3068/2024
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktionen CDU und VOLT im Rat der Stadt Köln vom 04.09.2024 (AN/1184/2024) betreffend "Zukunftsorientierte Digitalisierungsförderung im kontext des Doppelhaushaltes"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle IX/IX/2 Vorlagen-Nummer 23.10.2024 3068/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Digitalisierungsausschuss 28.10.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage von der CDU-Fraktion und der Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln vom 04.09.2024 (AN/1184/2024) betreffend „Zukunftsorientierte Digitalisierungsförderung im Kontext des Doppelhaushaltes„ Im Kontext der Zukunftsorientierten Digitalisierungsförderung unter Beachtung des Doppel- haushaltes bitten CDU und Volt-Fraktion um Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Welche laufenden und geplanten Förderprojekte im Bereich Digitalisierung werden von der Stadt Köln finanziert und wie hoch sind die Kosten der einzelnen Projekte? Bitte aufteilen nach Förderprojekten, wo die Stadt nur einen Eigenanteil zahlt und nach Projekten, die von der Stadt und/oder der Köln Business voll finanziert werden. 2. Wie wird der Erfolg der Förderprojekte im Bereich Digitalisierung gemessen und welche Kri- terien werden dafür verwendet? 3. Wie oft werden die Fortschritte und Ergebnisse der Digitalisierungsprojekte evaluiert? 4. Wie plant die Stadt Köln, die Förderprogramme im Rahmen des kommenden Doppelhaus- halts zu finanzieren und weiterzuführen? 5. Gibt es Pläne, erfolgreiche Digitalisierungsprojekte im neuen Haushaltszyklus weiter auszu- bauen und weniger erfolgreiche zu streichen? Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: A) KölnBusiness: 1. Seit 2022 fördert KölnBusiness Maßnahmen zur Digitalisierung (und zu Klimaschutz) im Rahmen des eigenen Förderprogramms „Kölner Rahmen“. Es hat ein V olumen in Höhe von 150.000 Euro jährlich. 45 Projekte konnten in drei Jahren in Köln gefördert werden. Zudem veranstaltet KölnBusiness seit 2023 gemeinsam mit der IHK Köln, der Handwerks- kammer, dem Digital Hub Cologne sowie dem Mittelstands-Digitalzentrum Rheinland den „Digitaltag Kölner Unternehmen“. Der budgetierte Kostenanteil von KölnBusiness betrug in 2024 20.000 Euro. Geplant ist schließlich die Auflage eines Förderprogramms „twin transition fonds“ zur För- derung von Projekten zur digitalen und nachhaltigen Transformation der Kölner Kultur- und Kreativwirtschaft ab Herbst 2024 mit einem V olumen von 30.000 Euro p.a. 2. Der Erfolg des Digitaltag Kölner Unternehmen wird in Form einer feedback-Befragung un- ter den insgesamt 311 teilnehmenden Ausstellenden und Besuchenden gemessen. Neben spezifischen Fragen wird auf den NPS-score als vergleichbares Kriterium zurückgegriffen. Dieser lag unter den Besuchenden im Jahr 2024 bei 48. 2 Erfolgskriterium bei den Förderprogrammen „Kölner Rahmen“ und „twin transition fonds“ ist die Einhaltung der Förderbedingungen seitens der Antragsteller, die durch eine Jury bewer- tet werden. Als weiterer Erfolg wird die Ausschöpfung der Fördersumme durch eine genü- gend große Anzahl von Einreichungen und V ergaben von Fördermitteln. 3. Die Programme werden jährlich evaluiert. 4. Im vorläufigen Wirtschaftsplan der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH für das Jahr 2025 sind die genannten Maßnahmen aufgrund ihrer bisherigen sehr positiven Ergebnisse erneut berücksichtigt. Mit ihrer Zielgenauigkeit und den bisherigen positiven Bewertungen leisten die Formate einen wichtigen Beitrag zur Transformation der Wirtschaft zur Stärkung der wettbewerbs- und Innovationskraft sowie zur einem auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Geschäftsmodell. Bei einer Senkung des städtischen Zuschusses für KölnBusiness in den Haushaltsjahren ab 2025ff. muss eine Einschränkung geprüft werden. 