Mandari Insight

3352/2021

234. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 5, Köln-Nippes Arbeitstitel: "Quartiersentwicklung Simonskaul in Köln-Weidenpesch und Aufhebung der Verlängerung der Äußeren Kanalstraße in Köln-Bilderstöckchen, -Weidenpesch und -Longerich

Beschlussvorlage Ausschuss 29.12.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 27.01.2022, TOP 9.2.1

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Abwägungstabelle Öffentlichkeit

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Abwägungstabelle Toebs

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Aushangplakat

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

8825 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
611/1 Kohl Sa 
Vorlagen-Nummer 
 3352/2021 
Freigabedatum 
 29.12.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
234. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 5, Köln-Nippes 
Arbeitstitel: "Quartiersentwicklung Simonskaul in Köln-Weidenpesch und 
Aufhebung der Verlängerung der Äußeren Kanalstraße in Köln-Bilderstöckchen,  
-Weidenpesch und -Longerich" 
Hier: Anhörung der Bezirksvertretung BV 5 zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur 234. Änderung des 
Flächennutzungsplans 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. nimmt das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetz-
buch (BauGB) für die 234. Änderung des Flächennutzungsplans zur Kenntnis und beauftragt 
die Verwaltung, das Ergebnis im weiteren Verfahren gemäß der Stellungnahme der Verwal-
tung (Anlage 2) zu berücksichtigen;  
 
2. verzichtet auf eine erneute Vorlage, falls die Bezirksvertretung ohne Einschränkung zustimmt. 
 
Stadtentwicklungsausschuss 27.01.2022 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 27.01.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan bewirkt selbst keinen Effekt auf den Klima-
schutz, da er kein unmittelbares Baurecht schafft. Dieser wird in einem Umweltbericht zur Flächen-
nutzungsplanänderung einer grundsätzlichen Betrachtung unterzogen und in nachfolgenden verbind-
lichen Bebauungsplänen detailliert beschrieben und bewertet. 
 
Begründung: 
Aufgrund des erheblichen Wohnraumbedarfs im Kölner Stadtgebiet wurden im Stadtentwicklungskon-
zept (StEK) Wohnen Flächen für eine Nutzbarmachung zu Wohnzwecken untersucht. 
Das Plangebiet an der Simonskaul ist eine solche Fläche. Aufgrund der Nutzungsgeschichte als De-
poniestandort wurde die Fläche bisher nicht als Bauland ausgewiesen. 
 
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) soll die Darstellung der Fläche für den überörtli-
chen Verkehr und den örtlichen Hauptverkehr aufgehoben werden. Zugleich sollen vorbereitend für 
den Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP)/ vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Simonskaul" in 
Köln-Weidenpesch die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der Quartiersent-
wicklung geschaffen werden. 
Konkret sind die Darstellungen weiterer Wohnbauflächen mit standortgebundenen Signets für eine 
KiTa und einen Spielplatz sowie von Grünflächen im FNP geplant. 
 
Die Aufhebung der "Fläche für den überörtlichen Verkehr und den örtlichen Hauptverkehr" erfolgt, da 
diese gemäß Ratsbeschluss zur 10. Änderung des Gesamtverkehrskonzeptes (2891/2020) am 23. 
März 2021 als in erster Linie dem Kfz-Verkehr dienende Straße aufgegeben und durch eine Freihal-
tetrasse für den qualifizierten Radverkehr nach dem Radschnellwegestandard des Landes Nordrhein-
Westfalen ersetzt werden soll. Da Radrouten nach der bisherigen Systematik des FNP in diesem 
nicht dargestellt werden und die Darstellung nur auf Grundlage einer gesamtstädtischen Konzeption 
erfolgen kann, die zur Zeit noch in Erarbeitung ist, soll die seitens des Amtes für Straßen und Ver-
kehrsentwicklung verfolgte Planung in einem gesonderten Verfahren Berücksichtigung finden. Aus 
diesem Grund hat der Stadtentwicklungsausschuss am 17. Juni 2021 (0248/2021) die 240. Änderung 
des FNP "Gesamtstätisches Radverkehrshauptroutennetz" eingeleitet. Mit dieser Änderung sollen 
erstmals Hauptrouten des Radverkehrs im FNP dargestellt und vorgehalten werden. 
 
