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2011/0074

Jahresbericht 2010 Amt für Soziales und Prävention - Schuldner- und Insolvenzberatung

Magistratsvorlage 14.02.2011

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2011/0074

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1
 
 
 
 
 
 
 
 
Amt für Soziales und Prävention 
Schuldner- und Insolvenzberatung 
 
Jahresbericht 2010 
 
 
 
 
 
 
 
 
1. Überschuldung als gesellschaftlich relevantes Problem 
 
Von Überschuldung wird gesprochen, wenn das Einkommen eines Haushaltes über einen 
längeren Zeitraum nach Abzug der Lebenshaltungskosten trotz Reduzierung seines 
Lebensstandards nicht zur fristgerechten Schuldentilgung ausreicht. 
 
Die Überschuldung privater Haushalte hat sich in den letzten Jahren auf hohem Niveau 
stabilisiert und liegt seit Jahren zwischen 9 % und 10 %. War diese Quote in 2009 gesunken 
(9,09 % statt 10,11 % in 2008) so kommt die aktuellste Untersuchung – vorgelegt von einer 
großen Inkassofirma – zu dem Ergebnis, dass in 2009 9,5 % aller bundesdeutschen Haushalte 
als überschuldet gelten mussten. 
1 . Für Darmstadt wird die Überschuldung der Bevölkerung mit 
9,15 % ermittelt (8,85 % in 2009 und 10,53 % in 2008). 2. Die Anzahl der Insolvenzanträge 
von Privatpersonen hat sich laut Statistischem Bundesamt, Jahresbericht 2010, weiter erhöht 
und erreichte mit 171.900 den höchsten Jahreswert seit Einführung der Insolvenzordnung im 
Jahr 1999. 3 
 
Nach wie vor ist Arbeitslosigkeit der Hauptauslöser von Überschuldung. Lohnpfändungen 
erhöhen das Risiko, den Arbeitsplatz zu verlieren, potentielle Pfändungen erschweren es, einen 
Arbeitsplatz zu finden oder ein Girokonto zu erhalten. Unsere tagtägliche Beratungserfahrung 
zeigt auch, dass Überschuldete ihre Situation oftmals als hoffnungslos empfinden. Die 
Überschuldung führt nicht selten zu starken seelischen Belastungen, die psychische und 
physische Erkrankungen bedingen kann, zu gesellschaftlicher Ausgrenzung, familiären 
Problemen, Schwarzarbeit und Straffälligkeit. In den nunmehr über 25 Jahren unserer 
Tätigkeit hat sich unser Klientel erweitert. Suchten uns früher vor allem Geringverdienende, 
Arbeitslose, Kinderreiche und Alleinerziehende auf, wenden sich nunmehr (fast) alle 
gesellschaftlichen Gruppen Hilfe suchend an uns, in den letzten Jahren auch zunehmend 
gescheiterte Selbständige. Nach wie vor offensichtlich ist jedoch, dass das 
Überschuldungsrisiko steigt je geringer die schulische bzw. berufliche Qualifikation ist und 
dass Alleinerziehende diesem Risiko stärker ausgesetzt sind. 
4  Es deutet für uns auch Vieles 
                                                           
1  Schuldneratlas 2010 der Creditreform Deutschland  
2 s.Fußnote 1 
3 Lt. Statistischem Bundesamt  
4 Seit 1993 werden von uns mehrere Parameter erfasst, die über diesen Zeitraum die Ausführungen bestätigen. Die 
Parameter sind eingangs in Kapitel 2.2. dargestellt.

2
darauf hin, dass sinkende Löhne in weiten Teilen der Wirtschaft 5 , ungesicherte Arbeitsplätze, 
zunehmende Zeitarbeitsverträge und krankheitsbedingte Ausgaben das Überschuldungsrisiko 
erhöhen. 
 
 
2. Unsere Tätigkeit in 2010  
            
                                        
2.1 Personelle Ausstattung 
 
In der Schuldner- und Insolvenzberatung arbeiteten in 2010 durchgehend fünf Fachkräfte. 
Hierbei handelte es sich um zwei Ganztagsbeschäftigte und drei Teilzeitkräfte. 
 
