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V/0713/2018

Entsperrung der Sachkosten im Rahmen der stadtteilorientierten sozialen Arbeit

Vorlagen 15.08.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 12.09.2018, TOP 13

Anlage 2

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Ansehen

Anlage 1

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Ansehen

Anlage 2

682 Zeichen

!(
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West
Ost
Hiltrup
Nord
Südost
Mitte DRK
Diakonie
Diakonie
Alte Post
Der Paritätische
AWO Geschäftsstelle
Stadtteilbüro Nerzweg
DRK Außenstelle Coerde
Außenstelle Osthuesheide
CVO-Beratungsstelle Mitte
CVO-Beratungsstelle Hiltrup
Südviertelbüro Hammer Straße
Evangelische Beratungsdienste
CVO-Beratungsstelle Kinderhaus
CVO-Beratungsstelle Gievenbeck
Außenstelle Timmerscheidtstraße
Standorte Beratung
Stand: 06.09.2013
Standorte
!(CV für die Stadt Münster e.V.
!(Der Paritätische
!(AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen
!(DRK-Kreisverband Münster e.V.
!(Diakonie Münster e.V.
Stadtteile
Caritas
AWO
DRK
Diakonie
Standorte
Beratung

Beschlussvorlage

14828 Zeichen

V/0713/2018 
V/0713/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Entsperrung der Sachkosten im Rahmen der stadtteilorientierten sozialen Arbeit 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   12.09.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r-
schutz und Arbeitsförderung 
Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Sperrvermerk für den im Haushalt 2018 vorgesehenen Teilzuschuss für Sachkosten zur 
Finanzierung von Aktivitäten und Projekten im Rahmen der stadtteilorientierten sozialen Arbeit 
der Wohlfahrtsverbände wird teilweise aufgehoben; freigegeben werden 25.623 €. Für die Folge-
jahre wird der Sperrvermerk in voller Höhe aufgehoben. Den in der Begründung dargestellten 
Empfehlungen der Verwaltung zum Einsatz der Mittel in den Jahren 2018 bis 2020 wird zuge-
stimmt. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Einsatz der Sachkostenzuschüsse im Aufgabenzusammen-
hang der stadtteilorientierten sozialen Arbeit unter den Gesichtspunkten der Erforderlichkeit des 
Mittelbedarfs und der zweckentsprechenden Mittelverwendung im Einzelfall sowie des Bewirt-
schaftungsaufwands und der Effekte des Mitteleinsatzes gemeinsam mit den Verbänden der 
freien Wohlfahrtspflege systematisch zu beobachten und zu dokumentieren. Über die Ergebnis-
se wird die Verwaltung dem Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz 
und Arbeitsförderung im 2. Halbjahr 2020 berichten. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Mittel stehen im Haushaltsplan 2018 wie folgt zur Verfügung: 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer 
Bedarfe 
2018 
2019 
2020 
2021 
560.660 
575.176 
590.122 
605.449 
Stadtteilorientierte 
soz. Arbeit; davon 
Sachkosten für 
Aktivitäten u. Pro-
jekte: 76.863,45 bis 
82.752,88 € p. a. 
Zeile 15 Transferaufwendungen 
Sozialamt 
 
03.09.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Menke 
Telefon: 492-5025 
MenkeChristine@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0713/2018 
 
 
Begründung: 
 
1. Antrags- und Beschlusslage 
 
Mit ihrer Anregung (Nr. 2017-00079) vom 03.08.2017 beantragen die lokalen Verbände der freien 
Wohlfahrtspflege, die städtische Förderung der stadtteilorientierten sozialen Arbeit im Haushaltsjahr 
2018 auf 560.660 € anzuheben und in den Folgejahren dynamisiert fortzuschreiben. Die beantragte 
Aufstockung umfasst erhöhte Zuschussanteile für Personalkosten sowie einen zusätzlichen Teilzu-
schuss zur Finanzierung von Sachkosten für Aktivitäten und Projekte im Aufgabenzusammenhang. 
 
Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung ist dem 
Anliegen der Anregung am 22.11.2017 gefolgt, hat sich aber dafür ausgesprochen, die Auszahlung 
der Sachkostenanteile mit einem Sperrvermerk zu versehen. Über die Aufhebung des Sperrvermerks 
soll der ASSGVAf entscheiden. Der Rat hat sich der Empfehlung im Zuge der Verabschiedung der 
Haushaltssatzung 2018 angeschlossen. 
 
