V/0713/2018
Entsperrung der Sachkosten im Rahmen der stadtteilorientierten sozialen Arbeit
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Anlage 2
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!( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( West Ost Hiltrup Nord Südost Mitte DRK Diakonie Diakonie Alte Post Der Paritätische AWO Geschäftsstelle Stadtteilbüro Nerzweg DRK Außenstelle Coerde Außenstelle Osthuesheide CVO-Beratungsstelle Mitte CVO-Beratungsstelle Hiltrup Südviertelbüro Hammer Straße Evangelische Beratungsdienste CVO-Beratungsstelle Kinderhaus CVO-Beratungsstelle Gievenbeck Außenstelle Timmerscheidtstraße Standorte Beratung Stand: 06.09.2013 Standorte !(CV für die Stadt Münster e.V. !(Der Paritätische !(AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen !(DRK-Kreisverband Münster e.V. !(Diakonie Münster e.V. Stadtteile Caritas AWO DRK Diakonie Standorte Beratung
Beschlussvorlage
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V/0713/2018 V/0713/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Entsperrung der Sachkosten im Rahmen der stadtteilorientierten sozialen Arbeit Beratungsfolge 12.09.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r- schutz und Arbeitsförderung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Sperrvermerk für den im Haushalt 2018 vorgesehenen Teilzuschuss für Sachkosten zur Finanzierung von Aktivitäten und Projekten im Rahmen der stadtteilorientierten sozialen Arbeit der Wohlfahrtsverbände wird teilweise aufgehoben; freigegeben werden 25.623 €. Für die Folge- jahre wird der Sperrvermerk in voller Höhe aufgehoben. Den in der Begründung dargestellten Empfehlungen der Verwaltung zum Einsatz der Mittel in den Jahren 2018 bis 2020 wird zuge- stimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Einsatz der Sachkostenzuschüsse im Aufgabenzusammen- hang der stadtteilorientierten sozialen Arbeit unter den Gesichtspunkten der Erforderlichkeit des Mittelbedarfs und der zweckentsprechenden Mittelverwendung im Einzelfall sowie des Bewirt- schaftungsaufwands und der Effekte des Mitteleinsatzes gemeinsam mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege systematisch zu beobachten und zu dokumentieren. Über die Ergebnis- se wird die Verwaltung dem Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung im 2. Halbjahr 2020 berichten. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Mittel stehen im Haushaltsplan 2018 wie folgt zur Verfügung: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe 2018 2019 2020 2021 560.660 575.176 590.122 605.449 Stadtteilorientierte soz. Arbeit; davon Sachkosten für Aktivitäten u. Pro- jekte: 76.863,45 bis 82.752,88 € p. a. Zeile 15 Transferaufwendungen Sozialamt 03.09.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Menke Telefon: 492-5025 MenkeChristine@stadt- muenster.de - 2 - V/0713/2018 Begründung: 1. Antrags- und Beschlusslage Mit ihrer Anregung (Nr. 2017-00079) vom 03.08.2017 beantragen die lokalen Verbände der freien Wohlfahrtspflege, die städtische Förderung der stadtteilorientierten sozialen Arbeit im Haushaltsjahr 2018 auf 560.660 € anzuheben und in den Folgejahren dynamisiert fortzuschreiben. Die beantragte Aufstockung umfasst erhöhte Zuschussanteile für Personalkosten sowie einen zusätzlichen Teilzu- schuss zur Finanzierung von Sachkosten für Aktivitäten und Projekte im Aufgabenzusammenhang. Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung ist dem Anliegen der Anregung am 22.11.2017 gefolgt, hat sich aber dafür ausgesprochen, die Auszahlung der Sachkostenanteile mit einem Sperrvermerk zu versehen. Über die Aufhebung des Sperrvermerks soll der ASSGVAf entscheiden. Der Rat hat sich der Empfehlung im Zuge der Verabschiedung der Haushaltssatzung 2018 angeschlossen. In den Jahren 2018 bis 2021 verteilen sich die Sachkostenanteile auf die fünf Verbände wie folgt: Verband 2018 2019 2020 2021 Caritas 37.353,00 € 38.100,06 € 38.860,06 € 39.637,30 € Diakonie 11.330,00 € 11.669,80 € 12.020,00 € 12.380,60 € AWO 11.330,00 € 11.669,80 € 12.020,00 € 12.380,60 € DRK 11.330,00 € 11.669,80 € 12.020,00 € 12.380,60 € Paritätischer 5.520,45 € 5.686,07 € 5.856,65 € 5.973,78 € Summen 76.863,45 € 78.795,53 € 80.776,71 € 82.752,88 € Mit dieser Vorlage stellt die Verwaltung Gegenstandsbereiche, Kriterien und Verfahren zum Einsatz der Sachmittel vor. 2. Aufgabenbezug, Gegenstandsbereiche, Kontingentierung und kooperative Planung des Mitteleinsatzes 2.1 Aufgaben der stadtteilorientierten sozialen Arbeit Die stadtteilorientierte soziale Arbeit der fünf örtlichen Wohlfahrtsverbände richtet sich an erwachsene Menschen, die außerhalb von Einrichtungen wohnen und auf eine oder mehrere individuelle, in den Kapiteln 3 bis 9 SGB XII bezeichneten Hilfen angewiesen sind, bei denen ein solcher Hilfebedarf einzutreten droht oder bei denen nach Beseitigung der Notlage die Wirksamkeit der zuvor geleisteten Hilfe abzusichern geboten ist. Die stadtteilorientierte soziale Arbeit ist ein Basisangebot wohnortnaher Dienstleistungen und umfasst insbesondere individuelle Beratung, Begleitung und Unterstützung, die der jeweilige Verband selbst bereitstellt oder für deren Bereitstellung durch Dritte er sorgt. Neben der Einzelfallebene gehört die Beteiligung an der Sicherung und Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur in Münster und in den Stadtteilen zu den Aufgaben der stadtteilorientierten sozialen Arbeit; auf beiden Ebenen arbeiten die Verbände mit städtischen Dienststellen zusammen, u. a. mit der Fachstelle „Soziale Dienste für Pfle- gebedürftige und ältere Menschen“ des Sozialamtes und dem sozialpsychiatrischen Dienst des Ge- sundheitsamtes; darüber hinaus erörtern die Verbände mit dem Sozialamt generelle Aspekte der Auf- gabenwahrnehmung, vereinbaren Einzelziele und bewerten die Zielerreichung (Jahresgespräche). Ein wichtiges Teilfeld der Arbeit bezieht sich auf Seniorinnen und Senioren; in diesem Zusammen- hang stellt die stadtteilorientierte soziale Arbeit ein Modul des Maßnahmenprogramm zur Förderung - 3 - V/0713/2018 von Teilhabe im Alter und zur Vermeidung von Altersarmut (Ratsbeschluss vom 19.09.2012 zur Vor- lage V/0405/2012). Darüber hinaus nimmt die Arbeit Menschen unterschiedlichen Alters mit Unter- stützungsbedarf im Stadtteil in den Blick; zumal die stadtteilbezogene Ausrichtung der Arbeit leistet insoweit Beiträge, Menschen individuelle Hilfen wohnortnah zu vermitteln, die soziale Infrastruktur im Quartier zu sichern und weiterzuentwickeln, außerdem den Menschen im Viertel Teilhaberäume, Mit- wirkungsmöglichkeiten und einen Alltag in Gemeinschaft zu eröffnen. Einen Überblick über die Auf- gaben im Einzelnen gibt die Übersicht in Anlage 1. Caritasverband, Diakonie, AWO und DRK nehmen die Aufgaben in definierten Teilgebieten Münsters wahr (Übersichtskarte s. Anlage 2). Demgegenüber nimmt die Arbeit des Paritätischen Einzelpersonen und Gruppen mit Unterstützungsbedarfen in den Blick, um ihnen, neben individueller Beratung, Hilfe und Vermittlung an Dritte, vor allem gruppenför- mige Selbsthilfeangebote zugänglich zu machen, die er bzw. die Selbsthilfe-Kontaktstelle des Paritä- tischen fachlich und organisatorisch begleitet; auch bei der Gründung neuer Selbsthilfegruppen leistet die Kontaktstelle Hilfestellung. In Rahmen seiner Aufgabenwahrnehmung achten der Paritätische und seine Kontaktstelle ihrerseits auf die Wohnortnähe bestehender und neuer Selbsthilfeaktivitäten. 