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4218/2018

Offensive zur Förderung des Instruments "Teilhabe am Arbeitsmarkt"

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 18.12.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.12.2018

Beantwortung einer Anfrage (Rat)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat)

4213 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/804 
 
Vorlagen-Nummer 18.12.2018 
 4218/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 18.12.2018 
 
Offensive zur Förderung des Instruments "Teilhabe am Arbeitsmarkt" 
Mit Schreiben vom 10.12.2018 bittet die CDU Fraktion um Beantwortung folgender Fragen. 
 
1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung das Pilotprojekt "Stadtteilservice Lindenthal" 
(3436/2018) auszuweiten? 
 
2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung in Abstimmung mit der LIGA den Aufbau von B e-
schäftigungsmöglichkeiten über einen langen Qualifizierungszeitraum mit einzelnen Qualifizie-
rungsetappen (vom Alltagsbegleiter bis hin zum Start einer regulären Ausbildung) in der Pfle-
ge zu ermöglichen und durch KomProArBeit und SGB II 16i) zu unterstützen? 
 
3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung durch KomProArBeit und SGB II 16i) in der Nähe 
von Spielplätzen Sanitäranlagen zu errichten und zu betreiben? 
 
4. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung durch KomProArBeit und SGB II 16i) die Sauber-
keit von Spielplätz zu verbessern? 
 
5. Welche Schritte müssen unternommen werden um zeitnah in diesen Aufgabenfeldern durch 
KomProArBeit und SGB II 16i) Projekte umzusetzen? 
 
 
Die Verwaltung nimmt zu der Anfrage wie folgt Stellung: 
 
Das Teilhabechancengesetz, das das SGB II unter anderem um den § 16i erweitert, wird am 
14.12.2018 abschließend im Bundesrat beraten und am 01.01.2019 in Kraft treten. Beim § 16i SGB II 
handelt sich erstmals nicht um ein befristetes Programm zur Integration von Langzeitarbeitslosen, das 
schnellstmöglich gefüllt werden muss, um Fördermittel einzuwerben. Vielmehr handelt es sich um ein 
neu geschaffenes Regelinstrument im SGB II, welches besonders arbeitsmarktfernen Menschen 
neue Chancen für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse und somit zur sozialen 
Teilhabe eröffnet. 
Die Verwaltung beabsichtigt, in Kooperation mit dem Jobcenter Köln, dieses Regelinstrument in ge-
eigneten Aufgabengebieten zu nutzen. Zu diesen können die in der Anfrage Genannten auch gehö-
ren.  
 
Zu 1. und 2. : 
 
Bei dem neu geschaffenen § 16i SGB II handelt es sich um eine individuelle Förderung in Abhängig-
keit der persönlichen Fähigkeiten des einzelnen Menschen. Es geht hierbei nicht um eine Gruppen-
maßnahme, in die Personen zugewiesen werden können. Vielmehr geht es um die Suche nach pass-
genauen Einzelarbeitsplätzen, die den Fähigkeiten und Kompetenzen des Einzelnen entsprechen.

2 
 
Daher ist es nicht zielführend konkrete Branchen festzulegen. 
Die Verwaltung prüft aktuell die möglichen Bedarfe der einzelnen Dienststellen (das schließt eine 
Ausweitung des Modell „Lindenthal“ sowie den Bereich Pflege mit ein) und wird im ersten Quartal die 
Ergebnisse dem AVR mitteilen. Vorbereitende Gespräche sind bereits für Januar terminiert. Es wer-
den dadurch Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose erörtert und ggf. zusätzliche inner-
halb der Stadtverwaltung geschaffen. 
 
Über den § 16i SGB II können Qualifizierungen in Höhe von bis zu 3.000,00 € je Förderfall übernom-
men werden. Ob weitere Qualifizierungen erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab. Eine Übernahme 
der zusätzlich entstehenden Kosten kann durch KomProArBeit geprüft und ggf. finanziert werden. Die 
Übernahme in ein Ausbildungsverhältnis beendet die Beschäftigung über § 16i SGB II und ist eben-
falls ein wünschenswertes Ziel hinsichtlich der dauerhaften Integration von Langzeitarbeitslosen in 
den ersten Arbeitsmarkt. 
 
Zu 3. und 4.  
 
In wieweit Sanitäranlagen in der Nähe von Spielplätzen errichtet werden können, muss durch die 
Verwaltung geprüft werden. 
Bei der Betreibung solcher Anlagen sowie hinsichtlich der Verbesserung der Sauberkeit von Spiel-
plätzen könnte grundsätzlich die KGAB als Dienstleister für die Verwaltung fungieren. 
 
Zu 5.: 
 
Sobald seitens der Verwaltung konkrete Stellen- und Aufgabenbeschreibungen gefertigt wurden, 
werden diese mit dem Jobcenter Köln besprochen. Anschließend kann mit den Absprachen hinsicht-
lich Auswahl und Besetzung der Stellen mit nach § 16i SGB II förderfähigen Menschen begonnen 
werden. 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

18.12.2018 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4218/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
18.12.2018
Erstellt
17.12.2018 10:05