, die – ausgehend von der Gegenwart und abhängig von den ge-
troffenen Eingabeparametern – die Zukunft charakterisieren.  
- In normativen Szenarien ist der Startpunkt ein Zielzustand in der Zukunft. Es wird 
– ausgehend von dem definierten Zielzustand – ermittelt, welcher Entwicklungs-
pfad zum Erreichen dieses definierten Zustands führen kann.  
                                            
5 Schiffer H W (2023). Prognosen und Szenarien zur weltweiten Energieversorgung; in: ew – Magazin für die Ener-
giewirtschaft, Heft 3/2023

1      Allgemeine Erläuterungen 
1.5   Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von Braunkohle im 
Rheinischen Revier 
29 
 
Bei normativen Szenarien handelt sich – ebenso wie bei exploratorischen Szenarien – 
nicht um Vorhersagen. Eintrittswahrscheinlichkeiten sind weder exploratorischen noch 
normativen Szenarien zugeordnet. 
1.5.2.1 Ergebnisse verschiedener Prognosen 
Prognosen zur weltweiten Energieversorgung wurden in den vergange nen Monaten 
vor allem vom norwegischen Beratungs - und Zertifizierungskonzern DNV6 sowie von 
McKinsey7 veröffentlicht. Die zentralen Ergebnisse für den Zeithorizont bis 2050 stel-
len sich wie folgt dar: 
Anders als in der Vergangenheit wird der weltweite Prim ärenergieverbrauch künftig 
praktisch nicht mehr zunehmen, sondern – trotz eines weiteren Anstiegs der Bevölke-
rung und eines fortgesetzten Wachstums der Wirtschaftsleistung – in etwa auf dem 
gegenwärtig erreichten Niveau verharren. Der Energieverbrauch pro Kopf der Bevöl-
kerung sinkt somit deutlich. Eine zweite Aussage – ebenfalls abweichend von den 
Trends der Vergangenheit ist laut DNV und McKinsey: Fossile Energieträger werden 
zunehmend ersetzt durch erneuerbare Energien. Der Anteil von Erdöl, Erdgas und 
Kohle am Primärenergieverbrauch verringert sich von gegenwärtig noch mehr als  
80 % bis 2050 auf einen Beitrag um die 45 %. 
Anders als für den Primärenergieverbrauch wird für die Nachfrage nach Strom von 
einem fortgesetzten starken Wachstum ausgegangen. Nach den vorliegenden Projek-
tionen beschleunigt sich der aufwärts gerichtete Trend in den kommenden Jahrzehn-
ten sogar noch. Dies führt bis 2050 nahezu zu einer Verdoppelung bis Verdreifachung 
der weltweiten Stromnachfrage im Vergleich zum Stand des Jahres 2021.  
Die Abkehr von fossilen Energieträgern vollzieht sich in der Stromversorgung noch 
stärker als dies in den Zahlen zum Primärenergieverbrauch zum Ausdruck kommt. Im 
Jahr 2022 hatte Kohle mit 35,4 % den größten Anteil an der Stromerzeugung.8 
Um die Mitte des laufenden Jahrzehnts verdrängen die erneuerbaren Energien die 
Kohle von dieser Position. Erdgas kann seine Rolle als zweitwichtigster Energieträger 
                                            
6 DNV (2022). Energy Transition Outlook 2022; https://www.dnv.com/energy-transition-outlook/download.html 
7 McKinsey & Company (2022). Global Energy Perspective 2022; https://www.mckinsey.com/industries/oil-and-
gas/our-insights/global-energy-perspective-2022 
8 Energy Institute (2023). Statistical Review of World Energy 2023; https://www.energyinst.org/statistical-review/re-
sources-and-data-downloads

1      Allgemeine Erläuterungen 
1.5   Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von Braunkohle im 
Rheinischen Revier 
30 
 
zur Stromerzeugung im Wechsel mit Kohle, die in den 2030er Jahren auf den dritten 
Rang zurückfällt, auf absehbare Zeit noch halten. Der Beitrag der Kernenergie hält sich 
im weltweiten Durchschnitt in etwa auf dem gegenwärtigen Niveau (2022: 9,2 %). 
Unter den erneuerbaren Energien erzielen Wind- und Solarenergie die mit weitem Ab-
stand größten Zuwächse. Laut DNV wird sich die Stromerzeugung aus Solarenergie 
bis 2050 verzwanzigfachen und aus Windenergie verzehnfachen. Damit kommen So-
lar- und Windenergie im Jahr 2050 auf einen Anteil von 38 % (Wind) beziehungsweise 
31 % (Solar) am Stromerzeugungsmix.  Auch McKinsey sieht eine vergleichbare Ent-
wicklung. In deren Ausblick Further Acceleration wird davon ausgegangen, dass alle 
erneuerbare Energien (einschließlich Wasserkraft, Biomasse und Geothermie) im Jahr 
2030 mit rund 40 % und im Jahr 2050 zwischen 80  und 90 % zur globalen Stromer-
zeugung beitragen. 
Eine Schlüsselrolle im Rahmen der anstehenden Transformation der Energieversor-
gung kommt Wasserstoff zu – neben einer verstärkten Elektrifizierung. So wird von 
DNV prognostiziert, dass sich die weltweite Nac hfrage nach Wasserstoff von gegen-
wärtig knapp 100 Millionen Tonnen bis 2050 vervierfacht. McKinsey geht in dem Aus-
blick Further Acceleration sogar von einer Versechsfachung auf 536 Millionen Tonnen 
bis zur Mitte des Jahrhunderts aus. Nach Einschätzung von McKinsey entfallen von 
den erwarteten 536 Millionen Tonnen über 70 % auf „grünen“ Wasserstoff, bei dem 
Strom aus erneuerbaren Energien die Basis darstellt. 
Der Technologie der Abscheidung und Nutzung beziehungsweise Speicherung von 
CO2 (Carbon Capture and Usage/Storage – CCUS) wird ebenfalls eine wichtige Rolle 
für die Realisierung der angestrebten Dekarbonisierung beigemessen. So geht 
McKinsey davon aus, dass 2050 weltweit 3,6 Milliarden Tonnen CO 2 abgeschieden 
und genutzt oder gespeichert werden. 
1.5.2.2 Zentrale Botschaften exploratorischer und normativer Szenarien 
Unter den veröffentlichten Szenarien erfährt der jährlich von der International Energy 
Agency in aktualisierter Form erstellte World Energy Outlook  besondere Beachtung.

1      Allgemeine Erläuterungen 
1.5   Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von Braunkohle im 
Rheinischen Revier 
31 
 
Exemplarisch werden die Ergebnisse der zuletzt im Oktober 2022 publizierten Studie 
skizziert.9 
Die IEA hat die Perspektiven der weltweiten Energieversorgung in zwei exploratori-
schen und einem normativen Szenario aufgezeigt. Das Stated Policy Scenario  
(STEPS) berücksichtigt alle Maßnahmen , die bereits in Kraft gesetzt wurden bezie-
hungsweise sich zumindest in der Umsetzung befinden, um angekündigte energie - 
und klimapolitische Ziele zu erreichen. Das Announced Pledges Scenario nimmt alle 
von Regierungen weltweit eingegangenen Verpflichtungen (NDC) sowie die längerfris-
tigen Net-Zero-Ziele auf und unterstellt, dass diese vollständig und fristgerecht erfüllt 
werden. In dem normativen Net Zero Emissions by 2050 Scenario (NZE) wird ein Weg 
aufgezeigt, der bis 2050 zu Netto-Null-Emissionen und damit zur Einhaltung des Ziels 
führt, den Temperaturanstieg in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts auf 1,5 Grad 
Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu begrenzen. 
Die Entwicklung von Primärenergieverbrauch und Energiemix stellen sich in den ein-
zelnen Szenarien sehr unterschiedlich dar. In STEPS wird der bis 2030 noch erwartete 
leichte Anstieg des weltweiten Primärenergieverbrauchs fast vollständig durch Zu-
wächse bei erneuerbaren Energien gedeckt. Um das Jahr 2030 ist mit dem Höchst-
stand der weltweiten Nachfrage nach fossilen Energien zu rechnen. Ein Rückgang im 
Verbrauch an Kohle wird in den nächsten Jahren einsetzen. Der Verbrauch an Erdgas 
steigt zwischen 2021 und 2030 nur noch um weniger als 5 % an und geht danach in 
eine Plateauphase über. Die Ölnachfrage erreicht Mitte der 2030-er Jahre den Höchst-
stand. Mit verstärkter Nutzung von Elektrizität in der Mobilität wird sich der Bedarf an 
Mineralölprodukten danach verringern. Der Anteil der fossilen Energien sinkt auf we-
niger als 75 % im Jahr 2030 und auf 62 % im Jahr 2050. 
In APS erfolgt ein noch stärkerer Wandel. Der gesamte Energieverbrauch ist gemäß 
diesem Szenario in den kommenden Jahrzehnten nicht mehr höher als 2021, und dies 
trotz eines Anstiegs der Weltbevölkerung von 7,8 Milliarden im Jah r 2021 auf 9,7 Mil-
liarden im Jahr 2050 und einer jahresdurchschnittlichen Zunahme der globalen Wirt-
                                            
9 International Energy Agency (2022). World Energy Outlook 2022; https://iea.blob.core.windows.net/as-
sets/830fe099-5530-48f2-a7c1-11f35d510983/WorldEnergyOutlook2022.pdf

1      Allgemeine Erläuterungen 
1.5   Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von Braunkohle im 
Rheinischen Revier 
32 
 
schaftsleistung von 2,8 % in diesem Zeitraum. Der Anteil der fossilen Energien verrin-
gert sich bis 2030 auf 70 % und bis 2050 auf weniger als 40 %. Erneuerbare Energien 
tragen dann zu mehr als 50 % zur Deckung des globalen Energieverbrauchs bei. 
Die bevorstehende Transformation der weltweiten Energieversorgung wird besonders 
deutlich mit den Szenario-Ergebnissen zur globalen Stromversorgung. Bis 2050 nimmt 
der weltweite Stromverbrauch – je nach Szenario – zwischen 75 % in STEPS, mehr 
als 100 % in APS und über 150 % in NZE zu. Der Anteil erneuerbarer Energien an der 
Deckung des globalen Stromverbrauchs erhöht sich von 28 % im Jahr 2021 bis 2050 
auf 65 % in STEPS, 80 % in APS und 88 % in NZE. Fossile Energien fallen von 62 % 
im Jahr 2021 bis 2050 auf 26 % in STEPS, auf 11 % in APS und auf 2 % in NZE zurück. 
Der Anteil der Kernenergie vermindert sich – trotz einer Zunahme in absoluten Größen 
– in allen drei Szenarien leicht, und zwar auf Beiträge zwischen 8 und 9 %. 
Allerdings bleiben Kohle und Erdgas vor allem bis 2030 noch wichtige Bausteine zur 
Deckung des weltweiten Strombedarfs. Deren Anteil vermindert sich zwar von zusam-
men gerechnet 59 % im Jahr 2021 – je nach Szenario – auf Beiträge zwischen 46 % 
(STEPS), 40 % (APS) und 26 % (NZE). Sie sind aber auch dann und in den Folgejah-
ren noch unverzichtbar für die Deckung der steigenden Stromnachfrage. 
1.5.2.3 Fazit 
Die Zukunft der Energieversorgung sieht deutlich anders aus a ls die Vergangenheit. 
Dies zeigen Prognosen und Szenarien, die in den vergangenen Monaten von interna-
tionalen Organisationen und global agierenden Konzernen vorgelegt worden sind. Es 
vollzieht sich ein Wandel von einem durch fossile Energien gekennzeichneten Zeitalter 
zu einer Welt, in der die erneuerbaren Energien dominieren. Entscheidende Schlüssel 
für das Erreichen der Klimaziele sind die beschleunigte Verbesserung der Energieeffi-
zienz, die breite Umsetzung der Technologie der Abscheidung und Nutzung bez ie-
hungsweise Speicherung von CO 2, der massive Ausbau der erneuerbaren Energien 
zur Deckung des stark wachsenden Strombedarfs sowie das Setzen auf Wasserstoff, 
und zwar vor allem in den Sektoren, die für eine Elektrifizierung nur schwer zu erschlie-
ßen sind. Die Transformation der Energieversorgung geht zwar einher mit einem Rück-
gang der Bedeutung fossiler Energien. Vollständig verzichtbar ist die Nutzung von Öl, 
Erdgas und Kohle zurzeit aber noch nicht.

1      Allgemeine Erläuterungen 
1.5   Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von Braunkohle im 
Rheinischen Revier 
33 
 
1.5.3 Die europäische Antwort auf die Anforderungen des Klimaschutzes 
Am 11. Dezember 2019 hatte die Präsidentin der Europäischen Kommission die 
Grundzüge eines ökologischen und ökonomischen Strukturwandels verbunden mit 
dem Ziel vorgestellt, Europa bis zum Jahr 2050 zum ersten „klimaneutralen“ Kontinent 
zu machen, der keine Netto-Treibhausgas-Emissionen mehr ausstößt. In diesem „Eu-
ropean Green Deal“ wurde eine Vielzahl von Reformvorschlägen zu bestehenden EU-
Klimaregelungen aufgelistet, die sich auf praktisch sämtliche für den Klimaschutz re-
levante Bereiche erstrecken.  
Mit dem europäischen Klimagesetz, das am 29. Juli 2021 in Kraft getreten war, wurden 
die Selbstverpflichtung der EU zur Klimaneutralität bis 2050 und das Etappenziel, die 
Netto-Treibhausgas-Emissionen bis 2030 um mindestens 55 % im Vergleich zum 
Stand des Jahres 1990 zu senken, in bindendes Recht umgesetzt.10 Das von zuvor 40 
% auf 55 % verschärfte Ziel war dem Sekretariat des Rahmenübereinkommens der 
Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) bereits im Dezember 2020 als 
Beitrag der EU zur Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens von Paris mitgeteilt 
worden. 
Zur Verwirklichung des „European Green Deal“ hatte die Europäische Kommission am 
14. Juli 2021 ein Paket von Vorschlägen angenommen, um die Politik der EU in den 
Bereichen Klima, Energie, Landnutzung, Verkehr und Steuern auf dieses Ziel hin aus-
zurichten. Dazu gehören vor allem die Verschärfung der Vorgaben im Rahmen des 
bestehenden Emissionshandelssystems (EU-ETS), die Einführung eines neuen Emis-
sionshandels für die Treibstoff - und Brennstoffversorgung im Straßenverkehr und im 
Gebäudesektor (EU-ETS II), die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien, verbes-
serte Energieeffizienz, Beschleunigung der Einführung emissionsarmer Verkehrsträ-
ger einschließlich der entsprechenden Infrastruktur und K raftstoffe, Anpassung der 
Steuerpolitik an die Ziele des „Green Deals“  sowie Maßnahmen zur Vorsorge gegen 
eine Verlagerung von CO 2-Emissionen (Carbon Border Adjustment Mechanism – 
CBAM). 
                                            
10 Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung 
des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 
und (EU) 2018/1999 („Europäisches Klimagesetz“), ABl. L 243 vom 09. Juli 2021, S. 1–17

1      Allgemeine Erläuterungen 
1.5   Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von Braunkohle im 
Rheinischen Revier 
34 
 
Darüber hinaus hatte die EU-Kommission im Rahmen des REPowerEU-Plans am 18. 
Mai 2022 eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen zur raschen Verringerung der Abhän-
gigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland und zur Beschleunigung des ökologi-
schen Wandels vorgeschlagen.11 
Zur Realisierung des Treibhausgas-Minderungsziels von 55 % b is 2030 im Vergleich 
zu 1990 sollen gemäß den getroffenen Entscheidungen differenzierte Vorgaben für die 
Sektoren, die dem seit 2005 bestehenden EU-ETS unterliegen und den Sektoren, die 
nicht in dieses System einbezogen sind, gelten. So wird den vom EU -ETS erfassten 
Sektoren, das sind Energiewirtschaft und energieintensive Industrie, bis 2030 eine Re-
duktionsverpflichtung von 62 % und den nicht in das EU-ETS einbezogenen Sektoren 
eine Reduktionsverpflichtung von 40 % – jeweils gegenüber 2005 – auferlegt. Wäh-
rend die Verpflichtung für die vom EU-ETS erfassten Sektoren für die EU als Ganzes 
gilt, werden den Mitgliedstaaten für die nicht vom EU-ETS erfassten Sektoren auf Ba-
sis einer Lastenteilungsverordnung unterschiedliche Emissionssenkungsziele zuge-
ordnet. Dabei wurde den unterschiedlichen Ausgangssituationen in den einzelnen Mit-
gliedstaaten – unter anderem in Bezug auf das jeweilige Pro -Kopf-Bruttoinlandspro-
dukt – Rechnung getragen. Für Deutschland ergibt sich daraus eine Verpflichtung zur 
Senkung der Treibhaus-gas-Emissionen in diesen Sektoren von 50 % bis 2030 gegen-
über 2005. 
Im April 2023 waren die folgenden Schlüsseldossiers vom Europäischen Parlament 
und vom Ministerrat gebilligt worden:12 
- Überarbeitung des Emissionshandelssystems (ETS): Das Treibhausgas -Min-
derungsziel für die vom bestehenden europäischen Emissionshandelssystem 
erfassten Sektoren wird verbindlich auf minus 62 % bis 2030 gegenüber 2005 
verschärft. Damit ist eine deutlich stärkere Reduzierung der Anzahl der Zertifi-
kate verbunden, um zwar um jä hrlich minus 4,3 % im Zeitraum 2024 bis 2027 
und um jährlich minus 4,4 % zwischen 2028 und 2030. Zuvor hatte für die vierte 
Handelsperiode des ETS eine jährliche Reduktionsrate von minus 2,2 % gegol-
ten. Ferner erfolgt eine Ausweitung des ETS auf den Seeverkehr unter Auferle-
                                            
11 https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_22_3132 
12 https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/04/230418-europaisches-parlament-bestatigt-
einigung-zur-reform-des-eu-emissionshandel.html

1      Allgemeine Erläuterungen 
1.5   Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von Braunkohle im 
Rheinischen Revier 
35 
 
gung voller Verpflichtungen ab 2026. Zudem soll ab 2027 ein neues Emissions-
handelssystem für Gebäude, Straßenverkehr und für Brennstoffe, die von klei-
neren Unternehmen genutzt werden, eingeführt werden; der Start dieses ETS 
II kann auf 2028 verschoben werden, sollten die Preise für Öl und Gas extrem 
hoch sein. 
- Carbon Border Adjustment Mechanism  (CBAM): Ein Grenzausgleichssystem 
für CO2-intensive Erzeugnisse, wie Zement, Aluminium, Düngemittel, Wasser-
stoff, Stromerzeugung sowie Eisen und Stahl, soll bis Ende 2025 zunächst mit 
Berichtspflichten zur Anwendung kommen und danach schrittweise scharf ge-
schaltet werden. Parallel sollen die kostenlosen Zertifikate für die vom CBAM 
erfassten Zielsektoren über eine Periode von neun Jahren zwischen 202 6 und 
2034 auslaufen. 
- Sozialer Klima-Fonds: Die Mittel aus einem Social Climate Fund  in Höhe von 
65 Milliarden Euro, im Wesentlichen gespeist aus dem neuen ETS II und er-
gänzt um nationale Beiträge, sollen als vorübergehende Maßnahme im Zeit-
raum 2026 bis 2032 genutzt werden, um schutzbedürftige Haushalte und Ver-
kehrsteilnehmer zu unterstützen sowie zur Finanzierung von Investitionen klei-
ner Unternehmen beizutragen. 
 
Zur Revision der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Renewable Energy Directive – RED 
III) haben sich EU-Parlament, Ministerrat und Europäische Kommission am 30. März 
2023 auf folgende Regelung verständigt:13 
- Der Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Energieverbrauch der EU 
(Bruttoenergieverbrauch) soll bis 2030 auf 45 % ansteigen. 42,5 % sind als ver-
bindlich durch die Mitgliedsländer zu erbringen. Hinzu kommt ein „indikatives“ 
zusätzliches Ziel von 2,5 %. Dieses „Top -up“ soll durch weitgehend freiwillige 
Beiträge der Mitgliedsstaaten oder durch gesamteuropäische Maßnahmen er-
reicht werden.  
- Verbindliche Sektorziele sorgen dafür, dass erneuerbare Energien auch außer-
halb des Stromsektors verstärkt zum Einsatz kommen. Das bisher „indikative“ 
                                            
13 https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/03/20230330-durchbruch-fur-ambitionierten-aus-
bau-erneuerbarer-energien-bis-2030.html

1      Allgemeine Erläuterungen 
1.5   Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von Braunkohle im 
Rheinischen Revier 
36 
 
Ziel für den Wärmebereich wird verbindlich und auf 1,1 Prozentpunkte Steige-
rung pro Jahr festgelegt. Hinzu ko mmt ein neues, „indikatives“ Ziel von 49 % 
erneuerbare Energien am Wärmebedarf in Gebäuden. Im Verkehrssektor er-
höht sich das bereits verbindliche Ziel von 14 auf 29 %. Als neues „indikatives“ 
Ziel ist vorgesehen, dass der Anteil von erneuerbaren Energien am Gesamte-
nergieverbrauch in der Industrie jedes Jahr um 1,6 % steigen soll. 
- Beim Einsatz von Wasserstoff und anderen strombasierten Brennstoffen wird 
dem Industriesektor ein neues verbindliches Ziel vorgegeben. 42 % des 2030 
verbrauchten Wasserstoffs in der Industrie müssen aus erneuerbaren Energie-
quellen stammen, 2035 sollen es 60 % sein. 
- Die Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien sollen vereinfacht und 
beschleunigt werden. 
- Für die Stromerzeugung durch Bioenergie mit Abscheidung und Speicherung 
von CO2 (BECCS) und die Umstellung auf Kraft -Wärme-Kopplung soll eine fi-
nanzielle Förderung zugelassen werden. 
 
Ferner hatten sich Europäisches Parlament und Ministerrat im März 2023 über eine 
Reform der Energieeffizienz -Richtlinie (EED) verständigt. 14 Danach müssen die Mit-
gliedstaaten gemeinsam eine Verringerung des Endenergieverbrauchs bis 2030 um 
11,7 % (gemessen am im Jahr 2020 für das Jahr 2030 geschätzten Energieverbrauch) 
sicherstellen. Daraus ergibt sich für 2030 eine Obergrenze von 763 Mio. Tonnen Roh-
öläquivalent für den Endenergieverbrauch der EU und von 993 Mio. Tonnen Rohöl-
äquivalent für den Primärenergieverbrauch.  
Das für 2030 auf 55 % verschärfte Treibhausgas-Minderungsziel basiert auf den Emis-
sionen des Jahres 1990, die sich in der EU-27 auf 4.712,3 Mio. Tonnen CO2e belaufen 
hatten. Bis zum Jahr 2021 hatten sich die Treibhausgas -Emissionen der EU -27 um 
29,7 % gegenüber 1990 auf 3.311,5 Mio. t CO 2e verringert. In Deutschland wurde in 
dem genannten Zeitraum eine Senkung um 39,8 % erreicht. Die Reduktion der Treib-
hausgas-Emissionen betrug in den anderen 26 EU -Mitgliedsstaaten in Summe  
25,9 %.15 
                                            
14 https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2023/03/10/council-and-parliament-strike-deal-on-
energy-efficiency-directive/ 
15 European Environment Agency Annual European Union greenhouse gas inventory 1990 -2021, Kopenhagen, 
April 2023; https://www.eea.europa.eu//publications/annual-european-union-greenhouse-gas-2

1      Allgemeine Erläuterungen 
1.5   Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von Braunkohle im 
Rheinischen Revier 
37 
 
Mit 2.633 Mio. t entfielen im Jahr 2021 rund 80 % der Treibhausgas -Emissionen der 
EU-27auf CO2. Die verbleibenden 20 % machten vor allem Methan und Lachgas aus. 
Die in der EU-27 installierten Anlagen der allgemeinen Versorgung zur Erzeugung von 
Strom und Wärme emittierten 2021 insgesamt 709 Mio. t CO 2. Das entsprach 21,4 % 
aller Treibhausgas-Emissionen der EU-27. Seit 1990 haben sich die CO2-Emissionen 
dieser Anlagen bis 2021 um 42,2 % vermindert. Mit den genannten 2.633 Mio. t war 
die EU-27 im Jahr 2021 mit 8 % an den gesamten weltweiten CO 2-Emissionen betei-
ligt. Im Jahr 1990 war der Anteil der EU an den weltweiten CO2-Emissionen noch mehr 
als doppelt so hoch. 
Die Stromerzeugung in der EU -27 ist vollständig in das bestehende Treibhausgas -
Emissionshandelssystem eingebunden. Das System sieht insoweit keine spezifischen 
Vorgaben für die einzelnen Mitgliedsstaaten vor. Die Konstruktion des Systems ge-
währleistet, dass EU-weit die rechtlich verbindlich geregelten Emissionsobergrenzen 
eingehalten werden. Die in jüngster Zeit erfolgte Erhöhung der Kohleverstromung, aus-
gelöst durch die Verknappung am Gasmarkt, hat nichts an der EU -Obergrenze geän-
dert. Soweit zeitweise mehr CO2 aus Kohlekraftwerken emittiert wird, hat dies Auswir-
kungen auf die Preise der Zertifikate und führt zu einer Absenkung der CO 2-Emissio-
nen in anderen Bereichen.

1      Allgemeine Erläuterungen 
1.5   Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von Braunkohle im 
Rheinischen Revier 
38 
 
1.5.4 Konsequenzen des Angriffskriegs Russlands in der Ukraine 
Der am 24.02.2022 begonnene Ang riffskrieg Russlands in der Ukraine hat die ener-
giepolitischen Ziele Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Versorgung wieder verstärkt 
in den Fokus der Politik gerückt. Die Verringerung und die schließlich erfolgte fast voll-
ständige Einstellung der Gaslief erungen aus Russland nach Europa hatten zu einer 
Gasmangellage in der EU-27 geführt, von der insbesondere auch Deutschland ange-
sichts der zuvor bestehenden hohen Abhängigkeit von Energielieferungen aus Russ-
land betroffen ist. Russland war bis 2021 der für Deutschland mit Abstand wichtigste 
Lieferant von Erdgas, Rohöl und Steinkohle.  
Im Gefolge des Lieferstopps Russlands und der Embargo-Maßnahmen der EU-27 ge-
gen Lieferungen von Öl und Kohle aus Russland hatten die Preise auf den Großhan-
delsmärkten für Erdga s und in Konsequenz auch für Strom im Jahr 2022 zuvor nie 
dagewesene Größenordnungen erreicht. Um künftig eine bessere Diversifizierung der 
Lieferquellen zu gewährleisten, wurde der Bau von LNG-Importterminals an der deut-
schen Nord- und Ostsee auf den Weg gebracht. Die ersten zwei der in Rekordzeit 
genehmigten und gebauten Anlagen konnten bereits Ende 2022 in Betrieb genommen 
werden. Bereits in Reserve befindliche Kohlekraftwerke wurden reaktiviert. Dadurch 
konnte der Einsatz von Erdgas zur Stromerzeugung reduziert werden. Es wurden ge-
setzliche Regelungen zur Befüllung der Gasspeicher getroffen, um zu gewährleisten, 
dass die Versorgung auch im Falle weiterer Liefereinschränkungen aufrechterhalten 
werden kann. Die Belastungen der Verbraucher durch die gestiegenen Energiepreise 
wurden unter anderem durch die Energiepreisbremsen abgefedert.   
Die Versorgung mit Energie konnte unter Inkaufnahme hoher Belastungen der öffent-
lichen Haushalte vor allem für die Ersatzbeschaffung von Erdgas und die Entlastung 
der Verbraucher von den exorbitant gestiegenen Energiepreisen gewährleistet wer-
den. Trotzdem hat sich die Preisschere bei Energie zwischen Europa und Staaten wie 
die USA und China weiter geöffnet. Dies bedroht die Wettbewerbsfähigkeit vor allem 
der energieintensiven Industrie und damit Arbeitsplätze in Europa. Vor diesem Hinter-
grund bleibt es geboten, den energiepolitischen Zielen Sicherheit der Versorgung, 
Wirtschaftlichkeit sowie Umwelt- und Klimaschutz den gleichen Rang einzuräumen. Im 
Rahmen dieses Zieldreiecks ist eine Optimierung und nicht eine Maximierung bei der 
Ausrichtung auf eines der Ziele anzustreben.

1      Allgemeine Erläuterungen 
1.5   Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von Braunkohle im 
Rheinischen Revier 
39 
 
1.5.5 Status und Perspektiven der Energieversorgung in Deutschland 
Der Primärenergieverbrauch in Deutschland belief sich im Jahr 2022 auf 11.769 
Petajoule. Das entspricht 401,6 Mio. t SKE.  Seit dem Jahr 1990 konnte der Primär-
energieverbrauch um 21 % reduziert werden, obwohl das reale Bruttoinlandsprodukt 
um zwei Drittel zugelegt hat und die Bevölkerung um 4 Millionen auf 84 Millionen ge-
wachsen ist. Damit hat sich der Primärenergieverbrauch bezogen auf die Wirtschafts-
leistung halbiert. Der Primärenergieverbrauch pro Kopf der Bevölkerung ist um ein 
Viertel gesunken. 
Der Anteil heimischer Energien an der Deckung des Bedarfs hat sich von 42 % im Jahr 
1990 trotz der Verzehnfachung des Beitrags erneuerbarer Energien auf 31 % im Jahr 
2022 vermindert. Dies erklärt sich durch den Rückgang der Gewinnung fossiler Ener-
gien in Deutschland um 41 % während der vergangenen gut drei Jahrzehnte. 
- Die Gewinnung von Braunkohle ist um fast zwei Drittel zurückgegangen. 
- Der Abbau von Steinkohle war Ende 2018 eingestellt worden. 
- Die Förderung von Öl hat sich halbiert. 
- Die Gasförderung hat sich auf ein Viertel vermindert. 
 
Einzige heimische Energien mit hinreichender Verfügbarkeit sind erneuerbare Ener-
gien und Braunkohle. Die Nutzung der Kernenergie, die zwar als Importenergie ge-
rechnet wird, aber in vergleichbarer Weise zur Versorgungssicherheit beizutragen in 
der Lage ist wie heimische Energien, ist am 15.04.2023 beendet worden. 
Neben der Höhe der Importabhängigkeit, die bis 2022 bei Erdgas auf 95 %, bei Öl auf 
98 % und bei Steinkohle auf 100 % angewachsen ist, spielen auch der Grad an Diver-
sifizierung der Bezugsquellen, das Maß an Sicherheit, das die Lieferländer bei der Be-
reitstellung von Öl, Erdgas und Kohle bieten sowie der Konzentrationsgrad der Vor-
kommen, aus denen die internationalen Märkte bedient werden, eine wichtige Rolle für 
die Beurteilung der Sicherheit der Versorgung mit Energierohstoffen. Ein weiterer As-
pekt ist der Grad an Flexibilität in der bestehenden Transport -Infrastruktur. Bilaterale 
Anbindungen, wie sie etwa in Form der Pipeline-Versorgung durch russisches Erdgas 
aufgebaut worden sind, erhöhen die Abhängigkeit, soweit nicht alternative Bezüge von

1      Allgemeine Erläuterungen 
1.5   Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von Braunkohle im 
Rheinischen Revier 
40 
 
verflüssigtem Erdgas (LNG) über eine bestehende Infrastruktur Ausweichmöglichkei-
ten eröffnen.16 
Da Deutschland auch künftig stark auf Importe zurückgreifen muss, ist eine breite 
Diversifizierung der eingesetzten Energien, der Lieferländer und der Transportrouten 
ein entscheidender Schlüssel zur Begrenzung des Risikos von Engpässen bei der Ver-
sorgung. Russland hat zwar im Zuge der Einschränkungen der Gaslieferungen und 
der Sanktionsmaßnahmen in Bezug auf die Einfuhren von Öl und Steinkohle seine 
zuvor bestehende dominierende Rolle als mit Abstand wichtigster Energie-Rohstofflie-
ferant für Deutschland eingebüßt. Aber auch 2022 lag Russland in der Rangliste der 
größten Energie-Rohstofflieferanten noch knapp vor Norwegen auf Platz 1. An dritter 
Stelle lagen die USA. Aus den USA wurden sowohl Rohöl als auch Erdgas und Stein-
kohle bezogen. Wichtigste Steinkohle-Lieferanten waren 2022 – hinter Russland und 
USA – Kolumbien, Australien und Südafrika.  
Der Ausbau der erneuerbaren Energien hat sich in den vergangenen Jahren beson-
ders stark auf den Einsatz zur Stromerzeugung konzentriert. Die Stromerzeugung auf 
Basis von Wind, Solarenergie, Bioenergie, Wasserkraft und Geothermie war 2022 mit 
44,0 % an der Brutto -Stromerzeugung und mit 46,2 % an der Deckung des Brutto -
Stromverbrauchs in Deutschland beteiligt.17 Demgegenüber war der Anteil erneuerba-
rer Energien im Wärmesektor 2022 noch auf 17 % und im Verkehr auf 7 % begrenzt.18 
Die Kapazität der Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien hat sich 
von 11 GW im Jahr 2000 auf 149 GW zum Jahresende 2022 erhöht. 19 Damit hatten 
die erneuerbaren Energien Ende 2022 einen Anteil von 64 % an der gesamten in 
Deutschland installierten Stromerzeugungs-Leistung. Von der Ende 2022 installierten 
Erneuerbare-Energien-Leistung entfällt der größte Teil auf Windkraft (66 GW) und So-
larenergie (67 GW).  
Der Ausbau der erneuerbaren Energien hat einen erheblichen Beitrag zur Senkung 
der Treibhausgas -Emissionen geleistet, der in den vergangenen Jahrzehnten in 
                                            
16 Schiffer HW (2023) Anforderungen an eine sichere und klimagerechte Stromversorgung in Deutschland, in: vgbe 
energy journal 1/2 2023 
17 Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (2023). Energieverbrauch in Deutschland im Jahr 2022; https://ag-ener-
giebilanzen.de/wp-content/uploads/2023/06/AGEB_Jahresbericht2022_20230615_dt.pdf 
18 AGEE-Stat (2023). Zeitreihen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland; https://www.erneuer-
bare-energien.de/EE/Redaktion/DE/Downloads/zeitreihen-zur-entwicklung-der-erneuerbaren-energien-in-
deutschland-1990-2022.pdf?__blob=publicationFile&v=3 
19 Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (2023). Die Energieversorgung 2022 – aktualisierter Jah-
resbericht; https://bdew.de/media/documents/Pub_20230601_Jahresbericht-2022-UPDATE-mai-2023.pdf

1      Allgemeine Erläuterungen 
1.5   Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von Braunkohle im 
Rheinischen Revier 
41 
 
Deutschland erreicht worden ist. Seit 1990 haben sich  die Treibhausgas-Emissionen 
in Deutschland um 40,4 % bis 2022 auf 746 Mio. Tonnen verringert. Davon entfielen 
666 Mio. Tonnen auf CO 2 und 80 Mio. Tonnen auf andere Treibhausgase, wie u.a. 
Methan. Zum Vergleich: Im Jahr 1990 hatte die Treibhausgas-Emissionen noch 1.251 
Mio. t betragen, von denen die CO2-Emissionen 1.055 Mio. t ausgemacht hatten.20 
Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss von April 2021 verfügt, dass das 
Klimaschutzgesetz von 2019 insofern mit Grundrechten unvereinbar sei, als hinrei-
chende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen. Da-
raufhin wurde im novellierten Klimaschutzgesetz von Juli 2021 verankert, dass Treib-
hausgasneutralität für Deutschland bereits 2045 zur erreichen sei. Das Klimaschutzziel 
für 2030 war auf minus 65 % im Vergleich zu 1990 verschärft worden, und es waren 
den einzelnen Sektoren, also Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr und Gebäude, kon-
kret bezifferte Minderungsziele vorgegeben worden, die deutlich ambitionierter sind als 
die zuvor gültigen Vorgaben. Bei Nichteinhaltung der Sektorenziele wurden Sofortpro-
gramme seitens des jeweils verantwortlichen Ressorts der Bundesregierung als Ver-
pflichtung eingeführt. Gemäß Beschluss des Koalitionsausschusses vom 28.03.2023 
soll künftig die Einhaltun g der Klimaschutz -Ziele mittels einer Sektor übergreifenden 
und mehrjährigen Gesamtrechnung überprüft werden. 21 Am 21.06.2023 hat das Bun-
deskabinett auf Basis dieser Verständigung eine Neufassung des Klimaschutzgeset-
zes auf den Weg gebracht. Danach bleiben die ehrgeizigen Klimaziele Deutschlands 
unverändert. Das Gesetz sieht zudem ein umfassendes Klimaschutzprogramm mit 
Maßnahmen vor, durch die Deutschland bis 2045 treibhausgasneutral sein soll.22 
Als zentraler Schlüssel zum Erreichen der Klimaziele im Stromsektor wird von der Bun-
desregierung bis 2030 ein Ausbau der Leistung von Wind an Land, Wind auf See und 
PV-Anlagen auf 360 GW angestrebt. Dieses politische Ziel kann dann erreicht werden, 
wenn die Zubauleistung von 2023 bis 2030 im Vergleich zum Zeitraum 2010 bis 2022 
bei Wind an Land verdreifacht und bei Solaranlagen verfünffacht wird. Die für Wind an 
Land in der zweiten Hälfte dieses Jahrzehnts angestrebten Zubauraten von 10 GW 
                                            
20 Umweltbundesamt (2023). Pressemitteilung vom 15.03.2023; https://www.umweltbundesamt.de/presse/presse-
mitteilungen/uba-prognose-treibhausgasemissionen-sanken-2022-um 
21 Koalitionsausschuss von SPD, Die Grünen und FDP (2023) Modernisierungspaket für Klimaschutz und Pla-
nungsbeschleunigung (2023); https://cms.gruene.de/uploads/images/Ergebnis-Koalitionsausschuss-28.-März-
2023.pdf 
22 Bundesregierung (2023). Klimaschutzgesetz und Klimaschutzprogramm – Ein Plan fürs Klima; 
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/klimaschutzgesetz-2997410

1      Allgemeine Erläuterungen 
1.5   Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von Braunkohle im 
Rheinischen Revier 
42 
 
pro Jahr bedeuten, dass dann pro Jahr 2.000 Anlagen in der heute für eine Onsho re-
Windanlage üblichen Leistung von 5 MW installiert werden müssen. Das entspricht 
fünf Anlagen pro Tag. Voraussetzungen für die Realisierung dieser Ziele sind eine Be-
schleunigung der Genehmigungsverfahren, die Verfügbarkeit der Kapazitäten für Pla-
nung und Bau sowie der notwendigen Materialien. 
Neben der Bewerkstelligung des angestrebten Ausbaus der Anlagen auf Basis von 
Wind- und Solarenergie steht das Stromsystem in Deutschland vor zwei zusätzlichen 
Herausforderungen: Das sind die weiter steigende Nachfrage nach Strom, der zuneh-
mend für Wärme und in der Mobilität eingesetzt wird und der wachsende Anteil wet-
terabhängiger Stromerzeugung, was zu einem komplexen Abgleich zwischen Erzeu-
gung und Verbrauch von Strom führt. Die Volatilität der Stromerzeugung aus erneuer-
baren Energien kann beispielhaft anhand der Situation einzelner Tage bzw. Wochen 
während der vergangenen zwölf Monate veranschaulicht werden. 
- Am 15. 06.2022 konnte aufgrund starker Solareinspeisung zwischen 10 und 15 
Uhr mehr als die Hälfte des gesam ten Stromverbrauchs allein durch Anlagen 
auf Basis Photovoltaik gedeckt werden. 
- Eine andere Situation bestand am 04.01.2023. Der Tag war durch starke Wind-
einspeisung gekennzeichnet. Der bei weitem größte Teil des Stromverbrauchs 
konnte an diesem Tag – trotz geringer Sonneneinstrahlung – durchgängig aus 
Erneuerbare-Energien-Anlagen gedeckt werden. 
- Vom 29.11.2022 bis 16.12.2022 hatte dagegen eine Windflaute geherrscht. 
Auch die Einspeisung von Strom aus Solaranlagen war witterungsbedingt ge-
ring. Entsprechend mussten konventionelle Anlagen an allen diesen Tagen zum 
überwiegenden Teil zur Bereitstellung des nachgefragten Stroms beitragen. 
Für die Sicherheit der Versorgung ist maßgeblich, in welchem Umfang Stromerzeu-
gungsleistung zum Zeitpunkt der Höchstlast als sicher verfügbar unterstellt werden 
kann. Der Anteil der gesicherten Leistung an der installierten Kapazität ist bei den ver-
schiedenen Technologien unterschiedlich hoch. Bei Anlagen auf Basis von Kernener-
gie, Steinkohle, Braunkohle und Erdgas können mehr a ls 90 % der installierten Leis-
tung als gesichert eingestuft werden. Am anderen Ende der Bandbreite rangiert die 
Photovoltaik. Die zum Zeitpunkt der zu erwartenden Höchstlast verfügbare PV -Leis-
tung ist mit Null anzusetzen, da in Deutschland die Höchstlast zu einem Zeitpunkt auf-

1      Allgemeine Erläuterungen 
1.5   Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von Braunkohle im 
Rheinischen Revier 
43 
 
treten kann, an dem es dunkel ist. Bei Windenergie – dies gilt insbesondere für Offs-
hore-Anlagen – stellt sich die Situation günstiger dar. Allerdings ist nicht ausgeschlos-
sen, dass zum Zeitpunkt der höchsten Last eine Windflaute herrs cht, wie dies bei-
spielsweise in der ersten Dezember-Hälfte 2022 der Fall war. 
Von der in Deutschland installierten Windleistung von 66.210 MW wurde 2022 ein ma-
ximaler Einspeisewert von 48.569 MW erreicht. Der Mittelwert lag bei 14.308 MW und 
der Minimalwert bei 227 MW.23 Die 227 MW entsprechen nur knapp 1 % der installier-
ten Leistung. Auch nach Feststellung der Übertragungsnetzbetreiber „zeigt sich, dass 
die eingespeiste Leistung (bei Windanlagen) für 1 Prozent der Zeit unter 1 Prozent der 
installierten Leistung liegt.“24 
Deutlich günstigere Relationen bestehen bei Wasserkraft, Bio -Energie und Geother-
mie. Allerdings ist das Potenzial zum Ausbau entsprechender Anlagen in Deutschland 
vergleichsweise gering. 
Unter Berücksichtigung der dargelegten Relationen kann für 2022 eine in Deutschland 
als jederzeit gesicherte Leistung der Stromerzeugungsanlagen am Strommarkt in 
Höhe von etwa 87 GW unterstellt werden. Davon entfallen 8,4 GW auf Erneuerbare -
Energien-Anlagen. Hinzu kommen Kraftwerke außerhalb des Strommarktes, die im 
Falle von Engpässen eingesetzt werden könnten. Außerdem ist Deutschland in den 
europäischen Strommarkt eingebunden. Bei Engpässen kann somit auf Leistung im 
Ausland zurückgegriffen werden, soweit die dort verfügbaren Kapazitäten dies zulas-
sen und die grenzüberschreitenden Übertragungsnetze keinen Engpass bilden. Aller-
dings ist im Winter – und das ist die relevante Periode für die Auslegung der Versor-
gungssicherheit – Knappheit an Erzeugungskapazitäten in allen europäischen Län-
dern zu erwarten. Im Ergebnis kann aber davon ausgegangen werden, dass Deutsch-
land gegenwärtig und für die kurzfristige Zukunft über eine ausreichend dimensionierte 
gesicherte Leistung verfügt, um die erwartbare Spitzenlast von etwa 85 GW zu decken. 
Für 2030 geht das Energiewirts chaftliche Institut an der Universität zu Köln bei den 
unterstellten Nachfragepfaden und dem verwendeten Nachfragestrukturprofil von 111 
GW Spitzenlast in Deutschland aus. Dieser Annahme liegt ein ambitionierter Ausbau 
                                            
23 vgbe energy (2023). Kennzahlen zur Windenergienutzung in Deutschland von 2010 bis 2022 
24 50hertz, amprion, TenneT, Transnet BW (2019). Bericht der Übertragungsneztbetreiber zur Leistungsbilanz 
2017 – 2021; https://www.netztransparenz.de/portals/1/Content/Veröffentlichungen/Bericht_zur_Leistungsbi-
lanz_2018.pdf

1      Allgemeine Erläuterungen 
1.5   Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von Braunkohle im 
Rheinischen Revier 
44 
 
von Wärmepumpen und von Elektromobilität zugrunde.25 Damit öffnet sich bereits für 
die nahe Zukunft eine Schere zwischen der Entwicklung von Nachfrage und gesicher-
ter Leistung. Mit Stilllegung der drei Kernkraftwerksblöcke Neckarwestheim 2, Ems-
land und Isar 2 zum 15.04.2023 hat sich die steuer bare Leistung um 4,1 GW im Ver-
gleich zum Stand Ende 2022 vermindert. Bis 2025 sind nach Angaben der Bundes-
netzagentur darüber hinaus Stilllegungen an konventionellen Kapazitäten in Höhe von 
11,3 GW zu erwarten. Dem stehen Neubauten von 3,3 GW gegenüber. Damit verbleibt 
2025 eine konventionelle Stromerzeugungsleistung in Deutschland von 83,5 GW.Die 
marktlich aktive steuerbare Stromerzeugungsleistung verringert sich bis 2030 auf 67 
GW. Diese Zahl ergibt sich bei Berücksichtigung der Vorgaben des Kohleverstro-
mungsbeendigungsgesetzes (KVBG), des Gesetzes zur Beschleunigung des Braun-
kohleausstiegs im Rheinischen Revier sowie der vom Energiewirtschaftliche Institut an 
der Universität zu Köln in Modellrechnungen getroffenen Unterstellung einer konstan-
ten Gaskapazität von 32 GW. Dabei ist die Vereinbarung zwischen der RWE Power 
AG mit der Landesregierung Nordrhein -Westfalen und dem BMWK vom 4. Oktober 
2022 zum vorgezogenen Ausstieg aus der Braunkohle im Rheinischen Revier bis 2030 
berücksichtigt. Die Leistung der Bra unkohlenkraftwerke Schwarze Pumpe und Box-
berg in der Lausitz sowie Lippendorf und Schkopau in Mitteldeutschland von zusam-
men 5,6 GW, die gemäß KVBG zwischen Ende 2034 und Ende 2038 zur Stilllegung 
anstehen, ist in dieser Zahl enthalten. Bei vollständigem A usstieg aus der Steinkohle 
und der Braunkohle bis zum Ende dieses Jahrzehnts würde sich die steuerbare Leis-
tung bis 2030 auf 53 GW verringern, soweit bis dahin der angestrebte starke Zubau 
an Gaskraftwerken nicht erreicht wird. 
Nach Angaben der Bundesnetza gentur könnten bis 2031 gasbefeuerte Kraftwerke in 
der Größenordnung von brutto rund 17 bis 21 GW zugebaut werden.26 Der gegenwär-
tige „Energy-Only-Market“ gibt eine Finanzierung neuer Anlagen allerdings nicht her. 
Deshalb beabsichtigt die Bundesregierung, n och im Jahr 2023 ein Marktdesign bzw. 
ein Ausschreibungs-Design zu entwickeln, das hinreichende Anreize bietet, Neubau-
ten von Gaskraftwerken bis spätesten 2030 fertigzustellen. 27 Ob Neubauten in dieser 
                                            
25 Wagner J et al. (2022). Analyse der Versorgungssicherheit bis 2030 – Trends und Szenarien im deutschen 
Stromsektor. Energiewirtschaftliches Institut an der Universität zu Köln (EWI) gGmbh; https://www.ewi.uni-
koeln.de/cms/wp-content/uploads/2022/09/20220929_Versorgungssicherheit-bis-2030_EWI-1.pdf 
26 Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (2023). Bericht zu Stand und Entwicklung der Versorgungs-
sicherheit im Bereich der Versorgung mit Elektrizität; https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/V/versor-
gungssicherheitsbericht-strom.pdf?__blob=publicationFile&v=4 
27 Handelsblatt Energiegipfel 2023. Habeck: Ausschreibungs-Design für Gaskraftwerke noch 2023, in: Energie 
Informationsdienst vom 16. Januar 2023

1      Allgemeine Erläuterungen 
1.5   Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von Braunkohle im 
Rheinischen Revier 
45 
 
Größenordnung innerhalb des genannten Zeitraums realisi ert werden können, wird 
erst in der zweiten Hälfte des gegenwärtigen Jahrzehnts absehbar sein. 
Neben steuerbarer Leistung, zu der auch Wasserkraftwerke und Biomasse -Anlagen 
zählen, stellt die Speicherung von Strom eine weitere Flexibilitätsoption dar. Zur wirt-
schaftlichen Stromspeicherung stehen verschiedene Technologien zur Verfügung. 
Dazu gehören in Deutschland vor allem Pumpspeicher -Kraftwerke, deren Kapazität 
sich aber praktisch nicht weiter ausbauen lässt. Ferner kommen Batteriespeicher in 
Betracht. Demand Side Management bietet in Verbindung mit fortschreitender Digita-
lisierung ebenfalls Potenziale für einen Ausgleich von Angebot und Nachfrage. Die 
Integration Deutschlands in das bestehende europäische Verbund-Leitungssystem er-
öffnet zusätzliche Möglichkeiten zum Ausgleich von Unterschieden in Erzeugung und 
Verbrauch. Lastspitzen treten nämlich in Europa vielfach nicht zeitgleich auf.  
Die verschiedenen Optionen zur Speicherung von Strom und zur Steuerung der Nach-
frage sind in unterschiedlichem Maße in der Lage, Schwankungen im Stromsektor 
auszugleichen. Das gilt sowohl hinsichtlich der Kapazitäten, die hierfür zur Verfügung 
stehen als auch in Bezug auf die Dauer, für die sie den Ausgleich gewährleisten kön-
nen. So erweisen sich Batterien, Pumpspeicher und auch die Nachfragesteuerung als 
vorteilhaft für den Ausgleich bis zu mehreren Stunden, während mit Wasserstoff eine 
Option zur Verfügung steht, die ab dem nächsten Jahrzehnt auch in größerem Maß-
stab für einen saisonalen Ausgleich in Betracht kommt. Denno ch muss für etwa die 
nächsten zehn Jahre die fossile thermische Erzeugung den weitaus größten Beitrag 
zum Ausgleich in Fällen von Knappheit an Einspeisung aus fluktuierenden erneuerba-
ren Energien leisten.

1      Allgemeine Erläuterungen 
1.5   Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von Braunkohle im 
Rheinischen Revier 
46 
 
1.5.6 Rolle der rheinischen Braunkohle 
Im Jahr 2022 sind in Deutschland 130,8 Mio. Tonnen Braunkohle abgebaut worden. 
Rund 90 % der in Deutschland geförderten Braunkohle werden zur Stromerzeugung 
genutzt. Im Jahr 2022 wurden in Deutschland 116,2 Terawattstunden (TWh) auf Basis 
von Braunkohle produziert. Das  entsprach 20,1 % der gesamten Brutto -Stromerzeu-
gung in Deutschland von 577,3 TWh. Damit war die Braunkohle zweitwichtigster Ener-
gieträger zur Stromerzeugung – hinter erneuerbaren Energien, die mit 44,0 % zur ge-
samten Stromerzeugung in Deutschland beitrugen.28 
Die Braunkohlengewinnung im Rheinischen Revier belief sich 2022 auf 65,3 Mio. Ton-
nen. Das entspricht einem Anteil von 50 % an der Gesamtförderung in Deutschland. 
Die Lieferung von Braunkohle an Kraftwerke der allgemeinen Versorgung erhöhten 
sich 2022 um 6,5 % im Vergleich zum Vorjahr auf 56,7 Mio. Tonnen. Zur Herstellung 
fester Veredlungsprodukte, wie Brikett, Staub, Wirbelschichtkohle und Koks wurden 
7,2 Mio. Tonnen eingesetzt. Der Einsatz in Grubenkraftwerken belief sich auf 1,2 Mio. 
Tonnen. Der sonst ige Absatz machte 0,2 Mio. Tonnen aus. Die Brutto -Stromerzeu-
gung aus Braunkohle bei Energieversorgungsunternehmen betrug 2022 in Nordrhein-
Westfalen 53,7 TWh. Das entsprach im Jahr 2022 knapp 58 % der gesamten Brutto -
Stromerzeugung bei Energieversorgungsun ternehmen im Land Nordrhein -Westfalen 
von 92,8 TWh.29 
Der von Russland gegen die Ukraine geführte Krieg und die zunächst schrittweise re-
duzierten und Ende August 2022 vollständig eingestellten Lieferungen von Pipeline -
Gas aus Russland nach Deutschland erfor dern zur Aufrechterhaltung der Versor-
gungssicherheit starke Einsparungen an Gas. Dies gilt vor allem für die Stromerzeu-
gung. Dort kann Erdgas auch kurzfristig leichter durch andere Energieträger ersetzt 
werden als dies in anderen Bereichen, wie dem Gebäude sektor oder in industriellen 
Prozessen, möglich ist. Ein vermehrter Einsatz von Braunkohle dämpft zudem die 
Preise auf dem Großhandelsmarkt, da die – gemessen an den variablen Kosten – 
teuersten Gaskraftwerke bei der Bildung des Gleichgewichtspreises unber ücksichtigt 
bleiben. Für die Veredlung von Rohbraunkohle zu marktgängigen Produkten ist nicht 
                                            
28 Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (2023). Energieverbrauch in Deutschland im Jahr 2022; https://ag-ener-
giebilanzen.de/wp-content/uploads/2023/01/AGEB_Jahresbericht2022_20230413-02_dt-1.pdf 
29 Statistisches Landesamt NRW – Landesbetrieb IT.NRW; https://www.it.nrw/statistik/eckdaten/bruttostromerzeu-
gung-bei-energieversorgungsunternehmen-nach-energietraegern-825

1      Allgemeine Erläuterungen 
1.5   Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von Braunkohle im 
Rheinischen Revier 
47 
 
mit einem sinkenden Bedarf zu rechnen, da die unverändert angespannte Gas -Ver-
sorgungssituation einer Umstellung von Braunkohlenprodukten auf Erdgas in der In-
dustrie entgegen wirkt. 
Da die Braunkohlenkraftwerke – ebenso wie die Anlagen der energieintensiven Indust-
rie – der Regulierung des Europäischen Emissionshandelssystems (ETS) unterliegen, 
sinken die CO 2-Emissionen der vom ETS erfassten Sektoren EU -weit entsprechend 
dem vorgegebenen Minderungspfad auch dann, wenn die Nutzung von Braunkohle 
und Braunkohleprodukten zeitweise zunimmt. Auf nationaler Ebene gibt das Bundes -
Klimaschutzgesetz für das Jahr 2030 eine maximale Emissionsmenge an Treibhaus-
gasen für den Sektor Energiewirtschaft in Höhe von 108 Millionen Tonnen vor. Gemäß 
Klimaschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sollen die Treibhausgas-Emissi-
onen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um mindestens 65 % sinken.30 
Für die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen ist der Braunkohleausstieg bis 2030 
ein zentrales und im Koalitionsvertrag fest verankertes Ziel: „Wir wollen den Kohleaus-
stieg in Nordrhein -Westfalen bis 2030 umsetzen“. Gleichermaßen bekennt sich die 
Landesregierung im Koalitionsvertrag zu ihrer Verantwortung, gemeinsam mit der Bun-
desregierung die Versorgungssicherheit zu jedem Zeitpunkt zu gewährleisten und 
dazu notwendige Maßnahmen zu ergreifen. Vor diesem Hintergrund hat das Ministe-
rium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfa-
len (MWIKE) im Herbst 2022 Verhandlungen mit der Bundesregierung und der RWE 
Power AG im Hinblick auf einen Braunkohleausstieg im Rheinischen im Jahr 2030 ge-
führt. 
Ziel dieser Verhandlungen war es, ein Einvernehmen über den mittelfristigen Beitra g 
der nordrhein-westfälischen Braunkohlekraftwerke zur bundesdeutschen Energiever-
sorgungssicherheit sowie im Hinblick auf die weitere Tagebauführung im Tagebau 
Garzweiler II herzustellen. In diesem Kontext hat das MWIKE die RWE Power AG als 
Betreiberin des Tagebaus Garzweiler II zur Vorlage eines Tagebauszenarios aufgefor-
dert, in dem – abweichend von der aktuellen Rechtslage – ein Braunkohleausstieg in 
Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2030 und damit die Beendigung der Kohlegewin-
                                            
30 Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (2022). Braun-
kohleausstieg 2030 in Nordrhein-Westfalen; https://www.wirtschaft.nrw/system/files/media/document/file/ergeb-
nisbericht-braunkohleausstieg-2030_0.pdf

1      Allgemeine Erläuterungen 
1.5   Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von Braunkohle im 
Rheinischen Revier 
48 
 
nung in den Tagebauen Planungsgrundlage ist. Ferner war vorgegeben, dass die Ta-
gebauvariante den Erhalt der Ortschaften des dritten Umsiedlungsabschnitts vorsehen 
und die in der Leitentscheidung 2021 festgelegten Abstände zu den Tagebaurandkom-
munen einhalten soll. Die Holzweiler Höfe Eggerather Hof, Roitzerhof und Weyerhof 
sollten ebenfalls erhalten bleiben. Weitere Vorgaben des MWIKE waren, dass im vor-
zulegenden Tagebauszenario für den Tagebau Garzweiler II die ehemalige Ortslage 
Lützerath von einer weiteren Inanspruchnahme ausgenommen und dennoch eine De-
ckung der Kohlebedarfe für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit und der 
Abraumbedarfe für die Erfüllung der bestehenden Rekultivierungsverpflichtungen bei 
gleichzeitiger Minimierung der hierfür erforderlichen Flächeninanspruchn ahme ange-
strebt wird.31 
Um die Kohlebedarfe zu ermitteln, wurde das Büro für Energiewirtschaft und techni-
sche Planung GmbH (BET) seitens der NRW.Energy4Climate auf Bitten des MWIKE 
beauftragt, ein Kurzgutachten zur Ermittlung des Braunkohlebedarfs bei einem Kohle-
ausstieg bis 2030 im rheinischen Revier zu erstellen. 32 In zwei Szenarien (Szenario 
„Moleküle“ sowie Szenario „Elektronen“) sowie ergänzenden einzelnen Sensitivitäten 
waren als Grundannahmen ein Ausstieg aus der rheinischen Braunkohle sowie ein 
Anstieg des Anteils erneuerbarer Energien an der Deckung des Brutto -Stromver-
brauchs auf mindestens 80 % im Jahr 2030 eingeflossen. Den beiden Szenarien liegen 
unterschiedliche Einschätzungen zur Entwicklung der Brennstoff- und CO2-Zertifikate-
preise, zur Entwickl ung der Stromnachfrage und zur Geschwindigkeit des Ausbaus 
erneuerbarer Energien zugrunde. 
Im Szenario „Elektronen“, das von einer über alle Verbrauchssektoren weitreichenden 
Elektrifizierung ausgeht, wird ein starker Anstieg des Stromverbrauchs auf 750 TW h 
im Jahr 2030 unterstellt. Auch im Szenario „Moleküle“, das gasbasierten Energieträ-
gern – insbesondere Wasserstoff – eine deutlich verstärkte Bedeutung im Energiesys-
tem beimisst, wird ein erheblicher Anstieg der Stromnachfrage, und zwar auf 680 TWh 
im Jahr 2030, angenommen. Zum Vergleich: Der Brutto-Stromverbrauch hatte sich im 
                                            
31 Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (2022). Braun-
kohleausstieg 2030 in Nordrhein-Westfalen; https://www.wirtschaft.nrw/system/files/media/document/file/ergeb-
nisbericht-braunkohleausstieg-2030_0.pdf 
32 NRW.Energy4Climate / BET (2022). Kurzgutachten zur Ermittlung des Braunkohlebedarfs bei einem Kohleaus-
stieg bis 2030 im rheinischen Revier; https://www.wirtschaft.nrw/system/files/media/document/file/anlagen_ergeb-
nisbericht_02_0.pdf

1      Allgemeine Erläuterungen 
1.5   Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von Braunkohle im 
Rheinischen Revier 
49 
 
Jahr 2022 auf 549,2 TWh belaufen. Die vom Bundes -Klimaschutz gesetzte bundes-
weite Zielvorgabe für die Energiewirtschaft von 108 Mio. Tonnen CO 2-Äquivalent für 
das Jahr 2030 wird in beiden Szenarien eingehalten. Neben den auf dieser Basis be-
rechneten Bedarfe für die Verstromung wird die Entwicklung der Braunkohlemengen 
für die Veredelung von BET auf eine Größenordnung von 55 Mio. Tonnen für den Zeit-
raum 2022 bis 2030 geschätzt. 
Die Ergebnisse stellen sich wie folgt dar: Im Elektronen -Szenario beträgt der aggre-
gierte Braunkohlenbedarf für den Zeitraum 2022 bis 2030 insgesamt 297 Mio. Tonnen. 
Im Moleküle-Szenario sind für den gleichen Zeitraum 348 Mio. Tonnen berechnet wor-
den. Im Elektronen-Szenario hat BET im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse (leicht hö-
herer Gaspreis ab 2027 im Vergleich zum Basis -Elektronen-Szenario) einen Braun-
kohlenbedarf von 313 Mio. Tonnen ermittelt. In beiden Szenarien – einschließlich der 
„Gaspreissensitivität“ – wird somit von einem Braunkohlenbedarf ausgegangen, der 
die nutzbaren Vorräte aus dem Tagebau Hambach (110 Mio. Tonnen zum Stand 
01.01.2022) und aus dem Tagebau Garzweiler innerhalb des geplanten Abbaufeldes 
im „Szenario Aussparung von Lützerath“ (170 Mio.  Tonnen zum Stand 01.01.2022) 
übersteigt. Die gewinnbare Kohlemenge aus beiden Tagebauen mit Inanspruchnahme 
der ehemaligen Ortslage Lützerath, aber ohne Inanspruchnahme des 3. Umsiedlungs-
abschnitts des Tagebaus Garweiler II, beträgt 390 Mio. Tonnen (110 Mio. Tonnen aus 
dem Tagebau Hambach und 280 Mio. Tonnen aus dem Tagebau Garzweiler, Stand 
01.01.2022).33 Das Fazit von BET lautet: Ein Braunkohleausstieg bis 2030 in Nord-
rhein-Westfalen erscheint ohne Inanspruchnahme des 3. Umsiedlungsabschnitts 
machbar, erfordert jedoch die Inanspruchnahme der ehemaligen Ortslage Lützerath. 
Ebenfalls im September 2022 hatte das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klima-
schutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen die FUMINCO GmbH damit be-
auftragt, die durch RWE Power AG vorgelegte neue Abbauplanung für den Tagebau 
Garzweiler II zu prüfen und zu bewerten.34 
Als Grundlage war gemäß dem Auftrag des MWIKE die gutachterliche Stellungnahme 
der MTC (Mining Technology Consulting GmbH) vom 31.08. bzw. vom 12.09.2022 
                                            
33 RWE (2022). Tagebauentwicklung und Szenarien im Rheinischen Revier. 29. August 2022 
34 FUMINCO (2022). Plausibilisierung von Szenarien für die Fortführung des Tagebaus Garzweiler II im Hinblick 
auf gewinnbare Kohlenmengen und die Abraumbilanzierung; https://www.fuminco.com/images/projekte/Gutach-
ten_FUMINCO_Garzweiler2_Plausibilisierung_von_Szenarien.pdf

1      Allgemeine Erläuterungen 
1.5   Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von Braunkohle im 
Rheinischen Revier 
50 
 
heranzuziehen.35 FUMINCO kommt in dem Gutachten für das MWIKE zu dem Ergeb-
nis: „Die MTC -Ermittlung der verwertbaren Braunkohlentonnage (im Abbauszenario 
ohne Inanspruchnahme des dritten Umsiedlungsabschnitts und ohne Inanspruch-
nahme der ehemaligen Ortslage Lützerath) i n Höhe von 170 Mio. Tonnen innerhalb 
des neuen Endstands für den Tagebau Garzweiler II ist nachvollziehbar, plausibel und 
fachlich korrekt durchgeführt worden.“ Das MWIKE kommt in seinem Ergebnisbericht 
daher zu dem Schluss, dass der Tagebau Garzweiler II als einzig verbliebener Leis-
tungsbetrieb entlang der Nord-Süd-Bahn mit dem insgesamt gewinnbaren Kohlevorrat 
von 170 Mio. t (Abbauszenario ohne Inanspruchnahme der ehemaligen Ortslage Lüt-
zerath) den angenommenen Kohlebedarf von durchschnittlich 27 Mio. t/a  für die Ver-
sorgungssicherheit der Abnehmer mit Kohle weder kurzfristig, noch mittel - und lang-
fristig decken kann. 
Der von BET im Auftrag des MWIKE ermittelte Kohlebedarf aus den Tagebauen Ham-
bach und Garzweiler im Zeitraum 2022 bis 2030 beträgt wie oben b ereits genannt je 
nach Szenario zwischen 297 und 348 Mio. Tonnen (vgl. Ergebnisbericht des MWIKE). 
Für den Tagebau Hambach umfasst die angegebene maximale Kohle -Fördermenge 
für den Zeitraum 2022 bis 2030 rund 110 Mio. t, der restliche Bedarf muss also aus 
dem Tagebau Garzweiler gedeckt werden. 
Mit dem vorgelegten Abbauvorhaben Garzweiler gemäß Verständigung vom 
04.10.2022 kann nach bereits erfolgter bergbaulicher Inanspruchnahme der ehemali-
gen Ortslage Lützerath der benötigte Kohlebedarf, inklusive einer möglichen Reserve 
bis 2033, gedeckt werden. Daraus ergibt sich die energiewirtschaftliche Notwendigkeit 
für die Bemessung des beantragten Abbaubereichs.   
Für den Tagebau Hambach zeigen insbesondere die Ergebnisse der BET-Studie, dass 
die Gewinnung der nach KVBG und unter Berücksichtigung des Erhalts des Hamba-
cher Forstes noch verfügbaren Kohlemengen von rund 110 Mio. t (Stand 01.01.2022) 
energiewirtschaftlich erforderlich ist, da ohne die Kohlegewinnung im Tagebau Ham-
bach weder der Gesamtbedarf an Kohle in NRW bis 2030 gedeckt werden kann, noch 
die Bereitstellung der jährlich erforderlichen Kohlemengen möglich ist. Die jeweils be-
grenzten Abbaukapazitäten in den Tagebauen Garzweiler und Hambach führen dazu, 
                                            
35 MTC – Mining Technology Consulting GmbH (2022). Bewertung der Auswirkungen und Konsequenzen für den 
Tagebau Garzweiler bei Nicht-Inanspruchnahme der ehemaligen Ortslage Lützerath; https://www.wirt-
schaft.nrw/system/files/media/document/file/anlagen_rwe_untersuchungsbericht_0_0.pdf

1      Allgemeine Erläuterungen 
1.5   Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von Braunkohle im 
Rheinischen Revier 
51 
 
dass der jährliche Kohlebedarf an der Nord -Süd-Bahn nur durch die parallele Kohle-
gewinnung in beiden Tagebauen gedeckt werden kann, auch wenn die jährliche För-
derquote im Tagebau Hambach bis zur Einstellung der Kohlegewinnung in 2029 ab-
nimmt. Im Krisenjahr 2022 ist sie allerdings vorübergehend wieder hochgefahren wor-
den, um die Kohlenachfrage überhaupt decken zu können. Die Abgrenzung des Ab-
baubereichs Garzweiler gemäß der Verständigung vom 04.10.2022 - ohne Inan-
spruchnahme des 3. Umsiedlungsabschnitts - basiert zudem auf der Annahme, dass 
die in Hambach noch  verfügbaren Kohlemengen vollständig gewonnen werden. Dar-
über hinaus leistet der Tagebau Hambach mit der Bereitstellung von Kohle für Vered-
lungsprodukte, die in der Industrie benötigt werden, einen weiteren wichtigen Beitrag 
für die Energieversorgung.  
Die im Tagebau Hambach noch bis 2029 zu gewinnende Kohle stellt damit einen Bau-
stein zur Energieversorgung des Landes als höchstes Interesse des Allgemeinwohls 
dar. Die Gewinnung findet dabei ausschließlich in einem Bereich statt, der räumlich 
vom Tagebau bereits auf den oberen Sohlen beansprucht ist. Für die Kohlegewinnung 
wird insoweit keine neue Fläche mehr in Anspruch genommen. 
Dem höchsten Interesse des Allgemeinwohls entspricht auch die ordnungsgemäße 
Wiedernutzbarmachung des Tagebaus. Wegen des vorzeiti gen Kohleausstiegs ein-
schl. Erhalt des Hambacher Forstes und großer Teile des ursprünglichen restlichen 
Abbaugebietes ändert sich die Wiedernutzbarmachung und insbesondere die Lage 
des Tagebausees. Die Seeböschungen sind nunmehr an anderer Stelle anzulegen  
und dort aus Gründen der Standsicherheit abzuflachen. Dafür wird spezifischer Ab-
raum (Sande und Kiese) benötigt, der im heute offenen Tagebaubereich nicht ausrei-
chend vorhanden ist und deshalb aus dem Bereich der Manheimer Bucht beschafft 
werden muss, in der aber keine Kohlegewinnung mehr erfolgt.  
Die Notwendigkeit der Gewinnung für die Absicherung der Böschungen geeigneter 
Kiese und Sande und die sich daraus ableitende und notwendige Größe der Manhei-
mer Bucht wurden durch ein von der Bezirksregierung Köl n beauftragtes Gutachten 
bestätigt und bestimmt.  Umsetzbare Alternativen hierzu gibt es nicht. Die Notwendig-
keit und Größe des restlichen Abbaubereichs wird deshalb maßgeblich durch die Not-
wendigkeit einer geordneten Wiedernutzbarmachung bestimmt (vgl. hierzu Kap. 2).

1      Allgemeine Erläuterungen 
1.5   Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von Braunkohle im 
Rheinischen Revier 
52 
 
1.5.7 Fazit 
Die Bundesrepublik Deutschland und das Land NRW stehen vor einer großen Trans-
formation der Energieversorgung. Die Energiewende ist eingeleitet. Die größten Her-
ausforderungen sind aber noch zu bewältigen. Die angestrebte Beschleunigung setzt 
voraus, dass die Akzeptanzprobleme, die vor Ort bestehen – bei Windanlagen und 
Leitungsausbau – aufgelöst werden können und die Weichen für eine Straffung der 
Planungs-, Genehmigungs- und Bauzeiten gestellt werden. Erfolgreich ist die Energie-
wende aber nur dann, wenn die Sicherheit der Versorgung gewährleistet bleibt und die 
Standortbedingungen sich aufgrund im internationalen Vergleich hoher Energiepreise 
nicht verschlechtern. Die Bundesregierung sieht den kürzlich von der Bundesnetza-
gentur zur Versorgungssicherheit bei Strom vorgelegten Bericht als Bestätigung, dass 
die sichere Versorgung mit Elektrizität auch künftig gewährleistet bleibt. Zu den zent-
ralen Annahmen dieses Berichts gehört aber, dass alle politisch angestrebten Ziele 
- zum Ausbau der erneuerbaren Energien, 
- zum Bau von Speicheranlagen,  
- zur Verlegung der Netze sowie 
- zum Zubau von etwa 20 GW wasserstofffähigen Erdgasanlagen 
tatsächlich realisiert werden. Ferner wird in dem Bericht davon ausgegangen, dass 
Deutschland Überkapazitäten in Nachbarländern nutzen kann.  
Das Ergebnis des Berichts wäre nur unter der Voraussetzung belastbar, dass sämtli-
che getroffenen Annahmen und Prämissen zeitgerecht und in vollem Umfang erfüllt 
werden. Unter den bestehenden Rahmenbedingungen ist dies jedoch mit großen Un-
sicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund ist die politische Verständigung zwi-
schen RWE, Landesregierung NRW und dem BMWK vom 04.10.2022 hilfreich, der 
zufolge 2026 überprüft wird, „ob und in welchem Umfang“ Braunkohlenblöcke im Rhei-
nischen Revier „mit einer Leistung von insgesamt rund 3.600 MW bis Ende 2033 in 
eine kostenbasierte Reserve überführt werden, um eine Versicherung für eine zuver-
lässige Stromversorgung auch nach Vollendung des beabsichtigten Kohleausstiegs zu 
haben. Die gegebenenfalls erforderliche Kohle kann im Bedarfsfall während des nach 
2030 noch laufenden Verkippungs- und Rekultivierungsbetriebs des Tagebaus Garz-
weiler für einen begrenzten, mehrjährigen Zeitraum noch zur Verfügung gestellt wer-
den, ohne dass weitere Flächen bergbaulich erstmalig in Anspruch genommen werden

1      Allgemeine Erläuterungen 
1.5   Energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Nutzung von Braunkohle im 
Rheinischen Revier 
53 
 
müssen und ohne dass sich die Wiedernutzbarmachung verändert oder verzögert.“ 36 
Die dem Braunkohlenausschuss vorgelegten Abbaukonzepte für den Tagebau Ham-
bach (BKA-Sitzung vom 07.03.2022) und für den Tagebau Garzwei ler (BKA-Sitzung 
am 16.06.2023 (Vorentwurfsbeschluss)) stellen die Deckung des jährlichen und des 
gesamten Kohlebedarfs sowohl für den Regel -/Leistungsbetrieb der Kraftwerke bis 
Ende März 2030 als auch für einen eventuell notwendigen Reservebetrieb (Blöcke mit 
einer Leistung von 3.600 MW) bis Ende 2033 sicher. 
Darüber hinaus sind die verkleinerten Abbaufelder des Tagebaus Hambach und des 
Tagebaus Garzweiler so bemessen, dass sie die bestehenden Wiedernutzbarma-
chungsverpflichtungen durch die Bereitstellung ausreichender Mengen von Abraum 
und Rekultivierungsmaterial knapp erfüllen können.  
  
                                            
36 Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (2022). Eck-
punktevereinbarung zum vorgezogenen Kohleausstieg 2030 im Rheinischen Revier vom 4. Oktober 2022: Stär-
kung von Versorgungssicherheit und Klimaschutz - Klarheit für die Menschen im Rheinischen Revier; 
https://www.wirtschaft.nrw/system/files/media/document/file/eckpunktepapier-rwe-kohleausstieg_0.pdf

2      Räumliche und zeitliche Ausdehnung der Abbaumaßnahmen 
2.1   Sicherheitslinie 
54 
 
2 Räumliche und zeitliche Ausdehnung der Abbaumaßnahmen 
 
2.1 Sicherheitslinie  
 
Ziel: Die bergbauliche Tätigkeit innerhalb der dargestellten Sicherheitslinie ist 
so zu planen und durchzuführen, dass durch den Abbau und die Verkip-
pung bedingte unmittelbare Veränderungen auf die Geländeoberfläche 
außerhalb der Sicherheitslinie - soweit vorhersehbar - ausgeschlossen 
sind. 
Die Sicherheitslinie ist in allen räumlich und sachlich betroffenen nach-
folgenden Plänen zu übernehmen. 
 
Erläuterung: 
Mit der Sicherheitslinie wird diejenige Fläche umschlossen, auf welcher unmittelbare 
Auswirkungen der Abbau - bzw. Verkippungsmaßnahmen auf die Geländeoberfläche 
nicht ausgeschlossen werden können, so dass ggf. Maßnahmen zur Sicherung gegen 
Gefahren erforderlich sind. Deshalb ist ihre Übernahme in nachfolgende, räumlich und 
sachlich betroffene Planungen geboten (vgl. Kap. 1.4 (14)). 
 
Der Abstand der Abbau -/Verkippungskante von der Sicherheitslinie, der endgültig im 
bergrechtlichen Betriebsplanverfahren fest zulegen ist, bemisst sich zunächst nach 
bergsicherheitstechnischen Gesichtspunkten. Danach ist dieser Abstand, abgesehen 
von den örtlichen tektonisch-geologischen Besonderheiten, etwa halb bis ganz so groß 
wie der Tagebau an der betroffenen Stelle tief ist, mindestens jedoch 100 m. 
 
Die Sicherheitszone hat neben ihrer Bedeutung zur Gefahrenabwehr zugleich als Puf-
ferzone die Aufgabe, die Bergbautätigkeit mit den außerhalb der Sicherheitslinie an-
grenzenden Nutzungen verträglich zu machen. Deshalb ist die S icherheitszone so zu 
bemessen, dass in ihr erforderlichenfalls Maßnahmen zum Schutz angrenzender Nut-
zungen, insbesondere vor Immissionen, vorgenommen werden können.

2      Räumliche und zeitliche Ausdehnung der Abbaumaßnahmen 
2.1   Sicherheitslinie 
55 
 
Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere:  
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren.

2      Räumliche und zeitliche Ausdehnung der Abbaumaßnahmen 
2.2   Abbaugrenze, Abbaubereich und Sicherheitszone 
56 
 
2.2 Abbaugrenze, Abbaubereich und Sicherheitszone 
 
Ziel: Im Abbaubereich, dessen allgemeine Größenordnung und annähernde 
räumliche Lage durch die zeichnerisch dargestellte Abbaugrenze be-
stimmt ist, hat die bergbauliche Tätigkeit grundsätzlich Vorrang vor an-
deren Nutzungs - und Funktionsansprüchen. Innerhalb des A bbaube-
reichs werden die für den Betrieb notwendigen Flächen nur im jeweils 
unerlässlichen Umfang in Anspruch genommen.  
Für die im Abbaubereich vorübergehend und dauerhaft entfallenden Nut-
zungen und Funktionen ist den Zielen dieses Planes entsprechend Aus-
gleich oder Ersatz zu schaffen.  
Der Abbau- und Verkippungsfortschritt ist so zu konzipieren, dass 
- die Kohlegewinnung im Tagebau Hambach bis Ende 2029 abge-
schlossen wird, 
- die Seebefüllung ab 2030 beginnen kann, 
- die Abraumgewinnung und -verkippung sowie restliche Gestaltungs-
arbeiten im Großgerätebetrieb möglichst frühzeitig, spätestens aber 
bis Ende 2035 finalisiert werden  
 
und vorbehaltlich der jeweiligen Zustimmung der Bergverwaltung als 
Aufsichtsbehörde 
 
- während der Seebefüllung frühzeitig ein Teil der Bö schungsflächen 
über Rad- und Wegeverbindungen genutzt werden können und früh-
zeitig Seezugänge geschaffen werden, 
- die Immissionsschutzdämme vor der Stadt Elsdorf, soweit immissi-
onsschutzrechtlich zulässig und im Sinne der Folgenutzung ge-
wünscht, bereits möglichst im Zusammenhang mit der Ufergestaltung 
des Tagebausees umgestaltet oder rückgebaut werden können, 
- die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung und ggf. Speicherung Er-
neuerbarer Energien und ggf. Speicherung von Energien  insbeson-
dere als Zwischennutzung frühzeitig möglich wird.

2      Räumliche und zeitliche Ausdehnung der Abbaumaßnahmen 
2.2   Abbaugrenze, Abbaubereich und Sicherheitszone 
57 
 
Die Bergbautätigkeit einschließlich der damit verbundenen vorbereiten-
den, begleitenden und nachfolgenden Maßnahmen sowie die genaue 
Festlegung der Abbaugrenze sind so zu gestalten, dass Beeinträchtigun-
gen von bestehenden Nutzungen und Funktionen außerhalb der Sicher-
heitslinie möglichst vermieden werden; soweit erkennbare Beeinträchti-
gungen unvermeidlich sind, ist rechtzeitig vor ihrem Eintreten für ent-
sprechenden Ausgleich oder Ersatz zu sorgen. Der Nachweis hierüber 
ist rechtzeitig in den einschlägigen Verfahren zu führen.  
Sofern in der Zone zwischen der Sicherheitslinie und der Abbaugrenze 
(Sicherheitszone) Maßnahmen notwendig sind, mit denen mögliche Be-
einträchtigungen benachbarter Nutzungen und Funktionen gemindert 
werden sollen, stehen die in der Sicherheitszone zeichnerisch dargestell-
ten Grundfunktionen diesen Maßnahmen nicht entgegen. 
 
Erläuterung: 
Der zeichnerischen Darstellung des Abbaubereiches liegen zugrunde:  
1. der bisherige Braunkohlenplan „Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau- und Außen-
haldenfläche des Tagebaues Hambach“, 
2. die Leitentscheidungen der Landesregierung NRW vom 21.03.2021, dort ins-
besondere der Entscheidungssatz 7, sowie die Leitentscheidung der Landesre-
gierung NRW vom 19.09.2023, dort insbesondere der Entscheidungssatz 2,  
3. die Vorhabenbeschreibung der RWE Power AG vom 30.06.2021 zur Änderung 
des Abbauvorhabens nach dem KVBG und der Leitentscheidung 2021, 
4. die als Ergebnis des Massengutachtens der ahu GmbH, FUMINCO GmbH und 
ZAI Ziegler und Aulbach Ingenieurgesellschaft mbH sowie die nach Abschluss 
der Massenbegutachtung nochmals im Bereich der Altortschaft Manheim ange-
passte Änderung des Abbauvorhabens vom 07.03.2022. 
 
Die Zielvorgaben zum Abbau - und Verkippungskonzept wirken auf die möglichst ge-
ringfügige Flächeninanspruchnahme, die zügige Beendigung der bergbaulichen Tätig-

2      Räumliche und zeitliche Ausdehnung der Abbaumaßnahmen 
2.2   Abbaugrenze, Abbaubereich und Sicherheitszone 
58 
 
keiten und eine möglichst früh einsetzende Zwischennutzbarkeit (siehe Erläuterungs-
karte 2B „Zwischennutzung“) des Abbaubereiches unter Zugrundelegung der im Kapi-
tel 6 näher dargestellten Ziele hin.  
Nach Beendigung der Kohlegewinnung im Tagebau Hambach soll die Seebefüllung 
im Jahr 2030 beginnen. Für die Herstellung des Tagebausees sind die Böschungen 
entsprechend vorzubereiten. Die grundsätzliche Generalneigung der Seeböschungs-
systeme soll dabei 1:5 sein, wobei die späteren Unterwasserböschungen Neigungen 
von 1:2,5 einnehmen. Zur Realisierung der entsprechenden Böschungssysteme, ins-
besondere zum Abflachen der Nordrandböschung vor Elsdorf, werden aufbaufähige 
Abraummassen (Sande und Kiese) benötigt, die im Abbaubereich des Tagebaus Ham-
bach in ausreichender Menge und Qualität nur in der Manheimer Bucht zur Verfügung 
stehen.  
Das im Auftrag der Bezirksregierung Köln beauftragte Büro ahu GmbH hat die Not-
wendigkeit der Massenbeschaffung innerhalb der Manheimer Bucht und die hierfür er-
forderliche, möglichst geringe  Flächengröße unter größtmöglicher Optimierung der 
sonst zur Verfügung stehenden Massen eindeutig bestätigt.  
 
