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0614/2022

Mitteilung zu einem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 13.12.2021, TOP 8.7: betr. Präzisierung des Verfahrens um das Max-Becker-Areal – gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion, Fraktion Die Lin

Mitteilung BV 10.03.2022

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 10.03.2022, TOP 18.13

Mitteilung BV

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Anlage 1

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Mitteilung BV

5262 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Rhei Sa 
Vorlagen-Nummer 
 0614/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.03.2022 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 07.03.2022 
Stadtentwicklungsausschuss 10.03.2022 
 
Mitteilung zu einem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 13.12.2021, TOP 8.7: 
betr. Präzisierung des Verfahrens um das Max-Becker-Areal – gemeinsamer 
Dringlichkeitsantrag der der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion, Fraktion Die 
Linke/Die PARTEI, Fr. Pöttgen (FDP), Fr. Schroeder (Klima Freunde), Herr Scholz (GUT) - 
AN/2688/2021 und zum Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal vom 24.01.2022, TOP 
8.1.10: betr. Dringlich-keitsantrag Max Becker Areal - Gemeinsamer Antrag von Fraktion 
Bündnis 90/Grüne, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, FDP und Linke AN/0181/2022 
Die Bezirksvertretungen Ehrenfeld und Lindenthal haben in ihren Sitzungen am 13.12.2021 und 
24.01.2022 die Verwaltung beauftragt, in dem Verfahren um das Max-Becker-Areal 
a. zusätzlich eine*n unabhängige*n Sachverständige*n für innovative Gewerbeentwicklung in 
die Jury zu berufen 
b. einen Überblick über den erhaltenswerten Baumbestand vor Beginn des Wettbewerbes 
vorgelegt zu bekommen, der mittels eines Baumkatasters erhoben werden soll 
c. den mind. 30% öffentlich geförderten und den zusätzlichen 20% preisgedämpften Woh-
nungsbau (genossenschaftlich, gemeinwohlorientiert und selbstorganisierte gemeinschaft-
liche Projekte) im städtebaulichen Vertrag zu vereinbaren 
d. die "Auslobungskriterien" (S. 12 Auslobung) dem Stadtentwicklungsausschuss sowie den 
Bezirksvertretungen Ehrenfeld und Lindenthal vor Beginn des Wettbewerbes vorzulegen 
e. die "Leitplanken" der Mobilität sind vor Beginn des Wettbewerbsverfahrens transparent zu 
machen und dem Stadtentwicklungsausschuss sowie den Bezirksvertretungen Ehrenfeld 
und Lindenthal vorzulegen. 
f. die Charta Max-Becker-Areal ausdrücklich als Grundlage für die Planungen in die Auslo-
bung mit aufzunehmen  
g. Vertreter*innen der Fraktionen aus der Bezirksvertretung Ehrenfeld mit Stimmrecht in die 
Jury zu berufen [Anmerkung der Verwaltung: Beschlusspunkt g. hat nur die Bezirksvertre-
tung Ehrenfeld beschlossen] 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
 
Zu a) Eine*n Expert*in für innovative Gewerbeentwicklung wird in die Jury berufen.  
 
Zu b) Eine Kartierung des Baumbestandes wird den Wettbewerbsteilnehmer*innen und der Jury mit 
den Wettbewerbsunterlagen vorgelegt.  
 
Zu c) Der Ratsbeschluss zum Kooperativen Baulandmodell ist bindend für die Verwaltung. So lange 
es keinen Ratsbeschluss zu preisgedämpftem Wohnungsbau gibt, kann dies seitens Verwal-

2 
 
tung zwar gewünscht, aber nicht gefordert werden. Es finden bereits grundsätzliche Diskussi-
onen zwischen Verwaltung, Politik und Wohnungswirtschaft zum preisgedämpften Woh-
nungsbau statt, dies sollte in einem offenen und transparenten Prozess verhandelt werden. 
Für das Max Becker-Areal gilt wie für alle vergleichbaren Vorhaben eine Verpflichtung von 
30% öffentlich gefördertem Wohnungsbau. Dies wird im städtebaulichen Vertrag gesichert. 
Weitere Abstimmungen mit den beiden Eigentümern über einen freiwilligen darüberhinausge-
henden Anteil an bezahlbarem Wohnraum sollen im Nachgang zum städtebaulichen Wettbe-
werb im Rahmen des formellen Bauleitplanverfahrens erfolgen. 
 
