Mandari Insight

AN/1295/2022

Sicherstellung des Kinderwohls bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen der Ausländerbehörde

Gem. Dringlichkeitsantrag (SPD) 14.07.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 24.10.2022, TOP 8.1

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (SPD)

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Vorabauszug Hauptausschuss 11.07.2022

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Vorabauszug Integrationsrat 16.08.2022, TOP 6.1.1

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (SPD)

6389 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 08.07.2022 
 
AN/1295/2022 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Hauptausschuss 11.07.2022 
Integrationsrat 16.08.2022 
Jugendhilfeausschuss 30.08.2022 
Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Verga-
be / Internationales 19.09.2022 
 
Sicherstellung des Kinderwohls bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen der 
Ausländerbehörde 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesord-
nung des Hauptausschusses am 11.07.2022 zu setzen 
 
Der Hauptausschuss beschließt:  
 
1. Die Verwaltung erarbeitet Empfehlungen zur Sicherstellung des Kindeswohls bei aufent-
haltsbeendenden Maßnahmen. 
 
2. Bei allen Maßnahmen, von denen Minderjährige betroffen sind, soll obligatorisch das 
Jugendamt mit seiner Fach- und Sachkenntnis hinzugezogen werden. 
 
3. Zur Sicherstellung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme und der Möglichkeit der Ausreise-
pflichtigen, selbst zur Wahrung ihrer Rechte beizutragen und einschlägige Sachverhalte 
vorzubringen, ist bei Eröffnung der Ausreisepflicht auf die Ausländerrechtliche Bera-
tungskommission sowie die Härtefallkommission des Landes und andere hinzuweisen. 
 
4. Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, sich bei der Landesregierung dafür einzusetzen, 
dass diese im Wege eines „Vorgriffserlasses“ die Kölner Ausländerbehörde über die von 
der Bundesregierung geplanten Reformen im Ausländerrecht und die dadurch zukünftig 
in Reichweite des sogenannten Chancen-Aufenthaltsrechts bzw. einer neuen Bleibeper-
spektive rückenden Personengruppen unterrichtet werden. Vorbild dafür sind die Bun-
desländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz, in denen so vorge-
gangen wurde. Ziel ist die Rückpriorisierung dieser Gruppen bei aufenthaltsbeendenden 
Maßnahmen bis zur Umsetzung des Chancen-Aufenthaltsrechts in Landesrecht.  
 
 
Begründung:

- 2 - 
 
Ein offener Brief der Stadtgesellschaft vom 21.06.2022, der von vielen verschiedenen Verei-
nen und Einzelpersonen unterzeichnet wurde, kritisiert die städtische Flüchtlingspolitik in 
Köln. Die Unterzeichnenden werfen der Stadt vor, ihren Titeln "Sicherer Hafen", "Europäi-
sche Hauptstadt der Vielfalt und Integration" und "Kinderfreundliche Kommune" nicht gerecht 
zu werden. Ihrer Ansicht nach sei die Kölner Abschiebepraxis zuletzt rigider geworden. Im 
Brief heißt es etwa, Menschen würden massiv unter Ausreisedruck gesetzt und vor Ort bei 
der Ausländerbehörde festgenommen. In der letzten Zeit und davor seien Menschen abge-
schoben worden, die jahrelang hier gelebt und gearbeitet hätten. Kinder würden zudem von 
der Abschiebepraxis traumatisiert und als Dolmetscher*innen genutzt. 
 
Ein jüngstes Beispiel bestätigt die Kritik: Focus online berichtetet am 28.06.2022 vom Fall 
einer Mutter mit fünf Kindern, die nach jahrelangem Aufenthalt in einen der Staaten des Bal-
kans abgeschoben werden sollte. Dabei gelten die Kinder in der Schule als vorbildlich inte-
griert. Zudem seien die Kinder am Herkunftsort der Familie davon bedroht, wieder ihrem ge-
walttätigen Vater ausgesetzt zu sein – genau wie die traumatisierte Mutter. Nach diesem 
Bericht seien die Abschiebemaßnahmen schließlich ausgesetzt worden, berichtete Focus 
Online am 29.06.2022. Mitte Juni wurde zudem der Fall eines Mannes bekannt, der nach 30 
Jahren Aufenthalt zwecks Durchführung einer Abschiebung von der Ausländerbehörde fest-
genommen worden war. Und im Februar rechtfertigte die Stadt auf Anfrage der SPD-Fraktion 
die Abschiebung eines lernbehinderten schwangeren Mädchens nach Albanien. 
 