Verfahrensstand 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29. April 2021 (0394/2021) die Einleitung 
des Verfahrens zur 234. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) beschlossen. Über die Einlei-
tung wurde in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) am 13. März 2021, im Verkehrsausschuss am 20. 
April 2021 und im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün am 22. April 2021 beraten. Die öffentliche Be-
kanntmachung erfolgte im Amtsblatt Nr. 23 am 16. Juni 2021. 
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Ab-
satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 17.05.2020 bis zum 17.06.2021 durchgeführt. Die Frist 
zur Abgabe einer Stellungnahme wurde auf Anfrage bis zum 24.06.2021 verlängert. 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Amtsblatt Nr. 22 am 
9. Juni 2021 öffentlich bekannt gemacht und vom 18. Juni 2021 bis 2. Juli 2021 als Aushang im Be-
zirksrathaus Nippes sowie im Ladenlokal 5, Außenstelle Stadtplanungsamt im Stadthaus Deutz, 
durchgeführt. Die Planunterlagen waren zudem über das Internet – die Seite der Stadt Köln – abruf-
bar.

3 
 
Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 
Es sind insgesamt 3 Stellungnahmen, davon 2 schriftlich sowie 1 mündlich zur Niederschrift, fristge-
recht vorgebracht worden: 
 
Radverkehr 
Es wurde die Einrichtung einer in Nord/ Süd-Richtung ausgerichteten Radwegeverbindung angeregt, 
zwischen Longerich und den S-Bahn-Haltepunkten Geldernstraße/ Parkgürtel und Nippes.  
Da die Anregung nicht unmittelbar das Verfahren der 234. Änderung des Flächennutzungsplans be-
rührt, wurde die Anregung an die für Radverkehrsplanung zuständige Fachdienststelle der Stadtver-
waltung weiter geleitet. 
 
Verkehrliche Erschließung des geplanten Quartiers an der Simonskaul 
Es wurde in einer weiteren Stellungnahme gebeten, ein Verkehrskonzept zu übermitteln, aus dem zu 
erkennen ist, wie der Baustellen- und KFZ-Verkehr im Bereich der geplanten Quartiersentwicklung 
geregelt werden soll. 
 
Zudem wurde geäußert, die ausgehängten Pläne entsprächen nicht der Wirklichkeit, da der Verlauf 
der Zulaufstrecke der KVB nicht berücksichtigt worden sei. Auch die Verkehrsanbindung sei nicht 
ersichtlich. 
 
Die Systematik des Flächennutzungsplans sieht eine abstrahierte Darstellung der Flächennutzungen 
vor, in der die verkehrliche Erschließung des Plangebietes nicht Gegenstand der Darstellungen des 
Flächennutzungsplans ist, solange nicht gesamtstädtische oder überörtliche verkehrliche Belange 
damit verbunden sind. 
 
Die neu angelegte Trasse der KVB ist nach der Lage her und in Bezug auf die Darstellung der ge-
planten Wohnbaufläche berücksichtigt. Sie geht in der Darstellung der Grünfläche auf, wie auch die 
innere verkehrliche Erschließung des geplanten Wohnquartiers in der Darstellung als Wohnbaufläche 
aufgeht. 
Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zum Baugebiet "Simonskaul" wurde ein Verkehrsgut-
achten erstellt und mit den zuständigen Fachbehörden abgestimmt. Hieraus geht hervor, dass die 
verkehrliche Erschließung der geplanten Wohnbaufläche im Grundsatz möglich ist. Zur detaillierten 
Klärung von Fragen verkehrlichen Erschließung wird auf die anstehenden Verfahrensschritte in der 
verbindlichen Bauleitplanung verwiesen. 
 
