1408/2026
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion BSW (AN/ betreffend "Überwachung der Impfstoffsicherheit in Köln"
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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
2684 Zeichen
Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 12.05.2026 1408/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 12.05.2026 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion BSW (AN/0796/2026) betreffend "Überwachung der Impfstoffsicherheit in Köln" Mit Anfrage AN/0796/2026 stellt die Fraktion BSW die folgenden Fragen: Frage 1: Gleicht das Gesundheitsamt die Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigung (KV, Kreisstelle Stadt Köln) für Impfschadensverdachtsfälle (Codizes U12.9 und T88.1) mit der Zahl der durch Ärzte an das Gesundheitsamt gemeldeten Impfschadensverdachtsfälle in den Jahren 2021 bis 2024 ab? Frage 2: Überprüft das Gesundheitsamt im Rahmen der Arzneimittelüberwachung Abrech- nungsdaten der KV-Kreisstelle Köln auf einen ungewöhnlichen Anstieg bestimmter Krankheits- bilder nach 2021 (z.B. Myokarditis, Thrombosen) die möglicherweise mit der Coronaschutzimp- fung zusammenhängen können? Frage 3: Gleicht das Gesundheitsamt Köln eingegangene ärztliche Meldungen unerwünschter Nebenwirkungen der Covid-19 Impfung mit direkt beim PEI eingegangen Meldungen aus Köln ab? Frage 4: Auf welche sonstigen Arten überprüft das Gesundheitsamt die Einhaltung der Ver- pflichtung von Ärzten zur Meldung von Impfschadensverdachtsmeldungen nach §6 IfSG? Frage 5: Wie viele der insgesamt 48 Meldungen von Impfschäden in den Jahren 2021 bis 2024 kamen von Impfzentren, wie viele von Arztpraxen, wie viele von Impfärzten im Gesundheitsamt, wie viele von mobilen Impfteams? Bitte jeweils für jedes Jahr aufschlüsseln nach Herkunft der Meldungen. Die Verwaltung teilt dazu folgendes mit: Zu Frage 1 Dem Gesundheitsamt liegen die Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigung nicht vor. Zu Frage 2 Dem Gesundheitsamt liegen die Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigung nicht vor. 2 Zu Frage 3 Das Gesundheitsamt übermittelt jede eingegangene Meldung an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI). Eine gesonderte Überprüfung findet nicht statt. Zu Frage 4 Wenn das Gesundheitsamt Kenntnis erlangt, dass Meldungen nach §6 nicht ordnungsgemäß erfolgen, wird der/die betreffende Ärzt*in durch das Gesundheitsamt aufgefordert, der Melde- pflicht nach §6 nachzukommen. Zusätzlich wird bei Begehungen im Rahmen der gesetzlichen Überwachung auf Meldepflichten nach §6 IfSG aufmerksam gemacht. Zu Frage 5 Aufstellung der Meldungen von Impfschäden nach Herkunft. Gesamt 2021 2022 2023 2024 Arztpraxen 28 19 5 3 1 Impfzentren 7 7 Betriebsmedizin 7 6 1 Rechtsmedizin 5 5 Apotheke 1 1 48 37 6 4 1 Gez. Burmester
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1408/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 12.05.2026
- Erstellt
- 11.05.2026 09:23