Innerhalb der Manheimer Bucht wird keine Kohle mehr gewonnen. Die Abraumgewin-
nung in der Manheimer Bucht dient nach der Vorhabenänderung ausschließlich der 
ordnungsgemäßen Rekultivierung des Tagebaus. Die Tätigkeiten zur Böschungsmo-
dellierung und Rekultivierung sowie Landschaftsgestaltung werden den Zeitraum der 
Kohlegewinnung (2029) im Tagebau Hambach insbesondere in den oberen Bö-
schungsbereichen überdauern. Es ist vorgesehen, dass die Abraumgewinnung in der 
Manheimer Bucht etwa 2032, längstens bis 2035, abgeschlossen wird. Bis zum Ende 
der Abraumgewinnung wird sich die O berkante in der Manheimer Bucht sukzessive 
vom Nord-Osten in Richtung Süd-Westen / Westen entwickeln.  
Zusätzlich wird ein kleiner Bereich vor Morschenich -Alt auf der ersten Sohle zur Ge-
winnung von Abraum für den Seeböschungsaufbau und zur Ufergestaltung (inkl. Wel-
lenschlagbereich) vor Morschenich -Alt noch in Anspruch genommen (siehe Abb. 1). 
Auch in diesem Bereich soll der Großgerätebetrieb bis spätestens Ende 2035 abge-
schlossen sein.

2      Räumliche und zeitliche Ausdehnung der Abbaumaßnahmen 
2.2   Abbaugrenze, Abbaubereich und Sicherheitszone 
59 
 
Nachlaufende Gestaltungsarbeiten im Großgerätebetrieb sind so zu planen,  dass sie 
möglichst frühzeitig, spätestens aber 2035 beendet werden können. Frühzeitige Zwi-
schennutzungen, z. B. in Form von Aussichtspunkten, mit Blick in den sich füllenden 
Tagebausee, sind zu ermöglichen. Die Bergbautreibende ist aufgefordert, die Träge r 
der öffentlichen Belange frühzeitig über die zeitliche Umsetzung der betrieblichen Pla-
nungen zu informieren und jeweils zu differenzieren, welche Bereiche zu welchem 
Zeitpunkt endgestaltet und frei von betrieblichen Belangen (Bandanlagen, etc.) sind. 
 
 
Abbildung 1: Noch verbleibendes Abbaugebiet des Tagebaus Hambach nach der Vorhabenbeschreibung der 
Bergbautreibenden vom 30.06.2021 / 07.03.2022 (Quelle: Artenschutzrechtliche Machbarkeits-
prüfung). Grau dargestellt (zum Stand 01 .01.2021) sind die durch den Tagebau bereits bean-
spruchten und wieder nutzbar gemachten Flächen. Die roten Flächen im Südosten und westlich 
des Hambacher Forstes werden noch beansprucht. Grün (Wald) und blau (Landwirtschaft, Sons-
tiges) dargestellt sind die Flächen, die nach der geänderten Planung nun nicht mehr in Anspruch 
genommen werden.

2      Räumliche und zeitliche Ausdehnung der Abbaumaßnahmen 
2.2   Abbaugrenze, Abbaubereich und Sicherheitszone 
60 
 
Soweit der Braunkohlenplan „Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau- und Außenhaldenflä-
che des Tagebaues Hambach“  von 1977 im südwestlichen Bereich eine andere Si-
cherheitslinie und einen anderen Abbaubereich als der geänderte Braunkohlenplan 
ausweist, wird diese Festsetzung mit der Wirksamkeit der Genehmigung des geänder-
ten Braunkohlenplanes aufgehoben. 
 
Zwischen der Sicherheitslinie und der Abbaugrenze (Sicherheitszone) ist, je nach Ta-
gebaustand bzw. -fortschritt befristet, eine Bodennutzungsänderung in eine andere als 
land-, garten- oder forstwirtschaftliche Nutzung nur mit Zustimmung der Bergverwal-
tung als Aufsichtsbehörde zulässig; ein dauerhafter Aufenthalt von Menschen und Nut-
zungsänderungen, mit denen ein dauerhafter Aufenthalt von Menschen verbunden ist, 
sind grundsätzlich ausgeschlossen, solange Bergaufsicht für diese Teilflächen  besteht 
bzw. keine ausdrückliche Erlaubnis der Bergverwaltung als zuständige Aufsichtsbe-
hörde vorliegt. Die Sicherheitszone hat neben ihrer Bedeutung zur Gefahrenabwehr 
zugleich als Pufferzone die Aufgabe, die Bergbautätigkeit mit den außerhalb der Si-
cherheitslinie angrenzenden Nutzungen verträglich zu machen.  
 
Als Maßnahmen hierfür kommen z. B. Anpflanzungen (Aufforstungen) oder Errichtung  
von Erdwällen und deren Bepflanzung in Betracht. Wo, in welchem Maße und in wel-
cher Form die Sicherheitszone für solche Maßnahmen heranzuziehen ist und welche 
Breite die Sicherheitszone hat, wird in nachfolgenden Verfahren festgelegt. Die der-
zeitige zeichnerische Darstellung im Braunkohlenplan ist im Wesentlichen durch gru-
bensicherheitliche bzw. böschungsstatische Erfordernisse begründet. 
Wegen der Teufe des Tagebaus beträgt die Breite der Sicherheits zone in der Regel 
150 Meter (vgl. Kap. 2.1). Dies gilt auch im Übergangsbereich zwischen dem Tagebau 
und der nach Süden flacher auslaufenden Manheimer Bucht. Im Bereich der ehemali-
gen Manheimer Kirche beträgt die Breite der Sicherheitszone wegen der dort geringe-
ren Teufe des Tagebaus das Mindestmaß von 100 Metern. Die ehemalige Kirche liegt 
somit vollumfänglich außerhalb der Sicherheitszone.   
 
Mit der zeichnerischen bzw. textlichen Festlegung der Abbaugrenze und der sachli-
chen, räumlichen und zeitlichen Abhängigkeiten im Sinne des § 26 LPlG sind einer-
seits die Vorrangigkeit der standortabhängigen Rohstoffgewinnung und andererseits 
deren generelle Schranken, die sich aus unverzichtbaren entgegenstehenden Schutz-

2      Räumliche und zeitliche Ausdehnung der Abbaumaßnahmen 
2.2   Abbaugrenze, Abbaubereich und Sicherheitszone 
61 
 
und Funktionsansprüchen ergeben, aufgezeigt. Soweit als Ziele der Raumordnung 
und Landesplanung konkretisierbar, stellt der Braunkohlenplan die aus den Schranken 
der Abbauvorrangigkeit abzuleitenden Ziele nach Sachgebieten dar. An diesen Zielen 
orientieren sich die konkreten Maßnahmen in den einschlägigen Planverfahren. Die 
Konkretisierung der Ziele in den weiteren Planverfahren kann auch zu Vorbedingun-
gen oder besonderen Verpflichtungen für den Braunkohlenbergbau und seinen vorbe-
reitenden, begleitenden und nachfolgenden Tätigkeiten sowie für die Bauleitplanung 
und die betroffenen Fachplanungen führen. Die in Ziffer 2.1 und 2.2 textlich dargestell-
ten Ziele wirken somit zum einen räumlich auf  die Festlegung der genauen Abbau-
grenze im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren ein, zum anderen zeit - und sachab-
hängig auf alle nachfolgenden Planungsträger. Eine rechtzeitige und ständige Koordi-
nierung der verschiedenen Planungen ist hierfür unerlässlich. 
 
 
Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere:  
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren, 
- im Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, 
- im Verfahren nach dem Landesnaturschutzgesetz.

2      Räumliche und zeitliche Ausdehnung der Abbaumaßnahmen 
2.3   Massendisposition 
62 
 
2.3 Massendisposition 
 
Ziel: Die Böschungen des Tagebau s Hambach sind für eine anschließende 
Seebefüllung ab 2030 dauerhaft standsicher herzustellen. Die übrigen 
Bereiche sind möglichst bis Ende 2035 nach Maßgabe der Ziele in            
Kapitel 6 wiedernutzbar zu machen. Da die im Abbaugebiet des Tage-
baus Hambach einschließlich Manheimer Bucht vorliegenden Mengen an 
Rekultivierungsmaterial hierfür nicht ausreichen, ist die fehlende Menge 
aus dem Tagebau Garzweiler beizubringen. 
 
Erläuterung: 
Der in dem Abbaubereich Hambach anfallende Abraum soll ausschließlich zur Verfül-
lung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches Hambach verwendet werden. 
Belegt durch das von der Bezirksregierung Köln beauftragte Massengutachten durch 
die ahu GmbH, FUMINCO GmbH und ZAI Ziegler und Aulbach Ingenieurgesellschaft 
mbH weist das  Abraummassenangebot des Tagebaus Hambach geologisch bedingt 
nur eine geringe und nicht für eine hochwertige Rekultivierung ausreichende und er-
forderliche Lössmenge auf. Deshalb ist für die sich nach aktuellem Planungsstand er-
gebende Fehlmenge von rund 50 Mio. m³ Rekultivierungsmaterial (Löss, Substrat und 
Forstkies) ein Massentransfer aus dem Tagebau Garzweiler erforderlich. Die hierfür 
erforderliche Transportinfrastruktur ist bereits aufgebaut und in Betrieb. 
 
Infolge des durch die entnommene Kohle entsta ndenen Massendefizits verbleibt bei 
Beendigung des Tagebaus Hambach ein Restloch. Dieses Restloch ist als See mit 
einem Volumen von rund 4.300 Mio. m³ und einer Wasserfläche von rund 3.530 ha mit 
einer umgebenden Uferzone zu gestalten (vgl. Kap. 6). 
 
Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere:  
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren.

3      Auswirkungen des Abbaus und der Verkippung 
3.1   Immissionsschutz 
63 
 
3 Auswirkungen des Abbaus und der Verkippung 
 
3.1 Immissionsschutz 
 
Ziel: Die gebotenen Immissionsschutzmaßnahmen sind vorrangig an der 
Quelle durchzuführen und bis Betriebsende zu erhalten, so dass die Si-
cherheitszone hierfür so wenig wie möglich beansprucht wird.  
Die angrenzenden Wohnsiedlungsbereiche, Ortslagen und Gewerbebe-
triebe sind rechtzeitig vor dem Abbau durch funktionsfähige begrünte 
Schutzwälle in der Sicherheitszone oder durch andere Maßnahmen vor 
Emissionen des Tagebaues nach dem neuesten Stand der Technik wirk-
sam zu schützen. Nach dem Fortfall der Ursache sind die erstellten An-
lagen wieder zu entfernen, sofern und soweit sie nicht einem in anderen 
Planungen festgelegten Verwendungszweck zugeführt werden.  
 
Erläuterung: 
Tagebaue und die zum Betrieb eines Tagebaus erforderlichen Anlagen bedürfen kei-
ner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung (§ 4 Abs. 2 S. 2 BImSchG). Der Berg-
bautreibenden obliegen jedoch die Pflichten, die in § 22 BImSchG geregelt sind. Da-
nach sind Tagebaue so zu errichten und zu betreiben, dass  
 
1. schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Tech-
nik vermeidbar sind und  
2. nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf 
ein Mindestmaß beschränkt werden.  
 
Als aktiver Immissionsschutz sind organisatorische Maßnahmen beim Geräteeinsatz 
zur Vermeidung außergewöhnlicher Lärmbelästigungen und im Hinblick auf die Richt-
werte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) - je nach gebiets-
typischer Festlegung i. S. der Baunutzungsverordnung - vor den jeweils vom Lärm am 
stärksten betroffenen Wohnhäusern am Rande der Ortschaften (Immissionspunkte)  
unerlässlich. Die Leitlinie über den Stand der Technik beim Lärmschutz in Braunkoh-
lentagebauen in NRW sowie die Richtlinie der Bezirksregierung Arnsberg zum Schutz

3      Auswirkungen des Abbaus und der Verkippung 
3.1   Immissionsschutz 
64 
 
der Nachbarschaft oder der Allgemeinheit vor Gefahren, erheblichen Nachteilen oder 
erheblichen Belastungen durch Immissionen aus Tagebauen sind zu berücksichtigen.  
 
Darüber hinaus können Immissionsschutzmaßnahmen, wie z. B. Aufschüttung und 
Bepflanzung von Schutzdämmen, Errichtung von Schutzwänden, Verlegung von 
Transportanlagen in Einschnitte sowie Filteranlagen für Gewerbebetriebe (passiver 
Immissionsschutz) erforderlich werden. 
 
Falls in den Wohnbereichen der Tagebaurandlagen die gebietstypischen Immissions-
richtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) und der 
Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) mit den oben aufgeführten 
Maßnahmen unter voller Ausschöpfung des fortschreitenden Standes der Technik 
nicht eingehalten werden können, ist das Einhalten dieser Richtwerte im Rahmen des 
Abwägungsgebotes durch abstandsregelnde Maßnahmen sicherzustellen. Insoweit 
unterliegt die durch den Braunkohlenplan festgelegte Abbaugrenze noch der Konkre-
tisierung im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Beurteilung durch die Bergbe-
hörde. 
 
Braunkohlentagebaue als staubemittierende Betriebsstätten 
 
Eine wirtschaftliche Gewinnung der Braunkohle im Rheinischen Braunkohlenrevier ist, 
bei Tiefen zwischen 150 und 500 m, nur durch großräumige Tagebaue und den Ein-
satz leistungsfähiger Gewinnungs-, Förder- und Verkippungseinrichtungen möglich. 
 
Die Tagebaue haben in Abhängigkeit von der Lagerstätte und dem technischen Zu-
schnitt üblicherweise offene Betriebsflächen in der Größenordnung von bis zu 50 km². 
In diesem Bereich wird die Kohle und das Lockergestein großflächig freigelegt, gewon-
nen und gefördert.  
 
Die freigelegten Flächen können daher bei entsprechenden Witterungsverhätnissen 
zu einer großflächigen Staubquelle werden und in der Nachbarschaft der Tagebaue 
zu entsprechenden Belastungen führen.

3      Auswirkungen des Abbaus und der Verkippung 
3.1   Immissionsschutz 
65 
 
Immissionen, die nach Art , Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche 
Nachteile oder Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizu-
führen, sind als schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissions-
schutzgesetzes anzusehen (§ 3 Abs. 1 BImSchG). 
 
Nach § 22 Abs. 1 BImSchG sind nicht genehmigungsbedürftige Anlagen (z. B. Tage-
baue) so zu errichten und zu betreiben, dass  
 
1. schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Tech-
nik vermeidbar sind und 
2. nach dem Stand der Techni k unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf 
ein Mindestmaß beschränkt werden. 
 
Dieser Maßstab ist auch an den Tagebau Hambach anzulegen. Es wird ausdrücklich 
darauf hingewiesen, dass dieser Maßstab Vorsorgegesichtspunkte gemäß § 50  
BImSchG enthält. 
 
Um die Staubbelastung im Einwirkungsbereich des Tagebaus Hambach angeben und 
beurteilen zu können, sind Messungen der Staubniederschlagsmenge und der 
Schwebstaubkonzentration rechtzeitig vor Beginn des Abbaus erforderlich. Die Ermitt-
lung der Vor -, Zusatz - und Gesamtbelastung durch Schwebstaubniederschlag und 
Schwebstoffe ist nach den einschlägigen Fachvorschriften 2.6 TA Luft durchzuführen. 
Dies ist regelmäßig Inhalt der Hauptbetriebspläne. 
Die aufgrund der Staubbelastung erforderlichen Schutzvorkehrungen sind rechtzeitig 
zu errichten, um Gesundheitsgefahren abzuwehren bzw. auszuschließen und erhebli-
che Nachteile und Belästigungen zu verhüten. Welche Schutzvorkehrungen im Einzel-
nen erforderlich sind, lässt sich wegen der Besonderheit der Staubemissionen aus  
Braunkohlentagebauen nur eingeschränkt nach der TA Luft beurteilen und bleibt eben-
falls dem fachgesetzlichen Verfahren vorbehalten. 
 
Braunkohlentagebau als lärmemittierende Betriebsstätten 
 
Der Betrieb der großflächigen Braunkohlentagebaue mit einer hoche ntwickelten Ab-
bautechnik verursacht zum Teil erhebliche Lärmimmissionen, die von einer Vielzahl

3      Auswirkungen des Abbaus und der Verkippung 
3.1   Immissionsschutz 
66 
 
unterschiedlicher Lärmquellen eines Tagebaubetriebes ausgehen können. Der Schutz 
der Umwelt verlangt deshalb von der Bergbautreibenden eine Vielzahl von Maßnah-
men zur Einschränkung der Lärmimmissionen. 
 
Lärm lässt sich definieren als jede Art von Schall durch die Menschen gestört, belästigt 
oder gar gesundheitlich geschädigt werden (vgl. § 3 BImSchG). Die zulässigen ge-
bietstypischen Immissionsrichtwerte sind in der TA Lärm festgelegt; diese dient für Ta-
gebaue als Erkenntnisquelle. Sofern die gebietstypische Nutzung nicht durch Flächen-
nutzungs- und Bebauungspläne bestimmt werden kann, ist vom Charakter der tatsäch-
lichen Nutzung ohne Berücksichtigung des Tagebaues auszugehen.  
 
Zur Beurteilung der Lärmimmissionen sind bereits frühzeitig vor Beginn des Abbaus 
Schallmessungen erforderlich. Bei Überschreitung der zulässigen Grenzwerte sind 
rechtzeitig Schutzvorkehrungen zu treffen.  
 
Die Festlegung und Durchsetzung der erforderlichen Maßnahmen sowie die laufende 
Kontrolle der Immissionsbelastungen erfolgen durch die Bezirksregierung Arnsberg.  
 
 
Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere:  
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren.

3      Auswirkungen des Abbaus und der Verkippung 
3.2   Natur und Landschaft im Abbaubereich 
67 
 
3.2 Natur und Landschaft im Abbaubereich 
 
Ziel: Die bergbaubedingten Eingriffe und deren Auswirkungen auf Natur und 
Landschaft im Abbaubereich sind – soweit möglich – bereits während 
des Eingriffs im Zuge der Wiedernutzbarmachung auszugleichen, an-
dernfalls sind sie durch entsprechende Maßnahmen zu ersetzen. Soweit 
der Eingriff nicht ausgeglichen werden kann, sind durch geeignete Maß-
nahmen an anderer Stelle die gestörten Funktionen des Naturhaushaltes 
oder der Landschaft wiederherzustellen.  
Die im Vorfeld des Tagebaues bestehenden ökologischen Funktionen  
sind möglichst lange zu erhalten. 
 
Erläuterung:  
Der erhebliche Eingriff des Braunkohlenabbaus in den Naturhaushalt, die Vernichtung 
ökologischer Funktionen und die Wiederherstellung des Naturhaushaltes nach dem 
Abbau und der Verkippung erfordern eine züg ige Durchführung des Braunkohlenab-
baus und die Minderung der negativen Auswirkungen dieses Eingriffs durch Aus-
gleichs- und Ersatzmaßnahmen. 
 
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind dabei möglichst bereits zum Zeitpunkt der 
Inanspruchnahme herzustellen. 
 
Es sind funktionsfähige Lebensräume mit einem intakten Naturhaushalt in der Rekul-
tivierung herzustellen. 
 
Die Seeufer sind mit ökologischen Flachwasserzonen im Sinne der Biodiversität, 
Strukturvielfalt und Habitatqualität zu gestalten. Dafür ist der Wellenschlagbereich, der 
mit Böschungsneigungen von 1:25 bzw. 1:30 (in Hauptwindrichtung) zwischen den 
Höhen von + 63 m NHN bis + 67 m NHN flach angelegt wird, geeignet. Lokal sind 
weitere Ausbuchtungen der Wellenschlagzone in der topographischen Bodenmodel-
lierung zu prüfen.

3      Auswirkungen des Abbaus und der Verkippung 
3.2   Natur und Landschaft im Abbaubereich 
68 
 
Schon während des Füllzeitraums sind auf den Böschungen ökologische Vorrangflä-
chen für die Förderung von Arten und Biotopen einzurichten, die sich im Wesentlichen 
dadurch auszeichnen, dass sie von anderen Nutzungen möglichst freigehalten wer-
den. Grundlage für diese Flächen sind die Bodenverhältnisse und Wiedernutzbarma-
chungsplanung, wie sie durch die Ziele dieses Braunkohlenplans vorgegeben sind. 
Zusätzliche Maßnahmen zur Anreicherung des Bodens mit kulturfähigem Material und 
zur Bepflanzung sind in diesen Bereichen nicht vorgesehen.  
 
An der Westflanke der Sophienhöhe sind die schon bewaldeten Bereiche der Rekulti-
vierung bis an den See zu erweitern, um durchgängige Waldkorridore bis zu den See-
ufern zu schaffen. Die schon bestehende Goldene Aue soll als Heidelandschaft eben-
falls in Richtung Seeufer entwickelt werden. Zusätzlich sind lokal weitere Offenland - 
bzw. Halboffenlandflächen und Sonderbiotope in der Rekultivierung anzulegen, um im 
Sinne der Biodiversität vielfältige Standorte zu schaffen. 
Der südöstliche Hang der Sophienhöhe wird insgesamt rund 275 ha Ackerflächen (da-
von landwirtschaftliche Hochfläche ca. 225 ha) enthalten, die zum See hin durch Wäl-
der und Halboffenlandschaften mit einer optionalen Beweidung abgelöst werden sol-
len. Die landwirtschaftliche Hochfläche auf der Sophienhöhe ist möglichst massenspa-
rend terrassenförmig anzulegen. Die einzelnen Terrassen sind durch Wiesen, Blüh-
streifen und halboffenen Landschaften abzugrenzen und zu begrünen. 
 
An der Elsdorfer Seeböschung sind im Wechsel Halboffenlandschaften mit Waldberei-
chen anzulegen. Die Waldbereiche sollen jeweils an angrenzende Bestandswälder 
und Artenschutzflächen der RWE Power AG anschließen. Südlich des Forums :tTerra 
nNova soll der zukünftige Seeablauf in die Erft entstehen. Dafür muss innerhalb der 
Sicherheitszone des Tagebaus Hambach ein Übergangsbereich in Richtung Winter-
bach und Wiebach geschaffen werden. Im Anschluss an den Tagebausee ist ein Bö-
schungseinschnitt mit geeigneten Maßnahmen zur Böschungssicherung herzustellen. 
 
In der Manheimer Bucht ist der Wald westlich des FFH-Gebietes Steinheide durch eine 
Bewaldung der angrenzenden Uferböschung zu erweitern. Auch sollen sollte, wenn 
möglich, die Kiesgrubenrekultivierungen der Kiesabgrabungen Buir topographisch und 
gestalterisch an die Manheimer Bucht angeschlossen werden. Somit öffnet sich ein

3      Auswirkungen des Abbaus und der Verkippung 
3.2   Natur und Landschaft im Abbaubereich 
69 
 
naturnah gestaltetes Tal aus Halboffenlandschaften mit Sukzessionsflächen, punktu-
ellen Gehölzbereichen und Kleingewässern.  
Die dem Hambacher Forst vorgelagerte Böschung ist auf eine Neigung von 1:3 abzu-
flachen und anschließend mit Aufforstungs - und Sukzessionsmaßnahmen zu rekulti-
vieren. Diesem Uferabschnitt kommt eine besondere ökologische Bedeutung zu mit 
dem Ziel, den Hambacher Forst in Richtung Tagebausee zu entwickeln. 
 
Das waldb estandene Ufer im Bereich von Morschenich -Alt soll von Halboffenland-
schaften und Wiesenbereichen unterbrochen werden, angrenzend an den Merzeni-
cher Erbwald vor den Tagesanlagen fortgeführt werden, bis zu einem wiederum offe-
nen Bereich nördlich der Tagesanl agen. Hier sind Bereiche mit Seezugang sowie für 
intensive Freizeitnutzung zu integrieren (siehe Erläuterungskarte 2A „Nutzungs-
schwerpunkte“ und Erläuterungskarte 2B „Zwischennutzung“). 
 
Die Böschungen oberhalb des Zielwasserspiegels im Bereich der Steinhe ide, des 
Hambacher Forstes und der Westflanke der Sophienhöhe sollen auch nach vollstän-
diger Seebefüllung als ökologische Vorrangzonen fungieren. 
Das an Niederzier vorgelagerte Ufer soll im Anschluss an die schon vorhandenen 
Halboffenlandschaften (Artenschutzflächen RWE Power AG) weiterführend ausgebil-
det werden.  
 
Zur Festlegung des Umfangs, der konkreten Ausgestaltung und des Zeitpunktes der 
durchzuführenden Maßnahmen bedarf es einer frühzeitigen und intensiven Abstim-
mung zwischen der Bergbautreibenden einerseits sowie der Bergbehörde, den zustän-
digen Behörden der Landwirtschaft, den Behörden für Natur und Landschaft sowie der 
Forst- und Wasserwirtschaft und den Gemeinden andererseits. Die durchzuführenden 
Maßnahmen sind im Abschlussbetriebsplanverfahren darzustellen. 
 
 
Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere:  
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren, 
- im Flurbereinigungsverfahren, 
- im Verfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz,

3      Auswirkungen des Abbaus und der Verkippung 
3.2   Natur und Landschaft im Abbaubereich 
70 
 
- im Rahmen des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landesnaturschutzgesetzes 
NRW, 
- im Rahmen des Bundeswaldgesetzes und des Landesforstgesetzes NRW, 
- im Regionalplan Köln.

3      Auswirkungen des Abbaus und der Verkippung 
3.3   Natur und Landschaft außerhalb des Abbaubereiches 
71 
 
3.3 Natur und Landschaft außerhalb des Abbaubereiches 
 
Ziel: Der ökologische Wert und die Leistungsfähigkeit des Raumes zwischen 
dem Waldgebiet Steinheide, dem Hambacher Forst, dem Merzenicher 
Erbwald und der Sophienhöhe sind durch einen zusammenhängenden, 
landschaftsgliedernden, regionale n Grünzüge Biotopverbund zu erhö-
hen. 
 
Erläuterung: 
Das Ziel der Herstellung eines zusammenhängenden Grünzuges regionalen Bio-
topverbundes dient der Förderung eines Biotopverbundes zwischen dern Waldberei-
chen Steinheide, Hambacher Forst, Merzenicher Erbwald und Sophienhöhe und rich-
tet sich an die Bergbautrei bende soweit erforderliche Maßnahmen im Plangebiet lie-
gen. Die Weiterführung und Herstellung des Grünzuges Biotopverbundes auf unver-
ritztem Gelände richtet sich an die Träger der Landschaftsplanung und insbesondere 
an den Träger der Regionalplanung. Mit de r Rekultivierung und den Artenschutzflä-
chen (RWE Power AG) wurden im Abbaubereich und im Umfeld des Tagebaus Ham-
bach bereits weitreichende Maßnahmen zur Stärkung des Biotopverbunds realisiert, 
die möglichst erhalten bleiben sollen. Weitere Maßnahmen sind m it Blick auf die Ver-
träglichkeit mit städtebaulichen Entwicklungen und landwirtschaftlichen Nutzungen zu 
prüfen. 
 
Zur Vernetzung von Steinheide und Hambacher Forst soll nördlich entlang der Ham-
bachbahn in etwa 250 m Breite ein waldbaulich umzusetzender Kor ridor geschaffen 
werden, der über die bepflanzten Uferböschungen vor der ehemaligen Manheimer Kir-
che hinaus als Biotopverbindung funktioniert und eine mögliche Folgenutzung der ehe-
maligen Kirche und ihres Umfeldes berücksichtigt. 
 
Durch ökologisch ausgerichtete regionale Grünzüge  den regionalen Biotopverbund 
und dessren Verzahnung mit den Übergangsbereichen kann ein Beitrag geleistet wer-
den für 
- die Erhaltung bzw. Neuschaffung der Artenvielfalt und deren Dichte, 
- die Stabilisierung der Ökosysteme und

3      Auswirkungen des Abbaus und der Verkippung 
3.3   Natur und Landschaft außerhalb des Abbaubereiches 
72 
 
- die Sicherung der Kulturlandschaft und des Landschaftsbildes. 
 
Je vielfältiger und abwechslungsreicher eine Landschaft gegliedert und je bessere Le-
bensbedingungen den einzelnen Pflanzen- und Tierarten geboten werden, desto aus-
geglichener und stabiler wird der Naturhaushalt in diesem durch die Zivilisation bereits 
stark beeinflussten Landschaftsraum sein. Ziel ist es daher, Lebensräume für mög-
lichst viele unterschiedliche Arten der Pflanzen- und Tierwelt zu erhalten bzw. neu zu 
schaffen. 
 
Eine vitale und abwechslungsreiche Landschaft, funktionsfähige Ökosysteme und eine 
attraktive Erholungslandschaft mit touristischem Wirtschaftspotential sollen geschaf-
fen werden. 
 
Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere: 
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren, 
- im Rahmen des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landesnaturschutzgesetzes 
NRW, 
- im Rahmen des Bundeswaldgesetzes und des Landesforstgesetzes NRW, 
- im Flurbereinigungsverfahren, 
- im Regionalplan Köln.

3      Auswirkungen des Abbaus und der Verkippung 
3.4   Gewinnung anderer Bodenschätze und Behandlung vorhandener Abfalldeponien  
73 
 
3.4 Gewinnung anderer Bodenschätze und Behandlung vorhandener Abfall-
deponien 
 
Ziel 1: Im Abbaubereich ist die Gewinnung nichtenergetischer Bodenschätze 
auf das für die Wiedernutzbarmachung erforderliche Maß zu beschrän-
ken.  
 
Erläuterung: 
Durch den vorgezogenen Ausstieg aus der Braunkohlenverstromung befindet sich der 
Tagebau Hambach im Stadium der Wiedernutzbarmachung. Für die Aufschüttung der 
Böschung vor Elsdorf werden insbesondere Kiese und Sande als standfestes Material 
benötigt. Die Leitentscheidung der Landesregierung NRW vom 23.03.2021 sieht in 
Entscheidungssatz 7 Folgendes vor: „Die Gewinnungs - sowie Verkippungsplanung 
und -ausführung sind derart zu optimieren, dass die zur Abraumgewinnung erforderli-
che Flächeninanspruchnahme auf ein zwingend erforderliches Mindestmaß be-
schränkt bleibt.“ 
Vor diesem Hintergrund ist die Inanspruchnahme der Manheimer Bucht auf ein mini-
males Maß zu beschränken, ein Transfer nichtenergetischer Rohstoffe aus dem Ta-
gebau an die Baustoffindustrie ist nicht mehr zu rechtfertigen. 
 
Ziel 2: Altablagerungen und Altlasten sind im Abbaubereich nur gesondert auf-
zunehmen soweit sie grundwasserschädlich sind und entsprechend den 
abgelagerten Stoffe zu entsorgen. Von der Bergbautreibenden ist nach-
zuweisen, dass von den Altablagerungen keine Gefährdung des Grund-
wassers ausgeht. 
 
Erläuterung: 
Im Abbaubereich können z. B. ältere Deponien vorhanden sein. Um die Einflüsse auf 
das Grundwasser zu minimieren, dürfen diese Altablagerungen und Altlasten nicht zu-
sammen mit dem Abraum verkippt werden. Sie sind vor der bergbaulichen Inanspruch-
nahme geordnet zu entsorgen.

3      Auswirkungen des Abbaus und der Verkippung 
3.4   Gewinnung anderer Bodenschätze und Behandlung vorhandener Abfalldeponien  
74 
 
Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere:  
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren, 
- im fachplanerischen Verfahren nach dem Abgrabungsgesetz und dem Kreislauf-
wirtschaftsgesetz.

3      Auswirkungen des Abbaus und der Verkippung 
3.5   Archäologie und Denkmalpflege 
75 
 
3.5 Archäologie und Denkmalpflege 
 
Ziel: Die fachwissenschaftliche Untersuchung und Bergung von vorhandenen 
kulturgeschichtlichen Bodendenkmälern und Baudenkmälern im Abbau-
bereich ist rechtzeitig zu ermöglichen. Bedeutende Bodendenkmäler im 
Einflussbereich der Sümpfung außerhalb der Abbaufläche sind zu erfas-
sen und dauerhaft zu sichern. 
 
Erläuterung: 
Die durch die Untersuchungen zur Umweltprüfung belegten nachweisbaren und ver-
muteten Bodendenkmäler im Abbaubereich bilden einen intensiven Siedlungsraum ab, 
der teilweise bis ins Neolithikum zurückreicht. Dem wurde und wird durch Grabungen 
verschiedener Institutionen (z. B. Universität Köln oder im Auftrag des Vereins „Hei-
matfreunde Kerpen e.V.“) im Vorfeld des Tagebaus Hambach Rechnung getragen. 
Auch wurde die Siedlung Kerpen-Manheim bereits umfänglich untersucht (bspw. durch 
den Landschaftsverband Rheinland und die Universität Bamberg). Die Ergebnisse der 
Archäologischen Untersuchungen und Befunde sind in einem archäologischen Fach-
beitrag, der im Auftrag der Bergbautreibenden erstellt wurde, zusammengefasst. 
 
Mit Blick auf die weitere Flächeninanspruchnahme durch den Tagebau ist den Denk-
malbehörden (insbesondere Landschaftsverband Rheinland) rechtzeitig Gelegenheit 
zur fachwissenschaftlichen Untersuchung von Bodendenkmälern oder zu deren Ber-
gung zu geben. Um die Untersuchungen rationell und zeitsparend durchführen zu kön-
nen, sind den zuständigen Behörden rechtzeitig alle einschlägigen Planungen sowie 
deren Änderungen und sonstige Erkenntnisse bzw. Funde bekanntzugeben, damit Ab-
baupläne und Erforschung, Aus grabung sowie Sicherung von, auch noch unbekann-
ter, archäologischen Fundstellen koordiniert werden können (§ 39 DSchG NRW).  
 
Die Bergbautreibende stellt für notwendig werdende Ausgrabungen das dafür erfor-
derliche Gerät (Maschineneinsatz) zur Verfügung und übernimmt die hierfür anfallen-
den Kosten. 
 
Voraussetzung für den Abbruch von Baudenkmälern ist die Einholung denkmalrechtli-
cher Genehmigungen durch die Bergbautreibende. Hierbei wird mit den zuständigen

3      Auswirkungen des Abbaus und der Verkippung 
3.5   Archäologie und Denkmalpflege 
76 
 
Behörden und im Benehmen mit dem Amt für Denkmalpfle ge abgestimmt, welche 
Maßnahmen von der Bergbautreibenden und auf deren Kosten zur Berücksichtigung 
der Denkmalpflege ergriffen werden müssen. 
 
Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere:  
- im Rahmen der Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes – DSchG NRW, 
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren.

4      Wasser- und Naturhaushalt 
4.1   Wasserwirtschaft und Tagebausee 
77 
 
4 Wasser- und Naturhaushalt 
 
4.1 Wasserwirtschaft und Tagebausee 
4.1.1 Auswirkungsbereich 
 
Ziel 1: Die tagebaubedingten Sümpfungsauswirkungen des Tagebaus Ham-
bach in der Erft-Scholle und der linksrheinischen Kölner Scholle sind un-
ter Berücksichtigung der Tagebaue Inden und Garzweiler in der Rur- und 
der Venloer-Scholle anhand eines revierweiten Grundwassermodells ge-
samtheitlich zu betrachten. 
 
Erläuterung: 
Der Betrieb des Tagebaus Hambach setzt voraus, dass das Grun dwasser bis unter 
die Tagebausohle abgesenkt wird. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen auch im Um-
feld des Tagebaus die oberhalb der Kohle gelegenen Grundwasserleiter teilweise ent-
leert und die unterhalb der Kohle gelegenen Grundwasserleiter vom Wasserüberdruck 
entspannt werden. Diese Grundwasserentnahme, die Sümpfung, geschieht mit Hilfe 
einer großen Anzahl von Brunnen, die um und im jeweiligen Tagebaufeld angeordnet 
sind.  
Die Grundwasserabsenkung und besonders die Grundwasserentspannung durch die 
Sümpfungsmaßnahmen gehen weit über den eigentlichen Tagebaubereich hinaus. 
Sie sind in ihrer räumlichen Ausdehnung unter anderem abhängig von dem Maß und 
der Dauer der Grundwasserentnahmen und von den tektonischen (Verwerfungen, 
Schollenbildung) und stratigraphischen (Schichtung, Durchlässigkeit, Stockwerksglie-
derung) Strukturen des Untergrundes. Durch Verwerfungen werden geologische Teil-
räume, die Schollen, hydrologisch weitestgehend voneinander getrennt. Der Tagebau 
Hambach liegt in der Erft -Scholle und grenzt an die Rur-Scholle, die Venloer-Scholle 
und die Kölner Scholle. 
Dabei gilt der hydrogeologische Grundsatz, dass die Grundwasserstände in den ein-
zelnen Schollen aufgrund der weitgehenden hydraulischen Wirksamkeit der tektonisch

4      Wasser- und Naturhaushalt 
4.1   Wasserwirtschaft und Tagebausee 
78 
 
bedeutsamen Verwerfungen maßgeb lich durch die dort erfolgenden und wirkenden 
Grundwasserentnahmen bestimmt werden. So ist durch die teils erheblichen Versatz-
höhen der schollentrennenden Verwerfungen ein weitgehendes Eigenleben der 
Grundwasserstände in den einzelnen Schollen gewährleistet, auch wenn es lokal hyd-
raulische Verbindungen zwischen den Schollen gibt. Im Grundwassermodell für das 
Rheinische Revier werden die Wechselwirkungen zwischen den Schollen in den Ver-
werfungsbereichen, die entweder naturbedingt durchlässiger oder durch frü here Ta-
gebaue hereingewonnen worden sind, für die Prognose sümpfungsbedingter Auswir-
kungen in Gänze berücksichtigt.  
Die Grundwasserverhältnisse in der Erft -Scholle sind bereits seit Jahrzehnten durch 
die Sümpfungsmaßnahmen für die Tagebaue entlang der sog enannten Erftschiene 
beeinflusst. In den 1960er und 1970er -Jahren wirkten vor allem die Sümpfungsmaß-
nahmen für die Tagebaue Fortuna -Garsdorf und Frechen. Hinzu kamen Entnahmen 
für die öffentliche und industrielle Wasserversorgung. Die bis heute größte Beanspru-
chung des Grundwassers in der Erft-Scholle wurde in den letzten Jahrzehnten jedoch 
durch die Sümpfung für den Tagebau Hambach verursacht. Entsprechend großräumig 
gekennzeichnet und beeinflusst ist dort das Grundwasser, mit entsprechenden Aus-
wirkungen auf die Grundwasserflurabstände, die Grundwasserfließrichtung und poten-
tiellen Auswirkungen auf grundwasserabhängige Schutzgüter wie bspw. Oberflächen-
gewässer. 
In der Kölner Scholle kann ein potentieller Einfluss durch die Sümpfung in der Erft -
Scholle im obersten Grundwasserleiter auf den linksrheinischen Teil begrenzt werden, 
da der Rhein hier eine hydraulische Grenze darstellt. Im rechtsrheinischen Teil der 
Kölner Scholle kann ein potentieller Einfluss der Sümpfung zu Druckspiegelentspan-
nungen in den tie feren Grundwasserleitern führen, die mit Hilfe von Grundwasser-
messstellen zu beobachten sind. In der Venloer Scholle, die von der Erft-Scholle weit-
gehend hydraulisch getrennt ist, werden die Grundwasserverhältnisse durch öffentli-
che und private Entnahmen sowie vor allem durch die Sümpfungsmaßnahmen für den 
Tagebau Garzweiler bestimmt. Etwaige Randüberströme aus der Sümpfung in der be-
nachbarten Erft-Scholle werden in der Venloer Scholle daher infolge des Haupteinflus-
ses der hier betriebenen Sümpfung für den Tagebau Garzweiler überprägt. Auch in 
der angrenzenden Rur-Scholle werden die Grundwasserverhältnisse durch öffentliche

4      Wasser- und Naturhaushalt 
4.1   Wasserwirtschaft und Tagebausee 
79 
 
und private Entnahmen sowie vor allem durch die Sümpfungsmaßnahmen für den Ta-
gebau Inden bestimmt. Demnach gilt für die Rur-Scholle ebenfalls, dass etwaige Rand-
überströme aus der Sümpfung der benachbarten Erft -Scholle infolge des Hauptein-
flusses der in der Rur-Scholle betriebenen Sümpfung für den Tagebau Inden überprägt 
werden. 
Im Hinblick auf die Auswirkungen, die sich aus der Überlagerun g von verschiedenen 
Sümpfungsmaßnahmen untereinander und mit anderen Grundwasserentnahmen in 
diesem Raum sowie unter Berücksichtigung des Grundwasserwiederanstiegs erge-
ben, ist es erforderlich, die Erft-Scholle und die linksrheinische Kölner Scholle als was-
serwirtschaftliche Einheit zu behandeln und die wasserwirtschaftlichen Verhältnisse 
für die betroffenen Grundwasserstockwerke vor, während, und nach Beendigung des 
Tagebaus Hambach einschließlich des sich einstellenden stationären Endzustands 
nach der Wie deranstiegsphase des Grundwassers darzustellen. Bei der Darstellung 
und Beurteilung der zu erwartenden Verhältnisse im durch den Tagebau Hambach 
beeinflussten Gebiet ist jedoch die erwähnte vorherige Beeinflussung der Grundwas-
serverhältnisse mit zu berücksichtigen. Hierbei ist vor allem die chemische Beeinflus-
sung durch Pyritoxidationsprodukte und Kippenwässer zu benennen. 
Der sich aus der Abbauplanung ergebende, notwendige Verlauf der Grundwasserab-
senkung wird mit Hilfe des sogenannten revierweiten Grundwassermodells prognosti-
ziert, welches die Gebiete der Erft -Scholle und der linksrheinischen Kölner Scholle 
miteinschließt. Unter Berücksichtigung der jeweils neuesten geologischen und hydro-
logischen Erkenntnisse ist das Grundwassermodell für die Bereiche der  Erft-Scholle 
und der linksrheinischen Kölner Scholle konsequent weiterzuentwickeln, fortzuschrei-
ben und zu aktualisieren. Alle hydrogeologisch relevanten Bereiche und dabei vor al-
lem auch alle wesentlichen hydraulischen Wechselwirkungen inklusive etwaiger Über-
strommengen zwischen den Schollen sind im Grundwassermodell mit abzubilden. Aus 
den Ergebnissen ergibt sich die bergbaulich notwendige Grundwasserentnahme, die 
zur Trockenhaltung des Tagebaus Hambach erforderlich ist.  
Um die Auswirkungen der Sümpfung smaßnahmen unter Berücksichtigung möglicher 
Maßnahmen zur Schonung des Grundwassers abschätzen zu können, muss die Be-
obachtung des Wasserhaushaltes räumlich und zeitlich fortgeführt und unter Umstän-
den verdichtet und ausgeweitet werden. Die zukünftigen Aus wirkungen der Sümp-
fungsmaßnahmen auf den Wasserhaushalt und die Wasserwirtschaft in der Erft -

4      Wasser- und Naturhaushalt 
4.1   Wasserwirtschaft und Tagebausee 
80 
 
Scholle und der linksrheinischen Kölner Scholle können über das auf der Grundlage 
des revierweiten Grundwassermodells zuverlässig beurteilt abgeschätzt werden.

4      Wasser- und Naturhaushalt 
4.1   Wasserwirtschaft und Tagebausee 
81 
 
Ziel 2: Bei allen bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ist das Gebot der größt-
möglichen Schonung der Grundwasservorräte zu beachten. 
Die Grundwasserabsenkung und -entspannung der einzelnen Grund-
wasserleiter sind räumlich und zeitlich so zu betreiben, dass ihre  Aus-
wirkungen unter Berücksichtigung der bergsicherheitlichen Notwendig-
keiten so gering wie eben möglich gehalten werden. 
Die sümpfungsbedingten Auswirkungen sind nach dem jeweiligen Stand 
der Technik z. B. durch 
- örtlich gezielte und zeitlich gestaffelte Sümpfung, 
- neuere Entwässerungstechniken und 
- Grundwasseranreicherungen zum Schutz von Feuchtgebieten, so-
weit erforderlich 
zu minimieren. Der hierfür gebotene Aufwand soll in einem angemesse-
nen Verhältnis zu dem erwarteten Nutzen stehen. 
 
Erläuterung:  
In Nordrhein-Westfalen sind ca. 18 Mio. Menschen und eine hochentwickelte Industrie 
auf besonders große Wassermengen angewiesen. Grundwasser ist nicht überall im 
Land gleichmäßig verteilt. Reichlich vorhanden ist es in den Flachlandgebieten, wo es 
in Kiesen und Sanden gespeichert ist. Grundwasser in ausreichender Menge und Güte 
ist nur begrenzt verfügbar und nicht zu vermehren. Neben der Versorgung der Bevöl-
kerung mit Trinkwasser und der Industrie mit Betriebswasser ist auch seine Bedeutung 
für den Naturhaushalt hervorzuheben. 
Aus den vorgenannten Gründen sind die Grundwasservorkommen und auch die Ober-
flächengewässer gemäß den Zielen und Grundsätzen unter 7.4 LEP NRW nachhaltig 
zu sichern und zu entwickeln sowie gemäß §§ 1, 2 und 6 WHG in Verbindung mit  
§§ 2 und 32 LWG so zu schützen und zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der All-
gemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen und dass jede 
vermeidbare Beeinträchtigung unterbleibt.

4      Wasser- und Naturhaushalt 
4.1   Wasserwirtschaft und Tagebausee 
82 
 
Um das für den Betrieb des Tagebaus erforderliche Absenkung sziel zu erreichen, 
muss lokal ein Großteil der Wassermengen aus dem Grundwasservorrat entnommen 
werden. Eine Minimierung der Vorratsentnahme auf das zur Sicherstellung der Stand-
sicherheit erforderliche Maß ist geboten, weil so unter anderem der durch die Vorrats-
entnahme abgesenkte Grundwasserstand nach Beendigung der bergbaulichen Tätig-
keit schneller wieder angehoben und das Grundwasser wieder im üblichen Umfang 
genutzt werden kann, so dass es dem Naturraum wieder zur Verfügung steht. 
Zur Verminderung der mit der Grundwasserabsenkung durch die Sümpfung verbun-
denen Nachteile und Schäden für den Wasserhaushalt und potentiell für den Natur-
haushalt müssen durch die Bergbautreibende geeignete Maßnahmen ergriffen wer-
den, welche die flächenhafte Ausdehnung der Gru ndwasserentnahme reduzieren. 
Dazu hat die Bergbautreibende im Bedarfsfall Möglichkeiten zu untersuchen und Lö-
sungen umzusetzen. 
Um die Auswirkungen der bergbaubedingten Grundwasserabsenkung zu begrenzen 
und nachteilige Veränderungen zu vermeiden, wurden bereits im Teilplan 12/1 Schutz-
maßnahmen vorgesehen. Grundlegend muss die Sümpfung örtlich und zeitlich so be-
trieben werden, dass für das jeweilige Ziel der Grundwasserabsenkung zur Einhaltung 
der Standsicherheit der Tagebauböschungen nach Maßgabe der Schonu ng der Res-
source Grundwasser bzw. des Gebotes der minimalen Sümpfung nur das geringst-
mögliche und erforderliche Vorratsvolumen gesümpft wird. Diese Schutzmaßnahmen 
gelten weiterhin. 
Aufgrund der angepassten Tagebauplanung wird sich der Sümpfungsschwerpunkt im 
Vergleich zum gegenwärtigen Zustand nicht mehr wesentlich verändern. Die Sümp-
fungsmengen werden sich aufgrund der tagebaugeometrischen Veränderungen ten-
denziell in der Größenordnung der letzten Jahre bewegen bzw. leicht rückläufig sein. 
Für das Vorhaben in der geänderten Form ist eine zusätzliche Sümpfung der verschie-
denen Grundwasserhorizonte im Tagebauvorfeld, mit Ausnahme des Bereichs der In-
anspruchnahme östlich des Hambacher Forstes, nicht mehr erforderlich. Die Trocken-
haltung des offenen Tagebaus i nklusive der Böschungen ist aber aus Standsicher-
heitsgründen weiterhin sicherzustellen. Da beim notwendigen Abflachen der Randbö-
schung bestehende Brunnen überkippt werden und somit für die Sümpfung nicht mehr

4      Wasser- und Naturhaushalt 
4.1   Wasserwirtschaft und Tagebausee 
83 
 
zur Verfügung stehen, sind zahlreiche neue Sümpfungsanlagen insbesondere im Be-
reich des nordöstlichen Tagebaurands und auch im Bereich der Gewinnungsstrossen 
zu errichten. Zur Gewährleistung der Standsicherheit müssen die infolge der Überkip-
pung wegfallenden Sümpfungskapazitäten vorlaufend kompensiert werden. 
Über das Grundwassermodell erfolgt zur sachgerechten Beurteilung der Sümpfungs-
einflüsse im betroffenen Raum die Aufstellung der Gesamtgrundwasserbilanz für das 
betrachtete Gebiet unter Berücksichtigung der Sümpfungswassermengen sowie die 
Prognose auftretender Maximal- und Minimalwerte für Absenkungen bzw. Aufhöhun-
gen des Grundwasserstands. Die Beurteilung wird dabei anhand verschiedener Zeit-
punkte vorgenommen. 
Im Bereich der Erft-Scholle und der linksrheinischen Kölner Scholle können großräu-
mige Grundwasseranreicherungen (bspw. in Form von Versickerungs - oder Infiltrati-
onsanlagen) aufgrund fehlender Beeinträchtigungen von grundwasserabhängigen 
Schutzgütern, hier insbesondere Feuchtgebiete und Oberflächengewässer, nach ak-
tuellem Kenntnisstand, unterbleiben (vgl. Kap. 4.2).

4      Wasser- und Naturhaushalt 
4.1   Wasserwirtschaft und Tagebausee 
84 
 
4.1.2 Sümpfungswasser/-menge 
 
Ziel: Das Sümpfungswasser ist vorrangig als Ersatz -, Ausgleichs- und Öko-
wasser zu verwenden. Die jeweils erforderliche Qualität ist dabei zu be-
rücksichtigen und muss gegebenenfalls durch Aufbereitung gewährleis-
tet werden. Der verbleibende Teil ist für Betriebs- und Kraftwerkszwecke 
zu nutzen. Der Überschuss kann nach Menge und Qualität im Einklang 
mit den gewässerspezifischen Bewirtschaftungszielen in die Vorfluter 
(Erft, Rur, Kölner Randkanal und Tagebausee) eingeleitet werden. Dabei 
sind Beeinträchtigungen von Gewässern und Landökosystemen nach 
Maßgabe der jeweiligen Fachgesetze zu vermeiden. 
Fehlende Wassermengen für die Kühlung der Kraftwerke Niederaußem 
und Neurath sowie der Fabrik Fortuna-Nord sind durch Bezug von Sümp-
fungswässern anderer Tagebaue, durch andere Kühlverfahren oder auf 
andere Weise auszugleichen.  
 
Erläuterung:  
Durch den weiträumig wirkenden Sümpfungseinfluss ist eine große Zahl von öffentli-
chen Wasserversorgungsunternehmen, privaten Wasserentnehmern und der Natur-
haushalt selbst potentiell betroffen. Aufgrund der aktuellen gesetzlichen Regelungen 
ist die Bergbautreibende verpflichtet, im Bedarfsfall aufgrund der gezielten Entnahme 
des Grundwasservorrates nicht nur den Wassernutzern, sondern auch für nicht ver-
meidbare erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushalts Ausgleich bzw. Ersatz zu 
leisten. 
Durch das Gebot der minimale n Sümpfung bzw. der größtmöglichen Schonung der 
Grundwasservorräte wird garantiert, dass nur so viel Wasser gehoben wird, wie zur 
Standsicherheit der Böschungen und Sohlen des Tagebaus Hambach zwingend erfor-
derlich ist. Ergänzend werden Maßnahmen zur Direk teinleitung von aufbereitetem 
Sümpfungswasser in Oberflächenwasserkörper umgesetzt. 
Nach dem Wasserhaushaltsgesetz, dem Landeswassergesetz NRW und dem Bun-
desberggesetz ist die Bergbautreibende verpflichtet, den Wassernutzern durch die

4      Wasser- und Naturhaushalt 
4.1   Wasserwirtschaft und Tagebausee 
85 
 
Sümpfung entstehende Schäden und Nachteile (z. B. Trockenfallen der Brunnen, Än-
derungen der Wasserqualität) zu entschädigen bzw. auszugleichen. 
Dies kann z. B. erfolgen durch 
- die Lieferung von Ersatz -, Ausgleichs- oder Ökowasser aus der Sümpfung, dazu 
gehört auch Beregnungswasser, 
- Anschluss an eine leistungsfähige Wassergewinnungsanlage, 
- Vertiefen der Brunnen an Ort und Stelle,  
- Bau und Betrieb einer Aufbereitungsanlage,  
- Geldentschädigung. 
Die Nutzung des anfallenden Sümpfungswassers hat im Bedarfsfall vorrangig als Er-
satz-, Ausgleichs- und Ökowasser zu erfolgen, da weitere die Tagebausümpfung über-
lagernde Grundwasserentnahmen eine Vergrößerung des Absenkungstrichters bewir-
ken können. Dabei ist zu beachten, dass die Sümpfungswassermengen nur befristet 
zur Verfügung stehen.  
Als "Ersatzwassermaßnahme" bezeichnet man das Bereitstellen und Liefern von Was-
ser für bergbaulich beeinträchtigte Wasserversorgungs - und Betriebswasseranlagen. 
Zu den Ersatzwassermaßnahmen gehört auch das Wasser für eventuelle Beregnungs-
maßnahmen. Unter eine r "Ausgleichswassermaßnahme" versteht man die Reduzie-
rung oder Einstellung der Wasserentnahmen Dritter zur ökologisch wirksamen Scho-
nung des Grundwassers, obwohl der Weiterbetrieb technisch möglich wäre. Als Aus-
gleich erfolgt die Lieferung von Sümpfungswas ser. Als "Ökowassermaßnahme" be-
zeichnet man das Bereitstellen und direkte Liefern von geeignetem Wasser zur 
Feuchthaltung eines bestimmten Feuchtbiotops oder den Erhalt einer bestimmten 
Wasserführung eines Gewässers. Eine Versorgung mit Ökowasser für den Erhalt von 
Feuchtgebieten ist infolge der Sümpfung für den Tagebau Hambach nicht erforderlich. 
Soweit Sümpfungswässer aus dem Betrieb des Tagebaus Hambach als Ökowasser 
eingesetzt werden, erfolgt dies für Feuchtgebiete, deren Wasserhaushalt maßgeblich 
durch die Sümpfung der Tagebaue Inden und Garzweiler betroffen ist (vgl. Kap. 4.2). 
Bei der Nutzung des Sümpfungswassers bestehen bis zum Ende der Auskohlung des 
Tagebaus auch andere, konkurrierende Nutzungsansprüche wie z. B. der Eigenbedarf 
und ein möglicher Kühlwasserbedarf der Kraftwerke. Hier hat jedoch die Deckung des 
Ersatz-, Ausgleichs- und Ökowasserbedarfs Vorrang, unbeschadet des Eigenbedarfes

4      Wasser- und Naturhaushalt 
4.1   Wasserwirtschaft und Tagebausee 
86 
 
des Tagebaus im Brandfall und bei kritischen Immissionslagen. Der Eigenbedarf der 
Tagebaue kann zum Teil aus geringerwertigem Wasser gedeckt werden. 
Entsprechend der wasserhaushaltsbezogenen Nebenbestimmungen des aktuell gülti-
gen 3. Rahmenbetriebsplanes des Tagebaus Hambach ist Ausgleichs -, Ersatz- und 
Ökowasser auch nach Ende des Braunkohlenabbaus bereitzustellen . Beispielsweise 
handelt es sich hierbei um Maßnahmen zur Ersatzwasserlieferung für beeinträchtigte 
Dritte oder Wässer zur Einleitung in die Erft zum Ausgleich des sümpfungsbedingten 
Abflussdefizits. Dabei hat die erforderliche Bereitstellung grundsätzlich  während der 
Dauer der sümpfungsbedingten Auswirkungen bzw. bis zur Erreichung von bergbau-
lich unbeeinflussten Grundwasserverhältnissen zu erfolgen. Aufgrund der lokal unter-
schiedlichen Entwicklung des Grundwasserwiederanstiegs können sich bei der Dauer 
der erforderlichen Maßnahmen lokale Unterschiede ergeben. 
Der Überschuss der Sümpfungswässer kann in die Vorfluter Erft, Rur, Kölner Randka-
nal sowie nach Einstellung der Braunkohlegewinnung im Tagebau Hambach auch in 
den Tagebausee Hambach eingeleitet werden . Die fortlaufende Sümpfung während 
der Tagebauseebefüllung dient der Standsicherheit der Seeböschungen. 
Bei der Verwendung der Sümpfungswässer sind die gewässerspezifischen Bewirt-
schaftungsziele (Menge und Chemie) und die daraus resultierenden Anforderung en 
zu berücksichtigen.  
 
Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere:  
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren, 
- im Verfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz.

4      Wasser- und Naturhaushalt 
4.1   Wasserwirtschaft und Tagebausee 
87 
 
4.1.3 Wasserversorgung 
 
Ziel: Die Sicherstellung der öffentlichen und  privaten Wasserversorgung in 
Menge und Güte ist rechtzeitig z. B. durch 
- die Lieferung von geeignetem Ersatz- und Ausgleichswasser aus der 
Sümpfung, 
- Anschlüsse an andere Wassergewinnungsanlagen, 
- Ersatz-/Tiefbohren von beeinträchtigten Brunnen, 
- die Zahlung von Mehrförderkosten bei Förderung und Aufbereitung, 
- oder den Bau, die Erweiterung und den Betrieb von Wasseraufberei-
tungsanlagen oder 
- eine ausreichende Vorerkundung zur Ermittlung und Prüfung der bis-
herigen Annahmen zur mengenmäßigen Verfügbarkeit und Qualität 
nach Grundwasserwiederanstieg in vom Kippenabstrom beeinfluss-
ten Bereichen 
für die Dauer der bergbaulichen Auswirkung auf das Grundwasser zu ge-
währleisten. Hierüber ist vor Beginn des Abbaus der Nachweis zu führen. 
 
Erläuterung:  
Durch die bergbauliche Grundwasserabsenkung werden Wassergewinnungsanlagen 
in unterschiedlichem Ausmaß beeinflusst und hinsichtlich Menge, Güte und Förder-
höhe beeinträchtigt. Die Bergbautreibende ist verpflichtet, durch geeignete Maßnah-
men so lange Ersatz zu leisten, wie d ie Beeinträchtigung andauert (siehe Erläuterun-
gen zu den Zielen in Kap. 4.1.1 und 4.1.2).  
Durch den absinkenden Grundwasserstand wird im günstigsten Fall nur die Förder-
höhe einer Wassergewinnungsanlage geändert. Gegebenenfalls kann bereits durch 
die Erhöhung der Pumpenleistung und Abgeltung der zusätzlich aufzuwendenden För-
derkosten Ersatz geschaffen werden. Wird die Leistungsfähigkeit vorhandener Brun-
nen durch den sinkenden Grundwasserstand jedoch vermindert, so ist zum Beispiel

4      Wasser- und Naturhaushalt 
4.1   Wasserwirtschaft und Tagebausee 
88 
 
durch zusätzliche Brunnen die Gesamtleistung der Wassergewinnungsanlage zu er-
halten. Möglicherweise kann auch eine ti efere Brunnenanlage als Ausgleich und Er-
satz gebaut werden. 
Im begründeten Einzelfall ist nachzuweisen, dass dadurch das Ausmaß der Grund-
wasserabsenkung nicht so vergrößert wird, dass bisher unbetroffene Grundwassernut-
zer durch die Ersatzwassermaßnahme bet roffen werden (Sekundäreffekt). Bei den 
aufgezählten Möglichkeiten kommt der Lieferung von Ersatzwasser erste Priorität zu. 
Soweit im Nahbereich der Tagebaue die Grundwasserleiter gänzlich von Wasser ent-
leert werden und eine Wassergewinnung unmöglich gemac ht wird, soll in der Regel 
die Wasserversorgung durch Lieferung von Sümpfungswasser als Ersatzwasser si-
chergestellt werden.  
Bei einer Verlagerung der Wassergewinnung in tiefere Grundwasserleiter kann, sofern 
dies hydrologisch überhaupt möglich ist, eine A ufbereitung des Wassers erforderlich 
werden.  
In Bezug auf die Gewässergüte ist bereits aufgrund entsprechender Modellberechnun-
gen bekannt, dass es in der Erft-Scholle zu einer Oxidation des in den Halden abgela-
gerten Pyrits des Braunkohlennebengesteins kommt. Mit dem nach Bergbauende wie-
deransteigenden Grundwasser kommt es unter anderem zu einer Lösung von Sulfat, 
welches mit dem Grundwasser in die angrenzenden Grundwasserleiter abströmt. 
Durch den Abstrom dieses sulfatreichen Kippengrundwassers aus dem Tagebau Ham-
bach und insbesondere den Altkippen kann es in den kommenden Jahrzehnten zu 
einer Beeinträchtigung der Grundwasserqualität in Teilbereichen der Erft-Scholle kom-
men und aufgrund dessen zu einer Verlagerung mehrerer Wassergewinnungsanlagen 
und Wasserwerksstandorten. Dies betrifft jeweils frühestens die Wassergewinnungs-
anlage Pfaffendorf/Glesch fünf Jahre nach Bergbauende, das Wasserwerk Sindorf 35 
Jahre nach Bergbauende und das Wasserwerk Türnich 25 Jahre nach Bergbauende. 
Aus heutiger Sicht ist am Das Wasserwerk Dirmerzheim wird dagegen frei  nicht mit 
von Einflüssen des Kippengrundwassers bleiben und zu rechnen. Es wird langfristig 
aufgrund des vorhandenen Grundwasserdargebots ausgebaut, um die Wasserversor-
gung auf der Erft-Scholle für die Städte Bedburg, Bergheim, Elsdorf, Erftstadt, Kerpen 
und Teile der Gemeinde Titz zu sichern, welche aktuell über die langfristig wegfallen-
den Wassergewinnungsanlagen und Wasserwerke versorgt werden. Diese Kompen-
sation zur Sicherstellung der zukünftigen Wasserversorgung in der Erft-Scholle ist über

4      Wasser- und Naturhaushalt 
4.1   Wasserwirtschaft und Tagebausee 
89 
 
ein langfristiges Wasserversorgungskonzept zwischen dem Erftverband und der Berg-
bautreibenden festgelegt. Das Konzept ist aufgrund des vorzeitigen Ausstiegs aus der 
Braunkohlenförderung nun deutlich früher umzusetzen und bedarf einer gemeinsamen 
Überprüfung anhand der geänderten Randbedingungen und neuesten Erkenntnisse. 
Dem Schutz des zukünftigen Einzugsgebiets des Wasserwerks Dirmerzheim kommt 
dabei besondere Bedeutung zu. 
Entsprechend gilt grundsätzlich, dass die Bergbaut reibende den beeinträchtigten 
Wasserentnehmer im Rahmen der Gesetze durch notwendige Ersatz- und Ausgleichs-
maßnahmen schadlos zu stellen hat. Dazu gehört auch der ausreichende Ersatz des 
Wasserverbundnetzes, falls das Wasserversorgungsnetz durch bergbaulic he Einwir-
kungen gestört wird.  
Zu den vorgesehenen Ersatzmaßnahmen zählen z. B. die Lieferung von Ersatzwasser, 
die Übernahme der Betriebskosten - und Mehrförderkosten, der Bau von Ersatzbrun-
nen oder der Anschluss an das öffentliche Trinkwassernetz. Diese Maßnahmen zeigen 
auf, dass eine Lösung der Ersatzwasserfrage möglich ist.   
Grundsätzlich ist zu beachten, dass die Sümpfungsmengen nach Einstellung der 
Braunkohlegewinnung mit Befüllung des Tagebausees sukzessive reduziert werden 
und demnach deutlich gerin gere Sümpfungsmengen zur Verfügung stehen als noch 
während des aktiven Tagebaubetriebs. Gleichzeitig bewirkt der mit Reduzierung der 
Sümpfungsmaßnahmen großräumig einsetzende Grundwasserwiederanstieg, dass 
die mengenmäßige Beeinflussung des Grundwassers und somit auch der öffentlichen 
sowie privaten Wasserversorgung rückläufig sein wird. 
Im Rahmen des Sammelberichtswesens berichtet die Bergbautreibende jährlich über 
alle erfolgten Ersatz - und Ausgleichsmaßnahmen unter anderem an die zuständige 
Bezirksregierung Arnsberg.  
 
Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere:  
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren, 
- im Verfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz,

4      Wasser- und Naturhaushalt 
4.1   Wasserwirtschaft und Tagebausee 
90 
 
- im Verfahren nach dem Landesnaturschutzgesetz bzw. Durchführung der o. g. Ver-
fahren unter Beachtung des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landesnatur-
schutzgesetzes NRW, 
- in Verfahren zur Neuaufstellung oder Änderung des Regionalplans Köln.

4      Wasser- und Naturhaushalt 
4.1   Wasserwirtschaft und Tagebausee 
91 
 
4.1.4 Oberirdische Gewässer  
 
Ziel 1: Bei sümpfungsbedingten Abflussminderungen in für die Wasse rwirt-
schaft oder den Naturhaushalt bedeutsamen Fließgewässern ist der Er-
halt der Abflussverhältnisse z. B. durch Einspeisung von Sümpfungs-
wasser sicherzustellen. Dabei muss eine sich an den natürlichen Verhält-
nissen nach Wiederanstieg des Grundwassers orie ntierende Mindest-
wasserführung gewährleistet und eine Verschlechterung der Wasserbe-
schaffenheit vermieden werden.  
 
Erläuterung: 
Wird das Grundwasser abgesenkt, können Oberflächengewässer, die vollständig oder 
teilweise in Kontakt mit dem Grundwasser stehen, Änderungen in der Wasserführung 
oder im Fließverhalten (bei Fließgewässern) bzw. im Wasserstand (bei Stillgewässern) 
erfahren. Zum Schutz von Feuchtgebieten und zur Erhaltung von schützenswerten 
grundwasserabhängigen Oberflächengewässern sind die Grundwasserstände im obe-
ren Grundwasserleiter von maßgebender Bedeutung. 
Eine Grundwasserabsenkung wirkt sich unterschiedlich schnell und stark auf Oberflä-
chengewässer aus. Maßgeblich dafür sind neben der Größe der Grundwasserabsen-
kung insbesondere die Entfernung von den Entnahmebrunnen und die hydraulischen 
Kennwerte des Grundwasserleiters sowie des Oberflächengewässers.  
Die Verminderung der Wasserführung in Flüssen und Bächen hat vielfältige Sekun-
därwirkungen, die je nach Maß der Abflussminderung mehr oder weniger deutlich wer-
den. Ein reduzierter Wasserstand kann für die Einleitungs- und Entnahmerechte Dritter 
von Bedeutung sein. Mit der reduzierten Wasserführung wird auch die Fließgeschwin-
digkeit vermindert. Bei sehr kleinen Gewässern vermindert sich dadurch auch die 
Schleppkraft und erhöhte Sedimentation ist die Folge. Dadurch und durch einen nied-
rigen Wasserstand mit geringer Fließgeschwindigkeit wird der Pflanzenwuchs geför-
dert. Erhöhter Unterhaltungsaufwand ist die Folge. Besondere Bedeutung kann die 
Verminderung der Wasserführung auf die Wasserqualität haben, wenn in das be-

4      Wasser- und Naturhaushalt 
4.1   Wasserwirtschaft und Tagebausee 
92 
 
troffene Gewässer Abwasser eingeleitet wird. Selbst bei ordnungsgemäßer Abwasser-
reinigung reicht u.U. die Verdünnung der Restverschmutzung nicht mehr aus und das 
Selbstreinigungsvermögen des Gewässers wird überfordert.  
Bei Seen und Teichen wird durch den sinkenden Wasserstand der Pflanzenwuchs und 
damit die Verlandung gefördert. Böschungen und Ufer können infolge des niedrigen 
Wasserspiegels erodieren.  
Aus den genannten Gründen muss eine an den natürlichen Verhältnissen nach Wie-
deranstieg des Grundwasse rs orientierende Mindestwasserführung in wasserwirt-
schaftlich und ökologisch bedeutsamen Gewässern im sümpfungsbeeinflussten Be-
reich sichergestellt werden. Darüber hinaus soll möglichst eine Verschlechterung der 
Wasserbeschaffenheit der Gewässer vermieden werden. Bei der Beurteilung dessen 
sind neben den Auswirkungen durch die Einleitung der Bergbautreibenden auch Be-
einflussungen Dritter bzw. Maßnahmen der Unterhaltungspflichtigen zu berücksichti-
gen, die nicht der Bergbautreibenden zuzuordnen sind. 
Über das revierweite und schollenübergreifende Grundwassermodell für das Rheini-
sche Braunkohlenrevier sind für die Erft-Scholle und die linksrheinische Kölner Scholle 
alle sümpfungsbedingten, wasserwirtschaftlich relevanten Einwirkungen durch den 
Betrieb des Tagebaus Hambach auf die Oberflächengewässer erfasst. Zu berücksich-
tigen ist, dass die Erft-Scholle und linksrheinische Kölner Scholle in Teilen schon durch 
großräumige Grundwasserabsenkungen beeinträchtigt ist, welche ebenfalls bergbau-
bedingt, aber teilweise bereits aus der Zeit vor dem Tagebau Hambach resultieren.  
Darüber hinaus werden Oberflächengewässer durch die Einleitung von Sümpfungs-
wasser des Tagebaus Hambach beeinflusst und weisen heute, wie im Beispiel der Erft, 
einen höheren Abfluss auf, als dies na türlicherweise der Fall wäre und wie es nach 
Einstellung der Sümpfungsmaßnahmen und abgeschlossenem Grundwasserwieder-
anstieg sein wird. Die Einleitung von anfallendem Sümpfungswasser in Oberflächen-
gewässer ist an verschiedenen Stellen zur Sicherstellung des Betriebs des Tagebaus 
Hambach jedoch notwendig.  
Für die Erft ist nach Einstellung des Betriebs des Tagebaus Hambach durch die Berg-
bautreibende, wie in der Leitentscheidung 2021 beschrieben, das ausgleichspflichtige, 
sümpfungsbedingte Abflussdefizit durch Wasserzuführung zu beheben. Dabei handelt

4      Wasser- und Naturhaushalt 
4.1   Wasserwirtschaft und Tagebausee 
93 
 
es sich im Vergleich zu heute um eine deutlich geringere Einleitmenge. Dadurch ist es 
möglich, dass die Erft sich den natürlichen Verhältnissen nach Wiederanstieg des 
Grundwassers annähert. Die Dauer der Maßnahme  richtet sich dabei nach der Ent-
wicklung der sümpfungsbedigten Beeinflussung und des Grundwasserwiederanstiegs.  
Entsprechend dieser Umstände und aufgrund des frühzeitigen Ausstiegs aus der 
Braunkohleförderung, mit den entsprechenden Konsequenzen auf den A bfluss der 
Erft, welche nach Reduzierung bzw. Einstellung der Sümpfungswassereinleitung na-
türlicherweise einen deutlich geringeren Abfluss aufweisen wird, wurde durch den Er-
ftverband ein Perspektivkonzept für die Erft entwickelt, um die wasserwirtschaftlic hen 
und ökologischen Folgen sowie Konsequenzen gezielt durch strukturelle Maßnahmen 
zu begleiten. Aufgrund des vorgezogenen Braunkohleausstiegs befindet sich das Per-
spektivkonzept aktuell in der beschleunigten Umsetzung.  
Neben den Einleitungen in die Erft wird Sümpfungswasser aus dem Tagebau Hambach 
in den Kölner Randkanal eingeleitet, sowie im Bereich von Selhausen in die Rur. Auch 
diese Einleitungen fallen mit Ende der Sümpfungsmaßmahmen weg, sodass dann von 
einer deutlich zurückgehenden Beeinflussung de r Oberflächengewässer auszugehen 
ist.  
Weiterhin wird Sümpfungswasser in den Ellebach zum Schutz des Feuchtgebietes 
Rurdriesch, des Ellebachs selbst sowie des daraus gespeisten Mühlengrabens einge-
leitet. Zudem findet eine Einleitung von Sümpfungswasser des  Tagebaus Hambach in 
das Fließ an den fünf Weihern statt. Der Ellebach und daraus gespeister Mühlengraben 
werden aufgrund der vorherrschenden Grundwasserabsenkung im Rahmen der Fest-
legungen zum Betrieb des Tagebaus Inden gestützt. In Teilen wird Sümpfungsw asser 
aus dem Tagebau Hambach in das Gewässersystem der Norf eingeleitet. Entsprechend 
den in den BKP Inden und Garzweiler II getroffenen Regelungen ist zu gewährleisten, 
dass diese Systeme auch aufgrund des vorzeitigen Endes der Braunkohlenförderung 
mit Ökowasser versorgt werden, sobald das Sümpfungswasser ausbleibt und der An-
schluss an das Grundwasser noch nicht wiederhergestellt ist. 
Aus dem Betrieb des Tagebaus Hambach ergibt sich aufgrund der geringfügigen Be-
einflussung von Oberflächengewässern im Untersuchungsgebiet Wirkpfad Wasser dar-
über hinaus keine Erforderlichkeit zur Festlegung von Maßnahmen zur Sicherstellung 
des Erhalts von Abflussverhältnissen dieser Gewässer. Sollte es künftig entgegen der

4      Wasser- und Naturhaushalt 
4.1   Wasserwirtschaft und Tagebausee 
94 
 
durchgeführten Prognose durch die Sümpfung für den Ta gebau Hambach zu unver-
meidbaren Beeinträchtigungen von grundwasserabhängigen Oberflächengewässern 
kommen, hat die Bergbautreibende entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. 
 
Ziel 2: Die Einleitung des Sümpfungswassers in die oberirdischen Gewässer ist 
mengenmäßig so zu begrenzen und muss qualitätsmäßig so beschaffen 
sein, dass sie mit den jeweiligen gewässerspezifischen Bewirtschaf-
tungszielen in Einklang steht und natürliche Hochwässer schadlos in 
den Gewässern abfließen können. 
 
Erläuterung: 
Die anfallenden Sü mpfungswässer müssen, soweit sie nicht anderweitig verwendet 
werden sollen, in die Oberflächengewässer eingeleitet werden. 
Hieraus resultiert unter Umständen eine erhöhte Wasserführung, durch welche die 
Ufer angegriffen werden können, insbesondere auch dan n, wenn durch größere Nie-
derschläge ohnehin ein stärkerer Abfluss vorhanden ist.  
Einleitungen dürfen daher nur zugelassen werden, wenn unter Berücksichtigung auch 
des natürlichen Hochwasserabflusses die Leistungsfähigkeit der Gewässer nicht über-
schritten wird. Das heißt, dass bei natürlichem Hochwasser ggf. die Sümpfungswas-
sereinleitung unter Beachtung der bergbaulichen Erfordernisse gedrosselt oder einge-
stellt werden muss.  
Die einzuleitenden Wässer sind hinsichtlich ihrer Qualität nicht immer unbedenklic h. 
Die in einigen Grundwasserleitern vorhandenen Bestandteile, z. B. Eisen, Salze und 
die Temperaturverhältnisse, können das geförderte Grundwasser so stark belasten, 
dass bei der Einleitung in ein Oberflächengewässer die Gewässerbiologie und unter 
Umständen die Einleitungs - und Entnahmerechte Dritter beeinträchtigt werden. Die 
einzuleitenden Wässer müssen demnach so beschaffen sein, dass sie mit den gewäs-
serspezifischen Bewirtschaftungszielen in Einklang stehen.  
Besonders belastete Sümpfungswässer müssen aufgrund stofflicher Beeinträchtigun-
gen vor einer Einleitung in die Vorfluter ggf. behandelt werden. Dies kann dadurch

4      Wasser- und Naturhaushalt 
4.1   Wasserwirtschaft und Tagebausee 
95 
 
erleichtert werden, dass das stärker belastete Grundwasser gesondert gefasst und 
gehoben wird und vor Vermischung mit unbelastetem Wasser behandelt wird. 
Die bestehenden Einleitungen in Oberflächengewässer so wie die heranzuziehenden 
Bewirtschaftungsziele sind im Ergebnis der Umweltprüfung näher erläutert. Demnach 
sind keine nachteiligen Umweltauswirkungen für Oberflächengewässer zu erwarten. 
 
Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere:  
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren, 
- im Verfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz, 
- im Verfahren nach dem Landesnaturschutzgesetz bzw. Durchführung der o. g. Ver-
fahren unter Beachtung des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landesnatur-
schutzgesetzes NRW.

4      Wasser- und Naturhaushalt 
4.1   Wasserwirtschaft und Tagebausee 
96 
 
4.1.5 Wasserwirtschaftliche Verhältnisse nach Beendigung des Braukohlenta-
gebaues  
Ziel 1: Die Bereitstellung von Ersatz-, Ausgleichs- und Ökowasser soll nicht nur 
bis zur Be endigung des Tagebaus erfolgen, sondern ist – soweit erfor-
derlich - darüber hinaus bis zur Wiederauffüllung des Grundwasserkör-
pers bzw. bis zur Erreichung von bergbaulich unbeeinflussten Grund-
wasserverhältnissen, die als endgültiger Zustand angesehen und a nge-
strebt werden, sicherzustellen.  
 
Erläuterung:  
Nach den derzeitigen Planungen zum Ausstieg aus der Braunkohlenförderung im Ta-
gebau Hambach wird die Kohlegewinnung bis Ende 2029 eingestellt. Da sich das na-
türliche Ansteigen des Grundwassers nach Beendigung des Bergbaus über einen län-
geren Zeitraum erstrecken wird, und im Wesentlichen mit der sukzessiven Reduzie-
rung und Einstellung der Sümpfungsmaßnahmen einhergeht, muss die Lieferung von 
Ersatz-, Ausgleichs- und Ökowasser auch nach Beendigung des Tagebau s so lange 
fortgesetzt werden, bis Grundwasserverhältnisse erreicht sind, welche als endgültiger 
Dauerzustand anzusehen sind. Eine beschleunigte Befüllung des Tagebausees wird 
vorrangig über Rheinwasser erfolgen, welches über die Rheinwassertransportleitun g 
in den zukünftigen Tagebausee eingeleitet wird.  
Nach Abschluss der Rekultivierung ist eine Überprüfung des dann bestehenden Zu-
standes des Wasser- und Naturhaushaltes des Gesamtraumes (hier: Erft-Scholle und 
linksrheinische Kölner Scholle) vorzunehmen. H ierbei sind beispielweise einzubezie-
hen:  
- die durch technische Maßnahmen am Leben erhaltenen Oberflächengewässer, 
Feuchtgebiete und Biotope und  
- die als Ausgleich - und Ersatzmaßnahmen neu geschaffenen Biotope außerhalb 
und innerhalb des Abbaubereichs.  
 
Mit der Überprüfung soll die Erforderlichkeit über die Fortdauer der technischen Maß-
nahmen festgelegt werden.

4      Wasser- und Naturhaushalt 
4.1   Wasserwirtschaft und Tagebausee 
97 
 
Ziel 2: Die Wiederauffüllung der weitgehend entleerten Grundwasserkörper in 
der Erft-Scholle und der linksrheinischen Kölner Scholle ist durch die 
Anlage des Tagebausees Hambach und dessen Befüllung mit Rheinwas-
ser gezielt zu beschleunigen. Mögliche Schäden bzw. erhebliche Beein-
trächtigungen durch einen Grundwasserwiederanstieg über das berg-
baulich unbeeinflusste Niveau hinaus sind nach Maßgabe des Bergscha-
densrechts sowie im Übrigen nach den umweltgesetzlichen Anforderun-
gen zu vermeiden und im Bedarfsfall zu kompensieren. 
 
