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2352/2017

5-Jahresprogramm der Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen, Innenstadt

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 02.01.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 25.01.2018, TOP 5.7

Anlage 2.1.BV- Innenstadt_WoBau_neu

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1.1.BV- Innenstadt_Gewerbe und Erschließung

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Anlage 2.1.BV- Innenstadt_WoBau_neu

566 Zeichen

Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Fünfjahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen
Maßnahmenprogramm 2018-2022 ff
Stadtbezirk 1
Finanzstelle         6601-1201-1-8611 (Erschließung Innenstadt- Wobau 2015)
Ortslage Straße von
bis
Baurecht /
B-Plan-Nr.
Projekt-Nr. /
WoBau 2015
Grund-
erwerb 
erforder-
lich?
Kosten Bedarf
2018
Bedarf
2019-2021
Bedarf
2022 ff.
Altstadt Süd Tel-Aviv-Straße / 
Perlengraben
Mengelbergstraße (Verbindung 
zwischen Tel-Aviv- und 
Perlengraben)
Restausbau W 101-010 nein 100.000 50.000 50.000 0
50.000 50.000 0
I
Insgesamt:
- Anlage 2.1.BV -

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4612 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/660/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2352/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
5-Jahresprogramm der Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen, Innenstadt 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt stellt den Bedarf für die Erschließungs- und Wohnungsbaumaß-
nahmen mit bezirklicher Bedeutung für die Jahre 2018 ff. entsprechend der Anlagen fest und beauf-
tragt die Verwaltung - vorbehaltlich der Rechtskraft der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 - mit der 
Umsetzung dieser Maßnahmen. 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   150.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja z.Zt. unbekannt 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   3.000 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   z.Zt. unbekannt 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung sind durch die jeweilige 
Bezirksvertretung zu beschließen. Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen mit überbezirkli-
cher Bedeutung sind durch den Verkehrsausschuss zu beschließen. 
 
Die zu beschließenden Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen sind den beigefügten Anlagen 
zu entnehmen. Der Gesamtbedarf stellt sich wie folgt dar: 
 
   Haushaltsjahr Haushaltsjahre Haushaltsjahre 
   2018   2019-2021  2022 ff 
 
 
Erschließung  100.000 €  2.200.000 €  510.000 € 
 
Wohnungsbau   50.000 €       50.000 €   0 € 
 
 
Insgesamt  150.000 €  2.250.000 €  510.000 € 
 
 
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Investitionen sind im Haushaltsplan 2018 sowie der Mittel-
fristplanung 2019-2021 im Teilfinanzplan 1201 Straßen, Wege, Plätze veranschlagt und stehen bei 
Bedarf zur Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2018 kann sich der Ansatz gegebenenfalls noch um 
eine mögliche Ermächtigungsübertragung aus dem Jahr 2017 erhöhen. Darüber hinaus bestehende 
Differenzen zu dem Haushaltsansatz 2018 können im Bedarfsfall im Rahmen der flexiblen Mittelbe-
wirtschaftung unterjährig ausgeglichen werden. Sofern sich die Maßnahmen auf den Zeitraum der 
Mittelfristplanung (2019-2021) oder darüber hinaus erstrecken, erfolgt eine bedarfsgerechte und 
budgetneutrale Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplan-Aufstellungsverfahren 2019 ff.

3 
 
Sofern Maßnahmen aufgrund des Planungsfortschritts früher als dargestellt realisiert werden können, 
werden die erforderlichen Mittel im Rahmen der flexiblen Mittelbewirtschaftung zwischen den ver-
schiedenen Finanzstellen zur Ansatzverstärkung haushaltsneutral umgeschichtet. 
 
Weiterhin ist der Durchführungszeitraum der einzelnen Maßnahmen (2018 – 2022 ff.) dargestellt. Hier 
kann es jedoch zu Verzögerungen kommen, da die Durchführung des Straßenbaus von vielen Fakto-
ren, wie z. B. Grunderwerb oder Fertigstellung der Entwässerungseinrichtungen der Stadtentwässe-
rungsbetriebe abhängig ist. 
 
Kleinere Erschließungsmaßnahmen, die je nach Fortgang der Bebauung in den einzelnen Bereichen 
(z. B. Reststücke von Erschließungsstraßen oder Gehwegen) durchzuführen sind, werden nicht expli-
zit im Erschließungsprogramm aufgeführt. Eine Veranschlagung über eine längere Zeit im Voraus ist 
in diesen Fällen nicht möglich, da häufig sehr kurzfristig reagiert werden muss. Die Finanzierung die-
ser Maßnahmen erfolgt aus dem Erschließungsbudget des entsprechenden Stadtbezirks. 
 
Sollten im Laufe des Jahres 2018 zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung stehen oder sich Maßnah-
men verzögern, wird die Verwaltung diese Mittel vordringlich für den Abschluss von Maßnahmen aus 
früheren Erschließungsprogrammen verwenden. Dabei wird es sich in erster Linie um solche Maß-
nahmen handeln, die zur Begründung der Erschließungsbeitragspflicht fertig gestellt werden müssen 
oder die aus Verkehrssicherheitsgründen zwingend erforderlich sind. 
 
Weitere Erläuterungen, Übersichten siehe folgende Anlagen: 
 
Anlage 1.1.BV Aufstellung der Erschließungsmaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung 
Anlage 2.1.BV Aufstellung der Wohnungsbaumaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung

Anlage 1.1.BV- Innenstadt_Gewerbe und Erschließung

592 Zeichen

Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Fünfjahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen
Maßnahmenprogramm 2018-2022 ff
Stadtbezirk 1
Finanzstelle         6601-1201-1-8001 (Erschließung Bezirk 1- Innenstadt)
Ortslage Straße von
bis
Baurecht /
B-Plan-Nr.
Projekt-Nr. /
WoBau 2015
Grund-
erwerb 
erforder-
lich?
Kosten Bedarf
2018
Bedarf
2019-2021 
Bedarf 
2022 ff
Innenstadt/ Deutz Kyllstraße Alteburger Platz -
Alteburger Straße
Restausbau BPl.-Nr. 67428/02 nein 510.000 0 0 510.000
Innenstadt/ Deutz MesseCityKöln 2.300.000 100.000 2.200.000
100.000 2.200.000 510.000
I
Insgesamt:
- Anlage 1.1.BV -

Beratungsverlauf (1)

25.01.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2352/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
02.01.2018
Erstellt
03.08.2017 00:27