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Beflaggung anlässlich der Feierlichkeiten zum Christopher-Street-Day mit der sogenannten Regenbogenflagge
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1813/2017 vom 09.06.2017
Stand: Am 20.06.2017 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5001 Vorlagen-Nummer 1813/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beflaggung anlässlich der Feierlichkeiten zum Christopher-Street-Day mit der sogenannten Regenbogenflagge Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz beschließt, die Beflaggung des Bezirksrathauses anlässlich der Feierlich- keiten zum Christopher-Street-Day mit der so genannten Regenbogenflagge. Alternative: Die Bezirksvertretung Porz beschließt, die Beflaggung des Bezirksrathauses anlässlich der Feierlich- keiten zum Christopher-Street-Day mit der so genannten Regenbogenflagge nicht vorzunehmen. Bezirksvertretung 7 (Porz) 20.06.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Gemäß § 1 Abs. 1 Beflaggungsverordnung NRW i.V.m. § 1 Abs.3 sind regelmäßige Beflaggungster- mine: der 27. Januar, der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, der 1. Mai, der Tag des Friedens und der Völkerversöhnung, der 9. Mai, der Europatag, der 23. Mai, der Tag der Verkündung des Grundgesetzes, der Jahrestag des 17. Juni 1953, der Jahrestag des 20. Juli 1944, der Jahrestag des 23. August 1946 zur Erinnerung an die Gründung des Landes Nordrhein- Westfalen der 3. Oktober, der Tag der deutschen Einheit, der Volkstrauertag (zweiter Sonntag vor dem ersten Advent), die Tage allgemeiner Wahlen (Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen). Gem. der städtischen „Richtlinie über die Beflaggung der Dienstgebäude der Stadt Köln“ sind weitere regelmäßige Beflaggungstermine: der Rosenmontag, Fronleichnam als Tag der Domprozession, der Christopher-Street-Day (CSD). Die Feierlichkeiten zum Christopher-Street-Day werden in Köln jedes Jahr am ersten Freitag im Juli begangen. Die Beflaggungsrichtlinie der Stadt Köln sieht unter 5.1 vor, dass zum CSD die Bezirksver- tretungen selbständig entscheiden, ob die Regenbogenflagge an den Bezirksrathäusern gehisst wird. Sechs von neun Bezirksrathäusern hissen anlässlich der Feierlichkeiten zum Christopher-Street-Day die so genannte Regenbogenflagge. Im Bezirk Porz wurde seinerzeit ein ablehnender Beschluss ge- fasst. Die Beschlussfassung soll hiermit bestätigt oder revidiert werden. Eine Beschlussfassung ist vor den Feierlichkeiten erforderlich, damit ggf. die Beflaggung zum diesjäh- rigen CSD erfolgen kann.
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