Altlasten 
Es wird geäußert, der Umgang mit dem belasteten Untergrund sei nicht geklärt. 
Der belastete Untergrund wird im Rahmen eines Sanierungskonzeptes zum Vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan "Simonskaul" behandelt. Demnach sind die geplanten Nutzungen nach Umsetzung 
des Sanierungskonzeptes grundsätzlich mit den Grundsätzen der Bauleitplanung vereinbar. 
 
Bisherige politische Beratungen und Beschlüsse 
Zur vorliegenden 234. Änderung des Flächennutzungsplans 
0394/2021 
29.04.2021 Stadtentwicklungsausschuss (Beschluss über die Einleitung des Verfahrens) 
13.03.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
20.04.2021 Verkehrsausschuss 
22.04.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 
 
Zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Simonskaul" 
2736/2019 
30.01.2020 Stadtentwicklungsausschuss (Beschluss über die Vorgaben für den Bebauungsplan) 
05.12.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
1204/2018 
28.06.2018 Stadtentwicklungsausschuss (Beschluss über die Einleitung des Verfahrens) 
30.05.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes)

4 
Zur 10. Änderung des Gesamtverkehrskonzeptes 
2891/2020 
23.03.2021 Rat  
18.03.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
02.03.2021 Verkehrsausschuss 
28.01.2021 Stadtentwicklungsausschuss 
 
Zur 240. Änd. des Flächennutzungsplans "Gesamtstädtisches Radverkehrshauptroutennetz" 
0248/2021 
17.06.2021 Stadtentwicklungsausschuss (Beschluss über die Einleitung des Verfahrens) 
17.06.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
20.04.2021 Verkehrsausschuss 
22.04.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 
 
Anlagen 
Anlage 1 Aushangplakat zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 
Anlage 2 Übersicht der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 
Anlage 3 Übersicht der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger  
öffentlicher Belange

Anlage 2 Abwägungstabelle Öffentlichkeit

5769 Zeichen

A N L A G E   2 
 
 
 
Darstellung und Bewertung der zur 234. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Arbeitstitel  
"Quartiersentwicklung Simonskaul in Köln-Weidenpesch und Aufhebung der Verlängerung der Äußeren Kanalstraße in Köln-
Bilderstöckchen, -Weidenpesch und -Longerich"eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffent-
lichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB 
 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Amtsblatt Nr. 22 am 09.06.2021 öffentlich bekannt 
gemacht und erfolgte als Aushang vom 18.06.2021 bis zum 02.07.2021 einschließlich. Es sind insgesamt 3 Stellungnahmen, davon 2 schriftlich 
sowie 1 mündlich zur Niederschrift, fristgerecht vorgebracht worden. 
 
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. 
 
Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme  Berücksichtigung  
ja/ nein/ teilweise/  
Kenntnisnahme  
 
Stellungnahme der Verwaltung  
1 zur Niederschrift am 16.06.2021 
Es wird angeregt, eine in Nord/ Süd-Richtung ausgerichtete 
Radwegeverbindung auszubauen zwischen Longerich und 
den S-Bahn-Haltepunkten Geldernstraße/ Parkgürtel und 
Nippes. Die Strecke könnte über die Etzelstraße und die Brü-
cke über den Gürtel an der Kempener Straße geführt werden. 
 
