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2086/2020

Beantwortung einer Anfrage der FDP-Fraktion für die Sitzung des Hauptausschusses am 13.07.2020

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 17.08.2020

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 13.07.2020

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

8647 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/12 
 
Vorlagen-Nummer 
 2086/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Hauptausschuss 13.07.2020 
 
Anfrage der FDP-Fraktion betreffend "Elektronische Corona-Registrierung in der Gastronomie 
und Rückstände im Bürgerservice der Stadtverwaltung" AN/0877/2020 
Anfrage der FDP-Fraktion betreffend "Elektronische Corona-Registrierung in der Gastronomie 
und Rückstände im Bürgerservice der Stadtverwaltung" AN/0877/2020 als Sachstandnachfra-
ge zu AN/0661/2020 
 
„Am 22. Mai hat die FDP-Fraktion im Hauptausschuss beantragt, Maßnahmen zur digitalen und kon-
taktlosen Datenerfassung in der Gastronomie zur Feststellung von Infektionsketten der Corona-
Pandemie zu ergreifen (AN/0661/2020).  
Da es immer noch einige Gastronomen gibt, die Formulare auslegen…“,  
wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 
 
 
1. Wie ist hier der aktuelle Sachstand? 
 
Bereits in der 22. KW fand u.a. eine Videokonferenz unter Beteiligung von Vertretern des Gesund-
heitsamtes, des Amtes für Informationsverarbeitung, des städtischen Datenschutzbeauftragten und 
der Wirtschaftsförderung mit dem Kölner Unternehmen „Railslove“ statt, welches die App „Reco-
ver“ zur Nachverfolgung von Kontakten in Form digitaler Kontaktlisten programmiert hat. 
Ziel dieser App ist es, die in der Coronaschutzverordnung - NRW geforderte Dokumentationspflicht 
der „Gästeliste“ in Papierform in digitaler Form zu erfüllen. 
Hierzu war die Stadt Köln gebeten, eine entsprechende Anpassung der o.g. Verordnung in Hinblick 
auf digitale Kontaktlisten zu unterstützen – diesem Wunsch wurde entsprochen. 
 
In der Zwischenzeit wurde die Verordnung auch entsprechend angepasst. 
 
Auch wurde ein (technischer) Weg aufgezeigt, sowohl die in Papierform (Scan) als auch die digital 
vom Anbieter bereitgestellten Listen sicher digital an das Gesundheitsamt zu übertragen (städti-
scher Service „cDat“). Dieser wird neben anderen Übertragungswegen wie E-Mail, aber auch bei 
Zuleitung nur schwer lesbarer abfotografierter handschriftlicher Listen, bereits genutzt. 
 
Insgesamt wurde allerdings bei der Überprüfung verschiedener Gästelisten aus verschiedenen 
Quellen festgestellt, dass diese unvollständig waren und auch der Besuch der Gäste nicht zeitlich 
eingegrenzt wurde. Nicht selten finden sich auch offensichtlich falsche Namen und Adressen, fal-
sche Telefonnummern etc. 
 
Von daher ist die Kontaktpersonennachverfolgung in diesem Bereich nicht immer zuverlässig mög-
lich, zumal bei allen Erfassungsarten keine Gewähr besteht, ob die Gäste verlässliche Daten er-
fassen oder sich beispielsweise per QR-Code am Tisch registrieren.

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2. Inwieweit wurden die verschiedenen Möglichkeiten kommuniziert? 
 
Bei Prüfung der wenigen vorgelegten Hygienekonzepte und anschließender Bewilligung wird sei-
tens der Infektionshygiene auf die Beachtung der Vorgaben der Coronaschutzverordnung - NRW 
hingewiesen. 
 
Die unter Punkt 1 erwähnte Änderung in der Verordnung schafft hier die Möglichkeit der Nutzung 
von digitalen Lösungen neben dem ursprünglichen Papiererfordernis. 
 
Grundsätzlich obliegt es in der Folge den verschiedenen Anbietern, ihre Software zu bewerben 
und entsprechend auf die Gastronomen zur Nutzung zuzugehen.  
 
 
3. Inwieweit gibt es in Köln relevante Zahlen von Fällen, bei denen man durch die Registrie-
rung der Gäste Infektionsketten nachverfolgen konnte? 
 
Bisher gibt es in Köln keine Infektionskette, die nachweislich auf den Besuch eines Restaurants 
oder Clubs zurückzuführen gewesen wäre.  
 
Hierzu ist auch noch anzumerken, dass die Mitte Juni erfolgte Implementierung der deutschland-
weit aktiven  Corona-Warn-App (CWA) das GastroApp-Konzept ergänzt.  
Hiermit lassen sich additiv Corona-Infektionsketten erkennen und unterbrechen. 
 
 
 
4. Wie hoch sind die Rückstände bei den Kundencentern, bei der Zulassungsstelle und ande-
ren Angeboten des Bürgerservices durch den Corona-Lockdown? 
 
Zulassungsstelle: 
Die Corona-Pandemie ist auch an der Kfz-Zulassungsstelle nicht spurlos vorübergegangen, z.B. in 
Bezug auf krankheitsbedingte Personalausfälle.  
Gleichwohl haben die Kräfte der Kfz-Zulassungsstelle bereits ab den ersten gesetzlich ermöglich-
ten Lockerungen die vorhandenen Kapazitäten vollumfänglich auf die Bedienung der Privat- und 
Gewerbekunden konzentriert. Für die Gewerbekunden wurden sogar Überstunden und zusätzliche 
freiwilligen Samstagsdienste geleistet. 
 