2.2 Beratungsweise 
 
Unser Beratungsangebot ist den Grundsätzen Sozialer Arbeit, der Hilfe zur Selbsthilfe und 
Freiwilligkeit verpflichtet. 
6. Unser Beratungsangebot lässt sich folgendermaßen differenzieren: 
 
2.2.1 Kurzberatungen 
 
Seit Jahren bietet die Schuldnerberatung kurzfristig, in der Regel binnen längstens 7 Tagen, 
einmalige Beratungen als Maßnahme der Krisenintervention 
an. Hier geht es vor allem um 
- die finanzielle Existenzsicherung, 
- die Sicherung der Wohnung und der Energiezufuhr, - 
- Zwangsvollstreckungsschutz (insbesondere bei Kontenpfändungen), 
- das Treffen von Stundungsvereinbarungen bei Unpfändbarkeit 
7 
- das Nehmen oftmals vorhandener Ängste vor Gläubigermaßnahmen 8 und 
-  das Aufzeigen einer Regulierungsperspektive. 
Je einmal wöchentlich werden bei Bedarf Kurzberatungstermine in den Stadtteilbüros 
Eberstadt und Kranichstein  angeboten. Ebenfalls einmal wöchentlich werden Termine in den 
Abendstunden bis 20.00 Uhr vergeben und im akuten Krisenfall wird notfalls auch noch am 
Tage der Kontaktaufnahme ein Teilberatungsangebot unterbreitet.  
In Einzelfällen erfolgen Kurzberatungen auch per E-Mail oder telefonisch. 
 
2.2.2 Langfristige Beratungen / Regulierungen/ Insolvenzverfahren 
Nach erfolgter Kurzberatung besteht dann für die Betroffenen die Möglichkeit, über eine 
Warteliste Zugang zu einer langfristigen und intensiven Beratung zu erhalten. Ziel ist hierbei 
eine umfassende Schuldenregulierung. Inhalt einer solchen langfristigen Beratung ist neben 
der Analyse der Schuldensituation, der Überprüfung der geltend gemachten Forderungen und 
der Kontaktaufnahme zu den Gläubigern vor allem Budgetberatung und die Beratung 
hinsichtlich der oftmals vorhandenen Probleme im psychosozialen Bereich. Erst im Anschluss 
kann eingeschätzt werden, ob eine Regulierung möglich ist. 
Die 1999 in Kraft getretene und Ende 2000 novellierte Insolvenzordnung (InsO) hat sich 
einerseits als sinnvolle Ergänzung erwiesen. Falls eine einvernehmliche Einigung mit allen 
Gläubigern nicht möglich ist (Abführung des pfändbaren Lohnanteiles an die Gläubiger über 
einen Zeitraum von sechs Jahren) bietet dieses Verfahren „redlichen“ Schuldner/innen die 
Möglichkeit, notfalls eine Schuldenregulierung zu „erzwingen“. Andererseits hat die Ins0 aber 
für Beratungsstellen einen erheblichen zeitlichen Mehraufwand mit sich gebracht. Nach wie vor 
reichen die Kapazitäten der Beratungsstelle nicht aus, zeitnah eine langfristige Beratung 
                                                          
 
5  Nettoeinkommen von (deutlich) unter 1.000 EUR für Ganztagsbeschäftigungen nehmen zu und reichen vermehrt 
nicht aus, das Existenzminimum zu sichern, wenn Kinder im Haushalt leben. Folge sind Ansprüche auf ergänzendes 
Arbeitslosengeld II, die allerdings teilweise auch aus Unwissenheit nicht geltend gemacht werden. 
6 Die Freiwilligkeit ist eingeschränkt soweit Empfänger/innen von ALG-II per Scheck an uns verwiesen werden. Nehmen 
diese keinen Kontakt auf oder den vereinbarten Termin nicht wahr, droht ihnen i.d.R. eine Leistungskürzung. 
7 Ca. 2/3 der Ratsuchenden verfügt über keinen pfändbaren Lohnanteil. Existiert ein solcher ist er meist bereits 
gepfändet. 
8 Befürchtet werden eine Pfändung der ganzen Wohnungseinrichtung, eine Inhaftierung, ein „Bloßstellen“ in der 
Nachbarschaft, ein Wegnehmen der Kinder, eine Ausweisung. Diese Ängste bedingen oft erhebliche Ratenzahlungen 
aus dem Existenzminimum und Zahlungsprobleme bei Miete und Energie.