 
Kenntnisnahme 
 
Der Vorschlag richtet sich inhaltlich nicht direkt an die 
laufende Änderung des Flächennutzungsplans. Jedoch 
wurde er an die mit der Erstellung des Konzeptes für 
Hauptrouten des Radverkehrs befasste Fachdienst-
stelle weitergegeben. 
2 Schriftlich am 02.07.2021 
Nachdem der Flächennutzungsplan ja nun geändert wurde 
und somit eine Bebauung des Grundstücks im Simonskaul 
zumindest formal möglich ist, wird die Frage nach einem Ver-
kehrskonzept für die Baustellenphase und insbesondere für 
die spätere Nutzung der Wohnanlage am Simonskaul immer 
dringlicher. Leider habe ich zu diesem Thema keine Informa-
tionen im Netz gefunden, außer, dass dieses Konzept mehr-
fach gefordert, versprochen und bis heute nicht geliefert wor-
den ist. Dabei geht es mir in erster Linie um den KFZ Ver-
 
Kenntnisnahme 
 
Die Änderung des Flächennutzungsplans befindet sich 
zum Zeitpunkt der nebenstehenden Stellungnahme in 
einem frühzeitigen Verfahrensschritt. 
Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes ist 
nicht Gegenstand der Darstellungen des Flächennut-
zungsplans, solange nicht gesamtstädtische oder 
überörtliche verkehrliche Belange damit verbunden 
sind.

A N L A G E   2 
 
 
 
kehr, der in und aus dem Bereich der geplanten Tiefgaragen-
den notwendig wird. Dieser kann, so ist mein Wissensstand, 
nur über den Simonskaul erfolgen, was zu einer massiven o-
der zumindest erheblichen Mehrbelastung der Anwohner 
(Lärm, Schmutz, Abgase) einhergehend mit einer erhöhten 
Gefährdung durch den Straßenverkehr führt, weil sich kaum 
jemand an die vorgeschriebenen 30 km/h max. Geschwindig-
keit hält. Da die Gleisanlagen zur Abstellanlage der KVB ja 
genehmigt und gebaut worden sind, bevor der Flächennut-
zungsplan geändert worden ist, sollte einem Umbau des Zu-
laufwegs zur Abstellanlage in der Art, dass ein KFZ Verkehr 
über diesen Weg möglich wird, ja nichts im Wege stehen. Ich 
hoffe auf eine Stellungnahme oder zumindest eine Übermitt-
lung des Verkehrskonzeptes, in dem zu erkennen ist, wie der 
Baustellen und KFZ Verkehr geregelt werden soll. 
 
Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zum Bau-
gebiet „Simonskaul“ wurde ein Verkehrsgutachten er-
stellt und mit den zuständigen Fachbehörden abge-
stimmt. Hieraus geht hervor, dass die verkehrliche Er-
schließung der geplanten Wohnbaufläche im Grund-
satz möglich ist. 
Ebenfalls auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung 
werden auf Grundlage der konkreten Planung die Aus-
wirkungen der Planung auf die Umwelt, so auch auf die 
Anwohner, untersucht und gegebenenfalls Vermei-
dungs- oder Minderungsmaßnahmen vorgeschlagen.  
Diese konkreten Planungen und Untersuchungen wer-
den im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Bau-
gesetzbuch (BauGB) zum Vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplan „Simonskaul“ der Öffentlichkeit zugänglich 
gemacht und zur Diskussion gestellt. 
 
3 Schriftlich am 02.07.2021 
Die ausgehängten Pläne entsprechen nicht der Wirklichkeit. 
Seit ca. 2 Monaten ist eine zweigleisige Zulaufstrecke der 
KVB fertig, die das geplante Baugebiet berührt. Dies ist in 
den Plänen nicht berücksichtigt. Außerdem wie soll die Ver-
kehrsanbindung erfolgen??? Soll alles durch die kleinen Am-
boßstrasse, Schmiedegasse, Feuerstrasse, auch der Simon-
skaul kann nicht beliebig mehr Autoverkehr aufnehmen. Nicht 
geklärt ist auch der belastete Untergrund. 
 