Erläuterung:  
Nach Beendigung der Braunkohlengewinnung im Tagebau Hambach ist die Grund-
wasserlandschaft der Erft -Scholle und der l inksrheinischen Kölner Scholle durch die 
bergbauliche Sümpfung weitgehend entwässert. Mit der sukzessiven Reduzierung bis 
hin zum Ende der Sümpfungsmaßnahmen entfällt diese Quelle für Ersatz-, Ausgleichs- 
und Ökowasser. Die gezielte Wiederauffüllung der Grundwasserkörper erfolgt über die 
Versickerung von Wasser aus dem Tagebausee, welcher vorrangig über Rheinwasser 
befüllt wird. Das Rheinwasser wird über die Rheinwassertransportleitung zur beschleu-
nigten Befüllung in den Tagebausee eingespeist. Die beschleunigte Wiederauffüllung 
der Grundwasserkörper durch das Rheinwasser stellt eine Maßnahme zum Erreichen 
des mengenmäßig bestmöglichen Zustands der Grundwasserkörper , wie im Hinter-
grundpapier Braunkohlen dargelegt, nach Maßgabe des Hintergrundpapiers Braun-
kohle dar. 
Für die Grundwasserverhältnisse ist nach der Befüllung des Tagebausees die Ziel-
wasserhöhe des Seewasserspiegels von + 65 m NHN entscheidend, welche für den 
Tagebausee angestrebt wird (vgl. Kapitel 4.1.6.1, Ziel 2).  
Auf der Grundlage des vorliegenden Grundwassermodells ist davon auszugehen, dass 
das Grundwasserfließbild nach erfolgtem Grundwasserwiederanstieg (im Jahr 2200) 
in weiten Bereichen mit den Verhältnissen vor Beginn der großräumigen bergbaulichen 
Aktivitäten übereinstimmt und sich vorbergbauliche Grundwasserflurabstände wieder-
einstellen. Nur lokal werden die Grundwasserverhältnisse durch  Durch den zukünfti-
gen Tagebausee sowie vorhandene und den Kippenkörper werden die Grunwasser-
verhältnisse im Umfeld dauerhaf t verändert sein. In diesen Bereichen werden die

4      Wasser- und Naturhaushalt 
4.1   Wasserwirtschaft und Tagebausee 
98 
 
Grundwasserspiegel zumeist unterhalb der vorbergbaulichen Grundwasserstände lie-
gen.  
Nach dem Ergebnis der Umweltprüfung führen weder die tagebaubedingte Sümpfung 
(vgl. Kap. 4.1.2) noch der mit der Einstellung der Sümpfung erfolgende Grundwasser-
wiederanstieg zu einer Beeinträchtigung des Naturhaushalts. In den Angaben zur Um-
weltprüfung wurden mögliche Veränderungen des Naturhaushalts durch den Grund-
wasserwiederanstieg zur Erläuterung und Dokumentation der kün ftigen Verhältnisse 
mithilfe des Grundwassermodells untersucht. Auch diese Untersuchung erfolgte mit 
Blick auf die gesetzlichen Anforderungen der Eingriffsregelung, des gesetzlichen Bio-
topschutzes sowie sonstiger geschützter Teile von Natur und Landschaft und des Ar-
tenschutzes. Erhebliche Beeinträchtigungen des europäischen Schutzgebietsnetzes 
Natura 2000 durch den Grundwasserwiederanstieg können ebenfalls ausgeschlossen 
werden. Überwiegend wird eine Rückführung zu vorbergbaulichen Grundwasserver-
hältnissen erfolgen und damit einhergehend werden sich natürlichere Standortverhält-
nisse und somit auch naturnähere Vegetationsstrukturen entwickeln, welche sich po-
sitiv auf die Natürlichkeit, Vielfalt und Eigenart der Landschaft auswirken. 
Auch für Kultur - und Sachgüter sind durch den Grundwasserwiederanstieg keine er-
heblichen Beeinträchtigungen zu erwarten. Der Grundwasserwiederanstieg ist ein na-
türlicher Vorgang, durch den großräumig der frühere, vorbergbauliche Zustand wie-
derhergestellt wird.  Dabei werden die Gebirgsschichten wieder unter zusätzlichen Auf-
trieb bzw. Spannungsänderungen geraten und die Geländeoberfläche erfährt Hebun-
gen. Diese flächenhaften Bodenhebungen verlaufen entsprechend den Senkungen 
ebenfalls sehr gleichförmig und sind daher in der Regel nicht schadensrelevant.  
Im Einzelfall wider Erwarten auftretende Schäden durch einen Grundwasserwiederan-
stieg über das bergbaulich unbeeinflusste Niveau hinaus sind nach Maßgabe des 
Bergschadensrechts zu behandeln (vgl. Kap. 4.3). Geeignete Maßnahmen zur Ver-
meidung oder ggf. zur Kompensation von erheblichen Beeinträchtigungen sonstiger 
Umweltschutzgüter im Zusammenhang mit dem Grundwasserwiederanstieg sind nach 
Maßgabe umweltgesetzlicher Anforderungen zu prüfen.

4      Wasser- und Naturhaushalt 
4.1   Wasserwirtschaft und Tagebausee 
99 
 
Ziel 3: Die Grundwasserstände in der Erftaue sind auch nach abgeschlossenem 
vollständigem Wiederauffüllen der entleerten Grundwasserkörper dauer-
haft niedriger zu halten. 
 
Erläuterung: 
Im heute bebauten Bereichen der Erftaue werden die Grundwasserstände durch den 
Zielwasserspiegel des zukünftigen Tagebausees etwas niedriger gehalten, als dass 
diese in einem Szenario ohne Bergbaueinfluss ansteigen würden. Ergänzend sind ent-
sprechende Maßnahmen durch den Erftverband umzusetzen, um die Niedrighaltung 
der Grundwasserstände in der Erftaue zu gewährleisten. Ziel ist das dauerhafte Tro-
ckenhalten der vorhandenen und betroffenen Siedlungsbereiche.  
Die Erforderlichkeit der Maßnahmen zur dauerhaften Niedrighaltung der Grundwas-
serstände in der Erftaue ergibt sich aus der bereit s vor der Grundwasserabsenkung 
erfolgten Urbarmachung des ursprünglichen Sumpfgebiets im Bereich der Erftaue. In 
diesem Gebiet konnten weder Landwirtschaft betrieben noch Siedlungen errichtet wer-
den. Zwischenzeitlich hat jedoch eine intensive Besiedlung un d Nutzung des ehema-
ligen Sumpfgebiets stattgefunden, sodass dieses auch langfristig durch geeignete 
Maßnahmen trocken zu halten ist. Dabei handelt es sich um eine regionale Aufgabe, 
die der Erftverband als regionaler Wasserverband für sich im Auftrag der K ommunen 
anerkannt hat. 
Durch die Festlegung des Zielwasserspiegels des Tagebausees Hambach auf + 65 m 
NHN und den damit einhergehenden Strömungsverhältnissen wird ein positiver Bei-
trag zu den zusätzlich erforderlichen Niedrighaltungsmaßnahmen in der Erftau e ge-
leistet. Aufgrund des gegenüber dem ursprünglichen Niveau abgesenkten Wasser-
spiegels strömt dem Tagebausee großräumig das Grundwasser zu, welches wiederum 
über das Ablaufgewässer oberirdisch der Erft zugeführt wird. Dieses Wasser muss 
somit letztlich nicht in der Erftaue gehoben werden. 
Unbenommen der benannten Maßnahmen zur Niedrighaltung der Grundwasserstände 
in der Erftaue durch den Erftverband sowie mittels Festlegung des Zielwasserspiegels 
für den Tagebausee Hambach sind ergänzend Maßnahmen Dritter  erforderlich, um 
Schäden durch den Wiederanstieg des Grundwassers zu minimieren. Beispielhaft 
seien hier Festlegungen in Bebauungsplänen und Berücksichtigung der zukünftigen 
Grundwasserflurabstände bei Bauvorhaben benannt.

4      Wasser- und Naturhaushalt 
4.1   Wasserwirtschaft und Tagebausee 
100 
 
Ziel 4: Der Austrag von minerali siertem Wasser in das umgebende unverritzte 
Lockergestein ist zu minimieren. 
 
Erläuterung: 
Durch die Belüftung des Gesteins während der Grundwasserabsenkung und der Ab-
bauphase im Tagebau kommt es im Bereich der freigelegten Böschungen und Sohl-
flächen eines Tagebaus, sowohl auf der Abbau- als auch auf der Kippenseite, vermehrt 
zur Oxidation der im Gestein vorhandenen Pyrite, was unter anderem zur Entstehung 
von Sulfat, Eisen und Wasserstoffionen führt. Durch die mit der Pyritoxidation einher-
gehende Verringerung des pH-Wertes nimmt zudem die Konzentration an Schwerme-
tallen im Grundwasser in unmittelbarer Nähe der Kippen zu. Die Grundwasserabsen-
kung ist damit die Voraussetzung für die Pyritoxidation und hat indirekt Auswirkungen 
auf die chemische Zusammensetzun g des Grundwassers, nach dessen Wiederan-
stieg.  
Die Abbauprodukte der Pyritoxidation verbleiben jedoch zunächst in der entwässerten 
Tagebaukippe. In dieser Phase erfolgt eine erste Teil-Pufferung bzw. Fixierung der Oxi-
dationsprodukte durch die geogene Eigenpufferkapazität des Abraums. 
Nach dem Ende der Auskohlung und der Einstellung der Sümpfungsmaßnahmen er-
folgt der Wiederanstieg des Grundwassers. Zu diesem Zeitpunkt werden die noch vor-
handenen und nicht geogen abgepufferten Pyritoxidationsprodukte im wied eranstei-
genden Grundwasser oder durch die Infiltration von Niederschlagswasser in den Ab-
raumkippen gelöst. Durch Infiltrationen aus dem unverritzten Gebirge in die Kippe und 
dem Prozess der Grundwasserneubildung infolge von Niederschlägen bildet sich suk-
zessive ein zusammenhängender Kippenwasserspiegel aus. Die noch vorhandenen 
Pyritoxidationsprodukte werden im ansteigenden Grundwasser der Abraumkippen ge-
löst. Mit der Grundwasserströmung erfolgt eine weitere Durchmischung in der Kippe. 
Die im Kippengrundwas ser verbleibenden gelösten Inhaltsstoffe können im Über-
gangsbereich von der Kippe zum gewachsenen Gebirge in das unterstromige, vom 
Tagebau unbeeinflusste Gebirge der tieferen Grundwasserleiter gelangen ( Kippenab-
strom) und vermischen sich mit dem dort vorh andenen Grundwasser. Im weiteren 
Abstrom kommt es infolge der Verdünnung zu einem Rückgang der Initialkonzentrati-
onen.

4      Wasser- und Naturhaushalt 
4.1   Wasserwirtschaft und Tagebausee 
101 
 
Maßgebliche und großräumige qualitative Beeinflussungen des Grundwassers aus 
dem Kippenkörper des Tagebaus Hambach sind im Zeitraum bis 2030 aufgrund des 
weithin noch abgesenkten Grundwasserspiegels nicht zu erwarten. Langfristig kann 
es jedoch in den Niederungsbereichen von Erft und Finkelbach zu erhöhten Konzent-
rationen von Sulfat und Schwermetallen kommen.  
Der Austrag von sulfathaltigem und versauertem Grundwasser in das umgebende un-
verritzte Lockergestein kann durch die Umsetzung der folgenden Maßnahmen weiter-
hin reduziert werden:  
- Durchführung der so genannten Kippenmaßnahmen A1 (Selektive Verkippung/Kip-
penkeil) und A2 (Optimierte Lage der Sohlen), 
- intensive Beobachtung der Grundwasserqualitäten im Abstrombereich des Tage-
baus Hambach, 
- Beobachtung der Qualität des Oberflächengewässers an den betroffenen Gewäs-
sern. 
 
Ziel 5: Im Zustrombereich des Sees sind zur Begrenzung des Stoffaustrages 
geringe Abraummengen zu verkippen. Die dort verkippten Massen sind 
möglichst pyritarm aufzubauen. 
 
Erläuterung: 
Bei den Ermittlungen zur Wasserbeschaffenheit des Tagebausees ist im künftigen Zu-
strombereich des Grundwasserzutritts, der die Wa sserbeschaffenheit des Tagebau-
sees langfristig bestimmen wird, die Kippe pyritarm aufzubauen. Nur durch eine Kippe 
mit einem geringen Pyritoxidationspotential ist eine Wasserbeschaffenheit im See zu 
erwarten, die jederzeit eine vielfältige Nutzung gewährle istet (vgl. Kap. 4.1.5, Ziel 3). 
Dabei ist zu beachten, dass der ganz überwiegende Teil des Grundwasserzustroms in 
den Tagebausee im Endzustand über geschnittene Böschungen erfolgt. Dies wirkt sich 
insgesamt positiv auf die Wasserbeschaffenheit des Tagebausees aus. 
Um zu gewährleisten, dass im Zustrombereich des Sees geringe Stoffausträge entste-
hen, ist folgende Maßnahme weiter umzusetzen:

4      Wasser- und Naturhaushalt 
4.1   Wasserwirtschaft und Tagebausee 
102 
 
- Durchführung der so genannten Kippenmaßnahmen A1 (Selektive Verkippung/ 
Kippenkeil) und A2 (Optimierte Lage der Sohlen). 
 
Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere:  
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren, 
- im Verfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz, 
- im Verfahren nach dem Landesnaturschutzgesetz bzw. Durchführung der o. g. Ver-
fahren unter Beachtung des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landesnatur-
schutzgesetzes NRW.

4      Wasser- und Naturhaushalt 
4.1   Wasserwirtschaft und Tagebausee 
103 
 
4.1.6 Tagebausee aus wasserwirtschaftlicher Sicht  
4.1.6.1 Seeherstellung  
 
Ziel 1: Die Standsicherheit der Seeböschungen unterhalb und oberhalb des 
Zielwasserspiegels ist vor, während und nach der Seebefüllung zu ge-
währleisten und entsprechend zu gestalten. 
 
Erläuterung: 
Das umgebende und durch Niederschlagsversickerung neu gebildete Grundwasser 
strömt natürlicherweise dem Restloch durch die Böschungen zu. Je höher der Grund-
wasserspiegel gegenüber dem entstehenden Seewasserspiegel liegt, umso höher ist 
die Fließgeschwindigkeit des Grundwassers in Richtung Tagebausee und umso stär-
ker ist sein Angriff auf die Böschungen, die so je nach Neigung in Folge der Durchströ-
mung destabilisiert werden könnten. Um standsichere Böschungen zu gewährleisten, 
wird daher während der Befüllung weiterhin der umgebende Grundwasserspiegel ge-
senkt (nachlaufende Sümpfung), sodass der wiederansteigende Grundwasserspiegel 
bis zum Erreichen des Zielwasserst andes unterhalb des ansteigenden Seewasser-
stands gehalten wird. Neben dem Rheinwasser wird so auch ein wesentlich geringerer 
Anteil an Sümpfungswasser aus den Tagebauseebegleitbrunnen in den Tagebausee 
eingeleitet, der in Abhängigkeit zur Entwicklung des S eewasserspiegels sukzessive 
reduziert werden kann. Insbesondere in den ersten Jahren nimmt der Sümpfungswas-
seranteil am Flutungswasser aufgrund des anfangs schnell ansteigenden Seewasser-
spiegels und somit der Möglichkeit zur Reduzierung der aus Standsicherheitsgründen 
erforderlichen Gesamthebungsmenge stark ab. Entsprechend ist im Nahbereich des 
Tagebausees während der Phase der Seebefüllung die Grundwasserentnahme - im 
Sinne der Standsicherheit der Böschungen - zeitlich begrenzt fortzusetzen, um den 
umgebenden Grundwasserspiegel niedriger als den jeweiligen Seewasserspiegel zu 
halten.  
Die Seekubatur des geplanten Tagebausees Hambach ist generell als trichterförmig 
zu beschreiben. Eine Ausnahme ist die vergleichsweise flache Manheimer Bucht im 
Südosten. Diese morphometrischen Eigenschaften des Tagebausees leiten sich direkt

4      Wasser- und Naturhaushalt 
4.1   Wasserwirtschaft und Tagebausee 
104 
 
aus der Massendisposition im aktiven Tagebau und der sich an die Stilllegung der 
Tagebaugrube anschließenden geotechnischen Maßnahmen zur Gewährleistung der 
Standsicherheit der Böschungssysteme ab. Die Böschungen des Tagebausees wer-
den mit einer Generalneigung von 1:  5 dauerhaft standsicher und so angelegt, dass 
auch bereits während der Befüllung Zwischennutzungen beschränkt auf einige Bö-
schungsbereiche möglich sein sollen. Für den späteren Wellenschlagbereich, der auf 
+/- 2 m des zukünftigen Zielwasserspiegels des Tagebausees im Böschungsbereich 
angelegt wird, wird überwiegend eine Böschungsneigung von 1:  25 angesetzt. Auf-
grund größerer zu erwartender Wellenbewegung durch Windeinflüsse von West nach 
Ost wird der Wellenschlagbereich entlang der östlichen Ufer sowie im Bereich vor dem 
Hambacher Forst mit einer Böschungsneigung von 1: 30 hergestellt.  
 
Ziel 2: Der Zielwasserstand des Tagebausees ist bei + 65 m NHN anzulegen, um 
die Grundwasserniedrighaltungsmaßnahmen in der Erftniederung zu un-
terstützen und gleichzeitig einen freien Abfluss des Seewassers zur Erft 
zu gewährleisten.  
Durch den Ablauf aus dem Tagebausee dürfen keine erheblichen Beein-
trächtigungen nach Maßgabe der jeweiligen Fachgesetze an den weiter-
führenden Gewässern oder den damit zusammenhängenden Auenberei-
chen und Feuchtgebieten eintreten. 
 
Erläuterung: 
Der Wasserspiegel des Tagebausees wird zukünftig den Grundwasserstand im Nah-
bereich des Sees definieren. Grund hierfür ist die spätere Funktion des Tagebausees 
als Vorflut für das Grundwasser, wodurch dem See das Grundwasser zuströmt und 
der Wasserstand im Tagebausee das höchste Niveau des im Nahbereich anstehenden 
Grundwassers bestimmt. Somit hat die Wahl des Zielwasserspiegels von + 65 m NHN 
des Tagebausees einen wesentlichen Einfluss auf die zu erwartenden Flurabstände in 
der Erftniederung und kann maßgeblich zu den dort bekannten Grundwasserniedrig-
haltungsmaßnahmen des Erftverbands beitragen. Untersuchungen haben gezeigt,

4      Wasser- und Naturhaushalt 
4.1   Wasserwirtschaft und Tagebausee 
105 
 
dass weder ein niedrigerer (+ 64 m NHN) noch ein höherer (+ 66 m NHN) Zielwasser-
spiegel angemessener wäre. Mit dem Zielwasserspiegel von + 65 m NHN wird ein 
geeignetes Niveau eingestellt, das ein optimales Gefälle für den Abfluss des Seewas-
sers zur Erft ermöglicht und in Verbindung mit den Grundwasserniedrighaltungsmaß-
nahmen in der Erftaue möglichst verträgliche Flurabstände erwarten lässt.   
Aufgrund des hydraulischen Gefälles zwischen Tagebausee und Erft ist im nördlichen 
Bereich die Grundwasserfließrichtung  vom Tagebausee in Richtung Erft gerichtet. 
Nach Erreichen des Zielwasserspiegels wird die Seespiegelhöhe meteorologisch be-
dingt zwischen + 64,8 m NHN und + 65,1 m NHN schwanken, Maximalhöhen von           
+ 65,3 m NHN sind bei extremen Niederschlagsereignissen möglich.  
Nach Erreichen des Zielwasserspiegels wird der Tagebausee Hambach einen Ablauf 
in Richtung Erft erhalten. Die Wasserspiegellage im Tagebausee wird somit nach oben 
hin durch eine sog. Überlaufschwelle mit natürlichem Ablauf in die anschließende Vor-
flut begrenzt. Über das Ablaufgewässer am zukünftigen Ostufer des Tagebausees bei 
Berrendorf werden im Mittel 0,7 m³/s Seewasser über die noch auszubauenden Ge-
wässer Wiebach und Winterbach in Richtung Erft abgeleitet. Die maximalen Abflüsse 
am Ablaufgewässer betragen bei extremen Niederschlagsereignissen 3 m³/s. Das aus 
dem See abfließende Wasser kann auf Grund seiner Schleppkraft, die u.a. vom Ge-
fälle der weiter führenden Gewässer abhängt, zu Erosionen führen. In den Fachpla-
nungsverfahren muss geregelt werden, dass keine Schäden am Gewässer und im Au-
enbereich auftreten können. Dies kann z. B. durch ein entsprechendes Gefälle und/o-
der Sohlgestaltung erfolgen. Für die Sicherung der Trasse für das Ablaufgewässer des 
Tagebausees Hambach wird ein eigenstä ndiges Braunkohlenplanverfahren durchge-
führt. 
Eine Beeinträchtigung des Ablaufgewässers und dessen Auenbereich sowie der Erft 
sind durch die Beschaffenheit des aus dem See abfließenden Wassers gemäß limno-
logischer Prüfungen nicht zu erwarten, da für den See eine gute Wasserbeschaffenheit 
mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten prognostiziert wird.

4      Wasser- und Naturhaushalt 
4.1   Wasserwirtschaft und Tagebausee 
106 
 
Ziel 3:  Die Entwässerung der den Tagebausee umgebenden landwirtschaftli-
chen Flächen ist möglichst so zu gestalten, dass ein Stoffaustrag aus 
diesen Flächen in  den See minimiert wird, sofern dieser eine negative 
Beeinflussung der sich langfristig einstellenden Seewasserbeschaffen-
heit besorgen lässt. 
 
Erläuterung: 
Ein Stoffeintrag, insbesondere ein Nährstoffeintrag von umgebenden landwirtschaftli-
chen Flächen, würde einen negativen Einfluss auf die sich langfristig einstellende Was-
serbeschaffenheit im See haben. Die Entwässerung der umliegenden landwirtschaftli-
chen Flächen ist so zu gestalten, dass eine negative Beeinflussung der sich langfristig 
einstellenden Seewasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist. Hinsichtlich der Entwäs-
serung von forstwirtschaftlichen Flächen in den Tagebausee Hambach ist nicht davon 
auszugehen, dass diese negativen Auswirkungen auf die sich einstellende Wasserbe-
schaffenheit des Tagebausees hat. 
 
Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere:  
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren, 
- im Verfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz, 
- im Verfahren nach dem Landesnaturschutzgesetz bzw. Durchführung der o. g. Ver-
fahren unter Beachtung des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landesnatur-
schutzgesetzes NRW.

4      Wasser- und Naturhaushalt 
4.1   Wasserwirtschaft und Tagebausee 
107 
 
4.1.6.2 Seebefüllung 
 
Ziel: Das Restloch ist in möglichst 40 Jahren mit Wasser, vorwiegend aus dem 
Rhein, bis zum Zielwasserstand von + 65 m NHN zu füllen. Mit der Se e-
befüllung ist möglichst früh, ab dem Jahr 2030, zu beginnen. Sie Die Be-
füllung bis zum erstmaligen Erreichen des Zielwasserspiegels ist, soweit 
dies ohne nachteilige Auswirkungen auf Natur, Landschaft, Nutzungen 
Dritter möglich ist, möglichst bis zum Jahr  2070 abzuschließen. An-
schließend ist der Tagebausee Hambach nachlaufend zum Ausgleich der 
Versickerungsverluste für einen begrenzten Zeitraum weiter zu befüllen. 
 
Erläuterung: 
Gemäß Leitentscheidung 2021 und Leitentscheidung 2023 soll der Tagebausee Ham-
bach möglichst in 40 Jahren befüllt sein. Nach Ende des Braunkohlenabbaus wird die 
verbleibende Tagebaugrube daher vorrangig mit Rheinwasser und ergänzend durch 
Wässer der nachlaufenden Sümpfung befüllt. Das zur Befüllung herangeführte Rhein-
wasser muss eine verwendungsgerechte Qualität aufweisen, welche im Rahmen des 
Monitorings überwacht wird. 
Die In einem weiteren Braunkohlenplanverfahren wird die raumordnerische Sicherung 
einer der Trasse der Rheinwassertransportleitung ist Gegenstand eines weiteren 
Braunkohlenplanverfahrens erfolgen. Das Rheinwasser leistet einen erheblichen Bei-
trag zur Befüllung der Tagebauseen, zur Versorgung des Nordraums des Rheinischen 
Reviers mit Ökowasser und zum Wiederauffüllen der umgebenden Gru ndwasserkör-
per. Es ist beabsichtigt eine Wassermenge von bis zu 18 m³/s aus dem Rhein zu ent-
nehmen, die für den Bereich Hambach und Garzweiler zur Verfügung stehen wird. 
Das verfügbare Wasser aus dem Rhein soll so verteilt werden, dass die Tagebauseen 
Hambach und Garzweiler in einem annähernd gleichen Zeitraum befüllt werden. Die 
Versorgung mit Ökowasser hat hierbei jedoch Priorität. Dies ist in den Betriebsplänen 
und wasserrechtlichen Verfahren entsprechend sicherzustellen.

4      Wasser- und Naturhaushalt 
4.1   Wasserwirtschaft und Tagebausee 
108 
 
Es wird so sukzessive über einen Zeitraum von rund 40 Jahren der Tagebausee Ham-
bach entstehen. Durch die Befüllung des Tagebausees mit Rheinwasser wird der na-
türliche Vorgang des Grundwasserwiederanstiegs und damit die Wiederauffüllung der 
entleerten Grundwasserkörper beschleunigt. Die b eschleunigte Seebefüllung bewirkt 
auch, dass die Laufzeit der nachlaufenden Sümpfung zur Gewährleistung standsiche-
rer Böschungen während der Befüllung reduziert wird. 
Nach Erreichen des Zielwasserspiegels von + 65 m NHN wird zum Ausgleich des Ge-
birgsverlusts aus dem Tagebausee in die angeschlossenen Grundwasserleiter für ei-
nen begrenzten Zeitraum weiterhin Rheinwasser in den Tagebausee Hambach und 
damit auch in das umgebende Gebirge eingeleitet. 
 
Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere:  
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren, 
- im Verfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz, 
- im Verfahren nach dem Landesnaturschutzgesetz bzw. Durchführung der o. g. Ver-
fahren unter Beachtung des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landesnatur-
schutzgesetzes NRW.

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4.1   Wasserwirtschaft und Tagebausee 
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4.1.6.3 Seeentwicklung 
 
Ziel 1: Nach endgültigem Erreichen des Zielwasserspiegels unterliegt der See-
wasserspiegel nur noch den natürlichen jahreszeitlichen Schwankun-
gen. Sollte der Seewasserspiegel wider Erwarten dauerhaft deutlich un-
ter den Zielwasserspiegel absinken , sind die Ursachen zu ermitteln, im 
Bedarfsfall Maßnahmen einzuleiten und die entsprechenden Maßnah-
menträger festzulegen.  
 
Erläuterung:  
Mit der zunehmenden Befüllung des Restloches mit Rheinwasser sowie der Reduzie-
rung bzw. Einstellung der nachlaufenden Sümpfung werden auch die entleerten 
Grundwasserkörper wieder aufgefüllt. Bis zur geplanten vollständigen Befüllung des 
Tagebausees Hambach etwa im Jahr 2070 strömt das Wasser entsprechend aus dem 
Tagebausee in die umge bende Kippe und das unverritzte Gebirge. Erst nach 2100 
kommt es mit dem ansteigenden Grundwasserniveau der umgebenden Kippen - und 
Grundwasserkörper zu einer Umkehr der Strömung und einem sich bis 2200 einstel-
lenden stationären Endzustand der Grundwasserst ände. Entsprechend muss auch 
nach dem erstmaligen Erreichen des Zielwasserspiegels für einen begrenzten Zeit-
raum weiterhin Rheinwasser in den Tagebausee Hambach eingeleitet werden, um die 
Versickerungsverluste aus dem Tagebausee in das umgebende Gebirge au szuglei-
chen. Erst danach ist das Befüllungsziel endgültig erreicht und der See wird aus-
schließlich durch den Grundwasserzufluss gespeist. Bis zu diesem Zeitpunkt werden 
auch Verdunstungseffekte der Seewasseroberfläche durch die Einleitung von Rhein-
wasser kompensiert. Langfristig bedarf es aufgrund des sich einstellenden prognosti-
zierten Grundwasserzuflusses zum Tagebausee keinem dauerhaften Ausgleich von 
Verdunstungseffekten durch die Einleitung von Rheinwasser.  
Die prognostizierte verstärkte Verdunstung v on Seewasser im Sommer und die stär-
kere Grundwasserneubildung im Winterhalbjahr wird zu natürlichen Schwankungen 
des Seewasserspiegels führen. Unter Berücksichtigung der derzeit anerkannten Kli-
mawandelszenarien wird für den Tagebausee Hambach nach Erreichen des Zielwas-
serspiegels lediglich eine meteorologisch bedingte Schwankung des Wasserspiegels

4      Wasser- und Naturhaushalt 
4.1   Wasserwirtschaft und Tagebausee 
110 
 
zwischen 64,8 m NHN und 65,1 m NHN prognostiziert. Maximalhöhen von + 65,3 m 
NHN sind bei extremen Niederschlagsereignissen möglich. Sollte wider Erwarten der 
Seewasserspiegel dauerhaft deutlich absinken, sind etwaige Ursachen zu ermitteln, 
im Bedarfsfall Maßnahmen einzuleiten und die entsprechenden Maßnahmenträger 
festzulegen.  
 
Ziel 2: Die Herstellung des Sees nach Auskohlung des Tagebaus Hambach und 
sein Erhalt sind ohne erhebliche Beeinträchtigung des Naturhaushaltes 
durchzuführen. Hierbei sind insbesondere die im Zusammenhang mit 
dem Wasserrecht für die Sümpfung des Tagebaus Hambach angeordne-
ten Vermeidungs -, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen zu beach-
ten. 
 
Erläuterung:  
In der Erft-Scholle und der linksrheinischen Kölner Scholle sind im Rahmen des Was-
serrechtes der für den Tagebaubetrieb Hambach erforderlichen Sümpfung in Höhe von 
jährlich bis zu 370 Mio. m³/a im Zeitraum bis 2030 an verschiedenen Stellen Maßnah-
men zum Schutz der Natur angeordnet worden. Derartige Maßnahmen sollen bei der 
Anlage des Sees und seinem Erhalt beachtet werden. 
 
Ziel 3: Das Seewasser hat dauerhaft so beschaffen zu sein, dass vielfältige Nut-
zungen möglich sind. 
 
Erläuterung:  
Das „Limnologische Prognosegutachten für den zukünftigen Tagebausee Hambach“ 
des IWB Dr. Uhlmann, der BTU Cottbus -Senftenberg und des Instituts für Binnenfi-
scherei e.V. Potsdam -Sacrow bestätigt, dass alle Voraussetzungen gegeben sind, 
dass sich der Tagebausee Hambach über die Befüllung mit Rheinwasser langfristig zu 
einem ökologisch wertvollen, in Mitteleuropa seltenen Klarwassersee entwickelt und 
darüber hinaus eine hohe Attraktivität für vielfältige Freizeitnutzungen entfaltet. Bei der

4      Wasser- und Naturhaushalt 
4.1   Wasserwirtschaft und Tagebausee 
111 
 
Ermittlung dieser Aussage w urden die qualitative W asserbeschaffenheit des Rheins, 
die Bedingungen der Kippen und Böschungen sowie des unverritzten Gebirges im Ta-
gebau und auch die zukünftige Beschaffenheit des zuströmenden Grundwassers be-
rücksichtigt.  
Unter vielfältigen Freizeitnutzungen wird das Spektrum von Bade- und Sportbetrieb bis 
Fischerei und Naturschutz verstanden.  
Nach erstmaligem Erreichen des Zielwasserspiegels können zunächst noch Erhal-
tungsmaßnahmen am See und seinen Ufern notwendig sein. Hierfür hat die Unterhal-
tungspflichtige aufzukommen.  
 
Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere:  
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren, 
- im Verfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz.

4      Wasser- und Naturhaushalt 
4.1   Wasserwirtschaft und Tagebausee 
112 
 
4.1.6.4 Monitoring 
 
Ziel: Die Herstellung des Tagebausees und seine Entwicklung in güte - und 
mengenmäßiger Hinsicht ist zu beobachten, zu überwachen und ggf. zu 
steuern (Monitoring). Sich aus dem Monitoring ergebende Maßnahmen 
sind umzusetzen. Das Monitoring bezieht sich auch auf weitere Fließge-
wässer, falls in diese Rheinwasser eingeleitet wird. 
 
Erläuterung: 
Die geforderten Maßnahmen zur Herstellung des Tagebausees Hambach und das 
Überwachungsprogramm für den See sind innerhalb des Monitorings für den Tagebau 
Hambach zu integrieren und abzuwickeln. Eine Konkretisierung entsprechender Vor-
gaben ist in fachbehördlichen Verfahren vorzunehmen. 
Das Monitoring für den Tagebausee muss dabei alle Aspekte des Sees in Bezug auf 
die Befüllung, die Qualität und die Entwicklung bis zum Endzustan d beinhalten. Das 
Monitoring ist zu gegebener Zeit entsprechend der geänderten Zielrichtung und der 
festzulegenden Anforderungen zu überarbeiten und anzupassen. Bei erkennbaren Be-
einträchtigungen von Ökosystemen sind rechtzeitig Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. 
 
Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere:  
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren, 
- im Verfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz.

4      Wasser- und Naturhaushalt 
4.2   Grundwasserabhängiger Naturhaushalt 
113 
 
4.2 Grundwasserabhängiger Naturhaushalt 
 
Ziel: Sümpfungsbedingte Eingriffe in Natur und Landschaft sind nach dem 
Stand der Technik auf ein notwendiges Maß zu reduzieren.  
Bereits durchgeführte Maßnahmen zum Erhalt von Feuchtgebieten sind, 
soweit erforderlich, fortzuführen. Wenn sümpfungsbedingte Eingri ffe in 
Natur und Landschaft nicht vermieden werden können, sind Ausgleichs- 
und Ersatzmaßnahmen von der Bergbautreibenden nach Maßgabe der 
gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen. 
Die im Monitoring für den Tagebau Hambach beobachteten schützens-
werten Feuchtgebiete sind im Falle einer erheblichen Beeinträchtigung 
durch Grundwasserabsenkung durch geeignete technische Maßnahmen 
der Wasserhaushaltsstabilisierung nach Möglichkeit zu erhalten. Sofern 
eine Erhaltung bzw. ein Ausgleich nicht möglich ist, muss geeigneter Er-
satz geschaffen werden. 
 
Erläuterung: 
Dieses Kapitel befasst sich mit dem Naturhaushalt im Kontext mit den Sümpfungs-
maßnahmen.  
Die Braunkohlengewinnung im Tagebau Hambach führt zu Änderungen der Grund-
wasserflurabstände in der Umgebung. Um einen sicheren Tagebaubetrieb zu ermög-
lichen, ist eine Absenkung des anstehenden Grundwassers in den oberen Grundwas-
serleitern bzw. des Grundwas serdruckes in tieferen Grundwasserleitern erforderlich. 
Diese großräumige Grundwasserhaltung (Sümpfung) beeinflusst die Boden- und Was-
serverhältnisse in einem weiten Umfeld.  
 
Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des § 14 BNatSchG sind Veränderungen 
der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten 
Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs - und 
Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträch-
tigen können. Die mit der bergbaubedingten Sümpfung einhergehende Veränderung 
des Grundwasserstandes kann grundsätzlich eine Eingriffshandlung im Sinne des

4      Wasser- und Naturhaushalt 
4.2   Grundwasserabhängiger Naturhaushalt 
114 
 
§ 14 BNatSchG darstellen. Nachteilige Auswirkungen von Sümpfungsmaßnahmen auf 
Natur und Landschaft sind daher nach § 15 Abs. 1 BNatSchG nach Möglichkeit zu 
vermeiden.  
 
Eine solche Betroffenheit ist grundsätzlich dort denkbar, wo Lebensräume von ober-
flächennah anstehendem Grundwasser geprägt sind und Absenkungen des Grund-
wasserspiegels prognostiziert werden. Diese  Feuchtlebensräume wurden innerhalb 
des Untersuchungsgebiets für den Wirkpfad Wasser des Tagebaus Hambach durch 
eine gezielte Biotoptypenkartierung ermittelt und etwaige Auswirkungen hierauf durch 
die vorbeschriebene Sümpfung auf der Grundlage des revierweiten Grundwassermo-
dells untersucht. Im Einzelnen wurden 33 Feuchtlebensräume sowie zusätzlich zwei 
nach Maßgabe der Wasserrahmenrichtlinie "bedeutende grundwasserabhängige 
Landökosysteme" (GwaLös) betrachtet. Aus den Untersuchungen ergibt sich insge-
samt das Bild, dass die naturräumlichen Verhältnisse im Untersuchungsgebiet für den 
Wirkpfad Wasser des Tagebaus Hambach überwiegend durch nicht grundwasserab-
hängige Strukturen geprägt sind. 
 
Bezogen auf die untersuchten 33 Feuchtlebensräume sind nur für drei Gebiete (Scher-
resbruch, Glessener Bach und Wald -Grünlandkomplex Pfingstmühle) sowie für die 
zwei oben genannten grundwasserabhängigen Landökosysteme tatsächlich Grund-
wasserabsenkungen zu erwarten.  
 
Nach dem Ergebnis der Umweltprüfung führt die mit der Sümpfung verbundene Grund-
wasserabsenkung in diesen Bereichen nicht zu einer Beeinträchtigung der Tier - und 
Pflanzenwelt. Die Untersuchung erfolgte dabei mit Blick auf die gesetzlichen Anforde-
rungen der Eingriffsregelung, des gesetzlichen Biotopschutzes sowie son stiger ge-
schützter Teile von Natur und Landschaft und des Artenschutzes. Erhebliche Beein-
trächtigungen des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 durch die mit der 
vorbeschriebenen Sümpfung zu erwartende Grundwasserabsenkung sind nach dem 
Ergebnis der Umweltprüfung ebenfalls auszuschließen.  
 
Die vorgenannten Ergebnisse berücksichtigen auch bereits im Zusammenhang mit der 
Sümpfung für die Tagebaue Inden und Garzweiler durchzuführende Maßnahmen zur 
Stabilisierung der Grundwasserstände, die gemäß den An forderungen aus dem

4      Wasser- und Naturhaushalt 
4.2   Grundwasserabhängiger Naturhaushalt 
115 
 
Braunkohlenplan Inden, Räumlicher Teilabschnitt II, Kap. 3.2, Ziel 2, dem Braunkoh-
lenplan Garzweiler II, Kap. 3.2, Ziel 2, sowie dem 1. Nachtrag vom 07.11.2011 zur 
wasserrechtlichen Erlaubnis für den Tagebau Inden vom 30.07.2004 (Az.: 8 6.i5-7-
2000-1) umzusetzen sind. Soweit die Erforderlichkeit besteht, sind diese nach der 
Festlegung im Ziel fortzuführen. Es handelt sich dabei um Maßnahmen in den Feucht-
gebieten Scherresbruch, Rurdriesch und Mersheimer Bruch sowie Knechtstedener 
Busch. Diese Gebiete liegen zwar schollenübergreifend oder vollständig (Knechtste-
dener Busch) innerhalb des Untersuchungsgebietes Wirkpfad Wasser für den Tage-
bau Hambach, sind aktuell jedoch Gegenstand des bereits durchgeführten Monitorings 
für die Tagebaue Inden und Garzweiler, da die Grundwasserabsenkung innerhalb die-
ser Gebiete maßgeblich auf die Sümpfung der Tagebaue Inden und Garzweiler zu-
rückzuführen ist.  
Insgesamt ergibt sich aus dem Betrieb des Tagebaus Hambach nach dem Ergebnis 
der Umweltprüfung kein Erfordernis für ergänzende Maßnahmen.  
 
Sollte es zukünftig entgegen der durchgeführten Prognose durch die Sümpfung für den 
Tagebau Hambach zu nicht vermeidbaren, erheblichen Beeinträchtigungen von grund-
wasserabhängigen Feuchtgebieten kommen, muss die Bergbautreibende Ausgleichs- 
und Ersatzmaßnahmen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen durchführen 
(§ 15 BNatSchG).  
 
Unter Berücksichtigung dieser gesetzlichen Vorgaben sind die Auswirkungen der 
Sümpfung des Tagebaus Hambach innerhalb der Erft -Scholle und lin ksrheinischen 
Kölner Scholle nach Maßgabe fachrechtlicher Erlaubnisse zu beobachten. Gemäß Ne-
benbestimmung 6.6.1 der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Fortführung der Sümpfung 
des Tagebaus Hambach vom 18.03.2021 für den Zeitraum 2020 -2030 (Az.: 61h 2-7-
2015-1) ist ein behördliches, wasserwirtschaftlich -ökologisches Monitoring durchzu-
führen. Insgesamt wurden im Jahr 2022 sieben Feuchtgebiete in das Monitoring Ham-
bach aufgenommen. Darunter fällt auch der Knechtstedener Busch, der aus dem Mo-
nitoring für den Tage bau Garzweiler II in das Monitoring für den Tagebau Hambach 
überführt werden soll.

4      Wasser- und Naturhaushalt 
4.2   Grundwasserabhängiger Naturhaushalt 
116 
 
Im Einzelnen werden danach künftig die folgenden schützenswerten Feuchtgebiete 
einem behördlichen Monitoring für den Tagebau Hambach unterzogen: 
 
- Glessener Bach 
- Quellbereich Borrer Fließ 
- Feuchtwald bei Lüxheim  
- Rengershausener Mühle  
- Altabgrabung Sechtem  
- Wald-Grünkomplex Pfingstmühle  
- Knechtstedener Busch 
Die vorgenannten, im Monitoring für den Tagebau Hambach beobachteten schützens-
werten Feuchtgebiete sind im Falle sümpfungsbedingter Auswirkungen nach Möglich-
keit zu erhalten. Sofern eine Erhaltung bzw. ein Ausgleich nicht möglich ist, muss ge-
eigneter Ersatz geschaffen werden. 
 
Als technische Maßnahmen zur Erhaltung der schützenswerten Feuchtgebiete kom-
men z. B. in Betracht: 
 
- Einleitung von biotopgeeignetem Wasser 
- Reduzierung von öffentlichen und/oder industriellen Wasserentnahmen 
- Anlage von Rückhalteeinrichtungen 
- Infiltration von Wasser, wenn es die geologischen und hydrologischen Verhältnisse 
zulassen. 
 
 
Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere:  
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren, 
- im Verfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz bzw. Landeswassergesetz, 
- im Rahmen des Bundes- und Landesnaturschutzgesetzes, 
- in sonstigen einschlägigen Verfahren.

4      Wasser- und Naturhaushalt 
4.3   Bergschäden 
117 
 
4.3 Bergschäden 
 
Ziel: Durch bergbauliche Grundwasserabsenkungen bzw. den Grundwasser-
wiederanstieg entstehende Bergschäden sind durch den Verursacher zu 
regulieren. Im Einzelfall ist das Messstellennetz durch objekt - ggf. anla-
genbezogene Messungen zu erweitern. 
 
Erläuterung:  
Durch die sümpfungsbedingte Grundwassersenkung kommt es großräumig zur  
Bodenabsenkung. Diese findet langsam und weitgehend gleichmäßig statt, sodass 
Schäden kaum zu besorgen sind. Bergschäden können nach allgemein anerkannter 
Fachkunde nur d ort auftreten, wo geologische Besonderheiten vorliegen, die eine 
gleichmäßige Bodensenkung verhindern. Dies kann auf sogenannten bewegungsakti-
ven tektonischen Verwerfungen und in Flussauen der Fall sein. Hebungen infolge des 
Grundwasserwiederanstiegs werden ebenfalls langsam und weitgehend gleichmäßig 
stattfinden. 
 
Bedingt durch das vorhandene umfangreiche messtechnische Beobachtungsnetz sind 
diese Bereiche bereits größtenteils bekannt und räumlich eng einzugrenzen, so dass 
hier neben der Schadensfallbearbe itung auch entsprechende Vorsorgemaßnahmen 
getroffen werden können. Eine weiträumige Gefahr von Schäden an Immobilien be-
steht somit nicht.  
 
Durch die Anlegung des Tagebausees werden keine zusätzlichen oder neuen Ursa-
chen für Bodenbewegungen und daraus folgende eventuelle Bergschäden gesetzt. 
 
Gemäß der Darstellung der möglichen Auswirkungen auf Sachgüter sind Bergschäden 
im Bereich mit Grundwasserabsenkungen unter den vorgenannten geologischen Ge-
gebenheiten nicht auszuschließen und in der Vergangenheit dort auch regelmäßig auf-
getreten.

4      Wasser- und Naturhaushalt 
4.3   Bergschäden 
118 
 
Daher existiert ein eingespieltes Verfahren zur Verhütung, Minimierung bzw. Regelung 
von Bergschäden. Die bisherigen Instrumente, wie  
 
- eine praktizierte Bergschadensvorsorge zur Verhütung von Bergschäden, 
- ein vollumfänglic her Ausgleich von Schadensersatzansprüche für Bergschäden 
durch die Bergbautreibende nach den gesetzlichen Regelungen, 
- eine für die Betroffenen umfassende, fachkundige, transparente und zertifizierte 
Bergschadensbearbeitung der Bergbautreibenden unter Einhaltung der gegenüber 
dem Land NRW vereinbarten Rahmenbedingungen, 
- die Unterstützung der Betroffenen durch z. B. die unabhängige Fachkompetenz 
des „Verbandes bergbaugeschädigter Haus- und Grundeigentümer", 
- die Unterstützung der Betroffenen durch weitere Maßnahmen, wie z. B. umfangrei-
che Informationsangebote sowie die Schlichtungsstelle Braunkohle NRW, 
 
werden weitergeführt. 
 
 
Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere:  
- Die Bewältigung der Problematik erfolgt in der Praxis auf der Grundlage der Erklä-
rung des Bergbauunternehmens gegenüber dem Land NRW vom 24. Februar 
2014. 
- Schlichtungsstelle Braunkohle NRW

4      Wasser- und Naturhaushalt 
4.4   Seismik 
119 
 
4.4 Seismik 
 
Ziel: Ursachen und Auswirkungen oberflächennaher Erdstöße sind ständig zu 
untersuchen und auszuwerten. Einfluss von Braunkohlenberg bau und  
Grundwasserabsenkung sind zu beobachten. Die Größe und Tiefe der 
wandernden Betriebsfläche sind zu berücksichtigen. 
 
Erläuterung: 
Im Rheinischen Braunkohlenrevier sind in der Vergangenheit seismische Ereignisse 
aufgetreten, die in zwei Kategorien zu unterteilen sind: 
a) Natürliche Erdbeben: Diese entstehen durch den natürlichen Ausgleich von tekto-
nischen Spannungen in tieferen Erdschichten (Erdbebenzone 3 und 4 gem. DIN 
4149). 
b) Bergbauinduzierte Erdbeben: Diese entstehen durch Entspannung von Lockenge-
steinen im oberflächennahen Bereich.  
 
Es ist zu berücksichtigen, dass sich die Niederrheinische Bucht in einem tektonisch 
aktiven Bereich befindet, in dem natürlicherweise Erdbeben auftreten können. Bisher 
wurden in der Niederrheinischen Bucht Erdbeben mit  einer maximalen Intensität von 
VIII auf der EMS-Skala (I - XII) beobachtet. Die Normenreihe der DIN 1998, Teile 1 bis 
6 (Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben) gibt Hinweise zur Berücksichtigung 
des Lastfalles „Erdbeben“, die bei der Errichtung von Bauwe rken u. a. auch für die 
Niederrheinische Bucht zu berücksichtigen sind. 
Ein relevanter Einfluss der Tagebaue auf die natürliche, tektonisch bedingte Seismik 
(Erdbeben) der Niederrheinischen Bucht ist auf Basis von wissenschaftlichen Unter-
suchungen (bspw. G utachten von Prof. Dr. Klaus -G. Hinzen aus Juni 2010 zum 3. 
Rahmenbetriebsplan (2020-2030) des Tagebaus Hambach) allerdings nicht gegeben. 
Dies wird durch die Aussagen der Erdbeben-Jahresberichte Braunkohlenrevier bestä-
tigt.  
 
Neben der natürlichen Erdbebe naktivität sind seit einigen Jahrzehnten in Teilen der 
Niederrheinischen Bucht bergbauinduzierte Erdbeben aufgezeichnet worden, die in

4      Wasser- und Naturhaushalt 
4.4   Seismik 
120 
 
ursächlichem Zusammenhang mit der weiträumigen Grundwasserabsenkung und den 
bergmännischen Aktivitäten in den Tagebauen d es Rheinischen Braunkohlenreviers 
stehen. Die bergbauinduzierten seismischen Aktivitäten haben seit Beginn der seismi-
schen Überwachung Mitte der 1950er -Jahre bisher maximal die Stärke ML = 2,4 auf 
der Richter-Skala erreicht (Magnituden von 2,0 bis 3,0 werden als „extrem leicht“ ein-
gestuft). 
Mit dem Grundwasserwiederanstieg, insbesondere nach Einstellung des Tagebaube-
triebs, werden gemäß einer Untersuchung im Verfahren des 3. Rahmenbetriebsplans 
für den Tagebau Hambach die seismischen Verhältnisse wiederhergestellt, die sich 
auch ohne Tagebauaktivitäten eingestellt hätten.  
 
Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere:  
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren, 
- Fortführung der Überwachung der seismischen Aktivität durch die Erdbebenstation 
Bensberg.

4      Wasser- und Naturhaushalt 
4.5   Böschungen 
121 
 
4.5 Böschungen 
 
Ziel: Die Randböschungen sind während der Betriebsdauer und die Seebö-
schungen sind während der Seebefüllung, bis zum Erreichen des Ziel-
wasserspiegels des Tagebausees, messtechnisch zu beobachten. 
 
Erläuterung: 
Bei der Durchführung von Tagebauvorhaben ist die Gestaltung der Tagebauböschun-
gen das Ergebnis eines langfristigen, umfangreichen und sorgfältigen Planungs - und 
Genehmigungsprozesses. In diesen Prozess fließen sowohl langjährige betriebliche 
Erfahrungen als auch aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse ein. Darü ber hinaus 
werden in den umfangreichen Berechnungen die spezifischen Eigenschaften der an-
stehenden Materialen, deren bestmöglicher Einsatz in der Kippe sowie alle vorhande-
nen und zukünftigen geo- und hydrogeologischen Aspekte berücksichtigt.  
Um Gefahren d urch potenzielle Böschungsrutschungen insbesondere auch im Zuge 
der Seebefüllung zu vermeiden, sind die Böschungen vor Beginn der Seebefüllung 
standsicher zu dimensionieren. Ergänzend zu ihrer standsicherheitlichen Dimensionie-
rung werden Randböschungen wäh rend ihrer gesamten Lebensdauer kontinuierlich 
überwacht. Eine Überwachung relevanter Bereiche der Seeböschungen ist vor und 
während des Befüllungszeitraumes ebenfalls vorgesehen. Sollten sich bspw. infolge 
Windwellen nicht grundsätzlich auszuschließende o berflächennahe Ausspülun-
gen/Erosionen an den Böschungen ergeben, so werden bei einer möglichen Gefähr-
dung in für die Öffentlichkeit freigegebenen Bereichen entsprechende Sanierungs-
maßnahmen und u. U. örtlich und zeitlich begrenzte Sperrungen durchgeführt.  
Die Seeböschung wird mit einer Generalneigung von rund 1:5 geplant und hergestellt 
werden. Die Böschungsgeometrie entspricht damit dem Stand der Technik und ist so 
bemessen, dass die Standsicherheit dauerhaft gewährleistet ist, wobei definierte Kri-
terien hinsichtlich der Berücksichtigung geologischer Ereignisse (z. B. Erdbeben) vor-
gegeben sind.  
Für den späteren Wellenschlagbereich wird grundsätzlich eine Böschungsneigung von 
1: 25 angesetzt. Aufgrund größerer zu erwartender Wellenbewegung durch Windein-
flüsse von West nach Ost wird der Wellenschlagbereich entlang der östlichen Ufer 
sowie im Bereich vor dem Hambacher Forst jedoch mit einer Böschungsneigung von

4      Wasser- und Naturhaushalt 
4.5   Böschungen 
122 
 
1: 30 hergestellt. Die exakte Ausgestaltung der Wellenschlagbereiche wird im weiteren 
Verfahren konkretisiert.  
Zudem wird mit der Sicherheitszone ein zusätzlicher Sicherheitsabstand zu bebauten 
Bereichen eingehalten. 
 
Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere:  
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren, 
- im wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren für den Tagebausee, 
- Beobachtungen durch den Geologischen Dienst.

5      Umsiedlung 
 
123 
 
5 Umsiedlung 
 
Ziel: Die Umsiedlung von Manheim-Alt ist gemäß Braunkohlenplan „Umsied-
lung Manheim“ sozialverträglich bis zum Beginn der bergba ulichen In-
anspruchnahme abzuschließen. 
 
Erläuterung: 
Die bisherige Planung für den Tagebau Hambach sah u. a. Umsiedlungen der Ort-
schaften Manheim und Morschenich vor. 
 
Der Umsiedlungsort Manheim -Alt liegt gemäß der Planänderung nach wie vor zum 
größten Teil innerhalb des verkleinerten Abbaufeldes, aber auch partiell in der Sicher-
heitszone sowie außerhalb der Sicherheitszone. Die bergbauliche Inanspruchnahme 
erfolgt nach der Planänderung ausschließlich für die Gewinnung von Abraummassen, 
die für die Herstell ung dauerhaft standsicherer Böschungen und eine ordnungsge-
mäße Wiedernutzbarmachung zwingend erforderlich sind. 
Die sukzessive Umsiedlung von Manheim-Alt begann im Jahr 2012 und ist bereits zu 
99 % abgeschlossen. Die Ortschaft ist weitestgehend geräumt und  der Großteil der 
Häuser zurückgebaut. Das Kirchengebäude Gebäude der ehemaligen Kirche der ehe-
maligen Gemeinde St. Albanus und Leonhardus in Manheim -Alt liegt außerhalb der 
Sicherheitszone, die hier eine Breite von 100 m einnimmt und kann nach Abschluss 
der Massenbegutachtung durch die ahu GmbH, FUMINCO GmbH und ZAI Ziegler und 
Aulbach Ingenieurgesellschaft mbH aufgrund einer Optimierung der landwirtschaftli-
chen Hochfläche sowie die daraufhin erfolgte Planänderung vom 07.03.2022 wunsch-
gemäß erhalten bleiben.  
Für die innerhalb der angepassten Abbaugrenze und Sicherheitslinie gelegenen Flä-
chen gilt, dass hier ein dauerhafter Aufenthalt von Personen ausgeschlossen ist (vgl. 
Kap. 2, Erläuterungen zu Ziel 2.2). Demnach sind hier noch ausstehende Umsiedlun-
gen zu den geltenden Umsiedlungsbedingungen gemäß des Braunkohlenplans „Um-
siedlung Manheim“ und der Revierwe iten Regelung zu Umsiedlungen 2010/2015 i.V. 
mit der Manheim-Erklärung zur Umsiedlung des Ortes Manheim 2011 weiterhin durch-

5      Umsiedlung 
 
124 
 
zuführen. Der Zeitpunkt für den Abschluss der Umsiedlung ist der Beginn der bergbau-
lichen Inanspruchnahme des betroffenen Ortes; die s bedeutet für Manheim nach der 
angepassten Tagebauplanung und unter Berücksichtigung der vorbereitenden Tätig-
keiten Ende 1. Quartal 2025. Dadurch erfolgt zugunsten der restlichen Umsiedler und 
Umsiedlerinnen eine Anpassung des im Braunkohlenplan „Umsiedlu ng Manheim“ im 
Ziel 2 des Kapitel 2.2 genannten Zeitpunktes 2022.  
Die Ortschaft Morschenich -Alt liegt nach der Planänderung infolge des KVBG sowie 
der Leitentscheidung 2021 außerhalb der Inanspruchnahmefläche des Tagebaus 
Hambach und wird demzufolge erhal ten bleiben. Die Bergbautreibende ermöglicht 
noch umsiedlungswilligen Einwohnern und Einwohnerinnen der Ortschaft Morsche-
nich-Alt gemäß in Erweiterung des Entscheidungssatz 13 der Leitentscheidung 2021 
bis zum Ende des Jahres 2024 zugunsten der Umsiedler und Umsiedlerinnen weiter-
hin die Teilnahme an der gemeinsamen Umsiedlung, sofern sie den entsprechenden 
Umsiedlungsvertrag bis spätestens 31.12.2024 formwirksam schließen und sich in die-
sem Vertrag zur Übergabe des Anwesens bis spätestens zum 31.12.2025 ver pflich-
ten.; bis Ende 2024 sollen diese Umsiedler und Umsiedlerinnen ihr Anwesen im Ort 
Morschenich-Alt verlassen haben. 
Mit dem Änderungsvorhaben des Braunkohlenplans „ Teilplan 12/1 – Hambach – Ab-
bau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues Hambach“ sind keine weiteren Umsied-
lungen von Ortschaften verbunden. 
 
Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere:  
- im Bauleitplanverfahren, 
- im Flurbereinigungsverfahren, 
- durch die Bergbautreibende unter Berücksichtigung des Entschädigungsrechts.

6      Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches  
6.1   Oberflächengestaltung 
125 
 
6 Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Ab-
baubereiches  
6.1 Oberflächengestaltung 
 
Ziel: Bei der Böschungsgestaltung ist grundsätzlich ein standsicherer und 
gefahrenfreier Anschluss der Tagebauseemulde an das umliegende Ge-
lände vorzusehen und eine dauerhaft gesicherte Oberflächenentwässe-
rung zu schaffen. 
Die Festlegung der Kontur des zukünftigen Seeufers hat unter Berück-
sichtigung der Anlage des Tagebausees und der zur Verfügung stehen-
den Abraummengen so zu erfolgen, dass eine größtmögliche Gelände-
oberfläche entsteht. 
 
Erläuterung: 
Für die zu rekultivierende Fläche und die Wiedernutzbarmachung des Tagebaus ist 
unterstellt, dass mit dem Tagebau Hambach der Braunkohlenbergbau in diesem Raum 
endet. Durch den Ausstieg aus der Braunkohleverstromung im Jahr 2030 auf Grund-
lage des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) wird im Rheinischen Re-
vier kein weiterer Tagebau mehr aufgeschlossen. 
 
Verkippung und Rekultivierung werden sowohl aus betriebstechnischen als auch aus 
landschaftlichen Gründen dem Abbau unmittelbar nachgeführt. Durch die Großmodel-
lierung sollen, unter Berücksichtigung der außerhalb anschließenden bzw. verlaufen-
den Gewässer, eine Entwässerung der wiederhergestellten Fläche durch natürliches 
Gefälle sowie die vorgesehene Gliederung der Landschaft (vgl. Kap. 6.2) und die Ge-
staltung des Tagebausees (vgl. Kap. 6.3) ermöglicht werden. 
 
Infolge der Auskohlung sowie der Verwendung von Massen auf Außenkippen (So-
phienhöhe, Tagebaue Fortuna -Garsdorf und Bergheim) verbleibt im Abbaugebiet 
Hambach ein Massendeifizit. In dem sich daraus ergebenden Restloch, soll ein Tage-
bausee entstehen. Die Kontur der Seeufer ist dabei unter B erücksichtigung der ver-
fügbaren Abraummengen so zu gestalten, dass eine größtmögliche Geländeoberflä-
che entsteht. Die Wasserfläche des Tagebausees soll eine Größe von 3.600 ha mög-
lichst nicht überschreiten.

6      Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmac hung des Abbaubereiches 
6.1   Oberflächengestaltung 
126 
 
 
Die Planung der neu herzustellenden Oberfläche soll so erfolgen, dass 
- dauerhaft eine geordnete Oberflächenentwässerung gewährleistet ist, 
- in allen Rekultivierungsbereichen, in denen später eine landwirtschaftliche Nutzung 
vorgesehen ist, die Oberfläche so angelegt wird, dass die Neigungen den Vorga-
ben der Richtlinien der Bezirksregierung Arnsberg für die landwirtschaftliche Wie-
dernutzbarmachung von Braunkohlentagebauen in ihrer jeweils gültigen Fassung 
entsprechen, und  
- die Entwässerung der umliegenden landwirtschaftlichen Flächen nicht in den See 
erfolgt, wenn eine negative Beeinflussung der sich langfristig einstellenden See-
wasserbeschaffenheit zu besorgen ist und 
- vor Elsdorf durch die Wiedernutzbarmachung eine neue Landfläche entstehen soll, 
die eine spätere bauliche Nutzung durch die Stadt Elsdorf (Hafenbalkon) ermöglicht 
(vgl. Erläuterung Ziel 6.3). 
 
 
Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere:  
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren.

6      Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches  
6.2   Gliederung der Landschaft 
127 
 
6.2 Gliederung der Landschaft 
 
 
Ziel: Bei der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung sind sowohl 
die landwirtschaftliche und forstliche Nutzung als auch die Belange des 
Naturschutzes, der Landschaftspflege sowie der Freizeit und Erholung, 
der sanften touristischen Entw icklung und des Strukturwandels zu be-
rücksichtigen. Dabei ist darauf zu achten, dass der ökologische Wert der 
Landschaft möglichst wiederhergestellt wird.  
Die Wiedernutzbarmachung des Tagebaus zu einer ökologisch funkti-
onsfähigen Landschaft soll insbesond ere durch eine vielseitige Wie-
dernutzbarmachung erreicht werden. Dem wird durch die Anlage von 
Waldflächen, linearen und punktuellen Grünstrukturen, Halboffenland-
schaften, landwirtschaftlichen Flächen und durch die Anlage eines Ta-
gebausees mit ökologischen Flachwasserzonen Rechnung getragen.  
Durch die Wiedernutzbarmachung sind ertragreiche landwirtschaftliche 
Flächen als Kompensation für die von der Inanspruchnahme durch den 
Tagebau betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe wiederherzustellen. 
 
Die landwirtschaftlichen Nutzflächen sind durch geeigneten Flächenzu-
schnitt, situationsgemäße Wegeführung sowie qualitativ hochwertige 
Sonderstrukturen (5 %), die der Optimierung der Ackerflächen als Le-
bensraum, insbesondere für Vogelarten des Offenlandes, dienen sollen, 
landschaftsgerecht zu gestalten. 
 
Dies führt zu folgenden Größenordnungen der Bodennutzungsarten: 
ca. 275 ha (ca. 4 %) landwirtschaftliche Fläche  
einschließlich Grünland und 5 % Sonderstruk-
turen sowie Wege 
ca. 2.745 ha (ca. 41 %) Forstflächen einschließlich Freiflächen 
und Feuchtbiotope, 
davon entfallen ca. 600 ha auf Aufforstungen 
und Freiflächen im Bereich der endgültigen

6      Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches  
6.2   Gliederung der Landschaft 
128 
 
Seeböschung oberhalb des finalen Seewasser-
spiegels (+ 65 m NHN bis Oberkante des Rest-
lochs) und ca. 2.145 ha auf Aufforst ungen im 
Bereich der Innenkippenüberhöhung sowie 
der Sophienhöhe. Von den 2.145 ha sind ca. 
370 ha Freiflächen (Wiese, Sukzessionsflä-
chen, Halboffenlandschaft, wechselfeuchte 
Standorte). 
ca. 3.530 ha (ca. 53 %) Wasserfläche 
ca. 130 ha (ca. 2 %) Entwicklungsfläche für den Strukturwandel 
ca. 20 ha (< 1%) Fläche für Straßen, einschließlich Erschlie-
ßung innerhalb Entwicklungsfläche Struktur-
wandel 
 
   Summe: ca. 6.700 ha  
 
 
Erläuterung: 
Die Wiedernutzbarmachung gemäß der geänderten Planung orientier t sich an den 
Vorgaben der Größenordnungen der Bodennutzungsarten des Braunkohlenplans 
„Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues Ham-
bach“ von 1977: 
 
mind. 1.000 ha (12 %) landwirtschaftliche Fläche einschließlich Grünland 
übrige Fläche (41 %) Forstflächen einschließlich Freiflächen 
und Feuchtbiotope 
max. 4.000 ha (47 %) Wasserfläche 
 
Summe: rd. 8.500 ha  
 
 
Die Wiedernutzbarmachung (Ausgleichs - und Ersatzkonzeption) ergibt sich aus den 
durch bergbauliche Zwänge neu hinzukommenden Nutzungen (z. B. Außenkippe So-
phienhöhe, Tagebausee), der Gestaltung und Funktionalität von Biotopstrukturen                  
(z. B. Lebensraumfunktionen von Waldflächen und Uferbereichen) sowie den nach

6      Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches  
6.2   Gliederung der Landschaft 
129 
 
derzeitigem Erkenntnisstand notwendigen Freiraumfunktionen (Landwirtschaft, Land-
schaftsgestaltung, landschaftsbezogene Erholung, Ökologie). Die Rekultivierung hat 
nicht nur die Wiederherstellung der ursprünglichen Nutzungsarten, sondern auch ei-
nen gesteigerten Freizeit - und Erholungswert sowie eine  ökologische Regeneration 
des Abbaubereiches zum Ziel. 
 
Mit der vorgenannten Aufteilung der zu rekultivierenden Bodennutzungsarten soll den 
Erfordernissen 
 
- eines nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushaltes, 
- einer ertragreichen land- und forstwirtschaftlichen Nutzbarkeit, 
- eines erlebnisreichen und natürlich wirkenden Landschaftsbildes, 
- einer dauerhaft erfolgreichen Wiederansiedlung artenreicher heimischer Pflanzen-  
und Tiergesellschaften sowie 
- einer landschaftsbezogenen Erholungsnutzung 
 
Rechnung getragen werden. 
 
In der Rekultivierung des Tagebaus werden landwirtschaftliche Flächen mit insgesamt 
ca. 275 ha angelegt. Darin enthalten sind ca. 5 % Sonderstrukturen einschließlich 
Wege. 
 
Im Tagebauvorfeld werden aufgrund der Planänderung ca. 900 ha landwirtschaftliche 
Fläche nicht mehr in Anspruch genommen. Zusammen mit den rund 275 ha Landwirt-
schaftsfläche, die in der Rekultivierung hergestellt werden, wird die Vorgabe aus dem 
Braunkohlenplan „Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau- und Außenhaldenfläche des Ta-
gebaues Hambach“, wonach mind. 1.000 ha landwirtschaftliche Fläche im ursprüngli-
chen Abbaufeld des Tagebaus Hambach entstehen bzw. verbleiben soll, somit bilanz-
mäßig weiterhin erfüllt. 
Die Böschungsbereiche zwischen den terrassenförmig angeordneten Abschnitten der 
landwirtschaftlichen Hochfläche sollen mit Wiesen, Blühstreifen oder standortgerech-
ten und abschattungsarmen Gehölzen begrünt werden.

6      Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches  
6.2   Gliederung der Landschaft 
130 
 
Ca. 2.745 ha sollen als Forstflächen einschließlich ca. 970 ha Freiflächen und Feucht-
biotope wieder nutzbar gemacht werden. 
 
Bezüglich der Größenordnung einer forstlichen Wiedernutzbarmachung sind im Braun-
kohlenplan „Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau- und Außenhaldenfläche des Tage-
baues Hambach“ keine direkten Vorgaben enthalten. Durch die forstliche Wiedernutz-
barmachung auf einer Fläche von rund 2.745 ha (einschließlich Innenkippenüberhö-
hung und Sophienhöhe) und den Erhalt von Waldbereichen im Vorfeld auf einer Fläche 
von über 760 ha werden rund 3.505 ha Forstflächen im Abbaufeld gemäß Braunkoh-
lenplan von 1977 entstehen bzw. verbleiben. 
 
Bei der Anlage von Forstflächen handelt es sich:  
 
- um die rund 2.145 ha Waldbereiche auf der Sophienhöhe und der Innenkippen-
überhöhung, in die ca. 370 ha an Freiflächen (Wiesen, Sukzessionsflächen, Halb-
offenlandschaften, wechselfeuchte Standorte und Sonderbiotope) integriert sind. 
Hierzu zählt insbesondere die Goldene Aue, die in Richtung Tagebau verlängert 
werden soll. 
- um die insgesamt rund 600 ha der 100 bis 600 m breiten Uferstreifen bzw. Rand-
bereiche des Tagebausees, die oberhalb des Zielwasserspiegels bis zur Oberkante 
des Restloches (Seeböschung) liegen und in denen rund 70 ha Freiflächen und 
Feuchtbiotope enthalten sind. 
 
Die Bepflanzung soll je nach Standort mit einheimischen und gleichzeitig Mischwald-
strukturen erfolgen. 
Das Ausgangssubstrat im Bereich der forstlichen Rekultivierungen, der sogenannte 
Forstkies, besteht aus Sanden und Kiesen mit unterschiedlich hohen Lössanteilen. 
 
Die Bedeutung der neuen Gehölzstrukturen als Lebensraum für Pflanzen- und Tierar-
ten wird mit zunehmendem Alter und wachsender Naturnähe schnell und kontinuierlich 
zunehmen. Zur Wertsteigerung der Lebensräume für den Arten- und Biotopschutz kön-
nen folgende, im Abschlussbetriebsplan zu konkretisierende Maßnahmen ergriffen 
werden:

6      Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches  
6.2   Gliederung der Landschaft 
131 
 
- Die forstliche Wiedernutzbarmachung sollte sich im Wesentlichen am Waldbaukon-
zept des Landes NRW in seiner aktuellen Fassung orientieren. Gleichzeitig sind 
die spezifischen standörtlichen Voraussetzungen bei der Baumartenauswahl zu 
beachten. Sukzessionspotentiale sind darüber hinaus in angemessenem Umfang 
zu nutzen.   
- Es sollten abgestufte Waldinnen - und Waldaußensäume mit Strauch - und Saum-
mantel zur Förderung unterschiedlicher Altersstrukturen angelegt werden. 
- Die Gehölzarten sollten nach den entstehenden Standortbedingungen in Anleh-
nung an die potenzielle natürliche Vegetation ausgewählt werden. 
- Die Auswahl von Saat- und Pflanzgut sollte im Interesse einer standortgerechten, 
vielfältigen und naturnahen Waldwirtschaft erfolgen und nach Möglichkeit auch die 
Anforderungen, die sich aus einem Klimawandel ergeben, angemessen berück-
sichtigen. 
- Soweit Arten gepflanzt werden, sollte zur Wahrung der biologischen Vielfalt aus-
schließlich herkunftsgerechtes Saat- und Pflanzgut verwendet werden. 
- Das Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) ist in seiner jeweiligen Fassung bei der 
Beschaffung von Baumarten für die Neuanlage von Waldbereichen zu beachten. 
 
Darüber hinaus soll eine ca. 3.530 ha große Wasserfläche angelegt werden. 
 
Die ca. 3.530 ha große Wasserfläche stellt ein wertvolles Trittsteinbiotop insbesondere 
für Zugvögel und einen wertvollen Lebensraum für die an Feuchtigkeit gebundenen 
Tier- und Pflanzenarten dar. Auch dienen die Wasserfläche wie auch die Waldbereiche 
der Erholungs- und Freizeitnutzung. 
 
Tagebauseen lassen sich zu wertvollen Lebensräumen entwickeln. Insbesondere das 
Litoral (die Übergangszone zwischen Wasser und Land) hat besondere ökologische 
Potenziale. Hier kann sich eine vielfältige Vegetation mit Röhrichten, Feuchthochstau-
den und Ufergehölzen ausbilden. Von besonderer Seltenheit und hoher ökologischer 
Bedeutung sind Gesellschaften auf nährstoffärmeren Ausgangssubstraten. Der Tage-
bausee bietet hierfür, mit seiner flach geneigten Wellenschlagzone (Neigung von 1:25 
bzw. 1:30) im Uferbereich und den anzulege nden ökologischen Flachwasserzonen 
eine gute Chance. Die Wasserbespannung der Flachwasserzonen erfolgt über den 
ansteigenden Wasserspiegel des Tagebausees.

6      Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches  
6.2   Gliederung der Landschaft 
132 
 
Zur weiteren Wertsteigerung der Lebensräume für den Arten - und Biotopschutz kön-
nen folgende, in ans chließenden Genehmigungsverfahren zu konkretisierende Maß-
nahmen ergriffen werden: 
 
- Es sollte eine klare räumliche Trennung zwischen den für die Erholungs- und Frei-
zeitnutzung intensiv genutzten Bereichen und den Vorrangflächen für den Arten - 
und Biotopschutz erfolgen. 
Es wird empfohlen, am Tagebausee eine Vorrangfläche für den Arten - und Bio-
topschutz zu entwickeln. Besonders geeignet sind hierfür von Siedlungsbereichen 
und Straßen möglichst weit entfernte Seeufer. 
- Noch anzulegende Straßen für den motorisier ten Verkehr und sonstige bauliche 
Anlagen sollten einen möglichst großen Abstand zum Gewässer aufweisen, davon 
ausgenommen ist eine Rad -, Wander- oder auch Reitwegenetzerschließung (vgl. 
Ziel 6.3 Tagebausee) einschließlich einer begleitenden ökologisch ver tretbaren 
und ggf. zugehörigen Infrastruktur. 
- Anlage der o. g. möglichst nährstoffarmen, ungestörten Flachwasserbereiche. 
- Anlage von hinsichtlich Relief und Substrat abwechslungsreichen Uferbereichen. 
- Auf ausgewählten Flächenanteilen oberhalb des Seewasser spiegels sollte keine 
Einsaat oder Aufforstung erfolgen, sondern Raum für die natürliche Eigenentwick-
lung (Sukzession) geschaffen werden. 
- Zur Wahrung der biologischen Vielfalt sollte möglichst standortgerechtes Saat- und 
Pflanzgut aus regionaler Herkunft verwendet werden. 
 
Im Fachbeitrag Natur und Landschaft wird geprüft, ob es im Zusammenhang mit der 
Fortführung des Tagebaus in der geänderten Form zu erheblichen, nicht vermeidbaren 
Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft kommen kann, die zur Abarbeitung der 
Eingriffsregelung gemäß §§ 14 und 15 BNatSchG bzw. §§ 30 und 31 LNatSchG NRW 
ermittelt und kompensiert werden müssen. 
Als Ergebnis wurde ermittelt, dass durch die Bergbautreibende mit Maßnahmen der 
Wiedernutzbarmachung (Wiedernutzbarmachungsplanung g emäß Vorhabenbe-
schreibung vom 30.06.2021 / 07.03.2022 und vorstehender Zielvorgaben) und die be-
reits erfolgte Umsetzung des Artenschutzkonzeptes für den Tagebau eine mehr als 
vollständige Eingriffskompensation erreicht wird.

6      Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches 
6.2   Gliederung der Landschaft 
133 
 
Die Tagesanlagen und der Kohlebunker des Tagebaus Hambach bieten im Sinne des 
Strukturwandels mit der vorliegenden Infrastruktur und Verkehrsanbindung gute Vo-
raussetzungen für die Entwicklung einer gewerblichen und / oder wohnbaulichen 
Nachfolgenutzung inklusive einer dafür erforderlic hen Erschließung (Straßen, Schie-
nen) und sind im Braunkohlenplan deshalb als „Entwicklungsfläche für den Struktur-
wandel“ dargestellt. Die Anforderungen an die Wiedernutzbarmachung (Oberboden) 
dieser Flächen sind in den bergrechtlichen Betriebsplänen zu regeln. 
Entsprechend der Leitentscheidung 2021 und dem Entscheidungssatz 1 „Zukunfts-
räume für Region und Kommunen“, soll die Tagebaufolgelandschaft wieder mit dem 
umgebenden Raum verbunden und zu einem Zukunftsraum entwickelt werden, um 
innovative wie nachhaltige Entwicklungsperspektiven zu eröffnen. 
 
 
Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere:  
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren, 
- im Flurbereinigungsverfahren, 
- im Verfahren nach Landschaftsgesetz Landesnaturschutzgesetz NRW, 
- im Verfahren nach Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz.

6      Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches  
6.3   Tagebausee 
134 
 
6.3 Tagebausee 
 
 
Ziel: Das Restloch ist im Zuge des Tagebauprozesses standsicher und so her-
zustellen, dass nach der Beendigung des Gewinnungsbetriebes mög-
lichst keine umfangreichen Massenumlagerungen mehr erfor derlich 
sind. Wasserbezogene Zwischennutzungen während des Füllvorganges 
sind - unter Beachtung von Sicherheitsaspekten - bereits ab ca. 10 Jah-
ren nach Beginn der Seebefüllung zu ermöglichen. An ausgewählten Be-
reichen (Elsdorf, Forum :tTerra nNova, Morschenich-Alt, Niederzier) sol-
len durch Stege oder Pontonlösungen frühzeitig Wasserzugänge einge-
richtet werden, die möglichst 10 Jahre nach Beginn der Seebefüllung 
nutzbar sind. Im Übrigen sind die Böschungen möglichst frühzeitig in 
ausgewählten Bereichen des T agebausees bereits während der Seebe-
füllung durch z. B. Wander- und Radwege zu erschließen. 
Die Realisierung von ökologischen Flachwasserzonen und weiteren öko-
logischen Bereichen im Uferbereich ist vorzusehen. 
 
 
Erläuterung: 
Der als Folge des Massendefizits verbleibende Restraum ist durch Anlage eines Sees 
einschließlich umgebender Böschungsflächen zu rekultivieren. Innerhalb des rund   
4.100 ha großen Restloches einschließlich der Manheimer Bucht erfolgt die Anlage 
eines ca. 3.530 ha großen Tagebausees. Der Zielwasserspiegel ist bei rund + 65 m 
NHN vorzusehen, so dass sich für den Tagebausee eine maximale Tiefe von bis zu 
rund 360 m ergibt (Mittel rund 120 m). 
Die Befüllung des Sees bis zum erstmaligen Erreichen des Zielwasserspiegels erfolgt 
insbesondere mit Wasser aus dem Rhein ab 2030 in rund 40 Jahren (vgl. Kap. 4.1.6.2). 
Eine uneingeschränkte Nutzung des Tagebausees soll mit dem Erreichen des Ziel-
wasserspiegels etwa ab 2070 möglich sein. Aufgrund der morphologischen Strukt ur 
und der Qualitäten der zur Befüllung zur Verfügung stehenden Wassermengen wird 
der Tagebausee während und nach der Befüllung eine gute Wasserqualität aufweisen, 
die eine vielfältige Nutzung ermöglicht.

6      Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches  
6.3   Tagebausee 
135 
 
Die Generalneigung der geschütteten Seeböschungen l iegt bei 1:5. Im Bereich der 
Wellenschlagzone wird grundsätzlich eine Böschungsneigung von 1:25 angesetzt. 
Aufgrund der zu erwartenden Wellenbewegung durch Windeinflüsse aus der 
Hauptwindrichtung West/Nordwest wird der Wellenschlagbereich entlang der östlichen 
Ufer sowie im Bereich nördlich des Hambacher Forstes mit einer flacheren Böschungs-
neigung von 1:30 hergestellt. Unterschiedliche Hangneigung, Sonnenexposition und 
Wasserversorgung ermöglichen oberhalb des Seewasserspiegels schon während der 
Befüllung unterschiedliche standörtliche Gegebenheiten, wie z. B. Strandbereiche. 
 
Für die Befüllung des Tagebausees ist ein Einleitbauwerk zu errichten, welches von 
der Schnittstelle zur Rheinwassertransportleitung bei Elsdorf am Speedway :tTerra 
nNova bis zum zukünftigen Nordufer des Tagebausees und weiter über die Innenkippe 
in das Tagebautiefste führen wird. Das Einleitbauwerk kann in Form von Rohrleitungen 
oder als offenes Gerinne bzw. als Kombination ausgestaltet werden. Die Herstellung 
des Einleitbauwerks ist nach Vorliegen der genehmigungsrechtlichen Voraussetzun-
gen ab ca. 2027 vorgesehen. Einer Nutzung gleichzeitig als Energieerzeugungsanlage 
sowie einer touristischen Inszenierung des Einleitprozesses stehen raumplanerisch 
keine Bedenken entgegen.  
 
Bereits während der Seebefüllung sind wasserwirtschaftlich verträgliche Nutzungen 
innerhalb der Tagebauseemulde zu ermöglichen. Dabei soll sich die Art der Zwischen-
nutzung und räumliche Verortung an der Erläuterungskarte 2B „Zwischennutzung“ ori-
entieren. Die Zuläss igkeit von Zwischennutzungen und deren Örtlichkeit bedarf der 
Freigabe durch die Bergbehörde. Die Freigabe kann aus Sicherheitsgründen jederzeit 
eingeschränkt oder widerrufen werden. 
 
Unter Bezug auf die als Orientierung geltende Erläuterungskarte 2B „Zwis chennut-
zung“ gilt für die Zwischennutzung folgendes: Für die Zwischennutzung in der Phase 
der Seebefüllung ist das Restloch zu Erholungs- und Freizeitzwecken so zu gestalten, 
dass durch geeignete Maßnahmen an folgenden Standorten, je nach Rekultivierungs-
fortschritt, möglichst frühzeitig ab Beginn der Seebefüllung und spätestens bis 2035 je 
ein Seezugang eingerichtet werden kann: Am Einleitbauwerk, vor Elsdorf, am Forum 
:tTerra nNova, bei Morschenich-Alt, in kombinierter Form im Bereich der Ufer, die der

6      Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches  
6.3   Tagebausee 
136 
 
Gemeinde Niederzier vorgelagert sind (inklusive einem Bereich nördlich der Tagesan-
lagen), im Bereich der Manheimer Bucht  sowie unterhalb der Sophienhöhe bzw. der 
Innenkippenüberhöhung im Bereich der Goldenen Aue. Seezugänge sind dabei als 
Anschlüsse der um liegenden Erschließung an die Wege innerhalb der Tagebau-
seemulde zu verstehen. Ein Seezugang muss nicht gleichzeitig auch einen Zugang 
zur Seewasserfläche (Wasserzugang) miteinschließen.  
 
Um auch Wasserzugänge zu ermöglichen, sollen an ausgewählten Stando rten (z. B. 
vor Elsdorf, Niederzier oder Morschenich-Alt) schwimmende Elemente etwa 10 Jahre 
nach Beginn der Seebefüllung an der ansteigenden Wasserlinie vorgesehen werden 
(z. B. Steganlagen und Pontons).  
Für den Bereich der Manheimer Bucht soll ebenfalls  eine Zuwegung geschaffen wer-
den. Des Weiteren soll für die Phase der Zwischennutzung ein ökologisches Gewässer 
im südlichen Bereich der Manheimer Bucht angelegt werden.  
 
Mit Ausnahme aus Sicherheitsgründen nicht zugänglicher Seeböschungsbereiche ist 
während der Befüllung eine Nutzung ausgewählter Böschungsflächen innerhalb der 
Tagebauseemulde über Wander- und Radwege zu ermöglichen. Die Ausgestaltung 
der Rad- und Wanderwege dürfen die spätere Wasserqualität nicht beeinträchtigen 
und sollen an mehreren Stellen, insbesondere im Bereich der Ortschaften, Anschluss 
an das Wegenetz außerhalb des Abbaugebietes haben (Seezugänge, d. h. Wege bis 
zum Nahbereich der Wasserfläche, aber ohne Möglichkeit des Wasserkontaktes und 
Wasserzugangs). 
 