3
anzubieten. So betrug die durchschnittliche Wartezeit im Berichtsjahr 58 Monate. Während 
dieses überlangen Zeitraumes ist ein wesentlicher Teil der Betroffenen auf mehrmalige 
Kriseninterventionen durch uns angewiesen. 9  
Soweit es sich um Ratsuchende handelt, die keiner sozialpädagogischen Beratung und 
Begleitung bedürfen, es also ausschließlich um die „technische Entschuldung“ geht, bestehen 
zu der genannten Wartezeit bei ca. 15 % der Betroffenen zwei Alternativen. 10  
Einerseits  werden Ratsuchende mit Anspruch auf Beratungshilfe auf örtlich spezialisierte 
Rechtsanwaltskanzleien verwiesen. 11 . Andererseits führen Ratsuchende ohne Anspruch auf 
Beratungshilfe den Schriftverkehr mit ihren Gläubigern einschließlich des 
Regulierungsvorschlages mit von uns zur Verfügung gestellten Musterbriefen selbstständig 
durch, so dass sich unsere Tätigkeit hier auf rein zeitlich begrenztes „Coaching“ reduziert. 
 
2.2.3 Begleitung während der Entschuldung 
 
Wir sehen es aufgrund langjähriger Erfahrungen als notwendig an, nicht nur 
Regulierungsvereinbarungen zu treffen oder die Abgabe von Insolvenzanträgen vorzubereiten 
sondern unser Klientel bis zur Schuldentilgung sei es „bis zur letzten Rate“ oder der 
„Restschuldbefreiung“ am Ende des Insolvenzverfahrens zu begleiten. Deshalb übernehmen wir 
auch die Verfahrensbevollmächtigung gegenüber dem Insolvenzgericht. 
Nach der letzten Zahlung muss dafür Sorge getragen werden, dass die SCHUFA-Eintragungen 
aktualisiert und die Original-Titel ausgehändigt werden, damit nicht zu einem späteren 
Zeitpunkt erneut Forderungen gestellt werden können. 
12  
 
2.3 Fachberatung/Vernetzung 
 
Weiterhin werden Kolleg/innen verschiedener Anstellungsträger in Darmstadt einzelfallbezogen 
fachlich begleitet, die ihrerseits Überschuldete betreuen. Dies umfasst die Fachberatung bei 
der Krisenintervention und die Vorbereitung und Durchführung von Regulierungen. Ist die 
Regulierung umfangreich oder ein Insolvenzverfahren erforderlich, wird die Beratung dann 
übernommen. 
 
2.4 Projekt mit der ARGE 
13  
 
Überschuldung erschwert eine Arbeitsaufnahme, da potentielle Arbeitgeber von 
Lohnpfändungen Bedrohte oftmals nicht einstellen. Die bestehenden Wartezeiten für eine 
Regulierung können aus Sicht der ARGE hier keine Abhilfe schaffen. 
Seit 2005 besteht eine Kooperationsvereinbarung zwischen Stadt und ARGE 
14  Die ARGE stellt 
einen Beratungsscheck aus, mit dem die Betroffenen bei der Schuldnerberatung vorsprechen. 
Mit den Gläubigern werden unter Hinweis auf den Bezug von ALG II Stundungsvereinbarungen 
getroffen. 15  Soweit eine Arbeit aufgenommen werden kann und ein pfändbarer Lohnanteil 
entsteht, wird umgehend eine Regulierung eingeleitet. Scheiden die unter 2.2.2 aufgeführten 
Alternativen aus (Regulierung über Rechtsanwalt, Coaching) wird die Regulierung andernfalls 
über die Warteliste durchgeführt, die Gläubiger bis dahin regelmäßig informiert. 
                                                           
