2352/2017
5-Jahresprogramm der Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen, Innenstadt
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Anlage 2.1.BV- Innenstadt_WoBau_neu
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Amt für Straßen und Verkehrstechnik Fünfjahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen Maßnahmenprogramm 2018-2022 ff Stadtbezirk 1 Finanzstelle 6601-1201-1-8611 (Erschließung Innenstadt- Wobau 2015) Ortslage Straße von bis Baurecht / B-Plan-Nr. Projekt-Nr. / WoBau 2015 Grund- erwerb erforder- lich? Kosten Bedarf 2018 Bedarf 2019-2021 Bedarf 2022 ff. Altstadt Süd Tel-Aviv-Straße / Perlengraben Mengelbergstraße (Verbindung zwischen Tel-Aviv- und Perlengraben) Restausbau W 101-010 nein 100.000 50.000 50.000 0 50.000 50.000 0 I Insgesamt: - Anlage 2.1.BV -
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/660/2 Vorlagen-Nummer 2352/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 5-Jahresprogramm der Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen, Innenstadt Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt stellt den Bedarf für die Erschließungs- und Wohnungsbaumaß- nahmen mit bezirklicher Bedeutung für die Jahre 2018 ff. entsprechend der Anlagen fest und beauf- tragt die Verwaltung - vorbehaltlich der Rechtskraft der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 - mit der Umsetzung dieser Maßnahmen. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 150.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja z.Zt. unbekannt Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 3.000 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten z.Zt. unbekannt Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung sind durch die jeweilige Bezirksvertretung zu beschließen. Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen mit überbezirkli- cher Bedeutung sind durch den Verkehrsausschuss zu beschließen. Die zu beschließenden Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen. Der Gesamtbedarf stellt sich wie folgt dar: Haushaltsjahr Haushaltsjahre Haushaltsjahre 2018 2019-2021 2022 ff Erschließung 100.000 € 2.200.000 € 510.000 € Wohnungsbau 50.000 € 50.000 € 0 € Insgesamt 150.000 € 2.250.000 € 510.000 € Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Investitionen sind im Haushaltsplan 2018 sowie der Mittel- fristplanung 2019-2021 im Teilfinanzplan 1201 Straßen, Wege, Plätze veranschlagt und stehen bei Bedarf zur Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2018 kann sich der Ansatz gegebenenfalls noch um eine mögliche Ermächtigungsübertragung aus dem Jahr 2017 erhöhen. Darüber hinaus bestehende Differenzen zu dem Haushaltsansatz 2018 können im Bedarfsfall im Rahmen der flexiblen Mittelbe- wirtschaftung unterjährig ausgeglichen werden. Sofern sich die Maßnahmen auf den Zeitraum der Mittelfristplanung (2019-2021) oder darüber hinaus erstrecken, erfolgt eine bedarfsgerechte und budgetneutrale Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplan-Aufstellungsverfahren 2019 ff. 3 Sofern Maßnahmen aufgrund des Planungsfortschritts früher als dargestellt realisiert werden können, werden die erforderlichen Mittel im Rahmen der flexiblen Mittelbewirtschaftung zwischen den ver- schiedenen Finanzstellen zur Ansatzverstärkung haushaltsneutral umgeschichtet. Weiterhin ist der Durchführungszeitraum der einzelnen Maßnahmen (2018 – 2022 ff.) dargestellt. Hier kann es jedoch zu Verzögerungen kommen, da die Durchführung des Straßenbaus von vielen Fakto- ren, wie z. B. Grunderwerb oder Fertigstellung der Entwässerungseinrichtungen der Stadtentwässe- rungsbetriebe abhängig ist. Kleinere Erschließungsmaßnahmen, die je nach Fortgang der Bebauung in den einzelnen Bereichen (z. B. Reststücke von Erschließungsstraßen oder Gehwegen) durchzuführen sind, werden nicht expli- zit im Erschließungsprogramm aufgeführt. Eine Veranschlagung über eine längere Zeit im Voraus ist in diesen Fällen nicht möglich, da häufig sehr kurzfristig reagiert werden muss. Die Finanzierung die- ser Maßnahmen erfolgt aus dem Erschließungsbudget des entsprechenden Stadtbezirks. Sollten im Laufe des Jahres 2018 zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung stehen oder sich Maßnah- men verzögern, wird die Verwaltung diese Mittel vordringlich für den Abschluss von Maßnahmen aus früheren Erschließungsprogrammen verwenden. Dabei wird es sich in erster Linie um solche Maß- nahmen handeln, die zur Begründung der Erschließungsbeitragspflicht fertig gestellt werden müssen oder die aus Verkehrssicherheitsgründen zwingend erforderlich sind. Weitere Erläuterungen, Übersichten siehe folgende Anlagen: Anlage 1.1.BV Aufstellung der Erschließungsmaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung Anlage 2.1.BV Aufstellung der Wohnungsbaumaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung
Anlage 1.1.BV- Innenstadt_Gewerbe und Erschließung
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Amt für Straßen und Verkehrstechnik Fünfjahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen Maßnahmenprogramm 2018-2022 ff Stadtbezirk 1 Finanzstelle 6601-1201-1-8001 (Erschließung Bezirk 1- Innenstadt) Ortslage Straße von bis Baurecht / B-Plan-Nr. Projekt-Nr. / WoBau 2015 Grund- erwerb erforder- lich? Kosten Bedarf 2018 Bedarf 2019-2021 Bedarf 2022 ff Innenstadt/ Deutz Kyllstraße Alteburger Platz - Alteburger Straße Restausbau BPl.-Nr. 67428/02 nein 510.000 0 0 510.000 Innenstadt/ Deutz MesseCityKöln 2.300.000 100.000 2.200.000 100.000 2.200.000 510.000 I Insgesamt: - Anlage 1.1.BV -
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2352/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 02.01.2018
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27