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0576/2019

5-Jahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen (inklusive Erschließungen im Rahmen von Wohnungsbaumaßnahmen), Lindenthal

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 18.04.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 06.05.2019, TOP 9.1.2

Anlage 2.3.BV- Lindenthal_WoBau_neu

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Ansehen

Anlage 1.3.BV- Lindenthal_Gewerbe und Erschließung

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2.3.BV- Lindenthal_WoBau_neu

695 Zeichen

Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Fünfjahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen
Maßnahmenprogramm 2019-2023 ff
Stadtbezirk 3
Finanzstelle         6601-1201-3-8613 (Erschließung Lindenthal - Wobau)  
Ortslage Straße von
bis
Baurecht /
B-Plan-Nr.
Projekt-Nr. /
WoBau 2015
Grund-
erwerb 
erforder-
lich?
Kosten Bedarf 2019 Bedarf 
2020
Bedarf 
2021
Bedarf 
2022
Bedarf 
2023 ff.
Sülz Kinderheime Sülz Sülzgürtel (ehem. Kinderh.) - 
2.BA
Vollausbau W 302-011 nein 800.000 Restkosten
800.000
0 0 0 0
Lövenich B-Plan nördlich Kölner 
Straße
Kölner Str. - Zaunstraße Vollausbau BPl.-Nr. 59460/02-
01/02
nein 1.100.000 0 0 0 200.000 900.000
800.000 0 0 200.000 900.000Insgesamt: 
- Anlage 2.3.BV -

Anlage 1.3.BV- Lindenthal_Gewerbe und Erschließung

1367 Zeichen

Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Fünfjahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen
Maßnahmenprogramm 2019-2023 ff
Stadtbezirk 3
Finanzstelle         6601-1201-3-8003 (Erschließung Lindenthal)
Ortslage Straße von
bis
Baurecht /
B-Plan-Nr.
Projekt-Nr. /
WoBau 2015
Grund-
erwerb 
erforder-
lich?
Kosten Bedarf 
2019
Bedarf 
2020
Bedarf 
2021
Bedarf 
2022
Bedarf 
2023 ff
Lövenich B-Plan nördlich Kölner 
Straße
Ottostraße, Zusestraße, 
Daimlerstraße
Vollausbau 
Gewerbe
BPl.-Nr. 59460/02-
01/02
ja 3.050.000 0 0 200.000 0 0
Sülz Greinstr.-Zufahrt Uni-
Center
Zufahrt Unicenter Vollausbau BPl.-Nr. 65420/05 nein 200.000 200.000 0 0 0 0
Lövenich Daimlerstraße Daimlerstraße
Gegenüber Hausnr. 12 bis 16
Restausbau
Gehweg
BPl.-Nr. 59460/02 ja 50.000 0 0 50.000 0 0
Lövenich Kölner Straße Restausbau BPl.-Nr. 59460/02 nein 410.000 86.000 0 0 324.000 0
Siedlung 
Egelspfad
Siedlung Egelspfad Roggenweg
von Hausnr. 21 bis 31
Restausbau
Gehweg
BPl.-Nr. 60460/03 nein 55.000 0 0 0 0 55.000
Widdersdorf Neue Sandkaul Restausbau § 125 BauGB ja 150.000 0 0 0 0 150.000
Widdersdorf Unter Gottes Gnaden Alte Sandkaul- Zum Dammfelde Restausbau BPl.-Nr. 58485/02 nein 160.000 0 0 0 0 160.000
Müngersdorf Belvederestraße Förderschule - Ende Freiluga Vollausbau 
fehlender 
Gehweg
§ 125 BauGB nein 250.000 250.000 0 0 0 0
536.000 0 250.000 324.000 365.000Insgesamt: 
- Anlage 1.3.BV -

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4283 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/660/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0576/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
5-Jahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen (inklusive Erschließungen im Rahmen von 
Wohnungsbaumaßnahmen), Lindenthal 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal stellt den Bedarf für die Erschließungsmaßnahmen mit bezirklicher 
Bedeutung für die Jahre 2019 ff. entsprechend der Anlagen fest und beauftragt die Verwaltung mit 
der Umsetzung dieser Maßnahmen. 
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 06.05.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   1.336.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja z. Zt  unbekannt 
     % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   26.720 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   z. Zt unbekannt € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Erschließungsmaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung sind durch die jeweilige Bezirksvertretung zu 
beschließen. Erschließungsmaßnahmen mit überbezirklicher Bedeutung sind durch den Verkehrs-
ausschuss zu beschließen. 
 
