1808/2025
Ersatzbeschaffung von Lager- Aufenthalts- und Umkleidecontainern auf den Sportliegenschaften der Stadt Köln
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 1808/2025 Freigabedatum 07.08.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ersatzbeschaffung von Lager-, Aufenthalts- und Umkleidecontainer sowie Modulbauten auf den Sportliegenschaften der Stadt Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss Der Rat beschließt im Wege des Rückholrechts gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 der Zuständig- keitsordnung der Stadt Köln und beauftragt die Verwaltung mit der Beschaffung von Lager- und Aufenthaltscontainern sowie Modulbauten für die Sportliegenschaften der Stadt Köln. Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen im Haus- haltsjahr 2025 in Höhe von 400.000 € und in 2026 in Höhe von 250.000 € im Teilfinanzplan des Sportamtes, Produktgruppe 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, in der Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-0-1100 - Be- schaffung von Containern. Rat 04.09.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 650.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025/2026 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 20.000€/32.5000€ € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Ziel der Beschaffung ist die kurzfristige Deckung der gestiegenen Raumbedarfe zur Versor- gung der Mitarbeitenden des Sportamtes der Stadt Köln auf den Sportliegenschaften vor dem Hintergrund des baulichen Zustands vieler Mietcontainer nach der bereits sehr langen Stand- zeit. Die derzeit bestehenden Mietcontainer sind in großen Teilen am Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Eine Weiteranmietung von voraussichtlich 5 -10 Jahren ist wirtschaftlich nicht vertretbar. Durch den hohen Sanierungsrückstau der Vereinsheime kommt es immer häufiger zu Sperrungen oder Ausfällen der technischen Infrastruktur, so dass auch hier die Bedarfe an Interimsräumen auf den Sportliegenschaften entsprechend steigen. Die Beschaffung temporärer, modularer Gebäude bietet langfristig Kostenvorteile gegenüber Mietobjekten. Die Containerbauweise schafft eine flexible, temporäre Nutzung bei geringem Investitionsaufwand. Die Modulbauweise ermöglicht eine hohe klimaangepasste Qualität, schnelle Realisierung und langfristige Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen. Die Maßnahmen erfolgen auf bereits genutzten Sportliegenschaften der Stadt Köln, demnach fallen keine Grundstückskosten an. Die gemeinsame Beschlussfassung von Planung und Ausführung im Rahmen der Beschaffung ist erforderlich, um den akuten Bedarf möglichst 3 kurzfristig und kostengünstig zu decken. Die Sportliegenschaften werden nach der Beschlussfassung die bereits festgestellten Bedarfe prüfen, kurzfristig eine Prioritätenliste erstellen und die Beschaffung zeitnah durchführen. Das Sportamt schafft durch eine Bedarfsermittlung die Voraussetzungen, im Verlauf der nächsten Jahre durch fortlaufende Aktualisierung des Containerbestandes den Sportbetrieb trotz geringem Finanzbudget weiter aufrecht zu erhalten. Im Rahmen einer ersten internen Prüfung kommen nachfolgende Standorte für eine mögliche Kauf-Variante bereits in Betracht: Auf der BSA Bocklemünd befinden sich zur Bewirtschaftung der Anlage bereits 25 Mietcontai- ner, die vor allem als Lager-, Aufenthalts- und Sanitärräume genutzt werden. Des Weiteren bedarf es der Errichtung temporärer Aufenthaltsräume am Herkenrathweg für die Pflegekolonne 8, für die aus der aktuellen Flächenermittlung ein Bedarf von ca.12 Modu- len hervorgeht. Ebenso ergeben sich auf den meisten Sportliegenschaften steigende Bedarfe an Lagerflä- chen. Mit der Einzelbeschaffung von Lagercontainern erweitert die Stadt Köln die dringend be- nötigte Lagerkapazität und reduziert den Wartungsaufwand durch standardisierte Einzellager- typen. Begründung Bewirtschaftung des Haushalts 2025/2026 Gemäß den Vorgaben der Kommunalaufsicht sind alle Haushaltspositionen laufend hinsicht- lich ihrer rechtlichen und zeitlichen Notwendigkeit zu überprüfen. Darüber hinaus ist auch bei rechtlich verpflichtenden Aufgaben zu prüfen, ob Standards gesenkt werden können. Zudem ist zu prüfen, ob freiwillige Leistungen kurz- oder mittelfristig aufgegeben werden können. Die Sportanlagen werden intensiv für den Schul- und Vereinssport genutzt. Die Bereitstellung der Sportinfrastruktur für den Schulsport gehört zu den Pflichtaufgaben der Verwaltung, da korrespondierend zu der in Art. 7 GG verankerten Schulpflicht mit Schulsport nach § 79 Schul- gesetz NRW die Schulträger verpflichtet sind, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht er- forderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu un- terhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Das Sportamt hält seine Sportinfrastruktur nicht nur für den Vereinssport, sondern