In den Jahren 2018 bis 2021 verteilen sich die Sachkostenanteile auf die fünf Verbände wie folgt: 
 
Verband 2018 2019 2020 2021 
Caritas 37.353,00 € 38.100,06 € 38.860,06 € 39.637,30 € 
Diakonie 11.330,00 € 11.669,80 € 12.020,00 € 12.380,60 € 
AWO 11.330,00 € 11.669,80 € 12.020,00 € 12.380,60 € 
DRK 11.330,00 € 11.669,80 € 12.020,00 € 12.380,60 € 
Paritätischer 5.520,45 € 5.686,07 € 5.856,65 € 5.973,78 € 
Summen 76.863,45 € 78.795,53 € 80.776,71 € 82.752,88 € 
 
Mit dieser Vorlage stellt die Verwaltung Gegenstandsbereiche, Kriterien und Verfahren zum Einsatz 
der Sachmittel vor. 
 
2.  Aufgabenbezug, Gegenstandsbereiche, Kontingentierung und kooperative Planung des 
Mitteleinsatzes  
 
2.1 Aufgaben der stadtteilorientierten sozialen Arbeit 
 
Die stadtteilorientierte soziale Arbeit der fünf örtlichen Wohlfahrtsverbände richtet sich an erwachsene 
Menschen, die außerhalb von Einrichtungen wohnen und auf eine oder mehrere individuelle, in den 
Kapiteln 3 bis 9 SGB XII bezeichneten Hilfen  
 angewiesen sind,  
 bei denen ein solcher Hilfebedarf einzutreten droht oder  
 bei denen nach Beseitigung der Notlage die Wirksamkeit der zuvor geleisteten Hilfe abzusichern 
geboten ist.  
 
Die stadtteilorientierte soziale Arbeit ist ein Basisangebot wohnortnaher Dienstleistungen und umfasst 
insbesondere individuelle Beratung, Begleitung und Unterstützung, die der jeweilige Verband selbst 
bereitstellt oder für deren Bereitstellung durch Dritte er sorgt. Neben der Einzelfallebene gehört die 
Beteiligung an der Sicherung und Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur in Münster und in den 
Stadtteilen zu den Aufgaben der stadtteilorientierten sozialen Arbeit; auf beiden Ebenen arbeiten die 
Verbände mit städtischen Dienststellen zusammen, u. a. mit der Fachstelle „Soziale Dienste für Pfle-
gebedürftige und ältere Menschen“ des Sozialamtes und dem sozialpsychiatrischen Dienst des Ge-
sundheitsamtes; darüber hinaus erörtern die Verbände mit dem Sozialamt generelle Aspekte der Auf-
gabenwahrnehmung, vereinbaren Einzelziele und bewerten die Zielerreichung (Jahresgespräche). 
Ein wichtiges Teilfeld der Arbeit bezieht sich auf Seniorinnen und Senioren; in diesem Zusammen-
hang stellt die stadtteilorientierte soziale Arbeit ein Modul des Maßnahmenprogramm zur Förderung

- 3 - 
V/0713/2018 
von Teilhabe im Alter und zur Vermeidung von Altersarmut (Ratsbeschluss vom 19.09.2012 zur Vor-
lage V/0405/2012). Darüber hinaus nimmt die Arbeit Menschen unterschiedlichen Alters mit Unter-
stützungsbedarf im Stadtteil in den Blick; zumal die stadtteilbezogene Ausrichtung der Arbeit leistet 
insoweit Beiträge, Menschen individuelle Hilfen wohnortnah zu vermitteln, die soziale Infrastruktur im 
Quartier zu sichern und weiterzuentwickeln, außerdem den Menschen im Viertel Teilhaberäume, Mit-
wirkungsmöglichkeiten und einen Alltag in Gemeinschaft zu eröffnen. Einen Überblick über die Auf-
gaben im Einzelnen gibt die Übersicht in Anlage 1. Caritasverband, Diakonie, AWO und DRK nehmen 
die Aufgaben in definierten Teilgebieten Münsters wahr (Übersichtskarte s. Anlage 2). Demgegenüber 
nimmt die Arbeit des Paritätischen Einzelpersonen und Gruppen mit Unterstützungsbedarfen in den 
Blick, um ihnen, neben individueller Beratung, Hilfe und Vermittlung an Dritte, vor allem gruppenför-
mige Selbsthilfeangebote zugänglich zu machen, die er bzw. die Selbsthilfe-Kontaktstelle des Paritä-
tischen fachlich und organisatorisch begleitet; auch bei der Gründung neuer Selbsthilfegruppen leistet 
die Kontaktstelle Hilfestellung. In Rahmen seiner Aufgabenwahrnehmung achten der Paritätische und 
seine Kontaktstelle ihrerseits auf die Wohnortnähe bestehender und neuer Selbsthilfeaktivitäten. 
 