Vor Elsdorf soll die Ober flächengestaltung unter Beachtung bergsicherheitlicher An-
forderungen möglichst so erfolgen, dass die Grundlagen für eine spätere städtebauli-
che In-Wertsetzung Entwicklung (Seequartier / Hafenbalkon vor Elsdorf) gegeben sind 
(vgl. Erläuterungskarte 2A „Nutz ungsschwerpunkte“). Soweit ein solches Vorhaben 
dem Anlegen einer Wellenschlagzone entgegensteht, ist dies bei der Oberflächenge-
staltung durch die Bergbautreibende zu berücksichtigen. Die erforderlichen Maßnah-
men zur Böschungssicherung sind dann mit der städtebaulichen In-Wertsetzung durch 
den jeweiligen Vorhabenträger unter Einbindung der Bergaufsicht umzusetzen. Soweit 
die vorgesehenen städtebaulichen Vorhaben absehbar vor Anstieg des Wasserspie-
gels in diesen Bereich nicht umgesetzt werden, hat die Bergba utreibende rechtzeitig

6      Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches  
6.3   Tagebausee 
137 
 
vorher die Wellenschlagszone noch herzurichten. Erforderliches Material ist hierfür 
vorzuhalten wird dafür - mangels anderer Alternativen - aus dem Bereich des dadurch 
entfallenden Seequartiers / Hafenbalkons entnommen . Während des B efüllvorgangs 
sollen auf der für eine spätere städtebauliche Entwicklung vorgesehenen Fläche vor 
Elsdorf diverse Zwischennutzungen ermöglicht werden. 
 
Als Zwischennutzung während der Seebefüllung drängt sich auch die Errichtung von 
Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien und ggf. Speicherung von Erneuerba-
ren Energien einschließlich Floating-Varianten auf und soll deshalb möglich sein. Ins-
besondere auf den oberen Bermen unterhalb der überhöhten Innenkippe, vor Elsdorf 
sowie in der Manheimer Bucht bietet sich die Errichtung entsprechender Anlagen an, 
soll darüber hinaus aber auch in anderen Bereichen der Tagebauseemulde möglich 
sein. Da die Manheimer Bucht erst gegen Ende der Seebefüllung geflutet wird, ist 
diese für die Phase der Zwischennutzung besonders für die Errichtung von Photovol-
taikanlagen und Windenergieanlagen geeignet. Auch oberhalb des Zielwasserspiegels 
ist eine Zwischennutzung durch Photovoltaikanlagen in ufernahen Bereichen möglich, 
die voraussichtlich bis zum Erreichen des Zielwasserspiegel s ohnehin unter Bergauf-
sicht verbleiben. Beispielweise vor Niederzier ist die Errichtung einer solchen Photo-
voltaikanlage außerhalb der Seefläche als Zwischennutzung vorgesehen (siehe Erläu-
terungskarte 2B „Zwischennutzung“). 
 
Ein Teilbereich der Rekultivie rung soll möglicherweise für eine Beweidung genutzt 
werden. Ein darüberhinausgehendes, großflächiges Beweidungskonzept für den Ta-
gebau Hambach soll gemeinsam mit der Neuland Hambach GmbH, den umliegenden 
Biostationen und Naturschutzverbänden sowie der Land wirtschaftskammer geprüft 
werden. Grundlage hierfür sind die Bodenverhältnisse und Wiedernutzbarmachungs-
planung, wie sie durch die Ziele dieses Braunkohlenplanes vorgegeben sind. Die Be-
weidung hat sich hier zu integrieren. Der Kernbereich einer Beweidung wäre dabei im 
Bereich der Goldenen Aue anzusiedeln, um die dort geplante Halboffenlandschaft ent-
sprechend zu pflegen (siehe Erläuterungskarte 2B „Zwischennutzung“).  
 
Um die obersten Böschungsabschnitte der Tagebauseemulde, die erst gegen Ende 
der Seebefüllung geflutet werden, vor möglichen Erosionen zu schützen, sind diese zu 
begrünen. Im Planfeststellungsverfahren für die Herstellung des Tagebausees wird zu

6      Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des  Abbaubereiches 
6.3   Tagebausee 
138 
 
prüfen sein, ob aus Gründen der Wasserqualität die Begrünung der Böschungen bei 
fortschreitender Befüllung des Tagebausees ganz oder teilweise wieder beseitigt wer-
den muss. 
In den Uferbereichen des Tagebausees sind ökologische Flachwasserzonen mit einer 
Neigung von < 5 % vorzusehen. Die ökologischen Flachwasserzonen bewirken eine 
Erhöhung der strukturellen Vielfalt und damit eine Aufwertung des Ökosystems und 
sollten nur Naturschutzzwecken vorbehalten bleiben. Ihre Bespannung mit Wasser er-
folgt im Zuge des ansteigenden Seewasserspiegels. 
 
Die Erschließung des Sees soll durch vorhandene und neu herzustellende Straßen 
erfolgen (vgl. Kap. 7.1 und 7.2).  
 
Die kommunalen Planungsträger sehen Bedarf für bauliche Entwicklungen im Rand-
bereich des Tagebausees. Es ist im Bedarfsfall Aufgabe und Entscheidung der Regi-
onalplanung, eine solche Entwicklung zu ermöglichen.  
 
 
Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere:  
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren, 
- im Flurbereinigungsverfahren, 
- im Verfahren nach Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz, 
- im Verfahren nach dem Landschaftsgesetz Landesnaturschutzgesetz NRW bzw. 
Durchführung der o. g. Verfahren unter Beachtung des Bundesnaturschutzgeset-
zes und des Landschaftsgesetzes Landesnaturschutzgesetzes NRW, 
- im straßenrechtlichen Verfahren nach Landesstraßen- und Wegegesetz.

6      Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches  
6.4   Böden 
139 
 
6.4 Böden 
 
 
Ziel: Der beim Abbau gesondert zu gewinnende Löss ist bei der Wiedernutz-
barmachung der Geländeoberfläche so aufzubringen, dass eine unge-
schmälerte land - und forstwirtschaftliche Kulturfähigkeit in möglichst 
kurzer Zeit wieder erreicht wird.    
Das zur Wiedernutz barmachung notwendige Rekultivierungsmaterial 
(Löss, Forstkies und Substrat) aus dem Vorfeld ist rechtzeitig zu sichern. 
Das im Tagebau Hambach nicht ausreichend zur Verfügung stehende 
Rekultivierungsmaterial ist durch einen Transport per Eisenbahn über 
die Nord-Süd-Bahn und die Hambachbahn aus dem Tagebau Garzweiler 
auszugleichen. Die aus dem Tagebau Garzweiler heranzuführenden Mas-
sen sind auf das zur Rekultivierung zwingend erforderliche Maß zu be-
schränken.  
Löss ist grundsätzlich für die Oberflächenwiede rherstellung zu verwen-
den. Forstkies ist auf den forstlich zu rekultivierenden Flächen und Sub-
strat auf den oberen Randbereich der Tagebauseemulde als Erosions-
schutz aufzubringen. 
 
Erläuterung: 
In den Angaben zur Umweltprüfung der Bergbautreibenden werden Ausführungen zu 
den Bodenverhältnissen im neu bestimmten Abbaugebiet gemacht.  
In allen Bereichen liegen zu gleichen Anteilen Pseudogley, Pseudogley -Parabraun-
erde und Parabraunerde vor. Sehr kleinflächig kommt nahe Manheim-Alt auf der Inan-
spruchnahmefläche Kolluvisol vor. 
Bei den schluffigen, humosen Parabraunerden handelt sich um mittel bis ertragreiche 
Böden, die meist ackerbaulich genutzt werden. Die Pseudogley-Parabraunerden sind 
auf Grund der geringen Lössauflagerung nur durch flächige Drainagesysteme land-
wirtschaftlich bewirtschaftbar und ertragsseitig als weniger hoch einzustufen. Ebenfalls 
aus Löss entstanden sind die staunässebeeinflussten Pseudogleye als schluffige, z. T. 
humose Lehme, die über den Kiesen der Terrassenablagerungen liegen. Nördlich von 
Manheim-Alt stehen aus umgelagertem Lösslehm entstandene Kolluvien an. Sie sind

6      Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches  
6.4   Böden 
140 
 
weniger für ackerbauliche Nutzungen geeignet und sind daher vielfach von Wald be-
stockt. Die ackerbaulich genutzten Teile sind ebenfalls flächig drainiert und auf Grund 
der sehr geringen Lössauflagerung lassen sich dort nur schwache bis mittlere Erträge 
erwirtschaften. 
 
Im Zuge des Abbaus wird der anstehende Boden innerhalb des gesamten Abbauge-
bietes in Anspruch genommen. Die Rekultivierung der landwirtschaftlichen Fläche soll 
gemäß den „Richtlinien der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Ener-
gie NRW, für die landwirtschaftliche Wiedernutzbarmachung von Braunkohletage-
bauen“ vom 31.07.2012 erfolgen. Hierbei ist Löss als kulturfähiges Material zu verwen-
den. Das Aufbringen soll in der Regel trocken erfolgen und im gesetzten Zustand min-
destens 2 m mächtig sein. Bodenverdichtungen sind zu vermeiden.  
Aufgrund des in den Abraummassen des Tagebaus Hambach gutachterlich belegt ge-
ologisch bedingt geringen Anteils von geeign etem Material zur Wiedernutzbarma-
chung, ist ein Transport von Rekultivierungsmaterial (Löss, Forstkies und Substrat) 
aus dem Tagebau Garzweiler in einer Größebgnordnung von rund 50 Mio. m 3 erfor-
derlich. Die aus dem Tagebau Garzweiler heranzuführenden Massen sind auf das zur 
Rekultivierung zwingend erforderliche Maß zu beschränken. 
 
Auf den forstlich zu rekultivierenden Flächen ist Forstkies aufzubringen. Dabei ist die 
„Richtlinie für das Aufbringen von kulturfähigem Bodenmaterial bei der forstlichen Wie-
dernutzbarmachung für die im Tagebau betriebenen Braunkohlenbergwerke“ von 
1973 (derzeit Fassung vom 03.12.1996) in der jeweils geltenden Fassung zur Anwen-
dung zu bringen. 
 
Weiterhin ist Substrat für das Abdecken von Flächen in den oberen Randbereichen 
der Tagebauseemulde zu Zwecken des Erosionsschutzes während der Zeit der See-
befüllung vorzusehen. Es hat im Vergleich zum Forstkies einen geringeren Lössanteil 
(≤ 20 %) und wird mit einer Mächtigkeit von bis zu rund 2 m aufgebracht.  
 
Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere:  
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren.

7      Straßen und Leitungen 
7.1   Ersatzstraßen 
141 
 
7 Straßen und Leitungen 
 
7.1 Ersatzstraßen 
 
Ziel 1: Für den tagebaubedingten Wegfall der L  12 und der B 55 ist als Er-
satz die L 276n als direkte Verbindung zwischen Niederzier und Els-
dorf zu errichten. 
Im Zuge der Beendigung der Bergaufsicht ist mit dem Ziel zu prüfen, 
ob die für die Verbindung zwischen der B 477 Heppendorf und Ker-
pen-Buir und für den östlich des Tagebaus verlaufenden Verkehr 
derzeit dienende Betriebsstraße in der Verlängerung der K 53 (Ost-
randweg) sowie der sogenannte Nordweg zwischen Elsdorf -Hep-
pendorf und Titz -Rödingen (ebenfalls Betriebsstraße), die aktuell 
auch vom öffentlichen Verkehr genutzt werden können, für den öf-
fentlichen Verkehr erhaltenswert sind und in den Zuständigkeitsbe-
reich des jeweiligen Straßenbaulastträgers übergehen können.  
Entsprechendes gilt für die heutige Tagebauzufahrt von der L 264 
aus mit dem Ziel der Erschließung der Entwicklungsfläche für den 
Strukturwandel im Bereich der heutigen Tagesanlagen un d des 
Kohlebunkers. 
 
Erläuterung: 
Der Braunkohlenplan legt die Räume fest, in denen Verkehrswege verlegt werden kön-
nen (§ 26 Abs. 2 LPlG). Die neuen Trassen sind lediglich in ihrer annähernden räum-
lichen Lage dargestellt (Funktionsplan). 
Die das Abbaugebiet kreuzende BAB 4 ist seitens der Bergbautreibenden bereits an 
den Südrand außerhalb des gemäß Braunkohlenplan „Teilplan 12/1 – Hambach – Ab-
bau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues Hambach“  bestimmten Abbaubereichs 
verlegt und in diesem Zuge seitens des Bundes auf sechs Spuren ausgebaut worden.  
In Bezug auf die im Vorfeld des Abbauvorhabens Tagebau Hambach gemäß Braun-
kohlenplan Teilplan 12/1 Hambach liegende L 257 und die Kreisstraße K 2 wird davon

7      Straßen und Leitungen 
7.1   Ersatzstraßen 
142 
 
ausgegangen, dass diese nach der Verkleinerung des Abbaugebietes erhalten bleiben 
und weiterhin zur Erschließung von Ost-West-Verkehren zur Verfügung stehen. 
 
Die direkten Verkehrsverbindungen zwischen Niederzier und Elsdorf über die B 55 und 
die L 12 sind mit dem Fortschreiten des Tagebaus Hamb ach weggefallen. Dies gilt 
auch für die L 276 Kerpen, die vorbergbaulich Kerpen-Buir über Etzweiler mit Elsdorf 
verbunden hatte. In Zukunft soll hierfür als Ersatz eine neue Verbindung, die soge-
nannte L 276n am Fuß der Sophienhöhe errichtet werden. Die L 2 76n ist im Sinne 
einer landesplanerischen Vorsorge von mindestens regionalem Belang. Sie ist bereits 
im Landesstraßenbedarfsplan in der Stufe 1, Priorität rot („nach Abschluss der Pla-
nungsstufe, nachrangig planen“) enthalten. Die Darstellung der Ersatzplanung besagt, 
dass dieser Straßenzug Vorrang vor anderen konkurrierenden regionalplanerischen 
Nutzungen hat und dass durch den tagebaubedingten Wegfall ein unabweisbarer Be-
darf vorliegt. 
 
Die neue Straße führt durchweg über neu wiedernutzbar gemachtes Geländ e, 
wodurch Eingriffe in Natur und Landschaft sowie Artenvorkommen weitestgehend ver-
mieden werden können. Es sind keine ökologisch oder wasserwirtschaftlich besonders 
sensiblen Bereiche betroffen. Auch immissionsschutzrechtliche Aspekte stehen der 
Straße nicht grundsätzlich entgegen. Wohn- und Siedlungsbereiche sind nicht berührt 
(liegen in einem Abstand von mehr als 600 m). Auf dieser Planungsstufe des Braun-
kohlenplanes sind deshalb keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen erkenn-
bar, die die Errichtu ng der Straße ausschließen würden. Eine vertiefte Detailprüfung 
erfolgt in den durchzuführenden straßenplanungsrechtlichen Verfahren. 
 
Für den regionalen und überregionalen Verkehr ist östlich des Tagebaus die B 477 n 
mit direktem Anschluss an die BAB 4 er richtet worden. Kleinräumiger Verkehr sowie 
Erholungsverkehr nutzt zusätzlich den sog. Ostrandweg, der als Betriebsstraße östlich 
der Manheimer Bucht die K 4 bei Manheim-alt mit der B477 n verbindet. Ebenso wird 
die Betriebsstraße entlang des Nordrands zwi schen Elsdorf -Heppendorf und Titz -
Rödingen bereits heute vom kleinräumigen Verkehr genutzt. Landesplanerisch er-
scheint es sinnvoll, diese Verbindungen auch nach dem Abschluss des Bergbaube-
triebes für die regionale Bevölkerung, den Erholungsverkehr und die Erschließung des 
Tagebausees weiter zu nutzen. Im Rahmen der Beendigung des Bergbaubetriebes ist

7      Straßen und Leitungen 
7.1   Ersatzstraßen 
143 
 
deshalb in Abstimmung mit den betroffenen Belegenheitskommunen und auch in Ab-
hängigkeit überregionaler Verkehrskonzepte zu prüfen, ob Betriebsstraßen für den öf-
fentlichen Verkehr erhaltenswert sind und in den Zuständigkeitsbereich des jeweiligen 
Straßenbaulastträgers übergehen können. Dadurch können zusätzliche Eingriffe in 
Natur und Landschaft vermieden werden.  
Mit Blick auf die Erschließung der Entwicklungsfl äche für den Strukturwandel ist im 
Zuge der Beendigung der Bergaufsicht zu prüfen, ob die heutige Tagebauzufahrt von 
der L 264 nicht hierfür genutzt werden kann und deshalb für den öffentlichen Verkehr 
erhaltenswert ist und in den Zuständigkeitsbereich des  jeweiligen Straßenbaulastträ-
gers übergehen sollte. Innerhalb der Entwicklungsfläche für den Strukturwandel selbst 
erfolgt mit Blick auf die noch nicht vorliegende Konkretisierung der Planung keine 
zeichnerische Darstellung von Erschließungsstraßen. 
 
Ziel 2:  Die Sophienhöhe und das Besucherinformationszentrum sollen 
über einen Betriebsweg auch für den motorisierten Individualver-
kehr und Fahrräder zugänglich gemacht werden.  
 
Erläuterung: 
Um einen barrierefreien Zugang zur Sophienhöhe zu ermöglichen (vgl. Kap. 6) soll das 
Besucherinformationszentrum an der sogenannten „Goldenen Aue“ zukünftig auch 
über einen befestigten Weg erreichbar sein. Hierfür bietet sich der ohnehin zur land-
wirtschaftlichen Erschließung geplante und in die zeichnerische Darstellung aufge-
nommene Hauptwirtschaftsweg an. Die Doppelnutzung dieser Verbindung vermeidet 
Eingriffe in Natur und Landschaft.  
Das betroffene Wege- und Wirtschaftswegenetz wird nach der Rekultivieru ng i. d. R. 
durch ein Flurbereinigungsverfahren neu geordnet. Dabei ist die Flurbereinigungsbe-
hörde verpflichtet, im Benehmen mit den landwirtschaftlichen Stellen sowie den betei-
ligten Behörden und Organisationen die allgemeinen Grundsätze für die Neugesta l-
tung des Flurbereinigungsgebietes (§ 38 FlurbG) aufzustellen. Hierzu gehört insbe-
sondere das Wege- und Gewässernetz.

7      Straßen und Leitungen 
7.1   Ersatzstraßen 
144 
 
Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere:  
- im straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren, 
- im Flurbereinigungsverfahren, 
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren.

7      Straßen und Leitungen 
7.2   Übriges Straßennetz 
145 
 
7.2 Übriges Straßennetz 
 
Ziel: Das verbleibende Straßennetz um den Bergbau ist bei Bedarf so zu er-
gänzen, dass seine Leistungsfähigkeit erhalten bleibt und seine Konzep-
tion in Verbindung mit den Ersatzstraßen eine sinnvolle Funktion ergibt. 
 
Erläuterung: 
Für den Wegfall der Straßen innerhalb der Abbauflächen sind die dargestellten Ersatz-
verbindungen maßgebend. Durch die Verlagerung des Verkehrs auf die Ersatzverbin-
dungen können neue oder anders gelagerte Verkehrsbezi ehungen entstehen, die        
u. U. den Neubau von Teilstrecken (z. B. Ortsumgehungen) oder Straßenkreuzungen 
erforderlich machen. 
Ein Rad- und Wanderweg, der sogenannte Hambach Loop, soll die zentrale interkom-
munale Infrastruktur in der Tagebaufolgelandschaft, der die Anrainerkommunen mitei-
nander vernetzt, werden. Es handelt sich um ein Wegesystem um den Tagebausee, 
die Sophienhöhe sowie um eine Umrundung auf einer Höhenlage der Sophienhöhe.  
Bei Ergänzungen, Um- oder Ausbau des übrigen Straßennetzes sind die Bedarfs- und 
Ausbaupläne des Bundes und des Landes zu beachten 
 
Umsetzung und Konkretisierung des Ziels insbesondere: 
- im Regionalplanverfahren, 
- im straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren, 
- im Linienbestimmungsverfahren.

7      Straßen und Leitungen 
7.3   Leitungen 
146 
 
7.3 Leitungen 
 
Ziel 1: Bevor Versorgungsleitungen tagebaubedingt unterbrochen werden, ist 
die jeweilige leitungsabhängige Versorgung durch geeignete Maßnah-
men rechtzeitig sicherzustellen. Eine längerfristige Minderung der Ver-
sorgungssicherheit darf nicht auftreten. 
In die zeichnerisch dargestellten Räume für Straßen sind nach Möglich-
keit auch die unterirdischen Rohrleitungen und Kabel zu verlegen. 
 
Erläuterung: 
Durch den fortschreitenden Tagebau wird eine Vielzahl von Versorgungsleitungen un-
terbrochen. Die Unterbrechung kann erst  erfolgen, wenn die Versorgung der ange-
schlossenen Benutzer durch Verlegung oder sonstige Ersatzmaßnahmen gesichert ist. 
Die bei der Verlegung von Leitungen auftretenden Nutzungskonflikte z. B. mit dem 
Natur- und Landschaftsschutz oder der Landwirtschaft s ind im fachplanerischen Ver-
fahren zu klären. Zur Minderung evtl. Nutzungskonflikte bietet sich eine Trassenbün-
delung der unterirdischen Leitungen mit Straßen oder auch Wirtschaftswegen an. 
 
Ziel 2: Die für den Transport von Abraum (einschließlich evtl. gew onnener an-
derer Bodenschätze), Kohle, Kraftwerksasche und sonstiger Stoffe not-
wendigen Transportbänder innerhalb und außerhalb des Abbauberei-
ches sind so zu trassieren und zu gestalten, dass die Funktionen der 
durchquerten Flächen so wenig wie möglich beeinträchtigt werden. Nach 
Wegfall ihrer Zweckbestimmung sind sie umgehend zu entfernen. Ihre 
Trassen sind entsprechend der Funktion der durchquerten Flächen zu 
rekultivieren, soweit anderweitige Planungen keine andere Nutzung vor-
sehen.

7      Straßen und Leitungen 
7.3   Leitungen 
147 
 
Erläuterung: 
Innerhalb des Tagebaubereichs werden betriebsbedingt zahlreiche Transportbänder 
für Braunkohle, Abraum und Rekultivierungsmaterial wie Löss genutzt. Diese sind mit 
Abschluss der Wiedernutzbarmachung zurückzubauen.  
 
Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere:  
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren.

8      Anhang 
 
148 
 
8 Anhang 
 
Textübersetzung aus Kapitel 1.5.1 Internationaler Rahmen für den Klimaschutz,  
S. 26: 
Bei der CoP 25 in Glasgow hat es insbesondere eine Verständigung über die Nach-
schärfung der in Paris getroffenen Zielvor gabe zur Begrenzung der Treibhausgas -
Emissionen gegeben. Im Kapitel „Mitigation“ des Abschlussdokuments  sind u. a. fol-
gende Punkte verankert: 
- Bekräftigt das Temperaturziel des Pariser Abkommens, den Anstieg der globalen Durch-
schnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C über dem vorindustriellen Niveau zu halten und die 
weiteren Bemühungen den Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu 
begrenzen; 
- Erkennt an, dass die Auswirkungen des Klimawandels bei einem Temperaturanstieg von  
1,5 °C im Vergleich zu 2 °C wesentlich geringer sein werden, und beschließt weiterhin an den 
Bemühungen um eine Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 1.5 °C festzuhalten;  
- Erkennt an, dass die Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 °C eine rasche, tiefgreifende 
und nachhaltige Verringerung der weltweiten Treibhausgasemissionen erfordert, einschließlich 
einer Reduzierung der globalen Kohlendioxids -Emissionen bis 2030 um 45 % gegenüber dem 
Stand von 2010 und auf null zur Jahrhundertmitte sowie tiefgreifende Senkunge n bei anderen 
Treibhausgasen; 
 
Textübersetzung aus Kapitel 1.5.1 Internationaler Rahmen für den Klimaschutz,  
S. 27: 
Bei der 27. CoP in Sharm el-Sheikh hatten sich die rund 200 Staaten in der Abschluss-
erklärung vom 20. November 2022 im Kapitel „Mitigation“ auf folgende Punkte verstän-
digt: 
- Erkennt an, dass die Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 °C eine rasche, tiefgreifende 
und nachhaltige Verringerung der globalen Treibhausgasemissionen um 43 % bis 2030 im Ver-
gleich zum Stand von 2019 erfordert; 
- Erkennt auch an, dass dies in diesem kritischen Jahrzehnt ein beschleunigtes Handeln auf der 
Grundlage von Gerechtigkeit und den besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen 
erfordert, wobei die gemeinsame aber auch unterschiedliche Verantwortlichkeit und die jeweili-

8      Anhang 
 
149 
 
gen Möglichkeiten unter Beachtung der Umstände in den jeweiligen Nationen im Kontext nach-
haltiger Entwicklungen und den Bemühungen zur Beseitigung von Armut zu berücksichtigen 
sind; 
- Fordert die Vertragsparteien auf, die Entwicklung, den Einsa tz und die Verbreitung von Tech-
nologien sowie die Verabschiedung politischer Maßnahmen zu beschleunigen, um den Über-
gang zu emissionsarmen Energiesystemen zu vollziehen, einschließlich der Beschleunigung 
der Bemühungen um den schrittweisen Ausstieg aus der  unverminderten Kohleverstromung 
und der schrittweisen Abschaffung ineffizienter Subventionen für fossile Brennstoffe sowie 
gleichzeitig gezielte Unterstützung für die Ärmsten und Schwächsten im Einklang mit den nati-
onalen Gegebenheiten und die Anerkennung  der Notwendigkeit für Unterstützungen hinsicht-
lich eines gerechten Übergangs;

VI 
 
B Umweltprüfung

Inhaltsverzeichnis 
VII 
 
1 Einleitung ............................................................................................................ 1 
1.1 Inhalt und Ziele des geänderten Braunkohlenplans ................................. 2 
1.2 Geplante Wiedernutzbarmachung .............................................................. 4 
1.2.1 Tagebausee ............................................................................................ 4 
1.2.2 Rekultivierung ......................................................................................... 9 
2 Im Braunkohlenplanverfahren zu berücksichtigende Pläne ........................ 10 
3 Darstellung der in den einschlägigen Gesetzen und Plänen festgelegten 
Ziele des Umweltschutzes, die für den Braunkohlenplan von 
Bedeutung sind ................................................................................................ 11 
4 Rechtsgrundlagen ............................................................................................ 13 
5 Bisheriger Verfahrensablauf ........................................................................... 14 
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter .......... 15 
6.1 Untersuchungsgebiet ................................................................................ 17 
6.2 Menschen, insbesondere menschliche Gesundheit ............................... 21 
6.2.1 Darstellung des Schutzguts ................................................................... 21 
6.2.2 Auswirkungen auf das Schutzgut .......................................................... 22 
6.3 Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt ............................................ 27 
6.3.1 Darstellung des Schutzguts ................................................................... 27 
6.3.2 Auswirkungen auf das Schutzgut .......................................................... 35 
6.4 Fläche ......................................................................................................... 48 
6.4.1 Darstellung des Schutzguts ................................................................... 48 
6.4.2 Auswirkungen auf das Schutzgut .......................................................... 49 
6.5 Boden .......................................................................................................... 51 
6.5.1 Darstellung des Schutzguts ................................................................... 51 
6.5.2 Auswirkungen auf das Schutzgut .......................................................... 53 
6.6 Wasser ........................................................................................................ 56 
6.6.1 Darstellung des Schutzguts ................................................................... 56 
6.6.1.1 Grundwasser ................................................................................. 59 
6.6.1.2 Wasserversorgung ........................................................................ 63 
6.6.1.3 Oberflächengewässer ................................................................... 64

Inhaltsverzeichnis 
VIII 
 
6.6.1.4 Tagebausee .................................................................................. 71 
6.6.2 Auswirkungen auf das Schutzgut .......................................................... 72 
6.7 Emmissionen, Luft und Reststoffe ........................................................... 76 
6.8 Klima ........................................................................................................... 76 
6.8.1 Darstellung des Schutzguts ................................................................... 76 
6.8.2 Auswirkungen auf das Schutzgut .......................................................... 80 
6.9 Landschaft, Landschaftsbild, Erholung ................................................... 84 
6.9.1 Darstellung des Schutzguts ................................................................... 84 
6.9.2 Auswirkungen auf das Schutzgut .......................................................... 87 
6.10 Kultur und sonstige Sachgüter ................................................................. 94 
6.10.1 Darstellung des Schutzguts ................................................................... 94 
6.10.1.1 Sachgüter .................................................................................... 94 
6.10.1.2 Bau- und Bodendenkmäler .......................................................... 94 
6.10.1.3 Bergschäden ................................................................................ 98 
6.10.1.4 Seismizität ................................................................................... 98 
6.10.2 Auswirkungen auf das Schutzgut .......................................................... 99 
6.11 Straßen ..................................................................................................... 103 
6.12 Wechselwirkungen .................................................................................. 105 
6.13 Grenzüberschreitende Auswirkungen ................................................... 107 
7 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum 
Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen .................................................. 111 
7.1 Artenschutzrechtliche Maßnahmen ....................................................... 111 
7.2 Kompensationsmaßnahmen gemäß Eingriffsregelung ........................ 112 
7.3 Immissionsschutzmaßnahmen Staub .................................................... 115 
7.4 Immissionsschutzmaßnahmen Lärm ..................................................... 117 
7.5 Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers ........................................ 117 
7.6 Maßnahmen zur Standsicherheit der Böschungen ............................... 121 
7.7 Überwachung der Seeböschungen ........................................................ 126 
7.8 Bergschadensmanagement .................................................................... 128 
8 Prognose über die Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung ...... 129 
9 Planungsalternativen ..................................................................................... 130

Inhaltsverzeichnis 
IX 
 
10 Überwachungsmaßnahmen .......................................................................... 137 
11 Gesamtbwertung der Auswirkungen auf die Umwelt ................................. 138 
12 Allgemein verständliche Zusammenfassung .............................................. 140

1     Einleitung   
1 
 
1 Einleitung 
 
Die Regionalplanungsbehörde Köln hat im Rahmen des Braunkohlenplanänderungs-
verfahrens eine Umweltprüfung durchgeführt und den vorliegenden Umweltbericht er-
arbeitet (§ 8 Abs. 1 ROG). Der Umweltprüfung und dem Umweltbericht lagen insbe-
sondere die Angaben zur Umweltprüfung (mit Fachbeiträgen) zugrunde, die die Berg-
bautreibende, die RWE Power AG, der Bezirksregierung Köln zur Verfügung gestellt 
hat. Die Angaben zur Umweltprüfung wurden u. a. durch das Büro Froelich & Sporbeck 
GmbH & Co. KG Umweltplanung und Beratung erarbeitet.  
Die Materialien wurden von der Regionalplanungsbehörde Köln auf inhaltliche Richtig-
keit und Vollständigkeit geprüft, ausgewertet, teils zusammengefasst, teils im Bedarfs-
fall ergänzt und als Grundlage für die vorliegende Umweltprüfung ver wandt. Auf der 
Grundlage der vorgenannten Prüfung hat sich die Regionalplanungsbehörde Köln In-
halte aus den Angaben zur Umweltprüfung zu Eigen gemacht. Auf ergänzende und 
vertiefende Aussagen in den Angaben zur Umweltprüfung wird hiermit ausdrücklich 
verwiesen.   
Anlass der Braunkohlenplanänderung 
Der Braunkohlenplan „Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau- und Außenhaldenfläche des 
Tagebaues Hambach“ (im Folgenden Teilplan 12/1) wurde mit Erlass vom 11.05.1977 
durch die Landesregierung NRW für verbindlich erklärt  und bildet mit der darin zeich-
nerisch dargestellten Abbaugrenze und Sicherheitslinie seitdem die Grundlage für die 
Zulassung der bergrechtlichen Betriebspläne für den Tagebau Hambach. Der Tage-
bau sollte nach den ursprünglichen Plänen bis 2045 betrieben werden. 
Auf Grundlage der Ergebnisse der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und 
Beschäftigung hat der Bund das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) vom 
08.08.2020 erlassen. Durch dieses Gesetz und die Unterzeichnung des öffentlich -
rechtlichen Vertrages auf seiner Grundlage, der neuen Leitentscheidung der Landes-
regierung NRW vom 23.03.2021 (im Folgenden Leitentscheidung 2021) sowie der öf-
fentlich-rechtlichen Vereinbarung des Bundes mit dem Land NRW und der Bergbau-

1     Einleitung   
2 
 
treibenden RWE Power AG im Oktober 2022 ist nun vorgegeben, dass die Braunkoh-
lenverstromung im Rheinischen Revier bereits zum Jahr 2030 endet (Reserveoption 
bis 2033 für den Tagebau Garzweiler).  
Die Leitentscheidung 2021 (S. 20) äußert sich zum Tagebau Hambach wie folgt:  
„Im Zuge des durch den Stilllegungspfad des KVBG verminderten Braunkohlebedarfs und der damit 
einhergehenden Möglichkeit zum Erhalt des Hambacher Forstes sind für den Tagebau eine erhebliche 
Reduzierung des Tagebaufortschritts und daraus folgend eine erhebliche Verkleinerung  des Abbaufel-
des im Süden zu konstatieren. Für den Tagebau Hambach wird es daher einen neuen bzw. weitgehend 
geänderten Braunkohlenplan geben müssen.“  
Daraus leitet die Leitentscheidung 2021 folgenden Entscheidungssatz ab: 
„Entscheidungssatz 6: Neue Abbaugrenzen, Erhalt von Wald und Morschenich: 
Die neuen Abbaugrenzen des Braunkohlenplans Hambach sind ohne eine Inanspruchnahme der Ort-
schaft Morschenich, des Hambacher Forstes, des Merzenicher Erbwalds und des Waldgebiets westlich 
des FFH-Gebietes „Steinheide“ zu planen. […].“ 
 
1.1 Inhalt und Ziele des geänderten Braunkohlenplans 
 
Schwerpunkt und hauptsächliches Ziel der geänderten Planung ist die bedarfsge-
rechte Verkleinerung der Abbaufläche mit einer ordnungsgemäßen und dauerhaften 
Wiedernutzbarmachung des Tagebaus Hambach.  
Die weitere Landinanspruchnahme des Tagebaus beschränkt sich nach der geänder-
ten Planung überwiegend auf einen Bereich östlich des Hambacher Forstes, die soge-
nannte Manheimer Bucht. In diesem Bereich werden nunmehr nur noch Kiese und 
Sande gewonnen, die für die Herstellung von standsicheren Böschungen erforderlich 
sind. Insgesamt wird der Abbaubereich des Tagebaus Hambach gemäß Braunkohlen-
plan Teilplan 12/1, einschließlich der Aufstandsfläche für die Außenkippe (Sophien-
höhe), von ursprünglich rund 8.500 ha auf 6.700 ha verkleinert (siehe Abb. 1).

1     Einleitung   
3 
 
 
Abbildung 1: Übersichtskarte – Neu geplante und alte Abbaugrenze (gemäß Teilplan 12/1) zum Stand 
01.01.2021 (Quelle: Froelich & Sporbeck, 2023) 
 
Konkret sind folgende Änderungen am rechtskräftigen Teilplan 12/1 vorgesehen: 
- Nicht mehr in Anspruch genommen werden:  
- der Hambacher Forst, der Merzenicher Erbwald und das Waldgebiet west-
lich des FFH-Gebietes „Steinheide“, sowie  
- die Ortschaft Morschenich-Alt (Gemeinde Merzenich) sowie 
- die ehemalige Kirche Manheim-Alt. 
- Ende der Kohlegewinnung nördlich des Hambacher Forstes (Gewinnung bis zur 
Auskohlung Stand 01.01.2021 rund 130 Mio. t Braunkohle) 
- Größerer Abstand zu Kerpen-Buir und Niederzier-Ellen  
- Veränderte Lage des Tagebausees, kleineres Wasservolumen 
  
Abbaustand 01.01.2021

1     Einleitung   
4 
 
1.2 Geplante Wiedernutzbarmachung 
 
Der Braunkohlentagebau Hambach wird überwiegend als Wald, Offenland, Halboffen-
land, Seefläche und Landwirtschaft wiedernutzbar gemacht. 
 
1.2.1 Tagebausee 
Nach Beendigung der Braunkohlegewinnung im Tagebau Hambach wird das Grund-
wasser im verbleibenden Restraum ansteigen und es entsteht ein Tagebausee. Der 
Tagebausee Hambach stellt den zentralen Bestandteil der vorgesehenen Oberflä-
chengestaltung und Wiedernutzbarmachung dar und soll nach Einstellung des Braun-
kohlenabbaus ab 2030 im Rahmen des Grundwasserwiederanstiegs sowie der durch-
schnittlichen Zufuhr von jährlich rund 234 Mio. m³ Rheinwasser sukzessive innerhalb 
der infolge des Massendefizits verbleibenden Tagebaugrube entstehen (siehe Abb. 2). 
 
 
Abbildung 2: Visualisierung des Tagebausees, Blickrichtung Westen ab Bergheim (Quelle: RWE Power AG, 
2022)

1     Einleitung   
5 
 
Der Tagebausee Hambach wird eine Seefläche von rund 3.530 ha sowie ein Seevolu-
men von rund 4.300 Mio. m³ aufweisen. Die maximale Seetiefe wird bei rund 360 m 
liegen, die Uferlinie wird ca. 29 km umfassen. Die zentralen Kennwerte des Tagebau-
sees Hambach sind in Tabelle 1 zusammengefasst. 
Tabelle 1: Kennwerte des Tagebaus (Quelle: Froelich & Sporbeck, 2023) 
 
 
Die morphometrischen Eigenschaften des Tagebausees leiten sich direkt aus der Mas-
sendisposition im aktiven Tagebau und der sich an die Stilllegung der Ta gebaugrube 
anschließenden geotechnischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Standsicherheit 
der Böschungssysteme ab. Die Seekubatur ist generell als trichterförmig zu beschrei-
ben und weitet sich erst im oberen Bereich stark; in diesem Zusammenhang hervor-
zuheben ist die vergleichsweise flache Manheimer Bucht im Südosten. Die Tiefen-
struktur des Tagebausees zeigt Abbildung 3. 
Seefläche rd. 3.530 ha 
Seevolumen rd. 4.300 Mio. m³ 
Seetiefe max. rd. 360 m; Mittel: rd. 120 m 
Zielwasserspiegel  + 65 m NHN 
Uferlinie rd. 29 km  
Befüllbeginn in 2030 
Befülldauer rd. 40 Jahre (gemäß abgestimmten Entnahmekonzept; modelltech-
nisch ermittelt) 
Befüllung mit Rheinwasser & Sümpfungswasser aus Tagebauseebegleitbrunnen  
Befüllung über Rheinwassertransportleitung (RWTL) und Einleitbauwerk 
Entnahmemenge Rheinwasser Ø rd. 234 Mio. m³/a (gemäß abgestimmten Entnahmekonzept); 
max. rd. 14 m³/s ; Ø rd. 7 m³/s 
Ablauf in die Erft (nach Abschluss der Befüllung), Ø rd. 0,7 m³/s

1     Einleitung   
6 
 
 
Abbildung 3: Tiefenstruktur des Tagebausees Hambach bei Erreichen des Zielwasserspiegels i. H. v. 
 + 65 m NHN (Quelle: Froelich & Sporbeck, 2023) 
 
Die Böschungen des Tagebausees werden mit einer Generalneigung von 1:5 dauer-
haft standsicher und so angelegt, dass auch bereits während der Befüllung Zwischen-
nutzungen beschränkt auf einige Uferbereiche mögl ich sein sollen. Für den Wellen-
schlagbereich wird überwiegend eine Böschungsneigung von 1:25 angesetzt. Auf-
grund größerer zu erwartender Wellenbewegung durch Windeinflüsse von West nach 
Ost wird der Wellenschlagbereich entlang der östlichen Ufer sowie im Bereich vor dem 
Hambacher Forst mit einer Böschungsneigung von 1:30 hergestellt. Im Restraum wird 
der gesamte Böschungsbereich, vielgliedrig gestaltet. Es werden standortgerechte 
Gehölzarten gepflanzt, Strauchzonen angelegt, Sonderbiotope eingerichtet und 
Strandzonen entwickelt. Im Bereich des Wellenschlags ist zudem die Entwicklung öko-
logischer Flachwasserzonen vorgesehen. 
Der Zielwasserspiegel des Tagebausees Hambach liegt bei + 65 m NHN. Dieser defi-
niert im Endzustand den Grundwasserstand im Nahbereich de s Sees. Grund hierfür 
ist die spätere Funktion des Tagebausees als Vorflut für das Grundwasser, wodurch 
dem See das Grundwasser zufließen wird und somit der Wasserstand im Tagebausee

1     Einleitung   
7 
 
das höchste Niveau des im Nahbereich anstehenden Grundwassers bestimmt. A uf-
grund des hydraulischen Gefälles zwischen Tagebausee und Erft ist im nördlichen Be-
reich die Grundwasserfließrichtung vom Tagebausee in Richtung Erft gerichtet. Nach 
Erreichen des Zielwasserspiegels wird die Seespiegelhöhe meteorologisch bedingt 
zwischen + 64,8 m NHN und + 65,1 m NHN schwanken, Maximalhöhen von + 65,3 m 
NHN sind bei extremen Niederschlagsereignissen möglich.  
Der Tagebausee Hambach wird einen Ablauf in Richtung Erft erhalten. Die Wasser-
spiegellage im Tagebausee wird somit nach oben hin dur ch eine sogenannte Über-
laufschwelle mit natürlichem Ablauf in die anschließende Vorflut begrenzt. Für die Si-
cherung der Trasse für das Ablaufgewässer des Tagebausees Hambach wird ein ei-
genständiges Braunkohlenplanverfahren durchgeführt. 
Für die Beschleunig ung des natürlichen Grundwasserwiederanstiegs und der Befül-
lung des Tagebausees Hambach, die in 2030 beginnt, wird vorrangig Rheinwasser 
verwendet, das bei Dormagen entnommen und über eine ca. 40 km lange Rheinwas-
sertransportleitung (RWTL) herangeführt wir d. Für die Genehmigung der Heranfüh-
rung des Rheinwassers an den Tagebausee Hambach wird ein eigenständiges Braun-
kohlenplanverfahren durchgeführt.  
Um standsichere Böschungen zu gewährleisten, wird auch während der Befüllung wei-
terhin der umgebende Grundwas serspiegel gesenkt. Neben dem Rheinwasser wird 
deshalb auch ein wesentlich geringerer Anteil an Sümpfungswasser aus den Tage-
bauseebegleitbrunnen in den Tagebausee eingeleitet, der in Abhängigkeit zur Entwick-
lung des Seewasserspiegels sukzessive reduziert werden kann. 
Der Zielwasserspiegel von + 65 m NHN wird unter Zugrundelegung des abgestimmten 
Konzepts für die Rheinwasserentnahme und entsprechend einer modelltechnischen 
Ermittlung nach ca. 40 Jahren Befülldauer erreicht.  
Für die Befüllung des Tagebausees Hambach ist ein Einleitbauwerk zu errichten. Das 
Einleitbauwerk kann in Form von Rohrleitungen oder als offenes Gerinne bzw. als 
Kombination ausgestaltet werden. Die Herstellung des Einleitbauwerks ist nach Vor-
liegen der genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen ab ca. 2027 vorgesehen.  
Rund 54 % des eingeleiteten Rheinwassers wird während der Befüllung versickern 
(sogenannter Gebirgsverlust) und in die angrenzenden Grundwasserleiter abströmen.

1     Einleitung   
8 
 
Da es auch nach Erreichen des Zielwasserspiegels weiterhin zu Versickerungsverlus-
ten aus dem Tagebausee in das umliegende Gebirge kommt, sind die Versickerungs-
verluste durch eine nachlaufende Befüllung mittels Rheinwasser über einen begrenz-
ten Zeitraum auszugleichen. 
Der Tagebausee wird ab Erreichen des Zielwasserspieg els einen berichtspflichtigen 
Oberflächenwasserkörper darstellen. Er ist typologisch dem Seetyp 13 „Geschichteter 
Tieflandsee mit relativ kleinem Einzugsgebiet“ zuzuordnen und wird sich in Abhängig-
keit der zugeführten Wässer langfristig zu einem oligotroph en Stillgewässer entwi-
ckeln. Der Tagebausee Hambach wird ganzjährig eine hohe Sauerstoffverfügbarkeit 
aufweisen mit einer Sauerstoffsättigung von ca. 95 %. Er wird durch die Pufferkapazität 
des Rheinwassers neutrale pH -Werte aufweisen und auch stationär ni cht durch Ver-
sauerung aufgrund von zuströmendem Kippenwasser gefährdet sein. 
Der Zufluss von Oberflächenwasser aus landwirtschaftlich rekultivierten Flächen in 
den Tagebausee wird durch die Herstellung von Entwässerungsgräben und Gewäs-
sern mit Anbindung an die Vorflut unterbunden. 
Die Herstellung des Tagebausees erfolgt im Zuge eines wasserrechtlichen Planfest-
stellungsverfahrens (PFV) nach § 68 Abs. 1 WHG, die Grundlage bildet vorliegender 
Braunkohlenplan.  
In der über mehrere Jahrzehnte andauernden Befüllu ngsphase sind im Bereich des 
Tagebausees grundsätzlich verschiedene Zwischennutzungen unter Berücksichtigung 
der Belange von beispielsweise Freiraum- und Naturschutz, Erholung und Tourismus 
sowie der Stadtentwicklung möglich, diese sind jedoch nicht Teil der Braunkohlenpla-
nung und unterliegen auch nicht dieser Umweltprüfung.  
Für die Planung der Folgelandschaft sowie der Zwischennutzung der Tagebau-
seemulde erarbeitet die Neuland Hambach GmbH einen sogenannten Rahmenplan, 
der als informelle Planung dient und zunächst keine bindende Wirkung entfaltet. Er ist 
im Rahmen der Ziele und Erläuterungskarten des Braunkohlenplans berücksichtigt.

1     Einleitung   
9 
 
1.2.2 Rekultivierung 
Neben der Herstellung des Tagebausees bestehen die Maßnahmen zur Wiedernutz-
barmachung im Wesentlichen in der  Böschungsgestaltung, partiell in der Anlage von 
Wegen für Monitoringaufgaben, Freizeitnutzungen und insbesondere zur Naherholung 
sowie der Bepflanzung im Rahmen der Wiedernutzbarmachungsplanung.  
Als Folgenutzung der Flächen der Tagesanlagen und des Kohlebunkers des Tagebaus 
Hambach ist eine Gewerbe - und Siedlungsentwicklung (Entwicklungsfläche für den 
Strukturwandel) angedacht, wobei eine weitere Konkretisierung der hierfür erforderli-
chen Planungen noch aussteht.  
Nördlich angrenzend an den Restraum des T agebaus und späteren Tagebausee lie-
gen bereits großflächig forst- und landwirtschaftlich rekultivierte Flächen. Im bestehen-
den Braunkohlenplan Teilplan 12/1 ist für das gesamte Abbaugebiet eine Wiedernutz-
barmachung von mindestens 1.000 ha landwirtschaftlic her Fläche vorgesehen. Die 
Seefläche ist im Braunkohlenplan Teilplan 12/1 auf maximal 4.000 ha begrenzt.  
In der geänderten Planung werden insgesamt rund 275 ha landwirtschaftlicher Fläche 
hergestellt. Im Vorfeld werden rund 900 ha landwirtschaftliche Fläc he nicht mehr in 
Anspruch genommen. Damit wird die Vorgabe aus dem Braunkohlenplan Teilplan 12/1 
zur Ausweisung von in Summe über 1.000 ha landwirtschaftlicher Fläche im Plange-
biet auch bei Umsetzung des angepassten Vorhabens sowie unter Berücksichtigung 
weiterer Maßnahmen zur funktionalen Biotopvernetzung erfüllt.  
Bezüglich der Größenordnung einer forstlichen Wiedernutzbarmachung sind im 
Braunkohlenplan Teilplan 12/1 keine direkten Vorgaben enthalten. Durch die forstliche 
Wiedernutzbarmachung auf einer Fl äche von über 2.745 ha (einschließlich Sophien-
höhe) und den Erhalt von Waldbereichen auf einer Fläche von über 760 ha (insbeson-
dere Hambacher Forst, Merzenicher Erbwald und Bestand westlich des FFH -Teilge-
bietes Steinheide) werden rund 3.505 ha Forstflächen  im heutigen Abbaufeld entste-
hen beziehungsweise verbleiben.

2     Im Braunkohlenplanverfahren zu berücksichtigende Pläne   
10 
 
2 Im Braunkohlenplanverfahren zu berücksichtigende Pläne 
 
Für den hier zu betrachtenden Bereich sind folgende raumordnerische Pläne relevant: 
- Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) 
- Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln 
- Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Aachen  
- Geplante Neuaufstellung des Regionalplans Köln (neuer Regionalplan für den 
gesamten Regierungsbezirk Köln mit Integration aller bisherigen Teilabschnitte 
in einem Planwerk) 
- Braunkohlenplan Hambach Teilplan 12/1 
- Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rhein-
wassertransportleitungen zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach  
- Braunkohlenplanverfahren zur Sicherung einer Trasse für den Ablauf des Ta-
gebausees Hambach  
 
Aus den Angaben der Bergbautreibenden zur Umweltprüfung wird deutlich, dass sich 
keine Konflikte im Verhältnis der vorg enannten Plänen zur beabsichtigten Braunkoh-
lenplanänderung ergeben.

3     Darstellung der in den einschlägigen Gesetzen und Plänen festgelegten Ziele des 
Umweltschutzes, die für den Braunkohlenplan von Bedeutung sind   
11 
 
3 Darstellung der in den einschlägigen Gesetzen und Plänen festgelegten 
Ziele des Umweltschutzes, die für den Braunkohlenplan von Bedeutung 
sind 
 
Gemäß Anlage 1 Nr. 1b zu § 8 Abs. 1 ROG sind in der Umweltprüfung die festgelegten 
Ziele des Umweltschutzes darzustellen, die für den Braunkohlenplan von Bedeutung 
sind. In Tabelle 2 werden die wesentlichen Umweltziele einschlägiger bundes- und lan-
desrechtlicher Umweltvorschriften aufgeführt. 
 
Tabelle 2: Die für die Änderung des Braunkohlenplans Hambach relevanten Ziele des Umweltschutzes 
nach Maßgabe des Fachrechts 
Vorbemerkung zu den Quellen: keine Benennung von europäischen Richtlinien, die ins natio-
nale Recht umgesetzt sind 
 
Schutzgut Ziele des Umweltschutzes Quelle 
Menschen und 
menschliche Ge-
sundheit 
- Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen 
auf den Menschen durch Lärm, Erschütte-
rungen und Licht  
§§ 1, 22 BImSchG, Immissionsschutz-
Richtlinie der Bezirksregierung Arnsberg 
vom 01.03.2016, TA Lärm, § 2 Abs. 2 Nr. 
6 ROG 
 - Schutz vor schädlichen Auswirkungen auf 
die menschliche Gesundheit durch Luftver-
unreinigungen 
§§ 1, 22 BImSchG, 39. BImSchV, TA Luft, 
Geruchsimmissionsrichtlinie GIRL, § 2 
Abs. 2 Nr. 6 ROG 
 - Sicherung und Entwicklung des Erholungs-
wertes von Natur und Landschaft  
§ 1 BNatSchG, § 10 LNatSchG 
Tiere, Pflanzen und 
biologische Vielfalt 
- Schutz wild lebender Tiere, Pflanzen, ihrer 
Lebensstätten und Lebensräume, der biolo-
gischen Vielfalt 
§§ 1, 15, 21, 23, 30, 32-34, 44 BNatSchG, 
§ 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG 
 - Sicherung sämtlicher Gewässer als Be-
standteil des Naturhaushaltes und als Le-
bensraum für Tiere und Pflanzen  
§ 6 WHG, § 1 BNatSchG, § 2 Abs. 2 Nr. 6 
ROG 
Fläche und Boden - Sparsamer Umgang mit Grund und Boden  § 1 LBodSchG 
 - Sicherung der natürlichen Bodenfunktionen 
sowie der Funktion als Archiv der Natur- und 
Kulturgeschichte  
§ 1 BBodSchG, § 1 BNatSchG, 
§ 1 LBodSchG, § 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG 
 - Abwehr schädlicher Bodenveränderungen, 
Sanierung von Boden und Altlasten 
§ 1 BBodSchG, § 1 LBodSchG 
Wasser - Erreichen eines guten mengenmäßigen und 
chemischen Zustands des Grundwassers 
bzw. eines guten ökologischen Zustands / 
Potenzials und eines guten chemischen Zu-
stands der Oberflächengewässer 
§ 6 WHG  
Grundwasser: § 47 WHG, GrwV  
Oberflächengewässer: § 27 WHG, 
OGewV 
 - Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung § 50 WHG 
Luft und Klima - Vermeidung von Beeinträchtigungen der Luft 
und des Klimas 
§ 1 BNatSchG, § 1 BImSchG (siehe zu 
„Luft“ auch die Ausführungen oben zum 
Schutzgut „Menschen und menschliche 
Gesundheit“)

3     Darstellung der in den einschlägigen Gesetzen und Plänen festgelegten Ziele des 
Umweltschutzes, die für den Braunkohlenplan von Bedeutung sind   
12 
 
Schutzgut Ziele des Umweltschutzes Quelle 
Landschaft - Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schön-
heit der Landschaft sowie des Erholungs-
wertes  
§ 1 BNatSchG, § 2 Abs. 2 Nr. 5 ROG 
 - Bewahrung von Naturlandschaften und his-
torisch gewachsenen Kulturlandschaften vor 
Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen 
Beeinträchtigungen 
§ 1 BNatSchG, § 2 Abs. 2 Nr. 5 ROG 
Kulturelles Erbe 
und sonstige Sach-
güter 
- Schutz der Baudenkmäler, Denkmalberei-
che, Bodendenkmäler / archäologischen 
Fundstellen, Kulturdenkmäler  
§ 2 Abs. 2 Nr. 5 ROG, § 1 DSchG NRW 
 - Bewahrung von historisch gewachsenen 
Kulturlandschaften vor Verunstaltung, Zer-
siedelung und sonstigen Beeinträchtigungen 
§ 1 BNatSchG, § 2 Abs. 2 Nr. 5 ROG 
 
 
Im Hinblick auf die in Plänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes wird ergänzend 
auf die Ausführungen in den Angaben zur Umweltprüfung der Bergbautreibenden ver-
wiesen.

4     Rechtsgrundlagen   
13 
 
4 Rechtsgrundlagen 
 
Die rechtlichen Grundlagen für ein Braunkohlenplanänderungsverfahren werden maß-
geblich durch das Raumordnungsgesetz (ROG), das Gesetz über die Umweltverträg-
lichkeitsprüfung (UVPG, insbes. §§ 38 ff.), das Landesplanungsgesetz Nordrhein -
Westfalen (LPlG) sowie dessen Durchführungsverordnung (LPlG DVO) bestimmt. 
Hervorzuheben ist, dass über die Umweltprüfung hinaus keine (vorhabenbezogene) 
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist, da das Abbauvorhaben vor In-
krafttreten einschlägiger UVP-Vorschriften begonnen wurde.

5     Bisheriger Verfahrensablauf   
14 
 
5 Bisheriger Verfahrensablauf 
 
Der Braunkohlenausschuss hat auf Grundlage der Leitentscheidung 2021 am 
28.05.2021 festgestellt, dass eine Änderung der Grundannahmen vorliegt und eine 
Braunkohlenplanänderung erforderlich ist. 
Auf Grundlage der am 30.06. 2021 eingereichten Vorhabenbeschreibung sowie der 
überschlägigen Umweltprüfung der Bergbautreibenden vom 25.10.2021 hat der 
Braunkohlenausschuss die Regionalplanungsbehörde der Bezirksregierung Köln am 
13.12.2021 mit der Erarbeitung eines Vorentwurfes für einen geänderten Braunkoh-
lenplan beauftragt. 
Folgende Schritte wurden bislang in der Vorbereitung des Plans und Umweltprüfung 
durchgeführt: 
- 25.01.2022:  Scoping-Termin 
- 27.04.2022: Unterrichtung der Bergbautreibenden über den Inhalt, Um 
fang und Detailtiefe der beizubringenden Unterlagen unter 
Berücksichtigung der Überschlägigen Umweltangaben der 
Bergbautreibenden und der im Rahmen des Scoping abge-
gebenen Beiträge 
- 07.03.2022:  Vorstellung Endgutachten, Erarbeitung Alternativkonzept   
und Ausrichtung des Verfahrens auf dieses 
(Erhalt ehemalige Manheimer Kirche)

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
15 
 
6 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter 
 
Vorab: Mit Blick auf die Darstellungen zu den derzeitigen Umweltproblemen und den 
vom Vorhaben ausgehenden Wirkfaktoren wird auf die Ausführungen in den Angaben 
zur Umweltprüfung der Bergbautreibenden verwiesen (dort: Kap. 2.3 und 2.4). Auf die 
jeweiligen Wirkfaktoren wird zu Beginn der schutzgutbezogenen Auswirkungsbetrach-
tungen in einer überblicksartigen Matrix eingegangen.  
Im Folgenden werden die Umweltauswirkungen des Vorhabens nach Maßgabe des  
§ 8 ROG auf die dort genannten Schutzgüter beschrieben und bewertet.  
Dies sind im Einzelnen:  
- Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, 
- Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, 
- Fläche, 
- Boden, 
- Wasser, 
- Luft 
- Klima, 
- Landschaft, 
- kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie  
- die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern. 
Ausgehend von der Beschreibung des Vorhabens und vom derzeitigen Umweltzu-
stand erfolgt jeweils schutzgutbezogen eine auf der beantragten Planänderung beru-
hende Ermittlung der mit dem Vorhaben verbundenen Wirkungen auf die Umwelt. Da-
bei wird das Untersuchungsgebiet über die Intensität und Reichweite der Wirkfaktoren 
sowie die grundsätzliche Empfindlichkeit eines Schutzgutes gegenüber dem Wirkfak-
tor abgeleitet. Soweit hieraus unterschiedliche Einwirkungsbereiche resultieren, wer-
den auch verschiedene Untersuchungsgebiete betrachtet  
In der Darstellung wird schutzgutbezogen der derzeitige Umweltzustand ermitte lt mit 
einer Darstellung der für die Änderungsplanung relevanten derzeit bestehenden Um-
weltprobleme (Vorbelastungen). Anschließend erfolgt die Darstellung der Wirkfaktoren

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
16 
 
des Vorhabens in seiner geänderten Form. In der daran anschließenden Auswirkungs-
prognose werden die Wirkungen auf die Umwelt mit den Ergebnissen der Bestands-
aufnahme des derzeitigen Umweltzustands zusammengeführt.  
Dabei werden die potenziellen Umweltauswirkungen unter Beachtung der Wechsel-
wirkungen zwischen den Umweltschutzgütern auf der Basis des derzeitigen Planungs-
standes und unter Berücksichtigung des allgemeinen Kenntnisstandes und der allge-
mein anerkannten Prüfungsmethoden ermittelt und bewertet. Hierbei werden entspre-
chend obiger Ausführungen sowohl die Wirkungen des Vorhabens in d er geänderten 
Form als auch der Änderungen betrachtet. Berücksichtigt werden die direkten, aber 
auch die etwaigen indirekten, sekundären, kumulativen, grenzüberschreitenden, kurz-
fristigen, mittelfristigen und langfristigen, ständigen und vorübergehenden, p ositiven 
und negativen Auswirkungen des Vorhabens sowie ein Zusammenwirken mit den Aus-
wirkungen anderer bestehender oder zugelassener Vorhaben.  
Soweit erhebliche Umweltauswirkungen durch Schutzmaßnahmen vermieden, ver-
mindert oder durch Kompensationsmaßnahmen, z. B. bei Eingriffen in Natur und Land-
schaft, ausgeglichen werden können, wird dies entsprechend berücksichtigt.  
Bei der Auswirkungsprognose wird zwischen folgenden zeitlichen Phasen mit unter-
schiedlichen Auswirkungen unterschieden: 
- Bis 2030: Förderphase (Kohlegewinnung bis 2029 und Haupt-Abraumförderung) 
- Ab 2031: Abschlussphase (abschließende Wiedernutzbarmachnung inkl. der fina-
len Herstellung der Seemulde sowie die Seebefüllung) 
Die Bewertung im Hinblick auf die Erheblichkeit der Auswirkungen erfolg t unter An-
wendung der einschlägigen Fachgesetze und Fachvorgaben.  
Anschließend folgen noch eine Beschreibung der Umweltauswirkungen bei Nicht -
Durchführung des Änderungsvorhabens (Kapitel 8) und Angaben zu anderweitigen 
Planungsmöglichkeiten (Kapitel 9). Eine Gesamtbewertung der Umweltauswirkungen 
findet sich unter Kapitel 11.

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
17 
 
6.1 Untersuchungsgebiet  
 
Die für die Durchführung der Bestandsaufnahme (und Auswirkungsprognose) erfor-
derliche Bestimmung der Untersuchungsgebiete erfolgt wirkungsbezogen unter Be-
rücksichtigung der jeweiligen fachrechtlichen Anforderungen für jedes Schutzgut. Für 
eine grobe Systematisierung wird die nachfolgende Unterteilung vorgenommen: 
Viele Auswirkungen des Tagebaus auf die Umwelt treten unmittelbar auf der Fläche 
auf, die auch nach der Planänderung noch bergbaulich in Anspruch genommen wird 
(im Folgenden als Inanspruchnahmefläche bezeichnet).  
Um die Auswirkungen des Vorhabens in der geänderten Form zu beurteilen, wird in 
der Bestandsaufnahme zudem auch die Nicht-Inanspruchnahmefläche betrachtet,  
d. h. die Fläche, deren Abbau ursprünglich genehmigt worden ist, die aber auf der 
Grundlage der geplanten Änderungen nicht mehr in Anspruch genommen wird.  
Darüber hinaus kann sich die Umsetzung der Abbauplanung auch auf die Umwelt in 
den umliegenden Gebieten auswirken. Für die meisten Wirkfaktoren beschränkt sich 
dieser Wirkraum auf den nah angrenzenden Bereich um die Vorhabenflächen. Zur Er-
mittlung der Ausw irkungen wird in der Bestandsaufnahme daher ein Wirkraum von 
500 m um die Vorhabenflächen angesetzt und dieser sowohl um die Inanspruchnah-
mefläche als auch die Nicht-Inanspruchnahmefläche abgegrenzt (siehe Abb. 4). 
Insbesondere für das Schutzgut Wasser und die damit verbundenen Wechselwirkun-
gen mit anderen Schutzgütern (z. B. für grundwasserbeeinflusste Böden und Biotope) 
sind aufgrund der weitreichenden Grundwasserbeeinflussungen durch die Reichweite 
der Grundwasserabsenkung und den Wiederanstieg nach Befüllung des Tagebausees 
sowie auch durch die Einleitungen von Sümpfungs - und Grubenwässer in die Vorflut 
Auswirkungen zu erwarten, die deutlich über die obenstehenden Untersuchungsge-
biete hinausreichen. Dieser Wirkraum wird in der Bestandsaufnahme berücksich tigt, 
soweit dies nach den oben genannten Kriterien von Relevanz ist. Der diesbezüglich 
betrachtete Raum wird als „ Untersuchungsgebiet Wirkpfad Wasser “ bezeichnet und 
schutzgutspezifisch berücksichtigt.

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
18 
 
Die Abgrenzung des Untersuchungsgebiets Wirkpfad Wasser erfolgt in erster Linie auf 
Basis der hydrogeologischen Gegebenheiten und schutzgutbezogenen Anforderun-
gen (siehe Abb. 5). Es lehnt sich an jenen Bereich an, der für die Auswirkungsprogno-
sen im Rahmen des Erlaubnisverfahrens für die Beantragung der For tsetzung der 
Sümpfung (Heben und Ableiten von Grundwasser zur Trockenhaltung des Tagebaus) 
im Zeitraum 2020 bis 2030 betrachtet wurde.  
Die Sümpfung des Tagebaus Hambach stellt momentan die flächenmäßig weitrei-
chendste Auswirkung des Braunkohlentagebaus Ha mbach dar und wirkt sich grund-
sätzlich im Bereich der Erft-Scholle sowie der linksrheinischen Kölner Scholle aus. Im 
Einzelfall sind zudem Fließgewässer (z. B. Erftunterlauf) zu berücksichtigen, in die 
Sümpfungs- und Grubenwasser des Tagebaus Hambach eingeleitet wird und in ihrem 
Fließweg über die Schollengrenzen hinausragen.  
Zusammenfassend lassen sich also die Untersuchungsgebiete der Umweltprüfung wie 
folgt grob differenzieren:  
 
 
Tabelle 3: Übersicht über die angesetzten Untersuchungsgebiete 
(grobe Systematisierung; entscheidend kommt es auf die jeweilige Schutzgutbetroffenheit an) 
(Quelle: Froelich & Sporbeck, 2023) 
Untersuchungsgebiet Definition  
Inanspruchnahmefläche Fläche der bergbaulichen Inanspruchnahme innerhalb der Ab-
baugrenze nach geänderter Planung 
Nicht-Inanspruchnahmefläche Fläche, deren Abbau ursprünglich genehmigt worden ist, die 
aber auf der Grundlage der geänderten Planung nicht mehr in 
Anspruch genommen wird 
Wirkraum von 500 m (Inanspruchnah-
mefläche) 
Wirkraum von 500 m um die Inanspruchnahmefläche  
Wirkraum von 500 m (Nicht-Inanspruch-
nahmefläche) 
Wirkraum von 500 m um die Nicht-Inanspruchnahmefläche 
Untersuchungsgebiet Wirkpfad Wasser Untersuchungsgebiet, das für die Auswirkungsprognosen im 
Rahmen des Erlaubnisverfahrens für die Fortsetzung der 
Sümpfung des Tagebaus Hambach im Zeitraum 2021 bis 
2030 betrachtet wurde (entspricht Erft-Scholle und linksrheini-
scher Kölner Scholle)

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
19 
 
 
 
Abbildung 4: Übersichtskarte – Lage des Tagebaus mit der Inanspruchnahmefläche, Nicht-Inanspruchnah-
mefläche und den 500 m-Wirkräumen, Tagebaustand 01.01.2021 (Quelle: Froelich & Sporbeck, 
2023) 
 
Das Untersuchungsgebiet Wirkpfad Wasser (siehe Abb. 5) wird im Folgenden nur bei 
den Schutzgütern betrachtet, für die im Sinne von Wechselwirkungen zwischen den 
Schutzgütern ein relevanter Wirkzusammenhang, ggf. auch mittelbar mit Grundwas-
ser, erkennbar ist. 
 Abbaustand 01.01.2021

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
20 
 
 
Abbildung 5: Übersichtskarte – Lage des Tagebaus und Untersuchungsgebiet Wirkpfad Wasser (Quelle: Froelich 
& Sporbeck, 2023) 
 
  
Tagebau Hambach

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
21 
 
6.2 Menschen, insbesondere menschliche Gesundheit 
 
6.2.1 Darstellung des Schutzguts 
Das Schutzgut Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, wird abgebildet 
durch die Daseinsgrundfunktionen Wohnen, Arbeiten, Versorgung, Kommunikation, in 
Gemeinschaft leben, Bildung/Kultur und Erholung/Freizeit. 
Innerhalb der Inanspruchnahmefläche befindet sich die Ortschaft Manheim -Alt, ein 
Stadtteil von Kerpen im Rhein-Erft-Kreis. Die Ortschaft liegt nach dem Vorhaben in der 
geänderten Form weiterhin im Abbaugebiet, die Umsiedlung läuft seit 2012 und ist zu 
99 % abgeschlossen.  
Innerhalb der Nicht -Inanspruchnahmefläche liegt die Ortslage Morschenich -Alt, ein 
Ortsteil der Gemeinde Merzenich im Kreis Düren. Der Ort liegt im ursprünglich geplan-
ten Abbaugebiet des Tagebaus Hambach und sollte diesem weichen, ein Umsied-
lungsstandort wurde westlich des Hauptortes Merzenich geschaffen.  
Wesentliche Erholungsinfrastruktur liegt nicht vor. 
Unmittelbar südlich der verlegten Autobahn A 4, im 500 m -Wirkraum der Nicht -Inan-
spruchnahmefläche, liegt ein Teil der zu Kerpen gehörenden Ortschaft Buir. Ebenfalls 
liegt im 500 m-Wirkraum der ursprünglichen Abbauplanung (westlich) ein Teil von Nie-
derzier-Ellen.  
Vorbelastungen durch Lärm sind durch den bestehenden Tagebau und durch überge-
ordnete Verkehrswege gegeben. Daneben sind Vorbelastungen durch Staubnieder-
schlag (Grob- und Feinstaub), Licht, Erschütterungen und seismische Auswirkun gen 
zu verzeichnen.

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
22 
 
6.2.2 Auswirkungen auf das Schutzgut 
Relevante Wirkfaktoren: 
Wirkfaktor 
 
Schutzgut 
Flächen- und Land- 
inanspruchnahme 
Zerschneidung und Barriere-
wirkung 
Emissionen 
Bodenbewegungen, Seismi-
zität 
Veränderungen des Wasser-
haushaltes und der Grund-
wasserbeschffenheit 
Entstehung eines 
Tagebausees 
Menschen, einschließlich der 
menschlichen Gesundheit X 0 X (X) (X) X 
 
X (mögliche) unmittelbare Auswirkung auf das Schutzgut 
(X) (mögliche) mittelbare Auswirkung auf das Schutzgut (z. B. Wechselwirkung mit anderen Schutzgütern) 
0 keine Wirkung oder Wirkung für das Schutzgut nicht relevant 
 
Auswirkungen des Vorhabens in seiner geänderten Form 
Flächeninanspruchnahme während der Förderphase 
In der Förderphase kommt es bis zum geplanten Ende des Abbaus zu einer kontinu-
ierlich voranschreitenden Flächeninanspruchnahme und damit zu einer Inanspruch-
nahme der Ortschaft Manheim-Alt sowie aller bestehenden anthropogenen Nutzungen 
auf der reduzierten Abbaufläche in einem Umfang von etwa 450 ha (Stand 
01.01.2021). Die Funktionen dieser Bereiche für das Schutzgut Mensch entfallen da-
mit. Hierunter fallen insbesondere die Wohnfunktion von Manheim-Alt mit der zugehö-
rigen Wohnumfeldfunktion sowie die Erholungsfunktion der beanspruchten Freiräume.  
Die Flächeninanspruchnahme und die damit verbundene Inanspruchnahme von Sied-
lungsfläche ist durch den Braunkohlenplan Hambach Teilplan 12/1 und den Braunkoh-
lenplan Umsiedlung Manheim sowie die zugelassenen Betriebsp läne legitimiert. Die 
Planung in der geänderten Form verursacht darüber hinaus keine weitere Inanspruch-
nahme von Siedlungsflächen. Die Auswirkungen der Inanspruchnahme von Sied-
lungsflächen sind daher im hiesigen Braunkohlenplanänderungsverfahren insofern 
nicht erheblich, da sie in zurückliegenden, abgeschlossenen Verfahren bereits endab-
gewogen wurden und realisiert sind.

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
23 
 
Im Bereich Morschenich-Alt ist die Umsiedlung nicht mehr erforderlich, daher entfallen 
auch die Auswirkungen auf die dort noch wohnenden Menschen.  
Luftverunreinigungen, insbes. Staub  
Mit dem Betrieb von Braunkohlentagebauen ist zwangsläufig verbunden, dass Ab-
raum- und Kohleflächen freigelegt werden, bei denen wegen des fehlenden Bewuch-
ses in Abhängigkeit von Temperatur, Niederschlag, Luftf euchtigkeit und Windverhält-
nissen Immissionen von Grob - und Schwebstäuben auftreten können. Insbesondere 
bei anhaltender Trockenheit, bei stärkerer Windbewegung und bei tiefen Temperatu-
ren, die den wassergebundenen Immissionsschutz einschränken, können Staubparti-
kel aus dem Tagebau herausgetragen werden. 
Zum Schutz des Menschen vor erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigun-
gen durch Staubniederschlag ist in der TA Luft der Immissionswert von 0,35 g/(m² x d) 
als Jahresmittelwert für Staubdisposition festgelegt. 
Rund um den Tagebau Hambach werden die Staubemissionen gemessen. Vor dem 
Hintergrund eines kontinuierlichen Staubimmissionsschutzes nach dem Stand der 
Technik ist in Summe durch die Änderung des Vorhabens von einem zurückgehenden 
Tagebauanteil an den Staubimmissionen im Umfeld der Tagebaue auszugehen. Dies 
führt dazu, dass die Tagebauemissionen auch zukünftig zu keiner erheblichen Beein-
flussung der bestehenden, weit unterhalb des geltenden Immissionswertes liegenden 
Staubniederschlagsbelastung beitragen. Erhebliche, durch die Tagebauaktivitäten be-
dingte Auswirkungen auf die Menschen können damit ausgeschlossen werden. Im Ein-
zelfall kann es jedoch durch meteorologisch bedingte Abwehungen geben, die verein-
zelt temporär zu höheren Immissionswerten führen können.  
Hinsichtlich Feinstaub zeigt der Vergleich mit den Immissionswerten der 39. BImSchV 
und der Überschreitungstage, dass im Zusammenhang mit dem Tagebau Hambach 
insgesamt von einer mäßigen Immissionszusatzbelastung durch Feinstaub ausgegan-
gen werden kann. 
Staubinhaltsstoffe 
Alle Messorte zeigen im Mittel Konzentrationen für Schadstoffdepositionen gefährli-
cher Staubinhaltsstoffe, die deutlich unterhalb der Immissionswerte der Tabelle 6 der

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
24 
 
TA Luft liegen. Die Depositionen sind damit nach Maßgabe der Ziffer 4.5.1 der TA Luft 
als unschädlich einzustufen. 
Insgesamt kann festgestellt werden, dass durch das Vorhaben in der geänderten Form 
im Hinblick auf die Staubemissionen keine schädlichen Umwelteinwirkungen zu erwar-
ten sind. Die Immissionssituation wird zukünftig durch die bergbaulichen Maßnahmen 
immer weniger beeinflusst. Sofern im Einzelfall jedoch weitere Reduzierungen der Im-
missionsbelastungen durch den Tagebau erforderlich werden (wovon nicht ausgegan-
gen wird), erfolgt die Ausarbeitung geeignete r Maßnahmen in dem dafür vorgesehe-
nen Verfahren der Luftreinhalteplanung und ihre Umsetzung im Rahmen nachgeschal-
teter Betriebspläne. 
Andere Luftverunreinigungen (neben Staubniederschlag und Feinstaub) wie Rauch, 
Ruß, Gase, Aerosole oder Dämpfe treten beim Betrieb des Tagebaus nicht in relevan-
tem Umfang auf. 
Lärm 
Im Bereich der Lärmimissionen sind bei der Bestimmung von Immissionsrichtwerten 
vorliegend die Maßgaben von Nr. 6.7 (Gemengelage) TA Lärm heranzuziehen, da der 
Tagebau Hambach teilweise an Wohngebi ete angrenzt. Unter Heranziehung des 
Rechtsgedankens aus Nr. 6.7 Abs. 1 S. 2 TA werden vorliegend die Immissionsricht-
werte für Kern-, Dorf- und Mischgebiete (tags 60 dB(A) und nachts 45 dB(A)) zugrunde 
gelegt.  
Das heißt für die vorliegende Sachlage:  
Der Wert von 60 dB(A) am Tag und 45 dB(A) zur Nacht wird an allen berechneten 
Aufpunkten unterschritten. Eine schädliche Umwelteinwirkung durch die Geräusche 
des Tagebaus ist demnach – auch unter Berücksichtigung der Planänderung – nicht 
zu befürchten.  
Licht, Erschütterungen, Gerüche 
Mit der Fortführung des Gewinnungsbetriebes bis 2030 sind unter Berücksichtigung 
der geplanten Schutzmaßnahmen zur Reduzierung der erwarteten Immissionen keine 
schädlichen Umwelteinwirkungen oder in anderer Weise die Allgemein heit oder die

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
25 
 
Nachbarschaft gefährdenden, erheblich benachteiligenden oder erheblich belästigen-
den Wirkungen im Sinne von §§ 1 Abs. 1, 22 Abs. 1 BImSchG verbunden. 
Flächeninanspruchnahme zur Wiedernutzbarmachung 
Die Wiedernutzbarmachung und Wiederherstellung der vom Tagebau in Anspruch ge-
nommenen Flächen, die in Teilbereichen des Tagebaus sukzessive während des Ab-
bauprozesses vorgenommen wurde und wird, wird nach Beendigung des Abbaus fort-
gesetzt. Zur Beurteilung der langfristigen Auswirkungen des Vorhabens auf den Men-
schen wird insbesondere die Erholungsfunktion der durch Rekultivierungsmaßnahmen 
sukzessive entstehenden Bergbaufolgelandschaft berücksichtigt. 
Auf der Innenkippe ist die Erstellung von insgesamt rund 275 ha landwirtschaftlicher 
Fläche möglich. Die Böschungsbereiche zwischen den terrassenförmig angeordneten 
Abschnitten sollen mit Wiesen, Blühstreifen oder standortgerechten und abschattungs-
armen Gehölzen begrünt werden. Durch die forstliche Wiedernutzbarmachung auf ei-
ner Fläche von über 2.745 ha (einschl. Sophienhöhe) und den Erhalt von Waldberei-
chen auf einer Fläche von über 760 ha (insbesondere Hambacher Forst, Merzenicher 
Erbwald und Bestand westlich der Steinheide) werden rund 3.505 ha Forstflächen im 
heutigen Abbaufeld entstehen bzw. verbleiben. Diese Flächen stehen künftig auch für 
landschaftsgebundene Erholungsnutzungen zur Verfügung.  
Der Tagebausee kann zu Freizeit - und Erholungszwecken genutzt werden. Der ge-
samte Böschungsbereich, der den See oberhalb seines bei + 65 m NHN liegenden 
Zielwasserspiegels umfasst, wird vielgliedrig gestaltet. Auch eine Zwischennutzung 
während der Seebefüllung durch Anlagen und Infrastruktur zur Naherholung sind 
denkbar und werden durch Planungen der Neuland Hambach GmbH aufgegriffen.  
Es ist davon auszugehen, dass der See eine mindestens regional bedeutsame, wahr-
scheinlich aber auch überregionale Erholungsfunktion entwickeln wird. Dementspre-
chend wurde bereits im Ökologischen Gutachten zum geplanten Braunkohlentagebau 
Hambach – Teil Erholungsnutzung – von 1975 davon ausgegangen, dass ein überre-
gionaler Erholungsschwerpunkt Ziel der geplanten Rekultivierung als Tagebausee 
sein wird.  
In der über mehrere Jahrzehnte andauernden Befüllungsphase sind verschiedene Zwi-
schennutzungen unter Berücksichtigung der Belange v on beispielsweise Freiraum -

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
26 
 
und Naturschutz, Erholung und Tourismus sowie der Stadtentwicklung im Bereich des 
Tagebausees möglich, die jedoch nicht Gegenstand des bergbaulichen Vorhabens 
und der Festlegungen des Braunkohlenplans sind. 
Auswirkungen der Änderung des Vorhabens 
Durch die Änderung des Vorhabens anlässlich des KVBG sowie unter Maßgabe der 
Leitentscheidung 2021 sind keine nachteiligen Veränderungen der Umweltauswirkun-
gen zu erwarten. Nachteilige Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Menschen durch 
die gemäß nach Teilplan 12/1 vorgesehene Umsiedlung von Morschenich-Alt werden 
verringert. Somit hat die Änderung des Vorhabens insgesamt positive Auswirkungen 
gegenüber der nach Teilplan 12/1 genehmigten Planung.

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
27 
 
6.3 Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt 
 
6.3.1 Darstellung des Schutzguts 
Geschützte Teile von Natur und Landschaft 
Der östliche Teil des Tagebaus Hambach befindet sich im Geltungsbereich des Land-
schaftsplans (LP) Nr. 3 „Bürgewälder“ des Rhein -Erft-Kreises. Im Folgenden werden 
die in diesem Plan festgesetzten Erhaltungs- und Entwicklungsziele dargestellt, die im 
Braunkohlenplanänderungsverfahren gemäß § 22 Abs. 1 LNatSchG nach Maßgabe 
der gesetzlichen Vorschriften zu berücksichtigen sind. 
 
Tabelle 4: Relevante Ziele und Maßnahmen des LP Nr. 3 Bürgewälder (Quelle: Froelich & Sporbeck, 2023) 
Entwicklungsziel 1.1: Temporäre Erhaltung und Schutz der naturnahen Lebensräume und der Land -
schaftselemente bis zum Zeitpunkt des Braunkohleabbaus 
Betroffener Bereich  - Freiraum südöstlich des Tagebaus, einschließlich bereits abgebauter Flächen 
Maßnahmen zur Zielerreichung: 
• Die vorhandenen Wald- und Gehölzbestände sollen erhalten und gepflegt werden, wobei das Prinzip der 
naturnahen Waldwirtschaft zu verwirklichen ist. 
• Der derzeitige Laubholzanteil der Waldbestände soll beibehalten werden. 
• Vernetzungselemente, wie Hecken, Bäume, Feldraine und Feldgehölze zu anderen naturnahen Gebieten 
sollen erhalten bzw. in Bereichen, die nach dem Jahr 2010 abgebaut werden, um Rückzugsmöglichkeiten 
zum Tagebauumfeld zu ermöglichen. 
• Geomorphologische Besonderheiten sollen erhalten und geschützt werden. 
• Der derzeitige Grünlandanteil sowie die Grünlandnutzung sollen beibehalten werden. 
• Bei Gehölzpflanzungen bzw. Nachpflanzungen sollen standortgerechte, heimische Arten Verwendung fin-
den. 
• Bachläufe, Kleingewässer und sonstige Feuchtgebiete sollen erhalten bleiben, entlang der Bachläufe, die 
nach dem Jahr 2010 abgebaut werden, sollen beidseitige Uferrandstreifen von je 10 m und mehr aus der 
landwirtschaftlichen Nutzung entlassen werden, die Ufer sollen bepflanzt werden. 
• Die BAB 4 ist zu entsiegeln, sobald sie verkehrsmäßig abgebunden ist und soweit sie nicht als Betriebs-
straße benötigt wird. 
• Straßen- und Wegeränder, Uferböschungen, Entwässerungsgräb en, Feldraine, Leitungstrassen und 
Brachflächen sollen sich zu einer artenreichen Kräuter- und Hochstaudenflur entwickeln. Es ist erforderlich, 
auf den Einsatz von Kreiselmähern, Saugmähern oder Absaugvorrichtungen zu verzichten, das Mahdgut 
abzuräumen, den Bankettabtrag auf ein Mindestmaß zu reduzieren sowie die Mahdhäufigkeit und Mahdter-
mine den ökologischen Erfordernissen anzupassen.