ebenso für den Schulsport vor und kommt somit unmittelbar den sich aus dem Grundgesetz und dem Schulgesetz erwachsenden Aufgaben nach. Die Bereitstellung von ganzjährig nutzbaren Sportmöglichkeiten ermöglicht die Sicherung ei- nes kostengünstigen und somit für nahezu alle Bevölkerungsschichten erschwinglichen kin- der- und jugendgerechten Sportangebotes. Mittel- und langfristig sorgt das Sportamt mit der- artigen Beschaffungsmaßmaßnahmen für den Strukturerhalt der Sportvereine und damit ein- hergehend für die Erhaltung des Breitensportangebotes in Köln. Sport ist für die Menschen, sei es in den Sportvereinen oder im öffentlichen Raum, aber auch aus sozial- und gesundheitspolitischer Sicht, für die Stadt von größter Bedeutung. Dies stellt unter anderem auch das Gutachten der Sportentwicklungsplanung fest (0149/2019). Zum ei- nen ist er für die Menschen Ausdruck ihrer Lebensfreude, -qualität und Vitalität. Zum anderen baut er Brücken zwischen Menschen unterschiedlicher Kulturen, Glaubensrichtungen, Alters- gruppen, Geschlechter und sexueller Orientierungen sowie zwischen Menschen, die verschie- dene Belastungen und Barrieren erleben. Das in den Sportvereinen geleistete Ehrenamt entlastet die Stadt Köln materiell und schafft zudem einen ideellen Wert für das Zusammenleben der Menschen. Als wichtige Bindeglieder in der Gesellschaft tragen die Sportvereine nicht nur zur körperlichen und geistigen Gesunder- haltung der Bevölkerung bei. Durch die integrativen Gemeinschaftserfahrungen wird auch der Zusammenhalt in einer sich dynamisch verändernden Kölner Stadtgesellschaft gestärkt. 4 Die Sportvereine sind dringend auf finanzielle Unterstützung angewiesen, um ihre wichtigen Aufgaben für die Gesellschaft hinsichtlich Gesunderhaltung, Integration und Inklusion wahr- nehmen zu können. Es ist daher zu erwarten, dass eine Verringerung oder ein Wegfall von Beschaffungsmaßmaßnahmen für die Sportinfrastruktur durch das Sportamt sich negativ auf das kinder- und jugendgerechte Vereinsangebot sowie auf die Vereinsstrukturen insgesamt auswirken würde. Die Sportvereine könnten ihre Aufgaben und Leistungen nur noch einge- schränkt oder bei einem völligen Wegfall der Sportanlagen ggfs. gar nicht mehr wahrnehmen. Es ist daher ebenfalls zu erwarten, dass durch die Konsequenzen einer Verringerung oder ei- nes Wegfalls der Vereinsangebote Mehrkosten an anderer Stelle entstehen, da die Herausfor- derungen zur Bewältigung der gesamtgesellschaftlichen Aufgaben immer größer werden. Begründung hinsichtlich der Beschaffung von temporären Holzmodulbauten in als Kaufvariante – in Bezug auf den Ressourcenschonender Umgang Für temporäre Lösungen bis zu zwei Jahren ist das Mietmodell meist wirtschaftlicher und fle- xibler, für längerfristige/ dauerhafte Interimsbauten hingegen spricht die Wirtschaftlichkeit für den Kauf. Die Umsetzung in (Holz)modulbauweise bietet wirtschaftliche, ökologische und funktionale Vorteile, ist vollständig rückbaubar, wiederverwendbar und erfüllt alle Anforderun- gen an eine langfristige temporäre Lösung. Die (Holz)modulbauweise ermöglich eine schnelle Realisierung mit hoher Qualität, Planungssicherheit und Einhaltung aller gesetzlichen Anfor- derungen. Die Investition entspricht der Bewirtschaftungsverfügung, da die laufenden Kosten gering sind und eine langfristige Nutzung möglich ist. Bei der Vergabe sind Nachhaltigkeitskri- terien (z. B. Holz als nachwachsender Rohstoff, CO₂-Bilanz) im Rahmen des Klimaschutzge- setzes NRW ein Vorteil für den Holzmodulbau. Die Bewirtschaftungsverfügung NRW verlangt eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, wobei Lebenszykluskosten (Bau, Betrieb, Rückbau) zu berücksichtigen sind. Die (Holz)modulbauweise zeichnet sich hier durch geringere Betriebs- kosten und bessere Klimabilanz aus. Kosten und Finanzierung Im Haushaltsplan 2025/26, im Teilfinanzplan des Sportamtes, Produktgruppe 0801 – Sportför- derung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilfinanzplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnah- men, ist bei der Finanzstelle 5201-0801-0-1100 - Beschaffung von Containern, ein Zentralan- satz in Höhe von 400.000 € im Jahr 2025 und 250.000 € in 2026 veranschlagt. Für die Be- schaffungsmaßnahme können von dort investive Finanzmittel in Höhe von 650.000 € heran- gezogen werden. Als Folgeaufwendungen fallen bei einer Nutzungsdauer von 20 Jahren bilanzielle Abschrei- bungen in Höhe von 20.000 € p. a. in 2025 und 32.500 € ab 2026 an, die ab dem Haushalts- jahr 2025 im Teilergebnisplan des Sportamtes, Produktgruppe 0801, in der Teilplanzeile 14 - bilanzielle Abschreibungen zur Verfügung stehen. Das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungs- prozesses 2027 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1808/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 07.08.2025
- Erstellt
- 04.06.2025 19:02