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V/0776/2014

Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Vorlagen 13.10.2014

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 28.10.2014, TOP 3.1

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

1120 Zeichen

V/0776/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.10.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Folgende Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen ist 
eingegangen:  
 
Jahr-Nr. Antragsanliegen Entscheidungszuständigkeit 
(Das Anhörungs- und Beratungsrecht weiterer 
Gremien bleibt unberührt.) 
2014-00171 Es wird angeregt, die Studtstraße ab 
Studtplatz in Richtung Nordstraße 
dauerhaft als Einbahnstraße auszuweisen.  
Bezirksvertretung Münster-Mitte  
 
Die Anregung wurde an den Rat der Stadt Münster gerichtet, fällt jedoch in die Zuständigkeit der 
Bezirksvertretung Münster-Mitte. Den Mitgliedern des Rates wird die Anregung in der Sitzung am 
05.11.2014 bekannt gegeben.  
 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
 
  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0776/2014 
Auskunft erteilt: 
Frau Dautzenberg 
Ruf: 
492-3365 
E-Mail: 
Dautzenberg@stadt-muenster.de 
Datum: 
20.10.2014 
Öffentliche Berichtsvorlage

Beratungsverlauf (1)

28.10.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 3.1 Bericht

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Studtstraße
  • Nordstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0776/2014
Typ
Vorlagen
Datum
13.10.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37