Mandari Insight

A-N/0017/2011

Geschwindigkeitsbegrenzung vor Kita Bergmannshof am Ashölterweg

Antrag an die BV Nord 27.06.2011

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 05.07.2011, TOP 6.6

(A-N-0017-2011.Tempo 30 am Ash_366lter Weg _Kita Bergmannshof_)

· application/pdf

Ansehen

(A-N-0017-2011.Tempo 30 am Ash_366lter Weg _Kita Bergmannshof_)

1568 Zeichen




  

Antrag an die Bezirksvertretung Nord  
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen:  
Die Verwaltung wird gebeten, im Bereich der Kindertagesstätte Bergmannshof am Ashölter 
Weg die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h zu reduzieren.  
Außerdem wird die Verwaltung gebeten, Vorschläge zu unterbreiten, in welcher Form die 
Einhaltung der Geschwindigkeitsreduzierung durch begleitende Maßnahmen (Beton-Kegel, 
Bodenwellen o.ä.) gewährleistet werden kann. Die möglichen Maßnahmen sind der Bezirks- 
vertretung, unter Angabe der entstehenden Kosten, zeitnah vorzulegen. Weiterhin wird die 
Verwaltung gebeten, an dieser Stelle ein mobiles Dialogdisplay aufzustellen. 
 
 
Begründung:  
Der Ashölter Weg wird insbesondere in den Zeiten des Berufsverkehrs von zahlreichen Pkw-
Fahrer/-innen als Ausweichstrecke zur Sprakeler und Grevener Straße genutzt. Dies führt zu 
einem erhöhten Verkaufsaufkommen auf der sonst eher landwirtschaftlich genutzten Stre- 
cke. Und dies parallel zu den Bring- und Abholzeiten der dort betreuten 46 Kinder. Entschei- 
dend für die Forderung nach einer Temporeduzierung, ist allerdings die erhöhte Geschwin- 
digkeit. Die Beschaffenheit der Strecke und der parallel zur Bahnlinie verlaufende gerade 
Streckenabschnitt verleiten zur Überschreitung der vorgeschriebenen Geschwindigkeits- 
grenze von 50 km/h. Dies erklärt auch, warum es nicht ausreichend ist, nur die Geschwin- 
digkeitsbegrenzung zu reduzieren, sondern begleitende Maßnahmen notwendig sind.  
Weiteres ggf. mündlich.  
Möller  
Guddorf  
Rosenau

Beratungsverlauf (1)

05.07.2011 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 6.6 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Ashölterweg
  • Grevener Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
A-N/0017/2011
Typ
Antrag an die BV Nord
Datum
27.06.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37