2011/0074
Jahresbericht 2010 Amt für Soziales und Prävention - Schuldner- und Insolvenzberatung
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Amt für Soziales und Prävention
Schuldner- und Insolvenzberatung
Jahresbericht 2010
1. Überschuldung als gesellschaftlich relevantes Problem
Von Überschuldung wird gesprochen, wenn das Einkommen eines Haushaltes über einen
längeren Zeitraum nach Abzug der Lebenshaltungskosten trotz Reduzierung seines
Lebensstandards nicht zur fristgerechten Schuldentilgung ausreicht.
Die Überschuldung privater Haushalte hat sich in den letzten Jahren auf hohem Niveau
stabilisiert und liegt seit Jahren zwischen 9 % und 10 %. War diese Quote in 2009 gesunken
(9,09 % statt 10,11 % in 2008) so kommt die aktuellste Untersuchung – vorgelegt von einer
großen Inkassofirma – zu dem Ergebnis, dass in 2009 9,5 % aller bundesdeutschen Haushalte
als überschuldet gelten mussten.
1 . Für Darmstadt wird die Überschuldung der Bevölkerung mit
9,15 % ermittelt (8,85 % in 2009 und 10,53 % in 2008). 2. Die Anzahl der Insolvenzanträge
von Privatpersonen hat sich laut Statistischem Bundesamt, Jahresbericht 2010, weiter erhöht
und erreichte mit 171.900 den höchsten Jahreswert seit Einführung der Insolvenzordnung im
Jahr 1999. 3
Nach wie vor ist Arbeitslosigkeit der Hauptauslöser von Überschuldung. Lohnpfändungen
erhöhen das Risiko, den Arbeitsplatz zu verlieren, potentielle Pfändungen erschweren es, einen
Arbeitsplatz zu finden oder ein Girokonto zu erhalten. Unsere tagtägliche Beratungserfahrung
zeigt auch, dass Überschuldete ihre Situation oftmals als hoffnungslos empfinden. Die
Überschuldung führt nicht selten zu starken seelischen Belastungen, die psychische und
physische Erkrankungen bedingen kann, zu gesellschaftlicher Ausgrenzung, familiären
Problemen, Schwarzarbeit und Straffälligkeit. In den nunmehr über 25 Jahren unserer
Tätigkeit hat sich unser Klientel erweitert. Suchten uns früher vor allem Geringverdienende,
Arbeitslose, Kinderreiche und Alleinerziehende auf, wenden sich nunmehr (fast) alle
gesellschaftlichen Gruppen Hilfe suchend an uns, in den letzten Jahren auch zunehmend
gescheiterte Selbständige. Nach wie vor offensichtlich ist jedoch, dass das
Überschuldungsrisiko steigt je geringer die schulische bzw. berufliche Qualifikation ist und
dass Alleinerziehende diesem Risiko stärker ausgesetzt sind.
4 Es deutet für uns auch Vieles
1 Schuldneratlas 2010 der Creditreform Deutschland
2 s.Fußnote 1
3 Lt. Statistischem Bundesamt
4 Seit 1993 werden von uns mehrere Parameter erfasst, die über diesen Zeitraum die Ausführungen bestätigen. Die
Parameter sind eingangs in Kapitel 2.2. dargestellt.
2
darauf hin, dass sinkende Löhne in weiten Teilen der Wirtschaft 5 , ungesicherte Arbeitsplätze,
zunehmende Zeitarbeitsverträge und krankheitsbedingte Ausgaben das Überschuldungsrisiko
erhöhen.
2. Unsere Tätigkeit in 2010
2.1 Personelle Ausstattung
In der Schuldner- und Insolvenzberatung arbeiteten in 2010 durchgehend fünf Fachkräfte.
Hierbei handelte es sich um zwei Ganztagsbeschäftigte und drei Teilzeitkräfte.
2.2 Beratungsweise
Unser Beratungsangebot ist den Grundsätzen Sozialer Arbeit, der Hilfe zur Selbsthilfe und
Freiwilligkeit verpflichtet.
