3352/2021
234. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 5, Köln-Nippes Arbeitstitel: "Quartiersentwicklung Simonskaul in Köln-Weidenpesch und Aufhebung der Verlängerung der Äußeren Kanalstraße in Köln-Bilderstöckchen, -Weidenpesch und -Longerich
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 611/1 Kohl Sa Vorlagen-Nummer 3352/2021 Freigabedatum 29.12.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 234. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 5, Köln-Nippes Arbeitstitel: "Quartiersentwicklung Simonskaul in Köln-Weidenpesch und Aufhebung der Verlängerung der Äußeren Kanalstraße in Köln-Bilderstöckchen, -Weidenpesch und -Longerich" Hier: Anhörung der Bezirksvertretung BV 5 zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur 234. Änderung des Flächennutzungsplans Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. nimmt das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetz- buch (BauGB) für die 234. Änderung des Flächennutzungsplans zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, das Ergebnis im weiteren Verfahren gemäß der Stellungnahme der Verwal- tung (Anlage 2) zu berücksichtigen; 2. verzichtet auf eine erneute Vorlage, falls die Bezirksvertretung ohne Einschränkung zustimmt. Stadtentwicklungsausschuss 27.01.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 27.01.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan bewirkt selbst keinen Effekt auf den Klima- schutz, da er kein unmittelbares Baurecht schafft. Dieser wird in einem Umweltbericht zur Flächen- nutzungsplanänderung einer grundsätzlichen Betrachtung unterzogen und in nachfolgenden verbind- lichen Bebauungsplänen detailliert beschrieben und bewertet. Begründung: Aufgrund des erheblichen Wohnraumbedarfs im Kölner Stadtgebiet wurden im Stadtentwicklungskon- zept (StEK) Wohnen Flächen für eine Nutzbarmachung zu Wohnzwecken untersucht. Das Plangebiet an der Simonskaul ist eine solche Fläche. Aufgrund der Nutzungsgeschichte als De- poniestandort wurde die Fläche bisher nicht als Bauland ausgewiesen. Mit der Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) soll die Darstellung der Fläche für den überörtli- chen Verkehr und den örtlichen Hauptverkehr aufgehoben werden. Zugleich sollen vorbereitend für den Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP)/ vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Simonskaul" in Köln-Weidenpesch die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der Quartiersent- wicklung geschaffen werden. Konkret sind die Darstellungen weiterer Wohnbauflächen mit standortgebundenen Signets für eine KiTa und einen Spielplatz sowie von Grünflächen im FNP geplant. Die Aufhebung der "Fläche für den überörtlichen Verkehr und den örtlichen Hauptverkehr" erfolgt, da diese gemäß Ratsbeschluss zur 10. Änderung des Gesamtverkehrskonzeptes (2891/2020) am 23. März 2021 als in erster Linie dem Kfz-Verkehr dienende Straße aufgegeben und durch eine Freihal- tetrasse für den qualifizierten Radverkehr nach dem Radschnellwegestandard des Landes Nordrhein- Westfalen ersetzt werden soll. Da Radrouten nach der bisherigen Systematik des FNP in diesem nicht dargestellt werden und die Darstellung nur auf Grundlage einer gesamtstädtischen Konzeption erfolgen kann, die zur Zeit noch in Erarbeitung ist, soll die seitens des Amtes für Straßen und Ver- kehrsentwicklung verfolgte Planung in einem gesonderten Verfahren Berücksichtigung finden. Aus diesem Grund hat der Stadtentwicklungsausschuss am 17. Juni 2021 (0248/2021) die 240. Änderung des FNP "Gesamtstätisches Radverkehrshauptroutennetz" eingeleitet. Mit dieser Änderung sollen erstmals Hauptrouten des Radverkehrs im FNP dargestellt und vorgehalten werden. Verfahrensstand Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29. April 2021 (0394/2021) die Einleitung des Verfahrens zur 234. