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2633/2020

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrsschau im OpenData-Portal (Az.: 02-1600-68/20)

Beschlussvorlage Ausschuss 18.02.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 03.05.2021, TOP 1.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 11/2023

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Anlage 1- Eingabe

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Beschlussvorlage Ausschuss

3156 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/662/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2633/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrsschau im OpenData-Portal (Az.: 02-1600-68/20) 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für seine 
Eingabe, lehnt aber den öffentlichen Zugang der Verkehrsschauen auf dem Open-Data-Portal aus 
verschiedenen Gründen ab.  
 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 15.03.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Petent regt an, dass künftig die Niederschriften der Verkehrsschauen mit Beginn des 01.01.2018 
auf dem OpenData-Portal (www.offenedaten-koeln.de) der Stadt Köln oder optional auf einer eigenen 
Internetseite im Web-Angebot der Stadt Köln bereitgestellt werden. Zudem sollen Verkehrsschauen 
über das städtische Mitwirkungsportal www.mitwirkungsportal-koeln/event-informationen  angekündigt 
werden (s. Anlage). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Bei den Verkehrsschauen handelt es sich um ein organisatorisches Mittel, das die Straßenbehörden 
gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO zu §45 
Abs.3) in einer bestimmten Form regelmäßig durchführen müssen, um die Voraussetzungen für einen 
reibungslosen und sicheren Ablauf des Verkehrs zu prüfen. In der Verwaltungsvorschrift werden die 
möglichen Beteiligten konkret benannt (Polizei, Straßenbaubehörde, Träger der Straßenbaulast, öf-
fentliche Verkehrsunternehmen und ortsfremde Sachkundige aus Kreisen der Verkehrsteilnehmer, 
Bahnunternehmen). Eine allgemeine Bürgerbeteiligung sieht diese Regelung nicht vor. Für den Erfolg 
der Arbeit ist es sehr bedeutsam schnell notwendige Verbesserungen auf Grund von fachlicher Ex-
pertise zu realisieren. Das ist Grundvoraussetzung für eine hohes Maß an Sicherheit. 
Die Ankündigung der Verkehrsschauen über das städtische Mitwirkungsportal 
www.mitwirkungsportal-koeln/event-informationen könnte den Eindruck erwecken, dass an dieser 
Stelle des internen Verwaltungsprozesses eine tatsächliche Bürgerbeteiligung gegeben wäre. Den 
Bürgern stehen schon heute andere Mittel und Wege offen, um auf mögliche Verkehrsbehinderungen 
und Schwachstellen hinzuweisen. 
 
Die Veröffentlichungen der Niederschriften der Verkehrsschauen mit Beginn des 01.01.2018 auf dem 
OpenData-Portal (www.offenedaten-koeln.de) der Stadt Köln oder optional auf einer eigenen Inter-
netseite im Web-Angebot der Stadt Köln wären derzeit nur mit einem unverhältnismäßig hohem zu-
sätzlichen Verwaltungsaufwand zu realisieren.  
Zudem ist aufgrund der geltenden Datenschutzrichtlinien die Schutzwürdigkeit der personenbezoge-
nen Daten beteiligter Dritter zu wahren; beteiligte Dritte müssten in die Veröffentlichung ihrer perso-
nenbezogenen Daten einwilligen.  
Anlage 
Eingabe

