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2139/2020

Parkhaus Hochschule für Musik und Tanz für das Anwohnerparken freigeben

Mitteilung BV 21.09.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 08.12.2020, TOP 9.2

Mitteilung BV

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Anlage 1_Schreiben Hochschule für Musik und Tanz_Anwohnerparken Kunibertsviertel

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Mitteilung BV

2612 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2139/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.11.2020 
 
Parkhaus Hochschule für Musik und Tanz für das Anwohnerparken freigeben 
Herr Uerlich, CDU, fragt nach dem Sachstand zum Antrag „Parkraum in der Musikhochschule“ 
(AN/0882/2018): 
 
Beschluss: 
 
„Die Verwaltung wird gebeten, mit der Hochschule für Musik und Tanz Köln (HMTK) in Dagobertstra-
ße in Verhandlungen zu treten, inwieweit freie Kapazitäten des Parkhauses für das Anwohnerparken 
zur Verfügung gestellt werden können. Dabei sollen folgende Varianten alternativ oder in Kombination 
in die Gespräche mit der HMTK und dem Landesbetrieb Bau eingebracht werden: 
 
1.Nutzung einer festen Zahl von Plätzen rund um die Uhr. 
 
2. Nutzung einer festen Zahl von Plätzen zwischen 18 Uhr und 8 Uhr  
 
3. Nutzung einer festen Zahl von Plätzen zwischen 18 Uhr und 8 Uhr mit Ausnahme eines Korridors 
von 18 Uhr bis 23 Uhr an den Tagen, an denen Veranstaltungen im Konzertsaal und ab 2022 in dem 
großen Veranstaltungsneubau auf dem Campusgelände stattfinden. Soweit dadurch eine Ausweitung 
der Öffnungszeiten und eine neue Technik von Einlasskontrollen erforderlich werden, sollte die Stadt 
Unterstützung bei der Lösung dieser Fragen anbieten.“ 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Hochschule für Musik und Tanz wurde am 14.12.2018 von der Verwaltung angeschrieben, um zu 
eruieren, ob im Parkhaus der Hochschule für Musik und Tanz Kapazitäten für das Anwohnerparken 
zur Verfügung gestellt werden können und unter welchen Bedingungen dies eventuell möglich sei.  
 
Im Antwortschreiben der Kanzlerin der Hochschule für Musik und Tanz vom 28.01.2019 wird ausführ-
lich dargelegt, dass eine temporäre Freigabe bestimmter Stellplatzkapazitäten nicht möglich ist. So 
muss die Tiefgarage für Lehrende, Verwaltungsmitarbeitende, Besuchende und Studierende vorge-
halten werden. Aufgrund der unkalkulierbaren Auslastung der Tiefgarage ist bereits aus diesem 
Grund eine temporäre Nutzung von Stellplätzen durch Bewohnende nicht möglich. Teilweise führen 
die Ausgänge aus der Tiefgarage unmittelbar in das Hochschulgebäude; eine nächtliche Bewachung 
dieser Zugänge ist nicht vorhanden. Darüber hinaus ist ab dem Jahr 2023 eine Generalsanierung des 
gesamten Gebäudes geplant, die eine vollständige Räumung des gesamten Gebäudes bedingt.  
 
Die Verwaltung bittet um Entschuldigung für die verspätete Information an die Mitglieder der Bezirks-
vertretung Innenstadt. 
 
Der Beschluss ist mit dieser Mitteilung erledigt.

2

Anlage 1_Schreiben Hochschule für Musik und Tanz_Anwohnerparken Kunibertsviertel

2702 Zeichen

• m Hochschule für 
• Musik und Tanz Köln
Unter Krahnenbäumen 87 
D-50668 Köln
Eingang 06.Feb.2019
\66-Amtfür 
Die Kanzlerin 
Straßen und Verkehrsentw(,·:g
Tel. +49 (221) 28380 105 
Fax +49 (221) 28380 179 
Hochschule fOr Musik und Tanz Köln, Unter Krahnenb3umen 87 50668 Köln 
E-Mail: kanzlerin@hfmt-koeln.deStadt Köln 
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
Parkraumkonzepte 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln 
28.Gl.2019
AZ 661-661/2 Sc 
Sehr geehrter Herr XXXX, 
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14.12.2018. 
Die Initiative der Bezirksvertretung Innenstadt kann in unserem Haus sehr 
gut nachvollzogen werden. Auch unsere Hochschulangehörigen kennen 
Parkraumnot für Anwohner und Besucher sowie auch die gravierenden 
Probleme für Pendler in die Kölner Innenstadt. 
Eine Nutzung durch Anwohner der im Landeseigentum stehenden 
Tiefgarage - in der wir auch die erforderlichen Stellplätze im Rahmen 
unseres Neubauvorhabens an der Dagobertstraße nachgewiesen haben - ist 
aus unserer Sicht aus einigen Gründen problematisch. 
Die Tiefgarage muss vorgehalten werden für lehrende, 
Verwaltungsmitarbeitende. Studierende sowie auch Besucher von 
Veranstaltungen. Gerade die durch den Veranstaltungsbetrieb verursachte 
Belegung der Parkplätze ist für die Hochschule oft nicht kalkulierbar, da 
gerade das Aufkommen an Konzertpublikum und deren Anreisemodalitäten 
im Vorhinein unbekannt ist. 
Eine Nutzung in der Nacht erfordert Ausgänge und Eingänge zur Tiefgarage. 
Drei der Treppenaufgänge führen unmittelbar in den nachts unbewachten 
Hochschulraum, in dem zum Beispiel alle überäume mit Flügeln 
unverschlossen sind. Das teilweise kostbare Inventar ist gerade an einer 
Musikhochschule auch nicht durch einfache Türschlösser zu sichern. Als 
Seite l von 3

• m Hochschule für 
• Musik und Tanz Köln
technische Veränderungen müssten vorab auch dahingehend überprüft 
werden, ob sie durch die Generalsanierung in Mitleidenschaft gezogen 
würden. 
Wir regen an, zu prüfen, ob im Kunibertsviertel ab 18 Uhr alle öffentlichen 
Parkplätze zu Anwohnerparkplätzen ausgewiesen werden können. 
Alternativ könnte geprüft werden, ob Ladezonen für den hier häufigen 
Lieferverkehr eingerichtet werden, die nachts ausschließlich für Anwohner 
zur Verfügung stehen. Daneben könnte über eine Neuordnung der 
Stellplätze ggf. neuer Parkraum gewonnen werden. 
Gerne stehen wir auch für Gespräche bereit, den Mangel an 
Ladesäulenparkplätzen für Elektrofahrzeuge zu beheben, indem z.B. an 
der Straße „Unter Kahlenhausen" vor unserem Gebäude diesbezüglicher 
Parkraum geschaffen wird. Unsererseits sehen wir die Möglichkeit, einige 
Fahrradständer dafür zu verlegen. 
Mit freundlichen Grüßen 
Seite 3 von 3

Beratungsverlauf (1)

08.12.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Dagobertstraße
  • Willy-Brandt-Platz 2
  • Unter Krahnenbäumen 87d
  • Unter Kahlenhausen

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Details

Aktenzeichen
2139/2020
Typ
Mitteilung BV
Datum
21.09.2020
Erstellt
15.07.2020 08:14