Abschiebungen, von denen Minderjährige betroffen sind, stellen immer ein Problem hinsicht-
lich der Frage der Gewährleistung des Kindeswohls dar. Die UN-Kinderrechtskonvention 
stellt im Art. 3 klar: „Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentli-
chen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden 
oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, 
der vorrangig zu berücksichtigen ist.“ In der Konsequenz bedeutet dies, dass das Kindes-
wohl vor Erlass einer ausländerbehördlichen Ordnungsverfügung vorrangig zu berücksichti-
gen – und durch das Jugendamt zu prüfen – ist.  
Deswegen liegen in Dresden etwa städtischerseits Empfehlungen zur Sicherstellung des 
Kindeswohls bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen vor. Diese fordern, Abschiebungen 
nur tagsüber in der Zeit von 6 bis 18 Uhr durchzuführen, keine Maßnahmen aus Bildungsein-
richtungen oder Kindertagesstätten heraus vorzunehmen, Familien nicht (unbegründet) zu 
trennen und in Fällen von Inobhutnahmen der Kinder oder Jugendlichen von einer Abschie-
bung, die die Minderjährigen wieder ihren Eltern aussetzen würde, abzusehen. Zudem müss-
ten vor Abschiebungen Hinweise auf Vernachlässigung, körperliche Misshandlung, sexuelle 
Gewalt, drohende Zwangsverheiratung oder Genitalverstümmelung sowie auf erhebliche 
gesundheitliche oder psychische Einschränkungen bei Eltern oder Kindern ernst genommen 
und geprüft werden. Abschiebungen seien zudem nicht einfach durchzuführen, sondern nach 
Möglichkeit vorher zusammen mit den Ausreisepflichtigen zu besprechen. Bei der Planung 
der Zukunft im Herkunftsland sowie der konkreten Abschiebesituation müsse insbesondere 
im Hinblick auf das Kindeswohl entsprechend unterstützend zur Seite gestanden werden.  
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Am 06.07.2022 hat das Bundeskabinett den Entwurf „Chancen-Aufenthaltsrechtsgesetz" 
verabschiedet. Damit ist nun klar, welche zukünftigen Regelungen die Bundesregierung im 
Bereich der Bleiberechte anstrebt. Es ist daher dringlich, dass sich der Hauptausschuss für 
die Personenkreise einsetzt, die zukünftig von diesem verbesserten Aufenthaltsrecht profitie-
ren können, und ein klares Signal des Bundeslandes NRW einfordert, damit die Ausländer-
behörden keine fachaufsichtlichen Konsequenzen fürchten müssen, wenn sie diese Gruppen 
bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen rückpriorisieren.

- 3 - 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Mike Homann     gez. Michael Weisenstein  
SPD-Fraktionsgeschäftsführer   Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1832 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/33 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/1295/2022
Stand: 08.10.2025 
Sachstandsbericht  
Sicherstellung des Kinderwohls bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen der 
Ausländerbehörde 
Beschluss:  
1. Die Verwaltung erarbeitet Empfehlungen zur Sicherstellung des Kindeswohls bei aufent-
haltsbeendenden Maßnahmen. 
 
2. Bei allen Maßnahmen, von denen Minderjährige betroffen sind, soll obligatorisch das Ju-
gendamt mit seiner Fach- und Sachkenntnis hinzugezogen werden. 
 
3. Zur Sicherstellung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme und der Möglichkeit der Ausreise-
pflichtigen, selbst zur Wahrung ihrer Rechte beizutragen und einschlägige Sachverhalte 
vorzubringen, ist bei Eröffnung der Ausreisepflicht auf die Ausländerrechtliche Beratungs-
kommission sowie die Härtefallkommission des Landes und andere hinzuweisen. 
 
4. Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, sich bei der Landesregierung dafür einzusetzen, 
dass diese im Wege eines „Vorgriffserlasses“ die Kölner Ausländerbehörde über die von 
der Bundesregierung geplanten Reformen im Ausländerrecht und die dadurch zukünftig in 
Reichweite des sogenannten Chancen-Aufenthaltsrechts bzw. einer neuen Bleibeperspek-
tive rückenden Personengruppen unterrichtet werden. Vorbild dafür sind die Bundesländer 
Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz, in denen so vorgegangen wurde. 
Ziel ist die Rückpriorisierung dieser Gruppen bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen bis 
zur Umsetzung des Chancen-Aufenthaltsrechts in Landesrecht.  
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Es wurde eine Kindeswohlleitlinie erstellt. Für die Entwicklung der Leitlinie hatte das Auslän-
deramt das Jugendamt sowie den Verein „kinderfreundliche Kommune“ einbezogen. 
Nächste Schritte: 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

2

Beratungsverlauf (4)

11.07.2022 Hauptausschuss
TOP 4.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)

Zur Sitzung
16.08.2022 Integrationsrat
TOP 6.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Alternative beschlossen

Zur Sitzung
30.08.2022 Jugendhilfeausschuss
TOP 5.2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
24.10.2022 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 8.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1295/2022
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag (SPD)
Datum
14.07.2022
Erstellt
07.07.2022 17:42