6. Unser Beratungsangebot lässt sich folgendermaßen differenzieren:
2.2.1 Kurzberatungen
Seit Jahren bietet die Schuldnerberatung kurzfristig, in der Regel binnen längstens 7 Tagen,
einmalige Beratungen als Maßnahme der Krisenintervention
an. Hier geht es vor allem um
- die finanzielle Existenzsicherung,
- die Sicherung der Wohnung und der Energiezufuhr, -
- Zwangsvollstreckungsschutz (insbesondere bei Kontenpfändungen),
- das Treffen von Stundungsvereinbarungen bei Unpfändbarkeit
7
- das Nehmen oftmals vorhandener Ängste vor Gläubigermaßnahmen 8 und
- das Aufzeigen einer Regulierungsperspektive.
Je einmal wöchentlich werden bei Bedarf Kurzberatungstermine in den Stadtteilbüros
Eberstadt und Kranichstein angeboten. Ebenfalls einmal wöchentlich werden Termine in den
Abendstunden bis 20.00 Uhr vergeben und im akuten Krisenfall wird notfalls auch noch am
Tage der Kontaktaufnahme ein Teilberatungsangebot unterbreitet.
In Einzelfällen erfolgen Kurzberatungen auch per E-Mail oder telefonisch.
2.2.2 Langfristige Beratungen / Regulierungen/ Insolvenzverfahren
Nach erfolgter Kurzberatung besteht dann für die Betroffenen die Möglichkeit, über eine
Warteliste Zugang zu einer langfristigen und intensiven Beratung zu erhalten. Ziel ist hierbei
eine umfassende Schuldenregulierung. Inhalt einer solchen langfristigen Beratung ist neben
der Analyse der Schuldensituation, der Überprüfung der geltend gemachten Forderungen und
der Kontaktaufnahme zu den Gläubigern vor allem Budgetberatung und die Beratung
hinsichtlich der oftmals vorhandenen Probleme im psychosozialen Bereich. Erst im Anschluss
kann eingeschätzt werden, ob eine Regulierung möglich ist.
Die 1999 in Kraft getretene und Ende 2000 novellierte Insolvenzordnung (InsO) hat sich
einerseits als sinnvolle Ergänzung erwiesen. Falls eine einvernehmliche Einigung mit allen
Gläubigern nicht möglich ist (Abführung des pfändbaren Lohnanteiles an die Gläubiger über
einen Zeitraum von sechs Jahren) bietet dieses Verfahren „redlichen“ Schuldner/innen die
Möglichkeit, notfalls eine Schuldenregulierung zu „erzwingen“. Andererseits hat die Ins0 aber
für Beratungsstellen einen erheblichen zeitlichen Mehraufwand mit sich gebracht. Nach wie vor
reichen die Kapazitäten der Beratungsstelle nicht aus, zeitnah eine langfristige Beratung
5 Nettoeinkommen von (deutlich) unter 1.000 EUR für Ganztagsbeschäftigungen nehmen zu und reichen vermehrt
nicht aus, das Existenzminimum zu sichern, wenn Kinder im Haushalt leben. Folge sind Ansprüche auf ergänzendes
Arbeitslosengeld II, die allerdings teilweise auch aus Unwissenheit nicht geltend gemacht werden.
6 Die Freiwilligkeit ist eingeschränkt soweit Empfänger/innen von ALG-II per Scheck an uns verwiesen werden. Nehmen
diese keinen Kontakt auf oder den vereinbarten Termin nicht wahr, droht ihnen i.d.R. eine Leistungskürzung.
7 Ca. 2/3 der Ratsuchenden verfügt über keinen pfändbaren Lohnanteil. Existiert ein solcher ist er meist bereits
gepfändet.
8 Befürchtet werden eine Pfändung der ganzen Wohnungseinrichtung, eine Inhaftierung, ein „Bloßstellen“ in der
Nachbarschaft, ein Wegnehmen der Kinder, eine Ausweisung. Diese Ängste bedingen oft erhebliche Ratenzahlungen
aus dem Existenzminimum und Zahlungsprobleme bei Miete und Energie.