 
 
 
Die Systematik des Flächennutzungsplans sieht eine 
abstrahierte Darstellung der Flächennutzungen vor, in 
der die verkehrliche Erschließung des Plangebietes 
nicht Gegenstand der Darstellungen des Flächennut-
zungsplans ist, solange nicht gesamtstädtische oder 
überörtliche verkehrliche Belange damit verbunden 
sind. 
Die neu angelegte Trasse der KVB ist jedoch nach der 
Lage her und in Bezug auf die Darstellung der geplan-
ten Wohnbaufläche berücksichtigt. Sie geht in der Dar-
stellung der Grünfläche auf, wie auch die innere ver-
kehrliche Erschließung des geplanten Wohnquartiers in 
der Darstellung als Wohnbaufläche aufgeht.  
Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zum Bau-
gebiet „Simonskaul“ wurde ein Verkehrsgutachten er-
stellt und mit den zuständigen Fachbehörden abge-
stimmt. Hieraus geht hervor, dass die verkehrliche Er-
schließung der geplanten Wohnbaufläche im Grund-
satz möglich ist.

A N L A G E   2 
 
 
 
Der belastete Untergrund wird im Rahmen eines Sanie-
rungskonzeptes zum Vorhabenbezogenen Bebauungs-
plan „Simonskaul“ behandelt.

Anlage 3 Abwägungstabelle Toebs

3083 Zeichen

A N L A G E   3 
Darstellung und Bewertung der zur 234. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Arbeitstitel  
"Quartiersentwicklung Simonskaul in Köln-Weidenpesch und Aufhebung der Verlängerung der Äußeren Kanalstraße in Köln-
Bilderstöckchen, -Weidenpesch und -Longerich" eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und 
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB 
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 
17.05.2020 bis zum 17.06.2021 durchgeführt. Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme wurde auf Anfrage bis zum 24.06.2021 verlängert. 
Nachfolgend werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die sich zum Verfahren geäußert haben, fortlaufend nummeriert. 
Jeweils in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung werden die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren 
Verfahren dargestellt. 
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme  Berücksichtigung ja/ 
nein/ teilweise/  
Kenntnisnahme  
 
Stellungnahme der Verwaltung  
1 Bezirksregierung Köln, Dezernat 35.4 - Denkmalschutz  
 25.05.2021 
Es bestehen bezüglich bundes- und landeseigener 
Denkmäler keine Bedenken. 
 
Kenntnisnahme  
2 Bezirksregierung Köln, Dezernat 52 - Abfallwirtschaft und Bodenschutz  
 31.05.2021 
Es wird gebeten, die für Altdeponien und Bodenschutz 
zuständigen städtischen Ämter zu beteiligen. 
ja Die Fachdienststelle Umweltplanung und Umweltvorsorge (574/2) 
wurde im Rahmen der internen Dienststellenbeteiligung um 
Stellungnahme gebeten. 
 
3 Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville -Eifel 
 20.05.2021 
Keine Bedenken. 
Die B9 ist eine festgesetzte Ortsdurchfahrt.  
 
 
 
Kenntnisnahme

A N L A G E   3 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme  Berücksichtigung ja/ 
nein/ teilweise/  
Kenntnisnahme  
 
Stellungnahme der Verwaltung  
4 Kölner Verkehrs -Betriebe AG, Bereich Nahverkehrsmanagement 
 Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme wurde auf 
Anfrage am 16.06.2021 bis zum 24.06.2021 verlängert.  
 
