3439/2022
Drogenhilfeangebote am Neumarkt
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 3439/2022 Freigabedatum 24.01.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Drogenhilfeangebote am Neumarkt Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beschließt, auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 24.06.2021 (1154/2021), die Ausweitung der Öffnungszeiten im Betrieb des Drogenkonsumraumes am Neumarkt unter der Leitung des Gesundheitsamtes entsprechend der neuen Qualitätsstandards und den Auflagen der Genehmigungsbehörde wie folgt: Ab dem 01.03.2023: Montag bis Samstag von 08:00 Uhr bis 23:00 Uhr 2. Personalkosten - Teilplanzeile 11: Die Maßnahmen lösen einen Bedarf von 16,4 Mehrstellen und somit Personalkosten i.H.v. (rund 1,14 Mio. €) aus. 2,68 Stelen Gesundheits- und Krankenpfleger*innen (P9) 7,45 Stellen Sozialarbeiter*in (S12) 2,86 Stellen für Hilfskräfte (E3) 1,0 Stele Sozialarbeiter*in Sachgebietsleitung (S17) 2,4 Stellen Sozialarbeiter*in 16,39 Stellen insgesamt Die Finanzierung ist durch Dez. V sicherzustellen 3. Hinsichtlich der Finanzierung der anfallenden Sachaufwendungen in Höhe von 46.549 € im Haushaltsjahr 2023 und in Höhe von 70.000 € im Haushaltsjahr 2024 im Teilergebnis- plan des Gesundheitsamtes in der Produktgruppe 0701, Gesundheitsdienste, ermächtigt der Rat die Verwaltung, im Haushaltsplan 2023/2024 veranschlagte Mittel aus Teilplanzei- le 15 – Transferaufwendungen in Teilplanzeile 16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen umzuschichten. 4. Der Rat beschließt die überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 946.432,58 € im Haushaltsjahr 2023 und in Höhe von 1.135.705,55 € im Haushaltsjahr 2024 für die Perso- Gesundheitsausschuss 24.01.2023 Finanzausschuss 06.02.2023 Rat 09.02.2023 2 nalaufwendungen der einzurichtenden 16,39 Stellen im Teilergebnisplan des Gesund- heitsamtes in der Produktgruppe 0701, Gesundheitsdienste in Teilplanzeile 11, Personal- aufwendungen. Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe durch Wenigeraufwendungen im gleichen Teilergebnisplan in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, ebenfalls in den Haushaltsjahren 2023 und 2024. 5. Das Dezernat V, Soziales, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushalts- planaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erfor- derlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 992.982 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 a) Personalaufwendungen 1,14 Mio € b) Sachaufwendungen etc. 70.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Ausweitung der Betriebszeiten des Drogenkonsumraumes im Gesundheitsamt in Eigenregie durch städtische Mitarbeiter*innen Der Rat der Stadt Köln hat am 28.06.2016 (Vorlage 0438/2016) die Einrichtung eines Drogen- hilfeangebotes mit Drogenkonsumraum am Neumarkt beschlossen. Am 28.09.2017 (Vorlage 2360/2017) wurde die Fortführung der Planungen für das komplexe Drogenhilfeangebot mit Drogenkonsumraum in Neumarktnähe und am 24.06.2021 (Vorlage 1154/2021) den Betrieb des Drogenkonsumraums am Neumarkt in städtischer Eigenregie durch das Gesundheitsamt beschlossen. Dies sah einen Betrieb von 10,5 Stunden an sieben Tagen in der Woche vor. Darin wurde auch festgehalten: „Die Stellenausstattung wird nach einem angemessenen Er- probungszeitraum (auch im Hinblick auf die Ausweitung der Öffnungszeiten) nochmals be- trachtet.