3
anzubieten. So betrug die durchschnittliche Wartezeit im Berichtsjahr 58 Monate. Während
dieses überlangen Zeitraumes ist ein wesentlicher Teil der Betroffenen auf mehrmalige
Kriseninterventionen durch uns angewiesen. 9
Soweit es sich um Ratsuchende handelt, die keiner sozialpädagogischen Beratung und
Begleitung bedürfen, es also ausschließlich um die „technische Entschuldung“ geht, bestehen
zu der genannten Wartezeit bei ca. 15 % der Betroffenen zwei Alternativen. 10
Einerseits werden Ratsuchende mit Anspruch auf Beratungshilfe auf örtlich spezialisierte
Rechtsanwaltskanzleien verwiesen. 11 . Andererseits führen Ratsuchende ohne Anspruch auf
Beratungshilfe den Schriftverkehr mit ihren Gläubigern einschließlich des
Regulierungsvorschlages mit von uns zur Verfügung gestellten Musterbriefen selbstständig
durch, so dass sich unsere Tätigkeit hier auf rein zeitlich begrenztes „Coaching“ reduziert.
2.2.3 Begleitung während der Entschuldung
Wir sehen es aufgrund langjähriger Erfahrungen als notwendig an, nicht nur
Regulierungsvereinbarungen zu treffen oder die Abgabe von Insolvenzanträgen vorzubereiten
sondern unser Klientel bis zur Schuldentilgung sei es „bis zur letzten Rate“ oder der
„Restschuldbefreiung“ am Ende des Insolvenzverfahrens zu begleiten. Deshalb übernehmen wir
auch die Verfahrensbevollmächtigung gegenüber dem Insolvenzgericht.
Nach der letzten Zahlung muss dafür Sorge getragen werden, dass die SCHUFA-Eintragungen
aktualisiert und die Original-Titel ausgehändigt werden, damit nicht zu einem späteren
Zeitpunkt erneut Forderungen gestellt werden können.
12
2.3 Fachberatung/Vernetzung
Weiterhin werden Kolleg/innen verschiedener Anstellungsträger in Darmstadt einzelfallbezogen
fachlich begleitet, die ihrerseits Überschuldete betreuen. Dies umfasst die Fachberatung bei
der Krisenintervention und die Vorbereitung und Durchführung von Regulierungen. Ist die
Regulierung umfangreich oder ein Insolvenzverfahren erforderlich, wird die Beratung dann
übernommen.
2.4 Projekt mit der ARGE
13
Überschuldung erschwert eine Arbeitsaufnahme, da potentielle Arbeitgeber von
Lohnpfändungen Bedrohte oftmals nicht einstellen. Die bestehenden Wartezeiten für eine
Regulierung können aus Sicht der ARGE hier keine Abhilfe schaffen.
Seit 2005 besteht eine Kooperationsvereinbarung zwischen Stadt und ARGE
14 Die ARGE stellt
einen Beratungsscheck aus, mit dem die Betroffenen bei der Schuldnerberatung vorsprechen.
Mit den Gläubigern werden unter Hinweis auf den Bezug von ALG II Stundungsvereinbarungen
getroffen. 15 Soweit eine Arbeit aufgenommen werden kann und ein pfändbarer Lohnanteil
entsteht, wird umgehend eine Regulierung eingeleitet. Scheiden die unter 2.2.2 aufgeführten
Alternativen aus (Regulierung über Rechtsanwalt, Coaching) wird die Regulierung andernfalls
über die Warteliste durchgeführt, die Gläubiger bis dahin regelmäßig informiert.
9 Einige Betroffene geraten jedoch auch an sog. „gewerbliche Schuldenregulierer“, was deutliche Kosten verursacht
i.d.R. aber keine (nachhaltige) Entschuldung bedingt.
10 Dies sind max. 10 % der Ratsuchenden
11 Die Landesregierung Hessens hat im Rahmen des Programms „Sichere Zukunft“ als einziges Bundesland die
Finanzierung von Insolvenzberatung gestrichen. Begründet wurde dies auch damit, dass Rechtsanwälte im Rahmen
von Beratungshilfe tätig würden. Übersehen wurde, dass auch dies Ausgaben für das Land nach sich zieht.
