4230/2021
Schulrechtliche Errichtung einer Grundschule am Standort Alfons-Nowak-Straße 2, 50858 Köln bei gleichzeitiger Auflösung des Teilstandortes der Ildefons-Herwegen-Grundschule am Standort Donauweg 30, 50858 Köln-Junkersdorf zum Schuljahr
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Anlage 1 Stellungnahme Schulkonferenz Ildefons-Herwegen-Schule - GGS Kirchweg
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gons Her, ‘‘® 2 « 2 . Nu X TIldefons-Herwegen-Gemeinschaftsgrundschule s “ A} 2, & Kirchweg 138 50858 Köln m. “are zus“ Tel: 0221-222 8203 0 Dependance Tel: 0221-31063854 Fax: 0221-222 8203 33 Mail: 66S-Kirchweg@Stadt-Koeln.de Köln, den 19.01.2022 Stellungnahme der Schulkonferenz am 10.01.2022 Die ‚Schulkonferenz hat einstimmig beschlossen, dass die Klassen der IHS aus dem Teilstandort Donauweg in den Neubau umziehen, sobald dieser in allen Bereich fertig gestellt ist. Es erfolgt keine Versetzung der LehrerInnen und keine Ummeldung der SchülerInnen. Die Klassen und LehrerInnen bleiben der IHS zugehörig und die neue Schule startet aufbauend im 1. Schuljahr. - Im Schuljahr 23/24 startet die IHS im Haupthaus am Kirchweg mit einer Dreizügigkeit. Gegebenenfalls ziehen Klassen aus dem Kirchweg in den Neubau, bleiben aber der IHS zugehörig. Für uns ist es wichtig festzuhalten, dass die auslaufende Auflösung des Teilstandortes ab dem Schuljahr 2023/24 beginnt. Bedingungen für einen Umzug in den Neubau Statthalterhofalleee: Umzug ohne Versetzung der Lehrer und/oder Schulummeldung der Kinder (es beleibt IHS) 1. Das gesamte Schulgelände ist fertig, Schulhof inclusive Spielgeräte, Beleuchtung, Zuwegung, Turnhalle mit Inhalt 2. Innenausbau ist abgeschlossen incl. Mobiliar (Tische, Stühle, Regale) 3. Digitale Ausstattung (Tafeln, Active Boards) kann im Unterricht sofort eingesetzt werden (Internet, W-Lan) 4. \-Pads sind in ausreichender Menge und eingerichtet vorhanden 5. Schüler -PCs sind vorhanden und funktionsfähig 6. OGS Räume, Mensa, Küche mit entsprechenden Ausstattung sind eingerichtet 7. Packen und Umzugsunternehmungen (Zeitpunkt und Unterstützung?)
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 4230/2021 Freigabedatum 06.01.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Schulrechtliche Errichtung einer Grundschule am Standort Alfons-Nowak-Straße 2, 50858 Köln bei gleichzeitiger Auflösung des Teilstandortes der Ildefons-Herwegen-Grundschule am Standort Donauweg 30, 50858 Köln-Junkersdorf zum Schuljahr 2023/24 gem. § 81 Abs. 2 SchulG NRW Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1) Der Rat der Stadt Köln beschließt die schulrechtliche Errichtung einer Grundschule am Stand- ort Alfons-Nowak-Straße 2, 50858 Köln-Junkersdorf zum Schuljahr 2023/24 gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW. Die Kapazität der der neuen Grundschule wird auf 3 Züge festgelegt. Die neue Grundschule soll gemäß § 9 Abs. 2 Schulgesetz NRW als offene Ganztagsschule ge- führt werden. 2) Der Rat der Stadt Köln wünscht, dass an der neuen Grundschule Gemeinsames Lernen ein- gerichtet wird und erteilt der Schulaufsichtsbehörde bereits mit diesem Beschluss die Zustim- mung gemäß § 20 Abs. 5 Schulgesetz NRW. 3) Der Rat der Stadt Köln beschließt gleichzeitig, unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Schulaufsichtsbehörde zu Punkt 1, den Teilstandort der Ildefons-Herwegen-Grundschule, GGS Kirchweg 138, 50858 Köln-Junkersdorf am Standort Donauweg 30 gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW aufzulösen. 4) Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschluss- fassung die erforderlichen Anträge gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung der Errichtung der Schule und zur Auflösung des Teilstandortes zu stellen. 5) Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses die so- fortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzu- ordnen. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 24.01.2022 07.03.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung 14.02.2022 Rat 17.03.2022 2 Begründung (0) Ausgangslage Mit Vorlage 2850/2017 hat der Rat der Stadt Köln am 19.12.2017 den Beschluss z ur Planungsauf- nahme zur Errichtung eines 3 -zügigen Grundschulgebäudes mit 1-fach Sporthalle auf dem Grund- stück Statthalterhofallee in Köln-Junkersdorf gefasst. Mit diesem Beschluss wurde der Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 24.03.2015 abgeändert (0223/2015 - Grundsatz-/Planungsbeschluss zur Errichtung eines 2 -zügigen Grundschulgebäudes mit 1-fach Sporthalle auf dem Grundstück Statthalterhofallee in Köln -Junkersdorf), da entgegen den ur- sprünglichen Annahmen die inzwischen vorhandenen Interims- gebäude nicht für eine dauerhafte Nutzung eingeplant werden konnten. Der Beschlussvorlage 0223/2015 lag eine ausführliche schul- entwicklungsplanerische Bedarfsdarstellung bei. Inzwischen erscheint eine Inbetriebnahme des neuen Schulge- bäudes an der Alfons -Nowak-Straße 2 im IV. Quartal 2022 möglich. Mit Inbetriebnahme werden die vorhandenen Klassen der Ilde- fons-Herwegen-Schule, die derzeit noch im Interimsgebäude Donauweg 30 untergebracht sind, in den Neubau umziehen können. Zum Schuljahresbeginn 2023/24 ist es dann erstmals möglich, mit Schulneulingen eine neue Grundschule aufbauend in Be- trieb zu bringen. Die Schüler*innen der Ildefons -Herwegen-Schule, insbesondere diejenigen, die am Teilstandort un- terrichtet werden, sollen die Möglichkeit haben, sich an die neue Schule umzumelden. Sobald die neue Schule ihren Betreib aufnehmen kann, soll die Ildefons -Herwegen-Schule die Bil- dung der Eingangsklassen wieder an der festgelegten 4-Zügigkeit ausrichten. (1) Hintergrund Die Fertigstellung des neuen Schulgebäudes Alfons-Nowak-Straße 2 ist in der Schulbaumaßnahmen- liste (Auftragsnummer 52, Arbeitstitel „Statthalterhofallee“) für das IV. Quartal 2022 angekündigt. Aufgrund fehlender räumlicher Interim-Möglichkeiten ist der Schulstart für die neue, 3-zügige Grund- schule zum Sc huljahresbeginn des Schuljahrs 2022/23, dem ersten Tag nach den Sommerferien 2022, Anfang August (III. Quartal), nicht möglich. Allerdings können die Klassen der Nebenstelle der Ildefons-Herwegen-Schule nach Baufertigstellung bereits in das neue Gebäude einziehen. Die neue Grundschule kann erst zum Schuljahr 2023/24 am Anmeldeverfahren teilnehmen und Schü- ler*innen aufnehmen. (2) Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme Im Jahr 2015 hat die Verwaltung den Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen für die Stadtteile Junkers- dorf, Weiden und Lövenich festgestellt. Damals wurden als maximale bestehende Kapazität für Schulneulinge insgesamt 347 jährliche Plätze in 13 Zügen ausgewiesen. In dieser Betrachtung blieb 3 das GL -Angebot der Albert -Schweitzer-Schule mit reduz ierten Klassengrößen unberücksichtigt. In den vergangenen Jahren wurde die Kapazitätsgrenze regelmäßig erreicht oder beispielsweise durch Mehrklassenbildung überschritten. Die Zahl der Schulneulinge bewegte