Beantwortung einer mündl. Anfrage der FDP-Fraktion aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 31.08.2023 (AN/1331/2023) betreffend "Strommast behindert Sichtachse zum Weltkulturerbe Kölner Dom" zu Frage 5 ergänzende Beantwortung (3452/2023)
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 0114/2024 vom 18.01.2024
Stand: Am 01.02.2024 im Stadtentwicklungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Dezernat, Dienststelle VI/611/3 Vorlagen-Nummer 18.01.2024 0114/2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 01.02.2024 Beantwortung einer mündl. Anfrage der FDP-Fraktion aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 31.08.2023 (AN/1331/2023) betreffend "Strommast behindert Sichtachse zum Weltkulturerbe Kölner Dom", Ergänzung der Beantwortung (Session-Nr. 3452/2023) hier; Fragen 4 und 5 Frage 4: Wie beurteilt die Stadtverwaltung das Missverhältnis, dass ein Investor wie die DEVK für ihr neues Verwaltungsgebäude ein 90.000 € teures Welterbeverträglichkeitsgutachten für eine bisher nicht bekannte bzw. relevante Sichtachse in Auftrag geben muss, während Amprion of- fensichtlich einfach eine der prominentesten Sichtachsen ohne weiteres zustellen darf? Ergänzende Antwort der Verwaltung zu Frage 4: Darüber hinaus hängt der Welterbestatus des Domes nicht ausschließlich von der Frage ab, ob die im Sternenplan dargelegten Standorte betroffen sind. Selbstverständlich gibt es dar- über hinaus zahlreiche Stadtpanoramen, beispielsweise vom Rheinufer oder von den Rhein- brücken, die durch die Planung des DEVK-Hochhauses stark verändert werden. Frage 5: Welche Maßnahmen gedenkt die Stadtverwaltung einzuleiten, um die entstandene Beein- trächtigung zu beseitigen? Beantwortung der Frage 5: Der Maststandort ist im Rahmen eines Rechtsverfahrens über einen Planfeststellungsbe- schluss als Verwaltungsakt genehmigt worden mit dem die Zulässigkeit eines Vorhabens un- ter Einschluss aller sonst erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse usw. festgestellt wird. Auf dieser Grundlage ist der Ausbau erfolgt. Im Rahmen der Abwägung ist von der Bezirksre- gierung bereits gegen die durch einen Einwender geäußerten Bedenken hinsichtlich einen Sichtfeldschutz des Domes gestimmt worden. Eine Änderung der Höhe oder des Standortes des bestehenden Mastes ist nicht möglich (s. hier auch die Antwort zu Frage 2 Session-Nr. 3452/2023). Hierzu müsste ein Planänderungsverfahren erfolgen, das von der Amprion bei der Bezirksregierung eingeleitet werden müsste. Eine Änderung stünde aber im Konflikt mit dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) und dem rechtskräftigen Planfeststellungsbe- schluss. gez. Greitemann
Beratungsverlauf
-
01.02.2024
TOP 2.1.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz