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AN/0388/2022

Kostenlose Toiletten in Köln für alle – unabhängig vom Geschlecht

SPD Antrag nach § 3 17.02.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sitzung am 14.03.2022, TOP 2.1

SPD Antrag nach § 3

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SPD Antrag nach § 3

5664 Zeichen

An die Vorsitzende des Ausschusses  
für die Gleichstellung von Frauen und Männern 
Frau Teresa De Bellis-Olinger 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin:  
 
AN/0388/2022 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 14.03.2022 
 
Kostenlose Toiletten in Köln für alle – unabhängig vom Geschlecht 
Sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende,  
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die SPD -Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag in die Ta gesordnung des Ausschusses am 
14.03.2022 aufzunehmen: 
 
 
Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern beschließt:  
 
1. Die Verwaltung wirkt zeitnah darauf hin, dass alle Gebühren für die Nutzung öffentli-
cher Toilettenanlagen in Köln entfallen. Neben den kostenlosen Urinalen stehen damit 
zukünftig auch die öffentlichen Sitz-Toiletten kostenlos zur Verfügung. Bereits installier-
te Toiletten sollen umgerüstet werden, geplante bzw. neue City -WC Anlagen (CWC) 
und sogenannte „Stein-auf-Stein“-Anlagen (SAS) sollen von vornherein ein kostenloses 
Angebot bieten.  
2. Die Verwaltung wird gebeten, alle Möglichkeiten der Refinanzierung des Einnahmeaus-
falls in Höhe von ca. 200.000 Euro zu prüfen und umzusetzen. 
 
 
 
Begründung:  
 
Kritik daran, dass es in Köln allgeme in zu wenige öffentliche Toilettenanlagen gibt, hat es in 
den vergangenen Jahrzehnten immer wieder gegeben, weswegen der Rat bereits am 
17.12.2013 das Strategiepapier für ein ganzheitliches Toilettenkonzept in Köln beschlossen 
hat. Allerdings geht aus dem Evaluierungsbericht zum Strategiepapier von 2017 hervor, dass 
sehr wenige feste Toilettenanlagen neu gebaut wurden – insbesondere mangelt es in Köln 
stark an im ganzen Jahr verfügbaren Toilettenanlagen, die von allen Menschen unabhängig 
vom Geschlecht genu tzt werden können. Laut Antwort auf die Anfrage der SPD -Fraktion 
„Sachstand der Umsetzung des  Toilettenkonzeptes Köln“ vom 21.06.2021 wurden seit dem 
Evaluierungsbericht nur vier neue Standorte in Betrieb genommen: Marktplatz Brück, Jahn-

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wiese, Severinswall sowie Turkuplatz. Öffentliche Pissoirs wurden hingegen an vielen Stellen 
errichtet, um den Klagen über „Wildpinkler" entgegenzuwirken. So kommt es, dass schon vor 
der Pandemie eine deutlich geringere Versorgung von öffentlichen Toiletten für Frauen und 
Mädchen gegenüber Jungen und Männern in Köln zementiert wurde. 
 
Hinzu kommt, dass öffentliche Pissoirs in der Stadt Köln kostenlos genutzt werden können, 
jedoch für die Nutzung der öffentlichen Sitztoiletten eine Gebühr von 50 Cent erhoben wird. 
Dadurch werden Menschen benachteiligt, denen die Nutzung von Pissoirs nur schwer mög-
lich ist – vor allem Frauen, aber auch Trans* sowie intergeschlechtliche und nichtbinäre 
Menschen. 
 
Die Verwaltung verteidigt die Einrichtung von kostenfreien Anlagen für Männer und Jungen, 
weil sie als ordnungspolitische Maßnahme in Kauf genommen werden müssten. Ein kosten-
pflichtiges Urinal würde nicht angenommen und das Problem „Wildpinkeln" somit nicht besei-
tigt. Dieses Konzept habe sich bewährt, „um das persönliche Fehlverhalten in der Öffentlich-
keit einzudämmen und in Teilen sogar zu verhindern“. Das heißt mit anderen Worten: Die 
Personen, denen die Nutzung von Pissoirs unmöglich ist, finanzieren über die einseitigen 
Toilettengebühren das Fehlverhalten der Männer. 
 
Doch dadurch, dass das Problem einem spezifischen Geschlecht zugeordnet werden kann, 
kann nicht von einem bloß „persönlichen Fehlverhalten“ ausgegangen werden. Immerhin 
benachteiligt die einseitige Gebührenerhebung eine ganze Geschlechtsgruppe. Zudem 
kommt das Wildpinkeln bei allen anderen Geschlechtern prinzipiell auch vor. Das Vorhalten 
von spezifischen Männertoiletten widerspricht der tragenden Idee zur zunehmenden Einrich-
tung von Unisextoiletten. Diese „verwandelten“ sich dadurch tendenziell in „Alle -außer-
Männer“-Toiletten.  
 
Um die Ungleichbehandlung der Geschlechter in der öffentlichen Toilettenfrage zu beenden, 
nannte die Verwaltung zwei Lösungen: Die Gebührenerhebung für alle oder für niemanden. 
Letzteres sei deswegen problematisch, weil sich das Konzept dann nicht mehr selbst finan-
ziere sowie Zweckentfremdungen der frei zugänglichen Räume und daraus abzuleitende 
Folgekosten nach sich ziehe.  
 
Doch auch das rechtfertigt keine Ungleichbehandlung der Geschlechter. Eine berechtigte 
Frage ist auch, warum die öffentliche Bereitstellung von Toiletten als Finanzierungsproblem 
gesehen wird, statt diese als selbstverständlich und als öffentliche Daseinsvorsorge aufzu-
fassen. Der Einnahmeausfall von rd. € 200.000 könnte zudem mit den Aufwandsersparnis-
sen durch Wegfall des Person alaufwands zum Bereithalten, technischen Betreuen der Ein-
nahmeautomaten und der Verwaltung und Abwicklung der Münzeinnahmen gegengerechnet 
werden.  
 
Die Erhebung der Gebühr ist nach alledem nicht nur eine ungerechtfertigte Diskriminierung, 
sondern sie kann im schlimmsten Fall auch dazu beitragen, dass die betroffenen Personen 
sich aus dem öffentlichen Raum zurückziehen, auch weil es für sie sowieso schon zu wenige 
öffentliche Toiletten gibt. 
 
Deshalb fordern wir die Bere itstellung von sicheren und hygienischen öffentlichen Toiletten 
zur kostenlosen Nutzung für alle Menschen, unabhängig von ihrem Geschlecht.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Mike Homann  
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

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Beratungsverlauf (1)

14.03.2022 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Turkuplatz
  • Severinswall

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Details

Aktenzeichen
AN/0388/2022
Typ
SPD Antrag nach § 3
Datum
17.02.2022
Erstellt
17.02.2022 12:24