12 Unsere Erfahrungen zeigen, dass Gläubiger zunehmend dazu übergehen, komplette Außenstände zu veräußern.
Wenn sich in den Unterlagen noch Originaltitel befinden, werden die Schuldner zur Zahlung aufgefordert und müssen
dann nachweisen, dass, die Forderung (vergleichsweise) beglichen ist. Dies kann auch 10 Jahre nach
Vergleichserfüllung geschehen.
13 Es wird noch der Begriff ARGE verwandt, da die Namensänderung in Jobcenter erst zum 1.1.2011 erfolgt ist.
14 „ Kooperationsvereinbarung zur Förderung der Arbeitsmarktintegration gemäß SGB II bei bestehender
Schuldenprobleme“
15 Soweit zumutbar, wird hierbei der Schriftverkehr von den Betroffenen geführt und ein bestätigendes Schreiben der
Schuldnerberatung beigefügt.
4
Insgesamt wurden 443 Beratungen mit Darmstädter Haushalten durchgeführt, die ALG II
bezogen. Hierbei erfolgten 232 Beratungen aufgrund von der ARGE ausgefüllten
Beratungsschecks im Rahmen des gemeinsamen Projektes.
2.5 Einzelfallübergreifende Tätigkeiten
16
Weiterhin erfolgt eine Mitarbeit in
- dem Darmstädter Arbeitskreis Schuldnerberatung,
- der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung und
- als Vertretung des Deutschen Städtetages in der AG SBV (Arbeitsgemeinschaft
Schuldnerberatung der Verbände) dort insbesondere als Sprecher des Arbeitskreises
Girokonto und Zwangsvollstreckung.
3. Tätigkeit in 2010
3.1 Ausgewählte Zahlen
17
Die Beratungstätigkeit lässt sich in Zahlen wie folgt darstellen
Beratungen 2010
999
443
644
378
46
157
0
200
400
600
800
1000
1200
1
Beratungsarten
Anzahl
Kurzberatungen
persönlich
Kurzberatungen tel. +
email
Fachberatungen
Regulierungsberatung
en
Insolvenzanträge
Betreuung lfd.
Insolvenzverfahren
Insgesamt waren dies 2.667 Beratungen (2493 in 2009). Gegenüber dem Vorjahr war die
Anzahl der Kurzberatungen um 10,5 % rückläufig, die Anzahl der Fachberatungen jedoch stieg
um 49,1 %.
Seit 1993
18 wurden 29.083 Beratungen durchgeführt, davon 18.493 Kurzberatungen und
3.827 langfristige Beratungen.
Der auf die Beratung von ALG-II-Empfänger/innen entfallende Teil der Arbeitszeit betrug 41 %.
Wie in den Vorjahren waren mehr als 2/3 der Ratsuchenden zwischen 26 und 50 Jahre alt,
wobei die Männer weiterhin die Mehrheit stellen (55,97 % gegenüber 44,03 % Frauen). Die
1.444 beratenen Personen hatten Unterhaltsverpflichtungen gegenüber 1.149 Kindern.
Als Grund, die Beratungsstelle aufzusuchen, gaben 43,52 % an, die monatliche
Tilgungsbelastung reduzieren zu müssen, 33,91 % sahen einen Ausweg nur noch in einer
Gesamtregulierung bzw. einem Insolvenzverfahren.
In den letzten vier Jahren wurde ein Gesamtvolumen von 21.050.000 Euro reguliert.
Die Schulden resultierten – betrachtet man das Volumen – vorrangig aus Krediten (33,73 %),
gescheiterter Baufinanzierung (17,34 %) und Steuerforderungen (10,69 %). Betrachtet man
die Schulden jedoch nach der Häufigkeit einzelner Gläubigergruppen ergibt sich die
Reihenfolge Kredite (14,12 %), Versandhandel (11,95 %) und Telekommunikation (7,90 %).