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
28 
 
Die Informationen zu Schutzgebieten und schutzwürdigen Bereichen können der 
Landschaftsinformationssammlung NRW (LINFOS) des Landesamtes für Natur, Um-
welt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) entnommen werden. Fol-
gende Schutzkategorien sind gemäß BNatSchG / LNatSchG grundsätzlich relevant:  
 
Tabelle 5: Zu betrachtende Schutzgebiete und –objekte (Quelle: Froelich & Sporbeck, 2023) 
Schutzkategorie Anbindung 
BNatSchG 
Anbindung  
LNatSchG 
NRW 
Nationalparks § 24 § 36 
Nationale Naturmonumente § 24 § 36 
Biosphärenregionen / -reservate § 25 § 37 
Naturparke § 27 § 38 
Landschaftsschutzgebiete (LSG) § 26 § 23 
Naturschutzgebiete (NSG) § 23 §§ 23, 40 
Naturdenkmäler § 28 § 23 
Geschützte Landschaftsbestandteile § 29 §§ 23, 39 
Gesetzlich geschützte Biotope § 30 § 42 
Natura 2000 / FFH- und Vogelschutzgebiete (VSG) §§ 31-36 §§ 51 ff. 
Alleen § 29 § 41 
 
Die folgende Karte gibt einen Überblick über die im Untersuchungsgebiet vorkommen-
den Schutzgebiete. Ergänzend sind darin auch schützenswerte Biotope und Teilflä-
chen des Biotopverbunds mit aufgeführt:

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
29 
 
 
Abbildung 6: Übersicht der wesentlichen geschützten Teile von Natur und Landschaft im Wirkraum  
(Quelle: Froelich & Sporbeck, 2023) 
 
Innerhalb der Inanspruchnahmefläche der Manheimer Bucht sind im LINFOS folgende 
schutzwürdige Biotope (Flächen des Biotopkatasters) verzeichnet:  
- BK-5105-027 „Stieleichen-Hainbuchenwald und Gartenland mit Teichen am Haus 
Bochheim“ (nicht mehr existent) 
- BK-5105-509 „Eichen -Hainbuchenwald und Obstwiese am Sportplatz bei Man-
heim“ 
- BK-5105-998 „Straßenböschung nördlich Manheim“ 
- BK-5105-999 „Manheimer Fließ“

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
30 
 
Innerhalb der Nicht-Inanspruchnahmefläche sind folgende Naturschutzgebiete (NSG) 
durch den Landschaftsplan Nr. 3 festgesetzt: 
- NSG „Bürgewald Blatzheimer Bürge“ (BM-026) 
- NSG „Kiesgrube Steinheide“ (BM-027) 
- NSG „Bürgewald Steinheide“ (BM-028) 
 
Innerhalb der Nicht-Inanspruchnahmefläche sind im Biotopkataster weiterhin folgende 
schutzwürdige Biotope (Flächen des Biotopkatasters) verzeichnet:  
- BK-5105-0004 „Westteil des NSG „Bürgewald Steinheide“ außerhalb des FFH-
Gebietes „Dickbusch, Lörsfelder Busch, Steinheide“ 
- BK-5105-004 „Hambacher Forst nördlich A4“ (Restfläche) 
- BK-5105-007 „Hambacher Forst südlich A4“  
- BK-5105-009 „Eichen-Buchenwald südlich Morschenich“ 
- BK-5105-011 „Erlenbruchrelikt im Hambacher Forst“ 
- BK-5105-022 „Eichen-Hainbuchenwälder in der Buirer Bürge“ 
- BK-5105-024 „Eichen-Hainbuchenwald „Vogelsang“ bei Buir“ 
- BK-5105-999 „Manheimer Fließ“. 
 
Natura 2000 Gebiete 
Im 500 m-Wirkraum der Inanspruchnahmefläche befinden sich kleine Teilflächen des 
FFH-Gebiets „Dickbusch, Lörsfelder Busch, Steinheide“ (DE -5105-301). Das Gebiet 
ist aufgrund seiner Größe, Ausstattung und inselhaften Lage in der intensiv ackerbau-
lich genutzten Jülich-Zülpicher Börde ein zentraler Knotenpunkt des landesweiten Bi-
otopverbundes. 
Über den Wirkpfad Wasser können zusätzlich auch weiter entfernt liegende Natura 
2000-Gebiete betroffen sein. Alle innerhalb des Untersuchungsgebiets Wirkpfad Was-
ser auf der Erft-Scholle und linksrheinischen Kölner Scholle („wasserseitiger Betrach-
tungsraum“) gelegenen Natura 2000 -Gebiete wurden im Rahmen der Änderung des 
Braunkohlenplans Hambach Teilplan 12/1 auf ihre FFH-Verträglichkeit untersucht.  
FFH-Gebiete: 
- DE-4806-303 Knechtstedener Wald mit Chorbusch  
- DE-4907-301 Worringer Bruch

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
31 
 
- DE-5003-301 Kellenberg u. Rur zwischen Flossdorf u. Broich  
- DE 5004-301 Lindenberger Wald  
- DE 5006-301 Königsdorfer Forst  
- DE-5105-301 Dickbusch, Lörsfelder Busch, Steinheide  
- DE 5105-302 Nörvenicher Wald  
- DE 5106-301 Kerpener Bruch und Parrig  
- DE-5107-302 Waldseenbereich Theresia  
- DE-5107-304 Heider Bergsee und Schluchtsee in der Ville-Seenkette  
- DE-5107-305 Ober-, Mittel- und Untersee in der Ville-Seenkette  
- DE-5207-301 Waldville  
- DE-5207-303 Altwald Ville  
- DE-5207-304 Villewälder bei Bornheim  
- DE-5308-303 Waldreservat Kottenforst 
 
EU-Vogelschutzgebiete: 
- DE-5308-401 VSG Kottenforst-Waldville. 
 
Weitere Biotopausstattung 
Im Bereich der Inanspruchnahmefläche dominieren ackerbaulich genutzte Flächen. 
Diese sind strukturarm und bieten nur wenig Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Da-
neben finden sich sowohl Siedlungsflächen und Siedlungbrachen. Einzelne vorkom-
mende Feldgehölze haben eine Transferfunktion für Fledermäuse. 
Auf der Nicht-Inanspruchnahmefläche befinden sich ebenfalls vorwiegend ackerba u-
lich genutzte Flächen, mit einem Anteil von etwa 50 %, an zweiter Stelle finden sich 
Wälder wie der Hambacher Forst oder der Merzenicher Erbwald, die ein Drittel aus-
machen. Struktur- und artenreiche Begleitbiotope sind in der offenen Agrarlandschaft 
der Nicht-Inanspruchnahmefläche nur in sehr geringem Maße vorhanden. Grünland-
flächen beschränken sich vor allem auf die Randlagen der Siedlung Morschenich-Alt.  
Die Wälder hingegen sind in größeren Anteilen strukturreich und gut ausgeprägt und 
sind als überdurchschnittlich wertvoll für den Raum zu bewerten. Hier befindet sich der 
Lebensraum mehrerer Tierarten, insbesondere Bechsteinfledermaus, Mittelspecht und 
Haselmaus. Sie sind daher auch wichtiger Teil des Biotopverbundes NRW.

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
32 
 
Nicht ganz so wertvoll wie die Eichen- und Buchenmischwälder sind die weiteren Laub-
wälder. Aber auch hier überwiegen einheimische oder sogar bodenständige Gehölze 
mit unterschiedlich hohen Anteilen der für diesen Biotoptyp charakteristischen Baum-
arten. Birkenwälder sowie Birken-Zitterpappel-Pioniergehölze spielen vor allem im Be-
reich der Abgrabungen eine Rolle. Nadelholzbestände sind in vergleichsweise gerin-
gen Flächenanteilen vertreten. Sie sind von höchstens mittlerer Bedeutung, ebenso 
wie die weiteren mit standortfremden Gehölzen (etwa Roteiche) bestandenen Flächen.  
Hecken und Gehölzstreifen mit einer arten - und strukturreichen Ausprägung bei zu-
gleich hohem Alter kommen nur in geringem Umfang vor. Sie sind als höchstens mäßig 
wertvoll einzustufen. Einige wenige Abschnitte von Baumreihe n an Straßen sind im 
Alleenkataster verzeichnet. 
 
Untersuchungsgebiet Wirkpfad Wasser 
Über den Wirkpfad Wasser können sümpfungsbedingte Auswirkungen auch weit über 
die 500 m -Wirkräume um die Inanspruchnahmefläche und die Nicht -Inanspruchnah-
mefläche hinausreichen. Um diese Wirkdistanz abzubilden, wird das Untersuchungs-
gebiet Wirkpfad Wasser betrachtet.  
Relevante Auswirkungen durch den Tagebau auf Biotope und Lebensräume im Unter-
suchungsgebiet Wirkpfad Wasser durch Sümpfungen (Grundwasserabsenkungen)  
sind nur durch Veränderungen der Pflanzenwelt und der Vegetationszusammenset-
zung in Feuchtgebieten (grundwasserbeeinflusste und -abhängige Biotope) denkbar. 
Die Beschreibung beschränkt sich daher auf diese. 
Folgende 33 Feuchtgebiete mit einem Grundwassserflurabstand von kleiner 5 m (dar-
über hinaus ist eine Beeinträchtigung auszuschließen) liegen im Untersuchungsgebiet 
Wirkpfad Wasser:

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
33 
 
  
 
Fauna 
Hinsichtlich der Fauna wird im Folgenden zunächst auf der Grundlage der Ausführun-
gen im Landschaftspflegerischen Begleitplan zum 3. RBP (KBFF 2011) und der dort 
zugrunde gelegten umfangreichen Kartierungen ein Überblick über das allgemeine Ha-
bitatpotenzial und das damit einhergehende potenzielle Artenspektrum gegeben. Be-
trachtet werden dabei alle Tiere, unabhängig vom Schutzniveau des § 44 BNatSchG. 
Der Bereich der Inanspruchnahmeflächen wird von den Arten der offenen Feldflur do-
miniert. 
Zu den typischen Vogelarten der offenen bis halboffenen Feldflur zählen verbreitete 
und ungefährdete Arten wie der Jagdfasan oder die Wiesenschafstelze sowie einige 
Arten der Gefährdungskategorien der R oten Listen wie z. B. Feldlerche, Feldschwirl, 
Kiebitz, Schwarzkehlchen, Rebhuhn, Wiesenpieper und Wachtel sowie Grauammer.  
Abbildung 7: Übersicht über die Lage des Tagebaus Hambach (rot) und der Feuchtgebiete im Un-
tersuchungsgebiet Wirkpfad Wasser (Froelich & Sporbeck, 2023)

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
34 
 
Neben den Ackerflächen prägen vor allem Siedlungsflächen und Siedlungsbrachen 
der Ortschaft Manheim -Alt die Inanspruchnahmefläche. Die Wohnhäuser sind größ-
tenteils bereits zurückgebaut. Durch den Rückbau der Gebäude sind die verbreiteten 
und ungefährdeten siedlungstypischen Vogelarten wie Hausrotschwanz, Dohle, Mau-
ersegler u. a. sowie die gefährdeten Arten Feldsperling, Mehl - und Rauchschwalbe 
und Steinkauz weitestgehend bereits verschwunden. Diese Arten nutzen Gebäudeni-
schen, Dachüberhänge, Mauerritzen und vergleichbare Strukturen als Brutplätze. 
In den wenigen Gehölz - und Gebüschbereichen, die innerhalb der Inanspruchnah-
mefläche vork ommen, konnten Arten wie Bluthänfling, Fitis, Gelbspötter, Gimpel, 
Goldammer, Klappergrasmücke, Nachtigall, Mäusebussard und Star beobachtet wer-
den. Unter den Reptilien ist ein Vorkommen der Waldeidechse und der Blindschleiche 
zu verzeichnen. Im Bereich de r Amphibien kommen die weit verbreiteten und unge-
fährdeten Amphibienarten wie z. B. Erdkröte, Grasfrosch, Wasserfrosch oder Teich-
molch vor. Vereinzelt sind Vorkommen der Kreuzkröte zu beobachten. 
Für die Nichtanspruchnahmefläche ist für die vergleichbaren Biotoptypen ein ver-
gleichbares Spektrum an Arten zu verzeichnen, wie auf der Inanspruchnahmefläche. 
Weitere Arten befinden sich vorwiegend in den Wäldern. Hervorzuheben sind gefähr-
dete Fledermausarten wie die Bechsteinfledermaus im Hambacher Forst und im Mer-
zenicher Erbwald. Hier findet sich ebenfalls die Haselmaus. An Waldvögeln sind Hohl-
taube, Kernbeißer, Kleiber, Sumpfmeise, Waldbaumläufer sowie die Spechtarten 
Schwarz-, Grau-, Klein- und insbesondere Mittelspecht zu verzeichnen. Hinzu kom-
men Habicht, Ba umpieper, Waldkauz, Waldbaumläufer, Waldschnepfe u. a. In den 
Wäldern befinden sich zudem auch verschiedene Amphibienarten wie z.B. der Spring-
frosch als FFH Anhang IV-Art. Weitere Arten finden sich in den Kiesabgrabungen, ne-
ben Teich- und Bergmolch, Erdkröte, Gras- und Teichfrosch sind hier auch Anhang IV-
Arten der FFH-Richtlinie wie Kreuz- und Wechselkröte vorkommend. 
Wirbellose Tiere wie Schmetterlinge, Heuschrecken, Libellen und andere Insekten-
gruppen finden sich ebenfalls in den Abgrabungsbereichen. Vereinzelt sind in den Ab-
grabungen auch Nachweise gefährdeter Insektenarten wie etwa der Blauflügeligen 
Ödlandschrecke oder einzelner gefährdeter Schmetterlingsarten gelungen. Es finden 
sich zudem Schmetterlingsarten oder auch ein reiches Artenspektrum an xyl obionten 
Käfern (Totholzkäfer). Das Vorkommen von Reptilien beschränkt sich auf die Arten 
Waldeidechse und Blindschleiche.

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
35 
 
Im 500 m-Wirkraum um die Vorhabenflächen ist im Wesentlich das gleiche Artenspek-
trum, wie für die Inanspruchnahmefläche und die Nich t-Inanspruchnahmefläche be-
schrieben, gegeben. 
Im Untersuchungsgebiet Wirkpfad Wasser spiegelt sich standortbezogen das gesamte 
Artenspektrum der Jülicher Börde und der Niederrheinischen Bucht wider. 
Biologische Vielfalt 
Die biologische Vielfalt umfasst nicht nur die Artenvielfalt, sondern auch die Vielfalt der 
Lebensgemeinschaften (Ökosysteme) und die genetische Vielfalt innerhalb der Arten. 
Eine Verknüpfung der Lebensräume in einem Biotopverbund ist im Hinblick auf den 
langfristigen Bestand der Tier- und Pflanzenpopulationen von großer Bedeutung. Das 
Untersuchungsgebiet weist vor allem mit den außerhalb der Abbaufläche gelegenen 
Feuchtbiotopen sowie Still - und Fließgewässer(abschnitten) eine besondere Bedeu-
tung für die biologische Vielfalt auf. Die gleiche Funktion weisen insbesondere die in 
den vorherigen Abschnitten behandelten geschützten Teile von Natur- und Landschaft 
auf, die als Lebens- und Rückzugsräume eine besondere Bedeutung im Naturhaushalt 
und für die biologische Vielfalt besitzen. Diese Elemente wurden voranstehend bereits 
beschrieben 
 
6.3.2 Auswirkungen auf das Schutzgut 
Relevante Wirkfaktoren: 
Wirkfaktor 
 
Schutzgut 
Flächen- und Land- 
inanspruchnahme 
Zerschneidung und 
Barrierewirkung 
Emissionen 
Bodenbewegungen, 
Seismizität 
Veränderungen des 
Wasserhaushaltes  
und der Grundwasser-
beschaffenheit 
Entstehung eines 
Tagebausees 
Tiere, Pflanzen, biologische  
Vielfalt X X X 0 (X) X 
 
X (mögliche) unmittelbare Auswirkung auf das Schutzgut 
(X) (mögliche) mittelbare Auswirkung auf das Schutzgut (z. B. Wechselwirkung mit anderen Schutzgütern) 
0 keine Wirkung oder Wirkung für das Schutzgut nicht relevant

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
36 
 
Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme und Zerschneidungswirkung 
Durch die eigentliche Flächeninanspruchnahme kommt es – ohne Berücksichtigung 
von Schutzmaßnahmen – zu folgenden Auswirkungen: 
- Verlust von Biotopen/Vegetationskomplexen und ihrer typischen Vegetations-
zusammensetzung.  
- Verlust der Lebensstätten von Tieren, Schädigung von Individuen (z. B. wäh-
rend der Überwinterung od er in ihren Lebensräumen bei versteckter Lebens-
weise). Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die im Vorhabengebiet in 
ihren Lebensräumen verweilenden Individuen bzw. deren Entwicklungsformen 
im Zuge der Braunkohlengewinnung zu Schaden kommen. Störempfi ndliche 
Arten werden durch die aus der sukzessiven Abfolge der Vorfeldberäumungs-
maßnahmen entstehende Beunruhigung in das Umfeld des Tagebaus ver-
drängt. In Einzelfällen ist ein Verbleiben einzelner Individuen im Tagebauvorfeld 
denkbar.  
- Sukzessive Inanspruchnahme / Verkleinerung der Lebensräume, so z. B. in Be-
zug auf Landlebensräume von Amphibien. Durch die fortschreitende Inan-
spruchnahme können auch Mindestflächengrößen unterschritten und dadurch 
z. B. Reviere wildlebender Vogelarten oder sonstiger Arten mit größeren Raum-
ansprüchen aufgegeben werden, auch wenn die eigentliche Fortpflanzungs-
stätte noch nicht verloren geht.  
- Störungen durch akustische und optische Reize bei den vorbereitenden Maß-
nahmen durch den Einsatz von Maschinen, Fahrzeugen und Personen.  
- Beeinträchtigung der Lebensraumvernetzung und des Lebensraumverbundes 
für einige wenige verbleibende Arten der Offenlandlebensräume. Dies könnte 
z. B. Amphibienarten, etwa in ihren Winterverstecken im Boden, und den Ver-
bund zwischen diesen Landlebensräumen und Laichgewässern betreffen. Auch 
Flugkorridore für Fledermäuse können durch die Flächeninanspruchnahme ver-
lorengehen (Barrierewirkung).

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
37 
 
Immissionsbedingte Umweltauswirkungen des Tagebaus 
Im 500 m-Wirkraum um den voranschreitenden Abbau sind als betriebsbedingte Aus-
wirkungen durch Schall-, Licht- und Staubimmissionen zu verzeichnen.  
Bei den Lärmimmissionen handelt es sich um eine diskontinuierliche Lärmkulisse und 
nicht um einen sog. Dauerlärm. Da aber nur Dauerlärm zu einer Unterbrechung der 
innerartlichen Kommunikation geräuschempfindlicher Tierarten führt, sind bei einer 
diskontinuierlichen Geräuschkulisse erhebliche Auswirkungen auszuschließen. 
Teile des Tagebaus, insbesondere die Bagger sind beleuchtet. Erhebliche Störungen, 
die sich nachhaltig auf die Verbreitung lichtempfindlicher Tierarten (z. B. Fledermäuse) 
auswirken, können ausgeschlossen werden. 
Da die vorhabenbedingten Staubbelastungen keine signifikanten Belastungen von Le-
bensräumen und Arten erwarten lassen, die über die ohnehin vorhandenen Belastun-
gen hinausgehen, sind relevante Wirkungen durch den Faktor Staub auf die Natur ins-
gesamt auszuschließen. 
Auswirkungen durch stoffliche Belastungen der Kippenabstroms 
Der mit dem Grundwasserwiederanstieg erfolgende Kippenabstrom kann aufgrund der 
damit einhergehenden erhöhten Sulfat - und Schwermetallkonzentrationen potentiell 
Auswirkungen auf grundwasserabhängige Schutzgüter haben. Im Ergebnis sind auf-
grund der prognostizierten Stoffkonzentrationen keine erheblich negativen Auswirkun-
gen durch Stoffeintrag aus dem Kippenabstrom auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und 
biologische Vielfalt sowie die geschützten Bestandteile zu erwarten. 
Auswirkungen durch sümpfungsbedingte Veränderungen des Wasserhaushalts 
Darüber hinaus kommt es im weiteren Untersuchungsgebiet Wirkpfad Wasser wäh-
rend der Förderphase aufgrund der für den voranschreitenden Abbau erforderlichen 
Sümpfungsmaßnahmen zu mittelbaren Auswirkungen durch sümpfungsbedingte Ver-
änderungen des Wasserhaush alts im Umfeld des Tagebaus. Die für das Untersu-
chungsgebiet prognostizierten Auswirkungen auf Lebensräume von Tierarten zeigen 
sich in potenziell veränderten Grundwasserflurabständen bzw. bei grundwasserab-
hängigen Oberflächengewässern in potenziell veränderten Wasserspiegellagen sowie

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
38 
 
möglicherweise veränderten Abflussmengen und Temperaturen und damit auch in 
Veränderungen des Sauerstoffgehalts.  
Die Auswirkungsermittlung erfolgt auf Grundlage des von der Bergbautreibenden er-
stellten Grundwassermodells. Die maximalen Absenkungen treten zum Teil erst nach 
2030 auf, weshalb für die Prognose jeweils das Maximum der Grundwasserabsenkung 
zwischen dem Ausgangszustand 2021 und den Prognosejahren 2030 bzw. 2070 her-
angezogen wird. Unter Berücksichtigung der Empfindl ichkeit der Biotoptypen gegen-
über Grundwasserstandsänderungen werden verschiedene Betroffenheitskriterien an-
gelegt. 
In Anwendung dieser Kriterien können für alle betroffenen Fließ - und Stillgewässer 
wesentliche Veränderungen der Lebensräume ausgeschlossen werden. 
Eine Betroffenheit der terrestrischen Tier- und Pflanzenwelt durch Grundwasserabsen-
kung ist grundsätzlich überall dort denkbar, wo Lebensräume von oberflächennah an-
stehendem Grundwasser geprägt sind und Absenkungen des Grundwasserspiegels 
prognostiziert werden. Diese Feuchtlebensräume wurden durch eine gezielte Biotopty-
penkartierung ermittelt und nur im unmittelbaren Verbund mit angrenzenden Gewäs-
sern nachgewiesen. Neben diesen Feuchtgebieten wurden auch die sog. grundwas-
serabhängigen Landökosysteme betrachtet und schließlich aufgrund ihres besonde-
ren gesetzlichen Schutzstatus hier im Rahmen des Schutzgutes Tiere und Pflanzen 
und biologische Vielfalt auch Naturschutzgebiete, gesetzlich geschützte Biotope und 
FFH-Lebensraumtypen (LRT). Im Ergebnis ist  festzuhalten, dass erhebliche nachtei-
lige Auswirkungen auf diese Gebiete durch Grundwasserabsenkung in allen Fällen 
ausgeschlossen werden können. 
Auswirkungen durch Veränderungen des Wasserhaushalts und der Grundwas -
serbeschaffenheit durch Grundwasserwiederanstieg  
Nach Beendigung des Braunkohleabbaus und mit der anschließend erfolgenden See-
befüllung wird die Sümpfung sukzessive reduziert. Der Grundwasserspiegel steigt in 
dem von der Sümpfung beeinflussten Umfeld langsam wieder an. Dieser Grundwas-
serwiederanstieg kann Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische 
Vielfalt haben. Auch wenn es sich hierbei um einen natürlichen Vorgang handelt, durch

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
39 
 
den ein vom Bergbau nicht mehr beeinflusstes Niveau des Grundwasserspiegels be-
wirkt wird, erfolgt eine Erläuterung und Dokumentation der künftigen Verhältnisse. 
Bis zum stationären Endzustand werden sich in der Umgebung des Tagebaus nach 
mehreren Jahrzehnten weitgehend wieder vorbergbauliche, d. h. annähernd natürliche 
Grundwasserflurabstände einstellen. Eine Ausnahme bildet die Erftaue, bei der auf-
grund des sog. „historisch – gesellschaftlichen Konsenses“ beschlossen wurde, dass 
dort die Grundwasserstände anthropogen (durch den Erftverband) dauerhaft niedrig 
gehalten werden sollen, um die zwischenzeit lich im ursprünglichen Grundwasserbe-
reich erfolgte Urbarmachung, errichtete Bebauung und Infrastruktur langfristig vor ei-
ner Vernässung zu schützen. Aufgrund der Langfristigkeit der Veränderung sind die 
betroffenen Tier- und Pflanzenarten in der Lage, sich nach und nach an die geänderten 
Verhältnisse anzupassen. Insgesamt stellen sich in dem beeinflussten Raum allmäh-
lich überwiegend wieder natürlichere Lebensraumverhältnisse und Artengemeinschaf-
ten ein, wie sie vor dem Bergbaubetrieb vorgefunden wurden. Ein zelne Gebiete, die 
vorbergbaulich Grundwasserkontakt hatten, erhalten nach dem Wiederanstieg ihren 
Grundwasseranschluss wieder. Insgesamt wird es im Untersuchungsgebiet wieder zu 
einer Zunahme grundwassergeprägter Standorte kommen. Solche feuchtigkeitsge-
prägten Lebensräume tragen zur Standortvielfalt des Raumes bei und bieten Lebens-
gemeinschaften, die in dem anthropogen überprägten Raum solche Standorte nur 
noch selten vorfinden, langfristig wieder neue Entwicklungsmöglichkeiten. 
Um die Auswirkungen auf die  Biotoptypen im Untersuchungsgebiet für den Wirkpfad 
Wasser und insbesondere auch Auswirkungen auf Schutzgebiete und geschützte Bi-
otope abschätzen und nach dem heutigen Erkenntnisstand dokumentieren zu können, 
wurde deren mögliche Betroffenheit durch Grund wasseraufhöhungen analog zur Be-
urteilung der Auswirkungen durch sümpfungsbedingte Grundwasserabsenkungen an-
hand ihrer biotoptypenspezifischen Empfindlichkeit beurteilt. 
Zum größten Teil ist zu erwarten, dass sich durch den Grundwasserwiederanstieg öko-
logisch positive Biotopveränderungen einstellen werden. Bereiche mit negativen Aus-
wirkungen beschränken sich auf wenige, meist kleinere Einzelflächen (Biotope des 
trockenen Offenlandes). Nach standortbezogener Einzelfallbetrachtung sind jedoch 
auch dort keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu erwarten.

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
40 
 
Ebenso sind keine erheblichen negativen Auswirkungen auf gesetzlich geschützte Bi-
otope und FFH-LRT durch die Grundwasseraufhöhungen zu erwarten.  
Da für geschützte Biotope als auch alle sonstigen Biotoptype n nach Einzelfallprüfung 
erhebliche negative Veränderungen durch den sehr langsam voranschreitenden 
Grundwasserwiederanstieg nicht zu erwarten sind, können auch erhebliche Beein-
trächtigungen der Schutzziele von im Gebiet vorkommenden Naturschutzgebieten 
durch Grundwasseraufhöhungen ausgeschlossen werden. 
Auswirkungen durch Herstellung eines Tagebausees 
In der Tagebaumulde stellt sich durch den Wiederanstieg des Grundwassers und Zu-
fuhr von Rheinwasser sowie zeitweiser Einleitung von Sümpfungswasser allmählic h 
ein Tagebausee ein. Die komplette Seebefüllung wird, abhängig von der aus dem 
Rhein möglichen Entnahmemenge, insgesamt voraussichtlich rund 40 Jahre dauern. 
Neu entstehende Tagebauseen bieten Chancen als Lebensräume für Pflanzen und 
Tiere. Die Gewässer der Bergbaufolgelandschaft bilden einen eigenständigen Gewäs-
sertypus. In Abhängigkeit vom pH -Wert, der Karbonathärte und der Trophie können 
sich unterschiedliche Besiedlungen einstellen.  
Mit Blick auf einen potenziellen Eintrag von Sulfat während der Befül lung des Tage-
bausees durch das Flutungswasser (Rheinwasser & Sümpfungswasser) sowie nach-
gelagert durch den einsetzenden Grundwasserzustrom in den Tagebausee sind keine 
nachteiligen Auswirkungen zu erwarten. Während der Befüllung führen die hohen Ein-
leitmengen sulfatarmen Rheinwassers bereits in kurzer Zeit zu einer Verdünnung der 
anfänglich erhöhten Sulfatkonzentration im Tagebausee. Nach dem Abschluss der 
Flutung kehrt sich die Grundwasserfließrichtung in der Umgebung des Tagebausees 
sukzessive um. Mit den steigenden Grundwasserzuflüssen findet nunmehr ein Sulfa-
teintrag aus demn Grundwasser statt, in dessen Folge die Sulfatkonzentration des 
Seewassers langsam ansteigt. Insgesamt sind jedoch keine Sulfatkonzentrationen zu 
erwarten, die sich negativ auf das Entwicklungspotenzial des Tagebausees auswirken 
werden. 
Der Tagebausee Hambach wird das Potenzial aufweisen, sich insbesondere in den 
Flachwasser- und Uferzonen zu einem ökologisch wertvollen Gewässer mit unter-
schiedlichen Lebensraumstrukturen zu entwickeln.

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
41 
 
Ergebnisse der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 
In der FFH -Verträglichkeitsuntersuchung zur Änderung des Braunkohlenplans Ham-
bach Teilplan 12/1 durch das Kieler Institut für Landschaftsökologie wurden zum einen 
die land- und wasserseitigen Wirkungen des aktiven Tagebaubetriebs bis zu seiner 
voraussichtlichen Beendigung Ende 2029 betrachtet. Zum anderen erfolgte die Be-
trachtung der FFH-Verträglichkeit der Auswirkungen nach 2029, insbesondere im Hin-
blick auf die abschließende Wiedernutzbarmachung, die Herstellung eines Tagebau-
sees, den sogenannten Kippenabstrom sowie mögliche klimatische Veränderungen im 
Zuge der Herstellung des Tagebausees.  
Folgende Gebiete finden sich im land - oder wasserseitigen Wirkraum des Tagebaus 
Hambach in der Erft-Scholle/ linksrheinischen Kölner Scholle und wurden auf ihre Ver-
träglichkeit mit den Auswirkungen des Tagebaus einschließlich seiner Folgewirkungen 
untersucht: 
FFH-Gebiete: 
- DE-4806-303 Knechtstedener Wald mit Chorbusch  
- DE-4907-301 Worringer Bruch  
- DE-5003-301 Kellenberg u. Rur zwischen Flossdorf u. Broich  
- DE 5004-301 Lindenberger Wald  
- DE 5006-301 Königsdorfer Forst  
- DE-5105-301 Dickbusch, Lörsfelder Busch, Steinheide  
- DE 5105-302 Nörvenicher Wald  
- DE 5106-301 Kerpener Bruch und Parrig  
- DE-5107-302 Waldseenbereich Theresia  
- DE-5107-304 Heider Bergsee und Schluchtsee in der Ville-Seenkette  
- DE-5107-305 Ober-, Mittel- und Untersee in der Ville-Seenkette  
- DE-5207-301 Waldville  
- DE-5207-303 Altwald Ville  
- DE-5207-304 Villewälder bei Bornheim  
- DE-5308-303 Waldreservat Kottenforst 
EU-Vogelschutzgebiete: 
- DE-5308-401 VSG Kottenforst-Waldville.

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
42 
 
Landseitige Auswirkungen durch den aktiven Tagebaubetrieb sind ausschließlich hin-
sichtlich des FFH -Gebiets „Dickbusch, Lörsfelder Busch, Steinheide“ relevant, dass 
sich teilweise im terrestrischen Wirkraum des Abbauvorhabens gemäß Änderung des 
Braunkohlenplans befindet. Für alle anderen Natura 2000-Gebiete im Umfeld des Ta-
gebaus können aufgrund ihres Abstands zum aktiven Tagebaubetrieb nachteilige Aus-
wirkungen über landseitige Auswirkungen von vo rnherein ausgeschlossen werden. 
Für diese Gebiete können somit ausschließlich Auswirkungen über den Wasserpfad 
relevant sein.  
Eine direkte Beeinträchtigung der erhaltungszielbestimmenden Lebensraumtypen o-
der Arten einschließlich ihrer Habitate durch Fläch enverlust können ausgeschlossen 
werden, da der weitere Abbaubetrieb nicht in bestehende Schutzgebiete eingreift und 
auch keine für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile außerhalb der Schutz-
gebietskulisse in Anspruch nimmt.  
Auch mittelbare landseitige Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele der Schutzgebiete 
einschließlich der charakteristischen Arten durch akustische oder optische Störungen, 
stoffliche Einträge in die Lebensraumtypen oder Habitate sowie Trennwirkungen kön-
nen ebenfalls ausgeschlossen werden. 
Auch hinsichtlich der wasserseitigen Auswirkungen kommt die FFH -Verträglichkeits-
untersuchung zu dem Ergebnis, dass nachhaltige und damit erhebliche Beeinträchti-
gungen durch den im Bereich Manheim -Alt noch erfolgenden Abbau von Abraumma-
terial sowie der sich daran anschließenden Wiedernutzbarmachung einschließlich der 
Herstellung des Tagebausees und den damit verbundenen Wirkprozessen (Änderun-
gen der Grundwasserverhältnisse und der Grundwasserbeschaffenheit, mikroklimati-
schen Veränderungen im Umfeld des Tagebausees) sowie dem Grundwasserwieder-
anstieg nach Einstellung aller Sümpfungsmaßnahmen ausgeschlossen werden kön-
nen. Zwar kommt es in einigen Natura 2000 -Gebieten zu Veränderungen der Grund-
wasserverhältnisse, insbesondere zu Grundwasseraufhöhungen im Zuge des Grund-
wasserwiederanstiegs, doch zeigen die Untersuchungen, dass vorhabenbedingte Be-
einträchtigungen von Natura 2000-Gebieten auszuschließen sind.  
Eine Beeinträchtigung von Erhaltungszielen der Natura 2000-Gebiete durch den prog-
nostizierten Kipp enabstrom kann ebenfalls ausgeschlossen werden, da sich die

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
43 
 
abstrombedingten Stofftransporte nicht auf die Oberflächengewässer in den Schutz-
gebieten bzw. auf die Wurzelhorizonte der Lebensraumtypen oder der Habitate von 
Erhaltungszielarten in den Schutzgebieten auswirken werden.  
Insgesamt wird in der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Änderung des Braunkoh-
lenplans Hambach Teilplan 12/1 festgestellt, dass das Vorhaben auch unter Berück-
sichtigung der Kumulationswirkungen mit anderen Vorhaben nicht zu erheblichen Be-
einträchtigungen der für die Natura 2000-Gebiete festgesetzten Erhaltungsziele in der 
Erft-Scholle sowie der linksrheinischen Kölner-Scholle führt. 
Zu möglichen Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete in der Venloer Scholle und der 
Rur-Scholle ist festzuhalten: 
Das Rheinische Braunkohlerevier ist geologisch der Niederrheinischen Bucht zuzuord-
nen, die in verschiedene geologische Schollen eingeteilt ist, und zwar der Venloer 
Scholle mit dem Tagebau Garzweiler, der Rur-Scholle mit dem Tagebau Inden sowie 
der Erft-Scholle/ linksrheinischen Kölner Scholle mit dem Tagebau Hambach. 
In der Regel werden die Grundwasserstände in den einzelnen Schollen aufgrund der 
weitgehenden hydrologischen Wirksamkeit der tektonisch bedeutsamen Verwerfun-
gen maßgeblich durch di e dort erfolgende und wirkende Grundwasserentnahme be-
stimmt, wobei vor allem die Tagebaue auf den jeweiligen Schollen sowie öffentliche 
und private Entnahmen zu nennen sind. Grundsätzlich können jedoch die Auswirkun-
gen einer Sümpfung, wenn auch nur in sehr  geringerem Umfang, über Schollengren-
zen hinweg wirken. Das schollenübergreifende Grundwassermodell für das Rheini-
sche Braunkohlenrevier betrachtet neben der Erft -Scholle, der Rur -Scholle und der 
Venloer Scholle auch die linksrheinische Kölner Scholle und deckt damit alle hydrolo-
gisch relevanten Bereiche des Reviers mit ihren hydraulischen Wechselwirkungen voll-
ständig ab. Alle bergbaulichen Aktivitäten im Rheinischen Revier sind somit inklusive 
etwaiger Überstrommengen zwischen den Schollen im Grundwassermo dell abgebil-
det.  
Dieses Modell ist auch Grundlage entsprechender Prüfungen für die Tagebaue Inden 
und Garzweiler. Diese Prüfungen erfolgten zuletzt in Bezug auf den Tagebau Inden 
anlässlich der Zulassung des Hauptbetriebsplanes für den Zeitraum 2022-2025 sowie

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
44 
 
im Rahmen des wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens für die Fortsetzung der Sümp-
fung für den Tagebau Garzweiler vom 1.1.2024 bis Ende 2030. 
Dabei bestätigte sich, dass die Grundwasserverhältnisse in den jeweiligen Schollen 
stabil gehalten werden könn en und nachteilige Auswirkungen durch die tagebaube-
dingte Sümpfung in der Rur- und der Venloer Scholle insbesondere aufgrund der be-
reits installierten Maßnahmen zur Stützung der Grundwasserstände nicht wirksam 
werden.  
Dies gilt nach den vorliegenden Erkenntnissen auch für einen möglichen Einfluss des 
Tagebaus Hambach und die im Zuge der Beendigung der Braunkohlegewinnung und 
im Rahmen der Herstellung der Tagebauseen sukzessive zurückgehenden Sümpfung. 
Darüber hinaus werden grundwassersensible Vegetationsbe reiche im Rahmen des 
langjährig bestehenden Monitorings Garzweiler bzw. des Monitorings Inden kontinu-
ierlich über ein umfassendes Monitoringprogramm beobachtet bzw. überwacht. Eine 
ausreichende Stützung der Grundwasserstände ist über vielschichtige Maßnahmen im 
Rahmen der in den jeweiligen Projekthandbüchern des Monitorings vereinbarten Ziele 
für die Feuchtgebiete sichergestellt.  
Gleichwohl wurden in der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung vorsorglich auch Auswir-
kungen durch Veränderung der Wasserstände für alle im Bereich der Rur-Scholle ge-
legenen Natura 2000 -Gebiete betrachtet. Erhebliche Beeinträchtigungen dieser Na-
tura 2000-Gebiete können weiterhin ausgeschlossen werden. Gleiches gilt im Ergeb-
nis auch nach den vorliegenden Erkenntnissen aus den wasserrecht lichen Erlaubnis-
verfahren für die Fortsetzung von Entwässerungs-, Versickerung- und Einleitmaßnah-
men für den Tagebau Garzweiler in Bezug auf die in der Venloer und südlichen Kre-
felder Scholle gelegenen Natura 2000-Gebiete. 
Im Ergebnis ist somit festzuhalte n, dass durch die Fortführung des Tagebaus Ham-
bach weiterhin auch in der Rur- und der Venloer Scholle keine erheblichen Beeinträch-
tigungen der Natura 2000-Gebiete zu erwarten sind.

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
45 
 
Ergebnisse des Artenschutzbeitrags 
Terrestrischer Wirkpfad 
Im Zusammenhang mit der Fortführung des Tagebaus Hambach ist eine artenschutz-
rechtliche Machbarkeitsprüfung durch das Kölner Büro für Faunistik erstellt worden, 
um ggf. bestehenden Ergänzungs - oder Änderungsbedarf hinsichtlich der erforderli-
chen und bereits u mgesetzten artenschutzrechtlichen Maßnahmen zu ermitteln. Ziel 
dieser Prüfung war es weiterhin, die Machbarkeit des geänderten Vorhabens aus ar-
tenschutzrechtlicher Sicht zu belegen. 
Aus der artenschutzrechtlichen Machbarkeitsprüfung geht hervor, dass unter  Berück-
sichtigung der Maßnahmenplanung und -umsetzung artenschutzrechtliche Konflikte 
im weiteren Vorfeld des Tagebaus weitestgehend ausgeschlossen werden können. 
Für die Artengemeinschaften der Gehölze und Wälder, darunter vor allem die nachge-
wiesenen Fledermausarten und wildlebenden Vogelarten, sind die artenschutzrechtli-
chen Betroffenheiten durch die Verkleinerung der Abbaufläche deutlich zurückgegan-
gen, da ein Großteil der noch in den Wäldern vorhandenen Quartiere und Brutplätze 
nun nicht mehr beanspruc ht wird, gleichzeitig aber zahlreiche Maßnahmen zur Her-
stellung von Ausweichlebensräumen bereits umgesetzt worden sind. 
Auch für die Arten des Offenlandes, insbesondere wieder die hier anzutreffenden Brut-
vögel, fällt die artenschutzrechtliche Konfliktlage durch die Verkleinerung der Abbau-
fläche geringer aus, als dies ursprünglich geplant war, da hier etwa 900 ha landwirt-
schaftliche Nutzfläche nicht mehr beansprucht werden. 
Es verbleiben lediglich in geringem Maße artenschutzrechtliche Betroffenheiten, die 
vor allem dadurch entstehen, dass einzelne nicht flugfähige artenschutzrechtlich rele-
vante Arten wie Kreuz- und Wechselkröte, Kleiner Wasserfrosch und Springfrosch o-
der die Haselmaus aktiv umgesiedelt werden und nicht in allen Fällen sichergestellt 
werden kann, dass der räumliche Zusammenhang der Fortpflanzungs- und Ruhestät-
ten gewahrt werden kann. Hinzu kommen möglicherweise artenschutzrechtliche Be-
troffenheiten für die Fledermausarten Bechsteinfledermaus und Zwergfledermaus.

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
46 
 
In der artenschutzrechtlichen Machbarkeitsprüfung wurde hierfür vorsorglich das Vor-
liegen der Ausnahmevoraussetzungen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG geprüft und be-
stätigt. 
Die bis Ende 2020 befristeten Ausnahmen des Rhein -Erft-Kreises und des Kreises 
Düren, die an die aktuell noch nicht vo llständig in Anspruch genommene Restfläche 
des 2. Rahmenbetriebsplanes gebunden sind, wurden bis zum 31.12.2026 verlängert. 
Die zum Geltungsbereich des 3. Rahmenbetriebsplanes erteilten Ausnahmen sind 
weiterhin bis 2030 gültig. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Inanspruchnahmeflä-
che des geänderten Vorhabens vollständig im Geltungsbereich des 3. Rahmenbe-
triebsplans liegt. Aus der in der artenschutzrechtlichen Machbarkeitsprüfung durchge-
führten Ausnahmeprüfung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG geht hervor, dass die bislang 
positiv beschiedenen Ausnahmevoraussetzungen für sämtliche potenziell betroffenen 
Arten weiterhin gegeben sind. 
Ergänzend und vorsorglich wurde untersucht, ob sich aufgrund der Befüllung des Ta-
gebausees mit Blick auf eine mögliche Ansiedlung geschützter Arten auf den Böschun-
gen der Tagebauseemulde artenschutzrechtliche Konflikte ergeben können. Solche 
Konflikte sind jedoch aufgrund des ohnehin sehr eingeschränkten Besiedlungspoten-
tials durch das überwiegend verwendete tertiäre Material und der v orgesehenen Zwi-
schennutzungen nicht zu erwarten. Tiere, die sich auf den entstehenden ökologischen 
Vorrangflächen ansiedeln, können in geeignete Habitate in den rekultivierten Flächen 
des Tagebaus ausweichen.  
Aquatischer Wirkpfad 
Zusätzlich zur artenschut zrechtlichen Machbarkeitsprüfung, die Auswirkungen des 
Vorhabens auf der verkleinerten Abbaufläche des Tagebaus Hambach betrachtet hat, 
sind auch die Auswirkungen der Fortführung des Tagebaus Hambach durch Verände-
rung des Grundwasserstandes und Veränderungen der Wasserqualität durch das Köl-
ner Büro für Faunistik einer artenschutzrechtlichen Prüfung unterzogen worden.  
Danach sind artenschutzrechtlich relevante Auswirkungen durch sümpfungsbedingte 
Veränderungen des Wasserhaushalts nur dann denkbar, wenn sich  auch eine verän-

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
47 
 
derte Vegetationszusammensetzung ergeben könnte, die dann wiederum mit verän-
derten Habitateignungen für potenziell vorkommende artenschutzrechtlich relevante 
Arten auf den betroffenen Flächen einhergehen würde.  
Artenschutzrechtliche Betroffenheiten durch sümpfungsbedingte Veränderungen des 
Wasserhaushalts lassen sich jedoch gemäß dem Fachbeitrag des Kölner Büros für 
Faunistik ausschließen. 
Gleiches gilt im Ergebnis für die mitbetrachteten Auswirkungen durch einen Wieder-
anstieg des Grundwassers und mögliche Veränderungen der Wasserqualität in Ober-
flächengewässern in Bezug auf artenschutzrechtlich relevante Arten. 
 
Auswirkungen der Änderung des Vorhabens  
Mit der geänderten Abbauplanung ist eine deutliche Verringerung der Inanspruch-
nahme von B iotopen und Lebensräumen gegenüber der genehmigten Planung ver-
bunden. Gegenüber der Abbauplanung von 1977 nach Teilplan 12/1, die bis etwa zum 
Jahr 2045 insgesamt eine Flächeninspruchnahme von rund 8.500 ha zugelassen hat, 
wird der Abbaubereich nach dem Än derungsvorhaben auf rund 6.700 ha verkleinert. 
Somit werden ca. 1.800 ha Fläche nicht mehr beansprucht und bleiben mit den dort 
vorhandenen Biotop- und Nutzungsstrukturen erhalten.

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
48 
 
6.4 Fläche  
 
6.4.1 Darstellung des Schutzguts 
Für das Schutzgut Fläche unterscheiden sich die Teilbereiche in den Untersuchungs-
räumen nur wenig, sodass sie hier gemeinsam betrachtet werden.  
Die Flächengröße der Inanspruchnahmefläche beträgt ca. 450 ha (Stand 01.01.2021), 
die der Nicht-Inanspruchnahmefläche rund 1.800 ha. Für die gesamte Fläche ist raum-
ordnerisch ein Abbaugebiet für Braunkohle vorgesehen. 
Die Vorhabenflächen sind hinsichtlich der Flächennutzung zum Stand 09/2022 weit-
gehend als Freifläche zu klassifizieren. Den größten Teil nehmen landwirtschaftliche 
Flächen ein, rund ein Viertel der Vorhabenfläche entfällt auf Wald -/Forstflächen und 
sonstige Gehölze (im Bereich der Inanspruchnahmefläche jedoch weniger als 10 %). 
Flächen für den Kiesabbau kommen im Bereich der Nicht -Inanspruchnahmefläche 
westlich von Manheim-Alt sowie im 500 m-Wirkraum südöstlich von Manheim-Alt vor, 
nehmen insgesamt aber nur einen geringen Flächenanteil ein. Siedlungs - und Ver-
kehrsflächen spielen flächenmäßig gegenüber den genannten Flächennutzungen ins-
gesamt eine untergeordnete Rolle, ebenso wie sonstige F lächennutzungen; wie z. B. 
Halden und Aufschüttungen. 
Die Inanspruchnahmefläche und die Nicht -Inanspruchnahmefläche stellen überwie-
gend ackerbaulich geprägte Freiraumflächen zwischen dem Tagebau und der BAB A4 
dar, die im Fachinformationssystem des LANUV a ls unzerschnittene verkehrsarme 
Räume (UZVR) der Größenklasse 1 – 5 km² dargestellt sind.  
Vorbelastungen 
Die Flächen im Untersuchungsraum sind zu großen Teilen anthropogen geprägt wor-
den.  
Die nährstoffreichen Böden der Lössplatten werden intensiv ackerbaulich genutzt. Be-
reits vor Jahrhunderten wurden mit Eichen -Hainbuchenwäldern und Eichen -Buchen-
wäldern überzogene Flächen zu diesem Zwecke gerodet. Daraus resultieren der bis

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
49 
 
heute geringe Waldanteil und die Strukturarmut der Landschaft außerhalb der Talnie-
derungen. Aufgrund des hohen Ertragspotenzials der Böden sind naturnahe Waldflä-
chen bis auf wenige Reliktbestände verschwunden. Größere naturnahe Waldbereiche 
erstrecken sich vor allem noch innerhalb der Talniederungen. Durch langjährige inten-
sive forstliche Bewirtschaftung und Aufforstungen mit z. T. standortfremden Gehölzen 
wurden naturnahe Gehölzbestände vielfach durch wenig strukturierte Wirtschaftswäl-
der abgelöst.  
Durch den stetig voranschreitenden Braunkohletagebau Hambach wurden in dem 
Raum zwischen Kerpen und Jülich in den letzten Jahrzehnten bereits umfangreiche 
Flächen in Anspruch genommen und haben die vormals bestehenden Nutzungen ab-
gelöst und das Landschaftsbild nachhaltig verändert. 
Durch den Tagebau Hambach kam es in den vergangenen Jahrzehnt en bereits zur 
Inanspruchnahme von Schutzgebieten und -objekten (NSG, geschützte Biotope, ge-
schützte Landschaftsbestandteile, Alleen, Naturdenkmale). Zuletzt wurde das NSG 
„Bürgewald Blatzheimer Bürge“ zu großen Teilen in Anspruch genommen, wovon nur 
noch ein Restbestand des Hambacher Forstes mit seinem verbliebenen Arteninventar, 
insbesondere an Fledermäusen, vorhanden ist. 
 
6.4.2 Auswirkungen auf das Schutzgut 
Relevante Wirkfaktoren: 
Wirkfaktor 
 
Schutzgut 
Flächen- und Land- 
inanspruchnahme 
Zerschneidung und  
Barrierewirkung 
Emissionen 
Bodenbewegungen, 
Seismizität 
 
Veränderungen des  
Wasserhaushaltes 
und der Grundwas-
serbeschaffenheit 
Herstellung eines 
Tagebausees 
Fläche und Boden X 0 0 0 (X) X 
 
X (mögliche) unmittelbare Auswirkung auf das Schutzgut 
(X) (mögliche) mittelbare Auswirkung auf das Schutzgut (z. B. Wechselwirkung mit anderen Schutzgütern) 
0 keine Wirkung oder Wirkung für das Schutzgut nicht relevant

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
50 
 
Mit dem Änderungsvorhaben ist auf den Inanspruchnahmeflächen eine kontinuierlich 
weiter voranschreitende Flächeninanspruchnahme im Umfang von ca. 450  ha (Stand 
01.01.2021) vorgesehen. Die Inanspruchnahme von Flächen durch voranschreitenden 
Abbau erfolgt überwiegend im Bereich östlich des Hambacher Forstes und löst dort 
alle bestehenden Nutzungen ab. Freiraum geht in entsprechendem Umfang dauerhaft 
verloren. Mit dem weiter voranschreitenden Flächenverlust im Bereich östlich des 
Hambacher Forstes gehen auch funktionale Beziehungen zwischen den westlich und 
östlich angrenzenden Flächen für Menschen und Tiere verloren (Flächenzerschnei-
dung, Barrierewirkung). 
Im Zusammenhang mit der Stilllegung des Tagebaus Hambach und im Geltungsbe-
reich des Braunkohlenplans wird ein Einleitbauwerk zur Befüllung des Tagebausees 
errichtet werden, für welches in geringem Umfang eine dauerhafte Flächenversiege-
lung erfolgt. Hierfür wird ein eigenständiges Genehmigungsverfahren durchgeführt. 
Die überwiegend ackerbaulich geprägten Freiraumflächen zwischen dem Tagebau 
und der BAB A4 als unzerschnittene verkehrsarme Räume (UZVR) der Größenklasse 
1 – 5 km² bleiben durch die Verkleinerung der Abbaufläche gemäß der Planänderung 
zum großen Teil erhalten, sodass auch Freiraumfunktionen in größerem Umfang er-
halten bleiben. 
Die weiter voranschreitende Inanspruchnahme durch den Tagebau und die damit ver-
bundene Flächenzerschneidung bleibt auf den südöstlichen Bereich des derzeit ge-
nehmigten Tagebaubereichs zwischen Hambacher Forst und Steinheide beschränkt. 
Mit der geänderten Abbauplanung werden rund 1.800 ha Fläche im Bereich der Nicht-
Inanspruchnahmeflächen nicht mehr beansprucht und bleiben für die jetzigen Nutzun-
gen unverändert erhalten. Die Freiraumfunktionen bleiben erhalten

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
51 
 
6.5 Boden  
 
6.5.1 Darstellung des Schutzguts 
Die Böden im Untersuchungsgebiet wurden an hand der Bodenkarte 1:50.000 NRW 
erfasst und beschrieben. Wie für das Schutzgut Fläche werden auch die Teilbereiche 
beim Schutzgut Boden gemeinsam betrachtet, da nur wenige Unterschiede vorliegen. 
Demnach liegen in allen Teilen der Vorhabenflächen außerhalb des bestehenden Ta-
gebaus zu gleichen Anteilen Pseudogley, Pseudogley-Parabraunerde und Parabraun-
erde vor. Sehr kleinflächig kommt nahe Manheim -Alt auf der Inanspruchnahmefläche 
Kolluvisol vor. 
Innerhalb der bestehenden Tagebauflächen sind die in der o. g . Bodenkarte zum Teil 
noch dargestellten Böden nicht mehr vorhanden und durch abbaubedingte Rohböden 
ersetzt. In älteren Abbaubereichen setzen initiale Bodenbildungsprozesse ein. 
 
Tabelle 6: Vorkommen schutzwürdiger Böden im Untersuchungsgebiet für das Schutzgut Boden 
 (Quelle: Froelich & Sporbeck, 2023) 
 
Schutzwürdige Böden Inanspruch-
nahme- 
fläche [ha] 
Nicht-Inanspruch-
nahme- 
fläche [ha] 
fruchtbare Böden mit hoher Funktionserfül-
lung als Regelungs- und Pufferfunktion / 
natürliche Bodenfruchtbarkeit (schutzwür-
dig) 
95 227 
fruchtbare Böden mit sehr hoher Funktions-
erfüllung als Regelungs- und Pufferfunktion 
/ natürliche Bodenfruchtbarkeit (sehr 
schutzwürdig) 
107 240 
Staunässeböden mit sehr hoher Funktions-
erfüllung als Biotopentwicklungspotenzial 
für Extremstandorte (sehr schutzwürdig) 
0 34

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
52 
 
 
Abbildung 8: Schutzwürdige Böden (Inanspruchnahme- und Nicht-Inanspruchnahmefläche)   
  (Quelle: Froelich & Sporbeck, 2023) 
 
 
 
Innerhalb des 500 m -Wirkraums um den Abbaubereich findet sich etwa das gleiche 
Bodenspektrum.

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
53 
 
6.5.2 Auswirkungen auf das Schutzgut 
Relevante Wirkfaktoren: 
Wirkfaktor 
 
Schutzgut 
Flächen- und Land- 
inanspruchnahme 
Zerschneidung und  
Barrierewirkung 
Emissionen 
Bodenbewegungen, 
Seismizität 
 
Veränderungen des  
Wasserhaushaltes 
und der Grundwas-
serbeschaffenheit 
Herstellung eines 
Tagebausees 
Fläche und Boden X 0 0 0 (X) X 
 
X (mögliche) unmittelbare Auswirkung auf das Schutzgut 
(X) (mögliche) mittelbare Auswirkung auf das Schutzgut (z. B. Wechselwirkung mit anderen Schutzgütern) 
0 keine Wirkung oder Wirkung für das Schutzgut nicht relevant 
 
Mit dem Änderungsvorhaben ist auf den Inanspruchnahmeflächen eine kontinuierlich 
weiter voranschreitende Flächeninanspruchnahme im Umfang von ca. 450 ha (Stand 
01.01.2021) vorgesehen, hierbei gehen auch die entsprechenden Böden in ihrer ur-
sprünglichen Funktion verloren. 
Durch die bergbauliche Tätigkeit wird natürlich gewachsener Boden durch S chaufel-
radbagger aufgenommen und in der Verkippung zur Wiedernutzbarmachung verwen-
det. Die weitere Abbaufläche nach geänderter Planung beträgt 450 ha, davon entfallen 
rund 200 ha auf schutzwürdige Böden. Sie sind durch eine hohe natürliche Boden-
fruchtbarkeit und hohe Regelungs- und Pufferfunktion gekennzeichnet. Etwa 70 ha der 
Inanspruchnahmefläche sind bereits versiegelte oder teilversiegelte Siedlungs - und 
Verkehrsflächen der Ortschaft Manheim -Alt und der ehemaligen Autobahn A4. Der 
Rest entfällt auf natü rlich gewachsene, überwiegend intensiv landwirtschaftlich ge-
nutzte Böden ohne besondere bodenökologische Funktionen. 
Auf der Nicht-Inanspruchnahmefläche (rund 1.800 ha) bleiben somit auch die bislang 
unversiegelten Böden, darunter 500 ha schutzwürdige Böden, erhalten.  
Beeinträchtigungen durch Anschnitt wasserstauender Schichten durch Großgeräte 
sind nicht zu befürchten. Da die Böden in dem an die Inanspruchnahme angrenzenden

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
54 
 
Bereich im 500 m-Wirkraum größtenteils Parabraunerden sind, die nicht oder nur ge-
ring wasserstauend sind, jedoch ein hohes Speichervermögen für Wasser und Nähr-
stoffe haben, muss nicht befürchtet werden, dass es hier zum „Auslaufen“ wassers-
tauender Schichten in Richtung der Tagebaukante kommt.  
Außer dem schonenden Umgang mit Boden entsprechend der einschlägigen Richtlinie 
der Bezirksregierung Arnsberg (Richtlinie für die landwirtschaftliche Wiedernutzbarma-
chung von Braunkohletagebauen vom 31.07.2012 und Richtlinie für das Aufbringen 
von kulturfähigem Bodenmaterial bei der forstlichen Wiedernutzbarmachung für die im 
Tagebau betriebenen Braunkohlenbergwerke in der Fassung vom 03.12.1996) sind 
keine weiteren Vermeidungsmaßnahmen für den Schutzgutkomplex Fläche und Bo-
den zu nennen. 
Auswirkungen auf das Schutzgut Boden, insbesondere durch Fläc heninanspruch-
nahme, werden im Rahmen der Eingriffsbilanzierung gemäß § 13 BNatSchG multi-
funktional kompensiert. Unter der Maßgabe, dass die ermittelten Beeinträchtigungen 
kompensiert werden, verbleiben keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das 
Schutzgut. 
Wesentliche Auswirkungen auf Böden durch Veränderungen des Wasserhaushalts 
sind während der Förderphase bis zum Abbauende nicht mehr zu erwarten, da die 
Sümpfungsmaßnahmen nur noch kleinräumig angepasst werden und grundwasserbe-
einflusste Böden hiervon nicht mehr in relevantem Maß betroffen sind. 
Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme und Herstellung eines Tagebau-
sees 
Durch die Herstellung des Tagebausees kommt es langfristig zur Entstehung einer 
Wasserfläche im Tagebaubereich, eine Bodenneubildung ist dort nicht mehr möglich.  
Auswirkungen der Änderung des Vorhabens 
Mit der geänderten Abbauplanung ist eine deutliche Verringerung der Flächeninan-
spruchnahme gegenüber der genehmigten Planung verbunden. Gegenüber der Ab-
bauplanung von 1977 nach Teilplan 12/1, die gegenüber dem Abbaustand 2021 noch 
eine Inanspruchnahme von weiteren ca. 2.240 ha zulässt, werden nach dem Ände-
rungsvorhaben nur noch rund 450 ha (Stand 01.01.2021) beansprucht. Somit werden

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
55 
 
ca. 1.800 ha Fläche nicht mehr beansprucht und bleiben  mit den dort vorhandenen, 
teilweise schutzwürdigen Böden für die jetzigen Nutzungen unverändert erhalten. Die 
noch weiter voranschreitende Flächenzerschneidung durch den Abbau von Boden-
schichten bleibt auf den südöstlichen Bereich des genehmigten Tagebaubereichs be-
schränkt. Die Wiederherstellung natürlicher Standortverhältnisse im Umfeld des Tage-
baus kann etwa zwei Jahrzehnte früher als es nach der ursprünglichen Planung vor-
gesehen war, erfolgen.

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
56 
 
6.6 Wasser 
 
6.6.1 Darstellung des Schutzguts 
Für die Bestandserfassung des Schutzgutes Wasser im Untersuchungsgebiet für den 
Wirkpfad Wasser wird im Wesentlichen auf die Grundlagen aus dem Verfahren zur 
Fortsetzung der Entnahme und Ableitung von Grundwasser für die Entwässerung des 
Tagebaus Hambach im Zeitraum 2020 bis 2030 (Sümpfungsantrag Tagebau Hambach 
2019) zurückgegriffen. Für die hier vorgelegte Umweltprüfung erfolgte ergänzend eine 
Aktualisierung der Daten an den Bewirtschaftungsplan 2022-2027 sowie den Erkennt-
nissen aus dem aktualisierten, schollenübergreifenden Grundwassermodell 2022. Die 
Abgrenzung des Untersuchungsgebiets Wirkpfad Wasser erfolgt auf Basis der hydro-
geologischen Gegebenheiten und schutzgutbezogenen Anforderungen, wodurch sich 
abweichend von anderen Schutzgütern ein erweiterte s Untersuchungsgebiet ergibt, 
welches die Erft-Scholle und die linksrheinische Kölner Scholle umfasst.  
Der Tagebau Hambach liegt innerhalb der Erft-Scholle. Grundsätzlich können die Aus-
wirkungen der Sümpfung in geringerem Umfang jedoch auch über Scholleng renzen 
hinweg wirken. In der Kölner Scholle kann der Bergbaueinfluss durch den Tagebau 
Hambach im oberen Grundwasserstockwerk auf den linksrheinischen Teil der Kölner 
Scholle begrenzt werden, da der Rhein eine hydraulische Grenze darstellt, östlich de-
rer sich bergbaubedingte Grundwasserabsenkungen in diesem Stockwerk nicht aus-
wirken.  
In der Venloer Scholle und der Rur -Scholle, welche von der Erft -Scholle weitgehend 
hydraulisch getrennt sind, werden die Grundwasserverhältnisse dagegen durch öffent-
liche und private Entnahmen sowie vor allem durch die Entwässerungsmaßnahmen 
für den Tagebau Garzweiler (Venloer Scholle) sowie den Tagebau Inden (Rur-Scholle) 
bestimmt. Das Untersuchungsgebiet Wirkpfad Wasser erfasst die beiden Scholle des-
halb nicht.  
Für das Schutzgut Wasser sind insbesondere die Wirkfaktoren im Zusammenhang mit 
der Herstellung eines Tagebausees sowie Veränderungen des Wasserhaushalts be-
trachtungsrelevant. Unter den Veränderungen des Wasserhaushalts werden die Än-

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
57 
 
derungen des Grundwasserstands, die Veränderungen der Grundwasserbeschaffen-
heit sowie die Einleitungen von Sümpfungswasser in Oberflächengewässer zusam-
mengefasst.  
Die weitreichende Grundwasserstandsänderung tritt während der Betriebszeit des Ta-
gebaus als Grundwasserabsenkung durch Grundwass erentnahme und nach Beendi-
gung der Abbautätigkeit (im rückwärtigen Bereich des Tagebaus partiell auch schon 
während der Betriebszeit) als Grundwasser(wieder)anstieg durch sukzessiven Rück-
gang bzw. Aufgabe der bergbaulichen Sümpfung in Erscheinung. Im Zuge des Grund-
wasserwiederanstiegs stellen sich bis zum stationären Endzustand wieder Flurab-
stände ein, die weitgehend den vorbergbaulichen Verhältnissen entsprechen. Davon 
ausgenommen ist die Erftniederung, in der Niedrighaltungsmaßnahmen zum Schutz 
der Bebauung und Infrastruktur vor Vernässungen vorgesehen sind und aufgrund der 
Einstellung des Zielwasserspiegels der Nahbereich des Tagebausees. Der Grundwas-
serwiederanstieg führt dazu, dass vorbergbaulich in Grundwasserkontakt stehende 
Schutzgüter wieder einen Anschluss an das Grundwasser erhalten. 
Der sich aus der Abbauplanung ergebende, notwendige Verlauf der Grundwasserab-
senkung wird mit Hilfe eines schollenübergreifende Grundwassermodells der RWE 
Power AG prognostiziert. Das Modell deckt neben der Erft -Scholle, der Rur -Scholle 
und der Venloer Scholle auch die linksrheinische Kölner Scholle mit ab. Somit sind 
über das Modell alle hydrogeologisch relevanten Bereiche des Reviers sowie die we-
sentlichen hydraulischen Wechselwirkungen abgedeckt. Dabei werden auch di e Aus-
wirkungen aller anderen Einflüsse wie zum Beispiel andere Grundwasserentnahmen 
oder Oberflächenwassernutzungen vollständig erfasst, in die Modellberechnungen 
eingestellt und entsprechend bei der Betrachtung des Wasserhaushaltes mitberück-
sichtigt.  
Auch das relevante Untersuchungsgebiet Wirkpfad Wasser ist entsprechend Teil des 
schollenübergreifenden Grundwassermodells, wodurch alle diesen Bereich betreffen-
den bergbaubedingten sowie nicht bergbaubedingten wesentlichen Einwirkungen auf 
das Grundwasser un d die Gewässer erfasst sind. Das Zusammenwirken des Ände-
rungsvorhabens mit den Auswirkungen anderer bestehender Vorhaben oder Tätigkei-
ten mit Relevanz für die wasserwirtschaftlichen Verhältnisse wird also vollständig be-
rücksichtigt.

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
58 
 
Neben den sümpfungsbed ingten Auswirkungen und den Auswirkungen des Grund-
wasseranstiegs sind auch Auswirkungen durch Gewässereinleitungen, die im Zusam-
menhang mit dem Betrieb des Tagebaus Hambach stehen, zu betrachten, die teilweise 
auch außerhalb des hier definierten Untersuchu ngsgebiets Wirkpfad Wasser liegen. 
Für die Betrachtung von Einleitungen werden in den entsprechenden Fachgutachten 
eigene Untersuchungsgebiete abgegrenzt. Darüber hinaus werden die Auswirkungen 
der Herstellung des Tagebausees auf das Schutzgut Wasser dargelegt. 
Um die Auswirkungen der bergbaubedingten Grundwasserabsenkung zu begrenzen 
und nachteilige Veränderungen zu vermeiden, wurden bereits im Teilplan 12/1 Schutz-
maßnahmen vorgesehen.  
Die Maßnahmen, auf deren Grundlage die wasserwirtschaftlich relevanten  Wirkfakto-
ren grundsätzlich vermieden oder minimiert werden, werden durch die RWE Power 
AG vorsorglich vorgesehen und resultieren aus den berg - und wasserrechtlichen Ne-
benbestimmungen zum laufenden Tagebaubetrieb einschließlich der damit verbunde-
nen Gewässerbenutzungen. Sie stehen in der Regel im Zusammenhang mit den Maß-
nahmen zur Vermeidung der weiteren Zustandsverschlechterung und zur Erreichung 
des bestmöglichen Zustands/Potenzials als Grundvoraussetzung zur Inanspruch-
nahme von Abweichungen und Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen. Um eine 
relevante Versauerung und einen Stoffaustrag aus dem Kippenkörper in das obere 
Grundwasserstockwerk der Erft -Scholle zu vermeiden, sind verschiedene Maßnah-
men festgelegt worden. Im Bereich des Tagebaus Hambach werden die so genannten 
Maßnahmen A1 (Selektive Verkippung) und A2 (Optimierte Lage der Sohlen) umge-
setzt. Das Gebot der minimalen Sümpfung zählt ebenfalls zu den Maßnahmen der 
Verringerung nachteiliger Auswirkungen. Dabei ist die Entwässerung grundlegend ört-
lich und zeitlich so zu betreiben, dass für das jeweilige Ziel der Grundwasserabsen-
kung zur Einhaltung der Standsicherheit der Tagebauböschungen nur das geringst-
mögliche bzw. erforderliche Vorratsvolumen gesümpft wird. 
Die Auswirkungen der Sümpfung des Tagebaus Hambach werden innerhalb der Erft-
Scholle und linksrheinischen Kölner-Scholle in einem behördlichen, wasserwirtschaft-
lich-ökologischem Monitoring beobachtet, kontrolliert, gesteuert und bewertet. Für den 
Fall erheblicher nachteiliger Auswirkungen durch die prognostizierte Grundwasserab-
senkung auf Schutzgüter werden Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zum Ausgleich 
dieser Auswirkungen ergriffen.

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
59 
 
6.6.1.1 Grundwasser 
In Bezug auf die Betrachtung des Teilschutzguts Grundwasser erfolgt keine Unterglie-
derung in eine Inanspruchnahmefläche oder in eine Nicht-Inanspruchnahmefläche, da 
die wesentlichen Projektwirkungen großräumig sind und auf deutlich größeren Skalen 
auftreten. Die nachfolgenden Beschreibungen beziehen sich auf das Untersuchungs-
gebiet Wirkpfad Wasser und umfass en die GWK 27_19, 27_20, 27_22 bis 27_24, 
274_01 bis 274_09, 282_05 und 282_07. Im Südosten des Untersuchungsgebietes 
ergibt sich formal eine kleinräumige Überschneidung mit den Grenzen des GWK 
274_10. Eine potenzielle Betroffenheit dieses GWK ist jedoch a uszuschließen. Auch 
für den rechtsrheinisch gelegenen GWK 27_25 ist im oberen Grundwasserstockwerk 
keine Betroffenheit durch die Sümpfung oder nachlaufende Sümpfung des Tagebaus 
Hambach zu erwarten. In den tieferen Grundwasserstockwerken wird die Druckspie-
gelabsenkung im Monitoring Hambach gezielt beobachtet und bewertet. 
Die umfangreichen Sümpfungsmaßnahmen zur Trockenhaltung des Tagebaus Ham-
bach wirken weitreichend in die Grundwasserlandschaft der Umgebung ein. Der na-
türliche Wasserhaushalt ist durch die Sümpfungen der Tagebaulandschaft bereits 
weitreichend beeinträchtigt, mit entsprechenden Auswirkungen auf die Grundwasser-
flurabstände, die Grundwasserfließrichtung und auf die Oberflächengewässer. Dar-
über hinaus sind Grundwasserverhältnisse im Untersuchungsgebiet Wirkpfad Wasser 
durch bspw. in der Vergangenheit erfolgte Melioration, Gewässerbegradigungen sowie 
industrielle Entnahmen und der öffentlichen Wasserversorgung sowie die Alttagebaue 
geprägt. 
Die Absenkung von Grundwasser kann indirekt auch Auswirkungen auf die Grundwas-
serzusammensetzung und somit den chemischen Zustand der Grundwasserkörper 
(GWK) haben. Dies geschieht vorrangig über die so genannte Oxidation von Pyriten, 
also durch den Kontakt der Sedimente mit Luftsauerstoff, was zur Entstehung von Sul-
fat, Eisen und Wasserstoffionen führen kann. Diese können beim anschließenden 
Grundwasserwiederanstieg bzw. durch Infiltration von Niederschlagswasser in das 
Grundwasser eingetragen werden. Durch die damit einhergehende Verringerung des 
pH-Wertes, welc he abhängig ist von der geogenen Pufferkapazität des Abraumes, 
kann zudem die Konzentration an Schwermetallen im Grundwasser in unmittelbarer

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
60 
 
Nähe zur Kippe steigen. Ammonium kann durch die Verwitterung von Braunkohleres-
ten ins Grundwasser eingetragen werden.  
Die Abbauprodukte der Pyritoxidation verbleiben zunächst zum großen Teil in der ent-
wässerten Tagebaukippe. In dieser Phase findet bereits eine erste Pufferung bzw. Fi-
xierung der Oxidationsprodukte statt. Dies erfolgt durch die Eigenpufferkapazität des  
Abraums, die in erster Linie vom geogenen Karbonatgehalt des Abraums abhängt. 
Hierdurch wird ein großer Teil der Pyritoxidationsprodukte wieder immobilisiert. Ein 
kleinerer Anteil wird durch Sickerwässer verfrachtet, zunächst nur innerhalb des Kip-
penkörpers.  
Nach dem Ende der Auskohlung werden die Entwässerungsmaßnahmen sukzessive 
eingestellt und es erfolgt ein Wiederanstieg des Grundwasserspiegels. Erst zu diesem 
Zeitpunkt werden die noch vorhandenen Pyritoxidationsprodukte im wiederansteigen-
den Grundwasser der Abraumkippen gelöst und mit der Grundwasserströmung in das 
unterstromige, vom Tagebau unbeeinflusste Gebirge verlagert. Dort vermischen sie 
sich mit der natürlichen Grundwasserneubildung, so dass es im weiteren Abstrom zu 
einem Rückgang der Initial konzentrationen kommt. Damit einhergehend verringert 
sich sukzessive das in der Abraumkippe vorhandene Inventar an gelösten Stoffen.  
Die nachfolgenden Ausführungen zur Bestandsaufnahme Teilschutzgut Grundwasser 
beschreiben also einen Zustand der Vorbelastung durch den Tagebau, der sich nach 
Beendigung des Abbaus entsprechend der hier zu beurteilenden Planänderung ab 
dem Jahr 2030 langsam wieder einem natürlichen Zustand annähert. Der Untergrund 
und damit die hydrogeologischen Verhältnisse der Erft -Scholle und der linksrheini-
schen Kölner Scholle ist durch zahlreiche Grundwasserleiter (Sand - und Kiesschich-
ten) gekennzeichnet, die – wenn sie durch Grundwasserstauer (Ton - oder Kohle-
schichten) voneinander getrennt sind – Grundwasserstockwerke bilden.  
Die Vereinigungsmenge aller geologischen Teilräume im Untersuchungsgebiet Wirk-
pfad Wasser umfasst dabei die Darstellung folgender Hauptgrundwasserleiter: 
- Oberes Grundwasserstockwerk  
- Grundwasserleiter 9B  
- Grundwasserleiter 8  
- Grundwasserleiter 7

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
61 
 
- Grundwasserleiter 6D  
- Grundwasserleiter 6B  
- Grundwasserleiter 2-5  
- Grundwasserleiter 01-09 
Bereichsweise bestehen Verbindungen zwischen den Grundwasserleitern über so ge-
nannte hydrologische Fenster oder das gänzliche Fehlen hydraulisch wirksamer 
Trennschichten. Hier kann sich der Sümpfungseinfluss aus tieferen Grundwasserlei-
tern bis in das obere Grundwasserstockwerk ausprägen. Für die Erhaltung schützens-
werter Feuchtgebiete und Oberflächengewässer sind insbesondere die Grundwasser-
stände im oberen Grundwasserleiter von maßgebender Bedeutung. 
Neben der vertikalen Gliederung in verschiedene Grundwasserhorizonte wird das 
Grundwasser entsprechend der Vorgaben der WRRL und ihrer nationalen Umsetzung 
im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Grundwasserverordnung (Grw V) auch 
räumlich in verschiedene Grundwasserkörper (GWK) aufgeteilt.  
Im Untersuchungsgebiet Wirkpfad Wasser liegen die folgenden 16 Grundwasserkör-
per (GWK): 
Tabelle 7: Grundwasserkörper im Untersuchungsgebiet Wirkpfad Wasser (Quelle: Froelich & Sporbeck, 2023) 
Grundwas-
serkörper-
ID 
Teilein-
zugsge-
biet  
Name des Grund-
wasserkörpers 
Flussgebiet mengenmäßiger 
Zustand  
(3. BWP) 
chemischer      
Zustand  
(3. BWP) 
27_19 Rheingra-
ben Nord  
Terrassen des 
Rheins 
Rhein schlecht schlecht 
27_20 Rheingra-
ben Nord  
Terrassen des 
Rheins 
Rhein schlecht gut 
27_22 Rheingra-
ben Nord  
Niederung des 
Rheins 
Rhein schlecht schlecht 
27_23 Rheingra-
ben Nord  
Hauptterrassen  
des Rheins 
Rhein schlecht schlecht 
27_24 Rheingra-
ben Nord  
Hauptterrassen  
des Rheins 
Rhein gut gut 
274_01  Erft  Grundwasserein-
zugsgebiet Rhein 
Rhein schlecht gut 
274_02 Erft  Grundwasserein-
zugsgebiet Erft 
Rhein schlecht schlecht 
274_03 Erft  Tagebau und Kippen 
nördl. Rheintalscholle 
u. Venloer Scholle 
Rhein schlecht schlecht 
274_04 Erft  Tagebau und Kip-
pen auf der Ville 
und Frechen 
Rhein schlecht schlecht

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
62 
 
274_05 Erft  Hauptterrassen des 
Rheinlandes 
Rhein schlecht schlecht 
274_06 Erft  Tagebau Hambach Rhein schlecht schlecht 
274_07 Erft  Hauptterrassen des  
Rheinlandes 
Rhein schlecht schlecht 
274_08  Erft  Hauptterrassen des 
Rheinlandes 
Rhein schlecht schlecht 
274_09 Erft  Hauptterrassen des 
Rheinlandes 
Rhein schlecht schlecht 
282_05 Maas Süd  Hauptterrassen des 
Rheinlandes 
Maas schlecht gut 
282_07 Maas Süd  Hauptterrassen des 
Rheinlandes 
Maas schlecht schlecht 
 
Die im Untersuchungsgebiet Wirkpfad Wasser des Teileinzugsgebiets Rheingraben 
Nord gelegenen GWK befinden sich mit Ausnahme des GWK 27_24 in einem schlech-
ten mengenmäßigen Zustand. Auch die GWK im Untersuchungsgebiet Wirkpfad Was-
ser des Teileinzugsgebiets Erft werden mengenmäßig in einen schlechten Zustand 
eingeordnet (274_01 – 274_09). Gleiches gilt für die beiden im Untersuchungsgebiet 
Wirkpfad Wasser des Teileinzugsgebietes Maas Süd gelegenen GWK (282_05, 
282_07).  
Begründet wird der schlechte mengenmäßi ge Zustand dieser GWK mit den Grund-
wasserabsenkungen im Umfeld der Braunkohletagebaue. 
Den guten chemischen Zustand erreichen vier der 16 im Untersuchungsgebiet Wirk-
pfad Wasser gelegenen GWK (27_20, 27_24, 274_01, 282_05). Die anderen GWK 
befinden sich im schlechten chemischen Zustand. Hauptursache hierfür ist die Nitrat-
belastung infolge der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung, die in den GWK 27_22, 
27_23, 274_02, 274_05, 274_07 bis 274_09 und 282_07 anzutreffen ist. Vereinzelt 
tragen auch Sulfat (GWK 2 7_19, 274_03 bis 274_06) und Ammonium (GWK 27_19, 
274_03, 274_04) sowie Schwermetalle zum schlechten chemischen Zustand bei.  
Typische Belastungen durch den Braunkohlebergbau liegen in Form von Sulfat, Eisen, 
Ammonium-Stickstoff und Schwermetallen vor, wobei die Belastungen mit Ausnahme 
von Sulfat auf die Kippe bzw. den unmittelbaren Abstrombereich beschränkt bleiben. 
Bergbaubedingt bzw. teilweise bergbaubedingt befinden sich im Untersuchungsgebiet 
Wirkpfad Wasser die GWK 27_19, 274_03, 274_04, 274_05 und 2 74_06 in einem 
schlechten chemischen Zustand.

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
63 
 
6.6.1.2 Wasserversorgung 
Innerhalb der Inanspruchnahmefläche und der Nicht-Inanspruchnahmefläche befinden 
sich keine Trinkwasserschutzgebiete. 
Im Untersuchungsgebiet Wirkpfad Wasser liegen 21 festgesetzte und geplante Trink-
wasserschutzgebiete. Die zur geplanten Abbaugrenze nächstgelegene Wassergewin-
nung befindet sich südwestlich des Tagebaus bei Niederzier-Ellen. Das WSG ragt ins-
gesamt nur mit einem sehr geringen Flächenanteil der Schutzzone III in das Untersu-
chungsgebiet Wirkpfad Wasser hinein. Aufgrund der konkreten Lage der Brunnen in-
nerhalb der Rur-Scholle werden die sümpfungsbedingten Auswirkungen auf den Ge-
winnungsbetrieb des Wasserwerks Ellen im Monitoring zum Tagebau Inden betrach-
tet.  
Gut 10 km südöstlich der geplanten Abbaugrenze liegt das geplante Wasserschutzge-
biet Dirmerzheim bei Erftstadt, welches von wesentlicher Bedeutung für die Sicherstel-
lung der langfristigen Wasserversorgung in der Erft-Scholle ist. Ein weiteres Trinkwas-
serschutzgebiet befindet sich östlich, ca. 9 km von der geplanten Abbaugrenze entfernt 
mit dem WSG Weiler, dessen Gewinnungsanlagen über 20  km entfernt bei Pulheim 
liegen. 
Insgesamt befinden sich im Untersuchungsgebiet Wirkpfad Wasser folgende 21 Was-
serschutzgebiete: 
 
Tabelle 8: Trinkwasserschutzgebiete im Untersuchungsgebiet Wirkpfad Wasser     
  (Quelle: Froelich & Sporbeck, 2023) 
Gebiet Nr. Bezeichnung  Größe (ha) 
490407 Titz 327,1 
490608 Mühlenbusch 126,3 
490613 Butzheim 168,7 
490614 Hackenbroich / Tannenbusch 1405,2 
490615 Chorbusch 1.826,7 
490616 Weiler 1.2529,3 
490622 Auf dem Grind 1.658,2 
510402 Niederzier Hambach – Jülich KFA, Tiefbr. 52,1

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
64 
 
510403 Niederzier-Ellen 14,5 
510603 Dirmerzheim 1.980,4 
510604 Hürth-Efferen 6.665,6 
510605 Hochkirchen 2.242,5 
510805 Weißer Bogen 752,2 
510815 Urfeld 401,2 
530405 Vettweiß-Lüxheim 62,7 
530601 Oberelvenich 24,7 
530602 Lommersum 471,7 
530605 Heimerzheim 6.486,7 
530606 Kuchenheim-Ludendorf 638,9 
530804 Heidgen 256,8 
570406 Dirmerzheim ab 2050 20.385,6 
 
Bedeutsamste Entnehmer im Untersuchungsgebiet Wirkpfad Wasser sind die Wasser-
werke der öffentlichen Trinkwasserversorgung. Neben den hier genannten Grundwas-
serentnahmen innerhalb von Trinkwasserschutzgebieten gibt es darüber hinaus eine 
Vielzahl weiterer öffentlicher bzw. industrieller und gewerblicher sowie privater Grund-
wasserentnehmer innerhalb des Untersuchungsgebiet Wirkpfad Wasser. 
 
