AN/1295/2022
Sicherstellung des Kinderwohls bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen der Ausländerbehörde
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
1832 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
I/33
Vorlagen-Nummer
AN/1295/2022
Stand: 08.10.2025
Sachstandsbericht
Sicherstellung des Kinderwohls bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen der
Ausländerbehörde
Beschluss:
1. Die Verwaltung erarbeitet Empfehlungen zur Sicherstellung des Kindeswohls bei aufent-
haltsbeendenden Maßnahmen.
2. Bei allen Maßnahmen, von denen Minderjährige betroffen sind, soll obligatorisch das Ju-
gendamt mit seiner Fach- und Sachkenntnis hinzugezogen werden.
3. Zur Sicherstellung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme und der Möglichkeit der Ausreise-
pflichtigen, selbst zur Wahrung ihrer Rechte beizutragen und einschlägige Sachverhalte
vorzubringen, ist bei Eröffnung der Ausreisepflicht auf die Ausländerrechtliche Beratungs-
kommission sowie die Härtefallkommission des Landes und andere hinzuweisen.
4. Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, sich bei der Landesregierung dafür einzusetzen,
dass diese im Wege eines „Vorgriffserlasses“ die Kölner Ausländerbehörde über die von
der Bundesregierung geplanten Reformen im Ausländerrecht und die dadurch zukünftig in
Reichweite des sogenannten Chancen-Aufenthaltsrechts bzw. einer neuen Bleibeperspek-
tive rückenden Personengruppen unterrichtet werden. Vorbild dafür sind die Bundesländer
Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz, in denen so vorgegangen wurde.
Ziel ist die Rückpriorisierung dieser Gruppen bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen bis
zur Umsetzung des Chancen-Aufenthaltsrechts in Landesrecht.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Es wurde eine Kindeswohlleitlinie erstellt. Für die Entwicklung der Leitlinie hatte das Auslän-
deramt das Jugendamt sowie den Verein „kinderfreundliche Kommune“ einbezogen.
Nächste Schritte:
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (SPD)
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SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 08.07.2022 AN/1295/2022 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Hauptausschuss 11.07.2022 Integrationsrat 16.08.2022 Jugendhilfeausschuss 30.08.2022 Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Verga- be / Internationales 19.09.2022 Sicherstellung des Kinderwohls bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen der Ausländerbehörde Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesord- nung des Hauptausschusses am 11.07.2022 zu setzen Der Hauptausschuss beschließt: 1. Die Verwaltung erarbeitet Empfehlungen zur Sicherstellung des Kindeswohls bei aufent- haltsbeendenden Maßnahmen. 2. Bei allen Maßnahmen, von denen Minderjährige betroffen sind, soll obligatorisch das Jugendamt mit seiner Fach- und Sachkenntnis hinzugezogen werden. 3. Zur Sicherstellung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme und der Möglichkeit der Ausreise- pflichtigen, selbst zur Wahrung ihrer Rechte beizutragen und einschlägige Sachverhalte vorzubringen, ist bei Eröffnung der Ausreisepflicht auf die Ausländerrechtliche Bera- tungskommission sowie die Härtefallkommission des Landes und andere hinzuweisen. 4. Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, sich bei der Landesregierung dafür einzusetzen, dass diese im Wege eines „Vorgriffserlasses“ die Kölner Ausländerbehörde über die von der Bundesregierung geplanten Reformen im Ausländerrecht und die dadurch zukünftig in Reichweite des sogenannten Chancen-Aufenthaltsrechts bzw. einer neuen Bleibeper- spektive rückenden Personengruppen unterrichtet werden. Vorbild dafür sind die Bun- desländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz, in denen so vorge- gangen wurde. Ziel ist die Rückpriorisierung dieser Gruppen bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen bis zur Umsetzung des Chancen-Aufenthaltsrechts in Landesrecht. Begründung: - 2 - Ein offener Brief der Stadtgesellschaft vom 21.06.2022, der von vielen verschiedenen Verei- nen und Einzelpersonen unterzeichnet wurde, kritisiert die städtische Flüchtlingspolitik in Köln. Die Unterzeichnenden werfen der Stadt vor, ihren Titeln "Sicherer Hafen", "Europäi- sche Hauptstadt der Vielfalt und Integration" und "Kinderfreundliche Kommune" nicht gerecht zu werden. Ihrer Ansicht nach sei die Kölner Abschiebepraxis zuletzt rigider geworden. Im Brief heißt es etwa, Menschen würden massiv unter Ausreisedruck gesetzt und vor Ort bei der Ausländerbehörde festgenommen. In der letzten Zeit und davor seien Menschen abge- schoben worden, die jahrelang hier gelebt und gearbeitet hätten. Kinder würden zudem von der Abschiebepraxis traumatisiert und als Dolmetscher*innen genutzt. Ein jüngstes Beispiel bestätigt die Kritik: Focus online berichtetet am 28.06.2022 vom Fall einer Mutter mit fünf Kindern, die nach jahrelangem Aufenthalt in einen der Staaten des