V/0621/2024
Neubau einer Gymnastikhalle durch den DJK SC Nienberge e.V.
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Anlage A
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Anlage A zur V/0621/2024 Kurzüberblick Förderentscheidung für Vereinsbaumaßnahmen auf Sportanlagen von Mitgliedsvereinen des Stadtsportbund Münster e. V. im Zusammenhang mit der Angebotssicherung und zur Münstera- ner Sport- und Sportstättenentwicklung. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Stadt Münster unterstützt mit der Beschlussfassung über die Förderung von Vereins - baumaßnahmen auf Sportanlagen mit Zuschüssen aus dem Sportetat die Sportvereine als freie Träger im Sport bei der Aufrechterhaltung und Entwicklung ihrer sachgerechten und zukunftsfähi- gen Sportstätteninfrastruktur. Die seitens der Stadt geförderte Bautätigkeit sichert Vereinssport- anlagen als Stätten für Bewegungs- und Sportangebote, für soziales Miteinander im Verein und stützt die Stadtziele. Die Sportvereine werden mit den städtischen Zuschüssen teilweise von fi- nanziellen Aufwendungen für die Maßnahmen entlastet. Die Stadt Münster berücksichtigt bei ihrer Sportförderung den Eigenanteil der Vereine am Aufwand, die Drittförderung anderer Stel len im Sinne eines zielgerichteten richtlinienkonformen Mitteleinsatzes. Mit der Beschlussfassung über die beantragte finanzielle Sportförderung wird das Ziel einer Stadt mit funktions- und zukunftsfä- higen Sportstätten in Vereinsträgerschaft verfolgt. Als Teilziel sind Sanierung und Ausbau von Vereinssportanlagen innerhalb der richtliniengemäßen Fristen zu nennen. Finanzierung Produktgruppe: 08001 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? X Ja Nein teilw. Im Entwurf des Haushaltsplan 2025 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Die Stadt versteht sich mit dem Stadtsportbund Münster e. V. als Partnerin der Sportvereine bei der Sportstättenentwicklung, u. a. durch Förderung von Investitionen auf den Vereins - sportanlagen. Der kommunalen Sportförderung liegt die Münsteraner Sportförderrichtlinie zugrun- de. Im Sinne der Stadtziele, kommunalen Daseinsvorsorge, Gesundheitsförderung und Unterstüt- zung ehrenamtlicher Strukturen trägt die Stadt Münster durch die richtliniengemäße Vereinsförde- rung zur Sportstättenentwicklung bei. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit der finanziellen Unterstützung der Sportvereine trägt die Stadt Münster dazu bei, das Verein- sangebot auf funktionsfähigen und zukunftsgerichteten Sportstätten für alle im Verein Interessier- ten unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft und Orientierung zu sichern.
Beschlussvorlage
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V/0621/2024 V/0621/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Neubau einer Gymnastikhalle durch den DJK SC Nienberge e.V. Beratungsfolge 07.11.2024 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 27.11.2024 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Sportausschuss beschließt, dass die Stadt Münster dem Verein DJK SC Nienberge e. V. zur Er- richtung einer Gymnastikhalle auf der Sportanlage Feldstiege einen Baukostenzuschuss in Höhe von bis zu 985.000 EUR gewährt. Der Zuschuss für den Neubau der Gymnastikhalle werden als 50% - Förderung gemäß der städtischen Sportförderrichtlinie gewährt. Die Kosten für den Rückbau der be- stehenden Funktionsgebäude werden abweichend von der Sportförderrichtlinie zu 100% gefördert. Die Bewilligung der Förderung erfolgt vorbehaltlich des Nachweises der Flächensicherung für die Baumaßnahme. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten Investitionsmaßnah- me 4610 Gymnastikhalle Sportanlage Feldstiege Auszahlungen Von aktivierbaren Zuwendun- gen Bisher bereitge- stellt inkl. 2024 100.000 2025 505.000 2026 380.000 Summe aller Auszahlungen 985.000 Sportamt 24.10.