Parkhaus Hochschule für Musik und Tanz für das Anwohnerparken freigeben
Mitteilung BV 2139/2020 vom 21.09.2020
Stand: Am 08.12.2020 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Mitteilung BV
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/2 Vorlagen-Nummer 2139/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.11.2020 Parkhaus Hochschule für Musik und Tanz für das Anwohnerparken freigeben Herr Uerlich, CDU, fragt nach dem Sachstand zum Antrag „Parkraum in der Musikhochschule“ (AN/0882/2018): Beschluss: „Die Verwaltung wird gebeten, mit der Hochschule für Musik und Tanz Köln (HMTK) in Dagobertstra- ße in Verhandlungen zu treten, inwieweit freie Kapazitäten des Parkhauses für das Anwohnerparken zur Verfügung gestellt werden können. Dabei sollen folgende Varianten alternativ oder in Kombination in die Gespräche mit der HMTK und dem Landesbetrieb Bau eingebracht werden: 1.Nutzung einer festen Zahl von Plätzen rund um die Uhr. 2. Nutzung einer festen Zahl von Plätzen zwischen 18 Uhr und 8 Uhr 3. Nutzung einer festen Zahl von Plätzen zwischen 18 Uhr und 8 Uhr mit Ausnahme eines Korridors von 18 Uhr bis 23 Uhr an den Tagen, an denen Veranstaltungen im Konzertsaal und ab 2022 in dem großen Veranstaltungsneubau auf dem Campusgelände stattfinden. Soweit dadurch eine Ausweitung der Öffnungszeiten und eine neue Technik von Einlasskontrollen erforderlich werden, sollte die Stadt Unterstützung bei der Lösung dieser Fragen anbieten.“ Stellungnahme der Verwaltung: Die Hochschule für Musik und Tanz wurde am 14.12.2018 von der Verwaltung angeschrieben, um zu eruieren, ob im Parkhaus der Hochschule für Musik und Tanz Kapazitäten für das Anwohnerparken zur Verfügung gestellt werden können und unter welchen Bedingungen dies eventuell möglich sei. Im Antwortschreiben der Kanzlerin der Hochschule für Musik und Tanz vom 28.01.2019 wird ausführ- lich dargelegt, dass eine temporäre Freigabe bestimmter Stellplatzkapazitäten nicht möglich ist. So muss die Tiefgarage für Lehrende, Verwaltungsmitarbeitende, Besuchende und Studierende vorge- halten werden. Aufgrund der unkalkulierbaren Auslastung der Tiefgarage ist bereits aus diesem Grund eine temporäre Nutzung von Stellplätzen durch Bewohnende nicht möglich. Teilweise führen die Ausgänge aus der Tiefgarage unmittelbar in das Hochschulgebäude; eine nächtliche Bewachung dieser Zugänge ist nicht vorhanden. Darüber hinaus ist ab dem Jahr 2023 eine Generalsanierung des gesamten Gebäudes geplant, die eine vollständige Räumung des gesamten Gebäudes bedingt. Die Verwaltung bittet um Entschuldigung für die verspätete Information an die Mitglieder der Bezirks- vertretung Innenstadt. Der Beschluss ist mit dieser Mitteilung erledigt. 2 -
Anlage 1_Schreiben Hochschule für Musik und Tanz_Anwohnerparken Kunibertsviertel
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
• m Hochschule für • Musik und Tanz Köln Unter Krahnenbäumen 87 D-50668 Köln Eingang 06.Feb.2019 \66-Amtfür Die Kanzlerin Straßen und Verkehrsentw(,·:g Tel. +49 (221) 28380 105 Fax +49 (221) 28380 179 Hochschule fOr Musik und Tanz Köln, Unter Krahnenb3umen 87 50668 Köln E-Mail: kanzlerin@hfmt-koeln.deStadt Köln Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Parkraumkonzepte Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln 28.Gl.2019 AZ 661-661/2 Sc Sehr geehrter Herr XXXX, haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14.12.2018. Die Initiative der Bezirksvertretung Innenstadt kann in unserem Haus sehr gut nachvollzogen werden. Auch unsere Hochschulangehörigen kennen Parkraumnot für Anwohner und Besucher sowie auch die gravierenden Probleme für Pendler in die Kölner Innenstadt. Eine Nutzung durch Anwohner der im Landeseigentum stehenden Tiefgarage - in der wir auch die erforderlichen Stellplätze im Rahmen unseres Neubauvorhabens an der Dagobertstraße nachgewiesen haben - ist aus unserer Sicht aus einigen Gründen problematisch. Die Tiefgarage muss vorgehalten werden für lehrende, Verwaltungsmitarbeitende. Studierende sowie auch Besucher von Veranstaltungen. Gerade die durch den Veranstaltungsbetrieb verursachte Belegung der Parkplätze ist für die Hochschule oft nicht kalkulierbar, da gerade das Aufkommen an Konzertpublikum und deren Anreisemodalitäten im Vorhinein unbekannt ist. Eine Nutzung in der Nacht erfordert Ausgänge und Eingänge zur Tiefgarage. Drei der Treppenaufgänge führen unmittelbar in den nachts unbewachten Hochschulraum, in dem zum Beispiel alle überäume mit Flügeln unverschlossen sind. Das teilweise kostbare Inventar ist gerade an einer Musikhochschule auch nicht durch einfache Türschlösser zu sichern. Als Seite l von 3 • m Hochschule für • Musik und Tanz Köln technische Veränderungen müssten vorab auch dahingehend überprüft werden, ob sie durch die Generalsanierung in Mitleidenschaft gezogen würden. Wir regen an, zu prüfen, ob im Kunibertsviertel ab 18 Uhr alle öffentlichen Parkplätze zu Anwohnerparkplätzen ausgewiesen werden können. Alternativ könnte geprüft werden, ob Ladezonen für den hier häufigen Lieferverkehr eingerichtet werden, die nachts ausschließlich für Anwohner zur Verfügung stehen. Daneben könnte über eine Neuordnung der Stellplätze ggf. neuer Parkraum gewonnen werden. Gerne stehen wir auch für Gespräche bereit, den Mangel an Ladesäulenparkplätzen für Elektrofahrzeuge zu beheben, indem z.B. an der Straße „Unter Kahlenhausen" vor unserem Gebäude diesbezüglicher Parkraum geschaffen wird. Unsererseits sehen wir die Möglichkeit, einige Fahrradständer dafür zu verlegen. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3
Beratungsverlauf
-
08.12.2020
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz