2506/2019
Durchgangsverkehr und Aufenthaltsqualität auf Straßen in Bayenthal
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
6340 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/3 Vorlagen-Nummer 2506/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.09.2019 Durchgangsverkehr und Aufenthaltsqualität auf Straßen in Bayenthal; hier Beantwortung einer Anfrage aus der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 01.07.2019, TOP 7.2.2 Die CDU-Fraktion bittet in der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 01.07.2019 um die Beantwortung der folgenden Fragen: Frage 1: „Welche Zahlen liegen der Verwaltung vor, die den Durchgangsverkehr auf der Goltsteinstraße und der Bernhardstraße in Bayenthal messen? Wie können ggf. aktuelle Zahlen erhoben werden? Frage 2: Welche Maßnahmen können aus Sicht der Verwaltung den Durchgangsverkehr auf der Goltsteinstra- ße und der Bernhardstraße verringern?“ Stellungnahme zu 1 und 2: Nach Umsetzung des vom Verkehrsausschuss der Stadt Köln und der Bezirksvertretung Rodenkir- chen beschlossenen Verkehrsversuches Bayenthal/Marienburg(0263/2015) wurden im Mai 2017 um- fassende Durchgangsverkehrszählungen an insgesamt elf Zufahrten nach Bayenthal und Marienburg durchgeführt. Betrachtet wurden dabei im Wesentlichen die Zufahrten aus den übergeordneten Stra- ßen (Schönhauser Straße, Gustav-Heinemann-Ufer, Oberländer Ufer, Bonner Straße und Militärring- straße) auf die zentralen untergeordneten Straßen innerhalb von Bayenthal und Marienburg. Diese Untersuchungen wurden analog zu den Vorheruntersuchungen aus 2012 durchgeführt, um die Veränderung seit der Einführung des Verkehrsversuches bewerten zu können. In der Vorheruntersu- chung konnten allerdings aufgrund anderer Erhebungsmethoden Bayenthal und Marienburg nur ge- trennt untersucht werden. Aufgrund des Umfangs der Quellen und Ziele innerhalb des Untersu- chungsraumes wurden dabei einige wenige Straßen, wie z.B. die Bernhardstraße, nicht berücksich- tigt. Ergebnis war hierbei, dass der Anteil der Durchgangsverkehre deutlich reduziert wurde. Dies wurde bereits in der Verwaltungsvorlage 2142/2018 erörtert. Als Handlungsbedarf hat sich bei dem Ver- kehrsversuch allerdings eine ungleiche Verteilung der Verkehre in Marienburg ergeben. Daraufhin wurden Anpassungen erarbeitet, um die Verkehre innerhalb der Wohnstraßen in Marienburg gleich- mäßiger zu verteilen. Diese Maßnahmen wurden vom Verkehrsausschuss der Stadt Köln nach Vor- beratung in der Bezirksvertretung Rodenkirchen im November 2018 beschlossen. Die Anpassungen des Verkehrsversuches wurden Anfang Juli 2019 umgesetzt. Die geänderten Ver- kehrsführungen an der Militärringstraße/ Leyboldstraße/ Konrad-Adenauer-Straße und Militärringstra- ße/ Schillingsrotter Weg werden laut einer Verkehrssimulation auch eine Entlastung der Goltstein- straße im Abschnitt zwischen dem Bayenthalgürtel und der Schönhauser Straße um bis zu 200 Kfz/Tag mit sich ziehen. Dies wird sich positiv auf die Reduzierung des Durchgangsverkehrs auswir- ken. Der Durchgangsverkehrsanteil beträgt in der mittleren Spitzenstunde, der höchsten Belastung 2 des ganzen Tages, am Einmündungsbereich Schönhauser Straße/ Goltsteinstraße maximal 25 Kfz/Spitzenstunde. Dies entspricht einem Durchgangsverkehrsanteil von maximal 24 %. Das Gesamtverkehrsaufkommen beträgt 106 Kfz/Spitzenstunde. Dieser Wert ist für eine Straße mit Erschließungsfunktion und gemischter Nutzung wie der Goltsteinstraße akzeptabel. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass Bayenthal über die reine Wohnnutzung hinaus als Stadtteilzent- rum im Einzelhandel eine übergeordnete Funktion erfüllt. Somit ist ein erhöhtes, aber für diese Funk- tion dennoch vertretbares Verkehrsaufkommen stark vom Ziel- und Quellverkehr geprägt. Die Durchgangsverkehrszählungen aus dem Jahre 2017 sind als aktuelle Zählungen zu bewerten. Da das Verkehrsaufkommen gemäß Simulation in der Goltsteinstraße sinken wird, ist nach der Verkehrs- führungsänderung von mindestens unveränderten, wenn nicht sogar sinkenden Durchgangsver- kehrsanteilen auszugehen. Aus diesen Gründen ergibt sich momentan kein weiterer Handlungsbe- darf. Erst nach einer etwa sechsmonatigen Eingewöhnungsphase der Verkehrsteilnehmenden an die ge- änderten Verkehrsführungen wäre eine erneute Durchgangsverkehrszählung sinnvoll. Witterungsbe- dingt könnte diese frühestens nach Ostern 2020 erfolgen. Frage 3: „Welche Maßnahmen können aus Sicht der Verwaltung die Aufenthaltsqualität auf der Goltsteinstra- ße, insbesondere im Abschnitt zwischen Koblenzer Straße und Tacitusstraße erhöhen? Welche Maßnahmen sind geeignet die Attraktivität für Fußgänger in Bonifazstraße und Wielandstraße zu er- höhen?“ Stellungnahme zu 3 Um die Aufenthaltsqualität auf der Goltsteinstraße zu erhöhen, wäre eine Verbreiterung des Gehwe- ges denkbar. Aufgrund des Buslinienverkehrs ist die Fahrbahnbreite von 6,00 m beizubehalten. So besteht die Möglichkeit, das westliche Fahrbahnparken zu untersagen und den Gehweg durch eine Markierung zu verbreitern oder den Straßenquerschnitt baulich umzugestalten. Der vorhandene Gehweg besitzt auf der gesamten Länge eine Breite zwischen 2,00 m und 3,00 m. Durch die Verbrei- terung um 2,00 m auf 4,00 m bis 5,00 m entfielen auf einer Länge von 180 m ca. 36 bewirtschaftete Stellplätze. Infolge des dauerhaften Entfalls der Stellplätze würden sich die Erträge aus den Parkge- bühren um ca. 16.000 Euro pro Jahr reduzieren. Durch die Errichtung von Möblierung auf der Verbrei- terung wäre es möglich die Aufenthaltsqualität auf der Goltsteinstraße zusätzlich zu erhöhen. Um die Attraktivität in der Bonifazstraße für die zu Fuß Gehenden zu erhöhen, könnte der Gehweg auf der nördlichen Seite auf 1,50 m verbreitert werden. Da die Bonifazstraße eine Breite von 6,00 m besitzt und für die Fahrbahn eine Breite von 3,50 m vorgehalten werden muss, ist für den südlichen Gehweg keine Verbreiterung möglich. In der Wielandstraße könnte der westliche Gehweg um 0,50 m auf 1,70 m verbreitert werden, um die Attraktivität zu erhöhen. Eine weitere Möglichkeit stellt die Um- gestaltung beider Straßen als Mischverkehrsfläche dar. Aufgrund der aktuellen Personal- und Finanzierungsplanung für die kommenden Jahre ist die Umset- zung der oben genannten Umgestaltungsmöglichkeiten jedoch mittelfristig nicht darstellbar.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (14)
- Goltsteinstraße
- Bernhardstraße
- Schönhauser Straße
- Bonner Straße
- Militärringstraße
- Leyboldstraße
- Konrad-Adenauer-Straße
- Bonifazstraße
- Gustav-Heinemann-Ufer
- Oberländer Ufer
- Schillingsrotter Weg
- Koblenzer Straße
- Bayenthalgürtel
- Tacitusstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 2506/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 14.08.2019
- Erstellt
- 17.07.2019 14:23