2633/2020
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrsschau im OpenData-Portal (Az.: 02-1600-68/20)
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Beschlussvorlage Ausschuss
3156 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/662/1 Vorlagen-Nummer 2633/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrsschau im OpenData-Portal (Az.: 02-1600-68/20) Beschlussorgan Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für seine Eingabe, lehnt aber den öffentlichen Zugang der Verkehrsschauen auf dem Open-Data-Portal aus verschiedenen Gründen ab. Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 15.03.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent regt an, dass künftig die Niederschriften der Verkehrsschauen mit Beginn des 01.01.2018 auf dem OpenData-Portal (www.offenedaten-koeln.de) der Stadt Köln oder optional auf einer eigenen Internetseite im Web-Angebot der Stadt Köln bereitgestellt werden. Zudem sollen Verkehrsschauen über das städtische Mitwirkungsportal www.mitwirkungsportal-koeln/event-informationen angekündigt werden (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Bei den Verkehrsschauen handelt es sich um ein organisatorisches Mittel, das die Straßenbehörden gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO zu §45 Abs.3) in einer bestimmten Form regelmäßig durchführen müssen, um die Voraussetzungen für einen reibungslosen und sicheren Ablauf des Verkehrs zu prüfen. In der Verwaltungsvorschrift werden die möglichen Beteiligten konkret benannt (Polizei, Straßenbaubehörde, Träger der Straßenbaulast, öf- fentliche Verkehrsunternehmen und ortsfremde Sachkundige aus Kreisen der Verkehrsteilnehmer, Bahnunternehmen). Eine allgemeine Bürgerbeteiligung sieht diese Regelung nicht vor. Für den Erfolg der Arbeit ist es sehr bedeutsam schnell notwendige Verbesserungen auf Grund von fachlicher Ex- pertise zu realisieren. Das ist Grundvoraussetzung für eine hohes Maß an Sicherheit. Die Ankündigung der Verkehrsschauen über das städtische Mitwirkungsportal www.mitwirkungsportal-koeln/event-informationen könnte den Eindruck erwecken, dass an dieser Stelle des internen Verwaltungsprozesses eine tatsächliche Bürgerbeteiligung gegeben wäre. Den Bürgern stehen schon heute andere Mittel und Wege offen, um auf mögliche Verkehrsbehinderungen und Schwachstellen hinzuweisen. Die Veröffentlichungen der Niederschriften der Verkehrsschauen mit Beginn des 01.01.2018 auf dem OpenData-Portal (www.offenedaten-koeln.de) der Stadt Köln oder optional auf einer eigenen Inter- netseite im Web-Angebot der Stadt Köln wären derzeit nur mit einem unverhältnismäßig hohem zu- sätzlichen Verwaltungsaufwand zu realisieren. Zudem ist aufgrund der geltenden Datenschutzrichtlinien die Schutzwürdigkeit der personenbezoge- nen Daten beteiligter Dritter zu wahren; beteiligte Dritte müssten in die Veröffentlichung ihrer perso- nenbezogenen Daten einwilligen. Anlage Eingabe
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 11/2023
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Dezernat, Dienststelle
III/66/662/1
Vorlagen-Nummer
2633/2020
Stand: 10.11.2023
Sachstandsbericht
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrsschau im OpenData-Portal (Az.: 02-1600-
68/20)
Geänderter Beschluss:
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für
seine Eingabe, und bittet die Verwaltung zu prüfen, wie im Sinne einer größtmöglichen Trans-
parenz eine Verkehrsschau umgesetzt werden kann. Der Verkehrsausschuss, der Ausschuss
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfrage und der Digitalisierungsausschuss werden in Kennt-
nis gesetzt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Bei den Verkehrsschauen handelt es sich um ein organisatorisches Mittel, das die Straßenbe-
hörden gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-
StVO zu §45 Abs.3) in einer bestimmten Form regelmäßig durchführen muss, um die Voraus-
setzungen für einen reibungslosen und sicheren Ablauf des Verkehrs zu prüfen. In der Ver-
waltungsvorschrift werden die möglichen Beteiligten konkret benannt (Polizei, Straßenbaube-
hörde, Träger der Straßenbaulast, öffentliche Verkehrsunternehmen und ortsfremde Sachkun-
dige aus Kreisen der Verkehrsteilnehmer, Bahnunternehmen). Eine allgemeine Bürgerbeteili-
gung sieht diese Regelung nicht vor. Für den Erfolg der Arbeit ist es sehr bedeutsam schnell
notwendige Verbesserungen auf Grund von fachlicher Expertise zu realisieren. Das ist Grund-
voraussetzung für ein hohes Maß an Sicherheit.
Die Ankündigung der Verkehrsschauen über das städtische Mitwirkungsportal www.mitwir-
kungsportal-koeln/event-informationen könnte den Eindruck erwecken, dass an dieser Stelle
des internen Verwaltungsprozesses eine tatsächliche Bürgerbeteiligung gegeben wäre. Den
Bürger*innen stehen schon heute andere Mittel und Wege offen, um auf mögliche Verkehrs-
behinderungen und Schwachstellen hinzuweisen.
Die Veröffentlichungen der Niederschriften der Verkehrsschauen mit Beginn des 01.01.2018
auf dem OpenData-Portal (www.offenedaten-koeln.de) der Stadt Köln oder optional auf einer
eigenen Internetseite im Web-Angebot der Stadt Köln wären derzeit nur mit einem unverhält-
nismäßig hohem zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu realisieren.
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Zudem ist aufgrund der geltenden Datenschutzrichtlinien die Schutzwürdigkeit der personen-
bezogenen Daten beteiligter Dritter zu wahren; beteiligte Dritte müssten in die Veröffentli-
chung ihrer personenbezogenen Daten einwilligen.
Anlage 1- Eingabe
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Anlage Sehr geehrter Herr Thelen, sehr geehrte Damen und Herren im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung legt in § 45, Randnummer 57 folgendes fest: (...)"Alle zwei Jahre haben die Straßenverkehrsbehörden zu diesem Zweck eine umfassende Verkehrsschau vorzunehmen, auf Straßen von erheblicher Verkehrsbedeutung und überall dort, wo nicht selten Unfälle vorkommen, alljährlich, erforderlichenfalls auch bei Nacht. An den Verkehrsschauen haben sich die Polizei und die Straßenbaubehörden zu beteiligen; auch die Träger der Straßenbaulast, die öffentlichen Verkehrsunternehmen und ortsfremde Sachkundige aus Kreisen der Verkehrsteilnehmer sind dazu einzuladen. Bei der Prüfung der Sicherung von Bahnübergängen sind die Bahnunternehmen, für andere Schienenbahnen gegebenenfalls die für die technische Bahnaufsicht zuständigen Behörden hinzuzuziehen. Über die Durchführung der Verkehrsschau ist eine Niederschrift zu fertigen." Daher rege ich folgendes zur Beschlussfassung im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden an: * Bereitstellung der Niederschriften mit Beginn des 01.01.2018 auf dem OpenData- Portal (www.offenedaten-koeln.de) der Stadt Köln / optional: Bereitstellung der Niederschriften auf einer eigenen Internetseite im Web-Angebot der Stadt Köln * Ankündigung von Verkehrsschauen über das städtische Mitwirkungsportal -> https://www.mitwirkungsportal-koeln.de/event-informationen Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2633/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 18.02.2021
- Erstellt
- 20.08.2020 14:10