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 11/2023

2559 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/662/1 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2633/2020
Stand: 10.11.2023 
Sachstandsbericht  
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrsschau im OpenData-Portal (Az.: 02-1600-
68/20) 
Geänderter Beschluss: 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für 
seine Eingabe, und bittet die Verwaltung zu prüfen, wie im Sinne einer größtmöglichen Trans-
parenz eine Verkehrsschau umgesetzt werden kann. Der Verkehrsausschuss, der Ausschuss 
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfrage und der Digitalisierungsausschuss werden in Kennt-
nis gesetzt. 
Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt. 
 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Bei den Verkehrsschauen handelt es sich um ein organisatorisches Mittel, das die Straßenbe-
hörden gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-
StVO zu §45 Abs.3) in einer bestimmten Form regelmäßig durchführen muss, um die Voraus-
setzungen für einen reibungslosen und sicheren Ablauf des Verkehrs zu prüfen. In der Ver-
waltungsvorschrift werden die möglichen Beteiligten konkret benannt (Polizei, Straßenbaube-
hörde, Träger der Straßenbaulast, öffentliche Verkehrsunternehmen und ortsfremde Sachkun-
dige aus Kreisen der Verkehrsteilnehmer, Bahnunternehmen). Eine allgemeine Bürgerbeteili-
gung sieht diese Regelung nicht vor. Für den Erfolg der Arbeit ist es sehr bedeutsam schnell 
notwendige Verbesserungen auf Grund von fachlicher Expertise zu realisieren. Das ist Grund-
voraussetzung für ein hohes Maß an Sicherheit. 
Die Ankündigung der Verkehrsschauen über das städtische Mitwirkungsportal www.mitwir-
kungsportal-koeln/event-informationen könnte den Eindruck erwecken, dass an dieser Stelle 
des internen Verwaltungsprozesses eine tatsächliche Bürgerbeteiligung gegeben wäre. Den 
Bürger*innen stehen schon heute andere Mittel und Wege offen, um auf mögliche Verkehrs-
behinderungen und Schwachstellen hinzuweisen. 
 
Die Veröffentlichungen der Niederschriften der Verkehrsschauen mit Beginn des 01.01.2018 
auf dem OpenData-Portal (www.offenedaten-koeln.de) der Stadt Köln oder optional auf einer 
eigenen Internetseite im Web-Angebot der Stadt Köln wären derzeit nur mit einem unverhält-
nismäßig hohem zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu realisieren.

2 
 
Zudem ist aufgrund der geltenden Datenschutzrichtlinien die Schutzwürdigkeit der personen-
bezogenen Daten beteiligter Dritter zu wahren; beteiligte Dritte müssten in die Veröffentli-
chung ihrer personenbezogenen Daten einwilligen.

Anlage 1- Eingabe

1492 Zeichen

Anlage 
Sehr geehrter Herr Thelen, 
sehr geehrte Damen und Herren im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, 
die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung legt in § 45, Randnummer 
57 folgendes fest: 
(...)"Alle zwei Jahre haben die Straßenverkehrsbehörden zu diesem Zweck eine 
umfassende Verkehrsschau vorzunehmen, auf Straßen von erheblicher 
Verkehrsbedeutung und überall dort, wo nicht selten Unfälle vorkommen, alljährlich, 
erforderlichenfalls auch bei Nacht. An den Verkehrsschauen haben sich die Polizei 
und die Straßenbaubehörden zu beteiligen; auch die Träger der Straßenbaulast, die 
öffentlichen Verkehrsunternehmen und ortsfremde Sachkundige aus Kreisen der 
Verkehrsteilnehmer sind dazu einzuladen. Bei der Prüfung der Sicherung von 
Bahnübergängen sind die Bahnunternehmen, für andere Schienenbahnen 
gegebenenfalls die für die technische Bahnaufsicht zuständigen Behörden 
hinzuzuziehen. Über die Durchführung der Verkehrsschau ist eine Niederschrift zu 
fertigen." 
Daher rege ich folgendes zur Beschlussfassung im Ausschuss für Anregungen und 
Beschwerden an: 
* Bereitstellung der Niederschriften mit Beginn des 01.01.2018 auf dem OpenData-
Portal (www.offenedaten-koeln.de) der Stadt Köln / optional: Bereitstellung der 
Niederschriften auf einer eigenen Internetseite im Web-Angebot der Stadt Köln 
* Ankündigung von Verkehrsschauen über das städtische Mitwirkungsportal -> 
https://www.mitwirkungsportal-koeln.de/event-informationen 
Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (1)

03.05.2021 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2633/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
18.02.2021
Erstellt
20.08.2020 14:10