“ Am 20.05.2022 wurde das Drogenhilfeangebot mit Drogenkonsumraum und Kontaktladen im Gesundheitsamt eröffnet. Das Angebot besteht aus einem Kontaktladen mit Beratung und einem D rogenkonsumbereich, weiteren Angeboten der Überlebenshilfe, Aufenthaltsmöglich- keiten, tagesstrukturierenden Angeboten und Möglichkeiten der Beschäftigung. Der Drogen- konsumbereich im Gesundheitsamt besteht aus zwei Konsumräumen: einem Raum mit sechs Plätzen für den inhalativen Konsum und einem Raum mit sechs Plätzen für den intravenösen 4 Konsum. Daneben verfügt die Einrichtung über einen Kontaktladen mit bis zu 15 Plätzen, ei- nen Raum für zum einen medizinische Versorgung und zum anderen Beratung und Vermitt- lung der Klient*innen ins (Sucht-) Hilfesystem sowie Möglichkeiten zum Spritzentausch, Mög- lichkeiten Wäsche zu waschen, zu trinken und zu essen, Duschen und WC. Auch integriert in das Drogenhilfeangebot im Gesundheitsamt wird der Mobile Medizinische Dienst d es Ge- sundheitsamtes. Er bietet eine medizinische Grundversorgung für Wohnungslose und Dro- genkonsument*innen. Im Drogenkonsumraum deckt dieses Angebot die „Drogentherapeuti- sche Ambulanz“ ab. Aufgrund schwieriger Personalakquise war das Drogenhilfeangebot i m Gesundheitsamt zu- nächst von montags bis freitags von 8:00 bis 15:30 Uhr geöffnet. Ab Mitte September konnte weiteres Personal eingestellt und somit die Öffnungszeiten auf von montags bis freitags 8:00 bis 18:30 Uhr sowie samstags von 10:00-17:30 Uhr erweitert werden. Das Angebot wurde gut angenommen. Daten über Besucher*innen und Konsument*innen unterliegen zwar Tages- schwankungen (durch z.B. Verfügbarkeit von Geld und Drogen), steigen jedoch kontinuierlich an. Die Besucherzahlen haben sich fast verdreifacht (Juni zu September). Die Neuaufnahmen haben sich mehr als verdoppelt und die Zahl der Konsumvorgänge verdreifacht. Tag Datum Besucher Neuaufnahmen Konsumvorgänge Montag 30.05.2022 60 0 24 Dienstag 31.05.2022 87 4 55 Mittwoch 01.06.2022 88 2 46 Donnerstag 02.06.2022 53 1 48 Freitag 03.06.2022 61 3 33 Samstag 04.06.2022 Sonntag 05.06.2022 SUMME 349 10 206 Montag 26.09.2022 110 6 115 Dienstag 27.09.2022 154 4 135 Mittwoch 28.09.2022 116 0 39 Donnerstag 29.09.2022 157 6 119 Freitag 30.09.2022 264 7 187 Samstag 01.10.2022 172 2 60 Sonntag 02.10.2022 SUMME 973 25 655 Die Zahlen zeigen in beeindruckender Weise, wie sich der Drogenkonsumraum innerhalb we- niger Monate etabliert hat. Die Zahl der Konsumvorgänge mit über 650 in der Woche ab dem 26.09. zeigt, welche Entlastung im Bereich Neumarkt messbar eingetreten ist. Die Beschwerdelage durch Anwohnende und Geschäftstreibende am und um den Neumarkt ist jedoch trotzdem hoch. Dies wird in den regelmäßig stattfindenden Sitzungen des Fachkrei- ses „Plätze mit besonderem Handlungsbedarf“ und der „AG Neumarkt“ thematisiert. In letzter Zeit ist eine Zunahme der Konsumierenden und des hemmungslosen Konsums in der Öffent- lichkeit festzustellen. Dies berichten das Aufsuchende Su chtclearing (ASC) und die Ord- nungspartner (Polizei und Ordnungsamt). Gleichzeitig berichten sie jedoch auch, dass die 5 Anzahl der Konsumierenden im öffentlichen Raum zu den Öffnungszeiten des Drogenhilfean- gebots abnimmt. Dies wird durch die Dokumentation de s ASC und der Anlaufstelle auf dem Neumarkt unterstrichen. Des Weiteren werden Klient*innen auf und um den Neumarkt ver- mehrt an das Drogenhilfeangebot durch das ASC vermittelt. Eine stichprobenmäßige Abfrage der Konsument*innen des Drogenkonsumraums auf die Frage „Stell dir vor, der Konsumraum hat 23 Stunden geöffnet, wann würdest du konsumieren?