6.6.1.3 Oberflächengewässer 
Der natürliche Wasserhaushalt und damit auch der Grundwasserkontakt von Oberflä-
chengewässern sind durch die Sümpfung weitreichend und in Teilen seit Jahrzehnten 
beeinträchtigt. Bei einigen Oberflächengewässern ist heute kein direkter Kontakt zum 
Grundwasser mehr gegeben, so dass diese nur noch abschnittsweise temporär oder 
anthropogen wasserführend sind.  
Darüber hinaus werden Oberflächengewässer durch die Einleitung von Sümpfungs - 
und Grubenwasser (im offenen Tagebau gesammelte Wässer) des Tagebaus Ham-
bach beeinflusst.

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
65 
 
Inanspruchnahmefläche 
Von West nach Ost wird der Bereich der Inanspruchnahmefläche vom Manheimer 
Fließ gequert. Das Manheimer Fließ, das westlich von Manheim-Alt entspringt und bei 
Heppendorf dem Wiebach zufließt, ist ein 6 km langes, mit trapezartigem Grabenprofil 
ausgebautes, temporär wasserführendes Fließgewässer, dessen Gewässerstruktur 
als vollständig verändert eingestuft ist. Ein Grundwasserkontakt besteht aufgrund der 
natürlicherweise hohen Grundwasserflurabstände nicht. 
Das Manheimer Fließ wird in seinem Oberlauf auf ca. 3 km Länge bergbaulich in An-
spruch genommen. Für die Beseitigung des Gewässers im Abbaugebiet des Tagebaus 
Hambach liegt eine Plangenehmigung mit Datum vom 10.04.2018 vor. 
Weitere Oberflächengewässer sind den Geodaten des Landes (ATKIS, Gewässersta-
tionierungskarte) im Bereich der Inanspruchnahmefläche nicht zu entnehmen. 
 
Nicht-Inanspruchnahmefläche 
Im Bereich der Nicht -Inanspruchnahmefläche befindet sich derzeit noch ein kleiner, 
ca. 300 m Abschnitt des Oberlaufs de s Manheimer Fließes. Weitere Oberflächen ge-
wässer kommen gemäß Gewässerkarte des LANUV im Bereich der Nicht-Inanspruch-
nahmefläche nicht vor. 
Einige Stillgewässer im Bereich südlich des Hambacher Forstes sind anthropogenen 
Ursprungs und durch oberflächennahen Rohstoffabbau entstanden (Kiesgrube Buir).  
 
Untersuchungsgebiet Wirkpfad Wasser 
Hauptvorfluter für die Fließgewässer im Untersuchungsgebiet Wirkpfad Wasser ist der 
Rhein. Insgesamt lassen sich im Untersuchungsgebiet folgende sechs Gewässerein-
zugsgebiete untergliedern.  
- Rhein (24 Nebengewässer) 
- Erft (75 Nebengewässer) 
- Swistbach (34 Nebengewässer) 
- Rotbach (15 Nebengewässer) 
- Neffelbach (17 Nebengewässer) 
- Rur (14 Nebengewässer)

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
66 
 
Insgesamt befinden sich im Untersuchungsgebiet Wirkpfad Wasser fast 200 Fließge-
wässer und rund 500 Stillgewässer.  
Das Einzugsgebiet des Rheins erstreckt sich auf der linksrheinischen Kölner Scholle, 
während das Einzugsgebiet der Erft im Bereich der Erft -Scholle sowie Bereichen der 
linksrheinischen Kölner Scholle liegt. Ebenfalls in der Erft -Scholle befinden sich die 
Einzugsgebiete des Swistbach, Rotbach, Neffelbach sowie der Rur. 
Detailliert beschrieben werden die genannten Hauptgewässer in den zur Bestandsauf-
nahme nach der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gehörenden Steckbriefen der Pla-
nungseinheiten (PE-Steckbriefe) in den nordrhein -westfälischen Anteilen von Rhein, 
Weser, Ems und Maas, Bewirtschaftungsplan 2022 – 2027, Oberflächengewässer und 
Grundwasser. Die für den Tagebau Hambach relevanten Gewässer finden sich in den 
PE-Steckbriefen Teileinzugsgebiet Rhein  / Rheingraben Nord NRW, Teileinzugsge-
biet Rhein / Erft NRW und Teileinzugsgebiet Maas / Maas Süd NRW wieder. Es han-
delt sich dabei um das Teileinzugsgebiet Erftunterlauf, Gillbach und Norfbach 
(PE_ERF_1000), Teileinzugsgebiet Bördengewässer (PE_ERF_1100), das Teilein-
zugsgebiet Erftmittellauf (PE_ERF_1200), das Teileinzugsgebiet Rotbach 
(PE_ERF_1300), das Teileinzugsgebiet Swistbach (PE_ERF_1400), Teilei nzugsge-
biet Rheinzuflüsse von Honnef bis Köln (PE_RHE_1400), das Teileinzugsgebiet Mitt-
lere Rur (PE_RUR_1200) sowie das Teileinzugsgebiet Untere Rur (PE_RUR_1400).  
Für die genannten Teileinzugsgebiete lässt sich im Wesentlichen festhalten, dass 
diese in der Regel mehrheitlich landwirtschaftlich geprägt sind und zudem als durch 
den Menschen erheblich verändert oder künstlich eingestuft wurden. Für die Planungs-
einheit Erftunterlauf, Gillbach und Norfbach, das Teileinzugsgebiet Erftmittellauf 
(PE_ERF_1200) sowie das Teileinzugsgebiet Untere Rur (PE_RUR_1400) gilt zudem, 
dass diese durch die prägende und veränderende Sümpfung der Braunkohletagebaue 
beeinflusst sind. 
 
Stehende Gewässer 
Im Bereich der linksrheinischen Kölner Scholle befinden sich stehende Gewässer, die 
überwiegend aus Abgrabungen entstanden sind. Außerhalb der Stadtgrenze von Köln 
entstanden die meisten Seen durch den oberflächennahen Kiesabbau im Bereich alter 
Rheinarmschlingen (Rheinkies). Teilweise befinden sich einige Kiesgruben noch in

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
67 
 
Betrieb. Im Bereich der Stadt Köln wurde die Mehrzahl der stehenden Gewässer aus 
gestalterischen Aspekten angelegt.  
An der Grenze zwischen der Erft - und der Kölner Scholle verläuft im Untersuchungs-
gebiet zwischen Brühl im Süden und Bedburg im Norden der Viller ücken. Hier wurde 
im 19. und 20. Jahrhundert Braunkohle in verschiedenen kleinräumig abgegrenzten 
Abbaufeldern gewonnen. Nach der Rekultivierung ist auf einer Gesamtfläche von fast 
75 km² eine Seenplatte mit über 40 Seen und Weihern entstanden.  
Im Gegensatz zur linksrheinischen Kölner Scholle und zur Ville ist die Anzahl der ste-
henden Gewässer in der Erft -Scholle gering. Auch in der Erft -Scholle entstanden die 
meisten Wasserflächen durch den Kiesabbau. An zweiter Stelle stehen Wasserflächen 
an historischen Gebäuden. Hinzu kommen künstlich angelegte Gewässer für den ehe-
mals industriellen Gebrauch.  
Für die Bewertung der Oberflächengewässer im Rahmen des 3. Bewirtschaftungs-
plans 2022 -2027 innerhalb des Untersuchungsgebiets Wirkpfad Wasser gelten die 
nachfolgenden zusammenfassenden Ausführungen.  
Der weitaus überwiegende Teil der berichtspflichtigen Fließgewässer im Untersu-
chungsgebiet Wirkpfad Wasser ist in einem mäßigen bis schlechten ökologischen Zu-
stand bzw. weist ein mäßiges bis schlechtes ökologisches Pot enzial auf. Die Gewäs-
ser verfehlen zudem nahezu alle den guten chemischen Zustand. Die Feststellung ei-
nes schlechten chemischen Zustands lässt sich in den meisten Fällen auf die Über-
schreitung der Umweltqualitätsnorm für den ubiquitären Schadstoff Quecksil ber zu-
rückführen. Nahezu alle Gewässer werden als erheblich verändert im Sinne der EU -
WRRL beschrieben. Häufig sind sie wasserbaulich reguliert (ausgebaut und/oder ge-
staut), in Siedlungsbereichen z. T. verrohrt. Zudem sind viele Gewässer u. a. aufgrund 
des Braunkohleabbaus durch Grundwasserregulierung beeinflusst. 
Im Untersuchungsgebiet Wirkpfad Wasser befinden sich über 500 stehende Gewäs-
ser. In vielen Fällen handelt es sich um Abgrabungsgewässer (Kiesweiher). Aufgrund 
der geringen Größe der überwiegenden Stillgewässer sind nur der Bleibtreusee, der 
Liblarer See und der Otto -Maigler-See gem. WRRL bewertet. Im 3.  BWP 2022-2027 
ist das ökologische Potenzial von Otto -Maigler-See und Bleibtreusee als mäßig, ein 
gutes ökologisches Potenzial erreicht nur der Libl arer See. Aufgrund der flächende-
ckenden Belastung mit Quecksilber ist der chemische Zustand als schlecht klassifi-
ziert.

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
68 
 
Bergbaulich betroffene Oberflächenwasserkörper (OWK) 
Das Hintergrundpapier Braunkohle für den Bewirtschaftungszyklus 2022 – 2027 des 
MUNV (Stand Februar 2022) enthält in seiner Anlage 1 eine Auflistung der durch berg-
bauliche Maßnahmen potenziell beeinflussten OWK. Innerhalb des Untersuchungsge-
biets Wirkpfad Wasser liegen die im Folgenden aufgelisteten OWK: 
- Baaler Bach (28256_3887) 
- Ellebach (28252_0) 
- Elsdorfer Fließ (274744_0) 
- Erft (274_23300, 274_30266, 274_38627) 
- Finkelbach (27474_0) 
- Fischbachgraben (274712_0) 
- Gillbach (2748_8372) 
- Große Erft (27472_0) 
- Kasterer Mühlenerft (274754_0) 
- Kleine Erft (274732_0) 
- Kölner Randkanal (273732_0, 273732_10949) 
- Malefinkbach (28254_10292) 
- Manheimer Fließ (2747224_0) 
- Norf (27494_0) 
- Pützbach (274752_0) 
- Rur (28254_10292) 
- Stommelner Bach (274942_0) 
- Wiebach (274722_0) 
- Winterbach (2747222_0) 
Von den 22 grundsätzlich von den Auswirkungen der bergbaulichen Maßnahmen in-
nerhalb des Untersuchungsgebiets Wirkpfad Wasser als beeinflusst aufgeführten 
OWK weist lediglich der Baaler Bach ein gutes ökologisches Potenzial auf. Für die 
Kleine Erft wird das ökologische Potenzial als mäßig eingestuft. Die übrigen OWK wer-
den mit einem unbefriedigenden bis schlechten ökologischen Zustand bzw. Potenzial 
bewertet.  
Für alle oben aufgelisteten, durch bergbauliche Maßnahmen potenziell beeinflussten 
OWK, wird der chemische Zustand als nicht gut bewertet. Hauptgründe hierfür sind in

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
69 
 
den meisten Fällen das Vorkommen von sogenannten ubiquitären Stoffen wie bei-
spielsweise Quecksilber in Biota, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe 
(PAK), bromierte Diphenylether (BDE), Tributylzinn etc. Weitere Parameter für die Ver-
fehlung eines guten chemischen Zustands stellen Schwermetalle wie Blei, Nickel oder 
Cadmium dar. Bergbaubedingt befinden sich keine OWK im schlechten chemischen 
Zustand. 
Bis auf den Ellebach, den Kölner R andkanal, das Manheimer Fließ und den Winter-
bach werden alle genannten OWK durch teilweisen oder vollständigen Entzug des 
Grundwasserzustroms bergbaulich beeinflusst. Die Erft sowie die Kasterer Mühlenerft 
werden zudem durch die bestehende Sümpfungswassere inleitung und damit verbun-
dene Wärmefracht beeinflusst. Die OWK des Ellebachs und Kölner Randkanals sind 
aufgrund von Direkteinleitungen bzw. Einleitungen oberhalb bergbaulich beeinflusst. 
Der Winterbach wurde bergbaulich in Anspruch genommen und das Manheimer Fließ 
wird teilweise bergbaulich in Anspruch genommen. 
Neben den berichtspflichtigen Gewässern der WRRL werden im Rahmen der Unter-
suchungen zu den Umweltauswirkungen des Tagebaus Hambach und insbesondere 
der damit verbundenen Sümpfung auch die nicht b erichtspflichtigen Gewässer be-
trachtet. Davon erfasst sind alle Gewässer, die vollständig oder teilweise innerhalb der 
Grenzen des Untersuchungsgebiets Wirkpfad Wasser liegen. 
 
Einleitungen in Oberflächengewässer 
Das anfallende Sümpfungs- und Grubenwasser des Tagebaus Hambach wird soweit 
wie möglich als Kühlwasser, Immissionsschutzwasser und sonstiger Eigenbedarf, öf-
fentliche und industrielle Wasserversorgung sowie sonstige Ersatzwasserversorgung 
und Ökowasser zur Stützung von Feuchtgebieten und Oberflächengewässern genutzt. 
Ungenutztes Sümpfungswasser wird über die Vorflut Erft, Rur und Kölner Randkanal 
abgeleitet.  
Allen Einleitungen liegt eine wasserrechtliche Erlaubnis zugrunde, in der die maximal 
zulässigen Einleitmengen sowie Nebenbestimmungen und Bedi ngungen festgelegt 
sind. Alle vorliegenden wasserrechtlichen Erlaubnisse sind mit den Zielen der WRRL 
konform.

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
70 
 
Im Hintergrundpapier Braunkohle sind für die Gewässer, die aufgrund der Einleitungen 
von Sümpfungs- und Grubenwasser den guten ökologischen Zustand / das gute öko-
logische Potenzial nicht erreichen können, abweichende Bewirtschaftungsziele fest-
gelegt sowie die Voraussetzungen zur Erteilung von Ausnahmen von den Bewirtschaf-
tungszielen geprüft worden. 
Zur Sicherstellung des Betriebs des Tagebaus Hambach ist die Einleitung von anfallen-
dem Sümpfungs- und Grubenwasser in Oberflächengewässer an verschiedenen Stel-
len notwendig. Dazu zählen die Einleitung bei Thorr, Bohlendorf und Paffendorf in die 
Erft mit einer maximalen Einleitmenge von 268,06  Mio. m³/a, die Einleitung über den 
Kanal Brömme in die Erft mit einer maximalen Einleitmenge von 15,77 Mio. m³/a sowie 
die Einleitung über die Einleitstelle „Auslass Villestollen“ in den Kölner Randkanal mit 
einer maximalen Einleitmenge von 100 Mio. m³/a. Bei Selhau sen findet ebenfalls eine 
Einleitung von Sümpfungs- und Grubenwasser aus dem Tagebau Hambach in die Rur 
statt. Diese ist mit Bescheid vom 15.12.2020 in einer Höhe von rund 9,46 Mio. m³/a 
bzw. im Falle einer Störung der Wiebachleitungen I – III in einer Höhe von bis zu 47,3 
Mio. m³/a zugelassen. 
Zum Schutz des im Einflussbereich der bergbaulichen Grundwasserabsenkung gelege-
nen Feuchtgebietes Rurdriesch bei Jülich sowie zur Stützung des Abflusses des dort 
gelegenen Ellebachs und des aus dem Ellebach gespeisten Mühlengrabens findet eine 
Einleitung von maximal 946.080  m³/a in den Ellebach statt. Zudem wird Sümpfungs-
wasser aus dem Bereich Hambach in das Fließ an den fünf Weihern mit einer zugelas-
senen maximalen Menge von 157.680 m³/a eingeleitet. 
Des Weiteren sind im Rahmen des damaligen MURL (Ministerium für Umwelt, Raum-
ordnung und Landwirtschaft) Konzeptes für den Tagebau Garzweiler I (LOBA 1986) an 
verschiedenen Stellen des Gewässersystems der Norf Teilmengen aus dem Sümp-
fungswasserdargebot der Erft-Scholle bereitzustellen. Diese Mengen werden aus den 
Brunnen der AC-Galerie (Außengalerie bei Paffendorf/Glesch) entnommen, im Wasser-
werk Paffendorf aufbereitet und im Bereich der Kölner Scholle an den Einleitstellen am 
Knechtstedener Wald, Nievenheimer Bruch, Stomme lner Bach und am Schwar-
zen/Gohrer Graben eingeleitet.

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
71 
 
6.6.1.4 Tagebausee 
Nach Ende des Braunkohlenabbaus wird die verbleibende Tagebaugrube vorrangig 
mit Rheinwasser und ergänzend durch Wässer der nachlaufenden Sümpfung befüllt 
und es wird so sukzessive über eine n Zeitraum von rund 40 Jahren der Tagebausee 
Hambach entstehen. Durch die Befüllung des Tagebausees mit Rheinwasser wird der 
natürliche Vorgang des Grundwasserwiederanstiegs und damit die Wiederauffüllung 
der entleerten Grundwasserkörper beschleunigt. Auf diese Weise wird sowohl zum 
Grundwasserwiederanstieg beigetragen, als auch die Laufzeit der nachlaufenden 
Sümpfung zur Gewährleistung standsicherer Böschungen während der Befüllung 
möglichst reduziert. Der Zielwasserspiegel des Tagebausees beträgt + 65 m NHN. Er 
liegt damit unterhalb des vorbergbaulichen Grundwasserspiegels und wirkt somit spä-
testens im stationären Endzustand regulierend auf den Grundwasserflurabstand in sei-
nem unmittelbaren Umfeld, so dass die Niedrighaltungsmaßnahmen des Grundwas-
sers in der Erftaue langfristig unterstützt werden. Mit Erreichen des Zielwasserspiegels 
wird der Tagebausee eine Wasserfläche von rund 3.530 ha aufweisen. Das Über-
schreiten des Zielwasserspiegels wird durch ein naturnahes Ablaufgewässer unter-
bunden, das den Tageba usee mit der Erft verbinden soll. Die Rheinwassertransport-
leitung und das Ablaufgewässer sind Gegenstand gesonderter Braunkohlenplanver-
fahren und nicht Bestandteil dieses Braunkohlenplanänderungsverfahrens.  
Im Zuge der Braunkohlenplanänderung wird die Befüllung des Tagebausees um rund 
zwei Jahrzehnte vorgezogen. Die bislang vorgesehene südliche Uferlinie wird entspre-
chend den Anpassungen der Abbaugrenze nach Norden verschoben. Im Südosten 
des Abbaufeldes wird langfristig die sogenannten Manheimer Bucht entstehen.  
Die grundsätzliche Machbarkeit des Tagebausees Hambach ist fachgutachterlich 
durch das Büro für Wasser und Boden bereits 2009 bestätigt worden. Die damaligen 
Annahmen wurden im Rahmen des Braunkohlenplanänderungsverfahren aktualisiert. 
Im Wesentlichen wird sich demnach der Tagebausee zu einem geschichteten, oligo-
trophen See entwickeln.  
Bei dem Tagebausee wird es sich bereits kurze Zeit nach Beginn der Befüllung um ein 
Gewässer handeln, dass sukzessiv e an Größe gewinnt und den maßgeblichen Teil 
der verbleibenden Tagebaugrube ausfüllt.

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
72 
 
Der Tagebausee selbst wird einen Oberflächenwasserkörper darstellen und als sol-
cher zu bewerten sein. Als künstliches Gewässer (zugeordnet Seetyp 13 „Geschich-
teter Tieflandsee mit relativ kleinem Einzugsgebiet“) wird er nach Maßstab des guten 
ökologischen Potenzials zu entwickeln sein.  
Der Tagebausee wird in Interaktion mit dem Grundwasser stehen. Bis das Grundwas-
ser auf Höhe des Zielwasserspiegels angestiegen sein wird, wird Seewasser in erster 
Linie in das umliegende Gebirge bzw. die Kippe abströmen und die lokale Strömungs-
richtung vorgeben. Mit der Infiltration von Seewasser kommt es dabei zum Stoffeintrag 
aus dem Tagebausee in das Grundwasser. Gemäß den Ausführungen des Rheinwas-
sergüteberichts sind dabei allerdings keine relevanten Einträge in das Grundwasser, 
die über das Rheinwasser in den See gelangen könnten, zu erwarten.  
Als großes Stillgewässer bietet der Tagebausee nicht nur wertvolle aquatische Le-
bensräume, sondern wirkt auch klimatisch auf sein unmittelbares Umfeld, insbeson-
dere hinsichtlich der Minimierung thermischer Belastungen mit seiner Ausgleichsfunk-
tion einschließlich der Bildung von Frisch- bzw. Kaltluft.  
 
6.6.2 Auswirkungen auf das Schutzgut 
Relevante Wirkfaktoren: 
Wirkfaktor 
 
Schutzgut 
Flächen- und Land- 
inanspruchnahme 
Zerschneidung und Barriere-
wirkung 
Emissionen 
Bodenbewegungen, Seismi-
zität 
 
Veränderungen des Wasser-
haushaltes und der Grund-
wasserbeschaffenheit 
Herstellung eines 
Tagebausees 
Wasser 0 0 0 0 X X 
 
X (mögliche) unmittelbare Auswirkung auf das Schutzgut 
(X) (mögliche) mittelbare Auswirkung auf das Schutzgut (z. B. Wechselwirkung mit anderen Schutzgütern) 
0 keine Wirkung oder Wirkung für das Schutzgut nicht relevant

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
73 
 
Unter dem Schutzgut Wasser werden die Auswirkungen auf die Teilschutzgüter 
Grundwasser, Oberflächengewässer (einschl. Tagebausee) sowie Wasserversorgung 
(inkl. Trinkwasserversorgung) betrachtet. Bei den beurteilungsrelevanten Wirkpfaden 
handelt es sich insbesondere um 
- Auswirkungen durch die Flächeninanspruchnahme auf Oberflächengewässer, 
- Auswirkungen der Sümpfungsmaßnahmen auf den mengenmäßigen Zustand 
von Grundwasserkörpern, auf Oberflächengewässer und auf die Wasserversor-
gung, 
- Auswirkungen der Einleitung von Sümpfungs - und Grubenwasser in Oberflä-
chengewässer, 
- Auswirkungen der Entwässerung der überhöhten Innenkippe, 
- Auswirkungen der Materialumlagerung und Pyritoxidation sowie des Kippenab-
stroms auf den chemischen Zustand von Grundwasserkörpern, 
- Auswirkungen des Kippenabstroms auf Oberflächengewässer und auf die öf-
fentliche Wasserversorgung, 
- Auswirkungen durch die Herstellung eines Tagebausees unter der Berückisch-
tigung des Nutzungspotenzials und der limnologischen Entwicklung des Tage-
bausees, der Regulierung der Grundwasserstän de im stationären Endzustand 
sowie der Grundwasserauffüllung über den Tagebausee, 
- Auswirkungen durch Grundwasserwiederanstieg nach Tagebauseebefüllung; 
hier insbesondere Auswirkungen des Grundwasserflurabstands im stationären 
Endzustand auf Grundwasserkörp er und auf grundwasserabhängige Oberflä-
chenwasserkörper. 
 
Die Bewertung der potentiellen Auswirkungen in Bezug auf das Schutzgut Wasser er-
folgten maßgeblich ausgehenden von der Bestandsaufnahme der Ist -Situation (Refe-
renzjahr 2021) sowie zusätzlich durch Prognose der Auswirkungen des Vorhabens 
anhand des schollenübergreifenden Grundwassermodells.  
Bei der Beurteilung der Umweltauswirkungen werden Absenkungs - und Aufhöhungs-
beträge unterhalb eines „Abschneidekriteriums“ von 10 cm nicht berücksichtigt, da sich 
Veränderungen beispielsweise in der Vegetation bei Grundw asserstandsänderungen 
von weniger als 10 cm nicht mehr hinreichend valide und damit nicht eindeutig einer 
Ursache (hier den Sümpfungsmaßnahmen des Tagebaus) zuordnen lassen. Zudem

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
74 
 
bewegen sich diese Grundwasserstandsänderungen in einem messtechnisch nicht er-
fassbaren Bereich und lassen sich somit auch nicht hinreichend von natürlichen 
Grundwasserstandsschwankungen abgrenzen. 
Die Bewertung der Auswirkungen des Kippenabstroms erfolgt auf Basis einer gut-
achterlichen Prognose der RWTH Aachen aus 2023 zur zu erw artenden Kippenwas-
sergüte im Kippenabstrom des Tagebaus Hambach. Hierbei werden ein reaktives 
Stofftransportmodell aufbauend auf Prognosen der zu erwartenden Kippenwassergüte 
(mittlere erwartete Stoffkonzentrationen) im Übergang der Kippe zum Unverritzen an-
gewendet. Anhand der Modellergebnisse zur künftig zu erwartenden Wasserqualität 
lassen sich die Auswirkungen des Kippenabstroms u.a. auf die öffentliche Wasserver-
sorgung, Oberflächengewässer und weitere grundwasserabhängige Schutzgüter be-
stimmen. 
Grundsätzlich ist im Rahmen der Auswirkungsbetrachtung zu berücksichtigen, dass 
aufgrund des geänderten Vorhabens kein nennenswerter Tagebaufortschritt zum 
Zweck der Kohlegewinnung mehr möglich ist. Dadurch sind im Vergleich zur ursprüng-
lichen Planung wesentliche Randbedingungen wie die Langfristbrunnenplanung, die 
Entwässerungsziele und die Gesamthebungsmenge anzupassen. Insgesamt führt die 
geänderte Planung zu einer Verkleinerung des zu entwässernden Bereichs und folg-
lich zu einer Reduktion der ursprünglich vorge sehenen zukünftigen Entwässerungs-
leistung im oberen Grundwasserstockwerk. Auch in den tieferen Horizonten werden 
sich infolge des geringeren Entwässerungsbedarfes grundsätzlich geringere Absen-
kungen ergeben. Die Sümpfungsmaßnahmen werden sowohl hinsichtlich der flächen-
mäßigen Ausdehnung als auch der Absenkungsbeträge insgesamt geringer ausfallen. 
Es sind keine Strömungsverlagerungen oder neuen Wasserscheiden zu erwarten. Der 
Sümpfungsschwerpunkt wird sich im Vergleich zum gegenwärtigen Zustand nicht 
mehr wesentlich verändern. Somit geht mit der Änderung des Vorhabens insgesamt 
eine geringere Beeinträchtigung des Schutzguts Grundwasser in mengenmäßiger und 
chemischer Hinsicht einher, als mit der ursprünglichen Planung. Auch bezüglich der 
Beeinträchtigung von Oberflächengewässern durch die Sümpfung und nachlaufende 
Sümpfung kommt es zu keiner Zunahme der Auswirkungen.   
Für die Bewertungen im Zusammenhang mit dem Tagebausee Hambach werden das 
Gutachten des Instituts für Wasser und Boden Dr. Uhlmann, der BTU Cot tbus-Senf-
tenberg und des Instituts für Binnenfischerei Potsdam -Sacrow aus 2023 sowie der

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
75 
 
wasserrechtliche Fachbeitrag von Björnsen Beratende Ingenieure Köln (2023) als 
Grundlage herangezogen. Demnach sind alle Voraussetzungen gegeben, dass sich 
der Tagebausee Hambach zu einem ökologisch wertvollen, in Mitteleuropa seltenen 
Klarwassersee entwickelt und darüber hinaus eine hohe Attraktivität für vielfältige Frei-
zeitnutzungen entfalten wird. Im Ergebnis der umfänglichen fachgutachterlichen Be-
trachtungen entspr icht das limnologische Entwicklungspotenzial des Tagebausees 
dem guten ökologischen Potenzial bzw. guten chemischen Zustand und steht den Be-
wirtschaftungszielen für Oberflächenwasserkörper daher nicht entgegen.   
Nach der umfassenden Bewertung der Umweltau swirkungen für das Schutzgut Was-
ser gilt, dass die Braunkohlenplanänderung insbesondere mit den gewässerspezifi-
schen Bewirtschaftungszielen, dem Verschlechterungsverbot, dem Zielerreichungsge-
bot und, bezogen auf das Grundwasser, zusätzlich mit dem Trendumk ehrgebot auf-
grund der Festlegung abweichender Bewirtschaftungsziele und der Inanspruchnahme 
von Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen für die betroffenen Wasserkörper in 
Einklang steht. Insgesamt lässt sich daher festhalten, dass für die vom Vorhaben be-
troffenen Grund- und Oberflächenwasserkörper im Hinblick auf die Auswirkungen der 
Flächeninanspruchnahme, der Veränderungen des Wasserhaushalts, der Auswirkun-
gen durch stoffliche Belastungen des Kippenabstroms, durch Herstellung eines Tage-
bausees und durch  Grundwasserwiederanstieg eine Vereinbarkeit mit den Bewirt-
schaftungszielen der EU-WRRL und den zu ihrer Umsetzung ergangenen nationalen 
Rechtsvorschriften gegeben ist. Auch für die nicht berichtspflichtigen Gewässer sowie 
Wasserversorgung sind keine erheb lichen nachteiligen Auswirkungen zu erwarten. 
Durch das Änderungsvorhaben sind für den Tagebau Hambach entsprechend keine 
erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser insgesamt zu er-
warten.

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
76 
 
6.7 Emmissionen, Luft und Reststoffe 
 
Die Angaben zu Luftqualität, Luftschadstoffen, Lärm, Staub, Licht, Erschütterungen 
und die Auswirkungen sind in den Kapiteln zu den Schutzgütern Mensch und Tiere 
und Pflanzen dargestellt. Der Umgang mit Reststoffen / Abfällen richtet sich nach den 
einschlägigen Vorschriften.   
 
6.8 Klima 
 
6.8.1 Darstellung des Schutzguts 
Für das Schutzgut Klima sind das Globalklima – insbesondere im Hinblick auf CO 2-
Emissionen und CO2-Senken – und das Lokalklima (Geländeklima) zu betrachten.  
Globalklima 
§ 13 Abs. 1 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) fordert, dass Träger öffentlicher Aufga-
ben bei ihren Planungen (als eine solche ist die Braunkohlenplanänderung anzusehen) 
den Zweck des KSG und die zu seiner Erfüllung festgelegten Ziele zu berücksichtigen 
haben. Der diesbezüglich relevante Zweck besteht gemäß § 1 KSG im Wesentlichen 
im Schutz vor den Auswirkungen des weltweiten Klimawandels. Eine sinngleiche Vor-
gabe ergibt sich auch aus dem planerischen Abwägungsgebot. Konkrete methodische 
Vorgaben zur Ermittlung der klimarelevanten Auswirku ngen liegen derzeit noch nicht 
vor. Eine Verpflichtung zu näheren Untersuchungen besteht auf der Plan- oder Vorha-
benebene daher aktuell nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.05.2022 – 9 A 7.21, bverwg.de 
Rn. 80, 81). 
Beim Braunkohletagebau werden durch den Einsat z von Tagebaugeräten und An-
triebsstationen Treibhausgasemissionen freigesetzt. Diese CO 2-Emissionen können 
unmittelbare Auswirkungen auf das Schutzgut Klima haben und sind als Vorbelastun-
gen anzusehen

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
77 
 
Lokalklima (Geländeklima) 
Das großräumige Klima, das durch Großwetterlagen geprägt ist, wird durch den Braun-
kohleabbau nicht beeinflusst. Denkbare kleinklimatische Einflüsse bleiben – auch un-
ter Berücksichtigung des globalen Klimawandels – lokal auf den Abbaubereich und 
den Nahbereich beschränkt.  
Großräumig wird das Klima im Bereich des Tagebaus Hambach von der geografischen 
Lage geprägt. Für den Zeitraum 1991 – 2020 werden im Klimaatlas NRW folgende 
(modellierte) Werte angegeben. Die Abfrage erfolgte jeweils bezogen auf die Koordi-
naten der Kirche Morschenich-Alt. 
 
Tabelle 9: Klimatische Kenndaten (Quelle: Froelich & Sporbeck, 2023) 
Messgröße Wert 
Jahresmitteltemperatur 10,8 °C 
Mittlere Januar-Temperatur 3,2 °C 
Mittlere Juli-Temperatur 19,0 °C 
Jahresniederschlagssumme 690 mm 
Globalstrahlung (Jahr) 1.077 kwh/m² 
Sonnenscheindauer 1.628 h/Jahr 
Hauptwindrichtung Südwest bis West 
 
Für die Bestandsbeschreibung im weiteren Umfeld des Tagebaus wird das Klimagut-
achten „Klimaökologische Situation im Bereich Tagebau Hambach: Modellbasierte 
Klimaexpertise“ des Büros GeoNet vom September 2022 herangezogen. Die nachfol-
genden Ausführungen zur gegenwärtigen Bestandssituation orientieren sich am „Sze-
nario 2021“ dieser Expertise, die Methodik kann im Gutachten nachvollzogen werden.  
Im Tagebauvorfeld ist mit weitgehend unbeeinflussten Temperatur -Tagesgängen zu 
rechnen. So ist mit nächtlichen Lufttemperaturen während einer autochthonen Wetter-
lage an einem Sommertag von 14 bis 15 °C über Freiflächen, 16 bis 17 °C in Waldbe-
reichen und 17 bis 19 °C in Siedlungsflächen (Morschenich-Alt) zu rechnen.

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
78 
 
Die nächtlichen Kaltluftströme im Tagebauvorfeld sind  aufgrund der Topographie nur 
schwach ausgeprägt.  
Die Wärmebelastung (PET) um 14:00 Uhr) ist in Offenlandbereichen und bebauten 
Gebieten hoch (37 bis 39 °C) bis extrem (> 41 °C), wohingegen die Wärmebelastung 
im Bereich von Wäldern mit 23 bis 35 °C schwach bis mäßig ausfällt. Eine Abweichung 
von dieser Verteilung der Nachttemperaturen sowie der PET ist selbst im unmittelba-
ren Nahbereich des Abbaus nicht feststellbar.  
Das Wertespektrum der relativen Luftfeuchtigkeit reicht von am Tag teils deutlich unter 
65 % im Bereich der Siedlungsflächen bis über 95 % im direkten Einflussbereich von 
Fließ- und Stehgewässern, welche als bedeutsamste Feuchtequellen fungieren. Wäh-
rend der kühlen Nacht- und Morgenstunden zeigen neben den gewässerbeeinflussten 
Bereichen die o ffenen Freiflächen die höchsten Werte der relativen Luftfeuchte. Mit 
zunehmender Erwärmung nimmt die relative Feuchte nachfolgend deutlich ab und er-
reicht bis zum Nachmittag abseits von Gewässern und Waldflächen nur noch rund 60 
bis 70 %. Die Wald- und Gehölzflächen weisen gegenüber den Freiflächen einen deut-
lich gedämpfteren Tagesgang auf. So schwankt die relative Luftfeuchtigkeit lediglich 
zwischen rund 85 % in den Nacht- bzw. Morgenstunden und ca. 75 bis 80 % am Nach-
mittag. 
Im Tagebau kommt es durch die fehlende Vegetation tagsüber zu einer verstärkten 
Aufheizung. Die Wärmebelastung im zentralen Bereich des Tagebaus ist mit einer PET 
von über 41°C im Bereich der offenliegenden Kohle teils ebenso extrem wie üblicher-
weise in dicht bebauten Bereichen. In den Randbereichen des Tagebaus liegt die PET 
hingegen mit überwiegend 35 °C bis 37 °C, teilweise bis 39 °C, in einer ähnlichen 
Größenordnung wie im landwirtschaftlich geprägten Offenland bzw. leicht darunter. 
Das Temperaturgefälle zwischen Tagebau und den Waldflächen des Hambacher Fors-
tes entspricht somit ungefähr dem üblichen Gefälle zwischen Waldflächen und umge-
benden Offenlandflächen.  
Die Nachttemperatur im Sommer variiert im Abbaubereich abhängig vom Relief klein-
räumig zwischen ≤ 14 und 17 °C. Durch die s tarke Eintiefung des Tagebaus ins Ge-
lände kommt es nachts zu starken Kaltluftabströmen in den Tagebau hinein, die sich 
gemäß der Klimaexpertise insbesondere auf die Eckbereiche des offenen Tagebaus 
konzentrieren.

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
79 
 
Die bestehenden Gehölze und verbliebenen Wä lder um den bestehenden Tagebau 
weisen eine Filterfunktion für die Luft auf, da sie den Austrag von Staubpartikeln aus 
der Abbaufläche verringern können. 
Durch die künstliche Erhebung der Sophienhöhe sind laut gemäß den Untersuchungen 
von GeoNet talwärts gerichtete Kaltluftströmungen (insbesondere nachts) vorhanden, 
die sich an den modellierten Geländesenken geringfügig konzentrieren. Zudem hat der 
inzwischen weitgehend bewaldete Höhenzug eine gewisse Wirkung als Frischluftent-
stehungsgebiet. Aufgrund der Si edlungsverteilung um die Sophienhöhe sind sied-
lungsbezogene Kalt- und Frischluftströmungen nur im südöstlichen Teil von Jülich so-
wie im nördlichen Elsdorf vorhanden. Die Wärmebelastung ist auf den bereits forstlich 
rekultivierten Flächen der Sophienhöhe gering. Waldflächen wie die Sophienhöhe fun-
gieren während der Nacht- bis Morgenstunden als Feuchtequelle, was die relativ ho-
hen Werte von bis zu 93 % im Bereich der direkt südlich angrenzenden Freiflächen 
verdeutlichen. Die relativ feuchtwarme Luft der Waldflächen fließt hier hangabwärts in 
den Bereich der kühlen Freiflächen, wodurch sich die Luft abkühlt und die relative Luft-
feuchtigkeit zunimmt. 
Da auf der Sophienhöhe bisher humusarme Böden und vergleichsweise junge Wald-
bestände vorliegen, wird mit zunehmen dem Alter der Kippe geringfügig Kohlenstoff 
aus der Atmosphäre in Holz und Boden gespeichert.

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
80 
 
6.8.2 Auswirkungen auf das Schutzgut 
Relevante Wirkfaktoren: 
Wirkfaktor 
 
 
 
Schutzgut 
Flächen- und Land- 
inanspruchnahme 
Zerschneidung und Barrier-
ewirkung 
Emissionen 
Bodenbewegungen, Seis-
mizität 
 
Veränderungen des Wasser-
haushaltes und der Grund-
wasserbeschaffenheit 
Herstellung eines 
Tagebausees 
Klima und Luft X 0 0 0 0 X 
 
X (mögliche) unmittelbare Auswirkung auf das Schutzgut 
(X) (mögliche) mittelbare Auswirkung auf das Schutzgut (z. B. Wechselwirkung mit anderen Schutzgütern) 
0 keine Wirkung oder Wirkung für das Schutzgut nicht relevant 
 
Für das Globalklima sind insbesondere die CO 2-Emissionen zu betrachten, die beim 
Abbaubetrieb während der Förderphase durch den Maschinen- und Geräteeinsatz im 
Tagebau sowie dieselbetriebene Fahrzeuge bis 2030 in etwa gleichem Umfang wie 
bisher entstehen. Für den Betrieb des Tagebaus Garzweiler wurde ermittelt, dass sich 
ausgehend von dem jährlichen Kraftstoffverbrauch in einer Grö ßenordnung von ca. 
4,5 Mio. I Diesel CO2-Emissionen pro Jahr von etwa 11.280 t für den gesamten Tage-
bau ergibt. Diese Größenordnung kann als Orientierung auch beim Tagebau Hambach 
herangezogen werden, wird aber im Verhältnis zum Tagebau Garzweiler eher unt er-
schritten. Soweit nach der Einstellung des Tagebaubetriebs (Abschlussphase) noch 
Maschinen- und Geräte eingesetzt werden (z. B. wegen der Gewinnung von Abraum-
mengen zur Böschungsherstellung) kann eine konkrete Prognose nicht abgegeben 
werden. Im Verhältnis zum Einsatz im Tagebaubetrieb handelt es sich voraussichtlich 
um deutlich geringere CO 2-Emissionen. Sowohl im Hinblick auf die Förder - als auch 
auf die Abschlussphase ist festzuhalten, dass eine Vielzahl der Vorgänge elektrifiziert 
sind bzw. sein werden (kein Einsatz von Verbrennungsmotoren) und eine Elektrifizie-
rung zukünftig tendenziell zunehmen wird.  
Größere Waldflächen kommen als CO2-Senken auf der Inanspruchnahmefläche nicht 
vor. Wald- und Gehölzflächen nehmen dort weniger als 10 % der Gesamtfläche  ein.

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
81 
 
Im Rahmen der Wiedernutzbarmachung werden in großem Umfang Flächen aufge-
forstet. 
Betrachtet man das lokale Klima, ist eine zusätzliche Verstärkung der Auswirkungen 
des prognostizierten Klimawandels, welche auf die Nutzung als Tagebau oder den 
künftigen Tagebausee zurückzuführen wären, nicht zu erwarten. Ebenso sind gene-
relle nennenswerte Einflüsse im Umfeld des Plangebietes auf übergeordnete meteo-
rologische Parameter wie z. B. den Jahresniederschlag und/oder die mittlere Lufttem-
peratur aufgrund der Nutzung als Tagebau bzw. Tagebausee unwahrscheinlich. 
Auch im Zusammenwirken mit dem globalen Klimawandel sind somit keine abbaube-
dingten erheblich negativen Auswirkungen zu erwarten, d.  h. die lokalen Auswirkun-
gen des Klimawandels werden vom Vorhaben nicht verstärkt und der Klimawandel 
führt seinerseits nicht zu einer Verschärfung der geringfügigen geländeklimatischen 
Auswirkungen durch den Tagebau. 
Auch durch den Abbaubetrieb sind während dieser Phase durch die abbaubedingten 
kleinräumigen Veränderungen keine nachteiligen Auswirkungen auf das lokale Klima 
zu erwarten. Es kommt lediglich zu geringen Temperaturabweichungen. 
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die CO 2-Emissionen durch die Braukohleverstro-
mung in den Kraftwerken nicht Gegenstand der Betrachtung s ind, da diese nicht Teil 
des Vorhabens und die CO 2-Emissionen umfassend vom CO2 -Emissionshandel um-
fasst sind. 
Auswirkungen durch Herstellung eines Tagebausees  
Die Umwandlung des Tagebaus Hambach in einen Tagebausee im Zuge der Umset-
zung des Wiedernutzbarmachungskonzeptes führt innerhalb des überplanten Gebie-
tes zu Veränderungen der bioklimatischen Situation. Nennenswerte nachteilige Aus-
wirkungen auf das Bioklima im Umfeld des Plangebiets sind allerdings nicht erkennbar. 
Die bioklimatischen Auswirkungen einer Umsetzung des Wiedernutzbarmachungs-
konzeptes zum Tagebau Hambach sind für den Bereich außerhalb des Plangebiets 
als gering einzuschätzen. Weiträumige nennenswerte Auswirkungen auf das Umland 
sind lediglich hinsichtlich der räumlichen Verteilung der relativen Luftfeuchtigkeit sowie 
im geringen Ausmaß bei der nächtlichen Lufttemperatur anzunehmen. Die Auswirkun-
gen auf das Umland beschränken sich auf eine Reichweite von maximal 4 Kilometern.

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
82 
 
Die vergleichsweise weiträumigen Abweichungen beim Kaltluftvolumenstrom können 
dabei als weitestgehend unkritische räumliche Verschiebungen ohne nachteiligen 
Siedlungsbezug angesehen werden. So halten sich Zu- und Abnahmen außerhalb des 
Plangebiets in etwa die Waage.  
Durch den Tagebausee ausgelöste relative Luftfeuchten von rund 95 %, welche zu 
einer erhöhten Nebelgefährdung führen können, sind kleinräumig und nur während der 
frühen Morgenstunden zwischen 4 und 8 Uhr östlich des Plangebiets zu erwarten. Da-
bei ist zu berücksichtigen, dass die relative Luftfeuchte rund um die Zeit der stärksten 
Abkühlung (6 bis 8 Uhr) flächendeckend auf einem hohen Niveau von über 90 % liegt.  
Die nahe des geplanten Tagebausees gelegenen Waldfläc hen des Hambacher Fors-
tes sowie des FFH -Gebietes Steinheide sind mit Werten von jeweils ca. 75 bis 85 % 
relativer Luftfeuchtigkeit auf einem vergleichbaren Niveau mit den anderen Waldflä-
chen im Untersuchungsgebiet. 
Die Waldflächen des Hambacher Forstes sowie des FFH-Gebietes Steinheide werden 
durch eine Umsetzung des Wiedernutzbarmachungskonzeptes hinsichtlich der relati-
ven Luftfeuchte nur in einem geringen Maße beeinflusst und zeigen grundsätzlich ein 
vergleichbares Werteniveau wie die anderen Waldgebiete im Untersuchungsgebiet. 
Zudem sind im Bereich im Hambacher Forst und im FFH-Gebiet Steinheide keine be-
deutenden Auswirkungen auf die Temperatur zu erkennen (+0,2 bis + 0,5 K).  
Hinsichtlich der Wärmebelastung außerhalb des Plangebiets konnte anhand der Mo-
dellierungsergebnisse zur PET nur ein geringer Effekt festgestellt werden. Die maxi-
male Reichweite beträgt weniger als 500 m. Durch das geplante Wiedernutzbarma-
chungskonzept kann durch Kombination von Verschattung (Gehölzsaum) und Ver-
dunstungskühlung (Seekörper) eine deutlich verbesserte humanbioklimatische Situa-
tion im Nahfeld des Tagebausees erreicht werden.  
Es kann somit festgehalten werden, dass durch die aktuelle Planung mit der Entste-
hung eines Tagebausees eine wesentliche Verbesserung der klimaökologischen Situ-
ation sowie der klimatische Erholungsfunktion – insbesondere am Tage – im direkten 
Seeumfeld zu erwarten ist. Durch eine Optimierung der Gewässerrandstruktur kann 
eine humanbioklimatisch günstige Aufenthaltsqualität geschaffen werden, von welcher 
der Tagebausee als Naherholungsziel profitieren wird.

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
83 
 
Der in der Nachtsituation stattfindenden Verlagerung feuchter Seeluft vorwiegend in 
den Bereich östlich des Plangebietes kann durch einen dichten Waldsaum im Bereich 
der Manheimer Bucht geringfügig entgegengewirkt werden. Dies ist insbesondere 
auch deshalb sinnvoll, da im Zuge des Klimawandels durch steigende Temperaturen 
von einer zunehmenden Verdunstung und infolgedessen von einem erhöhten Feuch-
teangebot auszugehen ist. Gleichwohl ist im Ergebnis d avon auszugehen, dass mit 
der Realisierung des Tagebausees keine erheblichen klimatischen Auswirkungen auf 
die Umwelt zu erwarten sind.  
Auswirkungen der Änderung des Vorhabens  
Durch die Planänderung ergeben sich keine grundlegenden Veränderungen der lokal-
klimatischen Auswirkungen. Die vom Tagebau ausgehenden Auswirkungen während 
der bergbaulichen Phase bleiben auf den kleineren Bereich der Inanspruchnahmeflä-
che begrenzt, während die Nicht-Inanspruchnahmefläche in ihrem derzeitigen Zustand 
mit überwiegendem Offenlandklima unverändert bestehen bleibt.  
Die Auswirkungen des Tagebausees sind im Vergleich zur ursprünglichen Planung 
etwas nach Nordwesten verlagert. Die veränderte Größe der Oberfläche des Sees be-
dingt hinsichtlich der lokalklimatischen Veränderungen hingegen nur geringe Unter-
schiede zur ursprünglichen Planung, da innerhalb einer Größenordnung des Gewäs-
sers von (ursprünglich geplant) max. 4.000 ha die Verkleinerung der Ge wässerober-
fläche um rd. 450 ha (gut 10 %) eine unwesentliche Rolle hinsichtlich der Wärmeregu-
lation und Verdunstung spielt. 
Lokalklimatisch positiv zu werten ist weiterhin der Erhalt der verbliebenen Reste des 
Hambacher Forstes als Frischluftentstehungsflä che und lokalklimatisch wirksamer 
Ausgleichsraum. 
Erhebliche oder großräumige Auswirkungen sind nicht zu erwarten.

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
84 
 
6.9 Landschaft, Landschaftsbild, Erholung 
 
6.9.1 Darstellung des Schutzguts 
Der Untersuchungsbereich liegt im Bereich der Gro ßlandschaft „Niederrheinische 
Bucht“. Hier treffen die naturr äumlichen Haupteinheiten „Jülicher Börde“ und „Zülpi-
cher Börde“ aufeinander.  
Auf den fruchtbaren Braun - und Parabraunerden dominiert eine landwirtschaftliche 
Nutzung. Der Waldanteil ist gering, er liegt ganz überwiegend bei einem Flächenanteil 
von weniger als 10  %. Das Gebiet ist gepr ägt durch gro ßflächige ackerbaulich ge-
nutzte Agrarlandschaften mit nur wenigen gliedernden Kleinstrukturen wie Geh ölzen, 
Hecken usw. In diese Landschaft sind Laubwälder mit hohen Anteilen alter Eichenwäl-
der eingebettet. Gew ässer kommen im Bereich von Abgrabungen als k ünstlich ent-
standene Stillgewässer vor. 
Das Landschaftsbild der Vorhabenflächen wird maßgeblich durch die Morphologie und 
Nutzungsstruktur der Landschaft geprägt. Als Elemente der naturraumtypischen Land-
schaft prägen die Waldflächen, die landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie die Ortsla-
gen von Morschenich-Alt und Manheim-Alt das Landschaftsbild.  
Unter dem Gesichtspunkt des Landschaftsbildes kann das Untersuchungsgebiet in 
verschiedene Erlebnisräume gegliedert werden: 
- Waldflächen 
- Offenland 
- Siedlungsflächen/-brachen 
- Abgrabungen 
Der Raum wird in hohem Maß landschaftlich durch den mehrere Quadratkilometer gro-
ßen Tagebau Hambach geprägt. 
Vorbelastungen des Landschaftsbildes sind neben dem bestehenden Tagebau durch 
die verlegte Autobahn A 4, die ebenfalls verlegte Bundesstraße B 477, die Hambach-
bahn sowie die Bahnlinie südöstlich der Autobahn gegeben.

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
85 
 
Innerhalb der Inanspruchnahmefl äche erstrecken sich überwiegend landwirtschaftli-
che Nutzflächen. Diese Fl ächen repräsentieren das Offenland als Erlebnisraum und 
sind gekennzeichnet durch eine ebene Topografie und die Strukturarmut der Land-
schaft. Die Ortschaft Manheim-Alt stellt sich als Siedlungsbrache dar, in deren Umfeld 
entlang von Wirtschaftswegen Baumreihen und Feldhecken stehen.  
Die Nicht -Inanspruchnahmefläche wird gepr ägt von den verbliebenen Waldfl ächen 
des Hambacher Forstes und des Merzenicher Erbwaldes. Diese Waldgebiete beste-
hen überwiegend aus Laubholzbeständen, die von den Baumarten Eiche und Buche 
dominiert werden. Nadelwaldfl ächen aus Fichte kommen nur vereinzelt und kleinfl ä-
chig vor. Die Waldflächen vermitteln einen naturnahen Charakter und wirken als in sich 
geschlossener Erlebnisraum. An die Waldfl ächen schlie ßen sich landwirtschaftliche 
Nutzflächen an, sodass auch hier reizvolle Übergangsbereiche bestehen. 
Innerhalb der Nicht-Inanspruchnahmefläche finden sich vier Kies-Abgrabungsbereiche 
westlich, südöstlich und östlich von Manheim -Alt. Östlich von Manheim -Alt befindet 
sich die ehemalige „Kiesgrube Steinheide“ auf der mittlerweile eine Kartbahn betrieben 
wird. Die beiden anderen Kies-Abgrabungsbereiche sind noch in Betrieb. Diese stellen 
durch anthropogene Nutzung entstandene Hohlformen in der ansonsten ebenen B ör-
delandschaft dar. Bedingt durch die geringe Reliefenergie der Landschaft entfalten die 
Abbauflächen keine Fernwirkung. 
Eine im Alleenkataster verzeichnete Allee befindet sich s üdöstlich des Hambacher 
Forsts, eine weitere entlang der K 53 südöstlich von Manheim-Alt. 
In den weiteren Wirkräumen (500m) befinden sich ähnliche Landschaftstypen wie zu-
vor beschrieben. 
Schutzgebiete 
Unter dem Schutzgut Landschaft werden im Folgenden Landschaftsschutzgebiete 
(LSG) geschützten Landschaftsbestandteile, Naturparke, Naturdenkmale und nach  
§ 42 LNatSchG NW geschützte Alleen eingegangen. 
Große Teile des Untersuchungsgebiet gehören zum Naturpark Rheinland.

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
86 
 
Im Inanspruchnahmebereich befinden sich: 
- LSG „Wald am Sportplatz Manheim“,  
- „Haus Bochheim“ (inzwischen zurückgebaut), 
- „An den sieben Gifte n“ (bereits fast vollst ändig durch den Abbau in Anspruch 
genommen, 
- Teile des LSG „Hambacher Forst“ (in bereits vom Tagebau in Anspruch genom-
menen Bereichen, keine weitere Inanspruchnahme nach geänderter Planung), 
- Naturdenkmale (bereits in Anspruch genommen), 
- 12 geschützte Landschaftsbestandteile (Einzelbäume/Kleingehölze) 
Auf der Nicht-Inanspruchnahmefläche finden sich:  
- LSG „Hambacher Forst“, 
- 60 geschützte Landschaftsbestandteile 
In den Wirkräumen befinden sich: 
- Teilflächen des LSG „Umgebung Naturschutzgebiete Steinheide, L örsfelder 
Busch, Dickbusch und Kiesgrube Steinheide“, 
- LSG „Hambacher Forst“, 
- LSG „Hambach-Niederzier-Oberzier 
Über den Wirkpfad Wasser k önnen zus ätzlich auch weiter entfernt liegende Land-
schaftsschutzgebiete, gesch ützte Land schaftsbestandteile, Naturparke, Alleen und 
Naturdenkmale betroffen sein. Es wird untersucht, ob Grundwasserabsenkungen oder 
-aufhöhungen zu nachteiligen Ver änderungen von Biotopen innerhalb solcher ge-
schützter Teile von Natur und Landschaft und damit m öglicherweise auch zu Beein-
trächtigungen der Schutzfestsetzungen führen können. 
Erholungsnutzungen 
Die siedlungsgebundene Erholungsfunktion ist beim Schutzgut Menschen beschrie-
ben. Die Freir äume um die ehemaligen Siedlungen der Inanspruchnahmefläche als 
auch der Nicht-Inanspruchnahmefläche werden als wohnungsnahe Erholungsr äume 
zur landschaftsgebundenen Erholung genutzt.

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
87 
 
Nennenswerte weitere landschaftsgebundene Erholungsinfrastruktur ist im Untersu-
chungsgebiet nicht vorhanden. Eine übergeordnete Erholungsfun ktion kommt dem 
Landschaftsraum im Untersuchungsgebiet nicht zu. 
 
6.9.2 Auswirkungen auf das Schutzgut 
Relevante Wirkfaktoren: 
Wirkfaktor 
 
Schutzgut 
Flächen- und Landinan-
spruchnahme- 
Zerschneidung und Barrier-
ewirkung 
Emissionen 
Bodenbewegungen, Seis-
mizität 
Veränderungen des Wasser-
haushaltes und der Grund-
wasserbeschaffenheit 
Herstellung eines 
Tagebausees 
Landschaft X X 0 0 0 X 
 
X (mögliche) unmittelbare Auswirkung auf das Schutzgut 
(X) (mögliche) mittelbare Auswirkung auf das Schutzgut (z. B. Wechselwirkung mit anderen Schutzgütern) 
0 keine Wirkung oder Wirkung für das Schutzgut nicht relevant 
 
 
Auswirkungen des Vorhabens in seiner geänderten Form 
Auswirkungen durch Flächen- und Landinanspruchnahme sowie Zerschneidungswir-
kung 
Durch die Weiterführung des Tagebaus Hambach auf der Inanspruchnahmefläche im 
Bereich der Manheimer Buch wird durch Flächenbeanspruchung in einem Umfang von 
450 ha (Stand 01.01.2021) in die Landschaftsbild-Einheit der Jülicher Börde eingegrif-
fen. Die dort vorhandenen Elemente der naturraumtypischen Kulturlandschaft gehen 
verloren und es kommt zum Verlust aller Freiraum- und Erholungsfunktionen im Raum 
Manheim-Alt.

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
88 
 
Die Landschaft wird durch den Tagebau innerhalb der Inanspruchnahmefläche und 
dem landschaftlichen Wirkraum vollständig verändert. Insbesondere gehen die dorti-
gen Landschaftsschutzgebiete 
- „Wald am Sportplatz Manheim“ und 
- „Haus Bochheim“ (bereits zurückgebaut) 
sowie die 12 nach Landschaftsplan geschützten Landschaftsbestandteile verloren. 
Auch weitere, nicht als geschützt oder schutzwürdig verzeichnete Gehölzstrukturen 
werden als landschafsprägende Elemente beseitigt. Nach § 42 LNatSchG NW ge-
schützte Alleen sind nicht betroffen.  
Abbauzeitlich entfallen die Funktionen des Schutzgutes und der geschützten Bestand-
teile im Abbaubereich vollständig. Der Landschaftsplan Nr. 3 des Rhein -Erft-Kreises 
enthält eine sog. Unberührtheitsklausel, wonach dessen Schutzfestsetzungen auto-
matisch mit Inanspruchnahme der Fläche durch den Tagebau außer Kraft treten.  
Visuelle Wirkungen in der nahen Umgebung des Tagebaus ergeben sich dadurch, 
dass prägende Landschaftsstrukturen verloren gehen und Sichtreichweiten verändert 
werden. Dies betrifft aber nur relativ kleine Flächen, da das nahe Umfeld des geänder-
ten Abbaus größtenteils von Gehölzstrukturen und Kiesabgrabungen geprägt wird, so 
dass dort keine weitreichenden Sichtbeziehungen gegeben sind. 
Innerhalb des 500 m-Wirkraumes sowie auf der übrigen Nicht-Inanspruchnahmefläche 
ergibt sich hingegen keine wesentliche Veränder ung der Landschaftsfunktionen, da 
die Landschaft im Bestand bereits großräumig durch den Tagebau Hambach geprägt 
ist.  
Vermeidungsmaßnahmen sind für das Schutzgut Landschaft nicht zu nennen. Auswir-
kungen auf das Schutzgut Landschaft werden im Rahmen der Ei ngriffsbilanzierung 
gemäß § 13 BNatSchG multifunktional kompensiert. Hierzu sind entsprechende Aus-
gleichsmaßnahmen noch in einem nachgelagerten Verfahren festzulegen. 
Auswirkungen durch sümpfungsbedingte Veränderungen des Wasserhaushalts 
In der Förderphase bis zur Beendigung des Tagebaus ergeben sich durch sümpfungs-
bedingte Veränderungen des Wasserhaushalts keine erheblichen Auswirkungen auf

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
89 
 
Biotoptypen. Somit können auch relevante Veränderungen, die für das Schutzgut 
Landschaft relevant sein könnten, ausgeschlossen werden. 
Auswirkungen durch Herstellung eines Tagebausees 
Durch die sukzessive Herstellung der Bergbaufolgelandschaft werden die vom Tage-
bau beanspruchten Landschaftsteile durch die rekultivierte Bergbaufolgelandschaft er-
setzt. Im Bereich der Inan spruchnahmefläche wird sich langfristig innerhalb von rund 
40 Jahren ein Tagebausee entwickeln. 
Nach Abschluss der Abbautätigkeit verbleibt zunächst über einen längeren Zeitraum 
die nicht mehr in Nutzung befindliche Tagebaufläche als landschaftsprägende Struk-
tur, bis der Tagebausee vollständig befüllt ist. In der über mehrere Jahrzehnte andau-
ernden Befüllungsphase sind verschiedene Zwischennutzungen des Tagebaugelän-
des möglich, diese sind aber noch nicht konkretisiert. Nach und nach wird die Tage-
baulandschaft durch eine zunehmend größer werdende Gewässerfläche abgelöst. 
Nach Abschluss der Befüllung stellt der Tagebausee ein dauerhaft verbleibendes anth-
ropogenes Landschaftsmerkmal dar und wird dabei das größte Stillgewässer in Nord-
rhein-Westfalen sein. Weiterhin wird der See nach Ende der Braunkohlengewinnung 
zu einem historischen Landschaftselement, das über sehr lange Zeiträume an die 
Phase der bergbaulichen Tätigkeit in der Niederrheinischen Bucht erinnern wird. Er-
fahrungen aus anderen Bereichen mit aufgegebener Industrie oder bergbaulicher Tä-
tigkeit (z. B. Emscher-Park, Neue Landschaft Ronneburg) zeigen, dass eine solche 
denkmalartige Wirkung mit der Zeit auch als landschaftlicher Reiz wahrgenom men 
wird und somit eine positive Wirkung auf das Landschafts bild, insbesondere auf die 
landschaftliche Eigenart hat und auch für landschaftsgebundene Erholungsnutzungen 
aufwertend wirkt.  
Die Böschungen des Tagebausees sollen gemäß Braunkohlenplan Teilplan 12/1 land-
schaftsgerecht geplant und gestaltet werden. Sie sollen so geschüttet und im Bereich 
der Uferlinie so ausgebaut werden, dass eine Freizeitnutzung des Sees möglich bleibt. 
Als Ziel für die Rekultivierung des Tagebaus wurde der Anspruch formuliert, dass die 
landschaftliche Vielfalt im rekultivierten Gebiet der heutigen entsprechen und mög-
lichst noch höhere Werte aufweisen soll. Die Höhe der Außenkippe Sophienhöhe soll

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
90 
 
außerdem die grundsätzlich 275 m ü. NN nicht überschreiten, ihre Oberflächengestal-
tung landschaftsgerecht geplant und ausgeführt werden.   
Die beschriebene Zielsetzung wurde im Zuge der bisherigen Rekultivierungsmaßnah-
men bereits umgesetzt. Begleitet durch Arbeitskreise, Verbände und die Öffentlichkeit 
werden die festgeschriebenen Zielkonzepte laufend überprüft und an den aktuellen 
Erkenntnisstand angepasst. Im Zuge der Herrichtungsmaßnahmen des Tagebaus wird 
das Landschaftsbild neugestaltet, so dass langfristig keine erheblichen nachteiligen 
Auswirkungen auf das Landschaftsbild verbleiben. 
Im Zuge des fortschreitenden Tagebaus wird die an die So phienhöhe angrenzende 
Fläche der überhöhten Innenkippe forstlich und landwirtschaftlich wieder nutzbar ge-
macht. Sie steht der landschaftsgebundenen Erholungsnutzung dann wieder zur Ver-
fügung. 
Es ist davon auszugehen, dass der in dem verbleibenden Restloch entstehende Ta-
gebausee eine mindestens regional bedeutsame, wahrscheinlich aber auch überregi-
onale Erholungsfunktion entwickeln wird. Dementsprechend wurde bereits im Ökolo-
gischen Gutachten zum geplanten Braunkohlentagebau Hambach – Teil Erholungs-
nutzung – von 1975 davon ausgegangen, dass ein überregionaler Erholungsschwer-
punkt Ziel der geplanten Rekultivierung als Tagebausee sein wird.  
Durch die hier gegenständliche veränderte Abbauplanung ändert sich an diesem Po-
tenzial nur wenig. Insgesamt sind der deutlich größere Abstand der südöstlichen Ufer-
linie zur Autobahn A4 sowie die weniger geradlinige Uferführung hinsichtlich der po-
tenziellen Erholungsnutzung positiv zu bewerten. 
Die Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft, die in der Abschlussphase durch die 
Herstellung eines Tagebausees entstehen, sind positiv zu bewerten. 
Auswirkungen durch Grundwasserwiederanstieg auf die Landschaft und auf ge-
schützte Teile der Landschaft 
Im Zuge der sukzessiven Einstellung der Sümpfungsmaßnahmen steigen die Grund-
wasserstände in den verschiedenen Grundwasserleitern der Erft-Scholle und der links-
rheinischen Kölner Scholle über einen langen Zeitraum großflächig wieder an.

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
91 
 
Wie zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt dargestellt und begründet, 
ist eine Grundwasseraufhöhung auch hinsichtlich des Landschaftsbildes in Gebieten 
mit Feuchtvegetation positiv zu sehen, da sich die Vegetationsentwicklung dort allmäh-
lich weiter in Richtung einer natürlicheren Pflanzenzusammensetzung entwickelt. In 
Gebieten ohne Feuchtvegetation kann eine Grundwasseraufhöhung dazu führen, dass 
der biotopspezifische natürliche Grundwasserschwankungsbereich überschritten wird 
und eine Vegetationsveränderung am jeweils betroffenen Standort einsetzt. Dieser 
sehr langfristig ablaufende Vorgang führt aber letztlich auch aus landschaftlicher Sicht 
zu einer Erhöhung der Vegetations- und Strukturvielfalt und der Entwicklung naturna-
her Biotop- und Landschaftsstrukturen. 
Nach Auswertung des Grundwassermodells sind negative Biotopveränderungen the-
oretisch nur in zwei Aufhöhungsbereichen zu erwarten: Im Bereich Peringsmaar und 
der Kiesgrube Buir. Der Bereich südlich des Peringsmaars, in welchem eine negative 
Biotopveränderung (Ausgangsbiotop: Silikattrockenrasen) prognostiziert wird, liegt im 
Landschaftsschutzgebiet Peringssee (LSG-4905-0016) sowie im Naturpark Rheinland 
(NTP-010). Im Bereich nördlich der Kiesgrube Buir befindet sich ebenfalls ein Aufhö-
hungsbereich, für welchen eine negative Biotopveränderung (Ausgangsbiotop: Sili-
kattrockenrasen) prognostiziert wurde. Dieser Bereich befindet sich im Landschafts-
schutzgebiet Hambacher Forst (LSG-5005-0006) sowie im Naturpark Rheinland (NTP-
010).  
Für beide Gebiete wurde daher eine Detailprüfung durchgeführt:  
Die Trockenrasenfläche südlich des Peringsmaares wurde im Zuge des Rückbaus der 
Fernbandtrasse zwischen dem Tagebau Hambach und dem Tagebau Fortuna -Gars-
dorf angelegt. Die Fläche befindet sich in starker Hanglage, sodass das gemäß Grund-
wassermodell austretende Hangwasser problemlos abfließen kann. Eine Überstauung 
der Fläche kann ausgeschlossen werden. Trotz einer sich aus dem Modell ergebenden 
Grundwasseraufhöhung ist an diesem besonnten Südhang nicht mit einer erheblichen 
Beeinträchtigung der Trockenrasenvegetation zu rechnen. 
Der ca. 600 m² große Trockenrasen in der Kiesgrube Buir hat sich als Sekundärbiotop 
innerhalb der Abgrabungsfläche entwickelt. Für diese ist nach dem derzeitigen Rekul-
tivierungsplan eine natürliche Sukzession vorgesehen. Die Fläche befindet sich in ei-
nem Umfeld, das bereits von zunehm ender Gehölzentwicklung eingenommen wird.

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
92 
 
Ohne regulierende Pflegemaßnahmen wird der Trockenrasen nach einigen Jahren 
verbuschen und somit nicht weiter fortbestehen. Der Grundwasseranstieg nach Tage-
bauseebefüllung wird die Sukzession langfristig in Richtun g Entwicklung von Feucht-
gebüschen oder Feuchtwäldern verändern. Eine negative vorhabenbedingte Bio-
topveränderung ist dort somit nach detaillierter, standörtlicher Einzelfallbetrachtung 
nicht mehr gegeben. 
Ansonsten liegen in diesen genannten Bereichen keinerlei geschützte Landschaftsbe-
standteile, Naturdenkmale oder nach Landesrecht (§ 41 LNatSchG NW) geschützte 
Alleen. 
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft 
und mithin auch auf geschützte Teile der Landschaft, die in der Abschlussphase durch 
eine Wiederherstellung weitgehend natürlicher Grundwasserverhältnisse entstehen, 
überwiegend positiv zu bewerten sind. Nicht vollständig ausschließbare vereinzelte 
negative Auswirkungen durch den natürlichen Vorgang des Grundwass erwiederan-
stiegs können vor dem Hintergrund der Langfristigkeit der Veränderung und der Über-
lagerung durch andere Prozesse nicht sicher prognostiziert werden. Es ist aber davon 
auszugehen, dass nachteiligen Entwicklungen in diesen Fällen durch Entwässerungs-
maßnahmen (Dränagen) oder dem Nachpflanzen standortangepasster Gehölze be-
gegnet werden kann, sofern keine natürliche Anpassung an die sich allmählich än-
dernden Standortbedingungen erfolgt. 
Auswirkungen der Änderung des Vorhabens 
Durch die hier gegenständliche veränderte Abbauplanung ändert sich das landschaft-
liche Entwicklungspotenzial der Tagebaufolgelandschaft qualitativ kaum. Die Rekulti-
vierung mit der Entwicklung eines Tagebausees beginnt jedoch schon früher. Der 
Landschaftseingriff und der damit verbu ndene Verlust von Freiraum - und Erholungs-
funktionen sowie auch die Zerschneidungswirkung sind geringer.  
Insgesamt sind der deutlich größere Abstand der südöstlichen Uferlinie zur Autobahn 
A4 sowie die weniger geradlinige und damit landschaftsharmonischere  Uferführung 
hinsichtlich der potenziellen Erholungsnutzung in der Bergbaufolgelandschaft positiv

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
93 
 
zu bewerten. Weiterhin ergeben sich vielfältige Potenziale durch den Erhalt der Ort-
schaft Morschenich-Alt, des Hambacher Forstes und der Kulturlandschaft im B ereich 
der Nicht-Inanspruchnahmefläche. 
Die Beendigung des Abbaus und der darauffolgenden Rekultivierung und landschaft-
lichen Neugestaltung des Tagebaus mit der Entwicklung eines für Freizeit - und Erho-
lungsnutzungen geeigneten Tagebausees kann bereits rund  zwei Jahrzehnte früher 
beginnen als es nach der ursprünglichen Abbauplanung vorgesehen war.

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
94 
 
6.10 Kultur und sonstige Sachgüter 
 
6.10.1 Darstellung des Schutzguts 
6.10.1.1 Sachgüter 
Sachgüter werden betrachtet, wenn diese durch das Vorhaben erheblich beeinträchtigt 
werden können oder dem Vorhaben hinsichtlich seiner Realisierung entgegenstehen. 
Hierbei sind insbesondere auch Bauwerke und Infrastruktur im Umfeld des Tagebaus 
zu betrachten, die von Bergschäden betroffen sein können. Mittelbar können daraus 
auch Auswirkungen auf das Schutzgut Menschen resultieren. In diesem Zusammen-
hang sind die Aspekte der Standsicherheit der Randböschungen, die bergbauindu-
zierte Seismizität und der Einfluss von Grundwasserabsenkungen sowie auch die An-
fälligkeit des Tagebaus gegenüber Erdbeben und Überflutungen zu berücksichtigen.  
 
6.10.1.2 Bau- und Bodendenkmäler 
Innerhalb der Inanspruchnahmefläche befinden sich die in der folgenden Tabelle ge-
nannten Baudenkmäler im Bereich Manheim-Alt:  
Tabelle 10: Baudenkmäler Inanspruchnahmefläche (Quelle: Froelich & Sporbeck, 2023) 
Nr.  Gemarkung Bezeichnung Denkmal-Nr. Unterschutz-
stellung 
1* Manheim Haus Bochheim 248 03.08.1989 
4* Manheim Kapelle Forsthausstraße & Wegekreuz 74 26.01.2004 
6* Manheim Wegekreuz Berrendorfer Str. / Friedensstr. 93 18.09.2003 
7*** Manheim Forsthausstr. 30 103 15.02.1989 
9* Manheim Wegekreuz Forsthausstr. / Jägerring 139 03.02.2003 
10* Manheim Wegekreuz Buirer Str. 140 15.01.1998 
11* Manheim Wegekreuz Bennenwinkelstr. / Esperantostr. 151 19.08.2008 
13** Manheim Forsthausstraße 15 176 01.12.1988 
14** Manheim Forsthausstr.17 177 02.12.1988 
17* Manheim Wegekreuz Verlängerung Weyenstr. 273 25.08.2008 
* Denkmalschutzdokumentation liegt vor, Rückbau bereits erfolgt 
** Denkmalschutzdokumentation liegt vor, Rückbau noch nicht erfolgt 
*** Denkmalschutzdokumentation liegt noch nicht vor, Rückbau noch nicht erfolgt

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
95 
 
Im Bereich der Nicht -Inanspruchnahmefläche sin d die nachfolgend gelisteten Bau-
denkmäler bekannt. Die Objekte Nr. 5, 8, 12, 15 und 16 befinden sich zwar im Bereich 
der Nicht-Inanspruchnahmefläche; werden bzw. wurden aber dennoch beseitigt. 
Tabelle 11: Baudenkmäler Nicht-Inanspruchnahmefläche (Quelle: Froelich & Sporbeck, 2023) 
Nr.  Gemar-
kung 
Bezeichnung Denkmal-
Nr. 
Unterschutz- 
stellung 
Bereich Manheim-Alt 
3 ** Manheim Kath. Pfarrkirche St. Albanus und Friedhof 57 13.03.1990 
5* Manheim Wegekreuz Berrendorfer Str. / Friedensstr. 92 26.01.2004 
8* Manheim Wegekreuz neben Kriegerdenkmal 119 19.08.2008 
12*** Manheim Bergheimer Str. 10 173 01.12.1988 
15* Manheim St.-Albanus Str. 14 227 17.10.1988 
16* Manheim Blatzheimer Str. 9 247 17.01.1989 
Bereich Morschenich-Alt 
18 Morschenich Kath. Pfarrkirche St. Lambertus 25 11.06.1985 
19 Morschenich Wegekreuz Oberstraße 45 26 11.06.1985 
20 Morschenich Pumpe 27 11.06.1985 
* Denkmalschutzdokumentation liegt vor, Rückbau bereits erfolgt 
** Denkmalschutzdokumentation liegt vor, bleibt erhalten 
*** Denkmalschutzdokumentation liegt noch nicht vor, Rückbau noch nicht erfolgt 
 
Gelistete Bodendenkmäler 
Innerhalb der Inanspruchnahmefläche befinden sich die in der folgenden Tabelle ge-
nannten Bodendenkmäler (siehe Abb. 10): 
Tabelle 12: Bodendenkmäler Inanspruchnahmefläche (Quelle: Froelich & Sporbeck, 2023) 
Nr. Gemarkung Bezeichnung Denkmal-Nr. Unterschutzstellung 
1 Manheim Bochheimer Höfe BM 152 30.10.2002 
2 Manheim Siedlung Manheim BM 153 12.07.2002 
 
Ein Bodendenkmal im Bereich der Nicht -Inanspruchnahme-Fläche findet sich in der 
Ortslage Buir, südöstlich von Morschenich (siehe Abb. 9).

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
96 
 
Tabelle 13: Bodendenkmäler Nicht-Inanspruchnahmefläche (Quelle: Froelich & Sporbeck, 2023) 
Nr. Gemarkung Bezeichnung Denkmal-Nr. Unterschutzstellung 
21 Buir Burg Huppelrath BM 159 28.05.2004 
 
 
Abbildung 9: Darstellung der vorliegenden Bau- und Bodendenkmäler Bereich Morschenich-Alt   
  (Quelle: Froelich & Sporbeck, 2023) 
 
Die Bodendenkmäler werden vor dem Abbau durch das LVR Amt untersucht.

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
97 
 
 
Abbildung 10: Darstellung der vorliegenden Bau- und Bodendenkmäler im Bereich Manheim-Alt   
  (Quelle: Froelich & Sporbeck, 2023) 
 
Vermutete Bodendenkmäler 
Im Rahmen des Planverfahrens wurde duch die Gutachter Jülich & Becker GbR ein 
archäologisch-historisch-bodenkundlicher Fachbeitrag verfasst, in welchem unter Ein-
beziehung der Geländesituation die historische, archäologische und geoarchäologi-
sche Situation beschrieben und kartiert wurde, um mögliche Auswirkungen des Plan-
vorhabens auf das kulturelle Erbe – hier besonders das archäologische Kulturgut – 
darzustellen. 
In diesem Fachbeitrag wurden unter anderem folgende Fundstellen identifiziert:  
- Vorgeschichtliche Fundstellen nordöstlich und südwestlich von Manheim Alt, 
- Nachweise für eine neolithische Siedlungsstelle nordwestlich von Manheim-Alt 
sowie vermutlich nordöstlich von Manheim-Alt, 
- Eisenzeitliche Siedlungsmarker liegen aus Konfliktbereichen nördlich und nord-
westlich von Manheim-Alt im Bereich der Waldhöfe und Haus Bochheim, 
- Römische Fundstellen,

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
98 
 
- Funde aus dem Frühmittelalter (Gräberfeld) 
 
6.10.1.3 Bergschäden 
Standsicherheit der Böschungen 
Für den Tagebau Hambach ist die Dimensionierung der an die Randböschungen an-
schließenden Sicherheitszone im Braunkohlenplan Teilplan 12/1 durch eine Sicher-
heitslinie festgeschrieben und in den nachfolgenden Betriebsplänen übernommen. Die 
Breite der Sicherheitszone entspricht etwa der halben Tagebauteufe und muss m in-
destens 100 m betragen. 
Für die Untersuchung und Beurteilung der Standsicherheit von Randböschungen und 
bleibenden Böschungen der Braunkohlentagebaue und der zugehörigen Hochkippen 
sowie Tagebauseen ist in NRW seit 1976 die Richtlinie für die Untersuchun g der 
Standsicherheit von Böschungen der im Tagebau betriebenen Braunkohlenbergwerke 
(Richtlinie für Standsicherheitsuntersuchungen – RfS, BR Arnsberg 2013) maßge-
bend. 
Neben dem Schutzgut Menschen sind somit auch die in der nahen Umgebung des 
Tagebaus befindlichen Sachgüter relevant. Die Standsicherheit der Seeböschungen 
in der Abschlussphase nach Beendigung des Tagebaubetriebs wird bei den Maßnah-
men zur Standsicherheit behandelt. 
6.10.1.4 Seismizität 
Nach derzeitigem Kenntnisstand der Seismologie und Geologie beeinflusst der Braun-
kohlentagebau die natürliche Seismizität und Tektonik im tieferen Untergrund nicht ne-
gativ. Dass aus der natürlichen Erdbebentätigkeit der Niederrheinischen Bucht resul-
tierende seismische Gefährdungspotential bleibt durch den Tagebau unverändert.

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
99 
 
6.10.2 Auswirkungen auf das Schutzgut 
Relevante Wirkfaktoren: 
Wirkfaktor 
 
Schutzgut 
Flächen- und Land- 
inanspruchnahme 
Zerschneidung und Barrier-
ewirkung 
Emissionen 
Bodenbewegungen, Seis-
mizität 
Veränderungen des Wasser-
haushaltes und der Grund-
wasserbeschaffenheit 
Herstellung eines 
Tagebausees 
Kulturelles Erbe und sonstige Sach-
güter X 0 0 X (X) 0 
 
X (mögliche) unmittelbare Auswirkung auf das Schutzgut 
(X) (mögliche) mittelbare Auswirkung auf das Schutzgut (z. B. Wechselwirkung mit anderen Schutzgütern) 
0 keine Wirkung oder Wirkung für das Schutzgut nicht relevant 
 
Verlust von Kultur- und Sachgütern durch Flächeninanspruchnahme 
Von dem weiteren Abbau betroffen (Inanspruchnahmefläche) sind das Dorf Manheim-
Alt, das Herrenhaus Bochheim und die Waldhöfe. Die Umsiedlung des Ortes Manheim 
(Dorf) ist bereits weitgehend abgeschlossen. Die Waldhöfe werden bereits seit Anfang 
der 2020er-Jahre durch Kiestagebau in Anspruch genommen. Haus Bochheim wurde 
bis auf die Geländeoberkante ebenfalls bereits zurückgebaut, ebenso Teile der Auto-
bahn A 4 und der Straße K 53. Darüber hinaus ist das Manheimer Fließ (ephemeres 
Gewässer) als mögliches archäobotanisches Archiv in Teilen von den geplanten und 
bereits durchgeführten Arbeiten betroffen. 
Auf der Inanspruchnahmefläche befinden sich im Bereich Manheim-Alt zehn eingetra-
gene Baudenkmäler, die durch den fortschreitenden Abbau in Anspruch genommen 
werden. Weitere 6 Baudenkmäler liegen im Wirkraum des Vorhabens auf der Nicht -
Inanspruchnahmefläche, aber unweit des künftigen Abbaurandes. Hiervon muss ein 
nicht mehr bewohntes Wohnhaus beseitigt werden.  Das nicht bewohnte Wohnhaus 
befindet sich in der Bergheimer Str. 10 (Denkmalnr. 173 / Bereich 12) (siehe Tab. 11).  
Die ehemalige Kirche mit Friedhof bleibt erhalten. Zwei zugehörige Gebäude und ein 
Wegekreuz werden beseitigt, ein weiteres Wegkreuz wurde bereits umgesetzt.