Zu d) Die Verwaltung geht davon aus, dass damit die Beurteilungskriterien gemeint sind. Es sind 
folgende Beurteilungskriterien vorgesehen: 
 
• Qualität des städtebaulichen und freiraumplanerischen Entwurfs inkl. Nutzungskonzept 
• Qualität der Einbindung in die Umgebung 
• Qualität der Einbindung der objektbezogenen und überörtlichen Anlagen zur Energiever-
sorgung 
• Qualität des Mobilitäts- und Erschließungskonzepts  
• Gestaltqualität und Nutzbarkeit des Freiraumes  
• Flächeneffizienz, Aspekte der Realisierung und Wirtschaftlichkeit  
• Qualität der Umsetzung von Anforderungen an Nachhaltigkeit, Stadtklima/ Anpassung an 
den Klimawandel und Energiekonzept  
• Innovationsgrad des Gesamtkonzeptes (insbesondere Klimaschutz, Energie, Mobilität, So-
ziales, etc.) 
• Umgang mit Emissionen und Immissionen  
 
Die genannte Reihenfolge bedeutet keine Rangfolge. Der Jury steht es frei, die einzelnen Kri-
terien zu ergänzen und zu gewichten. 
 
Zu e.) Die "Leitplanken der Mobilität" wurden in der Sitzung des Rahmenplanungsbeirats am 
30.11.2021 durch die Ausloberin öffentlich vorgestellt und sind komplett in der Auslobung be-
rücksichtigt. Zur Information sind sie als Anlage beigefügt.  
 
Zu f.) Die Inhalte der Charta Max-Becker-Areal sind größtenteils in der Auslobung berücksichtigt. 
Die Charta ist Anlage zur Auslobung und wird den Planungsteams zur Verfügung gestellt.  
 
Zu g.) Es ist üblich, dass in den Jurys zu städtebaulichen oder architektonischen Wettbewerben 
- die im Stadtentwicklungsausschuss vertretenen stimmberechtigten Fraktionen sowie  
- als deren Vertretung die dazu gehörigen Bezirksvertreterin*innen als stimmberechtigte 
Sachpreisrichter*innen eingesetzt werden. Daran soll auch im Wettbewerbsverfahren Max-
Becker festgehalten werden.   
 
 
Anlage  
Anlage 1 Leitplanken der Mobilität", Präsentation aus dem Rahmenplanungsbeirat 30.11.2021

Anlage 1

9747 Zeichen

Leitplanken Mobilität
für die Quartiersentwicklung auf dem
ehemaligen Max-Becker-Areal Köln
Stand: 29.10.2021

Leitplanken Mobilität | Max-Becker-Areal Köln
„Das Max-Becker-Areal 
wird neue Maßstäbe für 
nachhaltige und klimaneutrale 
Mobilität bei Neubau-
Quartiersentwicklung
in Köln setzen.“

Leitplanken Mobilität | Max-Becker-Areal Köln
01 
Potenziale & 
Herausforderungen
Da es sich bei dem Max Becker-Areal um ein Betriebsgelände handelt, ist 
im Rahmen der Neugestaltung ein grundlegend neues 
Erschließungssystem zu entwickeln. 
Die tangierenden Straßenzüge sind auf den motorisierten Verkehr 
ausgerichtet, was auf die zahlreichen gewerblichen Nutzungen im Süden 
von Ehrenfeld zurückzuführen ist. An die nördlich angrenzende Bahntrasse 
besteht für den gewerblichen Schienentransport noch Anschluss, was 
eine Besonderheit für das Gelände darstellt. Im Folgenden werden die 
zentralen verkehrlichen Herausforderungen und Potenziale aufgezeigt.