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) beschlossen. Über die Einlei- tung wurde in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) am 13. März 2021, im Verkehrsausschuss am 20. April 2021 und im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün am 22. April 2021 beraten. Die öffentliche Be- kanntmachung erfolgte im Amtsblatt Nr. 23 am 16. Juni 2021. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Ab- satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 17.05.2020 bis zum 17.06.2021 durchgeführt. Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme wurde auf Anfrage bis zum 24.06.2021 verlängert. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Amtsblatt Nr. 22 am 9. Juni 2021 öffentlich bekannt gemacht und vom 18. Juni 2021 bis 2. Juli 2021 als Aushang im Be- zirksrathaus Nippes sowie im Ladenlokal 5, Außenstelle Stadtplanungsamt im Stadthaus Deutz, durchgeführt. Die Planunterlagen waren zudem über das Internet – die Seite der Stadt Köln – abruf- bar. 3 Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Es sind insgesamt 3 Stellungnahmen, davon 2 schriftlich sowie 1 mündlich zur Niederschrift, fristge- recht vorgebracht worden: Radverkehr Es wurde die Einrichtung einer in Nord/ Süd-Richtung ausgerichteten Radwegeverbindung angeregt, zwischen Longerich und den S-Bahn-Haltepunkten Geldernstraße/ Parkgürtel und Nippes. Da die Anregung nicht unmittelbar das Verfahren der 234. Änderung des Flächennutzungsplans be- rührt, wurde die Anregung an die für Radverkehrsplanung zuständige Fachdienststelle der Stadtver- waltung weiter geleitet. Verkehrliche Erschließung des geplanten Quartiers an der Simonskaul Es wurde in einer weiteren Stellungnahme gebeten, ein Verkehrskonzept zu übermitteln, aus dem zu erkennen ist, wie der Baustellen- und KFZ-Verkehr im Bereich der geplanten Quartiersentwicklung geregelt werden soll. Zudem wurde geäußert, die ausgehängten Pläne entsprächen nicht der Wirklichkeit, da der Verlauf der Zulaufstrecke der KVB nicht berücksichtigt worden sei. Auch die Verkehrsanbindung sei nicht ersichtlich. Die Systematik des Flächennutzungsplans sieht eine abstrahierte Darstellung der Flächennutzungen vor, in der die verkehrliche Erschließung des Plangebietes nicht Gegenstand der Darstellungen des Flächennutzungsplans ist, solange nicht gesamtstädtische oder überörtliche verkehrliche Belange damit verbunden sind. Die neu angelegte Trasse der KVB ist nach der Lage her und in Bezug auf die Darstellung der ge- planten Wohnbaufläche berücksichtigt. Sie geht in der Darstellung der Grünfläche auf, wie auch die innere verkehrliche Erschließung des geplanten Wohnquartiers in der Darstellung als Wohnbaufläche aufgeht. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zum Baugebiet "Simonskaul" wurde ein Verkehrsgut- achten erstellt und mit den zuständigen Fachbehörden abgestimmt. Hieraus geht hervor, dass die verkehrliche Erschließung der geplanten Wohnbaufläche im Grundsatz möglich ist. Zur detaillierten Klärung von Fragen verkehrlichen Erschließung wird auf die anstehenden Verfahrensschritte in der verbindlichen Bauleitplanung verwiesen. Altlasten Es wird geäußert, der Umgang mit dem belasteten Untergrund sei nicht geklärt. Der belastete Untergrund wird im Rahmen eines Sanierungskonzeptes zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Simonskaul" behandelt. Demnach sind die geplanten Nutzungen nach Umsetzung des Sanierungskonzeptes grundsätzlich mit den Grundsätzen der Bauleitplanung vereinbar. Bisherige politische Beratungen und Beschlüsse Zur vorliegenden 234. Änderung des Flächennutzungsplans 0394/2021 29.04.2021 Stadtentwicklungsausschuss (Beschluss über die Einleitung des Verfahrens) 13.03.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 20.04.2021 Verkehrsausschuss 22.04.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Simonskaul" 2736/2019 30.01.2020 Stadtentwicklungsausschuss (Beschluss über die Vorgaben für den Bebauungsplan) 05.12.