9 Einige Betroffene geraten jedoch auch an sog. „gewerbliche Schuldenregulierer“, was deutliche Kosten verursacht 
i.d.R. aber keine (nachhaltige) Entschuldung bedingt. 
10  Dies sind max. 10 % der Ratsuchenden 
11  Die Landesregierung Hessens hat im Rahmen des Programms „Sichere Zukunft“ als einziges Bundesland die 
Finanzierung von Insolvenzberatung gestrichen. Begründet wurde dies auch damit, dass Rechtsanwälte im Rahmen 
von Beratungshilfe tätig würden. Übersehen wurde, dass auch dies Ausgaben für das Land nach sich zieht.  
12  Unsere Erfahrungen zeigen, dass Gläubiger zunehmend dazu übergehen, komplette Außenstände zu veräußern. 
Wenn sich in den Unterlagen noch Originaltitel befinden, werden die Schuldner zur Zahlung aufgefordert und müssen 
dann nachweisen, dass, die Forderung (vergleichsweise) beglichen ist. Dies kann auch 10 Jahre nach 
Vergleichserfüllung geschehen. 
13  Es wird noch der Begriff ARGE verwandt, da die Namensänderung in Jobcenter erst zum 1.1.2011 erfolgt ist.  
14  „ Kooperationsvereinbarung zur Förderung der Arbeitsmarktintegration gemäß SGB II bei bestehender 
Schuldenprobleme“  
15  Soweit zumutbar, wird hierbei der Schriftverkehr von den Betroffenen geführt und ein bestätigendes Schreiben der 
Schuldnerberatung beigefügt.

4
Insgesamt wurden 443 Beratungen mit Darmstädter Haushalten durchgeführt, die ALG II 
bezogen. Hierbei erfolgten 232 Beratungen aufgrund von der ARGE ausgefüllten 
Beratungsschecks im Rahmen des gemeinsamen Projektes. 
 
2.5 Einzelfallübergreifende Tätigkeiten 
16  
 
Weiterhin erfolgt eine Mitarbeit in 
- dem Darmstädter Arbeitskreis Schuldnerberatung, 
- der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung und 
- als Vertretung des Deutschen Städtetages in der AG SBV (Arbeitsgemeinschaft 
Schuldnerberatung der Verbände) dort insbesondere als Sprecher des Arbeitskreises 
Girokonto und Zwangsvollstreckung. 
 
3. Tätigkeit in 2010 
 
3.1 Ausgewählte Zahlen 
17  
 
Die Beratungstätigkeit lässt sich in Zahlen wie folgt darstellen 
Beratungen 2010 
999 
443 
644 
378 
46 
157 
0
200 
400 
600 
800 
1000 
1200 
1
Beratungsarten 
Anzahl 
 Kurzberatungen 
persönlich 
Kurzberatungen tel. + 
email 
Fachberatungen 
Regulierungsberatung 
en 
Insolvenzanträge 
Betreuung lfd. 
Insolvenzverfahren 
 
Insgesamt waren dies 2.667 Beratungen (2493 in 2009). Gegenüber dem Vorjahr war die 
Anzahl der Kurzberatungen um 10,5 % rückläufig, die Anzahl der Fachberatungen jedoch stieg 
um 49,1 %.  
Seit 1993 
18  wurden 29.083 Beratungen durchgeführt, davon 18.493 Kurzberatungen und 
3.827 langfristige Beratungen. 
Der auf die Beratung von ALG-II-Empfänger/innen entfallende Teil der Arbeitszeit betrug 41 %. 
Wie in den Vorjahren waren mehr als  2/3 der Ratsuchenden zwischen 26 und 50 Jahre alt, 
wobei die Männer weiterhin die Mehrheit stellen (55,97 % gegenüber 44,03 % Frauen). Die 
1.444 beratenen Personen hatten Unterhaltsverpflichtungen gegenüber 1.149 Kindern.  
Als Grund, die Beratungsstelle aufzusuchen, gaben 43,52 % an, die monatliche 
Tilgungsbelastung reduzieren zu müssen, 33,91 % sahen einen Ausweg nur noch in einer 
Gesamtregulierung bzw. einem Insolvenzverfahren. 
In den letzten vier Jahren wurde ein Gesamtvolumen von 21.050.000 Euro reguliert.  
Die Schulden resultierten – betrachtet man das Volumen – vorrangig aus Krediten (33,73 %), 
gescheiterter Baufinanzierung (17,34 %) und Steuerforderungen (10,69 %). Betrachtet man 
die Schulden jedoch nach der Häufigkeit einzelner Gläubigergruppen ergibt sich die 
Reihenfolge Kredite (14,12 %), Versandhandel (11,95 %) und Telekommunikation (7,90 %). 
                                                          
