AN/0584/2021
Einrichtung einer Fahrrtadstraße in der Etzelstraße und Müngersdorfer Straße
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Änderungsantrag (Grüne BV5)
2765 Zeichen
www.gruenekoeln.de Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 16.03.2021 AN/0584/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Einrichtung einer Fahrrtadstraße in der Etzelstraße und Müngersdorfer Straße - Änderungsantrag der Grünen - Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die Müngersdorfer Straße ist nicht als Fahrradstraße auszuweisen. Stattdessen ist das Cha- rakter als Fußweg zu stärken, indem die Straße am vorderen Ende (Richtung Parkgürtel) mit einem Umklapppoller versehen wird, so dass Kraftfahrzeuge hier nicht mehr einfahren kön- nen, sowie eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/h eingeführt und dies mit einem Schild verdeutlicht wird. Der ansässige Tennisverein erhält einen Schlüssel für den Poller, um gelegentlichen Lieferverkehr zu ermöglichen. Begründung: Wie bei dem Orttermin festgestellt und von Ortansässigen bestätigt wurde, wird die Straße nicht überwiegend von Fahrradfahrenden genutzt, sondern überwiegend als Fußgängerweg und Zugang zum Blücherpark. Die meisten Benutzer*innen sehen ihn bereits als Teil des Parks an und verhalten sich entsprechend, wodurch es gelegentlich zu Gefahrensituationen kommt, wenn Kraftfahrzeuge den Weg nutzen. Als Fahrradstraße ist die Müngersdorfer nicht geeignet, da sie mitnichten die Verbindungsachse zwischen Parkgürtel und Neuehrenfeld schließen würde: Am einen Ende mündet die Straße in einen PKW-Parkplatz, auf der sich die Radfahrenden in unmittelbare Gefahr mitten im motorisierten Verkehr begeben, und am Bezirksvertretung Nippes Neusser Str. 450 50733 Köln-Nippes Tel.: 0221 221 95309 Fax.: 0221 221 95394 E-Mail.: Gruene-BV5@stadt-koeln.de anderen Ende in den Blücherpark, durch den die Verwaltung nach eigenem Bekunden beim Ortstermin die Fahrradstraße nicht weiterführen möchte. Allzu sportliches Radfahren würde hier auch zu einem neuen Konflikt zwischen den Spaziergänger*innen und schnellen Rad- fahrer*innen führen, der derzeit nicht besteht. Das Absperren des Wegs für (nicht unbedingt nötigen und berechtigten) KfZ-Verkehr ist da- her der logischste Schritt, um den bisherigen Konflikt zu lösen und das friedliche Nebenei- nander von Spaziergänger*innen und Radfahrer*innen auf dem Weg in den Park zu stärken. Auch bisherige Kfz-Nutzer*innen, die zum Tennisclub oder der Kleingartenanlage möchten, haben keinen wirklichen Nachteil, denn am Ende der Straße steht ein großer kostenloser Parkplatz für sie zu Verfügung. gez. Max Beckhaus gez. Sandra Vogel
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Neusser Straße 450
- Müngersdorfer Straße
- Etzelstraße
- Parkgürtel
- Straße 4
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0584/2021
- Typ
- Änderungsantrag BV5 (Grüne)
- Datum
- 16.03.2021
- Erstellt
- 16.03.2021 14:37