Potenzial Lage:
Große Teile von Köln 
und dessen Umland 
können vom Max-
Becker-Areal aus mit 
dem ÖPNV
innerhalb von 45
Minuten erreicht 
werden.

Herausforderung:
Die Lage ist durch die 
S-Bahnanbindung 
grundsätzlich gut.
Es gilt insbesondere
die letzte Meile zu der 
S-Bahnstation sowie 
die tangentialen 
Verbindungen zu
stärken.

Herausforderung:
Die Lage ist durch die 
S-Bahnanbindung 
grundsätzlich gut.
Es gilt insbesondere
die letzte Meile zu der 
S-Bahnstation sowie 
die tangentialen 
Verbindungen zu
stärken.

Herausforderung:
Die Radverkehrs-
infrastruktur im
Umfeld muss teilweise
angepasst werden,
um ein nachhaltiges 
Mobilitätsverhalten zu 
fördern.

Herausforderung:
Viele direkte Ziele 
liegen im Osten des 
Areals und sind durch 
eine städtebauliche 
Barriere getrennt.

Herausforderung:
Die Umsetzung dieser 
Grundprinzipien
gilt es von der städte-
baulichen 
Entwicklung bis zur 
Umsetzung zu
berücksichtigen.

Leitplanken Mobilität | Max-Becker-Areal Köln
02 
Zielsetzungen & Leitplanken 
für die Mobilität
Die Verkehrsmittelwahl zuhause beeinflusst maßgeblich das 
Mobilitätsverhalten der Menschen insgesamt. Daher spielen neue Wohn-
und Standquartiere eine wichtige Rolle bei der Mobilitätswende. Das Max-
Becker-Areal soll trotz des derzeit noch wenig integrierten Umfeldes ein 
aktiver, zukunftsfähiger und autoreduzierter Stadtbaustein werden. Die 
mentale Verfügbarkeit der Mobilitätsangebote und insbesondere die 
Qualität im öffentlichen Straßenraum spielen eine wichtige Rolle für eine 
zukunftsweisende Mobilitätskultur in dem neuen Stadtquartier. In einem 
intensiven Leitplankenprozess wurden – unter Beteiligung von der 
Pandion, ARGUS, Brenner Bernard und den beteiligten Dienststellen der 
Stadt Köln – die spezifischen Herausforderungen für das 
Wettbewerbsareal identifiziert und konkrete Konzeptansätze formuliert. 
Diese Konzeptansätze werden auf den folgenden Seiten in eine konkrete 
Werkzeugpalette überführt und technische Hinweise zu 
Dimensionierungen sowie qualitativen Entwurfsparameter geliefert.

Leitplanken Mobilität | Max-Becker-Areal Köln
1.
Das Max-Becker-Areal wird ein Teil 
von Köln Ehrenfeld. 
Um den Fuß- und Radverkehr im Areal zu stärken, sollen 
die städtebaulichen Barrieren, die das Areal umschließen, 
fokussiert und aufgelöst werden. Nur so können 
komfortable Wegeketten für plangebietsbezogene 
Verkehre ohne Nutzung des eigenen Autos ermöglicht 
werden. Im städtebaulichen Entwurf gilt es insbesondere 
die Aufnahme von Durchwegungen in Richtung 
Kerngebiet Ehrenfeld im Osten zu fokussieren. 
Konzeptionelle Ansätze
→ Vernetzung mit dem Umfeld
→ Anschluss Radwegenetz
→ Anbindung an Nahversorgung

Leitplanken Mobilität | Max-Becker-Areal Köln
2.
Das Max-Becker-Areal soll auch von der 
Widdersdorferstraße aus eine Adresse 
erhalten.
Es gilt es für das - bisher noch stark auf Kfz-Verkehr 
ausgerichtete - Straßennetz im Umfeld, Aussagen zu 
einer langfristigen Umgestaltung zu treffen. Insbesondere 
die Frage nach der Adressierung und Orientierung des 
Quartiers zur Widdersdorferstraße gilt es zu beantworten. 
Konzeptionelle Ansätze
→ Vernetzung mit dem Umfeld
→ Anschluss Radwegenetz
→ Anbindung an Nahversorgung
© 2021 Google Maps

