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0114/2024

Beantwortung einer mündl. Anfrage der FDP-Fraktion aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 31.08.2023 (AN/1331/2023) betreffend "Strommast behindert Sichtachse zum Weltkulturerbe Kölner Dom" zu Frage 5 ergänzende Beantwortung (3452/2023)

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 18.01.2024

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 01.02.2024, TOP 2.1.2

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2349 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/611/3 
 
Vorlagen-Nummer  18.01.2024 
 0114/2024 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 01.02.2024 
 
Beantwortung einer mündl. Anfrage der FDP-Fraktion aus der Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 31.08.2023 (AN/1331/2023) betreffend "Strommast 
behindert Sichtachse zum Weltkulturerbe Kölner Dom",  
Ergänzung der Beantwortung (Session-Nr. 3452/2023) 
hier;  Fragen 4 und 5  
 
Frage 4: 
Wie beurteilt die Stadtverwaltung das Missverhältnis, dass ein Investor wie die DEVK für ihr 
neues Verwaltungsgebäude ein 90.000 € teures Welterbeverträglichkeitsgutachten für eine 
bisher nicht bekannte bzw. relevante Sichtachse in Auftrag geben muss, während Amprion of-
fensichtlich einfach eine der prominentesten Sichtachsen ohne weiteres zustellen darf? 
 
Ergänzende Antwort der Verwaltung zu Frage 4: 
 
Darüber hinaus hängt der Welterbestatus des Domes nicht ausschließlich von der Frage ab, 
ob die im Sternenplan dargelegten Standorte betroffen sind. Selbstverständlich gibt es dar-
über hinaus zahlreiche Stadtpanoramen, beispielsweise vom Rheinufer oder von den Rhein-
brücken, die durch die Planung des DEVK-Hochhauses stark verändert werden.  
 
Frage 5: 
Welche Maßnahmen gedenkt die Stadtverwaltung einzuleiten, um die entstandene Beein-
trächtigung zu beseitigen? 
 
Beantwortung der Frage 5: 
 
Der Maststandort ist im Rahmen eines Rechtsverfahrens über einen Planfeststellungsbe-
schluss als Verwaltungsakt genehmigt worden mit dem die Zulässigkeit eines Vorhabens un-
ter Einschluss aller sonst erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse usw. festgestellt wird. 
Auf dieser Grundlage ist der Ausbau erfolgt. Im Rahmen der Abwägung ist von der Bezirksre-
gierung bereits gegen die durch einen Einwender geäußerten Bedenken hinsichtlich einen 
Sichtfeldschutz des Domes gestimmt worden. Eine Änderung der Höhe oder des Standortes 
des bestehenden Mastes ist nicht möglich (s. hier auch die Antwort zu Frage 2 Session-Nr. 
3452/2023). Hierzu müsste ein Planänderungsverfahren erfolgen, das von der Amprion bei 
der Bezirksregierung eingeleitet werden müsste. Eine Änderung stünde aber im Konflikt mit 
dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) und dem rechtskräftigen Planfeststellungsbe-
schluss.  
 
gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

01.02.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 2.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0114/2024
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
18.01.2024
Erstellt
08.01.2024 12:23