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Warbinger Telefon: 492-5202 Warbinger@stadt- muenster.de - 2 - V/0621/2024 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2024 bzw. im Haushalts- plan-Entwurf 2025 bei der o. g. Investitionsmaßnahme teilweise veranschlagt. Der erforderliche Mehrbedarf in Höhe von 160.000 € wird im investiven Budget der Produktgruppe 0801, Maßnahme 0700 “Geförderte Vereinsbaumaßnahmen“ aufgefangen. Ein entsprechendes Veränderungsblatt wird zu den Etatberatungen zum Haushaltsplan 2025 vorgelegt. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten Zeile 15 Transferaufwendungen 2027 ff. 39.400 aufwandswirksame Auflösung des ARAP für den ge- leisteten Baukos- tenzuschuss Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2025 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung: Die Stadt Münster kann auf Antrag der Mitgliedsvereine des Stadtsportbundes Münster e. V. die Er- richtung vereinseigener Sportstätten gemäß der städtischen Sportförderrichtlinie fördern. Zu den von der Verwaltung entwickelten Fördervorschlägen werden die zuständigen Bezirksvertretungen ange- hört. Die Entscheidung über die Bewilligung der Zuschüsse obliegt dem Sportausschuss. Der Verein DJK SC Nienberge e. V. beabsichtigt eine Teilfläche der Sportanlage an der Feldstiege von der Stadt zu pachten und dort eine Gymnastikhalle zu errichten, um den Bedarf des Vereins und des Stadtteils an Gruppen- und Kursräumen für den Sportbetrieb zu decken. Die Investitionskosten für die Baumaßnahme betragen nach Angaben des Vereins ca. 1,8 Mio. E uro. Der Verein hat einen Baukostenzuschuss gemäß der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster beantragt. Der Antrag auf einen Baukostenzuschuss erfüllt mit Ausnahme des Nachweises der Flächensiche- rung die Kriterien der Sportförderrichtlinie. Mit Abschluss eines Pachtvertrages über mindestens 25 Jahre würde auch die geforderte Flächensicherung erfüllt. Ein entsprechender Vertrag wird durch das Amt für Immobilienmanagement vorbereitet und dem Rat der Stadt zeitnah zur Entscheidung vorge- legt. Die Verwaltung schlägt grundsätzlich eine 50%ige Förderung des jeweiligen Vereinsaufwandes als Maximalförderung vor, um den beantragenden Vereinen Finanzierungssicherheit für den Aufwand außerhalb des Eigenanteils zu verschaffen. Wegen der derzeit geschätzten Baukosten der Gymnas- tikhalle in Höhe von ca. 1,8 Mio. Euro wird daher eine Fördersumme für den Neubau in Höhe von 900.000 EUR vorgeschlagen. Vor der Errichtung eines neuen Gebäudes sind kommunale Bestandsgebäude, die aus der Nutzung des Geländes als Freibad stammen, zurückzubauen. Der Rückbau wäre vor der Bereitstellung der Fläche durch die Stadt durchzuführen. Wegen des engen wirtschaftlichen Zusammenhangs des Rückbaus der Funktionsgebäude mit der Neuerrichtung der Gymnastikhalle wäre aber eine Beauftragung des Rückbaus durch den Verein DJK SC Nienberge e. V. und eine Finanzierung der Kosten durch im Haushalt für diese Baumaßnahme bereitgestellte investive Mittel möglich. Um finanzielle Belastungen des Vereins durch den Rückbau zu vermeiden, sollen die Aufwendungen in Höhe von ca. 85.000 € zu 100% gefördert werden. Das Amt für Immobilienmanagement unterstützt den Verein bei der Ausschreibung, Durchführung und - 3 - V/0621/2024 Abrechnung des Rückbaus. Die Gesamtförderung würde so zunächst auf 985.000 EUR festgesetzt. Aufgrund des fi nanziellen Volumens schlägt die Verwaltung vor, diese Maßnahme als Einzelfall zu entscheiden. Dementsprechend wurden für die Förderung zunächst Haushaltsmittel in Höhe von ins- gesamt 825.000 in die Finanzplanung aufgenommen. Die durch gestiegene Baukostensc hätzungen und die hinzutretenden Rückbaukosten bisher nicht eingeplanten restlichen Fördermittel, können in den Jahren 2025 und 2026 mit jeweils 80.000 EUR über das Budget für geförderte Vereinsbaumaß- nahmen abgedeckt werden. Per Veränderungsblatt wird eine Verschiebung dieser Mittel innerhalb des Teilfinanzplans des Sportamtes im Haushaltsplanentwurf 2025 vorgenommen. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: - Anlage A
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Feldstiege
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Details
- Aktenzeichen
- V/0621/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.10.2024
- Erstellt
- 07.10.2024 17:05