16 Jeweils durch den Leiter der Beratungsstelle. Der Arbeitsaufwand ist nach unserer Auffassung alleine schon daher
begründet, dass durch die genannten Tätigkeiten Informationen gewonnen werden, die es ermöglichen, dass der im
Arbeitsfeld erhebliche Fortbildungsbedarf insbesondere hinsichtlich juristischer Veränderungen durch den
Abteilungsleiter kostenlos erfolgen kann.
17 Kapitel 3 liefert eine Zusammenfassung der erhobenen Daten, die bei Bedarf ausführlicher zur Verfügung gestellt
werden können. Erfasst werden: Alter, Geschlecht, Wohnanschrift, statistischer Wohnbezirk, Familienstand,
Einkommensquellen, schulische Bildung, berufliche Bildung und Tätigkeit, frühere oder aktuelle Selbstständigkeit,
Unterhaltsverpflichtungen und Anzahl der Kinder, Nationalität, Beratungsanlässe und – inhalte, Gläubigergruppen,
Schuldenhöhe.
18 Seit 1993 werden detaillierte Zahlen erhoben.
5
3.2 Auffälligkeiten
Auffällig sind folgende Erkenntnisse
a) Die Ratsuchenden waren zum Zeitpunkt der Kontaktaufnahme aktuell arbeitslos oder
erzielten nur ein der Höhe nach unpfändbares Einkommen.
b) Der Anteil der geschiedenen Ratsuchenden ist mit 15,85 % deutlich höher als im
Stadtgebiet (7,4 %)
19 .
c) Während die schulische Bildung der Ratsuchenden im 10-Jahresvergleich unverändert
ist, hat der Anteil derer, die über keinen Schulabschluss verfügen, deutlich zugenom-
men und beträgt mittlerweile fast 50 %, wobei wie vor 10 Jahren ein knappes Viertel
derjenigen, die eine Ausbildung abgeschlossen haben, im erlernten Beruf tätig ist.
berufliche Bildung im 10 Jahresvergleich
0,00
10,00
20,00
30,00
40,00
50,00
60,00
ohne in Ausbildung Lehre Studium
1997-1999
2007-2010
d) Nur knapp mehr als die Hälfte der Ratsuchenden verfügten in den letzten fünf Jahren
über ein Arbeitseinkommen.
vorwiegendes Einkommen 06-10
0
100
200
300
400
500
600
700
800
Lohn ALG I ALG II SGB XII andere EK
2006
2007
2008
2009
2010
e) Der Anteil der gescheiterten Selbstständigen betrug wie im Vorjahr 16 %
f) 31,96 % der Ratsuchenden haben keine deutsche Staatsbürgerschaft (Darmstadt:16,1
%)
g) Der Anteil an Alleinerziehenden in der Beratung ist nach wie vor sehr hoch (33,82 %
der betroffenen Kinder).
Offensichtlich besteht daher eine Wechselwirkung zwischen Überschuldung einerseits und
Arbeitslosigkeit bzw. Niedriglöhnen andererseits. Wer keine Ausbildung hat, wer allein
erziehend oder/und geschieden ist, wer über keine deutsche Staatsbürgerschaft verfügt ist
eher von Einkommensschwäche oder –armut betroffen und daher einem größeren
Überschuldungsrisiko ausgesetzt.
19 Die Vergleichszahlen entstammen dem aktuellen Sozialatlas der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Die dort
abgebildeten Zahlen geben jedoch den Stand 2008 wieder. Ein Vergleich erscheint aber dennoch statthaft, da
einerseits hinsichtlich der Bevölkerungsdaten keine grundlegenden Änderungen eingetreten sein dürften und
andererseits die Zahlen der Schuldner- und Insolvenzberatung für die Jahre 2008 und 2010 keine wesentlichen
Änderungen aufweisen.
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3.3 Besondere Ereignisse und Entwicklungen des Jahres 2010
Das 25-jährige Bestehen der Schuldner- und Insolvenzberatung wurde mit einer gut besuchten
Veranstaltung am 30.8.2010 gefeiert.
