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1408/2026

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion BSW (AN/ betreffend "Überwachung der Impfstoffsicherheit in Köln"

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 12.05.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.05.2026

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

2684 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlagen-Nummer 12.05.2026 
 1408/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 12.05.2026 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion BSW (AN/0796/2026)  betreffend 
"Überwachung der Impfstoffsicherheit in Köln" 
 
Mit Anfrage AN/0796/2026 stellt die Fraktion BSW die folgenden Fragen: 
 
Frage 1: Gleicht das Gesundheitsamt die Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigung 
(KV, Kreisstelle Stadt Köln) für Impfschadensverdachtsfälle (Codizes U12.9 und T88.1) mit der 
Zahl der durch Ärzte an das Gesundheitsamt gemeldeten Impfschadensverdachtsfälle in den 
Jahren 2021 bis 2024 ab? 
 
Frage 2: Überprüft das Gesundheitsamt im Rahmen der Arzneimittelüberwachung  Abrech-
nungsdaten der KV-Kreisstelle Köln auf einen ungewöhnlichen Anstieg bestimmter Krankheits-
bilder nach 2021 (z.B. Myokarditis, Thrombosen) die möglicherweise mit der Coronaschutzimp-
fung zusammenhängen können? 
 
Frage 3: Gleicht das Gesundheitsamt Köln eingegangene ärztliche Meldungen unerwünschter 
Nebenwirkungen der Covid-19 Impfung mit direkt beim PEI eingegangen Meldungen aus Köln 
ab?  
 
Frage 4: Auf welche sonstigen Arten überprüft das Gesundheitsamt die Einhaltung der Ver-
pflichtung von Ärzten zur Meldung von Impfschadensverdachtsmeldungen nach §6 IfSG? 
 
Frage 5: Wie viele der insgesamt 48 Meldungen von Impfschäden in den Jahren 2021 bis 2024 
kamen von Impfzentren, wie viele von Arztpraxen, wie viele von Impfärzten im Gesundheitsamt, 
wie viele von mobilen Impfteams? Bitte jeweils für jedes Jahr aufschlüsseln nach Herkunft der 
Meldungen.  
 
  
Die Verwaltung teilt dazu folgendes mit: 
 
Zu Frage 1 
 
Dem Gesundheitsamt liegen die Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigung nicht 
vor. 
 
Zu Frage 2 
 
Dem Gesundheitsamt liegen die Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigung nicht 
vor.

2 
 
 
Zu Frage 3 
 
Das Gesundheitsamt übermittelt jede eingegangene Meldung an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI). 
Eine gesonderte Überprüfung findet nicht statt. 
 
Zu Frage 4 
 
Wenn das Gesundheitsamt Kenntnis erlangt, dass Meldungen nach §6 nicht ordnungsgemäß 
erfolgen, wird der/die betreffende Ärzt*in durch das Gesundheitsamt aufgefordert, der Melde-
pflicht nach §6 nachzukommen. Zusätzlich wird bei Begehungen im Rahmen der gesetzlichen 
Überwachung auf Meldepflichten nach §6 IfSG aufmerksam gemacht.  
 
Zu Frage 5 
 
Aufstellung der Meldungen von Impfschäden nach Herkunft. 
 
  Gesamt 2021 2022 2023 2024 
Arztpraxen 28 19 5 3 1 
Impfzentren 7 7       
Betriebsmedizin 7 6   1   
Rechtsmedizin 5 5       
Apotheke 1   1     
 48 37 6 4 1 
 
 
Gez. Burmester

Beratungsverlauf (1)

12.05.2026 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1408/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
12.05.2026
Erstellt
11.05.2026 09:23