Mandari Insight

1808/2025

Ersatzbeschaffung von Lager- Aufenthalts- und Umkleidecontainern auf den Sportliegenschaften der Stadt Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 07.08.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.09.2025, TOP 10.30

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

10493 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer 
 1808/2025 
Freigabedatum 
 07.08.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ersatzbeschaffung von Lager-, Aufenthalts- und Umkleidecontainer sowie Modulbauten 
auf den Sportliegenschaften der Stadt Köln  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss 
Der Rat beschließt im Wege des Rückholrechts gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 der Zuständig-
keitsordnung der Stadt Köln und beauftragt die Verwaltung mit der Beschaffung von Lager- 
und Aufenthaltscontainern sowie Modulbauten für die Sportliegenschaften der Stadt Köln.  
 
Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen im Haus-
haltsjahr 2025 in Höhe von 400.000 € und in 2026 in Höhe von 250.000 € im Teilfinanzplan 
des Sportamtes, Produktgruppe 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, in der 
Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-0-1100 - Be-
schaffung von Containern. 
 
 
 
Rat 04.09.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   650.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025/2026 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   20.000€/32.5000€ € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
Ziel der Beschaffung ist die kurzfristige Deckung der gestiegenen Raumbedarfe zur Versor-
gung der Mitarbeitenden des Sportamtes der Stadt Köln auf den Sportliegenschaften vor dem 
Hintergrund des baulichen Zustands vieler Mietcontainer nach der bereits sehr langen Stand-
zeit.  
 
Die derzeit bestehenden Mietcontainer sind in großen Teilen am Ende ihrer wirtschaftlichen 
Nutzungsdauer. Eine Weiteranmietung von voraussichtlich 5 -10 Jahren ist wirtschaftlich nicht 
vertretbar. Durch den hohen Sanierungsrückstau der Vereinsheime kommt es immer häufiger 
zu Sperrungen oder Ausfällen der technischen Infrastruktur, so dass auch hier die Bedarfe an 
Interimsräumen auf den Sportliegenschaften entsprechend steigen. 
 
Die Beschaffung temporärer, modularer Gebäude bietet langfristig Kostenvorteile gegenüber 
Mietobjekten. Die Containerbauweise schafft eine flexible, temporäre Nutzung bei geringem 
Investitionsaufwand. Die Modulbauweise ermöglicht eine hohe klimaangepasste Qualität, 
schnelle Realisierung und langfristige Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen.  
Die Maßnahmen erfolgen auf bereits genutzten Sportliegenschaften der Stadt Köln, demnach 
fallen keine Grundstückskosten an. Die gemeinsame Beschlussfassung von Planung und 
Ausführung im Rahmen der Beschaffung ist erforderlich, um den akuten Bedarf möglichst

3 
kurzfristig und kostengünstig zu decken. 
 
Die Sportliegenschaften werden nach der Beschlussfassung die bereits festgestellten Bedarfe 
prüfen, kurzfristig eine Prioritätenliste erstellen und die Beschaffung zeitnah durchführen.  
 
Das Sportamt schafft durch eine Bedarfsermittlung die Voraussetzungen, im Verlauf der 
nächsten Jahre durch fortlaufende Aktualisierung des Containerbestandes den Sportbetrieb 
trotz geringem Finanzbudget weiter aufrecht zu erhalten. Im Rahmen einer ersten internen 
Prüfung kommen nachfolgende Standorte für eine mögliche Kauf-Variante bereits in Betracht: 
 
Auf der BSA Bocklemünd befinden sich zur Bewirtschaftung der Anlage bereits 25 Mietcontai-
ner, die vor allem als Lager-, Aufenthalts- und Sanitärräume genutzt werden.  
Des Weiteren bedarf es der Errichtung temporärer Aufenthaltsräume am Herkenrathweg für 
die Pflegekolonne 8, für die aus der aktuellen Flächenermittlung ein Bedarf von ca.12 Modu-
len hervorgeht.  
Ebenso ergeben sich auf den meisten Sportliegenschaften steigende Bedarfe an Lagerflä-
chen. Mit der Einzelbeschaffung von Lagercontainern erweitert die Stadt Köln die dringend be-
nötigte Lagerkapazität und reduziert den Wartungsaufwand durch standardisierte Einzellager-
typen.  
 
Begründung Bewirtschaftung des Haushalts 2025/2026 
Gemäß den Vorgaben der Kommunalaufsicht sind alle Haushaltspositionen laufend hinsicht-
lich ihrer rechtlichen und zeitlichen Notwendigkeit zu überprüfen. Darüber hinaus ist auch bei 
rechtlich verpflichtenden Aufgaben zu prüfen, ob Standards gesenkt werden können. Zudem 
ist zu prüfen, ob freiwillige Leistungen kurz- oder mittelfristig aufgegeben werden können. 
 
Die Sportanlagen werden intensiv für den Schul- und Vereinssport genutzt. Die Bereitstellung 
der Sportinfrastruktur für den Schulsport gehört zu den Pflichtaufgaben der Verwaltung, da 
korrespondierend zu der in Art. 7 GG verankerten Schulpflicht mit Schulsport nach § 79 Schul-
gesetz NRW die Schulträger verpflichtet sind, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht er-
forderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu un-
terhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen 
Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu 
stellen. Das Sportamt hält seine Sportinfrastruktur nicht nur für den Vereinssport, sondern 
ebenso für den Schulsport vor und kommt somit unmittelbar den sich aus dem Grundgesetz 
und dem Schulgesetz erwachsenden Aufgaben nach. 
 
