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KRhR 2/2023

Anfrage der CDU vom 11.01.2023 zur Sicherung und Revitalisierung von Fließgewässern im Rheinischen Revier

Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier 03.02.2023

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Nächste Beratung: Kommission Rheinisches Revier, Sitzung am 03.02.2023, TOP 8.1

Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier (Anl. zu TOP 8.1 Anfrage der CDU Sicherung_Revitalisierung_Fließgewässer)

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Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier (Anfrage der CDU vom 11.01.2023 zur Sicherung und Revitalisierung von Fließgewässern im Rheinischen Revier)

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Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier (Anl. zu TOP 8.1 Anfrage der CDU Sicherung_Revitalisierung_Fließgewässer)

3551 Zeichen

An den Vorsitzenden 
der Kommission Rheinisches Revier  
Herrn Norbert Spinrath 
 
 
 
 
 
 
 
06. Sitzung der Kommission Rheinisches Revier am 03. Februar 2023 
 
 
Sehr geehrter Herr Spinrath, 
 
wir bitten Sie, die beigefügte Anfrage in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der 
Kommission Rheinisches Revier am 03. Februar 2023 aufzunehmen: 
 
Sicherung und Revitalisierung von Fließgewässern im Rheinischen Revier 
 
In Jahrzehnten des Braunkohleabbaus wurden viele Gewässer im Rheinischen Revier 
beeinträchtigt, Bach -/Flussläufe unterbrochen oder Quellhorizonte zerstört. Oftmals sind 
Bäche, Gräben, Teiche und Tümpel komplett oder zumindest temporär trockengefallen. An 
zwei beispielhaften Gewässern im Rhein-Erft-Kreis sind die Auswirkungen zu festzustellen: 
 
Der Gillbach mit einem Verlauf von ca. 30 km zwischen Bergheim und Neuss war 
jahrhunderte-lang prägend für die Landschaft und die Menschen im „Gillgau“. Er bot die 
Lebensgrundlagen, lieferte den Menschen Trink -, Brauch - und Löschwasser, bewässerte 
Gärten und Felder, trieb Mühlen an und speiste Wehr- und Burggräben, führte Abwasser ab. 
 
Mit dem Tagebau Fortuna -Garsdorf (ab 1953 -1993) und dem Tagebau Bergheim (1984 -
2009) wurden die Qu ellen des Gillbaches rund um Kloster Bethlehem, aber auch die der 
Nebenbäche am Oberlauf zerstört. Durch die Abwasser-Einleitungen der RWE-Betriebe am 
Standort Niederaußem wurde die Bespannung des Baches aufrechterhalten, zeitweise mit 
Mengen von bis zu 500 L / sec. aber in völlig unnatürlichen Größenordnungen. 
 
RWE hat im Zusammenhang mit der geplanten Beendigung der Braunkohleverstromung 
(zunächst ab 2038, nun ab 2030) angekündigt, dass der Gillbach nach der Beendigung der 
Kühlwassereinleitung zumindest i m Ober -/Mittellauf bis Rommerskirchen -Anstel 
trockenfallen wird. Der Unterlauf soll durch Einleitungen aus der 
Rheinwassertransportleitung gespeist werden. RWE ist der Auffassung, dass der Gillbach in 
der Historie niemals eine durchgängige Wasserführung am Oberlauf/Mitteillauf aufgewiesen 
hat. Eine Einleitung sei daher „unnatürlich“. 
 
Mit historischen Unterlagen aus Bergheim und Rommerskirchen wurde der Argumentation 
von RWE entgegengetreten. Die Kommunen Bergheim, Grevenbroich und Rommerskirchen 
Zeughausstraße 2-10 
50667 Köln 
Fraktionsvorsitzender 
Stefan Götz , CDU 
 
Tel.: 0221/ 1395446   Telefax: 0221/ 1395451 
E-Mail: info@cdu-regionalrat-koeln.de 
 
 
 
Köln, 11. Januar 2023

2 
haben eine wissenschaftliche wasserwirtschaftliche und historische Betrachtung in Auftrag 
gegeben, um den Erhalt dieses prägenden Gewässers sicherzustellen. 
 
Der Pulheimer Bach mit einer Länge von ca. 8 km hat seine natürlichen Quellen im Umkreis 
von Bergheim-Glessen. Der Einzugsbereich der Quellen reicht bis unter die Glessener Höhe, 
die von RWE als Ablagerungsstätte für Erdmassen aus früheren Tagebauen genutzt wurde. 
Durch diese unnatürliche Überdeckung w urde die Grund -, Schichten - und 
Quellwasserbildung reduziert. Das verringerte Wasseraufkommen führt trotz der Einleitung 
von geklärtem Abwasser aus der Kläranlage Glessen zum temporären Trockenfallen von 
Gewässerbereichen, während der Bach noch bis in die Neuzeit mindestens 7 Wassermühlen 
angetrieben hat. 
 