2.2 Gegenstandsbereiche Aus Sicht der Verwaltung können die Sachkostenanteile für Aktivitäten und Projekte im Teilbereich der die soziale Infrastruktur betreffenden Aufgaben eingesetzt werden, für deren Realisierung bisher keine Mittel verfügbar gewesen sind (zusätzliche Aktivitäten und Projekte). Dabei stehen vorwiegend kooperative und/oder kollektive Vorhaben mit überschaubarem Finanzbedarf im Blick: Einmalige Ver- anstaltungen, Aktionen oder Ausflüge sowie Veranstaltungsreihen für bzw. mit kleinere(n) Gruppen, Anerkennung (nicht: Aufwandsentschädigung) für Ehrenamtliche/Freiwillige im Aufgabenzusammen- hang, (Re-)Aktivierung bürgerschaftlicher und nachbarschaftlicher Initiati- ven/Unterstützungsnetzwerke, kleinere nachbarschaftliche Aktivitäten (wie Teilprojekt 7.02 des Maß- nahmeprogramms Kinderhaus-Brüningheide: Quartiersfonds; s. zuletzt Vorlage V/0827/2017). Soweit möglich und im Aufgabenzusammenhang ebenso sachgerecht wie akzeptiert, sollen die Sachkosten- anteile gerade auch für kleinere Vorhaben mit innovativen Inhalten und/oder Methoden oder experi- mentell angelegte Aktivitäten eingesetzt werden. Aus den Sachkostenanteilen können u. a. Honorarkosten für Referentinnen und Referenten finanziert werden, außerdem Druckkosten, temporäre Raummieten, erforderliche Fahrtkosten, angemessene Bewirtung, Eintrittsgelder. Voraussetzung ist stets, dass die Aktivität oder das Projekt im direkten Aufgabenzusammenhang der stadtteilorientierten sozialen Arbeit steht. Ferner sollen von den Aktivi- täten/Projekten und damit einhergehend von dem Mitteleinsatz die Menschen im Stadtteil/im Quartier, deren Teilhabe gefördert werden soll, sowie die, die sich in dem Aufgabenfeld ehrenamtlich/freiwillig engagieren, profitieren; für Vorhaben, die diese Zweckbestimmung nicht eindeutig nachvollziehen lassen, können die Sachkostenanteile nicht herangezogen werden. Vor dem Hintergrund dieser Zweckrichtung können insbesondere folgende Kosten aus den Sachkos- tenanteilen nicht finanziert werden: laufende Personalkosten (das gilt auch für geringfügige Beschäftigung) und laufende Aufwands- entschädigungen, laufende Miet- und Betriebskosten, Investitionskosten. 2.3 Kontingentierung Sofern der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung die Sachkostenanteile im vorgeschlagenen Umfang freigibt, wird die Verwaltung die Mittel in den Haushaltsjahren ab 2019 wie unter Ziffer 1 der Begründung dargestellt an die Verbände verteilen. Den Betrag von 25.623 €, dessen Freigabe die Verwaltung für 2018 empfiehlt, entspricht dem Anteil des im Haushalt vorgesehenen Betrags für vier Monate. Bei identischen Anteilen verteilt sich der Be- trag auf die Verbände wie folgt: - 4 - V/0713/2018 Caritas Diakonie AWO DRK Paritätischer Summe 12.451,00 € 3.777,00 € 3.777,00 € 3.777,00 € 1.841,00 € 25.623,00 € Um die bedarfsgerechte Sicherung und Weiterentwicklung der wohnortnahen sozialen Infrastruktur in den Stadtteilen insbesondere in den Bereichen Altenhilfe und Pflege zu sichern und weiterzuentwi- ckeln, wurden bisher 12 Stadtteilarbeitskreise „Älter werden in Münster“ eingerichtet. Hier überneh- men die Verbände in Abstimmung mit der Kommunalen Seniorenvertretung die Moderation und be- gleiten z.B. die Erstellung der Stadtteilbroschüren „Älter werden in Münster“ aber auch weitere Aktivi- täten der Arbeitskreise. Die Verwaltung empfiehlt vor diesem Hintergrund, dass die Verbände, die einen der Arbeitskreise „Älter werden in …“ verantwortlich moderieren, ab 2019 mit dem Arbeitskreis zum Jahresbeginn verbindlich abstimmen, in welchem Umfang die Sachkostenanteile in dem betref- fenden Jahr für Vorhaben auf Initiative des oder in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis eingesetzt werden sollen. 