20
Die zum 1.7.2010 in Kraft getretene lange überfällige Reform des Kontenpfändungsrechtes
bedingte, dass – da als Insolvenzstelle zugelassen – die Beratungsstelle seitdem
Bescheinigungen über den erhöhten Sockelbetrag ausstellen kann. 21 Folge waren
Mehrbelastungen.
Zunehmend ist die Beratungsstelle mit Forderungen konfrontiert, die aus Geschäften des
Fernabsatzes, hier vor allem Internet, stammen und aggressiv von Inkassofirmen geltend
gemacht werden. Hier hat die Zahl der Forderungen zugenommen, die dem Bereich der
Internetkriminalität zuzuordnen sind.
Ein zunehmendes Problem besteht darin, komplizierte juristische Sachverhalte
(Insolvenzverfahren, Kontenpfändung, angreifbare Forderungsaufstellungen aber auch
Sozialleistungsbescheide) verständlich zu vermitteln.
4. Ein Fallbeispiel
Als Frau C. erstmals Kontakt mit der Schuldnerberatung aufnimmt, ist sie 42 Jahre alt, allein
erziehende Mutter von zwei Kindern im Alter von 12 und 14 Jahren und erwerbstätig. Mitte der
90er Jahre hatte sie für Kredite ihres damaligen Ehemannes gebürgt.
Neben den Bürgschaften wurden auch Grundbucheintragungen auf das gemeinsame Haus als
Sicherheit vorgenommen. Frau C. weiß nicht, was mit dem Geld aus den Krediten geschehen
ist. Sie hatte damals ihrem Ehemann vollständig vertraut. Er verließ sie jedoch und sie ist
mittlerweile von ihm geschieden.
Der Ehemann von Frau C. ist zwischenzeitlich ausgewandert und hält keinerlei Kontakt mehr zu
seiner Familie. Auch leistet er für die Kindern keinen Unterhalt. Die Banken machten die
Bürgschaften geltend und erhoben aufgrund der Grundbucheintragungen Anspruch auf das
Haus.
Dieses wurde weit unter Wert zwangsversteigert, es blieben hohe Restschulden übrig. Auch das
Elternhaus von Frau C., das sie nach dem Tod ihrer Eltern geerbt hatte, wurde
zwangsversteigert.
Frau C. ist psychisch stark angespannt, hat Angstzustände, schläft zu wenig und nimmt
Beruhigungsmittel. Sie sieht keine Perspektive mehr und nur ihre Aufgabe als Mutter lässt sie
nach ihrer Einschätzung noch durchhalten. Der Schuldnerberater kann ihr nach und nach
Ängste nehmen und vor allem eine Perspektive hinsichtlich ihrer Schulden aufzeigen .
Auf Anregung der Schuldnerberatung prüft ein Rechtsanwalt die Bürgschaften und bestätigt,
dass diese aufgrund der aktuellen Rechtsprechung nichtig sind. Nachdem der Rechtsanwalt
mit einer Klage gedroht hat, verzichtet die Bank auf ihre Rechte aus den Bürgschaften.
Dennoch verbleiben erhebliche Restsschulden.
Das Einkommen von Frau C. liegt nur geringfügig über der gesetzlichen Pfändungsfreigrenze.
Eine Entschuldung ist nur im Rahmen eines Insolvenzverfahrens möglich. Die
Schuldnerberatung erstellt den hierfür notwendigen außergerichtlichen Vergleichsversuch. Die
Mehrheit der Gläubiger lehnt jedoch eine außergerichtliche Einigung ab.
Daraufhin beantragt Frau C. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Im Rahmen des weiteren
Verfahrens wird der pfändbare Teil ihres Einkommens eingezogen und an die Gläubiger verteilt.
Nach 6 Jahren werden ihr die dann noch bestehenden Schulden erlassen werden.
20 Darmstadt richtete am 1.1.1985 als eine der ersten Kommunen bundesweit eine Schuldnerberatungsstelle ein. Die
Beratungsstelle war bis Anfang 2009 dem Städtischen Sozialdienst (vorher: ASD) angegliedert.