sich in einem Korridor zwi- schen 333 und 373 Schüler*innen: Grundschule Schuleingangsphase, 1. Schulbesuchsjahr (E1) Schüler 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22* 306 / Junkersdorf 122 127 118 130 132 124 127 307 / Weiden 131 115 114 121 119 128 132 308 / Lövenich 93 99 101 95 105 121 100 Summe 346 341 333 346 356 373 359 * Vorstatistik Dem gegenüber steht die Altersgruppe der 6-Jährigen Kinder, die schulpflichtig wurden, die laut amt- lichen Einwohnerdaten einen Umfang zwischen 358 und 420 Kindern ausweist: 06 bis unter 07 Einwohner 31.12.2015 31.12.2016 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2020 306 / Junkersdorf 151 143 137 144 147 164 307 / Weiden 142 121 133 136 133 144 308 / Lövenich 98 94 103 83 107 112 Summe 391 358 373 363 387 420 In den vergangenen Jahren haben somit nicht alle in den Stadtteile n wohnenden Kinder ein Grund- schulangebot in „ihren“ Stadtteilen angenommen. Die Gründe, die zu einer Inanspruchnahme einer Grundschule außerhalb des eigenen Stadtteils führten, sind der Verwaltung nicht bekannt. Allerdings zeigen die Daten eindeutig, dass die vorhandenen Platzkapazitäten durch die Ausschöp- fung der Korridore zur Klassenbildung immer vollständig belegt oder überbelegt wurden. Daher ist es dringend erforderlich, den neuen Schulstandort in Betrieb zu nehmen, um einerseits das Platzangebot zu e rhöhen, andererseits Klassenbildungen unterhalb der Maximalbelegung zu errei- chen. Für kommenden Jahre weist die kleinräumige Einwohnerprognose für die drei Stadtteile jährlich durchschnittlich 386 voraussichtlich schulpflichtige 6-Jährige aus: 6- Jährige Einwohner nach kleinräumiger Einwohnerprognose 2018 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Summe Junkersdorf, Weiden, Lövenich 414 400 387 386 383 379 375 374 373 Durch die neue Grundschule erhöht sich die Zügigkeit in den Stadtteilen um 3 auf zukünftig 16 Züge. Bezogen auf den Richtwert (23) ergibt sich dann eine Kapazität von 368 Plätzen. Mit dem zusätzlichen Platzangebot ermöglicht es die Stadt Köln, dass für die zukün ftigen Schulneu- linge Klassenbildungen über dem Richtwert, jedoch nach derzeitigen Erkenntnissen auch unter dem Maximalwert gebildet werden können. Zum Ausgleich von zukünftigen Bedarfsspitzen bei den nach aktueller kleinräumiger Einwohnerprognose erwartete n Einwohnerzahlen stehen zukünftig ausrei- chend Plätze wohnortnah zur Verfügung. (3) Zur räumlich-gebäudlichen Situation Die Errichtung des Erweiterungsbaus am Standort Alfons-Nowak-Straße 2 dient der Erfüllung des Raumprogramms für eine dreizügige Grundsc hule (Planungsbeschluss Session 0223/2015). Das 4 Raumprogramm wurde im Rahmen der Phase 0 mit der Schulgemeinde der Ildefons -Herwegen- Schule abgestimmt. Für die nach § 79 Schulgesetz NRW vorgeschriebene Bereitstellung und Unterhaltung der Schulanla- ge und des Schulgebäudes für einen ordnungsgemäßen Unterricht wird somit Sorge getragen. (4) Beteiligung der Schulkonferenzen Die Verwaltung hat am 11.10.2021 ein vorbereitendendes Gespräch mit der Schulleitung der Ildefons- Herwegen-Schule und der zuständigen U nteren Schulaufsicht geführt. Die Schulkonferenz der Idefons-Herwegen-Schule ist ausschließlich in Bezug auf den Wegfall des Teilstandortes Donauweg 30 zu hören. Die Stellungnahme der Schulkonferenz wird spätestens zur Sitzung des Rates dieser Vorlage beigefügt. (5) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und gegen - seitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planungen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 80 Absatz 7 Schulgesetz NRW in- formieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen. Aufgrund der lediglich regionalen Bedeutung der Grundschulen verzichtet die Stadt Köln in diesem Fall auf eine Abstimmung mit den Nachbarschulträgern. (6) Anordnung der sofortigen Vollziehung Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmit- tel Einzelner gegen die schulrechtliche Errichtung der neuen Grundschule Alfons -Nowak-Straße 2, 50858 Köln Junkersdorf und die Änderung der Ildefons-Herwegen-Schule, GGS Kirchweg 138, 50858 Köln-Junkersdorf (Wegfall des Teilstandortes Donauweg 30) zu einem erheblichen finanziellen, per- sonellen und organisatorischen Aufwand für die Daue r eines möglicherweise mehrjährigen juristi- schen Verfahrens gezwungen wird. Im Übrigen liegt es im Interesse der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2023/24 Klarheit über das zukünftige Schulangebot zu haben. Daher ist bei Ausfüh- rung des Beschlu sses die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichts- ordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. Anlage - Stellungnahme Schulkonferenz der Ildefons-Herwegen-Schule
Anlage 3, Auszug Schule und Weiterbildung vom 14.02.2022 Vorlage 4230 2021 TOP 4.2
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Geschäftsführung Ausschuss Schule und Weiterbildung Herr Krämer Telefon: (0221) 221-21064 Fax : (0221) 221-29241 E-Mail: Thomas.Kraemer@Stadt-koeln.de Datum: 08.03.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 9. Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung vom 14.02.2022 öffentlich 4.2 Schulrechtliche Errichtung einer Grundschule am Standort Alfons- Nowak-Straße 2, 50858 Köln bei gleichzeitiger Auflösung des Teilstan- dortes der Ildefons-Herwegen-Grundschule am Standort Donauweg 30, 50858 Köln-Junkersdorf zum Schuljahr 2023/24 gem. § 81 Abs. 2 SchulG NRW 4230/2021 Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat, wie in Anlage 2 formuliert, zu beschließen: Beschluss: 1) Der Rat der Stadt Köln beschließt die schulrechtliche Errichtung einer Grundschule am Standort Alfons-Nowak-Straße 2, 50858 Köln-Junkersdorf zum Schuljahr 2023/24 gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW. Die Kapazität der neuen Grundschule wird auf 3 Züge festgelegt. Die neue Grundschule soll gemäß § 9 Abs. 2 Schulgesetz NRW als offene Ganztagsschule geführt werden. 2) Der Rat der Stadt Köln wünscht, dass an der neuen Grundschule Gemeinsames Ler- nen eingerichtet wird und erteilt der Schulaufsichtsbehörde bereits mit diesem Be- schluss die Zustimmung gemäß § 20 Abs. 5 Schulgesetz NRW. 3) Der Rat der Stadt Köln beschließt gleichzeitig, unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Schulaufsichtsbehörde zu Punkt 1, - den Teilstandort der Ildefons-Herwegen-Grundschule, GGS Kirchweg 138, 50858 Köln-Junkersdorf am Standort Donauweg 30 gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW aufzulösen. - Die Ildefons-Herwegen-Schule, GGS Kirchweg, 50858 Köln-Junkersdorf ab dem Schuljahr 2023/24 dreizügig festzulegen. 4) Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung die erforderlichen Anträge gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nord- rhein-Westfalen zur Genehmigung der Errichtung der Schule und zur Auflösung des Teilstandortes zu stellen. 5) Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlus- ses die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig empfohlen.
