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1507/2024

Anfrage Ausfall von Klassenfahrten und pädagogischen Ausflügen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 06.05.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 07.05.2024, TOP 9.1.6

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3178 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/400/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 1507/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.05.2024 
 
Anfrage der FDP-Fraktion nach § 4 der GO des Rates der Stadt Köln bezüglich Ausfall 
von Klassenfahrten und pädagogischen Ausflügen 
Am 19.01.2024 bittet die FDP-Porz schriftlich um Beantwortung nachfolgender Fragen 
bezüglich Ausfall von Klassenfahrten und pädagogischen Ausflügen: 
 
Frage 1: Inwieweit und wie viele Klassenfahrten und Schulausflüge sind im Jahr 
2023 im 
Stadtbezirk Porz ausgefallen und aus welchen Gründen? (Auflistung nach Schu-
len) 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:  
 
Bei den Klassenfahrten handelt es sich um schulische Pflichtveranstaltungen, mithin 
innere Schulangelegenheiten. Wie viele Schulfahrten ausgefallen sind und aus wel-
chen Gründen ist daher hier nicht bekannt.  
 
 
Frage 2: Aus welchen rechtlichen Gründen können die Fördervereine die Mehr-
kosten nicht übernehmen? 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:  
 
Nach hiesigem Kenntnisstand gibt es keine neue rechtliche Grundlage, die eine För-
derung durch den Förderverein ausschließt. Grundsätzlich gehören Schulfahrten zu 
den schulischen Pflichtveranstaltungen und die Kosten sind von den Eltern zu tragen. 
Sind die Eltern dazu nicht in der Lage und beziehen ggf. Leistungen, übernimmt der 
Sozialleistungsträger die Kosten der Schulfahrt vollständig im Rahmen des Bildungs- 
und Teilhabepakets. Diese sind nicht in den Regelsätzen des Bürgergeldes enthalten, 
müssen also auch nicht angespart werden. Leistungen aus dem BuT-Paket kann be-
antragen, wer 
 
-Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld) 
-Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe, Grundsicherung), 
-Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG), 
-Wohngeld und/oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhal-
ten,

2 
 
-oder über ein geringes Einkommen verfügt und damit zum Personenkreis der 
sogenannten Geringverdiener gehört. Zuständig sind die jeweils örtlichen Job-
center. 
 
In manchen Fällen kann der Förderverein die Eltern unterstützen. Jeder Förderverein 
hat eine Satzung und entsprechende Rahmenbedingungen. So werden auch die Ma-
ximalbeträge an Unterstützung festgelegt sein. Möglicherweise ist das aufgrund der 
inflationsbedingten Mehrkosten nicht mehr ausreichend. Eine Unterstützung durch 
Fördervereine grundsätzlich ist weiterhin möglich und nicht rechtlich ausgeschlossen.  
 
Frage 3: Inwieweit sieht das Land NRW eine Anpassung des Budgets für außerschuli-
sche 
Leistungen vor? 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:  
 
Zu Budgetanpassungen des Landes NRW für außerschulische Leistungen liegen 
keine Erkenntnisse vor.  
 
Frage 4: Inwieweit plant die Stadtverwaltung Köln ein zusätzliches Förderprogramm 
für 
außerschulische Leistungen aufzuerlegen und welche Kosten werden hier entstehen 
(Übergang bis zur Anpassung des Budgets auf Landesebene)? 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 4: 
 
Da im Rahmen des BuT-Paktes die Kosten der Schulfahrten vollständig übernommen 
werden, ist die Frage nach einer Budgetanpassung nicht plausibel.

Beratungsverlauf (1)

07.05.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.1.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1507/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
06.05.2024
Erstellt
06.05.2024 08:36