5. Der geplante und im Herbst 2024 erstmals aufgelegte „twin transition fonds“ soll bei erfolg- reichem V erlauf auch in 2025ff. angeboten werden, um die Entwicklung der für Köln wichti- gen Kreativwirtschaft gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu unterstützen. B) Stadt Köln: 1. Zu den bekannten Förderprojekten im Bereich der Digitalisierung mit städtischem Eigenan- teil zählen derzeit lediglich un:box cologne – Deine Stadt, Deine Ideen Am 18.06.2020 hat der Rat in seiner 60. Sitzung unter Punkt 18.1 einstimmig der Teil- nahme der Stadt Köln an dem Förderaufruf „Modellprojekte Smart Cities“ des Bundesmi- nisterium des Innern und für Heimat (BMI), jetzt: Bundesministerium für Wohnen, Stadtent- wicklung und Bauwesen (BMWSB) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit dem Projekt un:box cologne zugestimmt (Vorlage 0970/2020). Die Förderquote beläuft sich da- bei auf 65%. Die Planung der Haushaltsmittel erfolgte im Rahmen des Ratsbeschlusses. Ziel der Modellprojekte “Smart Cities made in Germany” ist es, neben der Bereitstellung neuer Technologien für Bürger*innen praxisnahe Lösungsansätze im Dialog zwischen Poli- tik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zu erproben, umzusetzen und dabei die Lebensqualität der Menschen in bestehenden und neuen Stadtstrukturen zu verbessern. Die vom Bund zugesagten Fördermittel werden auf Basis eines Fördermittelprogrammes und anhand eines erstellten Kriterienkataloges an Externe weitergegeben. Die Mittel die- nen der Anschubfinanzierung für digitale Projekte zum zielgerichteten Einsatz und zur Ge- staltung digitaler Technologien in Köln sowie zur Steigerung der Akzeptanz digitaler ge- meinwohlorientierter Lösungen in der Stadtgesellschaft. Der dazu benötigte Prozess wurde durch ein im Vorfeld und als Teil der Förderung entwi- ckeltes Prozesspapier entwickelt. Die im Lauf des Prozesses ausgewählten Projekte erhalten im Maximum 50.000 EUR für die Umsetzung ihrer Projekte. Insgesamt wurden bislang 18 Projekte gefördert. Vier Pro- jekte dienten dabei während der Strategiephase als Muster um die Umsetzungsprozesse auf Wirksamkeit zu testen. Der diesjährige Auswahlprozess wird Ende November 2024 ab- geschlossen sein. 3 2. Digitale Projekte sind häufig durch einen hohen Komplexitätsgrad (zahlreiche Teilprojekte über verschiedene Handlungsfelder) gekennzeichnet. Bisherige Aktivitäten zeigen, dass mit zunehmender Komplexität der Projekte einfache Indikatoren zur Wirkungsmessung oft- mals nicht ausreichen. Der erfolgreiche Abschluss eines Projektes („Output“) führt zudem nicht zwingend zu einer entsprechenden Wirkung im Sinne einer (gewünschten) Verände- rung bei einer konkreten Zielgruppe („Outcome“) oder eines (gesellschaftlichen) Nutzens („Impact“). Die Städte Freiburg und Köln haben dazu 2021 ein gemeinsames Projekt gestartet, in dem sie agiles Management und die Orchestrierung von Smart-City-Projekten mit Unterstützung der sogenannten „OKR-Methode“ (Objectives and Key-Results-Framework) erproben. Die OKR-Methode wird in der Öffentlichen Verwaltung im Smart City Bereich als Manage- mentsystem zur zielgerichteten Wirkungsmessung und Zielorientierung eingesetzt (bei- spielsweise in Manchester im Rahmen der Initiativen zur Förderung einer klimafreundlichen lokalen Wirtschaft). Sie ermöglicht eine strukturierte