 
In diesem Zusammenhang fragen wir: 
 
Warum sieht RWE keine Verpflichtung, für eine Speisung des Gillbachs mit 
Grundwasser nach Einstellung der Kühlwassereinleitungen am Kraftwerksstandort 
Niederaußem zu sorgen? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
   
 
 
Stefan Götz        gez. Helmut Paul   
(Fraktionsvorsitzender)

Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier (Anfrage der CDU vom 11.01.2023 zur Sicherung und Revitalisierung von Fließgewässern im Rheinischen Revier)

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Sitzungsvorlage Kommission 
Rheinisches Revier 
- öffentlich - 
KRhR 2/2023 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson  
Telefon  
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 02.02.2023 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Kommission Rheinisches Revier 03.02.2023 8.1 zur Kenntnis 
 
TOP: 
Anfrage der CDU vom 11.01.2023 zur Sicherung und Revitalisierung von Fließgewässern im 
Rheinischen Revier 
 
Vorschlag: 
Die Kommission Rheinisches Revier nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. 
 
 
Erläuterungen: 
Herr Dr. Dietmar Jansen, Bereichsleiter Gewässer des Erftverbandes, nimmt mit Schreiben vom 
01.02.2023 wie folgt Stellung: 
 
„Weil die Einleitung von Kühlwasser aus dem Kraftwerk Niederaußem ganz wesentlich den Abfluss 
des Gillbachs bestimmt, stellt sich die Frage nach der künftigen Entwicklung des Gewässers nach 
der Beendigung der Braunkohlenverstromung.  
 
Der Gillbach ist ein anthropogen stark überprägtes Gewässer innerhalb der Bördenlandschaft. Der 
Basisabfluss wird heute im Wesentlichen durch die Ableitung von Wasser aus dem Kraftwerk Nie -
deraußem und siedlungswasserwirtschaftlichen Einleitungen bestimmt. Die Einleitung von Kühl-, 
Brauch- und Niederschlagswasser trägt durch die Menge und die Temperatur zu der Überprägung 
bei. Andererseits stellen die Einleitungen des Kraftwerks sicher, dass das ansonsten in großen Ab-
schnitten heute trockenfallende Gewässer überhaupt durchgängig wasserbespannt ist.  
 
Der Gillbach liegt im Einflussbereich der bergbaubedingten Grundwasserabsenkung. Ein Kontakt 
mit dem Grundwasser war aufgrund der natürlichen wasserwirtschaftlichen und topographischen 
Gegebenheiten aber auch ohne den Bergbau sowohl räumlich als auch zeitlich nur in einigen Ab -
schnitten gegeben.  
 
Bis Anfang/Mitte des 20. Jahrhunderts hatte der Gillbach im Bereich des ehemaligen Tagebaus 
Garsdorf Quellzuflüsse aus dem Grundwasser, die zumindest zeitweise für eine Wasserführung im 
Oberlauf gesorgt haben. Datenauswertungen der Grundwassergleichen in Kombination mit histori -
schen Geländehöhen zeigen, dass ein temporärer Grundwasserkontakt im Oberlauf des Gillbachs 
historisch im Umfeld von Auenheim abschnittsweise möglich bzw. nicht auszuschließen ist. Insge -
samt sind die historischen Abflussverhältnisse aber unklar.

Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier KRhR 2/2023 Seite 2 von 3 
 
Im Bereich Rommerskirchen hatte der Gillbach dagegen auch vor der bergbaubedingten Grundwas-
serabsenkung keinen Kontakt zum Grundwasser. Hier ist das Wasser von oberhalb wohl mehr oder 
weniger durchgeflossen. Unterhalb von Rommerskirchen bis zur Mündung in die Erft hat früher wie-
derum das Grundwasser den Gillbach gespeist. Damit hatte der Gillbach hier wahrscheinlich eine 
dauerhafte Wasserführung.  
 
Weil das Quellgebiet dem Braunkohlentagebau weichen musste und der Bergbau das Grundwasser 
weiträumig abgesenkt hat, strömt dem Gillbach derzeit kein Grundwasser zu. Das heute im Gillbach 
abfließende Wasser stammt daher zum überwiegenden Teil aus der Einleitung von Kühlwasser des 
Kraftwerks Niederaußem (im Mittel der letzten Jahre rd. 400 l/s). Dazu kommen kleinere Mengen 
gereinigten Abwassers aus den Kläranlagen Bergheim-Auenheim (ca. 30 bis 40 l/s) und Rommers-
kirchen-Anstel (ca. 10 bis 30 l/s). Unterhalb von Hüchelhoven fließt eine sehr geringe Wassermenge 
aus dem „Totengraben“ zu, der allerdings künstlich mit Grundwasser gespeist wird.  
 
Nach dem Abschalten des Kraftwerks Niederaußem wird der Oberlauf des Gillbachs – abgesehen 
vom geringen und sicher schnell versickernden Zufluss aus der Kläranlage Auenheim – nur noch 
zeitweise Wasser führen. (Das der Kläranlage Anstel zufließende Abwasser wird künftig nach Gre -
venbroich geleitet und dort gereinigt.) Während sich das Quellgebiet nicht wiederherstellen lässt, 
wird der Gillbach unterhalb von Rommerskirchen nach dem Wiederanstieg des Grundwassers bis 
spätestens 2100 wieder kontinuierlich Wasser führen, würde in der Zwischenzeit ohne Gegenmaß-
nahmen aber ebenfalls zumindest zeitweise trockenfallen.  
 