“ ergab einen groben Rahmen für die Planung von Öffnungszeiten. Der meiste Bedarf der Konsumierenden liegt hier bei einem Be- trieb von 8:00 bis 23:00 Uhr. Eine Erweiterung der Öffnungszeiten wird daher dazu führen, dass der Bedarf der Konsumie- renden nach Schutz und Beratung besser abgedeckt, der öffentliche Konsum noch mehr in den Konsumraum verlagert und dadurch der öffentliche Raum zu den Hauptkonsumzeiten entlastet wird. Weiterhin bedarf es eines festen aufsuchenden Angebotes auf dem Neumarkt. Hierbei ist es erforderlich, dass die Angebote des ASC in den anderen Stadtteilen nicht zu Gunsten des Neumarktes heruntergefahren werden. Die Anbindung des Aufsuchenden Angebotes soll un- mittelbar an das Drogenhilfeangebot erfolgen. Während der Öffnungszeiten des Drogenhilfe- angebots im Gesundheitsamt erfolgt hier eine parallele Struktur im Umfeld des Neumarktes, analog zum Drogenhilfeangebot im Zwei -Schicht-Betrieb. Sobald eine feste Anlaufstelle auf dem Neumarkt etabliert werden kann, stellt dieses Team auch einen Teil der dortigen Beset- zung und rundet das Gesamtkonzept damit ab. Die Ausweitung der Öffnungszeiten geht einher mit einem Anstieg des Personals, dessen Einsatz koo rdiniert und begleitet werden muss. Die einzurichtenden Leitungsstellen haben insbesondere die Aufgabe, die Abläufe zu überwachen, Probleme frühzeitig zu erkennen und nachzusteuern sowie bei (medizinischen) Notfällen koordinierend einzugreifen. Darüber hin- aus erfolgt eine Mitarbeit im Rahmen der sozialen Beratung. Diese Aufgabe erfordert Präsenz in den Räumlichkeiten des Drogenhilfeangebots. In Kooperation mit der Genehmigungsbehörde (MAGS NRW) wurde die Besetzung des Dro- genhilfeangebots optimiert und an die aktuellen Bedarfe angepasst. Hiernach müssen sich zeitgleich drei Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, zwei Sozialar- beiter*innen und drei Hilfskräfte um die Klient*innen im Drogenhilfeangebot kümmern. Auf- grund der hohen Anzahl an Drogennotfällen ist eine entsprechende Ausstattung erforderlich. Damit wird gleichzeitig die Rettungswache 1 entlastet, da ein frühzeitiges, medizinisches Ein- greifen die Anzahl der Rettungswagen- und/oder Notarzteinsätze reduziert. Es ist daher sinnvoll, das Drogenhilfeangeb ot im Gesundheitsamt ab dem 01.03.2023 an 6 Tagen in der Woche (montags bis samstags) von 08:00 Uhr bis 23:00 Uhr zu öffnen. Daraus ergibt sich ein Personalbedarf von 33,70 Vollzeitstellen (inkl. 3,4 Leitungsstellen), mit denen diese Öffnungszeiten abgedeckt und die gesetzlichen Arbeitszeitvorgaben und die Auflagen des MAGS eingehalten werden können, ebenso z.B. akute Verbandswechsel bzw. Wundver- sorgung; Aufklärung Safer-Sex; Betreuung der medizinischen Notfälle. Die bisherigen Stellen sollen entsprechend aufgestockt werden auf: 9,11 VZÄ Gesundheits-& Krankenpfleger*innen (mit Fachweiterbildung) 12,08 VZÄ Sozialarbeiter*innen 1,0 VZÄ Verwaltungskraft 8,11 VZÄ Hilfskräfte 3,4 VZÄ Leitungsstellen (Leitungsspanne 1 zu 9) 33,70 VZÄ Stellen insgesamt Der Personalaufwand beläuft sich jährlich auf insgesamt 2,2 Mio. Euro für die 33,70 Vollzeit- 6 stellen (VZÄ). Die Plätze im Rahmen des Bundesfreiwilligendiensts haben sich leider nicht bewährt. Die Zu- ver-lässigkeit ist nicht sicher gestellt und damit die Besetzung der Arbeitsbereiche sehr unbe- ständig. Die 70.000 Euro Sachkosten werden den gestiegenen allgemeinen Sachkosten zu- geordnet. Die Ausweitung der Öffnungszeiten gerade in die Abend- und Nachtstunden macht neben der Lage des Drogenkonsumraumes – Eingang Lungengasse, gegenüberliegend der Substituti- onsambulanz – auch die zeitliche Ausweitung des Einsatzes von Sicherheitskräften erforder- lich. Die Sicherheitskräfte gewährleisten die Einhaltung der Hausordnung und tragen dazu bei, das Umfeld zu befrieden und damit die Situation für Anwohnende und ansässige Geschäfts- treibende nicht weiter zu verschärfen. Mehrkosten von 70.000 € entstehen hierdurch. Die Erhöhung von vier Drogenkonsumplätzen im mobilen Drogenhilfeangebot am Cäcilienhof auf 12 Plätze im Drogenkonsumraum im Gesundheitsamt hat gezeigt, dass die Sachaufwen- dungen für medizinisches und den Konsum betreffendes Verbrauchsmaterial entsprechend der Akzeptanz und Inanspruchnahme deutlich erhöht werden müssen. Bei einer Ausweitung der Öffnungszeiten von bisher 10,5 auf 15 Stunden ergibt sich hieraus ein Mehrbedarf in Höhe von 70.000 €. 