0576/2019
5-Jahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen (inklusive Erschließungen im Rahmen von Wohnungsbaumaßnahmen), Lindenthal
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Anlage 2.3.BV- Lindenthal_WoBau_neu
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Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Fünfjahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen Maßnahmenprogramm 2019-2023 ff Stadtbezirk 3 Finanzstelle 6601-1201-3-8613 (Erschließung Lindenthal - Wobau) Ortslage Straße von bis Baurecht / B-Plan-Nr. Projekt-Nr. / WoBau 2015 Grund- erwerb erforder- lich? Kosten Bedarf 2019 Bedarf 2020 Bedarf 2021 Bedarf 2022 Bedarf 2023 ff. Sülz Kinderheime Sülz Sülzgürtel (ehem. Kinderh.) - 2.BA Vollausbau W 302-011 nein 800.000 Restkosten 800.000 0 0 0 0 Lövenich B-Plan nördlich Kölner Straße Kölner Str. - Zaunstraße Vollausbau BPl.-Nr. 59460/02- 01/02 nein 1.100.000 0 0 0 200.000 900.000 800.000 0 0 200.000 900.000Insgesamt: - Anlage 2.3.BV -
Anlage 1.3.BV- Lindenthal_Gewerbe und Erschließung
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Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Fünfjahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen Maßnahmenprogramm 2019-2023 ff Stadtbezirk 3 Finanzstelle 6601-1201-3-8003 (Erschließung Lindenthal) Ortslage Straße von bis Baurecht / B-Plan-Nr. Projekt-Nr. / WoBau 2015 Grund- erwerb erforder- lich? Kosten Bedarf 2019 Bedarf 2020 Bedarf 2021 Bedarf 2022 Bedarf 2023 ff Lövenich B-Plan nördlich Kölner Straße Ottostraße, Zusestraße, Daimlerstraße Vollausbau Gewerbe BPl.-Nr. 59460/02- 01/02 ja 3.050.000 0 0 200.000 0 0 Sülz Greinstr.-Zufahrt Uni- Center Zufahrt Unicenter Vollausbau BPl.-Nr. 65420/05 nein 200.000 200.000 0 0 0 0 Lövenich Daimlerstraße Daimlerstraße Gegenüber Hausnr. 12 bis 16 Restausbau Gehweg BPl.-Nr. 59460/02 ja 50.000 0 0 50.000 0 0 Lövenich Kölner Straße Restausbau BPl.-Nr. 59460/02 nein 410.000 86.000 0 0 324.000 0 Siedlung Egelspfad Siedlung Egelspfad Roggenweg von Hausnr. 21 bis 31 Restausbau Gehweg BPl.-Nr. 60460/03 nein 55.000 0 0 0 0 55.000 Widdersdorf Neue Sandkaul Restausbau § 125 BauGB ja 150.000 0 0 0 0 150.000 Widdersdorf Unter Gottes Gnaden Alte Sandkaul- Zum Dammfelde Restausbau BPl.-Nr. 58485/02 nein 160.000 0 0 0 0 160.000 Müngersdorf Belvederestraße Förderschule - Ende Freiluga Vollausbau fehlender Gehweg § 125 BauGB nein 250.000 250.000 0 0 0 0 536.000 0 250.000 324.000 365.000Insgesamt: - Anlage 1.3.BV -
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VIII/66/660/2
Vorlagen-Nummer
0576/2019
Freigabedatum
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
5-Jahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen (inklusive Erschließungen im Rahmen von
Wohnungsbaumaßnahmen), Lindenthal
Beschlussorgan
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
Gremium Datum
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal stellt den Bedarf für die Erschließungsmaßnahmen mit bezirklicher
Bedeutung für die Jahre 2019 ff. entsprechend der Anlagen fest und beauftragt die Verwaltung mit
der Umsetzung dieser Maßnahmen.
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 06.05.2019
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1.336.000 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja z. Zt unbekannt
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen 26.720 €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten z. Zt unbekannt €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Begründung:
Erschließungsmaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung sind durch die jeweilige Bezirksvertretung zu
beschließen. Erschließungsmaßnahmen mit überbezirklicher Bedeutung sind durch den Verkehrs-
ausschuss zu beschließen.
Die zu beschließenden Erschließungsmaßnahmen sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen. Der
Gesamtbedarf stellt sich wie folgt dar:
Haushaltsjahr Haushaltsjahre Haushaltsjahre
2019 2020-2022 2023 ff.
Erschließung 536.000 € 574.000 € 365.000 €
Wohnungsbau 800.000 € 200.000 € 900.000 €
Insgesamt 1.336.000 € 774.000 € 1.265.000 €
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Investitionen sind im Haushaltsplan 2019 im Teilfinanzplan
1201 - Straßen, Wege, Plätze - veranschlagt und stehen bei Bedarf zur Verfügung. Mehrbedarfe bei
einzelnen Finanzstellen im Haushaltsjahr 2019 können durch budgetneutrale Mittelumschichtungen
gedeckt werden. Für den Zeitraum ab 2020 werden die jetzt ermittelten Bedarfe im Rahmen des
Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2020/2021 (inklusive Mittelfristplanung 2022 – 2024) bei den
einzelnen Finanzstellen entsprechend veranschlagt.
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Maßnahmen in Gewerbegebieten werden mit den benötigten Gesamtkosten angegeben. Die Ausfüh-
rung der Maßnahmen hängt regelmäßig von der Vermarktung der Gewerbeflächen ab.
Sofern diese Maßnahmen im Haushaltsjahr 2019 zur Ausführung kommen oder Maßnahmen auf-
grund ihres Planungsfortschritts früher als dargestellt realisiert werden können, werden die erforderli-
chen Mittel im Rahmen der flexiblen Mittelbewirtschaftung zwischen den verschiedenen Finanzstellen
zur Ansatzverstärkung haushaltsneutral umgeschichtet.
Sofern eine jahresbezogene Planung der Gewerbegebiete bereits erfolgt ist, werden die Werte in den
entsprechenden Spalten ausgewiesen.
Weiterhin ist der Durchführungszeitraum der einzelnen Maßnahmen (2019 – 2023 ff.) dargestellt. Hier
kann es jedoch zu Verzögerungen kommen, da die Durchführung des Straßenbaus von vielen Fakto-
ren, wie z. B. Grunderwerb oder Fertigstellung der Entwässerungseinrichtungen der Stadtentwässe-
rungsbetriebe abhängig ist.
Kleinere Erschließungsmaßnahmen, die je nach Fortgang der Bebauung in den einzelnen Bereichen
(z. B. Reststücke von Erschließungsstraßen oder Gehwegen) durchzuführen sind, werden nicht expli-
zit im Erschließungsprogramm aufgeführt. Eine Veranschlagung über eine längere Zeit im Voraus ist
in diesen Fällen nicht möglich, da häufig sehr kurzfristig reagiert werden muss. Die Finanzierung die-
ser Maßnahmen erfolgt aus dem Erschließungsbudget des entsprechenden Stadtbezirks.
Weitere Erläuterungen, Übersichten siehe folgende Anlagen:
Anlage 1.3.BV Aufstellung der Erschließungsmaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung
Anlage 2.3.BV Aufstellung der Erschließungsmaßnahmen im Rahmen von Wohnungs-
baumaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0576/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 18.04.2019
- Erstellt
- 18.02.2019 11:34