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3786/2022

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage zum Einbürgerungsverfahren (AN/1916/2022)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 11.11.2022

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 17.01.2023

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5021 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/33 
 
Vorlagen-Nummer  11.11.2022 
 3786/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 15.11.2022 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage zum Einbürgerungsverfahren (AN/1916/2022) 
Zur Anfrage des Integrationsratsmitgliedes Turan Özkücük zum Einbürgerungsverfahren 
(AN/1916/2022) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
1. Teilt die Verwaltung die Auffassung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes NRW, dass Einbür-
gerungen im Interesse des Landes liegen? 
 
Einbürgerungen liegen im Interesse der Verwaltung. Sie teilt insofern die Auffassung des Teilha-
be- und Integrationsgesetztes NRW. Dies spiegelt sich im derzeitigen Transformationsprozess 
des Ausländeramtes Köln wieder. In diesem wird die Beschleunigung der Einbürgerungsverfah-
ren und die Gewinnung von mehr Einbürgerungsbewerber*innen angestrebt. An der Umsetzung 
wird gearbeitet. 
 
2. Wie erklärt sich die Tatsache, dass einbürgerungswillige und -fähige Kölner*innen alleine auf die 
Abgabe Ihres Einbürgerungsantrages neun Monate warten müssen und damit regelrecht demoti-
viert werden? 
 
Ein Großteil der in den Jahren 2015 und 2016 geflüchteten Menschen erfüllt inzwischen die zeit-
lichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung. Diese setzt in der Regel einen rechtmäßigen 
Aufenthalt im Bundesgebiet von acht Jahren voraus, kann aber beispielsweise durch den erfolg-
reichen Abschluss des Integrationskurses oder durch den Nachweis besonderer Integrationsleis-
tungen auf bis zu sechs Jahre verkürzt werden. Zudem gelten für Inhaber eines Reiseausweises 
für Flüchtlinge Einbürgerungserleichterungen in zeitlicher Hinsicht, so dass diese unter bestimm-
ten Voraussetzungen bereits nach sechs Jahren eingebürgert werden können.  
 
Der Personenkreis von einbürgerungswilligen Kölner*innen ist auch aus diesem Grunde deutlich 
im Vergleich zu den vorherigen Jahren angestiegen. Waren es im Jahr 2015 2.860 Personen die 
eingebürgert werden wollten, sind es im Jahr 2022 bisher bereits rund 4.000 Personen.  
 
Derzeit können rund 500 Terminen zur Abgabe eines Antrags auf Einbürgerung pro Monat ange-
boten werden. Der Verwaltung ist bewusst, dass aktuell mehrmonatige Wartezeiten auf einen 
Termin bestehen und arbeitet an Lösungen, um die Wartezeiten zu reduzieren und Einbürge-
rungsverfahren zu  beschleunigen.  
 
Im Jahr 2022 werden zwischen 3.000 und 3.500 Einbürgerungsverfahren positiv abgeschlossen 
werden.  
 
3. Wie viele Terminanfragen für die Abgabe von Einbürgerungsanträgen hat die Stadt Köln im lau-
fenden Jahr erhalten und in wie vielen Fällen hat sie keinen Termin innerhalb einer Dreimonats-
frist vergeben?

2 
 
 
Die Verwaltung rechnet damit, dass bis zum Ende des Jahres 2022 rund 6.000 Terminanfragen 
auf Einbürgerung bei der Stadt Köln eingegangen sein werden. Die aktuelle Wartezeit auf einen 
Termin liegt bei rund 9 Monaten. 
 
Der Verwaltung arbeitet an Lösungen, um die Wartezeiten zu reduzieren und Einbürgerungsver-
fahren zu beschleunigen. 
 
4. Hat die Stadt Köln die vom Land im Teilhabe- und Integrationsgesetz zugesagte Zusammenar-
beit gesucht und in welcher Weise hat sie das ggf. getan? 
 
Das Ausländeramt hat die vom Land NRW zur Verfügung gestellten Fördergelder im Rahmen 
des Kommunalen Integrationsmanagements (§ 3 Abs. 2 TIntG) beantragt und bereits erfolgreich 
einsetzen können. Es wurden drei zusätzliche Vollzeitstellen geschaffen, welche vorerst bis Juni 
2023 befristet sind. Zwei der drei Stellen konnten bereits im Oktober besetzt werden und die drit-
te Stelle wird ab Mitte November besetzt sein.  
 
5. Hält die Stadt Köln den Bezug auf ein Verfahren der Bayerischen Staatsregierung, die bekann-
termaßen eine weit illiberalere Integrationspolitik verfolgt als Nordrhein-Westfalen, für eher Ziel 
führend und die Antragstellungen unterstützend als einen Verweis auf das nordrhein-westfälische 
Teilhabe- und Integrationsgesetz? 
 
Bei dem Verfahren des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration 
handelt es sich um einen Online-Quick-Check, welcher Rohdaten des Einbürgerungsbewerbers 
auswertet und eine erste Einschätzung über die Erfolgsaussichten eines Einbürgerungsantrages 
gibt.  
 
Der Online-Quick-Check ist Teil des OZG-Projektes „Online-Einbürgerung“, welches Bayern ge-
meinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen konzipiert hat und fortentwickelt. Die Stadt Bielefeld 
als Pilotkommune nutzt ebenfalls den Online-Quick-Check, welcher jedoch erst nach Registrie-
rung zur Verfügung steht. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integrati-
on hat seinen Online-Quick-Check frei zugänglich veröffentlicht.  
Daher verweist die Einbürgerungsbehörde Köln im Sinne der Kund*innenorientierung auf dieses 
Angebot. Die Einführung des Online-Einbürgerungsantrages und des eigenen Online-Quick-
Checks für Köln ist derzeit in der finalen Phase. Es wird erwartet, dass in den nächsten Monaten 
die Einführung erfolgen kann. 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

17.01.2023 Integrationsrat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3786/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
11.11.2022
Erstellt
09.11.2022 16:12