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AN/0847/2018

Neue Siedlungsbereiche in Esch/Auweiler

SPD Anfrage nach § 4 29.05.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.06.2018, TOP 4.4

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

3562 Zeichen

An die Vorsitzende des Rates 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 29.05.2018 
 
AN/0847/2018 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 07.06.2018 
 
Neue Siedlungsbereiche in Esch/Auweiler 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
wie Sie richtigerweise feststellen, ist Wohnen in Köln ein „Riesenthema“ (vgl. 
KStA v. 28.05.2018). Die Stadt Köln benötigt bis zum Jahr 2029 mindestens 
60.000 neue Wohneinheiten, um den Bedarf der wachsenden Bevölkerung ge-
recht zu werden. 
Dabei ist die Ausweisung neuer Wohnungsbauflächen notwendig, auch im Au-
ßenbereich. Basierend auf einem einstimmigen Ratsbeschluss vom 24.11.2011 
(Beschlussvorlage 2395/2011) hat die Stadt Köln am 09.04.2014 die Änderung 
des Regionalplans für die schraffiert dargestellten Flächen in Esch/Auweiler bean-
tragt (Ausweisung in Allgemeine Siedlungsbereiche):

- 2 - 
 
 
Lt. Beschlussvorlage 1028/2015, „StEK Wohnen, hier: Neue Flächen für den 
Wohnungsbau“ sind auf diesen drei Erweiterungsflächen insgesamt ca. 950 neue 
Wohneinheiten möglich. 
Seitens der Bürgerinitiative Auweiler werden die Ortserweiterungen derzeit in 
Frage gestellt, da „die Stadt Köln schützenswerte Landschaftsbereiche in unserer 
Region und ohne nachvollziehbare Argumente einer Bebauung opfern will.“ Die 
Bürgerinitiative hat am 08.06. zu einer Bürgerversammlung eingeladen. 
Die SPD-Fraktion stellt daher folgende Anfrage: 
1. Hält die Oberbürgermeisterin das v.g. Regionalplanänderungsverfahren 
betr. Esch/Auweiler weiterhin für sinnvoll und notwendig? 
2. Der Rat hat die Flächen in Auweiler (6.08 Hahnerweg, 6.09 Nordwestlich 
Greesberger Str. mit insgesamt ca. 700 Wohneinheiten) im Rahmen der 
Beschlussvorlage 1028/2015, StEK Wohnen, hier: Neue Flächen für Woh-
nungsbau, mit seiner Beschlussmehrheit zunächst zurückgestellt. Gemäß 
Ratsbeschluss vom 20.12.2016 sollte bis zum IV. Quartal 2017 eine ÖPNV-
Bedarfsanalyse erstellt werden.  
Auch für die SPD-Fraktion ist es Grundvoraussetzung für die Entwicklung 
von neuen Wohnungsbauflächen, dass dabei insbesondere auch die erfor-
derliche Verkehrsinfrastruktur einschl. ÖPNV-Anbindung mit zu berücksich-
tigen und umzusetzen ist. 
Liegt die ÖPNV-Analyse mittlerweile vor? Wenn nein, warum nicht? Wenn 
ja, was ist deren Ergebnis?

- 3 - 
 
3. Wie bewertet die Verwaltung die Eingriffe in Natur und Landschaft bei der 
Umsetzung der Siedlungsentwicklung? Inwieweit werden diese vor Ort 
kompensiert? 
4. Welche Vorteile bzw. Chancen im Hinblick auf das Nahversorgungsange-
bot, die Verkehrsinfrastruktur, das Bildungsangebot, das kulturelle Ange-
bot, das Gasversorgungsnetz, das Abwassernetz, die Gesundheitsinfra-
struktur und das Sportangebot böten die Siedlungserweiterungen für 
Esch/Auweiler? Wie wird dies in den weiteren Planungsschritten berück-
sichtigt? 
5. Wie stellt die Verwaltung eine erfolgreiche Kommunikation zur Verwirkli-
chung der Wohnungsbaupotentiale sicher? Welche Gründe sprechen für ei-
ne Siedlungsentwicklung genau an diesem Standort? Ist sie im Dialog mit 
der mittlerweile über 450 Mitglieder starken Bürgerinitiative Auweiler? 
Es wird gebeten, die Beantwortung der Anfrage auch dem Stadtentwicklungsaus-
schuss und der Bezirksvertretung 6 Chorweiler mitzuteilen. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke  
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

07.06.2018 Rat
TOP 4.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0847/2018
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
29.05.2018
Erstellt
29.05.2018 14:27