KRhR 2/2023
Anfrage der CDU vom 11.01.2023 zur Sicherung und Revitalisierung von Fließgewässern im Rheinischen Revier
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier (Anl. zu TOP 8.1 Anfrage der CDU Sicherung_Revitalisierung_Fließgewässer)
3551 Zeichen
An den Vorsitzenden der Kommission Rheinisches Revier Herrn Norbert Spinrath 06. Sitzung der Kommission Rheinisches Revier am 03. Februar 2023 Sehr geehrter Herr Spinrath, wir bitten Sie, die beigefügte Anfrage in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Kommission Rheinisches Revier am 03. Februar 2023 aufzunehmen: Sicherung und Revitalisierung von Fließgewässern im Rheinischen Revier In Jahrzehnten des Braunkohleabbaus wurden viele Gewässer im Rheinischen Revier beeinträchtigt, Bach -/Flussläufe unterbrochen oder Quellhorizonte zerstört. Oftmals sind Bäche, Gräben, Teiche und Tümpel komplett oder zumindest temporär trockengefallen. An zwei beispielhaften Gewässern im Rhein-Erft-Kreis sind die Auswirkungen zu festzustellen: Der Gillbach mit einem Verlauf von ca. 30 km zwischen Bergheim und Neuss war jahrhunderte-lang prägend für die Landschaft und die Menschen im „Gillgau“. Er bot die Lebensgrundlagen, lieferte den Menschen Trink -, Brauch - und Löschwasser, bewässerte Gärten und Felder, trieb Mühlen an und speiste Wehr- und Burggräben, führte Abwasser ab. Mit dem Tagebau Fortuna -Garsdorf (ab 1953 -1993) und dem Tagebau Bergheim (1984 - 2009) wurden die Qu ellen des Gillbaches rund um Kloster Bethlehem, aber auch die der Nebenbäche am Oberlauf zerstört. Durch die Abwasser-Einleitungen der RWE-Betriebe am Standort Niederaußem wurde die Bespannung des Baches aufrechterhalten, zeitweise mit Mengen von bis zu 500 L / sec. aber in völlig unnatürlichen Größenordnungen. RWE hat im Zusammenhang mit der geplanten Beendigung der Braunkohleverstromung (zunächst ab 2038, nun ab 2030) angekündigt, dass der Gillbach nach der Beendigung der Kühlwassereinleitung zumindest i m Ober -/Mittellauf bis Rommerskirchen -Anstel trockenfallen wird. Der Unterlauf soll durch Einleitungen aus der Rheinwassertransportleitung gespeist werden. RWE ist der Auffassung, dass der Gillbach in der Historie niemals eine durchgängige Wasserführung am Oberlauf/Mitteillauf aufgewiesen hat. Eine Einleitung sei daher „unnatürlich“. Mit historischen Unterlagen aus Bergheim und Rommerskirchen wurde der Argumentation von RWE entgegengetreten. Die Kommunen Bergheim, Grevenbroich und Rommerskirchen Zeughausstraße 2-10 50667 Köln Fraktionsvorsitzender Stefan Götz , CDU Tel.: 0221/ 1395446 Telefax: 0221/ 1395451 E-Mail: info@cdu-regionalrat-koeln.de Köln, 11. Januar 2023 2 haben eine wissenschaftliche wasserwirtschaftliche und historische Betrachtung in Auftrag gegeben, um den Erhalt dieses prägenden Gewässers sicherzustellen. Der Pulheimer Bach mit einer Länge von ca. 8 km hat seine natürlichen Quellen im Umkreis von Bergheim-Glessen. Der Einzugsbereich der Quellen reicht bis unter die Glessener Höhe, die von RWE als Ablagerungsstätte für Erdmassen aus früheren Tagebauen genutzt wurde. Durch diese unnatürliche Überdeckung w urde die Grund -, Schichten - und Quellwasserbildung reduziert. Das verringerte Wasseraufkommen führt trotz der Einleitung von geklärtem Abwasser aus der Kläranlage Glessen zum temporären Trockenfallen von Gewässerbereichen, während der Bach noch bis in die Neuzeit mindestens 7 Wassermühlen angetrieben hat. In diesem Zusammenhang fragen wir: Warum sieht RWE keine Verpflichtung, für eine Speisung des Gillbachs mit Grundwasser nach Einstellung der Kühlwassereinleitungen am Kraftwerksstandort Niederaußem zu sorgen? Mit freundlichen Grüßen Stefan Götz gez. Helmut Paul (Fraktionsvorsitzender)
Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier (Anfrage der CDU vom 11.01.2023 zur Sicherung und Revitalisierung von Fließgewässern im Rheinischen Revier)
7890 Zeichen