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
100 
 
Für 13 der zu beseitigenden Baudenkmäler in der Ortslage Manheim -Alt liegt der zu-
ständigen Behörde eine Denkmalschutzdokumentation gemä ß DSchG vor. Für zwei 
weitere Baudenkmäler wurde ebenfalls eine Denkmalschutzdokumentation gemäß 
DSchG durchgeführt. Nach Vorliegen der Benehmensfeststellung ist hierfür der unver-
zügliche Rückbau geplant. Für die anderen beiden Objekte finden derzeit Erwerbsge-
spräche statt. Die Denkmalschutzdokumentation wird anschließend erfolgen. Die ent-
sprechenden Flurstücke werden frühestens im Jahr 2026 bergbaulich in Anspruch ge-
nommen, so dass für die Denkmaldokumentation noch ausreichend Zeit besteht. 
Die ehemalige Kath. Pfarrkirche St. Albanus mit Friedhof bleibt erhalten. Für die ehe-
malige Kirche wurde eine bauhistorische Bauaufnahme durchgeführt. Die ehemalige 
Kirche ist von einem Kirchhof umgeben, der bis in die 1930er-Jahre belegt wurde. 
In der Ortslage Manheim -Alt befinden sich 2 Bodendenkmäler, die in Anspruch ge-
nommen werden, die Siedlung Manheim (BM [Bodendenkmal] 153) und der Bereich 
Bochheimer Höfe (BM 152). Darüber hinaus liegen vermutete Bodendenkmäler vor. 
Die Denkmalschutzdokumentation des Bodendenkmals „Bochheimer Höfe“ (BM 152) 
ist durch das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland derzeit in Vorbereitung. 
Die „Siedlung Manheim“ (BM 153) wird durch das Archäologische Institut der Univer-
sität Köln bereits seit einigen Jahren untersucht. Diese Untersuc hungen werden frist-
gerecht bis zur bergbaulichen Inanspruchnahme abgeschlossen sein. Die Heimat-
freunde Kerpen finanzieren und begleiten zudem ein Projekt, in dem die Siedlungen 
Bochheim und Manheim in ihrer siedlungsgeschichtlichen Entwicklung verglichen wer-
den sollen. Die bisherigen Untersuchungen konnten jedoch keine ältere mittelalterliche 
Siedlungsaktivität im Umfeld nachweisen. Dies gilt auch für ein bei Bochheim vermu-
tetes frühmittelalterliches Gräberfeld, dass derzeit durch ein umfangreiches Bagger-
sondageprogramm untersucht werden soll. 
Aus der beschriebenen Situation zu den archäologischen Relikten als vermutete Bo-
dendenkmäler lässt nach bisherigem Kenntnisstand keine Notwendigkeit einer Pla-
nungsänderung zum Schutz von Bodendenkmälern ableiten. Die n achweisbaren und 
vermuteten Bodendenkmäler bilden jedoch einen intensiven Siedlungsraum von be-
sonderer Güte ab, der bis in das Neolithikum zurückreicht und vor seiner Zerstörung 
möglichst flächendeckend archäologisch erschlossen und dokumentiert werden sollte.

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
101 
 
In mehreren Bereichen sind daher abbauvorgreifend weitere Untersuchungen empfeh-
lenswert, um das Konfliktpotential besser einschätzen bzw. die Lage der Konfliktberei-
che genauer erfassen und eine Ausgrabung einleiten zu können. Dies gilt insbeson-
dere für die südliche Hälfte der Inanspruchnahmefläche.  
Für bereits durch Prospektion ermittelte Fundstellen innerhalb der geplanten Inan-
spruchnahmefläche wird eine Sachverhaltsermittlung durch gezielte Suchschnitte 
empfohlen.  
Die im Rahmen der Luftbildauswertung kartierten möglichen Weltkriegsrelikte sind von 
bodendenkmalpflegerischer Bedeutung und können ihrerseits in ältere vermutete Bo-
dendenkmäler eingreifen. Bei Überprüfung der Planfläche auf Kampfmittel könnte da-
her eine archäologische Begleitung der Maßnahmen angeordnet werden.  
Im 500 m -Wirkraum liegen 15 bekannte und vermutete Fundstellen. Dort sind keine 
Erdeingriffe vorgesehen. Es besteht daher kein Handlungsbedarf.  
Auch für die westliche Inanspruchnahmefläche nördlich von Morschenich-Alt lässt sich 
nach bisherigem Kenntnisstand keine Notwendigkeit einer Planungsänderung zum 
Schutz von Bodendenkmälern ableiten. Im 500 m-Wirkraum der Inanspruchnahmeflä-
che nördlich von Morschenich -Alt liegen acht bekannte und vermutete Fundstellen. 
Eine römische Gewerbes iedlung liegt knapp außerhalb der Inanspruchnahmefläche 
und wurde daher nicht als Konflliktbereich behandelt. Im 500 m -Wirkraum sind keine 
Erdeingriffe vorgesehen. Es besteht daher kein Handlungsbedarf. 
Auf der Nicht-Inanspruchnahmefläche in Morschenich-Alt befinden sich drei Baudenk-
mäler, die gemäß dem Braunkohlenplan Teilplan 12/1 in Anspruch genommen worden 
wären und die nach Maßgabe der geänderten Planung nun erhalten bleiben können. 
Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Baudenkmäler können 
demnach ausgeschlossen werden. 
In der Ortslage Buir liegt ein Bodendenkmal (BM 159), das gemäß dem Braunkohlen-
plan Teilplan 12/1 in Anspruch genommen würde. Nach der geänderten Planung wird 
dieses Bodendenkmal nicht mehr bergbaulich in Anspruch g enommen. Insgesamt 
werden durch das Änderungsvorhaben somit keine Bodendenkmäler in Anspruch ge-

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
102 
 
nommen, die nicht auch gemäß dem Braunkohlenplan Teilplan 12/1 in Anspruch ge-
nommen worden wären. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf das Schutz-
gut Bodendenkmäler können demnach ausgeschlossen werden. 
Beeinträchtigungen von Kultur - und Sachgütern durch Bodenbewegungen, 
Seismizität 
Einfluss von Grundwasserabsenkungen 
Infolge der Grundwasserabsenkungen besteht eine potenzielle Gefahr von Setzungen. 
Diese können Bodenbewegungen, seismische Wirkungen und – infolgedessen – Berg-
schäden verursachen. 
Die Bergschadenssituation im Rheinischen Braunkohlenrevier ist in den letzten Jahren 
weiterhin in etwa gleichbleibend. Dies ist insofern auch zu erwarten, als dass die groß-
räumigen Entwässerungsmaßnahmen bereits seit Jahrzehnten wirken und schadens-
verursachende geologische Besonderheiten (Tektonik, Aue) vorwiegend bereits vor 
vielen Jahren aktiviert bzw. beeinflusst wurden. Da alle relevanten tiefen Grundwas-
serleiter bereits von der Grundwasserabsenkung erfasst sind, ist auch durch die Wei-
terführung der tagebaubedingten Sümpfungsmaßnahmen keine deutlich veränderte 
Bergschadenssituation zu erwarten.  
Grundsätzlich können auch Bau - und Bodendenkmäler von Grundwasserabsenkun-
gen betroffen sein. Im vorliegenden Fall sind keine weiteren relevanten Absenkungen 
bekannt. Von daher ist keine weitere Beeinträchtigung zu erwarten. 
Standsicherheit des Tagebaus / der Randböschungen 
Während der Betriebsdauer des Tageba us bis zum Abbauende ist weiterhin für eine 
ausreichende Bewirtschaftung der Böschungsflächen und Unterhaltung notwendiger 
wasserwirtschaftlicher Anlagen Sorge zu tragen. Bleibende Böschungen sind unter 
Berücksichtigung der endgültigen wasserwirtschaftlich en und bodenmechanischen 
Verhältnisse dauerhaft standsicher so anzulegen, dass eine regelmäßige Unterhaltung 
und eine Überwachung der Verformungen nach Einstellung des Betriebs nicht erfor-
derlich sind.

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
103 
 
Seismizität 
Wie schon in der Bestandsaufnahme und auch bei der Beschreibung der Wirkfaktoren 
ausgeführt, ist ein relevanter Einfluss der Tagebaue auf die natürliche, tektonisch be-
dingte Seismizität der Niederrheinischen Bucht auf Basis von wissenschaftlichen Un-
tersuchungen (bspw. Gutachten von Prof. Dr. Kla us-G. Hinzen aus Juni 2010 zum 3. 
Rahmenbetriebsplan (2020-2030) des Tagebaus Hambach) nicht gegeben. Unabhän-
gig vom Tagebaugeschehen stellt die Niederrheinische Bucht ein Gebiet mit erhöhter 
tektonischer Aktivität dar, d. h. mit natürlichen – auch starken – Erdbeben muss ge-
rechnet werden. Das natürliche Erdbebenrisiko wird bei der Dimensionierung und dem 
Standsicherheitsnachweis der Tagebauböschungen berücksichtigt. 
 
6.11 Straßen 
 
Nach Beendigung des Tagebaubetriebs soll als Ersatz für den tagebaubedingten Weg-
fall der L 12 und der B 55 die L 276 n als direkte Verbindung zwischen Niederzier und 
Elsdorf errichtet werden. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob bestimmte Betriebs-
straßen / -zufahrten nach Tagebauende für den öffentlichen Verkehr erhaltenswert 
sind. Weiterhin ist vorgesehen, die Sophienhöhe und das Besucherinformationszent-
rum über einen bereits vorhandenen Betriebsweg auch für den motorisierten Individu-
alverkehr und Fahrräder zugänglich zu machen. Durch die vorgenannten straßenbe-
zogenen Maßnahmen können sich neue oder anders gelagerte Verkehrsbeziehungen 
ergeben, die u. U. den Neubau von Teilstrecken (z. B. Ortsumgehungen) oder Stra-
ßenkreuzungen erforderlich machen. 
Konkrete Aussagen zu den Umweltauswirkungen der vorgenannten straßenbezoge-
nen Maßnahmen lassen sich momentan angesichts der noch in der Zukunft liegenden 
Fachplanungen und -zulassungen nicht machen. Mit Blick auf die Machbarkeit dieser 
Maßnahmen ist aber nicht erkennbar, dass deren Umsetzung tatsächliche oder recht-
liche Hindernisse entgegenstehen. Im Einzelnen:  
Bezüglich der Errichtung der L 276 n ist zu berücksichtigen, dass diese neue Straße 
durchweg über neu wiedernutzbar gemachtes Gelände führen wird, wodurch Eingriffe 
in Natur und Landschaft sowie Artenvorkommen weitestgehend vermieden w erden

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
104 
 
können. Es sind keine ökologisch oder wasserwirtschaftlich besonders sensiblen Be-
reiche betroffen. Die Niederschlagsabflüsse der Straße können durch geeignete Maß-
nahmen so bewirtschaftet werden, dass die Emissions- und Immissionsanforderungen 
des Gewässerschutzes erfüllt werden. Auch immissionsschutzrechtliche Aspekte (ins-
bes. Bezogen auf Lärm, Luftschadstoffe) stehen der Straße nicht grundsätzlich entge-
gen. Wohn- und Siedlungsbereiche sind nicht berührt (diese liegen in einem Abstand 
von mehr als 600  m). Es sind keine Hinweise vorhanden, dass sich die L 276 n auf 
Gegenstände des kulturellen Erbes oder sonstige Sachgüter auswirken wird.  
Was den Erhalt von Betriebsstraßen / -zufahrten nach Tagebauende für den öffentli-
chen Verkehr betrifft, so stehen en tsprechende Prüfungen noch an. Mit Blick auf die 
Machbarkeit der weiteren Nutzung der Betriebsstraßen für den öffentlichen Verkehr ist 
aber nicht erkennbar, dass dem tatsächliche oder rechtliche Hindernisse entgegenste-
hen. 
Die Zugänglichmachung der Sophien höhe und des Besucherinformationszentrums 
auch für den motorisierten Individualverkehr und Fahrräder über einen bereits vorhan-
denen Betriebsweg ist mit lediglich geringen Umweltauswirkungen verbunden, da nen-
nenswerte Errichtungstätigkeiten entfallen und da das Verkehrsaufkommen als wenig 
hoch eingeschätzt wird.  
Ob sich durch die vorgenannten straßenbezogenen Maßnahmen neue oder anders 
gelagerte Verkehrsbeziehungen ergeben, die weitere straßenbezogene Maßnahmen 
nach sich ziehen, ist derzeit noch nicht absch ließend geklärt, so dass insoweit eine 
Auswirkungsaussage derzeit nicht möglich ist. 
Eine vertiefte Detailprüfung der Umweltauswirkungen erfolgt nach abgeschlossener 
Planung in den durchzuführenden straßenplanungsrechtlichen Verfahren.

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
105 
 
6.12 Wechselwirkungen 
 
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern im Sinne des §  8 Abs. 1 Nr. 4 ROG / 
§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UVPG sind die in der Umwelt ablaufenden Prozesse. Die Gesamtheit 
der Prozesse ist Ursache des Zustandes der Umwelt wie auch ihrer weiteren Entwick-
lung. Die Proz esse unterliegen einer Regulation durch innere Steuerungsmechanis-
men (Rückkopplungen) und äußere Einflussfaktoren. Zu diesen relevanten Prozessen 
gehören: 
- Energetische, stoffliche und hydrologische Prozesse,  
- biologische Prozesse,  
- gesellschaftliche Prozesse und  
- langfristige oder sporadisch auftretende äußere Prozesse. 
Die einzubeziehenden Wechselwirkungen werden in der Regel über die Analyse der 
einzelnen Schutzgüter miterfasst, z. B.: 
- Die Abhängigkeit zwischen den abiotischen Gegebenheiten/Standortfaktoren 
und der realen Vegetation über die Erfassung von Biotoptypen, 
- die Abhängigkeit zwischen den einzelnen Bodentypen und dem Grundwasser, 
zum Beispiel über die Einschätzung der Grundwasserneubildung / Grundwas-
serergiebigkeit oder der Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Schad-
stoffeintrag, 
- die Abhängigkeit der Erholungseignung/Erholungsfunktion landschaftlicher 
Teilräume für den Menschen von der Landschaftsbildqualität. 
- Eine Bodenverunreinigung kann insoweit in Wechselwirkung mit dem Schutzgut 
Wasser stehen, als durch die Bodenverunreinigung das Grundwasser beein-
trächtigt werden kann.  
 
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die möglichen Wechselwirkungen:

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
106 
 
Tabelle 14: Matrix möglicher ökosystemarer Wechselwirkungen (Quelle: Froelich & Sporbeck, 2023) 
Wirkung 
auf → 
Menschen 
Tiere, 
Pflanzen, 
biol. Viel-
falt 
Boden /  
Fläche Wasser Luft / Klima Landschaft 
Kulturelles 
Erbe / 
sonst. 
Sachgüter 
Wirkung 
von ↓ 
Men-
schen  
Nutzung, Be-
einträchti-
gung, Ver-
drängung, 
ggf. Schutz 
Nutzung / Bean-
spruchung / 
Überformung, 
Verbrauch / 
Überbauung, 
Verdichtung,  
Flächenzer-
schneidung, Ver-
unreinigung, ggf. 
Schutz 
Nutzung / 
Verbrauch, 
Verunreini-
gung, ggf. 
Schutz 
Luftverunreinigung, 
Windfeldverände-
rung und Klimabe-
einflussung durch 
Oberflächengestal-
tung, klimawirk-
same Emissionen, 
ggf. Schutz 
Gestaltung, 
Überformung, 
Verbrauch / 
Überbauung, 
Zerschneidung, 
Erholungsnu- 
tzung, ggf. 
Schutz 
Prägung / Er-
schaffung, 
ggf. Siche-
rung, Bean-
spruchung, 
Infrastruk-
turnutzung 
Tiere, 
Pflanzen, 
biol. 
Vielfalt 
Lebens- / Nah-
rungs- und Wirt-
schaftsgrund-
lage (Land- / 
Forstwirtschaft, 
Jagd, Fische-
rei), Abschir-
mung (v. a. 
Wald), Naturer-
lebnis 
 
Regulierung des 
Nährstoffhaus-
halts durch Hu-
musbildung und 
Zersetzung (Des-
truenten), Erosi-
onsschutz (Vege-
tation), Viehtritt 
Regulierung 
des Wasser-
haushalts 
durch Was-
seraufnahme, 
Interzeption 
und Transpi-
ration 
Frischluftproduk-
tion, Filterwirkung 
(v. a. Wald), Beein-
flussung der Luftzir-
kulation und der 
Ausbildung von Kli-
matopen (Vegeta-
tion) 
Charakteristi-
sche naturland-
schaftliche Prä-
gung (insbes. 
Vegetations-
struktur) 
-/- 
Boden /  
Fläche 
Wirtschafts- / 
Ertragsgrund-
lage, Baugrund, 
Hochwasser-
rückhaltung /  
-schutz 
Lebensraum, 
Standortfak-
tor 
 
Filterwirkung, 
Regulierung 
des Wasser-
haus-halts 
(Rückhaltung, 
Versickerung 
/ Grundwas-
serneubil-
dung, Evapo-
ration) 
Ausgasung, Wär-
mespeicherung, 
Wärmerückstrah-
lung 
Charakteristi-
sche Prägung 
(Wuchsbedin-
gungen / Vegeta-
tionsstruktur) 
Konservie-
rung (archäo-
logisches 
„Archiv“), 
Trägerme-
dium, Stand-
ortpotenzial 
Wasser 
Lebens- und 
Wirtschafts-
grundlage 
(Wasserdarge-
bot),  
Erholungspo-
tenzial, Hoch-
wassergefahr 
Lebens-
grundlage, 
Lebensraum, 
Standortfak-
tor, Träger-
medium für 
Stoffeinträge 
Einfluss auf Bo-
denbildungspro-
zesse und Bo-
denfeuchtere-
gime, Trägerme-
dium für Stoffein-
träge, Erosion 
 
Beeinflussung der 
Luftzirkulation und 
der Ausbildung von 
Klimatopen (Ober-
flächengewässer) 
Charakteristi-
sche Prägung 
(Wuchsbedin-
gungen / Vegeta-
tionsstruktur, Ge-
wässer, Oberflä-
chenformung) 
Schädigung 
der Substanz 
(z. B. Korro-
sion) 
Luft / 
Klima 
Lebensgrund-
lage,  
Witterungsein-
flüsse, bioklima-
tische Einflüsse 
Lebens-
grundlage, 
Lebensraum, 
Standort- 
faktor, Trä-
germedium 
für Stoffein-
träge 
Beeinflussung 
der Bodenbil-
dungsprozesse, 
Durchlüftung, 
Trägermedium 
für Stoffeinträge, 
Erosion (Wind) 
Verdunstung, 
Kondensa-
tion, Träger-
medium für 
Stoffeinträge 
 
Charakteristi-
sche Prägung 
(Wuchsbedin-
gungen / Vegeta-
tionsstruktur, 
Oberflächenfor-
mung) 
Schädigung 
der Substanz 
(Witterungs-
einflüsse) 
Land-
schaft 
Lebens- und 
Entwicklungsr-
aum, Erho-
lungspotenzial, 
ästhetisches 
Empfinden, 
Identifikation 
Lebensraum 
Einfluss der To-
pographie auf 
Bodenbildungs-
prozesse und 
Bodenfeuchte- 
regime 
Topogra-
phisch be-
dingtes Ab-
flussregime 
und Entste-
hen von 
Oberflächen-
gewässern 
Beeinflussung der 
Luftzirkulation und 
der Ausbildung von 
Klimatopen (Topo-
graphie, Vegeta-
tion) 
 
Entwick-
lungsraum, 
(potenzieller) 
Standort-
raum 
Kulturel-
les Erbe / 
sonst. 
Sach- 
güter 
Identifikation, 
Information 
(Zeugnis histori-
scher Entwick-
lung), Infrastruk-
turangebot 
-/- 
Eingebettetes / 
aufgebrachtes 
Fremdmaterial 
-/- 
Technogen be-
dingte Beeinflus-
sung der Luftzirku-
lation (Baukörper) 
Charakteristi-
sche kulturland-
schaftliche Prä-
gung, techno-
gene Beeinflus-
sung

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
107 
 
6.13 Grenzüberschreitende Auswirkungen 
 
Im Rahmen der Betrachtungen potenziell grenzüberschreitender erheblicher nachtei-
liger Umweltauswirkungen (hier: Niederlande und Belgien) wird zunächst geprüft, wel-
che Reichweite die mit dem Vorhaben verbundenen Wirkfaktoren entfalten. Existieren 
keine grenzüberschreitenden Wirkfaktoren, können erhebliche nachteilige grenzüber-
schreitende Umweltauswirkungen ausgeschlossen werden. 
Werden grenzüberschreitende Wirkfaktoren ermittelt, wird im Rahmen der Prüfung die 
potenzielle Betroffenheit von Schutzgütern auf dem Territorium des potenziell betroffe-
nen Staates unter Berücksichtigung möglicher Kumulativwirkungen thematisiert. Po-
tenziell mögliche grenzüberschreitende erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen 
werden identifiziert und bewertet. 
Potenziell erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen wurden im Zusammenhang mit 
den Wirkfaktoren Sümpfung, nachlaufende Sümpfung, Materialumlagerung und Pyri-
toxidation sowie Herstellung eines Tagebausees geprüft. 
Sümpfung 
Die Sümpfung zur Trockenhaltung des Tagebaus sowie die nac hlaufende Sümpfung 
während der Seebefüllung wirken sich durch Grundwasserabsenkungen auf den 
Grundwasserstand und somit auf den mengenmäßigen Zustand und indirekt auch auf 
den chemischen Zustand der GWK aus. Aufgrund der Fließeigenschaften des Grund-
wassers bleibt die Absenkung nicht auf den unmittelbaren Tagebaubereich be-
schränkt, sondern reicht je nach Eigenschaften des Untergrundes teilweise deutlich 
darüber hinaus. Es bildet sich ein sogenannter Absenkungstrichter aus, welcher auf-
grund der heterogenen Struktur des Untergrundes oft unregelmäßig ausgebildet ist. 
Im Rahmen der Prognose für die Ermittlung der Auswirkungen durch die Entnahme 
und Ableitung von Grundwasser zur Entwässerung des Tagebaus Hambach sowie 
während der Tagebauseebefüllung wurden vom TÜV  Nord vorsorglich Grundwasser-
standsabsenkungen (2030 zu 2021 sowie 2070 zu 2021) ab 0,1 m berücksichtigt. Zu 
Auswirkungen in den Nachbarstaaten kommt der TÜV Nord zu folgendem Ergebnis:  
Weder in den Niederlanden noch in Belgien gibt es Auswirkungen im obe ren Grund-
wasserstockwerk sowie den tieferen Grundwasserleitern, die auf die Sümpfung für den

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
108 
 
Tagebau Hambach zurückzuführen sind. Demnach sind neben dem Grundwasser 
selbst keine Schutzgüter betroffen und keine mittelbaren, erheblich nachteiligen Aus-
wirkungen und Einflüsse im Bereich Niederlande und Belgien aus der Sümpfung Ham-
bach zu erwarten. Die Ergebnisse der Auswirkungsprognose zeigen somit, dass sich 
sümpfungsbedingt keine grenzüberschreitenden Wirkfaktoren ergeben. 
Pyritoxidation 
Aufgrund der Grundwasserabsenkung und der dadurch bedingten Belüftung des Ge-
birges sowie vor allem durch die Umlagerung von z. T. versauerungsempfindlichen 
Bodenmaterialien im Zuge der Braunkohlengewinnung kommt es im Kippen-körper zu 
komplexen Prozessen, bei denen die im Gestein geogen enthaltenen Pyrite (FeS2) zu 
Eisen-Ionen und Sulfat oxidieren. Dabei werden Wasserstoff -Ionen freigesetzt. Lokal 
kann aus Braunkohlenresten auch Ammonium-Stickstoff gebildet werden (1. Phase). 
Mit Wiederanstieg des Grundwassers in einer späteren Phase lösen sich diese Stoffe 
(2. Phase). Je nach vorliegenden hydrogeologischen Gegebenheiten kann der pH -
Wert des Grundwassers bereichsweise sinken, was zu einer Freisetzung von Schwer-
metallen führen kann. Durch die Bewegung des Grundwassers ist in angr enzenden 
GWK eine Veränderung der chemischen Zusammensetzung möglich. Vor diesem Hin-
tergrund kann die Pyridoxidation theoretisch zu Auswirkungen auf die Schutzgüter 
Wasser mit den Teilschutzgütern Grundwasser und oberirdische Gewässer (einstu-
fungsrelevante Veränderung von Stoffkonzentrationen insb. Sulfat im Grundwasser 
und oberirdischen Gewässern) und Trinkwassergewinnung (einstufungsrelevante Ver-
änderung von Stoffkonzentrationen insb. Sulfat im Bereich wasserwirtschaftlicher Nut-
zungen) führen. 
Der wesentliche Teil der zweiten Phase, der Grundwasserwiederanstieg in der Kippe 
sowie ein Ausstrom aus diesen Kippen, findet erst gegen Ende der Tagebaue in eini-
gen Jahrzehnten bzw. noch danach statt. 
Aktuell sind die Auswirkungen der Materialumlagerung und Pyritox idation des Tage-
baus Hambach auf den GWK 274_05 & 274_06 begrenzt. Mit einsetzendem Grund-
wasserwiederanstieg sind die Auswirkungen des Kippenabstroms nach gutachterli-
chen Auswertungen zur Entwicklung des Kippenabstroms auf Grundwasserkörper auf

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
109 
 
den Nahbereich des künftigen Tagebausees Hambach begrenzt. Ein vorhabenbeding-
ter grenzüberschreitender Anstieg der Sulfatkonzentrationen ist für den Betrachtungs-
zeitraum daher nicht zu erwarten. Auch Auswirkungen auf die Trinkwassergewinnung 
sind weder im Nahbereich auf deutschem Staatsgebiet und erst recht nicht auf nieder-
ländischem Staatsgebiet zu erwarten. 
Herstellung eines Tagebausees 
Der Tagebausee Hambach wird mittels Rheinwasser und Wässern der nachlaufenden 
Sümpfung befüllt. Die Flutung des Sees erfolgt bis zum Erreichen des Zielwasserspie-
gels zu 96 % mit Wasser aus dem Rhein. Der Sümpfungswasseranteil wird bei nur 
etwa 3 % liegen. Hinzu kommt ein geringer Grundwasserzufluss. 
Durch die externe Tagebauseebefüllung gelangt Sümpfungs- und Rheinwasser in die 
angrenzenden GWK. Rund 54 % des eingeleiteten Rheinwassers wird während der 
Befüllung versickern (sog. Gebirgsverlust) und in die angrenzenden Grundwasserleiter 
abströmen. Aufgrund des Fließverhaltens von Wasser im porösen Medium finden 
Grundwasseranreicherungen nicht nur lokal, sondern auch in weiterem Umkreis statt.  
Aus Sicht des vorbeugenden Grundwasserschutzes ist aus quantitativer Sicht zu be-
achten, dass die Infiltration in GWK im Tagebaunahbereich erfolgt, die sich aufgrund 
der bergbaubedingten Absenkungen  in einem schlechten mengenmäßigen Zustand 
befinden oder teilweise von bergbaubedingten Absenkungen betroffen sind. Diese Si-
tuation wird durch die zukünftig mit Rheinwasser erfolgenden Infiltrationsmaßnahmen 
verbessert. Insgesamt ist der infiltrierte Wasse ranteil im Verhältnis zum natürlicher-
weise in diesen Grundwasserleitern vorhandenen Mengen und den sich künftig wie-
dereinstellenden Grundwasservorkommen als gering anzusehen. Es finden somit im 
Untergrund Vermischungs- als auch Verdünnungseffekte statt.  
Die bei der Füllung des Tagebausees Hambach und auch danach vorherrschende 
Strömungsrichtung ist nach Osten bzw. Nordosten also zur Ville gerichtet. Daher ist 
nicht von einem Abstrom wasserwirtschaftlich relevanter Mengen in Richtung der Nie-
derlande auszugehen. 
Aktuell sind viele der perspektivisch von Infiltrationsmaßnahmen betroffenen GWK in 
den oberflächennahen Horizonten hinsichtlich der Nitratkonzentrationen sowie berg-

6     Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter   
110 
 
bauspezifischer Belastungsparameter (insbesondere der Sulfatkonzentrationen) ge-
fährdet oder in chemischer Hinsicht mit einem schlechten Zustand zu bewerten. Dies-
bezüglich wird die Infiltration von Rheinwasser eher zu einer Verbesserung der Grund-
wasserbeschaffenheit durch Verdünnung führen. Dies erfolgt unabhängig davon, ob 
es sich um Auswirkungen direkter Infiltration in den Grundwasserleiter oder einen Ein-
strom von Wasser aus dem Tagebausee in oberirdischen Fließgewässern handelt. 
Für die im Untersuchungsgebiet Wirkpfad Wasser vorhandenen GWK werden unter 
Berücksichtigung der Qualität des Rheinwassers die Anforderungen an den guten che-
mischen Zustand gemäß Anlage 2 GrwV erfüllt. Da dies bereits für die GWK im Nah-
bereich des künftigen Tagebausees gilt, sind durch die Infiltration von Rheinwasser, 
auch bei unwahrscheinlichem Abstrom wasserwirt schaftlich relevanter Mengen in 
Richtung Niederlande, keine Auswirkungen auf niederländischem Staatsgebiet zu er-
warten.  
Aufgrund der o. g. Verdünnungseffekte, den sich einstellenden Strömungsverhältnis-
sen und unter Berücksichtigung eines möglichen Rückhalts in der Untergrund-passage 
als auch Lage der Wassergewinnungsstandorte im Umfeld des Tagebau -sees Ham-
bach lassen sich nach aktuellem Kenntnisstand keine erheblich nachteiligen Auswir-
kungen mit der Herstellung des Tagebausees Hambach für das Schutzgut Trinkwasser 
erkennen. Dies gilt insbesondere auch für potentiell grenzüberschreitende Umweltaus-
wirkungen auf die Trinkwassergewinnung in den Grenzbereichen.  
Ergänzend wurde im Rheinwassergütebericht des MUNV eine exemplarische Bewer-
tung der Rheinwasserqualität auf der Grundlage aktueller Daten des Jahres 2019 vor-
genommen. Im Ergebnis wird im Rahmen der Betrachtungen für die Infiltrationsmaß-
nahmen des Tagebaus Garzweiler festgestellt, „dass bei einer Verwendung von Rhein-
wasser zum heutigen Zeitpunkt eine Gefährdung für das Trinkwasser bei einer ange-
passten und ggf. erweiterten Aufbereitung des Rohwassers am Wasserwerksstandort 
nicht zu erwarten ist.“ (MULNV NRW 2022). Dies lässt sich auf das hier gegenständli-
che Vorhaben grundsätzlich übertragen. 
Insgesamt sind  somit mit der Herstellung des Tagebausees erhebliche nachteilige 
grenzüberschreitende Umweltauswirkungen auszuschließen.

7     Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen 
Auswirkungen   
111 
 
7 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich 
der nachteiligen Auswirkungen 
 
Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltauswirkungen wurden voranstehend bei der 
Darstellung der Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter teilweise bereits darge-
stellt. Im Folgenden werden die wesentlichsten Maßnahmen noch einmal dargestellt 
und teilweise weiter vertieft.  
 
7.1 Artenschutzrechtliche Maßnahmen 
 
Artenschutzrechtliche Betroffenheiten durch bergbauliche Tätigkeiten im Tagebau 
Hambach sind bereits im Rahmen des Sonderbetriebsplanes betreffend die arten-
schutzrechtlichen Belange für die Fortführung des Tagebau Hambach bis 2020 (Rest-
fläche des 2. Rahmenbetriebsplans vom 28.11.2011) sowie des 3. Rahmenbetriebs-
planes für die Fortführung des Tagebau Hambach von 2020 bis 2030 vom 01.12.2011 
eingehend geprüft worden. In diesem Zusammenhang wurde ein umfangreich es Pro-
gramm für die Durchführung von Schutz- und Kompensationsmaßnahmen aufgestellt. 
Neben zahlreichen Maßnahmen, die im laufenden Tagebaubetrieb, insbesondere im 
Rahmen der ökologischen Vorfeldkontrolle, durchzuführen sind, um artenschutzrecht-
liche Betroffenheiten möglichst zu vermeiden oder zu minimieren, wurde ein umfang-
reiches Artenschutzkonzept in der Rekultivierung und außerhalb des Tagebaus umge-
setzt, um betroffenen Arten einen Ausweichlebensraum zur Verfügung zu stellen.  
In diesem Zusammenhang wurden Maßnahmen im Umfang von ca. 700 ha im Offen-
land und ca. 780 ha im Wald außerhalb des Tagebaus umgesetzt. Hinzu kommen viele 
hundert Hektar rekultivierter Flächen.  
Das in den v. g. bergbehördlich zugelassenen Betriebsplänen festgelegte Konzept zur 
Vermeidung artenschutzrechtlicher Betroffenheiten ist mittlerweile vollständig umge-
setzt bzw. wird im Fall einzelner Maßnahmen weiterhin fortgeführt. 
Darüber hinaus hat die Bergbautreibende für die Bechsteinfledermaus im Rahmen ih-
res Konzeptes zur langfristigen  Biotopvernetzung der verbleibenden Wälder ergän-
zende Maßnahmen vorgesehen und bereits weitgehend umgesetzt, um die Anbindung

7     Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen 
Auswirkungen   
112 
 
an das bestehende Artenschutzkonzept langfristig zu sichern, die Verfügbarkeit geeig-
neter Nahrungsräume zu erhöhen und die Konnektivität mit den umliegenden Waldle-
bensräumen zu verbessern.  
Die Wirksamkeit der artenschutzrechtlichen Maßnahmen wird nach Maßgabe bergbe-
hördlicher Auflagen im Rahmen eines umfassenden Berichtsprogrammes fortlaufend 
kontrolliert. Anlass zur Korrektur oder Ergänzung dieser Maßnahmen hat sich bislang 
nicht ergeben.  
 
7.2 Kompensationsmaßnahmen gemäß Eingriffsregelung 
 
Im Fachbeitrag Natur und Landschaft, der durch das Büro Froelich & Sporbeck erstellt 
wurde, wurde geprüft, ob es im Zusammenhang mit der Fortführung des Tagebaus in 
der geänderten Form zu erheblichen, nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen von Na-
tur und Landschaft kommen kann, die zur Abarbeitung der Eingriffsregelung gemäß 
§§ 14 und 15 BNatSchG bzw. §§ 30 und 31 LNatSchG NRW ermittelt und kompensiert 
werden müssen. 
Die Schutzgüter Tiere / Pflanzen / Biologische Vielfalt, Boden und das Landschaftsbild 
werden durch das Vorhaben in der geänderten Form erheblich, nämlich durch direkte 
Flächeninanspruchnahme, beeinträchtigt. Diese Beeinträchtigungen sind n icht ver-
meidbar, ihnen wird aber mit Vermeidungs -, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen be-
gegnet. 
Es erfolgt eine nahezu vollständige Eingriffskompensation durch die RWE Power AG 
mit Maßnahmen der Wiedernutzbarmachung nach Ende des Tagebaus (Bestandswert 
278.878.600 abzgl. Planungswert 266.620.000 = Unterdeckung von 12.258.600 Punk-
ten, entspricht weniger als 4,4  %) durch bereits genehmigte Braunkohlenrahmenbe-
triebspläne. 
Darüber hinaus wurden bereits multifunktionale Maßnahmen außerhalb des Abbauge-
bietes Tagebau Hambach für den Artenschutz umgesetzt, die einen zusätzlichen und 
eigenständigen ökologischen Wert haben. Der ökologische Wert dieser Artenschutz-
maßnahmen außerhalb des Abbaugebietes beträgt 40.007.800 Wertpunkte. Hiermit 
kann die ermittelte Unterdeckung von 12.258.600 Punkten ohne weiteres kompensiert

7     Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen 
Auswirkungen   
113 
 
werden. Aufgerechnet mit dem Planungswert des Tagebaugebietes (12.258.600 
Punkte) ergibt sich somit, dass der ökologische Bedarf zur Kompensation des tage-
baubedingten Eingriffs unter Berücksichtigung der Ver kleinerung der Tagebaufläche 
vollständig kompensiert werden kann und Artenschutzmaßnahmen mit einem ökologi-
schen Wert von 27.749.000 Wertpunkten überschüssig verbleiben. 
Nicht vermeidbare Beeinträchtigungen können größtenteils durch Ausgleichsmaßnah-
men kompensiert werden. Hier spielt die Rekultivierung der Bergbaufolgelandschaft 
eine zentrale Rolle. Im Zusammenhang mit der Änderung des Braunkohlenplans Teil-
plan 12/1 sind folgende Rahmenbedingungen für die Rekultivierung formuliert worden:  
- Im Bereich der verkleinerten Abbaufläche gemäß Änderung des Braunkohlen-
plans Teilplan 12/1 erfolgt noch eine Inanspruchnahme von landwirtschaftlich 
genutzten Flächen in einer Größenordnung von etwa 325  ha. Der Gesamt-In-
anspruchnahme von Ackerflächen im Tagebau Hambach im U mfang von ca. 
2.920 ha steht eine Wiedernutzbarmachung von etwa 275 ha in der Rekultivie-
rung gegenüber. Zur ökologischen Optimierung der Wiedernutzbarmachung ist 
vorgesehen, die rekultivierten Landschaften mit einem hohen Angebot von Zu-
satzstrukturen und Sonderkulturen für die Arten der offenen Feldflur zu verse-
hen (mindestens 5  % der rekultivierten landwirtschaftlichen Fläche). Rekulti-
vierte Agrarlandschaften mit einem so hohen Anteil an Zusatzstrukturen sind 
als ökologisch wertvoller einzustufen als die Flächen im Tagebauvorfeld. 
- Im Bereich der verkleinerten Abbaufläche werden noch rund 17 ha Wald in An-
spruch genommen. Dem Verlust von insgesamt etwa 3.170 ha Wald im Tage-
bau stehen Aufforstungen in der Rekultivierung von etwa 2.745 ha Fläche ge-
genüber. Die Waldflächen werden überwiegend mit den gebietstypischen wald-
bildenden Baumarten – Buche und Eiche als Bestandsbildner – mit ihren jewei-
ligen Mischbaumarten direkt bepflanzt. Nadelholzanteile werden in den rekulti-
vierten Wäldern geringgehalten (maximal 10  %). Übergänge zwischen Wald 
und Offenland werden durch großräumige Kraut - und Wegsäume (Breite: min-
destens 10 m) gestaltet. So entstehen Waldflächen, die sich nachhaltig und na-
turnah entwickeln. 
- In die forstliche Wiedernutzbarmachung werden zudem Gewässer integriert, die 
die Biotopfunktionen der vorhabenbedingt beanspruchten Gewässer und ihrer 
Uferbereiche übernehmen und den Ansprüchen der vom Vorhaben betroffenen

7     Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen 
Auswirkungen   
114 
 
gewässergebundenen Arten gegenüber. Hier entstehen zudem auch die Bio-
topkomplexe, die den kleinflächig wechselnden Lebensräumen der Abgrabun-
gen im Tagebauvorfeld entsprechen sowie weitere kleinflächige Offenland- und 
Halboffenlandbereiche, die in Wechselwirkung mit den Waldbereichen zu einer 
Steigerung der Biodiversität beitragen. 
Die beschriebenen Maßnahmen sind geeignet, vorhabenbedingte Beeinträchtigungen 
auf ein Mindestmaß zu reduzieren, sodass die Auswirkungen des Vorhabens zusam-
menfassend wie folgt einzuschätzen sind: 
1. Keine Beeinträchtigungen verbleiben für die klimatischen Verhältnisse  und 
das Landschaftsbild.  
2. Vereinzelte Beeinträchtigungen können durch Inanspruchnahme von Bioto-
pen und faunistischen Lebensgemeinschaften entstehen. Diesen wird jedoch 
durch die umfangreiche Maßnahmenplanung begegnet. Die Altwälder des 
Hambacher Forstes bleiben nun erhalten. Sowohl durch Grundwasserabsen-
kungen und / oder Grundwasseraufhöhungen im Zeitraum 2021 - 2200 sind 
keine negativen Biotopveränderungen zu erwarten. Generell ist der Grund-
wasserwiederanstieg im Umfeld nach Ende des Tagebaus Hambach positiv 
zu bewerten. 
3. Die Auswirkungen des Tagebaus auf den Boden sind differenziert zu betrach-
ten. Die natürliche Bodenstruktur geht nachhaltig verloren und lässt sich auch 
im Rahmen der Rekultivierung nicht vollständig wiederherstellen. Die Ertrags-
fähigkeit und die ökologische Funktionsfähigkeit der Böden können jedoch im 
Rahmen der Rekultivierung wiederhergestellt werden, sodass keine erhebli-
chen Beeinträchtigungen mehr verbleiben. 
4. Auswirkungen des Tagebaus auf das Grundwasser entstehen durch die 
Sümpfungsmaßnahmen. Nach dem Abschluss der bergbaulichen Tätigkeit 
und der Einstellung der Maßnahmen zur Grundwasserabsenkung werden die 
Grundwasserverhältnisse noch über einen langen Zeitraum gegenüber dem 
ursprünglichen Zustand stark verändert sein. Die Grundwasserstände werden 
jedoch sukzessive wieder ansteigen und in einigen Jahrzehnten wieder ein 
weitgehend unbeeinflusstes natürliches Niveau erreicht haben. 
Zusammenfassend sind somit keine weiteren Maßnahmen bzgl. der Eingriffsregelung 
hinsichtlich der Änderung des Braunkohlenplans Teilplan 12/1 notwendig. Der Eingriff

7     Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen 
Auswirkungen   
115 
 
in Natur und Landschaft durch das geänderte Vorhaben wurde bereits von der RWE 
Power AG kompensiert. Mit den bereits umgesetzten Maßnahmen ist das Vorhaben in 
sich ausgeglichen. 
Somit ist das Vorhaben in der geänderten Form mit der gesetzlichen Eingriffsregelung 
gemäß §§ 14 und 15 BNatSchG bzw. §§ 30 und 31 LNatSchG NRW vereinbar. 
 
7.3 Immissionsschutzmaßnahmen Staub 
 
Zur Minderung der Staubimmissionen des Tagebaus stehen, geregelten Maßnahmen, 
eine Vielzahl von Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik zur Verfügung, die 
auch umgesetzt werden. Zur Minderung des Staubaustrages aus dem Tagebau bzw. 
der tagebaubedingten Staubimmissionen werden die im Folgenden aufgeführten, 
technisch erprobten Maßnahmen geplant b zw. bereits eingesetzt. Sie entsprechen 
dem Stand der Technik und werden nach den jeweiligen Erfordernissen und witte-
rungsbedingten Möglichkeiten durchgeführt. 
Planerische Maßnahmen 
Die Begrünung durch Graseinsaat von Böschungs - und Bermenflächen zum Schut z 
gegen Staubaufwirbelungen wird ebenso fortgesetzt wie die temporäre Aufforstung 
von Böschungsflächen mit längerer Standzeit. Darüber hinaus sind Kehrmaschinen 
und flächig reinigende Saugfahrzeuge zur Minderung der Staubemissionen auf den 
befestigten Wegen in den Tagebaubereichen im Einsatz. 
Das befestigte Wegenetz wird fortlaufend ergänzt. Ortsfeste Wege im Tagebau und im 
Bunkerbereich erhielten eine Bitumendecke. Zur Wegebefeuchtung stehen verschie-
dene Berieselungsfahrzeuge zur Verfügung, die insbesonder e auf den stark befahre-
nen Betriebswegen und den Hilfsgerätetransportwegen, die mit geeigneten Materialien 
befestigt und vermörtelt sind, während der sommerlichen Trockenperioden eingesetzt 
werden. Diese Fahrzeuge benetzen die Wege mit Brauchwasser oder ei ner verdünn-
ten Calciumchlorid-, bzw. Magnesiumchlorid-Lösung.

7     Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen 
Auswirkungen   
116 
 
Technische Maßnahmen 
Unabhängig von den im Sonderbetriebsplan Feinstaub (s. o.) geregelten Maßnahmen, 
werden länger liegende und zur Staubemission neigende Flächen, die aus sterilem 
Material o der Kohle bestehen, ebenso wie exponierte Böschungen mit einer ange-
spritzten Grasmischung begrünt, mit Wintergetreide oder beispielsweise Raps einge-
sät, mit Hilfe von Muldenkippern mit nicht flugfähigem Material, wie beispielsweise 
Kompost, abgedeckt oder durch Beregnungsmaßnahmen geschützt. Böschungen 
werden bepflanzt. 
Auf den kurzlebigen Kohleflächen der Gewinnungssohlen werden mobile Beregnungs-
maschinen eingesetzt. Diese Beregnungsmaschinen können durch weitere Flächen-
regner (ortsveränderliche Eigenbauten) auf den Sohlen und der Kippe ergänzt werden. 
Zudem sind an den Bandgerüsten montierte Großflächenregner je Gewinnungsförder-
weg im Einsatz. Außerdem findet im Bandsammelpunkt eine automatische Beregnung 
durch Regner statt. 
Im Tagebau Hambach sind bzw. we rden Sprühmaste am Tagebaurand in Höhe von 
Ortschaften aufgestellt und entsprechend dem Abbaufortschritt umgesetzt. Die Sprüh-
mastgalerien werden automatisch in Abhängigkeit von Windrichtung, Temperatur und 
Niederschlag zugeschaltet. 
Im Bereich des Kohlebun kers und des Bandsammelpunktes sind Oberflächenbereg-
nungen installiert, die die befestigten Flächen feucht halten und damit wirkungsvoll die 
Staubentwicklung verhindern. Die Anlagen werden zentral in Abhängigkeit von Nieder-
schlag und Temperatur gesteuert. 
Ferner erfolgt der Einsatz von Bedüsungs- und Befeuchtungsanlagen im Schaufelrad-
bereich und an Beladungen einzelner Bagger und an Bunkergeräten sowie an einigen 
Kohleförderwegen. Alle Bänder und die Bandschleifenwagen des Bunkers sind mit 
nassen Gurtreinigungsanlagen versehen. 
Durch den Einsatz von Netzen an ausgewählten Einbaustellen ist ein wirkungsvoller 
Staubschutz in diesem Bereich gegeben. Zudem sind Staubschutzhauben an allen 
Übergaben des Bandsammelpunktes installiert und die Bandanlagen im Bereich des 
Kohlebunkers mit Staubschutzhauben abgedeckt. Alle diese Maßnahmen, zu denen

7     Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen 
Auswirkungen   
117 
 
auch die am Tagebaurand aufgeschütteten und aufgeforsteten 6 m hohen Immissions-
schutzdämme zählen, haben zum Ziel, die Staubaufwirbelungen aus Bereichen mit 
flugfähigen Bodenarten zu minimieren und die Staubimmissionen zu reduzieren. 
 
7.4 Immissionsschutzmaßnahmen Lärm 
 
Zur Minderung der Geräuschimmissionen des Tagebaus stehen eine Vielzahl von 
Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik zur Verfügung. Die Anforderungen 
des Standes der Technik sind in den Richtlinien der Bezirksregierung Arnsberg – Ab-
teilung Bergbau und Energie in NRW – zum Schutz der Nachbarschaft und der Allge-
meinheit vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Immissionen aus Tagebauen 
vom 01.03.2016 sowie in deren Anhang befindlichen Leitlinie über den Stand der Tech-
nik beim Lärmschutz in Braunkohlentagebauen vorgegeben. Bezogen auf die Ortsla-
gen, auf die Immissionen des Tagebaubetriebes einwirken, kann aufgrund der bishe-
rigen Erfahrungen im Rheinischen Revier davon ausgegangen werden, dass es in 
Folge des Änderungsvorhabens nicht zu schädlichen Umwelteinwirkungen kommen 
wird. 
 
7.5 Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers 
 
Maßnahmen, auf deren Grundlage die wasserwirtschaftlich relevanten Wirkfaktoren 
grundsätzlich vermieden oder minimiert werden, werden durch die RWE Power AG 
vorsorglich vorgesehen, resultieren aus den berg - und wasserrechtlichen Nebenbe-
stimmungen zum laufe nden Tagebaubetrieb einschließlich der damit verbundenen 
Gewässerbenutzungen.  
Sie stehen i. d. R. im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Vermeidung der wei-
teren Zustandsverschlechterung und zur Erreichung des bestmöglichen Zustands/Po-
tenzials als Grundvoraussetzung zur Inanspruchnahme von Abweichungen und Aus-
nahmen von den Bewirtschaftungszielen nach § 30 Satz 1 Nr. 4 WHG entsprechend 
den Darlegungen im HGP BK.

7     Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen 
Auswirkungen   
118 
 
Um eine relevante Versauerung und einen Stoffaustrag aus dem Kippenkörper in das 
obere Grundwasserstockwerk der Erft-Scholle zu vermeiden, sind unter Nebenbestim-
mung Nr. 3.5 der Zulassung des 2. Rahmenbetriebsplanes verschiedene Maßnahmen 
festgelegt worden.   
Im Bereich des Tagebaus Hambach werden die Maßnahmen A1 (Selektive Verkip-
pung) und A2 (Optimierte Lage der Sohlen) umgesetzt.  
Maßnahme A 1: Das versauerungsempfindliche Abraummaterial wird im unteren Be-
reich der Kippe und der nicht versauerungsfähige Abraum im oberen Kippenbereich 
eingebracht (selektive Verkippung). Dadurch wird sichergestellt, dass das nach Tage-
bauende aus dem oberen Kippenbereich in den angrenzenden Grundwasserleiter des 
Tagebauvorfelds abströmende Grundwasser unbelastet ist.  
Maßnahme A 2:  Die Sohleneinteilung auf der Gewinnungsseite wird hinsichtlich der 
Höhenlage derart optimiert, dass die Abbaustrossen möglichst in nicht versauerungs-
fähigem Material angeordnet sind. Dadurch wird die Zersetzung des Pyrits infolge Luft-
zutritts und damit die Säurebildung vermindert. 
Durch die „Selektive Verkippung“ wird das Ausmaß der Pyritoxidation verringert, indem 
bei der Umlagerung des Materials im Gewinnungs - und Verkippungsbereich die Ab-
raummassen mit höheren Pyritgehalten in den tieferen Kippenbereichen verkippt wer-
den. Hierdurch wird der Abstrom von Pyritoxidationsprodukten insbesondere i m obe-
ren Grundwasserleiter reduziert.  
Gemäß der optimierten Maßnahme A1 ist entsprechend der Maßgabe im Sonderbe-
triebsplan H 2009/03 das Abraummaterial im Tagebau Hambach so in der nordöstli-
chen Kippe anzuordnen, dass sich im Zustrombereich des oberen Grundwasserleiters 
(sogenannter Kippenkeil) möglichst wenig versauerungsempfindliches Material befin-
det. Hierzu wird ein sogenannter Kippenkeil ausschließlich aus Material der Klasse 1 
unter Berücksichtigung eines Anteils von 50 % quartärem, pyritfreiem Mater ial aufge-
baut und in der Tiefe an den obersten flächig verbreiteten Grundwasserstauer Horizont 
13 angebunden. Hierdurch strömt – nach erfolgtem Grundwasserwiederanstieg – dem 
oberen Grundwasserleiter ein weitgehend von Pyritoxidationsprodukten unbeeinfluss-
tes Grundwasser zu. Die bevorzugte Behandlung des oberen Grundwasserleiters dient 
sowohl zum Schutz der daraus gespeisten grundwasserabhängigen Landökosysteme

7     Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich d er nachteiligen 
Auswirkungen   
119 
 
und Oberflächengewässer als auch den im oberen Grundwasserstockwerk angesie-
delten sonstigen Grundwassernutzungen (Wasserversorgung). In den tieferen Grund-
wasserleitern werden die Sulfatausbreitung und die Ausbreitung sonstiger Pyritoxida-
tionsprodukte nicht unterbunden, sondern dem langfristigen natürlichen Abbau über-
lassen (z. B. durch mikrobakteriell en Abbau und Wiederfestlegung als FeS2).  Erfor-
derlichenfalls werden zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung entsprechend 
Maßnahmen ergriffen.  
Im Rahmen der Maßnahme „Optimierte Lage der Sohlen“ (sogenannte A2 -Maß-
nahme) wird die Luftexposition der  stärker pyrithaltigen Schichten dadurch minimiert, 
dass Tagebausohlen – die das dort oberflächennah anstehende Material länger dem 
Luftzutritt aussetzen – in Bereiche gelegt werden, die möglichst pyritarm sind.   
Insoweit werden durch die selektive Verkippung von Abraummaterial mit höheren Py-
ritgehalten und die Optimierung der Lage der Tagebausohlen alle praktisch geeigneten 
Maßnahmen umgesetzt. 
Mit den wasserhaushaltsbezogenen Nebenbestimmungen der Zulassung des 3. RBP 
(Ziff. 1.3.3.) ergehen Anforderungen  im Zusammenhang mit der Grundwasserabsen-
kung, der Beseitigung des Sümpfungs - und Grubenwassers, dem Tagebausee und 
dem Grundwasserwiederanstieg sowie der Gewässerbeseitigung. Enthalten sind u. a. 
Bestimmungen zur Beschränkung der Sümpfung auf ein minimale s Maß, zur Bereit-
stellung von Ausgleichs-, Ersatz- und Ökowasser auch nach Ende des Braunkohlenab-
baus, zur Einhaltung qualitativer Anforderungen einzuleitender Wässer sowie eben-
falls zur Vermeidung und Minimierung von Versauerungsprozessen in und Stoffaus-
trag aus der Kippe. 
Die Nebenbestimmungen zum 3. RBP werden durch die Nebenbestimmungen zur 
wasserrechtlichen Zulassungen von Gewässerbenutzungen aufgegriffen und weiter-
geführt.  
Das Gebot der minimalen Sümpfung zählt ebenfalls zu den Maßnahmen der Verringe-
rung nachteiliger Auswirkungen. Dabei ist die Entwässerung grundlegend örtlich und 
zeitlich so zu betreiben, dass für das jeweilige Ziel der Grundwasserabsenkung zur 
Einhaltung der Standsicherheit der Tagebauböschungen nur das geringstmögliche 
bzw. erforderliche Vorratsvolumen gesümpft wird.

7     Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen 
Auswirkungen   
120 
 
Des Weiteren werden geringe Mengen Sümpfungswasser in kleinere Oberflächenge-
wässer der Erft Scholle eingeleitet. Die Auswirkungen der Sümpfung des Tagebaus 
Hambach innerhalb der Erft-Scholle und linksrheinischen Kölner Scholle werden in ei-
nem behördlichen, wasserwirtschaftlich-ökologischen Monitoring beobachtet, kontrol-
liert, gesteuert und bewertet. Die Einrichtung des Monitorings erfolgte gemäß Neben-
bestimmung 6.6.1 der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Fortführung der Sümpfung des 
Tagebaus Hambach vom 18.03.2021 (Az.: 61h 2 -7-2015-1) und wird durch die Ge-
wässeraufsichtsbehörde geleitet und gesteuert sowie der konkrete Beobachtungsge-
genstand und -umfang im Rahmen dessen mit den beteiligten Fachbehörden und  
-stellen abgestimmt.  
Für die Einleitungen in die Erft (bei Thorr, Bohlendorf, Pfaffendorf) hat die Bergbautrei-
bende mit den Antragsunterlagen umfangreiche Maßnahmen zur Minimierung der 
Auswirkungen aufgeführt. Sie umfassen: 
- Maßnahmen zur Vermeidung von Stoffeinträgen in  die Erft durch den optimierten 
Betrieb des Brunnen- und Leitungssystems und der Tagebauwasserhaltung sowie 
durch verstärkte Nutzung eisenreicher Wässer zur Kraftwerkswasserversorgung, 
- Maßnahmen zur Aufbereitung des einzuleitenden Wassers durch den Betrieb  der 
Grubenwasserreinigungsanlage Oberzier und der Sauerstoffanreicherungsanlage 
Thorr, 
- Maßnahmen zur Reduzierung der thermischen Belastung der Erft durch Überlei-
tung von Sümpfungs- und Grubenwasser mittels Wiebachleitung III / Pumpstation 
Götzenkirchen zum Rhein und die Intensivierung der Direktzuleitung zu den Kraft-
werken. 
Sämtliche derzeit vorliegenden Zulassungen für Einleitungen in Oberflächengewässer 
setzen zudem – neben maximalen Einleitmengen – Anforderungen an das einzulei-
tende Wasser fest, bezogen auf die Parameter Temperatur, pH-Wert, Sauerstoff, ab-
filtrierbare Stoffe, Sulfat und Gesamt-Eisen.

7     Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen 
Auswirkungen   
121 
 
7.6 Maßnahmen zur Standsicherheit der Böschungen 
 
Im Zusammenhang mit der Standsicherheit der Böschungen ergeben sich nur im Fall 
eines Eintretens von Risiken  Wirkfaktoren, wie z. B. die Instabilität oder das Abrut-
schen von Böschungen, die bspw. zu einer Beschädigung von Kultur- und Sachgütern 
im Nahbereich des Tagebaus führen können.  
Die Standsicherheit der Böschungen ist daher vor allem in Bezug auf mögliche  Aus-
wirkungen auf die im nahen Umfeld gelegenen Siedlungen und vorhandenen Sachgü-
ter zu sehen. Zur Standsicherheit der Böschungen beim bestehenden und bis zum 
Ende der Kohlegewinnung im Jahr 2029 fortzuführenden Tagebaubetrieb siehe die 
Ausführungen in der Bestandsaufnahme zum Kulturellen Erbe und sonstigen Sachgü-
tern. 
Es werden umfassende Maßnahmen zur Gewährleistung der Standsicherheit der See-
böschungen ergriffen. Im Einzelnen:  
Untersuchungen 2010 
Anhand von Standsicherheitsberechnungen an repräsentative n geologischen Schnit-
ten wurde die grundsätzliche gebirgsmechanische Machbarkeit eines Tagebausees 
und die Standsicherheit der Seeböschungen  für den Zeitraum der Seebefüllung und 
den Endzustand für zwei mögliche Seevarianten des seinerzeit geplanten Tageba us 
Hambach im Zusammenhang mit dem 3. Rahmenbetriebsplan für die Zeit ab 2020 
nachgewiesen. 
Obwohl vorgesehen war, die Planung eines Sees erst im Zuge des 4. Rahmenbe-
triebsplans für den Zeitraum nach 2030 zu konkretisieren, wurde dabei in 2010 bereits 
die grundsätzliche Vereinbarkeit des 3. Rahmenbetriebsplanes mit einem zukünftigen 
Tagebausee exemplarisch standsicherheitlich untersucht. Die Untersuchung erfolgte 
zugleich in der Umsetzung der Ziffer 3.6 der Richtlinien zum Teilplan 12/1 in Bezug auf 
die Standsicherheit der Böschung bei der Seebefüllung. 
Die Untersuchungen wurden entsprechend der in 2010 für NRW gültigen Richtlinie für 
Standsicherheitsuntersuchungen (RfS, Fassung vom 16.05.2003) durchgeführt. Da-
nach wurden für die bleibenden Böschungen auch Einwirkungen infolge Erdbeben an-
gemessen berücksichtigt.

7     Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen 
Auswirkungen   
122 
 
Die Standsicherheitsuntersuchungen wurden anhand von fünf mit der Bergbehörde 
vorlaufend abgestimmten geologischen Schnittlagen durchgeführt und in Form einer 
planerischen Mitteilung vom 01.07.2010 v orgelegt. Insgesamt wurden die Endbö-
schungssysteme von zwei möglichen Tagebauseevarianten hinsichtlich ihrer Standsi-
cherheit als Seeböschungen für verschiedene Lastfälle (unterschiedliche Befüllungs-
stände, Erdbebenansatz) untersucht. Zusätzlich wurde die Standsicherheit der damals 
geplanten temporären Randböschungssysteme im Auskohlungszustand geprüft. 
Die Untersuchungsbereiche berücksichtigten dabei insbesondere die Ortschaften Ber-
rendorf / Wüllenrath, Buir und Ellen sowie die verlegte Autobahn A4 und das FFH-
Gebiet Steinheide als zu schützende Objekte im Sinne der RfS. Sowohl für den dau-
erhaften Endzustand mit vollständig gefülltem See als auch für die Befüllungsphase 
des Sees wurden für die Böschungssysteme seismische Lasten infolge möglicher Erd-
beben mit einbezogen. Schädliche Auswirkungen auf die im Böschungsrandbereich 
liegenden Wohnsiedlungen können damit ausgeschlossen werden. 
Das seinerzeit untersuchte Seekonzept sah grundsätzlich Kippenanschüttungen im 
Bereich der geschnittenen Randböschungen vor, die mit einer Generalneigung von 
rund 1:3 vorgesehen waren. In einer Schnittlage wurde eine gesch nittene Seebö-
schung untersucht. Seeböschungen werden im Rheinischen Revier als dauerhaft ge-
nutzte Endböschungen auf Grundlage standsicherheitlicher Untersuchungen und Er-
fahrungen grundsätzlich mit Generalneigungen von 1:5 geplant. 
 
Abbildung 11:  Böschungsgestaltung der Tagebauseen im Rheinischen Revier (schematisch)   
   (Quelle: Froelich & Sporbeck, 2023)

7     Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen 
Auswirkungen   
123 
 
Für den Tagebausee Hamba ch ist eine Fremdbefüllung mit Wasser aus dem Rhein 
(vgl. Braunkohlenplanverfahren Rheinwassertransportleitung) vorgesehen, die durch 
Zuführung von Sümpfungswasser aus den Tagebauseebegleitbrunnen ergänzt wird. 
Damit ist sichergestellt, dass der Seewasserspiegel zu jedem Zeitpunkt der Befüllung 
stets oberhalb des umgebenden Grundwassers liegt. Die Wasserströmung ist damit 
günstig für die Standsicherheit vom See aus ins Gebirge gerichtet, so dass Erosions-
effekte durch aus der Böschung austretendes Grundwasser ausgeschlossen sind. 
 
Abbildung 12:  Befüllungskonzept für die Tagebauseen im Rheinischen Revier     
   (Quelle: Froelich & Sporbeck, 2023) 
 
In der o. g. planerischen Mitteilung vom 01.07.2010 wurde die grundsätzliche standsi-
cherheitliche Machbarkeit der Randböschungen für das weitere seinerzeit geplante 
Abbaufeld und der Endböschungssysteme für die beiden betrachteten Tagebausee-
varianten Hambach nachgewiesen. 
Dieser Nachweis wurde durch eine fachliche Stellungnahme des Geologischen Diens-
tes NRW und den diesbezüglichen Prüfvermerk der Bergbehörde vom 23.02.2011 be-
stätigt. 
Untersuchungen 2022  
Der Nachweis zur Machbarkeit der Standsicherheit f ür die Endböschungen der aktu-
ellen und gemäß LE 2021 geänderten Tagebauplanung wurde de r Bergbehörde ent-
sprechend der Nebenbestimmung 14 der Zulassung f ür den Hauptbetriebsplan des 
Tagebaus Hambach für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2024 Ende 2022 mit einer

7     Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen 
Auswirkungen   
124 
 
weiteren Planerischen Mitteilung vorgelegt, wobei dabei insbesondere die geologi-
schen und hydrogeologischen Verhältnisse sowie die zu schützenden Objekte folgen-
der Böschungsbereiche berücksichtigt wurden: 
- Standsicherheit des Restseeböschungssystems im Bereich der lnnenkippe 
- Standsicherheit des Restseeböschungssystems vor der Ortslage Elsdorf 
- Standsicherheit des Restseeböschungssystems vor dem Hambacher Forst 
- Standsicherheit des Restseeb öschungssystems im Übergangsbereich zur 
Manheimer Bucht 
Das untersuchte B öschungsdesign und die geplante Ausgestaltung der Seeb ö-
schungssysteme orientiert sich i. W. an den bereits durchgef ührten Untersuchungen 
zur Machbarkeit von Tagebauseen im Rheinischen Revier und unterscheidet sich da-
mit prinzipiell nicht von den Untersuchungen aus 2010. Dies bedeutet grunds ätzliche 
Generalneigungen für die Seeböschungssysteme von 1:5 sowie Neigungen der Ein-
zelböschungen von 1:2,5 f ür die sp äteren Unterwasserböschungen. Die unmittelbar 
unterhalb der Wellenschlagzone angelegte Einzelböschung ist mit einer Neigung von 
1:5 geplant. Für die Überwasserböschungen oberhalb der Wellenschlagzone ist grund-
sätzlich eine Neigung von 1:3 vorgesehen. Im Rahmen der gutachterlichen Untersu-
chungen der Massenbilanz f ür den Tagebau Hambach ( Überprüfung der Abraumbi-
lanzierung und geplante(n) Böschungssysteme der RWE Power AG im Tagebau Ham-
bach und Erfordernis der Inanspruchnahme der Manheimer Bucht vom 11.02.2022) 
wurde die geplante Generalneigung der Seeböschungen bestätigt.  
Die Wellenschlagzone wurde auf Grundlage von Prognosen hinsichtlich der zu erwar-
tenden Windwellen mit eine r Neigung von 1:25 bzw. 1:30 und einer Breite von i.d.R. 
100 bis 120 m (von + 63 m NHN bis + 67 m NHN) berücksichtigt. Für das Plateau vor 
Elsdorf, auf dem gem äß der Planung der Stadt Elsdorf und der Neuland Hambach 
GmbH nach Abschluss der Rekultivierung ein Seequartier errichtet werden soll, sind - 
unabhängig vom Nachweis der Standsicherheit der B öschung - im Bereich des End-
wasserspiegels technische Maßnahmen zur Böschungs- und Erosionssicherung vor-
gesehen, um die Funktion der dort fehlenden Wellenschlagzo ne zu kompensieren. 
Sollte die Herstellung eines Seequartiers seitens der Stadt Elsdorf in den kommenden 
Jahren nicht weiterverfolgt werden, wird durch die Bergbautreibende in diesem Be-
reich, vor Erreichen des Zielwasserspiegels, ebenfalls eine Wellenschla gzone mit ei-
ner entsprechenden Neigung hergestellt.

7     Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen 
Auswirkungen   
125 
 
Bezogen auf die untersuchten geologischen Schnitte wird der geplante Tagebausee 
bei einem Einstauziel von + 65 m NHN maximale Seetiefen von rund 130 m bis 360 m 
erreichen, womit der Tagebausee Hambach zukünftig den tiefsten See Deutschlands 
bilden wird. In der Manheimer Bucht sind maximale Seetiefen von rund 30 m vorgese-
hen. 
Die Standsicherheiten der geplanten Seeböschungssysteme wurden (sowohl 2010 als 
auch 2022) mit zwei verschiedenen Methoden berechnet.  Dies sind die Lamellenme-
thode nach dem Berechnungsverfahren Bishop f ür kreiszylindrische Gleitflächen und 
die Methode der zusammengesetzten Bruchmechanismen mit geraden Gleitfugen (so-
genannte Starrk örpermethode - SKM), die besonders f ür die Ber ücksichtigung von 
Störungen und/oder sedimentationsbedingten Schwächezonen in Form geringmächti-
ger bindiger Schichten geeignet ist. Bei beiden Methoden wurde entsprechend der RfS 
die globale Sicherheit nach Fellenius ermittelt und berücksichtigt. 
Für die bleibenden gekippten Tagebauseeböschungen wurde die Standsicherheit aus-
schließlich mittels Gleitkreisen geprüft, da im Kippenkörper weder Verwerfungszonen 
noch sedimentationsbedingte Schwächezonen auftreten können. 
Um für die Seeböschungen verschiedene Betriebszustände abbilden zu können, wur-
den in den geologischen Schnitten verschiedene Annahmen für die Höhe des Außen-
wasserspiegels (Seewasserspiegel) getroffen. Hierbei sind, wie für solche Betrachtun-
gen üblich, Zustände mit den Befüllungsvariationen (0/3, 1/3, 1/2, 2/3 und 3/3) berück-
sichtigt worden. 
Zusätzlich wurden f ür die Untersuchungen der bleibenden Seeb öschungen f ür den 
Befüllungszeitraum und den Endzustand in Übereinstimmung mit den Vorgaben der 
RfS seismische Belastungen mittels pseudo -statischer Berechnung b erücksichtigt. 
Dabei ist f ür bleibende Böschungssysteme bis zum Erreichen des endg ültigen Was-
serstandes (Bef üllungsphase) sowie f ür bleibende Einzelb öschungen der Seeb ö-
schungssysteme eine Wiederkehrperiode von T = 500 Jahren (Bemessungserdbeben 
1) und für bleibende Seeböschungssysteme nach Erreichen des endgültigen Seewas-
serstandes (Endzustand) eine Wiederkehrperiode von T = 2500 Jahren (Bemessungs-
erdbeben 2) zu berücksichtigen.

7     Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen 
Auswirkungen   
126 
 
Die durchgeführten Standsicherheitsberechnungen für die Teilböschungssysteme und 
für das Gesamtb öschungssystem der hier untersuchten Profile zeigen ausnahmslos 
ausreichend hohe Standsicherheiten. Das bei Ansatz von Erdbeben ma ßgebliche 
Grenzgleichgewicht von 1,00 wird weder erreicht noch unterschritten. 
Die grundsätzliche geotechnische Machbarkeit der untersuchten Endb öschungssys-
teme ist im Hinblick auf die standsicherheitlichen Aspekte demnach auch unter Erdbe-
beneinfluss für den derzeitigen Kenntnisstand der geologischen, hydrologischen und 
geomechanischen Einflussfaktoren für den Befüllungszeitraum und für den dauerhaf-
ten Endzustand nachgewiesen. 
Konkretisierte Untersuchungen (z. B. zur Ausgestaltung der Wellenschlagzone, Ab-
deckschicht etc.) zu den Tagebauseeböschungen mit jeweils aktuellen geologischen, 
hydrologischen und geomechanischen Arbeitsunterlagen werden im Rahmen der wei-
teren Planungs- und Genehmigungsschritte erfolgen. Diese stellen die hier gezeigte 
grundsätzliche geotechnische Machbarkeit im Hinblick auf die Standsicherheit nicht in 
Frage, können aber u. U. zu notwendig en Detailanpassungen der B öschungsgestal-
tungen führen. 
Die standsicherheitliche Untersuchung wurde der Bergbeh örde, wie oben beschrie-
ben, im Rahmen einer sog. Planerischen Mitteilung vorgelegt und wird gem äß dem 
RfS-konformen Prozess unter Einbindung des G eologischen Dienstes NRW (ingeni-
eurgeologische Fachprüfung) nun durch die Bergbehörde (bergbautechnische/bergsi-
cherheitliche Aspekte) geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung wird in einem Prüfvermerk 
der Bergbehörde zusammengefasst.  
 
7.7 Überwachung der Seeböschungen 
 
Bei der Durchführung von Tagebauvorhaben ist hinsichtlich der vorliegenden Erdbe-
bengefahr in der Niederrheinischen Bucht die Gestaltung der Tagebauböschungen 
das Ergebnis eines langfristigen, umfangreichen und sorgfältigen Planungs - und Ge-
nehmigungsprozesses. In diesen Prozess fließen sowohl langjährige betriebliche Er-
fahrungen als auch aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse ein. Darüber hinaus wer-

7     Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen 
Auswirkungen   
127 
 
den in den umfangreichen Berechnungen die spezifischen Eigenschaften der anste-
henden Materialen, deren bestmöglicher Einsatz in der Kippe sowie alle vorhandenen 
und zukünftigen geo- und hydrogeologischen Aspekte berücksichtigt. 
Um Gefahren durch potenzielle Böschungsrutschungen insbesondere auch im Zuge 
der Seebefüllung zu vermeiden, sind die Böschungen vor  Beginn der Seebefüllung 
standsicher zu dimensionieren. Ergänzend zu Ihrer standsicherheitlichen Dimensio-
nierung werden Randböschungen während ihrer gesamten Lebensdauer kontinuier-
lich überwacht. Eine Überwachung der Seeböschungen vor und während des Befül-
lungszeitraumes ist ebenfalls vorgesehen. Sollten sich bspw. infolge Windwellen nicht 
grundsätzlich auszuschließende oberflächennahe Ausspülungen/Erosionen an den 
Böschungen ergeben, so werden bei einer möglichen Gefährdung in für die Öffentlich-
keit freigegebenen Bereichen entsprechende Sanierungsmaßnahmen und u. U. örtlich 
und zeitlich begrenzte Sperrungen durchgeführt. 
Die Seeböschung wird mit einer Generalneigung von rund 1:5 geplant und hergestellt 
werden. Die Böschungsgeometrie entspricht damit dem Sta nd der Technik und ist so 
bemessen, dass die Standsicherheit dauerhaft gewährleistet ist, wobei definierte Kri-
terien hinsichtlich der Berücksichtigung geologischer Ereignisse (z. B. Erdbeben, siehe 
oben) vorgegeben sind.   
Für den späteren Wellenschlagbereich wird grundsätzlich eine Böschungsneigung von 
1:25 angesetzt. Aufgrund größerer zu erwartender Wellenbewegung durch Windein-
flüsse von West nach Ost wird der Wellenschlagbereich entlang der östlichen Ufer 
sowie im Bereich vor dem Hambacher Forst jedoch m it einer Böschungsneigung von 
1:30 hergestellt. Die exakte Ausgestaltung der Wellenschlagbereiche wird im weiteren 
Verfahren konkretisiert. Zudem wird ein zusätzlicher Sicherheitsabstand (Sicherheits-
linie) von mindestens einer halben Tagebauteufe (min. 100 m) zu bebauten Bereichen 
eingehalten.

7     Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen 
Auswirkungen   
128 
 
7.8 Bergschadensmanagement 
 
Gemäß der Darstellung der möglichen Auswirkungen auf Sachgüter sind Bergschäden 
im Bereich mit Grundwasserabsenkungen unter gewissen geologischen Gegebenhei-
ten nicht auszuschließen und in der Vergangenheit auch regelmäßig aufgetreten. Da-
her existiert ein eingespieltes Verfahren zur Verhütung, Minimierung bzw. Regelung 
von Bergschäden. Die bisherigen Instrumente, wie  
- eine praktizierte Bergschadensvorsorge zur Verhütung von Bergschäden, 
- ein vollumfänglicher Ausgleich von Schadensersatzansprüche für Bergschäden 
durch die Bergbautreibende nach den gesetzlichen Regelungen, 
- eine für die Betroffenen umfassende, fachkundige, transparente und zertifizierte 
Bergschadensbearbeitung der Bergbautreibenden unter Einhaltung der gegen-
über dem Land NRW vereinbarten Rahmenbedingungen, 
- die Unterstützung der Betroffenen durch z. B. die unabhängige Fachkompetenz 
des „Verbandes bergbaugeschädigter Haus- und Grundeigentümer", 
- die Unterstützung der Betroffenen durc h weitere Maßnahmen, wie z. B. um-
fangreiche Informationsangebote sowie die Schlichtungsstelle Braunkohle 
NRW 
werden weiterhin fortgeführt.

8     Prognose über die Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung   
129 
 
8 Prognose über die Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung 
 
Die Nichtdurchführung der Änderungsplanung ist gleichzusetzen mit der Realisierung 
des geltenden Braunkohlenplans Hambach Teilplan 12/1. In der Auswirkungsprog-
nose wurden bei den einzelnen Schutzgütern hierzu jeweils bereits Ausführungen un-
ter gemacht. 
Die Nichtdurchführung der Planänderung hätte zur Folge, dass der Braunkohlentage-
bau bis zu den genehmigten Abbaugrenzen bis etwa zum Jahr 2050 weitergeführt 
würde. Damit verbunden wäre die Inanspruchnahme der gesamten genehmigten Ab-
grabungsfläche bis zur verlegten Autobahn A 4, einschließlich der Ortslage M orsche-
nich-Alt und des Hambacher Forstes, mit den in den umweltfachlichen Teilgutachten 
von 1975 dargestellten und in dem ökologischen Gutachten zusammengefassten Aus-
wirkungen des Abbaus Hambach auf die Umwelt. 
Anders ausgedrückt würde die Nichtdurchführun g bedeuten, dass alle im voranste-
henden Kapitel beschriebenen positiven Auswirkungen, die aus der Rücknahme der 
Abbaugrenze resultieren, nicht eintreten würden. Die dargestellten entfallenden Aus-
wirkungen auf der Nicht-Inanspruchnahmefläche würden stattfinden. Die beschriebe-
nen Auswirkungen der Befüllung des Tagebausees würden erst etwa 20 Jahre später 
einsetzen. Zudem wäre der Tagbausee größer und (mit Ausnahme der Manheimer 
Bucht) im Vergleich zum geplanten Zustand um ca. 3 km nach Südwesten versetzt. 
Lokalklimatische Effekte, die auf den Nahbereich des Abbaus bzw. des Tagebausees 
beschränkt sind, könnten dadurch stärker als im geplanten Szenario auf benachbarte 
Lebensräume einwirken.

9     Planungsalternativen   
130 
 
9 Planungsalternativen 
 
Nach § 8 Abs. 1 i.V.m. Anlage 1 Nr. 2 d) ROG sind „in Betracht kommende anderwei-
tige Planungsmöglichkeiten anzugeben, wobei die Ziele und der räumliche Geltungs-
bereich des Raumordnungsplanes zu berücksichtigen sind“ (in diesem Sinne auch  
§ 40 Abs. 1 S. 2 UVPG).  
Gegenstand der Betrachtung sind Alternativen zur geplanten Änderung. Dabei sind die 
Vorgaben des KVBG sowie des öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 10.02.2021 zwi-
schen der Bundesregierung und RWE verbindlich zu berücksichtigen.  
Mit Inkrafttreten des KVBG und der Unterzeichnung des öffentlich -rechtlichen Vertra-
ges auf Grundlage des KVBG ist vorgegeben, dass die Braunkohlenverstromung im 
Rheinischen Revier frühzeitiger als ursprünglich geplant enden soll. Für den Tagebau 
Hambach ergibt sich daraus eine Beendigung der Kohlegewinnung bis Ende 2029.  
Dies bleibt auch unter Berücksichtigung der Verständigung zwischen Bund, Land NRW 
und RWE vom 04.10.2022 zu einem nochmals beschleunigten Kohleausstieg sowie 
der daraufhin erfolgten Änderung des KVBG vom 19.12.2022 unverändert. Gemäß 
dem öffentlich-rechtlichen Vertrag ist der Restbestand des Hambacher Forstes zu er-
halten. Insgesamt muss die geänderte Planung demnach die um rund 15 Jahre vorge-
zogene Beendigung der Kohlegewinnung sowie den Erhalt des Hambacher Forstes 
berücksichtigen. Entscheidend ist zudem die bergrechtliche Verpflichtung zur ord-
nungsgemäßen Wiedernutzbarmachung des Tagebaus, wobei die Vorgaben des 
Braunkohlenplans Teilplan 12/1 möglichst erfüllt werden sollen. 
Diese Rahmenbedingungen lassen insgesamt wenig Spielraum für mögliche Alterna-
tiven zu. Als Vorzugsvariante wird die Maßgabe der Leitentscheidung 2021 betrachtet, 
wonach die neuen Abbaugrenzen des Braunkohlenplans Hambach ohne eine Inan-
spruchnahme der Ortschaft Morschenich -Alt, des Hambacher Forstes, des Merzeni-
cher Erbwaldes und des Waldgebietes westlich des FFH-Gebietes „Steinheide“ zu pla-
nen sind. Außerdem gibt Entscheidungssatz 6 der Leitentscheidung 2021 vor, dass 
die zur Abraumgewinnung erforderliche Flächeninanspruchnahme auf ein zwingend 
erforderliches Mindestmaß beschränkt bleiben muss. Daraus ergibt sich die Abbaufi-
gur, wie sie in der zeichnerischen Darstellung dargestellt ist, wobei der erforderliche

9     Planungsalternativen   
131 
 
Abraum zur Herstellung dauerhaft standsicherer Böschungen aus der Manheimer 
Bucht gefördert werden soll, ohne dass dort eine Kohlegewinnung stattfindet.  
Folgende Alternativen zur Inanspruchnahme der Manheimer Bucht wurden geprüft: 
- Rückinanspruchnahme von verkipptem Material und rekultivierten Bereichen 
- Alternative Abraumgewinnung im Abbaufeld Hambach 
- Zusätzliche Abraumgewinnung in den Tagebauen Inden und Garzweiler 
- Abraumgewinnung außerhalb der Abbaufelder der Tagebaue 
 
Rückinanspruchnahme von verkipptem Material und rekultivierten Bereichen 
Die Wiederaufnahme von Abraummassen aus im Tagebau Hambach bereits herge-
stellten Kippen scheidet aus geotechnischen Gründen aus. Aufgrund der Konstruktion 
der Kippen in Form von Regelprofilen stellen diese keinen homogenen Kippenkörper 
dar, sondern zeichnen sich durch einen sehr komplexen Aufbau aus verschiedenen, 
kleinräumig inhomogenen Materialien aus. Ein Schnitt durch die Innenkippe, der in der 
nachfolgenden Abbildung 13 zu sehen ist, verdeutlicht dies. Das Anschneiden der Re-
gelprofile mit dem Großgerät, also die Abtragung des stützenden Materials, würde zu 
einer Vermischung von nicht aufbaufähigen, schluffigen und tonigen Bodenarten 
(Mischboden 2) mit aufbaufähigen, sandigen bzw. kiesigen Bodenarten (Mischboden 
1) führen. Die Mischung dieser Materialien erfüllt, unabhängig von den technisch nicht 
umsetzbaren Fragen der Hereingewinnung des Abraums, seinerseits nicht die geo-
technischen Anforderungen eines Stützkörpers zum Aufbau einer neuen Kippe etwa 
vor Elsdorf. Dies gilt selbst dann, wenn man das vermischte Material mit standfesterem 
Material zusammenbringen wollte, weil das hierfür erforderliche standfestere Material 
nicht zur Verfügung steht.  
Aufgrund des Übergangs vom Parallelbetrieb im Bereich der bisherigen Innenkippe 
unterhalb der Sophienhöhe in e inen Schwenkbetrieb im Bereich der Nordrandbö-
schung und der dabei entstehenden Kippengeometrie wird im Bereich der Nordrand-
böschung ein höherer Anteil standfester Materialien benötigt. Da für die Unterbringung 
der nicht-aufbaufähigen Materialien dort kein geeigneter alternativer Kippraum zur Ver-
fügung stünde, stellt die Rückinanspruchnahme des verkippten Materials auch aus

9     Planungsalternativen   
132 
 
diesem Grund keine Alternative zur Inanspruchnahme des Bereichs östlich des Ham-
bacher Forstes dar. 
Ein Anschneiden des verkippten Materi als der Innenkippe sowie der Sophienhöhe 
würde vielmehr zu einer Destabilisierung des betroffenen Kippenabschnittes führen. 
Dabei ist zu berücksichtigen, dass vom höchsten Punkt der Sophienhöhe bis zum Ta-
gebauseetiefsten eine Höhendifferenz von rund 600 m besteht. Die hier vorgelegte 
Planung reizt mit Blick auf die Generalneigung und damit die Standsicherheit sämtliche 
Spielräume aus.   
 