2.2 Gegenstandsbereiche 
 
Aus Sicht der Verwaltung können die Sachkostenanteile für Aktivitäten und Projekte im Teilbereich 
der die soziale Infrastruktur betreffenden Aufgaben eingesetzt werden, für deren Realisierung bisher 
keine Mittel verfügbar gewesen sind (zusätzliche Aktivitäten und Projekte). Dabei stehen vorwiegend 
kooperative und/oder kollektive Vorhaben mit überschaubarem Finanzbedarf im Blick: Einmalige Ver-
anstaltungen, Aktionen oder Ausflüge sowie Veranstaltungsreihen für bzw. mit kleinere(n) Gruppen, 
Anerkennung (nicht: Aufwandsentschädigung) für Ehrenamtliche/Freiwillige im Aufgabenzusammen-
hang, (Re-)Aktivierung bürgerschaftlicher und nachbarschaftlicher Initiati-
ven/Unterstützungsnetzwerke, kleinere nachbarschaftliche Aktivitäten (wie Teilprojekt 7.02 des Maß-
nahmeprogramms Kinderhaus-Brüningheide: Quartiersfonds; s. zuletzt Vorlage V/0827/2017). Soweit 
möglich und im Aufgabenzusammenhang ebenso sachgerecht wie akzeptiert, sollen die Sachkosten-
anteile gerade auch für kleinere Vorhaben mit innovativen Inhalten und/oder Methoden oder experi-
mentell angelegte Aktivitäten eingesetzt werden.  
 
Aus den Sachkostenanteilen können u. a. Honorarkosten für Referentinnen und Referenten finanziert 
werden, außerdem Druckkosten, temporäre Raummieten, erforderliche Fahrtkosten, angemessene 
Bewirtung, Eintrittsgelder. Voraussetzung ist stets, dass die Aktivität oder das Projekt im direkten 
Aufgabenzusammenhang der stadtteilorientierten sozialen Arbeit steht. Ferner sollen von den Aktivi-
täten/Projekten und damit einhergehend von dem Mitteleinsatz die Menschen im Stadtteil/im Quartier, 
deren Teilhabe gefördert werden soll, sowie die, die sich in dem Aufgabenfeld ehrenamtlich/freiwillig 
engagieren, profitieren; für Vorhaben, die diese Zweckbestimmung nicht eindeutig nachvollziehen 
lassen, können die Sachkostenanteile nicht herangezogen werden.  
 
Vor dem Hintergrund dieser Zweckrichtung können insbesondere folgende Kosten aus den Sachkos-
tenanteilen nicht finanziert werden: 
 
 laufende Personalkosten (das gilt auch für geringfügige Beschäftigung) und laufende Aufwands-
entschädigungen, 
 laufende Miet- und Betriebskosten, 
 Investitionskosten. 
 
2.3 Kontingentierung 
 
Sofern der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 
die Sachkostenanteile im vorgeschlagenen Umfang freigibt, wird die Verwaltung die Mittel in den 
Haushaltsjahren ab 2019 wie unter Ziffer 1 der Begründung dargestellt an die Verbände verteilen. 
Den Betrag von 25.623 €, dessen Freigabe die Verwaltung für 2018 empfiehlt, entspricht dem Anteil 
des im Haushalt vorgesehenen Betrags für vier Monate. Bei identischen Anteilen verteilt sich der Be-
trag auf die Verbände wie folgt:

- 4 - 
V/0713/2018 
Caritas Diakonie AWO DRK Paritätischer Summe 
12.451,00 € 3.777,00 € 3.777,00 € 3.777,00 € 1.841,00 € 25.623,00 € 
 
 
Um die bedarfsgerechte Sicherung und Weiterentwicklung der wohnortnahen sozialen Infrastruktur in 
den Stadtteilen insbesondere in den Bereichen Altenhilfe und Pflege zu sichern und weiterzuentwi-
ckeln, wurden bisher 12 Stadtteilarbeitskreise „Älter werden in Münster“ eingerichtet. Hier überneh-
men die Verbände in Abstimmung mit der Kommunalen Seniorenvertretung die Moderation und be-
gleiten z.B. die Erstellung der Stadtteilbroschüren „Älter werden in Münster“ aber auch weitere Aktivi-
täten der Arbeitskreise. Die Verwaltung empfiehlt vor diesem Hintergrund, dass die Verbände, die 
einen der Arbeitskreise „Älter werden in …“ verantwortlich moderieren, ab 2019 mit dem Arbeitskreis 
zum Jahresbeginn verbindlich abstimmen, in welchem Umfang die Sachkostenanteile in dem betref-
fenden Jahr für Vorhaben auf Initiative des oder in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis eingesetzt 
werden sollen. 
 