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 1204/2018 28.06.2018 Stadtentwicklungsausschuss (Beschluss über die Einleitung des Verfahrens) 30.05.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 4 Zur 10. Änderung des Gesamtverkehrskonzeptes 2891/2020 23.03.2021 Rat 18.03.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 02.03.2021 Verkehrsausschuss 28.01.2021 Stadtentwicklungsausschuss Zur 240. Änd. des Flächennutzungsplans "Gesamtstädtisches Radverkehrshauptroutennetz" 0248/2021 17.06.2021 Stadtentwicklungsausschuss (Beschluss über die Einleitung des Verfahrens) 17.06.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 20.04.2021 Verkehrsausschuss 22.04.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Anlagen Anlage 1 Aushangplakat zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Anlage 2 Übersicht der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Anlage 3 Übersicht der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Anlage 2 Abwägungstabelle Öffentlichkeit
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A N L A G E 2 Darstellung und Bewertung der zur 234. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Arbeitstitel "Quartiersentwicklung Simonskaul in Köln-Weidenpesch und Aufhebung der Verlängerung der Äußeren Kanalstraße in Köln- Bilderstöckchen, -Weidenpesch und -Longerich"eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffent- lichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Amtsblatt Nr. 22 am 09.06.2021 öffentlich bekannt gemacht und erfolgte als Aushang vom 18.06.2021 bis zum 02.07.2021 einschließlich. Es sind insgesamt 3 Stellungnahmen, davon 2 schriftlich sowie 1 mündlich zur Niederschrift, fristgerecht vorgebracht worden. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung ja/ nein/ teilweise/ Kenntnisnahme Stellungnahme der Verwaltung 1 zur Niederschrift am 16.06.2021 Es wird angeregt, eine in Nord/ Süd-Richtung ausgerichtete Radwegeverbindung auszubauen zwischen Longerich und den S-Bahn-Haltepunkten Geldernstraße/ Parkgürtel und Nippes. Die Strecke könnte über die Etzelstraße und die Brü- cke über den Gürtel an der Kempener Straße geführt werden. Kenntnisnahme Der Vorschlag richtet sich inhaltlich nicht direkt an die laufende Änderung des Flächennutzungsplans. Jedoch wurde er an die mit der Erstellung des Konzeptes für Hauptrouten des Radverkehrs befasste Fachdienst- stelle weitergegeben. 2 Schriftlich am 02.07.2021 Nachdem der Flächennutzungsplan ja nun geändert wurde und somit eine Bebauung des Grundstücks im Simonskaul zumindest formal möglich ist, wird die Frage nach einem Ver- kehrskonzept für die Baustellenphase und insbesondere für die spätere Nutzung der Wohnanlage am Simonskaul immer dringlicher. Leider habe ich zu diesem Thema keine Informa- tionen im Netz gefunden, außer, dass dieses Konzept mehr- fach gefordert, versprochen und bis heute nicht geliefert wor- den ist. Dabei geht es mir in erster Linie um den KFZ Ver- Kenntnisnahme Die Änderung des Flächennutzungsplans befindet sich zum Zeitpunkt der nebenstehenden Stellungnahme in einem frühzeitigen Verfahrensschritt. Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes ist nicht Gegenstand der Darstellungen des Flächennut- zungsplans, solange nicht gesamtstädtische oder überörtliche verkehrliche Belange damit verbunden sind. A N L A G E 2 kehr, der in und aus dem Bereich der geplanten Tiefgaragen- den notwendig wird. Dieser kann, so ist mein Wissensstand, nur über den Simonskaul erfolgen, was zu einer massiven o- der zumindest erheblichen Mehrbelastung der Anwohner (Lärm, Schmutz, Abgase) einhergehend mit einer erhöhten Gefährdung durch den Straßenverkehr führt, weil sich kaum jemand an die vorgeschriebenen 30 km/h max. Geschwindig- keit hält. Da die Gleisanlagen zur Abstellanlage der KVB ja genehmigt und gebaut worden sind, bevor der Flächennut- zungsplan geändert worden ist, sollte einem Umbau des Zu- laufwegs zur Abstellanlage in der Art, dass ein KFZ Verkehr über diesen Weg möglich wird, ja nichts im Wege stehen. Ich hoffe auf eine Stellungnahme oder zumindest eine Übermitt- lung des Verkehrskonzeptes, in dem zu erkennen ist, wie der Baustellen und KFZ Verkehr geregelt werden soll. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zum Bau- gebiet „Simonskaul“ wurde ein Verkehrsgutachten er- stellt und mit den zuständigen Fachbehörden abge- stimmt. Hieraus geht hervor, dass die verkehrliche Er- schließung der geplanten Wohnbaufläche im Grund- satz möglich ist. Ebenfalls auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung werden auf Grundlage der konkreten Planung die Aus- wirkungen der Planung auf die Umwelt, so auch auf die Anwohner, untersucht und gegebenenfalls Vermei- dungs- oder Minderungsmaßnahmen vorgeschlagen. Diese konkreten Planungen und Untersuchungen wer- den im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Bau- gesetzbuch (BauGB) zum Vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan „Simonskaul“ der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und zur Diskussion gestellt. 3 Schriftlich am 02.07.2021 Die ausgehängten Pläne entsprechen nicht der Wirklichkeit. Seit ca. 2 Monaten ist eine zweigleisige Zulaufstrecke der KVB fertig, die das geplante Baugebiet berührt. Dies ist in den Plänen nicht berücksichtigt. Außerdem wie soll die Ver- kehrsanbindung erfolgen??? Soll alles durch die kleinen Am- boßstrasse, Schmiedegasse, Feuerstrasse, auch der Simon- skaul kann nicht beliebig mehr Autoverkehr aufnehmen. Nicht geklärt ist auch der belastete Untergrund. Die Systematik des Flächennutzungsplans sieht eine abstrahierte Darstellung der Flächennutzungen vor, in der die verkehrliche Erschließung des Plangebietes nicht Gegenstand der Darstellungen des Flächennut- zungsplans ist, solange nicht gesamtstädtische oder überörtliche verkehrliche Belange damit verbunden sind. Die neu angelegte Trasse der KVB ist jedoch nach der Lage her und in Bezug auf die Darstellung der geplan- ten Wohnbaufläche berücksichtigt. Sie geht in der Dar- stellung der Grünfläche auf, wie auch die innere ver- kehrliche Erschließung des geplanten Wohnquartiers in der Darstellung als Wohnbaufläche aufgeht. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zum Bau- gebiet „Simonskaul“ wurde ein Verkehrsgutachten er- stellt und mit den zuständigen Fachbehörden abge- stimmt. Hieraus geht hervor, dass die verkehrliche Er- schließung der geplanten Wohnbaufläche im Grund- satz möglich ist. A N L A G E 2 Der belastete Untergrund wird im Rahmen eines Sanie- rungskonzeptes zum Vorhabenbezogenen Bebauungs- plan „Simonskaul“ behandelt.
Anlage 3 Abwägungstabelle Toebs
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A N L A G E 3 Darstellung und Bewertung der zur 234. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Arbeitstitel "Quartiersentwicklung Simonskaul in Köln-Weidenpesch und Aufhebung der Verlängerung der Äußeren Kanalstraße in Köln- Bilderstöckchen, -Weidenpesch und -Longerich" eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 17.05.2020 bis zum 17.06.2021 durchgeführt. Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme wurde auf Anfrage bis zum 24.06.2021 verlängert. Nachfolgend werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die sich zum Verfahren geäußert haben, fortlaufend nummeriert. Jeweils in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung werden die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung ja/ nein/ teilweise/ Kenntnisnahme Stellungnahme der Verwaltung 1 Bezirksregierung Köln, Dezernat 35.4 - Denkmalschutz 25.05.2021 Es bestehen bezüglich bundes- und landeseigener Denkmäler keine Bedenken. Kenntnisnahme 2 Bezirksregierung Köln, Dezernat 52 - Abfallwirtschaft und Bodenschutz 31.05.2021 Es wird gebeten, die für Altdeponien und Bodenschutz zuständigen städtischen Ämter zu beteiligen. ja Die Fachdienststelle Umweltplanung und Umweltvorsorge (574/2) wurde im Rahmen der internen Dienststellenbeteiligung um Stellungnahme gebeten. 