2.4 Kooperative Planung des Mitteleinsatzes Die Verwaltung schlägt ferner vor, dass ihr die Verbände ebenfalls ab 2019 jeweils zum Jahresbeginn eine vorläufige, eckpunkteförmige Planung über den beabsichtigten Mitteleinsatz vorlegen und mit ihr abstimmen. Die Übersicht soll die vorgesehenen Aktivitäten und Projekte (auch die, die von oder mit den Arbeitskreisen durchgeführt werden sollen), deren Kosten und Finanzierung einschließlich der Sachkostenanteile aufführen, die eingesetzt werden sollen. Im Lauf des betreffenden Jahres soll die Planung im Einvernehmen mit der Verwaltung auf Umsetzung geprüft, ggf. konkretisiert, ergänzt und angepasst werden. Für das Jahr 2018 sollen die Verbände der Verwaltung kurzfristig eine einfache Übersicht über ihre geplanten Vorhaben geben, die sie bis zum Jahresende durchführen möchten. 3. Mittelbewirtschaftung und Verfahren Grundsätzlich sollen die Verbände, ggf. in Kooperation mit dem von ihnen moderierten Arbeitskreis „Älter werden in …“ die Bewirtschaftung der Sachkostenanteile eigenverantwortlich wahrnehmen. Die Verwaltung wird kurzfristig eine kleine Checkliste entwickeln, anhand der die Verbände selbst prüfen und zugleich dokumentieren, ob und in welchem Umfang sie auf die Sachkostenanteile zur Finanzie- rung einer konkreten Aktivität/eines konkreten Projekts zurückgreifen können; die ausgefüllten Listen dienen zugleich als Anlagen zum Verwendungsnachweis. Abgesehen von den oben skizzierten An- forderungen (Gegenstand und Zweck der Aktivität/des Projekts, von einer Finanzierung ausgeschlos- sene Positionen) wird die Checkliste auch die Aspekte Zusätzlichkeit, andere Finanzierungsmöglich- keiten und Finanzierungserfordernis ansprechen, außerdem den Punkt erwartete vs. tatsächliche Nachfrage sowie, soweit in einem standardisierten Einfachraster aussagekräftig, die Frage nach den beabsichtigten und eingetretenen Wirkungen. Das Entscheidungs- und Dokumentationsraster wird ferner die Frage stellen, ob, in welchem Umfang und in welcher Form zur Finanzierung des konkre- ten Einzelvorhabens eine Eigenbeteiligung möglich oder angezeigt ist. Die Verwaltung empfiehlt jedoch, jedenfalls zunächst bis Ende 2020, die Umsetzung von Vorhaben, für deren Finanzierung aus den Sachkostenanteilen mehr als 400 € eingesetzt werden sollen, an die vorherige Zustimmung der Verwaltung zu binden. Die Verbände haben dieser Empfehlung ihre Zu- stimmung signalisiert. Die Verwaltung schlägt außerdem vor, bis auf weiteres in einem Jahr nicht benötigte Sachkosten mit den für den betreffenden Träger im folgenden Jahr vorgesehenen Sachkostenzuschüssen aufzurech- nen. 4. Weiteres Verfahren und Ausblick Sofern der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung dem Beschlussvorschlag der Vorlage folgt, wird die Verwaltung von den im laufenden Haushaltsjahr vorgesehenen Sachkostenanteilen 25.623 € nach Maßgabe der unter Ziffer 2.3 der Begründung dar- - 5 - V/0713/2018 gestellten Aufteilung an die Verbände auszahlen. Ferner wird die Verwaltung den Verbänden kurzfris- tig ein Entscheidungs- und Dokumentationsraster für den Mitteleinsatz zur Finanzierung eines konkre- ten Vorhabens zur Verfügung stellen. Zugleich wird die