0648/2026
Erweiterung des Bildungsgangs Berufsfachschule Typ I am Berufskolleg Porz von einem auf zwei Züge
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Erweiterung des Bildungsgangs erfolgt zur bedarfsgerechten Versorgung der schulpflichtigen Schüler*innen.
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 0648/2026 Freigabedatum 02.04.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erweiterung des Bildungsgangs Berufsfachschule Typ I am Berufskolleg Porz von einem auf zwei Züge Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) die Erweiterung des Bildungsgangs (Vollzeit) Einjährige Berufsfachschule Typ I im Fachbereich Technik/ Naturwissenschaft gemäß APO-BK Anlage B 1 um einen Zug von 1 auf 2 Züge zum 01.08.2026 am Berufskolleg Porz, Hauptstraße 426-428, 51143 Köln, Schulnummer 175808. 2. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer. 4 Verwal- tungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. Ausschuss Schule und Weiterbildung 27.04.2026 Rat 12.05.2026 2 Begründung: 1. Hintergrund Für Schüler*innen mit einem ersten allgemeinbildenden Schulabschluss, die noch schulpflich- tig, aber nicht beruflich orientiert sind, müssen die Kölner Berufskollegs Angebote bereithalten. Das Angebot „Einjährige Berufsfachschule im Bereich Technik/ Naturwissenschaft“ in der Fach- richtung Ingenieurtechnik bietet erste berufliche Orientierung und den Erwerb spezifischer be- ruflicher Kompetenzen sowie die Möglichkeit zum Erwerb eines erweiterten ersten Schulab- schlusses. Die Einjährige Berufsfachschule im Bereich Technik/ Naturwissenschaft in der Fachrichtung In- genieurtechnik ist derzeit ein Schulversuch. Hier werden drei Gewerke (Metalltechnik, Bau- und Holztechnik und Elektrotechnik) zusammengeführt und bieten den Schüler*innen so umfas- sende Einblicke in verschiedene Berufsfelder. Die Berufsfachschule Typ II im Bereich Technik/ Naturwissenschaft in der Fachrichtung Ingenieurtechnik wird am Berufskolleg Porz bereits an- geboten, so dass eine Erweiterung dieser Fachrichtung auch auf die Berufsfachschule Typ I ein durchgängiges Angebot für die Schüler*innen sicherstellen würde. Die Erweiterung des Bildungsgangs von einem auf zwei Züge wird darüber hinaus notwendig, da ein Teil der Schüler*innen, die Zielgruppe dieses Bildungsangebots sind, bisher im Bereich der vollzeitschulischen Form der Ausbildungsvorbereitung aufgenommen wurde. Dies war bei Schüler*innen, die bereits einen ersten allgemeinbildenden Schulabschluss erworben haben, immer eine Einzelfallentscheidung der Schulleitung gemäß VV 22.3 zu § 22 Abs. 3 Anlage A APO-BK. Aufgrund der gestiegenen Schüler*innenzahlen in diesem Bereich lässt das Ministe- rium für Schule und Bildung des Landes NRW diese Ausnahmeregelung jedoch nicht mehr zu. Für diese Schüler*innen müssen nun zusätzliche Platzkapazitäten in anderen Bildungsgängen geschaffen werden. Eine weitere Zielgruppe sind junge, noch schulpflichtige Ausbildungsabb- recher*innen – auch für diese müssen ausreichend Platzkapazitäten zur beruflichen Orientie- rung und Erfüllung der Schulpflicht in der Sekundarstufe II bereitgestellt werden. Um ein bedarfsgerechtes Angebot für alle Schüler*innen in der Stadt Köln bereitzustellen, ist die Erweiterung des Bildungsgangs notwendig. 2. Beteiligung der Schulkonferenz Die Stellungnahme der Schulkonferenz ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt, die Schulkonferenz hat der Erweiterung des Bildungsgangs zugestimmt. 3. Zur personellen und räumlichen Situation Die erforderlichen Unterrichts- und Fachräume sowie die benötigte Ausstattung sind am Berufs- kolleg Porz vorhanden. Die erforderlichen Lehrkräfte für den Bildungsgang stehen zur Verfü- gung. 4. Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planun- gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen. Durch die unter Punkt 1 erläuterte, veränderte Handhabung im Umgang mit Schüler*innen mit einem ersten berufsqualifizierenden Schulabschluss durch das Ministerium für Schule und Bil- dung des Landes Nordrhein-Westfalen kommt dieser Bedarf an Erweiterung zustande. Die In- anspruchnahme des Bildungsgangs verschiebt sich nur in Richtung BFS Typ I anstelle der voll- zeitschulischen Ausbildungsvorbereitung. Daher verzichtet die Stadt Köln in diesem Fall auf die Abstimmung mit den Nachbarschulträgern. Es kann angenommen werden, dass die Erweite- rung des Bildungsganges keine Auswirkungen auf die Nachbarschulträger hat. 5. Anordnung der sofortigen Vollziehung Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte 3 Rechtsmittel Einzelner gegen die Änderung der BFS Typ I am Berufskolleg Porz, Hauptstraße 426-428, 51143 Köln, zu e inem erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Im Übrigen liegt es im Interesse der potenziellen Schüler*innen, frühzeitig Klarheit über das zukünftige Schulangebot zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. Anlagen Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 – Stellungnahme der Schulkonferenz
Anlage 2 - Stellungnahme der Schulkonferenz
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BERUFSKOLLEG KÖLN-PORZ 9. Einrichtung neuer Bildungsgänge Hauptstraße 426 - 428 51143 Köln Telefon: 02203-95592-0 Telefax: 02203-95592-11 • BFS 1 (Berufsfachschule TYP 1 - Fachrichtung Ingenieurtechnik) nach kurzer Aussprache erfolgt die Abstimmung: einstimmig mit Ja 10. Anträge / Beschlüsse
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0648/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 02.04.2026
- Erstellt
- 04.03.2026 11:41