 
Abbildung 13: Schnitt durch die Innenkippe im Tagebau Hambach zur Verdeutlichung des Kippenaufbaus in 
Form von Regelprofilen. Der Höhenunterschied zwischen dem höchsten und tiefsten Punkt be-
trägt für diesen Schnitt etwa 450 m. Die Generalneigung der Böschung liegt bei 1:1,75. (Quelle: 
Froelich & Sporbeck, 2023) 
 
Auch mit alternativen technischen Varianten könnten die Massen weder mit einem ver-
hältnismäßigen Aufwand noch in einem annähernd vergleichbaren Zeitraum aus der 
bereits hergestellten Innen - und Außenkippen gewonnen werden. Schließlich ist die 
Inanspruchnahme der rekultivierten Sophienhöhe mit der dort vorhandenen Artenviel-
falt, im Vergleich zu der Inanspruchnahme des Bereichs östlich des Hambacher Fors-
tes, auch aus ökologischen Gründen zu verwerfen. Aus diesem Grund kommt auch 
die Leitentscheidung 2021 mit ihrem Entscheidungssatz 7 zu der Aussage, dass eine 
Inanspruchnahme der Sophienhöhe und der überhöhten Innenkippe „dazu nicht in 
Frage“ kommt. 
Alternative Abraumgewinnung im Abbaufeld Hambach 
Ebenfalls geprüft wurde eine großflächige Vorfeldinanspruchnahme westlich des Ham-
bacher Forstes. Im Vergleich zu dem Bereich östlich des Hambacher Forstes stehen

9     Planungsalternativen   
133 
 
in diesem Bereich jedoch geringere Mächtigkeiten geeigneter, aufbaufähiger Materia-
lien zur Verfügung. In Abbildung 14 ist ein Schnitt durch das Vorfeld des Tagebaus 
Hambach dargestellt. Daraus wird deutlich, dass das Verhältnis standfester zu nicht 
standfesten Abraummassen im Bereich westlich des Hambacher Forstes geologisch 
bedingt wesentlich ungünstiger ausfällt als östlich des Hambacher Forstes. Gerade 
standfeste Abraummassen werden aber benötigt.  
Selbst bei vollständiger Inanspruchnahme der Ortslage Morschenich -Alt würden die 
gewinnbaren Massen für die erforderliche Böschungssicherung und die Wiedernutz-
barmachung nicht ausreichen. Die Folge wäre, dass der Flächenbedarf insgesamt grö-
ßer ausfallen würde und dass neben der vollständigen Inanspruchnahme von Mor-
schenich-Alt und Umgebung zusätzlich auch große Teile von Manheim und Umgebung 
weiterhin im Sinne der Abraumgewinnung betroffen wären. 
 
 
Abbildung 14: Auszüge aus einem Schnitt durch das Vorfeld des Tagebaus Hambach zur Veranschaulichung 
der geologischen Gegebenheiten (links westlich und rechts östlich des Hambacher Forstes). 
Östlich des Hambacher Forstes liegen demnach deutlich mächtigere Mengen an aufbaufähigem 
Material (Kies/Sand) vor, als im Bereich westlich des Hambacher Forstes. (Quelle: Froelich & 
Sporbeck, 2023) 
 
Die Abraumförderung im Bereich östlich des Hambacher Forstes soll überwiegend auf 
der 1. Sohle erfolgen. Eine alternativ hierzu denkbare massenneutrale Verkleinerung 
der in Anspruch genommenen Fläche, wäre durch ein tieferes Ausbaggern in diesem 
Bereich technisch grundsätzlich möglich. Als Prüfungsansatz wurde die Verlegung ei-
nes Volumens von rund 40 Mio. m³ unterstellt. Eine solche Vorgehe nsweise hätte al-
lerdings zur Folge, dass auch in diesem Fall der Anteil standfester Abraummassen 
(Sand, Kies) aufgrund der vorliegenden geologischen Verhältnisse signifikant abneh-
men würde. Anstelle von rund 40 Mio. m³ standfestem M1 -Material ständen in de m 
verkleinerten und tiefer ausgebaggerten Bereich nur noch rund 5 Mio. m³ standfestes

9     Planungsalternativen   
134 
 
und aufbaufähiges M1-Material und stattdessen ca. 35 Mio. m³ nicht -standfestes M2-
Material zur Verfügung. Die erforderliche Menge an standfestem Abraum zur Herstel-
lung einer dauerhaft standsicheren Nordrandböschung könnte somit nicht gewonnen 
werden und die Massenbilanz wäre insgesamt qualitätsbezogen nicht mehr ausgegli-
chen. Aus dieser Sachlage heraus ergibt sich die der Plananpassung zugrunde ge-
legte Flächeninanspruchnahme östlich des Hambacher Forstes. 
Zusätzliche Abraumgewinnung in den Tagebauen Inden und Garzweiler 
Der Tagebau Inden hat eine ausgeglichene Materialbilanz. Der Abraum wird vollstän-
dig zur Modellierung des dortigen Tagebausees benötigt, so dass keine weiteren Mas-
sen für die Wiedernutzbarmachung des Tagebaus Hambach zur Verfügung stehen.  
Im Tagebau Garzweiler würde eine Bereitstellung von Massen für den Tagebau Ham-
bach zu einer Verschiebung der Massenbilanz führen und gravierende Einschränkun-
gen hinsichtlich der Wiedernutzbarmachung nach sich ziehen. Der zur Verfügung ste-
hende Abraum im Vorfeld des Tagebaus Garzweiler ist für die Wiedernutzbarmachung 
vor Ort gerade auskömmlich. Der Transport von Abraum in der Größenordnung von 
rund 250 Mio. m³ zusätzlich zu den bereits eingeplanten 50 Mio. m³ Rekultivierungs-
material, über nur wenige Jahre, ist aufgrund der begrenzten Transportkapazität der 
Werksbahn (Nord -Süd-/Hambachbahn) zudem nicht realisierbar. Der vorgesehene 
Beginn der Seebefüllung im Tagebau Hambach im Jahr 2030 wäre ohne eine vorlau-
fende Abraumbeschaffung östlich des Hambacher Forstes keinesfalls möglich, da die 
für die Herstellung einer dauerhaft standsicheren Nordrandböschung erforderlichen 
standsicheren Abraummengen nicht fristgerecht zur Verfügung ständen. Auch eine Er-
weiterung der Transportkapazitäten ist mit den zugehörigen Planungs- und Genehmi-
gungsverfahren sowie der erst anschließend möglichen baulichen Umsetzung kurz-
fristig und rechtzeitig nicht realisierbar. Im Braunkohlenausschuss wurden die se As-
pekte der Massendisposition zwischen den Tagebauen Garzweiler II und Hambach 
bereits im Zuge des Braunkohlenplanänderungsverfahrens Garzweiler II zur Umset-
zung der Leitentscheidung 2016 ausführlich untersucht. Auch darauf aufbauend wird 
im Entscheidungssatz 7 der Leitentscheidung 2021 deshalb ausdrücklich dargestellt, 
dass die erforderliche Massengewinnung vorrangig aus dem Abbaufeld des Tagebaus 
Hambach zu erfolgen hat. Eine Deckung des Massenbedarfs aus dem Tagebau Garz-
weiler ist danach auf das zur Rekultivierung zwingend erforderliche Maß (Löss, Forst-
kies, Substrat) zu beschränken.

9     Planungsalternativen   
135 
 
Abraumgewinnung außerhalb der Abbaufelder der Tagebaue 
Eine alternative Gewinnung von Abraum außerhalb der Abbauflächen der Braunkoh-
lentagebaue scheidet aus, da in den genehmigten Abgrabungsflächen/Tagebauen so-
wohl mengenmäßig als auch zeitlich keine ausreichenden Massen zur Verfügung ste-
hen, keine geeigneten Verkehrsanbindungen bestehen und die Inanspruchnahme von 
noch nicht genehmigten Abbaufeldern schon alleine aus Zeitgründen nicht realisierbar 
ist. Zudem würden als Folge der Abraumgewinnung an anderer Stelle gleichgroße 
Massendefizite verbleiben. 
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass alle möglichen Alternativen sowohl aus 
geotechnischen und/oder aus zeitlichen Gründen nicht umsetzbar sind. Die qualitäts - 
und mengenmäßig erforderliche Abraumgewinnung ist als Grundlage für eine standsi-
chere und zeitgerechte Wiedernutzbarmachung des Tagebaus Hambach nur durch die 
Inanspruchnahme der Flächen östlich des Hambacher Forstes, der sogenannten Man-
heimer Bucht, möglich und sachgerecht.  
Dies bestätigt auch ein unabhängiges Gutachten, das im Auftrag der Bezirksregierung 
Köln durch Experten der ahu GmbH, FUMINCO GmbH und ZAI Ziegler und Aulbach 
Ingenieurgesellschaft mbH (2022) erstellt wurde. Die Gutachter haben dabei alle denk-
baren Alternativen zur Vorzugsvariante geprüft und kommen dabei zu folgendem Er-
gebnis: 
- Die vorgelegte Planung der RWE Power AG ist generell schlüssig und nach-
vollziehbar.  
- Alle denkbaren und vorgeschlagenen Alternativen zur Inanspruchnahme der 
Manheimer Bucht sind entweder technisch nicht realisierbar, aus Gründen der 
Standsicherheit nicht genehmigungsfähig oder lösen das Problem der Herstel-
lung dauerhaft standsicherer Böschungen nicht. 
- Als einzige Option für eine Massenersparnis wurde eine Verringerung der Auf-
höhung der landwirtschaftlichen Hochfläche unterhalb der Sophienhöhe identi-
fiziert, die eine geringfügigen Verkleinerung der Manheimer Bucht im Bereich 
der ehemaligen Kirche Manheim ermöglicht.

9     Planungsalternativen   
136 
 
Die im Gutachten identifizierte Möglichkeit einer Anpassung der Manheimer Bucht im 
Umfeld der ehemaligen Kirche wurde Anfang 2022 bereits in die Planung für den Ta-
gebau Hambach integriert und in der Umweltprüfung entsprechend berücksichtigt. Ge-
mäß dem Beschluss des Braunkohlenausschusses soll diese angepasste Planung 
vom 07.03.2022 der Erarbeitung des Braunkohlenplanvorentwurfs zugrunde gele gt 
werden.

10     Überwachungsmaßnahmen   
137 
 
10 Überwachungsmaßnahmen 
 
Ausführungen zu Überwachungsmaßnahmen sind in den voranstehenden Kapiteln in-
tegriert (z. B. Monitoring bezüglich Auswirkungen der Sümpfung des Tagebaus Ham-
bach innerhalb der Erft-Scholle und linksrheinischen Kölner-Scholle, Überwachung der 
Randböschungen des Tagebausees).

11     Gesamtbwertung der Auswirkungen auf die Umwelt   
138 
 
11 Gesamtbwertung der Auswirkungen auf die Umwelt 
 
Die einzelnen beschriebenen und bewerteten Umweltauswirkungen zeigen, dass eine 
Vereinbarkeit des Vorhabens in der geänderten Form sowie die vorgesehenen  Ände-
rungen mit den gesetzlichen Umweltanforderungen gegeben ist. Für alle nachteiligen 
Umweltauswirkungen werden, soweit erforderlich und möglich, Vermeidungs- und Ver-
minderungsmaßnahmen getroffen. Die Gesamtbewertung berücksichtigt diese Ver-
meidungs- und Verminderungsmaßnahmen und die vorgesehenen Ausgleichsmaß-
nahmen. 
Die Inanspruchnahme von Siedlungsfläche im Bereich Manheim -Alt ist durch den 
Braunkohlenplan Teilplan 12/1 und sachlicher Teilabschnitt Umsiedlung Manheim, den 
Rahmenbetriebsplan und die Betriebspläne legitimiert und bereits größtenteils umge-
setzt. Die Planung in der geänderten Form verursacht darüber hinaus keine weitere 
Flächeninanspruchnahme und damit verbundene Umweltauswirkungen für das 
Schutzgut Menschen. Mit der geänderten Abbauplanung ist die ursprünglich geplante 
Umsiedlung der weiter westlich gelegenen Ortschaft Morschenich -Alt mit den damit 
verbundenen Auswirkungen auf die dort noch wohnenden Menschen nicht mehr erfor-
derlich. 
Durch die Einhaltung der Immissionswerte der Technischen Anleitung zur Reinhaltung 
der Luft (TA Luft) für Staub und Staubinhaltsstoffe und die Einhaltung der Immissions-
werte nach TA Lärm für Mischgebiete sind keine erheblichen Beeinträchtigungen des 
Schutzgutes Menschen zu erwarten. 
Die Schutzgüter Tiere / Pflanzen / biologische Vielfalt, Böden und das Landschaftsbild 
werden durch das Vorhaben auch in der geänderten Form erheblich beeinträchtigt, 
wenn auch weniger, als beim Ursprungsvorhaben. Diese Beeinträchtigungen sind 
nicht vermeidbar, ihnen wird aber mit Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnah-
men begegnet. Für die zu erwartenden Umweltauswirkungen bezüglich des Schutz-
gutes Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt unter Berücksichtigung der geplanten 
Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen, welche z. T. gleichfalls 
Funktionen artenschutzrechtlicher Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen erfüllen, sind 
Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Diese können multifunktional auch Beeinträchti-
gungen anderer Schutzgüter mit kompensieren.

11     Gesamtbwertung der Auswirkungen auf die Umwelt   
139 
 
Das Vorhaben in der geänderten  Form, das insgesamt in einer Verkleinerung des zu 
entwässernden Bereichs und folglich in einer Reduktion der ursprünglich vorgesehe-
nen zukünftigen Entwässerungsleistung resultiert, lässt für das Schutzgut Wasser 
keine über die im Antrag zur Fortsetzung der Entnahme und Ableitung von Grundwas-
ser zur Entwässerung des Tagebaus Hambach für den Zeitraum 2020 bis 2030 hin-
ausgehenden erheblichen nachteiligen Auswirkungen erwarten. Die vorzeitige Been-
digung des Vorhabens ist positiv zu bewerten. Die Änderung des A bbauvorhabens 
wird im Hinblick auf die sümpfungsbedingten Auswirkungen auch künftig unter Einbe-
ziehung von Gegenmaßnahmen keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf das 
Grundwasser und auf Oberflächengewässer haben. Insgesamt stehen die potenziellen 
Auswirkungen der Sümpfungs- und Grubenwassereinleitungen dem Änderungsvorha-
ben nicht entgegen. Die Auswirkungen sind im Vergleich zu den Sümpfungsmaßnah-
men, die gemäß Teilplan 12/1 erforderlich wären, nach Umfang und Dauer reduziert.  
Durch die Verringerung des Abbaufeldes können die Denkmäler (kulturelles Erbe) in 
Morschenich-Alt sowie archäologische Vorkommen im Boden im nicht mehr in An-
spruch zu nehmenden Vorfeld erhalten werden. Somit verringern sich die Umweltaus-
wirkungen durch die hier gegenständliche Braunkohlenplanänderung.  
Die Bewertung der Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter unter Berück-
sichtigung von Wechselwirkungen zeigt, dass durch das Vorhaben in der geänderten 
Form und durch die Änderungen unter Beachtung der jeweils genannten Minderungs- 
und Ausgleichsmaßnahmen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ge-
geben sind. Soweit unter Berücksichtigung der genannten Maßgaben erhebliche nach-
teilige Umweltauswirkungen verbleiben, werden sie durch die Durchführung bereits 
vorgesehener und noch festzulegender Ausgleichsmaßnahmen kompensiert. Erhebli-
che nachteilige Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter und erheblich 
nachteilige Wechselwirkungen sind unter Beachtung der genannten Maßgaben und 
unter Berücksichtigung der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen somit auszuschlie-
ßen. 
Das Vorhaben in der geänderten Form ist mit geringeren Umweltauswirkungen ver-
bunden, als dies nach der genehmigten Planung gemäß Braunkohlenplan Teilplan 
12/1 der Fall ist.

12     Allgemein verständliche Zusammenfassung   
140 
 
12 Allgemein verständliche Zusammenfassung 
 
Der Braunkohlenplan „Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau- und Außenhaldenflächen 
des Tagebaus Hambach“ aus dem Jahr 1977 legt mit der dort festgelegten Sicher-
heitslinie und der sich daraus ergebenden Abbaugrenze landesplanerisch das Ab-
baufeld Hambach  fest und bildet somit die Grundlage für die Zulassungen und Ge-
nehmigungen für alle nachfolgenden Verfahren, die für Aufschluss, Betrieb und 
Wiedernutzbarmachung eines Tagebaus erforderlich sind. Auf Grundlage des Koh-
leverstromungsbeendigungsgesetzes (insb es. nach Maßgabe der Änderungen 
durch das Gesetz zur Beschleunigung des Braunkohle ausstiegs im Rheinischen 
Revier vom 19.12.2022, BGBl. I, S. 2479) und unter Berücksichtigung der Leitent-
scheidung der Landesregierung NRW vom 23.03.2021 ist vorgegeben, dass  die 
Braunkohlenverstromung im Rheinischen Revier frühzeitiger als geplant enden 
wird. Für den Tagebau Hambach ergibt sich daraus eine Beendigung der Kohlege-
winnung bereits im Jahr 2029. Damit verbunden ist eine neue Abbaugrenze, die nur 
noch einen Teil de r bisher genehmigten Abbaufläche umfasst. Hierfür ist eine Än-
derung des o. g. Braunkohlenplans  erforderlich. Gegenstand der vorliegenden Un-
tersuchung sind die prognostizierten Umweltauswirkungen, die von dem Vorhaben 
in der geänderten Form ausgehen; in die sem Zusammenhang werden auch die 
Auswirkungen der Änderung betrachtet.  
Der Abbaubereich des Tagebaus Hambach gemäß Braunkohlenplan Teilplan 12/1, 
einschließlich der Aufstandsfläche für die Außenkippe (Sophienhöhe), wird von ur-
sprünglich rund 8.500  ha auf rund 6.700 ha verkleinert. Der Abbau in der geänder-
ten Form umfasst im Wesentlichen nur noch  das überwiegend landwirtschaftlich 
genutzte Umfeld der Ortschaft Manheim -Alt, welche bereits nahezu vollständig 
(Stand 01.01.2023) umgesiedelt ist. Nicht mehr in Anspruch genommen werden grö-
ßere Bereiche um die Siedlung Morschenich -Alt, die ebenfalls scho n teilweise um-
gesiedelt wurde sowie die ehemalige Kirche Manheim -Alt und ihr Umfeld . Neben 
der Ortschaft Morschenich -Alt und ihrem landwirtschaftlich geprägten Umfeld blei-
ben auch größere im genehmigten Abbaubereich befindliche wertvolle Elemente 
von Natur und Landschaft erhalten, dies sind insbesondere die Waldbestände des 
Hambacher Forstes, des

12     Allgemein verständliche Zusammenfassung    
141 
 
Merzenicher Erbwaldes und des Waldgebietes westlich des FFH -Teilgebiets Stein-
heide. Für diese erfolgt keine bergbauliche Inanspruchnahme mehr. Geschützte und 
schutzwürdige Elemente von Natur und Landschaft bleiben nach der Planung in der 
geänderten Form weitestgehend erhalten und werden nur noch in geringem Umfang 
in Anspruch genommen.  
Die Angaben zur Umweltprüfung  betrachten die Auswirkungen, die aus dem Abbau 
in der geänderten Form noch zu erwarten sind und stellen dar, welche (zumeist 
positiven) Auswirkungen sich durch die Änderung des Vorhabens ergeben.  
Die Bestandsaufnahme der Umweltprüfung führt dabei zunächst für jedes Schutz-
gut aus, wie sich die Ausgangssituation auf der Inanspruchnahmefläche und auf der 
nicht mehr in Anspruch zu nehmenden Fläche sowie auch in deren Wirkräumen 
darstellt. In Bezug auf Wirkungen, die mit dem Grundwasser in Zusammenhang 
stehen, wird wirkpfadspezifisch ein größeres Untersuchungsg ebiet betrachtet.  
In der Auswirkungsprognose  werden die zu erwartenden Auswirkungen durch die 
Flächeninanspruchnahme und betriebsbedingten Auswirkungen während der För-
derphase, die etwa zwei Jahrzehnte früher als ursprünglich geplant enden soll, 
schutzgutbezogen dargestellt. Dies umfasst auch die in diesem Zeitraum noch er-
forderlichen Sümpfungsmaßnahmen und Ein leitungen. Weiterhin werden die Aus-
wirkungen in der anschließenden Abschlussphase ermittelt. Diese resultieren ins-
besondere aus der sukzessiven Reduzierung und Beendigung der Sümpfungsmaß-
nahmen und damit verbunden einem natürlichen Wiederanstieg des Grundwassers, 
der Beschleunigung des Grundwasserwiederanstiegs durch die Befüllung der Ta-
gebauseemulde mit Wasser aus dem Rhein und der Herstellung des Ta gebausees. 
Die Seebefüllung bis zum erstmaligen Erreichen des Zielwasserspiegels wird, abhän-
gig von der aus dem Rhein möglichen Entnahmemenge, insgesamt voraussichtlich 
rund 40 Jahre dauern. Mit der Seebefüllung und der Reduzierung der Sümpfungs-
maßnahmen kommt es zu einem allmählichen Wiederanstieg des Grundwassers. Ein 
stationärer Endzustand der Grundwasserstände wird voraussichtlich erst sehr lang-
fristig, ungefähr in 2200 eintreten. Bis dahin werden sich nach und nach großräumig 
wieder etwa die vorbergbau lichen Grundwasserstände im Einwirkungsbereich des 
Tagebaus Hambach einstellen.

12     Allgemein verständliche Zusammenfassung    
142 
 
Das Vorhaben in der geänderten Form verursacht teilweise erhebliche nachteilige Aus-
wirkungen auf verschiedene Schutzgüter der Umwelt, ist insgesamt aber mit weitaus 
geringeren Umweltauswirkungen verbunden, als dies nach der genehmigten Planung 
gemäß Braunkohlenplan Teilplan 12/1 Hambach der Fall wäre. 
Die einzelnen hier beschriebenen und bewerteten Umweltauswirkungen zeigen, dass 
eine Vereinbarkeit des Vorhabens in der geänderte n Form mit den einschlägigen 
rechtlichen Anforderungen gegeben ist. Für alle nachteiligen Umweltauswirkungen 
werden, soweit nach den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften erforderlich und 
möglich, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sowie für nicht ve rmeidbare 
Auswirkungen entsprechende Ausgleichsmaßnahmen getroffen bzw. einschlägige 
Ausnahmetatbestände erfüllt.  
Im Folgenden werden kurz die maßgeblichen Ergebnisse vorgestellt. Daran anschlie-
ßend findet sich eine tabellarische Übersicht, in der zusammenfassend und im Einzel-
nen auf die Auswirkungen eingegangen wird. Diese Tabelle differenziert zwischen den 
schutzgutbezogenen Auswirkungen bei Umsetzung des bestehenden Braunkohlen-
plans Teilplan 12/1 Hambach (bisheriges Vorhaben), den schutzgutbezogenen Aus-
wirkungen durch den laufenden Tagebau Hambach in seiner geänderten Form (durch 
das geänderte Vorhaben) und den schutzgutbezogenen Auswirkungen der geplanten 
Änderungen des Vorhabens.  
Durch die Einhaltung der Immissionswerte der Technischen Anleitung zur Reinhaltung 
der Luft (TA Luft) für Staub und Staubinhaltsstoffe und die Einhaltung der Immissions-
werte nach Maßgabe der TA Lärm sind aus dem Abbaubetrieb keine erheblichen Be-
einträchtigungen des Schutzgutes Menschen zu erwarten. Die Ortschaft Morschenich-
Alt muss nicht weiter umgesiedelt werden. 
Für die Schutzgüter Tiere / Pflanzen / biologische Vielfalt, Böden und das Landschafts-
bild werden zunächst erhebliche nachteilige Auswirkungen prognostiziert. Die Auswir-
kungen resultieren vor allem aus der noch erfor derlichen Flächeninanspruchnahme 
sowie auch aus Wechselwirkungen, die sich durch Veränderungen der Grundwasser-
verhältnisse (Sümpfungen, Kippenwasserabstrom) ergeben. Diese Auswirkungen 
werden durch Vermeidungsmaßnahmen soweit wie möglich gemindert. Auswirkungen 
durch den Grundwasserwiederanstieg sind ganz überwiegend als positiv zu bewerten, 
da durch sie die natürlichen Grundwasserverhältnisse annähernd wiederhergestellt

12     Allgemein verständliche Zusammenfassung    
143 
 
werden und sich somit auch die zwischenzeitlich verlorengegangenen feuchten und 
nassen Standortverhältnisse in den Niederungsbereichen mit entsprechendem Bioto-
pentwicklungspotenzial wiedereinstellen können. 
Unter Berücksichtigung der geplanten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, die 
z. T. gleichfalls Funktionen artenschutzrechtlicher Verme idungsmaßnahmen (CEF -
Maßnahmen) erfüllen, verbleiben aufgrund der Flächeninanspruchnahme für das 
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt noch Umweltauswirkungen, jedoch 
in geringerem Umfang als nach der ursprünglichen Planung. Für diese wurden bereits 
Ausgleichsmaßnahmen (insbesondere der Wiedernutzbarmachung) sowie ebenfalls 
anrechenbare artenschutzrechtliche Maßnahmen außerhalb des Abbaugebietes in 
ausreichendem Umfang umgesetzt. Sie können multifunktional auch Beeinträchtigun-
gen anderer Schutzgüter (Fläche und Boden, Landschaftsbild) mit kompensieren. Im 
Fachbeitrag Natur und Landschaft wird aufgezeigt, dass unter Berücksichtigung dieser 
Kompensationsmaßnahmen keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen für die 
Schutzgüter Tiere, Pflanzen und b iologische Vielfalt, Böden und das Landschaftsbild 
verbleiben. 
In Bezug auf den Artenschutz entstehen in geringem Maße Betroffenheiten, die vor 
allem daraus resultieren, dass einzelne nicht flugfähige artenschutzrechtlich relevante 
Arten (Kreuz- und Wechselkröte, Kleiner Wasserfrosch und Springfrosch sowie Hasel-
maus) aktiv umgesiedelt werden und nicht in allen Fällen sichergestellt werden kann, 
dass der räumliche Zusammenhang der Fortpflanzungs - und Ruhestätten gewahrt 
werden kann. Hinzu kommen möglicherwei se artenschutzrechtliche Betroffenheiten 
für die Fledermausarten Bechsteinfledermaus und Zwergfledermaus. Vor diesem Hin-
tergrund wurde vorsorglich auch das Vorliegen der Ausnahmevoraussetzungen nach 
§ 45 Abs. 7 BNatSchG geprüft und bestätigt. 
Auswirkungen auf das Europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 wurden ebenfalls 
untersucht. Es werden zum einen die land- und wasserseitigen Wirkungen des aktiven 
Tagebaubetriebs bis zu seiner voraussichtlichen Beendigung Ende 2029 betrachtet. 
Zum anderen erfolgt die Betrachtung der FFH-Verträglichkeit der Auswirkungen nach 
2029, insbesondere im Hinblick auf die abschließende Wiedernutzbarmachung, die 
Herstellung eines Tagebausees, Grundwasserwiederanstieg, den sogenannten Kip-
penabstrom sowie mögliche klimatische Veränderungen im Zuge der Herstellung des

12     Allgemein verständliche Zusammenfassung    
144 
 
Tagebausees. Im Ergebnis werden sowohl land-, als auch wasserseitig erhebliche Be-
einträchtigungen von Natura 2000-Gebieten ausgeschlossen.  
Für das Schutzgut Wasser ergeben sich während der Förderphase Auswirkungen 
durch die noch zu betreibende Sümpfung, die sich aber nur unerheblich auf die im 
Untersuchungsgebiet vorhandenen Still- und Fließgewässer sowie Feuchtgebiete aus-
wirkt. Dies gilt auch für den Zeitraum der nachlaufenden Sümpfung während der Be-
füllung des Tagebausees Hambach. Mit sukzessiver Reduzierung und Einstellung der 
Sümpfungsmaßnahmen und im Rahmen der Tagebauseebefüllung kommt es zu ei-
nem Grundwasserwiederanstieg, durch den sehr langfristig annähernd die vorberg-
baulichen Grundwasserverhältnisse wiederherges tellt werden, was als positive Aus-
wirkung auf das Schutzgut zu werten ist. 
Im ansteigenden Grundwasser werden vorhandene Pyritoxidationsprodukte der Ab-
raumkippen gelöst und können in unterstromige Grundwasserleiter gelangen (Kippen-
abstrom). Im Abstrom komm t es infolge der Verdünnung zu einem deutlichen Rück-
gang der Initialkonzentrationen. Dennoch kann es sehr langfristig in den Niederungs-
bereichen von Erft und Finkelbach zu erhöhten Konzentrationen von Sulfat und auch 
von Schwermetallen kommen. Erhebliche A uswirkungen auf Organismen sind nach 
jetzigem Erkenntnisstand nicht zu erwarten, langfristig kann dies erforderlichenfalls 
durch ein Monitoring überwacht werden. 
Darüber hinaus geht mit der Einleitung von Sümpfungs- und Grubenwasser in Gewäs-
ser eine Veränd erung des Wasserhaushalts und der Wasserbeschaffenheit einher. 
Zudem sind auch die Auswirkungen des Grundwasserwiederanstiegs nach Abbau-
ende mit der Herstellung eines Tagebausees zu prüfen. 
Insgesamt ist hierbei zu berücksichtigen, dass die Vereinbarkeit mit den Bewirtschaf-
tungszielen (Verschlechterungsverbot, Zielerreichungsgebot und beim Grundwasser 
zusätzlich das Trendumkehrgebot) vorliegt, wobei dies teilweise aus der Inanspruch-
nahme von abweichenden Bewirtschaftungszielen bzw. Ausnahmen zu begründen ist. 
Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen können somit für das Schutzgut Wasser 
ausgeschlossen werden. 
Für die Schutzgüter Klima / Luft und Kulturelles Erbe / Sachgüter  ergeben sich aus 
der geänderten Abbauplanung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen.

12     Allgemein verständliche Zusammenfassung    
145 
 
Die zusammenfassende Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter 
zeigt, dass durch das Vorhaben in der geänderten Form unter Beachtung der einschlä-
gigen fachgesetzlichen Anforderungen (einschließlich erforderlicher Vermeidungs - 
und Ausgleichsmaßnahmen, Ausnahmetatbestände etc.) insgesamt keine erheblichen 
nachteiligen Umweltauswirkungen verbleiben. Gegenüber der durch den Braunkoh-
lenplan Teilplan 12/1 genehmigten Planung sind die Umweltauswirkungen deutlich ge-
ringer. Somit reduziert sich auch der Bedarf an Ausgleichsmaßnahmen entsprechend. 
Im Folgenden werden die Auswirkungen auf die Schutzgüter zusammengefasst ta-
bellarisch dargestellt, die bei einer Ums etzung des Vorhabens in der durch den 
Braunkohlenplan Teilplan 12/1 genehmigten Form zu erwarten wären, die sich 
durch das Vorhaben in der geänderten Form ergeben und schließlich diejenigen 
Auswirkungen, die durch die Änderung des Vorhabens gegeben sind.

12     Allgemein verständliche Zusammenfassung    
146 
 
Tabellarische Übersicht über die schutzgutbezogenen Auswirkungen (bezogen auf die Auswirkungen 1. 
des bisherigen Vorhabens, 2. des geänderten Vorhabens, 3. der Änderung)  
Schutzgut /  
Wirkfaktoren  
Auswirkungen auf das 
Schutzgut bei Umsetzung 
Teilplan 12/1  
(bisheriges Vorhaben)  
Auswirkungen auf das 
Schutzgut durch den lau-
fenden Tagebau Hambach 
in seiner geänderten Form 
(durch das geänderte Vor-
haben) 
Auswirkungen der ge-
planten Änderungen 
des Vorhabens auf das 
Schutzgut 
Menschen, insb. menschliche Gesundheit  
Flächeninanspruch-
nahme 
Umsiedlung der Ortschaften 
Manheim-Alt (bereits weitge-
hend abgeschlossen) und Mor-
schenich; Heranrücken des 
Abbaus an Buir 300 m und El-
len 500 m 
Umsiedlung der Ortschaft 
Manheim-Alt (bereits weitge-
hend abgeschlossen);  
Heranrücken des Abbaus an 
Buir 1,1 km und Ellen 2,0 km  
Die Ortschaft Morschenich 
muss nicht weiter umgesie -
delt werden;  
zu den umliegenden Ort -
schaften wird ein größerer 
Abstand eingehalten  
Emissionen von 
Licht, Erschütterun-
gen, Gerüchen  
keine relevanten Auswirkungen  zu erwarten 
 
Emissionen von 
Luftschadstoffen, 
Staub (Grob - und 
Feinstaub) 
Immissionswerte werden sicher eingehalten  Immissionswerte werden si -
cher eingehalten; die Emis-
sionen enden bereits zwei 
Jahrzehnte früher  
Emissionen von Ge-
räuschen 
Immissionswerte  werden sicher eingehalten  Immissionswerte werden si -
cher eingehalten; die Emis-
sionen enden bereits zwei 
Jahrzehnte früher  
Erdbeben, Seismizi-
tät, Standsicherheit  
siehe Schutzgut Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter  
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt 
Inanspruchnahme 
von Biotopen  
Es werden Biotope im Umfang 
von 2.240 ha in Anspruch ge -
nommen, darunter auch hoch-
wertige, z. T. schutzwürdige 
Waldbiotoptypen mit Altholz -
beständen (360 ha)  
Es werden überwiegend 
Ackerbiotope im Umfang von 
nur noch rd. 450 ha in An-
spruch genommen; Verlust 
von schutzwürdigen Waldflä-
chen und Kleingehölzen (15 
ha) 
Es erfolgt eine Reduktion 
der Inanspruchnahme von 
Biotopen um rd. 1.800 ha 
und von schutzwürdigen 
Biotopen im Umfang von 
345 ha 
Inanspruchnahme 
von geschützten 
Teilen von Natur 
und Landschaft im 
Sinne von §§ 22 ff. 
BNatSchG 
Verlust des Restbestandes 
NSG „Bürgewald Blatzheimer 
Bürge“ (Hambacher Forst); 
Verlust des NSG „Kiesgrube 
Steinheide“ und von Teilen des 
NSG „Bürgewald Steinheide“ 
(insg. 67 ha NSG-Fläche) 
Nach BNatSchG geschützte 
Teile von Natur und Landschaft 
werden nicht beansprucht  
Erhalt von Naturschutzge-
bieten im Umfang von rd. 
67 ha  
Zerschneidungs - 
und Barrierewirkung  
Barrierewirkung, Beeinträchti-
gung der Lebensraumvernet-
zung und des Lebensraumver-
bundes auf einer Fläche von 
2.240 ha 
Barrierewirkung, Beeinträchti-
gung der Lebensraumvernet-
zung und des Lebensraumver-
bundes auf einer Fläche von 
rd. 450 ha 
Geringere Flächenzer-
schneidung, diese bleibt auf 
den südöstlichen Bereich 
des genehmigten Tagebau-
bereichs im Bereich der 
Ortslage Manheim-Alt be-
schränkt. Dort befinden sich 
überwiegend weniger wert-
volle Biotopstrukturen 
Veränderung des 
Wasserhaushalts, 
z. B. durch Grund -
wasserwiederan-
stieg und Herstel-
lung Tagebausee  
Keine wesentlichen wasserseitigen Auswirkungen auf Biotope 
im Wirkraum (Grundwasserwiederanstieg: natürlicher Vorgang, 
weitgehend vorbergbaulicher Zustand)  
Die Wiederherstellung na -
türlicher Grundwasserver-
hältnisse beginnt bereits 
zwei Jahrzehnte früher

12     Allgemein verständliche Zusammenfassung    
147 
 
Schutzgut /  
Wirkfaktoren  
Auswirkungen auf das 
Schutzgut bei Umsetzung 
Teilplan 12/1  
(bisheriges Vorhaben)  
Auswirkungen auf das 
Schutzgut durch den lau-
fenden Tagebau Hambach 
in seiner geänderten Form 
(durch das geänderte Vor-
haben) 
Auswirkungen der ge-
planten Änderungen 
des Vorhabens auf das 
Schutzgut 
FFH-Gebiete (Natura 2000) 
Flächeninanspruch-
nahme 
Keine Flächenbeanspruchung von FFH -Gebieten 
Beeinträchtigung im 
Wirkraum 
Abbaugrenze reicht bis an das 
FFH-Gebiet „Dickbusch, Lörs-
felder Busch, Steinheide“ 
heran; keine erhebliche Beein-
trächtigung zu erwarten  
Mindestabstand zum FFH-Ge-
biet beträgt 220 m; keine er-
hebliche Beeinträchtigung zu 
erwarten 
Der Abbaurand bleibt wei-
ter vom FFH -Gebiet „Dick-
busch, Lörsfelder Busch, 
Steinheide“ entfernt  
Grundwasserwie-
deranstieg und Her -
stellung Tagebau-
see 
Keine wasserseitigen Auswirkungen auf Natura 2000 -Gebieten 
im Wirkraum (Grundwasserwiederanstieg: natürlicher Vorgang, 
weitgehend vorbergbaulicher Zustand)  
Die Wiederherstellung na-
türlicher Grundwasserver -
hältnisse beginnt bereits 
zwei Jahrzehnte früher  
Artenschutz 
Verbotstatbestände 
Tötung, Störung, 
Zerstörung 
Verbotstatbestände in Bezug 
auf Vogel- und Fledermausar-
ten (u. a. Bechsteinfleder-
maus), mehrere Amphibienar-
ten, Haselmaus und Zauneid -
echse gegeben; Ausnahmevor -
aussetzungen liegen vor / be-
hördliche Ausnahmen erteilt 
Verbotstatbestände nur in Be-
zug auf Kreuz - und Wechsel-
kröte, Springfrosch und Hasel-
maus sowie vorsorglich auch in 
Bezug auf die Fledermausar-
ten Bechsteinfledermaus und 
Zwergfledermaus anzuneh-
men; Ausnahmevor aussetzun-
gen liegen vor / Ausnahmen 
sind für den laufenden Betrieb 
erteilt 
Verbotstatbestände treten 
für wesentlich weniger Ar-
ten ein; keine Verbotstat-
bestände für Vögel und 
Reptilien 
Grundwasserwie-
deranstieg und Her-
stellung Tagebau-
see 
Keine wasserseitigen Auswirkungen auf Arten im Wirkraum 
(Grundwasserwiederanstieg: natürlicher Vorgang, weitgehend 
vorbergbaulicher Zustand)  
Die Wiederherstellung na-
türlicher Grundwasserver-
hältnisse beginnt bereits 
zwei Jahrzehnte früher  
Fläche und Boden  
Flächeninanspruch-
nahme  
Abbaufläche rd. 8.500  Abbaufläche rd.  6.700 h  Reduktion der Flächenin-
anspruchnahme um 
rd. 1.800 ha 
Zerschneidungswir-
kungen 
Flächenzerschneidung gesamt -
haft nördlich der Autobahn A4  
Flächenzerschneidung im Be -
reich zwischen Morschenich / 
Hambacher Forst und Stein-
heide 
deutlich geringere Zer-
schneidungswirkung  
Inanspruchnahme 
schutzwürdiger Bö-
den 
Verlust fruchtbarer Böden ho-
her und sehr hoher Funktions-
erfüllung sowie Böden sehr ho-
her Funktionserfüllung bzgl. 
des Biotopentwicklungspoten-
zials rd. 700  ha  
Verlust fruchtbarer Böden ho-
her und sehr hoher Funktions-
erfüllung rd. 200  ha 
Rd. 500 ha Böden mit ho-
her und sehr hoher Funkti-
onserfüllung bleiben erhal-
ten 
Veränderung des 
Wasserhaushalts, 
z. B. durch Grund-
wasserwiederan-
stieg  
Keine wesentlichen wasserseitigen Auswirkungen auf Böden im 
Wirkraum (Grundwasserwiederanstieg: natürlicher Vorgang, 
weitgehend vorbergbaulicher Zustand)  
Die Wiederherstellung na-
türlicher Grundwasserver-
hältnisse beginnt bereits 
zwei Jahrzehnte früher  
Herstellung eines 
Tagebausees 
Dauerhafter Flächenverlus t, 
Entstehung einer Wasserflä-
che, keine Bodenneubildung 
möglich 
Dauerhafter Flächenverlust, 
Entstehung einer Wasserflä-
che, keine Bodenneubildung 
möglich 
Reduktion der Seeoberflä-
che um rd. 10 %

12     Allgemein verständliche Zusammenfassung    
148 
 
Schutzgut /  
Wirkfaktoren  
Auswirkungen auf das 
Schutzgut bei Umsetzung 
Teilplan 12/1  
(bisheriges Vorhaben)  
Auswirkungen auf das 
Schutzgut durch den lau-
fenden Tagebau Hambach 
in seiner geänderten Form 
(durch das geänderte Vor-
haben) 
Auswirkungen der ge-
planten Änderungen 
des Vorhabens auf das 
Schutzgut 
Wasser 
Veränderung des Wasserhaushalts:  
- Fortsetzung der 
Sümpfungsmaß-
nahmen  
Jährliche Gesamtentnah-
memenge max. 450 Mio. m³/a;  
keine erheblichen nachteiligen 
Auswirkungen: keine Unverein-
barkeiten mit den Bewirtschaf-
tungszielen der EU -WRRL für 
Grund- und Oberflächenwässer 
aufgrund von abweichenden  
Bewirtschaftungszielen und 
Ausnahmen 
Jährliche Gesamtentnah-
memenge max. 370 Mio. m³/a; 
keine erheblichen nachteiligen 
Auswirkungen; keine Unverein-
barkeiten mit den Bewirtschaf-
tungszielen der EU-WRRL für 
Grund- und Oberflächenwässer 
aufgrund von abweichenden 
Bewirtschaftungszielen und 
Ausnahmen 
Verkleinerung des zu ent-
wässernden Bereichs und 
Reduktion der ursprünglich 
vorgesehenen Entwässe-
rungsleistung  
 
Geringere Auswirkungen 
auf potentiell betroffene 
Oberflächengewässer  
- Einleitung von 
Sümpfungs- und 
Grubenwasser in 
Oberflächenge-
wässer  
keine bergbaubedingte Verfeh-
lung des guten ökologischen 
Zustands/Potenzials beim 
Großteil der Oberflächenge-
wässer; keine bergbaubedingte 
Verfehlung des chemisch gu-
ten Zustands; keine Unvere in-
barkeit mit den Bewirtschaf-
tungszielen der EU -WRRL auf-
grund von abweichenden Be-
wirtschaftungszielen und Aus-
nahmen; keine erheblichen 
nachteiligen Auswirkungen  
keine bergbaubedingte Verfeh-
lung des guten ökologischen 
Zustands/Potenzials beim 
Großteil der O berflächenge-
wässer; keine bergbaubedingte 
Verfehlung des chemisch gu-
ten Zustands; keine Unverein-
barkeit mit den Bewirtschaf-
tungszielen der EU -WRRL auf-
grund von abweichenden Be-
wirtschaftungszielen und Aus-
nahmen; keine erheblichen 
nachteiligen Auswirkungen  
Aufgrund rückläufiger 
Sümpfungsmengen redu-
ziert sich die Einleitmenge 
insgesamt 
 
Einleitungen in Oberflä-
chengewässer enden etwa 
zwei Jahrzehnte früher 
- Grundwasserwie-
deranstieg und. 
Kippenwasserab-
strom  
Wiederherstellung natürlicher / 
vorbergbaulicher Grundwas-
serverhältnisse und sich selbst 
regulierender wasserwirt-
schaftlicher Verhältnisse (mit 
Ausnahme der Erftaue); berg-
baubedingt keine Verfehlung 
eines guten mengenmäßigen 
Zustandes nach Abschluss des 
GW-Wiederanstiegs; chemi-
scher Zustand weist längerfris-
tige Beeinflussungen durch 
Kippenwasserabstrom auf 
(Sulfat, Schwermetalle)  
Im Übrigen keine wesentlichen 
wasserseitigen Auswirkungen 
auf das Schutzgut Wasser im 
Wirkraum.  
Wiederherstellung natürlicher /  
vorbergbaulicher Grundwasser-
verhältnisse und sich selbst re-
gulierender wasserwirtschaftli-
cher Verhältnisse (mit Aus-
nahme der Erftaue); bergbau-
bedingt keine Verfehlung eines 
guten mengenmäßigen Zustan-
des nach Abschluss des GW -
Wiederanstiegs; chemischer 
Zustand weist längerfristige 
Beeinflussungen durch Kippen-
wasserabstrom auf (Sulfat, 
Schwermetalle)  
Im Übrigen keine wesentlichen 
wasserseitigen Auswirkungen 
auf das  Schutzgut Wasser im 
Wirkraum. 
Großräumige Wiederher-
stellung vorbergbaulicher 
Grundwasserverhältnisse 
beginnt etwa zwei Jahr-
zehnte früher  
- Beeinträchtigung 
der Wasserversor-
gung 
Unwesentliche Zunahme der 
beeinflussten Flächen von 
Grundwassernutzern.  
Beeinflussung der in der nördli-
chen Erft-Scholle gelegenen 
WGA Glesch, Paffendorf und 
Sindorf durch Kippenwasserzu-
strom im Rahmen des Grund-
wasserwiederanstiegs 
Unwesentliche Zunahme der 
beeinflussten Flächen von 
Grundwassernutzern. Mengen-
mäßige Beeinflussung durch 
Sümpfungsmaßnahmen endet 
früher; Beeinflussung der in der 
nördlichen Erft-Scholle gelege-
nen WGA Glesch, Paffendorf 
und Sindorf durch Kippenwas-
serzustrom im Rahmen des 
Grundwasserwiederanstiegs 
Großräumige Wiederher-
stellung natürlicher Grund-
wasserverhältnisse beginnt 
etwa zwei Jahrzehnte frü-
her; folglich endet die men-
genmäßige Beeinflussung 
von Grundwassernutzern 
früher bzw. erforderliche 
Verlagerung von Wasserge-
winnungsanlagen aufgrund 
Auswirkungen des Kippen-
abstroms müssen bedarfs-
weise früher umgesetzt wer-
den

12     Allgemein verständliche Zusammenfassung    
149 
 
Schutzgut /  
Wirkfaktoren  
Auswirkungen auf das 
Schutzgut bei Umsetzung 
Teilplan 12/1  
(bisheriges Vorhaben)  
Auswirkungen auf das 
Schutzgut durch den lau-
fenden Tagebau Hambach 
in seiner geänderten Form 
(durch das geänderte Vor-
haben) 
Auswirkungen der ge-
planten Änderungen 
des Vorhabens auf das 
Schutzgut 
Herstellung eines 
Tagebausees 
Seeoberfläche max. 4.000 ha; 
keine erheblichen nachteiligen 
Umweltauswirkungen  
Seeoberfläche ca. 3.530  ha; 
landschaftsharmonischere 
Ufergeometrie;  
keine erheblichen nachteiligen 
Umweltauswirkungen  
Verkleinerung der Seeober-
fläche und des Seevolu-
mens um gut 10 %;  
Entwicklung des Tagebau-
sees beginnt rd. zwei Jahr-
zehnte früher 
Luft und Klima  
Flächeninanspruch-
nahme 
Geringfügige Veränderungen 
im Bereich der Abbaufläche lo-
kalklimatischer Verhältnisse 
(leichte Temperaturzunah me) 
und des nahen Umfeldes; 
keine erheblichen nachteiligen 
Auswirkungen auf das lokale 
Klima; keine Auswirkungen auf 
das großräumige Klima  
Geringfügige Veränderungen 
lokalklimatischer Verhältnisse 
im Bereich der verkleinerten 
Abbaufläche (leichte Tempera-
turzunahme) und des nahen 
Umfeldes; keine erheblichen 
nachteiligen Auswirkungen auf 
das lokale Klima; keine Auswir-
kungen auf das großräumige 
Klima 
Keine grundlegenden Ver-
änderungen der lokalklima-
tischen Verhältnisse; das 
Lokalklima der Nicht -Inan-
spruchnahmefläche bleibt 
erhalten; keine Auswirkun-
gen auf das großräumige 
Klima 
Herstellung eines 
Tagebausees 
Geringe lokalklimatische Veränderungen im Umfeld, insgesamt 
aber keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen; hin-
sichtlich der Wärmebelastung im für Erholungsnutzungen vorge-
sehenen Nahbereich sogar positive Wirkungen  
Seeoberfläche gut 10 % 
kleiner als ursprünglich ge-
plant, jedoch unwesentlich 
hinsichtlich der Wärmere-
gulation 
Landschaft 
Flächeninanspruch-
nahme, Verlust land-
schaftsprägender 
Elemente 
Verlust vorhandener Elemente 
der naturraumtypischen Kultur-
landschaft mit geringer bis 
mittlerer Strukturvielfalt auf 
2.240 ha 
Verlust vorhandener Elemente 
der naturraumtypischen Kultur-
landschaft mit geringer bis 
mittlerer Strukturvielfalt auf rd. 
450 ha 
Reduktion der landschafts-
wirksamen Flächeninan-
spruchnahme um rd. 
1.800 ha; landschaftsprä-
gende Strukturelemente 
(insb. Waldflächen) bleiben 
größtenteils erhalten  
Inanspruchnahme 
von Schutzgebieten  
Verlust (bzw. Teil -/Restflä-
chenverlust) von 4 LSG und 
> 60 geschützten Landschafts-
bestandteilen; Verlust einer 
gem. § 41 LNatSchG ge-
schützte Allee  
Verlust (bzw. Restflächenver-
lust) von 3 LSG und 12  ge-
schützten Landschaftsbestand-
teilen; keine gem. § 41 
LNatSchG geschützten Alleen 
betroffen 
Erhalt der verbliebenen 
Teile des LSG Hambacher 
Forst und von rd. 50 ge-
schützten Landschaftsbe-
standteilen 
Zerschneidungswir-
kung, Verlust von 
Freiraumfuktionen  
Veränderung funktionaler Be-
ziehungen und Trennung von 
Landschaftsteilräumen auf 
2.240 ha; Verlust der Freiraum - 
und Erholungsfunktionen im 
Raum Manheim -Alt und Mor-
schenich 
Veränderung funktionaler Be-
ziehungen und Trennung von 
Landschaftsteilräumen auf 
rd. 450 ha; Verlust der Frei-
raum- und Erholungsfunktio-
nen im Raum Manheim  
Deutliche Verringerung der 
Zerschneidungs - und 
Trennwirkungen Freiraum - 
und Erholung sfunktionen 
im Raum Morschenich blei-
ben bestehen (insb. Wald-
gebiete) 
Herstellung eines 
Tagebausees 
Ablösung der Landnutzungen  
durch eine Wasserfläche im 
Umfang von rd. 4.000 ha  
Ablösung der Landnutzungen  
durch eine Wasserfläche im 
Umfang von rd. 3.530 h a 
Verringerung der Tagebau-
seefläche um rd.450 ha

12     Allgemein verständliche Zusammenfassung    
150 
 
Schutzgut /  
Wirkfaktoren  
Auswirkungen auf das 
Schutzgut bei Umsetzung 
Teilplan 12/1  
(bisheriges Vorhaben)  
Auswirkungen auf das 
Schutzgut durch den lau-
fenden Tagebau Hambach 
in seiner geänderten Form 
(durch das geänderte Vor-
haben) 
Auswirkungen der ge-
planten Änderungen 
des Vorhabens auf das 
Schutzgut 
Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter  
Inanspruchnahme 
von Kulturgütern 
durch Flächeninan-
spruchnahme  
Verlust von 19 Baudenkmälern 
und 4 Bodendenkmälern im 
Raum Manheim -Alt und Mor-
schenich 
Verlust von 18 Baudenkmälern 
und 3 Bodendenkmälern im 
Raum Manheim -Alt 
1 Baudenkmal und 1 Bo-
dendenkmal in Morsche-
nich-Alt bleiben erhalten  
Beeinträchtigungen 
durch Bodenbewe-
gungen  
Allgemein geringe Auswirkungen durch sümpfungsbedingte Bo-
denbewegungen; der Ausgleich etwaiger Schäden durch den Ta-
gebau ist im Bergschadensrecht geregelt 
keine erheblichen Umwelt-
auswirkungen / Auswirkun-
gen in Bezug auf Berg-
schäden 
Standsicherheit der 
Böschungen 
Keine Auswirkungen: Die Standsicherheit der Randböschungen ist im Tagebaubetrieb und auch 
bei Befüllung des Sees gewährleistet 
 
- Erdbebenauslö-
sung/ -verstärkung; 
- bergbauinduzierte 
Seismizität 
Natürliche Seismizität wird durch Tagebaubetrieb nicht ausgelöst 
und auch nicht verstärkt; die Machbarkeit der Seebefüllung wurde 
geprüft; die Herstellung des Tagebausees führt nicht zu einer 
Veränderung der natürlichen Erdbebentätigkeit 
Bergbauinduzierte Seismizität (durch GW-Absenkung – ruckartig – 
und bergbauliche Aktivitäten) ist begrenzt. Durchgängige Überwa-
chung ist sichergestellt 
Durch Verkleinerung des 
Tagebausees wird die na-
türliche tektonische Erdbe-
bengefahr nicht beeinflusst 
und die bergbauinduzierte 
Seismizität wird nicht über 
das jetzige Maß hinaus ver-
stärkt 
Anfälligkeit des Ta-
gebaubetriebes ggü. 
natürlichen Erdbe-
ben und Überflutun-
gen  
Natürlich auftretende Erbeben mit der in der Region zu erwarten-
den Stärke sind nicht geeignet, die Standsicherheit der Randbö-
schungen zu gefährden; 
die Standsicherheit der Böschungen ist auch im Falle eines extre-
men Hochwasserereignisses gegeben; im Falle eines extremen 
Hochwassers ist nicht damit zu rechnen, dass es zu einer Über-
schwemmung aufgrund eines Übertretens der Erft oder der Rur 
kommt 
keine nachteiligen Ände -
rungen 
Veränderung des 
Wasserhaushalts-
durch Grundwasser-
wiederanstieg  
Keine wesentlichen wasserseitigen Auswirkungen auf Kultur - 
und Sachgüter im Wirkraum (natürlicher Vorgang, weitgehend 
vorbergbaulicher Zustand)  
Die Wiederherstellung na-
türlicher Grundwasserve r-
hältnisse beginnt bereits 
zwei Jahrzehnte früher

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anlage_4_Teilplan 12-1 Hambach)

20998 Zeichen

-1- 
 
Richtlinien zum Teilplan 12/1 - Hambach - 
 
Die Darstellungen des Teilplanes 12/1 - Hambach - werden durch folgende Erläuterungen 
ergänzt, die bei entsprechenden Genehmigungs- und Zulassungsverfahren als Richtlinien zu 
beachten sind (Beschluß) des Braunkohlenausschusses vom 16. Dezember 1975 / Neufassung 
durch Beschluß des Braunkohlenausschusses vom 16./17. Dezember 1976 ) 
 
 
1. Gewinnung und Verkippung  
 
1.1 In dem für die bergbauliche Nutzung ausgewiesenen Raum werden die land- und 
forstwirtschaftlichen Flächen im zeitlichen Ablauf des Braunkohlenabbaues nur in dem 
jeweils unerläßlichen Umfang in Anspruch genommen. 
 
1.2 Durch die Festlegung der Braunkohlenabbaugrenze wird die Gewinnung grundeigener 
Minerale durch den jeweiligen Verfügungsberechtigten nicht ausgeschlossen, jedoch 
unter der Voraussetzung, daß die Abgrabungen vor der Inanspruchnahme der Flächen für 
den Braunkohlenabbau beendet sind. 
 
1.3 Die Höhe der Außenkippe Sophienhöhe soll grundsätzlich 275 m ü. NN nicht über-
schreiten.  
 Die Oberflächengestaltung der Kippe wird landschaftsgerecht geplant und ausgeführt. 
 
1.4 Zur Vermeidung einer zusätzlichen Eutrophierung des Restsees wird die 
Kippenoberfläche so gestaltet, daß das anfallende Oberflächenwasser, insbesondere der 
neu erstellten landwirtschaftlichen Nutzflächen, dem See ferngehalten werden kann. 
Zum Ausgleich der durch die Kippengestaltung verstärkten Hochwasserspitzen wird 
ausreichender Rückhalteraum vorgesehen. 
 
1.5 Die Geländeneigung der landwirtschaftlich zu rekultivierenden Flächen soll entsprechend  
den "Richtlinien des Landesoberbergamtes NW für das Aufbringen von kulturfähigem 
Bodenmaterial bei landwirtschaftlicher Rekultivierung für die im Tagebau betriebenen 
Braunkohlenbergwerke" in der geltenden Fassung 1,5 % nicht überschreiten. Durch

-2- 
 
geeignete Geländegestaltung (z.B. Terrassen, Generalneigung) ist eine ausreichende 
Oberflächenentwässerung auf Dauer zu gewährleisten. 
 
1.6 Bei der Aufbringung des kulturfähigen Bodenmaterials auf die landwirtschaftlich zu 
rekultivierenden Fläche sollen Bodenverdichtungen vermieden werden. 
 
1.7 Das kulturfähige Bodenmaterial für die forstwirtschaftliche Rekultivierung soll nicht 
unter 4 m Mächtigkeit aufgeschüttet werden. Der Lößanteil in diesem "Forstkies" soll 
möglichst hoch sein, um eine günstigeren Wasserhaushalt der Böden und eine nach-
haltige Ertragsleistung der Waldbestände zu gewährleisten. Dies gilt im Hinblick auf eine 
Verbesserung des Wasserhaushaltes insbesondere für die Anschüttung der Kippenober-
fläche an den Süd- und Südwest-Böschungen der Außenkippe und der überhöhten Innen-
kippe.  
  
 Die Bestimmung des Mischungsanteiles von bindigem Material im Forstkies auf den 
geneigten Flächen geschieht unter Berücksichtigung der Standsicherheit und der erhöhten 
Erosionsgefahr. 
 
1.8 Bei der forstlichen Rekultivierung sind stark geneigte nach Süd und Südwest exponierte 
Flächen möglichst zu vermeiden, weil die Austrocknungsgefahr hier am größten ist. 
Daher sollte die Kippe Sophienhöhe vorwiegend in Nord-Südrichtung gestaltet werden. 
 
1.9 Die Auswirkungen der Verwitterung von Pyriten, die in bestimmten tertiären Schichten 
vorkommen. sind bei der Verkippung zu beachten. 
 
1.10 Alle bergbaubedingten Aufwallungen und sonstigen Anlagen, die keinem besonderen 
zukünftigen Verwendungszweck zugeführt werden, sind nach Abschluß der bergbau-
lichen Maßnahme zu beseitigen. 
 
 
2. Wasserwirtschaft und Grundwasserabsenkung  
 
2.1 Die Grundwasserabsenkung wird örtlich und zeitlich so betrieben, daß für das jeweilige 
Absenkungsziel nur das geringstmögliche Vorratsvolumen an Grundwasser entfernt wird,

-3- 
 
um damit die Standsicherheit der Böschungen und eine ausreichende Entspannung des 
Liegende zu gewährleisten. 
 
 
2.2 Soweit durch die Grundwasserabsenkung Wassergewinnungsanlagen hinsichtlich des 
Förderstromes und der Wasserbeschaffenheit unzureichend zu werden drohen, wird 
rechtzeitig Ersatzwasser bereitgestellt. 
 
 
2.3 Die Rheinische Braunkohlen werke AG hat eine Untersuchung zu veranlassen, ob inner-
halb des Erftbeckens Bereiche ausgewiesen werden können, in denen langfristig die Ge-
winnbarkeit von qualitativ einwandfreiem Wasser im Besonderem im ersten Hautgrund-
Wasserstockwerk möglich ist. An diesen Stellen sind, falls noch nicht vorhanden, 
Bohrungen niederzubringen, die zu Grundwassermeßstellen auszubauen sind, um die 
Grundwasserverhältnisse dieser Räume eindeutig beurteilen zu können. Für geeignet 
erkannte Räume sollen im Gebietsentwicklungsplan als wasserwirtschaftliche Bereiche 
dargestellt werden. 
 
2.4 Die Rheinische Braunkohlenwerke AG hat in der Rurscholle westlich der Bereiche, an 
denen Grundwasserübertritte zur Erftscholle stattfinden, geeignete Flächen für die 
Errichtung von Abfangbrunnen zu ermitteln. Diese Flächen sollen im Gebietsent-
wicklungsplan als wasserwirtschaftliche Bereiche dargestellt werden. Sobald das Wasser 
für Wasserversorgungszwecke im Bereich der Rurscholle benötigt wird und der Wasser-
bedarf aus Gründen, die die Rheinische Braunkohlenwerke AG zu vertreten hat, in der 
Rurscholle nicht mehr gedeckt werden kann, hat die Rheinische Braunkohlenwerke AG 
Abfangbrunnen zu errichten. 
 
 
2.5 Falls in Teilbereichen Beeinträchtigungen land- und forstswirtschaftlicher Flächen ein-
treten, werden die im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ausgeglichen.

-4- 
 
2.6 Die Ableitung des geförderten Sümpfwassers ist unter Berücksichtigung der begrenzten 
Belastbarkeit des Hauptvorfluters Erft auf geeignete ggf. zweckentsprechend landschafts-
gerecht auszubauende Vorfluter zu verteilen. 
 
2.7 Für die Zeit nach der Auskohlung des Abbaufeldes ist grundsätzlich die Wieder-
auffüllung des abgesenkten Grundwasserkörpers zu ermöglichen. 
 
3. Restsee  
 
3.1 Für die Auffüllung des Restsees ist grundsätzlich Oberflächenwasser - z.B. des Rheines - 
vorzusehen. Die dabei für die Zuleitung, den See selbst und das umgebende Grundwasser 
zu erwartenden Probleme werden rechtzeitig geklärt. 
 
3.2 Die Füllzeit ist unbeschadet der Erfordernisse zur Auffüllung des Grundwasservorrates 
möglichst kurz zu halten. Restlochsohle und -böschungen werden so gestaltet, daß auch 
während dieses Zwischenzustandes stets eine geordnete Landschaft gewährleistet ist. 
 
3.3 Die Böschungen des Restsees werden landschaftsgerecht geplant und gestaltet. Sie wer-
den so geschüttet und im Bereich der Uferlinie so ausgebaut, daß eine 
wasserwirtschaftliche Nutzung des Restssees einschließlich der dadurch unvermeidlichen 
Spiegelschwankungen möglich bleibt. Soweit damit vereinbar, werden die Ufer 
weitgehend für einen Lebendverbau vorbereitet. 
 
3.4 Zur Entwicklung vielfältiger Gewässer-Biotope für eine artenreiche Gewässerflora und  
-fauna wird im Westen des Restsees eine Flachwasserzone angelegt. Dies, sowie die 
angestrebte Erholungsnutzung, sind mit einer wasserwirtschaftlichen Nutzung des 
Restsees in Einklang zu bringen. 
 
3.5 Um die ungestörte Entwicklung des Biotops zu gewährleisten und eine Ausweisung der 
Flachwasserzone als Schutzgebiet zu ermöglichen, ist für eine Trennung zwischen dem 
seenahen Erholungsgebiet und einem etwa noch auszuweisenden Biotop-Schutzgebiet zu 
sorgen und dieses von der Erholungsnutzung auszuschließen.

-5- 
 
3.6 Die bei der Auffüllung des Restsees mit Rheinwasser und die bei der Grundwasser-
anreicherung auftretenden Probleme, wie z.B. Beschaffenheit des Wassers und 
Standsicherheit der Böschungen, werden rechtzeitig geklärt. 
 
4. Land- und Forstwirtschaft  
4.1 Zum Ausgleich der durch den Tagebau Hambach beanspruchten landwirtschaftlichen 
Nutzflächen ist eine möglichst weitgehende landwirtschaftliche Rekultivierung durch-
zuführen. Dazu sind - neben der im Tagebaugebiet Hambach geplanten Fläche - die 
Tagebaue Fortuna-Garsdorf, Frechen und Bergheim landwirtschaftlich zu rekultivieren 
wobei die Gesichtspunkte der Landschaftspflege und der Wasserwirtschaft sowie der 
Naherholung, insbesondere durch Schaffung zusammenhängender Waldgebiete in der 
Nähe der Ortschaft Bergheim, zu berücksichtigen sind. 
 
4.2 Die landwirtschaftliche Wiedernutzbarmachung erfolgt nach den "Richtlinien des 
Landesoberbergamtes NW für das Aufbringen von kulturfähigem Bodenmaterial bei 
landwirtschaftlicher Rekultivierung für die im Tagebau betriebenen Braunkohlen-
bergwerke", in der jeweils gültigen Fassung. Dabei ist die Mächtigkeit des auszu-
bringenden Lößmaterials den bisherigen Erfahrungen sowie künftigen wissenschaft- 
lichen und technischen Erkenntnissen anzupassen. 
 
Die Aufbringung von Löß im Nassverfahren wird angestrebt. Die Fragen der 
Lößmächtigkeit und der Auftragsverfahren sind baldmöglichst zu klären. 
 
4.3 Die aus ökologischen, forstlichen, landschaftsgestalterischen und Gründen der Erholung 
erforderlichen Festlegungen für den Einzelbestand des Waldes werden in einem forst-
lichen Nutzungs- und Gestaltungsplan für den Gesamtbereich der Bürgewälder erarbeitet. 
 
4.4 Die forstwirtschaftliche Rekultivierung soll grundsätzlich mit den Gehölzen erfolgen, die 
der natürliche potentiellen Vegetation entsprechen. Dazu ist es erforderlich, die Qualität 
des aufgebrachten kulturfähigen Bodenmaterials fortlaufend zu ermitteln und sie bei der 
Holzartenwahl zu berücksichtigen. 
 
4.5 In angemessenem Umfang sollen Waldbestände auch auf ebenen bzw. nahezu ebenen 
Flächen in gleicher Höhe wie das unverritzte Gelände entstehen, die denen der natür-

-6- 
 
lichen Vegetation des Hambacher Forstes möglichst weitgehend entsprechen. Mit dieser 
Maßnahme sollen die Voraussetzungen zur Regeneration des durch den Abbau zerstörten 
ökologischen Zustandes verbessert werden. Der Lößanteil des Forstkieses auf diesen 
Flächen soll mindestens 50 % betragen. Derartige Regenerationszellen sollten teilweise in 
Kontakt zu dem an das Abbaugebiet angrenzenden und erhalten bleibenden Wald stehen. 
Um die Biotopsukzession auf diesen Flächen zu beobachten, sollen ausreichend große 
Dauerbeobachtungsflächen geschaffen werden. 
 
4.6 Zur Steigerung des Vielfältigkeitswertes des neuentstehenden Waldes sollten 
standortgerechte Nadelhölzer in Gruppen und Kleinstbeständen mit einem Anteil von bis 
zu 20 % der Gesamtfläche eingestreut werden. 
 Arboreten und ähnliche forstliche Sonderflächen werden vorgesehen. Über ihre Art und 
Gestaltung wird zu gegebener Zeit zu entscheiden sein. 
 
5. Verkehrsplanung  
5.1 Die generelle Linienführung der Bandstraßen und der Kohlenbahn aus dem Tagebau 
Hambach in den Tagebau Garsdorf bzw. an die Nord-Süd-Bahn werden in einem 
besonderen Erläuterungsplan zeichnerisch dargestellt. 
 
5.2 In den noch nicht in Anspruch genommenen oder bereits rekultivierten Gebieten sollen 
die zur Verlegung vorgesehenen bergbaulichen und sonstigen Verkehrswege, Leitungen 
u.ä. soweit als möglich gebündelt werden. 
 Außerhalb des Abbaugebietes sind bei der Verlegung von Leitungsbändern unnötige 
Durchschneidungen von zusammenhängenden Waldgebieten und landwirtschaftlichen 
Nutzflächen sowie Beeinträchtigungen der Umgebungen weitgehend zu vermeiden. 
 
6. Erholungsnutzung
 
6.1 Als Ersatz für die schon früh vom Abbau betroffenen nördlichen und westlichen Wälder 
sind die übrigen Bürgewälder durch den Bergbautreibenden besser für die Erholungs-
nutzung zu erschließen, soweit sie sich im Besitz des Bergbautreibenden befinden. 
 
6.2 Bei der Rekultivierung der Kippenflächen ist die Möglichkeit künftiger Erholungs-
nutzung zu beachten. Dies gilt besonders von Teilen des Restsees für seine Eignung als 
Erholungsschwerpunkt.

-7- 
 
6.3 Die forstwirtschaftlich rekultivierten Flächen werden grundsätzlich für die ruhige 
Erholung ausgebaut. 
 
6.4 Die fortwirtschaftlichen Nutzflächen sind landwirtschaftspflegerisch so zu gestalten, daß 
sie sowohl den wirtschaftlichen Erfordernissen des Landbaues als auch den Belangen der 
erholungssuchenden Bevölkerung gerecht werden. 
 
7. Klima und Immissionen  
7.1 Sowohl die Hochhalde als auch die Seefläche bringen mesoklimatische Probleme, die 
insbesondere in der vermehrten Bildung von Kaltluftmassen und zusätzlicher 
Windbelastung zu sehen sind. Maßnahmen zur Minderung der damit verbundenen 
Probleme werden untersucht und erforderlichenfalls verwirklicht. 
 
7.2 Zum Schutze der Allgemeinheit oder der Nachbarschaft vor Immissionen aus dem 
Tagebau und seinen Nebenanlagen (dazu gehören auch Kohlenbahn und Bandstraße) sind 
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen rechtzeitig geeignete Schutzmaßnahmen 
durchzuführen. 
 
7.3 Folgende Schutzmaßnahmen kommen nach den derzeitigen Erfahrungen in Frage: 
 im Bereich des Tagebaues  
 - technischer Immissionsschutz an den Anlagen 
 - bepflanzte Schutzwälle 
 - Schutzwände 
 - Erhaltung oder Neuanlage von Schutzwald 
 
 an der Kohlenbahn
 
 - technischer Immissionsschutz am Gleiskörper und an den Zügen 
 - bepflanzte Schutzwälle 
 - Schutzwände 
 - Einschnittslage 
 
 an der Bandstraße  
 - technischer Immissionsschutz an den Bandanlagen 
 - bepflanzte Schutzwälle

-8- 
 
 - Ummantelung (Einhausung) 
 - Einschnittslage. 
 Alle Schutzmaßnahmen sind landschaftsgerecht zu gestalten. 
 
7.4 Zum Schutz der Bevölkerung von Immissionen wird nach Beginn der Aufschlußarbeiten 
des Tagebaues am süd-westlichen Rand des Siedlungsbereiches Elsdorf vom Bergbau-
treibenden ein mindestens 100m breiter Schutzwald angepflanzt, und zwar zwischen der 
B 55 und der Gesolei-Siedlung sowie in Höhe des Sportplatzes Wüllenrath. 
 
7.5 Zum Schutze der Bevölkerung vor Immissionen sind mit Verlegung der Autobahn A 4 
Lärmschutzmaßnahmen zwischen der Autobahn und der Ortslage Buir durchzuführen. 
 
7.6 Der Schutzwald südlich des Turmweges im Bereich des vorhandenen Altwaldes östlich 
von Hambach ist um eine ca. 100 m breite Neuanpflanzung, die dem Immissionsschutz 
im besonderen Maße gerecht wird, zu erweitern. 
 
8. Archäologie  
8.1 Der Braunkohlentagebau Hambach und seine Verwirklichung bedeutet einerseits den 
Verlust, anderseits jedoch die Möglichkeit zur Untersuchung und Auswertung einer 
großen Zahl von Fundplätzen aus ur- und frühgeschichtlichen Epochen von der ältesten 
Steinzeit bis ins hohe Mittelalter. Da eine Wiederherstellung solcher Fundplätze im Sinne 
einer Rekultivierung nicht möglich ist, wird dem Staatlichen Vertrauensmann für kultur-
geschichtliche Bodenaltertümer die Möglichkeit gegeben, diese Fundplätze vor ihrer 
Zerstörung archäologisch zu untersuchen. 
 
8.2 Im ersten Arbeitsabschnitt bis zum Beginn des eigentlichen Abbaues im Jahre 1978/79 
soll der Staatliche Vertrauensmann für kulturgeschichtliche Bodenaltertümer die 
Möglichkeit erhalten, in allen vom Abbau betroffenen Gebieten sowie auf den für 
Erschließungseinrichtungen (Bandstraßen, Transportwege, verlegte Straßen, Kippen 
usw.) notwendigen Flächen Maßnahmen zur archäologischen Prospektion sowie 
Abgrabungen durchzuführen. 
 
8.3 Während des Aufbaues soll der Staatliche Vertrauensmann für kulturgeschichtliche 
Bodenaltertümer die Möglichkeit erhalten, alle anfallenden Abbaukanten und Boden-

-9- 
 
aufschlüsse laufend auf zutage tretende Bodenfunde zu überprüfen und dabei zutage 
tretende Fundplätze archäologisch zu untersuchen. 
 
8.4 Um die nötigen archäologischen Untersuchungen so rationell und zeitsparend wie 
möglich durchführen zu können, sollen dem Staatlichen Vertrauensmann für kultur-
geschichtliche Bodenaltertümer rechtzeitig alle einschlägigen Planungen sowie deren 
Änderungen bekanntgegeben werden, damit die archäologischen Maßnahmen mit den 
Abbauplänen koordiniert werden können. 
 
9. Umsiedlungen und Verlegungen  
 Weitere Folgemaßnahmen wie z.B. die Umsiedlung von Ortschaften und die Verlegung 
von Verkehrs- und Leitungsbändern sind im aufgestellten Gebietsentwicklungsplan, 
Teilabschnitte Erfttal und Rurtal, dargestellt und somit als grundsätzlich lösbar nachge-
wiesen. 
 
10. Beweissicherung  
10.1 Die zur Sicherung der gegenwärtigen und zukünftigen Wasserversorgung erforderlichen 
Maßnahmen bezüglich des Grundwassers sind fortzuführen. Zusätzliche Beweissiche- 
rungsmaßnahmen zur Beobachtung des Grundwassers werden durch die Bergbehörde im 
Einvernehmen mit den Wasserbehörden festgelegt, wenn zu besorgen ist, daß Aus-
wirkungen in bestimmten Teilräumen mit den vorhandenen Mitteln nicht ausreichend 
verfolgt werden können. 
 
10.2 Die Entauswertungen der Güteuntersuchungen des Grundwassers werden beim Bergamt 
Köln zur Einsicht durch Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, 
bereitgehalten. 
 
10.3 Die Beweissicherung zur Grundwasserstandsänderung und möglichen Höhenänderung ist 
durch folgende Änderung der Bergverordnung vom 10. Dezember 1976 verbessert: 
 1) die Erfassung der Linien gleicher Grundwasserabsenkung, 
 2) zur Feststellung des Ausmaßes der Höhenänderungen wird das Höhenfestpunkt- 
  netz erweitert, 
3) die Erfassung der Höhenänderung in einem Höhenverzeichnis und die Darstellung 
der Lage der Höhenfestpunkte in einem Übersichtsriß.

-10- 
 
10.4 zur Überwachung der Staubimmissionen werden nach Abstimmung mit der Bergbehörde 
Meßstationen auf Kosten von Rheinbraun eingerichtet und unterhalten. 
 
11 Seismische Meßstellen  
Um mehr und bessere Kenntnisse über Erdstöße im oberflächennahen Bereich des 
rheinischen Braunkohlenrevier zu erhalten, wird der Bergbautreibende zunächst drei seis-
mische Meßstellen errichten und diese zusammen mit einem seismologischen Institut be-
treuen sowie die dort ermittelten Ergebnisse auswerten. 
Erforderlichenfalls sind auf Verlangen der Bergbehörde weitere Meßstellen einzurichten. 
Der Bergbautreibende wird der Bergbehörde fortlaufend und regelmäßig über Stand und 
Resultate der Beobachtungen Mitteilungen machen. 
 
 
Köln, den 17.Dezember 1976

ZEICHENERKLÄRUNG
KREISGRENZE
GEMEINDEGRENZE
SICHERHEITSLINIE= ÄUSSERE BEGRENZUNG DER SICHERHEITSZONE
RAUM ZUR ABGRABUNG UND AUFHALDUNG
RAUM ZUR LANDWIRTSCHAFTLICHEN REKULTIVIERUNG
RAUM ZUR HERRICHTUNG VON WASSER- UND UFERFLÄCHEN
MASSTAB 1 : 10 000
TEXTLICHE DARSTELLUNG
ALLE NICHT LANDWIRTSCHAFTLICH ODER ALS RESTSEE HERZURICHTENDEN
FLÄCHEN SIND GRUNDSÄTZLICH FORSTLICH ZU REKULTIVIEREN
GEHÖRT ALS ANLAGE ZUR NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE 5. SITZUNG
DES BRAUNKOHLENUNTERAUSSCHUSSES NR. 12 - HAMBACH -
AM 27.11.1975
GEHÖRT ALS ANLAGE 6 ZUR NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE 56. SITZUNG
DES BRAUNKOHLENAUSSCHUSSES
AM 16.DEZEMBER1975
VERHANDLUNGSLEITER PROTOKOLLFÜHRER
DER VORSITZENDE PROTOKOLLFÜHRER
AUFGESTELLT DURCH DEN BRAUKOHLENAUSCHUSS
AM 16. DEZEMBER 1975
KÖLN DEN 16. DEZEMBER 1975
DER VORSITZENDE
DIESER PLAN HAT IN DER ZEIT VOM 6.4.1976 BIS ZUM 6.7.1976
BEI DER BEZIRKSPLANUNGSBEHÖRDE KÖLN OFFENGELEGEN, ABZEICHNUNGEN
HABEN IN DER GLEICHEN ZEIT BEI DEN KREISVERWALTUNGEN DES KREISES
DÜREN UND DES ERFTKREISES, DEN STADTVERWALTUNGEN JÜLICH UND KERPEN
SOWIE BEI DEN GEMEINDEVERWALTUNGEN ELSDORF, MERZENICH, NIEDERZIER
UND TITZ OFFENGELEGEN. AUSSERDEM HABEN ABZEICHNUNGEN ZUR GLEICHEN
ZEIT BEI DEN STADTVERWALTUNGEN BERGHEIM UND BEDBURG OFFENGELEGEN.
KÖLN DEN 7.7.1976
DIE SICHERHEITSLINIE WURDE GEMÄSS BESCHLUSS DES BRAUNKOHLEN-
AUSSCHUSSES IN SEINER 57. SITZUNG GEÄNDERT. DER RAUM ZUR ABGRA-
BUNG UND ZUR AUFHALDUNG WURDE ENTSPRECHEND ANGEPASST.
KÖLN, DEN 16., 17.12.1976 DER VORSITZENDE
Verkleinerte zeichnerische Darstellung
(nicht Planbestandteil)
© Topografische Karten: Landesvermessungsamt NRW, Bonn 2004
TEILPLAN 12/1 HAMBACH
DES GESAMTPLANES FÜR DAS RHEINISCHE BRAUNKOHLENGEBIET
- ABBAU- UND AUSSENKIPPENFLÄCHE DES BRAUNKOHLETAGEBAUES HAMBACH -
sind Flächen, auf denen Braunkohle abgebaut werden kann. Sie umfas-
sen die Betriebsflächen für Abraumbetrieb, Kohlegewinnung und In-
nenkippe einschließlich Böschungen und Grubenausfahrten bis zur Ge-
ländeoberkante.
Die in den Braunkohlenabbauflächen liegenden Gebäude, Ortschaften,
Verkehrswege, Wasserläufe, Energie- und Versorgungsleitungen usw.
können abgebaut werden.
sind Flächen außerhalb der Braunkohlenabbauflächen, auf denen in
den Braunkohlentagebauen anfallende Abraummassen aufgeschüttet wer-
den können. Sie umfassen auch alle Anschüttungen, die im Zusammen-
hang mit der Abraumverkippung und der Kippenrekultivierung erfor-
derlich sind.
sind die von der Bergbehörde außerhalb der Abbau- und Außenkippen-
flächen angegebenen Randzonen, in denen Auswirkungen der Abbau-
bzw. Verkippungsmaßnahmen auf die Geländeoberflächen möglich sind
und in denen Maßnahmen zur Sicherung gegen Gefahren getroffen wer-
den können.
Einen Änderung der Nutzung der Sicherheitszone ist, abgesehen von
land-, garten- und forstwirtschaftlichen Nutzungsänderungen, nur
mit Zustimmung der Bergbehörde zulässig.
sind die Flächen, die mit dem Braunkohlenabbau zusammenhängen und
nicht unter “Braunkohlenabbauflächen” und “Außenkippenflächen” auf-
geführt sind, z.B. Karftwerke, Brikettfabriken, Werkstätten, Verbindungsbahnen.
Flächendefinition
Braunkohlenabbauflächen
Außenkippenflächen
Sicherheitszonen
Bergbauliche Betriebsflächen
Größe der Wasserfläche höchstens 4000 ha
Fläche der landwirschaftlichen Rekultivierung
mindestens 1000 ha

Beratungsverlauf (1)

14.06.2024 Braunkohlenausschuss
TOP 4.
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BKA 0839
Typ
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
Datum
14.06.2024
Erstellt
22.05.2024 16:12