Die zu beschließenden Erschließungsmaßnahmen sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen. Der 
Gesamtbedarf stellt sich wie folgt dar: 
 
   Haushaltsjahr Haushaltsjahre Haushaltsjahre 
   2019   2020-2022  2023 ff. 
 
 
Erschließung     536.000 €   574.000 €    365.000 € 
 
Wohnungsbau    800.000 €   200.000 €    900.000 € 
 
 
Insgesamt  1.336.000 €   774.000 €  1.265.000 € 
 
 
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Investitionen sind im Haushaltsplan 2019 im Teilfinanzplan 
1201 - Straßen, Wege, Plätze -  veranschlagt und stehen bei Bedarf zur Verfügung. Mehrbedarfe bei 
einzelnen Finanzstellen im Haushaltsjahr 2019 können durch budgetneutrale Mittelumschichtungen 
gedeckt werden. Für den Zeitraum ab 2020 werden die jetzt ermittelten Bedarfe im Rahmen des 
Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2020/2021 (inklusive Mittelfristplanung 2022 – 2024) bei den 
einzelnen Finanzstellen entsprechend veranschlagt.

3 
 
Maßnahmen in Gewerbegebieten werden mit den benötigten Gesamtkosten angegeben. Die Ausfüh-
rung der Maßnahmen hängt regelmäßig von der Vermarktung der Gewerbeflächen ab. 
 
Sofern diese Maßnahmen im Haushaltsjahr 2019 zur Ausführung kommen oder Maßnahmen auf-
grund ihres Planungsfortschritts früher als dargestellt realisiert werden können, werden die erforderli-
chen Mittel im Rahmen der flexiblen Mittelbewirtschaftung zwischen den verschiedenen Finanzstellen 
zur Ansatzverstärkung haushaltsneutral umgeschichtet. 
 
Sofern eine jahresbezogene Planung der Gewerbegebiete bereits erfolgt ist, werden die Werte in den 
entsprechenden Spalten ausgewiesen. 
 
Weiterhin ist der Durchführungszeitraum der einzelnen Maßnahmen (2019 – 2023 ff.) dargestellt. Hier 
kann es jedoch zu Verzögerungen kommen, da die Durchführung des Straßenbaus von vielen Fakto-
ren, wie z. B. Grunderwerb oder Fertigstellung der Entwässerungseinrichtungen der Stadtentwässe-
rungsbetriebe abhängig ist. 
 
Kleinere Erschließungsmaßnahmen, die je nach Fortgang der Bebauung in den einzelnen Bereichen 
(z. B. Reststücke von Erschließungsstraßen oder Gehwegen) durchzuführen sind, werden nicht expli-
zit im Erschließungsprogramm aufgeführt. Eine Veranschlagung über eine längere Zeit im Voraus ist 
in diesen Fällen nicht möglich, da häufig sehr kurzfristig reagiert werden muss. Die Finanzierung die-
ser Maßnahmen erfolgt aus dem Erschließungsbudget des entsprechenden Stadtbezirks. 
 
 
Weitere Erläuterungen, Übersichten siehe folgende Anlagen: 
 
Anlage 1.3.BV Aufstellung der Erschließungsmaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung 
Anlage 2.3.BV Aufstellung der Erschließungsmaßnahmen im Rahmen von Wohnungs-
baumaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung

Beratungsverlauf (1)

06.05.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0576/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
18.04.2019
Erstellt
18.02.2019 11:34