 
16  Jeweils durch den Leiter der Beratungsstelle. Der Arbeitsaufwand ist nach unserer Auffassung alleine schon daher 
begründet, dass durch die genannten Tätigkeiten Informationen gewonnen werden, die es ermöglichen, dass der im 
Arbeitsfeld erhebliche Fortbildungsbedarf insbesondere hinsichtlich juristischer Veränderungen durch den 
Abteilungsleiter kostenlos erfolgen kann.  
17  Kapitel 3 liefert eine Zusammenfassung der erhobenen Daten, die bei Bedarf ausführlicher zur Verfügung gestellt 
werden können. Erfasst werden: Alter, Geschlecht, Wohnanschrift, statistischer Wohnbezirk, Familienstand, 
Einkommensquellen, schulische Bildung, berufliche Bildung und Tätigkeit, frühere oder aktuelle Selbstständigkeit, 
Unterhaltsverpflichtungen und Anzahl der Kinder, Nationalität, Beratungsanlässe und – inhalte, Gläubigergruppen, 
Schuldenhöhe.  
18  Seit 1993 werden detaillierte Zahlen erhoben.

5
3.2 Auffälligkeiten 
 
Auffällig sind folgende Erkenntnisse 
a)  Die Ratsuchenden waren zum Zeitpunkt der Kontaktaufnahme aktuell arbeitslos oder 
erzielten nur ein der Höhe nach unpfändbares Einkommen. 
b)  Der Anteil der geschiedenen Ratsuchenden ist mit 15,85 % deutlich höher als im 
Stadtgebiet (7,4 %) 
19 . 
c)  Während die schulische Bildung der Ratsuchenden im 10-Jahresvergleich unverändert 
ist, hat der Anteil derer, die über keinen Schulabschluss verfügen, deutlich zugenom-
men und beträgt mittlerweile fast 50 %, wobei wie vor 10 Jahren ein knappes Viertel 
derjenigen, die eine Ausbildung abgeschlossen haben, im erlernten Beruf tätig ist. 
berufliche Bildung im 10 Jahresvergleich 
0,00 
10,00 
20,00 
30,00 
40,00 
50,00 
60,00 
ohne in Ausbildung Lehre Studium 
1997-1999 
2007-2010 
 
 
d)  Nur knapp mehr als die Hälfte der Ratsuchenden verfügten in den letzten fünf Jahren 
über ein Arbeitseinkommen.  
vorwiegendes Einkommen 06-10 
0
100 
200 
300 
400 
500 
600 
700 
800 
Lohn ALG I ALG II SGB XII andere EK 
2006 
2007 
2008 
2009 
2010 
 
 
e)  Der Anteil der gescheiterten Selbstständigen betrug wie im Vorjahr 16 % 
f)  31,96 % der Ratsuchenden haben keine deutsche Staatsbürgerschaft (Darmstadt:16,1 
%) 
g)  Der Anteil an Alleinerziehenden in der Beratung ist nach wie vor sehr hoch (33,82 % 
der betroffenen Kinder). 
 
Offensichtlich besteht daher eine Wechselwirkung zwischen Überschuldung einerseits und 
Arbeitslosigkeit bzw. Niedriglöhnen andererseits. Wer keine Ausbildung hat, wer allein 
erziehend oder/und geschieden ist, wer über keine deutsche Staatsbürgerschaft verfügt ist 
eher von Einkommensschwäche oder –armut betroffen und daher einem größeren 
Überschuldungsrisiko ausgesetzt. 
 
                                                          
 
19  Die Vergleichszahlen entstammen dem aktuellen Sozialatlas der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Die dort 
abgebildeten Zahlen geben jedoch den Stand 2008 wieder. Ein Vergleich erscheint aber dennoch statthaft, da 
einerseits hinsichtlich der Bevölkerungsdaten keine grundlegenden Änderungen eingetreten sein dürften und 
andererseits die Zahlen der Schuldner- und Insolvenzberatung für die Jahre 2008 und 2010 keine wesentlichen 
Änderungen aufweisen.