Verwaltung die Verbände bitten, ihr eine ein- fache Überblicksplanung über den vorgesehenen Mitteleinsatz bis Ende 2018 zu geben. Verbände und Verwaltung haben verabredet, das oben skizzierte Verfahren in einer Testphase bis Ende 2020 zunächst auszuprobieren und auszuwerten; neben den Checklisten sind in dem Zusam- menhang voraussichtlich weitere Formen begleitender Beobachtung erforderlich, über die sich die Verwaltung mit den Verbänden möglichst zu Beginn des kommenden Jahres austauschen wird. Im 2. Halbjahr 2020 soll der Ausschuss über die Auswertung informiert werden, um auf dieser Grundlage über die Fortführung des Programmmoduls „Sachkostenanteile“, über das künftige Verfahren des Mitteleinsatzes sowie über die Frage der dynamischen Fortschreibung des Teilzuschusses ab 2021 zu entscheiden. In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Anlage 1: Stadtteilorientierte soziale Arbeit der örtlichen Wohlfahrtsverbände: Aufgaben Anlage 2: Standorte Beratung, Überblick stadtteilorientierte soziale Arbeit nach Gebieten
Anlage A
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Anlage A zur V/0713/2018 Kurzüberblick Die Vorlage gibt Empfehlung zum Verwendungszweck der Mittel sowie zum Verfahren des Mitte- leinsatzes zunächst für die Zeit von September 2018 bis Dezember 2020. Im 2. Halbjahr 2020 berichtet die Verwaltung über Ergebnisse und Erfahrungen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Finanzierung Produktgruppe: 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Auswirkungen auf den Finanzplan X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten? X Ja Im Entwurf des Haushaltsplans 2019 enthalten? X Ja Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Bereits veranschlagt? X Ja Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Der Pflichtigkeitsgrad bezieht sich auf die Aufgabe stadtteilorientierter sozialer Arbeit insgesamt; Rechtsgrundlage: § 5 Abs. 3 S. 2 SGB XII. Im Rahmen der Verabschiedung der Haushaltssatzung 2018 hat der Rat beschlossen, den Sachkostenanteil für Aktivitäten und Projekte von 76.863,45 € im Haushalt 2018 vorzusehen und in den Folgejahren in Anlehnung an die Entwicklung der Perso- nalkostenanteile fortzuschreiben; der Sachkostenanteil hat im Haushaltsjahr 2018 einen Sperrver- merk, Entsperrung durch den ASSGVAf. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine.
Anlage 1
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Anlage 1 zur Vorlage V/0713/2018 Stadtteilorientierte soziale Arbeit der örtlichen Wohlfahrtsverbände: Aufgaben 1. Caritasverband, Diakonie, AWO, DRK 1.1 Zu den Beratungs-, Begleitungs- und Unterstützungsangeboten (Einzelfallebene) gehören: vorläufige Bedarfsklärung unmittelbar nach Bekanntwerden einer individuellen Notlage und geordnete Fallübergabe, trägerneutrale Information über soziale Dienstleistungen und über Möglichkei- ten gesellschaftlichen Engagements, Beratung und Begleitung bei psychosozialen Problemen und sozialrechtlichen Fragestellungen, Unterstützung bei der Inanspruchnahme wohnortnaher sozialer Angebote und Dienste, Vermittlung und Begleitung zu Einrichtungen, Institutionen und Fachdiensten, Beratung und Unterstützung von Angehörigen und ggf. weiteren Personen des sozialen Umfelds im konkreten Hilfezusammenhang, Planung und Durchführung fachübergreifender Informations- und Bildungsver- anstaltungen sowie Projekte zu zielgruppenspezifischen Themen im Aufga- benzusammenhang dieses Vertrags. 