2099/2018
Beantwortung der Fragen von Herrn RM Brust aus der Sitzung des Betriebsausschusses Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Köln vom 29.05.2018
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/671/4 Vorlagen-Nummer 22.06.2018 2099/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 18.09.2018 Beantwortung der Fragen von Herrn RM Brust aus der Sitzung des Betriebsausschusses Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Köln vom 29.05.2018 TOP A -Tragischer Unfall am 28.05.2018 mit Müllfahrzeug der AWB Herr Brust bittet, darüber zu informieren, welche Fahrzeuge beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen und bei der Feuerwehr eingesetzt werden. In diesem Zusammenhang gebe es viele Nachfragen bei der Politik, wie städtische Fahrzeuge ausgerüstet seien. Antwort der Verwaltung: Sachstand bei der Feuerwehr Köln (Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr): 1. Die Fahrzeuge der FW Köln sind bis dato mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Spiegeln (Weit- winkelspiegel, Überwachung Tot Raum vor dem LKW) ausgestattet. 2. Abbiege- Assistenz- Systeme sind derzeit weder vorhanden noch waren sie bisher bei der Feuer- wehr in der Planung. 3. Automatische Abbiege- Assistenz- Systeme: Die Technik basiert auf Radarsensoren auf der Beifahrerseite. Die Sensoren messen den Abstand und die Geschwindigkeit von Fahrzeugen neben dem Lkw und errechnen die Kollisionswahr- scheinlichkeit. Das System kann die komplette Länge des Lkw überwachen, inklusive Auflieger oder Anhänger – plus zwei Meter vor und einen Meter hinter dem Truck. Auf der Beifahrerseite wird eine 3,75 Meter breite Zone überwacht, das entspricht etwa einer Autobahnfahrspur. Entdeckt das Radar ein Objekt, wird der Fahrer in mehreren Gefahrenstufen gewarnt. Wenn sich ein Rad- fahrer oder Fußgänger in der Gefahrenzone aufhält, leuchten in der A-Säule auf der Beifahrerseite LED-Leuchtsignale gelb auf. Erkennt das System eine Kollisionsgefahr, etwa bei gesetztem Blinker oder Lenkeinschlag, blinkt die LED-Leuchte mit höherer Leuchtkraft rot und es ertönt ein Warnton über einen Lautsprecher der Radioanlage. Diese Systeme müssten bei ca. 140 „großen“ Feuerwehrfahrzeugen installiert werden. Die Kosten betragen für ein Neufahrzeug ca. 2.000 – 2.300 €, für eine Nachrüstung ca. 2.800 – 3.300 €. 4. Bei der Bewertung ist zu bedenken, dass Feuerwehrfahrzeuge im Einsatz durch die Nutzung von Blaulicht und Martinshorn hohe Aufmerksamkeit erzeugen. Außerdem haben sie, vor allem bei der Freiwilligen Feuerwehr, sehr geringe Laufleistungen im Vergleich zu Müllfahrzeugen oder Paket- dienstfahrzeugen. 2 Sachstand beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen: Bei 67 werden seit 2014 alle neuen Nutzfahrzeuge und LKW, die einen komplexen unüberschauba- ren Aufbau besitzen, mit Rückfahrkameras ausgestattet. Dies betrifft z.B. die Werkstattwagen der Schreinerei, die LKW mit Ladekran oder auch die Hakenlift-Containerfahrzeuge. Die LKW mit Tele- skop-Arbeitsbühne aus 2013 sind dagegen noch ohne Rückfahrkamera ausgestattet, da sich hier der Arbeitskorb im eingefahrenen Transportzustand noch hinter dem eigentlichen Fahrzeug befindet. In diesem Bereich Baumpflege sind die Mitarbeiter allerdings angewiesen Rückwärtsfahrten ausschließ- lich mit einem Einweiser zu tätigen. Alle LKW bei 67, die ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 7,49 t besitzen sind heute schon grundsätzlich mit Zusatzspiegeln ausgerüstet, die den toten Winkel minimieren. Abbiegeassistenten oder zusätzliche Kamerasysteme zur Minimierung des Unfallrisikos sind bei 67 derzeit nicht verbaut. Der in 2014 beschaffte 18 t LKW mit Ladekran aus der rechtsrheini- schen Baumpflegegruppe wird aber noch im Sommer 2018 mit einem Rundumsicht-Kamerasystem (360°) sowie einem Abbiegeassistenten mit optischem und akustischem Warnsignal ausgerüstet. Die 3 LKW 18 t mit Ladekran, deren Ersatzbeschaffung der Ausschuss für Umwelt und Grün am 29.05.2018 zugestimmt hat, werden planmäßig mit einem weiter gereiften Sicherungssystem ausge- rüstet und beschafft. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- 2099/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 22.06.2018
- Erstellt
- 18.06.2018 16:46