2.4 Kooperative Planung des Mitteleinsatzes 
 
Die Verwaltung schlägt ferner vor, dass ihr die Verbände ebenfalls ab 2019 jeweils zum Jahresbeginn 
eine vorläufige, eckpunkteförmige Planung über den beabsichtigten Mitteleinsatz vorlegen und mit ihr 
abstimmen. Die Übersicht soll die vorgesehenen Aktivitäten und Projekte (auch die, die von oder mit 
den Arbeitskreisen durchgeführt werden sollen), deren Kosten und Finanzierung einschließlich der 
Sachkostenanteile aufführen, die eingesetzt werden sollen. Im Lauf des betreffenden Jahres soll die 
Planung im Einvernehmen mit der Verwaltung auf Umsetzung geprüft, ggf. konkretisiert, ergänzt und 
angepasst werden. Für das Jahr 2018 sollen die Verbände der Verwaltung kurzfristig eine einfache 
Übersicht über ihre geplanten Vorhaben geben, die sie bis zum Jahresende durchführen möchten. 
 
3. Mittelbewirtschaftung und Verfahren 
 
Grundsätzlich sollen die Verbände, ggf. in Kooperation mit dem von ihnen moderierten Arbeitskreis 
„Älter werden in …“ die Bewirtschaftung der Sachkostenanteile eigenverantwortlich wahrnehmen. Die 
Verwaltung wird kurzfristig eine kleine Checkliste entwickeln, anhand der die Verbände selbst prüfen 
und zugleich dokumentieren, ob und in welchem Umfang sie auf die Sachkostenanteile zur Finanzie-
rung einer konkreten Aktivität/eines konkreten Projekts zurückgreifen können; die ausgefüllten Listen 
dienen zugleich als Anlagen zum Verwendungsnachweis. Abgesehen von den oben skizzierten An-
forderungen (Gegenstand und Zweck der Aktivität/des Projekts, von einer Finanzierung ausgeschlos-
sene Positionen) wird die Checkliste auch die Aspekte Zusätzlichkeit, andere Finanzierungsmöglich-
keiten und Finanzierungserfordernis ansprechen, außerdem den Punkt erwartete vs. tatsächliche 
Nachfrage sowie, soweit in einem standardisierten Einfachraster aussagekräftig, die Frage nach den 
beabsichtigten und eingetretenen Wirkungen. Das Entscheidungs- und Dokumentationsraster wird 
ferner die Frage stellen, ob, in welchem Umfang und in welcher Form  zur Finanzierung des konkre-
ten Einzelvorhabens eine Eigenbeteiligung möglich oder angezeigt ist. 
 
Die Verwaltung empfiehlt jedoch, jedenfalls zunächst bis Ende 2020, die Umsetzung von Vorhaben, 
für deren Finanzierung aus den Sachkostenanteilen mehr als 400 € eingesetzt werden sollen, an die 
vorherige Zustimmung der Verwaltung zu binden. Die Verbände haben dieser Empfehlung ihre Zu-
stimmung signalisiert. 
 
Die Verwaltung schlägt außerdem vor, bis auf weiteres in einem Jahr nicht benötigte Sachkosten mit 
den für den betreffenden Träger im folgenden Jahr vorgesehenen Sachkostenzuschüssen aufzurech-
nen. 
 
4. Weiteres Verfahren und Ausblick 
 
Sofern der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 
dem Beschlussvorschlag der Vorlage folgt, wird die Verwaltung von den im laufenden Haushaltsjahr 
vorgesehenen Sachkostenanteilen 25.623 € nach Maßgabe der unter Ziffer 2.3 der Begründung dar-

- 5 - 
V/0713/2018 
gestellten Aufteilung an die Verbände auszahlen. Ferner wird die Verwaltung den Verbänden kurzfris-
tig ein Entscheidungs- und Dokumentationsraster für den Mitteleinsatz zur Finanzierung eines konkre-
ten Vorhabens zur Verfügung stellen. Zugleich wird die Verwaltung die Verbände bitten, ihr eine ein-
fache Überblicksplanung über den vorgesehenen Mitteleinsatz bis Ende 2018 zu geben.  
 