Anlage 4, Auszug BV 3 Lindenthal vom 7.3.2022
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Herr Wagener Telefon: (0221) 93313 Fax : (0221) E-Mail: steffen.wagener1@stadt-koeln.de Datum: 09.03.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Be zirksvertretung Lindenthal vom 07.03.2022 öffentlich 9.2.3 Schulrechtliche Errichtung einer Grundschule am Standort Alfons- Nowak-Straße 2, 50858 Köln bei gleichzeitiger Auflösung des Teilstan- dortes der Ildefons-Herwegen-Grundschule am Standort Donauweg 30, 50858 Köln-Junkersdorf zum Schuljahr 2023/24 gem. § 81 Abs. 2 SchulG NRW 4230/2021 Beschluss in der Fassung des aktualisierten Beschlussvorschlags in Anlage 2: 1) Der Rat der Stadt Köln beschließt die schulrechtliche Errichtung einer Grundschule am Standort Alfons-Nowak-Straße 2, 50858 Köln-Junkersdorf zum Schuljahr 2023/24 gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW. Die Kapazität der neuen Grundschule wird auf 3 Züge festgelegt. Die neue Grundschule soll gemäß § 9 Abs. 2 Schulgesetz NRW als offene Ganztagsschule geführt werden. 2) Der Rat der Stadt Köln wünscht, dass an der neuen Grundschule Gemeinsames Ler- nen eingerichtet wird und erteilt der Schulaufsichtsbehörde bereits mit diesem Be- schluss die Zustimmung gemäß § 20 Abs. 5 Schulgesetz NRW. 3) Der Rat der Stadt Köln beschließt gleichzeitig, unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Schulaufsichtsbehörde zu Punkt 1, - den Teilstandort der Ildefons-Herwegen-Grundschule, GGS Kirchweg 138, 50858 Köln-Junkersdorf am Standort Donauweg 30 gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW aufzulösen. - Die Ildefons-Herwegen-Schule, GGS Kirchweg, 50858 Köln-Junkersdorf ab dem Schuljahr 2023/24 dreizügig festzulegen. 4) Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung die erforderlichen Anträge gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nord- rhein-Westfalen zur Genehmigung der Errichtung der Schule und zur Auflösung des Teilstandortes zu stellen. 5) Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlus- ses die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt Nicht anwesend: Frau Kanis (CDU), Frau Finsterle (AFD), Herr Fiedler (SPD)
Anlage 2 Stellungnahme Verwaltung zu Stellungnahme Schulkonferenz inkl neuer Beschlussvorschläge
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/ 2 Die Schulkonferenz der Ildefons-Herwegen-Grundschule hat am 10.01.2021 die Möglichkei- ten zur Auflösung des Teilstandortes Donauweg 30 beraten und folgende Stellungnahme ab- gegeben: Stellungnahme der Schulkonferenz am 10.01.2022 Die Schulkonferenz hat einstimmig beschlossen, dass die Klassen der IHS aus dem Teil- standort Donauweg in den Neubau umziehen, sobald dieser in allen Bereich fertig gestellt ist. Es erfolgt keine Versetzung der LehrerInnen und keine Ummeldung der SchülerInnen. Die Klassen und LehrerInnen bleiben der IHS zugehörig und die neue Schule startet aufbauend im 1. Schuljahr. - Im Schuljahr 23/24 startet die IHS im Haupthaus am Kirchweg mit einer Dreizügigkeit. Ge- gebenenfalls ziehen Klassen aus dem Kirchweg in den Neubau, bleiben aber der IHS zuge- hörig. Für uns ist es wichtig festzuhalten, dass die auslaufende Auflösung des Teilstandortes ab dem Schuljahr 2023/24 beginnt. Bedingungen für einen Umzug in den Neubau Statthalterhofallee: Umzug ohne Versetzung der Lehrer und/oder Schulummeldung der Kinder (es beleibt IHS) 1. Das gesamte Schulgelände ist fertig, Schulhof inclusive Spielgeräte, Beleuchtung, Zuwe- gung, Turnhalle mit Inhalt 2. Innenausbau ist abgeschlossen incl. Mobiliar (Tische, Stühle, Regale) 3. Digitale Ausstattung (Tafeln, Active Boards) kann im Unterricht sofort eingesetzt werden (Internet,W-Lan) 4. I-Pads sind in ausreichender Menge und eingerichtet vorhanden 5. Schüler –PCs sind vorhanden und funktionsfähig 6. OGS Räume, Mensa, Küche