AN/1295/2022
Sicherstellung des Kinderwohls bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen der Ausländerbehörde
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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (SPD)
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SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 08.07.2022 AN/1295/2022 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Hauptausschuss 11.07.2022 Integrationsrat 16.08.2022 Jugendhilfeausschuss 30.08.2022 Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Verga- be / Internationales 19.09.2022 Sicherstellung des Kinderwohls bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen der Ausländerbehörde Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesord- nung des Hauptausschusses am 11.07.2022 zu setzen Der Hauptausschuss beschließt: 1. Die Verwaltung erarbeitet Empfehlungen zur Sicherstellung des Kindeswohls bei aufent- haltsbeendenden Maßnahmen. 2. Bei allen Maßnahmen, von denen Minderjährige betroffen sind, soll obligatorisch das Jugendamt mit seiner Fach- und Sachkenntnis hinzugezogen werden. 3. Zur Sicherstellung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme und der Möglichkeit der Ausreise- pflichtigen, selbst zur Wahrung ihrer Rechte beizutragen und einschlägige Sachverhalte vorzubringen, ist bei Eröffnung der Ausreisepflicht auf die Ausländerrechtliche Bera- tungskommission sowie die Härtefallkommission des Landes und andere hinzuweisen. 4. Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, sich bei der Landesregierung dafür einzusetzen, dass diese im Wege eines „Vorgriffserlasses“ die Kölner Ausländerbehörde über die von der Bundesregierung geplanten Reformen im Ausländerrecht und die dadurch zukünftig in Reichweite des sogenannten Chancen-Aufenthaltsrechts bzw. einer neuen Bleibeper- spektive rückenden Personengruppen unterrichtet werden. Vorbild dafür sind die Bun- desländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz, in denen so vorge- gangen wurde. Ziel ist die Rückpriorisierung dieser Gruppen bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen bis zur Umsetzung des Chancen-Aufenthaltsrechts in Landesrecht. Begründung: - 2 - Ein offener Brief der Stadtgesellschaft vom 21.06.2022, der von vielen verschiedenen Verei- nen und Einzelpersonen unterzeichnet wurde, kritisiert die städtische Flüchtlingspolitik in Köln. Die Unterzeichnenden werfen der Stadt vor, ihren Titeln "Sicherer Hafen", "Europäi- sche Hauptstadt der Vielfalt und Integration" und "Kinderfreundliche Kommune" nicht gerecht zu werden. Ihrer Ansicht nach sei die Kölner Abschiebepraxis zuletzt rigider geworden. Im Brief heißt es etwa, Menschen würden massiv unter Ausreisedruck gesetzt und vor Ort bei der Ausländerbehörde festgenommen. In der letzten Zeit und davor seien Menschen abge- schoben worden, die jahrelang hier gelebt und gearbeitet hätten. Kinder würden zudem von der Abschiebepraxis traumatisiert und als Dolmetscher*innen genutzt. Ein jüngstes Beispiel bestätigt die Kritik: Focus online berichtetet am 28.06.2022 vom Fall einer Mutter mit fünf Kindern, die nach jahrelangem Aufenthalt in einen der Staaten des Bal- kans abgeschoben werden sollte. Dabei gelten die Kinder in der Schule als vorbildlich inte- griert. Zudem seien die Kinder am Herkunftsort der Familie davon bedroht, wieder ihrem ge- walttätigen Vater ausgesetzt zu sein – genau wie die traumatisierte Mutter. Nach diesem Bericht seien die Abschiebemaßnahmen schließlich ausgesetzt worden, berichtete Focus Online am 29.06.2022. Mitte Juni wurde zudem der Fall eines Mannes bekannt, der nach 30 Jahren Aufenthalt zwecks Durchführung einer Abschiebung von der Ausländerbehörde fest- genommen worden war. Und im Februar rechtfertigte die Stadt auf Anfrage der SPD-Fraktion die Abschiebung eines lernbehinderten schwangeren Mädchens nach Albanien. Abschiebungen, von denen Minderjährige betroffen sind, stellen immer ein Problem hinsicht- lich der Frage der Gewährleistung des Kindeswohls dar. Die UN-Kinderrechtskonvention stellt im Art. 3 klar: „Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentli- chen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“ In der Konsequenz bedeutet dies, dass