Verbände und Verwaltung haben verabredet, das oben skizzierte Verfahren in einer Testphase bis 
Ende 2020 zunächst auszuprobieren und auszuwerten; neben den Checklisten sind in dem Zusam-
menhang voraussichtlich weitere Formen begleitender Beobachtung erforderlich, über die sich die 
Verwaltung mit den Verbänden möglichst zu Beginn des kommenden Jahres austauschen wird. Im 2. 
Halbjahr 2020 soll der Ausschuss über die Auswertung informiert werden, um auf dieser Grundlage 
über die Fortführung des Programmmoduls „Sachkostenanteile“, über das künftige Verfahren des 
Mitteleinsatzes sowie über die Frage der dynamischen Fortschreibung des Teilzuschusses ab 2021 
zu entscheiden. 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
Anlagen:  
Anlage 1: Stadtteilorientierte soziale Arbeit der örtlichen Wohlfahrtsverbände: Aufgaben 
Anlage 2: Standorte Beratung, Überblick stadtteilorientierte soziale Arbeit nach Gebieten

Anlage A

1756 Zeichen

Anlage A zur V/0713/2018 
Kurzüberblick 
Die Vorlage gibt Empfehlung zum Verwendungszweck der Mittel sowie zum Verfahren des Mitte-
leinsatzes zunächst für die Zeit von September 2018 bis Dezember 2020. Im 2. Halbjahr 2020 
berichtet die Verwaltung über Ergebnisse und Erfahrungen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja     
Auswirkungen auf den Finanzplan   X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten? X Ja     
Im Entwurf des Haushaltsplans 2019 enthalten? X Ja     
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja     
Bereits veranschlagt? X Ja     
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Der Pflichtigkeitsgrad bezieht sich auf die Aufgabe stadtteilorientierter sozialer Arbeit insgesamt; 
Rechtsgrundlage: § 5 Abs. 3 S. 2 SGB XII. Im Rahmen der Verabschiedung der Haushaltssatzung 
2018 hat der Rat beschlossen, den Sachkostenanteil für Aktivitäten und Projekte von 76.863,45 € 
im Haushalt 2018 vorzusehen und in den Folgejahren in Anlehnung an die Entwicklung der Perso-
nalkostenanteile fortzuschreiben; der Sachkostenanteil hat im Haushaltsjahr 2018 einen Sperrver-
merk, Entsperrung durch den ASSGVAf. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine.

Anlage 1

4584 Zeichen

Anlage 1 
zur Vorlage V/0713/2018 
 
Stadtteilorientierte soziale Arbeit der örtlichen Wohlfahrtsverbände: Aufgaben 
 
1. Caritasverband, Diakonie, AWO, DRK 
 
1.1 Zu den Beratungs-, Begleitungs- und Unterstützungsangeboten (Einzelfallebene) 
gehören: 
 vorläufige Bedarfsklärung unmittelbar nach Bekanntwerden einer individuellen 
Notlage und geordnete Fallübergabe, 
 trägerneutrale Information über soziale Dienstleistungen und über Möglichkei-
ten gesellschaftlichen Engagements, 
 Beratung und Begleitung bei psychosozialen Problemen und sozialrechtlichen 
Fragestellungen, 
 Unterstützung bei der Inanspruchnahme wohnortnaher sozialer Angebote und 
Dienste, 
 Vermittlung und Begleitung zu Einrichtungen, Institutionen und Fachdiensten, 
 Beratung und Unterstützung von Angehörigen und ggf. weiteren Personen des 
sozialen Umfelds im konkreten Hilfezusammenhang, 
 Planung und Durchführung fachübergreifender Informations- und Bildungsver-
anstaltungen sowie Projekte zu zielgruppenspezifischen Themen im Aufga-
benzusammenhang dieses Vertrags. 
 