mit entsprechenden Ausstattung sind eingerichtet 7. Packen und Umzugsunternehmungen (Zeitpunkt und Unterstützung?) Die Verwaltung nimmt die Stellungnahme und die Wünsche der Schulkonferenz der Ildefons- Herwegen-Schule zur Kenntnis. Die Verwaltung bittet die beratenden und entscheidenden Gremien, die Beschlussfassung wie folgt vorzusehen: 1) Der Rat der Stadt Köln beschließt die schulrechtliche Errichtung einer Grundschule am Standort Alfons-Nowak-Straße 2, 50858 Köln-Junkersdorf zum Schuljahr 2023/24 gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW. Die Kapazität der neuen Grundschule wird auf 3 Züge festgelegt. Die neue Grundschule soll gemäß § 9 Abs. 2 Schulgesetz NRW als offene Ganztagsschule geführt werden. 2) Der Rat der Stadt Köln wünscht, dass an der neuen Grundschule Gemeinsames Ler- nen eingerichtet wird und erteilt der Schulaufsichtsbehörde bereits mit diesem Be- schluss die Zustimmung gemäß § 20 Abs. 5 Schulgesetz NRW. 3) Der Rat der Stadt Köln beschließt gleichzeitig, unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Schulaufsichtsbehörde zu Punkt 1, - den Teilstandort der Ildefons-Herwegen-Grundschule, GGS Kirchweg 138, 50858 Köln-Junkersdorf am Standort Donauweg 30 gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW aufzulösen. - Die Ildefons-Herwegen-Schule, GGS Kirchweg, 50858 Köln-Junkersdorf ab dem Schuljahr 2023/24 dreizügig festzulegen. - 2 - 4) Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung die erforderlichen Anträge gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nord- rhein-Westfalen zur Genehmigung der Errichtung der Schule und zur Auflösung des Teilstandortes zu stellen. 5) Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlus- ses die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. Erläuterung: Mit der ursprünglichen Fassung der Beschlussvorlage könnte den Eltern der Schüler*innen und den Lehrkräften des Teilstandortes Donauweg die Möglichkeit eröffnet werden, an die neue Schule zu wechseln und sich u.a. in die Entwicklung des Schulprogramms der neuen Grundschule einzubringen. Darüber hinaus könnte die Raumorganisation im neuen Gebäude mit dieser Lösung unproblematisch sein. Die Schulkonferenz bevorzugt hingegen ein Auslaufen des Teilstandortes nach einem Um- zug in den Neubau. Somit könnten beide Schulen für eine Übergangszeit von drei Jahren das neue Schulge- bäude parallel nutzen. Hierbei könnten die Verwaltungsräume wie Lehrerzimmer oder Sani- tärraum gemeinsam genutzt werden. Dann müsste auch geklärt werden, wie die OGS Ver- sorgung im neuen Gebäude vorübergehend von zwei Schulen gestaltet werden kann, sofern unterschiedliche Träger der OGS vorhanden wären. In Bezug auf die zukünftige Schulgröße der Ildefons-Herwegen-Schule würde eine Dreizü- gigkeit eine deutliche Verbesserung der Raumstation mit sich bringen. Dies scheint unter Be- trachtung der möglichen Einschulungen für die Stadtteile Junkersdorf, Weiden und Lövenich vertretbar. Zukünftig stünden dann 15 Grundschulzüge mit 345 Plätzen (Ø 23) bzw. maximal 385 Plät- zen zur Verfügung. Allerdings müssen dann in einigen Jahren die Bandbreiten zur Klassen- bildung rechnerisch vollständig ausgeschöpft werden. Sofern erforderlich scheint aufgrund der bisherigen Klassenzahlen am Standort Kirchweg bei Bedarf auch in einzelnen Jahren die Bildung einer Mehrklasse vorstellbar. Daher ist es aus schulentwicklungsplanerischer Sicht – insbesondere mit Blick auf die aktu- elle, kleinräumig Einwohnerprognose für die drei Stadtteile - möglich, dem Wunsch der Schulkonferenz der Ildefons-Herwegen-Schule zu folgen, und die Kapazität, anders als in der Ursprungsvorlage vorgesehen, auf drei Züge zu reduzieren.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4230/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 07.02.2022
- Erstellt
- 02.12.2021 09:28