3 Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville -Eifel 20.05.2021 Keine Bedenken. Die B9 ist eine festgesetzte Ortsdurchfahrt. Kenntnisnahme A N L A G E 3 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung ja/ nein/ teilweise/ Kenntnisnahme Stellungnahme der Verwaltung 4 Kölner Verkehrs -Betriebe AG, Bereich Nahverkehrsmanagement Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme wurde auf Anfrage am 16.06.2021 bis zum 24.06.2021 verlängert. 23.06.2021 Seitens der Kölner Verkehrs-Betriebe AG bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen die 234. Änderung des Flächennutzungsplanes. Wir begrüßen es sehr, dass der Punkt „Lärm und Erschütterung“ aus unserer Stellungnahme zu dem bereits überholten städtebaulichen Planungskonzept aus dem Jahr 2017 mitberücksichtigt worden ist. Jedoch weisen wir darauf hin, dass aufgrund der unmittelbaren Angrenzung des Planungsraums an unsere Anlagen, die eine sicherheitsrelevante Funktion haben (beispielsweise Geländer entlang der Gleise), weitere Abstimmungen notwendig sind. Wir gehen weiterhin davon aus, dass die KVB als Träger öffentlicher Belange bei dem künftigen VEP-Verfahren frühzeitig beteiligt wird und behalten uns in diesem Zusammenhang eine detailliertere Stellungnahme vor. Kenntnisnahme Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung findet die Abstimmung mit der Kölner Verkehrsbetriebe AG statt.
Anlage 1 Aushangplakat
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Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Bezirksvertretung Nippes beraten; eine Beschlussempfehlung für den Stadtentwicklungsausschuss wird formuliert. Der Stadtentwicklungsausschuss berät und beschließt auf dieser Grundlage die Vorgaben zur weiteren Ausarbeitung des Flächennutzungsplans. Schriftliche Stellungnahmen können bis einschließlich Freitag, 02. Juli 2021 an die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Nippes, Frau Dr. Diana Siebert, Bezirksrathaus Nippes, Neusser Straße 450, 50733 Köln, oder per E-Mail an Diana.Siebert@stadt-koeln.de gerichtet werden. Diese Informationen und weitere Auskünfte finden Sie auch auf der Internetseite der Stadt Köln unter www.beteiligung-bauleitplanung.koeln. Auskünfte erteilt das Stadtplanungsamt unter der Telefonnummer 0221 221- 23960 oder unter der Mailadresse bauleitplanung@stadt-koeln.de. 234. Änderung des Flächennutzungsplans “Quartiersentwicklung Simonskaul in Köln-Weidenpesch und Aufhebung der Verlängerung der Äußeren Kanalstraße in Köln-Bilderstöckchen, -Weidenpesch und -Longerich“ Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch in der Zeit vom 18.06.2021 bis 02.07.2021 Anlass und Ziel der Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) Aufgrund des erheblichen Wohnraumbedarfs im Kölner Stadtgebiet wurden im Stadtentwick- lungskonzept (StEK) Wohnen Flächen für eine Nutzbarmachung zu Wohnzwecken untersucht. Der Bereich des Plangebietes zwischen der Straße Simonskaul und der Neusser Straße ist eine solche Fläche. Aufgrund der Nutzungsgeschichte als Deponiestandort wurde die Fläche bisher nicht als Bauland ausgewiesen. Mit der Änderung des FNPs soll die bisherige Darstellung der „Fläche für den überörtlichen Verkehr und den örtlichen Hauptverkehr“ aufgehoben werden, da dies der beabsichtigten Aus- weisung als Wohnbaufläche entgegensteht. Zugleich sollen vorbereitend für den Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) / vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Simonskaul“ in Köln-Weiden- pesch die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der Quartiersentwicklung geschaffen werden. Konkret sind die Darstellungen