Auswirkungen der Wohnraumschutzsatzung Kölns vom 30.06.2021 im Bezirk Köln-Mülheim
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/1470/2024 vom 28.10.2024
Stand: Am 04.11.2024 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anfrage 3 Auswirkungen der Wohnraumschutzsatzung im Bezirk Köln- Mülheim
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Herrn Bezirksbürgermeister Stadtbezirk Mülheim Norbert Fuchs Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker DIE LINKE. Fraktion in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim Bezirksrathaus Köln- Mülheim Wiener Platz 2a 51065 Köln 27.10.2024 Anfrage gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates Auswirkungen der Wohnraumschutzsatzung Kölns vom 30.06.2021 im Bezirk Köln-Mülheim Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs, aufgrund der in Köln schon lange bestehenden und immer noch zunehmenden Wohnungsknappheit bzw. Wohnungsnot wurden durch den Rat der Stadt Köln im Sommer 2021 entsprechende Rahmenbedingungen für das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum geschaffen. https://www.stadt- koeln.de/mediaasset/content/satzungen/satzung_zum_schutz_und_erhalt_von_wohn raum__wohnraumschutzsatzung__vom_30._juni_2021.pdf Mittlerweile hat das Wohnungsamt schon einige Zweckentfremdungsverfahren eingeleitet bzw.durchgeführt. Im Vordergrund des Wohnraumschutzes stehen Pflege und Erhalt und natürlich auch die Vermeidung und Beseitigung von Zweckentfremdung sowie Leerstand von Wohnraum. Wie im Ratsinformationssystem zu lesen ist, gilt bereits seit dem 1. Juli 2014 in Köln das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum auch für den freifinanzierten Wohnungsbau. Weiterhin wird darauf hingewiesen dass, „Mit dem am 1. Juli 2021 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung des Wohnungswesens in Nordrhein-Westfalen (Wohnraumstärkungsgesetz NRW) https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=19578&menu=0&sg =0&keyword=wohnraumst%E4rkungsgesetz werden die Handlungsmöglichkeiten gegen verstärkt auftretende Formen der Zweckentfremdung von Wohnraum erweitert. Wir haben von der im WohnStG NRW enthaltenen Ermächtigung gebraucht gemacht und eine auf dieses Gesetz abgestimmte Wohnraumschutzsatzung erlassen, die ebenfalls am 1. Juli 2021 in Kraft getreten ist.“ https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/wohnungsmaengel-1 https://www.stadt-koeln.de/artikel/62031/index.html https://www.stadt-koeln.de/artikel/68470/index.html Gerade für Menschen, die auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind, ist es wichtig, dass das Wohnungsamt alle zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpft, um Pflege und Erhalt von Wohnraum sowie Vermeidung und Beseitigung von Zweckentfremdung sowie Leerstand zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Was genau hat man sich unter einem Zweckentfremdungsverfahren des Wohnungsamtes vorzustellen und wie geht das Wohnungsamt vor? 2. Wie viele Zweckentfremdungsverfahren des Wohnungsamtes wurden seit 2021 in welchen Stadtteilen des Bezirks Köln- Mülheim durchgeführt und wie viele davon waren erfolgreich? 3. Wie oft kam es seit Inkrafttreten der Wohnraumschutzsatzung im Sommer 2021 zu Meldungen von Mieter*innen, des Bezirks Köln- Mülheim hinsichtlich gravierender Wohnungsmängel und wie oft konnten diese erfolgreich behoben werden? 4. Wie viele Anträge auf Zweckentfremdung von Wohnraum im Bezirk Köln- Mülheim wurden in den letzten drei Jahren gestellt und wie viele wurden positiv beschieden? 5. Welche Gründe führten im Bezirk Köln- Mülheim dafür, dass Zweckentfremdung genehmigt wurde? Mit freundlichen Grüßen gez. Beate Hane-Knoll Nijat Bakis Fraktionsvorsitzende stellvertretender Fraktionsvorsitzender DIE LINKE. in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim
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