1.2 Die die soziale Infrastruktur in den Stadtteilen betreffenden Aufgaben umfassen: Förderung eines inklusiven Gemeinwesens, Förderung von nachbarschaftlichen, ehrenamtlichen und ggf. kirchengemeind- lichen Bezügen Förderung der gesellschaftlichen Mitverantwortung und Mitsprache, Informationsaustausch über die Aktivitäten, Vorhaben und Beobachtungen mit den anderen Akteuren sozialer Arbeit (Vernetzung), Aktivieren und Begleiten ehrenamtlicher, auch der an Kirchengemeinden an- gebundenen Gruppenaktivitäten, aktive Mitarbeit in relevanten Gremien im Stadtteil, ggf. Organisation und Mo- deration (z. B. der Arbeitskreise „Älter werden in …“), aktive Mitwirkung an der Pflege virtueller Netzwerke (z. B. Seniorenportal), Dokumentation von Informationen über Entwicklungen im Wohngebiet, insbe- sondere über Bedarfsverschiebungen der Zielgruppe und über Veränderun- gen des Infrastrukturangebots, Bewertung der Informationen, Entwicklung von Lösungsansätzen und Umset- zung unmittelbar realisierbarer Ansätze in Rückkopplung zum jeweiligen Ver- band und zur Stadt (Sozialamt), Entwicklung von Lösungsansätzen und Umsetzung unmittelbar realisierbarer Ansätze, Regelmäßiger Austausch der Informationen mit den jeweiligen Verbänden so- wie mit der Stadt (Sozialamt), Klärung weiterer Lösungsperspektiven, Öffentlichkeitsarbeit. Anlage 1 zur Vorlage V/0713/2018 2. Paritätischer 2.1 Zu den Beratungs-, Begleitungs- und Unterstützungsangeboten (Einzelfallebene) gehören: Informationen und Beratung in telefonischer, (ggf. auch vor Ort) persönlicher und schriftlicher Form von Hilfesuchenden (Direktbetroffenen und Angehör i- gen), die in einer besonderen Lebenssituation sind, Unterstützung bei der Suche nach und Kontaktvermittlungen in bestehende Selbsthilfegruppen oder Weitervermittlung an eine andere (verantwortliche) Beratungsstelle, jeweils unter Berücksichtigung wohngebietsnaher Angebote, Beratung und Begleitung bei der Gründung von Selbsthilfegruppen, soweit möglich und sachgerecht, auch mit der Perspektive wohngebietsnaher Aktiv i- täten, laufende unterstützende Beratung und Begleitung von Selbsthilfegruppen bei Bedarf (z.B. organisatorische Mitwirkung, Öffentlichkeitsarbeit, Moderation in Konfliktsituationen). 2.2 Die die soziale Infrastruktur in der Stadt und in den Stadtteilen betreffenden Auf- gaben umfassen: Förderung von ehrenamtlichen Bezügen und Verstärkung des Laienpotentials, Förderung der gesellschaftlichen Mitverantwortung und Mitsprache, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit durch kontinuierliche Bekanntmachung des Dienstleistungsangebotes, Themenorientierte Teilnahme an Gremien im Stadtteil (z. B. „Älter werden in …“), aktive Mitwirkung an der Pflege virtueller Netzwerke (z. B. Seniorenportal), Anbieten von eigenen und öffentlich zugänglichen Medien und Publikationen zum Thema Selbsthilfe, Vernetzung von Selbsthilfegruppen durch den Informationsaustausch über die Aktivitäten, Vorhaben und Beoba chtungen mit anderen Gruppen und Akte u- ren, Teilnahme an sowie Organisation und Moderation von Gremienarbeit, Koop e- ration- und Netzwerkarbeit, Bewertung der Informationen, Entwicklung von Lösungsansätzen und Umse t- zung unmittelbar realisierbarer Ansätze in R ückkopplung zum jeweiligen Ve r- band und zur Stadt (Sozialamt), Regelmäßiger Austausch der Informationen mit den jeweiligen Verbänden s o- wie mit der Stadt (Sozialamt), Klärung weiterer Lösungsperspektiven.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Timmerscheidtstraße
- Hammer Straße
- Brüningheide
- Kinderhaus
- Nerzweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0713/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.08.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37