2. Finanzierung des Drogenkonsumraumes im Gesundheitsamt Personalaufwendungen BERUFSGRUPPE GESAMTKOSTEN MEHRKOSTEN ab 2024 Gesundheits-/Krankenpflege: 578.535,32 € 170.230,32 € Soziale Arbeit: 873.078,43 € 538.329,43 € Verwaltung: 53.100,00 € 0,00 € Hilfsarbeiten: 386.884,80 € 136.459,80 € Leitung: 290.700,00 € 290.700,00 € Summe: 2.182.298,55 € 1.135.719,55 € Bei den Personalaufwendungen ergeben sich durch die zusätzlichen Stellen für das Haus- haltsjahr 2023 ein Mehrbedarf in Höhe von rund 0,95 Mio. € und ab dem Haushaltsjahr 2024 ff. in Höhe von 1,14 Mio. €. Sachaufwendungen Sachaufwendungen HPL 2023/2024 SK 2023 (ab 01.03.2023) SK 2024 ff Bundesfreiwilligendienst; FSJ 70.700 € 0 € 0 Sach- und Dienstleistungen 150.000 € 208.916 € 220.700 € Sicherheitskräfte 210.000 € 268.333 € 280.000 € Summe Teilplanzeile 13 - Sach- und Dienstleistungen 430.700 € 477.249 € 500.700 € Teilplanzeile 16 - Ordentliche Auf- wendungen 80.000 € 80.000 € 80.000 € Summe Sachaufwendungen 510.700 € 557.249 € 580.700 € Bei den Sachaufwendungen ergibt sich für das Haushaltsjahr 2023 ein Mehrbedarf in Höhe von 46.549 € und ab dem Haushaltsjahr 2024 ein Mehrbedarf in Höhe von 70.000 €. Durch die Ausweitung der Öffnungszeiten entstehen in dem Haushaltsjahr 2023 insgesamt 7 Mehraufwendungen in Höhe von 992.982 € und ab dem Haushaltsjahr 2024ff. in Höhe von 1.205.720 €. Zur Finanzierung der anfallenden Sachaufwendungen im Teilergebnisplan des Gesundheits- amtes in der Produktgruppe 0701, Gesundheitsdienste in Höhe von 46.549 € im Haushaltsjahr 2023 und in Höhe von 70.000 € im Haushaltsjahr 2024 werden veranschlagte Mittel aus Teil- planzeile 15 – Transferaufwendungen in Teilplanzeile 16 – Sonstige ordentliche Aufwendun- gen umgeschichtet. Es entstehen überplanmäßige Aufwendungen für die zusätzlich einzurichtenden 16,39 Stellen in Höhe von 946.432,58 € im Haushaltsjahr 2023 und 1.135.719,55 € im Haushaltsjahr 2024 im Teilergebnisplan des Gesundheitsamtes in der Produktgruppe 0701, Gesundheitsdienste in Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen. Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe durch Weni- geraufwendungen im gleichen Teilergebnisplan in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendun- gen, ebenfalls in den Haushaltsjahren 2023 und 2024. Für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 stehen im Teilergebnisplan des Gesundheitsamtes in der Produktgruppe 0701, Gesundheitsdienste, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen Mittel für das Drogenhilfekonzept zur Verfügung. Aufgrund dessen, dass keine geeigneten Räumlichkeiten gefunden werden, können die geplanten Drogenkonsumräume in den unter- schiedlichen Stadtteilen nicht wie geplant errichtet werden. Das Dezernat V, Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushalts- planaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderli- chen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Zur Dringlichkeit Aufgrund der umfangreichen verwaltungsinternen Abstimmungen konnte die Vorlage nicht fristgerecht in den Beratungsgang eingebracht werden. Eine Entscheidung in der Sitzung des Rates am 09.02.2023 ist unbedingt erforderlich, damit unmittelbar im Anschluss die für die Ausweitung der Öffnungszeiten des Drogenkonsumraums am Neumarkt notwendige Perso- nalakquise erfolgen kann. Je zügiger der Beschluss des Rates vorliegt, desto eher können die Öffnungszeiten erweitert und damit die angespannte Situation am Neumarkt weiter entschärft werden.