21 Diese Bescheinigung, die erfüllte gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen nach BGB, SGB II oder SGB XII auflistet und
einen dadurch bedingten unpfändbaren Grundfreibetrag aufführt, wird von den Schuldner/innen, die von einer
Kontenpfändung betroffen sind, bei ihrer Bank vorgelegt und ersetzt einen bisher erforderlichen Gerichtsbeschluss.
7
5. Ausblick
Der Schwerpunkt des Beratungsangebotes liegt in der Krisenintervention. Je mehr Darmstädter
Bürgerinnen und Bürger sich Hilfe suchend an uns wenden, desto weniger Kapazitäten
verbleiben für umfassende Beratungen mit dem Ziel der Schuldenregulierung.
Die beschriebenen Wartezeiten sind für das Klientel, das uns als Soziale Beratungsstelle
benötigt, überlang. Betroffene benötigen daher während der Wartezeit immer wieder einmalige
Beratungsgespräche zur Krisenintervention. Es besteht auch die Gefahr, dass Betroffene oft „in
die Fänge“ unseriöser Anbieter geraten, die vermeintlich kurzfristig mögliche Entschuldungen
oder Umschuldungskredite anbieten.
22
Manche Betroffene insbesondere psychisch Instabile geraten in massive Lebenskrisen. Das
Lösen aus der Sozialleistungsabhängigkeit bei vorhandener Überschuldung wird erschwert.
Insofern muss über beratungsmethodische und verwaltungstechnische Antworten ebenso
nachgedacht werden wie über Möglichkeiten des finanzneutralen Beratungsausbaus.
01.02.2011
Amt für Soziales und Prävention
Abteilung Schuldner- und Insolvenzberatung
Thomas Zipf Barbara Akdeniz
Abteilungsleiter Amtsleitung
Judith Wahl
Stellv. Abteilungsleiterin
Christiane Pfeil-Reimann
Kurt Beckmann
Jürgen Daum
22 Es hat sich ein wachsender Markt entwickelt, der mit vermeintlichen Kreditvergaben wirbt oder qualifizierte
Schuldenregulierung suggeriert. De facto wird jedoch mit diversen „Tricks“ nur oftmals Geld kassiert, ohne das eine
nachhaltige Hilfe gegeben wird.
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 16.02.2011 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Amt für Soziales und Prävention Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2011/0074 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Jahresbericht 2010 Amt für Soziales und Prävention - Schuldner- und Insolvenzberatung Vorlage vom: 14.02.2011 Beschlussvorschlag: Der Magistrat nimmt den Jahresbericht der Schuldner- und Insolvenzberatung zur Kenntnis Anlagen: Jahresbericht 2010 Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle Amt 50 Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.02.2011 Die Schuldnerberatung im Amt für Soziales und Prävention feierte im Jahr 2010 25-jähriges Bestehen, die Insolvenzberatung als zugelassene Insolvenzstelle besteht seit 1999. Die Aufgabenbereiche in der Schuldner- und Insolvenzberatung setzen sich zusammen aus Kurzberatungen, langfristigen Beratungen, Regulierungen, Insolvenzverfahren, Begleitung während der Entschuldung, Fachberatung und Vernetzung sowie einzelfallübergreifenden Tätigkeiten. Die Kooperationsvereinbarung zur Förderung der Arbeitsmarktintegration gemäß SGB II mit dem Jobcenter Darmstadt (vorher ARGE Darmstadt) legt die Zusammenarbeit hinsichtlich der Beratung von SGB-II-berechtigten Schuldnerinnen und Schuldnern fest. Die Zahl überschuldeter Haushalte liegt auch in Darmstadt auf einem hohen Niveau, während bei den Kurzberatungen ein kleiner Rückgang zu vermerken ist, stieg die Anzahl der Fachberatungen enorm an. Der beiliegende Bericht soll einen Einblick über Aufgabenbereich, inhaltliche Ausgestaltung und statistische Datenlage zum Thema Überschuldung in Darmstadt im Kontext der Arbeit der städtischen Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle geben. Darmstadt, 14.02.2011 Ak Dezernat V Jochen Partsch Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2011/0074
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 14.02.2011
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00