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0990/2024

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 19.10.2023 betreffend " Zukunft des Rheingartens nach Kragplatte und Fußball WM 2024" (AN/1772/2023)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 05.06.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 13.06.2024, TOP 6.1.5.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

6203 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/622 
 
Vorlagen-Nummer 
05.06.2024 0990/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 13.06.2024 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN aus 
der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 19.10.2023 betreffend " Zukunft des 
Rheingartens nach Kragplatte und Fußball WM 2024" (AN/1772/2023) 
 
1.)“Welche Erfahrungen hat die Verwaltung mit der getrennten Radführung gemacht, insbe-
sondere was Akzeptanz, Konflikte zwischen Rad- und Fußverkehr sowie das Unfallgeschehen 
angeht?“  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Da die Kragplatte im Rahmen der notwendigen Sanierung gesperrt werden musste, wurde zu-
nächst zugunsten des Durchgangsradverkehrs ein 4 Meter breiter provisorischer Zweirich-
tungsradweg durch die Grünfläche des Rheingartens angelegt. Der Fußverkehr wurde durch 
gut sichtbare Beschilderung auf die befestigten Flächen entlang der Häuserfronten umgeleitet, 
mit dem Ziel, Konflikte zwischen zu Fuß Gehenden und Radfahrenden zu vermeiden. 
 
Es war jedoch von Anfang an festzustellen, dass die allermeisten Fußgänger*innen nicht be-
reit waren, den damit verbundenen Umweg in Kauf zu nehmen und vielmehr den provisori-
schen Radweg in beide Richtungen mitbenutzten. Trotz mehrfacher Ergänzungen und Opti-
mierungen der Beschilderung sowie Aufbringung zusätzlicher Radwegmarkierungen ließ sich 
keine Verbesserung der Akzeptanz der Fußgänger*innen für einen reinen Radweg erreichen. 
Schließlich wurde der provisorische Weg als gemeinsamer Fuß- und Radweg beschildert, um 
der tatsächlich stattfindenden Nutzung Rechnung zu tragen. 
 
Zwar konnte keine Akzeptanz für einen reinen Radweg erreicht werden, durch die Anpassung 
der Beschilderung an die tatsächliche Nutzung gelang aber die Befriedung der zuvor aufgetre-
tenen Konflikte vor Ort, insbesondere die Beendigung der Diskussionen über die Nutzungs-
rechte des Weges. 
 
Als wiederholte Erfahrung bleibt festzuhalten, dass zu Fuß Gehende grundsätzlich den jeweils 
kürzesten Weg zu ihrem Ziel wählen, soweit dieser nicht physisch gesperrt werden kann. 
Diese Tatsache sollte bei künftigen Planungen von vornherein berücksichtigt werden. 
 
Hinweise auf ein auffälliges Unfallgeschehen liegen Polizei und Verwaltung nicht vor.  
 
 
2.) „Welche Regelung ist für den Radverkehr für die Zeit nach der Sanierung der Kragplatte 
geplant? Wurde die Möglichkeit einer separaten Führung geprüft?“

2 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Mit dem in 2016 durch den Verkehrsausschuss beschlossenen Radverkehrskonzept Innen-
stadt (Vorlagen-Nr. 1171/2016) ist Mischverkehr für die Rheinuferpromenade im Altstadtbe-
reich vorgesehen. Zwar sollen verschiedene Einbauten versetzt oder entfernt werden, um die 
vorhandenen Engstellen zu entschärfen. Auch sollen Märkte dort enden, wo der Zweirich-
tungsradweg an der Rheinuferstraße beginnt, so dass der Bereich unter der Hohenzollernbrü-
cke frei bleibt. Jedoch soll am Führungsprinzip des Radverkehrs nichts geändert werden. Es 
soll keine eigene Fahrspur für Radfahrende geschaffen werden, da dies das Prinzip des 
Mischverkehrs und der gegenseitigen Rücksichtnahme auf der Rheinpromenade nicht fördert. 
 