Die Bereitstellung von ganzjährig nutzbaren Sportmöglichkeiten ermöglicht die Sicherung ei-
nes kostengünstigen und somit für nahezu alle Bevölkerungsschichten erschwinglichen kin-
der- und jugendgerechten Sportangebotes. Mittel- und langfristig sorgt das Sportamt mit der-
artigen Beschaffungsmaßmaßnahmen für den Strukturerhalt der Sportvereine und damit ein-
hergehend für die Erhaltung des Breitensportangebotes in Köln. 
 
Sport ist für die Menschen, sei es in den Sportvereinen oder im öffentlichen Raum, aber auch 
aus sozial- und gesundheitspolitischer Sicht, für die Stadt von größter Bedeutung. Dies stellt 
unter anderem auch das Gutachten der Sportentwicklungsplanung fest (0149/2019). Zum ei-
nen ist er für die Menschen Ausdruck ihrer Lebensfreude, -qualität und Vitalität. Zum anderen 
baut er Brücken zwischen Menschen unterschiedlicher Kulturen, Glaubensrichtungen, Alters-
gruppen, Geschlechter und sexueller Orientierungen sowie zwischen Menschen, die verschie-
dene Belastungen und Barrieren erleben. 
 
Das in den Sportvereinen geleistete Ehrenamt entlastet die Stadt Köln materiell und schafft 
zudem einen ideellen Wert für das Zusammenleben der Menschen. Als wichtige Bindeglieder 
in der Gesellschaft tragen die Sportvereine nicht nur zur körperlichen und geistigen Gesunder-
haltung der Bevölkerung bei. Durch die integrativen Gemeinschaftserfahrungen wird auch der 
Zusammenhalt in einer sich dynamisch verändernden Kölner Stadtgesellschaft gestärkt.

4 
Die Sportvereine sind dringend auf finanzielle Unterstützung angewiesen, um ihre wichtigen 
Aufgaben für die Gesellschaft hinsichtlich Gesunderhaltung, Integration und Inklusion wahr-
nehmen zu können. Es ist daher zu erwarten, dass eine Verringerung oder ein Wegfall von 
Beschaffungsmaßmaßnahmen für die Sportinfrastruktur durch das Sportamt sich negativ auf 
das kinder- und jugendgerechte Vereinsangebot sowie auf die Vereinsstrukturen insgesamt 
auswirken würde. Die Sportvereine könnten ihre Aufgaben und Leistungen nur noch einge-
schränkt oder bei einem völligen Wegfall der Sportanlagen ggfs. gar nicht mehr wahrnehmen. 
Es ist daher ebenfalls zu erwarten, dass durch die Konsequenzen einer Verringerung oder ei-
nes Wegfalls der Vereinsangebote Mehrkosten an anderer Stelle entstehen, da die Herausfor-
derungen zur Bewältigung der gesamtgesellschaftlichen Aufgaben immer größer werden.  
 
Begründung hinsichtlich der Beschaffung von temporären Holzmodulbauten in als 
Kaufvariante – in Bezug auf den Ressourcenschonender Umgang 
 
Für temporäre Lösungen bis zu zwei Jahren ist das Mietmodell meist wirtschaftlicher und fle-
xibler, für längerfristige/ dauerhafte Interimsbauten hingegen spricht die Wirtschaftlichkeit für 
den Kauf. Die Umsetzung in (Holz)modulbauweise bietet wirtschaftliche, ökologische und 
funktionale Vorteile, ist vollständig rückbaubar, wiederverwendbar und erfüllt alle Anforderun-
gen an eine langfristige temporäre Lösung. Die (Holz)modulbauweise ermöglich eine schnelle 
Realisierung mit hoher Qualität, Planungssicherheit und Einhaltung aller gesetzlichen Anfor-
derungen. Die Investition entspricht der Bewirtschaftungsverfügung, da die laufenden Kosten 
gering sind und eine langfristige Nutzung möglich ist. Bei der Vergabe sind Nachhaltigkeitskri-
terien (z. B. Holz als nachwachsender Rohstoff, CO₂-Bilanz) im Rahmen des Klimaschutzge-
setzes NRW ein Vorteil für den Holzmodulbau. Die Bewirtschaftungsverfügung NRW verlangt 
eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, wobei Lebenszykluskosten (Bau, Betrieb, Rückbau) zu 
berücksichtigen sind. Die (Holz)modulbauweise zeichnet sich hier durch geringere Betriebs-
kosten und bessere Klimabilanz aus.  
 
Kosten und Finanzierung 
 
Im Haushaltsplan 2025/26, im Teilfinanzplan des Sportamtes, Produktgruppe 0801 – Sportför-
derung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilfinanzplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnah-
men, ist bei der Finanzstelle 5201-0801-0-1100 - Beschaffung von Containern, ein Zentralan-
satz in Höhe von 400.000 € im Jahr 2025 und 250.000 € in 2026 veranschlagt. Für die Be-
schaffungsmaßnahme können von dort investive Finanzmittel in Höhe von 650.000 € heran-
gezogen werden.  
 
Als Folgeaufwendungen fallen bei einer Nutzungsdauer von 20 Jahren bilanzielle Abschrei-
bungen in Höhe von 20.000 € p. a. in 2025 und 32.500 € ab 2026 an, die ab dem Haushalts-
jahr 2025 im Teilergebnisplan des Sportamtes, Produktgruppe 0801, in der Teilplanzeile 14 - 
bilanzielle Abschreibungen zur Verfügung stehen. 
 
Das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungs-
prozesses 2027 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. 
durch Umschichtungen, vorsehen.

Beratungsverlauf (1)

04.09.2025 Rat
TOP 10.30 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1808/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
07.08.2025
Erstellt
04.06.2025 19:02