Leitplanken Mobilität | Max-Becker-Areal Köln
3.
Die Trasse für das Last-Mile-Shuttle zur 
S-Bahn ist ein entwurfsbestimmendes
Element des Städtebaus.
Zur Optimierung der Anbindung des Areals an den 
schienengebundenen ÖV ist, in Abstimmung mit der KVB, 
derzeit eine Shuttle-Trasse zur S-Bahnhaltestelle 
Müngersdorf / Technologiepark geplant. Die ÖPNV-
Anbindung soll auf einer eigenen Trasse geführt werden 
und bildet so räumlich das Rückgrat der Mobilität im 
Quartier. Daher ist diese eigenständige Trasse 
(Mobilitätstrasse) entsprechend präsent in den 
städtebaulichen Entwurf und die Freiraumgestaltung zu 
integrieren. 
Konzeptionelle Ansätze
→ Mobilitätstrasse im Städtebau 
→ Einbettung der Trasse in der Freiraumkonzeption
© 2021 Next.e.GO Mobile SE

Leitplanken Mobilität | Max-Becker-Areal Köln
4.
Das Quartier stärkt durch Kleinteiligkeit und 
fußläufige Nahversorgung kurze Wege.
Kurze Wege von ein bis zwei Kilometern werden überwiegend 
zu Fuß oder mit dem Rad zurückgelegt. Unterschiedliche 
Studien zur Fußgängerfreundlichkeit in Städten kommen zu 
dem Ergebnis, dass Städte mit einer Entfernung zwischen 
urbanen Plätzen / Aufenthaltsräumen von unter 220m als sehr 
angenehm wahrgenommen werden.
Attraktive und gut frequentierte Stadträume laden zum 
Zufußgehen und Verweilen ein. Um eine Fußgängerfrequenz 
z.B. in Straßen mit EG-Nutzung zu erzeugen, gilt es 
Wohndichten, Ankernutzungen oder soziale Einrichtungen an 
den Rändern und Enden bewusst einzusetzen. Darüber hinaus 
spielt die wahrgenommene Laufdistanz bei dem 
Verkehrsmittelwahlverhalten eine entscheidende Rolle - diese 
wird in Räumen mit interessanten Details als wesentlich kürzer 
wahrgenommen. 
Konzeptionelle Ansätze
→ Offenporiger Stadtgrundriss
→ Bewusst gesetzte Ankernutzungen im Quartier
© 2021 Christian Scheler

Leitplanken Mobilität | Max-Becker-Areal Köln
5.
Das Erschließungsnetz priorisiert den 
Umweltverbund. 
Die Wohnbereiche sollen weitestgehend vom motorisierten 
Verkehr freigehalten werden. Die internen Erschließungs-
flächen sollen unter Berücksichtigung der querschnitt-
bestimmenden Basisanforderungen an den Straßenraum (u. 
a. Rettungsfahrzeuge, Abstandsflächen, Straßenbäume) als 
multi-codierter, ökologisch aufgewerteter Stadtraum mit 
hoher Aufenthalts- und Lebensqualität entwickelt werden. Die 
vielfältigen, konkurrierenden Flächenansprüche (z.B. Transit, 
Aufenthalt, Grünräume, Flächen für Leihsysteme und 
Mikromobilität, Wertstoffsammlung) sind gleichermaßen zu 
berücksichtigen. Dabei ist eine weitgehende Reduzierung des 
ruhenden Verkehrs im öffentlichen Raum (mit Ausnahme von 
besonderen Nutzergruppen, z. B. mobilitätseingeschränkte 
Personen) zu berücksichtigen.
Eine direkte Durchwegung für den Kfz-Verkehr ist vor dem 
Hintergrund von möglichen Durchgangsverkehren zu 
vermeiden. 
Konzeptionelle Ansätze
→ Unabhängig geführte Fuß- und Radwege
→ Kfz-reduzierter Stadtraum