Mit Beschlussvorlage 2695/2020 zum Baubeschluss des Ersatzneubaus der Kragplatte am 
Altstadtufer heißt es unter „Pflasterbelag“ darüber hinaus: „Das Natursteinpflaster mit 18 cm 
Stärke soll in gebundener Bauweise mit bündigem Übergang an die Kappe hergestellt wer-
den. Analog des südlichen Ausbaus erfolgt eine gestalterische Aufteilung der Verkehrsfläche 
in eine Verweilzone (rheinseitig), eine Transitzone und eine Ruhezone durch unterschiedliche 
Formatgrößen der Basaltlavaplatten. Zur Berücksichtigung der Belange von sehbehinderten 
Menschen soll eine taktile Leitlinie vor der Ruhezone mittels Granitpflaster eingebaut werden.“ 
Es soll somit eine gestalterische Aufteilung nach verkehrlicher Nutzung erfolgen, nicht jedoch 
eine Trennung der Verkehrsarten. 
 
Perspektivisch wird eine direkte, zügig befahrbare Führung durch den Rheinufertunnel ange-
strebt. Die Weiterführung in Form eines Zweirichtungsradwegs im Norden und Süden des 
Tunnels legt die Nutzung des rechten Fahrstreifens in der östlichen Tunnelröhre im Zweirich-
tungsbetrieb nahe. Eine Umsetzung kommt allerdings erst mit Sanierung des Rheinufertun-
nels infrage und ist abhängig vom Prüfergebnis zur Machbarkeit einer solchen Durchführung 
und den Planungsergebnissen zur jeweiligen Anbindung an bestehende und außerhalb des 
Tunnels liegende Radverkehrsanlagen. Die Machbarkeitsstudie Radverkehr im Tunnel ist ab-
geschlossen und wurde auch bereits im Verkehrsausschuss kommuniziert. 
 
 
3.) „Wie sieht die Radführung während den Veranstaltungen zur EM 2024 aus?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Vorbehaltlich weiterer witterungsbedingter Einschränkungen (insbesondere Rheinhochwas-
ser) soll die Promenade zur UEFA-Fußball-EM 2024 verkehrssicher hergestellt und durchgän-
gig nutzbar sein. 
 
Im Nachgang folgen die Restarbeiten auf der Kragplatte (Verlegung restliche Pflasterflächen, 
Verblendung der Rheingartenmauer) sowie die Arbeiten zur Wiederherstellung/Attraktivierung 
des Rheingartens entsprechend der Planung des Amtes für Landschaftspflege und Grünflä-
chen. 
 
Der bauzeitlich angelegte Asphaltweg auf dem Rheingarten wird erst im Zuge dieser nachlau-
fenden Arbeiten entfernt, kann daher auch während der EM genutzt werden. 
 
 
4.) „Wie sieht die gesamte zukünftige Planung für den Rheingarten nach Kragplatte und EM 
2024 aus?“

3 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Am 10.09.2020 beschloss der Rat der Stadt Köln die Beschlussvorlage „Annahme einer 
Schenkung Sanierungskonzept Rheingarten“ (1058/2020). Anlage 2 der Beschlussvorlage be-
schreibt die geplanten Maßnahmen im Bereich des Rheingartens. Laut Beschluss soll die Ver-
waltung die beschriebenen Maßnahmen sukzessive nach gesicherter budgetneutraler Finan-
zierung umsetzen. Im Rahmen der Arbeiten an der Kragplatte setzt das Amt für Brücken, Tun-
nel und Stadtbahnbau, in enger Abstimmung mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflä-
chen, bereits erste Maßnahmen um. 
 
 
 
gez. Egerer

Beratungsverlauf (1)

13.06.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 6.1.5.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0990/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
05.06.2024
Erstellt
12.03.2024 11:25