Bal- kans abgeschoben werden sollte. Dabei gelten die Kinder in der Schule als vorbildlich inte- griert. Zudem seien die Kinder am Herkunftsort der Familie davon bedroht, wieder ihrem ge- walttätigen Vater ausgesetzt zu sein – genau wie die traumatisierte Mutter. Nach diesem Bericht seien die Abschiebemaßnahmen schließlich ausgesetzt worden, berichtete Focus Online am 29.06.2022. Mitte Juni wurde zudem der Fall eines Mannes bekannt, der nach 30 Jahren Aufenthalt zwecks Durchführung einer Abschiebung von der Ausländerbehörde fest- genommen worden war. Und im Februar rechtfertigte die Stadt auf Anfrage der SPD-Fraktion die Abschiebung eines lernbehinderten schwangeren Mädchens nach Albanien. Abschiebungen, von denen Minderjährige betroffen sind, stellen immer ein Problem hinsicht- lich der Frage der Gewährleistung des Kindeswohls dar. Die UN-Kinderrechtskonvention stellt im Art. 3 klar: „Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentli- chen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“ In der Konsequenz bedeutet dies, dass das Kindes- wohl vor Erlass einer ausländerbehördlichen Ordnungsverfügung vorrangig zu berücksichti- gen – und durch das Jugendamt zu prüfen – ist. Deswegen liegen in Dresden etwa städtischerseits Empfehlungen zur Sicherstellung des Kindeswohls bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen vor. Diese fordern, Abschiebungen nur tagsüber in der Zeit von 6 bis 18 Uhr durchzuführen, keine Maßnahmen aus Bildungsein- richtungen oder Kindertagesstätten heraus vorzunehmen, Familien nicht (unbegründet) zu trennen und in Fällen von Inobhutnahmen der Kinder oder Jugendlichen von einer Abschie- bung, die die Minderjährigen wieder ihren Eltern aussetzen würde, abzusehen. Zudem müss- ten vor Abschiebungen Hinweise auf Vernachlässigung, körperliche Misshandlung, sexuelle Gewalt, drohende Zwangsverheiratung oder Genitalverstümmelung sowie auf erhebliche gesundheitliche oder psychische Einschränkungen bei Eltern oder Kindern ernst genommen und geprüft werden. Abschiebungen seien zudem nicht einfach durchzuführen, sondern nach Möglichkeit vorher zusammen mit den Ausreisepflichtigen zu besprechen. Bei der Planung der Zukunft im Herkunftsland sowie der konkreten Abschiebesituation müsse insbesondere im Hinblick auf das Kindeswohl entsprechend unterstützend zur Seite gestanden werden. Begründung der Dringlichkeit: Am 06.07.2022 hat das Bundeskabinett den Entwurf „Chancen-Aufenthaltsrechtsgesetz" verabschiedet. Damit ist nun klar, welche zukünftigen Regelungen die Bundesregierung im Bereich der Bleiberechte anstrebt. Es ist daher dringlich, dass sich der Hauptausschuss für die Personenkreise einsetzt, die zukünftig von diesem verbesserten Aufenthaltsrecht profitie- ren können, und ein klares Signal des Bundeslandes NRW einfordert, damit die Ausländer- behörden keine fachaufsichtlichen Konsequenzen fürchten müssen, wenn sie diese Gruppen bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen rückpriorisieren. - 3 - Mit freundlichen Grüßen gez. Mike Homann gez. Michael Weisenstein SPD-Fraktionsgeschäftsführer Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE
Anlage 1 Vorabauszug Hauptausschuss 11.07.2022
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Geschäftsführung Hauptausschuss Frau Piszczan Telefon: (0221) 221 26014 Fax: (0221) 221 26570 E-Mail: giulia.piszczan@stadt -koeln.de Datum: 13.07.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 13. Sitzung des Hauptausschusses vom 11.07.2022 öffentlich 4.3 Dringlichkeitsantrag der Fraktionen SPD und Die Linke. betreffend "Si- cherstellung des Kinderwohls bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen der Ausländerbehörde" AN/1295/2022 Die Fraktionen und Einzelmandatsträger*innen stellen ihre Positionen dar. Frau Stadtdirektorin Blome erläutert das Vorgehen der Ausländerbehörde der Stadt Köln bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen, insbesondere bei Betroffenheit von Minderjährigen. Zudem setze sich die Stadt Köln dafür ein, dass das Land NRW zeit- nah eine entsprechende Vorgriffsregelung erlässt. Frau Oberbürgermeisterin Reker sagt eine zusätzliche schriftliche Ausführung zu. Die CDU-Fraktion schlägt aufgrund von weiterem Beratungsbedarf vor, die Vorlage zur Entscheidung in den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales und zur Vorberatung in den Jugendhilfeausschuss und den Integrationsrat zu verweisen. Die SPD-Fraktion schlägt vor, die Punkte 1-3 wie von der CDU-Fraktion vorgeschla- gen zu verweisen und über Punkt 4 in dieser Sitzung abzustimmen. I. Abstimmung über den Verweisungsantrag der CDU-Fraktion Beschluss: Die Angelegenheit wird zur Vorberatung in den Jugendhilfeausschuss und den Integ- rationsrat und zur Entscheidung in den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales verwiesen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt und der Oberbürgermeisterin zugestimmt. II. Die Beschlussfassung über den Verfahrensvorschlag der SPD-Fraktion hat sich erledigt.