Seite 1 von 3 Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier - öffentlich - KRhR 2/2023 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Telefon BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 02.02.2023 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Kommission Rheinisches Revier 03.02.2023 8.1 zur Kenntnis TOP: Anfrage der CDU vom 11.01.2023 zur Sicherung und Revitalisierung von Fließgewässern im Rheinischen Revier Vorschlag: Die Kommission Rheinisches Revier nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Erläuterungen: Herr Dr. Dietmar Jansen, Bereichsleiter Gewässer des Erftverbandes, nimmt mit Schreiben vom 01.02.2023 wie folgt Stellung: „Weil die Einleitung von Kühlwasser aus dem Kraftwerk Niederaußem ganz wesentlich den Abfluss des Gillbachs bestimmt, stellt sich die Frage nach der künftigen Entwicklung des Gewässers nach der Beendigung der Braunkohlenverstromung. Der Gillbach ist ein anthropogen stark überprägtes Gewässer innerhalb der Bördenlandschaft. Der Basisabfluss wird heute im Wesentlichen durch die Ableitung von Wasser aus dem Kraftwerk Nie - deraußem und siedlungswasserwirtschaftlichen Einleitungen bestimmt. Die Einleitung von Kühl-, Brauch- und Niederschlagswasser trägt durch die Menge und die Temperatur zu der Überprägung bei. Andererseits stellen die Einleitungen des Kraftwerks sicher, dass das ansonsten in großen Ab- schnitten heute trockenfallende Gewässer überhaupt durchgängig wasserbespannt ist. Der Gillbach liegt im Einflussbereich der bergbaubedingten Grundwasserabsenkung. Ein Kontakt mit dem Grundwasser war aufgrund der natürlichen wasserwirtschaftlichen und topographischen Gegebenheiten aber auch ohne den Bergbau sowohl räumlich als auch zeitlich nur in einigen Ab - schnitten gegeben. Bis Anfang/Mitte des 20. Jahrhunderts hatte der Gillbach im Bereich des ehemaligen Tagebaus Garsdorf Quellzuflüsse aus dem Grundwasser, die zumindest zeitweise für eine Wasserführung im Oberlauf gesorgt haben. Datenauswertungen der Grundwassergleichen in Kombination mit histori - schen Geländehöhen zeigen, dass ein temporärer Grundwasserkontakt im Oberlauf des Gillbachs historisch im Umfeld von Auenheim abschnittsweise möglich bzw. nicht auszuschließen ist. Insge - samt sind die historischen Abflussverhältnisse aber unklar. Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier KRhR 2/2023 Seite 2 von 3 Im Bereich Rommerskirchen hatte der Gillbach dagegen auch vor der bergbaubedingten Grundwas- serabsenkung keinen Kontakt zum Grundwasser. Hier ist das Wasser von oberhalb wohl mehr oder weniger durchgeflossen. Unterhalb von Rommerskirchen bis zur Mündung in die Erft hat früher wie- derum das Grundwasser den Gillbach gespeist. Damit hatte der Gillbach hier wahrscheinlich eine dauerhafte Wasserführung. Weil das Quellgebiet dem Braunkohlentagebau weichen musste und der Bergbau das Grundwasser weiträumig abgesenkt hat, strömt dem Gillbach derzeit kein Grundwasser zu. Das heute im Gillbach abfließende Wasser stammt daher zum überwiegenden Teil aus der Einleitung von Kühlwasser des Kraftwerks Niederaußem (im Mittel der letzten Jahre rd. 400 l/s). Dazu kommen kleinere Mengen gereinigten Abwassers aus den Kläranlagen Bergheim-Auenheim (ca. 30 bis 40 l/s) und Rommers- kirchen-Anstel (ca. 10 bis 30 l/s). Unterhalb von Hüchelhoven fließt eine sehr geringe Wassermenge aus dem „Totengraben“ zu, der allerdings künstlich mit Grundwasser gespeist wird. Nach dem Abschalten des Kraftwerks Niederaußem wird der Oberlauf des Gillbachs – abgesehen vom geringen und sicher schnell versickernden Zufluss aus der Kläranlage Auenheim – nur noch zeitweise Wasser führen. (Das der Kläranlage Anstel zufließende Abwasser wird künftig nach Gre - venbroich geleitet und dort gereinigt.) Während sich das Quellgebiet nicht wiederherstellen lässt, wird der Gillbach unterhalb von Rommerskirchen nach dem Wiederanstieg des Grundwassers bis spätestens 2100 wieder kontinuierlich Wasser führen, würde in der Zwischenzeit ohne Gegenmaß- nahmen aber ebenfalls zumindest zeitweise