Im Zuge des von der RWE Power AG Ende 2021 bei der Bezirksregierung Köln eingereichten An -
trags auf Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Wasser aus dem Kraftwerk 
Niederaußem wurde ein Wassermengengerüst für den Gillbach erarbeitet und mit den zuständigen 
Bezirksregierungen, dem LANUV und dem Erftverband abgestimmt. Das Konzept sieht eine schritt-
weise Verringerung der Abflussmengen vor, wobei der künftige potenziell natürliche Zustand des 
Gillbachs (nach Wiederanstieg des Grundwassers) zu Grunde gelegt wurde. Demnach werden der 
Ober- und Mittellauf zeitweise wasserführend sein – entsprechend dem Leitbild des LAWA-Gewäs-
sertyps 18 „sommertrockener Bach des Lösslehm-Gebiets“. Für den Unterlauf des Gillbachs sieht 
das Konzept nach Beendigung der Einleitung durch das Kraftwerk eine gezielte Stützung über die 
Rheinwassertransportleitung bis zum Abschluss des Grundwasserwiederanstiegs vor, so dass sich 
sowohl für die Übergangszeit bis zum Wiederanstieg des Grundwassers als auch für den Zielzustand 
permanent wasserführende Bedingungen ergeben.  
 
Der in den letzten Jahrzehnten permanente Abfluss des Gillbachs ist durchaus prägend für das 
Landschafts- und Städtebild der anliegenden Kommunen. Daher ist neben der vorübergehenden 
Versorgung des Unterlaufs eine künstliche Speisung des Ober- und Mittellaufs des Gillbachs zu 
diskutieren. Hierbei ist allerdings zu bedenken, dass im Gegensatz zur temporären Stützung des 
Unterlaufs eine kontinuierliche Wassereinleitung hier auch nach dem Wiederanstieg des Grundwas-
sers erforderlich wird, aus der dauerhaft Pumpkosten und Energieaufwand resultieren würden. Eine 
Einleitmenge von nur 50 l/s (die nach erster Einschätzung für eine durchgehende Bespannung eher 
nicht ausreichen wird) entspricht mit ca. 1,5 Mio. m³/a dem Wasserbedarf einer Kleinstadt mit 33.000 
Einwohnern. Bei einem geschätzten Energiebedarf für die Bereitstellung von 1,5 kWh/m³ entspräche 
dies einem jährlichen CO2-Ausstoß von 900 t (unter Zugrundlegung des aktuellen Strommixes). 
Eine auf Dauer angelegte Wassereinspeisung in den Ober- oder Mittellauf des Gillbachs ist unserer 
Einschätzung nach daher nicht nachhaltig und widerspricht dem Gebot der Schonung unserer Was-
ser- und Energieressourcen.

Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier KRhR 2/2023 Seite 3 von 3 
 
Daher begrüßt der Erftverband die Zugrundelegung des oben genannten potenziell natürlichen Zu -
stands als Leitbild für die Entwicklung des Gillbachs, zumal diese fachlich allgemein anerkannte 
Vorgehensweise den Vorgaben der EG-Wasserrahmenrichtlinie entspricht. Dieses Leitbild orientiert 
sich am Zustand des Gewässers, der sich ohne anthropogene Einflüsse, aber unter Berücksichti -
gung irreversibler Veränderung einstellen würde. Das Erfordernis der Klärung historischer Zustände 
rückt gegenüber der Analyse der sich natürlich und dauerhaft einstellenden Verhältnisse damit in 
den Hintergrund.  
 
Wassergebundene Pflanzen und Tiere können in trockenfallenden Abschnitten des Gillbachs natür-
lich nicht überdauern. Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass die wassergebundene Fauna und 
Flora des Gillbachs aufgrund der Einflüsse des warmen Kühlwassers stark überprägt und recht ar -
tenarm sind. Die Gewässertrasse, insbesondere mit ihren Gehölzstreifen an den renaturierten Ab -
schnitten, bliebe als „Grünkorridor“, Lebensraum und Wanderstrecke für terrestrische Pflanzen und 
Tiere aber bestehen. Ein künftig auch nur zeitweises Trockenfallen wird Anpassungen des Gewäs -
serbetts einschließlich der Ufer- und ggf. Auenbereiche – insbesondere innerhalb der Siedlungen – 
durch landschaftspflegerische und landschaftsgärtnerisch/städteplanerische Maßnahmen erfor -
dern.“  
 
 
Anlage(n): 
1. Anlage zu TOP 8.1 Anfrage der CDU

Beratungsverlauf (1)

03.02.2023 Kommission Rheinisches Revier
TOP 8.1
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
KRhR 2/2023
Typ
Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier
Datum
03.02.2023
Erstellt
20.01.2023 10:57