23.06.2021 
Seitens der Kölner Verkehrs-Betriebe AG bestehen 
grundsätzlich keine Bedenken gegen die 234. Änderung 
des Flächennutzungsplanes. Wir begrüßen es sehr, dass 
der Punkt „Lärm und Erschütterung“ aus unserer 
Stellungnahme zu dem bereits überholten städtebaulichen 
Planungskonzept aus dem Jahr 2017 mitberücksichtigt 
worden ist. 
Jedoch weisen wir darauf hin, dass aufgrund der 
unmittelbaren Angrenzung des Planungsraums an unsere 
Anlagen, die eine sicherheitsrelevante Funktion haben 
(beispielsweise Geländer entlang der Gleise), weitere 
Abstimmungen notwendig sind. Wir gehen weiterhin davon 
aus, dass die KVB als Träger öffentlicher Belange bei dem 
künftigen VEP-Verfahren frühzeitig beteiligt wird und 
behalten uns in diesem Zusammenhang eine detailliertere 
Stellungnahme vor. 
Kenntnisnahme Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung findet die 
Abstimmung mit der Kölner Verkehrsbetriebe AG statt.

Anlage 1 Aushangplakat

5536 Zeichen

Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Bezirksvertretung Nippes beraten; eine Beschlussempfehlung für den Stadtentwicklungsausschuss wird 
formuliert. Der Stadtentwicklungsausschuss berät und beschließt auf dieser Grundlage die Vorgaben zur weiteren Ausarbeitung des Flächennutzungsplans.
Schriftliche Stellungnahmen können bis einschließlich Freitag, 02. Juli 2021 an die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Nippes, Frau Dr. Diana Siebert, 
Bezirksrathaus Nippes, Neusser Straße 450, 50733 Köln, oder per E-Mail an Diana.Siebert@stadt-koeln.de gerichtet werden.
Diese Informationen und weitere Auskünfte finden Sie auch auf der Internetseite der Stadt Köln unter www.beteiligung-bauleitplanung.koeln. 
Auskünfte erteilt das Stadtplanungsamt unter der Telefonnummer 0221 221- 23960
oder unter der Mailadresse bauleitplanung@stadt-koeln.de. 
234. Änderung des Flächennutzungsplans
“Quartiersentwicklung Simonskaul in Köln-Weidenpesch und Aufhebung der Verlängerung 
der Äußeren Kanalstraße in Köln-Bilderstöckchen, -Weidenpesch und -Longerich“
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung 
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch 
in der Zeit vom 18.06.2021 bis 02.07.2021
Anlass und Ziel der Änderung des Flächennutzungsplans (FNP)
Aufgrund des erheblichen Wohnraumbedarfs im Kölner Stadtgebiet wurden im Stadtentwick-
lungskonzept (StEK) Wohnen Flächen für eine Nutzbarmachung zu Wohnzwecken untersucht. 
Der Bereich des Plangebietes zwischen der Straße Simonskaul und der Neusser Straße ist eine 
solche Fläche. Aufgrund der Nutzungsgeschichte als Deponiestandort wurde die Fläche bisher 
nicht als Bauland ausgewiesen.
Mit der Änderung des FNPs soll die bisherige Darstellung der „Fläche für den überörtlichen 
Verkehr und den örtlichen Hauptverkehr“ aufgehoben werden, da dies der beabsichtigten Aus-
weisung als Wohnbaufläche entgegensteht. Zugleich sollen vorbereitend für den Vorhaben- und 
Erschließungsplan (VEP) / vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Simonskaul“ in Köln-Weiden-
pesch die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der Quartiersentwicklung 
geschaffen werden.
Konkret sind die Darstellungen weiterer Wohnbauflächen mit standortgebundenen Signets für 
eine KiTa und einen Spielplatz sowie von Grünflächen geplant.
Im Bereich der aufzuhebenden „Fläche für den überörtlichen Verkehr und den örtlichen Haupt-
verkehr“ soll langfristig eine Radwegeverbindung realisiert werden, z. B. nach Radschnellwe-
gestandard des Landes Nordrhein-Westfalen. Da die Systematik des Flächennutzungsplans 
der Stadt Köln bislang eine Darstellung des städtischen Radverkehrshauptroutennetzes nicht 
