Mandari Insight

SCHUA/051/2025

Errichtung neuer Bildungsgänge an der Elly-Heuss-Knapp-Schule

Beschlussvorlage 16.10.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Schulausschuss, Sitzung am 18.11.2025, TOP 9

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

5125 Zeichen

SCHUA/051/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Errichtung neuer Bildungsgänge an der Elly-Heuss-Knapp-Schule 
Fachbereich: 
40 - Amt für Schule und Bildung     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Schulausschuss 18.11.2025 Entscheidung 
 
Beschlussdarstellung: 
Der Schulausschluss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt gemäß §81 Abs.2 
Schulgesetz NRW die Errichtung folgender Bildungsgänge an der Elly-Heuss-Knapp-
Schule, Siegburger Straße 137-139, 40591 Düsseldorf, Schulnummer 187690: 
1. Teilzeitbildungsgang "Fachklasse des dualen Systems der Berufsausbildung 
(Fachpraktiker*in – Hauswirtschaft und personenorientierte 
Serviceleistungen)" nach Anlage A1.1 der APO-BK in Verbindung mit §66 
BBIG/§42m HwO, einzügig, rückwirkend zum 01.08.2025 
2. Vollzeitschulischer Bildungsgang „einjährige Berufsfachschule mit beruflichen 
Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten und den mittleren Schulabschluss 
(Fachoberschulreife) im Fachbereich Ernährungs- und 
Versorgungsmanagement“ gemäß Anlage B2 der APO-BK, einzügig, zum 
01.08.2026 
3. Vollzeitschulischer Bildungsgang „einjährige Berufsfachschule mit beruflichen 
Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten und den mittleren Schulabschluss 
(Fachoberschulreife) im Fachbereich Agrarwirtschaft“ gemäß Anlage B2 der 
APO-BK, einzügig, zum 01.08.2026 
 
 
Sachdarstellung: 
Zu 1: 
Der Ausbildungsberuf Fachpraktiker*in für Hauswirtschaft und personenorientierte 
Serviceleistungen richtet sich an Menschen mit Behinderungen. Die 3-jährige 
Ausbildung findet in Betrieben und Dienstleistungsunternehmen mit

Seite 2 
hauswirtschaftlicher Abteilung oder Einrichtungen des Gesundheits- und 
Sozialwesens statt. Die Ausbildung orientiert sich am Ausbildungsberuf 
Hauswirtschaft. Es ist der Elly-Heuss-Knapp-Schule ein besonderes Anliegen 
Menschen mit Behinderungen eine Chance auf gesellschaftliche Teilhabe und 
berufliche Integration zu geben. In Abstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf 
können Bildungsgänge nach §66 BBIG/§42m HwO rückwirkend beantragt werden, 
sobald tatsächlich Schüler*innen aufgenommen wurden. An der Elly-Heuss-Knapp-
Schule haben zwei Jugendliche angefangen. Die Ausbildung wird im Rahmen der 
Flexibilisierung mit der Ausbildung Hauswirtschaft durch die Schule zusammen 
gesehen, so dass keine zusätzlichen räumlichen, sächlichen und personellen 
Ressourcen benötigt werden.  
Im Rahmen der regionalen Abstimmung wurden seitens der benachbarten 
Schulträger, der Agentur für Arbeit und der Landwirtschaftskammer NRW und der 
Industrie- und Handelskammer keine Bedenken geäußert. 
 
Zu 2: 
Die Elly-Heuss-Knapp-Schule bietet bereits mehrere Bildungsgänge im Bereich 
Ernährungs- und Versorgungsmanagement an. Im dualen System sind es die 
Ausbildungsberufe Bäcker*in, Fleischer*in, Fachverkäufer*in und 
Hauswirtschafter*in. Die jungen Menschen sollen in der oben genannten 
Berufsfachschule strukturiert an diese Berufe herangeführt werden, berufliche 
Kenntnisse erwerben und Softskills trainieren, die an die Ausbildungsreife 
heranführen. Dadurch sollen neue Auszubildende für den Bereich generiert und 
Ausbildungsabbrüche vermieden werden. Durch Abfragen in der 
Ausbildungsvorbereitung und durch Nachfragen während der vorherigen 
Anmeldephasen wurde ein Bedarf bei den Jugendlichen festgestellt.  
Die notwendige Sachausstattung, Fachräume und ausreichend Lehrpersonal sind 
vorhanden.  
Im Rahmen der regionalen Abstimmung wurden seitens der benachbarten 
Schulträger, der Agentur für Arbeit, der Landwirtschaftskammer NRW und der 
Industrie- und Handelskammer keine Bedenken geäußert. 
 
Zu 3: 
Im Agrarbereich gibt es grundsätzlich keine formalen Zugangsbeschränkungen 
bezüglich des erforderlichen Schulabschlusses. Viele Ausbildungsbetriebe bevorzugen 
jedoch Bewerber*innen, die mindestens den mittleren Schulabschluss erworben 
haben. Durch den Besuch der Berufsfachschule im Fachbereich Agrarwirtschaft 
erwerben die Jugendlichen nicht nur einen höherwertigen Schulabschluss, sondern 
erhalten mit der Vermittlung von beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und 
Fertigkeiten und Praktika in diesem Bereich eine hilfreiche berufliche Orientierung. 
Durch einen leichten Rückgang der Anmeldezahlen im dualen Bereich Gartenbau und 
Tierpflege kann der Raumbedarf gedeckt werden. Auch ausreichend Sachausstattung 
und Lehrkräfte sind vorhanden.

Seite 3 
Im Rahmen der regionalen Abstimmung wurden seitens der benachbarten 
Schulträger, der Agentur für Arbeit und der Landwirtschaftskammer NRW keine 
Bedenken geäußert. 
 
Zu 1 – 3: 
Die Stadt Düsseldorf erklärt gem. § 79 SchulG NRW, dass sie die für einen 
ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen 
und Lehrmittel bereitstellt und unterhält sowie das für die Schulverwaltung 
notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und 
Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung stellt. Durch den 
neuen Bildungsgang entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Schulträger.

Beratungsverlauf (1)

18.11.2025 Schulausschuss
TOP 9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
SCHUA/051/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
16.10.2025
Erstellt
16.10.2025 13:54