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1813/2017

Beflaggung anlässlich der Feierlichkeiten zum Christopher-Street-Day mit der sogenannten Regenbogenflagge

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 09.06.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 20.06.2017, TOP 3.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2502 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/5001 
 
Vorlagen-Nummer 
 1813/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beflaggung anlässlich der Feierlichkeiten zum Christopher-Street-Day mit der sogenannten 
Regenbogenflagge 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Porz beschließt, die Beflaggung des Bezirksrathauses anlässlich der Feierlich-
keiten zum Christopher-Street-Day mit der so genannten Regenbogenflagge. 
 
Alternative:  
 
Die Bezirksvertretung Porz beschließt, die Beflaggung des Bezirksrathauses anlässlich der Feierlich-
keiten zum Christopher-Street-Day mit der so genannten Regenbogenflagge nicht vorzunehmen. 
 
 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 20.06.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Gemäß § 1 Abs. 1 Beflaggungsverordnung NRW i.V.m. § 1 Abs.3 sind regelmäßige Beflaggungster-
mine: 
 der 27. Januar, der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, 
 der 1. Mai, der Tag des Friedens und der Völkerversöhnung, 
 der 9. Mai, der Europatag, 
 der 23. Mai, der Tag der Verkündung des Grundgesetzes, 
 der Jahrestag des 17. Juni 1953, 
 der Jahrestag des 20. Juli 1944, 
 der Jahrestag des 23. August 1946 zur Erinnerung an die Gründung des Landes Nordrhein-
Westfalen 
 der 3. Oktober, der Tag der deutschen Einheit, 
 der Volkstrauertag (zweiter Sonntag vor dem ersten Advent), 
 die Tage allgemeiner Wahlen (Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags- 
und Kommunalwahlen). 
Gem. der städtischen „Richtlinie über die Beflaggung der Dienstgebäude der Stadt Köln“ sind weitere 
regelmäßige Beflaggungstermine: 
 der Rosenmontag, 
 Fronleichnam als Tag der Domprozession, 
 der Christopher-Street-Day (CSD). 
 
Die Feierlichkeiten zum Christopher-Street-Day werden in Köln jedes Jahr am ersten Freitag im Juli 
begangen. Die Beflaggungsrichtlinie der Stadt Köln sieht unter 5.1 vor, dass zum CSD die Bezirksver-
tretungen selbständig entscheiden, ob die Regenbogenflagge an den Bezirksrathäusern gehisst wird.  
 
Sechs von neun Bezirksrathäusern hissen anlässlich der Feierlichkeiten zum Christopher-Street-Day 
die so genannte Regenbogenflagge. Im Bezirk Porz wurde seinerzeit ein ablehnender Beschluss ge-
fasst. Die Beschlussfassung soll hiermit bestätigt oder revidiert werden. 
 
Eine Beschlussfassung ist vor den Feierlichkeiten erforderlich, damit ggf. die Beflaggung zum diesjäh-
rigen CSD erfolgen kann.

Beratungsverlauf (1)

20.06.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1813/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
09.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27