Leitplanken Mobilität | Max-Becker-Areal Köln
6.
Der ruhende Kfz-Verkehr wird zentralisiert 
und weitestgehend gebündelt. 
In das Gesamtkonzept sind an geeigneten Stellen 
Quartiersgaragen für den privaten Pkw zu integrieren. Diese 
können sowohl als Tiefgarage, als auch als Hochgarage 
(Quartiersgarage) ausgebildet werden. Bei der Konzeption 
von Hochgaragen sind die möglichen Symbiosen mit dem 
Thema Lärmschutz zur Bahn sowie die Integration von 
flächenintensiven bzw. besucherintensiven Einrichtungen im 
Erdgeschoss zu berücksichtigen. Durch die Maßnahmen zur 
Verbesserung der verkehrlichen Rahmenbedingungen (u.a. 
Shuttle, Fahrradparken) ist von einem reduzierten 
Stellplatzschlüssel für das Areal auszugehen: 0,4 bis 0,5 
Stellplätze pro Wohneinheit und zusätzlich 0,1 Besucher-
parkplätze pro Wohneinheit, 1 Stellplatz pro 40m² Nutzfläche 
für Büro.
Konzeptionelle Ansätze
→ Quartiersgaragen
→ Parkraummanagement
© 2021 Christian Scheler

Leitplanken Mobilität | Max-Becker-Areal Köln
7.
Der Radverkehr wird eine wichtige Rolle in 
dem Verkehrsmittelmix spielen. 
Für den Radverkehr soll ein eigenes Wegenetz, auf dem ein 
komfortables, zügiges und möglichst kreuzungs- bzw. 
störungsfreies Vorankommen möglich ist, im Inneren des 
Quartiers vorgesehen werden. Darüber hinaus soll ein 
durchdachtes System für das Fahrradparken, welches sowohl 
im öffentlichen Raum vor Nahversorgungs- und sonstigen 
öffentlichen Einrichtungen, als auch auf privaten 
Grundstücken geplant werden.
Weiterhin ist die Bereitstellung von Stellplätzen für Fahrräder in 
angemessener Zahl zu berücksichtigen (für den 
Geschosswohnungsbau ist pro 20 m² BGF je 1 Fahrradstellplatz 
nachzuweisen). Es können auch oberirdische Sammelanlagen 
für Fahrräder angedacht werden, die leicht auffindbar sind 
und an verkehrstechnisch sinnvollen Stellen verortet sind. Bei 
Fahrradabstellplätzen in Tiefgaragen ist auf ausreichend 
lichte Raumhöhen und leichte Zugänglichkeit (Rampe) zu 
achten.
Konzeptionelle Ansätze
→ Dezentrales Fahrradparken

Leitplanken Mobilität | Max-Becker-Areal Köln
8.
Mobilitätsstationen erweitern die Optionen 
für die Mobilität im Quartier.
Es gilt mindestens zwei Mobilitätsstation mit 
Elementen wie Carsharing, Lastenrad-Sharing und 
Transportmittel-Sharing im Areal zu verorten. Diese 
sollen einem attraktiven und leicht auffindbaren 
Konzept zugrunde liegen, um so die Multi-Modalität 
fördern. Eine Integration in das Quartierzentrum bzw. 
Quartiersparken Kfz sind denkbar.
Konzeptionelle Ansätze
→ Mobilitätsstationen
→ Mobilitätsfoyers

Leitplanken Mobilität
für die Quartiersentwicklung auf dem
ehemaligen Max-Becker-Areal Köln
Stand: 29.10.2021

Beratungsverlauf (3)

07.03.2022 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.03.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.16 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.03.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0614/2022
Typ
Mitteilung BV
Datum
10.03.2022
Erstellt
18.02.2022 13:42