Mandari Insight

0648/2026

Erweiterung des Bildungsgangs Berufsfachschule Typ I am Berufskolleg Porz von einem auf zwei Züge

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 02.04.2026

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.05.2026, TOP 10.7

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Stellungnahme der Schulkonferenz

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

597 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Erweiterung des Bildungsgangs erfolgt zur bedarfsgerechten Versorgung der schulpflichtigen 
Schüler*innen.

Beschlussvorlage Rat

5669 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0648/2026 
Freigabedatum 
 02.04.2026 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erweiterung des Bildungsgangs Berufsfachschule Typ I am Berufskolleg Porz von 
einem auf zwei Züge  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) die 
Erweiterung des Bildungsgangs (Vollzeit) Einjährige Berufsfachschule Typ I im Fachbereich 
Technik/ Naturwissenschaft gemäß APO-BK Anlage B 1 um einen Zug von 1 auf 2 Züge zum 
01.08.2026 am Berufskolleg Porz, Hauptstraße 426-428, 51143 Köln, Schulnummer 175808. 
2. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer. 4 Verwal-
tungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. 
 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 27.04.2026 
Rat 12.05.2026

2 
Begründung: 
1. Hintergrund 
Für Schüler*innen mit einem ersten allgemeinbildenden Schulabschluss, die noch schulpflich-
tig, aber nicht beruflich orientiert sind, müssen die Kölner Berufskollegs Angebote bereithalten. 
Das Angebot „Einjährige Berufsfachschule im Bereich Technik/ Naturwissenschaft“ in der Fach-
richtung Ingenieurtechnik bietet erste berufliche Orientierung und den Erwerb spezifischer be-
ruflicher Kompetenzen sowie die Möglichkeit zum Erwerb eines erweiterten ersten Schulab-
schlusses. 
Die Einjährige Berufsfachschule im Bereich Technik/ Naturwissenschaft in der Fachrichtung In-
genieurtechnik ist derzeit ein Schulversuch. Hier werden drei Gewerke (Metalltechnik, Bau- und 
Holztechnik und Elektrotechnik) zusammengeführt und bieten den Schüler*innen so umfas-
sende Einblicke in verschiedene Berufsfelder. Die Berufsfachschule Typ II im Bereich Technik/ 
Naturwissenschaft in der Fachrichtung Ingenieurtechnik wird am Berufskolleg Porz bereits an-
geboten, so dass eine Erweiterung dieser Fachrichtung auch auf die Berufsfachschule Typ I ein 
durchgängiges Angebot für die Schüler*innen sicherstellen würde.   
Die Erweiterung des Bildungsgangs von einem auf zwei Züge wird darüber hinaus notwendig, 
da ein Teil der Schüler*innen, die Zielgruppe dieses Bildungsangebots sind, bisher im Bereich 
der vollzeitschulischen Form der Ausbildungsvorbereitung aufgenommen wurde. Dies war bei 
Schüler*innen, die bereits einen ersten allgemeinbildenden Schulabschluss erworben haben, 
immer eine Einzelfallentscheidung der Schulleitung gemäß VV 22.3 zu § 22 Abs. 3 Anlage A 
APO-BK. Aufgrund der gestiegenen Schüler*innenzahlen in diesem Bereich lässt das Ministe-
rium für Schule und Bildung des Landes NRW diese Ausnahmeregelung jedoch nicht mehr zu. 
Für diese Schüler*innen müssen nun zusätzliche Platzkapazitäten in anderen Bildungsgängen 
geschaffen werden. Eine weitere Zielgruppe sind junge, noch schulpflichtige Ausbildungsabb-
recher*innen – auch für diese müssen ausreichend Platzkapazitäten zur beruflichen Orientie-
rung und Erfüllung der Schulpflicht in der Sekundarstufe II bereitgestellt werden. 
Um ein bedarfsgerechtes Angebot für alle Schüler*innen in der Stadt Köln bereitzustellen, ist 
die Erweiterung des Bildungsgangs notwendig. 
 
2. Beteiligung der Schulkonferenz 
Die Stellungnahme der Schulkonferenz ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt, die 
Schulkonferenz hat der Erweiterung des Bildungsgangs zugestimmt. 
 
3. Zur personellen und räumlichen Situation 
Die erforderlichen Unterrichts- und Fachräume sowie die benötigte Ausstattung sind am Berufs-
kolleg Porz vorhanden. Die erforderlichen Lehrkräfte für den Bildungsgang stehen zur Verfü-
gung. 
 
4. Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern 
§ 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und 
gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes 
Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planun-
gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu 
verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 
80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger 
von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen. 
Durch die unter Punkt 1 erläuterte, veränderte Handhabung im Umgang mit Schüler*innen mit 
einem ersten berufsqualifizierenden Schulabschluss durch das Ministerium für Schule und Bil-
dung des Landes Nordrhein-Westfalen kommt dieser Bedarf an Erweiterung zustande. Die In-
anspruchnahme des Bildungsgangs verschiebt sich nur in Richtung BFS Typ I anstelle der voll-
zeitschulischen Ausbildungsvorbereitung. Daher verzichtet die Stadt Köln in diesem Fall auf die 
Abstimmung mit den Nachbarschulträgern. Es kann angenommen werden, dass die Erweite-
rung des Bildungsganges keine Auswirkungen auf die Nachbarschulträger hat. 
 
5. Anordnung der sofortigen Vollziehung 
Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte

3 
Rechtsmittel Einzelner gegen die Änderung der BFS Typ I am Berufskolleg Porz, Hauptstraße 
426-428, 51143 Köln, zu e inem erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen 
Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen 
wird. Im Übrigen liegt es im Interesse der potenziellen Schüler*innen, frühzeitig Klarheit über 
das zukünftige Schulangebot zu haben. 
Daher ist bei Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziffer 4 
Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 – Stellungnahme der Schulkonferenz

Anlage 2 - Stellungnahme der Schulkonferenz

297 Zeichen

BERUFSKOLLEG KÖLN-PORZ 
9. Einrichtung neuer Bildungsgänge
Hauptstraße 426 - 428 
51143 Köln 
Telefon: 02203-95592-0 
Telefax: 02203-95592-11 
• BFS 1 (Berufsfachschule TYP 1 - Fachrichtung Ingenieurtechnik)
nach kurzer Aussprache erfolgt die
Abstimmung: einstimmig mit Ja
10. Anträge / Beschlüsse

Beratungsverlauf (2)

27.04.2026 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
12.05.2026 Rat
TOP 10.7 Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0648/2026
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
02.04.2026
Erstellt
04.03.2026 11:41