3786/2022
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage zum Einbürgerungsverfahren (AN/1916/2022)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle I/33 Vorlagen-Nummer 11.11.2022 3786/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 15.11.2022 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage zum Einbürgerungsverfahren (AN/1916/2022) Zur Anfrage des Integrationsratsmitgliedes Turan Özkücük zum Einbürgerungsverfahren (AN/1916/2022) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1. Teilt die Verwaltung die Auffassung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes NRW, dass Einbür- gerungen im Interesse des Landes liegen? Einbürgerungen liegen im Interesse der Verwaltung. Sie teilt insofern die Auffassung des Teilha- be- und Integrationsgesetztes NRW. Dies spiegelt sich im derzeitigen Transformationsprozess des Ausländeramtes Köln wieder. In diesem wird die Beschleunigung der Einbürgerungsverfah- ren und die Gewinnung von mehr Einbürgerungsbewerber*innen angestrebt. An der Umsetzung wird gearbeitet. 2. Wie erklärt sich die Tatsache, dass einbürgerungswillige und -fähige Kölner*innen alleine auf die Abgabe Ihres Einbürgerungsantrages neun Monate warten müssen und damit regelrecht demoti- viert werden? Ein Großteil der in den Jahren 2015 und 2016 geflüchteten Menschen erfüllt inzwischen die zeit- lichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung. Diese setzt in der Regel einen rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet von acht Jahren voraus, kann aber beispielsweise durch den erfolg- reichen Abschluss des Integrationskurses oder durch den Nachweis besonderer Integrationsleis- tungen auf bis zu sechs Jahre verkürzt werden. Zudem gelten für Inhaber eines Reiseausweises für Flüchtlinge Einbürgerungserleichterungen in zeitlicher Hinsicht, so dass diese unter bestimm- ten Voraussetzungen bereits nach sechs Jahren eingebürgert werden können. Der Personenkreis von einbürgerungswilligen Kölner*innen ist auch aus diesem Grunde deutlich im Vergleich zu den vorherigen Jahren angestiegen. Waren es im Jahr 2015 2.860 Personen die eingebürgert werden wollten, sind es im Jahr 2022 bisher bereits rund 4.000 Personen. Derzeit können rund 500 Terminen zur Abgabe eines Antrags auf Einbürgerung pro Monat ange- boten werden. Der Verwaltung ist bewusst, dass aktuell mehrmonatige Wartezeiten auf einen Termin bestehen und arbeitet an Lösungen, um die Wartezeiten zu reduzieren und Einbürge- rungsverfahren zu beschleunigen. Im Jahr 2022 werden zwischen 3.000 und 3.500 Einbürgerungsverfahren positiv abgeschlossen werden. 3. Wie viele Terminanfragen für die Abgabe von Einbürgerungsanträgen hat die Stadt Köln im lau- fenden Jahr erhalten und in wie vielen Fällen hat sie keinen Termin innerhalb einer Dreimonats- frist vergeben? 2 Die Verwaltung rechnet damit, dass bis zum Ende des Jahres 2022 rund 6.000 Terminanfragen auf Einbürgerung bei der Stadt Köln eingegangen sein werden. Die aktuelle Wartezeit auf einen Termin liegt bei rund 9 Monaten. Der Verwaltung arbeitet an Lösungen, um die Wartezeiten zu reduzieren und Einbürgerungsver- fahren zu beschleunigen. 4. Hat die Stadt Köln die vom Land im Teilhabe- und Integrationsgesetz zugesagte Zusammenar- beit gesucht und in welcher Weise hat sie das ggf. getan? Das Ausländeramt hat die vom Land NRW zur Verfügung gestellten Fördergelder im Rahmen des Kommunalen Integrationsmanagements (§ 3 Abs. 2 TIntG) beantragt und bereits erfolgreich einsetzen können. Es wurden drei zusätzliche Vollzeitstellen geschaffen, welche vorerst bis Juni 2023 befristet sind. Zwei der drei Stellen konnten bereits im Oktober besetzt werden und die drit- te Stelle wird ab Mitte November besetzt sein. 5. Hält die Stadt Köln den Bezug auf ein Verfahren der Bayerischen Staatsregierung, die bekann- termaßen eine weit illiberalere Integrationspolitik verfolgt als Nordrhein-Westfalen, für eher Ziel führend und die Antragstellungen unterstützend als einen Verweis auf das nordrhein-westfälische Teilhabe- und Integrationsgesetz? Bei dem Verfahren des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration handelt es sich um einen Online-Quick-Check, welcher Rohdaten des Einbürgerungsbewerbers auswertet und eine erste Einschätzung über die Erfolgsaussichten eines Einbürgerungsantrages gibt. Der Online-Quick-Check ist Teil des OZG-Projektes „Online-Einbürgerung“, welches Bayern ge- meinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen konzipiert hat und fortentwickelt. Die Stadt Bielefeld als Pilotkommune nutzt ebenfalls den Online-Quick-Check, welcher jedoch erst nach Registrie- rung zur Verfügung steht. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integrati- on hat seinen Online-Quick-Check frei zugänglich veröffentlicht. Daher verweist die Einbürgerungsbehörde Köln im Sinne der Kund*innenorientierung auf dieses Angebot. Die Einführung des Online-Einbürgerungsantrages und des eigenen Online-Quick- Checks für Köln ist derzeit in der finalen Phase. Es wird erwartet, dass in den nächsten Monaten die Einführung erfolgen kann. Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3786/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 11.11.2022
- Erstellt
- 09.11.2022 16:12