weiterer Wohnbauflächen mit standortgebundenen Signets für eine KiTa und einen Spielplatz sowie von Grünflächen geplant. Im Bereich der aufzuhebenden „Fläche für den überörtlichen Verkehr und den örtlichen Haupt- verkehr“ soll langfristig eine Radwegeverbindung realisiert werden, z. B. nach Radschnellwe- gestandard des Landes Nordrhein-Westfalen. Da die Systematik des Flächennutzungsplans der Stadt Köln bislang eine Darstellung des städtischen Radverkehrshauptroutennetzes nicht vorsieht, soll dies in einem gesonderten Änderungsverfahren gesamtstädtisch erfolgen. Vorbe- reitende Planungen für ein solches Netz an qualifizierten Radwegeverbindungen („Hauptrouten- netz“) laufen derzeit. Der VEP „Simonskaul“ sieht die Schaffung von mindestens 330 Wohneinheiten, davon 81 Wohneinheiten im öffentlich geförderten Segment vor; unter Anwendung des Kooperativen Bau- landmodells mit einer KiTa und einem Spielplatz. Nordwestlich der heute bestehenden Erschlie- ßungsstraße der vorhandenen gewerblichen Ansiedlung sollen Grünflächen entstehen. Alternativstandorte für die geplante Bebauung sind in gleicher Größe und Lagequalität in der näheren Umgebung nicht verfügbar. Aufgabe und Wirkung des Flächennutzungsplans Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan. Er gilt für das gesamte Stadtgebiet. Er ordnet den vorhandenen und voraussichtlichen Flächenbedarf für die einzelnen Nutzugsmög- lichkeiten, wie Wohnen, Arbeiten, Erholung und Verkehr in den Grundzügen. Der Flächennutzungsplan entfaltet gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern keine unmittelba- ren rechtlichen Wirkungen. Baurechte aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes kann man daher nicht herleiten. Konkretes Baurecht wird durch einen sogenannten „Bebauungsplan“ geschaffen. Dieser darf nicht im Widerspruch zum Flächennutzungsplan stehen. Für die Quartiersentwicklung Simons- kaul befindet sich derzeit der Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP)/ vorhabenbezogene Bebauungsplan „Simonskaul“ in Aufstellung. Ablauf des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans Das Baugesetzbuch sieht für die Änderung des Flächennutzungsplans zwei Stufen der Öffent- lichkeitsbeteiligung vor. Bei der frühzeitigen Beteiligung informieren wir Sie bereits zu Beginn des Verfahrens über die Planungsabsichten. Anhand Ihrer Anregungen können nach Abwägung weitere Vorgaben für die Ausarbeitung der Plandarstellung formuliert werden. Schließlich wer- den die Auswirkungen der Planung in einem Umweltbericht beschrieben. Gegen Ende des Verfahrens erhalten Sie im Rahmen der Offenlage dann erneut die Gelegen- heit, eine Stellungnahme innerhalb einer bestimmten Frist abzugeben. Hierbei wird der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung und dem Umweltbericht sowie weiteren Unterlagen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Übersichtskarte Bisherige Darstellung des Flächennutzungsplans Lage des Plangebietes im Luftbild Beabsichtigte Darstellung des Flächennutzungsplans BAB 57 Simonskaul „Niehler Ei“ Neusser Str. Äußere Kanalstr. Industriestr. W.-Sollmann-Str. Neusser Str. Simonskaul Scheibenstr. BAB 57 Simonskaul „Niehler Ei“ Neusser Str. Neusser Str. Scheibenstr. R.-Perthel-Str. BAB 57 Simonskaul „Niehler Ei“ Neusser Str. Neusser Str. Scheibenstr. R.-Perthel-Str. BAB 57 Simonskaul „Niehler Ei“ Neusser Str. Neusser Str. Scheibenstr. R.-Perthel-Str. A N L A G E 1
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungOrte (15)
- Etzelstraße
- Kempener Straße
- Schmiedegasse
- Feuerstraße
- Neusser Straße 450
- Äußere Kanalstraße
- Industriestraße
- Scheibenstraße
- Geldernstraße
- Simonskaul
- Parkgürtel
- Niehler Ei
- Im Grund
- Straße 4
- Straße A
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Details
- Aktenzeichen
- 3352/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 29.12.2021
- Erstellt
- 21.09.2021 07:49