1.2 Die die soziale Infrastruktur in den Stadtteilen betreffenden Aufgaben umfassen: 
 Förderung eines inklusiven Gemeinwesens, 
 Förderung von nachbarschaftlichen, ehrenamtlichen und ggf. kirchengemeind-
lichen Bezügen 
 Förderung der gesellschaftlichen Mitverantwortung und Mitsprache, 
 Informationsaustausch über die Aktivitäten, Vorhaben und Beobachtungen mit 
den anderen Akteuren sozialer Arbeit (Vernetzung), 
 Aktivieren und Begleiten ehrenamtlicher, auch der an Kirchengemeinden an-
gebundenen Gruppenaktivitäten, 
 aktive Mitarbeit in relevanten Gremien im Stadtteil, ggf. Organisation und Mo-
deration (z. B. der Arbeitskreise „Älter werden in …“), 
 aktive Mitwirkung an der Pflege virtueller Netzwerke (z. B. Seniorenportal), 
 Dokumentation von Informationen über Entwicklungen im Wohngebiet, insbe-
sondere über Bedarfsverschiebungen der Zielgruppe und über Veränderun-
gen des Infrastrukturangebots, 
 Bewertung der Informationen, Entwicklung von Lösungsansätzen und Umset-
zung unmittelbar realisierbarer Ansätze in Rückkopplung zum jeweiligen Ver-
band und zur Stadt (Sozialamt), 
 Entwicklung von Lösungsansätzen und Umsetzung unmittelbar realisierbarer 
Ansätze, 
 Regelmäßiger Austausch der Informationen mit den jeweiligen Verbänden so-
wie mit der Stadt (Sozialamt), Klärung weiterer Lösungsperspektiven,  
 Öffentlichkeitsarbeit.

Anlage 1 
zur Vorlage V/0713/2018 
 
 
2. Paritätischer 
 
2.1 Zu den Beratungs-, Begleitungs- und Unterstützungsangeboten (Einzelfallebene) 
gehören: 
 Informationen und Beratung in telefonischer, (ggf. auch vor Ort) persönlicher 
und schriftlicher Form von Hilfesuchenden (Direktbetroffenen und Angehör i-
gen), die in einer besonderen Lebenssituation sind, 
 Unterstützung bei der Suche nach und Kontaktvermittlungen in bestehende 
Selbsthilfegruppen oder Weitervermittlung an eine andere (verantwortliche) 
Beratungsstelle, jeweils unter Berücksichtigung wohngebietsnaher Angebote, 
 Beratung und Begleitung bei der Gründung von Selbsthilfegruppen, soweit 
möglich und sachgerecht, auch mit der Perspektive  wohngebietsnaher Aktiv i-
täten, 
 laufende unterstützende Beratung und Begleitung von Selbsthilfegruppen bei 
Bedarf (z.B. organisatorische Mitwirkung,  Öffentlichkeitsarbeit, Moderation in 
Konfliktsituationen).  
 
2.2 Die die soziale Infrastruktur in der Stadt und in den Stadtteilen betreffenden Auf-
gaben umfassen: 
 Förderung von ehrenamtlichen Bezügen und Verstärkung des Laienpotentials, 
 Förderung der gesellschaftlichen Mitverantwortung und Mitsprache, 
 Informations- und Öffentlichkeitsarbeit durch kontinuierliche Bekanntmachung 
des Dienstleistungsangebotes, 
 Themenorientierte Teilnahme an Gremien im Stadtteil (z. B. „Älter werden in 
…“), 
 aktive Mitwirkung an der Pflege virtueller Netzwerke (z. B. Seniorenportal), 
 Anbieten von eigenen und öffentlich zugänglichen Medien und Publikationen 
zum Thema Selbsthilfe, 
 Vernetzung von Selbsthilfegruppen durch den Informationsaustausch über die 
Aktivitäten, Vorhaben und Beoba chtungen mit anderen Gruppen und Akte u-
ren, 
 Teilnahme an sowie Organisation und Moderation von Gremienarbeit, Koop e-
ration- und Netzwerkarbeit, 
 Bewertung der Informationen, Entwicklung von Lösungsansätzen und Umse t-
zung unmittelbar realisierbarer Ansätze in R ückkopplung zum jeweiligen Ve r-
band und zur Stadt (Sozialamt), 
 Regelmäßiger Austausch der Informationen mit den jeweiligen Verbänden s o-
wie mit der Stadt (Sozialamt), Klärung weiterer Lösungsperspektiven.

Beratungsverlauf (1)

12.09.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Timmerscheidtstraße
  • Hammer Straße
  • Brüningheide
  • Kinderhaus
  • Nerzweg

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Details

Aktenzeichen
V/0713/2018
Typ
Vorlagen
Datum
15.08.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37