trockenfallen. Im Zuge des von der RWE Power AG Ende 2021 bei der Bezirksregierung Köln eingereichten An - trags auf Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Wasser aus dem Kraftwerk Niederaußem wurde ein Wassermengengerüst für den Gillbach erarbeitet und mit den zuständigen Bezirksregierungen, dem LANUV und dem Erftverband abgestimmt. Das Konzept sieht eine schritt- weise Verringerung der Abflussmengen vor, wobei der künftige potenziell natürliche Zustand des Gillbachs (nach Wiederanstieg des Grundwassers) zu Grunde gelegt wurde. Demnach werden der Ober- und Mittellauf zeitweise wasserführend sein – entsprechend dem Leitbild des LAWA-Gewäs- sertyps 18 „sommertrockener Bach des Lösslehm-Gebiets“. Für den Unterlauf des Gillbachs sieht das Konzept nach Beendigung der Einleitung durch das Kraftwerk eine gezielte Stützung über die Rheinwassertransportleitung bis zum Abschluss des Grundwasserwiederanstiegs vor, so dass sich sowohl für die Übergangszeit bis zum Wiederanstieg des Grundwassers als auch für den Zielzustand permanent wasserführende Bedingungen ergeben. Der in den letzten Jahrzehnten permanente Abfluss des Gillbachs ist durchaus prägend für das Landschafts- und Städtebild der anliegenden Kommunen. Daher ist neben der vorübergehenden Versorgung des Unterlaufs eine künstliche Speisung des Ober- und Mittellaufs des Gillbachs zu diskutieren. Hierbei ist allerdings zu bedenken, dass im Gegensatz zur temporären Stützung des Unterlaufs eine kontinuierliche Wassereinleitung hier auch nach dem Wiederanstieg des Grundwas- sers erforderlich wird, aus der dauerhaft Pumpkosten und Energieaufwand resultieren würden. Eine Einleitmenge von nur 50 l/s (die nach erster Einschätzung für eine durchgehende Bespannung eher nicht ausreichen wird) entspricht mit ca. 1,5 Mio. m³/a dem Wasserbedarf einer Kleinstadt mit 33.000 Einwohnern. Bei einem geschätzten Energiebedarf für die Bereitstellung von 1,5 kWh/m³ entspräche dies einem jährlichen CO2-Ausstoß von 900 t (unter Zugrundlegung des aktuellen Strommixes). Eine auf Dauer angelegte Wassereinspeisung in den Ober- oder Mittellauf des Gillbachs ist unserer Einschätzung nach daher nicht nachhaltig und widerspricht dem Gebot der Schonung unserer Was- ser- und Energieressourcen. Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier KRhR 2/2023 Seite 3 von 3 Daher begrüßt der Erftverband die Zugrundelegung des oben genannten potenziell natürlichen Zu - stands als Leitbild für die Entwicklung des Gillbachs, zumal diese fachlich allgemein anerkannte Vorgehensweise den Vorgaben der EG-Wasserrahmenrichtlinie entspricht. Dieses Leitbild orientiert sich am Zustand des Gewässers, der sich ohne anthropogene Einflüsse, aber unter Berücksichti - gung irreversibler Veränderung einstellen würde. Das Erfordernis der Klärung historischer Zustände rückt gegenüber der Analyse der sich natürlich und dauerhaft einstellenden Verhältnisse damit in den Hintergrund. Wassergebundene Pflanzen und Tiere können in trockenfallenden Abschnitten des Gillbachs natür- lich nicht überdauern. Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass die wassergebundene Fauna und Flora des Gillbachs aufgrund der Einflüsse des warmen Kühlwassers stark überprägt und recht ar - tenarm sind. Die Gewässertrasse, insbesondere mit ihren Gehölzstreifen an den renaturierten Ab - schnitten, bliebe als „Grünkorridor“, Lebensraum und Wanderstrecke für terrestrische Pflanzen und Tiere aber bestehen. Ein künftig auch nur zeitweises Trockenfallen wird Anpassungen des Gewäs - serbetts einschließlich der Ufer- und ggf. Auenbereiche – insbesondere innerhalb der Siedlungen – durch landschaftspflegerische und landschaftsgärtnerisch/städteplanerische Maßnahmen erfor - dern.“ Anlage(n): 1. Anlage zu TOP 8.1 Anfrage der CDU
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- KRhR 2/2023
- Typ
- Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier
- Datum
- 03.02.2023
- Erstellt
- 20.01.2023 10:57