Anlage 2 Vorabauszug Integrationsrat 16.08.2022, TOP 6.1.1
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Geschäftsführung Integrationsrat Herr Vetter Telefon: (0221) 221-23195 Fax : (0221) 221-6523195 E-Mail: andreas.vetter@stadt-koeln.de Datum: 22.08.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Integrationsrates vom 16.08.2022 öffentlich 6.1.1 Änderungsantrag zu TOP 6.1 - Sicherstellung des Kinderwohls bei auf- enthaltsbeenden Maßnahmen der Ausländerbehörde AN/1394/2022 Die Sitzungsleiterin Frau Klimaszewska-Golan lässt zuerst über den Änderungsan- trag abstimmen. I. Abstimmung über den Änderungsantrag: Beschluss: 1. Wir begrüßen den Einsatz der Oberbürgermeisterin und der Ausländerbehörde bei der Landesregierung, dass diese im Wege eines „Vorgriffserlasses“ die Kölner Ausländerbehörde in die Lage versetzt, die von der Bundesregierung geplanten Reformen im Ausländerrecht in größtmöglichem Rahmen umzuset- zen. Somit verbessert sich für viele Kinder und Jugendliche die Perspektive auf eine sichere Zukunft in Köln. 2. Die Verwaltung erarbeitet bis 31.12.2022 Maßgaben zur Ermittlung und Si- cherstellung des Kindeswohls bei Entscheidung zu aufenthaltsbeendenden Maßnahmen. Es wird empfohlen den Runden Tisch für Flüchtlingsfragen zu Rate zu ziehen. Hierbei sind neben gesetzlichen Vorgaben auch die Selbstver- pflichtungen der Stadt Köln u.a. aus der Eigenschaft als „Kinderfreundliche Kommune“ und Stadt Köln als „Sicherer Hafen“ zu berücksichtigen. Im Zuge der Maßgaben-Ermittlung soll u.a. geprüft werden, ob bei Abschiebungen, von denen Minderjährige betroffen sind, obligatorisch das Jugendamt mit seiner Fach- und Sachkenntnis hinzugezogen werden und eine individuelle Stellung- nahme abgewartet werden kann. Hierbei sind außerdem Aspekte der Bil- dungschancen zu berücksichtigen. 3. Zur Sicherstellung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme und der Möglichkeit der Ausreisepflichtigen, selbst zur Wahrung ihrer Rechte beizutragen und ein- schlägige Sachverhalte vorzubringen, sind bei Eröffnung der Ausreisepflicht auf die Ausländerrechtliche Beratungskommission (ABK), die Härtefallkommis- sion des Landes und die Beratungsstellen für Geflüchtete hinzuweisen. Außer- dem wird bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen empfohlen, die ABK aktiv zu beteiligen, wenn minderjährige Personen betroffen sind. 4. Der Integrationsrat empfiehlt diesen geänderten Beschluss (o.g. Punkte 1-3) den nachfolgenden Gremien: Dem Ausschuss Jugendhilfe und Ausschuss All- gemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt II. Die Beschlussfassung zum Ursprungsantrag unter TOP 6.1 hat sich damit erledigt.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
Zur SitzungBeschluss: Alternative beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1295/2022
- Typ
- Gem. Dringlichkeitsantrag (SPD)
- Datum
- 14.07.2022
- Erstellt
- 07.07.2022 17:42