V/0776/2014
Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
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Berichtsvorlage
1120 Zeichen
V/0776/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Bürger- und Ratsservice Betrifft Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Beratungsfolge 28.10.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht Bericht: Folgende Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen ist eingegangen: Jahr-Nr. Antragsanliegen Entscheidungszuständigkeit (Das Anhörungs- und Beratungsrecht weiterer Gremien bleibt unberührt.) 2014-00171 Es wird angeregt, die Studtstraße ab Studtplatz in Richtung Nordstraße dauerhaft als Einbahnstraße auszuweisen. Bezirksvertretung Münster-Mitte Die Anregung wurde an den Rat der Stadt Münster gerichtet, fällt jedoch in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung Münster-Mitte. Den Mitgliedern des Rates wird die Anregung in der Sitzung am 05.11.2014 bekannt gegeben. In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Vorlagen-Nr.: V/0776/2014 Auskunft erteilt: Frau Dautzenberg Ruf: 492-3365 E-Mail: Dautzenberg@stadt-muenster.de Datum: 20.10.2014 Öffentliche Berichtsvorlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Studtstraße
- Nordstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0776/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.10.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37