6
3.3 Besondere Ereignisse und Entwicklungen des Jahres 2010 
 
Das 25-jährige Bestehen der Schuldner- und Insolvenzberatung wurde mit einer gut besuchten 
Veranstaltung am 30.8.2010 gefeiert. 
20  
Die zum 1.7.2010 in Kraft getretene lange überfällige Reform des Kontenpfändungsrechtes 
bedingte, dass – da als Insolvenzstelle zugelassen – die Beratungsstelle seitdem 
Bescheinigungen über den erhöhten Sockelbetrag ausstellen kann. 21  Folge waren 
Mehrbelastungen. 
Zunehmend ist die Beratungsstelle mit Forderungen konfrontiert, die aus Geschäften des 
Fernabsatzes, hier vor allem Internet, stammen und aggressiv von Inkassofirmen geltend 
gemacht werden. Hier hat die Zahl der Forderungen zugenommen, die dem Bereich der 
Internetkriminalität zuzuordnen sind. 
Ein zunehmendes Problem besteht darin, komplizierte juristische Sachverhalte 
(Insolvenzverfahren, Kontenpfändung, angreifbare Forderungsaufstellungen aber auch 
Sozialleistungsbescheide) verständlich zu vermitteln.
 
 
4. Ein Fallbeispiel 
 
Als Frau C. erstmals Kontakt mit der Schuldnerberatung aufnimmt, ist sie 42 Jahre alt, allein 
erziehende Mutter von zwei Kindern im Alter von 12 und 14 Jahren und erwerbstätig. Mitte der 
90er Jahre hatte sie für Kredite ihres damaligen Ehemannes gebürgt. 
Neben den Bürgschaften wurden auch Grundbucheintragungen auf das gemeinsame Haus als 
Sicherheit vorgenommen. Frau C. weiß nicht, was mit dem Geld aus den Krediten geschehen 
ist. Sie hatte damals ihrem Ehemann vollständig vertraut. Er verließ sie jedoch und sie ist 
mittlerweile von ihm geschieden.  
Der Ehemann von Frau C. ist zwischenzeitlich ausgewandert und hält keinerlei Kontakt mehr zu 
seiner Familie. Auch leistet er für die Kindern keinen Unterhalt. Die Banken machten die 
Bürgschaften geltend und erhoben aufgrund der Grundbucheintragungen Anspruch auf das 
Haus.  
Dieses wurde weit unter Wert zwangsversteigert, es blieben hohe Restschulden übrig. Auch das 
Elternhaus von Frau C., das sie nach dem Tod ihrer Eltern geerbt hatte, wurde 
zwangsversteigert.  
Frau C. ist psychisch stark angespannt, hat Angstzustände, schläft zu wenig und nimmt 
Beruhigungsmittel. Sie sieht keine Perspektive mehr und nur ihre Aufgabe als Mutter lässt sie 
nach ihrer Einschätzung noch durchhalten. Der Schuldnerberater kann ihr nach und nach 
Ängste nehmen und vor allem eine Perspektive hinsichtlich ihrer Schulden aufzeigen . 
Auf Anregung der Schuldnerberatung prüft ein Rechtsanwalt die Bürgschaften und bestätigt, 
dass diese aufgrund der aktuellen Rechtsprechung nichtig sind. Nachdem  der Rechtsanwalt 
mit einer Klage gedroht hat, verzichtet die Bank auf ihre Rechte aus den Bürgschaften. 
Dennoch verbleiben erhebliche Restsschulden. 
Das Einkommen von Frau C. liegt nur geringfügig über der gesetzlichen Pfändungsfreigrenze. 
Eine Entschuldung ist nur im Rahmen eines Insolvenzverfahrens möglich. Die 
Schuldnerberatung erstellt den hierfür notwendigen außergerichtlichen Vergleichsversuch. Die 
Mehrheit der Gläubiger lehnt jedoch eine außergerichtliche Einigung ab.  
Daraufhin beantragt Frau C. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Im Rahmen des weiteren 
Verfahrens wird der pfändbare Teil ihres Einkommens eingezogen und an die Gläubiger verteilt. 
Nach 6 Jahren werden ihr die dann noch bestehenden Schulden erlassen werden. 
 
 
                                                           
20  Darmstadt richtete am 1.1.1985 als eine der ersten Kommunen bundesweit eine Schuldnerberatungsstelle ein. Die 
Beratungsstelle war bis Anfang 2009 dem Städtischen Sozialdienst (vorher: ASD) angegliedert. 
21  Diese Bescheinigung, die erfüllte gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen nach BGB, SGB II oder SGB XII auflistet und 
einen dadurch bedingten unpfändbaren Grundfreibetrag aufführt, wird von den Schuldner/innen, die von einer 
Kontenpfändung betroffen sind, bei ihrer Bank vorgelegt und ersetzt einen bisher erforderlichen Gerichtsbeschluss.