Anlage 1 - Ergänzung
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Anlage 1 Ergänzung aufgrund von Nachfragen in der Sitzung des Finanzausschusses vom 06.02.2023 Ergänzung zu den Personalkosten 2,68 Stellen Gesundheits- und Krankenpfleger*innen (P9) für den Einsatz im Drogenkonsumraum 7,45 Stellen Sozialarbeiter*in (S12) o davon 5,76 Stellen für den Einsatz im Drogenkonsumraum o davon 1,69 Stellen aufsuchende Sozialarbeit 2,86 Stellen für Hilfskräfte (E3) für den Einsatz im Drogenkonsumraum 1,00 Stelle Sozialarbeiter*in Sachgebietsleitung (S17) 2,40 Stellen Sozialarbeiter*in Teamleitung (S15) 16,39 Stellen insgesamt Erläuterung zu Absatz 3, Seite 5: „Weiterhin bedarf es eines festen aufsuchenden Angebotes auf dem Neumarkt. Hier- bei ist es erforderlich, dass die Angebote des ASC in den anderen Stadtteilen nicht zu Gunsten des Neumarktes heruntergefahren w erden. Die Anbindung des Aufsu- chenden Angebotes soll unmittelbar an das Drogenhilfeangebot erfolgen. Während der Öffnungszeiten des Drogenhilfeangebots im Gesundheitsamt erfolgt hier eine pa- rallele Struktur im Umfeld des Neumarktes, analog zum Drogenhilfeangebot im Zw ei- Schicht-Betrieb. Sobald eine feste Anlaufstelle auf dem Neumarkt etabliert w erden kann, stellt dieses Team auch einen Teil der dortigen Besetzung und rundet das Ge- samtkonzept damit ab.“ Sowohl die Erweiterung der Öffnungszeiten des Drogenkonsumraumes im Gesund- heitsamt als auch die personelle Aufstockung des ASC durch den politischen Verän- derungsnachweis „Streetwork für Umgebung Neumarkt & Drogenkonsumraum“ die- nen der Erhöhung der Aufenthaltsqualität auf und um den Neumarkt, insbesondere für Passant*innen, Geschäftstreibende und Anwohnende. Die bisherigen Maßnah- men und das bisherige Drogenhilfeangebot im Gesundheitsamt konnten die Konsum- vorgänge auf dem Neumarkt zwar bereits deutlich reduzieren, es finden allerdings weiterhin noch Konsumvorgänge in der Öffentlichkeit statt. Durch die Aufstockung des ASC kann eine zusätzliche Präsenz, Ansprache und Begleitung der Konsu- ment*innen durch aufsuchende Sozialarbeiter*innen des Drogenhilfeangebotes erfol- gen. Die Konsument*innen sollen damit noch gezielter in den Drogenkonsumraum hingeleitet und zu Hilfsangeboten begleitet werden. Die Sozialarbeiter*innen nehmen Kontakt zu den drogenabhängigen Menschen am Neumarkt auf und leiten diese über zum Drogenhilfeangebot im Gesundheitsamt. Damit unterstützen bzw. entlasten sie auch das ASC am Neumarkt. Sobald ein provisorisches Gebäude („Gastronomie-Pa- villon“) erstellt sein wird, sollen sie ferner an oder in diesem Gebäude zu bestimmten Tageszeiten ansprechbar sein, insbesondere auch für die Bevölkerung, die Hinweise gibt oder Fragen hat. Mit dem Betrieb des Drogenkonsumraumes im Gesundheitsamt hat sich gezeigt, dass die Hilfebedarfsklärung der vulnerablen Klientel am Neumarkt und ihre Weiter- vermittlung in weitere Angebote des Kölner (Sucht-) Hilfesystems sehr groß ist und dass eine Begleitung der Klient*innen zu den Einrichtungen, Behörden und Ämtern oftmals erforderlich ist, um eine erfolgreiche Vermittlung zu gewährleisten. Diese Be- gleitung konnte bisher nur in geringem Umfang geleistet werden und wird durch die aufsuchend tätigen Sozialarbeiter*innen des Drogenhilfeangebotes ermöglicht.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungOrte (2)
- Lungengasse
- Neumarkt
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Details
- Aktenzeichen
- 3439/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 09.02.2023
- Erstellt
- 18.10.2022 11:53