vorsieht, soll dies in einem gesonderten Änderungsverfahren gesamtstädtisch erfolgen. Vorbe-
reitende Planungen für ein solches Netz an qualifizierten Radwegeverbindungen („Hauptrouten-
netz“) laufen derzeit.
Der VEP „Simonskaul“ sieht die Schaffung von mindestens 330 Wohneinheiten, davon 81 
Wohneinheiten im öffentlich geförderten Segment vor; unter Anwendung des Kooperativen Bau-
landmodells mit einer KiTa und einem Spielplatz. Nordwestlich der heute bestehenden Erschlie-
ßungsstraße der vorhandenen gewerblichen Ansiedlung sollen Grünflächen entstehen.
Alternativstandorte für die geplante Bebauung sind in gleicher Größe und Lagequalität in der 
näheren Umgebung nicht verfügbar.
Aufgabe und Wirkung des Flächennutzungsplans
Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan. Er gilt für das gesamte Stadtgebiet. 
Er ordnet den vorhandenen und voraussichtlichen Flächenbedarf für die einzelnen Nutzugsmög-
lichkeiten, wie Wohnen, Arbeiten, Erholung und Verkehr in den Grundzügen. 
Der Flächennutzungsplan entfaltet gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern keine unmittelba-
ren rechtlichen Wirkungen. Baurechte aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes kann 
man daher nicht herleiten.
Konkretes Baurecht wird durch einen sogenannten „Bebauungsplan“ geschaffen. Dieser darf 
nicht im Widerspruch zum Flächennutzungsplan stehen. Für die Quartiersentwicklung Simons-
kaul befindet sich derzeit der Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP)/ vorhabenbezogene 
Bebauungsplan „Simonskaul“ in Aufstellung.
Ablauf des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans
Das Baugesetzbuch sieht für die Änderung des Flächennutzungsplans zwei Stufen der Öffent-
lichkeitsbeteiligung vor. Bei der frühzeitigen Beteiligung informieren wir Sie bereits zu Beginn 
des Verfahrens über die Planungsabsichten. Anhand Ihrer Anregungen können nach Abwägung 
weitere Vorgaben für die Ausarbeitung der Plandarstellung formuliert werden. Schließlich wer-
den die Auswirkungen der Planung in einem Umweltbericht beschrieben.
Gegen Ende des Verfahrens erhalten Sie im Rahmen der Offenlage dann erneut die Gelegen-
heit, eine Stellungnahme innerhalb einer bestimmten Frist abzugeben. Hierbei wird der Entwurf 
der Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung und dem Umweltbericht sowie weiteren 
Unterlagen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Übersichtskarte Bisherige Darstellung des Flächennutzungsplans Lage des Plangebietes im Luftbild
Beabsichtigte Darstellung des Flächennutzungsplans
BAB 57
Simonskaul
„Niehler Ei“
Neusser Str.
Äußere Kanalstr.
Industriestr.
W.-Sollmann-Str.
Neusser Str.
Simonskaul
Scheibenstr.
BAB 57
Simonskaul
„Niehler Ei“
Neusser Str.
Neusser Str.
Scheibenstr.
R.-Perthel-Str.
BAB 57
Simonskaul
„Niehler Ei“
Neusser Str.
Neusser Str.
Scheibenstr.
R.-Perthel-Str.
BAB 57
Simonskaul
„Niehler Ei“
Neusser Str.
Neusser Str.
Scheibenstr.
R.-Perthel-Str.
A N L A G E 1

Beratungsverlauf (2)

27.01.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 7.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.01.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung

Orte (15)

  • Etzelstraße
  • Kempener Straße
  • Schmiedegasse
  • Feuerstraße
  • Neusser Straße 450
  • Äußere Kanalstraße
  • Industriestraße
  • Scheibenstraße
  • Geldernstraße
  • Simonskaul
  • Parkgürtel
  • Niehler Ei
  • Im Grund
  • Straße 4
  • Straße A

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
3352/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
29.12.2021
Erstellt
21.09.2021 07:49