das Kindes- wohl vor Erlass einer ausländerbehördlichen Ordnungsverfügung vorrangig zu berücksichti- gen – und durch das Jugendamt zu prüfen – ist. Deswegen liegen in Dresden etwa städtischerseits Empfehlungen zur Sicherstellung des Kindeswohls bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen vor. Diese fordern, Abschiebungen nur tagsüber in der Zeit von 6 bis 18 Uhr durchzuführen, keine Maßnahmen aus Bildungsein- richtungen oder Kindertagesstätten heraus vorzunehmen, Familien nicht (unbegründet) zu trennen und in Fällen von Inobhutnahmen der Kinder oder Jugendlichen von einer Abschie- bung, die die Minderjährigen wieder ihren Eltern aussetzen würde, abzusehen. Zudem müss- ten vor Abschiebungen Hinweise auf Vernachlässigung, körperliche Misshandlung, sexuelle Gewalt, drohende Zwangsverheiratung oder Genitalverstümmelung sowie auf erhebliche gesundheitliche oder psychische Einschränkungen bei Eltern oder Kindern ernst genommen und geprüft werden. Abschiebungen seien zudem nicht einfach durchzuführen, sondern nach Möglichkeit vorher zusammen mit den Ausreisepflichtigen zu besprechen. Bei der Planung der Zukunft im Herkunftsland sowie der konkreten Abschiebesituation müsse insbesondere im Hinblick auf das Kindeswohl entsprechend unterstützend zur Seite gestanden werden. Begründung der Dringlichkeit: Am 06.07.2022 hat das Bundeskabinett den Entwurf „Chancen-Aufenthaltsrechtsgesetz" verabschiedet. Damit ist nun klar, welche zukünftigen Regelungen die Bundesregierung im Bereich der Bleiberechte anstrebt. Es ist daher dringlich, dass sich der Hauptausschuss für die Personenkreise einsetzt, die zukünftig von diesem verbesserten Aufenthaltsrecht profitie- ren können, und ein klares Signal des Bundeslandes NRW einfordert, damit die Ausländer- behörden keine fachaufsichtlichen Konsequenzen fürchten müssen, wenn sie diese Gruppen bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen rückpriorisieren. - 3 - Mit freundlichen Grüßen gez. Mike Homann gez. Michael Weisenstein SPD-Fraktionsgeschäftsführer Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
1832 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
I/33
Vorlagen-Nummer
AN/1295/2022
Stand: 08.10.2025
Sachstandsbericht
Sicherstellung des Kinderwohls bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen der
Ausländerbehörde
Beschluss:
1. Die Verwaltung erarbeitet Empfehlungen zur Sicherstellung des Kindeswohls bei aufent-
haltsbeendenden Maßnahmen.
2. Bei allen Maßnahmen, von denen Minderjährige betroffen sind, soll obligatorisch das Ju-
gendamt mit seiner Fach- und Sachkenntnis hinzugezogen werden.
3. Zur Sicherstellung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme und der Möglichkeit der Ausreise-
pflichtigen, selbst zur Wahrung ihrer Rechte beizutragen und einschlägige Sachverhalte
vorzubringen, ist bei Eröffnung der Ausreisepflicht auf die Ausländerrechtliche Beratungs-
kommission sowie die Härtefallkommission des Landes und andere hinzuweisen.
4. Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, sich bei der Landesregierung dafür einzusetzen,
dass diese im Wege eines „Vorgriffserlasses“ die Kölner Ausländerbehörde über die von
der Bundesregierung geplanten Reformen im Ausländerrecht und die dadurch zukünftig in
Reichweite des sogenannten Chancen-Aufenthaltsrechts bzw. einer neuen Bleibeperspek-
tive rückenden Personengruppen unterrichtet werden. Vorbild dafür sind die Bundesländer
Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz, in denen so vorgegangen wurde.
Ziel ist die Rückpriorisierung dieser Gruppen bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen bis
zur Umsetzung des Chancen-Aufenthaltsrechts in Landesrecht.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Es wurde eine Kindeswohlleitlinie erstellt. Für die Entwicklung der Leitlinie hatte das Auslän-
deramt das Jugendamt sowie den Verein „kinderfreundliche Kommune“ einbezogen.
Nächste Schritte:
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
2
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
Zur SitzungBeschluss: Alternative beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1295/2022
- Typ
- Gem. Dringlichkeitsantrag (SPD)
- Datum
- 14.07.2022
- Erstellt
- 07.07.2022 17:42