7
5. Ausblick 
 
Der Schwerpunkt des Beratungsangebotes liegt in der Krisenintervention. Je mehr Darmstädter 
Bürgerinnen und Bürger sich Hilfe suchend an uns wenden, desto weniger Kapazitäten 
verbleiben für umfassende Beratungen mit dem Ziel der Schuldenregulierung. 
Die beschriebenen Wartezeiten sind für das Klientel, das uns als Soziale Beratungsstelle 
benötigt, überlang. Betroffene benötigen daher während der Wartezeit immer wieder einmalige 
Beratungsgespräche zur Krisenintervention. Es besteht auch die Gefahr, dass Betroffene oft „in 
die Fänge“ unseriöser Anbieter geraten, die vermeintlich kurzfristig mögliche Entschuldungen 
oder Umschuldungskredite anbieten. 
22  
Manche Betroffene insbesondere psychisch Instabile geraten in massive Lebenskrisen. Das 
Lösen aus der Sozialleistungsabhängigkeit bei vorhandener Überschuldung wird erschwert. 
Insofern muss über beratungsmethodische und verwaltungstechnische Antworten ebenso 
nachgedacht werden wie über Möglichkeiten des finanzneutralen Beratungsausbaus. 
 
 
01.02.2011 
Amt für Soziales und Prävention 
Abteilung Schuldner- und Insolvenzberatung 
 
Thomas Zipf      Barbara Akdeniz 
Abteilungsleiter     Amtsleitung 
Judith Wahl 
Stellv. Abteilungsleiterin 
Christiane Pfeil-Reimann 
Kurt Beckmann 
Jürgen Daum 
                                                          
 
22  Es hat sich ein wachsender Markt entwickelt, der mit  vermeintlichen Kreditvergaben wirbt oder qualifizierte 
Schuldenregulierung suggeriert. De facto wird jedoch mit diversen „Tricks“ nur oftmals Geld kassiert, ohne das eine 
nachhaltige Hilfe gegeben wird.

2011/0074

2272 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
16.02.2011 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Amt für Soziales und 
Prävention 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2011/0074 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Jahresbericht 2010 Amt für Soziales und Prävention - Schuldner- und 
Insolvenzberatung 
 
Vorlage vom: 14.02.2011 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat nimmt den Jahresbericht der Schuldner- und Insolvenzberatung zur Kenntnis 
 
 
 
Anlagen: Jahresbericht 2010 Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle Amt 50 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.02.2011  
 
Die Schuldnerberatung im Amt für Soziales und Prävention feierte im Jahr 2010 25-jähriges 
Bestehen, die Insolvenzberatung als zugelassene Insolvenzstelle besteht seit 1999. 
 
Die Aufgabenbereiche in der Schuldner- und Insolvenzberatung setzen sich zusammen aus 
Kurzberatungen, langfristigen Beratungen, Regulierungen, Insolvenzverfahren, Begleitung während 
der Entschuldung, Fachberatung und Vernetzung sowie einzelfallübergreifenden Tätigkeiten. Die 
Kooperationsvereinbarung zur Förderung der Arbeitsmarktintegration gemäß SGB II mit dem 
Jobcenter Darmstadt (vorher ARGE Darmstadt) legt die Zusammenarbeit hinsichtlich der Beratung 
von SGB-II-berechtigten Schuldnerinnen und Schuldnern fest. 
 
Die Zahl überschuldeter Haushalte liegt auch in Darmstadt auf einem hohen Niveau, während bei 
den Kurzberatungen ein kleiner Rückgang zu vermerken ist, stieg die Anzahl der Fachberatungen 
enorm an. 
 
Der beiliegende Bericht soll einen Einblick über Aufgabenbereich, inhaltliche Ausgestaltung und 
statistische Datenlage zum Thema Überschuldung in Darmstadt im Kontext der Arbeit der 
städtischen Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle geben. 
 
Darmstadt, 14.02.2011 
Ak 
 
 
Dezernat V 
 
 
 
Jochen Partsch 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

TOP 98

Details

Vorlagen-Nr.
2011/0074
Typ
Magistratsvorlage
Datum
14.02.2011
Erstellt
29.09.2026 00:00