AN/1470/2024
Auswirkungen der Wohnraumschutzsatzung Kölns vom 30.06.2021 im Bezirk Köln-Mülheim
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Anfrage 3 Auswirkungen der Wohnraumschutzsatzung im Bezirk Köln- Mülheim
3897 Zeichen
Herrn Bezirksbürgermeister
Stadtbezirk Mülheim
Norbert Fuchs
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
DIE LINKE. Fraktion
in der Bezirksvertretung
Köln- Mülheim
Bezirksrathaus
Köln- Mülheim
Wiener Platz 2a
51065 Köln
27.10.2024
Anfrage gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates
Auswirkungen der Wohnraumschutzsatzung Kölns vom 30.06.2021 im Bezirk
Köln-Mülheim
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs,
aufgrund der in Köln schon lange bestehenden und immer noch zunehmenden
Wohnungsknappheit bzw. Wohnungsnot wurden durch den Rat der Stadt Köln im
Sommer 2021 entsprechende Rahmenbedingungen für das Verbot der
Zweckentfremdung von Wohnraum geschaffen.
https://www.stadt-
koeln.de/mediaasset/content/satzungen/satzung_zum_schutz_und_erhalt_von_wohn
raum__wohnraumschutzsatzung__vom_30._juni_2021.pdf
Mittlerweile hat das Wohnungsamt schon einige Zweckentfremdungsverfahren
eingeleitet bzw.durchgeführt.
Im Vordergrund des Wohnraumschutzes stehen Pflege und Erhalt und natürlich auch
die Vermeidung und Beseitigung von Zweckentfremdung sowie Leerstand von
Wohnraum.
Wie im Ratsinformationssystem zu lesen ist, gilt bereits seit dem 1. Juli 2014 in Köln
das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum auch für den freifinanzierten
Wohnungsbau.
Weiterhin wird darauf hingewiesen dass, „Mit dem am 1. Juli 2021 in Kraft
getretenen Gesetz zur Stärkung des Wohnungswesens in Nordrhein-Westfalen
(Wohnraumstärkungsgesetz NRW)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=19578&menu=0&sg
=0&keyword=wohnraumst%E4rkungsgesetz
werden die Handlungsmöglichkeiten gegen verstärkt auftretende Formen der
Zweckentfremdung von Wohnraum erweitert. Wir haben von der im WohnStG NRW
enthaltenen Ermächtigung gebraucht gemacht und eine auf dieses Gesetz
abgestimmte Wohnraumschutzsatzung erlassen, die ebenfalls am 1. Juli 2021 in
Kraft getreten ist.“
https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/wohnungsmaengel-1
https://www.stadt-koeln.de/artikel/62031/index.html
https://www.stadt-koeln.de/artikel/68470/index.html
Gerade für Menschen, die auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind, ist es
wichtig, dass das Wohnungsamt alle zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpft, um
Pflege und Erhalt von Wohnraum sowie Vermeidung und Beseitigung von
Zweckentfremdung sowie Leerstand zu gewährleisten.
In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Was genau hat man sich unter einem Zweckentfremdungsverfahren des
Wohnungsamtes vorzustellen und wie geht das Wohnungsamt vor?
2. Wie viele Zweckentfremdungsverfahren des Wohnungsamtes wurden seit
2021 in welchen Stadtteilen des Bezirks Köln- Mülheim durchgeführt und wie
viele davon waren erfolgreich?
3. Wie oft kam es seit Inkrafttreten der Wohnraumschutzsatzung im Sommer
2021 zu Meldungen von Mieter*innen, des Bezirks Köln- Mülheim hinsichtlich
gravierender Wohnungsmängel und wie oft konnten diese erfolgreich
behoben werden?
4. Wie viele Anträge auf Zweckentfremdung von Wohnraum im Bezirk Köln-
Mülheim wurden in den letzten drei Jahren gestellt und wie viele wurden positiv
beschieden?
5. Welche Gründe führten im Bezirk Köln- Mülheim dafür, dass
Zweckentfremdung genehmigt wurde?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Beate Hane-Knoll Nijat Bakis
Fraktionsvorsitzende stellvertretender Fraktionsvorsitzender
DIE LINKE. in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1470/2024
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 28.10.2024
- Erstellt
- 28.10.2024 11:03