Zielvereinbarung, die Festlegung von Erfolgsfaktoren und eine kontinuierliche Überprüfung der Zielerreichung. Kurzgefasst beruht die OKR-Methode auf der Festlegung von angestrebten Ergebniszielen (qualitativen Zielen, „Objectives“) und diesen zugeordneten Ergebnissen (quantitativen Zie- len, „Key Results“), die das jeweilige Ergebnisziel zeitlich und inhaltlich konkretisieren. In einem festgelegten Turnus werden die Festlegungen überprüft und neu festgelegt. Wäh- rend die OKR-Methode auf das für einen Zeitraum gesetzte Ziel fokussiert (was soll er- reicht werden?), werden Kennzahlen wie die „Key Performance Indicators“ (KPI) verwen- det, um die Leistung laufender Aktivitäten quantitativ zu messen. Im Rahmen des Projekts wurde bzw. wird die OKR-Methode in zwei Bereichen zur Wir- kungsmessung angewendet: Zum einen dient sie der internen zentralen Projektorganisa- tion, um das Gesamtprojekt un:box cologne zielgerichtet zu steuern und zu evaluieren. Hierbei werden die OKRs genutzt, um regelmäßig alle drei Monate die Organisations- strukturen und Aufgabenprozesse zu prüfen und weiterzuentwickeln. Das Ziel ist die effizi- ente und sich kontinuierlich weiterentwickelnde Ressourcennutzung im Zuge des Digitali- sierungsprojektes, wobei das Erstellen einer Blaupause als Vorgehensplan für interne Pro- jekte sowie andere Kommunen nach Projektabschluss angestrebt wird. Zum anderen die- nen die OKRs dazu, die angestrebte Wirkung des Gesamtprojekts kontinuierlich im Blick zu behalten und dezidiert nach Abschluss aller Zyklen bewerten zu können. Für die Messung der im jeweiligen Zyklus geförderten Einzelprojekterfolge wurde jedoch nach dem ersten Zyklus festgestellt, dass die Anwendung der OKR-Methodik für diesen Bereich nicht ideal geeignet ist. Stattdessen werden im kommenden Zyklus Key Results in Form von spezifischen KPIs (Key Performance Indicators) definiert. Diese sind in der tägli- chen Erfolgskontrolle sowohl für die geförderten Ideengeber*innen sowie das un:box-Pro- jektteam praktikabler, da die definierten KPIs so formuliert sind, dass sie von Beginn der Projektförderung den angestrebten Zielzustand der Einzelprojekte fixieren. Hiermit sind sie besser für die Abrechnung und mögliche Rückforderungen am Projektende geeignet, las- sen sich den Ideengeberinnen einfacher vermitteln und bieten eine feste Orientierung in der laufenden Projektumsetzung. Der KPI-Fortschritt wird im Rahmen der Implementie- rungsphase monatlich durch das un:box cologne Projektteam überprüft. 3. Die OKRs werden wöchentlich besprochen und regelmäßig alle drei Monate umfassend hinsichtlich ihres Fortschritts, der Zielerreichung und der angestrebten Wirkung überprüft sowie neu formuliert. Die definierten KPIs für die im jeweiligen Zyklus geförderten Einzel- projekte werden monatlich in der Implementphase durch das Projektteam geprüft. Zudem werden die KPIs sowie deren Erreichung in der Abschlusspräsentation vorgestellt. 4. Die Förderung für un:box cologne endet zum 31.12.2026.Für diesen Zeitraum ist die Finan- zierung des Prozesses gesichert. 5. Da die Verstetigung dieses Prozesses Hauptziel bei der damaligen Bewerbung war, wird derzeit geprüft, inwieweit a) das Förderprogramm durch den Bund verlängert werden kann 4 und b) inwieweit sich Partner*innen Bereit erklären eine Trägerschaft für den Prozess zu übernehmen und so einen Betrieb über das Ende des originären Förderzeitraumes hinaus zu gewährleisten. Gez. Haack
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3068/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 23.10.2024
- Erstellt
- 07.10.2024 08:41