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AN/1470/2024

Auswirkungen der Wohnraumschutzsatzung Kölns vom 30.06.2021 im Bezirk Köln-Mülheim

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 28.10.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 04.11.2024, TOP 7.2.7

Anfrage 3 Auswirkungen der Wohnraumschutzsatzung im Bezirk Köln- Mülheim

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Anfrage 3 Auswirkungen der Wohnraumschutzsatzung im Bezirk Köln- Mülheim

3897 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister 
Stadtbezirk Mülheim 
Norbert Fuchs 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
                        
 
 
                        DIE LINKE. Fraktion 
                        in der Bezirksvertretung  
                        Köln- Mülheim  
 
                           Bezirksrathaus  
                         Köln- Mülheim 
                         Wiener Platz 2a  
                         51065 Köln 
 
27.10.2024 
 
Anfrage gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates  
 
Auswirkungen der Wohnraumschutzsatzung Kölns vom 30.06.2021 im Bezirk 
Köln-Mülheim  
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs, 
 
aufgrund der in Köln schon lange bestehenden und immer noch zunehmenden 
Wohnungsknappheit bzw. Wohnungsnot wurden durch den Rat der Stadt Köln im 
Sommer 2021 entsprechende Rahmenbedingungen für das Verbot der 
Zweckentfremdung von Wohnraum geschaffen. 
https://www.stadt-
koeln.de/mediaasset/content/satzungen/satzung_zum_schutz_und_erhalt_von_wohn
raum__wohnraumschutzsatzung__vom_30._juni_2021.pdf 
 
Mittlerweile hat das Wohnungsamt schon einige Zweckentfremdungsverfahren 
eingeleitet bzw.durchgeführt. 
Im Vordergrund des Wohnraumschutzes stehen Pflege und Erhalt und natürlich auch 
die Vermeidung und Beseitigung von Zweckentfremdung sowie Leerstand von 
Wohnraum. 
Wie im Ratsinformationssystem zu lesen ist, gilt bereits seit dem 1. Juli 2014 in Köln 
das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum auch für den freifinanzierten 
Wohnungsbau. 
Weiterhin wird darauf hingewiesen dass,  „Mit dem am 1. Juli 2021 in Kraft 
getretenen Gesetz zur Stärkung des Wohnungswesens in Nordrhein-Westfalen 
(Wohnraumstärkungsgesetz NRW)

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=19578&menu=0&sg
=0&keyword=wohnraumst%E4rkungsgesetz 
werden die Handlungsmöglichkeiten gegen verstärkt auftretende Formen der 
Zweckentfremdung von Wohnraum erweitert. Wir haben von der im WohnStG NRW 
enthaltenen Ermächtigung gebraucht gemacht und eine auf dieses Gesetz 
abgestimmte Wohnraumschutzsatzung erlassen, die ebenfalls am 1. Juli 2021 in 
Kraft getreten ist.“ 
https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/wohnungsmaengel-1 
  
https://www.stadt-koeln.de/artikel/62031/index.html 
https://www.stadt-koeln.de/artikel/68470/index.html 
 
Gerade für Menschen, die auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind, ist es 
wichtig, dass das Wohnungsamt alle zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpft,  um 
Pflege und Erhalt von Wohnraum sowie Vermeidung und Beseitigung von 
Zweckentfremdung sowie Leerstand zu gewährleisten.  
 
 
In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: 
 
1. Was genau hat man sich unter einem Zweckentfremdungsverfahren des 
Wohnungsamtes vorzustellen und wie geht das Wohnungsamt vor? 
 
2. Wie viele Zweckentfremdungsverfahren des Wohnungsamtes wurden seit 
2021 in welchen Stadtteilen des Bezirks Köln- Mülheim durchgeführt und wie 
viele davon waren erfolgreich? 
  
3.  Wie oft kam es seit Inkrafttreten der Wohnraumschutzsatzung im Sommer  
     2021 zu Meldungen von Mieter*innen, des Bezirks Köln- Mülheim hinsichtlich  
     gravierender Wohnungsmängel und wie oft konnten diese erfolgreich  
     behoben werden? 
 
4.  Wie viele Anträge auf Zweckentfremdung von Wohnraum im Bezirk Köln-  
     Mülheim wurden in den letzten drei Jahren gestellt und wie viele wurden positiv  
     beschieden?  
 
5.  Welche Gründe führten im Bezirk Köln- Mülheim dafür, dass  
     Zweckentfremdung genehmigt wurde?  
 
      
     Mit freundlichen Grüßen  
 
      gez. Beate Hane-Knoll                             Nijat Bakis                                 
      Fraktionsvorsitzende                                stellvertretender Fraktionsvorsitzender 
                                             
      DIE LINKE. in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim

Beratungsverlauf (1)

04.11.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.2.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
AN/1470/2024
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
28.10.2024
Erstellt
28.10.2024 11:03