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Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Volt-Fraktion aus der Sitzung des Finanzausschuss vom 24.06.2024 betreffend Kosten von Schenkungen an städtische Kultureinrichtungen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 2874/2024 vom 27.09.2024

Stand: Am 12.11.2024 im Finanzausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle VII/VII/4 Vorlagen-Nummer 27.09.2024 2874/2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 05.11.2024 Finanzausschuss 12.11.2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Volt-Fraktion aus der Sitzung des ,,Finanzausschuss'' vom 24.06.2024 (AN/0538/2024) betreffend Kosten von Schenkungen an städtische Kultureinrichtungen Vor dem Hintergrund, dass der Kulturverwaltung regelmäßig Gegenstände als Schen- kung angeboten werden, wird um eine weitergehende Beantwortung folgender mündli- cher Fragen gebeten: 1) Kann die Verwaltung den personellen und finanziellen Aufwand für 2022 und 2023 im Zusammenhang mit Schenkungen an die Museen abschätzen? 2) Kann dem Ausschuss kurz die Systematik zur Kostenabschätzung vorgestellt werden? Antwort der Verwaltung: zu 1) Mehrere Rückfragen des Museumsreferats bei den Kölner Museen haben ergeben, dass der Bearbeitungsaufwand für Schenkungen aufgrund der Einzelfallsituation sehr individuell ausgeprägt ist. Während einige Schenkungen im Tagesgeschäft nebenher von qualifizierten Fachkräften in den jeweiligen Museen betreut werden können, sind für andere umfangreiche, oft zeit- und kostenaufwändige Zusatzarbeiten – auch von Externen - notwendig. Wie bereits ausgeführt, fallen Aufwendungen für Wertgutachten, Dokumentation, Provenienz, Inventarisierung, Restaurierung, Einlagerung bzw. Ausstellung etc. an. Dieser Aufwand, infolge einer Schenkungsannahme, lässt sich nur objektspezifisch bemessen. Falls explizites Interesse am Aufwand für ein besonderes Einzelschenkungsobjekt besteht, kann dazu gerne das jeweilige Museum kontaktiert werden. Eine aggregierte Auskunft ist leider nicht möglich. Zu 2) Die Kulturverwaltung wird künftig die mit einer Schenkungsannahme verbundenen Folgekosten in den jeweiligen Beschlussvorlagen differenziert ausweisen. Als Handreichung wird den Museen seitens der Kulturverwaltung eine mit der Kämmerei und dem Rechtsamt abgestimmte Checkliste möglicher finanzieller Verpflichtungen, 2 die aus Schenkungen resultieren, zur Verfügung gestellt. Bei Werten bis 30.000 Euro werden die Werte mit der eigenen Fachexpertise der Köl- ner Museen (ggf. durch Konsultation von Auktionsergebnissen etc.) selbst ermittelt. Die Kurator*innen schätzen den Wert anhand von Marktwerten z.B. über Artprice, ei- ner Online Datenbank für Kunstpreise. Daraus ergibt sich, welche Preise vergleich- bare Objekte in den zurückliegenden Jahren im Handel erzielt haben. Ein weiterer Anhaltspunkt ergibt sich aus den (eher selten bekannten) Ankaufssum- men der Vorbesitzer oder auch Versicherungswerten. Ebenso können Preisangaben zu Vergleichsstücken in Auktionskatalogen bzw. den dazu gehörigen Zuschlagslisten herangezogen werden. Sollte auf diesem Weg keine zuverlässige Basis zur Wertfeststellung zu erzielen sein, werden unabhängige Experten – etwa aus dem Kunsthandel oder anderen Museen – um eine zusätzliche, ggf. kostenpflichtige Werteinschätzung gebeten. Dabei ist es aber wichtig zu erwähnen, dass die Preise von Kunstobjekten marktab- hängig und daher mitunter sehr volatil sind und sich daher bei einem längeren Ent- scheidungsprozess über die Annahme einer Schenkung ändern können. Die nach zuvor skizziertem Verfahren ermittelten Werte werden (falls von den Schen- kenden erbeten) etwaigen Zuwendungsbescheinigungen zugrunde gelegt. gez. Charles

Beratungsverlauf

  1. 05.11.2024

    Ausschuss Kunst und Kultur

    TOP 10.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 12.11.2024 zuletzt

    Finanzausschuss

    TOP 2.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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