In den ersten Lockdown-Wochen konnte eine Vielzahl von Kunden die Zulassungsstelle auf Grund 
einer Begrenzung des Aufgabenportfolios nicht aufsuchen, eine Quantifizierung ist aber nicht mög-
lich. Von Anfang Mai bis Anfang Juli wurden im Privatkundenbereich der Kfz-Zulassungsstelle die 
Anliegen von ca. 20.100 Kunden bearbeitet. Die Nachholbedarfe scheinen damit aber noch nicht 
aufgeholt zu sein.  
 
Der Besuch der Kfz-Zulassungsstelle durch Privatkunden ist nur nach vorheriger Terminvereinba-
rung möglich, aktuell besteht eine Vorlaufzeit von ca. 2 Wochen.  
 
Im Großkundenbereich der Kfz-Zulassungsstelle werden vorrangig die Massenvorgänge der Kfz-
Händler, Kfz-Hersteller und Kfz-Zulassungsdienste bearbeitet. 
 
Der in diesem Bereich bestehende Rückstau ist zahlenmäßig nicht bekannt, da die Kunden (z.B. 
Zulassungsdienst) die zu bearbeitenden Vorgänge Zug um Zug nach eigenen Prioritäten vorlegen. 
 
Kundenzentren: 
Rückstände in den Kundenzentren lassen sich in Zahlen nicht beziffern. Weder ist bekannt, wie 
hoch der Bedarf der Bürgerinnen und Bürger an Ausweisdokumenten ist noch kann beziffert wer-
den welche anderen melderechtlichen Angelegenheiten nachgefragt werden. Es ist jedoch festzu-
stellen, dass der Lockdown-bedingte Nachholbedarf noch nicht abgearbeitet ist.

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5. Was unternimmt die Verwaltung um diese Rückstände aufzulösen? 
 
 
Unter den derzeitigen Rahmenbedingungen der Corona- Pandemie verfolgt die Verwaltung das 
Ziel, Wartebereiche nur mit den entsprechenden Hygienemaßnahmen zu nutzen. Für den Bereich 
der Bürgerdienste soll hier ein einheitliches Angebot an die Kundschaft formuliert werden.  
 
  Die Kundenzentren sind weit überwiegend in den Bezirksrathäusern angesiedelt, die gleichzeitig 
verschiedene andere Publikumsbereiche aus z. B. dem Sozial-, Jugend und Ausländerbereich be-
herbergen. Da der Zugang zum jeweiligen Bezirksrathaus für Kunden und Wachdienste transpa-
rent und nachvollziehbar sein soll, wird z.Zt. ein Konzept für die Regularien des Einlasses erarbei-
tet.  
 
  Da die Wartebereiche nach Größe und Lage unterschiedlich sind, bestand die beste Möglichkeit zu 
einer schnellstmöglichen Wiederöffnung im Terminsystem. Die Menge der Kunden ohne Termin 
aber mit entsprechendem Hygiene- Abstand würde lange Warteschlangen im öffentlichen Raum 
nicht verhindern können. Evtl. Nachteile des Systems versucht die Verwaltung -wie auch weiter un-
ten beschrieben- zu kompensieren. Zusätzlich werden die theoretischen Terminmöglichkeiten 
überbelegt, weil ein nicht unerheblicher Teil der Kundschaft zu Terminen nicht erscheint ohne ab-
zusagen.  
 
  Die Verwaltung prüft in Abstimmung mit den oben genannten Bereichen und dem Gesundheitsamt, 
wie auch die Aufgabenwahrnehmung für Kunden ohne Termin baldmöglichst wieder eingebunden 
werden kann. 
 
 
Zulassungsstelle: 
Zur Reduzierung der Vorlaufzeit für Terminkunden (Privatkundenbereich) werden im Bedarfsfall 
Termine spontan vergeben. 
 
Unter der Sonder-Telefonnummer können die Kundinnen und Kunden den konkreten Not- u. o. 
Härtefall schildern; dann können einzelfallbezogen Lösungen angeboten werden. 
 
Zusätzlich wurden und werden freiwillige Samstagsdienste sowie Überstunden geleistet und im ge-
ringem Umfang Kräfte aus anderen Aufgabenbereichen der Stadt Köln eingesetzt. 
 
Kundenzentren: 
Durch die zeitweilige Schließung der Kundenzentren besteht seit Wiedereröffnung noch ein Nach-
holbedarf bei den Bürgerinnen und Bürgern ihre Melde- und Führerscheinangelegenheiten zu re-
geln. Jedoch ist die Kapazität an freien Terminen in den Kundenzentren zurzeit beschränkt.  
 
An einer Ausweitung der Kapazitäten im Rahmen der personellen und räumlichen Möglichkeiten 
wird permanent gearbeitet und die Anzahl der möglichen Termine wurden durch organisatorische 
Änderungen erhöht. 
 
Täglich werden zusätzliche Tagestermine in den Kundenzentren vergeben. Diese stehen ab 7:30 
Uhr (dienstags ab 9:30 Uhr) für eine Terminbuchung zur Verfügung.  
Für Notfälle oder dringende Angelegenheiten werden freie Kapazitäten bei den Tagesterminen 
vorgehalten. Telefonischer Kontakt mit dem jeweiligen KUZ ist notwendig.

Beratungsverlauf (1)

13.07.2020 Hauptausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2086/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
17.08.2020
Erstellt
09.07.2020 15:11